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Informationen zur Personenfreizügigkeit EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit 1
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Impressum Herausgeber: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Taubenstrasse 16, 3003 Bern www.eda.admin.ch/europa Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Quellenweg 6, 3003 Bern www.bfm.admin.ch Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Arbeit Effingerstrasse 31, 3003 Bern www.seco.admin.ch Konzept: Zoebeli Communications AG, Bern Layout und Gestaltung: Oliver Slappnig, Herrenschwanden Fotos: Titelseite: Christoph Grünig, Biel Porträtaufnahmen: S. 9, 19: Croci & du Fresne, Worblaufen; S. 11, 15, 23: Beat Märki, Winterthur Porträttexte: Stand Mai 2013 Bestellungen: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Vertrieb Bundespublikationen www.bundespublikationen.admin.ch Bestellnummer: 201.349.D Fachkontakt: Information DEA Tel.: +41 (0)31 322 22 22 E-Mail: europa@eda.admin.ch Diese Publikation ist auch auf Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich und kann unter www.eda.admin.ch/europa/publikationen in elektronischer Form bezogen werden. Bern, 2013 2
Informationen zur Personenfreizügigkeit Inhalt Einleitung ............................................................................ 4 Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze ................. 5 – Worum geht es? .............................................................. 5 – Wen betrifft das Abkommen? .......................................... 5 – Übergangsbestimmungen................................................ 6 – Was sind die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit? .............................................. 8 – Welche Bereiche berührt das Abkommen nicht? ............ 8 Einreise ............................................................................. 10 Erwerbstätige ................................................................... 10 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ........................... 10 – Selbstständigerwerbende .............................................. 13 – Grenzgängerinnen und Grenzgänger ............................ 14 – Dienstleistungserbringer ................................................ 16 – Die Bewilligungen im Überblick ..................................... 17 Nichterwerbstätige ........................................................... 18 – Studierende ................................................................... 18 – Touristen und Kurgäste .................................................. 20 Arbeitssuche ..................................................................... 20 Stellenvermittlung ............................................................. 20 Familiennachzug .............................................................. 20 Anerkennung von Berufsqualifikationen, Zeugnissen und Berufsausweisen ................................... 21 Steuern ............................................................................. 22 Soziale Sicherheit ............................................................. 22 – Koordinierung der Sozialversicherungssysteme............ 22 – Kurzübersicht über die schweizerischen Versicherungen .............................................................. 24 Erwerb von Immobilien in der Schweiz ............................ 24 Nützliche Adressen und Websites .................................... 25 Für Schweizerinnen und Schweizer, die in der EU leben und arbeiten möchten, gibt es ebenfalls eine Broschüre zum Personenfreizügigkeitsabkommen (www.bundespublikationen. admin.ch, Bestell-Nr. 201.348.D, 201.348.F, 201.348.I). Zur Vereinfachung und leichteren Lesbarkeit wird im Lauftext für die einzelnen Personenkategorien in der Regel nur die männliche Form verwendet. Die Aussagen gelten aber selbstverständlich auch für die Vertreterinnen der jeweiligen Personengruppe. 3
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Einleitung Im Sommer 1999 unterzeichneten die Europäische Union mit ihren Mitgliedstaaten und die Schweiz sieben bilaterale Abkommen – darunter auch das Abkommen über den frei- en Personenverkehr. Das Abkommen ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Infolge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 um zehn Mitgliedstaaten wurde es durch ein Protokoll er- gänzt. Dieses regelt die schrittweise Einführung der Per- sonenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten und ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Nach dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 wurde das Abkommen durch ein weiteres Protokoll ergänzt, das am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist. Im Zuge der EU-Erweite- rung auf Kroatien verhandeln die Schweiz und die EU die Ausdehnung dieses Abkommens auf den neuen Mitglieds- staat. Durch das Freizügigkeitsabkommen können EU-Bürgerin- nen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht eine Arbeit auf- nehmen und sich hier niederlassen. Das Recht des freien Personenverkehrs beinhaltet Regeln zur Koordination der Sozialversicherungssysteme und zur gegenseitigen Aner- kennung von Berufsqualifikationen und wird ergänzt durch Regelungen zur begrenzten Erbringung von Dienstleistun- gen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, haben Bundesrat und Parlament flankierende Massnahmen beschlossen. Diese sind seit dem 1. Juni 2004 in Kraft und wurden suk- zessive verstärkt und optimiert. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen helfen, sich einen ers- ten Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen. 4
Informationen zur Personenfreizügigkeit Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Worum geht es? Personenfreizügigkeit Schweiz/EU: die Etappen Mit der Personenfreizügigkeit gelten für EU-Bürger und Schweizer nach Übergangsfristen weitgehend die gleichen 21. Juni 1999: Unterzeichnung des Freizügigkeits- Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – so- abkommens (EU-15) wohl in der Schweiz als auch in der EU. EU-Bürger, die sich in der Schweiz aufhalten, dürfen gemäss dem Prinzip der 21. Mai 2000: Referendum in der Schweiz Inländerbehandlung nicht diskriminiert werden. Konkret ha- (angenommen mit 67,2% Ja-Stimmen) ben sie in der Schweiz das Recht: n auf geografische und berufliche Mobilität (d. h., sie kön- 1. Juni 2002: Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens nen in der Schweiz jederzeit den Wohnort, den Arbeitsort und die Stelle wechseln); 26. Oktober 2004: Unterzeichnung des Protokolls I n auf gleiche Arbeitsbedingungen; (EU-10) n auf koordinierten Sozialversicherungsschutz; n auf gleiche steuerliche und soziale Vergünstigungen im 25. September 2005: Referendum in der Schweiz Fall einer Erwerbstätigkeit (Spezialtarife im öffentlichen (angenommen mit 56,0% Ja-Stimmen) Verkehr, Wohnförderung usw.); n selbstständigerwerbend zu sein; 1. April 2006: Inkrafttreten des Protokolls I n während einer beschränkten Zeit Dienstleistungen zu er- bringen; 27. Mai 2008: Unterzeichnung des Protokolls II n auf Anerkennung von Berufsqualifikationen im Hinblick (Bulgarien, Rumänien) auf die Zulassung zu einer reglementierten Erwerbstä- tigkeit; 8. Februar 2009: Referendum in der Schweiz n auf Familiennachzug; (angenommen mit 59,6% Ja-Stimmen) n auf Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen; n unter gewissen Bedingungen im Land zu bleiben, auch 1. Juni 2009: Inkrafttreten des Protokolls II wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind (sogenanntes Ver- bleiberecht); n unter gewissen Bedingungen Immobilien zu erwerben. Wen betrifft das Abkommen? Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Das Personenfreizügigkeitsabkommen und die ergänzen- Schweiz und der EU sieht die Erteilung von langfristigen den Protokolle richten sich an alle Staatsangehörige der (für fünf Jahre) und kurzfristigen Aufenthaltsbewilligungen EU-Mitgliedstaaten1 (Inhaber eines EU-Passes) und der (für bis zu einem Jahr) vor. Die Bewilligung wird erneuert, EFTA-Staaten2. Staatsangehörige von Drittstaaten sind wenn die betreffende Person weiterhin einer Beschäftigung vom Abkommen grundsätzlich nicht betroffen. Ausnahmen nachgeht. bestehen beim Familiennachzug sowie für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die im Arbeitsmarkt der EU integriert sind und im Auftrag ihres Unternehmens mit Sitz in der EU in der Erwerbstätige Schweiz vorübergehend Dienstleistungen erbringen (ent- Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständigerwerben- sandte Arbeitnehmer). de haben im jeweiligen Vertragsstaat (Schweiz oder EU-/ EFTA-Mitgliedstaat) das Recht auf Einreise, Aufenthalt Ein Recht auf Personenfreizügigkeit haben sowohl Er- und Arbeitsaufnahme. Einschränkungen bestehen wäh- werbstätige (Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende) rend der Übergangsfristen. als auch Nichterwerbstätige (Rentner, Studierende und andere), die unfall- und krankenversichert sind und über Nichterwerbstätige ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebens- Auch nicht erwerbstätige Personen wie Rentner und Stu- unterhalt bestreiten zu können, ohne Sozialhilfe (bzw. als dierende haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt, Rentner kantonale Ergänzungsleistungen) in Anspruch neh- sofern sie krankenversichert sind und über ausreichende men zu müssen. finanzielle Mittel verfügen, sodass sie nicht der Sozialhil- fe der Schweiz zur Last fallen. Dienstleistungserbringer Dienstleistungserbringer können während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ein Recht auf Einreise 1 Für kroatische Staatsangehörige siehe Seite 7. und Aufenthalt geltend machen. Auch hier gibt es Über- 2 Der Europäischen Freihandelsassoziation gangsbestimmungen. (EFTA) gehören Norwegen, Island, Liechten- stein und die Schweiz an. 5
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Einführung der Personenfreizügigkeit – Übergangsregelungen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 BG/RO EU-8 EU-17 Personenfreizügigkeit mit Beschränkungen Volle Personenfreizügigkeit mit Schutzklausel Volle Personenfreizügigkeit In Bezug auf den Geltungsbereich der verschiedenen Übergangsbestimmungen Bestimmungen zur Einführung der Personenfreizügigkeit werden in dieser Broschüre folgende Abkürzungen ver- Erwerbstätige wendet: Die Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der EU-27: Alle EU-Staaten Schweiz und den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten erfolgt seit der Inkraftsetzung am 1. Juni 2002 schrittweise. Das Personen EU-25: Alle EU-Staaten ohne Bulgarien und Rumänien freizügigkeitsabkommen und die Protokolle sehen für Er- EU-15: 15 EU-Staaten vor der Erweiterung am werbstätige (Angestellte und Selbstständigerwerbende) 1. Mai 20043 grundsätzlich drei unterschiedliche Übergangsregelungen vor: EU-10: 10 EU-Mitgliedstaaten, Beitritt am 1. Mai 20044 n Die erste Übergangsregelung (im Basisabkommen fest- EU-17: EU-15 plus Malta und Zypern5 gehalten) gilt für Angehörige der 15 «alten» EU-Staaten EU-8: EU-10 ohne Malta und Zypern6 (EU-15)3, Maltas und Zyperns5 sowie für Angehörige der EFTA-Länder Norwegen und Island. BG/RO: Bulgarien und Rumänien, Beitritt am n Die zweite Übergangsregelung (im Protokoll I festgehal- 1. Januar 2007 ten) gilt für Angehörige der acht mittel- und osteuropä- ischen Mitgliedstaaten (EU-8)6, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. n Die dritte Übergangsregelung (im Protokoll II festgehal- ten) gilt für Staatsangehörige Bulgariens und Rumäni- ens, die seit dem 1. Januar 2007 EU-Bürger sind. Bei übermässiger Einwanderung kann die Schweiz bis spä- testens zum 31. Mai 2014 (für die Einwanderung aus Bul- garien und Rumänien bis spätestens zum 31. Mai 2019) auf eine besondere Schutzklausel (sogenannte «Ventilklausel») zurückgreifen, welche die Wiedereinführung von Kontingen ten erlaubt. Die Personenfreizügigkeit gilt «auf Probe»: n seit dem 1. Juni 2007 zwischen der Schweiz und der EU-17 sowie den EFTA-Ländern; 3 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, n seit dem 1. Mai 2011 zwischen der Schweiz und der EU-8; Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Öster- n spätestens ab dem 1. Juni 2016 zwischen der Schweiz reich, Portugal, Schweden, Spanien und Bulgarien/Rumänien. 4 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Nicht erwerbstätige Personen 5 Malta und Zypern sind der EU am 1. Mai 2004 Für Rentner und Studierende, die sich in der Schweiz auf- beigetreten, unterstehen aber, im Unterschied halten wollen, ohne zu arbeiten, gibt es keine Übergangs- zu den acht übrigen Beitrittsländern dieser frist. Sie können sich in der Schweiz niederlassen, sofern Erweiterungsrunde, denselben Übergangsre- gelungen wie die EU-15/EFTA-Staaten. sie krankenversichert sind und über ausreichende finanzi- 6 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, elle Mittel verfügen. Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn 6
Informationen zur Personenfreizügigkeit Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Bürger der EU-25 Bürger aus Bulgarien und Rumänien, die zum Zeitpunkt des Das Freizügigkeitsabkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft Inkrafttretens des Protokolls II am 1. Juni 2009 bereits im getreten. Die Übergangsfristen sind für die 15 «alten» EU- schweizerischen Arbeitsmarkt integriert waren, werden pri- Mitgliedstaaten sowie für Malta und Zypern abgelaufen, vilegiert behandelt: Sie haben bei Vorlegen eines Arbeits- d. h., die Beschränkungen und Kontingente sind aufgeho- vertrags Anspruch auf eine Verlängerung ihrer Arbeitsbe- ben worden. Seit dem 1. Juni 2007 gilt die volle Personen- willigung. Wenn sie ihre Stelle wechseln wollen, sind sie freizügigkeit, allerdings vorerst auf Probe bis spätestens weder vom Inländervorrang noch von der Kontingentierung 2014 (siehe Grafik, S. 6). Seit dem 1. Mai 2011 bis spä- betroffen. Auch die vorgängige Kontrolle der Lohn- und Ar- testens 2014 gilt die volle Personenfreizügigkeit auf Probe beitsbedingungen gilt für sie nicht. auch für Staatsangehörige der EU-8. Am 30. April 2011 lief die Übergangsregelung aus (siehe Grafik, S. 6). Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und Bürger der EFTA der EU wurde vorerst auf eine Dauer von sieben Jahren Seit dem 1. Juni 2007 gilt die volle Personenfreizügigkeit für abgeschlossen. 2009 haben die Schweizer Stimmbe- norwegische und isländische Staatsbürger; für liechtenstei- rechtigten entschieden, das Abkommen zu verlängern. nische Staatsangehörige gilt sie in der Schweiz bereits seit Die EU hatte ihrerseits vorgängig festgehalten, dass sie dem 1. Januar 2005. das Abkommen stillschweigend verlängern will. Ab dem 1. Juni 2014 gilt die volle Personenfreizügigkeit zwischen Bürger aus Bulgarien und Rumänien der Schweiz und der EU-25, ab dem 1. Juni 2019 auch Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf diese zwei mit Bulgarien und Rumänien. Mitgliedstaaten wird im Protokoll II zum Freizügigkeitsab- kommen geregelt, das seit dem 1. Juni 2009 in Kraft ist. Infolge der EU-Erweiterung auf Kroatien haben die Für Erwerbstätige aus Bulgarien und Rumänien gilt bis spä- Schweiz und die EU 2013 Verhandlungen zur entspre- testens zum 31. Mai 2016 eine separate Übergangsfrist mit chenden Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens folgenden Zulassungsbeschränkungen: aufgenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um eine Übergangsregelung für die Einführung der Personen- n Kontingente freizügigkeit zwischen der Schweiz und Kroatien. Die Die Zahl der Aufenthalts- und der Kurzaufenthaltsbe- Schweiz strebt den Abschluss eines Protokolls an, wel- willigungen ist begrenzt. Das Kontingent für Aufenthal- ches in Bezug auf die Übergangsregelung mindestens ter steigt schrittweise von 362 (2009/2010) auf 1207 eine gleichwertige Lösung enthält, wie die zwei bisheri- Perso nen (2015/2016), dasjenige für Kurzaufenthalter gen Erweiterungsprotokolle vorgesehen haben. Solange von 3620 (2009/2010) auf 11 664 Personen (2015/2016). dieses Protokoll nicht in Kraft ist, gibt es zwischen der Spätestens am 1. Juni 2016 fallen die Kontingente weg. Schweiz und Kroatien noch keinen freien Personenver- Bei einer übermässigen Einwanderung können aufgrund kehr. der vorgesehenen Schutzklausel wieder Kontingente eingeführt werden. Diese Schutzklausel ist bis spätes- tens zum 31. Mai 2019 anwendbar. n Inländervorrang Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur angestellt wer- den, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt niemand mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung steht. Will ein Arbeitgeber anstelle eines einheimischen Ar- beitnehmers einen Stellenbewerber aus den betroffenen Ländern berücksichtigen, muss er den zuständigen Be- hörden darlegen, dass er im Inland für die zu besetzen- de Stelle niemanden mit den passenden Qualifikationen gefunden hat. n Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen Bevor eine Arbeitsbewilligung erteilt wird, müssen die Kantone die Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollie- ren. Die Prüfung des Inländervorrangs und die Lohnkon- trolle erfolgen im Rahmen eines arbeitsmarktlichen Ent- scheids durch die kantonal zuständige Behörde. 7
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Was sind die flankierenden Massnahmen zur Perso- Des Weiteren hat das Parlament Ende 2012 entschieden, nenfreizügigkeit? die sogenannte «Solidarhaftung des Erstunternehmers» im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe zu verstärken. Diese Anlässlich der Aufhebung des Inländervorrangs und der weitere Massnahme wird voraussichtlich am 1. Juli 2013 vorgängigen Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Ausführungsbestimmungen in der Ver- für EU-15-Angehörige hat die Schweiz am 1. Juni 2004 ordnung in Kraft treten. flankierende Massnahmen eingeführt. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass es infolge der schrittweisen Ein- Mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen sind führung des freien Personenverkehrs zu missbräuchlichen verschiedene Akteure betraut worden. In Branchen ohne Unterschreitungen der in der Schweiz geltenden Lohn- und einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsver- Arbeitsbedingungen kommt. Bei der Ausdehnung der Per- trag überwachen auf Kantons- und Bundesebene tripartite sonenfreizügigkeit auf die 2004 beigetretenen EU-Mitglied- Kommissionen (bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber- staaten wurden diese flankierenden Massnahmen ergänzt. verbände, Gewerkschaften und Behörden) den Arbeits- Die flankierenden Massnahmen umfassen im Wesentlichen markt; in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklär- die folgenden Regelungen: ten Gesamtarbeitsvertrag kontrollieren paritätische Kom- missionen dessen Einhaltung. n Entsandte Arbeitnehmer, die im Auftrag eines Unterneh- mens aus der EU in der Schweiz Dienstleistungen erbrin- gen, unterstehen den in der Schweiz geltenden minima- Welche Bereiche berührt das Abkommen nicht? len Arbeits- und Lohnbedingungen (Entsendegesetz)7. Arbeitgebende, die diese Bedingungen nicht einhalten, n Die Grenzkontrollen zwischen der EU und der Schweiz müssen mit Sanktionen rechnen; von Bussen bis zum sind im Freizügigkeitsabkommen nicht geregelt. Auch Ausschluss vom Schweizer Markt. mit der Beteiligung der Schweiz an der Schengen-Zu- sammenarbeit finden an der Schweizer Grenze Zollkont- n Arbeitsmarktinspektoren in ausreichender Zahl kontrol- rollen und bei Verdacht Personenkontrollen statt. lieren die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und melden Missbräuche. Um diese Kontrollen zu er- n Das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügig- leichtern, müssen ausländische Arbeitgeber, die Arbeit- keit hat keinen Einfluss auf das geltende Steuersystem nehmer vorübergehend in die Schweiz entsenden, den der einzelnen Schweizer Kantone. Grenzgänger bezah- Schweizer Behörden schriftlich Angaben über Identität, len in der Schweiz eine Quellensteuer. Arbeitsort usw. liefern (Online-Meldeverfahren). n Jedes Land hat eine eigene Gesetzgebung auf dem n Werden wiederholt missbräuchliche Unterschreitungen Gebiet des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit. der Lohn- und Arbeitsbedingungen festgestellt, kön- Mit dem Abkommen werden die verschiedenen Sozial- nen Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages, die versicherungssysteme jedoch besser koordiniert (siehe Mindestlöhne, Arbeitszeiten und paritätischen Vollzug Kapitel «Soziale Sicherheit», S. 22). betreffen, leichter allgemeinverbindlich erklärt werden. In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag n Auf die Bereiche Bürgerrecht, Erbrecht, Familienrecht, gibt, können in befristeten Normalarbeitsverträgen Min- Sozialhilfe und Militärdienst hat das bilaterale Abkom- destlöhne vorgeschrieben werden. men über die Personenfreizügigkeit keinen Einfluss. Am 1. Januar 2013 sind neue Bestimmungen in Kraft ge- treten, welche die Bekämpfung der Scheinselbstständig- keit ausländischer Dienstleistungserbringer erleichtert. Dies wird mittels einer Dokumentationspflicht sowie neuen Sanktionsmöglichkeiten sichergestellt. Zudem können Ar- beitgeber, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsver- trägen (NAV) verstossen, mit Sanktionen belegt werden. 7 Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG); SR 823.20 8
Informationen zur Personenfreizügigkeit Barbara Kunert, Deutschland «Als Kind lebte ich ein Jahr in Weissrussland. Dies weckte in mir Alter: 44 den Wunsch, selbst einmal ins Ausland zu gehen. Als mir mein frü- herer Arbeitgeber vor neun Jahren eine Stelle in der Schweiz anbot, Wohnort: Zürich packte ich die Chance. Ich hatte vor, zwei bis drei Jahre hier zu bleiben. Inzwischen lebe Beruf: Communications Manager ich fast ein Jahrzehnt in der Schweiz und plane bisher nicht, nach Deutschland zurückzukehren. Ich fühle mich als Teil der Schweizer Arbeitgeberin: Zürich Versicherungs- Gesellschaft. Ich lese Zeitung und interessiere mich dafür, was in Gesellschaft AG meiner neuen Heimat passiert. In meinem Freundeskreis gibt es Schweizer wie Ausländer. Das ist eine bereichernde Mischung. In der Schweiz seit: Januar 2004 Um meine Aufenthaltsbewilligung und die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit kümmerte sich damals die Personalabtei- Aufenthaltsbewilligung: C (Niederlassung) lung. Ich verfolge das Thema aber mit Interesse in den Medien.» 9
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Einreise / Erwerbstätige Einreise Übergangsbestimmungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien Ich möchte in die Schweiz einreisen. Welche Papiere brauche ich? Als Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien sind Sie Sie und Ihre Familienangehörigen (siehe Kapitel «Fami- bis spätestens zum 31. Mai 2016 neben den Kontingen- liennachzug», S. 20) können mit einer gültigen Identi- ten auch dem Inländervorrang sowie der vorgängigen tätskarte oder einem gültigen Reisepass in die Schweiz Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen unterstellt. einreisen. Nur bei einem Aufenthalt von bis zu maximal vier Mo- Sind Ihre Familienangehörigen weder Bürger der EU naten unterliegen Kurzaufenthalter keiner Kontingentie- noch der Schweiz, aber in einem Schengen-Staat8 auf- rung. Sie benötigen aber vom ersten Arbeitstag an eine enthaltsberechtigt, brauchen sie kein Visum. In anderen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Geprüft werden der Fällen kann für sie ein Einreisevisum verlangt werden. Inländervorrang, die Einhaltung der orts- und branchen- üblichen Löhne sowie die Qualifikationsvoraussetzungen Auch für entsandte Arbeitnehmer, die aus Nicht-EU- (zugelassen werden nur gut qualifizierte Arbeitskräfte). Staaten stammen, ist allenfalls ein Visum erforderlich, Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann ohne Anrech- sofern sie in keinem Schengen-Staat aufenthaltsberech- nung an die Kontingente eine Bewilligung erhalten. Kurz- tigt sind. aufenthalter mit geringen Qualifikationen können nur un- ter Anrechnung an die Kontingente zugelassen werden. Erwerbstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anmeldung Muss ich mich in der Schweiz anmelden? Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung Sie müssen Ihren Aufenthalt in jedem Fall innerhalb von Brauche ich in der Schweiz eine Arbeits- und Aufent- 14 Tagen nach der Einreise bei Ihrer Wohngemeinde an- haltsbewilligung? melden. In der Regel leitet die Gemeinde Ihre Unterlagen Staatsangehörige der EU-25/EFTA-Staaten benötigen an die kantonale Migrationsbehörde weiter. keine Arbeitsbewilligung. Innert 14 Tagen nach ihrer An- kunft in der Schweiz und vor Stellenantritt müssen sich die Bürger der EU-25/EFTA bei Ihrer Wohngemeinde an- Aufenthalt melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Wovon hängt die Dauer der Aufenthaltsbewilligung notwendigen Schritte zur Erlangung der Aufenthaltsbe- ab? willigung können nach der Ankunft in der Schweiz ge- Dauert Ihr Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr, sind macht werden. Sie Kurzaufenthalter. Haben Sie in der Schweiz einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger, sind Sie Aufent- Während der Übergangsfristen benötigen Staatsange- halter. Dasselbe gilt für unbefristete Arbeitsverhältnisse. hörige Bulgariens und Rumäniens eine Arbeits- und eine Aufenthaltsbewilligung (siehe Kasten). Arbeitnehmer, die in der Schweiz saisonal arbeiten, er- halten eine Kurzaufenthaltsbewilligung. 8 Zu diesen Staaten gehören alle EU- und EFTA- Staaten ausser Grossbritannien und Irland, die sich nicht an der Schengen-Visa-Zusammenarbeit beteiligen. Bulgarien, Liechtenstein, Rumänien und Zypern beteiligen sich noch nicht an dieser Zusammenarbeit. 10
Informationen zur Personenfreizügigkeit Pawel Pelczar, Polen «Nach meinem Studium in Polen wurde ich von einem biomedizini- Alter: 44 schen Forschungsinstitut in Basel dazu eingeladen, hier meine Dok- torarbeit zu schreiben. Es war ein Schritt ins Ungewisse. Ich konnte Wohnort: Egg, Kanton Zürich damals noch kein einziges Wort Deutsch. Zum Glück wurde im Insti- tut Englisch gesprochen. Beruf: Leiter der Forschungsgruppe Als Teilnehmer eines offiziellen Doktorandenprogramms erhielt «Transgene und Reproduktive Techniken» ich schon damals, vor dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkom- mens, problemlos eine Aufenthaltsbewilligung. Arbeitgeber: Institut für Labortierkunde, Die biomedizinische Forschung in der Schweiz ist sehr stark. Das Universität Zürich hat mich dazu bewogen, hier zu bleiben und Deutsch zu lernen. Mit meiner Frau, einer Französin, habe ich zwei Töchter. Die Zwil- In der Schweiz seit: November 1992 linge wachsen viersprachig auf: Wir Eltern sprechen miteinander Englisch, meine Frau spricht mit den Mädchen Französisch, ich Pol- Aufenthaltsbewilligung: C (Niederlassung) nisch, und in der Schule sprechen sie Französisch und Deutsch.» 11 13
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Erwerbstätige Kurzaufenthalter Entzug der Aufenthaltsbewilligung Wie ist die Aufenthaltsbewilligung für Kurzaufent- Kann mir die Aufenthaltsbewilligung wegen unfrei- halter geregelt? williger Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall ent- zogen werden? Arbeitsverhältnis von maximal drei Monaten Das Aufenthaltsrecht kann Ihnen nicht entzogen werden, Für Staatsangehörige aus der EU-25 gilt ein bewilli- wenn Sie in Folge von Krankheit oder Unfall vorüberge- gungsfreies Meldeverfahren bei Aufenthalten von bis zu hend arbeitsunfähig sind. Dasselbe gilt bei unfreiwilliger drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres. Sie benö- Arbeitslosigkeit. Allerdings benötigen Sie in diesem Fall tigen keine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung, wenn eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Ar- Sie in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis von höchstens beitsamts. drei Monaten eingehen. Ihr Arbeitgeber muss Sie aber vor Beginn der Tätigkeit über das Online-Meldeverfah- ren bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde anmelden. Niederlassung Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien: siehe Wann erhalte ich als EU-Bürger eine unbefristete Kasten, S. 10. Niederlassungsbewilligung? Die unbefristete Niederlassungsbewilligung (C-Bewil- Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten und ligung), die Angehörige der EU-15 in der Regel nach weniger als einem Jahr einem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz erhalten, Haben Sie in der Schweiz einen Arbeitsvertrag für mehr ist nicht Gegenstand des Personenfreizügigkeitsabkom- als drei Monate und weniger als ein Jahr, erhalten Sie mens und der Protokolle. Angehörige der EU-10 sowie eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer Ihres Ar- bulgarische und rumänische Staatsbürger erhalten die beitsvertrags. Niederlassungsbewilligung in der Regel nach Ablauf von zehn Jahren. Sie wird aufgrund von Niederlassungsver- Kann ich meine Kurzaufenthaltsbewilligung ver- einbarungen mit dem Herkunftsstaat oder von Gegen- längern lassen? rechtserwägungen erteilt. Auf Vorlegen eines neuen Arbeitsvertrags können Sie Ihre Kurzaufenthaltsbewilligung jederzeit erneuern las- sen. Mit einem Arbeitsvertrag für weniger als ein Jahr Verbleiberecht wird Ihnen die Bewilligung für die Dauer des Arbeits- Kann ich in der Schweiz bleiben, wenn ich in den verhältnisses ausgestellt. Mit einem Arbeitsvertrag für Ruhestand trete? mindestens ein Jahr oder mit einem unbefristeten Ar- Ja, wenn Sie bei Erreichen des Rentenalters während beitsvertrag haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltsbe- den vorangegangenen zwölf Monaten in der Schweiz willigung. In beiden Fällen ist es nicht notwendig, dass gearbeitet und mindestens drei Jahre lang hier gewohnt Sie die Schweiz zwischen zwei Anstellungsverhältnissen haben. Sie müssen in diesem Fall die besonderen Bedin- verlassen. gungen nicht erfüllen, die sonst an Rentner aus der EU gestellt werden, die in die Schweiz ziehen wollen. Das Verbleiberecht gilt auch für Familienmitglieder (siehe Ka- Aufenthalter pitel «Nichterwerbstätige», S. 18). Ab wann erhalte ich eine Aufenthaltsbewilligung? Haben Sie einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger, Kann ich als Bürger eines EU-Staats in der Schweiz erhalten Sie in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung bleiben, auch wenn ich meine Erwerbstätigkeit we- für fünf Jahre (Übergangsbestimmungen: siehe Kasten, gen ständiger Arbeitsunfähigkeit aufgeben muss? S. 10). Ja, falls Sie während der letzten zwei Jahre vor der Ar- beitsunfähigkeit ständig in der Schweiz gewohnt haben, Kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlängern können Sie hier bleiben. lassen? Ihre Aufenthaltsbewilligung wird bei Vorlegen eines Ar- beitsvertrags für ein Jahr oder länger um weitere fünf Rückkehrrecht Jahre verlängert. Bei der ersten Verlängerung kann je- Ich habe schon einmal in der Schweiz gearbeitet. doch die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltsbewilligung Kann ich in die Schweiz zurückkehren? auf ein Jahr beschränkt werden, wenn Sie seit mehr als Falls Sie bei Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeits- bzw. der Protokolle über eine B-Bewilligung (Aufenthalt) los sind. oder eine L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) von mindestens einjähriger Dauer verfügten, die Schweiz aber danach verlassen haben, können Sie unter gewissen Vorausset- 12
Informationen zur Personenfreizügigkeit Erwerbstätige zungen (so z. B. bei einer Landesabwesenheit von ma- Welche Rechte habe ich als Selbstständigerwerben- ximal sechs Jahren) zu erleichterten Bedingungen in die der in der Schweiz? Schweiz zurückkehren. Gelingt der Nachweis einer selbstständigen Erwerbs- tätigkeit, wird Ihnen eine Aufenthaltsbewilligung EU/ Weitere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Migration EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren erteilt. BFM. Die Behörde kann jederzeit prüfen, ob die selbststän- www.bfm.admin.ch dige Erwerbstätigkeit effektiv, dauerhaft und existenz- sichernd ist. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, kann eine Bewilligung widerrufen werden. Falls Sie zu Mobilität einer unselbstständigen Tätigkeit wechseln, wird Ihnen Darf ich in der Schweiz den Aufenthalts- und Arbeits eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (je nach ort wechseln? Dauer des Arbeitsverhältnisses) erteilt. Ja, sowohl als Aufenthalter als auch als Kurzaufenthal- ter haben Sie ein Recht auf geografische und berufliche Wie beweise ich, dass ich einer wirtschaftlich selbst- Mobilität, d. h., Sie können in der Schweiz jederzeit den ständigen Tätigkeit nachgehe? Aufenthalts- und Arbeitsort wechseln. Sie können Ihre Geschäftstätigkeit z. B. mit Hilfe der Mehrwertsteuer-Nummer, einem Eintrag in ein Berufsre- Vergessen Sie nicht, sich bei der alten Wohngemeinde gister, einer Sozialversicherungsanmeldung als Selbst- abzumelden und bei der neuen Gemeinde wieder anzu- ständiger, der Buchführung oder durch die Gründung melden. eines Unternehmens (bzw. den Eintrag ins Handelsregis- ter) belegen. Darf ich in der Schweiz die Arbeitsstelle wechseln? Und darf ich mich hier selbstständig machen? Was geschieht, wenn mein Unternehmen scheitert? Ja, sowohl als Aufenthalter als auch als Kurzaufenthal- Wenn Sie nicht mehr für Ihren eigenen Unterhalt aufkom- ter können Sie in der Schweiz jederzeit die Arbeitsstel- men können und von der Fürsorge abhängig werden, le, den Arbeitgeber und den Beruf wechseln oder sich verlieren Sie Ihr Aufenthaltsrecht. Selbstverständlich selbstständig machen. Bei Kurzaufenthaltern setzt der können Sie sich aber eine Stelle suchen, d. h. zu einer Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständi- Tätigkeit als Arbeitnehmer übergehen. gen Erwerbstätigkeit jedoch die Erteilung einer Aufent- haltsbewilligung voraus. Was geschieht beim Übergang zu einer Tätigkeit als Arbeitnehmer? Bei Staatsbürgern Bulgariens und Rumäniens ist der Selbstständigerwerbende Wechsel von einer selbstständigen zu einer unselbst- ständigen Erwerbstätigkeit an die Erteilung einer neuen Aufenthalt und Arbeit Aufenthalts- bzw. Kurzaufenthaltsbewilligung geknüpft, Ich möchte in der Schweiz als Selbstständigerwer- soweit die Übergangsbestimmungen anwendbar sind. bender tätig sein. Welche Voraussetzungen müssen Die Bewilligung wird erteilt, sofern eine Kontingents- dazu erfüllt sein? einheit verfügbar ist. Zudem muss eine Kontrolle der Grundsätzlich haben Sie als EU-Bürger das Recht, sich arbeitsmarktlichen Voraussetzungen (Inländervorrang in der Schweiz aufzuhalten und auf eigene Rechnung sowie Arbeits- und Lohnbedingungen) durchgeführt wer- und auf eigenes Risiko einer Erwerbstätigkeit nachzu- den. gehen, d. h. als Selbstständigerwerbender zu arbeiten. Dies gilt auch für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien. Für sie endeten die entsprechenden Über- gangsbestimmungen am 31. Mai 2011. Sie können in der Schweiz selbstständigerwerbend sein, auch wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung (C-Be- willigung) haben. Die Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen für fünf Jahre ausgestellt. Sie haben das Recht auf volle geografische und berufliche Mobilität, d. h., Sie können in der Schweiz Ihren Aufenthalts- und Arbeitsort sowie Ihren Beruf wechseln oder zu einer unselbstständigen Tätigkeit übergehen. Einzig bei den gesetzlich regle- mentierten Berufen kann es gewisse Einschränkungen geben. 13
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Erwerbstätige Grenzgängerinnen und Grenzgänger Kann ich meine Bewilligung verlängern lassen? Die Grenzgängerbewilligung wird verlängert, wenn Sie Was gilt für mich als Grenzgänger aus der EU-25/ weiterhin in der Schweiz angestellt sind. EFTA? n Die Angehörigen aller EU-25/EFTA-Staaten können als Muss ich mich in der Schweiz anmelden? Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Falls Sie sich unter der Woche in der Schweiz aufhal- n Sie müssen mindestens einmal pro Woche an Ihren ten, müssen Sie sich in Ihrer Aufenthaltsgemeinde an- Wohnort in einem EU-25/EFTA-Mitgliedstaat zurückkeh- melden. Vergessen Sie nicht, den zuständigen Behörden ren. den Wechsel Ihres Arbeitsortes, Ihres Arbeitgebers oder n Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr Ihres Aufenthaltsorts in der Schweiz zu melden. vorweisen, erhalten Sie die Grenzgängerbewilligung für fünf Jahre. Sie haben jeweils Anspruch auf eine Verlän- Ich wohne in der Schweiz, arbeite aber in einem EU- gerung um weitere fünf Jahre, solange Sie die Voraus- Mitgliedstaat. Was bedeutet die Personenfreizügig- setzungen erfüllen. keit für mich? n Sie können als Grenzgänger selbstständigerwerbend Im EU-Staat, in dem Sie arbeiten, gelten Sie als Grenz- sein. gänger. In der Schweiz gelten Sie als nicht erwerbstä- n Im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit können Sie tig, d. h., Sie haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbe- in der Schweiz eine Zweitwohnung und Geschäftsräume willigung in der Schweiz, wenn Sie die Voraussetzungen erwerben. für Nichterwerbstätige erfüllen (siehe Kapitel «Nichter- n Sie geniessen umfassende berufliche und geografische werbstätige», S. 18). Mobilität. D. h., Sie können Ihren Arbeitgeber, Ihre Stel- le, Ihren Beruf und Ihren Arbeitsort frei wechseln. Die Grenzgängerbewilligung G bleibt weiterhin bestehen. Selbstständigerwerbende Grenzgänger Vergessen Sie nicht, den zuständigen Behörden einen Ich wohne in der EU und möchte in der Schweiz eine allfälligen Wechsel zu melden. selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Kann ich das? Was gilt für Grenzgänger aus Bulgarien und Rumä- Sie können als Grenzgänger in der Schweiz auch selbst- nien? ständigerwerbend sein. Das Verfahren gleicht demje- Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens, die in der nigen der Selbstständigerwerbenden mit Wohnsitz in ausländischen Grenzzone wohnen und in der Schweizer der Schweiz (siehe Kapitel «Selbstständigerwerbende», Grenzzone9 arbeiten, müssen eine Grenzgängerbewilli- S. 13). gung G beantragen. Sie unterliegen jedoch – im Gegen- satz zu den Staatsangehörigen der EU-25 – weiterhin arbeitsmarktlichen Beschränkungen (siehe Kasten). Übergangsbestimmungen für Grenzgänger Alle Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU-27/EFTA Grenzgänger als Arbeitnehmer können Grenzgänger sein. Für die EU-17 sind die terri- Wie beschaffe ich mir eine Grenzgängerbewilligung? torialen Einschränkungen seit dem 1. Juni 2007, für die Begründete und dokumentierte Bewilligungsgesuche EU-8 seit dem 1. Mai 2011 aufgehoben. Staatsangehöri- sind vom Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen ge Bulgariens und Rumäniens müssen in einer ausländi- Stelle einzureichen. schen Grenzzone zur Schweiz Wohnsitz nehmen und in der schweizerischen Grenzzone9 arbeiten. Wie lange ist meine Grenzgängerbewilligung gültig? Wenn die Beschäftigung weniger als ein Jahr dauert, er- Bis zum 31. Mai 2016 kommen für Angehörige Bulga- teilt Ihnen die zuständige Behörde die Grenzgängerbe- riens und Rumäniens die Übergangsfristen der Proto- willigung für die Dauer der Beschäftigung. Dauert die Be- kolle zum Freizügigkeitsabkommen zur Anwendung, schäftigung länger als ein Jahr, erhalten Sie die Grenz- d. h., es gelten die arbeitsmarktlichen Beschränkungen gängerbewilligung für mindestens fünf Jahre. Bei einer für Erwerbstätige (Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- Beschäftigung bis höchstens drei Monate brauchen Sie und Arbeitsbedingungen). keine Grenzgängerbewilligung. In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber Sie über das Online-Meldeverfahren anmel- den. 9 Massgebend sind die bilateralen Grenzgänger- abkommen mit den Nachbarstaaten. 14
Informationen zur Personenfreizügigkeit Marco Paulo Dos Santos Faria Pereira, Portugal «In Portugal hörte ich schon als Kind die Berichte von Bekannten, Alter: 38 die für eine Weile in der Schweiz gearbeitet hatten. Damals hätte ich nie gedacht, dass es mich auch einmal in die Schweiz verschla- Wohnort: Courtepin, Kanton gen würde. Freiburg Mein Schwager arbeitete schon seit einiger Zeit für die Micarna, und es gefiel ihm sehr gut. Also bewarb ich mich beim Fleischver- Beruf: Metzger in der Zerlegerei Grossvieh arbeiter als Metzger und wurde eingestellt. Die Aufenthaltsbewilli- gung erhielt ich dank der Personenfreizügigkeit ohne Schwierigkei- Arbeitgeberin: Micarna ten. Meine Frau, meine Tochter und ich planen unsere Zukunft in der In der Schweiz seit: Schweiz, denn wir sind in unserer Gemeinde bestens integriert. In- Oktober 2007 zwischen spreche ich fliessend Französisch, und seit Kurzem be- suche ich Deutsch-Intensivkurse.» Aufenthaltsbewilligung: C (Niederlassung) 15
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Erwerbstätige Dienstleistungserbringer Übergangsbestimmungen für Dienstleistungser- bringer aus Bulgarien und Rumänien Welche Dienstleistungen sind durch das Freizügig- keitsabkommen liberalisiert? Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien Das Abkommen über den freien Personenverkehr enthält in den vier besonderen Branchen Bauhaupt- und Bau- eine beschränkte Liberalisierung der grenzüberschrei- nebengewerbe, Gartenbau, industrielle Reinigung und Si- tenden personenbezogenen Dienstleistungen (Dienst- cherheitsgewerbe brauchen spätestens bis zum 31. Mai leistungen von bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr). 2016 eine Kurzaufenthaltsbewilligung und sind arbeits- Es geht zum einen um die befristete Ausübung einer marktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, vorgän- selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Niederlassung in gige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen und Er- der Schweiz und zum andern um jene Arbeitnehmer, die füllung der schweizerischen Qualifikationserfordernisse) von einer Firma mit Sitz in der EU in die Schweiz ent- unterstellt. Bei einer Erwerbstätigkeit im Gast- und Ho- sandt werden, um eine Dienstleistung zu erbringen. telgewerbe, als Reisender und im Erotikgewerbe besteht eine Meldepflicht vom ersten Tag an. Für die übrigen Diese Dienstleistungen sind grundsätzlich auf 90 Ar- Erwerbszweige gilt die Meldepflicht ab einer Erwerbstä- beitstage pro Kalenderjahr beschränkt, ausser sie ba- tigkeit von mehr als acht Tagen pro Kalenderjahr, eine sieren auf einem entsprechenden bilateralen Abkommen Bewilligung ist nicht erforderlich. Die entsprechenden zwischen der Schweiz und der EU (z. B. öffentliches Be- Dienstleistungserbringer unterliegen auch nicht den ar- schaffungswesen oder Land- und Luftverkehr). Für diese beitsmarktlichen Beschränkungen. Bereiche wird die Bewilligung für die Dauer der Dienst- www.entsendung.admin.ch leistung erteilt. Welche Dienstleistungen sind nicht liberalisiert? Nicht erfasst sind die Tätigkeiten der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs sowie bewilligungspflichtige Dienstleistungen von maximal 90 Arbeitstagen pro Finanzdienstleistungen. Kalenderjahr Ich erbringe für meinen EU-Arbeitgeber Dienstleis- Welche Verfahren gelten? tungen in der Schweiz. Brauche ich dafür eine Auf- Dienstleistungserbringer, die sich während eines Kalen- enthaltsbewilligung? derjahrs länger als acht Tage in der Schweiz aufhalten, Sie haben als Dienstleistungserbringer aus einem EU-/ müssen die Dienstleistungserbringung spätestens acht EFTA-Staat grundsätzlich das Recht, Ihre Dienstleis- Tage im Voraus melden (Ausnahmen sind möglich). In ge- tungen während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr be- wissen Branchen besteht die Meldepflicht jedoch schon willigungsfrei zu erbringen. Ausnahmen bestehen für vom ersten Tag der Dienstleistung an. Nähere Auskünfte Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien – erhalten Sie unter www.entsendung.admin.ch und beim allerdings nur in gewissen Branchen (siehe Kasten). Ihr Bundesamt für Migration unter www.bfm.admin.ch. Arbeitgeber muss aber Ihren Aufenthalt und Ihre Tätig- keit in der Schweiz über das Online-Meldeverfahren den Zudem müssen sich Dienstleistungserbringer, die in der zuständigen Behörden im Voraus melden. Schweiz einen reglementierten Beruf ausüben möchten, beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Inno- Mehr Informationen zur Meldepflicht und Anmeldung vation (SBFI) melden.10 Weitere Informationen finden Sie erhalten Sie unter www.entsendung.admin.ch und beim unter www.sbfi.admin.ch. Bundesamt für Migration unter www.bfm.admin.ch. Bei Dienstleistungen von mehr als acht Tagen sind zwei Kann ich auch länger als 90 Arbeitstage pro Kalen- Fälle zu unterscheiden, die unter das Abkommen fallen: derjahr in der Schweiz Dienstleistungen erbringen? n Dienstleistungen von maximal 90 Arbeitstagen pro Wenn die entsprechenden Dienstleistungen in keinem Kalenderjahr; Abkommen über den freien Dienstleistungsverkehr ge- n Dienstleistungen im Rahmen eines Abkommens über regelt sind, unterstehen Sie als Dienstleistungserbrin- den freien Dienstleistungsverkehr (öffentliches Be- ger nach 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr der gleichen schaffungswesen, Luft- und Landverkehr). Regelung, die für Nicht-EU-Bürger gilt. Gestützt darauf können Sie eine Bewilligung zur Dienstleistungserbrin- gung beantragen. Bewilligungen für Dienstleistungen über 90 Tage werden grundsätzlich für die Projektdauer 10 Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung von erteilt. Berufsqualifikationen von Dienstleistungser- bringerinnen und -erbringern in reglementier- ten Berufen (BGMD), BBl 2012 9731 (voraus- sichtliches Inkrafttreten: 1.9.2013) 16
Informationen zur Personenfreizügigkeit Erwerbstätige Ich bin Unternehmer in der EU und erbringe auch in Die Bewilligungen im Überblick der Schweiz Dienstleistungen. Kann ich Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, die nicht EU-Bürger sind? Aufenthaltsbewilligung (B-EU/EFTA) Ja, Sie können auch Angehörige eines Drittstaats in die Die Bewilligung ist für fünf Jahre gültig. Sie wird nach Schweiz entsenden, sofern diese seit mindestens zwölf Vorlegen eines Arbeitsvertrags erteilt, der für mindestens Monaten auf dem Arbeitsmarkt Ihres EU-Staats zuge- ein Jahr oder unbefristet abgeschlossen wurde. lassen sind. Wenn Ihre Angestellten in keinem Schen- genstaat aufenthaltsberechtigt sind, benötigen sie mög- Kurzaufenthaltsbewilligung (L-EU/EFTA) licherweise ein Visum für die Schweiz. Nähere Auskünfte Wird auf Vorlegen eines Arbeitsvertrags für weniger als erteilt Ihnen das nächstgelegene Schweizer Konsulat. ein Jahr erteilt. Die Gültigkeit der Bewilligung entspricht der Dauer des Arbeitsvertrags. Möglichkeit der Verlän- gerung und der Erneuerung der Bewilligung, ohne das Dienstleistungen im Rahmen eines Abkommens Land verlassen zu müssen. über den freien Dienstleistungsverkehr (öffentliches Beschaffungswesen, Luft- und Landverkehr) Grenzgängerbewilligung (G-EU/EFTA) Ich bin Bürger eines EU-27-Staats und erbringe in Die Bewilligung ist auf die Dauer des Arbeitsvertrags be- der Schweiz Dienstleistungen. Welche Bestimmun- schränkt, wenn der Arbeitsvertrag für weniger als zwölf gen muss ich beachten? Monate gültig ist. Auf Vorlegen eines Arbeitsvertrags für In den Bereichen Öffentliches Beschaffungswesen sowie eine Dauer von zwölf Monaten oder länger (oder unbe- Luft- und Landverkehr hat die Schweiz mit der EU bi- fristet) ist die Grenzgängerbewilligung fünf Jahre lang laterale Abkommen abgeschlossen. Erbringen Sie eine gültig. Die Grenzgänger müssen einmal pro Woche an Dienstleistung auf der Grundlage eines solchen Abkom- ihren Wohnort zurückkehren. mens, haben Sie einen Bewilligungsanspruch für die Dauer der Dienstleistung. Niederlassungsbewilligung (C-EU/EFTA) Wird in der Regel nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf (EU-15) oder zehn Jahren (EU-10, BG/RO) in der Schweiz erteilt. Das Auf- enthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedin- gungen geknüpft werden. Bei EU-/EFTA-Angehörigen richtet sich die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach den Bestimmungen des schweizerischen Auslän- dergesetzes und der Niederlassungsvereinbarungen. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU enthält keine Bestimmungen über die Nie- derlassungsbewilligung. 17
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Nichterwerbstätige Nichterwerbstätige Studierende Benötige ich eine Aufenthaltsbewilligung, auch Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wenn ich in der Schweiz nicht arbeite? ich als Student in der Schweiz eine Aufenthaltsbe- Für einen Aufenthalt als Nichterwerbstätiger während ei- willigung erhalte? ner Dauer von weniger als drei Monaten (z. B. als Tourist) Sie müssen nachweisen, dass Sie über eine Kranken- ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Planen Sie versicherung verfügen und genügend finanzielle Mittel jedoch einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, be- haben, um für Ihren Unterhalt aufzukommen. Zudem nötigen Sie eine Bewilligung. Welche Behörden zustän- müssen Sie darlegen, dass Sie hauptsächlich wegen dig sind, bestimmt das kantonale Recht. Die Bewilligung eines Studiums an einer anerkannten schweizerischen ist für die ganze Schweiz gültig, ein Wohnortswechsel Ausbildungsstätte in die Schweiz kommen und dort im- muss den Gemeindebehörden aber gemeldet werden. matrikuliert sind. Die Gemeindeverwaltung Ihres künftigen Wohnorts kann Sie über das genaue Vorgehen informieren. Wie lange gilt die Aufenthaltsbewilligung? Die Bewilligung wird Ihnen für die Zeit der Ausbildung Welche Voraussetzungen müssen für die Aufent- ausgestellt, falls diese weniger als ein Jahr dauert. Er- haltsbewilligung erfüllt sein? streckt sich Ihre Ausbildung über mehrere Jahre, ist die Die Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen erteilt, wenn Bewilligung für ein Jahr gültig und wird bis zur Beendi- n Sie für sich und Ihre Familienmitglieder über ausrei- gung der Ausbildung Jahr für Jahr verlängert. chende finanzielle Mittel 11 verfügen, sodass Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz keine Sozialhilfe in An- Kann ich in der Schweiz als Student aus der EU eine spruch nehmen müssen; bezahlte Nebenbeschäftigung annehmen? n Sie für die Zeit Ihres Aufenthalts über eine Kranken- Ja, Sie dürfen aber nicht mehr als 15 Stunden pro Woche und Unfallversicherung verfügen. arbeiten. Den Nebenerwerb müssen Sie der kantonalen Behörde melden, die den Aufenthalt bewilligt hat. Falls Wie lange gilt meine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie mehr arbeiten wollen, gelten Sie als erwerbstätig und ich über genügend finanzielle Mittel verfüge und unterstehen den Regeln für Erwerbstätige. krankenversichert bin? Die Gültigkeitsdauer der ersten Aufenthaltsbewilligung Kann ich mich als Student von meiner Familie be- beträgt fünf Jahre. Ausnahmsweise können die Behör- gleiten lassen? den im Einzelfall schon nach Ablauf der ersten zwei Jah- Ja, Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder re prüfen, ob nach wie vor genügend finanzielle Mittel können in die Schweiz mitreisen. Ihre Familie hat auch vorhanden sind. Wenn Sie die Voraussetzungen nach das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. fünf Jahren immer noch erfüllen, wird Ihre Bewilligung automatisch um weitere fünf Jahre verlängert. Wie steht es mit den Studiengebühren und Stipendi- en an Schweizer Universitäten? Kann meine Freundin aus der EU mit mir in der Diese Fragen sind im Freizügigkeitsabkommen nicht Schweiz zusammenleben, ohne zu arbeiten? geregelt. Die Schweizer Schulen und Universitäten sind Ja, solange sie als EU-Bürgerin die Voraussetzungen für frei, von den Studierenden aus der EU höhere Studien- Nichterwerbstätige erfüllt. gebühren zu verlangen als von den Schweizer Studie- renden. Sie können auch Unterhaltshilfen Schweizern Ich möchte meine betagte Mutter aus der EU in die vorbehalten. Schweiz kommen lassen. Ist dies möglich? Ja, im Rahmen der Bestimmungen zum Familiennach- Wie einfach ist es, einen Austauschplatz an einer zug ist dies möglich, sofern Sie für ihren Unterhalt auf- Schweizer Universität zu erhalten? kommen (siehe Kapitel «Familiennachzug», S. 20). Die Schweizer Schulen und Universitäten können die Aufnahmebedingungen für Studierende aus der EU Ich möchte mich frühzeitig zur Ruhe setzen und wür- selbst festlegen. Je nach Universität können die Studie- de gerne in der Schweiz bleiben. Ist dies möglich? renden aus der EU unter Umständen an der Hürde einer Sie können jederzeit eine Aufenthaltsbewilligung als Aufnahmebeschränkung scheitern. Nichterwerbstätiger beantragen, solange Sie die Bedin- gungen dazu erfüllen. 11 Die finanziellen Mittel werden als ausreichend erachtet, wenn sie die Fürsorgeleistungen übersteigen, die in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) festgelegt sind. Bei den Rentnern müssen die finanziellen Mittel den Betrag übersteigen, der schwei- zerische Rentner zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- bzw. Invalidenversicherung berechtigt. www.ahv-iv.info 18
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