EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz - Informationen zur Personenfreizügigkeit
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Informationen zur Personenfreizügigkeit EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Informationen zur Personenfreizügigkeit 1
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Herausgeber: Integrationsbüro EDA/EVD Information Bundeshaus Ost CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 22 22 Fax +41 31 312 53 17 europa@ib.admin.ch www.europa.admin.ch Bundesamt für Migration BFM Quellenweg 6 CH-3003 Bern-Wabern www.bfm.admin.ch Direktion für Arbeit Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Effingerstrasse 31 CH-3003 Bern www.seco.admin.ch Konzept: Zoebeli Communications AG, Bern Layout und Gestaltung: Oliver Slappnig, Herrenschwanden Fotos: Titelseite: Christoph Grünig, Biel Porträtaufnahmen: Beat Märki, Winterthur Porträttexte: Stand Ende 2010 Auflage: 20 000 Exemplare Vertrieb: BBL, Vertrieb Bundespublikationen CH-3003 Bern www.bundespublikationen.admin.ch Erhältlich in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Bestell-Nr. 201.349.D, 201.349.F, 201.349.I, 201.349.ENG 06.2011 20 000 2
Informationen zur Personenfreizügigkeit Inhalt Vorwort .............................................................................. 4 Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze ................ 5 – Worum geht es? ............................................................. 5 – Wen betrifft das Abkommen? ......................................... 5 – Übergangsbestimmungen .............................................. 6 – Was sind die flankierenden Massnahmen? .................... 8 – Welche Bereiche berührt das Abkommen nicht? ........... 8 Einreise ........................................................................... 10 Erwerbstätige .................................................................. 10 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .......................... 10 – Selbstständigerwerbende ............................................. 13 – Grenzgängerinnen und Grenzgänger ........................... 14 – Dienstleistungserbringer ............................................... 16 – Die Bewilligungen im Überblick .................................... 17 Nichterwerbstätige .......................................................... 18 – Studierende .................................................................. 18 – Touristen und Kurgäste ................................................. 20 Arbeitssuche .................................................................... 20 Stellenvermittlung ............................................................ 20 Familiennachzug ............................................................. 20 Anerkennung von Diplomen ............................................ 21 – Zulassung zu einer Erwerbstätigkeit ............................. 21 – Zulassung zu Studien ................................................... 22 – Führerausweis und ähnliche Bewilligungen .................. 22 Steuern ............................................................................ 22 Soziale Sicherheit ............................................................ 22 – Koordinierung der Sozialversicherungssysteme .......... 22 – Kurzübersicht über die schweizerischen Versicherungen ............................................................. 24 Erwerb von Immobilien in der Schweiz ........................... 24 Nützliche Adressen und Websites ................................... 25 Für Schweizerinnen und Schweizer, die in der EU leben und arbeiten möchten, gibt es ebenfalls eine Broschüre zum Personenfreizügigkeitsabkommen (www.bundespublikationen. admin.ch, Bestell-Nr. 201.348.D, 201.348.F, 201.348.I). Zur Vereinfachung und leichteren Lesbarkeit wird im Lauftext für die einzelnen Personenkategorien in der Regel nur die männliche Form verwendet. Die Aussagen gelten aber selbstverständlich auch für die Vertreterinnen der jeweiligen Personengruppe. 3
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser Im Sommer 1999 unterzeichneten die Europäische Union mit ihren Mitgliedstaaten und die Schweiz sieben bilaterale Abkommen – darunter auch das Abkommen über den freien Personenverkehr. Das Abkommen ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Seine Weiterführung wurde am 8. Februar 2009 in ei- ner Volksabstimmung bestätigt. Infolge der EU-Erweiterung um zehn Mitgliedstaaten wurde es am 1. Mai 2004 durch ein Protokoll ergänzt. Dieses regelt die schrittweise Einfüh- rung der Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten und ist am 1. April 2006 in Kraft gesetzt worden. Nach dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 wurde das Abkommen durch ein weiteres Protokoll ergänzt, das am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist. Durch das Freizügigkeitsabkommen und die Protokolle können EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz ver- einfacht eine Arbeit aufnehmen und sich hier niederlassen. Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch Regelungen zur begrenzten Erbringung von Dienstleistungen, zur gegensei- tigen Anerkennung von Berufsdiplomen und zur Koordina- tion der Sozialversicherungssysteme. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, haben Bundesrat und Parlament flankierende Massnahmen beschlossen. Diese sind seit dem 1. Juni 2004 in Kraft. Sie wurden pa- rallel zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU- Mitgliedstaaten jeweils verstärkt und optimiert. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen helfen, sich einen ers- ten Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen. Wir heissen Sie in der Schweiz willkommen! Im Namen der drei für den freien Personenverkehr zuständigen Departemente: Micheline Calmy-Rey, Bundesrätin, Simonetta Sommaruga, Bundesrätin, Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteherin des Eidgenössischen Vorsteherin des Eidgenössischen Bundesrat, Vorsteher des Departements für auswärtige Justiz- und Polizeidepartements Eidgenössischen Volkswirtschafts- Angelegenheiten departements 4
Informationen zur Personenfreizügigkeit Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Worum geht es? Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: die Etappen Mit der Personenfreizügigkeit gelten für EU-Bürger und Schweizer nach Übergangsfristen weitgehend die gleichen 21. Juni 1999: Unterzeichnung des Freizügigkeits- Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – so- abkommens (EU-15) wohl in der Schweiz als auch in der EU. EU-Bürger, die sich in der Schweiz aufhalten, dürfen gemäss dem Prinzip der 21. Mai 2000: Referendum in der Schweiz Inländerbehandlung nicht diskriminiert werden. Konkret ha- (angenommen mit 67,2% Ja-Stimmen) ben sie in der Schweiz das Recht: n auf geografische und berufliche Mobilität (d. h., sie kön- 1. Juni 2002: Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens nen in der Schweiz jederzeit den Wohnort, den Arbeitsort und die Stelle wechseln); 26. Oktober 2004: Unterzeichnung des Protokolls I n auf gleiche Arbeitsbedingungen; (EU-10) n auf koordinierten Sozialversicherungsschutz; n auf gleiche steuerliche und soziale Vergünstigungen im 25. September 2005: Referendum in der Schweiz Fall einer Erwerbstätigkeit (Spezialtarife im öffentlichen (angenommen mit 56,0% Ja-Stimmen) Verkehr, Wohnförderung usw.); n selbstständigerwerbend zu sein; 1. April 2006: Inkrafttreten des Protokolls I n auf gegenseitige Diplomanerkennung im Hinblick auf die Zulassung zu einer reglementierten Erwerbstätigkeit; 27. Mai 2008: Unterzeichnung des Protokolls II n auf Familiennachzug; (Bulgarien, Rumänien) n auf Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen; n unter gewissen Bedingungen im Land zu bleiben, auch 8. Februar 2009: Referendum in der Schweiz wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind (sogenanntes Ver- (angenommen mit 59,6% Ja-Stimmen) bleiberecht); n unter gewissen Bedingungen Immobilien zu erwerben. 1. Juni 2009: Inkrafttreten des Protokolls II Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht die Erteilung von langfristigen (für fünf Jahre) und kurzfristigen Aufenthaltsbewilligungen Wen betrifft das Abkommen? (für bis zu einem Jahr) vor. Die Bewilligung wird erneuert, Das Personenfreizügigkeitsabkommen und die ergänzen- wenn die betreffende Person weiterhin einer Beschäftigung den Protokolle richten sich an alle Staatsangehörigen der nachgeht. 27 EU-Mitgliedstaaten (Inhaber eines EU-Passes) und der EFTA-Staaten1 inklusive der Schweiz. Staatsangehörige von Drittstaaten sind vom Abkommen grundsätzlich nicht Erwerbstätige betroffen. Ausnahmen bestehen beim Familiennachzug so- Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständigerwerben- wie für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die im Arbeitsmarkt de haben im jeweiligen Vertragsstaat (Schweiz oder EU-/ der EU integriert sind und im Auftrag ihres Unternehmens EFTA-Mitgliedstaat) das Recht auf Einreise, Aufenthalt mit Sitz in der EU in der Schweiz vorübergehend Dienstleis- und Arbeitsaufnahme. Einschränkungen bestehen wäh- tungen erbringen (entsandte Arbeitnehmer). rend der Übergangsfristen. Ein Recht auf Personenfreizügigkeit haben sowohl Er- Nichterwerbstätige werbstätige (Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende) Auch nicht erwerbstätige Personen wie Rentner und Stu- als auch Nichterwerbstätige (Rentner, Studierende und dierende haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt, andere), die unfall- und krankenversichert sind und über sofern sie krankenversichert sind und über ausreichende ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebens- finanzielle Mittel verfügen, so dass sie nicht der Sozial- unterhalt bestreiten zu können, ohne Sozialhilfe (bzw. als hilfe der Schweiz zur Last fallen. Rentner kantonale Ergänzungsleistungen) in Anspruch neh- men zu müssen. Dienstleistungserbringer Dienstleistungserbringer können während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ein Recht auf Einreise und Aufenthalt geltend machen. Auch hier gibt es Über- gangsbestimmungen. 1 Der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören Norwegen, Island, Liechten- stein und die Schweiz an. 5
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Einführung der Personenfreizügigkeit – Übergangsregelungen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 BG/RO EU-8 EU-17 Personenfreizügigkeit mit Beschränkungen Volle Personenfreizügigkeit mit Schutzklausel Volle Personenfreizügigkeit In Bezug auf den Geltungsbereich der verschiedenen Übergangsbestimmungen Bestimmungen zur Einführung der Personenfreizügigkeit werden in dieser Broschüre folgende Abkürzungen ver- Erwerbstätige wendet: Die Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der EU-27: Alle EU-Staaten Schweiz und den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten erfolgt seit der Inkraftsetzung am 1. Juni 2002 schrittweise. Das Personen- EU-25: Alle EU-Staaten ohne Bulgarien und Rumänien freizügigkeitsabkommen und die Protokolle sehen für Er- EU-15: 15 EU-Staaten vor der Erweiterung am werbstätige (Angestellte und Selbstständigerwerbende) 1. Mai 20042 grundsätzlich drei unterschiedliche Übergangsregelungen vor: EU-10: 10 EU-Mitgliedstaaten, Beitritt am 1. Mai 20043 n Die erste Übergangsregelung (im Basisabkommen fest- EU-17: EU-15 plus Malta und Zypern4 gehalten) gilt für Angehörige der 15 «alten» EU-Staaten EU-8: EU-10 ohne Malta und Zypern5 (EU-15)2, Maltas und Zyperns4 sowie für Angehörige der EFTA-Länder Norwegen und Island. BG/RO: Bulgarien und Rumänien, Beitritt am n Die zweite Übergangsregelung (im Protokoll I festgehal- 1. Januar 2007 ten) gilt für Angehörige der acht mittel- und osteuropä- ischen Mitgliedstaaten (EU-8)5, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. n Die dritte Übergangsregelung (im Protokoll II festgehal- ten) gilt für Staatsangehörige Bulgariens (BG) und Rumä- niens (RO), die seit dem 1. Januar 2007 EU-Bürger sind. Bei übermässiger Einwanderung kann die Schweiz bis spä- testens zum 31. Mai 2014 (für die Einwanderung aus BG/ RO bis spätestens zum 31. Mai 2019) auf eine besondere Schutzklausel (sogenannte «Ventilklausel») zurückgreifen, welche die Wiedereinführung von Kontingenten erlaubt. Die Personenfreizügigkeit gilt «auf Probe»: n ab dem 1. Juni 2007 zwischen der Schweiz und der EU-17 sowie den EFTA-Ländern; 2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, n ab dem 1. Mai 2011 zwischen der Schweiz und der EU-8; Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Öster- n spätestens ab dem 1. Juni 2016 zwischen der Schweiz reich, Portugal, Schweden, Spanien und BG/RO. 3 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Nicht erwerbstätige Personen 4 Malta und Zypern sind der EU am 1. Mai 2004 Für Rentner und Studierende, die sich in der Schweiz auf- beigetreten, unterstehen aber, im Unterschied halten wollen, ohne zu arbeiten, gibt es keine Übergangs- zu den acht übrigen Beitrittsländern dieser frist. Sie können sich in der Schweiz niederlassen, sofern Erweiterungsrunde, denselben Übergangsre- gelungen wie die EU-15/EFTA-Staaten. sie krankenversichert sind und über ausreichende finanzi- 5 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, elle Mittel verfügen. Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn 6
Informationen zur Personenfreizügigkeit Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Bürger der EU-25 Bürger aus Bulgarien und Rumänien, die zum Zeitpunkt des Das Freizügigkeitsabkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft Inkrafttretens des Protokolls II am 1. Juni 2009 bereits im getreten. Die Übergangsfristen sind für die 15 «alten» EU- schweizerischen Arbeitsmarkt integriert waren, werden pri- Mitgliedstaaten sowie für Malta und Zypern abgelaufen, vilegiert behandelt: Sie haben bei Vorlegen eines Arbeits- d. h., die Beschränkungen und Kontingente sind aufgeho- vertrags Anspruch auf eine Verlängerung ihrer Arbeitsbe- ben worden. Seit dem 1. Juni 2007 gilt die volle Personen- willigung. Wenn sie ihre Stelle wechseln wollen, sind sie freizügigkeit, allerdings vorerst auf Probe bis spätestens weder vom Inländervorrang noch von der Kontingentierung 2014 (siehe Grafik, S. 6). Seit dem 1. Mai 2011 bis spä- betroffen. Auch die vorgängige Kontrolle der Lohn- und Ar- testens 2014 gilt die volle Personenfreizügigkeit auf Probe beitsbedingungen gilt für sie nicht. auch für Staatsangehörige der EU-8. Am 30. April 2011 wur- de die Übergangsregelung aufgehoben (siehe Grafik, S. 6). Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und Bürger der EFTA der EU wurde vorerst auf eine Dauer von sieben Jahren Seit dem 1. Juni 2007 gilt die volle Personenfreizügigkeit für abgeschlossen. 2009 haben die Schweizer Stimmbe- norwegische und isländische Staatsbürger; für liechtenstei- rechtigten entschieden, das Abkommen zu verlängern. nische Staatsangehörige gilt sie in der Schweiz bereits seit Die EU hatte ihrerseits vorgängig festgehalten, dass sie dem 1. Januar 2005. das Abkommen stillschweigend verlängern will. Ab dem 1. Juni 2014 gilt die volle Personenfreizügigkeit zwischen Bürger aus Bulgarien und Rumänien der Schweiz und der EU-25, ab dem 1. Juni 2019 auch Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zwei mit Bulgarien und Rumänien. jüngsten Mitgliedstaaten wird im Protokoll II zum Freizügig- keitsabkommen geregelt, das seit dem 1. Juni 2009 in Kraft ist. Für Erwerbstätige aus Bulgarien und Rumänien gilt bis spätestens zum 31. Mai 2016 eine separate Übergangsfrist mit folgenden Zulassungsbeschränkungen: n Kontingente Die Zahl der Daueraufenthalts- und der Kurzaufenthalts- bewilligungen ist begrenzt. Das Kontingent für Dauer- aufenthalter steigt schrittweise von 362 (2009/2010) auf 1207 Personen (2015/2016), dasjenige für Kurzauf- enthalter von 3620 (2009/2010) auf 11 664 Personen (2015/2016). Spätestens am 1. Juni 2016 fallen die Kon- tingente weg. Bei einer übermässigen Einwanderung können aufgrund der vorgesehenen Schutzklausel wie- der Kontingente eingeführt werden. Diese Schutzklausel ist bis spätestens zum 31. Mai 2019 aktivierbar. n Inländervorrang Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur angestellt wer- den, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt niemand mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung steht. Will ein Arbeitgeber anstelle eines einheimischen Ar- beitnehmers einen Stellenbewerber aus den betroffenen Ländern berücksichtigen, muss er den zuständigen Be- hörden darlegen, dass er im Inland für die zu besetzen- de Stelle niemanden mit den passenden Qualifikationen gefunden hat. n Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen Bevor eine Arbeitsbewilligung erteilt wird, müssen die Kantone die Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollie- ren. Die Prüfung des Inländervorrangs und die Lohnkon- trolle erfolgen im Rahmen eines arbeitsmarktlichen Ent- scheids durch die kantonal zuständige Behörde. 7
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Personenfreizügigkeit: das Wichtigste in Kürze Was sind die flankierenden Massnahmen zur Perso- Welche Bereiche berührt das Abkommen nicht? nenfreizügigkeit? n Die Grenzkontrollen zwischen der EU und der Schweiz Anlässlich der Aufhebung des Inländervorrangs und der bleiben bestehen. Auch mit der Beteiligung der Schweiz vorgängigen Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen an der Schengen-Zusammenarbeit finden an der für EU-15-Angehörige hat die Schweiz am 1. Juni 2004 Schweizer Grenze Zollkontrollen und bei Verdacht Per- flankierende Massnahmen eingeführt. Diese Massnahmen sonenkontrollen statt. sollen verhindern, dass es infolge der schrittweisen Ein- führung des freien Personenverkehrs zu missbräuchlichen n Das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügig- Unterschreitungen der in der Schweiz geltenden Lohn- und keit hat keinen Einfluss auf das geltende Steuersystem Arbeitsbedingungen kommt. Bei der Ausdehnung der Per- der einzelnen Schweizer Kantone. Grenzgänger bezah- sonenfreizügigkeit auf die 2004 beigetretenen EU-Mitglied- len in der Schweiz eine Quellensteuer. staaten wurden diese flankierenden Massnahmen ergänzt. Die flankierenden Massnahmen umfassen im Wesentlichen n Jedes Land hat eine eigene Gesetzgebung auf dem die folgenden Regelungen: Gebiet des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit. n Entsandte Arbeitnehmer, die im Auftrag eines Unterneh- Mit dem Abkommen werden die verschiedenen Sozial- mens aus der EU in der Schweiz Dienstleistungen erbrin- versicherungssysteme jedoch besser koordiniert (siehe gen, unterstehen den in der Schweiz geltenden minima- Kapitel «Soziale Sicherheit», S. 22). len Arbeits- und Lohnbedingungen (Entsendegesetz)6. Arbeitgebende, die diese Bedingungen nicht einhalten, n Auf die Bereiche Bürgerrecht, Erbrecht, Familienrecht, müssen mit Sanktionen rechnen; von Bussen bis zum Sozialhilfe und Militärdienst hat das bilaterale Abkom- Ausschluss vom Schweizer Markt. men über die Personenfreizügigkeit keinen Einfluss. n Arbeitsmarktinspektoren in ausreichender Zahl kontrol- lieren die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und melden Missbräuche. Um diese Kontrollen zu er- leichtern, müssen ausländische Arbeitgeber, die Arbeit- nehmer vorübergehend in die Schweiz entsenden, den Schweizer Behörden schriftlich Angaben über Identität, Arbeitsort usw. liefern (Meldeverfahren). n Werden wiederholt missbräuchliche Unterschreitungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen festgestellt, kön- nen Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten und paritätischen Vollzug betreffen, leichter allgemeinverbindlich erklärt werden. In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, können in befristeten Normalarbeitsverträgen Min- destlöhne vorgeschrieben werden. Mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen sind verschiedene Akteure betraut worden. In Branchen ohne einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag überwachen auf Kantons- und auf Bundesebene tripartite Kommissionen (bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber- verbände, Gewerkschaften und Behörden) den Arbeits- markt; in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklär- ten Gesamtarbeitsvertrag kontrollieren paritätische Kom- missionen dessen Einhaltung. 6 Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; SR 823.20 8
Informationen zur Personenfreizügigkeit Nina Fendel-Neu, Deutschland «Die Schweiz kenne ich seit meiner Kindheit. Mindestens einmal pro Jahr ver- Alter: 34 brachten wir unseren Urlaub im Ferienhaus meiner Grossmutter im Tessin. Später entschlossen sich meine Eltern, Deutschland zu verlassen und hierhin Wohnort: Pazzallo, Kanton Tessin zu ziehen. Ich schloss die Schule ab und folgte ihnen. Bei der Credit Suisse fand ich eine Stelle und bin geblieben. Beruf: Direktionsassistentin Wenn ich heute in Deutschland Freundinnen besuche, werde ich oft gefragt, Private Banking wo ich mich zu Hause fühle. Ich erkläre jeweils, ich sei wie zweigeteilt. Denn die Schweiz ist für mich zu einer Heimat geworden. Arbeitgeberin: Credit Suisse Eine Rückkehr nach Deutschland ist für mich kein Thema. Zum einen bietet mir das hiesige Bankenwesen interessantere berufliche Aussichten. Und zum In der Schweiz seit: anderen fühle ich mich hier sehr, sehr wohl. Frühling 1996 Über die Personenfreizügigkeit habe ich mich informiert. Meine Familie und ich haben aber keine Veränderung bemerkt.» Aufenthaltsbewilligung: C (Niederlassung) 9
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Einreise / Erwerbstätige Einreise Übergangsbestimmungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien Ich möchte in die Schweiz einreisen. Welche Papiere brauche ich? Als Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien sind Sie Sie und Ihre Familienangehörigen (siehe Kapitel «Fami- bis spätestens zum 31. Mai 2016 neben den Kontingen- liennachzug», S. 20) können mit einer gültigen Identi- ten auch dem Inländervorrang sowie der vorgängigen tätskarte oder einem gültigen Reisepass in die Schweiz Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen unterstellt. einreisen. Nur bei einem Aufenthalt von bis zu maximal vier Mo- Sind Ihre Familienangehörigen weder EU-Bürger noch naten unterliegen Kurzaufenthalter keiner Kontingentie- Schweizer, aber in einem Schengen-Staat7 aufenthalts- rung. Sie benötigen aber vom ersten Arbeitstag an eine berechtigt, brauchen sie kein Visum. In anderen Fällen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Geprüft werden der kann für sie ein Einreisevisum verlangt werden. Inländervorrang, die Einhaltung der orts- und branchen- üblichen Löhne sowie die Qualifikationsvoraussetzungen Auch für entsandte Arbeitnehmer, die aus Nicht-EU- (zugelassen werden nur gut qualifizierte Arbeitskräfte). Staaten stammen, ist allenfalls ein Visum erforderlich, Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann ohne Anrech- sofern sie in keinem Schengen-Staat aufenthaltsberech- nung an die Kontingente eine Bewilligung erhalten. Kurz- tigt sind. aufenthalter mit geringen Qualifikationen können nur un- ter Anrechnung an die Kontingente zugelassen werden. Erwerbstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anmeldung Muss ich mich in der Schweiz anmelden? Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung Sie müssen Ihren Aufenthalt in jedem Fall innerhalb von Brauche ich in der Schweiz eine Arbeits- und Aufent- 14 Tagen nach der Einreise bei Ihrer Wohngemeinde an- haltsbewilligung? melden. In der Regel leitet die Gemeinde Ihre Unterlagen Staatsangehörige der EU-25/EFTA-Staaten benötigen an die kantonale Migrationsbehörde weiter. keine Arbeitsbewilligung. Innert 14 Tagen nach ihrer An- kunft in der Schweiz und vor Stellenantritt müssen sich die Bürger der EU-25/EFTA bei Ihrer Wohngemeinde an- Aufenthalt melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Wovon hängt die Dauer der Aufenthaltsbewilligung notwendigen Schritte zur Erlangung der Aufenthaltsbe- ab? willigung können nach der Ankunft in der Schweiz ge- Dauert Ihr Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr, sind macht werden. Sie Kurzaufenthalter. Haben Sie in der Schweiz einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger, sind Sie Dauer- Während der Übergangsfristen benötigen Staatsange- aufenthalter. Dasselbe gilt für unbefristete Arbeitsver- hörige Bulgariens und Rumäniens eine Arbeits- und eine hältnisse. Aufenthaltsbewilligung (siehe Kasten). Arbeitnehmer, die in der Schweiz saisonal arbeiten, er- halten eine Kurzaufenthaltsbewilligung. 7 Zu diesen Staaten gehören alle EU- und EFTA- Staaten ausser Grossbritannien und Irland, die sich nicht an der Schengen-Visa-Zusammenarbeit beteiligen. Bulgarien, Liechtenstein, Rumänien und Zypern beteiligen sich noch nicht an dieser Zusammenarbeit. 10
Informationen zur Personenfreizügigkeit Pawel Pelczar, Polen «Nach meinem Studium in Polen wurde ich von einem biomedizini- Alter: 42 schen Forschungsinstitut in Basel dazu eingeladen, hier meine Dok- torarbeit zu schreiben. Es war ein Schritt ins Ungewisse. Ich konnte Wohnort: Egg, Kanton Zürich damals noch kein einziges Wort Deutsch. Zum Glück wurde im Insti- tut Englisch gesprochen. Beruf: Leiter der Forschungsgruppe Als Teilnehmer eines offiziellen Doktorandenprogramms erhielt «Transgene und Reproduktive Techniken» ich schon damals, vor dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkom- mens, problemlos eine Aufenthaltsbewilligung. Arbeitgeber: Institut für Labortierkunde, Die biomedizinische Forschung in der Schweiz ist sehr stark. Das Universität Zürich hat mich dazu bewogen, hier zu bleiben und Deutsch zu lernen. Mit meiner Frau, einer Französin, habe ich zwei Töchter. Die Zwil- In der Schweiz seit: November 1992 linge wachsen viersprachig auf: Wir Eltern sprechen miteinander Englisch, meine Frau spricht mit den Mädchen Französisch, ich Pol- Aufenthaltsbewilligung: C (Niederlassung) nisch, und im Kindergarten sprechen sie Deutsch.» 13 11
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Erwerbstätige Kurzaufenthalter Entzug der Aufenthaltsbewilligung Wie ist die Aufenthaltsbewilligung für Kurzaufent- Kann mir die Aufenthaltsbewilligung wegen unfrei- halter geregelt? williger Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall ent- zogen werden? Arbeitsverhältnis von maximal drei Monaten Das Aufenthaltsrecht kann Ihnen nicht entzogen werden, Für Staatsangehörige aus der EU-25 gilt ein bewilli- wenn Sie in Folge von Krankheit oder Unfall vorüberge- gungsfreies Meldeverfahren bei Aufenthalten von bis zu hend arbeitsunfähig sind. Dasselbe gilt bei unfreiwilliger drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres. Sie benö- Arbeitslosigkeit. Allerdings benötigen Sie in diesem Fall tigen keine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung, wenn eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Ar- Sie in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis von höchstens beitsamts. drei Monaten eingehen. Ihr Arbeitgeber muss Sie aber vor Beginn der Tätigkeit bei der kantonalen Arbeits- marktbehörde online anmelden. Staatsangehörige von Niederlassung Bulgarien und Rumänien: siehe Kasten, S. 10. Wann erhalte ich als EU-Bürger eine unbefristete Niederlassungsbewilligung? Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten und Die unbefristete Niederlassungsbewilligung (C-Bewil- weniger als einem Jahr ligung), die Angehörige der EU-15 in der Regel nach Haben Sie in der Schweiz einen Arbeitsvertrag für mehr einem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz erhalten, als drei Monate und weniger als ein Jahr, erhalten Sie ist nicht Gegenstand des Personenfreizügigkeitsabkom- eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer Ihres Ar- mens und der Protokolle. Angehörige der EU-10 sowie beitsvertrags. bulgarische und rumänische Staatsbürger erhalten die Niederlassungsbewilligung in der Regel nach Ablauf von Kann ich meine Kurzaufenthaltsbewilligung ver- zehn Jahren. Sie wird aufgrund von Niederlassungsver- längern lassen? einbarungen mit dem Herkunftsstaat oder von Gegen- Auf Vorlegen eines neuen Arbeitsvertrags können Sie rechtserwägungen erteilt. Ihre Kurzaufenthaltsbewilligung jederzeit erneuern las- sen. Mit einem Arbeitsvertrag für weniger als ein Jahr wird Ihnen die Bewilligung für die Dauer des Arbeitsver- Verbleiberecht hältnisses ausgestellt. Mit einem Arbeitsvertrag für min- Kann ich in der Schweiz bleiben, wenn ich in den destens ein Jahr oder mit einem unbefristeten Arbeits- Ruhestand trete? vertrag haben Sie Anspruch auf eine Daueraufenthalts- Ja, wenn Sie bei Erreichen des Rentenalters während bewilligung. In beiden Fällen ist es nicht notwendig, dass den vorangegangenen zwölf Monaten in der Schweiz Sie die Schweiz zwischen zwei Anstellungsverhältnissen gearbeitet und mindestens drei Jahre lang hier gewohnt verlassen. haben. Sie müssen in diesem Fall die besonderen Bedin- gungen nicht erfüllen, die sonst an Rentner aus der EU gestellt werden, die in die Schweiz ziehen wollen. Das Daueraufenthalter Verbleiberecht gilt auch für Familienmitglieder (siehe Ka- Wie ist die Aufenthaltsbewilligung für Daueraufent- pitel «Nichterwerbstätige», S. 18). halter geregelt? Haben Sie einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger, Kann ich als Bürger eines EU-Staats in der Schweiz erhalten Sie in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung bleiben, auch wenn ich meine Erwerbstätigkeit we- für fünf Jahre (Übergangsbestimmungen: siehe Kasten, gen ständiger Arbeitsunfähigkeit aufgeben muss? S. 10). Ja, falls Sie während zweier Jahre in der Schweiz ge- wohnt haben, können Sie hier bleiben. Kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlängern lassen? Ihre Daueraufenthaltsbewilligung wird bei Vorlegen eines Rückkehrrecht Arbeitsvertrags für ein Jahr oder länger um weitere fünf Ich habe schon einmal in der Schweiz gearbeitet. Jahre verlängert. Bei der ersten Verlängerung kann je- Kann ich in die Schweiz zurückkehren? doch die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltsbewilligung Falls Sie bei Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens auf ein Jahr beschränkt werden, wenn Sie seit mehr als bzw. der Protokolle über eine B-Bewilligung (Dauerauf- zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeits- enthalt) oder eine L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) von los sind. mehr als einjähriger Dauer verfügten, die Schweiz aber danach verlassen haben, können Sie unter gewissen Voraussetzungen (so z. B. bei einer Landesabwesenheit von maximal sechs Jahren) zu erleichterten Bedingun- gen in die Schweiz zurückkehren. 12
Informationen zur Personenfreizügigkeit Erwerbstätige Weitere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Migration Sie zu einer unselbstständigen Tätigkeit wechseln, wird BFM. Ihnen eine Kurz- oder Daueraufenthaltsbewilligung EU/ www.bfm.admin.ch EFTA (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses) erteilt. Wie beweise ich, dass ich einer wirtschaftlich selbst- Mobilität ständigen Tätigkeit nachgehe? Darf ich in der Schweiz den Aufenthalts- und Arbeits- Sie können Ihre Geschäftstätigkeit z. B. mit Hilfe der ort wechseln? Mehrwertsteuer-Nummer, einem Eintrag in ein Berufsre- Ja, sowohl als Dauer- als auch als Kurzaufenthalter ha- gister, einer Sozialversicherungsanmeldung als Selbst- ben Sie ein Recht auf geografische und berufliche Mobi- ständiger, der Buchführung oder durch die Gründung lität, d. h., Sie können in der Schweiz jederzeit den Auf- eines Unternehmens (bzw. den Eintrag ins Handelsregis- enthalts- und Arbeitsort wechseln. ter) belegen. Vergessen Sie nicht, sich bei der alten Wohngemeinde Was geschieht, wenn mein Unternehmen scheitert? abzumelden und bei der neuen Gemeinde wieder anzu- Wenn Sie nicht mehr für Ihren eigenen Unterhalt aufkom- melden. men können und von der Fürsorge abhängig werden, verlieren Sie Ihr Aufenthaltsrecht. Selbstverständlich Darf ich in der Schweiz die Arbeitsstelle wechseln? können Sie sich aber eine Stelle suchen, d. h. zu einer Und darf ich mich hier selbstständig machen? Tätigkeit als Arbeitnehmer übergehen. Ja, sowohl als Dauer- als auch als Kurzaufenthalter kön- nen Sie in der Schweiz jederzeit die Arbeitsstelle, den Was geschieht beim Übergang zu einer Tätigkeit als Arbeitgeber und den Beruf wechseln oder sich selbst- Arbeitnehmer? ständig machen. Bei Staatsbürgern Bulgariens und Rumäniens ist der Wechsel von einer selbstständigen zu einer unselbst- ständigen Erwerbstätigkeit an die Erteilung einer neuen Selbstständigerwerbende Aufenthalts- bzw. Kurzaufenthaltsbewilligung geknüpft, soweit die Übergangsbestimmungen anwendbar sind. Aufenthalt und Arbeit Die Bewilligung wird erteilt, sofern eine Kontingents- Ich möchte in der Schweiz als Selbstständigerwer- einheit verfügbar ist. Zudem muss eine Kontrolle der bender tätig sein. Welche Voraussetzungen müssen arbeitsmarktlichen Voraussetzungen (Inländervorrang dazu erfüllt sein? sowie Arbeits- und Lohnbedingungen) durchgeführt wer- Grundsätzlich haben Sie als EU-Bürger das Recht, sich den. in der Schweiz aufzuhalten und auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko einer Erwerbstätigkeit nachzu- gehen, d. h. als Selbstständigerwerbender zu arbeiten. Dies gilt auch für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien. Für sie endeten die entsprechenden Über- gangsbestimmungen am 31. Mai 2011. Sie können in der Schweiz selbstständigerwerbend sein, auch wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung (C-Be- willigung) haben. Die Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen für fünf Jahre ausgestellt. Sie haben das Recht auf volle geografische und berufliche Mobilität, d. h., Sie können in der Schweiz Ihren Aufenthalts- und Arbeitsort sowie Ihren Beruf wechseln oder zu einer unselbstständigen Tätigkeit übergehen. Einzig bei den gesetzlich regle- mentierten Berufen kann es gewisse Einschränkungen geben. Welche Rechte habe ich als Selbstständigerwerben- der in der Schweiz? Gelingt der Nachweis einer selbstständigen Erwerbstä- tigkeit, wird Ihnen eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren erteilt. Falls 13
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Erwerbstätige Grenzgängerinnen und Grenzgänger Muss ich mich in der Schweiz anmelden? Falls Sie sich unter der Woche in der Schweiz aufhal- Was gilt für mich als Grenzgänger aus der EU-25/ ten, müssen Sie sich in Ihrer Aufenthaltsgemeinde an- EFTA? melden. Vergessen Sie nicht, den zuständigen Behörden n Die Angehörigen aller EU-25/EFTA-Staaten können als den Wechsel Ihres Arbeitsortes oder Ihres Arbeitgebers Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. zu melden. n Sie müssen mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort in einem EU-25/EFTA-Mitgliedstaat zurückkeh- Ich wohne in der Schweiz, arbeite aber in einem EU- ren. Mitgliedstaat. Was bedeutet die Personenfreizügig- n Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr keit für mich? vorweisen, erhalten Sie die Grenzgängerbewilligung für Im EU-Staat, in dem Sie arbeiten, gelten Sie als Grenz- fünf Jahre. Sie haben jeweils Anspruch auf eine Verlän- gänger. In der Schweiz gelten Sie als nicht erwerbstä- gerung um weitere fünf Jahre, solange Sie die Voraus- tig, d. h., Sie haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbe- setzungen erfüllen. willigung in der Schweiz, wenn Sie die Voraussetzungen n Sie können als Grenzgänger selbstständigerwerbend für Nichterwerbstätige erfüllen (siehe Kapitel «Nichter- sein. werbstätige», S. 18). n Im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit können Sie in der Schweiz eine Zweitwohnung und Geschäftsräume erwerben. Selbstständigerwerbende Grenzgänger n Sie geniessen umfassende berufliche und geografische Ich wohne in der EU und möchte in der Schweiz eine Mobilität. D. h., Sie können Ihren Arbeitgeber, Ihre Stel- selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Kann ich le, Ihren Beruf und Ihren Arbeitsort frei wechseln. Die das? Grenzgängerbewilligung G bleibt weiterhin bestehen. Sie können als Grenzgänger in der Schweiz auch selbst- Vergessen Sie nicht, den zuständigen Behörden einen ständigerwerbend sein. Das Verfahren gleicht demje- allfälligen Wechsel zu melden. nigen der Selbstständigerwerbenden mit Wohnsitz in der Schweiz (siehe Kapitel «Selbstständigerwerbende», Was gilt für Grenzgänger aus Bulgarien und Rumä- S. 13). nien? Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens, die in der ausländischen Grenzzone wohnen und in der Schweizer Übergangsbestimmungen für Grenzgänger Grenzzone8 arbeiten, müssen eine Grenzgängerbewilli- gung G beantragen. Sie unterliegen jedoch – im Gegen- Alle Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU-27/EFTA satz zu den Staatsangehörigen der EU-25 – weiterhin können Grenzgänger sein. Für die EU-17 sind die terri- arbeitsmarktlichen Beschränkungen (siehe Kasten). torialen Einschränkungen seit dem 1. Juni 2007, für die EU-8 seit dem 1. Mai 2011 aufgehoben. Staatsangehöri- ge Bulgariens und Rumäniens müssen in einer ausländi- Grenzgänger als Arbeitnehmer schen Grenzzone zur Schweiz Wohnsitz nehmen und in Wie beschaffe ich mir eine Grenzgängerbewilligung? der schweizerischen Grenzzone8 arbeiten. Begründete und dokumentierte Bewilligungsgesuche sind vom Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Bis zum 31. Mai 2016 kommen für Angehörige Bulga- Stelle einzureichen. riens und Rumäniens die Übergangsfristen der Proto- kolle zum Freizügigkeitsabkommen zur Anwendung, Wie lange ist meine Grenzgängerbewilligung gültig? d. h., es gelten die arbeitsmarktlichen Beschränkungen Wenn die Beschäftigung weniger als ein Jahr dauert, für Erwerbstätige (Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Grenzgänger- und Arbeitsbedingungen). bewilligung für die Dauer der Beschäftigung. Dauert die Beschäftigung länger als ein Jahr, erhalten Sie die Grenzgängerbewilligung für mindestens fünf Jahre. Kann ich meine Bewilligung verlängern lassen? Die Grenzgängerbewilligung wird verlängert, wenn Sie weiterhin in der Schweiz angestellt sind. 8 Die Definitionshoheit darüber, was als Grenz- zone gilt (z. B. alle Orte bis zu 20 km von der Landesgrenze entfernt), liegt beim jeweiligen Wohnsitzstaat, bzw. dem Kanton, in dem sich die Arbeitsstelle befindet. 14
Informationen zur Personenfreizügigkeit Marco Paulo Dos Santos Faria Pereira, Portugal «In Portugal hörte ich schon als Kind die Berichte von Bekannten, die für eine Alter: 35 Weile in der Schweiz gearbeitet hatten. Damals hätte ich nie gedacht, dass es mich auch einmal in die Schweiz verschlagen würde. Wohnort: Courtepin, Kanton Mein Schwager arbeitet schon seit einiger Zeit für die Micarna. Von ihm Freiburg erfuhr ich, dass der Fleischverarbeiter Mühe hat, in der Schweiz neue Metzger zu finden und deshalb in ganz Europa auf der Suche nach Personal ist. Ich Beruf: Metzger in der Zerlegerei bewarb mich und wurde eingestellt. Die Aufenthaltsbewilligung erhielt ich dank Grossvieh der Personenfreizügigkeit ohne Schwierigkeiten. Meine Frau, meine Tochter und ich planen unsere Zukunft in der Schweiz, Arbeitgeberin: Micarna denn wir sind in unserer Gemeinde bestens integriert.» In der Schweiz seit: Oktober 2007 Aufenthaltsbewilligung: B 15
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Erwerbstätige Dienstleistungserbringer Übergangsbestimmungen für Dienstleistungser- bringer aus Bulgarien und Rumänien Welche Dienstleistungen sind durch das Freizügig- keitsabkommen liberalisiert? Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien Das Abkommen über den freien Personenverkehr enthält in den vier besonderen Branchen Bauhaupt- und Bau- eine beschränkte Liberalisierung der grenzüberschrei- nebengewerbe, Gartenbau, industrielle Reinigung und tenden personenbezogenen Dienstleistungen (Dienst- im Sicherheitsgewerbe brauchen spätestens bis zum leistungen von bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr). 31. Mai 2016 eine Kurzaufenthaltsbewilligung und sind Es geht zum einen um die befristete Ausübung einer arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Niederlassung in vorgängige Lohnkontrolle und Erfüllung der schweizeri- der Schweiz und zum andern um jene Arbeitnehmer, die schen Qualifikationserfordernisse) unterstellt. Bei einer von einer Firma mit Sitz in der EU in die Schweiz ent- Erwerbstätigkeit im Gast- und Hotelgewerbe, als Rei- sandt werden, um eine Dienstleistung zu erbringen. sender und im Erotikgewerbe besteht eine Meldepflicht vom ersten Tag an. Für die übrigen Erwerbszweige gilt Diese Dienstleistungen sind grundsätzlich auf 90 Ar- die Meldepflicht ab einer Erwerbstätigkeit von mehr als beitstage pro Kalenderjahr beschränkt, ausser sie ba- acht Tagen pro Kalenderjahr, eine Bewilligung ist nicht sieren auf einem entsprechenden bilateralen Abkommen erforderlich. Die entsprechenden Dienstleistungserbrin- zwischen der Schweiz und der EU (z. B. öffentliches Be- ger unterliegen auch nicht den arbeitsmarktlichen Be- schaffungswesen oder Land- und Luftverkehr). Für diese schränkungen. Bereiche wird die Bewilligung für die Dauer der Dienst- www.entsendung.admin.ch leistung erteilt. Welche Dienstleistungen sind nicht liberalisiert? Nicht erfasst sind die Tätigkeiten der Arbeitsvermittlung Dienstleistungen von maximal 90 Arbeitstagen pro und des Personalverleihs sowie bewilligungspflichtige Kalenderjahr Finanzdienstleistungen. Ich erbringe für meinen EU-Arbeitgeber Dienstleis- tungen in der Schweiz. Brauche ich dafür eine Auf- Welche Verfahren gelten? enthaltsbewilligung? Dienstleistungserbringer, die sich während eines Kalen- Sie haben als Dienstleistungserbringer aus einem EU-/ derjahrs länger als acht Tage in der Schweiz aufhalten, EFTA-Staat grundsätzlich das Recht, Ihre Dienstleis- müssen die Dienstleistungserbringung spätestens acht tungen während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr be- Tage im Voraus melden (Ausnahmen sind möglich). In ge- willigungsfrei zu erbringen. Ausnahmen bestehen für wissen Branchen besteht die Meldepflicht jedoch schon Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien – vom ersten Tag der Dienstleistung an. Nähere Auskünfte allerdings nur in gewissen Branchen (siehe Kasten). Ihr erhalten Sie auf www.entsendung.admin.ch und beim Arbeitgeber muss aber Ihren Aufenthalt und Ihre Tätig- Bundesamt für Migration unter www.bfm.admin.ch. keit in der Schweiz den zuständigen Behörden im Voraus melden. Bei Dienstleistungen von mehr als acht Tagen sind zwei Fälle zu unterscheiden, die unter das Abkommen fallen: Mehr Informationen zur Meldepflicht und Anmeldung n Dienstleistungen von maximal 90 Arbeitstagen pro erhalten Sie auf www.entsendung.admin.ch und beim Kalenderjahr; Bundesamt für Migration unter www.bfm.admin.ch. n Dienstleistungen im Rahmen eines Abkommens über den freien Dienstleistungsverkehr (öffentliches Be- Kann ich auch länger als 90 Arbeitstage pro Kalen- schaffungswesen, Luft- und Landverkehr). derjahr in der Schweiz Dienstleistungen erbringen? Wenn die entsprechenden Dienstleistungen in keinem Abkommen über den freien Dienstleistungsverkehr ge- regelt sind, unterstehen Sie als Dienstleistungserbrin- ger nach 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr der gleichen Regelung, die für Nicht-EU-Bürger gilt. Gestützt darauf können Sie eine Bewilligung zur Dienstleistungserbrin- gung beantragen. Zudem können Sie für eine Tätigkeit, die über drei Monate, aber weniger als ein Jahr lang dau- ert, eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen. 16
Informationen zur Personenfreizügigkeit Erwerbstätige Ich bin Unternehmer in der EU und erbringe auch in Die Bewilligungen im Überblick der Schweiz Dienstleistungen. Kann ich Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, die nicht EU-Bürger sind? Aufenthaltsbewilligung (B-EG/EFTA) Ja, Sie können auch Angehörige eines Drittstaats in die Die Bewilligung ist für fünf Jahre gültig. Sie wird nach Schweiz entsenden, sofern diese seit mindestens zwölf Vorlegen eines Arbeitsvertrags erteilt, der für mindestens Monaten auf dem Arbeitsmarkt Ihres EU-Staats zuge- ein Jahr oder unbefristet abgeschlossen wurde. Die Auf- lassen sind. Wenn Ihre Angestellten in keinem Schen- enthaltsbewilligung kann auch eine Kurzaufenthaltsbe- genstaat aufenthaltsberechtigt sind, benötigen sie mög- willigung mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten licherweise ein Visum für die Schweiz. Nähere Auskünfte ersetzen. erteilt Ihnen das nächstgelegene Schweizer Konsulat. Kurzaufenthaltsbewilligung (L-EG/EFTA) Wird auf Vorlegen eines Arbeitsvertrags für weniger als Dienstleistungen im Rahmen eines Abkommens ein Jahr erteilt. Die Gültigkeit der Bewilligung entspricht über den freien Dienstleistungsverkehr (öffentliches der Dauer des Arbeitsvertrags. Möglichkeit der Verlän- Beschaffungswesen, Luft- und Landverkehr) gerung und der Erneuerung der Bewilligung, ohne das Ich bin Bürger eines EU-27-Staats und erbringe in Land verlassen zu müssen. Geografische und berufliche der Schweiz Dienstleistungen. Welche Bestimmun- Mobilität. Die Kurzaufenthaltsbewilligung bis maximal gen muss ich beachten? vier Monate ist nicht kontingentiert. In den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen sowie Luft- und Landverkehr hat die Schweiz mit der EU bi- Grenzgängerbewilligung (G-EG/EFTA) laterale Abkommen abgeschlossen. Erbringen Sie eine Die Bewilligung ist auf die Dauer des Arbeitsvertrags be- Dienstleistung auf der Grundlage eines solchen Abkom- schränkt, wenn der Arbeitsvertrag für weniger als zwölf mens, können Sie sich während der Dauer Ihrer Tätigkeit Monate gültig ist. Auf Vorlegen eines Arbeitsvertrags für in der Schweiz aufhalten. eine Dauer von zwölf Monaten oder länger (oder unbe- fristet) ist die Grenzgängerbewilligung fünf Jahre lang gültig. Die Grenzgänger müssen einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehren. Bewilligung für Stagiaires (L-EG/EFTA) Stagiaires erhalten eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist auf ein Jahr be- schränkt, kann aber ausnahmsweise um sechs Monate verlängert werden. Stagiaires sind Personen, die im Alter zwischen 18 und 30 Jahren nach Abschluss einer Ausbil- dung eine berufliche oder sprachliche Weiterbildung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz absolvie- ren. Für Stagiaires gelten Sonderregeln, die in besonde- ren Stagiairesabkommen festgelegt sind. Niederlassungsbewilligung (C-EG/EFTA) Wird in der Regel nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf (EU-15) oder zehn Jahren (EU-10, BG/RO) in der Schweiz erteilt. Das Auf- enthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedin- gungen geknüpft werden. Bei EU-/EFTA-Angehörigen richtet sich die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach den Bestimmungen des schweizerischen Auslän- dergesetzes und der Niederlassungsvereinbarungen. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU enthält keine Bestimmungen über die Nie- derlassungsbewilligung. 17
EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz Nichterwerbstätige Nichterwerbstätige Studierende Benötige ich eine Aufenthaltsbewilligung, auch Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wenn ich in der Schweiz nicht arbeite? ich als Student in der Schweiz eine Aufenthaltsbe- Für einen Aufenthalt als Nichterwerbstätiger während ei- willigung erhalte? ner Dauer von weniger als drei Monaten (z. B. als Tourist) Sie müssen nachweisen, dass Sie über eine Kranken- ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Planen Sie versicherung verfügen und genügend finanzielle Mittel jedoch einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, be- haben, um für Ihren Unterhalt aufzukommen. Zudem nötigen Sie eine Bewilligung. Welche Behörden zustän- müssen Sie darlegen, dass Sie hauptsächlich wegen dig sind, bestimmt das kantonale Recht. Die Bewilligung eines Studiums an einer anerkannten schweizerischen ist für die ganze Schweiz gültig, ein Wohnortswechsel Ausbildungsstätte in die Schweiz kommen und dort im- muss den Gemeindebehörden aber gemeldet werden. matrikuliert sind. Die Gemeindeverwaltung Ihres künftigen Wohnorts kann Sie über das genaue Vorgehen informieren. Wie lange gilt die Aufenthaltsbewilligung? Die Bewilligung wird Ihnen für die Zeit der Ausbildung Welche Voraussetzungen müssen für die Aufent- ausgestellt, falls diese weniger als ein Jahr dauert. Er- haltsbewilligung erfüllt sein? streckt sich Ihre Ausbildung über mehrere Jahre, ist die Die Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen erteilt, wenn Bewilligung für ein Jahr gültig und wird bis zur Beendi- n Sie für sich und Ihre Familienmitglieder über ausrei- gung der Ausbildung Jahr für Jahr verlängert. chende finanzielle Mittel 9 verfügen, sodass Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz keine Sozialhilfe in An- Kann ich in der Schweiz als Student aus der EU eine spruch nehmen müssen; bezahlte Nebenbeschäftigung annehmen? n Sie für die Zeit Ihres Aufenthalts über eine Kranken- Ja, Sie dürfen aber nicht mehr als 15 Stunden pro Woche und Unfallversicherung verfügen. arbeiten. Falls Sie mehr arbeiten wollen, gelten Sie als erwerbstätig und unterstehen den Regeln für Erwerbs- Wie lange gilt meine Aufenthaltsbewilligung, wenn tätige. ich über genügend finanzielle Mittel verfüge und krankenversichert bin? Kann ich mich als Student von meiner Familie be- Die Gültigkeitsdauer der ersten Aufenthaltsbewilligung gleiten lassen? beträgt fünf Jahre. Ausnahmsweise können die Behör- Ja, Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder den im Einzelfall schon nach Ablauf der ersten zwei Jah- können in die Schweiz mitreisen. Ihre Familie hat auch re prüfen, ob nach wie vor genügend finanzielle Mittel das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. vorhanden sind. Wenn Sie die Voraussetzungen nach fünf Jahren immer noch erfüllen, wird Ihre Bewilligung Wie steht es mit den Studiengebühren und Stipendi- automatisch um weitere fünf Jahre verlängert. en an Schweizer Universitäten? Diese Fragen sind im Freizügigkeitsabkommen nicht Kann meine Freundin aus der EU mit mir in der geregelt. Die Schweizer Schulen und Universitäten sind Schweiz zusammenleben, ohne zu arbeiten? frei, von den Studierenden aus der EU höhere Studien- Ja, solange sie als EU-Bürgerin dieselben Voraussetzun- gebühren zu verlangen als von den Schweizer Studie- gen für Nichterwerbstätige erfüllt. renden. Sie können auch Unterhaltshilfen Schweizern vorbehalten. Ich möchte meine betagte Mutter aus der EU in die Schweiz kommen lassen. Ist dies möglich? Wie einfach ist es, einen Austauschplatz an einer Ja, im Rahmen der Bestimmungen zum Familiennach- Schweizer Universität zu erhalten? zug ist dies möglich (siehe Kapitel «Familiennachzug», Die Schweizer Schulen und Universitäten können die S. 20). Aufnahmebedingungen für Studierende aus der EU selbst festlegen. Je nach Universität können die Studie- Ich möchte mich frühzeitig zur Ruhe setzen und wür- renden aus der EU unter Umständen an der Hürde einer de gerne in der Schweiz bleiben. Ist dies möglich? Aufnahmebeschränkung scheitern. Sie können jederzeit eine Aufenthaltsbewilligung als Nichterwerbstätiger beantragen, solange Sie die Bedin- 9 Die finanziellen Mittel werden als ausreichend gungen dazu erfüllen. erachtet, wenn sie die Fürsorgeleistungen über- steigen, die in den Richtlinien der Schweizeri- schen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) festgelegt sind. Bei den Rentnern müssen die finanziellen Mittel den Betrag übersteigen, der schweizeri- sche Rentner zum Bezug von Ergänzungsleistun- gen zur Alters-, Hinterlassenen- bzw. Invaliden- versicherung berechtigt. www.ahv-iv.info 18
Informationen zur Personenfreizügigkeit Delphine Tschanz-Giraud, Frankreich «Auf die Schweiz bin ich zum ersten Mal gestossen, als ich acht Jahre alt war Alter: 36 – im Comic ‹Asterix bei den Schweizern›. Mit 22 kam ich dann als Austausch- studentin an die Universität St. Gallen. Dort lernte ich meinen heutigen Mann, Wohnort: Russikon, Kanton Zürich einen Bündner, kennen. Seinetwegen zog ich sofort wieder in die Schweiz, nachdem ich in Lyon mein Wirtschaftsstudium abgeschlossen hatte. Beruf: Senior-Beraterin Ich fand eine Praktikumsstelle bei Crealogix, wo ich immer noch arbeite. Als Senior-Beraterin konzipiere, plane und realisiere ich Internetportale und E- Arbeitgeberin: Crealogix E-Busi- Business-Anwendungen. ness In der Schweiz bin ich sehr gut integriert, und ich kann mir nicht vorstellen, mit meinem Mann und unseren drei Söhnen in Frankreich zu leben. In den In der Schweiz seit: Ferien reise ich aber gerne dorthin. Und ich freue mich über jeden Besuch aus Dezember 1997 Frankreich. Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens erhalten EU-Bürger Aufenthaltsbewilligung: problemlos eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Bei mir war das noch C (Niederlassung) eine schwierige Angelegenheit.» 19
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