TRADENEWS EMISSIONS HINTERGRUND & ANALYSE

Die Seite wird erstellt Michaela Seidel
 
WEITER LESEN
|TradeNews                 Emissions
Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12                                                               Hintergrund & Analyse

                                                                                   bessert werden. Auslöser dafür waren
Michael Kroehnert, Jürgen Hacker, Berlin                                           die seit 2009 gehäuft auftretenden
                                                                                   Fälle von Umsatzsteuerbetrug, Geld-
Neues Unionsregister ist eine                                                      wäsche und anderer krimineller Tätig-
Herausforderung für alle Marktteilnehmer                                           keiten.
                                                                                      Die Einbeziehung des Flugverkehrs
Unbemerkt von den meisten Registerkontoinhabern und im medialen                    in den Emissionshandel am 1. Januar
                                                                                   2012 war der Anlass dafür, mit diesen
Schatten der Fertigstellung der Überwachungspläne zum 31. Juli wird
                                                                                   Schritten nicht bis zum Beginn der
sich die Registerwelt der CO2-Emissionsrechte im EU-ETS zum 20. Juni               3. Verpflichtungsperiode zu warten.
viel stärker verändern, als es die meisten Betreiber, Händler und sons-            Für den Flugverkehr ist sofort ein
tige Inhaber von Personenkonten je für möglich gehalten haben. Unser               echtes EU-System mit einheitlichen
Artikel soll einen Überblick über die möglichen Stolperfallen geben und            Zuteilungsregeln und nur noch einer
                                                                                   EU-Zuteilungstabelle für Luftverkehrs-
Anlagenbetreibern beim reibungsloseren Start in die neue Ära helfen.
                                                                                   emissionsrechte (EUAAs) eingeführt
                                                                                   worden. Diese besitzen eine beson-
                                                                                   dere Rechtsnatur: Sie betreffen Emis-
  Die Veränderungen sind fast un-        sondern eine Verlinkung von nationa-      sionen, die nicht unter den Geltungs-
überschaubar. Dass liegt an den Aus-     len Systemen. Es gab nationale Emis-      bereich des Kyoto-Protokolls (KP)
wirkungen der verspäteten Imple-         sionsrechtebudgets, nationale Allo-       zur UN-Klimarahmenkonvention fal-
mentierung des neuen EU-Registers,       kationspläne mit nationalen Zutei-        len und daher nur im Luftverkehr zur
die viele Übergangslösungen nach         lungstabellen, nationale Monitoring-,     Pflichterfüllung verwendet werden
sich zieht. Aber auch die Einbezie-      Berichts- und Verifizierungs-Systeme      können.
hung der Luftfahrzeugbetreiberkon-       (MRV) und auch nationale Register-           Angesichts dieser Entwicklung
ten und das vorgezogene Inkrafttre-      systeme für die EU-Emissionsrech-         schien es naheliegend, zugleich auch
ten neuer Sicherheitsmechanismen         te (EUAs). Zwar gab es für alles Rah-     für die „normalen“ EUAs der stationä-
machen den Umstieg auf das neue          menvorgaben der EU, aber es blieben       ren Anlagenbetreiber ein EU-Regis-
Unionsregister um vieles komplexer       zahlreiche nationale Gestaltungsmög-      tersystem einzuführen. Die EU-Kom-
als ursprünglich erwartet.               lichkeiten und Ermessensspielräu-         mission wurde mit der entsprechen-
  Für die Handelspraxis wird es ins-     me. In der zweiten Verpflichtungspe-      den Softwareentwicklung jedoch
besondere darauf ankommen, ob für        riode sind diese Vorgaben zwar etwas      nicht rechtzeitig fertig. Deshalb konn-
die Anwendung der neuen Sicher-          enger geworden. Grundsätzlich hat         te das Unionsregister erst am 30.
heitsbestimmungen auf die im Uni-        sich am Charakter nationaler mit-         Januar 2012 und zunächst auch nur
onsregister automatisch generier-        einander verbundener Systeme aber         für den Flugverkehr und sehr einge-
ten neuen Konten noch pragmati-          nichts verändert. Erst mit der dritten    schränkt in Betrieb genommen wer-
sche Übergangsregeln gefunden wer-       Verpflichtungsperiode (2013 – 2020)       den.
den. Allein schon durch die Verzöge-     wird das EU-ETS ein echtes europä-           Die Überführung der 27 nationa-
rung der Transferzeiten und durch die    isches System: Es gibt dann nur noch      len Register in das Unionsregister fin-
Schaffung von Vertrauenskonten wird      ein europäisches Rechtebudget, EU-        det derzeit statt und soll am 20. Juni
sich die Geschwindigkeit des Spot-       weit einheitliche Zuteilungsregeln, ein   abgeschlossen sein. Bis dahin sind
Handels im EU-System handelbarer         direkt verbindliches MRV-System und       alle Register geschlossen und es kön-
Emissionsrechte (EU-ETS) in vielen       auch nur noch ein einheitliches EU-       nen keinerlei Transaktionen vorge-
Fällen dramatisch verringern.            Emissionsrechteregister, das Unions-      nommen werden.
  Es muss ferner davon ausgegangen       register.                                    Selbst wenn die Wiedereröffnung
werden, dass nach den ersten mas-           Das Unionsregister sollte es eigent-   des Unionsregister tatsächlich pünkt-
siven Veränderungen der Register-        lich bereits ab dem 1. Januar 2012        lich am 20. Juni um 12:00 Uhr MEZ
welt durch eine bereits für den Herbst   geben. Zu diesem Stichtag sollten         erfolgen sollte, so werden auch dann
geplante erneute Anpassung der           die nationalen Registersysteme auf        noch nicht alle neuen Funktionalitäten
Registerordnung weitere wesentliche      Grundlage der EU-Verordnung 920/          verfügbar sein.
Änderungen hinzukommen.                  2010 vom 7. Oktober 2010 über ein            Bereits zum 1. Januar 2013 erfolgt
                                         standardisiertes und sicheres Regis-      dann eine weitere planmäßige Erwei-
1.1 Ziel ist Übergang zu echtem,         trierungssystem1 in ein von der EU-       terung des Registers, um die Ver-
    europäischen ETS-System              Kommission betriebenes System             änderungen der 3. Verpflichtungs-
                                         überführt werden. Parallel zur Zusam-     periode zu berücksichtigen. Dazu
  In den ersten beiden Verpflich-        menführung der Systeme sollten die        hat die EU-Kommission am 18.
tungsperioden (2005-2007 und 2008-       Sicherheit des Emissionsrechtetrans-      November 2011 eine weitere Regis-
2012) des EU-ETS war das System          fers und die Kontrolle von Kontoinha-     terverordnung unter der Nummer
noch nicht wirklich ein europäisches,    bern und Kontobevollmächtigten ver-       1193/2011 beschlossen.               

                                                                                                                       11
|TradeNews                   Emissions
Hintergrund & Analyse                                                                               Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12

 Diese trat am 30. November 2011       Protokoll (CDM- und JI-Projekte)                  beendet und die EUAs verselbstän-
in Kraft und legt die Bestimmungen       generiert wurden, in das EU-ETS hin-              digt. Entsprechend werden auch die
für das Unionsregister ab 2013 fest.     ein oder zwischen oder innerhalb der              Konten in EU-ETS-Konten und KP-
                                         nationalen Registern transferiert wur-            Konten aufgespalten und bilden im
1.2 Die Trennung von EU-ETS              den, wurden vorher immer diese bei-               Unionsregister zwei Bereiche – den
    und Kyoto-Protokoll-System           den Transaktionsprotokolle abge-                  EU-Bereich mit den EU-ETS-Konten
                                         fragt.                                            und den KP-Bereich mit den KP-Kon-
  Mit Einführung des Unionsregisters        Mit der Einführung des Unions-                 ten. Diese Veränderung der Register-
werden nicht nur die nationalen Regis-   registers am 20. Juni wird diese                  Architektur zeigt die nachstehende
ter mit ihren EU-weit über 30.000        feste Kopplung von EUA und AAU                    Abbildung.                       
Konten zusammengeführt, sondern
auch das EU-ETS vom Registersys-
tem des Kyoto-Protokolls (KP) ent-
                                              UNFCCC-Emissionshandelssystem / Kyoto-Protokoll
koppelt und verselbstständigt.
                                              vor Migration. . .
  Bisher waren allen, von den nati-
onalen Behörden generierten EUAs                     Nationales Register     Nationales Register       CDM-Register
immer zugleich nationale Emissions-                  Kyoto                   Kyoto                     Kyoto
rechte gemäß Kyoto-Protokoll, die                    Außerhalb EU-ET         Außerhalb EU-ET           UNFCC
Assigned Amount Units (AAUs) zuge-                   NZ (Neuseeland)         JP (Japan)                (Vereinte Nationen)
ordnet worden. Dazu wurden den
Kennnummern der AAUs jene der
EUAs hinzugefügt. Der Transfer eines                                         ITL
EUAs war daher immer auch zugleich                                           Kyoto
ein Transfer eines AAUs. Die bisheri-                                        UNFCC
gen von den unter das EU-ETS fallen-                                         (Vereinte Nationen)
den Anlagen geführten Konten (Anla-
genbetreiberkonten) und die bisheri-
                                                     Nationales Register     Nationales Register       CITL
gen von juristischen oder natürlichen
Personen geführten Konten (Perso-                    Kyoto      EU-ETS       Kyoto      EU-ETS         EU-ETS
nenkonten) waren somit nicht nur                     EU-Mitgliedstaat        EU-Kommission             EU-Kommission
EU-ETS-Konten, sondern faktisch                      DE (Deutschland)        EU (Europ. Union)
zugleich auch KP-Konten.                                             EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)
  Vor der Durchführung einer EUA-
Transaktion wurde daher immer
sowohl die Freigabe des von der EU-            nach Migration. . .
Kommission betriebenen EU-Trans-                     Nationales Register     Nationales Register       CDM-Register
aktionsprotokolls (CITL) als auch die
                                                     Kyoto                   Kyoto                     Kyoto
Freigabe durch das vom UNFCCC-
                                                     Außerhalb EU-ET         Außerhalb EU-ET           UNFCC
Sekretariat betriebene KP-Transakti-
                                                     NZ (Neuseeland)         JP (Japan)                (Vereinte Nationen)
onsprotokolls (ITL) abgefragt.
  Die Prüf- und Log-Systeme ITL
und CITL protokollierten nicht nur                                           ITL
die Transfers, sondern prüften auto-                                         Kyoto
matisch zunächst die Zulässigkeit                                            UNFCC
der beabsichtigten Transaktion und                                           (Vereinte Nationen)
autorisierten diese bei positivem Prü-          DE-120-1234-0-16
fergebnis. Diese Verifizierung sollte           Neue KP-Konten
sicherstellen, dass alle Transfers von                                       Unionsregister            EUTL
EUAs von einem Konto auf ein ande-                                           Kyoto     EU-ETS          EU-ETS
res mit beiden Regelsystemen konsis-                                         EU, DE, EU (für alle      EU-Kommission
tent sind.                                                                   ES, FR    EU-27)
  Und auch wenn Emissionsgut-                                                           EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)
schriften (Kurzbezeichnungen: CER,           EU-100-1234567890-0-34
                                             Neue EU-ETS-Konten
ERU, lCER*, tCER*, RMU*)2, die von
den verschiedenen Typen von Kli-
                                            Quelle: Emissionshändler.com
maschutzprojekten nach dem Kyoto-

12
|TradeNews          Emissions
Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12                                                                   Hintergrund & Analyse

 Durch die Entkopplung werden              1.3 Das neu generierte                    EU-ETS-Kontonummer fällt übrigens
Transfers von EUAs (und EUAAs)                    EU-ETS-Konto                         auf, dass außer dem Geltungsbe-
nur noch vom EU-Transaktionspro-                                                       reich (EU) und dem Kontotyp 100 (der
tokoll EUTL (European Union Trans-             Um zu einem neuen EU-ETS-Konto          nichts weiter aussagt) keinerlei Unter-
action Log) geprüft und aufgezeich-          zu kommen, wird den Inhabern von          scheidungen mehr möglich sind. Es
net. Nur Transfers von KP-Einheiten          bisherigen Anlagenbetreibern- und         ist nicht ersichtlich, ob es sich um ein
zu oder von EU-ETS-Konten werden             Personenkonten im Unionsregis-            Anlagenbetreiberkonto, ein Perso-
auch künftig noch sowohl vom ITL als         ter zunächst jeweils ein zusätzliches     nenkonto oder ein zukünftiges Händ-
auch vom EUTL geprüft und aufge-             Konto mit der neuen Typ-Kennung           lerkonto handelt. Dies ist ein starkes
zeichnet.                                    EU-100 (z.B. EU-100-1234567890-0-         Manko, da eine Unterscheidung für
  Das Unionsregister wird zwar von           23) eingerichtet. Auf diesen Konten       Außenstehende und selbst für ande-
der EU-Kommission oder einer von             werden vom Zentralverwalter EUAs          re als den eigenen nationalen Verwal-
ihr benannten Stelle (Zentralverwal-         entsprechend der EUA-Menge auf            ter nicht mehr erkennbar ist!
ter) betrieben. Die EU-Mitgliedsstaa-        den bisherigen Konten neu generiert.         Was dies für den Handelsmarkt an
ten oder ihre                                                           Zugleich       Unsicherheiten in den nächsten Jah-
bisherigen                                                              werden         ren bedeuteten kann, mag man sich
Registerver-        Kontosystematik des Unionsregisters im EU-Bereich   auf     den    zur Zeit gar nicht ausdenken.
walter (natio-                            Verpflichtungsperiode         bisherigen        Hauptmerkmal der neuen Konto-
nale     Verwal-                Kontotyp bzw. Besitzkonto               Konten         nummer ist die zehnstellige Haupt-
ter) verwalten                                                          die EUA/       nummer, die jeweils einem der rund
                                                                   Quelle: DEHSt

aber      weiter-              EU-100-1234567890-0-35                   AAUs      in   30.000 Konten der EU vom Zentral-
hin die ihnen                                                           reine AAUs     verwalter zugeordnet wird. Ob sich
zugeordne-           Länderkennung Kontonummer Sicherheitscode          umge-          in dieser zehnstelligen Nummer indi-
ten (das heißt                                                          wandelt:       rekt durch die Reihenfolge der ver-
ihrer Gerichts-                                                         die EUA-       gebenen Nummern eine Systematik
barkeit unterstehenden) Konten. Für          Kennung wird gestrichen. Diese rei-       der Länderkennzeichnung und des
Inhaber von Konten im deutschen              nen AAUs werden dann auf die AAU-         Kontotyps verbirgt, ist noch nicht
Register ist in Kontenangelegenhei-          Depot-Konten der jeweiligen Staaten       bekannt.
ten weiterhin die Deutsche Emissi-           zurücktransferiert.                          Das vorletzte Merkmal der Num-
onshandelsstelle DEHSt Ansprech-               Im Gegensatz zum alten Register-        mer, das in Informationsblättern mit
partnerin. Die Eröffnung neuer Kon-          konto, das bis zum 3. Juni uneinge-       „Verpflichtungsperiode beziehungs-
ten erfolgt ebenfalls über die DEHSt,        schränkt verfügbar war, kann man          weise Besitzkonto“ beschrieben ist,
wobei zukünftig Personenkonten               auf dem neuen EU-ETS-Konto keine          ist ein Relikt des KP-Systems und ist
eigenständig im Kyoto-Bereich und/           Seriennummern der Emissionsrech-          bis in wenigen Ausnahmefällen immer
oder EU-Bereich des Unionsregisters          te mehr sehen, die Bezeichnung EB         eine „0“.
eröffnet werden können.                      oder 1-1 EB wird in 0-5 EUA umbe-            Die letzten beiden Ziffern stellen
  Neue Anlagenbetreiberkonten (mit           nannt und - als größte Änderung - es      einen neuen Sicherheitscode dar, der
der Kennung DE-120) können dage-             wird eine komplett neue Kontonum-         jedem Konto individuell zugeordnet
gen im KP-Bereich nicht eröffnet wer-        mer generiert.                            und vom Zentralverwalter nach einem
den. Die bei der Kontenaufspaltung             Die Kontonummer des neuen EU-           nicht bekannten Algorithmus aus der
entstandenen Konten werden nach              ETS-Kontos wird dem Kontoinhaber          Kontonummer berechnet wird. Der
einer kurzen Übergangszeit für die           zum Abschluss der Migration (Ziel:        Sicherheitscode dient vor allem der
meisten Anlagenbetreiber ihre Sinn-          20. Juni) per E-Mail an die hinterleg-    Vermeidung von Eingabefehlern bei
haftigkeit verlieren und geschlos-           te E-Mailadresse mitgeteilt.              der Übertragung von Emissionsrech-
sen werden.3 Anlagen- und Luftfahr-            Durch den nationalen Verwalter          ten auf andere Registerkonten.
zeugbetreiber benötigen nämlich län-         DEHSt wird gleichzeitig ein Aktivie-
gerfristig nur dann ein Konto im KP-         rungsschlüssel per Briefpost an die       1.4 Nationales Registerkonto wird
Bereich, wenn sie als Beteiligte eines       Kontobevollmächtigten       versendet.        zum reinen KP-Konto
Klimaschutzprojektes direkt CERs             Erst nach Aktivierung des Schlüssels
oder ERUs aus dem UNFCCC-Regis-              durch die Kontobevollmächtigten wird        Die bisherigen Konten bleiben mit
ter erhalten wollen. Aus demselben           der Zugang zu den beiden neuen Kon-       ihren Kennungen (DE-120-..., oder
Grund dürften auch viele Inhaber von         ten - KP-Konto und EU-ETS-Konto -         DE-121-...) bestehen, werden jedoch
bisherigen Personenkonten bis Jah-           hergestellt. Der Aktivierungsschlüs-      ebenfalls mit dem individuell berech-
resende ihre Konten schließen. So            sel kann nach erfolgreicher Anmel-        neten Sicherheitscode ergänzt. Auf
sparen sie auch die ab 2013 anfallen-        dung (mit den bisherigen Zugangs-         den bisherigen Konten (jetzt KP-Kon-
den neuen Kontoführungsgebühren,             daten) dort jeweils eingegeben wer-       ten) verbleiben die auf ihnen befindli-
die der nationalen Verwalter erhebt.         den. Bei der Betrachtung der neuen        chen CERs oder ERUs.               

                                                                                                                            13
|TradeNews                       Emissions
Hintergrund & Analyse                                                                                      Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12

 Die nebenstehende Abbildung ver-               zeitraum werden beide Arten gleich-                    setzt den Transfer eines eventuel-
anschaulicht den Trennungsvorgang                 zeitig verfüg- und handelbar sein. Ab                  len CER/ERU-Bestandes vom KP-
der EUAs von den CERs und ERUs.                   Mitte Juni 2013 müssen alle noch auf                   Konto auf das neue EU-ETS-Konto
Wenn die Kontoinhaber die CERs oder               den Konten befindlichen EUAs der 2.                    voraus. Bei diesem Transfer wird
ERUs im EU-ETS verwenden wol-                     Periode vom Unionsregister automa-                     der Eintausch in EUA jedoch noch
len, müssen sie diese aktiv von ihren             tisch in EUAs der 3. Periode umge-                     nicht vorgenommen. Die CERs/
KP-Konten auf ihre EU-ETS-Konten                  wandelt werden. Für diesen automa-                     ERUs werden zunächst nur dort
transferieren. EUAs und EUAAs kön-                tischen Umtausch fehlen aber bisher                    „geparkt“. Zu einem Zeitpunkt seiner
nen dagegen                                                                         Verfahrens-          Wahl, spätestens bis 31. März 2015,
nicht auf KP-         Kontosystematik des Unionsregisters                           regelungen.          kann dann der Betreiber aktiv den
Konten , son-         im Kyoto-Bereich (nationales Kyoto-Register)                  Klar ist nur,        Tausch von CERs/ERUs in EUAs auf
dern nur im                                                                         dass       die-      seinem EU-ETS-Konto durch eine
EU-Bereich                                  Verpflichtungsperiode                   ser Prozess          neue Funktionalität in EUA vorneh-
                                 Kontotyp bzw. Besitzkonto
des Unionsre-                                                                       in mehreren          men (beantragen). Auch hierfür feh-
gisters trans-                                                                      Schritten            len zurzeit aber Verfahrensregelun-
                                DE-120-1234-0-12
feriert     wer-                                                                    geschieht.           gen. So kann es dann auch passie-
den.                 Länderkennung Kontonummer Sicherheitscode                      Sofern               ren, dass das Register den Tausch
    CERs und                                                                        organisa-            ablehnt, weil Vorgaben der Compli-
                                                                  Quelle: DEHSt
ERUs        soll-                                                                   torisch und          ance in Menge oder Qualität nicht
ten        durch                                                                    system-              erfüllt sind.
den Kontoinhaber rasch auf sein neu               technisch alles nach Plan läuft, wird                    Lässt hingegen der Betreiber seine
generiertes EU-ETS-Konto übertra-                 der Umtausch etwa Mitte bis Ende                       CERs/ERUs auf dem KP-Konto ste-
gen werden, sofern er die vorhan-                 Juli 2013 beendet sein (geregelt in                    hen, kann es in einigen Fällen Proble-
dene CER/ERUs für die Abgabe bis                  Artikel 57 der Registerverordnung                      me geben. So hat beispielsweise die
30. April 2013 für das Jahr 2012 nut-             920/2010 vom 7. Oktober 2010). Vor-                    DEHSt in ihrem Downloadbereich mit
zen will. Sollte der Betreiber diese              handene CERs und ERUs werden                           Datum vom 14. Mai 2012 „Informatio-
CERs/ERUs nicht bis zu diesem Zeit-               dagegen nur auf Antrag in EUAs                         nen zur Umstellung auf das Unionsre-
punkt zur Pflichterfüllung abgeben                der 3. Periode umgewandelt.                            gister“ und ein Fact-Sheet „Certified
und sollten sich in seinem Bestand                   Dies dürfte für Anlagenbetreiber                    Emission Reductions“ mit Datum Mai
CERs/ERUs befinden, die nicht den                 besonders wichtig sein. Denn das                       2012 veröffentlicht.                   
Vorgaben der Rückgabe ab 1. Mai
2013 entsprechen, dann wird er mit
diesen einen Totalverlust erleiden                        Kontostand vor der IT-Umstellung
(sofern er sie nicht außerhalb Europas                    Nationales Register
verkaufen kann/will).
                                                           Kontostand             DE-120-1234-0
    Ist sich der Anlagenbetreiber hin-
                                                                                 1-1 EUA 27.500
gegen sicher, dass er auf seinem KP-                                                                 Im Unionsregister wird neues Konto erzeugt
                                                                                 5-0 CER 5.800
Konto in dem nach der Migration ver-
                                                                                 3-0 ERU 1.250
bliebenen CER/ERU-Bestand nur Zer-
                                                           Summe                           34.550
tifikate hat, die für die Abgabe ab Mai
2013 geeignet sind, dann kann er sich
                                                                                Bisheriges Konto DE-120-1234-0 wird
mit der Übertragung auf sein EU-ETS-
Konto auch bis zum 31. März 2015                                                vom Unionsregister übernommen mit
Zeit lassen.                                                                    einem zusätzlichen Sicherheitscode „15“

2.1 Ungereimtheiten, komplexe
    Regeln, Widersprüche
                                                          Kontostand nach der IT-Umstellung
                                                          Unionsregister (Kyoto-Bereich)            Unionsregister (EU-Bereich)
  Weil Regelungen etwa für den Über-
gangszeitraum Februar/Juli 2013 feh-                       Kontostand          DE-120-1234-0-15      Kontostand EU-100-1234567890-0-34
len, ist bereits eine weitere Verän-                                             5-0 CER   5.800                         0-5 EUA 27.500
derung der Registerverordnungen                                                  3-0 ERU   1.250                         5-0 CER      0
in Vorbereitung und soll im Herbst                                                                                       3-0 ERU      0
                                                           Summe                           7.050      Summe                      27.500
2012 verabschiedet werden. Es wird
dadurch zwei unterschiedliche Emis-                                     „KP-Konto“                            „EU-ETS-Konto“
sionsrechte für stationäre Anlagen
geben: EUAs der 2. Periode und EUAs                   Quelle: Emissionshändler.com
der 3. Periode. In diesem Übergangs-

14
|TradeNews                 Emissions
Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12                                                                 Hintergrund & Analyse

 In diesem wird ausgeführt, dass              Anlagenbetreiberkonto oder ein      die Einführung von Händlerkon-
CERs umgetauscht werden müs-                    EU-ETS-Personenkonto übertragen     ten (spätestens zum 1. Januar 2013)
sen (gemeint ist: selbst umge-                  werden.                             erweitert werden wird.
tauscht) und dass hier eine Frist
bis 31. März 2015 gilt. Im gleichen         • EUAs und EUAAs können nicht auf       3.1a Neue Kontenarten, neue
Fact-Sheet kann der Leser durch               KP-Konten transferiert werden.             Antragsanforderungen
den dort angeführten Ausschluss
von     Industriegas-Zertifikaten      ab   • EUAs und EUAAs können auf Per-           Zusätzlich zu den zwei bisher exis-
1. Mai 2013 zu dem Schluss kom-               sonen-Konten im EU-ETS transfe-       tierenden Kontenarten Anlagenbe-
men, dass die nicht erwähnten, der-           riert werden.                         treiberkonto und Personenkonten,
zeit noch für die Rückgabe zulässigen                                               die im bisherigen Registersystem vor-
Large-Hydro- und Windfarm-CERs ab           • Auf Anlagenbetreiber-Konten im EU-    herrschten, kommen in den nächsten
2013 weiterhin gültig wären. Das dürf-        ETS können nur EUAs und CERs/         sechs Monaten zeitlich versetzt fol-
te für Betreiber, die sich darauf verlas-     ERUs transferiert werden.             gende neue Kontenarten im Unions-
sen, im Einzelfall durchaus fatale Fol-                                             register hinzu:
gen haben: nach heutigem Wissens-           • Auf Anlagenbetreiber-Konten im
stand sind diese Projekttypen für die        EU-ETS können keine EUAAs trans-       • Luftfahrzeugbetreiberkonten (seit
Compliance ab 1. Mai 2015 ebenfalls          feriert werden.                          30. Januar 2012)
nicht mehr zugelassen.
   Es ist eher unwahrscheinlich, dass       • Auf KP-Konten von Personen und        • Handelsplattformkonten (ab dem
alle Umstellungen ohne Probleme               Anlagenbetreibern können CERs/          20. Juni 2012)
vonstatten gehen werden. Alle Betei-          ERUs transferiert werden
ligten sollten sich darauf einstellen,                                              • Händlerkonten als eventuelle Auf-
dass das Unionsregister bis Mitte           • Luftfahrzeugbetreiberkonten im EU-      lage ab 30. Juni 2012, aktive Bean-
2013 eine ständige Baustelle mit der          ETS können EUAAs, EUAs, CERs            tragung zum 1. Januar 2013.
einen oder anderen unangenehmen               und ERUs halten.
Überraschung sein dürfte.                                                           • Lieferkonten für versteigerte EUAs/
   Hinzu kommt, dass die beiden             •      Luftfahrzeugbetreiber   können     EUAAs (ab 1. Januar 2013).
Registerverordnungen nur die „allge-            zusätzlich ein Personenkonto im
meinen“ Vorschriften sowie die Funk-            KP-Bereich neu anlegen und dort-    • Konten für externe Plattformen (ab
tions- und Wartungsvorschriften für             hin CERs/ERUs transferieren.          1. Januar 2013).
das Unionsregister enthalten. Es ist
davon auszugehen, dass es noch              • AAUs können auf allen Kontenarten        Luftfahrzeugbetreiberkonten wur-
„spezielle“ Vorschriften geben wird,          nur gehalten und transferiert wer-    den zwar am 30. Januar 2012 ein-
da aus den Registerverordnungen               den, wenn die nationalen Verwalter    gerichtet und die für 2012 kostenlos
noch nicht alle Detailabläufe hervor-         dies nach eigenem Ermessen später     zugeteilten EUAAs sollten auf diese
gehen und zahlreiche Fragen unbe-             vielleicht gestatten.                 Konten transferiert werden. Dies ist
antwortet bleiben.                                                                  aber bisher nur in eigenen nationalen
                                            • Nur von Anlagen- oder Luftfahr-       Registern geschehen. In Deutschland
2.2 Wer kann auf welchen Konten              zeugbetreibern im EU-ETS können        ist dies nicht erfolgt. Ein eventueller
    welche Zertifikate halten?               CERs/ERUs in EUAs der 3. Periode       Weitertransfer von EUAAs oder Trans-
                                             umgetauscht werden.                    fer von EUAs oder CERs auf diese Kon-
  Durch die Verdoppelung der Kon-                                                   ten wird erst mit Freischaltung des Uni-
tenanzahl und das Hinzukommen               • Die gesetzliche Abgabe von Emissi-    onsregisters möglich sein.
von EUAAs bei gleichzeitigem Weg-             onsrechten zur Pflichterfüllung von
fall der AAUs (in manchen Registern)          Anlagen- und Luftfahrzeugbetrei-        Handelsplattformkonten         kön-
mag manch ein Kontobevollmächtig-             bern kann nur von Konten im EU-       nen von jeder Art von Börse „zwecks
ter die Übersicht verlieren, wo wel-          ETS erfolgen.                         Zusammenführung oder Erleichte-
che Zertifikate liegen dürfen, sollen                                               rung der Zusammenführung der Inte-
oder können. Nachfolgend deswegen           • CERs und ERUs können von KP-          ressen einer Vielzahl Dritter an Kauf
eine Übersicht der möglichen Varian-          Konten und von EU-ETS-Konten auf      und Verkauf“ von EUAs, EUAAs oder
ten zum 20. Juni:                             alle Konten außerhalb und innerhalb   KP-Einheiten eröffnet werden. Dazu
                                              der EU transferiert werden.           muss zusätzlich zu den Angaben zur
• Ab der Eröffnung des neuen Uni-                                                   Eröffnung eines Personenkontos eine
  onsregisters können CERs und                Es ist zu beachten, dass die vorge-   unterzeichnete Erklärung der zustän-
  ERUs, die auf dem KP-Konto eines          nannte Aufzählung frühestens ab dem     digen Finanzbehörde des Mitglieds-
  Betreibers oder eines Personenkon-        20. Juni 2012 gilt und dass diese um    staates der das Konto eröffnenden
  tos sind, auf das jeweilige EU-ETS-       weitere Regeln und Varianten durch      Verwaltung vorgelegt werden.       

                                                                                                                         15
|TradeNews                   Emissions
Hintergrund & Analyse                                                                    Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12

 Aus dieser muss der Status als            Konten für externe Plattformen         kräftiges Urteil ergangen ist oder
eine dementsprechende Börse oder          werden durch Antragsteller bean-          berechtigter Grund zu der Annahme
der Status als „geregelter Markt“ oder    tragt, deren Profil noch sehr allgemein   besteht, dass die Konten möglicher-
„multilaterales Handelssystem“ im         beschrieben wird. Diese sind „ein mit     weise für derartige Dinge verwen-
Sinne der EU-Richtlinie über Märk-        dem Unionsregister sicher verbun-         det werden könnten. Die Ablehnung
te für Finanzinstrumente hervorge-        denes System zur Automatisierung          kann schließlich auch erfolgen, wenn
hen. Handelsplattformkonten können        der Funktionen des Unionsregisters“.      „dies staatsrechtlich begründet“ ist
nur 2012 eröffnet werden und werden       Sie müssen ein Sicherheitsniveau          (im englischen Original: for reason of
2013 in Konten für externe Plattfor-      gewährleisten, welches dem des Uni-       national law). Gemeint sein könnten
men überführt.                            onsregisters entspricht oder höher ist,   damit nationale Embargo-Beschlüs-
                                          und bestimmte Datenaustausch- und         se, wonach bestimmten Personen
   Händlerkonten sind eigentlich im       technische Spezifikationen erfüllt.       oder Unternehmen bestimmte Akti-
Unionsregister für 2012 noch nicht        Dafür erhalten sie bestimmte Privi-       vitäten in einem EU-Staat untersagt
vorgesehen. Allerdings kann bereits       legien beim Transfer von Emissions-       sind, zum Beispiel Bankkonten zu
ab 30. Juni deren Eröffnung durch         rechten.                                  unterhalten. Konkrete diesbezügliche
den nationalen Registerverwalter                                                    Absichten der nationalen Verwalter
„zur Auflage gemacht“ werden. In der      3.1b Das Eröffnen neuer Konten            sind zumindest in Deutschland aber
Registerverordnung gibt es keinerlei           ab 20. Juni 2012                     nicht bekannt.
Regelungen oder Hinweise, wer wem
warum und mit welchen Konsequen-             Generell für alle Konten gilt, dass    3.2 Neue Kontobevollmächtigte
zen eine derartige Auflage erteilen       von den Antragstellern wesentlich             und deren Zulassungsprüfung
kann. Offenbar hat man sich in den        erweiterte Angaben gemacht werden
zuständigen EU-Gremien seinerzeit         müssen und weitergehende Aufla-              Der angehende Inhaber jeder unter
darüber noch nicht abschließend ver-      gen erteilt werden können. So gehö-       Punkt 3.1 genannten Kontoart muss
ständigen können und lediglich vor-       ren zu den Mindestangaben zukünf-         bei Beantragung der Kontoeröff-
sorglich diese Option in die Register-    tig auch ein polizeiliches Führungs-      nung mindestens zwei „Kontobevoll-
ordnung aufgenommen.                      zeugnis der Person, die die Kontoer-      mächtigte“ benennen, die Transakti-
   Diskutiert wurde wohl, dies juristi-   öffnung beantragt, beziehungsweise        onen von Emissionsrechten veranlas-
schen Personen zur Auflage machen         von den Geschäftsführern einer juris-     sen und andere Vorgänge betreffend
zu können. Es ist für 2012 ledig-         tischen Person. Letztere muss fer-        dem Konto (etwa Änderungen von
lich festgelegt, dass für Händlerkon-     ner zusätzlich eine Reihe von notariell   Angaben zum Konto oder zu Bevoll-
ten dieselben Regeln wie für Perso-       beglaubigten Abschriften oder Kopien      mächtigten) initiieren können („aktiv“
nenkonten gelten - mit Ausnahme           unter anderem der Gründungsurkun-         Bevollmächtigte). Der Kontoinha-
des Transfers von Emissionsrech-          den und des Eintragungsnachweises,        ber kann ferner einen oder mehrere
ten, wobei die diesbezüglichen Unter-     Angaben zum wirtschaftlichen Eigen-       „zusätzliche“ Bevollmächtigte benen-
schiede aber nicht genannt werden.        tümer und dem Jahresbericht oder          nen, die den von den (aktiv) Bevoll-
Allerdings wird diese Funktionalität      der letzten geprüften oder von der        mächtigten veranlassten Transaktio-
des Einrichtens eines Händlerkontos       Steuerbehörde abgestempelte Bilan-        nen jeweils zustimmen müssen, ohne
vorläufig gar nicht zur Verfügung ste-    zen einreichen.                           dass diese aber selbst Transaktionen
hen. Erst gegen Ende 2012 wird deren         Weiterhin kann bei Personen- und       veranlassen können („passiv“ Bevoll-
Verfügbarkeit erwartet. Vorher wären      Händlerkonten von den nationalen          mächtigte). Diese Zustimmungspflicht
solche Auflagen gegebenenfalls gar        Verwaltern die Auflage erteilt wer-       gilt nicht für Transaktionen auf Kon-
nicht umsetzbar. Erst ab 2013 kön-        den, dass angehende Kontoinhaber          ten, die auf der „Liste von Vertrauens-
nen dann interessierte Personen und       ihren ständigen Wohnsitz oder ihren       konten“ eines Kontos stehen (siehe
Unternehmen einen eigenständigen          Geschäftssitz in dem Mitgliedsstaat       Näheres unter 3.3) und für Transaktio-
Antrag auf Eröffnung eines Händler-       des kontoführenden nationalen Ver-        nen, die von freigeschalteten Plattfor-
kontos stellen, wobei alle Anforde-       walters haben und/oder dort auch          men veranlasst werden.
rungen und Regelungen identisch mit       mehrwertsteuerpflichtig sind.                Es können aber auch Kontobevoll-
denen für Personenkonten sind, mit           Schließlich sind die Ablehnungs-       mächtigte ernannt werden, die ledig-
Ausnahme einer noch zu erläutern-         gründe einer Kontoeröffnung erweitert     lich zur Kontoeinsicht berechtigt sind.
den Erleichterung beim Transfer von       worden, unter anderem wenn gegen             Und schließlich können Kontoin-
Emissionsrechten.                         den angehenden Kontoinhaber oder          haber auch einer Handelsplattform
                                          einen der Geschäftsführer einer juris-    beziehungsweise einer externen Platt-
   Lieferkonten für versteigerte          tischen Person wegen betrügerischer       form Zugang zu ihren Konten gewäh-
EUA/EUAA können von einem Auk-            Praktiken, Geldwäsche, Terrorismus-       ren, indem sie Personen zu Konto-
tionator, einer Auktionsplattform oder    finanzierung oder anderer schwerer        bevollmächtigten       ernennen,    die
einem Clearing- oder Abrechnungs-         Straftaten ermittelt wird oder in den     bereits für Konten dieser Plattformen
system beantragt werden.                  vergangenen fünf Jahren ein rechts-       kontobevollmächtigt sind.            

16
|TradeNews                 Emissions
Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12                                                                Hintergrund & Analyse

 Alle Kontobevollmächtigten müs-        Unionsregister deutlich komplizierter.     Punkt 4 bedeutet beispielsweise,
sen natürliche Personen im Alter von      Insbesondere die vier nachfolgenden      dass die bei der Registerzusammen-
mindestens 18 Jahren sein. Ein Kon-       Änderungen werden nach Einschät-         führung   neu angelegten EU-ETS-
tobevollmächtigter darf ferner nicht      zung der Autoren die Art des bishe-      Konten auf der Vertrauensliste der bis-
zugleich aktiver und passiver Bevoll-     rigen   CO2-Emissionsrechtehandels       herigen Anlagenbetreiber- oder Per-
mächtigter für dasselbe Konto sein,       spürbar verändern:                       sonenkonten aufgenommen sind und
jedoch für ein Konto aktiver und für                                               umgekehrt.
ein anderes Konto passiver Bevoll-        • Das Unionsregister verlangt grund-
mächtigter. Weiterhin kann der Mit-         sätzlich eine Zweitkanal-Bestäti-      3.3b Vertrauenskonten und
gliedsstaat des nationalen Verwalters       gung, bevor die Transaktion initi-          zeitverzögerter Transfer
verlangen, dass mindestens einer der        iert werden kann; ein Verfahren,
(aktiven) Kontobevollmächtigten sei-        das schon seit längerer Zeit im           Die (aktiv) Kontobevollmächtig-
nen ständigen Wohnsitz in diesem            DEHSt-Register, jedoch nicht in        ten können Konten zu dieser bereits
Staat hat.                                  allen anderen nationalen Registern     angelegten Liste hinzufügen. Dies
   Bei der Benennung der Kontobe-           vorgeschrieben war.                    werden in der Regel entweder ande-
vollmächtigten hat der Kontoinhaber                                                re Anlagenbetreiber oder Luftfahr-
alle vom Verwalter erbetenen, min-        • Das Unionsregister bearbeitet „Ver-    zeugbetreiber sein oder der bevor-
destens jedoch die in einer Anlage          anlassungen” von Transaktionen         zugte Händler.
aufgelisteten Angaben zu übermitteln.       nur noch werktags zwischen 10             Diese Änderungen und Erweite-
Dazu gehören notariell beglaubig-           und 16 Uhr MEZ und nach Erhalt         rungen der Liste werden nach dem-
te Kopien von Personalausweis oder          der Bestätigung und eventuell          selben Verfahren wie bei Transaktio-
Pass, aus denen die Anschrift des           erforderlicher Zustimmungen von        nen durchgeführt. Die Frist zwischen
ständigen Wohnsitzes der benann-            „passiv” Bevollmächtigten. Außer-      Initiierung und Realisierung der
ten Person hervorgeht, sowie neu-           halb dieser Zeiten bestätigte Ver-     Änderung beträgt aber 7 Tage, so
erdings immer auch ein polizeiliches        anlassungen einschließlich etwa-       dass Transfers auf die neu zugefüg-
Führungszeugnis.                            iger erforderlicher Zustimmungen       ten Konten frühestens nach 7 Tagen
   Der nationale Verwalter prüft inner-     werden erst am nächsten Werktag        durchgeführt werden können.
halb von 20 Arbeitstagen, ob die Anga-      um 10 Uhr initiiert. Bei Initiierung      Da für Transaktionen auf Kon-
ben und Unterlagen vollständig, aktu-       erhalten alle Kontobevollmächtig-      ten, die auf der Liste der Vertrauens-
ell, richtig und exakt sind und erteilt     ten hierüber eine Benachrichtigung     konten stehen, die Zustimmungs-
(eventuell nach einer Fristverlänge-        per E-Mail vom Zentralverwalter.       pflicht zu einer Transaktion von passiv
rung von bis zu weiteren 20 Arbeits-                                               Bevollmächtigten nicht gilt (siehe 3.2.)
tagen) die Zulassung für den Konto-       • Das Unionsregister hat zwischen        erscheint die Einrichtung von solchen
bevollmächtigten. Er kann (muss aber       der Initiierung einer Transaktion       passiv Bevollmächtigten, die ja eine
nicht!) die Zulassung ablehnen, wenn       und der tatsächlichen Realisierung      Kann-Regelung ist, für Besitzkonten
die Angaben oder Unterlagen unvoll-        der Übertragung eine Frist von 26       zunächst wenig sinnvoll.
ständig, veraltet, aus anderen Grün-       Stunden eingeführt, wobei diese            Es gibt nunmehr eigentlich keine
den unrichtig oder falsch sind sowie       Frist von Samstag 0 Uhr bis Sonn-       Transaktionen mehr, für die diese
wenn gegen die Person ermittelt wird       tag 24 Uhr ausgesetzt wird. Wäh-        Regelung für die Besitzkonten zum
oder wenn diese in den vergangenen         rend dieser Frist können die Konto-     Tragen kommen kann.
fünf Jahren wegen einschlägiger Tat-       bevollmächtigten die initiierte Über-      Allerdings können die Listen der
bestände verurteilt wurde. Die Ableh-      tragung prüfen und bei Verdacht         Vertrauenskonten laut Register-
nung kann auch hier „staatsrecht-          auf eine betrügerische Absicht die      verordnung erst ab 30. Juni 2012
lich begründet“ werden. Allerdings ist     Übertragung bis zwei Stunden vor        angelegt werden. Die DEHSt hat
schwer vorstellbar, wie ein Verwalter      Ablauf der Frist annullieren.           aber bereits darauf hingewiesen,
feststellen kann, ob gegen eine Per-                                               dass auch diese Funktionalität
son entsprechende Ermittlungen bei        • Das Unionsregister lässt Transak-      vom Unionsregister nicht termin-
irgendeiner Staatsanwaltschaft in           tionen von Anlagenbetreiberkon-        gerecht zur Verfügung gestellt wer-
einem Mitgliedsstaat laufen.                ten,      Luftfahrzeugbetreiberkon-    den wird.
                                            ten und Personenkonten (Sam-              Nur für den kurzen Zeitraum vom
3.3a Handelstransaktionen im                melbezeichnung: Besitzkonten) ab       20. bis zum 29. Juni 2012 können
     Unionsregister                         30. Juni grundsätzlich nur noch        nach der Registerverordnung noch
                                            dann zu, wenn diese auf der „Liste     Transaktionen       von   Besitzkonten
   Die Durchführung von Handels-            von Vertrauenskonten“ des jewei-       auch ohne Liste der Vertrauenskon-
transaktionen von Emissionsrechten,         ligen Absenderkontos aufgeführt        ten durchgeführt werden. Dies geht
also die Übertragung von Rechten            sind! Konten ein und desselben         allerdings auch nur noch mit zusätzli-
von einem Konto auf ein anderes, von        Kontoinhabers werden automatisch       cher Zustimmung eines passiv Bevoll-
in 3.1 genannten Kontoarten wird im         in diese Liste aufgenommen.            mächtigten.                          

                                                                                                                        17
|TradeNews                    Emissions
Hintergrund & Analyse                                                                     Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12

 Bis zur Bereitstellung der Funkti-      her praktisch ohne Zeitverzögerung        konten zu prüfen, „damit sicherge-
onalität der Liste der Vertrauenskon-      vom Unionsregister realisiert werden.     stellt ist, dass die für die Kontoeröff-
ten wären danach Transaktionen von         Händlerkonten sind somit im Ergebnis      nung“ im Rahmen der Migration „mit-
Besitzkonten eigentlich nicht mehr         Plattformkonten gleichgestellt, außer     geteilten Angaben vollständig, aktu-
möglich. Die DEHSt hat aber bereits        dass Plattformkonten zusätzlich nicht     ell, richtig und exakt sind“. Die Regis-
angekündigt, dass als Übergangslö-         auf die Arbeitszeit des Unionsregis-      terverordnung sieht also auch die
sung Transaktionen weiterhin durch-        ters angewiesen sind.                     automatische Konto-Generierung als
geführt werden, wenn ein zusätzli-            Da die Funktionalität Händlerkon-      „Kontoeröffnung“ an.
cher (passiv) Kontobevollmächtig-          ten aber vorläufig noch nicht zur Ver-       Die Verwalter hätten zudem die
ter eingerichtet ist, der die Transakti-   fügung steht, dürfte die Gleichstellung   Möglichkeit gehabt, die erweiterten
on bestätigt.                              von mittelgroßen und kleinen Emissi-      Anforderungen auch bei Bestands-
   So wird aus einer eigentlichen          onsrechtehändlern mit den Plattfor-       anlagen vor der Migration durchzu-
Kann-Vorschrift für die Benennung          men erst ab 2013 erfolgen, was deut-      setzen. Sie können (!) nämlich den
von passiv Bevollmächtigten auch           liche wirtschaftliche Nachteile für       Zugang von Kontobevollmächtigten
für die Besitzkonten faktisch eine         diese Händler haben kann.                 zu ihren Konten sperren, wenn unter
Muss-Vorschrift. Dies dürfte den                                                     anderem Kontoinhaber „Änderungen
meisten Kontoinhabern aber noch            3.4a Erweiterten Anforderungen            der Kontoangaben nicht mitgeteilt
nicht bewusst und entsprechen-                  bei Bestandskonten                   beziehungsweise im Zusammenhang
de Benennungen noch nicht erfolgt                                                    mit der Änderung von Kontoanga-
sein. Da bei Neubenennungen ab               Alle vorstehend beschriebenen           ben oder neuen Kontoangaben keine
sofort unter anderem immer auch ein        erweiterten Anforderungen an die          Belege beigebracht“ haben.
polizeiliches Führungszeugnis einge-       Kontoinhaber und deren Kontobevoll-          Zumindest in Deutschland ist die
reicht werden muss, kann nur emp-          mächtigten gelten dem Wortlaut der        Pflicht zum Nachreichen der Angaben
fohlen werden, die Beschaffung die-        Registerverordnungen nach nur im          zu den erweiterten Anforderungen
ser Zeugnisse so schnell wie möglich       Zusammenhang mit der Beantragung          auch für Bestandsanlagen aber noch
in die Wege zu leiten.                     der Eröffnung neuer Konten oder           nicht eindeutig kommuniziert worden.
   An dieser Stelle werden die schon       der Benennung neuer Kontobevoll-          Zwar sind wohl von der DEHSt Kon-
unter 3.1a angesprochenen Erleichte-       mächtigten. Ob und gegebenenfalls         ten geprüft und als Ergebnis rund 200
rungen für Transaktionen von Händ-         bis wann auch die Inhaber von KP-         geschlossen worden. Man ist aber
lerkonten erkennbar. Denn da Händ-         Bestandskonten und von automatisch        offenbar recht „pragmatisch“ vorge-
lerkonten qua Definition keine Besitz-     bei der Registermigration eröffneten      gangen und hat nicht jede fehlen-
konten sind, sind sie die einzigen         neuen EU-ETS-Konten diese Anfor-          de oder nicht aktuelle Angabe zum
Benutzerkonten, die auch zukünftig         derungen erfüllen und diesbezügliche      Anlass genommen, bei den Konto-
noch Transaktionen auf Konten vor-         Angaben und Unterlagen nachreichen        inhabern vorstellig zu werden und
nehmen können, die nicht auf der           müssen, ist in den Registerverordnun-     kann sich dabei darauf berufen, dass
Liste der Vertrauenskonten des Händ-       gen zwar nicht explizit geregelt.         die Durchsetzungsmöglichkeiten eine
lerkontos stehen. Händlerkonten müs-           Es ergibt sich aber indirekt eine     Kann-Regelung ist.
sen also zur Durchführung von Trans-       entsprechende Verpflichtung einer-           Insbesondere die Nachreichung
aktionen auf Konten neuer Handels-         seits durch die Pflicht der Kontoin-      von polizeilichen Führungszeugnis-
partner nicht zwingend zunächst ihre       haber zur Aktualisierung der Konto-       sen für alle Geschäftsführer im Sinne
Liste der Vertrauenskonten mit der 7-      angaben und der Angaben über Kon-         der Registerverordnung, das sind
Tage-Frist ändern. Allerdings gelten       tobevollmächtigte. Danach müssen          „Personen, die effektiv das Tages-
dann die zusätzliche Zustimmungs-          sie Änderungen der Angaben, die für       geschäft einer juristischen Person
pflicht eines passiv Bevollmächtig-        die Kontoeröffnung übermittelt wurde,     führen“, hätte bei zahlreichen Kon-
ten sowie die 26-Stundenfrist für die      innerhalb von zehn Arbeitstagen den       toinhabern große Probleme verur-
Transferrealisierung.                      nationalen Verwaltern mitteilen. Nun      sacht, haben doch viele Großkon-
   Beides gilt nämlich nicht für Trans-    könnte man argumentieren, dass die        zerne zum Teil mehr als 100 so defi-
aktionen von Händlerkonten auf Kon-        erweiterten Angaben und Unterlagen        nierter Geschäftsführer. Hier wird zur-
ten, die auf deren Liste der Vertrau-      bei der Eröffnung der Bestandskonten      zeit noch nach praktikablen Lösungen
enskonten stehen. Händlerkonten            noch nicht gemacht werden mussten,        gesucht.
können daher Transaktionen auf Kon-        so dass sich diese auch nicht ver-           Generell sollten sich aber auch die
ten, die auf deren Liste von Vertrau-      ändert haben können und daher for-        Inhaber von KP-Bestandskonten und
enskonten stehen, ohne die 26-Stun-        mal keine Mitteilungspflicht entstan-     der automatisch generierten EU-ETS-
denfrist und ohne Zustimmung eines         den sei.                                  Konten darauf einstellen, die Anga-
passiv Bevollmächtigten durchführen.         Es kommt aber andererseits hier         ben und Unterlagen entsprechend
Sofern sie diese Transaktion werktags      hinzu, dass die nationalen Verwalter      den erweiterten Anforderungen zur
zwischen 10 und 16 Uhr veranlassen,        verpflichtet waren, vor der Migration     Eröffnung von Konten nachreichen zu
müsste die Transaktion dann wie bis-       der Register zumindest die Personen-      müssen.                              

18
|TradeNews                     Emissions
Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12                                                                      Hintergrund & Analyse

 Dies      wird    spätestens     bis     sen nur einer Person und auch dieser        Fußnoten
31. Dezember 2012 der Fall sein, denn       nur einmal zugeordnet sein dürfen. Hat
jeder Kontoinhabers hat die Pflicht bis     ein Kontoinhaber oder Bevollmäch-           1
                                                                                           Wesentlich geändert von der EU-
zum 31.12. jedes Jahres dem natio-          tigter mehrere Zugänge im bisherigen          Verordnung Nr. 1193/2011 vom 18.
nalen Verwalter zu bestätigen, dass         nationalen Register gehabt und dabei          November 2011.
die sein Konto betreffenden Anga-           für sich jeweils dieselbe Emailadresse      2
                                                                                          Die mit Sternchen gekennzeichneten
ben nach wie vor vollständig, aktuell       angegeben oder ist eine Emailadres-           Emissionsgutschriften konnten nicht
und exakt sind oder andernfalls ent-        se der Einfachheit halber für mehrere         auf Konten des deutschen Registers
sprechende Ergänzungsangaben zu             Personen angegeben worden, werden             gehalten werden; in anderen natio-
machen. Dazu gehört etwa neben der          alle Zugänge dieser Personen zu ihren         nalen EU-Registern war dies mög-
Nachreichung von polizeilichen Füh-         Konten im Unionsregister am 20. Juni          lich. Gleiches gilt auch für AAUs, die
rungszeugnissen für alle Geschäfts-         gesperrt sein. Das kann im Einzelfall         nicht mit EUAs gekoppelt waren.
führer von juristischen Personen und        bedeuten, dass alle Zugänge zu einem        3
                                                                                            Anders als im DEHSt-Dokument
allen Kontobevollmächtigten genauso         Konto gesperrt sind und kein Bevoll-          „Information zur Umstellung auf das
die einfache zusätzliche Angabe des         mächtigter mehr Änderungen daran              Unionsregister“ vom 10. Mai 2012
Geburtslandes dieser Personen. Auch         vornehmen kann.                               dargestellt, ist eine Schließung die-
diese Ergänzungen der Angaben zu               Ebenso kann es häufig vorkommen,           ser Konten aber nicht zwingend vor-
den Konten sind von den zuständi-           dass Kontoinhaber, die gleichzeitig           geschrieben, sondern wird von der
gen Registerverwaltern zu prüfen und        erster Bevollmächtigter sind und bis-         DEHSt offenbar zur Reduzierung
können gegebenenfalls wie bei Neu-          her keinen weiteren (passiven) Bevoll-        des eigenen Aufwandes ihrer Ver-
anträgen abgelehnt werden.                  mächtigten benannt haben am 20.               waltungstätigkeit lediglich ange-
                                            Juni zunächst keine Transfers mehr            strebt.
3.4b Mögliche Probleme bei der              durchführen können! Hier ist dann ein
     automatischen Generierung              umständliches Prozedere zu starten,
     und Inbetriebnahme neuer               in dem ein zusätzlicher (passiv) Bevoll-    Energieeffizienz
     EU-ETS-Konten                          mächtigter eingetragen werden muss-         Dänen haben noch
                                            mit all den bereits zuvor unter Punkt 3.2   Hoffnung auf Einigung
  Eigentlich waren die nationalen Ver-      beschriebenen neuen Anforderungen.
walter ja verpflichtet, vor der jetzt       Dies dürfte dann in der Regel sicherlich       Die Dänen geben die Hoffnung
durchgeführten       Zusammenführung        einige Wochen dauern.                       nicht auf. „Wir sind nicht optimistisch,
der Register zumindest die Angaben             Hierzu müssen sich die nationalen        aber wir sehen eine Chance, dass ein
von Personenkonten auf Vollständig-         Verwalter mit dem Zentralverwalter          Kompromiss doch noch möglich ist“,
keit, Aktualität, Richtigkeit und Exakt-    möglichst rasch, also noch vor dem 20.      kommentierte ein Sprecher der däni-
heit hinsichtlich der Anforderungen bei     Juni, abstimmen, wie solche Problem-        schen Ratspräsidentschaft die jüngs-
der Generierung der neuen Konten zu         fälle schnell gelöst werden können.         ten Verhandlungen zwischen Vertretern
prüfen. Die DEHSt ist aber, wie bereits                                                 des Europäischen Parlaments und
ausgeführt, nicht bei allen Defiziten                                                   der Regierungen zur geplanten Ener-
aktiv geworden. Sie hat lediglich die
                                             Die Autoren                                gieeffizienzrichtlinie. Zwar habe man
Kontoinhaber in einer Email am 10. Mai       Michael Kroehnert hat sich                 sich immer noch nicht geeinigt, wie die
2012 auf die Frist zu möglichen Verän-       auf Dienstleistungen rund um               Vorgaben für Energieversorger ausse-
derungen bis zum Montag, den 14. Mai         den Emissionshandel speziali-              hen sollen, bei ihren Kunden Energie-
10 Uhr hingewiesen. Da blieb also nur        siert. Mit der Handelsplattform            einsparungen zu erreichen, aber „es
ein (!) Arbeitstag zu reagieren. In einer    Emissionshaendler.com betreut er           gab eine gute Diskussion und das Par-
Mail vom 29. Mai wurde auf ein Doku-         Kunden in Deutschland und Polen.           lament hat nach unserem vierten Kom-
ment auf ihrer Homepage hingewiesen.         Er gehört dem Vorstand des bvek            promissvorschlag zum ersten Mal Fle-
Darin wird den Kontoinhabern emp-            als Beisitzer an.                          xibilität gezeigt“, sagte der Sprecher.
fohlen, selbst darauf zu achten, dass        Kroehnert@emissions-haendler.com              Die Energieeinsparvorgabe für Ener-
deren Daten in den nationalen Regis-                                                    gieproduzenten ist der am meisten
tern aktuell und alle Pflichtangaben         Jürgen Hacker ist Sachver-                 umstrittene Punkt in der schon im
gemacht sind. Allerdings konnten zu          ständiger     und Verifizierer. Er         Sommer 2011 von der EU-Kommis-
diesem Zeitpunkt entsprechende Kor-          war viele Jahre Vorsitzender               sion vorgeschlagenen Richtlinie. Zu
rekturen oder Ergänzungen im Register        des    Bundesverbandes       Emis-         vielen anderen Bereichen der Richt-
nicht mehr vorgenommen werden.               sionshandel und Klimaschutz                linie habe es eine Einigung gegeben.
  Als ein größeres Problem könnte            (bvek). Er ist Geschäftsführer der         Die letzte Verhandlung soll am 13. Juni
sich nun herausstellen, dass die DEHSt       UMB       UmweltManagementBe-              stattfinden, damit sich die zustän-
nicht alle Kontoinhaber darüber infor-       ratung Hacker GmbH in Berlin.              digen Minister bei ihrem Treffen am
miert hat, dass im neuen Zugangssys-         jHacker@umb-hacker.de                      15. Juni mit dem Thema befassen
tem des Unionsregisters Emailadres-                                                     können.

                                                                                                                             19
Sie können auch lesen