TRADENEWS EMISSIONS HINTERGRUND & ANALYSE
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|TradeNews Emissions Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Hintergrund & Analyse bessert werden. Auslöser dafür waren Michael Kroehnert, Jürgen Hacker, Berlin die seit 2009 gehäuft auftretenden Fälle von Umsatzsteuerbetrug, Geld- Neues Unionsregister ist eine wäsche und anderer krimineller Tätig- Herausforderung für alle Marktteilnehmer keiten. Die Einbeziehung des Flugverkehrs Unbemerkt von den meisten Registerkontoinhabern und im medialen in den Emissionshandel am 1. Januar 2012 war der Anlass dafür, mit diesen Schatten der Fertigstellung der Überwachungspläne zum 31. Juli wird Schritten nicht bis zum Beginn der sich die Registerwelt der CO2-Emissionsrechte im EU-ETS zum 20. Juni 3. Verpflichtungsperiode zu warten. viel stärker verändern, als es die meisten Betreiber, Händler und sons- Für den Flugverkehr ist sofort ein tige Inhaber von Personenkonten je für möglich gehalten haben. Unser echtes EU-System mit einheitlichen Artikel soll einen Überblick über die möglichen Stolperfallen geben und Zuteilungsregeln und nur noch einer EU-Zuteilungstabelle für Luftverkehrs- Anlagenbetreibern beim reibungsloseren Start in die neue Ära helfen. emissionsrechte (EUAAs) eingeführt worden. Diese besitzen eine beson- dere Rechtsnatur: Sie betreffen Emis- Die Veränderungen sind fast un- sondern eine Verlinkung von nationa- sionen, die nicht unter den Geltungs- überschaubar. Dass liegt an den Aus- len Systemen. Es gab nationale Emis- bereich des Kyoto-Protokolls (KP) wirkungen der verspäteten Imple- sionsrechtebudgets, nationale Allo- zur UN-Klimarahmenkonvention fal- mentierung des neuen EU-Registers, kationspläne mit nationalen Zutei- len und daher nur im Luftverkehr zur die viele Übergangslösungen nach lungstabellen, nationale Monitoring-, Pflichterfüllung verwendet werden sich zieht. Aber auch die Einbezie- Berichts- und Verifizierungs-Systeme können. hung der Luftfahrzeugbetreiberkon- (MRV) und auch nationale Register- Angesichts dieser Entwicklung ten und das vorgezogene Inkrafttre- systeme für die EU-Emissionsrech- schien es naheliegend, zugleich auch ten neuer Sicherheitsmechanismen te (EUAs). Zwar gab es für alles Rah- für die „normalen“ EUAs der stationä- machen den Umstieg auf das neue menvorgaben der EU, aber es blieben ren Anlagenbetreiber ein EU-Regis- Unionsregister um vieles komplexer zahlreiche nationale Gestaltungsmög- tersystem einzuführen. Die EU-Kom- als ursprünglich erwartet. lichkeiten und Ermessensspielräu- mission wurde mit der entsprechen- Für die Handelspraxis wird es ins- me. In der zweiten Verpflichtungspe- den Softwareentwicklung jedoch besondere darauf ankommen, ob für riode sind diese Vorgaben zwar etwas nicht rechtzeitig fertig. Deshalb konn- die Anwendung der neuen Sicher- enger geworden. Grundsätzlich hat te das Unionsregister erst am 30. heitsbestimmungen auf die im Uni- sich am Charakter nationaler mit- Januar 2012 und zunächst auch nur onsregister automatisch generier- einander verbundener Systeme aber für den Flugverkehr und sehr einge- ten neuen Konten noch pragmati- nichts verändert. Erst mit der dritten schränkt in Betrieb genommen wer- sche Übergangsregeln gefunden wer- Verpflichtungsperiode (2013 – 2020) den. den. Allein schon durch die Verzöge- wird das EU-ETS ein echtes europä- Die Überführung der 27 nationa- rung der Transferzeiten und durch die isches System: Es gibt dann nur noch len Register in das Unionsregister fin- Schaffung von Vertrauenskonten wird ein europäisches Rechtebudget, EU- det derzeit statt und soll am 20. Juni sich die Geschwindigkeit des Spot- weit einheitliche Zuteilungsregeln, ein abgeschlossen sein. Bis dahin sind Handels im EU-System handelbarer direkt verbindliches MRV-System und alle Register geschlossen und es kön- Emissionsrechte (EU-ETS) in vielen auch nur noch ein einheitliches EU- nen keinerlei Transaktionen vorge- Fällen dramatisch verringern. Emissionsrechteregister, das Unions- nommen werden. Es muss ferner davon ausgegangen register. Selbst wenn die Wiedereröffnung werden, dass nach den ersten mas- Das Unionsregister sollte es eigent- des Unionsregister tatsächlich pünkt- siven Veränderungen der Register- lich bereits ab dem 1. Januar 2012 lich am 20. Juni um 12:00 Uhr MEZ welt durch eine bereits für den Herbst geben. Zu diesem Stichtag sollten erfolgen sollte, so werden auch dann geplante erneute Anpassung der die nationalen Registersysteme auf noch nicht alle neuen Funktionalitäten Registerordnung weitere wesentliche Grundlage der EU-Verordnung 920/ verfügbar sein. Änderungen hinzukommen. 2010 vom 7. Oktober 2010 über ein Bereits zum 1. Januar 2013 erfolgt standardisiertes und sicheres Regis- dann eine weitere planmäßige Erwei- 1.1 Ziel ist Übergang zu echtem, trierungssystem1 in ein von der EU- terung des Registers, um die Ver- europäischen ETS-System Kommission betriebenes System änderungen der 3. Verpflichtungs- überführt werden. Parallel zur Zusam- periode zu berücksichtigen. Dazu In den ersten beiden Verpflich- menführung der Systeme sollten die hat die EU-Kommission am 18. tungsperioden (2005-2007 und 2008- Sicherheit des Emissionsrechtetrans- November 2011 eine weitere Regis- 2012) des EU-ETS war das System fers und die Kontrolle von Kontoinha- terverordnung unter der Nummer noch nicht wirklich ein europäisches, bern und Kontobevollmächtigten ver- 1193/2011 beschlossen. 11
|TradeNews Emissions Hintergrund & Analyse Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Diese trat am 30. November 2011 Protokoll (CDM- und JI-Projekte) beendet und die EUAs verselbstän- in Kraft und legt die Bestimmungen generiert wurden, in das EU-ETS hin- digt. Entsprechend werden auch die für das Unionsregister ab 2013 fest. ein oder zwischen oder innerhalb der Konten in EU-ETS-Konten und KP- nationalen Registern transferiert wur- Konten aufgespalten und bilden im 1.2 Die Trennung von EU-ETS den, wurden vorher immer diese bei- Unionsregister zwei Bereiche – den und Kyoto-Protokoll-System den Transaktionsprotokolle abge- EU-Bereich mit den EU-ETS-Konten fragt. und den KP-Bereich mit den KP-Kon- Mit Einführung des Unionsregisters Mit der Einführung des Unions- ten. Diese Veränderung der Register- werden nicht nur die nationalen Regis- registers am 20. Juni wird diese Architektur zeigt die nachstehende ter mit ihren EU-weit über 30.000 feste Kopplung von EUA und AAU Abbildung. Konten zusammengeführt, sondern auch das EU-ETS vom Registersys- tem des Kyoto-Protokolls (KP) ent- UNFCCC-Emissionshandelssystem / Kyoto-Protokoll koppelt und verselbstständigt. vor Migration. . . Bisher waren allen, von den nati- onalen Behörden generierten EUAs Nationales Register Nationales Register CDM-Register immer zugleich nationale Emissions- Kyoto Kyoto Kyoto rechte gemäß Kyoto-Protokoll, die Außerhalb EU-ET Außerhalb EU-ET UNFCC Assigned Amount Units (AAUs) zuge- NZ (Neuseeland) JP (Japan) (Vereinte Nationen) ordnet worden. Dazu wurden den Kennnummern der AAUs jene der EUAs hinzugefügt. Der Transfer eines ITL EUAs war daher immer auch zugleich Kyoto ein Transfer eines AAUs. Die bisheri- UNFCC gen von den unter das EU-ETS fallen- (Vereinte Nationen) den Anlagen geführten Konten (Anla- genbetreiberkonten) und die bisheri- Nationales Register Nationales Register CITL gen von juristischen oder natürlichen Personen geführten Konten (Perso- Kyoto EU-ETS Kyoto EU-ETS EU-ETS nenkonten) waren somit nicht nur EU-Mitgliedstaat EU-Kommission EU-Kommission EU-ETS-Konten, sondern faktisch DE (Deutschland) EU (Europ. Union) zugleich auch KP-Konten. EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) Vor der Durchführung einer EUA- Transaktion wurde daher immer sowohl die Freigabe des von der EU- nach Migration. . . Kommission betriebenen EU-Trans- Nationales Register Nationales Register CDM-Register aktionsprotokolls (CITL) als auch die Kyoto Kyoto Kyoto Freigabe durch das vom UNFCCC- Außerhalb EU-ET Außerhalb EU-ET UNFCC Sekretariat betriebene KP-Transakti- NZ (Neuseeland) JP (Japan) (Vereinte Nationen) onsprotokolls (ITL) abgefragt. Die Prüf- und Log-Systeme ITL und CITL protokollierten nicht nur ITL die Transfers, sondern prüften auto- Kyoto matisch zunächst die Zulässigkeit UNFCC der beabsichtigten Transaktion und (Vereinte Nationen) autorisierten diese bei positivem Prü- DE-120-1234-0-16 fergebnis. Diese Verifizierung sollte Neue KP-Konten sicherstellen, dass alle Transfers von Unionsregister EUTL EUAs von einem Konto auf ein ande- Kyoto EU-ETS EU-ETS res mit beiden Regelsystemen konsis- EU, DE, EU (für alle EU-Kommission tent sind. ES, FR EU-27) Und auch wenn Emissionsgut- EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) schriften (Kurzbezeichnungen: CER, EU-100-1234567890-0-34 Neue EU-ETS-Konten ERU, lCER*, tCER*, RMU*)2, die von den verschiedenen Typen von Kli- Quelle: Emissionshändler.com maschutzprojekten nach dem Kyoto- 12
|TradeNews Emissions Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Hintergrund & Analyse Durch die Entkopplung werden 1.3 Das neu generierte EU-ETS-Kontonummer fällt übrigens Transfers von EUAs (und EUAAs) EU-ETS-Konto auf, dass außer dem Geltungsbe- nur noch vom EU-Transaktionspro- reich (EU) und dem Kontotyp 100 (der tokoll EUTL (European Union Trans- Um zu einem neuen EU-ETS-Konto nichts weiter aussagt) keinerlei Unter- action Log) geprüft und aufgezeich- zu kommen, wird den Inhabern von scheidungen mehr möglich sind. Es net. Nur Transfers von KP-Einheiten bisherigen Anlagenbetreibern- und ist nicht ersichtlich, ob es sich um ein zu oder von EU-ETS-Konten werden Personenkonten im Unionsregis- Anlagenbetreiberkonto, ein Perso- auch künftig noch sowohl vom ITL als ter zunächst jeweils ein zusätzliches nenkonto oder ein zukünftiges Händ- auch vom EUTL geprüft und aufge- Konto mit der neuen Typ-Kennung lerkonto handelt. Dies ist ein starkes zeichnet. EU-100 (z.B. EU-100-1234567890-0- Manko, da eine Unterscheidung für Das Unionsregister wird zwar von 23) eingerichtet. Auf diesen Konten Außenstehende und selbst für ande- der EU-Kommission oder einer von werden vom Zentralverwalter EUAs re als den eigenen nationalen Verwal- ihr benannten Stelle (Zentralverwal- entsprechend der EUA-Menge auf ter nicht mehr erkennbar ist! ter) betrieben. Die EU-Mitgliedsstaa- den bisherigen Konten neu generiert. Was dies für den Handelsmarkt an ten oder ihre Zugleich Unsicherheiten in den nächsten Jah- bisherigen werden ren bedeuteten kann, mag man sich Registerver- Kontosystematik des Unionsregisters im EU-Bereich auf den zur Zeit gar nicht ausdenken. walter (natio- Verpflichtungsperiode bisherigen Hauptmerkmal der neuen Konto- nale Verwal- Kontotyp bzw. Besitzkonto Konten nummer ist die zehnstellige Haupt- ter) verwalten die EUA/ nummer, die jeweils einem der rund Quelle: DEHSt aber weiter- EU-100-1234567890-0-35 AAUs in 30.000 Konten der EU vom Zentral- hin die ihnen reine AAUs verwalter zugeordnet wird. Ob sich zugeordne- Länderkennung Kontonummer Sicherheitscode umge- in dieser zehnstelligen Nummer indi- ten (das heißt wandelt: rekt durch die Reihenfolge der ver- ihrer Gerichts- die EUA- gebenen Nummern eine Systematik barkeit unterstehenden) Konten. Für Kennung wird gestrichen. Diese rei- der Länderkennzeichnung und des Inhaber von Konten im deutschen nen AAUs werden dann auf die AAU- Kontotyps verbirgt, ist noch nicht Register ist in Kontenangelegenhei- Depot-Konten der jeweiligen Staaten bekannt. ten weiterhin die Deutsche Emissi- zurücktransferiert. Das vorletzte Merkmal der Num- onshandelsstelle DEHSt Ansprech- Im Gegensatz zum alten Register- mer, das in Informationsblättern mit partnerin. Die Eröffnung neuer Kon- konto, das bis zum 3. Juni uneinge- „Verpflichtungsperiode beziehungs- ten erfolgt ebenfalls über die DEHSt, schränkt verfügbar war, kann man weise Besitzkonto“ beschrieben ist, wobei zukünftig Personenkonten auf dem neuen EU-ETS-Konto keine ist ein Relikt des KP-Systems und ist eigenständig im Kyoto-Bereich und/ Seriennummern der Emissionsrech- bis in wenigen Ausnahmefällen immer oder EU-Bereich des Unionsregisters te mehr sehen, die Bezeichnung EB eine „0“. eröffnet werden können. oder 1-1 EB wird in 0-5 EUA umbe- Die letzten beiden Ziffern stellen Neue Anlagenbetreiberkonten (mit nannt und - als größte Änderung - es einen neuen Sicherheitscode dar, der der Kennung DE-120) können dage- wird eine komplett neue Kontonum- jedem Konto individuell zugeordnet gen im KP-Bereich nicht eröffnet wer- mer generiert. und vom Zentralverwalter nach einem den. Die bei der Kontenaufspaltung Die Kontonummer des neuen EU- nicht bekannten Algorithmus aus der entstandenen Konten werden nach ETS-Kontos wird dem Kontoinhaber Kontonummer berechnet wird. Der einer kurzen Übergangszeit für die zum Abschluss der Migration (Ziel: Sicherheitscode dient vor allem der meisten Anlagenbetreiber ihre Sinn- 20. Juni) per E-Mail an die hinterleg- Vermeidung von Eingabefehlern bei haftigkeit verlieren und geschlos- te E-Mailadresse mitgeteilt. der Übertragung von Emissionsrech- sen werden.3 Anlagen- und Luftfahr- Durch den nationalen Verwalter ten auf andere Registerkonten. zeugbetreiber benötigen nämlich län- DEHSt wird gleichzeitig ein Aktivie- gerfristig nur dann ein Konto im KP- rungsschlüssel per Briefpost an die 1.4 Nationales Registerkonto wird Bereich, wenn sie als Beteiligte eines Kontobevollmächtigten versendet. zum reinen KP-Konto Klimaschutzprojektes direkt CERs Erst nach Aktivierung des Schlüssels oder ERUs aus dem UNFCCC-Regis- durch die Kontobevollmächtigten wird Die bisherigen Konten bleiben mit ter erhalten wollen. Aus demselben der Zugang zu den beiden neuen Kon- ihren Kennungen (DE-120-..., oder Grund dürften auch viele Inhaber von ten - KP-Konto und EU-ETS-Konto - DE-121-...) bestehen, werden jedoch bisherigen Personenkonten bis Jah- hergestellt. Der Aktivierungsschlüs- ebenfalls mit dem individuell berech- resende ihre Konten schließen. So sel kann nach erfolgreicher Anmel- neten Sicherheitscode ergänzt. Auf sparen sie auch die ab 2013 anfallen- dung (mit den bisherigen Zugangs- den bisherigen Konten (jetzt KP-Kon- den neuen Kontoführungsgebühren, daten) dort jeweils eingegeben wer- ten) verbleiben die auf ihnen befindli- die der nationalen Verwalter erhebt. den. Bei der Betrachtung der neuen chen CERs oder ERUs. 13
|TradeNews Emissions Hintergrund & Analyse Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Die nebenstehende Abbildung ver- zeitraum werden beide Arten gleich- setzt den Transfer eines eventuel- anschaulicht den Trennungsvorgang zeitig verfüg- und handelbar sein. Ab len CER/ERU-Bestandes vom KP- der EUAs von den CERs und ERUs. Mitte Juni 2013 müssen alle noch auf Konto auf das neue EU-ETS-Konto Wenn die Kontoinhaber die CERs oder den Konten befindlichen EUAs der 2. voraus. Bei diesem Transfer wird ERUs im EU-ETS verwenden wol- Periode vom Unionsregister automa- der Eintausch in EUA jedoch noch len, müssen sie diese aktiv von ihren tisch in EUAs der 3. Periode umge- nicht vorgenommen. Die CERs/ KP-Konten auf ihre EU-ETS-Konten wandelt werden. Für diesen automa- ERUs werden zunächst nur dort transferieren. EUAs und EUAAs kön- tischen Umtausch fehlen aber bisher „geparkt“. Zu einem Zeitpunkt seiner nen dagegen Verfahrens- Wahl, spätestens bis 31. März 2015, nicht auf KP- Kontosystematik des Unionsregisters regelungen. kann dann der Betreiber aktiv den Konten , son- im Kyoto-Bereich (nationales Kyoto-Register) Klar ist nur, Tausch von CERs/ERUs in EUAs auf dern nur im dass die- seinem EU-ETS-Konto durch eine EU-Bereich Verpflichtungsperiode ser Prozess neue Funktionalität in EUA vorneh- Kontotyp bzw. Besitzkonto des Unionsre- in mehreren men (beantragen). Auch hierfür feh- gisters trans- Schritten len zurzeit aber Verfahrensregelun- DE-120-1234-0-12 feriert wer- geschieht. gen. So kann es dann auch passie- den. Länderkennung Kontonummer Sicherheitscode Sofern ren, dass das Register den Tausch CERs und organisa- ablehnt, weil Vorgaben der Compli- Quelle: DEHSt ERUs soll- torisch und ance in Menge oder Qualität nicht ten durch system- erfüllt sind. den Kontoinhaber rasch auf sein neu technisch alles nach Plan läuft, wird Lässt hingegen der Betreiber seine generiertes EU-ETS-Konto übertra- der Umtausch etwa Mitte bis Ende CERs/ERUs auf dem KP-Konto ste- gen werden, sofern er die vorhan- Juli 2013 beendet sein (geregelt in hen, kann es in einigen Fällen Proble- dene CER/ERUs für die Abgabe bis Artikel 57 der Registerverordnung me geben. So hat beispielsweise die 30. April 2013 für das Jahr 2012 nut- 920/2010 vom 7. Oktober 2010). Vor- DEHSt in ihrem Downloadbereich mit zen will. Sollte der Betreiber diese handene CERs und ERUs werden Datum vom 14. Mai 2012 „Informatio- CERs/ERUs nicht bis zu diesem Zeit- dagegen nur auf Antrag in EUAs nen zur Umstellung auf das Unionsre- punkt zur Pflichterfüllung abgeben der 3. Periode umgewandelt. gister“ und ein Fact-Sheet „Certified und sollten sich in seinem Bestand Dies dürfte für Anlagenbetreiber Emission Reductions“ mit Datum Mai CERs/ERUs befinden, die nicht den besonders wichtig sein. Denn das 2012 veröffentlicht. Vorgaben der Rückgabe ab 1. Mai 2013 entsprechen, dann wird er mit diesen einen Totalverlust erleiden Kontostand vor der IT-Umstellung (sofern er sie nicht außerhalb Europas Nationales Register verkaufen kann/will). Kontostand DE-120-1234-0 Ist sich der Anlagenbetreiber hin- 1-1 EUA 27.500 gegen sicher, dass er auf seinem KP- Im Unionsregister wird neues Konto erzeugt 5-0 CER 5.800 Konto in dem nach der Migration ver- 3-0 ERU 1.250 bliebenen CER/ERU-Bestand nur Zer- Summe 34.550 tifikate hat, die für die Abgabe ab Mai 2013 geeignet sind, dann kann er sich Bisheriges Konto DE-120-1234-0 wird mit der Übertragung auf sein EU-ETS- Konto auch bis zum 31. März 2015 vom Unionsregister übernommen mit Zeit lassen. einem zusätzlichen Sicherheitscode „15“ 2.1 Ungereimtheiten, komplexe Regeln, Widersprüche Kontostand nach der IT-Umstellung Unionsregister (Kyoto-Bereich) Unionsregister (EU-Bereich) Weil Regelungen etwa für den Über- gangszeitraum Februar/Juli 2013 feh- Kontostand DE-120-1234-0-15 Kontostand EU-100-1234567890-0-34 len, ist bereits eine weitere Verän- 5-0 CER 5.800 0-5 EUA 27.500 derung der Registerverordnungen 3-0 ERU 1.250 5-0 CER 0 in Vorbereitung und soll im Herbst 3-0 ERU 0 Summe 7.050 Summe 27.500 2012 verabschiedet werden. Es wird dadurch zwei unterschiedliche Emis- „KP-Konto“ „EU-ETS-Konto“ sionsrechte für stationäre Anlagen geben: EUAs der 2. Periode und EUAs Quelle: Emissionshändler.com der 3. Periode. In diesem Übergangs- 14
|TradeNews Emissions Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Hintergrund & Analyse In diesem wird ausgeführt, dass Anlagenbetreiberkonto oder ein die Einführung von Händlerkon- CERs umgetauscht werden müs- EU-ETS-Personenkonto übertragen ten (spätestens zum 1. Januar 2013) sen (gemeint ist: selbst umge- werden. erweitert werden wird. tauscht) und dass hier eine Frist bis 31. März 2015 gilt. Im gleichen • EUAs und EUAAs können nicht auf 3.1a Neue Kontenarten, neue Fact-Sheet kann der Leser durch KP-Konten transferiert werden. Antragsanforderungen den dort angeführten Ausschluss von Industriegas-Zertifikaten ab • EUAs und EUAAs können auf Per- Zusätzlich zu den zwei bisher exis- 1. Mai 2013 zu dem Schluss kom- sonen-Konten im EU-ETS transfe- tierenden Kontenarten Anlagenbe- men, dass die nicht erwähnten, der- riert werden. treiberkonto und Personenkonten, zeit noch für die Rückgabe zulässigen die im bisherigen Registersystem vor- Large-Hydro- und Windfarm-CERs ab • Auf Anlagenbetreiber-Konten im EU- herrschten, kommen in den nächsten 2013 weiterhin gültig wären. Das dürf- ETS können nur EUAs und CERs/ sechs Monaten zeitlich versetzt fol- te für Betreiber, die sich darauf verlas- ERUs transferiert werden. gende neue Kontenarten im Unions- sen, im Einzelfall durchaus fatale Fol- register hinzu: gen haben: nach heutigem Wissens- • Auf Anlagenbetreiber-Konten im stand sind diese Projekttypen für die EU-ETS können keine EUAAs trans- • Luftfahrzeugbetreiberkonten (seit Compliance ab 1. Mai 2015 ebenfalls feriert werden. 30. Januar 2012) nicht mehr zugelassen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass • Auf KP-Konten von Personen und • Handelsplattformkonten (ab dem alle Umstellungen ohne Probleme Anlagenbetreibern können CERs/ 20. Juni 2012) vonstatten gehen werden. Alle Betei- ERUs transferiert werden ligten sollten sich darauf einstellen, • Händlerkonten als eventuelle Auf- dass das Unionsregister bis Mitte • Luftfahrzeugbetreiberkonten im EU- lage ab 30. Juni 2012, aktive Bean- 2013 eine ständige Baustelle mit der ETS können EUAAs, EUAs, CERs tragung zum 1. Januar 2013. einen oder anderen unangenehmen und ERUs halten. Überraschung sein dürfte. • Lieferkonten für versteigerte EUAs/ Hinzu kommt, dass die beiden • Luftfahrzeugbetreiber können EUAAs (ab 1. Januar 2013). Registerverordnungen nur die „allge- zusätzlich ein Personenkonto im meinen“ Vorschriften sowie die Funk- KP-Bereich neu anlegen und dort- • Konten für externe Plattformen (ab tions- und Wartungsvorschriften für hin CERs/ERUs transferieren. 1. Januar 2013). das Unionsregister enthalten. Es ist davon auszugehen, dass es noch • AAUs können auf allen Kontenarten Luftfahrzeugbetreiberkonten wur- „spezielle“ Vorschriften geben wird, nur gehalten und transferiert wer- den zwar am 30. Januar 2012 ein- da aus den Registerverordnungen den, wenn die nationalen Verwalter gerichtet und die für 2012 kostenlos noch nicht alle Detailabläufe hervor- dies nach eigenem Ermessen später zugeteilten EUAAs sollten auf diese gehen und zahlreiche Fragen unbe- vielleicht gestatten. Konten transferiert werden. Dies ist antwortet bleiben. aber bisher nur in eigenen nationalen • Nur von Anlagen- oder Luftfahr- Registern geschehen. In Deutschland 2.2 Wer kann auf welchen Konten zeugbetreibern im EU-ETS können ist dies nicht erfolgt. Ein eventueller welche Zertifikate halten? CERs/ERUs in EUAs der 3. Periode Weitertransfer von EUAAs oder Trans- umgetauscht werden. fer von EUAs oder CERs auf diese Kon- Durch die Verdoppelung der Kon- ten wird erst mit Freischaltung des Uni- tenanzahl und das Hinzukommen • Die gesetzliche Abgabe von Emissi- onsregisters möglich sein. von EUAAs bei gleichzeitigem Weg- onsrechten zur Pflichterfüllung von fall der AAUs (in manchen Registern) Anlagen- und Luftfahrzeugbetrei- Handelsplattformkonten kön- mag manch ein Kontobevollmächtig- bern kann nur von Konten im EU- nen von jeder Art von Börse „zwecks ter die Übersicht verlieren, wo wel- ETS erfolgen. Zusammenführung oder Erleichte- che Zertifikate liegen dürfen, sollen rung der Zusammenführung der Inte- oder können. Nachfolgend deswegen • CERs und ERUs können von KP- ressen einer Vielzahl Dritter an Kauf eine Übersicht der möglichen Varian- Konten und von EU-ETS-Konten auf und Verkauf“ von EUAs, EUAAs oder ten zum 20. Juni: alle Konten außerhalb und innerhalb KP-Einheiten eröffnet werden. Dazu der EU transferiert werden. muss zusätzlich zu den Angaben zur • Ab der Eröffnung des neuen Uni- Eröffnung eines Personenkontos eine onsregisters können CERs und Es ist zu beachten, dass die vorge- unterzeichnete Erklärung der zustän- ERUs, die auf dem KP-Konto eines nannte Aufzählung frühestens ab dem digen Finanzbehörde des Mitglieds- Betreibers oder eines Personenkon- 20. Juni 2012 gilt und dass diese um staates der das Konto eröffnenden tos sind, auf das jeweilige EU-ETS- weitere Regeln und Varianten durch Verwaltung vorgelegt werden. 15
|TradeNews Emissions Hintergrund & Analyse Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Aus dieser muss der Status als Konten für externe Plattformen kräftiges Urteil ergangen ist oder eine dementsprechende Börse oder werden durch Antragsteller bean- berechtigter Grund zu der Annahme der Status als „geregelter Markt“ oder tragt, deren Profil noch sehr allgemein besteht, dass die Konten möglicher- „multilaterales Handelssystem“ im beschrieben wird. Diese sind „ein mit weise für derartige Dinge verwen- Sinne der EU-Richtlinie über Märk- dem Unionsregister sicher verbun- det werden könnten. Die Ablehnung te für Finanzinstrumente hervorge- denes System zur Automatisierung kann schließlich auch erfolgen, wenn hen. Handelsplattformkonten können der Funktionen des Unionsregisters“. „dies staatsrechtlich begründet“ ist nur 2012 eröffnet werden und werden Sie müssen ein Sicherheitsniveau (im englischen Original: for reason of 2013 in Konten für externe Plattfor- gewährleisten, welches dem des Uni- national law). Gemeint sein könnten men überführt. onsregisters entspricht oder höher ist, damit nationale Embargo-Beschlüs- und bestimmte Datenaustausch- und se, wonach bestimmten Personen Händlerkonten sind eigentlich im technische Spezifikationen erfüllt. oder Unternehmen bestimmte Akti- Unionsregister für 2012 noch nicht Dafür erhalten sie bestimmte Privi- vitäten in einem EU-Staat untersagt vorgesehen. Allerdings kann bereits legien beim Transfer von Emissions- sind, zum Beispiel Bankkonten zu ab 30. Juni deren Eröffnung durch rechten. unterhalten. Konkrete diesbezügliche den nationalen Registerverwalter Absichten der nationalen Verwalter „zur Auflage gemacht“ werden. In der 3.1b Das Eröffnen neuer Konten sind zumindest in Deutschland aber Registerverordnung gibt es keinerlei ab 20. Juni 2012 nicht bekannt. Regelungen oder Hinweise, wer wem warum und mit welchen Konsequen- Generell für alle Konten gilt, dass 3.2 Neue Kontobevollmächtigte zen eine derartige Auflage erteilen von den Antragstellern wesentlich und deren Zulassungsprüfung kann. Offenbar hat man sich in den erweiterte Angaben gemacht werden zuständigen EU-Gremien seinerzeit müssen und weitergehende Aufla- Der angehende Inhaber jeder unter darüber noch nicht abschließend ver- gen erteilt werden können. So gehö- Punkt 3.1 genannten Kontoart muss ständigen können und lediglich vor- ren zu den Mindestangaben zukünf- bei Beantragung der Kontoeröff- sorglich diese Option in die Register- tig auch ein polizeiliches Führungs- nung mindestens zwei „Kontobevoll- ordnung aufgenommen. zeugnis der Person, die die Kontoer- mächtigte“ benennen, die Transakti- Diskutiert wurde wohl, dies juristi- öffnung beantragt, beziehungsweise onen von Emissionsrechten veranlas- schen Personen zur Auflage machen von den Geschäftsführern einer juris- sen und andere Vorgänge betreffend zu können. Es ist für 2012 ledig- tischen Person. Letztere muss fer- dem Konto (etwa Änderungen von lich festgelegt, dass für Händlerkon- ner zusätzlich eine Reihe von notariell Angaben zum Konto oder zu Bevoll- ten dieselben Regeln wie für Perso- beglaubigten Abschriften oder Kopien mächtigten) initiieren können („aktiv“ nenkonten gelten - mit Ausnahme unter anderem der Gründungsurkun- Bevollmächtigte). Der Kontoinha- des Transfers von Emissionsrech- den und des Eintragungsnachweises, ber kann ferner einen oder mehrere ten, wobei die diesbezüglichen Unter- Angaben zum wirtschaftlichen Eigen- „zusätzliche“ Bevollmächtigte benen- schiede aber nicht genannt werden. tümer und dem Jahresbericht oder nen, die den von den (aktiv) Bevoll- Allerdings wird diese Funktionalität der letzten geprüften oder von der mächtigten veranlassten Transaktio- des Einrichtens eines Händlerkontos Steuerbehörde abgestempelte Bilan- nen jeweils zustimmen müssen, ohne vorläufig gar nicht zur Verfügung ste- zen einreichen. dass diese aber selbst Transaktionen hen. Erst gegen Ende 2012 wird deren Weiterhin kann bei Personen- und veranlassen können („passiv“ Bevoll- Verfügbarkeit erwartet. Vorher wären Händlerkonten von den nationalen mächtigte). Diese Zustimmungspflicht solche Auflagen gegebenenfalls gar Verwaltern die Auflage erteilt wer- gilt nicht für Transaktionen auf Kon- nicht umsetzbar. Erst ab 2013 kön- den, dass angehende Kontoinhaber ten, die auf der „Liste von Vertrauens- nen dann interessierte Personen und ihren ständigen Wohnsitz oder ihren konten“ eines Kontos stehen (siehe Unternehmen einen eigenständigen Geschäftssitz in dem Mitgliedsstaat Näheres unter 3.3) und für Transaktio- Antrag auf Eröffnung eines Händler- des kontoführenden nationalen Ver- nen, die von freigeschalteten Plattfor- kontos stellen, wobei alle Anforde- walters haben und/oder dort auch men veranlasst werden. rungen und Regelungen identisch mit mehrwertsteuerpflichtig sind. Es können aber auch Kontobevoll- denen für Personenkonten sind, mit Schließlich sind die Ablehnungs- mächtigte ernannt werden, die ledig- Ausnahme einer noch zu erläutern- gründe einer Kontoeröffnung erweitert lich zur Kontoeinsicht berechtigt sind. den Erleichterung beim Transfer von worden, unter anderem wenn gegen Und schließlich können Kontoin- Emissionsrechten. den angehenden Kontoinhaber oder haber auch einer Handelsplattform einen der Geschäftsführer einer juris- beziehungsweise einer externen Platt- Lieferkonten für versteigerte tischen Person wegen betrügerischer form Zugang zu ihren Konten gewäh- EUA/EUAA können von einem Auk- Praktiken, Geldwäsche, Terrorismus- ren, indem sie Personen zu Konto- tionator, einer Auktionsplattform oder finanzierung oder anderer schwerer bevollmächtigten ernennen, die einem Clearing- oder Abrechnungs- Straftaten ermittelt wird oder in den bereits für Konten dieser Plattformen system beantragt werden. vergangenen fünf Jahren ein rechts- kontobevollmächtigt sind. 16
|TradeNews Emissions Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Hintergrund & Analyse Alle Kontobevollmächtigten müs- Unionsregister deutlich komplizierter. Punkt 4 bedeutet beispielsweise, sen natürliche Personen im Alter von Insbesondere die vier nachfolgenden dass die bei der Registerzusammen- mindestens 18 Jahren sein. Ein Kon- Änderungen werden nach Einschät- führung neu angelegten EU-ETS- tobevollmächtigter darf ferner nicht zung der Autoren die Art des bishe- Konten auf der Vertrauensliste der bis- zugleich aktiver und passiver Bevoll- rigen CO2-Emissionsrechtehandels herigen Anlagenbetreiber- oder Per- mächtigter für dasselbe Konto sein, spürbar verändern: sonenkonten aufgenommen sind und jedoch für ein Konto aktiver und für umgekehrt. ein anderes Konto passiver Bevoll- • Das Unionsregister verlangt grund- mächtigter. Weiterhin kann der Mit- sätzlich eine Zweitkanal-Bestäti- 3.3b Vertrauenskonten und gliedsstaat des nationalen Verwalters gung, bevor die Transaktion initi- zeitverzögerter Transfer verlangen, dass mindestens einer der iert werden kann; ein Verfahren, (aktiven) Kontobevollmächtigten sei- das schon seit längerer Zeit im Die (aktiv) Kontobevollmächtig- nen ständigen Wohnsitz in diesem DEHSt-Register, jedoch nicht in ten können Konten zu dieser bereits Staat hat. allen anderen nationalen Registern angelegten Liste hinzufügen. Dies Bei der Benennung der Kontobe- vorgeschrieben war. werden in der Regel entweder ande- vollmächtigten hat der Kontoinhaber re Anlagenbetreiber oder Luftfahr- alle vom Verwalter erbetenen, min- • Das Unionsregister bearbeitet „Ver- zeugbetreiber sein oder der bevor- destens jedoch die in einer Anlage anlassungen” von Transaktionen zugte Händler. aufgelisteten Angaben zu übermitteln. nur noch werktags zwischen 10 Diese Änderungen und Erweite- Dazu gehören notariell beglaubig- und 16 Uhr MEZ und nach Erhalt rungen der Liste werden nach dem- te Kopien von Personalausweis oder der Bestätigung und eventuell selben Verfahren wie bei Transaktio- Pass, aus denen die Anschrift des erforderlicher Zustimmungen von nen durchgeführt. Die Frist zwischen ständigen Wohnsitzes der benann- „passiv” Bevollmächtigten. Außer- Initiierung und Realisierung der ten Person hervorgeht, sowie neu- halb dieser Zeiten bestätigte Ver- Änderung beträgt aber 7 Tage, so erdings immer auch ein polizeiliches anlassungen einschließlich etwa- dass Transfers auf die neu zugefüg- Führungszeugnis. iger erforderlicher Zustimmungen ten Konten frühestens nach 7 Tagen Der nationale Verwalter prüft inner- werden erst am nächsten Werktag durchgeführt werden können. halb von 20 Arbeitstagen, ob die Anga- um 10 Uhr initiiert. Bei Initiierung Da für Transaktionen auf Kon- ben und Unterlagen vollständig, aktu- erhalten alle Kontobevollmächtig- ten, die auf der Liste der Vertrauens- ell, richtig und exakt sind und erteilt ten hierüber eine Benachrichtigung konten stehen, die Zustimmungs- (eventuell nach einer Fristverlänge- per E-Mail vom Zentralverwalter. pflicht zu einer Transaktion von passiv rung von bis zu weiteren 20 Arbeits- Bevollmächtigten nicht gilt (siehe 3.2.) tagen) die Zulassung für den Konto- • Das Unionsregister hat zwischen erscheint die Einrichtung von solchen bevollmächtigten. Er kann (muss aber der Initiierung einer Transaktion passiv Bevollmächtigten, die ja eine nicht!) die Zulassung ablehnen, wenn und der tatsächlichen Realisierung Kann-Regelung ist, für Besitzkonten die Angaben oder Unterlagen unvoll- der Übertragung eine Frist von 26 zunächst wenig sinnvoll. ständig, veraltet, aus anderen Grün- Stunden eingeführt, wobei diese Es gibt nunmehr eigentlich keine den unrichtig oder falsch sind sowie Frist von Samstag 0 Uhr bis Sonn- Transaktionen mehr, für die diese wenn gegen die Person ermittelt wird tag 24 Uhr ausgesetzt wird. Wäh- Regelung für die Besitzkonten zum oder wenn diese in den vergangenen rend dieser Frist können die Konto- Tragen kommen kann. fünf Jahren wegen einschlägiger Tat- bevollmächtigten die initiierte Über- Allerdings können die Listen der bestände verurteilt wurde. Die Ableh- tragung prüfen und bei Verdacht Vertrauenskonten laut Register- nung kann auch hier „staatsrecht- auf eine betrügerische Absicht die verordnung erst ab 30. Juni 2012 lich begründet“ werden. Allerdings ist Übertragung bis zwei Stunden vor angelegt werden. Die DEHSt hat schwer vorstellbar, wie ein Verwalter Ablauf der Frist annullieren. aber bereits darauf hingewiesen, feststellen kann, ob gegen eine Per- dass auch diese Funktionalität son entsprechende Ermittlungen bei • Das Unionsregister lässt Transak- vom Unionsregister nicht termin- irgendeiner Staatsanwaltschaft in tionen von Anlagenbetreiberkon- gerecht zur Verfügung gestellt wer- einem Mitgliedsstaat laufen. ten, Luftfahrzeugbetreiberkon- den wird. ten und Personenkonten (Sam- Nur für den kurzen Zeitraum vom 3.3a Handelstransaktionen im melbezeichnung: Besitzkonten) ab 20. bis zum 29. Juni 2012 können Unionsregister 30. Juni grundsätzlich nur noch nach der Registerverordnung noch dann zu, wenn diese auf der „Liste Transaktionen von Besitzkonten Die Durchführung von Handels- von Vertrauenskonten“ des jewei- auch ohne Liste der Vertrauenskon- transaktionen von Emissionsrechten, ligen Absenderkontos aufgeführt ten durchgeführt werden. Dies geht also die Übertragung von Rechten sind! Konten ein und desselben allerdings auch nur noch mit zusätzli- von einem Konto auf ein anderes, von Kontoinhabers werden automatisch cher Zustimmung eines passiv Bevoll- in 3.1 genannten Kontoarten wird im in diese Liste aufgenommen. mächtigten. 17
|TradeNews Emissions Hintergrund & Analyse Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Bis zur Bereitstellung der Funkti- her praktisch ohne Zeitverzögerung konten zu prüfen, „damit sicherge- onalität der Liste der Vertrauenskon- vom Unionsregister realisiert werden. stellt ist, dass die für die Kontoeröff- ten wären danach Transaktionen von Händlerkonten sind somit im Ergebnis nung“ im Rahmen der Migration „mit- Besitzkonten eigentlich nicht mehr Plattformkonten gleichgestellt, außer geteilten Angaben vollständig, aktu- möglich. Die DEHSt hat aber bereits dass Plattformkonten zusätzlich nicht ell, richtig und exakt sind“. Die Regis- angekündigt, dass als Übergangslö- auf die Arbeitszeit des Unionsregis- terverordnung sieht also auch die sung Transaktionen weiterhin durch- ters angewiesen sind. automatische Konto-Generierung als geführt werden, wenn ein zusätzli- Da die Funktionalität Händlerkon- „Kontoeröffnung“ an. cher (passiv) Kontobevollmächtig- ten aber vorläufig noch nicht zur Ver- Die Verwalter hätten zudem die ter eingerichtet ist, der die Transakti- fügung steht, dürfte die Gleichstellung Möglichkeit gehabt, die erweiterten on bestätigt. von mittelgroßen und kleinen Emissi- Anforderungen auch bei Bestands- So wird aus einer eigentlichen onsrechtehändlern mit den Plattfor- anlagen vor der Migration durchzu- Kann-Vorschrift für die Benennung men erst ab 2013 erfolgen, was deut- setzen. Sie können (!) nämlich den von passiv Bevollmächtigten auch liche wirtschaftliche Nachteile für Zugang von Kontobevollmächtigten für die Besitzkonten faktisch eine diese Händler haben kann. zu ihren Konten sperren, wenn unter Muss-Vorschrift. Dies dürfte den anderem Kontoinhaber „Änderungen meisten Kontoinhabern aber noch 3.4a Erweiterten Anforderungen der Kontoangaben nicht mitgeteilt nicht bewusst und entsprechen- bei Bestandskonten beziehungsweise im Zusammenhang de Benennungen noch nicht erfolgt mit der Änderung von Kontoanga- sein. Da bei Neubenennungen ab Alle vorstehend beschriebenen ben oder neuen Kontoangaben keine sofort unter anderem immer auch ein erweiterten Anforderungen an die Belege beigebracht“ haben. polizeiliches Führungszeugnis einge- Kontoinhaber und deren Kontobevoll- Zumindest in Deutschland ist die reicht werden muss, kann nur emp- mächtigten gelten dem Wortlaut der Pflicht zum Nachreichen der Angaben fohlen werden, die Beschaffung die- Registerverordnungen nach nur im zu den erweiterten Anforderungen ser Zeugnisse so schnell wie möglich Zusammenhang mit der Beantragung auch für Bestandsanlagen aber noch in die Wege zu leiten. der Eröffnung neuer Konten oder nicht eindeutig kommuniziert worden. An dieser Stelle werden die schon der Benennung neuer Kontobevoll- Zwar sind wohl von der DEHSt Kon- unter 3.1a angesprochenen Erleichte- mächtigten. Ob und gegebenenfalls ten geprüft und als Ergebnis rund 200 rungen für Transaktionen von Händ- bis wann auch die Inhaber von KP- geschlossen worden. Man ist aber lerkonten erkennbar. Denn da Händ- Bestandskonten und von automatisch offenbar recht „pragmatisch“ vorge- lerkonten qua Definition keine Besitz- bei der Registermigration eröffneten gangen und hat nicht jede fehlen- konten sind, sind sie die einzigen neuen EU-ETS-Konten diese Anfor- de oder nicht aktuelle Angabe zum Benutzerkonten, die auch zukünftig derungen erfüllen und diesbezügliche Anlass genommen, bei den Konto- noch Transaktionen auf Konten vor- Angaben und Unterlagen nachreichen inhabern vorstellig zu werden und nehmen können, die nicht auf der müssen, ist in den Registerverordnun- kann sich dabei darauf berufen, dass Liste der Vertrauenskonten des Händ- gen zwar nicht explizit geregelt. die Durchsetzungsmöglichkeiten eine lerkontos stehen. Händlerkonten müs- Es ergibt sich aber indirekt eine Kann-Regelung ist. sen also zur Durchführung von Trans- entsprechende Verpflichtung einer- Insbesondere die Nachreichung aktionen auf Konten neuer Handels- seits durch die Pflicht der Kontoin- von polizeilichen Führungszeugnis- partner nicht zwingend zunächst ihre haber zur Aktualisierung der Konto- sen für alle Geschäftsführer im Sinne Liste der Vertrauenskonten mit der 7- angaben und der Angaben über Kon- der Registerverordnung, das sind Tage-Frist ändern. Allerdings gelten tobevollmächtigte. Danach müssen „Personen, die effektiv das Tages- dann die zusätzliche Zustimmungs- sie Änderungen der Angaben, die für geschäft einer juristischen Person pflicht eines passiv Bevollmächtig- die Kontoeröffnung übermittelt wurde, führen“, hätte bei zahlreichen Kon- ten sowie die 26-Stundenfrist für die innerhalb von zehn Arbeitstagen den toinhabern große Probleme verur- Transferrealisierung. nationalen Verwaltern mitteilen. Nun sacht, haben doch viele Großkon- Beides gilt nämlich nicht für Trans- könnte man argumentieren, dass die zerne zum Teil mehr als 100 so defi- aktionen von Händlerkonten auf Kon- erweiterten Angaben und Unterlagen nierter Geschäftsführer. Hier wird zur- ten, die auf deren Liste der Vertrau- bei der Eröffnung der Bestandskonten zeit noch nach praktikablen Lösungen enskonten stehen. Händlerkonten noch nicht gemacht werden mussten, gesucht. können daher Transaktionen auf Kon- so dass sich diese auch nicht ver- Generell sollten sich aber auch die ten, die auf deren Liste von Vertrau- ändert haben können und daher for- Inhaber von KP-Bestandskonten und enskonten stehen, ohne die 26-Stun- mal keine Mitteilungspflicht entstan- der automatisch generierten EU-ETS- denfrist und ohne Zustimmung eines den sei. Konten darauf einstellen, die Anga- passiv Bevollmächtigten durchführen. Es kommt aber andererseits hier ben und Unterlagen entsprechend Sofern sie diese Transaktion werktags hinzu, dass die nationalen Verwalter den erweiterten Anforderungen zur zwischen 10 und 16 Uhr veranlassen, verpflichtet waren, vor der Migration Eröffnung von Konten nachreichen zu müsste die Transaktion dann wie bis- der Register zumindest die Personen- müssen. 18
|TradeNews Emissions Freitag, 8. Juni 2012 | Nr. 12 Hintergrund & Analyse Dies wird spätestens bis sen nur einer Person und auch dieser Fußnoten 31. Dezember 2012 der Fall sein, denn nur einmal zugeordnet sein dürfen. Hat jeder Kontoinhabers hat die Pflicht bis ein Kontoinhaber oder Bevollmäch- 1 Wesentlich geändert von der EU- zum 31.12. jedes Jahres dem natio- tigter mehrere Zugänge im bisherigen Verordnung Nr. 1193/2011 vom 18. nalen Verwalter zu bestätigen, dass nationalen Register gehabt und dabei November 2011. die sein Konto betreffenden Anga- für sich jeweils dieselbe Emailadresse 2 Die mit Sternchen gekennzeichneten ben nach wie vor vollständig, aktuell angegeben oder ist eine Emailadres- Emissionsgutschriften konnten nicht und exakt sind oder andernfalls ent- se der Einfachheit halber für mehrere auf Konten des deutschen Registers sprechende Ergänzungsangaben zu Personen angegeben worden, werden gehalten werden; in anderen natio- machen. Dazu gehört etwa neben der alle Zugänge dieser Personen zu ihren nalen EU-Registern war dies mög- Nachreichung von polizeilichen Füh- Konten im Unionsregister am 20. Juni lich. Gleiches gilt auch für AAUs, die rungszeugnissen für alle Geschäfts- gesperrt sein. Das kann im Einzelfall nicht mit EUAs gekoppelt waren. führer von juristischen Personen und bedeuten, dass alle Zugänge zu einem 3 Anders als im DEHSt-Dokument allen Kontobevollmächtigten genauso Konto gesperrt sind und kein Bevoll- „Information zur Umstellung auf das die einfache zusätzliche Angabe des mächtigter mehr Änderungen daran Unionsregister“ vom 10. Mai 2012 Geburtslandes dieser Personen. Auch vornehmen kann. dargestellt, ist eine Schließung die- diese Ergänzungen der Angaben zu Ebenso kann es häufig vorkommen, ser Konten aber nicht zwingend vor- den Konten sind von den zuständi- dass Kontoinhaber, die gleichzeitig geschrieben, sondern wird von der gen Registerverwaltern zu prüfen und erster Bevollmächtigter sind und bis- DEHSt offenbar zur Reduzierung können gegebenenfalls wie bei Neu- her keinen weiteren (passiven) Bevoll- des eigenen Aufwandes ihrer Ver- anträgen abgelehnt werden. mächtigten benannt haben am 20. waltungstätigkeit lediglich ange- Juni zunächst keine Transfers mehr strebt. 3.4b Mögliche Probleme bei der durchführen können! Hier ist dann ein automatischen Generierung umständliches Prozedere zu starten, und Inbetriebnahme neuer in dem ein zusätzlicher (passiv) Bevoll- Energieeffizienz EU-ETS-Konten mächtigter eingetragen werden muss- Dänen haben noch mit all den bereits zuvor unter Punkt 3.2 Hoffnung auf Einigung Eigentlich waren die nationalen Ver- beschriebenen neuen Anforderungen. walter ja verpflichtet, vor der jetzt Dies dürfte dann in der Regel sicherlich Die Dänen geben die Hoffnung durchgeführten Zusammenführung einige Wochen dauern. nicht auf. „Wir sind nicht optimistisch, der Register zumindest die Angaben Hierzu müssen sich die nationalen aber wir sehen eine Chance, dass ein von Personenkonten auf Vollständig- Verwalter mit dem Zentralverwalter Kompromiss doch noch möglich ist“, keit, Aktualität, Richtigkeit und Exakt- möglichst rasch, also noch vor dem 20. kommentierte ein Sprecher der däni- heit hinsichtlich der Anforderungen bei Juni, abstimmen, wie solche Problem- schen Ratspräsidentschaft die jüngs- der Generierung der neuen Konten zu fälle schnell gelöst werden können. ten Verhandlungen zwischen Vertretern prüfen. Die DEHSt ist aber, wie bereits des Europäischen Parlaments und ausgeführt, nicht bei allen Defiziten der Regierungen zur geplanten Ener- aktiv geworden. Sie hat lediglich die Die Autoren gieeffizienzrichtlinie. Zwar habe man Kontoinhaber in einer Email am 10. Mai Michael Kroehnert hat sich sich immer noch nicht geeinigt, wie die 2012 auf die Frist zu möglichen Verän- auf Dienstleistungen rund um Vorgaben für Energieversorger ausse- derungen bis zum Montag, den 14. Mai den Emissionshandel speziali- hen sollen, bei ihren Kunden Energie- 10 Uhr hingewiesen. Da blieb also nur siert. Mit der Handelsplattform einsparungen zu erreichen, aber „es ein (!) Arbeitstag zu reagieren. In einer Emissionshaendler.com betreut er gab eine gute Diskussion und das Par- Mail vom 29. Mai wurde auf ein Doku- Kunden in Deutschland und Polen. lament hat nach unserem vierten Kom- ment auf ihrer Homepage hingewiesen. Er gehört dem Vorstand des bvek promissvorschlag zum ersten Mal Fle- Darin wird den Kontoinhabern emp- als Beisitzer an. xibilität gezeigt“, sagte der Sprecher. fohlen, selbst darauf zu achten, dass Kroehnert@emissions-haendler.com Die Energieeinsparvorgabe für Ener- deren Daten in den nationalen Regis- gieproduzenten ist der am meisten tern aktuell und alle Pflichtangaben Jürgen Hacker ist Sachver- umstrittene Punkt in der schon im gemacht sind. Allerdings konnten zu ständiger und Verifizierer. Er Sommer 2011 von der EU-Kommis- diesem Zeitpunkt entsprechende Kor- war viele Jahre Vorsitzender sion vorgeschlagenen Richtlinie. Zu rekturen oder Ergänzungen im Register des Bundesverbandes Emis- vielen anderen Bereichen der Richt- nicht mehr vorgenommen werden. sionshandel und Klimaschutz linie habe es eine Einigung gegeben. Als ein größeres Problem könnte (bvek). Er ist Geschäftsführer der Die letzte Verhandlung soll am 13. Juni sich nun herausstellen, dass die DEHSt UMB UmweltManagementBe- stattfinden, damit sich die zustän- nicht alle Kontoinhaber darüber infor- ratung Hacker GmbH in Berlin. digen Minister bei ihrem Treffen am miert hat, dass im neuen Zugangssys- jHacker@umb-hacker.de 15. Juni mit dem Thema befassen tem des Unionsregisters Emailadres- können. 19
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