Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick

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Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick
Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick
Im Juni 2016 beschloss der Rat der EU mit dem Pakt von Amsterdam1 die Schaffung einer
„Städtischen Agenda für die Europäische Union. Damit wurde dem langjährigen Wunsch der
Städte entsprochen, stärker in EU-Entscheidungen eingebunden zu sein. Zur konkreten
Umsetzung wurden u.a. 12 thematische Partnerschaften eingerichtet, die jeweils aus fünf
Mitgliedstaaten, fünf Städten, der Europäischen Kommission, der EIB, URBACT und weiteren
thematischen Stakeholderorganisationen zusammengesetzt sein sollten. Jede dieser
Partnerschaften erhielt den Auftrag, in ihrem Themenbereich über einen Zeitraum von drei
Jahren einen Maßnahmenkatalog („Action Plan“) zu entwickeln, der zu besserer Rechtsetzung,
besserer Finanzierung und besserem Wissensmanagement führt.

Wohnen war eines der ersten Themen, das bestimmt wurde, in einer Partnerschaft bearbeitet zu
werden. Mit der Wahl eines Politikfelds, zu bei dem die EU keine formale Kompetenz besitzt, hat
der Rat die Bedeutung des leistbaren Wohnens für die EU und ihre BürgerInnen anerkannt und
eingeräumt, dass EU-Regelwerke großen Einfluss auf die lokalen und nationalen
Wohnungssysteme haben können. Die Städtepartnerschaft zum Wohnungswesen erhielt im
Pakt von Amsterdam den Auftrag, dazu beizutragen, „…bezahlbaren Wohnraum von guter
Qualität zu bieten. Der Schwerpunkt liegt auf bezahlbaren Sozialwohnungen, Beihilferegelungen
und allgemeiner Wohnungspolitik.“ In ihrer dreijährigen Arbeit analysierte die
Städtepartnerschaft Wohnen die generelle Wohnungssituation in Europas Städten und Ländern,
befasste sich mit den Folgen der rechtlichen Unklarheiten im Bereich des Beihilfenrechts für das
soziale und leistbare Wohnen und entwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der
Investitionsbedingungen für die Produktion von leistbaren Wohnungen.

Hintergrund: Leistbares Wohnen in Europa
In den Städten, Regionen und Ländern der Europäischen Union ist historisch eine breite Vielfalt
von wohnungspolitischen Traditionen und Systemen entstanden, die letztlich einen wesentlichen
Anteil am europäischen Sozialmodell haben. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat
jedoch zu einem massiven Rückgang der Investitionen in leistbares und soziales Wohnen
geführt – im Ausmaß der Hälfte der Investitionen vor der Krise.

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    https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/pact-of-amsterdam_de.pdf

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Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick
Gleichzeitig ist in den Städten und urbanen Regionen der EU eine exorbitante und
kontinuierliche Steigerung der Wohnungspreise und Mieten zu beobachten; die
Wohnungsmärkte sind in hohem Ausmaß fragmentiert und von Verwerfungen und erwiesenem
Marktversagen gekennzeichnet. Darüber hinaus ist eine steigende Anzahl von EU-BürgerInnen,
von niedrigen bis mittleren Einkommen, ist mit überhitzten Wohnungsmärkten und viel zu hohen
Wohnkosten konfrontiert, stößt an die Grenzen der Leistbarkeit, lebt in Wohnungen von
schlechter Qualität, in überbelegten Situationen und ist sogar von Zwangsräumungen bedroht.

Wohnungspolitiken können von Land zu Land, von Region zu Region, von Stadt zu Stadt sehr
verschieden sein, abhängig von der Geschichte und Kultur zu staatlichen Eingriffen in den
Mitgliedstaaten und von den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Staatliche Interventionen, insbesondere in Form von öffentlichen Investitionen in leistbares
Wohnen, sind im letzten Jahrzehnt substantiell zurückgegangen, obwohl der Bedarf in allen
Städten wächst.

Jüngste EU-Berichte befassen sich mit der Bedeutung von Investitionen in leistbaren
Wohnraum, die für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung und den sozialen Zusammenhalt
unerlässlich sind. Die hochrangige „EU-Task Force für Investitionen in soziale Infrastruktur in
Europa“ streicht in ihrem Bericht 20182 klar heraus, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur
seit 2009 in der EU um 20 Prozent zurückgegangen sind, und schätzt die Investitionslücke
beim leistbaren Wohnraum auf rund 57 Milliarden Euro pro Jahr.

Die EU hat über 220 Millionen Haushalte, und eine alarmierende Anzahl von 82 Millionen
EuropäerInnen kann sich das Wohnen nicht mehr leisten. Städte, urbane Gebiete, Regionen
und Länder in der gesamten EU drängen auf stabile Rahmenbedingungen, um ihre
Bevölkerungen mit leistbarem Wohnraum zu versorgen. Sie suchen nach langfristigen
politischen, rechtlichen und finanziellen Lösungen um ihre lokalen oder nationalen
wohnungspolitischen Strategien zu unterstützen. Die größten Herausforderungen sind die
Schaffung von neuem und die Erneuerung des bestehenden Wohnraums, das Beschaffen von
günstigen Baugründen, die Verbesserung von Nachbarschaften in Zusammenarbeit mit den
BewohnerInnen und die Schaffung von Wohnungssystemen, wo es sie noch nicht gibt.

Mitglieder, Arbeitsfeld und Arbeitsmethode der Städtepartnerschaft Wohnen
In ihrer Zusammensetzung spiegelt die Städtepartnerschaft die Vielfalt von wohnungspolitischen
Ansätzen, Traditionen und System quer durch Europa wieder. Darüber hinaus konnte die
Partnerschaft durch die Mitgliedschaft der großen europäischen Organisationen der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und der Mieterschutzverbände auch die Sicht der
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    https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/dp074_en.pdf
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Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick
ProduzentInnen und KonsumentInnen eng einbinden. Wichtig waren auch die Beiträge der
Generaldirektion für Regional- und Städtepolitik der Europäischen Kommission und der
Europäischen Investitionsbank.
Die Mitglieder der Städtepartnerschaft im Konkreten:
   •   Städte/Städtenetzwerke: Wien (AT, Koordinatorin), Lissabon (PT), Poznan (PL), Riga
       (LV), Schottische Städteallianz SCA (UK), EUROCITIES
   •   Mitgliedstaaten: Slowakei (Koordinatorin), Lettland, Luxemburg, Niederlande,
       Slowenien und ein aktiver Beobachter (Tschechische Republik)
   •   Stakeholder: AEDES, Housing Europe, Internationaler Mieterbund (IUT)
   •   EU- Institutionen: Generaldirektionen Regionalpolitik, Energie, Soziales &
       Beschäftigung, Europäische Investitionsbank (EIB), URBACT (Beobachter)
   •   Wissenschaftliche Begleitung: Fakultät für Urbane Studien, Science Po, Paris

Die Maßnahmen und Empfehlungen der Städtepartnerschaft Wohnen, wie sie nun im
Maßnahmenkatalog vorliegen, beruhen unter anderem auf:
   •   Internationalen und europäischen Rechtsgrundlagen wie der Genfer UN-Charta für
       nachhaltiges Wohnungswesen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der
       Europäischen Säule der sozialen Rechte und den Nachhaltigen Entwicklungszielen
       (SDG) der Vereinten Nationen, hier insbesondere das Ziel 11 -
       Nachhaltige Städte und Gemeinden, die sich alle auf das Menschenrecht auf
       menschenwürdigen, angemessenen, leistbaren, zugänglichen und gesunden
       Wohnraum beziehen.
   •   Evidenz und Forschungsergebnissen der UNECE, OECD und von Eurostat sowie
       anderen Institutionen zu den Fragen des leistbaren Wohnens, der überbordenden
       Wohnkostenbelastung, dem Investitionsrückgang und den Finanzierungshemmnissen.
       Hinzu kamen noch anlassbezogen aktuelle Themenpapiere der Expertin der
       Städtepartnerschaft.
   •   Zwei wissenschaftlichen Untersuchungen – Universität Glasgow und Metropolitan
       Research Institute in Budapest – die spezifisch auf die wohnungspolitischen
       Herausforderungen in den alten und neuen Mitgliedstaaten eingehen.
   •   Interne Umfragen, Expertisen der Mitglieder der Partnerschaft, wie Analysen,
       Forschungen, Themenpapiere aber auch Studienbesuche.

In den drei Jahren ihres Bestehens hielt die Partnerschaft 13 Arbeitssitzungen ab, organisierte
zwei Workshops und unternahm Studienbesuche bei konkreten Projekten vor Ort.

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Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick
Um das Arbeitsgebiet abzustecken, entschied die Partnerschaft in einem ersten Arbeitsschritt,
sich im Gesamtspektrum des Wohnungswesens („Housing Continuum“) auf die Bereiche des
sozialen Wohnens, der leistbaren Miet- und Eigentumswohnungen zu fokussieren.

Maßnahmen und Empfehlungen der Städtepartnerschaft Wohnen
Die Ergebnisse der Städtepartnerschaft Wohnen, wie sie in ihrem Aktionsplan ausführlich
dargestellt sind, lassen sich in vier große Handlungsfelder gliedern.

Bessere Rechtssetzung: Hierzu hat die Partnerschaft die rechtliche Unsicherheit und
mangelnde Klarheit im Beihilfenrecht der EU als wesentliches Hindernis für mehr Investitionen in
leistbaren Wohnraum identifiziert. Dazu erstellte sie eine eingehende Analyse der
Herausforderungen, denen sich Anbieter von leistbaren Wohnungen in Bezug auf EU-
Vorschriften für staatliche Beihilfen stellen müssen („Guidance Paper“3) und hielt einen
vertiefenden Workshop4 für rechtlichen ExpertInnen und PraktikerInnen der Wohnungwirtschaft
ab. Letztlich mündet die Arbeit in die Empfehlung, im Zuge der nächsten Revision die enge
Definition der Zielgruppe im Beihilfenrecht (DAWI-Entscheidung 2012) als eine der
Hauptursachen für die rechtliche Unklarheit und Ungewissheit in Bezug auf leistbare
Wohninvestitionen ersatzlos zu streichen.

Bessere Förderungen und Finanzierungsbedingungen: Auch hier ist festzuhalten, dass die
Unterschiede und die große Vielfalt im Wohnungswesen in der EU sich auf die finanziellen
Spielräume von Städten, Regionen und Ländern auswirken, was die Vergleichbarkeit erschwert.
Dennoch gibt es Befunde, dass die alten EU-Mitgliedstaaten in der Regel effektiver im

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  https://ec.europa.eu/futurium/sites/futurium/files/housing_partnership_-_guidance_paper_on_eu_regulation_and_public_support_for_housing_03-
      2017.pdf
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  https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/capacity_building_workshop_on_state_aid_and_affordable_housing_investments_report_final.pdf
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Die EU-Städtepartnerschaft Wohnen im Überblick
Ansprechen von EU-Förderungen und EIB-Finanzinstrumenten sind. Eine der Ursachen ist das
Fehlen von Rahmenregelwerken und Strukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
Daher werden Maßnahmen, die in diesem Bereich Kapazitäten aufbauen helfen, als nützlich und
wichtig empfohlen. Als Voraussetzung können vertiefende Fallstudien helfen, die Hindernisse
vor Ort besser zu verstehen, um gegensteuern zu können. Die EU-Kohäsionspolitik und
Finanzinstrumente der EIB sind wichtigen Hilfen beim Schaffen von leistbaren Wohnungen,
dennoch leisten sie nur einen kleinen Beitrag. Der Großteil der Finanzierung für soziales,
öffentliches (kommunales) und leistbares Wohnen kommt aus Förderungen auf nationaler und
lokaler Ebene und – nicht zuletzt – von den NutzerInnen selbst. Die Städtepartnerschaft hat
daher Vorschläge entwickelt, wie das Regelwerk des Europäisches Semesters beitragen kann,
langfristige öffentliche Investitionen für leistbares Wohnen zu ermöglichen. So wird empfohlen,
im Sozialen Scoreboard einen Indikator für sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu
entwickeln, der den Realitäten der sozioökonomischen Situation der EU-BürgerInnen
besser Rechnung trägt. Die Referenzschwelle der gesamten Wohnkosten sollte nicht mehr
als 25 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushalts betragen. Auch eine aktivere
Nutzung der Investitionsklausel für leistbare Wohnungsbauprojekte ist eine weitere
Empfehlung.

Besseres Wissensmanagement und Governance: Hier wurde auf mehreren Ebenen
angesetzt. Zunächst wurden Instrumente, die Städten den Erfahrungsaustausch zur
Wohnungspolitik erleichtern, entwickelt (IT-Tool, Broschüre, Austauschprogramme). Weiter wird
empfohlen, die EU-Datenlage zum Wohnungswesen und zur Wohnungswirtschaft in Städten zu
verbessern und die Geschlechterdimension bei der Frage der Leistbarkeit/Überbelastung von
Wohnkosten stärker als bisher zu berücksichtigen. Und schließlich wird vorgeschlagen, dass auf
institutioneller Ebene seitens der EU-Kommission ein Monitoringsystem fur leistbares
Wohnen geschaffen wird und im Bereich der Mitgliedstaaten die Arbeitsgruppe zum
Wohnungswesen („Housing Focal Points“) sowie die informellen
WohnbauministerInnentreffen wieder eingeführt werden.

Gute Politik: Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen entwickelte eine Reihe von
konkreten Empfehlungen für gute Wohnungspolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und
EU-Ebene. Sie konzentrieren sich auf acht prioritäre Bereiche für die Politikentwicklung im
Wohnungssektor und sollten als "Werkzeugkasten" betrachtet werden, da angesichts der Vielfalt
der Systeme und Traditionen in den europäischen Ländern, Regionen und Städten nicht alle
Maßnahmen übertragbar sind. Ein anerkanntes Instrument in einem Kontext, kann, muss in
einer anderen Stadt, Region oder einem anderen Land funktionieren, da die
Rahmenbedingungen und Kompetenzen sehr verschieden sein können. Die vorgeschlagenen
Empfehlungen sind unter voller Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu sehen.
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8 Prioritätsfelder:
        •    Schutz benachteiligter Gruppen
        •    Anti-Spekulation
        •    Renovierung und Energieeffizienz
        •    Gemeinschaftseigentum, Mitbestimmung und Mitgestaltung
        •    Raum- und Stadtplanung
        •    Flächennutzung und Grundstückspolitik
        •    Mietstabilisierung und -kontrolle
        •    Sicherheit der Mietverhältnisse/Nutzungsverhältnisse

Gute Praxis: ERHIN – die „Europäische Initiative für verantwortungsvolle
Wohnungswirtschaft“ – wird von der Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen als
herausragendes Beispiel zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung von leistbarem Wohnraum
anerkannt. ERHIN5 ist eine der ersten sektorenbezogenen und europaweiten „Corporate Social
Responsibility“ Initiativen, die von der Europäischen Kommission gefördert wurden und wird
gemeinsam vom Internationalen Mieterbund, Housing Europe und DELPHIS getragen, um die
Grundsätze der CSR in die Wohnungswirtschaft zu tragen. Die Städtepartnerschaft Wohnen
erachtet die Grundsätze und Beispiele, die von EHRIN aufgezeigt wurden, als wesentlichen
Beitrag zur Sicherung des sozialen und leistbaren Wohnens in den Städten, Regionen und
Ländern der EU.

Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen hat nicht zuletzt Themen für künftige Debatten
und Politikentwicklung auf EU-Ebene identifiziert. Diese wurden während des Mandats der
Partnerschaft an deren Mitglieder herangetragen, konnten aber nicht im Maßnahmenkatalog
vertieft vertieft werden und betreffen:
        •    Die Verbesserung der Bedingungen für langfristige, private Investitionen in leistbares
             Wohnen in Partnerschaft mit den Städten;
        •    Der Mehrwert durch die Einführung von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen
             Nachhaltigkeitszielen bei der Bewertung der Ausgaben für leistbares Wohnen als
             Investionen in öffentlichen Budgets;
        •    Die Rolle einer sozial, ökologisch und wirtschaftlich verantwortungsbewussten
             Bauwirtschaft.

Weiterführende Informationen zur EU-Städtepartnerschaft Wohnen:
Webseite: https://ec.europa.eu/futurium/en/housing
Rückfragehinweis:
Michaela Kauer, Koordinatorin, Leiterin des Verbindungsbüros Brüssel der Stadt Wien
michaela.kauer@wien.gv.at; T: +32 2 743 85 01

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    http://www.responsiblehousing.eu/en/
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Maßnahmen und Empfehlungen der Städtepartnerschaft Wohnen
Bessere Rechtssetzung

     Maßnahme 1:   Anleitung zur EU-Regulierung und öffentlicher Unterstützung für den Wohnungsbau
                   Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen erstellte eine umfassende Analyse der
                   Herausforderungen, denen sich Anbieter von leistbaren Wohnungen in Bezug auf EU-
                   Vorschriften für staatliche Beihilfen stellen müssen und wie sie bewältigt werden können.
     Maßnahme 2:   „Kapazitätsaufbau“ - Workshop für staatliche Beihilfen und Investitionen in leistbares
                   Wohnen
                   Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen organisierte einen vertiefenden Workshop mit
                   Unterstützung des Ausschusses der Regione mit hochrangigen Experten für EU-
                   Rechtsvorschriften und der staatlichen Beihilfen und PraktikerInnen der Wohnungswirtschaft.
     Maßnahme 3:   Revision der DAWI-Entscheidung in Bezug auf die enge Zielgruppe des sozialen
                   Wohnbaus
                   Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen erachtet die enge Definition der Zielgruppe für
                   Beihilfen im Wohnbau als eine der Hauptursachen für die rechtliche Unklarheit und Unsicherheit
                   in Bezug auf öffentliche Wohninvestitionen und empfiehlt, sie ersatzlos zu streichen.
Besseres Wissensmanagement, bessere Governance

     Maßnahme 4:   Datenbank für geeignete Verfahren für die Bereitstellung von leistbaren Wohnraum
                   Diese IT-Datenbank wurde von der Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen als ein Online-
                   Tool zur Unterstützung von Städte und Wohnungsanbieter geschaffen. Da seitens der
                   Europäischen Kommission keine Bereitschaft zur Integration in bestehende Systeme bestand,
                   wird die Organisation Housing Europe in Zukunft die Datenbank pflegen.
     Maßnahme 5:   Politische Leitlinien für die Schaffung von sozialem und leistbarem Wohnraum in Europa
                   Die Leitlinien wurden von der Städtepartnerschaft erarbeitet und zeigen in Form einer Broschüre
                   Beispiele auf, wie Städte große Herausforderungen im Wohnungsbau lösen. Die Publikation
                   wurde von der Stadt Wien – Wiener Wohnen redaktionell betreut und produziert.
     Maßnahme 6:   Austauschprogramme für Verantwortliche des städtischen Wohnungsbaus
                   Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung von stabilen Plattformen für Verantwortliche des
                   städtischen Wohnungswesens zum gezielten Austausch. Dafür bieten sich Programme wie
                   ERASMUS+ und das URBACT Action Planning Network an.
     Maßnahme 7:   Monitoringsystem für leistbares Wohnen in der Europäischen Union
                   Ziel dieser Maßnahme ist eine regelmäßige und strukturelle Beobachtung der Wohnverhältnisse
                   auf nationaler und subnationaler Ebene in der EU im Hinblick auf Investitionen in leistbaren
                   Wohnraum und die soziale Entwicklung.
     Maßnahme 8:   Wissensaustausch über leistbaren Wohnraum auf der Ebene der Mitgliedstaaten
                   Ziel dieser Maßnahme ist, die „Housing Focal Points“ und die informellen Treffen der
                   WohnungsministerInnen wieder zu beleben, um einen strukturellen und kontinuierlichen
                   Austausch im Wohnungswesen auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
     Maßnahme 9:   Empfehlungen zur Verbesserung der Marktdaten für den städtischen Wohnungsbau in der
                   EU
                   Ziel dieser Maßnahme ist der Aufbau einer subnationalen Datenbank über leistbaren Wohnraum.
                   Diese soll zu mehr lokal und regional ausgerichteten Befunden für die künftige evidenzbasierte
                   Entwicklung der EU-Politik beitragen.
    Maßnahme 10:   Genderdimension im leistbaren Wohnraum / Energiearmut
                   Diese Maßnahme zeigt auf, dass Wohnungspolitik eine geschlechtsspezifische Dimension hat.
                   Die Leistbarkeit hängt vom Einkommen ab, das strukturell unterschiedlich ist, wenn es mit einem
                   geschlechtersensiblen Ansatz untersucht wird. Der Fall der Energiearmut wird als
                   Ausgangspunkt für die Entwicklung der Maßnahme genommen.
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Bessere Förderungen und Finanzierungsbedingungen

    Maßnahme 11:       Empfehlungen zur EU-Finanzierung von leistbaren Wohnraum
                       Diese Maßnahme betrifft die Kapazität von Städten und Anbietern, die verschiedenen
                       Finanzierungsinstrumente der EU-Kohäsionspolitik und der EIB u.a.m. anzusprechen. Ziel ist es,
                       die Inanspruchnahme der Instrumente durch die Schaffung von Strukturen und Strategien zu
                       erhöhen. Als Vorbereitung werden Fallstudien empfohlen, die die Hindernisse vor Ort genauer
                       untersuchen.
    Maßnahme 12:       Empfehlungen zum Europäischen Semester und leistbaren Wohnraum
                       Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen bezieht sich auf das Europäische Semester und
                       seine wichtigsten Mechanismen - den Wohnungspreisindex, die länderspezifischen
                       Empfehlungen, das Sozialpolitische Scoreboard und die Anwendung der Investitionsklausel in
                       dieser Maßnahme.

Empfehlungen zu guter Politik, guter Praxis und guter Governance

  Empfehlungen für     Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen entwickelte eine Reihe von Empfehlungen für
               gute    gute Wohnungspolitik für acht Prioritätsfelder:
   Wohnungspolitik         •   Schutz benachteiligter Bevölkerungsgruppen
        auf lokaler,       •   Anti-Spekulationsmaßnahmen
        regionaler,        •   Renovierung und Energieeffizienz
     nationaler und        •   Gemeinschaftseigentum, Mitbestimmung und Mitgestaltung
         EU-Ebene          •   Raum- und Stadtplanung
                           •   Flächennutzung und Grundstückspolitik
                           •   Mietenstabilisierung und -kontrolle
                           •   Sicherheit der Mietverhältnisse/Nutzungsverhältnisse
       Gute Praxis     Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen erachtet die Grundsätze und Beispiele, die von
                       EHRIN - European Responsible Housing Initiative - aufgezeigt werden, als wesentlichen Beitrag
                       zur Sicherung des sozialen und leistbaren Wohnens.
    Themen für die     Die Städtepartnerschaft für leistbares Wohnen hat nicht zuletzt Themen für künftige Debatten
            Zukunft    und Politikentwicklung auf EU-Ebene identifiziert:
                           •   Die Verbesserung der Bedingungen für langfristige, private Investitionen in leistbares
                               Wohnen in Partnerschaft mit den Städten;
                           •   Der Mehrwert durch die Einführung von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen
                               Nachhaltigkeitszielen bei der Bewertung der Ausgaben für leistbares Wohnen als
                               Investionen in öffentlichen Budgets;
                           •   Die Rolle einer sozial, ökologisch und wirtschaftlich verantwortungsbewussten
                               Bauwirtschaft.

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