Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 21 31. August 2018 Ausgabe 08/18 der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018.
2 31. August 2018 • Woche 35 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 E-Mail: info@schoenberger-land.de Uns Amtsblatt Web: Online-Dienste: www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 28. September 2018. Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do 09:00 - 12.00 Uhr (Posteingang im Verlag) Di. u. Do. 14.00 - 18.00 Uhr 18. September 2018. Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Di. u. Do. 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Impressum Rufnummernverzeichnis: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen 330 - 1401 Amtes Schönberger Land. Bauleitplanung 330 - 1410 Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG Bürgerinformation 330 - 1107 Röbeler Straße 9 Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 17209 Sietow Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 04916 Herzberg/Elster Fischereischeine 330 - 1305 Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Feuerwehren 330 - 1311 Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Fundbüro 330 - 1307 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Gebäudeunterhaltung 330 - 1406 Fax: 039931/57 9-45 Gewerbeamt 330 - 1309 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Grundstückszufahrten 330 - 1413 Grünanlagen 330 - 1404 Hausnummernvergabe 330 - 1305 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Hochbauvorhaben 330 - 1405 Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen Informationstechnik 330 - 1101 und 1106 gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen Kauf- und Verkauf gemeindlicher Grundstücke 330 - 1408 infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha- Ordnungsamt 330 - 1310 und 1300 densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kun- Pachten 330 - 1403 den vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Rechnungsprüfung 330 - 1601 Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Schulverwaltung 330 - 1103 Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg- liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzlei- Spielplätze 330 - 1412 stung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier Stadtsanierung 330 - 1410 veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Standesamt 330 - 1110 und 1111 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 Straßenausbaubeiträge 330 - 1300 Verantwortlich: Amtlicher Teil: Amt Schönberger Land Straßenbäume, Straßenbegleitgrün 330 - 1404 Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.) Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung 330 - 1413 Anzeigenteil: Jan Gohlke Straßenunterhaltung, Gewässer 330 - 1412 Erscheinungsweise: monatlich, Straßenverkehr 330 - 1301 jeweils zum letzten Freitag eines Monats, wird kostenlos Sporthallenbelegung 330 - 1409 an alle erreichbaren Haushalte Tiefbauvorhaben 330 - 1402 im Amtsbereich verteilt Vereinsförderung 330 - 1109 Auflage: 9.800 Exemplare Vergabestelle 330 - 1104 Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Me- Vermietung, 330 - 1407 cklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Vollstreckung 330 - 1202 Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich- Bonk. Wahlen 330 - 1101 Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102
Amt Schönberger Land 31. August 2018 • Woche 35 3 zung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Siemz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen: Artikel 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Gemeinde Groß Siemz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 13.12.2010 wird wie folgt geändert: 3. Satzung Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roduchelstorf folgende Änderung: „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 16,39 €/ha.“ über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Artikel 2 Stepenitz-Maurine vom 09.08.2018 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- Groß Siemz, den 20. August 2018 chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4 gez. Rainer Berger (Dienstsiegel) und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen- burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma- Bürgermeister chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des § Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs- Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- vertretung Roduchelstorf vom 12.07.2018 nachfolgende 3. Sat- zung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roduchelstorf nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbands- beiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine 3. Satzung erlassen: zur Änderung der Satzung der Gemeinde Niendorf Artikel 1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Die Satzung der Gemeinde Roduchelstorf über die Erhebung Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- Stepenitz-Maurine vom 20. August 2018 und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 17.12.2010 wird Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- wie folgt geändert: lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4 folgende Änderung: und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen- „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 9,75 €/ha.“ burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma- Artikel 2 chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert Inkrafttreten durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des § Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs- Roduchelstorf, den 09.08.2018 verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. gez. Petra Kassow (Dienstsiegel) M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- Bürgermeisterin vertretung Niendorf vom 12.06.2018 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Niendorf über die Er- Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und hebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen: Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Artikel 1 Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Änderung der Satzung Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- Die Satzung der Gemeinde Niendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 15.12.2010 wird wie folgt geändert: 3. Satzung Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Änderung: zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Siemz „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 16,05 €/ha.“ über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Artikel 2 Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Inkrafttreten Stepenitz-Maurine vom 20. August 2018 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- Niendorf, den 20. August 2018 lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4 gez. Marianne Bentin (Dienstsiegel) und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen- Bürgermeisterin burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des § Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs- Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- vertretung Groß Siemz vom 10. Juli 2018 nachfolgende 3. Sat- nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
4 31. August 2018 • Woche 35 Amt Schönberger Land 5. Satzung Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf Jahresabschluss des städtebaulichen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2015 Stepenitz-Maurine vom 26.07.2018 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss des städtebauli- lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- chen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lü- chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4 dersdorf zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen- über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma- bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Ein- durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des § sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für 7 Tage 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs- nach Bekanntmachung beim Amt Schönberger Land, Am Markt verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- Lüdersdorf, den 09.08.2018 vertretung Lüdersdorf vom 05.07.2018 nachfolgende 5. Satzung gez. Prof. Dr. Huzel zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Bürgermeister Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen: Bekanntmachung der Artikel 1 Änderung der Satzung Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg Die Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von mit beschränkter Haftung (GGS mbH) Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mercurius GmbH, Schwe- Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 28.10.2010 wird wie riner Straße 10/11 in 18069 Rostock erteilte aufgrund der Prü- folgt geändert: fung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält Lageberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg folgende Änderung: mit beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk: „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 11,49 €/ha.“ „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 (Anlagen 1 Artikel 2 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anla- Inkrafttreten ge 4) der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Ga- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. debusch, unter dem Datum vom 12. April 2018 in Rostock den Lüdersdorf, den 26.07.2018 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der gez. Prof. Dr. Erhard Huzel (Dienstsiegel) hier wiedergegeben wird: Bürgermeister Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ge- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 winn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- der Buchführung und den Lagebericht der Grundstücksgesell- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen schaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, für das Geschäfts- Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese jahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- Durch § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegen- stand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach Öffentliche Bekanntmachung den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzen- den landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Re- gelungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaftlichen Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf Verhältnisse liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Ver- zum 31. Dezember 2015 treter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund- lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und ihrer Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss der Gemein- über den Landbericht sowie über die wirtschaftlichen Verhält- de Lüdersdorf zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festge- nisse der Gesellschaft abzugeben. stellt. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Insti- und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öf- tut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund- fentlich bekannt gemacht. sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver- Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. mittelten Bildes der Vermögens,- Finanz, und Ertragslage we- sentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden Lüdersdorf, den 09.08.2018 und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, gez. Prof. Dr. Huzel ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass Bürgermeister zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungs-
Amt Schönberger Land 31. August 2018 • Woche 35 5 handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit Der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag auf das Folge- und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesell- jahr vorgetragen. schaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück- Der Aufsichtsrat beschließt, dass der erzielte Gewinn nicht in sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des den städtischen Haushalt transferiert wird. rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss Frau Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben 31.12.2017 Entlastung erteilt.“ beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterver- Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen sammlung am 03.05.2018 einstimmig genehmigt. Der Jah- der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdar- resabschluss, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prü- und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum fung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hin- 31.12.2017 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der aus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH werden hiermit Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der öffentlich bekannt gemacht und liegen zur Einsichtnahme vom wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. öffentlich aus. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge- Schönberg, den 24.07.2018 wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen gez. Götze Bürgermeister des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnisse entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi- Amt Schönberger Land nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht Der Amtsvorsteher im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli- chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von Amtliche Bekanntmachung der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken Der § 5 Hebesätze der Haushaltssatzung der Gemeinde Lock- der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen wisch für das Haushaltsjahr 2018 - bekanntgemacht in der Aus- Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung gabe 07/2018 in „UNS AMTSBLATT“, Seite 4 vom 27. Juli 2018 keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. wird hiermit aufgehoben, da versehentlich die falschen Hebe- mercurius gmbh sätze veröffentlicht wurden. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schönberg, den 30. Juli 2018 Hafke Wirtschaftsprüfer gez. Lenschow Amtsvorsteher Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsät- zen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Abschlussprüfung Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch (IDW PS 450). für das Haushaltsjahr 2018 Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs- vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck- vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von tretung vom 12.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsauf- der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende der Übersetzung in anderer Sprache) bedarf es zuvor unserer Haushaltssatzung erlassen: erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsver- §1 merk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § Ergebnis- und Finanzhaushalt 328 HGB wird verwiesen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt Rostock, den 12. April 2018 a) der Gesamtbetrag der mercurius gmbh ordentlichen Erträge auf 367.800 EUR Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesamtbetrag der Hafke ordentlichen Aufwendungen auf 437.000 EUR der Saldo der ordentlichen Wirtschaftsprüfer Erträge und Aufwendungen auf -69.200 EUR Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung b) der Gesamtbetrag der am 03.05.2018 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsra- außerordentlichen Erträge auf 0 EUR tes zur Genehmigung vorgelegt. der Gesamtbetrag der „Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließen- außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR den Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft der Saldo der außerordentlichen auf den 31.12.2017 keine Einwendungen zu erheben sind. Die Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Bilanz auf den 31.12.2017, die Gewinn- und Verlustrechnung für c) das Jahresergebnis vor Veränderung den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 sowie der Lage- der Rücklagen -69.200 EUR bericht für das Geschäftsjahr 2017 werden ausdrücklich gebilligt. die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR Der Jahresabschluss auf den 31.12.2017 wird gemäß der Re- das Jahresergebnis nach Veränderung gelung im § 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages durch den der Rücklagen auf -69.200 EUR Aufsichtsrat festgestellt. 2. im Finanzhaushalt Gewinnvortrag vom 31.12.2016 1.261.626,40 € a) die ordentlichen Einzahlungen auf 360.800 EUR Jahresüberschuss die ordentlichen Auszahlungen auf 394.700 EUR vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 363.406,61 € der Saldo der ordentlichen Gewinnvortrag auf das Folgejahr 1.625.033,01 € Ein- und Auszahlungen auf -33.900 EUR
6 31. August 2018 • Woche 35 Amt Schönberger Land b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.600 EUR die Auszahlungen aus Amt Schönberger Land Investitionstätigkeit auf 7.200 EUR - Der Amtsvorsteher - der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.600 EUR Stellenausschreibung d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Das Amt Schönberger Land stellt zum 1. September 2019 Finanzierungstätigkeit (Veränderung der eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/des liquiden Mittel und der Kredite zur Siche- rung der Zahlungsfähigkeit) -68.000 EUR Verwaltungsfachangestellten festgesetzt. ein. Die Ausbildung kann bei Vorliegen bestimmter Voraus- §2 setzungen (z. B. Elternschaft, Pflege eines Angehörigen) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch in Teilzeit erfolgen. Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- Der/Die Bewerber/in sollte über einen guten Abschluss der derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Mittleren Reife verfügen, Interesse an den vielfältigen Auf- gaben der Kommunalverwaltung und Freude am Umgang §3 mit Menschen haben. Verpflichtungsermächtigungen Die Ausbildung erfolgt über drei Jahre für den Bereich der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Kommunalverwaltung. §4 Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bevorzugt eingestellt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung Entstehende Bewerbungskosten können nicht erstattet der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 170.000 EUR werden. §5 Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre Hebesätze Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: benslauf, letztes Schulzeugnis, Praktikumsnachweise) bis 1. Grundsteuer zum 30. September 2018 an folgende Anschrift: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Amt Schönberger Land Flächen (Grundsteuer A) 310 v. H. Der Amtsvorsteher b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. Am Markt 15 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 23923 Schönberg §6 Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer Stellen gemäß Stellenplan 038828 330-1110. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Amt Schönberger Land Der voraussichtliche Stand - Der Gemeindewahlleiter - des Eigenkapitales zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres beträgt 782.537 EUR Der voraussichtliche Stand Öffentliche Bekanntmachung des Eigenkapitales zum 31. Dezember über das Nachrücken einer Ersatzperson des Haushaltsvorjahres beträgt 744.169 EUR in die Gemeindevertretung Lüdersdorf und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 678.569 EUR Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes §8 (LKWG M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung Weitere Vorschriften vom 31.07.2018 aus der Gemeindevertretung Lüdersdorf Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. ausgeschiedenen Frau Stefanie Mansdorf (SPD) entspre- Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Anordnung ei- chend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen ner haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 11.072 € am auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde 28.06.2018 erteilt. Lüdersdorf am 25.05.2014 auf Anett Frank übergeht. Frau Lockwisch, den 02.07.2018 Anett Frank nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes gez. Behrens (Siegel) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i. V. m. § 35 Landes- Bürgermeister und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) jeder Wahlberech- Hinweis: tigte der Gemeinde Lüdersdorf binnen einer Ausschlussfrist Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder zur wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei der KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.06.2018 Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest- Markt 15, 23923 Schönberg, erheben. mecklenburg mit mit Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 11.072 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt Schönberg, den 03.08.2018 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme sieben Tage nach Bekannt- gez. Lehmann gabe im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. Gemeindewahlleiter Lockwisch, den 26.07.2018 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntma- gez. Behrens chungen mit Ablauf des 15.08.2018 bekannt gemacht. Bürgermeister
Amt Schönberger Land 31. August 2018 • Woche 35 7 Gemeinde Lüdersdorf Öffentliche Bekanntmachung Der Bürgermeister Jahresabschluss der Stadt Dassow Bericht des Bürgermeisters zum 31. Dezember 2015 der Gemeinde Lüdersdorf Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am Liebe Bürgerinnen, 03.07.2018 den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. De- liebe Bürger, zember 2015 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Ferienzeit ist nun zu Ende gegangen - und damit auch eine die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlas- wochenlange fast gleichbleibend große Hitze, für manche gera- tung der 1. stellv. Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich be- dezu unerträglich. Besonders die Landwirtschaft hatte zu leiden kannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende - und wegen der Hitze kam es auch zu etlichen Brandeinsät- Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur zen unserer Freiwilligen Feuerwehren. Hier wurde viel geleis- Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für tet, vorbildlich Hilfeleistung und Löscharbeiten. Leider kam es sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger dabei zu einem Brandschaden am Motor des wasserführendes Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer Einsatzfahrzeugs der Herrnburger Wehr - der Brandeinsatz auf einem Feld nahe dem Gewerbegebiet in Wahrsow konnte zwar 29 öffentlich aus. erfolgreich durchgeführt werden, aber dieses wichtige Einsatz- Dassow, den 18.07.2018 fahrzeug war nicht mehr einsatzbereit. Hier musste schnell eine Ersatzlösung gefunden werden - zunächst in Form eines Leih- gez. Pahl fahrzeugs, bis Klarheit besteht, wie groß der Schaden am Mo- Erste stellv. Bürgermeisterin tor des alten Tanklöschfahrzeugs (TLF) tatsächlich ist und was Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun- als auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung bei einem 30 Jahre alte gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht. Fahrzeug in Betracht gezogen werden kann. Wie wichtig eine funktionierende Gemeindewehr ist, zeigte sich Öffentliche Bekanntmachung dann in den ersten Augustwochen, wo unsere Kameraden in- nerhalb von 14 Tagen zu 18 Einsätzen alarmiert wurden, teils auch unterstützend außerhalb der Gemeinde wie dem großen Jahresabschluss Brand auf dem Recycling-Hof in der Gemeinde Brüsewitz, nahe des städtebaulichen Sondervermögens der B 104. Ein großer Dank an die Kameraden, die verlässlich der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2015 wie stets all diese auch kräftezehrenden Einsätze erfolgreich bewältigt haben. Dass auch die Einsatznachbereitung sowie die Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am Materialpflege und -wartung dazu gehört möchte ich hier ein- 03.07.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Son- mal besonders betonen; denn diese wichtige Arbeit wird von dervermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2015 per uns Bürgern manchmal gar nicht so wahrgenommen oder als Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung selbstverständlich betrachtet. Aber gerade in diesem heißen des Jahresabschlusses und über die Entlastung der 1. stellv. Sommer mit den vielen Einsätzen: „Hut ab!“ - Respekt! Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zum Schuljahresbeginn steht regelmäßig ein schöner Termin Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk an: die Einschulungsfeier. Am 18. August war es für 64 neue des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme ABC-Schützen so weit - erster Schultag für drei neue 1. Klas- während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach sen! Die stolzen frischen 2. Klässler haben mit ihrer Klassenleh- rerin zur Begrüßung wieder ein flottes musikalisches Programm Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, geboten, an dem - so mein Eindruck in den beiden Feierstun- Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. den - alle große Freude hatten. Und bei dem herrlichen Wetter Dassow, den 18.07.2018 ging es in vielen Gärten als Familienfest weiter. So möchte ich an dieser Stelle den neuen Schulkindern aber auch ihren Eltern gez. Pahl alles Gute und viel Freude beim Start in diesen Lebensabschnitt Erste stellv. Bürgermeisterin wünschen. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun- Zugleich darf ich auf das diesjährige Schulfest am 22. Sep- gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht. tember 2018 hinweisen - dann heißt es „20 Jahre Grundschule Herrnburg“. Ich würde mich freuen, viele von Ihnen gemeinsam mit dem Schulleiter unserer Regionalen Schule Lüdersdorf mit Grundschule, Jochen Tiedje, in Herrnburg begrüßen zu können. 5. Satzung Beim Schulfest wird bestimmt auch über das Thema ‚Hortneu- bau‘ gesprochen. Dazu wurde in öffentlicher Sitzung des Bau- zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über ausschusses sowie in einem Vor-Ort-Termin an der Schule in die Erhebung von Gebühren zur Deckung der einem ersten Entwurf die so genannte Grünplanung, d.h. die Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Gestaltung des Außenbereichs für den künftigen Hortbetrieb, Stepenitz-Maurine vom 24.07.2018 vorgestellt. Auch mit diesem Planungsaspekt werden sich die Gremien der Gemeinde Lüdersdorf weiter befassen, um das Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Gesamtprojekt ‚Hortneubau‘, wie im letzten Amtsblatt ange- Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Be- sprochen, voranzubringen. kanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der Abschließend möchte ich einen Hinweis bzw. manche telefoni- §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes sche Nachfrage aufgreifen - nämlich zur Bürgermeistersprech- Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Be- stunde. Grundsätzlich biete ich die Sprechstunde montags ab kanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt 17:00 Uhr im Gerätehaus in Herrnburg an. Wenn sie kurzfristig geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) verlegt bzw. verschoben werden muss, wird dies durch Aus- und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerun- hang im Gerätehaus mit dem neuen Termin bekannt gemacht. terhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. Manche fragen auch telefonisch bei mir nach, um ‚auf Nummer M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November sicher zu gehen‘ - auch das ist möglich. 2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch Nun alles Gute und hoffentlich noch schöne Spätsommertage, die Stadtvertretung Dassow vom 03.07.2018 nachfolgende seien Sie herzlich gegrüßt 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow Ihr über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbands- Erhard Huzel beiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf erlassen:
8 31. August 2018 • Woche 35 Amt Schönberger Land Artikel 1 Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Änderung der Satzung Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Die Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebüh- Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- ren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bo- nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. denverbandes Stepenitz-Maurine vom 16.12.2010 wird wie folgt Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun- geändert: gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht. Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Änderung: Öffentliche Bekanntmachung „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 12,00 €/ha.“ Artikel 2 Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf Inkrafttreten zum 31. Dezember 2015 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Dassow, den 24.07.2018 Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde gez. Annett Pahl (Dienstsiegel) Selmsdorf zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festgestellt. Erste stellv. Bürgermeisterin Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschus- Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- ses liegen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öff- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen nungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schön- Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- berg, Zimmer 29 öffentlich aus. nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Selmsdorf, den 18.07.2018 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun- gez. Kreft gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht. Bürgermeister Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun- 5. Satzung gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht. zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der 4. Satzung Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf Wallensteingraben-Küste vom 24.07.2018 über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- Stepenitz-Maurine vom 24.07.2018 chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan- Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- des Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zu- chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), letzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan- 584) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässe- des Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der runterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zu- M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November letzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch 584) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässe- die Stadtvertretung Dassow vom 03.07.2018 nachfolgende 5. runterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge 2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste die Gemeindevertretung Selmsdorf vom 05.07.2018 nachfol- erlassen: gende 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Artikel 1 Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepe- Änderung der Satzung nitz-Maurine erlassen: Die Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebüh- ren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bo- Artikel 1 denverbandes Wallensteingraben-Küste vom 16.12.2010 wird Änderung der Satzung wie folgt geändert: Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und folgende Änderung: Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 24.01.2013 wird wie „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 13,14 €/ha.“ folgt geändert: Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält Artikel 2 folgende Änderung: Inkrafttreten „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 11,37 €/ha.“ Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Dassow, den 24.07.2018 Artikel 2 Inkrafttreten gez. Annett Pahl (Dienstsiegel) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Erste stellv. Bürgermeisterin Selmsdorf, den 24.07.2018 Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 gez. Marcus Kreft (Dienstsiegel) Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Bürgermeister
Amt Schönberger Land 31. August 2018 • Woche 35 9 Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und COM Breitband GmbH wird in den nächsten Tagen und Wo- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 chen umfangreich über die Möglichkeit eines leistungsfähigen Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- und kostenfreien Glasfaser-/Breitbandanschlusses informieren. Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen In Verbindung mit entsprechenden Internet- und Telefonange- Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese boten besteht für Sie die Möglichkeit, die notwendigen Glasfa- Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge- ser-/ Breitbandanaschlüsse kostenlos zu erhalten. Die WEMAG nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. selbst wird Ihnen entsprechende Verträge für die Internetznut- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun- zung und Telefonie über dieses hochleistungsfähige Glasfaser- gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht. /Breitbandnetz in Kürze vorstellen und anbieten. Ihr Bürgermeister Lutz Götze Liebe Schönbergerinnen und Schönberger, ich für meinen Teil will hoffen, dass die heißen Tage nun doch für einige Zeit vorüber sind. Die anhaltende Trockenheit macht S e n io r e n k a f f ee nicht nur den Landwirten und den Besitzern von Gärten zu schaffen, sondern auch den Wasserversorgern und Geträn- keherstellern. Aber auch jedem Einzelnen geht es dabei nicht besonders gut. Viel trinken - 2 - 3 Liter am Tag sollten es schon sein und nach Möglichkeit sich nicht in der stärksten Sonnen- strahlung aufhalten. Leicht gesagt wenn man 8 Stunden im Frei- en arbeiten muss. In der Lübecker Straße rund um die Reste des ehemaligen Stadt Schönberg „Schützenhauses“ sehen Sie aufgestellte Bauzäune. Ja es geht los mit dem Bau der Kita durch den Verein „Haus des Kindes e. V.“. Bleibt für den Bauherrn zu hoffen und zu wünschen, dass der Bauablauf zügig von statten geht und der Kostenrahmen nicht gesprengt wird. Mit der LGE und der GIB - dem Verwalter unserer Grundstücks- gesellschaft - sind wir im Gespräch, um weitere Möglichkeiten Do. 27. September für Wohnbebauungen auszuloten. Ebenso werden sich die Stadtvertreter am Ende des Monats in einer Beratung mit der weiteren Gestaltung der Schullandschaft in Schönberg befas- sen. In den nächsten Jahren werden deutlich mehr Plätze in 15 – 17 Uhr unserer Realschule erforderlich. Deshalb müssen wir jetzt die Weichen dafür stellen. In der vergangenen Woche war - kaum bemerkt - die Kultusminis- terin unseres Landes, Frau Birgit Hesse, zu einem Kurzbesuch Palmberghalle in Schönberg. Im Gepäck hatte sie einen Zuwendungsbescheid über rund 28 000 Euro für den „Schönberger Musiksommer“. Dieses Geld wird helfen, auch den 33. Musiksommer materiell und inhaltlich gut vorzubereiten. Den Machern des „Musiksom- mers“ kann man dazu nur gratulieren. Das gute Wetter der letzten Tage hat natürlich auch etwas Gutes für unseren Badeteichverein. Die Besucherzahlen des Badetei- ches sind sehr erfreulich. Damit bessert sich auch die finanzielle Ihre Anmeldung für den Fahrdienst ist bis zum Grundlage der Arbeit des Badeteichvereines e. V. Aber dennoch 26. September unter 038828 330 1102 möglich. ist der Verein nicht aus dem Schneider - wie man so sagt. Er ist nach wie vor noch auf Geldspenden angewiesen, um die Tätig- keit des Vereins auch nach Abschluss der Badesaison gewähr- leisten zu können. In den letzten Tagen stand Schönberg mal im Focus der bun- Schönberg, den 21. August 2018 desdeutschen Presse. Leider war der Anlass dazu keine rühmli- An die Einwohnerinnen und Einwohner che Sache. Ich danke all denen, die mit deutlichen Worten - und der Stadt Schönberg und ihrer Ortsteile damit meine ich nicht nur die Teilnehmer der Mahnwache am 09.08. - klar gemacht haben, dass sie solche Aktionen wie die Einladung zur Einwohnerversammlung benannten Schmierereien auf dem Gehweg der Dassower Stra- Sehr geehrte Damen und Herren, ße strikt ablehnen und verurteilen. Bezüglich der Täter liegen ich möchte Sie recht herzlich zu einer Einwohnerversammlung mit keine offiziellen Erkenntnisse vor woher diese jungen Män- am Donnerstag, den 30. August 2018 um 19:00 Uhr ner stammen. in das Foyer der Palmberghalle in Schönberg, Ende des Monats August - am 25. und 26. - haben wir in Form Rudolf-Hartmann-Straße 2 a des „Speckabends“ und des Museumsfestes wieder 2 schöne und altbewährte Veranstaltungen in unserer Stadt. Hingehen einladen. und gute Unterhaltung genießen, dass kann ich nur empfehlen. Tagesordnung Zum Breitbandausbau in der Stadt Schönberg kann ich mit- 1. Gemeindefusion mit der Gemeinde Lockwisch - Vorstellung teilen, dass die Stadt Schönberg im Rahmen des geförderten des Fusionsvertrages und Erörterung mit den Einwohnerin- Breitbandausbaus berücksichtigt wurde und in den nächsten nen und Einwohnern Monaten ein modernes, hochleistungsfähigkes Glasfaser- / 2. Informationen und Anfragen Breitbandnetz für den schnellen Internetzugang gebaut wird. Mit freundlichen Grüßen Den Zuschlag für den Aufbau des Glasfaser-/Breitbandnetzes in unserer Stadt hat die WEMACOM Breitband GmbH, eine Toch- gez. Götze tergesellschaft der WEMAG in Schwerin, erhalten. Die WEMA- Bürgermeister
10 31. August 2018 • Woche 35 Amt Schönberger Land Weitere Sportangebote in der Palmberghalle Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen! Montag 16:00 - 17:00 Uhr Rückentraining (mit Reha-Verordnung) 17:30 - 18:30 Uhr Rückentraining Veranstaltungskalender 19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po der Stadt Schönberg September 2018 19:00 - 21:00 Uhr Badminton Dienstag 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner Datum Veranstaltung Veranstalter Mittwoch 16:00 - 16:45 Uhr Rückentraining 04.09.2018 Heinavanker - Schönberger (mit Reha-Verordnung) Vokalseptett aus Estland Musiksommer 16:30 - 17:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance Beginn: 20:00 Uhr in der (ab 8 Jahren) St.-Laurentius-Kirche 19:00 - 21:00 Uhr Badminton Donnerstag 16:30 - 17:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance 11.09.2018 9:00 - 11:00 Uhr Deutscher (ab 6 Jahren) Sprechzeiten des Mieterbund Wismar 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining Mieterbundes im und Nordwest- Amtsgebäude, Am Markt 15, mecklenburg e. V. Saal Hinterhaus Angebote des Vereins 11.09.2018 Romantische Sehnsucht Schönberger „Jugend und Freizeit“ e. V. Beginn: 20:00 Uhr in der Musiksommer St.-Laurentius-Kirche immer 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball 14.09.2018 Herbstveranstaltung Sozialverband montags im Naturbad in Schönberg, Deutschland, immer 17:00 - 18:30 Uhr Badminton Beginn: 15:00 Uhr Ortsverband donnerstags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Schönberger Land 18.09.2018 Stummfilm mit Life-Musik Schönberger Beginn: 20:00 Uhr in der Musiksommer Veranstaltungen St.-Laurentius-Kirche der DRK-Familienbildungsstätte 21.09.2018 Seniorennachmittag FFW Schönberg bei der FFW Schönberg Pelzerstraße 15, Beginn: 15:00 Uhr 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413 22.09.2018 Schola Cantorum Leipzig Schönberger Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltung Beginn: 20:00 Uhr in der Musiksommer montags 15:00 - Schönberg Osteoporose- St.-Laurentius-Kirche 16:00 Gymnastikraum der gymnastik 27.09.2018 Kaffeetrinken für alle Stadt Schönberg Palmberghalle Seniorinnen und Senioren 16:30 - Schönberg Osteoporose- der Stadt Schönberg 17:30 Gymnastikraum der gymnastik und Ortsteile Palmberghalle 18:30 - Schönberg Hatha-Yoga Beginn: 15:00 Uhr in dem 20:00 Gymnastikraum der Foyer der Palmberghalle, Palmberghalle Rudolf-Hartmann-Straße 2 dienstags 17:30 - Schönberg Wirbelsäulen- 18:30 Katharinenhaus gymnastik Volkskundemuseum in Schönberg e. V. 18:30 - Schönberg Hatha Yoga 20:00 Katharinenhaus Öffnungszeiten: donnerstags 18:00 - Schönberg Fit ab 40 Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr 19:00 Palmberghalle Mittwoch 11:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 11:00 - 18:00 Uhr Samstag 13:00 - 18:00 Uhr Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins sowie nach Voranmeldung immer 18:00 - Schwimmen Lübeck montags 19:00 Uhr lernen für Kinder Schwimmhalle Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V., in Kücknitz (1 Bahn) Feldstraße 28, 23923 Schönberg, 19:00 - Rettungs- Lübeck Tel. 038828 238288 www.buecherei-schoenberg.de 20:00 Uhr schwimmertraining Schwimmhalle gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM für Kinder, in Kücknitz Jugendliche und (2 Bahnen) Öffnungszeiten: Erwachsene Dienstag 14:30 - 18:00 Uhr immer 17:30 - DRK-Juniorretter in Schönberg, Mittwoch: 09:30 - 13:30 Uhr mittwochs 19:00 Uhr im Naturbad Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr 14 täglich Freitag: 14:30 - 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat : 11:00 - 15:00 Uhr FC Schönberg 95 Weitere Veranstaltungen Senioren Trainingsplan 2017/18 - Kunstrasen der Stadt Schönberg Montag: 16:00 Uhr DFB-Stützpunkt Datum Veranstaltung Veranstalter 14:30 - 16:00 Uhr F1/F2 Jeden 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der Stadt 16:30 - 18:00 Uhr C1 Donnerstag Seniorensport - in Schönberg 18:30 - 20:00 Uhr A-Jugend und B-Jugend „Rudis Kl. Volkshaus“ 20:00 Uhr Alte Herren
Amt Schönberger Land 31. August 2018 • Woche 35 11 Dienstag: 16:00 - 17:30 Uhr D2 immer mittwochs Skatnachmittag 16:15 - 17:30 Uhr E 1 und E2 Wo? Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg 17.30 - 19:00 Uhr C2/C3 Wann? 14:00 Uhr 19:00 - 20:30 Uhr 1. Männer Veranstalter: Seniorenclub Mittwoch: 15:00 - 16:00 Uhr G Donnerstag, Spielnachmittag 16:00 - 17:30 Uhr F1 und F2 06.09. u. 20.09. 16:00 - 17:30 Uhr D1 Wo? Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg 17:30 - 19:00 Uhr C1 und B Wann? 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 19:00 - 20:30 Uhr A Veranstalter: Seniorenclub Donnerstag: 16:00 - 17:30 Uhr D2 16:00 - 17:30 Uhr E1 und E2 Angebote des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V. 17:30 - 19:00 Uhr B 17:30 - 19:00 Uhr C2 Informationen: Oliver Lischtschenko 0170 8501502 - 1.Vorsit- 19:00 Uhr 1. Männer zender; Freitag: 15:00 - 16:30 Uhr D1 Karl Borrmann 0172 4250780, 15:30 - 16:30 Uhr C1 Max Käßler 0174 3125306 - Abteilung Fußball 16:30 - 18:00 Uhr A Astrid Meiners 0178 6020002, Frauensport + Badminton 19:00 Uhr Alte Herren Montag Fußball Kinder 16:00 - Sportplatz Freizeit 18.00 Uhr Schule Wahrsow Trainingszeiten Schönberger Judoverein Dienstag Fußball 19:00 - Sportplatz von 1963 e. V. Erwachsene 21.00 Uhr Schule Wahrsow Mittwoch Fußball Kinder 16:00 - Sportplatz Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13, A (gegenüber der Freizeit 18.00 Uhr Schule Wahrsow Palmberghalle)/ weitere Infos unter www.schoenberger-jv.de Mittwoch Fitness und 19:00 - Sporthalle Wochentag Uhrzeit Veranstaltung Gymnastik 20:00 Uhr Schule Wahrsow montags & 16:30 - 18:00 Kindertraining/7 - 10 Jahre für Frauen mittwochs Mittwoch Badminton Mix 20:00 - Sporthalle 18:00 - 19:30 Jugendliche/11 - 17 Jahre 21:30 Uhr Schule Wahrsow 19:30 - 21:00 Erwachsene/ab 18 Jahre Donnerstag Fußball 19:00 - Sportplatz dienstags 19:00 - 20:30 Frauensportgruppe Erwachsene 21.00 Uhr Schule Wahrsow donnerstags 17:00 - 18:30 Kampfzwerge/4 - 6 Jahre Angebote Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e. V. des Bushido Sportverein Wahrsow e. V. Mitglied im Landesschützenverband und Landessportbund Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Mecklenburg-Vorpommern Wahrsow: Postanschrift: Feldstr. 37, 23923 Schönberg Judo Schießanlage: Arno-Esch-Straße 17 Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis zum 6. Lebensjahr Trainingsmöglichkeiten Schützenzunft Montag 17:00 Uhr - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis zum zu Schönberg von 1821 e. V. 12. Lebensjahr Montag 18:30 Uhr - 20:00 Uhr für Jugendliche Donnerstag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ab dem 13. Lebensjahr Freitag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Erwachsene Ausnahmemöglichkeiten bitte nach Rücksprache mit dem Kapitän Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis zum der Schützenzunft Horst Ketzler unter 038828 24229 bzw. unter 12. Lebensjahr horst.ketzler@gmail.com. jeweils am letzten Freitag im Monat Auf der Schießanlage der Schützenzunft stehen nachfolgende 20:00 Uhr - 21:30 Uhr „offene Matte“ für Voraussetzungen zur Verfügung: Jugendliche ab 16 Jahre • Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter und Erwachsene • Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen • Luftdruckwaffen auf 10 Meter Montag: 16:00 Uhr - 17:00 Uhr für 1- und 2-jährige • Bogenschießen Kleinkinder und Für private und gesellschaftliche Feierlichkeiten bietet die Schüt- 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für 3 bis 5 jährige Kinder zenanlage im eigenen Schützenhaus ideale Möglichkeiten. Nachfragen/Rücksprachen bitte unter: 038828 24229 bzw. 038828 Bodyforming 25377 Montag 18:05 Uhr - 18:55 Uhr für Jugendliche und Wir freuen uns, Sie als sportlich Interessierte und Freunde des Erwachsene Traditions- und Brauchtums im Schützenwesen auf unserer Sport- Hatha-Yoga anlage, Arno-Esch-Straße 17 in 23923 Schönberg begrüßen zu Montag 19:00 Uhr - 20:15 Uhr dürfen. FACTS Schauen Sie einfach einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren Mittwoch von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Besuch. und 19:00 Uhr - 20:00 gez. H. Ketzler Uhr Kapitän der Zunft Taekwondo Dienstag 18:30 Uhr - 19:30 Uhr für Kinder 19:30 Uhr - 20:30 Uhr für Jugendliche und Veranstaltungskalender der Gemeinde Erwachsene Lüdersdorf im September 2018 Donnerstag 18:30 Uhr - 19:30 Uhr für Kinder 19:30 Uhr - 20:30 Uhr für Jugendliche und Sie wissen noch nicht was der September für Sie bereit hält? Erwachsene Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen in Turnen, Akrobatik und Zirkus Lüdersdorf! Donnerstag 16:30 Uhr - 18:00 Uhr immer dienstags Treff der Singegruppe „HARMONIE“ Zumba Wo? Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg Donnerstag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr für Erwachsene Wann? 17:00 Uhr - 19:00 Uhr Weitere Informationen auf unserer Homepage Veranstalter: Seniorenclub www.bsv-wahrsow.de
Sie können auch lesen