Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land

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Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 21
                                      31. August 2018
                                      Ausgabe 08/18
                                                                           der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
                                                                       Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                   sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                           Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
2    31. August 2018 • Woche 35 		                                                                                             Amt Schönberger Land
                                                                 Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                                 Verwaltung:       Amt Schönberger Land
                                                                 Anschrift:        Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                                 Telefon:          038828 330-0
                 Die nächste Ausgabe                             Fax:              038828 330-175
                                                                 E-Mail:           info@schoenberger-land.de
               Uns Amtsblatt                                     Web:
                                                                 Online-Dienste:
                                                                                   www.schoenberger-land.de
                                                                                   https://www.schoenberger-land.de/online
                      erscheint am                               Mängelmelder:     https://schoenberger-land.de/mängelmelder

                  28. September 2018.                            Allgemeine Öffnungszeiten:
                                                                 Mo. - Do.        09:00 - 12:00 Uhr
                     Annahmeschluss                              Di. u. Do.       14:00 - 18:00 Uhr
                                                                 Fr.              geschlossen
               für redaktionelle Beiträge
                    und Anzeigen ist                             Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                                 Mo., Di. u. Do   09:00 - 12.00 Uhr
                (Posteingang im Verlag)                          Di. u. Do.       14.00 - 18.00 Uhr

                  18. September 2018.                            Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
                                                                 Di. u. Do.       09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                                 Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                                 Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine
                                                                 telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
                                                                 Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Impressum
                                                                 Rufnummernverzeichnis:
                                                                 Amtskasse                                             330 - 1201, 1203 und 1211
                                                                 Anlagenbuchhaltung                                    330 - 1206
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des                Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen                330 - 1401
    Amtes Schönberger Land.                                      Bauleitplanung                                        330 - 1410
    Verlag + Satz:       Linus Wittich Medien KG
                                                                 Bürgerinformation                                     330 - 1107
                         Röbeler Straße 9                        Buß- und Verwarngelder                                330 - 1305
                         17209 Sietow                            Einwohnermeldeamt                                     330 - 1303, 1304 und 1307
    Druck:               Druckhaus Wittich
                         An den Steinenden 10,                   Finanzverwaltung                                      330 - 1200 und 1208
                         04916 Herzberg/Elster                   Fischereischeine                                      330 - 1305
    	Tel. 03535/489-0
    Telefon und Fax:                                             Feuerwehren                                           330 - 1311
    Anzeigenannahme:	Tel.: 039931/57 90                          Fundbüro                                              330 - 1307
                         Fax: 039931/5 79-30
    Redaktion:	Tel.: 039931/57 9-16
                                                                 Gebäudeunterhaltung                                   330 - 1406
                         Fax: 039931/57 9-45                     Gewerbeamt                                            330 - 1309
    Internet und E-Mail: www.wittich.de,
                         E-Mail: info@wittich-sietow.de
                                                                 Grundstückszufahrten                                  330 - 1413
                                                                 Grünanlagen                                           330 - 1404
                                                                 Hausnummernvergabe                                    330 - 1305
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung
    des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für      Hochbauvorhaben                                       330 - 1405
    Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen          Informationstechnik                                   330 - 1101 und 1106
    gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz.
    gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
                                                                 Kauf- und Verkauf gemeindlicher Grundstücke           330 - 1408
    infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur      Kindertageseinrichtungen                              330 - 1109
    Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha-
                                                                 Ordnungsamt                                           330 - 1310 und 1300
    densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kun-       Pachten                                               330 - 1403
    den vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden          Personalabteilung                                     330 - 1110 und 1111
    von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
    weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher      Rechnungsprüfung                                      330 - 1601
    Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue     Schulverwaltung                                       330 - 1103
    Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg-
    liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzlei-
                                                                 Spielplätze                                           330 - 1412
    stung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier    Stadtsanierung                                        330 - 1410
    veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch
    Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit
                                                                 Standesamt                                            330 - 1110 und 1111
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.                      Steuerabteilung                                       330 - 1204 und 1205
                                                                 Straßenausbaubeiträge                                 330 - 1300
    Verantwortlich:
    Amtlicher Teil:          Amt Schönberger Land                Straßenbäume, Straßenbegleitgrün                      330 - 1404
    Außeramtlicher Teil:     Mike Groß (V. i. s. d. P.)          Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung                  330 - 1413
    Anzeigenteil:            Jan Gohlke
                                                                 Straßenunterhaltung, Gewässer                         330 - 1412
    Erscheinungsweise:       monatlich,                          Straßenverkehr                                        330 - 1301
                             jeweils zum letzten Freitag
                             eines Monats, wird kostenlos
                                                                 Sporthallenbelegung                                   330 - 1409
                             an alle erreichbaren Haushalte      Tiefbauvorhaben                                       330 - 1402
                             im Amtsbereich verteilt             Vereinsförderung                                      330 - 1109
    Auflage:                 9.800 Exemplare
                                                                 Vergabestelle                                         330 - 1104
    Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Me-            Vermietung,                                           330 - 1407
    cklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf
    hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der        Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften
    Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael      Vollstreckung                                         330 - 1202
    Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-
    Bonk.
                                                                 Wahlen                                                330 - 1101
                                                                 Winterdienst                                          330 - 1301
                                                                 Wohngeldstelle                                        330 - 1308
                                                                 zentrale Dienste                                      330 - 1107
                                                                 zentraler Sitzungsdienst                              330 - 1102
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                         31. August 2018 • Woche 35      3
                                                                  zung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Siemz über
                                                                  die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
                                                                  des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen:
                                                                  Artikel 1
                                                                  Änderung der Satzung
                                                                  Die Satzung der Gemeinde Groß Siemz über die Erhebung von
                                                                  Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
                                                                  Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 13.12.2010 wird wie
                                                                  folgt geändert:
3. Satzung                                                        Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roduchelstorf               folgende Änderung:
                                                                  „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 16,39 €/ha.“
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes                   Artikel 2
Stepenitz-Maurine vom 09.08.2018                                  Inkrafttreten
                                                                  Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-
lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-         Groß Siemz, den 20. August 2018
chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4
                                                                  gez. Rainer Berger                  (Dienstsiegel)
und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-
burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma-           Bürgermeister
chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert
                                                                  Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des §
                                                                  Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-
                                                                  Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),
                                                                  Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl.
                                                                  Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-
                                                                  Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-
vertretung Roduchelstorf vom 12.07.2018 nachfolgende 3. Sat-
zung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roduchelstorf          nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbands-
beiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine         3. Satzung
erlassen:
                                                                  zur Änderung der Satzung der Gemeinde Niendorf
Artikel 1
Änderung der Satzung                                              über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Die Satzung der Gemeinde Roduchelstorf über die Erhebung          Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser-         Stepenitz-Maurine vom 20. August 2018
und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 17.12.2010 wird          Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-
wie folgt geändert:                                               lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-
Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält          chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4
folgende Änderung:                                                und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-
„Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 9,75 €/ha.“
                                                                  burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma-
Artikel 2                                                         chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert
Inkrafttreten                                                     durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des §
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.          3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-
Roduchelstorf, den 09.08.2018                                     verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),
                                                                  zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl.
gez. Petra Kassow                  (Dienstsiegel)                 M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-
Bürgermeisterin                                                   vertretung Niendorf vom 12.06.2018 nachfolgende 3. Satzung
                                                                  zur Änderung der Satzung der Gemeinde Niendorf über die Er-
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und           hebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5          Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen:
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
                                                                  Artikel 1
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
                                                                  Änderung der Satzung
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-     Die Satzung der Gemeinde Niendorf über die Erhebung von
                                                                  Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
                                                                  Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 15.12.2010 wird wie
                                                                  folgt geändert:
3. Satzung                                                        Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält
                                                                  folgende Änderung:
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Siemz                  „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 16,05 €/ha.“
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der                    Artikel 2
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes                   Inkrafttreten
Stepenitz-Maurine vom 20. August 2018                             Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-        Niendorf, den 20. August 2018
lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4   gez. Marianne Bentin                 (Dienstsiegel)
und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-             Bürgermeisterin
burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert    Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des §      Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-        Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),          Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl.       Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-        Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-
vertretung Groß Siemz vom 10. Juli 2018 nachfolgende 3. Sat-      nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
4    31. August 2018 • Woche 35 		                                                                        Amt Schönberger Land
5. Satzung                                                        Öffentliche Bekanntmachung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                  Jahresabschluss des städtebaulichen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der                    Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes                   Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2015
Stepenitz-Maurine vom 26.07.2018                                  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-        Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss des städtebauli-
lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-         chen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lü-
chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der §§ 1, 2, 4   dersdorf zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festgestellt. Die
                                                                  Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-
                                                                  über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntma-
                                                                  bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
chung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert
                                                                  Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Ein-
durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) und des §      sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für 7 Tage
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-        nach Bekanntmachung beim Amt Schönberger Land, Am Markt
verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),          15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBl.
M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-        Lüdersdorf, den 09.08.2018
vertretung Lüdersdorf vom 05.07.2018 nachfolgende 5. Satzung      gez. Prof. Dr. Huzel
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die         Bürgermeister
Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen:
                                                                  Bekanntmachung der
Artikel 1
Änderung der Satzung
                                                                  Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg
Die Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von         mit beschränkter Haftung (GGS mbH)
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und         Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mercurius GmbH, Schwe-
Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 28.10.2010 wird wie          riner Straße 10/11 in 18069 Rostock erteilte aufgrund der Prü-
folgt geändert:                                                   fung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des
Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält          Lageberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg
folgende Änderung:                                                mit beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk:
„Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 11,49 €/ha.“     „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben
                                                                  wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 (Anlagen 1
Artikel 2                                                         bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anla-
Inkrafttreten                                                     ge 4) der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Ga-
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.          debusch, unter dem Datum vom 12. April 2018 in Rostock den
Lüdersdorf, den 26.07.2018                                        folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der
gez. Prof. Dr. Erhard Huzel             (Dienstsiegel)            hier wiedergegeben wird:
Bürgermeister                                                     Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und           Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ge-
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5          winn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-         der Buchführung und den Lagebericht der Grundstücksgesell-
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen      schaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, für das Geschäfts-
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese           jahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-     Durch § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegen-
                                                                  stand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
                                                                  wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung
                                                                  und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
Öffentliche Bekanntmachung                                        den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzen-
                                                                  den landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Re-
                                                                  gelungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaftlichen
Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf                           Verhältnisse liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Ver-
zum 31. Dezember 2015                                             treter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund-
                                                                  lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in
                                                                  den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
ihrer Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss der Gemein-
                                                                  über den Landbericht sowie über die wirtschaftlichen Verhält-
de Lüdersdorf zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festge-
                                                                  nisse der Gesellschaft abzugeben.
stellt.                                                           Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses        und § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Insti-
und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öf-     tut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-
fentlich bekannt gemacht.                                         sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk           Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme         Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach       durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15,           ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver-
Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.          mittelten Bildes der Vermögens,- Finanz, und Ertragslage we-
                                                                  sentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
Lüdersdorf, den 09.08.2018
                                                                  und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann,
gez. Prof. Dr. Huzel                                              ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass
Bürgermeister                                                     zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungs-
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                             31. August 2018 • Woche 35   5
handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit        Der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag auf das Folge-
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesell-      jahr vorgetragen.
schaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-           Der Aufsichtsrat beschließt, dass der erzielte Gewinn nicht in
sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des          den städtischen Haushalt transferiert wird.
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie            Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft,
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss           Frau Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben           31.12.2017 Entlastung erteilt.“
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten      Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterver-
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen         sammlung am 03.05.2018 einstimmig genehmigt. Der Jah-
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdar-       resabschluss, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prü-       und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
fung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hin-       31.12.2017 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der
aus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur         Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH werden hiermit
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der          öffentlich bekannt gemacht und liegen zur Einsichtnahme vom
wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen.          Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend       Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.                    Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.                  öffentlich aus.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-           Schönberg, den 24.07.2018
wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen            gez. Götze
                                                                    Bürgermeister
des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnisse entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-         Amt Schönberger Land
nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht       Der Amtsvorsteher
im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzli-
chen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von   Amtliche Bekanntmachung
der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken
                                                                    Der § 5 Hebesätze der Haushaltssatzung der Gemeinde Lock-
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen
                                                                    wisch für das Haushaltsjahr 2018 - bekanntgemacht in der Aus-
Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung
                                                                    gabe 07/2018 in „UNS AMTSBLATT“, Seite 4 vom 27. Juli 2018
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
                                                                    wird hiermit aufgehoben, da versehentlich die falschen Hebe-
           mercurius gmbh
                                                                    sätze veröffentlicht wurden.
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                                    Schönberg, den 30. Juli 2018
          Hafke
          Wirtschaftsprüfer                                         gez. Lenschow
                                                                    Amtsvorsteher
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Überein-
stimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Abschlussprüfung          Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch
(IDW PS 450).                                                       für das Haushaltsjahr 2018
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs-
vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer          Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck-
vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe         lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-
des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von        tretung vom 12.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsauf-
der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich           sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
der Übersetzung in anderer Sprache) bedarf es zuvor unserer         Haushaltssatzung erlassen:
erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsver-       §1
merk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf §        Ergebnis- und Finanzhaushalt
328 HGB wird verwiesen.                                             Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
                                                                    1. im Ergebnishaushalt
Rostock, den 12. April 2018                                         a) der Gesamtbetrag der
          mercurius gmbh                                                 ordentlichen Erträge auf                   367.800 EUR
          Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                der Gesamtbetrag der
          Hafke                                                          ordentlichen Aufwendungen auf              437.000 EUR
                                                                         der Saldo der ordentlichen
          Wirtschaftsprüfer
                                                                         Erträge und Aufwendungen auf                -69.200 EUR
Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung            b) der Gesamtbetrag der
am 03.05.2018 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsra-              außerordentlichen Erträge auf                     0 EUR
tes zur Genehmigung vorgelegt.                                           der Gesamtbetrag der
„Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließen-          außerordentlichen Aufwendungen auf                0 EUR
den Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft             der Saldo der außerordentlichen
auf den 31.12.2017 keine Einwendungen zu erheben sind. Die               Aufwendungen und Erträge auf                      0 EUR
Bilanz auf den 31.12.2017, die Gewinn- und Verlustrechnung für      c) das Jahresergebnis vor Veränderung
den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 sowie der Lage-           der Rücklagen                               -69.200 EUR
bericht für das Geschäftsjahr 2017 werden ausdrücklich gebilligt.        die Einstellung der Rücklagen auf                 0 EUR
                                                                         die Entnahmen aus Rücklagen auf                   0 EUR
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2017 wird gemäß der Re-                das Jahresergebnis nach Veränderung
gelung im § 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages durch den              der Rücklagen auf                           -69.200 EUR
Aufsichtsrat festgestellt.                                          2. im Finanzhaushalt
Gewinnvortrag vom 31.12.2016                     1.261.626,40 €     a) die ordentlichen Einzahlungen auf            360.800 EUR
Jahresüberschuss                                                         die ordentlichen Auszahlungen auf          394.700 EUR
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017                  363.406,61 €          der Saldo der ordentlichen
Gewinnvortrag auf das Folgejahr                  1.625.033,01 €          Ein- und Auszahlungen auf                   -33.900 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
6    31. August 2018 • Woche 35 		                                                                      Amt Schönberger Land
b)   die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR
     die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR
     der Saldo aus außerordentlichen
     Ein- und Auszahlungen auf                           0 EUR
c) die Einzahlungen aus
     Investitionstätigkeit auf                       3.600 EUR
     die Auszahlungen aus                                         Amt Schönberger Land
     Investitionstätigkeit auf                       7.200 EUR    - Der Amtsvorsteher -
     der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus
     Investitionstätigkeit auf                      -3.600 EUR    Stellenausschreibung
d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                        Das Amt Schönberger Land stellt zum 1. September 2019
     Finanzierungstätigkeit (Veränderung der                      eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/des
     liquiden Mittel und der Kredite zur Siche-
     rung der Zahlungsfähigkeit)                   -68.000 EUR    Verwaltungsfachangestellten
festgesetzt.                                                      ein. Die Ausbildung kann bei Vorliegen bestimmter Voraus-
§2                                                                setzungen (z. B. Elternschaft, Pflege eines Angehörigen)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen     auch in Teilzeit erfolgen.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-   Der/Die Bewerber/in sollte über einen guten Abschluss der
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                       Mittleren Reife verfügen, Interesse an den vielfältigen Auf-
                                                                  gaben der Kommunalverwaltung und Freude am Umgang
§3
                                                                  mit Menschen haben.
Verpflichtungsermächtigungen
                                                                  Die Ausbildung erfolgt über drei Jahre für den Bereich der
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                  Kommunalverwaltung.
§4                                                                Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                       bevorzugt eingestellt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung                        Entstehende Bewerbungskosten können nicht erstattet
der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf         170.000 EUR    werden.
§5                                                                Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre
Hebesätze                                                         Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:   benslauf, letztes Schulzeugnis, Praktikumsnachweise) bis
1. Grundsteuer                                                    zum 30. September 2018 an folgende Anschrift:
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                              Amt Schönberger Land
        Flächen (Grundsteuer A)                       310 v. H.             Der Amtsvorsteher
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            400 v. H.             Am Markt 15
2. Gewerbesteuer                                      350 v. H.             23923 Schönberg
§6                                                                Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer
Stellen gemäß Stellenplan                                         038828 330-1110.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
                                                                  Amt Schönberger Land
Der voraussichtliche Stand                                        - Der Gemeindewahlleiter -
des Eigenkapitales zum 31. Dezember
des Haushaltsvorvorjahres beträgt                 782.537 EUR
Der voraussichtliche Stand
                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
des Eigenkapitales zum 31. Dezember                               über das Nachrücken einer Ersatzperson
des Haushaltsvorjahres beträgt                    744.169 EUR     in die Gemeindevertretung Lüdersdorf
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres          678.569 EUR
                                                                  Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes
§8                                                                (LKWG M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung
Weitere Vorschriften                                              vom 31.07.2018 aus der Gemeindevertretung Lüdersdorf
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.           ausgeschiedenen Frau Stefanie Mansdorf (SPD) entspre-
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Anordnung ei-       chend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen
ner haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 11.072 € am      auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde
28.06.2018 erteilt.                                               Lüdersdorf am 25.05.2014 auf Anett Frank übergeht. Frau
Lockwisch, den 02.07.2018                                         Anett Frank nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes
gez. Behrens                          (Siegel)                    wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gegen vorstehende
                                                                  Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i. V. m. § 35 Landes-
Bürgermeister
                                                                  und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) jeder Wahlberech-
Hinweis:                                                          tigte der Gemeinde Lüdersdorf binnen einer Ausschlussfrist
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018       von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder zur
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2     Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei der
KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.06.2018          Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am
durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-        Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.
mecklenburg mit mit Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen
Sperre in Höhe von 11.072 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt   Schönberg, den 03.08.2018
mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme sieben Tage nach Bekannt-     gez. Lehmann
gabe im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.         Gemeindewahlleiter
Lockwisch, den 26.07.2018                                         Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntma-
gez. Behrens                                                      chungen mit Ablauf des 15.08.2018 bekannt gemacht.
Bürgermeister
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                              31. August 2018 • Woche 35     7
Gemeinde Lüdersdorf                                                 Öffentliche Bekanntmachung
Der Bürgermeister
                                                                    Jahresabschluss der Stadt Dassow
Bericht des Bürgermeisters                                          zum 31. Dezember 2015
der Gemeinde Lüdersdorf                                             Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
Liebe Bürgerinnen,                                                  03.07.2018 den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. De-
liebe Bürger,                                                       zember 2015 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über
die Ferienzeit ist nun zu Ende gegangen - und damit auch eine       die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlas-
wochenlange fast gleichbleibend große Hitze, für manche gera-       tung der 1. stellv. Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich be-
dezu unerträglich. Besonders die Landwirtschaft hatte zu leiden     kannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
- und wegen der Hitze kam es auch zu etlichen Brandeinsät-          Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur
zen unserer Freiwilligen Feuerwehren. Hier wurde viel geleis-       Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für
tet, vorbildlich Hilfeleistung und Löscharbeiten. Leider kam es
                                                                    sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger
dabei zu einem Brandschaden am Motor des wasserführendes
                                                                    Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer
Einsatzfahrzeugs der Herrnburger Wehr - der Brandeinsatz auf
einem Feld nahe dem Gewerbegebiet in Wahrsow konnte zwar            29 öffentlich aus.
erfolgreich durchgeführt werden, aber dieses wichtige Einsatz-      Dassow, den 18.07.2018
fahrzeug war nicht mehr einsatzbereit. Hier musste schnell eine
Ersatzlösung gefunden werden - zunächst in Form eines Leih-         gez. Pahl
fahrzeugs, bis Klarheit besteht, wie groß der Schaden am Mo-        Erste stellv. Bürgermeisterin
tor des alten Tanklöschfahrzeugs (TLF) tatsächlich ist und was      Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun-
als auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung bei einem 30 Jahre alte    gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht.
Fahrzeug in Betracht gezogen werden kann.
Wie wichtig eine funktionierende Gemeindewehr ist, zeigte sich      Öffentliche Bekanntmachung
dann in den ersten Augustwochen, wo unsere Kameraden in-
nerhalb von 14 Tagen zu 18 Einsätzen alarmiert wurden, teils
auch unterstützend außerhalb der Gemeinde wie dem großen
                                                                    Jahresabschluss
Brand auf dem Recycling-Hof in der Gemeinde Brüsewitz, nahe         des städtebaulichen Sondervermögens
der B 104. Ein großer Dank an die Kameraden, die verlässlich        der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2015
wie stets all diese auch kräftezehrenden Einsätze erfolgreich
bewältigt haben. Dass auch die Einsatznachbereitung sowie die       Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
Materialpflege und -wartung dazu gehört möchte ich hier ein-        03.07.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Son-
mal besonders betonen; denn diese wichtige Arbeit wird von          dervermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2015 per
uns Bürgern manchmal gar nicht so wahrgenommen oder als             Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung
selbstverständlich betrachtet. Aber gerade in diesem heißen         des Jahresabschlusses und über die Entlastung der 1. stellv.
Sommer mit den vielen Einsätzen: „Hut ab!“ - Respekt!               Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Zum Schuljahresbeginn steht regelmäßig ein schöner Termin           Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk
an: die Einschulungsfeier. Am 18. August war es für 64 neue         des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme
ABC-Schützen so weit - erster Schultag für drei neue 1. Klas-
                                                                    während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach
sen! Die stolzen frischen 2. Klässler haben mit ihrer Klassenleh-
rerin zur Begrüßung wieder ein flottes musikalisches Programm       Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15,
geboten, an dem - so mein Eindruck in den beiden Feierstun-         Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.
den - alle große Freude hatten. Und bei dem herrlichen Wetter       Dassow, den 18.07.2018
ging es in vielen Gärten als Familienfest weiter. So möchte ich
an dieser Stelle den neuen Schulkindern aber auch ihren Eltern      gez. Pahl
alles Gute und viel Freude beim Start in diesen Lebensabschnitt     Erste stellv. Bürgermeisterin
wünschen.                                                           Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun-
Zugleich darf ich auf das diesjährige Schulfest am 22. Sep-         gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht.
tember 2018 hinweisen - dann heißt es „20 Jahre Grundschule
Herrnburg“. Ich würde mich freuen, viele von Ihnen gemeinsam
mit dem Schulleiter unserer Regionalen Schule Lüdersdorf mit
Grundschule, Jochen Tiedje, in Herrnburg begrüßen zu können.
                                                                    5. Satzung
Beim Schulfest wird bestimmt auch über das Thema ‚Hortneu-
bau‘ gesprochen. Dazu wurde in öffentlicher Sitzung des Bau-        zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über
ausschusses sowie in einem Vor-Ort-Termin an der Schule in          die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
einem ersten Entwurf die so genannte Grünplanung, d.h. die          Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
Gestaltung des Außenbereichs für den künftigen Hortbetrieb,         Stepenitz-Maurine vom 24.07.2018
vorgestellt. Auch mit diesem Planungsaspekt werden sich die
Gremien der Gemeinde Lüdersdorf weiter befassen, um das             Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Gesamtprojekt ‚Hortneubau‘, wie im letzten Amtsblatt ange-          Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Be-
sprochen, voranzubringen.                                           kanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), der
Abschließend möchte ich einen Hinweis bzw. manche telefoni-         §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
sche Nachfrage aufgreifen - nämlich zur Bürgermeistersprech-        Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Be-
stunde. Grundsätzlich biete ich die Sprechstunde montags ab         kanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt
17:00 Uhr im Gerätehaus in Herrnburg an. Wenn sie kurzfristig       geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584)
verlegt bzw. verschoben werden muss, wird dies durch Aus-           und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerun-
hang im Gerätehaus mit dem neuen Termin bekannt gemacht.            terhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl.
Manche fragen auch telefonisch bei mir nach, um ‚auf Nummer         M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November
sicher zu gehen‘ - auch das ist möglich.
                                                                    2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch
Nun alles Gute und hoffentlich noch schöne Spätsommertage,
                                                                    die Stadtvertretung Dassow vom 03.07.2018 nachfolgende
seien Sie herzlich gegrüßt                                          5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow
Ihr                                                                 über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbands-
Erhard Huzel                                                        beiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf                               erlassen:
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
8     31. August 2018 • Woche 35 		                                                                     Amt Schönberger Land
Artikel 1                                                       Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Änderung der Satzung                                            Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Die Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebüh-       Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-
ren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bo-        nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
denverbandes Stepenitz-Maurine vom 16.12.2010 wird wie folgt    Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun-
geändert:                                                       gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht.
Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält
folgende Änderung:                                              Öffentliche Bekanntmachung
„Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 12,00 €/ha.“
Artikel 2                                                       Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf
Inkrafttreten                                                   zum 31. Dezember 2015
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
                                                                Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer
Dassow, den 24.07.2018                                          Sitzung am 05.07.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde
gez. Annett Pahl                  (Dienstsiegel)                Selmsdorf zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festgestellt.
Erste stellv. Bürgermeisterin                                   Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses
                                                                und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und         öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5        abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschus-
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-       ses liegen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öff-
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen    nungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese         Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schön-
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-   berg, Zimmer 29 öffentlich aus.
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.                   Selmsdorf, den 18.07.2018
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun-       gez. Kreft
gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht.               Bürgermeister
                                                                Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun-
5. Satzung                                                      gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht.

zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über
die Erhebung von Gebühren zur Deckung der                       4. Satzung
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
                                                                zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf
Wallensteingraben-Küste vom 24.07.2018
                                                                über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-      Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-
                                                                Stepenitz-Maurine vom 24.07.2018
chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.),
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan-       Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-
des Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der         lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-
Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zu-      chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.),
letzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S.    der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan-
584) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässe-     des Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der
runterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl.       Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zu-
M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November     letzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S.
2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch       584) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässe-
die Stadtvertretung Dassow vom 03.07.2018 nachfolgende 5.       runterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die      M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November
Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge          2015 (GVOBl. M-V S. 474) wird nach Beschlussfassung durch
des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste          die Gemeindevertretung Selmsdorf vom 05.07.2018 nachfol-
erlassen:                                                       gende 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
                                                                Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Artikel 1
                                                                Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepe-
Änderung der Satzung
                                                                nitz-Maurine erlassen:
Die Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebüh-
ren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bo-        Artikel 1
denverbandes Wallensteingraben-Küste vom 16.12.2010 wird        Änderung der Satzung
wie folgt geändert:                                             Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von
Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält        Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
folgende Änderung:                                              Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 24.01.2013 wird wie
„Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 13,14 €/ha.“   folgt geändert:
                                                                Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält
Artikel 2
                                                                folgende Änderung:
Inkrafttreten
                                                                „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2018 einheitlich 11,37 €/ha.“
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
Dassow, den 24.07.2018                                          Artikel 2
                                                                Inkrafttreten
gez. Annett Pahl                  (Dienstsiegel)                Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
Erste stellv. Bürgermeisterin
                                                                Selmsdorf, den 24.07.2018
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5        gez. Marcus Kreft                 (Dienstsiegel)
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-       Bürgermeister
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. September 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                           31. August 2018 • Woche 35      9
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und              COM Breitband GmbH wird in den nächsten Tagen und Wo-
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5             chen umfangreich über die Möglichkeit eines leistungsfähigen
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-            und kostenfreien Glasfaser-/Breitbandanschlusses informieren.
Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen         In Verbindung mit entsprechenden Internet- und Telefonange-
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese              boten besteht für Sie die Möglichkeit, die notwendigen Glasfa-
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-        ser-/ Breitbandanaschlüsse kostenlos zu erhalten. Die WEMAG
nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.                        selbst wird Ihnen entsprechende Verträge für die Internetznut-
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachun-            zung und Telefonie über dieses hochleistungsfähige Glasfaser-
gen mit Ablauf des 27. Juli 2018 bekannt gemacht.                    /Breitbandnetz in Kürze vorstellen und anbieten.
                                                                     Ihr Bürgermeister
                                                                     Lutz Götze
Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
ich für meinen Teil will hoffen, dass die heißen Tage nun doch
für einige Zeit vorüber sind. Die anhaltende Trockenheit macht

                                                                     S e n io r e n k a f f ee
nicht nur den Landwirten und den Besitzern von Gärten zu
schaffen, sondern auch den Wasserversorgern und Geträn-
keherstellern. Aber auch jedem Einzelnen geht es dabei nicht
besonders gut. Viel trinken - 2 - 3 Liter am Tag sollten es schon
sein und nach Möglichkeit sich nicht in der stärksten Sonnen-
strahlung aufhalten. Leicht gesagt wenn man 8 Stunden im Frei-
en arbeiten muss.
In der Lübecker Straße rund um die Reste des ehemaligen
                                                                                                    Stadt Schönberg
„Schützenhauses“ sehen Sie aufgestellte Bauzäune. Ja es geht
los mit dem Bau der Kita durch den Verein „Haus des Kindes e.
V.“. Bleibt für den Bauherrn zu hoffen und zu wünschen, dass
der Bauablauf zügig von statten geht und der Kostenrahmen
nicht gesprengt wird.
Mit der LGE und der GIB - dem Verwalter unserer Grundstücks-
gesellschaft - sind wir im Gespräch, um weitere Möglichkeiten
                                                                                   Do. 27. September
für Wohnbebauungen auszuloten. Ebenso werden sich die
Stadtvertreter am Ende des Monats in einer Beratung mit der
weiteren Gestaltung der Schullandschaft in Schönberg befas-
sen. In den nächsten Jahren werden deutlich mehr Plätze in
                                                                                       15 – 17 Uhr
unserer Realschule erforderlich. Deshalb müssen wir jetzt die
Weichen dafür stellen.
In der vergangenen Woche war - kaum bemerkt - die Kultusminis-
terin unseres Landes, Frau Birgit Hesse, zu einem Kurzbesuch
                                                                                        Palmberghalle
in Schönberg. Im Gepäck hatte sie einen Zuwendungsbescheid
über rund 28 000 Euro für den „Schönberger Musiksommer“.
Dieses Geld wird helfen, auch den 33. Musiksommer materiell
und inhaltlich gut vorzubereiten. Den Machern des „Musiksom-
mers“ kann man dazu nur gratulieren.
Das gute Wetter der letzten Tage hat natürlich auch etwas Gutes
für unseren Badeteichverein. Die Besucherzahlen des Badetei-
ches sind sehr erfreulich. Damit bessert sich auch die finanzielle        Ihre Anmeldung für den Fahrdienst ist bis zum
Grundlage der Arbeit des Badeteichvereines e. V. Aber dennoch            26. September unter 038828 330 1102 möglich.
ist der Verein nicht aus dem Schneider - wie man so sagt. Er ist
nach wie vor noch auf Geldspenden angewiesen, um die Tätig-
keit des Vereins auch nach Abschluss der Badesaison gewähr-
leisten zu können.
In den letzten Tagen stand Schönberg mal im Focus der bun-                                         Schönberg, den 21. August 2018
desdeutschen Presse. Leider war der Anlass dazu keine rühmli-        An die Einwohnerinnen und Einwohner
che Sache. Ich danke all denen, die mit deutlichen Worten - und      der Stadt Schönberg und ihrer Ortsteile
damit meine ich nicht nur die Teilnehmer der Mahnwache am
09.08. - klar gemacht haben, dass sie solche Aktionen wie die        Einladung zur Einwohnerversammlung
benannten Schmierereien auf dem Gehweg der Dassower Stra-
                                                                     Sehr geehrte Damen und Herren,
ße strikt ablehnen und verurteilen. Bezüglich der Täter liegen
                                                                     ich möchte Sie recht herzlich zu einer Einwohnerversammlung
mit keine offiziellen Erkenntnisse vor woher diese jungen Män-
                                                                     am Donnerstag, den 30. August 2018 um 19:00 Uhr
ner stammen.
                                                                     in das Foyer der Palmberghalle in Schönberg,
Ende des Monats August - am 25. und 26. - haben wir in Form
                                                                     Rudolf-Hartmann-Straße 2 a
des „Speckabends“ und des Museumsfestes wieder 2 schöne
und altbewährte Veranstaltungen in unserer Stadt. Hingehen           einladen.
und gute Unterhaltung genießen, dass kann ich nur empfehlen.         Tagesordnung
Zum Breitbandausbau in der Stadt Schönberg kann ich mit-             1. Gemeindefusion mit der Gemeinde Lockwisch - Vorstellung
teilen, dass die Stadt Schönberg im Rahmen des geförderten               des Fusionsvertrages und Erörterung mit den Einwohnerin-
Breitbandausbaus berücksichtigt wurde und in den nächsten                nen und Einwohnern
Monaten ein modernes, hochleistungsfähigkes Glasfaser- /             2. Informationen und Anfragen
Breitbandnetz für den schnellen Internetzugang gebaut wird.
                                                                     Mit freundlichen Grüßen
Den Zuschlag für den Aufbau des Glasfaser-/Breitbandnetzes in
unserer Stadt hat die WEMACOM Breitband GmbH, eine Toch-             gez. Götze
tergesellschaft der WEMAG in Schwerin, erhalten. Die WEMA-           Bürgermeister
10    31. August 2018 • Woche 35 		                                                                  Amt Schönberger Land
                                                              Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
                                                              Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen!
                                                              Montag      16:00 - 17:00 Uhr        Rückentraining
                                                                                                   (mit Reha-Verordnung)
                                                                          17:30 - 18:30 Uhr        Rückentraining
Veranstaltungskalender                                                    19:00 - 20:00 Uhr        Bauch-Beine-Po
der Stadt Schönberg September 2018                                        19:00 - 21:00 Uhr        Badminton
                                                              Dienstag    19:00 - 20:00 Uhr        Fatburner
Datum        Veranstaltung                Veranstalter        Mittwoch    16:00 - 16:45 Uhr        Rückentraining
04.09.2018   Heinavanker -                Schönberger                                              (mit Reha-Verordnung)
             Vokalseptett aus Estland     Musiksommer                     16:30 - 17:30 Uhr        Hip Hop/Chart Dance
             Beginn: 20:00 Uhr in der                                                              (ab 8 Jahren)
             St.-Laurentius-Kirche                                        19:00 - 21:00 Uhr        Badminton
                                                              Donnerstag 16:30 - 17:30 Uhr         Hip Hop/Chart Dance
11.09.2018   9:00 - 11:00 Uhr             Deutscher
                                                                                                   (ab 6 Jahren)
             Sprechzeiten des             Mieterbund Wismar
                                                                          19:00 - 20:00 Uhr        Rückentraining
             Mieterbundes im              und Nordwest-
             Amtsgebäude, Am Markt 15,    mecklenburg e. V.
             Saal Hinterhaus                                  Angebote des Vereins
11.09.2018   Romantische Sehnsucht        Schönberger         „Jugend und Freizeit“ e. V.
             Beginn: 20:00 Uhr in der     Musiksommer
             St.-Laurentius-Kirche                            immer       20:00 - 22:00 Uhr           Volleyball
14.09.2018   Herbstveranstaltung          Sozialverband       montags
             im Naturbad in Schönberg,    Deutschland,        immer       17:00 - 18:30 Uhr           Badminton
             Beginn: 15:00 Uhr            Ortsverband         donnerstags
                                                                          20:00 - 22:00 Uhr           Volleyball
                                          Schönberger Land
18.09.2018   Stummfilm mit Life-Musik     Schönberger
             Beginn: 20:00 Uhr in der     Musiksommer         Veranstaltungen
             St.-Laurentius-Kirche                            der DRK-Familienbildungsstätte
21.09.2018   Seniorennachmittag           FFW Schönberg
             bei der FFW Schönberg                            Pelzerstraße 15,
             Beginn: 15:00 Uhr                                23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413
22.09.2018   Schola Cantorum Leipzig      Schönberger         Wochentag     Uhrzeit     Veranstaltungsort    Veranstaltung
             Beginn: 20:00 Uhr in der     Musiksommer         montags       15:00 -     Schönberg            Osteoporose-
             St.-Laurentius-Kirche                                          16:00       Gymnastikraum der    gymnastik
27.09.2018   Kaffeetrinken für alle       Stadt Schönberg                               Palmberghalle
             Seniorinnen und Senioren                                       16:30 -     Schönberg            Osteoporose-
             der Stadt Schönberg                                            17:30       Gymnastikraum der    gymnastik
             und Ortsteile                                                              Palmberghalle
                                                                            18:30 -     Schönberg            Hatha-Yoga
             Beginn: 15:00 Uhr in dem
                                                                            20:00       Gymnastikraum der
             Foyer der Palmberghalle,
                                                                                        Palmberghalle
             Rudolf-Hartmann-Straße 2
                                                              dienstags     17:30 -     Schönberg            Wirbelsäulen-
                                                                            18:30       Katharinenhaus       gymnastik
Volkskundemuseum in Schönberg e. V.                                         18:30 -     Schönberg            Hatha Yoga
                                                                            20:00       Katharinenhaus
Öffnungszeiten:
                                                              donnerstags 18:00 -       Schönberg            Fit ab 40
Dienstag                13:00 - 18:00 Uhr                                   19:00       Palmberghalle
Mittwoch                11:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag              11:00 - 18:00 Uhr
Samstag                 13:00 - 18:00 Uhr                     Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
sowie nach Voranmeldung                                       immer        18:00 -     Schwimmen              Lübeck
                                                              montags      19:00 Uhr   lernen für Kinder      Schwimmhalle
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.,                                                                     in Kücknitz
                                                                                                              (1 Bahn)
Feldstraße 28, 23923 Schönberg,                                            19:00 -     Rettungs-              Lübeck
Tel. 038828 238288 www.buecherei-schoenberg.de                             20:00 Uhr   schwimmertraining      Schwimmhalle
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM                                      für Kinder,            in Kücknitz
                                                                                       Jugendliche und        (2 Bahnen)
Öffnungszeiten:                                                                        Erwachsene
Dienstag                        14:30 - 18:00 Uhr             immer        17:30 -     DRK-Juniorretter       in Schönberg,
Mittwoch:                       09:30 - 13:30 Uhr             mittwochs    19:00 Uhr                          im Naturbad
Donnerstag:                     14:30 - 18:00 Uhr             14 täglich
Freitag:                        14:30 - 18:00 Uhr
1. Samstag im Monat :           11:00 - 15:00 Uhr
                                                              FC Schönberg 95
Weitere Veranstaltungen Senioren                              Trainingsplan 2017/18 - Kunstrasen
der Stadt Schönberg
                                                              Montag:        16:00 Uhr           DFB-Stützpunkt
Datum      Veranstaltung                 Veranstalter                        14:30 - 16:00 Uhr   F1/F2
Jeden      14:00 - 15:00 Uhr             Senioren der Stadt                  16:30 - 18:00 Uhr   C1
Donnerstag Seniorensport - in            Schönberg                           18:30 - 20:00 Uhr   A-Jugend und B-Jugend
           „Rudis Kl. Volkshaus“                                             20:00 Uhr           Alte Herren
Amt Schönberger Land		                                                                            31. August 2018 • Woche 35        11
Dienstag:       16:00 - 17:30 Uhr     D2                              immer mittwochs     Skatnachmittag
                16:15 - 17:30 Uhr     E 1 und E2                      Wo?                 Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
                17.30 - 19:00 Uhr     C2/C3                           Wann?               14:00 Uhr
                19:00 - 20:30 Uhr     1. Männer                       Veranstalter:       Seniorenclub
Mittwoch:       15:00 - 16:00 Uhr     G                               Donnerstag,         Spielnachmittag
                16:00 - 17:30 Uhr     F1 und F2                       06.09. u. 20.09.
                16:00 - 17:30 Uhr     D1                              Wo?                 Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
                17:30 - 19:00 Uhr     C1 und B                        Wann?               14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                19:00 - 20:30 Uhr     A                               Veranstalter:       Seniorenclub
Donnerstag:     16:00 - 17:30 Uhr     D2
                16:00 - 17:30 Uhr     E1 und E2                       Angebote des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V.
                17:30 - 19:00 Uhr     B
                17:30 - 19:00 Uhr     C2                              Informationen: Oliver Lischtschenko 0170 8501502 - 1.Vorsit-
                19:00 Uhr             1. Männer                       zender;
Freitag:        15:00 - 16:30 Uhr     D1                              Karl Borrmann 0172 4250780,
                15:30 - 16:30 Uhr     C1                              Max Käßler 0174 3125306 - Abteilung Fußball
                16:30 - 18:00 Uhr     A                               Astrid Meiners 0178 6020002, Frauensport + Badminton
                19:00 Uhr             Alte Herren                     Montag      Fußball Kinder    16:00 -      Sportplatz
                                                                                  Freizeit          18.00 Uhr    Schule Wahrsow
Trainingszeiten Schönberger Judoverein                                Dienstag    Fußball           19:00 -      Sportplatz
von 1963 e. V.                                                                    Erwachsene        21.00 Uhr    Schule Wahrsow
                                                                      Mittwoch    Fußball Kinder    16:00 -      Sportplatz
Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13, A (gegenüber der                        Freizeit          18.00 Uhr    Schule Wahrsow
Palmberghalle)/ weitere Infos unter www.schoenberger-jv.de            Mittwoch    Fitness und       19:00 -      Sporthalle
Wochentag       Uhrzeit             Veranstaltung                                 Gymnastik         20:00 Uhr    Schule Wahrsow
montags &       16:30 - 18:00       Kindertraining/7 - 10 Jahre                   für Frauen
mittwochs                                                             Mittwoch    Badminton Mix     20:00 -      Sporthalle
                18:00 - 19:30       Jugendliche/11 - 17 Jahre                                       21:30 Uhr    Schule Wahrsow
                19:30 - 21:00       Erwachsene/ab 18 Jahre            Donnerstag Fußball            19:00 -      Sportplatz
dienstags       19:00 - 20:30       Frauensportgruppe                             Erwachsene        21.00 Uhr    Schule Wahrsow
donnerstags     17:00 - 18:30       Kampfzwerge/4 - 6 Jahre
                                                                      Angebote
Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e. V.                             des Bushido Sportverein Wahrsow e. V.
Mitglied im Landesschützenverband und
Landessportbund                                                       Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle
Mecklenburg-Vorpommern                                                Wahrsow:
Postanschrift: Feldstr. 37, 23923 Schönberg                           Judo
Schießanlage: Arno-Esch-Straße 17                                     Montag       17:00 Uhr - 18:00 Uhr     für Kinder vom 5. bis zum
                                                                                                             6. Lebensjahr
Trainingsmöglichkeiten Schützenzunft                                  Montag       17:00 Uhr - 18:30 Uhr     für Kinder vom 7. bis zum
zu Schönberg von 1821 e. V.                                                                                  12. Lebensjahr
                                                                      Montag       18:30 Uhr - 20:00 Uhr     für Jugendliche
Donnerstag:            18:00 Uhr bis 20:00 Uhr                                                               ab dem 13. Lebensjahr
Freitag:               18:00 Uhr bis 20:00 Uhr                                                               und Erwachsene
Ausnahmemöglichkeiten bitte nach Rücksprache mit dem Kapitän          Mittwoch     17:00 Uhr - 18:30 Uhr     für Kinder vom 7. bis zum
der Schützenzunft Horst Ketzler unter 038828 24229 bzw. unter                                                12. Lebensjahr
horst.ketzler@gmail.com.                                              jeweils am letzten Freitag im Monat
Auf der Schießanlage der Schützenzunft stehen nachfolgende                         20:00 Uhr - 21:30 Uhr     „offene Matte“ für
Voraussetzungen zur Verfügung:                                                                               Jugendliche ab 16 Jahre
•    Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter                                                                    und Erwachsene
•    Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter                   Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen
•    Luftdruckwaffen auf 10 Meter                                     Montag:      16:00 Uhr - 17:00 Uhr     für 1- und 2-jährige
•    Bogenschießen                                                                                           Kleinkinder und
Für private und gesellschaftliche Feierlichkeiten bietet die Schüt-
                                                                                   17:00 Uhr - 18:00 Uhr     für 3 bis 5 jährige Kinder
zenanlage im eigenen Schützenhaus ideale Möglichkeiten.
Nachfragen/Rücksprachen bitte unter: 038828 24229 bzw. 038828         Bodyforming
25377                                                                 Montag       18:05 Uhr - 18:55 Uhr     für Jugendliche und
Wir freuen uns, Sie als sportlich Interessierte und Freunde des                                              Erwachsene
Traditions- und Brauchtums im Schützenwesen auf unserer Sport-        Hatha-Yoga
anlage, Arno-Esch-Straße 17 in 23923 Schönberg begrüßen zu            Montag       19:00 Uhr - 20:15 Uhr
dürfen.                                                               FACTS
Schauen Sie einfach einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren          Mittwoch     von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Besuch.                                                                            und 19:00 Uhr - 20:00
gez. H. Ketzler                                                                    Uhr
Kapitän der Zunft                                                     Taekwondo
                                                                      Dienstag     18:30 Uhr - 19:30 Uhr     für Kinder
                                                                                   19:30 Uhr - 20:30 Uhr     für Jugendliche und
Veranstaltungskalender der Gemeinde                                                                          Erwachsene
Lüdersdorf im September 2018                                          Donnerstag 18:30 Uhr - 19:30 Uhr       für Kinder
                                                                                   19:30 Uhr - 20:30 Uhr     für Jugendliche und
Sie wissen noch nicht was der September für Sie bereit hält?                                                 Erwachsene
Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen in          Turnen, Akrobatik und Zirkus
Lüdersdorf!                                                           Donnerstag 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
immer dienstags      Treff der Singegruppe „HARMONIE“                 Zumba
Wo?                  Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg        Donnerstag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr       für Erwachsene
Wann?                17:00 Uhr - 19:00 Uhr                            Weitere Informationen auf unserer Homepage
Veranstalter:        Seniorenclub                                     www.bsv-wahrsow.de
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