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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 26 24. Februar 2023 Ausgabe 2/23 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
2 24. Februar 2023 • Woche 8 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de erscheint am Online-Dienste: Mängelmelder: https://www.schoenberger-land.de/online https://schoenberger-land.de/mängelmelder 31. März 2023. Öffnungszeiten der Verwaltung: Annahmeschluss Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet. Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr u. für redaktionelle Beiträge ist Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen der 21. März. 2023. 1. Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. 2. Hierfür steht Ihnen die Online-Terminvergabe zur Verfügung oder Sie erreichen uns telefonisch bzw. per E-Mail. 3. Bitte tragen Sie eine medizinischen bzw. FFP2-Maske. Impressum Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinbarung: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Mo., Di. und Do. 09:00 - 12:00 Uhr Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Di. und Do. 14:00 - 18:00 Uhr Herausgeber, Druck und Verlag: Sprechstunde der Schiedspersonen LINUS WITTICH Medien KG Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. E-Mail: info@wittich-sietow.de Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Rufnummernverzeichnis: Amt Schönberger Land Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 unter Anschrift des Verlages. Bauanträge 330 - 1401 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 unter Anschrift des Verlages. Bürgerinformation 330 - 1107 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Auflage: 9.289 Exemplare Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Erscheinung: monatlich, Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Fischereischeine 330 - 1305 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Feuerwehren 330 - 1311 die Meinung des Verfassers wieder, der auch Gebäudemanagement 330 - 1406 verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Gewerbeamt 330 - 1309 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Gewässer 330 - 1412 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Informationstechnik 330 - 1106 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns Rechnungsprüfung 330 - 1601 aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Schulverwaltung 330 - 1103 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Spielplätze 330 - 1412 können wir für eine genaue Farbwiedergabe Stadtsanierung 330 - 1410 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Standesamt 330 - 1110 und 1111 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Straßenbeleuchtung 330 - 1418 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Straßenunterhaltung 330 - 1412 Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Tiefbau 330 - 1402 Das Mitteilungsblatt wird an alle erreichbaren Vergabestelle 330 - 1104 Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Darüber Vermietung kommunaler Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 hinaus kann es einzeln oder im Abonnement Vollstreckung 330 - 1202 bei der LINUS WITTICH Medien KG bezogen Wahlen/Organisation 330 - 1101 werden. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 24. Februar 2023 • Woche 8 3 nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- fassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstim- mung unter der Telefonnummern 038828 / 330-1400 oder per E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@schoenberger-land.de unter der Nummer 038828 330- 1411 eingesehen werden. Amtliche Bekanntmachung Die Stadt Dassow weist darauf hin, dass Stellungnahmen nur zu der Stadt Dassow den geänderten und ergänzten Teilen des erneuten Entwurfes der Ergänzungssatzung abgegeben werden können. Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee Übersichtsplan: hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 21.01.2023 den Entwurf der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee einschließlich Begründung inkl. Umweltbelange gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteili- gung beschlossen. Dazu lag der Entwurf inkl. Umweltbelange der Entwicklungssatzung vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 im Amt Schönberger Land aus. Im Rahmen der Prüfung der eingegange- nen Stellungnahmen kam es zu Änderungen und Ergänzungen, die eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: • Umstellung des Planungsinstrumentes auf eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB • Ergänzung der Eingriffsbilanzierung • Erstellung einer Geruchs-Immissionsprognose zur Untersu- chung der von der Rinderanlage (südlich des Plangebietes) ausgehenden Immissionen • Ergänzung der Planzeichnung sowie der Begründung um die Ergebnisse der Geruchs-Immissionsprognose • Verschiebung des Baufeldes um 5 m Richtung Norden Das Plangebiet mit einer Größe von rund 0,4 ha liegt im Nord- osten der Ortslage Harkensee. Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 31.01.2023 den erneuten Entwurf über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee (Ergän- zungssatzung) gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der erneute Entwurf der Ergänzungssatzung inkl. örtliche Bau- vorschriften und der erneute Entwurf der Begründung dazu liegen Auszug aus der digitalen topographischen Karte, in der Zeit vom © GeoBasis DE/M-V 2022 vom 06. März 2023 bis einschließlich 20. März 2023 im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Hinweise zum Datenschutz Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG, Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund- lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e an der Aushangtafel während der Dienststunden zu folgenden Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdaten- Zeiten: schutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne - Montag - Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über - Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Ergebnis der Prüfung. sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu anderen Zeiten zur Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird Einsichtnahme öffentlich aus. ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger- land.de/Datenschutzerklärung Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeit- Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes raum auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger- kanntmachungen einsehbar. Land/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeits-beteiligung zur Einsichtnahme eingestellt. Dassow, den 14.02.2023 Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu- gez. Annett Pahl (Siegel) ßerung und Erörterung. Von jeder Person können in dieser Zeit Bürgermeisterin Stellungnahmen zum erneuten Entwurf schriftlich oder zur Nie- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen derschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.
4 24. Februar 2023 • Woche 8 Amt Schönberger Land Amtliche Bekanntmachung Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger- der Gemeinde Selmsdorf land.de/Datenschutzerklärung Aufstellung der Satzung Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 kanntmachungen einsehbar. „Wohngebiet am Mühlenbruch“ Selmsdorf, den 14.02.2023 hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gez. Marcus Kreft (Siegel) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Bürgermeister Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Be- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen bauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. am Mühlenbruch“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. Selmsdorf 4 BauGB aufgestellt. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i. Zshg. m. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst die Flurstücke 77/8, 78/10 (teilw.) sowie 79/15 (teilw.), dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlen- Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf. Das Planungsziel besteht berg“ der Gemeinde Selmsdorf in der Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes in nördliche hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlus- Richtung. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Nach- ses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß verdichtung innerhalb des Wohngebietes am Mühlenbruch. § 3 Abs. 2 BauGB Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden im Fach- bereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schön- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer berger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, über die all- Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flä- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen chennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan der Planung informieren. Dabei besteht bis zum 17.03.2023 auch Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ beschlossen. die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Übersichtsplan Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat ebenfalls Geltungsbereich der Satzung über die 4. Änderung des Be- in ihrer Sitzung am 14.02.2023 den Entwurf der 10. Änderung des bauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet am Mühlenbruch“ der Flächennutzungsplanes gebilligt sowie die öffentliche Auslegung Gemeinde Selmsdorf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusam- menhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlen- berg“ aufgestellt. Dieser verfolgt das Ziel, künftige Nutzungen im Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb zu steuern und so eine abgestimmte Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Des Weiteren verfolgt der Bebauungsplan Nr. 18 das Ziel, im nordwestlichen Bereich des Deponiegeländes ein Baugebiet für die Ansiedlung von Betrieben, die sich überwiegend mit der Aufbereitung und der Weiterverarbeitung von Wertstoffen sowie der Erzeugung, Umwandlung und Speicherung von regenera- tiven Energien beschäftigen, planungsrechtlich vorzubereiten. Aufgrund dieser Ergänzung entwickelt sich der Bebauungsplan Nr. 18 nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 9. Änderung der Gemeinde Selmsdorf. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf erfolgt mit zwei Teilbereichen, die den Planungen des Bebauungsplanes Nr. 18 entsprechen. Der Teil- bereich 1 befindet sich westlich des vorhandenen Deponiebe- triebes und umfasst das geplante Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gewerbefläche am Kirchenholz“. Teilbereich 2 befindet sich östlich des vorhandenen Deponiebetriebes und soll im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 18 aufgeforstet werden. Die Darstellungen werden im Rahmen der 10. Änderung des Flä- chennutzungsplanes entsprechend angepasst. Da die geplanten Flächenausweisungen im Verhältnis zum vorhan- denen Deponiebetrieb nur eine geringe Flächengröße umfassen, wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Der Aufstellungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Selmsdorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufge- Nr. 16 wird hiermit bekannt gemacht. stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB Hinweise zum Datenschutz von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund- Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e der Entwurf der Begründung dazu liegen zum Zwecke der Öffent- Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdaten- lichkeitsbeteiligung in der Zeit schutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über vom 06.03.2023 bis zum 13.04.2023 das Ergebnis der Prüfung. im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes
Amt Schönberger Land 24. Februar 2023 • Woche 8 5 Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdaten- OG an der Aushangtafel, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der schutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Dienststunden zu folgenden Zeiten: Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr das Ergebnis der Prüfung. Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger- Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu- land.de/Datenschutzerklärung ßerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht kanntmachungen einsehbar. fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Selmsdorf, den 14.02.2023 gez. Marcus Kreft (Siegel) Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der Bürgermeister Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstim- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mung unter der Telefonnummern 038828 / 330-1400 oder per E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. s.mueller@schoenberger-land.de unter der Nummer 038828 330- 1411 eingesehen werden. Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 3 Lüdersdorf BauGB bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (Um- Betrifft: Satzung der Gemeinde Lüdersdorf wRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG über den Bebauungsplan Nr. 10, gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen Ortsteil Schattin „Dorfplatz Schattin“ ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB machen können. Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 öffentlichen Sitzung am 30.11.2021 den Bebauungsplan Nr. 10 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adres- „Dorfplatz Schattin“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Schat- se www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen tin, begrenzt: für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der • nördlich und westlich der Hauptstraße in Schattin, Öffentlichkeit zugänglich gemacht. • östlich des Gewässers II. Ordnung (Flurstück 23/1), • südlich der Bebauung an der Hauptstraße in Schattin, Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Übersichtsplan Die Begründung wurde gebilligt. Änderungsbereiche der 10. Änderung des Der Plangeltungsbereich ist dem nachfolgenden Übersichtsplan Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf zu entnehmen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Schattin tritt mit dieser Be- kanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können die Satzung den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Schattin Die Billigung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennut- die zugehörige Begründung dazu von diesem Tage an im Amt zungsplanes sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffent- Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 lichkeit werden hiermit bekannt gemacht. Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsver- kehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise zum Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund- Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begrün- lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e dung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse http://
6 24. Februar 2023 • Woche 8 Amt Schönberger Land www.schoenberger-land.de sowie in das zentrale Internetportal Ausfertigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt. Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes für die Gemeinden Roduchelstorf, hingewiesen: Siemz-Niendorf und die Stadt Schönberg Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden: Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung und 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Ladung zum Anhörungstermin Formvorschriften, Im Flurbereinigungsverfahren Maurine, Landkreis Nordwest- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- mecklenburg, werden die Nachweise über die Ergebnisse der achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt, des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen. Abwägungsvorgangs, Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 29. März 2023 im Fachbereich 4 (1. OG) des Amtes Schönberger Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 schriftlich gegenüber Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, zu den allgemeinen der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung Sprechzeiten des Amtes Schönberger Land (Montag und Mitt- begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz woch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie nach vorheriger 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB Terminvereinbarung) für die Beteiligten des Verfahrens ausgelegt. beachtlich sind. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 wird festgesetzt auf BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä- digungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan Nr. Mittwoch, den 29. März 2023, um 18:30 Uhr. Er findet im Foyer der Palmberghalle, 24 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg statt. Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. In diesem Termin erhalten Sie auf Wunsch Erläuterungen zu den Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- Ergebnissen der Wertermittlung und können Einwände gegen die burg - Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und Form- Wertermittlungsergebnisse vorbringen. vorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres Darüber hinaus können Sie während der Auslegungsfrist, Ein- seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der wände gegen die Wertermittlungsergebnisse vorbringen, dies Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von kann aber nur schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden. integrierte ländliche Entwicklung, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB oder unter E-Mail: a.beese@staluwm.mv-regierung.de erfolgen. im Wege der Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Nach Behebung begründeter Einwände werden die Ergebnisse Flächennutzungsplan kann wie oben angegeben eingesehen wer- der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbind- den; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden. lich festgestellt. Ich weise die Beteiligten ausdrücklich darauf hin, Hinweise zum Datenschutz dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundla- ge für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus- Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land. de/Datenschutzerklärung. Hinweis: Falls die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich ist, können Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes sich Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- Vollmachtvordrucke sind bei der Landgesellschaft Mecklenburg- kanntmachungen einsehbar. Vorpommern mbH, Biestower Damm 10 a, 18059 Rostock, Tel.: Lüdersdorf, den 14.02.2023 0381 4051 326 (Herr Smala, Sven.Smala©Igmv.de) oder 0381 4051 345 (Frau Krause-Jaek, Antje.Krause@Igmv.de), erhältlich. gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) Bürgermeister Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. einverstanden ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Im Auftrag gez.Wilfried Reiners (LS) Leiter der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Staatliches Amt Zwecke der Bekanntgabe erstellt. für Landwirtschaft und Umwelt Ausgefertigt: Westmecklenburg Schwerin, den 15. Februar 2023 - Flurbereinigungsbehörde - Im Auftrag Bleicherufer 13 19053 Schwerin Flurbereinigungsverfahren Maurine Landkreis Nordwestmecklenburg Gemeinden Roduchelstorf, Siemz-Niendorf und Stadt Schön- berg Aktenzeichen: 5433.3-74-34507 Schwerin, den 15. Februar Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 2023 mit Ablauf des 16. Februar 2023 bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 24. Februar 2023 • Woche 8 7 Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung Die Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) vom 06.10.2020 wird in § 2 (1) geändert und erhält folgende Fassung: „§ 2 Höhe der Gebühren“ (1) Für die in § 1 dieser Gebührenordnung genannten Parkplätze Bekanntmachung zum Wirtschaftsplan 2023 werden folgende Parkgebühren erhoben: der Grundstücksgesellschaft Rosenhagen Barendorf Kraftrad/ pro Stunde 1,50 Euro 1,50 Euro Stadt Schönberg mbH PKW/Kleinbus Wirtschaftsplan 2023 und 5-jähriger Finanzplan bis 2026 der Tageskarte 6,00 Euro 6,00 Euro Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung Wohnmobil Tageskarte 15,00 Euro am 21.12./22.12.2022 beraten und genehmigt. Jahreskarte 25,00 Euro Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am In den vorstehend genannten Gebühren ist die gesetzlich ge- 31.01.2023 den Wirtschaftsplan 2023 und den 5-jährigen Finanz- schuldete Umsatzsteuer (unter gesondertem Ausweis) enthalten. plan bis 2026 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH Artikel 2 zu Kenntnis genommen. Inkrafttreten Der Wirtschaftsplan 2023 und der 5-jährige Finanzplan bis 2026 Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH werden hier- das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebühren- mit öffentlich bekanntgegeben. Sie liegen zur Einsichtnahme vom ordnung) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Zeitpunkt der Bekanntmachung an für vierzehn Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Dassow, den 19. Januar 2023 Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten gez. Annett Pahl öffentlich aus. Bürgermeisterin Schönberg, 02.02.2023 Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 gez. Stephan Korn der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Bürgermeister nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung Stadt Schönberg nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. kanntmachungsvorschriften. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Bekanntmachung des Tätigkeitsberichtes mit Ablauf des 19.01.2023 bekannt gemacht. des Rechnungsprüfungsausschusses der Amt Schönberger Land Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2022 - Der Gemeindewahlleiter - Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg hat gegenüber der Stadt Schönberg einen Tätigkeitsbericht für das Öffentliche Bekanntmachung über das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Nachrücken einer Ersatzperson Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 31.01.2022 zur Kenntnis gegeben. in die Stadtvertretung Schönberg Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemäß § 46 des Landes-und Kommunalwahlgesetzes (LKWG Stadt Schönberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 06.01.2023 Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der aus der Stadtvertretung Schönberg ausgeschiedenen Person Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Callies, Jörn auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor- Stadt Schönberg am 26.05.2019 auf die Ersatzperson Kappel, derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten aus. Dirk übergeht. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß Schönberg, 07.02.2023 § 46 Abs. 4 i.V.m. § 35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte in der gez. Stephan Korn Stadt Schönberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Bürgermeister nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe Stadt Schönberg der Gründe Einspruch bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, erheben. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. Schönberg, den 02.02.2023 gez.Lehmann 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Gemeindewahlleiter Stadt Dassow für das Parken auf Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 01.02.2023 bekannt gemacht. öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) vom 19.01.2023 Bekanntmachung des Tätigkeitsberichtes Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der des Rechnungsprüfungsausschusses Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI. I S. 310, der Gemeinde Menzendorf 919) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2020 (BGBI. I S. 1653) in Verbindung mit § 1 der Landesverord- für das Haushaltsjahr 2022 nung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 4080) hat gegenüber der Gemeinde Menzendorf einen Tätigkeitsbericht wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Dassow vom für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. 05.01.2023 folgende 1. Änderung zu der Parkgebührenordnung Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde der Gemeindevertre- vom 06.10.2020 beschlossen. tung in ihrer Sitzung am 31.01.2023 zur Kenntnis gegeben.
8 24. Februar 2023 • Woche 8 Amt Schönberger Land Der Tätigkeitsbericht 2022 des Rechnungsprüfungsausschus- §2 ses der Gemeinde Menzendorf wird hiermit öffentlich bekannt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- gemacht. nahmen Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung aufnahmen ohneUmschuldungen (Krediter- des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor- mächtigung) wird festgesetzt auf 4.809.200 EUR derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Menzendorf, den 07.02.2023 §3 Verpflichtungsermächtigungen Anke Goerke Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Bürgermeisterin Gemeinde Menzendorf §4 Kassenkredite Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. festgesetzt auf 725.000 EUR Bekanntmachung des Tätigkeitsberichtes §5 2022 des Rechnungsprüfungsausschusses Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: der Gemeinde Lüdersdorf 1. Grundsteuer Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Lüdersdorf a) für die land- und forstwirtschaftlichen hat gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf einen Tätigkeitsbericht Flächen(Grundsteuer A) auf 330 v. H. für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der entsprechende Tätig- keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 430 v. H. 17.01.2023 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2022 des 2. Gewerbesteuer auf 390 v. H. Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Lüdersdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. §6 Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Stellen gemäß Stellenplan Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor- 10,54 Vollzeitäquivalente (VzÄ). derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. §7 Lüdersdorf, den 31.01.2023 Wertgrenzen Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- gez. Prof. Dr. Huzel maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent- sprechen. Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf für das Haushaltsjahr 2023 Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeinde- und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich vertretung vom 17.01.2023 und nach Bekanntgabe der rechts- bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit aufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen §1 Auszahlungen übersteigt. Ergebnis- und Finanzhaushalt Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 8 1. im Ergebnishaushalt auf % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. einen Gesamtbetrag der Erträge von 7.609.700 EUR der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen einen Gesamtbetrag der Aufwendungen des Finanzhaushaltes. auf 9.133.200 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare der Rücklagen von -1.025.900 EUR Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- 2. im Finanzhaushalt auf maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1% der Gesamtinvestitionen a) einen Gesamtbetrag der laufenden nicht überschreiten. Einzahlungen von 7.257.400 EUR Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen einen Gesamtbetrag der laufenden und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in Auszahlungen1 von 8.886.500 EUR den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik einen jahresbezogenen Saldo der zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 laufenden Ein- und Auszahlungen von -1.629.100 EUR % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- aus der Investitionstätigkeit von 3.560.800 EUR haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine einen Gesamtbetrag der Auszahlungen Abweichung von 10.000 EUR handelt. aus der Investitionstätigkeit von 8.370.000 EUR einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- aus der Investitionstätigkeit von -4.809.200 EUR förderungsmaßnahmen: festgesetzt. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als ____ erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen. 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- Investitionsförderungsmaßnahmen keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
Amt Schönberger Land 24. Februar 2023 • Woche 8 9 rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne Hinweis: Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen. wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Doppik beträgt 100.000 €. 23942 Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, während der allge- meinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung §8 öffentlich aus. Bewirtschaftungsregeln 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite https://www.scho- Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im enberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen Folgenden oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes am 26. Januar 2023 öffentlich bekannt gemacht. bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen gez. Lenschow Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Amtsvorsteher Teilfinanzhaushalt. 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- Haushaltssatzung der Stadt Dassow zahlungen sowie die Aufwendungen bzw. Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 für Leiharbeit werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfä- Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes hig erklärt. Die vorgenannten Aufwendungen bzw. Aus- Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertre- zahlungen sind von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt tung vom 31.01.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen: bzw. im Gesamthaushalt auszunehmen. §1 3. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden Ergebnis- und Finanzhaushalt nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorge- nannten Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit im in 2023 in 2024 Teilhaushalt bzw. im Gesamthaushalt auszunehmen. 1. im Ergebnishaushalt auf 4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht einen Gesamtbetrag der zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensa- Erträge von 8.725.900 8.197.700 EUR tion von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge einen Gesamtbetrag der aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehrauf- Aufwendungen von 7.650.600 11.071.000 EUR wendungen aus Abschreibungen verwendet werden. ein Jahresergebnis nach 5. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebun- Veränderung der Rücklagen dene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind von 1.075.300 -1.381.100 EUR nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwen- 2. im Finanzhaushalt auf dungen bzw. Auszahlungen. a) einen Gesamtbetrag der 6. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen laufenden Einzahlungen berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen von 8.135.300 7.652.900 EUR bzw. Mehrauszahlungen. einen Gesamtbetrag der 7. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus- laufenden Auszahlungen1 zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. von 10.562.500 11.288.100 EUR 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. einen jahresbezogenen Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen- Saldo der laufenden Ein- dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitio- und Auszahlungen von -2.427.200 -3.635.200 EUR nen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des b) einen Gesamtbetrag der Teilhaushaltes. Einzahlungen aus der 8. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für lau- Investitionstätigkeit von 5.617.900 1.941.400 EUR fende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus einen Gesamtbetrag die Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 4 GemHVO- Auszahlungen aus der Doppik für einseitig deckungsfähig erklärt. Investitionstätigkeit von 5.617.900 1.941.400 EUR 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 15 Abs. einen der Saldo aus 1 GemHVO-Doppik werden für übertragbar erklärt. Die Ein- und Auszahlungen aus Übertragungen sind auf das Notwendige zu beschränken. der Investitionstätigkeit von 0 0 EUR Sei bleiben längstens bis zum Ende des Haushaltsfolge- festgesetzt. jahres verfügbar. ____ 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Nachrichtliche Angaben: förderungsmaßnahmen 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des §2 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -163.900 EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- 2. Zum Finanzhaushalt nahmen Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- lungen zum 31. Dezember des Haushalts- rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. jahres beträgt voraussichtlich -131.200 EUR 3. Zum Eigenkapital §3 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Verpflichtungsermächtigungen Dezember des Haushaltsjahres beträgt 15.328.612 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. voraussichtlich EUR §4 Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.01.2023 erteilt. Kassenkredite Lüdersdorf, den 26. Januar 2023 in 2023 in 2024 gez. Prof. Dr. Huzel Siegel Der Höchstbetrag der Kassen- 810.000 EUR 760.000 EUR Bürgermeister kredite wird festgesetzt auf
10 24. Februar 2023 • Woche 8 Amt Schönberger Land §5 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- Hebesätze zahlungen sowie die Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Leiharbeit werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über in 2023 in 2024 die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig er- 1. Grundsteuer klärt. Die vorgenannten Aufwendungen bzw. Auszahlungen a) für die land- und sind von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt bzw. im Ge- forstwirtschaftlichen Flächen samthaushalt auszunehmen. (Grundsteuer A) auf 300 v. H. 300 v. H. 3. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden b) für die Grundstücke nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte (Grundsteuer B) auf 380 v. H. 380 v. H. hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorge- 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. 340 v. H. nannten Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit im §6 Teilhaushalt bzw. im Gesamthaushalt auszunehmen. Stellen gemäß Stellenplan 4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensati- 8,63 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in 2023 und 8,63 Vollzeitäquivalente on von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus (VzÄ) in 2024 der Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwen- dungen aus Abschreibungen verwendet werden. §7 5. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- Wertgrenzen ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 bzw. Auszahlungen. GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn 6. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR bzw. Mehrauszahlungen. entsprechen. 7. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah- Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen- und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Teil- einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % haushaltes. des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen 8. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für laufende Auszahlungen übersteigt. Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investiti- Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des onstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik für § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- einseitig deckungsfähig erklärt. haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 8 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. GemHVO-Doppik werden für übertragbar erklärt. Die Über- der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen tragungen sind auf das Notwendige zu beschränken. Sei des Finanzhaushaltes. bleiben längstens bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare verfügbar. Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- Nachrichtliche Angaben: maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1% der Gesamtinvestitionen in 2023 in 2024 nicht überschreiten. 1. Zum Ergebnishaushalt Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen Das Ergebnis zum und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in 31. Dezember des den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik Haushaltsjahresbeträgt zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 voraussichtlich 6.175.437 € 4.794.337 € % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- 2. Zum Finanzhaushalt haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine Der Saldo der laufenden Abweichung von 10.000 EUR handelt. Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- Haushaltsjahres beträgt förderungsmaßnahmen: voraussichtlich 4.724.375 € 1.089.175 € Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen. 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- zum 31. Dezember des keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde- Haushaltsjahres beträgt rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen voraussichtlich 25.476.256 € 22.916.156 € und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen. Die Haushaltssatzung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt, sie enthält Doppik beträgt 100.000 €. keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. §8 Dassow, den 13.02.2023 Bewirtschaftungsregeln gez. Annett Pahl (Siegel) 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwen- Bürgermeisterin dungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist. Hinweis: Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähig- Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre keit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entspre- 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haus- chende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. haltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amts-
Amt Schönberger Land 24. Februar 2023 • Woche 8 11 gebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, während der Artikel 1 allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntgabe Änderungen der Hauptsatzung öffentlich aus. Die Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 2. Januar 2020 wird Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen wie folgt geändert: mit Ablauf des 14.02.2023 bekannt gemacht. In § 10 Abs. 3 werden folgende Worte gestrichen: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Stadt Dassow Ordnung Der Bürgermeister „Entscheidungen nach § 11 Abs.4, S. 2“ für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert: über das Amt Schönberger Land Ausschuss für Schul-, Kultur-, Bildungsangelegenheiten, Bekanntmachung Schule, Kultur und Heimatpflege, Vereinsförderung, Sport- Sport, Jugend, entwicklung, Jugendförderung und der Grundstücksgesellschaft Stadt Dassow Senioren und Sozialwesen, Behinderten- und Senioren- mit beschränkter Haftung Soziales förderung, Seniorenbetreuung, zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates: Kindertagesstätten und Tourismus, Beratung der Anträge und Beschluss- Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadt Dassow mbH empfehlung zur Zuschusshöhe gem. Richt- setzt ab dem 12.01.2023 wie folgt zusammen: linie der Stadt Schönberg zur Förderung Vorsitzender: Herr Matthias Ober sozialer und kultureller Projekte stellv. Vorsitzende: Frau Anne Brauer In § 11 Abs. 4 werden folgende Worte gestrichen: Mitglied: Herr Klaus-Peter Ninnemann soweit es sich um Vorhaben gem. § 30, 33 oder 34 BauGB handelt. Mitglied: Herr Sören Fenner Mitglied: Herr Andreas Busch Abweichungen von städtischen Satzungen und Anträge nach § Mitglied: Frau Margit Umling 35 BauGB sind durch den Bauausschuss abschließend zu ent- Mitglied: Herr Florian Müller scheiden. Dem § 11 wird Abs. 6 angefügt: Dassow, den 07.02.2023 (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bewilligt Förder- gez. Annett Pahl mittel in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR gemäß der „Richtlinie der Bürgermeisterin Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte“. der Stadt Dassow Artikel 2 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Inkrafttreten mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Ab- schluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des Stadt Dassow Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichts- Der Bürgermeister behörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH Schönberg, den 1. Februar 2023 über das Amt Schönberger Land gez. Stephan Korn (Dienstsiegel) Bekanntmachung Bürgermeister Der Wirtschaftsplan 2023 und der 5-jährige Finanzplan 2023 - Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- 2027 der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH wurde in der Sit- vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 zung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern 12.01.2023 beraten und genehmigt. Die Stadtvertretung der Stadt nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung Dassow hat in ihrer Sitzung am 31.01.2023 den Wirtschaftsplan nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt 2023 und den 5-jährigen Finanzplan bis 2027 der Grundstücks- nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- gesellschaft Dassow mbH beschlossen. kanntmachungsvorschriften. Der Wirtschaftsplan 2023 und der 5-jährige Finanzplan bis 2027 der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH werden hiermit öffent- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen lich bekanntgegeben. Sie liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt mit Ablauf des 03.02.2023 bekannt gemacht. der Bekanntmachung an für vierzehn Werktage in der Amtsver- waltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Dassow, 07.02.2023 gez. Annett Pahl Bürgermeisterin Senioren aus dem Amt Schönberger Land Stadt Dassow unterwegs - Angebote 2023 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht. Göldenitz bis Dummerstorf Reisetermin: 12.04.2023, Preis 83,00 € 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Leistungen: Busfahrt, Eintritt Landschulmuseum, Führung der Stadt Schönberg vom 1. Februar 2023 im Museum, Nachsitzstunde, Gulaschsuppe, Kaffeegedeck in Rövershagen Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Kontakt: Marion Heinze 038828 844033 oder Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert 01605337626 durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Altes Land Beschluss der Stadtvertretung vom 10. November 2022 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehör- Reisetermin: 03.05.2023, Preis 83,00 € de des Landkreises Nordwestmecklenburg am 24. Januar 2023 Leistungen: Busfahrt, Mittagessen, Reiseleitung während nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der der Rundfahrt, Kaffee und Kuchen am Bus Stadt Schönberg erlassen: Kontakt: Gisela Graupmann 038828 21645
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