Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...

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Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 25
                                      25. Februar 2022
                                      Ausgabe 2/22
                                                                                        der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                              Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                    sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                         www.pixabay.com

                                                  Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022.
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
2   25. Februar 2022 • Woche 8 		                                                                                     Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:          Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:           Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:             038828 330-0
              Die nächste Ausgabe                      Fax:                 038828 330-175

            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
                                                       Online-Dienste:
                                                                            info@schoenberger-land.de
                                                                            www.schoenberger-land.de
                                                                            https://www.schoenberger-land.de/online
                   erscheint am                        Mängelmelder:        https://schoenberger-land.de/mängelmelder
                25. März 2022.                         Öffnungszeiten der Verwaltung:
                 Annahmeschluss                        Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet.

           für redaktionelle Beiträge                  Mo. - Do.            09:00 - 12:00 Uhr u.
                                                       Di. u. Do.           14:00 - 18:00 Uhr
                und Anzeigen ist                       Fr.                  geschlossen
            (Posteingang im Verlag)                    Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
                                                       In den Amtsgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw.
                 15. März 2022.                        FFP2-Maske.
                                                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinba-
                                                       rung:
                                                       Mo., Di. und Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. und Do.          14:00 - 18:00 Uhr
    Impressum                                          Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine
                                                       telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden                     Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Herausgeber, Druck und Verlag:                     Amtskasse                                   330 - 1201, 1203 und 1211
    LINUS WITTICH Medien KG                            Anlagenbuchhaltung                          330 - 1206
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
                                                       Anliegerbescheinigungen                     330 - 1214
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Bauanträge                                  330 - 1401
    www.wittich.de                                     Bauleitplanung                              330 - 1410 und 1411
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Bürgerinformation                           330 - 1107
    Amt Schönberger Land                               Buß- und Verwarngelder                      330 - 1305
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Einwohnermeldeamt                           330 - 1303, 1304 und 1307
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Finanzverwaltung                            330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Fischereischeine                            330 - 1305
    unter Anschrift des Verlages.                      Feuerwehren                                 330 - 1311
                                                       Gebäudemanagement                           330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Gewerbeamt                                  330 - 1309
    Auflage: 9.800 Exemplare                           Gewässer                                    330 - 1412
    Erscheinung: monatlich,
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Grünanlagen/Bäume                           330 - 1403
                                                       Hochbauinvestition                          330 - 1405 und 1416
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik                         330 - 1106
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Kindertageseinrichtungen                    330 - 1109
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht)          330 - 1408
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Ordnungsamt                                 330 - 1300 und 1310
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Personalabteilung                           330 - 1110 und 1111
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
                                                       Rechnungsprüfung                            330 - 1601
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Schulverwaltung                             330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                                 330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Stadtsanierung                              330 - 1410
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Standesamt                                  330 - 1110 und 1111
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-
                                                       Steuerabteilung                             330 - 1204 und 1205
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenbeleuchtung                          330 - 1413
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Straßenunterhaltung                         330 - 1412
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Straßenverkehr (StVO)                       330 - 1301
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Tiefbau                                     330 - 1402
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Vergabestelle                               330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,       Vermietung kommunaler Liegenschaften        330 - 1407 und 1409
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                               330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation                         330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
                                                       Winterdienst                                330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                              330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                            330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst                    330 - 1102 und 1108
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Amt Schönberger Land		                                                                                  25. Februar 2022 • Woche 8          3
                                                                     BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
                                                                     der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden
                                                                     unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
                                                                     Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüders-
                                                                     dorf geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach
                                                                     § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungs-
                                                                     vorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
                                                                     Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dies
                                                                     (§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB) gilt entsprechend, wenn Fehler nach
Amtliche Bekanntmachung                                              § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
der Gemeinde Lüdersdorf                                              Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
                                                                     BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä-
                                                                     digungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungs-plan
Betrifft:    Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21
                                                                     in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von
             „Am Lüdersdorfer Graben“
                                                                     Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
hier:        Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses                  Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in
             gemäß § 10 Abs. 3 BauGB                                 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer          (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) enthalten oder
Sitzung am 02.02.2022 den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüders-           aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ab-
dorfer Graben“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und          lauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung   gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein,
beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.                         wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter
                                                                     Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Übersichts-          sich der Verstoß ergibt,
plan zu entnehmen.                                                   gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird.
                                                                     Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
                                                                     machungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend
                                                                     gemacht werden. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schön-
                                                                     berger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht.
                                                                     Hinweise zum Datenschutz
                                                                     Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus-
                                                                     drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.
                                                                     de/Datenschutzerklärung.
                                                                     Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des
                                                                     Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/
                                                                     Bekanntmachungen einsehbar.

                                                                     Lüdersdorf, den 15.02.2022

                                                                     gez. Prof. Dr. Huzel                (Siegel)
                                                                     Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf

                                                                     Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                     mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.

                                                                     Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow
                                                                     Betrifft:      Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß                                            „Brennereiweg“
§ 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
                                                                     hier:          Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer
Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf tritt mit Ablauf des Tages die-      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
ser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.          11.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bren-
Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungsplan        nereiweg“ beschlossen.
Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf und          Der Geltungsbereich befindet sich im Norden der Ortslage
die zugehörige Begründung dazu von diesem Tage an im Amt             Dassow, nördlich der Bundesstraße B 105 und umfasst die
Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG,          Flurstücke 44 (teilw.), 45/1, 45/2, 50 (teilw.), 51/2 (teilw.), 55 und 58
23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten einsehen und             (teilw.), Flur 1, der Gemarkung Kaltenhof sowie das Flurstück 154,
über den Inhalt Auskunft verlangen.                                  Flur 1 der Gemarkung Vorwerk. Der Geltungsbereich wird begrenzt
Der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer         im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf mit Begründung wird ergän-           im Osten durch ehemalige Stallanlagen sowie im Süden durch
zend unter der Adresse http://www.schoenberger-land.de in das        Wohnbebauung. Mit dem Bebauungsplan Nr. 38 beabsichtigt
Internet sowie in das zentrale Internetportal des Landes Meck-       die Stadt Dassow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
lenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.        die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß
Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB            § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Bebauung mit Einfa-
im Wege der Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte           milienhäusern zu schaffen. Ziel ist es ebenfalls, die verkehrliche
Flächennutzungsplan kann wie oben angegeben eingesehen wer-          Erschließung im Bereich der neuen Bebauung bedarfsgerecht
den; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.         auszubauen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach
Hinweise:                                                            § 10 BauGB aufgestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3      Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
4   25. Februar 2022 • Woche 8 		                                                                                                 Amt Schönberger Land
Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes                          einen Gesamtbetrag der laufenden
Nr. 38 „Brennereiweg“                                                        Auszahlungen1 von                                                 5.214.500 EUR
                                                                             einen jahresbezogenen Saldo der
                                                                             laufenden Ein- und Auszahlungen
                                                                             von                                                              -1.092.500 EUR
                                                                      b)     einen Gesamtbetrag der
                                                                             Einzahlungen aus der
                                                                             Investitionstätigkeit von                                                        0 EUR
                                                                             einen Gesamtbetrag der
                                                                             Auszahlungen aus der
                                                                             Investitionstätigkeit von                                         1.212.000 EUR
                                                                             einen Saldo aus Ein- und
                                                                             Auszahlungen aus der
                                                                             Investitionstätigkeit von                                         -1.212.000EUR
                                                                festgesetzt.
                                                                ________
                                                                1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

                                                                förderungsmaßnahmen

                                                                §2
                                                                Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
                                                                nahmen
                                                                Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
                                                                Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
                                                                (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf   1.050.000 EUR
                                                                §3
Hinweise zum Datenschutz                                        Verpflichtungsermächtigungen
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus-      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.      §4
de/Datenschutzerklärung.                                        Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes   Der Höchstbetrag der Kredite zur
Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-     Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
kanntmachungen einsehbar.                                       festgesetzt auf                              400.000 EUR
                                                                §5
Dassow, den 15.02.2022
                                                                Amtsumlage
gez. Annett Pahl                       (Siegel)                 Die Amtsumlage wird auf 11,75 v. H. der Umlagegrundlagen
Bürgermeisterin der Stadt Dassow                                festgesetzt.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen     §6
mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.                      Stellen gemäß Stellenplan
                                                                Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                61,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
                                                                §7
                                                                Weitere Vorschriften
                                                                Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-
                                                                maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13
                                                                GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn
                                                                a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder
Haushaltssatzung des Amtes Schönberger                          b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR
Land für das Haushaltsjahr 2022                                     entsprechen.
                                                                Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV
Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des      M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein
Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des
                                                                Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen
Amtsausschusses vom 27.01.2022 und nach Bekanntgabe der
                                                                und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich
rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflich-
                                                                bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit
tigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 %
§1                                                              des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                    Auszahlungen übersteigt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird               Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des
1. im Ergebnishaushalt auf                                      § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-
       einen Gesamtbetrag der Erträge                           haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als
       von                                     4.145.900 EUR    4 % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.
       einen Gesamtbetrag der                                   der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen
       Aufwendungen auf                        5.319.500 EUR    des Finanzhaushaltes.
       ein Jahresergebnis nach                                  Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
       Veränderung der Rücklagen von          -1.059.200 EUR    Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
2. im Finanzhaushalt auf                                        maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti-
   a) einen Gesamtbetrag der laufenden                          onen nicht überschreiten.
       Einzahlungen von                        4.122.000 EUR    Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                              25. Februar 2022 • Woche 8       5
und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen             3. Zum Eigenkapital
in den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-              Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
Doppik zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um        Dezember des Haushaltsjahres beträgt
10 % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie              voraussichtlich                                1.995.715 EUR
den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teil-
haushaltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um        Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.02.2022 erteilt.
eine Abweichung von 10.000 EUR handelt                               Schönberg, den 17. Februar 2022
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investiti-
onsförderungsmaßnahmen Investitionen und Investitionsför-            gez. Lenschow                       (Siegel)
derungsmaßnahmen gelten als erheblich, wenn sie 500.000 €            Amtsvorsteher
übersteigen. Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der
                                                                     Hinweis:
Geringfügigkeitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investiti-
onsförderungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen             Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen
auch ohne Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investiti-         Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
onszeitplänen und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen.          Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset-
Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-           zungen sind am 11.02.2022 wie folgt bekanntgegeben worden:
Doppik beträgt 100.000 €.                                            Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der im § 2 der Haushaltssatzung
                                                                     festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
§8                                                                   für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe
Bewirtschaftungsregeln                                               von 1.050.000 € genehmigt.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-              Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
   zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen                 Investitionsfördermaßnahmen reduzieren sich um die Beträge
   für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für          der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für
   gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer-         die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2022 veranschlagt sind.
   träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw.            Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen, mit Ausnahme
   Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät-             von zweckgebundenen Zuweisungen, sind zur Verringerung des
   ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen          Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und
   bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht            Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu
   deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah-           berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind
   lungen der einzelnen Teilhaushalte.                               dementsprechend zu nutzen.
2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des          Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe
   Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie       von Aufträgen die maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvor-
   sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des         schriften über die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen
   Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte.                zu beachten sind.
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht           Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind in der Haus-
   zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation            haltssatzung 2022 nicht enthalten.
   von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der         Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
   Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen            und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
   aus Abschreibungen verwendet werden.                              werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde-               Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im
   ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht          Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich
   gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen            aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
   bzw. Auszahlungen.
5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen                  gez. Lenschow
   berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen               Amtsvorsteher
   bzw. Mehrauszahlungen.                                            Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit               mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.
   Ausnahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind
   jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig mit
   Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-        Tätigkeitsbericht des
   maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands-            Rechnungsprüfungsausschusses des
   ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten
   Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend         Amtes Schönberger Land für das
   erhöhen.                                                          Haushaltsjahr 2021
7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves-
                                                                     Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
   titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun-         hat gegenüber dem Amt Schönberger Land einen Tätigkeitsbe-
   gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und         richt für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Der entsprechende
   Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes.          Tätigkeitsbericht wurde dem Amtsausschuss in seiner Sitzung
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über-             am 27.01.2022 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsberichte
   tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige        des Rechnungsprüfungsausschusses wird hiermit öffentlich
   zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des            bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom
   folgenden Haushaltsjahres verfügbar.                              Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der
                                                                     Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
Nachrichtliche Angaben:                                              Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten
1. Zum Ergebnishaushalt                                              öffentlich aus.
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des                                 Schönberg, 14.02.2022
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich        1.068.742 EUR
2. Zum Finanzhaushalt                                                gez. Lenschow
   Der Saldo der laufenden Ein- und                                  Amtsvorsteher
   Auszahlungen zum 31. Dezember des                                 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich          103.320 EUR      mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
6    25. Februar 2022 • Woche 8 		                                                                            Amt Schönberger Land
Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf                              Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-
                                                                    nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
zum 31. Dezember 2019                                               Selmsdorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer          sichtigt.
Sitzung am 13.01.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde              Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-
Selmsdorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt.         legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
                                                                    für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
                                                                    Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-
bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
                                                                    wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur
Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für            Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein
sieben Tage nach Bekanntmachung beim Amt Schönberger Land,          erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere
Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus. Zur       die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die
Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-        Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen
nummer 038828 3301200 erforderlich.                                 der Gemeinde Selmsdorf, die Berücksichtigung von Entschei-
                                                                    dungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens
Selmsdorf, 03.02.2022
                                                                    einbezogen.
gez. Marcus Kreft
                                                                    Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-
Bürgermeister
                                                                    rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen         tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
mit Ablauf des 07.02.2022 bekannt gemacht.                          des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
                                                                    Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende
                                                                    sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Bestätigungsvermerk und Bericht des
                                                                    Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen
Rechnungsprüfungsausschusses vom                                    geführt.
02.11.2021 über die Prüfung des                                     Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der
Jahresabschlusses 2019                                              Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte
der Gemeinde Selmsdorf                                              entsprechen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem
                                                                    Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60
Der Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31.12.2019           KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-
wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde             Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
Selmsdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das           ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus-     Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung überwiegend ein den
ses 2019 (i. d. F. vom 12.10.2021) zusammengefasst und einen        tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.                      Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Selmsdorf.
Bestätigungsvermerk                                                 Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört-      Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ergänzend fest:
liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.          Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum
                                                                    31. Dezember 2019                               T€    32.322,3
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und
                                                                    Die Eigenkapitalquote beträgt zum
8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
                                                                    31. Dezember 2019                               %          58,9
Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie
                                                                    Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter
die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
                                                                    Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum
Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres-
                                                                    Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2019            %           97,8
abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
                                                                    Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen
den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen
                                                                    zum 31. Dezember 2019 in Höhe von               T€        393,6
zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe-
                                                                    Die Verbindlichkeiten Quote (kurzfristiges und
sens der
                                                                    langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31.
                    Gemeinde Selmsdorf                              Dezember 2019                                   %            2,2
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember      Die Gemeinde Selmsdorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschul-
2019 geprüft.                                                       det.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die                Das Jahresergebnis vor Veränderung der
Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der               Rücklagen 2019 beträgt                          T€      1.707,0
§§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des            Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in
Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amts-          Höhe von                                        T€           0,0
vorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist      Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine       gebildet in Höhe von                            T€     1.392,4
Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum          Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach
Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens              Veränderung der Rücklagen                       T€        314,6
und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf        Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
abzugeben.                                                          beträgt                                         T€           0,0
                                                                    Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus Haushaltsvor-
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des
                                                                    jahren ist im Haushaltsjahr 2019 ein Haushaltsausgleich gemäß
§ 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die   § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben.
Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum       Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-        ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und     Auszahlungen aus in Höhe von                    T€      - 271,0
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit      aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2
erkannt werden.                                                     GemHVO-Doppik vorzutragen                       T€      3.495,1
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                              25. Februar 2022 • Woche 8       7
die planmäßigen Tilgungen für                                       13.01.2022 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2021 des
Investitionskredite betragen in 2019            T€    31,9          Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Selmsdorf wird
Es verbleibt ein Saldo in Höhe von              T€ 3.192,2          hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt
Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren          zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
ist im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich gemäß              sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger
§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung gegeben.            Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den
                                                                    Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019 T€     589,4
Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch                     Selmsdorf, 01.02.2022
Investitionseinzahlungen                        T€   205,1
                                                                    gez. Marcus Kreft
Aufnahme von investiven Krediten                T€   425,5
                                                                    Bürgermeister
durch Eigenkapital                              T€ 3.356,2
Die Investitionskredite haben unter                                 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um T€         31,9          mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.
Die liquiden Mittel haben insgesamt
zugenommen um                                   T€ 3.079,6
                                                                    1. Satzung zur Änderung der Satzung der
Zur Deckung des Saldos der investiven Ein- und Auszahlungen
aus Vorjahren sind finanzielle Mittel aus dem Saldo der laufenden   Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung
Ein- und Auszahlungen (s. Eigenkapital) aufgewendet, Nachweis       von Gebühren zur Deckung der
Muster 5a. Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2019        Verbandsbeiträge des Wasser- und
der Gemeinde Selmsdorf ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik
unter Berücksichtigung der Vorjahre in der Ergebnisrechnung und     Bodenverbandes Stepenitz-Maurine
in der Finanzrechnung erreicht.                                     vom 01.02.2022
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat für 2019 eine 7. Fortfüh-      Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-
rung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt, dieses wurde        burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
am 28.03.2019 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde            vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), geändert durch Artikel 1
des Landkreises NWM am 15.04.2019 mit dem Haushaltsplan             des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467); der §§ 1, 2, 4
2019 vorgelegt.                                                     und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ge-        Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
ben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zur Besorgnis. Über      vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch
die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten      Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162)
ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der        und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunter-
Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.       haltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S.
Selmsdorf, 02.11.2021/05.11.2021                                    458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018
                                                                    (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Ge-
gez. Herr Peter Tengler                                             meindevertretung Selmsdorf vom 13.01.2022 nachfolgende 1.
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
                                                                    Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über
der Gemeinde Selmsdorf
                                                                    die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am             des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen:
02.11.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die
                                                                    Artikel 1
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Zeitraum vom
                                                                    Änderung der Satzung
01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Gemeinde Selmsdorf
                                                                    Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von
in der Fassung vom 12.10.2021 zu empfehlen. Der Bestätigungs-
                                                                    Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
vermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus-
                                                                    Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 02.04.2019 wird wie
ses 2019 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am
13.01.2022 bekanntgegeben.                                          folgt geändert:
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des        Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält
Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Selmsdorf werden hiermit        folgende Fassung:
öffentlich bekannt gemacht.                                         „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2022 15,23 €/ha. Die Berech-
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und         nung der Gebühren erfolgt pro m².
der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt      Zu- und Abschläge auf den Gebührensatz sind gemäß Anlage 1
der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal-        dieser Satzung zu berücksichtigen.“
tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,
Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.         Artikel 2
                                                                    Inkrafttreten
Selmsdorf, 01.02.2022                                               Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
gez. Marcus Kreft                                                   Selmsdorf, den 01.02.2022
Bürgermeister
                                                                    gez. Marcus Kreft                    (Dienstsiegel)
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.                          Bürgermeister

                                                                    Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
                                                                    vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
Tätigkeitsbericht 2021 des
                                                                    der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Rechnungsprüfungsausschusses                                        nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
der Gemeinde Selmsdorf                                              nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
                                                                    nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be-
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Selmsdorf
                                                                    kanntmachungsvorschriften.
hat gegenüber der Gemeinde Selmsdorf einen Tätigkeitsbericht
für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Der entsprechende Tätig-      Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am       mit Ablauf des 07.02.2022 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
8    25. Februar 2022 • Woche 8 		                                                    Amt Schönberger Land

              Information an die Bürgerinnen und Bürger
                der Stadt Dassow zum Breitbandausbau
                 „2. Bauabschnitt“ im Landkreis NWM
       Da ich regelmäßig in unserer Gemeinde zum Breitbandausbau angesprochen werde,
       hier eine kurze Info und Antworten auf Fragen aus der Bürgermeister-Infoveranstaltung
       der WEMACOM vom 27.01.2022.

       Der Ausbau der Breitbandversorgung in unserem Landkreis geht weiter voran und mit
       dem 2. Bauabschnitt sollen weitere Lücken von unterversorgten Haushalten
       (Datenübertragungsgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s) - die sogenannten „Weißen
       Flecken“ - geschlossen werden, soweit noch kein Ausbau geplant ist.

       Wie kann ich die Verfügbarkeit für meinen
       Haushalt prüfen?
       In der Regel wird jeder Haushalt, der über den 2. Bauabschnitt
       angebunden werden kann, postalisch angeschrieben.
       Außerdem sind zentrale Infoveranstaltungen in den Gemeinden
       geplant, soweit es die aktuelle Pandemielage zulässt.

       Man kann sich aber auch über folgende Internetseite informieren:
       https://www.wemag.com/internet
       Hier erhält man dann auf Grundlage der angegebenen Daten die
       Auskunft, ob der Haushalt zu den förderfähigen Adressen des
       aktuellen Ausbaugebietes gehört.

       Was mache ich, wenn meine
       Adresse als nicht förderfähig
       angezeigt wird, ich aber der
       Meinung bin, dass mein Haushalt
       unterversorgt ist?
    1. Prüfung der Versorgungsleistung über eine App
       der Bundesnetzagentur
       https://www.breitbandmessung.de/

    2. Wenn diese Prüfung bestätigt, dass dem
       Haushalt weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung
       gestellt werden können, kann man dieses den
       Breitbandkoordinatoren des Landkreises NWM
       melden (z.B. per Mail oder Post ein Anschreiben
       incl. Nachweis aus der App)
       Kontaktdaten sind hier zu finden:
       https://www.nordwestmecklenburg.de/de/breitbandversorgung.html
       Dort wird die Förderfähigkeit geprüft und der Haushalt wird ggf. in den 2.Bauabschnitt mit
       aufgenommen.

       Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne in meiner Sprechstunde
       dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr. Aufgrund der aktuellen Situation bitte ich allerdings um
       Voranmeldung.

       Ihre Annett Pahl
       Bürgermeisterin Stadt Dassow
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                                  25. Februar 2022 • Woche 8        9

Amt Schönberger Land                                                Grieben                                                    III           22.03.2022
Fachbereich IV                                                      Groß Molzahn                                               IV            28.02.2022
                                                                    Holdorf                                                    V             07.03.2022
Deckeninstandsetzung der Gemeindestraße                             Königsfeld                                                 V             09.03.2022
                                                                    Lüdersdorf                                                 III           21.03.2022
Lauen ab B 104 bis K1 Selmsdorf
                                                                    Lützow                                                     VI            23.03.2022
Die gesamte Bauausführung erfolgt unter Vollsperrung der            Menzendorf                                                 III           22.03.2022
Fahrbahn. Der Anwohnerverkehr wird dabei weitestgehend              Mühlen Eichsen                                             VI            22.03.2022
aufrechterhalten. Die Anwohner erhalten vor Baubeginn weiter-       Rehna, Nesow                                               V             07.03.2022
führende Informationen durch die Baufirma.
Die Sanierungsstrecke erstreckt sich über eine Länge von            Rehna, Vitense                                             V             08.03.2022
2.060 m. Der Bauanfang befindet sich an der Bundesstraße 104,       Mitglied                                                    Schau- Datum
das Bauende an der Kreisstraße 1.
Die Baudurchführung ist ab dem 04.04.2022 vorgesehen.                                                                           bezirk
Neben der Herstellung einer neuen Deckschicht in Asphaltbau-        Rieps                                                       IV     02.03.2022
weise wird auch der Gehweg in der Ortslage Lauen in Teilflächen     Roduchelstorf                                               III    29.03.2022
saniert sowie defekte Gossen- und Muldensteine ausgetauscht.        Roggenstorf, Damshagen,
Ein Lichtraumprofilschnitt am Straßenbegleitgrün wurde bereits      Klütz, Kalkhorst                                            II           03.03.2022
vorgenommen.                                                        Rüting                                                      I            10.03.2022
                                                                    Schlagsdorf                                                 IV           28.02.2022
  Landkreis Nordwestmecklenburg                                     Schönberg                                                   III          28.03.2022
  Impfstützpunkt                                                    Schönberg, Lockwisch                                        III          29.03.2022
                                                                    Siemz-Niendorf                                              III          23.03.2022
  Tourenplan mobiles Impfteam - März 2022                           Siemz-Niendorf                                              III          24.03.2022
                                                                    Selmsdorf                                                   II           28.02.2022
  Impfungen von 14:00 - 18:00 Uhr                                   Stepenitztal, Börzow                                        II           04.03.2022
  KW 9                                                              Stepenitztal, Mallentin                                     II           07.03.2022
  28.02. -             Palmberghalle,                               Stepenitztal, Papenhusen                                    II           08.03.2022
  Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a,                     Testorf-Steinfort                                           I            09.03.2022
                       23923 Schönberg                              Thandorf                                                    IV           03.03.2022
  KW 10                                                             Upahl                                                       I            10.03.2022
  07.03. -             Palmberghalle,                               Upahl, Plüschow                                             I            14.03.2022
  Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a,                     Utecht                                                      IV           02.03.2022
                       23923 Schönberg                              Veelböken                                                   VI           21.03.2022
  KW 11                                                             Wedendorfersee                                              V            10.03.2022
  14.03. -             Palmberghalle,
  Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a,                     U. Schönfeld
                       23923 Schönberg                              Verbandsvorsteher
  KW 12
  21.03. -             Palmberghalle,
  Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a,
                       23923 Schönberg

                                                                                Senioren Café
  KW 13
  28.03. -             Palmberghalle,
  Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a,
                       23923 Schönberg

Bekanntmachung Gewässerschau 2022
Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine gibt die Ter-
mine der Gewässerschau 2022 bekannt. Mitglieder, Eigentümer,

                                                                                       15.00 - 17.00 Uhr
Anlieger und Nutzungsberechtigte von Gewässer- bzw. Ufergrund-
stücken, Fischereiberechtigte, Jagdpächter, Gewässernutzer,
Inhaber von Wasserrechten, Verbände und interessierte Bürger
sind aufgerufen, Probleme schriftlich bzw. telefonisch an die Ge-          im Foyer der Palmberghalle
schäftsstelle des WBV zu übermitteln, die von besonderem Inter-
esse sind. Die Coronabestimmungen für die Zeit der Schauen sind
                                                                           jeden 2. Mittwoch im Monat
nicht absehbar, so dass wir von Teilnahmen absehen möchten.
Mitglied                             Schau- Datum                                 Kaffee trinken
                                                                                 mit Geselligkeit,
                                     bezirk
Bernstorf                            I         15.03.2022
Bobitz
Barnekow, Gägelow, Hohenkirchen I
                                     I         14.03.2022
                                               16.03.2022                         Unterhaltung
Brüsewitz, Gottesgabe                VI        24.03.2022                 und selbstgebackenem Kuchen
Carlow                               IV        01.03.2022
Cramonshagen                         VI        25.03.2022
                                                                               Gefördert durch:                           Veranstalter: Stadt Schönberg
Dalberg-Wendelsdorf                  VI        25.03.2022
Dassow                               II        01./02.03.2022                           Stiftung für Ehrenamt und
                                                                                        bürgerschaftliches Engagement
Dechow                               IV        03.03.2022                               in Mecklenburg-Vorpommern

Dragun                               VI        22.03.2022
Gadebusch, Pokrent, Krembz           V         14./15.03.2022
Grevesmühlen                         I         17.03.2022
Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022 - Amt ...
10   25. Februar 2022 • Woche 8 		                                                                   Amt Schönberger Land

                                                            Bibliothek Selmsdorf
Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der aktuellen
                                                            Lübecker Straße 35, 23923 Selmsdorf
Pandemielage!
                                                            Tel. 038828 539814
Datum        Veranstaltung               Veranstalter       gefördert durch die Gemeinde Selmsdorf und Landkreis NWM
09.03.2022   Seniorencafé in der         Stadt Schönberg    Öffnungszeiten:
15:00 Uhr    Palmberghalle                                  Montag:              14:00 - 18:00 Uhr
                                                            Dienstag             09:00 - 13:00 Uhr
                                                            Mittwoch:            09:00 - 13:00 Uhr
Volkskundemuseum
                                                            Donnerstag:          14:00 - 18:00 Uhr
in Schönberg e. V.                                          Freitag:             09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag            11:00 - 17:00 Uhr        3. Samstag im        09:00 - 12:00 Uhr
Samstag                            13:00 - 17:00 Uhr        Monat:
sowie nach Voranmeldung                                     Beide Bibliotheken   bieten Abholservice nach telefonischer
                                                            Vereinbarung an!
Verein KUK e. V.
                                                            Weitere Veranstaltungen Senioren
Bücherei Schönberg                                          der Stadt Schönberg
Feldstraße 28, 23923 Schönberg
Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de             Datum      Veranstaltung                   Veranstalter
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM           Jeden      14:00 - 15:00 Uhr               Senioren der Stadt
Öffnungszeiten:                                             Donnerstag Seniorensport - in              Schönberg
Dienstag           14:00 - 18:00 Uhr                                   „Rudis Kl. Volkshaus“
Mittwoch:          08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag:        14:00 - 19:00 Uhr                        Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
1. Samstag im      11:00 - 15:00 Uhr                        Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mit-
Monat:                                                      machen!
Amt Schönberger Land		                                                                        25. Februar 2022 • Woche 8      11
Montag         19:00 - 21:00 Uhr   Badminton                     FC Schönberg 95
Dienstag       19:00 - 20:00 Uhr   Fatburner
                                                                 Trainingsplan Saison 2021/2022 - Kunstrasen
Mittwoch       19:00 - 21:00 Uhr   Badminton
                                                                 Montag:            15:00 Uhr    Mädchen
Donnerstag     20:00 - 21:00 Uhr   Lady´s Basketball
                                                                                    16:00 Uhr    F/G und E
                                   (für alle Lady´s, die gerne
                                   Basketball spielen oder es                       17:30 Uhr    A und C
                                   gerne ausprobieren                               19:00 Uhr    2. Männer/Alte Herren
                                   möchten)                      Dienstag:          16:00 Uhr    D1 und D2
                                                                                    17:30 Uhr    B
Sportangebote in der Sporthalle der                                                 19:00 Uhr    1. Männer
Regionalen Schule mit Grundschule                                Mittwoch:          16:00 Uhr    Mädchen und F/G
                                                                                    17:30 Uhr    C
Schönberg, Dassower Straße 10                                                       19:00 Uhr    2. Männer und A
Montag         16:00 - 17:00 Uhr   Rückengymnastik               Donnerstag:        16:00 Uhr    D1 und E
               17:30 - 18:30 Uhr   Rückengymnastik                                  17:30 Uhr    A und B
               19:00 - 19:45 Uhr   Feierabendworkout                                19:00 Uhr    1. Männer
Mittwoch       16:00 - 16:45 Uhr   Rehagymnastik                 Freitag:           15:00 Uhr    D2
Donnerstag     19:00 - 20:00 Uhr   Rückenfitness                                    17:30 Uhr    Punktspiele
                                                                                    19:00 Uhr    Alte Herren
Angebote des Vereins                                             Altersklassen:     A            2001/02
                                                                                    B            2003/04
„Jugend und Freizeit“ e. V.
                                                                                    C            2005/06
immer montags            20:00 - 22:00 Uhr        Volleyball                        D            2007/08
immer donnerstags        17:00 - 18:30 Uhr        Badminton                         E            2009/10
                         20:00 - 22:00 Uhr        Volleyball                        F            2011/12
                                                                                    Mädchen      2007 - 2010

Veranstaltungen der
                                                                 Trainingszeiten
DRK-Familienbildungsstätte
                                                                 Schönberger Judoverein von 1963 e. V.
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen,                             Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13 A (gegenüber der
Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413                              Palmberghalle)/ weitere Infos unter www.schoenberger-jv.de
Wochentag Uhrzeit         Veranstaltungs-        Veranstaltung   Wochentag        Uhrzeit            Veranstaltung
                          ort                                    montags &        16:30 - 18:00      Kindertraining / 7 - 10
montags      15:00 -      Schönberg         Osteoporose-         mittwochs                           Jahre
             16:00        Gymnastikraum     gymnastik                             18:00 - 19:30      Jugendliche / 11 - 17 Jahre
                          der Palmberghalle                                       19:30 - 21:00      Erwachsene / ab 18 Jahre
             16:30 -      Schönberg         Osteoporose-         dienstags        17:00 - 18:30      Kampfzwerge / 4 - 6 Jahre
             17:30        Gymnastikraum     gymnastik                             19:00 - 20:00      Frauensportgruppe
                          der Palmberghalle
             18:30 -      Schönberg         Hatha-Yoga
             20:00        Gymnastikraum                          Schützenzunft zu Schönberg
                          der Palmberghalle
                                                                 von 1821 e. V.
dienstags    17:30 -      Schönberg Katha- Wirbelsäulen-
             18:30        rinenhaus        gymnastik             - Trägerin der Sportplakette des
             18:30 -      Schönberg              Hatha Yoga      Bundespräsidenten -
             20:00        Katharinenhaus                         23923 Schönberg, Arno-Esch-Straße 17
donners-     18:00 -      Schönberg              Fit ab 40       Unsere Anlage ist zugelassen für das Sportschießen mit
tags         19:00        Palmberghalle                          • Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter,
                                                                 • Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter,
                                                                 • Luftdruckwaffen auf 10 Meter
Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
                                                                 sowie für das Bogenschießen.
immer        18:00 -      Schwimmen              Lübeck          Das Training findet grundsätzlich am Donnerstag und Freitag
montags      19:00 Uhr    lernen für Kinder      Schwimmhalle    von 18:00 bis 20:00 Uhr statt.
                                                 in Kücknitz
                                                 (1 Bahn)        Für private Feierlichkeiten besteht die Möglichkeit, das
                                                                 Schützenhaus auf dem Vereinsgelände zu mieten. Sprechen Sie
             19:00 -      Rettungsschwim-        Lübeck
                                                                 uns bitte an einem der Trainingstage persönlich oder telefonisch
             20:00 Uhr    mer-                   Schwimmhalle
                                                                 unter 038828 25377 an! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Monika
                          training für Kinder,   in Kücknitz
                                                                 Stickel.
                          Jugendliche und        (2 Bahnen)
                                                                 Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie unsere website:
                          Erwachsene
                                                                 schützenzunft-schönberg.de. Wir würden uns freu-
immer      17:30 -        DRK-Juniorretter in Schönberg,         en, Sie als am Schießsport sowie an der Traditions- und
mittwochs 19:00 Uhr                        im Naturbad           Brauchumspflege unserer 200 Jahre alten Zunft Interessierte in
14-täglich                                                       unserer Anlage begrüßen zu dürfen.
12    25. Februar 2022 • Woche 8 		                                                                         Amt Schönberger Land
Angebote des Sportverein                                          Mittwoch:                        Mittwoch:
                                                                  17:00 -       Sport-Mix für      09:30 -    Turnen mit
Lüdersdorf 96 e. V.                                               18:00 Uhr     Kinder             10:30 Uhr  Kindern der
(Informationen: Oliver Lischtschenko                                            (1. - 4. Klasse)              Tagesmütter
0162 6502098 - 1.                                                 18:00 -       Tischtennis        16:00 -    „Modern Dance
                                                                  22:00 Uhr                        17:00 Uhr  Ballett“
Vorsitzender;
                                                                                                              (6 - 10 Jahre)
Karl Borrmann 0172/4250780, - Abteilung Fußball                                                    17:00 -    „Modern Dance
 Montag Volleyball             19:00 -   Sporthall Schule                                          18:00 Uhr  Ballett“
           Erwachsene          21:00 Uhr Wahrsow                                                              (ab 11 Jahre)
 Dienstag Fußball              19:00 -   Sportplatz Schule                                         19:00 -    funktionelles
           Erwachsene          21:00 Uhr Wahrsow                                                   20:00 Uhr  Training
 Mittwoch Badminton Mix        20:00 -   Sporthalle Schule                                                    Erwachsene
                               21:30 Uhr Wahrsow                  Donnerstag:                      Donnerstag:
 Freitag   Fußball             19:00 -   Sportplatz Schule        18:00 -     Sportmix             18:30 -    Yoga
           Erwachsene          21:00 Uhr Wahrsow                  19:30 Uhr                        19:45 Uhr
                                                                  19:30 -     Badminton
Angebote des Bushido                                              22:00 Uhr
                                                                  Freitag:                         Freitag:
Sportverein Wahrsow e. V.                                         17:30 -     Just For Fun         16:30 -      „Zumba-Kids“
                                                                  19:00 Uhr   Volleyball           17:30 Uhr
Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow:
                                                                  19:00 -     Volleyball           18:00 -      Zumba Step
Judo                                                              20:30 Uhr   Jugendliche          19:00 Uhr
Montag      17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder vom 5. bis zum     20.30 -     Volleyball Jug. u.
                                    6. Lebensjahr                 22:00 Uhr   Erwachsene
Montag      17.00 Uhr bis 18.30 Uhr für Kinder vom 7. bis zum     Sonntag:
                                    12. Lebensjahr                16:00 -     Volleyball Jug. u.
                                                                  20:00 Uhr   Erwachsene
Eltern-Kind-Turnen und Kinderturnen
Montag:    16:00 Uhr - 17:00 Uhr für Kinder vom 1. bis zum        Trainingszeiten unserer Kinder- und Jugendfußballer
                                 3. Lebensjahr                    auf dem Sportplatz der Grundschule Herrnburg:
           17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis zum
                                 6. Lebensjahr                    montags:
Mittwoch: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis zum         15:30 - 17:00 Uhr    F2-Jugend        Jahrg. 2014
                                 6. Lebensjahr                    16:00 - 17:30 Uhr    D-Jugend         Jahrg. 2010
                                                                  17:30 - 19:00 Uhr    F1-Jugend        Jahrg. 2013
Hot-Iron                                                          17:30 - 19:00 Uhr    E1-Jugend        Jahrg. 2011
Mittwoch    18:00 Uhr - 19:00 Uhr   für Jugendliche und           dienstags:
                                    Erwachsene                    17:00 - 18:30 Uhr    B-Jugend         Jahrg. 2005/2006
                                                                  17:00 - 18:30 Uhr    C-Jugend         Jahrg. 2007/2008/2009
                                                                  mittwochs:
Turnen, Akrobatik und Zirkus                                      15:30 - 17:00 Uhr    F2-Jugend        Jahrg. 2014
Donnerstag 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr vom 9. bis zum                 16:00 - 17:30 Uhr    D Jugend         Jahrg. 2010
                                   14. Lebensjahr                 16:30 - 18:00 Uhr    E2-Jugend        Jahrg. 2012
Donnerstag 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr vom 6. bis zum                 17:30 - 19:00 Uhr    E1-Jugend        Jahrg. 2011
                                   8. Lebensjahr                  donnerstags:
                                                                  17:00 - 18:30 Uhr    B-Jugend         Jahrg. 2005/2006
Weitere Informationen auf unserer Homepage                        17:00 - 18:30 Uhr    C-Jugend         Jahrg. 2007/2008/2009
www.bsv-wahrsow.de                                                freitags:
                                                                  16:30 - 17:30 Uhr    G1-Jugend        Jahrg. 2015
Angebote des Sport und Freizeit                                   16:30 - 17:30 Uhr    G2-Jugend        Jahrg. 2016/2017
Herrnburg e. V.                                                   16:30 - 18:00 Uhr    E2-Jugend        Jahrg. 2012
                                                                  17:30 - 19:00 Uhr    F1-Jugend        Jahrg. 2013
Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de
                                                                  Jeder, der Lust hat, kann einfach zu den angegebenen Trainings-
Sporthalle an der               SFH Vereinsheim                   zeiten vorbei schauen.
Grundschule Herrnburg           Gärtnereiweg 9                    Sämtliche Fragen beantwortet telefonisch Lars Junker, Tel.: 0176
Montag:                         Montag                            56820944
16:30 -      Zirkus             17:00 -    Qui-Gong
18:00 Uhr                       18:00 Uhr                         Angebote der Familienbegegnungsstätte
19:00 -      Tischtennis        19:00 -    Aerobic & Fitness      Dassow, Lübecker Straße 50
22:00 Uhr                       20:00 Uhr
                                20:00 -    Fatburner              Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles
                                21:00 Uhr                         Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein
Dienstag:                       Dienstag:                         Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es
10:00 Uhr    Nordic Walking     09:30 -    Turnen mit             finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Die-
                                10.30 Uhr  Kindern der            se werden rechtzeitig in der Tagespresse, auf Plakaten, auf der
                                           Tagesmütter            Dassower Internetseite aber auch bei „Kiek in“ bekannt gegeben.
15:30 -      Eltern-Kind-       17:30 -    Fit älter werden
16:30 Uhr    Turnen             18:30 Uhr                         Unsere wöchentlichen Angebote
             (1 - 4 Jahre)                                        Montag:
16:30 -      Kinderturnen                                         14:00 - 17:00 Uhr       Gedächtnistraining
17:30 Uhr    (4 - 6 Jahre)                                        14:00 - 17:00 Uhr       Töpfern
18:45 -      Zumba                                                Dienstag:
19:45 Uhr                                                         14:00 - 17:00 Uhr       Spielgruppe
20:00 -      Freizeitfußball                                      Mittwoch:
21:30 Uhr                                                         14:00 - 17:00 Uhr       Seniorengymnastik
Amt Schönberger Land		                                                                          25. Februar 2022 • Woche 8    13
alle 14 Tage 15:00 Uhr Stricken „Wolliges Vergnügen“                 Sportangebote SV Dassow 24 e. V.
Donnerstag:
14:00 - 17:00 Uhr      Spielenachmittag
                                                                     In der Dornbuschhalle
15:00 - 16:30 Uhr      Bastelnachmittag für Kinder
                       (alle 14 Tage)                                Basketball Montag            16:00 -     Training Jugend
Samstag:
                                                                                                  18:00 Uhr
16:00 - 19:00 Uhr      Würfelnachmittag (alle 14 Tage)
                                                                                Kontakt Frau Kähler
Jeden 1. Dienstag im Monat um 9:30 Uhr laden wir zur Gesprächs-      Volleyball Montag            18:30 -     Training
runde mit Frühstück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über                                     21:00 Uhr   Erwachsene
ihre Arbeit. Sie werden im Aushang, in der Presse und auf der                   Kontakt Silke Abramowsky
Dassower Internetseite bekannt gegeben.
Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren                     Mittwoch          18:30 -     Training
Geburtstagsgästen ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen                                          21:00 Uhr   Erwachsene
Kaffeerunde ein und es gibt ein kleines kulturelles Programm.                   Donnerstag        15:30 -     Training Jugend
Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unse-                                        17:00 Uhr
ren großen Raum (max. 35 Personen) und die voll ausgestattete                   Kontakt Sylvio Reich
Küche. Bitte rufen Sie mich einfach an!                              Fußball    (nur wetterbedingt - sonst Sportplatz)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
                                                                                Dienstag          15:30 -     Training
Andrea Hinrichs                                                                                   17:00 Uhr   G-Jugend
Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow                                    Kontakt Thomas Grigat
Telefon: 0163 5070561                                                Badminton Mittwoch           19:00 -     Training
                                                                                                   21:00 Uhr Erwachsene
Heimat- und Tourismusverein                                                     Donnerstag        15:30 -     Training Jugend
Dassow - Tor zur Ostsee e. V.                                                                     17:00 Uhr
Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä-                 Kontakt Bianca Grucza
ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow,     Judo       Dienstag und      17:00 -     Training Jugend
Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte                  Donnerstag        18.30 Uhr
unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un-                  Dienstag und      18:00 -     Training
serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der                       Donnerstag        19:30 Uhr   Erwachsene
Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80598,
mobil 0172 6787392 (Burkhard Wunder) oder 038826 974012,                        Kontakt Rene Pormetter
mobil 0176 50015584 (Hans Espenschied) möglich.                      Gymnastik Montag             17:00 -     Training RSG
                                                                                                  19:00 Uhr   Girls
Sportangebote SV Dassow 24 e. V.                                                Kontakt Frau Falckenhagen
                                                                                Dienstag          19:00 -     Training Damen
im Vereinsheim und auf dem Sportplatz                                                              21:00 Uhr
                                                                                Kontakt Frau Kreft
Radsport      Dienstag und Donnerstag                                           Mittwoch          14:30 -     Eltern-
              Training draußen, Treffpunkt nach Vereinbarung                                      16:00 Uhr   Kind-Turnen
              ab Januar Krafttraining im Vereinsheim, Greves-
                                                                                Kontakt Frau Zysk
              mühlener Straße 28
              Ansprechpartner Ingo Eichberg                                     Mittwoch          16:00 -     Training RSG
Kraftsport    Training im Vereinsheim in der Grevesmühlener                                       18:00 Uhr   Girls
              Straße 28 jederzeit nach Vereinbarung                             Kontakt Frau Falckenhagen
              Kontakt über Jens Hinzmann                                        Donnerstag        18:30 -     Training Senioren
                                                                                                  19:30 Uhr
Fußball ab sofort                                                               Kontakt Frau Jahr
G-Jugend     Montag              15:30 - 16:45 Uhr
                                 (nach Wetter ggf. auch in der
                                 Dornbuschhalle)                     Sportangebote des Selmsdorfer
               Ansprechpartner Thomas Grigat
F-Jugend       Montag            16:00 - 17:30 Uhr
                                                                     Sportverein‘94 e. V. (SSV - 94 e. V.)
               Ansprechpartner Marko Kühl & Fynn                     telefonisch zu erreichen unter 038823 54953 oder per E-Mail:
               Westphal
                                                                     info@selmsdorfersportverein.de
E-Jugend       Montag            17:30 - 18:30 Uhr
               Ansprechpartner Fabian Horn und Andre Ney             Montag:
D-Jugend       Dienstag          16:45 - 18:15 Uhr                   14:00 Uhr - 15:00 Uhr     Seniorensport
               Donnerstag        16:45 - 18:15 Uhr                   19:30 Uhr - 20:30 Uhr     Aerobic
               Ansprechpartner Stefan Wesselow &                     Dienstag:
               Nico Erasmus                                          19:00 Uhr - 21:30 Uhr     Fußball Freizeit
B-Jugend       Montag            17:30 - 18:45 Uhr
                                                                     Mittwoch:
                                 (Sportplatz Dassow)
                                                                     19:30 Uhr - 21:00 Uhr     Badminton und Tischtennis
               Mittwoch          17:15 - 18:45 Uhr
                                                                     Donnerstag:
                                 (Kalkhorst)
                                                                     18:15 Uhr - 19:15 Uhr     Kraft und Ausdauer
               Ansprechpartner Marko Kühl & Lars Lange
Herren         Dienstag und Don- 19:00 - 20:30 Uhr                   19:30 Uhr - 21:30 Uhr     Volleyball
               nerstag                                               Samstag:
               Ansprechpartner Marco Knickrehm &                     10:00 Uhr - 14:00 Uhr     Cheerleading
               Kevon Tittel
Freizeitkicker Donnerstag        19:00 - 21:00 Uhr                   Sportangebote des FC Selmsdorf e. V.
               Ansprechpartner Martin Prehn
Oldies (Ü35) Freitag             ab 18:00 Uhr                        Telefonisch zu erreichen unter 038823 54635 oder per E-Mail:
               Ansprechpartner Andre Bischoff                        fcselmsdorf@gmail.com
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