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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 25 25. Februar 2022 Ausgabe 2/22 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte www.pixabay.com Die nächste Ausgabe erscheint am 25. März 2022.
2 25. Februar 2022 • Woche 8 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: Online-Dienste: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 25. März 2022. Öffnungszeiten der Verwaltung: Annahmeschluss Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet. für redaktionelle Beiträge Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr u. Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Anzeigen ist Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. In den Amtsgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. 15. März 2022. FFP2-Maske. Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinba- rung: Mo., Di. und Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. und Do. 14:00 - 18:00 Uhr Impressum Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauanträge 330 - 1401 www.wittich.de Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgerinformation 330 - 1107 Amt Schönberger Land Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Fischereischeine 330 - 1305 unter Anschrift des Verlages. Feuerwehren 330 - 1311 Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, jeweils zum letzten Freitag eines Monats Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Rechnungsprüfung 330 - 1601 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Stadtsanierung 330 - 1410 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Standesamt 330 - 1110 und 1111 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenbeleuchtung 330 - 1413 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenunterhaltung 330 - 1412 können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Tiefbau 330 - 1402 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Vermietung kommunaler Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 25. Februar 2022 • Woche 8 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüders- dorf geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungs- vorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dies (§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB) gilt entsprechend, wenn Fehler nach Amtliche Bekanntmachung § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. der Gemeinde Lüdersdorf Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä- digungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungs-plan Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von „Am Lüdersdorfer Graben“ Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in gemäß § 10 Abs. 3 BauGB der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) enthalten oder Sitzung am 02.02.2022 den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüders- aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ab- dorfer Graben“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und lauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Übersichts- sich der Verstoß ergibt, plan zu entnehmen. gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden. Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schön- berger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht. Hinweise zum Datenschutz Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus- drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land. de/Datenschutzerklärung. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/ Bekanntmachungen einsehbar. Lüdersdorf, den 15.02.2022 gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß „Brennereiweg“ § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf tritt mit Ablauf des Tages die- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am ser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. 11.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bren- Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungsplan nereiweg“ beschlossen. Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf und Der Geltungsbereich befindet sich im Norden der Ortslage die zugehörige Begründung dazu von diesem Tage an im Amt Dassow, nördlich der Bundesstraße B 105 und umfasst die Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, Flurstücke 44 (teilw.), 45/1, 45/2, 50 (teilw.), 51/2 (teilw.), 55 und 58 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten einsehen und (teilw.), Flur 1, der Gemarkung Kaltenhof sowie das Flurstück 154, über den Inhalt Auskunft verlangen. Flur 1 der Gemarkung Vorwerk. Der Geltungsbereich wird begrenzt Der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen, Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf mit Begründung wird ergän- im Osten durch ehemalige Stallanlagen sowie im Süden durch zend unter der Adresse http://www.schoenberger-land.de in das Wohnbebauung. Mit dem Bebauungsplan Nr. 38 beabsichtigt Internet sowie in das zentrale Internetportal des Landes Meck- die Stadt Dassow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für lenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt. die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Bebauung mit Einfa- im Wege der Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte milienhäusern zu schaffen. Ziel ist es ebenfalls, die verkehrliche Flächennutzungsplan kann wie oben angegeben eingesehen wer- Erschließung im Bereich der neuen Bebauung bedarfsgerecht den; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden. auszubauen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach Hinweise: § 10 BauGB aufgestellt. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
4 25. Februar 2022 • Woche 8 Amt Schönberger Land Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes einen Gesamtbetrag der laufenden Nr. 38 „Brennereiweg“ Auszahlungen1 von 5.214.500 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -1.092.500 EUR b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.212.000 EUR einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -1.212.000EUR festgesetzt. ________ 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.050.000 EUR §3 Hinweise zum Datenschutz Verpflichtungsermächtigungen Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land. §4 de/Datenschutzerklärung. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Der Höchstbetrag der Kredite zur Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird kanntmachungen einsehbar. festgesetzt auf 400.000 EUR §5 Dassow, den 15.02.2022 Amtsumlage gez. Annett Pahl (Siegel) Die Amtsumlage wird auf 11,75 v. H. der Umlagegrundlagen Bürgermeisterin der Stadt Dassow festgesetzt. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen §6 mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht. Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 61,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Weitere Vorschriften Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder Haushaltssatzung des Amtes Schönberger b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR Land für das Haushaltsjahr 2022 entsprechen. Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Amtsausschusses vom 27.01.2022 und nach Bekanntgabe der und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflich- bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit tigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % §1 des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis- und Finanzhaushalt Auszahlungen übersteigt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des 1. im Ergebnishaushalt auf § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- einen Gesamtbetrag der Erträge haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als von 4.145.900 EUR 4 % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. einen Gesamtbetrag der der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen Aufwendungen auf 5.319.500 EUR des Finanzhaushaltes. ein Jahresergebnis nach Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Veränderung der Rücklagen von -1.059.200 EUR Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- 2. im Finanzhaushalt auf maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti- a) einen Gesamtbetrag der laufenden onen nicht überschreiten. Einzahlungen von 4.122.000 EUR Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
Amt Schönberger Land 25. Februar 2022 • Woche 8 5 und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen 3. Zum Eigenkapital in den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO- Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Doppik zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um Dezember des Haushaltsjahres beträgt 10 % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie voraussichtlich 1.995.715 EUR den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teil- haushaltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.02.2022 erteilt. eine Abweichung von 10.000 EUR handelt Schönberg, den 17. Februar 2022 Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen Investitionen und Investitionsför- gez. Lenschow (Siegel) derungsmaßnahmen gelten als erheblich, wenn sie 500.000 € Amtsvorsteher übersteigen. Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Hinweis: Geringfügigkeitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investiti- onsförderungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen auch ohne Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investiti- Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises onszeitplänen und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen. Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset- Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- zungen sind am 11.02.2022 wie folgt bekanntgegeben worden: Doppik beträgt 100.000 €. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen §8 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe Bewirtschaftungsregeln von 1.050.000 € genehmigt. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen Investitionsfördermaßnahmen reduzieren sich um die Beträge für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2022 veranschlagt sind. träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen, mit Ausnahme Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- von zweckgebundenen Zuweisungen, sind zur Verringerung des ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah- berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind lungen der einzelnen Teilhaushalte. dementsprechend zu nutzen. 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie von Aufträgen die maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvor- sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des schriften über die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte. zu beachten sind. 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind in der Haus- zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation haltssatzung 2022 nicht enthalten. von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen aus Abschreibungen verwendet werden. werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. bzw. Auszahlungen. 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen gez. Lenschow berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen Amtsvorsteher bzw. Mehrauszahlungen. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht. Ausnahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- Tätigkeitsbericht des maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands- Rechnungsprüfungsausschusses des ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend Amtes Schönberger Land für das erhöhen. Haushaltsjahr 2021 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun- hat gegenüber dem Amt Schönberger Land einen Tätigkeitsbe- gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und richt für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Der entsprechende Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. Tätigkeitsbericht wurde dem Amtsausschuss in seiner Sitzung 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- am 27.01.2022 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsberichte tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige des Rechnungsprüfungsausschusses wird hiermit öffentlich zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Nachrichtliche Angaben: Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten 1. Zum Ergebnishaushalt öffentlich aus. Das Ergebnis zum 31. Dezember des Schönberg, 14.02.2022 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.068.742 EUR 2. Zum Finanzhaushalt gez. Lenschow Der Saldo der laufenden Ein- und Amtsvorsteher Auszahlungen zum 31. Dezember des Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 103.320 EUR mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht.
6 25. Februar 2022 • Woche 8 Amt Schönberger Land Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 Selmsdorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer sichtigt. Sitzung am 13.01.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- Selmsdorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt. legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein sieben Tage nach Bekanntmachung beim Amt Schönberger Land, erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus. Zur die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon- Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen nummer 038828 3301200 erforderlich. der Gemeinde Selmsdorf, die Berücksichtigung von Entschei- dungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens Selmsdorf, 03.02.2022 einbezogen. gez. Marcus Kreft Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- Bürgermeister rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung mit Ablauf des 07.02.2022 bekannt gemacht. des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Bestätigungsvermerk und Bericht des Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen Rechnungsprüfungsausschusses vom geführt. 02.11.2021 über die Prüfung des Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Jahresabschlusses 2019 Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte der Gemeinde Selmsdorf entsprechen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 Der Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31.12.2019 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO- wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen Selmsdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung überwiegend ein den ses 2019 (i. d. F. vom 12.10.2021) zusammengefasst und einen tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Selmsdorf. Bestätigungsvermerk Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ergänzend fest: liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2019 T€ 32.322,3 Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und Die Eigenkapitalquote beträgt zum 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des 31. Dezember 2019 % 58,9 Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres- Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2019 % 97,8 abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 393,6 zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe- Die Verbindlichkeiten Quote (kurzfristiges und sens der langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Gemeinde Selmsdorf Dezember 2019 % 2,2 für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember Die Gemeinde Selmsdorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschul- 2019 geprüft. det. Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Das Jahresergebnis vor Veränderung der Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der Rücklagen 2019 beträgt T€ 1.707,0 §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amts- Höhe von T€ 0,0 vorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine gebildet in Höhe von T€ 1.392,4 Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens Veränderung der Rücklagen T€ 314,6 und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren abzugeben. beträgt T€ 0,0 Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus Haushaltsvor- Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des jahren ist im Haushaltsjahr 2019 ein Haushaltsausgleich gemäß § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben. Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Auszahlungen aus in Höhe von T€ - 271,0 Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 erkannt werden. GemHVO-Doppik vorzutragen T€ 3.495,1
Amt Schönberger Land 25. Februar 2022 • Woche 8 7 die planmäßigen Tilgungen für 13.01.2022 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2021 des Investitionskredite betragen in 2019 T€ 31,9 Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Selmsdorf wird Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ 3.192,2 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für ist im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich gemäß sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung gegeben. Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019 T€ 589,4 Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch Selmsdorf, 01.02.2022 Investitionseinzahlungen T€ 205,1 gez. Marcus Kreft Aufnahme von investiven Krediten T€ 425,5 Bürgermeister durch Eigenkapital T€ 3.356,2 Die Investitionskredite haben unter Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um T€ 31,9 mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht. Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen um T€ 3.079,6 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Zur Deckung des Saldos der investiven Ein- und Auszahlungen aus Vorjahren sind finanzielle Mittel aus dem Saldo der laufenden Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung Ein- und Auszahlungen (s. Eigenkapital) aufgewendet, Nachweis von Gebühren zur Deckung der Muster 5a. Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2019 Verbandsbeiträge des Wasser- und der Gemeinde Selmsdorf ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik unter Berücksichtigung der Vorjahre in der Ergebnisrechnung und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine in der Finanzrechnung erreicht. vom 01.02.2022 Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat für 2019 eine 7. Fortfüh- Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- rung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt, dieses wurde burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung am 28.03.2019 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), geändert durch Artikel 1 des Landkreises NWM am 15.04.2019 mit dem Haushaltsplan des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467); der §§ 1, 2, 4 2019 vorgelegt. und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg- Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ge- Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung ben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zur Besorgnis. Über vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunter- Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind. haltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. Selmsdorf, 02.11.2021/05.11.2021 458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Ge- gez. Herr Peter Tengler meindevertretung Selmsdorf vom 13.01.2022 nachfolgende 1. Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über der Gemeinde Selmsdorf die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen: 02.11.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die Artikel 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Zeitraum vom Änderung der Satzung 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Gemeinde Selmsdorf Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von in der Fassung vom 12.10.2021 zu empfehlen. Der Bestätigungs- Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und vermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus- Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 02.04.2019 wird wie ses 2019 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.01.2022 bekanntgegeben. folgt geändert: Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Selmsdorf werden hiermit folgende Fassung: öffentlich bekannt gemacht. „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2022 15,23 €/ha. Die Berech- Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und nung der Gebühren erfolgt pro m². der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Zu- und Abschläge auf den Gebührensatz sind gemäß Anlage 1 der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal- dieser Satzung zu berücksichtigen.“ tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Artikel 2 Inkrafttreten Selmsdorf, 01.02.2022 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. gez. Marcus Kreft Selmsdorf, den 01.02.2022 Bürgermeister gez. Marcus Kreft (Dienstsiegel) Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.02.2022 bekannt gemacht. Bürgermeister Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 Tätigkeitsbericht 2021 des der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Rechnungsprüfungsausschusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Selmsdorf nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Selmsdorf kanntmachungsvorschriften. hat gegenüber der Gemeinde Selmsdorf einen Tätigkeitsbericht für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Der entsprechende Tätig- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am mit Ablauf des 07.02.2022 bekannt gemacht.
8 25. Februar 2022 • Woche 8 Amt Schönberger Land Information an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dassow zum Breitbandausbau „2. Bauabschnitt“ im Landkreis NWM Da ich regelmäßig in unserer Gemeinde zum Breitbandausbau angesprochen werde, hier eine kurze Info und Antworten auf Fragen aus der Bürgermeister-Infoveranstaltung der WEMACOM vom 27.01.2022. Der Ausbau der Breitbandversorgung in unserem Landkreis geht weiter voran und mit dem 2. Bauabschnitt sollen weitere Lücken von unterversorgten Haushalten (Datenübertragungsgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s) - die sogenannten „Weißen Flecken“ - geschlossen werden, soweit noch kein Ausbau geplant ist. Wie kann ich die Verfügbarkeit für meinen Haushalt prüfen? In der Regel wird jeder Haushalt, der über den 2. Bauabschnitt angebunden werden kann, postalisch angeschrieben. Außerdem sind zentrale Infoveranstaltungen in den Gemeinden geplant, soweit es die aktuelle Pandemielage zulässt. Man kann sich aber auch über folgende Internetseite informieren: https://www.wemag.com/internet Hier erhält man dann auf Grundlage der angegebenen Daten die Auskunft, ob der Haushalt zu den förderfähigen Adressen des aktuellen Ausbaugebietes gehört. Was mache ich, wenn meine Adresse als nicht förderfähig angezeigt wird, ich aber der Meinung bin, dass mein Haushalt unterversorgt ist? 1. Prüfung der Versorgungsleistung über eine App der Bundesnetzagentur https://www.breitbandmessung.de/ 2. Wenn diese Prüfung bestätigt, dass dem Haushalt weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden können, kann man dieses den Breitbandkoordinatoren des Landkreises NWM melden (z.B. per Mail oder Post ein Anschreiben incl. Nachweis aus der App) Kontaktdaten sind hier zu finden: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/breitbandversorgung.html Dort wird die Förderfähigkeit geprüft und der Haushalt wird ggf. in den 2.Bauabschnitt mit aufgenommen. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne in meiner Sprechstunde dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr. Aufgrund der aktuellen Situation bitte ich allerdings um Voranmeldung. Ihre Annett Pahl Bürgermeisterin Stadt Dassow
Amt Schönberger Land 25. Februar 2022 • Woche 8 9 Amt Schönberger Land Grieben III 22.03.2022 Fachbereich IV Groß Molzahn IV 28.02.2022 Holdorf V 07.03.2022 Deckeninstandsetzung der Gemeindestraße Königsfeld V 09.03.2022 Lüdersdorf III 21.03.2022 Lauen ab B 104 bis K1 Selmsdorf Lützow VI 23.03.2022 Die gesamte Bauausführung erfolgt unter Vollsperrung der Menzendorf III 22.03.2022 Fahrbahn. Der Anwohnerverkehr wird dabei weitestgehend Mühlen Eichsen VI 22.03.2022 aufrechterhalten. Die Anwohner erhalten vor Baubeginn weiter- Rehna, Nesow V 07.03.2022 führende Informationen durch die Baufirma. Die Sanierungsstrecke erstreckt sich über eine Länge von Rehna, Vitense V 08.03.2022 2.060 m. Der Bauanfang befindet sich an der Bundesstraße 104, Mitglied Schau- Datum das Bauende an der Kreisstraße 1. Die Baudurchführung ist ab dem 04.04.2022 vorgesehen. bezirk Neben der Herstellung einer neuen Deckschicht in Asphaltbau- Rieps IV 02.03.2022 weise wird auch der Gehweg in der Ortslage Lauen in Teilflächen Roduchelstorf III 29.03.2022 saniert sowie defekte Gossen- und Muldensteine ausgetauscht. Roggenstorf, Damshagen, Ein Lichtraumprofilschnitt am Straßenbegleitgrün wurde bereits Klütz, Kalkhorst II 03.03.2022 vorgenommen. Rüting I 10.03.2022 Schlagsdorf IV 28.02.2022 Landkreis Nordwestmecklenburg Schönberg III 28.03.2022 Impfstützpunkt Schönberg, Lockwisch III 29.03.2022 Siemz-Niendorf III 23.03.2022 Tourenplan mobiles Impfteam - März 2022 Siemz-Niendorf III 24.03.2022 Selmsdorf II 28.02.2022 Impfungen von 14:00 - 18:00 Uhr Stepenitztal, Börzow II 04.03.2022 KW 9 Stepenitztal, Mallentin II 07.03.2022 28.02. - Palmberghalle, Stepenitztal, Papenhusen II 08.03.2022 Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a, Testorf-Steinfort I 09.03.2022 23923 Schönberg Thandorf IV 03.03.2022 KW 10 Upahl I 10.03.2022 07.03. - Palmberghalle, Upahl, Plüschow I 14.03.2022 Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a, Utecht IV 02.03.2022 23923 Schönberg Veelböken VI 21.03.2022 KW 11 Wedendorfersee V 10.03.2022 14.03. - Palmberghalle, Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a, U. Schönfeld 23923 Schönberg Verbandsvorsteher KW 12 21.03. - Palmberghalle, Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg Senioren Café KW 13 28.03. - Palmberghalle, Amt Schönberger Land Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg Bekanntmachung Gewässerschau 2022 Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine gibt die Ter- mine der Gewässerschau 2022 bekannt. Mitglieder, Eigentümer, 15.00 - 17.00 Uhr Anlieger und Nutzungsberechtigte von Gewässer- bzw. Ufergrund- stücken, Fischereiberechtigte, Jagdpächter, Gewässernutzer, Inhaber von Wasserrechten, Verbände und interessierte Bürger sind aufgerufen, Probleme schriftlich bzw. telefonisch an die Ge- im Foyer der Palmberghalle schäftsstelle des WBV zu übermitteln, die von besonderem Inter- esse sind. Die Coronabestimmungen für die Zeit der Schauen sind jeden 2. Mittwoch im Monat nicht absehbar, so dass wir von Teilnahmen absehen möchten. Mitglied Schau- Datum Kaffee trinken mit Geselligkeit, bezirk Bernstorf I 15.03.2022 Bobitz Barnekow, Gägelow, Hohenkirchen I I 14.03.2022 16.03.2022 Unterhaltung Brüsewitz, Gottesgabe VI 24.03.2022 und selbstgebackenem Kuchen Carlow IV 01.03.2022 Cramonshagen VI 25.03.2022 Gefördert durch: Veranstalter: Stadt Schönberg Dalberg-Wendelsdorf VI 25.03.2022 Dassow II 01./02.03.2022 Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Dechow IV 03.03.2022 in Mecklenburg-Vorpommern Dragun VI 22.03.2022 Gadebusch, Pokrent, Krembz V 14./15.03.2022 Grevesmühlen I 17.03.2022
10 25. Februar 2022 • Woche 8 Amt Schönberger Land Bibliothek Selmsdorf Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der aktuellen Lübecker Straße 35, 23923 Selmsdorf Pandemielage! Tel. 038828 539814 Datum Veranstaltung Veranstalter gefördert durch die Gemeinde Selmsdorf und Landkreis NWM 09.03.2022 Seniorencafé in der Stadt Schönberg Öffnungszeiten: 15:00 Uhr Palmberghalle Montag: 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr Volkskundemuseum Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr in Schönberg e. V. Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Donnerstag 11:00 - 17:00 Uhr 3. Samstag im 09:00 - 12:00 Uhr Samstag 13:00 - 17:00 Uhr Monat: sowie nach Voranmeldung Beide Bibliotheken bieten Abholservice nach telefonischer Vereinbarung an! Verein KUK e. V. Weitere Veranstaltungen Senioren Bücherei Schönberg der Stadt Schönberg Feldstraße 28, 23923 Schönberg Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de Datum Veranstaltung Veranstalter gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM Jeden 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der Stadt Öffnungszeiten: Donnerstag Seniorensport - in Schönberg Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr „Rudis Kl. Volkshaus“ Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 19:00 Uhr Weitere Sportangebote in der Palmberghalle 1. Samstag im 11:00 - 15:00 Uhr Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mit- Monat: machen!
Amt Schönberger Land 25. Februar 2022 • Woche 8 11 Montag 19:00 - 21:00 Uhr Badminton FC Schönberg 95 Dienstag 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner Trainingsplan Saison 2021/2022 - Kunstrasen Mittwoch 19:00 - 21:00 Uhr Badminton Montag: 15:00 Uhr Mädchen Donnerstag 20:00 - 21:00 Uhr Lady´s Basketball 16:00 Uhr F/G und E (für alle Lady´s, die gerne Basketball spielen oder es 17:30 Uhr A und C gerne ausprobieren 19:00 Uhr 2. Männer/Alte Herren möchten) Dienstag: 16:00 Uhr D1 und D2 17:30 Uhr B Sportangebote in der Sporthalle der 19:00 Uhr 1. Männer Regionalen Schule mit Grundschule Mittwoch: 16:00 Uhr Mädchen und F/G 17:30 Uhr C Schönberg, Dassower Straße 10 19:00 Uhr 2. Männer und A Montag 16:00 - 17:00 Uhr Rückengymnastik Donnerstag: 16:00 Uhr D1 und E 17:30 - 18:30 Uhr Rückengymnastik 17:30 Uhr A und B 19:00 - 19:45 Uhr Feierabendworkout 19:00 Uhr 1. Männer Mittwoch 16:00 - 16:45 Uhr Rehagymnastik Freitag: 15:00 Uhr D2 Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückenfitness 17:30 Uhr Punktspiele 19:00 Uhr Alte Herren Angebote des Vereins Altersklassen: A 2001/02 B 2003/04 „Jugend und Freizeit“ e. V. C 2005/06 immer montags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball D 2007/08 immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr Badminton E 2009/10 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball F 2011/12 Mädchen 2007 - 2010 Veranstaltungen der Trainingszeiten DRK-Familienbildungsstätte Schönberger Judoverein von 1963 e. V. Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13 A (gegenüber der Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413 Palmberghalle)/ weitere Infos unter www.schoenberger-jv.de Wochentag Uhrzeit Veranstaltungs- Veranstaltung Wochentag Uhrzeit Veranstaltung ort montags & 16:30 - 18:00 Kindertraining / 7 - 10 montags 15:00 - Schönberg Osteoporose- mittwochs Jahre 16:00 Gymnastikraum gymnastik 18:00 - 19:30 Jugendliche / 11 - 17 Jahre der Palmberghalle 19:30 - 21:00 Erwachsene / ab 18 Jahre 16:30 - Schönberg Osteoporose- dienstags 17:00 - 18:30 Kampfzwerge / 4 - 6 Jahre 17:30 Gymnastikraum gymnastik 19:00 - 20:00 Frauensportgruppe der Palmberghalle 18:30 - Schönberg Hatha-Yoga 20:00 Gymnastikraum Schützenzunft zu Schönberg der Palmberghalle von 1821 e. V. dienstags 17:30 - Schönberg Katha- Wirbelsäulen- 18:30 rinenhaus gymnastik - Trägerin der Sportplakette des 18:30 - Schönberg Hatha Yoga Bundespräsidenten - 20:00 Katharinenhaus 23923 Schönberg, Arno-Esch-Straße 17 donners- 18:00 - Schönberg Fit ab 40 Unsere Anlage ist zugelassen für das Sportschießen mit tags 19:00 Palmberghalle • Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter, • Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter, • Luftdruckwaffen auf 10 Meter Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins sowie für das Bogenschießen. immer 18:00 - Schwimmen Lübeck Das Training findet grundsätzlich am Donnerstag und Freitag montags 19:00 Uhr lernen für Kinder Schwimmhalle von 18:00 bis 20:00 Uhr statt. in Kücknitz (1 Bahn) Für private Feierlichkeiten besteht die Möglichkeit, das Schützenhaus auf dem Vereinsgelände zu mieten. Sprechen Sie 19:00 - Rettungsschwim- Lübeck uns bitte an einem der Trainingstage persönlich oder telefonisch 20:00 Uhr mer- Schwimmhalle unter 038828 25377 an! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Monika training für Kinder, in Kücknitz Stickel. Jugendliche und (2 Bahnen) Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie unsere website: Erwachsene schützenzunft-schönberg.de. Wir würden uns freu- immer 17:30 - DRK-Juniorretter in Schönberg, en, Sie als am Schießsport sowie an der Traditions- und mittwochs 19:00 Uhr im Naturbad Brauchumspflege unserer 200 Jahre alten Zunft Interessierte in 14-täglich unserer Anlage begrüßen zu dürfen.
12 25. Februar 2022 • Woche 8 Amt Schönberger Land Angebote des Sportverein Mittwoch: Mittwoch: 17:00 - Sport-Mix für 09:30 - Turnen mit Lüdersdorf 96 e. V. 18:00 Uhr Kinder 10:30 Uhr Kindern der (Informationen: Oliver Lischtschenko (1. - 4. Klasse) Tagesmütter 0162 6502098 - 1. 18:00 - Tischtennis 16:00 - „Modern Dance 22:00 Uhr 17:00 Uhr Ballett“ Vorsitzender; (6 - 10 Jahre) Karl Borrmann 0172/4250780, - Abteilung Fußball 17:00 - „Modern Dance Montag Volleyball 19:00 - Sporthall Schule 18:00 Uhr Ballett“ Erwachsene 21:00 Uhr Wahrsow (ab 11 Jahre) Dienstag Fußball 19:00 - Sportplatz Schule 19:00 - funktionelles Erwachsene 21:00 Uhr Wahrsow 20:00 Uhr Training Mittwoch Badminton Mix 20:00 - Sporthalle Schule Erwachsene 21:30 Uhr Wahrsow Donnerstag: Donnerstag: Freitag Fußball 19:00 - Sportplatz Schule 18:00 - Sportmix 18:30 - Yoga Erwachsene 21:00 Uhr Wahrsow 19:30 Uhr 19:45 Uhr 19:30 - Badminton Angebote des Bushido 22:00 Uhr Freitag: Freitag: Sportverein Wahrsow e. V. 17:30 - Just For Fun 16:30 - „Zumba-Kids“ 19:00 Uhr Volleyball 17:30 Uhr Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow: 19:00 - Volleyball 18:00 - Zumba Step Judo 20:30 Uhr Jugendliche 19:00 Uhr Montag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder vom 5. bis zum 20.30 - Volleyball Jug. u. 6. Lebensjahr 22:00 Uhr Erwachsene Montag 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr für Kinder vom 7. bis zum Sonntag: 12. Lebensjahr 16:00 - Volleyball Jug. u. 20:00 Uhr Erwachsene Eltern-Kind-Turnen und Kinderturnen Montag: 16:00 Uhr - 17:00 Uhr für Kinder vom 1. bis zum Trainingszeiten unserer Kinder- und Jugendfußballer 3. Lebensjahr auf dem Sportplatz der Grundschule Herrnburg: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis zum 6. Lebensjahr montags: Mittwoch: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis zum 15:30 - 17:00 Uhr F2-Jugend Jahrg. 2014 6. Lebensjahr 16:00 - 17:30 Uhr D-Jugend Jahrg. 2010 17:30 - 19:00 Uhr F1-Jugend Jahrg. 2013 Hot-Iron 17:30 - 19:00 Uhr E1-Jugend Jahrg. 2011 Mittwoch 18:00 Uhr - 19:00 Uhr für Jugendliche und dienstags: Erwachsene 17:00 - 18:30 Uhr B-Jugend Jahrg. 2005/2006 17:00 - 18:30 Uhr C-Jugend Jahrg. 2007/2008/2009 mittwochs: Turnen, Akrobatik und Zirkus 15:30 - 17:00 Uhr F2-Jugend Jahrg. 2014 Donnerstag 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr vom 9. bis zum 16:00 - 17:30 Uhr D Jugend Jahrg. 2010 14. Lebensjahr 16:30 - 18:00 Uhr E2-Jugend Jahrg. 2012 Donnerstag 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr vom 6. bis zum 17:30 - 19:00 Uhr E1-Jugend Jahrg. 2011 8. Lebensjahr donnerstags: 17:00 - 18:30 Uhr B-Jugend Jahrg. 2005/2006 Weitere Informationen auf unserer Homepage 17:00 - 18:30 Uhr C-Jugend Jahrg. 2007/2008/2009 www.bsv-wahrsow.de freitags: 16:30 - 17:30 Uhr G1-Jugend Jahrg. 2015 Angebote des Sport und Freizeit 16:30 - 17:30 Uhr G2-Jugend Jahrg. 2016/2017 Herrnburg e. V. 16:30 - 18:00 Uhr E2-Jugend Jahrg. 2012 17:30 - 19:00 Uhr F1-Jugend Jahrg. 2013 Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de Jeder, der Lust hat, kann einfach zu den angegebenen Trainings- Sporthalle an der SFH Vereinsheim zeiten vorbei schauen. Grundschule Herrnburg Gärtnereiweg 9 Sämtliche Fragen beantwortet telefonisch Lars Junker, Tel.: 0176 Montag: Montag 56820944 16:30 - Zirkus 17:00 - Qui-Gong 18:00 Uhr 18:00 Uhr Angebote der Familienbegegnungsstätte 19:00 - Tischtennis 19:00 - Aerobic & Fitness Dassow, Lübecker Straße 50 22:00 Uhr 20:00 Uhr 20:00 - Fatburner Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles 21:00 Uhr Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein Dienstag: Dienstag: Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es 10:00 Uhr Nordic Walking 09:30 - Turnen mit finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Die- 10.30 Uhr Kindern der se werden rechtzeitig in der Tagespresse, auf Plakaten, auf der Tagesmütter Dassower Internetseite aber auch bei „Kiek in“ bekannt gegeben. 15:30 - Eltern-Kind- 17:30 - Fit älter werden 16:30 Uhr Turnen 18:30 Uhr Unsere wöchentlichen Angebote (1 - 4 Jahre) Montag: 16:30 - Kinderturnen 14:00 - 17:00 Uhr Gedächtnistraining 17:30 Uhr (4 - 6 Jahre) 14:00 - 17:00 Uhr Töpfern 18:45 - Zumba Dienstag: 19:45 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Spielgruppe 20:00 - Freizeitfußball Mittwoch: 21:30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Seniorengymnastik
Amt Schönberger Land 25. Februar 2022 • Woche 8 13 alle 14 Tage 15:00 Uhr Stricken „Wolliges Vergnügen“ Sportangebote SV Dassow 24 e. V. Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Spielenachmittag In der Dornbuschhalle 15:00 - 16:30 Uhr Bastelnachmittag für Kinder (alle 14 Tage) Basketball Montag 16:00 - Training Jugend Samstag: 18:00 Uhr 16:00 - 19:00 Uhr Würfelnachmittag (alle 14 Tage) Kontakt Frau Kähler Jeden 1. Dienstag im Monat um 9:30 Uhr laden wir zur Gesprächs- Volleyball Montag 18:30 - Training runde mit Frühstück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über 21:00 Uhr Erwachsene ihre Arbeit. Sie werden im Aushang, in der Presse und auf der Kontakt Silke Abramowsky Dassower Internetseite bekannt gegeben. Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Mittwoch 18:30 - Training Geburtstagsgästen ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen 21:00 Uhr Erwachsene Kaffeerunde ein und es gibt ein kleines kulturelles Programm. Donnerstag 15:30 - Training Jugend Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unse- 17:00 Uhr ren großen Raum (max. 35 Personen) und die voll ausgestattete Kontakt Sylvio Reich Küche. Bitte rufen Sie mich einfach an! Fußball (nur wetterbedingt - sonst Sportplatz) Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Dienstag 15:30 - Training Andrea Hinrichs 17:00 Uhr G-Jugend Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow Kontakt Thomas Grigat Telefon: 0163 5070561 Badminton Mittwoch 19:00 - Training 21:00 Uhr Erwachsene Heimat- und Tourismusverein Donnerstag 15:30 - Training Jugend Dassow - Tor zur Ostsee e. V. 17:00 Uhr Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä- Kontakt Bianca Grucza ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow, Judo Dienstag und 17:00 - Training Jugend Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte Donnerstag 18.30 Uhr unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un- Dienstag und 18:00 - Training serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der Donnerstag 19:30 Uhr Erwachsene Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80598, mobil 0172 6787392 (Burkhard Wunder) oder 038826 974012, Kontakt Rene Pormetter mobil 0176 50015584 (Hans Espenschied) möglich. Gymnastik Montag 17:00 - Training RSG 19:00 Uhr Girls Sportangebote SV Dassow 24 e. V. Kontakt Frau Falckenhagen Dienstag 19:00 - Training Damen im Vereinsheim und auf dem Sportplatz 21:00 Uhr Kontakt Frau Kreft Radsport Dienstag und Donnerstag Mittwoch 14:30 - Eltern- Training draußen, Treffpunkt nach Vereinbarung 16:00 Uhr Kind-Turnen ab Januar Krafttraining im Vereinsheim, Greves- Kontakt Frau Zysk mühlener Straße 28 Ansprechpartner Ingo Eichberg Mittwoch 16:00 - Training RSG Kraftsport Training im Vereinsheim in der Grevesmühlener 18:00 Uhr Girls Straße 28 jederzeit nach Vereinbarung Kontakt Frau Falckenhagen Kontakt über Jens Hinzmann Donnerstag 18:30 - Training Senioren 19:30 Uhr Fußball ab sofort Kontakt Frau Jahr G-Jugend Montag 15:30 - 16:45 Uhr (nach Wetter ggf. auch in der Dornbuschhalle) Sportangebote des Selmsdorfer Ansprechpartner Thomas Grigat F-Jugend Montag 16:00 - 17:30 Uhr Sportverein‘94 e. V. (SSV - 94 e. V.) Ansprechpartner Marko Kühl & Fynn telefonisch zu erreichen unter 038823 54953 oder per E-Mail: Westphal info@selmsdorfersportverein.de E-Jugend Montag 17:30 - 18:30 Uhr Ansprechpartner Fabian Horn und Andre Ney Montag: D-Jugend Dienstag 16:45 - 18:15 Uhr 14:00 Uhr - 15:00 Uhr Seniorensport Donnerstag 16:45 - 18:15 Uhr 19:30 Uhr - 20:30 Uhr Aerobic Ansprechpartner Stefan Wesselow & Dienstag: Nico Erasmus 19:00 Uhr - 21:30 Uhr Fußball Freizeit B-Jugend Montag 17:30 - 18:45 Uhr Mittwoch: (Sportplatz Dassow) 19:30 Uhr - 21:00 Uhr Badminton und Tischtennis Mittwoch 17:15 - 18:45 Uhr Donnerstag: (Kalkhorst) 18:15 Uhr - 19:15 Uhr Kraft und Ausdauer Ansprechpartner Marko Kühl & Lars Lange Herren Dienstag und Don- 19:00 - 20:30 Uhr 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Volleyball nerstag Samstag: Ansprechpartner Marco Knickrehm & 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Cheerleading Kevon Tittel Freizeitkicker Donnerstag 19:00 - 21:00 Uhr Sportangebote des FC Selmsdorf e. V. Ansprechpartner Martin Prehn Oldies (Ü35) Freitag ab 18:00 Uhr Telefonisch zu erreichen unter 038823 54635 oder per E-Mail: Ansprechpartner Andre Bischoff fcselmsdorf@gmail.com
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