LOMMATZSCHER ANZEIGER - Stadt Lommatzsch
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch | Neue Folge | 6. Jg. | Nr. 3 | 08.02.2019 www.lommatzsch.de LOMMATZSCHER ANZEIGER Ortsteile: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Barmenitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dörschnitz, Grauswitz, Ickowitz, Jessen, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Lommatzsch, Löbschütz, Marschütz, Mögen, Neckanitz, Paltzschen, Petzschwitz, Piskowitz, Pitschütz, Poititz, Prositz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schwochau, Sieglitz, Striegnitz, Trogen, Wachtnitz, Weitzschenhain, Wuhnitz, Zöthain, Zscheilitz
Seite 2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 AUF EIN WORT n Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Januar merkten wir an manchen knacke kalten Tagen mit 3. Beende deine Arbeit vor 06:00 Uhr – denn die Bürgerschaft glatten Straßen und ein paar wenigen Schneeflocken, dass wir muss pünktlich zur Arbeit. Winter haben. Für unsere Schulkinder hoffe ich zumindest auf 4. Halte die Straßen trocken und sauber – denn für den Auto- etwas Schnee in den Winterferien. Daher möchte an dieser Stel- fahrer ist der Kauf von Winterreifen unzumutbar. le ein paar aktuelle Informationen zum Winterdienst geben. 5. Verwende weder Splitt noch Salz – denn Reste davon könn- Diesen teilen sich aktuell die Stadt Lommatzsch mit der Firma ten über die Schuhe der Anwohner deren Parkettböden und Pàl & Steiger aus Zöthein. Diese Firma ist vor allem im östlichen Teppiche zerstören. Stadtgebiet unterwegs, der Bauhof übernimmt alle anderen 6. Sei überall gleichzeitig – denn jeder Anwohner hat gute Stadtbereiche. Unser Bauhof ist mit unserem Traktor und zwei Gründe, dass vor seiner Haustür früher als vor anderen ge- Multicars unterwegs. Wir räumen und streuen die Straßen nach räumt ist. Prioritäten. Zuerst werden die Busstrecken und gefährliche Ber- 7. Räume jede Straße und jeden Weg vollständig – denn die ge befahren sowie die Fußwege und Bushaltestellen beräumt. Verwendung einer Schaufel ist für manchen Anwohner un- Bitte beachten Sie als Autofahrer, dass es glatte Kurvenbereiche zumutbar; weise ihn auf keinen Fall auf die obliegenden oder verschneite Straßen geben kann und passen Sie Ihre Fahr- Pflicht zur Räumung eines Streifens oder Gehweges für weise entsprechend an. Als Hausbesitzer möchte ich Sie zu- Fußgänger hin – denn wofür bezahlt er sonst seine Steuern. gleich an Ihre Pflichten aus §§ 8 und 9 der Straßenreinigungs- 8. Lade Schnee nicht vor den Grundstückseinfahrten ab – satzung erinnern. Bitte versuchen Sie, Schneereste möglichst denn es muss doch ein Leichtes sein, das kleine Räumschild- am Fußwegrand aufzutürmen und nicht wieder auf die Straße chen am Fahrzeug alle zehn Meter umzuschwenken. zu schippen. Bei starken Schneefällen werden wir wieder Park- 9. Habe keine Angst vor zugeparkten Straßen – denn es muss verbotsschilder, insbesondere in der Schützenstraße, aufstellen. ein Leichtes sein, bei Dunkelheit, Schneetreiben und unter Damit soll ein ungehindertes Räumen der Straße durch den Schnee verdeckten Eisplatten mit einem tonnenschweren Winterdienst möglich werden. Nutzen Sie dann bitte die Park- ausladendem Fahrzeug zentimetergenau an PKW s vorbei- plätze am Schützenhaus oder am Freibad. zufahren. Für Fragen oder Probleme rund um den Winterdienst wenden 10. Lächle stets und erfülle jeden Sonderwunsch eines Anwoh- Sie sich bitte an die Bauverwaltung, an Frau Gräfe: 035241- ners – denn du kannst keine Nachsicht ob deiner schwieri- 54042 oder sylvia.graefe@lommatzsch.de. Bitte haben Sie Ver- gen Aufgaben erwarten.“ ständnis dafür, dass der Winterdienst bei starkem Schneefall nicht überall gleichzeitig sein kann und bleiben Sie bitte gelas- *Quelle: Freiberger Nachrichten, Amts- und Mitteilungsblatt sen. der Stadt Freiberg am Neckar, 39. Jahrg., Nr. 2, erschienen am Abschließen möchte ich mit einer heiter-nachdenklichen An- 14.01.2010. weisung für unsere Winterdienstmitarbeiter*: „Die zehn goldenen Regeln für jeden Winterdienstmitarbeiter In diesem Sinne wünsche ich uns noch eine schöne restliche 1. Sei dir stets bewusst, dass Schnee und Eis im Winter keine Lau- Winterzeit! ne der Natur sind, sondern reine Boshaftigkeit des Staates. 2. Beginne deine Arbeit nicht vor 05:30 Uhr – denn die Bürger- schaft will nicht lautstark geweckt werden. Ihre Anita Maaß n Öffentliche Bekanntmachung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 7. Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17 SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung ge- zur am Donnerstag, dem 14. Febuar 2019, um 19:00 Uhr, im Rat- mäß § 144 BauGB bezüglich UR-Nr. 111/2019 P vom haus Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadt- 16.01.2019, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 652 rates Lommatzsch lade ich Sie hiermit ein. 8. Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17 SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung ge- n Tagesordnung mäß § 144 BauGB bezüglich UR-Nr. 2716 H 2018 vom 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 20.12.2018, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 434 und 619 2. Tagesordnung, Protokollbestätigung 9. Entscheidung über die Annahme von Spenden 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen 10. Allgemeines/Informationen Sitzung 11. Anfragen der Stadträte 4. Aktuelles C 5. Bürgerfragestunde Mit freundlichen Grüßen M Y 6. Weitere Entscheidungsfindung Gestaltung Marktplatz Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN n Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Stadtrat am 26. Mai 2019 1. Zu wählen sind Stadt Anzahl Mitglieder Höchstzahl Bewerber Mindestzahl Unterstüt- je Wahlvorschlag zungsunterschriften Stadtrat in Lommatzsch 18 27 40 2. Die Wahlgebiete für die unter 1. bezeichnet Wahl ist das Gebiet der Stadt Lommatzsch mit ihren Ortsteilen. 3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl – frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis – spätestens am 21. März 2019, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (die elektronische Form ist ausgeschlossen) beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Am Markt 1, 01623 Lommatzsch 2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. 4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sach- sen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 6a bis 6e KomWG sowie § 16 KomWO entspre- chen. Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen beizufügen: • Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, • Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber, • Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehö- rigen Versicherungen an Eides statt, • im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vor- stand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, • beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder einer Partei die gültige Satzung zum Nach- weis der mitgliedschaftlichen Organisation, sofern diese nicht gemäß § 6 Abs. 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist, • beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschla- ges eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht, • bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG. 2. Wählbar sind Bürger der Stadt, sofern sie nicht nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. § 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bürger der Stadt ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mit- gliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnt. 3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in • einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversamm- lung) oder • einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rah- men der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Ver- sammlung vorzustellen. Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versamm- lungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählerverei- nigungen durch ihre Satzungen. Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehr- heit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl C M der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Y K
Seite 4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. 4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zu- ständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertre- tungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehöri- gen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen. 5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Auf- stellungsverfahren nach § 6c KomWG durchzuführen. 6. Indem die Wahlwerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschla- ges (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anla- ge 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versiche- rung an Eides statt gemäß § 6 a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlwerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend Mu- sterformular 1 unter http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzu- weisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutz-rechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG). 5. Vordrucke Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher Versicherungen sind – während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich bei der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch bei Frau Heimann im Zimmer 9 (Tel. 035241 54010). 6. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburts- datum und Anschrift der Hauptwohnung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. 2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags für den Stadtrat bei der Stadt Lommatzsch, im Bür- geramt, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch während folgender Zeiten: Öffnungszeiten Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr bis 21. März 2019, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (für die Stadtratswahl spätestens bis 14. März 2019 schriftlich zu beantra- gen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eines eigenen Wahlvor- schlags a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b) seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Lommatzsch vertreten ist bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisier- ten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist. 7. Der Gemeindewahlausschuss wird am Donnerstag, dem 28.03.2019 um 17 Uhr im Zimmer 1 des Rathauses der Stadt Lommatzsch zur Zulassung der Wahlvorschläge zusammentreten. Zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses hat Jedermann Zutritt. 8. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß § 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament und den Kreistagswahlen verbunden. Lommatzsch, den 30.01.2019 C M Ilka Heimann, Vorsitzende Gemeindewahlausschuss Y K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 5 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN C M Y K
Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN n Bekanntmachung der Beschlüsse des n Öffentliche Bekanntmachung – Stadtrates Lommatzsch Beteiligungsbericht 2017 n Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner Gemäß § 99 Absatz 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGe- öffentlichen Sitzung am 31.01.2019 folgende Beschlüsse: mO) ist der Beteiligungsbericht in Teilen mit Angaben gemäß § 99 Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17 Abs.2 SächsGemO durch die Stadt Lommatzsch zur Einsichtnahme SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß verfügbar zu halten. Der für das Jahr 2017 erstellte Beteiligungsbe- § 144 BauGB, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 343 richt ist zu diesem Zweck zur Einsichtnahme im Rathaus Zimmer 6 Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des verfügbar. gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 343 der Gemarkung Ihre Stadtverwaltung Lommatzsch Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auszustel- len. Der Stadtrat bestätigte, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht für das Flurstück 343 Gemarkung Lommatzsch gemäß § 17 Sächsi- INFORMATIONEN DER VERWALTUNG sches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) nicht besteht. Der Stad- trat beschloss, die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Ver- kauf und die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts n Veröffentlichung von Alters- und (Grundschuldbestellung) für das Flurstück 343 Gemarkung Lom- Ehejubiläen sowie Geburten matzsch gemäß § 144 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 13 Ja-Stimmen: 13 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Beschluss-Nr. 637-84/2019 aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht mehr gestattet, Alters- und Ehejubiläen sowie Geburten ohne schriftliche Einwilli- Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17 gung der Jubilare zu veröffentlichen. Aus diesem Grund müssen wir SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß in unserem Amtsblatt auf die gewohnte Veröffentlichung leider § 144 BauGB, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 394 verzichten. Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Alters- oder Ehe- Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des jubiläums sowie die Geburt Ihres Kindes wünschen, senden Sie bit- gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 394 der Gemarkung te das unten aufgeführte Formular ausgefüllt an die Stadtverwal- Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß tung Lommatzsch zurück. Gebühren werden nicht erhoben. § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) auszustellen. Der Stadtrat beschloss, die sanierungsrechtliche Genehmigung für Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Geburten, das Flurstück 394 Gemarkung Lommatzsch gemäß § 144 Bauge- Alters- und Ehejubiläen setzbuch (BauGB) zu erteilen. Ich bin einverstanden, dass beginnend ab meinem Abstimmungsergebnis: Anwesend: 13, Ja-Stimmen: 13 70. Geburtstag Jubiläen aller fünf Jahre veröffentlicht Beschluss-Nr. 638-84/2019 werden dürfen. Dies gilt auch für Ehejubilare ab 50. Hoch- zeitstag, wobei beide Ehegatten zustimmen müssen. n Öffentliche Bekanntmachung des Ich bin damit einverstanden, dass die Geburt meines/ unseres Kindes veröffentlicht werden darf. Beschlusses 604-80/2018 vom Die Bürgermeisterin der Stadt Lommatzsch wird von mir ermäch- 8. November 2018 über die tigt, Daten aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Lom- Feststellung der Jahresrechnung matzsch für die Veröffentlichung der Jubiläen zu nutzen. Mir ist be- kannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit widerrufen kann. 2012 der Stadt Lommatzsch Gemäß § 88 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) Name, Vorname stellte der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss 2012 der Stadt Lommatzsch in seinen Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) 2012, er- weitert durch den Anhang unter der Beschlussnummer: 604- Geburtsdatum/ggf. Datum der Eheschließung 80/2018 in seiner Sitzung am 8. November 2018 fest. Der Jahresabschluss mit Anhang liegt gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jeder- mann öffentlich aus. Adresse Dr. Maaß C Bürgermeisterin Datum, Unterschrift (Bei Ehejubilaren, M Y Unterschrift beider erforderlich) K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 7 INFORMATIONEN DER VERWALTUNG n Persönliche Gratulationen n Hallo liebe Leserinnen und Leser, der Bürgermeisterin nachdem der erste Monat im neuen Jahr schon wieder ver- Die Bürgermeisterin wird wie gewohnt zum 80., 85., 90. und da- gangen ist, möchten wir sie einladen zu den Lesungen bzw. nach jedem weiteren Geburtstag persönlich gratulieren. Auch zur Veranstaltungen die wir im Winterhalbjahr für sie geplant ha- Golden Hochzeit und zu jedem weiteren Ehejubiläum, die in der ben – bitte beachten sie dazu unsere Veröffentlichungen und Stadtverwaltung bekannt sind, kommt die Bürgermeisterin gern Aushänge. persönlich zur Gratulation. Weiterhin werden wir auch dieses Jahr zahlreiche Neuerschei- nungen in unseren Bestand aufnehmen. Es liegen z. B. die lan- Bitte teilen Sie der Stadtverwaltung mit, wenn die Jubilare gen erwarteten Bücher von Lucinda Riley „Die Nebelschwe- nicht anwesend sind. Telefon: 035241/54041 ster“, Corinna Bomann „Die Frauen vom Löwenhof“ oder von Sebastian Fitzek „Der Insasse“ für sie schon zur Ausleihe Möchten Sie keine Gratulation, beantragen Sie bitte rechtzeitig bereit. eine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt. Nach Neufassung des Bundesmeldegesetzes gilt für das Pflegeheim Öffnungszeiten: Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr in Lommatzsch ein genereller Sperrvermerk. Die Bürgermeisterin Donnerstag 10:00 bis 17:00 Uhr erhält dadurch keine Kenntnis mehr über runde Geburtstage. Die jeden 1. Samstag 08:30 bis 11:00 Uhr Bürgermeisterin kommt gern gratulieren, wenn es der Jubilar wünscht. Hierzu muss er selbst oder sein Bevollmächtigter die Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek Stadtverwaltung informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Stadtverwaltung, Bürgerbüro n Unser Lommatzscher n Information Fundbüro Wochenmarkt Folgende Gegenstände wurde im Fundbüro abgegeben: Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Händlern für das Jahr 2019 • Fundsache viel Glück und Gesundheit. 108.4-006/2019 vom 14.01.2019 – Handy n 14.02.2019 • Fundsache Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen 108.4-007/2019 Fa. Smigielski Obst, Gemüse, Süßigkeiten vom 24.01.2018 – Fa. Eulitz Obst, Gemüse Schlüssel mit blauen Band Fa. Löbus Haushalwaren Fa. Laas hausschl. Wurst u. Fleisch Die Verlierer oder sonstige Berechtigte werden aufgefordert, An- Fa. Lundström Fischwaren sprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Fundein- Fa. Merzdorf Backwaren gang geltend zu machen. Unter Tel. 035241/ 54 021 n 21.02.2019 Frau Klose, MA Ordnung und Sicherheit Gulaschkanone H. Kockisch verschiedene Suppen Fa. Smigielski Obst, Gemüse, Süßigkeiten Es wurde eine weiße Katze in der Prome- Fa. Eulitz Obst, Gemüse nade in den Gärten gefunden. Die Stadt Fa. Kirschbaum Käse Lommatzsch sucht auf diesem Weg den Fa. Laas hausschl. Wurst u. Fleisch Eigentümer/die Eigentümer der Katze. Fa. Lundström Fischwaren Sollte sich kein Eigentümer melden, kann Fa. Merzdorf Backwaren die Katze natürlich gern an Tierfreunde vermittelt werden. Eigentümer oder Ihre Marktverantwortlichen Frau Müller und Frau Klose Interessenten melden sich bitte bei der Änderungen vorbehalten! Stadt Lommatzsch unter 035241/ 54 021. Ihre Stadtverwaltung Lommatzsch Fundbüro Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Lommatzscher Anzeigers: 14. Februar 2019 C Erscheinungstermin: 22. Februar 2019 www.lommatzsch.de M Y K
Seite 8 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 AUS DEN EINRICHTUNGEN n Sensation! Am 24.01.19 fand in Meißen an der Afra- Grundschule das Kreisfinale „Athletik Mehrkampf“ statt. Im Rahmen „Jugend trainiert für Olympia“ wird im Freistaat Sachsen alljährlich dieser Wettkampf orga- nisiert. Traditionsgemäß nahm die Grund- schule „Lommatzscher Pflege“ teil. Im Vor- feld wurde in den Klassen im Sportunter- richt geübt und geschwitzt. In 4 Wett- kampf-disziplinen muss man sich beweisen. Eine Schulmannschaft besteht aus je 2 Jun- gen und 2 Mädchen pro Klassenstufe der Klassen 2, 3 und 4. Unsere Besten zeigten im Vierkampf (Seilspringen, Klettern, Hok- kwenden, Kasten-Bumerang-Lauf) viel Ein- satz und Anstrengung. Gegen 6 weitere Schulen (Johannes Grundschule, Afra- Grundschule, Questenberg Grundschule jeweils aus Meißen, Grundschule Nossen, Raußlitz und Naustadt) wurde angetreten. Mit dem 7. Platz ging s los. Unsere Schule der mit einer Goldmedaille schmücken. Ein Unser Team, wurde nicht genannt. „Letzter“ zum Glück kleines Dankeschön wurde uns auch noch – Klasse 4: nicht! Die Freude war unendlich groß, als versprochen. Was wird es wohl sein? Übri- Ben Luca Stürtzel, Niclas Brendler, Frida der 1. Platz genannt wurde. Wir hatten das gens wurden wir unkompliziert mit dem Münch, Bastienne Hauser eigentlich Unmögliche wahr werden lassen Stadtbus (als Fahrer Herr Streipardt) hin – Klasse 3: Oskar und Rosalie Dietze, und erhielten die Urkunde für den Sieg. Ju- und zurückgefahren. So brauchten wir in Lennox Marth, Fiene Sperlich belrufe! Das hatten wir noch nie erreicht. der Kälte nicht am Bus warten. Danke! Wir – Klasse 2: Joel Hein, Armin Zscheyge, Außerdem wurde Frida in der Einzelwer- als Lehrer bedanken uns nicht nur bei den Paula Kotte, Hannah Nitz, tung als Mädchen mit der höchsten Punkt- Teilnehmern. Auch die Eltern unserer Sport- zahl genannt. „Herzlichen Glückwunsch!“ ler haben an diesem Erfolg einen Riesenan- kämpfte und gab das Beste. Nach 2½ Stun- Nicht nur wir Teilnehmer und Sportlehrer teil. Jetzt trainieren die Schüler für den Völ- den gab es Punkte für das Geschaffte. Die freuten uns und waren stolz auf diesen kerballwettkampf im März. Der 1. Platz Spannung stieg. Auf welchem Platz sind die Supererfolg. Auch unsere Lehrer, Horterzie- wäre ein Traum. Lommatzscher? Bei der Auswertung hörten her und Mitschüler staunten und beglük- alle gespannt auf die Platzverteilung. kwünschten uns. Am Freitag konnte sich je- Feist, Sportlehrerin FEUERWEHR LOMMATZSCH n Termine Donnerstag – 21.02.2019, 19:00 Uhr, Gerätehaus – Übung mit Technik bei Dunkelheit n Feuerwehr Lommatzsch: n Jugendfeuerwehr: Donnerstag – 07.02.2019, 19.00 Uhr, Gerätehaus – Gerätekunde Freitag, 08.02.2019, 17.00 Uhr, Gerätehaus – Gerätekunde Donnerstag – 21.02.2019, 19:00 Uhr, Gerätehaus – Kraftfahrer- schulung n Feuerwehr Striegnitz: Freitag – 08.02.2019, 18.00 Uhr, Gerätehaus – Digitalfunk n Jahreshauptversammlung Freitag – 22.02.2019, 18:00 Uhr, Gerätehaus – Brandbekämpfung FFw Lommatzsch 2019 n Feuerwehr Wachtnitz: Am Freitag, 25.01.2019 um 19:00 Uhr fand im Gerätehaus Lom- Freitag – 08.02.2019, 19.00 Uhr, Gerätehaus – Grundlagenkunde matzsch die Jahreshauptversammlung statt. Freitag – 22.02.2019, 19:00 Uhr, Gerätehaus Jahreshauptver- Die Wehrleitung, vertreten durch die Kameraden Andreas Dörfel sammlung und Steffen Pforte und der Jugendwart Kamerad Matthias Kuhnert berichteten über das vergangene Jahr 2018. Als Gäste sprachen n Feuerwehr Neckanitz: weiterhin die Bürgermeisterin, Frau Dr. Anita Maaß sowie der Stell- Donnerstag – 07.02.2019, 19.00 Uhr, Gerätehaus – Jahreshaupt- vertreter des Vorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes Meißen, C M versammlung Kamerad Michael Beecken. Y K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 9 FEUERWEHR LOMMATZSCH Es fanden außerdem Auszeichnungen bei den jungen Kameradin- Noch ein Hinweis zur neuen Internetseite der FFw Lommatzsch. nen und Kameraden der Jugendfeuerwehr Lommatzsch statt. 7 Galerie-Bilder, wie Sie sie von der alten Internet-Seite der Feuer- Kinder/Jugendliche erhielten das Abzeichen „Jugendflamme-Stufe wehr Lommatzsch noch kennen, wird es selbstverständlich auch 1“ und 2 weitere das Abzeichen in der Stufe 2. auf der neuen Internetseite zu sehen geben. Dies wird im Moment Weiterhin wurden 2 Kinder in die Jugendfeuerwehr aufgenommen gerade mit bearbeitet und kann noch etwas dauern – wir bitten Sie und 3 Kammeraden in die Feuerwehr Lommatzsch. deshalb um ein klein wenig Verständnis. Entsprechend ihrer Mitgliedschaft und dem Ausbildungsstand [MH] konnten 5 Kameraden in einen höheren Dienstgrad befördert wer- den. www. feuerwehr-lommatzsch.de Impressum: Herausgeber amtlicher Teil: Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch, Verantwortlich: Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß, Die Stadt Lommatzsch mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 2842 Haushalte, davon gelten 2422 Haushalte als bewerbbar. Die Exemplare liegen im Gemeindegebiet und im Rathaus zur Mitnahme aus. Es wird für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Erscheint: 14-tägig Herausgeber Titelblatt und redaktioneller Teil, Anzeigen, Druck: RIEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, C M Verantwortlich: Hannes Riedel Y K
Seite 10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 FREIZEIT UND VEREINE Kleingartenverein Lommatzsch e.V. n Neues aus der LESBAR n Einladung zur Wir bedanken uns für die Teil- nahme am Tee-Abend, wel- Delegiertenversammlung cher in gemütlicher Runde so manchen von uns auf den Ge- Unsere Delegiertenversammlung findet am Samstag, dem 30. schmack gebracht hat. Ab so- März 2019, ab 9 Uhr in der Gaststätte „Zur Dritten Halbzeit“ statt. fort haben wir unser Sortiment Wir bitten alle Gartenmitglieder um rege Teilnahme. Den gelade- mit vielen Tee-Sorten und Tee- nen Delegierten werden Ihre Versammlungsunterlagen rechtzeitig Zubehör erweitert. Und auch vor der Veranstaltung übergeben. als Geschenk für Ihre Lieben Hauptpunkt der Tagesordnung neben den regulären Berichten ist haben wir Einiges für Sie zu- die Änderung der Vereinssatzung. sammengestellt, denn gerade Der Entwurf der Satzung liegt allen Mitgliedern zur Ansicht ab Fe- in der kalten Jahreszeit ist es bruar zu den Bürozeiten (5.2./19.2./5.3. und 19.3. zwischen toll, ein „wärmendes“ Mit- 16.00–18.00 Uhr) bereit. bringsel zu bekommen. Also Wir freuen uns auf Interesse und Teilnahme unserer Mitglieder an schauen Sie mal rein und entdecken etwas für sich! der Veranstaltung. Gern sind auch Interessierte und neue Garten- Im Februar, speziell zum Valentinstag am 14.02., findet ab 18.00 freunde zu Gesprächen in unserem Büro willkommen, einige Gär- Uhr in der LESBAR eine romantische Buchlesung mit Dieter Uhl- ten suchen neue Besitzer, ebenso werden immer neue Funktions- mann statt. Er ist Autor des Werkes „Liebe aus dem Katalog“ und träger gesucht. wird daraus für Sie lesen. Selbstverständlich wird es dieses Buch Wir freuen uns auf ein farbenfrohes und ertragreiches Gartenjahr! auch zum Kaufen geben. Die Plätze zu dieser Lesung sind begrenzt. Deshalb erbitten wir Ihre Anmeldung unter 035241/888787, Der Vorstand des Kleingartenvereines shop@lesbar-lommatzsch.de oder persönlich im Geschäft. Ihre Ein- trittskarten möchten Sie bitte vorab in der LESBAR bezahlen und abholen. Die Kosten für diesen Abend betragen 11,00 EUR inklusi- n Förderung von Akteuren 2019! ve einem Getränk Ihrer Wahl. Als weiteres Highlight bieten wir am 14.03.2019 einen Auch im Jahr 2019 unterstützt der Förderverein für Heimat und ORIMOTO-Abend an. Orimoto ist die Faltkunst für Bücherfreun- Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (FöHK) Vereine in unserer de. Denn aus Büchern kann man zauberhafte Deko-Elemente her- Region. stellen. Lassen Sie sich überraschen! Beginnen wollen wir um 18.00 Mit kleinen Förderbeträgen möchten wir das Zusammenleben der Uhr. Jeder Teilnehmer erhält ein Buch sowie eine detaillierte Faltan- Menschen in der Region positiv bestärken. Feste mit Traditionsbe- leitung. Dabei können Sie aus verschiedenen Elementen wählen: zug und Brauchtumspflege sind für uns kulturelle Bestandteile des Herz, Stern, Wörter… Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Landlebens in der Lommatzscher Pflege. Alle geförderten Projekte Auch für diese Veranstaltung sind die Plätze begrenzt. Darum er- haben einen engen Bezug zur Geschichte der Lommatzscher Pfle- folgt die Anmeldung analog zu den vorangegangenen Angeboten. ge. Sie versuchen den jeweiligen Einwohnern und Gästen, über tra- Die Kosten betragen 12,50 EUR. ditionelles Handwerk, Musik, kulinarische Spezialitäten, landwirt- schaftliche Produkte oder die Präsentation historischer Orte die Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit und freuen uns, Sie in der Werte der Lommatzscher Pflege zu vermitteln. Gleichzeitig besteht LESBAR begrüßen zu können. die Möglichkeit, die Lommatzscher Pflege durch einen Teil dieser Ihr LESBAR-Team Projekte auch überregional als Ausflugsregion besser bekannt zu machen. Die Aktivitäten des Vereins werden durch die öffentliche Bekannt- gabe der Förderung bzw. durch die Nutzung der Dachmarke „Lom- matzscher Pflege“ in Verbindung mit dem Leitsatz „Wo Werte Wachsen“ gekennzeichnet. Anträge für das Jahr 2019 sind bis zum 28. Februar 2019 an die Ge- schäftsstelle des Fördervereines für Heimat und Kultur in der Lom- matzscher Pflege e.V. zu richten. Ihr Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. C M Y K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 11 FREIZEIT UND VEREINE n „Kleine Handball – Flöhe“ sagen Danke! Die Handballweltmeisterschaft hat das Handballfieber in ganz Deutschland wieder geweckt. In Lommatzsch sind schon seit meh- reren Jahren Lisette Fischer, Thomas Mosche und Phil-Elias Korn- macher intensiv in der Jugendförderung tätig. Die kleinsten Hand- baller, unsere „Handball-Flöhe, also die F-Jugend, bilden aktuell zwei gemischte Mannschaften. Sie spielen schon voller Begeiste- rung ihre ersten Punktspiele. Am 20. zw. 26. Januar 2019 begann nun für sie und ihr Trainerteam die neue Saison. In der Regel finden die Punktspiele als Turniere statt. Für das leibliche Wohl der kleinen Spieler und ihrer Zuschauer sorgen mit viel Engagement die Eltern der Handballflöhe. Sie werden dabei von Sponsoren unterstützt, denen wir heute einfach ganz herzlich Danke sagen wollen. n Unsere Sponsoren sind: Andreas Richter – EDEKA Lommatzsch, Malerbetrieb Roman Kasper, H & W Grundstücks- und Schlüsselservice, Herr Markus Halwaß und Michael Wießner. Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Eltern und Trainer der Kinder. Im Auftrag der Mannschaft Wolfgang Maaß C M Y K
Seite 12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 FREIZEIT UND VEREINE n Der Sportkreis Rems-Murr begrüßt den Lommatzscher SV in Unterweissach freuen uns, dass der Lommatzscher SV heute bei dem Fußballturnier die Gäste des SV Unterweissach sind.“ Schaal betonte, dass dieser Besuch nur der Anfang sei, den, so der Vizepräsident, „die 19. Januar 2019 Schützen, Tennisfreunde sowie die Turner folgen hoffentlich bald diesem Beispiel.“ Von Ralph Rolli Der Sportkreis Rems-Murr pflegt gerne sei- ne Partnerschaften. Anlässlich des Turnie- res des SV Unterweissach im Bildungszen- trum Weissacher Tal konnte der Sportkreis Rems-Murr um seinen Vizepräsidenten Jörg Schaal, Marina Kleeh von der Sport- kreisgeschäftsstelle und Weissachs Bürger- meister Ian Schölzel die Gäste vom Lom- matzscher SV begrüßen. Ian Schölzel, Bürgermeister von Weissach im Tal sagte: „Ich freue mich sehr über den Besuch des Lommatzscher SV, es ist nach heim auf den neuesten Stand zu bringen.“ über 20 Jahren wieder mal eine Teilnahme Die Gäste vom Lommatzscher SV dankten von Fußballer aus Lommatzsch bei unse- für die Begrüßung und haben den SVU für rem Hallenturnier.“ Schölzel erläuterte, das 100-Jährige Jubiläum des LSV 2023 dass Weissach im Tal derzeit 7.300 Einwoh- eingeladen. ner hat, aber auch eine Wohnungsknapp- Vom Sportkreis Rems-Murr wurde die Be- heit, die durch den Bau von weiteren 400 wirtung während der Begrüßung übernom- Wohneinheiten vielleicht etwas entschärft men, die Gemeinde Weissach hatte später werden könnte. beim Turnier zu einem kleinen Imbiss ein- Jörg Schaal richtete in seiner Begrüßungsre- Stolz sei, erklärte der Bürgermeister, die Ge- geladen. Außerdem erhielten die Gäste aus de viele Grüße vom verhinderten Sport- meinde auf die eigene Wasserversorgung, Lommatzsch von Jörg Schaal Sprudel vom kreispräsidenten Erich Hägele aus und sag- die sieben Millionen gekostet hat und auf Sportkreispartner, der Firma Ensinger, „ei- te: „Wir, der Sportkreis Rems-Murr, pfle- die 30 Jahre Partnerschaften mit Marly nen guten Tropfen“ vom Sportkreispartner, gen immer gerne unsere Partnerschaften. (Frankreich) sowie Lommatzsch (seit den Fellbacher Weingärtner eG sowie einen Im September letzten Jahres konnten wir 1990). Schölzel: „2020 feiert der SV Unter- Spielball von Toto-Lotto. bei unserem Besuch in Lommatzsch und weissach sein 90-Jähriges Bestehen und wir Meißen die Aktivitäten ansprechen und hoffen bis dahin das Vereins- und Sport- Bilder: Ralph Rolli Weitere Informationen im Internet unter: www.lommatzsch.de C M Y K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 13 FREIZEIT UND VEREINE BÜRGERSERVICE n Tischtennis n 80 Unterschriften 2. Bezirksliga – Herren, 10. Spieltag: zum 80. Geburtstag SV Diera – Lommatzscher SV 1. 8 : 8 Die Stadt Lommatzsch möchte Ihrem Ehrenbürger, Terence n Kreis-Derby endet Remis Hill, zum 80. Geburtstag ein Geschenk senden. Dazu soll auch Im zweiten Gastspiel der Rückrunde glückte dem LSV in Zadel end- eine Karte mit Glückwünschen gehören. lich der erste Auswärts-Punktgewinn der Saison. Beim – bis vor Die Karte liegt ab sofort in der Lesbar, Meißner Straße 2, aus. dem Duell – punktlosen Tabellenschlusslicht gerieten die Gäste Jeder ist herzlich eingeladen, sich an der Aktion zu beteiligen nach Niederlagen der Doppel Borkenhagen/N. Rakette (1:3 gegen und sich auf der Karte mit einem persönlichen Glückwünsch zu Seidel/Römer) und Fink/Schlegel (-1, -8, -2 gegen Thalmann/ verewigen. Die Aktion geht bis zum 15.03.2019. Thämmig) früh in Rückstand. Dem klaren 3:0-Sieg (5, 6, 3) des Lommatzscher Doppel 1 (M. Rakette/Vanek) gegen Lenart/Hah- Das Team der Lesbar & Ihre Stadtverwaltung newald folgten im ersten Einzeldurchgang lediglich zwei Einzelge- winne. So punkteten nur M. Rakette (souveränes 6, 4, 6 gegen Rö- mer) sowie K. Borkenhagen (nach neuerlichem Zeitspiel ab der Endphase des dritten Satzes 4:11, 11:6, 11:4 und 11:4 gegen Thal- mann). Dem gegenüber standen 0:3-Niederlagen von J. Vanek (-8, -9, -7 gegen Seidel) und M. Schlegel (-7, -8, -3 gegen Thämmig), die 1:3-Niederlage von R. Fink gegen Lenart sowie das hauchdün- ne 9:11 im Entscheidungssatz von N. Rakette gegen den Dieraer Ersatzmann Hahnewald. Schade, dass nicht schon dieses letzte Ein- zel des ersten Durchganges auf dem LSV-Konto landete. So hieß es genau drei Einzel später „nur“ 6:6 und nicht 7:5 für den LSV. Denn M. Rakette (8, 4, 4 gegen Seidel) und K. Borkenhagen (3x 11:9 ge- gen Lenart) gewannen wie schon im Hinspiel auch ihr zweites Ein- zel. Und auch J. Vanek steigerte sich und behielt in der spannenden Schlussphase des fünften Satzes gegen den immer besser aufspie- lenden Römer mit 12:10 knapp die Oberhand. Aus 6:6 wurde 8:6. Für Diera. R. Fink fehlte bei seinem guten Auftritt gegen Thalmann das nötige Quäntchen Glück (3:11, 10:12, 12:10, 9:11), N. Rakette konnte den selbstbewussten Thämmig auch nicht stoppen (-7, -9, - 5). Deshalb musste M. Schlegel das allerletzte Einzel gewinnen. Und das tat er: Beim 10:12, 11:8, 11:8 und 11:9 trieb er Hahne- wald mit seiner Noppe ein ums andere Mal zur Verzweiflung und sorgte mithin für den 7:8-Anschluss. Aufgrund dessen kam es zum Abschluss-Doppel. Dieses sicherten sich M. Rakette/Vanek ver- dient (9, 5, 3) gegen Seidel/Römer, was am Ende im Kreis-Derby das gerechte Remis bedeutete. Für Diera war es im 11. Saison-Spiel der erste Punkt überhaupt, der LSV hat nach 10 Spielen schon de- ren 8 gesammelt und steht auf dem 6. Tabellenplatz. Weiter geht es erst am 2. März mit einem Heimspiel gegen den Tabellenführer SG Motor Wilsdruff. Die Punkte erkämpften: Martin Rakette 3 / Jaroslav Vanek 2 / Kar- sten Borkenhagen 2 / Robert Fink 0 / Norbert Rakette 0 / Mike Schlegel 1 n Punktspielergebnisse • 2. Kreisliga: TuS Coswig 1920 2. – Lommatzscher SV 3. 9:5 TTV 73 Großenhain 3. – Lommatzscher SV 3. 11 : 3 • 2. Kreisklasse: Lommatzscher SV 4. – TTF Riesa 7. 9:5 SV Strehla – Lommatzscher SV 4. 11 : 3 • 3. Kreisklasse: C Lommatzscher SV 5. – SV Lokomotive Nossen 2. 8:6 M Y K Rakette
Seite 14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 BÜRGERSERVICE AKTUELLES STADTGESCHEHEN n Tag der offenen Oberschule am Samstag, dem 2. Februar 2019 n Handball in Lommatzsch n Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Striegnitz Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Striegnitz lädt alle Mitglieder zur Versammlung am Donnerstag, den 28.02.2019 um 19.00 Uhr in die ehemalige Gaststätte Striegnitz ein. n Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des Jagdvorstehers über das vergangene Jahr 4. Bericht des Kassenführers 5. Kassenprüfbericht und Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes 6. Bericht des Jägers 7. Sonstiges, Anfragen, Diskussion C Um Teilnahme wird gebeten. M Y Der Vorstand SSV Lommatzsch gegen HC Sachsen Neustadt 28 : 30 (15:11) K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 15 SONSTIGES n Vortrag zu den Grabungen bei Piskowitz Am Dienstag, dem 22. Januar gab es im Schützenhaus einen Info- Vortrag des Landesamtes für Archäologie Sachsen, zu den Ausgra- bungen bei Piskowitz. Von Oktober 2017 bis März 2018 führten Teams des Amtes für Ar- chäologie Sachsen an der Trasse der Ferngasleitung 32, Ausgra- bungen durch. Im Zuge der Erneuerung der Ferngasleitung zwi- schen Räpitz bei Markranstädt und Niederhohndorf bei Zwickau wurden Bodeneingriffe bis zu zwei Metern Tiefe vorgenommen, für die archäologischen Untersuchungen benötigt werden. Die unter- suchte Gesamtfläche betrug dabei ca. 30 ha. Die Grabungen haben sich als sehr erfolgreich erwiesen, haben sie doch Funde und Befunde aus sechs Jahrtausenden ans Tageslicht befördert. Menschliche Aktivitäten von der Jungsteinzeit quer despeicher dienten, allerdings Getreide als solches kam nicht zum durch alle Epochen bis in das Mittelalter konnten freigelegt und do- Vorschein, dies hätte nach der Untersuchung ein ziemlich genaues kumentiert werden. An der besonders ergiebigen Fundstelle in Zeitfenster ergeben. Die Archäologen nehmen an, dass diese Spei- Löbschütz gab es Funde und Befunde aus der Jungsteinzeit von ca. chergräben ev. später als Abfallgruben umfunktioniert wurden. 5.000 v. Chr., der Römischen Kaiserzeit von ca. 300 n.Chr. sowie Reste eines noch nicht näher datierten ehemaligen Grabhügels. GS Gefunden wurden auch Gräben, welche wahrscheinlich als Getrei- Info: Landesamt Archäologie n Stellenausschreibung – Schulsekretär/in (m/w/i) Die Gemeinde Ostrau sucht zum 01.06.2019 für das Sekretariat der Grundschule Ostrau eine/n Schulsekretär/in (m/w/i) (vorerst) befristet und in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 TVöD. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie im Internet unter: www.gemeinde-ostrau.de/Stellenmarkt Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzun- gen erfüllen, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte bis 28.02.2019 ein bei der Gemeindeverwaltung Ostrau Haupt- und Personalamt Frau Zornik Karl-Marx-Str. 8 04749 Ostrau oder per E-Mail: antje.zornik@gemeinde-ostrau.de. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Be- rücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Anzeigentelefon für gewerbliche und private Anzeigen C M Y (037208) 876-200 K
Seite 16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Nr. 03 | 8. Februar 2019 GESCHICHTE n Briefbeschwerer – Teil 2 n Lommatzsch In Lommatzsch wurde Hermann Galinsky Buchhalter und später Prokurist der Firma „Carl Menzel & Söhne“, im Briefkopf auch Im ersten Teil dieser Artikelserie wurden der Brief und der Briefbe- „Glasfabriken ‚Carlswerke‘ Lommatzsch i/S. und Bunzlau“ ge- schwerer vorgestellt, die alles ins Rollen brachten. Im zweiten Teil nannt. Mehr über das Lommatzscher Werk steht im Abschnitt werden Hermann Joseph Berthold Galinsky, die Hauptperson der „Noch einmal Lommatzsch“, darüber hinaus in dem lakonisch beti- Serie, und seine Beziehungen zu Lommatzsch und seiner Industrie- telten Buch 120 Jahre Geschichte. Glasindustrie Lommatzsch Sach- geschichte skizziert. sen (Lossen 2018) von Bernd Hoffmann. Die kenntnisreich verfaßte Chronik verbindet die Lebensläufe Carl Menzels und seiner Söhne n Das Archiv der Familie Galinsky mit den wechselhaften Schicksalen ihrer Werke. Sie stellt die Män- Sein Kernstück ist eine von Hermann Paul Max Galinsky (1906– ner facettenreich als typische Unternehmer der Gründerzeit vor, die 1958), dem Vater von Gunther Galinsky, akribisch recherchierte dennoch ihresgleichen suchen. und in piekfeiner Druckschrift niedergeschriebene Ahnentafel. Allein die preußischen und schlesischen Hütten, in denen Carl Weitere familiengeschichtliche Zeugnisse wie Photos, Zeitdoku- Menzel seine Erfahrungen sammelte, in einigen sogar mehrmals, mente und vor allem die folgende, aufschlußreiche Handschrift ergeben die imponierende Reihe: Wiesau, Giersdorf, Penzig, Ba- machen es zu einer veritablen Schatztruhe: „Hermann Joseph Ber- ruth, Friedrichshain, Döbern, Bunzlau, Köpenick, Dittersdorf, thold Galinsky 1877–1915. Niedergeschrieben von seinem Sohn Sprottau, Gleiwitz, Rauscha und Beuthen. Eine Annonce in einer Hermann P. M. Galinsky aus Freiberg i. Sa. / 1950“. Dresdener Tageszeitung führte ihn schließlich nach Lommatzsch, wo er im Alter von 52 Jahren ohne eigenes Startkapital seine erste n Der Kaufmann und Erfinder eigene Fabrik, die Carlswerke gründete. Hermann Joseph Berthold Galinsky ist quasi – neben seinem Brief- Die Carlswerke waren wohl nicht ganz unbedeutend, denn sie wur- beschwerer – auch der „Held“ dieser Geschichte(n). Er absolvierte den im Jahre 1912 (bei Hoffmann, S. 59, im Juni 1910; Hermann eine Drogistenlehre im oberschlesischen Jauer und interessierte sich Galinsky befand sich in jenem Jahr in Bunzlau …) von König Frie- während dieser Zeit schon besonders für Chemie, Physik und die drich August von Sachsen besucht. seinerzeit bedeutende Photographie. Seine wichtigsten Lebenssta- tionen waren Lommatzsch, Leipzig, Bunzlau und Flöha. Dazwi- schen bereiste er halb Europa. „Er sprach englisch wie ein Englän- der, beherrschte Französisch in Wort und Schrift, sprach leidlich gut polnisch und niederländisch und ein gutes norddeutsches Platt.“ (Hermann P. M. Galinsky.) Er erhielt sich die Freude am Reisen und Entdecken sowie seinen nie versiegenden Wissensdurst. Sein Ar- beitszimmer soll einer großen Bibliothek geglichen haben. 1905 heiratete er in Lommatzsch die Tochter Gertrud des Glasma- chers August Max, der von Murow nach Lommatzsch gekommen war. Die Trauung wurde im Meißener Dom vollzogen. Die erste ge- meinsame Wohnung nahm das Paar in Leipzig Sellerhausen. Der „Sellerhäuser Küchenglanz“ verdankte dem Ortsteil seinen Na- men. (Markierungen Nr. 1: Hermann Paul Max Galinsky am Fenster, Nr. 2: Hermann Joseph Berthold Galinsky, Nr. 3: Glasmacher Max Ga- linsky, Nr. 4: der König, Nr. 5: Carl Menzel, Nr. 6: Anton Sufraga, verehelicht mit einer Max) C M Y Glasmacher Fa Menzel in Lommatzsch um 1910 K
Nr. 03 | 8. Februar 2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch Seite 17 GESCHICHTE Erhalten geblieben ist auch eine am 22.04.1914 in Riesa abgestem- Epauletten derjenigen amerikanischen Einheit, zu welcher der Auf- pelte, „An:/ Herrn Hermann Galinsky/ Buchhalter/ in Bunzlau traggeber gehörte, beschrieb sie mit den Namen deutscher Städte, Schls./ Vorwerkstraße Nr. 6“ adressierte, jedoch an Getrud Galins- an deren Eroberung der Besteller, das heißt der amerikanische Sol- ky gerichtete Postkarte mit Glückwünschen zum 28. Geburtstag. dat beteiligt war. Mit Zigaretten und Esswaren ließen sich die Glas- Sie informierte die Adressatin nebenher: „Lene ist schon aufgebo- macher und Glasmaler gewöhnlich bezahlen. So in Theresienthal, ten“, und sie schließt mit dem P. S. „Auf der Karte sind Paul Max Regenhütte und Frauenau. Prismatische Briefbeschwerer mit dem seine Kinder“. Als Kartenmotiv diente ein Photo, das früher, wohl Taubenmotiv und der Aufschrift ‚Bleib mir treu‘ beziehungsweise um 1910 entstand und einige Lommatzscher Glasmacher zeigt. dem Namen der zu Beschenkenden standen hoch im Kurs.“ n Bunzlau n Nächste Station: Flöha Die 1867 von Wilhelm Nitschke gegründete, bis zu ihrem definiti- Um 1912 wurde Hermann Galinsky stiller Teilhaber der „Falken- ven Aus immer wieder in Turbulenzen befindliche „Christinenhüt- hütte“ in Flöha. Das Tafelglaswerk wurde 1911 von Alfred Pötzsch te“, die spätere „Christinenhütte AG“, gelangte im Jahre 1902 gegründet und ging 1926 in Konkurs. Die Daten habe ich auf Treu über die Betreiber „Lippert & Sohn“ in Menzels Besitz und existier- und Glauben von Gunther Galinsky übernommen; sie sollen aus te bis zum Konkurs 1937 als das „Carlswerk“ weiter. 1900 hatte die der Schrift Flöha wie es früher war (ohne weitere Angaben) stam- „Amalienhütte“ von Adolf Hirsch ihre Arbeit aufgenommen. 1922 men. gründete Carl Menzels Sohn Hugo die „Minnahütte“. Zu diesem Zeitpunkt existierten in Bunzlau drei Hütten. Die mehrmals um- strukturierte Minnahütte produzierte als „Dünnglasveredler“ bis zum Kriegsende 1945. Make Peace n Im Ersten Weltkrieg vermißt Die Beschreibung der Hütte enthält als ein interessantes Detail: Obwohl seiner schlechten Augen wegen ausgemustert, erhielt Her- „Auf Anordnung des Reichsministers Speer wird eine neue Ferti- mann Galinsky im April 1915 einen Gestellungsbefehl. Von der ihm gung von Prismengläsern für Panzer vorbereitet.“ Über diese Pris- angeratenen Reklamierung als Kriegslieferant machte er keinen men erteilt Reinhard Haller im Kapitel „Ziergläser“ seiner Studie Gebrauch. „Pötzsch, ein gedienter Kavallerie-Offizier, blieb in der Geschundenes Glas (Grafenau 1985) die Auskunft: „Nach 1945 Heimat, mein Vater, ungedient, aber ein glühender Patriot, ging ins nützte man, wie bereits erwähnt, die aus der Rüstungsindustrie Feld.“ (Hermann P. M. Galinsky.) Am 27. September 1915 wurde er übriggebliebenen ‚Panzerprismen‘, bemalte sie mit den jeweiligen aus Soissons bei Reims als vermißt gemeldet. C M Y K
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