Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad Mittwoch, 12. Dezember 2020 – Ausgabe Nr. 12 Weihnachtszeit, stille Zeit ...
2 Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 Wolkensteiner Anzeiger Telefonnummern und Adressen Öffnungszeiten Dienstag – Sonntag sowie an allen Feiertagen: 10:00 – 17:00 Uhr Gästebüro Warmbad Stadtverwaltung Wolkenstein (OT Warmbad, Am Kurpark 3, 09429 Wolkenstein) Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein Telefon: 037369 151-15 Telefon: 037369 131-0 Fax: 037369 151-17 Fax: 037369 131-11 E-Mail: info@warmbad.de E-Mail: verwaltung@stadt-wolkenstein.de Internet: www.warmbad.de Internet: www.stadt-wolkenstein.de Öffnungszeiten Öffnungszeiten Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Museum Schloss Wolkenstein mit militärhistorischer Ausstellung Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr (Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein) Telefon: 037369 87123 Bürgermeister E-Mail: info@stadt-wolkenstein.de Herr Wolfram Liebing 131-30 Militärhistorische Ausstellung: E-Mail: bgm@stadt-wolkenstein.de Mobil: 0163 4092766 (Herr Donner) Sekretariat E-Mail: info@museum-wolkenstein.de Frau Berger 131-10 Internet: www.museum-wolkenstein.de E-Mail: verwaltung@stadt-wolkenstein.de Öffnungszeiten Dienstag – Sonntag und an Feiertagen: 10:00 – 17:00 Uhr, während Amtsleiterin Kämmerei / Zentrale Verwaltung der Schulferien in Sachsen auch montags geöffnet, Schließtag: 24.12. Frau Helbig 131-12 E-Mail: kaemmerei@stadt-wolkenstein.de Stadtbibliothek Wolkenstein SB Anlagenbuchhaltung, Frau Drechsel 131-13 (Markt 13, 09429 Wolkenstein) SB Kasse, Frau Beyrich 131-15 Telefon: 037369 131-27 SB Steuern / Kasse, Frau Sprunk 131-16 E-Mail: stadtbibliothek@stadt-wolkenstein.de E-Mail: kasse@stadt-wolkenstein.de Öffnungszeiten SB Personal / Haushalt, Frau Böhme 131-17 Montag: 13:00 – 18:00 Uhr E-Mail: personalamt@stadt-wolkenstein.de Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr SB Einwohnermeldeamt / Passamt / Gaststättenrecht Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr Frau Becker 131-18 E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de Bürgerschule Wolkenstein (Grundschule) (Turnerstraße 9, 09429 Wolkenstein) SB Standesamt / Gewerbeamt Telefon: 037369 9407 Frau Matzek 131-19 Fax: 037369 87298 E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de Hort: 037369 87299 SB Ordnungsamt / Kultur E-Mail: info@schule-wolkenstein.de Herr Berger 131-20 Internet: www.schule-wolkenstein.de E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de Kindertagesstätten SB Gemeindlicher Vollzugsdienst Kindertagesstätte „Regenbogen“ Herr Tausch 131-21 (OT Gehringswalde, Hauptstraße 20 k, 09429 Wolkenstein) E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de Telefon: 037369 8234 SB Jugend / FFW / Schule / allg. Verwaltung E-Mail: kiga.gehringswalde@stadt-wolkenstein.de Herr Richter 131-24 Kindertagesstätte „Zwergenland“ E-Mail: hauptamt@stadt-wolkenstein.de (OT Schönbrunn, Dorfstraße 38 b, 09429 Wolkenstein) Telefon: 037369 9685 Amtsleiter Bauverwaltung, Sicherheit und Ordnung E-Mail: kiga.schoenbrunn@stadt-wolkenstein.de Herr Voigt 131-32 E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de Wertstoffhof Wolkenstein SB Liegenschafts- und Wohnungsverwaltung Ortseingang (ehemals Deponie), 09429 Wolkenstein Frau Lange 131-35 Telefon: 037369 131-36 E-Mail: liegenschaften@stadt-wolkenstein.de Öffnungszeiten SB Allgemeine Bauverwaltung, Frau Ufer 131-36 Dienstag Donnerstag Samstag E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de Nov. 13:00 – 17:00 08:00 – 12:00 08:00 – 12:00 Bankverbindungen der Stadt Wolkenstein Dez. bis Feb. geschlossen geschlossen 08:00 – 12:00 Erzgebirgssparkasse März bis Okt. 14:00 – 18:00 08:00 – 12:00 08:00 – 12:00 BLZ: 87054000, Konto: 3125002000 IBAN: DE93870540003125002000, BIC: WELADED1STB Abwasserzweckverband Wolkenstein / Warmbad – Deutsche Kreditbank AG LSG Oberes Zschopautal BLZ: 12030000, Konto: 0001409002 (Wolkensteiner Straße 10, 09518 Großrückerswalde) IBAN: DE57120300000001409002, BIC: BYLADEM1001 Telefon: 03735 266480 Fax: 03735 266481 Gästebüros E-Mail: info@azv-wolkenstein.de Gästebüro Wolkenstein Notfall / Havarie: 037369 879514 (Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein) Telefon: 037369 87123 Silber-Therme Warmbad Fax: 037369 87124 Öffnungszeiten E-Mail: info@stadt-wolkenstein.de Montag – Donnerstag, Sonntag: 09:00 – 22:00 Uhr Freitag, Sonnabend: 09:00 – 23:00 Uhr Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 20.01.2021. Redaktionsschluss ist der 08.01.2021. Bitte geben Sie Ihre Texte und Anzeigen rechtzeitig ab.
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 3 hat in der Vergangenheit immer zur Region gehört. Viele Der Bürgermeister informiert ehemaligen Heimarbeiterinnen, es waren meist Frauen, haben es nur getan, weil andere Verdienstmöglichkeiten Die Pyramiden drehen sich etwas einsam, Genuss ist fehlten. Das Erzgebirge hatte viele tolle Unternehmer, die- möglich – wie gute Nachbarschaft, Probleme mit der ses Mal waren es meist Männer, die ganze Orte sozial ent- Kita-Betreuung – nicht nur ein C…-Fall, erfolgreich wickelt haben. Die soziale Marktwirtschaft wäre doch ein 5 Millionen € nach Hochwasserschäden 2013 verbaut, gesellschaftliches Ziel, auch bei der Verteilung der jetzigen gemeinsame Beispiele von Veranstaltungen und ein be- Hilfsgelder. Allein ein großer Reisekonzern bekommt unge- sonderer Gruß an Hotels, Gastronomen, Künstler mit fähr 40 € pro Einwohner von Deutschland Hilfe! Dies ist nur Berufsverbot, das Miteinander mit den Kirchgemeinden, ein Riese, der gestützt wird und wie andere Riesen vor der geruhsamer Jahresausklang, lasst uns 2021 zu neuen Krise schon stark wankte. Für die Bereitschaft der Bevöl- Zielen aufbrechen, ein Dank euch ALLEN für das Jahr kerung bedarf es mehr Wahrheiten. Deutschland hat viel 2020! großzügiger geholfen, als die anderen Länder. Dies stehen wir als Land materiell nicht durch, also kommen wir doch an Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Unternehmerinnen den Punkt eines breiten Schulterns der Aufgaben. Nehmt und Unternehmer, sehr geehrte Gäste! uns doch alle auf diesem Weg durch Ehrlichkeit mit, die Be- völkerung, den Mittelstand, das Kleingewerbe, die Kunst An den Abenden sind die Ortsbilder mit den Pyramiden und auch uns „kleinen“ Bürgermeister. ganz anheimelnd. Der erste Advent war dagegen schon etwas trostlos. Unsere Heimat Erzgebirge gehört zu den Dabei können wir als Stadt auch in diesem Jahr auf viel Er- Spitzenreitern in Deutschland, leider in der C … Statistik. reichtes zurückblicken. Die Hochwassermaßnahmen 2013 Eigentlich sind wir der Spitzenreiter, was das Weihnachts- sind mit der Maßnahme in Falkenbach abgeschlossen wor- fest betrifft. So stehen wir in diesem Jahr vor einer neuen den. Die Abrechnungsarbeiten laufen noch, aber die Bau- Herausforderung, die uns etwas zu den Weihnachtsfesten arbeiter auf diesem Feld haben das Stadtgebiet verlassen. unserer Vorfahren zurückführen könnte. Wohnen wir nicht Dank der großzügigen Unterstützung unseres Freistaates nur in unseren Wohnungen, sondern genießen wir es in Sachsen konnten wir Schäden von 5 Millionen € an unserer warmen, nach dem jeweiligen Geschmack eingerichteten Infrastruktur ausbessern. Meist stehen Sie/ihr als Grund- Wohnungen leben zu können. Wir alle gehören doch zu stückseigentümer positiv hinter den Einschränkungen, die den wohlhabenden Menschen dieses Planeten. Welche am Ende eine Verbesserung zur Folge haben. Schön ist es, persönliche Sicherheit und Geborgenheit bietet uns diese wenn es im Miteinander geht. Wenn wir einst von dieser Insel Gesamtwolkenstein beiderseits des Zschopautales Erde gehen, können wir nicht einen cm² mitnehmen. Wir mitten im Kontinent Europa. Dieses Leben in einer so lan- können jedoch unseren Nachkommen ein positives Erbe gen Friedensphase für unsere Heimat ist doch ein ganz hinterlassen. Wir müssen es nicht! großes Geschenk, dessen wir uns freuen sollten. Genau aus dem Grund wünsche ich uns die Erkenntnis einer gu- Vielen Dank ALLEN, die in diesem Jahr unsere Gemein- ten Nachbarschaft als erstrebenswertes Ziel im Alltag. Zur schaft so unterstützt haben. Es gab sofort im Frühjahr Vergangenheitsbewältigung gehört die Einsicht, auch der Meldungen als Unterstützer, was wir zum Glück so nicht sich im Recht glaubende, könnte dem Zufall geschuldet, gebraucht haben. Wir haben gemeinsam mit Warmbad, eine andere Handlung begangen haben und das weiße der Schlossbelegschaft und den Vereinen einige Veran- Mäntelchen der Unschuld hätte dann schnell schmutzige staltungen für uns und unsere Gäste geschafft. Es wa- Flecke von einer möglichen Schuld. Mein Nachbar kann ren mit Bedacht geplante und Vorsicht walten lassende mein einziger Retter beim Schlaganfall im Garten sein! Höhepunkte, ohne Angstfaktor. Sie verbreiteten Freude Nachbarschaft bedarf Pflege, pflegen wir sie! und keine steigenden Infektionszahlen. Mit diesen Erfah- rungen können wir optimistisch in die Zukunft schauen. Am 2. Dezember haben wir Teile der Kita Schönbrunn Ebenso trägt uns die gute Zusammenarbeit mit unseren ebenfalls schließen müssen. Die Maßnahmen zur Eindäm- Kirchgemeinden durch den Tag. Mit unseren Partnerstäd- mung sind nicht alle logisch, aber kranke Kinder gehören ten sind wir im Austausch und an dieser Stelle Grüße nach ins Bett und nicht in Einrichtungen. So wird aus einem fa- Bad Bentheim, Ruppertshofen und Postoloprty. miliären Krankheitsherd ein Problem für viele Familien. Als Arbeitgeber habe ich eine Verantwortung für die Gesamt- Besonders unseren Gastronomiebetrieben, den Beherber- belegschaft. Leider sind wir um die massiven Schließungen gungsunternehmen und Hotels wünsche ich eine baldige nicht mehr herumgekommen. Es ist niemanden ein Vorwurf Umsetzung ihrer Konzepte. Unsere Silber-Therme ist eine, zu machen, der krank wird. Wenn ich jedoch merke, dass die Gesundheit fördernde Einrichtung, was genau in dieser mein Kind oder ich Krankheitssymptome habe, sollte so Jahreszeit von Bedeutung ist. viel Verständnis da sein, das Kind nicht in die Einrichtung zu bringen. Eigentlich kein schöner Text für Weihnachts- Manches Althergebrachte wird uns für die Zukunft nicht gedanken. Die vielen Gespräche mit dem Personal haben helfen. Wir benötigen keine Abschottung, sondern Zuzug doch vieles aus der Vergangenheit ans Licht gebracht. Kin- an Personen, Ideen, Kreativität und den Willen, es hier der mit Fieber gehören ins Bett und nicht mit Fiebersaft ge- umzusetzen. Diese Personen, die dies hier wollen, sollten dopt in Kindereinrichtungen. Es bedarf an der Stelle auch wir alle willkommen heißen, denn es gehört zu unserer Zu- mancher Einsicht in Unternehmen. Ein gutes Miteinander in kunft, wenn wir eine wollen. Der Erhalt des Ist-Standes ist Unternehmen ist eine andere Rendite für die Entwicklung. gewaltiger Rückschritt. Wer dies anzweifelt, sollte sich mit Das Geschrei nach Heimarbeit ist es nicht unbedingt. Es der Bevölkerungsentwicklung im Erzgebirge befassen.
4 Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 Wolkensteiner Anzeiger Das Weihnachtsfest wird in diesem Jahr etwas ruhiger (2) Nach dem Stand vom 31.12. 2019 beträgt die Ein- werden, genießen wir diese Besinnung. Silvester wird wohnerzahl der Stadt 3899 Einwohner. Die Zahl der auch etwas ruhiger werden, freuen wir uns auf das neue Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 2 SächsGemO auf 16 Jahr. Es wird gesellschaftliche Vorgaben geben, deren Ein- festgesetzt. haltung sinnvoll ist. Dies sollte unsere Kreativität anregen. Ich freue mich auf gemeinsame Erlebnisse auf unserem § 4 Beschließende Ausschüsse Gebiet von 30,5 km². (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebil- Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, viel Ge- det: sundheit mit Glück und kollektive Kreativität für 2021 wünschen ALLEN: 1. der Verwaltungsausschuss, 2. der Technische Ausschuss. Die Verwaltung, der Stadtrat und euer, etwas eigenwilliger Bürgermeister (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermei- ster als Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren weitere Stellvertreter in gleicher Zahl wider- Wolfram Liebing ruflich aus seiner Mitte. Dies gilt entsprechend für die Ausschussbesetzung im Benennungsverfahren nach § 42 Abs. 2 Satz 4 und 5 SächsGemO. Öffentliche Bekanntmachungen (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Im Rahmen ihrer Hauptsatzung der Stadt Wolkenstein Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Aus- schüsse an Stelle des Stadtrates. Innerhalb ihres Ge- Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der schäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fas- zuständig für: sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), hat der Stadtrat der Auszahlungen von mehr als 3.000 Euro, aber nicht Stadt Wolkenstein am 2. November 2020 mit der Mehrheit mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates die folgende innerhalb des Budgets gedeckt werden können, Hauptsatzung beschlossen: 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 3.000 Euro, aber nicht mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, soweit die ERSTER TEIL – ORGANE DER STADT wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetre- ten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets § 1 Organe der Stadt nicht möglich ist. 3. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister. Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Ver- ursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 3.000 Euro, aber nicht mehr als 6.000 Euro im ERSTER ABSCHNITT – STADTRAT Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. § 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Haup- Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen torgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vor- Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt gang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in meh- fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, rere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist nicht zulässig. Als Zerlegung eines wirtschaftlichen ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten Vorgangs zählt nicht die Vergabe eines Auftrags als überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Nachtrag. Als Auftragswert für die Vergabe eines Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen Nachtrags gilt allein der Wert des Nachtrags. Über ei- in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den nen Nachtrag entscheidet das Gremium, das wertmä- Bürgermeister. ßig für die Vergabe des Nachtrags ohne Hinzurech- nung des Auftragswerts des ursprünglichen Auftrags § 3 Zusammensetzung des Stadtrates zuständig ist. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jah- (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem resbetrag. Bürgermeister als Vorsitzenden.
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 5 § 5 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den be- 3. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtko- schließenden Ausschüssen sten von mehr als 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro, 4. die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lie- (1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer ferungen und Dienstleistungen) bei Auftrags- Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüs- werten von mehr als 10.000 Euro bis zu 40.000 se die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen Euro, eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung 5. die Stundung von Forderungen von mehr als zwei unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, Monaten bis zu sechs Monaten in uneingeschränk- entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. ter Höhe, von mehr als sechs Monaten in einer Grö- ßenordnung von 3.000 Euro bis zu 50.000 Euro, (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen 6. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, so- Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung lange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder auf- von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von heben. Der Stadtrat kann den beschließenden Aus- Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Nieder- schüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen schlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen erteilen. das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 1.000 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro be- (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat trägt, vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschlie- 7. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlage- ßenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen wer- vermögens im Buchwert von mehr als 3.000 Euro, den. Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels aber nicht mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem zuständi- 8. die Entscheidung über die Annahme oder Vermitt- gen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu lung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen überweisen. Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO von mehr als 50 Euro, sofern die Entscheidung (4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Be- nicht gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 14 dem Bürgermeister schlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister obliegt, den Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Ent- 9. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § scheidung des Stadtrates herbeizuführen. 7 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist. § 6 Verwaltungsausschuss § 7 Technischer Ausschuss (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses um- (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses um- fasst folgende Aufgabengebiete: fasst folgende Aufgabengebiete: 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwal- 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tief- tungsangelegenheiten, bau, Vermessung), 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich 2. Versorgung und Entsorgung, Abgabenangelegenheiten, 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der 3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach Straßen, Bauhof, Fuhrpark, dem Kindertagesstättengesetz, 4. Verkehrswesen, 4. soziale und kulturelle Angelegenheiten, 5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivil- 5. Gesundheitsangelegenheiten, schutz, 6. Marktangelegenheiten, 6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 7. Beratung aller Angelegenheiten im Zusammen- 7. technische Verwaltung stadteigener Gebäude, hang mit der Kur- und Gesundheitszentrum 8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- Warmbad Wolkenstein GmbH, die der Entschei- und Gartenanlagen, dung des Stadtrates unterliegen. 9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässe- runterhaltung (2) Innerhalb seines Geschäftskreises entscheidet der 10. Verwaltung der städtischen Liegenschaften ein- Verwaltungsausschuss über: schließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fi- scherei und Weide. 1. die Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises ent- von Beschäftigten der Entgeltgruppen TVöD ab 9 scheidet der Technische Ausschuss über: und der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungs- dienst der Entgeltgruppen S 9 sowie alle unbe- 1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der fristeten Einstellungen aller Entgeltgruppen. Alle Entscheidung über weiteren Entscheidungen obliegen dem Stadtrat. a) die Zulassung von Ausnahmen von der Verän- 2. die Bewilligung von nicht durch das Budget ge- derungssperre, deckten Zuschüssen von mehr als 3.000 Euro bis b) die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei- zu 6.000 Euro, lung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
6 Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 Wolkensteiner Anzeiger c) die Zulassung von Vorhaben während der sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Be- Aufstellung eines Bebauungsplanes, ratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, ZWEITER ABSCHNITT – BÜRGERMEISTER wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ- tebauliche Entwicklung der Stadt nicht von § 9 Rechtsstellung des Bürgermeisters grundsätzlicher Bedeutung oder von beson- derer Wichtigkeit ist, (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates f) die Teilungsgenehmigungen, und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. 2. die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen, (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf 3. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauun- terlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen § 10 Aufgaben des Bürgermeisters Gesamtbaukosten von nicht mehr als 40.000 Euro im Einzelfall, (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung 4. die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der von über 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro ein- Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die inne- schließlich der mit der Baumaßnahme zusammen- re Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in hängenden und im Auftragswert untergeordneten eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. von mehr als 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro, 5. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur von Teilungsgenehmigungen, Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht 6. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischen- bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung han- bescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge delt: nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung), 1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Fi- 7. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er- nanzhaushalt innerhalb der durch den Haushalts- werb und Tausch von Grundeigentum oder grund- plan festgesetzten Budgets mit Ausnahme der stücksgleichen Rechten, wenn der Buchwert mehr a) Entscheidung über die Ausführung von Maß- als 1.000 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im nahmen bei Gesamtkosten von mehr als Einzelfall beträgt, 10.000 Euro, 8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lie- oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen ferungen und Dienstleistungen) bei Auftrags- Miet- oder Pachtwert von mehr als 3.000 Euro, werten von mehr als 10.000 Euro aber nicht mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, bei c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftrags- der Vermietung stadteigener Wohnungen in un- werten von über 10.000 Euro einschließlich beschränkter Höhe. der mit der Baumaßnahme zusammenhän- genden und im Auftragswert untergeord- § 8 Beratende Ausschüsse neten Leistungen, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer- (1) Es wird folgender beratender Ausschuss gebildet: planmäßigen Auszahlungen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets 1. Ausschuss zur Stadtentwicklung Wolkenstein gedeckt werden können, Ortsteil Warmbad 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall, so- (2) Aufgabe des Ausschusses zur Stadtentwicklung Wol- weit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht kenstein Ortsteil Warmbad ist es, Maßnahmen der eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Stadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung Wolken- Budgets nicht möglich ist, stein Ortsteil Warmbad anzuregen, an ihrer Durch- 4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen führung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der die Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Ver- Stadtentwicklung Wolkenstein Ortsteil Warmbad ge- ursachung bereits eingetreten ist, bis zu 3.000 staltenden Kräfte zu fördern. Euro im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, (3) Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 5. die befristete Einstellung, Höhergruppierung, weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Ausschuss Entlassung und sonstigen personalrechtlichen wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte, der inso- Entscheidungen von Beschäftigten bis Entgelt- weit die Aufgaben des Bürgermeisters wahrnimmt; gruppe 8 und der Beschäftigten im Sozial- und der Bürgermeister hat das Recht, an den Sitzungen Erziehungsdienst der Entgeltgruppen S 8b, von des Ausschusses teilzunehmen. Der Ausschuss kann Aushilfen, Auszubildenden, Praktikanten und an-
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 7 deren in Ausbildung stehenden Personen in den Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu ent- im Stellenplan festgelegten Grenzen. scheiden. 6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen § 11 Stellvertretung des Bürgermeisters und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien, Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte einen 1. und 2. 7. die Bewilligung von nicht durch das Budget ge- Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung be- deckten Zuschüssen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall, schränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. 8. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe, bis zu § 12 Gleichstellungsbeauftragter sechs Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro, (1) Der Stadtrat bestellt einen Beauftragten für die 9. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Beauftragte Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung ist ehrenamtlich tätig. von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Nieder- (2) Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirk- schlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das lichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als Frau und Mann im Zuständigkeitsbereich der Stadt 1.000 Euro beträgt, hin. 10. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grund¬eigentum oder (3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung grundstücksgleichen Rechten im Buchwert bis zu seiner Tätigkeit unabhängig. Er hat das Recht, an den 1.000 Euro im Einzelfall, Sitzungen des Stadtrates und der für seinen Aufga- 11. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder benbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Stimme teilzunehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht Miet- oder Pachtwert von 3.000 Euro im Einzelfall, steht dem Gleichstellungsbeauf-tragten dabei nicht 12. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anla- zu. Die Stadtverwaltung unterstützt den Gleichstel- gevermögens im Buchwert bis zu 3.000 Euro im lungsbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Einzelfall, 13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernah- me von Bürgschaften und von Ver-pflichtungen ZWEITER TEIL – MITWIRKUNG DER EINWOHNER aus Gewährverträgen und den Abschluss der ih- nen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsge- § 13 Einwohnerversammlung schäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen, Allgemein bedeutsame Stadtangelegenheiten sollen mit 14. die Annahme oder Vermittlung von Spenden, den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu- der Stadtrat mindestens einmal im Jahr eine Einwoh- gunsten von Museen, Bibliotheken und Archiven, nerversammlung anberaumen. Eine Einwohnerversamm- deren Träger die Stadt ist, sowie für die Annahme lung ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht 50 Euro im Einzelfall. werden. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hun- dert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet ha- (3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates ben, unterzeichnet sein. widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn § 14 Einwohnerantrag er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zu- jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung ständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn gegenüber den Stadträten ausgesprochen werden. dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleich- muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angele- zeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine genheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Ange- von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das legenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spä- 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. testens vier Wochen nach der ersten Sitzung statt- zufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch § 15 Bürgerbegehren der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der Stadt herbeiführen. beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegeh- ren muss von mindestens zehn vom Hundert der Bürger (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch der Stadt unterzeichnet sein. beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen
8 Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 Wolkensteiner Anzeiger § 16 Bürgerfragestunde - 50,00 € von einem Spender für die Kindertagesstätte „Zwergenland“ Schönbrunn Zu jeder ordentlichen Sitzung des Stadtrates ist eine Bür- - 245,00 € von mehreren Spendern für die Freiwillige gerfragestunde einzuplanen. Feuerwehr Wolkenstein, OF Gehringswalde - 3.596,00 € von einem Spender für die Freiwillige Feuer- wehr Wolkenstein, OF Wolkenstein DRITTER TEIL – SONSTIGE VORSCHRIFT - 40,00 € von einem Spender für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ Gehringswalde § 17 Inkrafttreten - 350,00 € von mehreren Spendern für das Heimatmuse- um Wolkenstein Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- - 195,00 € von mehreren Spendern für die Stadtbiblio- kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung thek Wolkenstein der Stadt Wolkenstein in der Fassung vom 22. Juli 2014 außer Kraft. Abstimmungsergebnis Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister: 17 davon anwesend: 13 Wolkenstein, den 3. November 2020 stimmberechtigt: 13 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Wolfram Liebing Stimmenthaltungen: 0 Bürgermeister Tatsächlicher Beschluss Nr. 29/2020 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein stimmt der Hauptsat- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder zung der Stadt Wolkenstein in der vorliegenden Form zu. Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig Abstimmungsergebnis zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister: 17 1. die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft davon anwesend: 13 erfolgt ist, stimmberechtigt: 13 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ja-Stimmen: 12 Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Nein-Stimmen: 0 verletzt worden sind, Stimmenthaltungen: 1 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Kulturelle Einrichtungen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet hat oder Museum im Schloss b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde, unter Bezeichnung des Objekt des Monats Dezember Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Eng verbunden mit dem Silberbergbau um Wolkenstein ist Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge- dieser Klumpen Gestein. Dass daraus mal eines der wert- macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 vollsten Metalle werden kann, ist auf den ersten Blick nicht genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- ersichtlich. Aber dieser unscheinbare Stein ist tatsächlich chen. gediegen Silber. Gediegen Metalle sind chemische Ele- mente, die in der Natur in ihrer reinen Form vorkommen. Dazu gehören vor allem die Edelmetalle Silber, Gold, Platin Aus dem Stadtrat und Kupfer. Gefasste Beschlüsse der 9. öffentlichen Beratung des Stadtrates der Stadt Wolkenstein am 2. November 2020 Tatsächlicher Beschluss Nr. 28/2020 Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein stimmt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO der Annahme und Vermittlung fol- gender Spenden, die der Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit erhalten hat, zu:
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 9 Für Wolkenstein ist das Silber von besonderer Bedeutung. versorgen. Wer es vor Weihnachten nicht mehr schaffen Das erste Silberbergwerk ist erstmals 1293 erwähnt wor- sollte mit dem Büchertausch, muss sich trotzdem keine den. Die Herren von Waldenburg, Besitzer der Herrschaft Sorgen machen. Alle entliehenen Medien werden automa- Wolkenstein, betrieben hier eine eigene Münze in unmit- tisch bis zum 18.01.2021 verlängert. Durch die Schließzeit telbarer Nähe zum Schloss. Das findet in einer Urkunde im Museum besteht keine Möglichkeit, die Medien eventu- aus dem Jahre 1323 Erwähnung, in der zugleich auch zum ell dort abzugeben. ersten Mal das „Städtlein“ Wolkenstein genannt wird. Aus dem Silber wurden u. a. Wolkensteiner Brakteaten, eine Wir wünschen allen Einwohnern und Lesern eine schöne Hohlmünze mit dem Waldenburger Wappen, geprägt. Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten Start in das Jahr 2021 – trotz allem oder gerade deshalb! Ihr Bibli- Sandra Dürschmied otheksteam Museum bleibt voraussichtlich bis mindestens 10.01.2021 geschlossen Kindertagesstätten Seit vielen Jahren bleibt das Museum erstmals über Weih- nachten und den Jahreswechsel wegen der Corona-Ver- Neues von der KiTa Regenbogen ordnung geschlossen, mindestens bis zum 10.01.2021. In den vergangenen Jahren gehörte der Dezember mit den In den Monaten September und Oktober stand das Thema Feiertagen zu den besucherstärksten Monaten. Die Besu- „Herbst“ auf unserem Programm. cher über Weihnachten nutzten oft die freie Zeit, um mal wieder gemeinsam dem Schloss mit dem Museum einen Auch wenn es in diesen Monaten hin und wieder geregnet Besuch abzustatten. Das ist leider in diesem Jahr nicht hat, konnten wir sehr schöne und erlebnisreiche Momente möglich. Schade! Wir hätten Sie sehr gerne begrüßt. So- schaffen. bald wir das Museum wieder öffnen dürfen, freuen wir uns natürlich über Ihren Besuch. Viele Veranstaltungen konn- Gleich zu Beginn der Herbstzeit haben wir für unseren ten nicht stattfinden, geplante Ausstellungen mussten auf kleinen stacheligen Freund – dem Igel, ein schönes Igel- unbestimmte Zeit verschoben werden. Weil das Telefon haus gebaut und aufgestellt. Mal schauen, ob sich ein Igel nicht immer besetzt ist, sind Informationen und Auskünfte in unserem Igelhaus wohlfühlt und seinen Winterschlaf am besten per E-Mail an: info@stadt-wolkenstein.de mög- hier verbringt. lich! Trotz allem oder gerade deshalb wünschen wir allen eine angenehme Advents- und Weihnachtszeit sowie ein Ein schöner Herbstspaziergang gehörte auch dazu. Wir gutes Jahr 2021, Ihr Museumsteam entdeckten das bunte Blätterkeid der Bäume, sammelten Eicheln, Kastanien und bunte Blätter zum Basteln. Selbstverständlich darf das Drachensteigen nicht fehlen. An einem schönen Herbsttag mit einer ordentlichen Brise Stadtbibliothek Wind konnten wir unsere bunten Drachen am Himmel flie- gen lassen. Welch ein buntes Getümmel am Himmel. Bibliotheksurlaub zum Jahreswechsel – bis 21.12.2020 noch geöffnet Im Herbst wird auch geerntet. Das Obst wird reif, das Ge- müse auf den Feldern muss geerntet werden. Auch wir, in Eigentlich ist in diesem Jahr ja sehr vieles anders. Manches unserer Einrichtung, haben im Frühjahr Kartoffeln gesetzt ist aber auch so wie in jedem anderen Jahr auch. Über und jetzt war es an der Zeit, sie zu ernten. Wie groß sie den Jahreswechsel bleiben die Bibliothekstüren vom wohl sind? Wie viele werden es sein? Was können wir aus 23.12.20 bis 17.01.2021 geschlossen. Bis zum Dienstag, unseren Kartoffeln machen? Aus unserer reichlichen Ernte 21.12.2020, hat die Stadtbibliothek montags, dienstags haben wir einen Kartoffelkuchen gebacken. Der war rich- und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und es tig lecker und hat allen gut geschmeckt! können Medien abgegeben und auch ausgeliehen werden. Vielleicht braucht ja jemand noch dringend Weihnachts- geschichten, die dann zu Hause vorgelesen, angehört oder angeschaut werden können. Damit kann man es sich auch ganz schön und gemütlich machen. Noch sind ein paar Exemplare zu haben. Für Erwachsene sind die sehr schön illustrierten Ausgaben mit Weihnachtsgeschichten von Astrid Fritz und Ralf Günther zu empfehlen. Natürlich sind auch noch andere Neuigkeiten in den Bibliotheksregalen zu finden. Vom Krimi bis zum historischen Roman ist für jeden etwas dabei. Darunter sind auch Titel von zur Zeit sehr beliebten Autoren wie Ken Follett, Charlotte Link, Se- bastian Fitzek oder Iny Lorentz. Nutzen Sie die Gelegen- heit, um sich wieder mit Lesefutter und anderen Medien zu
10 Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 Wolkensteiner Anzeiger Ein buntes Herbstfest in den Ferien bildete den Höhe- Ein von der Corona-Pandemie überschattetes Jahr 2020 punkt unseres Herbstprojektes. Nach einem leckeren neigt sich dem Ende entgegen. Gerade in diesen unge- Frühstück mit lustigen Drachenbroten starteten wir unser wöhnlichen Zeiten möchten wir uns ganz herzlich bei al- Fest. Es gab interessante Aufgaben zu lösen: ein Barfuß- len Familien, dem Elternrat, freiwilligen Helfern, Firmen, pfad musste durchschritten werden; Kastanien und Ei- der Stadtverwaltung, dem Bauhof und der Grundschule cheln wurden sortiert und gezählt; am Glücksrad konnte Wolkenstein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und gedreht werden; Kinderschmuck wurde gebastelt und ein Unterstützung übers ganze Jahr bedanken. Herbsttanz wurde aufgeführt. Es wurde ausgelassen ge- feiert und allen Kindern hat es viel Spaß bereitet. Jana Hildenbrandt Das Autohaus AMARO in Lauta lud alle umliegenden Die schönsten Geschenke kann man Kindertagesstätten ein, sich am großen Kürbisschnitz- nicht in Geschenkpapier einpacken. wettbewerb zu beteiligen. Liebe, eine tolle Familie, gute Freunde, Das musste man uns nicht zweimal sagen und schon lagen Gesundheit und glücklich sein. acht gesponserte Kürbisse vor unserer Kindergartentür, All das wünschen wir Euch die nur darauf warteten, ein lustiges Gesicht zu bekom- men. Jede Gruppe gestaltete mit Einfallsreichtum einen zu Weihnachten von ganzem Herzen sowie Kürbis. Unterstützung erhielten wir auch von einigen El- einen gesunden Start ins neue Jahr! tern, die ihrer Phantasie freien Lauf ließen. Die Kürbisse wurden vom Autohaus wieder abgeholt und bei Facebook Team der Kita-Regenbogen Gehringswalde startete ein Voting, bei dem über den besten Kürbis abge- stimmt werden konnte. Der Kürbis mit den meisten Likes sollte gewinnen. Neues aus dem Zwergenland ... Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende. Es war ein Jahr mit vielen einschneidenden Ereignissen, mit sich ständig ändernden Regelungen, mit Schließungen und Notbetreuung, mit strikt getrennten Gruppen und je- der Menge Hygienevorschriften, mit Ungewissheit, zum Teil auch mit Unverständnis und vor allem auch, bei den meisten, mit großem Respekt vor dem Corona-Virus. Im Sommer zog bei uns schon fast die Normalität wieder ein. Wir konnten wieder Feste im kleinen Rahmen durch- führen und den Kindern verschiedene Höhepunkte berei- ten. Es gab eine Schulanfängerabschlusswoche, die Füchse feierten den „Tomte-Geburtstag“, die Verkehrswacht übte mit den Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr, es gab einen Theaterbesuch in der Bibliothek in Wolken- stein, Kindergeburtstage, Halloweenpartys und das Pro- jekt „St. Martin“. Die Freude war natürlich riesengroß als unsere Einrich- tung den 1. und 3. Platz belegte. Wir bedanken uns ganz Es kam die Herbst- und damit auch die Erkältungszeit. herzlich bei den Familien, die sich mit ihren Kürbissen am Schnupfennasen waren zwar in der Kita erlaubt, aber wo Sieg beteiligten. ist die Grenze? Wann ist es nur ein leichter Schnupfen und wann spricht man von Symptomen, die auf Covid-19 Vielen Dank auch an das Autohaus AMARO für diese tolle hinweisen? Kann ein Kind Geschmacks- oder Geruchs- Aktion! verlust beschreiben? Wie stellt man bei einem Kind „all- gemeines Krankheitsgefühl“ fest? Weint ein Kind, weil es Heike Reuter sich schlecht fühlt, weil ihm etwas weh tut oder weint es, weil es traurig ist, weil es ein bestimmtes Spielzeug nicht bekommen hat, weil es vielleicht nicht richtig ausgeschla- fen hat? Die wenigsten Kinder können sich dazu äußern. Für uns als Erzieher ist es nicht einfach, hier die richtige Entscheidung zu treffen.
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 11 In erster Linie geht es um das Wohl jedes einzelnen Kindes und natürlich auch um den Schutz der Kinder in den jewei- Schulnachrichten ligen Gruppen. Hier ist ein ehrliches, vertrauensvolles und vor allem verantwortungsvolles Verhalten von Erziehern Wie „Freude bereiten“ Freude bereitet und Eltern äußerst wichtig. Die Mädchen und Jungen der Klasse 3a haben in den letz- Seit Oktober spitzt sich die Lage im Erzgebirgskreis zu. ten Wochen im Sachunterricht mit Hilfe ihrer selbst ge- Das Corona-Virus breitet sich flächendeckend aus und stalteten „Kisten“ andere Länder vorgestellt. Alle Kinder auch vor uns machte es keinen Halt. Kinder und Personal haben sich sehr viel Mühe gegeben und die Ergebnisse mussten in Quarantäne. waren einfach toll. Dabei hat uns Luise Schramm viel über Seit Dezember gilt wieder „Eingeschränkter Regelbe- Rumänien erzählt, gezeigt und berichtet. Dort besitzen die trieb“, das heißt, Kinder müssen in festen Gruppen von Kinder nur wenige Dinge und es geht ihnen nicht so gut konstantem Personal betreut werden. Die Gruppen dürfen wie uns. nicht vermischt werden und dürfen sich im Gebäude und auf der Freifläche nicht begegnen. Daraus ist die Idee entstanden, ein Weihnachtspäckchen Zum Glück hatte sich unser Konzept des eingeschränkten für ein oder vielleicht auch mehrere Kinder zu packen. Die Regelbetriebes im Mai bewährt. Mit verhältnismäßig ge- Kinder waren mit Begeisterung dabei und haben beutel- ringem Aufwand konnten wir es an die aktuelle Situation weise viele nützliche Sachen mitgebracht. Schnell wurde anpassen. Päckchen um Päckchen mit Schulsachen, Hygieneartikel, Für uns Erzieher ist die derzeitige Situation äußerst an- Spielsachen, Socken, Mützen und Weihnachtsgrüßen voll. gespannt und verlangt von jedem einzelnen überdurch- Natürlich geht auch in jedem der 8 entstandenen Weih- schnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Kraft. nachtspakete ein Plüschtier mit auf die große Reise nach Fallen Erzieher aus, müssen die anderen deren Aufgaben Rumänien! Das „Freudebereiten“ hat uns selbst große mit übernehmen. Freude gemacht. Wir danken unserer Luise für die schö- Das bedeutet für sie unter anderem: erhebliche Mehrstun- ne Idee und Frau Schramm für die Organisation und den den, um Öffnungszeiten abzudecken; die Sorge um die Transport. Gesundheit der Kinder und natürlich auch um die eigene; die Umsetzung der verschärften Hygieneregeln und trotz- Nun hoffen wir, dass auch unsere Kinder für ihren Fleiß in dem für die Kinder eine Bezugsperson zu sein, die den Kin- diesem besonderen Jahr 2020 vom Weihnachtsmann be- dern Ängste nimmt und ihnen das Gefühl von Sicherheit lohnt werden. und Geborgenheit gibt. Andrea Drechsel Hoffen wir, dass der Wunsch der Kinder in Erfüllung geht und ihnen der Weihnachtsmann, auf welchen Wege auch immer, ein paar Geschenke zukommen lässt. Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Eltern, Spon- soren, der Stadtverwaltung Wolkenstein, der Bibliothek, dem Bauhof, dem Schlemmereck Scharfenstein sowie bei unserer „Küchenfee“ Christina und unserer ehrenamt- lichen Mitarbeiterin Sabine für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir wünschen allen Kindern und ihren Familien sowie auch allen Einwohnern der Stadt Wolkenstein und ihren Ortsteilen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und der größte Wunsch für alle – ganz viel Gesundheit. Das Team der Kneipp®-Kita “Zwergenland“ Schönbrunn
12 Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 Wolkensteiner Anzeiger Gesunde Weihnachten pautal“ bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze für die Abwasserentsorgung für den genannten Kalkulati- Ein ganz besonderes Jahr geht zu Ende. 2020 stellte uns onszeitraum vorgelegen. alle vor besondere Herausforderungen, die es immer wie- der zu meistern galt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Pläne hatten von einem Moment auf den anderen keine Gültigkeit mehr. Verordnungen und deren Umsetzungen Beschluss Nr. Ö 20/2020 beschäftigten nicht nur die Erwachsenen. Wir waren be- müht, unseren Kindern stabile Abläufe und ein kontinuier- Der Abwasserzweckverband Wolkenstein/Warmbad liches Lernen zu ermöglichen, was durch krankheitsbe- „Landschaftsschutzgebiet Oberes Zschopautal“ erhebt dingten Ausfall nicht immer möglich war. Doch in dieser für die Benutzung seiner aufgabenbezogenen Einheits- Zeit konnten wir, so glaube ich, dass Miteinander stärken. einrichtung Abwasserentsorgung Gebühren für die Teillei- Verständnisvoll zeigten sich nicht nur die Eltern. stungen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswas- serentsorgung sowie für Abwasser, das in öffentliche Ich möchte mich bei allen am Schulleben Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klär- Beteiligten für die vertrauensvolle werk angeschlossen sind. Zusammenarbeit im Namen des ganzen Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Teams herzlich bedanken. Wir wünschen allen eine schöne Beschluss Nr. Ö 21/2020 Weihnachtszeit und einen gesunden Jahreswechsel im Kreis ihrer Familien. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet Das Team der Bürgerschule Wolkenstein Oberes Zschopautal“ wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung sowie für Abwasser, das in und ... Cool bleiben! Auch das geht vorbei! öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, den Frischwassermaß- stab. Für die Niederschlagswasserentsorgung erhebt der Ab- wasserzweckverband Wolkenstein/Warmbad „Land- schaftsschutzgebiet Oberes Zschopautal“ eine Grundge- bühr je für jedes an die Niederschlagswasserentsorgung angeschlossene Grundstück. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss Nr. Ö 22/2020 Gedanken von Leandro Vobig, Klasse 4, die uns während Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet Der Abwasserzweckverband Oberes Zschopautal“ beschließt, dass als Verzinsungsme- thode weiterhin die Restwertmethode angewandt wird. Wolkenstein/Warmbad informiert Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Beschluss Nr. Ö 23/2020 Wolkenstein Warmbad hat in ihrer Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- 123. Verbandsversammlung am bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet 29.10.2020 folgende Beschlüsse gefasst: Oberes Zschopautal“ beschließt, den in der Gebührenkal- kulation und der Nachkalkulation enthaltenen Abschrei- Beschluss Nr. Ö 19/2020 bungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsmetho- de, zuzustimmen. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzge- Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. biet Oberes Zschopautal“ stimmt der Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung 2021 bis 2023 mit Nachkalkulation 2017 bis 2019 zu. Die Kalkulation hat der Verbandsver- sammlung des Abwasserzweckverbandes Wolkenstein/ Warmbad „Landschaftsschutzgebiet Oberes Zscho-
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020 13 Beschluss Nr. Ö 24/2020 abgeholt wird, beträgt 40,04 EUR je Kubikmeter Ab- wasser zuzüglich eines Zuschlages von 1,25 € pro Meter Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- Schlauchlänge für den über 10 Meter Schlauchlänge hi- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet nausgehenden Anteil der benötigten Gesamtschlauchlän- Oberes Zschopautal“ stimmt der zu erwartenden Höhe ge des Entsorgungsfahrzeuges. der Fördermittel sowie den angenommenen Abwasser- mengen im Kalkulationszeitraum und den weiteren Pro- Die Grundgebühren für die Teilleistung Schmutzwasse- gnosen und Schätzungen in der Gebührenkalkulation zu. rentsorgung betragen: Es wird weiterhin beschlossen, dass die ermittelte Koste- nunterdeckung der Schmutzwassergebühren der Jahre a) bei der Entsorgung von Wohnungen in Gebäuden mit 2017 bis 2019 auf die Schmutzwassergebühren der Jahre 1 oder 2 Wohnungseinheiten 8,00 €/Monat, 2021 – 2023 zu gleichen Teilen aufgeschlüsselt aufgeteilt ab 3 Wohnungseinheiten bis ∞ je WE 6,00 €/Monat, und somit ausgeglichen wird. Die Verbandsversammlung stimmt außerdem dem Aus- b)bei Industrie, Gewerbe, Landwirtschaften, öffentliche gleich der ermittelten Kostenüberdeckung der Nieder- Einrichtungen und sonstige Abnehmern: schlagswassergebühren der Jahre 2017 – 2019 auf die bei einem jährlichen Verbrauch von 0 – 100 m³ Niederschlagswassergebühren der Jahre 2021 – 2023 zu 8,00 € im Monat, gleichen Teilen aufgeteilt zu. bei einem jährlichen Verbrauch von 101 – 200 m³ 12,00 € im Monat, Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. bei einem jährlichen Verbrauch von 201 – 300 m³ 18,00 € im Monat, bei einem jährlichen Verbrauch von 301 – 400 m³ Beschluss Nr. Ö 25/2020 24,00 € im Monat, für jede weitere 100 m³/a zusätzlich 6,00 € im Monat. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Oberes Zschopautal“ legt im Ergebnis der vorliegenden Nachkalkulation der zurückliegenden Kalkulationszeiträu- me von 2017 bis 2019 und der Gebührenkalkulation für Beschluss Nr. Ö 26/2020 die Jahre 2021 bis 2023 folgende kostendeckenden Ge- bührensätze fest: Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet Als Schmutzwassergebühr wird die laut Gebührenkalku- Oberes Zschopautal“ beschließt die Gebührenkalkulati- lation für die Jahre 2021 bis 2023 ermittelte durchschnitt- on einschließlich deren Erläuterungsteil für den Zeitraum liche Gebühr in Höhe von 3,15 €/m³ erhoben. 2021 – 2023 in der vorliegenden Form. Als Niederschlagswassergebühr wird die laut Gebühren- Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. kalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 ermittelte durch- schnittliche Gebühr für angeschlossene Grundstücke pro Jahr in Höhe von 49,16 € als Grundgebühr erhoben. Beschluss Nr. Ö 27/2020 Die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Abwasser- Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- anlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk ange- bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet schlossen sind, beträgt weiterhin 1,79 €/m³. Oberes Zschopautal“ beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Die Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben, (Abwassersatzung) in der vorliegenden Form. welches beim Klärwerk angeliefert wird, beträgt 22,78 EUR je Kubikmeter. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Die Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben, welches vom Zweckverband oder einem von ihm Beauf- tragten abgeholt wird, beträgt 40,04 EUR je Kubikmeter 2. Änderung Abwasser zuzüglich eines Zuschlages von 1,25 € pro Me- der Satzung über die öffentliche ter Schlauchlänge für den über 10 Meter Schlauchlänge Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - hinausgehenden Anteil der benötigten Gesamtschlauch- AbwS) länge des Entsorgungsfahrzeuges. vom 29.10.2020 Die Gebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen, welches beim Klärwerk angeliefert wird, beträgt 22,78 EUR je Ku- Aufgrund von § 50 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bikmeter. vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. Juli 2016 (SächsGV- Die Gebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen, welches Bl. S. 287), des § 47 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. vom Zweckverband oder einem von ihm Beauftragten 1 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
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