Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern Informationen für Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2019 Stand: August 2016
Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler, mit dem Eintritt in die Qualifikationsphase der Oberstufe beginnen Sie die letzte Etappe Ihres gymnasialen Bildungsweges. Mit dieser Broschüre informieren wir speziell den Abiturjahrgang 2019 über die vielfältigen Möglichkeiten. Auf dem Weg zum Abitur geht es nicht allein darum, Ihr Wissen im Sinne einer umfassenden Allgemeinbildung zu erweitern und zu vertiefen, sondern Sie werden auch gezielt auf die Anforderungen eines Studiums oder einer ande - ren anspruchsvollen beruflichen Ausbildung vorbereitet werden. Nach Ihrer erfolgreichen Abiturprüfung werden Sie ein Zeugnis in Händen halten, das Ihnen die allgemeine Hochschulreife bescheinigt. Allgemeine Hochschulreife bedeutet, über ein vernetztes und tragfähiges Grundwissen zu verfügen, mit dem man selbstständig neue Wissens- gebiete erschließen und komplexe Problemstellungen lösen kann. Ein solches Wissensfundament setzt sich aus Fachwissen und Kompetenzen zusam - men. Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen stellen dabei als Grund - lagenfächer den Wissenskern der gymnasialen Allgemeinbildung dar. In ihnen werden wesentliche Kompetenzen vermittelt, die unabhängig vom gewähl- ten Studienfach von entscheidender Bedeutung für den Studienerfolg sind. Sie stehen deshalb im Mittelpunkt der Stundentafel und der Abiturprüfung. Daneben bieten Ihnen die Wahlpflichtfächer und der Profilbereich mit den beiden Seminaren zahlreiche Möglichkeiten, individuelle Schwerpunkte zu setzen. Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar und im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung erhalten Sie die Chance, Ihre personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen systematisch weiterzuentwickeln und sich intensiv auf den Übergang zur Hochschule bzw. in eine Berufsaus- bildung vorzubereiten. 2
Dr. Ludwig Spaenle Bernd Sibler Mit der allgemeinen Hochschulreife sind Sie umfassend auf ein Studium an einer Hochschule oder für den Eintritt in einen beruflichen Ausbildungsgang vorbereitet. In Zeiten des raschen wissenschaftlichen und technischen Fort- schritts stellen die vielfältigen Studien- und Berufsmöglichkeiten hohe Anfor- derungen. Sie zu bestehen setzt die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen, Flexibilität, Engagement und Selbstständigkeit im Denken und Handeln voraus. Daher wird auch die Schule in den letzten beiden Jahren von Ihnen ein hohes Maß an Zielstrebigkeit und Eigenverantwortung verlangen. Nehmen Sie diese Herausforderung auf der letzten Etappe Ihres gymnasialen Bildungsweges an! Denn Sie legen damit den Grundstein für eine erfolgreiche persönliche und berufliche Zukunft. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg! München, im August 2016 Dr. Ludwig Spaenle Georg Eisenreich Bayerischer Staatsminister für Bildung Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium und Kultus, Wissenschaft und Kunst für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 3
Inhalt Die gymnasiale Oberstufe Seite 6 • Ziele und Schwerpunkte 6 • Einführungsphase und Qualifikationsphase 7 • Ansprechpartner und Beratung 7 Fächerwahl und Belegung Seite 8 • Fächerwahl in der Jahrgangsstufe 10 8 • Grundlegendes zur Fächerwahl 8 • Erläuterungen zur Stundentafel 8 • Seminare 10 • Fächer des Zusatzangebots 13 • Besondere Wahlmöglichkeiten 14 • Individuelle Schwerpunkte 16 • Durchführung der Wahl 17 Qualifikationssystem Seite 20 • Gesamtqualifikation 20 • Ermittlung der Gesamtpunktzahl und der Abiturdurchschnittsnote 20 • Leistungsnachweise 21 • Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Fächern 21 • Fächer mit besonderen Bestimmungen 22 • Einbringungsverpflichtung 23 • Besonderheiten bei der Einbringung 24 • Einbringungsbeispiel 25 4
Abiturprüfung Seite 26 • Fünf-Fächer-Abitur 26 • Fächerwahl 26 • Gestaltungsmöglichkeiten 27 • Schriftliche Abiturprüfung 28 • Mündliche Abiturprüfung – Kolloquium 29 • Prüfungsergebnis 30 • Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 31 Weitere Informationen Seite 32 • Ausbildungsbeginn 32 • Kindergeld 32 • Auslandsaufenthalt 32 • Finanzielle Leistungen für den Schulweg 33 • Stipendien und Fördermöglichkeiten 34 Anhang Seite 35 • Ermittlung der Durchschnittsnote 35 • Abkürzungen 35 5
Die gymnasiale Oberstufe Ziele und Schwerpunkte • Der Oberstufenunterricht vermittelt Ihnen nicht nur Fachwissen, sondern auch allge- • Der Oberstufenunterricht vermittelt Ihnen meine Grundkenntnisse und Methoden- eine breite und vertiefte Allgemeinbildung kompetenzen. Diese bilden zusammen und bereitet Sie so auf den Erwerb der die Basis für Studierfähigkeit bzw. für selbst- allgemeinen Hochschulreife vor. ständiges Lernen und Arbeiten. • Die Grundlagenfächer Deutsch, Mathe- • Sozial- und Selbstkompetenzen wie z. B. matik und eine fortgeführte Fremdsprache Team- und Kommunikationsfähigkeit oder sind für alle Schülerinnen und Schüler ver- Verantwortungsbereitschaft sind grund- pflichtende Abiturprüfungsfächer. legende Voraussetzungen für Ihren Erfolg in Studium und Beruf und daher Kernanliegen • Das 5-Fächer-Abitur ermöglicht Ihnen, die gymnasialer Bildung. Abiturprüfung auch individuell zu gestalten. • Kennzeichen des Unterrichts in den zwei • In den Jahrgangsstufen 11 und 12 können Seminaren sind wissenschaftsorientiertes Sie – nach Begabung und Neigung – aus Arbeiten, Projektarbeit in der Gruppe dem spezifischen Fächerangebot Ihrer Schule sowie eine systematische Studien- und wählen und Ihre individuellen Schwer- Berufsorientierung. punkte setzen. 6
Einführungsphase und Qualifikationsphase Die gymnasiale Oberstufe bildet zusammen mit der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums einen geschlossenen Bildungsgang. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erwerben Sie den mittleren Schulabschluss. Durch Vertie- fung von fachlichen und methodischen Fähigkei- ten und Fertigkeiten aus den Vorjahren bereitet Sie die Jahrgangsstufe 10 auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase der Oberstufe vor und dient als Einführungsphase. Nach dem ersten Halbjahr dieser Einführungs- phase wählen Sie aus dem Angebot der Ansprechpartner und Beratung Schule Ihre Fächer und Seminare für die Quali- fikationsphase der Oberstufe (Jahrgangs- Die vorliegende Broschüre vermittelt Ihnen die stufen 11 und 12). Leistungen, die in den vier wichtigsten Informationen zur Oberstufe des Ausbildungsabschnitten (Halbjahren) der Quali- Gymnasiums in überschaubarer Kürze. fikationsphase erbracht werden, werden im Abi - turzeugnis aufgenommen (vgl. hierzu S. 20: Voraussetzung für ein rasches Vertrautwerden Qualifikationssystem). mit den Regelungen und Arbeitsbedingungen der Qualifikationsphase ist aber auch, dass Sie weitere Informations- und Beratungsmöglich- keiten nutzen. • An Ihrer Schule können Sie Ihre Fragen in erster Linie an die Oberstufenkoordina- torinnen und -koordinatoren richten, daneben auch an die einzelnen Fachlehr- kräfte sowie an die Beratungslehrkraft. • Eine weitergehende Orientierung bietet Ihnen die Internetseite: u www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de 7
Fächerwahl und Belegung Fächerwahl in der Jahrgangsstufe 10 bzw. dreistündig unterrichtet (mit Ausnahme weiterer fortgeführter Fremdsprachen, die • Im Frühjahr der Jahrgangsstufe 10 wählen vierstündig unterrichtet werden). Sie aus dem Angebot der Schule (vgl. S. 17) die Fächer und Seminare für die Qualifika- tionsphase der Oberstufe. Dieses Angebot Erläuterungen zur Stundentafel (S. 9) richtet sich nach den Möglichkeiten und Schwerpunktsetzungen des einzelnen • Sie müssen alle Fächer des Pflichtbereichs Gymnasiums. belegen. • Da Ihre Wahlentscheidung bis auf einige • Im Wahlpflichtbereich haben Sie die Mög- Ausnahmen für die gesamte Qualifikations- lichkeit, eine der (in der jeweiligen Zeile) phase verbindlich ist, werden Sie im Spät- genannten Alternativen aus dem Angebot herbst an Ihrer Schule umfassend informiert. Ihrer Schule für vier Ausbildungsab- Lassen Sie sich ggf. auch individuell beraten. schnitte zu wählen. Hinsichtlich der Dauer der Belegung bildet die Wahlpflichtalter- native „Naturwissenschaft 2 oder weitere Grundlegendes zur Fächerwahl Fremdsprache oder fortgeführte Informatik“ eine Ausnahme: Das gewählte Fach (z. B. • Die Ausbildungsabschnitte 11/1, 11/2, Biologie oder Spanisch oder fortgeführte 12/1 und 12/2 entsprechen den Halbjahren Informatik) belegen Sie nur in Jahrgangs- der Jahrgangsstufen 11 und 12. Fast alle stufe 11 verpflichtend; die Fortsetzung der Kurse werden über alle vier Ausbildungs- gewählten Belegung in Jahrgangsstufe 12 abschnitte hinweg belegt. ist jedoch möglich (Profilbereich). • Sie belegen Pflicht- und Wahlpflichtfächer • Im Profilbereich belegen Sie die beiden und Seminare sowie Fächer zur individuel- Seminare (vgl. S. 10 ff.) über drei Ausbil- len Profilbildung (siehe Stundentafel auf dungsabschnitte hinweg. Zur individuel- S. 9), sodass die Mindestbelegung von insge- len Profilbildung belegen Sie mit Blick auf samt 66 Jahreswochenstunden (also durch - die Gesamtbelegung weitere Fächer – ent- schnittlich 33 Wochenstunden pro Schuljahr) weder über zwei Ausbildungsabschnitte in den Jahrgangsstufen 11 und 12 erfüllt ist. einer Jahrgangsstufe oder über vier Ausbil - dungsabschnitte hinweg, z. B. nicht belegte • Im Mittelpunkt der Stundentafel stehen die Fächer des Wahlpflichtbereichs, Angebote drei vierstündigen Grundlagenfächer der Schule aus dem Zusatzprogramm Deutsch, Mathematik und eine fort- (vgl. S. 13) oder sog. Addita (vgl. S. 15). geführte Fremdsprache. Diese sind auch verpflichtende Abiturprüfungsfächer (vgl. S. 26). Die übrigen Fächer werden zwei- 8
Folgende Stundentafel ist Grundlage Ihrer Fächerwahl: Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Pflichtbereich – Pflichtfächer Religionslehre (bzw. Ethik) 2 2 Deutsch 4 4 Mathematik 4 4 Geschichte + Sozialkunde 2+1 2+1 Sport 2 2 Wahlpflichtbereich – Wahlpflichtfächer Fortgeführte Fremdsprache1 (E, F, Gr, It, L, Ru, Sp) 4 4 Naturwissenschaft 1: Biologie oder Chemie oder Physik 3 3 Naturwissenschaft 2 (B/C/Ph) oder weitere Fremd- 3/4 4 – sprache2 oder fortgeführte Informatik 3 Geographie oder Wirtschaft und Recht 2 2 Kunst oder Musik 2 2 Profilbereich – Seminare und Fächer zur individuellen Profilbildung Wissenschaftspropädeutisches Seminar 2 12/1: 2, 12/2: 0 Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung 2 12/1: 2, 12/2: 0 Weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich 5/45 oder dem Zusatzangebot 1 Zur Erläuterung der drei Typen von Fremdsprachen (fortgeführt, neu einsetzend spät beginnend, spät beginnend) vgl. S. 14. 2 Die Wahl einer weiteren Fremdsprache ist nicht an einen bestimmten Typ von Fremdsprache gebunden: Sie können entweder eine zweite fortgeführte Fremdsprache oder eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache oder eine spät beginnende Fremdsprache mit vorausgegangenem Wahlunterricht in den Jgst. 9 und 10 belegen (vgl. S. 14). Bitte beachten Sie, dass eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache verpflichtend in Jgst. 11 (Wahlpflichtbereich) und Jgst. 12 (Profilbereich) zu belegen ist. 3 Fortgeführte Informatik ist nur wählbar für Schülerinnen und Schüler, die in Jgst. 10 den Infor- matikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben. Das Fach fortgeführte Informatik hat nicht den Status einer Naturwissenschaft. 4 Die Stundenzahl ist abhängig von der Fächerwahl: 3-stündig > neu einsetzende spät begin- nende Fremdsprache, spät beginnende Fremdsprache, Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik), fortgeführte Informatik; 4-stündig > fortgeführte Fremdsprache. 5 Je nachdem, ob Sie im Wahlpflichtbereich ein 3-stündiges oder ein 4-stündiges Fach wählen, müssen Sie weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich oder dem Zusatzangebot im Umfang von entweder 5 oder 4 Stunden belegen, um die erforderliche Stundenzahl zu erreichen. 9
Fächerwahl und Belegung Seminare: Orientierung an Hochschule und Arbeitswelt Eine Besonderheit der bayerischen Oberstufe sind die beiden Seminare, die Sie über drei Ausbil- dungsabschnitte hinweg belegen. Durch außerschulische Kontakte bieten Ihnen die Seminare Einblicke in die wissenschaftliche und berufliche Praxis und ermöglichen Ihnen eine umfassende Studien- und Berufsorientierung. Das Seminarkonzept Weitere Informationen finden Sie auf der Inter- net-Seite: Ihre Schule informiert Sie darüber, in welchen Leitfächern und zu welchen Themen Semi- www.oberstufenseminare.bayern.de nare angeboten werden. Man wird versuchen, Ihre Seminarwünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Sie werden aber nicht immer • Sie arbeiten im Verlauf der beiden Seminare Ihr Wunschseminar besuchen können, denn in hohem Maße eigenverantwortlich und ob dieses eingerichtet werden kann bzw. ob selbstständig. Die Lehrkraft ist Fach- und Sie diesem zugeteilt werden können, hängt Methodenexperte und begleitet Ihren Arbeits- auch vom Wahlinteresse Ihrer Mitschülerinnen prozess. und Mitschüler ab. • Die Gymnasien knüpfen Kontakte mit Bitte bedenken Sie dabei: Die Seminare führen Hochschulen und im Rahmen des Projekt- Sie an allgemeine Methoden des wissenschaft- Seminars v. a. mit Partnern aus der Arbeits- lichen Arbeitens heran und orientieren sich an welt. Die Seminare sind damit ein wichtiges den Kompetenzanforderungen von Hochschule Bindeglied an den Schnittstellen von Gym- und Arbeitswelt. Diese Aspekte werden in allen nasium und Hochschule bzw. Arbeitswelt. Seminaren unabhängig von Leitfach und Thema vermittelt. 10
Bei der Wahl des Seminars sind Sie grund - – Die Mathematik an den Finanzmärkten sätzlich frei. Diese setzt nicht voraus, dass (Leitfach Mathematik) Sie den grundständigen Unterricht im Leit- – Energie der Zukunft (Leitfach Physik) fach besuchen. Für die Fremdsprachen – Auswirkungen historischer Weichen - sowie die Fächer Religionslehre und Ethik stellungen im regionalen Umfeld (Leitfach gelten jedoch Sonderregelungen, über die Geschichte) Sie Ihr/e Oberstufenkoordinator/in informiert. • Überblick über den Seminarablauf Wissenschaftspropädeutisches Sie konkretisieren Ihr Thema für die Seminar- Seminar (W-Seminar) arbeit im Laufe des Ausbildungsabschnitts 11/1. Bei Zwischenberichten im Seminar- • Anleitung zum wissenschaftlichen verlauf erörtern Sie in der Seminargruppe Arbeiten inhaltlich und methodisch die Arbeitsergeb- Im Kontext eines übergreifenden Seminar- nisse. Durch die Beiträge aller Schülerinnen themas werden Sie an die Arbeitsmethoden und Schüler erfährt das Rahmenthema der Hochschule herangeführt. Sie erstellen eine kontinuierliche Erweiterung und Ver- insbesondere eine individuelle schriftliche tiefung. Letztmöglicher Abgabetermin für Seminararbeit zu einem Teilaspekt des Ihre Seminararbeit (Umfang ca. 10 bis 15 Seminar-Rahmenthemas und präsentieren Seiten) ist der zweite Unterrichtstag im deren Ergebnisse. November im Ausbildungsabschnitt 12/1. Anschließend präsentieren alle Seminarteil- • Beispiele für Rahmenthemen nehmerinnen und -teilnehmer ihre Seminar- – Umsetzung literarischer Vorlagen im Film arbeit und beantworten Fragen. (Leitfach Deutsch) – Discover Shakespeare: the man, his time and his work (Leitfach Englisch) 11
Fächerwahl und Belegung • Beispiele für mögliche Projekte – Entwicklung eines Fahrzeugsicherheits- konzepts mit Hilfe von Robotikbaukästen (Partner: u.a. Unternehmen der Automobil- zulieferbranche – Leitfach Informatik) – Gestaltung einer Jugendseite (Partner: Regionalzeitung – Leitfach Deutsch) – Durchführung einer Marktanalyse für ein regionales Unternehmen (Partner: mittel- ständisches Unternehmen – Leitfach Wirt- schaft und Recht) – Konzeption und Durchführung eines Suchtpräventionsprojekts (Partner: soziale Einrichtung – Leitfach Biologie) Projekt-Seminar zur Studien- und – Fassadengestaltung eines Kaufhauses Berufsorientierung (P-Seminar) (Partner u. a. Stadtbauamt – Leitfach Kunst) • Studien- und Berufsorientierung • Seminarablauf Im Rahmen des P-Seminars werden Sie beim Wie in den an Ihrer Schule angebotenen Prozess Ihrer Studien- und Berufsorientierung P-Seminaren die Module „Allgemeine über eineinhalb Jahre hinweg begleitet. Studien- und Berufsorientierung“ und Dabei erarbeiten Sie sich Informationen zu „Anwendungsbezogene Projektarbeit“ Studiengängen und Berufsfeldern, wobei zeitlich über die drei Ausbildungsabschnitte Sie u. a. auch die Angebote der Allgemeinen verteilt werden und wie sie inhaltlich mit- Studienberatung bzw. der Fachstudienbera- einander verschränkt sind, können Sie den tungen der Hochschulen selbstständig nutzen. einzelnen Seminarbeschreibungen Ihrer Fachlehrkräfte entnehmen. Auf deren Grund - • Projektarbeit in der Gruppe lage wählen Sie im Frühjahr 2017 aus dem Vertieft wird die Studien- und Berufsorien- Angebot der Schule Ihr Seminar aus. tierung durch die Arbeit an einem anwen- dungsbezogenen Projekt, wobei u. a. Ihre Fähigkeit zur zielgerichteten und systema- tischen Zusammenarbeit im Team vertieft werden soll. Durch Einbindung eines oder mehrerer externer Projekt-Partner aus der gesamten Arbeitswelt (Wirtschaft, sozialer Bereich, Kulturbetrieb, Verwaltung, Kirchen, Hochschulen usw.) wird Ihnen ein realitäts- naher Einblick in Bedingungen und Anforde- rungen des Arbeitslebens ermöglicht. 12
Fächer des Zusatzangebots Im Profilbereich (vgl. S. 8 f.) können Sie – je nach Angebot der Schule – auch folgende, meist zwei- stündige Fächer belegen: Sprachlich-literarisch- • Spät beginnende Fremdsprachen1,2, sofern nicht schon eine künstlerisches Aufgabenfeld Verpflichtung zur Belegung besteht (Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Neugriechisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch) • Wirtschaftsenglisch, fremdsprachige Konversation3, Hebräisch2, Literatur, Rhetorik, Linguistik • Vokalensemble, Instrumentalensemble, Theater und Film • Kunstgeschichte, Fotografie, Architektur, Produktdesign, Film- und Mediendesign Gesellschaftswissenschaftliches • Archäologie, Geologie Aufgabenfeld • Pädagogik, Philosophie, Psychologie • Wirtschaftsinformatik4, Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder5 Mathematisch- • Astrophysik 2, Biophysik 2 natur wissenschaftlich- • Biologisch-chemisches Praktikum, Mineralogie, chemische Analyse technisches Aufgabenfeld • Reine Mathematik, angewandte Mathematik • Angewandte Informatik6, Informationstechnologie 1 Vgl. die Erläuterung der drei Typen von Fremdsprachen auf S. 14 sowie S. 9, Fußnote 2. 2 Diese Fächer werden dreistündig unterrichtet. 3 Nur für Schülerinnen und Schüler, die diese Sprache als fortgeführte oder als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache besuchen bzw. besucht haben (vgl. S. 14). 4 Nur für Schülerinnen und Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil möglich. 5 Nur für Schülerinnen und Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums mit sozialwissenschaftlichem Profil möglich. 6 Nur für Schülerinnen und Schüler, die nicht den Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben bzw. nur für Schülerinnen und Schüler, die nicht das Fach Wirtschaftsinformatik belegen. 13
Fächerwahl und Belegung Besondere Wahlmöglichkeiten aus • Biophysik und Astrophysik können auch im dem Angebot der Schule (vgl. S. 17) Rahmen des Zusatzangebots (vgl. S. 13) gewählt werden (ebenfalls dreistündig). Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Eine Belegung dieser Fächer zusätzlich zum Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissen- klassischen Physikkurs erfüllt nicht die Ver- schaftlichen Gymnasiums (WSG) pflichtung zur Belegung einer zweiten Natur- wissenschaft, einer weiteren Fremdsprache • Wenn Sie in der Jahrgangsstufe 10 Schülerin oder fortgeführter Informatik (Wahlpflicht- bzw. Schüler der wirtschaftswissenschaft- alternative, vgl. S. 9). lichen oder der sozialwissenschaftlichen Aus- bildungsrichtung sind, können Sie das Fach Typen von Fremdsprachen Sozialkunde auch zweistündig belegen. In diesem Fall sind Sie von der Belegungs- • Fortgeführte Fremdsprachen: Fremd- verpflichtung in Geographie bzw. Wirtschaft sprachen, die Sie verpflichtend als 1. (ab und Recht in der Jahrgangsstufe 12 befreit. Jgst. 5) und als 2. (ab Jgst. 6) sowie – an Sprachlichen Gymnasien – als 3. Fremd- • Zur Fortführung der profilspezifischen sprache (ab Jgst. 8) lernen. Mindestens eine Fächer des WSG können Sie darüber hinaus fortgeführte Fremdsprache ist in der Ober- bei wirtschaftswissenschaftlichem Profil das stufe als Abiturprüfungsfach zu belegen. Fach Wirtschaftsinformatik (zweistündig) und bei sozialwissenschaftlichem Profil das • Neu einsetzende spät beginnende Fach Sozialwissenschaftliche Arbeits- Fremdsprache: Fremdsprache, die Sie ab felder (zweistündig, Fortsetzung des Mittel- der Jgst. 10 lernen können, dann aber ver- stufenfachs Sozialpraktische Grundbildung) bindlich bis Jgst. 12 belegen müssen. Dafür belegen. dürfen Sie schon in Jgst. 10 vorzeitig Ihre 1. oder 2. fortgeführte Fremdsprache ablegen. Wahl und Belegung im Fachbereich Physik • Spät beginnende Fremdsprache: Fremd- • In den Physikkursen der Jahrgangsstufen 11 sprache, die Sie mindestens ab Jgst. 9 bzw. 12 kann Ihre Schule die klassischen zusätzlich als Wahlfach lernen. Diese können Lehrplaninhalte oder die im Fachlehrplan aus- Sie in Jgst. 11 und 12 zusätzlich zur fortge- gewiesenen (ebenfalls dreistündigen) Lehr- führten Fremdsprache wählen, wenn Sie in planalternativen Biophysik bzw. Astro- der betreffenden Sprache Wahlunterricht in physik einrichten. Bitte beachten Sie: Wenn den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang Sie die Lehrplanalternative Biophysik be - von zusammen mindestens fünf Wochen- legen, können Sie Physik ausschließlich als stunden besucht haben oder die erforder- mündliches Abiturprüfungsfach wählen. lichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der Jahrgangsstufe 10 nachgewiesen haben. 14
Zusätzliche Belegung in Kunst, Musik oder fachtheoretischen Grundlagen für die Abitur- Sport (Additum) prüfung zu erwerben. • Wenn Sie Kunst oder Musik als schrift- • Mit Belegung eines Additums bestimmen liches Abiturprüfungsfach wählen möch- Sie bereits in Jahrgangsstufe 10 verbindlich ten, belegen Sie zusätzlich zum regulären eines Ihrer zwei frei wählbaren Abiturprü- Kunst- bzw. Musikunterricht ein sogenanntes fungsfächer und Sie entscheiden sich dafür, Additum (zusätzliche Unterrichtsstunde/n), eine „besondere Fachprüfung“ abzulegen um die fachpraktischen Grundlagen für die (vgl. S. 28). Die Option auf eine spätere Abiturprüfung zu legen. Dieses verpflichtende Umwahl des Abiturprüfungsfachs entfällt Additum ist im Fach Kunst – Bildnerische somit. Praxis – zweistündig, im Fach Musik – Instru- ment (ggf. Gesang) – einstündig. • Die Teilnahme an einem Additum setzt im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 • Wenn Sie Sport als schriftliches oder als mindestens die Note 3 voraus. In Musik sind mündliches Abiturprüfungsfach wählen zudem angemessene Fertigkeiten im Spiel möchten, müssen Sie ein zweistündiges eines anerkannten Musikinstruments (ggf. Additum – Sporttheorie – belegen, um die Gesang) nachzuweisen. Verpflichtende zusätzliche Belegung (Additum) Kunst Musik Sport Art der Abiturprüfung, die ein Additum schriftlich schriftlich schriftlich voraussetzt (vgl. auch S. 28/29) und mündlich Festlegung als Abiturprüfungsfach in Jgst. 10 ja ja ja Inhalte des Additums Bildnerische Instrument Sporttheorie Praxis (ggf. Gesang) Wochenstundenzahl des Additums 2 1 2 pro Jgst. Damit sind von 4 bzw. 5 Stunden zur 4 2 4 individuellen Profilbildung (vgl. S. 9) festgelegt Voraussetzungen (Jgst. 10) mind. Note 3 mind. Note 3; mind. Note 3 Nachweis ange- messener Fertig- keiten im Spiel eines Instruments (ggf. Gesang) 15
Fächerwahl und Belegung Individuelle Schwerpunkte Das Belegungssystem der Qualifikationsphase eröffnet Ihnen im Wahlpflicht- und Profilbereich (Umfang: 36 von 66 Jahreswochenstunden) zahlreiche Möglichkeiten, nach persönlicher Neigung und Begabung individuelle Schwer- punkte zu setzen. Einerseits haben Sie die Möglichkeit, einen Fachbereich zu vertiefen: So können Sie pro- filspezifische Fächer der von Ihnen in der Mit- telstufe besuchten Ausbildungsrichtung fort- führen und z. B. mit der Wahl einer weiteren Fremdsprache sowie von Seminaren mit einer Fremdsprache als Leitfach sprachliche Schwer- punkte setzen. Dies ist analog auch im musischen, im naturwissenschaftlichen und im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich mög- lich – immer unter der Voraussetzung, dass die schulischen Rahmenbedingungen es erlauben. Durch Belegung von Fächern und Seminaren aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern können Sie andererseits Ihren persönlichen Fächerkanon verbreitern, wenn Sie etwa in Jahrgangsstufe 11 eine zweite Fremdsprache, in Jahrgangsstufe 12 Astrophysik (Zusatzange- bot), ein W-Seminar mit Leitfach Geschichte und ein P-Seminar mit Leitfach Musik wählen. 16 16
Durchführung der Wahl • Bei Ihren Wahlentscheidungen im Profil- bereich müssen Sie auch Ihre eigene Leis- An jedem Gymnasium wird in der Regel gegen tungsfähigkeit angemessen einschätzen. Ende des ersten Halbjahrs der Jahrgangsstufe Die erforderliche Mindestbelegung soll- 10 das Wahlinteresse der Schülerinnen und ten Sie nicht wesentlich überschreiten. Schüler ermittelt, um das spezifische Angebot Nur in Ausnahmefällen kann die Abwahl von der Schule zusammenzustellen. Keine Schule Kursen, die die Belegungsverpflichtung über- ist in der Lage, alle Fächer des Wahlpflicht- schreiten, genehmigt werden. bzw. des Profilbereichs anzubieten. Auch das Seminarangebot orientiert sich an den • Das Belegungsformular sowie ein Beispiel Möglichkeiten bzw. den Schwerpunktsetzun- für eine korrekte Belegung finden Sie auf der gen des einzelnen Gymnasiums. Die Schulen folgenden Doppelseite 18/19. treffen daher eine Auswahl, stellen diese den Schülerinnen und Schülern zur Wahl und rich- • Bei Fragen hilft Ihnen die Oberstufenkoor- ten die durch ausreichendes Wahlinteresse dinatorin bzw. der -koordinator Ihres gesicherten Kurse und Seminare ein. Gymnasiums gerne weiter. Auch der „Fächer- planer“ im Oberstufenportal kann Sie auf dem • Ihre Schule passt das auf S. 18 abgebildete Weg zu Ihrer Wahlentscheidung unterstützen. Belegungsformular schulspezifisch an und bittet Sie, bis zum Frühjahr Ihre Wahlent- www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ scheidung einzutragen. faecherplaner • Das ausgefüllte und unterschriebene Formu- lar ist grundsätzlich für beide Jahrgangs- stufen der Qualifikationsphase verbindlich. Änderungen der ursprünglichen Belegungs- entscheidungen sind nur in geringem Umfang – für Jahrgangsstufe 11 zu Beginn von 11/1, für Jahrgangsstufe 12 zu Beginn von 12/1 – möglich. • Das dritte schriftliche Abiturprüfungsfach und die beiden mündlichen Abiturprüfungs- fächer müssen verbindlich erst in Jahrgangs- stufe 12 gewählt werden (vgl. S. 26 ff.). Für die Wahl der Fächer Kunst, Musik und Sport gilt die auf S. 28 erläuterte Ausnahme. 17
Fächerwahl und Belegung Belegungsformular für die Fächerwahl 18
Beispiel für eine korrekte Belegung 19
Qualifikationssystem Gesamtqualifikation Sozusagen vom ersten Tag an sammeln Sie während der Qualifikationsphase der Oberstufe Noten- punkte, die im Rahmen der sog. Gesamtqualifikation in die Abiturdurchschnittsnote eingehen. Die Leistungen werden anhand eines Punktesystems bewertet. Dieses berücksichtigt die Noten- stufen mit der jeweiligen Tendenz. Note mit Tendenz + 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Ermittlung der Gesamtpunktzahl • In der Abiturprüfung können Sie weitere und der Abiturdurchschnittsnote 300 Punkte für Ihre Gesamtqualifikation erwerben. Diese ergeben sich aus den in • In den vier Ausbildungsabschnitten (11/1, den fünf Abiturprüfungsfächern erzielten 11/2, 12/1 und 12/2), die den vier Halbjahren Leistungen mit jeweils maximal 60 Punkten der Jahrgangsstufen 11 und 12 entsprechen, (vierfache Wertung: 4 x max. 15 Punkte). werden in den von Ihnen gewählten Fächern aus großen und kleinen Leistungsnachwei- • Insgesamt können Sie also bis zu 900 Punkte sen jeweils Halbjahresleistungen (HJL) erwerben. Die Gesamtdurchschnittsnote gebildet. Von diesen werden 40 in die Gesamt- wird gemäß der auf S. 35 abgedruckten qualifikation eingebracht, also insgesamt Tabelle ermittelt. Haben Sie beispielsweise bis zu 600 Punkte (40 Halbjahresleistungen mehr als 732 Punkte gesammelt, wird Ihnen multipliziert mit der Höchstpunktzahl 15). ein sehr gutes Abiturergebnis bescheinigt. 20
Leistungsnachweise – Im P-Seminar werden keine Halbjahres- leistungen gebildet. Stattdessen wird • Große Leistungsnachweise über den gesamten Zeitraum (11/1 bis 12/1) (Schulaufgaben) eine Gesamtleistung von bis zu 30 Punk- In jedem Ausbildungsabschnitt schreiben ten aus mindestens zwei kleinen Leis- Sie in den belegten Fächern je eine Schul- tungsnachweisen (keine Schulaufgaben) aufgabe, nicht jedoch in den Seminaren ermittelt. (Erläuterung vgl. unten). Ermittlung der Halbjahresleistungen • Kleine Leistungsnachweise in den Fächern In jedem Ausbildungsabschnitt werden in allen Fächern mindestens zwei kleine Ihre Leistungen werden am Ende eines jeden Leistungsnachweise, darunter mindestens Ausbildungsabschnitts zu einer Halbjahres- ein mündlicher, erbracht. leistung zusammengefasst und in einer End- Kleine Leistungsnachweise sind z. B. münd- punktzahl von bis zu 15 Punkten ausge- liche und praktische Leistungen, angekün- drückt. Das Ergebnis der Schulaufgabe und digte Tests, Leistungen im Rahmen von der Durchschnitt der kleinen Leistungsnach- Projekten, Präsentationsleistungen, Prakti- weise werden dabei gleich gewichtet. kumsberichte, ggf. auch Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten. Halbjahresleistung (bis zu 15 Punkte) Durchschnitt der kleinen Schulaufgabe • Leistungsnachweise in den Seminaren Leistungsnachweise Über die Festlegung der Leistungserhebun- 1 : 1 gen in den Seminaren werden Sie von Ihrer Schule informiert. Hierfür gilt der folgende Bitte beachten Sie, dass bei einer Halbjahres- Rahmen: leistung von 0 Punkten (Note 6) der betref- fende Kurs für das gesamte Schuljahr als nicht – Im W-Seminar wird in den Ausbildungs- belegt gilt. In der Regel bedeutet das, dass Sie abschnitten 11/1 und 11/2 jeweils eine die Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. S. 31) Halbjahresleistung aus jeweils mindes- nicht mehr erreichen können und in die vorher- tens zwei kleinen Leistungsnachweisen gehende Jahrgangsstufe zurücktreten müssen. (keine Schulaufgaben) gebildet, sodass Sie also zwei Mal bis zu 15 Punkte für die Gesamtqualifikation erwerben können. Hinzu kommt die Gesamtleistung in der Seminararbeit mit max. 30 Punkten, wobei die Arbeit dreifach, deren Präsentation ein- fach gewichtet wird. 21
Qualifikationssystem Fächer mit besonderen Bestimmungen Moderne Eine Schulaufgabe in Jgst. 11 oder 12 wird in mündlicher Form, möglichst als Fremdsprachen Partner- oder Gruppenprüfung, abgehalten. Geschichte + Sozial- In jedem Ausbildungsabschnitt wird eine kombinierte Schulaufgabe mit Inhalten kunde aus beiden Fächern gestellt. (Wenn Schülerinnen und Schüler des WSG Sozial- kunde als zweistündiges Fach gewählt haben, wird in jedem Ausbildungsabschnitt in Sozialkunde eine separate Schulaufgabe gestellt.) Für die beiden Fächer wird eine gemeinsame Halbjahresleistung gebildet. In den Zeugnissen erscheinen (nur nachweislich) auch die beiden Fachnoten. Für die Ermittlung der gemeinsamen Halbjahresleistung werden zunächst die Halbjahres- leistungen für jedes Fach berechnet. Zur Ermittlung der Endpunktzahl wird die Halbjahresleistung in Geschichte doppelt, die Halbjahresleistung in Sozialkunde einfach gewichtet. (Bei Schülerinnen und Schülern des WSG mit zweistündiger Sozialkunde gehen die je Fach ermittelten Halbjahresleistungen als eigenständige Halbjahresleistungen in die Gesamtqualifikation ein.) Kunst Als Schulaufgaben werden jeweils kombinierte Aufgaben gestellt (bildnerisch- praktischer und schriftlich-theoretischer Teil). Kunst als schriftliches Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine Arbeitsmappe Bildnerische Praxis gefordert. Abiturprüfungsfach Zur Ermittlung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der Schulaufgabe doppelt, (mit Additum, vgl. S. 15) das Ergebnis Arbeitsmappe Bildnerische Praxis dreifach und der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise einfach gewichtet. Musik als schriftliches Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine praktische Prüfung gefordert. Zur Ermitt- Abiturprüfungsfach lung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der Schulaufgabe doppelt, das (mit Additum, vgl. S. 15) Ergebnis der praktischen Prüfung dreifach und der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise einfach gewichtet. Sport An die Stelle der Schulaufgabe treten praktische Leistungsnachweise in den gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Der Durchschnitt der Punktzahlen der praktischen Leistungen wird doppelt und der Durchschnitt der Punktzahlen der anderen kleinen Leistungsnachweise wird einfach gewichtet. Erst das End- ergebnis wird gerundet. Sport als In jedem Ausbildungsabschnitt wird im Additum Sporttheorie eine Schulaufgabe Abiturprüfungsfach gestellt. Die Berechnung der Punktzahl im Additum Sporttheorie ergibt sich als (mit Additum, vgl. S. 15) Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe und dem Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise. Zur Ermittlung der Halbjahresleistung im Fach Sport mit Additum werden die Punktzahl aus dem Fach Sport (vgl. Zeile „Sport“) und die Punktzahl aus dem Additum Sporttheorie gleich gewichtet. Die Punktzahlen für das „Fach Sport“ und das „Additum Sporttheorie“ sowie die Endpunktzahl werden jeweils gerundet. Fächer des Besondere Bestimmungen, über welche die Oberstufenkoordinatorin bzw. der Zusatzangebots Oberstufenkoordinator informiert. 22
Einbringungsverpflichtung Aus der Qualifikationsphase (Ausbildungsabschnitte 11/1 mit 12/2) gehen 40 Halbjahresleistungen in die Abiturnote (Gesamtqualifikation, vgl. S. 20) ein. In den fünf Abiturprüfungsfächern werden jeweils alle vier Halbjahresleistungen eingebracht. In den übrigen Fächern haben Sie in der Regel die Möglichkeit, jeweils eine der Halbjahresleistungen zu streichen (vgl. Einbringungsbeispiel auf S. 25). Die aus der Qualifikationsphase einzubringenden Halbjahresleistungen setzen sich aus 30 Ein- bringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich und 10 Einbringungen aus dem Profil- bereich wie folgt zusammen: Pflicht-/Wahlpflichteinbringung HJL Profileinbringung HJL Deutsch* 4 W-Seminar Mathematik* 4 • 11/1 und 11/2 (2 x 15 P.) 2 Fortgeführte Fremdsprache* 4 • Seminararbeit (30 P.) entspricht 2 Religionslehre (bzw. Ethik) 3 P-Seminar (30 P.) entspricht 2 Geschichte + Sozialkunde 3 Weitere HJL, z. B. 4 Geographie/Wirtschaft und Recht 3 • noch nicht berücksichtigte HJL aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich Kunst/Musik 3 • in weiteren Wahlpflichtfächern Naturwissenschaft 1 (B/C/Ph) 3** • in Fächern des Zusatzangebots Naturwissenschaft 2 (B/C/Ph)/ 1 (vgl. S. 13) und Sport (pro Fach bis zu weitere Fremdsprache/ höchstens 3 Einbringungen) fortgeführte Informatik • bei profilspezifischer Belegung bzw. Abiturprüfungsfachwahl, z. B. neu einset- 4. HJL für 4. Abiturprüfungsfach 1 zende spät beginnende Fremdsprache 4. HJL für 5. Abiturprüfungsfach 1 Summe 10 Summe 30 * Verpflichtende Abiturprüfungsfächer ** Wenn keine Nw 2 belegt wird, müssen in der Nw 1 alle 4 HJL eingebracht werden, eine davon ist dem Bereich der Profil- einbringungen zu entnehmen. Das Fach fortgeführte Informatik hat nicht den Status einer Naturwissenschaft. 23
Qualifikationssystem Besonderheiten bei der Einbringung der von Ihnen gewählten fortgeführten Fremd- sprache – über vier Ausbildungsabschnitte • Haben Sie nur eine Naturwissenschaft belegen (vgl. S. 9). Von den drei erforderlichen (Biologie, Chemie oder Physik) gewählt, Einbringungen sind zwei dem Bereich der müssen Sie aus dieser alle vier Halbjahres- Profileinbringung zu entnehmen. leistungen einbringen. • Optionsregel Haben Sie als Schülerin oder Schüler des Wenn Sie von Ihrer Schule vor Beginn der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen schriftlichen Abiturprüfungen (Ausbildungs- Gymnasiums (WSG) Sozialkunde zwei- abschnitt 12/2) aufgefordert werden, die stündig gewählt (vgl. S. 14), bringen Sie 40 einzubringenden Halbjahresleistungen zu aus dem Fach Geschichte sowie aus dem benennen, können Sie in zwei Fächern, die Fach Sozialkunde jeweils mindestens drei über vier Ausbildungsabschnitte ver- Halbjahresleistungen ein. Dafür müssen pflichtend belegt wurden, je eine Pflicht- Sie in den gesellschaftswissenschaftlichen einbringung durch die Einbringung von zwei Fächern Geographie bzw. Wirtschaft und noch nicht berücksichtigten Halbjahresleis- Recht, von deren Belegung Sie in Jahrgangs- tungen aus anderen Fächern ersetzen. Diese stufe 12 befreit sind (vgl. S. 14), nur eine Option besteht nicht in den fünf Abitur- Halbjahresleistung einbringen. Eine der drei prüfungsfächern. Des Weiteren sind in den Halbjahresleistungen im Fach Sozialkunde Natur wissenschaften (Biologie, Chemie oder ist dem Bereich der Profileinbringung zu ent- Physik) in jedem Fall insgesamt vier Halbjah - nehmen. resleistungen einzubringen (vgl. S. 23, Fuß- note**). Auch unter Anwendung der Options- • Wenn Sie in Jahrgangsstufe 10 eine fortge - regel können in Fächern des Zusatzangebots führte Fremdsprache durch eine neu ein- sowie im Sport (wenn nicht als Abiturprü - setzende spät beginnende Fremdsprache fungsfach gewählt) bis zu höchstens drei ersetzt haben, so müssen Sie letztere – neben Halbjahresleistungen eingebracht werden. 24
Einbringungsbeispiel Belegte Abitur Eingebrachte Halb- S/M* Halbjahresleis- jahre tungen (HJL) Pflichtbereich Religionslehre (bzw. Ethik) 4 M 4 Abiturprüfungsfach Deutsch 4 S 4 verpflichtend schriftliches Abiturprüfungsfach Mathematik 4 S 4 verpflichtend schriftliches Abiturprüfungsfach Geschichte + Sozialkunde 4 3 ein Streichresultat Sport 4 1 Profileinbringung Wahlpflichtbereich Französisch 4 S 4 verpflichtendes Abiturprüfungsfach Physik 4 3 ein Streichresultat zwei Streichresultate, eine Pflicht- Biologie 4 2 und eine Profileinbringung Geographie 4 3 ein Streichresultat Musik 4 M 4 Abiturprüfungsfach Profilbereich 11/1, 11/2 sowie die Seminararbeit W-Seminar: Geographie 3 2+2 (entspricht 2 HJL) P-Seminar: Physik 3 2 Gesamtleistung entspricht 2 HJL Vokalensemble 2 2 Profileinbringung 40 * S: schriftliches Abiturprüfungsfach M: mündliches Abiturprüfungsfach Der interaktive Fächerplaner zeigt Ihnen auch an, zu welchen Einbringungen Sie verpflichtet sind bzw. welche Wahlmöglichkeiten Sie haben. u www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ faecherplaner 25
Abiturprüfung Fünf-Fächer-Abitur Fächerwahl Am Ende der Qualifikationsphase der Oberstufe Die Abiturprüfung wird in Deutsch, Mathe- legen Sie in fünf Fächern die Abiturprüfung ab. matik und einem weiteren Fach schriftlich und in den verbleibenden beiden Fächern mündlich • Verpflichtend für alle Schülerinnen und (Kolloquium) durchgeführt. Sie können zum Schüler sind Deutsch, Mathematik sowie Beispiel frei entscheiden, ob die fortgeführte eine fortgeführte Fremdsprache. Fremdsprache für Sie ein schriftliches oder ein mündliches Abiturprüfungsfach ist. Die Abitur- Hinzu kommen: prüfungsaufgaben in den schriftlich gewählten Fächern werden zentral gestellt. • ein Fach aus dem gesellschaftswissen- schaftlichen Aufgabenfeld: Religionslehre Die Wahl der Abiturprüfungsfächer ist so zu (bzw. Ethik), Geschichte, Geschichte + Sozial- treffen, dass die Zahl der verpflichtend einzu- kunde, Geographie oder Wirtschaft und Recht; bringenden Halbjahresleistungen die Zahl 40 nicht übersteigt (vgl. S. 23 ff.). Hinweise zu • ein weiteres Fach nach Wahl: eine Natur- Besonderheiten bei Verwendung der Options- wissenschaft (Biologie, Chemie, Physik), regel (vgl. S. 24) bei Belegung einer neu ein- fortgeführte Informatik (nur für NTG-Schüler), setzenden spät beginnenden Fremdsprache eine weitere Fremdsprache, Kunst, Musik, erhalten Sie an Ihrer Schule. Sport. Die Wahl eines zweiten gesellschafts- wissenschaftlichen Fachs ist nicht möglich. Fach Prüfungsart Deutsch schriftlich Mathematik schriftlich Fortgeführte Fremdsprache Gesellschaftswissenschaftliches Fach1 oder Religionslehre2 bzw. Ethik2 1 x schriftlich Biologie, Chemie, Physik, 2 x mündlich fortgeführte Informatik3, (Kolloquium) weitere Fremdsprache4, Kunst5, Musik5, Sport6 1 Am WSG ist auch Wirtschaftsinformatik bzw. Sozialwissenschaft- liche Arbeitsfelder als mündliches Abiturprüfungsfach möglich, jedoch nicht in Kombination mit dem Abiturprüfungsfach Sport. 2 Nur möglich bei Nachweis des Besuchs des Faches in Jgst. 10 bzw. bei Nachweis entsprechender Kenntnisse durch eine Feststellungs- prüfung zu Beginn der Jgst. 11. 3 Fortgeführte Informatik ist nur wählbar für Schülerinnen und Schüler, die in Jgst. 10 den Informatikunterricht des Naturwissen- schaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben. 4 (Neu einsetzende) spät beginnende Fremdsprachen (vgl. S. 14) können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein. 5 Als schriftliche Prüfung: besondere Fachprüfung, welche die Belegung eines Additums voraussetzt (vgl. S. 15). 6 Sowohl schriftliche Prüfung als auch Kolloquium: besondere Fach- prüfung, welche die Belegung eines Additums voraussetzt (vgl. S. 15). 26 26
Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Abiturprüfungsfächer individuell zu kombinieren, zum Beispiel folgendermaßen: 27
Abiturprüfung In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern kann auf Antrag von Ihnen oder auf Anordnung des Prüfungsausschusses eine mündliche Zusatz- prüfung durchgeführt werden. Besonderheiten • Weil in den Fächern Kunst, Musik sowie Sport eine besondere Fachprüfung (zwei Prüfungsteile: schriftlich-theoretischer Teil + fachpraktischer Teil) abgelegt wird, ist die Belegung eines Additums (vgl. S. 15) Voraussetzung für deren Wahl als schriftliches bzw. im Fall von Sport als schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach; daher legen Schriftliche Abiturprüfung Sie die Abiturprüfung als besondere Fach- prüfung in einem dieser Fächer bereits im Die schriftlichen Prüfungen werden im Jahr Frühjahr der Jahrgangsstufe 10 verbind- 2019 im Mai stattfinden. Informationen zum ver- lich fest. bindlichen Zeitplan erhalten Sie von Ihrer Schule. Diese wird Sie auffordern, bis spätestens zum • Wenn Sie als Schülerin oder Schüler eines 31. Januar in Jahrgangsstufe 12 Ihr drittes Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen schriftliches Abiturprüfungsfach verbindlich Gymnasiums das Fach Sozialkunde zwei- festzulegen. stündig belegt haben (vgl. S. 14), können Sie es als eigenständiges schriftliches Abi- In drei von fünf Abiturprüfungsfächern legen turprüfungsfach wählen. Sie eine schriftliche Prüfung ab (vgl. Schaubild auf S. 26): Weitere Informationen zu Prüfungsdauer und -inhalten – auch zur besonderen Fachprüfung • In den Fächern Deutsch und Mathematik in den Fächern Kunst, Musik und Sport – finden ist diese schriftliche Abiturprüfung verpflich- Sie im Internet unter: tend. www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ • Drittes schriftliches Abiturprüfungsfach abitur/schriftliche-abiturpruefung können folgende Fächer sein: eine fort- geführte Fremdsprache, eine Naturwissen- schaft, fortgeführte Informatik, eine Gesell- schaftswissenschaft, Religionslehre (bzw. Ethik), Kunst, Musik oder Sport. 28
Mündliche Abiturprüfung – Kolloquium Bitte beachten Sie, dass eines der beiden mündlichen Abiturprüfungsfächer ein Fach Bis spätestens sechs Wochen vor Beginn aus dem gesellschaftswissenschaftlichen der schriftlichen Abiturprüfung legen Sie die Aufgabenfeld sein muss, sofern Sie dieses mündlichen Abiturprüfungsfächer verbindlich Aufgabenfeld nicht bereits über die Bestim - fest. mung des schriftlichen Prüfungsfachs abge - deckt haben. Mit Ausnahme von Deutsch und Mathematik können alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer Für die Kolloquiumsprüfungen werden zu allen sowie die profilspezifischen Fächer des WSG vier Ausbildungsabschnitten vom Prüfungs- als mündliche Abiturprüfungsfächer gewählt ausschuss Themenbereiche festgelegt (mehr werden: als zwei pro Halbjahr), deren Inhalte Grundlage der Prüfungen sind. Für die Kolloquiumsprüfun- • fortgeführte oder (neu einsetzende) spät gen wird die geforderte Prüfungsvorberei- beginnende Fremdsprachen (vgl. S. 14) tung auf drei Halbjahre beschränkt. • Biologie, Chemie, Physik; nur am NTG: fortgeführte Informatik Weitere Hinweise zu Prüfungsvorbereitung und • Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte, -ablauf (insbesondere zu fachspezifischen Be- Geschichte + Sozialkunde, Geographie, sonderheiten, z. B. bei der Prüfung in Ge - Wirtschaft und Recht schichte + Sozialkunde) erhalten Sie bei Ihren • Kunst, Musik (jeweils ohne Additum) Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin • Sport (mit Additum) als besondere Fach- bzw. dem Oberstufenkoordinator bzw. im Inter- prüfung: mündlich-theoretischer Teil + net: fachpraktischer Teil, vgl. Sport als schrift- liches Abiturprüfungsfach (S. 28) www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ • für Schülerinnen und Schüler, die in Jahr- abitur/muendliche-abiturpruefung gangsstufe 10 ein Wirtschafts- und Sozial- wissenschaftliches Gymnasium (WSG) besuchen: Mündliche Abiturprüfung – – Sozialkunde als alleiniges Prüfungsfach Zusatzprüfung (ohne Geschichte), wenn das Fach Sozial - kunde zweistündig belegt wurde (vgl. S. 14). In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern – am WSG mit wirtschaftswissenschaft- können Sie auf Antrag auch eine mündliche lichem Profil: Wirtschaftsinformatik Zusatzprüfung ablegen. Sie haben damit die – am WSG mit sozialwissenschaftlichem Möglichkeit, die Ergebnisse in den schriftlichen Profil: Sozialwissenschaftliche Arbeits- Abiturprüfungsfächern zu verbessern. felder Hinweise zum Antragsverfahren und Prüfungs- ablauf bzw. -inhalten erhalten Sie bei Ihren Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin bzw. dem Oberstufenkoordinator. 29
Abiturprüfung Prüfungsergebnis Die Ergebnisse der fünf Abiturprüfungen werden vierfach (4 x max. 15 Punkte) gewertet. In jeder Abiturprüfung können Sie also bis zu 60 Punkte, insgesamt 300 Punkte, erreichen. Schriftliche sowie mündliche Prüfungsfächer 5 x 60 Punkte = 300 Punkte Ergebnis der Abiturprüfung x 4 = max. 60 Punkte Besondere Bestimmungen Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife • Bei der kombinierten Prüfung in Geschichte + Sozialkunde wird die Leistung im Fach Damit Sie Ende Juni 2019 ein Abiturzeugnis Geschichte doppelt gewichtet. Dies gilt für erhalten können, müssen Sie von Beginn an Geschichte + Sozialkunde als schriftliches die Bedingungen im Auge behalten, die in der ebenso wie als mündliches Abiturprüfungs- Tabelle auf der nebenstehenden Seite 31 auf- fach. gelistet sind. • Bei der besonderen Fachprüfung in Musik Erfüllen Sie im Ausbildungsabschnitt 12/2 eine (schriftlich-praktisch) werden schriftlicher dieser Bedingungen nicht oder treten Sie im und praktischer Teil gleich gewichtet. Ausbildungsabschnitt 12/2 von der Abitur- prüfung zurück, so haben Sie die Abiturprüfung • Bei der besonderen Fachprüfung in Sport erstmals nicht bestanden. Auch wenn Sie (schriftlich-praktisch oder mündlich-praktisch) schon zu einem früheren Zeitpunkt absehen, werden schriftlicher bzw. mündlicher Teil und dass es für Sie schwierig wird, eine oder meh- praktischer Teil gleich gewichtet. rere der nebenstehenden Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt es sich, mit Ihrer Oberstu- fenkoordinatorin bzw. Ihrem Oberstufenkoor- dinator rechtzeitig ein individuelles Beratungs- gespräch zu vereinbaren. 30
Wichtige Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife In der Gesamtqualifikation haben Sie mindestens 300 Punkte 300 P. (von möglichen 900) erreicht. • In der Abiturprüfung haben Sie mindestens 100 Punkte 100 P. (von möglichen 300) erreicht. A • In jedem der 5 Abiturprüfungsfächer haben Sie mindestens 1 Punkt B (von 15) erreicht (d. h.: mind. 4 Punkte bei vierfacher Wertung). I • In mindestens drei der fünf Abiturprüfungsfächer, darunter eines der T Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache, haben U Sie mindestens 20 Punkte (vierfache Wertung) erreicht (von möglichen R 60 Punkten) und zudem in einem weiteren Abiturprüfungsfach aus den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache min- destens 16 Punkte (vierfache Wertung) erzielt. Während der Qualifikationsphase haben Sie mindestens 200 Punkte 200 P. (von möglichen 600) erreicht. Sie haben während der Qualifikationsphase mindestens 100 Punkte 100 P. (von möglichen 300) in den 5 Abiturprüfungsfächern erreicht, dabei haben Sie in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremd- D, M, Fs sprache insgesamt mindestens 48 Punkte (von möglichen 180) erzielt. 32 Ihrer 40 einzubringenden Halbjahresleistungen (vgl. S. 20) betragen 32 HJL mindestens 5 Punkte bzw. je mindestens 9 Punkte (2 Halbjahresleistungen) in 11/1 der Seminararbeit und im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung. mit Sie haben in den Seminaren insgesamt mindestens 24 (von 90) Punkte 12/2 erreicht: 2 HJL im W-Seminar, Seminararbeit (entspricht 2 HJL) und P-Semi- 24 P. nar (entspricht 2 HJL); insgesamt entfallen 6 Halbjahresleistungen auf die Seminare. Weder die schriftliche Seminararbeit noch die Präsentation noch das P-Seminar sind mit 0 Punkten bewertet worden. Kurse, die Sie mit einer HJL von 0 Punkten (Note 6) abschließen, gelten als nicht belegt, und zwar für das ganze Schuljahr. Mit 0 Punkten bewertete Halbjahresleistungen sind nicht einbringungsfähig, sie verhindern auch die 0 P. Einbringung der anderen im selben Fach im selben Schuljahr erzielten Halb- jahresleistung und darüber hinaus – soweit es sich um Fächer des Pflicht- bzw. Wahlpflichtprogramms handelt – die Zulassung zur Abiturprüfung. 31
Weitere Informationen Auslandsaufenthalt Sie haben für einen Schulbesuch im Ausland folgende Möglichkeiten: • Sie können im ersten Halbjahr der Jahrgangs- stufe 10 eine Schule im Ausland besuchen und nach Ihrer Rückkehr und dem Bestehen der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 vorrücken. • Sie können in Jahrgangsstufe 10 ganzjährig oder im zweiten Halbjahr eine Schule im Ausland besuchen und anschließend auf Ausbildungsbeginn Probe in die Jahrgangsstufe 11 vorrücken (mit Bestehen dieser Probezeit wird auch Eine Ausbildung im Dualen System („Lehr- der mittlere Schulabschluss erworben). stelle“) kann nach Absprache mit dem Ausbil- dungsbetrieb in vielen Fällen zum Ersten eines • Sie können nach dem ersten Halbjahr der jeden Monats begonnen werden. Der Berufs- Jahrgangsstufe 10 für ein ganzes Jahr eine schulbesuch sowie die Termine der Kammern Schule im Ausland besuchen und nach Ihrer für die Abschlussprüfungen bleiben davon Rückkehr das zweite Halbjahr der Jahrgangs- unberührt. stufe 10 absolvieren. Kindergeld • Sie können in Jahrgangsstufe 11 ganzjährig eine Schule im Ausland besuchen und nach Kindergeld wird nach der Entlassung aus der Ihrer Rückkehr die Jahrgangsstufe 11 wieder- Schule für eine Übergangszeit von bis zu vier holen (ein Vorrücken auf Probe in Jahrgangs- Kalendermonaten gezahlt, wenn sich daran eine stufe 12 ist nicht möglich, weil auch die Berufsausbildung oder ein Studium anschließt. Leistungen in Jahrgangsstufe 11 in die Abitur- Die Kindergeldberechtigung bleibt auch erhal- note eingehen müssen [vgl. S. 20]). ten, wenn eine Berufsausbildung wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass trotz ernsthafter, nachweisbarer Bemühungen die Suche nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolglos verlaufen ist. Nähere Aus- künfte erteilen die jeweils zuständigen Familien- kassen der Bundesagentur für Arbeit. 32
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