Die Vorsorgemappe - Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sc hu ,– E tz ur 3 ge o bü hr Die Vorsorgemappe Regionalausgabe für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Vorsorgeunterlagen von: Bestattungsverfügung
© World Vision Hier könnte Ihre Werbung stehen Corona-Nothilfe weltweit Jetzt spenden! Das Coronavirus verändert alles. In Deutschland und auf der ganzen Welt. Die Menschen in den ärmsten Ländern trifft es besonders hart. Aktion Deutschland Hilft leistet Nothilfe. Mit Hygienekits, Medikamenten und sauberem Trinkwasser. Helfen Sie uns, Leben zu retten. Jetzt mit Ihrer Spende! Spendenkonto: DE62 3702 0500 0000 1020 30 Online spenden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de 2
Inhalt Vorwort.............................................................................5 Wichtige Rufnummern............................................. 55 Allgemeine Informationen Rechtzeitig Vorsorge treffen......................................6 Die Vorsorgevollmacht................................................8 Die Betreuungsverfügung........................................ 12 Die Patientenverfügung........................................... 14 Rechtliche Betreuung – was ist das?..................... 18 Vorsorge für den Todesfall....................................... 42 Erbrecht und Testament........................................... 46 Adressen Alle Formula- re direkt zum Betreuungsbehörde................................................... 20 ausfüllen in Betreuungsvereine..................................................... 20 dieser Mappe. Betreuungsgerichte................................................... 21 Impressum Formulare Herausgeber: Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Vorsorgevollmacht..................................................... 23 Rieslingstr. 6 75031 Eppingen Betreuungsverfügung............................................... 27 Tel. 07138 6903097 info@vundm.com Patientenverfügung................................................... 29 © 2020 Verlag & Marketing Bestattungsverfügung.............................................. 37 Persönliche Daten....................................................... 50 Notfallausweis...................................................... 55/56 3
Wenn ich groß bin, werde ich Engel Wir helfen Kindern, die nie erwachsen werden. Spendenkonto: BUNDESSTIFTUNG Hospizkind IBAN: DE81 1002 0500 0001 5571 01 Bank für Sozialwirtschaft Eine Stiftung des Bundesverband Kinderhospiz e.V. www.bundesstiftung-hospizkind.de 4
Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, für Notfälle vorzusorgen ist in jedem, nicht nur in fortgeschrittenem Alter, vernünftig. Weil man sich aber nur ungern mit diesem Thema auseinander- setzt, vernachlässigt man es allzu oft. Wie froh aber ist man, wenn eine Notsituation, etwa durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung, eintritt und man weiß, dass alles gut geregelt ist. Damit Fami- lienangehörige oder andere Vertraute sich in den Papieren zurechtfinden können und in der Lage sind, Notwendiges zu organisieren, wenn man selbst vorübergehend oder gar dauerhaft dazu nicht im- stande ist. Diese Vorsorgemappe hilft Ihnen, die wesentlichen Informationen zusammenzustellen. Sie erhebt kei- nen Anspruch auf Vollständigkeit, ist jedoch eine nützliche Orientierungshilfe beim Ordnen Ihrer per- sönlichen Angelegenheiten. Das schafft Klarheit für Sie selbst und gibt Ihnen das gute Gefühl, dass für den Fall der Fälle alle wichtigen Daten, Dokumente und Angaben zentral an einem Ort zu finden sind. So erhalten Angehörige und Vertraute im Ernstfall einen ersten Überblick und können in Ihrem Sinne handeln. Alle wichtigen Formulare für die persönliche Vor- sorge können Sie direkt ausfüllen (ab Seite 23) oder auch als Kopiervorlage nutzen. Auf der letzten Seite finden Sie einen Notfallausweis. Sie müssen diesen nur heraustrennen, ausfüllen und in Ihrer Geldbörse aufbewahren. Dann sind die wichtigsten Informa- tionen schnell zur Hand. Selbstverständlich sollten nur Ihnen nahestehende Personen Zugang zu diesen Informationen haben. Bedenken Sie bitte ebenfalls, dass ein Teil Ihrer Da- ten ggf. nach einiger Zeit aktualisiert werden muss. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Mappe helfen können. Ihr Team von Verlag & Marketing 5
Rechtzeitig vorsorgen Rechtzeitig Vorsorge treffen Die meisten Menschen schieben das Thema Vorsorge auf die lange Bank. Wer aktiv im Leben steht, der denkt nicht gerne darüber nach, dass er einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann jeder in eine Situation kom- men, in der ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Deshalb sollte man frühzeitig daran denken, Vorsorge für „den Fall der Fälle“ zu treffen. Vorsorgevollmacht, Betreuungverfügung und Patientenverfügung Der Bereich Vorsorgevollmacht, Betreuungs- Gericht nicht an die Vorschläge der Angehö- und Patientenverfügung ist von zunehmen- rigen der zu betreuenden Person gebunden. der Bedeutung. Die Begriffe werden hierbei Es ist daher möglich, dass eine fremde Person jedoch nicht streng auseinander gehalten, als Betreuungsperson bestellt wird. sodass häufig Verwirrung besteht. Das Gesetz sieht jedoch eine Möglichkeit vor, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patien- dies zu verhindern. Nach dem Gesetz wird tenverfügung betreffen einen gemeinsamen eine Betreuung nicht eingerichtet, wenn kei- Bereich. Es kann eine Lebenssituation eintre- ne Notwendigkeit dafür besteht. Dies ist ge- ten, in der ein eigenverantwortliches, selbst- geben, wenn die zu betreuende Person für bestimmtes Handeln nicht mehr möglich ist. den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit vor- Zumeist besteht diese Gefahr im Alter. Durch gesorgt hat. Diese Vorsorge besteht in der einen Unfall oder schwere Krankheit kann Errichtung einer Vorsorgevollmacht. es jedoch auch jederzeit jüngere Personen treffen. Besteht in diesen Fällen die Annah- Die Vorsorgevollmacht me, dass der betroffene Mensch nicht mehr handlungsfähig ist bzw. nicht in der Lage ist, Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie notwendige Dinge in erforderlicher Weise zu als Vollmachtgeber, eine oder mehrere Per- verstehen, sieht das Gesetz die gerichtliche sonen Ihres Vertrauens, die für Sie handeln Betreuung und die Bestellung einer gericht- und entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht lichen Betreuungsperson vor. Dabei ist das mehr in der Lage sind. Als Bevollmächtigte kommen vor allen Dingen nahe Angehöri- ge (Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder) Wichtig zu wissen in Betracht. Es können aber auch Außenste- hende, wie z.B. Freunde oder Bekannte be- Familienangehörige sind nicht au- vollmächtigt werden. Zu bedenken ist aber, tomatisch vertretungsberechtigt. dass eine Vorsorgevollmacht ein besonderes Um die betreuungsbedürftige Per- Vertrauensverhältnis voraussetzt, da die be- son rechtsverbindlich zu vertreten, vollmächtigte Person weitreichende Befug- benötigen auch Ehepartner, Kinder nisse hat und keiner gerichtlichen Kontrolle und Geschwister eine gültige Voll- unterliegt. Zum Schutz vor willkürlichen Maß- macht oder müssen vom Gericht als nahmen im Falle einer Handlungsunfähig- Betreuungsperson bestellt sein. keit ist die Vorsorgevollmacht mit Abstand das wichtigste Instrument. 6
Rechtzeitig vorsorgen Die Betreuungsverfügung Unvergessen Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtli- bleibt ... che Kontrolle vorzuziehen, ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Damit können Sie Vorsorge im ein Lied, Fall einer Betreuungsbedürftigkeit treffen und bestim- men, wer als Betreuungsperson vom Gericht bestimmt eine Feier, werden soll. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass die benannte Person in dem gericht- lichen Verfahren als Betreuungsperson bestimmt wird und somit in ihrer Handlungsweise der gerichtlichen eine gute Tat. Kontrolle unterliegt. Die Patientenverfügung Sie sind wunschlos glücklich? Dann machen Sie feier- Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie liche Anlässe unvergesslich. Wie das geht? Natürlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt mit einer Spendenaktion für die Alzheimer-Forschung. werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Unter 0800 / 200 400 1 erfahren Sie mehr. Oder Ihren Willen selbst zu äußern. So können Sie Einfluss schreiben Sie uns: auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und da- Name mit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar Vorname Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Spendenkonto: Straße, Hausnr. IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00 BIC: BFSWDE33XXX Niemand ist gesetzlich verpflichtet, eine Patientenver- PLZ, Ort Bank für Sozialwirtschaft, Köln F6 fügung zu haben. Bei Menschen, die keine Patienten- verfügung haben, tritt automatisch das Gesetz in Kraft. Jeder Arzt wird dann versuchen, das Leben so lange wie möglich und mit allen möglichen Maßnahmen zu verlängern. Im Formularteil ab Seite 23 finden Sie alle wichtigen Formulare! Ihr Testament Vorsorgevollmacht.................................................. Seite 23 ermöglicht Großes Großwerden ohne Armut zum Beispiel. Betreuungsverfügung............................................. Seite 27 Schenken Sie Kindern eine gerechte Zukunft. Sprechen Sie uns an: Patientenverfügung................................................. Seite 29 Milena Feingold 030 30 86 93-12 | feingold@dkhw.de www.dkhw.de/gutes-hinterlassen Bestattungsverfügung............................................ Seite 37 Persönliche Daten..................................................... Seite 50 Notfallausweis.................................................... Seite 55/56 7
Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. G rundsätzlich kann jeder, der volljährig macht erhält die bevollmächtigte Person die und geschäftsfähig ist, einer Person Befugnis, den Vollmachtgeber in den be- seines Vertrauens eine Vollmacht zur nannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spe- Einzelheiten zur Umsetzung und Einschrän- zialvollmacht) oder zur generellen Regelung kungen sollten in der nach außen wirksamen aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) er- Vollmacht vermieden werden, da diese deren teilen. Die bevollmächtigte Person, die das praktische Umsetzung erschweren. Original oder eine notariell beglaubigte Aus- fertigung des Originals in Händen hält, ist In einer separaten Vereinbarung zwischen damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis fest- Was ist eine Vorsorgevollmacht legen, unter welchen Bedingungen der Be- vollmächtigte tätig werden darf. Hierbei han- Formulare für Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorge- delt es sich quasi um einen Vertrag zwischen eine Vorsorge- vollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. vollmacht finden Charakter und soll grundsätzlich erst verwen- Dieser kann auch detaillierte Anweisungen Sie ab Seite 23. det werden, wenn der Vollmachtgeber sei- enthalten, was wie zu erledigen ist. ne rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevoll- Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätz- macht ist meist umfassend. Mit ihr soll nach lich auch über den Tod des Vollmachtgebers Möglichkeit die Einrichtung einer Betreu- hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies ung durch das Betreuungsgericht vermie- in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich fest- den werden. gelegt werden. Die einvernehmliche Abwick- lung des Nachlasses kann dadurch erheblich Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass erleichtert werden. Die bevollmächtigte Per- sie möglichst nicht unter Druck eines Ernst- son handelt in diesem Fall für die Erben, bis falles, sondern frühzeitig nach reiflicher Über- diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die legung erteilt wird. Mit der nach außen – am Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss besten ab sofort – gültigen Vorsorgevoll- auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. 8
Vorsorgevollmacht Was kann in der Vorsorgevoll- Vollmachtgebers eine Unterbringung nötig ist, die mit einer Freiheitsentziehung verbun- macht geregelt werden? den ist. Dies kann die Unterbringung in einer Welche Angelegenheiten die bevollmäch- geschlossenen Station sein oder sonstige frei- tigte Person für Sie regeln soll, richtet sich heitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bett- nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Le- gitter, Bettgurte oder eine medikamentöse benssituation. Sie können eine umfassen- Ruhigstellung nach § 1906 BGB. Ein Bevoll- de Vollmacht erteilen, die neben der ge- mächtigter kann hier aber nur seine Einwil- nerellen Vertretung bei Rechtsgeschäften ligung geben, wenn diese Maßnahmen aus- (Generalvollmacht) auch die Vertretung in drücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle persönlichen Angelegenheiten, wie der Auf- Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung enthaltsbestimmung oder der Gesundheits- und Zwangsbehandlung verbunden sind, sorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist müssen vom Betreuungsgericht genehmigt aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzel- werden. ne Rechtsgeschäfte beschränken, wie z.B. die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung Die Form der Vorsorgevollmacht gegenüber Behörden oder den Abschluss ei- nes Heimvertrages. Eine besondere Form ist für die Vorsorgevoll- macht nicht vorgeschrieben. Zum Nachweis Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht und aus Gründen der Klarheit sollte die Voll- auch eine Patientenverfügung verfasst, so macht jedoch schriftlich abgefasst werden. ist die bevollmächtigte Person nach § 1901a Sie muss nicht zwingend vollständig hand- BGB gehalten, Ihrem in der Patientenverfü- schriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei gung erklärten Willen Geltung zu verschaf- die Gefahr einer Fälschung am geringsten. fen. Nach §§ 1904 und 1906 BGB kann eine Außerdem kann man eventuellen späteren Vollmacht auch für die Einwilligung, Nicht- Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Voll- einwilligung oder den Widerruf der Einwil- machtgebers eher begegnen, wenn der Text ligung in risikoreiche Untersuchungen, Heil- vollständig handschriftlich abgefasst ist. Dies behandlungen oder ärztliche Eingriffe wie ist jedoch eher unüblich. Meist wird ein For- z.B. Operationen und für die Bestimmung mular mit Ankreuzfeldern verwendet, das des Aufenthaltes erteilt werden. um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen In der Vorsorgevollmacht können auch Fälle finden Sie ab Seite 23 in dieser Vorsorge� - geregelt werden, in denen zum Schutz des mappe. Auf keinen Fall dürfen Ort, Datum und die vollständige eigenhändige Unter- schrift fehlen. Tipp Beurkundung und Beglaubigung Wenn größeres Vermögen vorhan- den ist, viele Bereiche geregelt oder Vielfach besteht die Annahme, dass eine Vor- mehrere Personen bevollmächtigt sorgevollmacht notariell beglaubigt oder werden sollen, ist eine individuelle beurkundet sein muss. Dies ist allerdings nur rechtliche Beratung mit Beurkun- in bestimmten Fällen zwingend erforderlich. dung der Vollmacht empfehlens- Meistens dient die notarielle Beurkundung wert. Hiermit kann zugleich eine hö- lediglich dazu, die Ernsthaftigkeit der Absich- here Akzeptanz gegenüber Banken, ten in der Vollmacht zu unterstreichen und Behörden oder Gerichten erreicht nachzuweisen. Die Unterschrift eines unbe- werden. teiligten Dritten, z.B. des Hausarztes erfüllt den gleichen Zweck. → 9
Vorsorgevollmacht Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Beurkun- Aufbewahrung und dung oder Beglaubigung der Vollmacht er- Registrierung forderlich ist. Damit die Vollmacht in Grund- buch- und Handelsregisterangelegenheiten Der Aufbewahrung der Vollmacht kommt genutzt werden kann (also beispielsweise, eine große Bedeutung zu, denn die bevoll- um für den Vollmachtgeber ein Grundstück mächtigte Person muss die Originalvollmacht veräußern zu können), bedarf die Unterschrift vorlegen, um sie nutzen zu können. Was nützt unter der Vollmachtsurkunde der öffentli- eine Vollmacht, wenn sie im Ernstfall nicht ge- chen Beglaubigung oder der notariellen Be- funden wird. Die bevollmächtigte Person soll- urkundung. Auch Geldinstitute erkennen in te daher die Originalvollmacht erhalten, am der Regel nur Vollmachten auf bankeigenen besten gleich mehrere unterschriebene Aus- Formularen oder notariell beurkundete Voll- fertigungen. Dies hat den Vorteil, dass sich machten an. die bevollmächtigte Person in einer akuten Situation sofort bei allen relevanten Stellen Unter öffentlicher Beglaubigung versteht ausweisen kann und dringend anstehende man die amtliche Bestätigung eines Notars Entscheidungen ohne Verzögerung treffen oder einer Behörde, z.B. der Betreuungsbe- kann. hörde über die Tatsache, dass die Unterschrift unter der Vollmacht von der bestimmten Per- Vorsorgeregister son stammt und der Unterzeichnende die Es besteht die Möglichkeit, Vollmachten – ge- Unterschrift persönlich vor dem Beglaubi- gen eine einmalige Gebühr – in einem elek- genden vollzogen oder anerkannt hat. Bei tronischen Register der Bundesnotarkammer der Beurkundung wird die Vollmacht, also ihr erfassen zu lassen. Dabei handelt es sich um gesamter Inhalt von einem Notar errichtet. eine reine Datenbank, in der festgehalten Der Notar prüft dabei sowohl die Identität wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für wie auch die Geschäftsfähigkeit des Voll- welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Voll- machtgebers. macht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die Betreuungsgerichte können jeder- Widerruf und Änderung zeit über das Internet auf diese Datenbank zugreifen. Steht eine Entscheidung an, kann Eine Vorsorgevollmacht können Sie jeder- so schnell festgestellt werden, ob die betrof- zeit ändern oder widerrufen, vorausgesetzt fene Person eine Vertrauensperson benannt Sie sind weiterhin voll geschäftsfähig. Kleine hat und aus diesem Grund auf eine gericht- Änderungen können Sie direkt in die Origina- liche Betreuung verzichtet werden kann. le einfügen oder unter den ursprünglichen Text schreiben. Damit der Zusammenhang Die Registrierung im Vorsorgeregister der mit der Vollmacht erkennbar bleibt, sollte Bundesnotarkammer ist online oder posta- die Ergänzung aber nicht auf einem neuen lisch möglich. Blatt erfolgen. Bundesnotarkammer Wenn größere Änderungen anstehen, wider- - Zentrales Vorsorgeregister - rufen Sie am besten die alte Vollmacht und Postfach 080151 erstellen eine neue. Sofern Sie einen neuen 1001 Berlin Bevollmächtigten einsetzen, sollte der ur- Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) sprüngliche Bevollmächtigte eine Kopie des info@vorsorgeregister.de Widerrufs erhalten. www.vorsorgeregister.de 10
Familienratgeber.de Der Wegweiser für Menschen mit Behinderung Er hat AIDS. Und einen Job. Weil wir für einen Neuanfang sorgen. Wir helfen HIV-positiven Menschen dabei, ins Berufsleben zurückzunden, indem wir Qualizierungen ermöglichen. Damit sie wiederŬeine Chance bekommen. Spendenkonto DE85 3705 0198 0008 0040 04 www.aids-stiftung.de Niemand muss am 3.200 Ehrenamtliche AM_Fam_Anzeige_90x120_Raster.indd 1 Profis im Einsatz 19.03.15 10:59 Herzinfarkt sterben Stimmt das? Lesen Sie, was die Herzstiftung allen Menschen mit einer KHK oder einem Jetzt Damit Opfer Herzinfarkt empfiehlt. den neuen Ratgeber nicht rechtlos Der Ratgeber (160 S.) bestellen bleiben. ist für 3,– EUR in Briefmarken erhältlich bei: Helfen auch Sie! Deutsche Herzstiftung e.V. Bockenheimer Landstr. 94-96 Deutsche 60323 Frankfurt am Main Herzstiftung Name, Vorname Straße, Hausnummer Jetzt spenden: www.weisser-ring.de PLZ, Ort (9002) 11
Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel für Ihre selbstbestimmte Vorsorge. bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmäch- tigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschrei- I ben, damit kein Zweifel an der Echtheit ent- n einer Betreuungsverfügung können Sie steht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht festlegen, wie Sie betreut werden möch- kann eine Betreuungsverfügung auch dann ten, falls das Gericht eine Betreuung für noch errichtet werden, wenn man nicht mehr notwendig erachten sollte. Sie können z.B. voll geschäftsfähig ist. Allerdings muss man festlegen, wer Ihre Betreuungsperson sein in der Lage sein, die Tragweite der Entschei- soll und wer auf keinen Fall. Darüber hinaus dungen zu erfassen. können Sie Vorgaben für die Betreuungs- person festlegen, was wie geregelt werden Eine Betreuungsverfügung muss im Bedarfs- soll. Außerdem können Sie festhalten, wel- fall verfügbar sein, damit sie dem Betreuungs- che Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer gericht zugeleitet werden kann. Sie können Betreuungsperson respektiert werden sollen. die Betreuungsverfügung im Zentralen Vor- Dies kann z.B. beinhalten, ob Sie im Pflegefall sorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe Formulare für zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt auch Seite 10) registrieren lassen. Das Original eine Betreuungs- werden möchten oder welches Pflegeheim bewahren Sie am besten in Ihrem Notfallord- verfügung finden Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das ner an einem sicheren Ort auf. Sie ab Seite 27. Gericht und die Betreuungsperson grundsätz- lich verbindlich, außer sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen, Sie haben einen Wunsch er- kennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann der Betreuungsperson nicht Info zugemutet werden. Wenn Sie staatliche Kontrolle aus- Eine Betreuungsverfügung kann mit einer drücklich wünschen, können Sie in wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden Erwägung ziehen, ob Sie auf die werden. Dies ist z.B. für den Fall empfehlens- Vorsorgevollmacht verzichten (siehe wert, dass die Vollmacht eine bestimmte Ge- Seite 10) und nur eine Betreuungs- schäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder verfügung errichten. Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht 12
Wie lange können Lebensmittel über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verzehrt werden? +1 Jahr +1 Jahr +1 Jahr +1 Jahr +1 Jahr +1 Jahr +1 Jahr +1 Jahr +6 Monate +6 Monate +2 Monate +28 Tage +21 Tage +21 Tage +21 Tage +10 Tage +5 Tage +2 Tage +2 Tage +2 Tage Mindesthalt- Entscheidend 30 barkeitsdatum ist die senso- überschritten? rische Prüfung! Anschauen Riechen Schmecken Fotos: alle: stock.adobe.com | Zeile 1 von l. nach r.: © somchaisom; © gitusik; Diese Anzeige entstand in Zusammenarbeit mit der © Erich Mücke; © Sergey Yarochkin; © photocrew | Zeile 2 von l. nach r.: Wiener Tafel und der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. © yingtushutter; © dima_pics; © Ljupco Smokovski; © Splingis; © Barbara Pheby | Zeile 3 von l. nach r.: © Moving Moment; © uwimages; © Elena Schweitzer; © A_Bruno; © Picture Partners | Zeile 4 von l. nach r.: © Moving Moment; © Brad Pict; © Zerbor; © Digitalpress; © euthymia 13
Patientenverfügung Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getrof- fen oder auch nicht getroffen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. V iele Menschen möchten Vorsorge auch Wozu dient eine für den Fall treffen, dass sie nicht mehr Patientenverfügung? selbst über ärztliche Behandlungs- maßnahmen oder auch deren Abbruch ent- Solange Sie als Patient einwilligungsfähig scheiden können. Sie möchten, unabhän- sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung gig von Art und Stadium ihrer Erkrankung, und Beratung durch den Arzt über alle Sie selbst über ihr Leben bestimmen, auch wenn betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und Ihre Zustimmung darf ein Arzt – abgesehen bringen ihren Willen deshalb vorab in einer von Notfällen – Maßnahmen, wie zum Bei- Patientenverfügung zum Ausdruck. spiel Operationen oder bestimmte Unter- suchungen, nicht durchführen. Patientenverfügungen haben sich in der Pra- Formulare für xis seit vielen Jahren bewährt und haben in Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vor- eine Patienten- der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. sorge für den Fall, dass Sie nicht mehr ent- verfügung finden Seit dem 1.9. 2009 sind sie im Bürgerlichen scheidungsfähig sind oder sich selbst nicht Sie ab Seite 29. Gesetzbuch (BGB) auch gesetzlich geregelt. mehr äußern können. Sie legen damit im Dort ist in § 1901a Abs. 1 beschrieben, wie Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen eine Patientenverfügung aussehen muss, da- Sie in bestimmten Situationen zustimmen, mit sie verbindlich gültig ist. beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Ent- Eine Patientenverfügung muss: scheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztli- → Von einer einwilligungsfähigen volljäh- che Behandlung und können damit Ihr Selbst- rigen Person verfasst worden sein, bestimmungsrecht wahrnehmen. → in schriftlicher Form vorliegen und → eine Entscheidung über die Einwilligung Die Patientenverfügung richtet sich an die oder Nichteinwilligung in eine bestimm- behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Be- te, noch nicht unmittelbar bevorstehen- vollmächtigten bzw. Ihre Betreuungsperson. de ärztliche Maßnahme enthalten. Medizinische Maßnahmen sollen → 14
Starke Sache! • Fahrdienste für kranke und behinderte Menschen • Hausnotruf • Rettungsdienst • Krankentransport • Flüchtlingshilfe • Integrative Schulbetreuung • Menüservice • Katastrophenschutz • Erste-Hilfe-Ausbildung • Schulsanitätsdienst • Jugendarbeit • Stationäre Pflege und Betreuung in Altenhilfeeinrichtungen und Krankenhäusern Malteser Freiwilligendienst Ü27: Volles Engagement – auch in Teilzeit! Jetzt informieren und bewerben: Malteser Hilfsdienst e.V. Referat Freiwilligendienste malteser-freiwilligendienste.de 0221 9822-3500 facebook.com/MalteserFreiwilligendienste freiwillig@malteser.org 15
Patientenverfügung anhand des in Ihrer Patientenverfügung nie- vernichten und Ihre Betreuungsperson oder dergelegten Willens durchgeführt werden. Bevollmächtigten darüber informieren. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht Muss die Patientenverfügung den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, beachtet werden? hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen In einer schriftlichen Patientenverfügung nie- Willen feststellen. Der Betreuer oder Bevoll- dergelegte Festlegungen für ärztliche Maß- mächtigte muss ermitteln, wie Sie sich in der nahmen sind verbindlich, wenn daraus der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ih- Wille des Patienten für eine konkrete Be- ren Willen noch selbst kundtun könnten. handlungssituation eindeutig und sicher fest- gestellt werden kann. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch Der behandelnde Arzt und der Bevollmäch- nur mündlich, z.B. gegenüber Angehörigen, tigte müssen eine solche Patientenverfügung Ihre Vorstellungen für eine medizinische Be- beachten. In einer Notfallsituation ist aller- handlung, insbesondere in der letzten Le- dings unverzügliches ärztliches Handeln ge- bensphase, geäußert haben. Verlieren Sie boten. Dem herbeigerufenen Notarzt – der Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe häufig nicht Ihr behandelnder Arzt ist – ver- der Patientenverfügung Ihr Wille hinsicht- bleibt meist keine Zeit, nach einer Patienten- lich einer in Betracht kommenden ärztlichen verfügung zu fragen oder diese zu prüfen. Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlos- sen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Eine Patientenverfügung ist umso hilfreicher für Ärzte und Angehörige, je konkreter und Welche Form muss eine krankheitsbezogener sie formuliert wird. Des- halb ist es empfehlenswert, eine einmal nie- Patientenverfügung haben? dergelegte Patientenverfügung regelmäßig Eine Patientenverfügung muss grundsätz- zu überprüfen und den Willen ggf. durch er- lich schriftlich abgefasst und eigenhändig neute Unterschrift zu bestätigen. unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen, der in einer Patien- Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Ak- tenverfügung getroffenen Festlegungen für tualisierung jedoch nicht. So kann man aber Gesundheit und Leben, hat der Gesetzgeber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die Schriftform für erforderlich gehalten. Dies die einmal festgelegten Behandlungswün- dient auch dem Ziel, die Betroffenen vor über- sche noch gelten sollen oder vielleicht abge- eilten oder unüberlegten Festlegungen zu ändert werden müssen. Besteht zwischen Be- schützen. Mit einer schriftlichen Verfügung handlungsteam und bevollmächtigter Person ist Ihr Wille auch leichter nachweisbar und Uneinigkeit, ob eine Behandlungsmaßnahme bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er Ihrem Willen entspricht oder nicht, bedarf es auch beachtet wird. einer Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch Wer setzt meinen Willen durch? ein Notariat ist möglich, jedoch nicht erfor- derlich. Sie können Ihre Patientenverfügung Eine Patientenverfügung dokumentiert Ih- jederzeit formlos, also auch mündlich, wider- ren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage rufen. Hierfür ist die Schriftform nicht erfor- sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen derlich. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von 16
Patientenverfügung jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der Sie – Wie sollte die Patientenverfügung als Bevollmächtigter – rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vor- formuliert sein? sorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsver- Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es kei- fügung zu kombinieren. ne Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular für eine Patientenverfügung Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird in dieser Broschüre sollen lediglich Anhaltspunkte dafür bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer liefern, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bestel- so formulieren können, dass die Ärzteschaft und die Be- len. Auch dieser ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden treuungsperson bzw. Ihr Bevollmächtigter in die Lage ver- Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus setzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. der Patientenverfügung ergibt. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich aber an den folgenden Hinweisen orientieren: Was Sie noch über die Patientenverfü- → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, gung wissen sollten! wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen von Le- Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfas- ben und Sterben darlegen. sen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung, eine solche Verfügung zu erstellen (§ 1901a → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie z.B. Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patienten- „Ich will keine Apparatemedizin“. verfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in → Bemühen Sie sich, in eigenen Worten Ihre Wünsche eine Altenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger und Vorstellungen zu formulieren, z.B. eine bereits nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht verfassen oder vorzulegen. kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Die Bundesärztekammer rät, bei bereits bestehen- den Erkrankungen mit absehbaren Folgen Ihren Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Ihre Patienten- verfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Er wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche möglichst konkret zu formulieren. Der Arzt sollte in jedem Fall zur Be- ratung aufgesucht werden! → Formulieren Sie positive Wünsche an die medizi- nische Behandlung und Pflege, so z.B. Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizi- nische Maßnahmen oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. g → Sollten Sie neben der Patientenverfügung auch eine un üg Organspendeerklärung abgegeben haben, emp- nte eine er f fiehlt die Bundesärztekammer, mögliche Konflikte, nv M die sich aus dem Verhältnis zwischen vorsorglichen Willenserklärungen und Organspendeerklärungen tie Pa ergeben können, durch entsprechende Formulierun- gen in der Patientenverfügung zu vermeiden. 17
Rechtliche Betreuung Rechtliche Betreuung – was ist das? Erwachsene jeden Alters können durch einen Unfall, durch Krank- heit oder Behinderung in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Hat die betroffene Person kei- ne Vorsorgevollmacht erstellt, ordnet dann das Gericht eine recht- liche Betreuung an. Wenn eine erwachsener Mensch durch eine gehörige befürchten übergangen und ihrer- andere Person in Angelegenheiten vertreten seits bevormundet zu werden. Vielfach fehlt wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht es an Wissen. man von einer „rechtlichen Betreuung“. Die rechtliche Betreuung ersetzte im Jahr 1992, Die gesetzlichen Regelungen die bis dahin geltende Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft. Seitdem wird Nach § 1896 BGB muss volljährigen Personen, mehr Wert auf die Selbstbestimmtheit der die auf Grund einer psychischen Krankheit betreuten Person gelegt. Dennoch hat sich oder einer körperlichen, geistigen oder see- die Vorstellung einer „Entmündigung“, wie lischen Behinderung ihre Angelegenheiten es früher hieß, in den Köpfen gehalten und ganz oder teilweise nicht besorgen können, ist nach wie vor mit großen Ängsten besetzt: eine Unterstützung zur Seite gestellt werden. Pflegebedürftige haben Angst, ihre Rechte Die Entscheidung, ob eine Betreuung ein- und ihre Eigenständigkeit zu verlieren. An- gerichtet wird, trifft das zuständige Gericht. Das Betreuungsverfahren im Überblick Betreuungsantrag / Betreuungsanregung durch Dritte Betreuungsgericht Persönliche Ärztliches Sozialbericht Eventuell Anhörung Gutachten Betreuungsbehörde Verfahrenspflegschaft Betreuungsgerichtlicher Beschluss 18
Rechtliche Betreuung Wer kann eine Betreuung beantragen? Falls Sie gesundheitlich oder bedingt durch eine körper- liche Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre An- gelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu organisieren oder die entsprechende Tätigkeit Ihres Bevollmächtigten zu überwachen, können Sie für sich eine rechtliche Be- treuung beantragen. Hierzu müssen Sie lediglich voll- jährig sein. Andere Personen (z.B. volljährige Familien- angehörige, Freunde, Bekannte) können die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Der Antrag bzw. die Anregung kann formlos schriftlich oder mündlich bei der Unvergessen Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufent- halt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung be- In Erinnerung an einen geliebten Menschen schafft Ihr Aufruf antragt bzw. angeregt wurde, wird zu Beginn des Ver- zur Kondolenzspende etwas Bleibendes für die Alzheimer- fahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) Forschung. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr unter: und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungs- 0800- 200 400 1 behörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkrei- ses, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in Kreuzstr. 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer U6 ggf. als Betreuungsperson in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – per- sönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchge- führten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, dann erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig die Betreuungsperson bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Die Betreuungsperson darf nur innerhalb dieser Aufgaben- kreise tätig werden. Die typischen Aufgabenkreise sind: Helfen Sie unter → Vermögenssorge, www.dkhw.de → Aufenthaltsbestimmung, → Wohnungsangelegenheiten, → Gesundheitsfürsorge, → Annahme und Öffnen der Post. Ihre Spende gibt Kindern Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person ein gutes Bauchgefühl. dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den ei- genen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Zu viele arme Kinder sind übergewichtig oder ernähren sich einseitig. Für diese Kinder setzen wir uns ein. Nur mit guter Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuel- Ernährung können sich Kinder körperlich gesund entwickeln. len Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Per- Spendenkonto IBAN: DE23 1002 0500 0003 3311 11 • Bank für Sozialwirtschaft son erfolgen. 19
Adressen Betreuungsbehörde, Betreuungsvereine Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund Seite 18) u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Fa�- der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) milienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie derzeit nicht möglich. den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine wer- Wohl des Betroffenen Geltung zu verschaffen. Während den von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens ar- bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie beitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen wer- Betreuungsgericht zusammen. den kann. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Netzwerk Diakonie Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrecht- Bahnhofstr. 36 liche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreu- 79199 Kirchzarten ungsbehörde nimmt Beurkundungen von Vorsorgevoll- Tel. 07661 98955-40 | katrin.dybbert@dwnetzwerk.de machten vor. Tel. 07661 98 955-41 | tobias.escher@dwnetzwerk.de Betreuungsbehörde Landkreis Hebelstr. 1a Breisgau-Hochschwarzwald: 79379 Müllheim Tel. 07631 1777-42 | ulrike.moser@dwnetzwerk.de Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald www.netzwerk-diakonie-breisgau-hochschwarzwald.de Fachbereich Soziale Dienste Berliner Allee 3 79114 Freiburg im Breisgau Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Christian Schroff Lammplatz 3 Tel. 0761 2187-2280 | christian.schroff@lkbh.de 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 806909-6 | b.schopka@skf-staufen.de Johannes Zlabinger Tel. 07633 806909-7 | m.kaltenbach@skf-staufen.de Tel. 0761 2187-2250 | sds@lkbh.de www.skf-staufen-badkrozingen.de Betreuungsvereine SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste Die Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Auf- in der Region Breisgau-Hochschwarzwald e.V. gabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehren- Stefan-Meier-Str. 131 amtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre 79104 Freiburg im Breisgau Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevoll- Tel. 0761 34621 mächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu be- post@skm-breisgau.de raten und zu unterstützen. www.skm-breisgau.de Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsor- gevollmacht und Betreuungsverfügung sowie einer Pa- tientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall 20
Adressen Zuständige Betreuungsgerichte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Amtsgericht Breisach Amtsgericht Staufen Kapuzinergasse 2, 79206 Breisach Hauptstr. 9, 79219 Staufen Tel. 07667 9309-0 (Zentrale) Tel. 07633 9500-0 (Zentrale) poststelle@agbreisach.justiz.bwl.de poststelle@agstaufen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Zuständig für die Wohnorte: → Breisach → Merdingen → Bad Krozingen → Hartheim → Ihringen → Vogtsburg → Ballrechten - Dottingen → Heitersheim → Bollschweil → Münstertal → Ehrenkirchen → Staufen → Eschbach Amtsgericht Freiburg im Breisgau Wallstr. 10, 79098 Freiburg im Breisgau Tel. 0761 205-0 (Zentrale) Amtsgericht Titisee-Neustadt poststelle@agfreiburg.justiz.bwl.de Franz-Schubert -Weg 3, 79822 Titisee-Neustadt Tel. 07651 93526-3 (Betreuungsabteilung) Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts poststelle@agtitisee-neustadt.justiz.bwl.de Freiburg erstreckt sich neben der Stadt Freiburg auf folgende Ortschaften: Zuständig für die Wohnorte: → Au → Oberried → Breitnau → Lenzkirch → Bötzingen → March → Eisenbach → Löffingen → Buchenbach → Merzhausen → Feldberg → Schluchsee → Ebringen → Pfaffenweiler → Hinterzarten → Titisee-Neustadt → Eichstetten → Sankt Märgen → Glottertal → Sankt Peter → Gottenheim → Schallstadt → Gundelfingen → Sölden → Heuweiler → Stegen → Horben → Umkirch → Kirchzarten → Wittnau Amtsgericht Müllheim Werderstr. 37, 79379 Müllheim Tel. 07631 7479-0 (Zentrale) poststelle@agmuellheim.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: → Auggen → Müllheim → Badenweiler → Neuenburg → Buggingen → Sulzburg 21
Vorsorgevollmacht Formularteil Auf den Seiten 23 bis 40 finden Sie alle wichtigen Formulare für Ihre persönliche Vorsorge. Sie können die einzelnen Formulare direkt ausfüllen und die komplette Vorsorgemappe in Ihrem persönlichen Ordner abheften. Alternativ können Sie die Formulare auch im Internet herunterladen: www.die-vorsorgemappe.de/formulare Die Formulare können Sie direkt am PC ausfüllen und ausdrucken. 22
Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht | Seite 1 von 4 Ich Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon E-Mail Telefax erteile hiermit Vollmacht an: Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon E-Mail Telefax Diese Vertrauensperson wird bevollmächtigt, mich in allen nachfolgend angekreuzten Angele- genheiten zu vertreten. Die Vollmacht ist nur wirksam, wenn die bevollmächtigte Person das Original dieser Vollmachts- urkunde besitzt und diese auf Verlangen vorlegen kann. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Verfügungen in dieser Vollmacht soll die Wirksamkeit der anderen Verfügungen nicht berühren. 1. Gesundheitsfürsorge/Pflegebedürftigkeit Eine Patientenverfügung liegt vor Ja Nein Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, eben- so über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist verpflichtet, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen und meinem Patientenwillen Ausdruck und Geltung zu ver- schaffen. Ja Nein 23
Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht | Seite 2 von 4 Sie darf insbesondere in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit dem Vorneh- men, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden ge- sundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs. 1 und 2 BGB). Ja Nein Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewil- ligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Ja Nein Solange es zu meinem Wohl erforderlich ist, darf sie: Über meine freiheitsentziehende Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 BGB) ent- scheiden. Ja Nein Über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente u.ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 19 Abs. 4 BGB) ent- scheiden. Ja Nein Über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1906a Abs. 1 BGB) entscheiden. Ja Nein Über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Kran- kenhaus, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt (§ 1906a Abs. 4 BGB) entscheiden. Ja Nein 2. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen. Ja Nein Sie darf Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung, ein- schließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. Ja Nein Sie darf einen neuen Mietvertrag abschließen und kündigen. Ja Nein Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Ver- trag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleis- tungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen und kündigen. Ja Nein 24
Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht | Seite 3 von 4 3. Behörden Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungs- trägern vertreten. Dies umfasst auch die datenschutzrechtliche Einwilligung. Ja Nein 4. Vermögenssorge Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art ab- geben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern und zurück- nehmen. Ja Nein namentlich über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen1). Ja Nein Zahlungen und Wertgegenstände annehmen. Ja Nein Verbindlichkeiten eingehen1). Ja Nein Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten1). Ja Nein Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich ge- stattet ist. Ja Nein Folgende Geschäfte soll sie nicht vornehmen können: 1) Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite XX in dieser Vorsorgemappe 25
Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht | Seite 4 von 4 5. Post und Fernmeldeverkehr Sie darf im Rahmen der Ausübung dieser Vollmacht die für mich bestimmte Post entgegennehmen, öffnen und lesen. Dies gilt auch für den elektronischen Postverkehr. Zudem darf sie über den Fernmeldeverkehr, einschließlich aller elektronischen Medien entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängen- den Willenserklärungen (z.B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. Ja Nein 6. Vertretung vor Gericht Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. Ja Nein 7. Untervollmacht Sie darf Untervollmachten erteilen. Ja Nein 8. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreu- ung“) erforderlich sein sollte, bitte ich die in dieser Vollmacht benannte Ver- trauensperson als Betreuer zu bestellen. Ja Nein 9. Geltung über den Tod hinaus Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Ja Nein 10. Weitere Regelungen Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber Ich kenne den Inhalt dieser Vollmacht und bin bereit, die Bevollmächtigung anzunehmen. Ort, Datum Unterschrift Vollmachtnehmer Ich, Vor- und Nachname, Anschrift des Zeugen (z.B. Arzt des Vertrauens, Notar) bestätige, dass Herr/Frau diese Verfügung heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben hat und ich keinen Zwei- fel daran habe, dass er/sie selbstbestimmt mit eigenem Willen die vorstehenden Entscheidungen getroffen hat. Ort, Datum Unterschrift Zeuge 26
Betreuungsverfügung Betreuungsverfügung | Seite 1 von 2 Ich Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon E-Mail Telefax lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall meine Angelegen- heiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer als gesetz- licher Vertreter für mich bestellt werden muss, Folgendes fest. Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor: Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon E-Mail Telefax oder, falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer bestellt werden kann: Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon E-Mail Telefax 27
Betreuungsverfügung Betreuungsverfügung | Seite 2 von 2 Auf keinen Fall soll folgende Person für die Betreuung bestellt werden: Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch die betreuende Person habe ich die folgenden Wünsche: Ort, Datum Unterschrift 28
Patientenverfügung Patientenverfügung | Seite 1 von 8 Ich Vor- und Nachname Geboren am Straße und Hausnummer Telefon PLZ Ort Mobiltelefon E-Mail Telefax bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, Folgendes: 1. Situationen, für die diese Verfügung gelten soll Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Ja Nein Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krank- heit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Ja Nein Wenn ich in Folge einer direkten Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Ein- sichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Ja Nein Wenn ich in Folge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei einer Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen. Ja Nein Eigene Beschreibung der Anwendungssituation: 29
Patientenverfügung Patientenverfügung | Seite 2 von 8 Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher oder pflegerischer Maßnahmen 2. Lebenserhaltende Maßnahmen In den unter 1. beschriebenen Situationen wünsche ich... dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten. dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeits- aufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschen- würdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome. 2.1 Schmerz- und Symptombehandlung In den unter 1. beschriebenen Situationen wünsche ich... eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen. oder wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle ver- sagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung. Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebens- zeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf. Ja Nein 2.2 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr In den unter 1. beschriebenen Situationen wünsche ich... dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann. oder dass eine künstliche Ernährung und/oder künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizini- scher Indikation erfolgen soll. oder dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen soll. 30
Sie können auch lesen