Dienstnehmer-Ehrung 2017 - OÖ Landarbeiterkammer
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FOLGE 325 OKTOBER 2017 Dienstnehmer-Ehrung 2017 PREGnant Dienstnehmer- „Lust auf Wissen“ Aktuelle „Völlig inakzeptabel“ Ehrung 2017 Werden Sie aktiv! Kollektivverträge Seite 3 Seite 6 – 11 Seite 15 Seite 17 – 19 www.landarbeiterkammer.at/ooe verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 1
INHALT Nahaufnahme – Kammerräte im Portrait Kammerräte im Portrait Förderung – Schulbeihilfe PREGnant – „Völlig inakzeptabel“ Paketzustellung Nutzen Sie Ihr Wahlrecht 2 3 3 4 5 „Kammerrat Konrad Briglauer Ich habe mir die Natur zum Beruf gemacht! Konrad Briglauer hat seinen grünen Neu in der Vollversammlung 5 Daumen schon recht früh entdeckt. Urlaub oder Zeitausgleich? 5 „Biologie, war immer mein Lieblings- Dienstnehmer-Ehrung 2017 6 fach und am elterlichen Bauernhof Arbeitszeit 12 habe ich die Verbundenheit zur Natur „Quer durch‘s Lånd“ 14 ja mehr oder weniger schon in die Wie- Genaues Zuhören, Ehrlichkeit Aktuelle Seminare auf einen Blick 15 ge gelegt bekommen“, so der 50-jäh- und Vertrauen C95 Fahrer-Qualifizierung 16 rige. Es war also naheliegend für ihn, Als engagierter Betriebsrat sieht Neuer Handels-KV 16 nach der Pflichtschulzeit bei seinem sich der zweifache Familienvater Nachruf 16 Onkel, der 1961 die Forstbaumschu- als Sprachrohr zwischen Arbeit- Aktuelle Kollektivverträge 17 le Briglauer in Raab gründete, in die nehmer und Arbeitgeber. Seit nun- Lehre zu gehen. Briglauer machte eine mehr 25 Jahren engagiert sich Bri- Ausbildung zum Forstgartenfacharbei- glauer auch als Kammerrat und ter und absolvierte die Meisterprü- hat sich zum Ziel gesetzt, „unseren KONTAKT fung an der Gartenbauschule Ritzlhof. Mitgliedern rasch, unbürokratisch und kompetent genau dann helfen Kommt man mit ihm ins Gespräch, DIREKTION zu können, wenn Hilfe nötig ist“. spürt man schnell, dass man einen 0732 65 63 81-11 Seine persönliche Weiterbildung, aber Meister seines Faches vor sich hat. Soli- Abteilung RECHT auch jene der Kollegenschaft ist ihm tärstauden und Gräser, Hortensien, Ro- ein besonderes Anliegen. Obendrein „ 0732 65 63 81-22 sen und Koniferen, pikieren, veredeln ist der Innviertler Ersatzmitglied in der Abteilung FÖRDERUNGEN – der Mann weiß, wovon er spricht. landwirtschaftlichen Einigungskom- 0732 65 63 81-24 Als Gärtnermeister ist er nunmehr seit mission und im OÖ LFB aktiv. Abteilung BILDUNG 30 Jahren für Produktion und Verkauf 0732 60 02 73-0 im Gartenbauunternehmen, das in- Was gibt es Schöneres, als BEREICHSBETREUERIN zwischen sein Cousin Ing. Franz Bri- sein Hobby zum Beruf zu haben? Mag.a Sandra Schrank 0664 596 36 37 glauer führt, verantwortlich. Im mo- Gärtnern und Botanik gehören auch dernen Containerproduktionsbetrieb privat zur großen Leidenschaft des BEREICHSBETREUER für Wiederverkäufer werden auf sechs geselligen Innviertlers. Da trifft es Gerhard Hoflehner Hektar Stellfläche, in drei Thermofoli- sich gut, dass der Fasching in die 0664 326 04 14 enhäusern und drei Glashäusern vom Wintermonate fällt, wo er seit Jahren www.landarbeiterkammer.at/ooe in der Gilde „Narraabia“ in der Fa- Frühling bis in den Spätherbst hinein schingshochburg Raab aktiv ist. Aus- gemeinsam mit 15 Mitarbeiterinnen flüge zum Skifahren und Wandern und Mitarbeitern, Pflanzen in gleich- IMPRESSUM mit seiner Partnerin und den beiden bleibend guter Qualität produziert. Kindern sind eine will- kommene Abwechslung Medieninhaber und Herausgeber: OÖ Landarbeiterkammer zum oftmals stressigen 4010 Linz | Scharitzerstrasse 9 | Postfach 178 Berufsleben. „Die Fami- Redaktion und Anzeigenverwaltung: Sarah Schindler, BEd | sarah.schindler@lak-ooe.at lie ist mein Lebensmit- Druck: Trauner Druck GmbH & Co KG telpunkt. Für gemein- Nachdruck: mit Quellenangabe gestattet same Unternehmungen Fotos: siehe Urhebervermerk; Bilder ohne Ver- in der Natur nehme merk stammen aus dem Bildarchiv der OÖ LAK ich mir immer Zeit“, so Die Inhalte dieses Mediums sollen in keiner Form Briglauer, der sich hin diskriminieren. Daher versuchen wir, genderge- recht zu formulieren. Sollten wir zugunsten der und wieder auch ger- Lesefreundlichkeit darauf verzichten, sind die per- ne mal ein Match auf sonenbezogenen Bezeichnungen dennoch stets Belegschaft der Briglauer Pflanzen GmbH auf beide Geschlechter bezogen zu verstehen. dem Tennisplatz liefert. 2 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Förderung Beihilfe zur schulischen Ausbildung der Kinder PREGnant Voraussetzungen: „Völlig inakzeptabel“ Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den Liebe Kolleginnen, letzten 36 Monaten. liebe Kollegen! Präsident Eugen PREG LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmerei- Schon seit einiger Zeit finden in Man kann mit uns über vieles reden, genschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Wien Verhandlungen über einige zum Beispiel Verwaltungsvereinfa- Auszahlung. Änderungen des Landarbeitsgeset- chungen oder pauschalierte Abrech- zes statt, um den Bedürfnissen der nungen, um bürokratische Hürden Ansuchen anhand des jeweiligen Praxis gerecht zu werden. In vielen abzubauen. Das sture Beharren auf vollständig und korrekt ausgefüllten Punkten konnte dabei Einigkeit er- einer Abschaffung der Sozialversi- Antragsformulares. zielt werden. Nun stellten aber die cherungspflicht führt aber jegliches Arbeitgeber völlig überraschend Gespräch und jede Verhandlung ad Für Kinder, die ab dem 10. Schuljahr und ohne Vorankündigung die For- absurdum. Und es kann auch nicht eine weiterführende Schule besuchen derung auf, dass in- und ausländi- so sein, schon Ausverhandeltes auf bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, sche Arbeitnehmer, die nicht länger Sozialpartnerebene wiederum in sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht als 13 Wochen beschäftigt werden, Frage zu stellen und vom Verhand- gegeben ist. nicht mehr pensions- und arbeitslo- lungspartner etwas Neues, Zusätz- Der Antrag ist im Laufe des Schuljah- senversichert sein sollen. Verknüpft liches einzufordern und gleichzeitig res einzubringen (Anfang September bis wurde dies damit, da ansonsten bei derartig grundlegenden Fragen Ende August). Verhandlungen über einen Mindest- nicht einmal Gespräche anzubieten. lohn von 1.500 Euro von vorneher- Erhält der Schüler während des Schul- Die Vorgangsweise von Seiten der ein abgeblockt werden. besuches ein laufendes Einkommen bis Arbeitgeber in dieser Angelegenheit max. 500,- € aus einer angeschl. prakti- Eine Einschränkung auf Saisonbe- ist ebenso inakzeptabel, wie der In- schen Tätigkeit, ist eine Beihilfe von 100,- € schäftigte in der Land- und Forst- halt der Forderung. Wir würden da- möglich. wirtschaft und damit praktisch auf mit nicht nur den Dienstnehmerin- ausländische Arbeitskräfte stellt nen und Dienstnehmern in der Auf die Gewährung einer Förderung eine Verletzung des Gleichheits- Land- und Forstwirtschaft erheb- besteht kein Rechtsanspruch. grundsatzes und damit einen Geset- lichen Schaden zufügen. Vielmehr zesbruch dar und lässt sich auch wären alle Bürgerinnen und Bürger sachlich nicht rechtfertigen. betroffen. Ich bin daher froh, dass Höhe: unser Verhandlungsteam, dem auch Von einer derartigen Regelung wä- 100,- € bzw. 135,- €, wenn für den ich angehören darf, beim letzten ren daher alle betroffen, die in der Schulbesuch eine auswärtige Unterbrin- Sozialpartnergespräch klargemacht Land- und Forstwirtschaft zu arbei- gung erforderlich ist. hat, dass jegliche Diskussion um Än- ten beginnen. Nochmals – für 13 derungen im Landarbeitsgesetz so Wochen gäbe es keine Krankenver- lange ausgesetzt ist, bis diese Forde- Nachweise: sicherung, keine Pensionsversiche- rung zurückgezogen wird. rung, keine Unfallversicherung und Vorlage einer Schulbesuchs- bzw. einer keine Arbeitslosenversicherung. Ich kämpfe für sozialen Fortschritt Inskriptionsbestätigung, schlüssiger Nach- und Weiterentwicklung und nicht weis über notwendige auswärtige Unter- Auch Schüler und Studierende wür- für den Rückschritt in einen sozial- bringung wie z. B. Mietvertrag, Heimbe- den bei so einer Regelung im Zuge versicherungslosen Zustand. Des- stätigung oder Meldezettel. ihrer Ferialarbeit keine Pensionsver- halb gilt immer: sicherungszeiten mehr erwerben. Beratung, Auskunft und Hilfe in Förde- Dies ist aufgrund der Entwicklung verlässlich, kompetent – rungsfragen erhalten Sie bei unseren der Pensionen sozialpolitisch völlig deine Landarbeiterkammer Bereichsbetreuern oder direkt in der abzulehnen, denn in Zukunft wer- Abteilung Förderungen bei Frau Rose- den auch diese Versicherungszeiten marie Jachs unter 0732 656 381-24. für den Zugang zur Pension mit ent- scheidend sein. Außerdem würde Das Formular für den Beihilfen-Antrag dies einer Flucht aus dem Sozialver- finden Sie auf unserer Website: sicherungssystem durch die Arbeit- www.landarbeiterkammer.at/ooe/download geber Tür und Tor öffnen. verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 3
Paketzustellung Online-Shopping erfreut ignorieren und an den Pa- dem Transportunterneh- sich immer größerer Be- ketdienst verweisen. Das men angeben, dass Sie die >> Bei 42 % der Paketzustel- lungen treten Mängel auf. liebtheit. Doch mit der ver- mehrten Anzahl an versen- ist jedoch in den meisten Fällen gar nicht zulässig: Ware z. B. nur persönlich entgegennehmen möch- Entweder werden die AGB's deten Paketen steigt auch Bis das Paket ordnungsge- ten, ob und wer von den nicht eingehalten – so wer- die Anzahl der Beschwer- mäß bei Ihnen abgeliefert Nachbarn als Ersatzemp- den beispielsweise Pakete den zu Problemen bei der wurde, trägt der Verkäu- fänger in Frage kommt oftmals vor die Wohnungs- Zustellung. Hier erhalten fer das Risiko für Verlust oder auf welchen Plätzen tür gestellt – oder es fehlt Sie einen Überblick über oder Beschädigungen der die Pakete in Ihrer Abwe- der Benachrichtigungszet- Ihre Rechte, wenn das Pa- Ware. Er ist Ihr direkter senheit abgestellt werden tel über Paketabgaben bei ket zu spät oder beschädigt Vertrags- und Ansprech- dürfen. Wurde das Paket Nachbarn. oder gar nicht ankommt: partner bei Lieferproble- ohne Genehmigung ein- men und gegen ihn richten fach abgestellt und wird Wird das bestellte Paket sich auch Ihre rechtlichen beschädigt oder geht ver- nicht am vereinbarten Tag Ansprüche. Das Unterneh- loren, können Sie sich wie- geliefert, können Sie bei men kann also nicht dar- derum an den Verkäufer vielen Zustelldiensten auf auf verweisen, dass er die wenden und eine nochma- der Webseite anhand der Ware ohnehin in einem lige Lieferung verlangen. Sendungsnummer ver- einwandfreien Zustand an folgen, wo es sich gerade den Transporteur überge- Bei Bestellung im Fernab- befindet. Sie können in ben habe. Das Paket muss satz (z. B. im Internet, te- diesem Fall natürlich wei- auch wirklich bei Ihnen an- lefonisch oder per E-Mail) terhin auf die Lieferung kommen. Davon gibt es nur haben Sie – von einigen bestehen. Alternativ dazu eine – in der Praxis eher Ausnahmen abgesehen – haben Sie das Recht dem seltene – Ausnahme, wenn außerdem ein gesetzliches Verkäufer eine letzte, an- Sie das Transportunterneh- Rücktrittsrecht, das Sie bis gemessene Nachfrist zu men selbst ausgewählt und 14 Tage nach Erhalt der Mag.a Ulrike Weiß, MBA setzen und danach vom beauftragt haben, müssen Ware ohne Angabe von AK OÖ/Konsumenteninformation Vertrag zurückzutreten. Sie den Schaden direkt Gründen ausüben können. Wie lange diese Nachfrist beim Transportunterneh- sein muss ist zwar nicht men reklamieren. Auch bei der Rücksendung genau festgelegt – zwei eines Pakets trägt das Ver- Wochen sollten aber aus- Sind Sie bei der Ablieferung sandhandelsunternehmen reichend sein. Ist die Lie- nicht zuhause, geben viele die Gefahr für Beschädi- ferung der gleichen Sa- Transporteure die Pakete gungen oder Verlust. Da che für das Unternehmen gemäß deren allgemeinen Sie jedoch zumindest die nicht mehr möglich oder Geschäftsbedingungen ger- Absendung des Pakets wurde die Bestellung nach ne bei Nachbarn ab oder nachweisen müssen, ist es einem eindeutig verein- stellen sie einfach vor die wichtig den Postaufgabe- barten Fixtermin sinnlos Haustüre. Wenn Sie damit beleg gut aufzubewahren. (z. B. Lieferung von Ein- nicht einverstan- trittskarten nach dem den sind, sollten Konzert), können Sie auch Sie bereits bei sofort vom Vertrag zurück- der Bestellung treten und bereits bezahl- gegenüber tes Geld zurückfordern. In der Konsumenten- beratung wird uns immer wieder be- richtet, dass Ver- sandunternehmen ihre Beschwerde 4 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Weil uns die Demokratie Urlaub oder nicht egal sein kann! Zeitausgleich? Dr. Siegfried Glaser | Abteilung RECHT Foto: Bert Gemen/Pixelio ihre Stimme abgeben zu können, gehen bei uns – obwohl gefahrlos möglich Ein/e DienstnehmerIn möchte sich einen Tag – viele Menschen oft nicht „frei“ nehmen. Urlaubstag oder „Zeitausgleich“? zur Wahl. Unsere Demo- kratie ist die Basis einer Fallbeispiel: „Zwischen DienstnehmerIn und Be- freien Gesellschaft. Plura- triebsinhaberIn besteht ein Vollzeit-Dienstverhält- lismus, Meinungsfreiheit nis. Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag und Vielfalt können nur so je 8 Stunden, sohin 40 Stunden in der Woche. Von garantiert werden. Auch der DienstnehmerIn wurden am Samstag der- Es ist für jede Demokra- für die DienstnehmerInnen selben Woche fünf Stunden geleistet. In der be- tie wichtig, dass die Men- in der Land und Forstwirt- treffenden Woche liegen somit 45 geleistete Ar- schen von ihrem Wahl- schaft ist das Wahlrecht beitsstunden sowie fünf Überstunden vor, die mit recht Gebrauch machen. von großer Bedeutung, einem Zuschlag von 50 Prozent abzugelten sind.“ Während in anderen Län- dern die Menschen für ihr deshalb der Aufruf: An diesem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, Wahlrecht kämpfen und Nehmen auch Sie an der wenn der/die DienstnehmerIn beispielsweise am oft Schlange stehen um Wahl teil! Dienstag in dieser Woche einen Urlaubstag konsu- miert, denn es gelten am Dienstag diejenigen Stunden als erbracht, die geleistet worden wären, hätte der/ Neu in der Vollversammlung die DienstnehmerIn keinen Urlaub konsumiert. Der Urlaubsanspruch reduziert sich um einen Urlaubstag. Neben den abwechslungs- Das Ergebnis ist auch dasselbe, wenn der/die reichen Aufgaben, dem DienstnehmerIn anstelle eines Urlaubsverbrauchs direkten Kontakt mit Men- am nämlichen Dienstag Zeitausgleich im Ausmaß schen und nicht zuletzt we- von acht Stunden konsumiert. Auch hier gelten gen der Tatsache auf einem am Dienstag diejenigen Stunden als erbracht, die Bauernhof arbeiten zu kön- geleistet worden wären, hätte der/die Dienstneh- nen, hat KR Pointner diese merIn keinen Zeitausgleich konsumiert. Das Zeitaus- Veränderung nie bereut. gleichguthaben vermindert sich um acht Stunden. 2005 konnte er die dreijäh- rige Ausbildung zum Dipl.- Fehlerhaft und unzulässig wäre die Vorgehens- Behindertenpädagogen ab- weise, dem/der DienstnehmerIn die Stunden- KR Johannes Pointner schließen. Der Vater dreier leistungen insofern zu kürzen, als die Stunden am Kinder ist seit drei Jahren Dienstag von der Wochenarbeitszeit „abgezogen“ Seit 2017 verstärkt KR Jo- Betriebsratsvorsitzender werden. Mit anderen Worten: die Wochenarbeits- hannes Pointner die Voll- und folgte dieses Jahr Karin zeit im genannten Beispiel von 45 Stunden um versammlung der OÖ LAK. Kerschberger als Kammer- acht „Nichtleistungsstunden“ (= Zeitausgleichstun- Aufgewachsen mit zwei rat der OÖ Landarbeiter- den) reduziert (= 37 Wochenstunden) würden. Es jüngeren Geschwistern kammer nach. käme somit zu unzulässigen Stundenkürzungen am elterlichen Bauernhof und damit verbunden auch Entgeltkürzungen. Bei Seine freie Zeit verbringt in Hofkirchen an der Tratt- einer solchen – in der Praxis hin und wieder fest- er gerne in seiner kleinen zustellenden fehlerhaften Berechnung – handelt nach erlernte der 45-jäh- Tischlerwerkstatt oder bas- rige nach der Pflichtschu- es sich auch nicht um eine sogenannte „versetz- telt mit Begeisterung an te Arbeitszeit“; eine solche hätte nämlich zur Fol- le das Tischlerhandwerk. seinen Oldtimerfahrzeu- ge, dass der Zeitausgleich dann auch nicht vom „Mit dem Werkstoff Holz zu gen. Wichtig ist ihm der Zeitausgleichsguthaben abgezogen werden darf. arbeiten macht mir nach Ausgleich zum Alltag, wel- wie vor sehr viel Freude“, chen er in der Natur – im In rechtlicher Hinsicht ist es deshalb egal, ob Zeit- so Johannes Pointner. Sommer bei Radausflügen ausgleich oder Urlaub konsumiert wird, da die dafür Eine berufliche Verände- und im Winter beim Ski- aufgewendeten Stunden immer auf die Wochen- rung tat sich 1999 auf. fahren – findet. stunden anzurechnen sind. verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 5
LAK-Präsident Eugen Preg LK OÖ KD Mag. Friedrich Pernkopf Dienstnehmer-Ehrung 2017 Über 220 Personen nahmen am Sonntag den 1. Okto- Präsident Eugen Preg konnte im wunderschönen Ambien- ber 2017 an der Dienstnehmerehrung der Oberöster- te der Kitzmantelfabrik zahlreiche Ehrengäste begrüßen, reichischen Landarbeiterkammer in der Kitzmantelfa- allen voran den diesjährigen Festredner und Vertrauens- brik in Vorchdorf teil. 102 Personen aus den Bezirken abgeordneten des Österreichischen Landarbeiterkam- Vöcklabruck, Gmunden und Kirchdorf erhielten als mertages Nationalrat August Wöginger. Auch der Direk- Dankeschön für ihre 25-, 35- und 45-jährige Tätigkeit in tor der Landwirtschaftskammer OÖ Ing. Mag. Friedrich der Land- und Forstwirtschaft nicht nur eine Urkunde, Pernkopf, die Dienststellenleiterin der BBK Gmunden sondern auch ein wertvolles Geschenk. DI Dr. Ursula Bramberger-Bronner sowie die BBK-Ob- Das Wichtigste war aber, dass sie gemeinsam mit ihren männer ÖR Franz Karlhuber (Kirchdorf) und ÖR Johann Partnern und den anderen Gästen einen schönen Tag Schachl (Vöcklabruck) nahmen an der Ehrungsfeier teil. verbringen konnten. Die Zusammenarbeit zwischen der Ebenso fanden sich die Mitglieder der Vollversammlung OÖ Landarbeiterkammer und der OÖ Landwirtschafts- der Landarbeiterkammer aus der Region zur Ehrungs- kammer macht dies jährlich möglich. Dass diese Ehrung feier ein, unter ihnen Vizepräsident Gerhard Leutgeb, von unseren Mitgliedern geschätzt wird, zeigt sich auch Vizepräsident Sepp Reisenbichler, welcher auch selbst darin, dass aus anderen Bezirken Kammermitglieder, geehrt wurde und die Kammerräte Johann Eggl, Bettina die bei früheren Ehrungen verhindert waren, angereist Reiter-Licaj, Andrea Schlager und Michael Kornek, der sind, um teilnehmen zu können. ebenfalls zu den Jubilaren zählte. 6 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Abg.z.NR August Wöginger Kammerdirektor Dr. Wolfgang Ecker in der Kitzmantelfabrik Präsident Eugen Preg gab einen interessanten Rück- Bereich wäre ohne die Dienstnehmerinnen und Dienst- blick der letzten 45 Jahre und erinnerte an so manches nehmer in der Land- und Forstwirtschaft nicht möglich. prägnantes Ereignis in der Politik, in der Musik und im Er bedankte sich im Speziellen auch bei den Betriebs- Sport in diesem Zeitraum. Er machte bewusst, welche räten, die sich neben der Arbeit auch noch für die Kol- rasante Entwicklung die Welt, aber auch die Land- und legen einsetzen. Dieses Eintreten über die Arbeit hin- Forstwirtschaft genommen hat. aus kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Direktor Ing. Mag. Friedrich Pernkopf betonte in seiner Er betonte außerdem die Vorbildfunktion, welche die Rede wie wichtig die Land- und Forstwirtschaft für die Geehrten durch ihre langjährige Tätigkeit haben. Durch Volkswirtschaft sei und dass dies nur mit den Dienst- seine persönlichen Erfahrungen aber vor allem auch nehmern möglich ist. Deshalb ist die OÖ Landwirt- durch die vielen Gespräche mit Präsident Eugen Preg schaftskammer auch gerne bei dieser Ehrungsfeier für und dem Kammertagspräsidium kennt er die Probleme die land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer dabei. der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gut. Ab- schließend gratulierte er allen Beteiligten und betonte, Nationalrat August Wöginger bedankte sich für die dass sie auf das Erreichte stolz sein können. langjährige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, vor allem aber auch für das vielfältige Engagement im Die musikalische Umrahmung erfolgte durch das En- ländlichen Raum. Die Entwicklung dieses Raumes im semble „De Turna“. Mit einem gemeinsamen Mittag- kulturellen, gesellschaftlichen und organisatorischen essen fand diese Ehrung einen gemütlichen Ausklang. verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 7
Gmunden, 25 Dienstjahre Eder Manfred, Scharnstein; Holzinger Kurt, Kirchham bei Vorchdorf; Kreutzer Tanja, Ohls- dorf; Leitner Manfred, Neukirchen/Altmüns- ter; Lichtenwagner Albert, Scharnstein; Nuss- baumer-Pölzleitner Sebastian, Neukirchen/ Altmünster; Pesendorfer Martin, Altmünster; Pühringer Johann, St. Konrad; Rauch Margit, Vorchdorf; Schaumberger Franz, Altmüns- ter; Schwarzenbacher Michael, Gosau; Stöger Elisabeth, Ebensee; Dipl.Ing. Tiefenthaller Franz, Scharnstein; Walcher Günter, Bad Goi- sern; Weingartner Franz, Scharnstein. Gmunden, 35 und 40 Dienstjahre Bauer Sieglinde, Kirchham bei Vorchdorf; KR a.D. Buchegger Franz, Vorchdorf; Danner Hannelore, Laakirchen; Eckl Renate, Ohlsdorf; Ellmauer Josef, Bad Ischl; Enichlmayr Klaus, Roitham; Helmberger Johann, Vorchdorf; Kreuzer Johannes, Neukirchen bei Altmünster; Moser Karl, Altmünster; Vizepräsident Rei- senbichler Josef, Bad Ischl; Dipl.Ing. Schlager Hubert, Salzburg; Spitzbart Franz, Kirchham bei Vorchdorf; Sutor Monika, Grünau im Almtal; Wampl Josef, Gschwandt bei Gmunden; Eder Alfred, Gosau; Neumitka Dietmar, Scharnstein. Gmunden, 45 Dienstjahre Eppinger Leopold, Bad Ischl und Spitzbart Franz, Vorchdorf. Kirchdorf, 25 Dienstjahre Elsigan Harald, Schlierbach; Feldmann Konrad, Molln; Greindl Harald, Ried im Traunkreis; Ha- bersack Roland, Molln; Hackl Manfred, Molln; Ing. Laimer Hans-Joerg, Molln; Pernegger Manfred, Oberschlierbach; Ing. Priller Hannes, Molln; Rapberger Josef, Pettenbach; Schedl- berger Manfred, Nußbach; Wöckl Johannes, Nußbach. 8 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Kirchdorf, 30 Dienstjahre Dagn Harald, Spital am Pyhrn; Gegenleithner Helmut, Windischgarsten; Gschliffner Karl, Obergrünburg; Kohlbauer Kurt, Leonstein; Koller Robert, Micheldorf; KR Ing. Kornek Michael, Steyrling. Kirchdorf, 35 und 40 Dienstjahre Hebesberger Anna, Wartberg an der Krems; KR a.D. Klement Erwin, Steinbach a.d. Steyr; Ing. Langeder Karl, Nußbach; Lederhilger Karl, Nußbach; Stummer Wolfgang, Spital am Pyhrn; Gösweiner Erich, Windischgarsten. Kirchdorf, 45 Dienstjahre Bürtlmair Norbert, Kremsmünster; Eder Johann, Kremsmünster; Pammer Friedrich, Wartberg an der Krems. Vöcklabruck, 25 Dienstjahre Gstöttner Johann, Straß im Attergau; Heller- mann Alfred, Pöndorf; Hemetsberger Alfred, Frankenmarkt; Kaiser Christa, Schörfling am Attersee; Ing. Mair Josef, Attnang-Puchheim; Ing. Mair Thomas, Schörfling am Attersee; Maringer Josef, Neukirchen an der Vöckla; Mayer Josef, Oberwang; Mayr Pauline, Neu- kirchen bei Altmünster; Dr. Penninger Karl, Atzbach; Preuner Heinrich, Frankenburg/Haus- ruck; Zoister Josef, St. Georgen im Attergau. verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 9
Vöcklabruck, 30 Dienstjahre Draschwandtner Manfred, Gampern; Heissenberger Doris, Lenzing; Ing. Jedinger Karl, Ottnang am Hausruck; Wenninger Franz, Puchkirchen a. Trattnach. Vöcklabruck, 35 Dienstjahre Auinger Johann, Breitenschützing; Bürger- meister Bradler Markus, Straß im Attergau; Braun Reinhard, Berg im Attergau; Haslinger Josef, Ottnang am Hausruck; Hemetsberger Paul, St. Georgen im Attergau; Märzendorfer Klaus, Frankenmarkt; Ing. Mitterbauer Georg, Manning; Neuwirth Franz, Vöcklabruck; Steininger Johannes, Ungenach; Teufl Ludwig, Regau. Vöcklabruck, 45 Dienstjahre Arnitz Ludwig, Schörfling am Attersee; Brand- mayr Franz, Manning; Falkensteiner Rudolf, Weyregg am Attersee; Höller Franz, Neu- kirchen bei Altmünster; Lametschwandtner Kilian, Oberwang; Nussbaumer Alfred, Mondsee; Resch Alfred, Desselbrunn. Sonstige Bezirke, 25, 30 und 35 Dienstjahre Ing. Edlmüller Christian, Eferding; Humer Christine, Heiligenberg; Ferihumer Berthold, St. Agatha; Leitner Josef, Meggenhofen; Scherrer Alois, Esternberg; Schlöglmann Walter, Diersbach; Schwabeneder Alois, Pram- bachkirchen; Brandner Johannes, Pollham; Schabetsberger Ewald, Eferding; Schmid Johann, Zell an der Pram. 10 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
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Arbeitszeit – die wichtigsten Definitionen im Überblick NORMALARBEITSZEIT MEHRARBEIT Mehrarbeitsstunden hingegen sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie Die Noramalarbeitszeit (=NAZ) ist Als Mehrarbeit wird jene Arbeit be- innerhalb des Kalendervierteljah- die gesetzlich oder kollektivver- zeichnet, die zwischen dem verein- res oder eines anderen festgeleg- traglich festgelegte Obergrenze barten Normalarbeitszeitausmaß ten Zeitraums von drei Monaten, in der vom/von der ArbeitnehmerIn (z. B. 38,5 Wochenstunden) und dem sie angefallen sind, durch Zeit- grundsätzlich geschuldeten Ar- dem gesetzlichen Normalarbeits- ausgleich im Verhältnis 1:1 oder beitsleistung. Im Vollzeitarbeitsver- zeitausmaß – im Regelfall 40 Wo- bei gleitender Arbeitszeit die ver- hältnis ist sie – wie der Name schon chenstunden – geleistet wird. einbarte Arbeitszeit innerhalb der sagt – der zu leistende und zu be- Gleitzeitperiode im Durchschnitt BEISPIEL: zahlende Normalfall. Was darüber nicht überschritten wird. hinausgeht, ist entweder Mehr- Arbeitet ein/e Vollzeitarbeitneh- arbeit oder Überstundenarbeit. merIn in einem Bereich mit kol- Sieht ein Kollektivvertrag für Voll- lektivvertraglich auf 38,5 Stunden zeitbeschäftigte eine kürzere wö- verkürzter NAZ an einem Tag eine chentliche NAZ als 40 Stunden vor Stunde länger und somit 39,5 Stun- den in der betreffenden Woche, so und wird für die Differenz zwischen ist diese Stunde als Mehrarbeit zu kollektivvertraglicher und gesetz- bezeichnen. licher NAZ kein Zuschlag (oder ein geringerer Zuschlag) festgesetzt, Unter Mehrarbeit versteht man sind Mehrarbeitsstunden im selben auch jene Stunden, die bei Teilzeit- Ausmaß zuschlagsfrei (bzw. mit dem beschäftigten über die vereinbarte geringeren Zuschlag abzugelten). Teilzeit hinaus geleistet werden. BEISPIEL: Arbeitet daher ein/e Teilzeitmitar- beiterIn anstelle der vereinbarten • Arbeitet etwa ein/e Teilzeitmit- 20 Stunden in einer Woche 21,5 arbeiterIn statt der vereinbarten Stunden, so liegt zuschlagsfreie 20 Stunden in einer Woche 24 Mehrarbeit im Ausmaß von 1,5 Stunden, so liegt damit Mehrar- Stunden vor, wenn der Kollektivver- beit im Ausmaß von 4 Stunden trag eine wöchentliche NAZ im Aus- vor. Grundsätzlich gebührt für maß von 38,5 Stunden und für die solche Mehrarbeitsstunden ein Mehrarbeit auf 40 Wochenstunden Zuschlag von 25 %. eben keinen Zuschlag vorsieht. Fotos: Klicker/Pixelio, I-vista/Pixelio 12 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Das Arbeitszeitrecht ist aufgrund der Komplexität oft schwer zu durchschauen. Auf Grundlage der wichtigs- ten Definitionen ist die Systematik des Arbeitszeitrechts leichter zu erklären und soll das Zusammenspiel zwischen Normalarbeitszeit und zuschlagspflichtiger Mehr- und Überstundenarbeit verständlicher machen. ÜBERSTUNDENARBEIT FLEXIBILISIERUNG DER ARBEITSZEIT Eine Überstundenarbeit liegt –- Die gesetzliche Höchstgrenze der vereinfacht gesagt – vor, wenn NAZ hat zur Folge, dass die Verein- Der Gesetzgeber hat bestimmte • die Grenzen der zulässigen barung einer NAZ von 10 Stunden Fallkonstellationen vorgesehen, wöchentlichen Normalarbeits- Tag für Tag (also ohne unregelmä- in denen in Ausnahmevarianten zeit überschritten werden oder ßige, den Überschuss später wieder die Regel der neunstündigen ausgleichende Verteilung) oder von Normalarbeitszeit (im Land- • die tägliche NAZ überschritten 42 Stunden Woche für Woche ge- arbeitsrecht) pro Tag und der wird, die sich aufgrund der Ver- setzwidrig und damit unzulässig ist. 40-stündigen NAZ pro Woche teilung dieser wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt. Rechtsfolge einer solchen Verein- überschritten werden können, barung wäre die Teilnichtigkeit der wobei diese Grenzen im Durch- Jede Überstundenarbeit ist mit schnitt im jeweiligen Durchrech- 50 % Zuschlag abzugelten. Das ver- Vereinbarung, bezogen auf die die NAZ-Grenzen überschreitende Ar- nungszeitraum wieder erreicht einbarte Ausmaß der regulären Ar- sein müssen. beitsleistung darf – bezogen auf die beitszeitmenge bzw. wären diese Tages- und Wochenarbeitszeit – ge- die NAZ überschreitenden Stunden VORAUSSETZUNG: wisse Grenzen nicht überschreiten: (1 Stunde täglich, 2 Stunden wö- Vorliegen eines Kollektivvertrags chentlich) als zuschlagspflichtige im Sinne des § 56a OÖ Landar- • 9 Std. (im Landarbeitsrecht) ist Überstundenarbeit zu qualifizieren. beitsordnung. im Standardfall das Höchstmaß für die tägliche NAZ, • 40 Std. für die wöchentl. NAZ. Liegt eine gültige kollektivver- aussetzungen für die Zulässigkeit chentliche NAZ von 40 Stunden tragliche Regelung nicht vor oder dieses Arbeitszeitmodells und die in jeder Kalenderwoche. Alle Ar- werden die vom Kollektivvertrag gewünschte Flexibilisierung der beitsleistungen, die diese Gren- normierten Rahmenbedingungen Normalarbeitszeit ist nicht rechts- ze übersteigen und mit denen für diese Art der Arbeitszeitflexi- wirksam vereinbart worden: Es tritt ein schwankender betrieblicher bilisierung verletzt (z. B. fehlende daher an die Stelle der unwirksam Bedarf hätte abgedeckt werden Rahmenvereinbarung zwischen vereinbarten (oder gar nicht ver- sollen, ist daher keine NAZ bei Ar- Betriebsrat und Betriebsinhaber), einbarten Ausnahmeregelung) wie- beitsspitzen, sondern zuschlags- fehlt es an den rechtlichen Vor- der die starre Grenze für die wö- pflichtige Überstundenarbeit. OÖ LAK/Dr. Glaser verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 13
„Quer durch‘s Lånd“ Das Präsidium des ÖLAKT bei der Vizepräsidentin des Österr. Bau- Im August besuchten Präsident Eugen Preg und Bereichsbetreuerin ernbundes und Abgeordneten zum EU-Parlament Elisabeth Köstin- Mag.a Sandra Schrank die Baumschule Grossbötzl in Ort im Innkreis. ger zum Meinungsaustausch. Viele Eindrücke des weitläufigen Geländes wurden gewonnen. Foto: v.l.n.r. Generalsekretär Walter Medosch, Präsident Andreas Freistetter, Foto v.l.n.r.: Karl Grossbötzl, Angestellte Marie Christin Lobmeier., Abg. Elisabeth Köstinger, Präsident Eugen Preg, Präsident Andreas Gleirscher. Mag.a Sandra Schrank, Präsident Eugen Preg. Am 26. Juni 2017 wurde im Lgh Im Lgh Traunviertel eGen wurde Gmunden-Laakirchen eGen. der am 3. August 2017 der Angestell- Betriebsrat neu gewählt. Austra- ten Betriebsrat neu konstituiert. gungsort der konstituierenden Sit- Reihe 1 v.l.n.r.: BRin KRin Inge Schütze- zung war in der Zentrale Laakirchen. neder, BRin Alexandra Tüchlberger, BRin Foto v.l.n.r.: BR Andreas Spitzbart, BR- Claudia Mitterwenger-Fessel. Vorsitz. Franz Josef Weingartner, BRin Reihe 2 v.l.n.r.: BRin Sabine Stern, BRV KR Andrea Pürcher, BRin Margit Rauch. Patrick Werth, BRin Kerstin Aigner. Am 26. Juni 2017 besuchte OÖ Betriebsversammlung der Forst- LAK Präsident Eugen Preg die arbeiter des Stiftes Schlägl am 21. Bezirksbauernkammer und den Juli 2017 in Oberhaag. Maschinenring Perg zum Gedan- Foto v.l.n.r.: Oberforstmeister DI Mag. kenaustausch. Johannes Wohlmacher, Abt Mag. Mar- Foto: Präsident Eugen Preg, Frau Schin- tin Felhofer, BR-Obmann Stv. Josef nerl (BBK-Perg) sowie Kollegen der Ge- Hofer, BR-Obmann und Vizepräsident schäftsstelle des Maschinenrings Perg. Gerhard Leuteb, BR Georg Reischl. Im vergangenen Sommer wurde Im Zuge der Rundfahrt am 26. der Betrieb „Baum- und Rosen- Juni 2017 stattete Eugen Preg der schule Alois Stöckl“ im Zuge der Lagerhauswerkstätte Perg einen Gartenbautour besucht. Besuch ab. Präsident Eugen Preg übernahm Foto v.l.n.r.: Ang.-BRV Konrad Reiter, spontan die Führung der Baum- Präsident Eugen Preg, BR Manfred schere auf 3 Meter Höhe. Kaiselgruber, Arb.-BRV Johann Ebner. Foto v.l.n.r.: KR Hermann Ziegler, Milan Meszaros, Präsident Eugen Preg. Neukonstituierung des Betriebs- Am 18. September 2017 fand rates des Schweinezuchtverbands eine gemeinsame Sitzung von Steinhaus. Aufgrund des Ausschei- Teilen der Betriebsausschüsse dens von BR Austaller rückte Martin der Lagerhausgenossenschaften Aichmayr nach. OÖ Mitte und Traunviertel statt. Foto v.l.n.r.: Ersatz-BRin Monika Derf- Mit Kammerdirektor Dr. Ecker linger, BR Martin Aichmayr, BR-Vor- wurden Szenarien für etwaige sitzender Ferdinand Beiskammer, BR- Kooperationsvarianten diskutiert. Vorsitzender-Stv. Johann Scheibmayr. 14 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
LUST auf WISSEN Werden Sie aktiv! Die Nachfrage an persönlichen und beruflichen Weiterbil- Unser Ziel ist es, unsere Kammermitglieder zu unterstützen dungen steigt. Wer beruflich weiterkommen möchte und und zu fördern. Eine hohe Qualität der Bildungsmaßnah- seine Chancen in der Arbeitswelt erhöhen will, sollte nicht men sowie ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis ste- verabsäumen in regelmäßigen Abständen seine Qualifika- hen bei uns im Fokus. Unser Angebot reicht vom Betriebs- tion zu verbessern und eine Fortbildung anzustreben. ratsdiplom bis zum Erste-Hilfe-Kurs, von der Ausbildung Neben dem neu Erlernten steigern Fortbildungen auch zum/zur StaplerfahrerIn bis hin zur C95-Fahrerqualifizie- die Selbstsicherheit und das Auftreten. Wichtig ist es, die rung. Nutzen auch Sie die bequeme Anmeldemöglichkeit: richtigen Maßnahmen zu setzen und die Kurse auf seine www.landarbeiterkammer.at/ooe/ persönlichen und beruflichen Bedürfnisse abzustimmen. bildung/seminarprogramm Aktuelle Seminare auf einen Blick BR-DIPLOM: MODUL I – ARBEITSRECHT LagerhausbetriebsrätInnen – Rufseminar „Grundzüge des Arbeitsrechts von A Z“ Di, 07. November 2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Do, 19.10.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Landhotel Schicklberg, 4550 Kremsmünster Seminarkultur an der Donau, 4085 Wesenufer StaplerfahrerIn – Ausbildung mit anschließ. Prüfung BR-DIPLOM: MODUL II – ARBEITSRECHT Do, 23. November – Sa, 25. November 2017, 08:00 – „Das Dienstverhältnis“ 17:00 Uhr, Zentralraum Linz-Wels-Enns bzw. vor Ort Mo, 13.11.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkosten: 210,- € inkl. Gebühren Seminarkultur an der Donau, 4085 Wesenufer (ab 15 TN 185,- €; ab 20 TN 165,- €) BR-DIPLOM: MODUL III – ARBEITS- UND SOZIALRECHT „Unser Sozialsystem“ Neuerungen in den Bereichen der Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht Do, 30.11.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, 4085 Wesenufer Mi, 06. Dezember 2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Parkhotel Stroissmüller, 4701 Bad Schallerbach BR-DIPLOM: MODUL IV – DER BETRIEBSRAT „Grundlagen“ LKW-FahrerInnen-Schulung Do, 21.12.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Mi, 06. Dezember 2017, 13:00 – 17:00 Uhr, Hotel Kremstalerhof, 4060 Leonding Zentralraum Linz-Wels-Enns Seminarkosten: für LAK-Mitglieder kostenfrei; BR-DIPLOM: MODUL V – DER BETRIEBSRAT für Nicht-Mitglieder ist ein Unkostenbeitrag von „Die Betriebsratswahl“ 45,- € zu entrichten. Di, 09.01.2018, 09:00 – 17:00 Uhr, Hotel Kremstalerhof, 4060 Leonding Gartenbau- und Baumschulbetriebe Mo, 15. Jänner 2018, 09:00 – 17:00 Uhr, BR-DIPLOM: MODUL VI – DER BETRIEBSRAT GH Knechtelsdorfer, 4980 Antiesenhofen „Soziale Medien für den Betriebsrat“ Mi, 08.11.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Ausbildung (Training) der AusbilderInnen Wifi Grieskirchen, 4710 Grieskirchen Di, 30. und Mi, 31. Jänner 2018 sowie Do, 15. und Fr, 16. Februar 2018, jeweils 08:00 – 17:00 Uhr, BR-DIPLOM: MODUL VII – DER BETRIEBSRAT Zentralraum Linz-Wels „Kommunikation – Grundlagen“ Seminarkosten: bei mind. 10 TN: 430,- € (inkl. Unter- Mo, 11. und Di, 12.12.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, lagen und Gebühren, exkl. Verpflegung). Seminarkultur Wesenufer, 4085 Wesenufer Hinweis: Bei der Anmeldung bitten wir um Bekanntgabe, ob eine Nächtigung gewünscht wird! Arbeitnehmerveranlagung/Jahresausgleich – Wie zahle ich weniger Lohnsteuer? BR-DIPLOM: MODUL VIII – DER BETRIEBSRAT Für Lohn-, Gehalts- oder Pensionsempfänger, in der „Kommunikation – Konflikte beherrschen“ Beratung tätige Personen und Arbeitgeber. Mi, 24.01.2018, 09:00 – 17:00 Uhr, Di, 06. Februar 2018, 09:00 – 17:00 Uhr, Hotel Kremstalerhof, 4060 Leonding Landwirtschaftskammer OÖ, 4021 Linz verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 15
C95 FAHRER-QUALIFIZIERUNG Nachruf Gesamtweiterbildung für den Führerschein im Das Ehepaar Maria und Güterverkehr nach BGBl. 139/2008. Franz Brummer stand mitten im Leben, wurde Modul 1: Fr, 1. Dezember 2017, 13:00 – 22:00 Uhr geschätzt für ihre große Modul 2: Sa, 2. Dezember 2017, 08:00 – 17:00 Uhr Hilfsbereitschaft und Ver- lässlichkeit, besonders Modul 3: Fr, 09. Februar 2018, 13:00 – 22:00 Uhr aber für eine beispielhafte Mitmenschlichkeit. Franz Modul 4: Fr, 10. November 2017, 13:00 – 22:00 Uhr Brummer hat über 35 Jahre Modul 5: Sa, 11. November 2017, 08:00 – 17:00 Uhr im Schweinzuchtverband Steinhaus gearbeitet und Die Weiterbildung kann sowohl als Block wie auch an ging 2012 in den wohlver- einzelnen Tagen mit je sieben Stunden Ausbildungs- dienten Ruhestand. Maria dauer je Themenbereich besucht werden. Brummer war seit 1981 bis Seminarort: wird nach dem Bekanntwerden der Teil- Wir sind tief betroffen und zuletzt am Hof Schlüßlberg nehmerInnen fixiert. trauern um zwei langjäh- als Arbeitsbegleiterin tätig. rige und engagierte Kam- Durch ihre wertschätzende Teilnehmeranzahl: mind. 15, max. 23 Personen mermitglieder, die am 3. Art war sie in der Kollegen- Gesamtbetrag für alle fünf Module: p. P.: 420,- € (inkl. Juli im Alter von 57 und schaft hoch angesehen. Unterlagen u. Bescheinigung gem. § 12 Abs. 3 GWB) 66 Jahren bei einem tragi- Wir werden beide stets in Konkrete Informationen: www.landarbeiterkammer. schen Verkehrsunfall ver- dankbarer Erinnerung be- at/ooe/bildung/seminarprogramm storben sind. halten. Sozialpartner einigen sich auf neuen KV im Handel Nach intensiven Verhand- verdienen soll als vorher. nen des jeweiligen Betriebs lungsgesprächen wurde Das Senioritätsprinzip wur- ab. Dabei wirkt sich die der neue Kollektivvertrag de erheblich zurückge- Reduzierung der verpflich- für die rund 400.000 Han- drängt und die Vorrückun- tend anzurechnenden Vor- delsangestellten in Ös- gen deutlich abgeflacht. dienstzeiten doch in nicht Nur noch acht Beschäfti- terreich präsentiert. Mit Dafür wird das Bruttoein- unbeträchtlichem Maße gungsgruppen 1. Dezember 2017 erhalten stiegsgehalt für klassische aus. Diese werden von 18 Die unterschiedlichen Tä- die Angestellten im Einzel-, Verkäufer von 1.546,00 € auf 7 Jahre herabgesetzt. tigkeitsbereiche vom klas- Groß- und Kfz-Handel ein auf 1.600,00 € monatlich sischen Verkauf über Ein- neues Gehaltsschema. (für Vollzeitangestellte mit Positiver Effekt: Verbesse- kauf bis hin zu Marketing Lehrabschluss) erhöht. rung der Position von äl- und Filialleitung sind in NEU: Einsteiger verdie- teren DienstnehmerInnen acht Beschäftigungsgrup- nen zu Beginn besser, da- Lange Umstellungsphase auf dem Arbeitsmarkt. pen gegliedert. Es wird für steigt das Gehalt im Die 1.600,00 € Mindest- Bisher hat sich die Anrech- lediglich zwischen einfa- Alter weniger stark an – lohn werden auch für den nung der Vordienstzeiten chen und schwierigeren die Einkommenskurve wird bisherigen KV angestrebt, als Einstellungshindernis Tätigkeiten unterschie- flacher: deshalb stellt der neue Kol- erwiesen, durch die neue den. Das ist wichtig und neue Verteilung der Le- lektivvertrag keine erhebli- Regelung steigen die Chan- bringt Rechtssicherheit bei bensverdienstkurve, che Verteuerung der Kos- cen auch über 50 Jahre Einstufung und Zulagen- genaue Definitionen der ten in den Betrieben dar. wieder einen Arbeitsplatz system, wo es aber noch Tätigkeitsfelder, Außerdem erlaubt die lan- zu finden. Letztlich stellt Handlungsbedarf gibt. Was höhere Einstiegsgehälter, ge Umstellungsphase den dies eine Win-Win Situati- noch unklar ist, wollen die Fotos Konstantin Gastmann/Pixelio aus acht Gehaltstafeln rund 80.000 Handelsun- on dar. Sozialpartner in einer dafür und zwei -gebieten wird ternehmen in Österreich, Die Migration in den neuen eingerichteten "Begleit- eine Gehaltstabelle. die notwendigen Vorkeh- Tarifvertrag ist ab 1. De- gruppe" verhandeln. In rungen zu treffen. Allfällige zember zu jedem Monats- den Handels-KV integriert Einigkeit besteht auch da- Mehrkosten hängen von ersten möglich und muss wurden auch Geschäftsfel- rüber, dass niemand nach Zahl, Alter und Einstufun- bis spätestens 1. Dezember der wie Onlinehandel und der Umstellung weniger gen der DienstnehmerIn- 2021 erfolgen. Drogisten. 16 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Mahl- und Mischgenossenschaften in OÖ I. Lohnerhöhung IV. Urlaub Die kollektivvertraglichen Lohnsätze der Lohnordnung § 7 Abs. 1 wird ergänzt wie folgt: im Anhang des Kollektivvertrages werden ab 1. Juni 2017 Auch für Dienstnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet um 0,10 € angehoben. Diese neuen Lohnsätze werden haben gilt ein jährliches Urlaubsausmaß von 36 Werkta- um 1,30 % erhöht, wobei die zweite Kommastelle aufge- gen, sofern diese Dienstnehmer mindestens 15 Dienst- rundet wird. Somit beträgt der Stundenlohn für die Be- jahre im Betrieb beschäftigt waren. rufskategorie MischmeisterIn 11,15 € und für die Berufs- kategorie ArbeiterIn/MischmeisterIn während 2-jähriger IV. Inkrafttreten Anlernzeit 10,33 €. Die IST-Löhne werden um 1,30 % er- Der Kollektivvertrag hat hinsichtlich des lohnrechtlichen höht, wobei die zweite Kommastelle aufgerundet wird. Teiles eine Laufzeit von 12 Monaten und tritt mit 1. Juni II. Aufwandsentschädigungen 2017 in Kraft. Die Aufwandsentschädigungen werden erhöht wie folgt: Anhang Als Ersatz gebühren für den Kälteschutz maximal Lohnordnung 2017 zum Kollektivvertrag für Arbeit- 130,00 € (bisher 120,00 €) und für ein Paar Arbeitsschu- nehmerInnen der Mahl- und Mischgenossenschaften he maximal 130,00 € (bisher 120,00 €) jeweils pro Jahr. ab 1. Juni 2017. III. Tägliche Normalarbeitszeit Stundenlohn Berufskategorie § 3 Absatz 4 wird geändert wie folgt: (Bruttobarlohn) Als Normalarbeitszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr Früh bis MischmeisterIn nach 2-jähriger 20:00 Uhr abends. Die tägliche Normalarbeitszeit kann Anlernzeit und entsprechender 11,15 € auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Der Satz „Die Ta- Einschulung gesarbeitszeit kann bei regelmäßiger Verteilung der ArbeiterIn, MischmeisterIn gesamten Wochenarbeitszeit auf vier Tage, auf zehn während der 2-jährigen 10,33 € Stunden ausgedehnt werden“ wird ersatzlos gestrichen. Anlernzeit Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Schlachtkörperklassifizierung des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ I. Lohnerhöhung Zusatztätigkeiten Zulage/Stunde Der Stundenlohn wird um 1,30 % erhöht. Der gültige AMA-Gütesiegel/REWE Schweine 3,70 € Stundenlohn beträgt ab 1. Juni 2017 12,51 €. Für Zusatz- PH-Messung Schweine 1,86 € tätigkeiten gem. § 26 werden die Zulagen um 1 % erhöht und kaufmännisch gerundet. Gustino Schweine 3,70 € AMA-Gütesiegel Kälber 2,65 € III. Inkrafttreten Rindfleischkennzeichnung 2,65 € Der Wirksamkeitsbeginn wird mit 1. Juni 2017 festge- Schweinefleischkennzeichnung setzt. 1,03 € (Kennzeichnung extern) II. Lohnrechtlicher Teil Schweinefleischkennzeichnung 1,70 € (Kennzeichnung Klassifizierer) § 26 Lohntabelle 2017, gültig ab 1. Juni 2017 Schlachtnummernkennzeichnung 0,55 € Stundenlohn 12,51 € Gewichtskennzeichnung 0,55 € Dieser Lohnsatz gilt auch für Tätigkeiten in der endgülti- Kühlraumbeschickung 0,55 € gen Kennzeichnung von Markenprogrammen. Die Zulagen für Zusatztätigkeiten gelten ausschließlich für jene DienstnehmerInnen, welche das Dienstverhält- Schulungen/Besprechungen nis vor dem 1. Juni 2010 begonnen haben. Allfällige ne- Entschädigung für halben Tag 60,00 € gative Zulagen nach Punkt IV. der Betriebsvereinbarung vom 24. April 2014 werden auf Zulagen für Zusatztätigei- Entschädigung für ganzen Tag 120,00 € ten angerechnet. verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 17
Kollektivvertrag für die LandarbeiterInnen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen in OÖ I. Lohnerhöhung Für die Gewährung der freien Station oder Teilen davon, kann der Dienstgeber den Sachbezugswert vom Lohn ab- Die monatlichen kollektivvertraglichen Monatslöhne der ziehen gemäß der Anlage IV. Die gleiche Änderung er- Kategorien I bis III werden ab 1. September 2017 um folgt in der Anlage III zur Lehrlingsentschädigung. 1,40 % erhöht und auf den nächsten Euro gerundet. Die Kategorie IV „Landarbeiter“ wird auf 1.325,00 € erhöht Bei Gewährung der freien Station oder Teilen der selben ab 1. September 2017. kann von den vorstehenden Sätzen der jeweils von der Finanzlandesdirektion festgesetzte Betrag (Gesamtbe- Die kollektivvertraglichen Taglöhne werden auf 89,30 € trag 196,20 €) oder Teilbetrag abgezogen werden. (ohne Verpflegung) und 77,10 € (mit Verpflegung) er- höht ab 1. September 2017. Die Stundenlöhne für fall- Weiters folgende Änderung zur Entschädigung für weise Beschäftigte (ohne Verpflegung) werden ab 1. Jän- Pflichtpraktikanten in der Anlage III: Bei Gewährung der ner 2018 ersatzlos gestrichen. freien Station, ganz oder teilweise, erfolgt kein Abzug. Bestehende Überzahlungen bleiben in den Lohnkatego- Ebenso werden die letzten zwei Absätze zum Kapitel rien I bis III in ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht. Lehrlingsentschädigung in der Anlage III in das Kapitel „Entschädigung für Pflichtpraktikanten“ übertragen. II. Saisonarbeiter und Erntehelfer VIII. Tag- und Stundenlöhner Der persönliche Geltungsbereich gem. § 1 Abs. 3 wird geändert wie folgt: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung zum ASVG wird die Bezeichnung der Tag- und Stundenlöhner geändert 3. Persönlich, für alle DienstnehmerInnen mit Ausnahme auf fallweise beschäftigte Tag- und Stundenlöhner. Nähe- von Saisonarbeitern und Erntehelfern in Obst-, Gemüse- res wird in Anlage II ausgeführt. und Weinbaubetrieben mit einer jährlichen Beschäfti- gungsdauer von höchstens neun Monaten. IX. Inkrafttreten Die Lohnkategorie 5 mit der Bezeichnung „Erntehelfer“ Der Kollektivvertrag tritt mit 1. September 2017 in Kraft. wird ab 1. Jänner 2018 ersatzlos gestrichen, ebenso die Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Die Änderung zu § 3 Abs. Erläuterung zum Kategorieschema. 3 hinsichtlich der Ausnahme für Saisonarbeiter und Ernte- III. Lehrlingsentschädigungen helfer in Pkt. II tritt ab 1. Jänner 2018 in Kraft. Die Lehrlingsentschädigungen werden wie in der Anlage Anlage I II ausgeführt, erhöht. Lohntabelle gültig ab 1. September 2017 IV. Pflichtpraktikanten Brutto- Die Mindestentschädigung für das kurze Pflichtprakti- Kategorie Lohnsätze kum wird für das Jahr 2017 an die ASVG-Geringfügig- 1. Wirtschafter, Betriebsführer, Meister 1.975,00 € keitsgrenze angepasst in der Höhe von 425,00 €. Ab 1. Jänner 2018 beträgt die mtl. Mindestentschädi- 2. alle Facharbeiter; Traktor- und Ma- 1.652,00 € gung 438,00 €. schinenfahrer (hauptberuflich) 3. angelernter Arbeiter V. Mehrleistungspauschale 1.393,00 € Aushilfsfahrer bis 6 Monate Wird auf 340,00 € (bisher 330,00 €) pro Monat angeho- 4. Landarbeiter; ben (gemäß § 5 Abs. 3). 1.325,00 € Viehwartungsarbeiter VI. Urlaub 5. Erntehelfer bis 3 Monate oder 70 Ar- 1.175,00 € beitstage, gültig bis 31. Dezember 2017 § 11 Abs. 1 wird ergänzt wie folgt: Dieses erhöhte Urlaubsausmaß von 36 Werktagen ge- Für die Gewährung der freien Station oder Teilen davon bührt ebenfalls bei Vollendung des 50. Lebensjahres, kann der Dienstgeber den Sachbezugswert vom Lohn ab- wenn mindestens 15 Beschäftigungsjahre im selben Be- ziehen gemäß der Anlage IV. trieb vorliegen. Für Sonderzahlungen gem. § 10 – Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld – wird der laufende Bruttolohn zugrun- VII. Sachbezug – Freie Station de gelegt. Die bisherige Sachbezugsregelung zur Lohntabelle in der Der Stundenteiler beträgt 1/173 bei einer 40-Stunden- Anlage I wird geändert wie folgt: Woche. 18 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Kollektivvertrag für die LandarbeiterInnen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen in OÖ Anlage II Lehrzeit der Lohn für eine angelernte Arbeitskraft (Kategorie 3) und ab dem Zeitpunkt der bestandenen Prüfung der Fach- Barlöhne für Taglöhner - ab 1. September 2017 arbeiterlohn (Kategorie 2). Taglohn ohne Verpflegung 89,30,- € • Bei integrativer Berufsausbildung wird die Lehrlingsentschä- Taglohn mit Verpflegung 77,10,- € digung bei Verlängerung der Lehrzeit aliquot verlängert. Ergeben sich Teile eines Monates steht die höhere Lehrling- • Vorstehende Taglohnsätze gelten für fallweise beschäftig- sentschädigung für das ganze Monat zu. Wird die Verlänge- te Taglöhner während der sechs Sommermonate für eine rung erst während einer laufenden Lehre vereinbart, bleibt neunstündige Arbeitsleistung. es bei der erreichten Lehrlingsentschädigung. • Im Tag- und Stundenlohn der fallweise beschäftigten Taglöh- • Hinsichtlich der Sonderzahlung(en) - UZ, WG - gilt als verein- ner sind die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weih- bart: Fällt (fallen) während des Abgeltungszeitraumes (eine) nachtsgeld) mit abgegolten. Sonderzahlung(en) an, so gebührt sie in der Höhe einer Brutto-Lehrlingsentschädigung. Gebührt im Abgeltungs- • Bei vorstehenden Lohnsätzen handelt es sich um Bruttolöh- zeitraum durch Ablegung der Facharbeiterprüfung laufend ne, von denen die gesetzlichen Abzüge (Arbeitnehmeranteil Lehrlingsentschädigung und Facharbeiterlohn, oder durch zur Sozialversicherung, Landarbeiterkammerumlage und al- spätere Ablegung der Facharbeiterprüfung der Lohn für lenfalls Lohnsteuer) in Abzug gebracht werden können. eine angelernte Arbeitskraft, so ist die Sonderzahlung ent- sprechend zu aliquotieren. Anlage III Lehrlingsentschädigung gültig (ab 01.09.17) Entschädigung für Pflichtpraktikanten (ab 01.09.17) Für männliche und weibliche Lehrlinge der Land- und Forst- • Pflichtpraktikanten sind Schüler und Studenten, die im Rah- wirtschaft im Sinne des § 6 des OÖ land- und forstwirtschaftli- men des Lehrplanes bzw. der Studienordnung die vorge- chen Berufsausbildungsgesetzes 1991, ausgenommen die Aus- schriebene praktische Tätigkeit bis zu vier Monate ausüben, bildungsgebiete Gartenbau, Forstwirtschaft, Forstgarten und wenn diese Tätigkeit nicht auf Grund eines Dienst- oder Forstpflegewirtschaft und die landwirtschaftl. Lagerhaltung: Lehrverhältnisses erfolgt. Lehrpraktikanten (langes Pflicht- praktikum) sind ausgenommen. 1. Lehrjahr 630,00 € • Pflichtpraktikanten von Höheren Lehranstalten und Fach- 2. Lehrjahr 720,00 € schulen gebührt für das kurze Pflichtpraktikum (bis vier Monate) eine monatliche Mindestentschädigung in der 3. Lehrjahr 800,00 € Höhe der jeweiligen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze, abge- 4. Lehrjahr (Anschlusslehre) 1.120,00 € rundet auf volle Euro und somit 425,00 € im Jahr 2017 und 438 ,00 € im Jahr 2018. Bei Gewährung der freien Station, • Die Anschlusslehre ermöglicht dem "Anschlusslehrling" ganz oder teilweise, erfolgt kein Abzug. nach einer bereits absolvierten Lehrausbildung eine zwei- te Ausbildung in einem anderen Fachgebiet zu absolvieren, • Für Lehrpraktikanten von Fachschulen, welche im Rahmen z. B. Lehrausbildung Landwirtschaft drei Jahre, Facharbeiter- der Schulausbildung die vorgeschriebene Lehrpraxis für prüfung, im Anschluss ein Jahr Anschlusslehre als Forstar- mehr als vier Monate (langes Pflichtpraktikum) erwerben, beiter und Forstfacharbeiterprüfung, oder Lehre Hauswirt- gelten die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages wie schaft drei Jahre, Facharbeiterprüfung, Anschlusslehre ein für Lehrlinge. Sie erhalten die Lehrlingsentschädigung im Jahr Landwirtschaftslehre. 1. Lehrjahr als monatliches Entgelt. • Vorstehende Lehrlingsentsch. sind Bruttobeträge, von de- • Pflichtpraktikanten von Universitäten gebührt eine monatl. nen jeweils allfällige Sozialvers.-beiträge einbehalten wer- Entschädigung im Ausmaß der LE im 2. Lehrjahr. den können. Sie gebühren allen Lehrlingen, gleichgültig ob • Für Überstunden von Praktikanten gebührt der Facharbei- sie in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind oder nicht. terlohn mit dem jeweiligen Zuschlag. Für Jugendliche bis • Bei Gewährung der freien Station oder Teilen derselben kann 18 Jahre sind Überstunden unzulässig. von den vorstehenden Sätzen der jeweils von der Finanzlan- • Bestehende überkollektivvertragliche Entlohnungen können desdirektion festgesetzte Betrag (Gesamtbetrag 196,20 €) nicht verringert werden. oder Teilbeträge abgezogen werden. • Während des Besuches der Berufsschule wird die volle Lehr- Geltungsbereich lingsentschädigung weiterbezahlt. Weiters trägt der Dienst- geber 50 % der Internatskosten während des Schulbesuches. Vorstehende Regelungen (mit Ausnahme der Praktikanten von Universitäten) gelten für bäuerliche Betriebe und für Gutsbe- • Wird die Lehrabschlussprüfung vor der Beendigung des triebe sowie für Betriebe der Bereiche im Sinne des § 6 des Lehrverhältnisses abgelegt, so gebührt bereits ab dem Zeit- OÖ land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgeset- punkt der bestandenen Prüfung der Facharbeiterlohn. zes 1991, ausgenommen die Ausbildungsgebiete Gartenbau, • Wird die Lehrabschlussprüfung erst nach Beendigung des Forstwirtschaft, Forstgarten und Forstpflegewirtschaft und die Lehrverhältnisses abgelegt, so gebührt ab dem Ende der landwirtschaftliche Lagerhaltung. verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer 19
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