Digitalisierung der sozialen Sicherheit - Notwendiges Übel oder überfälliger Segen? - Deutsche ...

 
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Dezember 2021

Digitalisierung
der sozialen Sicherheit
Notwendiges Übel oder überfälliger Segen?
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                             Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Liebe Leserinnen und Leser,
die Mobilität der Arbeitskräfte hat in der Europäischen Union (EU) in den letzten Jahren erfreulich
zugenommen. Europa wächst zusammen und das zeigt sich auch auf den Arbeitsmärkten. Von den
knapp 18 Millionen Menschen, die im Jahr 2019 innerhalb der EU umgezogen sind, waren gut zehn
Millionen erwerbstätig.

Damit die Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat nicht zu einem Verlust von Sozialversicherungs-
rechten führt, hatte die EU schon früh Maßnahmen ergriffen. So können mobile Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in der EU unter vereinfachten Bedingungen Ansprüche in der Arbeitslosen-,
Kranken- und Rentenversicherung geltend machen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat ziehen.
Sie sind durch das europäische Koordinierungsrecht in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
geschützt.

Der sozialversicherungsrechtliche Schutz über die europäischen Staatsgrenzen hinweg erfordert einen
umfangreichen Austausch zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Ländern.
Kranken-, Renten- und Unfallversicherung haben mittlerweile über 60 Jahre Erfahrung in der Koor-
dinierung der sozialen Sicherheit gesammelt. Der Austausch der notwendigen Daten, Formulare und
Abrechnungen beruhte ursprünglich auf Papier, soll aber bald ausschließlich elektronisch erfolgen. Die
COVID-19-Pandemie hat diesen Prozess zuletzt weiter beschleunigt. Im Oktober 2021 waren bereits
neun Teilnehmerstaaten vollständig an den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten in
der EU angeschlossen. Andere stehen kurz vor dem Abschluss.

Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission auch weitere flankierende Initiativen entwickelt, um die
Digitalisierung in der Koordinierung der sozialen Sicherheit voranzubringen. Vor einigen Jahren stand
die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer im Raum; eine interessante, in der
Umsetzung aber komplizierte Idee zur Überprüfung des Sozialversicherungsstatus mobiler Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer. Seitdem wurden eine Reihe weiterer Konzepte und Technologien dis­
kutiert; immer mit dem Ziel, den Austausch von Informationen der Sozialversicherungsträger unter-
einander zu erleichtern, aber auch, um Sozialbetrug vorzubeugen. Nicht zuletzt soll auch den mobilen
EU-Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Informationen der Sozialversicherungsträger und die
Kommunikation mit diesen erleichtert werden.

Wir geben Ihnen in unserer aktuellen Ausgabe des ed* einen Überblick, wie sich die digitalen Instru­
 mente im Bereich der sozialen Sicherheit ergänzen, aufeinander aufbauen und welche Herausfor-
 derungen sich für die Sozialversicherungsträger bei der Umsetzung ergeben. Klar sein dürfte, dass
 eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sowie die frühe Einbeziehung und
­Beteiligung aller relevanten Partner auch hier der Schlüssel zum Erfolg ist.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Ilka Wölfle

                                                             2
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                  Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Was lange währt,
wird endlich …?

Digitale Kommunikation in der Koordinierung der                  Man entschied sich für eine Koordinierung der Systeme
Systeme der sozialen Sicherheit                                  der sozialen Sicherheit. Damit sollte gewährleistet wer-
                                                                 den, dass „mobile“ EU-Bürgerinnen und Bürger ihren
Bereits mit der Gewährleistung der Arbeitnehmerfreizü-           Sozialschutz nicht verlieren, wenn sie vorübergehend in
gigkeit in den Römischen Verträgen wurde deutlich: Die           ein anderes EU-Land reisen, dort arbeiten oder leben.
verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit und die            Sie können ihre Rentenansprüche mitnehmen, wenn sie
Unterschiede bei Leistungsansprüchen in den Mitglied-            ihr Gastland wieder verlassen, und wenn sie sich in dem
staaten können ein Hindernis zur Inanspruchnahme des             Gastland aufhalten, können sie auch Leistungen im Krank-
Rechts der Freizügigkeit für mobile Arbeitnehmerinnen und        heitsfall oder im Falle eines Arbeitsunfalls in Anspruch
Arbeitnehmer darstellen. Eine soziale Flankierung erschien       nehmen (Sachleistungsaushilfe).
notwendig, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in einem
gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt abzusichern.

„Mobile“ EU-Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Sozialschutz
nicht verlieren, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen, dort
arbeiten oder leben.

  BENUTZERERFAHRUNGEN

                                                                                      Notwendige
                                                                                       ungeplante          Regelmäßige
                           Reisen              Sich im
    Vorbereitung                                                     Geprüft          medizinische         medizinische
                           in das          Aufenthaltsland
     der Reise                                                       werden           Versorgung           Versorgung
                       Aufenthaltsland      niederlassen
                                                                                        erhalten             erhalten

                                                                                           Außerhalb des Rahmens
                                                                                      der ersten Phase des Pilotprojekts
                                                                                                          Quelle: EU-Kommission

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Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                                             Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Nicht nur der Informationsaustausch zwischen den Sozial-
versicherungträgern, sondern auch die Nachweise der EU-
                                                                       1. K
                                                                           ommunikation zwischen
Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres Sozialversiche-                 Sozial­versicherungsträgern
rungsschutzes erfolgte ursprünglich auf Papier, auch heute
ist dies oft noch so. Mit der fortschreitenden Digitalisierung
gibt es jedoch auch Anforderungen zur Einführung des                   Mit dem europäischen, elektronischen Austausch von
elektronischen Austauschs. So sind die Mitgliedstaaten                 Sozialversicherungsdaten (European Exchange of Social
aufgrund der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozia­              Security Information – EESSI) möchte die EU-Kommission
len Sicherheit gehalten, digitale Technologien zu nutzen               den Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungs­
und benutzerfreundliche Dienste anzubieten. A    ­ rtikel 78 der       trägern in der EU, den EFTA-Staaten (Island, Liechten-
Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme                 stein, Norwegen und die Schweiz) und dem Vereinigten
der sozialen Sicherheit sieht vor, dass die M­ itgliedstaaten          Königreich digitalisieren und erleichtern.
neue Technologien für den Austausch, den Zugang und
die Verarbeitung der für die Anwendung der Verordnung                  Das EESSI soll einen papierlosen, schnelleren und effi-
und der Durchführungsverordnung erforderlichen Daten                   zienteren Austausch von Daten zwischen verschiedenen
verwenden. Die EU möchte aber ganz generell mit neuen                  Sozialversicherungsträgern und mit nationalen Behörden
Regelungen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltun-             ermöglichen, so zum Beispiel die Daten zur Ausstellung
gen für eine bessere Informationsvermittlung und verbes-               einer PDA1-Bescheinigung. Einzelfälle und Anfragen von
serte Dienstleistungen im öffentlichen Sektor, einschließ-             Versicherten können schneller bearbeitet und die Laufzeit,
lich der Sozialversicherungen, sorgen. Mit ihrem „digitalen            d. h. die Berechnung und Auszahlung von Leistungen,
Kompass“ hat die EU-Kommission Zielvorstellungen für                   verkürzt werden. Elektronische Standardverfahren tragen
einen erfolgreichen digitalen Wandel Europas bis 2030 for-             dazu bei, dass die Vorschriften zur Koordinierung der sozi-
muliert, der auch vorsieht, dass alle wichtigen öffentlichen           alen Sicherheit ordnungsgemäß angewandt werden. Spezi-
Dienste, einschließlich der elektronischen Patientenakte,              elle Vorkehrungen stellen sicher, dass die ausgetauschten
online verfügbar sein sollen und 80 Prozent der EU-Bürge-              Daten korrekt und vollständig sind.
rinnen und Bürger die digitale Identität nutzen.
                                                                       Aller Anfang ist schwer …
Doch ist es oft schwierig und zeitaufwendig, Lösungen zu
finden, die mit den in den Mitgliedstaaten bereits beste-              Die „Historie“ des EESSI reicht weit zurück. Es ist eines
henden Technologien und den dahinter liegenden Prozes-                 der umfassendsten und anspruchsvollsten Projekte im
sen und Verfahren kompatibel sind. Häufig gestalten sich               Bereich der Digitalisierung der Systeme der sozialen
Projekte wie ein Wettlauf gegen die Zeit, da der technologi-           Sicherheit. War für den Übergang von einem Papier-
sche Fortschritt eine Lösung, die gerade noch vielverspre-             basierten zu einem elektronischen Austauschsystem
chend klang, sehr schnell als überholt erscheinen lassen               ursprünglich – und sehr optimistisch – eine Übergangsfrist
kann.                                                                  bis zum 30. April 2012 vorgesehen, wurde diese durch den
                                                                       Beschluss Nr. E4 der Verwaltungskommission für die Ko­­
Auf europäischer Ebene wird an verschiedenen Projek-                   ordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit „flexibel“
ten der Digitalisierung im Bereich der sozialen Sicherheit             verlängert.1 Der Übergang sollte innerhalb von zwei Jahren
gearbeitet, die alle Beteiligten umfassen und papierlos                ab dem Tag erfolgen, an dem das zentrale EESSI-System
funk­tionieren könnten. Wie sich die einzelnen Elemente                entwickelt und erprobt und für die Nutzung bereitgestellt
zusammenfügen und wie der jeweilige Stand der Umset-                   sei, so dass die Teilnehmerstaaten mit der Integration in
zung ist, wird im Folgenden erläutert.                                 das Zentralsystem hätten beginnen können. Diese Frist
                                                                       endete am 2. Juli 2019 und ließ sich letztlich auch nicht
                                                                       einhalten.

                                                                       1
                                                                           Beschluss Nr. E4 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der
                                                                           sozialen Sicherheit vom 13. März 2014 über die Übergangszeit gemäß Artikel 95 der
                                                                           Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.

                                                                   4
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                                                             Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen
­Sicherheit: So spielt alles zusammen
    Zentrales Digitales
       Zugangstor                                          EESSI                                                        ESS­Pass

    Nationale Portale

                                                                                              Nationale                                                          Prüfer
                                   Sozial­          Sozial­          Sozial­                Anwendungen                         Verifizierungs-APP
                               versicherungs­   versicherungs­   versicherungs­

                                                                                                 4.
                                   anstalt          anstalt          anstalt
                                                                                                                                       WALLET

                                                                                        Sozialversicherungs­
  ARBEIT­                                                                                                                                                  INSPEKTOR/­IN
                                                                                            träger erstellt

                                                                                                                                               6.
 GEBER/­IN /                    BEAMTER /                                              „­Verifiable­Credential“­
  SEBLST­

                                                             3.
                                 BEAMTIN

                 1.
 STÄNDIGE                                                                               Eine Referenz davon
                                                                                        wird im Blockchain­                                 Entsandter
                                                                                        Knoten gespeichert                               Arbeitnehmer/­in
                                                  Sozialversicherungsträger
           Arbeitgeber/­in /                                                                                                           präsentiert das PDA1
                                                    teilt die Informationen

                                                                                                                     5.
           Sebstständige                           mit der empfangenden                                                               „Verifiable­Credential“­
          beantragen PDA1                           Institution über EESSI

                 2.                                                                                              Entsandter
                                                                                                            Arbeitnehmer/­in lädt
     Sozialversicherungsträger
          stellt PDA1 aus
                                                                                                             das PDA1 herunter
                                                                                                           „Verifiable­Credential“­­
                                                                                                                                                   7.
                                                                                                                   in ihrer              Der Inspektor überprüft
                                                                                                                                         die Angaben das PDA1
                                                                                                                   WALLET                des Arbeitnehmers/­in
                                                                                                            zukünftige EU-ID wallet       „Verifiable­Credential“­

                                                                                          EBSI
                                                                                                                                                     Quelle: EU-Kommission

Nach Angabe der Kommission sind mit Stand Oktober                                     die EU-Kommission zu Beginn den Sozialversicherungs­
2021 die meisten teilnehmenden Staaten – insgesamt                                    trägern eine Schlüsselsoftware namens RINA zur Verfü-
etwa 3000 Sozialversicherungsorganisationen – zumindest                               gung gestellt. Mit RINA (Reference Implementation for a
teilweise an das EESSI angeschlossen und in der Lage,                                 National Application) wurde den zuständigen Sozialver-
Daten auszutauschen. Lediglich neun Mitgliedstaaten, da­­                             sicherungsbehörden in den Staaten des Europäischen
runter Bulgarien, Zypern, Estland, Kroatien, Irland, Lett-                            Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs und der
land, Malta, S
             ­ lowenien, sowie trotz des Austritts aus der                            Schweiz von der EU-Kommission übergangsweise ein Ins-
EU das Vereinigte Königreich sind vollständig angeschlos-                             trument an die Hand gegeben, um schrittweise die elektro-
sen und nutzen das EESSI für alle Anwendungsfälle. Ein                                nische Kommunikation miteinander einzuführen. RINA wird
vollständiger Anschluss aller teilnehmenden Staaten wird                              von der Mehrheit der teilnehmenden Institutionen genutzt
für Mitte 2023 erwartet.                                                              und ist eine der zentralen Komponenten des EESSI, die
                                                                                      aktuell noch von der EU-Kommission unterstützt wird.
… und auch am Ende gibt es noch Stolperfallen
                                                                                      Letztes Jahr hatte die EU-Kommission beschlossen, den
Um die Daten im elektronischen Austausch entsprechend                                 Support und die Wartung von RINA nicht mehr selbst wei-
zu verarbeiten und untereinander zu kommunizieren, hatte                              terzuführen und mitgeteilt, dass Ende 2021 diese Aufgabe

                                                                                  5
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                                                Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

den Mitgliedstaaten übergeben wird2. Seitdem versuchen                                            Bürgern doch der Nutzen des elektronischen Datenaus-
die Sozialversicherungseinrichtungen in Europa Lösungen                                           tauschs. Dieser trägt zur Optimierung der Fallbearbeitung
zu finden, um weiterhin reibungslos kommunizieren zu                                              bei, entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
können. Einige – unter anderem auch die Sozialversiche-                                           Sozialversicherungsträger und erhöht die Datenqualität.
rungsträger in Deutschland – haben ihre eigene Software                                           Übertragungsfehler werden vermieden und die Sicherheits-
entwickelt, um RINA ganz oder teilweise zu ersetzen.                                              vorkehrungen im Hinblick auf die ausgetauschten Daten
Andere beteiligen sich an einer gemeinsamen öffentlichen                                          helfen bei der Bekämpfung von Fehlern. Standardisierte
Beschaffung, um einen neuen Anbieter für RINA zu finden.                                          elektronische Dokumente, die in die jeweilige Sprache
                                                                                                  übersetzt werden, vereinfachen zudem die mehrsprachige
Eine „vorzeitige“ Übergabe könnte insbesondere kleine                                             Kommunikation. Auch die EU-Bürgerinnen und Bürger
Sozialversicherungsorganisationen vor Probleme stellen.                                           werden von einem weniger zeitaufwendigen und fehleran-
Dies umso mehr, als auch ein gemeinsames europäisches                                             fälligen elektronischen Austausch profitieren.
Vergabeverfahren der Teilnehmerstaaten, die die RINA-
Software nutzen, für die weitere technische Unterstützung
voraussichtlich nicht vor Ende 2022 abgeschlossen sein                                            2.Kommunikation zwischen
würde.
                                                                                                     Sozial­versicherungsträgern
Vorteile überwiegen den Aufwand                                                                     und Bürgern
Auch wenn der Aufwand für die Sozialversicherungsträ-
                                                                                                  Während das EESSI zur Digitalisierung der grenzüber-
ger groß war und zum Teil nach wie vor ist, überwiegt in
                                                                                                  schreitenden Kommunikation zwischen Sozialversiche-
einer digitalisierten Welt mit mobilen EU-Bürgerinnen und
                                                                                                  rungsträgern beitragen soll, betreffen die nachfolgenden
                                                                                                  digitalen Technologien das Verhältnis der EU-Bürgerinnen
2
    Nunmehr hat sie sich zu einer begrenzten Unterstützung für einige Monate über den
    31.12.2021 hinaus bereit erklärt, für den Fall von Blockaden oder kritischen Vorfällen,
                                                                                                  und Bürger zu den Sozialversicherungsträgern und sollen
    die sich auf das gesamte EESSI-System auswirken.                                              das EESSI ergänzen.

Auch wenn der                                                   EU-Bürgerinnen und Bürger werden von einem
                                                                weniger zeitaufwendigen fehleranfälligen Austausch
Aufwand groß war                                                profitieren.

und zum Teil nach
wie vor ist, über-
wiegt der Nutzen
des ­elektronischen
Datenaustauschs.

                                                                                              6
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                      Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

a) E
    uropäische Sozialversiche-
   rungsnummer
                                           Erschien die Einführung einer europä-
                                           ischen Sozialversicherungsnummer
                                                                                                     Die erste Initiative
                                           und die mit ihr verfolgten Ziele für die                  betraf die Einfüh-
Eine erste Initiative betraf die Einfüh-   Sozialversicherungsträger zunächst
rung einer europäischen Sozialversi-       interessant, so warf sie doch eine                        rung einer europä-
cherungsnummer (European Social
Security Number – ESSN), die der
                                           Reihe grundlegender Fragen auf.
                                           Schon ihre „Einbettung“ in die sehr
                                                                                                     ischen Sozialversi-
damalige EU-Kommissionpräsident            unterschiedlichen Strukturen der                          cherungsnummer
Jean-Claude Juncker 2017 ankündigt         Systeme der sozialen Sicherheit in
hatte.                                     den Mitgliedstaaten wäre ein sehr                         (European Social
Alle EU-Bürgerinnen und Bürger
                                           komplexes Unterfangen gewesen.
                                           Weitere Aspekte, wie die Frage, wer                       Security Number –
sollten eine individuelle Sozialversi-
cherungsnummer erhalten, die als
                                           die Nummer vergibt, wie Doppelun-
                                           gen vermieden werden, wo die Daten
                                                                                                     ESSN).
einheitliches systemübergreifendes         gespeichert und wie diese geschützt
Ordnungsmerkmal in allen Mitglied-         werden, wären zu klären gewesen. In
staaten gültig sein sollte. Sie hätte      Deutschland hätte zudem geklärt wer-
eine eindeutige Identifizierung von        den müssen, ob eine solche Samm-
Personen und eine schnelle Überprü-        lung sensibler Daten unter einem
fung des Sozialversicherungsstatus         einheitlichen Ordnungskennzeichen
über Landesgrenzen hinaus ermög-           mit dem „Volkszählungsurteil“ des
lichen und dazu beigetragen sollen,        Bundesverfassungsgerichts vereinbar
Fehler beim Austausch von Daten            wäre. Die Richter hatten seinerzeit die
zu vermeiden und den Missbrauch            Erschließung eines Datenverbundes
beim Bezug von Sozialleistungen zu         sensibler Daten durch ein einheitli-
bekämpfen.                                 ches Personenkennzeichen für unzu-
                                           lässig erklärt.3
Aufwand steht außer Verhältnis
zum Nutzen                                 Die EU-Kommission hat das Projekt
                                           einer ESSN inzwischen verworfen.
Die Initiative der EU-Kommission zur       Nicht weil das Ziel der Digitalisierung
Einführung einer ESSN wurde letztlich      im Bereich der Koordinierung der
vom Ausschuss für Regulierungskon-         sozialen Systeme oder die Bekämp-
trolle gestoppt. Der Ausschuss berät       fung von Sozialbetrug sich erübrigt
als eigenständiges Gremium das             hätten. Die EU-Kommission gelangte
Kollegium der Kommissionsmitglieder        vielmehr zu dem Schluss, dass die
und prüft alle von der EU-Kommission       ESSN zur Verwirklichung dieser Ziele
entworfenen Folgenabschätzungen            nicht die wirtschaftlichste Lösung sei
und unterstützt bei Evaluierungen          und ihre Einführung einen Eingriff in
bestehender Rechtsvorschriften. Der        private Daten bedeuten würde. Längst
Ausschuss kam nach Vorlage der             lägen digitale Technologien vor, die
Folgenabschätzung zu dem Schluss,          eine Verwirklichung der gleichen Ziele
dass die Notwendigkeit der Einfüh-         effizienter und mit geringem Datenein-
rung einer ESSN nicht ausreichend          griff ermöglichen.
begründet sei und der Aufwand außer
Verhältnis zum Nutzen stehe.
                                           3
                                               Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE
                                               65, 1 (53).

                                                                        7
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                    Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

b) E
    uropäischer Sozialversicherungspass                          Wallet“, einer „elektronischen Brieftasche“ digital hinterlegt
                                                                  werden soll, es den zuständigen Akteuren und Arbeitsin-
Als Alternative zur ESSN hat die EU-Kommission im März            spektoren ermöglichen, den Sozialversicherungsstatus
2021 im Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen                sowie Leistungen und Ansprüche mobiler EU-Bürgerinnen
Säule sozialer Rechte die Einführung eines Europäischen           und Bürger digital in Echtzeit zu überprüfen, sobald diese
Sozialversicherungsausweis (European Social Security              identifiziert sind.
Pass – ESSP) bis 2023 vorgeschlagen. Nach wie vor
möchte sie zwei Probleme lösen: Zum einen die eindeutige          Die EU-Kommission hat im Juni 2021 einen Vorschlag
Identifizierung einer Person und zum anderen die Über-            für eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im
prüfung ihres Sozialversicherungsstatus. Sollte die ESSN          Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europä-
noch beide Aspekte vereinen, wird mit dem ESSP ein                ische digitale Identität vorgelegt. Diese soll allen Bürgerin-
anderer Weg beschritten.                                          nen und Bürgern in der EU zur Verfügung stehen und sie in
                                                                  die Lage versetzen, sich mit einem Klick auf ihrem Handy
Europäische digitale Identität und ID Wallet                      digital auszuweisen und amtliche Dokumente – unter
                                                                  anderem auch den ESSP – in ihrer ID Wallet in elektroni-
Während die Identifizierung einer Person über die europä-         scher Form speichern und verwalten zu können. Sie hätten
ische digitale Identität (European Digital Identity – EUid)       insofern jederzeit die volle Kontrolle über die Daten, die sie
erfolgen wird, soll der ESSP, der in einer sogenannten „ID        weitergeben.

Der ESSP soll es den zuständigen Akteuren und Arbeitsinspektoren
ermöglichen, den Sozialversicherungsstatus sowie Leistungen und
Ansprüche digital in Echtzeit zu überprüfen.

                                                              8
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                     Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Die ID Wallets sollen auf nationalen
Systemen beruhen, soweit diese
                                                           ESSP Pilotprojekt
                                                                                                    Nach ­derzeitigen
bereits bestehen, und von den                              Um die Machbarkeit einer digitalen       Vorstellungen
Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf                        Lösung für einen ESSP zu prüfen,
Monaten nach Inkrafttreten des                             hat die EU-Kommission Anfang 2021         könnte der ESSP
Verordnungsvorschlages ausgestellt
werden. EU-Bürgerinnen und Bürger
                                                           ein Pilotprojekt mit dem italienischen
                                                           „Istituto Nazionale della Previdenza
                                                                                                     auf der Blockchein
würden die ID Wallet im jeweiligen Mit-                    Sociale“ (INPS), der größten öffent-     Technologie
gliedstaat erhalten und könnten diese                      lichen Einrichtung der Sozialversi-
auf ihr persönliches Smartphone oder                       cherung in Italien, gestartet. Neben     ­basieren.
ein sonstiges Gerät herunterladen und                      Italien, das das Pilotprojekt aktiv
nutzen.                                                    durchführt, sind Österreich, Kroatien,
                                                           Ungarn, Deutschland, Griechenland,
Blockchain Technologie                                     Malta, Polen, Schweden, die Nieder-
                                                           lande und die Slowakei als beratende
Nach derzeitigen Vorstellungen könnte                      Experten am Projekt beteiligt.
der ESSP auf der Blockchain Tech-
nologie basieren. Eine Blockchain ist                      Das Pilotprojekt soll bis 2023 abge-
eine technische Lösung, um Daten                           schlossen sein. Die erste Phase läuft
in einer verteilten Infrastruktur ohne                     bis 2022 und befasst sich mit der
zentrale Instanz nachvollziehbar und                       Digitalisierung des Verfahrens zur
manipulationssicher im Konsens zu                          Ausstellung und Kontrolle des tragba-
verwalten.4 Im Gegensatz zur ESSN                          ren Dokuments PDA1. In der zweiten
käme der ESSP damit ohne eine zent-                        Phase bis 2023 sollen weitere Ele-
rale Speicherung von Daten aus. Eine                       mente, wie die Europäische Kranken-
solche Lösung wird durch die euro-                         versicherungskarte (European Health
päische Infrastruktur für Blockchain-                      Insurance Card – EHIC), erprobt
Dienste (European Blockchain Servi-                        werden.
ces Infrastructure – EBSI) entwickelt.
EBSI ist eine gemeinsame Initiative                        Noch viele offenen Fragen
der EU-Kommission und der euro-
päischen Blockchain-Partnerschaft                          Die Einführung eines ESSP klingt
(European Blockchain Partnership                           aus Sicht der Sozialversicherungs-
– EBP) zur Bereitstellung EU-weiter                        träger attraktiv, verfolgt dieser doch
grenzüberschreitender öffentlicher                         im Zusammenspiel mit der EUid
Dienstleistungen mithilfe der Block-                       dieselben Ziele wie die ESSN. Neben
chain-Technologie. Neben weiteren                          einer effizienten und betrugssicheren
grenzüberschreitenden Diensten, wie                        Kommunikation der EU-Bürgerinnen
zum Beispiel die Beglaubigung von                          und Bürger mit Sozialversicherungs-
Dokumenten oder den Austausch von                          organisationen, könnte der ESSP die
Diplomen, ist der ESSP ein Anwen-                          Feststellung des Sozialversicherungs-
dungsfall der EBSI, an dem derzeit                         status einer Person sowie die Prüfung
gearbeitet wird.                                           von Sozialversicherungsleistungen
                                                           und -ansprüchen ermöglichen, ohne
                                                           dabei zu einer zentralen Sammlung
                                                           sensibler Daten zu führen. EU-Bürge-
4
    So Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech-
                                                           rinnen und Bürger hätten nach wie vor
    nik: BSI – Blockchain & Kryptowährung (bund.de)        die Kontrolle über Ihre eigenen Daten,

                                                                              9
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                           Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Europäisches                             die per Handy-App oder anderweitig
                                         online in Echtzeit verfügbar wären.
                                                                                   ßung vom 25. November 2021 weisen
                                                                                   die Abgeordneten nicht nur darauf
­Parlament fordert                                                                 hin, dass das Europäische Parlament
                                         Allerdings basiert das Projekt auf der    bereits 2014 einen Legislativvorschlag
 mehr Ehrgeiz bei                        noch nicht umgesetzten EUid und           für eine ESSN gefordert habe, sondern

Inhalt und Zeitplan                      der ID Wallet. Diese sind zwingende
                                         Voraussetzung für die Einführung
                                                                                   fordern darüber hinaus die EU-Kom-
                                                                                   mission auf, hinsichtlich des Inhalts
 des Pilotprojekts                       eines ESSP. Ob sich beides zeitnah        und des Zeitplans ehrgeiziger zu sein,
                                         umsetzen lässt, scheint jedoch frag-      damit bis Ende 2022 ein Legislativvor-
 zum ESSP.                               lich, auch wenn die Erfahrungen der       schlag zum ESSP vorgelegt werden
                                         COVID-19-Pandemie digitalen Lösun-        kann.5
                                         gen derzeit einen gewissen „Rücken-
                                         wind“ bescheren. Zum Vergleich:           Auch unter Datenschutzgesichtspunk-
                                         Derzeit profitieren nur rund 60 Prozent   ten sind noch Fragen zu klären. So
                                         der EU-Bürgerinnen und Bürger von         weist der Europäische Datenschutz-
                                         der bereits 2014 mit der Verordnung       beauftragte bei der Nutzung der
                                         (EU) Nr. 910/2014 über elektronische      Blockchain-Technologie auf Beden-
                                         Identifizierung und Vertrauensdienste     ken hinsichtlich der Einhaltung der
                                         für elektronische Transaktionen im        Datenschutzgrundverordnung hin,
                                         Binnenmarkt eingeführten Möglichkeit      zum Beispiel bezüglich der Daten-
                                         einer grenzüberschreitenden elektro-      übermittlung außerhalb der EU und
                                         nischen Identifizierung.                  der Unmöglichkeit, Einträge in einer

                                         Der zeitliche Aspekt scheint auch die     5
                                                                                       Entschließung des Europäischen Parlaments vom
                                         Abgeordneten des Ausschusses für              25. November 2021 zur Einführung eines europäischen
                                                                                       Sozialversicherungsausweises zur Verbesserung der
                                         Beschäftigung und soziale Angelegen-
                                                                                       digitalen Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleis-
                                         heiten umzutreiben. In ihrer Entschlie-       tungen und einer fairen Mobilität (2021/2620(RSP)).

                                         Unter Datenschutzgesichtspunkten sind noch
                                         Fragen zu klären.

                                                           10
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                                                           Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Blockchain zu löschen oder zu berichtigen. Er mahnt                                       Viele europäische Sozialversicherungsorganisationen
insofern, dass die Blockchain-Technologie möglicherweise                                  stellen bereits relevante Informationen, zum Beispiel zum
nicht für alle Anwendungsfälle der EUid geeignet ist und                                  Krankenversicherungsschutz, bei Arbeitslosigkeit oder
weitere Schutzvorkehrungen erforderlich seien.6                                           zur Rente, entsprechend den Anforderungen des SDG
                                                                                          online zur Verfügung und arbeiten daran, die genannten
Das Projekt eines ESSP befindet sich noch in den Anfän-                                   Verfahren bis 2023 online einzurichten. Insbesondere
gen. Inwieweit das Pilotprojekt Erkenntnisse bringen wird,                                schwierig stellt sich die Umsetzung des Grundsatzes der
bleibt abzuwarten. Dies gilt umso mehr, als sich die teil-                                einmaligen Erfassung (Once-Only-Principle) dar. Durchfüh-
nehmenden Mitgliedstaaten, abgesehen von Italien, nur                                     rungsrechtsakte der EU-Kommission mit den technischen
als Experten mit Beobachterstatus beteiligen. Ohne aktive                                 Spezifikationen zur Umsetzung des Grundsatzes lassen
Teilnahme an der Erprobung der Technik wird die Prüfung                                   auf sich warten. Der Grundsatz der einmaligen Erfassung
nationaler Besonderheiten, verfügbarer Kapazitäten und                                    soll eine einmalige Bereitstellung von Daten gewährleistet,
bestehender Hindernisse jedoch nur begrenzt aussage­                                      die öffentliche Verwaltungen unter Einhaltung von Daten-
kräftig sein.                                                                             schutzbestimmungen wiederverwenden und untereinander
                                                                                          austauschen können.
c) Zentrales Digitales Zugangstor

Ein weiterer Baustein der Digitalisierung der Kommunika-                                  3. Z
                                                                                              usammenspiel der digitalen
tion zwischen EU-Bürgerinnen und Bürgern und den Sozi-
alversicherungsträgern ist das Zentrale Digitale Zugangs-
                                                                                             Kommunikation
tor (Single Digital Gateway – SDG). Ziel des SDG ist es,
ein einheitliches europäisches Portal für Informationen und                               Wie nun alle genannten Technologien zur Digitalisierung
die digitale Erledigung bestimmter Verwaltungsverfahren in                                der Koordinierung der Systeme sozialen Sicherheit zusam-
der EU zu schaffen. Zudem soll das Portal eine Übersicht                                  menspielen, soll abschließend am Beispiel des tragbaren
zu wesentlichen Rechten und Pflichten des Unionsrechts                                    Dokuments PDA1 skizziert werden.
enthalten. Die Plattform „Your Europe“ dient als Zugangs-
portal des SDG und ist die einheitliche digitale Anlaufstelle                             Möchte ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin oder einen
für EU-Bürgerinnen und Bürger zu den öffentlichen Verwal-                                 Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedstaat entsenden,
tungen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Träger der                                 wird er über das „Your Europe“-Portal als Anlaufstelle des
Sozialversicherungen.                                                                     SDG zum zuständigen Sozialversicherungsträger geleitet
                                                                                          und beantragt eine PDA1-Bescheinigung. Der zuständige
Auf gutem Weg, aber noch nicht da                                                         Träger stellt diese aus und informiert den Arbeitgeber
                                                                                          per E-Mail über die Bereitstellung. Mit dem Sozialversi-
Seit Ende 2020 sind die Bürgerportale aller Mitgliedstaa-                                 cherungsträger im Ziel-Mitgliedstaat kommuniziert der
ten in dem übergreifenden EU-Portal gebündelt, so dass                                    zuständige Träger über das EESSI und teilt die entspre-
EU-Bürgerinnen und Bürger in allen EU-Sprachen suchen                                     chenden Informationen. Der Arbeitgeber leitet die E-Mail
und auf nationale Portale zugreifen können. Bis Ende 2023                                 an seine Mitarbeiterin, bzw. seinen Mitarbeiter weiter.
sollen ausgewählte Verfahren vollständig online nutzbar                                   Über einen darin enthaltenen Link vom Portal des Sozial-
sein. Im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozi-                                  versicherungsträgers können diese durch Scannen eines
alen Sicherheit sind dies die Beantragung des tragbaren                                   QR-Codes mit dem Träger ihre EUid teilen, die dieser über
Dokuments PDA1, die europäische Gesundheitskarte EHIC                                     EBSI prüfen kann. Die Mitarbeiterin, bzw. der Mitarbeiter
und die Renten mobiler EU-Bürgerinnen und Bürger.                                         erhält das PDA1 vom zuständigen Sozialversicherungsträ-
                                                                                          ger und importiert es in die ID Wallet. Im Falle der Prüfung
                                                                                          teilt die Mitarbeiterin, bzw. der Mitarbeiter durch Scannen
                                                                                          eines QR Codes die EUid und die PDA1-Bescheinung mit
6
    Formelle Bemerkungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag           den jeweiligen Inspektoren, die dies über EBSI prüfen und
    für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
    Verordnung (EU) 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine
                                                                                          lesbare Informationen erhalten.
    europäische digitale Identität, S. 3.

                                                                                     11
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung                                                  Dezember 2021
Digitalisierung der sozialen Sicherheit

4. Ausblick                                                         Kontakt
Die gesamte Kommunikation der Sozialversicherungsträ-                Deutsche Sozialversicherung
ger untereinander, der EU-Bürgerinnen und Bürger mit                ­Europavertretung
den Sozialversicherungsträgern und gegebenenfalls die
Prüfung durch die Arbeitsinspektoren sollen künftig papier-         Rue d’Arlon 50
los abgewickelt werden. Nachweise lassen sich in Echtzeit           1000 Brüssel
prüfen. Das klingt sehr gut, erfordert aber nicht nur auf           Fon: +32 (2) 282 05 50
europäischer Ebene, sondern auch in den Mitgliedstaaten             E-Mail: info@dsv-europa.de
noch viel Arbeit und erhebliche Investitionen.                      www.dsv-europa.de

Denn so unterschiedlich die Systeme der sozialen Sicher-
heit in den Mitgliedstaaten der EU sind, so verschieden
sind auch die entsprechenden Verwaltungsstrukturen, die
jeweils genutzten digitalen Technologien und die in diesen
                                                                    Impressum
Technologien abgebildeten Verwaltungsverfahren. Es
bedarf eines langen Atems, um diese EU-weit kompatibel              Verantwortlich für den Inhalt:
zu machen und einen Austausch von Informationen und                 Deutsche Sozialversicherung
Daten zu ermöglichen. Das hat das EESSI deutlich gezeigt.           Europavertretung im Auftrag
Auch eine EUid, welche Voraussetzung der Umsetzung                  der ­Spitzenverbände der Deutschen
des Projektes eines ESSP ist, wird weitere Anpassungen              Sozialversicherung
in den Mitgliedstaaten erfordern und sich nicht kurzfristig         Direktorin: Ilka Wölfle, LL.M.
umsetzen lassen.
                                                                    Redaktion: Ilka Wölfle,
Eine vollständige Digitalisierung im Bereich der sozialen           Ulrich Mohr,
Sicherheit und der Koordinierung der Systeme in grenz-              Isolde Fastner,
übergreifenden Sachverhalten sowie die Umsetzung der                Stefani Wolfgarten,
mit der Digitalisierung verfolgten Ziele sind notwendig             Volker Schmitt
und wünschenswert. Erleichterungen, wie eine papierlose
Kommunikation werden begrüßt. Gerade im Zusammenwir-                Produktion: mails and more –
ken der einzelnen Projekte zeigt sich der Effizienzgewinn           ­Service für Dialogmarketing GmbH
und das Potential für alle beteiligten Akteure. Doch so wün-
schenswert die Umsetzung der Projekte auch ist, es bedarf           Grafik/Layout: Naumilkat – Agentur
einer strukturierten Herangehensweise, damit diejenigen,            für Kommunikation und Design
die mit der Umsetzung befasst sind – die Sozialversiche-
rungsträger – Schritt halten können.                                Bildnachweis:
                                                                    Adobe Stock / paper_owl (S. 1),
                                                                    ­Shutterstock / madpixblue (S. 6),
                                                                     iStockphoto / Lightcome (S. 8),
                                                                     ­iStockphoto / Feodora Chiosea (S. 10),

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