Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter - Schriftliche Prüfung - Akademie der ...

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Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter - Schriftliche Prüfung - Akademie der ...
Musterklausur
                         Schriftliche Prüfung

                      Diplom
               Steuersachbearbeiter/
                 Bilanzbuchhalter

                                                                                                 Nin
                                         ANGABE

                            25. Februar 2020
                                     9:00 – 15:00 Uhr

                                                    ©
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Ziffer 1 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 35
Beispiel 1.1 (15 Punkte)

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
a) (9 Punkte)
Frau Lilia Kostow betreibt einen Friseursalon in der Grazer Innenstadt. Sie ermittelt
Ihren Gewinn nach § 4 (3) EStG. (Vorjahresumsatz: € 215.000,00).
Im Jahr 2019 sind folgende Einnahmen bzw. Ausgaben (Netto; ohne USt) angefallen.
Einnahmen                               € 285.000,00
Waren                                   € 42.580,00
Löhne und Lohnnebenkosten               € 125.895,00
Private Barentnahmen                    € 24.000,00
GSVG-Beiträge                           € 7.427,00
Privater Karibik-Urlaub                 € 12.500,00
Sonstiges Ausgaben                      € 24.250,00
Kauf von neuen Empfangsmöbel            € 12.850,00 (4 Jahre Nutzungsdauer)
Sonstiges:
Abschreibung lt. Anlageverzeichnis             € 5.858,00
(neue Möbel bereits enthalten)
Umsatzsteuer-Zahllast 11/2018 bis 10/2019      € 19.580,00
Aufgabe:
Ermitteln Sie das Jahresergebnis auf Basis einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung nach der Nettomethode! Berücksichtigen Sie auch einen möglichen
Gewinnfreibetrag.
Wäre die Inanspruchnahme der Basispauschalierung gem. § 17 EStG in diesem Fall
sinnvoll? Stellen Sie bitte eine Vergleichsrechnung auf und begründen Sie Ihr Ergebnis
kurz.
b) (6 Punkte)

Sie bearbeiten die Belege Dezember 2019 der Fashion Boom KG – einem
Modegeschäft in Innsbruck. Es werden hochwertige italienische Kleider von
namhaften Designern verkauft. Komplementär ist Beate RAMMER; Kommanditist ist
Ihr Gatte Rudolf RAMMER:
Der Gewinn wird nach § 4 (3) EStG ermittelt. (Vorjahresumsatz: € 450.000,00). Ein
Antrag nach § 17 UStG wurde nicht gestellt. Die Gesellschaft verfügt über eine gültige
UID-Nummer.

Aufgabe:
Buchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnung) Sie alle einkommen- und
umsatzsteuerlich erforderlichen Sachverhalte.
Die Bank wird lückenlos gebucht. Die Anlagen werden auf Anlagenkonten erfasst. Die
Buchung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Nettomethode. Sollte bei einem
Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre
Entscheidung.
Sollte eine Zusammenfassende Meldung (ZM) notwendig sein, so ist dies auch
entsprechend von Ihnen zu vermerken. Eingangs- und Ausgangsrechnung sind –
sofern dies aus umsatzsteuerlichen Gründen notwendig ist – zu buchen.

 01.12.    Herr Kustner (Geschäftsführer eines Nobelhotels in Kitzbühel) kauft 4
           maßgeschneiderte Anzüge zu je € 850,00. Wir gewähren unserem
           Stammkunden einen Rabatt in Höhe von 8%. Es wurde eine
           entsprechende Ausgangsrechnung (zur Zahlung fällig im Jänner 2020)
           erstellt.
 02.12.    Kauf von 10 Stück Weihnachtssternen (Topfpflanzen) um das
           Geschäftslokal etwas weihnachtlicher zu gestalten. (Einzelpreis: € 2,99 inkl.
           Umsatzsteuer). Die Bezahlung erfolgt sofort in bar.
 10.12.    Es wurden im Vormonat neue Herren-Sakkos aus Italien (Fa. Francesa
           Mutteri) bestellt und eine Anzahlung in Höhe von 25% geleistet
           (Verbuchung bereits im Vormonat). Im Dezember erfolgten nun die
           Lieferung und Rechnungslegung des Lieferanten
           (Gesamtsumme: 10.250,00)
25.12.   Die Kreditkartenabrechnung vom 22.12. in Höhe von € 5.280,00 wird auf
         das betriebliche Bankkonto überweisen. Es wurden € 112,90 an
         Bruttoprovisionen vom ursprünglichen Umsatzerlös abgezogen.
Beispiel 1.2 (20 Punkte)

Sie erfassen die Belege des bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmers Stefan
Görger. Schwerpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit stellt der Einzelhandel von
Sportartikeln (Sportgeräte, Sportkleidung, usw.) dar. Sein Hauptgeschäft befindet sich
in Salzburg, jedoch gibt es bereits Filialen in anderen Bundesländern.
Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund
€ 1.300.000,00 und besitzt eine gültige UID-Nummer.

Aufgabe:
Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnung) Sie die angegebenen
Geschäftsfälle.
Die Buchung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Nettomethode. Sollte bei einem
Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre
Entscheidung. Rohstoffeinkäufe sind auf Erfolgskonten zu verbuchen, da diese
Gesellschaft über keine umfangreiche Lagerbuchhaltung verfügt.

 GF 1      Im Vormonat wurden Crosstrainer an den österreichischen Unternehmer
           Georg Hustermann (Konto-Nr. 2000258) zu einem Preis von
           € 25.000,00 (inkl. 20 % USt) veräußert und korrekt verbucht. Beim Aufstellen
           der Geräte wurden tiefe Kratzspuren entdeckt und der Unternehmer hat
           daher fristgerecht eine Mängelrüge gestellt. Wir einigen uns auf einen
           nachträglichen Rabatt in Höhe von 25% des Warenwertes.
 GF 2      FinanzOnline-Auszug (Zahlungen an das Finanzamt wurden keine getätigt,
           da am Finanzamtskonto ein großes Guthaben besteht.):

           Buchungstag Abg.Art       Zeitraum      Termine            Betrag
           20.11.2019      U         09/2019     fällig 15.11.2019    2.850,00
                           E        10-12/2019    fällig 15.11.2019   3.580,00
 GF 3      Wir kaufen Sportbekleidung von dem spanischen Unternehmer Sportica S.A.
           (gültige UID-Nummer vorhanden; Konto-Nummer: 3305859) zu einem
           Gesamtwert von € 9.580,00 (ohne Abzüge). Wir erhalten einen
           Stammkundenrabatt von 5%, welcher bei der Rechnung sofort abgezogen
           wird.
GF 4    Stefan Görger hat eine eigene Sport-APP programmiert, welche man sich
        kostenpflichtig downloaden kann. Der britische Student Aaron Owen (Konto-
        Nummer: 2000999) möchte diese APP nutzen und erhält eine
        Ausgangsrechnung mit einem Gesamtbetrag von € 19,99.
        (Umsatzsteuer Österreich: 20%, Umsatzsteuer Großbritannien: 20%)
        Die Umsatzgrenze gem. Art. 3a (5) UStG wurde überschritten.
GF 5    Wir haben vor ein paar Wochen Sportartikel aus China (Shenyoikn Chung;
        Konto-Nr. 3309589) erhalten. Diese Rechnung wurde bereits verbucht.
        Diese günstigen Nachbauten wollten wir ebenfalls in unser Sortiment
        aufnehmen. Nachdem wir die Geräte aufgebaut hatten, wurde Herrn Görger
        jedoch klar, dass diese eine derart schlechte Qualität aufweisen und daher
        nicht weiterverkauft werden können. Vereinbarungsgemäß schicken wir
        daher alle Artikel zurück und erhalten eine entsprechende Gutschrift
        (Gesamtbetrag: € 5.800,00)
GF 6    Wir überweisen den offenen Betrag von Sportica S.A. (GF 3) unter Abzug
        von 3% Skonto.
GF 7    Wir verkaufen eine Ausstattung für einen privaten Trainingsraum an die
        Familie Huber in Wien (Kunden-Nr.: 20008595) zu netto € 10.000,00.
GF 8    Wir verkaufen 50 Stück Radlerhosen (€ 25,80/Stück) an unseren
        Großabnehmer Martin Schuckert aus Deutschland (Kunden-Nr. 2000123),
        welcher die Hosen sofort an ein kleines Radfahrgeschäft in Frankreich
        weiterveräußert. Es wird vereinbart, dass wir die Ware direkt an den
        französischen Unternehmer senden. Gültige UID-Nummern sind vorhanden
        und alle Nachweise werden erbracht.
GF 9    Familie Huber überweist uns 50% des Gesamtbetrages aus GF 7 unter
        Abzug von 2% Skonto.
GF 10   Der Endbestand laut Inventur beträgt zum Bilanzstichtag auf € 385.859,00.
        Auszug aus der Saldenliste:
        (1) Rohstoff-Vorrat       320.580,80 (Eröffnungsbilanz)
        (5) Rohstoff-Verbrauch    685.850,75
Ziffer 2 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 15
Beispiel 2 (15 Punkte)

Sie sind für die Buchhaltung der Maier & Huber Projektentwicklungs GmbH zuständig.
Sowohl Herr Manfred Maier als auch Herr Anton Huber sind zu je 50% an der
Gesellschaft beteiligt. Beide Gesellschafter sind auch Geschäftsführer.
Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund
€ 950.000,00 und besitzt eine gültige UID-Nummer.

Aufgabe:
Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen
Geschäftsfälle.
Die Buchung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Nettomethode. Sollte bei einem
Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre
Entscheidung.

 GF 1      Herr Maier besucht einige Stammkunden aus ganz Österreich und rechnet
           daher Ende des Monats folgende Reisekosten ab:
           Beginn der Reise: Montag 02.12. um 05:45 Uhr
           Ende der Reise: Freitag 06.12 um 10:45 Uhr
           Die Berechnung erfolgt nach der Kalendertagmethode.
           Hotelrechnung:     € 475,00 (darin enthaltene Umsatzsteuer: € 42,64)
           Die Zahlung der Hotelrechnung erfolgte mittels Schecks der GmbH.
           An zwei Abenden werden potenzielle Neukunden zum Essen eingeladen
           (€ 185,50 inkl. 10% USt; € 82,50 inkl. 20% USt). Es wurden bereits konkrete
           Projekte besprochen. Die Zahlung dieser Essensrechnungen erfolgte mit der
           betrieblichen Bankomatkarte.
 GF 2      Für die Erstellung eines umfangreichen Werbekonzeptes erhalten wir das
           Angebot der ForYou Werbeagentur GmbH (Sitz: Wien) in Höhe von
           € 7.500,00 brutto. Wir leisten eine Anzahlung in Höhe von 35% mittels
           Kreditkartenzahlung. (Eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung liegt
           NICHT vor.)
GF 3   In der OP-Liste der Maier & Huber Projektentwicklungs GmbH befindet sich
       eine Kundenforderung in Höhe von € 62.500,00 (inkl. 20% USt) gegenüber
       dem österreichischen Kunden Tigma e.U.. Aufgrund von
       Liquiditätsproblemen bittet dieser uns sein Zahlungsziel um 8 Monate zu
       verlängern. Daher entschließen wir uns die Forderung an die FACTOR AG
       zu folgenden Bedingungen zu zedieren:
          •   Diskontzinsen      € 1.525,00 (inkl. 20% USt)
          •   Verwaltungskosten € 1.000,00 (inkl. 20% USt)
          •   Übernahme des Ausfallrisikos € 3.500,00 (inkl. 20% USt)
Ziffer 3 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 25
Beispiel 3 (25 Punkte)

Sie sind für die Buchhaltung des Bauunternehmers „Huber Constructions GmbH“ aus Steyr
(Bilanzstichtag 31.12.2019) zuständig.
Die Gesellschafterstruktur lautet:
100% Michael Huber (Geschäftsführer)
Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund
€ 2.500.000,00 und besitzt eine gültige UID-Nummer.
Es sind folgende Kraftfahrzeuge im Anlageverzeichnis enthalten:
-    SR 123 AB (vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus)
-    SR 456 CD (PKW)

Aufgabe:
Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnung) Sie die angegebenen
Geschäftsfälle.
Die Buchung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Nettomethode. Sollte bei einem
Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre Entscheidung.
Materialeinkäufe sind auf Bestandskonten zu verbuchen, da diese Gesellschaft über eine
umfangreiche Lagerbuchhaltung verfügt. Rechnungsabgrenzungen sind sofort zu erfassen.
Sollte eine Mehr-Weniger-Rechnung notwendig sein, dann ist diese bitte durchzuführen. Die
Abschreibungen sollen nach der direkten Methode vorgenommen werden.
    GF 1   Im aktuellen Wirtschaftsjahr konnte die neue Lagerhalle fertiggestellt
           werden. Für die Berechnungen wurden von der Kostenrechnung folgende
           Daten zur Verfügung gestellt:
                  Fertigungsmaterial               € 275.958,00
                  Fertigungslöhne                  € 195.258,80
                  Materialgemeinkosten                    21,50%
                  Fertigungsgemeinkosten                 175,80%
                  Verwaltungs- /Vertriebsgemeinkosten      8,75%
           Die Inbetriebnahme erfolgt am 01.06.2019 und es wird von einer
           wirtschaftlichen Nutzungsdauer von (geschätzt) 30 Jahren ausgegangen.
GF 2   Herr Huber ist mit seinem Fahrzeug (SR 123 AB) geschäftlich in Ungarn
       unterwegs. Er bezahlt für Treibstoff HUF 24.690 in bar. (Umsatzsteuer
       Ungarn: 27%)
       Fremdwährungskurs laut Kursblatt (zum Stichtag):
       Valuten:     Verkauf/Ankauf       1 EUR = 329,15 / 338,82 HUF
       Devisen:     Verkauf/Ankauf       1 EUR = 324,34 / 335,18 HUF
       Die Gesellschaft verfügt über keine betriebliche Kassa, daher legt Herr
       Huber diesen Betrag bar aus.
GF 3   Wir schließen einen neuen Leasingvertrag für einen Knicklader
       (Baumaschine) ab. Nachdem der Leasingvertrag bei der laufenden
       Buchhaltung nicht beigelegt wurde, wurde die gesamte im Dezember 2019
       getätigte Zahlung in Höhe von € 25.800,00 auf das Konto 9999 „Unklare
       Buchungsfälle“ gebucht.
       Nun liegt der Vertrag vor:
       Depotzahlung                 € 15.800,00
       Leasing 12/2019              € 5.000,00 (inkl. 20 % USt)
       Leasing 01/2020              € 5.000,00 (inkl. 20 % USt)
       Sollte eine Umbuchung notwendig sein, so nehmen Sie diese bitte vor.
GF 4   Herr Huber beauftragt den deutschen Einkaufskommissionär Niklas Wöbling
       mit dem Ankauf von Baustoffen zu folgenden Konditionen aus Deutschland:
          •   Höchstgrenze € 85,00/Stück
          •   Provision: 10% des Nettoeinkaufspreises
          •   Unterschreitung der Höchstgrenze: Erhöhung der Provision um 50%
              des Differenzbetrages
       Wir erhalten die Abrechnung der Warenlieferung und Provision von Herrn
       Wöbling für 1.200,00 Stück zu je € 67,50.
GF 5   Leider konnte die Huber Constructions GmbH die Wohnsiedlung „Rosenau“
       nicht fristgerecht fertigstellen. Es kam zu einer Überziehung von 8 Tagen.
       Vereinbarungsgemäß werden daher € 500,00/Tag überwiesen.
       Bitte verbuchen Sie diese Zahlung.
GF 6   Für den Neubau haben wir im Vorjahr bereits ein Kredit in Höhe von
       € 850.000,00 aufgenommen. (2,5% an Bearbeitungsgebühr wurden vom
       Darlehensbetrag abgezogen; Laufzeit: 15 Jahre).

GF 7   In der OP-Liste haftet noch die Forderung gegenüber der
       Hausbaugemeinschaft „Friends4Home“ in Höhe von € 1.250,00 (inkl. 20%
       Mehrwertsteuer) aus. Die ursprüngliche Ausgangsrechnung lautete auf
       € 5.000,00. In einem außergerichtlichen Vergleich wurde auf den noch
       offenen Anteil von 25% verzichtet.
GF 8   Während der Neubaumaßnahme kam es wegen einer Stromüberlastung zu
       einem elektrischen Kurzschluss im Hauptgebäude. Der Elektriker konnte die
       beschädigten Leitungen ersetzen und verrechnet daher € 4.850,00 + 20%
       Umsatzsteuer.
       Wir erhalten von unserer Haftpflichtversicherung € 3.500,00 überwiesen.
       Verbuchen Sie den Eingang der Banküberweisung.
Ziffer 4 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 100
Rechtslehre (30), Steuerrecht (70)
Beispiel 4.1. Rechtslehre - Bürgerliches Recht (5 Punkte)

Der Geschäftsführer und Alleineigentümer der A-GmbH, Adalbert, will für die A-GmbH ein
Fabrikgebäude erwerben. Das Gebäude soll samt Grund und Boden rd. EUR 1.000.000
kosten. Ein Großteil des Kaufpreises soll über die R-Bank fremdfinanziert werden.

Der Bankberater Bertram der R-Bank sagt den Kredit bis zu einer maximalen Höhe von EUR
1.100.000 unter Gewährung der sachlichen Sicherstellung des Gebäudes sowie einer
persönlichen Sicherheit des von Herrn Adalbert zu.

Tags darauf trifft sich Adalbert mit dem Verkäufer Viktor und besichtigt das Fabrikgebäude
ausführlich. Nach Ende der Besichtigung einigt man sich auf den endgültigen Kaufpreis in
Höhe von EUR 950.000 und besiegelt den Kaufvertrag durch Handschlag.

Fragestellung:

Erläutern Sie, ob

1.) ein gültiger Kaufvertrag (schuldrechtlich) zustande gekommen?
2.) das Eigentum (sachenrechtlich) übertragen wurde?
Beispiel 4.2. Zahlungs- und Kapitalverkehr (5 Punkte)

Sachverhalt:

Fortsetzung des Beispiels 4.1.

Neben der der sachlichen Sicherstellung des Gebäudes verlangt die R-Bank einer
persönlichen Sicherheit des Herrn Adalbert.

Fragestellung Zahlungs- und Kapitalverkehr

1. Welche persönliche Sicherheit wird die R-Bank von Herrn Adalbert gefordert haben?
   Welche Voraussetzungen sind erforderlich, dass das Sicherungsgeschäft rechtswirksam
   zustande kommt?

2. Kann Herr Adalbert von der Bank direkt belangt werden oder muss sich die Bank zuerst
   an die GmbH wenden?
Beispiel 4.3. Rechtslehre – Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht (20 Punkte)

Sachverhalt:

A möchte als Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein Bauunternehmen in der Form einer
GmbH betreiben und bittet Sie in folgenden Fragen um Unterstützung:

Fragestellung:

1. Welche Schritte sind im Rahmen der Gründung einer GmbH zu beachten?

2. Welche Mindestinhalte muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH beinhalten?

3. A hat sein Einzelunternehmer bisher mit der Gewerbeberechtigung Baumeister betrieben.
   Auf welchem Weg kann die GmbH nunmehr das Baumeistergewerbe ausüben?

4. Unterliegt der Gesellschafter-Geschäftsführer, der 100% Anteile an der GmbH hält, einer
   Sozialversicherungspflicht? Wenn ja, aufgrund welchem Sozialversicherungspflicht und
   bei welchem Sozialversicherungsträger?

5. Welche Pflichten treffen die GmbH als kleine Gesellschaft im Hinblick auf die
   Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung? Bis wann sind diese Pflichten jeweils zu
   erfüllen (bei Bilanzstichtag 30.4.) und wer ist für die Erfüllung dieser Pflichten
   verantwortlich?

6. Aus welchen Teilen besteht der Jahresabschluss einer kleinen GmbH?
Beispiel 4.4. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Für Herrn Huber liegen für das Veranlagungsjahr 2019 folgende Informationen vor:

Er ist zu 30% an der X-GmbH beteiligt und hat im Jahr 2019 für die Geschäftsführung eine
Vergütung von EUR 80.000 erhalten. Dafür hat er in 2019 Sozialversicherungsbeiträge in
Höhe von EUR 19.000 bezahlt. Außerdem sind weitere Ausgaben (Reisekosten und
Büromaterial) in Höhe von EUR 6.000 angefallen. Steuerlich begünstigte Investitionen in das
Anlagevermögen sind in 2019 keine erfolgt.

Er erzielt aus der Vermietung seiner Eigentumswohnung in Linz einen Verlust in Höhe von
EUR 2.000. Die Wohnung wird bereits seit 2012 vermietet. Bisher wurde damit noch kein
Gewinn erzielt und auch für die nächsten Jahre wird ein solcher nicht erwartet (die
Prognoserechnung ist auch nach 30 Jahren negativ).

Er kauft am 13.1.2019 eine Zeichnung eines aufstrebenden, aber noch nicht allzu bekannten
Künstlers um EUR 150. Als nach einer Vernissage der Wert seiner Werke erheblich in die
Höhe schnellt, entschließt er sich, die Zeichnung am 10.8.2019 um EUR 800 zu verkaufen.

Er spendete im Dezember 2019 EUR 200 an die Caritas. Außerdem beglich er seine offene
Rechnung bei seinem Steuerberater über EUR 500.

Fragestellung:

1. Erläutern Sie die einkommensteuerliche Behandlung der einzelnen Sachverhalte und
   ordnen Sie diese den jeweiligen Einkunftsarten zu!
2. Ermitteln Sie die Einkünfte! Wählen Sie – dort, wo es möglich ist – die für Herrn Huber
   günstigste Einkunftsermittlungsart!
3. Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte und das Einkommen für das Jahr 2019!
Beispiel 4.5. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Die natürlichen Personen A und B sind seit 2014 zu je 50% an der ABC-OG beteiligt. Im Jahr
2019 beträgt der unternehmensrechtliche Gewinn EUR 450.000.

Im vorläufigen Ergebnis wurden folgende Geschäftsfälle bereits berücksichtigt:

A vermietet an die OG ein in seinem Privatvermögen befindliches Geschäftslokal und erhält
dafür eine jährliche Miete von EUR 35.000, welche bei der OG als Betriebsausgabe verbucht
wurde. Die jährliche Abschreibung des Geschäftslokals beträgt EUR 3.000.

B ist Unternehmensberater und berät die OG in dieser Funktion gegen ein fremdübliches
Entgelt von EUR 8.500.

B hat der OG außerdem ein Darlehen gewährt und erhält dafür fremdübliche Zinsen in Höhe
von EUR 2.000.

Im Juni wird von der OG eine ungebrauchte Abfüllanlage um EUR 250.000 angeschafft
(Nutzungsdauer: 10 Jahre)

Fragestellung:

1. Ermitteln Sie den steuerlichen Gewinn unter Berücksichtigung der genannten
   Geschäftsfälle!

2. Ermitteln Sie den steuerlichen Ergebnisanteil für die Gesellschafter A und B unter
   Berücksichtigung der steuerlichen Begünstigungen!
Beispiel 4.6. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Herr Burger beschließt im Jahr 2019 folgende Wirtschaftsgüter zu veräußern:

Im Jänner 2019 verkauft er ein unbebautes Grundstück aus seinem Privatvermögen an die
zu 100% von ihm gehaltene 123-GmbH um EUR 200.000 (fremdüblich). Das Grundstück
wurde im Mai 1998 um EUR 80.000 angeschafft.

Aufgrund der Errichtung einer Müllbeseitigungsanlage am benachbarten Grundstück
veräußert er im April 2019 seine Wohnung in Oberösterreich, welche im Dezember 2016
angeschafft wurde (Anschaffungskosten: EUR 300.000, Veräußerungserlös: EUR 150.000).

Herr Burger erzielt 2019 als Rechtsanwalt Einkünfte in Höhe von EUR 180.000 und zudem
auch Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung in Wien in Höhe von EUR
25.000.

Von der Veranlagungsoption wird nicht Gebrauch gemacht.

Fragestellung:

1. Ermitteln Sie die jeweiligen Bemessungsgrundlagen für die Immobilienertragsteuer –
   wählen Sie dabei die für Herrn Burger günstigste Variante!

2. Sofern ein Verlust erzielt wird, nehmen Sie entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten
   einen Verlustausgleich vor!
Beispiel 4.7. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Frau Reich ist eine sehr erfolgreiche Schriftstellerin. Im Jahr 2019 erzielt sie aus dieser
Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von EUR 150.000.

Außerdem erzielte sie im März 2019 einen Lottogewinn in Höhe von EUR 200.000.

Darüber hinaus erzielt sie im Jahr 2019 folgende Einkünfte aus im Privatvermögen
gehaltenen Kapitalanlagen:

•   Dividenden aus Aktien in Höhe von EUR 5.000
•   Zinsen für ein ihrer Freundin Anna gewährtes Darlehen in Höhe von EUR 200
•   Verlust aus einer echten stillen Gesellschaft in Höhe von EUR 8.000
•   Verlust aus der Veräußerung eines im Jahr 2015 angeschafften Anteils an der
    österreichischen X-GmbH in Höhe von EUR 40.000

Fragestellungen:

1. Erläutern Sie die steuerliche Behandlung der erzielten Einkünfte!

2. Legen Sie dar, ob und in welchem Ausmaß ein Verlustausgleich in Betracht kommt!
Beispiel 4.8. Steuerrecht - Körperschaftsteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

1)      Die österreichische A-GmbH hält eine 100%-Beteiligung an der österreichischen B-
GmbH. Die B-GmbH schüttet im Februar 2019 wie in jedem Jahr EUR 35.000 an ihre
Gesellschafterin aus.

2)      Die A-GmbH verkauft Ihren Anteil an der B-GmbH im Juli 2019. Der Buchwert der
Beteiligung an der B-GmbH beträgt EUR 200.000, der Veräußerungserlös EUR 125.000.

3)      Mit   dem   Gesellschafterwechsel bei   der   B-GmbH   werden auch    sämtliche
Geschäftsführer ausgetauscht und der bisherige Betrieb (Unternehmensgegenstand:
Verkauf       medizinischer   Geräte)   wird    eingestellt.   Stattdessen   wird   der
Unternehmensgegenstand auf die Beratung von Pharmamunternehmen geändert. Im Jahr
2019 werden von der B-GmbH Einkünfte von EUR 4.500 erzielt. Aus Vorjahren bestehen
noch steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 30.000.

Fragestellung:

1. Stellen Sie die steuerlichen Folgen der Ausschüttung bei der A-GmbH und der B-GmbH
     dar!

2. Stellen Sie steuerlichen Folgen der Veräußerung der B-GmbH bei der A-GmbH dar!

3. Welche Sonderausgaben können bei der Ermittlung des Einkommens der GmbH
     abgezogen werden?
Beispiel 4.9. Steuerrecht – Besteuerung von Gesellschaften (8 Punkte)

Sachverhalt:

Ein Konzern besteht aus folgenden Gesellschaften:

                                  A-GmbH

      50%               80%           90%             25%
       B-GmbH            C-GmbH          D-KG          E-GmbH

                        40%            65%
                 25%     F-GmbH            G-GmbH

Fragestellung:

a) Welche Gesellschaften könnten in eine Unternehmensgruppe einbezogen werden?

b) Welche formalen Voraussetzungen sind für die Errichtung einer Unternehmensgruppe zu
   erfüllen?

c) Was passiert mit einer unternehmensrechtlichen Teilwertabschreibung auf die C GmbH?
Beispiel 4.10. Steuerrecht - Umsatzsteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Die österreichische Webdesign GmbH erstellt eine Homepage:

   a) für ein italienisches Unternehmen
   b) für eine italienische Privatperson
   c) für eine deutsche Gemeinde

Aufgabenstellung:

Beurteilen Sie die obigen Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht!
Beispiel 4.11. Steuerrecht - Umsatzsteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Ein Vortragender erhält laut Vereinbarung für ein viertätiges Seminar ein Honorar von EUR
3.000,00 zuzüglich Fahrtkosten (Kilometergeld) und Übernachtungskosten Die einfache
Fahrtstrecke betrug 200 km, die Hotelrechnung betrug EUR 330,00 inkl. 10 % Umsatzsteuer.

Aufgabenstellung:

1. Führen Sie alle Rechnungsmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung nach UStG an!

2. Wie ist die Honorarnote im Hinblick auf Entgelt und Umsatzsteuer auszustellen?
Beispiel 4.12. Steuerrecht – Gebühren/Verkehrsteuern/Verfahrensrecht (6 Punkte)

Sachverhalt:

Herr FINK versäumt es, seine Steuererklärung – trotz Aufforderung des Finanzamtes –
rechtzeitig abzugeben. Bei Übermittlung der Veranlagungsbescheide findet Herr FINK auch
einen Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages.

Aufgabenstellung:

Beurteilen Sie, welche Nebengebühren das Finanzamt in diesem Fall festsetzen muss oder
kann und ob die Festsetzung des Säumniszuschlages rechtmäßig erfolgte!

Welche Möglichkeiten stehen den Steuerpflichtigen offen?
Ziffer 5 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 80 Punkte
Bilanzierung
Beispiel 5.1 (27 Punkte)

Der Bilanzstichtag der Blitz GmbH (Elektrikergewerbe) ist der 31.12.2019. Der jeweilige
Buchungsstand ist angeführt. Nehmen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen
vor und ermitteln Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR!

a)
Die Blitz GmbH wurde am 1. Oktober 2019 neu gegründet. Dabei fielen Gründungskosten
(Notar und diverse Beratung) in Höhe von € 3.000,00 netto an. Dieser Betrag wurde auf (0)
Firmenwert gebucht.

b)
Bei der Blitz GmbH handelt es sich um ein Franchiseunternehmen. Der neue Standort wird
voll vom Franchisegeber ausgestattet, folgende Positionen werden dabei verrechnet:
Einmalige Franchisegebühr (Lizenz) lt. Vertrag              € 20.000,00
Ablöse Kundenstock (Firmenwert)                             € 18.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung                          € 42.000,00
ergibt netto                                                € 80.000,00
zuzüglich 20% Umsatzsteuer                                  € 16.000,00
Rechnungsbetrag brutto                                      € 96.000,00

Die gesamte Rechnung wurde netto auf das Konto (7) Lizenzen gebucht. Der
Franchisevertrag ist auf 10 Jahre befristet. Eine Verlängerung des Vertrages ist nach Zahlung
einer weiteren Gebühr in 10 Jahren möglich. Die Nutzungsdauer für die Betriebs- und
Geschäftsausstattung          wird        mit        10        Jahren         angenommen.
Die Nutzungsdauer des Firmenwertes kann nicht verlässlich geschätzt werden. Ermitteln Sie
auch den Stand etwaiger latenter Steuern zum 31.12.2019.

c)
Die Blitz GmbH erhält einen einmaligen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von der
zuständigen Gemeindebehörde in Höhe von € 12.000,00 zweckgewidmet für die Betriebs-
und Geschäftsausstattung. Dieser wurde gebucht: (2) Bank an (9) Unklare Buchungsfälle €
12.000,00
d)
Mit Vertragsbeginn am 1. Nov. 2019 least die Food GmbH einen neuen PKW für den
Geschäftsführer zum Kaufpreis inkl. NoVA und USt von € 36.500,00. Die Leasingdauer
beträgt 48 Monate, der Restwert € 9.500,00. Die monatlichen Leasingraten in Höhe von EUR
600 wurden korrekt verbucht.
Berechnen Sie auch den Stand der latenten Steuern zum 31.12.2019.

Zusatzfrage: Ermitteln Sie für diesen Leasingvertrag auch die MWR für das Jahr 2020 und
den Stand der latenten Steuern zum 31.12.2020.
Beispiel 5.2 (10 Punkte)

a) (3 Punkte)

Zur Ermittlung des Handelswareneinsatzes (-verbrauches) stehen Ihnen folgende Daten
zur Verfügung:

Anfangsbestand (1.1.2019) 2.200 Liter á 13,50
1. Zukauf          3.000 Liter á 14,50
2. Zukauf          2.800 Liter á 15,00

Endbestand laut Inventur zum 31.12.2019: 2.000 Liter, Preis am Abschlussstichtag: 14,00 /
Liter

Der Saldo am Konto (1) HW-Vorrat beträgt € 29.700,00 und am Konto (5) HW-Verbrauch €
85.500,00. Der Stand zum 1.1.2019 wurde am Konto (1) HW-Vorrat, die Wareneinkäufe auf
das Konto (5) HW-Verbrauch gebucht.
Es wird in diesem Unternehmen das FIFO – Verfahren angewendet.
Führen Sie alle noch notwendigen Buchungen des Jahres 2019 durch.

b) (5 Punkte)

Auszug aus der Saldenlisten zum 31.12.2019:
2000 Forderungen aus L&L Inland          285.000,00
2080 EWB zu Forderungen L&L Inland                    3.000,00
2090 PWB zu Forderungen L&L Inland                    6.000,00

Das Konto 20201 Alpha GmbH zeigt einen offenen Betrag einer AR über € 9.600,00 (inkl. 20
% USt). Der Kunde wurde mehrfach gemahnt und ist in Zahlungsschwierigkeiten, wir rechnen
mit einen Ausfall in Höhe von 70%. Alle anderen Forderungen sind werthaltig.

Aufgrund vorliegender Erfahrungswerte rechnet man mit einem Ausfall der voraussichtlich
einbringlichen Forderungen in Höhe von 2%. Es handelt sich nur um inländische
Forderungen zum Umsatzsteuersatz von 20 %.
Aufgabe: Führen Sie alle zum Bilanzstichtag (31.12.2019) noch notwendigen Buchungen
durch.

c) (2 Punkte)

Am 1.12.2019 wurde die Miete für die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 in Höhe
von insgesamt € 7.200,00 (einschließlich 20% USt) vom Mieter an uns überwiesen und wie
folgt gebucht: (2) Bank 7.200 an (4) Mieterträge 6.000,00 und (3) FA-UST 1.200

Führen Sie alle zum Bilanzstichtag (31.12.2019) noch notwendigen Buchungen durch.
Beispiel 5.3 (6 Punkte)

a)
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2019 der Klausur-GmbH setzt sich wie folgt zusammen:

                   Jahresergebnis 2019        45.000,00
                   Gewinnvortrag             100.000,00

Die Gesellschafter der Klausur-GmbH beschließen die Bildung einer freiwilligen
Gewinnrücklage in Höhe von € 25.000,00. Nehmen Sie die Verbuchung zum 31.12.2019
vor und ermitteln Sie die Höhe einer etwaigen steuerrechtlichen MWR!

b)
Am 30.4.2020 wird die Ausschüttung des gesamten vorhandenen Bilanzgewinnes zum
31.12.2019 (nach Bildung der Gewinnrücklage laut Punkt a) an die Gesellschafter
(natürliche Personen) beschlossen. Nehmen Sie die Verbuchung des
Ausschüttungsbeschlusses vor. Die entsprechenden Zahlungen sind vorläufig noch nicht
zu verbuchen.
Beispiel 5.4 (37 Punkte)

Führen Sie alle noch notwendigen Buchungen der Franz Müller GmbH zum 31.12.2019
(Bilanzstichtag) durch und geben Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR an. Es soll
jeweils ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden. Sollten keine Buchungen mehr
erforderlich sein, so begründen Sie dies.

a) (16 Punkte)
Für die Bilanzierung der Rückstellungen zum 31.12.2019 stehen folgende Informationen
zur Verfügung:

aa)
Im September 2019 wird ein Auftrag über die Errichtung eines Gebäudes angenommen.
Auftragsvolumen EUR 1 Mio.
Ende des Jahres ergibt eine Nachkalkulation Selbstkosten (Gesamtkosten) für die
Abwicklung des Auftrages von EUR 1,2 Mio. Die Arbeiten werden voraussichtlich im März
2020 beginnen.
bb)
Das Unternehmen wurde auf Schadenersatz geklagt. Der Rechtsanwalt des Unternehmens
rechnet mit einer Schadenersatzzahlung von EUR 250.000. Das Gerichtsverfahren wird
nach Schätzung des Rechtsanwalts bis Ende 2022 dauern.
Die sonstigen Kosten (Rechtsanwalt, Gericht etc.) werden mit EUR 60.000 geschätzt. Von
diesem Betrag werden ca. EUR 20.000 im Jahr 2020 und der Restbetrag bei Beendigung
des Gerichtsverfahrens zur Zahlung fällig werden.
Die aktuellen Zinssätze für etwaige Abzinsungen betragen pro Jahr:
Restlaufzeit 1 Jahr: 0,58 %
Restlaufzeit 2 Jahre: 0,63 %
Restlaufzeit 3 Jahre: 0,72 %.
Eine entsprechende Versicherung besteht nicht.
cc)
Das Unternehmen hat eine Produkthaftungsversicherung abgeschlossen. Diese zahlt
Produkthaftungsschäden von maximal EUR 100.000 / Versicherungsfall. Im Dezember
2019 macht ein Kunde für einen konkreten Schaden Produkthaftung in Höhe von EUR
140.000 geltend. Der Rechtsanwalt unseres Unternehmens meint, dass die Forderung zu
Recht besteht. Es sind bisher noch keine Zahlungen erfolgt.
dd)
Für den Mitarbeiter Müller liegen folgende Daten zur Berechnung der Urlaubsrückstellung
vor:

Monatsgehalt Dezember 2019: EUR 2.600

3 Sonderzahlungen pro Jahr

Lohnnebenkosten: 30%

Teiler zur Berechnung der Urlaubsrückstellung: 22

Offener Urlaub: 12 Tage

Die Summe der Urlaubsrückstellungen der anderen Mitarbeiter beträgt zum 31.12.2019:
EUR 28.000

Der Stand der Urlaubsrückstellung zum 31.12.2018 beträgt EUR 30.000

b) (12 Punkte)
Für die Berechnung der Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2019 sind folgende
Angaben zu beachten:
Der Gewinn laut Saldenliste (vor Verbuchung der KÖST-Rückstellung): € 1.900.000
KÖST-Vorauszahlungen 2019 (als Aufwand verbucht): EUR 40.000
Für die Berechnung der steuerrechtlichen MWR stehen folgenden Angaben zur Verfügung
(Die notwendigen Buchungen wurden bereits durchgeführt):
aa)
Im Jänner 2017 wurde eine Registrierkasse (Nutzungsdauer 5 Jahre) um EUR 8.000
angeschafft und steuerrechtlich gem. § 124b Z. 296 EStG sofort abgeschrieben.
bb)
Die Geldbeschaffungskosten für ein am 1.3.2019 aufgenommenes Darlehen betragen EUR
1.200. Die Laufzeit des Darlehens beträgt fünf Jahre.
cc)
Ein ursprünglich am 10.10.2010 um EUR 100.000 angeschaffter PKW wurde am
11.11.2019 um EUR 10.000 verkauft. Es wurde von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren
ausgegangen.
dd)
Die Gesellschafter des Unternehmens leisten im Jahr 2019 Gesellschafterzuschüsse in
Höhe von insgesamt EUR 350.000, die korrekt verbucht wurden
ee)
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus mit einem Anschaffungswert von EUR 90.000
(Anschaffungsdatum 5.5.2017) wird unternehmensrechtlich auf fünf Jahre abgeschrieben.
ff)
Die anderen steuerrechtlichen MWR (ohne Berücksichtigung des KÖST- Aufwandes)
betragen in Summe EUR + 80.000.

Es steht noch ein steuerrechtlicher Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR
3.200.000 zur Verfügung.
Es stehen noch anrechenbare Mindestkörperschaftsteuerzahlungen aus den Vorjahren in
Höhe von EUR 4.300 zur Verfügung.
Berechnen und verbuchen Sie die Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2019!

c) (3 Punkte)
Die Franz Müller GmbH hat im Jahr 2019 die Haftung für den Kredit eines US -
Tochterunternehmens über USD 300.000 übernommen. Zum 31.12.2019 besteht die
Haftung unverändert weiter.
Das Tochterunternehmen ist derzeit voll zahlungsfähig.
Devisenkurs zum 31.12.2019: 1 EUR = 1,12 / 1,13 USD
Wie und mit welchem Wert ist diese Haftung im Jahresabschluss der Franz Müller GmbH
zum 31.12.2019 auszuweisen?

d) (6 Punkte)
Es wird uns die endgültigen Saldenliste (nach Eingabe aller Um- und Nachbuchungen) der
Franz Müller Services GmbH (Eine 100 %ige Tochter der Franz Müller GmbH) vorgelegt.
Daraus ergeben sich folgende Werte:
Ergebnis vor Steuern   EUR 2.150.500
Körperschaftsteueraufwand EUR 510.000
Auflösung von Gewinnrücklagen EUR 850.000
Gewinnvortrag EUR 140.500

Ermitteln Sie (gem. § 231 (2) UGB) das Ergebnis nach Steuern, den Jahresüberschuss und
den Bilanzgewinn der Franz Müller Services GmbH!
Ziffer 6 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 45
Kostenrechnung
Beispiel 6.1 (21 Punkte)

Ein Unternehmer erzeugt Taschenrechner, wobei folgende Angaben vorliegen:

Variable Herstellkosten pro Stück EUR 50,00. Herstellkosten zu Vollkosten EUR 60,00.
Variabler Vw/Vt-Gemeinkostensatz 10 % (zu Vollkosten 15 %). Die Fixkosten für die
Fertigung betragen EUR 15.000,00. Ein Taschenrechner kann um EUR 70,00 verkauft
werden.

   1)   Ermitteln Sie den Deckungsbeitrag pro Stück
   2)   Ermitteln Sie den Break-Even-Point
   3)   Ermitteln Sie das Betriebsergebnis bei 1.500 Stück
   4)   Wie hoch ist der Mengenspielraum
   5)   Wie hoch ist der Preisspielraum
   6)   Wieviel Stück müssen verkauft werden, um ein Betriebsergebnis von
        EUR 45.000,00 zu erzielen
Beispiel 6.2 (6 Punkte)

Ein Unternehmer hat folgende Werte aus seinem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt:

Materialeinzelkosten:     250.000

Fertigungseinzelkosten: 40.000

Gemeinkosten                      Material          Fertigung
Grundkosten                      40.000,00          55.000,00
Kalkulatorische Kosten           10.000,00           5.000,00
Neutrale
Aufwendungen                        5.000,00         3.000,00

Aufgabe:

Ermitteln Sie die Zuschlagssätze für die Kostenrechnung!
Beispiel 6.3 (18 Punkte)

Ein Installateur mit einer 38,5 Stunden Arbeitswoche beschäftigt 5 Mitarbeiter mit einem
Bruttostundenlohn von 15,00. Die Lohnnebenkosten betragen 30 %.

Die Arbeiter haben einen Urlaubsanspruch von jährlich 5 Wochen. Die Mitarbeiter erhalten 2
Monatsbezüge (je 4,3 Wochenlöhne) für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ferner fallen pro Jahr
je Mitarbeiter durchschnittlich 2,0 Wochen bezahlte Feiertage und 1,5 Wochen sonstige
Abwesenheitszeiten sowie 1,5 Wochen Krankenstand an.

Die den Kunden weiterverrechenbaren Arbeitszeiten betragen 80 % der Anwesenheitszeiten.

Ein Jahr wird mit 52 Wochen kalkuliert.

Aufgabe:

a) Wie viele Arbeitsstunden kann der Tischlereibetrieb pro Jahr direkt an den Kunden

weiterverrechnen?

b) Wie hoch sind die lohnabhängigen Gemeinkosten in Prozent der weiterverrechenbaren
Arbeitszeit?

c) Wie hoch ist der Gewinn für eine Tischlerstunde (absolut und in % der Selbstkosten), wenn
dem Kunden 120,00 inkl. 20 % USt je Stunde verrechnet werden? Die nicht lohnabhängigen
Gemeinkosten betragen 25,00 / Stunde.
Musterklausur
                           Schriftliche Prüfung

                        Diplom
                 Steuersachbearbeiter/
                   Bilanzbuchhalter

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                                            LÖSUNG

                               25. Februar 2020
                                        9:00 – 15:00 Uhr

                                                        ©
   Alle Rechte vorbehalten. Diese Unterlage ist nur für Kursteilnehmer bestimmt und kein Teil darf ohne
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Ziffer 1 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG
2014):
Gesamtpunkte: 35
Beispiel 1.1 (15 Punkte)_LÖSUNG

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
a) (9) Punkte
Einnahmen                         285.000,00                            4
Wareneinkauf                       42.580,00
Personal                          125.895,00
GSVG                                7.427,00
Sonstiges                          24.250,00
Abschreibung                        5.858,00
Vorläufiges Ergebnis               78.990,00
-13% Gewinnfreibetrag               3.900,00 (Grundfreibetrag)
                                    6.368,70 (Invest.bed. FB)
Steuerpflichtiger Gewinn           68.721,30

Einnahmen                         285.000,00                            4
Wareneinkauf                       42.580,00
Personal                          125.895,00
GSVG                                7.427,00
Betriebsausgaben-Pauschale         26.400,00 (Höchstbetrag)

Vorläufiges Ergebnis               82.698,00
Grundfreibetrag                     3.900,00   (Inves.bed FB nicht möglich)
Steuerpflichtiger Gewinn           78.798,00
                                                                              1
Pauschalierung nicht sinnvoll!
b) 6 Punkte

 01.12. Keine Buchung, da kein Zahlungsfluss                       1

 02.12. (7) Dekorationsmaterial 26,46 / (2) Kassa            29,90 1
        (2) Vorsteuer                3,44
 10.12. 10.250,00 x 25% = 2.562,50

        (2) VK EARig / (3) LV                     7.687,50         1

        (5) HW-Verbr. / (5) Anz. N. stB           2.562,50

        (2) VSt igE / (3) Erwerbsteuer            2.050,00         1

 25.12. (2) Bank        5.280,00 /   (4) Erlöse   4.494,08         2
        (7) Provs.         94,08 /   (3) USt       898,82
        (2) VSt            18,82
Beispiel 1.2 (20 Punkte) LÖSUNG

GF 1      25.000,00 x 25% = 6.250,00                                         2

          (4) Erlösber 5.208,33 / (2000258) Hustermann            6.250,00
          (3) USt       1.041,67
GF 2      (3) USt-Zahllast    2.850,00 / (3) VK Finanzamt 6.430,00           2
          (9) Private Steuern 3.580,00
GF 3      9.580,00 x 0,95 = 9.101,00

          (5) HW-Einsatz / (3305859) Sportica                  9.101,00      2

          (2) VStig E / (3) Erwerbsteuer                       1.820,20
GF 4      (2000999) Aaron Owen 19,99 / (4) Erlöse                16,66       2
                                             (3) brit. USt         3,33
GF 5      (330958) Shenyoink Chung / (5) HW-Einsatz            5.800,00      2
GF 6      9.101,00 x 0,97 = 8.827,97

          (3305859) Sportica 9.101,00/ (2) Bank                8.827,97      2
                                            (5) Liefer.sko      273,03

          (3) Erwerbsteuer / (2) VSt igE                         54,61
GF 7      (2000123) Huber 12.000,00 / (4) Umsatzserl. 10.000,00              2
                                           (3) USt             2.000,00
GF 8      25,80 x 50 = 1.290,00

          (2000123) Martin Schucker / (4) Umsatzerl. igL 1.290,00            2

          ZM
GF 9      12.000,00 x 0,5 = 6.000,00 x 0,98 = 5.880,00

          (2) Bank      5.880,00 / (2000123) Huber           6.000,00        2
          (4) Kundens    100,00
(3) USt          20,00
GF 10   AB: 320.580,80                               2
        EB: 385.859,00
             65.278,20

        (1) HW-Vorrat / (5) HW-Einsatz   65.278,20
Ziffer 2 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 15
Beispiel 2 (15 Punkte)

 GF1    Taggeld: 4 Tage und 11 Stunden                                   1

        Diäten:         4 x 26,40 = 105,60                               1
                        11 x 2,20 = 24,20
              -    Kürzung Essen 26,40
                                      103,40 → 10% 9,40
        (7) Diäten Inland      94,00/ (3) VK GF                103,40
        (2) Vorsteuer              9,40                                  2

        (7) Nächtigung        432,36 / (3) Gegeb. Scheck        475,00
        (2) Vorsteuer          42,64                                     2

        (7) Bew. Abzugsfähig          118,70 / (3) VK Bankomat 268,00
        (7) Bew. N. abzugsfähig       118,69                             2
        (2) Vorsteuer                     30,61
 GF 2   7.500 x 35% = 2.625,00

        (3) ForYou GmbH / (3) VK Kreditkarte              2.625,00       2

        (2) Geleistete Anz 2.187,50 / (3) IK gel. AZ      2.625,00       2
        (2) VSt-WK             437,50
 GF 3   (2) Bank        56.475,00 / (2) Tigma e.U.        62.500,00      3
        (8) Zinsen      1.270,83
        (7) Factoring 3.750,00
        (2) VSt         1.004,17
Ziffer 3 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 25
Beispiel 3 (25 Punkte) LÖSUNG

GF 1   FM                     275.958,00
       + 21,5% MGK             59.330,97
       FL                     195.258,80
       + 175,8% FGK           343.264,97
       HK                     873.812,74

       (0) Lagerhalle / (4) Akt. Eigenleistung     873.812,74           2

       UR: 873.812,74 / 30 = 29.127,09                                  3
       STR: 873.812,74 / 40 = 21.845,32
       MWR                           7.281,77
       (7) Planm. Abschr / (0) Lagerhalle                   29.127,09   2
GF 2   24.690 / 329,15 = 75,01

       (7) Treibstoff     59,06 / (3) VK GF                 75,01       2
       (2) ung. VSt       15,95
       (oder Bruttobuchung; sofern keine Vorsteuererstattung)
GF 3   (2) Depot        15.800,00 / (9) Unklare Buch.f. 25.800,00       3
       (7) Leasing       4.166,67
       (2) ARA           4.166,67
       (2) VSt           1.666,66
GF 4   67,50 x 10% =          6,75
       17,50 x 50% =          8,75
                              15,50 x 1.200 = 18.600,00
       67,50 x 1.200 =                          81.000,00

       (1) HW-Vorrat / (3) Wöbling                 99.600,00            2
       (2) VSt igE / (3) Erwerbsteuer              19.920,00
GF 5   (7) Vertragsstrafen / (2) Bank              4.000,00             2
GF 6   Geldbeschaffungskosten:                               3
       UR                0,00
       STR           1.416,67     (21.250 / 15)
       MWR          -1.416,67

GF 7   (7) Abschr. 1.041,67 / (2) Friends4Home    1.250,00   2
       (3) USt       208,33
GF 8   (7) Instandh. 4.850,00 / (3) Elektriker    5.820,00   2
       (2) VSt         970,00
                                                             2
       (2) Bank / (4) Versicherungsvergütung      3.500,00
Ziffer 4 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 100
Rechtslehre (30), Steuerrecht (70)
Beispiel 4.1. Rechtslehre - Bürgerliches Recht (5 Punkte)_LÖSUNG

Der Kaufvertrag ist ein Konsensualvertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen
zustande kommt. Es muss eine Einigung über Ware gegen Geld vorliegen.

Da sich die Parteien über den Austausch Ware gegen Geld (Fabrikgebäude gegen EUR
950.000) einig sind, ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Eigentum   ist   ein   sachenrechtlicher   Begriff   und   bezeichnet   ein   allumfassendes
Verfügungsrecht.

Zum Erwerb eines Sachenrechts sind grundsätzlich zwei Voraussetzungen nötig:

Der abgeleitete (derivative) Erwerb setzt neben dem schuldrechtlichen Verfügungsgeschäft
(Titel) einen sachenrechtlichen Verfügungsakt (Modus) voraus.

Im Falle des Erwerbes von unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) ist Modus die
Eintragung im Grundbuch und damit die Voraussetzung für den Erwerb des Eigentums.

Das Eigentum ist daher noch nicht übertragen worden.
Beispiel 4.2. Zahlungs- und Kapitalverkehr (5 Punkte)_LÖSUNG

1. Bei der persönlichen Sicherheit handelt es sich um eine Bürgschaft des Herrn Adalbert
   für die Schulden der GmbH - Bürgschaftsvertrag (§§1346 bis 1376 ABGB). Dieser wird
   zwischen dem Gesellschafter und der Bank abgeschlossen, und zwar verpflichtend in
   Schriftform (§ 1346 Abs. 2 ABGB).

2. Grundsätzlich muss zuerst der Hauptschuldner gemahnt werden. Erst dann kann der
   Bürge zur Zahlung aufgrund der Bürgschaft in Anspruch genommen werden (Subsidiarität
   der Bürgschaft, §1355 ABGB).

   Alternativ neben dem „gemeinen“ Bürgen wär die Vereinbarung einer „Bürge- und Zahler-
   Haftung“ (solidarischer Schuldbeitritt) bzw. eine „Ausfallsbürgschaft“ (Haftung erst nach
   Exekution des Hauptschulderns) möglich.
Beispiel 4.3. Rechtslehre – Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht (20 Punkte)
LÖSUNG

1. Zur Gründung einer GmbH bedarf es der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (hier
   Errichtungserklärung) im Form eines Notariatsaktes, der Bestellung der Geschäftsführer,
   der Aufbringung des Stammkapitals und der Anmeldung samt Eintragung der GmbH-
   Gründung im Firmenbuch.

2. Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Errichtungserklärung muss folgende Inhalte aufweisen:

    •   Firma
    •   Sitz
    •   Unternehmensgegenstand
    •   Stammkapital
    •   Gesellschafter samt übernommener Stammeinlagen

3. Die GmbH kann das Baumeistergewerbe nur aufgrund eines gewerberechtlichen
   Geschäftsführers (§ 39 GewO) ausüben, der die Voraussetzungen erfüllt. Da A die
   Gewerbeberechtigung     Baumeister    innehat,   kommt    er   als   gewerberechtlicher
   Geschäftsführer der GmbH in Betracht.

4. Als 100% Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt er der Sozialversicherung nach
   GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) und ist damit bei der SVS
   (Sozialversicherungsanstalt   der    Selbständigen)   versichert,    die   die   GmbH
   Wirtschaftskammermitglied (Inhaber Gewerbeschein) ist.

5. Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs
   1 Z 1 UGB. Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag
   aufzustellen, daher bis zum 30.9. (§ 222 UGB). Der Jahresabschluss ist beim
   Firmenbuchgericht bis zum 31.1. des Folgejahres zur Offenlegung einzureichen (§ 277
   UGB, mit den Einschränkungen des § 278 UGB). Die Pflicht zur Aufstellung,
   Unterzeichnung und Einreichung des Jahresabschlusses trifft den Geschäftsführer der
   GmbH (§ 222, § 277 UGB).
6. Der Jahresabschluss einer kleinen GmbH umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
  Verlustrechnung und den Anhang (§ 222 Abs 1 UGB). Ein Lagebericht ist hingegen nicht
  aufzustellen (§ 243 Abs 4 UGB).
Beispiel 4.4. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

1)      Es liegen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 Z. 2 EStG) vor, weil Herr Huber
wesentlich (mehr als 25%) beteiligt ist.

Einnahmen Ausgaben-Rechnung:

Betriebseinnahmen                               80.000
- Sozialversicherungsbeiträge               - 19.000
- sonstige Betriebsausgaben                  - 6.000
Gewinn                                                      55.000
- Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) - 3.900
Einkünfte                                              51.100

Basispauschalierung gemäß § 17 EStG:

Betriebseinnahmen                               80.000
- Betriebsausgabenpauschale 6%               - 4.800
- Sozialversicherungsbeiträge               - 19.000
Gewinn                                                      56.200
- Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) - 3.900
Einkünfte                                              52.300

2)      Es liegt ein Verlust aus der Vermietung einer Wohnung vor. Es handelt sich um
Liebhaberei, da aufgrund der Angaben kein Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum erzielt
wird.

3)      Es handelt sich um sonstige Einkünfte nach § 29 Z. 2 EStG, weil ein
Spekulationsgeschäft iSd. § 31 Abs. 1 EStG vorliegt (Zeitraum beträgt weniger als ein Jahr
und es wird kein Wirtschaftsgut veräußert, das nach § 27 oder § 30 EStG zu erfassen wäre).
Die Freigrenze von EUR 440 ist überschritten.
Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte und des Einkommens:

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit         51.100
sonstige Einkünfte                                      650
Gesamtbetrag der Einkünfte                         51.750

Sonderausgaben:
Sonderausgabenpauschale                               - 60
Spende                                                               - 200
Steuerberaterkosten                                          - 500
Einkommen                                                    50.990
Beispiel 4.5. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) LÖSUNG

Bei einer OG handelt es sich um eine Mitunternehmerschaft, bei der das Durchgriffsprinzip
gilt.

Vergütungen der Gesellschaft an ihren Gesellschafter für von ihm erbrachte Leistungen
(Mietzinszahlungen, Zinszahlungen) sind gemäß § 23 Z. 2 EStG Teil seines Gewinns aus
der Gesellschaft und daher Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der OG liegen diesbezüglich
keine Betriebsausgaben vor.

Zwischenbetriebliche Leistungsbeziehungen zwischen einer Personengesellschaft und
einem selbstständigen Betrieb eines Gesellschafters werden anerkannt, wenn sie zu
fremdüblichen Bedingungen erfolgen. Das Beratungshonorar ist daher bei der OG eine
Betriebsausgabe und bei B eine Einnahme aus selbstständiger Arbeit.

Berechnung:

                                   OG                   A                    B

 Ergebnis vorläufig              450.000             225.000              225.000

 Sonderbetriebseinnahmen:

 Miete an A                      35.000               35.000

 Zinsen an B                      2.000                                    2.000

 Sonderbetriebsausgaben:

 AfA Geschäftslokal               -3.000              -3.000

 steuerlicher Gewinnanteil       484.000             257.000              227.000

 Anteil am Gewinn                 100%                53,1%               46,9%

 Grundfreibetrag                  3.900               2.071                1.829

 Max. inv. GFB                   37.130               19.716              17.414

 Einkünfte                       442.970             235.213              207.757
Berechnung Gewinnfreibetrag:
          Bemessungsgrundlage         Gewinnfreibetrag          BMGL: EUR 484.000

Für die ersten          EUR 175.000            13%                    22.750

Für die nächsten        EUR 175.000             7%                    12.250

Für die nächsten        EUR 230.000            4,5%             [(484.000-350.000) x
                                                                    4,5%) = 6.030

                                         Gewinnfreibetrag             41.030

                                       abzgl. Grundfreibetrag         - 3.900

                                             inv. GFB                 37.130
Beispiel 4.6. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) LÖSUNG

Grundstück:

Aufgrund des Trennungsprinzips kann Herr Burger auch mit der Gesellschaft, an welcher zu
100% beteiligt ist, Rechtsgeschäfte schließen. Dafür ist jedoch Fremdüblichkeit erforderlich.

Es handelt sich um ein „Altgrundstück“ (Anschaffung vor dem 31.3.2012), weshalb ein
pauschaler Ansatz des Veräußerungserlöses iHv. 86% des Veräußerungserlöses gestattet
ist.

Veräußerungserlös                200.000
- 86% pauschale AK                - 172.000
Veräußerungsgewinn                28.000
ImmoESt 30%                                8.400

Wohnung:

Es handelt sich um „Neuvermögen“ (Anschaffung nach dem 31.3.2012). Die Ermittlung der
Bemessungsgrundlage erfolgt deshalb verpflichtend gemäß § 30 Abs. 3 EStG:

Veräußerungserlös          EUR 150.000
- tatsächliche AK          - EUR 300.000
Veräußerungsverlust        EUR 150.000

Ein Verlust aus privaten Grundstücksveräußerungen (hier Wohnung) ist zunächst mit
Gewinnen     aus    anderen   privaten     Grundstücksveräußerungen      (hier   Grundstück)
auszugleichen.

Führen private Grundstücksveräußerungen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 30a
Abs. 1 anwendbar ist, in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser auf 60%
zu kürzen und gleichmäßig auf das Jahr der Verlustentstehung und die folgenden vierzehn
Jahre zu verteilen und ausschließlich mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
soweit diese unter § 28 Abs. 1 Z 1 und 4 EStG fallen, auszugleichen.
Der Steuerpflichtige kann in der Steuererklärung beantragen, dass stattdessen dieser
gekürzte Verlust im Verlustentstehungsjahr mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
soweit diese unter § 28 Abs. 1 Z 1 und 4 EStG fallen, ausgeglichen wird. Diese Regelungen
gelten auch im Falle der Ausübung der Regelbesteuerungsoption (§ 30 Abs. 7 EStG).
Beispiel 4.7. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) LÖSUNG

Der Lottogewinn fällt nicht unter § 29 EStG und auch unter keine der anderen Einkunftsarten.
Der Lottogewinn ist nicht steuerbar.

Bei den Dividenden handelt es sich um Einkünfte aus der Überlassung von Kapital. Es ist der
besondere Steuersatz iHv. 27,5% anzuwenden. Die Einkünfte sind endbesteuert (durch
Abzug der depotführenden Bank, „Abgeltungswirkung“). Sie sind nicht in die ESt-Erklärung
aufzunehmen. Durch Ausübung der Regelbesteuerungsoption (§ 27a Abs. 5 EStG) ist eine
Veranlagung zum normalen Tarif möglich.

Bei den Zinsen handelt es sich um Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf welche
der besondere Steuersatz nicht anzuwenden ist (§ 27a Abs. 2 EStG). Die Zinsen sind daher
zum normalen Tarif zu veranlagen. Für die Verlustverwertung ist § 27 Abs. 8 EStG zu
beachten.

Der Verlust aus der Veräußerung des GmbH-Anteils kann nur mit den Dividenden
ausgeglichen werden. Ein horizontaler Ausgleich mit den Zinsen aus dem Privatdarlehen ist
nicht möglich. Ebenso ist auch ein vertikaler Verlustausgleich mit den Einkünften aus
selbstständiger Arbeit ausgeschlossen.

Verlustanteile aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter dürfen
nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Sie sind in Folgejahren mit
Gewinnanteilen aus derselben Beteiligung zu verrechnen.
Beispiel 4.8. Steuerrecht - Körperschaftsteuer (8 Punkte) LÖSUNG

1)     Ausschüttung:

A-GmbH: Ausschüttung ist steuerfrei (§ 10 Abs. 1 Z. 1 KStG)
B-GmbH: Die Ausschüttung ist gemäß § 94 Z. 2 EStG vom Abzug befreit, da die A-GmbH
mehr als 10% der Anteile an der B-GmbH hält.

2)     Der Veräußerungsverlust iHv. EUR 75.000 ist auf 7 Jahre zu verteilen (§ 12 Abs. 3 Z.
2 KStG), weshalb im Veräußerungsjahr 6/7 wieder hinzuzurechnen sind und in den 6
Folgejahren je 1/7 abzurechnen sind.

3)     Grundsätzlich können der Verlustabzug gem. § 18 Abs 6 EStG als Sonderausgaben
gem. § 8 Abs 4 KStG abgezogen werden, wobei die 75% Grenze zu beachten ist. In diesem
Fall ist aber der Tatbestand des Mantelkaufs nach § 8 Abs. 4 Z. 2 lit. c KStG ist, da die
Veräußerung (wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Basis) die
Voraussetzungen erfüllt: Der Geschäftsführerwechsel führt zu einer wesentlichen Änderung
der    organisatorischen   Struktur    und    die   Einstellung   bzw.    Änderung     des
Unternehmensgegenstandes stellt eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur
dar.

Das hat zur Folge, dass die Verlustvorträge der B-GmbH über EUR 30.000 untergehen und
nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
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