DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20 - Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017
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DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20 Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017
Inhaltsverzeichnis: TEIL A: DAS SIND WIR! ........................................................................................................................................... 3 UNSER LEITBILD .......................................................................................................................................................... 3 UNSER SCHULSPRENGEL UND UNSERE SCHULSTELLEN ............................................................................................... 4 SCHULSPRENGEL ................................................................................................................................................................. 4 SCHULSTELLEN .................................................................................................................................................................... 6 UNSERE ORGANISATION, GREMIEN UND DIENSTE ....................................................................................................12 ORGANIGRAMM................................................................................................................................................................ 12 SCHULLEITUNG ................................................................................................................................................................. 12 KOORDINATOREN UND ARBEITSGRUPPEN ............................................................................................................................... 12 WEITERE BEAUFTRAGUNGEN UND EINRICHTUNGEN ................................................................................................................. 13 MITBESTIMMUNGSGREMIEN ............................................................................................................................................... 14 FACHGRUPPEN .................................................................................................................................................................. 16 SCHÜLERBEFÖRDERUNG...................................................................................................................................................... 16 SCHULAUSSPEISUNG .......................................................................................................................................................... 16 UNSER PÄDAGOGISCHES VERSTÄNDNIS ....................................................................................................................17 SCHULCURRICULUM ........................................................................................................................................................... 17 STUNDENTAFELN UND STUNDENPLAN (INKL. SCHWERPUNKTZÜGE, WAHLBEREICH UND PFLICHTQUOTE) ............................................ 17 SCHULÜBERTRITTE ............................................................................................................................................................. 18 INKLUSION ....................................................................................................................................................................... 18 BIBLIOTHEK ...................................................................................................................................................................... 19 WIR UNTERSTÜTZEN UNSERE SCHÜLER .................................................................................................................................. 20 UNSER BILDUNGSANGEBOT ................................................................................................................................................. 22 SPEZIFISCHE ANGEBOTE AN DEN GRUNDSCHULEN .................................................................................................................... 25 SPEZIFISCHE ANGEBOTE AN DER MITTELSCHULE ...................................................................................................................... 29 SCHULENTWICKLUNG ................................................................................................................................................31 QUALITÄTSKONZEPT UND EVALUATION .................................................................................................................................. 31 FORTBILDUNG................................................................................................................................................................... 33 ÖFFNUNG NACH AUßEN ............................................................................................................................................34 ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN ..................................................................................................................................... 34 ZUSAMMENARBEIT MIT AUßERSCHULISCHEN INSTITUTIONEN...................................................................................................... 34 TEILNAHME AN WETTBEWERBEN .......................................................................................................................................... 35 HOMEPAGE ...................................................................................................................................................................... 36 WICHTIGE SCHULINTERNE REGELUNGEN UND BESCHLÜSSE BZW. ANLAGEN .............................................................37 UNTERRICHT UND SCHÜLER ................................................................................................................................................. 37 ORGANISATORISCHES ......................................................................................................................................................... 37 1
TEIL B: SO PLANEN UND ENTWICKELN WIR! .........................................................................................................38 UNTERRICHTSORGANISATION ...................................................................................................................................38 KLASSENBILDUNG .............................................................................................................................................................. 38 AUFSICHTSPFLICHT UND –ORGANISATION ............................................................................................................................... 38 BEREITSCHAFTSDIENST UND SUPPLENZEN ............................................................................................................................... 40 FINANZIERUNG DES SCHULBETRIEBS .........................................................................................................................41 EINSATZ DER FINANZIELLEN UND PERSONELLEN RESSOURCEN .................................................................................42 QUALITÄTSSICHERUNG UND ENTWICKLUNGSPLÄNE .................................................................................................42 TEIL C: SO HANDELN WIR! ....................................................................................................................................52 DETAILLIERTER TÄTIGKEITSPLAN DER EINZELNEN SCHULSTELLEN ..............................................................................52 STATISTIKEN ..............................................................................................................................................................52 2
Teil A: Das sind wir! Unser Leitbild Das Leitbild des Schulsprengels Latsch wurde unter direkter oder indirekter Beteiligung aller an der Schule wirkenden Erwachsenen erarbeitet und im Mai 2013 vom Schulrat beschlossen. Es stellt das Profil der Schule dar und gibt den Handlungsrahmen für das gemeinsame Zusammenleben an der Schule vor, trägt zur Klärung der Rollen bei und ist für alle verbindlich. Schüler leisten ihrem Alter und Verständnis entsprechend ihren Beitrag. Unser Handeln richtet sich nach folgenden Leitsätzen: Unsere Schule ist ein Ort des miteinander und voneinander Lernens. Alle an der Schulgemeinschaft Beteiligten übernehmen gemeinsam Verantwortung. Miteinander achten wir die Würde des Einzelnen und respektieren das Leben und die Umwelt. Die Erwachsenen tragen Initiativen mit, die der Entwicklung, Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen förderlich sind. Im Gesamtdokument des Leitbilds sind die detaillierten Indikatoren zu unseren Leitsätzen angeführt. 3
Unser Schulsprengel und unsere Schulstellen Schulsprengel Einzugsgebiet Das Einzugsgebiet des Schulsprengels Latsch sind die Gemeinden Latsch und Kastelbell/Tschars im mittleren Vinschgau, die zusammen über 7.000 Einwohner haben. Grundschulen gibt es in den Ortschaften Latsch, Goldrain, Morter, Tarsch (alle Gemeinde Latsch), Kastelbell und Tschars, die Mittelschule wird von allen Schülern gemeinsam in Latsch besucht. Lage der Mittelschule Die Mittelschule liegt zentral, etwas südwestlich vom Zentrum, in Latsch (Puintweg 1) und ist mit Bus und Bahn gut erreichbar. Im Mittelschulgebäude befinden sich der Direktionssitz und das Sekretariat des Schulsprengels Latsch (Tel. 0473-623254). Schulgeschichte der letzten Jahrzehnte Mit Beginn des Schuljahres 1971/72 wurde die Mittelschule Latsch neu errichtet, nachdem vorher die Schüler die Mittelschule in Schlanders besuchten. Die 190 Schüler der Gemeinde Latsch wurden von 19 Lehrpersonen in 9 Klassen unterrichtet, wobei ein Privatgebäude in der Marktstraße als Schulgebäude diente. Im Schuljahr 1974/75 kamen die Schüler der Gemeinde Kastelbell/Tschars, die zuvor die Mittelschule Naturns besuchten, dazu, sodass ein weiteres Privatgebäude von der Gemeindeverwaltung in der Hans- Pegger-Straße angemietet werden musste. Im Jahr 1984 wurde mit dem Bau der Mittelschule am heutigen Standort begonnen, seit dem Schuljahr 1987/88 besuchen alle Mittelschüler des Schulsprengels Latsch die Schule im Puintweg 1. Im Sommer 2016 wurde das Schulgebäude umfangreich saniert. Auch was den Bereich „Verwaltung“ betrifft, gab es in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Änderungen. So wurde, nachdem vorher die Grundschulen den Grundschulsprengeln Schlanders bzw. Naturns angehörten, im Schuljahr 1978/79 der Grundschulsprengel Latsch mit 12 Schulstellen aus drei Gemeinden neu errichtet: Gemeinde Latsch: Latsch Hauptort, St. Martin am Kofl, Tarsch, Goldrain, Morter Gemeinde Kastelbell/Tschars: Kastelbell Hauptort, Freiberg, Trumsberg, Tschars, Tomberg Gemeinde Martell: Martell Hauptort, Waldberg Die Bergschulen St. Martin, Freiberg, Trumsberg und Tomberg wurden im Laufe der Zeit aufgelassen. Die Schüler wurden bzw. werden noch heute mit Sonderdiensten bzw. mit der Seilbahn zu den Grundschulen im Tal (Latsch, Kastelbell und Tschars) gebracht. Martell Hauptort und Waldberg wurden bereits nach kurzer Zeit wiederum dem Grundschulsprengel Schlanders zugeordnet. Den Schulsprengel Latsch gibt es seit dem Schuljahr 2001/02, wo die Grundschulen des Gemeindegebiets Latsch mit der Mittelschule zusammengeschlossen wurden. Mit dem Schuljahr 2007/08 kamen noch die Grundschulen Kastelbell und Tschars dazu, die von 2001 bis 2007 zum Schulsprengel Naturns gehörten. Mit der Führung der Sprengel wurden nachstehend angeführte Direktoren betraut: Mittelschule: Dr. Walter Weiss Schuljahr 1971/72 bis Schuljahr 1981/82 Dr. Oskar Kuntner Schuljahr 1982/83 bis Schuljahr 1987/88 Dr. Helmuth Müller Schuljahr 1988/89 bis Schuljahr 1996/97 Dr. Veronika Rieder Schuljahr 1997/98 Mathias Kuppelwieser Schuljahr 1998/99 Dr. Brigitte Öttl Schuljahr 1999/00 bis Schuljahr 2003/04 Dr. Werner Altstätter Schuljahr 2004/05 bis Schuljahr 2014/15 Dr. Stefan Ganterer seit Schuljahr 2015/16 Herr Kuppelwieser war – außer im Schuljahr 1998/99 wo er Direktor war – vom Schuljahr 1971/72 bis zu seiner Pensionierung durchgehend Direktorstellvertreter. 4
Grundschule: Dir. Gurschler Rudolf Schuljahr 1963/64 bis 1966/67 Dir. Bernhard Anton Schuljahr 1967/68 Dir. Gurschler Rudolf Schuljahr 1968/69 bis 1979/80 Dr. Hermann Theiner Schuljahr 1980/81 bis 1988/89 Dir. Pichler Johann Schuljahr 1989/90 Dir. Bacher Bruno Schuljahr 1990/91 bis 1991/92 Dr. Ladurner Reinhard Schuljahr 1992/93 bis 1995/96 Dr. Folie Hubert Schuljahr 1996/97 bis 1998/99 Dr. Niederkofler Liselotte Schuljahr 1999/00 bis 2000/01 Schulhaus und Ausstattung Das Mittelschulgebäude bietet neben den Büroräumlichkeiten, den sanitären Anlagen, zehn voll ausgestatteten Klassenräumen und mehreren Ausweich- bzw. Nebenräumen noch folgende Spezialräume: den Kunstraum, den Physiksaal, den Biologieraum, den ZIB-Raum (Zentrum für Information und Beratung), den Sitzungsraum mit Multimediabildschirm, den Musikraum, zwei Technikräume, den Modellierraum sowie ein großzügiges Lehrerzimmer. In der geräumigen Aula finden Versammlungen, Feste, Theater- und Musikaufführungen sowie Ausstellungen statt. Die Bibliothek im Hause ist eine kombinierte Bibliothek, die von Schülern und Lehrkräften und der Dorfbevölkerung gleichermaßen genutzt wird. Der großzügig angelegte Schulhof besteht aus einer Grünanlage mit Teich, einem zentralen Sammelplatz und einem Bereich, der in der Pause für Bewegungsspiele genutzt wird. Der Sportunterricht findet in schulexternen Räumlichkeiten der Gemeinde, die alle nur fünf Gehminuten von der Mittelschule entfernt sind, statt. Die Dreifachturnhalle wird von der Schule verwaltet, die Nutzung des Fußballfeldes mit den Leichtathletikanlagen sowie jene des Hallenbades (Aquaforum) erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Verantwortlichen. Organisation Obwohl die Schülerzahlen in den vergangenen Jahrzehnten abgenommen haben und diese natürlich von Jahr zu Jahr schwanken, gibt es an der Mittelschule Latsch in der Regel drei Züge und somit neun Regelklassen. Die einzelnen Züge werden aktuell als Schwerpunktzüge (Sport, Mathematik/Technik, Sprache) geführt, in denen die knapp 200 Schüler von ca. 30 Lehrpersonen unterrichtet werden. 5
Schulstellen Grundschule Latsch Anschrift: Hauptstraße 59, 39021 Latsch Tel. 0473-622029 Lage: Die Grundschule Latsch liegt am östlichen Eingang des Dorfes auf der von Meran kommenden rechten Seite der Hauptstraße. In ihrer näheren Umgebung befinden sich das Wohn- und Pflegeheim, der Kindergarten, die Spitalkirche und die Kirche „Unsere Frau auf dem Bühel“. In letzterer wurde im Jahre 1992 bei Restaurierungsarbeiten der aus reinem Marmor bestehende Latscher Figurenmenhir gefunden, eine steinzeitliche Stele mit Abbildungen aus dem Leben in der Jungsteinzeit. Geschichtliches: Es ist nicht überliefert, ab welchem Zeitpunkt es in Latsch eine Schule für die Allgemeinheit gab, jedoch wird im Jahr 1535 erstmals ein Schulmeister schriftlich erwähnt. Die ältesten Schulräume befanden sich bis 1845 im heutigen Wohnhaus der Familie Schweitzer in der Kugelgasse und zusätzlich bis 1860 im Mesnerhaus. Im selben Jahr wurden die Mädchenklassen in das Spitalsgebäude verlegt, die Knabenklassen übersiedelten 1862 in das Spitalwidum. Im Herbst 1911 zogen schließlich alle vier Klassen der Volksschule in das neugebaute Schulhaus am Dorfeingang um, welches in nur eineinhalbjähriger Bauzeit fertiggestellt wurde und neben den Klassenräumen auch eine Lehrerwohnung enthielt. Im Schuljahr 1930/ 31 kam zu den bereits bestehenden vier Schulklassen noch eine fünfte Klasse dazu. Im Jahre 1969 wurde das bestehende Schulhaus erstmals durch einen kleineren Zubau erweitert. Während der großangelegten Sanierung in den Jahren 1987- 1989 wurde schließlich das Innere des Schulgebäudes neu eingeteilt. Durch einen großen Zubau an der Nordseite (Aula mit Mehrzweck) entstand eine qualitative Erweiterung. In der Zeit dieses Umbaus waren die Klassen der Grundschule in den ehemaligen Räumen der Mittelschule in der Marktstraße untergebracht. Während der Weihnachtsferien des Schuljahres 1989/ 90 übersiedelten alle Grundschulklassen in das renovierte Gebäude, welches am 28. April 1991 feierlich eingeweiht wurde. Neben den Klassen 1-5 der Grundschule Latsch sind im Kellergeschoss des Gebäudes die Gruppen des Kindergartens untergebracht. Schulhaus und Ausstattung: Der Eingang des Schulgebäudes liegt im Hochparterre. Hier befinden sich vier Klassenräume, das Lehrerzimmer, die Aula, der Kopierraum, der Schulwartraum, ein Lagerraum, sowie die Schülertoiletten und eine Lehrertoilette. Im ersten Stock befinden sich vier weitere Klassenräume, ein Computerraum, zwei Lehrmittelräume, ein Lagerraum für Putzmittel, sowie Schüler- und Lehrertoiletten. Im zweiten Obergeschoss sind weitere drei Klassenräume und Toiletten untergebracht. Auch die Küche der Schule befindet sich hier. Im Dachgeschoss der Schule liegen die Schülerbibliothek (welche auch als Fernsehraum genutzt wird), der Werkraum, ein Raum mit dem Tonbrennofen und das Archiv der Schulbücher. Alle Räume sind über zwei voneinander getrennte Treppenhäuser zu erreichen, im Bedarfsfall steht ein Lift zur Verfügung. Organisation: An der Grundschule Latsch arbeiten 15 Klassenlehrpersonen in Voll- und Teilzeit, je zwei Lehrpersonen der italienischen Sprache und des Religionsunterrichts, sowie eine Integrationslehrperson und eine Mitarbeiterin für Integration. Drei Schulwarte sorgen für die Raumpflege. 6
Grundschule Goldrain mit reformpädagogischen Ansätzen Anschrift: Tisserweg 5, 39021 Goldrain Tel. 0473-742483 Lage: Das Schulhaus von Goldrain liegt zentral neben der Staatsstraße. Es ist von den öffentlichen Verkehrsmitteln aus in 10 Minuten erreichbar. Geschichtliches: 1922 baute die Gemeinde in Schloss Goldrain beim Nordostturm zwei Stockwerke für eine gemischte Klasse aus. Nach dem zweiten Weltkrieg benötigte man einen weiteren Raum. Im Mittelraum des Südtraktes richtete man ein großes Klassenzimmer ein. Bis 1934/35 wurde die Schule zweiklassig geführt, danach dreiklassig. Von 1918 bis 1940 schwankte die Schülerzahl zwischen 65 und 120 Schülern. Die Volksschule dauerte 6 - 8 Jahre. 1972 wurde mit dem Bau der Schule am Tisserweg begonnen. Seit dem Schuljahr 1989/90 ist die Grundschule fünfklassig. Nach 30 Jahren wurde eine Sanierung des bestehenden Gebäudes notwendig. 2003 wurde die Grundschule in das Schulbautenprogramm des Landes aufgenommen. Ende März 2013 wurde mit dem Neubau, der durch einen Zwischenbau mit dem alten Schulhaus verbunden ist, begonnen. Im September 2014 wurde das neue Schulgebäude bezogen und im April 2015 eingeweiht. Schulhaus und Ausstattung: Das Schulhaus besteht aus zwei Stockwerken, in denen je eine Lernwelt, zwei Gruppenräume, eine Garderobe, WCs und verschiedene Fachräume untergebracht sind. Im Parterre befindet sich die Aula für gemeinsame Feiern und Präsentationen, in der zur Zeit auch der Sportunterricht stattfindet. Die zwei Stockwerke sind durch ein Treppenhaus innerhalb des Gebäudes und im Zwischenbau verbunden. Das Lehrerzimmer findet man im 1. Stock. Der Haupteingang ist an der Westseite und verbindet das alte Schulhaus mit dem neuen. Die Öffentliche Bibliothek, kombiniert mit der Schulbibliothek, ist im Souterrain des alten Schulgebäudes angesiedelt. Der Raum für die Mensa wurde im 1. Stock im alten Schulhaus eingerichtet. Organisation: Die Grundschule Goldrain ist eine Schule mit reformpädagogischen Ansätzen. Wir orientieren uns an den Konzepten von Peter Petersen, Celestín Freinet, Maria Montessori, den neuen Erkenntnissen der Wissenschaft und aktuellen Erziehungszielen. Die Schule ist fünfklassig und ist derzeit in 4 altersgemischten Stammgruppen organisiert (Link zum Schulkonzept). 7
Grundschule Morter Anschrift: Nibelungenstraße 32, 39021 Latsch Tel. 0473-742484 Lage: Die Grundschule Morter befindet sich im Ortskern gegenüber der Kirche. Geschichtliches: Laut der Schulchronik von Morter war bereits im 18. Jahrhundert eine einklassige Schule im Widum untergebracht. Ab 1921 kam eine weitere Klasse im Mesnerhaus dazu. Ab diesem Zeitpunkt war ein eigenes Schulhaus für den Ort vorgesehen. Dieses wurde schließlich 1950 erbaut. Im Schuljahr 1962/63 besuchten 89 Kinder – bisher die höchste Schülerzahl – die Schule. Nachdem das Schulhaus nicht mehr den Anforderungen entsprach, wurde es 1999 abgerissen und an fast gleicher Stelle neu erbaut. Während der Umbauzeit wurde die Schule im Widum untergebracht. Bereits zwei Jahre später konnte das neue Schulhaus bezogen werden. Am 01.Juni 2002 erfolgte die offizielle Einweihungsfeier. Schulhaus und Ausstattung: Seit dem Umbau 1999 – 2001 besteht das Schulgebäude aus zwei Stockwerken mit fünf Klassenräumen. Im Gebäude befinden sich im Kellergeschoss sowohl die Turnhalle, als auch das Probelokal der Musikkappelle Morter. Die Turnhalle wird auch von Sportgruppen und Vereinen der Gemeinde genutzt. Außerdem ist die öffentliche Bibliothek im Schulhaus untergebracht. Zudem verfügt die Schule über einen Computerraum, eine Küche und einen Werkraum. Organisation: Wir sind eine niederorganisierte Schule und die Klassen werden je nach Größen und Bedürfnissen zusammengesetzt. Um den Ansprüchen unserer Schüler/Innen gerecht zu werden, arbeiten wir mit Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen. Zudem sind verschiedene offene Lernformen ein fester Bestandteil des Unterrichts. Aufgrund der Situation an unserer Schule ist selbstverantwortliches Lernen und Handeln eine wichtige Zielkompetenz. Die Umsetzung des Sprachenkonzeptes unseres Schulsprengels ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Lehrtätigkeit. 8
Grundschule Tarsch Anschrift: Schulweg 11, 39021 Latsch Tel. 0473-622031 Lage: Die Grundschule Tarsch befindet sind im Zentrum des Dorfes, östlich von der Pfarrkirche gelegen. Man erreicht das Schulhaus über den Schulweg oder über einen Treppenzugang vom Buschenplatz aus. Geschichtliches: In der allgemeinen Chronik über Tarsch von Hochw. Franz Schönegger heißt es: „Die erste Schulstube war in Pfatsch, Kuperionshaus N. 6, die zweite Schulstufe beim Angerer Hiasl. Ein Schulhaus wurde 1810 und 1811 gebaut, unter Königl. – bayerischer Regierung. Dieses Schulhaus wurde benützt bis 1914, in welchem Jahr das neue Schulhaus gebaut wurde. Die alte Schulstube wurde 1923 restauriert und neu hergestellt, für eine zweite Klasse und für die Wohnung einer zweiten Lehrkraft. – In den folgenden Jahrzehnten wurde im Schulhaus innen mehrmals, den Erfordernissen entsprechend umgebaut. Dabei wurden die beiden Lehrerwohnungen aufgelassen. Der größte Umbau erfolgte 1980. Da bekam das Schulhaus zwei größere und drei kleinere Klassenräume sowie einen Turnraum. Am 01. 06. 2010 begann die bisher letzte Sanierung. Beim Umbau wurde Wert darauf gelegt, den Charakter des Gebäudes zu erhalten. Rechtzeitig zum Schulbeginn im Herbst 2010 konnten die Schüler in ihre gründlich sanierte Schule einziehen. Dies wurde am Samstag, den 27. 11. 2010 im Vereinshaus von Tarsch gefeiert. Schulhaus und Ausstattung: Seit dieser Sanierung besteht das Schulhaus aus 4 Stockwerken: im Kellergeschoss befinden sich der Bewegungsraum sowie die Heizungsanlage; im Erdgeschoss befinden sich 2 Klassenräume – welche durch eine Schiebetür miteinander verbunden werden können sowie eine Computerecke und sanitäre Anlagen; auch der 1. Stock ist gleich eingeteilt, zudem befindet sich hier das Lehrerzimmer; im Dachgeschoss befinden sich ein großer Allzweckraum, Computerecke und WCs. Das Mobiliar wurde teilweise übernommen und mit neuen flexiblen Ablagesystemen ergänzt. Organisation: Wir sind eine niederorganisierte Schule und die Klassen werden je nach Bedürfnissen und Anforderungen zusammengelegt. Wir arbeiten unter anderem nach reformpädagogischem Ansätzen – mit Wochenplänen bzw. individuellen Lernplänen; die Schüler evaluieren sich wöchentlich und ein selbstverantwortliches Handeln und Lernen wird gefördert. Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Unterricht stellen das Sprachen lernen und die Förderung der Mehrsprachigkeit dar. 9
Grundschule Kastelbell Anschrift: Dorfplatz 3, 39020 Kastelbell Tel. 0473-624445 Lage: Das Schulhaus liegt zentral neben dem Rathaus. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch der Kindergarten Kastelbell. Das Gebäude ist sowohl über den Dorfplatz als auch über den Schlossweg zu erreichen. Geschichtliches: Das Schulgebäude am jetzigen Standort wurde zusammen mit einem Kindergartengebäude im Jahre 1962 als 4klassiges Schulgebäude errichtet. Schon bald zeigte sich, dass das Gebäude zu klein war und in den achtziger Jahren mussten einige Klassen außerhalb des Schulgebäudes im naheliegenden Gemeindehaus untergebracht werden. So wurde seitens der Gemeindeverwaltung auf massiven Druck der Schülereltern eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes in die Wege geleitet. Zeitgleich mit dem Beginn der Planungsarbeiten des neuen Schulgebäudes wurde das Gesetz zur Grundschulreform erlassen und somit konnten die Ideen und Vorstellungen bezüglich Räumlichkeiten und zukünftiger Organisation des Unterrichts, gerade in Bezug auf den neu eingeführten Teamunterricht, in die Planung mit eingebaut werden. Da es das erste Grundschulgebäude Südtirols war, das aufgrund dieser neuen Möglichkeiten geplant war und man noch keine Vergleichswerte landesweit hatte, wurde das recht großzügig angelegte Projekt von der Landesschulbaukommission nur geringfügig gekürzt und somit konnte im Jahre 1996 nach dreijährigen Umbauarbeiten das neue Schulgebäude mit seinem großzügigen Raumangebot bezogen werden. Schulhaus und Ausstattung: Das Gebäude verfügt über fünf große Klassenräume und genügend Ausweich- und Spezialräume sowie ein Lehrerzimmer, eine große Turnhalle und einen abwechslungsreichen Pausenhof. Zu unseren Spezialräumen können wir einen Medienraum, einen Zeichenraum, einen Werkraum, einen Naturkunderaum, einen Computerraum und eine Küche zählen. Dieses Lernumfeld mit dem großzügigen Raumangebot erleichtert es uns wesentlich in unserem Unterricht auch offene Lernformen zu praktizieren. Sämtliche Räume stehen in der Unterrichtszeit für Kleingruppen oder auch für Partner- oder Einzelarbeiten zur Verfügung. Organisation: Die Grundschule Kastelbell ist fünfklassig organisiert. 10
Grundschule Tschars Anschrift: Klostergasse 5, 39020 Tschars Tel. 0473-624444 Lage: Die Grundschule liegt etwas außerhalb des Dorfzentrums von Tschars, wenige Meter von der Pfarrkirche “St. Martin” entfernt. Geschichtliches: Früher war die Schule im Mesnerguet neben der Kirche untergebracht. 1861, nach der Auflassung des Klosters Allerengelberg in Karthaus, kaufte die Gemeinde das Klosterhaus. Es diente zunächst als billige Wohnstätte für arme Menschen. Im Jahre 1884 wurden im Haus zwei Klassen untergebracht. Später wurde eine weitere Klasse eingerichtet. Die Armen mussten schließlich weichen. In der darauffolgenden Zeit wurde der Klosterkeller sowohl für schulische als auch außerschulische Tätigkeiten genutzt. Im Jahre 1985 wurde das ehemalige Klosterhaus das letzte Mal umfassend renoviert und erhielt seine heutige Form. Schulhaus und Ausstattung: Das Schulgebäude bietet fünf Klassenräume, einen Computerraum, ein Lehrerzimmer, einen Lehrmittelraum, eine Lehrerbibliothek, einen großen Dachboden, welcher für verschiedenste Aktivitäten genutzt wird, sowie eine Turnhalle mit angrenzendem Geräteraum. Der Pausenhof lässt den Kindern Platz zum Toben und Spielen. An schönen Tagen wird der Pausenhof auch während der Turnstunden genutzt. Organisation: Die Grundschule ist fünfklassig organisiert. In den musischen Fächern (Musik, Kunst und Technik, Bewegung und Sport) ist die Schule allerdings bestrebt, Klassen zusammenzulegen, um stufenübergreifendes Lernen zu fördern. 11
Unsere Organisation, Gremien und Dienste Organigramm Im Organigramm werden die Aufgabenverteilung und organisatorischen Einheiten an unserem Schulsprengel grafisch dargestellt. Während in Teil C dieses Dreijahresplans die personellen Besetzungen in Tabellen festgehalten sind, erfolgt zur Zeit die grafische Überarbeitung der bisherigen veralteten Darstellung und wird sobald wie möglich veröffentlicht. Sekretariat Im Sekretariat des Schulsprengels Latsch sind aktuell zwei Schulsekretärinnen und fünf Sekretariatsassistentinnen beschäftigt. Aufgrund der kürzlich erfolgten personellen Änderungen wird die Aufgabenverteilung neu geregelt. Aus diesem Grund wird dieser Teil des Dokuments zur Zeit überarbeitet und sobald wie möglichst definitiv veröffentlicht. Schulleitung Schulführungskraft (Direktor) und Direktorstellvertreter Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter der Körperschaft „Schule“ und ist für die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Er ist Vorgesetzter des Personals, pflegt die Beziehungen zu den Gewerkschaften und gewährleistet eine einheitliche Führung. Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Bildungsqualität und fördert die Ausübung des Bildungsrechts der Schüler und der Lehrfreiheit. Unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse und ist für den bestmöglichen Einsatz der Ressourcen verantwortlich. Der Vizedirektor wird von der Schulführungskraft ernannt. Er ist in Abwesenheit des Direktors dessen gesetzliche Vertretung und übernimmt in dieser Rolle alle Befugnisse und Verpflichtungen. Zudem können an ihn Bereiche delegiert werden, in denen er autonom Entscheidungen trifft. Direktionsrat Der Direktionsrat setzt sich aus Direktor, Direktorstellvertreter, weiteren Vertretern der Mittelschule und den Schulstellenleitern zusammen. Er berät über die organisatorischen Abläufe und die didaktische Tätigkeit im Schulsprengel Latsch. Der Direktionsrat kann sich auch schulstufenspezifisch treffen. Der Direktor bestimmt auf Grund seiner autonomen Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse die Mitarbeiter selbst (LKV, LG 12/2000), wobei er allen Lehrpersonen die Möglichkeit gibt, sich zu bewerben. Schulstellenleiter Die Schulstellenleiter organisieren die Abläufe an den Schulstellen und sorgen für den Informationsaustausch zwischen Direktion, Schulstellen und allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Sie organisieren die Ersetzung abwesender Lehrpersonen in unvorhergesehenen Fällen (in der Grundschule), verwahren die Lehrmittel sowie das technische und wissenschaftliche Material, pflegen die Beziehungen zu den örtlichen Behörden und führen eventuell weitere Tätigkeiten aus, die vom Schuldirektor an sie delegiert werden. Sie leiten die Sitzungen auf Schulstellenebene bei Abwesenheit des Schuldirektors. Die Schulstellenleiter treffen sich periodisch, um organisatorische und didaktische Aspekte der einzelnen Schulstellen zu besprechen. Koordinatoren und Arbeitsgruppen Der Direktor ernennt für wichtige Bereiche Koordinatoren, um die Umsetzung des Dreijahresplans zu garantieren. Die Koordinatoren leiten die Arbeitsgruppen des jeweiligen Bereichs, berufen Sitzungen ein und koordinieren die entsprechenden Arbeiten, pflegen den Informationsfluss zwischen der Arbeitsgruppe 12
und den Mitgliedern der Schulgemeinschaft und sorgen für eine angemessene Evaluation der Tätigkeiten sowie für einen transparenten Ergebnisbericht. Die Arbeitsgruppen erledigen sowohl organisatorische als auch didaktische Aufgaben. Sie können intern an jeder Schulstelle, aber auch schulstellen- und schulstufenübergreifend gebildet werden und werden vom Direktor, vom Koordinator oder von einem Schulleiter geleitet. Weitere Beauftragungen und Einrichtungen Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission setzt sich aus zwei Elternvertretern der jeweiligen Schulstufe, und zwei Lehrervertretern je Schulstufe und der Schulführungskraft zusammen. Den Vorsitz führt ein Elternvertreter. Die Schlichtungskommission wird einberufen, wenn Eltern gegen eine Disziplinarmaßnahme der Schule Einspruch erheben. Die verhängte Disziplinarmaßnahme kann im Einvernehmen zwischen den Parteien bestätigt, reduziert oder umgewandelt werden. Ist eine erfolgreiche Schlichtung nicht möglich, entscheidet die Schlichtungskommission über die Maßnahmen. Dienstbewertungskomitee Das Dienstbewertungskomitee gibt ein Gutachten zu dem von Lehrpersonen im Berufsbildungs- und Probejahr geleisteten Dienst ab. Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens nimmt die Schulführungskraft die Bewertung des Dienstes vor. Außerdem gibt das Dienstbewertungskomitee ein Gutachten immer dann ab, wenn die betroffene Lehrperson darum ersucht. Das Komitee bleibt drei Jahre im Amt. Ihm gehören drei Lehrpersonen als effektive Mitglieder und drei Lehrpersonen als Ersatzmitglieder an. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft. Die Mitglieder des Komitees werden vom Lehrerkollegium gewählt. EGV (Einheitliche Gewerkschaftsvertretung) Die EGV ist ein Vertrags- und Verhandlungspartner an der Schule, dessen Vertreter aus dem Lehrerkollegium gewählt werden; eine Person pro Schulstufe. Sie verhandelt mit der Schulführungskraft die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämie. Zudem ist es die Aufgabe des Direktors, die EGV über die Verplanung der Geldmittel für Zusatztätigkeiten an der Schule zu informieren. Notfalleinsatzgruppe Die Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe sind von der Schulführungskraft ernannte Bedienstete, welche für die Verwirklichung der Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen, mit der Evakuierung aller Personen bei schwerer und unmittelbarer Gefahr, mit der Rettung und der Erste-Hilfe-Leistung oder mit dem Einsatz in anderen Notfällen beauftragt sind. Die Mitglieder der genannten Aufgabenbereiche nehmen an den notwendigen Fortbildungen teil, die vom Arbeitgeber regelmäßig organisiert werden. Die Bediensteten dürfen nicht ohne triftigen Grund die Ernennung ablehnen. Die Ernennung zum Mitglied der NFEG erfolgt jährlich. In Bezug auf Notsituationen haben die Mitglieder folgende Aufgaben: erste Bewertung der gemeldeten Notsituation Alarmierung, Auslösen des akustischen Signals und Notruf den Helfern die notwendigen Informationen liefern den Verletzten Erste Hilfe leisten die Räumungsordnung in Zusammenarbeit mit dem Team erstellen und allen Beschäftigten im Gebäude zur Kenntnis bringen die jährliche Brandschutzübung organisieren die Räumung, der im Gebäude anwesenden Personen, koordinieren und leiten überprüfen, dass alle Räume des eigenen Stockwerks geräumt wurden, Brandschutztüren schließen dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen eine angemessene Fürsorge erhalten erfüllen alle weiteren Aufgaben, welche in der Räumungsordnung der Schule vorgesehen sind. 13
Arbeitsschutzbeauftragte Der Arbeitsschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber eingesetzte und mit geeigneten Voraussetzungen ausgestattete Person. Sie ist die rechte Hand des Arbeitgebers und Teil der Dienststelle für Arbeitsschutz. Durch die umfangreichen Zuständigkeiten des Arbeitsschutzbeauftragten sollen unter anderem eine „gesunde“ Arbeitsumgebung und die Gesundheit der Mitarbeiter garantiert und Arbeitsunfälle vermieden werden (detaillierte Zuständigkeiten Arbeitsschutzbeauftragte). Mitbestimmungsgremien Schulrat Die Aufgabe des Schulrates ist die allgemeine Organisation und Planung des Schulbetriebes bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums und der Klassenräte. Er bestimmt das Stundenplanmodell für die Schüler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und passt den Schulkalender an örtliche Gegebenheiten bzw. besondere Aktivitäten an. Weiters genehmigt er den Haushaltsvoranschlag, die Jahresabschlussrechnung, den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Dreijahresplan und den Tätigkeitsplan sowie entsprechende einzuhaltende Kriterien. Zudem hat der Schulrat noch folgende Zuständigkeiten: Er verabschiedet die interne Dienst- und Schulordnung. Er legt Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens und der Verwendung der Geldmittel fest. Er legt Kriterien für die Bildung der Klassen fest. Er legt Richtlinien für das Arbeitsprogramm des Elternrates fest und beschließt deren Arbeitsprogramm in finanzieller Hinsicht. Er setzt Beiträge zu Lasten der Schüler fest. Er bestimmt die schulinterne Wahlordnung. Er genehmigt den Jahresbericht über den Schulbetrieb. Er setzt die Höhe des Fonds für den Ökonomatsdienst fest. Er entscheidet über Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien. Er beschließt Kriterien und Grenzen für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten der Schulführungskraft (Liefer- und Dienstleistungsverträge, Sponsorverträge, etc.). Der Schulrat wird für drei Jahre gewählt und setzt sich folgendermaßen zusammen: 6 Lehrervertreter (davon 1 Vertreter der zweiten Sprache) Grund- und Mittelschule: 6 Elternvertreter (einer davon führt den Vorsitz) Schulsekretär (vertritt zugleich die Interessen des Verwaltungspersonals der Schule) Schulführungskraft Mit beratender Funktion können auch Fachleute mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen Aufgaben sowie Berufsberater im Bereich Schule an den Sitzungen des Schulrates teilnehmen. Der Vorsitzende des Elternrates sowie der Vertreter der Schule im Landesbeirat der Eltern werden zu den Sitzungen des Schulrates eingeladen und können mit beratender Funktion daran teilnehmen. Auch die Mitglieder des Kontrollorgans können an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. In den Schulsprengeln muss die Vertretung jeder Schulstufe und jedes Schultyps gewährleistet sein. Alle Elternvertreter im Schulrat sind für die gesamte Amtsdauer mit gleichen Rechten und Pflichten Mitglieder des Elternrates. Lehrerkollegium Das Lehrerkollegium setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die an der Schule Dienst leisten. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft. An den Sitzungen können auch die Mitarbeiter für Integration sowie der Vorsitzende des Schulrates und des Elternrates ohne Stimmrecht teilnehmen. 14
Das Lehrerkollegium fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, beschließt auf Vorschlag der Schulführungskraft den eigenen Jahrestätigkeitsplan, evaluiert periodisch den gesamten Ablauf der Unterrichtstätigkeit und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Schulbetriebes vor, trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel, plant und beschließt Fortbildungsinitiativen, arbeitet nach den vom Schulrat erlassenen allgemeinen Richtlinien und nach Anhören der Vorschläge der Elternräte oder Elternversammlungen den Entwurf für den Dreijahresplan aus und legt ihn dem Schulrat vor, legt im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die Modalitäten und Kriterien der Schülerbewertung fest. Elternrat Der Elternrat setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern des Sprengels zusammen. Aus seiner Mitte werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter sowie der Delegierte im Landesbeirat der Eltern gewählt. Der Elternrat ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Neu gewählte Elternvertreter in den Klassenräten sind für drei Schuljahre im Amt, sofern ihr Kind innerhalb derselben Schulstufe bleibt. Der Elternrat erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes, macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus" und kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen. Er erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden. Im Sinne einer zielgerichteten und effizienten Arbeitsweise kann der Elternrat ein Führungsgremium wählen. Klassenrat Dem Klassenrat gehören alle Lehrpersonen einer Klasse, einschließlich Integrationslehrpersonen, Mitarbeiter für Integration, Sprachenlehrpersonen der Schüler mit Migrationshintergrund und die Schulführungskraft an. Die Mitarbeiter für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft, dessen Stellvertreter oder eine von ihr beauftragte Lehrperson der Klasse, meist der Klassenvorstand. Weiters gehören dem Klassenrat auch zwei Elternvertreter an. Die Elternvertreter sind für drei Schuljahre im Amt, sofern ihre Kinder innerhalb derselben Schulstufe bleiben. Wenn Mitglieder ausscheiden und in den Wählerlisten keine nachrückenden Elternvertreter aufscheinen, findet für die fehlenden Mitglieder eine neue Wahl statt. Aufgaben des Klassenrates mit Elternvertretern Der Klassenrat mit Elternvertretern arbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit aus und fördert und vertieft Kontakte zwischen Lehrpersonen und Eltern. Weiters ergreift er Disziplinarmaßnahmen gegenüber Schülern laut Disziplinarordnung der Schule. Der Klassenrat ist laut Schülercharta für den Ausschluss aus der Schulgemeinschaft zuständig. Aufgaben des Klassenrates ohne Elternvertreter Der Klassenrat ohne Elternvertreter erstellt in gemeinsamer Beratung den Jahresarbeits- und Erziehungsplan (Klassensituation, Ausgangslage, Erziehungsziele, Bewertungskriterien) und die individuelle Ausgangslage der Schüler. Im Klassenrat erfolgt die Koordinierung der Lernziele und Methoden, es werden gezielte Fördermaßnahmen für Schüler mit Lernrückstand oder Lernschwierigkeiten sowie für begabte Schüler besprochen. Der Klassenrat verfasst außerdem den individuellen Bildungsplan (IBP) der Integrationsschüler und den persönlichen Lernplan (PLP) für die Schüler mit zeitweiligen besonderen Bedürfnissen. Der Klassenrat koordiniert die Unterrichtstätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit. Weiters ist der Klassenrat verantwortlich für den kontinuierlichen Austausch mit den Eltern, um Informationen über 15
die Lernbedingungen einzuholen und um die Eltern regelmäßig über den Lern– und Erziehungsprozess zu informieren. Die Beratung und Ergebnisse werden im Planungsordner der einzelnen Klassen bzw. in den persönlichen Registern der Lehrpersonen festgehalten. Die Eltern haben das Recht, auf Anfrage in alle Amtsschriften ihr Kind betreffend Einsicht zu nehmen. Bewertungskonferenzen: An den Bewertungskonferenzen nehmen die Schulführungskraft und alle Lehrkräfte der Klasse teil. Es handelt sich um ein Kollegialorgan, das zwingend vollständig sein muss (collegium perfectum), d.h. die Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Ist ein Mitglied verhindert, muss es ersetzt werden, damit allfällige Beschlüsse gültig sind. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Fachgruppen In den Fachgruppen findet die didaktische Planung auf Schulstellen- und Sprengelebene statt. Die Fachgruppe erstellt die curriculare Planung, sowie facheigene Hilfsmittel zur Umsetzung der Lerneinheiten und zur Erreichung der damit verfolgten Lernziele. Sie vereinbart die Vorgehensweise und die Instrumente zur Überprüfung der erreichten Lernziele. Sie definiert die inhaltlichen Schwerpunkte des Faches und die Kriterien für eine möglichst objektive Bewertung und stimmt sie untereinander ab. Die Fachgruppe macht Vorschläge für die Anschaffung geeigneter Lehrmittel, gibt Anregungen zur Lehrerfortbildung, macht Vorschläge für Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen. In den horizontalen Fachgruppen treffen sich Lehrpersonen derselben Klassenstufe, um vor allem didaktische Vorgangsweisen zu besprechen, sowie Unterrichtsmaterialien und Methoden auszutauschen. Die vertikalen Fachgruppen setzen sich aus Lehrpersonen der verschiedenen Klassenstufen zusammen. Dabei finden auch Treffen zwischen den beiden Schulstufen statt. Schülerbeförderung Die Schülerbeförderung wurde und wird von der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Schulfürsorge bzw. dem Amt für Personennahverkehr koordiniert. Schüler werden mit den Sondertransporten von den Berghöfen zu den Grundschulen bzw. zu den Schülerbussen gebracht, welche die Schüler zur Mittelschule bringen. Schüler von St. Martin am Kofl benutzen die Seilbahn. Schulausspeisung Alle Schüler haben ein Anrecht den Mensadienst zu nutzen, wenn am Nachmittag eine unterrichtsbegleitende Tätigkeit stattfindet. Die jeweilige Gemeinde organisiert den Mensadienst und somit auch den Ort der Ausspeisung. Die Begleitung der Schüler wird durch Lehrpersonen gewährleistet. 16
Unser pädagogisches Verständnis Schulcurriculum Die Rahmenrichtlinien des Landes (Beschluss der Landesregierung Nr. 81, vom 19. Jänner 2009) bilden den verbindlichen Bezugsrahmen für die Erstellung des Curriculums. Die Schule plant auf der Grundlage der vorgegebenen Kompetenzziele ihre didaktischen Tätigkeiten. Sie ergänzt das Grundcurriculum durch weitere Angebote und gestaltet damit ihr eigenes Bildungsprofil. Das Schulcurriculum bildet einen zentralen Bestandteil des Dreijahresplans und gliedert sich folgendermaßen: Die fächerübergreifenden Lernbereiche Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft Kommunikations- und Informationstechnologie Sprachlich-künstlerisch-expressiver Bereich Deutsch Italienisch Zweite Sprache Englisch Musik Kunst Bewegung und Sport Geschichtlich-geographisch-sozial-religiöser Bereich Geschichte Geographie Katholische Religion Mathematisch-naturwissenschaftlich-technologischer Bereich Mathematik Naturwissenschaften Technik Wahlpflichtbereich/ Projektwochen Wahlbereich Stundentafeln und Stundenplan (inkl. Schwerpunktzüge, Wahlbereich und Pflichtquote) Die bereits erwähnten Rahmenrichtlinien des Landes geben, sowohl für die Grundschule als auch für die Mittelschule, einen verbindlichen Rahmen vor. So haben die Kinder der 1. Grundschule mindestens 850 Stunden Unterricht, jene der 2. bis 5. Klassen 918 Stunden (inkl. mind. 68 Stunden Pflichtquote, über welche die Schule entscheidet) und die Mittelschüler 986 Stunden (wiederum inkl. Pflichtquote). Auch für jedes Fach ist eine Mindeststundenanzahl vorgegeben, welche jedoch innerhalb der fünf Grundschul- bzw. der drei Mittelschuljahre flexibel aufgeteilt werden können. Auch eine eventuelle Kürzung der Stunden der einzelnen Fächer um maximal 20% liegt in der Entscheidungskompetenz der Schule. Auf Basis der verbindlichen Vorgaben des Landes und des zur Verfügung stehenden Handlungsspielraumes hat sich der Schulsprengel Latsch, nach ausführlichen Diskussionen im Schulrat und im Lehrerkollegium für die derzeit gültigen Modelle und Stundentafeln entschieden. Grundschule: Stundentafel, Organisation der Pflichtquote und Stundenplan Mittelschule: Stundentafel (1 Einheit = 10 Minuten), Auswahlkriterien Schwerpunktzüge und Stundenplan 17
Schulübertritte Auf die erzieherische und didaktische Kontinuität zwischen den einzelnen Schulstufen wird großer Wert gelegt. Um diese Übertritte bestmöglich zu gestalten, sind je nach Schulstufe verschiedene Aktivitäten vorgesehen. Übertritt Kindergarten – Grundschule Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen planen bei einem gemeinsamen Gespräch Aktivitäten und verschiedene Treffen, welche gemeinsam durchgeführt werden. Die Kinder, die im darauffolgenden Jahr eingeschult werden, sollen einen Einblick in den Schulalltag bekommen. Daher werden sie zu Bastel- und Lesestunden, Sport – und Spielstunden oder auch Festen, Feiern oder Filmvorführungen eingeladen. Dabei können sie das Schulhaus besichtigen. Am Ende des Schuljahres findet ein Treffen zwischen Erzieherinnen und Lehrpersonen statt, bei welchem wichtige Informationen ausgetauscht werden, die für die Arbeit in der Schule hilfreich sein können. Dadurch können eventuelle Fördermaßnahmen gezielt geplant und durchgeführt werden. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen wird über individuelle Betreuung, eventuelle klinische Befunde und wichtige Informationen gesprochen. Die Eltern der Einschulenden werden vor Unterrichtsbeginn von den Lehrpersonen zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Kindergartenkinder können mit ihren Eltern zu Hospitationen in die Schule kommen. Übertritt Grundschule – Mittelschule Alle Schüler der 5. Klassen der Grundschulen werden zu einem Besuch in die Mittelschule eingeladen. Dabei gewinnen die Schüler Einblick in den Schulalltag. Sie können ihr zukünftiges Schulhaus erkunden und dabei auch alle Spezialräume (Biologieraum, Werkraum, Kunstraum, …) besichtigen. Im Frühjahr finden Übertrittsgespräche für Schüler mit besonderen Bedürfnissen statt. Dabei treffen sich alle Lehrpersonen der jeweiligen 5. Klassen mit den Integrationslehrern der Mittelschule. Es wird ausführlich über jedes Kind gesprochen und ein detailliertes Protokoll verfasst. So können anzusetzende Fördermaßnahmen und die Einteilung der 1. Klassen geplant werden. Für Schüler mit einer Diagnose laut Gesetz 104/92 wird langfristig geplant. An den Übertrittsgesprächen beteiligen sich der Direktor, die Lehrpersonen der Grund- und Mittelschule und gegebenenfalls auch die Eltern, sowie die Mitarbeiter für Integration. Die genauen Informationen und die Weitergabe von Planungsinstrumenten sollen hier besonders die erzieherische und didaktische Kontinuität gewährleisten. Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Schülereltern der 1. Klassen zu einem Treffen eingeladen, um ihnen Informationen zur Mittelschule zu geben. Dabei wird auf die allgemeine Organisation des Schulalltages der Mittelschule eingegangen. Inklusion Dem Schulsprengel Latsch ist es ein Anliegen, dass jeder im Rahmen seiner Bedürfnisse arbeiten darf bzw. kann und in der Erreichung seiner Ziele bestmöglich begleitet und unterstützt wird. Wir legen dabei Wert darauf, dass mit den verschiedensten Institutionen, wie z. B. den Sozialdiensten, der Sozialgenossenschaft, den Sanitätsbetrieben, sowie dem Schulamt und dem BIB und dem Elternhaus zusammengearbeitet wird. Im Sinne einer gemeinsamen Umsetzung von möglichen Zielen werden diese klar gesetzt und Maßnahmen sinnvoll geplant. Aufgrund der bestehenden Landesgesetze 104/92 und 170/2010 (Erklärungen der Fachstelle für Inklusion) versuchen wir inklusiven und integrativen Unterricht zu gestalten, indem wir: Schüler, die große Schwierigkeiten aufweisen, mit Einverständnis der Eltern abklären lassen und so feststellen, ob ihnen besondere Maßnahmen zuteil werden sollen; Schüler, die soziale Problematiken aufweisen und dadurch offensichtliche Beeinträchtigungen erleiden, dem Sozialsprengel melden und die Problematik des Kindes und die Behandlung desselben an geeignete, zuständige Dienste weiterleiten; 18
an der Mittelschule ein Zentrum für Information und Beratung führen, an das sich Schüler, Lehrer und Eltern mit ihren Problemen und Krisen jederzeit wenden können; die vorhandenen Ressourcen von Zeit, Lehrpersonal, Stundenplan, Räumen bestmöglich planen und einsetzen, um auf individuelle Bedürfnisse eingehen zu können; für Schüler mit besonderen Bedürfnissen (Gesetz 104 und 170, sowie Kinder in besonderen (Not- Situationen), aber auch Kinder mit Migrationshintergrund (Entscheidung des Klassenrates) jährlich einen individuellen Bildungsplan (IBP) bzw. einen persönlichen Lernplan (PLP) schreiben, der mit dem Elternhaus abgesprochen wird und auch während des Jahres den Ansprüchen und Bedürfnissen angepasst werden kann. Er dient als Grundlage, um ausgehend von der Ist-Situation, die anzustrebenden Ziele und geeignete Maßnahmen, die im Falle einer Abschlussklasse auch bei der Prüfung zur Anwendung kommen können, zu setzen; für Integrationsschüler laut Gesetz 104, die in Abschlussklassen sind, anlässlich des Überganges ein funktionelles Entwicklungsprofil (FEP) erstellen, das die Situation des Schülers abschließend noch einmal erhebt und auf Stärken und Schwächen und mögliche Hilfsmaßnahmen hinweist, die den Übergang an eine weiterführende Schule erleichtern und regeln sollen; in regelmäßigen Abständen Lehrpersonen, und insbesondere Integrationslehrpersonen, zu Fortbildungen schicken, um unser Verständnis von Bildungs- und Integrationsmaßnahmen zu erweitern und gut umzusetzen; teamorientierte Unterrichtsmethoden in unseren Unterricht einbauen, die durch das kooperative Modell geeignet sind Schwächen und Stärken unserer Schüler, sowie die Sozialkompetenz zu fördern bzw. auszugleichen; um Unterstützungen ansuchen, und gegebenenfalls Mitarbeiter für Integration anfordern. Der Auftrag zur Inklusion und Integration kann nur gelingen, wenn alle Lehrpersonen sich dieser Aufgabe widmen und sich mitverantwortlich zeigen. Bibliothek Informations- und Wissenszentrum Die Schulbibliothek ist vorrangig ein Informationszentrum für die Schule. Sie sind ein wertvolles Arbeitsinstrument schulischen Lehrens und Lernens. Schüler und Lehrpersonen finden in ihr verschiedene Informationen unter Einbeziehung und Anwendung der diversen zur Verfügung stehenden Medien, wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Archivmaterial, CD-Rom, Dias, Filme und audiovisuelle Medien. Der Zugang zur Bibliothek muss daher jedem Schüler ermöglicht werden. Lesezentrum Die Bibliothek bietet für die Schüler einen Freiraum, wo sie über ein reichhaltiges Angebot aktueller Kinder- und Jugendliteratur verfügen können. Ziel der Schulbibliothek ist die Leseförderung. Lesen können, heißt lernen können. Lesekompetenz ist Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und für Medien- und Informationskompetenz. Schulbibliotheken sind pädagogische "Werkstätten", in denen gelesen und geschrieben wird, in denen miteinander und voneinander gelernt wird, in denen recherchiert und präsentiert wird. Schwerpunkte dazu sind: Einführung in die Bibliothek Leseförderung (Aktionen – auch für leseschwache Schüler, gemeinsame Lese-Erlebnisse schaffen) Recherchieren und Informationsentnahme Arbeits-, Lese- und Lerntechniken erwerben und vertiefen Leseanimation: Wecken von Neugierde und Interesse am Lesen von Kinder- und Jugendbüchern durch verschiedenen Aktionen und Methoden intensiver Austausch über Bücher, Themen und Geschichten bzw. Weitergabe persönlicher Leseerfahrungen an Mitschüler; Spaß am Lesen. 19
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