DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20 - Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017

 
WEITER LESEN
DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20 - Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017
DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH
      SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20

     Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017
DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20 - Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017
Inhaltsverzeichnis:
TEIL A:        DAS SIND WIR! ........................................................................................................................................... 3

UNSER LEITBILD .......................................................................................................................................................... 3

UNSER SCHULSPRENGEL UND UNSERE SCHULSTELLEN ............................................................................................... 4

   SCHULSPRENGEL ................................................................................................................................................................. 4
   SCHULSTELLEN .................................................................................................................................................................... 6

UNSERE ORGANISATION, GREMIEN UND DIENSTE ....................................................................................................12

   ORGANIGRAMM................................................................................................................................................................ 12
   SCHULLEITUNG ................................................................................................................................................................. 12
   KOORDINATOREN UND ARBEITSGRUPPEN ............................................................................................................................... 12
   WEITERE BEAUFTRAGUNGEN UND EINRICHTUNGEN ................................................................................................................. 13
   MITBESTIMMUNGSGREMIEN ............................................................................................................................................... 14
   FACHGRUPPEN .................................................................................................................................................................. 16
   SCHÜLERBEFÖRDERUNG...................................................................................................................................................... 16
   SCHULAUSSPEISUNG .......................................................................................................................................................... 16

UNSER PÄDAGOGISCHES VERSTÄNDNIS ....................................................................................................................17

   SCHULCURRICULUM ........................................................................................................................................................... 17
   STUNDENTAFELN UND STUNDENPLAN (INKL. SCHWERPUNKTZÜGE, WAHLBEREICH UND PFLICHTQUOTE) ............................................ 17
   SCHULÜBERTRITTE ............................................................................................................................................................. 18
   INKLUSION ....................................................................................................................................................................... 18
   BIBLIOTHEK ...................................................................................................................................................................... 19
   WIR UNTERSTÜTZEN UNSERE SCHÜLER .................................................................................................................................. 20
   UNSER BILDUNGSANGEBOT ................................................................................................................................................. 22
   SPEZIFISCHE ANGEBOTE AN DEN GRUNDSCHULEN .................................................................................................................... 25
   SPEZIFISCHE ANGEBOTE AN DER MITTELSCHULE ...................................................................................................................... 29

SCHULENTWICKLUNG ................................................................................................................................................31

   QUALITÄTSKONZEPT UND EVALUATION .................................................................................................................................. 31
   FORTBILDUNG................................................................................................................................................................... 33

ÖFFNUNG NACH AUßEN ............................................................................................................................................34

   ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN ..................................................................................................................................... 34
   ZUSAMMENARBEIT MIT AUßERSCHULISCHEN INSTITUTIONEN...................................................................................................... 34
   TEILNAHME AN WETTBEWERBEN .......................................................................................................................................... 35
   HOMEPAGE ...................................................................................................................................................................... 36

WICHTIGE SCHULINTERNE REGELUNGEN UND BESCHLÜSSE BZW. ANLAGEN .............................................................37

   UNTERRICHT UND SCHÜLER ................................................................................................................................................. 37
   ORGANISATORISCHES ......................................................................................................................................................... 37

                                                                                                                                                     1
DREIJAHRESPLAN DES SCHULSPRENGELS LATSCH SCHULJAHRE 2017/18 BIS 2019/20 - Beschluss des Schulrats vom 22. Februar 2017
TEIL B:        SO PLANEN UND ENTWICKELN WIR! .........................................................................................................38

UNTERRICHTSORGANISATION ...................................................................................................................................38

   KLASSENBILDUNG .............................................................................................................................................................. 38
   AUFSICHTSPFLICHT UND –ORGANISATION ............................................................................................................................... 38
   BEREITSCHAFTSDIENST UND SUPPLENZEN ............................................................................................................................... 40

FINANZIERUNG DES SCHULBETRIEBS .........................................................................................................................41

EINSATZ DER FINANZIELLEN UND PERSONELLEN RESSOURCEN .................................................................................42

QUALITÄTSSICHERUNG UND ENTWICKLUNGSPLÄNE .................................................................................................42

TEIL C:        SO HANDELN WIR! ....................................................................................................................................52

DETAILLIERTER TÄTIGKEITSPLAN DER EINZELNEN SCHULSTELLEN ..............................................................................52

STATISTIKEN ..............................................................................................................................................................52

                                                                                                                                                  2
Teil A: Das sind wir!

Unser Leitbild
Das Leitbild des Schulsprengels Latsch wurde unter direkter oder indirekter Beteiligung aller an der Schule
wirkenden Erwachsenen erarbeitet und im Mai 2013 vom Schulrat beschlossen.
Es stellt das Profil der Schule dar und gibt den Handlungsrahmen für das gemeinsame Zusammenleben an
der Schule vor, trägt zur Klärung der Rollen bei und ist für alle verbindlich. Schüler leisten ihrem Alter und
Verständnis entsprechend ihren Beitrag.

Unser Handeln richtet sich nach folgenden Leitsätzen:
    Unsere Schule ist ein Ort des miteinander und voneinander Lernens.
    Alle an der Schulgemeinschaft Beteiligten übernehmen gemeinsam Verantwortung.
    Miteinander achten wir die Würde des Einzelnen und respektieren das Leben und die Umwelt.
    Die Erwachsenen tragen Initiativen mit, die der Entwicklung, Bildung und Ausbildung der Kinder
       und Jugendlichen förderlich sind.

Im Gesamtdokument des Leitbilds sind die detaillierten Indikatoren zu unseren Leitsätzen angeführt.

                                                                                         3
Unser Schulsprengel und unsere Schulstellen
Schulsprengel

Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet des Schulsprengels Latsch sind die Gemeinden Latsch und Kastelbell/Tschars im mittleren
Vinschgau, die zusammen über 7.000 Einwohner haben. Grundschulen gibt es in den Ortschaften Latsch,
Goldrain, Morter, Tarsch (alle Gemeinde Latsch), Kastelbell und Tschars, die Mittelschule wird von allen
Schülern gemeinsam in Latsch besucht.

Lage der Mittelschule
Die Mittelschule liegt zentral, etwas südwestlich vom Zentrum, in Latsch (Puintweg 1) und ist mit Bus und
Bahn gut erreichbar. Im Mittelschulgebäude befinden sich der Direktionssitz und das Sekretariat des
Schulsprengels Latsch (Tel. 0473-623254).

Schulgeschichte der letzten Jahrzehnte
Mit Beginn des Schuljahres 1971/72 wurde die Mittelschule Latsch neu errichtet, nachdem vorher die
Schüler die Mittelschule in Schlanders besuchten. Die 190 Schüler der Gemeinde Latsch wurden von 19
Lehrpersonen in 9 Klassen unterrichtet, wobei ein Privatgebäude in der Marktstraße als Schulgebäude
diente.
Im Schuljahr 1974/75 kamen die Schüler der Gemeinde Kastelbell/Tschars, die zuvor die Mittelschule
Naturns besuchten, dazu, sodass ein weiteres Privatgebäude von der Gemeindeverwaltung in der Hans-
Pegger-Straße angemietet werden musste. Im Jahr 1984 wurde mit dem Bau der Mittelschule am heutigen
Standort begonnen, seit dem Schuljahr 1987/88 besuchen alle Mittelschüler des Schulsprengels Latsch die
Schule im Puintweg 1. Im Sommer 2016 wurde das Schulgebäude umfangreich saniert.
Auch was den Bereich „Verwaltung“ betrifft, gab es in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Änderungen.
So wurde, nachdem vorher die Grundschulen den Grundschulsprengeln Schlanders bzw. Naturns
angehörten, im Schuljahr 1978/79 der Grundschulsprengel Latsch mit 12 Schulstellen aus drei Gemeinden
neu errichtet:
Gemeinde Latsch:               Latsch Hauptort, St. Martin am Kofl, Tarsch, Goldrain, Morter
Gemeinde Kastelbell/Tschars: Kastelbell Hauptort, Freiberg, Trumsberg, Tschars, Tomberg
Gemeinde Martell:              Martell Hauptort, Waldberg
Die Bergschulen St. Martin, Freiberg, Trumsberg und Tomberg wurden im Laufe der Zeit aufgelassen. Die
Schüler wurden bzw. werden noch heute mit Sonderdiensten bzw. mit der Seilbahn zu den Grundschulen
im Tal (Latsch, Kastelbell und Tschars) gebracht. Martell Hauptort und Waldberg wurden bereits nach
kurzer Zeit wiederum dem Grundschulsprengel Schlanders zugeordnet.
Den Schulsprengel Latsch gibt es seit dem Schuljahr 2001/02, wo die Grundschulen des Gemeindegebiets
Latsch mit der Mittelschule zusammengeschlossen wurden. Mit dem Schuljahr 2007/08 kamen noch die
Grundschulen Kastelbell und Tschars dazu, die von 2001 bis 2007 zum Schulsprengel Naturns gehörten.

Mit der Führung der Sprengel wurden nachstehend angeführte Direktoren betraut:

Mittelschule:
Dr. Walter Weiss              Schuljahr 1971/72 bis Schuljahr 1981/82
Dr. Oskar Kuntner             Schuljahr 1982/83 bis Schuljahr 1987/88
Dr. Helmuth Müller            Schuljahr 1988/89 bis Schuljahr 1996/97
Dr. Veronika Rieder           Schuljahr 1997/98
Mathias Kuppelwieser          Schuljahr 1998/99
Dr. Brigitte Öttl             Schuljahr 1999/00 bis Schuljahr 2003/04
Dr. Werner Altstätter         Schuljahr 2004/05 bis Schuljahr 2014/15
Dr. Stefan Ganterer           seit Schuljahr 2015/16
Herr Kuppelwieser war – außer im Schuljahr 1998/99 wo er Direktor war – vom Schuljahr 1971/72 bis zu
seiner Pensionierung durchgehend Direktorstellvertreter.

                                                                                     4
Grundschule:
Dir. Gurschler Rudolf          Schuljahr 1963/64 bis 1966/67
Dir. Bernhard Anton            Schuljahr 1967/68
Dir. Gurschler Rudolf          Schuljahr 1968/69 bis 1979/80
Dr. Hermann Theiner            Schuljahr 1980/81 bis 1988/89
Dir. Pichler Johann            Schuljahr 1989/90
Dir. Bacher Bruno              Schuljahr 1990/91 bis 1991/92
Dr. Ladurner Reinhard          Schuljahr 1992/93 bis 1995/96
Dr. Folie Hubert               Schuljahr 1996/97 bis 1998/99
Dr. Niederkofler Liselotte     Schuljahr 1999/00 bis 2000/01

Schulhaus und Ausstattung
Das Mittelschulgebäude bietet neben den Büroräumlichkeiten, den sanitären Anlagen, zehn voll
ausgestatteten Klassenräumen und mehreren Ausweich- bzw. Nebenräumen noch folgende Spezialräume:
den Kunstraum, den Physiksaal, den Biologieraum, den ZIB-Raum (Zentrum für Information und Beratung),
den Sitzungsraum mit Multimediabildschirm, den Musikraum, zwei Technikräume, den Modellierraum
sowie ein großzügiges Lehrerzimmer.
In der geräumigen Aula finden Versammlungen, Feste, Theater- und Musikaufführungen sowie
Ausstellungen statt. Die Bibliothek im Hause ist eine kombinierte Bibliothek, die von Schülern und
Lehrkräften und der Dorfbevölkerung gleichermaßen genutzt wird.
Der großzügig angelegte Schulhof besteht aus einer Grünanlage mit Teich, einem zentralen Sammelplatz
und einem Bereich, der in der Pause für Bewegungsspiele genutzt wird.
Der Sportunterricht findet in schulexternen Räumlichkeiten der Gemeinde, die alle nur fünf Gehminuten
von der Mittelschule entfernt sind, statt. Die Dreifachturnhalle wird von der Schule verwaltet, die Nutzung
des Fußballfeldes mit den Leichtathletikanlagen sowie jene des Hallenbades (Aquaforum) erfolgt in
Absprache mit den jeweiligen Verantwortlichen.

Organisation
Obwohl die Schülerzahlen in den vergangenen Jahrzehnten abgenommen haben und diese natürlich von
Jahr zu Jahr schwanken, gibt es an der Mittelschule Latsch in der Regel drei Züge und somit neun
Regelklassen. Die einzelnen Züge werden aktuell als Schwerpunktzüge (Sport, Mathematik/Technik,
Sprache) geführt, in denen die knapp 200 Schüler von ca. 30 Lehrpersonen unterrichtet werden.

                                                                                       5
Schulstellen

Grundschule Latsch

Anschrift:
Hauptstraße 59, 39021 Latsch
Tel. 0473-622029

Lage:
Die Grundschule Latsch liegt am östlichen Eingang des Dorfes auf der von Meran kommenden rechten Seite
der Hauptstraße. In ihrer näheren Umgebung befinden sich das Wohn- und Pflegeheim, der Kindergarten,
die Spitalkirche und die Kirche „Unsere Frau auf dem Bühel“. In letzterer wurde im Jahre 1992 bei
Restaurierungsarbeiten der aus reinem Marmor bestehende Latscher Figurenmenhir gefunden, eine
steinzeitliche Stele mit Abbildungen aus dem Leben in der Jungsteinzeit.

Geschichtliches:
Es ist nicht überliefert, ab welchem Zeitpunkt es in Latsch eine Schule für die Allgemeinheit gab, jedoch
wird im Jahr 1535 erstmals ein Schulmeister schriftlich erwähnt. Die ältesten Schulräume befanden sich bis
1845 im heutigen Wohnhaus der Familie Schweitzer in der Kugelgasse und zusätzlich bis 1860 im
Mesnerhaus. Im selben Jahr wurden die Mädchenklassen in das Spitalsgebäude verlegt, die Knabenklassen
übersiedelten 1862 in das Spitalwidum. Im Herbst 1911 zogen schließlich alle vier Klassen der Volksschule
in das neugebaute Schulhaus am Dorfeingang um, welches in nur eineinhalbjähriger Bauzeit fertiggestellt
wurde und neben den Klassenräumen auch eine Lehrerwohnung enthielt. Im Schuljahr 1930/ 31 kam zu
den bereits bestehenden vier Schulklassen noch eine fünfte Klasse dazu. Im Jahre 1969 wurde das
bestehende Schulhaus erstmals durch einen kleineren Zubau erweitert. Während der großangelegten
Sanierung in den Jahren 1987- 1989 wurde schließlich das Innere des Schulgebäudes neu eingeteilt. Durch
einen großen Zubau an der Nordseite (Aula mit Mehrzweck) entstand eine qualitative Erweiterung. In der
Zeit dieses Umbaus waren die Klassen der Grundschule in den ehemaligen Räumen der Mittelschule in der
Marktstraße untergebracht. Während der Weihnachtsferien des Schuljahres 1989/ 90 übersiedelten alle
Grundschulklassen in das renovierte Gebäude, welches am 28. April 1991 feierlich eingeweiht wurde.
Neben den Klassen 1-5 der Grundschule Latsch sind im Kellergeschoss des Gebäudes die Gruppen des
Kindergartens untergebracht.

Schulhaus und Ausstattung:
Der Eingang des Schulgebäudes liegt im Hochparterre. Hier befinden sich vier Klassenräume, das
Lehrerzimmer, die Aula, der Kopierraum, der Schulwartraum, ein Lagerraum, sowie die Schülertoiletten und
eine Lehrertoilette. Im ersten Stock befinden sich vier weitere Klassenräume, ein Computerraum, zwei
Lehrmittelräume, ein Lagerraum für Putzmittel, sowie Schüler- und Lehrertoiletten. Im zweiten
Obergeschoss sind weitere drei Klassenräume und Toiletten untergebracht. Auch die Küche der Schule
befindet sich hier. Im Dachgeschoss der Schule liegen die Schülerbibliothek (welche auch als Fernsehraum
genutzt wird), der Werkraum, ein Raum mit dem Tonbrennofen und das Archiv der Schulbücher. Alle
Räume sind über zwei voneinander getrennte Treppenhäuser zu erreichen, im Bedarfsfall steht ein Lift zur
Verfügung.

Organisation:
An der Grundschule Latsch arbeiten 15 Klassenlehrpersonen in Voll- und Teilzeit, je zwei Lehrpersonen der
italienischen Sprache und des Religionsunterrichts, sowie eine Integrationslehrperson und eine
Mitarbeiterin für Integration. Drei Schulwarte sorgen für die Raumpflege.

                                                                                      6
Grundschule Goldrain mit reformpädagogischen Ansätzen

Anschrift:
Tisserweg 5, 39021 Goldrain
Tel. 0473-742483

Lage:
Das Schulhaus von Goldrain liegt zentral neben der Staatsstraße. Es ist von den öffentlichen
Verkehrsmitteln aus in 10 Minuten erreichbar.

Geschichtliches:
1922 baute die Gemeinde in Schloss Goldrain beim Nordostturm zwei Stockwerke für eine gemischte Klasse
aus. Nach dem zweiten Weltkrieg benötigte man einen weiteren Raum. Im Mittelraum des Südtraktes
richtete man ein großes Klassenzimmer ein. Bis 1934/35 wurde die Schule zweiklassig geführt, danach
dreiklassig. Von 1918 bis 1940 schwankte die Schülerzahl zwischen 65 und 120 Schülern. Die Volksschule
dauerte 6 - 8 Jahre. 1972 wurde mit dem Bau der Schule am Tisserweg begonnen. Seit dem Schuljahr
1989/90 ist die Grundschule fünfklassig. Nach 30 Jahren wurde eine Sanierung des bestehenden Gebäudes
notwendig. 2003 wurde die Grundschule in das Schulbautenprogramm des Landes aufgenommen. Ende
März 2013 wurde mit dem Neubau, der durch einen Zwischenbau mit dem alten Schulhaus verbunden ist,
begonnen. Im September 2014 wurde das neue Schulgebäude bezogen und im April 2015 eingeweiht.

Schulhaus und Ausstattung:
Das Schulhaus besteht aus zwei Stockwerken, in denen je eine Lernwelt, zwei Gruppenräume, eine
Garderobe, WCs und verschiedene Fachräume untergebracht sind. Im Parterre befindet sich die Aula für
gemeinsame Feiern und Präsentationen, in der zur Zeit auch der Sportunterricht stattfindet. Die zwei
Stockwerke sind durch ein Treppenhaus innerhalb des Gebäudes und im Zwischenbau verbunden. Das
Lehrerzimmer findet man im 1. Stock. Der Haupteingang ist an der Westseite und verbindet das alte
Schulhaus mit dem neuen. Die Öffentliche Bibliothek, kombiniert mit der Schulbibliothek, ist im Souterrain
des alten Schulgebäudes angesiedelt. Der Raum für die Mensa wurde im 1. Stock im alten Schulhaus
eingerichtet.

Organisation:
Die Grundschule Goldrain ist eine Schule mit reformpädagogischen Ansätzen. Wir orientieren uns an den
Konzepten von Peter Petersen, Celestín Freinet, Maria Montessori, den neuen Erkenntnissen der
Wissenschaft und aktuellen Erziehungszielen. Die Schule ist fünfklassig und ist derzeit in 4 altersgemischten
Stammgruppen organisiert (Link zum Schulkonzept).

                                                                                         7
Grundschule Morter

Anschrift:
Nibelungenstraße 32, 39021 Latsch
Tel. 0473-742484

Lage:
Die Grundschule Morter befindet sich im Ortskern gegenüber der Kirche.

Geschichtliches:
Laut der Schulchronik von Morter war bereits im 18. Jahrhundert eine einklassige Schule im Widum
untergebracht. Ab 1921 kam eine weitere Klasse im Mesnerhaus dazu. Ab diesem Zeitpunkt war ein eigenes
Schulhaus für den Ort vorgesehen. Dieses wurde schließlich 1950 erbaut. Im Schuljahr 1962/63 besuchten
89 Kinder – bisher die höchste Schülerzahl – die Schule. Nachdem das Schulhaus nicht mehr den
Anforderungen entsprach, wurde es 1999 abgerissen und an fast gleicher Stelle neu erbaut. Während der
Umbauzeit wurde die Schule im Widum untergebracht. Bereits zwei Jahre später konnte das neue
Schulhaus bezogen werden. Am 01.Juni 2002 erfolgte die offizielle Einweihungsfeier.

Schulhaus und Ausstattung:
Seit dem Umbau 1999 – 2001 besteht das Schulgebäude aus zwei Stockwerken mit fünf Klassenräumen. Im
Gebäude befinden sich im Kellergeschoss sowohl die Turnhalle, als auch das Probelokal der Musikkappelle
Morter. Die Turnhalle wird auch von Sportgruppen und Vereinen der Gemeinde genutzt. Außerdem ist die
öffentliche Bibliothek im Schulhaus untergebracht. Zudem verfügt die Schule über einen Computerraum,
eine Küche und einen Werkraum.

Organisation:
Wir sind eine niederorganisierte Schule und die Klassen werden je nach Größen und Bedürfnissen
zusammengesetzt. Um den Ansprüchen unserer Schüler/Innen gerecht zu werden, arbeiten wir mit
Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen. Zudem sind verschiedene offene Lernformen ein
fester Bestandteil des Unterrichts. Aufgrund der Situation an unserer Schule ist selbstverantwortliches
Lernen und Handeln eine wichtige Zielkompetenz. Die Umsetzung des Sprachenkonzeptes unseres
Schulsprengels ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Lehrtätigkeit.

                                                                                    8
Grundschule Tarsch

Anschrift:
Schulweg 11, 39021 Latsch
Tel. 0473-622031

Lage:
Die Grundschule Tarsch befindet sind im Zentrum des Dorfes, östlich von der Pfarrkirche gelegen. Man
erreicht das Schulhaus über den Schulweg oder über einen Treppenzugang vom Buschenplatz aus.

Geschichtliches:
In der allgemeinen Chronik über Tarsch von Hochw. Franz Schönegger heißt es: „Die erste Schulstube war in
Pfatsch, Kuperionshaus N. 6, die zweite Schulstufe beim Angerer Hiasl. Ein Schulhaus wurde 1810 und 1811
gebaut, unter Königl. – bayerischer Regierung. Dieses Schulhaus wurde benützt bis 1914, in welchem Jahr
das neue Schulhaus gebaut wurde. Die alte Schulstube wurde 1923 restauriert und neu hergestellt, für eine
zweite Klasse und für die Wohnung einer zweiten Lehrkraft. – In den folgenden Jahrzehnten wurde im
Schulhaus innen mehrmals, den Erfordernissen entsprechend umgebaut. Dabei wurden die beiden
Lehrerwohnungen aufgelassen. Der größte Umbau erfolgte 1980. Da bekam das Schulhaus zwei größere
und drei kleinere Klassenräume sowie einen Turnraum.
 Am 01. 06. 2010 begann die bisher letzte Sanierung. Beim Umbau wurde Wert darauf gelegt, den
Charakter des Gebäudes zu erhalten. Rechtzeitig zum Schulbeginn im Herbst 2010 konnten die Schüler in
ihre gründlich sanierte Schule einziehen. Dies wurde am Samstag, den 27. 11. 2010 im Vereinshaus von
Tarsch gefeiert.

Schulhaus und Ausstattung:
Seit dieser Sanierung besteht das Schulhaus aus 4 Stockwerken: im Kellergeschoss befinden sich der
Bewegungsraum sowie die Heizungsanlage; im Erdgeschoss befinden sich 2 Klassenräume – welche durch
eine Schiebetür miteinander verbunden werden können sowie eine Computerecke und sanitäre Anlagen;
auch der 1. Stock ist gleich eingeteilt, zudem befindet sich hier das Lehrerzimmer; im Dachgeschoss
befinden sich ein großer Allzweckraum, Computerecke und WCs. Das Mobiliar wurde teilweise
übernommen und mit neuen flexiblen Ablagesystemen ergänzt.

Organisation:
Wir sind eine niederorganisierte Schule und die Klassen werden je nach Bedürfnissen und Anforderungen
zusammengelegt. Wir arbeiten unter anderem nach reformpädagogischem Ansätzen – mit Wochenplänen
bzw. individuellen Lernplänen; die Schüler evaluieren sich wöchentlich und ein selbstverantwortliches
Handeln und Lernen wird gefördert. Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Unterricht stellen das
Sprachen lernen und die Förderung der Mehrsprachigkeit dar.

                                                                                     9
Grundschule Kastelbell

Anschrift:
Dorfplatz 3, 39020 Kastelbell
Tel. 0473-624445

Lage:
Das Schulhaus liegt zentral neben dem Rathaus. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch der Kindergarten
Kastelbell. Das Gebäude ist sowohl über den Dorfplatz als auch über den Schlossweg zu erreichen.

Geschichtliches:
Das Schulgebäude am jetzigen Standort wurde zusammen mit einem Kindergartengebäude im Jahre 1962
als 4klassiges Schulgebäude errichtet. Schon bald zeigte sich, dass das Gebäude zu klein war und in den
achtziger Jahren mussten einige Klassen außerhalb des Schulgebäudes im naheliegenden Gemeindehaus
untergebracht werden. So wurde seitens der Gemeindeverwaltung auf massiven Druck der Schülereltern
eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes in die Wege geleitet.
Zeitgleich mit dem Beginn der Planungsarbeiten des neuen Schulgebäudes wurde das Gesetz zur
Grundschulreform erlassen und somit konnten die Ideen und Vorstellungen bezüglich Räumlichkeiten
und zukünftiger Organisation des Unterrichts, gerade in Bezug auf den neu eingeführten Teamunterricht,
in die Planung mit eingebaut werden. Da es das erste Grundschulgebäude Südtirols war, das aufgrund
dieser neuen Möglichkeiten geplant war und man noch keine Vergleichswerte landesweit hatte, wurde
das recht großzügig angelegte Projekt von der Landesschulbaukommission nur geringfügig gekürzt und
somit konnte im Jahre 1996 nach dreijährigen Umbauarbeiten das neue Schulgebäude mit seinem
großzügigen Raumangebot bezogen werden.

Schulhaus und Ausstattung:
Das Gebäude verfügt über fünf große Klassenräume und genügend Ausweich- und Spezialräume sowie
ein Lehrerzimmer, eine große Turnhalle und einen abwechslungsreichen Pausenhof. Zu unseren
Spezialräumen können wir einen Medienraum, einen Zeichenraum, einen Werkraum, einen
Naturkunderaum, einen Computerraum und eine Küche zählen.
Dieses Lernumfeld mit dem großzügigen Raumangebot erleichtert es uns wesentlich in unserem
Unterricht auch offene Lernformen zu praktizieren. Sämtliche Räume stehen in der Unterrichtszeit für
Kleingruppen oder auch für Partner- oder Einzelarbeiten zur Verfügung.

Organisation:
Die Grundschule Kastelbell ist fünfklassig organisiert.

                                                                                     10
Grundschule Tschars

Anschrift:
Klostergasse 5, 39020 Tschars
Tel. 0473-624444

Lage:
Die Grundschule liegt etwas außerhalb des Dorfzentrums von Tschars, wenige Meter von der Pfarrkirche
“St. Martin” entfernt.

Geschichtliches:
Früher war die Schule im Mesnerguet neben der Kirche untergebracht. 1861, nach der Auflassung des
Klosters Allerengelberg in Karthaus, kaufte die Gemeinde das Klosterhaus. Es diente zunächst als billige
Wohnstätte für arme Menschen. Im Jahre 1884 wurden im Haus zwei Klassen untergebracht. Später wurde
eine weitere Klasse eingerichtet. Die Armen mussten schließlich weichen. In der darauffolgenden Zeit
wurde der Klosterkeller sowohl für schulische als auch außerschulische Tätigkeiten genutzt. Im Jahre 1985
wurde das ehemalige Klosterhaus das letzte Mal umfassend renoviert und erhielt seine heutige Form.

Schulhaus und Ausstattung:
Das Schulgebäude bietet fünf Klassenräume, einen Computerraum, ein Lehrerzimmer, einen
Lehrmittelraum, eine Lehrerbibliothek, einen großen Dachboden, welcher für verschiedenste Aktivitäten
genutzt wird, sowie eine Turnhalle mit angrenzendem Geräteraum.
Der Pausenhof lässt den Kindern Platz zum Toben und Spielen. An schönen Tagen wird der Pausenhof auch
während der Turnstunden genutzt.

Organisation:
Die Grundschule ist fünfklassig organisiert. In den musischen Fächern (Musik, Kunst und Technik, Bewegung
und Sport) ist die Schule allerdings bestrebt, Klassen zusammenzulegen, um stufenübergreifendes Lernen
zu fördern.

                                                                                     11
Unsere Organisation, Gremien und Dienste
Organigramm
Im Organigramm werden die Aufgabenverteilung und organisatorischen Einheiten an unserem
Schulsprengel grafisch dargestellt. Während in Teil C dieses Dreijahresplans die personellen Besetzungen in
Tabellen festgehalten sind, erfolgt zur Zeit die grafische Überarbeitung der bisherigen veralteten
Darstellung und wird sobald wie möglich veröffentlicht.

       Sekretariat
Im Sekretariat des Schulsprengels Latsch sind aktuell zwei Schulsekretärinnen und fünf
Sekretariatsassistentinnen beschäftigt. Aufgrund der kürzlich erfolgten personellen Änderungen wird die
Aufgabenverteilung neu geregelt. Aus diesem Grund wird dieser Teil des Dokuments zur Zeit überarbeitet
und sobald wie möglichst definitiv veröffentlicht.

Schulleitung
       Schulführungskraft (Direktor) und Direktorstellvertreter
Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter der Körperschaft „Schule“ und ist für die erzielten Ergebnisse
verantwortlich. Er ist Vorgesetzter des Personals, pflegt die Beziehungen zu den Gewerkschaften und
gewährleistet eine einheitliche Führung.
Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Bildungsqualität und
fördert die Ausübung des Bildungsrechts der Schüler und der Lehrfreiheit. Unter Berücksichtigung der
geltenden Vorschriften hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse und ist für den
bestmöglichen Einsatz der Ressourcen verantwortlich.
Der Vizedirektor wird von der Schulführungskraft ernannt. Er ist in Abwesenheit des Direktors dessen
gesetzliche Vertretung und übernimmt in dieser Rolle alle Befugnisse und Verpflichtungen. Zudem können
an ihn Bereiche delegiert werden, in denen er autonom Entscheidungen trifft.

       Direktionsrat
Der Direktionsrat setzt sich aus Direktor, Direktorstellvertreter, weiteren Vertretern der Mittelschule und
den Schulstellenleitern zusammen. Er berät über die organisatorischen Abläufe und die didaktische
Tätigkeit im Schulsprengel Latsch. Der Direktionsrat kann sich auch schulstufenspezifisch treffen.
Der Direktor bestimmt auf Grund seiner autonomen Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse die
Mitarbeiter selbst (LKV, LG 12/2000), wobei er allen Lehrpersonen die Möglichkeit gibt, sich zu bewerben.

       Schulstellenleiter
Die Schulstellenleiter organisieren die Abläufe an den Schulstellen und sorgen für den
Informationsaustausch zwischen Direktion, Schulstellen und allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Sie
organisieren die Ersetzung abwesender Lehrpersonen in unvorhergesehenen Fällen (in der Grundschule),
verwahren die Lehrmittel sowie das technische und wissenschaftliche Material, pflegen die Beziehungen zu
den örtlichen Behörden und führen eventuell weitere Tätigkeiten aus, die vom Schuldirektor an sie
delegiert werden.
Sie leiten die Sitzungen auf Schulstellenebene bei Abwesenheit des Schuldirektors.
Die Schulstellenleiter treffen sich periodisch, um organisatorische und didaktische Aspekte der einzelnen
Schulstellen zu besprechen.

Koordinatoren und Arbeitsgruppen
Der Direktor ernennt für wichtige Bereiche Koordinatoren, um die Umsetzung des Dreijahresplans zu
garantieren. Die Koordinatoren leiten die Arbeitsgruppen des jeweiligen Bereichs, berufen Sitzungen ein
und koordinieren die entsprechenden Arbeiten, pflegen den Informationsfluss zwischen der Arbeitsgruppe

                                                                                       12
und den Mitgliedern der Schulgemeinschaft und sorgen für eine angemessene Evaluation der Tätigkeiten
sowie für einen transparenten Ergebnisbericht.
Die Arbeitsgruppen erledigen sowohl organisatorische als auch didaktische Aufgaben. Sie können intern an
jeder Schulstelle, aber auch schulstellen- und schulstufenübergreifend gebildet werden und werden vom
Direktor, vom Koordinator oder von einem Schulleiter geleitet.

Weitere Beauftragungen und Einrichtungen
       Schlichtungskommission
Die Schlichtungskommission setzt sich aus zwei Elternvertretern der jeweiligen Schulstufe, und zwei
Lehrervertretern je Schulstufe und der Schulführungskraft zusammen. Den Vorsitz führt ein Elternvertreter.
Die Schlichtungskommission wird einberufen, wenn Eltern gegen eine Disziplinarmaßnahme der Schule
Einspruch erheben. Die verhängte Disziplinarmaßnahme kann im Einvernehmen zwischen den Parteien
bestätigt, reduziert oder umgewandelt werden. Ist eine erfolgreiche Schlichtung nicht möglich, entscheidet
die Schlichtungskommission über die Maßnahmen.

       Dienstbewertungskomitee
Das Dienstbewertungskomitee gibt ein Gutachten zu dem von Lehrpersonen im Berufsbildungs- und
Probejahr geleisteten Dienst ab. Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens nimmt die Schulführungskraft
die Bewertung des Dienstes vor. Außerdem gibt das Dienstbewertungskomitee ein Gutachten immer dann
ab, wenn die betroffene Lehrperson darum ersucht. Das Komitee bleibt drei Jahre im Amt. Ihm gehören
drei Lehrpersonen als effektive Mitglieder und drei Lehrpersonen als Ersatzmitglieder an. Den Vorsitz führt
die Schulführungskraft. Die Mitglieder des Komitees werden vom Lehrerkollegium gewählt.

       EGV (Einheitliche Gewerkschaftsvertretung)
Die EGV ist ein Vertrags- und Verhandlungspartner an der Schule, dessen Vertreter aus dem
Lehrerkollegium gewählt werden; eine Person pro Schulstufe. Sie verhandelt mit der Schulführungskraft die
Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämie. Zudem ist es die Aufgabe des Direktors, die EGV über die
Verplanung der Geldmittel für Zusatztätigkeiten an der Schule zu informieren.

       Notfalleinsatzgruppe
Die Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe sind von der Schulführungskraft ernannte Bedienstete, welche für
die Verwirklichung der Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen, mit der Evakuierung aller
Personen bei schwerer und unmittelbarer Gefahr, mit der Rettung und der Erste-Hilfe-Leistung oder mit
dem Einsatz in anderen Notfällen beauftragt sind. Die Mitglieder der genannten Aufgabenbereiche nehmen
an den notwendigen Fortbildungen teil, die vom Arbeitgeber regelmäßig organisiert werden.
Die Bediensteten dürfen nicht ohne triftigen Grund die Ernennung ablehnen.
Die Ernennung zum Mitglied der NFEG erfolgt jährlich.

In Bezug auf Notsituationen haben die Mitglieder folgende Aufgaben:
     erste Bewertung der gemeldeten Notsituation
     Alarmierung, Auslösen des akustischen Signals und Notruf
     den Helfern die notwendigen Informationen liefern
     den Verletzten Erste Hilfe leisten
     die Räumungsordnung in Zusammenarbeit mit dem Team erstellen und allen Beschäftigten im
        Gebäude zur Kenntnis bringen
     die jährliche Brandschutzübung organisieren
     die Räumung, der im Gebäude anwesenden Personen, koordinieren und leiten
     überprüfen, dass alle Räume des eigenen Stockwerks geräumt wurden, Brandschutztüren schließen
     dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen eine angemessene Fürsorge erhalten
     erfüllen alle weiteren Aufgaben, welche in der Räumungsordnung der Schule vorgesehen sind.

                                                                                       13
Arbeitsschutzbeauftragte
Der Arbeitsschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber eingesetzte und mit geeigneten Voraussetzungen
ausgestattete Person. Sie ist die rechte Hand des Arbeitgebers und Teil der Dienststelle für Arbeitsschutz.
Durch die umfangreichen Zuständigkeiten des Arbeitsschutzbeauftragten sollen unter anderem eine
„gesunde“ Arbeitsumgebung und die Gesundheit der Mitarbeiter garantiert und Arbeitsunfälle vermieden
werden (detaillierte Zuständigkeiten Arbeitsschutzbeauftragte).

Mitbestimmungsgremien
       Schulrat
Die Aufgabe des Schulrates ist die allgemeine Organisation und Planung des Schulbetriebes bei Wahrung
der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums und der Klassenräte. Er bestimmt das Stundenplanmodell für die
Schüler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und passt den Schulkalender an örtliche
Gegebenheiten bzw. besondere Aktivitäten an. Weiters genehmigt er den Haushaltsvoranschlag, die
Jahresabschlussrechnung, den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Dreijahresplan und den
Tätigkeitsplan sowie entsprechende einzuhaltende Kriterien.

Zudem hat der Schulrat noch folgende Zuständigkeiten:
    Er verabschiedet die interne Dienst- und Schulordnung.
    Er legt Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens und der Verwendung
      der Geldmittel fest.
    Er legt Kriterien für die Bildung der Klassen fest.
    Er legt Richtlinien für das Arbeitsprogramm des Elternrates fest und beschließt deren
      Arbeitsprogramm in finanzieller Hinsicht.
    Er setzt Beiträge zu Lasten der Schüler fest.
    Er bestimmt die schulinterne Wahlordnung.
    Er genehmigt den Jahresbericht über den Schulbetrieb.
    Er setzt die Höhe des Fonds für den Ökonomatsdienst fest.
    Er entscheidet über Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien.
    Er beschließt Kriterien und Grenzen für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten der
      Schulführungskraft (Liefer- und Dienstleistungsverträge, Sponsorverträge, etc.).

Der Schulrat wird für drei Jahre gewählt und setzt sich folgendermaßen zusammen:
     6 Lehrervertreter (davon 1 Vertreter der zweiten Sprache)
     Grund- und Mittelschule: 6 Elternvertreter (einer davon führt den Vorsitz)
     Schulsekretär (vertritt zugleich die Interessen des Verwaltungspersonals der Schule)
     Schulführungskraft

Mit beratender Funktion können auch Fachleute mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen
Aufgaben sowie Berufsberater im Bereich Schule an den Sitzungen des Schulrates teilnehmen.
Der Vorsitzende des Elternrates sowie der Vertreter der Schule im Landesbeirat der Eltern werden zu den
Sitzungen des Schulrates eingeladen und können mit beratender Funktion daran teilnehmen. Auch die
Mitglieder des Kontrollorgans können an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen.
In den Schulsprengeln muss die Vertretung jeder Schulstufe und jedes Schultyps gewährleistet sein. Alle
Elternvertreter im Schulrat sind für die gesamte Amtsdauer mit gleichen Rechten und Pflichten Mitglieder
des Elternrates.

       Lehrerkollegium
Das Lehrerkollegium setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die an der Schule Dienst leisten. Den
Vorsitz führt die Schulführungskraft. An den Sitzungen können auch die Mitarbeiter für Integration sowie
der Vorsitzende des Schulrates und des Elternrates ohne Stimmrecht teilnehmen.

                                                                                       14
Das Lehrerkollegium
     fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit,
     beschließt auf Vorschlag der Schulführungskraft den eigenen Jahrestätigkeitsplan,
     evaluiert periodisch den gesamten Ablauf der Unterrichtstätigkeit und schlägt Maßnahmen zur
       Verbesserung des Schulbetriebes vor,
     trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel,
     plant und beschließt Fortbildungsinitiativen,
     arbeitet nach den vom Schulrat erlassenen allgemeinen Richtlinien und nach Anhören der
       Vorschläge der Elternräte oder Elternversammlungen den Entwurf für den Dreijahresplan aus und
       legt ihn dem Schulrat vor,
     legt im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die Modalitäten und Kriterien der
       Schülerbewertung fest.

       Elternrat
Der Elternrat setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern des Sprengels zusammen. Aus seiner Mitte
werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter sowie der Delegierte im Landesbeirat der Eltern gewählt.
Der Elternrat ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Neu gewählte Elternvertreter in den Klassenräten
sind für drei Schuljahre im Amt, sofern ihr Kind innerhalb derselben Schulstufe bleibt.
Der Elternrat erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes,
macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus"
und kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung
stehen. Er erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet
entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden. Im Sinne einer
zielgerichteten und effizienten Arbeitsweise kann der Elternrat ein Führungsgremium wählen.

       Klassenrat
Dem Klassenrat gehören alle Lehrpersonen einer Klasse, einschließlich Integrationslehrpersonen,
Mitarbeiter für Integration, Sprachenlehrpersonen der Schüler mit Migrationshintergrund und die
Schulführungskraft an. Die Mitarbeiter für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne
Stimmrecht teil. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft, dessen Stellvertreter oder eine von ihr
beauftragte Lehrperson der Klasse, meist der Klassenvorstand.
Weiters gehören dem Klassenrat auch zwei Elternvertreter an.
Die Elternvertreter sind für drei Schuljahre im Amt, sofern ihre Kinder innerhalb derselben Schulstufe
bleiben. Wenn Mitglieder ausscheiden und in den Wählerlisten keine nachrückenden Elternvertreter
aufscheinen, findet für die fehlenden Mitglieder eine neue Wahl statt.

Aufgaben des Klassenrates mit Elternvertretern
Der Klassenrat mit Elternvertretern arbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit aus und
fördert und vertieft Kontakte zwischen Lehrpersonen und Eltern. Weiters ergreift er Disziplinarmaßnahmen
gegenüber Schülern laut Disziplinarordnung der Schule. Der Klassenrat ist laut Schülercharta für den
Ausschluss aus der Schulgemeinschaft zuständig.

Aufgaben des Klassenrates ohne Elternvertreter
Der Klassenrat ohne Elternvertreter erstellt in gemeinsamer Beratung den Jahresarbeits- und
Erziehungsplan (Klassensituation, Ausgangslage, Erziehungsziele, Bewertungskriterien) und die individuelle
Ausgangslage der Schüler. Im Klassenrat erfolgt die Koordinierung der Lernziele und Methoden, es werden
gezielte Fördermaßnahmen für Schüler mit Lernrückstand oder Lernschwierigkeiten sowie für begabte
Schüler besprochen.
Der Klassenrat verfasst außerdem den individuellen Bildungsplan (IBP) der Integrationsschüler und den
persönlichen Lernplan (PLP) für die Schüler mit zeitweiligen besonderen Bedürfnissen.
Der Klassenrat koordiniert die Unterrichtstätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit. Weiters
ist der Klassenrat verantwortlich für den kontinuierlichen Austausch mit den Eltern, um Informationen über

                                                                                      15
die Lernbedingungen einzuholen und um die Eltern regelmäßig über den Lern– und Erziehungsprozess zu
informieren.
Die Beratung und Ergebnisse werden im Planungsordner der einzelnen Klassen bzw. in den persönlichen
Registern der Lehrpersonen festgehalten.
Die Eltern haben das Recht, auf Anfrage in alle Amtsschriften ihr Kind betreffend Einsicht zu nehmen.

Bewertungskonferenzen:
An den Bewertungskonferenzen nehmen die Schulführungskraft und alle Lehrkräfte der Klasse teil. Es
handelt sich um ein Kollegialorgan, das zwingend vollständig sein muss (collegium perfectum), d.h. die
Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Ist ein Mitglied verhindert,
muss es ersetzt werden, damit allfällige Beschlüsse gültig sind. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt.

Fachgruppen
In den Fachgruppen findet die didaktische Planung auf Schulstellen- und Sprengelebene statt.
Die Fachgruppe erstellt die curriculare Planung, sowie facheigene Hilfsmittel zur Umsetzung der
Lerneinheiten und zur Erreichung der damit verfolgten Lernziele. Sie vereinbart die Vorgehensweise und
die Instrumente zur Überprüfung der erreichten Lernziele. Sie definiert die inhaltlichen Schwerpunkte des
Faches und die Kriterien für eine möglichst objektive Bewertung und stimmt sie untereinander ab.
Die Fachgruppe macht Vorschläge für die Anschaffung geeigneter Lehrmittel, gibt Anregungen zur
Lehrerfortbildung, macht Vorschläge für Projekte und unterrichtsbegleitende Veranstaltungen.
In den horizontalen Fachgruppen treffen sich Lehrpersonen derselben Klassenstufe, um vor allem
didaktische Vorgangsweisen zu besprechen, sowie Unterrichtsmaterialien und Methoden auszutauschen.
Die vertikalen Fachgruppen setzen sich aus Lehrpersonen der verschiedenen Klassenstufen zusammen.
Dabei finden auch Treffen zwischen den beiden Schulstufen statt.

Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wurde und wird von der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Schulfürsorge bzw.
dem Amt für Personennahverkehr koordiniert. Schüler werden mit den Sondertransporten von den
Berghöfen zu den Grundschulen bzw. zu den Schülerbussen gebracht, welche die Schüler zur Mittelschule
bringen. Schüler von St. Martin am Kofl benutzen die Seilbahn.

Schulausspeisung
Alle Schüler haben ein Anrecht den Mensadienst zu nutzen, wenn am Nachmittag eine
unterrichtsbegleitende Tätigkeit stattfindet. Die jeweilige Gemeinde organisiert den Mensadienst und
somit auch den Ort der Ausspeisung. Die Begleitung der Schüler wird durch Lehrpersonen gewährleistet.

                                                                                     16
Unser pädagogisches Verständnis
Schulcurriculum
Die Rahmenrichtlinien des Landes (Beschluss der Landesregierung Nr. 81, vom 19. Jänner 2009) bilden den
verbindlichen Bezugsrahmen für die Erstellung des Curriculums. Die Schule plant auf der Grundlage der
vorgegebenen Kompetenzziele ihre didaktischen Tätigkeiten. Sie ergänzt das Grundcurriculum durch
weitere Angebote und gestaltet damit ihr eigenes Bildungsprofil. Das Schulcurriculum bildet einen
zentralen Bestandteil des Dreijahresplans und gliedert sich folgendermaßen:

Die fächerübergreifenden Lernbereiche
Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft
Kommunikations- und Informationstechnologie

Sprachlich-künstlerisch-expressiver Bereich
Deutsch
Italienisch Zweite Sprache
Englisch
Musik
Kunst
Bewegung und Sport

Geschichtlich-geographisch-sozial-religiöser Bereich
Geschichte
Geographie
Katholische Religion

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technologischer Bereich
Mathematik
Naturwissenschaften
Technik

Wahlpflichtbereich/ Projektwochen

Wahlbereich

Stundentafeln und Stundenplan (inkl. Schwerpunktzüge, Wahlbereich und
Pflichtquote)
Die bereits erwähnten Rahmenrichtlinien des Landes geben, sowohl für die Grundschule als auch für die
Mittelschule, einen verbindlichen Rahmen vor.
So haben die Kinder der 1. Grundschule mindestens 850 Stunden Unterricht, jene der 2. bis 5. Klassen 918
Stunden (inkl. mind. 68 Stunden Pflichtquote, über welche die Schule entscheidet) und die Mittelschüler
986 Stunden (wiederum inkl. Pflichtquote). Auch für jedes Fach ist eine Mindeststundenanzahl vorgegeben,
welche jedoch innerhalb der fünf Grundschul- bzw. der drei Mittelschuljahre flexibel aufgeteilt werden
können. Auch eine eventuelle Kürzung der Stunden der einzelnen Fächer um maximal 20% liegt in der
Entscheidungskompetenz der Schule.
Auf Basis der verbindlichen Vorgaben des Landes und des zur Verfügung stehenden Handlungsspielraumes
hat sich der Schulsprengel Latsch, nach ausführlichen Diskussionen im Schulrat und im Lehrerkollegium für
die derzeit gültigen Modelle und Stundentafeln entschieden.
Grundschule:    Stundentafel, Organisation der Pflichtquote und Stundenplan
Mittelschule:   Stundentafel (1 Einheit = 10 Minuten), Auswahlkriterien Schwerpunktzüge und Stundenplan

                                                                                     17
Schulübertritte
Auf die erzieherische und didaktische Kontinuität zwischen den einzelnen Schulstufen wird großer Wert
gelegt. Um diese Übertritte bestmöglich zu gestalten, sind je nach Schulstufe verschiedene Aktivitäten
vorgesehen.

Übertritt Kindergarten – Grundschule
    Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen planen bei einem gemeinsamen Gespräch Aktivitäten und
        verschiedene Treffen, welche gemeinsam durchgeführt werden. Die Kinder, die im darauffolgenden
        Jahr eingeschult werden, sollen einen Einblick in den Schulalltag bekommen. Daher werden sie zu
        Bastel- und Lesestunden, Sport – und Spielstunden oder auch Festen, Feiern oder
        Filmvorführungen eingeladen. Dabei können sie das Schulhaus besichtigen.
    Am Ende des Schuljahres findet ein Treffen zwischen Erzieherinnen und Lehrpersonen statt, bei
        welchem wichtige Informationen ausgetauscht werden, die für die Arbeit in der Schule hilfreich
        sein können. Dadurch können eventuelle Fördermaßnahmen gezielt geplant und durchgeführt
        werden. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen wird über individuelle Betreuung, eventuelle
        klinische Befunde und wichtige Informationen gesprochen.
    Die Eltern der Einschulenden werden vor Unterrichtsbeginn von den Lehrpersonen zu
        Informationsveranstaltungen eingeladen.       Kindergartenkinder können mit ihren Eltern zu
        Hospitationen in die Schule kommen.

Übertritt Grundschule – Mittelschule
    Alle Schüler der 5. Klassen der Grundschulen werden zu einem Besuch in die Mittelschule
        eingeladen. Dabei gewinnen die Schüler Einblick in den Schulalltag. Sie können ihr zukünftiges
        Schulhaus erkunden und dabei auch alle Spezialräume (Biologieraum, Werkraum, Kunstraum, …)
        besichtigen.
    Im Frühjahr finden Übertrittsgespräche für Schüler mit besonderen Bedürfnissen statt. Dabei
        treffen sich alle Lehrpersonen der jeweiligen 5. Klassen mit den Integrationslehrern der
        Mittelschule. Es wird ausführlich über jedes Kind gesprochen und ein detailliertes Protokoll
        verfasst. So können anzusetzende Fördermaßnahmen und die Einteilung der 1. Klassen geplant
        werden.
    Für Schüler mit einer Diagnose laut Gesetz 104/92 wird langfristig geplant. An den
        Übertrittsgesprächen beteiligen sich der Direktor, die Lehrpersonen der Grund- und Mittelschule
        und gegebenenfalls auch die Eltern, sowie die Mitarbeiter für Integration. Die genauen
        Informationen und die Weitergabe von Planungsinstrumenten sollen hier besonders die
        erzieherische und didaktische Kontinuität gewährleisten.
    Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Schülereltern der 1. Klassen zu einem Treffen
        eingeladen, um ihnen Informationen zur Mittelschule zu geben. Dabei wird auf die allgemeine
        Organisation des Schulalltages der Mittelschule eingegangen.

Inklusion
Dem Schulsprengel Latsch ist es ein Anliegen, dass jeder im Rahmen seiner Bedürfnisse arbeiten darf bzw.
kann und in der Erreichung seiner Ziele bestmöglich begleitet und unterstützt wird. Wir legen dabei Wert
darauf, dass mit den verschiedensten Institutionen, wie z. B. den Sozialdiensten, der Sozialgenossenschaft,
den Sanitätsbetrieben, sowie dem Schulamt und dem BIB und dem Elternhaus zusammengearbeitet wird.
Im Sinne einer gemeinsamen Umsetzung von möglichen Zielen werden diese klar gesetzt und Maßnahmen
sinnvoll geplant.
Aufgrund der bestehenden Landesgesetze 104/92 und 170/2010 (Erklärungen der Fachstelle für Inklusion)
versuchen wir inklusiven und integrativen Unterricht zu gestalten, indem wir:
     Schüler, die große Schwierigkeiten aufweisen, mit Einverständnis der Eltern abklären lassen und so
         feststellen, ob ihnen besondere Maßnahmen zuteil werden sollen;
     Schüler, die soziale Problematiken aufweisen und dadurch offensichtliche Beeinträchtigungen
         erleiden, dem Sozialsprengel melden und die Problematik des Kindes und die Behandlung
         desselben an geeignete, zuständige Dienste weiterleiten;

                                                                                       18
  an der Mittelschule ein Zentrum für Information und Beratung führen, an das sich Schüler, Lehrer
       und Eltern mit ihren Problemen und Krisen jederzeit wenden können;
     die vorhandenen Ressourcen von Zeit, Lehrpersonal, Stundenplan, Räumen bestmöglich planen und
       einsetzen, um auf individuelle Bedürfnisse eingehen zu können;
     für Schüler mit besonderen Bedürfnissen (Gesetz 104 und 170, sowie Kinder in besonderen (Not-
       Situationen), aber auch Kinder mit Migrationshintergrund (Entscheidung des Klassenrates) jährlich
       einen individuellen Bildungsplan (IBP) bzw. einen persönlichen Lernplan (PLP) schreiben, der mit
       dem Elternhaus abgesprochen wird und auch während des Jahres den Ansprüchen und
       Bedürfnissen angepasst werden kann. Er dient als Grundlage, um ausgehend von der Ist-Situation,
       die anzustrebenden Ziele und geeignete Maßnahmen, die im Falle einer Abschlussklasse auch bei
       der Prüfung zur Anwendung kommen können, zu setzen;
     für Integrationsschüler laut Gesetz 104, die in Abschlussklassen sind, anlässlich des Überganges ein
       funktionelles Entwicklungsprofil (FEP) erstellen, das die Situation des Schülers abschließend noch
       einmal erhebt und auf Stärken und Schwächen und mögliche Hilfsmaßnahmen hinweist, die den
       Übergang an eine weiterführende Schule erleichtern und regeln sollen;
     in regelmäßigen Abständen Lehrpersonen, und insbesondere Integrationslehrpersonen, zu
       Fortbildungen schicken, um unser Verständnis von Bildungs- und Integrationsmaßnahmen zu
       erweitern und gut umzusetzen;
     teamorientierte Unterrichtsmethoden in unseren Unterricht einbauen, die durch das kooperative
       Modell geeignet sind Schwächen und Stärken unserer Schüler, sowie die Sozialkompetenz zu
       fördern bzw. auszugleichen;
     um Unterstützungen ansuchen, und gegebenenfalls Mitarbeiter für Integration anfordern.
Der Auftrag zur Inklusion und Integration kann nur gelingen, wenn alle Lehrpersonen sich dieser Aufgabe
widmen und sich mitverantwortlich zeigen.

Bibliothek
Informations- und Wissenszentrum
Die Schulbibliothek ist vorrangig ein Informationszentrum für die Schule. Sie sind ein wertvolles
Arbeitsinstrument schulischen Lehrens und Lernens. Schüler und Lehrpersonen finden in ihr verschiedene
Informationen unter Einbeziehung und Anwendung der diversen zur Verfügung stehenden Medien, wie
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Archivmaterial, CD-Rom, Dias, Filme und audiovisuelle Medien. Der
Zugang zur Bibliothek muss daher jedem Schüler ermöglicht werden.
Lesezentrum
Die Bibliothek bietet für die Schüler einen Freiraum, wo sie über ein reichhaltiges Angebot aktueller Kinder-
und Jugendliteratur verfügen können. Ziel der Schulbibliothek ist die Leseförderung.
Lesen können, heißt lernen können. Lesekompetenz ist Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und für
Medien- und Informationskompetenz.
Schulbibliotheken sind pädagogische "Werkstätten", in denen gelesen und geschrieben wird, in denen
miteinander und voneinander gelernt wird, in denen recherchiert und präsentiert wird. Schwerpunkte dazu
sind:
     Einführung in die Bibliothek
     Leseförderung (Aktionen – auch für leseschwache Schüler, gemeinsame Lese-Erlebnisse schaffen)
     Recherchieren und Informationsentnahme
     Arbeits-, Lese- und Lerntechniken erwerben und vertiefen
     Leseanimation: Wecken von Neugierde und Interesse am Lesen von Kinder- und Jugendbüchern
         durch verschiedenen Aktionen und Methoden
     intensiver Austausch über Bücher, Themen und Geschichten bzw. Weitergabe persönlicher
         Leseerfahrungen an Mitschüler;
     Spaß am Lesen.

                                                                                         19
Sie können auch lesen