DreiJahresplan - FACH OBERSCHULE DEUTSCHSPRACHIGE FÜR TOURISMUS UND BIOTECHNOLOGIE - FOS Meran
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DEUTSCHSPRACHIGE FACH OBERSCHULE FÜR TOURISMUS UND BIOTECHNOLOGIE MIT LANDESSCHWERPUNKT ERNÄHRUNG DreiJahresplan Beschluss des Schulrates vom 06.06.2017, Nr. 5/2017
Inhaltsverzeichnis 1 Mehrjähriger Teil 3 1.1 Leitbild der FachOberSchule „Marie Curie“ - Meran . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2 Leitbild des LIZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.3 Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.4 Schulentwicklung der FOS „Marie Curie“ - Meran . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.5 Bildungsangebot der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.5.1 Ziele der Fachrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.5.1.1 Ziele der technologischen Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswe- sen - TFO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.5.1.2 Ziele für den Landesschwerpunkt Ernährung innerhalb der technologischen Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswesen - TFO . . . . . . . . . 8 1.5.1.3 Ziele der Wirtschaftsfachoberschule für Tourismus - WFO . . . . . . . . . . 9 1.5.1.4 Ziele des Schwerpunkts Euregio - WFO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.5.2 Das Sprachenkonzept der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.5.3 Profilierungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.5.4 Begabtenförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.5.5 Inklusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.5.6 Angebote zur Orientierung und zeitweiligen Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . 12 1.5.7 Angebote für Schüler mit Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6 Inhaltliche und didaktische Umsetzung der Ziele und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6.1 Schulcurriculum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6.2 Fächerübergreifende Lernangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6.3 Wahlfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6.4 Schüler fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6.5 Schüler unterstützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.6.6 Auslands- und Zweitsprachjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.6.7 Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.7.1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.7.2 Aufsichtspflicht und Eigenverantwortung der Schüler . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.7.3 Nutzung des Gebäudes, der Einrichtung und Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.7.4 Regelung der Ersatzstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.7.5 Auskünfte und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.7.6 Transparenz und Rechenschaftslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.7.7 Klassenbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.7.8 Richtlinien zur Durchführung von Veranstaltungen zur Geldbeschaffung . . . . . . . 18 1.7.9 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.7.9.1 Bewertung während des Schuljahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.7.9.2 Bewertung am Unterrichtsende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.7.9.3 Bewertung der fachlichen und übergreifenden Kompetenzen bei Inklusions- schülern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.7.9.4 Bewertung des Betragens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1.7.9.5 Kriterien für die Vergabe der Betragensnote . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1.7.10 Vergabe von Bildungs- und Schulguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.7.10.1 Bildungsguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.7.10.2 Schulguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.7.10.3 Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . 24 1.7.11 Regelung der Aufholmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2 Inhaltsverzeichnis 1.7.12 Durchführung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1.7.12.1 Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1.7.12.2 Dauer und Zielorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 1.7.12.3 Gesuch für Lehrfahrten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.7.12.4 Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.7.12.5 Begleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.7.12.6 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.7.13 Ziele, Regeln und Durchführung Betriebspraktikum (BP) . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.8 Schulleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1.8.1 Schulbesuch und Verhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1.8.1.1 Schulbesuch und Befreiungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1.8.1.2 Schulwechsel, Abmeldungen, Übertritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 1.8.2 Disziplinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 1.8.2.1 Grundregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 1.8.2.2 Maßnahmenkatalog für Lehrpersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 1.8.2.3 Maßnahmenkatalog für Schüler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 1.8.3 Definition von Disziplinarverstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 1.8.3.1 Verletzung der Persönlichkeit von Mitgliedern der Schulgemeinschaft . . . . 33 1.8.3.2 Sachbeschädigung und Diebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 1.8.3.3 Störung des Lernens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 1.8.4 Schlichtungskommission und Rekursfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 1.8.5 Regelung für die Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.8.6 Räumungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.8.7 Kopierregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1.8.8 Ausleihbedingungen für technische Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1.8.9 Benutzerordnungen der Fachräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1.8.9.1 Computerraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 1.8.9.2 Laboratorien Chemie, Physik, Biologie und deren Vorbereitungsräume . . . 40 1.8.9.3 Küche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 1.8.9.4 Aula und Mehrzweckräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 1.8.9.5 Turnhalle und Freigelände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 2 Dreijähriger Teil 43 2.1 Ziele 2017/18 – 2019/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.1.1 Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.1.2 Aufgaben von Personen, Gremien, Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.1.2.1 Mitbestimmungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.1.3 Sicherung und Verbesserung der Qualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.1.4 Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.1.4.1 Bedarf an Personen mit besonderen Kenntnissen und/oder Zusatzausbildung 45 2.1.4.2 Finanzielle Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 3 Einjähriger Teil 46 3.0.1 Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 3.0.2 Tätigkeitspläne und Übersichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 3.0.3 Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 3.0.4 Aktueller Änderungsbedarf des mehrjährigen Teils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
1 Mehrjähriger Teil 1.1 Leitbild der FachOberSchule „Marie Curie“ - Meran FOS macht Schule Vielfalt – eine Schule, vier Schwerpunkte Tourismus Euregio Biotechnologie im Sanitätswesen Biotechnologie mit Landesschwerpunkt Ernährung Weitblick – eine zukunftsorientierte Schule Vorbereitung auf Beruf und Studium Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen Laufende Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte (Zusatzqualifikationen) Zusammenarbeit mit Betrieben im In- und Ausland Zusammenarbeit mit Schule und öffentlichen Einrichten weltweit Erfahrungsaustausch mit anderen Oberschulen (Netzwerke, Synergien) Gemeinsame Ressourcennutzung Innovation – eine Schule mit Ideen Offene Unterrichtsmethoden Praxisorientiert und realitätsnah Förderung von Schülern Schüler1 und ihren Begabungen Offenheit für verschiedene Kulturen FOS für alle Werte vermitteln, konstruktive Haltung, gegenseitige Achtung, Wertschätzung Interessen und Neigungen wecken und fördern Selbstständigkeit und Eigenverantwortung stärken Orientierungshilfe bieten Identifikation mit der Schulgemeinschaft entwickeln Transparenz und Informationsaustausch gewährleisten Schule als Lebensraum zum Wohlfühlen gestalten Selbstreflexion und veränderungsbereite Organisation ermöglichen 1 DieAusdrücke Lehrer, Schüler, Eltern, usw., stehen immer für die Gesamtheit der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, die zur Schulgemeinschaft der FOS gehören.
4 Mehrjähriger Teil Verbindlichkeit des Leitbildes Dieses Leitbild wurde vom Lehrerkollegium, dem Verwaltungspersonal, dem Eltern- und Schülerrat gut geheißen und vom Schulrat beschlossen. Es ist als zentraler Orientierungsrahmen für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich. 1.2 Leitbild des LIZ Lese- und Informationszentrum IST offener Ort der Begegnung und des Lernens fächerübergreifende Lernwerkstatt Freiraum zur Erweiterung des kulturellen Horizonts zugänglich über die Unterrichtsstunden hinaus Lese- und Informationszentrum WILL Leseförderung als zentrales Anliegen betreiben vielfältiges und aktuelles Angebot an Medien bieten Ansprechpartner für Medienankäufe sein Nutzung elektronischer Medien (E-Books, E-Paper, usw.) ermöglichen hohen Standard sichern durch Fortbildungen Lese- und Informationszentrum BIETET kompetente Beratung durch hauptamtliches Personal vielfältige Veranstaltungen organisiert vom Bibliotheksrat bibliotheksdidaktisches Modell als Teil des schulischen Bildungsprogramms Aktualität und Kompetenz durch autonom verwalteten Medienetat Lese- und Informationszentrum FÜR ALLE schulinterne Information über Angebote und Aktivitäten offen für Mitglieder der Schulgemeinschaft Mitarbeit von Schüler/innen Zusammenarbeit mit Oberschulen Kontakte mit Ämtern, Bibliotheken, Buchhandlungen, Kultur- und Bildungsträgern, Presse 1.3 Organigramm
FACHOBERSCHULE für TOURISMUS und DIREKTORIN Mitarbeiter BIOTECHNOLOGIE mit Landesschwerpunkt ERNÄHRUNG SCHULE Schulrat Lehrerkollegium Dienstbewertungs- Schlichtungs- Notfalleinsatz- Bibliotheksrat Koordinatoren Arbeitsschutz komitee kommission gruppe Eltern und Verwaltungs- Klassenräte Fachgruppen Arbeitsgruppen Schüler personal Lehrpersonen Ökonomat Bibliothek Sekretariat O Marie Curie Tech. Assistenten Schulwarte Wirtschafts- Soziale Bildungs- Ext. Partner Vereinbarungen Netzwerke Schulverbund Einrichtungen Heime verbände ressort
6 Mehrjähriger Teil 1.4 Schulentwicklung der FOS „Marie Curie“ - Meran Eckdaten zur Geschichte unserer Schule 1960/61 Gründung als dreijährige Privatschule der „Englischen Fräulein“ für allgemeine und praktische Bildung von Mädchen 1967/68 zur fünfjährigen Frauenoberschule ausgebaut 1971/72 staatlich geführte Oberschule 1977/78 Fachrichtung für Diätistinnen, läuft 1982/83 aus 1982/83 neusprachliche Fachrichtung, wird 1990 dem humanistischen Gymnasium angegliedert 1991/92 Fachrichtung Fremdsprachen/Tourismus 1994/95 biologische Fachrichtung 1998 Umbenennung in Fachoberschule für Soziales 1999 Namensgebung „Marie Curie“ 2008/9 Reform der allgemeinen Fachrichtung 2010 Die Schulreform schafft die allgemeine Fachrichtung ab. Als Ersatz wird der Landesschwerpunkt Ernäh- rung aufgebaut. Die biologische Fachrichtung wird durch die technologische Fachoberschule für Biotechnolo- gie im Sanitätswesen und die Fachrichtung Fremdsprachen/Tourismus durch die Wirtschaftsfachoberschule für Tourismus ersetzt. Schulleitung und Lehrerkollegium nutzen den schulautonomen Spielraum und ver- stärken im Rahmen von 20% der Stundentafel die Sprachenfächer.2 2015/16 Weiterentwicklung des Schwerpunkts Ernährung mit der Potenzierung (Regelung 25%) Sport und Praxisunterricht 2017/18 Weiterentwicklung Schwerpunkt Euregio. Äußere Veränderungen liefen und laufen parallel mit inneren: Betriebspraktikum, fächerübergreifende Ange- bote, Wahlfächer, Modulunterricht, CLIL, Förder- und Aufholwoche, Sprach-, Ernährungs- und Biowoche, Aufschlüsselung der übergreifenden Kompetenzen, Auslands- und Zweitsprachenjahr, Entrepreneurship- Education, Verstärkung des praktischen Unterrichts, politische Bildung, digitales Register usw. Nach wie vor sind Schulleitung und Lehrerkollegium bestrebt, die Schule weiterzuentwickeln - einerseits über die Unterrichtsentwicklung, andererseits durch die Verbesserung des Angebots. Wir arbeiten weiter an: + kompetenzorientiertem Unterricht und ebensolcher Bewertung + Verbindlichkeit der Fachcurricula + CLIL + Ausbau des Fremdsprachenunterrichts + Modulunterricht + Angeboten zur Gesundheitsförderung + politischer Bildung allgemein und hinsichtlich des Schwerpunkts Euregioschule + Vernetzung mit anderen Schulen, besonders in der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino + Vereinbarungen mit und Schulpartnerschaften im In- und Ausland + Auf- und Ausbau von Netzwerken mit externen Partnern + interner Zusammenarbeit, Bündelung der Ideen und Unterrichtserfahrungen, um das vorhandene reiche Potential auszuschöpfen + Profilierung nach innen und außen + fortlaufender Digitalisierung von Planungsinstrumenten, Vorlagen usw. + räumlicher Erweiterung und Lösung des Problems der Außenstellen + Instandhaltung des historischen Gebäudes 2 RRL, S 13
1.5 Bildungsangebot der Schule 7 + laufender Modernisierung der Ausstattung + ständiger Erneuerung und Erweiterung der Bestände an Lehrmitteln und Medien 1.5 Bildungsangebot der Schule Die „FOS Marie Curie“ führt eine Fachoberschule im wirtschaftlichen und eine im technologischen Bereich, dem ein Landesschwerpunkt angegliedert ist. # Umfassende Ziele der Schule: Lern- und Planungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationskompetenz, Vernetztes Denken und Problemlösekompetenz, Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Informations- und Medienkompetenz, Kulturelle und interkulturelle Kompetenz " ! Fachoberschule für Landesschwerpunkt Fachoberschule für Schwerpunkt Biotechnologie im Ernährung Tourismus Euregio Sanitätswesen Auseinandersetzung mit Auseinandersetzung mit Auseinandersetzung mit Auseinandersetzung mit natur-, ernährungs- und Aufgaben des regionalen und naturwissenschaftlichen sportwissenschaftlichen Tourismus europäischen Themen Fragestellungen Fragestellungen Kontaktfähigkeit Politischer Bildung und Sprachkompetenz Medienkompetenz 1.5.1 Ziele der Fachrichtungen Erweiterung und Stärkung der obengenannten Kompetenzen sind Ziele, die in allen Fächern und Fachrich- tungen angestrebt werden. Diese Kompetenzen gelten von der 1. bis zur 5. Klasse und sind nach Stufen aufgeschlüsselt. Wir arbeiten darauf hin, a. dass möglichst viele Schüler über ein gesichertes Grundwissen und Grundfertigkeiten wissenschaftli- chen Arbeitens verfügen, b. dass Schüler sich selbständig Wissen beschaffen, auswählen, ordnen, aneignen und verarbeiten/präsen- tieren können, mit Medien umgehen und deren inhaltliche Funktionsweise einigermaßen durchschauen können, c. dass Schüler fächerübergreifende Bereiche bearbeiten, ihren Arbeitsprozess und die Ergebnisse reflek- tieren und vorstellen, d. dass Schüler ihre Fähigkeiten und Eignungen kennen, zielgerichtet einsetzen und entsprechende An- gebote in- sowie außerhalb des Unterrichts annehmen, e. dass Schüler sich praxisorientierte Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse aneignen, um in der Arbeits- welt sicher Fuß fassen zu können, f. dass Schüler und Lehrer Leistungen in allen Bereichen schätzen und anerkennen, dass Schüler für ihre schulischen Leistungen die Verantwortung übernehmen und in zunehmendem Maß zur Selbstbeurtei- lung gelangen, g. dass Schüler sich im schulischen Alltag, z. B. als Klassenvertreter, in der Einhaltung der Schulordnung, der Klassenregeln gemeinsam mit Lehrern für die Schulgemeinschaft, d.h. Klassenklima, Schulfeiern, Mitarbeit in Gremien usw. einsetzen und zusammenarbeiten, h. dass an der Schule und in der Klasse ein Klima gegenseitiger Wertschätzung herrscht, d.h. freundlicher Umgang, friedliche Konfliktlösung, Regeln vereinbaren und einhalten, i. dass Schüler und Lehrpersonen während und außerhalb des Unterrichts aufeinander zugehen, ihre Gedanken, Einstellungen, Gefühle gegenseitig respektieren,
8 Mehrjähriger Teil j. dass Bürgerkompetenz auf europäischer Ebene durch politische Bildung, Austausch, Projekte, im Unterricht, Betriebspraktika usw. vermittelt wird, k. dass alle sich situationsbezogene Umgangsformen und Sprachebenen aneignen, Die zweijährige Unterstufe orientiert Schüler in ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn. Dem dienen Angebote in und außerhalb des Unterrichts, Orientierungs-, Förder- und Stützmaßnahmen. Die dreijährige Oberstufe dient der fachlichen Vertiefung, bereitet auf Abschlussprüfung, Studium, Beruf vor, 1.5.1.1 Ziele der technologischen Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswesen - TFO Wir setzen uns im theoretischen und praktischen Unterricht schwerpunktmäßig mit Naturwissenschaften auseinander, sodass sich die Schüler ein fundiertes Wissen aneignen können, um sich erfolgreich mit Themen und Errungenschaften naturwissenschaftlicher Forschung zu befassen. ' $ 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. Erdwissenschaften 2 Informatik 2 Technologie und Technisches Zeichnen 4 Biologie 3 Chemie 4 Wissenschaftliches Arbeiten, Fachrichtungspezi- 2 fischer Praxisunterricht Recht u. Wirtschaft 2 2 Physik 2 3 2 Deutsch 4 4 3 4 4 Italienisch 4 4 3 4 4 Englisch 4 4 3 3 3 Geschichte 2 2 2 2 2 Mathematik 4 4 4 4 3 Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 Katholische Religion 1 1 1 1 1 Fächerübergreifende Lernangebote 1 1 1 1 1 Fachrichtungsspezifisch Organische Chemie 3 Biologie 4 Gesetzgebung im Sanitätsbereich 2 Chemische Analytik u. Labor 3 3 Biochemie 3 3 Mikrobiologie, Sanitätskontrolltechniken 4 5 Hygiene, Anatomie, Physiologie, Pathologie 5 5 6 Wochenstunden 34 36 36 36 36 & % 1.5.1.2 Ziele für den Landesschwerpunkt Ernährung innerhalb der technologischen Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswesen - TFO Wir setzen uns im theoretischen und praktischen Unterricht schwerpunktmäßig mit Naturwissenschaften auseinander, sodass sich die Schüler ein fundiertes Wissen aneignen können, um sich erfolgreich mit Themen und Errungenschaften naturwissenschaftlicher Forschung zu befassen. Wir wollen Kenntnisse und Bewusst- sein der Schüler in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken.
1.5 Bildungsangebot der Schule 9 ' $ 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. Technologie und Technisches Zeichnen 3 Ernährungslehre/Ernährungswissenschaften 1 2 4 2 2 Ernährungslehre Praxis 1 2 1 1 Erdwissenschaften 2 Biologie 3 4 Chemie 3 4 3 Biochemie 3 3 Mikrobiologie 3 4 Anatomie 4 4 6 Informatik 2 Mathematik 4 3 3 4 3 Physik 2 3 Geschichte 2 2 2 2 2 Deutsch 4 4 3 3 4 Italienisch 4 4 3 3 3 Englisch 3 3 3 3 3 Recht u. Wirtschaft 2 2 Lebensmittelgesetzgebung 2 Bewegung und Sportbiologie 2 3 3 3 2 Katholische Religion 1 1 1 1 1 Fächerübergreifende Lernangebote 1(Sport) 1 1 1 1 Wochenstunden 34 36 36 36 36 & % 1.5.1.3 Ziele der Wirtschaftsfachoberschule für Tourismus - WFO Wir vermitteln die notwendigen sprachlichen, organisatorischen und technischen Fertigkeiten sowie Fachwis- sen im touristisch-wirtschaftlichen Bereich. Die Schüler verfügen über ein breites Repertoire der Ausdrucks- fähigkeit in verschiedenen Sprachen sowie über vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse in Betriebswirtschaft und setzen diese inner- und außerhalb des Unterrichts sicher und zielgerichtet ein. ' $ 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. Biologie u. Erdwissenschaften 4 Informations- und Kommunikationstechnik 3,5 Physik u. Chemie 4 Betriebswirtschaftslehre und Tourismuslehre 4 4 6 5 Geografie und Tourismusgeographie 2 3 2,5 2 2 Rechtskunde, Wirtschaft und Tourismusgesetz- 2 2 3 3 3 gebung Deutsch 4 3,5 4 4 4 Italienisch 4 4 4 3,5 4 Englisch 3 4,5 3,5 3,5 4 2. Fremdsprache (Französisch o. Russisch) 2 2 4 3 3 Kunst 2 2 2 Geschichte 2 2 2 2 2 Mathematik 3,5 3 3 3 3 Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 Katholische Religion 1 1 1 1 1 Fächerübergreifende Lernangebote 1 1 1 1 1 Wochenstunden 34 36 36 36 36 & %
10 Mehrjähriger Teil 1.5.1.4 Ziele des Schwerpunkts Euregio - WFO Wir fördern durch verschiedene Angebote, Veranstaltungen usw. die vertiefte Kenntnis regionaler und eu- ropäischer Aspekte und Problemstellungen. Die Schüler setzen sich mit den wichtigsten regionalen wie europäischen Themen auseinander, lernen durch Projekte und Schüleraustausch die Europaregionen mit ihren Merkmalen besser kennen und verstehen die Herausforderungen, denen sich Südtirol stellen muss. Dazu eignen sie sich auch die notwendige Medienkompetenz an. ' $ 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. Informations- und Kommunikationstechnologie 2 2 0 0 0 Biologie, Erdwissenschaften mit Praxis im Labor 2 3 0 0 0 Physik/Chemie mit Praxis im Labor 2 3 0 0 0 Mathematik 4 4 3 3 3 Geographie und Tourismusgeographie 3 3 2 2 2 Recht/Wirtschaftskunde, Tourismusgesetzge- 2 2 3 3 3 bung, Politische Bildung BWL, Tourismuslehre, Wirtschaftspraxis 2 2 6 6 6 Italienisch 4 4 4 4 4 Geschichte 2 2 2 2 2 Kunst, Territorium 0 0 2 2 2 Deutsch 4 4 4 4 4 Englisch 3 3 3 3 3 Französisch oder Russisch 0 0 3 3 3 Bewegung, Sport 2 2 2 2 2 Katholische Religion 1 1 1 1 1 Fächerübergreifender Unterricht Politische Bil- 1 1 1 1 1 dung Wochenstunden 34 36 36 36 36 & % 1.5.2 Das Sprachenkonzept der Schule Unser Sprachenkonzept ist offen für innovative Lernformen. Es umfasst Bewährtes, Neues und wird laufend weiterentwickelt.3 Es beinhaltet Fördermaßnahmen für Schüler aller Klassen und Fachrichtungen. Fachrichtungen und Stundentafeln Die Stundentafeln der TFO und WFO sehen unterschiedliche Stundenzahlen für Sprachen vor. Sprachen werden in der WFO Tourismus stärker gefördert. Außerdem haben wir im Rahmen der Autonomie die Anzahl der Stunden für Sprachfächer erhöht. Sowohl in der TFO wie in der WFO versuchen wir durch CLIL Sprachenkenntnisse zu fördern. Ziele Die Pflege der Muttersprache sowie die Förderung der Zweit- und Fremdsprachen zielen auf funktionale Mehrsprachigkeit ab. Muttersprachliche Kenntnisse können nur gestärkt, Kompetenzen und Fertigkeiten in den anderen Sprachen nur erreicht werden, wenn sich alle Lehrpersonen um Sprache bemühen. Der erweiterte Sprachunterricht ist seit Jahren an der FOS verankert. Jeder Sprachunterricht fördert die mündlichen und schriftlichen Kompetenzen sowie das Hör- und Textverständnis, die Einsicht in Sprache und ist auch praktisch ausgerichtet. Wir fördern den direkten Kontakt der Schüler mit Zweit- und Fremdsprache durch verschiedene Projekte, Zweitsprachen- und Auslandsjahr. Umsetzung • Wechselnde Lernorte – Klasse, PC-Raum, Bibliothek, außerhalb der Schule 3 Beschluss Landesregierung 2040/2010, 1034/2013 und nachfolgende Rundschreiben des Schulamtsleiters
1.5 Bildungsangebot der Schule 11 • Angebote im fächerübergreifenden Lernangebot, in der Förder- und Aufholwoche • Kopräsenz in Sprach- oder Sachfächern • Sprach- und Leseförderung durch die Schulbibliothek • Sprechen vor Publikum • Verbindung Betriebspraktikum und Sprache • Begabtenförderung in Mutter-, Zweit- und Fremdsprache, z.B. Teilnahme an Sprachwettbewerben • Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung, teils im, teils außerhalb des Unterrichts • mehrsprachiger Schülerblog Carnet Curie • Teilnahme an YPAC – schul- und länderübergreifendes Jugendparlament der Alpenkonvention • Förderung Auslands- und Zweitsprachenjahr • Gemeinsame Projekte mit italienischen und ausländischen Oberschulen, bevorzugt in der Europaregion • CLIL – gilt ab 2010/11 für alle Klassen aller Fachrichtungen, vorausgesetzt, die Lehrpersonen haben die entsprechenden Qualifikationen oder Voraussetzungen und die Schüler sind nach einer einführenden Phase damit einverstanden. Wir beginnen in den 1. Klassen langsam und bauen dann auf. In den 5. Klassen wird zurückgefahren, es sei denn, die Fachlehrkraft ist Mitglied der Maturakommission und prüft so, wie sie die Schüler im Unterricht vorbereitet hat. Je nach Fach kann CLIL nur für einige Unterrichtseinheiten oder über einen längeren Zeitabschnitt eingesetzt werden. • Projekt Brüssel – Vorbereitung eines gemeinsamen Projekts mit italienischen Partnerklassen und Fahrt nach Brüssel • Projekt Gandhi – Eine Klasse der FOS und eine des italienischen OS-Zentrums Gandhis werden in je zwei Gruppen geteilt. Diese werden untereinander gemischt und erhalten einmal in der Woche einen ganzen Tag Fachunterricht in Italienisch oder in Deutsch. Die Lehrpersonen beider Schulen sprechen sich ab, damit das Programm dasselbe ist. Am Projekt können ein bis drei Klassen teilnehmen. Das hängt von der Bereitschaft der Eltern und Lehrpersonen ab. • Wahlfach Chinesisch und Partnerschaft mit der Universität Guilin • Vertiefender Sprachunterricht, besonders in der touristischen Fachrichtung • Sprachreisen – Intensivsprachwoche in Italien, England/Schottland/Irland, Frankreich, Russland, Chi- na • Entrepreneurship – alle 4. Kl TS, wobei neben der deutschen Unterrichtssprache möglichst oft Italie- nisch und Englisch eingesetzt werden, z.B. für bestimmte Arbeitsschritte oder Produkte Evaluation: Rückmeldung über die Ausgangslage und die Bedürfnisse der Schüler, um die Sprachförderung besser abstim- men zu können; Rückmeldung, ob die eingesetzten Fördermethoden, didaktischen Verfahren usw. geeignet sind, die sprachlichen Kompetenzen der Schüler zu fördern; Rückmeldung über festgestellte Ergebnisse und Fortschritte der Schüler Evaluation liefert aussagekräftige Antworten und bezieht Schüler und Lehrpersonen ein. Instrumente: Einzelinterviews, Fragebogen, Selbstevaluation oder andere passende Evaluationsmethoden 1.5.3 Profilierungsangebote Jährlich setzt sich der Klassenrat mit fachrichtungsspezifischen Schwerpunkten auseinander und verein- bart ein oder mehrere Profilierungsthemen. Diese scheinen im einjährigen Teil des Dreijahresplanes4 auf, welcher für seinen ökonomischen Teil vom Schulrat und von der Direktorin genehmigt werden muss. Um schülerzentrierte, praktische Lernformen verstärkt einsetzen zu können, nützt der Klassenrat zeitliche und organisatorische Freiräume5 und arbeitet mit Bildungseinrichtungen, öffentlichen und privatwirtschaftlichen Organisationen, Experten, Vereinen usw. zusammen. 4 Einheitstext der Landeskollektivverträge 13.11.2002, Art.11, Abs. 5: „... bereitet die Schuldirektorin am Beginn des Schul- jahres, im Einklang mit dem Schulprogramm und den ev. eingebrachten Vorschlägen seitens der Mitbestimmungsgremien, den Jahrestätigkeitsplan und die Übersicht der daraus sich ergebenden Verpflichtungen für das Lehrpersonal vor. Der Jahrestätigkeitsplan wird vom Lehrerkollegium im Rahmen der Erziehungsplanung beschlossen ...“ 5 s.LG 12/2000
12 Mehrjähriger Teil 1.5.4 Begabtenförderung Diesem Anliegen widmet sich die FOS verstärkt, weil Schüler mit besonderen Interessen und Begabungen Recht auf Berücksichtigung und Förderung haben. Dem dienen: Förderwoche, Übernahme von Verantwortung für Schüler, Klassen, in Mitbestimmungsgremien oder als Tutoren, Klas- sensprecher, Vorsitzende Schülerrat, Mitglieder Schulrat, Mitarbeit in Arbeits- und Projektgruppen z.B. im LIZ, Drehtürmodell für YPAC, politisches Café, Teilnahme an sportlichen und anderen Wettbewerben, Projektfahrt China, Wahlfächer, Sportgruppen, weitere Angebote des Klassenrates oder klassenübergreifende Veranstaltungen 1.5.5 Inklusion 6 Die Integrationslehrkraft ist für die Betreuung der Schüler mit Beeinträchtigung sowie für die gesamte Klasse zuständig und hat folglich die gleichen Rechte und Pflichten wie Regellehrpersonen. Als Aufgabe der Inklusion verstehen wir die bestmögliche Förderung der Schüler mit besonderen Bedürfnis- sen. Das ist Verantwortung der Klassenräte, aller Integrationslehrpersonen, der Mitarbeiter für Integration sowie des Koordinators für Integration. Angebote: • Integrationsunterricht in und außerhalb der Klasse • Gruppenteiliger Unterricht • Flexible Stundenpläne im Rahmen der Möglichkeiten • Fachintegration • Eingliederungsmaßnahmen • Unterstützung durch das schulinterne Zentrum für Information und Beratung (ZIB) sowie durch Lern- coaches • Vermittlung von Orientierungspraktikas und professioneller Betreuung außerhalb der Schule 1.5.6 Angebote zur Orientierung und zeitweiligen Unterstützung Die FOS bietet Schülern Orientierungshilfen für die Schul- und Berufswahl an. Klassenräte und/oder Mit- arbeiter des ZIB unterstützen durch besondere Maßnahmen in persönlichen, familiären oder anderen Situa- tionen, welche es einem Schüler zeitweilig nicht ermöglichen, den Unterricht regelmäßig zu besuchen oder zeitlich und inhaltlich die Anforderungen zu bewältigen. 6 Landesgesetz Nr. 12 vom 29. Juni 2000 zur Autonomie der Schule; Deutsches Schulamt (Hg.): Handreichung zum Abkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten (Nov. 2004)
Zentrum für Information und Beratung an der FOS (in Anlehnung an Vorgaben des Schulamtes) Themenschwerpunkte wie Berufsorientierung Lernberatung/Coaching Verhaltensauffälligkeiten 2. Bildung einer Gesundheitsförderung 1. Information der Arbeitsgruppe und Soziales Lernen Schulgemeinschaft Ernennung eines Mediennutzungskompetenz über die Initiative ZIB Koordinators/einer Interkulturelles Lernen Koordinatorin: Begabungsförderung (Lehrpersonen in Individuelle Gespräche Zusammenarbeit mit Rechtsberatung und Geldfragen Schulführung) 3. Bedarfserhebung Mediation 9. Evaluation und daraus resultierende Veränderungen (v.a. Selbstevaluation in der AG, Jahresbilanz) Lehrpersonen Schüler/innen Eltern (und Klassenräte) (Klassenvertretung) (Elternabende, Infomaterial) individuell 4. Planung von 8. Öffentlichkeitsarbeit entsprechenden (v.a. Aktivitäten für Angeboten klassenbezogen Schulgemeinschaft, Homepage der Schule) Schulgemeinschaft 5. Information über die geplanten Tätigkeiten z.B. beim Schwerpunkte festlegen 7. Umsetzung des und Einholen von Lehrerkollegium geeignete Räumlichkeiten Programms: Rückmeldungen und geregelte Öffnungszeiten Angebote, Initiativen … Änderungsvorschlägen Information an alle Schüler z.B. durch AG und Schülerinnen, Eltern (Lehrpersonen, Schüler/innen, Eltern) Elternarbeit und Lehrpersonen Erstgespräche bzw. Erstberatung Bei psychosozialen 6. Genehmigung z.B. bei Problemen Experten und durch die schulischen Schülerratsversammlung außerschulischen Gremien Diensten weiterleiten Elternrat Schulrat Lehrerkollegium Direktionsrat
14 Mehrjähriger Teil 1.5.7 Angebote für Schüler mit Migrationshintergrund Schüler mit Migrationshintergrund einzugliedern, fordert die FOS besonders heraus, vor allem, wenn diese (lange) nach Unterrichtsbeginn kommen und/oder geringe bis keine Sprachen kennen. Die Angebote sind daher möglichst individuell abgestimmt und werden von Klassenrat, Koordinator für Migration, Fachlehr- person für Migration (sofern Stunden verfügbar sind)geplant und durchgeführt. Das Sprachenzentrum und fallweise Kulturmittler unterstützen von außen. 1.6 Inhaltliche und didaktische Umsetzung der Ziele und Angebote 1.6.1 Schulcurriculum Das Schulcurriculum besteht aus den Fachcurricula aller Fächer und Fachbereiche, gegliedert nach Fach- richtungen und Klassenstufen. Die Fachgruppen haben die jeweiligen Fachcurricula entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben (s. RRL) ausgearbeitet. Sie sind verpflichtende Grundlage der Jahresprogramme. 1.6.2 Fächerübergreifende Lernangebote Fächerübergreifende Lernangebote konzentrieren sich auf Persönlichkeitsbildung und Kompetenzen des Lernens. Diese Lernangebote bauen aufeinander auf, stehen in Wechselwirkung zu den übergreifenden Kompetenzen und bilden im Laufe von 5 Jahren eine Einheit7 . 1.6.3 Wahlfächer Wahlfächer im Umfang von mindestens 1 Stunde pro Woche sind vorgeschrieben8 . Wir bieten Ergän- zung und Vertiefung von Fachbereichen, aber auch neue Inhalte an 9 . Der Schwerpunkt liegt darauf, dass gleichzeitig Kompetenzen erworben werden können. In der Regel sind es Doppelstunden. 1.6.4 Schüler fördern Die Angebote zur Förderung setzen die Ziele des Leitbildes und der Fachrichtungen um und nützen die Möglichkeiten der Schulautonomie. a. Verwirklichung der didaktischen Autonomie der Schule10 und die ebenfalls gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Veränderung der Stundentafel im Ausmaß von bis zu 20%, Auflösung des Stun- denplans, zusätzliche Stunden, Wahlpflichtfächer; Differenzierung und Individualisierung, auch durch erweiterte Lernformen, Blockung von Fächern oder Unterrichtsabschnitten; b. Gruppenteiliger Unterricht durch Integration, Kopräsenzen, Lerncoach; c. gegenseitige Hospitationen der Lehrpersonen mit Unterrichtsbeteiligung, Vor- und Nachbespre- chung; d. Stufen- und/oder klassenübergreifende Projekte, z.B. zusätzliche Profilierung zum Euregioschwer- punkt, politische Bildung, Prävention, Orientierung; e. Expertenunterricht, Gastvorträge sowie Unterricht außerhalb des Klassenraumes bieten den Schülern Gelegenheit zu praktischer Erfahrung und zur Umsetzung theoretischen Wissens in kon- kretes Handeln und Verhalten. Das schließt Tätigkeiten in Fachräumen ebenso ein wie Tätigkeiten außerhalb des Schulgeländes (z.B. Befragungen, Besichtigungen, natur- oder ernährungswissenwissen- schaftliche und andere Erkundungen usw.). Solche Tätigkeiten können mehrere Unterrichtsstunden bis zu einer Woche, z. B. Biowoche, Ernährungswoche, dauern oder auf mehrere Wochen verteilt werden. 7 Inhalte des Beschlusses des Lehrerkollegiums vom 19.1.2011 und nachfolgende Änderungen 8 Beschluss der LR 12/2011, RRL 9 Inhalte des Beschlusses des Lehrerkollegiums vom 19.1.2011 10 LG 12/2000.
1.6 Inhaltliche und didaktische Umsetzung der Ziele und Angebote 15 f. Angebote zur Vertiefung der Sprachkenntnisse; Sprachwochen im Ausland, Intensivsprachtage an der Schule, Zweitsprachenjahr, Auslandsjahr, Klassen- und Schulpartnerschaften, Projekte mit In- tercultura, Betriebspraktika in Italien oder im Ausland, CLIL, Modulunterricht, Schüleraustausch, verpflichtende Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung, Angebote zur Bescheinigung weiterer Sprachkenntnisse. g. Förderung bestimmter Interessen und Begabungen einzelner Schüler, durch welche gleichzei- tig deren Eigeninitiative und Eigenverantwortung gestärkt werden sollen. Die Angebote während oder außerhalb der Unterrichtszeit sind gleichwertig. Diese Schüler sind verpflichtet, in Absprache mit der Lehrperson, Unterrichtsinhalte nachzuholen oder durch gleichwertige Arbeitsergebnisse, welche aus der Teilnahme entstehen, zu ersetzen (zu Einzelheiten der Durchführung vgl. Abschnitt über Un- terrichtsbegleitende Veranstaltungen, ebenso zu Bewertung und Schulguthaben). Ebenso gehört die Vorbereitung von Schülern auf eine Teilnahme an Wettbewerben zu den fördernden Initiativen. In Be- zug auf diese genannte Förderung wollen wir den Gedanken eines Bildungsguthabens weiterverfolgen, welches Kompetenzen anerkennt, die außerhalb des Regelunterrichts erworben werden. h. Sporttätigkeiten - die Förderung geschieht durch die Sportgruppen, Vorbereitung auf Wettkämpfe und verschiedene Zusatzangebote i. Modulunterricht in einigen Fächern von ein oder zwei Klassenstufen werden in zwei oder mehr Unterrichtseinheiten angeboten, zwischen denen die Schüler aussuchen können. j. Fachrichtungsspezifische Schwerpunktthemen in allen Klassen vertiefen das Profil der jeweiligen Richtung, geben den Interessen der Schüler Raum und dienen der Zusammenarbeit möglichst vieler Fächer. 1.6.5 Schüler unterstützen Alle Angebote zur Förderung stellen gleichzeitig auch eine Unterstützung für die Schüler dar. Durch die breiten Öffnungszeiten von LIZ, Schulcafé, durch Gartengestaltung, möglichst flexible Nutzung aller Räume, Gestaltung von Gängen und Treppenhäusern durch Schüler, wollen wir darüber hinaus eine ansprechende und anregende Lernumgebung schaffen. Besondere Angebote sind: „Fit für die FOS“ - In den ersten Unterrichtstagen der ersten Klassen wechseln Fachunterricht und ver- schiedene Angebote wie Hausführung, Teamentwicklung, Klassengemeinschaft usw. einander ab, mit welchen wir den Übergang in eine neue Schule erleichtern, in das Lernen an der Oberschule einführen und die neue Klassengemeinschaft stärken wollen. Orientierung für Schul- und Berufsentscheidung bieten individuelle Beratung, Betriebspraktika, verschie- dene Informationsangebote wie Tage der Berufsorientierung sowie Maßnahmen gegen häufige Abwesenheiten und Schulabbruch;11 Zentrum für Information und Beratung (ZIB) hilft bei Lernschwierigkeiten und durch persönliche Unterstützung; Lerncoach unterstützt gezielt die fachlichen Angebote oder Hilfen; Lernen lernen; Persönliche Sprechstunden der Lehrpersonen, der Direktorin, des Vizedirektors; Mediation (Streitschlichtung) und Begleitung der 1. Klassen seitens ausgebildeter Schüler (Tutoren). Aufgabenhilfe und Aufholangebote, Mailverkehr zwischen Lehrern und Schülern oder digitale Plattfor- men; Aufholwoche: Diese bietet in allen Fächern, in denen Schüler im 1. Sem. negative Leistungen erbracht haben, eigene Kurse an. Der Stundenplan wird aufgelöst. 1.6.6 Auslands- und Zweitsprachjahr Das Auslandsjahr ist durch Beschlüsse der Landesregierung geregelt (siehe Anhang). Teilweise gelten diese Regelungen auch für das Zweitsprachenjahr. Zusätzlich hat die FOS mit verschiedenen italienischen Ober- schulen Vereinbarungen getroffen. 11 Handreichung zum Umgang mit Schulabsentismus. Oktober 2016
16 Mehrjähriger Teil 1.6.7 Zusammenarbeit • mit den Erziehungsberechtigten: Klare Information ist die Grundlage. Daher werden die Eltern zu Klassenratsitzungen eingeladen, erhalten in unregelmäßigen Abständen Elternbriefe, laufend Informa- tionen an der eigenen Anschlagtafel in der Eingangshalle und über die Homepage. Die Elternabende zu bestimmten Themen dienen dem Informationsaustausch, bieten Gelegenheit zu Fragen und Gespräch. • mit anderen Schulen: Sie ergibt sich im Rahmen von Projekten, gemeinsamen Fortbildungen, Er- fahrungsaustausch. Bei den Sprachwochen gibt es die Möglichkeit, mit Schulen anderer Länder Verbindungen zu knüpfen. Es obliegt den Begleitpersonen, solche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Außerdem werden über das Internet Kontakte mit Oberschulen anderer Länder aufgenommen. Am 3. Juni 2002 wurde ein Schulverbundsvertrag zwischen den Meraner Oberschulen geschlossen, der natürlich für die Nachfolgeschulen auch gilt:. Fachoberschule für Tourismus und Biotechnologie mit Landesschwerpunkt Ernährung „Marie Curie“, Gymnasien Merans, Wirtschaftsfachoberschule „Franz Kafka“, Realgymnasium „Albert Einstein“/TFO „Franz von Miller“. Gegenstand sind die Durchfüh- rung von Fortbildungsveranstaltungen im Schulverbund, die gemeinsame Nutzung der Schulbiblio- theken und Orientierungsangebote an den Mittelschulen. Weitere Inhalte können nach Vereinbarung hinzugefügt werden, nachdem die Schulräte (fallweise auch Lehrerkollegium) zugestimmt haben. • mit dem außerschulischen Umfeld: Wir öffnen die Schule nach außen, führen Schüler in die Arbeitswelt ein und holen Kompetenzen aus der Arbeitswelt in die Schule. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Berufsorientierung und Berufstüchtigkeit. Hierzu suchen wir uns Partner, mit denen wir z.B. zusammenarbeiten bei: + Praktika und Erfahrungsaustausch + Expertenunterricht + Unterricht im Betrieb Um diese Öffnung und Zusammenarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen, berücksichtigen wir in Planung, Organisation und Evaluation die Felder: + Mitgestaltung und Vereinbarung mit Schülern + Stundenplangestaltung + methodische Vielfalt + Selbstreflexion und Fremdauswertung + Bewertungsformen und Kriterien 1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote 1.7.1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten Vom Stundenplan abweichende Zeiteinteilungen sind in eigenen Plänen vermerkt. 1.7.2 Aufsichtspflicht und Eigenverantwortung der Schüler Bei allen Maßnahmen sind Klassensituation, Alter und Verantwortungsbewusstsein der Schüler zu berück- sichtigen. Alle Schüler tragen gemäß ihrem Alter Eigenverantwortung. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die vom Gesetz vorgesehene Aufsichtspflicht wahrzunehmen, insbesondere während unterrichtsbegleitender Ver- anstaltungen sowie im Umgang mit Geräten und Materialien. Zu beachten sind: • Alle Schüler sind auf vorhersehbare Gefahren aufmerksam zu machen. • Richtiges Verhalten in Gefahrensituationen, während unterrichtsbegleitender Veranstaltungen usw. ist zu besprechen, zu üben (Dokumentation im Register).
1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote 17 • Benutzerordnungen regeln das Verhalten in den Fachräumen (s. Anhang). Wenn genaue Vereinbarun- gen getroffen worden sind, ist es möglich, dass sich Schüler mit einem Arbeitsauftrag zeitweise ohne Lehrperson in der Schule, auf dem Schulgelände oder außerhalb aufhalten. • Vor Lehrfahrten sind schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die von Schülern und Erziehungsberech- tigten zu unterschreiben sind. • Weitere Vereinbarungen oder Regeln können getroffen werden und werden Schülern, Eltern, Lehrern schriftlich ausgehändigt. Wenn Schüler und/oder Eltern diese Regeln nicht unterschreiben, werden die Schüler von der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen. • Lehrpersonen achten auf Einhaltung der Regeln und halten sich selbst daran. 1.7.3 Nutzung des Gebäudes, der Einrichtung und Geräte Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, auf Sauberkeit und pflegliche Nutzung der Räume, der Einrichtung und Geräte zu achten. Schäden sind zu ersetzen. Zugang und Nutzung durch Außenstehende regelt die Schulleitung von Fall zu Fall. Außenstehende haben sich an die Schulordnung zu halten. Lt Landesregeln kann von ihnen ein Beitrag eingefordert werden. 1.7.4 Regelung der Ersatzstunden Ersatzaufträge werden nach folgender Reihenfolge vergeben: + sogenannte „anstatt“ Stunden + Bereitschaftsdienst + 21. Stunde nach Plan (siehe LKV: Art 6 Absatz 6) + Lehrpersonen des betreffenden Klassenrates oder des ausfallenden Faches Da kurzfristige Stundenplanänderungen nur bei Streik gesetzlich erlaubt sind, müssen Ersatzstunden abge- halten werden. 1.7.5 Auskünfte und Information Sprechstunden dienen der Information (s. Transparenzgesetz) und der Besprechung sowie evtl. Vereinbarung von Maßnahmen, welche dem Lernen der Schüler und der Zusammenarbeit zwischen Schüler, Lehrpersonen und Eltern förderlich sind. Dazu bieten die Lehrpersonen wöchentliche feste Sprechstunden für Eltern und Schüler an. Eine Voranmeldung der Eltern wird empfohlen. Schüler müssen sich anmelden und die Lehrper- son der betreffenden Stunde vorher informieren. Dieselbe Regelung gilt für den Besuch der Sprechstunden bei der Frau Direktor und beim Vizedirektor. In der Regel gibt es zwei Sprech(nachmit)tage im Jahr. Auskunft wird nur an Schüler, Erziehungsberechtigte und Heimerzieher erteilt. Alle übrigen Personen müssen eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorweisen. Alle Schüler und Eltern bekommen mit je eigenem Passwort Zugang zum digitalen Register. Wenn die Situation es erfordert, werden Schüler und Eltern zusätzlich verständigt (Mail, nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg). 1.7.6 Transparenz und Rechenschaftslegung Die Klassenräte konkretisieren in den Jahresplänen – ausgehend von der Ausgangslage der Klasse – die Ziele, übergreifenden Kompetenzen, führen die Maßnahmen zur Umsetzung an und benennen die dafür verantwortlichen Lehrpersonen.12 Die Auswertung durch Schlussberichte der Lehrpersonen in den letzten Klassenratssitzungen spätestens am Ende des Schuljahres können gleichzeitig als Grundlage für die Zielset- zung der Klassen und der Schule im kommenden Schuljahr dienen. 12 LG 12/2000 zur Autonomie der Schulen
18 Mehrjähriger Teil Planungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen außer Lehrerkollegium und Klassenräten auch Fach-, Arbeits-, Projektgruppen. Die Ergebnisse schulrelevanter Tätigkeiten werden nach innen und möglichst ebenso nach außen dokumen- tiert. Reflexion und Auswertung darüber sind Voraussetzung für weitere Arbeitsschritte und Vorhaben und bilden einen wichtigen Bestandteil professionellen Handelns. Schüler und Eltern werden in Planung und Gestaltung von Unterricht und Schule einbezogen. Daher sind ihre Rückmeldungen wichtig. 1.7.7 Klassenbildung Zusätzlich zu den Richtlinien und Beschlüssen der Landesregierung13 gelten folgende Kriterien: a. Bereits bestehende Klassen sollen, sofern es die Schülerzahl zulässt, weitergeführt werden. Eine ggf. notwendige Aufteilung soll gleichmäßig erfolgen. b. Schüler desselben Heimes oder Wohnortes sollen nicht unbedingt derselben Klasse zugeteilt werden. c. Protokollierte Klassenratsbeschlüsse zu Zuteilung von Schülern werden möglichst berücksichtigt. 1.7.8 Richtlinien zur Durchführung von Veranstaltungen zur Geldbeschaffung Für die Vorbereitungsarbeiten eines Schulballs dürfen höchstens 8 Unterrichtsstunden je Monat verwendet werden – ausgenommen sind die Mitglieder des Ballkomitees. Dagegen ist es nicht erlaubt, Unterrichtszeit für private Initiativen der Klassen (Wattturnier, Flohmarkt usw.) zu verwenden. Auch darf bei solchen Veranstaltungen der Name der Schule nicht offiziell verwendet werden. Während der Sprech(nach)mittage können die Schüler Speisen und Getränke u.dgl. verkaufen. Solche oder ähnliche Initiativen, die innerhalb der Schule oder schulischer Projekte stattfinden, können erst durchgeführt werden, wenn die Direktorin sie schriftlich genehmigt hat. Da sie in diesem Fall Teil schulischer Veranstal- tungen sind, fließt der Erlös in den Schulhaushalt und ist für die betreffende Klasse zweckbestimmt. 1.7.9 Bewertung Für alle Regelungen, die hier nicht eigens angeführt sind, gelten die Bestimmungen der Schülercharta Art.3, Absatz 6ff und der Beschluss der Landesregierung zur Bewertung, sowie alle einschlägigen Rechtsquellen. Die Fachgruppen besprechen zu Beginn des Schuljahres Lernziele. Wenn ein Klassenrat fächerübergreifende Bewertungskriterien erstellt hat, gelten diese für alle Mitglieder des Klassenrates. Alle Bewertungskriterien müssen im Jahresprogramm aufscheinen. Kompetenzorientierte Bewertung berücksichtigt zusätzlich zum Wissen in den unterschiedlichen Ausprä- gungsstufen (Grundwissen, erweitertes Wissen, ...) gleichermaßen alle anderen Fachkompetenzen einschließ- lich der Praxis. Die Kriterien für die kompetenzorientierte Bewertung sind in den Fachcurricula festgehalten. Die Bewertung aller Kompetenzen scheint im Register auf und bildet die Grundlage für die Endnote. Um die Bewertung so einsichtig wie möglich zu machen, müssen die Kriterien den Schülern ausführlich erklärt und auch an konkreten Beispielen noch öfters verdeutlicht werden. 1.7.9.1 Bewertung während des Schuljahres a. Alle Prüfungen sind nur gültig, wenn sie in Anwesenheit von Zeugen (Schüler, anderer Lehrer) statt- finden. b. Schüler der Lehrperson X können nicht während der Unterrichtsstunden von Lehrperson Y geprüft werden, da Urkundenfälschung vorläge. 13 Beschluss der LR Nr. 887 vom 20. März 2000
1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote 19 c. Bewertungen, die nach der Bewertungskonferenz, aber vor Ende des 1. Sem. gegeben werden, gelten nur für das 1. Sem. Bewertungen nach Beginn des 2. Sem, aber vor der Bewertungskonferenz des 1. Sem. gelten ausschließlich für das 2. Sem. d. Leistungsüberprüfungen dürfen nur dann kurz vor den Notenkonferenzen durchgeführt werden, wenn noch vor der Konferenz die Möglichkeit der Korrektur, Rückgabe und Besprechung mit der Klasse besteht. e. Pro Tag darf nur eine umfangreiche Leistungsüberprüfung je Klasse angesetzt werden, kurze Über- prüfungen können zusätzlich gemacht werden. f. Der Klassenrat versucht Häufungen zu vermeiden. Leistungsüberprüfungen sollen mindestens 10 Tage vorher im digitalen Register vermerkt werden. g. Leistungsüberprüfungen über Inhalte von mehr als zwei Wochen werden ebenfalls angekündigt. h. Wenn es der Stundenplan nicht anders zulässt, können Leistungsüberprüfungen nach Absprache mit den Schülern, auch am Montag oder nach Feiertagen angesetzt werden. i. Die Bewertung erfolgt unmittelbar nach der Prüfung oder Korrektur und wird sofort im digitalen Register eingetragen bzw. dem Schüler mitgeteilt. Schriftliche Arbeiten werden nach spätestens 14 Tagen zurückgegeben. Vorher darf keine weitere schriftliche Arbeit im selben Fach außer Hausaufgaben angesetzt werden. j. Korrigierte und bewertete Lernzielkontrollen werden am Ende mit einer Ziffernnote und der Unter- schrift versehen. Die negative Bewertung muss schriftlich begründet, Lerntipps können hinzugefügt werden. k. Pro Semester müssen wenigstens zwei Überprüfungen der Fachkompetenzen gemacht werden. l. Im 1. und 2. Semester gibt es pro Fach nur eine Abschlussnote. Trotzdem werden alle Fachkompetenzen bewertet, wobei die Form der Leistungserhebung der methodisch-didaktischen Gestaltung angepasst ist. m. Die Note über die Aufholprüfung wird im Register eingetragen und gilt für das 2. Semester n. Wenn ein Schüler im Laufe eines Semesters längere Abwesenheiten aufweist, ist darauf zu achten, dass seine Kompetenzen durch mindestens zwei Leistungskontrollen überprüft werden. Andernfalls kann er nicht bewertet werden. o. Wird eine schriftliche Prüfungsarbeit weiß abgegeben, wird die Arbeit bewertet, wenn sie Schülername und Datum enthält. p. Wenn ein Schüler ohne annehmbaren Grund eine Leistungskontrolle verweigert, werden ihm trotzdem zwei bis drei Fragen gestellt. Beantwortet oder bearbeitet er diese nicht, wird die Leistung als negativ bewertet. q. Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, für Leistungsüberprüfungen, die nachweisbar geschwänzt wurden, einen Nachholtermin zu vergeben. Dies kann dazu führen, dass die Schüler im betreffenden Fach nicht bewertet werden können. r. Fremde Arbeiten, die als Eigene ausgegeben werden, können mit der tiefsten Note bewertet werden. s. Alle Noten, die im Register stehen, sind gleichrangig, außer eine unterschiedliche Gewichtung ist im Jahresprogramm festgehalten und den Schülern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt worden. t. Ist der Klassenverband in Modul- oder Projektunterricht aufgelöst, prüft entweder der Lehrer der Klasse oder jener, welcher das Modul/im Projekt unterrichtet, alle Schüler seiner Gruppe über die Inhalte, welche er vorher mit den Kollegen abgesprochen und geplant hat. Die Bewertung ist Teil der Fachbewertung und wird im Register eingetragen. u. Die Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote erfolgt durch die betreffenden Lehrpersonen für die einzelnen Bausteine und durch den Klassenrat für die Jahresleistung. Sie umfasst die Stufen sehr gut erreicht (1), gut erreicht (2), erreicht (3), nicht erreicht (4). v. Der Klassenrat legt die Schwerpunkte für die übergreifenden Kompetenzen fest, die Lehrpersonen beobachten und dokumentieren diese. Am Ende des Jahres bewertet der Klassenrat die Fortschritte nach den obengenannten Stufen. w. Bei Inklusionsschülern soll eine Arbeit, die ein ernsthaftes Bemühen erkennen lässt, nicht mit weniger als 4 bewertet werden14 . 14 Fürdie Bewertung von Integrationsschüler und Schüler mit Migrationshintergrund gelten im Übrigen die Artikel 10-12 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1020 vom 4.7.2011
20 Mehrjähriger Teil x. Bei Schülern mit Migrationshintergrund kann die Bewertung des Sprachenzentrums in die Sprach- bewertung einfließen. Im 2. Sem. müssen auch diese Schüler in allen Fächern kompetenzorientiert bewertet werden. y. Der Klassenrat kann beschließen, Schüler mit IBP im 1. Sem. zeitweise in einem oder mehreren Fächern nicht zu bewerten. 1.7.9.2 Bewertung am Unterrichtsende Die Schlussbewertung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anhand der vom Lehrerkollegium im Sinne der M.V. Nr. 80 vom 09.03.1995 und nachfolgender Ergänzungen und Änderungen Nr. 323 vom 23.07.98 und vom 11.01.2008 beschlossenen Kriterien, Richtlinien und Mindeststandards, ebenso Beschluss Landesregierung 2010/40 zu den Kompetenzen. a. Die gesetzliche Notenskala reicht von 1 bis 10. 15 b. Kriterien für die Schlussbewertung sind: i) die Lernhaltung: Lerneinsatz, Interesse, Arbeitstechniken, Ausdauer, Selbständigkeit, terminge- rechte Erledigung der Arbeitsaufträge; ii) fachliche Merkmale: Fachwissen, Fachsprache, Fähigkeit zum Problemdenken, Anwendungsfähig- keit, Vernetzung, Transfer, Wortschatz, Stil, Ausdruck, Erreichung der Kompetenzen; iii) Merkmale eigenverantwortlichen Arbeitens: Verlässlichkeit, Präsentation der Arbeiten, Kommu- nikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit usw.; iv) Besondere Begabung in verschiedenen Bereichen; c. Die Lehrpersonen schlagen in der Schlussbewertungskonferenz eine Bewertung vor. Der Vorschlag ist gültig, wenn die Mehrheit des Klassenrates zustimmt. d. Negative und schwach positive Bewertungsvorschläge werden von der Fachlehrkraft schriftlich begrün- det, indem sie die Mängel in den Bereichen klar benennt. e. Als schwerwiegend ungenügende Leistung wird jene bezeichnet, die den Großteil der Bewertungskri- terien nicht erfüllt. f. Wenn ein Klassenrat zur Entscheidung gelangt, dass die Lernerfolge im kommenden Schuljahr ohne zusätzliche Übungen während des Sommers nicht gewährleistet zu sein scheinen, kann er den Beschluss über die Versetzung auf das Ende des laufenden Schuljahres verschieben. g. Bei negativen Leistungen in einem oder mehreren Fächern kann der Klassenrat sei es im Juni wie im August eine Versetzung beschließen, wenn der Lernerfolg im Laufe des nächsten Schuljahres grund- sätzlich gewährleistet sein kann. h. Übergreifende Kompetenzen16 und Wahlfächer werden lt. Beschluss des Lehrerkollegiums durch vier Stufen erfasst. 1.7.9.3 Bewertung der fachlichen und übergreifenden Kompetenzen bei Inklusionsschülern Die Bewertung berücksichtigt die im individuellen Erziehungsplan (IEP) aufgeführten Kompensationsmit- tel und Betreuungsmaßnahmen17 . Bei der abschließenden Beurteilung sollte mit berücksichtigt werden: das Bemühen und der Einsatz, das Ausmaß des Zuwachses an Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, so- wie das Maß an Selbständigkeit, welches vom Schüler im Zusammenhang mit der erworbenen Kompetenz erreicht wurde. Außerdem ist darauf zu achten, welche Auswirkung das diagnostische Störungsbild auf den Kompetenzenerwerb hat und inwieweit es dem Schüler gelingt, trotz der Beeinträchtigung die angestrebte Kompetenz zu verwirklichen. Wenn ein Inklusionsschüler nach 1,2 oder 3 Jahren Inklusionsunterricht in keinem Fach mehr ein differen- ziertes Programm haben möchte, wägt der Klassenrat ab, welche Inhalte in welchen Fächern in Form einer Vergewisserung aufgeholt werden müssen.18 Jene Schüler, für welche ein individueller Erziehungsplan er- 15 Beschluss 4. Juli 2011, Nr.1020 Art.8 zum Landesgesetz vom 24. September 2010 , Nr. 11, Art.12 Im Beschluss der Landes- regierung vom 4.Juli 2011, Nr. 1020 wird empfohlen, keine Note unter 4 zu geben. 16 RRL, S. 45 17 Art. 5 und 6 des Ministerialdekrets vom 12.7.2011, Nr. 5669 und den Leitlinien zum Recht auf Bildung für Schüler und Schülerinnen und für Studierende mit spezifischen Lernstörungen als Bestandteil dieses Dekrets formuliert sind 18 Beschluss des Lehrerkollegiums vom 05.05.04
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