DreiJahresplan - FACH OBERSCHULE DEUTSCHSPRACHIGE FÜR TOURISMUS UND BIOTECHNOLOGIE - FOS Meran

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DEUTSCHSPRACHIGE

           FACH OBERSCHULE
FÜR TOURISMUS UND BIOTECHNOLOGIE
MIT LANDESSCHWERPUNKT ERNÄHRUNG

       DreiJahresplan
    Beschluss des Schulrates vom 06.06.2017, Nr. 5/2017
Inhaltsverzeichnis
1 Mehrjähriger Teil                                                                                            3
  1.1 Leitbild der FachOberSchule „Marie Curie“ - Meran . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          3
  1.2 Leitbild des LIZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   4
  1.3 Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      4
  1.4 Schulentwicklung der FOS „Marie Curie“ - Meran . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           6
  1.5 Bildungsangebot der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       7
      1.5.1 Ziele der Fachrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       7
              1.5.1.1 Ziele der technologischen Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswe-
                       sen - TFO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       8
              1.5.1.2 Ziele für den Landesschwerpunkt Ernährung innerhalb der technologischen
                       Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswesen - TFO . . . . . . . . .               8
              1.5.1.3 Ziele der Wirtschaftsfachoberschule für Tourismus - WFO . . . . . . . . . .               9
              1.5.1.4 Ziele des Schwerpunkts Euregio - WFO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             10
      1.5.2 Das Sprachenkonzept der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           10
      1.5.3 Profilierungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        11
      1.5.4 Begabtenförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        12
      1.5.5 Inklusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      12
      1.5.6 Angebote zur Orientierung und zeitweiligen Unterstützung . . . . . . . . . . . . . .               12
      1.5.7 Angebote für Schüler mit Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             14
  1.6 Inhaltliche und didaktische Umsetzung der Ziele und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . .             14
      1.6.1 Schulcurriculum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        14
      1.6.2 Fächerübergreifende Lernangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           14
      1.6.3 Wahlfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       14
      1.6.4 Schüler fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      14
      1.6.5 Schüler unterstützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       15
      1.6.6 Auslands- und Zweitsprachjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15
      1.6.7 Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         16
  1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            16
      1.7.1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          16
      1.7.2 Aufsichtspflicht und Eigenverantwortung der Schüler . . . . . . . . . . . . . . . . . .            16
      1.7.3 Nutzung des Gebäudes, der Einrichtung und Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . .               17
      1.7.4 Regelung der Ersatzstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         17
      1.7.5 Auskünfte und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          17
      1.7.6 Transparenz und Rechenschaftslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            17
      1.7.7 Klassenbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       18
      1.7.8 Richtlinien zur Durchführung von Veranstaltungen zur Geldbeschaffung . . . . . . .                 18
      1.7.9 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        18
              1.7.9.1 Bewertung während des Schuljahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            18
              1.7.9.2 Bewertung am Unterrichtsende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           20
              1.7.9.3 Bewertung der fachlichen und übergreifenden Kompetenzen bei Inklusions-
                       schülern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    20
              1.7.9.4 Bewertung des Betragens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          21
              1.7.9.5 Kriterien für die Vergabe der Betragensnote . . . . . . . . . . . . . . . . .            21
      1.7.10 Vergabe von Bildungs- und Schulguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           23
              1.7.10.1 Bildungsguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        23
              1.7.10.2 Schulguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       23
              1.7.10.3 Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . .             24
      1.7.11 Regelung der Aufholmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            25
2                                                                                                                  Inhaltsverzeichnis

          1.7.12 Durchführung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . .                                          .   .   .   25
                 1.7.12.1 Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    .   .   .   25
                 1.7.12.2 Dauer und Zielorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .   .   .   26
                 1.7.12.3 Gesuch für Lehrfahrten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       .   .   .   27
                 1.7.12.4 Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       .   .   .   27
                 1.7.12.5 Begleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .   .   .   28
                 1.7.12.6 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .   .   .   28
          1.7.13 Ziele, Regeln und Durchführung Betriebspraktikum (BP) . . . . . . . . . . . .                                             .   .   .   28
    1.8   Schulleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 .   .   .   29
          1.8.1 Schulbesuch und Verhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        .   .   .   29
                 1.8.1.1 Schulbesuch und Befreiungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         .   .   .   29
                 1.8.1.2 Schulwechsel, Abmeldungen, Übertritte . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           .   .   .   30
          1.8.2 Disziplinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .   .   .   31
                 1.8.2.1 Grundregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       .   .   .   31
                 1.8.2.2 Maßnahmenkatalog für Lehrpersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             .   .   .   31
                 1.8.2.3 Maßnahmenkatalog für Schüler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          .   .   .   32
          1.8.3 Definition von Disziplinarverstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      .   .   .   33
                 1.8.3.1 Verletzung der Persönlichkeit von Mitgliedern der Schulgemeinschaft .                                             .   .   .   33
                 1.8.3.2 Sachbeschädigung und Diebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          .   .   .   35
                 1.8.3.3 Störung des Lernens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       .   .   .   36
          1.8.4 Schlichtungskommission und Rekursfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         .   .   .   36
          1.8.5 Regelung für die Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       .   .   .   37
          1.8.6 Räumungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        .   .   .   37
          1.8.7 Kopierregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .   .   .   38
          1.8.8 Ausleihbedingungen für technische Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         .   .   .   38
          1.8.9 Benutzerordnungen der Fachräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          .   .   .   38
                 1.8.9.1 Computerraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        .   .   .   39
                 1.8.9.2 Laboratorien Chemie, Physik, Biologie und deren Vorbereitungsräume                                                .   .   .   40
                 1.8.9.3 Küche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .   .   .   41
                 1.8.9.4 Aula und Mehrzweckräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           .   .   .   41
                 1.8.9.5 Turnhalle und Freigelände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         .   .   .   41

2 Dreijähriger Teil                                                                                                                                    43
  2.1 Ziele 2017/18 – 2019/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              43
       2.1.1 Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             43
       2.1.2 Aufgaben von Personen, Gremien, Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     44
              2.1.2.1 Mitbestimmungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    44
       2.1.3 Sicherung und Verbesserung der Qualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   45
       2.1.4 Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   45
              2.1.4.1 Bedarf an Personen mit besonderen Kenntnissen und/oder Zusatzausbildung                                                          45
              2.1.4.2 Finanzielle Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               45

3 Einjähriger    Teil                                                                                                                                  46
       3.0.1     Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   46
       3.0.2     Tätigkeitspläne und Übersichten . . . . . . . . . .       .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   46
       3.0.3     Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   46
       3.0.4     Aktueller Änderungsbedarf des mehrjährigen Teils          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   46
1 Mehrjähriger Teil

1.1 Leitbild der FachOberSchule „Marie Curie“ - Meran
FOS macht Schule

Vielfalt – eine Schule, vier Schwerpunkte

Tourismus
Euregio
Biotechnologie im Sanitätswesen
Biotechnologie mit Landesschwerpunkt Ernährung

Weitblick – eine zukunftsorientierte Schule

Vorbereitung auf Beruf und Studium
Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen
Laufende Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte (Zusatzqualifikationen)
Zusammenarbeit mit Betrieben im In- und Ausland
Zusammenarbeit mit Schule und öffentlichen Einrichten weltweit
Erfahrungsaustausch mit anderen Oberschulen (Netzwerke, Synergien)
Gemeinsame Ressourcennutzung

Innovation – eine Schule mit Ideen

Offene Unterrichtsmethoden
Praxisorientiert und realitätsnah
Förderung von Schülern Schüler1 und ihren Begabungen
Offenheit für verschiedene Kulturen

FOS für alle

Werte vermitteln, konstruktive Haltung, gegenseitige Achtung, Wertschätzung
Interessen und Neigungen wecken und fördern
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung stärken
Orientierungshilfe bieten
Identifikation mit der Schulgemeinschaft entwickeln
Transparenz und Informationsaustausch gewährleisten
Schule als Lebensraum zum Wohlfühlen gestalten
Selbstreflexion und veränderungsbereite Organisation ermöglichen

1 DieAusdrücke Lehrer, Schüler, Eltern, usw., stehen immer für die Gesamtheit der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler,
  Eltern und Erziehungsberechtigte, die zur Schulgemeinschaft der FOS gehören.
4                                                                                  Mehrjähriger Teil

Verbindlichkeit des Leitbildes
Dieses Leitbild wurde vom Lehrerkollegium, dem Verwaltungspersonal, dem Eltern- und Schülerrat gut
geheißen und vom Schulrat beschlossen. Es ist als zentraler Orientierungsrahmen für alle Mitglieder der
Schulgemeinschaft verbindlich.

1.2 Leitbild des LIZ
Lese- und Informationszentrum IST

      offener Ort der Begegnung und des Lernens
      fächerübergreifende Lernwerkstatt
      Freiraum zur Erweiterung des kulturellen Horizonts
      zugänglich über die Unterrichtsstunden hinaus

Lese- und Informationszentrum WILL

      Leseförderung als zentrales Anliegen betreiben
      vielfältiges und aktuelles Angebot an Medien bieten
      Ansprechpartner für Medienankäufe sein
      Nutzung elektronischer Medien (E-Books, E-Paper, usw.) ermöglichen
      hohen Standard sichern durch Fortbildungen

Lese- und Informationszentrum BIETET

      kompetente Beratung durch hauptamtliches Personal
      vielfältige Veranstaltungen organisiert vom Bibliotheksrat
      bibliotheksdidaktisches Modell als Teil des schulischen Bildungsprogramms
      Aktualität und Kompetenz durch autonom verwalteten Medienetat

Lese- und Informationszentrum FÜR ALLE

      schulinterne Information über Angebote und Aktivitäten
      offen für Mitglieder der Schulgemeinschaft
      Mitarbeit von Schüler/innen
      Zusammenarbeit mit Oberschulen
      Kontakte mit Ämtern, Bibliotheken, Buchhandlungen, Kultur- und Bildungsträgern, Presse

1.3 Organigramm
FACHOBERSCHULE
für TOURISMUS und                                          DIREKTORIN                                     Mitarbeiter
BIOTECHNOLOGIE mit
Landesschwerpunkt
ERNÄHRUNG           SCHULE

                                          Schulrat                               Lehrerkollegium

Dienstbewertungs-                                     Schlichtungs-                                                     Notfalleinsatz-
                             Bibliotheksrat                               Koordinatoren           Arbeitsschutz
     komitee                                           kommission                                                          gruppe

    Eltern und                                                                                                          Verwaltungs-
                                   Klassenräte                  Fachgruppen                Arbeitsgruppen
     Schüler                                                                                                              personal

                                  Lehrpersonen                                                                            Ökonomat

                                                                                                                          Bibliothek

                                                                                                                         Sekretariat

                                                                 O
                                                          Marie Curie
                                                                                                                      Tech. Assistenten

                                                                                                                         Schulwarte

                 Wirtschafts-                                                                Soziale                         Bildungs-
 Ext. Partner                        Vereinbarungen       Netzwerke     Schulverbund      Einrichtungen       Heime
                  verbände                                                                                                    ressort
6                                                                                    Mehrjähriger Teil

1.4 Schulentwicklung der FOS „Marie Curie“ - Meran
Eckdaten zur Geschichte unserer Schule
1960/61 Gründung als dreijährige Privatschule der „Englischen Fräulein“ für allgemeine und praktische
Bildung von Mädchen
1967/68 zur fünfjährigen Frauenoberschule ausgebaut
1971/72 staatlich geführte Oberschule
1977/78 Fachrichtung für Diätistinnen, läuft 1982/83 aus
1982/83 neusprachliche Fachrichtung, wird 1990 dem humanistischen Gymnasium angegliedert
1991/92 Fachrichtung Fremdsprachen/Tourismus
1994/95 biologische Fachrichtung
1998 Umbenennung in Fachoberschule für Soziales
1999 Namensgebung „Marie Curie“
2008/9 Reform der allgemeinen Fachrichtung
2010 Die Schulreform schafft die allgemeine Fachrichtung ab. Als Ersatz wird der Landesschwerpunkt Ernäh-
rung aufgebaut. Die biologische Fachrichtung wird durch die technologische Fachoberschule für Biotechnolo-
gie im Sanitätswesen und die Fachrichtung Fremdsprachen/Tourismus durch die Wirtschaftsfachoberschule
für Tourismus ersetzt. Schulleitung und Lehrerkollegium nutzen den schulautonomen Spielraum und ver-
stärken im Rahmen von 20% der Stundentafel die Sprachenfächer.2
2015/16 Weiterentwicklung des Schwerpunkts Ernährung mit der Potenzierung (Regelung 25%) Sport und
Praxisunterricht
2017/18 Weiterentwicklung Schwerpunkt Euregio.
Äußere Veränderungen liefen und laufen parallel mit inneren: Betriebspraktikum, fächerübergreifende Ange-
bote, Wahlfächer, Modulunterricht, CLIL, Förder- und Aufholwoche, Sprach-, Ernährungs- und Biowoche,
Aufschlüsselung der übergreifenden Kompetenzen, Auslands- und Zweitsprachenjahr, Entrepreneurship-
Education, Verstärkung des praktischen Unterrichts, politische Bildung, digitales Register usw.
Nach wie vor sind Schulleitung und Lehrerkollegium bestrebt, die Schule weiterzuentwickeln - einerseits
über die Unterrichtsentwicklung, andererseits durch die Verbesserung des Angebots.
Wir arbeiten weiter an:
    +   kompetenzorientiertem Unterricht und ebensolcher Bewertung
    +   Verbindlichkeit der Fachcurricula
    +   CLIL
    +   Ausbau des Fremdsprachenunterrichts
    +   Modulunterricht
    +   Angeboten zur Gesundheitsförderung
    +   politischer Bildung allgemein und hinsichtlich des Schwerpunkts Euregioschule
    +   Vernetzung mit anderen Schulen, besonders in der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino
    +   Vereinbarungen mit und Schulpartnerschaften im In- und Ausland
    +   Auf- und Ausbau von Netzwerken mit externen Partnern
    +   interner Zusammenarbeit, Bündelung der Ideen und Unterrichtserfahrungen, um das vorhandene reiche
        Potential auszuschöpfen
    +   Profilierung nach innen und außen
    +   fortlaufender Digitalisierung von Planungsinstrumenten, Vorlagen usw.
    +   räumlicher Erweiterung und Lösung des Problems der Außenstellen
    +   Instandhaltung des historischen Gebäudes
2 RRL,   S 13
1.5 Bildungsangebot der Schule                                                                            7

  + laufender Modernisierung der Ausstattung
  + ständiger Erneuerung und Erweiterung der Bestände an Lehrmitteln und Medien

1.5 Bildungsangebot der Schule
Die „FOS Marie Curie“ führt eine Fachoberschule im wirtschaftlichen und eine im technologischen Bereich,
dem ein Landesschwerpunkt angegliedert ist.

              #
                               Umfassende Ziele der Schule:
                      Lern- und Planungskompetenz, Kommunikations- und
              Kooperationskompetenz, Vernetztes Denken und Problemlösekompetenz,
                  Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Informations- und
                   Medienkompetenz, Kulturelle und interkulturelle Kompetenz
              "                                                                             !

Fachoberschule für         Landesschwerpunkt           Fachoberschule für              Schwerpunkt
 Biotechnologie im              Ernährung                   Tourismus                      Euregio
   Sanitätswesen           Auseinandersetzung mit      Auseinandersetzung mit      Auseinandersetzung mit
Auseinandersetzung mit     natur-, ernährungs- und          Aufgaben des                regionalen und
naturwissenschaftlichen    sportwissenschaftlichen           Tourismus              europäischen Themen
   Fragestellungen             Fragestellungen            Kontaktfähigkeit         Politischer Bildung und
                                                         Sprachkompetenz              Medienkompetenz

1.5.1 Ziele der Fachrichtungen
Erweiterung und Stärkung der obengenannten Kompetenzen sind Ziele, die in allen Fächern und Fachrich-
tungen angestrebt werden. Diese Kompetenzen gelten von der 1. bis zur 5. Klasse und sind nach Stufen
aufgeschlüsselt.
Wir arbeiten darauf hin,
 a. dass möglichst viele Schüler über ein gesichertes Grundwissen und Grundfertigkeiten wissenschaftli-
     chen Arbeitens verfügen,
 b. dass Schüler sich selbständig Wissen beschaffen, auswählen, ordnen, aneignen und verarbeiten/präsen-
     tieren können, mit Medien umgehen und deren inhaltliche Funktionsweise einigermaßen durchschauen
     können,
 c. dass Schüler fächerübergreifende Bereiche bearbeiten, ihren Arbeitsprozess und die Ergebnisse reflek-
     tieren und vorstellen,
 d. dass Schüler ihre Fähigkeiten und Eignungen kennen, zielgerichtet einsetzen und entsprechende An-
     gebote in- sowie außerhalb des Unterrichts annehmen,
 e. dass Schüler sich praxisorientierte Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse aneignen, um in der Arbeits-
     welt sicher Fuß fassen zu können,
  f. dass Schüler und Lehrer Leistungen in allen Bereichen schätzen und anerkennen, dass Schüler für ihre
     schulischen Leistungen die Verantwortung übernehmen und in zunehmendem Maß zur Selbstbeurtei-
     lung gelangen,
 g. dass Schüler sich im schulischen Alltag, z. B. als Klassenvertreter, in der Einhaltung der Schulordnung,
     der Klassenregeln gemeinsam mit Lehrern für die Schulgemeinschaft, d.h. Klassenklima, Schulfeiern,
     Mitarbeit in Gremien usw. einsetzen und zusammenarbeiten,
 h. dass an der Schule und in der Klasse ein Klima gegenseitiger Wertschätzung herrscht, d.h. freundlicher
     Umgang, friedliche Konfliktlösung, Regeln vereinbaren und einhalten,
  i. dass Schüler und Lehrpersonen während und außerhalb des Unterrichts aufeinander zugehen, ihre
     Gedanken, Einstellungen, Gefühle gegenseitig respektieren,
8                                                                                    Mehrjähriger Teil

    j. dass Bürgerkompetenz auf europäischer Ebene durch politische Bildung, Austausch, Projekte, im
       Unterricht, Betriebspraktika usw. vermittelt wird,
    k. dass alle sich situationsbezogene Umgangsformen und Sprachebenen aneignen,
Die zweijährige Unterstufe orientiert Schüler in ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn. Dem dienen
Angebote in und außerhalb des Unterrichts, Orientierungs-, Förder- und Stützmaßnahmen.
Die dreijährige Oberstufe dient der fachlichen Vertiefung, bereitet auf Abschlussprüfung, Studium, Beruf
vor,

1.5.1.1 Ziele der technologischen Fachoberschule für Biotechnologie im Sanitätswesen - TFO

Wir setzen uns im theoretischen und praktischen Unterricht schwerpunktmäßig mit Naturwissenschaften
auseinander, sodass sich die Schüler ein fundiertes Wissen aneignen können, um sich erfolgreich mit Themen
und Errungenschaften naturwissenschaftlicher Forschung zu befassen.

     '                                                                                                $
                                                        1. Kl.   2. Kl.    3. Kl.   4. Kl.   5. Kl.
     Erdwissenschaften                                     2
     Informatik                                            2
     Technologie und Technisches Zeichnen                  4
     Biologie                                                       3
     Chemie                                                         4
     Wissenschaftliches Arbeiten, Fachrichtungspezi-                2
     fischer Praxisunterricht
     Recht u. Wirtschaft                                   2        2
     Physik                                                2        3        2
     Deutsch                                               4        4        3        4         4
     Italienisch                                           4        4        3        4         4
     Englisch                                              4        4        3        3         3
     Geschichte                                            2        2        2        2         2
     Mathematik                                            4        4        4        4         3
     Bewegung und Sport                                    2        2        2        2         2
     Katholische Religion                                  1        1        1        1         1
     Fächerübergreifende Lernangebote                      1        1        1        1         1
     Fachrichtungsspezifisch
     Organische Chemie                                                       3
     Biologie                                                                4
     Gesetzgebung im Sanitätsbereich                                                            2
     Chemische Analytik u. Labor                                             3         3
     Biochemie                                                                         3        3
     Mikrobiologie, Sanitätskontrolltechniken                                          4        5
     Hygiene, Anatomie, Physiologie, Pathologie                              5         5        6
     Wochenstunden                                        34       36       36        36       36
     &                                                                                                %

1.5.1.2 Ziele für den Landesschwerpunkt Ernährung innerhalb der technologischen Fachoberschule für
        Biotechnologie im Sanitätswesen - TFO

Wir setzen uns im theoretischen und praktischen Unterricht schwerpunktmäßig mit Naturwissenschaften
auseinander, sodass sich die Schüler ein fundiertes Wissen aneignen können, um sich erfolgreich mit Themen
und Errungenschaften naturwissenschaftlicher Forschung zu befassen. Wir wollen Kenntnisse und Bewusst-
sein der Schüler in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken.
1.5 Bildungsangebot der Schule                                                                            9

  '                                                                                                      $
                                                         1. Kl.     2. Kl.   3. Kl.   4. Kl.    5. Kl.
  Technologie und Technisches Zeichnen                      3
  Ernährungslehre/Ernährungswissenschaften                  1         2         4        2         2
  Ernährungslehre Praxis                                    1         2         1        1
  Erdwissenschaften                                         2
  Biologie                                                            3         4
  Chemie                                                              3         4        3
  Biochemie                                                                              3         3
  Mikrobiologie                                                                          3         4
  Anatomie                                                                      4        4         6
  Informatik                                                2
  Mathematik                                                4         3         3        4         3
  Physik                                                    2         3
  Geschichte                                                2         2         2        2         2
  Deutsch                                                   4         4         3        3         4
  Italienisch                                               4         4         3        3         3
  Englisch                                                  3         3         3        3         3
  Recht u. Wirtschaft                                       2         2
  Lebensmittelgesetzgebung                                                                         2
  Bewegung und Sportbiologie                                2          3        3        3         2
  Katholische Religion                                      1          1        1        1         1
  Fächerübergreifende Lernangebote                      1(Sport)       1        1        1         1
  Wochenstunden                                            34         36       36       36        36
  &                                                                                                      %

1.5.1.3 Ziele der Wirtschaftsfachoberschule für Tourismus - WFO

Wir vermitteln die notwendigen sprachlichen, organisatorischen und technischen Fertigkeiten sowie Fachwis-
sen im touristisch-wirtschaftlichen Bereich. Die Schüler verfügen über ein breites Repertoire der Ausdrucks-
fähigkeit in verschiedenen Sprachen sowie über vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse in Betriebswirtschaft
und setzen diese inner- und außerhalb des Unterrichts sicher und zielgerichtet ein.
   '                                                                                                     $
                                                         1. Kl.    2. Kl.    3. Kl.   4. Kl.   5. Kl.
   Biologie u. Erdwissenschaften                            4
   Informations- und Kommunikationstechnik                 3,5
   Physik u. Chemie                                                  4
   Betriebswirtschaftslehre und Tourismuslehre                       4         4        6        5
   Geografie und Tourismusgeographie                        2        3        2,5       2        2
   Rechtskunde, Wirtschaft und Tourismusgesetz-             2        2         3        3        3
   gebung
   Deutsch                                                  4       3,5        4        4         4
   Italienisch                                              4        4         4       3,5        4
   Englisch                                                 3       4,5       3,5      3,5        4
   2. Fremdsprache (Französisch o. Russisch)                2        2         4        3         3
   Kunst                                                                       2        2         2
   Geschichte                                               2         2        2        2         2
   Mathematik                                              3,5        3        3        3         3
   Bewegung und Sport                                       2         2        2        2         2
   Katholische Religion                                     1         1        1        1         1
   Fächerübergreifende Lernangebote                         1         1        1        1         1
   Wochenstunden                                           34        36       36       36        36
   &                                                                                                     %
10                                                                                               Mehrjähriger Teil

1.5.1.4 Ziele des Schwerpunkts Euregio - WFO

Wir fördern durch verschiedene Angebote, Veranstaltungen usw. die vertiefte Kenntnis regionaler und eu-
ropäischer Aspekte und Problemstellungen. Die Schüler setzen sich mit den wichtigsten regionalen wie
europäischen Themen auseinander, lernen durch Projekte und Schüleraustausch die Europaregionen mit
ihren Merkmalen besser kennen und verstehen die Herausforderungen, denen sich Südtirol stellen muss.
Dazu eignen sie sich auch die notwendige Medienkompetenz an.

     '                                                                                                            $
                                                                 1. Kl.    2. Kl.    3. Kl.     4. Kl.   5. Kl.
        Informations- und Kommunikationstechnologie                 2         2         0          0        0
        Biologie, Erdwissenschaften mit Praxis im Labor             2         3         0          0        0
        Physik/Chemie mit Praxis im Labor                           2         3         0          0        0
        Mathematik                                                  4         4         3          3        3
        Geographie und Tourismusgeographie                          3         3         2          2        2
        Recht/Wirtschaftskunde,     Tourismusgesetzge-              2         2         3          3        3
        bung, Politische Bildung
        BWL, Tourismuslehre, Wirtschaftspraxis                      2         2         6         6        6
        Italienisch                                                 4         4         4         4        4
        Geschichte                                                  2         2         2         2        2
        Kunst, Territorium                                          0         0         2         2        2
        Deutsch                                                     4         4         4         4        4
        Englisch                                                    3         3         3         3        3
        Französisch oder Russisch                                   0         0         3         3        3
        Bewegung, Sport                                             2         2         2         2        2
        Katholische Religion                                        1         1         1         1        1

     Fächerübergreifender Unterricht Politische Bil-                1         1         1         1        1
     dung
     Wochenstunden                                                 34        36        36         36      36
     &                                                                                                            %

1.5.2 Das Sprachenkonzept der Schule

Unser Sprachenkonzept ist offen für innovative Lernformen. Es umfasst Bewährtes, Neues und wird laufend
weiterentwickelt.3 Es beinhaltet Fördermaßnahmen für Schüler aller Klassen und Fachrichtungen.
Fachrichtungen und Stundentafeln
Die Stundentafeln der TFO und WFO sehen unterschiedliche Stundenzahlen für Sprachen vor. Sprachen
werden in der WFO Tourismus stärker gefördert. Außerdem haben wir im Rahmen der Autonomie die
Anzahl der Stunden für Sprachfächer erhöht. Sowohl in der TFO wie in der WFO versuchen wir durch
CLIL Sprachenkenntnisse zu fördern.
Ziele
Die Pflege der Muttersprache sowie die Förderung der Zweit- und Fremdsprachen zielen auf funktionale
Mehrsprachigkeit ab. Muttersprachliche Kenntnisse können nur gestärkt, Kompetenzen und Fertigkeiten in
den anderen Sprachen nur erreicht werden, wenn sich alle Lehrpersonen um Sprache bemühen.
Der erweiterte Sprachunterricht ist seit Jahren an der FOS verankert. Jeder Sprachunterricht fördert die
mündlichen und schriftlichen Kompetenzen sowie das Hör- und Textverständnis, die Einsicht in Sprache und
ist auch praktisch ausgerichtet. Wir fördern den direkten Kontakt der Schüler mit Zweit- und Fremdsprache
durch verschiedene Projekte, Zweitsprachen- und Auslandsjahr.
Umsetzung
     • Wechselnde Lernorte – Klasse, PC-Raum, Bibliothek, außerhalb der Schule
3 Beschluss   Landesregierung 2040/2010, 1034/2013 und nachfolgende Rundschreiben des Schulamtsleiters
1.5 Bildungsangebot der Schule                                                                                           11

   •   Angebote im fächerübergreifenden Lernangebot, in der Förder- und Aufholwoche
   •   Kopräsenz in Sprach- oder Sachfächern
   •   Sprach- und Leseförderung durch die Schulbibliothek
   •   Sprechen vor Publikum
   •   Verbindung Betriebspraktikum und Sprache
   •   Begabtenförderung in Mutter-, Zweit- und Fremdsprache, z.B. Teilnahme an Sprachwettbewerben
   •   Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung, teils im, teils außerhalb des Unterrichts
   •   mehrsprachiger Schülerblog Carnet Curie
   •   Teilnahme an YPAC – schul- und länderübergreifendes Jugendparlament der Alpenkonvention
   •   Förderung Auslands- und Zweitsprachenjahr
   •   Gemeinsame Projekte mit italienischen und ausländischen Oberschulen, bevorzugt in der Europaregion
   •   CLIL – gilt ab 2010/11 für alle Klassen aller Fachrichtungen, vorausgesetzt, die Lehrpersonen haben
       die entsprechenden Qualifikationen oder Voraussetzungen und die Schüler sind nach einer einführenden
       Phase damit einverstanden. Wir beginnen in den 1. Klassen langsam und bauen dann auf. In den 5.
       Klassen wird zurückgefahren, es sei denn, die Fachlehrkraft ist Mitglied der Maturakommission und
       prüft so, wie sie die Schüler im Unterricht vorbereitet hat. Je nach Fach kann CLIL nur für einige
       Unterrichtseinheiten oder über einen längeren Zeitabschnitt eingesetzt werden.
   •   Projekt Brüssel – Vorbereitung eines gemeinsamen Projekts mit italienischen Partnerklassen und Fahrt
       nach Brüssel
   •   Projekt Gandhi – Eine Klasse der FOS und eine des italienischen OS-Zentrums Gandhis werden in je
       zwei Gruppen geteilt. Diese werden untereinander gemischt und erhalten einmal in der Woche einen
       ganzen Tag Fachunterricht in Italienisch oder in Deutsch. Die Lehrpersonen beider Schulen sprechen
       sich ab, damit das Programm dasselbe ist. Am Projekt können ein bis drei Klassen teilnehmen. Das
       hängt von der Bereitschaft der Eltern und Lehrpersonen ab.
   •   Wahlfach Chinesisch und Partnerschaft mit der Universität Guilin
   •   Vertiefender Sprachunterricht, besonders in der touristischen Fachrichtung
   •   Sprachreisen – Intensivsprachwoche in Italien, England/Schottland/Irland, Frankreich, Russland, Chi-
       na
   •   Entrepreneurship – alle 4. Kl TS, wobei neben der deutschen Unterrichtssprache möglichst oft Italie-
       nisch und Englisch eingesetzt werden, z.B. für bestimmte Arbeitsschritte oder Produkte
Evaluation:
Rückmeldung über die Ausgangslage und die Bedürfnisse der Schüler, um die Sprachförderung besser abstim-
men zu können; Rückmeldung, ob die eingesetzten Fördermethoden, didaktischen Verfahren usw. geeignet
sind, die sprachlichen Kompetenzen der Schüler zu fördern; Rückmeldung über festgestellte Ergebnisse und
Fortschritte der Schüler
Evaluation liefert aussagekräftige Antworten und bezieht Schüler und Lehrpersonen ein.
Instrumente: Einzelinterviews, Fragebogen, Selbstevaluation oder andere passende Evaluationsmethoden

1.5.3 Profilierungsangebote

Jährlich setzt sich der Klassenrat mit fachrichtungsspezifischen Schwerpunkten auseinander und verein-
bart ein oder mehrere Profilierungsthemen. Diese scheinen im einjährigen Teil des Dreijahresplanes4 auf,
welcher für seinen ökonomischen Teil vom Schulrat und von der Direktorin genehmigt werden muss. Um
schülerzentrierte, praktische Lernformen verstärkt einsetzen zu können, nützt der Klassenrat zeitliche und
organisatorische Freiräume5 und arbeitet mit Bildungseinrichtungen, öffentlichen und privatwirtschaftlichen
Organisationen, Experten, Vereinen usw. zusammen.

4 Einheitstext der Landeskollektivverträge 13.11.2002, Art.11, Abs. 5: „... bereitet die Schuldirektorin am Beginn des Schul-
   jahres, im Einklang mit dem Schulprogramm und den ev. eingebrachten Vorschlägen seitens der Mitbestimmungsgremien,
   den Jahrestätigkeitsplan und die Übersicht der daraus sich ergebenden Verpflichtungen für das Lehrpersonal vor. Der
   Jahrestätigkeitsplan wird vom Lehrerkollegium im Rahmen der Erziehungsplanung beschlossen ...“
5 s.LG 12/2000
12                                                                                              Mehrjähriger Teil

1.5.4 Begabtenförderung
Diesem Anliegen widmet sich die FOS verstärkt, weil Schüler mit besonderen Interessen und Begabungen
Recht auf Berücksichtigung und Förderung haben. Dem dienen:
Förderwoche,
Übernahme von Verantwortung für Schüler, Klassen, in Mitbestimmungsgremien oder als Tutoren, Klas-
sensprecher, Vorsitzende Schülerrat, Mitglieder Schulrat,
Mitarbeit in Arbeits- und Projektgruppen z.B. im LIZ,
Drehtürmodell für YPAC, politisches Café, Teilnahme an sportlichen und anderen Wettbewerben,
Projektfahrt China,
Wahlfächer,
Sportgruppen,
weitere Angebote des Klassenrates oder klassenübergreifende Veranstaltungen

1.5.5 Inklusion
6
 Die Integrationslehrkraft ist für die Betreuung der Schüler mit Beeinträchtigung sowie für die gesamte
Klasse zuständig und hat folglich die gleichen Rechte und Pflichten wie Regellehrpersonen.
Als Aufgabe der Inklusion verstehen wir die bestmögliche Förderung der Schüler mit besonderen Bedürfnis-
sen. Das ist Verantwortung der Klassenräte, aller Integrationslehrpersonen, der Mitarbeiter für Integration
sowie des Koordinators für Integration.
Angebote:
      • Integrationsunterricht in und außerhalb der Klasse
      • Gruppenteiliger Unterricht
      • Flexible Stundenpläne im Rahmen der Möglichkeiten
      • Fachintegration
      • Eingliederungsmaßnahmen
      • Unterstützung durch das schulinterne Zentrum für Information und Beratung (ZIB) sowie durch Lern-
        coaches
      • Vermittlung von Orientierungspraktikas und professioneller Betreuung außerhalb der Schule

1.5.6 Angebote zur Orientierung und zeitweiligen Unterstützung
Die FOS bietet Schülern Orientierungshilfen für die Schul- und Berufswahl an. Klassenräte und/oder Mit-
arbeiter des ZIB unterstützen durch besondere Maßnahmen in persönlichen, familiären oder anderen Situa-
tionen, welche es einem Schüler zeitweilig nicht ermöglichen, den Unterricht regelmäßig zu besuchen oder
zeitlich und inhaltlich die Anforderungen zu bewältigen.

    6 Landesgesetz
                 Nr. 12 vom 29. Juni 2000 zur Autonomie der Schule; Deutsches Schulamt (Hg.): Handreichung zum Abkommen
      zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten (Nov. 2004)
Zentrum für Information und Beratung an der FOS
                                                              (in Anlehnung an Vorgaben des Schulamtes)                                        Themenschwerpunkte wie
                                                                                                                                                   Berufsorientierung
                                                                                                                                                   Lernberatung/Coaching
                                                                                                                                                   Verhaltensauffälligkeiten
                                                                         2. Bildung einer                                                          Gesundheitsförderung
       1. Information der                                               Arbeitsgruppe und                                                          Soziales Lernen
      Schulgemeinschaft                                                  Ernennung eines                                                           Mediennutzungskompetenz
     über die Initiative ZIB                                            Koordinators/einer                                                         Interkulturelles Lernen
                                                                          Koordinatorin:                                                           Begabungsförderung
                                                                         (Lehrpersonen in                                                          Individuelle Gespräche
                                                                        Zusammenarbeit mit                                                         Rechtsberatung und
                                                                                                                                                    Geldfragen
                                                                           Schulführung)
                                                                                                                 3. Bedarfserhebung                Mediation
                                     9. Evaluation und
                                    daraus resultierende
                                       Veränderungen
                                   (v.a. Selbstevaluation
                                          in der AG,
                                        Jahresbilanz)                                          Lehrpersonen            Schüler/innen                       Eltern
                                                                                             (und Klassenräte)      (Klassenvertretung)          (Elternabende, Infomaterial)

                                                                                                                                                          individuell
                                                                                                                    4. Planung von
                                  8. Öffentlichkeitsarbeit                                                         entsprechenden
                                    (v.a. Aktivitäten für                                                             Angeboten                        klassenbezogen
                                   Schulgemeinschaft,
                                  Homepage der Schule)
                                                                                                                                                      Schulgemeinschaft

                                                                                                                 5. Information über die
                                                                                                                  geplanten Tätigkeiten                   z.B. beim
   Schwerpunkte festlegen            7. Umsetzung des                                                              und Einholen von                   Lehrerkollegium
   geeignete Räumlichkeiten             Programms:                                                               Rückmeldungen und
   geregelte Öffnungszeiten        Angebote, Initiativen …                                                      Änderungsvorschlägen
   Information an alle Schüler                                                                                                                         z.B. durch AG
    und Schülerinnen, Eltern
                                                                                                                      (Lehrpersonen,
                                                                                                                   Schüler/innen, Eltern)                Elternarbeit
    und Lehrpersonen
   Erstgespräche bzw.
    Erstberatung
   Bei psychosozialen                                                  6. Genehmigung
                                                                                                                                                    z.B. bei
    Problemen Experten und                                            durch die schulischen
                                                                                                                                            Schülerratsversammlung
    außerschulischen                                                        Gremien
    Diensten weiterleiten

                                                  Elternrat        Schulrat          Lehrerkollegium         Direktionsrat
14                                                                                          Mehrjähriger Teil

1.5.7 Angebote für Schüler mit Migrationshintergrund

Schüler mit Migrationshintergrund einzugliedern, fordert die FOS besonders heraus, vor allem, wenn diese
(lange) nach Unterrichtsbeginn kommen und/oder geringe bis keine Sprachen kennen. Die Angebote sind
daher möglichst individuell abgestimmt und werden von Klassenrat, Koordinator für Migration, Fachlehr-
person für Migration (sofern Stunden verfügbar sind)geplant und durchgeführt. Das Sprachenzentrum und
fallweise Kulturmittler unterstützen von außen.

1.6 Inhaltliche und didaktische Umsetzung der Ziele und Angebote

1.6.1 Schulcurriculum

Das Schulcurriculum besteht aus den Fachcurricula aller Fächer und Fachbereiche, gegliedert nach Fach-
richtungen und Klassenstufen. Die Fachgruppen haben die jeweiligen Fachcurricula entsprechend den ge-
setzlichen Vorgaben (s. RRL) ausgearbeitet. Sie sind verpflichtende Grundlage der Jahresprogramme.

1.6.2 Fächerübergreifende Lernangebote

Fächerübergreifende Lernangebote konzentrieren sich auf Persönlichkeitsbildung und Kompetenzen
des Lernens. Diese Lernangebote bauen aufeinander auf, stehen in Wechselwirkung zu den übergreifenden
Kompetenzen und bilden im Laufe von 5 Jahren eine Einheit7 .

1.6.3 Wahlfächer

Wahlfächer im Umfang von mindestens 1 Stunde pro Woche sind vorgeschrieben8 . Wir bieten Ergän-
zung und Vertiefung von Fachbereichen, aber auch neue Inhalte an 9 . Der Schwerpunkt liegt darauf, dass
gleichzeitig Kompetenzen erworben werden können. In der Regel sind es Doppelstunden.

1.6.4 Schüler fördern

Die Angebote zur Förderung setzen die Ziele des Leitbildes und der Fachrichtungen um und nützen die
Möglichkeiten der Schulautonomie.
     a. Verwirklichung der didaktischen Autonomie der Schule10 und die ebenfalls gesetzlich vorgesehene
        Möglichkeit der Veränderung der Stundentafel im Ausmaß von bis zu 20%, Auflösung des Stun-
        denplans, zusätzliche Stunden, Wahlpflichtfächer; Differenzierung und Individualisierung,
        auch durch erweiterte Lernformen, Blockung von Fächern oder Unterrichtsabschnitten;
     b. Gruppenteiliger Unterricht durch Integration, Kopräsenzen, Lerncoach;
     c. gegenseitige Hospitationen der Lehrpersonen mit Unterrichtsbeteiligung, Vor- und Nachbespre-
        chung;
     d. Stufen- und/oder klassenübergreifende Projekte, z.B. zusätzliche Profilierung zum Euregioschwer-
        punkt, politische Bildung, Prävention, Orientierung;
     e. Expertenunterricht, Gastvorträge sowie Unterricht außerhalb des Klassenraumes bieten
        den Schülern Gelegenheit zu praktischer Erfahrung und zur Umsetzung theoretischen Wissens in kon-
        kretes Handeln und Verhalten. Das schließt Tätigkeiten in Fachräumen ebenso ein wie Tätigkeiten
        außerhalb des Schulgeländes (z.B. Befragungen, Besichtigungen, natur- oder ernährungswissenwissen-
        schaftliche und andere Erkundungen usw.). Solche Tätigkeiten können mehrere Unterrichtsstunden bis
        zu einer Woche, z. B. Biowoche, Ernährungswoche, dauern oder auf mehrere Wochen verteilt werden.
7 Inhalte  des Beschlusses des Lehrerkollegiums vom 19.1.2011 und nachfolgende Änderungen
8 Beschluss  der LR 12/2011, RRL
 9 Inhalte des Beschlusses des Lehrerkollegiums vom 19.1.2011
10 LG 12/2000.
1.6 Inhaltliche und didaktische Umsetzung der Ziele und Angebote                                         15

  f. Angebote zur Vertiefung der Sprachkenntnisse; Sprachwochen im Ausland, Intensivsprachtage an
      der Schule, Zweitsprachenjahr, Auslandsjahr, Klassen- und Schulpartnerschaften, Projekte mit In-
      tercultura, Betriebspraktika in Italien oder im Ausland, CLIL, Modulunterricht, Schüleraustausch,
      verpflichtende Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung, Angebote zur Bescheinigung weiterer
      Sprachkenntnisse.
  g. Förderung bestimmter Interessen und Begabungen einzelner Schüler, durch welche gleichzei-
      tig deren Eigeninitiative und Eigenverantwortung gestärkt werden sollen. Die Angebote während oder
      außerhalb der Unterrichtszeit sind gleichwertig. Diese Schüler sind verpflichtet, in Absprache mit der
      Lehrperson, Unterrichtsinhalte nachzuholen oder durch gleichwertige Arbeitsergebnisse, welche aus
      der Teilnahme entstehen, zu ersetzen (zu Einzelheiten der Durchführung vgl. Abschnitt über Un-
      terrichtsbegleitende Veranstaltungen, ebenso zu Bewertung und Schulguthaben). Ebenso gehört die
      Vorbereitung von Schülern auf eine Teilnahme an Wettbewerben zu den fördernden Initiativen. In Be-
      zug auf diese genannte Förderung wollen wir den Gedanken eines Bildungsguthabens weiterverfolgen,
      welches Kompetenzen anerkennt, die außerhalb des Regelunterrichts erworben werden.
  h. Sporttätigkeiten - die Förderung geschieht durch die Sportgruppen, Vorbereitung auf Wettkämpfe
      und verschiedene Zusatzangebote
   i. Modulunterricht in einigen Fächern von ein oder zwei Klassenstufen werden in zwei oder mehr
      Unterrichtseinheiten angeboten, zwischen denen die Schüler aussuchen können.
  j. Fachrichtungsspezifische Schwerpunktthemen in allen Klassen vertiefen das Profil der jeweiligen
      Richtung, geben den Interessen der Schüler Raum und dienen der Zusammenarbeit möglichst vieler
      Fächer.

1.6.5 Schüler unterstützen

Alle Angebote zur Förderung stellen gleichzeitig auch eine Unterstützung für die Schüler dar. Durch die
breiten Öffnungszeiten von LIZ, Schulcafé, durch Gartengestaltung, möglichst flexible Nutzung aller Räume,
Gestaltung von Gängen und Treppenhäusern durch Schüler, wollen wir darüber hinaus eine ansprechende
und anregende Lernumgebung schaffen.
Besondere Angebote sind:
„Fit für die FOS“ - In den ersten Unterrichtstagen der ersten Klassen wechseln Fachunterricht und ver-
schiedene Angebote wie Hausführung, Teamentwicklung, Klassengemeinschaft usw. einander ab, mit welchen
wir den Übergang in eine neue Schule erleichtern, in das Lernen an der Oberschule einführen und die neue
Klassengemeinschaft stärken wollen.
Orientierung für Schul- und Berufsentscheidung bieten individuelle Beratung, Betriebspraktika, verschie-
dene Informationsangebote wie Tage der Berufsorientierung sowie Maßnahmen gegen häufige Abwesenheiten
und Schulabbruch;11
Zentrum für Information und Beratung (ZIB) hilft bei Lernschwierigkeiten und durch persönliche
Unterstützung;
Lerncoach unterstützt gezielt die fachlichen Angebote oder Hilfen;
Lernen lernen;
Persönliche Sprechstunden der Lehrpersonen, der Direktorin, des Vizedirektors;
Mediation (Streitschlichtung) und Begleitung der 1. Klassen seitens ausgebildeter Schüler (Tutoren).
Aufgabenhilfe und Aufholangebote, Mailverkehr zwischen Lehrern und Schülern oder digitale Plattfor-
men;
Aufholwoche: Diese bietet in allen Fächern, in denen Schüler im 1. Sem. negative Leistungen erbracht
haben, eigene Kurse an. Der Stundenplan wird aufgelöst.

1.6.6 Auslands- und Zweitsprachjahr

Das Auslandsjahr ist durch Beschlüsse der Landesregierung geregelt (siehe Anhang). Teilweise gelten diese
Regelungen auch für das Zweitsprachenjahr. Zusätzlich hat die FOS mit verschiedenen italienischen Ober-
schulen Vereinbarungen getroffen.
11 Handreichung   zum Umgang mit Schulabsentismus. Oktober 2016
16                                                                                    Mehrjähriger Teil

1.6.7 Zusammenarbeit

     • mit den Erziehungsberechtigten: Klare Information ist die Grundlage. Daher werden die Eltern zu
       Klassenratsitzungen eingeladen, erhalten in unregelmäßigen Abständen Elternbriefe, laufend Informa-
       tionen an der eigenen Anschlagtafel in der Eingangshalle und über die Homepage. Die Elternabende zu
       bestimmten Themen dienen dem Informationsaustausch, bieten Gelegenheit zu Fragen und Gespräch.
     • mit anderen Schulen: Sie ergibt sich im Rahmen von Projekten, gemeinsamen Fortbildungen, Er-
       fahrungsaustausch.
       Bei den Sprachwochen gibt es die Möglichkeit, mit Schulen anderer Länder Verbindungen zu knüpfen.
       Es obliegt den Begleitpersonen, solche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Außerdem werden über
       das Internet Kontakte mit Oberschulen anderer Länder aufgenommen.
       Am 3. Juni 2002 wurde ein Schulverbundsvertrag zwischen den Meraner Oberschulen geschlossen, der
       natürlich für die Nachfolgeschulen auch gilt:. Fachoberschule für Tourismus und Biotechnologie mit
       Landesschwerpunkt Ernährung „Marie Curie“, Gymnasien Merans, Wirtschaftsfachoberschule „Franz
       Kafka“, Realgymnasium „Albert Einstein“/TFO „Franz von Miller“. Gegenstand sind die Durchfüh-
       rung von Fortbildungsveranstaltungen im Schulverbund, die gemeinsame Nutzung der Schulbiblio-
       theken und Orientierungsangebote an den Mittelschulen. Weitere Inhalte können nach Vereinbarung
       hinzugefügt werden, nachdem die Schulräte (fallweise auch Lehrerkollegium) zugestimmt haben.
     • mit dem außerschulischen Umfeld: Wir öffnen die Schule nach außen, führen Schüler in die
       Arbeitswelt ein und holen Kompetenzen aus der Arbeitswelt in die Schule. Damit leisten wir einen
       wichtigen Beitrag zu Berufsorientierung und Berufstüchtigkeit.
       Hierzu suchen wir uns Partner, mit denen wir z.B. zusammenarbeiten bei:
        + Praktika und Erfahrungsaustausch
        + Expertenunterricht
        + Unterricht im Betrieb
Um diese Öffnung und Zusammenarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen, berücksichtigen wir in Planung,
Organisation und Evaluation die Felder:
  +    Mitgestaltung und Vereinbarung mit Schülern
  +    Stundenplangestaltung
  +    methodische Vielfalt
  +    Selbstreflexion und Fremdauswertung
  +    Bewertungsformen und Kriterien

1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote

1.7.1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten

Vom Stundenplan abweichende Zeiteinteilungen sind in eigenen Plänen vermerkt.

1.7.2 Aufsichtspflicht und Eigenverantwortung der Schüler

Bei allen Maßnahmen sind Klassensituation, Alter und Verantwortungsbewusstsein der Schüler zu berück-
sichtigen. Alle Schüler tragen gemäß ihrem Alter Eigenverantwortung. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die
vom Gesetz vorgesehene Aufsichtspflicht wahrzunehmen, insbesondere während unterrichtsbegleitender Ver-
anstaltungen sowie im Umgang mit Geräten und Materialien. Zu beachten sind:

     • Alle Schüler sind auf vorhersehbare Gefahren aufmerksam zu machen.
     • Richtiges Verhalten in Gefahrensituationen, während unterrichtsbegleitender Veranstaltungen usw. ist
       zu besprechen, zu üben (Dokumentation im Register).
1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote                                                  17

   • Benutzerordnungen regeln das Verhalten in den Fachräumen (s. Anhang). Wenn genaue Vereinbarun-
     gen getroffen worden sind, ist es möglich, dass sich Schüler mit einem Arbeitsauftrag zeitweise ohne
     Lehrperson in der Schule, auf dem Schulgelände oder außerhalb aufhalten.
   • Vor Lehrfahrten sind schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die von Schülern und Erziehungsberech-
     tigten zu unterschreiben sind.
   • Weitere Vereinbarungen oder Regeln können getroffen werden und werden Schülern, Eltern, Lehrern
     schriftlich ausgehändigt. Wenn Schüler und/oder Eltern diese Regeln nicht unterschreiben, werden die
     Schüler von der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen.
   • Lehrpersonen achten auf Einhaltung der Regeln und halten sich selbst daran.

1.7.3 Nutzung des Gebäudes, der Einrichtung und Geräte
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, auf Sauberkeit und pflegliche Nutzung der Räume,
der Einrichtung und Geräte zu achten. Schäden sind zu ersetzen.
Zugang und Nutzung durch Außenstehende regelt die Schulleitung von Fall zu Fall. Außenstehende haben
sich an die Schulordnung zu halten. Lt Landesregeln kann von ihnen ein Beitrag eingefordert werden.

1.7.4 Regelung der Ersatzstunden
Ersatzaufträge werden nach folgender Reihenfolge vergeben:
  +     sogenannte „anstatt“ Stunden
  +     Bereitschaftsdienst
  +     21. Stunde nach Plan (siehe LKV: Art 6 Absatz 6)
  +     Lehrpersonen des betreffenden Klassenrates oder des ausfallenden Faches
Da kurzfristige Stundenplanänderungen nur bei Streik gesetzlich erlaubt sind, müssen Ersatzstunden abge-
halten werden.

1.7.5 Auskünfte und Information
Sprechstunden dienen der Information (s. Transparenzgesetz) und der Besprechung sowie evtl. Vereinbarung
von Maßnahmen, welche dem Lernen der Schüler und der Zusammenarbeit zwischen Schüler, Lehrpersonen
und Eltern förderlich sind. Dazu bieten die Lehrpersonen wöchentliche feste Sprechstunden für Eltern und
Schüler an. Eine Voranmeldung der Eltern wird empfohlen. Schüler müssen sich anmelden und die Lehrper-
son der betreffenden Stunde vorher informieren. Dieselbe Regelung gilt für den Besuch der Sprechstunden
bei der Frau Direktor und beim Vizedirektor. In der Regel gibt es zwei Sprech(nachmit)tage im Jahr.
Auskunft wird nur an Schüler, Erziehungsberechtigte und Heimerzieher erteilt. Alle übrigen Personen müssen
eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorweisen.
Alle Schüler und Eltern bekommen mit je eigenem Passwort Zugang zum digitalen Register. Wenn die
Situation es erfordert, werden Schüler und Eltern zusätzlich verständigt (Mail, nur in Ausnahmefällen auf
dem Postweg).

1.7.6 Transparenz und Rechenschaftslegung
Die Klassenräte konkretisieren in den Jahresplänen – ausgehend von der Ausgangslage der Klasse – die
Ziele, übergreifenden Kompetenzen, führen die Maßnahmen zur Umsetzung an und benennen die dafür
verantwortlichen Lehrpersonen.12 Die Auswertung durch Schlussberichte der Lehrpersonen in den letzten
Klassenratssitzungen spätestens am Ende des Schuljahres können gleichzeitig als Grundlage für die Zielset-
zung der Klassen und der Schule im kommenden Schuljahr dienen.
12 LG   12/2000 zur Autonomie der Schulen
18                                                                                      Mehrjähriger Teil

Planungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen außer Lehrerkollegium und Klassenräten auch Fach-,
Arbeits-, Projektgruppen.
Die Ergebnisse schulrelevanter Tätigkeiten werden nach innen und möglichst ebenso nach außen dokumen-
tiert.
Reflexion und Auswertung darüber sind Voraussetzung für weitere Arbeitsschritte und Vorhaben und bilden
einen wichtigen Bestandteil professionellen Handelns. Schüler und Eltern werden in Planung und Gestaltung
von Unterricht und Schule einbezogen. Daher sind ihre Rückmeldungen wichtig.

1.7.7 Klassenbildung

Zusätzlich zu den Richtlinien und Beschlüssen der Landesregierung13 gelten folgende Kriterien:
     a. Bereits bestehende Klassen sollen, sofern es die Schülerzahl zulässt, weitergeführt werden. Eine ggf.
        notwendige Aufteilung soll gleichmäßig erfolgen.
     b. Schüler desselben Heimes oder Wohnortes sollen nicht unbedingt derselben Klasse zugeteilt werden.
     c. Protokollierte Klassenratsbeschlüsse zu Zuteilung von Schülern werden möglichst berücksichtigt.

1.7.8 Richtlinien zur Durchführung von Veranstaltungen zur Geldbeschaffung

Für die Vorbereitungsarbeiten eines Schulballs dürfen höchstens 8 Unterrichtsstunden je Monat verwendet
werden – ausgenommen sind die Mitglieder des Ballkomitees. Dagegen ist es nicht erlaubt, Unterrichtszeit
für private Initiativen der Klassen (Wattturnier, Flohmarkt usw.) zu verwenden. Auch darf bei solchen
Veranstaltungen der Name der Schule nicht offiziell verwendet werden.
Während der Sprech(nach)mittage können die Schüler Speisen und Getränke u.dgl. verkaufen. Solche oder
ähnliche Initiativen, die innerhalb der Schule oder schulischer Projekte stattfinden, können erst durchgeführt
werden, wenn die Direktorin sie schriftlich genehmigt hat. Da sie in diesem Fall Teil schulischer Veranstal-
tungen sind, fließt der Erlös in den Schulhaushalt und ist für die betreffende Klasse zweckbestimmt.

1.7.9 Bewertung

Für alle Regelungen, die hier nicht eigens angeführt sind, gelten die Bestimmungen der Schülercharta Art.3,
Absatz 6ff und der Beschluss der Landesregierung zur Bewertung, sowie alle einschlägigen Rechtsquellen.

Die Fachgruppen besprechen zu Beginn des Schuljahres Lernziele. Wenn ein Klassenrat fächerübergreifende
Bewertungskriterien erstellt hat, gelten diese für alle Mitglieder des Klassenrates.
Alle Bewertungskriterien müssen im Jahresprogramm aufscheinen.
Kompetenzorientierte Bewertung berücksichtigt zusätzlich zum Wissen in den unterschiedlichen Ausprä-
gungsstufen (Grundwissen, erweitertes Wissen, ...) gleichermaßen alle anderen Fachkompetenzen einschließ-
lich der Praxis. Die Kriterien für die kompetenzorientierte Bewertung sind in den Fachcurricula festgehalten.
Die Bewertung aller Kompetenzen scheint im Register auf und bildet die Grundlage für die Endnote.
Um die Bewertung so einsichtig wie möglich zu machen, müssen die Kriterien den Schülern ausführlich
erklärt und auch an konkreten Beispielen noch öfters verdeutlicht werden.

1.7.9.1 Bewertung während des Schuljahres
     a. Alle Prüfungen sind nur gültig, wenn sie in Anwesenheit von Zeugen (Schüler, anderer Lehrer) statt-
        finden.
     b. Schüler der Lehrperson X können nicht während der Unterrichtsstunden von Lehrperson Y geprüft
        werden, da Urkundenfälschung vorläge.
13 Beschluss   der LR Nr. 887 vom 20. März 2000
1.7 Organisatorische Umsetzung der Ziele und Angebote                                                                 19

  c. Bewertungen, die nach der Bewertungskonferenz, aber vor Ende des 1. Sem. gegeben werden, gelten
      nur für das 1. Sem. Bewertungen nach Beginn des 2. Sem, aber vor der Bewertungskonferenz des 1.
      Sem. gelten ausschließlich für das 2. Sem.
  d. Leistungsüberprüfungen dürfen nur dann kurz vor den Notenkonferenzen durchgeführt werden, wenn
      noch vor der Konferenz die Möglichkeit der Korrektur, Rückgabe und Besprechung mit der Klasse
      besteht.
  e. Pro Tag darf nur eine umfangreiche Leistungsüberprüfung je Klasse angesetzt werden, kurze Über-
      prüfungen können zusätzlich gemacht werden.
   f. Der Klassenrat versucht Häufungen zu vermeiden. Leistungsüberprüfungen sollen mindestens 10 Tage
      vorher im digitalen Register vermerkt werden.
  g. Leistungsüberprüfungen über Inhalte von mehr als zwei Wochen werden ebenfalls angekündigt.
  h. Wenn es der Stundenplan nicht anders zulässt, können Leistungsüberprüfungen nach Absprache mit
      den Schülern, auch am Montag oder nach Feiertagen angesetzt werden.
   i. Die Bewertung erfolgt unmittelbar nach der Prüfung oder Korrektur und wird sofort im digitalen
      Register eingetragen bzw. dem Schüler mitgeteilt. Schriftliche Arbeiten werden nach spätestens 14
      Tagen zurückgegeben. Vorher darf keine weitere schriftliche Arbeit im selben Fach außer Hausaufgaben
      angesetzt werden.
   j. Korrigierte und bewertete Lernzielkontrollen werden am Ende mit einer Ziffernnote und der Unter-
      schrift versehen. Die negative Bewertung muss schriftlich begründet, Lerntipps können hinzugefügt
      werden.
  k. Pro Semester müssen wenigstens zwei Überprüfungen der Fachkompetenzen gemacht werden.
   l. Im 1. und 2. Semester gibt es pro Fach nur eine Abschlussnote. Trotzdem werden alle Fachkompetenzen
      bewertet, wobei die Form der Leistungserhebung der methodisch-didaktischen Gestaltung angepasst
      ist.
  m. Die Note über die Aufholprüfung wird im Register eingetragen und gilt für das 2. Semester
  n. Wenn ein Schüler im Laufe eines Semesters längere Abwesenheiten aufweist, ist darauf zu achten, dass
      seine Kompetenzen durch mindestens zwei Leistungskontrollen überprüft werden. Andernfalls kann er
      nicht bewertet werden.
  o. Wird eine schriftliche Prüfungsarbeit weiß abgegeben, wird die Arbeit bewertet, wenn sie Schülername
      und Datum enthält.
  p. Wenn ein Schüler ohne annehmbaren Grund eine Leistungskontrolle verweigert, werden ihm trotzdem
      zwei bis drei Fragen gestellt. Beantwortet oder bearbeitet er diese nicht, wird die Leistung als negativ
      bewertet.
  q. Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, für Leistungsüberprüfungen, die nachweisbar geschwänzt wurden,
      einen Nachholtermin zu vergeben. Dies kann dazu führen, dass die Schüler im betreffenden Fach nicht
      bewertet werden können.
   r. Fremde Arbeiten, die als Eigene ausgegeben werden, können mit der tiefsten Note bewertet werden.
   s. Alle Noten, die im Register stehen, sind gleichrangig, außer eine unterschiedliche Gewichtung ist im
      Jahresprogramm festgehalten und den Schülern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt worden.
   t. Ist der Klassenverband in Modul- oder Projektunterricht aufgelöst, prüft entweder der Lehrer der
      Klasse oder jener, welcher das Modul/im Projekt unterrichtet, alle Schüler seiner Gruppe über die
      Inhalte, welche er vorher mit den Kollegen abgesprochen und geplant hat. Die Bewertung ist Teil der
      Fachbewertung und wird im Register eingetragen.
  u. Die Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote erfolgt durch die betreffenden Lehrpersonen
      für die einzelnen Bausteine und durch den Klassenrat für die Jahresleistung. Sie umfasst die Stufen
      sehr gut erreicht (1), gut erreicht (2), erreicht (3), nicht erreicht (4).
  v. Der Klassenrat legt die Schwerpunkte für die übergreifenden Kompetenzen fest, die Lehrpersonen
      beobachten und dokumentieren diese. Am Ende des Jahres bewertet der Klassenrat die Fortschritte
      nach den obengenannten Stufen.
  w. Bei Inklusionsschülern soll eine Arbeit, die ein ernsthaftes Bemühen erkennen lässt, nicht mit weniger
      als 4 bewertet werden14 .

14 Fürdie Bewertung von Integrationsschüler und Schüler mit Migrationshintergrund gelten im Übrigen die Artikel 10-12 des
   Beschlusses der Landesregierung Nr. 1020 vom 4.7.2011
20                                                                                                Mehrjähriger Teil

     x. Bei Schülern mit Migrationshintergrund kann die Bewertung des Sprachenzentrums in die Sprach-
        bewertung einfließen. Im 2. Sem. müssen auch diese Schüler in allen Fächern kompetenzorientiert
        bewertet werden.
     y. Der Klassenrat kann beschließen, Schüler mit IBP im 1. Sem. zeitweise in einem oder mehreren Fächern
        nicht zu bewerten.

1.7.9.2 Bewertung am Unterrichtsende

Die Schlussbewertung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anhand der vom Lehrerkollegium
im Sinne der M.V. Nr. 80 vom 09.03.1995 und nachfolgender Ergänzungen und Änderungen Nr. 323 vom
23.07.98 und vom 11.01.2008 beschlossenen Kriterien, Richtlinien und Mindeststandards, ebenso Beschluss
Landesregierung 2010/40 zu den Kompetenzen.
     a. Die gesetzliche Notenskala reicht von 1 bis 10. 15
     b. Kriterien für die Schlussbewertung sind:
           i) die Lernhaltung: Lerneinsatz, Interesse, Arbeitstechniken, Ausdauer, Selbständigkeit, terminge-
              rechte Erledigung der Arbeitsaufträge;
          ii) fachliche Merkmale: Fachwissen, Fachsprache, Fähigkeit zum Problemdenken, Anwendungsfähig-
              keit, Vernetzung, Transfer, Wortschatz, Stil, Ausdruck, Erreichung der Kompetenzen;
         iii) Merkmale eigenverantwortlichen Arbeitens: Verlässlichkeit, Präsentation der Arbeiten, Kommu-
              nikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit usw.;
         iv) Besondere Begabung in verschiedenen Bereichen;
     c. Die Lehrpersonen schlagen in der Schlussbewertungskonferenz eine Bewertung vor. Der Vorschlag ist
        gültig, wenn die Mehrheit des Klassenrates zustimmt.
     d. Negative und schwach positive Bewertungsvorschläge werden von der Fachlehrkraft schriftlich begrün-
        det, indem sie die Mängel in den Bereichen klar benennt.
     e. Als schwerwiegend ungenügende Leistung wird jene bezeichnet, die den Großteil der Bewertungskri-
        terien nicht erfüllt.
     f. Wenn ein Klassenrat zur Entscheidung gelangt, dass die Lernerfolge im kommenden Schuljahr ohne
        zusätzliche Übungen während des Sommers nicht gewährleistet zu sein scheinen, kann er den Beschluss
        über die Versetzung auf das Ende des laufenden Schuljahres verschieben.
     g. Bei negativen Leistungen in einem oder mehreren Fächern kann der Klassenrat sei es im Juni wie im
        August eine Versetzung beschließen, wenn der Lernerfolg im Laufe des nächsten Schuljahres grund-
        sätzlich gewährleistet sein kann.
     h. Übergreifende Kompetenzen16 und Wahlfächer werden lt. Beschluss des Lehrerkollegiums durch vier
        Stufen erfasst.

1.7.9.3 Bewertung der fachlichen und übergreifenden Kompetenzen bei Inklusionsschülern

Die Bewertung berücksichtigt die im individuellen Erziehungsplan (IEP) aufgeführten Kompensationsmit-
tel und Betreuungsmaßnahmen17 . Bei der abschließenden Beurteilung sollte mit berücksichtigt werden: das
Bemühen und der Einsatz, das Ausmaß des Zuwachses an Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, so-
wie das Maß an Selbständigkeit, welches vom Schüler im Zusammenhang mit der erworbenen Kompetenz
erreicht wurde. Außerdem ist darauf zu achten, welche Auswirkung das diagnostische Störungsbild auf den
Kompetenzenerwerb hat und inwieweit es dem Schüler gelingt, trotz der Beeinträchtigung die angestrebte
Kompetenz zu verwirklichen.
Wenn ein Inklusionsschüler nach 1,2 oder 3 Jahren Inklusionsunterricht in keinem Fach mehr ein differen-
ziertes Programm haben möchte, wägt der Klassenrat ab, welche Inhalte in welchen Fächern in Form einer
Vergewisserung aufgeholt werden müssen.18 Jene Schüler, für welche ein individueller Erziehungsplan er-
15 Beschluss 4. Juli 2011, Nr.1020 Art.8 zum Landesgesetz vom 24. September 2010 , Nr. 11, Art.12 Im Beschluss der Landes-
    regierung vom 4.Juli 2011, Nr. 1020 wird empfohlen, keine Note unter 4 zu geben.
16 RRL, S. 45
17 Art. 5 und 6 des Ministerialdekrets vom 12.7.2011, Nr. 5669 und den Leitlinien zum Recht auf Bildung für Schüler und

    Schülerinnen und für Studierende mit spezifischen Lernstörungen als Bestandteil dieses Dekrets formuliert sind
18 Beschluss des Lehrerkollegiums vom 05.05.04
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