WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG     KIRCHENPINGARTEN
                                    AUSGABE NR. 08 / 2019 VOM 31. JULI 2019

                                            SEYBOTHENREUTH               WEIDENBERG

                                                          Panoramaansicht von Weidenberg
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 08/2019       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 08/2019

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                           von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag                        von 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag
durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 22

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg              jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003
Birk                      jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr       Tel. 09209 / 1867
Kirchenpingarten          nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB)
Seybothenreuth            jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung
Weidenberg                Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                          im Übrigen keine festen Sprechstunden        Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                  0171/3758243                                              0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 16. August für September 2019

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
 oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

                                                                                  3
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 08/2019                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                                 EMTMANNSBERG
Ländliche Entwicklung in Bayern                                                              Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
                                                                                                  Benutzung der Kindertageseinrichtung
Flurentwicklung Birk, Emtmannsberg-Schamelsberg,
Ober-Unterölschnitz und Troschenreuth                                                          (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth                                                             der Gemeinde Emtmannsberg

                           Bekanntmachung                                                                               Vom 15. Juli 2019

In den oben genannten Verfahren wurde die BBV LandSiedlung GmbH in Würz-                Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde
burg mit der Erstellung der Landschaftsplanung einschließlich des Wege- und Ge-         Emtmannsberg folgende:
wässerplans nach § 41 FlurbG beauftragt.
                                                                                        Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-
Die Erarbeitung von Konzepten für die begleitenden boden:ständig-Maßnahmen                    geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
wird durch das Büro GeoTeam aus Bayreuth erfolgen.

Die Mitarbeiter der beiden Büros haben sich den Vorständen in einer gemein-                                                   §1
samen öffentlichen Sitzung der Teilnehmergemeinschaften Birk, Emtmanns-                                                  Gebührenpflicht
berg-Schamelsberg, Ober-Unterölschnitz und Troschenreuth am 14.05.2019 im
Gemeinschaftshaus Birk vorgestellt.                                                     (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§ 1 der
                                                                                            Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.
Der erste sichtbare Schritt vor Ort wird die umfassende detaillierte Bestandsauf-
nahme der vorhandenen Strukturen und Nutzungen in den Flurlagen sein (sog.              (2) Zusätzlich werden erhoben
SNKplus-Kartierung). Die Kartierung durch die BBV LandSiedlung beginnt im Lau-             - Spielgeld
fe der 28. Kalenderwoche (ab 08.07.2019) im Bereich Birk.                                  - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung
                                                                                              (Verpflegungsgeld).
Es wird allen Teilnehmern der Flurbereinigungen die Möglichkeit eingeräumt, kurz-
zeitig an den Kartierarbeiten in einem gemeinsamen Termin teilnehmen und die
digitale Erfassung kennenlernen zu können. Der Termin wird voraussichtlich am                                                §2
Dienstag, 13.08.2019 um 10:00 Uhr stattfinden. Der genaue Ort wird zu gegebener                                       Gebührenschuldner
Zeit auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg veröffentlicht.                         (1) Gebührenschuldner sind:

Alle interessierten Beteiligten aus den Verfahrensgebieten der Emtmannsberger              a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich-
Gruppe werden gebeten, ihr Interesse bei den unten angegebenen Stellen anzu-                  tung aufgenommen wird, bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne
melden, damit der zeitliche Umfang der Veranstaltung abgeschätzt werden kann.                 des Bürgerlichen Gesetzbuches

• Birk                Christian Kauper oder Dorfladen Emtmannsberg                         b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung
• Emtmannsberg-Schamelsberg                                                                   angemeldet haben.
                      Dorfladen Emtmannsberg oder Wolfgang Hoffmann
• Ober-Unterölschnitz Hermann Hetmanek/Manfred Krug                                     (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
• Troschenreuth       Gerhard Herrmannsdörfer

Die Kartierarbeiten werden im Frühjahr 2020 mit dem Verfahren Emtmannsberg-                                                  §3
Schamelsberg abgeschlossen.                                                                                   Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Für weitere Auskünfte stehen die Vorsitzende und die Vorsitzenden der jeweiligen        (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf-
Teilnehmergemeinschaften gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter             nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese
http://www.emtmannsberg.de/index.php/laendliche-entwicklung                                 Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August).
                                                                                            Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung
Bamberg, den 09.07.2019                                                                     zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn
Siegfried Käb-Bornkessel, Claudia Stich, Carsten Engel und Michael Ullwer                   des Folgemonats (einschließlich August).

                                                                                        (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am
                                                                                            darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs-
                                                                                            geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03. und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun-
                                                                                            gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten.

                                                                                        (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet der Gemeinde eine Ermächtigung zum
                                                                                            Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Bank-
                                                                                            konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung
                                                                                            der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist
                                                                                            zulässig.

                                                                                    4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                         Ausg. 08/2019
                                     §4
                               Gebührenmaßstab                                              Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Ferien-
                                                                                            zeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an.
Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Be-
suchs der Kindertageseinrichtung.                                                           Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert.

                                     §5                                                  (2) Neben den in Abs. 1 genannten Gebühren ist für den Besuch der Kindertages-
                                 Gebührensatz                                                einrichtung ein Spielgeld zu entrichten. Das Spielgeld beträgt monatlich
                                                                                             2,00 Euro.
(1) Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September
    bis einschließlich August) werden folgende Gebühren erhoben:                         (3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 2,50 Euro
                                                                                             zuzügl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes an Verpflegungsgeld zu
   a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:                 entrichten. Während der Schulferienzeiten werden die tatsächlichen Kosten des
                                                                                             Caterers abgerechnet.
   -   für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden                 100,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                110,-- Euro               Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis
   -   für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                120,-- Euro               spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung
   -   für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                145,-- Euro               erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages-
   -   für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                160,-- Euro               satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden,
   -   für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                180,-- Euro               auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü-
   -   für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                200,-- Euro               ber erfolgt jeweils vierteljährlich.
   -   für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                220,-- Euro                                                    §6
   -   für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden               240,-- Euro                                           Geschwisterermäßigung
   -   für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                     260,-- Euro
                                                                                         Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge-
   b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):                      schwister) eine Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um
                                                                                         20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt.
   -   für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                100,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                110,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                120,-- Euro                                                    §7
   -   für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                130,-- Euro                                              In-Kraft-Treten
   -   für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                140,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden               150,-- Euro            (1)Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.
   -   für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                     165,-- Euro
                                                                                         (2)Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. Juli 2006 außer Kraft.
   c) für Schulkinder:
                                                                                         Weidenberg, 15. Juli 2019
   -   für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden                 50,-- Euro            Thomas Kreil
   -   für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                 65,-- Euro            Erster Bürgermeister
   -   für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                 80,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                 95,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                110,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                125,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                140,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                155,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden               170,-- Euro
   -   für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                     185,-- Euro

                                                               KIRCHENPINGARTEN
 Aufstellung des Bebauungsplanes „Stockäcker“ im Bereich                                 Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
           der Fl. Nrn. 1, 1/1, 3, 64, 66, 67, 76 und 77,                                Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom
              alle Gemarkung Kirchenpingarten
                                                                                                             09.08.2019 bis einschließlich 09.09.2019
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen                               in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz
     Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB                                    1, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Un-
                                                                                         terlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 15.07.2019 beschlos-           kirchenpingarten.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzuse-
sen, im oben genannten Bereich, den Bebauungsplan „Stockäcker“ aufzustellen              hen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schrift-
Mit dem Bebauungsplan soll ein Allgemeines Wohngebiet mit 20-25 Parzellen aus-           lich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht
gewiesen werden.                                                                         werden.

Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher       Kirchenpingarten, 18.07.2019
Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Aus-           Klaus Wagner
weisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen.            Erster Bürgermeister

                                                                                     5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 08/2019                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kinder-
                                                                                          b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ange-
tageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kin-                                         meldet haben.
             dertageseinrichtungssatzung)
                                                                                       (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
                               Vom 16. Juli 2019
                                                                                                                            §3
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die                                Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
Gemeinde Kirchenpingarten folgende
                                                                                       (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung                     nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese
der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung):                            Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August).
                                                                                           Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung
                                         §1                                                zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn
                                                                                           des Folgemonats (einschließlich August).
Die Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kin-
dertageseinrichtungssatzung) vom 18.08.2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der            (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 10 vom 31. August 2006) wird wie folgt              darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs-
geändert:                                                                                  geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03 und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun-
                                                                                           gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten.
Es wird ein neuer § 9 a eingefügt:
                                                                                       (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet der Gemeinde eine Ermächtigung zum
                                        „§ 9 a                                             Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Bank-
                                     Verpflegung                                           konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung
                                                                                           der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist
Kinder, die die Kindertageseinrichtung über Mittag besuchen, können in der Kin-            zulässig.
dertageseinrichtung ein Mittagessen einnehmen. „
                                                                                                                             §4
                                         §2                                                                            Gebührenmaßstab

Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.                                    Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Be-
                                                                                       suchs der Kindertageseinrichtung.
Weidenberg, 16. Juli 2019
Klaus Wagner                                                                                                                 §5
Erster Bürgermeister                                                                                                     Gebührensatz

                                                                                       (1) Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis
                                                                                           einschließlich August) werden folgende Gebühren erhoben:
     Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
                                                                                       a) für Kinder unter drei Jahren:
          Benutzung der Kindertageseinrichtung                                            - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden                     100,00 Euro
       (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)                                           - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                    120,00 Euro
             der Gemeinde Kirchenpingarten                                                - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                    140,00 Euro
                                                                                          - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                    160,00 Euro
                               Vom 16. Juli 2019                                          - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                    180,00 Euro
                                                                                          - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                    200,00 Euro
Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde               - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                    220,00 Euro
Kirchenpingarten folgende:                                                                - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                    240,00 Euro

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-                 b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):
      geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)                             - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                    85,00 Euro
                                                                                          - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                    95,00 Euro
                                     §1                                                   - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                    105,00 Euro
                                Gebührenpflicht                                           - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                    115,00 Euro
                                                                                          - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                    127,00 Euro
(1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§ 1 der           - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                    140,00 Euro
    Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.
                                                                                       c) für Schulkinder:
(2) Zusätzlich werden erhoben                                                             - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden                    50,00 Euro
    - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Verpfle-            - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                    60,00 Euro
      gungsgeld).                                                                         - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                    70,00 Euro
                                                                                          - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                    80,00 Euro
                                     §2                                                   - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                    90,00 Euro
                              Gebührenschuldner                                           - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                    100,00 Euro
                                                                                          - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                    110,00 Euro
(1) Gebührenschuldner sind:                                                               - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                    120,00 Euro

   a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich-           Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Ferien-
      tung aufgenommen wird, bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne          zeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an.
      des Bürgerlichen Gesetzbuches

                                                                                   6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                          Ausg. 08/2019
Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert.              Kind um 20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt.

(2) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 3,15 Euro an                                                §7
    Verpflegungsgeld zu entrichten.                                                                                        In-Kraft-Treten

   Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis           (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.
   spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung
   erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages-       (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. August 2006 außer Kraft.
   satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden,
   auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü-
   ber erfolgt jeweils vierteljährlich.                                                  Weidenberg, 16. Juli 2019
                                                                                         Klaus Wagner
                                    §6                                                   Erster Bürgermeister
                           Geschwisterermäßigung

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge-
schwister) die Kindertageseinrichtung gleichzeitig, wird die Gebühr für das zweite

                                                              MARKT WEIDENBERG
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut-                                       Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August).
                                                                                            Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung
           zung der Kindertageseinrichtung                                                  zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn
      (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)                                              des Folgemonates (einschließlich August).
               des Marktes Weidenberg
                                                                                         (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am
                               Vom 09. Juli 2019                                             darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs-
                                                                                             geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03. und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun-
                                                                                             gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten.

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wei-             (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet dem Markt eine Ermächtigung zum
denberg folgende:                                                                            Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beiträge auf eines der Bank-
                                                                                             konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-                       der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist
      geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)                                zulässig.

                                     §1                                                                                        §4
                                Gebührenpflicht                                                                          Gebührenmaßstab

(1) Der Markt erhebt für die Benutzung seiner Kindertageseinrichtungen (§ 1 der          Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des
    Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.                                            Besuchs der Kindertageseinrichtung.

(2) Zusätzlich werden erhoben                                                                                                   §5
    - Spielgeld                                                                                                             Gebührensatz
    - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Verpfle-
      gungsgeld).                                                                        (1) Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis
                                                                                             einschließlich August) werden folgende Gebühren erhoben:
                                     §2
                              Gebührenschuldner                                             a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:

(1) Gebührenschuldner sind:                                                                 - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden                    100,00   Euro
                                                                                            - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                    110,00   Euro
   a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich-             - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                    120,00   Euro
      tung aufgenommen wird bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne             - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                    140,00   Euro
      des Bürgerlichen Gesetzbuches                                                         - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                    160,00   Euro
                                                                                            - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                    180,00   Euro
   b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ange-            - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                    200,00   Euro
      meldet haben.                                                                         - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                    220,00   Euro
                                                                                            - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden                   240,00   Euro
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.                                         - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                         260,00   Euro

                                    §3                                                      b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):
                     Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
                                                                                            - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                     90,00 Euro
(1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf-            - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                    100,00 Euro
    nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese             - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                    110,00 Euro

                                                                                     7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 08/2019                                                                                          Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
   - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                   120,00 Euro                  entrichten. Während der Schulferienzeiten werden die tatsächlichen Kosten des
   - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                   130,00 Euro                  Caterers abgerechnet.
   - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                   140,00 Euro
   - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden                  155,00 Euro                  Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis
   - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                        165,00 Euro                  spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung
                                                                                                erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages-
   c) für Schulkinder:                                                                          satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden,
                                                                                                auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü-
   - für eine Buchungszeit von 1 bis 2 Stunde                       50,00   Euro                ber erfolgt jeweils vierteljährlich.
   - für eine Buchungszeit von 2 bis 3 Stunden                      65,00   Euro
   - für eine Buchungszeit von 3 bis 4 Stunden                      80,00   Euro                                                  §6
   - für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden                      95,00   Euro                                         Geschwisterermäßigung
   - für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden                     110,00   Euro
   - für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden                     125,00   Euro             Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge-
   - für eine Buchungszeit von 7 bis 8 Stunden                     140,00   Euro             schwister) eine Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um
   - für eine Buchungszeit von 8 bis 9 Stunden                     155,00   Euro             20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt.
   - für eine Buchungszeit von 9 bis 10 Stunden                    170,00   Euro
   - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                        185,00   Euro                                                    §7
                                                                                                                              In-Kraft-Treten
   Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Ferien-
   zeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an.
                                                                                             (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.
   Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert.
                                                                                             (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10. August 2006 außer Kraft.
(2) Neben den in Abs. 1 genannten Gebühren ist für den Besuch der Kindertages-
    einrichtung ein Spielgeld zu entrichten. Das Spielgeld beträgt monatlich
    3,00 Euro.                                                                               Weidenberg, 09. Juli 2019
                                                                                             Hans Wittauer
(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 2,50 Euro               Erster Bürgermeister
    zuzügl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes an Verpflegungsgeld zu

                                                           AUS DEN SITZUNGEN
                                                                 MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg
                                                                                             Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinder-
                        am 08.07.2019                                                        tageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes
                                                                                             Weidenberg; Beschlussfassung
Untersuchungsbericht Technische Betriebe;                                                    Beschluss:
Vorstellung Organisationsgutachten                                                           Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be-
Beschluss:                                                                                   nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.                                       des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandsteil des
                                                                                             Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird
                                                                                             dem Beschlussbuch beigeheftet.
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Görschnitz III“ im Bereich
der Fl. Nr. 198, Gemarkung Görschnitz
Beschluss:
Das Vorhaben soll nicht weiterverfolgt werden.

                                                                                                        Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg
Kindertageseinrichtungen Weidenberg - Anpassungen                                                                   am 08.07.2019
Beschluss:
Kernzeitregelung:                                                                            Bauantrag Fl. Nr. 92/7, Gemarkung Sophienthal;
Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich       Errichtung eines Kaminholzunterstandes
für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu-
chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit             Anzeige der Beseitigung, Fl. Nr. 291, Gemarkung Lankendorf; Abbruch
zu gewährleisten, sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung                eines landwirtschaftlichen Stalls und Verfüllen der bestehenden Grube
ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.45 Uhr.
Verpflegungsgeld:
Verpflegungsgeld wird künftig über die Gebührenabrechnung eingezogen. Abrech-
nung erfolgt vierteljährlich im Voraus.

                                                                                         8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                     Ausg. 08/2019

                                                                        AKTUELLES
                                                    VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                                                                                           Mi., 07. August 2019 14.00-15.30 Uhr     Glas-Knopf-Museum
                                                                                                                09.00-11.30 Uhr              Kochen - Bella Italia
                                                                                                                13.00-15.30 Uhr     Kochen - Fingerfood
                                                                                                                13.00-15.30 Uhr     Wald und Wild

                                                                                           Do., 08. August 2019 10.00-12.00 Uhr     Kronkorkenbasteln
                                                                                                                13.00-15.00 Uhr     Kronkorkenbasteln

                                                                                           Fr., 09. August 2019 14.00-16.30 Uhr     Jagdrevier
                     Sommerferienprogramm 201
                                          2019
                                            19
                                                                                           Sa., 10. August 2019 09.00-16.00 Uhr     Wir bauen einen Glückswächter
Das Schuljahr neigt sich so langsam dem Ende entgegen und die Sommerferien
werfen in freudiger Erwartung ihre Schatten voraus. Auch in diesem Jahr ist das            Woche 3
Ferienprogramm für die Kinder und Jugendlichen unserer Verwaltungsgemein-                  Mo., 12. August 2019 14.00-16.00 Uhr     Geopark Quizrunde
schaft ein Garant für Kurzweil, Erlebnis und Gemeinschaft in den ersten vier schul-                             13.00-16.00 Uhr     Papier marmorieren und verarbeiten
freien Wochen der Sommerferien. Das Programmheft mit den Anmeldevordrucken
ist in der Geschäftsstelle der Vewaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz             Di., 13. August 2019 09.30-11.00 Uhr     Basteln mit Holz - Kantholz Frosch
                                                                                                                14.30-16.00 Uhr     Bambini Fussball
1, 95466 Weidenberg erhältich, zudem wird es in den Kindertageseinrichtungen
                                                                                                                09.00-11.30 Uhr     Auf den Spuren des Eichhörnchens
der Verwaltungsgemeinschaft und in den Grundschulklassen der Grund- und Mit-
telschule Weidenberg sowie in der Grundschule Kirchenpingarten verteilt. Auch              Mi., 14. August 2019 14.30-16.00 Uhr     Mädchen-Schnupperfussball
auf unserer Internetseite www.weidenberg.de, Rubrik Aktuelles, wird es veröffent-                               20.00-21.30 Uhr     Die geheimnisvolle Welt der Fledermäuse
licht werden.
                                                                                           Do., 15. August 2019 13.00-16.00 Uhr     Herbstliche Karten und Tüten
Anmeldungen sind bitte rechtzeitig schriftlich bis zwei Tage vor dem jeweiligen Ver-                            15.00-17.00 Uhr     Erste-Hilfe-Kurs
anstaltungstermin einzureichen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme – habt
einfach Spaß und Freude!                                                                   Fr., 16. August 2019 09.30 – 11.00 Uhr   Basteln mit Holz - Kantholz-Frosch
                                                                                                                14.00-16.00 Uhr     Kinder entdecken ihre Kirche
Terminübersicht:
Woche 1                                                                                    Sa., 17. August 2019 10.00-12.30 Uhr     Rund um die Honigbiene
Mo., 29. Juli 2019    09.30-12.30 Uhr         Batik                                                             13.00-17.00 Uhr     Wir lieseln einen Stern
                      13.00-16.00 Uhr         Batik
                      10.00-16.00 Uhr         Tennis-Schnupperkurs                         Woche 4
                      14.00-15.00 Uhr         Kreativ-Kerzenkurs                           Mo., 19. August 2019 10.00-12.00 Uhr     Traumfänger basteln
                                                                                                                14.00-16.00 Uhr     Alpaka-Feeling
Di., 30. Juli 2019    09.00-11.30 Uhr         Kochen – Fingerfood
                      13.00-15.30 Uhr         Kochen – Fingerfood                          Di., 20. August 2019 10.30–11.30 Uhr     Wohin gehst Du
                      10.00-16.00 Uhr         Tennis-Schnupperkurs                                              15.00-17.00 Uhr     Erste-Hilfe-Kurs
                      13.30-15.00 Uhr         Yoga                                                                                  Ausflugsfahrt nach München
                      09.45 - 11.30 Uhr       Zumba
Mi., 31. Juli 2019    09.00 - 11.30 Uhr       Kochen – jetzt geht´s um die Wurst           Mi., 21. August 2019 14.00-16.30 Uhr     Kräuterwanderung und Kräuterbadesalz
                      13.00-15.30 Uhr         Kochen – jetzt geht´s um die Wurst
                      10.00-16.00 Uhr         Tennis-Schnupperkurs                         Do., 22. August 2019 14.00-17.00 Uhr     Schnupperschießen
                      09.45-11.30 Uhr         Zumba                                                             10.00-12.00 Uhr     Ballkindergarten
                      14.00-15.00 Uhr         Kreativ-Kerzenkurs                                                13.30-15.30 Uhr     Steinbruchbesichtigung
                                                                                                                15.00-17.00 Uhr     Erste-Hilfe-Kurs
Do., 01. August 2019 09.00-11.30 Uhr          Kochen – Bella Italia
                     13.00-15.30 Uhr          Kochen – Bella Italia                        Fr., 23. August 2019 10.00-12.00 Uhr     Ballschule
                     10.00-16.00 Uhr          Tennis-Schnupperkurs
                     13.00-15.30 Uhr          Waldspiele
                     15.00-17.00 Uhr          Erste-Hilfe-Kurs

Fr., 02. August 2019 14.00-15.00 Uhr          Kreativ-Kerzenkurs
                     14.00-16.00 Uhr          Alpaka-Feeling

Sa., 03. August 2019 08.00-12.00 Uhr          Schnupperfischen
                     09.30-12.30 Uhr          Kind-Hund-Seminar

Woche 2
Mo., 05. August 2019 14.30-17.30 Uhr          Märchenfest
                     10.00-13.00 Uhr          Fitnesskugeln in der Monstertüte
                     14.00-16.00 Uhr          Cocktailrallye

Di., 06. August 2019 14.00-16.30 Uhr          Waldgesichter
                     09.00-12.00 Uhr          Basteln mit Holz - Kantholz-Frosch
                     09.00-11.30 Uhr          Kochen – Bella Italia
                     13.00-15.30 Uhr          Kochen - Bella Italia

                                                                                       9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 08/2019                                                                                         Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                   Neue Mitarbeiterinnen der                                                Frau Kathrin Schneck wurde für die Verwaltung der Datenpflege der Kinderta-
                                                                                            geseinrichtungen in der gesamten VGem. eingestellt. Die Verwaltungsgemein-
               Verwaltungsgemeinschaft ab 1. Juli                                           schaft hat im Bereich der Kindertageseinrichtungen die Besonderheit, dass alle
                                                                                            Verwaltungsaufgaben von qualifiziertem Verwaltungspersonal abgewickelt werden,
Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer              sodass die Leitung der Kindertageseinrichtungen, die Erzieherinnen und Kinder-
begrüßten die beiden neuen Mitarbeiterinnen der VG Weidenberg, Yvonne Kampa                 pflegerinnen davon vollständig frei gestellt sind und sich vollends auf ihre pädago-
(links, Archiv/Registratur) und Kathrin Schneck ( rechts, administrative Tätigkeiten        gische Arbeit konzentrieren können. Bei Kindertageseinrichtungen, die in anderer
im Bereich der Kindertageseinrichtungen), die am 1. Juli 2019 ihr Beschäftigungs-           Trägerschaft sind, werden die Verwaltungsaufgaben meist vom pädagogischen
verhältnis antraten.                                                                        Personal mit erledigt.

                                                                                                             Der Sommer(s)pass ist wieder da
                                                                                            Auch im Jahr 2019 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zu-
                                                                                            sammengestellt. Ein kinder- und familienfreundliches Gemeinschaftsprojekt vom
                                                                                            Kreis- und Stadtjugendring Bayreuth sowie den Jugendämtern in der Region Bay-
                                                                                            reuth.

                                                                                            Der Sommer(s)pass beinhaltet zahlreiche Angebote und Vergünstigungen aus der
                                                                                            gesamten Region Bayreuth und darüber hinaus und kann den ganzen Sommer
                                                                                            hinweg genutzt werden. Es lohnt sich, den Sommer(s)pass komplett durchzu-
                                                                                            schauen, denn es sind wieder neue Einrichtungen dabei! Mit dem Pass gibt es
                                                                                            wieder viel zu entdecken und zu erleben. Euch wird es sicherlich nicht langweilig
                                                                                            werden.

                                                                                            Der Sommer(s)pass kann in der Geschäftsstelle der VG Weidenberg, Rathausplatz
                                                                                            1, 95466 Weidenberg, gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro erworben werden.
Frau Yvonne Kampa wurde für den Bereich Registratur/Archiv sowie für die Ver-
tretung in der Telefonvermittlung und der Poststelle eingestellt. Frau Kampa hat            Wir wünschen Euch tolle Sommermonate 2019 mit vielen spannenden Abenteu-
einen Studienabschluss in Germanistik und Geschichte und ist für das Archivwe-              ern und Erlebnissen.
sen damit bestens geeignet. Der Aufbau und die Führung eines Archivs ist eine
gemeindliche Pflichtaufgabe, die oftmals sträflich vernachlässigt wird und hohes
Fachwissen erfordert. Mit Frau Kampa sollen das Archiv und die Registratur der
VGem. kompetent weiter geführt werden.                                                                                      Fundsachen
                                                                                            Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
                                                                                            Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.

                                                                                            Fundsachen Seybothenreuth:
                                                                                            1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel und Anhänger „T“,
                                                                                               Fundort Wald bei der Wasserversorgung Seybothenreuth

                                                                                            Fundsachen Kirchenpingarten:
                                                                                            1 Autoschlüssel Skoda mit Vereinsanhänger und Schlüssel,
                                                                                               Fundort, Kirchweg Kirchenpingarten
                                                                                            1 Dunggabel, Fundort – Wald bei Reislas - Solaranlage

                                                                                       10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                            Ausg. 08/2019
Fundsachen Weidenberg:                                                                     „Begegnungshelden“ eingereicht wurde, kann diesmal mit an der Auslobung
2 Schlüssel mit Anhänger „BMW“, Fundort Weidenberg                                         eines Publikumspreises teilnehmen und somit ein Preisgeld von 8.000 EUR er-
1 Autoschlüssel „VW“ mit Anhänger „VW“ und 2 Schlüssel                                     halten. Dazu sollten so viel wie möglich SiSo-Freunde und Unterstützer unserer
1 Damenring mit roten Steinen, Fundort AWO-Heim Weidenberg                                 Arbeit an einem Voting teilnehmen, das ab dem 20. Juli 2019 über die Webseite
1 Brosche, Fundort AWO-Heim                                                                https://oberfranken.heldenderheimat.de/ einzusehen ist. Dort kann man dann
1 Schlüsselanhänger „Öffner“ mit 1 Schlüssel,                                              seine Stimme abgeben. Je mehr das machen, desto größer sind unsere Chancen.
   Fundort Wanderparkplatz Sophienthal                                                     Überzeugen Sie bitte auch Ihre Freunde und Bekannten, teilen Sie den o. a. Link
1 Brille ohne Fassung , Grau, Fundort: In der Au, Weidenberg                               auch in Ihren sozialen Netzwerken. Wir bedanken uns auf jeden Fall für Ihre Mithilfe
1 Langboard „Hudora“, Fundort Weiherfest, Waizenreuth                                      und hoffen auf den großen Erfolg. Ihr SiSo-Team.
1 Schlüsselanhänger, Kettenband mit einem Schlüssel+Ring,                                                                                                       (Wolfgang Minier)
   Fundort Tankstelle Glasstr.
1 Brille, dunkelgrau, Fundort Aldi/Edeka Parkplatz                                         SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
1 Schlüsselanhänger mit mehreren Schlüssel „Crazy Elephant“                                Tel.: 09278 – 97757
1 Schlüsselbund „Medi“ mit Schlüsseln, Fundort Sparkasse Weidenberg                        Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de

Fahrräder:
1 Herren-MTB, Ghost, Fundort – Tankstelle Glasstr. Weidenberg
                                                                                                          Sprechtag der Versichertenberaterin
                                                                                                                (Versichertenältesten)
                     Die AOK Bayreuth teilt mit                                            Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
                                                                                                                      am Mittwoch, 7. August
Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg                                                             von 14:00 bis 17:00 Uhr
                                                                                            im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg,
Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch                                                     statt.
im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversiche-
rung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8,             Nächste Termine:
1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg.                                                         Mittwoch, 4. September, 2. Oktober, 6. November
Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon-
Nr. 0921 288-213 zu erreichen.
                                                                                           Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
                                                                                           gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
                                                                                           der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
                                                                                           Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
                                                                                           rung der Rentner durch.
                                                                                           Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu
                                                                                           vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu errei-
SiSoNetz informiert:                                                                       chen. Rat und Auskunft sind kostenlos.
SiSoNetz beim AWO Straßenfest

Das erste Mal mit neuem Info-Stand präsentierte sich SiSoNetz Weidenberg e. V.
beim Straßenfest rund um das AWO-Seniorenheim. Bei hochsommerlichen Tem-
peraturen fanden sich zahlreiche Gäste ein, die, wenn sie ein Schattenplätzchen
gefunden hatten, mit dem Programm sich sehr zufrieden sein konnten. Besonders
viele Gäste besuchten den ökumenischen Gottesdienst und die Einweihung der
neuen Tischtennisplatte.

                                                                                                       ELEKTRO HAUTSCH
                                                                                                       Meisterbetrieb der Innung
                                                                                                                                                       45
                                                                                                                         ienst
                                                                                                             4h-Störungsd
                                                                                                                                                       Jahre

                                                                                                        -2

                                                                                              - Elektroinstallation                   - Antennenanlagen
                                                                                              - Elektroheizungen                      - Zentralstaubsaugeranlagen
                                                                                              - Beleuchtungssysteme                   - Haushaltsgeräteverkauf
                                                                                              - Blitzschutzanlagen                    - Haushaltsgeräteservice
                                                                                              - Überspannungsschutz                   - EIB
                                                                                              - Telefonanlagen                        - SPS
                                                                                              - Netzwerktechnik                       - E-Check
                                                                                              - Satellitenanlagen                     - Projektierung und Planung
                                                  (Text und Bilder Wolfgang Minier)

Abstimmungs-Alarm:
Das SiSo-Projekt GEMEINSAM gegen EINSAM, das bei der Raps-Stiftung Kulm-                   Industriestrasse 22                                         http://www.hautsch.de
bach im Rahmen der Aktion „Helden der Heimat“ und hier in der Unterkategorie               95466 Weidenberg                                       e-mail: elektro@hautsch.de

                                                                                      11
Ausg. 08/2019                                                                                              Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                       Aus dem Wald auf den Grill                                                                             AOK Bayern
                                                                                                                     Direktion Bayreuth-Kulmbach
Neuer Wildbretverkäufer am Forstbetrieb Fichtelberg
                                                                                                                             Bayreuth, 18.07.2019
(17.07.2019) Fichtelberg. – Der Forstbetrieb Fichtelberg erweitert sein Wild-                                                     Jubiläum
bret-Angebot. Neu im Sortiment ist jetzt Grillfleisch von Reh, Hirsch und                             Maria-Anna Link seit 25 Jahren Mitglied der AOK-Selbstverwaltung
Wildschwein. Der Impuls dafür kam von Wolfgang Kneidl, einem neuen Mitar-
beiter der Bayerischen Staatsforsten.                                                            Maria-Anna Link aus Weidenberg engagiert sich seit 25 Jahren als Vertreterin der
Vor wenigen Wochen hat sich am Forstbetrieb Fichtelberg ein Wechsel vollzogen.                   Versicherten im Beirat der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Der alternierende
Klaus Schmidt, stellvertretender Teamleiter im Büro, ging in den Ruhestand. Sein                 Beiratsvorsitzende auf Versichertenseite Lutz Schneider, Beiratsvorsitzender auf
Nachfolger ist Wolfgang Kneidl aus Nagel. Er ist gelernter Bürokaufmann und hat                  Arbeitgeberseite Peter Engelbrecht und AOK-Direktor Klaus Knorr dankten Maria-
bisher unter anderem in seiner Heimatgemeinde eine Metzgerei geführt. „In dieser                 Anna Link für ihren ehrenamtlichen Einsatz. „Sie kennen die Versicherten in unse-
Kombination ist er für die Stelle als stellvertretender Teamleiter natürlich unsere              rer Region genau und bringen wertvolle Erfahrungen aus Ihrem privaten, sozialen
Traumbesetzung“ verrät Winfried Pfahler, der Leiter des Forstbetriebs in Fichtel-                und beruflichen Umfeld in die Arbeit des Beirats ein“, so Lutz Schneider.
berg. „Einerseits kümmert er sich um Lohnabrechnung und Personalfragen unse-
rer Forstwirte. Andererseits organisiert er die Vermarktung unseres Wildbrets. Und               Zunächst wurde Maria-Anna Link 1993 als stellvertretendes Mitglied in die Vertre-
da hat er gleich aus seiner beruflichen Erfahrung heraus neue Impulse gesetzt“                   terversammlung der AOK Bayreuth-Kulmbach gewählt. Nach der Fusion zur AOK
schwärmt der Forstchef.                                                                          Bayern wurde sie Mitglied des örtlichen Beirats. Seit 1999 ist Maria-Anna Link
So bietet der Forstbetrieb Fichtelberg nicht nur die bewährten küchenfertigen                    stellvertretendes Mitglied im Widerspruchs-Ausschuss auf Versichertenseite.
Bratenstücke vom Reh, Hirsch und Wildschwein. Neu im Sortiment sind Wildbret-
portionen für Grill oder Pfanne. „Gerade jetzt im Sommer ist die Nachfrage nach                  Der AOK-Beirat der Direktion Bayreuth-Kulmbach setzt sich aus je zwölf Vertre-
Fleisch zum Grillen groß“ stellt der Metzgermeister und Wildbretfachmann Wolf-                   tern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen und bringt so die Interessen der
gang Kneidl fest. „Dafür bieten wir Keulensteaks vom Reh, Wildschweinrücken,                     Beitragszahler ein. Mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit sorgen die Beiräte unter ande-
Rotwild-Filets und viele andere Teile, die vom Grill einfach lecker sind - alles aus             rem für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des kundenorientierten, modernen
der Region, alles frisch. Und die Zubereitung ist denkbar einfach: je nach persön-               Dienstleistungsunternehmens AOK. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die
lichem Geschmack kurz marinieren, würzen und für ein paar Minuten auf den Grill                  Gesundheitspolitik. Sie wird von den Beiratsmitgliedern anhand regionaler Erfah-
– fertig ist ein schmackhaftes und gesundes Wildgericht.“ Nachstehend finden Sie                 rungen und Erwartungen aus dem gesellschaftlichen Leben sowie der örtlichen
das Lieblingsgrillrezept von Wolfgang Kneidl.                                                    Arbeits- und Wirtschaftswelt bewertet.
Der Wildbretverkauf am Forstbetrieb Fichtelberg ist immer während der normalen                   Zusätzlich unterstützt und berät der Beirat die AOK-Direktion bei Projekten und
Bürozeiten geöffnet, also Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis                  Maßnahmen der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in der Re-
16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr.                                                                gion.
Das Angebot richtet sich natürlich nach der Jagdzeit und dem Jagderfolg der Mitar-
beiter des Forstbetriebs. Aber ohne Wildbret muss niemand heimgehen. Wolfgang
Kneidl verspricht: „Wir haben ganz sicher etwas für Ihre nächste Grillparty.“
Feines Wildbret vom Forst: Wolfgang Kneidl vom Forstbetrieb Fichtelberg (rechts) verkauft
einen küchenfertig vorbereiteten Rehbraten

                                                                                                 Zum 25-jährigen Jubiläum im Beirat der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach gratu-
                                                                                                 lierten Maria-Anna Link (2. v. re.) der Beiratsvorsitzende auf Arbeitgeberseite Peter
                                                                                                 Engelbrecht (li.), der Beiratsvorsitzende auf Versichertenseite Lutz Schneider (2. v.
                       Rezept: Rehsteaks aus der Keule                                           li.) und AOK-Direktor Klaus Knorr (re.).
Zutaten:
•   12 Scheiben Rehfleisch (ca. 2 cm dick, à ca. 80–100 g; aus der Keule)
•   je 3 Stiele Zitronenmelisse, Petersilie, Basilikum und Minze
•   100 ml Olivenöl
•   Salz, frisch gemahlener Pfeffer

Zubereitung
• Die Kräuter waschen, trocken schütteln, Blättchen abzupfen und fein hacken.
• Das Fleisch von Häutchen befreien
• Mit Öl und Kräutern in einen Gefrierbeutel geben, verschließen, mischen und
  im Kühlschrank 4 Std. marinieren.
• Den Grill vorbereiten.
• Das Fleisch aus der Marinade nehmen, trocken tupfen und mit Salz und
  Pfeffer würzen.
• Steaks auf dem heißen Grill von jeder Seite 2-3 Min. grillen.

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                  Das Spielmobil im Sommer 2019
Auch in diesem Jahr ist das Spielmobil des Kreisjugendrings wieder in den Som-
merferien unterwegs. Das mobile Spielangebot mit attraktiven Bastel-, Spiel- und
Werkangeboten richtet sich an Mädchen und Jungs im Alter von 6 bis 12 Jahren.

Das Spielmobil kommt
- nach Emtmannsberg, Gemeindezentrum, am Montag, den 12. August 2019
und
- nach Kirchenpingarten, Mehrzweckhalle, am Freitag, den 16. August 2019.

Die Kinder werden in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr von einem
geschulten Team von acht jungen Betreuerinnen und Betreuern beaufsichtigt. In
der Zeit von 12 bis 13 Uhr ist Mittagspause, in der die Kinder nicht betreut werden.
Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Bitte geben Sie Ihren Kindern eine kleine Brotzeit mit und bei schönem Wetter die
Badesachen nicht vergessen.

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                                                                  EMTMANNSBERG
             Sommerferien Kindertageseinrichtung
                       Emtmannsberg
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von
Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen.

                       KITA Emtmannsberg
                   Wir erkunden Emtmannsberg
Im Rahmen des Projekts „Wir erkunden Emtmannsberg“ durften die Kindergar-
tenkinder einen Blick in das neue Schloss werfen. Bürgermeister Kreil ließ es sich
natürlich nicht nehmen, den Kindern die Räumlichkeiten zu zeigen. Das Highlight
der Kinder war allerdings, als ihnen vom Bürgermeister im Dorfladen ein Eis spen-
diert wurde.

                                                              KIRCHENPINGARTEN
             Sommerferien Kindertageseinrichtung                                          bewaffnet, gab es auf dem Weg ein Eis und Getränke. Beim gemütlichen Beisam-
                                                                                          mensein am Lagerfeuer wurde gespielt, gesungen und gelacht.
                     Kirchenpingarten                                                     Müde und erschöpft schliefen alle schnell ein, um am nächsten Tag noch einen
                                                                                          gemeinsamen Kindergartentag zu erleben.
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit von
Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen.

          Wieder geht ein Kindergartenjahr zu Ende
Erstmals an einem Donnerstagabend trafen sich die Vorschulkinder der KiTa Kir-
chenpingarten zum Schlaffest. Natürlich war die Aufregung im Vorfeld groß.
Anfangs wurde das Abschiedsgeschenk an die Erzieherinnen übergeben – ein
selbst gebautes und bestücktes Insektenhotel. Die Freude darüber war sehr groß
und es wird sicher einen Ehrenplatz im Garten bekommen.
Die Betten in der Tigergruppe waren hergerichtet, es wurde gebastelt, gemeinsam
gegessen und natürlich durfte auch das Kinderschminken nicht fehlen. Frisch ge-
schminkt machten sich alle auf den Weg zur Nachtwanderung. Mit Taschenlampen

                                                                 SEYBOTHENREUTH
                Sommerferien und Schließtag
            Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt in der Zeit von
Samstag, 3. August bis einschließlich Sonntag, 18. August 2019 geschlossen. Des
Weiteren bleibt die Einrichtung am Montag, 26. August ganztägig geschlossen.

                                                                                     14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 08/2019

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                                                               MARKT WEIDENBERG
              Kellernacht – Dank an alle Beteiligten                                         Sommerferien und Schließtag Kindertageseinrichtung
                                                                                                          in Neunkirchen am Main
Auch in diesem Juli fand wieder die beliebte Kellernacht am Weidenberger Ober-
markt statt. Abwechslungsreiche kulinarische Angebote und ein umfangreiches                Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg in Neunkirchen am Main
Unterhaltungsprogramm erfreuten die Besucher aus Nah und Fern auf ein Neues.               bleibt in der Zeit von Samstag, 3. August 2019 bis einschließlich Sonntag, 18. Au-
Wir danken allen beteiligten Vereinen, Organisationen und Akteuren, die die Keller-        gust 2019 geschlossen.
nacht wieder aufwändig vorbereitet und mit viel Herzblut zu einem so fulminanten           Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Montag, 26. August 2019 ganztägig geschlos-
Event gemacht haben. Auch über die Grenzen Weidenbergs hinaus erfreut sich                 sen.
die Kellernacht großer Beliebtheit und ist, wie der Andreasmarkt im Winter, eine
Veranstaltung die sich durch die besondere Kulisse des historischen Obermarktes
von anderen Festen abhebt.

Allen Bürgerinnen und Bürgern, die wieder ihre Keller zur Besichtigung zur Verfü-                     Sommerferien Kindertageseinrichtungen
gung gestellt haben, gilt unser Dank, ebenso ganz besonders dem Verein KULT-                                     in Weidenberg
TOUR Weidenberg, der wieder maßgeblich die Organisation umgesetzt hat. Ein
Dankeschön geht auch in diesem Jahr wieder den Bauhofmitarbeitern für die                  Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg in Weidenberg, Kita
tatkräftige Unterstützung sowie die Angestellten der VG für die Organisation und           Auenzwerge, In der Au 21, und Montessori-Kinderhaus, In der Au 5, bleiben in der
reibungslose Durchführung und Begleitung.                                                  Zeit von Samstag, 3. August 2019 bis einschließlich Sonntag, 18. August 2019
                                                                                           geschlossen.
Weidenberg, 18. Juli 2019                                                                  Zusätzlich bleiben die Einrichtungen am Montag, 26. August 2019 ganztägig
Hans Wittauer                                                                              geschlossen.
Erster Bürgermeister

                                                                                               Was geschah im Rahmen des Sprach-Kita Projekts
                    Weidenberger Museumsweg
Am Sonntag, 4. August 2019, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist der Weidenberger
Museumsweg für Sie geöffnet. Folgende Museen können besichtigt werden:

Volkskundliche Sammlung, Verbandsschule, Schulstr. 2                                       Die Kita Auenzwerge nimmt seit Februar 2016 (Kindergarten) bzw. Februar 2017
Freilichtmuseum Scherzenmühle, In der Au 20                                                (Krippe) am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt
Militärhistorisches Museum für Oberfranken, Alte Bayreuther Str. 10                        ist“ des Bundesfamilienministeriums teil und wird dabei durch zwei zusätzliche
Musikinstrumenten-Sammlung, Alte Bayreuther Str. 5                                         Fachkräfte „Sprach-Kitas“ mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung unterstützt.
                                                                                           Das Montessori Kinderhaus startete im Mai 2017 ebenfalls mit diesem Projekt.
Der Museumsweg ist geöffnet: jeden 1. Sonntag im Monat von April bis Oktober               Sprachkompetenzen eröffnen allen Kindern gleiche Bildungschancen von Anfang
                                                                                           an. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sprachliche Bildung besonders wirk-
Am 1. September 2019 findet um 10:45 Uhr, Treffpunkt Rathaus-Platz, eine Ober-             sam ist, wenn sie früh beginnt. Weitere Schwerpunkte des Bundesprogramms sind
markt-Führung statt, Interessierte sind herzlich eingeladen.                               inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien.

Weitere Informationen zum Museumsweg finden Sie unter:                                     Die zusätzlichen Fachkräfte „Sprach-Kitas“ begleiten und unterstützen die pä-
www.markt-weidenberg.de                                                                    dagogischen Fachkräfte in der Kita bei der Weiterentwicklung alltagsintegrierter
                                                                                           sprachlicher Bildung. Sie ermutigen die pädagogischen Fachkräfte, ihr Handeln
                                                                                           mit Sprache zu begleiten: Sie nutzen Gesprächsanlässe im Kita-Alltag, wie zum
                                                                                           Beispiel beim An- und Ausziehen in der Garderobe, und erweitern im feinfühligen
                                                                                           Dialog mit dem Kind dessen Wortschatz und Sprachfähigkeiten.

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                            Ausg. 08/2019
Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt                               Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte
ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die
alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusam-           Programm und Angebot für August 2019
menarbeit mit Familien in den Kitas. Im Januar 2016 ist das Bundesprogramm                 Geöffnet jeden Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
„Sprach-Kitas“ gestartet. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200          (außer an Feiertagen)
Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in                                              ***
Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden. Der Bund stellt für die Program-                                        Sommerpause
me „Sprach-Kitas“ und „Kita-Einstieg“ im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 Mittel                                                 ***
im Umfang von bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.
                                                                                           Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen (Themenvorbereitung auf
In Zusammenarbeit mit dem Montessori Kinderhaus fanden bisher folgende Pro-                Wunsch!) Am 16.08., 23.08. und 30.08. von 10.00 - 11.00 Uhr im Seniorentreff
jekte statt: zum einen im November 2018 der große Vorlesetag . Eingeladen zum
Vorlesen war Herr Bürgermeister Wittauer und Herr Rother (stellvertretender Di-            Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam
rektor AOK Bayreuth/ Kulmbach). Desweiteren gab es für Eltern an diesem Tag die            Am 07.08. um 16 Uhr, am 14.08. und 21.08. um 10.30 Uhr
Gelegenheit, in der Gruppe der Kita den Kindern vorzulesen. Im Mai 2019 fand eine
gemeinsame Aktion der beiden Häuser mit der KoKi (koordinierende Kinderschutz-             Gottesdienste:       03.08. Evang. Gottesdienst mit Abendmahl und
stelle) Bayreuth statt. Eingeladen war Frau Sabine Prechtl von der KoKi Bayreuth,                                        Jubelkonfirmation
um im Familienbereich der Kita Auenzwerge über die Beratungsangebote der Koki                                   08.08. Röm.-kath. Gottesdienst
zu informieren. Im Rahmen der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung trafen sich                              17.08. Alt-kath. Gottesdienst
die Kinder beider Häuser zum Bilderbuchkino. Auch die Einrichtungskonzeption                                    22.08. Röm.-kath. Gottesdienst
hinsichtlich zum Projekt Sprach-Kita wurde in beiden Einrichtungen erweitert.                                   29.08. Röm.-kath. Gottesdienst
                                                                                                                Alle jeweils um 16 Uhr
Auf viele weitere interessante Veranstaltungen freuen sich die Fachkräfte des Bun-
desprogramms Sprachkitas „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.
                                                                                           Café Sonnenschein im Seniorentreff, EG, 07.08. und 21.08. ab 14.30 Uhr
Ein großes Projekt der Kita Auenzwerge im Jahr 2017/2018 war die Errichtung                Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein!
eines Familienbereichs in der Einrichtung. Hier haben Familien die Möglichkeit sich
untereinander auszutauschen, Wartezeiten zu überbrücken oder sich Informatio-              Kontakt:
nen zu bestimmten Themen einzuholen. Der inklusive Gedanke kommt hier auch                 Seniorenbeauftragte des Marktes Weidenberg: Helga Ordnung Tel.: 09278 1594
zum Tragen, da der Familienbereich von allen Familien egal welcher Sprache oder            Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte, Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466 Weidenberg
Herkunft besucht werden kann. Zum Anderen wird der Familienbereich z.B. für Ak-            Telefon: 09278 – 973 0 • Fax: 09278 – 973 111 • E-Mail: info@awo-seniorenheim-
tionen mit externen Beratungsstellen genutzt. Desweiteren gibt es einen Monitor,           weidenberg.de • Seniorenwohnheim der AWO in Weidenberg
wo über den pädagogischen Alltag, Inhalte in Form von Bildern gezeigt werden.
                                                                                           Grundsätzliches:
                                                                                           - Im Eingangsbereich erhalten Sie jederzeit gemütlich kostenfrei eine Tasse Kaffee
                                                                                           - Sie können sich unterhalten, Bekanntschaften schließen, oder einfach nur bei uns sein
                                                                                           - Sie sind völlig frei, wann, wie oft und welche Veranstaltung Sie bei uns besuchen
                                                                                           und wann Sie kommen. Der Besuch der Begegnungsstätte ist an keinerlei Ver-
                                                                                           pflichtung und keine Mitgliedschaft gebunden.
                                                                                           Und ständig: Möglichkeit zum Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee!

                                                                                      17
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