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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN AUSGABE NR. 08 / 2019 VOM 31. JULI 2019 SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Panoramaansicht von Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 22 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003 Birk jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 09209 / 1867 Kirchenpingarten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB) Seybothenreuth jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 16. August für September 2019 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN EMTMANNSBERG Ländliche Entwicklung in Bayern Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung Flurentwicklung Birk, Emtmannsberg-Schamelsberg, Ober-Unterölschnitz und Troschenreuth (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth der Gemeinde Emtmannsberg Bekanntmachung Vom 15. Juli 2019 In den oben genannten Verfahren wurde die BBV LandSiedlung GmbH in Würz- Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde burg mit der Erstellung der Landschaftsplanung einschließlich des Wege- und Ge- Emtmannsberg folgende: wässerplans nach § 41 FlurbG beauftragt. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- Die Erarbeitung von Konzepten für die begleitenden boden:ständig-Maßnahmen geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) wird durch das Büro GeoTeam aus Bayreuth erfolgen. Die Mitarbeiter der beiden Büros haben sich den Vorständen in einer gemein- §1 samen öffentlichen Sitzung der Teilnehmergemeinschaften Birk, Emtmanns- Gebührenpflicht berg-Schamelsberg, Ober-Unterölschnitz und Troschenreuth am 14.05.2019 im Gemeinschaftshaus Birk vorgestellt. (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§ 1 der Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren. Der erste sichtbare Schritt vor Ort wird die umfassende detaillierte Bestandsauf- nahme der vorhandenen Strukturen und Nutzungen in den Flurlagen sein (sog. (2) Zusätzlich werden erhoben SNKplus-Kartierung). Die Kartierung durch die BBV LandSiedlung beginnt im Lau- - Spielgeld fe der 28. Kalenderwoche (ab 08.07.2019) im Bereich Birk. - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Verpflegungsgeld). Es wird allen Teilnehmern der Flurbereinigungen die Möglichkeit eingeräumt, kurz- zeitig an den Kartierarbeiten in einem gemeinsamen Termin teilnehmen und die digitale Erfassung kennenlernen zu können. Der Termin wird voraussichtlich am §2 Dienstag, 13.08.2019 um 10:00 Uhr stattfinden. Der genaue Ort wird zu gegebener Gebührenschuldner Zeit auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg veröffentlicht. (1) Gebührenschuldner sind: Alle interessierten Beteiligten aus den Verfahrensgebieten der Emtmannsberger a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich- Gruppe werden gebeten, ihr Interesse bei den unten angegebenen Stellen anzu- tung aufgenommen wird, bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne melden, damit der zeitliche Umfang der Veranstaltung abgeschätzt werden kann. des Bürgerlichen Gesetzbuches • Birk Christian Kauper oder Dorfladen Emtmannsberg b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung • Emtmannsberg-Schamelsberg angemeldet haben. Dorfladen Emtmannsberg oder Wolfgang Hoffmann • Ober-Unterölschnitz Hermann Hetmanek/Manfred Krug (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. • Troschenreuth Gerhard Herrmannsdörfer Die Kartierarbeiten werden im Frühjahr 2020 mit dem Verfahren Emtmannsberg- §3 Schamelsberg abgeschlossen. Entstehen und Fälligkeit der Gebühr Für weitere Auskünfte stehen die Vorsitzende und die Vorsitzenden der jeweiligen (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf- Teilnehmergemeinschaften gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese http://www.emtmannsberg.de/index.php/laendliche-entwicklung Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August). Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung Bamberg, den 09.07.2019 zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn Siegfried Käb-Bornkessel, Claudia Stich, Carsten Engel und Michael Ullwer des Folgemonats (einschließlich August). (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs- geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03. und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun- gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten. (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet der Gemeinde eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Bank- konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist zulässig. 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 §4 Gebührenmaßstab Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Ferien- zeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an. Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Be- suchs der Kindertageseinrichtung. Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert. §5 (2) Neben den in Abs. 1 genannten Gebühren ist für den Besuch der Kindertages- Gebührensatz einrichtung ein Spielgeld zu entrichten. Das Spielgeld beträgt monatlich 2,00 Euro. (1) Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis einschließlich August) werden folgende Gebühren erhoben: (3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 2,50 Euro zuzügl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes an Verpflegungsgeld zu a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten: entrichten. Während der Schulferienzeiten werden die tatsächlichen Kosten des Caterers abgerechnet. - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden 100,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 110,-- Euro Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 120,-- Euro spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 145,-- Euro erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages- - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 160,-- Euro satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden, - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 180,-- Euro auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü- - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 200,-- Euro ber erfolgt jeweils vierteljährlich. - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 220,-- Euro §6 - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 240,-- Euro Geschwisterermäßigung - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 260,-- Euro Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge- b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung): schwister) eine Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um 20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt. - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 100,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 110,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 120,-- Euro §7 - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 130,-- Euro In-Kraft-Treten - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 140,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 150,-- Euro (1)Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft. - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 165,-- Euro (2)Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. Juli 2006 außer Kraft. c) für Schulkinder: Weidenberg, 15. Juli 2019 - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 50,-- Euro Thomas Kreil - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 65,-- Euro Erster Bürgermeister - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 80,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 95,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 110,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 125,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 140,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 155,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 170,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 185,-- Euro KIRCHENPINGARTEN Aufstellung des Bebauungsplanes „Stockäcker“ im Bereich Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt. der Fl. Nrn. 1, 1/1, 3, 64, 66, 67, 76 und 77, Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom alle Gemarkung Kirchenpingarten 09.08.2019 bis einschließlich 09.09.2019 Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB 1, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Un- terlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www. Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 15.07.2019 beschlos- kirchenpingarten.de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzuse- sen, im oben genannten Bereich, den Bebauungsplan „Stockäcker“ aufzustellen hen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schrift- Mit dem Bebauungsplan soll ein Allgemeines Wohngebiet mit 20-25 Parzellen aus- lich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht gewiesen werden. werden. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Kirchenpingarten, 18.07.2019 Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Aus- Klaus Wagner weisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen. Erster Bürgermeister 5
Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kinder- b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ange- tageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kin- meldet haben. dertageseinrichtungssatzung) (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Vom 16. Juli 2019 §3 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Entstehen und Fälligkeit der Gebühr Gemeinde Kirchenpingarten folgende (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung): Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August). Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung §1 zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn des Folgemonats (einschließlich August). Die Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kin- dertageseinrichtungssatzung) vom 18.08.2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 10 vom 31. August 2006) wird wie folgt darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs- geändert: geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03 und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun- gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten. Es wird ein neuer § 9 a eingefügt: (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet der Gemeinde eine Ermächtigung zum „§ 9 a Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Bank- Verpflegung konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist Kinder, die die Kindertageseinrichtung über Mittag besuchen, können in der Kin- zulässig. dertageseinrichtung ein Mittagessen einnehmen. „ §4 §2 Gebührenmaßstab Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft. Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Be- suchs der Kindertageseinrichtung. Weidenberg, 16. Juli 2019 Klaus Wagner §5 Erster Bürgermeister Gebührensatz (1) Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis einschließlich August) werden folgende Gebühren erhoben: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die a) für Kinder unter drei Jahren: Benutzung der Kindertageseinrichtung - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden 100,00 Euro (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 120,00 Euro der Gemeinde Kirchenpingarten - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 140,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 160,00 Euro Vom 16. Juli 2019 - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 180,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 200,00 Euro Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 220,00 Euro Kirchenpingarten folgende: - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 240,00 Euro Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt): geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 85,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 95,00 Euro §1 - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 105,00 Euro Gebührenpflicht - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 115,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 127,00 Euro (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§ 1 der - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 140,00 Euro Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren. c) für Schulkinder: (2) Zusätzlich werden erhoben - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 50,00 Euro - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Verpfle- - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 60,00 Euro gungsgeld). - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 70,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 80,00 Euro §2 - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 90,00 Euro Gebührenschuldner - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 100,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 110,00 Euro (1) Gebührenschuldner sind: - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 120,00 Euro a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich- Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Ferien- tung aufgenommen wird, bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne zeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an. des Bürgerlichen Gesetzbuches 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert. Kind um 20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt. (2) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 3,15 Euro an §7 Verpflegungsgeld zu entrichten. In-Kraft-Treten Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft. spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages- (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. August 2006 außer Kraft. satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü- ber erfolgt jeweils vierteljährlich. Weidenberg, 16. Juli 2019 Klaus Wagner §6 Erster Bürgermeister Geschwisterermäßigung Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge- schwister) die Kindertageseinrichtung gleichzeitig, wird die Gebühr für das zweite MARKT WEIDENBERG Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut- Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August). Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung zung der Kindertageseinrichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Folgemonates (einschließlich August). des Marktes Weidenberg (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am Vom 09. Juli 2019 darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs- geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03. und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun- gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten. Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wei- (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet dem Markt eine Ermächtigung zum denberg folgende: Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beiträge auf eines der Bank- konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) zulässig. §1 §4 Gebührenpflicht Gebührenmaßstab (1) Der Markt erhebt für die Benutzung seiner Kindertageseinrichtungen (§ 1 der Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren. Besuchs der Kindertageseinrichtung. (2) Zusätzlich werden erhoben §5 - Spielgeld Gebührensatz - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Verpfle- gungsgeld). (1) Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis einschließlich August) werden folgende Gebühren erhoben: §2 Gebührenschuldner a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten: (1) Gebührenschuldner sind: - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 100,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 110,00 Euro a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich- - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 120,00 Euro tung aufgenommen wird bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 140,00 Euro des Bürgerlichen Gesetzbuches - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 160,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 180,00 Euro b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ange- - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 200,00 Euro meldet haben. - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 220,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 240,00 Euro (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 260,00 Euro §3 b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt): Entstehen und Fälligkeit der Gebühr - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 90,00 Euro (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf- - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 100,00 Euro nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 110,00 Euro 7
Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 120,00 Euro entrichten. Während der Schulferienzeiten werden die tatsächlichen Kosten des - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 130,00 Euro Caterers abgerechnet. - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 140,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 155,00 Euro Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 165,00 Euro spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages- c) für Schulkinder: satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü- - für eine Buchungszeit von 1 bis 2 Stunde 50,00 Euro ber erfolgt jeweils vierteljährlich. - für eine Buchungszeit von 2 bis 3 Stunden 65,00 Euro - für eine Buchungszeit von 3 bis 4 Stunden 80,00 Euro §6 - für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden 95,00 Euro Geschwisterermäßigung - für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden 110,00 Euro - für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden 125,00 Euro Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge- - für eine Buchungszeit von 7 bis 8 Stunden 140,00 Euro schwister) eine Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um - für eine Buchungszeit von 8 bis 9 Stunden 155,00 Euro 20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt. - für eine Buchungszeit von 9 bis 10 Stunden 170,00 Euro - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 185,00 Euro §7 In-Kraft-Treten Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Ferien- zeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an. (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft. Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10. August 2006 außer Kraft. (2) Neben den in Abs. 1 genannten Gebühren ist für den Besuch der Kindertages- einrichtung ein Spielgeld zu entrichten. Das Spielgeld beträgt monatlich 3,00 Euro. Weidenberg, 09. Juli 2019 Hans Wittauer (3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 2,50 Euro Erster Bürgermeister zuzügl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes an Verpflegungsgeld zu AUS DEN SITZUNGEN MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinder- am 08.07.2019 tageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Beschlussfassung Untersuchungsbericht Technische Betriebe; Beschluss: Vorstellung Organisationsgutachten Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- Beschluss: nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen. des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandsteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Görschnitz III“ im Bereich der Fl. Nr. 198, Gemarkung Görschnitz Beschluss: Das Vorhaben soll nicht weiterverfolgt werden. Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg Kindertageseinrichtungen Weidenberg - Anpassungen am 08.07.2019 Beschluss: Kernzeitregelung: Bauantrag Fl. Nr. 92/7, Gemarkung Sophienthal; Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich Errichtung eines Kaminholzunterstandes für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu- chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit Anzeige der Beseitigung, Fl. Nr. 291, Gemarkung Lankendorf; Abbruch zu gewährleisten, sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung eines landwirtschaftlichen Stalls und Verfüllen der bestehenden Grube ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.45 Uhr. Verpflegungsgeld: Verpflegungsgeld wird künftig über die Gebührenabrechnung eingezogen. Abrech- nung erfolgt vierteljährlich im Voraus. 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Mi., 07. August 2019 14.00-15.30 Uhr Glas-Knopf-Museum 09.00-11.30 Uhr Kochen - Bella Italia 13.00-15.30 Uhr Kochen - Fingerfood 13.00-15.30 Uhr Wald und Wild Do., 08. August 2019 10.00-12.00 Uhr Kronkorkenbasteln 13.00-15.00 Uhr Kronkorkenbasteln Fr., 09. August 2019 14.00-16.30 Uhr Jagdrevier Sommerferienprogramm 201 2019 19 Sa., 10. August 2019 09.00-16.00 Uhr Wir bauen einen Glückswächter Das Schuljahr neigt sich so langsam dem Ende entgegen und die Sommerferien werfen in freudiger Erwartung ihre Schatten voraus. Auch in diesem Jahr ist das Woche 3 Ferienprogramm für die Kinder und Jugendlichen unserer Verwaltungsgemein- Mo., 12. August 2019 14.00-16.00 Uhr Geopark Quizrunde schaft ein Garant für Kurzweil, Erlebnis und Gemeinschaft in den ersten vier schul- 13.00-16.00 Uhr Papier marmorieren und verarbeiten freien Wochen der Sommerferien. Das Programmheft mit den Anmeldevordrucken ist in der Geschäftsstelle der Vewaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz Di., 13. August 2019 09.30-11.00 Uhr Basteln mit Holz - Kantholz Frosch 14.30-16.00 Uhr Bambini Fussball 1, 95466 Weidenberg erhältich, zudem wird es in den Kindertageseinrichtungen 09.00-11.30 Uhr Auf den Spuren des Eichhörnchens der Verwaltungsgemeinschaft und in den Grundschulklassen der Grund- und Mit- telschule Weidenberg sowie in der Grundschule Kirchenpingarten verteilt. Auch Mi., 14. August 2019 14.30-16.00 Uhr Mädchen-Schnupperfussball auf unserer Internetseite www.weidenberg.de, Rubrik Aktuelles, wird es veröffent- 20.00-21.30 Uhr Die geheimnisvolle Welt der Fledermäuse licht werden. Do., 15. August 2019 13.00-16.00 Uhr Herbstliche Karten und Tüten Anmeldungen sind bitte rechtzeitig schriftlich bis zwei Tage vor dem jeweiligen Ver- 15.00-17.00 Uhr Erste-Hilfe-Kurs anstaltungstermin einzureichen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme – habt einfach Spaß und Freude! Fr., 16. August 2019 09.30 – 11.00 Uhr Basteln mit Holz - Kantholz-Frosch 14.00-16.00 Uhr Kinder entdecken ihre Kirche Terminübersicht: Woche 1 Sa., 17. August 2019 10.00-12.30 Uhr Rund um die Honigbiene Mo., 29. Juli 2019 09.30-12.30 Uhr Batik 13.00-17.00 Uhr Wir lieseln einen Stern 13.00-16.00 Uhr Batik 10.00-16.00 Uhr Tennis-Schnupperkurs Woche 4 14.00-15.00 Uhr Kreativ-Kerzenkurs Mo., 19. August 2019 10.00-12.00 Uhr Traumfänger basteln 14.00-16.00 Uhr Alpaka-Feeling Di., 30. Juli 2019 09.00-11.30 Uhr Kochen – Fingerfood 13.00-15.30 Uhr Kochen – Fingerfood Di., 20. August 2019 10.30–11.30 Uhr Wohin gehst Du 10.00-16.00 Uhr Tennis-Schnupperkurs 15.00-17.00 Uhr Erste-Hilfe-Kurs 13.30-15.00 Uhr Yoga Ausflugsfahrt nach München 09.45 - 11.30 Uhr Zumba Mi., 31. Juli 2019 09.00 - 11.30 Uhr Kochen – jetzt geht´s um die Wurst Mi., 21. August 2019 14.00-16.30 Uhr Kräuterwanderung und Kräuterbadesalz 13.00-15.30 Uhr Kochen – jetzt geht´s um die Wurst 10.00-16.00 Uhr Tennis-Schnupperkurs Do., 22. August 2019 14.00-17.00 Uhr Schnupperschießen 09.45-11.30 Uhr Zumba 10.00-12.00 Uhr Ballkindergarten 14.00-15.00 Uhr Kreativ-Kerzenkurs 13.30-15.30 Uhr Steinbruchbesichtigung 15.00-17.00 Uhr Erste-Hilfe-Kurs Do., 01. August 2019 09.00-11.30 Uhr Kochen – Bella Italia 13.00-15.30 Uhr Kochen – Bella Italia Fr., 23. August 2019 10.00-12.00 Uhr Ballschule 10.00-16.00 Uhr Tennis-Schnupperkurs 13.00-15.30 Uhr Waldspiele 15.00-17.00 Uhr Erste-Hilfe-Kurs Fr., 02. August 2019 14.00-15.00 Uhr Kreativ-Kerzenkurs 14.00-16.00 Uhr Alpaka-Feeling Sa., 03. August 2019 08.00-12.00 Uhr Schnupperfischen 09.30-12.30 Uhr Kind-Hund-Seminar Woche 2 Mo., 05. August 2019 14.30-17.30 Uhr Märchenfest 10.00-13.00 Uhr Fitnesskugeln in der Monstertüte 14.00-16.00 Uhr Cocktailrallye Di., 06. August 2019 14.00-16.30 Uhr Waldgesichter 09.00-12.00 Uhr Basteln mit Holz - Kantholz-Frosch 09.00-11.30 Uhr Kochen – Bella Italia 13.00-15.30 Uhr Kochen - Bella Italia 9
Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Neue Mitarbeiterinnen der Frau Kathrin Schneck wurde für die Verwaltung der Datenpflege der Kinderta- geseinrichtungen in der gesamten VGem. eingestellt. Die Verwaltungsgemein- Verwaltungsgemeinschaft ab 1. Juli schaft hat im Bereich der Kindertageseinrichtungen die Besonderheit, dass alle Verwaltungsaufgaben von qualifiziertem Verwaltungspersonal abgewickelt werden, Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer sodass die Leitung der Kindertageseinrichtungen, die Erzieherinnen und Kinder- begrüßten die beiden neuen Mitarbeiterinnen der VG Weidenberg, Yvonne Kampa pflegerinnen davon vollständig frei gestellt sind und sich vollends auf ihre pädago- (links, Archiv/Registratur) und Kathrin Schneck ( rechts, administrative Tätigkeiten gische Arbeit konzentrieren können. Bei Kindertageseinrichtungen, die in anderer im Bereich der Kindertageseinrichtungen), die am 1. Juli 2019 ihr Beschäftigungs- Trägerschaft sind, werden die Verwaltungsaufgaben meist vom pädagogischen verhältnis antraten. Personal mit erledigt. Der Sommer(s)pass ist wieder da Auch im Jahr 2019 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zu- sammengestellt. Ein kinder- und familienfreundliches Gemeinschaftsprojekt vom Kreis- und Stadtjugendring Bayreuth sowie den Jugendämtern in der Region Bay- reuth. Der Sommer(s)pass beinhaltet zahlreiche Angebote und Vergünstigungen aus der gesamten Region Bayreuth und darüber hinaus und kann den ganzen Sommer hinweg genutzt werden. Es lohnt sich, den Sommer(s)pass komplett durchzu- schauen, denn es sind wieder neue Einrichtungen dabei! Mit dem Pass gibt es wieder viel zu entdecken und zu erleben. Euch wird es sicherlich nicht langweilig werden. Der Sommer(s)pass kann in der Geschäftsstelle der VG Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro erworben werden. Frau Yvonne Kampa wurde für den Bereich Registratur/Archiv sowie für die Ver- tretung in der Telefonvermittlung und der Poststelle eingestellt. Frau Kampa hat Wir wünschen Euch tolle Sommermonate 2019 mit vielen spannenden Abenteu- einen Studienabschluss in Germanistik und Geschichte und ist für das Archivwe- ern und Erlebnissen. sen damit bestens geeignet. Der Aufbau und die Führung eines Archivs ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe, die oftmals sträflich vernachlässigt wird und hohes Fachwissen erfordert. Mit Frau Kampa sollen das Archiv und die Registratur der VGem. kompetent weiter geführt werden. Fundsachen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Fundsachen Seybothenreuth: 1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel und Anhänger „T“, Fundort Wald bei der Wasserversorgung Seybothenreuth Fundsachen Kirchenpingarten: 1 Autoschlüssel Skoda mit Vereinsanhänger und Schlüssel, Fundort, Kirchweg Kirchenpingarten 1 Dunggabel, Fundort – Wald bei Reislas - Solaranlage 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 Fundsachen Weidenberg: „Begegnungshelden“ eingereicht wurde, kann diesmal mit an der Auslobung 2 Schlüssel mit Anhänger „BMW“, Fundort Weidenberg eines Publikumspreises teilnehmen und somit ein Preisgeld von 8.000 EUR er- 1 Autoschlüssel „VW“ mit Anhänger „VW“ und 2 Schlüssel halten. Dazu sollten so viel wie möglich SiSo-Freunde und Unterstützer unserer 1 Damenring mit roten Steinen, Fundort AWO-Heim Weidenberg Arbeit an einem Voting teilnehmen, das ab dem 20. Juli 2019 über die Webseite 1 Brosche, Fundort AWO-Heim https://oberfranken.heldenderheimat.de/ einzusehen ist. Dort kann man dann 1 Schlüsselanhänger „Öffner“ mit 1 Schlüssel, seine Stimme abgeben. Je mehr das machen, desto größer sind unsere Chancen. Fundort Wanderparkplatz Sophienthal Überzeugen Sie bitte auch Ihre Freunde und Bekannten, teilen Sie den o. a. Link 1 Brille ohne Fassung , Grau, Fundort: In der Au, Weidenberg auch in Ihren sozialen Netzwerken. Wir bedanken uns auf jeden Fall für Ihre Mithilfe 1 Langboard „Hudora“, Fundort Weiherfest, Waizenreuth und hoffen auf den großen Erfolg. Ihr SiSo-Team. 1 Schlüsselanhänger, Kettenband mit einem Schlüssel+Ring, (Wolfgang Minier) Fundort Tankstelle Glasstr. 1 Brille, dunkelgrau, Fundort Aldi/Edeka Parkplatz SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern 1 Schlüsselanhänger mit mehreren Schlüssel „Crazy Elephant“ Tel.: 09278 – 97757 1 Schlüsselbund „Medi“ mit Schlüsseln, Fundort Sparkasse Weidenberg Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de Fahrräder: 1 Herren-MTB, Ghost, Fundort – Tankstelle Glasstr. Weidenberg Sprechtag der Versichertenberaterin (Versichertenältesten) Die AOK Bayreuth teilt mit Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am Mittwoch, 7. August Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg von 14:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch statt. im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversiche- rung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8, Nächste Termine: 1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg. Mittwoch, 4. September, 2. Oktober, 6. November Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon- Nr. 0921 288-213 zu erreichen. Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- rung der Rentner durch. Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu errei- SiSoNetz informiert: chen. Rat und Auskunft sind kostenlos. SiSoNetz beim AWO Straßenfest Das erste Mal mit neuem Info-Stand präsentierte sich SiSoNetz Weidenberg e. V. beim Straßenfest rund um das AWO-Seniorenheim. Bei hochsommerlichen Tem- peraturen fanden sich zahlreiche Gäste ein, die, wenn sie ein Schattenplätzchen gefunden hatten, mit dem Programm sich sehr zufrieden sein konnten. Besonders viele Gäste besuchten den ökumenischen Gottesdienst und die Einweihung der neuen Tischtennisplatte. ELEKTRO HAUTSCH Meisterbetrieb der Innung 45 ienst 4h-Störungsd Jahre -2 - Elektroinstallation - Antennenanlagen - Elektroheizungen - Zentralstaubsaugeranlagen - Beleuchtungssysteme - Haushaltsgeräteverkauf - Blitzschutzanlagen - Haushaltsgeräteservice - Überspannungsschutz - EIB - Telefonanlagen - SPS - Netzwerktechnik - E-Check - Satellitenanlagen - Projektierung und Planung (Text und Bilder Wolfgang Minier) Abstimmungs-Alarm: Das SiSo-Projekt GEMEINSAM gegen EINSAM, das bei der Raps-Stiftung Kulm- Industriestrasse 22 http://www.hautsch.de bach im Rahmen der Aktion „Helden der Heimat“ und hier in der Unterkategorie 95466 Weidenberg e-mail: elektro@hautsch.de 11
Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Aus dem Wald auf den Grill AOK Bayern Direktion Bayreuth-Kulmbach Neuer Wildbretverkäufer am Forstbetrieb Fichtelberg Bayreuth, 18.07.2019 (17.07.2019) Fichtelberg. – Der Forstbetrieb Fichtelberg erweitert sein Wild- Jubiläum bret-Angebot. Neu im Sortiment ist jetzt Grillfleisch von Reh, Hirsch und Maria-Anna Link seit 25 Jahren Mitglied der AOK-Selbstverwaltung Wildschwein. Der Impuls dafür kam von Wolfgang Kneidl, einem neuen Mitar- beiter der Bayerischen Staatsforsten. Maria-Anna Link aus Weidenberg engagiert sich seit 25 Jahren als Vertreterin der Vor wenigen Wochen hat sich am Forstbetrieb Fichtelberg ein Wechsel vollzogen. Versicherten im Beirat der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Der alternierende Klaus Schmidt, stellvertretender Teamleiter im Büro, ging in den Ruhestand. Sein Beiratsvorsitzende auf Versichertenseite Lutz Schneider, Beiratsvorsitzender auf Nachfolger ist Wolfgang Kneidl aus Nagel. Er ist gelernter Bürokaufmann und hat Arbeitgeberseite Peter Engelbrecht und AOK-Direktor Klaus Knorr dankten Maria- bisher unter anderem in seiner Heimatgemeinde eine Metzgerei geführt. „In dieser Anna Link für ihren ehrenamtlichen Einsatz. „Sie kennen die Versicherten in unse- Kombination ist er für die Stelle als stellvertretender Teamleiter natürlich unsere rer Region genau und bringen wertvolle Erfahrungen aus Ihrem privaten, sozialen Traumbesetzung“ verrät Winfried Pfahler, der Leiter des Forstbetriebs in Fichtel- und beruflichen Umfeld in die Arbeit des Beirats ein“, so Lutz Schneider. berg. „Einerseits kümmert er sich um Lohnabrechnung und Personalfragen unse- rer Forstwirte. Andererseits organisiert er die Vermarktung unseres Wildbrets. Und Zunächst wurde Maria-Anna Link 1993 als stellvertretendes Mitglied in die Vertre- da hat er gleich aus seiner beruflichen Erfahrung heraus neue Impulse gesetzt“ terversammlung der AOK Bayreuth-Kulmbach gewählt. Nach der Fusion zur AOK schwärmt der Forstchef. Bayern wurde sie Mitglied des örtlichen Beirats. Seit 1999 ist Maria-Anna Link So bietet der Forstbetrieb Fichtelberg nicht nur die bewährten küchenfertigen stellvertretendes Mitglied im Widerspruchs-Ausschuss auf Versichertenseite. Bratenstücke vom Reh, Hirsch und Wildschwein. Neu im Sortiment sind Wildbret- portionen für Grill oder Pfanne. „Gerade jetzt im Sommer ist die Nachfrage nach Der AOK-Beirat der Direktion Bayreuth-Kulmbach setzt sich aus je zwölf Vertre- Fleisch zum Grillen groß“ stellt der Metzgermeister und Wildbretfachmann Wolf- tern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen und bringt so die Interessen der gang Kneidl fest. „Dafür bieten wir Keulensteaks vom Reh, Wildschweinrücken, Beitragszahler ein. Mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit sorgen die Beiräte unter ande- Rotwild-Filets und viele andere Teile, die vom Grill einfach lecker sind - alles aus rem für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des kundenorientierten, modernen der Region, alles frisch. Und die Zubereitung ist denkbar einfach: je nach persön- Dienstleistungsunternehmens AOK. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die lichem Geschmack kurz marinieren, würzen und für ein paar Minuten auf den Grill Gesundheitspolitik. Sie wird von den Beiratsmitgliedern anhand regionaler Erfah- – fertig ist ein schmackhaftes und gesundes Wildgericht.“ Nachstehend finden Sie rungen und Erwartungen aus dem gesellschaftlichen Leben sowie der örtlichen das Lieblingsgrillrezept von Wolfgang Kneidl. Arbeits- und Wirtschaftswelt bewertet. Der Wildbretverkauf am Forstbetrieb Fichtelberg ist immer während der normalen Zusätzlich unterstützt und berät der Beirat die AOK-Direktion bei Projekten und Bürozeiten geöffnet, also Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis Maßnahmen der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in der Re- 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr. gion. Das Angebot richtet sich natürlich nach der Jagdzeit und dem Jagderfolg der Mitar- beiter des Forstbetriebs. Aber ohne Wildbret muss niemand heimgehen. Wolfgang Kneidl verspricht: „Wir haben ganz sicher etwas für Ihre nächste Grillparty.“ Feines Wildbret vom Forst: Wolfgang Kneidl vom Forstbetrieb Fichtelberg (rechts) verkauft einen küchenfertig vorbereiteten Rehbraten Zum 25-jährigen Jubiläum im Beirat der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach gratu- lierten Maria-Anna Link (2. v. re.) der Beiratsvorsitzende auf Arbeitgeberseite Peter Engelbrecht (li.), der Beiratsvorsitzende auf Versichertenseite Lutz Schneider (2. v. Rezept: Rehsteaks aus der Keule li.) und AOK-Direktor Klaus Knorr (re.). Zutaten: • 12 Scheiben Rehfleisch (ca. 2 cm dick, à ca. 80–100 g; aus der Keule) • je 3 Stiele Zitronenmelisse, Petersilie, Basilikum und Minze • 100 ml Olivenöl • Salz, frisch gemahlener Pfeffer Zubereitung • Die Kräuter waschen, trocken schütteln, Blättchen abzupfen und fein hacken. • Das Fleisch von Häutchen befreien • Mit Öl und Kräutern in einen Gefrierbeutel geben, verschließen, mischen und im Kühlschrank 4 Std. marinieren. • Den Grill vorbereiten. • Das Fleisch aus der Marinade nehmen, trocken tupfen und mit Salz und Pfeffer würzen. • Steaks auf dem heißen Grill von jeder Seite 2-3 Min. grillen. 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 Das Spielmobil im Sommer 2019 Auch in diesem Jahr ist das Spielmobil des Kreisjugendrings wieder in den Som- merferien unterwegs. Das mobile Spielangebot mit attraktiven Bastel-, Spiel- und Werkangeboten richtet sich an Mädchen und Jungs im Alter von 6 bis 12 Jahren. Das Spielmobil kommt - nach Emtmannsberg, Gemeindezentrum, am Montag, den 12. August 2019 und - nach Kirchenpingarten, Mehrzweckhalle, am Freitag, den 16. August 2019. Die Kinder werden in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr von einem geschulten Team von acht jungen Betreuerinnen und Betreuern beaufsichtigt. In der Zeit von 12 bis 13 Uhr ist Mittagspause, in der die Kinder nicht betreut werden. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Bitte geben Sie Ihren Kindern eine kleine Brotzeit mit und bei schönem Wetter die Badesachen nicht vergessen. 13
Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Sommerferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen. KITA Emtmannsberg Wir erkunden Emtmannsberg Im Rahmen des Projekts „Wir erkunden Emtmannsberg“ durften die Kindergar- tenkinder einen Blick in das neue Schloss werfen. Bürgermeister Kreil ließ es sich natürlich nicht nehmen, den Kindern die Räumlichkeiten zu zeigen. Das Highlight der Kinder war allerdings, als ihnen vom Bürgermeister im Dorfladen ein Eis spen- diert wurde. KIRCHENPINGARTEN Sommerferien Kindertageseinrichtung bewaffnet, gab es auf dem Weg ein Eis und Getränke. Beim gemütlichen Beisam- mensein am Lagerfeuer wurde gespielt, gesungen und gelacht. Kirchenpingarten Müde und erschöpft schliefen alle schnell ein, um am nächsten Tag noch einen gemeinsamen Kindergartentag zu erleben. Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit von Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen. Wieder geht ein Kindergartenjahr zu Ende Erstmals an einem Donnerstagabend trafen sich die Vorschulkinder der KiTa Kir- chenpingarten zum Schlaffest. Natürlich war die Aufregung im Vorfeld groß. Anfangs wurde das Abschiedsgeschenk an die Erzieherinnen übergeben – ein selbst gebautes und bestücktes Insektenhotel. Die Freude darüber war sehr groß und es wird sicher einen Ehrenplatz im Garten bekommen. Die Betten in der Tigergruppe waren hergerichtet, es wurde gebastelt, gemeinsam gegessen und natürlich durfte auch das Kinderschminken nicht fehlen. Frisch ge- schminkt machten sich alle auf den Weg zur Nachtwanderung. Mit Taschenlampen SEYBOTHENREUTH Sommerferien und Schließtag Kindertageseinrichtung Seybothenreuth Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt in der Zeit von Samstag, 3. August bis einschließlich Sonntag, 18. August 2019 geschlossen. Des Weiteren bleibt die Einrichtung am Montag, 26. August ganztägig geschlossen. 14
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Ausg. 08/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Kellernacht – Dank an alle Beteiligten Sommerferien und Schließtag Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main Auch in diesem Juli fand wieder die beliebte Kellernacht am Weidenberger Ober- markt statt. Abwechslungsreiche kulinarische Angebote und ein umfangreiches Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg in Neunkirchen am Main Unterhaltungsprogramm erfreuten die Besucher aus Nah und Fern auf ein Neues. bleibt in der Zeit von Samstag, 3. August 2019 bis einschließlich Sonntag, 18. Au- Wir danken allen beteiligten Vereinen, Organisationen und Akteuren, die die Keller- gust 2019 geschlossen. nacht wieder aufwändig vorbereitet und mit viel Herzblut zu einem so fulminanten Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Montag, 26. August 2019 ganztägig geschlos- Event gemacht haben. Auch über die Grenzen Weidenbergs hinaus erfreut sich sen. die Kellernacht großer Beliebtheit und ist, wie der Andreasmarkt im Winter, eine Veranstaltung die sich durch die besondere Kulisse des historischen Obermarktes von anderen Festen abhebt. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die wieder ihre Keller zur Besichtigung zur Verfü- Sommerferien Kindertageseinrichtungen gung gestellt haben, gilt unser Dank, ebenso ganz besonders dem Verein KULT- in Weidenberg TOUR Weidenberg, der wieder maßgeblich die Organisation umgesetzt hat. Ein Dankeschön geht auch in diesem Jahr wieder den Bauhofmitarbeitern für die Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg in Weidenberg, Kita tatkräftige Unterstützung sowie die Angestellten der VG für die Organisation und Auenzwerge, In der Au 21, und Montessori-Kinderhaus, In der Au 5, bleiben in der reibungslose Durchführung und Begleitung. Zeit von Samstag, 3. August 2019 bis einschließlich Sonntag, 18. August 2019 geschlossen. Weidenberg, 18. Juli 2019 Zusätzlich bleiben die Einrichtungen am Montag, 26. August 2019 ganztägig Hans Wittauer geschlossen. Erster Bürgermeister Was geschah im Rahmen des Sprach-Kita Projekts Weidenberger Museumsweg Am Sonntag, 4. August 2019, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist der Weidenberger Museumsweg für Sie geöffnet. Folgende Museen können besichtigt werden: Volkskundliche Sammlung, Verbandsschule, Schulstr. 2 Die Kita Auenzwerge nimmt seit Februar 2016 (Kindergarten) bzw. Februar 2017 Freilichtmuseum Scherzenmühle, In der Au 20 (Krippe) am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt Militärhistorisches Museum für Oberfranken, Alte Bayreuther Str. 10 ist“ des Bundesfamilienministeriums teil und wird dabei durch zwei zusätzliche Musikinstrumenten-Sammlung, Alte Bayreuther Str. 5 Fachkräfte „Sprach-Kitas“ mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung unterstützt. Das Montessori Kinderhaus startete im Mai 2017 ebenfalls mit diesem Projekt. Der Museumsweg ist geöffnet: jeden 1. Sonntag im Monat von April bis Oktober Sprachkompetenzen eröffnen allen Kindern gleiche Bildungschancen von Anfang an. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sprachliche Bildung besonders wirk- Am 1. September 2019 findet um 10:45 Uhr, Treffpunkt Rathaus-Platz, eine Ober- sam ist, wenn sie früh beginnt. Weitere Schwerpunkte des Bundesprogramms sind markt-Führung statt, Interessierte sind herzlich eingeladen. inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Weitere Informationen zum Museumsweg finden Sie unter: Die zusätzlichen Fachkräfte „Sprach-Kitas“ begleiten und unterstützen die pä- www.markt-weidenberg.de dagogischen Fachkräfte in der Kita bei der Weiterentwicklung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung. Sie ermutigen die pädagogischen Fachkräfte, ihr Handeln mit Sprache zu begleiten: Sie nutzen Gesprächsanlässe im Kita-Alltag, wie zum Beispiel beim An- und Ausziehen in der Garderobe, und erweitern im feinfühligen Dialog mit dem Kind dessen Wortschatz und Sprachfähigkeiten. 16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 08/2019 Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusam- Programm und Angebot für August 2019 menarbeit mit Familien in den Kitas. Im Januar 2016 ist das Bundesprogramm Geöffnet jeden Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr „Sprach-Kitas“ gestartet. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200 (außer an Feiertagen) Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in *** Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden. Der Bund stellt für die Program- Sommerpause me „Sprach-Kitas“ und „Kita-Einstieg“ im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 Mittel *** im Umfang von bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen (Themenvorbereitung auf In Zusammenarbeit mit dem Montessori Kinderhaus fanden bisher folgende Pro- Wunsch!) Am 16.08., 23.08. und 30.08. von 10.00 - 11.00 Uhr im Seniorentreff jekte statt: zum einen im November 2018 der große Vorlesetag . Eingeladen zum Vorlesen war Herr Bürgermeister Wittauer und Herr Rother (stellvertretender Di- Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam rektor AOK Bayreuth/ Kulmbach). Desweiteren gab es für Eltern an diesem Tag die Am 07.08. um 16 Uhr, am 14.08. und 21.08. um 10.30 Uhr Gelegenheit, in der Gruppe der Kita den Kindern vorzulesen. Im Mai 2019 fand eine gemeinsame Aktion der beiden Häuser mit der KoKi (koordinierende Kinderschutz- Gottesdienste: 03.08. Evang. Gottesdienst mit Abendmahl und stelle) Bayreuth statt. Eingeladen war Frau Sabine Prechtl von der KoKi Bayreuth, Jubelkonfirmation um im Familienbereich der Kita Auenzwerge über die Beratungsangebote der Koki 08.08. Röm.-kath. Gottesdienst zu informieren. Im Rahmen der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung trafen sich 17.08. Alt-kath. Gottesdienst die Kinder beider Häuser zum Bilderbuchkino. Auch die Einrichtungskonzeption 22.08. Röm.-kath. Gottesdienst hinsichtlich zum Projekt Sprach-Kita wurde in beiden Einrichtungen erweitert. 29.08. Röm.-kath. Gottesdienst Alle jeweils um 16 Uhr Auf viele weitere interessante Veranstaltungen freuen sich die Fachkräfte des Bun- desprogramms Sprachkitas „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Café Sonnenschein im Seniorentreff, EG, 07.08. und 21.08. ab 14.30 Uhr Ein großes Projekt der Kita Auenzwerge im Jahr 2017/2018 war die Errichtung Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein! eines Familienbereichs in der Einrichtung. Hier haben Familien die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen, Wartezeiten zu überbrücken oder sich Informatio- Kontakt: nen zu bestimmten Themen einzuholen. Der inklusive Gedanke kommt hier auch Seniorenbeauftragte des Marktes Weidenberg: Helga Ordnung Tel.: 09278 1594 zum Tragen, da der Familienbereich von allen Familien egal welcher Sprache oder Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte, Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466 Weidenberg Herkunft besucht werden kann. Zum Anderen wird der Familienbereich z.B. für Ak- Telefon: 09278 – 973 0 • Fax: 09278 – 973 111 • E-Mail: info@awo-seniorenheim- tionen mit externen Beratungsstellen genutzt. Desweiteren gibt es einen Monitor, weidenberg.de • Seniorenwohnheim der AWO in Weidenberg wo über den pädagogischen Alltag, Inhalte in Form von Bildern gezeigt werden. Grundsätzliches: - Im Eingangsbereich erhalten Sie jederzeit gemütlich kostenfrei eine Tasse Kaffee - Sie können sich unterhalten, Bekanntschaften schließen, oder einfach nur bei uns sein - Sie sind völlig frei, wann, wie oft und welche Veranstaltung Sie bei uns besuchen und wann Sie kommen. Der Besuch der Begegnungsstätte ist an keinerlei Ver- pflichtung und keine Mitgliedschaft gebunden. Und ständig: Möglichkeit zum Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee! 17
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