Ein Weihnachtsgedicht - Verbandsgemeinde ...
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PA sämtl. HH Schwanebeck Groß Quenstedt AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz Wegeleben mit den Mitgliedsgemeinden Hedersleben Harsleben 11. Jahrgang · Nummer 12 Selke-Aue Donnerstag, den 10. Dezember 2020 Ditfurt Ein Weihnachtsgedicht Markt und Straßen stehn verlassen, Ich wünsche Ihnen und Ihren Still erleuchtet jedes Haus, Sinnend geh’ ich durch die Gassen, Familien ein gesegnetes und Alles sieht so festlich aus. friedvolles Weihnachtsfest An den Fenstern haben Frauen Buntes Spielzeug fromm geschmückt, und für das kommende Jahr Tausend Kindlein stehn und schauen, Sind so wunderstill beglückt. 2021 Gesundheit und Glück. Und ich wandre aus den Mauern Ihre Ute Pesselt Bis hinaus ins freie Feld, Verbandsgemeindebürgermeisterin Hehres Glänzen, heil’ges Schauern! Wie so weit und still die Welt! Sterne hoch die Kreise schlingen, Aus des Schnees Einsamkeit Steigt’s wie wunderbares Singen – O du gnadenreiche Zeit! Josef von Eichendorff ©Laura Pashkevich - stock.adobe.com
Verbandsgemeinde Vorharz 2 | Nr. 12/2020 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz, das letzte Amtsblatt für das Jahr 2020 ist gedruckt und natürlich möchte ich auch in diesem Jahr ein paar persönliche Worte an Sie richten. Keiner von uns hat im letzten Dezember daran gedacht, was das Jahr 2020 für uns bereithält. Ich hatte in meinem Grußwort wie immer über die festlich geschmückten Häuser und die schöne Vorweihnachtszeit mit den Kindern und den Großeltern berichtet. Es war viel geplant, so auch unser 10-jähriges Bestehen, das in der Mitgliedsgemeinde Groß Quenstedt gefeiert werden sollte. … und nun, kam alles anders. Niemand dachte wohl daran, dass es in der heutigen Zeit dazu kommen würde, dass es flächendeckende Schul- und Kita-Schließungen in Deutschland geben würde. Festlegungen darüber wie man sich draußen zu verhalten hat, wer wann und mit wem sich treffen darf usw. Ich bin mir sicher, dass auch Sie in Ihren kühnsten Träumen nicht daran gedacht haben! Ursache allen Übels ein Virus Namens Covid-19. Nach dem überstandenen ersten Lockdown im Frühjahr, der vielleicht auch viele zum Nachdenken angeregt hat, hatten wir fast einen normalen Sommer mit Urlaub vor der Haustür, der wie ich finde, auch mal sehr schön sein kann. Jetzt gibt es den ganzen November hindurch bereits den zweiten Lockdown, der nunmehr bis Weihnachten und vielleicht auch darüber hinaus verlängert werden soll. Der Grund hierfür, die Zahlen sind nicht wirklich zufriedenstellend gesunken und die Impfungen haben noch nicht begonnen. Der Mensch neigt dazu, manchmal nur zu schimpfen … was man alles nicht darf, was man hätte anders regeln können und müssen. Ehrlich gesagt, möchte ich nicht in der Haut derer stecken, die das entscheiden müssen. Zum Jahrsende ist es mir aber wichtig, auch das Positive anzuführen. Die Infektionszahlen in unserer Verbandsgemeinde sind im Vergleich zu anderen wirklich gering! Wir haben anders als die Stadtbewohner die Möglichkeit, in einer wunderschönen Gegend vor die Tür zu gehen und durchzuatmen. Unsere Kinder sind nicht in Wohnungen eingesperrt, sie können zumindest auf den wohnortnahen Spielplätzen toben oder mit dem Fahrrad fahren. Das ist ein gravierender Vorteil, den wir nicht unterschätzen dürfen. Diese Zeit hat uns auch wieder dazu gebracht, über Dinge nachzudenken, die im Alltagsstress verlorengehen. Im Frühjahr war es eine Selbstverständlichkeit für viele, die sich bereit erklärt haben, Netzwerke zu bilden, für die die besonders zu schützen sind. Die ältere Bevölkerung gilt als besonders gefährdet und so haben sich viele von Ihnen wie selbstverständlich um Verwandte, Nachbarn oder Freunde gekümmert. Wir haben, glaube ich, auch alle wieder erfahren dürfen, dass gerade die sozialen Kontakte zwingend sind, damit unsere Freude am Leben bestehen bleibt. Die Kinder hatten es m.E. besonders schwer. Viele Familien haben es ohne bösen Willen im Alltag auch verlernt, die Kinder ganztags zu be- treuen, mit Ihnen zu Lernen, zu spielen und Ihnen zu zuhören. Das hat manche vor Herausforderungen gestellt, hat man doch selbst in dieser Zeit oft Angst gehabt. Sei es vor dem Verlust der Arbeit, die Grundlage für alles ist, sei es vor der Sorge der eigenen Erkrankung oder die der Familie, Eltern und Freunde. Diese intensive Zeit hat vielleicht auch wieder dazu geführt, dass der Beruf der Erzieher/-innen oder der Lehrer/innen mehr wertgeschätzt wird. Über das Pflegepersonal muss man nicht noch mehr sagen, als die Politik das tat und tut, wichtig hierbei ist die Hoffnung, dass den vielen Worten auch die Taten folgen! Die mobilen Pflegedienste in unserer Verbandsgemeinde leisten immer Großartiges, aber in dieser Zeit waren sie vielleicht noch mehr der „Strohhalm“ an dem man sich klammert. Auch Sie sind Menschen mit Sorgen und Nöten und müssen trotzdem immer zur Stelle sein. Natürlich gilt das auch für unsere niedergelassenen Ärzte mit ihren Angestellten. Sie haben den Dank aller verdient! Persönlich würde ich mir hier wünschen, dass Sie sich tatsächlich mehr ihrem Beruf widmen dürfen, als im Bürokratismus zu versinken. In gemeinsamen Gesprächen habe ich oft erfahren müssen, wie viel Schreibdienste Sie leisten müssen, hier droht ein Ungleichgewicht, das zwingend zu über- denken ist bzw. das anderen aufzugeben ist! Beim Schreiben merke ich jetzt, dass ich viele Seiten über das vergangene Jahr füllen könnte, aber das will ich nun wirklich nicht. Meinen Mit- arbeitern möchte ich in diesem Jahr besonders Dank sagen, wir haben zusammengehalten und gemeinsam so gut wie möglich vor Ort versucht, die Situation so zu organisieren, dass wir die Infektionen stabil halten konnten, soweit wir Einfluss darauf hatten. Am Ende kommt es jedoch auf jeden Einzelnen an. Eine Krankheit mit ungeahnten Folgen, muss jeden zum Nachdenken bringen. Sich an Abstandsregeln zu halten kann nicht so schwer sein, sich aber über längere Zeit von Menschen, die einem fehlen, fernhalten zu müssen ist schlimm! Aus diesem Grund bitte ich Sie recht herzlich, überstehen Sie gemeinsam diese Zeit, damit wir wenigstens zu Weihnachten ein „Stück“ Nor- malität genießen dürfen. Jeder der als Leugner dieser Krankheit auftritt, sollte sich fragen, was er machen würde, wenn er entscheiden müsste, wer im Krankenhaus beatmet wird und wer nicht, wenn keine Kapazitäten mehr vorhanden sind. Einen Ausblick in das Jahr 2021 wage ich noch nicht ganz, ich wünsche mir, dass die „Impfgegner“ abwägen, ob sie die Zeit der „Lockdowns“ unendlich werden lassen möchten, oder ob wir der Wissenschaft vertrauen, die alles daransetzt, dass wir wieder normal leben können! Weihnachten ist das Fest der Liebe und Besinnlichkeit! Das gilt dieses Jahr vielleicht mehr als sonst! Bleiben Sie gesund! Kommen Sie gut in das Jahr 2021 und vergessen Sie nicht, wie wertvoll es ist, auch mal Danke zu sagen. Ich möchte Ihnen danken, dass Sie das gemeinsam mit mir versuchen. Ihre Ute Pesselt Verbandsgemeindebürgermeisterin
12/2020 | 3 Verbandsgemeinde Vorharz 1. Änderungssatzung der Aufwands- und Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich. Alternativ kann die Einsicht Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich auch im Rathaus Harsleben erfolgen. tätigen Bürger der Gemeinde Selke-Aue Angaben zu umweltbezogenen Informationen liegen zu den folgenden Arten in einem Umweltbericht vor: Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 1. Entwurf Umweltbericht (Büro für Umweltplanung Dr. Fried- S. 288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat Selke- helm Michael, Wernigerode) Aue in seiner Sitzung am 22.10.2020 folgende Änderungssatzung be- Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Umweltauswirkungen schlossen: infolge des B-Plans untersucht. Enthalten sind gesetzliche Umwelt- Artikel I schutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutz- gesetz, Wassergesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Umweltscha- § 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „des Vorsitzenden“ gestrichen. densgesetz), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden § 16 wird wie folgt geändert: Schutzgüter und zugehörigen Themenblöcke: Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für Personen mit männlichem, weiblichem und diversem Geschlecht sowie für Personen Raumordnung/Fachplanungen ohne Geschlechtsangabe. • Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA Artikel II 2010); • Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- (REPHarz 2009); machung in Kraft. • Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz, Teilplan 4 - Harsleben; Selke-Aue, 30. Okt. 2020 • Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994); • Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997). Schutzgüter • Mensch: Schutz der Gesundheit, Abschätzung Auswirkung von Umweltbelastungen u. a. • Fläche: flächensparendes Bauen u. a. Hinweis: • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt: Leistungsfähigkeit Na- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbands- turhaushalt, Bio-Diversität u. a. gemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html • Boden: sparsamer Umgang mit Boden, Bodenfunktionen u. a. zugänglich. • Wasser: Grund- und Oberflächenwasser, Schutz/Reinhaltung u. a. • Luft und Klima: Luftqualität, Qualität des lokalen Klimas, u. a. • Landschaft: Erhalt/Schutz des Landschaftsbildes und - raumes u. a. Zur Information als Hinweis • Kultur- und Sachgüter: archäologische Flächendenkmale (Bo- Es wird darauf hingewiesen, dass das Amtsblatt Nr. 11/2020 des dendenkmale) u. a. Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt erschienen • Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes ist, wie das Landesverwaltungsamt mit Schreiben 17. November 2020 mitgeteilt hat. Das Amtsblatt liegt während der Öffnungszeiten in Alle Flächendarstellungen, die zu einer Nutzungsintensivierung füh- den Verwaltungsräumen der Verbandsgemeinde Vorharz öffentlich ren können, wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen aus. überprüft. Für Flächen, für die Umweltauswirkungen prognostiziert werden, wurden Vorschläge zur Kompensation der Eingriffe erarbeitet. 2. Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange Amtliche Bekanntmachung (TÖB) und Nachbargemeinden der Gemeinde Harsleben Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Nachbar- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Otto-Bethmann-Str.“ gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingegan- in Harsleben gen: - Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses Urheber Schutzgut und Themenblöcke Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am (Behörde, TÖB, Gemeinde) 09.11.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Otto-Bethmann-Str.“ Landesverwaltungsamt • Umweltschadensgesetz, Artenschutz- beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Referat Naturschutz recht, Bundesnaturschutzgesetz Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Otto-Beth- beachten mann-Str.“ der Gemeinde Harsleben sowie der Umweltbericht liegen Landesverwaltungsamt • vorhandenes archäologisches in der Zeit vom Referat Denkmalschutz Flächendenkmal 18.12.2020 bis einschließlich 22.01.2021 Landkreis Harz Umweltamt/Abt. untere Naturschutz- behörde Immissionsschutzbehörde in den Amtsräumen der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wed- • Maßnahmen zum Schallschutz derstedt (Bauamt), Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu fol- (Verkehrslärm) vorhandenes ar- genden Zeiten zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus: chäologisches Flächendenkmal Umweltamt/Abt. untere Immissions- Montag 09.00 - 11.30 Uhr schutzbehörde Dienstag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr • Maßnahmen zum Schallschutz Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr (Verkehrslärm) vorhandenes ar- Freitag 09.00 - 11.30 Uhr chäologisches Flächendenkmal
Verbandsgemeinde Vorharz 4 | Nr. 12/2020 Urheber Schutzgut und Themenblöcke (Behörde, TÖB, Gemeinde) Öffentliche Bekanntmachung der Landesamt für • archäologisches Kulturdenkmal im Verbandsgemeinde Vorharz Denkmalpflege und Geltungsbereich Archäologie Hinweis an die Eltern mit SEPA-Lastschriftmandat Landesamt für Geologie • Bergbau, Ingenieurgeologie und für die Einziehung der Kostenbeiträge und und Geotechnik, Hydro- und Umwelt- Verpflegungskosten für die Kita-Betreuung Bergwesen geologie für den Monat Januar 2021 Landeszentrum Wald • vorhandene Gehölze möglichst erhalten Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen keine fristge- Landesverwaltungsamt • Geruchsimmissionen Tierhaltung/ rechte Abbuchung des Kostenbeitrages und der Verpflegungskosten Referat Immissionsschutz Biogasanlage zum 1. Januar 2021 erfolgen kann. Der Einzug erfolgt spätestens in der 3. Kalenderwoche 2021. Es Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteili- sind keine weiteren Veranlassungen durch Sie erforderlich. Die gen, indem der Entwurf eingesehen werden kann. Während der Aus- folgenden Abbuchungen ab Februar 2021 erfolgen dann weiterhin legungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf satzungsgemäß zum 1. des jeweiligen Monats. vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Pla- nung einfließen. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so- weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- Hauptsatzung der Stadt Wegeleben ten geltend gemacht werden können. Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Hinweis: der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wegeleben in Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Ver- seiner Sitzung am 22.09.2020 folgende Hauptsatzung beschlossen: bandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html I. ABSCHNITT zugänglich. BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN Gemeinde Harsleben, 23.11.2020 §1 Name, Bezeichnung Christel Bischoff (1) Die Stadt führt den Namen „Wegeleben“. Bürgermeisterin (2) Die Ortsteile Adersleben, Deesdorf und Rodersdorf führen ihren bisherigen Namen als Ortsteile weiter. 2. Änderungssatzung der Aufwands- und §2 Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich Wappen, Flagge, Dienstsiegel tätigen Bürger der Gemeinde Hedersleben (1) Das Wappen der Stadt Wegeleben zeigt in Blau eine silberne Burg, Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesestz mit gezinnter Mauer zwischen zwei Zinnentürmen; aus den Mauerzin- des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) LSA vom 17.06.2014 (GVBl. LSA nen wachsend der heilige Petrus in goldenem Gewand mit silbernem S. 288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat Heders- Haar und Bart sowie goldenem Nimbus, in der rechten Hand einen mit leben in seiner Sitzung am 05.11.2020 folgende Änderungssatzung be- dem Bart nach oben rechts gekehrten Schlüssel haltend. schlossen: Die Türme mit je zwei schwarzen Fensteröffnungen nebeneinander und je einem gezinnten Türmchen mit golden beknauftem roten Spitzdach Artikel I und je einer schwarzen Fensteröffnung. In der offenen Toröffnung ein § 11 Abs. 3 werden die Worte „des Vorsitzenden“ gestrichen. hochgezogenes goldenes Fallgatter, darunter schwebend ein silberner § 15 wird wie folgt geändert: Schild mit schwarzem Balken. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für Personen mit (2) Die Flagge der Stadt Wegeleben zeigt längs die Farben blau und weiß. männlichen, weiblichem und diversem Geschlecht sowie für Personen (3) Das Siegel enthält das Stadtwappen nach Abs. 1 mit der Umschrift ohne Geschlechtsangabe. „Stadt Wegeleben“ das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsie- gelabdruck entspricht. Artikel II II. Abschnitt Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Organe chung in Kraft. §3 Stadtrat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates. (2) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinde- rungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Stadtrat vertritt. Hinweis: (3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Ver- werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. bandsgemeinde Vorharz unter §4 www.vorharz.net/de/Bekanntmachungen.html Festlegung von Wertgrenzen zugänglich. Der Stadtrat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 5.000 Euro übersteigt,
12/2020 | 5 Verbandsgemeinde Vorharz 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungser- §8 mächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro Auskunftsrecht übersteigt, 3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und (1) Jedes Mitglied des Stadtrates hat das Recht, schriftlich, elektronisch ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, wenn der oder in der Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse denen es an- Vermögenswert 100 € übersteigt. gehört, mündlich Anfragen zu allen Angelegenheiten der Stadt und ih- Über den Eingang aller Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zu- rer Verwaltung an den Bürgermeister zu richten; die Auskunft ist vom wendungen mit Angabe der Geber und ihrer Zwecke ist dem Stadt- Bürgermeister zu erteilen. rat laufend in ordentlicher Sitzung zu berichten. (2) Kann eine Anfrage während der Sitzung nicht unverzüglich münd- lich beantwortet werden, hat der Bürgermeister die Auskunft binnen §5 einer Frist von in der Regel einem Monat schriftlich zu erteilen. Ausschüsse des Stadtrates (1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständige be- §9 schließende Ausschüsse den Haupt- und Finanzausschuss und den Bau- Geschäftsordnung ausschuss. Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch eine vom (2) Als ständig beratender Ausschuss wird der Ausschuss für Soziales, Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. Umwelt und Kultur (ASUK) gebildet. § 10 §6 Bürgermeister Beschließende Ausschüsse (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 (1) Dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Bauausschuss sitzt der KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung ent- Bürgermeister vor. scheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die (2) Die beschließenden Ausschüsse sollen innerhalb ihres Aufgabenge- nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine bietes die Beschlüsse des Stadtrates vorberaten. wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögens- (3) Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss bestehen aus 6 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. wert von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über: Entscheidung über die in § 4 Ziff. 2 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren übertragen, sofern die dort festgelegte Wertgrenze unterschritten wird. Vermögenswert 5.000 € übersteigt und nicht größer als 25.000 Euro (2) Können Anfragen der Stadträte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA ist, nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, 2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA, deren die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Vermögenswert 25.000 € nicht übersteigt Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im Rahmen des 3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, deren Erfüllungsberichts. Vermögenswert 2.500 € übersteigt und nicht größer als 5.000 Euro ist, § 11 4. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA, deren Gleichstellungsbeauftragte Vermögenswert 5.000 Euro nicht übersteigt, Die Stadt ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die 5. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstel- und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 5.000 lungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Stadt Wegeleben zustän- Euro nicht übersteigt, dig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den 6. die Richtlinie der Stadt Wegeleben zur Förderung der Veranstal- Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, tungsreihe „Kultur- und Vereinssommer Wegeleben“. soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. Der Bauausschuss beschließt über: In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das 1. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen Wort zu erteilen. (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Ver- dingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich III. Abschnitt nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 10 Abs. 1 Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner handelt und der Wert im Einzelfall 5.000 Euro nicht übersteigt, 2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren § 12 Vermögenswert 5.000 Euro nicht übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, deren Einwohnerversammlung Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt. (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt können die (4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Stadtrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt §7 die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 14 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Beratender Ausschuss Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungs- (1) Dem beratenden Ausschuss sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des frist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. Stadtrates vor. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Stadtrat in seiner nächsten Sit- (2) Der Vorsitz des Ausschusses, denen ein ehrenamtliches Mitglied des zung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentli- Stadtrates vorsitzt, wird den Fraktionen im Stadtrat in der Reihenfolge chen Ergebnisse. der Höchstzahlen nach d’ Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Vorsitzende des Stadtrates zieht. IV. Abschnitt Die Ausschussmitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter für Ehrenbürger den Verhinderungsfall. (3) Der Ausschuss bestehen aus jeweils 7 Stadträten. Der Bürgermeister § 13 kann jederzeit an den Sitzungen teilnehmen. Auf Verlangen ist ihm das Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Wort zu erteilen. (4) In den beratenden Ausschuss können zusätzlich und widerruflich Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Eh- durch den Stadtrat jeweils drei sachkundige Einwohner mit beratender renbezeichnung der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimme berufen werden. stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates.
Verbandsgemeinde Vorharz 6 | Nr. 12/2020 V. Abschnitt § 16 Öffentliche Bekanntmachungen Inkrafttreten Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung § 14 in Kraft. Öffentliche Bekanntmachungen Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Stadt Wegeleben (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, er- vom 28.05.2015 außer Kraft. folgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbands- gemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatz- bekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten und des Standortes des Rathauses/ Verwaltungsgebäu- des im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an den Bekannt- machungstafeln gemäß Abs. 6 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts Anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum en- det. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. (2) Auf die bekannt gemachten Satzungen und Verordnungen kann an den Bekanntmachungstafeln gemäß Abs. 6 hingewiesen werden (Hin- weisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.de zugänglich ge- macht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können eben- falls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Sat- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung zungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 und Forsten Mitte Wegeleben während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflich- Große Ringstraße 52 tig kopiert werden. 38820 Halberstadt (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzun- Telefon: 03941 671 - 346 gen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgt - sofern zeitlich mög- Telefax: 03941 671 - 199 lich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und E-Mail: frauke.vonderheide@alff.mule.sachsen-anhalt.de ohne Frist einberufenen Sitzung – durch Aushang an den Bekanntma- Sachsen-Anhalt chungstafeln gemäß Abs. 6. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der Tag Hinweis zur Zuteilung der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an der dafür der Massegrundstücke gegen Geldausgleich bestimmten Bekanntmachungstafel folgt, bewirkt. Der Aushang darf im Flurbereinigungsverfahren Quedlinburg frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden. Ost (B6n), Landkreis Harz und Salzlandkreis, (4) Die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Rahmen der Bürgermeisterwahl und der Wahl zum Stadtrat erfolgen durch Aushang QLB 7.131 an den Bekanntmachungstafeln gemäß Abs. 6. Auf dem Aushang ist Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masseland) zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aus- wird nach § 54 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in einem hangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Nachtrag zum Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aus- zugeteilt. hangs, an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel folgt, bewirkt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit auf- (5) Alle übrigen Bekanntmachungen sind Amtsblatt der Verbands- gefordert, beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekannt- Mitte bis 22.01.2021 einen schriftlichen Antrag auf Zuteilung von Mas- machung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der segrundstücken abzugeben. Aushang an den Bekanntmachungstafeln gemäß Abs. 6 treten, wenn Für die Landzuteilung gelten die vom Amt für Landwirtschaft, Flur- der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten neuordnung und Forsten Mitte festgelegten Zuteilungsbedingungen. Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts ande- Die Bewerber erkennen mit Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen res bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der als für sie rechtsverbindlich an. Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu Die vollständigen Unterlagen (Bekanntmachung mit Zuteilungsbedin- vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung gungen und Lageplan) sind im Internet unter ist mit Ablauf des ersten Tages nach vollendeter Aushängefrist an der www.alff.sachsen-anhalt.de/alff-mitte/aktuelles/ dafür bestimmten Bekanntmachungstafel bewirkt. eingestellt. (6) Als Standorte der Bekanntmachungstafeln werden festgelegt: Weitere Auskünfte erteilt Frau von der Heide (ALFF Mitte, Sachgebiet 13) - Wegeleben, Markt 7 (Rathaus) unter der Rufnummer 03941 671-346 oder per E-Mail: - Wegeleben, OT Adersleben, Dorfstraße, Bushaltestelle frauke.vonderheide@alff.mule.sachsen-anhalt.de. - Wegeleben, OT Deesdorf, Straße der Freundschaft 67 - Wegeleben, OT Rodersdorf, Am Park VI. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften § 15 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für Personen mit männlichem, weiblichem und diversem Geschlecht sowie für Personen ohne Geschlechtsangabe
12/2020 | 7 Verbandsgemeinde Vorharz Die Grundschule Dr. Wilhelm Schmidt/ Wegeleben berichtet Das sind unsere neuen Stühle Spendern, die dem Aufruf des für die Aula. Wir bedanken uns Fördervereins gefolgt sind. schon mal ganz herzlich bei den Ein Gruß aus der Kindertagesstätte „Geelbeinchen“ 2020 war ein Jahr, was wohl bei mit den Eltern stattfinden, was allen in Erinnerung bleiben wird. uns natürlich sehr leid tut. Die Eltern, Kinder, Verwaltung und Kinder hatten aber trotzdem ihre Erzieher wurden vor neue Heraus- Festivitäten, wie Geburtstage, forderungen gestellt. Es gab im- Wandertag, Verkehrserziehung, mer wieder neue Verordnungen, Tag der Zahngesundheit, Niko- die man umsetzen musste und Ver- laus oder Weihnachtsfeier. von links Luis Paulmann, Lennox Zweckinger, Hermine Bartels, Bryan unsicherung, was wohl als nächs- Unser Sprachrohr in diesem Jahr Pella, Emma Keller, Leonie Sperling tes kommt. Mit der Zeit haben wir sind das Telefon, Tür und Angel- gelernt, damit besser umzugehen. gespräche, Elternbriefe sowie un- In unserer Kita ist zum Glück sere Infos an der Tür und an den schon lange wieder der Alltag Fenstern. eingekehrt, wenn auch anders. Wir möchten uns bedanken für Man ist vorsichtiger geworden das Vertrauen, Verständnis und und setzt andere Prioritäten. für die Unterstützung! Die Kinder kommen mit Freu- Für das neue Jahr wünschen wir de in unsere Kita und durch die uns weiterhin eine gute Zusam- Verabschiedung an der Tür sind menarbeit, für alle viel Spaß, die Kinder noch selbständiger Freude, Optimismus und natür- geworden. Der Mittelpunkt sind lich Gesundheit. Weihnachtsgrüße jetzt nicht nur die Gruppenräume Wir wünschen allen in der Ad- zum Spielen, sondern auch die ventszeit viele schöne Stunden des Fördervereins der Grundschule Dr. W. Schmidt Garderoben, wo sich die Kinder mit strahlenden Kinderaugen. am Morgen schon viel zu erzäh- Wir wünschen allen Schülerinnen großer Kraftanstrengung für die len haben. Leider konnten in die- Die Erzieher der Kita und Schülern, dem Lehrerkolle- Kinder ermöglicht hat. Dieser sem Jahr keine Veranstaltungen „Geelbeinchen“ gium, den Vereinsmitgliedern, Gemeinschaftssinn ist vorbildlich seinen Freunden und Sponsoren und drückt aus, was Kommunen ein frohes und gesundes Weih- sein sollten, nämlich Gemein- nachtsfest sowie eine stimmungs- schaften zum Wohle der Men- volle, schöne Weihnachtszeit. schen. Begegnen wir dem neuen Jahr Mit unserem Spendenaufruf für 2021 mit gespannter Zuversicht. die Bestuhlung der Aula konnten Die Wegelebener Grundschule wir bisher viele Freunde gewin- erstrahlt bereits im neuen Glanz nen, die mit ihrem finanziellen und präsentiert sich verheißungs- Engagement zu einem überwälti- voll ihren Schülerinnen und genden Zwischenergebnis beige- Schülern. Spätestens dann, wenn tragen haben. Das wird ein groß- im nächsten Jahr in den farben- artiges Weihnachtsgeschenk für frohen Schulräumen emsiges die Schulkinder. Treiben und Lernen herrschen wird, ist das Schulgebäude wie- Öffnen wir unser Herz für die der ein Lernhaus und Lebens- weihnachtliche Friedensbotschaft. raum für unsere Kinder. Einige schauen dann vielleicht Frohe Weihnachten! ein wenig neidvoll auf das, was unsere Verbandsgemeinde mit Der Vorstand
Verbandsgemeinde Vorharz 8 | Nr. 12/2020 Auch ein herzliches Dankeschön von Kurz vorgestellt: Kindertagesstätte den Schülern „Wirbelwind“ in Schwanebeck Zur Klarstellung der Titelseite welcher in Trägerschaft der Ver- des Amtsblattes November 2020 bandsgemeinde steht. und auf Anfragen von Bürgern Die Kindertagesstätte in Schwa- der Verbandsgemeinde wird in- nebeck (siehe Foto) befindet sich forrmiert, dass nicht die Kin- in Trägerschaft des Diakonischen dertagesstätte Schwanebeck ab- Werkes im Kirchenkreis Halber- gebildet war, sondern der Hort stadt e. V. und wird nachfolgend der Grundschule Schwanebeck, vorgestellt: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. Die Kindertagesstätte „Wirbel- hohen wunderschönen alten wind“ in Schwanebeck befindet Baumbestand, einladend mit sei- sich in einem ehemaligen Rit- nen kleinen und großen Hängen tergut. Der Außenbereich ähnelt zum Spielen, Toben und Verste- einem großen Park, mit einem cken. Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünsche ich allen Kinder- und rige Zeit weiterbesteht wie bisher Jugendfeuerwehr-Mitgliedern so- und wir gemeinsam bald wieder wie den Eltern und Geschwistern. zusammen unseren Dienst auf- Aber auch an die Kinder- und nehmen können. Jugendwarte mit ihren Betreuern Bei uns sind die Kinder Mitge- ablauf für die Kinder geöffnet. gehen meine Wünsche. stalter und Mitbestimmer des Die Mahlzeiten werden in der In der Hoffnung, dass bei allen Dorothea Fabian täglichen Kita-Alltags, indem sie festen Kindergruppe zusammen der Zusammenhalt und die Ka- Verbandsgemeinde beispielsweise über ihre Fragen mit der Bezugsperson eingenom- meradschaft auch diese schwie- Kinder- u. Jugendfeuerwehrwart und Themen die pädagogischen men. Angebote und die Raumgestal- Wir sehen unseren pädagogischen tung beeinflussen. So können die Auftrag darin, die Kinder in ihrer Nächster Erscheinungstermin: Kinder über vielfältige Aktivitä- Persönlichkeitsentwicklung zu ten Antworten auf ihre Gedanken unterstützen und ihr Selbstver- Donnerstag, der 21. Januar 2021 trauen zu stärken. Gleichzeitig bekommen, neue Erfahrungen machen und Unbekanntes aus- lernen sie, ihre Interessen und Nächster Redaktionsschluss: probieren. ihre Selbstständigkeit für die Ge- Donnerstag, der 7. Januar 2021 Selbstbestimmt können die Kin- meinschaft einzusetzen. der entscheiden, an welchen An- Kinder mit Anspruch auf För- geboten sie teilnehmen bzw. mit derbedarf entsprechend SGB XII Nächster Anzeigenschluss: sind bei uns herzlich willkom- wem sie gerade spielen wollen. Dienstag, der 12. Januar 2021, 9.00 Uhr Dafür sind die Gruppenräume zu men. verschiedenen Zeiten im Tages- Verbandsgemeinde Vorharz Sachspende für die Kinder- und Jugendarbeit Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und Kürzlich erhielten wir im Spiel- den euch mal ein wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. zimmer Wegeleben eine große zu unserem Spie- - Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben Ladung voller Gesellschaftsspie- lenachmittag. - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 le, Puzzle und Bastelperlen. Eine IMPRESSUM Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- willkommene Ergänzung zu dem Es grüßt Sie gungen. Bettina Wloch - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: bereits vorhandenen Spielemate- Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt rial. Jugendbetreuerin Stadt Wegeleben - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Die Kinder staunten, was alles da- LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg bei ist. Gern hätten sie die Spiele gleich ausprobiert. Bis wir in ge- Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreis- mütlicher Runde spielen können, liste. müssen wir uns wohl noch etwas Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Er- gedulden. eignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz Bei unseren Sponsoren, der Fa- sind ausdrücklich ausgeschlossen. milie Kerl aus Adersleben, möch- ten wir uns für die tolle Aktion ganz herzlich bedanken. Wir la-
12/2020 | 9 Verbandsgemeinde Vorharz 26. Dezember 2020, 2. WEIHNACHTSTAG 10.00 Uhr Gottesdienst in der beheizten Bonifatiuskirche 31. Dezember 2020, SILVESTER 17.00 Uhr Altjahresgottesdienst in der Winterkirche 3. Januar 2021 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Winterkirche 17. Januar 2021 Mitteilungen der Schützenbrüderschaft 9.00 Uhr Gottesdienst Harsleben v. 1494 e. V. mit Taufe von Fritz Hartmut Ziemann in der beheizten Bonifatiuskirche Wir wünschen allen Mitgliedern, der liegt uns auch noch kein Sponsoren und Gästen mit Ihren Terminplan für 2021 vom Kreis- Veranstaltungen Familien ein besinnliches Weih- verband vor. Darum können wir Frauenhilfe und Kindertreff werden zurzeit auf den Januar verschoben nachtsfest und alles Gute für das auch noch keine Termine bekannt und die Teilnehmer werden dann von den jeweiligen Verantwortlichen neue Jahr 2021. geben. Wir bitten alle Schützen persönlich ein geladen. Der genaue Terminplan kommt die Aushänge und Internetseiten Ab Januar 2020 treffen sich die Kids wieder im 14-täglichem Rhythmus. mit der Einladung zur JHV. Lei- des KSV zu nutzen. VORGEMERKT! Die Kirchengemeinde hat eine musikalische Adventsandacht zum Samstag, dem 17.12.2020 um 16.00 Uhr mit den Organisten und Dit- furter Jungen Gottfried Förster geplant. Auch das Neujahrskonzert ist für den 09.01.2021 geplant in der beheiz- ten Bonifatiuskirche. Beide Konzerte sind doch unter den Bedingungen der Corona-Pande- mie und können nach dem jetzigen Stand ausfallen. Weihnachtsgrüße der Kirchengemeinde „Sankt Bonifatius“ Ditfurt Das Foto zeigt den Jugendkönig Namen der Mädchen nicht nicht Rudi Krause 1924 (mit Kette) bekannt. im Kreise der weiblichen Kin- derkönigin. Leider sind ihre Der Vorstand „Nienhagener Kaffeerunde“ Ich wünsche den Mitgliedern der ein Stück Normalität zurück- Nienhagener-Seniorengruppe kehrt und wir unser Vereinsle- eine besinnliche Weihnachtszeit! ben wieder mit Leben erfüllen Auch in Corona-Zeiten haben können. wir uns alle in gemütlicher Runde getroffen, dazu hat jeder Bleibt gesund und einen guten auf seine Weise beigetragen. Rutsch ins neue Jahr! Mit einem Blick in die Ditfurter Weihnachtskirche des Jahres 2019 und Dafür sage ich Danke. der anderen Advents- und Weihnachtszeit 2020 sind wir uns bewusst, Ich hoffe sehr, dass 2021 wieder Eure Marianne Brugger dass wir in vielfältiger Weise in Wort, Tat und Geldmittel unterstützt wurden. Dafür möchten wir uns im Namen unserer Kirchengemeinde ganz herz- lich bedanken und wünschen allen, die sich uns verbunden wissen, eine von der Gesundheit bestimmten gesegnete Advents- und Weihnachts- zeit. Wir wünschen allen Einwohner von Ditfurt und der Verbandsgemeinde Vorharz, dass wir uns gesund im Jahr 2021 wieder begegnen und ein Kirchliche Nachrichten der Evangelischen glückliches und erfolgreiches Jahr 2021 in der Familie und mit Freun- den erleben dürfen. Kirchengemeinde„St. Bonifatius“ Ditfurt Dezember 2020/Januar 2021 Öffnungszeiten des Gemeindebüros: dienstags von 14.00 bis 17 Uhr, Pfarrstr. 09, Gottesdienste Tel./Fax: 03946 3617. 13. Dezember 2020 E-Mail: kirche-ditfurt@kirchenkreis-halberstadt.de 9.00 Uhr Gottesdienst zum 3. Advent in der Winterkirche In dringenden Fällen: Pfarrer Christoph Carstens QLB 24. Dezember 2020 oder H-J: Gröpke 03946 4450 15.00 Uhr Christvesper zu Heilig Abend mit einem kleinen Krip- penspiel der Kinder und dem Quedlinburger Posaunen- Hans-Jürgen Gröpke chor auf dem Amtshof des Heimatvereins Ditfurt (GKR-Vorsitzender)
Verbandsgemeinde Vorharz 10 | Nr. 12/2020 Nachrichten Da wir in den Kirchgebäuden die notwendigen Abstände bei der großen Teilnehmendenzahl nicht einhalten können, haben wir uns in den Orten aus dem Ev. Kirchspiel Wegeleben für Varianten im Freien entschieden, damit wir auch in diesem Jahr gemeinsam Weihnachten feiern können. Ohne „Stille Nacht“ und „O du Gottesdienste fröhliche“ wäre Weihnachten nur die halbe Sache. Sonntag, 13.12.2020 (3. Advent) Die Zeiten und Orte finden Sie in der Übersicht. Mit dem Gesundheits- 15.00 Uhr Groß Quenstedt, Orgelliedandacht (Friedhofshalle) amt werden wir uns im Vorfeld abstimmen. 16.00 Uhr Wegeleben, Andacht an der Feuerschale (Kirchgarten) Denken Sie an warme Kleidung und an Ihre Masken. Sonntag, 20.12.2020 (4. Advent) Für die Kontaktdaten werden wir im Vorfeld Adresszettel zur Ver- 9.30 Uhr Emersleben fügung stellen. Diese können Sie bereits zu Hause ausfüllen und zum Donnerstag, 24.12.2020 (Heiligabend) Gottesdienst mitbringen. So vermeiden wir langes Warten am 24.12. 15.00 Uhr Rodersdorf (an der Kirche) Die Gottesdienste sollen kurzgehalten werden, um nicht zu lang im 15.00 Uhr Harsleben (an der Kirche) Kalten zu stehen. Für alle, die nicht so lang stehen können, werden wir 16.00 Uhr Emersleben (Gutshof) Stühle aufstellen. 16.30 Uhr Groß Quenstedt (Petri-Turm) Wir freuen uns trotz allem, wenn Sie Heiligabend 2020 mit uns gemein- 17.00 Uhr Wegeleben (Marktplatz) sam feiern. Freitag, 25.12.2020 (1. Weihnachtsfeiertag) 10.00 Uhr Wegeleben (Kirche, mit Abendmahl) Hörgottesdienste Samstag, 26.12.2020 (2. Weihnachtsfeiertag) Zusätzlich wird ein regionaler Hörgottesdienst mit festlicher Musik und 10.00 Uhr Emersleben (Kirche, mit Abendmahl) Krippenspiel produziert. Dieser kann im Pfarrbüro vorbestellt werden. Sonntag, 27.12.2020 Auch wer nicht am Gottesdienst im Freien teilnehmen möchte, hat da- 10.00 Uhr Groß Quenstedt (Friedhofshalle, mit Abendmahl) mit die Möglichkeit, einen Gottesdienst aus unserer Region auf diese Donnerstag, 31.12.2020 (Altjahresabend) Weise mitzufeiern. 16.30 Uhr Wegeleben (Kirche, mit Abendmahl) 18.00 Uhr Emersleben (Kirche, mit Abendmahl) Gruppen und Kreise Freitag, 01.01.2021 (Neujahr) Die Gruppen und Kreise werden individuell abgestimmt. Dazu können 14.00 Uhr Groß Quenstedt (Friedhofshalle, mit Abendmahl) wir im Augenblick keine Angaben machen und richten uns dabei nach Mittwoch, 06.01.2021 (Epiphanias) den aktuellen Vorgaben und Möglichkeiten. 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit Jahresrückblick (Kirche) Bleiben Sie gesund und verbringen Sie trotz allem schöne Tage mit Sonntag, 10.01.2021 Ihren Lieben! 9.30 Uhr Emersleben 11.00 Uhr Groß Quenstedt Es grüßt Sie herzlich Sonntag, 17.01.2021 Ihre Pfarrerin Susanne Entschel 9.30 Uhr Wegeleben 11.00 Uhr Harsleben Kontakt: Pfarrerin S. Entschel Hinweis zu Gottesdiensten und Gemeindekreisen (Tel.: 039423 248; Liebe Bürgerinnen und Bürger, E-Mail: pfarramt.wegeleben@kirchenkreis-halberstadt.de) die hier aufgeführten Termine sind alle unter Vorbehalt zu lesen. Auf- Gemeindebüro, B. und R.-R. Wenske grund der aktuellen Situation und mit möglicherweise neuen Regelun- (Tel.: 039424 469; E-Mail: gkr.wegeleben@kirchenkreis-halberstadt.de) gen kann es jederzeit zu Änderungen im Gottesdienst-Plan kommen. Wir wollen aber nicht ohne Planung in die kommende Zeit gehen. Da- „St. Martin - Andacht“ her laden wir Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein und hoffen, dass diese stattfinden können. in Wegeleben Heiligabend Die St. Martins-Feste sind vieler- Wir hoffen auch, dass die Heiligabend-Gottesdienste möglich sein orst ausgefallen: kein Laternen- werden. umzug, keine Teilung der Mar- tinshörnchen, kein gemeinsames Beisammensein! In einer kleinen Andacht wurde trotzdem mit den Kindern an den Heiligen St. Martin gedacht und an seine Geschichte erinnert. Mit ihren mitgebrachten Lampions konnten anschließend die Kindern mit ihren Eltern und Großeltern das Licht der Hoffnung durch die Stra- ßen von Wegeleben nachhause tragen! Ihr Amts- und Mitteilungsblatt Jetzt als ePaper lesen auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone. Lesen Sie gleich los: epaper.wittich.de/2548
12/2020 | 11 Verbandsgemeinde Vorharz Laubentsorgung in Wegeleben Sehr geehrte Anwohner der In der Straßenreinigungssat- Quedlinburger Straße in Wege- zung ist eindeutig geregelt, wie Ein Weihnachtsgruß aus Hedersleben leben, mit Laub von eigenen Grund- Werte Bürgerinnen Keine Regel, keine Verordnung es muss leider regelmäßig fest- stücken zu verfahren ist (eigene und Bürger, und kein Gesetz kann Ihnen das gestellt werden, dass Anwohner Entsorgung). diese Weihnachts- nehmen. das Laub aus ihren Vorgärten Bitte halten Sie sich daran, denn zeit wird unge- Niemand kann jetzt sagen, wel- oder Hausgärten auf der Qued- letztlich werden sonst durch wöhnlich. Wir werden vielen che Regeln zu Weihnachten gel- linburger Straße in Wegeleben diese Handlungen die höheren Gewohnheiten nicht nachgehen ten werden. entsorgen, in der Hoffnung, die Entsorgungsgebühren auf alle können und manche große und Aber es wird Möglichkeiten ge- städtischen Mitarbeiter bzw. Einwohner umgelegt. kleine Sorge wird uns begleiten, ben, Ihren Lieben Ihre Zuneigung die für die Stadt tätige Grün- die wir sonst so gut vergessen zu zeigen. anlagenfirma würden dies mit Zimmer konnten. Und manch einer fürch- Finden Sie diese Möglichkeiten entsorgen. Bürgermeister tet die Einsamkeit ausgerechnet an und nutzen Sie diese! Denn dann Weihnachten. Werte Bürgerinnen ändert sich auch nichts am Weih- und Bürger: Es ist egal woran Sie nachtsfest. Ein Weihnachtsgruß aus Ditfurt glauben. Es ist egal, ob bei Ihnen die Geschenke vom Paketliefer- In diesem Sinne wünsche ich Ih- Liebe Ditfurterinnen und danken, die daran dienst, vom Weihnachtsmann oder nen ein frohes Weihnachtsfest und Ditfurter, mitgearbeitet haben, vom Christkind gebracht werden. einen guten Rutsch ins neue Jahr. ein für uns alle schwieriges Jahr unsere Gemeinde le- Für fast alle von Ihnen ist Weih- Bleiben Sie gesund und bewahren 2020 neigt sich seinem Ende zu bens- und vor allem nachten das Fest der Liebe und der Sie die Zuversicht. und so wie das gesamte Jahr ge- liebenswert zu ge- Familie. Die Liebe und Zuneigung prägt war von vielen Einschrän- stalten. Mein Dank gilt besonders für die anderen ist in Ihnen drin, so Ihr Michael Schmidt kungen, wird auch das Weih- den Bürgerinnen und Bürgern, wie die Liebe und Zuneigung für Bürgermeister der Gemeinde nachtsfest und der Jahreswechsel die sich auf karitativem, sportli- Sie in den anderen wohnt. Hedersleben 2020 anders verlaufen, als wir chem und kulturellem Gebiet in es kennen und lieben. Die Weih- Vereinen, Verbänden, Institutio- nachtsmärkte finden nicht statt, nen, privaten Initiativen oder der Am Freitag, dem 11. Dezember 2020, findet die letzte Sprechstunde die beliebten Weihnachtsfeiern Kirche ehrenamtlich engagiert in diesem Jahr vom Bürgermeister Zimmer statt. und Glühweinabende fallen aus haben. Ein besonderer Dank und selbst Weihnachten und Sil- gilt auch unserer Freiwilligen Am 15. Januar 2021 ist die erste Sprechstunde im neuen Jahr zu vester können in diesem Jahr nur Feuerwehr für ihren Dienst an den bekannten Zeiten! im kleinen Kreis gefeiert werden. der Gemeinschaft. Nicht zuletzt Lassen Sie uns also gemein- danke ich den Mitgliedern des Zimmer sam die noch vor uns liegenden Gemeinderats für die immer sehr Bürgermeister schwierigen Wochen überstehen konstruktive Zusammenarbeit, Stadt Wegeleben und fest zusammenhalten. Ge- den Mitarbeiterinnen und Mit- rade in dieser dunklen Zeit ist arbeitern der Verbandsgemeinde es besonders wichtig, dennoch Vorharz, meiner Bürokraft Frau „WIGO HELAU“ etwas leiser Kontakt zueinander zu suchen, Gisela Koch sowie unseren Ge- wenn auch nur aus der Ferne und meindearbeitern Ralf Schulze, mit Abstand. Und lassen Sie uns Ingo Stelzner und Jan Ulrich. Ein zuversichtlich in das neue Jahr besonderer Dank gilt auch unse- gehen, denn der Ausspruch von ren Bauhofhelfern Enrico Meyer Mark Twain „Gib jeden Tag die und Felix Zimmermann für Ihr Chance, der schönste deines Le- Engagement. bens zu werden“ gilt auch im Co- rona-Jahr 2020. Unsere Zeit hier Ich wünsche Ihnen allen von Her- auf Erden ist viel zu kostbar, um zen erholsame und besinnliche sich darüber zu beklagen, was ge- Weihnachten, einen schönen Jah- rade alles nicht mehr geht. Lassen reswechsel und ein friedliches, Sie uns stattdessen genießen, was erfolgreiches neues Jahr 2021, diese wohl für uns alle unvergess- vor allem Gesundheit und Gottes liche Weihnachten 2020 dennoch Segen. für uns bereithält. Das Weihnachtsfest und den Jah- Matthias Hellmann Die Corona-Pandemie hat zwar „Den Rathausschlüssel werde ich reswechsel möchte ich auch zum Bürgermeister unser Leben durcheinander, zum heute nicht übergeben, Anlass nehmen, um all denen zu der Gemeinde Ditfurt Glück den Karneval in Wegele- denn ich bin ja noch mindestens ben aber nicht zum Erliegen ge- 4 Jahre als Bürgermeister verant- bracht. wortlich für Wegeleben. Wie es danach weiter geht ent- Durch „Corona“ ist alles etwas scheidet der Wähler zur gegebe- Verteilung auf Sparflamme gelaufen, aber nen Zeit, wenn es gewollt ist, ste- Direkt in Ihren die Tradition wurde aufrecht er- he ich auch noch für eine weitere halten. Amtszeit bereit“! Briefkasten. LINUS WITTICH Mit dem Spruch des Bürgermeis- Zimmer Medien KG ters: Bürgermeister
Verbandsgemeinde Vorharz 12 | Nr. 12/2020 Liebe Wegeleber und Bewohner der Ortsteile, Abschied in den wohlverdienten Ruhestand ich nehme die Weihnachtszeit Allen Einwohnern der Stadt und und das Jahresende zum Anlass der Ortsteile wünsche ich ein mich bei allen ehrenamtlichen gesegnetes Weihnachtsfest und Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen guten Rutsch in das Jahr zu bedanken, die sich sowohl in 2021. Lassen sie sich von Coro- sozialen, sportlichen, kulturel- na nicht unterkriegen und bleiben len als auch gesellschaftlichen Sie gesund! Bereichen für das Gemeinwohl einsetzen. Ihr nahezu täglicher Ihr Hans-Jürgen Zimmer Einsatz in der Öffentlichkeit in Bürgermeister der „ersten oder auch zweiten der Stadt Wegeleben Reihe“ ist gelebte Solidarität und kann in unserer heutigen Gesell- schaftsordnung nicht hoch genug gewürdigt werden. Es ist keine Selbstverständlichkeit mehr, die teilweise eigene geringe Freizeit zurück zu stellen und sich für An- dere zu engagieren, ohne danach zu fragen, welche Vorteile bringt mir das. Herzlichen Dank dafür! Bürgermeistersprechstunde der Gemeinde Ditfurt Am 26.11.2020 wurde unser Re- Der „Wehmutstropfen“ auch gionalbereichsbeamter (RBB) für Frau Pesselt ist, dass Herr Am Dienstag, 22. und 29.12.2020 sowie 05.01.2021, Ralf Reinecke, leider im kleinen Reinecke noch sehr gerne et- fällt die Sprechstunde des Bürgermeisters aus. Rahmen, in seinen wohlverdien- was länger gearbeitet hätte, dies ten Ruhestand verabschiedet. aber auf Grund landesrechtlicher In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Ver- Herr Reinecke war 6 Jahre in un- Vorschriften nicht möglich war. bandsgemeinde Vorharz, Tel. 039423 8510. serer Verbandsgemeinde zusam- Bleibt zu wünschen, dass seine men mit seiner Kollegin Bianca langjährige Kollegin, Frau Köh- Köhler als RBB tätig. Dabei ist er ler bald einen Ersatz an ihre Seite Ein Weihnachtsgruß ein wohlbekanntes Gesicht in al- gestellt bekommt. aus der Gemeinde Selke-Aue len Orten der Verbandsgemeinde Die Verbandsgemeinde möchte gewesen. Ein Beamter zum „An- auf diesem Wege beiden noch- Es ist Zeit, Stille und Ruhe zu Ich wünsche allen fassen“ und gern gesehen. mals recht herzlich für ihre Arbeit genießen. Einwohnern der Ge- Wir wünschen Ihm für seine Zu- danken. Bleibt zu hoffen, dass das Es ist Zeit, für die wichtigen meinde Selke-Aue fröhliche und kunft das Allerbeste, vor allem bewährte Modell der RBBs dem Menschen, die uns begleiten. gesunde Weihnachten und einen Gesundheit, Glück und Freude ländlichen Raum erhalten bleibt. Es ist Zeit, für Worte und Gesten guten Rutsch ins neue Jahr! mit seiner Familie. der Dankbarkeit. Für das neue Jahr viel Schaffens- Es ist Zeit, zurück zu blicken und kraft und Fröhlichkeit, vor allen auf Erreichtes stolz zu sein. viel Gesundheit! ll er Es ist Zeit, Kraft zu tanken für die Aufgaben, die vor uns stehen. Es ist Weihnachtszeit. Ihr Bürgermeister Uwe Fabian A n t i b a k t e r i e s i o n s l a c k Disper Einladung zur Blutspendein der e r u n d F a lz flyer. Verbandsgemeinde Vorharz bei Fly zu Es wird zur Blutspende eingeladen! Beseitigt bis ime! Termine 99,5% der Ke Ditfurt Grundschule, 13.01.2021 Goethe-Str. 9 16:30 - 19:30 Uhr Groß Quenstedt Hort, Schulweg 16 19.01.2021 16:30 - 19:30 Uhr Ihre Onlinedruckerei von LINUS WITTICH Medien Blutspendedienst der Landesverbände des DRK Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen gGmbH Selber buchen & Online-Preis sichern! Das Online-Portal für Blutspender im Web und als App: Individuelles Angebot über Satz und Druck: www.spenderservice.net Tel.: 03535 489-166 | kreativ@wittich-herzberg.de
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