Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Haushaltsrede des Kämmerers Jörg Geulmann
           Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
                      - Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
verehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Vertreter der Presse,

heute ist es wieder soweit: der Haushaltsplanentwurf 2023 wird
frühzeitig eingebracht und soll am 15.12.2022 verabschiedet werden.
Auf der einen Seite scheint das Zahlenwerk im Vergleich zu den
letzten Jahren zunächst nicht besonders spektakulär. Auf der anderen
Seite ist der Haushaltsplanentwurf jedoch von großen Unsicherheiten
aufgrund der krisengeprägten Rahmenbedingungen bestimmt.

Ausgangspunkt der bestehenden und sich zuspitzenden Krisen ist der
Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Neben der humanitären
Katastrophe resultiert hieraus auch die Energiekrise mit ihren
gesamtwirtschaftlichen Effekten, die auch unmittelbar auf die
städtischen Haushalte wirken. Auch die Folgen der Corona-Pandemie
beschäftigen uns noch heute, auch wenn sich die Lage zu entspannen
scheint.

Die damit verbundenen Auswirkungen konnten aufgrund des frühen
Zeitpunkts der Haushaltsaufstellung jedoch nur teilweise Eingang in
das Zahlenwerk finden, da die entsprechenden Grundlagen noch
nicht vorliegen. Zu nennen sind insb. die Orientierungsdaten 2023,
der Gesetzesentwurf zur Fortschreibung des NKF-CIG mit den
angekündigten weiteren Isolierungsmöglichkeiten sowie Erkenntnisse

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
über die bevorstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen
Dienst. Diese müssen bis zur Verabschiedung des Haushaltes noch
eingearbeitet werden.

Insoweit bestehen große Unsicherheiten und Planungsrisiken.

Andere Themen wie die hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden
der Kempener Stadtverwaltung, der „Fachkräftemangel“ oder
neuerdings Kräftemangel, die Unterfinanzierung der Kommunen
durch    Bund       und    Land      sowie     die    zunehmende
Belastung durch rechtliche Rahmenbedingungen werden durch die
aktuelle Ukraine- und Energiekrise überschattet, haben aber an
Bedeutung nicht verloren. Diese werden wieder in den Fokus rücken
und uns einholen.

Bis zur Verabschiedung des Haushaltes werden sich auch in diesem
Jahr noch Veränderungen ergeben, die über die Veränderungsliste in
den Haushalt einfließen. Auch im aktuellen Haushaltsplanentwurf für
2023 steckt m.E. noch Potential für Verbesserungen, so dass das
Jahresergebnis wieder besser ausfallen könnte als geplant.

Welche Auswirkungen die gegenwärtige Krisensituation jedoch
tatsächlich in der Ausführung auf den städtischen Haushalt 2023 ff.
haben wird, ist derzeit aufgrund der großen gesamtwirtschaftlichen
Unsicherheiten und damit einhergehenden Planungsrisiken nicht
abzuschätzen.

Haushaltsplanentwurf 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
kommen       wir    nun   zu        den     wesentlichen     Eckpunkten         des
Haushaltsplanentwurfs 2023:

Das Jahresergebnis 2023 weist unter Berücksichtigung eines
globalen   Minderaufwandes            von    rd.   1,1   Mio.   €       sowie   den
außerordentlichen Erträgen durch das Corona Isolierungsgesetz, von
rd. 3,5 Mio. € einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 10,9 Mio. € aus.

Das Jahresergebnis ist gegenüber der Planung des Vorjahres
aufgrund      der      niedrigeren          Finanzerträge,      der        höheren
Finanzaufwendungen            für      Zinsen      sowie     der        niedrigeren
außerordentlichen Erträge (NKF-CIG) etwas schlechter ausgefallen.
Das Jahresergebnis 2024 schließt insb. aufgrund des Wegfalls der
außerordentlichen Erträge mit einem Defizit von rd. 9,2 Mio. € ab. Erst
ab 2025 werden die jährlichen Haushaltsdefizite geringer.

In der untersten Zeile wird die prozentuale Auswirkung auf die
Allgemeine         Rücklage         dargestellt.    Danach         können       die

                                                                    3
Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Jahresfehlbeträge in den Jahren 2023 bis 2025 komplett aus der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im Jahr 2026 wird die
Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht und der verbleibende
Fehlbetrag ist der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. In 2026 wird
die Allgemeine Rücklage erstmalig um 3,11 % reduziert.

Sie erinnern sich, ein HSK ist aufzustellen, wenn in der Planung für
2023 bis 2026 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Verzehr der
Allgemeinen Rücklage über 5% beträgt. Hiervon sind wir mit dem
vorliegenden Haushaltsplanentwurf weit entfernt.

Bedenklich bleibt aber der geplante vollständige Verbrauch der
Ausgleichsrücklage von über 28 Mio. € innerhalb eines Zeitraumes
von nur vier Jahren. Daher muss die Reduzierung der Fehlbeträge
auch zukünftig das Ziel sein.

Exkurs: COVID-Isolierungsgesetz

Erlauben Sie mir ein paar kurze Anmerkungen zum COVID-
Isolierungsgesetz und dem angekündigten Gesetzgebungsverfahren
für   eine    Folgeregelung,    die   den    Zeitraum       und   die
Isolierungsmöglichkeiten für COVID19 sowie die Ukraine- und
Energiekrise ausweiten soll.

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Bisher plant die Stadt Kempen nach dem NKF-CIG rd. 14 Mio. € zu
isolieren. Die Isolierungsbeträge im Kempen könnten mit Blick auf den
angekündigten Gesetzesentwurf noch zunehmen.

Kreative „Bilanzierungstricks“ helfen den Kommunen aber nicht bei
ihren Liquiditätsproblemen und der steigenden Verschuldung. Sie
dienen lediglich dazu, zahlreiche Kommunen in NRW vor der
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu bewahren.

Aber nicht zu vergessen: die Bilanzierungshilfen sind zukünftig wieder
aufzulösen oder abzuschreiben und belasten damit zeitversetzt die
Haushalte der zukünftigen Jahre. Das ist nicht im Sinne einer
Generationengerechtigkeit.

Meine verehrten Damen und Herren,

kommen wir zurück zu Haushaltsplanentwurf 2023 ff.

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Der nachfolgenden Tabelle können die wesentlichen Veränderungen
zum Vorjahr entnommen werden.

Die größte Verbesserung im Gesamtumfang von rd. 3,0 Mio. € ist
durch die Steuererträge entstanden. Weitere größere positive
Entwicklungen      ergeben    sich   aus      der    Reduzierung      der
Personalaufwendungen i.H.v. rd. 1,5 Mio. € und der Erhöhung der
Zuwendungen/allgemeinen Umlagen i.H.v. rd. 1,0 Mio. €. Daneben
wird der globale Minderaufwand i.H.v. rd. 1,1 Mio. € eingeplant.

Verschlechterungen ergeben sich aus der Erhöhung der Sach- und
Dienstleistungen von rd. 1,9 Mio. €, der Transferaufwendungen von
rd.   1,1   Mio.     €,   Reduzierung      der      öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten von rd. 1,2 Mio. € sowie aus diversen weiteren
Positionen i.H.v. insgesamt rd. 4,2 Mio. €.

Das Ergebnis hat sich im Saldo folglich um rd. 1,7 Mio. €
verschlechtert.

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Erträge

Die Gesamterträge betragen rd. 108,9 Mio. € und sind damit rd. 1,3
Mio. € höher als im Vorjahr.

Die drei größten Ertragspositionen sind die Steuern und ähnliche
Abgaben von rd. 59,4 Mio. € (insb. GewSt und Gemeindeanteil an der
ESt), die Erträge aus den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
(insb. Gebührenhaushalte, Elternbeiträge) von rd. 23,2 Mio. € sowie
die    Zuwendungen        und    allgemeinen     Umlagen      (insb.
Landeszuweisungen      KiBiz,   Bildungspauschale,   Einheitslasten-
abrechnungsgesetz) von rd. 14,0 Mio. €.

Die Gesamterträge werden sich aber noch verbessern, da aufgrund
der Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Stadt
Kempen zukünftig Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Für 2023
werden rd. 2,5 Mio. € erwartet. Eine Darstellung im vorliegenden
Entwurf war aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr möglich.

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Die Entwicklung der größten Einnahmepositionen wird nachfolgend
dargestellt:

Die Steuererträge der Stadt Kempen sinken in Folge der Corona-
Pandemie in 2020 und 2021 auf 57,3 Mio. €. In der Planung wird ab
2023 mit einem deutlichen Anstieg auf bis zu 67,2 Mio. € in 2026
kalkuliert.

Aufgrund der voraussichtlichen Gewerbesteuereinnahmen für das
Jahr 2022 von derzeit rd. 25,0 Mio. €, ist auch für das Jahr 2023
wieder von höheren Gewerbesteuereinnahmen auszugehen. Es wird
in 2023 mit Erträgen von 24,8 Mio. € gerechnet. Da die aktuellen
Orientierungsdaten nicht vorliegen, wurde die weitere Entwicklung
anhand der vergangenen Orientierungsdaten und den örtlichen
Verhältnissen   prognostiziert.   Ab   2024   wird   mit   jährlichen
Ertragszuwächsen von rd. 1 Mio. € geplant, so dass bis 2026 wieder
das Rekordniveau von rd. 28,0 Mio. erreicht würde.

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Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
Ich weise - in diesem Jahr besonders - darauf hin, dass die
Gewerbesteuereinnahmen stark von konjunkturellen Schwankungen
und örtlichen Besonderheiten abhängen können, so dass alle
Prognosen große Unsicherheiten - gerade auch im Hinblick auf die
weiteren möglichen Aus- und Folgewirkungen der Ukraine- und
Energiekrise - enthalten.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steigt ab 2023 von rd.
22 Mio. € bis 2026 auf rd. 26 Mio. € kontinuierlich an.

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird in 2023 auf 3,6 Mio. €
prognostiziert. In der Mittelfristigen Finanzplanung ist mit einem
leichten Anstieg auf knapp 4 Mio. € in 2026 zu rechnen.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B bleiben wie in der
Vergangenheit mit knapp 7 Mio. € relativ konstant.

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Aufwendungen

Kommen wir zur Aufwandsseite.

Die Gesamtaufwendungen des Jahres 2023 betragen insgesamt rd.
120,9 Mio. € und sind damit um rd. 3,5 Mio. € höher als im Vorjahr.

Auf der Aufwandsseite sind in 2023 mit rd. 44,4 Mio. € weiterhin die
Transferaufwendungen die größte Position. Darin enthalten ist die
Kreisumlage mit rd. 20,8 Mio. €. Die Personalaufwendungen betragen
rd. 34,7 Mio. €. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
sind mit rd. 22,7 Mio. € veranschlagt.

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Die Personalaufwendungen sind mit rd. 34,7 Mio. € und die
Vorsorgeaufwendungen mit rd. 2,3 Mio. € veranschlagt. Die
Vorsorgeaufwendungen sind um 0,8 Mio. € gestiegen und die
Personalaufwendungen um rd. 1,5 Mio. € gesunken. Die Reduzierung
ist   insbesondere   auf     die     im     Jahr   2021      beschlossenen
Konsolidierungen         zurückzuführen.           Der       Anteil        der
Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen beträgt derzeit
rd. 28,7 %.

Bisher sind bei den Personalaufwendungen für das Jahr 2023
Steigerungen von 2,8% bei den Beamten/innen und 1% bei den
Tarifangestellten berücksichtigt worden. In den Folgejahren bis 2026
ist auf Basis der Orientierungsdaten für 2022 jeweils mit einer
Steigerung    von    1     Prozent        gerechnet      worden,      da   die
Orientierungsdaten 2023 bisher noch nicht vorliegen. Es ist davon
auszugehen, dass die Tarifabschlüsse aufgrund der Inflation höher
ausfallen werden.

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Mit Blick auf die Bekanntgabe der Orientierungsdaten für 2023 und
neue Stellenanmeldungen werden die Personalaufwendungen bis zur
Verabschiedung des Haushaltes voraussichtlich höher ausfallen.

Der zweitgrößte Einzelposten auf der Aufwandsseite ist die
Kreisumlage. In 2023 wird die Kreisumlage mit 20,8 Mio. € geplant
und steigt somit um rd. 0,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraums wird derzeit ein Anstieg der
Kreisumlage um knapp 1 Mio. € auf bis zu 21,7 Mio. € geplant.

Die Entwicklung der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft, die
aufgrund    der   fehlenden    Orientierungsdaten    nur    ungenau
prognostiziert werden kann und der Festlegung des Hebesatzes
durch den Kreis. Eine Erhöhung des Hebesatzes durch den Kreis ist
in den Planungen nicht enthalten.

Die Sonderumlage für den Verkehrsverbund wird in 2023 mit 1,2 Mio.
€ geplant. Zur Entwicklung der Sonderumlage liegen derzeit vor Ort
keine Erkenntnisse vor. Daher wurden nur leichte Steigerungen
berücksichtigt.

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Einen Überblick der Aufwendungen nach Arten ergibt sich aus der
nächsten Folie:

Den Aufwendungen stehen entsprechende Erträge gegenüber, so
dass der Zuschussbedarf geringer als die Aufwendungen ist. Der
Zuschussbedarf im Bereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
sinkt deutlich um rd. 1,7 Mio. €. Darunter ist im Bereich Kitas ein
Rückgang des Zuschussbedarfes um rd. 1,1 Mio. € zu verzeichnen.

Ebenso ist im Bereich Schulen ein Rückgang des Zuschussbedarfes
um 0,5 Mio. € festzustellen.

In beiden Fällen ist der Rückgang auf eine verbesserte Ertragslage
bei den Zuwendungen und Umlagen zurückzuführen.

In den übrigen Bereichen bleibt der Zuschussbedarf auf einem
ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.

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Finanzhaushalt / Investitionen

Kommen wir zum Finanzhaushalt und der Entwicklung der
Investitionen in 2023.

Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit            beträgt    rd.   -11,1        Mio.     €.       Bei   der
Investitionstätigkeit sind unter Berücksichtigung der Ein- und
Auszahlungen            rd.     21,2      Mio.    €      zu     finanzieren.          Der
Finanzmittelfehlbetrag beträgt insgesamt rd. 32,4 Mio. € und wird
durch         die      vorhandene         Liquidität     und         die        geplanten
Kreditermächtigungen für Kassen- und Investitionskredite gedeckt.

In      der         folgenden      Tabelle       werden        die         wesentlichen
Investitionstätigkeiten dargestellt.

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Das Gesamtvolumen der Investitionen beträgt rd. 30,1 Mio. € und
sinkt damit – ohne Ermächtigungsübertragungen – gegenüber dem
Vorjahr um rd. 5,2 Mio. €.

Größter Posten bei den Investitionen ist der Hochbau in der Summe
mit rd. 9,6 Mio. €. Für den Straßenbau sind rd. 5,9 Mio. € und für den
Kanalbau rd. 5,6 Mio. € eingeplant. Die Investitionsmittel von 2,8 Mio.
€ für den Bau von Photovoltaik-Anlagen in einem neu geschaffenen
Produkt stellen einen wichtigen Schritt Richtung Klimaschutz dar.

Bitte haben Sie aber - wie in den Vorjahren - im Gedächtnis, dass bei
den   aufgeführten    Investitionsprojekten   wesentliche     zukünftige
investive Maßnahmen noch nicht enthalten sind.

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Schulden

Welche Auswirkungen haben die veranschlagten Investitionen auf die
Entwicklung der Schulden?

Im Finanzplanungszeitraum steigt der Schuldenstand durch die
geplante Neuaufnahme von Krediten von 35,6 Mio. € in 2021 bis 2026
um 46,4 Mio. € auf voraussichtlich 82,0 Mio. €. Bereits in diesem Jahr
wurde ein Investitionskredit in Höhe von 15 Mio. € aufgenommen. Die
Pro-Kopf-Verschuldung steigt danach bis 2026 in Kempen auf über
2.300 €.

Mit Blick auf die derzeit hohe Inflation und die damit verbundene
Entwicklung der Zinsen, wirkt die Schuldenentwicklung zunehmend
belastend auf zukünftige Haushalt. Diese Entwicklung ist alarmierend.

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Eigenkapital

Ebenso alarmierend ist die geplante Wirkung der negativen
Jahresergebnisse von 2022 bis 2026 auf das Eigenkapital.

Das Eigenkapital (Ausgleichsrücklage + allgemeine Rücklage) sinkt
danach im Zeitraum 2021 bis 2026 von rd. 176 Mio. € um einen Betrag
von rd. 43,0 Mio. € auf rd. 133 Mio. € unter vollständigem Verzehr der
Ausgleichsrücklage.

Auch wenn in den letzten Jahren immer deutlich bessere
Jahresergebnisse erzielt wurden als geplant, darf diese Entwicklung
nicht unterschätzt werden. Ziel muss es sein die Schere zwischen
Plan- und Ist-Ergebnissen weiter zu schließen.

Fehlende Informationen

Ich hatte Eingangs auf die großen Unsicherheiten und damit
verbundenen Planungsrisiken hingewiesen. Die damit verbundenen

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Auswirkungen konnten im vorliegenden Haushaltsplanentwurf nur
teilweise berücksichtigt werden, da die entsprechenden Grundlagen
fehlen. Noch nicht berücksichtigt werden konnten insbesondere die
folgenden Punkte:

Nach Mitteilung des Landes erhält die Stadt Kempen in 2023 seit
langem wieder eine Schlüsselzuweisung in Höhe von rd. 2,5 Mio. €.
Inwiefern sich die Erträge in der mittelfristigen Finanzplanung
fortsetzen, ist noch auf Basis der Orientierungsdaten 2023 des
Landes zu berechnen.

Aktuell liegen die Orientierungsdaten 2023 noch nicht vor, die aber für
die Entwicklung bzw. Höhe zahlreicher Haushaltsansätze (wie
Steuern, Personalaufwendungen etc.) maßgeblich sind.

Es wurde ein Gesetzesentwurf für eine Folgeregelung zur Isolierung
von Aufwendungen in Zusammenhang mit COVID19 und die Ukraine-
bzw. Energiekrise angekündigt, das eine Planung von weiteren
außerordentlichen Erträgen ermöglichen soll.

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Es wurden aufgrund der fehlenden Orientierungsdaten bei den
Personalaufwendungen - wie ausgeführt - keine weiteren Entgelt- und
Besoldungserhöhungen berücksichtigt. Es zeichnet sich jedoch ab,
dass die Personalaufwendungen infolge der Inflation und neu zu
schaffender Stellen höher ausfallen könnten.

Eine mögliche Mehrbelastung des Haushaltes durch eine Erhöhung
des    Hebesatzes      der     Kreisumlage      ist    derzeit        nicht   im
Haushaltsplanentwurf berücksichtigt worden.

Die Energiekostensteigerungen wurden bisher im Haushalt mit rd. 40
Prozent berücksichtigt. Weitere Steigerungen der Energiekosten bis
zum Jahresende zeichnen sich bereits ab.

Ebenso ist davon auszugehen, dass generell die Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen sowie für Investitionen aller Art
inflationsbedingt insgesamt höher werden.

Bis   zur   Verabschiedung         des    Haushaltes   werden         sich    die
Entwicklungen in dieser Hinsicht weiter konkretisieren, so dass die
daraus entstehenden Auswirkungen über die Veränderungsliste in
den Haushalt einfließen werden.

Dies sind leider alles keine guten Nachrichten, da für den
Haushaltsplanentwurf         bis    zur     Verabschiedung            erhebliche
Unsicherheiten bestehen, die zu einer Verschlechterung der
Jahresergebnisse    führen         können.     Aus     den       dargestellten
Unwegbarkeiten lassen sich die Risiken, aber auch bestehenden
Chancen ableiten.

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Risiken und Chancen

Ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt liegt in der
Entwicklung   der    Ukraine-Krise    und   der   damit     verbundenen
Energiekrise, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der
gesamten Breite von Inflation über Zins- und Preiserhöhungen sowie
wirtschaftlichen Abschwung mit Rückgang der Steuererträge wirkt.
Insoweit ist auch mit deutlich höheren Tarifabschlüssen zu rechnen.
Alle diese Effekte haben negative Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt.

Ein weiteres Risiko besteht in der Entwicklung der Kreisumlage. Auch
der   Kreis   Viersen   ist   von    derartigen   Entwicklungen       bzw.
Haushaltsbelastungen betroffen. Sollte es zu deutlichen Erhöhungen
der    Kreisumlage      kommen,        wären      weitere        Haushalts-
verschlechterungen die Folge.

Auch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen stellt mit Blick auf
die weitere Entwicklung noch ein gewisses Risiko dar. Die weitere
Entwicklung bleibt abzuwarten.

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Da wo viel Schatten ist, gibt es aber auch Licht. Insoweit bestehen für
zukünftige Haushaltsplanungen auch Chancen.

Seit langer Zeit wird die Stadt Kempen ab 2023 wieder
Schlüsselzuweisungen      aus   dem    Gemeindefinanzierungsgesetz
erhalten. Für 2023 ist mit einer Zuweisung von rd. 2,5 Mio. € zu
rechnen, was zu einer entsprechenden Verbesserung führt. Das zeigt
aber auch, dass Kempen gegenüber den anderen Kommunen in NRW
trotz steigender Gewerbesteuererträge an Steuerkraft verliert.

Auch der angekündigte Gesetzesentwurf für eine Folgeregelung zur
Isolierung von Aufwendungen in Zusammenhang mit COVID19 und
der Ukraine- bzw. Energiekrise bietet die Chance, die Haushalte zu
entlasten. Auch wenn die Auflösung der Bilanzierungshilfe zukünftige
Haushalte ab 2027 belasten wird.

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Klimaschutz

Eine der größten Herausforderungen der Zukunft, besteht darin, dem
voranschreitenden Klimawandel zu begegnen.

Auch die Kommunen stehen in der Verantwortung und haben ihren
Beitrag zu leisten, um dieser großen Herausforderung gesellschaftlich
gerecht werden zu können.

Eine umfassende Abbildung der Aufwendungen und Investitionen in
Bezug auf das „Klima“ kann derzeit nicht abschließend im Haushalt
erfolgen. Dies insbesondere aus dem Grund, dass das integrierte
Klimaschutzkonzept der Stadt Kempen erst am Anfang steht und in
der heutigen Sitzung beschlossen werden soll. Erst dann kann
begonnen werden, entsprechende Ziele und Maßnahmen in Richtung
Klimaneutralität umzusetzen. Zur Erreichung der Klimaneutralität sind
insbesondere    die   Energie-   und   Mobilitätswende        sowie   die
energetische Sanierung der Bestandsgebäude voranzutreiben.

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In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein
städtischer Haushalt alleine keine abschließende Antwort auf die aus
dem Klimakonzept resultierenden Maßnahmen geben kann und
wesentliche Leistungen sowohl finanziell als auch inhaltlich von Bund
und Land erforderlich sind. Und auch das wird mit Blick auf den sich
verschärfenden (Fach-)Kräftemangel wohl mehr als ambitioniert.

Fazit

Aus diesem Grund ist es m.E. notwendig, sich in Bezug auf die
Umsetzung     des   Klimaschutzkonzepts     sowie    den    weiteren,
zahlreichen städtischen Investitionen und Themen einzugestehen,
dass alles auf einmal nicht geht und eine entsprechende Priorisierung
erfolgen muss.

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Politik und Verwaltung haben im Sinne der Stadt Kempen mehr als je
zuvor geschlossen zusammenzuarbeiten, um die Verwendung der
finanziellen Mittel zielgerichtet für einzelne Maßnahmen bzw. Projekte
einzusetzen zu können. Dabei geht es um eine nachhaltige, die
Zukunft unserer Kinder nicht zusätzlich belastende Politik.

Die Erhaltung der örtlichen Finanzautonomie sowie der sparsame
Umgang mit Finanzmitteln sind das übergeordnete Ziel, um nicht
fremdbestimmt zu werden. Dafür bilden nachhaltige und solide
Haushalte auch mit Blick auf die Generationengerechtigkeit die
Grundlage.

Sie kennen das Sprichwort: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist
auch leistbar“ – mit Blick auf den Haushalt „finanzierbar“.

Daher sind auch in Zukunft die Aufwendungen und Investitionen im
Haushalt kritisch zu hinterfragen. Die hohen Investitionsvolumina -
auch der nächsten Jahre - sind nicht nur nach der sachlichen
Notwendigkeit, sondern auch in Hinsicht auf die sich hieraus
ergebenden Folgekosten zu betrachten.

Wir alle sind gerade in diesen schwierigen Zeiten mit großen
Unsicherheiten       gefordert,     daran      mitzuwirken,     diese
Herausforderungen für die Themen der Zukunft gemeinsam
anzugehen      und    zu    priorisieren,   um     die    bestehenden
Gestaltungsmöglichkeiten optimal für unsere Bürger/innen in Kempen
zu nutzen.

In diesem Sinne wünsche ich ihnen und den Ratsmitgliedern gute
Haushaltsberatungen. Gerne stehe ich ihnen zur Erläuterung des
Haushaltes und für Fragen in den Fraktionen zur Verfügung.

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Das Haushaltsaufstellungsverfahren hat in diesem Jahr von allen
beteiligten Mitarbeitenden viel abverlangt. Für die geleistete Arbeit
danke ich allen. Besonders möchte ich mich bei den Mitarbeitenden
der Kämmerei - bedanken, die intensiv in kurzer Zeit quasi bis kurz
vor der Ratssitzung den Haushaltsplanentwurf erstellt haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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