Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023
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Haushaltsrede des Kämmerers Jörg Geulmann Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2023 - Es gilt das gesprochene Wort - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Presse, heute ist es wieder soweit: der Haushaltsplanentwurf 2023 wird frühzeitig eingebracht und soll am 15.12.2022 verabschiedet werden. Auf der einen Seite scheint das Zahlenwerk im Vergleich zu den letzten Jahren zunächst nicht besonders spektakulär. Auf der anderen Seite ist der Haushaltsplanentwurf jedoch von großen Unsicherheiten aufgrund der krisengeprägten Rahmenbedingungen bestimmt. Ausgangspunkt der bestehenden und sich zuspitzenden Krisen ist der Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Neben der humanitären Katastrophe resultiert hieraus auch die Energiekrise mit ihren gesamtwirtschaftlichen Effekten, die auch unmittelbar auf die städtischen Haushalte wirken. Auch die Folgen der Corona-Pandemie beschäftigen uns noch heute, auch wenn sich die Lage zu entspannen scheint. Die damit verbundenen Auswirkungen konnten aufgrund des frühen Zeitpunkts der Haushaltsaufstellung jedoch nur teilweise Eingang in das Zahlenwerk finden, da die entsprechenden Grundlagen noch nicht vorliegen. Zu nennen sind insb. die Orientierungsdaten 2023, der Gesetzesentwurf zur Fortschreibung des NKF-CIG mit den angekündigten weiteren Isolierungsmöglichkeiten sowie Erkenntnisse 1
über die bevorstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Diese müssen bis zur Verabschiedung des Haushaltes noch eingearbeitet werden. Insoweit bestehen große Unsicherheiten und Planungsrisiken. Andere Themen wie die hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden der Kempener Stadtverwaltung, der „Fachkräftemangel“ oder neuerdings Kräftemangel, die Unterfinanzierung der Kommunen durch Bund und Land sowie die zunehmende Belastung durch rechtliche Rahmenbedingungen werden durch die aktuelle Ukraine- und Energiekrise überschattet, haben aber an Bedeutung nicht verloren. Diese werden wieder in den Fokus rücken und uns einholen. Bis zur Verabschiedung des Haushaltes werden sich auch in diesem Jahr noch Veränderungen ergeben, die über die Veränderungsliste in den Haushalt einfließen. Auch im aktuellen Haushaltsplanentwurf für 2023 steckt m.E. noch Potential für Verbesserungen, so dass das Jahresergebnis wieder besser ausfallen könnte als geplant. Welche Auswirkungen die gegenwärtige Krisensituation jedoch tatsächlich in der Ausführung auf den städtischen Haushalt 2023 ff. haben wird, ist derzeit aufgrund der großen gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten und damit einhergehenden Planungsrisiken nicht abzuschätzen. Haushaltsplanentwurf 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, 2
kommen wir nun zu den wesentlichen Eckpunkten des Haushaltsplanentwurfs 2023: Das Jahresergebnis 2023 weist unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwandes von rd. 1,1 Mio. € sowie den außerordentlichen Erträgen durch das Corona Isolierungsgesetz, von rd. 3,5 Mio. € einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 10,9 Mio. € aus. Das Jahresergebnis ist gegenüber der Planung des Vorjahres aufgrund der niedrigeren Finanzerträge, der höheren Finanzaufwendungen für Zinsen sowie der niedrigeren außerordentlichen Erträge (NKF-CIG) etwas schlechter ausgefallen. Das Jahresergebnis 2024 schließt insb. aufgrund des Wegfalls der außerordentlichen Erträge mit einem Defizit von rd. 9,2 Mio. € ab. Erst ab 2025 werden die jährlichen Haushaltsdefizite geringer. In der untersten Zeile wird die prozentuale Auswirkung auf die Allgemeine Rücklage dargestellt. Danach können die 3
Jahresfehlbeträge in den Jahren 2023 bis 2025 komplett aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im Jahr 2026 wird die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht und der verbleibende Fehlbetrag ist der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. In 2026 wird die Allgemeine Rücklage erstmalig um 3,11 % reduziert. Sie erinnern sich, ein HSK ist aufzustellen, wenn in der Planung für 2023 bis 2026 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Verzehr der Allgemeinen Rücklage über 5% beträgt. Hiervon sind wir mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf weit entfernt. Bedenklich bleibt aber der geplante vollständige Verbrauch der Ausgleichsrücklage von über 28 Mio. € innerhalb eines Zeitraumes von nur vier Jahren. Daher muss die Reduzierung der Fehlbeträge auch zukünftig das Ziel sein. Exkurs: COVID-Isolierungsgesetz Erlauben Sie mir ein paar kurze Anmerkungen zum COVID- Isolierungsgesetz und dem angekündigten Gesetzgebungsverfahren für eine Folgeregelung, die den Zeitraum und die Isolierungsmöglichkeiten für COVID19 sowie die Ukraine- und Energiekrise ausweiten soll. 4
Bisher plant die Stadt Kempen nach dem NKF-CIG rd. 14 Mio. € zu isolieren. Die Isolierungsbeträge im Kempen könnten mit Blick auf den angekündigten Gesetzesentwurf noch zunehmen. Kreative „Bilanzierungstricks“ helfen den Kommunen aber nicht bei ihren Liquiditätsproblemen und der steigenden Verschuldung. Sie dienen lediglich dazu, zahlreiche Kommunen in NRW vor der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu bewahren. Aber nicht zu vergessen: die Bilanzierungshilfen sind zukünftig wieder aufzulösen oder abzuschreiben und belasten damit zeitversetzt die Haushalte der zukünftigen Jahre. Das ist nicht im Sinne einer Generationengerechtigkeit. Meine verehrten Damen und Herren, kommen wir zurück zu Haushaltsplanentwurf 2023 ff. 5
Der nachfolgenden Tabelle können die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr entnommen werden. Die größte Verbesserung im Gesamtumfang von rd. 3,0 Mio. € ist durch die Steuererträge entstanden. Weitere größere positive Entwicklungen ergeben sich aus der Reduzierung der Personalaufwendungen i.H.v. rd. 1,5 Mio. € und der Erhöhung der Zuwendungen/allgemeinen Umlagen i.H.v. rd. 1,0 Mio. €. Daneben wird der globale Minderaufwand i.H.v. rd. 1,1 Mio. € eingeplant. Verschlechterungen ergeben sich aus der Erhöhung der Sach- und Dienstleistungen von rd. 1,9 Mio. €, der Transferaufwendungen von rd. 1,1 Mio. €, Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten von rd. 1,2 Mio. € sowie aus diversen weiteren Positionen i.H.v. insgesamt rd. 4,2 Mio. €. Das Ergebnis hat sich im Saldo folglich um rd. 1,7 Mio. € verschlechtert. 6
Erträge Die Gesamterträge betragen rd. 108,9 Mio. € und sind damit rd. 1,3 Mio. € höher als im Vorjahr. Die drei größten Ertragspositionen sind die Steuern und ähnliche Abgaben von rd. 59,4 Mio. € (insb. GewSt und Gemeindeanteil an der ESt), die Erträge aus den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (insb. Gebührenhaushalte, Elternbeiträge) von rd. 23,2 Mio. € sowie die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (insb. Landeszuweisungen KiBiz, Bildungspauschale, Einheitslasten- abrechnungsgesetz) von rd. 14,0 Mio. €. Die Gesamterträge werden sich aber noch verbessern, da aufgrund der Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes die Stadt Kempen zukünftig Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Für 2023 werden rd. 2,5 Mio. € erwartet. Eine Darstellung im vorliegenden Entwurf war aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr möglich. 7
Die Entwicklung der größten Einnahmepositionen wird nachfolgend dargestellt: Die Steuererträge der Stadt Kempen sinken in Folge der Corona- Pandemie in 2020 und 2021 auf 57,3 Mio. €. In der Planung wird ab 2023 mit einem deutlichen Anstieg auf bis zu 67,2 Mio. € in 2026 kalkuliert. Aufgrund der voraussichtlichen Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2022 von derzeit rd. 25,0 Mio. €, ist auch für das Jahr 2023 wieder von höheren Gewerbesteuereinnahmen auszugehen. Es wird in 2023 mit Erträgen von 24,8 Mio. € gerechnet. Da die aktuellen Orientierungsdaten nicht vorliegen, wurde die weitere Entwicklung anhand der vergangenen Orientierungsdaten und den örtlichen Verhältnissen prognostiziert. Ab 2024 wird mit jährlichen Ertragszuwächsen von rd. 1 Mio. € geplant, so dass bis 2026 wieder das Rekordniveau von rd. 28,0 Mio. erreicht würde. 8
Ich weise - in diesem Jahr besonders - darauf hin, dass die Gewerbesteuereinnahmen stark von konjunkturellen Schwankungen und örtlichen Besonderheiten abhängen können, so dass alle Prognosen große Unsicherheiten - gerade auch im Hinblick auf die weiteren möglichen Aus- und Folgewirkungen der Ukraine- und Energiekrise - enthalten. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steigt ab 2023 von rd. 22 Mio. € bis 2026 auf rd. 26 Mio. € kontinuierlich an. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird in 2023 auf 3,6 Mio. € prognostiziert. In der Mittelfristigen Finanzplanung ist mit einem leichten Anstieg auf knapp 4 Mio. € in 2026 zu rechnen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B bleiben wie in der Vergangenheit mit knapp 7 Mio. € relativ konstant. 9
Aufwendungen Kommen wir zur Aufwandsseite. Die Gesamtaufwendungen des Jahres 2023 betragen insgesamt rd. 120,9 Mio. € und sind damit um rd. 3,5 Mio. € höher als im Vorjahr. Auf der Aufwandsseite sind in 2023 mit rd. 44,4 Mio. € weiterhin die Transferaufwendungen die größte Position. Darin enthalten ist die Kreisumlage mit rd. 20,8 Mio. €. Die Personalaufwendungen betragen rd. 34,7 Mio. €. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit rd. 22,7 Mio. € veranschlagt. 10
Die Personalaufwendungen sind mit rd. 34,7 Mio. € und die Vorsorgeaufwendungen mit rd. 2,3 Mio. € veranschlagt. Die Vorsorgeaufwendungen sind um 0,8 Mio. € gestiegen und die Personalaufwendungen um rd. 1,5 Mio. € gesunken. Die Reduzierung ist insbesondere auf die im Jahr 2021 beschlossenen Konsolidierungen zurückzuführen. Der Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen beträgt derzeit rd. 28,7 %. Bisher sind bei den Personalaufwendungen für das Jahr 2023 Steigerungen von 2,8% bei den Beamten/innen und 1% bei den Tarifangestellten berücksichtigt worden. In den Folgejahren bis 2026 ist auf Basis der Orientierungsdaten für 2022 jeweils mit einer Steigerung von 1 Prozent gerechnet worden, da die Orientierungsdaten 2023 bisher noch nicht vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass die Tarifabschlüsse aufgrund der Inflation höher ausfallen werden. 11
Mit Blick auf die Bekanntgabe der Orientierungsdaten für 2023 und neue Stellenanmeldungen werden die Personalaufwendungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes voraussichtlich höher ausfallen. Der zweitgrößte Einzelposten auf der Aufwandsseite ist die Kreisumlage. In 2023 wird die Kreisumlage mit 20,8 Mio. € geplant und steigt somit um rd. 0,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums wird derzeit ein Anstieg der Kreisumlage um knapp 1 Mio. € auf bis zu 21,7 Mio. € geplant. Die Entwicklung der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft, die aufgrund der fehlenden Orientierungsdaten nur ungenau prognostiziert werden kann und der Festlegung des Hebesatzes durch den Kreis. Eine Erhöhung des Hebesatzes durch den Kreis ist in den Planungen nicht enthalten. Die Sonderumlage für den Verkehrsverbund wird in 2023 mit 1,2 Mio. € geplant. Zur Entwicklung der Sonderumlage liegen derzeit vor Ort keine Erkenntnisse vor. Daher wurden nur leichte Steigerungen berücksichtigt. 12
Einen Überblick der Aufwendungen nach Arten ergibt sich aus der nächsten Folie: Den Aufwendungen stehen entsprechende Erträge gegenüber, so dass der Zuschussbedarf geringer als die Aufwendungen ist. Der Zuschussbedarf im Bereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sinkt deutlich um rd. 1,7 Mio. €. Darunter ist im Bereich Kitas ein Rückgang des Zuschussbedarfes um rd. 1,1 Mio. € zu verzeichnen. Ebenso ist im Bereich Schulen ein Rückgang des Zuschussbedarfes um 0,5 Mio. € festzustellen. In beiden Fällen ist der Rückgang auf eine verbesserte Ertragslage bei den Zuwendungen und Umlagen zurückzuführen. In den übrigen Bereichen bleibt der Zuschussbedarf auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. 13
Finanzhaushalt / Investitionen Kommen wir zum Finanzhaushalt und der Entwicklung der Investitionen in 2023. Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt rd. -11,1 Mio. €. Bei der Investitionstätigkeit sind unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen rd. 21,2 Mio. € zu finanzieren. Der Finanzmittelfehlbetrag beträgt insgesamt rd. 32,4 Mio. € und wird durch die vorhandene Liquidität und die geplanten Kreditermächtigungen für Kassen- und Investitionskredite gedeckt. In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Investitionstätigkeiten dargestellt. 14
Das Gesamtvolumen der Investitionen beträgt rd. 30,1 Mio. € und sinkt damit – ohne Ermächtigungsübertragungen – gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,2 Mio. €. Größter Posten bei den Investitionen ist der Hochbau in der Summe mit rd. 9,6 Mio. €. Für den Straßenbau sind rd. 5,9 Mio. € und für den Kanalbau rd. 5,6 Mio. € eingeplant. Die Investitionsmittel von 2,8 Mio. € für den Bau von Photovoltaik-Anlagen in einem neu geschaffenen Produkt stellen einen wichtigen Schritt Richtung Klimaschutz dar. Bitte haben Sie aber - wie in den Vorjahren - im Gedächtnis, dass bei den aufgeführten Investitionsprojekten wesentliche zukünftige investive Maßnahmen noch nicht enthalten sind. 15
Schulden Welche Auswirkungen haben die veranschlagten Investitionen auf die Entwicklung der Schulden? Im Finanzplanungszeitraum steigt der Schuldenstand durch die geplante Neuaufnahme von Krediten von 35,6 Mio. € in 2021 bis 2026 um 46,4 Mio. € auf voraussichtlich 82,0 Mio. €. Bereits in diesem Jahr wurde ein Investitionskredit in Höhe von 15 Mio. € aufgenommen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt danach bis 2026 in Kempen auf über 2.300 €. Mit Blick auf die derzeit hohe Inflation und die damit verbundene Entwicklung der Zinsen, wirkt die Schuldenentwicklung zunehmend belastend auf zukünftige Haushalt. Diese Entwicklung ist alarmierend. 16
Eigenkapital Ebenso alarmierend ist die geplante Wirkung der negativen Jahresergebnisse von 2022 bis 2026 auf das Eigenkapital. Das Eigenkapital (Ausgleichsrücklage + allgemeine Rücklage) sinkt danach im Zeitraum 2021 bis 2026 von rd. 176 Mio. € um einen Betrag von rd. 43,0 Mio. € auf rd. 133 Mio. € unter vollständigem Verzehr der Ausgleichsrücklage. Auch wenn in den letzten Jahren immer deutlich bessere Jahresergebnisse erzielt wurden als geplant, darf diese Entwicklung nicht unterschätzt werden. Ziel muss es sein die Schere zwischen Plan- und Ist-Ergebnissen weiter zu schließen. Fehlende Informationen Ich hatte Eingangs auf die großen Unsicherheiten und damit verbundenen Planungsrisiken hingewiesen. Die damit verbundenen 17
Auswirkungen konnten im vorliegenden Haushaltsplanentwurf nur teilweise berücksichtigt werden, da die entsprechenden Grundlagen fehlen. Noch nicht berücksichtigt werden konnten insbesondere die folgenden Punkte: Nach Mitteilung des Landes erhält die Stadt Kempen in 2023 seit langem wieder eine Schlüsselzuweisung in Höhe von rd. 2,5 Mio. €. Inwiefern sich die Erträge in der mittelfristigen Finanzplanung fortsetzen, ist noch auf Basis der Orientierungsdaten 2023 des Landes zu berechnen. Aktuell liegen die Orientierungsdaten 2023 noch nicht vor, die aber für die Entwicklung bzw. Höhe zahlreicher Haushaltsansätze (wie Steuern, Personalaufwendungen etc.) maßgeblich sind. Es wurde ein Gesetzesentwurf für eine Folgeregelung zur Isolierung von Aufwendungen in Zusammenhang mit COVID19 und die Ukraine- bzw. Energiekrise angekündigt, das eine Planung von weiteren außerordentlichen Erträgen ermöglichen soll. 18
Es wurden aufgrund der fehlenden Orientierungsdaten bei den Personalaufwendungen - wie ausgeführt - keine weiteren Entgelt- und Besoldungserhöhungen berücksichtigt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Personalaufwendungen infolge der Inflation und neu zu schaffender Stellen höher ausfallen könnten. Eine mögliche Mehrbelastung des Haushaltes durch eine Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage ist derzeit nicht im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt worden. Die Energiekostensteigerungen wurden bisher im Haushalt mit rd. 40 Prozent berücksichtigt. Weitere Steigerungen der Energiekosten bis zum Jahresende zeichnen sich bereits ab. Ebenso ist davon auszugehen, dass generell die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für Investitionen aller Art inflationsbedingt insgesamt höher werden. Bis zur Verabschiedung des Haushaltes werden sich die Entwicklungen in dieser Hinsicht weiter konkretisieren, so dass die daraus entstehenden Auswirkungen über die Veränderungsliste in den Haushalt einfließen werden. Dies sind leider alles keine guten Nachrichten, da für den Haushaltsplanentwurf bis zur Verabschiedung erhebliche Unsicherheiten bestehen, die zu einer Verschlechterung der Jahresergebnisse führen können. Aus den dargestellten Unwegbarkeiten lassen sich die Risiken, aber auch bestehenden Chancen ableiten. 19
Risiken und Chancen Ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt liegt in der Entwicklung der Ukraine-Krise und der damit verbundenen Energiekrise, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der gesamten Breite von Inflation über Zins- und Preiserhöhungen sowie wirtschaftlichen Abschwung mit Rückgang der Steuererträge wirkt. Insoweit ist auch mit deutlich höheren Tarifabschlüssen zu rechnen. Alle diese Effekte haben negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Ein weiteres Risiko besteht in der Entwicklung der Kreisumlage. Auch der Kreis Viersen ist von derartigen Entwicklungen bzw. Haushaltsbelastungen betroffen. Sollte es zu deutlichen Erhöhungen der Kreisumlage kommen, wären weitere Haushalts- verschlechterungen die Folge. Auch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen stellt mit Blick auf die weitere Entwicklung noch ein gewisses Risiko dar. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 20
Da wo viel Schatten ist, gibt es aber auch Licht. Insoweit bestehen für zukünftige Haushaltsplanungen auch Chancen. Seit langer Zeit wird die Stadt Kempen ab 2023 wieder Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten. Für 2023 ist mit einer Zuweisung von rd. 2,5 Mio. € zu rechnen, was zu einer entsprechenden Verbesserung führt. Das zeigt aber auch, dass Kempen gegenüber den anderen Kommunen in NRW trotz steigender Gewerbesteuererträge an Steuerkraft verliert. Auch der angekündigte Gesetzesentwurf für eine Folgeregelung zur Isolierung von Aufwendungen in Zusammenhang mit COVID19 und der Ukraine- bzw. Energiekrise bietet die Chance, die Haushalte zu entlasten. Auch wenn die Auflösung der Bilanzierungshilfe zukünftige Haushalte ab 2027 belasten wird. 21
Klimaschutz Eine der größten Herausforderungen der Zukunft, besteht darin, dem voranschreitenden Klimawandel zu begegnen. Auch die Kommunen stehen in der Verantwortung und haben ihren Beitrag zu leisten, um dieser großen Herausforderung gesellschaftlich gerecht werden zu können. Eine umfassende Abbildung der Aufwendungen und Investitionen in Bezug auf das „Klima“ kann derzeit nicht abschließend im Haushalt erfolgen. Dies insbesondere aus dem Grund, dass das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kempen erst am Anfang steht und in der heutigen Sitzung beschlossen werden soll. Erst dann kann begonnen werden, entsprechende Ziele und Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität umzusetzen. Zur Erreichung der Klimaneutralität sind insbesondere die Energie- und Mobilitätswende sowie die energetische Sanierung der Bestandsgebäude voranzutreiben. 22
In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein städtischer Haushalt alleine keine abschließende Antwort auf die aus dem Klimakonzept resultierenden Maßnahmen geben kann und wesentliche Leistungen sowohl finanziell als auch inhaltlich von Bund und Land erforderlich sind. Und auch das wird mit Blick auf den sich verschärfenden (Fach-)Kräftemangel wohl mehr als ambitioniert. Fazit Aus diesem Grund ist es m.E. notwendig, sich in Bezug auf die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie den weiteren, zahlreichen städtischen Investitionen und Themen einzugestehen, dass alles auf einmal nicht geht und eine entsprechende Priorisierung erfolgen muss. 23
Politik und Verwaltung haben im Sinne der Stadt Kempen mehr als je zuvor geschlossen zusammenzuarbeiten, um die Verwendung der finanziellen Mittel zielgerichtet für einzelne Maßnahmen bzw. Projekte einzusetzen zu können. Dabei geht es um eine nachhaltige, die Zukunft unserer Kinder nicht zusätzlich belastende Politik. Die Erhaltung der örtlichen Finanzautonomie sowie der sparsame Umgang mit Finanzmitteln sind das übergeordnete Ziel, um nicht fremdbestimmt zu werden. Dafür bilden nachhaltige und solide Haushalte auch mit Blick auf die Generationengerechtigkeit die Grundlage. Sie kennen das Sprichwort: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch leistbar“ – mit Blick auf den Haushalt „finanzierbar“. Daher sind auch in Zukunft die Aufwendungen und Investitionen im Haushalt kritisch zu hinterfragen. Die hohen Investitionsvolumina - auch der nächsten Jahre - sind nicht nur nach der sachlichen Notwendigkeit, sondern auch in Hinsicht auf die sich hieraus ergebenden Folgekosten zu betrachten. Wir alle sind gerade in diesen schwierigen Zeiten mit großen Unsicherheiten gefordert, daran mitzuwirken, diese Herausforderungen für die Themen der Zukunft gemeinsam anzugehen und zu priorisieren, um die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten optimal für unsere Bürger/innen in Kempen zu nutzen. In diesem Sinne wünsche ich ihnen und den Ratsmitgliedern gute Haushaltsberatungen. Gerne stehe ich ihnen zur Erläuterung des Haushaltes und für Fragen in den Fraktionen zur Verfügung. 24
Das Haushaltsaufstellungsverfahren hat in diesem Jahr von allen beteiligten Mitarbeitenden viel abverlangt. Für die geleistete Arbeit danke ich allen. Besonders möchte ich mich bei den Mitarbeitenden der Kämmerei - bedanken, die intensiv in kurzer Zeit quasi bis kurz vor der Ratssitzung den Haushaltsplanentwurf erstellt haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 25
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