EINE BOX VOLLER ANLIEGEN - BV 3 infoinfo WIR SETZEN UNS DAFÜR EIN!

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EINE BOX VOLLER ANLIEGEN - BV 3 infoinfo WIR SETZEN UNS DAFÜR EIN!
Ausgabe Februar/März 2020

                                                                 BV 3 info

                                                           WIR SETZEN UNS DAFÜR EIN!

                                                           EINE BOX
                                                            VOLLER
                                                           ANLIEGEN
Bundesvertretung 3 Unterrichtsverwaltung www.goed-bv3.at

                                                                                                                   FOTO: IRENE LEBER
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VORWORT

                             Nach der Wahl ist
                              vor der Wahl ...
Liebe Kollegin! Lieber Kollege!                                     wurde ein Lehrgang konzipiert und eine
                                                                    diesbezügliche Verordnung erlassen.
KOMMUNIKATION IM VORDERGRUND                                        Vereinbart wurde, dass nur jene SQM den
Schon in der letzten Ausgabe der „BV 3                              Lehrgang besuchen müssen, bei denen
info“ habe ich darauf hingewiesen, wie                              zu erwarten ist, dass sie nach Abschluss
wichtig der Austausch der Kolleginnen                               der Weiterbildung noch mindestens drei
und Kollegen mit ihrer Standesvertre­                               Jahre als Schulqualitätsmanager/­innen
tung ist.                                                           verwendet werden.
Auch der Artikel auf Seite 6 von Irene
Leber zeigt auf, wie wichtig das „Mit­                              ARBEITSPLATZBEWERTUNGEN DER
einanderreden“ ist. Vernetzungstref­                                BILDUNGSDIREKTIONEN
fen, Dienststellenversammlungen, Jour       VON JOHANN              Die so heiß erwarteten Arbeitsplatzbe­
                                            PA U X B E R G E R ,
fixe und auch das gesetzlich ohnehin       V O R S I TZ E N D E R
                                                                    wertungen lagen zu Redaktionsschluss
verpflichtend vorgesehene Mitarbei­            DER BV 3             noch immer nicht vor. Mit allen uns zur
terInnengespräch sind hervorragende                                 Verfügung stehenden Mitteln werden wir
Plattformen dafür: Irrtümer, Vorurteile,                            darauf achten, dass es durch die Neuor­
Unklarheiten können dadurch beseitigt                               ganisation (aus LSR und SSR wurden Bil­
und der Weg für einen wertschätzenden                               dungsdirektionen) zu keinen finanziellen
Umgang kann dadurch geebnet werden.                                 Verschlechterungen kommen darf. Die
                                                                    diesbezüglichen Zusagen von Vertretern
AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG                                       des BMBWF sind allen noch gut in Erin­
Die für Personal­ und Organisationsent­                             nerung.
wicklung im BMBWF zuständige Abtei­
lung Präs/8 (Leitung Mag. Harald Vegh)                              ERZIEHERINNEN – FREIZEITPÄDAGOGEN
arbeitet an einem neuen Konzept für die                             Wir haben nie ein Hehl daraus gemacht,
Grundausbildung. Die diesbezügliche                                 dass wir der Meinung sind, dass diese pä­
Verordnung soll mit 1. 7. 2020 in Kraft                             dagogischen Berufe mit ihrer Bindung an
treten und eine modernere und praxis­                               Schul­ und Unterrichtszeiten nur schwer
orientiertere Ausbildung garantieren.                               in die Struktur der allgemeinen Verwal­
Die Einbindung der Dienstnehmervertre­                              tung einzugliedern sind. Hier eine prak­
tungen war und ist hier vorbildhaft. Aus                            tikable Lösung zu finden, wird nicht ein­
der allgemeinen Fort­, Aus­ und Weiter­                             fach sein. Diesbezügliche Gespräche sind
                                                                                                                FOTOS: PEOPLEIMAGES/ISTOCK, ANDI BRUCKNER

bildung sind die wertvollen und allseits                            im Gange.
geschätzten persönlichkeitsbildenden                                Langeweile plagt uns nicht!
und fachspezifischen Seminare, die Erika                            Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Inhauser seit November 2005 organisiert,
nicht mehr wegzudenken, und auch                                    Ihr/Euer
der Führungskräftelehrgang wird nicht
nur wegen seiner Inhalte, sondern auch
wegen des Austausches untereinander
sehr geschätzt. Auch für die Ausbildung                             Johann Pauxberger
der Schulqualitätsmanager/­innen (SQM)                              Vorsitzender der BV 3

                                            2 · BV 3 info
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Rückblick 2019
und Ausblick 2020
                        WISSENSWERTE NEUERUNGEN
                        FÜR BERUFSTÄTIGE ELTERN IM
                        ÖFFENTLICHEN DIENST

                    D
                            er Familienbonus wird 2020 erstmals
                            rückerstattet. Ab 2020 stehen uns einige
                            gesetzliche Neuerungen ins Haus. Nach
                    dem Inkrafttreten des Familienbonus im Jahr
                    2019 erhalten BezieherInnen 2020 erstmals
                    Geld über die Steuererklärung zurück.
                    Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag von 1500
                    Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr
                    des Kindes. Für die Auszahlung des Familien­
                    bonus gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es
                    wird beim Dienstgeber im Vorfeld beantragt,
                    dann wird er bei der monatlichen Lohnverrech­
                    nung berücksichtigt, oder der Antrag erfolgt im
                    Nachhinein über den Lohnsteuerausgleich. Wer
                    diese Variante gewählt hat und den Bonus über
                    die Steuererklärung geltend macht, bekommt
                    das Geld vom 2019 eingeführten Bonus 2020 erst­
                    mals direkt auf das Konto rückerstattet.

                         Von Claudia Biegler, MA
                            BV 3 Organisations-,
                                 Schulungs- und
                               Frauenreferentin
                        claudia.biegler@goed.at
                           Tel.: 0664/88 52 57 52

        3 · BV 3 info
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KINDERBETREUUNGSGELD – ERHÖHUNG                                                          GÖD-Bereichsleiterin Monika Gabriel und Frau­
DER ZUVERDIENSTGRENZE                                                                    ensekretärin Doris Bayer.2                 l
In der tatsächlichen Gesetzgebung gibt es im
kommenden Jahr keine großen Neuerungen
für Familien. Einige Anpassungen werden aber
trotzdem schlagend, etwa beim Kinderbetreu­
ungsgeld. Hier tritt am 1. Jänner 2020 eine Er­
höhung der Zuverdienstgrenze beim einkom­
mensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von
6800 auf 7300 Euro sowie bei der Beihilfe zum
pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Kraft.

PAPAMONAT – GESETZLICHER
RECHTS­ANSPRUCH
Bereits im September 2019 in Kraft getreten ist
der Rechtsanspruch auf einen Papamonat. Seit­
dem dürfen sich nicht nur Väter im Öffentlichen                                                          Aktualisierte Auflage: 2020

Dienst nach der Geburt ihres Kindes für einen
Monat von der Arbeit freistellen lassen, sondern
alle Papas1. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit                                                        GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST

nichts, Väter können während des Papamonats
den sogenannten Familienzeitbonus in Höhe                                                        1

von 700 Euro beziehen.
                                                                                         Alles rund um die Themen berufstätige Eltern,
GÖD-SERVICE: LEITFADEN FÜR BERUFSTÄTIGE                                                  Papamonat und vieles mehr! Der Leitfaden für
ELTERN IM ÖFFENTLICHEN DIENST                                                            berufstätige Eltern im Öffentlichen Dienst für
                                                                                         Geburten ab 1. 1. 2020 ist im Mitgliederbereich
 Diese Broschüre soll im Zusammenhang mit
                                                                                         der GÖD-Website abrufbar:
 Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, Vä­
                                                                                         www.goed.at/mitgliederbereich/
 terkarenz und Elternteilzeit – als sachlicher                                           formulare-herunterladen/goed-frauen/
 Baustein – der persönlichen Entscheidungsfin­
 dung nützen. Das Verhandlungsteam der GÖD
 hat für Mütter und Väter zahlreiche positive                                            1
                                                                                             Ab 1. September 2019 besteht für alle unselbständig erwerbstätigen
                                                                                             Väter ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung von der Ar­
­Regelungen ausverhandelt.                                                                   beitsleistung gegen Entfall des Entgelts aus Anlass der Geburt ihres
                                                                                             Kindes.
 Die Broschüre wurde zusammengestellt und                                                2
                                                                                             Editorial, GÖD-Broschüre „Leitfaden für berufstätige Eltern“,
 laufend aktualisiert vom Bereich G
                                  ­ ÖD-Frauen,                                                aktualisierte Auflage 2020, S. 2, 3.

                                                                                         Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe:
 OFFENLEGUNG GEMÄSS MEDIENGESETZ § 25                                                    4. 5. 2020. Übermittlung von Beiträgen bitte an die
 Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H. der Gewerkschaft Öffentlicher                         E-Mail-Adresse office.bv3@goed.at mit dem Betreff
 Dienst, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Unternehmens­gegenstand: Füh-                      „BV 3-Info samt Artikelbezeichnung“ senden. Es wird
 rung der wirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere der Wirtschafts-
 betriebe der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Geschäftsführung:                        ersucht, die Beiträge mit Überschrift abzufassen
 Otto Aiglsperger. Einziger Gesellschafter: Bildungs- und Pressever-                     und nach dem Beitrag den vollständigen Namen der
 ein der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Sitz: Wien. Betriebsgegen-
 stand: Herstellung und Verarbeitung sowie Verlag literarischer Werke                    Autorin bzw. des Autors sowie – soweit vorhanden
 aller Art. Die Blattlinie entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statu-               – ein Digitalfoto anzufügen. Für den Fall der Beifü-
 ten und der Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
 (Fassung gemäß Beschluss durch den 17. Bundeskongress der GÖD)                          gung von Fotos ist der Name der Fotografin bzw. des
 festgehalten sind.                                                                      Fotografen anzugeben und deren Zustimmung zur
                                                                                         Veröffentlichung einzuholen.

                                                                             4 · BV 3 info
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Das Personal des Bundes 2019
INFORMATIVE FAKTEN FÜR ALLE
MITARBEITERINNEN UND
MITARBEITER DES ÖFFENTLICHEN
DIENSTES
VON CLAUDIA BIEGLER, MA

Die Ministerien sind die Schnittstelle zwischen
Verwaltung und Politik. Die Umsetzung der Vor­
haben der Regierung wird hier inhaltlich geplant,
in einen institutionellen Rahmen gesetzt und
koordiniert. Der Großteil der Bediensteten der
Ressorts arbeitet in den nachgeordneten Dienst­
stellen, in denen die operative Umsetzung der                                  QUELLE: BMÖDS, SEKIII DAS PERSONAL DES BUNDES 2019, SHORT FACTS, S. 7
Aufgaben der Bundesverwaltung erfolgt.1

GENDER-PAY-GAP – IM BUNDESDIENST                                               handlung. Dennoch liegen die mittleren Einkom-
WEITER GESUNKEN                                                                men von Frauen auch im Bundesdienst unter
Das System der Entlohnung von Bundesbediens­                                   jenen der Männer, wenn auch der prozentuelle
teten, also die Anwendung gesetzlich fixierter                                 Unterschied deutlich geringer als in der Privat­
Besoldungsschemata, hat im Zusammenhang                                        wirtschaft ist: Im Bundesdienst beträgt der um
mit der Einkommensschere zwischen Frauen                                       das Beschäftigungsausmaß und die nicht ganz­
und Männern (Gender-Pay-Gap) einen Vorteil                                     jährige Beschäftigung bereinigte Gender-Pay-
­gegenüber individuellen Gehaltsvereinbarungen:                                Gap 10,3 Prozent, während der Einkommensun­
 Gleichwertige Arbeit wird – unabhängig vom Ge­                                terschied bei Betrachtung der Stundenverdienste
 schlecht – gleich bezahlt. Da die Entlohnung von                              von Voll- und Teilzeitbeschäftigten in der Privat­
 der Bewertung des Arbeitsplatzes abhängt, gibt                                wirtschaft 19,9 Prozent ausmacht bzw. bei ganz­
 es bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes keinen                              jährig vollbeschäftigten Frauen und Männern in
 Spielraum für einkommensmäßige Ungleichbe­                                    Österreich 15,6 Prozent beträgt.2              l

                                                                                                                  Die Grafiken sind auf der ­Website
                                                                                                                  des Bundesministeriums für Kunst,
                                                                                                                  Kultur, öffent­licher Dienst und Sport
                                                                                                                  (www.oeffentlicherdienst.gv.at)
                                                                                                                  abrufbar.

                                                                                                                  1
                                                                                                                      BMÖDS, „Das Personal des Bundes 2019“,
                                                                                                                      S. 7.
                                                                                                                  2
                                                                                                                      BMÖDS, Sek III, Einkommensbericht
QUELLE: BMÖDS, SEKIII, EINKOMMENSBERICHT 2019 GEM. § 6A BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ ABBILDUNG 2:                   2019 gem. § 6a Bundes-Gleichbehand­
EINKOMMENSDIFFERENZEN NACH GESCHLECHT UND BERUFSGRUPPE, S. 10                                                         lungsgesetz, S. 5.

                                                                5 · BV 3 info
EINE BOX VOLLER ANLIEGEN - BV 3 infoinfo WIR SETZEN UNS DAFÜR EIN!
Die Anliegen der leitenden SchulwartInnen wurden gesammelt, ausgewertet und von Irene Leber dem
Vorsitzenden der BV 3, Johann Pauxberger, übergeben.

Weil JEDER
gebraucht wird!
ES WAR EINE EREIGNISREICHE ZEIT –                           WELCHER HANDLUNGSBEDARF
                                                            ZEICHNET SICH AB?
DIE BESUCHE DER BUNDESSCHULEN
                                                            • die Angleichung der Bewertungen von
STEIERMARK – VON BAD AUSSEE BIS                             ­AHS-RechnungsführerInnen an die der BMHS
BAD RADKERSBURG                                              • Aufwertung und spezielle Schulungsangebote
VON IRENE LEBER                                              für Schulwartinnen und Schulwarte
                                                             • zeitgemäße Arbeitsplatzbeschreibungen mit
                                                             zeitgemäßer Entlohnung

W
           ir wollen keine Zeit verlieren und                • Krankenstandsvertretungen bei längeren
           krempeln die Ärmel hoch. Als Start-up             ­Krankenständen, um auch die Genesungszeit
           veranstaltete der Fachausschuss für                der Betroffenen in physischer und psychischer
die Steiermark am 21. Jänner 2020 an der Bil­                 ­Hinsicht zu gewährleisten
dungsdirektion ein Vernetzungstreffen für die                  • Personalpool, um die One-Woman- oder One-
leitenden Schulwartinnen und Schulwarte. Die                Man-Show zu unterstützen, da Pensionierungen
Begeisterung der Teilnehmenden war groß und                 nicht über Nacht kommen
der ­Austausch effektiv.                                    • Bereitstellung von Ressourcen zur Lehrlings­
                                                                                                               FOTOS: JAQUELINE LASSAKOVITS, IRENE LEBER

                                                            ausbildung an Schulen
WAS WAR DAVOR?
Bei den Besuchen der Bundesschulstandorte in                WAS WAR EIN WEITERES WICHTIGES
der Steiermark stand eines im Mittelpunkt: die              ANLIEGEN?
Box. Sie wurde fleißig von den Kolleginnen und              Die Rückkehr zur Eigenreinigung ist nach wie vor
Kollegen mit Zetteln, auf denen die Schulwar­               ein großes Thema. Ein erster möglicher Ansatz
te und Schulwartinnen ihre Anliegen schriftlich             wäre an Standorten, wo es längst Engpässe gibt,
­äußerten, befüllt. Die Auswertung war spannend,            diese wieder an Eigenreinigung zu vergeben. Da­
 jedoch war es nicht überraschend, was an Anlie­            durch würden auf der einen Seite Arbeits­plätze
 gen und Bedarf verschriftlicht wurde.                      im Öffentlichen Dienst gesichert und auf der

                                                6 · BV 3 info
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AKTUELL

­ nderen Seite das Erscheinungsbild der Schulen
a                                                             Essen fand ein reger Austausch statt. Dabei wur­
qualitativ erhöht.                                            den ­Ideen besprochen, Lösungsansätze gefun­
                                                              den und ­Erfahrungen geteilt.
WAS IST NOCH WICHTIG?
Während der Dienststellenbesuche fanden auch                  WAS FOLGTE AN DEN DARAUF­FOLGENDEN
Gespräche mit den Direktionen statt. Sie sehen                TAGEN?
die Anliegen genauso. Der Bitte, die besproche­               Es folgten zahlreiche positive Rückmeldungen
nen Anliegen zu verschriftlichen, an die Direkto­             und der Wunsch nach Fortsetzung.
rensprecher weiterzuleiten und bei Direktoren­
tagungen zur Sprache zu bringen, wurde gerne                  WAS GESCHIEHT WEITER MIT DEN ANLIEGEN?
nachgekommen.                                                 Die Anliegen und der Bedarf werden im Zentral­
Ein Schreiben mit den genannten Anliegen wurde                ausschuss für Unterrichtsverwaltung in Wien
auch an Bundeskanzler Sebastian Kurz persön­                  weiter aktiv behandelt. Die Termine dazu wurden
lich von einer Kollegin überreicht. Dazu wird es              bereits fixiert.
ein aktives Nachfragen geben.                                 An dieser Stelle möchte ich danke sagen: ­danke
                                                              dafür, dass ich ein Stück weit mitwirken darf,
WAS IST FÜR EIN ERFOLGREICHES                                 denn Freude an der Arbeit entsteht durch ein
MITEINANDER AUSSCHLAGGEBEND?                                  ­respektvolles Miteinander.                  l
Das Schulverwaltungspersonal ist sehr oft auch
Seelentröster für Schülerinnen und Schüler. Auch
kann dort der „Dampf mal abgelassen werden“,
wenn es im Unterricht einmal nicht so läuft. Fragt
man das Verwaltungspersonal, was ein gutes                    Irene Leber ist Vorsitzende des Fachausschusses
Miteinander ausmacht, steht Wertschätzung an                  für die in der Bildungsdirektion für Steiermark
erster Stelle. Das fördert die mentale Gesund­                und den nachgeordneten Dienststellen verwen-
heit, was wiederum der körperlichen Gesundheit                deten Bundesbediensteten, ausgenommen die an
zugutekommt. Schlussendlich wird der „Betrieb                 Schulen und Schülerheimen verwendeten
Schule“ von innen heraus gestärkt, denn gesun­                Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer sowie
de MitarbeiterInnen arbeiten in gesunden Schul­               Bundes­erzieherinnen und Bundeserzieher.
betrieben.

WAS IST MIT „BEIM RED’N KEMMAN D’LEIT
ZAMM“ GEMEINT?
Was fehlende oder schlechte Kommunikation be­
wirkt, ist vermutlich bekannt. Für einen gewinn­
bringenden Austausch fand das Vernetzungstref­
fen, wie in der Einleitung erwähnt, statt. Es konn­
ten 60 leitende Schulwarte und – was besonders
erfreulich ist – eine leitende Schulwartin begrüßt
werden.
Das Rahmenprogramm an diesem Tag umfass­
te Begrüßungsworte der Bildungsdirektorin
HR Elisabeth Meixner und dem Abteilungsleiter
für Personalmanagement HR Mag. Wolfgang Rou­
bal. Danach standen Themen wie Erasmus+ für
das allgemeine Verwaltungspersonal in Sachen
Klimaschutz und Ökologie, umfassende Informa­
tion für rechtliche Verantwortlichkeiten und ein
Workshop zum Thema mentale Gesundheit ­auf               Die Netzwerkveranstaltung der Schulwarte und -wartinnen
der Agenda. Beim anschließenden gemeinsamen              als sichtbares Zeichen der ersten Umsetzung der Anliegen.

                                                  7 · BV 3 info
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SERVICE

                      Wichtige Information für                                                                                                         Reimi
                      Lehrlinge im Öffentlichen
                                                                                                                         ICH DENKE:
                      Dienst                                                                                     HEUT NIX REIMEN DAMMA
                                                                                                                HEUT GIBTS DIE G’SCHICHT
                                                                                                                   VON EINEM HAMMER:
                                                                                                      Ein Mann will ein Bild aufhängen. Den Nagel
                                                                                                        hat er, nicht aber den Hammer. Der Nach-
                                                                                                        bar hat einen. Also beschließt unser Mann
                                                                                                      hinüberzugehen und ihn auszuborgen. Doch
                                                                                                        da kommt ihm ein Zweifel: Was, wenn der
                                                                                                       Nachbar mir den Hammer nicht leihen will?
                                                                                                      Gestern schon grüßte er mich nur so flüchtig.
                                                                                                       Vielleicht war er in Eile. Vielleicht hat er die
                                                                                                       Eile nur vorgeschützt und er hat was gegen
                                                                                                       mich. Und was? Ich habe ihm nichts getan;
                                                                                                        der bildet sich da etwas ein. Wenn jemand
                                                                                                         von mir ein Werkzeug borgen wollte, ich
FOTO: ANDI BRUCKNER

                                                                                                         gäbe es ihm sofort. Und warum er nicht?
                                                                                                       Wie kann man einem Mitmenschen einen so
                                                                                                        einfachen Gefallen abschlagen? Leute wie
                                                                                                       dieser Kerl vergiften einem das Leben. Und
                                                                                                       dann bildet er sich noch ein, ich sei auf ihn
                                                                                                      angewiesen. Bloß weil er einen Hammer hat.
                                                                                                                Jetzt reicht’s mir wirklich.
                      Durch die aktuelle Sozialversicherungsreform sind
                                                                                                       Und so stürmt er hinüber, läutet, der Nach-
                      seit 1. Jänner 2020 alle Lehrlinge im Öffentlichen                              bar öffnet, doch bevor er „Guten Tag“ sagen
                      Dienst bei der Versicherungsanstalt öffentlich                                   kann, schreit ihn unser Mann an: „Behalten
                      Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)                                                 Sie Ihren Hammer.“
                      krankenversichert.
                                                                                                                        (Paul Watzlawick:
                                                                                                                „Anleitung zum Unglücklichsein“)
                      Nähere Informationen dazu findet man auf der
                      Homepage der GÖD unter www.goed.at.

                      IMPRESSUM
                      Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Chefredaktion und für den Inhalt verantwort­
                      lich: Mag. Simone Gartner­Springer, 1080 Wien, Strozzigasse 2 / 3. Stock, E­Mail: office.bv3@goed.at. Sekretariat: Marion Mauer, Montag bis Don­
                      nerstag 9 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr, Tel.: 01/531 20­3253. Redaktion, Produktion: Modern Times Media Verlagsges.m.b.H., Chefin vom Dienst:
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