Eingliederungsbericht 2020 - Servicestelle SGB II
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Eingliederungsbericht 2020 Inhalt 1 Geleitwort ....................................................................................................................... 3 2 Ökonomische und strukturelle Rahmenbedingungen ................................................. 4 2.1 Arbeitsmarkt und Beschäftigung ............................................................................. 4 2.2 Ausbildungsmarkt in Solingen ................................................................................. 7 2.3 Kundenstruktur ......................................................................................................... 9 3 Rahmenbedingungen des Kommunalen Jobcenters Solingen................................... 13 3.1 Leistungserbringung im Kontext der COVID-19 Pandemie .................................. 13 3.2 Gesamtbudget ......................................................................................................... 15 3.3 Gesetzlich übertragene Aufgaben ......................................................................... 17 4 Eingliederungsstrategien des Kommunalen Jobcenters Solingen ............................. 21 4.1 Strategisches Arbeiten im Kommunalen Jobcenter .............................................. 21 4.1.1 Beratungsangebot ........................................................................................................ 21 4.1.2 Maßnahmenübersicht des Kommunalen Jobcenters ....................................................... 23 4.1.3 Qualitätssicherung ........................................................................................................ 24 4.2 Geschäftspolitische Ziele im Jahr 2020................................................................... 26 4.2.1. Verbesserung und (Wieder)Herstellung der Erwerbsfähigkeit - Angemessen und wirkungsvoll mit Langzeitleistungsbeziehenden arbeiten ......................................................... 26 4.2.2. Keiner darf verlorengehen – Junge Menschen im SGB II lebensweltbezogen beraten und integrieren...................................................................................................................... 30 4.2.3. Die neue Arbeit in der Perspektivwerkstatt – Aktivierungs- und Vermittlungsansätze zukunftsfähig gestalten ......................................................................................................... 36 4.2.4. Gesund bleiben und gesund werden – Ansätze der Gesundheitsförderung weiterentwickeln ................................................................................................................... 38 4.2.5. Innovative Angebote für Menschen mit Familiensorge – Frauen und Männer im Leistungsbezug chancengleich fördern ................................................................................... 40 4.2.6. Internes Potential umsetzen - Digitalisierung vorantreiben ............................................ 41 4.3 Erreichung der geschäftspolitischen Ziele ............................................................. 41 4.4 Zielerreichung auf der Grundlage der Eingliederungsstrategie ........................... 44 5 Ausblick ......................................................................................................................... 47 2
Eingliederungsbericht 2020 1 Geleitwort Das Kommunale Jobcenter Solingen hatte sich für 2020 eine Reihe von Zielen gesteckt, dem Leitbild1 folgend, Menschen wieder näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen und damit die bestehende Hilfebedürftigkeit unserer Kundinnen und Kunden nachhaltig zu überwinden oder zu vermeiden. Für das Jahr 2020 bestand die Absicht, die in der Vergangenheit erreichten Erfolge zu verstetigen. Leider hat die Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 zu Auswirkungen auf vielerlei Ebenen geführt, von denen auch das Kommunale Jobcenter in unterschiedlichen Berei- chen unmittelbar betroffen ist. So waren die Handlungsfähigkeit der gesamten Organisation und die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Branchenzweigen, die besonders von der Pandemie be- troffenen sind, im Rahmen des Rechtskreises SGB II zentrale Einflussfaktoren. Zwar ist die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III im Vergleich zum Rechtskreis SGB II stärker gestiegen, jedoch erschwerten die neuen Rahmenbedingungen die Integrations- arbeit. Folgende Schwerpunkte waren für 2020 gesetzt: Verbesserung und (Wieder-)Herstellung der Erwerbsfähigkeit - Angemessen und wir- kungsvoll mit Langzeitleistungsbeziehenden arbeiten Keiner darf verlorengehen – Junge Menschen im SGB II lebensweltbezogen beraten und integrieren Die neue Arbeit in der Perspektivwerkstatt – Aktivierungs- und Vermittlungsansätze zu- kunftsfähig gestalten Gesund bleiben und gesund werden – Ansätze der Gesundheitsförderung weiterentwi- ckeln Innovative Angebote für Menschen mit Familiensorge – Frauen und Männer im Leistungs- bezug chancengleich fördern Internes Potential umsetzen - Digitalisierung vorantreiben Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben wir auch in 2020 einiges erreicht – gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnerinnen und –partnern, der Wirtschaft und der Politik! Der Eingliederungsbericht dokumentiert die Erfolge und Schwierigkeiten aus dem Jahr 2020. Er resümiert die Umsetzung neuer Förderinstrumente und Maßnahmen und er erlaubt auch einen Blick auf Herausforderungen der Zukunft. Jan Welzel Mike Häusgen Ressortleiter Ressort 3 Leiter kommunales Jobcenter 1 https://www.solingen.de/de/inhalt/das-kommunale-jobcenter-leitbild/ 3
Eingliederungsbericht 2020 2 Ökonomische und strukturelle Rahmenbedingungen 2.1 Arbeitsmarkt und Beschäftigung Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 162.940 Menschen in der Klin- Seit zehn Jahren kommen mehr genstadt gemeldet. Erneut erfreulich entwickelte sich 2020 der Saldo zwi- Menschen nach schen Zuzügen und Fortzügen: Dieser blieb im zehnten Jahr in Folge posi- Solingen als fort- tiv. Während im vergangenen Jahr 7.131 Menschen nach Solingen zogen, gehen. verließen nur 6.573 Menschen die Klingenstadt. Und auch ein wenig jünger geworden ist die Solinger Bevölkerung im ver- Das Durchschnitts- gangenen Jahr: Das Durchschnittsalter der Solingerinnen und Solinger sank alter beträgt 43,8 2020 auf 43,8 Jahre. Im Jahr 2019 waren die Solingerinnen und Solinger Jahre. im Durchschnitt 44,2 Jahre alt. Im April´20 befan- In Folge der Pandemie hatten in Solingen nach Auswertungen der Agentur den sich knapp 40 für Arbeit bis zum 26. April 2020 über 1.400 Betriebe für knapp 21.000 Prozent aller So- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt. Dies ent- linger Arbeitneh- spricht einem Anteil von 36 Prozent aller Solinger Betriebe und knapp 40 merinnen und Ar- Prozent aller Solinger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.2 Die Kurzar- beitnehmer in Kurzarbeit. beit war im Verlauf der Corona-Pandemie ein stabilisierender Faktor für den Solinger Arbeitsmarkt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort sank Die Zahl der sozi- von 54.748 Personen im September 2019 auf 53.598 Personen im Septem- alversicherungs- ber 2020. Das Minus von 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat fiel pflichtig Beschäf- deutlich stärker aus als in NRW (-0,3 Prozent). Bundesweit ging die Be- tigten ist um 2,1 schäftigtenzahl am Arbeitsort um 0,4 Prozent zurück. Prozent gesunken. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung an den sozialversicherungspflich- tig Beschäftigten liegt im Bergischen Städtedreieck traditionell über dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (12,4 Prozent). Im Jahr 2020 wurde in Solingen mit einem Anteil von 16,8 Prozent ein leichter Rückgang verzeichnet; die Anzahl der ausländischen Beschäftigten ging mit minus 2,6 Prozent etwas stärker zurück als die Zahl der deutschen Beschäftigten. Frauen stellen fast Die Quote der weibliche Beschäftigten stagnierte im letzten Jahr bei knapp die Hälfte der Be- 46 Prozent, nachdem sie kontinuierlich seit 2003 gewachsen war. schäftigten. In der Klingenstadt Solingen mit dem Qualitätssiegel „Made in Solingen“ macht die Schneidwaren- und Besteckindustrie auch heute noch einen wichtigen Industriezweig in der Stadt aus. Schwerpunkte bei den Beschäfti- gungsverhältnissen lag im Dienstleistungsbereich mit 35.289 Personen (G – U), 18.270 Menschen waren im produzierenden Gewerbe (B – F) und 11.064 im Handel, Verkehr und Gastgewerbe (G – I) beschäftigt. Eine ge- nauere Untergliederung ist der beigefügten Tabelle 1 zu entnehmen. 4
Eingliederungsbericht 2020 Tabelle 13: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Solingen Solingen - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige Sep 2020 Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 39 A 22, 23 32, 33 21, 31 dav. B,D,E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 1.183 Verarbeitendes Gewerbe 15.016 C 10-15, Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 20, 24-30, 18, 1.487 (ohne Güter der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie) Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 12.246 Hrst. v. Vorleistungsgütern, insb. v. chem. Erzeugnissen u. 16, 17, 19, 1.283 Kunsstoffwaren (ohne Güter der Metall- u. Elektroindustrie) Baugewerbe 2.071 F Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz 8.479 G Verkehr und Lagerei 1.520 H Gastgewerbe 1.065 I Information und Kommunikation 1.679 J Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 876 K Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische L,M 1.940 Dienstleistungen sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 3.691 N 782,7 (ohne O, U 83 ANÜ) sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 1.673 N (ohne Arbeitnehmerüberlassung) Arbeitnehmerüberlassung 2.018 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, 2.671 Ext. Organisationen Erziehung und Unterricht 1.716 P Gesundheitswesen 86 4.479 87,88 Heime und Sozialwesen 5.576 sonstige Dienstleistungen, Private Haushalte 1.597 R,S,T ohne Angabe - davon Sekto nach ren: Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 39 A G-U B-F Produzierendes Gewerbe 18.270 Dienstleistungsbereich 35.289 2 https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/content/1533737433077 3 Bundesagentur für Arbeit - Statistik nach Themen – Beschäftigung 5
Eingliederungsbericht 2020 Im Bereich Arbeitsnehmerüberlassung ist der Beschäftigtenanteil um -21,33 Prozentpunkte gesunken. Dem gegenüber sind die Bereiche Information und Kommunikation um 9,6 Prozent sowie Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft um 2,42 Prozent gestiegen. Tabelle 2: Arbeitslose Personen Veränderung 2019 2020 zum Vorjahresmonat Arbeitslos gemeldete Dezember Dezember Absolut in % Rechtskreise SGB III und SGB II Bestand 5.935 7.069 1.134 19,11% Quote 6,8 8,1 1,3 19,12% SGB II Bestand 3.819 4.162 343 8,98% Quote 4,4 4,8 0,4 9,09% SGB III Bestand 2.116 2.907 791 37,38% Quote 2,4 3,3 0,9 37,50% Pandemiebedingt ist sowohl die Zahl der Arbeitslosen als auch die Arbeits- Die Arbeitslosigkeit losenquote gestiegen. Dabei ist insbesondere ein starker Anstieg im Rechts- im Rechtskreis SGB III stieg stärker im Ver- kreis SGB III zu verzeichnen. Hintergrund ist, dass der Zugang aus Beschäf- gleich zum Rechts- tigung heraus erfolgte, wodurch in der Regel ein höheres Arbeitslosengeld kreis SGB II. resultiert und deswegen kein Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeits- suchende besteht. Auch die vom Bundesgesetzgeber durchgeführte Erhö- hung des Kurzarbeitergeldes hat dazu geführt, dass regelmäßig kein Zu- gang zum Rechtskreis SGB II erfolgte. 6
Eingliederungsbericht 2020 2.2 Ausbildungsmarkt in Solingen Die Situation auf Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsstellen4 ist zum dem lokalen Ausbil- Ende des Berichtsjahres 2019/20205 im Vergleich zum Vorjahr um 16,8 dungsmarkt blieb im Prozent von 1.182 auf 983 (-199) Ausbildungssuchende gesunken. Dem Jahr 2020 ange- steht ein Rückgang der gemeldeten Ausbildungsstellen um -2,6 Prozent spannt. (-21) auf 787 gemeldete Berufsausbildungsstellen gegenüber. Insgesamt blieben in Solingen 107 Bewerberinnen und Bewerber zum Be- richtsjahresende unversorgt. Im Jahr zuvor waren es 113. In Ausbildung eingemündet sind 369, 131 weniger als im Vorjahr (-26,2%) Tabelle 4: Überblick über den Ausbildungsmarkt zum Berichtsjahresende 2019/20206 Veränderung ge- genüber 2019 / 2018 / 2017 / Vorjahr Merkmale 2020 2019 2018 Anteil in Anzahl % 1 2 3 4 5 Gemeldete Bewerber für Berufsausbil- dungsstellen seit Beginn des Berichts- jahres 983 -199 -16,8 1.182 1.327 versorgt 876 -193 -18,1 1.069 1.234 einmündend 369 -131 -26,2 500 550 andere ehemalige 384 -53 -12,1 437 550 mit Alternative zum 30.9. 123 -9 -6,8 132 134 unversorgt zum 30.9. 107 -6 -5,3 113 93 Gemeldete Berufsausbildungsstellen Seit Beginn des Berichtsjahres ¹) 787 -21 -2,6 808 774 betriebliche Berufsausbildungsstellen 758 -20 -2,6 778 753 außerbetriebliche Berufsausbildungs- stellen 29 -1 -3,3 30 21 Bestand an unbesetzten Berufsausbil- dungsstellen im Monat 91 9 11,0 82 81 Berufsausbildungsstellen je Bewerber 0,80 0,68 0,58 Unbesetzte Berufsausbildungsstellen je unversorgter Bewerber 0,85 0,73 0,87 4 Jobcenter = SGB II UND Agentur für Arbeit = SGB III 5 30. September 2020 6 Statistik der Bundesagentur für Arbeit 7
Eingliederungsbericht 2020 Die Corona-Pandemie hat sich auch in Solingen negativ auf den Ausbil- Weniger gemel- dungsmarkt ausgewirkt. Neben wenig gemeldeten freien Ausbildungsstellen dete Ausbil- dungsstellen und ist ein noch deutlicherer Rückgang der Bewerberinnen und Bewerber festzu- ein deutlicher stellen. Rückgang an Ausbildungssu- Die Entwicklungen in den drei Städten des Bergischen Städtedreiecks waren chenden. nicht einheitlich. In allen drei Städten ist aber ein deutlicher Rückgang von gemeldeten Ausbildungsstellen zu verzeichnen. Im Berichtsjahr wurden in Beim Vergleich Remscheid 735 Ausbildungsstellen und damit 10,5 Prozent (86) weniger ge- im Städtedreieck meldet als im Vorjahr. Für Wuppertal wurden 1.826 und damit 13,9 Prozent ist der Rückgang (295) weniger Ausbildungsstellen als im Vorjahr gemeldet. Im Vorjahresver- der Ausbildungs- gleich ist der Rückgang der gemeldeten Stellen damit in Wuppertal am stellen in Solin- stärksten, während der Rückgang in Solingen am geringsten ist. gen am gerings- In Solingen ist die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsstellen im Vergleich ten. zum Vorjahr um -2,6 Prozent von 808 auf 787 (-21) gesunken. Auf 100 Ausbil- Die Relation der Stellen zu Bewerberinnen bzw. Bewerbern hat sich in Solin- dungssuchende gen verbessert. Auf 100 Bewerber/innen kamen nun 80 Ausbildungsstellen, kamen in 2020 im Jahr davor waren es 68 Stellen. Damit ist zumindest hier weiterhin eine 80 Ausbildungs- positive Tendenz erkennbar. stellen (2019: 68) Immer noch konzentrierte sich ein Großteil der jungen Ausbildungssuchen- den mit ihrem ersten Berufswunsch auf einen der zehn beliebtesten Ausbil- Wenig Verände- dungsberufe. Das reichte bei den Bewerberinnen von der Kauffrau Büroma- rung in den zehn nagement über die Medizinische Fachangestellte und die Kauffrau im Einzel- beliebtesten handel, gefolgt von der Verkäuferin, der Zahnmedizinische Fachangestellten, Ausbildungsbe- der Verwaltungsfachangestellten, der Friseurin bis hin zur Industriekauffrau, rufen. der Immobilienkauffrau und der Tiermedizinischen Fachangestellten. Bei den jungen Männern waren es insbesondere KFZ-Mechatroniker/PKW-Technik, Kaufmann im Einzelhandel, Kaufmann Büromanagement, Verkäufer, Fachla- gerist, Zerspanungsmechaniker, Industriemechaniker, Industriekaufmann, Fachinformatiker Systemintegration und Tischler. Das zeigt, dass die Herausforderungen in der Arbeit mit den jungen Men- Es wird immer schen auch in der Zukunft weiter wachsen werden. Das Interesse der Ju- anspruchsvoller, gendlichen an Ausbildung wird weiterhin weniger, zeitgleich werden immer Angebot und weniger freie Ausbildungsstellen gemeldet. Somit droht weiterhin Fachkräf- Nachfrage zu- sammenzubrin- temangel in den Ausbildungsberufen. Es wird zudem immer anspruchsvoller, gen. Angebot und Nachfrage zusammenzubringen – um den Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf wirklich Perspektiven bieten zu kön- nen und Ausbildung zu fördern, braucht es kreative Köpfe, neue Konzepte und eine enge Zusammenarbeit aller Akteure am Ausbildungsmarkt. Dies findet sich auch in der Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur Solingen wieder. Das Kommunale Jobcenter Solingen (KJC) betreute im Berichtszeitraum 126 Integratio- 2.000 jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren. Bis nen in Ausbil- zum Berichtsjahresende konnten 126 junge Menschen in eine betriebliche dung 8
Eingliederungsbericht 2020 bzw. außerbetriebliche Ausbildung vermittelt werden; 137 Jugendliche ha- ben im Jahresverlauf eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenom- men. In der Corona-Pandemie konnten viele Jugendliche telefonisch und digital beraten werden. Die Integration in Ausbildung blieb auch zu Pandemiezei- ten das primäre Ziel in der Arbeit mit den Jugendlichen. Das Jobcenter bietet Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung an. Außerdem kön- nen Auszubildende während der Ausbildung Hilfen erhalten, damit der Ab- schluss zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird. Ein attraktives Maßnahmenan- gebot für Jugendliche unter 25 Jahren sorgt für sinnvolle Perspektiven, wenn es nicht gelungen ist, eine/n Jugendliche/n in Ausbildung zu vermitteln. Da- neben profitieren auch arbeitslose Jugendliche von der vielfältigen Ange- botspalette. Das umfangreiche Angebot von Integrationsmaßnahmen soll unterstützend und möglichst im Einvernehmen mit den Jugendlichen zu de- ren Aktivierung genutzt werden (siehe Anlage zum Eingliederungsbericht 2020 - Produktpalette des Kommunalen Jobcenters Solingen). 2.3 Kundenstruktur Im ersten Quartal 2020 konnte der positive Trend bei der Entwicklung der Die Zahl der Be- Fallzahlen aus den Vorjahren gehalten werden. Ab dem zweiten Quartal darfsgemeinschaf- 2020 ist der COVID-19 induzierte Anstieg der Fallzahlen erkennbar. Im ten im Leistungs- September 2020 sind 145 Bedarfsgemeinschaften mehr im Leistungsbezug bezug stieg pan- als im Januar 2020, jedoch bereits 72 Bedarfsgemeinschaften weniger als demiebedingt an. im Vormonat. Insgesamt entwickeln sich die Bedarfsgemeinschaften in Richtung Vorjahresniveau. 9
Eingliederungsbericht 2020 Abbildung 57: Bedarfsgemeinschaften Im Zeitraum Januar 2020 bis einschließlich Dezember 2020 (T-0) beträgt der Anteil der erwerbs- fähigen leistungsberechtigten Personen (ELB) durchschnittlich 67,10 Prozent. Dabei schwankt dieser zwischen 66,33 Prozent im Jan 2020 und 67,58 Prozent im Dez 2020 und ist damit na- hezu konstant. Abbildung/Tabelle 6: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 7 http://statistik.arbeitsagentur.de 10
Eingliederungsbericht 2020 Abbildung/Tabelle 7: Verteilung der Profillagen im Kommunalen Jobcenter Solingen8 Profillage U25 Ü25 Gesamt Marktprofil 13 229 242 Förderprofil 488 2420 2908 Unterstützungsprofil 164 1330 1464 Betreuungsprofil 4 1186 1190 Zwischensumme 669 5165 5834 Kein Vermittlungsfall (I und Z) 1291 2297 3588 Kundenprofil §53a SGB II 0 794 794 Ohne Profil 61 286 347 Zwischensumme 1352 3377 4729 Gesamt 2021 8542 10563 Profillagen 12000 120% 10000 100% 8000 80% 6000 60% 4000 40% 2000 20% 0 0% U25 Ü25 Gesamt Prozent Ein wichtiger Bestandteil der täglichen Integrationsarbeit ist ein aussage- kräftiges Profiling der Bewerberinnen und Bewerber, dass in einer Profillage mündet. Das Kommunale Jobcenter Solingen betreut seit 2012 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger. Mit der Einrichtung des Kommunalen Jobcenters verfolgte die Stadt Solingen das Ziel, die Arbeitsmarktinstrumente in Kombination mit den 8Stichtag 11.12.2020 11
Eingliederungsbericht 2020 kommunalen sozialintegrativen Leistungen noch stärker als in der Vergangenheit auf die berufliche Integration von arbeitsmarktfernen Menschen auszurichten. Ziel war es, durch die bessere Verknüpfung der Eingliederungsleistungen mit kommunalen Angeboten die Effizienz der beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Vergleich der Profillagen der Jahre 2019 und 2020 zeigt auf, dass die Leichter Rückgang der Marktnähe der Anzahl der marktnahen Kundinnen und Kunden (Marktprofil) von 2019 zu Kundinnen und 2020 von 3 Prozent auf 2 Prozent gesunken ist. Der Anteil der Kundinnen Kunden und Kunden mit einem Förderbedarf (Förderprofil) ist hingegen von 25 Pro- zent auf 28 Prozent gestiegen. Die Anzahl der marktferneren Kundinnen und Kunden ist weitgehend konstant geblieben (Unterstützungsprofil 14 Prozent, Betreuungsprofil 11 Prozent) konstant geblieben. Mit Profillage „kein Vermittlungsfall I/Z“ werden unter anderem Kundinnen und Kunden geführt, die ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen über 850 Euro monatlich erwirtschaften, aber auch Frauen, die aufgrund der Kin- dererziehung unter 3jähriger Kinder, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die Personenanzahl ist im Vergleich zum Vorjahr von 32 Prozent auf 34 Prozent gestiegen. In der Profillage „Kundenprofil §53a SGB II“ befinden sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Ar- beitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte. Diese Personen gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht mehr als arbeitslos. Der Prozentanteil ist konstant bei 8 Prozent zum Vorjahr. Der Anteil von Kundinnen und Kunden ohne Profillage konnte von 7 Pro- zent auf 3 Prozent reduziert werden. Die Integrationsarbeit hat durch die Pandemie gelitten. Die Marktnähe der Die Integrationsar- Kunden ist etwas gesunken. Die Kundinnen und Kunden brauchen mehr beit hat durch die Pandemie gelitten. Unterstützung, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Kundenstruktur erfordert eine tragfähige Flankierung der Aktivitäten, die auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, durch Maßnahmen der Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt (siehe Anlage zum Eingliederungsbericht 2020 - Produktpalette des Kommunalen Jobcenters Solingen). 12
Eingliederungsbericht 2020 3 Rahmenbedingungen des Kommunalen Jobcenters Solingen 3.1 Leistungserbringung im Kontext der COVID-19 Pandemie Das Kommunale Jobcenter übernimmt seit 2012 die Aufgabenerledigung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als zugelassener kommunaler Trä- ger in der Stadt Solingen. Wir verstehen diese Aufgabe als spannenden ge- setzlichen Auftrag, der in der Stadtgemeinschaft von großer sozialpoliti- scher Bedeutung ist und nicht zuletzt den sozialen Frieden in der Klingen- stadt sichert. Im Mittelpunkt jedes einzelnen Arbeitstages im Jahr steht dabei ganz klar das erste und wichtigste Ziel: Mit unseren Angeboten wollen wir die Teilha- bechancen der im Leistungsbezug des SGB II stehenden Menschen verbes- sern. Das im Jahr 2012 von der Verwaltung formulierte Leitziel Wir schaffen Perspektiven für Arbeit und Leben! wird dabei niemals aus dem Blick verloren. Das Kommunale Jobcenter So- lingen nimmt diese soziale Verantwortung für die Stadt und ihre Menschen sehr ernst. Aufgrund der pandemischen Entwicklungen im Jahr 2020 wurde das Kommunale Jobcenter dabei vor große Herausforderungen ge- stellt. Um den Dienstbetrieb sicherzustellen hat das Kommunale Jobcenter (KJC) Anpassung der in kürzester Zeit seine Prozesse auf die veränderten Rahmenbedingungen Prozesse an die der Pandemie angepasst. Dabei galt es zum einen die Gesundheit der Mit- SARS-CoV-2 – Pan- demie erfolgreich arbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, zum andern den Lebensunter- gelungen halt unserer Kundinnen und Kunden sicherzustellen sowie den gesetzlichen Beratungsauftrag umzusetzen. Hierzu wurden gesonderte Beratungsplätze eingerichtet, welche – im Aus- Coronakonforme nahmefall – eine persönliche Beratung bei komplexeren Problemlagen unter Beratungsplätze Einhaltung höchster hygienischer Standards ermöglicht. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten, die Arbeitsleistung am häuslichen Ar- Ausbau alternati- beitsplatz zu erbringen, erheblich ausgebaut. In diesem Zusammenhang ver Kommunikati- onskanäle wurden die Kommunikationskanäle zu unseren Kundinnen und Kunden auf Telefon, Video, E-Mail verlagert. Hierdurch war sichergestellt, dass die Kun- dinnen und Kunden das Kommunale Jobcenter Solingen erreichen konnten und sich die Bearbeitungszeit nicht verlängerte. Pandemiebedingt wurden Änderungen an der Ablauforganisation vorge- nommen. Auf die im folgenden dargestellte Aufbauorganisation hatte die Pandemie keine Auswirkungen. Dem Kommunalen Jobcenter Solingen standen im Jahr 2020 insgesamt 205,90 Stellen zur Verfügung: 13
Eingliederungsbericht 2020 Abbildung/Tabelle 8: Aufbauorganisation im Kommunalen Jobcenter Solingen9 205,9 Stellen Stadtdienst 59 59-0 - Stab 59-0 - Stab Stadtdienstleitung KAoA 0,75 Stellen 1 Stelle 2 Stellen 21,85 Stellen 98,05 Stellen 82,25 Stellen 59-1 Zentrale Dienste 59-2 Markt und Integration 59-3 Leistungsabteilung Abteilungsleitung Abteilungsleitung Abteilungsleitung 1 Stelle 1 Stelle 1 Stelle 59-11 IT Koordination 59-20 Grundsatzangele- 59-31 KSC Jobcenter genheiten 2 Stellen 12,25 Stellen 17 Stellen 59-12 Verwaltung 59-21 ArbeitgeberTeam 59-32 Sachgebiet 2 6,5 Stellen 12,7 Stellen 13,5 Stellen 59-22 Maßnahmenma- 59-13 Finanzen 59-33 Sachgebiet 3 nagement 10 Stellen 3,8 Stellen 13,5 Stellen 59-14 Psychologischer 59-23 Arbeitsberatung 59-34 Sachgebiet 4 Dienst 2,35 Stellen 15,25 Stellen 13 Stellen 59-24 Arbeitsberatung 59-35 Sachgebiet 5 16,55 Stellen 13 Stellen 59-25 Team Jugend 59-36 Sachgebiet 6 17 Stellen 11,25 Stellen 59-26 Selbstvornahme 3,5 Stellen 59-27 Migration 16 Stellen 9 Stand November 2020 14
Eingliederungsbericht 2020 Im Jahr 2020 verließen 9,27 Prozent des Personals das Kommunale Jobcen- ter Solingen. Innerhalb des Dienstes wechselten 5,10 Prozent des Perso- nals. Die Neueinstellungsquote betrug, bezogen auf die Mitarbeiteranzahl, 6,03 Prozent. Die Stellenbesetzungsquote im KJC betrug im Jahr 2020 durchschnittlich Durchschnittlich 95,27 Prozent. Daraus ergibt sich – ausgehend von einer Vollbesetzung – waren 95,27 Pro- folgender Betreuungsschlüssel10 für die jeweiligen Leistungseinheiten: zent der Stellen im Jobcenter besetzt. • Abteilung Markt und Integration Betreuung der Jugendlichen unter 25 Jahren 1 zu 82 Betreuung der Erwachsenen (ab dem 25. Lebensjahr) 1 zu 127. • In der Leistungssachbearbeitung 1 zu 101. 3.2 Gesamtbudget Die finanziellen Rahmenbedingungen werden vom Bund gesetzt. Dem Kommunalen Jobcenter Solingen standen inklusive des gesetzlich formu- lierten kommunalen Finanzierungsanteiles für Verwaltungskosten als zuge- lassenem kommunalen Träger für die Betreuung und Eingliederung der er- werbsfähigen Leistungsberechtigten im Gesamtbudget (Personal- und Sachkosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit) im Jahr 2020 26,20 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2020 stan- den dem KJC ins- Zur Finanzierung der Leistungen zur Eingliederung der Leistungsberechtig- gesamt 12,6 Mio. Euro für die Ein- ten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden im Jahr 2020 insge- gliederung er- samt 12,6 Mio. Euro bereitgestellt und damit 0,2 Mio. Euro mehr als im werbsfähiger Leis- Jahr zuvor. tungsberechtigter zur Verfügung. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wurde konsequent an dem Ziel ausgerichtet, den Leistungsbezug der Arbeitsuchenden durch Integra- tion in das Erwerbsleben zu beenden oder zu verringern. Dazu gehört in entscheidendem Maße auch der Anteil an den Eingliederungsmitteln, der dafür eingesetzt wird, die Menschen wieder näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Der Flankierung durch zusätzliche kommunale Angebote nach § 16a SGB II kommt dabei besondere Bedeutung zu. Dazu gehören die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, die Schuldnerberatung, die psy- chosoziale Betreuung sowie die Suchtberatung. 10Die Berechnung des Schlüssels richtet sich zu Zwecken der Vergleichbarkeit an den Berechnungsgrundlagen der Bundesagentur für Arbeit aus. 15
Eingliederungsbericht 2020 Abbildung/Tabelle 9: Planung des Mitteleinsatzes für das Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren Mitteleinsatz für Eingliederungsleistungen 2017-2020 295.680 € Unbefristete Förderungen § 16e 278.131 € a. F. 276.425 € 365.434 € Übergeordnete 2.212.221 € Leistungen(Zusätzliche 2.802.442 € 2.821.988 € Angebote 2.432.788 € 251.360 € Selbstvornahme 48.091 € -€ -€ 591.957 € Qualifizierung 480.000 € 433.202 € 491.401 € 602.952 € Kunden mit Einschränkungen 538.644 € 425.652 € 456.858 € 4.559.257 € Kunden im Langzeitbezug 3.412.764 € 1.982.187 € 1.807.829 € 2.248.407 € Jugendliche U 25 2.230.258 € 1.995.705 € 1.811.753 € 170.175 € Geflüchtete und Zugewanderte 253.802 € 320.331 € 564.248 € 499.550 € Frauen 368.750 € 350.337 € 345.281 € 170.276 € Ältere 148.500 € 154.925 € 174.483 € 2020 2019 2018 2017 16
Eingliederungsbericht 2020 3.3 Gesetzlich übertragene Aufgaben Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten er- möglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Zu den zentralen Anliegen des SGB II zählt die Sicherung des soziokulturel- len Existenzminimums, die Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäfti- gungsfähigkeit sowie die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätig- keit, um eine Unabhängigkeit von Transferleistungen zu erreichen und so- ziale Teilhabe zu ermöglichen. Das „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ schaffte die Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern. Sowohl gemeinsame Einrichtungen als auch zugelas- sene kommunale Träger werden nach einheitlichen Grundsätzen gesteuert. Auf Bundes- und Landesebene werden Vereinbarungen über die konkrete Ausgestaltung eines einheitlichen Zielsteuerungssystems getroffen, das die Strategien in der Integrationsarbeit nicht zuletzt auch im Kommunalen Job- center Solingen mitbestimmt. Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet • möglichst viele Arbeitsuchende in dauerhafte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern, • Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und zu verringern, • insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, • gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbsarbeit nicht realistisch ist, sowie • die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Über- windung der Hilfebedürftigkeit zu erweitern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz sollte als Querschnittsaufgabe gem. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II durchgängig berück- sichtigt werden. Die Zielsteuerung im SGB II soll so angelegt sein, dass sie den Jobcentern lokale Handlungsspielräume bei der Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglicht bzw. diese erweitert. Die Gleichstellung von Frauen und Män- nern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist als durchgängiges Prin- zip zu berücksichtigen. Das Zielsteuerungssystem dient auch dazu, die Leistungsfähigkeit der Job- center durch einen Kennzahlenvergleich zu verbessern. Dabei ist die Selbst- steuerungsfähigkeit der Akteure weiter zu stärken; sie sollen sich ambitio- nierte und zugleich realistische Ziele setzen. Zusätzlich können das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesländer gemäß § 48b SGB II im Kooperationsausschuss jährlich die 17
Eingliederungsbericht 2020 Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende auf Landesebene vereinbaren (§ 18b SGB II). Die festgelegten Schwerpunkte gelten für alle Jobcenter in einem Bundesland. Darüber hinaus tragen die zugelassenen kommunalen Träger bei der Um- setzung des SGB II den „Gemeinsamen Schwerpunkten von MAGS NRW und Regionaldirektion NRW der BA für das Jahr 2020“ Rechnung und schöpfen die Möglichkeiten des Eingliederungstitels (EGT) und Verwal- tungstitels (VWT) zugunsten der arbeitssuchenden Menschen in Solingen besser aus als im Vorjahr. Das „Lokale Planungsdokument 2020 der Stadt Solingen“ ist Bestandteil der Zielvereinbarung. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen und das Jobcenter des Kreises Solingen vereinbarten sich für 2020 zu folgenden Zielen nach § 48b Abs. 3 SGB II: Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft unabhängig von der Grundsicherung für Arbeit- suchende nach dem SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Für die Nachhaltung der Erreichung des Ziels wird die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unter- kunft und Heizung sowie die Entwicklung der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbeziehenden und der Ausgaben für passive Leistungen werden insbesondere beeinflusst durch • die Nachhaltigkeit der Integrationen, • den Anteil bedarfsdeckender Integrationen, • die Entwicklung der Integrationsquote von Langzeitleistungsbezie- hern und • die Entwicklung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die bereits vier Jahre und länger SGB II-Leistungen beziehen. Daher erfolgt ein um diese vier Analysefelder erweitertes Monitoring. Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel ist es, Hilfebedürftigkeit durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen zu vermeiden oder zu überwinden. Zielindikator ist die Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen sowie der Integrationsquote. 18
Eingliederungsbericht 2020 Das Ziel sollte im Jahr 2020 als erreicht gelten, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht mehr als 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr ab- sinkt. Im Jahr 2020 sollte die Integrations- Das Ziel zur Integrationsquote (K 2) wäre erreicht, wenn die Integrations- quote um weniger quote 2020 gegenüber dem Vorjahr um weniger als 5,5 Prozent sinkt (K2 als 5,5 Prozent ge- = - 5,5%). Zugleich wurde vereinbart, dass die Qualität der Integrationen genüber dem Vor- im Jobcenter Solingen so hoch bleibt, d.h. der Anteil bedarfsdeckender In- jahr sinken. tegrationen bei 50 Prozent gehalten wird. Besonderes Gewicht wurde im Jahr 2020 auf die gleichberechtigte Förde- rung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern gelegt. Das Ziel galt als erreicht, wenn die Integrationsquote der Frauen in Partner- BG ohne Kinder um 3,2 Prozent gesteigert wurde. Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsbe- rechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen. Dem ganzheitlichen Ansatz, der Um- setzung des Teilhabechancengesetzes, der Sicherung der sozialen Teilhabe für Menschen, die keine Chance auf eine Beschäftigung haben, sowie der Förderung von Arbeitsuchenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu. Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug drückt sich in der Verän- derung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden aus. Betrachtet wer- den diejenigen Leistungsberechtigten, die innerhalb der letzten 24 Monate bereits 21 Monate im Leistungsbezug standen. Ziel ist die Vermeidung bzw. Verringerung von Langzeitleistungsbezug so- wie die Verbesserung der sozialen Teilhabe. Zielindikatoren sind die Verän- derung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbezie- hern (K3) sowie die Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen von Der durchschnittli- Langzeitleistungsbeziehern. che Bestand an Langzeitleistungs- • Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleis- beziehenden tungsbeziehern (K3). sollte nicht um Das Ziel sollte in 2020 als erreicht gelten, wenn der durchschnittliche Be- mehr als 0,9 Pro- stand an Langzeitleistungsbeziehern um nicht mehr als 0,9 Prozent über zent über dem Vorjahresergebnis dem Vorjahresergebnis liegt (K3 = 0,9 %). liegen • Veränderung der absoluten Zahl an Integrationen von Langzeitleistungs- Die Zahl der Integ- beziehern. rationen der Lang- Die absolute Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehern sollte in zeitleitungsbezie- 2020 um 0,9 Prozent über der von 2019 liegen. henden sollte sich um 0,9 Prozent verbessern. 19
Eingliederungsbericht 2020 Weitere Fokusthemen des Jobcenters Solingen Die Zielvereinbarung für 2020 erfolgte auch vor dem Hintergrund der für 2020 anstehenden Themen im Jobcenter, die auch in das Lokale Planungs- dokument 2020 der Stadt Solingen einflossen: • Verbesserung und (Wieder)Herstellung der Erwerbsfähigkeit - Ange- messen und wirkungsvoll mit Langzeitleistungsbeziehenden arbeiten • Keiner darf verlorengehen - Junge Menschen im SGB II lebenswelt- bezogen beraten und integrieren • Innovative Angebote für Menschen mit Familiensorge - Frauen und Männer im Leistungsbezug chancengleich fördern • Gesund bleiben und gesund werden - Ansätze der Gesundheitsför- derung weiterentwickeln • Die neue Arbeit in der Perspektivwerkstatt - Aktivierungs- und Ver- mittlungsansätze zukunftsfähig gestalten • Internes Potential umsetzen - Digitalisierung vorantreiben 20
Eingliederungsbericht 2020 4 Eingliederungsstrategien des Kommunalen Jobcenters Solin- gen 4.1 Strategisches Arbeiten im Kommunalen Jobcenter 4.1.1 Beratungsangebot a) Innovative Beratungsangebote Für Jugendliche unter 25 Jahren wurde im Rahmen der Neue Beratungs- Jugendberufsagentur ein Pilotprojekt zur gemeinsamen Beratung der angebote im Rah- Jugendlichen an den Schulen durch die Berufsberaterinnen und men der Jugend- Berufsberater der Agentur für Arbeit und die Arbeitsberaterinnen und berufsagentur Arbeitsberater des kommunalen Jobcenters aufgesetzt (vgl. 4.2.2). Erste Ideen zur So- Erste Ideen für eine Sozialraumorientierung im Jobcenter wurden zialraumorientie- entwickelt, die pandemiebedingt nun erst in 2021 umgesetzt werden rung können. Das Projekt „Mensch, mach was draus“ erprobte zum Jahresende eine engmaschige Betreuung in Kombination mit einem pragmatischen Das Projekt „Mensch, mach Gutscheinsystem zur Förderung ausgewählter Zielgruppen in der was draus“ wurde Arbeitsberatung. Für einen bestimmten Zeitraum wurden eine gezielte durch die Pande- Beratung und ein besonderer Angebotskatalog zur Verfügung gestellt, um mie ausgebremst. die Einstellungschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhöhen. Vor allem aber auch kürzere Entscheidungswege und die Begleitung durch eine „Spezialeinheit“ sollten schnelle Kontakte auf dem Weg in Beschäftigung ermöglichen. Diese Aktion wurde durch die Pandemie leider ausgebremst. Das Kommunale Jobcenter Solingen verfolgt weiter das Ziel, aufbauend auf solchen innovativen Lösungen, die Integrationsarbeit des kommunalen Jobcenters nach und nach zu einem modernen Dienstleistungsangebot zu wandeln. Auf Altbewährtes wird allerdings auch in Zukunft noch zurückgegriffen werden. b) Bewährte Beratungsansätze des kommunalen Jobcenters Solingen Persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung und im Fallmanagement: Feste Ansprech- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten durch persönliche personen entspre- Ansprechpersonen eine intensive Beratung und Betreuung bei der chend des Unter- stützungsbedarfes Integration in Ausbildung oder Beschäftigung einschließlich der Vermittlung von weiteren Beratungsangeboten zur Wohnungssuche, der Schuldner- und der Suchtberatung. Das die Vermittlung unterstützende Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Gemeinsam mit den Leistungsbeziehenden – bei Bedarf unter Einschaltung der Fallmanagerinnen und Fallmanager bzw. Übergabe an diese – werden 21
Eingliederungsbericht 2020 individuelle Integrationsstrategien entwickelt. Der Integrationsprozess wird systematisiert, transparent gemacht und intensiv und zielorientiert begleitet. Die vereinbarten Integrationsschritte werden in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Erfolgreiche Integrationsarbeit setzt möglichst detaillierte Kenntnisse über die Person, ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und den sozialen Kontext voraus und berücksichtigt ihr individuelles Profil. Im Vordergrund steht neben dem Abbau von Vermittlungshemmnissen und der Überwindung des Leistungsbezugs – insbesondere bei Jüngeren unter 25 Jahren - auch ein Qualifizierungsaspekt, z. B. durch den Erwerb von Teilqualifizierungen. Erstprofiling: Ziel des Erstprofilings sind die Vermeidung bzw. Prävention von Leistungsbezug. Die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung wird auf diese Weise sinnvoll genutzt. Personen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 im Jobcenter stellen, erhalten direkt einen Termin zum Erstprofiling. Hiermit wird der besonderen Bedeutung eines unverzüglichen Beginns der Eingliederungsarbeit zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit Rechnung Sofortangebot getragen. Jeder Person wird bei erstmaliger Antragsstellung unverzüglich nach Antragstel- ein Angebot nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels SGB II lung gemacht. Bei Personen ohne Berufsabschluss ist vorrangig in eine Ausbildung zu vermitteln. Insoweit wird der Grundsatz des Förderns noch einmal besonders unterstrichen und unterstützt Ziel einer nachhaltigen Integration. Vermittlung von Menschen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen bzw. mit Rehabilitationsbedarfen werden von den Spezialteam für Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberatern des Sonderteams für die Beratung von Rehabilitanden und Rehabilitandinnen sowie schwerbehinderte Menschen Menschen mit Be- hinderung und/o- betreut. Sie arbeiten eng mit den Integrationsfachdiensten und dem Reha- der Rehabilitati- Team der Agentur für Arbeit zusammen und können unter onsbedarf Berücksichtigung der Besonderheiten von Behinderungen besondere Förderungsangebote unterbreiten. Ausbildungsvermittlung: Berufliche Beratung und Berufsorientierung sind nach den §§ 29 und 33 SGB III Pflichtaufgaben der Agenturen für Team Jugend mit Arbeit. Die Berufsberatung in den Agenturen für Arbeit übernimmt diese spezialisierter Aufgabe auch für Jugendliche, die dem Rechtskreis SGB II angehören. Ausbildungsstel- Insbesondere junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet lenvermittlung für haben, sind „unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine junge Menschen, die das 25. Le- Ausbildung oder in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln“. Seit bensjahr noch Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für nicht vollendet ha- Arbeitsuchende11 ist die Ausbildungsvermittlung zur Pflichtleistung für die ben Träger der Grundsicherung geworden. Die Agenturen für Arbeit dürfen diese Dienstleistung nur noch für Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II 11 In Kraft 01.01.2006 22
Eingliederungsbericht 2020 erbringen, wenn ihnen die Ausbildungsvermittlung vom jeweiligen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende übertragen wurde. Das Kommunale Jobcenter Solingen betreut und vermittelt Bewerberinnen und Bewerber um eine betriebliche Ausbildungsstelle in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Es erledigt diese Aufgabe in enger Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Solingen und anderen Netzwerkpartnern. Es ist operativer Partner im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen und bei der Umsetzung des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland. Betreuung für Selbstständige: Im Kommunalen Jobcenter werden alle Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine erwerbsfähige Person aktiv einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, zentral betreut. Die Spezialisierte Be- zentrale Betreuung soll einerseits zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen ratung selbststän- und andererseits eine spezialisierte Beratung selbstständiger Personen diger Personen im ermöglichen. Team Selbststän- Die Betreuung im Team Selbstständige bezieht sich auf alle dige leistungsrechtlichen Problemstellungen und die Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit Fragen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit und zur Integration. Einzige Ausnahme: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihre Selbstständigkeit „nur“ nebenberuflich ausüben. Ihnen sollen ebenfalls alle Integrationsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung stehen, um dabei unterstützt zu werden, eine hauptberufliche oder geringfügige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Sie werden deshalb von den Integrationsfachkräften in der allgemeinen Arbeitsberatung betreut. Das ArbeitgeberTeam: Das ArbeitgeberTeam des kommunalen Serviceorientierte Arbeitgeberbe- Jobcenters Solingen unterstützt Arbeitgeber, das richtige Personal für ihr treuung zur nach- Unternehmen zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akquirieren haltigen Integra- und besetzen offene Stellen und treffen für Arbeitgeber auf Wunsch eine tion marktnaher Vorauswahl. Marktnahe Kundinnen und Kunden werden direkt in diesem Kundinnen und Team beraten und betreut mit dem Ziel der schnellen und nachhaltigen Kunden in den Integration auf den ersten Arbeitsmarkt. ersten Arbeits- markt 4.1.2 Maßnahmenübersicht des Kommunalen Jobcenters Auch im Jahr 2020 war die Grundlage der qualifizierten Integrationsarbeit neben der individuellen Betreuung die am Bewerber bzw. an der Bewerberin ausgerichtete Auswahl von Förderleistungen. Unterstützt Vielfältige Aus- wurden diese Prozesse durch die Bereitstellung eines entsprechenden wahl von Förder- Maßnahmenportfolios (siehe Anlage zum Eingliederungsbericht 2020 - leistungen Produktpalette des Kommunalen Jobcenters Solingen). 23
Eingliederungsbericht 2020 4.1.3 Qualitätssicherung Das Kommunale Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, Eingliederungsmaß- nahmen und Integrationsangebote kontinuierlich in hoher Qualität bereit- zustellen. Ein obligatorisches Maßnahmencontrolling liefert Erkenntnisse, welche Rahmenbedingungen sich förderlich bzw. hemmend auf Qualität und Effizienz auswirken. Gleichzeitig sollen Informationen zur Optimierung der Maßnahmenbeschaffung und Maßnahmenumsetzung abgeleitet wer- den. a) Maßnahmencontrolling Überprüfung und Weiterentwicklung des Maßnahmenangebotes: Regelmäßige Alle Maßnahmen werden laufend und anlassbezogen vom Maßnahmen- Überprüfung der Maßnahmen hin- management einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirk- sichtlich ihrer Um- samkeit unterzogen, um die Qualität der Angebote zu steigern. Sofern die setzung und Wirk- gewünschten Erfolge nicht erkennbar sind, ist eine Anpassung erforderlich. samkeit Zusätzlich erfolgt im Anschluss an jede Maßnahme eine Überprüfung des Eingliederungserfolges. Dazu werden die Träger der Maßnahmen aufgefor- dert, im Rahmen des Berichtswesens Informationen zur Durchführung der Maßnahme (u. a. auch zum Verbleib der Teilnehmenden im Anschluss an die Maßnahme) zu geben. Die Auswertungen fließen in die Weiterentwick- lung des Maßnahmenangebotes ein. Ziel ist eine Steigerung der Eingliede- rungsquote aus den Maßnahmenteilnahmen. Fachaufsicht Maßnahmenmanagement Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Umsetzung des Integrationsprogram- Regelmäßige Aus- mes in die monatliche Fachaufsicht einbezogen. Im Rahmen der Fachauf- wertungen zur sicht soll das Integrationsprogramm als Jahresarbeits- und Steuerungsplan Unterstützung der ein Leitfaden für die Integrationsfachkräfte in ihrer täglichen Arbeit sein Steuerung und den Erfolg der Integrationsarbeit maßgeblich mitbestimmen. Zur unterjährigen Nachhaltung bzw. Nachsteuerung erfolgen regelmäßige Analysen – insbesondere der Besetzung der Maßnahmen und der Mittelbe- wirtschaftung. Für eine erfolgreiche Steuerung werden mit dem Maßnah- menmanagement folgende Themen ausgewertet: • Maßnahmenbesetzung: Ein wöchentlicher Abgleich zwischen ge- planten und verfügbaren Förderangeboten und der tatsächlichen Besetzung gibt Aufschluss darüber, inwiefern ein Nachbesetzungs- bedarf besteht bzw. ob es erforderlich ist, die Anzahl der Maßnah- menplätze zu erhöhen. Ende 2021 wird dies mit Einführung der neuen Fachanwendung noch ausführlicher möglich sein. • Eintritte: Durch einen regelmäßigen Abgleich zwischen den unter- jährig geplanten Eintritten und den tatsächlich erfolgten Eintritten nach Förderangeboten wird der Bedarf an Ersatzmaßnahmen bzw. der Aufstockung vorhandener Maßnahmen ermittelt. • Mittelbewirtschaftung: Der Vergleich des aktuellen Bindungsstandes mit der unterjährigen Finanzplanung und die Betrachtung des unter- jährigen Bindungsverlaufes führen zu einer Ermittlung des Volumens nicht mehr erforderlicher Bindungen (Freirechnung) und einer ent- sprechenden Neuplanung. 24
Eingliederungsbericht 2020 • Ausgaben: Zur Verfolgung des Ausgabenverlaufes ist ein regelmäßi- ger Vergleich der aktuellen Ausgaben mit den Sollwerten erforder- lich. Fachaufsicht: Die Fachaufsicht erfolgt in bewährter Weise auf der Grund- lage der vom Maßnahmenmanagement erstellten Auswertung Soll/Ist zu den Eintritten bzw. Besetzungsständen in Maßnahmen. Die Besprechung der Ergebnisse erfolgt wöchentlich im Rahmen der Dienstbesprechung der Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern Markt und Integration. b) Maßnahmenbetreuung „Qualifizierte Maßnahmenbetreuung“ bedeutet für das Kommunale Job- Enge Kooperation center Solingen die fachkompetente und ganzheitliche Begleitung von Bil- zur Qualitätssiche- rung dungsmaßnahmen durch das Maßnahmenmanagement. Die Mitarbeiterin- nen des Maßnahmenmanagements fungieren als Verbindung zwischen Bil- dungsträgern, Teilnehmenden und der Abteilung Markt und Integration. Sie kümmern sich zeitnah um Anliegen der Maßnahmeteilnehmenden und des Bildungsträgers, die im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme stehen. Ziel ist es, die Maßnahme für alle Beteiligten, also Teilnehmende, Bildungsträger und Integrationsfachkräfte möglichst effektiv und effizient zu gestalten und den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Der Erfolg jeder Maßnahme wird durch eine Umsetzung in drei Phasen, der Vorbereitungs-, Abwicklungs- und Abschlussphase, sichergestellt. • Nach Zuschlag im Vergabeverfahren setzt die Vorbereitungsphase ein. Die Mitarbeiterinnen des Maßnahmenmanagements stellen die Maßnahme und deren Inhalte den Integrationsfachkräften vor, be- antworten Fragen und erläutern das Zuweisungsverfahren. Alle Maßnahmeunterlagen werden an einer Stelle abgelegt, so dass je- der Integrationsfachkraft die gesamten Informationen zur Verfü- gung stehen, um geeignete Teilnehmende zu akquirieren. • Die Abwicklungsphase (Maßnahmenteilnahme) wird im Idealfall ge- meinsam mit dem Bildungsträger in einer Gruppeninformation er- öffnet. Pandemiebedingt konnten diese in 2020 jedoch nicht umge- setzt werden. Regelmäßige Besprechungstermine und die Maßnah- menprüfungen, z. B. nach Inhalten und Ausstattung, erfolgen durch das Maßnahmenmanagement (derzeit per Zoom) und tragen zur Qualitätssicherung bei. Bei gravierenden Problemen wird ein Ge- spräch zwischen Bildungsträger, bei Bedarf Teilnehmenden sowie Mitarbeiterinnen des Maßnahmenmanagements geführt. In wö- chentlichen Abständen wird ein Maßnahmecontrolling durchge- führt, welches Aufschluss über besetzte Plätze gibt und eine zeit- nahe Nachsteuerung möglich macht. • Die Abschlussphase beinhaltet das Maßnahmencontrolling ein- schließlich des Absolventenmanagements. Hier werden durch den Träger am Ende einer jeden Maßnahmeteilnahme individuelle und 25
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