Einladung zur Gemeindeversammlung am Montag, 14. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Sörenberg - in der Gemeinde Flühli

 
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Einladung zur Gemeindeversammlung am Montag, 14. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Sörenberg - in der Gemeinde Flühli
Gemeinderat
         Dorfstrasse 11
         6173 Flühli      T 041 489 60 60
         www.fluehli.ch   gemeindeverwaltung@fluehli.ch

Botschaft des Gemeinderates an die Stimmberechtigten der Gemeinde Flühli

Einladung zur Gemeindeversammlung
am Montag, 14. Dezember 2020, 20.00 Uhr,
in der Turnhalle Sörenberg
Einwohnergemeinde Flühli

                                                                     IMPRESSUM
                                                                        Ersteller
                                                                Gemeinderat Flühli
                                                                       Redaktion
                                                      Gemeindeverwaltung Flühli
                                                                    Genehmigung
                                           Gemeinderat Flühli, 18. November 2020

                                                        Flühli, 18. November 2020

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                   Seite 2
Einwohnergemeinde Flühli

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................................................ 3
Traktanden.................................................................................................................................................................... 5
Aktenauflage ................................................................................................................................................................ 5
Stimmberechtigung ..................................................................................................................................................... 5
Corona-Virus, Schutzkonzept Gemeindeversammlung ........................................................................................... 5
Vorwort Gemeindepräsidentin .................................................................................................................................... 6
Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser ................................................................................................ 6
Traktandum 1 Budget und Steuerfuss 2021 .............................................................................................................. 7
1.1     Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024 ......................................................................................................................... 7
1.1.1       Gemeindestrategie und Legislaturprogramm ................................................................................................................. 7
1.1.2       Aufgaben- und Finanzplan mit integriertem Budget ....................................................................................................... 7
1.1.3       Auswirkungen Aufgaben- und Finanzreform AFR18 ...................................................................................................... 8
1.1.4       Finanzausgleich .............................................................................................................................................................. 8
1.1.5       Steuerfuss....................................................................................................................................................................... 8
1.1.6       Kreditübertragungen ....................................................................................................................................................... 8
1.1.7       Erläuterungen ................................................................................................................................................................. 9
1.1.7.1       Beschlussgegenstände ............................................................................................................................................... 9
1.1.7.2       Politischer Leistungsauftrag ........................................................................................................................................ 9
1.1.7.3       Leistungsgruppen, zugehörige Kostenträger, Kostenstellen ....................................................................................... 9
1.1.7.4       Bezug zur Gemeindestrategie und zum Legislaturprogramm ..................................................................................... 9
1.1.7.5       Lagebeurteilung ........................................................................................................................................................... 9
1.1.7.6       Chancen / Risikobetrachtung .................................................................................................................................... 10
1.1.7.7       Massnahmen und Projekte ........................................................................................................................................ 10
1.1.7.8       Messgrössen / Indikatoren ........................................................................................................................................ 10
1.1.7.9       Statistische Grundlagen ............................................................................................................................................ 10
1.1.7.10      Information zum Transferaufwand (36) und Transferertrag (46) ............................................................................... 10
1.1.7.11      Erläuterungen zu den Finanzen ................................................................................................................................ 10
1.1.8       Planungsannahmen ...................................................................................................................................................... 10
1.1.9       Kennzahlen ................................................................................................................................................................... 11
1.1.10      Geldflussrechnung ........................................................................................................................................................ 13
1.2     Erfolgsrechnung ............................................................................................................................................................... 14
1.2.1       Erfolgsrechnung 2021, gestufter Erfolgsausweis nach Kostenarten mit Planjahre 2022 bis 2024. .............................. 14
1.3     Investitionsrechnung........................................................................................................................................................ 15
1.3.1       Investitionsrechnung 2021, Funktionale Gliederung mit Planjahre 2022 bis 2024 ....................................................... 15
1.3.2       Investitionsrechnung 2021, Artengliederung mit Planjahre 2022 bis 2024 ................................................................... 16
1.3.3       Investitionsrechnung 2021, Kontrolle Sonderkredite .................................................................................................... 16
1.4     Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen .................................................................................................. 16
1.4.1       Darlehen an Hallenbad AG Sörenberg ......................................................................................................................... 17
1.5     Aufgabenbereiche mit Leistungsaufträgen .................................................................................................................... 17
1.5.1       1 Politik und Verwaltung ............................................................................................................................................... 18
1.5.2       2 Bildung ....................................................................................................................................................................... 23
1.5.2.1       Anpassung Leistungsauftrag «2 Bildung», Mehrzweckraum Ortsteil Flühli ............................................................... 23
1.5.3       3 Volkswirtschaft, Tourismus, Freizeit und Kultur ......................................................................................................... 29
1.5.4       4 Gesundheit und Soziales ........................................................................................................................................... 33
1.5.5       5 Sicherheit, Verkehr, Umwelt und Raumordnung ....................................................................................................... 37

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Einwohnergemeinde Flühli

1.5.6      6 Finanzen und Steuern ............................................................................................................................................... 44
1.6     Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten .................................................................................. 47
1.7     Kontrollbericht Finanzaufsicht der Gemeinden ............................................................................................................. 48
1.8     Anträge des Gemeinderates ............................................................................................................................................ 48
1.8.1      Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten .......................................................... 48
1.8.2      Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024 .......................................................................................... 48
1.8.3      Genehmigung Budget 2021 .......................................................................................................................................... 48

Traktandum 2 Nachtragskredit Sanierung und Instandstellung Güterstrassen .................................................. 48
2.1     Nachtragskredit Sanierung und Instandstellung Güterstrassen ................................................................................. 48
2.1.1      Gemeindebeiträge ........................................................................................................................................................ 49
2.2     Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten .................................................................................. 50
2.3     Anträge des Gemeinderates ............................................................................................................................................ 50
2.3.1      Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten .......................................................... 50
2.3.2      Genehmigung Nachtragskredit ..................................................................................................................................... 50

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Traktanden
1.   Budget und Steuerfuss 2021
     1.1.     Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024
     1.2.     Erfolgsrechnung
     1.3.     Investitionsrechnung
     1.4.     Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen
     1.5.     Aufgabenbereiche mit Leistungsaufträgen
     1.6.     Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
     1.7.     Kontrollbericht Finanzaufsicht der Gemeinden
     1.8.     Anträge des Gemeinderates
              1.8.1      Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
              1.8.2      Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024
              1.8.3      Genehmigung Budget 2021

2.   Nachtragskredit Sanierung und Instandstellung Güterstrassen
     2.1.     Nachtragskredit Sanierung und Instandstellung Güterstrassen
     2.2.     Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
     2.3.     Anträge des Gemeinderates
              2.3.1      Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
              2.3.2      Genehmigung Nachtragskredit

Aktenauflage

Die Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwal-
tung zur Einsichtnahme auf. Diese Botschaft ist auch auf der Homepage www.fluehli.ch verfügbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor
der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dau-
ernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person ver-
treten werden.

Corona-Virus, Schutzkonzept Gemeindeversammlung

Der Bundesrat sowie der Regierungsrat haben weitreichende Schutzmassnahmen im Kampf gegen das Covid-19-
Virus erlassen. Gemeindeversammlungen sind von der Beschränkung der Personenzahl bei Veranstaltungen ausge-
nommen und können nach wie vor durchgeführt werden (Art. 6c Abs. 1a der Verordnung über Massnahmen in der
besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie). Es sind jedoch entsprechende Schutzvorkehrungen zu
treffen, insbesondere besteht eine generelle Maskenpflicht während der gesamten Versammlungsdauer. Die

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Einwohnergemeinde Flühli

Schutzmasken sind von den Versammlungsteilnehmern selbst mitzubringen. Bei Bedarf stellt die Gemeinde eine
Schutzmaske zur Verfügung. Die Turnhalle Sörenberg ist ferner so bestuhlt, dass zwischen den Versammlungsteil-
nehmern ein Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann. Ferner wird die Gemeinde beim Eingang die Persona-
lien der teilnehmenden Personen erfassen, damit eine Rückverfolgung möglich ist. Der Gemeinderat weist die
Stimmberechtigten darauf hin, dass Personen, die sich krank oder unwohl fühlen, der Versammlung fernblei-
ben sollen.

Vorwort Gemeindepräsidentin
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger

Ich freue mich, dass ich mich mit diesen Zeilen das erste Mal in meiner neuen Funktion als Gemeindepräsidentin an
Sie wenden darf. Ein erstes Mal von vielen, die ich seit meinem Amtsantritt am 1. September 2020 erleben durfte und
sicherlich in der kommenden Zeit noch erleben werde, denn alles ist neu und es gibt viele erste Male, sowie viele Her-
ausforderungen. Genau das macht meine Arbeit aber sehr spannend und interessant.
Sicherlich werden viele Herausforderungen auch in der kommenden Zeit auf uns alle zukommen. Herausforderungen,
die in dieser ausserordentlichen Situation, in der wir uns alle im Moment befinden, viele Einschnitte, Zäsuren und Ver-
zicht bedeuten und noch bedeuten werden. Ich bin aber überzeugt und zuversichtlich, dass wir gemeinsam und mit
der Rücksicht auf andere diese Herausforderungen meistern.
Wie Sie in der vorliegenden Botschaft lesen können, stehen auch der Gemeinde einige Herausforderungen bevor. So
stehen diverse grössere Investitionen an und der Aufwandüberschuss im Budget 2021 beträgt seit längerem wieder
über Fr. 900`000.00. Dazu kommt die unsichere Entwicklung in den verschiedensten Bereichen, die mit der Corona-
Pandemie einhergeht. Auch zeigt sich ab dem Jahr 2022 wieder eine Nettoschuld pro Einwohner statt eines Pro-Kopf-
Vermögens. Trotzdem können wir mit einer fundierten und vorrausschauenden Planung die beabsichtigten Investitio-
nen tätigen. Eine davon ist die Evaluierung und Planung eines Mehrzweckraumes im Ortsteil Flühli, mit welcher der
Gemeinderat an der Gemeindeversammlung im Dezember 2019 beauftragt worden ist. In den bisher durchlaufenen
Phasen des Auftrages hat sich gezeigt, wie komplex dieser ist und das verschiedenste Umstände und Voraussetzun-
gen mitberücksichtigt werden müssen, um zu einem zufriedenstellenden Projekt zu gelangen. Im Moment befinden wir
uns in der Zusammenführung von Bedarfsanalyse und den gegebenen Rahmenbedingungen. Der Gemeinderat wird
anlässlich der Gemeindeversammlung auf dieses Thema eingehen. Ich lade Sie alle herzlich zur Gemeindeversamm-
lung am 14. Dezember 2020 in die Turnhalle Sörenberg ein und freue mich, Sie dort begrüssen zu können.

                                                                                      Hella Schnider-Kretzmähr

Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser

Das Budget 2021 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 917‘794.10 vor. Gegenüber dem Vorjahr nimmt der Auf-
wandüberschuss um Fr. 178'712.80 zu. Das Budget 2021 basiert auf einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten. Im Jahr
2020 lag der Steuerfuss bei 2.10 Einheiten. Dies aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Aufgaben- und
Finanzreform AFR18. Die Investitionsrechnung beinhaltet Bruttoausgaben in der Höhe von Fr. 1'591'000.00.

In den Planjahren 2022 bis 2024 im Aufgaben- und Finanzplan weist die Erfolgsrechnung ebenfalls jährliche Aufwand-
überschüsse von Fr. 600‘000.00 bis Fr. 800‘000.00 aus. Aufgrund des vorhandenen Eigenkapitals per 1. Januar 2020
von rund 7.5 Millionen Franken sind die Defizite einigermassen verkraftbar. Die Nettoinvestitionen belaufen sich im

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Einwohnergemeinde Flühli

Jahr 2021 auf Fr. 1‘481‘000.00. Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Ge-
meindeinfrastrukturen wie Gemeindehaus, Gemeindesaal und/oder Mehrzweckraum mit Turnhalle und Schulraumer-
weiterungen im Ortsteil Flühli sowie ein Darlehen an die Hallenbad AG, Sörenberg, werden sehr viele flüssige Mittel
abfliessen und die Aufnahme von Fremdkapital erfordern. Allerdings ist festzuhalten, dass der Zeitpunkt für eine
Fremdkapitalaufnahme günstig ist. Dennoch wird sich die Gemeinde verschulden. In der Folge wird sich das Pro-Kopf-
Vermögen in eine Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohnerin und Einwohner ändern.

Der Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 stellt alle Stufen unseres Staatssystems vor sehr grosse Herausfor-
derungen. Allgemein wird für die Jahre 2021 bis 2024 ein Rückgang der Steuererträge prognostiziert. Zudem werden
coronabedingte Mehrkosten befürchtet. Ferien in den Bergen sind die Alternativen zu den Badedestinationen im Mittel-
meerraum. In diesem Kontext gesehen, dürfte Sörenberg Flühli mit den vielen Zweitwohnungen und dem Reka-Feri-
endorf profitieren. Der Gemeinderat hofft, dass die lokalen Dienstleistungsbetriebe wie bspw. die Bergbahnen von die-
sem Verhalten profitieren können und der viel befürchtete zweite Lockdown nicht Tatsache wird.

Der Steuerfuss wurde für das Jahr 2021 und 2022 mit 2.20 Einheiten und für die Finanzplanjahre 2023 und 2024 mit
2.40 Einheiten eingesetzt. Die Finanzkennzahlen können dank der momentanen guten oder sehr guten Ausgangslage
mit dem Pro-Kopf-Vermögen von über Fr. 6‘000.00 eingehalten werden. Allerdings sind der Selbstfinanzierungsgrad
und der Selbstfinanzierungsanteil schwach bzw. ungenügend.

Traktandum 1
Budget und Steuerfuss 2021
1.1       Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024
1.1.1      Gemeindestrategie und Legislaturprogramm
Der Gemeinderat wird aufgrund von § 17a des Gemeindegesetzes noch dieses Jahr mit der Erarbeitung der Gemein-
destrategie mit den langfristigen Zielen der Gemeinde beginnen (Gemeindestrategie 2021). Gestützt auf die Gemein-
destrategie erstellt der Gemeinderat gemäss § 17b des Gemeindegesetzes das Legislaturprogramm für die Jahre
2021 bis 2024. Im Legislaturprogramm werden die Legislaturziele sowie die wichtigsten Massnahmen festgehalten.
Die neue Gemeindestrategie sowie das Legislaturprogramm sind den Stimmberechtigten anlässlich der nächsten Ge-
meindeversammlung im Jahr 2021 zur Kenntnisnahme vorzulegen. Bis die überarbeitete Gemeindestrategie vorliegt,
dient dem Gemeinderat weiterhin die Gemeindestrategie vom 19. September 2018. Diese basierend auf dem im Jahr
2016 überprüften Leitbild aus dem Jahr 2001.

1.1.2      Aufgaben- und Finanzplan mit integriertem Budget
Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) hält der Gemeinderat für die nächsten vier Jahre die geplanten Aufgaben und die
benötigten Mittel für die Aufgabenbereiche fest. Der Aufgaben- und Finanzplan ist gemäss Gesetz über den Finanz-
haushalt der Gemeinden (FHGG) jährlich zu erstellen. Der Aufgaben- und Finanzplan ist eine rollende Planung. Die
Angaben zum ersten Jahr entsprechen dem Budget 2021 und die drei weiteren Jahre den Planjahren 2022 bis 2024.
Er ist den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

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1.1.3       Auswirkungen Aufgaben- und Finanzreform AFR18
Im Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024 sind die negativen Auswirkungen der Aufgaben- und Finanzreform
AFR18 auf die Gemeinde Flühli deutlich sichtbar. Die höheren Beiträge des Kantons an die Kosten der Volksschulbil-
dung (neuer hälftiger Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinde) vermögen die Kürzung der Finanzausgleichszah-
lungen, die Einzahlung in den Härteausgleich, der Wegfall der Entschädigung aus der leistungsabhängigen Schwer-
verkehrsabgabe (LSVA), die Neuaufteilung der Sondersteuern (70% Kanton, 30% Gemeinde) sowie die Übernahme
von Soziallasten durch die Gemeinde nicht zu kompensieren. Besonders ins Gewicht fällt dabei die theoretische finan-
zielle Entlastung beim Wasserbau. Der Aufgaben- und Finanzplan weist für die Planjahre 2022 bis 2024 sehr grosse
Aufwandüberschüsse aus. Aufgrund des vorhandenen Eigenkapitals per 1. Januar 2020 von rund 7.5 Millionen Fran-
ken können die prognostizierten Verluste vorerst diesem belastet werden.

1.1.4      Finanzausgleich
Mit der Annahme der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 am 19. Mai 2019 ging auch eine Änderung des Finanzaus-
gleichsgesetzes einher. Mit der Kürzung im topografischen Lastenausgleich verliert die Gemeinde jährlich wiederkeh-
rend Fr. 440'600.00. Diese flüssigen Mittel bleiben inskünftig aus. Im Gegenteil, die Gemeinde wurde verpflichtet, wäh-
rend sechs Jahren Fr. 52'800.00 (insgesamt Fr. 316'800.00) in den Härtefonds einzuzahlen. Der Finanzausgleich im
Jahr 2021 beträgt Fr. 3'221'016.00. Insgesamt steigt der Ausgleich um Fr. 181'416.00 gegenüber dem Budget 2020
an. Insbesondere ist der Ressourcenausgleich um rund 7 % angestiegen, weil sich die eigenen Ressourcen der Ge-
meinde weniger stark erhöht haben, als das kantonale Mittel.

                                          «In den nächsten Jahren stehen grössere Investitionen
                                          in die Gemeindeinfrastrukturen an. Die Aufnahme von
                                          Fremdkapital wird nötig werden. Die Gemeinde wird
                                          sich daher verschulden müssen.     »
   Hans Lipp, Gemeindeammann

1.1.5      Steuerfuss
Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wurde mit 2.20 Einheiten festgelegt. Dies wohlwissend, dass das Budget einen Auf-
wandüberschuss von mehr als Fr. 900‘000.00 aufweist. Aufgrund des vorhandenen Eigenkapitals ist dies verantwort-
bar. Im Jahr 2020 betrug der Steuerfuss 2.10 Einheiten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Aufga-
ben- und Finanzreform AFR18 (Steuerfussabtausch um 0.10 Einheiten mit dem Kanton). In den Finanzplanjahren ab
2023 ist eine Erhöhung des Steuerfusses auf 2.40 Einheiten vorgesehen.

1.1.6      Kreditübertragungen
Die Budgetkredite werden für das Budgetjahr festgelegt und verfallen grundsätzlich, wenn sie nicht beansprucht wer-
den. Im Finanzhaushaltsgesetz (§ 16) ist die Möglichkeit der Kreditübertragung vorgesehen. Die übertragenen Kredite
dürfen nur für das ursprünglich vorgesehene Vorhaben verwendet werden. Wird dieses mit anderen Mitteln finanziert
oder nicht weiterverfolgt, verfallen sie. Kreditübertragungen können mit dem definitiven Rechnungsabschluss vorge-
nommen werden. Bei den Massnahmen und Projekten sind einzelne Vorhaben ohne Finanzangaben aufgeführt. Bei
diesen Investitionen werden die noch nicht beanspruchten Kredite aus dem Vorjahr allenfalls übertragen, sofern dies
erforderlich ist. Der Stimmbürger wird mit dem Rechnungsabschluss darüber orientiert.

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Einwohnergemeinde Flühli

1.1.7     Erläuterungen
1.1.7.1 Beschlussgegenstände
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Gemeindeversammlung das Budget mit dem Steuerfuss. Beschlussge-
genstände je Aufgabenbereich sind:
− der politische Leistungsauftrag,
− das Globalbudget, d.h. der Saldo aus Aufwand und Ertrag bei der Erfolgsrechnung,
− das Total der Investitionsausgaben bei der Investitionsrechnung.
Der Steuerfuss wird zusammen mit dem Budget beschlossen. Die Planjahre (ohne das Budgetjahr) des Aufgaben-
und Finanzplans (AFP) werden nicht beschlossen, sondern zur Kenntnis genommen. Mit dem in der Gemeindeord-
nung festgelegten Instrument der "Kenntnisnahme" wird zum Ausdruck gebracht, dass über die Planjahre des Aufga-
ben- und Finanzplanes, im Gegensatz zum Budget, kein rechtlich verbindlicher Beschluss gefasst wird. Die Stimmbe-
rechtigten können den Aufgaben- und Finanzplan gemäss Gemeindeordnung Art. 13 zustimmend, ablehnend oder nur
zur Kenntnis nehmen. Sie können auch Bemerkungen anbringen. Solche Bemerkungen gelten als überwiesen, wenn
eine Mehrheit anlässlich der Gemeindeversammlung zustimmt. Sie stellen einen Prüfungsauftrag dar, über welchen
der Gemeinderat Rechenschaft abzulegen hat. Rechtlich sind sie gegenüber dem Gemeinderat nicht verbindlich.

1.1.7.2 Politischer Leistungsauftrag
Das Budget enthält für jeden Aufgabenbereich einen politischen Leistungsauftrag. Jedem Globalbudget ist eine ver-
bindliche Leistungsumschreibung gegenüberzustellen. Mit dem Leistungsauftrag beschliesst die Gemeindeversamm-
lung, welche Leistungen im Budgetjahr vom Gemeinderat zu erbringen sind. Die finanziellen Mittel werden nicht mehr
auf Kontostufe beschlossen. Beim Führen mittels Leistungsaufträgen und Globalbudgets erhält der Gemeinderat in-
nerhalb des Globalbudgets mehr Freiheiten. Gleichzeitig hat der Gemeinderat auch die Verpflichtung, innerhalb des
Globalbudgets zu kompensieren, damit der Leistungsauftrag mit dem bewilligten Budgetkredit erfüllt werden kann.

1.1.7.3 Leistungsgruppen, zugehörige Kostenträger, Kostenstellen
Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, welche Kostenträger resp. Kostenstellen mit den entsprechenden Leistungsgruppen
verbunden sind. Die Kosten solcher Leistungsgruppen werden pro Aufgabenbereich separat ausgewiesen (z.B. Kos-
ten der Sekundarstufe, Kosten der Sozialversicherungen, etc.).

1.1.7.4 Bezug zur Gemeindestrategie und zum Legislaturprogramm
Bei diesen Erläuterungen wird zur Gemeindestrategie sowie zum Legislaturprogramm Bezug genommen. Sie werden
jeweils pro Aufgabenbereich erwähnt. Die Gemeindestrategie bleibt bis zur nächsten Überarbeitung unverändert. Die
im Legislaturprogramm festgelegten Massnahmen werden jährlich mit dem Budget und dem Aufgaben- und Finanz-
plan abgeglichen. Bereits umgesetzte Massnahmen aus dem Legislaturprogramm werden nicht mehr aufgeführt. Die
für das Budget und den vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan relevanten Massnahmen, welche der Gemeinderat
beabsichtigt in dieser Planperiode umzusetzen, sind unter der Aufstellung "Massnahmen und Projekte" ersichtlich.

1.1.7.5 Lagebeurteilung
Die Lagebeurteilung soll den Stimmberechtigten das Umfeld aufzeigen, in dem sich die Planung der Finanzen und
Leistungen bewegt. Welche Anpassungen sind seit dem letzten Aufgaben- und Finanzplan notwendig? Welche Verän-
derungen haben sich im Umfeld ergeben oder werden sich in Zukunft ergeben (Entwicklungstendenzen)? Die Lagebe-
urteilung wird einzeln pro Aufgabenbereich vorgenommen.

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Einwohnergemeinde Flühli

1.1.7.6 Chancen / Risikobetrachtung
Als Ergänzung zur Lagebeurteilung hat der Gemeinderat bei jedem Aufgabenbereich die Chancen und Risiken mit den
möglichen Folgen betrachtet und entsprechende Massnahmen dazu aufgezeigt, um die Chancen zu nutzen und die
Risiken zu minimieren. Die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen sind im Bereich "Massnahmen und Projekte"
mit den entsprechenden Kostenfolgen enthalten.

1.1.7.7 Massnahmen und Projekte
Pro Aufgabenbereich werden die geplanten Massnahmen und Projekte mit ihren finanziellen Konsequenzen aufge-
zeigt. Die Beschreibung der Massnahme wird ergänzt mit den erwarteten Kostenfolgen verbunden mit einem Zeitplan.

1.1.7.8 Messgrössen / Indikatoren
Zur Beurteilung einer Leistung sind bei jedem Aufgabenbereich Messgrössen festgelegt worden. Die Indikatoren zei-
gen an, wie eine Leistung erfüllt wird. Bei der Haushaltführung mit Globalbudgets dient die Festlegung von Indikatoren
dazu, nach Erfüllung einer Leistung eine sinnvolle Aussage zur Zielerreichung machen zu können. Indikatoren dienen
als Orientierung, um Fehlerquellen in der Planung oder Leistungserstellung aufzuspüren. Sie dienen der Verbesse-
rung der Effektivität der einsetzbaren Ressourcen.

1.1.7.9 Statistische Grundlagen
Die statistischen Angaben pro Aufgabenbereich liefern Grundlagendaten, die in die gesamte Beurteilung einfliessen.

1.1.7.10 Information zum Transferaufwand (36) und Transferertrag (46)
Transferleistungen sind Entschädigungen und Beiträge (3 Aufwand / 4 Ertrag) zwischen öffentlichen Sektoren unterei-
nander oder zwischen öffentlichen und privaten Sektoren. Es wird dabei zwischen neun Sektoren unterschieden:
Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche Sozialversicherungen, öffentliche Unternehmungen, private Unternehmungen,
private Organisationen ohne Erwerbszweck, private Haushalte und Ausland.

1.1.7.11 Erläuterungen zu den Finanzen
In diesem Abschnitt werden die geplanten Ausgaben in Textform umschrieben und weiter konkretisiert.

1.1.8      Planungsannahmen
Der Finanzhaushalt der Gemeinde ist massgeblich von den Entscheiden des Kantons- und Regierungsrates beein-
flusst. Grundsätzlich geht der Gemeinderat von den Planungswerten aus, welche der Kanton den Gemeinden im Rah-
men der Budgetinformationen mitteilt. Einzelne Parameter werden gezielt angepasst. Die Erstellung des Aufgaben-
und Finanzplans verlangt vom Gemeinderat Einschätzungen und Annahmen, welche die ausgewiesene Finanz- und
Ertragslage während der Planperioden beeinflussen. Der Gemeinderat geht von nachfolgenden Parametern aus:

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Einwohnergemeinde Flühli

Einflussfaktoren / Plangrössen                         Einheit               B 2021          P 2022           P 2023          P 2024
Einwohner                                              EINW                    1'990           2'000             2'010          2'020
Veränderung Entgelte (42)                              PROZENT                  1.00            1.00              1.00           1.00
Veränderung Personalaufwand (30)                       PROZENT                  1.00            1.00              1.00           1.00
Veränderung Personalaufwand Bildung (30)               PROZENT                  1.00            1.00              1.00           1.00
Steuerfuss                                             EINH                     2.20            2.20              2.40           2.40
Steuerkraft juristische Personen                       PROZENT                  1.00            1.00              1.00           1.00
Steuerkraft natürliche Personen                        PROZENT                  1.00            1.00              1.00           1.00
Veränderung Teuerung (31)                              PROZENT                  0.10            0.10              0.10           0.20
Veränderung Transferleistungen (36/46)                 PROZENT                  0.10            0.10              0.10           0.20
Veränderung Übriger Aufwand/Ertrag                     PROZENT                  0.10            0.10              0.10           0.20

1.1.9       Kennzahlen
Die für die Gemeinden massgeblichen Finanzkennzahlen legt der Regierungsrat nach § 7 des Gesetzes über den Fi-
nanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden fest. Innerhalb der festgelegten Band-
breiten ist eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushalts sicherzustellen. Die zu erfüllenden Kennzahlen ergeben
sich aus den §§ 2 bis 4 der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV). Für die Beur-
teilung der Finanzlage, den Zeitreihenvergleich und den Vergleich mit anderen Gemeinden sind im Aufgaben- und Fi-
nanzplan sowie im Jahresbericht insbesondere die nachfolgenden Kennzahlen auszuweisen. Im Aufgaben- und Fi-
nanzplan hat der Gemeinderat die gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes, insbesondere mit den Finanzkennzah-
len nachzuweisen. Wenn die Bandbreiten der Finanzkennzahlen nicht eingehalten werden, hat der Gemeinderat die
Abweichungen zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen umzusetzen beziehungsweise aufzuzeigen.

Die Kennzahlen sind geprägt von den neusten finanziellen Entwicklungen aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform
AFR18 und den anstehenden Investitionen (Mehrzweckgebäude und Turnhalle Flühli, Gemeindehaus, Abwasserlei-
tung Sörenberg-Flühli-Schüpfheim). Mehrheitlich können diese eingehalten werden, solange die Nettoschuld pro Ein-
wohner unter dem kantonalen Mittel liegt. Das kantonale Mittel der Nettoschuld pro Einwohner liegt bei 533 Franken
(Referenzwert 2019). Der Selbstfinanzierungsgrad ist unverändert tief. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde
jeweils ein Pro-Kopf-Vermögen ausweisen. Ab dem Planjahr 2023 zeigt sich wiederum eine Nettoschuld pro Einwoh-
ner. Wird die Nettoschuld ohne Vermögen der Spezialfinanzierungen berechnet, so resultiert im Budgetjahr 2021 le-
diglich noch ein kleines Pro-Kopf-Vermögen von rund Fr. 40.00.

grün = Kennzahl eingehalten, rot = Kennzahl nicht eingehalten
Nettoverschuldungsquotient                                                    R 2019       B 2021       P 2022       P 2023       P 2024
              Nettoschuld x 100
Berechnung    Fiskalertrag (40) + Ressourcenausgleich (4621) - Finanzaus- -193.24 % -148.35 %          -22.96 %     23.24 %      30.06 %
              gleich (3621)

Einheiten     Prozent
Bandbreite    sollte 150 % nicht übersteigen
              Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge inkl. Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld
Aussage
              abzutragen.

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                                                                          Seite 11
Einwohnergemeinde Flühli

Selbstfinanzierungsgrad                                                        R 2019       B 2021       P 2022        P 2023       P 2024
              Selbstfinanzierung x 100
Berechnung                                                                    103.13 %      -1.46 %       1.33 %      13.83 %      50.30 %
              Nettoinvestitionen
Einheiten     Prozent
              Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 % erreichen, wenn die Nettoschuld pro Ein-
Bandbreite    wohner und Einwohnerin mehr als das kantonale Mittel beträgt. In den Jahren 2019 bis 2022 können die Selbstfinanzierung
              und die Nettoinvestitionen gemäss HRM1 zur Berechnung des 5-Jahresdurchschnittes herangezogen werden.
              Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine öffentliche Körperschaft aus eigenen Mitteln finanzieren
Aussage
              kann.

Zinsbelastungsanteil                                                           R 2019       B 2021       P 2022        P 2023       P 2024
              Nettozinsaufwand x 100
Berechnung                                                                     -0.13 %      -0.08 %       0.11 %       0.41 %       0.52 %
              Laufender Ertrag
Einheiten     Prozent
Bandbreite    sollte 4 % nicht übersteigen
              Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des „verfügbaren Einkommens“ durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der
Aussage
              Wert, desto grösser der Handlungsspielraum.

Nettoschuld je Einwohner und Einwohnerin                                       R 2019       B 2021       P 2022        P 2023       P 2024
              Nettoschuld
Berechnung                                                                     -6'197.-     -4'404.-      -685.-        739.-        960.-
              Ständige Wohnbevölkerung
Einheiten     Franken pro Einwohner und Einwohnerin
Bandbreite    Die Nettoschuld sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen (kantonale Mittel per Ende 2019 = Fr. 533.-)
Aussage       Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens.

Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in                         R 2019       B 2021       P 2022        P 2023       P 2024
               Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen
Berechnung                                                                     -1'665.-       -40.-       3'658.-      3'767.-      3'990.-
               Ständige Wohnbevölkerung
Einheiten      Franken pro Einwohner und Einwohnerin
Bandbreite     Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.
               Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes, also ohne Spezialfinanzierungen
Aussage
               und nach Abzug des Finanzvermögens.

Selbstfinanzierungsanteil                                                      R 2019       B 2021       P 2022        P 2023       P 2024
               Selbstfinanzierung x 100
Berechnung                                                                     13.64 %      -0.18 %       0.82 %       3.62 %       3.61 %
               Laufender Ertrag
Einheiten      Prozent
               Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 % belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner und Einwohner
Bandbreite
               mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Aussage        Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil des Ertrages die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann.

Kapitaldienstanteil                                                            R 2019       B 2021       P 2022        P 2023       P 2024
               Kapitaldienst x 100
Berechnung                                                                     6.99 %       8.56 %        9.03 %      10.55 %      10.39 %
               Laufender Ertrag
Einheiten      Prozent
Bandbreite     sollte 15 % nicht übersteigen
               Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapi-
Aussage
               taldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin.

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                                                                            Seite 12
Einwohnergemeinde Flühli

Bruttoverschuldungsanteil                                                        R 2019     B 2021        P 2022      P 2023       P 2024
                  Bruttoschulden x 100
Berechnung                                                                      31.40 %     69.77 %       132.92 %   150.79 %     153.51 %
                  Laufender Ertrag
Einheiten         Prozent
Bandbreite        sollte 200 % nicht übersteigen
                  Grösse zur Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis
Aussage
                  zu den erwirtschafteten Erträgen steht.

1.1.10      Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung dient als Basis für die finanzpolitische Steuerung. Mit ihr soll der Stimmbürger transparent über
die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel informiert werden (§ 52 FHGG). Dazu soll der Geldfluss aus der
betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt werden. Mit dem Geldfluss der Investitionstätigkeit wer-
den die Investitionsausgaben und -einnahmen des Finanz- und Verwaltungsvermögens einander gegenübergestellt.
Die Aufnahme und Rückzahlung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ohne die passivierten Investitions-
beiträge werden mit dem Geldfluss der Finanzierungstätigkeit aufgezeigt. Aus den einzelnen Totalen dieser Geldflüsse
resultiert die jährliche Veränderung der liquiden Mittel. Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit zeigt auf, inwiefern
diese Tätigkeit dem Gemeinwesen erlaubt, einen Überschuss an Liquidität zu generieren. Der Geldfluss aus Investiti-
onstätigkeit ist in der Regel bei den Gemeinwesen negativ.
Geldflussrechnung - indirekte Methode                                                  Rechnung 2019        Budget 2020         Budget 2021

      Betriebliche Tätigkeit (operative Tätigkeit)
+/-   Jahresergebnis Erfolgsrechnung: Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-)          784’589.80         -739'081.30         -917’794.10
+     Abschreibungen Verwaltungsvermögen                                                    860’528.40          970'293.65        1’043’399.65
+/-   Abnahme (+) / Zunahme (-) Forderungen                                                -155’567.08                0.00                0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Aktive Rechnungsabgrenzungen                                         -2’432.00                0.00                0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Vorräte und angefangene Arbeiten                                        339.26                0.00                0.00
+     Wertberichtigungen VV                                                                       0.00                0.00                0.00
-     Wertberichtigungen, Gewinne VV                                                              0.00                0.00                0.00
+/-   Übriger Finanzaufwand / Finanzertrag (geldunwirksam)                                        0.00                0.00                0.00
+/-   Wertberichtigungen / Marktwertanpassungen auf Finanzanlagen (nicht realisiert)         14’175.00                0.00                0.00
+/-   Verluste / Gewinne auf Finanzanlagen (realisiert)                                           0.00                0.00                0.00
+/-   Wertberichtigungen / Wertaufholungen Sachanlagen FV (nicht realisiert)                      0.00                0.00                0.00
+/-   Verluste / Gewinne auf Sachanlagen FV (realisiert)                                          0.00                0.00                0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Laufende Verbindlichkeiten                                          -26’709.23                0.00                0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Passive Rechnungsabgrenzungen                                       -51’000.00                0.00                0.00
+/-   Bildung / Auflösung Rückstellungen der Erfolgsrechnung                                      0.00                0.00                0.00
+/-   Einlagen / Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen FK und EK                        358’297.34          188'037.65          220’530.25
+/-   Zins und Amortisation Pensionskassenverpflichtungen / Entnahmen Eigenkapital         -367’738.00         -367'700.00         -367’700.00
-     Aktivierung Eigenleistungen, Bestandesveränderungen                                    -7’320.00                0.00                0.00
=     Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (Cashflow)                                    1’407'163.49           51'550.00          -21'564.20

      Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen
-     Investitionsausgaben Verwaltungsvermögen                                            -1’737’479.85       -2'000'000.00      -1’591’000.00
+     Investitionseinnahmen Verwaltungsvermögen                                              137’695.90          310'000.00         110’000.00
=     Saldo der Investitionsrechnung (Nettoinvestitionen)                                 -1’599’783.95       -1'690'000.00      -1’481’000.00
+/-   Abnahme / Zunahme Aktive Rechnungsabgrenzungen IR                                     -243’665.40                0.00               0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Passive Rechnungsabgrenzungen IR                                           0.00                0.00               0.00
+/-   Bildung / Auflösung Rückstellungen der Investitionsrechnung                                  0.00                0.00               0.00
+     Aktivierung Eigenleistungen                                                              7’320.00                0.00               0.00
=     Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen                         -1’836’129.35       -1'690'000.00      -1’481’000.00

      Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen
+/-   Abnahme / Zunahme Finanzanlagen FV                                                    164’175.00                 0.00              0.00
+/-   Marktwertanpassungen / Wertberichtigungen auf Finanzanlagen (nicht realisiert)        -14’175.00                 0.00              0.00
+/-   Gewinne / Verluste auf Finanzanlagen (realisiert)                                           0.00                 0.00              0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Sachanlagen FV                                                      -39’125.40        -1'080'000.00       -400’000.00

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                                                                           Seite 13
Einwohnergemeinde Flühli

+/- Wertaufholungen / Wertberichtigungen Sachanlagen FV (nicht realisiert)                           0.00                0.00             0.00
+/- Gewinne / Verluste auf Sachanlagen FV (realisiert)                                               0.00                0.00             0.00
= Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen                                            110’874.60       -1'080'000.00      -400’000.00

      Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen                         -1’836’129.35         -1'690'000.00    -1’481’000.00
+     Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen                                      110’874.60         -1'080'000.00      -400’000.00
=     Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit                                    -1’725'254.75         -2'770'000.00    -1’881'000.00

      Finanzierungstätigkeit
+/-   Zunahme / Abnahme Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten                                    -29’750.00              0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Langfristige Finanzverbindlichkeiten                                          0.00              0.00              0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Kontokorrente mit Dritten (Kontokorrentguthaben)                              0.00              0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Kontokorrente mit Dritten (Kontokorrentschulden)                         72’713.09              0.00              0.00
=     Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit                                                       42'963.09              0.00              0.00

      Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (Cashflow)                                     1’407’163.49             51'550.00       -21’564.20
+     Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit                                    -1’725’254.75         -2'770'000.00    -1’881’000.00
+     Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit                                                    42’963.09                  0.00             0.00
=     Veränderung Flüssige Mittel (= Fonds Geld)                                            -275'128.17         -2'718'450.00    -1’902'564.20
      Kontrollrechnung
      Stand flüssige Mittel per 31.12.                                                        6’330’903.05       6’606’031.22     6’330’903.05
-     Stand flüssige Mittel per 1.1.                                                          6’606’031.22       6’606’031.22     6’330’903.05
=     Zunahme (+) / Abnahme (-) Flüssige Mittel                                                -275’128.17               0.00             0.00
      Kontrolltotal                                                                                   0.00      -2’718’450.00    -1’902’564.20

1.2          Erfolgsrechnung
1.2.1        Erfolgsrechnung 2021, gestufter Erfolgsausweis nach Kostenarten mit Planjahre 2022 bis 2024.
Gesamtübersicht                                  Rechnung           Budget         Budget          Finanzplan       Finanzplan     Finanzplan
                                                     2019             2020           2021                2022             2023           2024
Personalaufwand                               3’789’494.15     3’991’500.00    4’210’880.00      4’303’040.00     4’349’040.00    4’389’460.00
Sach- und übriger Aufwand                     1’862’521.75     2’332’300.00    2’418’400.00      2’328’200.00     2’312’450.00    2’316’930.00
Abschreibungen                                  646’764.85       731’860.90      787’510.20        822’140.00     1’008’190.00    1’002’950.00
Einlagen                                        364’097.99       218’481.50      260’394.05        260’390.00       260’720.00      268’950.00
Transferaufwand                               4’430’649.55     4’850’095.30    5’021’189.20      5’040’940.00     5’049’020.00    5’036’770.00
Durchlaufende Beiträge                           50’828.45        15’000.00       15’000.00         15’020.00        15’040.00       15’070.00
Interne Verrechnungen und Umlagen             4’423’547.69     5’473’700.02    5’080’557.16      4’969’765.64     5’427’924.71    5’498’990.89
Total Betrieblicher Aufwand                  15’567’904.43    17’612’937.72   17’793’930.61     17’739’495.64    18’422’384.71   18’529’120.89
Fiskalertrag                                  -4’552’530.85 -4’031’300.00 -4’290’700.00 -4’348’770.00 -4’771’660.00 -4’830’550.00
Regalien und Konzessionen                       -202’666.00   -189’500.00    -188’600.00    -188’600.00    -188’600.00    -188’600.00
Entgelte                                      -1’651’853.15 -1’596’250.00 -1’625’000.00 -1’626’350.00 -1’627’700.00 -1’630’440.00
Verschiedene Erträge                              -7’320.00
Entnahmen Fonds                                   -5’800.65     -30’443.85    -39’863.80      -63’640.00    -82’900.00     -82’900.00
Transferertrag                                -4’690’516.43 -4’762’862.55 -4’959’915.55 -4’964’870.00 -4’969’830.00 -4’979’770.00
Durchlaufende Beiträge                           -50’828.45     -15’000.00    -15’000.00      -15’020.00    -15’040.00     -15’070.00
Interne Verrechnungen und Umlagen             -4’423’547.69 -5’473’700.02 -5’080’557.16 -4’969’765.64 -5'426’564.71 -5'496’390.89
Total Betrieblicher Ertrag                  -15’585’063.22 -16’099’056.42 -16'199’636.51 -16'177’015.64 -17'082’294.71 -17'223’720.89
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit             -17’158.79    1’513’881.30    1’594’294.10      1’562’480.00     1’340’090.00    1’305’400.00

Finanzaufwand                                    220’447.35      225’300.00      287’600.00        260’950.00       300’120.00      314’850.00
Finanzertrag                                    -620’140.36     -632’400.00     -596’400.00       -638’400.00      -638’400.00     -638’400.00
Finanzergebnis                                  -399’693.01     -407’100.00     -308’800.00       -377’450.00      -338’280.00     -323’550.00

Operatives Ergebnis                             -416’851.80    1’106’781.30    1’285’494.10      1’185’030.00     1’001’810.00     981’850.00

Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag                       -367’738.00     -367’700.00     -367’700.00       -367’700.00      -367’700.00     -367’700.00
Ausserordentliches Ergebnis                     -367’738.00     -367’700.00     -367’700.00       -367’700.00      -367’700.00     -367’700.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                  -784’589.80     739’081.30      917’794.10         817’330.00       634’110.00     614’150.00

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                                                                            Seite 14
Einwohnergemeinde Flühli

 Ergebnis Spezialfinanzierungen (vor Abschluss)
 Ergebnis SF Wasser                                              6’200.00         5’900.00           -660.00         -580.00      -550.00
 Ergebnis SF Abwasser                      353’061.84          211’481.50       253’994.05        236’900.00      217’640.00   225’620.00
 Ergebnis SF Abfall                         10’658.00          -21’443.85       -32’363.80        -32’490.00      -32’240.00   -32’020.00
 Total Spezialfinanzierungen               363’719.84          196’237.65       227’530.25        203’750.00      184’820.00   193’050.00
Ergebnis: Aufwandüberschuss = + (positive Zahlen) / Ertragsüberschuss = - (negative Zahlen)

Das Ergebnis der Erfolgsrechnung ergibt für das Budgetjahr 2021 einen Aufwandüberschuss von Fr. 917’794.10 auf
der Basis von einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten. Auch die Finanzplanjahre 2022 bis 2024 sehen negative Ab-
schlüsse vor.

1.3         Investitionsrechnung
1.3.1       Investitionsrechnung 2021, Funktionale Gliederung mit Planjahre 2022 bis 2024
 Funktionale Gliederung                               Rechnung           Budget          Budget      Finanzplan     Finanzplan Finanzplan
                                                          2019             2020            2021            2022           2023       2024

 0    ALLGEMEINE VERWALTUNG                               29’327.90                   50’000.00 1’800’000.00
 02   Allgemeine Dienste                                  29’327.90                   50’000.00 1’800’000.00
 50   Sachanlagen                                         29’327.90                   50’000.00 1’800’000.00
 1    ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND                             20’978.60      40’000.00   280’000.00     24’000.00 1’124’000.00    24’000.00
      SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG
 15 Feuerwehr                                             20’978.60      40’000.00   280’000.00     24’000.00 1’124’000.00    24’000.00
 50 Sachanlagen                                           20’978.60      40’000.00   350’000.00     24’000.00 1’124’000.00    24’000.00
 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung                                         -70’000.00
 2 BILDUNG                                               387’244.60     489’000.00   300’000.00 5’000’000.00
 21 Obligatorische Schule                                387’244.60     489’000.00   300’000.00 5’000’000.00
 50 Sachanlagen                                          460’324.60     489’000.00   300’000.00 5’000’000.00
 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung             -73’080.00
 3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE                    318’858.10     294’000.00
 32 Kultur, übriges                                       67’700.00      44’000.00
 56 Eigene Investitionsbeiträge                           67’700.00      44’000.00
 34 Sport und Freizeit                                   251’158.10     250’000.00
 50 Sachanlagen                                          291’158.10
 56 Eigene Investitionsbeiträge                                         250’000.00
 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung             -40’000.00
 6 VERKEHR UND NACHRICHTENÜBER-                          516’316.30     650’000.00   380’000.00    250’000.00    250’000.00 450’000.00
      MITTLUNG
 61 Strassenverkehr                                      516’316.30     650’000.00   380’000.00    250’000.00    250’000.00 450’000.00
 50 Sachanlagen                                          201’400.30     670’000.00    80’000.00                              200’000.00
 56 Eigene Investitionsbeiträge                          314’916.00     250’000.00   300’000.00    250’000.00    250’000.00 250’000.00
 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung                           -270’000.00
 7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG                          327’058.45     217’000.00   471’000.00    420’000.00 1’940’000.00 440’000.00
 71 Wasserversorgung                                                                  86’000.00
 50 Sachanlagen                                                                       86’000.00
 72 Abwasserbeseitigung                                  327’058.45     195’000.00   385’000.00    420’000.00 1’940’000.00 440’000.00
 50 Sachanlagen                                          351’674.35     235’000.00   425’000.00    500’000.00 2’000’000.00 500’000.00
 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung             -24’615.90     -40’000.00   -40’000.00    -80’000.00    -60’000.00 -60’000.00
 73 Abfallwirtschaft                                                     22’000.00
 50 Sachanlagen                                                          22’000.00
 9 FINANZEN UND STEUERN                              -1’599’783.95 -1’690’000.00 -1’481’000.00 -7’494’000.00 -3’314’000.00 -914’000.00
 99 Nicht aufgeteilte Posten                         -1’599’783.95 -1’690’000.00 -1’481’000.00 -7’494’000.00 -3’314’000.00 -914’000.00
 59 Übertrag an Bilanz                                   137’695.90     310’000.00   110’000.00     80’000.00     60’000.00   60’000.00
 69 Übertrag an Bilanz                                -1’737’479.85 -2’000’000.00 -1’591’000.00 -7’574’000.00 -3’374’000.00 -974’000.00
Investitionen: Ausgaben = + (positive Zahlen) / Einnahmen = - (negative Zahlen)

Die Investitionsrechnung beinhaltet für das Jahr 2021 Investitionsausgaben (Brutto) in der Höhe von Fr. 1'591'000.00.

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                                                                        Seite 15
Einwohnergemeinde Flühli

1.3.2       Investitionsrechnung 2021, Artengliederung mit Planjahre 2022 bis 2024
 Artengliederung                                      Rechnung           Budget            Budget   Finanzplan     Finanzplan    Finanzplan
                                                          2019             2020              2021         2022           2023          2024
 5 Investitionsausgaben                             1’737’479.85 2’000’000.00 1’591’000.00 7’574’000.00 3’374’000.00             974’000.00
 50 Sachanlagen                                     1’354’863.85 1’456’000.00 1’291’000.00 7’324’000.00 3’124’000.00             724’000.00
 56 Eigene Investitionsbeiträge                       382’616.00   544’000.00   300’000.00   250’000.00   250’000.00             250’000.00
 6 Investitionseinnahmen                             -137’695.90 -340’000.00 -110’000.00     -80’000.00   -60’000.00             -60’000.00
 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung         -137’695.90 -310’000.00 -110’000.00     -80’000.00   -60’000.00             -60’000.00
 davon Spezialfinanzierungen
     Investitionsausgaben                             372’652.95     297’000.00      861’000.00      524’000.00 3’124’000.00     524’000.00
     Feuerwehr                                         20’978.60      40’000.00      350’000.00       24’000.00 1’124’000.00      24’000.00
     Wasserversorgung                                                                 86’000.00
     Abwasserbeseitigung                              351’674.35      235’000.00     425’000.00      500’000.00   2’000’000.00   500’000.00
     Abfallwirtschaft                                                  22’000.00
      Investitionseinnahmen                            -24’615.90      -40’000.00   -110’000.00      -80’000.00    -60’000.00    -60’000.00
      Feuerwehr                                                                      -70’000.00
      Wasserversorgung
      Abwasserbeseitigung                              -24’615.90      -40’000.00     -40’000.00     -80’000.00     -60’000.00   -60’000.00
      Abfallwirtschaft
Investitionen: Ausgaben = + (positive Zahlen) / Einnahmen = - (negative Zahlen)

1.3.3    Investitionsrechnung 2021, Kontrolle Sonderkredite
Der Sonderkredit «Sanierung Gemeindestrasse Dorf-Heidigbühl-Wald» ist der einzige aktive Sonderkredit.
                                                                   beanspr.          Budget 2021                Kreditkontrolle
                                                    Brutto-                                                                       Bemer-
 Konto          Bezeichnung            Beschluss                   bis                                   beanspr.       verfügbar
                                                    Kredit                                                                        kungen
                                                                   31.12.20  Ausgaben         Einnahmen bis 31.12.20 ab 01.01.21
 Sanierung Gemeindestrasse Dorf-Heidigbühl-Wald                   Annahme                                 Annahme         Annahme
 6150.5010.00 Strassen / Verkehrs- 09.12.2019 670’000.00 50’000.00                     -               -    50’000.00 620’000.00 *
               wege
 * Bemerkungen: An die Gesamtkosten von total Fr. 670'000.00 hat die Gemeinde total 60 % und die Perimeterpflichtigen 40 % (Kto. 6150.6370.00)
 zu übernehmen. Der im Jahr 2020 nicht ausgeschöpfte Budgetkredit wird beim Rechnungsabschluss per 31.12.2020 als Kreditübertragung ins Jahr
 2021 übernommen.

1.4         Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen
Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen              Rechnung           Budget         Budget    Finanzplan    Finanzplan   Finanzplan
 Konto Bezeichnung                                                2019             2020           2021          2022          2023         2024
      10   Finanzvermögen
    108    Sachanlagen FV
   1084    Gebäude FV
 1084.00   Wohnsiedlung Chilemoos
           Anschluss Fernwärme                                 31’248.30
 1084.00 Obersörenberg
         Sanierungen Balkon, Fassade und Treppenhaus.                         800’000.00
         Der für das Jahr 2019 geplante Start der Sanie-
         rungen wurde auf das Jahr 2020 verschoben.
 1084.00 Liegenschaft Sigristenhaus
         Anschluss Fernwärme                                    7’877.10
         Sanierung Wohnungen                                                  280’000.00
 1084.00 Liegenschaft Tapperthaus
         Sanierung Gebäudehülle                                                              400’000.00   400’000.00
         Sanierung in zwei Etappen (Wärmedämmung:
         Dach, Fassade, Fenster) in den Jahren 2021/2022
           Nettoinvestitionen ins Finanzvermögen               39’125.40 1’080’000.00        400’000.00   400’000.00             -               -

Zur Info: Anlage im Finanzvermögen
          (keine Investition ins Finanzvermögen)

Botschaft Gemeindeversammlung 14.12.2020                                                                                         Seite 16
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