Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain - Wildenbörten 11. Ausgabe 6. September 2018 24. Jahrgang Das nächste Amtsblatt erscheint am 04.10.2018. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 24.09.2018.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Informationen Amtlicher Teil VG „Oberes Sprottental“ Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4 www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich. Rufnummern Zentrale/Auskunft.................................................. 034496 230-0 Vorsitzende. ............................................................. 034496 230-26 VG „Oberes Sprottental“ Hauptamt (Personal/Soziales)........................... 034496 230-12 Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)................ 034496 230-27 Bekanntmachung Liegenschaften........................................................ 034496 230-28 In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver- Bauamtsverwaltung.............................................. 034496 230-24 waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 1. Fe- Kämmerei.................................................................. 034496 230-17 bruar 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Steuern/Mieten/Pachten.................................... 034496 230-16 Kasse........................................................................... 034496 230-15 Beschluss Nr. 1/I/2018: Die Haushaltssatzung 2018 Einwohnermeldeamt............................................ 034496 230-14 wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- Ordnungsamt.. ......................................................... 034496 230-13 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ öffentlich bera- KOBB........................................................................... 034496 230-21 ten und hiermit beschlossen. Fax.. . . ............................................................................ 034496 23023 Beschluss Nr. 2/I/2018: Der Finanzplan für die Haus- Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“ haltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegenden In- Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr vestitionsprogramm 2017 – 2021 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür- Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr GemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wird beschlossen. Mittwoch geschlossen Beschluss Nr. 3/I/2018: Der Auftrag zur Prüfung des Jah- Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr resabschlusses 2017 analog § 316 ff HGB und der Ord- Freitag geschlossen nungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) der Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ für das Geschäfts- Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr jahr 2017 nach § 85 Abs. 2 ThürKO wird der Wirtschafts- Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr prüfergesellschaft Ulrich, Horn & Partner mbH, Magde- Mittwoch geschlossen burger Allee 4, 99086 Erfurt, erteilt. Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Beschluss Nr. 4/I/2018: Die Niederschrift der Sitzung Freitag nur nach Vereinbarung vom 14. September 2017 wird hiermit bestätigt. Beschluss Nr. 5/I/2018: Die Niederschrift der Sitzung Impressum vom 16. November 2017 wird hiermit bestätigt. Amts- und Mitteilungsblatt der In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver- Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 15. März Kostenlose Verteilung 2018 wurde folgender Beschluss gefasst: an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden Beschluss Nr. 6/II/2018: Die Vergabe der Baumaßnahme Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“ Abwasserentsorgung Posterstein, 1. Bauabschnitt und Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Schmutzwasser-Überleitung nach Nöbdenitz, 1. Teilab- Auflage: 1.940 Stück schnitt, erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung an die Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis Firma HELI Transport & Service GmbH, Am Lindenhof 17, von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR 04626 Schmölln, mit einer Bruttosumme von 540.665,22 bei Postversand erworben werden. Euro, in Worten: fünfhundertvierzigtausendsechshun- Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an: dertfünfundsechzig 22/100 Euro. Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“ z. H. Frau P. Scholz Bekanntmachung Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am Telefon: 034496 230-13 9. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst: E-Mail: info@vg-sprottental.de Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- Inseratanfragen an: tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 8/III/2018: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506 der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß E-Mail: sprottental@nico-partner.de § 80 Abs. 3 ThürKO:
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Altenburger Land über die örtliche Prüfung der Jahres- rechnungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 vom 10. Juli 2018 wurde bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Jahresrechnung für 2014 wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO mit nachstehendem Abschlussergebnis festgestellt. 1. Feststellung des Ergebnisses Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt insgesamt 1.1 Soll-Einnahmen 658.999,61 €3) 34.660,78 € 693.660,39 € 1.2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.3 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.4 - Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 658.999,61 € 34.660,78 € 693.660,39 € 1.6 Soll-Ausgaben 658.999,61 €1) 34.060,78 €2) 693.060,39 €2) 1.7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 € 600,00 € 600,00 € 1.8 - Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 658.999,61 € 34.660,78 € 693.660,39 € 1.11 Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen ab- 0,00 € 0,00 € 0,00 € zügl. bereinigte Soll-Ausgaben 1) darin enthalten 0,00 € Zuführung zum Vermögenshaushalt 2) darin enthalten 0,00 € Überschuss nach § 79 Abs. 3 ThürGemHV 3) darin enthalten 24.962,16 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 € 2.2 Unerledigte Verwahrgelder 120.304,43 € 3. Stand des Vermögens und der Schulden Stand zu Beginn des HHJ Zugang Abgang Stand am Ende des HHJ 3.1 Rücklagen 130.045,20 € 0,00 € 34.110,78 € 95.934,42 € 3.2 Schulden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 9/III/2018 Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der Jahres- rechnung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO. Für den Jahresabschluss 2014 der Verwaltungsgemein- schaft „Oberes Sprottental“ in der vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Altenburger Land mit Bericht vom 10. Juli 2018 geprüften Form wird der Gemeinschaftsvorsitzenden und dem Stellvertreter die Entlastung erteilt. Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 10/III/2018 Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO: Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Altenburger Land über die örtliche Prüfung der Jahresrech- nungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 vom 10. Juli 2018 wurde bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO mit nachstehenden Abschlussergebnissen festgestellt. 1. Feststellung des Ergebnisses Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt insgesamt 1.1 Soll-Einnahmen 632.698,94 €3) 23.744,12 € 656.443,06 € 1.2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.3 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.4 - Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,60 € 0,00 € 0,60 € 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 632.698,34 € 23.744,12 € 656.442,46 € 1.6 Soll-Ausgaben 632.698,34 €1) 18.744,12 €2) 651.442,46 €2) 1.7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 1.8 - Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 632.698,34 € 23.744,12 € 656.442,46 € 1.11 Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen ab- 0,00 € 0,00 € 0,00 € zügl. bereinigte Soll-Ausgaben ►
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 1) darin enthalten 0,00 € Zuführung zum Vermögenshaushalt 2) darin enthalten 0,00 € Überschuss nach § 79 Abs. 3 ThürGemHV 3) darin enthalten 16.869,67 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 € 2.2 Unerledigte Verwahrgelder 75.306,15 € 3. Stand des Vermögens und der Schulden Stand zu Beginn des HHJ Zugang Abgang Stand am Ende des HHJ 3.1 Rücklagen 95.934,42 € 0,00 € 23.744,12 € 72.190,30 € 3.2 Schulden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 11/III/2018 Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der Jahres- rechnung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO. Für den Jahresabschluss 2015 der Verwaltungsgemein- schaft „Oberes Sprottental“ in der vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Altenburger Land mit Bericht vom 10. Juli 2018 geprüften Form wird der Gemeinschaftsvorsitzenden und dem Stellvertreter die Entlastung erteilt. Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 12/III/2018 Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO: Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Altenburger Land über die örtliche Prüfung der Jahresrech- nungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 vom 10. Juli 2018 wurde bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Jahresrechnung für 2016 wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO mit nachstehenden Abschlussergebnissen festgestellt. 1. Feststellung des Ergebnisses Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt insgesamt 1.1 Soll-Einnahmen 635.157,63 €3) 13.171,38 € 648.329,01 € 1.2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.3 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.4 - Abgang alter Kasseneinnahmereste 38,00 € 0,00 € 38,00 € 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 635.119,63 € 13.171,38 € 648.291,01 € 1.6 Soll-Ausgaben 632.619,63 €1) 18.171,38 €2) 650.791,01 €2) 1.7 + neue Haushaltsausgabereste 2.500,00 € 0,00 € 2.500,00 € 1.8 - Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 635.119,63 € 13.171,38 € 648.291,01 € 1.11 Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen ab- 0,00 € 0,00 € 0,00 € zügl. bereinigte Soll-Ausgaben 1) darin enthalten 0,00 € Zuführung zum Vermögenshaushalt 2) darin enthalten 0,00 € Überschuss nach § 79 Abs. 3 ThürGemHV 3) darin enthalten 6.969,91 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 € 2.2 Unerledigte Verwahrgelder 66.326,00 € 3. Stand des Vermögens und der Schulden Stand zu Beginn des HHJ Zugang Abgang Stand am Ende des HHJ 3.1 Rücklagen 72.190,30 € 0,00 € 13.171,38 € 59.018,92 € 3.2 Schulden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 13/III/2018 Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO. Für die Jahresrechnung 2016 der Ver- waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ in der vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Altenburger Land mit Bericht vom 10. Juli 2018 geprüften Form wird der Gemeinschaftsvorsitzenden und dem Stellvertreter die Entlastung erteilt.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- liegenden und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 14/III/2018 Ulrich Horn & Partner mbB am 22. Dezember 2016 te- Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- stierten Form wird der Werkleitung die Entlastung er- fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung teilt. des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeinde- Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 ausgewie- werke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV. sene Jahresgewinn von 29.762,23 Euro im Geschäftsbe- Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Gemein- reich Wasserversorgung und der Jahresgewinn von dewerke „Oberes Sprottental“ wird in der vorliegenden 312.312,71 Euro im Geschäftsbereich Abwasserentsor- und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg gung wird auf die Rechnung 2016 vorgetragen. & Wissing GmbH am 30. Oktober 2015 testierten Form Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- festgestellt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 2014 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 18/III/2018 ist im Bereich Trinkwasserversorgung ein Jahresgewinn Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- von 25.671,72 Euro und im Bereich Abwasserbeseitigung fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung ein Jahresgewinn von 293.614,10 Euro erwirtschaftet des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeinde- worden. werke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV. Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gemein- tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 15/III/2018 dewerke „Oberes Sprottental“ wird in der vorliegenden Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich Horn fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der & Partner mbB am 21. September 2017 testierten Form Werkleitung für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes festgestellt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 2016 Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ist im Bereich Trinkwasserversorgung ein Jahresgewinn ThürEBV. Für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes von 25.550,40 Euro und im Bereich Abwasserbeseitigung Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ in der vorliegenden ein Jahresgewinn von 310.027,35 Euro erwirtschaftet und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg worden. & Wissing GmbH am 30. Oktober 2015 testierten Form Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- wird der Werkleitung die Entlastung erteilt. tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 19/III/2018 Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 ausgewie- Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- sene Jahresgewinn von 25.671,72 Euro im Geschäftsbe- fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der reich Wasserversorgung und der Jahresgewinn von Werkleitung für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes 293.614,10 Euro im Geschäftsbereich Abwasserentsor- gung wird auf die Rechnung 2015 vorgetragen. Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV. Für den Jahresabschluss 2016 des Eigenbe- Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- triebes Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ in der tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 16/III/2018 vorliegenden und von der Wirtschaftsprüfungsgesell- Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- schaft Ulrich Horn & Partner mbB am 21. September fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung 2017 testierten Form, wird der Werkleitung die Entla- des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeinde- stung erteilt. werke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 ausge- Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Gemein- wiesene Jahresgewinn von 25.550,40 Euro im Geschäfts- dewerke „Oberes Sprottental“ wird in der vorliegenden bereich Wasserversorgung und der Jahresgewinn von und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich Horn 310.027,35 Euro im Geschäftsbereich Abwasserentsor- & Partner mbB am 22. Dezember 2016 testierten Form gung wird auf die Rechnung 2017 vorgetragen. festgestellt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 2015 Nöbdenitz, 9. August 2018 ist im Bereich Trinkwasserversorgung ein Jahresgewinn von 29.762,23 Euro und im Bereich Abwasserbeseitigung ein Jahresgewinn von 312.312,71 Euro erwirtschaftet Junghanns, stellv. Vorsitzender worden. Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal- Auslegungshinweis zu den Jahresrechnungen tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 17/III/2018 2014 – 2016: Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf- Die Auslegung der Jahresrechnungen erfolgt auf Grund- fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der lage des § 80 Abs. 4 ThürKO und nach § 25 Abs. 4 ThürEBV. Werkleitung für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Gemeinde- Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 werke „Oberes Sprottental“ wurde am 30. Oktober 2015 ThürEBV. Für den Jahresabschluss 2015 des Eigenbe- durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & triebes Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ in der vor- Wissing GmbH bestätigt.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Gemein- Durchführungsvertrag, unterzeichnet am 14. Mai 2005 / dewerke „Oberes Sprottental“ wurde am 22. Dezember 9. Juni 2005. Der Geltungsbereich der aufzuhebenden 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich Satzung umfasst die Flurstücke 53/13 und 56/13 der Horn & Partner mbB bestätigt. Flur 1, Gemarkung Beerwalde, und ist in nebenstehen- Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gemein- dem Übersichtsplan gekennzeichnet. dewerke „Oberes Sprottental“ wurde am 21. September Das Aufhebungsverfahren erfolgt auf der Grundlage des 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich § 12 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Horn & Partner mbB bestätigt. BauGB. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB wird im Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen vereinfachten Verfahren: liegen am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes - von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in - von der Umweltprüfung der Zeit vom 10. bis 21. September 2018 während der - vom Umweltbericht üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme in der Käm- merei aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über - von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infor- die Jahresrechnung 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO mationen verfügbar sind sowie steht die Jahresrechnung 2016 zur Einsichtnahme zu den - von der zusammenfassenden Erklärung Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes abgesehen. Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist der Kämmerei zur Verfügung. ebenfalls nicht anzuwenden. Nöbdenitz, 20. August 2018 In der gleichen Sitzung billigte der Gemeinderat die Be- gründung für die Aufhebung einschließlich Planzeich- nung in der Fassung vom 3. August 2018 und beschloss Barth, Vorsitzende deren öffentliche Auslegung. - Die Begründung zur Aufhebung und die Planzeichnung in der Fassung vom 3. August 2018, Gemeinde Löbichau - der (Ursprungs-)Bebauungsplan für das Gewerbege- biet „An der Alten Straße“ einschließlich Begründung, Bekanntmachung rechtskräftig seit 6. Dezember 1994, der Öffentlichen Auslegung nach sowie § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB - der aufzuhebende, vorhabenbezogene Bebauungsplan Gemeinde Löbichau – Ortsteil Beerwalde – Gewerbe- für die Nachnutzung des Möbelhauses im Sonderge- gebiet „An der Alten Straße“ biet „Handel“ einschließlich Begründung, rechtskräftig Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes seit 3. November 2005, für die Nachnutzung des Möbelhauses im Sondergebiet liegen nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB in Verbindung mit „Handel“ (östlich der Alten Straße / nördlich der B7) § 3 Abs. 2 BauGB vom 17. September bis einschließ- Beschluss-Nr. 21/V/2018 (Einleitungs-, Billigungs- und lich 16. Oktober 2018 in der Verwaltungsgemeinschaft Auslegungsbeschluss): „Oberes Sprottental“ Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4, während der Öffnungszeiten Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:30 Uhr Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr Freitag geschlossen sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Verein- barung zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. August mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. 2018 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens beschlos- Zusätzlich wird der Entwurf der Aufhebung (Planzeich- sen. Rechtsgrundlage für die Aufhebung ist das Bauge- nung und Begründung in der Fassung vom 3. August setzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung vom 2018) während der Zeitdauer der öffentlichen Ausle- 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der zwischen gung im Internet unter www.gemeinde-loebichau.de der Gemeinde und dem Vorhabenträger geschlossene und www.vg-sprottental.de veröffentlicht.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Anregungen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten der Beschlussfassung über die Aufhebung dieser Satzung Verfahren: unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren In- - von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und - von der Umweltprüfung deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die - vom Umweltbericht Anregungen und teilt nach Beschlussfassung im Gemein- - von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infor- derat das Ergebnis mit. mationen verfügbar sind sowie Löbichau, den 16. August 2018 - von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist Hermann, Bürgermeister ebenfalls nicht anzuwenden. In der gleichen Sitzung billigte der Gemeinderat den Ent- Bekanntmachung wurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Plan- zeichnung mit textlichen Festsetzungen einschließlich der Öffentlichen Auslegung nach Begründung) in der Fassung vom 6. August 2018 und § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschloss dessen öffentliche Auslegung. Gemeinde Löbichau – Ortsteil Beerwalde - Die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen ein- Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umnut- schließlich Begründung in der Fassung vom 6. August zung der Thüringer Stuben im Industrie-/Gewerbege- 2018 sowie biet „Die Leeden“ (westlich der Alten Straße / nördlich - der (Ursprungs-)Bebauungsplan für das Industrie-/Ge- der B7) werbegebiet „Die Leeden“ einschließlich Begründung, Beschluss-Nr.: 22/V/2018 (Aufstellungs-, Billigungs- und rechtskräftig seit 17. Mai 1991, Auslegungsbeschluss): liegen nach § 13a Abs. 3 Nr.2 BauGB in Verbindung mit Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. August § 3 Abs. 2 BauGB vom 17. September bis einschließ- 2018 auf der Grundlage des vom Vorhabenträger im Juni lich 16. Oktober 2018 in der Verwaltungsgemeinschaft 2018 bei der Gemeinde eingereichten Nutzungskonzeptes „Oberes Sprottental“ Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4, für die Thüringer Stuben den Aufstellungsbeschluss für während der Öffnungszeiten oben genannte Satzung beschlossen. Rechtsgrundlage Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr für die Aufstellung und das gewählte Verfahren ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:30 Uhr vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebau- Freitag geschlossen ungsplanes umfasst das Flurstück 199/74 der Flur 2, Ge- markung Beerwalde, und ist in folgendem Übersichts- sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Verein- plan gekennzeichnet. barung zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Zusätzlich wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 6. August 2018 während der Zeitdauer der öffentlichen Auslegung im Internet unter www.gemeinde-loebichau.de und www. vg-sprottental.de veröffentlicht. Anregungen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Ziel der Satzung ist die planungsrechtliche Sicherung der der Satzung nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte (mit 12 Geldspielge- anschließend die Anregungen und teilt nach Beschluss- räten) im Objekt „Thüringer Stuben“. Der Vorhabenbezo- fassung im Gemeinderat das Ergebnis mit. gene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren Löbichau, den 16. August 2018 nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwick- lung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hermann, Bürgermeister
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Bekanntmachung von 10.669,55 Euro, in Worten: zehntausendsechshun- In der III. öffentlichen Sitzung am 27. Juni 2018 des Ge- dertsneunundsechzig 55/100 Euro. meinderates der Gemeinde Löbichau wurden folgende Beschluss Nr. 16a/2018: Der Beschluss Nr. 37/2017 aus Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer- der Sitzung vom 24. Oktober 2017 wird hiermit aufge- den: hoben. Beschluss Nr. 14/IV/2018: Der Satzung zur zweiten Än- Beschluss Nr. 17/2018: Die Vergabe zur Reparatur des derung der Satzung über die Benutzung der Kindertage- Daches am Feuerwehrgebäude in Lohma erfolgt nach seinrichtung der Gemeinde Löbichau wird in der vorlie- freihändiger Vergabe an die Firma Dachdeckerfachbe- genden Form zugestimmt. trieb Danny Junghanns GmbH, Dorfstraße 36 a, 04626 Beschluss Nr. 15/IV/2018: Der Satzung zur zweiten Än- Heyersdorf, mit einer Bruttosumme von 20.488,60 Euro, derung der Gebührensatzung über die Benutzung der in Worten: zwanzigtausendvierhundertachtundachtzig 60/100 Euro. Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Löbichau wird in der vorliegenden Form zu- Beschluss Nr. 18/2018: Der Beschluss Nr. 9/2018 aus der gestimmt. Sitzung vom 24. April 2018 wird hiermit aufgehoben. Beschluss Nr. 16/IV/2018: Bestätigung der Niederschrift Beschluss Nr. 19/2018: Der Gemeinderat bestätigt die der Sitzung vom 16. Mai 2018 Niederschrift vom 24. April 2018. Beschluss Nr. 17/IV/2018: Zustimmung zum Kaufver- Beschluss Nr. 20/2018: Nicht öffentlicher Teil tragsentwurf zum Ankauf einer Gebäude- und Freifläche, Beschluss Nr. 21/2018: Nicht öffentlicher Teil sowie einer Verkehrsfläche Beschluss Nr. 18/IV/2018: Zustimmung zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin Beschluss Nr. 19/IV/2018: Zustimmung zu einer Beteili- verkauft in Nöbdenitz … gungsvereinbarung … folgendes bebautes Grundstück: Flurstück 73, Flur 1, Gemarkung Lohma, Selkaer Str. 4, Größe 1.676 m² – bebaut mit einem Wohnhaus in Teilei- Grundstücksangebot Gemeinde Löbichau gentum mit zwei vermieteten Wohnungen sowie im EG Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grund- eine ehemalige Seniorentagesstätte und verschiedenen stück im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beer- Nebengebäuden walde zum Verkauf an: … folgendes Grundstück: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde Gemarkung: Nöbdenitz, Lage Am Sportplatz (Turnplatz), Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 56/24 Teilfläche ca. 500 m² aus dem Flurstück 100/17, Flur 3 Größe: 7.780 m² (ca. 5.952 m² im B-Planbereich gelegen) – für das Grundstücke liegt eine positive Bauvoranfra- Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ gen zur Bebaubarkeit vor – Neue Straße; unmittelbar an der Autobahnauf- Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister der Ge- fahrt Ronneburg gelegen meinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr) unter Tel. 034496 22564 oder bei der VG „Oberes Sprottental“, Tel. 034496 Preis: nach Vereinbarung 23028, sowie schriftlich an die Gemeinde Nöbdenitz über Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau über die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626 die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626 Nöbdenitz. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen be- Nöbdenitz. Weitere Informationen erhalten Sie direkt über stimmten Bieter zu veräußern. die Gemeinde Löbichau unter Tel 034496 22230 oder über die VG „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028. Gemeinde Thonhausen Gemeinde Nöbdenitz Sie können sich vorstellen ... ... Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Bekanntmachung Thonhausen zu werden? Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am 5. Dann melden Sie sich bei Interesse bitte bis 5. Oktober Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit be- 2018 bei kannt gemacht werden: • Gemeindeverwaltung, Herrn Hupfer Beschluss Nr. 16/2018: Die Vergabe zur Erneuerung der • Freiwilligen Feuerwehr Thonhausen, Herrn Franke Straßenbeleuchtung Raudenitzer Berg in Nöbdenitz er- • Sportverein Thonhausen, Herrn Schidzig folgt nach beschränkter Ausschreibung an die Firma Mit- teldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, Friedrich-Ebert- Ich freue mich auf Ihre Bewerbung. Straße 26, 04416 Markkleeberg, mit einer Bruttosumme André Hupfer, Bürgermeister
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite Gemeinde Vollmershain Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain Bekanntmachung vom 4. November 2010 beschlossen: § 1 Änderung Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat in der Sitzung am 27. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst: Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kinder- tageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Ge- Beschluss Nr. IV/1/2018: Der Satzung zur dritten Än- meinde Vollmershain vom 4. November 2010 wird wie derung der Gebührensatzung über die Benutzung der folgt geändert: Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain wird in der vorliegenden Form § 7 Abs. 2 und 4 Höhe der Benutzungsgebühren zugestimmt. Vollendetes 1. Lebensjahr bis vollendetes 2. Lebensjahr Beschluss Nr. IV/1a/2018: Die Jugendfeuerwehr der Gebühr für das > 5 h (100 %) < 5 h (75 %) Gemeinde Thonhausen erhält eine finanzielle Unter- 1. Kind einer Familie 160 € 120 € stützung durch die Gemeinde Vollmershain in Höhe von 2. Kind einer Familie 150 € 113 € 150,00 Euro, in Worten: einhundertfünfzig 00/100 Euro. 3. Kind einer Familie 145 € 109 € Beschluss Nr. IV/2/2018: Die Niederschrift der Sitzung 4. Kind u. weitere einer Familie 140 € 105 € vom 2. Mai 2018 wird in vorliegender Form bestätigt. Vollendetes 2. Lebensjahr bis vollendetes 3. Lebensjahr Gebühr für das > 5 h (100 %) < 5 h (75 %) Korrektur 1. Kind einer Familie 150 € 113 € der Öffentlichen Bekanntmachung vom 1. August 2018 2. Kind einer Familie 140 € 105 € der Satzung zur dritten Änderung der Gebührensatzung 3. Kind einer Familie 135 € 102 € über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kom- munaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain vom 4. Kind u. weitere einer Familie 130 € 98 € 23. Juli 2018. Vollendetes 3. Lebensjahr bis zum Wirksamwerden der El- Aufgrund des folgenden Schreibfehlers im ersten Satz: ternbeitragsfreiheit „… hat der Gemeinderat der Gemeinde Thonhausen in Gebühr für das > 5 h (100 %) < 5 h (75 %) der Sitzung am 27. Juni 2018 …“, wurde nachfolgende 1. Kind einer Familie 140 € 105 € Satzung entsprechend korrigiert und wird hiermit noch- 2. Kind einer Familie 135 € 102 € mals bekannt gemacht: 3. Kind einer Familie 130 € 98 € Satzung 4. Kind u. weitere einer Familie 125 € 94 € zur dritten Änderung der Gebührensatzung über die Be- Hortkinder bleiben bei der Festlegung dieser Gebühren un- nutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trä- berücksichtigt. gerschaft der Gemeinde Vollmershain vom 23. Juli 2018 (4) Abweichend von Absatz 2 werden für Kinder, die die Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Monat besuchen (sog. Gastkinder), folgende Benut- der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zungsgebühren für eine Betreuungszeit von 06:30 bis zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 16:30 Uhr erhoben: 2017 (GVBI. S. 91,95 ); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer a) 15,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 1. Lebens- Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung jahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, höchstens je- der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. doch 160,00 Euro/Monat, S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 b) 14,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 2. Lebens- (GVBI. S. 150), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz- jahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, höchstens je- buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung doch 150,00 Euro/Monat, der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 c) 13,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 3. Lebens- (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom jahr bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfrei- 30. Oktober 2017 (BGBI. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 heit, höchstens jedoch 140,00 Euro/Monat. und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erzie- hung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen § 2 Änderung und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Diese Änderungssatzung tritt zum 1. September 2018 in Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertages- Kraft. betreuungsgesetz – ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 Vollmershain, 23. Juli 2018 (GVBI. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Voll- mershain in der Sitzung am 27. Juni 2018 die folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Junghanns, Bürgermeister
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 10 Hinweis – ThürKO § 21 Abs. 4 Satz 1 – 3 Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande vom 4. November 2010 beschlossen: gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie § 1 Änderung nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kinder- Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des tageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Ge- Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- meinde Vollmershain vom 4. November 2010 wird wie lich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die folgt geändert: Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Nach § 4 Entstehen und Ende der Gebührenschuld, wird sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, ein neuer Absatz 4a eingefügt: so kann auch nach Ablauf der im Satz 1 genannten Frist § 4a Elternbeitragsfreiheit jedermann diese Verletzung geltend machen. Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Auf- enthalt in Thüringen wird im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils er- Junghanns, Bürgermeister ster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulge- setz schulpflichtigen Kinder) kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, Korrektur welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes der Öffentlichen Bekanntmachung vom 7. Juni 2018 von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert der Satzung zur zweiten Änderung der Gebührensat- sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen zung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen vom 24. Mai 2018. Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Aufgrund des folgenden Schreibfehlers im ersten Satz: Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit erho- ben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag „… hat der Gemeinderat der Gemeinde Thonhausen in durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im der Sitzung am 2. Mai 2018 …“, wurde nachfolgende Sat- jeweiligen Monat vom 1. des Monats bis einschließlich zung entsprechend korrigiert und wird hiermit nochmals des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipli- bekannt gemacht: ziert. Satzung § 7 Abs. 2 und 4 Höhe der Benutzungsgebühren zur zweiten Änderung der Gebührensatzung über die vollendetes 1. bis vollendetes 2. Lebensjahr Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain vom 24. Mai Gebühr für das > 5 h (100 %) < 5 h (75 %) 2018 1. Kind einer Familie 130 € 98 € Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der 2. Kind einer Familie 110 € 83 € Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung 3. Kind u. weitere einer Familie 100 € 75 € der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. vollendetes 2. Lebensjahr bis zum Wirksamwerden der 41), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 24. Elternbeitragsfreiheit April 2017 (GVBI. S. 91, 95 ); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Gebühr für das > 5 h (100 %) < 5 h (75 %) Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 1. Kind einer Familie 110 € 83 € (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. 2. Kind einer Familie 95 € 71 € Juni 2017 (GVBI. S. 150), des § 90 des Achten Buches 3. Kind u. weitere einer Familie 90 € 68 € Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. Septem- Hortkinder bleiben bei der Festlegung dieser Gebühren un- ber 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz berücksichtigt. vom 30. Oktober 2017 (BGBI. I S. 3618), der §§ 21 Abs. (4) Abweichend von Absatz 2 werden für Kinder, die die 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich- Monat besuchen (sog. Gastkinder), folgende Benut- tungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zungsgebühren für eine Betreuungszeit von 06:30 bis zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kinderta- 16:30 Uhr erhoben: gesbetreuungsgesetz – ThürKitaG) vom 18. Dezember a) 12,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 1. bis zum 2017 (GVBI. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde vollendeten 2. Lebensjahr, höchstens jedoch 130,00 Vollmershain in der Sitzung am 2. Mai 2018 die folgende Euro/Monat,
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 11 b) 10,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 2. Lebens- Beschluss Nr. 41/IV/2018: Beschluss über Abrechnung jahr bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfrei- Löbichauer Straße heit, höchstens jedoch 110,00 Euro/Monat. Beschluss Nr. 42/IV/2018: Austritt Verein „Selbstverwal- § 2 Änderung tung für Thüringen e. V.“ Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar Beschluss Nr. 43/IV/2018: Auflösung Gemeinde Wilden- 2018 in Kraft. börten Vollmershain, 24. Mai 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 folgende Beschlüsse ge- fasst: Junghanns, Bürgermeister Beschluss Nr. 44/V/2018: Zustimmung Aufnahme wei- Hinweis – ThürKO § 21 Abs. 4 Satz 1 – 3 terer Beratungsthemen Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Beschluss Nr. 45/V/2018: Bestätigung Niederschrift der Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder Sitzung vom 15. Mai 2018 – öffentlicher Teil aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zu- Beschluss Nr. 45a/V/2018: Bestätigung der Niederschrift stande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, der Sitzung vom 15. Mai 2018 – nichtöffentlicher Teil wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekannt- Beschluss Nr. 46/V/2018: Beauftragung Bürgermeister machung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Abschluss Gestattungsvertrag Kabelverlegung Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- Beschluss Nr. 47/V/2018: Zustimmung Vorhaben Ge- gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. meinde Großenstein Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Geneh- Beschluss Nr. 48a/V/2018: Verzicht Vorkaufsrecht migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verlet- Beschluss Nr. 48b/V/2018: Verzicht Vorkaufsrecht zung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Beschluss Nr. 48c/V/2018: Verzicht Vorkaufsrecht Ablauf der im Satz 1 genannten Frist jedermann diese Beschluss Nr. 49/V/2018: nicht öffentlicher Teil Verletzung geltend machen. Ende amtlicher Teil Junghanns, Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Gemeinde Wildenbörten Warnung der Bevölkerung im Katastrophenschutz Bekanntmachung Eine Information des Landratsamtes Altenburger Land Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in Um die Bevölkerung warnen zu können, existieren in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 folgende Beschlüsse ge- Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten. So wurde fasst: vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro- Beschluss Nr. 33/IV/2018: Zustimmung Aufnahme wei- phenhilfe (BBK) auf Basis des satellitengestützten Warn- terer Beratungsthemen systems (SatWaS) ein modulares Warnsystem entwickelt Beschluss Nr. 34/IV/2018: Bestätigung Niederschrift der und den Ländern für Warnzwecke des Katastrophen- Sitzung vom 27. März 2018 – öffentlicher Teil schutzes zur Verfügung gestellt. Dazu zählt auch die Beschluss Nr. 34a/IV/2018: Bestätigung Niederschrift Warnung mittels Sirenen. der Sitzung vom 27. März 2018 – nichtöffentlicher Teil Am Samstag, dem 1. September 2018, fand wieder eine Beschluss Nr. 35/IV/2018: Aufhebung Beschluss Nr. 3/I/ solche Probealarmierung der Sirenen im Landkreis statt. 2018 und Nr. 4/I/2018 Seit Anfang 2016 sind 118 Sirenen im Landkreis mit einem Modul zur Warnung der Bevölkerung ausgestat- Beschluss Nr. 36/IV/2018: Beschluss Haushalt 2018 tet. In diesem Jahr sind sechs Sirenen im Stadtgebiet Al- Beschluss Nr. 37/IV/2018: Beschluss Finanz- und Investi- tenburg dazu gekommen. tionsplan 2017 – 2021 Um die Funktionsfähigkeit zu testen und die Bevölkerung Beschluss Nr. 38/IV/2018: Zustimmung Antrag Unter- für das Signal zu sensibilisieren, findet an jedem ersten stützung Orgelsanierung Samstag im März und September, um 10:00 Uhr, ein Pro- Beschluss Nr. 39/IV/2018: Ablehnung Vertrag Altkleider- bealarm statt. container Es wird ein auf- und abschwellender Heulton von einer Beschluss Nr. 40/IV/2018: Vertagung Vertragsverhand- Minute ertönen. Dieser Warnton unterscheidet sich von lung Firma Juwi der Alarmierung der Feuerwehr. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 12 Seit Mai 2018 gelten diese Sirenensignale in ganz Thürin- Neues Zuhause gesucht gen. Die Sirenen sind in ein Modulares Warnsystem (Mo- Heute möchten wir unsere Katzenmuttis vorstellen. WaS) eingebunden, welches in der gesamten Bundes- republik durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Zum Beispiel Sally: Die aufgebaut wurde. Dieses System arbeitet unter anderem hübsche, dreifarbige Kat- satellitengestützt. Dabei werden unterschiedliche Kanäle zendame kam Anfang wie zum Beispiel Radio, Fernsehen, das Internet, Apps im Mai hochtragend ins Mobilfunk und die Sirenen angesteuert. Tierheim. Hier brachte sie vier niedliche Katzen- Für Fragen wenden Sie sich bitte an das kinder auf die Welt und Landratsamt Altenburger Land versorgte sie liebevoll. Bereich Brand- und Katastrophenschutz Die Kleinen entwickelten sich prächtig und sind mittler- Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg weile vermittelt. Ansprechpartner: Uwe Engert Oder Alexa: Sie kam Telefon: 03447 586-110 E-Mail: brandschutz@altenburgerland.de ebenfalls im Mai zusam- men mit einem Welpen zu uns, der auch schon An alle Seniorinnen und Senioren neue Besitzer gefunden hat. Nun warten auch Der Vorstand des Landseniorenvereins „Altenburger Sally und Alexa darauf, Land“ lädt Sie herzlich am Donnerstag, dem 13. Sep- ein neues Zuhause bei tember 2018, 14:00 Uhr, zur Schulung für ältere Kraft- liebevollen Katzenfreunden zu finden. Sally ist ca. 3 bis 6 fahrer in die „Neue Scheune“ nach Posterstein ein. Jahre, Alexa ca. 2 bis 3 Jahre alt. Beide Samtpfoten sind Der Vorstand sehr menschenbezogen und verschmust und möchten Schnelle, Vorsitzender später auch Freigang bekommen. Neben Sally und Alexa warten auch all die anderen Vierbeiner des Tierheims auf neue Besitzer. In den letzten Wochen sind auch wie- der einige neue Katzenkinder im Tierheim eingezogen. Sie stehen ab Ende August zur Vermittlung. Interessenten für unsere Schützlinge können sich wäh- rend unserer Öffnungszeiten (Mo. – Fr., 10:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr) vor Ort im Tierheim oder unter Tel: 034491 23909 informieren. Schauen Sie auch auf unsere Homepage: www.tierheimschmoelln.de. Tierschutzverein Schmölln Osterland e. V. Gemeinde Löbichau und Ortsteile Annelies Rauschenbach 23.09. 90 Jahre Erika Haak 26.09. 90 Jahre Herbstferienlager im Vogtland Gemeinde Nöbdenitz und Ortsteile SLH „Am Schäferstein“ Limbach/V. Joachim Thielemann 03.09. 80 Jahre „Die wilden Räuber“ Siegfried Tscheuschner 14.09. 75 Jahre Datum: 10. – 14.10.2018 7 bis 13 Jahre Preis: 99,- € Renate Junghanns 24.09. 70 Jahre Vor vielen, vielen Jahren lebte der vergessliche Räuber Gemeinde Thonhausen und Ortsteile „Fürchtenix“ in einer Hütte im Limbacher Wald. Man er- Joachim Dinkatt 26.09. 75 Jahre zählt sich, er habe während seiner Raubzüge tausende Schätze versteckt, doch leider verlor er seine Karte, auf Gemeinde Wildenbörten und Ortsteile der alle seine Habseligkeiten eingezeichnet waren. Edeltraud Kahnt 12.09. 80 Jahre An einige seiner Verstecke konnte er sich noch erinnern, aber der Großteil seiner Kostbarkeiten muss noch im Wald vergraben liegen … durch Zufall fanden wir vor kurzem diese alte Schatzkarte des Räubers „Fürchtenix“. Macht euch schnell auf die Suche nach dem legendären Schatz – egal ob Ronja Räubertochter oder Räuber Hot- zenplotz, hier sind alle Abenteurer willkommen. Bildet Banden, findet echtes Gold, schlüpft in eure selbstgeba- stelten Kostüme und feiert zusammen in Räubermanier ein großes Fest!
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 13 Neben dem wilden Räuberleben wird es natürliche auch kreative Auszeiten geben, in denen besonders auch die Gemeinde Jonaswalde Mädchen auf ihre Kosten kommen. Kommt schnell zu- sammen, ehe eine andere Räuberbande alle Schätze Thüringisch-Sächsisches raubt! Gemeinschaftshaus in Nischwitz eingeweiht Teilnehmerpreis: Festtagsstimmung in Nischwitz. Die meisten Einwoh- inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Auf- ner des Dorfes und eine entsprechende Delegation aus enthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete Sachsen waren der Einladung zur Einweihung des neuen Jugendgruppenleiter Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshauses am 18. Anmeldung und weitere Informationen: August 2018 gefolgt. direkt im Schullandheim Limbach, Tel. 03765 305569 In über zweijähriger Bautätigkeit wurde das Fachwerk- (Mo. – Fr., 08:30 – 15:00 Uhr), E-Mail ferienlager@awo- haus, das einst die Schule beherbergte und später als vogtland.de, Web: www.schullandheime-vogtland.de. Versammlungsort der Gemeinde diente, außen und innen aufwendig saniert. Sogar ein dazugehöriger öffentlicher Kinderspielplatz entstand in direkter Nachbarschaft. Aber keiner ahnte im Sommer 2015, als die Kirchenälte- Gemeinde Heukewalde sten das erste Mal das Objekt besuchten und sich rasch dafür entschieden, gemeinsam mit der Gemeinde das Klärgrubenabfuhr Objekt zu entwickeln, welche bürokratischen Hürden Der nächste Abfuhrzyklus für Klär- und Sammelgruben und welcher Berg Arbeit vor uns liegen sollten. Unzählige findet im September statt. Der Termin für die Fäka- Behördengänge, Absprachen und Gespräche folgten, be- lentsorgung ist in der Zeit vom 10. bis 14. September vor die Konzeption gemeinsam erstellt werden konnte. 2018 vorgesehen. Die Entsorgung erfolgt durch die Fa. Doch die Idee überzeugte sofort, sodass unsere Förder- VEOLIA GmbH Schmölln. anträge über die Programme Dorferneuerung und Lea- Entsprechend dem Abfuhr-Rhythmus bitten wir alle der gleich im ersten Anlauf positiv beschieden wurden Grundstückseigentümer, die notwendigen Vorkehrungen und die Ausführung der verschiedenen Arbeiten ohne für den ungehinderten Zugang zu den Anlagen und die Verzögerung erfolgen konnte. Auch wenn der große Teil Entnahme der Fäkalstoffe zu treffen. Dazu gehört auch, der Baumaßnahme abgeschlossen ist, so wird der Feu- dass lose Gegenstände auf den Gruben beseitigt wer- erwehrverein von Nischwitz durch eine ebenfalls positiv den. beschiedene Zuwendung von Fördergeldern den letzten Bauabschnitt stemmen. Im Herbst dieses Jahres sollen Folgende Grundstücke stehen zur Entsorgung an: schließlich noch der Parkplatz vor dem Haus erweitert, Dorfstraße 03 09 11 14 14 a 15 a 16 weitere Einrichtungsgegenstände angeschafft und Un- 20 22 22 a 24 a 24 d 26 a 30 terhaltungselektronik eingebaut werden. 32 35 36 37 39 41 42 a 44 46 Sollte eine Klärgrube unberücksichtigt geblieben sein, so bitten wir, uns dies nachzureichen. Auch sollten die Besitzer von Bio-Kläranlagen uns eine Mitteilung über- geben, ob eine Entsorgung fällig ist. E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister Aber voller Freude und Stolz enthüllten nun endlich Kir- chenvorstand Ramona Gräfe und Bürgermeister André Vohs das Schild am Eingang und präsentierten bei ih- ren Rundgängen den interessierten Besuchern die neu entstandenen Räumlichkeiten. Viele, die noch gut das alte Gebäude kannten, waren sehr überrascht, welche Veränderungen hier während der Bautätigkeit vollzogen wurden. ►
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