Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz

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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
Amtsblatt
          Kommunales Mitteilungsblatt
          der Verwaltungsgemeinschaft

 Oberes Sprottental
   Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde -
    Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen -
               Vollmershain - Wildenbörten

11. Ausgabe                                6. September 2018                                 24. Jahrgang

Das nächste Amtsblatt erscheint am 04.10.2018. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 24.09.2018.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

                               Informationen                                                                             Amtlicher Teil

                    VG „Oberes Sprottental“                                                           Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf
                  Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4                                                         www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit
                                                                                                      sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich.
Rufnummern
Zentrale/Auskunft.................................................. 034496 230-0
Vorsitzende. ............................................................. 034496 230-26
                                                                                                        VG „Oberes Sprottental“
Hauptamt (Personal/Soziales)........................... 034496 230-12
Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)................ 034496 230-27                                                         Bekanntmachung
Liegenschaften........................................................ 034496 230-28                  In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver-
Bauamtsverwaltung.............................................. 034496 230-24                         waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 1. Fe-
Kämmerei.................................................................. 034496 230-17              bruar 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Steuern/Mieten/Pachten.................................... 034496 230-16
Kasse........................................................................... 034496 230-15
                                                                                                      Beschluss Nr. 1/I/2018: Die Haushaltssatzung 2018
Einwohnermeldeamt............................................ 034496 230-14                           wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-
Ordnungsamt.. ......................................................... 034496 230-13                 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ öffentlich bera-
KOBB........................................................................... 034496 230-21         ten und hiermit beschlossen.
Fax.. . . ............................................................................ 034496 23023   Beschluss Nr. 2/I/2018: Der Finanzplan für die Haus-
Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“                                                                haltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegenden In-
Montag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr                                               vestitionsprogramm 2017 – 2021 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür-
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr                                                                     GemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wird beschlossen.
Mittwoch        geschlossen                                                                           Beschluss Nr. 3/I/2018: Der Auftrag zur Prüfung des Jah-
Donnerstag      09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr                                               resabschlusses 2017 analog § 316 ff HGB und der Ord-
Freitag         geschlossen                                                                           nungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) der
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt                                                                      Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ für das Geschäfts-
Montag          08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr                                               jahr 2017 nach § 85 Abs. 2 ThürKO wird der Wirtschafts-
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr                                                                     prüfergesellschaft Ulrich, Horn & Partner mbH, Magde-
Mittwoch        geschlossen                                                                           burger Allee 4, 99086 Erfurt, erteilt.
Donnerstag      08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr                                               Beschluss Nr. 4/I/2018: Die Niederschrift der Sitzung
Freitag         nur nach Vereinbarung                                                                 vom 14. September 2017 wird hiermit bestätigt.
                                                                                                      Beschluss Nr. 5/I/2018: Die Niederschrift der Sitzung
                         Impressum                                                                    vom 16. November 2017 wird hiermit bestätigt.
                Amts- und Mitteilungsblatt der
                                                                                                      In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver-
         Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
                                                                                                      waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 15. März
                       Kostenlose Verteilung                                                          2018 wurde folgender Beschluss gefasst:
             an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden                                                 Beschluss Nr. 6/II/2018: Die Vergabe der Baumaßnahme
  Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“                                                                Abwasserentsorgung Posterstein, 1. Bauabschnitt und
  Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR                                                    Schmutzwasser-Überleitung nach Nöbdenitz, 1. Teilab-
  Auflage:          1.940 Stück                                                                       schnitt, erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung an die
  Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis                                              Firma HELI Transport & Service GmbH, Am Lindenhof 17,
  von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR                                                04626 Schmölln, mit einer Bruttosumme von 540.665,22
  bei Postversand erworben werden.                                                                    Euro, in Worten: fünfhundertvierzigtausendsechshun-
  Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an:                                                     dertfünfundsechzig 22/100 Euro.
  Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
  „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“
  z. H. Frau P. Scholz
                                                                                                                       Bekanntmachung
  Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz                                                                   Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am
  Telefon: 034496 230-13                                                                              9. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
  E-Mail: info@vg-sprottental.de
                                                                                                      Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-
  Inseratanfragen an:                                                                                 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 8/III/2018:
  NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
                                                                                                      Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-
  Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz
                                                                                                      fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung
  Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506
                                                                                                      der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß
  E-Mail: sprottental@nico-partner.de
                                                                                                      § 80 Abs. 3 ThürKO:
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Altenburger Land über die örtliche Prüfung der Jahres-
rechnungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 vom 10. Juli 2018 wurde bekanntgegeben. Einwendungen werden
nicht erhoben. Die Jahresrechnung für 2014 wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO mit nachstehendem Abschlussergebnis
festgestellt.
1.     Feststellung des Ergebnisses                   Verwaltungshaushalt    Vermögenshaushalt          insgesamt
1.1    Soll-Einnahmen                                     658.999,61 €3)          34.660,78 €           693.660,39 €
1.2    + neue Haushaltseinnahmereste                             0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.3    - Abgang alter Haushaltseinnahmereste                     0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.4    - Abgang alter Kasseneinnahmereste                        0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.5    Summe bereinigte Soll-Einnahmen                    658.999,61 €            34.660,78 €           693.660,39 €
1.6    Soll-Ausgaben                                       658.999,61 €1)         34.060,78 €2)         693.060,39 €2)
1.7    + neue Haushaltsausgabereste                              0,00 €              600,00 €               600,00 €
1.8    - Abgang alter Haushaltsausgabereste                      0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.9    - Abgang alter Kassenausgabereste                         0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.10   Summe bereinigte Soll-Ausgaben                      658.999,61 €           34.660,78 €           693.660,39 €
1.11   Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen ab-              0,00 €                   0,00 €              0,00 €
       zügl. bereinigte Soll-Ausgaben
1)
   darin enthalten        0,00 € Zuführung zum Vermögenshaushalt
2)
   darin enthalten        0,00 € Überschuss nach § 79 Abs. 3 ThürGemHV
3)
   darin enthalten   24.962,16 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt
2.     Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1    Unerledigte Vorschüsse                                                                                 0,00 €
2.2    Unerledigte Verwahrgelder                                                                        120.304,43 €
3.     Stand des Vermögens und der Schulden
                                Stand zu Beginn des HHJ        Zugang        Abgang           Stand am Ende des HHJ
3.1    Rücklagen                      130.045,20 €             0,00 €       34.110,78 €             95.934,42 €
3.2    Schulden                             0,00 €             0,00 €            0,00 €                  0,00 €

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 9/III/2018
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der Jahres-
rechnung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO. Für den Jahresabschluss 2014 der Verwaltungsgemein-
schaft „Oberes Sprottental“ in der vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Altenburger Land mit Bericht vom
10. Juli 2018 geprüften Form wird der Gemeinschaftsvorsitzenden und dem Stellvertreter die Entlastung erteilt.
Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 10/III/2018
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO:
Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Altenburger Land über die örtliche Prüfung der Jahresrech-
nungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 vom 10. Juli 2018 wurde bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht
erhoben. Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO mit nachstehenden Abschlussergebnissen
festgestellt.

1.     Feststellung des Ergebnisses                   Verwaltungshaushalt    Vermögenshaushalt          insgesamt
1.1    Soll-Einnahmen                                     632.698,94 €3)          23.744,12 €           656.443,06 €
1.2    + neue Haushaltseinnahmereste                             0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.3    - Abgang alter Haushaltseinnahmereste                     0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.4    - Abgang alter Kasseneinnahmereste                        0,60 €                0,00 €                  0,60 €
1.5    Summe bereinigte Soll-Einnahmen                    632.698,34 €            23.744,12 €           656.442,46 €
1.6    Soll-Ausgaben                                      632.698,34 €1)           18.744,12 €2)        651.442,46 €2)
1.7    + neue Haushaltsausgabereste                             0,00 €              5.000,00 €            5.000,00 €
1.8    - Abgang alter Haushaltsausgabereste                     0,00 €                  0,00 €                 0,00 €
1.9    - Abgang alter Kassenausgabereste                        0,00 €                  0,00 €                 0,00 €
1.10   Summe bereinigte Soll-Ausgaben                     632.698,34 €             23.744,12 €          656.442,46 €
1.11   Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen ab-              0,00 €                   0,00 €               0,00 €
       zügl. bereinigte Soll-Ausgaben                                                                                ►
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VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

1)
   darin enthalten        0,00 € Zuführung zum Vermögenshaushalt
2)
   darin enthalten        0,00 € Überschuss nach § 79 Abs. 3 ThürGemHV
3)
   darin enthalten   16.869,67 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt
2.     Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1    Unerledigte Vorschüsse                                                                                    0,00 €
2.2    Unerledigte Verwahrgelder                                                                            75.306,15 €
3.     Stand des Vermögens und der Schulden
                                Stand zu Beginn des HHJ           Zugang        Abgang           Stand am Ende des HHJ
3.1    Rücklagen                        95.934,42 €               0,00 €       23.744,12 €             72.190,30 €
3.2    Schulden                              0,00 €               0,00 €            0,00 €                  0,00 €

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 11/III/2018
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der Jahres-
rechnung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO. Für den Jahresabschluss 2015 der Verwaltungsgemein-
schaft „Oberes Sprottental“ in der vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Altenburger Land mit Bericht vom
10. Juli 2018 geprüften Form wird der Gemeinschaftsvorsitzenden und dem Stellvertreter die Entlastung erteilt.
Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 12/III/2018
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO:
Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Altenburger Land über die örtliche Prüfung der Jahresrech-
nungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 vom 10. Juli 2018 wurde bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht
erhoben. Die Jahresrechnung für 2016 wird gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO mit nachstehenden Abschlussergebnissen
festgestellt.

1.     Feststellung des Ergebnisses                    Verwaltungshaushalt     Vermögenshaushalt           insgesamt
1.1    Soll-Einnahmen                                       635.157,63 €3)          13.171,38 €            648.329,01 €
1.2    + neue Haushaltseinnahmereste                              0,00 €                 0,00 €                  0,00 €
1.3    - Abgang alter Haushaltseinnahmereste                      0,00 €                 0,00 €                  0,00 €
1.4    - Abgang alter Kasseneinnahmereste                        38,00 €                 0,00 €                 38,00 €
1.5    Summe bereinigte Soll-Einnahmen                     635.119,63 €             13.171,38 €            648.291,01 €
1.6    Soll-Ausgaben                                          632.619,63 €1)         18.171,38 €2)         650.791,01 €2)
1.7    + neue Haushaltsausgabereste                             2.500,00 €                0,00 €             2.500,00 €
1.8    - Abgang alter Haushaltsausgabereste                         0,00 €            5.000,00 €             5.000,00 €
1.9    - Abgang alter Kassenausgabereste                            0,00 €                0,00 €                 0,00 €
1.10   Summe bereinigte Soll-Ausgaben                         635.119,63 €           13.171,38 €           648.291,01 €
1.11   Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen ab-                 0,00 €                   0,00 €              0,00 €
       zügl. bereinigte Soll-Ausgaben
1)
   darin enthalten        0,00 € Zuführung zum Vermögenshaushalt
2)
   darin enthalten        0,00 € Überschuss nach § 79 Abs. 3 ThürGemHV
3)
   darin enthalten    6.969,91 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt
2.      Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1     Unerledigte Vorschüsse                                                                                   0,00 €
2.2     Unerledigte Verwahrgelder                                                                           66.326,00 €
3.     Stand des Vermögens und der Schulden
                                    Stand zu Beginn des HHJ       Zugang        Abgang           Stand am Ende des HHJ
3.1    Rücklagen                           72.190,30 €            0,00 €       13.171,38 €              59.018,92 €
3.2    Schulden                                 0,00 €            0,00 €            0,00 €                   0,00 €

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 13/III/2018
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO. Für die Jahresrechnung 2016 der Ver-
waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ in der vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Altenburger
Land mit Bericht vom 10. Juli 2018 geprüften Form wird der Gemeinschaftsvorsitzenden und dem Stellvertreter
die Entlastung erteilt.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-           liegenden und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 14/III/2018       Ulrich Horn & Partner mbB am 22. Dezember 2016 te-
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-         stierten Form wird der Werkleitung die Entlastung er-
fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung     teilt.
des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeinde-           Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 ausgewie-
werke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV.         sene Jahresgewinn von 29.762,23 Euro im Geschäftsbe-
Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Gemein-          reich Wasserversorgung und der Jahresgewinn von
dewerke „Oberes Sprottental“ wird in der vorliegenden        312.312,71 Euro im Geschäftsbereich Abwasserentsor-
und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg       gung wird auf die Rechnung 2016 vorgetragen.
& Wissing GmbH am 30. Oktober 2015 testierten Form           Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-
festgestellt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 2014        tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 18/III/2018
ist im Bereich Trinkwasserversorgung ein Jahresgewinn
                                                             Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-
von 25.671,72 Euro und im Bereich Abwasserbeseitigung
                                                             fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung
ein Jahresgewinn von 293.614,10 Euro erwirtschaftet
                                                             des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeinde-
worden.
                                                             werke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV.
Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-           Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gemein-
tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 15/III/2018
                                                             dewerke „Oberes Sprottental“ wird in der vorliegenden
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-         und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich Horn
fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der   & Partner mbB am 21. September 2017 testierten Form
Werkleitung für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes       festgestellt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 2016
Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3          ist im Bereich Trinkwasserversorgung ein Jahresgewinn
ThürEBV. Für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes     von 25.550,40 Euro und im Bereich Abwasserbeseitigung
Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ in der vorliegenden       ein Jahresgewinn von 310.027,35 Euro erwirtschaftet
und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg       worden.
& Wissing GmbH am 30. Oktober 2015 testierten Form
                                                             Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-
wird der Werkleitung die Entlastung erteilt.
                                                             tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 19/III/2018
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 ausgewie-
                                                             Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-
sene Jahresgewinn von 25.671,72 Euro im Geschäftsbe-
                                                             fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der
reich Wasserversorgung und der Jahresgewinn von
                                                             Werkleitung für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
293.614,10 Euro im Geschäftsbereich Abwasserentsor-
gung wird auf die Rechnung 2015 vorgetragen.                 Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs.
                                                             3 ThürEBV. Für den Jahresabschluss 2016 des Eigenbe-
Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-           triebes Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ in der
tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 16/III/2018       vorliegenden und von der Wirtschaftsprüfungsgesell-
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-         schaft Ulrich Horn & Partner mbB am 21. September
fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Feststellung     2017 testierten Form, wird der Werkleitung die Entla-
des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeinde-           stung erteilt.
werke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3 ThürEBV.         Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 ausge-
Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Gemein-          wiesene Jahresgewinn von 25.550,40 Euro im Geschäfts-
dewerke „Oberes Sprottental“ wird in der vorliegenden        bereich Wasserversorgung und der Jahresgewinn von
und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich Horn      310.027,35 Euro im Geschäftsbereich Abwasserentsor-
& Partner mbB am 22. Dezember 2016 testierten Form           gung wird auf die Rechnung 2017 vorgetragen.
festgestellt. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb 2015
                                                             Nöbdenitz, 9. August 2018
ist im Bereich Trinkwasserversorgung ein Jahresgewinn
von 29.762,23 Euro und im Bereich Abwasserbeseitigung
ein Jahresgewinn von 312.312,71 Euro erwirtschaftet
                                                             Junghanns, stellv. Vorsitzender
worden.
Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwal-           Auslegungshinweis zu den Jahresrechnungen
tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nr. 17/III/2018       2014 – 2016:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in ihrer öf-         Die Auslegung der Jahresrechnungen erfolgt auf Grund-
fentlichen Sitzung im öffentlichen Teil die Entlastung der   lage des § 80 Abs. 4 ThürKO und nach § 25 Abs. 4 ThürEBV.
Werkleitung für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes       Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Gemeinde-
Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ nach § 25 Abs. 3          werke „Oberes Sprottental“ wurde am 30. Oktober 2015
ThürEBV. Für den Jahresabschluss 2015 des Eigenbe-           durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg &
triebes Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ in der vor-       Wissing GmbH bestätigt.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Gemein-       Durchführungsvertrag, unterzeichnet am 14. Mai 2005 /
dewerke „Oberes Sprottental“ wurde am 22. Dezember        9. Juni 2005. Der Geltungsbereich der aufzuhebenden
2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich     Satzung umfasst die Flurstücke 53/13 und 56/13 der
Horn & Partner mbB bestätigt.                             Flur 1, Gemarkung Beerwalde, und ist in nebenstehen-
Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gemein-       dem Übersichtsplan gekennzeichnet.
dewerke „Oberes Sprottental“ wurde am 21. September       Das Aufhebungsverfahren erfolgt auf der Grundlage des
2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulrich     § 12 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13
Horn & Partner mbB bestätigt.                             BauGB. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB wird im
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen     vereinfachten Verfahren:
liegen am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes        - von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in       - von der Umweltprüfung
der Zeit vom 10. bis 21. September 2018 während der
                                                          - vom Umweltbericht
üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme in der Käm-
merei aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über   - von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infor-
die Jahresrechnung 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO       mationen verfügbar sind sowie
steht die Jahresrechnung 2016 zur Einsichtnahme zu den    - von der zusammenfassenden Erklärung
Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes       abgesehen.
Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in       § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist
der Kämmerei zur Verfügung.                               ebenfalls nicht anzuwenden.
Nöbdenitz, 20. August 2018                                In der gleichen Sitzung billigte der Gemeinderat die Be-
                                                          gründung für die Aufhebung einschließlich Planzeich-
                                                          nung in der Fassung vom 3. August 2018 und beschloss
Barth, Vorsitzende                                        deren öffentliche Auslegung.
                                                          - Die Begründung zur Aufhebung und die Planzeichnung
                                                             in der Fassung vom 3. August 2018,
  Gemeinde Löbichau
                                                          - der (Ursprungs-)Bebauungsplan für das Gewerbege-
                                                             biet „An der Alten Straße“ einschließlich Begründung,
                Bekanntmachung                               rechtskräftig seit 6. Dezember 1994,
           der Öffentlichen Auslegung nach
                                                          sowie
            § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
                                                          - der aufzuhebende, vorhabenbezogene Bebauungsplan
Gemeinde Löbichau – Ortsteil Beerwalde – Gewerbe-
                                                             für die Nachnutzung des Möbelhauses im Sonderge-
gebiet „An der Alten Straße“
                                                             biet „Handel“ einschließlich Begründung, rechtskräftig
Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes              seit 3. November 2005,
für die Nachnutzung des Möbelhauses im Sondergebiet
                                                          liegen nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB in Verbindung mit
„Handel“ (östlich der Alten Straße / nördlich der B7)
                                                          § 3 Abs. 2 BauGB vom 17. September bis einschließ-
Beschluss-Nr. 21/V/2018 (Einleitungs-, Billigungs- und    lich 16. Oktober 2018 in der Verwaltungsgemeinschaft
Auslegungsbeschluss):                                     „Oberes Sprottental“ Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4,
                                                          während der Öffnungszeiten
                                                          Montag           09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr
                                                          Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:30 Uhr
                                                          Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr
                                                          Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
                                                          Freitag          geschlossen
                                                          sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Verein-
                                                          barung zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Während
                                                          dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken,
                                                          Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. August       mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
2018 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens beschlos-    Zusätzlich wird der Entwurf der Aufhebung (Planzeich-
sen. Rechtsgrundlage für die Aufhebung ist das Bauge-     nung und Begründung in der Fassung vom 3. August
setzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung vom         2018) während der Zeitdauer der öffentlichen Ausle-
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der zwischen     gung im Internet unter www.gemeinde-loebichau.de
der Gemeinde und dem Vorhabenträger geschlossene          und www.vg-sprottental.de veröffentlicht.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

Anregungen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten
der Beschlussfassung über die Aufhebung dieser Satzung      Verfahren:
unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren In-     - von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
                                                            - von der Umweltprüfung
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung nicht
von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die      - vom Umweltbericht
Anregungen und teilt nach Beschlussfassung im Gemein-       - von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infor-
derat das Ergebnis mit.                                        mationen verfügbar sind sowie
Löbichau, den 16. August 2018                               - von der zusammenfassenden Erklärung
                                                            abgesehen.
                                                            § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist
Hermann, Bürgermeister
                                                            ebenfalls nicht anzuwenden.
                                                            In der gleichen Sitzung billigte der Gemeinderat den Ent-
                Bekanntmachung                              wurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Plan-
                                                            zeichnung mit textlichen Festsetzungen einschließlich
           der Öffentlichen Auslegung nach
                                                            Begründung) in der Fassung vom 6. August 2018 und
                § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
                                                            beschloss dessen öffentliche Auslegung.
Gemeinde Löbichau – Ortsteil Beerwalde
                                                            - Die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen ein-
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umnut-               schließlich Begründung in der Fassung vom 6. August
zung der Thüringer Stuben im Industrie-/Gewerbege-             2018 sowie
biet „Die Leeden“ (westlich der Alten Straße / nördlich
                                                            - der (Ursprungs-)Bebauungsplan für das Industrie-/Ge-
der B7)
                                                               werbegebiet „Die Leeden“ einschließlich Begründung,
Beschluss-Nr.: 22/V/2018 (Aufstellungs-, Billigungs- und       rechtskräftig seit 17. Mai 1991,
Auslegungsbeschluss):
                                                            liegen nach § 13a Abs. 3 Nr.2 BauGB in Verbindung mit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. August         § 3 Abs. 2 BauGB vom 17. September bis einschließ-
2018 auf der Grundlage des vom Vorhabenträger im Juni       lich 16. Oktober 2018 in der Verwaltungsgemeinschaft
2018 bei der Gemeinde eingereichten Nutzungskonzeptes       „Oberes Sprottental“ Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4,
für die Thüringer Stuben den Aufstellungsbeschluss für      während der Öffnungszeiten
oben genannte Satzung beschlossen. Rechtsgrundlage
                                                            Montag           09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr
für die Aufstellung und das gewählte Verfahren ist das
Baugesetzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung          Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:30 Uhr
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).                     Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr
                                                            Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebau-
                                                            Freitag          geschlossen
ungsplanes umfasst das Flurstück 199/74 der Flur 2, Ge-
markung Beerwalde, und ist in folgendem Übersichts-         sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Verein-
plan gekennzeichnet.                                        barung zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Während
                                                            dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken,
                                                            Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder
                                                            mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
                                                            Zusätzlich wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen
                                                            Bebauungsplanes in der Fassung vom 6. August 2018
                                                            während der Zeitdauer der öffentlichen Auslegung im
                                                            Internet unter www.gemeinde-loebichau.de und www.
                                                            vg-sprottental.de veröffentlicht. Anregungen, die nicht
                                                            fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung
                                                            über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die
                                                            Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
                                                            kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
Ziel der Satzung ist die planungsrechtliche Sicherung der   der Satzung nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft
Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte (mit 12 Geldspielge-   anschließend die Anregungen und teilt nach Beschluss-
räten) im Objekt „Thüringer Stuben“. Der Vorhabenbezo-      fassung im Gemeinderat das Ergebnis mit.
gene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren         Löbichau, den 16. August 2018
nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwick-
lung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.                               Hermann, Bürgermeister
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VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 

                 Bekanntmachung                               von 10.669,55 Euro, in Worten: zehntausendsechshun-
In der III. öffentlichen Sitzung am 27. Juni 2018 des Ge-     dertsneunundsechzig 55/100 Euro.
meinderates der Gemeinde Löbichau wurden folgende             Beschluss Nr. 16a/2018: Der Beschluss Nr. 37/2017 aus
Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer-          der Sitzung vom 24. Oktober 2017 wird hiermit aufge-
den:                                                          hoben.
Beschluss Nr. 14/IV/2018: Der Satzung zur zweiten Än-         Beschluss Nr. 17/2018: Die Vergabe zur Reparatur des
derung der Satzung über die Benutzung der Kindertage-         Daches am Feuerwehrgebäude in Lohma erfolgt nach
seinrichtung der Gemeinde Löbichau wird in der vorlie-        freihändiger Vergabe an die Firma Dachdeckerfachbe-
genden Form zugestimmt.                                       trieb Danny Junghanns GmbH, Dorfstraße 36 a, 04626
Beschluss Nr. 15/IV/2018: Der Satzung zur zweiten Än-         Heyersdorf, mit einer Bruttosumme von 20.488,60 Euro,
derung der Gebührensatzung über die Benutzung der             in Worten: zwanzigtausendvierhundertachtundachtzig
                                                              60/100 Euro.
Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der
Gemeinde Löbichau wird in der vorliegenden Form zu-           Beschluss Nr. 18/2018: Der Beschluss Nr. 9/2018 aus der
gestimmt.                                                     Sitzung vom 24. April 2018 wird hiermit aufgehoben.
Beschluss Nr. 16/IV/2018: Bestätigung der Niederschrift       Beschluss Nr. 19/2018: Der Gemeinderat bestätigt die
der Sitzung vom 16. Mai 2018                                  Niederschrift vom 24. April 2018.
Beschluss Nr. 17/IV/2018: Zustimmung zum Kaufver-             Beschluss Nr. 20/2018: Nicht öffentlicher Teil
tragsentwurf zum Ankauf einer Gebäude- und Freifläche,        Beschluss Nr. 21/2018: Nicht öffentlicher Teil
sowie einer Verkehrsfläche
Beschluss Nr. 18/IV/2018: Zustimmung zum Abschluss
einer Vergütungsvereinbarung                                  Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin
Beschluss Nr. 19/IV/2018: Zustimmung zu einer Beteili-               verkauft in Nöbdenitz …
gungsvereinbarung                                             … folgendes bebautes Grundstück:
                                                               Flurstück 73, Flur 1, Gemarkung Lohma, Selkaer Str. 4,
                                                               Größe 1.676 m² – bebaut mit einem Wohnhaus in Teilei-
 Grundstücksangebot Gemeinde Löbichau                          gentum mit zwei vermieteten Wohnungen sowie im EG
Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grund-          eine ehemalige Seniorentagesstätte und verschiedenen
stück im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beer-          Nebengebäuden
walde zum Verkauf an:                                         … folgendes Grundstück:
Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde               Gemarkung: Nöbdenitz, Lage Am Sportplatz (Turnplatz),
Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 56/24              Teilfläche ca. 500 m² aus dem Flurstück 100/17, Flur 3
Größe: 7.780 m² (ca. 5.952 m² im B-Planbereich gelegen)        – für das Grundstücke liegt eine positive Bauvoranfra-
Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“                      gen zur Bebaubarkeit vor
       – Neue Straße; unmittelbar an der Autobahnauf-         Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister der Ge-
       fahrt Ronneburg gelegen                                meinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr) unter Tel. 034496
                                                              22564 oder bei der VG „Oberes Sprottental“, Tel. 034496
Preis: nach Vereinbarung                                      23028, sowie schriftlich an die Gemeinde Nöbdenitz über
Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau über   die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626
die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626        Nöbdenitz. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen be-
Nöbdenitz. Weitere Informationen erhalten Sie direkt über     stimmten Bieter zu veräußern.
die Gemeinde Löbichau unter Tel 034496 22230 oder über
die VG „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028.
                                                                Gemeinde Thonhausen
 Gemeinde Nöbdenitz                                                     Sie können sich vorstellen ...
                                                                   ... Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde
                 Bekanntmachung                                                Thonhausen zu werden?
Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am 5.         Dann melden Sie sich bei Interesse bitte bis 5. Oktober
Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit be-        2018 bei
kannt gemacht werden:
                                                                 • Gemeindeverwaltung, Herrn Hupfer
Beschluss Nr. 16/2018: Die Vergabe zur Erneuerung der
                                                                 • Freiwilligen Feuerwehr Thonhausen, Herrn Franke
Straßenbeleuchtung Raudenitzer Berg in Nöbdenitz er-
                                                                 • Sportverein Thonhausen, Herrn Schidzig
folgt nach beschränkter Ausschreibung an die Firma Mit-
teldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, Friedrich-Ebert-      Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.
Straße 26, 04416 Markkleeberg, mit einer Bruttosumme          André Hupfer, Bürgermeister
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
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 Gemeinde Vollmershain                                      Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung
                                                            in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain
                Bekanntmachung                              vom 4. November 2010 beschlossen:
                                                                                § 1 Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat in der
Sitzung am 27. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst:       Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kinder-
                                                            tageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Ge-
Beschluss Nr. IV/1/2018: Der Satzung zur dritten Än-
                                                            meinde Vollmershain vom 4. November 2010 wird wie
derung der Gebührensatzung über die Benutzung der
                                                            folgt geändert:
Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der
Gemeinde Vollmershain wird in der vorliegenden Form         § 7 Abs. 2 und 4 Höhe der Benutzungsgebühren
zugestimmt.                                                 Vollendetes 1. Lebensjahr bis vollendetes 2. Lebensjahr
Beschluss Nr. IV/1a/2018: Die Jugendfeuerwehr der           Gebühr für das                   > 5 h (100 %) < 5 h (75 %)
Gemeinde Thonhausen erhält eine finanzielle Unter-          1. Kind einer Familie                160 €        120 €
stützung durch die Gemeinde Vollmershain in Höhe von        2. Kind einer Familie               150 €         113 €
150,00 Euro, in Worten: einhundertfünfzig 00/100 Euro.
                                                            3. Kind einer Familie                145 €        109 €
Beschluss Nr. IV/2/2018: Die Niederschrift der Sitzung      4. Kind u. weitere einer Familie     140 €        105 €
vom 2. Mai 2018 wird in vorliegender Form bestätigt.
                                                            Vollendetes 2. Lebensjahr bis vollendetes 3. Lebensjahr
                                                            Gebühr für das                   > 5 h (100 %) < 5 h (75 %)
                      Korrektur
                                                            1. Kind einer Familie               150 €         113 €
der Öffentlichen Bekanntmachung vom 1. August 2018
                                                            2. Kind einer Familie                140 €        105 €
der Satzung zur dritten Änderung der Gebührensatzung
                                                            3. Kind einer Familie                135 €        102 €
über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kom-
munaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain vom          4. Kind u. weitere einer Familie    130 €          98 €
23. Juli 2018.                                              Vollendetes 3. Lebensjahr bis zum Wirksamwerden der El-
Aufgrund des folgenden Schreibfehlers im ersten Satz:       ternbeitragsfreiheit
„… hat der Gemeinderat der Gemeinde Thonhausen in           Gebühr für das                   > 5 h (100 %) < 5 h (75 %)
der Sitzung am 27. Juni 2018 …“, wurde nachfolgende          1. Kind einer Familie              140 €       105 €
Satzung entsprechend korrigiert und wird hiermit noch-       2. Kind einer Familie              135 €       102 €
mals bekannt gemacht:                                        3. Kind einer Familie              130 €        98 €
                        Satzung                              4. Kind u. weitere einer Familie   125 €        94 €
zur dritten Änderung der Gebührensatzung über die Be-       Hortkinder bleiben bei der Festlegung dieser Gebühren un-
nutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trä-       berücksichtigt.
gerschaft der Gemeinde Vollmershain vom 23. Juli 2018       (4) Abweichend von Absatz 2 werden für Kinder, die die
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der       Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung           Monat besuchen (sog. Gastkinder), folgende Benut-
der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41),       zungsgebühren für eine Betreuungszeit von 06:30 bis
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 24. April    16:30 Uhr erhoben:
2017 (GVBI. S. 91,95 ); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer   a) 15,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 1. Lebens-
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung               jahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, höchstens je-
der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI.               doch 160,00 Euro/Monat,
S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017    b) 14,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 2. Lebens-
(GVBI. S. 150), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz-       jahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, höchstens je-
buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung       doch 150,00 Euro/Monat,
der Neubekanntmachung vom 11. September 2012
                                                            c) 13,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 3. Lebens-
(BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom
                                                               jahr bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfrei-
30. Oktober 2017 (BGBI. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29
                                                               heit, höchstens jedoch 140,00 Euro/Monat.
und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erzie-
hung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen                              § 2 Änderung
und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum          Diese Änderungssatzung tritt zum 1. September 2018 in
Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertages-        Kraft.
betreuungsgesetz – ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017         Vollmershain, 23. Juli 2018
(GVBI. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Voll-
mershain in der Sitzung am 27. Juni 2018 die folgende
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von          Junghanns, Bürgermeister
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 10

Hinweis – ThürKO § 21 Abs. 4 Satz 1 – 3                      Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und        Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder        in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain
aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande      vom 4. November 2010 beschlossen:
gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie                              § 1 Änderung
nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der         Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kinder-
Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des         tageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Ge-
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-    meinde Vollmershain vom 4. November 2010 wird wie
lich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die   folgt geändert:
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden          Nach § 4 Entstehen und Ende der Gebührenschuld, wird
sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht,     ein neuer Absatz 4a eingefügt:
so kann auch nach Ablauf der im Satz 1 genannten Frist       § 4a Elternbeitragsfreiheit
jedermann diese Verletzung geltend machen.                   Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Auf-
                                                             enthalt in Thüringen wird im Zeitraum der letzten zwölf
                                                             Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils er-
Junghanns, Bürgermeister                                     ster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulge-
                                                             setz schulpflichtigen Kinder) kein Elternbeitrag erhoben.
                                                             Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen,
                      Korrektur                              welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes
der Öffentlichen Bekanntmachung vom 7. Juni 2018             von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert
der Satzung zur zweiten Änderung der Gebührensat-            sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen
zung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in        ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat,
kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain            in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen
vom 24. Mai 2018.                                            Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum
Aufgrund des folgenden Schreibfehlers im ersten Satz:        Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit erho-
                                                             ben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag
„… hat der Gemeinderat der Gemeinde Thonhausen in
                                                             durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im
der Sitzung am 2. Mai 2018 …“, wurde nachfolgende Sat-
                                                             jeweiligen Monat vom 1. des Monats bis einschließlich
zung entsprechend korrigiert und wird hiermit nochmals
                                                             des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipli-
bekannt gemacht:                                             ziert.
                        Satzung                              § 7 Abs. 2 und 4 Höhe der Benutzungsgebühren
zur zweiten Änderung der Gebührensatzung über die            vollendetes 1. bis vollendetes 2. Lebensjahr
Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler
Trägerschaft der Gemeinde Vollmershain vom 24. Mai           Gebühr für das                     > 5 h (100 %) < 5 h (75 %)
2018                                                         1. Kind einer Familie                 130 €          98 €
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der        2. Kind einer Familie                 110 €          83 €
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung            3. Kind u. weitere einer Familie      100 €          75 €
der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S.
                                                             vollendetes 2. Lebensjahr bis zum Wirksamwerden der
41), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 24.
                                                             Elternbeitragsfreiheit
April 2017 (GVBI. S. 91, 95 ); der §§ 2, 10 und 12 des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der           Gebühr für das                     > 5 h (100 %) < 5 h (75 %)
Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000            1. Kind einer Familie                 110 €          83 €
(GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.        2. Kind einer Familie                 95 €           71 €
Juni 2017 (GVBI. S. 150), des § 90 des Achten Buches         3. Kind u. weitere einer Familie      90 €           68 €
Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. Septem-            Hortkinder bleiben bei der Festlegung dieser Gebühren un-
ber 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz    berücksichtigt.
vom 30. Oktober 2017 (BGBI. I S. 3618), der §§ 21 Abs.       (4) Abweichend von Absatz 2 werden für Kinder, die die
1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung,        Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem
Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich-         Monat besuchen (sog. Gastkinder), folgende Benut-
tungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz        zungsgebühren für eine Betreuungszeit von 06:30 bis
zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kinderta-        16:30 Uhr erhoben:
gesbetreuungsgesetz – ThürKitaG) vom 18. Dezember            a) 12,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 1. bis zum
2017 (GVBI. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde            vollendeten 2. Lebensjahr, höchstens jedoch 130,00
Vollmershain in der Sitzung am 2. Mai 2018 die folgende         Euro/Monat,
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 11

b) 10,00 Euro/Tag für Kinder vom vollendeten 2. Lebens-    Beschluss Nr. 41/IV/2018: Beschluss über Abrechnung
   jahr bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfrei-      Löbichauer Straße
   heit, höchstens jedoch 110,00 Euro/Monat.               Beschluss Nr. 42/IV/2018: Austritt Verein „Selbstverwal-
                      § 2 Änderung                         tung für Thüringen e. V.“
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar     Beschluss Nr. 43/IV/2018: Auflösung Gemeinde Wilden-
2018 in Kraft.                                             börten
Vollmershain, 24. Mai 2018                                 Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in
                                                           seiner Sitzung am 19. Juni 2018 folgende Beschlüsse ge-
                                                           fasst:
Junghanns, Bürgermeister                                   Beschluss Nr. 44/V/2018: Zustimmung Aufnahme wei-
Hinweis – ThürKO § 21 Abs. 4 Satz 1 – 3                    terer Beratungsthemen
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und      Beschluss Nr. 45/V/2018: Bestätigung Niederschrift der
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder      Sitzung vom 15. Mai 2018 – öffentlicher Teil
aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zu-         Beschluss Nr. 45a/V/2018: Bestätigung der Niederschrift
stande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich,       der Sitzung vom 15. Mai 2018 – nichtöffentlicher Teil
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekannt-        Beschluss Nr. 46/V/2018: Beauftragung Bürgermeister
machung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter           Abschluss Gestattungsvertrag Kabelverlegung
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-       Beschluss Nr. 47/V/2018: Zustimmung Vorhaben Ge-
gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.      meinde Großenstein
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Geneh-     Beschluss Nr. 48a/V/2018: Verzicht Vorkaufsrecht
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verlet-       Beschluss Nr. 48b/V/2018: Verzicht Vorkaufsrecht
zung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach        Beschluss Nr. 48c/V/2018: Verzicht Vorkaufsrecht
Ablauf der im Satz 1 genannten Frist jedermann diese       Beschluss Nr. 49/V/2018: nicht öffentlicher Teil
Verletzung geltend machen.
                                                                         Ende amtlicher Teil
Junghanns, Bürgermeister                                                 Nichtamtlicher Teil

 Gemeinde Wildenbörten                                                Warnung der Bevölkerung
                                                                       im Katastrophenschutz
                Bekanntmachung                             Eine Information des Landratsamtes Altenburger Land
Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in           Um die Bevölkerung warnen zu können, existieren in
seiner Sitzung am 15. Mai 2018 folgende Beschlüsse ge-     Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten. So wurde
fasst:                                                     vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro-
Beschluss Nr. 33/IV/2018: Zustimmung Aufnahme wei-         phenhilfe (BBK) auf Basis des satellitengestützten Warn-
terer Beratungsthemen                                      systems (SatWaS) ein modulares Warnsystem entwickelt
Beschluss Nr. 34/IV/2018: Bestätigung Niederschrift der    und den Ländern für Warnzwecke des Katastrophen-
Sitzung vom 27. März 2018 – öffentlicher Teil              schutzes zur Verfügung gestellt. Dazu zählt auch die
Beschluss Nr. 34a/IV/2018: Bestätigung Niederschrift       Warnung mittels Sirenen.
der Sitzung vom 27. März 2018 – nichtöffentlicher Teil     Am Samstag, dem 1. September 2018, fand wieder eine
Beschluss Nr. 35/IV/2018: Aufhebung Beschluss Nr. 3/I/     solche Probealarmierung der Sirenen im Landkreis statt.
2018 und Nr. 4/I/2018                                      Seit Anfang 2016 sind 118 Sirenen im Landkreis mit
                                                           einem Modul zur Warnung der Bevölkerung ausgestat-
Beschluss Nr. 36/IV/2018: Beschluss Haushalt 2018          tet. In diesem Jahr sind sechs Sirenen im Stadtgebiet Al-
Beschluss Nr. 37/IV/2018: Beschluss Finanz- und Investi-   tenburg dazu gekommen.
tionsplan 2017 – 2021                                      Um die Funktionsfähigkeit zu testen und die Bevölkerung
Beschluss Nr. 38/IV/2018: Zustimmung Antrag Unter-         für das Signal zu sensibilisieren, findet an jedem ersten
stützung Orgelsanierung                                    Samstag im März und September, um 10:00 Uhr, ein Pro-
Beschluss Nr. 39/IV/2018: Ablehnung Vertrag Altkleider-    bealarm statt.
container                                                  Es wird ein auf- und abschwellender Heulton von einer
Beschluss Nr. 40/IV/2018: Vertagung Vertragsverhand-       Minute ertönen. Dieser Warnton unterscheidet sich von
lung Firma Juwi                                            der Alarmierung der Feuerwehr.                          ►
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 12

Seit Mai 2018 gelten diese Sirenensignale in ganz Thürin-                Neues Zuhause gesucht
gen. Die Sirenen sind in ein Modulares Warnsystem (Mo-      Heute möchten wir unsere Katzenmuttis vorstellen.
WaS) eingebunden, welches in der gesamten Bundes-
republik durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz                                         Zum Beispiel Sally: Die
aufgebaut wurde. Dieses System arbeitet unter anderem                                       hübsche, dreifarbige Kat-
satellitengestützt. Dabei werden unterschiedliche Kanäle                                    zendame kam Anfang
wie zum Beispiel Radio, Fernsehen, das Internet, Apps im                                    Mai hochtragend ins
Mobilfunk und die Sirenen angesteuert.                                                      Tierheim. Hier brachte
                                                                                            sie vier niedliche Katzen-
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das
                                                                                            kinder auf die Welt und
   Landratsamt Altenburger Land                                                             versorgte sie liebevoll.
   Bereich Brand- und Katastrophenschutz                    Die Kleinen entwickelten sich prächtig und sind mittler-
   Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg                        weile vermittelt.
   Ansprechpartner: Uwe Engert
                                                                                            Oder Alexa: Sie kam
   Telefon: 03447 586-110
   E-Mail: brandschutz@altenburgerland.de                                                   ebenfalls im Mai zusam-
                                                                                            men mit einem Welpen
                                                                                            zu uns, der auch schon
      An alle Seniorinnen und Senioren                                                      neue Besitzer gefunden
                                                                                            hat. Nun warten auch
Der Vorstand des Landseniorenvereins „Altenburger
                                                                                            Sally und Alexa darauf,
Land“ lädt Sie herzlich am Donnerstag, dem 13. Sep-
                                                                                            ein neues Zuhause bei
tember 2018, 14:00 Uhr, zur Schulung für ältere Kraft-
                                                            liebevollen Katzenfreunden zu finden. Sally ist ca. 3 bis 6
fahrer in die „Neue Scheune“ nach Posterstein ein.
                                                            Jahre, Alexa ca. 2 bis 3 Jahre alt. Beide Samtpfoten sind
Der Vorstand                                                sehr menschenbezogen und verschmust und möchten
Schnelle, Vorsitzender                                      später auch Freigang bekommen. Neben Sally und Alexa
                                                            warten auch all die anderen Vierbeiner des Tierheims
                                                            auf neue Besitzer. In den letzten Wochen sind auch wie-
                                                            der einige neue Katzenkinder im Tierheim eingezogen.
                                                            Sie stehen ab Ende August zur Vermittlung.
                                                            Interessenten für unsere Schützlinge können sich wäh-
                                                            rend unserer Öffnungszeiten (Mo. – Fr., 10:30 – 12:00
                                                            Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr) vor Ort im Tierheim oder
                                                            unter Tel: 034491 23909 informieren. Schauen Sie auch
                                                            auf unsere Homepage: www.tierheimschmoelln.de.
                                                            Tierschutzverein Schmölln Osterland e. V.
    Gemeinde Löbichau und Ortsteile
    Annelies Rauschenbach 23.09.            90 Jahre
    Erika Haak            26.09.            90 Jahre                Herbstferienlager im Vogtland
    Gemeinde Nöbdenitz und Ortsteile                                   SLH „Am Schäferstein“ Limbach/V.
    Joachim Thielemann     03.09.           80 Jahre        „Die wilden Räuber“
    Siegfried Tscheuschner 14.09.           75 Jahre        Datum: 10. – 14.10.2018 7 bis 13 Jahre Preis: 99,- €
    Renate Junghanns       24.09.           70 Jahre        Vor vielen, vielen Jahren lebte der vergessliche Räuber
    Gemeinde Thonhausen und Ortsteile                       „Fürchtenix“ in einer Hütte im Limbacher Wald. Man er-
    Joachim Dinkatt      26.09.       75 Jahre              zählt sich, er habe während seiner Raubzüge tausende
                                                            Schätze versteckt, doch leider verlor er seine Karte, auf
    Gemeinde Wildenbörten und Ortsteile                     der alle seine Habseligkeiten eingezeichnet waren.
    Edeltraud Kahnt      12.09.        80 Jahre             An einige seiner Verstecke konnte er sich noch erinnern,
                                                            aber der Großteil seiner Kostbarkeiten muss noch im
                                                            Wald vergraben liegen … durch Zufall fanden wir vor
                                                            kurzem diese alte Schatzkarte des Räubers „Fürchtenix“.
                                                            Macht euch schnell auf die Suche nach dem legendären
                                                            Schatz – egal ob Ronja Räubertochter oder Räuber Hot-
                                                            zenplotz, hier sind alle Abenteurer willkommen. Bildet
                                                            Banden, findet echtes Gold, schlüpft in eure selbstgeba-
                                                            stelten Kostüme und feiert zusammen in Räubermanier
                                                            ein großes Fest!
VG „Oberes Sprottental“ | 06.09.2018 | Seite 13

Neben dem wilden Räuberleben wird es natürliche auch
kreative Auszeiten geben, in denen besonders auch die              Gemeinde Jonaswalde
Mädchen auf ihre Kosten kommen. Kommt schnell zu-
sammen, ehe eine andere Räuberbande alle Schätze                  Thüringisch-Sächsisches
raubt!                                                    Gemeinschaftshaus in Nischwitz eingeweiht
Teilnehmerpreis:                                          Festtagsstimmung in Nischwitz. Die meisten Einwoh-
inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Auf-      ner des Dorfes und eine entsprechende Delegation aus
enthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete         Sachsen waren der Einladung zur Einweihung des neuen
Jugendgruppenleiter                                       Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshauses am 18.
Anmeldung und weitere Informationen:                      August 2018 gefolgt.
direkt im Schullandheim Limbach, Tel. 03765 305569        In über zweijähriger Bautätigkeit wurde das Fachwerk-
(Mo. – Fr., 08:30 – 15:00 Uhr), E-Mail ferienlager@awo-   haus, das einst die Schule beherbergte und später als
vogtland.de, Web: www.schullandheime-vogtland.de.         Versammlungsort der Gemeinde diente, außen und innen
                                                          aufwendig saniert. Sogar ein dazugehöriger öffentlicher
                                                          Kinderspielplatz entstand in direkter Nachbarschaft.
                                                          Aber keiner ahnte im Sommer 2015, als die Kirchenälte-
               Gemeinde Heukewalde
                                                          sten das erste Mal das Objekt besuchten und sich rasch
                                                          dafür entschieden, gemeinsam mit der Gemeinde das
                Klärgrubenabfuhr                          Objekt zu entwickeln, welche bürokratischen Hürden
Der nächste Abfuhrzyklus für Klär- und Sammelgruben       und welcher Berg Arbeit vor uns liegen sollten. Unzählige
findet im September statt. Der Termin für die Fäka-       Behördengänge, Absprachen und Gespräche folgten, be-
lentsorgung ist in der Zeit vom 10. bis 14. September     vor die Konzeption gemeinsam erstellt werden konnte.
2018 vorgesehen. Die Entsorgung erfolgt durch die Fa.     Doch die Idee überzeugte sofort, sodass unsere Förder-
VEOLIA GmbH Schmölln.                                     anträge über die Programme Dorferneuerung und Lea-
Entsprechend dem Abfuhr-Rhythmus bitten wir alle          der gleich im ersten Anlauf positiv beschieden wurden
Grundstückseigentümer, die notwendigen Vorkehrungen       und die Ausführung der verschiedenen Arbeiten ohne
für den ungehinderten Zugang zu den Anlagen und die       Verzögerung erfolgen konnte. Auch wenn der große Teil
Entnahme der Fäkalstoffe zu treffen. Dazu gehört auch,    der Baumaßnahme abgeschlossen ist, so wird der Feu-
dass lose Gegenstände auf den Gruben beseitigt wer-       erwehrverein von Nischwitz durch eine ebenfalls positiv
den.                                                      beschiedene Zuwendung von Fördergeldern den letzten
                                                          Bauabschnitt stemmen. Im Herbst dieses Jahres sollen
Folgende Grundstücke stehen zur Entsorgung an:
                                                          schließlich noch der Parkplatz vor dem Haus erweitert,
Dorfstraße 03       09    11    14    14 a 15 a 16        weitere Einrichtungsgegenstände angeschafft und Un-
             20     22    22 a 24 a 24 d 26 a 30          terhaltungselektronik eingebaut werden.
             32     35    36    37    39    41    42 a
             44     46
Sollte eine Klärgrube unberücksichtigt geblieben sein,
so bitten wir, uns dies nachzureichen. Auch sollten die
Besitzer von Bio-Kläranlagen uns eine Mitteilung über-
geben, ob eine Entsorgung fällig ist.
E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister

                                                          Aber voller Freude und Stolz enthüllten nun endlich Kir-
                                                          chenvorstand Ramona Gräfe und Bürgermeister André
                                                          Vohs das Schild am Eingang und präsentierten bei ih-
                                                          ren Rundgängen den interessierten Besuchern die neu
                                                          entstandenen Räumlichkeiten. Viele, die noch gut das
                                                          alte Gebäude kannten, waren sehr überrascht, welche
                                                          Veränderungen hier während der Bautätigkeit vollzogen
                                                          wurden.                                              ►
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