Einladung zur Gemeindeversammlung am Montag, 22. November 2021, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Sörenberg

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Gemeinderat
         Dorfstrasse 11
         6173 Flühli      T 041 489 60 60
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Botschaft des Gemeinderates an die Stimmberechtigten der Gemeinde Flühli

Einladung zur Gemeindeversammlung
am Montag, 22. November 2021, 20.00 Uhr,
in der Turnhalle Sörenberg
Einwohnergemeinde Flühli

                                                                   IMPRESSUM
                                                                       Ersteller
                                                            Gemeinderat Flühli
                                                                     Redaktion
                                                   Gemeindeverwaltung Flühli
                                                                 Genehmigung
                                           Gemeinderat Flühli, 22. Oktober 2021

                                                        Flühli, 27. Oktober 2021

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                 Seite 2
Einwohnergemeinde Flühli

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................................................ 3
Traktanden.................................................................................................................................................................... 5
Aktenauflage ................................................................................................................................................................ 5
Stimmberechtigung ..................................................................................................................................................... 5
Corona-Virus, Schutzkonzept Gemeindeversammlung ........................................................................................... 5
Vorwort Gemeindepräsidentin .................................................................................................................................... 6
Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser ................................................................................................ 6
Traktandum 1 Budget und Steuerfuss 2022 .............................................................................................................. 7
1.1     Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025 ......................................................................................................................... 7
1.1.1       Gemeindestrategie und Legislaturprogramm ................................................................................................................. 7
1.1.2       Aufgaben- und Finanzplan mit integriertem Budget ....................................................................................................... 7
1.1.3       Auswirkungen Aufgaben- und Finanzreform AFR18 ...................................................................................................... 7
1.1.4       Finanzausgleich .............................................................................................................................................................. 7
1.1.5       Steuerfuss....................................................................................................................................................................... 7
1.1.6       Kreditübertragungen ....................................................................................................................................................... 8
1.1.7       Erläuterungen ................................................................................................................................................................. 8
1.1.7.1       Beschlussgegenstände ............................................................................................................................................... 8
1.1.7.2       Politischer Leistungsauftrag ........................................................................................................................................ 8
1.1.7.3       Leistungsgruppen, zugehörige Kostenträger, Kostenstellen ....................................................................................... 8
1.1.7.4       Bezug zur Gemeindestrategie und zum Legislaturprogramm ..................................................................................... 9
1.1.7.5       Lagebeurteilung ........................................................................................................................................................... 9
1.1.7.6       Chancen / Risikobetrachtung ...................................................................................................................................... 9
1.1.7.7       Massnahmen und Projekte .......................................................................................................................................... 9
1.1.7.8       Messgrössen / Indikatoren .......................................................................................................................................... 9
1.1.7.9       Statistische Grundlagen .............................................................................................................................................. 9
1.1.7.10      Information zum Transferaufwand (36) und Transferertrag (46) ................................................................................. 9
1.1.7.11      Erläuterungen zu den Finanzen .................................................................................................................................. 9
1.1.8       Planungsannahmen ...................................................................................................................................................... 10
1.1.9       Kennzahlen ................................................................................................................................................................... 10
1.1.10      Geldflussrechnung ........................................................................................................................................................ 12
1.2     Erfolgsrechnung ............................................................................................................................................................... 14
1.2.1       Erfolgsrechnung 2022, gestufter Erfolgsausweis nach Kostenarten mit Planjahre 2023 bis 2025. .............................. 14
1.3     Investitionsrechnung........................................................................................................................................................ 15
1.3.1       Investitionsrechnung 2022, gestufter Erfolgsausweis nach Kostenarten (Sachgruppen) mit Planjahre
            2023 bis 2025 ............................................................................................................................................................... 15
1.3.2       Investitionsrechnung 2022, Kontrolle Sonderkredite .................................................................................................... 15
1.4     Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen .................................................................................................. 16
1.4.1       Sachanlagen Finanzvermögen ..................................................................................................................................... 16
1.4.2       Langfristige Anlagen Finanzvermögen ......................................................................................................................... 16
1.4.2.1       Allgemeine Bemerkungen ......................................................................................................................................... 16
1.4.2.2       Hallenbad AG Sörenberg, Anfrage Darlehen ............................................................................................................ 17
1.4.2.3       Kraftwerk Waldemme AG, Aktienzeichnung .............................................................................................................. 17
1.4.2.4       Bergbahnen Sörenberg AG, Aktienzeichnung, Anfrage Darlehen............................................................................. 17
1.4.2.5       Wohn- und Pflegezentrum Schüpfheim AG, Anfrage Darlehen ................................................................................ 18
1.5     Aufgabenbereiche mit Leistungsaufträgen .................................................................................................................... 18

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Einwohnergemeinde Flühli

1.5.1      1 Politik und Verwaltung ............................................................................................................................................... 19
1.5.2      2 Bildung ....................................................................................................................................................................... 24
1.5.3      3 Volkswirtschaft, Tourismus, Freizeit und Kultur ......................................................................................................... 29
1.5.4      4 Gesundheit und Soziales ........................................................................................................................................... 34
1.5.5      5 Sicherheit, Verkehr, Umwelt und Raumordnung ....................................................................................................... 38
1.5.6      6 Finanzen und Steuern ............................................................................................................................................... 45
1.6     Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten .................................................................................. 48
1.7     Kontrollbericht Finanzaufsicht der Gemeinden ............................................................................................................. 49
1.8     Anträge des Gemeinderates ............................................................................................................................................ 49
1.8.1      Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten .......................................................... 49
1.8.2      Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025 .......................................................................................... 49
1.8.3      Genehmigung Budget 2022 .......................................................................................................................................... 49

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Traktanden
1.   Budget und Steuerfuss 2022
     1.1.     Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025
     1.2.     Erfolgsrechnung
     1.3.     Investitionsrechnung
     1.4.     Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen
     1.5.     Aufgabenbereiche mit Leistungsaufträgen
     1.6.     Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
     1.7.     Kontrollbericht Finanzaufsicht der Gemeinden
     1.8.     Anträge des Gemeinderates
              1.8.1      Kenntnisnahme Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten
              1.8.2      Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025
              1.8.3      Genehmigung Budget 2022

Aktenauflage

Die Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwal-
tung zur Einsichtnahme auf. Diese Botschaft ist auch auf der Homepage www.fluehli.ch verfügbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens am 5. Tag vor
der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Flühli ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dau-
ernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person ver-
treten werden.

Corona-Virus, Schutzkonzept Gemeindeversammlung

Der Bundesrat sowie der Regierungsrat haben weitreichende Schutzmassnahmen im Kampf gegen das Covid-19-
Virus erlassen. Gemeindeversammlungen sind von der Beschränkung der Personenzahl sowie von der Zertifikats-
pflicht ausgenommen (Art.19 Abs. 1a der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der
COVID-19-Epidemie). Es sind jedoch entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, insbesondere besteht eine ge-
nerelle Maskenpflicht während der gesamten Versammlungsdauer. Die Schutzmasken sind von den Versamm-
lungsteilnehmern selbst mitzubringen. Bei Bedarf stellt die Gemeinde eine Schutzmaske zur Verfügung. Die Turnhalle
Sörenberg ist ferner so bestuhlt, dass zwischen den Versammlungsteilnehmern ein Abstand von 1.5 Meter eingehal-
ten werden kann. Der Gemeinderat weist die Stimmberechtigten darauf hin, dass Personen, die sich krank oder
unwohl fühlen, der Versammlung fernbleiben sollen.

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Vorwort Gemeindepräsidentin
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger

«Zahlen sind das zuverlässigste Mittel zur Bewertung der Wirklichkeit». Diese Aussage von Wladimir Illjitsch Lenin,
der sich in unserer Gemeinde eine Zeitlang zuhause gefühlt hat, beschreibt sehr gut die vorliegende Botschaft. An-
hand von Zahlen zeigen wir Ihnen auf, wie die Mittel der Gemeinde im kommenden Jahr eingesetzt werden sollen,
welche Aufgaben wir anpacken wollen, welche Herausforderungen auf uns zu kommen und was diese Kosten werden.
Auch der Ausblick auf die darauffolgenden Jahre und die darin enthaltenen Projekte sind so gut wie möglich in Zahlen
abgebildet. Beim Lesen muss man genau hinschauen, um all die Zahlen einordnen zu können und manchmal wird
einem davon sogar fast schwindlig. Gut, stehen dazwischen noch einige Erklärungen, die das Ganze abrunden und in
einen Kontext setzen. Zahlen und Text bilden miteinander eine Einheit. Hinter jeder Zahl, hinter jeder Aufgabe und
hinter jedem Projekt aber stehen Menschen, stehen wir alle mit unseren unterschiedlichen Bedürfnissen, Ansprüchen
und Ansichten. Das gilt es bei der Durchsicht der Zahlen und deren Einordnung zu berücksichtigen und im Auge zu
behalten.
In diesem Sinne begrüsse ich Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ganz herzlich zur Gemeindeversammlung.

                                                                                     Hella Schnider-Kretzmähr

Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser

Das Budget 2022 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 464‘778.32 vor. Gegenüber dem Vorjahr nimmt der Auf-
wandüberschuss um Fr. 453'015.78 ab. Das Budget 2022 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 2.20 Ein-
heiten. Die Investitionsrechnung beinhaltet Bruttoausgaben in der Höhe von Fr. 2'032'000.00.

Im Aufgaben- und Finanzplan weist die Erfolgsrechnung in den Planjahren 2023 bis 2025 jährliche Aufwandüber-
schüsse von rund 1 Million Franken aus. Aufgrund des vorhandenen Eigenkapitals per 1. Januar 2021 von rund
8.3 Millionen Franken sind die Defizite einigermassen verkraftbar. Die Bruttoinvestitionen in den Planjahren 2023 bis
2025 betragen insgesamt rund 12.47 Millionen Franken. Darin enthalten sind u.a. 6 Millionen Franken für die Realisie-
rung des Mehrzweckraums mit Turnhalle und Schulraumerweiterungen im Planjahr 2023.

Ferner sind die beabsichtigten wertvermehrenden Investitionen im Finanzvermögen in den kommenden Jahren be-
trächtlich. Nebst dem beabsichtigten Darlehen von 9 Millionen Franken an die Hallenbad AG sind weitere langfristige
Anlagen im Finanzvermögen von rund 1.9 Millionen Franken vorgesehen. Ferner sind im Finanzvermögen unter den
Sachanlagen die Sanierung der Alterswohnungen Chilemoos von 1.3 Millionen Franken (2023 und 2024) sowie Tap-
perthaus Fr. 800'000.00 (2023 und 2024) enthalten.

Die geplanten Ausgaben erfordern viele flüssige Mittel. Die Aufnahme von Fremdkapital ist unumgänglich. Der Zeit-
punkt für eine Aufnahme von Fremdkapital ist ideal. Dennoch wird sich die Gemeinde verschulden. In der Folge wird
sich das Pro-Kopf-Vermögen in eine Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohnerin und Einwohner ändern.

Der Steuerfuss wurde für die Finanzplanjahre 2023 bis 2025 unverändert mit 2.20 Einheiten eingesetzt. Die Finanz-
kennzahlen können dank der momentanen guten oder sehr guten Ausgangslage mit dem Pro-Kopf-Vermögen von
über Fr. 6‘000.00 eingehalten werden. Allerdings sind der Selbstfinanzierungsgrad und der Selbstfinanzierungsanteil
schwach bzw. ungenügend.

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Einwohnergemeinde Flühli

Traktandum 1
Budget und Steuerfuss 2022

1.1       Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025
1.1.1      Gemeindestrategie und Legislaturprogramm
Der Gemeinderat hat die aufgrund von § 17a des Gemeindegesetzes vorgeschriebene Gemeindestrategie 2021 bis
2030 erstellt. Gestützt auf die Gemeindestrategie erstellte der Gemeinderat gemäss § 17b des Gemeindegesetzes
das Legislaturprogramm für die Jahre 2020 bis 2024. Im Legislaturprogramm werden die Legislaturziele sowie die
wichtigsten Massnahmen festgehalten. Beide Planungsinstrumente wurden anlässlich der Gemeindeversammlung am
17. Mai 2021 der Bevölkerung vorgestellt und zur Kenntnis gebracht.

1.1.2      Aufgaben- und Finanzplan mit integriertem Budget
Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) hält der Gemeinderat für die nächsten vier Jahre die geplanten Aufgaben und die
benötigten Mittel für die Aufgabenbereiche fest. Der Aufgaben- und Finanzplan ist gemäss Gesetz über den Finanz-
haushalt der Gemeinden (FHGG) jährlich zu erstellen. Der Aufgaben- und Finanzplan ist eine rollende Planung. Die
Angaben zum ersten Jahr entsprechen dem Budget 2022 und die drei weiteren Jahre den Planjahren 2023 bis 2025.
Er ist den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

1.1.3        Auswirkungen Aufgaben- und Finanzreform AFR18
Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hat eine paritätische Begleitgruppe AFR18 aus Vertretungen des Kan-
tons und der Gemeinden eingesetzt. Der Vorsitz der Gruppe hat Regierungsrat Reto Wyss. Um eine aussagekräftige
Analyse vornehmen zu können, sind zwei oder noch besser drei Jahresabschlüsse der Gemeinden und Städte abzu-
warten. Nach der Auswertung der Jahresrechnungen 2020, 2021 und 2022 können dann entsprechende Korrekturen
oder Änderungen vorgenommen werden. Es ist nach wie vor das Ziel, dass keine Ausreisser nach oben sowie nach
unten entstehen. Mit der Aufgaben- und Finanzreform 2018 wurde ein sehr grosser und massiver Umbau bei den Auf-
gabenzuteilungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden vorgenommen. Mit der von der Stimmbevölkerung be-
schlossenen AFR18 im Jahr 2019 werden die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen dem Kanton und den Ge-
meinden neu verteilt. Es geht um rund 200 Millionen Franken. Mit der Reform wird die Forderung der Gemeinden er-
füllt, die Kosten bei der Volksschule hälftig zu teilen. Zudem musste der Kanton neu den Grossteil der Kosten des
Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt) übernehmen.

1.1.4       Finanzausgleich
Mit der Annahme der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 ging auch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
einher. Im Jahr 2022 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 157.3 Millionen Franken umverteilt. Über den Topf
Ressourcenausgleich wird sichergestellt, dass jede Gemeinde eine Mindestausstattung von 86.4 Prozent der durch-
schnittlichen kommunalen Finanzkraft pro Einwohnerin und Einwohner erhält. Die Gemeinde Flühli erhält einen Bei-
trag aus dem Ressourcenausgleich von Fr. 1'696'045.00. Über den Topf Lastenausgleich werden die Gemeinden bei
der Bewältigung von übermässigen und nicht-beeinflussbaren Kosten unterstützt. Die Gemeinde Flühli erhält einen
Beitrag aus dem Lastenausgleich von Fr. 1'594'817.00. Die Gemeinde muss im Gegenzug während sechs Jahren
Fr. 52'800.00 in den Härteausgleich AFR18 einzahlen.

1.1.5      Steuerfuss
Der Steuerfuss für das Jahr 2022 wurde mit 2.20 Einheiten unverändert gegenüber dem Vorjahr festgelegt. Die Steu-
ereinheiten werden im Zusammenhang mit dem Budget jährlich neu festgesetzt. Der Gemeinderat sieht aufgrund des

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Einwohnergemeinde Flühli

vorhandenen Eigenkapitals keine unmittelbare Notwendigkeit, den Steuerfuss zu erhöhen, dies trotz budgetiertem Auf-
wandüberschuss von Fr. 464'778.32. Auch in den Finanzplanjahren 2023 bis 2025 wird vorerst von keiner Erhöhung
des Steuerfusses ausgegangen. Einerseits braucht es für die vorgesehenen Investitionen noch weitere Entschei-
dungsgrundlagen und andererseits werden allfällige Darlehen und Beteiligungen voraussichtlich über das Finanzver-
mögen mit Zins- und Amortisationsvereinbarungen erfolgen. Der Gemeinderat hat die Absicht, die kommenden Inves-
titionen ohne Steuererhöhung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Beschlussfassung vorzulegen.

1.1.6      Kreditübertragungen
Die Budgetkredite werden für das Budgetjahr festgelegt und verfallen grundsätzlich, wenn sie nicht beansprucht wer-
den. Im Finanzhaushaltsgesetz (§ 16) ist die Möglichkeit der Kreditübertragung vorgesehen. Die übertragenen Kredite
dürfen nur für das ursprünglich vorgesehene Vorhaben verwendet werden. Wird dieses mit anderen Mitteln finanziert
oder nicht weiterverfolgt, verfallen sie. Kreditübertragungen können mit dem definitiven Rechnungsabschluss vorge-
nommen werden. Bei den Massnahmen und Projekten sind einzelne Vorhaben ohne Finanzangaben aufgeführt. Bei
diesen Investitionen werden die noch nicht beanspruchten Kredite aus dem Vorjahr allenfalls übertragen, sofern dies
erforderlich ist. Der Stimmbürger wird mit dem Rechnungsabschluss darüber orientiert.

1.1.7     Erläuterungen
1.1.7.1 Beschlussgegenstände
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Gemeindeversammlung das Budget mit dem Steuerfuss. Beschlussge-
genstände je Aufgabenbereich sind:
− der politische Leistungsauftrag,
− das Globalbudget, d.h. der Saldo aus Aufwand und Ertrag bei der Erfolgsrechnung,
− das Total der Investitionsausgaben bei der Investitionsrechnung.
Der Steuerfuss wird zusammen mit dem Budget beschlossen. Die Planjahre (ohne das Budgetjahr) des Aufgaben-
und Finanzplans (AFP) werden nicht beschlossen, sondern zur Kenntnis genommen. Mit dem in der Gemeindeord-
nung festgelegten Instrument der "Kenntnisnahme" wird zum Ausdruck gebracht, dass über die Planjahre des Aufga-
ben- und Finanzplanes, im Gegensatz zum Budget, kein rechtlich verbindlicher Beschluss gefasst wird. Die Stimmbe-
rechtigten können den Aufgaben- und Finanzplan gemäss Gemeindeordnung Art. 13 zustimmend, ablehnend oder nur
zur Kenntnis nehmen. Sie können auch Bemerkungen anbringen. Solche Bemerkungen gelten als überwiesen, wenn
eine Mehrheit anlässlich der Gemeindeversammlung zustimmt. Sie stellen einen Prüfungsauftrag dar, über welchen
der Gemeinderat Rechenschaft abzulegen hat. Rechtlich sind sie gegenüber dem Gemeinderat nicht verbindlich.

1.1.7.2 Politischer Leistungsauftrag
Das Budget enthält für jeden Aufgabenbereich einen politischen Leistungsauftrag. Jedem Globalbudget ist eine ver-
bindliche Leistungsumschreibung gegenüberzustellen. Mit dem Leistungsauftrag beschliesst die Gemeindeversamm-
lung, welche Leistungen im Budgetjahr vom Gemeinderat zu erbringen sind. Die finanziellen Mittel werden nicht mehr
auf Kontostufe beschlossen. Beim Führen mittels Leistungsaufträgen und Globalbudgets erhält der Gemeinderat in-
nerhalb des Globalbudgets mehr Freiheiten. Gleichzeitig hat der Gemeinderat auch die Verpflichtung, innerhalb des
Globalbudgets zu kompensieren, damit der Leistungsauftrag mit dem bewilligten Budgetkredit erfüllt werden kann.

1.1.7.3 Leistungsgruppen, zugehörige Kostenträger, Kostenstellen
Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, welche Kostenträger resp. Kostenstellen mit den entsprechenden Leistungsgruppen
verbunden sind. Die Kosten solcher Leistungsgruppen werden pro Aufgabenbereich separat ausgewiesen (z.B. Kos-
ten der Sekundarstufe, Kosten der Sozialversicherungen, etc.).

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1.1.7.4 Bezug zur Gemeindestrategie und zum Legislaturprogramm
Bei diesen Erläuterungen wird zur Gemeindestrategie sowie zum Legislaturprogramm Bezug genommen. Sie werden
jeweils pro Aufgabenbereich erwähnt. Die Gemeindestrategie bleibt bis zur nächsten Überarbeitung unverändert. Die
im Legislaturprogramm festgelegten Massnahmen werden jährlich mit dem Budget und dem Aufgaben- und Finanz-
plan abgeglichen. Bereits umgesetzte Massnahmen aus dem Legislaturprogramm werden nicht mehr aufgeführt. Die
für das Budget und den vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan relevanten Massnahmen, welche der Gemeinderat
beabsichtigt in dieser Planperiode umzusetzen, sind unter der Aufstellung "Massnahmen und Projekte" ersichtlich.

1.1.7.5 Lagebeurteilung
Die Lagebeurteilung soll den Stimmberechtigten das Umfeld aufzeigen, in dem sich die Planung der Finanzen und
Leistungen bewegt. Welche Anpassungen sind seit dem letzten Aufgaben- und Finanzplan notwendig? Welche Verän-
derungen haben sich im Umfeld ergeben oder werden sich in Zukunft ergeben (Entwicklungstendenzen)? Die Lagebe-
urteilung wird einzeln pro Aufgabenbereich vorgenommen.

1.1.7.6 Chancen / Risikobetrachtung
Als Ergänzung zur Lagebeurteilung hat der Gemeinderat bei jedem Aufgabenbereich die Chancen und Risiken mit den
möglichen Folgen betrachtet und entsprechende Massnahmen dazu aufgezeigt, um die Chancen zu nutzen und die
Risiken zu minimieren. Die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen sind im Bereich "Massnahmen und Projekte"
mit den entsprechenden Kostenfolgen enthalten.

1.1.7.7 Massnahmen und Projekte
Pro Aufgabenbereich werden die geplanten Massnahmen und Projekte mit ihren finanziellen Konsequenzen aufge-
zeigt. Die Beschreibung der Massnahme wird ergänzt mit den erwarteten Kostenfolgen verbunden mit einem Zeitplan.

1.1.7.8 Messgrössen / Indikatoren
Zur Beurteilung einer Leistung sind bei jedem Aufgabenbereich Messgrössen festgelegt worden. Die Indikatoren zei-
gen an, wie eine Leistung erfüllt wird. Bei der Haushaltführung mit Globalbudgets dient die Festlegung von Indikatoren
dazu, nach Erfüllung einer Leistung eine sinnvolle Aussage zur Zielerreichung machen zu können. Indikatoren dienen
als Orientierung, um Fehlerquellen in der Planung oder Leistungserstellung aufzuspüren. Sie dienen der Verbesse-
rung der Effektivität der einsetzbaren Ressourcen.

1.1.7.9 Statistische Grundlagen
Die statistischen Angaben pro Aufgabenbereich liefern Grundlagendaten, die in die gesamte Beurteilung einfliessen.

1.1.7.10 Information zum Transferaufwand (36) und Transferertrag (46)
Transferleistungen sind Entschädigungen und Beiträge (3 Aufwand / 4 Ertrag) zwischen öffentlichen Sektoren unterei-
nander oder zwischen öffentlichen und privaten Sektoren. Es wird dabei zwischen neun Sektoren unterschieden:
Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche Sozialversicherungen, öffentliche Unternehmungen, private Unternehmungen,
private Organisationen ohne Erwerbszweck, private Haushalte und Ausland.

1.1.7.11 Erläuterungen zu den Finanzen
In diesem Abschnitt werden die geplanten Ausgaben in Textform umschrieben und weiter konkretisiert.

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Einwohnergemeinde Flühli

1.1.8      Planungsannahmen
Der Finanzhaushalt der Gemeinde ist massgeblich von den Entscheiden des Kantons- und Regierungsrates beein-
flusst. Grundsätzlich geht der Gemeinderat von den Planungswerten aus, welche der Kanton den Gemeinden im Rah-
men der Budgetinformationen mitteilt. Einzelne Parameter werden gezielt angepasst. Die Erstellung des Aufgaben-
und Finanzplans verlangt vom Gemeinderat Einschätzungen und Annahmen, welche die ausgewiesene Finanz- und
Ertragslage während der Planperioden beeinflussen. Der Gemeinderat geht von nachfolgenden Parametern aus:

Einflussfaktoren / Plangrössen                  Einheit           B 2022        P 2023       P 2024       P 2025
Einwohner                                       EINW                1'970        1'980         1'990        2'000
Veränderung Entgelte (42)                       PROZENT              1.00         1.00          1.00         1.00
Veränderung Personalaufwand (30)                PROZENT              1.00         1.00          1.00         1.00
Veränderung Personalaufwand Bildung (30)        PROZENT              1.00         1.00          1.00         1.00
Steuerfuss                                      EINH                 2.20         2.20          2.20         2.20
Steuerkraft juristische Personen                PROZENT              1.00         1.00          1.00         1.00
Steuerkraft natürliche Personen                 PROZENT              1.00         1.00          1.50         1.50
Veränderung Teuerung (31)                       PROZENT              0.20         0.20          0.30         0.30
Veränderung Transferleistungen (36/46)          PROZENT              0.20         0.20          0.30         0.30
Veränderung Übriger Aufwand/Ertrag              PROZENT              0.20         0.20          0.30         0.30

1.1.9       Kennzahlen
Die für die Gemeinden massgeblichen Finanzkennzahlen legt der Regierungsrat nach § 7 des Gesetzes über den Fi-
nanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden fest. Innerhalb der festgelegten Band-
breiten ist eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushalts sicherzustellen. Die zu erfüllenden Kennzahlen ergeben
sich aus den §§ 2 bis 4 der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV). Für die Beur-
teilung der Finanzlage, den Zeitreihenvergleich und den Vergleich mit anderen Gemeinden sind im Aufgaben- und Fi-
nanzplan sowie im Jahresbericht insbesondere die nachfolgenden Kennzahlen auszuweisen. Im Aufgaben- und Fi-
nanzplan hat der Gemeinderat die gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes, insbesondere mit den Finanzkennzah-
len nachzuweisen. Wenn die Bandbreiten der Finanzkennzahlen nicht eingehalten werden, hat der Gemeinderat die
Abweichungen zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen umzusetzen beziehungsweise aufzuzeigen.

Die Finanzkennzahlen zeigen auf, wie sich der Gemeinde-Haushalt entwickelt. Sie dienen der Bevölkerung und den
Behörden in Gemeinden und Kanton als Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Der Regierungsrat definiert für alle Fi-
nanzkennzahlen Bandbreiten, innerhalb derer eine gesunde Entwicklung der kommunalen Finanzhaushalte sicherge-
stellt ist. Durch die erfreulichen Rechnungsabschlüsse der Gemeinden hat sich insbesondere die Zahl der Nettover-
schuldung pro Einwohnerin und Einwohner (zweifaches kantonales Mittel) in den letzten Jahren massiv reduziert. So
wurde kürzlich im Kantonsrat ein Postulat für die Anpassung dieses Wertes nach oben vollständig erheblich erklärt
und zur Anpassung der Finanzkennzahl an den Regierungsrat überwiesen.

Die Gemeinde Flühli weist mit Fr. 6'570.00 das zweithöchste Nettovermögen pro Einwohnerin und Einwohner im Kan-
ton Luzern aus. Diese Ausgangslage, geschaffen durch die Finanzpolitik des Gemeinderates in den letzten Jahren,
ermöglicht der Gemeinde den nötigen Spielraum oder Perspektiven für die Zukunft. Investitionen in Infrastrukturvorha-
ben können realisiert werden.

Mehrheitlich können die Kennzahlen eingehalten werden, solange die Nettoschuld pro Einwohner unter dem kantona-
len Mittel liegt. Das kantonale Mittel der Nettoschuld pro Einwohner liegt bei 435 Franken (Referenzwert 2020). Dies

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                     Seite 10
Einwohnergemeinde Flühli

entspricht 98 Franken weniger als im Vorjahr. Der Grenzwert 2020, den die Nettoschulden pro Einwohner einer Ge-
meinde nicht überschreiten sollten, betrug 870 Franken (das 2-Fache des Mittels). Der Selbstfinanzierungsgrad ist
unverändert tief. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde jeweils ein Pro-Kopf-Vermögen ausweisen. Ab dem Plan-
jahr 2025 zeigt sich wiederum eine Nettoschuld pro Einwohner. Wird die Nettoschuld ohne Vermögen der Spezialfi-
nanzierungen berechnet, so resultiert bereits im Budgetjahr 2022 eine Nettoschuld pro Einwohner.

grün = Kennzahl eingehalten, rot/kursiv = Kennzahl nicht eingehalten
Nettoverschuldungsquotient                                                     R 2020       B 2022        P 2023       P 2024       P 2025
              Nettoschuld x 100
Berechnung    Fiskalertrag (40) + Ressourcenausgleich (4621) - Finanzaus- -202.43 % -132.50 %           -35.27 %      -1.30 %      41.84 %
              gleich (3621)

Einheiten     Prozent
Bandbreite    sollte 150 % nicht übersteigen
              Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge inkl. Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld
Aussage
              abzutragen.

Selbstfinanzierungsgrad                                                        R 2020       B 2022        P 2023       P 2024       P 2025
              Selbstfinanzierung x 100
Berechnung                                                                    124.60 %      18.73 %       4.46 %      11.85 %       9.94 %
              Nettoinvestitionen
Einheiten     Prozent
              Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 % erreichen, wenn die Nettoschuld pro Ein-
Bandbreite    wohner und Einwohnerin mehr als das kantonale Mittel beträgt. In den Jahren 2019 bis 2022 können die Selbstfinanzierung
              und die Nettoinvestitionen gemäss HRM1 zur Berechnung des 5-Jahresdurchschnittes herangezogen werden.
              Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine öffentliche Körperschaft aus eigenen Mitteln finanzieren
Aussage
              kann.

Zinsbelastungsanteil                                                           R 2020       B 2022        P 2023       P 2024       P 2025
              Nettozinsaufwand x 100
Berechnung                                                                     -0.10 %      -0.08 %       0.06 %       0.27 %       0.40 %
              Laufender Ertrag
Einheiten     Prozent
Bandbreite    sollte 4 % nicht übersteigen
              Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des „verfügbaren Einkommens“ durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der
Aussage
              Wert, desto grösser der Handlungsspielraum.

Nettoschuld je Einwohner und Einwohnerin                                       R 2020       B 2022        P 2023       P 2024       P 2025
              Nettoschuld
Berechnung                                                                     -6'570.-     -4'319.-     -1’165.-       -43.-       1’407.-
              Ständige Wohnbevölkerung
Einheiten     Franken pro Einwohner und Einwohnerin
Bandbreite    Die Nettoschuld sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen (kantonale Mittel per Ende 2020 = Fr. 435.-)
Aussage       Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens.

Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in                         R 2020       B 2022        P 2023       P 2024       P 2025
               Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen
Berechnung                                                                     -1'547.-      135.-        3'457.-      4'495.-      5'078.-
               Ständige Wohnbevölkerung
Einheiten      Franken pro Einwohner und Einwohnerin
               Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen (kantonale Mittel
Bandbreite
               per Ende 2020 = Fr. 1’225.-)

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                                            Seite 11
Einwohnergemeinde Flühli

               Diese Kennzahl zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes, also ohne Spezialfinanzierungen
Aussage
               und nach Abzug des Finanzvermögens.

Selbstfinanzierungsanteil                                                    R 2020      B 2022       P 2023      P 2024       P 2025
               Selbstfinanzierung x 100
Berechnung                                                                  12.58 %      2.83 %       2.22 %       2.27 %      2.41 %
               Laufender Ertrag
Einheiten      Prozent
               Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 % belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner und Einwohner
Bandbreite
               mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Aussage        Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil des Ertrages die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann.

Kapitaldienstanteil                                                          R 2020      B 2022       P 2023      P 2024       P 2025
               Kapitaldienst x 100
Berechnung                                                                   7.47 %      8.39 %       9.88 %      10.54 %      10.82 %
               Laufender Ertrag
Einheiten      Prozent
Bandbreite     sollte 15 % nicht übersteigen
               Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapi-
Aussage
               taldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin.

Bruttoverschuldungsanteil                                                    R 2020      B 2022       P 2023      P 2024       P 2025
               Bruttoschulden x 100
Berechnung                                                                  33.60 %      59.70 %     184.60 %    216.50 %     234.00 %
               Laufender Ertrag
Einheiten      Prozent
Bandbreite     sollte 200 % nicht übersteigen
               Grösse zur Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis
Aussage
               zu den erwirtschafteten Erträgen steht.

1.1.10      Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung dient als Basis für die finanzpolitische Steuerung. Mit ihr soll der Stimmbürger transparent über
die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel informiert werden (§ 52 FHGG). Dazu soll der Geldfluss aus der
betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt werden. Mit dem Geldfluss der Investitionstätigkeit wer-
den die Investitionsausgaben und -einnahmen des Finanz- und Verwaltungsvermögens einander gegenübergestellt.
Die Aufnahme und Rückzahlung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ohne die passivierten Investitions-
beiträge werden mit dem Geldfluss der Finanzierungstätigkeit aufgezeigt. Aus den einzelnen Totalen dieser Geldflüsse
resultiert die jährliche Veränderung der liquiden Mittel. Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit zeigt auf, inwiefern
diese Tätigkeit dem Gemeinwesen erlaubt, einen Überschuss an Liquidität zu generieren. Der Geldfluss aus Investiti-
onstätigkeit ist in der Regel bei den Gemeinwesen negativ.

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                                       Seite 12
Einwohnergemeinde Flühli

Geldflussrechnung - indirekte Methode                                                      Rechnung 2020     Budget 2021       Budget 2022
      Betriebliche Tätigkeit (operative Tätigkeit)
+/-   Jahresergebnis Erfolgsrechnung: Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-)             455’234.70      -917’794.10       -464’778.32
+     Abschreibungen Verwaltungsvermögen                                                       934’028.75     1’043’399.65      1’094’502.30
+/-   Abnahme (+) / Zunahme (-) Forderungen                                                    304’227.69             0.00              0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Aktive Rechnungsabgrenzungen                                           -10’631.40             0.00              0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Vorräte und angefangene Arbeiten                                        -1’412.47             0.00              0.00
+     Wertberichtigungen VV                                                                          0.00             0.00              0.00
-     Wertberichtigungen, Gewinne VV                                                                 0.00             0.00              0.00
+/-   Übriger Finanzaufwand / Finanzertrag (geldunwirksam)                                           0.00             0.00              0.00
+/-   Wertberichtigungen / Marktwertanpassungen auf Finanzanlagen (nicht realisiert)             6’650.00             0.00              0.00
+/-   Verluste / Gewinne auf Finanzanlagen (realisiert)                                              1.00             0.00              0.00
+/-   Wertberichtigungen / Wertaufholungen Sachanlagen FV (nicht realisiert)                   240’162.80             0.00              0.00
+/-   Verluste / Gewinne auf Sachanlagen FV (realisiert)                                             0.00             0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Laufende Verbindlichkeiten                                             -97’124.35             0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Passive Rechnungsabgrenzungen                                           -9’300.00             0.00              0.00
+/-   Bildung / Auflösung Rückstellungen der Erfolgsrechnung                                         0.00             0.00              0.00
+/-   Einlagen / Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen FK und EK                           284’798.38       220’530.25        103’552.02
+/-   Zins und Amortisation Pensionskassenverpflichtungen / Entnahmen Eigenkapital            -367’738.00      -367’700.00       -367’700.00
-     Aktivierung Eigenleistungen, Bestandesveränderungen                                      -70’000.00             0.00              0.00
=     Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (Cashflow)                                         1’668’897          -21'564          365’576
      Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen
-     Investitionsausgaben Verwaltungsvermögen                                               -1’283’939.25   -1’591’000.00     -2’032’000.00
+     Investitionseinnahmen Verwaltungsvermögen                                                  37’406.93      110’000.00         80’000.00
=     Saldo der Investitionsrechnung (Nettoinvestitionen)                                    -1’246’532.32   -1’481’000.00     -1’952’000.00
+/-   Abnahme / Zunahme Aktive Rechnungsabgrenzungen IR                                         243’665.40            0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Passive Rechnungsabgrenzungen IR                                              0.00            0.00              0.00
+/-   Bildung / Auflösung Rückstellungen der Investitionsrechnung                                     0.00            0.00              0.00
+     Aktivierung Eigenleistungen                                                                70’000.00            0.00              0.00
=     Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen                              -932’866.92   -1’481’000.00     -1’952’000.00
      Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen
+/-   Abnahme / Zunahme Finanzanlagen FV                                                          7’151.00            0.00             0.00
+/-   Marktwertanpassungen / Wertberichtigungen auf Finanzanlagen (nicht realisiert)             -6’650.00            0.00             0.00
+/-   Gewinne / Verluste auf Finanzanlagen (realisiert)                                              -1.00            0.00             0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Sachanlagen FV                                                        -727’661.90      -400’000.00             0.00
+/-   Wertaufholungen / Wertberichtigungen Sachanlagen FV (nicht realisiert)                  -240’162.80             0.00             0.00
+/-   Gewinne / Verluste auf Sachanlagen FV (realisiert)                                              0.00            0.00             0.00
=     Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen                                       -967’324.70      -400’000.00             0.00
      Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen                             -932’866.92    -1’481’000.00     -1’952’000.00
+     Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen                                       -967’324.70      -400’000.00              0.00
=     Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit                                        -1’900’192       -1’881'000        -1’952’000
      Finanzierungstätigkeit
+/-   Zunahme / Abnahme Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten                                    13’250.00            0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Langfristige Finanzverbindlichkeiten                                   -34’500.00            0.00              0.00
+/-   Abnahme / Zunahme Kontokorrente mit Dritten (Kontokorrentguthaben)                             0.00            0.00              0.00
+/-   Zunahme / Abnahme Kontokorrente mit Dritten (Kontokorrentschulden)                       473’367.31            0.00              0.00
=     Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit                                                       452’117                   0                 0
      Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (Cashflow)                                        1’668’897.10      -21’564.20        365’576.00
+     Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit                                       -1’900’191.62   -1’881’000.00     -1’952’000.00
+     Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit                                                      452’117.31            0.00              0.00
+     Spezialfall im Jahr 2020 Geldzufluss aus Übernahme WVFD (Spez.-Fonds Kto. 2900.60)         97’727.55
=     Veränderung Flüssige Mittel (= Fonds Geld)                                                 318’550       -1’902'564        -1’586’424
      Kontrollrechnung
      Stand flüssige Mittel per 31.12.                                                        6’649’453.39    6’330’903.05      6’649’453.39
-     Stand flüssige Mittel per 1.1.                                                          6’330’903.05    6’330’903.05      6’649’453.39
=     Zunahme (+) / Abnahme (-) Flüssige Mittel                                                 318’550.34            0.00              0.00
      Kontrolltotal                                                                                   0.00   -1’902’564.20     -1’586’424.00

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                                           Seite 13
Einwohnergemeinde Flühli

1.2         Erfolgsrechnung
1.2.1       Erfolgsrechnung 2022, gestufter Erfolgsausweis nach Kostenarten mit Planjahre 2023 bis 2025.
 Gesamtübersicht                               Rechnung            Budget          Budget       Finanzplan      Finanzplan      Finanzplan
                                                   2020              2021            2022             2023            2024            2025
 Personalaufwand                            3’867’446.80     4’210’880.00     4’652’400.00     4’771’924.00    4’816’607.00    4’864’769.00
 Sach- und übriger Aufwand                  1’994’658.31     2’418’400.00     2’322’624.00     2’329’272.00    2’337’271.00    2’341’284.00
 Abschreibungen                               707’677.05       787’510.20       797’698.55       943’857.00    1’038’876.00    1’061’731.00
 Einlagen                                     319’084.40       260’394.05       227’582.27       430’370.00      497’827.00      498’213.00
 Transferaufwand                            4’522’136.39     5’021’189.20     5’087’662.59     5’134’411.00    5’128’653.00    5’152’936.00
 Durchlaufende Beiträge                        26’000.00        15’000.00        15’000.00        15’030.00       15’075.00       15’120.00
 Interne Verrechnungen und Umlagen          4’665’345.31     5’080’557.16     5’119’351.24     5’310’599.97    5’528’154.93    5’694’989.81
 Total Betrieblicher Aufwand               16’102’348.26    17’793’930.61    18’222’318.65    18’935’463.97   19’362’463.93   19’629’042.81
 Fiskalertrag                                -4’420’901.40 -4’290’700.00 -4’777’700.00 -4’842’399.00 -4’928’808.00 -5’016’198.00
 Regalien und Konzessionen                     -180’073.20   -188’600.00    -194’100.00    -194’100.00    -194’100.00    -194’100.00
 Entgelte                                    -1’776’924.82 -1’625’000.00 -1’631’800.00 -1’634’514.00 -1’638’598.00 -1’642’693.00
 Verschiedene Erträge                           -70’001.00
 Entnahmen Fonds                                -34’286.02     -39’863.80   -124’030.25    -124’030.00    -124’406.00    -134’596.00
 Transferertrag                              -4’879’033.57 -4’959’915.55 -5’219’358.84 -5’229’799.00 -5’245’488.00 -5’261’223.00
 Durchlaufende Beiträge                         -26’000.00     -15’000.00     -15’000.00     -15’030.00     -15’075.00     -15’120.00
 Interne Verrechnungen und Umlagen           -4’665’345.31 -5’080’557.16 -5’119’351.24 -5’310’600.97 -5’526’631.93 -5’692’960.81
 Total Betrieblicher Ertrag                -16’052’565.32 -16'199’636.51 -17’081’340.33 -17’350’472.97 -17’673’106.93 -17’956’890.81
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit           49’782.94    1’594’294.10     1’140’978.32     1’584’991.00    1’689’357.00    1’672’152.00

 Finanzaufwand                                 480’910.90      287’600.00       306’800.00       325’213.00      407’641.00      435’545.00
 Finanzertrag                                 -618’190.54     -596’400.00      -615’300.00      -615’300.00     -669’300.00     -678’300.00
 Finanzergebnis                               -137’279.64     -308’800.00      -308’500.00      -290’087.00     -261’659.00     -242’755.00

 Operatives Ergebnis                           -87’496.70    1’285’494.10       832’478.32     1’294’904.00    1’427’698.00    1’429’397.00

 Ausserordentlicher Aufwand
 Ausserordentlicher Ertrag                    -367’738.00     -367’700.00      -367’700.00      -367’700.00     -367’700.00     -367’700.00
 Ausserordentliches Ergebnis                  -367’738.00     -367’700.00      -367’700.00      -367’700.00     -367’700.00     -367’700.00

 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung               -455’234.70      917’794.10       464’778.32      927’204.00     1’059’998.00    1’061’697.00

 Ergebnis Spezialfinanzierungen (vor Abschluss)
 Ergebnis SF Wasser                         -25’869.47           5’900.00         -9’996.36       6’451.00        6’539.00        6’749.00
 Ergebnis SF Abwasser                      304’430.53          253’994.05       227’082.27      340’285.00      407’654.00      397’464.00
 Ergebnis SF Abfall                          14’473.54         -32’363.80       -38’233.89       34’904.00       34’528.00       34’704.00
 Total Spezialfinanzierungen               293’034.60          227’530.25       178’852.02      381’640.00      448’721.00      438’917.00
Ergebnis: Aufwandüberschuss = + (positive Zahlen) / Ertragsüberschuss = - (negative Zahlen)

Das Ergebnis der Erfolgsrechnung ergibt für das Budgetjahr 2022 einen Aufwandüberschuss von Fr. 464'778.32 auf
der Basis von einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten. Auch die Finanzplanjahre 2023 bis 2025 sehen negative Ab-
schlüsse vor.

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                                         Seite 14
Einwohnergemeinde Flühli

1.3          Investitionsrechnung
1.3.1        Investitionsrechnung 2022, gestufter Erfolgsausweis nach Kostenarten (Sachgruppen) mit Planjahre
             2023 bis 2025
 Gestufter Erfolgsausweis                                Rechnung             Budget         Budget      Finanzplan      Finanzplan      Finanzplan
                                                             2020               2021           2022            2023            2024            2025
 50       Sachanlagen                                      565’904.55     2’032’417.45    1’432’000.00    6’270’000.00    2’300’000.00    3’000’000.00
 56       Eigene Investitionsbeiträge                      718’034.70       300’000.00      600’000.00      300’000.00      300’000.00      300’000.00
          Investitionsausgaben (-)                      -1’283’939.25    -2’332’417.45   -2’032’000.00   -6’570’000.00   -2’600’000.00   -3’300’000.00
 63       Investitionsbeiträge für eigene Rechnung         -37’406.93      -380’000.00      -80’000.00      -80’000.00      -80’000.00      -80’000.00
          Investitionseinnahmen (+)                         37’406.93       380’000.00       80’000.00       80’000.00       80’000.00       80’000.00
          Nettoinvestitionen                            -1’246’532.32    -1’952’417.45   -1’952’000.00   -6’490’000.00   -2’520’000.00   -3’220’000.00
          Davon Spezialfinanzierungen
          Investitionsausgaben
 7104.5   Spezialfinanzierungen Wasser                                       86’000.00     100’000.00
 7204.5   Spezialfinanzierungen Abwasser                  176’047.35        476’000.00     345’000.00      200’000.00      500’000.00      500’000.00
 7304.5   Spezialfinanzierungen Abfall                     18’570.10
          Total Investitionsausgaben                      194’617.45        562’000.00     445’000.00      200’000.00      500’000.00      500’000.00
          Investitionseinnahmen
 7104.6   Spezialfinanzierungen Wasser                    -22’470.65                       -20’000.00      -20’000.00      -20’000.00      -20’000.00
 7204.6   Spezialfinanzierungen Abwasser                  -14’936.28        -40’000.00     -60’000.00      -60’000.00      -60’000.00      -60’000.00
          Total Investitionseinnahmen                     -37’406.93        -40’000.00     -80’000.00      -80’000.00      -80’000.00      -80’000.00
Investitionen: Ausgaben = + (positive Zahlen) / Einnahmen = - (negative Zahlen)

Die Investitionsrechnung beinhaltet für das Jahr 2022 Investitionsausgaben (Brutto) in der Höhe von Fr. 2'032'000.00.

1.3.2    Investitionsrechnung 2022, Kontrolle Sonderkredite
Der Sonderkredit «Sanierung Gemeindestrasse Dorf-Heidigbühl-Wald» ist der einzige aktive Sonderkredit.
                                                                        beanspr.           Budget 2022             Kreditkontrolle
                                                       Brutto-                                                                       Bemer-
 Konto            Bezeichnung              Beschluss                    bis                                  beanspr.      verfügbar
                                                       Kredit                                                                        kungen
                                                                        31.12.21
                                                                             Ausgaben             Einnahmen bis 31.12.21 ab 01.01.22
 Sanierung Gemeindestrasse Dorf-Heidigbühl-Wald                   Annahme                                     Annahme        Annahme
 6150.5010.00 Strassen / Verkehrs- 09.12.2019 670’000.00 100’000.00                    -                   - 100’000.00 570’000.00 *
                wege
 * Bemerkungen: An die Gesamtkosten von total Fr. 670’000.00 hat die Gemeinde total 60 % und die Perimeterpflichtigen 40 % (Kto. 6150.6370.00) zu
 übernehmen. Der in den Jahren 2020 und 2021 nicht ausgeschöpfte Budgetkredit wird beim Rechnungsabschluss per 31.12.2021 als Kreditübertra-
 gung ins Jahr 2022 übernommen.

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                                                  Seite 15
Einwohnergemeinde Flühli

1.4         Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen
1.4.1     Sachanlagen Finanzvermögen
Um den Werterhalt der gemeindeeigenen Liegenschaften zu gewährleisten, sieht der Gemeinderat weitere Investitio-
nen vor. Bei den Wohnhäusern Obersörenberg sowie beim Sigristenhaus Flühli ist die Sanierung abgeschlossen. Für
die Sanierung der Wohnsiedlung Chilemoos Flühli und Tapperthaus Sörenberg sind in den Finanzplanjahren 2023 und
2024 entsprechende Beträge vorgesehen.

Wertvermehrende Investitionen ins Finanzvermögen       Rechnung    Budget       Budget       Finanzplan Finanzplan Finanzplan
 Konto Bezeichnung                                       2020       2021         2022           2023       2024       2025
      10   Finanzvermögen
    108    Sachanlagen FV
   1084    Gebäude FV
 1084.00   Wohnsiedlung Chilemoos
           Sanierung Gebäudehülle                                                               700’000    600’000
 1084.00 Liegenschaft Obersörenberg
         Sanierungen Balkon, Fassade und Treppenhaus     686’542
 1084.00 Liegenschaft Sigristenhaus
         Sanierung Wohnungen                             281’282
 1084.00 Liegenschaft Tapperthaus
         Sanierung Gebäudehülle                                                                 400’000    400’000
         Ursprünglich ab dem Jahr 2022 vorgesehen
           Nettoinvestitionen ins Finanzvermögen         967’824            -            -    1'100’000   1'000’000         -

1.4.2       Langfristige Anlagen Finanzvermögen
1.4.2.1 Allgemeine Bemerkungen
Der Gemeinderat beabsichtigt diverse Investitionen im Finanzvermögen, wobei die Zuteilung Finanz- oder Verwal-
tungsvermögen nicht bei allen geplanten Investitionen abschliessend beurteilt und festgelegt ist.
Die beantragte finanzielle Unterstützung privater Unternehmungen in der Form von Aktienzeichnung und/oder mittels
Gewährung eines Darlehens erfordern erhebliche finanzielle Mittel seitens der Gemeinde. Bei der Gewährung von
Darlehen steht die volkswirtschaftliche Bedeutung der Institution für die Gemeinde sowie die gewährte Sicherheit für
die Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens im Vordergrund. Bei einer allfälligen Beteiligung an privaten Unter-
nehmungen wird der Gemeinderat auch seine Beteiligungsstrategie definieren und festlegen.
Die Mitwirkung der Stimmberechtigten ist abhängig davon, ob es sich letztlich um Anlagen resp. Investitionen im Fi-
nanz oder Verwaltungsvermögen handelt und wem die Ausgabenkompetenz zusteht (§ 34 Gesetz über den Finanz-
haushalt der Gemeinden). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach Art. 16 lit. g Gemeindeordnung, Beteiligungen
(z.B. Erwerb von Aktien) an privaten juristischen Personen erst ab einem Wert von über Fr. 350'000.00 den Stimmbe-
rechtigten zum Beschluss vorzulegen sind. Kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass es sich bei den Darlehen
letztlich um eine Anlage im Finanzvermögen handelt, bedarf dies weder eines Kredites noch einer Ausgabenbewilli-
gung seitens der Stimmberechtigten. Handelt es sich hingegen um eine Ausgabe im Verwaltungsvermögen (Investiti-
onsrechnung), so ist hierfür ein Kredit sowie eine Ausgabenbewilligung erforderlich. Sofern die Ausgabe
Fr. 350'000.00 übersteigt, ist eine Ausgabenbewilligung seitens der Stimmberechtigten in der Form eines Sonderkredi-
tes notwendig (Art. 16 lit. c. Gemeindeordnung).
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde sowie die Zuweisung Finanz-
oder Verwaltungsvermögen zusammen mit einem Finanzexperten zu beurteilen.

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                         Seite 16
Einwohnergemeinde Flühli

1.4.2.2 Hallenbad AG Sörenberg, Anfrage Darlehen
Der vorliegende Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025 geht nach wie vor von der Annahme aus, dass es sich beim
Darlehen von insgesamt 9 Millionen Franken an die Hallenbad AG Sörenberg zur Realisierung eines Neubauprojektes
um eine Anlage im Finanzvermögen handelt. Das Darlehen ist seitens der Hallenbad AG Sörenberg zu verzinsen und
jährlich zu amortisieren (Dauer 40 Jahre). Die Aktien der Gemeinde an der Hallenbad AG Sörenberg sind im Finanz-
vermögen aufgeführt. Abklärungen seitens der Gemeinde haben ergeben, dass eine Bilanzierung des Darlehens im
Verwaltungsvermögen vertieft zu prüfen ist. Das Darlehen würde in der Folge über die Investitionsrechnung budge-
tiert. Ein entsprechender Sonderkredit der Stimmberechtigten wäre erforderlich. Dieser Ansicht ist derzeit auch die
kantonale Finanzaufsicht der Gemeinden, wie sie in ihrem Schreiben zum Kontrollbericht Budget 2021 vom 15. April
2021 mitteilen. Aufgrund des aktuellen Projektstandes ist davon auszugehen, dass die Hallenbad AG Sörenberg mit
einem Neubau frühestens im Jahr 2023 beginnen könnte.

1.4.2.3 Kraftwerk Waldemme AG, Aktienzeichnung
Die Wasserkraft der Waldemme soll durch die Erstellung eines neuen Kraftwerks langfristig genutzt werden. Mit Ent-
scheid vom 28. September 2021 hat der Regierungsrat die Konzession zur Nutzung der Wasserkraft und somit die
Projektgenehmigung erteilt. Die Konzessionsdauer beträgt 80 Jahre. Die CKW als Gesuchstellerin wird voraussichtlich
zur Umsetzung des Vorhabens eine neue Aktiengesellschaft die «Kraftwerk Waldemme AG» gründen. Der Sitz der
Kraftwerk Waldemme AG ist in Flühli. Der Bau und der Betrieb des Kraftwerks erfolgen durch die Kraftwerk
Waldemme AG. Derzeit ist vorgesehen, dass sich an dieser Aktiengesellschaft einerseits die CKW sowie andererseits
die Standortgemeinde Flühli und die UNESCO Biosphäre Entlebuch als Partner beteiligen. Das Grundkapital wird bei
der Gründung auf 4 Millionen Franken festgesetzt. Der Gemeinderat hat sich für eine Beteiligung von 5 % resp.
Fr. 200‘000.00 und die UBE mit 1.5 % resp. Fr. 60‘000.00 ausgesprochen. Die Mehrheit der Aktien von 93.5 % bleiben
bei der CKW. Die Beteiligung der UNESCO Biosphäre Entlebuch bedarf der Zustimmung der Delegierten. Ob letztlich
eine eigene Kraftwerksgesellschaft mit Beteiligungsmöglichkeit geschaffen wird, entscheidet der Verwaltungsrat der
CKW anfangs Dezember. Denkbar ist auch, dass keine eigene Betriebsgesellschaft gegründet wird und die CKW als
Bau- und Betriebsherrin eigenständig auftritt. In diesem Fall wäre eine Beteiligung durch Dritte nicht möglich. Dennoch
ist der Gemeinderat überzeugt, dass mit seinem Engagement und jenes der UBE ein starkes Zeichen gesetzt würde,
was auch in kommunikativer Hinsicht wertvoll wäre.

1.4.2.4 Bergbahnen Sörenberg AG, Aktienzeichnung, Anfrage Darlehen
Die Bergbahnen Sörenberg AG sind der grösste Arbeitgeber in der Gemeinde und der touristische Motor im Sommer-
und Wintergeschäft. Im Sommer beschäftigt die Unternehmung 60 Personen und im Winter sind es 220 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter. Ihre Strategie lautet: «Wir sind das beliebteste Skigebiet und der führende Anbieter von Naturer-
lebnissen in der Zentralschweiz für Familien, Senioren, Schulen, Vereine, integriert und verankert in der UNESCO-
Biosphäre Entlebuch». Der Gemeinderat wurde zur Roadshow der Bergbahnen Sörenberg AG eingeladen und um
Zeichnung von Aktien ersucht. Der Gemeinderat ist bereit, in der Höhe von Fr. 200'000.00 Vorzugsaktien zu zeichnen.
Die Zeichnung erfolgt allenfalls gestaffelt. Mit diesem Engagement will der Gemeinderat ein Zeichen für die «Attrakti-
vierung der Berge» im Mariental und für den Tages- und Aufenthaltstourismus setzen. Im Weiteren ist der Gemeinde-
rat vom Verwaltungsrat der Bergbahnen Sörenberg AG für die Vergabe eines Darlehens angefragt worden. In dieser
Hinsicht hat der Gemeinderat noch keinen Entscheid gefällt.

Botschaft Gemeindeversammlung 22.11.2021                                                                       Seite 17
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