Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries

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Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
                            Im Unterdorf 10, 86759 Wechingen

                 Bebauungsplan
       „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                    Planteil B
                  2. Änderung

                        Umweltbericht
                 mit Ausgleichsbebauungsplan

   Baufläche auf den Flächen und Teilflächen Fl. Nr. 484, 484/1, 485, 486, 487, 472, 473,
                             522/15, Gemarkung Fessenheim
Ausgleichsteilflächen auf den Flächen und Teilflächen Fl. Nr. 172, 202, 246, 522/16, Gemar-
         kung Fessenheim, Fl. Nr. 615 neu und Fl. Nr. 918 Gemarkung Wechingen
         sowie Fl. Nr. 434 Gemarkung Fessenheim (aus kommunalem Ökokonto)

                                     11. August 2021
                                     19. Januar 2022

                                      Bearbeitung:

              Margot Armbruster-Schieck, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektin,
                       Johannes-Müller-Str. 34, 86720 Nördlingen
  Telefon: 09081/22784, Telefax: 09081/ 604546, E-Mail: armbruster-schieck@t-online.de
Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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1.     Rechtliche Grundlagen

       In § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes
       bei der Aufstellung von Bauleitplänen geregelt.

       Nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB ist die Eingriffsregelung mit ihren Elementen
       Vermeidung und Ausgleich im Bauleitplanverfahren in der Abwägung nach § 1
       Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

       Der § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB mit Anlage regelt die notwendige Umwelt-
       prüfung und die Aufstellung des Umweltberichts.

       Nach der gesetzlichen Definition in Art. 6 BayNatSchG sind Eingriffe solche Verände-
       rungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des
       Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchti-
       gen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen.

       Nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgt der Ausgleich in der Bauleitplanung durch geeig-
       nete Darstellungen und Festsetzungen von geeigneten Maßnahmen auf bereitge-
       stellten Flächen. Den Vollzug des Ausgleichs regeln §§ 135 a ff.

2.     Umweltbericht, Einleitung

       Vorbemerkung zur 2. Änderung:

       Innerhalb des unverändert bleibenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird
       die südliche Baugrenze um 3 m nach Süden verschoben, um mehr Nettobauland
       zu erhalten. Südlich der neuen Baugrenze wird die südliche Grünzone verschmälert.
       Die erforderliche Eingrünung in Form von mehrreihigen Heckenstreifen mit Bauman-
       teil ist auf der verschmälerten Grünzone weiterhin realisierbar. Die Grenzverschie-
       bung erfordert eine Anpassung der Eingriffsermittlung (s. Kap. 3.1, 3.3 und 3.4).
       Durch die vergrößerte Eingriffsfläche entsteht eine Erhöhung des Ausgleichsbedarfs,
       dieser wird durch Bereitstellung einer weiteren Ausgleichsteilfläche gedeckt (s. Kap.
       4.7). Neuvermessungen von Grenzverläufen an der östlichen Grenze führten zur
       geringfügigen Verringerung der Eingriffsfläche im Bereich der ehemaligen Bahnlinie,
       die bei der Gesamt-Eingriffsermittlung berücksichtigt wurde (s. Kap. 3.3). Neu-
       vermessungen von Grenzverläufen an der westlichen Grenze im Bereich der land-
       wirtschaftlichen Betriebsfläche im Außenbereich führten zur teilweisen Verbreiterung
       von Eingrünungszonen. Die westlichen Streifen der Zufahrten zum Betriebsgelände
       kommen auf Streifen des westlichen Weges zu liegen, die eingriffstechnisch ohne
       Belang sind.

       Vorbemerkung zur 1. Änderung hinsichtlich Kapitel 2.1:

       Die Aufzählung der gesamten Änderungspunkte ist in der Begründung Punkt 1 zum
       Bebauungsplan aufgelistet. Für den Umweltbericht von Belang ist die Neudimensio-
       nierung des Regenrückhaltebeckens aufgrund von ingenieurtechnischen Untersu-
       chungen, wodurch sich die Eingriffsfläche geringfügig ändert und demzufolge die
       Eingriffsermittlung anzupassen ist (s. Kapitel 3). Angaben zu Wandhöhen und Schall-
       schutz werden ebenso angepasst.

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2.1    Inhalt und Ziele des Bauleitplans

       Bis zum Jahr 2006 bestand in der Nordwestecke des Flurstücks Nr. 485 eine landwirt-
       schaftliche Betriebshalle eines ortsansässigen Landwirts. Die Weiterentwicklung des
       Betriebes zum Lohnunternehmen für landwirtschaftliche Dienstleistungen bedingte
       eine Verlagerung von landwirtschaftlichen Gebäuden aus der Altortlage auf das o.
       g. Flurstück. Im Zuge privilegierter Baumaßnahmen im Außenbereich wurden nach
       2006 eine Hallenerweiterung, der Neubau einer zweiten Halle und ein dem Betrieb
       zugehöriges Wohngebäude errichtet. Zu diesen Baumaßnahmen wurde ein Land-
       schaftspflegereischer Begleitplan mit Eingriffsermittlung, Ausgleichsmaßnahmen und
       Eingrünung mit Planungsstand November 2007 gefertigt. Die in dieser Fachplanung
       festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen wurden zum Teil umgesetzt. Die Ausgleichs-
       maßnahme geschah nur in einem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung auf
       der dafür vorgesehenen Fläche, die Herstellung einer Obstwiese unterblieb bislang.
       Für den in den vergangenen Jahren stark angewachsenen Betriebszweig des Lohn-
       unternehmens für landwirtschaftliche Dienstleistungen ist eine großflächige Erweite-
       rung in Richtung Flurstück Nr. 486 und 487 beabsichtigt, die innerhalb des bisherigen
       Rahmens bei landwirtschaftlich privilegierten Betriebsflächen im Außenbereich nicht
       möglich ist.

       Mit Erstellung des vorliegenden Bebauungsplans wird nun eine Ordnung der Flä-
       chen und Nutzungen vorgenommen, die einerseits die Maßgaben des Land-
       schaftspflegerischen Begleitpans für die landwirtschaftlichen Betriebsflächen im
       Außenbereich einbindet als auch die Festsetzungen für die künftigen Gewerbe- und
       Industriegebietsflächen aufzeigen. Das Gelände des Bebauungsplans grenzt an der
       südöstlichen Ecke an bebaute Flächen an.

       Durch die Festsetzungen im Einzelnen wird das Baugebiet in die umgebende Nut-
       zung eingefügt, die Umweltbelange werden berücksichtigt.

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2.2    Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplans

       Nutzungsart:

       Aufgrund der sich abzeichnenden Betriebsansiedlungen ist im nordöstlichen Teilbe-
       reich im Anschluss an die landwirtschaftlichen Betriebsflächen die Festsetzung eines
       Industriegebiets nach § 9 BauNVO vorgesehen. Die südliche Hälfte des Geltungsbe-
       reichs wird als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Zur Vermeidung
       von Konflikten hinsichtlich der Lärmimmission vom Industriegebiet auf Wohnbebau-
       ung wurde eine Zone um die ehemals landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung
       ebenfalls als Industriegebietsfläche ausgewiesen.

       Nutzungsintensität:

       Im nordwestlich gelegenen Industriegebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,4, für
       alle anderen und Gewerbe- und Industriegebietsflächen eine Grundflächenzahl
       von 0,6 vorgesehen. Mit der Nichtanwendung von Höchstwerten gemäß BauNVO
       wird der ländlichen Umgebung Rechnung getragen. Innerhalb des südlichen Drit-
       tels des Geltungsbereichs gilt die offene Bauweise, im mittleren und nördlichen Drit-
       tel ist über die Zulassung einer abweichenden Bauweise die Errichtung von Gebäu-
       den mit über 50 m Länge möglich. Die zugelassenen Wandhöhen sind von Süden
       nach Norden gestaffelt: im südlichen Drittel des Geltungsbereichs sind 8,00 m, im
       mittleren Drittel 10,00 m und im nördlichen Drittel 13,00 m zulässig. Im nordwestlichen
       Industriegebiet ist eine Wandhöhe von 8 m zulässig.

       Verkehrsregelung:

       Die Gewerbe- und Industriegebietsflächen werden von Süden von der Staatsstraße
       aus erschlossen. Der Bereich des landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich und
       das nordwestlich gelegen Industriegebiet behalten die bisherige Erschließung über
       den westlich an das Baugebiet angrenzenden Flurweg.

       Wasserwirtschaftliche Belange:

       In der Nähe des Geltungsbereichs des Baugebiets gibt es keine fließenden Gewäs-
       ser. Es ist nicht mit einem ständig hoch anstehenden Grundwasserspiegel zu rech-
       nen. Die bestehende Grundwassermessstelle am Möderhof westlich der Bebau-
       ungsfläche zeigt einen durchschnittlichen Grundwasserstand von 4 m unter Flur.

       Die als Ackerland genutzten Flächen des Geltungsbereichs sind vollflächig drainiert.
       Das anfallende Wasser wird derzeit in einem Graben südlich der ehemaligen Bahn-
       linie nach Osten abgeleitet. Im Zuge der Baumaßnahmen für den landwirtschaftli-
       chen Betrieb im Außenbereich wurde eine Drainage-Sammelleitung an der Westsei-
       te des westlich des Geltungsbereichs verlaufenden Flurweges verlegt. Die Funktions-
       fähigkeit von Drainageanlagen bleibt erhalten.

       Für die Abpufferung des anfallenden Oberflächenwassers ist in der Südostecke,
       dem tiefsten Punkt des Geltungsbereichs, ein Regenrückhalte-Erdbecken vorgese-
       hen. Für die Dimensionierung des Beckens wurde bereits eine Ingenieurplanung
       erbracht.

       Bei der Behandlung von Niederschlagswasser sind folgende Anforderungen zu be-
       achten:
       - Beachtung von NWFreiV und TRENGW bei erlaubnisfreier Versickerung von un-
          verschmutztem gesammeltem Niederschlagswasser.
       - Anwendung des Merkblattes DWA-M 153 und des Arbeitsblattes DWA-A 138 zur

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          Klärung der Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser (ob verschmutzt
          oder unverschmutzt) innerhalb eines wasserrechtlichen Verfahrens. Hierzu wird
          empfohlen, die Eignung der Bodenverhältnisse zur Versickerung von Nieder-
          schlagswasser durch Sachverständige prüfen zu lassen.
       - Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu
          sammeln und schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanali-
          sation zu beseitigen.
       Auf weitere Detailaussagen im Bebauungsplan zur Behandlung von Niederschlags-
       wasser wird verwiesen.

       Belange des Bodenschutzes:

       Vorsorgender Bodenschutz:
       Nach BauGB Anlage 1(zu § 2 Abs. 4 und § 2a und 4c) ist für die vorhandenen Bö-
       den eine Bestandsaufnahme und Bewertung durchzuführen. Hierzu wird die Beauf-
       tragung eines qualifizierten Fachgutachters empfohlen.
       Bodenschutz bei Erd- und Tiefbauarbeiten sowie Bodenschutz bei Verwertung und
       Zulieferung:
       Bei Erd-und Tiefbauarbeiten sind zum Schutz vor physikalischen und stofflichen Be-
       einträchtigungen des Bodens Vorgaben der DIN 18915 und DIN 19731 zu berück-
       sichtigen. Bei Verwertung von Böden und Zulieferung von Bodenmaterial sind recht-
       liche und technische Anforderungen i. S. des § 12 BBodSchV zu erfüllen. Hierzu wird
       empfohlen, entsprechend DIN 19639 Baumaßnahmen i. d. Planungs- und Ausfüh-
       rungsphase von einer qualifizierten bodenkundlichen Baubegleitung beaufsichtigen
       zu lassen. Auf weitere Detailaussagen im Bebauungsplan zu Belangen des Boden-
       schutzes wird verwiesen.

       Emissionen / Immissionen:

       Als Emissionen sind Lärm, Luftschadstoffe, Staub und Erschütterungen zu erwarten,
       die durch die Nutzung der baulichen Anlagen und den Ziel- und Quellverkehr her-
       vorgerufen werden.

       Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans war eine schalltechnische Untersu-
       chung durchzuführen, um die Vorgaben zu ermitteln, mit welcher Intensität Geräu-
       schimmissionen von den geplanten gewerblichen Bauflächen auf die umliegende,
       schalltechnisch relevante Wohnnachbarschaft einwirken dürfen. Diese Wohnnach-
       barschaft wurde an insgesamt 5 Immissionsorten erfasst, 3 Orte am westlichen Orts-
       rand von Fessenheim und 2 Orte im kleinen Mischgebiet südlich der Lagerhalle an
       der ehemaligen Bahnlinie. Ebenso wurde die Geräuschvorbelastung des bestehen-
       den Gewerbebetriebs „Fessenheim West“ berücksichtigt.

       Bezogen auf schalltechnische Orientierungswerte gemäß DIN 180005 wurden den
       einzelnen Baufeldern des Gewerbe- und Industriegebiets Emissionskontingente, sog.
       immissionswirksame, flächenbezogene Schallleistungspegel in DB(A)/m², zugewie-
       sen:

       GI               Erweiterungsfläche des landwirt-
                        schaftlichen Lohnunternehmens mit
                        Berücksichtigung von erforderlichem       65 / 57 dB(A) / m² tags / nachts
                        Nachtbetrieb, nordwestlich gelege-
                        nes Industriegebiet
       GE 1, 2, 3, 4:   nördlich der Staatsstraße und südlich
                                                                  65 / 45 dB(A) / m² tags / nachts
                        des Industriegebiets

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       Zitat aus der schalltechnischen Untersuchung:
       „Bezüglich der erfolgten Zuweisung der immissionswirksamen, flächenbezogenen
       Schallleistungspegel LWA“ für die Industriefläche „GI“ und die Gewerbegebietsflä-
       chen „GE 1“ bis „GE 4“ besteht somit keine Konfliktsituation mit der vorhandenen
       Wohnbebauung.“

       Massen- und Stoffumsatz:

       Betriebesbedingte Massen- und Stoffumsätze sind bei der vorliegenden Planung
       eines Gewerbe- und Industriegebiets für verschiedene Anlagen nicht möglich, An-
       gaben hierzu sind bei den jeweiligen Genehmigungsverfahren vorzulegen.

       Gestaltung der Freiflächen:

       Vorbemerkung zur 1. Änderung hinsichtlich -Gestaltung der Freiflächen-:

       Um den Bereich des Landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich ist ein durch-
       gehendes Eingrünungsband von 8 m Breite, wie es ursprünglich vorgesehen war,
       aufgrund der vorhandenen Gebäude, baulichen Anlagen und erforderlichen Zu-
       fahrten nicht möglich, eine Anpassung in Breite und Ausdehnung ist erforderlich. Die
       wegfallenden Eigrünungsflächen werden als Eingriffsflächen der Bilanzierung hinzu-
       gefügt (s. Kapitel 3).
       Im Bebauungsplan werden sowohl die Grünordnungsmaßnahmen um den landwirt-
       schaftlichen Betrieb im Außenbereich aufgenommen, als auch die Grünordnungs-
       maßnahmen für die Bereiche, die Gewerbe- und Industriegebietsflächen gekenn-
       zeichnet sind. Zur Einbindung des Gewerbegebiets in die Landschaft und zur inne-
       ren Durchgrünung wird im Einzelnen folgendes festgesetzt:

       Eingrünung des Landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich auf privaten Grün-
       flächen:
       Die Bemessung der Eingrünungsflächen berücksichtigt die vorhandenen Gebäude,
       baulichen Anlagen, erforderliche Zufahrten und Ausweichbuchten. Innerhalb der
       auf 2,50 m und 4,50 m begrenzten Eingrünungszonen sind einreihige Hecken mit
       und ohne Baumanteil zu pflanzen. In die Teile der 8 m breiten Eingrünungszonen
       sind mehrreihige Heckenstreifen mit Baumanteil aus heimischen Gehölzen einzu-
       bringen. In einen Teil der östlichen Eingrünungszone sind vorhandene Strauchhe-
       ckenstreifen zu erhalten bzw. zu versetzen.

       Eingrünung des nordwestlichen Industriegebiets auf privaten Grünflächen:
       In die 8 m breiten Zonen sind mehrreihige Heckenstreifen mit Baumanteil aus heimi-
       schen Gehölzen einzubringen. Die ursprünglich südlich des Wohngebäudes vorge-
       sehene, bislang nicht angelegte Obstwiese soll durch die Festsetzung von Obst-
       baumpflanzungen auf der neu eingeteilten Fläche des privaten Grüns realisiert
       werden. Die hierfür festgesetzte Maßgabe bedeutet, dass auf ca. 2.500 m² 25
       Obstbäume zu pflanzen sind.

       Eingrünung der Industrie- und Gewerbegebiete auf öffentlichen Grünflächen:
       Die Eingrünungszonen sind auf öffentlichen Flächen mit Pflanzbindungen von mehr-
       reihigen Heckenstreifen mit Baumanteil festgesetzt. Die Fernwasserleitung entlang
       der Ostgrenze und die Anbauverbotszone entlang der Staatsstraße 2213 haben
       breitere Grünzonen zur Folge, die mit einem mehrreihigen Pflanzgebot und Baum-
       Ergänzungspflanzungen belegt sind. Die Mindestbreite dieser öffentlichen Eingrü-
       nungszonen, die den Großteil des Baugebiets umgeben, beträgt 8 m. Einseitige
       Baumreihen entlang der Erschließungsstraßen und das private Pflanzgebot ohne
       Standortbindung ergänzen die innere Durchgrünung.

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       Innere Durchgrünung auf privaten Grünflächen:
       Da die innere Durchgrünung an der Südgrenze des Industriegebiets (der Erweite-
       rungsfläche für das landwirtschaftliche Lohnunternehmen) verläuft, wurde diese
       Eingrünungszone von 8 m Breite ebenfalls als private Grünfläche festgesetzt und
       ebenfalls mit Pflanzfestsetzungen von mehrreihigen Heckenstreifen mit Baumanteil
       belegt. Bis zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf den Baufeldern GE 1 – 4 hat
       diese künftig innere Durchgrünung die Aufgabe einer wirksamen Eingrünungszone.
       Nach Belegung aller Baufelder übernimmt diese Zone die Funktion der inneren
       Durchgrünung zur Verbesserung des Ortsbildes, zur Verbesserung des Kleinklimas
       und als potentielles Vernetzungselement zwischen verbleibenden Offenlandberei-
       chen sowie auch als Teilersatz für das verloren gehende Vernetzungselement der
       ehemaligen Bahnlinie.

       Pflanzungen im Bereich von Versorgungsleitungen:
       Bei Bepflanzungsmaßnahmen ist auf vorhandene und geplante Versorgungsleitun-
       gen Rücksicht zu nehmen. Bepflanzungen sollten zu Wasserleitungen einen Abstand
       von mind. 3,0 m und zu der Im Plan dargestellten Hauptwasserleitung 4,0 m haben,
       andernfalls sind entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen gegen Verwachsungen
       und Schäden an den Versorgungsleitungen gemeinsam mit dem Versorgungsun-
       ternehmen zu treffen.

       Umsetzung der Pflanzmaßnahmen:
       Die Eingrünung des gesamten Gewerbegebiets muss spätestens 1 Jahr nach Beginn
       der Erschließungsmaßnahmen hergestellt sein.

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2.3    Ziele des Umweltschutzes gemäß örtlichen und überörtlichen Planungen und
       Untersuchungen

       Gemäß Naturräumlicher Gliederung liegt die Planungsfläche innerhalb der Einheit
       „Inneres Ries“ in der Übergangszone zwischen Ostries und Westries und ist von Ton-
       mergelplatten und Lößlehm gekennzeichnet. Das Gebiet wird dem Hauptnatur-
       raum –Schwäbisch/Fränkischen Keuper-Liasland- (D59/58) zugerechnet.

       Regionalplan

       Die Planungsfläche liegt nicht innerhalb eines Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets
       und auch nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets.

       Arten- und Biotopschutzprogramm

       Die Planungsfläche liegt nicht innerhalb eines Schwerpunktgebiets des Naturschut-
       zes. Bezogen auf den Lebensraumtyp -Hecken und sonstige Gehölze- ist folgendes
       Ziel formuliert: Neuanlage von Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölze, Obstwiesen,
       Wildgrasfluren) in ausgeräumten Ackerlandschaften, Vernetzung isolierter Bestände.
       Für den anthropogen entstandenen Sekundärlebensraum der ehemaligen Bahnli-
       nie, die mit einem Teilabschnitt innerhalb des Geltungsbereichs liegt, gilt folgende
       Zielformulierung: Optimierung der Bahndämme und begleitender Vegetationsstrei-
       fen als Vernetzungsstrukturen für Wärme- und Trockenheitsliebende Organismen;
       Durchführung jährlicher Pflegemaßnahmen (Mahd oder Beweidung auf Magerra-
       sen oder Altgrasfluren).

       Natura-2000-Schutzgebiete

       Das Planungsgebiet befindet sich nicht innerhalb eines Gebiets, das gemäß FFH
       und SPA einer Meldepflicht unterliegt. Östlich der Planungsfläche liegen in über
       einem Kilometer Entfernung die westlichen Grenzen sowohl des EU-Vogel-
       Schutzgebiets mit der Gebietsnummer 7130-471.03 als auch des FFH-Gebiets mit der
       Gebietsnummer 7029-371.10 im Wörnitztal mit Wiesenbrütervorkommen und groß-
       flächigen Flachlandmähwiesen. Südlich des Planungsgebiets erstreckt sich ein Be-
       reich des genannten EU-Vogelschutzgebiets mit Wiesenbrütervorkommen in einer
       Entfernung von ebenfalls über einem Kilometer. Die Unerheblichkeit möglicher Be-
       einträchtigungen durch die geplanten Baumaßnahmen ist aufgrund der ausrei-
       chenden Entfernung zu Lebensräumen relevanter Arten gegeben.

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Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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       Biotop- und Artenschutzkartierung

       Auf dem Planungsgebiet selbst und im näheren Umkreis sind keine bedeutsamen
       Lebensräume gemäß Biotopkartierung und kein Nachweis über bedeutsame Tierar-
       ten gemäß Artenschutzkartierung anzutreffen.

       Planungsgebiet Bebauungsplan „Am Schlag“

       Ausschnitt Biotopkartierung Bayern                  Ausschnitt Artenschutzkartierung Bayern
       TK 7129 Deiningen, Darstellung unmaßstäblich        TK 7129 Deiningen, Darstellung unmaßstäblich

       Lebensraum Bahndamm

       Nach dem langen Zeitraum der Stilllegung des Bahnbetriebs auf der ehemaligen
       Bahnlinie Nördlingen – Wemding kann die Bahnstrecke mit Schotterkörper und an-
       grenzenden Böschungsflächen als Sekundärlebensraum für Wärme- und Trocken-
       heitsliebende Organismen angesprochen werden. Durch die bandartige Ausdeh-
       nung kommt dem anthropogen entstandenen Lebensraum zudem Bedeutung als
       Vernetzungselement zu. Zwar erhielten die Flächen der ehemaligen Bahnlinie bis-
       lang keinen Schutzstatus, die entstandene Struktur mit bei Sonneneinstrahlung sich
       stark erhitzendem Schotterkörper, angrenzenden Altgraszonen und aufgekomme-
       nen Gehölzgruppen können insbesondere Reptilien Lebensraum bieten.

       Von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes in Donauwörth wurde bei
       der Fachbesprechung im Februar 2013 der Hinweis gegeben, dass im Planungsge-
       biet möglicherweise die artenschutzrechtlich bedeutsamen Tierarten Schlingnatter
       und Zauneidechse vorkommen könnten. Nach Kontaktaufnahme mit dem An-
       sprechpartner der Rieser Naturschutzvereine zur Tierartengruppe Reptilien wurde ein
       vor längerem beobachtetem Vorkommen von Zauneidechsen bestätigt. Durch die
       Einstufung der Art als Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie, ist sie artenschutzrechtlich zu
       berücksichtigen und kann nicht abgewogen werden.

       Reptilienkartierung

       Im Zeitraum zwischen 09. Juni 2013 und 18. Juni 2013 wurden bei 2 bzw. 3 Begehun-
       gen jeweils eine kleine Gruppe von Zauneidechsen, bestehend aus 1 adulten
       Weibchen mit 1 – 2 Jungtieren sowohl entlang der Bahnlinie zwischen Feldweg zur
       Firma Wagner und westlichem Wald als auch entlang der Bahnlinie zwischen dem
       genannten Feldweg und der Lagerhalle vom Ansprechpartner der Rieser Natur-
       schutzvereine zur Tierartengruppe Reptilien gesehen und die Funde nach Alter, Ge-
       schlecht und Nachweisart auf Meldebögen festgehalten (s. Kopien im Anhang 1).
       Von der artenschutzrechtlich bedeutsamen Tierart Schlingnatter wurde kein Vor-
       kommen festgestellt.

                                                      8
Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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       Nach Einschätzung des Gebietskenners wird das festgestellte Vorkommen von Zau-
       neidechsen als eine „kleinere, noch reproduktionsfähige Population“ angesehen.
       Die beiden begangenen Abschnitte der ehemaligen Bahnlinie stellen aufgrund des
       schmalen Flächenzuschnitts und der intensiv genutzten angrenzenden Flächen ei-
       nen eingeschränkten Lebensraum für die Zauneidechse dar. Vernetzung und Aus-
       tausch für die Erhaltung einer ausreichend großen Population (von ca. 50 Individu-
       en) ist daher über die weiteren Abschnitte der Bahnlinie vor allem nach Westen hin,
       einer Strecke mit geringen Zäsuren, zu sehen.

       Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bahnlinienabschnitt westlich des
       Bebauungsgebiets „Am Schlag“ mit der festgestellten Zauneidechsen-Individuen-
       zahl voll besetzt ist. Ohne Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung wird die Auf-
       nahme einer weiteren Gruppe von Zauneidechsen-Individuen, wie dies im vorlie-
       genden Fall zu geschehen hätte, erfolglos bleiben, da sie wieder abgedrängt wer-
       den würde. Mit der Ausführung von geeigneten Maßnahmen zur Bereitstellung von
       Winterquartieren und Möglichkeiten zur Eiablage kann die Erhöhung der Individu-
       enzahl auf der verbleibenden Bahnstrecke im Bereich der Ausgleichsteilfläche 1
       GE/GI, Flur Nr. 522/16, Gemarkung Fessenheim, ermöglicht werden.

       Der Ausführungszeitpunkt der Lebensraum verbessernden Maßnahmen hat so
       rechtzeitig zu geschehen, dass die neuen Lebensraumstrukturen von den Zau-
       neidechsen vor der Beseitigung des bisherigen Lebensraums angenommen werden
       können.

       Waldfunktionsplan

       Im Bereich der Planungsfläche und im direkten Umkreis ist diese Datenquelle ohne
       Belang. Westlich des Planungsbereichs stocken auf Deininger Flur Laub-Nadel-
       Mischwaldflächen, die gemäß Waldfunktionsplan besondere Bedeutung zur Erhal-
       tung des Landschaftsbilds tragen. Im Zusammenhang mit der Ausweisung des Teil-
       stücks der ehemaligen Bahnlinie als Ausgleichsteilfläche westlich an die Planungs-
       fläche angrenzend gewinnt das Vorhandensein der Waldparzelle mit der verblie-
       benen Bahnschneise als Vernetzungsschwerpunkt von Lebensräumen an Bedeu-
       tung.

       Bezug zur Bauleitplanung

       Vorbemerkung zur 1. Änderung:
       Die nachfolgenden Abschnitte geben den Berichtsstand 2015 wieder. Am Ende des
       Kapitels wird die aktuelle Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt.

       Für die Gemeinde Wechingen liegt ein genehmigter Flächennutzungsplan mit inte-
       griertem Landschaftsplan vor, in dem das Planungsgebiet als landwirtschaftliche
       Nutzfläche nördlich und südlich der ehemaligen Bahnlinie und ein bislang geplan-
       tes Gewerbegebiet südlich der Staatsstraße dargestellt ist.

       Im Parallelverfahren wird die 4. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. In der
       geänderten Bauleitplanung entfällt das Gewerbegebiet südlich der Staatsstraße,
       das auf Ackerflächen die bestehende Mischgebietsparzelle umgeben hätte. Durch
       Wegfall dieser Gewerbegebietsplanung entfällt an dieser Stelle auch der potentiel-
       le Eingriff in die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensgemeinschaf-
       ten, Mensch und Kulturgüter; die landwirtschaftliche Nutzung bleibt wie bisher be-
       stehen. Im geänderten Flächennutzungsplan wird nun ein Gewerbegebiet nördlich
       der Staatsstraße vorgesehen, das bisherige betriebliche Ansiedlungen einbindet
       und in seiner Gesamtausdehnung an bestehende bebaute Flächen anschließt.

                                                      9
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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                  Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Wechingen

       Ausschnitt OT Fessenheim, Bestand 2015                                        Baugebiet „Am Schlag“
                                                              Ausschnitt OT Fessenheim, 4. Änderung

       Die Behandlung von Eingriffsermittlung und Ausgleichsmaßnahmen für das vorlie-
       gende Planungsgebiet westlich der bestehenden Lagerhalle an der ehemaligen
       Bahnlinie erfolgt innerhalb des zugehörigen Umweltberichts mit Ausgleichsbebau-
       ungsplan. Für ein künftiges Gewerbegebiet nördlich der Lagerhalle ist die Behand-
       lung von Eingriffsermittlung und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb eines weiteren
       Bebauungsplanverfahrens durchzuführen. Weitere potentielle Ausgleichsflächen
       sind im bestehenden Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufge-
       zeigt.

       Südlich des als bestehendes Gewerbegebiet dargestellten Areals um die Lagerhal-
       le, wurde das kleine Gewerbegebiet „Fessenheim West“ realisiert. Im Bebauungs-
       plan wurden die Ausgleichsbelange behandelt und Ausgleichsmaßnahmen auf
       einer im Landschaftsplan aufgezeigten Ausgleichsfläche in Gemeindebesitz am
       Rodelbach festgesetzt. Der bestehende Bebauungsplan erfährt eine geringfügige
       Änderung: im westlichen, noch unbebauten Grundstück wird die Wandhöhe von
       6,00 m auf 8,00 m angehoben. Zwischen dem Gewerbegebiet „Fessenheim West“
       und dem künftigen Gewerbegebiet „Am Schlag“ liegen eine private Obstgarten-
       fläche und ein als Mischgebiet festgesetztes privates Grundstück, die im Bestand
       erhalten bleiben.

       Flächennutzungsplanänderung 2020

                                                              Die Neudimensionierung des Regen-
                                                              rückhaltebeckens als wesentliche
                                                              Änderung erfordert die Änderung des
                                                              Flächennutzungsplans im Parallelver-
                                                              fahren zur 1. Änderung des Bebau-
                                                              ungsplans. Die Änderungen erfordern
                                                              eine geringfügige Anpassung der
                                                              Eingriffsbilanzierung. Das neu berech-
                                                              nete Ausgleichssoll wird durch Aus-
                                                              gleichsmaßnahmen auf den ausge-
                                                              wiesenen Ausgleichsteilflächen erfüllt.
                                                              Die Beschreibung der Umweltdaten
                                                              und die Bewertung des Eingriffs hin-
                                                              sichtlich der Schutzgüter sind durch
                                                              die aktuelle Flächennutzungsplanän-
                                                              derung nicht berührt und können in
                                                              ihren Aussagen bestehen bleiben.

                                                     10
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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       Denkmalpflege

       Im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet ragt ein Bodendenkmal in den Gel-
       tungsbereich des Bebauungsplans. Südwestlich grenzt ein weiteres Bodendenkmal
       an:

       Denkmalnummer                            Beschreibung
       - D 7-7129-0158                          Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung
       - D 7-7129-0663                          Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung

       Nordöstlich, östlich und südöstlich sind Bodendenkmale vermerkt:

       Denkmalnummer                            Beschreibung
       - D 7-7129-0154                          Straße der römischen Kaiserzeit
       - D 7-8129-0156                          Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung
       - D 7-7129-0157                          Körpergräber des frühen Mittelalters
       - D 7-7129-0508                          Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung

       Gemäß Denkmalschutzgesetz sind Art. 7 (Beantragung denkmalrechtlicher Ge-
       nehmigung) und Art 8 (Anzeigepflicht bei Auffinden von Bodenfunden und Be-
       obachtungen) zu beachten und einzuhalten.

       Altlasten

       Im Bereich des Planungsgebiets sind bislang keine Altlastenverdachtsflächen be-
       kannt.

                                                     11
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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2.4    Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Umweltprüfung

2.4.1 Allgemeine Bestandsbeschreibung, Bewertung der Umwelt und Auswirkungen
      Der ehemals überwiegend ackerbaulich genutzte Landschaftsraum westlich der
      Altortlage von Fessenheim erfuhr durch die großflächigen landwirtschaftlichen Bau-
      ten im Außenbereich eine starke Veränderung, die in der derzeit sich zeigenden
      Form als starke Landschaftszersiedlung anzusprechen ist. Die im Zuge der Genehmi-
      gungsplanung vorgeschriebenen Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung sind nur teilwei-
      se ausgeführt worden, hierzu gehören eine an den Ostrand der Betriebsfläche ver-
      schobene Hecke und eine kürzlich getätigte Heckenpflanzung entlang der Westsei-
      te des Wohnbereichs. Die Ausgleichsmaßnahmen auf der ursprünglich vorgesehe-
      nen Ausgleichsfläche zwischen Betriebsfläche und ehemaliger Bahnlinie sind eben-
      falls nicht ausgeführt worden, es wurde lediglich die Ackernutzung darauf einge-
      stellt und als Brachfläche belassen. In der leicht eingetieften Südostecke des Gel-
      tungsbereichs wird eine kleinere Fläche als Grünland genutzt.
       landwirtschaftliche Betriebsfläche Gewerbegebiet „Am Schlag“          langfristige Erweiterungsfläche
       im Außenbereich                                                       Gewerbegebiet

       ehemalige Bahnlinie       vorhandenes Mischge-      Lagerhalle an der ehe-     vorhandenes Gewerbe-
                                 biet und Obstgarten       maligen Bahnlinie          biet „Fessenheim West“
                                                             Quelle Luftbild: Bayernatlas, erstellt am 11.09.2019

       Die ansonsten ausgeräumt wirkende Agrarlandschaft ist stark erschlossen von ei-
       nem durchwegs geradlinig geführten zum Teil asphaltierten Feldwegenetz. Südlich
       der künftigen Gewerbegebietsfläche verläuft die Staatstraße 2213, entlang der
       Ostgrenze des Areals verläuft die Staatsstraße 2221. Aufgrund der relativen Ebenheit
       des Landschaftsraums stellt die ehemalige Bahnlinie optisch eine wenig markante
       Zäsur dar, lediglich in der Nähe der Lagerhalle verläuft der noch durchgehend vor-
       handene Schotterkörper auf einem deutlich sich abzeichnenden Damm. Auf die-
       sen größeren Böschungsflächen haben sich Gehölzgruppen angesiedelt. Ebenso ist
       die Fläche östlich der Lagerhalle von Bäumen und Gehölzgruppen überstellt. Diese
       wenigen Strukturelemente werden durch den dichten Baumbestand der kleinen
       Mischgebietsfläche, dem angrenzenden Obstgarten, einigen Straßenbegleitbäu-
       men entlang der St 2213 und einem kleinen Feldgehölz an einer Feldweggabelung
       ergänzt. Auf den Altgraszonen entlang der ehemaligen Bahnlinie haben sich sehr
       vereinzelt strauch- und baumartiges Gehölz angesiedelt.

                                                     12
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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       Das Areal im Winkel zwischen den beiden Staatsstraßen ist überwiegend intensiv
       genutzt und daher von vorhandenen Störungen und Vorbelastungen geprägt.
       Durch die Ausweisung zum Gewerbegebiet wird hauptsächlich das Landschaftsbild
       weiter stark verändert und bislang offene Bodenfläche großflächig versiegelt. Diese
       starken Beeinträchtigungen gilt es zu mindern und auszugleichen.

       Gewerbegebiet „Am Schlag“ von Westen nach Osten gesehen

       Gewerbegebiet „Am Schlag“ von Südosten nach Nordwesten gesehen                    ehemalige Bahnlinie

       Im Gegensatz zum zuvor genannten intensiv genutzten Flächenanteil zeigt sich der
       Bereich der ehemaligen Bahnlinie aufgrund der weggefallenen Nutzung als Ruhe-
       und Rückzugsraum für Arten und Lebensgemeinschaften. Die für ein Gewerbege-
       biet gewählten günstigen Flächenzuschnitte haben zur Folge, dass innerhalb des
       Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans dieser Sekundärlebensraum
       eingeebnet werden muss. Der Verlust dieses ökologisch höherwertigen Strukturele-
       ments erfordert demzufolge auch ein höheres Ausgleichserfordernis. Die Bedeutung
       des Lebensraums Bahnlinie wird durch das nachgewiesene Vorkommen von Zau-
       neidechsen, einer streng geschützten Art, unterstrichen. Da es naturschutzrechtlich
       verboten ist, eine streng geschützte Art zu töten, den Erhaltungszustand der lokalen
       Population zu verschlechtern sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu be-
       schädigen oder zu zerstören, müssen geeignete Maßnahmen festgesetzt werden,
       damit die genannten Verbotstatbestände nicht eintreten.

                                                     13
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“,1. Änderung
                                                            Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
                                                               _____________________________________________________________________________________________________________

2.4.3        Prognose über die Umweltentwicklung

             Neben der Beschreibung der Umweltdaten wird der Eingriff durch die Planungsmaßnahme, die beabsichtigten Minderungen und die
             Bewertung des Eingriffs nach Minderung, bezogen auf jedes Schutzgut, dargestellt.

Schutzgut             Bestand und Gefährdung                 Wirkung des Eingriffs                Minderung des Eingriffs               Bewertung

Boden                 Bereich mit überwiegend schwe-         bei Grundflächenzahl von 0,6         Beschränkung von befestigten          die durch die Planungsmaßnah-
                      rem Lehm und Lehm mit mittlerer        Entstehung von großflächig ver-      Flächen auf das unabdingbare          me zu erwartender großflächiger
                      Ertragsfähigkeit,                      siegelten Flächen, die dann als      Maß (Beachtung des Umgangs            Versiegelung bedeutet eine
                      aufgrund guter Puffereigenschaf-       Bereiche für Austauschprozesse       mit wassergefährdenden Stof-          starke Beeinträchtigung des
                      ten geringe Empfindlichkeit ge-        nicht mehr zur Verfügung stehen      fen),                                 Schutzguts Boden
                      genüber Stoffeinträgen, beste-                                              Festsetzung der Verwendung von
                      hende Vorbelastung durch un-                                                versickerungsfähigen Belägen
                      terschiedliche intensive Nutzun-
                      gen

Wasser                aufgrund der Gewässerferne ist         bei Grundflächenzahlen von 0,6       anfallende Abwässer werden im         aufgrund der zu erwartenden
                      nicht mit einem ständig hoch           Entstehung von versiegelten          Trennsystem entsorgt,                 Zunahme von Flächenversiege-
                      anstehenden Grundwasserstand           Flächen, dadurch Verlust von         Sammlung und Wiederverwen-            lungen und der beabsichtigten
                      zu rechnen,                            Flächen zur natürlichen Versicke-    dung von unbedenklichen Nie-          Minderungsmaßnahmen kann
                      aufgrund guter Puffereigenschaf-       rung von Oberflächenwasser           derschlagswässern,                    von einer geringen Beeinträchti-
                      ten des aufliegenden Lehmbo-                                                Beschränkung von befestigten          gung des Schutzguts Wasser
                      dens besteht nur geringe poten-                                             Flächen auf das unabdingbare          ausgegangen werden
                      tielle Gefährdung des Grundwas-                                             Maß (Beachtung des Umgangs
                      sers durch Stoffeinträge                                                    mit wassergefährdenden Stof-
                                                                                                  fen),
                                                                                                  Festsetzung der Verwendung von
                                                                                                  versickerungsfähigen Belägen

Klima/Luft            Klimadaten: 7°-.8°C Jahresdurch-       durch Zunahme von versiegelten       durch Festsetzung von Pflanzgeboten   aufgrund der Minderungsmög-
                      schnittstemperatur, 600 650 mm         Flächen Entstehung weiterer          auf öffentlichen und privaten Flä-    lichkeiten bedeutet die Bauge-
                      Niederschlag jährlich,                 Frischluftverbrauchsgebiete mit      chen innerhalb der umlaufenden        bietsausweisung eine geringe
                      Kaltluftsammelgebiet über offener                                           Eingrünungszone und der durchge-
                                                             punktueller Erwärmung,                                                     Beeinträchtigung des Lokalklimas
                      Nutzlandschaft mit schwachem                                                henden inneren Grünzone besteht
                      Kaltluftabfluss nach Südosten,         Verfrachtung von Gerüchen und        Minderungsmöglichkeit des erhöhten
                      teilweise bereits bestehende Frisch-   Geräuschen nach Osten in be-         Frischluftverbrauchs und der klein-
                      luftverbrauchsflächen                  wohnte Bereiche möglich              räumigen Erwärmung
                      Hauptwindrichtung aus Westen

                                                                                     14
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
                                                                _____________________________________________________________________________________________________________

Schutzgut                  Bestand und Gefährdung               Wirkung des Eingriffs                Minderung des Eingriffs              Bewertung

Arten und Lebensge-        überwiegend intensiv genutzter       durch weiteres Voranschreiten        neben den erforderlichen Aus-        aufgrund der vorhandenen Stö-
meinschaften allge-        Lebensraum mit Störungen             von großflächiger Bautätigkeit       gleichsmaßnahmen (s. Eingriffs-      rungen erfolgt durch weiteren
mein                       durch Verkehrswege, Entwick-         Verlust von bislang offenen          regelung) Minderungsmaßnah-          Verlust von noch offenen Nutz-
                           lung eines landwirtschaftlichen      Nutzflächen                          me im Bebauungsplan durch            flächen und der festgesetzten
                           Betriebs im Außenbereich und                                              Festsetzung einer umlaufenden        Ein- und Durchgrünung nur eine
                           angrenzende bestehende Ge-                                                Randeingrünung und Durchgrü-         geringe Beeinträchtigung des
                           werbenutzung,                                                             nung auf öffentlichem und            Schutzguts Arten und Lebens-
                           gemäß Biotopkartierung keine                                              zwingend auf privatem Grund          gemeinschaften
                           geschützten Biotope auf der
                           Planungsfläche vorhanden,
                           gemäß Artenschutzkartierung
                           bislang keine Vorkommen von
                           Arten registriert,

Lebensraum ehe-            die seit langer Zeit still gelegte   durch Verlust eines Sekundärle-      durch vorgezogene Aus-               bei Ausführung einer vorgezo-
malige Bahnlinie,          Bahnlinie bietet Lebensraum für      bensraums mit Vorkommen              gleichsmaßnahme mit Vorberei-        genen Ausgleichsmaßnahme
Vorkommen von Zau-         die Zauneidechse, einer streng       einer streng geschützten Art         ten eines Ersatzlebensraums zur      und Maßnahmen zur Vermei-
neidechsen                 geschützten Art, gemäß Rote          können die Verbotstatbestände        Aufnahme weiterer Zauneidech-        dung von Individuenverlusten
                           Liste Bayern eine Art der Vor-       von Tötung, Störung und Besei-       sen-Individuen vor dem Zeit-         treten Verbotstatbestände nicht
                           warnliste                            tigung ausgelöst werden              punkt des Eingriffs kann das         ein
                                                                                                     Eintreten von Verbotstatbestän-
                                                                                                     den vermieden werden

Landschaftsbild/           Intensiv landwirtschaftlich ge-      fortschreitender Verlust eines       Festsetzung maximaler Wand-          trotz Gestaltungs-, Eingrünungs-
Ortsbild                   nutzter Offenlandbereich mit         zwar gestörten aber noch offe-       höhen, Festsetzung ortsbildprä-      und Durchgrünungsfestsetzun-
                           randlichen Störungen durch           nen Landschaftsraums in Orts-        gender Eingrünung mit Bäumen         gen verbleibt für das Orts- und
                           landwirtschaftliche Betriebsan-      randlage mit Fernwirkung             und Sträuchern auf umlaufen-         Landschaftsbild eine mittlere
                           siedlungen, Gewerbegebiete                                                der Grünfläche auf öffentlichem      Beeinträchtigung aufgrund der
                           sowie örtliche und überörtliche                                           und privatem Grund zur Einbin-       Großflächigkeit und Fernwirkung
                           Straßenverbindungen,                                                      dung des Baugebiets in die           des Bebauungsgebiets
                           strukturbildende Elemente auf                                             Umgebung,
                           Siedlungs- und Straßenbeglei-                                             Festsetzung von Pflanzgeboten
                           tung beschränkt, ansonsten                                                auf öffentlichen und privaten
                           Eindruck der ausgeräumten                                                 Grünzonen
                           Feldflur der inneren Riesebene

                                                                                     15
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
                                                                _____________________________________________________________________________________________________________

Schutzgut              Bestand und Gefährdung                Wirkung des Eingriffs                Minderung des Eingriffs                    Bewertung

Mensch/                für den Bereich des Planungsge-       erlebbare Räume werden in            durch festgesetzte Eingrünung              die Baugebietsausweisung be-
Erholungsraum          biets überwiegt die Nutzfunktion      ihrem Erscheinungsbild verän-        wird optische Verschlechterung             deutet nur eine geringe Beein-
                       der Flächen, der Bereich selbst       dert, vorhandene Wegverbin-          gemildert                                  trächtigung auf das Schutzgut
                       hat keine Erholungsfunktion und       dungen werden nicht gestört                                                     Mensch in seinen Erholungsab-
                       kaum Erlebnisqualität,                                                                                                sichten
                       bestehende Radwegverbindung
                       entlang der Staatsstraße er-
                       schließt entfernte Erlebnisräume
                       auch sonstige Wegverbindungen
                       bleiben erhalten

Mensch/                bereits bestehende Quellen von        durch Ansiedlung weiterer Ge-        neben Festsetzung der Art der              bei Einhaltung von Regelungen
Luftreinhaltung        möglichen Gerüchen und Stäu-          werbebetriebe weitere Ge-            Bebauung keine weitere Minde-              nur geringe weitere Beeinträchti-
                       ben in landwirtschaftlich und         ruchsquellen und Abgase zu           rung vorgesehen                            gung
                       randlich verkehrlich sowie ge-        erwarten
                       werblich genutzter Umgebung

Mensch/                bereits vorhandene randliche          durch Ansiedlung weiterer Ge-        Festsetzung von „immissionswirk-           bei Vermeidung von schädlichen
Lärmschutz             Lärmbelastungen durch Ver-            werbebetriebe sind weitere           samen, flächenbezogenen                    Auswirkungen durch Eingrenzung
                       kehrslinien und Gewerbege-            Lärmquellen zu erwarten, deren       Schallleistungspegel LWA“                  der Schallausbreitung verbleibt
                       bietsentwicklung sowie beste-         Geräuschausbreitung sich auf                                                    nur eine geringe weitere Beein-
                       hender landwirtschaftlicher Be-       die umliegenden Wohnorte aus-                                                   trächtigung für die umliegenden
                       triebsansiedlung,                     breiten kann                                                                    Wohnbereiche
                       zudem bestehende Lärmbelas-
                       tung durch traditionell landwirt-
                       schaftliche Nutzung im Bereich
                       des Baugebiets

Kulturgüter            an den südlichen Randberei-           durch benachbarte Boden-             denkmalrechtliche Genehmi-                 die potentielle Beeinträchtigung
                       chen des Bebauungsgebiets sind        denkmäler können auch inner-         gung sowie Meldepflicht in der             kann durch rechtzeitige Siche-
                       Bodendenkmäler bekannt,               halb des Baugebiets archäologi-      Satzung verankert,                         rungsmaßnahmen vermieden
                       nordöstlich, östlich und südöstlich   sche Fundstellen gefährdet wer-      beim Zutagetreten von Bodenfunden sind     werden
                                                                                                  Auflagen des Bayerischen Landesamtes
                       sind weitere Bodendenkmäler           den                                  für Denkmalpflege zu beachten zur Siche-
                       vermerkt                                                                   rung und Dokumentation aller evtl. be-
                                                                                                  troffenen Bodendenkmäler

                                                                                     16
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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2.4.3 Zusammenfassende Bewertung des Eingriffs, Ergebnis der Umweltprüfung

       Die Ergebnisse der Umweltprüfung basieren auf folgenden verwendeten Unterla-
       gen und Arbeitsschritten:

       -    Karten und Berichte der in Punkten 2.3, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.2, 4.3.3, 4.4.2, 4.4.3, 4.5.2, 4.5.3,
            4.6.2, 4.6.3 genannten Planungen und Untersuchungen
       -    Ortsbegehungen
       -    Besprechung mit Vertretern der Gemeindeleitung
       -    Besprechungen bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Ortsplanungsstelle des
            Landkreises Donau-Ries
       -    Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
       -    Besprechungen mit dem Vorstand der Rieser Naturschutzvereine bezüglich vertraglicher
            und inhaltlicher Regelungen zu Ausgleichsmaßnahmen auf vereinseigenen Flächen
       -    Besprechungen mit dem Vorstand der Rieser Naturschutzvereine bezüglich erforderlicher
            Reptilienkartierung sowie Strukturierung von Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung
            für die vorgefundene Reptilienart Zauneidechse
       -    Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformationen, Artengruppe Kriechtiere
       -    Auskunft zur Gestaltung von Reptilienlebensräumen beim Landesverband für Amphibien-
            und Reptilien-Schutz in Bayern e. V. (LARS)
       -    Hessische Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege e. V.: Reptilien in der Praxis,
            Kartierung, Umsiedlung und Monitoring von Zaun- und Mauereidechse, Protokoll einer
            Veranstaltung am 27.06.2012
       -    Büro für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM), 35463 Fernwald, 2010: CEF-
            Maßnahme, Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Zauneidechse (Lacerta agilis)
            für den Bebauungsplan Nr. 20 „Nordwestlich Hauptstraße – SO Einzelhandel“ in der Ge-
            meinde Breidenbach
       -    Gemeinde Gottenheim, Bebauungsplan „Viehweid, Gewerbe und Sport“, Fachbeitrag
            Amphibien und Reptilien, Büro für Landschaftsökologie Laufer, Offenburg, 2009
       -    Vorprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Vorhabens Ziegel-
            stadel, Deuringen, Dr. Hermann Stickroth, Augsburg 2012
       -    Kartierergebnisse zum Vorkommen von Zauneidechsen im Bereich der ehemaligen Bahn-
            linie, s. Anlage

       Aus raumordnerischer und landschaftsökologischer Sicht handelt es sich bei dem
       vorliegenden Bebauungsgebiet um eine für Bebauungszwecke geeignete Fläche.
       Im Anschluss an bereits vorhandene bebaute Gebiete werden bis auf das Bahnge-
       lände keine ökologisch hochwertigen Flächen in Anspruch genommen. Der Verlust
       eines schwach besetzten Reptilien-Lebensraums kann durch vorgezogene Verbes-
       serung eines angrenzend verbleibenden Reptilien-Lebensraums mit der Herstellung
       von Ersatzlebensraumstrukturen und der Vermeidung von Individuenverlusten im
       Bereich der Eingriffsfläche ausgeglichen werden, so dass artenschutzrechtliche
       Verbotstatbestände nicht eintreten. Insgesamt geht durch die Ausweisung des
       Baugebiets keine erhebliche Umweltgefährdung, die das Vorhaben aus ökologi-
       scher Sicht als nicht realisierbar erscheinen lassen, aus. Die verbleibenden Beein-
       trächtigungen, insbesondere in das Schutzgut -Boden- sowie in das Schutzgut Orts-
       und Landschaftsbild sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Im Folgen-
       den wird die Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß Leitfaden dargelegt.

                                                     17
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
 _____________________________________________________________________________________________________________

3.     Behandlung der Eingriffsregelung gemäß Leitfaden

3.1    Zustandserfassung und Erfassen der Auswirkungen, Anpassung 1. Änderung

       Bestandsbewertung                  Eingriffsschwere                    Kompensationsfaktor

                        Gewerbegebietsflächen und Industriegebietsflächen (1 und 2)
                                      1
       Kategorie I                        Typ A                               Feld A 1
       Gebiete mit geringer               hoher Versiegelungs- bzw. Nut-
       Bedeutung:                         zungsgrad                           Spanne zwischen
       Landwirtschaftliche Nutzflächen    festgesetzte GRZ > 0,35             0,3 - 0,6
                                      2
       Kategorie II                       Typ A                               Feld A II
       Gebiete mit mittlerer Bedeutung:   hoher Versiegelungs- bzw. Nut-
       Brachflächen auf ehemaligem        zungsgrad                           Spanne zwischen
       Bahngelände                        festgesetzte GRZ > 0,35             0,8 – 1,0

        Landwirtschaftliche Betriebsflächen im Außenbereich, Industriegebietsfläche auf ehemaliger
             Landwirtschaftlicher Betriebsfläche im Außenbereich, Private Grünfläche (3 – 5)
                                      3
       bestehende landwirtschaftliche     Behandlung der Eingriffsreglung     im LBP, Stand 2007, angewendete
       Betriebsfläche im Außenbereich     nach Maßgabe des Land-              Ausgleichsfaktoren: 0,4 für versie-
       mit Erweiterungsfläche             schaftspflegerischen Begleit-       gelte und 0,2 für unversiegelte
       auf Ackerfläche                    plans zum LW-Betrieb im Außen-      Fläche,
                                          bereich (LBP, Stand 2007)           Anwendung eines gemittelten
                                                                              Ausgleichsfaktors 0,3
                                       4
       Bereich der ehemaligen land-      Einstufung in Industriegebietsflä-   Anwendung des
       wirtschaftlichen Betriebsfläche   che                                  Ausgleichsfaktors 0,6
       im Außenbereich im Bereich der
       Betriebsleiterwohnung
                                       5
       Bereich der ehemaligen land-      Einstufung in Private Grünfläche     gemäß LBP, Stand 2007,
       wirtschaftlichen Betriebsfläche                                        Anwendung des
       im Außenbereich im Bereich                                             Ausgleichsfaktors 0,2
       unversiegelter Fläche auf Acker-
       fläche
                                       6
       Berücksichtigung der im LBP 2007 ermittelten Ausgleichserfordernis     3 % Negativverzinsung pro Jahr für
                                                                              13 Jahre Ausgleichsfunktion

                                                      18
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“
                                                    2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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3.2    Minderung der Eingriffsschwere

       Aufgrund von Maßnahmen, die der Vermeidung von Beeinträchtigungen dienen,
       können für einzelne Schutzgüter, einschließlich grünordnerischer Maßnahmen nach-
       folgend aufgeführte Reduzierungswerte in Abzug gebracht werden (lt. Handha-
       bung der Unteren Naturschutzbehörde, Donauwörth). Die textliche Beschreibung
       der Umweltdaten, des Eingriffs und der Minderungen ist in Kapitel 2.4.3 abgehan-
       delt.
       Hinweis: Die Minderungsmöglichkeiten werden nur im Bereich der Eingriffsflächen 1
       und 2 geltend gemacht aufgrund umfangreicher Festsetzungen der Grünordnung
       auf öffentlichen Flächen.

       Schutzgut              Eingriffsminderung                                         Reduzierungswert
       Arten- und Le-         Keine Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen
       bensgemeinschaf-       Erhaltung der Durchlässigkeit des Baugebiets durch
       ten                    Verbot von Sockeln bei der Einfriedung
                              Durch Festsetzung einer umlaufenden Randeingrünung
                                                                                                    0,05
                              mit Bäumen und Sträuchern auf öffentlicher Fläche
                              außerhalb der Einfriedung entsteht Durchlässigkeit des
                              Siedlungsrandes zur freien Landschaft mit Förderung von
                              Wechselbeziehungen
       Boden und              Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung von Re-
       Wasser                 genwasser und Festsetzung von versickerungsfähigen                    0,05
                              Belägen
       Landschafts-           Festsetzung ortsbildprägender umlaufender Randein-
                                                                                                    0,05
       bild/Ortsbild          grünung auf öffentlicher Fläche
                              Summe der Reduzierungswerte                                           0,15

3.3    Berechnung des Bedarfs an Ausgleichsfläche, Anpassung 1. Änderung

       Eingriffsfläche         Kompensationswert                        Ausgleichserfordernis im m²

                         Gewerbegebietsflächen und Industriegebietsflächen (1 und 2)
       gemäß Feld A I          oberer Wert 0,6 minus                    Eingriffsfläche x
                               Reduzierungswert 0,15                    Kompensationswert ergibt die erforderli-
                               ergibt tatsächlichen                     che Ausgleichsfläche:
       84.398 m²                             Kompensationswert 0,45                  84.398 m² x 0,45 = 37.979,10 m²
       gemäß Feld A II         oberer Wert 1,0 minus                    Eingriffsfläche x
                               Reduzierungswert 0,15                    Kompensationswert ergibt die erforderli-
                               ergibt tatsächlichen                     che Ausgleichsfläche:
         4.844 m²                            Kompensationswert 0,85                   4.844 m² x 0,85 = 4.117,40 m²
                                        Ausgleichserfordernis gesamt:                                   42.096,50 m²

        Landwirtschaftliche Betriebsfläche im Außenbereich, Industriegebietsfläche auf ehemaliger
             Landwirtschaftlichen Betriebsfläche im Außenbereich, Private Grünfläche (3 – 5)
       LW-Betriebsfläche im Anwendung eines gemittelten Kom-        Eingriffsfläche x
       Außenbereich:        pensationswert gem. LBP Stand 2007      Kompensationswert ergibt die erforderli-
                                                                    che Ausgleichsfläche:
       16.764 m²                             Kompensationswert 0,30              16.764 m² x 0,30 = 5.029,20 m²
       Industriegebietsflä-                                         Eingriffsfläche x
       che im Bereich                                               Kompensationswert ergibt die erforderli-
       ehemaliger LW-                                               che Ausgleichsfläche:
       Betriebsfläche          Anwendung
         4.704 m²                            Kompensationswert 0,60              4.704 m² x 0,60 = 2.822,40 m²
       private Grünfläche                                          Eingriffsfläche x
                               gemäß LBP, Stand 2007,              Kompensationswert ergibt die erforderli-
                               Anwendung                           che Ausgleichsfläche:
         5.356 m²                           Kompensationswert 0,20              5.356 m² x 0,20 = 1.071,20 m²
       Berücksichtigung        3 % Negativverzinsung pro Jahr für
       Ausgleichserforder-     13 Jahre Ausgleichsfunktion
       nis gem. LBP 2007
         4.523 m²                                        Faktor 0,39                  4.523 m² x 0,39 = 1.763,97 m²
                      Ausgleichssoll landw. Betriebsflächen gesamt:                                   10.686,69 m²

                                                       19
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