Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries
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Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries Im Unterdorf 10, 86759 Wechingen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ Planteil B 2. Änderung Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan Baufläche auf den Flächen und Teilflächen Fl. Nr. 484, 484/1, 485, 486, 487, 472, 473, 522/15, Gemarkung Fessenheim Ausgleichsteilflächen auf den Flächen und Teilflächen Fl. Nr. 172, 202, 246, 522/16, Gemar- kung Fessenheim, Fl. Nr. 615 neu und Fl. Nr. 918 Gemarkung Wechingen sowie Fl. Nr. 434 Gemarkung Fessenheim (aus kommunalem Ökokonto) 11. August 2021 19. Januar 2022 Bearbeitung: Margot Armbruster-Schieck, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektin, Johannes-Müller-Str. 34, 86720 Nördlingen Telefon: 09081/22784, Telefax: 09081/ 604546, E-Mail: armbruster-schieck@t-online.de
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 1. Rechtliche Grundlagen In § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen geregelt. Nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB ist die Eingriffsregelung mit ihren Elementen Vermeidung und Ausgleich im Bauleitplanverfahren in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB mit Anlage regelt die notwendige Umwelt- prüfung und die Aufstellung des Umweltberichts. Nach der gesetzlichen Definition in Art. 6 BayNatSchG sind Eingriffe solche Verände- rungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchti- gen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgt der Ausgleich in der Bauleitplanung durch geeig- nete Darstellungen und Festsetzungen von geeigneten Maßnahmen auf bereitge- stellten Flächen. Den Vollzug des Ausgleichs regeln §§ 135 a ff. 2. Umweltbericht, Einleitung Vorbemerkung zur 2. Änderung: Innerhalb des unverändert bleibenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird die südliche Baugrenze um 3 m nach Süden verschoben, um mehr Nettobauland zu erhalten. Südlich der neuen Baugrenze wird die südliche Grünzone verschmälert. Die erforderliche Eingrünung in Form von mehrreihigen Heckenstreifen mit Bauman- teil ist auf der verschmälerten Grünzone weiterhin realisierbar. Die Grenzverschie- bung erfordert eine Anpassung der Eingriffsermittlung (s. Kap. 3.1, 3.3 und 3.4). Durch die vergrößerte Eingriffsfläche entsteht eine Erhöhung des Ausgleichsbedarfs, dieser wird durch Bereitstellung einer weiteren Ausgleichsteilfläche gedeckt (s. Kap. 4.7). Neuvermessungen von Grenzverläufen an der östlichen Grenze führten zur geringfügigen Verringerung der Eingriffsfläche im Bereich der ehemaligen Bahnlinie, die bei der Gesamt-Eingriffsermittlung berücksichtigt wurde (s. Kap. 3.3). Neu- vermessungen von Grenzverläufen an der westlichen Grenze im Bereich der land- wirtschaftlichen Betriebsfläche im Außenbereich führten zur teilweisen Verbreiterung von Eingrünungszonen. Die westlichen Streifen der Zufahrten zum Betriebsgelände kommen auf Streifen des westlichen Weges zu liegen, die eingriffstechnisch ohne Belang sind. Vorbemerkung zur 1. Änderung hinsichtlich Kapitel 2.1: Die Aufzählung der gesamten Änderungspunkte ist in der Begründung Punkt 1 zum Bebauungsplan aufgelistet. Für den Umweltbericht von Belang ist die Neudimensio- nierung des Regenrückhaltebeckens aufgrund von ingenieurtechnischen Untersu- chungen, wodurch sich die Eingriffsfläche geringfügig ändert und demzufolge die Eingriffsermittlung anzupassen ist (s. Kapitel 3). Angaben zu Wandhöhen und Schall- schutz werden ebenso angepasst. 1
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 2.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans Bis zum Jahr 2006 bestand in der Nordwestecke des Flurstücks Nr. 485 eine landwirt- schaftliche Betriebshalle eines ortsansässigen Landwirts. Die Weiterentwicklung des Betriebes zum Lohnunternehmen für landwirtschaftliche Dienstleistungen bedingte eine Verlagerung von landwirtschaftlichen Gebäuden aus der Altortlage auf das o. g. Flurstück. Im Zuge privilegierter Baumaßnahmen im Außenbereich wurden nach 2006 eine Hallenerweiterung, der Neubau einer zweiten Halle und ein dem Betrieb zugehöriges Wohngebäude errichtet. Zu diesen Baumaßnahmen wurde ein Land- schaftspflegereischer Begleitplan mit Eingriffsermittlung, Ausgleichsmaßnahmen und Eingrünung mit Planungsstand November 2007 gefertigt. Die in dieser Fachplanung festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen wurden zum Teil umgesetzt. Die Ausgleichs- maßnahme geschah nur in einem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung auf der dafür vorgesehenen Fläche, die Herstellung einer Obstwiese unterblieb bislang. Für den in den vergangenen Jahren stark angewachsenen Betriebszweig des Lohn- unternehmens für landwirtschaftliche Dienstleistungen ist eine großflächige Erweite- rung in Richtung Flurstück Nr. 486 und 487 beabsichtigt, die innerhalb des bisherigen Rahmens bei landwirtschaftlich privilegierten Betriebsflächen im Außenbereich nicht möglich ist. Mit Erstellung des vorliegenden Bebauungsplans wird nun eine Ordnung der Flä- chen und Nutzungen vorgenommen, die einerseits die Maßgaben des Land- schaftspflegerischen Begleitpans für die landwirtschaftlichen Betriebsflächen im Außenbereich einbindet als auch die Festsetzungen für die künftigen Gewerbe- und Industriegebietsflächen aufzeigen. Das Gelände des Bebauungsplans grenzt an der südöstlichen Ecke an bebaute Flächen an. Durch die Festsetzungen im Einzelnen wird das Baugebiet in die umgebende Nut- zung eingefügt, die Umweltbelange werden berücksichtigt. 2
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 2.2 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nutzungsart: Aufgrund der sich abzeichnenden Betriebsansiedlungen ist im nordöstlichen Teilbe- reich im Anschluss an die landwirtschaftlichen Betriebsflächen die Festsetzung eines Industriegebiets nach § 9 BauNVO vorgesehen. Die südliche Hälfte des Geltungsbe- reichs wird als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Zur Vermeidung von Konflikten hinsichtlich der Lärmimmission vom Industriegebiet auf Wohnbebau- ung wurde eine Zone um die ehemals landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung ebenfalls als Industriegebietsfläche ausgewiesen. Nutzungsintensität: Im nordwestlich gelegenen Industriegebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,4, für alle anderen und Gewerbe- und Industriegebietsflächen eine Grundflächenzahl von 0,6 vorgesehen. Mit der Nichtanwendung von Höchstwerten gemäß BauNVO wird der ländlichen Umgebung Rechnung getragen. Innerhalb des südlichen Drit- tels des Geltungsbereichs gilt die offene Bauweise, im mittleren und nördlichen Drit- tel ist über die Zulassung einer abweichenden Bauweise die Errichtung von Gebäu- den mit über 50 m Länge möglich. Die zugelassenen Wandhöhen sind von Süden nach Norden gestaffelt: im südlichen Drittel des Geltungsbereichs sind 8,00 m, im mittleren Drittel 10,00 m und im nördlichen Drittel 13,00 m zulässig. Im nordwestlichen Industriegebiet ist eine Wandhöhe von 8 m zulässig. Verkehrsregelung: Die Gewerbe- und Industriegebietsflächen werden von Süden von der Staatsstraße aus erschlossen. Der Bereich des landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich und das nordwestlich gelegen Industriegebiet behalten die bisherige Erschließung über den westlich an das Baugebiet angrenzenden Flurweg. Wasserwirtschaftliche Belange: In der Nähe des Geltungsbereichs des Baugebiets gibt es keine fließenden Gewäs- ser. Es ist nicht mit einem ständig hoch anstehenden Grundwasserspiegel zu rech- nen. Die bestehende Grundwassermessstelle am Möderhof westlich der Bebau- ungsfläche zeigt einen durchschnittlichen Grundwasserstand von 4 m unter Flur. Die als Ackerland genutzten Flächen des Geltungsbereichs sind vollflächig drainiert. Das anfallende Wasser wird derzeit in einem Graben südlich der ehemaligen Bahn- linie nach Osten abgeleitet. Im Zuge der Baumaßnahmen für den landwirtschaftli- chen Betrieb im Außenbereich wurde eine Drainage-Sammelleitung an der Westsei- te des westlich des Geltungsbereichs verlaufenden Flurweges verlegt. Die Funktions- fähigkeit von Drainageanlagen bleibt erhalten. Für die Abpufferung des anfallenden Oberflächenwassers ist in der Südostecke, dem tiefsten Punkt des Geltungsbereichs, ein Regenrückhalte-Erdbecken vorgese- hen. Für die Dimensionierung des Beckens wurde bereits eine Ingenieurplanung erbracht. Bei der Behandlung von Niederschlagswasser sind folgende Anforderungen zu be- achten: - Beachtung von NWFreiV und TRENGW bei erlaubnisfreier Versickerung von un- verschmutztem gesammeltem Niederschlagswasser. - Anwendung des Merkblattes DWA-M 153 und des Arbeitsblattes DWA-A 138 zur 3
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Klärung der Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser (ob verschmutzt oder unverschmutzt) innerhalb eines wasserrechtlichen Verfahrens. Hierzu wird empfohlen, die Eignung der Bodenverhältnisse zur Versickerung von Nieder- schlagswasser durch Sachverständige prüfen zu lassen. - Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanali- sation zu beseitigen. Auf weitere Detailaussagen im Bebauungsplan zur Behandlung von Niederschlags- wasser wird verwiesen. Belange des Bodenschutzes: Vorsorgender Bodenschutz: Nach BauGB Anlage 1(zu § 2 Abs. 4 und § 2a und 4c) ist für die vorhandenen Bö- den eine Bestandsaufnahme und Bewertung durchzuführen. Hierzu wird die Beauf- tragung eines qualifizierten Fachgutachters empfohlen. Bodenschutz bei Erd- und Tiefbauarbeiten sowie Bodenschutz bei Verwertung und Zulieferung: Bei Erd-und Tiefbauarbeiten sind zum Schutz vor physikalischen und stofflichen Be- einträchtigungen des Bodens Vorgaben der DIN 18915 und DIN 19731 zu berück- sichtigen. Bei Verwertung von Böden und Zulieferung von Bodenmaterial sind recht- liche und technische Anforderungen i. S. des § 12 BBodSchV zu erfüllen. Hierzu wird empfohlen, entsprechend DIN 19639 Baumaßnahmen i. d. Planungs- und Ausfüh- rungsphase von einer qualifizierten bodenkundlichen Baubegleitung beaufsichtigen zu lassen. Auf weitere Detailaussagen im Bebauungsplan zu Belangen des Boden- schutzes wird verwiesen. Emissionen / Immissionen: Als Emissionen sind Lärm, Luftschadstoffe, Staub und Erschütterungen zu erwarten, die durch die Nutzung der baulichen Anlagen und den Ziel- und Quellverkehr her- vorgerufen werden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans war eine schalltechnische Untersu- chung durchzuführen, um die Vorgaben zu ermitteln, mit welcher Intensität Geräu- schimmissionen von den geplanten gewerblichen Bauflächen auf die umliegende, schalltechnisch relevante Wohnnachbarschaft einwirken dürfen. Diese Wohnnach- barschaft wurde an insgesamt 5 Immissionsorten erfasst, 3 Orte am westlichen Orts- rand von Fessenheim und 2 Orte im kleinen Mischgebiet südlich der Lagerhalle an der ehemaligen Bahnlinie. Ebenso wurde die Geräuschvorbelastung des bestehen- den Gewerbebetriebs „Fessenheim West“ berücksichtigt. Bezogen auf schalltechnische Orientierungswerte gemäß DIN 180005 wurden den einzelnen Baufeldern des Gewerbe- und Industriegebiets Emissionskontingente, sog. immissionswirksame, flächenbezogene Schallleistungspegel in DB(A)/m², zugewie- sen: GI Erweiterungsfläche des landwirt- schaftlichen Lohnunternehmens mit Berücksichtigung von erforderlichem 65 / 57 dB(A) / m² tags / nachts Nachtbetrieb, nordwestlich gelege- nes Industriegebiet GE 1, 2, 3, 4: nördlich der Staatsstraße und südlich 65 / 45 dB(A) / m² tags / nachts des Industriegebiets 4
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Zitat aus der schalltechnischen Untersuchung: „Bezüglich der erfolgten Zuweisung der immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel LWA“ für die Industriefläche „GI“ und die Gewerbegebietsflä- chen „GE 1“ bis „GE 4“ besteht somit keine Konfliktsituation mit der vorhandenen Wohnbebauung.“ Massen- und Stoffumsatz: Betriebesbedingte Massen- und Stoffumsätze sind bei der vorliegenden Planung eines Gewerbe- und Industriegebiets für verschiedene Anlagen nicht möglich, An- gaben hierzu sind bei den jeweiligen Genehmigungsverfahren vorzulegen. Gestaltung der Freiflächen: Vorbemerkung zur 1. Änderung hinsichtlich -Gestaltung der Freiflächen-: Um den Bereich des Landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich ist ein durch- gehendes Eingrünungsband von 8 m Breite, wie es ursprünglich vorgesehen war, aufgrund der vorhandenen Gebäude, baulichen Anlagen und erforderlichen Zu- fahrten nicht möglich, eine Anpassung in Breite und Ausdehnung ist erforderlich. Die wegfallenden Eigrünungsflächen werden als Eingriffsflächen der Bilanzierung hinzu- gefügt (s. Kapitel 3). Im Bebauungsplan werden sowohl die Grünordnungsmaßnahmen um den landwirt- schaftlichen Betrieb im Außenbereich aufgenommen, als auch die Grünordnungs- maßnahmen für die Bereiche, die Gewerbe- und Industriegebietsflächen gekenn- zeichnet sind. Zur Einbindung des Gewerbegebiets in die Landschaft und zur inne- ren Durchgrünung wird im Einzelnen folgendes festgesetzt: Eingrünung des Landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich auf privaten Grün- flächen: Die Bemessung der Eingrünungsflächen berücksichtigt die vorhandenen Gebäude, baulichen Anlagen, erforderliche Zufahrten und Ausweichbuchten. Innerhalb der auf 2,50 m und 4,50 m begrenzten Eingrünungszonen sind einreihige Hecken mit und ohne Baumanteil zu pflanzen. In die Teile der 8 m breiten Eingrünungszonen sind mehrreihige Heckenstreifen mit Baumanteil aus heimischen Gehölzen einzu- bringen. In einen Teil der östlichen Eingrünungszone sind vorhandene Strauchhe- ckenstreifen zu erhalten bzw. zu versetzen. Eingrünung des nordwestlichen Industriegebiets auf privaten Grünflächen: In die 8 m breiten Zonen sind mehrreihige Heckenstreifen mit Baumanteil aus heimi- schen Gehölzen einzubringen. Die ursprünglich südlich des Wohngebäudes vorge- sehene, bislang nicht angelegte Obstwiese soll durch die Festsetzung von Obst- baumpflanzungen auf der neu eingeteilten Fläche des privaten Grüns realisiert werden. Die hierfür festgesetzte Maßgabe bedeutet, dass auf ca. 2.500 m² 25 Obstbäume zu pflanzen sind. Eingrünung der Industrie- und Gewerbegebiete auf öffentlichen Grünflächen: Die Eingrünungszonen sind auf öffentlichen Flächen mit Pflanzbindungen von mehr- reihigen Heckenstreifen mit Baumanteil festgesetzt. Die Fernwasserleitung entlang der Ostgrenze und die Anbauverbotszone entlang der Staatsstraße 2213 haben breitere Grünzonen zur Folge, die mit einem mehrreihigen Pflanzgebot und Baum- Ergänzungspflanzungen belegt sind. Die Mindestbreite dieser öffentlichen Eingrü- nungszonen, die den Großteil des Baugebiets umgeben, beträgt 8 m. Einseitige Baumreihen entlang der Erschließungsstraßen und das private Pflanzgebot ohne Standortbindung ergänzen die innere Durchgrünung. 5
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Innere Durchgrünung auf privaten Grünflächen: Da die innere Durchgrünung an der Südgrenze des Industriegebiets (der Erweite- rungsfläche für das landwirtschaftliche Lohnunternehmen) verläuft, wurde diese Eingrünungszone von 8 m Breite ebenfalls als private Grünfläche festgesetzt und ebenfalls mit Pflanzfestsetzungen von mehrreihigen Heckenstreifen mit Baumanteil belegt. Bis zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf den Baufeldern GE 1 – 4 hat diese künftig innere Durchgrünung die Aufgabe einer wirksamen Eingrünungszone. Nach Belegung aller Baufelder übernimmt diese Zone die Funktion der inneren Durchgrünung zur Verbesserung des Ortsbildes, zur Verbesserung des Kleinklimas und als potentielles Vernetzungselement zwischen verbleibenden Offenlandberei- chen sowie auch als Teilersatz für das verloren gehende Vernetzungselement der ehemaligen Bahnlinie. Pflanzungen im Bereich von Versorgungsleitungen: Bei Bepflanzungsmaßnahmen ist auf vorhandene und geplante Versorgungsleitun- gen Rücksicht zu nehmen. Bepflanzungen sollten zu Wasserleitungen einen Abstand von mind. 3,0 m und zu der Im Plan dargestellten Hauptwasserleitung 4,0 m haben, andernfalls sind entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen gegen Verwachsungen und Schäden an den Versorgungsleitungen gemeinsam mit dem Versorgungsun- ternehmen zu treffen. Umsetzung der Pflanzmaßnahmen: Die Eingrünung des gesamten Gewerbegebiets muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen hergestellt sein. 6
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 2.3 Ziele des Umweltschutzes gemäß örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen Gemäß Naturräumlicher Gliederung liegt die Planungsfläche innerhalb der Einheit „Inneres Ries“ in der Übergangszone zwischen Ostries und Westries und ist von Ton- mergelplatten und Lößlehm gekennzeichnet. Das Gebiet wird dem Hauptnatur- raum –Schwäbisch/Fränkischen Keuper-Liasland- (D59/58) zugerechnet. Regionalplan Die Planungsfläche liegt nicht innerhalb eines Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets und auch nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Arten- und Biotopschutzprogramm Die Planungsfläche liegt nicht innerhalb eines Schwerpunktgebiets des Naturschut- zes. Bezogen auf den Lebensraumtyp -Hecken und sonstige Gehölze- ist folgendes Ziel formuliert: Neuanlage von Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölze, Obstwiesen, Wildgrasfluren) in ausgeräumten Ackerlandschaften, Vernetzung isolierter Bestände. Für den anthropogen entstandenen Sekundärlebensraum der ehemaligen Bahnli- nie, die mit einem Teilabschnitt innerhalb des Geltungsbereichs liegt, gilt folgende Zielformulierung: Optimierung der Bahndämme und begleitender Vegetationsstrei- fen als Vernetzungsstrukturen für Wärme- und Trockenheitsliebende Organismen; Durchführung jährlicher Pflegemaßnahmen (Mahd oder Beweidung auf Magerra- sen oder Altgrasfluren). Natura-2000-Schutzgebiete Das Planungsgebiet befindet sich nicht innerhalb eines Gebiets, das gemäß FFH und SPA einer Meldepflicht unterliegt. Östlich der Planungsfläche liegen in über einem Kilometer Entfernung die westlichen Grenzen sowohl des EU-Vogel- Schutzgebiets mit der Gebietsnummer 7130-471.03 als auch des FFH-Gebiets mit der Gebietsnummer 7029-371.10 im Wörnitztal mit Wiesenbrütervorkommen und groß- flächigen Flachlandmähwiesen. Südlich des Planungsgebiets erstreckt sich ein Be- reich des genannten EU-Vogelschutzgebiets mit Wiesenbrütervorkommen in einer Entfernung von ebenfalls über einem Kilometer. Die Unerheblichkeit möglicher Be- einträchtigungen durch die geplanten Baumaßnahmen ist aufgrund der ausrei- chenden Entfernung zu Lebensräumen relevanter Arten gegeben. 7
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Biotop- und Artenschutzkartierung Auf dem Planungsgebiet selbst und im näheren Umkreis sind keine bedeutsamen Lebensräume gemäß Biotopkartierung und kein Nachweis über bedeutsame Tierar- ten gemäß Artenschutzkartierung anzutreffen. Planungsgebiet Bebauungsplan „Am Schlag“ Ausschnitt Biotopkartierung Bayern Ausschnitt Artenschutzkartierung Bayern TK 7129 Deiningen, Darstellung unmaßstäblich TK 7129 Deiningen, Darstellung unmaßstäblich Lebensraum Bahndamm Nach dem langen Zeitraum der Stilllegung des Bahnbetriebs auf der ehemaligen Bahnlinie Nördlingen – Wemding kann die Bahnstrecke mit Schotterkörper und an- grenzenden Böschungsflächen als Sekundärlebensraum für Wärme- und Trocken- heitsliebende Organismen angesprochen werden. Durch die bandartige Ausdeh- nung kommt dem anthropogen entstandenen Lebensraum zudem Bedeutung als Vernetzungselement zu. Zwar erhielten die Flächen der ehemaligen Bahnlinie bis- lang keinen Schutzstatus, die entstandene Struktur mit bei Sonneneinstrahlung sich stark erhitzendem Schotterkörper, angrenzenden Altgraszonen und aufgekomme- nen Gehölzgruppen können insbesondere Reptilien Lebensraum bieten. Von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes in Donauwörth wurde bei der Fachbesprechung im Februar 2013 der Hinweis gegeben, dass im Planungsge- biet möglicherweise die artenschutzrechtlich bedeutsamen Tierarten Schlingnatter und Zauneidechse vorkommen könnten. Nach Kontaktaufnahme mit dem An- sprechpartner der Rieser Naturschutzvereine zur Tierartengruppe Reptilien wurde ein vor längerem beobachtetem Vorkommen von Zauneidechsen bestätigt. Durch die Einstufung der Art als Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie, ist sie artenschutzrechtlich zu berücksichtigen und kann nicht abgewogen werden. Reptilienkartierung Im Zeitraum zwischen 09. Juni 2013 und 18. Juni 2013 wurden bei 2 bzw. 3 Begehun- gen jeweils eine kleine Gruppe von Zauneidechsen, bestehend aus 1 adulten Weibchen mit 1 – 2 Jungtieren sowohl entlang der Bahnlinie zwischen Feldweg zur Firma Wagner und westlichem Wald als auch entlang der Bahnlinie zwischen dem genannten Feldweg und der Lagerhalle vom Ansprechpartner der Rieser Natur- schutzvereine zur Tierartengruppe Reptilien gesehen und die Funde nach Alter, Ge- schlecht und Nachweisart auf Meldebögen festgehalten (s. Kopien im Anhang 1). Von der artenschutzrechtlich bedeutsamen Tierart Schlingnatter wurde kein Vor- kommen festgestellt. 8
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Nach Einschätzung des Gebietskenners wird das festgestellte Vorkommen von Zau- neidechsen als eine „kleinere, noch reproduktionsfähige Population“ angesehen. Die beiden begangenen Abschnitte der ehemaligen Bahnlinie stellen aufgrund des schmalen Flächenzuschnitts und der intensiv genutzten angrenzenden Flächen ei- nen eingeschränkten Lebensraum für die Zauneidechse dar. Vernetzung und Aus- tausch für die Erhaltung einer ausreichend großen Population (von ca. 50 Individu- en) ist daher über die weiteren Abschnitte der Bahnlinie vor allem nach Westen hin, einer Strecke mit geringen Zäsuren, zu sehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bahnlinienabschnitt westlich des Bebauungsgebiets „Am Schlag“ mit der festgestellten Zauneidechsen-Individuen- zahl voll besetzt ist. Ohne Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung wird die Auf- nahme einer weiteren Gruppe von Zauneidechsen-Individuen, wie dies im vorlie- genden Fall zu geschehen hätte, erfolglos bleiben, da sie wieder abgedrängt wer- den würde. Mit der Ausführung von geeigneten Maßnahmen zur Bereitstellung von Winterquartieren und Möglichkeiten zur Eiablage kann die Erhöhung der Individu- enzahl auf der verbleibenden Bahnstrecke im Bereich der Ausgleichsteilfläche 1 GE/GI, Flur Nr. 522/16, Gemarkung Fessenheim, ermöglicht werden. Der Ausführungszeitpunkt der Lebensraum verbessernden Maßnahmen hat so rechtzeitig zu geschehen, dass die neuen Lebensraumstrukturen von den Zau- neidechsen vor der Beseitigung des bisherigen Lebensraums angenommen werden können. Waldfunktionsplan Im Bereich der Planungsfläche und im direkten Umkreis ist diese Datenquelle ohne Belang. Westlich des Planungsbereichs stocken auf Deininger Flur Laub-Nadel- Mischwaldflächen, die gemäß Waldfunktionsplan besondere Bedeutung zur Erhal- tung des Landschaftsbilds tragen. Im Zusammenhang mit der Ausweisung des Teil- stücks der ehemaligen Bahnlinie als Ausgleichsteilfläche westlich an die Planungs- fläche angrenzend gewinnt das Vorhandensein der Waldparzelle mit der verblie- benen Bahnschneise als Vernetzungsschwerpunkt von Lebensräumen an Bedeu- tung. Bezug zur Bauleitplanung Vorbemerkung zur 1. Änderung: Die nachfolgenden Abschnitte geben den Berichtsstand 2015 wieder. Am Ende des Kapitels wird die aktuelle Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt. Für die Gemeinde Wechingen liegt ein genehmigter Flächennutzungsplan mit inte- griertem Landschaftsplan vor, in dem das Planungsgebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche nördlich und südlich der ehemaligen Bahnlinie und ein bislang geplan- tes Gewerbegebiet südlich der Staatsstraße dargestellt ist. Im Parallelverfahren wird die 4. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. In der geänderten Bauleitplanung entfällt das Gewerbegebiet südlich der Staatsstraße, das auf Ackerflächen die bestehende Mischgebietsparzelle umgeben hätte. Durch Wegfall dieser Gewerbegebietsplanung entfällt an dieser Stelle auch der potentiel- le Eingriff in die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensgemeinschaf- ten, Mensch und Kulturgüter; die landwirtschaftliche Nutzung bleibt wie bisher be- stehen. Im geänderten Flächennutzungsplan wird nun ein Gewerbegebiet nördlich der Staatsstraße vorgesehen, das bisherige betriebliche Ansiedlungen einbindet und in seiner Gesamtausdehnung an bestehende bebaute Flächen anschließt. 9
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Wechingen Ausschnitt OT Fessenheim, Bestand 2015 Baugebiet „Am Schlag“ Ausschnitt OT Fessenheim, 4. Änderung Die Behandlung von Eingriffsermittlung und Ausgleichsmaßnahmen für das vorlie- gende Planungsgebiet westlich der bestehenden Lagerhalle an der ehemaligen Bahnlinie erfolgt innerhalb des zugehörigen Umweltberichts mit Ausgleichsbebau- ungsplan. Für ein künftiges Gewerbegebiet nördlich der Lagerhalle ist die Behand- lung von Eingriffsermittlung und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb eines weiteren Bebauungsplanverfahrens durchzuführen. Weitere potentielle Ausgleichsflächen sind im bestehenden Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufge- zeigt. Südlich des als bestehendes Gewerbegebiet dargestellten Areals um die Lagerhal- le, wurde das kleine Gewerbegebiet „Fessenheim West“ realisiert. Im Bebauungs- plan wurden die Ausgleichsbelange behandelt und Ausgleichsmaßnahmen auf einer im Landschaftsplan aufgezeigten Ausgleichsfläche in Gemeindebesitz am Rodelbach festgesetzt. Der bestehende Bebauungsplan erfährt eine geringfügige Änderung: im westlichen, noch unbebauten Grundstück wird die Wandhöhe von 6,00 m auf 8,00 m angehoben. Zwischen dem Gewerbegebiet „Fessenheim West“ und dem künftigen Gewerbegebiet „Am Schlag“ liegen eine private Obstgarten- fläche und ein als Mischgebiet festgesetztes privates Grundstück, die im Bestand erhalten bleiben. Flächennutzungsplanänderung 2020 Die Neudimensionierung des Regen- rückhaltebeckens als wesentliche Änderung erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelver- fahren zur 1. Änderung des Bebau- ungsplans. Die Änderungen erfordern eine geringfügige Anpassung der Eingriffsbilanzierung. Das neu berech- nete Ausgleichssoll wird durch Aus- gleichsmaßnahmen auf den ausge- wiesenen Ausgleichsteilflächen erfüllt. Die Beschreibung der Umweltdaten und die Bewertung des Eingriffs hin- sichtlich der Schutzgüter sind durch die aktuelle Flächennutzungsplanän- derung nicht berührt und können in ihren Aussagen bestehen bleiben. 10
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Denkmalpflege Im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet ragt ein Bodendenkmal in den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans. Südwestlich grenzt ein weiteres Bodendenkmal an: Denkmalnummer Beschreibung - D 7-7129-0158 Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung - D 7-7129-0663 Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Nordöstlich, östlich und südöstlich sind Bodendenkmale vermerkt: Denkmalnummer Beschreibung - D 7-7129-0154 Straße der römischen Kaiserzeit - D 7-8129-0156 Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung - D 7-7129-0157 Körpergräber des frühen Mittelalters - D 7-7129-0508 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Gemäß Denkmalschutzgesetz sind Art. 7 (Beantragung denkmalrechtlicher Ge- nehmigung) und Art 8 (Anzeigepflicht bei Auffinden von Bodenfunden und Be- obachtungen) zu beachten und einzuhalten. Altlasten Im Bereich des Planungsgebiets sind bislang keine Altlastenverdachtsflächen be- kannt. 11
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Umweltprüfung 2.4.1 Allgemeine Bestandsbeschreibung, Bewertung der Umwelt und Auswirkungen Der ehemals überwiegend ackerbaulich genutzte Landschaftsraum westlich der Altortlage von Fessenheim erfuhr durch die großflächigen landwirtschaftlichen Bau- ten im Außenbereich eine starke Veränderung, die in der derzeit sich zeigenden Form als starke Landschaftszersiedlung anzusprechen ist. Die im Zuge der Genehmi- gungsplanung vorgeschriebenen Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung sind nur teilwei- se ausgeführt worden, hierzu gehören eine an den Ostrand der Betriebsfläche ver- schobene Hecke und eine kürzlich getätigte Heckenpflanzung entlang der Westsei- te des Wohnbereichs. Die Ausgleichsmaßnahmen auf der ursprünglich vorgesehe- nen Ausgleichsfläche zwischen Betriebsfläche und ehemaliger Bahnlinie sind eben- falls nicht ausgeführt worden, es wurde lediglich die Ackernutzung darauf einge- stellt und als Brachfläche belassen. In der leicht eingetieften Südostecke des Gel- tungsbereichs wird eine kleinere Fläche als Grünland genutzt. landwirtschaftliche Betriebsfläche Gewerbegebiet „Am Schlag“ langfristige Erweiterungsfläche im Außenbereich Gewerbegebiet ehemalige Bahnlinie vorhandenes Mischge- Lagerhalle an der ehe- vorhandenes Gewerbe- biet und Obstgarten maligen Bahnlinie biet „Fessenheim West“ Quelle Luftbild: Bayernatlas, erstellt am 11.09.2019 Die ansonsten ausgeräumt wirkende Agrarlandschaft ist stark erschlossen von ei- nem durchwegs geradlinig geführten zum Teil asphaltierten Feldwegenetz. Südlich der künftigen Gewerbegebietsfläche verläuft die Staatstraße 2213, entlang der Ostgrenze des Areals verläuft die Staatsstraße 2221. Aufgrund der relativen Ebenheit des Landschaftsraums stellt die ehemalige Bahnlinie optisch eine wenig markante Zäsur dar, lediglich in der Nähe der Lagerhalle verläuft der noch durchgehend vor- handene Schotterkörper auf einem deutlich sich abzeichnenden Damm. Auf die- sen größeren Böschungsflächen haben sich Gehölzgruppen angesiedelt. Ebenso ist die Fläche östlich der Lagerhalle von Bäumen und Gehölzgruppen überstellt. Diese wenigen Strukturelemente werden durch den dichten Baumbestand der kleinen Mischgebietsfläche, dem angrenzenden Obstgarten, einigen Straßenbegleitbäu- men entlang der St 2213 und einem kleinen Feldgehölz an einer Feldweggabelung ergänzt. Auf den Altgraszonen entlang der ehemaligen Bahnlinie haben sich sehr vereinzelt strauch- und baumartiges Gehölz angesiedelt. 12
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Das Areal im Winkel zwischen den beiden Staatsstraßen ist überwiegend intensiv genutzt und daher von vorhandenen Störungen und Vorbelastungen geprägt. Durch die Ausweisung zum Gewerbegebiet wird hauptsächlich das Landschaftsbild weiter stark verändert und bislang offene Bodenfläche großflächig versiegelt. Diese starken Beeinträchtigungen gilt es zu mindern und auszugleichen. Gewerbegebiet „Am Schlag“ von Westen nach Osten gesehen Gewerbegebiet „Am Schlag“ von Südosten nach Nordwesten gesehen ehemalige Bahnlinie Im Gegensatz zum zuvor genannten intensiv genutzten Flächenanteil zeigt sich der Bereich der ehemaligen Bahnlinie aufgrund der weggefallenen Nutzung als Ruhe- und Rückzugsraum für Arten und Lebensgemeinschaften. Die für ein Gewerbege- biet gewählten günstigen Flächenzuschnitte haben zur Folge, dass innerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans dieser Sekundärlebensraum eingeebnet werden muss. Der Verlust dieses ökologisch höherwertigen Strukturele- ments erfordert demzufolge auch ein höheres Ausgleichserfordernis. Die Bedeutung des Lebensraums Bahnlinie wird durch das nachgewiesene Vorkommen von Zau- neidechsen, einer streng geschützten Art, unterstrichen. Da es naturschutzrechtlich verboten ist, eine streng geschützte Art zu töten, den Erhaltungszustand der lokalen Population zu verschlechtern sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu be- schädigen oder zu zerstören, müssen geeignete Maßnahmen festgesetzt werden, damit die genannten Verbotstatbestände nicht eintreten. 13
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“,1. Änderung Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 2.4.3 Prognose über die Umweltentwicklung Neben der Beschreibung der Umweltdaten wird der Eingriff durch die Planungsmaßnahme, die beabsichtigten Minderungen und die Bewertung des Eingriffs nach Minderung, bezogen auf jedes Schutzgut, dargestellt. Schutzgut Bestand und Gefährdung Wirkung des Eingriffs Minderung des Eingriffs Bewertung Boden Bereich mit überwiegend schwe- bei Grundflächenzahl von 0,6 Beschränkung von befestigten die durch die Planungsmaßnah- rem Lehm und Lehm mit mittlerer Entstehung von großflächig ver- Flächen auf das unabdingbare me zu erwartender großflächiger Ertragsfähigkeit, siegelten Flächen, die dann als Maß (Beachtung des Umgangs Versiegelung bedeutet eine aufgrund guter Puffereigenschaf- Bereiche für Austauschprozesse mit wassergefährdenden Stof- starke Beeinträchtigung des ten geringe Empfindlichkeit ge- nicht mehr zur Verfügung stehen fen), Schutzguts Boden genüber Stoffeinträgen, beste- Festsetzung der Verwendung von hende Vorbelastung durch un- versickerungsfähigen Belägen terschiedliche intensive Nutzun- gen Wasser aufgrund der Gewässerferne ist bei Grundflächenzahlen von 0,6 anfallende Abwässer werden im aufgrund der zu erwartenden nicht mit einem ständig hoch Entstehung von versiegelten Trennsystem entsorgt, Zunahme von Flächenversiege- anstehenden Grundwasserstand Flächen, dadurch Verlust von Sammlung und Wiederverwen- lungen und der beabsichtigten zu rechnen, Flächen zur natürlichen Versicke- dung von unbedenklichen Nie- Minderungsmaßnahmen kann aufgrund guter Puffereigenschaf- rung von Oberflächenwasser derschlagswässern, von einer geringen Beeinträchti- ten des aufliegenden Lehmbo- Beschränkung von befestigten gung des Schutzguts Wasser dens besteht nur geringe poten- Flächen auf das unabdingbare ausgegangen werden tielle Gefährdung des Grundwas- Maß (Beachtung des Umgangs sers durch Stoffeinträge mit wassergefährdenden Stof- fen), Festsetzung der Verwendung von versickerungsfähigen Belägen Klima/Luft Klimadaten: 7°-.8°C Jahresdurch- durch Zunahme von versiegelten durch Festsetzung von Pflanzgeboten aufgrund der Minderungsmög- schnittstemperatur, 600 650 mm Flächen Entstehung weiterer auf öffentlichen und privaten Flä- lichkeiten bedeutet die Bauge- Niederschlag jährlich, Frischluftverbrauchsgebiete mit chen innerhalb der umlaufenden bietsausweisung eine geringe Kaltluftsammelgebiet über offener Eingrünungszone und der durchge- punktueller Erwärmung, Beeinträchtigung des Lokalklimas Nutzlandschaft mit schwachem henden inneren Grünzone besteht Kaltluftabfluss nach Südosten, Verfrachtung von Gerüchen und Minderungsmöglichkeit des erhöhten teilweise bereits bestehende Frisch- Geräuschen nach Osten in be- Frischluftverbrauchs und der klein- luftverbrauchsflächen wohnte Bereiche möglich räumigen Erwärmung Hauptwindrichtung aus Westen 14
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Schutzgut Bestand und Gefährdung Wirkung des Eingriffs Minderung des Eingriffs Bewertung Arten und Lebensge- überwiegend intensiv genutzter durch weiteres Voranschreiten neben den erforderlichen Aus- aufgrund der vorhandenen Stö- meinschaften allge- Lebensraum mit Störungen von großflächiger Bautätigkeit gleichsmaßnahmen (s. Eingriffs- rungen erfolgt durch weiteren mein durch Verkehrswege, Entwick- Verlust von bislang offenen regelung) Minderungsmaßnah- Verlust von noch offenen Nutz- lung eines landwirtschaftlichen Nutzflächen me im Bebauungsplan durch flächen und der festgesetzten Betriebs im Außenbereich und Festsetzung einer umlaufenden Ein- und Durchgrünung nur eine angrenzende bestehende Ge- Randeingrünung und Durchgrü- geringe Beeinträchtigung des werbenutzung, nung auf öffentlichem und Schutzguts Arten und Lebens- gemäß Biotopkartierung keine zwingend auf privatem Grund gemeinschaften geschützten Biotope auf der Planungsfläche vorhanden, gemäß Artenschutzkartierung bislang keine Vorkommen von Arten registriert, Lebensraum ehe- die seit langer Zeit still gelegte durch Verlust eines Sekundärle- durch vorgezogene Aus- bei Ausführung einer vorgezo- malige Bahnlinie, Bahnlinie bietet Lebensraum für bensraums mit Vorkommen gleichsmaßnahme mit Vorberei- genen Ausgleichsmaßnahme Vorkommen von Zau- die Zauneidechse, einer streng einer streng geschützten Art ten eines Ersatzlebensraums zur und Maßnahmen zur Vermei- neidechsen geschützten Art, gemäß Rote können die Verbotstatbestände Aufnahme weiterer Zauneidech- dung von Individuenverlusten Liste Bayern eine Art der Vor- von Tötung, Störung und Besei- sen-Individuen vor dem Zeit- treten Verbotstatbestände nicht warnliste tigung ausgelöst werden punkt des Eingriffs kann das ein Eintreten von Verbotstatbestän- den vermieden werden Landschaftsbild/ Intensiv landwirtschaftlich ge- fortschreitender Verlust eines Festsetzung maximaler Wand- trotz Gestaltungs-, Eingrünungs- Ortsbild nutzter Offenlandbereich mit zwar gestörten aber noch offe- höhen, Festsetzung ortsbildprä- und Durchgrünungsfestsetzun- randlichen Störungen durch nen Landschaftsraums in Orts- gender Eingrünung mit Bäumen gen verbleibt für das Orts- und landwirtschaftliche Betriebsan- randlage mit Fernwirkung und Sträuchern auf umlaufen- Landschaftsbild eine mittlere siedlungen, Gewerbegebiete der Grünfläche auf öffentlichem Beeinträchtigung aufgrund der sowie örtliche und überörtliche und privatem Grund zur Einbin- Großflächigkeit und Fernwirkung Straßenverbindungen, dung des Baugebiets in die des Bebauungsgebiets strukturbildende Elemente auf Umgebung, Siedlungs- und Straßenbeglei- Festsetzung von Pflanzgeboten tung beschränkt, ansonsten auf öffentlichen und privaten Eindruck der ausgeräumten Grünzonen Feldflur der inneren Riesebene 15
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ Schutzgut Bestand und Gefährdung Wirkung des Eingriffs Minderung des Eingriffs Bewertung Mensch/ für den Bereich des Planungsge- erlebbare Räume werden in durch festgesetzte Eingrünung die Baugebietsausweisung be- Erholungsraum biets überwiegt die Nutzfunktion ihrem Erscheinungsbild verän- wird optische Verschlechterung deutet nur eine geringe Beein- der Flächen, der Bereich selbst dert, vorhandene Wegverbin- gemildert trächtigung auf das Schutzgut hat keine Erholungsfunktion und dungen werden nicht gestört Mensch in seinen Erholungsab- kaum Erlebnisqualität, sichten bestehende Radwegverbindung entlang der Staatsstraße er- schließt entfernte Erlebnisräume auch sonstige Wegverbindungen bleiben erhalten Mensch/ bereits bestehende Quellen von durch Ansiedlung weiterer Ge- neben Festsetzung der Art der bei Einhaltung von Regelungen Luftreinhaltung möglichen Gerüchen und Stäu- werbebetriebe weitere Ge- Bebauung keine weitere Minde- nur geringe weitere Beeinträchti- ben in landwirtschaftlich und ruchsquellen und Abgase zu rung vorgesehen gung randlich verkehrlich sowie ge- erwarten werblich genutzter Umgebung Mensch/ bereits vorhandene randliche durch Ansiedlung weiterer Ge- Festsetzung von „immissionswirk- bei Vermeidung von schädlichen Lärmschutz Lärmbelastungen durch Ver- werbebetriebe sind weitere samen, flächenbezogenen Auswirkungen durch Eingrenzung kehrslinien und Gewerbege- Lärmquellen zu erwarten, deren Schallleistungspegel LWA“ der Schallausbreitung verbleibt bietsentwicklung sowie beste- Geräuschausbreitung sich auf nur eine geringe weitere Beein- hender landwirtschaftlicher Be- die umliegenden Wohnorte aus- trächtigung für die umliegenden triebsansiedlung, breiten kann Wohnbereiche zudem bestehende Lärmbelas- tung durch traditionell landwirt- schaftliche Nutzung im Bereich des Baugebiets Kulturgüter an den südlichen Randberei- durch benachbarte Boden- denkmalrechtliche Genehmi- die potentielle Beeinträchtigung chen des Bebauungsgebiets sind denkmäler können auch inner- gung sowie Meldepflicht in der kann durch rechtzeitige Siche- Bodendenkmäler bekannt, halb des Baugebiets archäologi- Satzung verankert, rungsmaßnahmen vermieden nordöstlich, östlich und südöstlich sche Fundstellen gefährdet wer- beim Zutagetreten von Bodenfunden sind werden Auflagen des Bayerischen Landesamtes sind weitere Bodendenkmäler den für Denkmalpflege zu beachten zur Siche- vermerkt rung und Dokumentation aller evtl. be- troffenen Bodendenkmäler 16
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 2.4.3 Zusammenfassende Bewertung des Eingriffs, Ergebnis der Umweltprüfung Die Ergebnisse der Umweltprüfung basieren auf folgenden verwendeten Unterla- gen und Arbeitsschritten: - Karten und Berichte der in Punkten 2.3, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.2, 4.3.3, 4.4.2, 4.4.3, 4.5.2, 4.5.3, 4.6.2, 4.6.3 genannten Planungen und Untersuchungen - Ortsbegehungen - Besprechung mit Vertretern der Gemeindeleitung - Besprechungen bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Ortsplanungsstelle des Landkreises Donau-Ries - Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB - Besprechungen mit dem Vorstand der Rieser Naturschutzvereine bezüglich vertraglicher und inhaltlicher Regelungen zu Ausgleichsmaßnahmen auf vereinseigenen Flächen - Besprechungen mit dem Vorstand der Rieser Naturschutzvereine bezüglich erforderlicher Reptilienkartierung sowie Strukturierung von Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung für die vorgefundene Reptilienart Zauneidechse - Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformationen, Artengruppe Kriechtiere - Auskunft zur Gestaltung von Reptilienlebensräumen beim Landesverband für Amphibien- und Reptilien-Schutz in Bayern e. V. (LARS) - Hessische Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege e. V.: Reptilien in der Praxis, Kartierung, Umsiedlung und Monitoring von Zaun- und Mauereidechse, Protokoll einer Veranstaltung am 27.06.2012 - Büro für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM), 35463 Fernwald, 2010: CEF- Maßnahme, Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Zauneidechse (Lacerta agilis) für den Bebauungsplan Nr. 20 „Nordwestlich Hauptstraße – SO Einzelhandel“ in der Ge- meinde Breidenbach - Gemeinde Gottenheim, Bebauungsplan „Viehweid, Gewerbe und Sport“, Fachbeitrag Amphibien und Reptilien, Büro für Landschaftsökologie Laufer, Offenburg, 2009 - Vorprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Vorhabens Ziegel- stadel, Deuringen, Dr. Hermann Stickroth, Augsburg 2012 - Kartierergebnisse zum Vorkommen von Zauneidechsen im Bereich der ehemaligen Bahn- linie, s. Anlage Aus raumordnerischer und landschaftsökologischer Sicht handelt es sich bei dem vorliegenden Bebauungsgebiet um eine für Bebauungszwecke geeignete Fläche. Im Anschluss an bereits vorhandene bebaute Gebiete werden bis auf das Bahnge- lände keine ökologisch hochwertigen Flächen in Anspruch genommen. Der Verlust eines schwach besetzten Reptilien-Lebensraums kann durch vorgezogene Verbes- serung eines angrenzend verbleibenden Reptilien-Lebensraums mit der Herstellung von Ersatzlebensraumstrukturen und der Vermeidung von Individuenverlusten im Bereich der Eingriffsfläche ausgeglichen werden, so dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten. Insgesamt geht durch die Ausweisung des Baugebiets keine erhebliche Umweltgefährdung, die das Vorhaben aus ökologi- scher Sicht als nicht realisierbar erscheinen lassen, aus. Die verbleibenden Beein- trächtigungen, insbesondere in das Schutzgut -Boden- sowie in das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Im Folgen- den wird die Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß Leitfaden dargelegt. 17
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 3. Behandlung der Eingriffsregelung gemäß Leitfaden 3.1 Zustandserfassung und Erfassen der Auswirkungen, Anpassung 1. Änderung Bestandsbewertung Eingriffsschwere Kompensationsfaktor Gewerbegebietsflächen und Industriegebietsflächen (1 und 2) 1 Kategorie I Typ A Feld A 1 Gebiete mit geringer hoher Versiegelungs- bzw. Nut- Bedeutung: zungsgrad Spanne zwischen Landwirtschaftliche Nutzflächen festgesetzte GRZ > 0,35 0,3 - 0,6 2 Kategorie II Typ A Feld A II Gebiete mit mittlerer Bedeutung: hoher Versiegelungs- bzw. Nut- Brachflächen auf ehemaligem zungsgrad Spanne zwischen Bahngelände festgesetzte GRZ > 0,35 0,8 – 1,0 Landwirtschaftliche Betriebsflächen im Außenbereich, Industriegebietsfläche auf ehemaliger Landwirtschaftlicher Betriebsfläche im Außenbereich, Private Grünfläche (3 – 5) 3 bestehende landwirtschaftliche Behandlung der Eingriffsreglung im LBP, Stand 2007, angewendete Betriebsfläche im Außenbereich nach Maßgabe des Land- Ausgleichsfaktoren: 0,4 für versie- mit Erweiterungsfläche schaftspflegerischen Begleit- gelte und 0,2 für unversiegelte auf Ackerfläche plans zum LW-Betrieb im Außen- Fläche, bereich (LBP, Stand 2007) Anwendung eines gemittelten Ausgleichsfaktors 0,3 4 Bereich der ehemaligen land- Einstufung in Industriegebietsflä- Anwendung des wirtschaftlichen Betriebsfläche che Ausgleichsfaktors 0,6 im Außenbereich im Bereich der Betriebsleiterwohnung 5 Bereich der ehemaligen land- Einstufung in Private Grünfläche gemäß LBP, Stand 2007, wirtschaftlichen Betriebsfläche Anwendung des im Außenbereich im Bereich Ausgleichsfaktors 0,2 unversiegelter Fläche auf Acker- fläche 6 Berücksichtigung der im LBP 2007 ermittelten Ausgleichserfordernis 3 % Negativverzinsung pro Jahr für 13 Jahre Ausgleichsfunktion 18
Umweltbericht mit Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlag Fessenheim“ 2. Änderung, Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries _____________________________________________________________________________________________________________ 3.2 Minderung der Eingriffsschwere Aufgrund von Maßnahmen, die der Vermeidung von Beeinträchtigungen dienen, können für einzelne Schutzgüter, einschließlich grünordnerischer Maßnahmen nach- folgend aufgeführte Reduzierungswerte in Abzug gebracht werden (lt. Handha- bung der Unteren Naturschutzbehörde, Donauwörth). Die textliche Beschreibung der Umweltdaten, des Eingriffs und der Minderungen ist in Kapitel 2.4.3 abgehan- delt. Hinweis: Die Minderungsmöglichkeiten werden nur im Bereich der Eingriffsflächen 1 und 2 geltend gemacht aufgrund umfangreicher Festsetzungen der Grünordnung auf öffentlichen Flächen. Schutzgut Eingriffsminderung Reduzierungswert Arten- und Le- Keine Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen bensgemeinschaf- Erhaltung der Durchlässigkeit des Baugebiets durch ten Verbot von Sockeln bei der Einfriedung Durch Festsetzung einer umlaufenden Randeingrünung 0,05 mit Bäumen und Sträuchern auf öffentlicher Fläche außerhalb der Einfriedung entsteht Durchlässigkeit des Siedlungsrandes zur freien Landschaft mit Förderung von Wechselbeziehungen Boden und Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung von Re- Wasser genwasser und Festsetzung von versickerungsfähigen 0,05 Belägen Landschafts- Festsetzung ortsbildprägender umlaufender Randein- 0,05 bild/Ortsbild grünung auf öffentlicher Fläche Summe der Reduzierungswerte 0,15 3.3 Berechnung des Bedarfs an Ausgleichsfläche, Anpassung 1. Änderung Eingriffsfläche Kompensationswert Ausgleichserfordernis im m² Gewerbegebietsflächen und Industriegebietsflächen (1 und 2) gemäß Feld A I oberer Wert 0,6 minus Eingriffsfläche x Reduzierungswert 0,15 Kompensationswert ergibt die erforderli- ergibt tatsächlichen che Ausgleichsfläche: 84.398 m² Kompensationswert 0,45 84.398 m² x 0,45 = 37.979,10 m² gemäß Feld A II oberer Wert 1,0 minus Eingriffsfläche x Reduzierungswert 0,15 Kompensationswert ergibt die erforderli- ergibt tatsächlichen che Ausgleichsfläche: 4.844 m² Kompensationswert 0,85 4.844 m² x 0,85 = 4.117,40 m² Ausgleichserfordernis gesamt: 42.096,50 m² Landwirtschaftliche Betriebsfläche im Außenbereich, Industriegebietsfläche auf ehemaliger Landwirtschaftlichen Betriebsfläche im Außenbereich, Private Grünfläche (3 – 5) LW-Betriebsfläche im Anwendung eines gemittelten Kom- Eingriffsfläche x Außenbereich: pensationswert gem. LBP Stand 2007 Kompensationswert ergibt die erforderli- che Ausgleichsfläche: 16.764 m² Kompensationswert 0,30 16.764 m² x 0,30 = 5.029,20 m² Industriegebietsflä- Eingriffsfläche x che im Bereich Kompensationswert ergibt die erforderli- ehemaliger LW- che Ausgleichsfläche: Betriebsfläche Anwendung 4.704 m² Kompensationswert 0,60 4.704 m² x 0,60 = 2.822,40 m² private Grünfläche Eingriffsfläche x gemäß LBP, Stand 2007, Kompensationswert ergibt die erforderli- Anwendung che Ausgleichsfläche: 5.356 m² Kompensationswert 0,20 5.356 m² x 0,20 = 1.071,20 m² Berücksichtigung 3 % Negativverzinsung pro Jahr für Ausgleichserforder- 13 Jahre Ausgleichsfunktion nis gem. LBP 2007 4.523 m² Faktor 0,39 4.523 m² x 0,39 = 1.763,97 m² Ausgleichssoll landw. Betriebsflächen gesamt: 10.686,69 m² 19
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