EINLADUNG zur ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18. Mai 2017 - Encavis
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EINLADUNG zur ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18. Mai 2017
Capital Stage AG Die Einzelheiten der Barausschüttung und die Möglichkeit der Aktio- Hamburg näre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem Dokument erläu- tert, das den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter – ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 – ISIN DE000A2E42C6 // WKN A2E42C http://www.capitalstage.com/investor-relations/hauptversammlung.html zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält insbesondere Informa- tionen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien und legt die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot dar. Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Rest- Einladung zur Hauptversammlung betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung bestehenden dividen- Hiermit laden wir unsere Aktionäre denberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 126.431.995,00, eingeteilt in 126.431.995 Stückaktien. zur ordentlichen Hauptversammlung der Capital Stage AG Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt ein, die am der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein Donnerstag, den 18. Mai 2017, um 11:00 Uhr, entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung un- terbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,20 je dividenden- im EMPORIO TOWER, Panoramadeck (23. Etage), berechtigter Stückaktie vorsieht; das Angebot, die Dividende statt in bar in Dammtorwall 15, D-20355 Hamburg, Form von Aktien zu erhalten, bleibt unberührt. Die Anpassung erfolgt dabei stattfindet. wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und da- mit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividenden- berechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. I. Tagesordnung Bitte beachten Sie, dass die diesjährige Dividende teilweise aus dem zu ver- 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern- steuernden Gewinn und teilweise aus dem steuerlichen Einlagenkonto im abschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Sinne des § 27 des Körperschaftssteuergesetzes (nicht in das Nennkapital Capital Stage AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 ein- geleistete Einlagen) ausgezahlt wird, und somit ein Anteil der Dividenden- schließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben auszahlung, unabhängig davon welches Wahlrecht der Aktionär ausübt, gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanz- das Geschäftsjahr 2016 gewinns sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.capitalstage.com/ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: investor-relations/hauptversammlung.html abrufbar. Sie werden auch wäh- rend der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert werden. „Den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“ Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt und den Jahres- 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abschluss damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist für das Geschäftsjahr 2016 somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns „Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“ „Der Bilanzgewinn der Capital Stage AG des Geschäftsjahrs 2016 in 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Kon- Höhe von EUR 31.162.107,43 ist wie folgt zu verwenden: zernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzinforma- Ausschüttung einer Dividende von EUR 25.286.399,00 tionen EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 27. Juni 2017: Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsaus- schusses – vor, folgenden Beschluss zu fassen: Vortrag auf neue Rechnung: EUR 5.875.708,43“ „Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, wird als Abschluss- bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld prüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und als in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Gesellschaft (die Leistung der Dividende in Form von Aktien der Gesell- des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 schaft (die „Aktiendividende“)) geleistet werden. (§§ 37w Abs. 5 Satz 1, 37y Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“)) bestellt. 2 3
Ergänzend wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü- a) Wahl von Herrn Dr. Manfred Krüper, selbständiger Unternehmensbera- fungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, ter, Essen, als Mitglied des Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer bestellt, sofern der Vorstand die prüferische Durchsicht etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2018 bis zur nächs- ten ordentlichen Hauptversammlung beschließt.“ Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Dr. Krüper Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 6. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichba- ren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Auf- sichtsratsmitglieder für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine von der (1) keine Hauptversammlung festzulegende Vergütung, deren Höhe EUR 15.000,00 für jedes Mitglied, EUR 30.000,00 für den Vorsitzenden und EUR 22.500,00 (2) - Power Plus Communication GmbH, Mannheim, Vorsitzender des für den stellvertretenden Vorsitzenden nicht unterschreiten soll. Bei der Aufsichtsrats; Festlegung einer höheren Vergütung sind insbesondere der zeitliche Auf- - Odewald & Cie, Berlin, Mitglied des Beirats; wand des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats sowie die Ertragslage des - EQT Partners Beteiligungsberatung GmbH, München, Senior Advisor; betreffenden Geschäftsjahrs zu berücksichtigen. Angesichts des erhebli- - EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt, Mitglied des Auf- chen zeitlichen Aufwands des Aufsichtsrats, der im Geschäftsjahr 2016 aus sichtsrats dem Zusammenschluss mit der CHORUS Clean Energy AG resultierte, halten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 eine Vergütung, die die Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: in § 15 Abs. 1 Satz 1 festgelegte Mindestvergütung übersteigt, für gerecht- Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwi- fertigt. schen Herrn Dr. Krüper und der Gesellschaft, den Organen der Gesell- schaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkon- flikt begründen können. „Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft wird für den Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vergütung in Höhe von EUR 50.000,00, b) Wahl von Herrn Alexander Stuhlmann, selbständiger Unternehmens- für seinen Stellvertreter eine Vergütung in Höhe von EUR 37.500,00 berater, Hamburg, als Mitglied des Aufsichtsrats und für jedes weitere Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00 beschlossen. Zudem erhält der Vorsitzende des aus Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: drei Mitgliedern bestehenden Personalausschusses eine zusätzliche Vergütung von EUR 15.000,00 und jedes weitere Mitglied des Personal- Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr ausschusses eine zusätzliche Vergütung von je EUR 10.000,00. Zudem Stuhlmann Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts- erhält der Vorsitzende des aus drei Mitgliedern bestehenden Prüfungs- rats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleich- ausschusses eine zusätzliche Vergütung von EUR 15.000,00 und jedes baren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: weitere Mitglied des Prüfungsausschusses eine zusätzliche Vergütung von je EUR 10.000,00.“ (1) - alstria office REIT-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis Mai 2016) 7. Wahlen zum Aufsichtsrat - Euro-Aviation Versicherungs-AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mit Beendigung dieser Hauptversammlung endet die reguläre Amtszeit von - Ernst Russ AG, Hamburg (vormals: HCI Capital AG, Hamburg), Herrn Dr. Manfred Krüper, Herrn Alexander Stuhlmann, Herrn Albert Büll, Vorsitzender des Aufsichtsrats Herrn Dr. Cornelius Liedtke, Herrn Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke und Herrn Profes- - Deutsche Office AG, Köln, Mitglied des Aufsichtsrats (bis sor Dr. Fritz Vahrenholt als Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft. Bis auf Dezember 2016) Herrn Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke stehen alle Personen für eine Wiederwahl zur - GEV Gesellschaft für Entwicklung und Vermarktung AG, Verfügung. Für Herrn Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke soll Herr Dr. Henning Kreke in Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats den Aufsichtsrat gewählt werden. (2) - Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender Der Aufsichtsrat der Capital Stage AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, des Beirats 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus - Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG, acht von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hamburg, Vorsitzender des Beirats Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahl- - bauhaus wohnkonzept GmbH, Hofheim am Taunus, Vorsitzen- vorschläge nicht gebunden. der des Beirats - HASPA Finanzholding, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis lit. f ) vorge- - C.E. Danger GmbH & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Beirats (seit schlagenen Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversamm- Juli 2016) lung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen: Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwi- schen Herrn Stuhlmann und der Gesellschaft, den Organen der Gesell- schaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkon- flikt begründen können. 4 5
c) Wahl von Herrn Albert Büll, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, (2) - Innogy Venture Capital GmbH, Essen, Vorsitzender des Investi- Hamburg, als Mitglied des Aufsichtsrats tionskomitees Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwi- Büll Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und schen Herrn Prof. Dr. Vahrenholt und der Gesellschaft, den Organen der unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Akti- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: onär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interes- senkonflikt begründen können. (1) - Verwaltung URBANA Energietechnik AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats f ) Wahl von Herrn Dr. Henning Kreke, selbständiger Unternehmer, Hagen, - Verwaltung Kalorimeta AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats als Mitglied des Aufsichtsrats (2) - Kalorimeta AG & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: - URBANA Energietechnik AG & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Beirats Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr - BRUSS Sealing Systems GmbH, Hoisdorf, Mitglied des Beirats Dr. Kreke Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleich- Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: baren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: Die Büll & Liedtke Gruppe ist Vermieterin der Büroräume der Gesell- (1) - Deutsche EuroShop AG (DES), Hamburg, Mitglied des Auf- schaft. Es bestehen jedoch keine persönlichen oder geschäftlichen sichtsrats Beziehungen zwischen Herrn Büll und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten (2) - Douglas GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Inter- - Thalia Bücher GmbH, Hagen, Mitglied des Aufsichtsrats essenkonflikt begründen können. Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: d) Wahl von Herrn Dr. Cornelius Liedtke, Gesellschafter der Büll & Liedtke Gruppe, Hamburg, als Mitglied des Aufsichtsrats Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwi- schen Herrn Dr. Kreke und der Gesellschaft, den Organen der Gesell- Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: schaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkon- Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr flikt begründen können. Dr. Liedtke Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts- rats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleich- Ausführliche Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Auf- baren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: sichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf ) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.capitalstage.com/investor-relations/ (1) keine hauptversammlung.html. (2) - BRUSS Sealing Systems GmbH, Hoisdorf, Mitglied des Beirats Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: beschlossenen Ziele. Die Büll & Liedtke Gruppe ist Vermieterin der Büroräume der Gesell- Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate schaft. Es bestehen jedoch keine persönlichen oder geschäftlichen Governance Kodex vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten Beziehungen zwischen Herrn Dr. Liedtke und der Gesellschaft, den jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorüber- Herr Alexander Stuhlmann erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des gehenden Interessenkonflikt begründen können. § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung und genügt als e) Wahl von Herrn Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen unabhängiger Finanzexperte in seiner Funktion als Vorsitzender des Prü- Wildtier Stiftung, Hamburg, als Mitglied des Aufsichtsrats fungsausschusses des Aufsichtsrats den Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sämtliche zur Wahl vorge- Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: schlagenen Kandidaten / anstehenden Aufsichtsratsmitglieder sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Prof. Dr. Vahrenholt Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin überein, dass Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: Hauptversammlung am 18. Mai 2017 vorgeschlagen werden soll, Herrn Dr. Manfred Krüper (weiterhin) zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. (1) - Aurubis AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats - Putz & Partner Unternehmensberatungs AG, Hamburg, Mitglied Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3. des Deutschen des Aufsichtsrats (bis März 2016) Corporate Governance Kodex die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Ein- zelwahl vorzunehmen. 6 7
8. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden Aufsichtsrats der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 8 Der Aufsichtsrat der Capital Stage AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, Herrn Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach, Gesellschafter und Geschäftsführer 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der maubach.icp GmbH, Düsseldorf aus acht von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. mit Wirkung ab Bedingungseintritt für die Zeit bis zur Beendigung der Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach hat am 18. November 2016 auf eige- Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das nen Wunsch sein Vorstandsmandat zum 31. Dezember 2016 niedergelegt. vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Es ist der Wunsch des Aufsichtsrats und der unter TOP 9 genannten Aktio- Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als näre, dass Herr Maubach in der Hauptversammlung der Capital Stage AG Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. am 18. Mai 2017 zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wird. Herr Maubach hat erklärt, dass er diesem Wunsch entsprechen wird. Der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Aufsichtsrat soll daher auf neun von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern erweitert werden. Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Prof. Dr. Maubach Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: rats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleich- baren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: § 10 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: (1) - ABB Deutschland AG, Mannheim, Mitglied des Aufsichtsrats „1. Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern.“ (2) - Advancy GmbH, München, Mitglied des Beirats Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung unmittelbar nach - Agora Energiewende, Berlin, Mitglied des Rates Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 zur Eintragung in das - Klöpfer & Königer GmbH & Co. KG, Garching, Vorsitzender des Handelsregister anzumelden. Aufsichtsrats - SUMTEQ GmbH, Köln, Mitglied des Beirats 9. Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Erweiterung des Auf- Kodex: sichtsrats auf neun Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung beschlossen und im Handelsregister eingetragen ist. Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Prof. Dr. Maubach und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft Der Aufsichtsrat der Capital Stage AG setzt sich dann gemäß §§ 95 Satz 2, und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begrün- aus neun von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusam- den können. men. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. Ausführliche Informationen zum Kandidaten für die Wahl in den Auf- sichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf ) finden sich auf der Internetseite Zur Besetzung dieses künftigen weiteren Aufsichtsratspostens soll schon der Gesellschaft unter http://www.capitalstage.com/investor-relations/ auf dieser Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat ge- hauptversammlung.html. wählt werden. Dessen Amtszeit beginnt allerdings erst, wenn die Erweite- rung des Aufsichtsrats wirksam ist. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu Herr Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach, bis 31. Dezember 2016 Vorstand erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. und Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG, hat dem Wunsch des Auf- sichtsrats und insbesondere der im Aufsichtsrat vertretenen Hauptaktio- Durch seine vorhergehende Tätigkeit als Vorstand bei der E.ON Energie AG näre entsprochen und die Absicht erklärt, sich für die Wahlen zum Aufsichts- und als Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft kennt Herr Prof. rat zur Verfügung zu stellen. Dr. Maubach das Umfeld der Energiewirtschaft und die Gesellschaft sehr gut. Die langjährigen Erfahrungen im Energiesektor und die Erfahrungen Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, die AMCO Service GmbH, im Management der Gesellschaft stellen einen wertvollen Beitrag für die die Dr. Liedtke Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die Familie Kreke, Tätigkeiten des Aufsichtsrats dar, auf die zukünftig im Interesse der Ge- Herr Dr. Manfred Krüper, Herr Alexander Stuhlmann sowie die PELABA sellschaft nicht verzichtet werden soll und die Herr Prof. Dr. Maubach am Anlagenverwaltungs GmbH & Co. KG, mithin Aktionäre, die zusammen besten als Mitglied des Aufsichtsrats einbringen kann. Insbesondere sei- mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben ne Kenntnis von internen Arbeitsabläufen im Vorstand erleichtern dem Auf- gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Prof. Dr. sichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben. Ferner ist Herr Prof. Klaus-Dieter Maubach als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu Dr. Maubach in der Gesellschaft selbst sowie bei externen Geschäftspartnern wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag zu eigen hervorragend vernetzt und genießt langjährig erworbenes Vertrauen. Der gemacht und schlägt Herrn Prof. Dr. Klaus-Dieter Maubach vor diesem Hin- Wechsel in den Aufsichtsrat ist daher auch ein Zeichen von Kontinuität im tergrund gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied Hinblick auf eine erfolgreiche Fokussierung der Gesellschaft, die Herr Prof. Dr. vor. Maubach durch seine vorhergehende Vorstandstätigkeit mit geprägt hat. Demgegenüber stellt sich die Gefahr von Interessenkonflikten als ge- ring dar. Wichtige Projekte der Gesellschaft, die Herr Prof. Dr. Maubach als Vorstandsvorsitzender maßgeblich begleitete, wie beispielsweise der 8 9
Zusammenschluss mit der CHORUS Clean Energy AG, sind weitestgehend in dem vom Aktiengesetz zugelassenen Umfang geschaffen werden, dass abgeschlossen. Die Gefahr, dass sich der Aufsichtsrat zu stark in die Vor- wiederum die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten standstätigkeit einschaltet ist somit nicht gegeben. Es bietet sich durch die Fällen vorsieht. Wahl von Prof. Dr. Maubach in den Aufsichtsrat vielmehr die Möglichkeit einer optimalen Beratung und Abstimmung zwischen Vorstand und Auf- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: sichtsrat. a) Die in § 6 der Satzung bestehende Ermächtigung der Hauptversamm- Nach Abwägung der genannten Gründe, die für und gegen eine Wahl von lung vom 25. Mai 2016, das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen, Herrn Prof. Dr. Maubach zum Aufsichtsratsmitglied sprechen, ist der Auf- wird aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter lit. c) vorge- sichtsrat der Auffassung, dass eine Wahl von Herrn Prof. Dr. Maubach zum schlagenen Änderung der Satzung ins Handelsregister aufgehoben. Aufsichtsratsmitglied im überwiegenden Gesellschaftsinteresse liegt. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 10. Änderung des Firmennamens und entsprechende Satzungsänderung zum 17. Mai 2022 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 63.261.830,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe Im Nachgang zu dem Erwerb von mehr als 95 % der Aktien der CHORUS von bis zu 63.261.830 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien Clean Energy AG und der angekündigten Durchführung eines Squeeze-Out gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes durch die Gesellschaft haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesell- Kapital 2017“). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht schaft beschlossen, die Neuausrichtung des gemeinsamen Unternehmens zu. Die neuen Aktien können auch an ein oder mehrere Kreditinstitute kommunikativ mit einem neuen Namen zu unterstützen und der Haupt- oder andere in § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genannte Unternehmen mit versammlung vorzuschlagen, die Firma der Gesellschaft in ENCAVIS AG zu der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären anzubieten ändern. Ein entsprechendes Ziel hatten die Gesellschaft und die CHORUS (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im Wege eines unmittel- Clean Energy AG auch in der letztes Jahr abgeschlossenen Zusammen- baren Bezugsrechts (etwa an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab schlussvereinbarung vorgesehen. eine Festbezugsvereinbarung abgegeben haben), oder im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG ge- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: währt werden. a) Die Firma der Gesellschaft wird von „Capital Stage AG“ zu „ENCAVIS AG“ Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das geändert. Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: b) § 1 Abs. 1 der Satzung wird deshalb wie folgt neu gefasst: - Für Spitzenbeträge; „1. Die Firma der Gesellschaft lautet ENCAVIS AG.“ - wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unterneh- Die Gesellschaft erwartet nach eingehender Prüfung, dass zur Vorbereitung mensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der der aufgrund der Änderung der Firma erforderlichen vielfältigen organisa- Erhöhung des Anteilsbesitzes) erfolgt; torischen und marketingbezogen Maßnahmen (wie u. a. die Änderung der Internetpräsenz der Gesellschaft, des Börsentickersymbols, interner und - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf externer Kommunikationsmedien, Pressematerialien sowie des Corporate die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt Design (Logo, Farben, Schriften) mit notwendiger Anpassung wichtiger weder 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächti- Elemente (Brief und Geschäftsausstattung, Formulare, Gebäudekennzeich- gung bestehenden Grundkapitals noch 10 % des im Zeitpunkt der nung, Leitund Beschilderungssysteme, Social MediaAuftritte und vielem Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt, mehr) ein Zeitraum bis mindestens Ende September eingeplant werden sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der muss, bevor die gemäß dem Tagesordnungspunkt 10) zu beschließende bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung neue Firma rechtswirksam werden soll. Der Vorstand wird daher angewie- und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des sen, den Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß Tagesordnungspunkt Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschrei- 10) separat von den anderen Beschlüssen der Hauptversammlung vom tet. Auf den vorgenannten Höchstbetrag sind sämtliche Aktien 18. Mai 2017 zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzu- anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in melden, und zwar unverzüglich nach Abarbeitung der erforderlichen orga- entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ab dem nisatorischen und marketingbezogenen Maßnahmen. Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden; oder 11. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaf- fung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Aus- - wenn es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern schluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung der Wandlungs- und Optionsrechte, die von der Gesellschaft oder von ihren Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG ausgege- Die Satzung der Capital Stage AG regelt in § 6 das genehmigte Kapital. ben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Die darin enthaltene Ermächtigung des Vorstands ist bis zum 24. Mai 2021 Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wand- (einschließlich) befristet. Nach teilweiser Ausnutzung dieses genehmigten lungs- und Optionsrechts zustünde. Kapitals durch die Kapitalerhöhung gemäß dem Vorstandsbeschluss vom 28. Februar 2017 beläuft sich das verbleibende genehmigte Kapital noch Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die auf EUR 37.650.091,00. weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzusetzen. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch zukünftig flexibel auf Finanzierungserfordernisse zu reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig stärken zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital 10 11
c) Satzungsänderung Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 11 der Tagesordnung gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG § 6 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: Der Vorstand hat zu Punkt 11 der Tagesordnung zur Hauptversammlung „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis am 18. Mai 2017 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den mög- zum 17. Mai 2022 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft um lichen Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 bis zu EUR 63.261.830,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe AktG erstattet, welcher dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage von bis zu 63.261.830 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beigefügt ist. gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2017“). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht 12. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zu. Die neuen Aktien können auch an ein oder mehrere Kreditinstitute zur Ausgabe von Aktienoptionen nebst gleichzeitiger Herabsetzung oder andere in § 186 Abs. 5 Satz 1 des AktG genannte Unternehmen mit des bestehenden Bedingten Kapitals III sowie der entsprechenden Sat- der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären anzubieten zungsänderung (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im Wege eines unmittel- baren Bezugsrechts (etwa an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2012 hat den Vor- eine Festbezugsvereinbarung abgegeben haben), oder im Übrigen im stand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktien- Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt programms 2012 in der Zeit vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 (ein- werden. schließlich) bis zu 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be- Recht zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Die weiteren Be- zugsrecht der Aktionäre auszuschließen: dingungen der Aktienoptionen ergeben sich aus den Optionsbedingungen. - Für Spitzenbeträge; Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.320.000,00 bedingt erhöht („Bedingtes Kapital III“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in- - wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung soweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugs- von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unterneh- recht auf Aktien Gebrauch machen. Es wurden 1.910.000 Aktienoptionen mensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der ausgegeben, wovon 1.270.000 verfallen sind. Am heutigen Tage sind noch Erhöhung des Anteilsbesitzes) erfolgt; 640.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus- stehend. Die Gesellschaft wird keine weiteren Aktienoptionen im Rahmen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf des Aktienoptionsprogramms 2012 ausgeben. die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächti- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: gung bestehenden Grundkapitals noch 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt, a) Die durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 erteilte Ermächti- sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der gung des Vorstands zur Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung Aktienoptionsprogramms 2012 wird aufgehoben. und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschrei- b) Das Bedingte Kapital III wird von EUR 2.320.000,00 auf EUR 640.000,00 tet. Auf den vorgenannten Höchstbetrag sind sämtliche Aktien herabgesetzt. anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ab dem c) Satzungsänderung: Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden; oder § 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt gefasst: - wenn es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern „Das Grundkapital ist um bis zu EUR 640.000,00 durch Ausgabe von der Wandlungs- und Optionsrechte, die von der Gesellschaft oder bis zu 640.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht von ihren Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG ausgege- („Bedingtes Kapital III“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur inso- ben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem weit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wand- Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 lungs- und Optionsrecht zustünde. im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 von der Gesellschaft Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die wei- ausgegeben wurden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft teren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugs- Genehmigten Kapital 2017 festzusetzen.“ rechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von dem Be- ginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugs- d) Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des bestehenden ge- rechts entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die nehmigten Kapitals nur zusammen mit der beschlossenen Schaffung Fassung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung jeweils entsprechend der des Genehmigten Kapitals 2017 mit Änderung des § 6 der Satzung zur Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen.“ Eintragung in das Handelsregister anzumelden. d) Der Vorstand wird angewiesen die Aufhebung des Bedingten Kapitals e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der §§ 4 Abs. 1, 6 der II/2016, die Schaffung des neuen Bedingen Kapitals 2017 sowie die Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhö- Herabsetzung des Bedingten Kapitals III gemeinsam zur Eintragung ins hung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Handelsregister anzumelden. Genehmigten Kapitals 2017 und, falls das Genehmigte Kapital 2017 bis zum 17. Mai 2022 (einschließlich) nicht oder nicht vollständig ausge- nutzt sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. 12 13
13. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die (c) Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wan- delschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuld- Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzu- verschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der bieten. Sie können auch von einem Kreditinstitut oder einem Kon- Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger sortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Kreditinstituten Kapitals 2017 sowie die entsprechende Satzungsänderung gleichgestellt sind nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2016 hat den Vorstand Werden Schuldverschreibungen von einer hundertprozentigen mit- ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 (ein- telbaren oder unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben, schließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts lautende Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Sätze sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zu- im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 und den Inhabern stimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktio- von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanlei- näre in folgenden Fällen auszuschließen: hen Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Ge- sellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis - Für Spitzenbeträge; zu EUR 35.421.756,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandel- anleihebedingungen zu gewähren. Der Vorstand hat von dieser Ermächti- - wenn und soweit die Ausgabe der Schuldverschreibungen ge- gung bislang keinen Gebrauch gemacht. gen Bareinlage erfolgt und der Ausgabepreis ihren nach aner- kannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theore- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: tischen Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich un- a) Die durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 erteilte Ermächti- terschreitet und die so ausgegebenen Schuldverschreibungen gung des Vorstands zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschrei- nur Umtausch- und/oder Optionsrechte auf Aktien von bis zu bungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen 10 % des Grundkapitals gewähren; auf den vorgenannten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und der Beschluss über die Höchstbetrag sind sämtliche Aktien anzurechnen, die unter Schaffung des Bedingten Kapitals 2017 werden aufschiebend bedingt Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender An- auf die Eintragung der unter lit. d) vorgeschlagenen Änderung der Sat- wendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ab dem Zeitpunkt der zung aufgehoben. Eintragung dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden; b) Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibun- gen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen: - soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem (a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung ei- nes Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; bis zum 17. Mai 2022 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf oder den Inhaber oder auf den Namen lautende Options-/Wandelschuld- verschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschrei- - soweit die Schuldverschreibungen in Zusammenhang mit dem bungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachfolgend Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag oder Unternehmensteilen gegen Bar- und/oder Sachgegenleis- von bis zu EUR 500.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens tungen ausgegeben werden. 20 Jahren auszugeben und den Gläubigern (nachfolgend die „In- haber“) der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldver- (d) Options- und Wandlungsrecht schreibungen, Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Be- Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden trag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 62.621.830,00 nach jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vor- gewähren. stand festzulegenden Bedingungen der Schuldverschreibung zum Bezug von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Ge- (b) Währung, Ausgabe durch Gesellschaften, an denen die Gesellschaft mit sellschaft berechtigen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, Mehrheit beteiligt ist dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuld- verschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch unter Be- werden kann. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je grenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert in der gesetz- Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den lichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuld- Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht übersteigen. verschreibungen können auch durch eine hundertprozentige unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesell- Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten schaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand er- die Inhaber das unentziehbare Recht, ihre Teilschuldverschrei- mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die bungen gemäß den festgelegten Bedingungen der Schuldver- Garantie für Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inha- schreibungen in neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der bern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag gewähren. 14 15
liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch del (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funk- den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft tional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der Tage, an de- und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden. Es kann nen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in des Bezugsrechtshandels, entsprechen. Diese vorstehenden Vorga- Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der ben gelten auch im Fall eines variablen Umtauschverhältnisses bzw. Laufzeit oder während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Wandlungspreises. Laufzeit festgesetzt wird. Ferner können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht Soweit sich Bruchteile von neuen Aktien ergeben, kann vorgesehen wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden. Der anteilige Betrag werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Bedingungen der des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu be- Schuldverschreibungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Be- ziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Teilschuldver- zug ganzer Aktien aufaddiert werden können. schreibungen nicht übersteigen. Der Wandlungs- bzw. Optionspreis wird unbeschadet der § 9 Abs. 1 (e) Gewährung bestehender Aktien und § 199 Abs. 2 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Schuldverschrei- Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht bungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Wandlung bzw. Optionsaus- Ausnutzung des Wandlungsrechts bzw. durch Herabsetzung der übung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag Zuzahlung ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Wand- zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien lungs- oder Optionsfrist unter Einräumung des Bezugsrechts an ihre dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschrei- XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getre- bungen begibt und den Inhabern von Schuldverschreibungen kein tenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfur- Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach ter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts zustehen würde. vor Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht. Die Statt einer Zahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzah- Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, lung kann auch – soweit möglich – das Umtauschverhältnis durch dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapital- der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht herabsetzung eine Anpassung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt wer- vorsehen. den kann. (h) Verzinsung (f) Options- und Wandlungspflicht Die Verzinsung der Schuldverschreibungen kann variabel sein. Sie Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine kann ferner von Gewinnkennzahlen der Gesellschaft und/oder des Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu Konzerns (unter Einschluss des Bilanzgewinns oder der durch Ge- einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Fälligkeit“) oder das Recht winnverwendungsbeschluss festgesetzten Dividende für Aktien der der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen Gesellschaft) abhängig sein. In diesem Fall müssen die Schuldver- den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung schreibungen nicht mit einem Umtausch- und/oder Optionsrecht des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In versehen werden. Es kann ferner eine Nachzahlung für in Vorjahren letztgenanntem Fall kann der Options- bzw. Wandlungspreis nach ausgefallene Leistungen vorgesehen werden. näherer Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (i) Ermächtigung zur Festlegung weiterer Einzelheiten (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapier- Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats börse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuld- Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des in lit. g) verschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und genannten Mindestbetrags liegt. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. ist zu beachten. Wandlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuld- (g) Optionspreis, Wandlungspreis, wertwahrende Anpassung des Options- verschreibungen begebenden Beteiligungsgesellschaft der Gesell- oder Wandlungspreises schaft festzulegen. Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis für eine c) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017: Stückaktie der Gesellschaft muss mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Ersetzungsbefugnis oder eine Wandlungspflicht vorgesehen ist Es wird ein neues Bedingtes Kapital 2017 geschaffen mit folgendem (oben lit f )), mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlussauk- Inhalt: tionspreises der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional ver- Das Grundkapital ist um bis zu EUR 62.621.830,00 durch Ausgabe von gleichbaren Nachfolgesystem) an den zehn Börsentagen vor dem bis zu 62.621.830 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt der Schuldverschreibungen betragen oder – für den Fall der Einräu- erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient mung des Bezugsrechts – mindestens 80 % des durchschnittlichen der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wand- Schlussauktionspreises der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Han- lungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten 16 17
an die Inhaber bzw. Gläubiger der aufgrund dieses Ermächtigungsbe- Der Vorstand ist auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats schlusses ausgegebenen Optionsschuld-, Wandelschuldverschreibun- den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der gen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Auf- Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die „Schuldverschrei- sichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 3 der Satzung entspre- bungen“). chend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.“ Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der e) Der Vorstand wird angewiesen die Aufhebung des Bedingten Kapitals vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. II/2016, die Schaffung des neuen Bedingen Kapitals 2017 sowie die Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit Herabsetzung des Bedingten Kapitals III gemeinsam zur Eintragung ins durchgeführt, wie die Inhaber von Schuldverschreibungen, die von Handelsregister anzumelden. der Gesellschaft oder von einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 13 der Ta- dieses Ermächtigungsbeschlusses bis zum 17. Mai 2022 ausgegeben gesordnung gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG oder von der Gesellschaft garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung Der Vorstand hat zu Punkt 13 der Tagesordnung zur Hauptversammlung am verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit 18. Mai 2017 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den möglichen die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, AktG erstattet, welcher dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur beigefügt ist. Bedienung eingesetzt werden. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vor- stand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer 14. Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festlegen. Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- rechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung dieser bedingten Kapitalerhö- Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit der Erwerb hung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den neu zu fassen- nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG den § 4 Abs. 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnah- einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die zuletzt me des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. von der Hauptversammlung am 26. Juni 2014 erteilte Ermächtigung zum Wandlungsfristen zu ändern sowie alle sonstigen damit in Zusammen- Erwerb eigener Aktien läuft am 25. Juni 2019 aus. Um auch in Zukunft in hang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die der Lage zu sein, eigene Aktien zu erwerben, soll der Vorstand unter Auf- Fassung betreffen. hebung der bestehenden Ermächtigungen bereits in diesem Jahr erneut zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auf fünf Jahre befristetet d) Satzungsänderung ermächtigt werden. § 4 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben. § 4 Abs. 3 der Satzung lautet Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: wie folgt: a) Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien „Das Grundkapital ist um bis zu EUR 62.621.830,00 durch Ausgabe von bis zu 62.621.830 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 17. Mai 2022 eigene Aktien bis erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls nur insoweit durchgeführt, wie dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Er- mächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. - die Inhaber von Wandlungsrechten oder Optionsrechten, die den Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den hundertprozentigen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Er- §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % mächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke bis zum 17. Mai 2022 auszugebenden Optionsschuldverschrei- des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. bungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Inst- Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in rumente) (zusammen die „Schuldverschreibungen“) beigefügt sind, Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen von ihr abhängiger oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender oder Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden. - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren hun- b) Arten des Erwerbs dertprozentigen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermäch- tigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 bis Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder aufgrund zum 17. Mai 2022 auszugebenden Schuldverschreibungen ihre eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. auf- Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen. grund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Auf- sichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesell- Abs. 2 AktG festlegen. schaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs 18 19
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