Einsatzempfehlungen für Einsätze in Verbindung mit der infektiösen asiatischen Lungenentzündung (SARS)

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Rettungsdienst
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    Einsatzempfehlungen für Einsätze in Verbindung mit der infektiösen
                 asiatischen Lungenentzündung (SARS)
Quelle: Berufsfeuerwehr Köln1
Bearbeitung für das DRK: DRK-Landesverband Westfalen-Lippe
Die nachstehenden Einsatzempfehlungen geben den Kenntnisstand vom 19.
März 2003 wieder. Sie gelten für den Rettungsdienst sowie die Kräfte der Groß-
schadensabwehr des DRK solange, bis die zuständigen Behörden verbindliche
Einsatzregeln herausgegeben haben.
Behördliche Weisungen haben Vorrang.

1 Hintergrund
Am 11. Februar 2003 wurde die Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch die
chinesischen Ministerien über einen Ausbruch akuter Atmungserkrankungen in
der Provinz Guangdong, China, informiert. Zwischen dem 16. November 2002
und dem 9. Februar 2003 waren 305 Fälle, darunter 5 Todesfälle, aus 6 Verwal-
tungsbezirken dieser Provinz bekannt geworden. Die Erkrankung manifestierte
sich als eine atypische Pneumonie mit unspezifischen Symptomen, wie z.B. Fie-
ber, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Abgeschlagenheit und Schwäche. Bei
zwei der Fälle erfolgte ein Nachweis einer Chlamydia pneumoniae-Infektion, a-
ber in den anderen Fällen konnte keine Ursache nachgewiesen werden (Aus-
bruch1).
Ende Februar 2003 erkrankte ein amerikanischer Geschäftsmann aus Hongkong
an einer schweren, anfangs grippeähnlichen Erkrankung kurz nach Ankunft in
Hanoi, Vietnam. Nach initialer Behandlung in einem Krankenhaus A in Hanoi
wurde er nach Hongkong zurückverlegt (Krankenhaus B). Er entwickelte eine
Schocklunge und Thrombopenie und verstarb am 12.3.2003. Über 20 Mitarbei-
ter des medizinischen Personals des Krankenhauses A in Hanoi erkrankten in
der Folge an grippeähnlichen Symptomen, einige wurden beatmungspflichtig
(Ausbruch 2).
In Hongkong kam es zu einem Ausbruch ähnlicher akuter respiratorischer Er-
krankungen in einem weiteren Krankenhaus C (Ausbruch 3).
Zwischen diesen drei Ausbrüchen konnte bisher keine epidemiologische Ver-
bindung festgestellt werden. Die beiden Erkrankungen durch Influenza-Virus
H5N1 in Hongkong im Februar 2003 zeigen ebenfalls keine Verbindung zu die-
sem Geschehen.
Die klinischen Zeichen der Erkrankungen in Hanoi entsprechen denen einer In-
fluenza-ähnlichen Erkrankung mit plötzlichem Beginn von hohem Fieber, gefolgt
von Muskelschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen. In einigen Fällen – nicht in al-

1
 Dr. Dr. Lechleutner, Maßnahmen der Feuerwehr Köln bei der infektiösen asiatischen Lungen-
entzündung (SARS), 19.03 2003

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len – entwickelt sich im Anschluss eine uni- oder bilaterale Pneumonie und in
manchen Fällen ein beatmungspflichtiges ARDS. Einige dieser Patienten erholen
sich, aber andere bleiben kritisch krank, es sind auch einige Todesfälle aufge-
treten.
Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen in Südchina, Vietnam und Hongkong
hat die Weltgesundheitsorganisation eine Falldefinition entwickelt und zu einer
globalen Surveillance des akuten Atemwegssyndrom unklarer Ursache aufge-
rufen.
Am 14. März 2003 wurden weitere Erkrankungen aus Singapur berichtet. Er-
krankungen betrafen bisher vorwiegend Krankenhauspersonal oder Kontaktper-
sonen aus dem Umfeld von Krankenhäusern.
Am Morgen des 15. März 2003 landete auf dem Flughafen Frankfurt eine Passa-
giermaschine aus New York auf dem Weg nach Singapur. Nach Informationen
der WHO befand sich an Bord dieses Fluges ein erkrankter Arzt, der in die Ver-
sorgung von Patienten in Singapur einbezogen war. Aufgrund dieser Informatio-
nen wurden die zuständigen Gesundheitsbehörden in Hessen informiert. Hessen
wird die anderen Bundesländer dazu informieren. Für Transitreisende werden
Schutzmaßnahmen mit den Empfangsländern abgestimmt. Inzwischen ist auch
die Ehefrau des hessischen Patienten erkrankt. In Köln befindet sich ein Passa-
gier aus dieser Maschine unter Beobachtung des Gesundheitsamtes.
Nach neueren Erkenntnissen (19.3.2003) soll es sich um Paramyxovirus handeln
(Gruppe: Masern, Parainfluenza, Mumps, RSV -> RNA Viren mit 120-300 nm).
Hier wird eine antivirale Therapie empfohlen.
Zusammenfassung
Es gibt Fälle von SARS aus den Ländern Canada, China, Hong Kong, Indonesien,
Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Einmal konnten Bakterien (Chlamy-
dia pneumoniae) nachgewiesen werden, bei allen weiteren Erkrankungen ist die
Ursache unbekannt geblieben. Es handelt sich um ein infektiöses Agens, mögli-
cherweise um ein Virus. Der Übertragungsweg ist vermutlich eine Tröpfchenin-
fektion. Ob der Erreger auch über die Atemluft übertragbar ist, ist unbekannt, a-
ber eher unwahrscheinlich. Neben zahlreichen Erkrankungsfällen gibt es auch
etliche Todesfälle. Analysiert man die bisher berichteten Fälle, liegt die Sterbe-
wahrscheinlichkeit demnach bei schätzungsweise 2-5 %, das Beatmungsrisiko
bei etwa 5-8 %.

2 Symptome des SARS
Das SARS entwickelt sich langsam über Tage. Es beginnt mit grippeähnlichen
Symptomen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Kopf- und Hals-
schmerzen und trockenem Husten. Im weiteren Verlauf nimmt die Erkrankungs-
schwere zu und es entsteht eine atypische Lungenentzündung mit starker Ein-
schränkung der Lungenfunktion. In schlimmen Fällen ist die Schädigung so
schwer, dass die Lunge nicht genügend Sauerstoff aufnehmen kann. Dadurch
entsteht eine Hypoxie und der Patient muss beatmet werden. Da – mit Asnahme
eines Behandlungsversuches mit antiviralen Medikamenten - eine wirksame

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Therapie gegen den Erreger derzeit nicht vorhanden ist, kann bei fortschreiten-
der Erkrankung der Tod eintreten.

3 Auftreten von Verdachts- oder Erkrankungsfällen

3.1 Definition des Verdachtsfalls
Das Auftreten eines SARS ist zu befürchten wenn folgende Konstellationen vor-
liegen:
Kriterium A
Fieber (> 38° C)
und gleichzeitig eines der folgenden Symptome
Kriterium B
Atemwegserkrankung mit Husten, oder Kurzatmigkeit, oder Atemnot, oder Hy-
poxie, oder radiologischem Nachweis einer Lungenentzündung oder Atmungs-
versagen.
und gleichzeitig
Kriterium C
eines oder mehrere Zeichen:
• Reise nach Hong Kong oder Guangdong in China, Hanoi, Vietnam innerhalb
der letzten 7 Tage.
• Naher Kontakt mit Personen, die in den oben genannten Ländern waren. En-
ger Kontakt heißt Zusammenleben, direkter Kontakt mit ausgehustetem Material
oder Körperflüssigkeiten oder eine Person mit SARS.
Treffen die Kriterien A+B+C zu, so handelt es sich um einen Verdachtsfall (siehe
Tabelle 1)
Achtung !!! Das Kriterium C ist täglich am Robert-Koch-Institut (www.rki.de) zu
aktualisieren. Die Wahl dieser Länder ist die entscheidende Komponente für die
Klassifizierung als Verdachtsfall. Es gilt zu unterscheiden zwischen Ursprungs-
ländern und Ländern, in die Erkrankte eingereist sind. Als Kriterium C gelten nur
Ursprungsländer; diese werden vom Robert-Koch-Institut in der Falldefinition
festgelegt und aktualisiert.

3.2 Geeignete Schutzkleidung (persönliche Infektionsschutzausstattung)
Schutzanzug (Einmal-Overall CE Kategorie III, Typ 3 (flüssigkeitsdicht)2 + 4
(sprühdicht) + 5 (partikeldicht ) + 6 (begrenzt spritzdicht)), Handschuhe und
Atemschutz. Als Atemschutz ist entweder eine Atemschutzmaske in Verbindung
mit einem ABEK-P3-Filter zu verwenden oder eine partikelfiltrierende Halb-
maske EN 149 FFP3 SL mit Ausatemventil.
Die Atemschutzmaske mit ABEK-P3-Filter kann nur von entsprechend ausgebil-
deten Einsatzkräften getragen werden (G-26-Untersuchung beachten!).

2
    Typ 3 ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich
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Bei Verwendung der partikelfiltrierenden Halbmaske ist zusätzlich ein Augen-
schutz (Kastenbrille mit indirekter Belüftung) zu tragen.
Die Ränder des Schutzanzugs sind gegenüber den Handschuhen und dem A-
temschutz durch Klebebänder abzudichten.
Zur persönlichen Infektionsschutzausstattung siehe auch DRK-Gerätenachweis
GR 9002.

4 Auftreten eines Verdachtsfalles innerhalb eines Krankenhauses
Tritt ein Verdachtsfall innerhalb eines Krankenhauses auf, trifft das Krankenhaus
die erforderlichen Erstmaßnahmen. Das weitere rettungsdienstlich relevante
Verfahren richtet sich nach den Anweisungen des Krankenhauses und des Ge-
sundheitsamtes.

5 Auftreten eines Verdachtsfalles im Rettungsdienstbereich außer-
halb eines Krankenhauses

5.1 Variante 1: der Rettungsdienst erhält bereits auf der Anfahrt einen Hinweis
Werden von einem Arzt Verdachtsmomente geäußert, wird durch die Leitstelle
ein geeignetes Rettungsmittel (in der Regel RTW und NEF oder NAW) zur
Einsatzstelle entsandt. Das Einsatzpersonal rüstet sich mit persönlicher Infekti-
onsschutzausstattung aus und lässt sich vom Arzt, der den Verdachtsfall geäu-
ßert hat, informieren. Im ersten Schritt erhält der Patient einen Mundschutz. Der
Notarzt prüft anschließend die oben genannten Kriterien und trifft die erforderli-
chen notfallmedizinischen Erstmaßnahmen (z.B. Sauerstoff, Medikamente, etc.).
Dabei ist der Kontakt mit dem Patienten auf das Notwendige zu beschränken. Im
Zimmer hält sich nur das erforderliche Personal auf. Trifft die oben genannte
Kriterienkombination (A+B+C) zu, wird über die Leitstelle das Gesundheitsamt
informiert und das Eintreffen abgewartet. Angehörige und Kontaktpersonen
werden vom NEF-Fahrer namentlich erfasst. Über Desinfektionsmaßnahmen der
Wohnung und das weitere Vorgehen mit den Angehörigen und Kontaktpersonen
entscheidet das Gesundheitsamt.

5.2 Variante 2: Rettungsdienst/Krankentransport treffen ohne Vorinformationen
auf den Patienten
Sobald ein Rettungsmittel zu einem Patienten kommt, der Zeichen einer Infekti-
onserkrankung aufweist, werden die oben genannte Kriterien geprüft. Sobald die
Kriterienkombination (A+B+C) auftritt, werden die folgenden Maßnahmen ein-
geleitet:
•   Der Patient erhält einen Mundschutz.
•   Das Personal, das nicht unbedingt am Patienten sein muss, verlässt die Woh-
    nung.
•   Das Einsatzpersonal und die Notärzte informieren die Leitstelle und halten
    sich vom Patienten fern.

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•   Sollten lebensrettende Maßnahmen sofort durchzuführen sein, achtet das
    Einsatzpersonal auf Eigenschutz (persönliche Infektionsschutzausstattung).
Alle weiteren Maßnahmen werden durch die Leitstelle in Zusammenarbeit mit
dem Gesundheitsamt veranlasst. Zwischenzeitlich werden nur notwendige not-
fallmedizinische Maßnahmen durchgeführt. Über Desinfektionsmaßnahmen der
Wohnung und das weitere Vorgehen mit den Angehörigen und Kontaktpersonen
entscheidet das Gesundheitsamt.

6 Unterstützung des Rettungsdienstes für Maßnahmen des Gesund-
heitsamtes
Liegt ein positiver Verdachtsfall vor, legt das Gesundheitsamt die weiteren Maß-
nahmen fest. Dabei können auf den Rettungsdienst folgende Aufgaben zukom-
men.

6.1 Transport eines Patienten mit einem Verdacht auf SARS in ein lokales Kran-
kenhaus
Das Personal, das den Transport durchführt, rüstet sich mit persönlicher Infekti-
onsschutzausstattung aus. Der Patient erhält – wenn noch nicht geschehen – ei-
nen Mundschutz. Das Gesundheitsamt legt die aufnehmende Klinik fest. Vor dem
Transport wird geklärt, wohin exakt der Patient kommt (Anfahrt, Station, Zim-
mer). Die weiteren Maßnahmen der Klinik werden von dieser mit dem Gesund-
heitsamt abgestimmt. Dazu benennt die Klinik einen Ansprechpartner.

6.2 Transport eines Patienten mit Verdacht auf oder gesichertem SARS in ein
Zentrum (Ferntransport !).
Der Transport zu einem Zentrum wird vom Gesundheitsamt in Verbindung mit
der behandelnden Klinik festgelegt. Die Leitstelle in Verbindung mit dem Ret-
tungsdienst organisiert den Transport. Dabei ist folgendes zu beachten:
•   Es wird eine Absprache mit der aufnehmenden Klinik getroffen (Anfahrtsweg,
    Anfahrtspunkt, Transport innerhalb der Klinik).
•   Alle überflüssigen Materialien und Geräte werden aus dem festgelegten
    Transportfahrzeug entfernt.
•   Ein ständiger Ansprechpartner der Zielklinik ist zu benennen und die Er-
    reichbarkeit festzuhalten.
•   Das Rettungsdienstpersonal muss ausreichend Schutzkleidung und Ersatzfil-
    ter (ABEK-P3-Filter) mitführen, sowie ein Handy.
•   Das Gesundheitsamt legt in Verbindung mit der abgebenden Klinik die not-
    wendige Begleitung fest.
•   Nach Übergabe des Patienten wird sofort eine Scheuerwischdesinfektion
    noch am Zielkrankenhaus durchgeführt. Die dafür notwendigen Desinfekti-
    onsmittel und Entsorgungsbeutel für die abgelegte persönliche Infektions-
    schutzausstattung (gehört zum Gerätesatz GR 9002) sind mitzunehmen. Nach
    der Rückkunft ist Kontakt mit dem Desinfektor aufzunehmen und weitere
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    Maßnahmen abzustimmen. Erst nach Freigabe durch den Desinfektor ist das
    Fahrzeug wieder einsetzbar.

6.3 Dekontamination
Bleibt der Patient zu Hause, was bedeutet, dass kein Verdachtsfall vorliegt, wird
keine Dekontamination durchgeführt. Liegt ein Verdachtsfall vor, wird üblicher-
weise der Patient entsprechend der oben dargestellten Vorgaben transportiert.
Nach Abschluss des Transportes wird für das Einsatzpersonal eine Dekontami-
nation erforderlich, die nach folgendem Schema abläuft:
•   Die Dekontamination wird möglichst vor Ort, also am Krankenhaus durchge-
    führt.
•   Zunächst wird geprüft, ob eine Abduscheinrichtung am Krankenhaus benutzt
    werden kann. Wenn dies möglich ist, wird diese für die weitere Dekontami-
    nation benutzt.
•   Steht eine entsprechende Einrichtung am Krankenhaus nicht zur Verfügung,
    veranlasst die Leitstelle die erforderlichen Maßnahmen für die Dekontamina-
    tion, z.B. in Verbindung mit der Feuerwehr.
•   Das Einsatzpersonal sprüht kontaminierte Stellen an der Schutzkleidung mit
    dem Desinfektionsmittel (geeignet sind alle viruzide Desinfektionsmittel) ein.
    Nach der Einwirkzeit werden die Stellen abgeduscht. Danach werden
    Schutzkleidung und Atemmaske in den Entsorgungsbeutel (gehört zum Ge-
    rätesatz „Persönliche Infektionsschutzausstattung“ nach GR 9002) abgelegt.
    Das Material wird anschließend im Krankenhaus oder an der mobilen De-
    kontaminationsstelle an das die Dekontamination durchführende Fachperso-
    nal übergeben.

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Tabelle 1: Kriterien zur Prüfung, ob ein Verdacht auf SARS besteht. Der Verdacht
besteht, wenn die Kriterienkombination A + B + C vorhanden ist.
Kriterium A                                              Nein               Ja
                                Fieber > 38 C
Kriterium B
                                Atemwegserkran-
                                kung mit Husten, o-
                                der Kurzatmigkeit,
                                oder Atemnot, Hypo-
                                xie, radiologischem
                                Nachweis einer Lun-
                                genentzündung oder
                                Atmungsversagen.
Kriterium C
                                Entweder : Reise
                                nach Hong Kong o-
                                der Guangdong in
                                China, oder Hanoi,
                                oder Vietnam inner-
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                                Tage.
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                                mit Personen, die in
                                den oben genannten
                                Ländern waren. En-
                                ger Kontakt heißt Zu-
                                sammenleben, di-
                                rekter Kontakt mit
                                ausgehustetem Ma-
                                terial oder Körper-
                                flüssigkeiten oder ei-
                                ne Person mit SARS.

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