Empfehlungen der Lenkungs-gruppe BIFIE-Reform - Endbericht an Frau Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek

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Empfehlungen
der Lenkungs-
gruppe
BIFIE-Reform

Endbericht an Frau
Bundesministerin
Gabriele Heinisch-Hosek

Juni 2015
Endbericht und Empfehlungen der Lenkungsgruppe BIFIE-Reform an die Frau Bundesministerin

Einleitung
Anlässlich der öffentlichen Diskussionen um das BIFIE im Frühjahr 2014 sowie zur
Vorbereitung einer Novelle des BIFIE-Gesetzes im Jahre 2015 hat Frau Bundesminis-
terin Gabriele Heinisch-Hosek eine „Lenkungsgruppe BIFIE-Reform“ eingesetzt. Mit-
glieder dieser Lenkungsgruppe sind:
▲ Prof. Dr. Johann Bacher, Johannes Kepler Universität Linz, Mitglied des wissen-
   schaftlichen Beirats des BIFIE
▲ SC Dr. Christian Dorninger, Bundesministerium für Bildung und Frauen

▲ Prof. Dr. Helmut Fend, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des BIFIE

▲ Dr. Sven Fisler, Kabinett der Frau Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek

▲ Dr. Lorenz Lassnigg, Institut für höhere Studien

▲ Dir. Norbert Maritzen, Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung
   (Hamburg)
                   in   in
▲ Rektorin Prof. Dr. Elgrid Messner, PH Steiermark, Mitglied des wissenschaftli-
   chen Beirats des BIFIE
▲ Rektor Prof. Dr. Arthur Mettinger, FH Campus Wien, Vorsitzender des Aufsichtsra-
   tes des BIFIE
▲ SC Kurt Nekula MAS, Bundesministerium für Bildung und Frauen, Mitglied des
   Aufsichtsrates des BIFIE
▲ GD Dr. Konrad Pesendorfer, Statistik Austria

Vor dem Hintergrund einer Neuausrichtung der evidenzbasierten Bildungssteuerung
war die Lenkungsgruppe damit beauftragt, die aktuelle Situation des BIFIE zu analy-
sieren und Vorschläge für eine Reform der Struktur des BIFIE zu unterbreiten.
Die Lenkungsgruppe ist im Zeitraum September bis November 2014 zu vier eintägigen
Sitzungen zusammengetreten. Inhaltlicher Ausgangspunkt war ein erster Status-Quo-
Bericht zum BIFIE seitens der BMBF-internen „Task Force Grundlagen evidenzbasier-
ter Bildungspolitik und BIFIE“ (Mitglieder: Mag. Bernhard Chabera, Dr. Mark Német,
Mag. Florian Sobanski (Leitung), Dr.in Muriel Warga-Fallenböck). Die Sitzungen wur-
den von Dr. Christian Horak (Contrast) und Mag. Jan Krims (Deloitte) moderiert und
protokolliert.
Der nunmehr vorliegende Endbericht der Lenkungsgruppe enthält Empfehlungen zur
Auftragsklärung des BIFIE, zur Schärfung seines Profils sowie zu damit verbundenen
Steuerungsfragen. Da das BIFIE aber nicht als isolierte Organisation betrachtet wer-
den kann, sondern eine wichtige Rolle im österreichischen System evidenzbasierter
Bildungspolitik und -praxis („Evidenzsystem“) einnimmt, hat die Lenkungsgruppe auch
Empfehlungen zu den Themen Bildungsforschung sowie Entwicklungsbegleitung von
Reformen abgegeben.
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Der Endbericht gliedert sich in zwei Teile:
1. Im ersten Teil werden die Kontextbedingungen des BIFIE beschrieben und die
   Spannungsfelder aufgezeigt, innerhalb derer das BIFIE agiert. Themen, die im
   Rahmen der Sitzungen der Lenkungsgruppe besonders intensiv diskutiert wurden
   und aus denen anschließend auch die konkreten Empfehlungen (Teil 2) hervorge-
   gangen sind, werden hier im Zusammenhang dargestellt.
2. Im zweiten Teil werden konkrete Empfehlungen der Lenkungsgruppe hinsicht-
   lich der Weiterentwicklung des BIFIE im Rahmen einer österreichischen Bil-
   dungsforschungslandschaft abgegeben.

Die Empfehlungen der Lenkungsgruppe kamen als Ergebnis intensiver Beratungen
konsensual zustande. Die Diskussionsprozesse verdeutlichen, dass die Fragen um
das BIFIE und die Bedeutung evidenzbasierter Bildungspolitik mit einer Novellierung
des BIFIE-Gesetzes keinesfalls abgeschlossen sein werden, sondern vielmehr einen
inhärenten Bestandteil der Thematik darstellen. Vergleichbare Diskurse, verbunden
mit regelmäßigen Adaptierungen und Weiterentwicklungen entsprechender Einrich-
tungen, finden gegenwärtig in vielen OECD- bzw. EU-Ländern statt und sind Ausdruck
der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsinstrumenten im Bil-
dungswesen.

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Teil 1: Umfeld: Ziele, Aufgaben und Partner des BIFIE
Auftrag
Seit seiner Gründung im Jahre 2008 unterstützt das BIFIE die Bildungspraxis, Bil-
dungsverwaltung und Bildungspolitik auf der Grundlage von wissenschaftlichen
Dienstleistungen. Ziel des Instituts ist es, mit der Beschaffung, Analyse und Bereitstel-
lung empirischer Daten über bildungsbezogene Rahmenbedingungen, Prozesse und
Ergebnisse zur Qualitätssicherung und -entwicklung institutionalisierter Bildung in Ös-
terreich beizutragen. Es versorgt die Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen (ins-
besondere im Schulbereich) mit zuverlässigen Informationen, die für die Schulleitun-
gen und Lehrkräfte, die Schulaufsicht, die ministerielle Steuerung und die bildungspoli-
tische Öffentlichkeit von praktischer Bedeutung sind.

Spannungsverhältnisse bei der Auftragsumsetzung
Die Arbeit des BIFIE steht in einem Spannungsverhältnis zwischen administrativer
Beauftragung und wissenschaftlicher Freiheit.
▲ Als Teil des staatlichen Steuerungssystems ist das BIFIE ein Instrument, mit dem
   die Bildungsverwaltung ihre Qualitätssicherungsverantwortung für eine an den Zie-
   len der Schulgesetze orientierte Gestaltung des österreichischen Schulwesens
   wahrnimmt. Da das Bildungswesen immer auf Weiterentwicklungen angewiesen
   ist, sind die Leistungen und Produkte des BIFIE auch entwicklungsorientiert; sie
   sollen sich auf verschiedenen Ebenen als hilfreiche Informationsgrundlagen für die
   Entwicklungspraxis bewähren. Der Nutzen der verschiedenen Dienstleistungen des
   BIFIE kann sich nur einstellen, wenn sie die Praxis (z. B. Schulen und Schulauf-
   sicht, aber auch das BMBF) erreichen und von dieser angenommen werden.
▲ Das BIFIE arbeitet im Auftrag des BMBF. Dort werden vor dem Hintergrund bil-
   dungspolitisch-administrativ festgelegter Erkenntnisinteressen relevante Fragen
   formuliert, die datengestützt beantwortet werden sollen. Das Spezifikum der
   Dienstleistung des BIFIE sind aber die empirischen wissenschaftlichen Zugangs-
   weisen zur Beantwortung der gestellten Fragen. Deren Kennzeichen ist die Offen-
   heit des Ergebnisses bei der Untersuchung gestellter Fragen. Diese Offenheit ist
   ein wissenschaftliches Kernmerkmal, das für Erstellung von Evidenzgrundlagen
   unerlässlich ist.
Dieses Spannungsverhältnis kann Anlass für Irritationen nach innen und außen sein,
da die Dienstleistungen des BIFIE nicht in einem Wechselverhältnis von freiem Ange-
bot und freier Nutzung stehen, sondern in die gesetzlich begründeten Prozesse der
Schulpraxis, -entwicklung und -verwaltung eingebunden sind. Ob Datenrückmeldun-
gen des BIFIE als Entwicklungsanlass genutzt oder nicht genutzt werden, steht den
betroffenen Akteurinnen und Akteuren (z. B. Schulleitungen oder Schulaufsichten) nur
begrenzt frei. Ebenso ist das BIFIE nur begrenzt souverän in der Auswahl seiner Be-
richtsgegenstände. Das skizzierte Spannungsverhältnis lässt sich deshalb nicht je-

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weils zu der einen oder anderen Seite auflösen. Vielmehr gilt es immer wieder – je
nach Anlass und Verfahren – in einem Diskussionsprozess zu bestimmen, wie es auf
der Grundlage klarer Spielregeln austariert werden kann.

Hoheitliche und nicht-hoheitliche Aufgaben
Im Wesentlichen umfasst der Leistungskatalog des BIFIE zurzeit Dienstleistungen in
den Bereichen
▲ Monitoring (PISA, PIRLS u.a., Überprüfung der Bildungsstandards, Bildungsbe-
   richterstattung)
▲ Evaluation und (Begleit-)Forschung

▲ Administration von zertifikatsrelevanten Prüfungen (Neue Reifeprüfung).

Hinzu kommen (zum Teil begleitend) Koordinationsleistungen und Infrastrukturleistun-
gen. In den vier Sitzungen der Lenkungsgruppe wurde deutlich, dass dieses Aufga-
ben-Set einer Neusortierung bedarf, wobei hoheitliche Aufgaben (Durchführung staat-
licher Abschlussprüfungen mit direkten Rechtswirkungen für den/die einzelne/n Schü-
ler/in) von den anderen Aufgaben entflochten werden müssen.

Kriterien der Leistungserbringung im BIFIE
Um die unten angeführten wissenschaftlichen Dienstleistungen für das österreichische
Schulsystem auf Dauer erbringen zu können, hat das BIFIE Vorkehrungen zu treffen,
die dem jeweiligen Charakter der Aufgaben Rechnung tragen:
▲ Bildungsforschung: Das BIFIE arbeitet in den Feldern der Standardmessungen,
   der Evaluation und der angewandten Bildungsforschung mit wissenschaftlichen
   Verfahren, die sich an den empirisch-wissenschaftlichen Gütestandards orientie-
   ren. Relevanz, Objektivität, Validität, Zuverlässigkeit, Nachvollziehbarkeit und
   Transparenz sind Maßstäbe des Umgangs mit Daten. Vor allem quantitative, in ge-
   ringerem Umfang auch qualitative Vorgehensweisen kommen zur Anwendung. In
   der Zwischenzeit liegen im BIFIE für viele bildungsrelevante Praxisfelder große Da-
   tenbestände vor. Sie sind einerseits für das Monitoring von Schulqualität relevant.
   Andererseits enthalten sie – wie auch der vorhandene Bestand an Wissen und
   Evidenzen aus der internationalen Bildungsforschung - ein großes Potential für
   weiterführende Fragestellungen einer evidenzorientierten Bildungspolitik.
▲ Bei den Forschungsmöglichkeiten und Forschungsfragen auf der Grundlage des
   Datenfundus ist das BIFIE Teil des Wissenschaftssystems. Instanzen außerhalb
   des BIFIE haben einen gleichberechtigten Zugang zu den im BIFIE generierten
   Forschungsdaten.
▲ Angesichts der Datenlage im BIFIE haben sowohl das BMBF als auch die For-
   schungscommunity die Möglichkeit, Fragestellungen zu formulieren, die sowohl
   von Einzel-Institutionen als auch von wissenschaftlichen Konsortien bearbeitet
   werden können. Ministerien steht es zudem frei, im Rahmen genereller For-
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   schungskonzepte entsprechende Aufträge an das BIFIE zu vergeben. Die Grund-
   lage für eine Neuordnung der Bildungsforschung am BIFIE bildet die Regelung des
   Zugangs zu den Forschungsdaten.
▲ Negativ formuliert: Das BIFIE kann sich nicht als quasi-universitärer Forschungsak-
   teur verstehen. Es bedarf vielmehr einer klarer geordneten, österreichweiten Infra-
   struktur, die Antwort auf folgende Fragen gibt: Was ist die wissenschaftliche Leis-
   tung des BIFIE, welche Rolle spielt die Forschung? Welches sind Forschungsge-
   genstände des BIFIE, mit welchen Kooperationspartnern? Welche Zugangsregeln
   gelten für Forschungsdaten? Wie soll sich vom BMBF initiierte Bildungsforschung
   künftig finanzieren (kompetitive Förderstrukturen)? Wie werden Forschungsaufga-
   ben im BIFIE finanziert?
▲ Monitoring: Evaluationen, Monitoring-Vorhaben sowie prozess- und ergebnisbe-
   zogene Datenfeedbacks werden nicht zum Selbstzweck durchgeführt. Sie sind von
   Anfang an auf Qualitätssicherung in der Praxis ausgerichtet, d.h. für gestalterische
   Entscheidungen der Politik, für administrative Entscheidungen des Ministeriums
   und der Schulverwaltung oder für organisatorische und pädagogische Entschei-
   dungen von Schulleitungen und Lehrkräften bedeutsam. Leistungen und Produkte
   des BIFIE – die in der Regel Potenzial für Diagnose- und Erklärungswissen enthal-
   ten - sind mit Blick auf ihre kooperative Weiterentwicklung mit dem BMBF, den Pä-
   dagogischen Hochschulen, den Fachhochschulen und Universitäten, der Schulauf-
   sicht und den Schulen zu konzipieren.
▲ Personelles Fachwissen: Die Tätigkeitsbereiche des BIFIE erfordern ein breites
   Spektrum an Fachwissen. Deshalb werden die Leistungen des BIFIE von einer
   Mitarbeiterschaft erbracht, in der unterschiedliche wissenschaftliche Kompetenzen
   und zum Teil langjährige Erfahrungen zusammengeführt sind. Dieser vielfältige
   Kompetenz- und Wissensfundus wird in die unterschiedlichen Aufgabenfelder ein-
   gebracht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch die Teilnahme an Ta-
   gungen und Kongressen, durch die Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Netzwer-
   ken und Fachgesellschaften, durch Publikationstätigkeit sowie durch wissenschaft-
   liche Weiterbildung in den Diskurs ihrer Bezugswissenschaften eingebunden sein.
▲ Infrastruktur: Zur Durchführung von großen Datenerhebungen sind operative Inf-
   rastrukturen aufgebaut worden, die IT-unterstützt auf Basis einer komplexen, ser-
   viceorientierten und zuverlässigen Logistik arbeiten und mit den beteiligten Part-
   nern eng vernetzt sind. Hier hat das BIFIE aufgrund seiner engen Verbindung zu
   den Schuleinrichtungen ein Alleinstellungsmerkmal.

Umgang mit Daten
Mit dem BIFIE steht dem österreichischen Schulsystem und der Bildungsforschung
eine professionell arbeitende Einrichtung zur Verfügung, deren Nutzungspotenzial zu-
künftig erhöht werden kann und muss. Dazu gilt es, einen ebenso pragmatischen wie
konsistenten Umgang mit einigen Herausforderungen zu finden:

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▲ Die Bereitstellung von qualitätsrelevanten Daten zu Schule und Unterricht unter-
   liegt jenseits datenschutzrechtlicher Überlegungen einer sich verändernden Ein-
   schätzung darüber, wieweit der Bereich öffentlicher Bildung sich in zentralen Fra-
   gen der Leistungserbringung gegenüber Auskunftsansprüchen der Öffentlichkeit
   und einzelner Personen („Accountability“) öffnen sollte. Das BIFIE sollte auf Basis
   gesetzlicher Regelungen und unter Einbeziehung seines Wissenschaftlichen Bei-
   rats ein transparentes Verfahren veröffentlichen, welches der uneingeschränkten
   Verfügbarkeit der Daten für alle wissenschaftlichen Fragestellungen Rechnung
   trägt.
▲ Die Verantwortung des BIFIE hört mit der Datenbereitstellung, -analyse und -
   rückmeldung nicht auf. Das BIFIE soll weiter ein hohes Maß an Anstrengungen in-
   vestieren, um den Abnehmerinnen und Abnehmern seiner Produkte auch eine an-
   gemessene Nutzung zu ermöglichen. Dafür sind Konzepte erforderlich, die die In-
   tegration qualitätsrelevanter Daten leisten und ihre praktische Erklärungskraft für
   die Praxis steigern. Ferner braucht es – neben der Verfügbarkeit der Daten für
   Forschungszwecke, (s.u.) - verbindlichere Absprachen zwischen dem BMBF, den
   Pädagogischen Hochschulen bzw. allgemein den an der LehrerInnenbildung betei-
   ligten tertiären Bildungseinrichtungen und dem BIFIE zur angemessenen Nutzung
   der Daten und einer konsequenteren Unterstützung der Datennutzerinnen und Da-
   tennutzer. Von wem die konkreten Unterstützungsleistungen erbracht werden sol-
   len, wäre durch eine Strategie zur Unterstützung der Qualität schulischer Praxis
   (s.u.) zu klären, die unter Federführung des BMBF zu entwickeln ist.
▲ Das BIFIE generiert einen Datenfundus, der weitaus mehr Erkenntnispotenzial
   enthält, als für die unmittelbare Auftragserledigung erforderlich ist und mit den Ka-
   pazitäten des BIFIE erschlossen werden kann. Die von der Lenkungsgruppe aus-
   drücklich begrüßte Einrichtung einer Forschungsdatenbibliothek, die gegenwärtig
   im BIFIE im Aufbau befindlich ist, wird es ermöglichen, unter Beachtung daten-
   schutzrechtlicher Vorgaben den Datenfundus für die Bearbeitung neuer Fragestel-
   lungen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen und
   dabei auch die Datenbestände aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu ver-
   knüpfen.

Steuerung
Die Einrichtung des BIFIE ist als Ausdruck der Modernisierung von Bildungssystemen
und ihrer Gestaltung in Richtung einer Evidence Based Policy and Practice zu werten,
die auch in anderen OECD-Ländern und anderen Politikfeldern (Gesundheits- und
Wirtschaftsbereich) zu beobachten ist. Diese Entwicklung bleibt inkonsequent, solange
Einrichtungen wie das BIFIE de facto ausschließlich als weisungsgebundene, nachge-
ordnete Dienststellen behandelt werden. Es sind deshalb für das BIFIE Steuerungs-
strukturen weiterzuentwickeln, die dem BIFIE ermöglichen, seine Dienstleistungsauf-
gabe professionell zu erfüllen und dies zugleich mit den Mitteln zu tun, die seine Stär-
ke ausmachen, nämlich mit wissenschaftliche Verfahren. Dieses Spannungsverhältnis

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setzt im BIFIE und im BMBF eine wechselseitige Anerkennung von Handlungslogiken
voraus: im BIFIE die Einsicht in die Konsequenzenlage bildungspolitischer Entschei-
dungen, im BMBF den Respekt vor wissenschaftlichen Standards als Grundbedingung
der Wirklichkeitserfassung. Das setzt auf allen Seiten eine Haltung voraus, die die
transparente Bearbeitung auch erwartungswidriger und politisch schwer verarbeitbarer
Datengrundlagen und Ergebnisse ermöglicht.

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Teil 2: Empfehlungen zur Weiterentwicklung des BIFIE
Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen des BIFIE

  1. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt als Rahmen für die Arbeit des BI-
     FIE die Erarbeitung einer Bildungsforschungsstrategie des BMBF bis 2016
     - gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Bildungsforschung - für die
     langfristige und nachhaltige Positionierung des BIFIE in der Forschung.

  Erläuterung    Eine explizite Bildungsforschungsstrategie (Zieldefinition bezogen
                 auf die Ressortzuständigkeit, d.h. v.a. das schulische Bildungssys-
                 tem, Formulierung von strategisch wichtigen Fragen, für die For-
                 schungsevidenz beigebracht werden muss, daraus abgeleitet Stra-
                 tegie zur Erhebung erforderlicher Evidenzen, notwendige Umset-
                 zungsstrukturen) soll den Bedarf des Ressorts an wissenschaftlich
                 abgesichertem Steuerungswissen mittelfristig skizzieren und die
                 strukturierte Erarbeitung dieses Wissens planen. Dabei sind die
                 Aufgaben im Bereich der vom Ressort finanzierten Bildungsfor-
                 schung zwischen verschiedenen Institutionen (BIFIE, Pädagogi-
                 sche Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen, außeruni-
                 versitäre Forschungseinrichtungen etc.) transparent und arbeitstei-
                 lig zu organisieren und der erforderliche Ressourcenbedarf zu klä-
                 ren. Öffentliche Ausschreibungen werden als wesentliches Instru-
                 ment der Transparenz betrachtet. Der Prozess der Entwicklung
                 einer solchen Strategie sollte breit aufgestellt sein, alle wesentli-
                 chen Stakeholder und internationale Kooperationen einbeziehen.
                 Im Zentrum sollten die Klärung wesentlicher Fragen bzw. Ziele und
                 die Abstimmung der Forschungsaktivitäten für die in Österreich
                 beteiligten Akteurinnen und Akteure der Bildungsforschung stehen.
                 Eine Bildungsforschungsstrategie des Bildungsressorts könnte
                 einen wesentlichen Impuls für die Entwicklung einer allgemeinen
                 Bildungsforschungsstrategie der Bundesregierung liefern.

  2. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt die Erarbeitung einer Strategie
     zur Unterstützung der Qualität schulischer Praxis bis 2016, parallel zur
     Entwicklung einer Bildungsforschungsstrategie.

  Erläuterung    Evidenzbasierte Reformprozesse benötigen konkrete Umset-
                 zungsschritte, um in der schulischen Praxis wirksam werden zu
                 können. Analog zu der oben genannten Bildungsforschungsstrate-
                 gie wäre daher die Erarbeitung einer Strategie zur Unterstützung
                 der Qualität schulischer Praxis notwendig. Die Strategie sollte die

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              Weiterentwicklung datengestützter Rückmeldungen, Strategien der
              innerschulischen Verarbeitung von Rückmeldungen, Strategien
              der Prozessbegleitung und -unterstützung, konzeptionelle Vernet-
              zung mit Entwicklungsstrategien, wie z. B. SQA etc., beschreiben.
              Sie zielt darauf ab, eine bessere Wirksamkeit von Erkenntnissen
              aus der Bildungsforschung und der begleitenden Evaluation von
              Reformprojekten im konkreten schulischen Lernen sicherzustellen.
              Im Zentrum einer solchen Strategie sollte eine abgestimmte Rol-
              lenaufteilung all jener Akteurinnen und Akteure stehen, die an der
              Implementierung der Vorhaben beteiligt sind bzw. einen gesetzli-
              chen Auftrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung im österrei-
              chischen Schulwesen haben.
              Der Transfer von Informationen in die Schulpraxis – eine Funktion,
              die in Österreich klar nachvollziehbar besetzt sein muss – ist eine
              eigenständige Aufgabe, die umfangreicher Ressourcen bedarf. In
              anderen OECD-Ländern ist die Einrichtung von Clearing Houses,
              Knowledge Centers oder Brokerage-Agencies u.ä. zu beobachten.
              Wie dies in einem österreichischen Evidenz-System zum Bil-
              dungswesen konkret ausgestaltet sein soll, wäre im Rahmen der
              Erarbeitung der Strategie zu klären.

3. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt die regelmäßige Durchführung
   von internationalen Assessments im Sinne der Beibehaltung und Weiterent-
   wicklung des international verankerten Bildungsmonitorings.

Erläuterung   Die Überprüfung der Bildungsstandards erlaubt nur den intranatio-
              nalen Vergleich. Um eine evidenzbasierte Entwicklung des Schul-
              systems durch Systemvergleiche auch weiterhin zu ermöglichen,
              sind zusätzlich internationale Vergleiche notwendig. Als kleines
              und gleichzeitig wohlhabendes Land kann Österreich sich keine
              Abkopplung von internationalen bildungspolitischen Entwicklungen
              erlauben. Die Durchführung der aktuellen und zukünftig auch wei-
              terer Large Scale Assessments (in Vorbereitung seitens OECD:
              Evaluation Quality in Early Learning and Development, seitens der
              IEA z.B. ICILS 2018 –International Computer and Information Lite-
              racy Study) sollte regelmäßig vom BMBF auf ihre Komplementari-
              tät mit nationalen Testungen geprüft und in einem „Large Scale
              Assessment-Beirat“ beraten werden. Die Verwertung der Ergeb-
              nisse internationaler Assessments für die Systementwicklung und
              den späteren Transfer in die Bildungspraxis – vgl. hierzu auch die
              Empfehlungen 1 und 2 – sollte deutlich intensiviert werden, z.B.
              durch nationale ExpertInnenberichte (s.u.).

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Empfehlungen zu den Aufgaben des BIFIE

  4. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt die Beibehaltung der Durchfüh-
     rung der Bildungsstandards-Erhebungen und internationalen Assess-
     ments in einem reformierten „BIFIE-neu“.

  Erläuterung   Die Durchführung der Bildungsstandard-Testungen sowie der In-
                ternationalen Assessments (namentlich vor allem PISA, PIRLS
                und TIMSS) durch das BIFIE wird von der Lenkungsgruppe positiv
                bewertet. Diese beiden inhaltlich verbundenen Aufgaben gehören
                weiterhin zu den Kernaufgaben eines reformierten BIFIE. Dabei
                sind bei den begleitenden ExpertInnenberichten – deren Funktion
                insbesondere darin besteht, aus Faktenwissen Erklärungswissen
                zu generieren – nationale und internationale Wissenschaftlerinnen
                und Wissenschaftler aus anderen Organisationen in einem hohen
                Maß einzubinden. Gleichzeitig sollte die Nutzung dieser Datenbe-
                stände durch weitergehende und international vergleichende For-
                schung deutlich verstärkt werden. Dies führt auch zu einer stärke-
                ren internationale Vernetzung des BIFIE und der österreichischen
                Bildungsforschung.

  5. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, dass sich das BIFIE im Umgang
     mit den Ergebnissen der Bildungsstandards als strategisch mitwirkender
     Partner des BMBF, der an der LehrerInnenbildung beteiligten tertiären
     Bildungseinrichtungen und der Schulaufsicht einbringen sollte. Die Len-
     kungsgruppe BIFIE Reform empfiehlt außerdem die Fortführung und Weiter-
     entwicklung der bisherigen Praxis der Veröffentlichung und Rückmeldung
     der Ergebnisse der Bildungsstandards.

  Erläuterung   Das BMBF selbst sollte seine Schulentwicklungsunterstützung vor
                allem im Rahmen der Begleitprojekte Bildungsstandards explizit
                machen und noch stärker kommunizieren. Dies betrifft beispiels-
                weise die Funktion der vom BIFIE ausgebildeten Rückmeldemo-
                deratorinnen und –moderatoren wie auch das Projekt Schulquali-
                tät Allgemeinbildung (SQA). Besonders eine Analyse der Aufga-
                benverteilung zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren
                sowie der Schnittstellen in der Wahrnehmung der Aufgaben könn-
                ten Impulse zur Weiterentwicklung der Begleitung von Reformen
                darstellen. Die unter Empfehlung 2 skizzierte Strategie zur Unter-
                stützung der Qualität schulischer Praxis könnte in diesem Bereich
                wertvolle Klärungen erbringen.

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6. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, dass sich die Perspektiven der
   Weiterentwicklung des Bildungsmonitorings, insbesondere der Erhebung
   der Bildungsstandards, auch auf die Entwicklung von Längsschnitt-
   Analysen beziehen sollten.

Erläuterung    Längsschnittanalysen geben wertwolle Hinweise auf den Wissens-
               zuwachs von Schülerinnen und Schülern und damit auch über die
               Leistungsfähigkeit einer konkreten Schule. Über die Entwicklung
               dieser Option wäre vom BMBF in der ersten Jahreshälfte 2015
               eine prinzipielle Entscheidung zu treffen, wozu das BMBF eine
               Machbarkeitsstudie beauftragen könnte, die das BIFIE in Koopera-
               tion mit einschlägig ausgewiesenen Partnerinnen und Partnern
               erarbeiten sollte. Eine Durchführung entsprechender Stichproben-
               Erhebungen erscheint frühestens im Rahmen des zweiten Bil-
               dungsstandard-Zyklus‘ möglich und könnte durch den ersten Zyk-
               lus-Bericht des BIFIE (voraussichtlich 2017) vorbereitet werden.

7. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt und befürwortet eine auf die
   Themen Qualitätssicherung und -entwicklung des Bildungssystems fokussierte
   Bildungsforschung am BIFIE. Die Forschungsergebnisse sollten in Koopera-
   tion mit externen Forschungseinrichtungen erarbeitet werden, internationale
   Bildungsforschungserkenntnisse einbeziehen und einer Veröffentlichungs-
   pflicht unterliegen.

Erläuterung    Das BIFIE „neu“ hat neben den Bildungsstandards und Internatio-
               nalen Assessments auch weiterhin die Aufgabe, angewandte,
               selbst initiierte und kooperativ mit anderen Instanzen geplante Bil-
               dungsforschung mit einem Schwerpunkt auf die Themen Quali-
               tätssicherung und -entwicklung des Bildungssystems durchzufüh-
               ren. Forschungsergebnisse sollten unter Veröffentlichungspflicht
               stehen. Die Verantwortung für die Inhalte liegt ausschließlich beim
               BIFIE und den beteiligten Autorinnen und Autoren.
               Diese Forschungstätigkeit soll zukünftig in Kooperation mit univer-
               sitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie
               mit internationaler Anbindung erfolgen, wobei die gegenwärtig am
               BIFIE eingerichtete Forschungsdatenbibliothek von besonderer
               Wichtigkeit ist. Die Rolle des BIFIE besteht daher auch darin, als
               Katalysator für Bildungsforschung in Österreich in Erscheinung zu
               treten. Die Novellierung des BIFIE-Gesetzes sollte sicherstellen,
               dass das BMBF das BIFIE für Aufgaben der Bildungsforschung
               heranziehen kann. Die Vergabe der Entwicklung, wissenschaftli-
               chen Begleitung und Evaluation von Reformprojekten sollte aber in
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               der Regel auf Basis von Ausschreibungen des BMBF (mit Unter-
               stützung durch das BIFIE) erfolgen, die in einem kompetitiven Ver-
               fahren genehmigt werden sollten. Die vorgeschlagene Bildungs-
               forschungsstrategie (vgl. Empfehlung 1.) sollte wirksame Anreize
               dafür entwickeln, dass bei der Vergabe derartiger Aufträge eine
               Kooperation mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern,
               national und international, stattfindet.
               Es wird außerdem vorgeschlagen, eine Art übergreifende „Gradua-
               te School“ als kooperative Struktur aufzubauen. Für thematische
               Bereiche sollten interessierte Professorinnen und Professoren
               gemeinsam Dissertantinnen und Dissertanten betreuen, welche
               mit empirischen Daten arbeiten. Dabei können sowohl BIFIE-
               Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus der Forschung als auch
               Hochschulen und Universitäten und internationale Forscherinnen
               und Forscher eingebunden werden.

8. Empfehlung zur sRDP/Neuen Reifeprüfung (inhaltlich-konzeptionell): Die Len-
   kungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, die sRDP in den kommenden Jahren
   im jetzigen Format durchzuführen, wobei mittelfristig die Orientierung am
   testtheoretischen Ansatz durch einen sichtbaren Ausbau der bestehenden
   Beteiligung der LehrerInnenschaft bei der Entwicklung von Aufgaben für die
   sRDP unter hoheitlicher Aufsicht abzulösen ist. Der Anspruch der österreich-
   weiten Standardisierung der sRDP/Neuen Reifeprüfung bleibt davon unberührt.

Erläuterung    Die sRDP/Neue Reifeprüfung soll in den kommenden Jahren in
               dem gegenwärtig dafür am BIFIE entwickelten und mit den Stake-
               holdern im Schulwesen abgesprochenen Format (standardisiert,
               kompetenzorientiert, testtheoretisch basiert, umfangreiche Feldtes-
               tungen, statistische Datenanalyse, Psychometrie, Itemwriter-
               Ausbildung im jetzigen oder leicht reduzierten Ausmaß) durchge-
               führt werden. Mittelfristig sollte jedoch bei der sRDP/Neuen Reife-
               prüfung die Dominanz des testtheoretischen Ansatzes bei der Er-
               stellung der Prüfungsaufgaben zugunsten einer stärkeren Einbin-
               dung der LehrerInnenschaft und der aufnehmenden Bildungsein-
               richtungen in die Aufgabenstellung in den Hintergrund treten, ohne
               dadurch die österreichweite Standardisierung der sRDP/Neuen
               Reifeprüfung in Frage zu stellen. Entsprechende konzeptionelle
               Planungen sollten bereits jetzt begonnen werden. Eine Verlage-
               rung der Zuständigkeit für die Aufgaben-Erarbeitung vom BIFIE
               zur LehrerInnenschaft sollte bereits jetzt eingeleitet und ab
               2017/18 umgesetzt werden. Hierzu sollten nationale Arbeitsge-
               meinschaften entsprechend der Reifeprüfungsfächer gebildet wer-

                                                                                           Seite 12/17
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                   den, die vom/von der Bildungsminister/in einberufen werden und
                   Aufgaben nach vorwiegend pädagogisch-fachdidaktischen Ge-
                   sichtspunkten erarbeiten.

Empfehlungen zu Organisation und Governance des BIFIE
Für jeden der drei derzeitigen Leistungsbereiche des BIFIE – „Bildungsstandards &
Internationale Assessments“, „standardisierte Reife- und Diplomprüfung (sRDP)“ so-
wie „Evaluation, Bildungsforschung, Berichterstattung“ – werden im Anschluss in den
Empfehlungen 9-13 organisatorische Anpassungen empfohlen.

   9. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, die Durchführung der Bil-
      dungsstandards und der internationalen Assessments nach wie vor in ei-
      ner Organisationseinheit im BIFIE anzusiedeln. Die Ausgestaltung des jewei-
      ligen inhaltlichen Auftrags sollte über Leistungsvereinbarungen mit dem BMBF
      geklärt werden. In der operativen Durchführung und Berichterstattung orientiert
      sich das BIFIE an den internationalen und wissenschaftlichen Standards.

   Erläuterung     Das Department BISTA im BIFIE hat über die letzten Jahre hohe
                   Kompetenz und Erfahrung in der Abwicklung der nationalen Bil-
                   dungsstandards und der nationalen Organisation internationaler
                   Assessments wie etwa PISA, PIRLS oder TIMSS erworben. Diese
                   organisatorische Stärke sollte beibehalten werden.
                   Die Erbringung dieser Leistungen in einer organisatorisch selb-
                   ständigen Institution wie dem BIFIE mit hoher Ressortunabhängig-
                   keit in der Durchführung der Aufgaben und der Berichterstellung ist
                   wichtig, um die Glaubwürdigkeit der Datenerhebung und Daten-
                   auswertung sicherzustellen. Aus demselben Grund sollte die be-
                   reits im hohen Ausmaß bestehende wissenschaftliche Reputation
                   der Organisationseinheit (besonders in den Bereichen Item-
                   Design, Datenerhebung und -auswertung) gestärkt bzw. stärker
                   sichtbar gemacht werden.
                   Aktuell besteht trotz der bestehenden Dreijahrespläne Klärungs-
                   bedarf in Bezug auf die Leistungserbringung. Eine Leistungsver-
                   einbarung mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber, inklusive
                   einer genauen Definition der Leistungshinhalte, der Ziele und der
                   zu verwendenden Mittel würde mittelfristige Planungssicherheit für
                   beide Seiten bringen. Ein Entwurf für eine solche Vereinbarung
                   sollte durch das BIFIE erstellt werden.

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10. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, die Organisation der standardi-
    sierten Reife- und Diplomprüfung in einer vom BIFIE getrennten Organisa-
    tion unter Leitung des BMBF als Hoheitsträger durchzuführen.

Erläuterung    Die Eigenschaft der sRDP als „high-stakes“-Prüfung mit weitrei-
               chenden Konsequenzen für individuelle Schülerinnen und Schüler
               (insb. Hochschulzugang) macht diese zu einer hoheitlichen Aufga-
               be, für die in letzter Konsequenz das BMBF und die Ressortleitung
               verantwortlich sind. Daher ist eine enge rechtliche und organisato-
               rische Anbindung an das Ministerium und die Ressortleitung uner-
               lässlich.
               Aufgrund der dienstrechtlichen Verantwortung des BMBF für die
               stärker in die Aufgabenerstellung einzubindende LehrerInnen-
               schaft würde eine engere organisatorische Anbindung an das Mi-
               nisterium auch die Planung, Koordination und Steuerung der Auf-
               gabenerstellung erleichtern. Dadurch könnte auch die Kommunika-
               tion mit allen relevanten Anspruchsgruppen (Schulgemeinschaft
               inkl. Schülerinnen und Schüler / Lehrerinnen und Lehrer / Schullei-
               tung / Eltern, Schulverwaltung, Öffentlichkeit etc.) vereinheitlicht
               und die diesbezüglichen Zuständigkeiten klarer geregelt werden.
               Ebenfalls verstärkt einbezogen werden sollten die aufnehmenden
               Einrichtungen der tertiären Bildung.
               Das jetzige sRDP-Department des BIFIE (am Standort Wien) soll
               Kern dieser neuen Organisation sein. Die sRDP 2015 sollte, um
               deren erfolgreiche Umsetzung nicht zu gefährden, noch in der be-
               stehenden Organisationsform durchgeführt werden.
               Innerhalb des BMBF sollte eine fachlich kompetente, sektions-
               übergreifend aufgestellte, koordinierende Steuerung der sRDP
               gewährleistet sein.

11. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, die organisatorische Zusam-
    menarbeit der zentralen Akteurinnen und Akteure im Bereich der sRDP
    (BMBF, neuzugründende sRDP-Organisation, LehrerInnenschaft) klar zu defi-
    nieren. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Bundesreifeprüfungskom-
    mission sowie einer neu zu gründenden „Fachkommission für die Aufgabener-
    stellung“ sollten ebenfalls klar definiert werden.

Erläuterung    Aktuell besteht Unklarheit in Bezug auf die genauen Verantwort-
               lichkeiten der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im Sys-
               tem der sRDP. Dies führt zu operativen und kommunikativen Prob-
               lemen und hohem Abstimmungsaufwand. Aufgrund der dienst-

                                                                                          Seite 14/17
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                rechtlichen Verantwortung des BMBF sollte die Verantwortung für
                die sRDP beim Ministerium gebündelt sein. Die Bildung einer
                „Fachkommission für die Aufgabenerstellung“, bestehend aus
                Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern des jeweiligen Faches,
                wird empfohlen. Die Fachkommission sollte ebenfalls am BMBF
                angesiedelt sein und die von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen
                nationaler Arbeitsgemeinschaften erarbeiteten Aufgabenvorschlä-
                ge fachdidaktisch überprüfen. Eine solche Aufgabenteilung ermög-
                licht es, die LehrerInnenschaft bestmöglich einzubinden und die
                Aufgabenerstellung zu koordinieren. Diese organisatorischen Ver-
                änderungen können dabei zeitlich unabhängig von inhaltlich-
                konzeptionellen Änderungen (wie in Empfehlung 8 beschrieben)
                erfolgen.

12. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, Leistungen im Bereich der Eva-
    luation, der angewandten Bildungsforschung sowie der bildungspoliti-
    schen Berichterstattung und der Forschungsdatenbank nach wie vor in ei-
    ner Organisationseinheit im BIFIE anzusiedeln. Forschungsergebnisse sind
    nach den Kriterien der wissenschaftlichen Belastbarkeit zu publizieren. Die Un-
    abhängigkeit des BIFIE muss dabei gewahrt bleiben.

Erläuterung     Das Department EBB im BIFIE hat über die letzten Jahre hohe
                Kompetenz und Erfahrung in der Durchführung von Evaluations-
                projekten laufender und abgeschlossener bildungspolitischer Vor-
                haben (formative und summative Evaluation) sowie in der Heraus-
                gabe des nationalen Bildungsberichts erworben. Diese organisato-
                rischen Stärken sollten beibehalten werden. Im Bereich der Evalu-
                ation bedarf es allerdings einer Stärkung der Kompetenz, ggf. un-
                ter Nutzung Departement-übergreifender Ressourcen.
                Angewandte Bildungsforschung sowie die Datenaufbereitung über
                eine Forschungsdatenbank sollten ebenfalls in derselben Organi-
                sationseinheit erfolgen, um deren wissenschaftliche Reputation zu
                stärken und um den Nutzen der Datenerhebung für die wissen-
                schaftliche Community zu steigern. Dadurch würde auch die Ge-
                winnung von wissenschaftlichem Personal erleichtert.
                Die Erbringung all dieser Leistungen in einer ausgegliederten Or-
                ganisation wie dem BIFIE mit möglichst hoher Ressortunabhän-
                gigkeit ist wichtig, um die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Ergebnis-
                se sicherzustellen. Die bildungspolitische Berichtserstattung erfolgt
                unter alleiniger inhaltlicher Verantwortung des BIFIE. Zwischen
                Forschungs- bzw. Evaluierungssubjekt und -objekt muss notwen-

                                                                                            Seite 15/17
Endbericht und Empfehlungen der Lenkungsgruppe BIFIE-Reform an die Frau Bundesministerin

                 digerweise eine größtmögliche Trennung bestehen.
                 Die Departments BISTA und EBB sollten gemeinsam im BIFIE neu
                 verbleiben, da sie bereits jetzt eng aufeinander abgestimmte und
                 miteinander kooperierende Bereiche sind. Auch benötigt die Arbeit
                 mit den (großteils aus den Bildungsstandards stammenden) Daten
                 eine enge Verbindung mit jenen Personen, die für die Systematik
                 der Datenproduktion verantwortlich sind.
                 Bezüglich der Evaluation von bildungspolitischen Programmen und
                 Maßnahmen sollte aber in der Regel eine Ausschreibung erfolgen.
                 Bei flächendeckenden und langfristigen Evaluationen kann das
                 BMBF das BIFIE beauftragen mit der Vorgabe, einen Kooperati-
                 onspartner/eine Kooperationspartnerin zu suchen.

13. Die Lenkungsgruppe BIFIE-Reform empfiehlt, das BIFIE-Direktorium mit einer
    Person zu besetzen. Diese Person sollte ausgewiesene Führungskompetenz
    und -erfahrung sowie ausgewiesene wissenschaftliche Kompetenz und Er-
    fahrung mitbringen. Sie/er vertritt das BIFIE in allen Belangen. Ihr/ihm sollte ei-
    ne kaufmännische Leitung mit ausgewiesenen praktischen Erfahrungen im
    Personal- und Haushaltsrecht unterstellt sein. Das Auswahlverfahren des/der
    BIFIE-Direktors/Direktorin erfolgt transparent und mithilfe eines international
    und fachlich-hochkarätig besetzten search committees.

Erläuterung      Die Aufteilung der Kompetenzen des Direktoriums auf zwei Perso-
                 nen hat in der Vergangenheit zu teils erheblichem Abstimmungs-
                 bedarf und organisationsinternen Unstimmigkeiten geführt. Diese
                 Aufteilung erscheint sachlich nicht notwendig und führt zu erhöh-
                 ten Kosten.
                 Die Besetzung des Direktoriums bzw. die Auswahl der neuen Di-
                 rektorin bzw. des neuen Direktors sollte in einem definierten Pro-
                 zess (u.a. mit internationaler Ausschreibung, Bildung einer Vor-
                 auswahl-Kommission mit nationalen und internationalen Expertin-
                 nen und Experten zur Gewährleistung der wissenschaftlichen Qua-
                 lität der Kandidatinnen und Kandidaten, Verabschiedung eines
                 Dreier-Vorschlags, Hearing, Letztentscheidung durch die Bundes-
                 ministerin/den Bundesminister) erfolgen.

                                                                                             Seite 16/17
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14. Zur Ermöglichung einer positiven Weiterentwicklung des BIFIE empfiehlt die
Lenkungsgruppe, die Unabhängigkeit und Entfaltungsmöglichkeiten des „BIFIE-
neu“ durch Leistungsvereinbarungen sicherzustellen. Bei der Etablierung eines
Aufsichtsrats ist darauf zu achten, dass die Zusammensetzung und der Kompe-
tenzumfang eines derartigen Organs den besonderen Aufgaben des „BIFIE-
neu“ gerecht werden. Dem national und international zusammengesetzten Wissen-
schaftlichen Beirat kommt die Aufgabe der regelmäßigen Überprüfung der Einhal-
tung wissenschaftlicher Qualitätskriterien durch das BIFIE zu.

                                                                          Prof. Dr. Johann Bacher
                                                                       SC Dr. Christian Dorninger
                                                                             Prof. Dr. Helmut Fend
                                                                                      Dr. Sven Fisler
                                                                               Dr. Lorenz Lassnigg
                                                                              Dir. Norbert Maritzen
                                                                         Prof. Dr.in Elgrid Messner
                                                                         Prof. Dr. Arthur Mettinger
                                                                             SC Kurt Nekula, MAS
                                                                     GD Dr. Konrad Pesendorfer

                                                                                          Seite 17/17
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