Entwurf Stand 06.05.2020 - Inhaltsverzeichnis - VRN

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Entwurf Stand 06.05.2020 - Inhaltsverzeichnis - VRN
Inhaltsverzeichnis

                     Entwurf
                     Stand 06.05.2020
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1.       Einleitung ...........................................6                               5.      Angebotskonzeption ......................... 33
2.       Vorgehen ............................................7                                     5.1.     Schienenpersonennahverkehr SPNV ................ 33

     3.1.          ÖPNV in Neustadt a. d. Weinstraße .................... 8                         5.2.     Künftiges Verkehrsangebot im ÖPNV ............... 37
                                                                                                    5.3.     Barrierefreiheit .................................................. 46
3.       Bestandsaufnahme und -analyse .........8
                                                                                                    5.4.     Verknüpfungspunkte ......................................... 48
     3.2.     Bilanzierung des Nahverkehrsplans 2004 und
     Sachstandsbericht zur Umsetzung des Linienbündelungs-                                          5.5.     Mobilitätsmanagement ..................................... 60
     konzepts 15                                                                                    5.6.     Ergänzende Mobilität ........................................ 63
4.       Grundlagen der Angebotskonzeption 17                                                  6.      Umsetzung ....................................... 65
     4.1.          Ziele des Aufgabenträgers ................................. 17                   6.1.     Maßnahmenkonzept ......................................... 65
     4.2.          Netzhierarchie.................................................... 18            6.2.     Angebotsseitige Maßnahmen ........................... 65
     4.3.   Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen an                                            6.3.     Investive Maßnahmen ....................................... 66
     den ÖPNV ........................................................................... 20
                                                                                                    6.4.     Vergabe/Linienbündelung ................................. 66
     4.4.          Demografischer Wandel .................................... 20
                                                                                                    6.5.     Qualitätssicherung ............................................. 66
     4.5.          Verkehrsnachfrage und Potenzialanalyse........ 22
                                                                                               7.      Aufstellungsverfahren....................... 67
     4.6.          Achsenkonzept ................................................... 31
                                                                                               8.      Anhang ............................................. 68
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Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis

4

 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gliederung Nahverkehrsplan .......................... 7                    Abbildung 14: Fahrzwecke im Busverkehr differenziert nach                                  Abbildung 27: Übersicht Hauptbahnhof Neustadt a. d. W. 52
Abbildung 2: Fahrtenangebot Montag bis Freitag in                                                     Werktags- und Wochenendverkehren ......... 26                                Abbildung 28: Barrierefreier Zugang zu den Gleisen........... 53
              Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 10                 Abbildung 15: Werktägliche Streckenbelastung im                                            Abbildung 29: Bussteige Hauptbahnhof Neustadt a. d.
Abbildung 3: Fahrtenangebot Montag bis Samstag in                                                     Busverkehr ..................................................... 27                        Weinstraße .................................................... 53
              Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 11                 Abbildung 16: Zahl der Ein- und Aussteiger im Busverkehr je                                Abbildung 30: Fahrgastinformation am Bussteig ................ 54
Abbildung 4: Fahrtenangebot Montag bis Sonntag in                                                     Stadtteil .......................................................... 29      Abbildung 31: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Quelle:
              Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 12                 Abbildung 17: Nutzungsintensität im Busverkehr nach                                                      Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten .. 54
Abbildung 5: Fahrtenangebot Samstag und Sonntag in                                                    Stadtteilen...................................................... 30         Abbildung 32: P+R- und B+R-Standorte in Neustadt a. d.
              Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 13                 Abbildung 18: Achsenkonzept für Neustadt a. d. Weinstraße .                                              Weinstraße (Stand 11/2016) ........................ 58
Abbildung 6: Ruftaxi-Linien in Neustadt a. d. Weinstraße 14                                            ...................................................................... 32   Abbildung 33: Handlungsfelder für die Zuwegung für
Abbildung 7: Netzhierarchie im VRN .................................. 18                Abbildung 19: SPNV-Netz in Neustadt a. d. Weinstraße ..... 35                                            Fußgänger und Radfahrer ............................. 59
Abbildung 8: Grundsätze der Bedienung ........................... 19                    Abbildung 20: Geplanter Verlauf der Linie 511 ................... 40                       Abbildung 34: Intermodalität - Multimodalität (nach
Abbildung 9: Anforderungen unterschiedlicher                                            Abbildung 21: Geplanter Verlauf der Linie 512 ................... 41                                     Röhrleef) ........................................................ 63
              Nutzergruppen an den ÖPNV ....................... 20                      Abbildung 22: Geplanter Verlauf der Linie 513 ................... 42                       Abbildung 35: Standtorte Stadtmobil (Internetseite
Abbildung 10: Fahrzwecke im ÖPNV .................................... 20                Abbildung 23: Formen der Mobilitätseinschränkung .......... 46                                           Stadtmobil) .................................................... 64
Abbildung 11: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt                                      Abbildung 25: Verknüpfungspunkte in Neustadt a. d.
              Neustadt a. d. Weinstraße gesamt (Quelle:                                               Weinstraße .................................................... 51
              BBSR) .............................................................. 21   Abbildung 26: Bahnhofsvorplatz Neustadt a. d. Weinstraße ...
Abbildung 12: Einpendler Neustadt a. d. Weinstraße ......... 23                                        ...................................................................... 52
Abbildung 13: Auspendler Neustadt a. d. Weinstraße ........ 24
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Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis

                                                                                                                                                      5

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:   Einpendlerströme der sieben                                  Tabelle A 4.1:   Bedienungsstandards ................................. 73
             bedeutendsten Orte im Jahr 2015 ............. 22
                                                                          Tabelle A 4.2:   Standards der Haltestellenausstattung ..... 75
Tabelle 2:   Auspendlerströme der sieben
                                                                          Tabelle A 6.1:   Liste einheitlicher Abkürzungen
             bedeutendsten Orte im Jahr 2015 ............. 22
                                                                                           für Haltestellenschilder im VRN ................. 82
Tabelle 3:   Nachfrage zu den zehn
                                                                          Tabelle A 7.1:   Haltestellenkategorisierung
             bedeutendsten Quellen/Zielen (2016) ...... 25
                                                                                           in der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße ..... 84
Tabelle 4:   SPNV-Strecken
             in Neustadt a. d. Weinstraße ..................... 34

Tabelle 5:   Anforderungen
             an P+R- und B+R-Anlagen ........................... 55

Tabelle 6:   Wertungskategorien                                             Muss angepasst
                                                                            werden
             der P+R- und B+R-Anlagen ......................... 56

Tabelle 7:   Bewertung
             der P+R- und B+R-Anlagen ......................... 57

Tabelle 8:   Betriebsleistung und Kosten
             der Maßnahmen ......................................... 65

Tabelle 9:   Linienbündel
             in Neustadt a. d. Weinstraße ..................... 66
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1. Einleitung

6

1. Einleitung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist als Aufgabenträger    Die Nahverkehrspläne gehen auch auf die neuen Entwick-           Besonderes Augenmerk gilt der der verkehrlichen Verflech-
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Auf-       lungen im Mobilitätsmarkt ein. Der ÖPNV muss auf die             tung mit den umliegenden Landkreisen gelegt.
stellung des Nahverkehrsplans zuständig. Dieser mittlerweile   Trends von Inter- und Multimodalität, Elektromobilität,
                                                                                                                                Die einzelnen Nahverkehrspläne finden Eingang in den ver-
dritte Nahverkehrsplan 2020 ff. dient als Grundlage für die    Pedelecs, etc. reagieren. Neben der rein sektoralen Betrach-
                                                                                                                                bundweiten „Gemeinsamen Nahverkehrsplan Rhein-Neckar“.
zukünftige Planung, Finanzierung und den Betrieb von           tung des ÖPNV werden daher auch die Schnittstellen zu
                                                                                                                                Er fasst die relevanten Planungen und Projekte der einzelnen
ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet.                                anderen Verkehrsangeboten thematisiert.
                                                                                                                                Nahverkehrspläne zusammen. Der gemeinsame Nahver-
Im Stadtgebiet nutzen täglich rund 21.000 Fahrgäste den        Darüber hinaus ist der ÖPNV als Rückgrat des Umweltver-          kehrsplan trifft darüber hinaus einige verbindliche Regelun-
ÖPNV zu unterschiedlichen Zwecken. Dabei haben die ver-        bundes wesentlichen Baustein eines nachhaltigen Mobili-          gen. Diese sind insbesondere Qualitätsvorgaben für Busaus-
schiedenen Nutzergruppen jeweils spezifische Anforderun-       tätsverhaltens und soll eine nicht nur umweltfreundlich-         schreibungen oder Regelungen zur Tariftreue. Durch eine
gen. Berufspendler fordern möglichst schnelle Verbindungen     klimaschonende sondern auch reell machbare Alternative           zentrale Regelung können Insellösungen vermieden werden.
mit kurzen Umsteigezeiten, Schüler möglichst direkte Ver-      bei der Mobilitätswahl der Bürgerinnen und Bürger anbieten.
                                                                                                                                Die Erarbeitung des Nahverkehrsplans wurde von Beginn an
bindungen zur Schule und Personen ohne PKW fordern eine
                                                               Des Weiteren muss der Nahverkehrsplan die veränderten            durch eine umfangreiche, transparente Beteiligung und
gute Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungseinrich-
                                                               gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit be-          Abstimmung mit den Akteuren des Verfahrens (Stadtvor-
tungen. Diesen unterschiedlichen Anforderungen gilt es
                                                               rücksichtigen. So soll für die Nutzung des ÖPNV bis zum          stand, Stadtratsfraktionen, Ortsbeiräte, Innenstadtbeirat und
Rechnung zu tragen. Gleichzeitig muss der ÖPNV sowohl für
                                                               01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht      Stadtverwaltung) begleitet. Das Verfahren wurde so konzi-
den Aufgabenträger als auch für den Fahrgast bezahlbar
                                                               werden (§8 (3) PBefG). Fahrzeugseitig wird die Barrierefrei-     piert, dass verschiedene Erwartungshaltungen an den ÖPNV
bleiben.
                                                               heit im Rahmen der Vergabeverfahren realisiert.                  aufgegriffen und berücksichtigt werden konnten. Während
Nahverkehrspläne treffen entsprechend den gesetzlichen                                                                          der Durchführung des offiziellen Beteiligungsverfahrens
                                                               Damit kommen auf die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße als
Regelungen keine Aussagen zur künftigen Gestaltung des                                                                          wurde der Nahverkehrsplan-Entwurf als PDF-Datei auf der
                                                               Aufgabenträger neue Herausforderungen zu, um trotz der
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Als Rückgrat des                                                                            Internetseite der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße eingestellt,
                                                               gestiegenen gesetzlichen Anforderungen sowie der demo-
ÖPNV ist er jedoch für die Gestaltung der Busverkehre von                                                                       so dass alle Bürger im Internet ihre Anmerkungen und Hin-
                                                               grafischen Veränderungen ein attraktives ÖPNV-Angebot
hoher Bedeutung. So besitzt die Stadt Neustadt a. d. Wein-                                                                      weise einbringen konnten.
                                                               anzubieten, das eine Alternative zum motorisierten Individu-
straße mit dem Hauptbahnhof und drei weiteren Halte-
                                                               alverkehr (MIV) bietet und die Mobilität sicherstellt. Lebens-
punkten einen Anschluss an das S-Bahn-Netz Rhein-Neckar
                                                               qualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandor-
und ist zudem an die Regionalbahn Neustadt - Karlsruhe
                                                               tes Stadt Neustadt a. d. Weinstraße werden so erhalten und
sowie das französische Département Bas-Rhin in der Region
                                                               verbessert.
Grand Est angebunden.
                                                               Wie bei bisherigen Nahverkehrsplänen übernimmt auch
                                                               diesmal die VRN GmbH das Projektmanagement. Damit
                                                               wird erreicht, dass die Nahverkehrspläne im VRN-Gebiet
                                                               aufeinander abgestimmt und strukturell vergleichbar sind.
Entwurf Stand 06.05.2020 - Inhaltsverzeichnis - VRN
2. Vorgehen

                                                                                                                              7

2. Vorgehen

Der ÖPNV steht immer in Konkurrenz zum motorisierten             Der „klassische“ Inhalt der Nahverkehrspläne wird daher um
Individualverkehr (MIV). Soll der ÖPNV als Alternative zum       weitere Elemente ergänzt (s. Abbildung 1: Gliederung Nah-
PKW erfolgreich sein, muss das Angebot den Mobilitätsbe-         verkehrsplan).
dürfnissen der Nutzer entsprechen. Die bisherigen Nahver-
                                                                 Die Erstellung des Nahverkehrsplans umfasst im Wesentli-
kehrspläne legten ihren Schwerpunkt darauf, einen be-
                                                                 chen folgende Themenbereiche:
stimmten normativen Kriterienkatalog abzuarbeiten. So
wurde beispielsweise überprüft, ob eine bestimmte Bedie-
                                                                 ▶   Bilanzierung des Nahverkehrsplan 2004 und Sachstands-
nungshäufigkeit besteht - unabhängig davon, ob diese den
                                                                     bericht zur Umsetzung des Linienbündelungskonzepts
tatsächlichen Verkehrsströmen gerecht wird. Mit dem vor-
liegenden Nahverkehrsplan wird dieses Defizit beseitigt. Es
                                                                 ▶   ÖPNV-Potenzialanalyse und daraus abgeleitetes
wurde ein verbundweites Verkehrsmodell erstellt, das im
                                                                     Achsenkonzept
regionalen Maßstab die Nachfrageströme von ÖPNV und
MIV gleichermaßen berücksichtigt. Damit kann streckenbe-
                                                                 ▶   Entwicklung eines Zielkonzepts für den ÖPNV
zogen der Modal-Split-Wert (Verhältnis IV/ÖPNV) ermittelt
werden. Ziel dieser Analyse ist es, bisher noch nicht genutzte
                                                                 ▶   Maßnahmenkonzeption zur Umsetzung
ÖPNV-Potenziale festzustellen und daraus planerische Vor-
schläge abzuleiten.                                              ▶   Entwicklung ergänzender Bausteine
Neben dieser methodischen Neuerung werden in den aktu-
ellen Nahverkehrsplan weitere Elemente integriert. So steht      ▶   Festschreibung weiterer Standards
nicht mehr die Frage des Verkehrsmittels im Vordergrund,         Der Nahverkehrsplan gliedert sich in zwei Teile. Der erste
sondern die Frage „Wie komme ich am besten von A nach            Teil umfasst die Bilanzierung und die Kernelemente der
B?“. Damit diesem Bedürfnis jenseits des eigenen PKW             Angebotskonzeption. Der zweite Teil führt die Angebotskon-
Rechnung getragen werden kann, müssen attraktive, verläss-       zeption weiter aus. Hier werden u. a. die einzuhaltenden
liche und preiswerte Alternativen bereitstehen. Hierfür ist      Mindeststandards (Anforderungsprofil) und anhand von
ein leistungsfähiger ÖPNV als Massenverkehrsmittel unab-         Liniensteckbriefen das angestrebte Verkehrsangebot genau-
dingbar. Doch der ÖPNV kann nicht alle individuellen Mobili-     er beschrieben. Des Weiteren enthält dieser planerische
tätsbedürfnisse befriedigen. Neue Angebote wie CarSharing        Grundlagen wie z. B. Beschreibung der Linienbündel und
oder Mobilitätsmanagement ergänzen den ÖPNV.                     Bevölkerungszahlen.
Entwurf Stand 06.05.2020 - Inhaltsverzeichnis - VRN
3. Bestandsaufnahme und -analyse

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3. Bestandsaufnahme und -analyse

                                                              In nachfrageschwachen Zeiten wird der Busverkehr in Neu-              freitags auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Insgesamt
                                                              stadt a. d. Weinstraße durch sechs Ruftaxi-Linien ersetzt:            wird durch Linienüberlagerungen teilweise ein dichteres
                                                                                                                                    Bedienungsangebot erreicht. Weitere drei Regionalbuslinien
3.1. ÖPNV in Neustadt a. d. Weinstraße                        ▶   Linien 4987, 5911, 5931, 5932, 5933, 5934                         (507, 509 und 510) sowie die Stadtbuslinie 511 verkehren
                                                                                                                                    von Montag bis Samstag im 60- bis 120-Minuten-Takt. Die
Nachfolgend wird das Linien- und Fahrtenangebot des Bus-      Darüber hinaus verkehren keine Nachtbuslinien oder sonsti-
                                                                                                                                    Regionallinien 501 und 507 verkehren an Sonn- und Feierta-
verkehrs dargestellt. Mit Fahrplanstand Dezember 2016         ge Nachtverkehrs- und/oder Bedarfsangebote.
                                                                                                                                    gen nur in einem 120-Minuten-Takt, während auf den Linien
verkehren in Neustadt a. d. Weinstraße insgesamt 15 Busli-    Die Linienverläufe der jeweiligen Linien im Stadtgebiet von           509 und 510 keine Bedienung stattfindet.
nien:                                                         Neustadt a. d. Weinstraße sind in den einzelnen Liniensteck-
                                                                                                                                    Ein einheitliches Taktschema ist gleichzeitig die Grundlage,
                                                              briefen dargestellt (siehe Anhang 2 und3).
▶   Sieben Regionalbuslinien                                                                                                        um regelmäßige und damit attraktive Verbindungen mit
    (500, 501, 507, 509, 510, 512, 517)                       Der Großteil des Busbetriebs (acht Linien) wird durch die             Umsteigen zu ermöglichen. Buslinien haben wichtige Zu-/
                                                              PalatinaBus GmbH erbracht. Bei den übrigen Linien ist die             Abbringeraufgaben und können ohne Anpassungen an das
▶   Vier Stadtbuslinien (502, 511, 514, 515)                  Busverkehr Imfeld e. Kfm. tätig.. Um aufgabenträgerüber-              Taktschema des SPNV keine regelmäßigen Anschlüsse si-
                                                              greifend ein abgestimmtes und wirtschaftlich tragfähiges              cherstellen, was sich nachteilig auf die Fahrgastnachfrage
▶   Zwei Linien mit besonderer Funktion (503, 574)            ÖPNV- zu gewährleisten, erfolgt die Bildung von Linienbün-            auswirkt. Deshalb erfolgt sukzessive eine Abstimmung der
                                                              deln und die Durchführung der Vergabeverfahren durch den              Fahrpläne der einzelnen Linien zu einem abgestimmten,
Die Regional- und Stadtbuslinien fügen sich in die Netzhie-   Verkehrsverbund Rhein-Neckar als zentrale Vergabestelle.              vertakteten Gesamtfahrplan (Anpassung des Busverkehrs an
rarchie des VRN ein (siehe Kapitel 4.2 Netzhierarchie). Die   Vierzehn Buslinien werden zwei Linienbündeln zugeordnet:              den Bahnverkehr).
Betriebszeiten der Regionalbuslinien sind schwerpunktmäßig
Montag bis Sonntag, der Fokus der Stadtbuslinien liegt auf    ▶   Bündel Neustadt (13 Linien)
einem Betrieb an Werktagen. Die Bedienungszeiten und der
Fahrweg der Linie 503 orientieren sich an den Bedürfnissen    ▶   Bündel Rheinpfalz (Linie 574)
                                                                                                  1

von Touristen und verkehren nur saisonal bzw. sonntags,
während die Linie 574 nur auf ausgewählten Fahrten an         In der Stadt Neustadt an der Weinstraße besteht sowohl im
Schultagen das Stadtgebiet Neustadts durchquert.              Regional- als auch im Stadtbusverkehr werktags überwie-
                                                              gend ein Taktschema aus 60-Minuten-Takten. Die Regional-
                                                              linie 512 und die Stadtbuslinie 514 werden montags bis

                                                              1
                                                                   Das Linienbündel Rheinpfalz beinhaltet insgesamt 14 Buslinien,
                                                                   von denen nur die ein- und ausbrechenden Verkehre der Linie
                                                                   574 das Stadtgebiet Neustadts durchqueren. Die übrigen Li-
                                                                   nien werden daher im Rahmen dieses Nahverkehrsplans nicht
                                                                   betrachtet.
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3. Bestandsaufnahme und -analyse

                                                                                                                                                                                           9

Im Stadtgebiet Neustadt a. d. Weinstraße fahren (vgl. Abbil-    Die „Tourismusbuslinie“ 503 verkehrt von Mai bis Oktober,    Das Ruftaxi fährt nur auf Anforderung. Spätestens 60 Minu-
dungen 2 bis 6)                                                ausschließlich an Sonn- und Feiertagen (120-Minuten-Takt)     ten vor der Abfahrtszeit an der gewünschten Haltestelle ist
                                                               zwischen dem Hbf Neustadt a.d.W. über Maikammer zur           die Fahrt telefonisch anzumelden (siehe Abbildung 6).
▶   von Montag bis Samstag zwei Regionalbuslinien und eine     Kalmit.
                                                                                                                             Die kreisfreie Stadt Neustadt a. d. Weinstraße ist Mitglied im
    Stadtbuslinie
                                                               Neustadt a. d. Weinstraße ist Konzessionär für die Ruftaxi-   Zweckverband Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (ZRN). Für
▶   Montag bis Sonntag fünf Regionalbuslinien und drei
                                                               Linien 5931, 5932, 5933 und 5934. Für die Linie 5911 sind     alle Personenverkehrsleistungen im ÖPNV ist der Verbundta-
                                                               die Verbandsgemeinde Lambrecht und für die Linie 4987 die     rif anzuwenden. Es gelten die Regelungen der Satzung über
    Stadtbuslinien von
                                                               Verbandsgemeinde Deidesheim Konzessionäre.                    einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-
                                                                                                                             Neckar.
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                                   Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
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3.2. Bilanzierung des Nahverkehrsplans                        Linienbündel in der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße. Im       Bündel Neustadt
     2004 und Sachstandsbericht zur                           Stadtgebiet verkehren die Linien der Bündel Neustadt und
                                                              Rheinpfalz.                                                   Das Bündel Neustadt wurde in drei Losen ausgeschrieben.
     Umsetzung des Linienbündelungs-                                                                                        Die drei Lose wurden an zwei unterschiedliche Verkehrsun-
     konzepts                                                 Als Grundlage für einen kontrollierten Übergang in den        ternehmen vergeben. Die Betriebsaufnahme in allen drei
                                                              Wettbewerb waren darüber hinaus die notwendigen organi-       Losen erfolgte zum 01.01.2013 mit einer Laufzeit von zehn
                                                              satorischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Stadt Neu-       Jahren. Die einzelnen Lose sind im Folgenden kurz beschrie-
                                                              stadt a. d. Weinstraße hat hierzu eine Vereinbarung mit dem   ben:
Allgemeines                                                   Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) abge-
                                                              schlossen.                                                    Los 1 (PalatinaBus GmbH)
Der aktuell noch gültige Nahverkehrsplan wurde am
15.03.2005 verabschiedet. Die im letzten Nahverkehrsplan
enthaltenen betrieblichen und investiven Maßnahmen wur-
                                                              Für den Ruftaxi-Verkehr in der Stadt Neustadt a. d. Wein-     ▶   Linie 500: Neustadt – Maikammer – Edenkoben – Rhodt
                                                              straße besteht keine Notwendigkeit einer gesonderten Lini-        – Roschbach – Böchingen – Landau
den im städtischen Busverkehr größtenteils umgesetzt, im
                                                              enbündelung. Planung, Ausschreibung und Vergabe der
regionalen Busverkehr jedoch nicht. Darüber hinaus wurden
den jeweils aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung tra-
                                                              Ruftaxi-Leistungen befinden sich in der Zuständigkeit der     ▶   Linie 501: Neustadt – Edenkoben – Edesheim – Burrwei-
                                                              Stadt Neustadt sowie der Verbandsgemeinden Deidesheim             ler – Walheim – Landau
gend weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-
                                                              und Lambrecht.
Angebotes im Stadtgebiet geprüft und umgesetzt (siehe
Anhang auf S. 67 und 68).
                                                                                                                            ▶   Linie 503: „Kalmitexpress“: Neustadt – Maikammer –
                                                                                                                                St. Martin – Kalmit und zurück
Einzig die Vorgaben zur Barrierefreiheit konnten noch nicht
im gesamten Stadtgebiet von Neustadt a. d. Weinstraße                                                                       ▶   Linie 507: Neustadt – Geinsheim – Weingarten – Hart-
berücksichtigt und umgesetzt werden. Sie werden als Pla-                                                                        hausen – Speyer
nungsgrundlage beibehalten. Die Stadt Neustadt a. d. Wein-
straße wird - soweit möglich und vertretbar - den Umbau der                                                                 ▶   Linie 509: Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Freimers-
Bushaltestellen sukzessive umsetzen.                                                                                            heim – Weingarten – Lustadt

Auf Grundlage eines Linienbündelungskonzepts, zur Vorbe-
                                                                                                                            ▶   Linie 510: Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Haßloch
reitung der wettbewerblichen Vergabe der Verkehre, be-
schloss der der Stadtrat im Dezember 2011 die Vergabe der
3. Bestandsaufnahme und -analyse

16

Lose 2 und 3 (Busverkehr Imfeld e. Kfm.)                      Betriebsaufnahme Resümee                                     Bündel Rheinpfalz
▶    Linie 502: Neustadt Hbf. – Hambach – Hambacher
                                                              Mit Ausschreibung der Linienbündel wurden die im Nahver-     Die Betriebsaufnahme des Bündels Rheinpfalz erfolgte zum
                                                              kehrsplan 2004 vorgeschlagenen Veränderungen des Fahr-       14.06.2015, so dass die nächste Vergabe zum Sommer 2025
     Schloss
                                                              planangebots im städtischen Busverkehr größtenteils reali-   ansteht.
▶    Linie 511: Neustadt Haardt – Böbig – Maconring –
                                                              siert. Keine Berücksichtigung fand die Ausweitung der Be-
                                                                                                                           Für den Nahverkehrsplan der Stadt Neustadt an der Wein-
                                                              dienungszeiten auf der Linie 502 an Samstagen von 07:00
     Hauptfriedhof                                                                                                         straße ist hier nur Linie 574 relevant, die die Gebiete der
                                                              Uhr bis 08:00 Uhr.
                                                                                                                           Aufgabenträger Stadt Neustadt an der Weinstraße und
▶    Linie 512: Neustadt – Haardt – Königsbach – Deidesheim   Die Maßnahmen im regionalen Busverkehr wurden nicht          Landkreis Bad Dürkheim durchquert.
     – Forst                                                  umgesetzt. Der Kurpfalzpark in Wachenheim hat bis heute
                                                              keine Bus-Anbindung erhalten.                                Linienkonzept bei Betriebsaufnahme
▶    Linie 514: Neustadt – Nachtweide – Mußbach
                                                              Der Betrieb auf der Linie 508 wurde zum 31.12.2018 einge-    ▶   Linie 574: (Geinsheim –) Haßloch – Meckenheim –
▶    Linie 515: Afrikaviertel – Neustadt                      stellt.                                                          Deidesheim / Forst

▶    Linie 517: Neustadt – Lambrecht – Esthal – Iggelbach
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                                                                         17

4. Grundlagen der Angebotskonzeption

4.1. Ziele des Aufgabenträgers                                ▶   Neue Entwicklungen wie z. B. Mobilitätsmanagement          ▶   Der ÖPNV muss den Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit
Der Nahverkehrsplan bildet gemäß dem PBefG den Rahmen             bilden einen wichtigen Baustein für ein nachhaltiges und       Rechnung tragen.
für die Entwicklung des ÖPNV. In ihm legt der Aufgabenträ-        umfassendes Mobilitätsangebot. Die Stadt wird gemein-
ger die ausreichende Verkehrsbedienung fest. Er bildet die        sam mit dem VRN auf die Umsetzung entsprechender           ▶   An allen Haltepunkten und Bahnhöfen des SPNV sollen
Grundlage zur Umsetzung der folgenden verkehrlichen Ziele         Maßnahmen hinarbeiten.                                         attraktive Abstellanlagen für PKW (P+R) und Fahrräder
der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße:                                                                                             (B+R) vorhanden sein.
                                                              ▶   Bei der Weiterentwicklung des Busangebotes sollen
▶   Die Attraktivität des ÖPNV soll wirksam verbessert wer-       hinsichtlich Energieverbrauch und Emissionsverhalten
    den. Dabei soll eine häufige, regelmäßige, schnelle,          schrittweise weitere fahrzeugseitige Verbesserungen er-
    pünktliche, bequeme und preislich attraktive Beförde-         zielt werden.
    rung angestrebt werden.
                                                              ▶   Das ÖPNV-Angebot muss den spezifischen Anforderun-
▶   Der ÖPNV soll eine echte Alternative zum MIV bieten           gen der jeweiligen Nutzergruppen Rechnung tragen.
    und ist entsprechend weiter zu entwickeln.
                                                              ▶   Barrierefreiheit soll als ganzheitlicher Planungsansatz
▶   Bus- und Schienenverkehr sowie weitere (öffentliche)          die Qualität des ÖPNV-Systems verbessern und allen
    Verkehrsangebote sollen ein einheitliches, aufeinander        Fahrgästen dienen. Die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße
    abgestimmtes Verkehrsnetz bilden.                             strebt entsprechend dem PBefG das Ziel an, bis zum
                                                                  01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu
                                                                  erreichen.

                                                              ▶   Nachfragestarke Buslinien mit einem hohen Anteil
                                                                  Jedermannverkehr sollen durchgängig im Takt, die
                                                                  übrigen Buslinien bedarfsorientiert verkehren.

                                                              ▶   Ortsteile, die keinen Schienenanschluss haben, sollen
                                                                  nach Möglichkeit durch Direktverbindungen im Busver-
                                                                  kehr an das Stadtzentrum angebunden werden.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

18

4.2. Netzhierarchie                                             Hier können im Jedermannverkehr außerhalb des SPNV             Auf dem Grundnetz 2. Ordnung soll im Busverkehr ebenfalls
                                                                ÖPNV-Anteile von bis zu 10% vom Gesamtverkehr erreicht         ein hochwertiger ÖPNV angeboten werden. Die zu erwar-
Die unter Kapitel 4.1 genannten Ziele des Aufgabenträgers       werden.                                                        tende Nachfrage rechtfertigt jedoch keinen 30-Minuten-Takt.
müssen im nächsten Schritt operationalisiert werden. Um                                                                        Der ÖPNV stellt hier eine mögliche Alternative zum MIV dar.
diese Ziele verwirklichen zu können, ist unter Berücksichti-    Auf Strecken, die weniger dicht bedient werden, findet keine
gung der spezifischen Anforderungen ein hierarchisch struk-     Verlagerung vom MIV zum ÖPNV in nennenswertem Umfang           Im Jedermannverkehr beträgt der Anteil des ÖPNV bis zu 5%
turiertes ÖPNV-Netz zu entwickeln. Abbildung 7 stellt die für   statt. Unter Nachhaltigkeits- und Umweltgesichtspunkten        am Gesamtverkehr. Damit der ÖPNV als Alternative zum MIV
den VRN-Raum entwickelte Netzhierarche als Systemskizze,        bildet der 30-Minuten-Takt daher die Untergrenze.              wahrgenommen wird, ist mindestens ein 60-Minuten-Takt
orientiert am zentralörtlichen System der Landes- und Regi-                                                                    notwendig. Zu Zeiten schwacher Nachfrage können gegebe-
onalplanung, dar. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des                                                                     nenfalls auch flexible Bedienungsformen zum Einsatz kom-
verbundweiten Verkehrsmodells, das im regionalen Maßstab                                                                       men.
die Nachfrageströme von ÖPNV und MIV gleichermaßen                                                                             In Teilen des VRN-Raums besteht in Landkreisen eine dis-
berücksichtigt, in die Netzentwicklung mit einbezogen.                                                                         perse Siedlungsstruktur mit geringer Bevölkerungsdichte.
Der SPNV bildet das Rückgrat des ÖPNV. Der SPNV bietet die                                                                     Dort sind durchgängig vertaktete Angebote nur auf wenigen
höchste Reisegeschwindigkeit, den höchsten Komfort und                                                                         Achsen möglich. Hier werden zur Netzbildung und zur
die größte Bedienungshäufigkeit. Er stellt die Verbindung zu                                                                   Schließung von Verbindungslücken noch weitere Relationen
Orten hoher Zentralität her. Im SPNV können Anteile von                                                                        als Grundnetz Region festgelegt. Das Angebot orientiert sich
20% und mehr im Jedermannverkehr am Gesamtverkehr                                                                              hier an den Belangen des weiträumig vernetzten Ausbil-
erreicht werden. Unter Jedermannverkehr werden Verkehre                                                                        dungsverkehrs, insbesondere zu Gymnasien und beruflichen
mit dem Zweck Beruf, Versorgung oder Freizeit verstanden.                                                                      Schulen. Es ist jedoch so erweitert und ausgestaltet, dass es
Die SPNV-Achsen sind in der Regel Bestandteil des Grund-                                                                       auch für Fahrten im Jedermannverkehr nutzbare Verbindun-
netzes.                                                                                                                        gen bietet. Im Grundnetz Region wird ein 120-Minuten-Takt
                                                                                                                               angestrebt. Je nach Nachfrage kann das Angebot auf einzel-
Auf dem Grundnetz 1. Ordnung soll der Busverkehr eine                                                                          nen Fahrten oder Relationen durch flexible Bedienungsfor-
echte Konkurrenz zum MIV bieten. Grundsätzlich haben                                                                           men erfolgen.
PKW-Nutzer die Wahl zwischen verschiedenen Verkehrsmit-
teln (Choice Riders). Empirische Untersuchungen haben
gezeigt, dass in Gebieten außerhalb der Ballungszentren
hierfür mindestens ein 30-Minuten-Takt notwendig ist.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                                                                19

                                                                                                     Grundnetz 1. Ordnung
                                                                                                    - Konkurrenz zum MIV -
                                                                                           •    30-Minuten-Grundtakt
                                                                                           •    Bedienung auch an Wochenenden und in den
                                                                                                Abendstunden
                                                                                           •    Einheitliche Linienwege
Das Ergänzungsnetz Ausbildungsverkehr ist auf die besonde-                                 •    Direkte Linienführung (Verbindungsfunktion) mit
                                                                                                hoher Beförderungsgeschwindigkeit)
ren Anforderungen des Ausbildungsverkehrs ausgerichtet.                                    •    Hohe Nachfrage im Jedermannverkehr
Die Linien verkehren nur an Schultagen und zu den Schulan-
fangs- und -endzeiten. Die Linienwege sind auf die Wohnorte
der Schüler und die Schulstandorte ausgerichtet. Die Nach-                                           Grundnetz 2. Ordnung
frage kann in einzelnen Kursen sehr hoch sein. Schülern,                                             - Alternative zum MIV -
welche die Angebote des Ausbildungsverkehrs nutzen, ste-                                   •    60-Minuten-Grundtakt
hen in der Regel keine Verkehrsmittel alternativ zur Verfü-                                •    Bedienung auch an Wochenenden und in den
                                                                                                Abendstunden
gung (Captive Riders).                                                                     •    Direkte Linienführung (Verbindungsfunktion) mit
                                                                                                hoher Beförderungsgeschwindigkeit angestrebt
Das Ergänzungsnetz Grundversorgung soll ein Mindestmaß                                     •    Teilweise auch Erschließungsfunktion
                                                                                           •    Mittlere Nachfrage im Jedermannverkehr
an eigenständiger Mobilität insbesondere für Menschen
ohne Nutzungsmöglichkeit eines PKWs gewährleisten. Hier
steht der Zugang insbesondere zu Einrichtungen des tägli-
                                                                                                       Grundnetz Region
chen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzten, im
                                                                                                    - Verbindungsfunktion -
Mittelpunkt. Die Bedienung kann durch den normalen Li-
nienverkehr, aber auch durch flexible Bedienungsformen                                     •    Etwa 2-stündiges Grundangebot
                                                                                           •    Fahrplan auf die Belange des Schülerverkehrs
erfolgen. Das Angebot muss ganzjährig zur Verfügung stehen.                                     und der Umsteigefunktion ausgerichtet
Eine nennenswerte Nachfrage ist hier nicht vorhanden.                                      •    Regionale Verbindungsfunktion
                                                                                           •    Ganzjährige Bedienung mit Grundangebot am
                                                                                                Wochenende
Abbildung 8 stellt die Grundsätze der Bedienung im regiona-                                •    Mittlere bis geringe Nachfrage im
                                                                                                Jedermannverkehr
len und städtischen Busverkehr anschaulich dar.

                                                                  Ergänzungsnetz Grundversorgung                            Ergänzungsnetz Ausbildungsverkehr

                                                              •    Bedienung durch Linienverkehr oder flexible              •   Bedienungszeitraum auf Schulanfangs- und
                                                                   Bedienungsformen                                             endzeiten ausgerichtet
                                                              •    Erschließung von Räumen geringer Nachfrage               •   Bedienung ausschließlich an Schultagen
                                                              •    In jedem Ortsteil und ganzjährig verfügbar               •   Hohe Erschließungsfunktion
                                                              •    Orientierung von Linienführung und                       •   Linienführung an der Lage der Schulen und der
                                                                   Bedienungszeitraum an der Nachfrage                          Wohnstandorten der Schüler orientiert
                                                              •    Vorrangig lokale Funktion                                •   Minimale Nachfrage im Jedermannverkehr
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

20

4.3. Ansprüche unterschiedlicher                               Nur im Jedermannverkehr kann ein besseres Angebot zu            In der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße werden pro Werktag
     Nutzergruppen an den ÖPNV                                 einer deutlich höheren Nachfrage führen. Den Kunden im          rund 21.000 Fahrgäste im Busverkehr und dem SPNV beför-
                                                               Jedermannverkehr steht häufig ein PKW zur Verfügung.            dert, davon rund 5.000 im Binnenverkehr. Die Nachfrage, die
Es gibt nicht „den“ einheitlichen ÖPNV-Kunden. Die Nutzer-                                                                     sich aus dem Erfordernis der Daseinsvorsorge ergibt, ist sehr
                                                               Die Angebotskonzeption muss den unterschiedlichen Nut-
gruppen des ÖPNV sind sehr verschieden und sie stellen                                                                         klein und überschneidet sich im Wesentlichen mit den Fahrt-
                                                               zergruppen Rechnung tragen. Dabei ist zu beachten, dass die
jeweils unterschiedliche Ansprüche (s. Abbildung 9). Verein-                                                                   zwecken im Segment des Jedermannverkehrs. Hier handelt
                                                               unterschiedlichen Ansprüche aus Kostengründen nicht über-
facht lassen sich die Segmente Jedermannverkehr, Ausbil-                                                                       es sich um eine kleine Gruppe, die auf den ÖPNV zwingend
                                                               all und jederzeit gleichermaßen erfüllt werden.
dungsverkehr und Daseinsvorsorge unterscheiden.                                                                                angewiesen ist und über keinen Zugang zu einem PKW ver-
                                                               Abbildung 10 zeigt die Anteile der werktäglichen Fahrzwecke     fügt. Auch für diese Gruppe muss ein flächendeckendes
                                                               im ÖPNV der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße (ein- und           Mindestangebot vorgehalten werden.
                                                               ausbrechenden Verkehre). Mit einem Verkehrsmittelanteil
                                                               von lediglich 7% ist die Bedeutung des ÖPNV für die alltägli-
                                                               chen Wege der Neustädter Bevölkerung relativ gering. Der        4.4. Demografischer Wandel
                                                               Ausbildungsverkehr nimmt mit 38% den mit Abstand größ-
                                                               ten Anteil an den Fahrzwecken ein, der Jedermannverkehr         Die Altersstruktur der Bevölkerung wird sich durch demogra-
                                                               (Beruf, Freizeit, Versorgung) nimmt mit etwa 62% dennoch        fische Entwicklungen zukünftig verändern. Trotz einer leicht
                                                               den größeren Stellenwert ein.                                   gestiegenen Geburtenrate und verstärkter Migration erhöht
                                                                                                                               sich der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung.

                                                                                                                               Aufgrund der Änderung des Mobilitätsverhaltes und der
                                                                                                                               unterschiedlichen Mobilitätsansprüche eines Menschen in
                                                                                                                               verschiedenen Lebensabschnitten muss die Nahverkehrspla-
                                                                                                                               nung diese Entwicklungen berücksichtigen. Die verstärkte
                                                                                                                               Alterung der Gesellschaft wird durch regionale Wanderungs-
                                                                                                                               bewegungen überlagert, die zu einer Bevölkerungskonzent-
                                                                                                                               ration in Städten und Ballungsräumen führen.
Bei den Kunden des Ausbildungsverkehrs und des Verkehrs                                                                        Der Verband Region Rhein-Neckar hat im Jahr 2016 die
zur Daseinsvorsorge handelt es sich um sogenannte „Captive                                                                     Wohnungsflächenbedarfsprognose aktualisiert. Datengrund-
Riders“. Dies sind Kunden, die ihr Verkehrsmittel nicht frei                                                                   lage bildet die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose
wählen können. Daher können in diesen Bereichen auch                                                                           (Raumordnungsprognose 2035) des Bundesinstituts für Bau-,
keine neuen Fahrgäste in nennenswertem Umfang gewon-                                                                           Stadt- und Raumforschung (BBSR) aus dem Jahr 2014. Die
nen werden.                                                                                                                    Prognose mit Basisjahr 2012 liefert die derzeit aktuellsten
                                                                                                                               Prognosedaten für die Region Rhein-Neckar.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                             21

Für die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße wird eine stagnie-
rende Einwohnerzahl prognostiziert. So wird laut BBSR
mit einem minimalen Bevölkerungszuwachs von rund 0,2%
(+ 100 Personen) gerechnet. Dies entspricht einem Anstieg
von 52.300 Einwohnern im Jahr 2012 auf 52.400 Einwohner
im Jahr 2030.

Dennoch kommt es zu einer starken Veränderung der Alters-
verteilung. Die Abbildung 11 zeigt die für die Stadt Neustadt
a. d. Weinstraße prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
der einzelnen Altersgruppen bis ins Jahr 2030. Es zeichnet
sich ein erkennbarer Rückgang von Personen jüngeren und
mittleren Alters ab. Die Anzahl älterer Personen steigt dage-
gen langfristig deutlich an.

Sowohl die wachsende Gruppe der älteren Menschen, von
den sog. Best-Agern mit intensiver Pkw-Nutzung bis zu den
Hochbetagten, als auch die rückgängigen Schülerzahlen sind
bei der mittel- bis langfristigen Entwicklung des ÖPNV zu
berücksichtigen.

Barrierefreiheit und Sitzplatzverfügbarkeit sind Handlungs-
felder, die vor allem für ältere Menschen im ÖPNV wichtig              0 bis < 20   20 bis < 40   40 bis < 60   60 bis < 80   80 bis < 101
sind. Im Ausbildungsverkehr müssen weiterhin die Schüler        2013     0,0%          3,5%         -0,6%          0,8%          0,0%
                                                                2030     -7,1%        -7,5%         -22,2%        21,6%          18,2%
aus den Gemeinden zu den Schulen gebracht werden. Dies
kann aufgrund von freier Schulwahl, neuen schulischen
Angeboten, dispersen Unterrichtszeiten und Inklusion trotz
zurückgehender Schülerzahlen unter Umständen zu höheren
Aufwendungen im Ausbildungsverkehr führen.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

22

4.5. Verkehrsnachfrage
     und Potenzialanalyse
Pendlerströme                                                                                              Anteil                                             Anteil
                                                                 Orte                           Anzahl               Orte                           Anzahl
Im Folgenden werden die Pendlerbeziehungen der sozialver-                                                  in %                                               in %
sicherungspflichtigen Beschäftigten für Neustadt a. d. Wein-                                                         Ludwigshafen am Rhein, Stadt     2.203     17,6%
                                                                 Haßloch                          1.009      10,3%
straße analysiert. Binnenpendler, sind Pendler die sich in-
nerhalb der Stadt bewegen. Auspendler arbeiten und Ein-          Landau in der Pfalz, Stadt                          Mannheim, Universitätsstadt      1.126      9,0%
                                                                                                    473       4,9%
pendler wohnen außerhalb der Stadt.
                                                                 Lambrecht (Pfalz), Stadt           330       3,4%   Landau in der Pfalz, Stadt         833      6,7%
Die kreisfreie Stadt Neustadt a. d. Weinstraße weist insge-
samt einen negativen Pendlersaldo auf. Es pendeln rund           Ludwigshafen am Rhein, Stadt       280       2,9%   Speyer, Stadt                      678      5,4%
2.800 Beschäftigte mehr aus der Stadt aus als ein.
                                                                 Maikammer                          255       2,6%   Bad Dürkheim, Stadt                627      5,0%
Rund 10.000 Personen pendeln von außerhalb in die Stadt
Neustadt a. d. Weinstraße zur Arbeit (Einpendler) und rund       Edenkoben, Stadt                   240       2,5%   Haßloch                            585      4,7%
12.500 Menschen verlassen sie auf ihrem Weg zur Arbeit.                                                              Edenkoben, Stadt                   580      4,6%
                                                                 Kaiserslautern, Stadt              231       2,4%
Deutliche Einpendlerströme bestehen aus den benachbarten
                                                                 Andere                           6.932      71,1%   Andere                           5.876     47,0%
Gemeinden Haßloch, Landau in der Pfalz, Stadt Lambrecht
(Pfalz) und Ludwigshafen am Rhein (s. Tabelle 1). Bevorzugte                                                                                         12.508    100,0%
                                                                 Gesamt                            9.750    100,0%   Gesamt
Zielorte sind Ludwigshafen am Rhein und Mannheim .

In den Abbildungen 14 bis 15 sind die Pendlerbeziehungen
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für die Stadt
Neustadt a. d. Weinstraße dargestellt.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                 23

                                       Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

24

                                       Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                                                                         25

Verkehrsnachfrage
In der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße werden pro Werktag
rund 21.000 Fahrgäste im Busverkehr und dem SPNV beför-
dert, davon rund 4.800 im Binnenverkehr innerhalb des
                                                                     1       Neustadt a. d. Weinstraße   Bad Dürkheim                          5.150               2.750              1.700
Stadtgebiets. Deutlich erkennbar ist, dass gegenüber der
                                                                     2       Neustadt a. d. Weinstraße   Neustadt a. d. Weinstraße             4.750               2.250               950
Nachfrage montags bis freitags die Belastung am Wochen-
ende merklich ausdünnt. An Samstagen und Sonntagen                   3       Neustadt a. d. Weinstraße   Kaiserslautern                        2.000               1.600              1.400
werden zusammengerechnet nur noch rund 16.000 Fahrgäs-               4       Neustadt a. d. Weinstraße   Ludwigshafen a. Rh.                   1.700                850                900
te transportiert. Eine hohe Nachfrage ist unabhängig vom             5       Neustadt a. d. Weinstraße   Landkreis Südliche Weinstraße         1.700                900                450
Wochentag besonders in Richtung Bad Dürkheim und in die              6       Neustadt a. d. Weinstraße   Mannheim                              1.600               1.900              1.600
Städte Ludwigshafen/Mannheim und Kaiserslautern festzu-
                                                                     7       Neustadt a. d. Weinstraße   Rhein-Pfalz-Kreis                      970                 780                700
stellen (vgl. Tabelle 3).
                                                                     8       Neustadt a. d. Weinstraße   Landau in der Pfalz                    920                 430                220
Die konstante Nachfrage auf den Strecken von und nach                9       Neustadt a. d. Weinstraße   Speyer                                 370                 230                200
Ludwigshafen/Mannheim und Kaiserslautern an Werktagen
                                                                    10       Neustadt a. d. Weinstraße   Heidelberg                             360                 400                330
sowie an Wochenenden verdeutlicht die hohe Bedeutung
der Oberzentren für die Neustädter Bevölkerung.

Die Darstellung der Fahrzwecke im Busverkehr werktags
(Mo-Fr) (Abbildung 14) zeigt für Neustadt a. d. Weinstraße
die Bedeutung des Schul- und Ausbildungsverkehrs, und dies    Die Nachfrage im Stadtgebiet von Neustadt a. d. Weinstraße        Am Samstag zeigt sich in Neustadt ein verändertes Bild. Der
sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt.                zeigt montags bis freitags im Vergleich zu den Wochenend-         größte Rückgang ist in Richtung Kaiserslautern zu verzeich-
                                                              tagen (Sa und So) eine deutlich disperse Struktur, bedingt        nen. Am Sonntag bietet sich ein ähnliches Bild wie am Sams-
An Wochenenden liegt dagegen der Anteil des Freizeit- und     vor allem durch den Ausbildungsverkehr.                           tag aber mit einer insgesamt geringeren Streckenbelastung,
Erholungsverkehrs sowohl innerhalb als auch außerhalb des                                                                       bzw. dem gänzlichen Wegfall von einzelnen Streckenab-
Stadtgebiets von Neustadt a. d. Weinstraße sehr hoch.         Die stärksten Ströme sind hier zwischen Neustadt a. d. Wein-
                                                                                                                                schnitten (weniger Verästelungen).
                                                              straße und Hambach/Diedesfeld/Maikammer, Neustadt und
In der folgenden Abbildung 15 ist die Nachfrage in Form von   Haßloch, Neustadt und Deidesheim sowie Neustadt und
Streckenbelastungen des Öffentlichen Personennahverkehrs      Kaiserslautern zu verzeichnen.
abgebildet.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

26

                                       Quelle: Erhebungsdaten VRN 2016
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                 27

                                       Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

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Potenzialanalyse                                                In dem Verkehrsmodell ist im ÖPNV ausschließlich das Seg-          Bei der Auswertung der Nutzungsintensität im Netz des
                                                                ment des Jedermannverkehrs hinterlegt, denn nur Fahrgäste          straßengebundenen ÖPNV in Neustadt a. d. Weinstraße
Bei den ersten beiden Generationen der Nahverkehrspläne         mit einer Wahlmöglichkeit ihres Verkehrsmittels („Choice           zeigt sich, dass der in Neustadt erreichte Mittelwert von
im VRN wurden ausschließlich die Fahrgastströme des ÖPNV        Riders“) lassen sich als neue Nutzerinnen und Nutzer des           rund 11 Ein- und Aussteigern pro 100 Einwohner und Tag
zur Analyse und damit zur Erstellung des Zielkonzepts heran-    ÖPNV gewinnen. Das Verkehrsmodell beinhaltet eine Quell-           deutlich unter dem Wert (25 bis 30 Ein- und Aussteiger pro
gezogen. Eine solche Betrachtung greift jedoch zu kurz. Der     Ziel-Matrix sowohl für den ÖPNV im Jedermannverkehr als            100 Einwohner und Tag) vergleichbarer Mittelstädte liegt.
ÖPNV steht als Teil des Gesamtverkehrssystems in Konkur-        auch eine Quell-Ziel-Matrix im MIV. Diese beiden Matrizen
renz zu anderen Verkehrsarten. Entsprechend den Zielen des                                                                         In den meisten Stadtbezirken liegt die Nutzungsintensität
                                                                wurden auf das ÖPNV-Netz umgelegt, die Umlegungsergeb-
kreisfreien Stadt Neustadt a. d. Weinstraße soll er auf nach-                                                                      zwischen 9 und 11 Ein- und Aussteigern pro 100 EW/Tag.
                                                                nisse gegenübergestellt und bewertet.
fragestarken Achsen nach Möglichkeit eine echte Alternative                                                                        In Referenzstädten werden in den meisten Stadtbereichen
zum MIV bieten.                                                 Das Verkehrsmodell des VRN ist hauptsächlich für die Analy-        Werte von 10 bis 15 erreicht. Lediglich die Stadtbezirke
                                                                se der überörtlichen Verkehrsströme geeignet. Für eine             Duttweiler (12,9), Lachen-Speyerdorf (15,2) sowie Königbach
Im Rahmen des Nahverkehrsplans werden daher bei der             Stadt in der Größe Neustadts wäre eine kleinräumige Be-            (21,8) und die Kernstadt (22,1) erreichen im Vergleich durch-
Potenzialanalyse für gewöhnlich die Verkehrsströme sowohl       trachtung erforderlich, die in diesem Fall jedoch nicht vor-       schnittliche Werte.
des MIV als auch des ÖPNV miteinander verglichen. Der           liegt. Um dennoch Aussagen zu möglichen Potenzialen zu
Potenzialanalyse liegen in der Regel zwei Fragestellungen                                                                          Die Nutzung des Busangebots in Neustadt ist bedingt durch
                                                                treffen wurde eine alternative Methodik gewählt.
zugrunde:                                                                                                                          die Kompaktheit der Kernstadt (rund 27.000 Einwohner) im
                                                                Demnach wir das Stadtgebiet in kleinräumige Verkehrszellen         Vergleich zu anderen Mittelstädten unterdurchschnittlich
1.   Welche Bedingungen müssen für eine Akzeptanz des           aufgeteilt (in diesem Fall handelt es sich um die Stadtbezirke).   und beinhaltet nur begrenzte Potenziale. Sofern eine deutli-
     ÖPNV erfüllt sein?                                         Für diese Verkehrszellen werden die Ein- und Aussteigerzah-        che Erhöhung der Nutzungsintensität im straßengebundenen
2.   Auf welchen Relationen bestehen noch nicht ausge-          len im Binnenverkehr ermittelt. „Fremdverkehre“ werden             ÖPNV der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße angestrebt wird,
     schöpfte Potenziale?                                       herausgerechnet. Unter Zuhilfenahme der Einwohnerzahlen            kann dies nur mit einer signifikanten Steigerung der Qualität
Bei der Betrachtung der Verkehrsrelationen wird für ge-         in den Zellen lässt sich so der Kennwert „Ein- und Aussteiger      einhergehen.
wöhnlich das Verkehrsmodell des VRN herangezogen. Dieses        pro Tag“ berechnen. Auf dieser Basis kann dann eine Bewer-
bildet die Nachfrage sowohl im ÖPNV als auch im MIV ab.         tung im Vergleich zwischen den Teilräumen und im Vergleich         Die wesentlichen Ergebnisse sind in den nachfolgenden
                                                                zu anderen Städten erfolgen.                                       Abbildungen 16 und 17 dargestellt.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

                                                                                                                                 29

                                       Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

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                                       Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

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4.6. Achsenkonzept                                             Die Hauptachsen 1. Ordnung (30-Min.-Grundtakt) umfassen   Die Achsen 2. Ordnung (60-Min.Grundtakt) sowie die Stadt-
                                                               die Strecken des SPNV sowie die folgenden Bus-Achsen:     buslinien umfassen die nachstehend genannten Bus-Achsen:
Die Potenzialanalyse betrachtet die Verkehrsverflechtungen
von MIV und ÖPNV im Landkreis Germersheim. Sie liefert als     ▶   Neustadt – Edenkoben – Landau                         ▶   Neustadt Hbf. – Hambach – Hambacher Schloss
Ergebnis die nachfragestarken Relationen im Gesamtverkehr.
Nur auf diesen Strecken kann der ÖPNV relevante Anteile im     ▶   Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Geinsheim              ▶   Geinsheim – Weingarten – Harthausen – Speyer
Jedermannverkehr erreichen. Es zeigt sich, dass die heutige
Netzstruktur den bestehenden Nachfrageströmen entspricht.      ▶   Neustadt – Haardt – Königsbach                        ▶   Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Freimersheim –
Das Achsenkonzept ist in Abbildung 18 dargestellt. Es bildet                                                                 Weingarten – Lustadt
die Grundlage für die Weiterentwicklung des ÖPNV inner-        ▶   Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Duttweiler
halb der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße. Das Grundnetz                                                                  ▶   Duttweiler – Freimersheim – Weingarten – Lustadt
Region und das Ergänzungsnetz spielen in Neustadt a. d.        ▶   Neustadt – Nachtweide – Mußbach
Weinstraße keine Rolle.                                                                                                  ▶   Lachen-Speyerdorf – Haßloch
                                                               ▶   Neustadt – Lambrecht – Iggelbach
                                                                                                                         ▶   Königsbach – Deidesheim – Forst
4. Grundlagen der Angebotskonzeption

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                                       Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
5. Angebotskonzeption

                                                                                                                                                                                        33

5. Angebotskonzeption

5.1. Schienenpersonennahverkehr SPNV                           Die vorhandenen Schienenstrecken bilden dabei eine hoch-      Bis zu diesem Zeitpunkt sollen:
                                                               wertige Verbindung zu den umliegenden Mittel- und Ober-
Der ÖPNV soll gemäß § 3 (1) des rheinland-pfälzischen Nah-     zentren. Der Hauptbahnhof und drei weitere Haltepunkte        ▶   nahezu alle Stationen barrierefrei ausgebaut,
verkehrsgesetzes bedarfsorientiert zu einem integrierten       gewährleisten die Anbindung der Stadt an das SPNV-Netz.
Gesamtbedienungsangebot entwickelt werden. Der Schie-                                                                        ▶   noch bestehende Infrastrukturengpässe beseitigt, bzw.
nenpersonennahverkehr (SPNV) bildet hierbei entsprechend       Wesentliche Verbesserungen konnten in den letzten Jahren
der unter Kapitel 4.2 dargestellten Netzhierarchie das Rück-   durch die Umsetzung der Konzeption „Rheinland-Pfalz-Takt
                                                                                                                             ▶   umsteigefreie Verbindungen auf der Strecke
grat des ÖPNV. Der Nahverkehrsplan trifft keine unmittelbar    2015“ erzielt werden. Neben vielen neuen barrierefreien
                                                                                                                                 Neustadt/Wörth - Strasbourg eingerichtet sein
gültigen Aussagen zur Gestaltung des SPNV-Angebots,            Zügen, die das alte Zugmaterial abgelöst haben, wurde seit-
gleichwohl hat er gemäß § 8 (2) Nahverkehrsgesetz des          dem ein landesweites Regional-Express Netz geschaffen,
                                                                                                                             ▶   sowie im Optimalfall auf den nicht elektrifizierten Stre-
Landes die vom zuständigen SPNV-Aufgabenträger beschlos-       welches alle Oberzentren innerhalb von Rheinland-Pfalz
                                                                                                                                 cken in der West- und Südpfalz ab Dezember 2023 Fahr-
sene Gestaltung der SPNV-Angebote zu beachten.                 sowie z.T. mit den Oberzentren der benachbarten Bundes-
                                                                                                                                 zeuge mit Energiespeicher/Oberleitung verkehren und
                                                               länder schnell und umsteigefrei miteinander verbindet.
Die Aufgabenträgerschaft für diese Verkehre liegt in Rhein-                                                                      damit die heutige Dieseltechnologie ersetzen.
                                                               Aufbauend auf dem Rheinland-Pfalz-Takt 2015 wird durch
land-Pfalz bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die    das Land und die Zweckverbände derzeit ein Nachfolgekon-      Die nachstehende Tabelle 4 benennt die SPNV-Strecken in
zu zwei kommunalen Zweckverbänden zusammengeschlos-            zept „Rheinland-Pfalz-Takt 2025/2030“ entwickelt. Im Rah-     Neustadt a. d. Weinstraße, einschließlich Grundtakt und Ziel-
sen sind. Für das Gebiet des VRN ist der Zweckverband          men dieses Zukunftsprojektes soll geprüft werden, wie das     horizont. Die Abbildung 19 zeigt das aktuelle SPNV-Strecken-
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV-         SPNV-Angebot weiter verbessert und moderat ausgebaut          netz.
Süd) zuständig. Da sich das ÖPNV-Angebot am SPNV orien-        werden kann.
tieren muss und sich an den Verknüpfungspunkten zahlrei-
che Abhängigkeiten ergeben, wird der SPNV nachrichtlich
dargestellt.
5. Angebotskonzeption

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                                                                                         G rundta kt - Z i el konz ept
         SPN V - N etz        Streckenf ührung                                                                                                   Z i el hori z ont
                                                                                         Mo- F r             Sa                So
                              S1/S2 Homburg / Kaiserslautern - Mannheim – Heidelberg –
S- Ba hn Rhei n- N ecka r                                                                30-Min-Takt         30-Min-Takt       30-Min-Takt         umgesetzt
                              Eberbach – Neckarelz – Mosbach / Osterburken
     Di es el netz Südwes t   RB 45 Neustadt – Bad Dürkheim – Freinsheim – Grünstadt –
                                                                                         30-/60-Min-Takt     30-/60-Min-Takt   30-/60-Min-Takt     umgesetzt
               Los 1          Monsheim
                                                                                                                               Saisonal
                              RE Koblenz - Rockenhausen - Neustadt – Wissembourg         -                   -                                     umgesetzt
     Di es el netz Südwes t                                                                                                    1x pro Tag
               Los 2                                                                                                           Saisonal
                              RE Mainz - Alzey – Neustadt -Wissembourg                   -                   -                                     umgesetzt
                                                                                                                               1x pro Tag

                              RE 6/RB 51 Neustadt - Landau - (Karlsruhe)                 30- Min-Takt        30-Min-Takt       30- Min-Takt        umgesetzt
        Südpf a l z netz
                              RB 53 Neustadt - Winden - Wissembourg                      60-Min-Takt         60-Min-Takt       60-Min-Takt         umgesetzt
5. Angebotskonzeption

                                                                                                                  35

                        Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
5. Angebotskonzeption

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S-Bahn Rhein-Neckar                                           Der Gewinner der Ausschreibung (DB Regio Südwest) wird        Im Rahmen des sogenannten Loses 2 der S-Bahn Rhein-
                                                              den Verkehr bis in das Jahr 2033 mit redesignten S-Bahn-      Neckar Ausschreibung soll diese Strecke ab Ende 2021 mit
Die 1. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar ging im Dezember         Fahrzeugen erbringen. Im gesamten Streckennetz wurden         neuen S-Bahn-Fahrzeugen bedient werden
2003 in Betrieb. Der Erfolg hat damals alle Erwartungen       einzelne Taktlücken im Bereich des zuvor vorhandenen 30-
bezüglich der Nachfrage übertroffen. Grundlagen dieser                                                                      Als weitere Streckenverlängerung soll die derzeit stillgelegte
                                                              Minuten-Taktes aufgefüllt und einzelne Fahrten im Spätver-
positiven Entwicklung waren neben der deutlich höheren                                                                      Strecke Homburg – Zweibrücken als Verlängerung der S1 in
                                                              kehr ergänzt.
Pünktlichkeit das attraktive Wagenmaterial sowie der                                                                        das Netz der S-Bahn Rhein-Neckar integriert werden
barrierefreie Ausbau der Stationen im S-Bahn-Standard.        Darüber hinaus wurden auch die Kapazitäten durch zusätzli-
Des Weiteren wurde damals insbesondere auf den rhein-         che Fahrzeuge erhöht, um beispielsweise im Zuge des Abris-
land-pfälzischen Teilstrecken das Verkehrsangebot deutlich    ses der Hochstraße Nord in Ludwigshafen mehr Kapazitäten      Dieselnetz Südwest
verdichtet. Die auf der West-Ost-Achse verkehrenden Linien    auf der Schiene bieten zu können. Ebenfalls Bestandteil des
S1 und S2 bieten seitdem halbstündlich eine attraktive An-    Vergabeloses 1 war die Integration der BASF-Verkehre von      Im Dezember 2015 wurde das sogenannte „Dieselnetz Süd-
bindung an die Oberzentren Kaiserslautern und Ludwigsha-      Kaiserslautern/Neustadt, bzw. Wörth/Germersheim/Speyer        west“ in Betrieb genommen. Zum Einsatz kommen seitdem
fen sowie Mannheim und Heidelberg. Darüber hinaus binden      in die BASF. Die Strecke Ludwigshafen Hbf. – Ludwigshafen     neue Fahrzeuge, die einen barrierefreien Zustieg an den
die Linien S3 und S4 die an der Nord-Süd-Achse gelegenen      BASF wurde hierfür elektrifiziert. Die Betriebsaufnahme       vorhandenen Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 cm ermög-
Gemeinden an die Mittelzentren Speyer und Germersheim         erfolgte Ende 2018.                                           lichen.
sowie an die Oberzentren Ludwigshafen, Mannheim und           Die Strecken der 2. Baustufe der S-Bahn Rhein-Neckar sollen   Alle Linien des Netzes stellen an allen Wochentagen als
Heidelberg an. Die S33 schafft zudem eine Querverbindung      die bestehenden Linien der 1. Baustufe sinnvoll zu einem      Mindeststandard ein verlässliches Angebot im Stundentakt
in Richtung Bruchsal.                                         Gesamtnetz ergänzen. Hierzu wurden bereits die Stationen      sicher, das auf dem Abschnitt zwischen Neustadt und Grün-
Sämtliche Verkehrsleistungen der 1. Stufe (S1/2, S3/4, S33)   entlang der Strecke Ludwigshafen – Mainz S-Bahn-gerecht       stadt zum Halbstundentakt verdichtet ist.
wurden zum Dezember 2016 durch die SPNV-Aufgaben-             ausgebaut.
träger neu ausgeschrieben.
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