Entwurf Stand 06.05.2020 - Inhaltsverzeichnis - VRN
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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...........................................6 5. Angebotskonzeption ......................... 33 2. Vorgehen ............................................7 5.1. Schienenpersonennahverkehr SPNV ................ 33 3.1. ÖPNV in Neustadt a. d. Weinstraße .................... 8 5.2. Künftiges Verkehrsangebot im ÖPNV ............... 37 5.3. Barrierefreiheit .................................................. 46 3. Bestandsaufnahme und -analyse .........8 5.4. Verknüpfungspunkte ......................................... 48 3.2. Bilanzierung des Nahverkehrsplans 2004 und Sachstandsbericht zur Umsetzung des Linienbündelungs- 5.5. Mobilitätsmanagement ..................................... 60 konzepts 15 5.6. Ergänzende Mobilität ........................................ 63 4. Grundlagen der Angebotskonzeption 17 6. Umsetzung ....................................... 65 4.1. Ziele des Aufgabenträgers ................................. 17 6.1. Maßnahmenkonzept ......................................... 65 4.2. Netzhierarchie.................................................... 18 6.2. Angebotsseitige Maßnahmen ........................... 65 4.3. Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen an 6.3. Investive Maßnahmen ....................................... 66 den ÖPNV ........................................................................... 20 6.4. Vergabe/Linienbündelung ................................. 66 4.4. Demografischer Wandel .................................... 20 6.5. Qualitätssicherung ............................................. 66 4.5. Verkehrsnachfrage und Potenzialanalyse........ 22 7. Aufstellungsverfahren....................... 67 4.6. Achsenkonzept ................................................... 31 8. Anhang ............................................. 68
Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gliederung Nahverkehrsplan .......................... 7 Abbildung 14: Fahrzwecke im Busverkehr differenziert nach Abbildung 27: Übersicht Hauptbahnhof Neustadt a. d. W. 52 Abbildung 2: Fahrtenangebot Montag bis Freitag in Werktags- und Wochenendverkehren ......... 26 Abbildung 28: Barrierefreier Zugang zu den Gleisen........... 53 Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 10 Abbildung 15: Werktägliche Streckenbelastung im Abbildung 29: Bussteige Hauptbahnhof Neustadt a. d. Abbildung 3: Fahrtenangebot Montag bis Samstag in Busverkehr ..................................................... 27 Weinstraße .................................................... 53 Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 11 Abbildung 16: Zahl der Ein- und Aussteiger im Busverkehr je Abbildung 30: Fahrgastinformation am Bussteig ................ 54 Abbildung 4: Fahrtenangebot Montag bis Sonntag in Stadtteil .......................................................... 29 Abbildung 31: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Quelle: Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 12 Abbildung 17: Nutzungsintensität im Busverkehr nach Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten .. 54 Abbildung 5: Fahrtenangebot Samstag und Sonntag in Stadtteilen...................................................... 30 Abbildung 32: P+R- und B+R-Standorte in Neustadt a. d. Neustadt a. d. Weinstraße ............................ 13 Abbildung 18: Achsenkonzept für Neustadt a. d. Weinstraße . Weinstraße (Stand 11/2016) ........................ 58 Abbildung 6: Ruftaxi-Linien in Neustadt a. d. Weinstraße 14 ...................................................................... 32 Abbildung 33: Handlungsfelder für die Zuwegung für Abbildung 7: Netzhierarchie im VRN .................................. 18 Abbildung 19: SPNV-Netz in Neustadt a. d. Weinstraße ..... 35 Fußgänger und Radfahrer ............................. 59 Abbildung 8: Grundsätze der Bedienung ........................... 19 Abbildung 20: Geplanter Verlauf der Linie 511 ................... 40 Abbildung 34: Intermodalität - Multimodalität (nach Abbildung 9: Anforderungen unterschiedlicher Abbildung 21: Geplanter Verlauf der Linie 512 ................... 41 Röhrleef) ........................................................ 63 Nutzergruppen an den ÖPNV ....................... 20 Abbildung 22: Geplanter Verlauf der Linie 513 ................... 42 Abbildung 35: Standtorte Stadtmobil (Internetseite Abbildung 10: Fahrzwecke im ÖPNV .................................... 20 Abbildung 23: Formen der Mobilitätseinschränkung .......... 46 Stadtmobil) .................................................... 64 Abbildung 11: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Abbildung 25: Verknüpfungspunkte in Neustadt a. d. Neustadt a. d. Weinstraße gesamt (Quelle: Weinstraße .................................................... 51 BBSR) .............................................................. 21 Abbildung 26: Bahnhofsvorplatz Neustadt a. d. Weinstraße ... Abbildung 12: Einpendler Neustadt a. d. Weinstraße ......... 23 ...................................................................... 52 Abbildung 13: Auspendler Neustadt a. d. Weinstraße ........ 24
Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis 5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Einpendlerströme der sieben Tabelle A 4.1: Bedienungsstandards ................................. 73 bedeutendsten Orte im Jahr 2015 ............. 22 Tabelle A 4.2: Standards der Haltestellenausstattung ..... 75 Tabelle 2: Auspendlerströme der sieben Tabelle A 6.1: Liste einheitlicher Abkürzungen bedeutendsten Orte im Jahr 2015 ............. 22 für Haltestellenschilder im VRN ................. 82 Tabelle 3: Nachfrage zu den zehn Tabelle A 7.1: Haltestellenkategorisierung bedeutendsten Quellen/Zielen (2016) ...... 25 in der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße ..... 84 Tabelle 4: SPNV-Strecken in Neustadt a. d. Weinstraße ..................... 34 Tabelle 5: Anforderungen an P+R- und B+R-Anlagen ........................... 55 Tabelle 6: Wertungskategorien Muss angepasst werden der P+R- und B+R-Anlagen ......................... 56 Tabelle 7: Bewertung der P+R- und B+R-Anlagen ......................... 57 Tabelle 8: Betriebsleistung und Kosten der Maßnahmen ......................................... 65 Tabelle 9: Linienbündel in Neustadt a. d. Weinstraße ..................... 66
1. Einleitung 6 1. Einleitung Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist als Aufgabenträger Die Nahverkehrspläne gehen auch auf die neuen Entwick- Besonderes Augenmerk gilt der der verkehrlichen Verflech- des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Auf- lungen im Mobilitätsmarkt ein. Der ÖPNV muss auf die tung mit den umliegenden Landkreisen gelegt. stellung des Nahverkehrsplans zuständig. Dieser mittlerweile Trends von Inter- und Multimodalität, Elektromobilität, Die einzelnen Nahverkehrspläne finden Eingang in den ver- dritte Nahverkehrsplan 2020 ff. dient als Grundlage für die Pedelecs, etc. reagieren. Neben der rein sektoralen Betrach- bundweiten „Gemeinsamen Nahverkehrsplan Rhein-Neckar“. zukünftige Planung, Finanzierung und den Betrieb von tung des ÖPNV werden daher auch die Schnittstellen zu Er fasst die relevanten Planungen und Projekte der einzelnen ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet. anderen Verkehrsangeboten thematisiert. Nahverkehrspläne zusammen. Der gemeinsame Nahver- Im Stadtgebiet nutzen täglich rund 21.000 Fahrgäste den Darüber hinaus ist der ÖPNV als Rückgrat des Umweltver- kehrsplan trifft darüber hinaus einige verbindliche Regelun- ÖPNV zu unterschiedlichen Zwecken. Dabei haben die ver- bundes wesentlichen Baustein eines nachhaltigen Mobili- gen. Diese sind insbesondere Qualitätsvorgaben für Busaus- schiedenen Nutzergruppen jeweils spezifische Anforderun- tätsverhaltens und soll eine nicht nur umweltfreundlich- schreibungen oder Regelungen zur Tariftreue. Durch eine gen. Berufspendler fordern möglichst schnelle Verbindungen klimaschonende sondern auch reell machbare Alternative zentrale Regelung können Insellösungen vermieden werden. mit kurzen Umsteigezeiten, Schüler möglichst direkte Ver- bei der Mobilitätswahl der Bürgerinnen und Bürger anbieten. Die Erarbeitung des Nahverkehrsplans wurde von Beginn an bindungen zur Schule und Personen ohne PKW fordern eine Des Weiteren muss der Nahverkehrsplan die veränderten durch eine umfangreiche, transparente Beteiligung und gute Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungseinrich- gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit be- Abstimmung mit den Akteuren des Verfahrens (Stadtvor- tungen. Diesen unterschiedlichen Anforderungen gilt es rücksichtigen. So soll für die Nutzung des ÖPNV bis zum stand, Stadtratsfraktionen, Ortsbeiräte, Innenstadtbeirat und Rechnung zu tragen. Gleichzeitig muss der ÖPNV sowohl für 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht Stadtverwaltung) begleitet. Das Verfahren wurde so konzi- den Aufgabenträger als auch für den Fahrgast bezahlbar werden (§8 (3) PBefG). Fahrzeugseitig wird die Barrierefrei- piert, dass verschiedene Erwartungshaltungen an den ÖPNV bleiben. heit im Rahmen der Vergabeverfahren realisiert. aufgegriffen und berücksichtigt werden konnten. Während Nahverkehrspläne treffen entsprechend den gesetzlichen der Durchführung des offiziellen Beteiligungsverfahrens Damit kommen auf die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße als Regelungen keine Aussagen zur künftigen Gestaltung des wurde der Nahverkehrsplan-Entwurf als PDF-Datei auf der Aufgabenträger neue Herausforderungen zu, um trotz der Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Als Rückgrat des Internetseite der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße eingestellt, gestiegenen gesetzlichen Anforderungen sowie der demo- ÖPNV ist er jedoch für die Gestaltung der Busverkehre von so dass alle Bürger im Internet ihre Anmerkungen und Hin- grafischen Veränderungen ein attraktives ÖPNV-Angebot hoher Bedeutung. So besitzt die Stadt Neustadt a. d. Wein- weise einbringen konnten. anzubieten, das eine Alternative zum motorisierten Individu- straße mit dem Hauptbahnhof und drei weiteren Halte- alverkehr (MIV) bietet und die Mobilität sicherstellt. Lebens- punkten einen Anschluss an das S-Bahn-Netz Rhein-Neckar qualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandor- und ist zudem an die Regionalbahn Neustadt - Karlsruhe tes Stadt Neustadt a. d. Weinstraße werden so erhalten und sowie das französische Département Bas-Rhin in der Region verbessert. Grand Est angebunden. Wie bei bisherigen Nahverkehrsplänen übernimmt auch diesmal die VRN GmbH das Projektmanagement. Damit wird erreicht, dass die Nahverkehrspläne im VRN-Gebiet aufeinander abgestimmt und strukturell vergleichbar sind.
2. Vorgehen 7 2. Vorgehen Der ÖPNV steht immer in Konkurrenz zum motorisierten Der „klassische“ Inhalt der Nahverkehrspläne wird daher um Individualverkehr (MIV). Soll der ÖPNV als Alternative zum weitere Elemente ergänzt (s. Abbildung 1: Gliederung Nah- PKW erfolgreich sein, muss das Angebot den Mobilitätsbe- verkehrsplan). dürfnissen der Nutzer entsprechen. Die bisherigen Nahver- Die Erstellung des Nahverkehrsplans umfasst im Wesentli- kehrspläne legten ihren Schwerpunkt darauf, einen be- chen folgende Themenbereiche: stimmten normativen Kriterienkatalog abzuarbeiten. So wurde beispielsweise überprüft, ob eine bestimmte Bedie- ▶ Bilanzierung des Nahverkehrsplan 2004 und Sachstands- nungshäufigkeit besteht - unabhängig davon, ob diese den bericht zur Umsetzung des Linienbündelungskonzepts tatsächlichen Verkehrsströmen gerecht wird. Mit dem vor- liegenden Nahverkehrsplan wird dieses Defizit beseitigt. Es ▶ ÖPNV-Potenzialanalyse und daraus abgeleitetes wurde ein verbundweites Verkehrsmodell erstellt, das im Achsenkonzept regionalen Maßstab die Nachfrageströme von ÖPNV und MIV gleichermaßen berücksichtigt. Damit kann streckenbe- ▶ Entwicklung eines Zielkonzepts für den ÖPNV zogen der Modal-Split-Wert (Verhältnis IV/ÖPNV) ermittelt werden. Ziel dieser Analyse ist es, bisher noch nicht genutzte ▶ Maßnahmenkonzeption zur Umsetzung ÖPNV-Potenziale festzustellen und daraus planerische Vor- schläge abzuleiten. ▶ Entwicklung ergänzender Bausteine Neben dieser methodischen Neuerung werden in den aktu- ellen Nahverkehrsplan weitere Elemente integriert. So steht ▶ Festschreibung weiterer Standards nicht mehr die Frage des Verkehrsmittels im Vordergrund, Der Nahverkehrsplan gliedert sich in zwei Teile. Der erste sondern die Frage „Wie komme ich am besten von A nach Teil umfasst die Bilanzierung und die Kernelemente der B?“. Damit diesem Bedürfnis jenseits des eigenen PKW Angebotskonzeption. Der zweite Teil führt die Angebotskon- Rechnung getragen werden kann, müssen attraktive, verläss- zeption weiter aus. Hier werden u. a. die einzuhaltenden liche und preiswerte Alternativen bereitstehen. Hierfür ist Mindeststandards (Anforderungsprofil) und anhand von ein leistungsfähiger ÖPNV als Massenverkehrsmittel unab- Liniensteckbriefen das angestrebte Verkehrsangebot genau- dingbar. Doch der ÖPNV kann nicht alle individuellen Mobili- er beschrieben. Des Weiteren enthält dieser planerische tätsbedürfnisse befriedigen. Neue Angebote wie CarSharing Grundlagen wie z. B. Beschreibung der Linienbündel und oder Mobilitätsmanagement ergänzen den ÖPNV. Bevölkerungszahlen.
3. Bestandsaufnahme und -analyse 8 3. Bestandsaufnahme und -analyse In nachfrageschwachen Zeiten wird der Busverkehr in Neu- freitags auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Insgesamt stadt a. d. Weinstraße durch sechs Ruftaxi-Linien ersetzt: wird durch Linienüberlagerungen teilweise ein dichteres Bedienungsangebot erreicht. Weitere drei Regionalbuslinien 3.1. ÖPNV in Neustadt a. d. Weinstraße ▶ Linien 4987, 5911, 5931, 5932, 5933, 5934 (507, 509 und 510) sowie die Stadtbuslinie 511 verkehren von Montag bis Samstag im 60- bis 120-Minuten-Takt. Die Nachfolgend wird das Linien- und Fahrtenangebot des Bus- Darüber hinaus verkehren keine Nachtbuslinien oder sonsti- Regionallinien 501 und 507 verkehren an Sonn- und Feierta- verkehrs dargestellt. Mit Fahrplanstand Dezember 2016 ge Nachtverkehrs- und/oder Bedarfsangebote. gen nur in einem 120-Minuten-Takt, während auf den Linien verkehren in Neustadt a. d. Weinstraße insgesamt 15 Busli- Die Linienverläufe der jeweiligen Linien im Stadtgebiet von 509 und 510 keine Bedienung stattfindet. nien: Neustadt a. d. Weinstraße sind in den einzelnen Liniensteck- Ein einheitliches Taktschema ist gleichzeitig die Grundlage, briefen dargestellt (siehe Anhang 2 und3). ▶ Sieben Regionalbuslinien um regelmäßige und damit attraktive Verbindungen mit (500, 501, 507, 509, 510, 512, 517) Der Großteil des Busbetriebs (acht Linien) wird durch die Umsteigen zu ermöglichen. Buslinien haben wichtige Zu-/ PalatinaBus GmbH erbracht. Bei den übrigen Linien ist die Abbringeraufgaben und können ohne Anpassungen an das ▶ Vier Stadtbuslinien (502, 511, 514, 515) Busverkehr Imfeld e. Kfm. tätig.. Um aufgabenträgerüber- Taktschema des SPNV keine regelmäßigen Anschlüsse si- greifend ein abgestimmtes und wirtschaftlich tragfähiges cherstellen, was sich nachteilig auf die Fahrgastnachfrage ▶ Zwei Linien mit besonderer Funktion (503, 574) ÖPNV- zu gewährleisten, erfolgt die Bildung von Linienbün- auswirkt. Deshalb erfolgt sukzessive eine Abstimmung der deln und die Durchführung der Vergabeverfahren durch den Fahrpläne der einzelnen Linien zu einem abgestimmten, Die Regional- und Stadtbuslinien fügen sich in die Netzhie- Verkehrsverbund Rhein-Neckar als zentrale Vergabestelle. vertakteten Gesamtfahrplan (Anpassung des Busverkehrs an rarchie des VRN ein (siehe Kapitel 4.2 Netzhierarchie). Die Vierzehn Buslinien werden zwei Linienbündeln zugeordnet: den Bahnverkehr). Betriebszeiten der Regionalbuslinien sind schwerpunktmäßig Montag bis Sonntag, der Fokus der Stadtbuslinien liegt auf ▶ Bündel Neustadt (13 Linien) einem Betrieb an Werktagen. Die Bedienungszeiten und der Fahrweg der Linie 503 orientieren sich an den Bedürfnissen ▶ Bündel Rheinpfalz (Linie 574) 1 von Touristen und verkehren nur saisonal bzw. sonntags, während die Linie 574 nur auf ausgewählten Fahrten an In der Stadt Neustadt an der Weinstraße besteht sowohl im Schultagen das Stadtgebiet Neustadts durchquert. Regional- als auch im Stadtbusverkehr werktags überwie- gend ein Taktschema aus 60-Minuten-Takten. Die Regional- linie 512 und die Stadtbuslinie 514 werden montags bis 1 Das Linienbündel Rheinpfalz beinhaltet insgesamt 14 Buslinien, von denen nur die ein- und ausbrechenden Verkehre der Linie 574 das Stadtgebiet Neustadts durchqueren. Die übrigen Li- nien werden daher im Rahmen dieses Nahverkehrsplans nicht betrachtet.
3. Bestandsaufnahme und -analyse 9 Im Stadtgebiet Neustadt a. d. Weinstraße fahren (vgl. Abbil- Die „Tourismusbuslinie“ 503 verkehrt von Mai bis Oktober, Das Ruftaxi fährt nur auf Anforderung. Spätestens 60 Minu- dungen 2 bis 6) ausschließlich an Sonn- und Feiertagen (120-Minuten-Takt) ten vor der Abfahrtszeit an der gewünschten Haltestelle ist zwischen dem Hbf Neustadt a.d.W. über Maikammer zur die Fahrt telefonisch anzumelden (siehe Abbildung 6). ▶ von Montag bis Samstag zwei Regionalbuslinien und eine Kalmit. Die kreisfreie Stadt Neustadt a. d. Weinstraße ist Mitglied im Stadtbuslinie Neustadt a. d. Weinstraße ist Konzessionär für die Ruftaxi- Zweckverband Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (ZRN). Für ▶ Montag bis Sonntag fünf Regionalbuslinien und drei Linien 5931, 5932, 5933 und 5934. Für die Linie 5911 sind alle Personenverkehrsleistungen im ÖPNV ist der Verbundta- die Verbandsgemeinde Lambrecht und für die Linie 4987 die rif anzuwenden. Es gelten die Regelungen der Satzung über Stadtbuslinien von Verbandsgemeinde Deidesheim Konzessionäre. einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein- Neckar.
3. Bestandsaufnahme und -analyse 10 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
3. Bestandsaufnahme und -analyse 11 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
3. Bestandsaufnahme und -analyse 12 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
3. Bestandsaufnahme und -analyse 13 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
3. Bestandsaufnahme und -analyse 14 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
3. Bestandsaufnahme und -analyse 15 3.2. Bilanzierung des Nahverkehrsplans Linienbündel in der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße. Im Bündel Neustadt 2004 und Sachstandsbericht zur Stadtgebiet verkehren die Linien der Bündel Neustadt und Rheinpfalz. Das Bündel Neustadt wurde in drei Losen ausgeschrieben. Umsetzung des Linienbündelungs- Die drei Lose wurden an zwei unterschiedliche Verkehrsun- konzepts Als Grundlage für einen kontrollierten Übergang in den ternehmen vergeben. Die Betriebsaufnahme in allen drei Wettbewerb waren darüber hinaus die notwendigen organi- Losen erfolgte zum 01.01.2013 mit einer Laufzeit von zehn satorischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Stadt Neu- Jahren. Die einzelnen Lose sind im Folgenden kurz beschrie- stadt a. d. Weinstraße hat hierzu eine Vereinbarung mit dem ben: Allgemeines Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) abge- schlossen. Los 1 (PalatinaBus GmbH) Der aktuell noch gültige Nahverkehrsplan wurde am 15.03.2005 verabschiedet. Die im letzten Nahverkehrsplan enthaltenen betrieblichen und investiven Maßnahmen wur- Für den Ruftaxi-Verkehr in der Stadt Neustadt a. d. Wein- ▶ Linie 500: Neustadt – Maikammer – Edenkoben – Rhodt straße besteht keine Notwendigkeit einer gesonderten Lini- – Roschbach – Böchingen – Landau den im städtischen Busverkehr größtenteils umgesetzt, im enbündelung. Planung, Ausschreibung und Vergabe der regionalen Busverkehr jedoch nicht. Darüber hinaus wurden den jeweils aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung tra- Ruftaxi-Leistungen befinden sich in der Zuständigkeit der ▶ Linie 501: Neustadt – Edenkoben – Edesheim – Burrwei- Stadt Neustadt sowie der Verbandsgemeinden Deidesheim ler – Walheim – Landau gend weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV- und Lambrecht. Angebotes im Stadtgebiet geprüft und umgesetzt (siehe Anhang auf S. 67 und 68). ▶ Linie 503: „Kalmitexpress“: Neustadt – Maikammer – St. Martin – Kalmit und zurück Einzig die Vorgaben zur Barrierefreiheit konnten noch nicht im gesamten Stadtgebiet von Neustadt a. d. Weinstraße ▶ Linie 507: Neustadt – Geinsheim – Weingarten – Hart- berücksichtigt und umgesetzt werden. Sie werden als Pla- hausen – Speyer nungsgrundlage beibehalten. Die Stadt Neustadt a. d. Wein- straße wird - soweit möglich und vertretbar - den Umbau der ▶ Linie 509: Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Freimers- Bushaltestellen sukzessive umsetzen. heim – Weingarten – Lustadt Auf Grundlage eines Linienbündelungskonzepts, zur Vorbe- ▶ Linie 510: Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Haßloch reitung der wettbewerblichen Vergabe der Verkehre, be- schloss der der Stadtrat im Dezember 2011 die Vergabe der
3. Bestandsaufnahme und -analyse 16 Lose 2 und 3 (Busverkehr Imfeld e. Kfm.) Betriebsaufnahme Resümee Bündel Rheinpfalz ▶ Linie 502: Neustadt Hbf. – Hambach – Hambacher Mit Ausschreibung der Linienbündel wurden die im Nahver- Die Betriebsaufnahme des Bündels Rheinpfalz erfolgte zum kehrsplan 2004 vorgeschlagenen Veränderungen des Fahr- 14.06.2015, so dass die nächste Vergabe zum Sommer 2025 Schloss planangebots im städtischen Busverkehr größtenteils reali- ansteht. ▶ Linie 511: Neustadt Haardt – Böbig – Maconring – siert. Keine Berücksichtigung fand die Ausweitung der Be- Für den Nahverkehrsplan der Stadt Neustadt an der Wein- dienungszeiten auf der Linie 502 an Samstagen von 07:00 Hauptfriedhof straße ist hier nur Linie 574 relevant, die die Gebiete der Uhr bis 08:00 Uhr. Aufgabenträger Stadt Neustadt an der Weinstraße und ▶ Linie 512: Neustadt – Haardt – Königsbach – Deidesheim Die Maßnahmen im regionalen Busverkehr wurden nicht Landkreis Bad Dürkheim durchquert. – Forst umgesetzt. Der Kurpfalzpark in Wachenheim hat bis heute keine Bus-Anbindung erhalten. Linienkonzept bei Betriebsaufnahme ▶ Linie 514: Neustadt – Nachtweide – Mußbach Der Betrieb auf der Linie 508 wurde zum 31.12.2018 einge- ▶ Linie 574: (Geinsheim –) Haßloch – Meckenheim – ▶ Linie 515: Afrikaviertel – Neustadt stellt. Deidesheim / Forst ▶ Linie 517: Neustadt – Lambrecht – Esthal – Iggelbach
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 17 4. Grundlagen der Angebotskonzeption 4.1. Ziele des Aufgabenträgers ▶ Neue Entwicklungen wie z. B. Mobilitätsmanagement ▶ Der ÖPNV muss den Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit Der Nahverkehrsplan bildet gemäß dem PBefG den Rahmen bilden einen wichtigen Baustein für ein nachhaltiges und Rechnung tragen. für die Entwicklung des ÖPNV. In ihm legt der Aufgabenträ- umfassendes Mobilitätsangebot. Die Stadt wird gemein- ger die ausreichende Verkehrsbedienung fest. Er bildet die sam mit dem VRN auf die Umsetzung entsprechender ▶ An allen Haltepunkten und Bahnhöfen des SPNV sollen Grundlage zur Umsetzung der folgenden verkehrlichen Ziele Maßnahmen hinarbeiten. attraktive Abstellanlagen für PKW (P+R) und Fahrräder der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße: (B+R) vorhanden sein. ▶ Bei der Weiterentwicklung des Busangebotes sollen ▶ Die Attraktivität des ÖPNV soll wirksam verbessert wer- hinsichtlich Energieverbrauch und Emissionsverhalten den. Dabei soll eine häufige, regelmäßige, schnelle, schrittweise weitere fahrzeugseitige Verbesserungen er- pünktliche, bequeme und preislich attraktive Beförde- zielt werden. rung angestrebt werden. ▶ Das ÖPNV-Angebot muss den spezifischen Anforderun- ▶ Der ÖPNV soll eine echte Alternative zum MIV bieten gen der jeweiligen Nutzergruppen Rechnung tragen. und ist entsprechend weiter zu entwickeln. ▶ Barrierefreiheit soll als ganzheitlicher Planungsansatz ▶ Bus- und Schienenverkehr sowie weitere (öffentliche) die Qualität des ÖPNV-Systems verbessern und allen Verkehrsangebote sollen ein einheitliches, aufeinander Fahrgästen dienen. Die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße abgestimmtes Verkehrsnetz bilden. strebt entsprechend dem PBefG das Ziel an, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen. ▶ Nachfragestarke Buslinien mit einem hohen Anteil Jedermannverkehr sollen durchgängig im Takt, die übrigen Buslinien bedarfsorientiert verkehren. ▶ Ortsteile, die keinen Schienenanschluss haben, sollen nach Möglichkeit durch Direktverbindungen im Busver- kehr an das Stadtzentrum angebunden werden.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 18 4.2. Netzhierarchie Hier können im Jedermannverkehr außerhalb des SPNV Auf dem Grundnetz 2. Ordnung soll im Busverkehr ebenfalls ÖPNV-Anteile von bis zu 10% vom Gesamtverkehr erreicht ein hochwertiger ÖPNV angeboten werden. Die zu erwar- Die unter Kapitel 4.1 genannten Ziele des Aufgabenträgers werden. tende Nachfrage rechtfertigt jedoch keinen 30-Minuten-Takt. müssen im nächsten Schritt operationalisiert werden. Um Der ÖPNV stellt hier eine mögliche Alternative zum MIV dar. diese Ziele verwirklichen zu können, ist unter Berücksichti- Auf Strecken, die weniger dicht bedient werden, findet keine gung der spezifischen Anforderungen ein hierarchisch struk- Verlagerung vom MIV zum ÖPNV in nennenswertem Umfang Im Jedermannverkehr beträgt der Anteil des ÖPNV bis zu 5% turiertes ÖPNV-Netz zu entwickeln. Abbildung 7 stellt die für statt. Unter Nachhaltigkeits- und Umweltgesichtspunkten am Gesamtverkehr. Damit der ÖPNV als Alternative zum MIV den VRN-Raum entwickelte Netzhierarche als Systemskizze, bildet der 30-Minuten-Takt daher die Untergrenze. wahrgenommen wird, ist mindestens ein 60-Minuten-Takt orientiert am zentralörtlichen System der Landes- und Regi- notwendig. Zu Zeiten schwacher Nachfrage können gegebe- onalplanung, dar. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des nenfalls auch flexible Bedienungsformen zum Einsatz kom- verbundweiten Verkehrsmodells, das im regionalen Maßstab men. die Nachfrageströme von ÖPNV und MIV gleichermaßen In Teilen des VRN-Raums besteht in Landkreisen eine dis- berücksichtigt, in die Netzentwicklung mit einbezogen. perse Siedlungsstruktur mit geringer Bevölkerungsdichte. Der SPNV bildet das Rückgrat des ÖPNV. Der SPNV bietet die Dort sind durchgängig vertaktete Angebote nur auf wenigen höchste Reisegeschwindigkeit, den höchsten Komfort und Achsen möglich. Hier werden zur Netzbildung und zur die größte Bedienungshäufigkeit. Er stellt die Verbindung zu Schließung von Verbindungslücken noch weitere Relationen Orten hoher Zentralität her. Im SPNV können Anteile von als Grundnetz Region festgelegt. Das Angebot orientiert sich 20% und mehr im Jedermannverkehr am Gesamtverkehr hier an den Belangen des weiträumig vernetzten Ausbil- erreicht werden. Unter Jedermannverkehr werden Verkehre dungsverkehrs, insbesondere zu Gymnasien und beruflichen mit dem Zweck Beruf, Versorgung oder Freizeit verstanden. Schulen. Es ist jedoch so erweitert und ausgestaltet, dass es Die SPNV-Achsen sind in der Regel Bestandteil des Grund- auch für Fahrten im Jedermannverkehr nutzbare Verbindun- netzes. gen bietet. Im Grundnetz Region wird ein 120-Minuten-Takt angestrebt. Je nach Nachfrage kann das Angebot auf einzel- Auf dem Grundnetz 1. Ordnung soll der Busverkehr eine nen Fahrten oder Relationen durch flexible Bedienungsfor- echte Konkurrenz zum MIV bieten. Grundsätzlich haben men erfolgen. PKW-Nutzer die Wahl zwischen verschiedenen Verkehrsmit- teln (Choice Riders). Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass in Gebieten außerhalb der Ballungszentren hierfür mindestens ein 30-Minuten-Takt notwendig ist.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 19 Grundnetz 1. Ordnung - Konkurrenz zum MIV - • 30-Minuten-Grundtakt • Bedienung auch an Wochenenden und in den Abendstunden • Einheitliche Linienwege Das Ergänzungsnetz Ausbildungsverkehr ist auf die besonde- • Direkte Linienführung (Verbindungsfunktion) mit hoher Beförderungsgeschwindigkeit) ren Anforderungen des Ausbildungsverkehrs ausgerichtet. • Hohe Nachfrage im Jedermannverkehr Die Linien verkehren nur an Schultagen und zu den Schulan- fangs- und -endzeiten. Die Linienwege sind auf die Wohnorte der Schüler und die Schulstandorte ausgerichtet. Die Nach- Grundnetz 2. Ordnung frage kann in einzelnen Kursen sehr hoch sein. Schülern, - Alternative zum MIV - welche die Angebote des Ausbildungsverkehrs nutzen, ste- • 60-Minuten-Grundtakt hen in der Regel keine Verkehrsmittel alternativ zur Verfü- • Bedienung auch an Wochenenden und in den Abendstunden gung (Captive Riders). • Direkte Linienführung (Verbindungsfunktion) mit hoher Beförderungsgeschwindigkeit angestrebt Das Ergänzungsnetz Grundversorgung soll ein Mindestmaß • Teilweise auch Erschließungsfunktion • Mittlere Nachfrage im Jedermannverkehr an eigenständiger Mobilität insbesondere für Menschen ohne Nutzungsmöglichkeit eines PKWs gewährleisten. Hier steht der Zugang insbesondere zu Einrichtungen des tägli- Grundnetz Region chen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzten, im - Verbindungsfunktion - Mittelpunkt. Die Bedienung kann durch den normalen Li- nienverkehr, aber auch durch flexible Bedienungsformen • Etwa 2-stündiges Grundangebot • Fahrplan auf die Belange des Schülerverkehrs erfolgen. Das Angebot muss ganzjährig zur Verfügung stehen. und der Umsteigefunktion ausgerichtet Eine nennenswerte Nachfrage ist hier nicht vorhanden. • Regionale Verbindungsfunktion • Ganzjährige Bedienung mit Grundangebot am Wochenende Abbildung 8 stellt die Grundsätze der Bedienung im regiona- • Mittlere bis geringe Nachfrage im Jedermannverkehr len und städtischen Busverkehr anschaulich dar. Ergänzungsnetz Grundversorgung Ergänzungsnetz Ausbildungsverkehr • Bedienung durch Linienverkehr oder flexible • Bedienungszeitraum auf Schulanfangs- und Bedienungsformen endzeiten ausgerichtet • Erschließung von Räumen geringer Nachfrage • Bedienung ausschließlich an Schultagen • In jedem Ortsteil und ganzjährig verfügbar • Hohe Erschließungsfunktion • Orientierung von Linienführung und • Linienführung an der Lage der Schulen und der Bedienungszeitraum an der Nachfrage Wohnstandorten der Schüler orientiert • Vorrangig lokale Funktion • Minimale Nachfrage im Jedermannverkehr
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 20 4.3. Ansprüche unterschiedlicher Nur im Jedermannverkehr kann ein besseres Angebot zu In der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße werden pro Werktag Nutzergruppen an den ÖPNV einer deutlich höheren Nachfrage führen. Den Kunden im rund 21.000 Fahrgäste im Busverkehr und dem SPNV beför- Jedermannverkehr steht häufig ein PKW zur Verfügung. dert, davon rund 5.000 im Binnenverkehr. Die Nachfrage, die Es gibt nicht „den“ einheitlichen ÖPNV-Kunden. Die Nutzer- sich aus dem Erfordernis der Daseinsvorsorge ergibt, ist sehr Die Angebotskonzeption muss den unterschiedlichen Nut- gruppen des ÖPNV sind sehr verschieden und sie stellen klein und überschneidet sich im Wesentlichen mit den Fahrt- zergruppen Rechnung tragen. Dabei ist zu beachten, dass die jeweils unterschiedliche Ansprüche (s. Abbildung 9). Verein- zwecken im Segment des Jedermannverkehrs. Hier handelt unterschiedlichen Ansprüche aus Kostengründen nicht über- facht lassen sich die Segmente Jedermannverkehr, Ausbil- es sich um eine kleine Gruppe, die auf den ÖPNV zwingend all und jederzeit gleichermaßen erfüllt werden. dungsverkehr und Daseinsvorsorge unterscheiden. angewiesen ist und über keinen Zugang zu einem PKW ver- Abbildung 10 zeigt die Anteile der werktäglichen Fahrzwecke fügt. Auch für diese Gruppe muss ein flächendeckendes im ÖPNV der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße (ein- und Mindestangebot vorgehalten werden. ausbrechenden Verkehre). Mit einem Verkehrsmittelanteil von lediglich 7% ist die Bedeutung des ÖPNV für die alltägli- chen Wege der Neustädter Bevölkerung relativ gering. Der 4.4. Demografischer Wandel Ausbildungsverkehr nimmt mit 38% den mit Abstand größ- ten Anteil an den Fahrzwecken ein, der Jedermannverkehr Die Altersstruktur der Bevölkerung wird sich durch demogra- (Beruf, Freizeit, Versorgung) nimmt mit etwa 62% dennoch fische Entwicklungen zukünftig verändern. Trotz einer leicht den größeren Stellenwert ein. gestiegenen Geburtenrate und verstärkter Migration erhöht sich der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung. Aufgrund der Änderung des Mobilitätsverhaltes und der unterschiedlichen Mobilitätsansprüche eines Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten muss die Nahverkehrspla- nung diese Entwicklungen berücksichtigen. Die verstärkte Alterung der Gesellschaft wird durch regionale Wanderungs- bewegungen überlagert, die zu einer Bevölkerungskonzent- ration in Städten und Ballungsräumen führen. Bei den Kunden des Ausbildungsverkehrs und des Verkehrs Der Verband Region Rhein-Neckar hat im Jahr 2016 die zur Daseinsvorsorge handelt es sich um sogenannte „Captive Wohnungsflächenbedarfsprognose aktualisiert. Datengrund- Riders“. Dies sind Kunden, die ihr Verkehrsmittel nicht frei lage bildet die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wählen können. Daher können in diesen Bereichen auch (Raumordnungsprognose 2035) des Bundesinstituts für Bau-, keine neuen Fahrgäste in nennenswertem Umfang gewon- Stadt- und Raumforschung (BBSR) aus dem Jahr 2014. Die nen werden. Prognose mit Basisjahr 2012 liefert die derzeit aktuellsten Prognosedaten für die Region Rhein-Neckar.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 21 Für die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße wird eine stagnie- rende Einwohnerzahl prognostiziert. So wird laut BBSR mit einem minimalen Bevölkerungszuwachs von rund 0,2% (+ 100 Personen) gerechnet. Dies entspricht einem Anstieg von 52.300 Einwohnern im Jahr 2012 auf 52.400 Einwohner im Jahr 2030. Dennoch kommt es zu einer starken Veränderung der Alters- verteilung. Die Abbildung 11 zeigt die für die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Altersgruppen bis ins Jahr 2030. Es zeichnet sich ein erkennbarer Rückgang von Personen jüngeren und mittleren Alters ab. Die Anzahl älterer Personen steigt dage- gen langfristig deutlich an. Sowohl die wachsende Gruppe der älteren Menschen, von den sog. Best-Agern mit intensiver Pkw-Nutzung bis zu den Hochbetagten, als auch die rückgängigen Schülerzahlen sind bei der mittel- bis langfristigen Entwicklung des ÖPNV zu berücksichtigen. Barrierefreiheit und Sitzplatzverfügbarkeit sind Handlungs- felder, die vor allem für ältere Menschen im ÖPNV wichtig 0 bis < 20 20 bis < 40 40 bis < 60 60 bis < 80 80 bis < 101 sind. Im Ausbildungsverkehr müssen weiterhin die Schüler 2013 0,0% 3,5% -0,6% 0,8% 0,0% 2030 -7,1% -7,5% -22,2% 21,6% 18,2% aus den Gemeinden zu den Schulen gebracht werden. Dies kann aufgrund von freier Schulwahl, neuen schulischen Angeboten, dispersen Unterrichtszeiten und Inklusion trotz zurückgehender Schülerzahlen unter Umständen zu höheren Aufwendungen im Ausbildungsverkehr führen.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 22 4.5. Verkehrsnachfrage und Potenzialanalyse Pendlerströme Anteil Anteil Orte Anzahl Orte Anzahl Im Folgenden werden die Pendlerbeziehungen der sozialver- in % in % sicherungspflichtigen Beschäftigten für Neustadt a. d. Wein- Ludwigshafen am Rhein, Stadt 2.203 17,6% Haßloch 1.009 10,3% straße analysiert. Binnenpendler, sind Pendler die sich in- nerhalb der Stadt bewegen. Auspendler arbeiten und Ein- Landau in der Pfalz, Stadt Mannheim, Universitätsstadt 1.126 9,0% 473 4,9% pendler wohnen außerhalb der Stadt. Lambrecht (Pfalz), Stadt 330 3,4% Landau in der Pfalz, Stadt 833 6,7% Die kreisfreie Stadt Neustadt a. d. Weinstraße weist insge- samt einen negativen Pendlersaldo auf. Es pendeln rund Ludwigshafen am Rhein, Stadt 280 2,9% Speyer, Stadt 678 5,4% 2.800 Beschäftigte mehr aus der Stadt aus als ein. Maikammer 255 2,6% Bad Dürkheim, Stadt 627 5,0% Rund 10.000 Personen pendeln von außerhalb in die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße zur Arbeit (Einpendler) und rund Edenkoben, Stadt 240 2,5% Haßloch 585 4,7% 12.500 Menschen verlassen sie auf ihrem Weg zur Arbeit. Edenkoben, Stadt 580 4,6% Kaiserslautern, Stadt 231 2,4% Deutliche Einpendlerströme bestehen aus den benachbarten Andere 6.932 71,1% Andere 5.876 47,0% Gemeinden Haßloch, Landau in der Pfalz, Stadt Lambrecht (Pfalz) und Ludwigshafen am Rhein (s. Tabelle 1). Bevorzugte 12.508 100,0% Gesamt 9.750 100,0% Gesamt Zielorte sind Ludwigshafen am Rhein und Mannheim . In den Abbildungen 14 bis 15 sind die Pendlerbeziehungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße dargestellt.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 23 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 24 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 25 Verkehrsnachfrage In der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße werden pro Werktag rund 21.000 Fahrgäste im Busverkehr und dem SPNV beför- dert, davon rund 4.800 im Binnenverkehr innerhalb des 1 Neustadt a. d. Weinstraße Bad Dürkheim 5.150 2.750 1.700 Stadtgebiets. Deutlich erkennbar ist, dass gegenüber der 2 Neustadt a. d. Weinstraße Neustadt a. d. Weinstraße 4.750 2.250 950 Nachfrage montags bis freitags die Belastung am Wochen- ende merklich ausdünnt. An Samstagen und Sonntagen 3 Neustadt a. d. Weinstraße Kaiserslautern 2.000 1.600 1.400 werden zusammengerechnet nur noch rund 16.000 Fahrgäs- 4 Neustadt a. d. Weinstraße Ludwigshafen a. Rh. 1.700 850 900 te transportiert. Eine hohe Nachfrage ist unabhängig vom 5 Neustadt a. d. Weinstraße Landkreis Südliche Weinstraße 1.700 900 450 Wochentag besonders in Richtung Bad Dürkheim und in die 6 Neustadt a. d. Weinstraße Mannheim 1.600 1.900 1.600 Städte Ludwigshafen/Mannheim und Kaiserslautern festzu- 7 Neustadt a. d. Weinstraße Rhein-Pfalz-Kreis 970 780 700 stellen (vgl. Tabelle 3). 8 Neustadt a. d. Weinstraße Landau in der Pfalz 920 430 220 Die konstante Nachfrage auf den Strecken von und nach 9 Neustadt a. d. Weinstraße Speyer 370 230 200 Ludwigshafen/Mannheim und Kaiserslautern an Werktagen 10 Neustadt a. d. Weinstraße Heidelberg 360 400 330 sowie an Wochenenden verdeutlicht die hohe Bedeutung der Oberzentren für die Neustädter Bevölkerung. Die Darstellung der Fahrzwecke im Busverkehr werktags (Mo-Fr) (Abbildung 14) zeigt für Neustadt a. d. Weinstraße die Bedeutung des Schul- und Ausbildungsverkehrs, und dies Die Nachfrage im Stadtgebiet von Neustadt a. d. Weinstraße Am Samstag zeigt sich in Neustadt ein verändertes Bild. Der sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt. zeigt montags bis freitags im Vergleich zu den Wochenend- größte Rückgang ist in Richtung Kaiserslautern zu verzeich- tagen (Sa und So) eine deutlich disperse Struktur, bedingt nen. Am Sonntag bietet sich ein ähnliches Bild wie am Sams- An Wochenenden liegt dagegen der Anteil des Freizeit- und vor allem durch den Ausbildungsverkehr. tag aber mit einer insgesamt geringeren Streckenbelastung, Erholungsverkehrs sowohl innerhalb als auch außerhalb des bzw. dem gänzlichen Wegfall von einzelnen Streckenab- Stadtgebiets von Neustadt a. d. Weinstraße sehr hoch. Die stärksten Ströme sind hier zwischen Neustadt a. d. Wein- schnitten (weniger Verästelungen). straße und Hambach/Diedesfeld/Maikammer, Neustadt und In der folgenden Abbildung 15 ist die Nachfrage in Form von Haßloch, Neustadt und Deidesheim sowie Neustadt und Streckenbelastungen des Öffentlichen Personennahverkehrs Kaiserslautern zu verzeichnen. abgebildet.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 26 Quelle: Erhebungsdaten VRN 2016
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 27 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 28 Potenzialanalyse In dem Verkehrsmodell ist im ÖPNV ausschließlich das Seg- Bei der Auswertung der Nutzungsintensität im Netz des ment des Jedermannverkehrs hinterlegt, denn nur Fahrgäste straßengebundenen ÖPNV in Neustadt a. d. Weinstraße Bei den ersten beiden Generationen der Nahverkehrspläne mit einer Wahlmöglichkeit ihres Verkehrsmittels („Choice zeigt sich, dass der in Neustadt erreichte Mittelwert von im VRN wurden ausschließlich die Fahrgastströme des ÖPNV Riders“) lassen sich als neue Nutzerinnen und Nutzer des rund 11 Ein- und Aussteigern pro 100 Einwohner und Tag zur Analyse und damit zur Erstellung des Zielkonzepts heran- ÖPNV gewinnen. Das Verkehrsmodell beinhaltet eine Quell- deutlich unter dem Wert (25 bis 30 Ein- und Aussteiger pro gezogen. Eine solche Betrachtung greift jedoch zu kurz. Der Ziel-Matrix sowohl für den ÖPNV im Jedermannverkehr als 100 Einwohner und Tag) vergleichbarer Mittelstädte liegt. ÖPNV steht als Teil des Gesamtverkehrssystems in Konkur- auch eine Quell-Ziel-Matrix im MIV. Diese beiden Matrizen renz zu anderen Verkehrsarten. Entsprechend den Zielen des In den meisten Stadtbezirken liegt die Nutzungsintensität wurden auf das ÖPNV-Netz umgelegt, die Umlegungsergeb- kreisfreien Stadt Neustadt a. d. Weinstraße soll er auf nach- zwischen 9 und 11 Ein- und Aussteigern pro 100 EW/Tag. nisse gegenübergestellt und bewertet. fragestarken Achsen nach Möglichkeit eine echte Alternative In Referenzstädten werden in den meisten Stadtbereichen zum MIV bieten. Das Verkehrsmodell des VRN ist hauptsächlich für die Analy- Werte von 10 bis 15 erreicht. Lediglich die Stadtbezirke se der überörtlichen Verkehrsströme geeignet. Für eine Duttweiler (12,9), Lachen-Speyerdorf (15,2) sowie Königbach Im Rahmen des Nahverkehrsplans werden daher bei der Stadt in der Größe Neustadts wäre eine kleinräumige Be- (21,8) und die Kernstadt (22,1) erreichen im Vergleich durch- Potenzialanalyse für gewöhnlich die Verkehrsströme sowohl trachtung erforderlich, die in diesem Fall jedoch nicht vor- schnittliche Werte. des MIV als auch des ÖPNV miteinander verglichen. Der liegt. Um dennoch Aussagen zu möglichen Potenzialen zu Potenzialanalyse liegen in der Regel zwei Fragestellungen Die Nutzung des Busangebots in Neustadt ist bedingt durch treffen wurde eine alternative Methodik gewählt. zugrunde: die Kompaktheit der Kernstadt (rund 27.000 Einwohner) im Demnach wir das Stadtgebiet in kleinräumige Verkehrszellen Vergleich zu anderen Mittelstädten unterdurchschnittlich 1. Welche Bedingungen müssen für eine Akzeptanz des aufgeteilt (in diesem Fall handelt es sich um die Stadtbezirke). und beinhaltet nur begrenzte Potenziale. Sofern eine deutli- ÖPNV erfüllt sein? Für diese Verkehrszellen werden die Ein- und Aussteigerzah- che Erhöhung der Nutzungsintensität im straßengebundenen 2. Auf welchen Relationen bestehen noch nicht ausge- len im Binnenverkehr ermittelt. „Fremdverkehre“ werden ÖPNV der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße angestrebt wird, schöpfte Potenziale? herausgerechnet. Unter Zuhilfenahme der Einwohnerzahlen kann dies nur mit einer signifikanten Steigerung der Qualität Bei der Betrachtung der Verkehrsrelationen wird für ge- in den Zellen lässt sich so der Kennwert „Ein- und Aussteiger einhergehen. wöhnlich das Verkehrsmodell des VRN herangezogen. Dieses pro Tag“ berechnen. Auf dieser Basis kann dann eine Bewer- bildet die Nachfrage sowohl im ÖPNV als auch im MIV ab. tung im Vergleich zwischen den Teilräumen und im Vergleich Die wesentlichen Ergebnisse sind in den nachfolgenden zu anderen Städten erfolgen. Abbildungen 16 und 17 dargestellt.
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 29 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 30 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 31 4.6. Achsenkonzept Die Hauptachsen 1. Ordnung (30-Min.-Grundtakt) umfassen Die Achsen 2. Ordnung (60-Min.Grundtakt) sowie die Stadt- die Strecken des SPNV sowie die folgenden Bus-Achsen: buslinien umfassen die nachstehend genannten Bus-Achsen: Die Potenzialanalyse betrachtet die Verkehrsverflechtungen von MIV und ÖPNV im Landkreis Germersheim. Sie liefert als ▶ Neustadt – Edenkoben – Landau ▶ Neustadt Hbf. – Hambach – Hambacher Schloss Ergebnis die nachfragestarken Relationen im Gesamtverkehr. Nur auf diesen Strecken kann der ÖPNV relevante Anteile im ▶ Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Geinsheim ▶ Geinsheim – Weingarten – Harthausen – Speyer Jedermannverkehr erreichen. Es zeigt sich, dass die heutige Netzstruktur den bestehenden Nachfrageströmen entspricht. ▶ Neustadt – Haardt – Königsbach ▶ Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Freimersheim – Das Achsenkonzept ist in Abbildung 18 dargestellt. Es bildet Weingarten – Lustadt die Grundlage für die Weiterentwicklung des ÖPNV inner- ▶ Neustadt – Lachen-Speyerdorf – Duttweiler halb der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße. Das Grundnetz ▶ Duttweiler – Freimersheim – Weingarten – Lustadt Region und das Ergänzungsnetz spielen in Neustadt a. d. ▶ Neustadt – Nachtweide – Mußbach Weinstraße keine Rolle. ▶ Lachen-Speyerdorf – Haßloch ▶ Neustadt – Lambrecht – Iggelbach ▶ Königsbach – Deidesheim – Forst
4. Grundlagen der Angebotskonzeption 32 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
5. Angebotskonzeption 33 5. Angebotskonzeption 5.1. Schienenpersonennahverkehr SPNV Die vorhandenen Schienenstrecken bilden dabei eine hoch- Bis zu diesem Zeitpunkt sollen: wertige Verbindung zu den umliegenden Mittel- und Ober- Der ÖPNV soll gemäß § 3 (1) des rheinland-pfälzischen Nah- zentren. Der Hauptbahnhof und drei weitere Haltepunkte ▶ nahezu alle Stationen barrierefrei ausgebaut, verkehrsgesetzes bedarfsorientiert zu einem integrierten gewährleisten die Anbindung der Stadt an das SPNV-Netz. Gesamtbedienungsangebot entwickelt werden. Der Schie- ▶ noch bestehende Infrastrukturengpässe beseitigt, bzw. nenpersonennahverkehr (SPNV) bildet hierbei entsprechend Wesentliche Verbesserungen konnten in den letzten Jahren der unter Kapitel 4.2 dargestellten Netzhierarchie das Rück- durch die Umsetzung der Konzeption „Rheinland-Pfalz-Takt ▶ umsteigefreie Verbindungen auf der Strecke grat des ÖPNV. Der Nahverkehrsplan trifft keine unmittelbar 2015“ erzielt werden. Neben vielen neuen barrierefreien Neustadt/Wörth - Strasbourg eingerichtet sein gültigen Aussagen zur Gestaltung des SPNV-Angebots, Zügen, die das alte Zugmaterial abgelöst haben, wurde seit- gleichwohl hat er gemäß § 8 (2) Nahverkehrsgesetz des dem ein landesweites Regional-Express Netz geschaffen, ▶ sowie im Optimalfall auf den nicht elektrifizierten Stre- Landes die vom zuständigen SPNV-Aufgabenträger beschlos- welches alle Oberzentren innerhalb von Rheinland-Pfalz cken in der West- und Südpfalz ab Dezember 2023 Fahr- sene Gestaltung der SPNV-Angebote zu beachten. sowie z.T. mit den Oberzentren der benachbarten Bundes- zeuge mit Energiespeicher/Oberleitung verkehren und länder schnell und umsteigefrei miteinander verbindet. Die Aufgabenträgerschaft für diese Verkehre liegt in Rhein- damit die heutige Dieseltechnologie ersetzen. Aufbauend auf dem Rheinland-Pfalz-Takt 2015 wird durch land-Pfalz bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die das Land und die Zweckverbände derzeit ein Nachfolgekon- Die nachstehende Tabelle 4 benennt die SPNV-Strecken in zu zwei kommunalen Zweckverbänden zusammengeschlos- zept „Rheinland-Pfalz-Takt 2025/2030“ entwickelt. Im Rah- Neustadt a. d. Weinstraße, einschließlich Grundtakt und Ziel- sen sind. Für das Gebiet des VRN ist der Zweckverband men dieses Zukunftsprojektes soll geprüft werden, wie das horizont. Die Abbildung 19 zeigt das aktuelle SPNV-Strecken- Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV- SPNV-Angebot weiter verbessert und moderat ausgebaut netz. Süd) zuständig. Da sich das ÖPNV-Angebot am SPNV orien- werden kann. tieren muss und sich an den Verknüpfungspunkten zahlrei- che Abhängigkeiten ergeben, wird der SPNV nachrichtlich dargestellt.
5. Angebotskonzeption 34 G rundta kt - Z i el konz ept SPN V - N etz Streckenf ührung Z i el hori z ont Mo- F r Sa So S1/S2 Homburg / Kaiserslautern - Mannheim – Heidelberg – S- Ba hn Rhei n- N ecka r 30-Min-Takt 30-Min-Takt 30-Min-Takt umgesetzt Eberbach – Neckarelz – Mosbach / Osterburken Di es el netz Südwes t RB 45 Neustadt – Bad Dürkheim – Freinsheim – Grünstadt – 30-/60-Min-Takt 30-/60-Min-Takt 30-/60-Min-Takt umgesetzt Los 1 Monsheim Saisonal RE Koblenz - Rockenhausen - Neustadt – Wissembourg - - umgesetzt Di es el netz Südwes t 1x pro Tag Los 2 Saisonal RE Mainz - Alzey – Neustadt -Wissembourg - - umgesetzt 1x pro Tag RE 6/RB 51 Neustadt - Landau - (Karlsruhe) 30- Min-Takt 30-Min-Takt 30- Min-Takt umgesetzt Südpf a l z netz RB 53 Neustadt - Winden - Wissembourg 60-Min-Takt 60-Min-Takt 60-Min-Takt umgesetzt
5. Angebotskonzeption 35 Quelle: Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten, Lizenz: Open Database License (ODbL)
5. Angebotskonzeption 36 S-Bahn Rhein-Neckar Der Gewinner der Ausschreibung (DB Regio Südwest) wird Im Rahmen des sogenannten Loses 2 der S-Bahn Rhein- den Verkehr bis in das Jahr 2033 mit redesignten S-Bahn- Neckar Ausschreibung soll diese Strecke ab Ende 2021 mit Die 1. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar ging im Dezember Fahrzeugen erbringen. Im gesamten Streckennetz wurden neuen S-Bahn-Fahrzeugen bedient werden 2003 in Betrieb. Der Erfolg hat damals alle Erwartungen einzelne Taktlücken im Bereich des zuvor vorhandenen 30- bezüglich der Nachfrage übertroffen. Grundlagen dieser Als weitere Streckenverlängerung soll die derzeit stillgelegte Minuten-Taktes aufgefüllt und einzelne Fahrten im Spätver- positiven Entwicklung waren neben der deutlich höheren Strecke Homburg – Zweibrücken als Verlängerung der S1 in kehr ergänzt. Pünktlichkeit das attraktive Wagenmaterial sowie der das Netz der S-Bahn Rhein-Neckar integriert werden barrierefreie Ausbau der Stationen im S-Bahn-Standard. Darüber hinaus wurden auch die Kapazitäten durch zusätzli- Des Weiteren wurde damals insbesondere auf den rhein- che Fahrzeuge erhöht, um beispielsweise im Zuge des Abris- land-pfälzischen Teilstrecken das Verkehrsangebot deutlich ses der Hochstraße Nord in Ludwigshafen mehr Kapazitäten Dieselnetz Südwest verdichtet. Die auf der West-Ost-Achse verkehrenden Linien auf der Schiene bieten zu können. Ebenfalls Bestandteil des S1 und S2 bieten seitdem halbstündlich eine attraktive An- Vergabeloses 1 war die Integration der BASF-Verkehre von Im Dezember 2015 wurde das sogenannte „Dieselnetz Süd- bindung an die Oberzentren Kaiserslautern und Ludwigsha- Kaiserslautern/Neustadt, bzw. Wörth/Germersheim/Speyer west“ in Betrieb genommen. Zum Einsatz kommen seitdem fen sowie Mannheim und Heidelberg. Darüber hinaus binden in die BASF. Die Strecke Ludwigshafen Hbf. – Ludwigshafen neue Fahrzeuge, die einen barrierefreien Zustieg an den die Linien S3 und S4 die an der Nord-Süd-Achse gelegenen BASF wurde hierfür elektrifiziert. Die Betriebsaufnahme vorhandenen Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 cm ermög- Gemeinden an die Mittelzentren Speyer und Germersheim erfolgte Ende 2018. lichen. sowie an die Oberzentren Ludwigshafen, Mannheim und Die Strecken der 2. Baustufe der S-Bahn Rhein-Neckar sollen Alle Linien des Netzes stellen an allen Wochentagen als Heidelberg an. Die S33 schafft zudem eine Querverbindung die bestehenden Linien der 1. Baustufe sinnvoll zu einem Mindeststandard ein verlässliches Angebot im Stundentakt in Richtung Bruchsal. Gesamtnetz ergänzen. Hierzu wurden bereits die Stationen sicher, das auf dem Abschnitt zwischen Neustadt und Grün- Sämtliche Verkehrsleistungen der 1. Stufe (S1/2, S3/4, S33) entlang der Strecke Ludwigshafen – Mainz S-Bahn-gerecht stadt zum Halbstundentakt verdichtet ist. wurden zum Dezember 2016 durch die SPNV-Aufgaben- ausgebaut. träger neu ausgeschrieben.
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