ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer

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A usga b e
06 / 2 015
JULI/AUGUST

 ERholsamen Sommer!

                  w w w. z a h n a e r z te k a m m e r. a t
ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ       // INDENT

                                               Mehr Wert
                                               durch Oberösterreich.

                    Sicher
                                                                                                                                                                        Dr. Gottfried ´s Editorial

                                                                                                                                                                        Dosis sola
                       und                                                                                                                                              venenum facit
                    Stabil                                                                                                                                                                          Bei einer Surftour durch
                                                                                                                                                                                                    einschlägige Internet-
                                                                                                                                                                                                                                   nie verlassen hat. Ja, sie hat sich durchgeackert
                                                                                                                                                                                                                                   durch alle Foren. Ja, sie weiß Bescheid. Schließlich
                                                                                                                                                                                                                                   ist das ja ihr Beruf, Bescheid zu wissen. Und nein.

                       wie
                                                                                                                                                                                                    oder Socialmediaforen          Die Argumente und Empfehlungen des Zahnarz­
                                                                                                                                                                                                    zum Thema "Flouride"           tes lässt sie nicht gelten. Denn was wissen schon
                                                                                                                                                                                                    stellt man sich zwangs-        Zahnärzte. Das sind ja gar keine richtigen Ärzte!
                                                                                                                                                                                                                                   Und überhaupt........ Aber halt! Was behauptet
                                                                                                                                                                                                    läufig eine Frage: Bin
                                                                                                                                                                                                                                   er da gerade, der promovierte Feinmotoriker?
                                                                                                                                                                                                    ich nun Zahnarzt oder          Nein,nein,nein! Mein Kind hat keine Milchzahnka­

                    unSer
                                                                                                                                                                                                    Quacksalber?                   ries. Da müssen Sie sich irren. Es kann gar keine
                                                                                                                                                                                                                                   Karies haben. Schließlich reinigen WIR die Zähne
                                                                                                                                                                                                      Ganz plakativ werden die     schließlich regelmäßig mit Buchenholzasche und
                                                                                                                                                                                                     schlimmsten akuten und        Meersalz.
                                                                                                                                                                                                     chronischen Intoxikationen
                                                                                                                                                                             als alltäglich und häufig dargestellt. Der uninfor­   Natürlich übertreibe ich gerne, wenn es um jenes

                     land.
                                                                                                                                                                             mierten Leserin stehen nach dieser Literatur          Patientenklientel geht, bei dem unser Behand­
                                                                                                                                                                             natürlicherweise die Haare genauso zu Berge           lungshonorar in Wirklichkeit Schmerzensgeld ist.
                                                                                                                                                                             wie dem informierten Zahnarzt. Allerdings aus         Fakt ist aber auch, dass wir uns aufgrund derart
                                                                                                                                                                             unterschiedlichen Gründen. Wir Zahnärzte wissen       einseitiger Berichterstattungen auf interessante
                                                                                                                                                                             um die kariesprotektive lokale Wirkung von            Gespräche und kritische Fragen zu diesem Thema
                                                                                                                                                                             Flouriden, die wissenschaftlich fundiert ist. Bei     gefasst machen dürfen.
                                                                                                                                                                             korrekter Applikation sind Flouride, wie wir alle
                                                                                                                                                                             wissen, segensreich. Die Verteufelung findet durch    Mit meiner etwas überzeichneten Darstellung
                                                                                                      Dr. Marietta Kratochwill
                                                                                                      Leiterin Finanzservice
                                                                                                                                                                             gnadenlose Aufzählung potentieller systemischer       möchte ich Sie lediglich anregen, dieses Thema
                                                                                                      Ärzte & Freie Berufe                                                   Vergiftungssymptome bis hin zu niedrigerem IQ         kritisch zu reflektieren und eventuell einschlägige
                                                                                                                                                                             von Kindern, welchen Flouride verabreicht             Internetforen einzusehen.
                                                                                                                                                                             wurden, statt.
                                                                                                                                                                                                                                   Ihr werter Blutdruck sollte für diese einschlägige
                       Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Nicht anonyme Finanzabwicklungen                                                                               Und irgendwann kommt es dann, das ultimative          Lektüre aber gut eingestellt sein.
                       führen langfristig zum Erfolg, sondern persönliche Betreuung und Nähe zu                                                                              Gespräch am Kindernachmittag.
                       den Kundinnen und Kunden. Die HYPO Oberösterreich ist eine unabhängige
                       Regionalbank, mit dem Land Oberösterreich als Mehrheitseigentümer. Das                                                                                Und natürlich mit ihr, der hyperprotektiven, esote­   Ihr
                       gibt Ihnen die Sicherheit und Stabilität, auf die Sie sich verlassen können.
                                                                                                                                                                             risch angehauchten Gesundheitschuhträgerin, die
                                                                                                                                                                             selbst nach Beendigung ihrer Schullaufbahn diese      Dr. Günter Gottfried
                                                                                                                                            Entgeltliche Einschaltung

                                 www.hypo.at                                              Wir schaffen mehr Wert.

                                                                                                                                                                                                                                                                                          3
INS_Ärztezeitschrift_RZ.indd 1                                                                                                   4/10/2013 3:59:32 PM
ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ       // INDENT

Inhalt                                                                                                                                     OMR Dr. Wolfgang Doneus

                                                                                                                                           Quo vadis Zahnärzte­
                                                                                                                                           struktur in OÖ?
Aus dem Haus

   Brief des Präsidenten .................................................... S. 05

   Neue Vergaberichtlinien für Kassenstellen in OÖ –
   Einbeziehung des Jobsharings ....................................... S. 06

   Änderung der Zuschussleistungen der LKUF                                                                                                                     Der Strukturwandel in Ober-           Bei diesen Kooperationen überwiegen noch die
   für Kieferregulierungen ab 1.7.2015................................ S. 07                                                                                    österreichs Zahnarztpraxen            Familienkooperationen mit 117 gegenüber
                                                                                                                                                                                                      68 freien Kooperationen.
                                                                                                                                                                hat längst begonnen.                  Zur Entwicklung in den letzten fünf Jahren im
   Information zum Antrag auf Eintragung in die
   KFO-Bewerberliste ........................................................ S. 07                                                                                                                   Detail: Wir hatten 114 Neuanmeldungen (davon
                                                                                                                                                                Unabhängig, ob Kassen­ordination
                                                                                                                                                                                                      ca. 50 Prozent angestellt) und 25 Pensionierungen.
                                                                                                                                                                oder Wahlzahnarztpraxis – in den
   Information zum Formular                                                                                                                                     letzten zwanzig Jahren hat sich der
                                                                                                                                                                                                      Wesentlich aber ist, dass heute bereits 305 ober­
   „Bekanntgabe Jobsharing“ ............................................ S. 07                                                                                  Trend zur Gemeinschaftspraxis
                                                                                                                                                                                                      österreichische Zahnärzte 55 Jahre alt oder älter
                                                                                                                                                                verfestigt.
                                                                                                                                                                                                      sind und davon 222 einen Kassenvertrag haben.
   KRANKENPFLEGEHILFE (2)Abrechnung                                                       Impressum

   ärztlicher Leistungen mit der Wohlfahrtskasse .............. S. 11                     Medieninhaber und Herausgeber:                                         Waren es früher nur einige wenige
                                                                                          OÖ Zahnärztekammer
                                                                                                                                                                                                      Wir sehen die flächendeckende Versorgung in
                                                                                                                                                                 Ordinationen mit Familienpartner­
                                                                                          Spittelwiese 8, A-4020 Linz                                                                                 Gefahr, denn der Trend zur Niederlassung, in
   FÜNF JAHRE NOTDIENSTZENTRUM –                                                                                                                schaften (Ehepartner oder Eltern-Kind-Partner­
                                                                                          Auflage: 750 Stk. + Belegexemplare                                                                          Kooperation aber auch zur Anstellung in den
                                                                                                                                                schaft) – finden wir heute deutlich zunehmend
   eine Erfolgsgeschichte? ................................................. S. 13        Erscheinungsweise: 10 x jährlich                                                                            Ballungszentren verstärkt sich deutlich.
                                                                                                                                                Gemeinschaftsordinationen mit Kolleginnen und
                                                                                          Offenlegung gem. §25 Mediengesetz:
                                                                                                                                                Kollegen ohne familiäre Bindungen.
   Notdienste August – September..................................... S. 16               Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ                                                                       Es ist ein Gebot der Stunde, Landpraxen attraktiv
                                                                                          Zahn­ärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang                                                                zu machen, wenn die vor Ort Versorgung aufrecht­
                                                                                          Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Marienstraße 9,           Mehr als dreißig Prozent aller Ordinationen
                                                                                                                                                                                                      erhalten werden soll.
Tissot                                                                                    A-4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle              basieren auf Kooperationsmodellen.
                                                                                          Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer
   Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht ....... S. 20                                                                                                                                   Wie erst in der Mai-Ausgabe der INDENT ausgeführt,
                                                                                          für ihre Mitglieder.                                  Nun zu den Zahlen im Detail:
                                                                                                                                                                                                      ist die Jobsharing Möglichkeit wirklich nur ein erster
                                                                                          Designkonzept / Satz:                                 In Oberösterreich gibt es zurzeit 593 Ordinationen
                                                                                          Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.at
                                                                                                                                                                                                      Schritt in einen zeitgemäßen Strukturwandel im
                                                                                                                                                inklusive Zweitordinationen.
                                                                                          Bildquellen:                                                                                                Kassenvertrag.
Internes
                                                                                          Cover: © Jag_cz – shutterstock.com
                                                                                                                                                In 83 Ordinationen davon kooperieren insgesamt
   Praxisvertreter .............................................................. S. 22   S. 6: © Kinga – shutterstock.com                                                                            Meint Ihr
                                                                                                                                                185 Kolleginnen und Kollegen. In 17 Ordinationen
                                                                                          S. 12: © andriano.cz – shutterstock.com
                                                                                          S. 21: © g-stockstudio – shutterstock.com
                                                                                                                                                arbeiten mehr als zwei Partner zusammen.              OMR Dr. Wolfgang Doneus
   KFO Invertragnahmen .................................................... S. 23         restl. Bilder: OÖ Zahnärztekammer
                                                                                          Verlags-und Herstellungsort: 4020 Linz
   Fortbildungsprogramm 2015.......................................... S. 24
                                                                                          Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“
   Ausschreibung ............................................................... S. 28    personenbezogene Bezeichnungen nur in
                                                                                          männlicher Form angeführt sind, beziehen
                                                                                          sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
   Standesveränderungen und -meldungen ....................... S. 29                      Weise. Alle Artikel geben die Meinung des
                                                                                          Verfassers wieder und müssen sich nicht
   Schwarzes Brett ............................................................ S. 30     mit der Redaktion decken.

                                                                                                                                                                                                                                                           5
ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer
INDENT // Ausgabe 06.2015                                                                                                                                             Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ      // INDENT

Mag. Petra Eigruber                                                                                                       Änderung der Zuschussleistungen der LKUF
Neue Vergaberichtlinien                                                                                                   für Kieferregulierungen ab 1.7.2015

für Kassenstellen in OÖ –
                                                                                                                              Die Kammer wurde von der OÖ Lehrer-Kranken-               •	Die LKUF knüpft die neuen Zuschussleistungen
                                                                                                                              und Unfallfürsorge über folgende Änderung der                an folgende Voraussetzungen:
                                                                                                                              Zuschussleistungen für Kieferregulierungen ab

Einbeziehung des Jobsharings
                                                                                                                              1. Juli 2015 informiert:                                  	- V
                                                                                                                                                                                            or Behandlungsbeginn ist ein Behandlungsplan
                                                                                                                                                                                           mit Angabe der vorgesehenen Apparate und
                                                                                                                              •	Der Höchstvergütungssatz wird von bisher € 765,-          voraussichtlichen Behandlungsdauer zur Be­
                                                                                                                                 auf 90 % des Rechnungsbetrages bis höchstens              willigung vorzulegen.
                                                                                                                                 € 1.000,- pro Behandlungsjahr angehoben und
                                                                                                                                 maximal drei Jahre genehmigt.                          	- Z
                                                                                                                                                                                            usätzlich sind Gipsmodelle oder eine Foto­
                        In der Mai-Ausgabe der                        Insgesamt kann man aus dem Bereich „Job­                                                                             dokumentation notwendig bei Kindern ab dem
                                                                      sharing“ 7 Punkte erhalten.                             •	Die neue Zuschusshöhe gilt für alle ab 1.7.2015           vollendeten 14. Lebensjahr, Erwachsenen und
                        Indent haben wir mitgeteilt,                                                                             begonnenen Behandlungsjahre.                              Behandlungen, bei denen aus triftigen medizi­
                        dass wir gemeinsam mit                                                                                                                                             nischen Gründen die dreijährige Behandlungs­
                                                                     • Die Punktevergabe für Vertretungen wurde
                        Vertretern der Kasse an der                     dem Jobsharing angeglichen und es können nun          •	Die erhöhte Zuschussleistung erhält jeder An­             dauer überschritten wird.
                        Einarbeitung des Jobsharings                    aus diesem Bereich ebenfalls 3 Punkte und 4              spruchsberechtigte der LKUF mit einer entspre­
                                                                        Zusatzpunkte für Vertretungen beim bisherigen            chenden Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung. Es gibt         	- W
                                                                                                                                                                                            eiters ist die Vorlage einer detaillierten
                        in die Vergaberichtlinien von                                                                            weder Einschränkungen bezüglich Alter des Pati­           Originalrechnung durch den Versicherten mit
                                                                        Inhaber der ausgeschriebenen Stelle lukriert
                        Kassenstellen arbeiten. Dazu                                                                             enten noch bezüglich der Schwere der Fehlstel­            der Angabe des genauen Behandlungszeit­
                                                                        werden.
                        wurde nur ein gemeinsames                                                                                lung, wie IOTN 4 und 5.                                   raumes erforderlich.
                        Ergebnis erzielt. In diesem                  • Die Gesamtpunkteanzahl für ärztliche bzw.
                        Beitrag informieren wir Sie                     zahnärztliche Tätigkeiten nach der Promoti­
           über die damit verbundenen wesentlichen                      on wurde reduziert von maximal möglichen 17,1
                                                                        auf 13,8 Punkte; ebenfalls reduziert wurden in    Information zum Antrag auf Eintragung in die
           Neuerungen.

           Die neuen Vergaberichtlinien für Kassenstellen in
                                                                        diesem Bereich die erreichbaren Punkte pro
                                                                        Monat und Tag, sodass die Maximalpunktean­        KFO-Bewerberliste
                                                                        zahl durch zahnärztliche Tätigkeiten innerhalb
           OÖ gelten für alle Bewerbungen ab dem 1. Juli 2015                                                                 Ab dem 1. Juli 2015 gibt es eine KFO-Bewer-               Datum der ersten Eintragung in diese Bewerberliste
                                                                        von rund 9,5 Jahren erreichbar ist.
           und stehen auch ab diesem Zeitpunkt auf unserer                                                                    berliste. Wenn Sie sich künftig für einen                 eine gewisse Punkteanzahl pro Monat bzw. Tag. Ins­
           Homepage zum Download bereit (www.zahnaerz­                                                                                                                                  gesamt sind aus diesem Titel im Zuge eines Bewer­
                                                                     • Punktevergaben für soziale Kriterien wie An­          KFO-Kassenvertrag bewerben möchten,                       bungsverfahrens 10 Punkte lukrierbar. Der Antrag
           tekammer.at dort unter „Oberösterreich – Kassen­
                                                                        zahl der Kinder, Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt       sollten Sie in dieser Bewerberliste einge-
           stellen“).                                                                                                                                                                   auf Eintragung in die KFO-Bewerberliste steht Ihnen
                                                                        der Bewerbung oder Karenz- und Präsenz­
                                                                                                                              tragen sein.                                              auch auf unserer Homepage zum Download zur
                                                                        dienstzeiten sind zur Gänze entfallen. Diese
           Neben der inhaltlichen Änderung erfolgte auch eine                                                                                                                           Verfügung, und zwar unter www.zahnaerztekam­
                                                                        Kriterien können in Zukunft nur im Rahmen
           redaktionelle Anpassung an die KFO-Vergabericht­                                                                   Füllen Sie dazu das beiliegende Antragsformular aus       mer.at dort unter Oberösterreich/Kassenstellen.
                                                                        eines Hearings Berücksichtigung finden.
           linien, sodass der Aufbau beider Regelungswerke                                                                    und senden Sie dieses an die LZÄK f. OÖ – gerne
           ident ist und die Textierung dort, wo dies möglich                                                                 auch per E-Mail. Für Bewerbungen um eine KFO-             Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der
           war, auch übereinstimmt.                                Bitte wenden Sie sich für individuelle Beratungen          Kassenstelle erhalten künftig Bewerber ab dem             Kammer!
                                                                   oder bei Fragen im Zusammenhang mit der neuen
           Inhaltlich wurden folgende wesentliche Änderungen       Vergaberichtlinie für Kassenstellen an das Team der
           vorgenommen:                                            Kammer!

             • Berücksichtigung von Jobsharing-Tätigkeiten
                                                                                                                          Information zum Formular
                in einer Kassenpraxis: Jobsharing-Tätigkeiten
                wurden gleich hoch bepunktet wie Vertretungs­
                                                                                                                          „Bekanntgabe Jobsharing“
                tätigkeiten. Es können maximal 3 Punkte für
                diese Tätigkeiten erlangt werden. Erreichbar ist                                                              In der Mai-Ausgabe der Indent haben wir                   mitteln Sie es bis spätestens drei Monate vor dem
                diese Punkteanzahl innerhalb von 10 Monaten.                                                                  umfangreich über die Möglichkeit der Inan-                geplanten Jobsharing-Beginn an die LZÄK f. OÖ.
                Zusätzlich dazu können Punkte für Jobsharing-                                                                                                                           Sie finden das Formular auch online unter www.
                                                                                                                              spruchnahme eines Jobsharings im Kassen-
                Tätigkeiten beim bisherigen Inhaber der aus­                                                                                                                            zahnaerztekammer.at dort unter Oberösterreich/
                                                                                                                              vertrag berichtet. In dieser Indent finden Sie            Jobsharing.
                geschriebenen Stelle lukriert werden, und zwar
                maximal 4 Punkte. Dieses Punktekontingent                                                                     nun das Formular zur Bekanntgabe eines
                kann in einer Zeitspanne von gut drei Jahren                                                                  Jobsharings.                                              Sollten Sie sich für ein Jobsharing interessieren,
                erreicht werden, sodass die maximale Jobsharing­                                                                                                                        empfehlen wir vor der Bekanntgabe an die Kasse
                zeit für Altersteilzeit von 5 Jahren nicht aus­                                                               Sollten Sie Ihre Kassenstelle teilen wollen, füllen Sie   ein Beratungsgespräch und stehen für entsprechen­
                geschöpft werden muss.                                                                                        bitte dieses Formular vollständig aus und über­           de Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung!

6                                                                                                                                                                                                                                           7
ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer
INDENT // Ausgabe 06.2015                                                                                                                                                                              Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ                                       // INDENT

Jobsharing-Formular

                                                                             1	
                                                                                                                                      2	
  
             	
                                                                                                                                  	
  

                                                                                                                                                 Aufteilung	
  der	
  Ordinationszeit	
  zwischen	
  Vertragszahnarzt/Vertragskieferorthopäde	
  und	
  
                                                                                                                                                 Jobsharingpartner:	
  
                                                                                                                                                 	
  
                                                                                                                                                 	
     Vertragszahnarzt/	
  Vertragskieferorthopäde:	
                         Jobsharingpartner:	
  
             Bekanntgabe eines Jobsharings                                                                                                                                      von-­‐bis	
                                           von-­‐bis	
  
                                                                                                                                                 MO	
   	
                                                                    	
  
                                                                                                                                                 DI	
      	
                                                                 	
  
             Name	
  und	
  Geburtsdatum	
  des	
  Vertragszahnarztes/Vertragskieferorthopäden:	
  
             	
                                                                                                                                  MI	
      	
                                                                 	
  
             …………………………………………………………………………………………………	
  
                                                                                                                                                 DO	
      	
                                                                 	
  
             	
  
             	
                                                                                                                                  FR	
      	
                                                                 	
  
             Ordinationsadresse	
  des	
  Vertragszahnarztes/Vertragskieferorthopäden:	
  
                                                                                                                                                 SA	
      	
                                                                 	
  
             	
  
             ………………………………………………………………………………………………	
                                                                                              	
  
             	
                                                                                                                                  Aktuelle	
  Nebenbeschäftigungen	
  des	
  Vertragszahnarztes/Vertragskieferorthopäden:	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             Name	
  des	
  Jobsharingpartners:	
                                                                                                ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             ………………………………………………………………………………………………	
                                                                                              …………………………………………………………………………………..........................................................................	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             Adresse	
  (allfälliger	
  Ordinationssitz)	
  des	
  Jobsharingpartners:	
  	
                                                     Ort,	
  Datum……………………………………………………….	
                                     	
             	
        	
             	
            	
  
             	
                                                                                                                                  	
         	
        	
  
             ………………………………………………………………………………………………	
                                                                                              	
  
             	
                                                                                                                                  Stempel	
  u.	
  Unterschrift	
  des	
  Vertragszahnarztes/Vertragskieferorthopäden:	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             Begründung	
  für	
  das	
  Jobsharing:	
                                                                                           	
  
             	
                                                                                                                                  ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..	
  
             …………………………………………………………………………………………………	
                                                                                             	
  
             □	
  Kinderbetreuung	
                                                                                                              	
  
             	
                                                                                                                                  Der	
  Jobsharingpartner	
  erklärt	
  mit	
  seiner	
  Unterschrift,	
  dass	
  es	
  ihm	
  bekannt	
  ist,	
  dass	
  ihm	
  aus	
  der	
  
             Name	
  des	
  Kindes………………………………………………………………………….	
                                                                                Jobsharingvereinbarung	
  keinerlei	
  Rechtsansprüche	
  gegenüber	
  dem	
  Krankenversicherungsträger	
  
             	
                                                                                                                                  entstehen,	
  weiters	
  dass	
  ihm	
  insbesondere	
  kein	
  Rechtsanspruch	
  auf	
  Abschluss	
  eines	
  Kassen-­‐
             Geburtsdatum	
  des	
  Kindes……………………………………………………………….	
                                                                            Einzelvertrages	
  erwächst.	
  
             	
  	
  	
  	
  	
  	
                                                                                                              	
  
             Wenn	
  dieses	
  Jobsharing	
  in	
  Teil-­‐Zeiträumen	
  in	
  Anspruch	
  genommen	
  wird,	
  Angabe	
  der	
  Zeiträume:	
     Ort,	
  Datum……………………………………………………….	
                                     	
             	
        	
             	
            	
  
             ……………………………………………………………………………………………….	
                                                                                             	
         	
        	
          	
         	
      	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             □	
  Altersteilzeit	
                                                                                                               Unterschrift	
  des	
  Jobsharingpartners:	
  
             	
                                                                                                                                  	
  
             Ich	
  kündige	
  hiermit	
  sämtliche	
  Kassenverträge	
  mit	
  Wirksamkeit	
  zum……………………………………….	
                             ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………	
  
             	
  
             Beginn	
  des	
  Jobsharings:………………………………………	
                               	
    	
        	
  
             Ende	
  des	
  Jobsharings:…………………………………………..	
  
             	
  
             Ausmaß	
  der	
  persönlichen	
  zahnärztlichen	
  Tätigkeit	
  des	
  Vertragszahnarztes/Vertragskieferorthopäden	
  
             	
  
             ………………………………………….	
  
             	
  
8                                                                                                                                                                                                                                                                                                        9
ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer
INDENT // Ausgabe 06.2015                                                 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ      // INDENT

                            Wohlfahrtskasse

                            MR Dr. Friedrich Tüchler
                            KRANKENPFLEGEHILFE (2)
                            Abrechnung ärztlicher Leistungen mit der
                            Wohlfahrtskasse

                                                    Als behandelnder Arzt                  angegeben werden, da die Berechnung des Honorars
                                                    Bei der Behandlung eines Versicher­    der erbrachten ärztlichen Leistung automatisch
                                                    ten der Wohlfahrtskasse darf gemäß     über die EDV der Wohlfahrtskasse erfolgt.
                                                    Beschluss der Vollversammlung der
                                                    volle BVA-Tarif (oder in Ermangelung   Die Anweisung des Honorars erfolgt auf das auf der
                                                    dessen ein entsprechender Empfeh­      Rechnung angeführte Konto, in Ermangelung dieser
                                                    lungstarif bei Fachärzten für ZMK)     Information auf das in der EDV der Wohlfahrtskasse
                                                    nicht überschritten werden.            vorgemerkte Konto für Geldleistungsanweisungen
                                                                                           aus der Krankenunterstützungsabteilung.
                                                   Wichtig ist, mit dem Patienten
                                                   abzuklären, ob neben der Wohl-          Werden höhere Tarife verrechnet, die den Leis-
                                      fahrtskasse eine weitere gesetzliche Kranken-        tungskatalog der Wohlfahrtskasse übersteigen
                                      versicherung besteht!                                oder im Leistungsumfang nicht enthalten sind,
                                                                                           sind diese Kosten direkt dem Patienten in
                                                                                           Rechnung zu stellen.

                                                                                           Ist der Patient auch gesetzlich krankenversi-
                                                                                           chert, sind die Kosten der Behandlung primär mit
                                                                                           der gesetzlichen Krankenversicherung mittels
                                                                                           e-card oder Krankenscheines oder (kassenfreie
                                                                                           Anteile) über eine Privathonorarnote bis zur bereits
                                                                                           angeführten Tarifhöhe dem Patienten zu verrech­
                                                                                           nen. Diese muss der Patient zuerst bei der gesetz­
                                                                                           lichen Krankenversicherung und anschließend bei
                                                                                           der Wohlfahrtskasse zum Rückersatz einreichen.

                                                                                           Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen bei
                                                                                           Kassenärzten die e-card oder den Krankenschein ih­
                                                                                           rer gesetzlichen Versicherung vorlegen, da ansons­
                                      Patienten, die die Versicherungskarte der Wohl­      ten von der Kasse kein Rückersatz nach Einreichung
                                      fahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich       einer Honorarnote erfolgt.
                                      vorlegen, geben an, ausschließlich durch den
                                      Kostenträger Wohlfahrtskasse krankenversichert
                                      zu sein. Es kann dann die Abrechnung direkt mit      Als Patient
                                      der Wohlfahrtskasse erfolgen.                        Besteht der Krankenversicherungsschutz aus-
                                                                                           schließlich durch die Wohlfahrtskasse, wird
                                      Um den Verwaltungsaufwand in der Wohlfahrts­         (binnen 4 – 6 Wochen nach Statusänderung) die
                                      kasse zu minimieren und damit die Abrechnung         Versicherungskarte der Wohlfahrtskasse der
                                      zu beschleunigen, sollte die erbrachte ärztliche     Ärztekammer für Oberösterreich zugestellt. Die­
                                      Leistung auf einer (EDV-)Honorarnote in Form von     se ist beim behandelnden Arzt vorzulegen bzw.
                                      BVA-Tarifpositionen festgehalten werden. Den BVA-    umgehend nachzureichen, da dieser ansonsten
                                      Tarif können Sie kostenlos in der Abteilung Wirt­    keine Abrechnung mit der Wohlfahrtskasse durch­
                                      schaftsrecht der Ärztekammer anfordern (Tel. +43     führen kann. Wurde noch keine Versicherungskarte
                                      (732) 778371-256). Der Euro-Gegenwert muss nicht     zugestellt, können weiterhin provisorische Arzt­

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INDENT // Ausgabe 06.2015                                                                                                                                                      Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ        // INDENT

           hilfeanzeigen (Krankenscheine) der                                                                              Ambulante Behandlung                                     • Die Kosten für Begleitpersonen werden bis zum
           Wohlfahrtskasse angefordert werden.                                                                                                                                         vollendeten 8. Lebensjahr des versicherten Kin­
                                                                                                                           •G
                                                                                                                             rundsätzlich kann in jeder Krankenanstalt eine
                                                                                                                                                                                       des in der Höhe der Tarife öffentlich-rechtlicher
                                                                                                                            Leistung beansprucht werden.
           Kieferorthopädische Behandlungen                                                                                                                                            Krankenanstalten übernommen, jedoch nur mit
           sind vom Patienten zu begleichen. Die                                                                                                                                       Begründung des einweisenden Arztes.
                                                                                                                           •D
                                                                                                                             ie Übernahme der Kosten ist der Höhe nach be­
           Originalrechnung mit Angabe des Be­
                                                                                                                            grenzt, und orientiert sich an der jeweils gültigen
           handlungsjahres kann zum Rückersatz                                                                                                                                      Mit folgenden Krankenanstalten wurden ver-
                                                                                                                            Verordnung der OÖ Landesregierung.
           eingereicht werden.                                                                                                                                                      tragliche Vereinbarungen getroffen:
                                                                                                                                                                                    • alle katholischen Ordenskrankenhäuser in OÖ.
                                                                                                                           •D
                                                                                                                             ies bedeutet, dass im Falle einer Behandlung
           Besteht neben der Wohlfahrtskasse                                                                                                                                        •	alle Krankenhäuser, die dem Land OÖ angehören
                                                                                                                            in einer öffentlich-rechtlichen Krankenanstalt in
           eine weitere gesetzliche Kranken-                                                                                                                                        • das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Linz
                                                                                                                            Oberösterreich (Landes- und Ordenskrankenhäu­
           versicherung, sind folgende Schritte                                                                                                                                     • das Diakonissenkrankenhaus in Linz
                                                                                                                            ser) und in den Landeskrankenanstalten in Salz­
           zu beachten:                                                                                                                                                             • die Tagesklinik Linz
                                                                                                                            burg alle Kosten abgedeckt sind. Eine Verrechnung
                                                                                                                                                                                    • die Reha-Klinik Jesuitenschlössl in Passau
                                                                                                                            erfolgt direkt zwischen der Wohlfahrtskassekasse
           1.	Bezahlen der Honorarnote, wenn                                                                                                                                       • das Sanatorium St. Georgen
                                                                                                                            und der Krankenanstalt.
               kein Kassenarzt mit der e-card oder                                                                                                                                  • das Reha-Sport Institut Aspach
               dem Krankenschein der gesetzli­                                                                                                                                      • das Unfallkrankenhaus Linz
                                                                                                                           • Im Falle einer Behandlung in einer anderen Kran­
               chen Krankenversicherung konsul­                                                                                                                                     • die Landeskrankenanstalten in Salzburg
                                                                                                                              kenanstalt hat der Versicherte die Kosten vorerst
               tiert wird.                                                                                                                                                          • Landesnervenklinik Salzburg
                                                                                                                              zu übernehmen und kann diese bei der Wohl­
                                                                                                                              fahrtskasse einreichen, wobei eine Vergütung nur
           2.	Einreichen der Originalhonorarnote                                                                                                                                   Im Falle einer stationären Behandlung in einem
                                                                                                                              bis zur Höhe der jeweils gültigen Ambulanzgebüh­
               bei der gesetzlichen Krankenversi­                                                                                                                                   anderen Krankenhaus kann auf Wunsch eine Kos-
                                                                                                                              renverordnung der OÖ Landesregierung erfolgt,
               cherung (persönlich oder per Post)                                                                                                                                   tenübernahmeerklärung ausgestellt werden. In
                                                                                                                              und somit Selbstkosten entstehen können.
               und gleichzeitige Anforderung einer                                                                                                                                  diesem Schreiben teilt die Wohlfahrtskasse mit, dass
               Bestätigung über den Rückersatz                                                                                                                                      tägliche Pflege- und Anstaltsgebühren bis zu
                                                                                                                           Tagesklinische Behandlung
               der Kasse.
                                                                                                                           Bei einer tagesklinischen Behandlung in einer der
                                                                                                                                                                                    • € 305,50 für ausschließlich WK-Versicherte
                                                                    prüfen. Die Versicherungskarte der Wohlfahrtskasse     nebenstehenden Krankenanstalten in Oberöster­
           3.	Einreichen einer Kopie der Honorarnote und der                                                                                                                       • € 114,90 für mehrfach Versicherte
                                                                    wird unbefristet ausgestellt sobald Mitglieder oder    reich werden folgende Kosten direkt mit dem Kran­
               Originalbestätigung über den Rückersatz der                                                                                                                          sowie die OÖ Arzthonorare gemäß Vereinbarung
                                                                    Angehörige durch Bekanntgabe die Änderung auf          kenhaus verrechnet:
               gesetzlichen Krankenkasse bei der Wohlfahrts­                                                                                                                        mit dem Versicherungsverband übernommen
               kasse (persönlich oder per Post). Eine Kopie eines   den Vollversicherungsstatus durch die Wohlfahrts­                                                               werden.
                                                                    kasse veranlassen.                                     • € 458,25 für ausschließlich WK-Versicherte
               Kontoauszuges, welchem ein Rückersatz einer
                                                                    Tritt zu einem späteren Zeitpunkt jedoch wieder        • € 172,35 für mehrfach Versicherte
               Kasse zu entnehmen ist, reicht nicht aus, da kein
                                                                    eine gesetzliche Krankenversicherung ein, muss         sowie die OÖ Arzthonorare gemäß Vereinbarung
               Bezug zur eingereichten Honorarnote möglich ist.                                                                                                                     Behandlung in Krankenanstalten ohne ver-
                                                                    primär diese mittels e-card oder Krankenscheines in    mit dem Versicherungsverband.
                                                                                                                                                                                    tragliche Vereinbarung
           Diese dargestellte Vorgangsweise führt dazu, dass        Anspruch genommen werden, die Wohlfahrtskasse                                                                   Die Vergütung der Leistungen nach einer stationä­
           die gesetzliche Krankenversicherung ihren Teil, so­      vergütet nur mehr Differenzkosten. Die Versiche­                                                                ren oder ambulanten Krankenhausbehandlung in
                                                                    rungskarte darf nicht mehr vorgewiesen werden.         Stationäre Behandlung
           wie die Wohlfahrtskasse einen Differenzbetrag dem                                                                                                                        einer Nicht-Vertragskrankenanstalt erfolgt in
           Patienten ersetzt. In den meisten Fällen erwachsen       Wir dürfen in diesem Zusammenhang die Meldever­        • Im Falle einer stationären Behandlung in einem        Höhe der in OÖ geltenden, vertraglich vereinbarten
           daher diesem, abgesehen von zweimal mal € 0,62           pflichtungen der Mitglieder in Erinnerung rufen.          Vertragskrankenhaus werden alle Kosten auf Basis      Tarife nach Erhalt der Originalrechnung direkt an
           für die Briefmarken, keinerlei Kosten.                                                                             Sonderklasse-Mehrbettzimmer übernommen.               das Krankenhaus oder an das Mitglied.
                                                                    Werden Leistungen von der Wohlfahrtskasse zu Un­          Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der Wohl­
           Auf diese Weise können auch Selbstbehalte bei der        recht in Anspruch genommen, müssen diese vom              fahrtskasse und dem Krankenhaus.
           Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversi­           Patienten zurück gefordert werden. Dies kann vor
           cherung (zB BVA, SVA, KFL) bei der Wohlfahrtskasse       allem im EU-Ausland zu erheblichen Kosten führen.      •B
                                                                                                                             esteht neben der Wohlfahrtskasse eine weitere           Bitte beachten Sie, dass besonders in Univer­
           eingereicht werden.                                                                                              gesetzliche Krankenversicherung (zB GKK, KFL OÖ.,         sitätskliniken und privaten Krankenanstalten die
                                                                                                                            BVA, SVA, SVB o. ä.), ist diese bei der Aufnahme          Pflege- und Anstaltsgebühren sowie die Arztho­
           Die Wohlfahrtskasse ist bemüht, so schnell als           Krankenhausbehandlung                                   unbedingt anzugeben, da ein Teil der Kosten über­         norare das in Oberösterreich geltende Niveau
           möglich - jedenfalls innerhalb eines Quartals - die      Es werden sowohl die Kosten einer ambulanten als        nommen wird und dies in der Beitragskalkulation           teilweise übersteigen und dies daher zu erheb-
           eingelangten Rechnungen zu bearbeiten. Um die            auch tagesklinischen sowie stationären Behand­          (= geringerer Beitrag) berücksichtigt wurde.              lichen Selbstkosten führen kann!!
           knappen personellen Ressourcen optimal einsetzen         lung in einer Vertragskrankenanstalt in OÖ. von der
           zu können, ersucht der Verwaltungsausschuss um           Wohlfahrtskasse übernommen. (Bis zu den Tarifen,       •D
                                                                                                                             ie Kostenübernahme für eine stationäre Be­
           die Beachtung der angeführten Punkte.                    die mit dem Land OÖ vereinbart wurden.)                 handlung auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer            Um dieses Risiko abzudecken, kann eine freiwillige
                                                                                                                            erfolgt längstens für 90 Tage pro Krankheitsfall        Zusatzversicherung SKM/SKE über den Raiffeisen
                                                                    Ambulante Krankenhauskosten oder Kosten einer           und Aufenthalt, maximal für die Dauer bis zu 180        Versicherungsdienst (RVD, Tel.: +43-732-65 96...-0)
           Bitte Beachten!                                          stationären Behandlung auf der allgemeinen Ge­          Tagen pro Kalenderjahr. Darüber hinaus wird bei         abgeschlossen werden, die auf das Leistungsniveau
           Die Wohlfahrtskasse hat keine technische Anbin­          bührenklasse werden in ganz Österreich in voller        nur über die Wohlfahrtskasse versicherten Perso­        der Wohlfahrtskasse (nicht auf die OÖ.GKK) aufzahlt,
           dung an die Daten des Hauptverbandes, und kann           Höhe vergütet, wenn die Behandlung dringend             nen die allgemeine Gebührenklasse bis zur Höhe          und somit sehr günstige Prämien aufweist, da ein
           daher keine Versicherungsverläufe über eventuell         erforderlich und der Patient ausschließlich über die    der in Oberösterreich maximal geltenden Pflege­         Rahmenvertrag zwischen der Kammer und dem
           andere aufrechte Krankenversicherungsverhältnisse        Wohlfahrtskasse krankenversichert ist.                  gebühren übernommen.                                    RVD abgeschlossen wurde.

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ERholsamEn sommER! www. zahnaerztekammer.at - Dr. Reinhard Bauer
INDENT // Ausgabe 06.2015                                                                                                                                                    Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ            // INDENT

Prim. Dr. Reinhard Bauer

FÜNF JAHRE NOTDIENSTZENTRUM –
eine Erfolgsgeschichte ?                                                                                                       Patienten
                                                                                                                               BEFRAGUNG
                            Es ist wirklich erstaunlich, wie       finanziert werden könne, ist nicht eingetreten. Dank
                            rasch die Zeit vergeht, ist es         der hohen Frequenz und der daraus resultierenden
                                                                   Leistungsfinanzierung durch die Sozialversiche-             Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
                            doch schon wieder fünf Jahre           rungen und der versprochenen und auch tatsäch­              Um die Qualität unserer Arbeit weiter verbessern zu können, führen wir in regelmäßigen Abstän-
                            her, seit das zahnärztliche            lich erhaltenen Förderung durch das Land Ober-              den eine Patientenbefragung durhc. Die Befragung ist freiwillig und anonym, die Daten werden
                            Notdienstzentrum im Linzer             österreich wird das NDZ langfristig ausgeglichen
                                                                                                                               statistisch ausgewertet. Ein Rückschluss auf ihre Person kann nicht erfolgen. Bitte den ausgefülltn
                            Unfallkrankenhaus seinen               bilanzieren können.
                                                                                                                               Fragebogen in die Sammelbox werden.
                            Betrieb aufgenommen hat.               In diesem Zusammenhang besonderen Dank an den               Vielen Dank!
                                                                   Gesundheitsreferenten des Landes, Herrn Landes­
                            Das ist ein geeigneter Anlass für
                                                                   hauptmann Dr. Josef Pühringer und an die zuständigen
           einen Rückblick. Schon im ersten Betriebsjahr wurde                                                                 Die Bewertung erfolgt nach dem Schulnotensystem:
                                                                   Entscheidungsträger der Sozialversicherungen. Von
           die erwartete Frequenz mit über 8000 behandelten
                                                                   Montag bis Donnerstag ist das NDZ mit einem Zahn­
           Patienten weit übertroffen. In den Folgejahren gab                                                                   1 = sehr gut         2 = gut       3 = befriedigend         4 = genügend      5 = nicht genügend
                                                                   arzt/Zahnärztin und 2 Assistentinnen, von Freitag bis
           es dann Monat für Monat immer noch weiter stei­
                                                                   Sonntag, an Feiertagen und zu Stoßzeiten mit 2 Zahn­
           gende Patientenzahlen. Derzeit hat sich die Frequenz
                                                                   ärzten/Zahnärztinnen und drei Assistentinnen besetzt.
           ziemlich stabil bei ca. 12.000 Patienten pro Jahr!                                                                  Beurteilung von Empfang und Aufnahme                 1 356    2 28   3 5      4 1        5 3        (393)
           eingependelt. Eine Steigerung ist durch die verein­
                                                                   Das Personal besteht zur Zeit aus 25 Personen, 16
           barten Öffnungszeiten – 40 Stunden pro Woche –
                                                                   Zahnärzten/ Zahnärztinnen, 8 Assistentinnen und             Benotung der anschließenden Wartezeit                1 260    2 95   3 19     4 10       5 12       (396)
           eigentlich nicht mehr möglich. In diesen ersten fünf
                                                                   einer Verwaltungsmitarbeiterin. Bei den erbrachten
           Jahren wurden über 50.000 Patienten behandelt.
                                                                   Leistungen stehen die unumgänglichen radiologi­             Urteil über Aufklärung vor der Behandlung            1 316    2 61   3 13     4 4        5 6       (400)
                                                                   schen Positionen im Vordergrund, gefolgt von den
           Damit haben wir ungefähr dieselbe Patientenanzahl
                                                                   endodontischen sowie chirurgischen Leistungen, wie
           pro Öffnungsstunde wie das UKH Linz, das moderns­                                                                   Bewertung der Zahnärztin, des Zahnarztes             1 348    2 34   3 7      4 2        5 5        (396)
                                                                   Extraktion, operative Zahnentfernung und Inzision.
           te Unfallkrankenhaus Österreichs. Das Verhältnis zu
                                                                   Die Anzahl der wirklich notwendigen Füllungen bezo­
           unserem Vermieter AUVA war von Anfang an sehr                                                                       Bewertung der zahnärztlichen Assistentinnen          1 346    2 37   3 7      4 2        5 4        (396)
                                                                   gen auf die Patientenzahl war bei ca. 8 Prozent.
           angenehm und völlig komplikationslos und hat auch
           dazu geführt, dass die unmittelbar benachbarten                                                                     Hinweise über Verhalten nach der Behandlung          1 341    2 40   3 11     4 1        5 5       (398)
                                                                   Zur Überprüfung der Qualität wurde im Mai 2015 bei
           Reserveflächen als „FAZ“ – Fortbildungs- Akademie
                                                                   400 Personen wieder einmal eine Befragung durch­
           -Zahn – adaptiert und angemietet werden konnten.
                                                                   geführt.

           Die Zusammenarbeit mit der Abteilung für MKG                                                                        Sonstige Mitteilungen
                                                                   Das Ergebnis ist im abgebildeten Fragebogen darge­
           des AKH läuft bestens und zur beiderseitigen
                                                                   stellt und ist als überaus zufriedenstellend zu werten,
           Zufriedenheit. Die Anzahl der Beschwerden hält                                                                      ein kleiner Auszug:
                                                                   haben doch ca. die Hälfte der befragten Personen
           sich in Grenzen, das Verhältnis der positiven Rück­                                                                 Danke
                                                                   alle Fragen mit Note 1 bewertet, leider gab es aber
           meldungen zu den negativen ist etwa 3 :1. Das ist
                                                                   auch auf drei von 400 Fragebögen 6 mal die fünf. Am         Super
           sensationell, vor allem wenn man bedenkt, dass man
                                                                   schlechtesten wurde, wie schon bei unserer ersten           Alles perfekt
           sich angeblich 7 x häufiger über etwas beschwert,
                                                                   Befragung vor 4 Jahren, die Wartezeit bewertet. Hier        So kompetent
           als etwas zu loben. Die Beschwerdequote im NDZ
                                                                   ist allerdings eine Verbesserung kaum erreichbar, ist
           liegt in Summe unter einem Promill.                                                                                 usw.
                                                                   ja eine Terminplanung nicht möglich und die Patien­
                                                                   tenfrequenz nicht immer vorhersehbar.
           Insgesamt 10 mal wurde die zahnärztliche Schlich­
           tungskommission angerufen, wobei nur in 2 Fällen
                                                                   Ausdrücklich erwünscht sind Rückmeldungen und
           eine Fehlbehandlung festgestellt wurde. In einem Fall
                                                                   konstruktive Kritik aus der Kollegenschaft!
           kam es zu einer versicherungstechnischen Kulanzlö­
           sung und in 7 Fällen wurde kein Behandlungsfehler                                                                 Zahnärztlicher Notdienst GmbH im Unfallkrankenhaus Linz                  Öffnungszeiten
                                                                   NDZ – eine Erfolgsgeschichte?
           festgestellt. Acht der 10 Fälle bezogen sich auf Kom­                                                             Garnisonstraße 7, 4020 Linz
                                                                   Man kann zu Recht sagen: JA.                                                                                                       MO – FR           20 – 24 Uhr
           plikationen im Rahmen von Wurzelbehandlungen.                                                                     Telefon: 0732 / 78 58 77, E-Mail: office@notdienstzentrum.at
                                                                                                                                                                                                      SA, SO & Feiertag 8 – 14 und 20 – 24 Uhr
           Die vielfach im Vorfeld geäußerte Befürchtung, dass     Für das Notdienstteam:                                    www.notdienstzentrum.at
           diese Einrichtung nur zu Lasten der Kammerbeiträge      Prim. Dr. Reinhard Bauer

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INDENT // Ausgabe 06.2015                                                                                                                                                             Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ     // INDENT

Notdienste AUGUST 2015
 Datum      Braunau                     Gmunden                    Eferding/Grieskirchen     Kirchdorf                      Ried/Schärding                  Steyr                           Vöcklabruck                  Wels

 01.08.15   Dr. Arminger Peter          Dr. Hwezda Johann                                                                                                   Dr. Reitter Eugen               Dr. Fürst Ulrich             Dr. Zebuhr Yorck

 02.08.15   Dr. Arminger Peter          Dr. Hwezda Johann          Dr. Hamann Otto           Dr. Berger Renate              Dr. Körpert Gabriela            Dr. Reitter Eugen               Dr. Fürst Ulrich             Dr. Zebuhr Yorck

 08.08.15   Dr. Bodingbauer Gerald      Dr. Gründlinger Johannes                                                                                            Dr. Sandor Csaba                Dr. Geist-Krojer Renate      Dr. Atzlinger Franz

 09.08.15   Dr. Bodingbauer Gerald      Dr. Gründlinger Johannes   Dr. Mlynek Grazyna Anna   Dr. Häupl Angelika             Dr. Berndorfer-Wutzl Wolfgang   Dr. Sandor Csaba                Dr. Geist-Krojer Renate      Dr. Atzlinger Franz

 15.08.15   Dr. Bergmann Fritz          Dr. Schwarz Marianne       DDr. Robatscher Peter     Dr. Huemer Friedrich           Dr. Koller Wolfgang             Dr. Ritter Mario                ?                            Dr. Kilbertus Georg

 16.08.15   Dr. Feldbacher Gerald       Dr. Schwarz Marianne       Dr. Schiller Adolf        Dr. Koppelhuber Helmut         Dr. Koller Wolfgang             Dr. Ritter Mario                ?                            Dr. Kilbertus Georg

 22.08.15   Dr. Gann Thomas             DDr. Födinger Michael                                                                                               Dr. Mayr Roswitha               Dr. Hadinger Karin           Mag. Dr. Bühler Roland

 23.08.15   Dr. Gann Thomas             DDr. Födinger Michael      Dr. Moser-Baier Theresa   Dr. Leithner Christian         Dr. Geigl Thomas                Dr. Mayr Roswitha               Dr. Hadinger Karin           Mag. Dr. Bühler Roland

 29.08.15   Dr. Hauser Volker           DDr. Schwarz Elisabeth                                                                                              Dr. Mitterhauser Regina         Dr. Pop Claudiu-Victor       Dr. Deuring Erwin

 30.08.15   Dr. Hauser Volker           DDr. Schwarz Elisabeth     DDr. VEIT Wolfgang        Dr. Schoderböck Robert         Dr. Freudenthaler Annemarie     Dr. Mitterhauser Regina         Dr. Pop Claudiu-Victor       Dr. Deuring Erwin

Notdienste September 2015
 Datum      Braunau                     Gmunden                    Eferding/Grieskirchen     Kirchdorf                      Ried/Schärding                  Steyr                           Vöcklabruck                  Wels

 05.09.15   Dr. Höfelsauer Karl         Dr. Panuschka Susanne                                                                                               Dr. Hagmayr Werner              ZA Seifried Hansjörg         Dr. Drexler Klaus

 06.09.15   Dr. Höfelsauer Karl         Dr. Panuschka Susanne      Dr. Pflug Reinhard        Dr. Pramhofer Irina Angelica   Dr. Ehrmann Klaus               Dr. Hagmayr Werner              ZA Seifried Hansjörg         Dr. Drexler Klaus

 12.09.15   Dr. Hohenbichler Cornelia   Dr. Traby Helmuth                                                                                                   Dr. Ebert Andreas               Dr. Brand-Bloier Ulrike      Dr. Gurtner Karl

 13.09.15   Dr. Hohenbichler Cornelia   Dr. Traby Helmuth          Dr. ALBERT Kurt           Dr. Kaltenbacher Claudia       DDr. Loewe Claudia-Maria        Dr. Ebert Andreas               Dr. Brand-Bloier Ulrike      Dr. Gurtner Karl

 19.09.15   ZA Senn Karl                Dr. Miller Robert                                                                                                   Dr. Saxenhuber Helmut           Dr. Schuster Wilhelm         Dr. Blank Walter

 20.09.15   ZA Senn Karl                Dr. Miller Robert          DDr. VEIT Wolfgang        Dr. Medweschek-Traby Romana    Dr. Mairinger Petra             Dr. Saxenhuber Helmut           Dr. Schuster Wilhelm         Dr. Blank Walter

 26.09.15   Dr. Jechtl Christian        Dr. Schneider Gerald                                                                                                Dr. Scharnreitner Lukas         Dr. Schustereder Josef       Dr. Klinger Manfred

 27.09.15   Dr. Jechtl Christian        Dr. Schneider Gerald       Dr. Entholzer Walter      Dr. Ogris Alexander            Dr. GOTTFRIED Günter            Dr. Scharnreitner Lukas         Dr. Schustereder Josef       Dr. Klinger Manfred

                                              Änderungen nach
Notdienste                                    Redaktionsschluss
                                              finden Sie auf
                                                                                                           www. zahnaerztekammer.at                                                                                      Notdienste

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                                                                                                                                                                             ERFOLGS-
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Mit der OBERÖSTERREICH Anleihe hat
die HYPO Oberösterreich jetzt eine
interessante Veranlagungsmöglichkeit
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auf den Markt gebracht.

                            Bei einer Laufzeit von sieben                  •	Bei einem gleichbleibenden oder sinkenden
                            Jahren zeichnet sich die OBER-                    Zinsniveau (6-Monats-Euribor) erhalten Sie
                                                                              eine Mindestverzinsung von 0,50 % p.a.
                            ÖSTERREICH Anleihe durch
                            einen Erstkupon von einem                      •	Die Zinszahlungen erfolgen jeweils halb­-
                                                                              jährlich.
                            Prozent per annum im ersten
                                                                           •	Die HYPO Oberösterreich haftet mit ihrer sehr
                            Jahr aus.
                                                                              guten Bonität (Rating von Standard & Poor’s von
                                                                              A, Ausblick stabil) sowohl für die Zinszahlungen
                         Danach erfolgt die Zinsan-                           als auch für die Tilgung zum Laufzeitende.                                  Konkurrenzlos in Oberöster-                                   Ebenfalls interessant für Sie:
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             Anleger erhalten jedenfalls eine Mindestver-                                                                                                 Zu den unschlagbaren Vorteilen dieses Kontoange-              Ihre Nutzungsintensität angepasster Kontoführung.

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                                                                              Verkauf kann diese Anleihe Kursschwankungen                                 Als besonderes Service erhalten alle Neukunden
                                                                              ausgesetzt sein, was zu Kursverlusten führen                                die beliebte App „Antibiotika und Antiinfektiva“              Mit der HYPO Oberösterreich
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             Mehr Informationen zur OBERÖSTERREICH Anleihe erhalten Sie in allen Filialen der                                                             zu den Angeboten der HYPO Oberösterreich er halten Sie
             HYPO Oberösterreich oder direkt bei Frau Dr. Marietta Kratochwill unter der Telefon-                                                         in den Filialen der HYPO Oberösterreich oder direkt
                                                                                                                                                          bei Frau Dr. Marietta Kratochwill, der Leiterin des
             nummer 0732-7639-54536 oder per E-Mail unter marietta.kratochwill@hypo-ooe.at.                                                               HYPO FinanzService Ärzte & Freie Berufe unter der
                                                                                                                                                          Telefonnummer 0732-7639-54536 oder per E-Mail unter
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           Diese Marketingmitteilung wurde von der HYPO Oberösterreich nur als zusätzliche und allgemein gehaltene Kurzinformation
           erstellt. Sie ist keine Empfehlung und stellt weder ein Angebot, noch eine Einladung zur Anbotsstellung zum Kauf oder zur
           Zeichnung oder zum Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments dar. Individuelle Bedürfnisse der Anleger hinsichtlich
           Risikobereitschaft, Ertrag und/oder steuerlicher Behandlung finden hier keine Berücksichtigung. Die endgültigen Bedingungen
           der Oberösterreich Anleihe erhalten Sie auf der Homepage www.hypo-investor.at und kostenlos in jeder Geschäftsstelle der                                    www.hypo.at                                                    Wir schaffen mehr Wert.
           HYPO Oberösterreich. Bei dieser handelt es sich um eine Daueremission. Diese wird gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Kapitalmarkt­
           gesetzes begeben und unterliegt nicht der Prospektpflicht. Bitte beachten Sie die Verkaufsrestriktionen.

                                                                                                                                           zahnaerzte_konto_210x297.indd 1                                                                                                        17.06.15 12:06

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INDENT // Ausgabe 06.2015                                                                                                                                    Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ       // INDENT

Tissot

Registrierkassenpflicht und
Belegerteilungspflicht
                               Mit 900 Millionen Euro          Unter dem Begriff der Barumsätze sind dabei jene
                                                               Umsätze zu verstehen, bei denen die Gegenleistung
                               an erhofften Mehrein-
                                                               mittels Barzahlung, Kredit- oder Bankomatkarte
                               nahmen ist das Paket            sowie anderer vergleichbarer Zahlungsformen (zB
                               zur Bekämpfung des              mittels Mobiltelefon, PayLife Quick) erfolgt. Zahlun­
                               Mehrwertsteuerbetrugs           gen mit Erlagschein oder E Banking zählen dagegen
                                                               nicht zu den Barumsätzen. Auch Zielgeschäfte,
                               einer der größten Posten
                                                               bei denen die Zahlung nicht unmittelbar nach der
           zur Gegenfinanzierung der Steuerreform.             Leistung erfolgt, sondern der Zahnarzt den Patien­
           Zur Bekämpfung und Vermeidung von Um-               ten eine Zahlungsfrist gewährt, fallen nicht unter die
           satzverkürzungen wird mit 1. Jänner 2016            Bezeichnung der Barumsätze.
           eine Registrierkassenpflicht, eine technische                                                                15.000 Euro überschritten wird. Außerdem tätigt          Umfang bar und in höherem Umfang per Erlag­
                                                               In diesem Zusammenhang haben Zahnärzte ab                der Zahnarzt in diesem Zeitraum überwiegend Ba­          schein oder Banküberweisung, entsteht keine
           Lösung zum Schutz vor Umsatzmanipulati-             1. Jänner 2016 auch verpflichtend einen Beleg an         rumsätze. Die Registrierkassenpflicht besteht somit      Registrierkassenpflicht. Überwiegen jedoch - hin­
           onen und eine Belegerteilungspflicht einge-         jene Patienten auszustellen, die die Leistungen des      ab 1. Februar 2016 (dem auf den November 2015            sichtlich der Anzahl der Umsätze - Barzahlungen
           führt. Zwar liegen die Regelungen derzeit           Zahnarztes bar bezahlen. Die Belege haben zumin­         drittfolgenden Monat). Die Registrierkassenpflicht       oder Zahlungen via Bankomat- bzw. Kreditkarte,
                                                               dest eine eindeutige Bezeichnung des leistenden          bleibt grundsätzlich für die folgenden Jahre beste­      fallen diese Zahnärzte unter die Registrierkassen­
           nur im Entwurf vor, jedoch soll im folgenden
                                                               Zahnarztes, eine fortlaufende Nummer, den Tag            hen.                                                     pflicht.
           Beitrag die geplante Registrierkassenpflicht        der Belegausstellung, die Menge und Bezeichnung
           und Belegpflicht kurz erläutert werden.             des gelieferten Gegenstandes bzw die Art und den         III. A
                                                                                                                              uswirkungen im Bereich der niedergelasse-       IV.	Steuerliche Begünstigungen iZm der Regist-
                                                               Umfang der Leistungen sowie den Betrag der Bar­                                                                    rierkassenpflicht
                                                                                                                           nen Zahnärzte
           I. Grundlagen der Registrierkassenpflicht           zahlung zu enthalten.
                                                                                                                        Durch die geplanten Regelungen zur Registrierkas­      Wenn Zahnärzte im Hinblick auf die vorgesehene
           Für Zahnärzte, die in „überwiegender Anzahl Ba­     II. Beginn und Ende der Registrierkassenpflicht         senpflicht werden sich zukünftig bei niedergelasse­    Einzelaufzeichnungspflicht der Barumsätze zwi­
           rumsätze“ tätigen, wird demnächst eine Aufzeich­                                                             nen Zahnärzten typisierend folgende Konsequenzen       schen dem 1. März 2015 und 31. Dezember 2016
           nung dieser Barumsätze mittels elektronischer Re­   Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Barumsätze        ergeben:                                               ein elektronisches Aufzeichnungssystem (wie eine
           gistrierkasse (bzw einem Kassensystem oder einem    mittels Registrierkasse besteht ab dem Beginn des                                                               elektronische Registrierkasse) anschaffen, können
           sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem)       drittfolgenden Monats ab erstmaligem Überschrei­           • Zahnärzte mit Kassenvertrag                        zwei verschiedene steuerliche Begünstigungen in
           verpflichtend vorgesehen, wenn der Jahresumsatz     ten der Umsatzgrenze iHv 15.000 Euro.                    	Bei niedergelassenen Kassenzahnärzten wird es        Anspruch genommen werden:
           mindestens 15.000 Euro beträgt. Eine „überwie­                                                                 grundsätzlich nicht zur Registrierkassenpflicht
           gende Anzahl“ an Barumsätzen dürfte immer dann      Beispiel: Ein Zahnarzt erzielt von Jänner bis No­          kommen, zumal bei einem Kassenarzt in der              •V orzeitige Abschreibung
           gegeben sein, wenn mehr als 50% aller Geschäfts­    vember 2015 Umsätze iHv 16.000 Euro, wobei im              Regel überwiegend solche Geschäftsfälle vorlie­      	Die Anschaffungskosten eines elektronischen
           vorfälle als Bargeschäfte ausgeführt werden.        November 2015 erstmals die Umsatzgrenze von                gen, die als Kassenumsätze mit den Pflichtkran­        Aufzeichnungssystems können bis höchstens
                                                                                                                          kenkassen verrechnet werden. Damit liegt die           2.000 Euro vorzeitig abgeschrieben werden,
                                                                                                                          Voraussetzung für einen verpflichtenden Einsatz        sodass maximal ein Betrag von 2.000 Euro sofort
                                                                                                                          einer Registrierkassa (überwiegende Anzahl an          als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
                                                                                                                          Barumsätzen) nicht vor, auch wenn die Kassen­          Ein etwaiger übersteigender Teil der Anschaf­
                                                                                                                          zahnärzte noch zusätzlich eine geringe Anzahl          fungskosten wird auf die betriebsgewöhnliche
                                                                                                                          von Barumsätzen tätigen. Jedoch kann auch ein          Nutzungsdauer verteilt und unterliegt somit der
                                                                                                                          Kassenzahnarzt zukünftig zur Führung einer             Abschreibung.
                                                                                                                          Registrierkasse verpflichtet sein, wenn die Anzahl
                                                                                                                          der Barumsätze, die nicht mit der Pflichtkranken­      •A nschaffungsprämie
                                                                                                                          kasse abgerechnet werden, so zB Zusatzdienste        	Durch eine Prämie in Höhe von 200 Euro soll
                                                                                                                          wie Mundhygienebehandlungen oder der Verkauf           die Kostenbelastung aus der Anschaffung einer
                                                                                                                          von Mundhygieneartikel, überwiegen (mehr als           Registrierkasse gemildert werden. Diese Anschaf­
                                                                                                                          50%). Bei der Feststellung des Überwiegens ist         fungsprämie kann nur geltend gemacht werden,
                                                                                                                          nicht die Höhe des Umsatzes sondern die Anzahl         wenn es sich um eine Neuanschaffung eines Kas­
                                                                                                                          der einzelnen Umsätze entscheidend.                    sensystems und nicht bloß um eine Umrüstung
                                                                                                                                                                                 eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems
                                                                                                                          • Zahnärzte ohne Kassenvertrag                        handelt. Diese Anschaffungsprämie wird steuer­
                                                                                                                        	Erfolgt die Abrechnung von Zahnärzten ohne Kas­        frei behandelt und ist in der Steuererklärung für
                                                                                                                          senvertrag mit ihren Patienten nur in geringem         das Jahr 2015 und/oder 2016 zu beantragen.

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