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Erläuterungen zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 19. November 2020, 19.30 Uhr Sporthalle Hagenbuchen Traktanden 1 – Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18.06.2020 2 – Budget 2021 3 – Finanzplan 2021 – 2028 4 – Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Bromhübel 5 – Quartierplan Schneckenbündten II 6 – Diverses Arlesheim, 13. Oktober 2020 Der Gemeindepräsident Der Leiter Gemeindeverwaltung Markus Eigenmann Thomas Rudin Beilagen: Booklet Budget 2021 und Finanzplan 2021 – 2028 Reglement zum Quartierplan Schneckenbündten II Ergänzende Unterlagen auch unter www.arlesheim.ch/Politik/Gemeindeversammlung/Einladungen Detail Budget 2021, inkl. Bericht Rechnungsprüfungskommission Planunterlagen QP Schneckenbündten II Planungsbericht QP Schneckenbündten II Mitwirkungsbericht QP Schneckenbündten II
Budget 2021 Traktandum 2 Genehmigung Allgemeines Seite 3 Das detaillierte Budget 2021 liegt sowohl elektronisch wie auch in gedruckter Form vor. Dieses kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.arlesheim.ch/Politik/Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Es enthält ausführliche Erläuterungen zu einzelnen Positionen. Weitere Angaben zum Budget finden Sie im beiliegenden Booklet abgedruckt. Budget 2021 in Kürze Das Budget sieht einen Aufwand von 53 772 000 und einen Ertrag von 53 514 000 vor. Daraus ergibt sich ein Mehraufwand (Verlust) von – 208 000. Damit fällt das Budget um 102 000 schlechter aus als das Vorjahresbudget. Der Gemeinderat hat sich lang- und mittelfristig zum Ziel gesetzt, positive Budgets vorzulegen, wobei das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen überprüft und wenn nötig angepasst sowie die Infrastruktur unterhalten und ergänzt werden soll. Bei den Investitionen hat er klare Prioritäten gesetzt. Das Budget 2021 ist gegenüber dem Vorjahresbudget vor allem geprägt vom Mehraufwand bei den Personalkosten (Verwaltung, Schulen und neu Jugendhaus). Die Mitarbeitenden des Jugendhauses erhalten neu Verträge mit der Gemeinde, weswegen die Lohnkosten ansteigen, die Kosten für Beiträge jedoch im gleichen Ausmass sinken (nahezu kein Einfluss auf den Saldo der Erfolgsrechnung). Das Wachstum durch den vertraglichen Anstieg der Löhne (Erfahrungsstufe) für Verwaltungspersonal und Lehrpersonen wurde durch gezielte Sparmassnahmen kompensiert, diese Sparmassnahmen werden in den Folgejahren fortgesetzt. Die Kosten für die ambulante Krankenpflege, die Beiträge an die Pflegefinanzierung sowie die E rgänzungsleistungs-Zusatzbeiträge nehmen markant zu. Basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre wurden die Kosten für den Finanzausgleich leicht tiefer veranschlagt. Ebenfalls rückläufig sind die Ergänzungsleistungsbeiträge an den Kanton. Die Übergangsfinanzierung an die Stiftung Sunnegarte fällt 2021 ganz weg. Die Basis der Steuerbudgetierung bildet die Rechnung 2019, welche unter den budgetierten Erwartungen für 2019 und 2020 lag. Die daraus resultierende vorsichtige Budgetierung für 2021 führt zu einer Reduktion der Einkommenssteuereinnahmen sowie der Quellensteuer (identische Konjunkturfaktoren). Die versteuerten Firmenerträge wurden ebenfalls v orsichtig veranschlagt, die Vermögenssteuern nehmen hingegen leicht zu. Die Covid19-Pandemie beeinflusst die Konjunkturprognosen nur marginal. Diese berücksichtigen die lokale wirtschaftliche Entwicklung umfassend auf Basis diverser Informationen und Einschätzungen. Investitionen Verwaltungsvermögen Mit der Genehmigung des Budgets werden folgende Investitionen beschlossen: Allgemeine Verwaltung 2 405 * Gemeindesaal Mantelnutzung im Saalbau 2 405
Bildung 102 Turnhalle Domplatz (Mehrzweckhalle) 30 Mobiliar Primarschule (jährliche Anschaffungen) 72 Kultur und Freizeit 7 295 * Gemeindesaal Ausführung 6 945 * Beiträge an Saal (Kanton BL und Fundraising) – 500 * Sportanlagen Widen, Sanierung Platz 750 * Hangrutschsicherung Ermitage 100 Verkehr 1 205 Diverse Strassenbauten 790 Ersatz Strassenbeleuchtung 150 Seite 4 ** Umbau Bushaltestellen (behindertengerecht) 30 Kommunalfahrzeuge Werkhof 95 Umwelt und Raumplanung 1 613 Wasserleitungsnetz 450 * Neues Reservoir mit Dornach 500 Wasseranschlussbeiträge – 400 Kanalisationsanlagen 1 000 Kanalisationsanschlussbeiträge – 530 * Sanierung Aufbahrungshalle / Friedhof generell 400 *** Revision Ortskernplanung 101 * Quartierplanung Postplatz 130 Quartierplanung Postplatz; Beteiligung Dritter – 72 *** Quartierplanung Bad- und Sonnenhof 59 Quartierplanung Bad- und Sonnenhof; Beteiligung Dritter – 25 Finanzen und Steuern (Finanzvermögen) – 3 800 * Devestitionen Finanzvermögen – 3 800 * Diese Kredite wurden bereits früher oder werden mit separaten Vorlagen bewilligt. ** Mit dem Budget 2021 wird ein Gesamtkredit von 280 TCHF für den Umbau der Bushaltestellen ( behindertengerecht) Obesunne, Dom und Postplatz genehmigt. *** Mit dem Budget 2021 werden folgende Nachtragskredite genehmigt: Revision Ortskernplanung + 100 TCHF (Total 490 TCHF) sowie Quartierplanung Bad- und Sonnenhof + 100 TCHF (Total 250 TCHF, Abzüglich Beteiligung Dritter 125 TCHF). Steuersätze Der Gemeinderat beantragt für das Jahr 2021 folgende unveränderten Steuersätze: E inkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen 45 % E rtragssteuer juristische Personen 4 % K apitalsteuer juristische Personen 0,55 ‰. Anträge D as Budget 2021 der Einwohnergemeinde Arlesheim wird genehmigt. Festsetzung der Gemeindesteuersätze a) E inkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StG): Steuerfuss: 45 % der Staatssteuer (wie bisher) b) E rtrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 und 62 Abs. 2 StG): Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher) Kapitalsteuer, Steuersatz: 0,55 ‰ des Kapitals (wie bisher)
Finanzplan 2021– 2028 Traktandum 3 Kenntnisnahme Alle Beträge in CHF Seite 5 Den Finanzplan finden Sie im beiliegenden Booklet abgedruckt. Wozu ein Finanzplan? Gemäss § 157c Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden ( Gemeindegesetz) hat der Gemeinderat periodisch einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen und der Gemeindeversammlung zur Kenntnis zu bringen. Dieser beschreibt für die nächsten acht Jahre die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindeaufgaben mit deren Auswirkungen auf den Finanzbedarf. Er soll auch die Massnahmen zur Beibehaltung eines auf Dauer ausgeglichenen Finanzhaushaltes aufzeigen und ist der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Budget zu unterbreiten. Der Finanzplan ist ein Planungsinstrument des Gemeinderats. Er ist rechtlich nicht verbindlich. Der Gemeinderat aktualisiert den Finanzplan jährlich. Planungsannahmen Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, eine Steuerfusserhöhung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Erfolgsrechnungen und Investitionssummen dies erfordern. Seit Jahren gehört Arlesheim mit einem Steuerfuss von 45 % zu den steuergünstigsten Gemeinden. Der Finanzplan sieht eine Steuer fusserhöhung auf 47 % ab dem Jahr 2022 vor (aufgrund vorsichtigerer Ertrags- und steigender Aufwand- budgetierung und dem Selbstfinanzierungsgrad). Die von der Finanzplankommission vorgeschlagenen Kennzahlen (positive Ergebnisse im 5-Jahresschnitt und 100 % Selbstfinanzierungsgrad im 8-Jahresschnitt) wurden dabei berücksichtigt. Finanzplan 2021 – 2028 Der Finanzplan geht vom Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss von – 208 000 aus. In den k ommenden acht Jahren sind Investitionen von netto insgesamt 28,9 Millionen (Verwaltungsvermögen Zunahme 32,7 Millionen und Finanzvermögen Abnahme von 3,8 Millionen) vorgesehen. Basierend auf dem Budget 2021 werden höhere Steuererträge gemäss den Planungsannahmen ausgewiesen. Durch die Steuererhöhung im Jahr 2022 auf 47 % können in diesen 8 Jahren ab 2022 positive E rgebnisse erreicht werden. Diese sind wichtig, um langfristig einen Schuldenabbau vollziehen zu können. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad beträgt in einer rollenden Planung im 8-Jahresschnitt ab dem Jahr 2026 108 % und später mehr. Aufgrund von hohen Investitionen davor, wird das Ziel von 100 % unterschritten, sinkt aber nie unter 69 %, was für eine Gemeinde mit einem soliden Eigenkapital immer noch als gut zu betrachten ist.
Fazit Mit den heutigen Planungsannahmen werden ab 2022 positive Jahresergebnisse und Cashflows generiert. Die Verschuldung nimmt aufgrund der wachsenden Investitionstätigkeit zu, dies allerdings zu einem Zeitpunkt in welchem langfristige Kredite zu ausserordentlich günstigen Konditionen aufgenommen werden können. Die Höhe der Neuverschuldung wird durch den Free Cash Flow bestimmt, welcher von gleichzeitigen Devestitionen im Finanzvermögen positiv beeinflusst wird. Hinweis Der Finanzplan ist ein Planungsinstrument. Er enthält keine Ausgabenbeschlüsse und keine Beschlüsse zum Steuerfuss. Alle geplanten Ausgaben und Einnahmen sowie allfällige Steueranpassungen, Abgabe von Grundstücken / Liegenschaften müssen jeweils im Rahmen der Budgetvorlage oder als Sondervorlage Seite 6 von der Gemeindeversammlung beschlossen werden, damit sie rechtswirksam werden. Antrag Der Finanzplan 2021 – 2028 wird zur Kenntnis genommen.
Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Bromhübel Traktandum 4 Genehmigung Ausgangslage Seite 7 Die Aufbahrungshalle auf dem Friedhof Bromhübel entspricht nicht mehr den heutigen Vorstellungen eines würdigen Ortes, um sich von einem geliebten Menschen zum letzten Mal zu verabschieden. Die Räumlichkeiten wirken kühl und abweisend. Die Aufbahrungsräume sind klein, lassen keine Gruppen zu und laden nicht zum Verweilen ein. Auch die Eingangshalle hat keine einladende Atmosphäre und präsentiert sich eher technisch. Ergänzend zum Erscheinungsbild, sind die Katafalke (gekühlte, offene Särge) in den Aufbahrungsräumen stark überaltert und sehr störungsanfällig geworden. Der Wirkungsgrad der Kühlanlage ist ungenügend oder die Anlage fällt teilweise ganz aus. Die Folge davon sind unangenehme Geruchsbildungen. Die bestehende Kühlanlage wird zurzeit so gut wie möglich unterhalten und gewartet. Im Weiteren haben sich die betrieblichen Abläufe und Anforderungen geändert. Während die Verstorbenen früher durch den Seiteneingang ins Gebäude geführt und von einem rückwärtigen Erschliessungsraum in den Katafalk geschoben wurden, werden sie heute aufgrund der erschwerten Zufahrt durch den Gebäudeeingang in die Aufbahrungsräume gebracht. Zudem fordert das aktuelle Arbeitsgesetz getrennte Umkleideräume für Damen und Herren. Im Unter geschoss gibt es lediglich einen gemeinsamen Umkleideraum, welcher ebenso sanierungsbedürftig ist. Die geplanten Sanierungsarbeiten betreffen hauptsächlich den Innenraum der Aufbahrungshalle. ( Ausnahme siehe Kapitel «Fassade»). Das Flachdach wurde 2015 vollständig saniert, was die E nergiebilanz verbesserte. Auch die von aussen zugänglichen Toiletten wurden bereits früher saniert und sind nicht Bestandteil dieses Ausführungsprojektes. Abdankungshalle Die Abdankungshalle weist eine besondere Architektur auf und ist ein wichtiger Teil der schön gestalteten Friedhofanlage Bromhübel. Die Anlage aus den 60er Jahren ist gekonnt in die gepflegte Umgebung eingefügt und mit vielen liebevoll gestalteten Details verschönert. Die Friedhofsanlage ist im Bauinventar schützenswerter Bauten Basel-Landschaft (BIB) aufgeführt. Die Abdankungshalle ist von den geplanten Sanierungsarbeiten nicht betroffen. Bisherige Planungen 2017 erstellte ein Friedhofsplaner ein Entwicklungskonzept über die gesamte Friedhofsanlage Bromhübel. Neben der Neugestaltung der im letzten Jahr realisierten Schmetterlingsgräber wurden auch bereits erste Überlegungen zur Umgestaltung der Aufbahrungshalle gemacht. Im Mai 2018 wurde ein Architekturbüro mit der Erarbeitung einer Projektstudie beauftragt. Eine Arbeits- gruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung, des Friedhof- personals, der örtlichen Kirchen und des beauftragen Bestattungsinstituts, begleitete die Projektstudie. Im Oktober 2018 genehmigte die Arbeitsgruppe das Vorprojekt inklusive Kostenschätzung.
Im September 2020 wurde das Architekturbüro erneut beauftragt, das genehmigte Vorprojekt und die Kostenschätzung nochmals zu überprüfen, bevor der Gemeinderat beschloss, das Projekt umzusetzen. Das Projekt Die vier kleinen Aufbahrungsräume und die rückwärtige Erschliessung werden abgebrochen und durch drei neue, grössere Aufbahrungsräume und einen Raum für die spirituelle Begleitung ersetzt. In diesem Raum ist zusätzlich eine Garderobe integriert. Bei Bedarf kann der Raum für spirituelle Begleitung als zusätzlicher Aufbahrungsraum genutzt werden. Die Eingangshalle wird vergrössert und aufgefrischt. Sie erhält eine Grösse, welche auch kleine intime Abdankungsfeiern erlaubt. Hierzu wird neu auch ein Stuhlmagazin geschaffen. Im Untergeschoss wird der bestehende Umkleideraum abgebrochen und durch eine grössere, neue Seite 8 Damengarderobe ersetzt. Daneben wird eine neue Herrengarderobe geschaffen. Die Garderoben sind mit Duschen, Waschbecken und Toiletten ausgestattet. Die Lüftungsanlage wird nach heutigen Vorschriften ummauert und mit einem neuen Kompressor ergänzt. Der Werkraum für gelegentliche Unterhaltsarbeiten wird aufgefrischt und mit neuen Werkbänken bestückt. Der ehemalige Schutzraum, der nicht mehr in Betrieb ist, wird mit einem grösseren Zugang versehen und als künftiger Arbeitsort für Schleif- und Lackierarbeiten umgestaltet. Abb. 1 Erdgeschoss (ohne Massstab) Abb. 2 Untergeschoss (ohne Massstab)
Fassaden Das äussere Erscheinungsbild der Aufbahrungshalle wird sich nicht merklich verändern. Gewisse Oberlichter müssen aufgrund des neuen Grundrisses geschlossen werden. Die Eingangstüre und die weiterhin bestehenden Oberlichter werden erneuert. Aufbahrungsräume Die Aufbahrungsräume werden so vergrössert, dass sich neu auch kleinere Gruppen im Raum aufhalten können. Der Katafalk wird mit Holz verkleidet und erhält zudem einen Deckel. Bei Urnenbegräbnissen können somit die Urnen auf dem Katafalk abgestellt werden. Auf einem zweiseitig angeordneten Sims können Erinnerungsstücke und Blumenschmuck platziert werden. Wand- und Deckenpaneele mit Stoffbespann regulieren das raumakustische Klima. Gestalterisches Konzept Seite 9 Für die öffentlich zugänglichen Räume wurde ein gestalterisches Konzept erarbeitet. Dabei wurde das Hauptaugenmerk auf die Beleuchtung und die Materialisierung der Boden-, Wand- und Decken oberflächen gelegt. Die Böden und Simse in den Aufbahrungsräumen sind aus Naturstein und werden mit partiellen W andverkleidungen und Einbaumöbeln (Katafalke) aus Naturholz in warmen Farbtönen kombiniert. Die restlichen Wandflächen und die Decken sind in glatten, weissen Flächen gehalten. In der Eingangshalle wiederholen sich die gleichen Materialen, werden aber differenzierter eingesetzt. Warmes, dezentes Licht schafft in allen Räumlichkeiten eine angenehme Atmosphäre. Künstlerisches Konzept Die Aufbahrungsräume werden nicht nummeriert sondern betitelt. So wird jeder Raum individuell von einem Künstler / einer Künstlerin gestaltet. Abb. 3 Visualisierung, mögliche Gestaltung der Eingangshalle Abb. 4 Visualisierung, mögliche Gestaltung Aufbahrungsraum
Haustechnik Die Räumlichkeiten, mit Ausnahme der Garderoben, sind alle nur gering temperiert. Die Heizungsanlage wurde vor Jahren auf Gas umgestellt und braucht keine Erneuerung. Die Lüftungsanlagen hingegen sind veraltet und müssen ersetzt werden. Als Folge der neuen Einteilung der Räume müssen auch die Elektroinstallationen angepasst und erneuert werden. Die neuen Toiletten in den Garderoben fordern neue Anschlüsse an die Kanalisation. Kostenschätzung Die Kreditvorlage für das Projekt wurde vom Gemeinderat als dringend eingestuft, weil eine Sanierung der Katafalke nicht weiter hinausgezögert werden kann. Da die kommenden Gemeindeversammlungen im 2021 bereits mit einigen baulichen Geschäften belegt sind, entschloss man sich, die Kreditvorlage noch Seite 10 in diesem Jahr zur Abstimmung vorzulegen. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit konnte das Vorprojekt nur mit einer Kostengenauigkeit von ± 20 % und nicht wie gewohnt mit einer Kostengenauigkeit von ± 15 % erstellt werden. Dafür wird mit diesem Vorgehen ein Baustart im Jahr 2021 ermöglicht. Abb. 5 Tabelle: BKP Bezeichnung Betrag Kostenschätzung Inkl. MwSt. 0 Grundstück 0 CHF Im Besitz der Gemeinde 1 Vorbereitungsarbeiten 0 CHF Abbrüche in BKP 2 enthalten 2 Gebäude 666 000 CHF Gemäss Vorprojekt vom 22.10.2018 3 Betriebseinrichtungen 118 000 CHF Katafalke im BKP 2 enthalten 4 Umgebung 5 000 CHF Anpassungsarbeiten 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 9 000 CHF 6 Reserve 25 000 CHF 5 % auf BKP 2, exkl. Honorare Gesamtkosten, inkl. MwSt. (Kostengenauigkeit ± 20 %) 823 000 CHF Grobterminplan Gemäss dem Stand der Arbeiten wird mit folgenden Terminen geplant: Abb. 6 Tabelle: NR. Phasen Termine Terminplan 32 Bauprojekt März 2021 33 Baubewilligung April 2021 41 Ausschreibung Juli 2021 52 Ausführung Oktober 2021 53 Inbetriebnahme Mai 2022 Antrag Für die Planung und Ausführung der Sanierung der Aufbahrungshalle Friedhof Bromhübel wird ein Kredit in der Höhe von CHF 823 000.– genehmigt.
Quartierplan Schneckenbündten II Traktandum 5 Beschluss Ausgangslage Seite 11 Das Quartierplan-Areal Schneckenbündten II umfasst die Parzellen Nrn. 2658 und 2954 im nordwestlichen Teil der Gemeinde Arlesheim. Das Areal befindet sich rund einen Kilometer nördlich des Arlesheimer Ortszentrums an der General Guisan-Strasse. Im Norden und Westen grenzt das Quartierplan-Areal an den Waldrand. Südlich und östlich befinden sich hauptsächlich Mehrfamilienhäuser aus den 50er- / 60er-Jahren. Ebenfalls in der Nachbarschaft des Areals befindet sich die Schulanlage Gerenmatt. Abb. 7 Situationsplan Quartierplan-Areal Schneckenbündten II Auf dem Quartierplan-Areal steht heute das stark renovationsbedürftige Ausbildungszentrum Arlesheim, AZA, der Basler Versicherungen mit integriertem Hotelleriebetrieb. Das Ausbildungszentrum wird im Jahr 2020 nach Basel in den neuen Konzernsitz Bâloise Park verlegt. Die Basler Leben AG als Grundeigentümerin will die Parzelle Nr. 2658 anders als heute nutzen. Aufgrund der Lage wird beabsichtigt, an diesem Standort eine Wohnüberbauung zu realisieren. An der Gemeinde- versammlung vom 18. Juni 2020 wurde der Quartierplan Schneckenbündten II zum ersten Mal behandelt. Dabei wurde das Geschäft zur Überprüfung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Um die konkreten Fragen aus der Nachbarschaft für die Überprüfung genauer zu erörtern, führte die Gemeinde zusammen mit der Grundeigentümerschaft am 12. September 2020 eine der gesamten Öffentlichkeit zugängliche Anwohnerinformationsveranstaltung durch und lud die Bewohnerschaft der bestehenden Wohnsiedlung Schneckenbündten brieflich dazu ein. An dieser Informationsveranstaltung präsentierte Gemeinderätin Ursula Laager die Vorgeschichte der Quartierplanung Schneckenbündten II und nahm die geäusserten Vorbehalte entgegen. Es wurde nochmals betont, dass der bestehende Quartierplan Schneckenbündten seine Gültigkeit für die bestehende Wohnsiedlung Schneckenbündten behält und jegliche Veränderung dort einen eigenen neuen Quartierplan bedingen würde. Die Eigentümerin und die Gemeinde bekräftigten die Absicht, eine Sperrfrist von 15 Jahren im Masterplan einzufügen.
Im Anschluss an die Informationsveranstaltung entschied der Gesamtgemeinderat, den Quartierplan Schneckenbündten II an der Gemeindeversammlung vom 19. November 2020 erneut zur Abstimmung vorzulegen, aber den Masterplan zu präzisieren und die Verkehrsthematik noch vertiefter prüfen zu lassen. Am 21. Oktober 2020 führte die Gemeinde zusammen mit den Planern und der Grundeigen tümerschaft eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Inhalten des Quartierplans S chneckenbündten II und dem vertieften Verkehrsgutachten durch. Weshalb ein Quartierplan? Für die Parzellen Nrn. 2658 und 2954 sowie die südlich gelegene Wohnüberbauung Schneckenbündten gelten heute die Quartierplan-Vorschriften Schneckenbündten aus dem Jahr 1976. Diese sehen für die Parzelle Nr. 2658 eine Nutzung als Schulungs- und Tagungszentrum vor. Für eine Neubebauung mit Seite 12 Wohnnutzung ist somit der Erlass einer neuen Quartierplanung notwendig. Mit der Quartierplanung Schneckenbündten II wird das Areal der Basler Leben AG aus dem bestehenden Quartierplan Schneckenbündten von 1976 herausgelöst und so die rechtliche Grundlage für eine Wohnüberbauung auf Grundlage des im Masterplan (siehe unten) vorgesehenen Bebauungs- und A ussenraumkonzepts geschaffen. Zudem werden die verkehrliche Erschliessung und eine nachhaltige, energieeffiziente Bauweise grundeigentümerverbindlich gesichert. Der bestehende Quartierplan S chneckenbündten aus dem Jahre 1976 behält für die Wohnsiedlung Schneckenbündten unverändert seine Gültigkeit. Studienauftrag – Masterplan – Quartierplanung Die Basler Leben AG und die Pensionskasse Coop als Grundeigentümerin der südlich gelegenen W ohnüberbauung Schneckenbündten kamen an Besprechungen mit der Gemeinde überein, dass das Areal Schneckenbündten trotz zeitlich unterschiedlicher Entwicklungsabsichten gemeinsam städte baulich betrachtet werden soll, damit zu jedem Zeitpunkt eine in sich funktionierende und städtebaulich auch mit der Überbauung Dürrmatt harmonierende Überbauung Schneckenbündten gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2018 ein städtebaulicher Studienauftrag mit vier e ingeladenen Architekturbüros über das gesamte Areal des QP Schneckenbündten durchgeführt. Als Siegerprojekt ging das Bebauungskonzept der Architektengemeinschaft Burgdorf Loewensberg in Zusammenarbeit mit Studio Karst GmbH (Landschaftsarchitektur) hervor. Dieses sieht für das Areal Schneckenbündten eine Kombination aus 4-geschossigen, orthogonal zur General Guisan-Strasse stehenden Längsgebäuden und höheren, 8- resp. 10-geschossigen Hochpunkten vor. Durch die A usrichtung und Positionierung der Baukörper öffnet sich die Überbauung gegenüber dem benachbarten Quartier und schafft neue Sichtbezüge zum Waldrand. Der Bezug der Natur zum Siedlungsgebiet kann auf diese Weise gestärkt werden. Der Aussenraum ist als parkähnliche Freiraumfläche vorgesehen, welche durch Heckenbänder und bewusst gesetzte Einzelbäume oder Baumgruppen sowie durch ein feinmaschiges Wegnetz gegliedert wird. Durch das Zusammenspiel von Gebäuden, Wegen, Hecken und Bäumen entsteht eine Landschaft aus «Zimmern», die – ausgestattet mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten – u nterschiedliche Orte für verschiedene Aussenraumaktivitäten bietet. Der öffentliche Fussweg entlang des Waldrands bietet zudem eine attraktive Spaziermöglichkeit im Grünen. Das Siegerprojekt wurde anschliessend in einen Masterplan überführt, welcher die städtebauliche Gesamtstrategie für das gesamte Areal Schneckenbündten langfristig konzeptionell festlegt, ohne jedoch eine für die Grundeigentümer- und Bewohnerschaft unmittelbar verbindliche Wirkung zu entfalten. Der Masterplan wurde durch alle beteiligten Grundeigentümerschaften und den Gemeinderat unterzeichnet. Um den geäusserten Bedenken der Bewohnerschaft der bestehenden Wohnüberbauung Schnecken bündten betreffend den mittelfristigen Weiterbestand der bestehenden Wohnüberbauung Rechnung zu tragen, hat sich die Pensionskasse Coop bereit erklärt, den Masterplan mit der verbindlichen Z usicherung zu ergänzen, einen allfälligen Quartierplan Schneckenbündten III nicht vor dem Jahr 2035 zur Abstimmung zu bringen.
Abb. 8 Modellfoto B ebauungsk onzept (Gesamtareal nach Realisierung des Quartierplans Schneckenbündten II) Seite 13 Im Rahmen der Quartierplanung Schneckenbündten II werden von dem im Masterplan vorgesehenen Bebauungskonzept je ein Längsgebäude und ein hohes Haus realisiert. Das hohe Haus wird in der Höhe gestaffelt und erhält damit eine verträgliche Massstäblichkeit. Zudem unterschreitet die gemäss Q uartierplanreglement auf 0,99 limitierte Ausnützungsziffer die gemäss Masterplan verträgliche bauliche Dichte von 1,1 um 10 %. Die qualitätsbildenden Charakteristiken des Aussenraumkonzepts werden mit der Quartierplanung konkretisiert und gesichert. Energie und Nachhaltigkeit Die Bebauung der Quartierplanung Schneckenbündten II soll die Kriterien einer nachhaltigen Bauweise bestmöglich erfüllen. Auf Vorschlag der Bauherrschaft soll für die Realisierung der Bauten deshalb der «Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz» (SNBS, Auszeichnung Gold) zur Anwendung kommen. Der Nachhaltigkeitsstandard SNBS basiert auf den Themen von Minergie / Minergie-ECO und hat diese um architektonische, soziale, wirtschaftliche und weitere Umwelt-Aspekte zu einem umfassenden Katalog erweitert. Im Vergleich zu anderen Labels für Energieeffizienz (Minergie, Minergie-P, Minergie-A) beurteilt der SNBS ein umfassenderes Kriterienset, welches neben dem einzelnen Gebäude auch den Standort im Kontext seines Umfeldes berücksichtigt. Der SNBS ist damit weit umfassender als das Label «Minergie», bei dem «nur» Anforderungen an die Energie (Heizung, Warmwasser, Haushaltstrom) und den Nutzerkomfort gestellt werden. Für die Wärmeversorgung ist ein Anschluss an den im Schoren-Areal geplanten Wärmeverbund Uptown Basel vorgesehen, sofern dies zeitlich möglich ist. Da sich auch der Wärmeverbund Uptown Basel derzeit in der Baubewilligungsphase befindet, bestehen bzgl. der terminlichen Vereinbarkeit jedoch noch Unsicherheiten. Alternativ könnte die Wärmeversorgung über eine Kombination aus Wärmepumpen und Photovoltaik erfolgen. Verkehrserschliessung und Parkierung Die Parkierung für die Überbauung wird in der unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde durch die Gemeinde und die Bauherrschaft eine Reduktion der Anzahl P flichtparkplätze angestrebt. Diese wurde jedoch durch den Kanton abgelehnt. Die Parkierungsanlage für die Quartierplanung enthält deshalb gemäss den gesetzlichen Vorgaben insgesamt 111 Parkplätze. Zur Deckelung des Verkehrsaufkommens wurde diese Anzahl im Quartierplan-Reglement als Maximum festgelegt. Die Veloabstellplätze für die Bewohnerschaft der Quartierplan-Überbauung sind im Sockelgeschoss der Einstellhalle untergebracht. Diese werden bei beiden Gebäuden jeweils über eine separate Velorampe erreicht. Für Besucherinnen und Besucher sowie für das kurzzeitige Abstellen sind im Bereich der Gebäudezugänge oberirdische Veloabstellplätze vorgesehen. Die verkehrlichen Auswirkungen der Überbauung auf die General Guisan-Strasse sowie auf den Knoten Birseckstrasse – General Guisan-Strasse – Weidenhofweg wurden mit einem Verkehrsgutachten u ntersucht. Gemäss dem Verkehrsgutachten verändert sich die Verkehrsbelastung auf der General
Guisan-Strasse wie auch die Auslastung des Knotens Birseckstrasse – General Guisan-Strasse – W eidenhofweg durch die geplante Überbauung in einem gut verträglichen Mass. Der Verkehrsfluss am Knoten Birseckstrasse – General Guisan-Strasse entspricht auch mit der geplanten Überbauung w eiterhin der besten Verkehrsqualitätsstufe A. Die Verträglichkeit des Mehrverkehrs auf dem Mattweg konnte mittels Verkehrserhebungen Mitte September 2020 ebenfalls belegt werden. Arealbaukommission und kantonale Vorprüfung Das Bebauungskonzept wurde zu Beginn des Planungsverfahrens durch die kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen begutachtet. Mit Schreiben vom 4. Juni 2019 beurteilt sie das Bebauungskonzept auf der Parzelle Nr. 2658 als in sich stimmig und bestätigt die gute Einfügung in die bestehende städtebauliche Umgebung der bestehenden Wohnüberbauung Schneckenbündten Seite 14 und der Wohnüberbauung Dürrmatt. Die Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wurden der Gemeinde mit Schreiben vom 20. Januar 2019 mitgeteilt. Die Anmerkungen der kantonalen Fachstellen wurden in den Planungsunterlagen ergänzt bzw. konnten mit den zuständigen Fachstellen geklärt werden. Öffentliche Mitwirkung Das Bundesgesetz über die Raumplanung und das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz verlangen, dass die Bevölkerung bei Planungen die Gelegenheit zur Mitwirkung erhält. Der Gemeinderat Arlesheim führte deshalb für die Quartierplanung vom 10. Oktober bis zum 11. November 2019 ein Mitwirkungsverfahren durch. Die Planungsunterlagen konnten während dieser Zeit auf der G emeindeverwaltung eingesehen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens sind drei Eingaben eingegangen. Die Eingaben und die Stellungnahme des Gemeinderats sind in einem separaten Mitwirkungsbericht ersichtlich, welcher den Planungsunterlagen beiliegt. Auswirkungen auf die Quartiere Schneckenbündten und Dürrmatt Die erhöhte Nutzung wird durch einen Infrastrukturbeitrag abgegolten. Dieser wird in Form von Sach-, Dienst- oder Geldleistungen im Quartierplanvertrag verbindlich festgelegt. Im Fall des Quartierplans Schneckenbündten II resultiert daraus ein Gesamtbetrag von CHF 2,4 Mio., welcher mehrheitlich als Geldleistung in den Infrastrukturbeitragsfonds der Gemeinde fliesst, zusätzlich zur Sachleistung in Form eines öffentlich nutzbaren Spielplatzes. Die Geldmittel werden gemäss Bestimmung des Fonds- reglements verwendet, müssen einen Zusammenhang zum jeweiligen Bauvorhaben aufweisen und kommen in diesem Fall den Wohnüberbauungen Schneckenbündten und Dürrmatt zu Gute. Auswirkungen auf rechtskräftige Planungen Mit der Quartierplanung Schneckenbündten II werden für den nördlichen Arealteil neue, eigenständige Nutzungs- und Bauvorschriften erstellt. Die Nutzungs- und Bauvorschriften der bestehenden Q uartierplanung Schneckenbündten aus dem Jahr 1976 werden mit der Inkraftsetzung der Quartierplanung Schneckenbündten II im Bereich der Parzellen Nrn. 2658 und 2954 aufgehoben und gelten nur noch für den verbleibenden, südlichen Arealteil. Damit einhergehend werden auch die im Rahmen der Quartier planung Schneckenbündten festgelegten Baulinien im Bereich der Parzelle Nr. 2658 aufgehoben. Schlussbemerkung / Würdigung Die Umsetzung der vorliegenden Quartierplanung wird naturgemäss etwas Mehrverkehr generieren. Diesem Nachteil stehen erhebliche Vorteile gegenüber: Es entsteht ein grosser Grünraum mit einem öffentlichen Spielplatz sowie ein öffentlicher Weg entlang des Waldes. Die Siedlung wird oberirdisch autofrei gestaltet. Es ist eine nachhaltige Bauweise vorgeschrieben. Das Angebot an Mietwohnungen in Arlesheim wird erweitert und unterstützt die Ziele der Wohnraumstrategie. Die neu zu erstellenden Gebäude orientieren sich in der Höhe und Baustruktur an den umliegenden Bauten und der Fortbestand der bestehenden Wohnsiedlung Schneckenbündten wird für über 15 Jahre gesichert.
Deshalb ist der Gemeinderat der Überzeugung, dass mit der Quartierplanung Schneckenbündten II eine qualitativ hochwertige Überbauung realisiert werden kann. Antrag Der Quartierplan Schneckenbündten II und das dazugehörende Reglement werden gemäss Vorlage beschlossen. Seite 15
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