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Erläuterungen zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 19. November 2020, 19.30 Uhr
Sporthalle Hagenbuchen

Traktanden

1 – Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18.06.2020

2 – Budget 2021

3 – Finanzplan 2021 – 2028

4 – Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Bromhübel

5 – Quartierplan Schneckenbündten II

6 – Diverses

Arlesheim, 13. Oktober 2020

Der Gemeindepräsident                     Der Leiter Gemeindeverwaltung
Markus Eigenmann                          Thomas Rudin

Beilagen:
   Booklet Budget 2021 und Finanzplan 2021 – 2028
   Reglement zum Quartierplan Schneckenbündten II

Ergänzende Unterlagen auch unter www.arlesheim.ch/Politik/Gemeindeversammlung/Einladungen
   Detail Budget 2021, inkl. Bericht Rechnungsprüfungskommission
   Planunterlagen QP Schneckenbündten II
   Planungsbericht QP Schneckenbündten II
   Mitwirkungsbericht QP Schneckenbündten II
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Budget 2021                                                                                                     Traktandum 2
Genehmigung

Allgemeines                                                                                                             Seite 3

Das detaillierte Budget 2021 liegt sowohl elektronisch wie auch in gedruckter Form vor. Dieses kann am
Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.arlesheim.ch/Politik/Gemeindeversammlung
heruntergeladen werden. Es enthält ausführliche Erläuterungen zu einzelnen Positionen.
Weitere Angaben zum Budget finden Sie im beiliegenden Booklet abgedruckt.

Budget 2021 in Kürze

Das Budget sieht einen Aufwand von 53 772 000 und einen Ertrag von 53 514 000 vor. Daraus ergibt
sich ein Mehraufwand (Verlust) von – 208 000. Damit fällt das Budget um 102 000 schlechter aus als
das Vorjahresbudget.

Der Gemeinderat hat sich lang- und mittelfristig zum Ziel gesetzt, positive Budgets vorzulegen,
wobei das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen überprüft und wenn nötig angepasst sowie die
Infrastruktur unterhalten und ergänzt werden soll. Bei den Investitionen hat er klare Prioritäten gesetzt.

Das Budget 2021 ist gegenüber dem Vorjahresbudget vor allem geprägt vom Mehraufwand bei den
Personalkosten (Verwaltung, Schulen und neu Jugendhaus). Die Mitarbeitenden des Jugendhauses
erhalten neu Verträge mit der Gemeinde, weswegen die Lohnkosten ansteigen, die Kosten für Beiträge
jedoch im gleichen Ausmass sinken (nahezu kein Einfluss auf den Saldo der Erfolgsrechnung).
Das Wachstum durch den vertraglichen Anstieg der Löhne (Erfahrungsstufe) für Verwaltungspersonal
und Lehrpersonen wurde durch gezielte Sparmassnahmen kompensiert, diese Sparmassnahmen
werden in den Folgejahren fortgesetzt.

Die Kosten für die ambulante Krankenpflege, die Beiträge an die Pflegefinanzierung sowie die
­E rgänzungsleistungs-Zusatzbeiträge nehmen markant zu. Basierend auf den Erfahrungswerten der
 letzten Jahre wurden die Kosten für den Finanzausgleich leicht tiefer veranschlagt. Ebenfalls
 rückläufig sind die Ergänzungsleistungsbeiträge an den Kanton. Die Übergangsfinanzierung an die
 Stiftung Sunnegarte fällt 2021 ganz weg. Die Basis der Steuerbudgetierung bildet die Rechnung 2019,
 welche unter den budgetierten Erwartungen für 2019 und 2020 lag. Die daraus resultierende
 vorsichtige Budgetierung für 2021 führt zu einer Reduktion der Einkommenssteuereinnahmen sowie der
 Quellensteuer (identische Konjunkturfaktoren). Die versteuerten Firmenerträge wurden ebenfalls
 ­v orsichtig veranschlagt, die Vermögenssteuern nehmen hingegen leicht zu. Die Covid19-Pandemie
  beeinflusst die Konjunkturprognosen nur marginal. Diese berücksichtigen die lokale wirtschaftliche
  Entwicklung umfassend auf Basis diverser Informationen und Einschätzungen.

Investitionen

Verwaltungsvermögen
Mit der Genehmigung des Budgets werden folgende Investitionen beschlossen:

 Allgemeine Verwaltung                                                                              2 405
 * Gemeindesaal Mantelnutzung im Saalbau                                                            2 405
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Bildung                                                                                        102
           Turnhalle Domplatz (Mehrzweckhalle)                                                             30
           Mobiliar Primarschule (jährliche Anschaffungen)                                                 72
           Kultur und Freizeit                                                                        7 295
           * Gemeindesaal Ausführung                                                                  6 945
           * Beiträge an Saal (Kanton BL und Fundraising)                                             – 500
           * Sportanlagen Widen, Sanierung Platz                                                          750
           * Hangrutschsicherung Ermitage                                                                 100
           Verkehr                                                                                    1 205
           Diverse Strassenbauten                                                                         790
           Ersatz Strassenbeleuchtung                                                                     150
Seite 4
           ** Umbau Bushaltestellen (behindertengerecht)                                                   30
           Kommunalfahrzeuge Werkhof                                                                       95
           Umwelt und Raumplanung                                                                     1 613
           Wasserleitungsnetz                                                                             450
           * Neues Reservoir mit Dornach                                                                  500
           Wasseranschlussbeiträge                                                                    – 400
           Kanalisationsanlagen                                                                       1 000
           Kanalisationsanschlussbeiträge                                                             – 530
           * Sanierung Aufbahrungshalle / Friedhof generell                                               400
           *** Revision Ortskernplanung                                                                   101
           * Quartierplanung Postplatz                                                                    130
           Quartierplanung Postplatz; Beteiligung Dritter                                                 – 72
           *** Quartierplanung Bad- und Sonnenhof                                                          59
           Quartierplanung Bad- und Sonnenhof; Beteiligung Dritter                                        – 25
           Finanzen und Steuern (Finanzvermögen)                                                     – 3 800
           * Devestitionen Finanzvermögen                                                            – 3 800
          * Diese Kredite wurden bereits früher oder werden mit separaten Vorlagen bewilligt.
          **	Mit dem Budget 2021 wird ein Gesamtkredit von 280 TCHF für den Umbau der Bushaltestellen
               ­( behindertengerecht) Obesunne, Dom und Postplatz genehmigt.
          ***	Mit dem Budget 2021 werden folgende Nachtragskredite genehmigt: Revision Ortskernplanung
                + 100 TCHF (Total 490 TCHF) sowie Quartierplanung Bad- und Sonnenhof + 100 TCHF
                (Total 250 TCHF, Abzüglich Beteiligung Dritter 125 TCHF).

          Steuersätze

          Der Gemeinderat beantragt für das Jahr 2021 folgende unveränderten Steuersätze:
           	E inkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen 45 %
           	E rtragssteuer juristische Personen 4 %
           	K apitalsteuer juristische Personen 0,55 ‰.

          Anträge

           	D as Budget 2021 der Einwohnergemeinde Arlesheim wird genehmigt.
           	Festsetzung der Gemeindesteuersätze

          a)	E inkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StG):
              Steuerfuss: 45 % der Staatssteuer (wie bisher)

          b)	E rtrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 und 62 Abs. 2 StG):
              Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
              Kapitalsteuer, Steuersatz: 0,55 ‰ des Kapitals (wie bisher)
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Finanzplan 2021– 2028                                                                                         Traktandum 3
Kenntnisnahme

Alle Beträge in CHF                                                                                                   Seite 5

Den Finanzplan finden Sie im beiliegenden Booklet abgedruckt.

Wozu ein Finanzplan?

 Gemäss § 157c Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden
(­ Gemeindegesetz) hat der Gemeinderat periodisch einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen und
der Gemeindeversammlung zur Kenntnis zu bringen. Dieser beschreibt für die nächsten acht Jahre
die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindeaufgaben mit deren Auswirkungen auf den Finanzbedarf.
Er soll auch die Massnahmen zur Beibehaltung eines auf Dauer ausgeglichenen Finanzhaushaltes
aufzeigen und ist der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Budget zu unterbreiten.

Der Finanzplan ist ein Planungsinstrument des Gemeinderats. Er ist rechtlich nicht verbindlich.

Der Gemeinderat aktualisiert den Finanzplan jährlich.

Planungsannahmen

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, eine Steuerfusserhöhung nur dann in Betracht zu ziehen,
wenn die Erfolgsrechnungen und Investitionssummen dies erfordern. Seit Jahren gehört Arlesheim mit
einem Steuerfuss von 45 % zu den steuergünstigsten Gemeinden. Der Finanzplan sieht eine Steuer­
fusserhöhung auf 47 % ab dem Jahr 2022 vor (aufgrund vorsichtigerer Ertrags- und steigender Aufwand-
budgetierung und dem Selbstfinanzierungsgrad). Die von der Finanzplankommission vorgeschlagenen
Kennzahlen (positive Ergebnisse im 5-Jahresschnitt und 100 % Selbstfinanzierungsgrad im 8-Jahresschnitt)
wurden dabei berücksichtigt.

Finanzplan 2021 – 2028

 Der Finanzplan geht vom Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss von – 208 000 aus. In den
 ­k ommenden acht Jahren sind Investitionen von netto insgesamt 28,9 Millionen (Verwaltungsvermögen
  Zunahme 32,7 Millionen und Finanzvermögen Abnahme von 3,8 Millionen) vorgesehen. Basierend
  auf dem Budget 2021 werden höhere Steuererträge gemäss den Planungsannahmen ausgewiesen.
  Durch die Steuererhöhung im Jahr 2022 auf 47 % können in diesen 8 Jahren ab 2022 positive
­E rgebnisse erreicht werden. Diese sind wichtig, um langfristig einen Schuldenabbau vollziehen zu
 können. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad beträgt in einer rollenden Planung im
 8-Jahresschnitt ab dem Jahr 2026 108 % und später mehr. Aufgrund von hohen Investitionen davor,
  wird das Ziel von 100 % unterschritten, sinkt aber nie unter 69 %, was für eine Gemeinde mit
  einem soliden Eigenkapital immer noch als gut zu betrachten ist.
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Fazit

          Mit den heutigen Planungsannahmen werden ab 2022 positive Jahresergebnisse und Cashflows generiert.
          Die Verschuldung nimmt aufgrund der wachsenden Investitionstätigkeit zu, dies allerdings zu
          einem Zeitpunkt in welchem langfristige Kredite zu ausserordentlich günstigen Konditionen aufgenommen
          werden können. Die Höhe der Neuverschuldung wird durch den Free Cash Flow bestimmt, welcher
          von gleichzeitigen Devestitionen im Finanzvermögen positiv beeinflusst wird.

          Hinweis

          Der Finanzplan ist ein Planungsinstrument. Er enthält keine Ausgabenbeschlüsse und keine Beschlüsse
          zum Steuerfuss. Alle geplanten Ausgaben und Einnahmen sowie allfällige Steueranpassungen, Abgabe
          von Grundstücken / Liegenschaften müssen jeweils im Rahmen der Budgetvorlage oder als Sondervorlage
Seite 6   von der Gemeindeversammlung beschlossen werden, damit sie rechtswirksam werden.

          Antrag

          Der Finanzplan 2021 – 2028 wird zur Kenntnis genommen.
Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Bromhübel                                                                   Traktandum 4
Genehmigung

Ausgangslage                                                                                                            Seite 7

Die Aufbahrungshalle auf dem Friedhof Bromhübel entspricht nicht mehr den heutigen Vorstellungen
eines würdigen Ortes, um sich von einem geliebten Menschen zum letzten Mal zu verabschieden.
Die Räumlichkeiten wirken kühl und abweisend. Die Aufbahrungsräume sind klein, lassen keine Gruppen
zu und laden nicht zum Verweilen ein. Auch die Eingangshalle hat keine einladende Atmosphäre und
präsentiert sich eher technisch.

Ergänzend zum Erscheinungsbild, sind die Katafalke (gekühlte, offene Särge) in den Aufbahrungsräumen
stark überaltert und sehr störungsanfällig geworden. Der Wirkungsgrad der Kühlanlage ist ungenügend
oder die Anlage fällt teilweise ganz aus. Die Folge davon sind unangenehme Geruchsbildungen.
Die bestehende Kühlanlage wird zurzeit so gut wie möglich unterhalten und gewartet.

Im Weiteren haben sich die betrieblichen Abläufe und Anforderungen geändert. Während die Verstorbenen
früher durch den Seiteneingang ins Gebäude geführt und von einem rückwärtigen Erschliessungsraum
in den Katafalk geschoben wurden, werden sie heute aufgrund der erschwerten Zufahrt durch den
Gebäudeeingang in die Aufbahrungsräume gebracht.

Zudem fordert das aktuelle Arbeitsgesetz getrennte Umkleideräume für Damen und Herren. Im Unter­
geschoss gibt es lediglich einen gemeinsamen Umkleideraum, welcher ebenso sanierungsbedürftig ist.

Die geplanten Sanierungsarbeiten betreffen hauptsächlich den Innenraum der Aufbahrungshalle.
­( Ausnahme siehe Kapitel «Fassade»). Das Flachdach wurde 2015 vollständig saniert, was die
 ­E nergiebilanz verbesserte. Auch die von aussen zugänglichen Toiletten wurden bereits früher saniert
  und sind nicht Bestandteil dieses Ausführungsprojektes.

Abdankungshalle

Die Abdankungshalle weist eine besondere Architektur auf und ist ein wichtiger Teil der schön gestalteten
Friedhofanlage Bromhübel. Die Anlage aus den 60er Jahren ist gekonnt in die gepflegte Umgebung
eingefügt und mit vielen liebevoll gestalteten Details verschönert. Die Friedhofsanlage ist im Bauinventar
schützenswerter Bauten Basel-Landschaft (BIB) aufgeführt. Die Abdankungshalle ist von den geplanten
Sanierungsarbeiten nicht betroffen.

Bisherige Planungen

2017 erstellte ein Friedhofsplaner ein Entwicklungskonzept über die gesamte Friedhofsanlage Bromhübel.
Neben der Neugestaltung der im letzten Jahr realisierten Schmetterlingsgräber wurden auch bereits
erste Überlegungen zur Umgestaltung der Aufbahrungshalle gemacht.

Im Mai 2018 wurde ein Architekturbüro mit der Erarbeitung einer Projektstudie beauftragt. Eine Arbeits-
gruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung, des Friedhof-
personals, der örtlichen Kirchen und des beauftragen Bestattungsinstituts, begleitete die Projektstudie.
Im Oktober 2018 genehmigte die Arbeitsgruppe das Vorprojekt inklusive Kostenschätzung.
Im September 2020 wurde das Architekturbüro erneut beauftragt, das genehmigte Vorprojekt und die
                  Kostenschätzung nochmals zu überprüfen, bevor der Gemeinderat beschloss, das Projekt umzusetzen.

                  Das Projekt

                  Die vier kleinen Aufbahrungsräume und die rückwärtige Erschliessung werden abgebrochen und durch
                  drei neue, grössere Aufbahrungsräume und einen Raum für die spirituelle Begleitung ersetzt. In diesem
                  Raum ist zusätzlich eine Garderobe integriert. Bei Bedarf kann der Raum für spirituelle Begleitung
                  als zusätzlicher Aufbahrungsraum genutzt werden. Die Eingangshalle wird vergrössert und aufgefrischt.
                  Sie erhält eine Grösse, welche auch kleine intime Abdankungsfeiern erlaubt. Hierzu wird neu auch
                  ein Stuhlmagazin geschaffen.

                  Im Untergeschoss wird der bestehende Umkleideraum abgebrochen und durch eine grössere, neue
Seite 8
                  Damengarderobe ersetzt. Daneben wird eine neue Herrengarderobe geschaffen. Die Garderoben sind mit
                  Duschen, Waschbecken und Toiletten ausgestattet. Die Lüftungsanlage wird nach heutigen Vorschriften
                  ummauert und mit einem neuen Kompressor ergänzt. Der Werkraum für gelegentliche Unterhaltsarbeiten
                  wird aufgefrischt und mit neuen Werkbänken bestückt. Der ehemalige Schutzraum, der nicht mehr
                  in Betrieb ist, wird mit einem grösseren Zugang versehen und als künftiger Arbeitsort für Schleif- und
                  Lackierarbeiten umgestaltet.

Abb. 1
Erdgeschoss
(ohne Massstab)

Abb. 2
Untergeschoss
(ohne Massstab)
Fassaden
Das äussere Erscheinungsbild der Aufbahrungshalle wird sich nicht merklich verändern. Gewisse
Oberlichter müssen aufgrund des neuen Grundrisses geschlossen werden. Die Eingangstüre und die
weiterhin bestehenden Oberlichter werden erneuert.

Aufbahrungsräume
Die Aufbahrungsräume werden so vergrössert, dass sich neu auch kleinere Gruppen im Raum aufhalten
können. Der Katafalk wird mit Holz verkleidet und erhält zudem einen Deckel. Bei Urnenbegräbnissen
können somit die Urnen auf dem Katafalk abgestellt werden. Auf einem zweiseitig angeordneten
Sims können Erinnerungsstücke und Blumenschmuck platziert werden. Wand- und Deckenpaneele mit
Stoffbespann regulieren das raumakustische Klima.

Gestalterisches Konzept
                                                                                                                               Seite 9
Für die öffentlich zugänglichen Räume wurde ein gestalterisches Konzept erarbeitet. Dabei wurde
das Hauptaugenmerk auf die Beleuchtung und die Materialisierung der Boden-, Wand- und Decken­
oberflächen gelegt.

Die Böden und Simse in den Aufbahrungsräumen sind aus Naturstein und werden mit partiellen
­W andverkleidungen und Einbaumöbeln (Katafalke) aus Naturholz in warmen Farbtönen kombiniert.
 Die restlichen Wandflächen und die Decken sind in glatten, weissen Flächen gehalten.

In der Eingangshalle wiederholen sich die gleichen Materialen, werden aber differenzierter eingesetzt.

Warmes, dezentes Licht schafft in allen Räumlichkeiten eine angenehme Atmosphäre.

Künstlerisches Konzept
Die Aufbahrungsräume werden nicht nummeriert sondern betitelt. So wird jeder Raum individuell
von einem Künstler / einer Künstlerin gestaltet.

                                                                                                         Abb. 3
                                                                                                         Visualisierung,
                                                                                                         mögliche Gestaltung
                                                                                                         der Eingangshalle

                                                                                                         Abb. 4
                                                                                                         Visualisierung,
                                                                                                         mögliche Gestaltung
                                                                                                         Aufbahrungsraum
Haustechnik
                  Die Räumlichkeiten, mit Ausnahme der Garderoben, sind alle nur gering temperiert. Die Heizungsanlage
                  wurde vor Jahren auf Gas umgestellt und braucht keine Erneuerung. Die Lüftungsanlagen hingegen
                  sind veraltet und müssen ersetzt werden. Als Folge der neuen Einteilung der Räume müssen auch die
                  Elektroinstallationen angepasst und erneuert werden. Die neuen Toiletten in den Garderoben fordern
                  neue Anschlüsse an die Kanalisation.

                  Kostenschätzung

                  Die Kreditvorlage für das Projekt wurde vom Gemeinderat als dringend eingestuft, weil eine Sanierung
                  der Katafalke nicht weiter hinausgezögert werden kann. Da die kommenden Gemeindeversammlungen im
                  2021 bereits mit einigen baulichen Geschäften belegt sind, entschloss man sich, die Kreditvorlage noch
Seite 10          in diesem Jahr zur Abstimmung vorzulegen. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit konnte das Vorprojekt nur
                  mit einer Kostengenauigkeit von ± 20 % und nicht wie gewohnt mit einer Kostengenauigkeit von ± 15 %
                  erstellt werden. Dafür wird mit diesem Vorgehen ein Baustart im Jahr 2021 ermöglicht.

Abb. 5
Tabelle:
                   BKP     Bezeichnung                                                              Betrag
Kostenschätzung                                                                                     Inkl. MwSt.
                     0     Grundstück                                                                             0 CHF
                           Im Besitz der Gemeinde
                     1     Vorbereitungsarbeiten                                                                  0 CHF
                           Abbrüche in BKP 2 enthalten
                     2     Gebäude                                                                        666 000 CHF
                           Gemäss Vorprojekt vom 22.10.2018
                     3     Betriebseinrichtungen                                                          118 000 CHF
                           Katafalke im BKP 2 enthalten
                     4     Umgebung                                                                           5 000 CHF
                           Anpassungsarbeiten
                     5     Baunebenkosten und Übergangskonten                                                 9 000 CHF

                     6     Reserve                                                                         25 000 CHF
                           5 % auf BKP 2, exkl. Honorare
                           Gesamtkosten, inkl. MwSt. (Kostengenauigkeit ± 20 %)                           823 000 CHF

                  Grobterminplan

                  Gemäss dem Stand der Arbeiten wird mit folgenden Terminen geplant:

Abb. 6
Tabelle:            NR.    Phasen                                                                   Termine
Terminplan          32     Bauprojekt                                                               März 2021
                    33     Baubewilligung                                                           April 2021
                    41     Ausschreibung                                                            Juli 2021
                    52     Ausführung                                                               Oktober 2021
                    53     Inbetriebnahme                                                           Mai 2022

                  Antrag

                  Für die Planung und Ausführung der Sanierung der Aufbahrungshalle Friedhof Bromhübel wird
                  ein Kredit in der Höhe von CHF 823 000.– genehmigt.
Quartierplan Schneckenbündten II                                                                                     Traktandum 5
Beschluss

Ausgangslage                                                                                                                       Seite 11

Das Quartierplan-Areal Schneckenbündten II umfasst die Parzellen Nrn. 2658 und 2954 im nordwestlichen
Teil der Gemeinde Arlesheim. Das Areal befindet sich rund einen Kilometer nördlich des Arlesheimer
Ortszentrums an der General Guisan-Strasse. Im Norden und Westen grenzt das Quartierplan-Areal an
den Waldrand. Südlich und östlich befinden sich hauptsächlich Mehrfamilienhäuser aus den 50er- /
60er-Jahren. Ebenfalls in der Nachbarschaft des Areals befindet sich die Schulanlage Gerenmatt.

                                                                                                             Abb. 7
                                                                                                             Situationsplan
                                                                                                             Quartierplan-Areal
                                                                                                             Schneckenbündten II

Auf dem Quartierplan-Areal steht heute das stark renovationsbedürftige Ausbildungszentrum Arlesheim,
AZA, der Basler Versicherungen mit integriertem Hotelleriebetrieb. Das Ausbildungszentrum wird im Jahr
2020 nach Basel in den neuen Konzernsitz Bâloise Park verlegt.

Die Basler Leben AG als Grundeigentümerin will die Parzelle Nr. 2658 anders als heute nutzen. Aufgrund
der Lage wird beabsichtigt, an diesem Standort eine Wohnüberbauung zu realisieren. An der Gemeinde-
versammlung vom 18. Juni 2020 wurde der Quartierplan Schneckenbündten II zum ersten Mal behandelt.
Dabei wurde das Geschäft zur Überprüfung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Um die konkreten
Fragen aus der Nachbarschaft für die Überprüfung genauer zu erörtern, führte die Gemeinde zusammen
mit der Grundeigentümerschaft am 12. September 2020 eine der gesamten Öffentlichkeit zugängliche
Anwohnerinformationsveranstaltung durch und lud die Bewohnerschaft der bestehenden Wohnsiedlung
Schneckenbündten brieflich dazu ein. An dieser Informationsveranstaltung präsentierte Gemeinderätin
Ursula Laager die Vorgeschichte der Quartierplanung Schneckenbündten II und nahm die geäusserten
Vorbehalte entgegen. Es wurde nochmals betont, dass der bestehende Quartierplan Schneckenbündten
seine Gültigkeit für die bestehende Wohnsiedlung Schneckenbündten behält und jegliche Veränderung
dort einen eigenen neuen Quartierplan bedingen würde. Die Eigentümerin und die Gemeinde bekräftigten
die Absicht, eine Sperrfrist von 15 Jahren im Masterplan einzufügen.
Im Anschluss an die Informationsveranstaltung entschied der Gesamtgemeinderat, den Quartierplan
           Schneckenbündten II an der Gemeindeversammlung vom 19. November 2020 erneut zur Abstimmung
           vorzulegen, aber den Masterplan zu präzisieren und die Verkehrsthematik noch vertiefter prüfen
           zu lassen. Am 21. Oktober 2020 führte die Gemeinde zusammen mit den Planern und der Grundeigen­
           tümerschaft eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Inhalten des Quartierplans
           ­S chneckenbündten II und dem vertieften Verkehrsgutachten durch.

           Weshalb ein Quartierplan?

           Für die Parzellen Nrn. 2658 und 2954 sowie die südlich gelegene Wohnüberbauung Schneckenbündten
           gelten heute die Quartierplan-Vorschriften Schneckenbündten aus dem Jahr 1976. Diese sehen für
           die Parzelle Nr. 2658 eine Nutzung als Schulungs- und Tagungszentrum vor. Für eine Neubebauung mit
Seite 12   Wohnnutzung ist somit der Erlass einer neuen Quartierplanung notwendig.

           Mit der Quartierplanung Schneckenbündten II wird das Areal der Basler Leben AG aus dem bestehenden
           Quartierplan Schneckenbündten von 1976 herausgelöst und so die rechtliche Grundlage für eine
           ­Wohnüberbauung auf Grundlage des im Masterplan (siehe unten) vorgesehenen Bebauungs- und
            ­A ussenraumkonzepts geschaffen. Zudem werden die verkehrliche Erschliessung und eine nachhaltige,
             energieeffiziente Bauweise grundeigentümerverbindlich gesichert. Der bestehende Quartierplan
             ­S chneckenbündten aus dem Jahre 1976 behält für die Wohnsiedlung Schneckenbündten unverändert
              seine Gültigkeit.

           Studienauftrag – Masterplan – Quartierplanung

           Die Basler Leben AG und die Pensionskasse Coop als Grundeigentümerin der südlich gelegenen
           ­W ohnüberbauung Schneckenbündten kamen an Besprechungen mit der Gemeinde überein, dass das
            Areal Schneckenbündten trotz zeitlich unterschiedlicher Entwicklungsabsichten gemeinsam städte­
            baulich betrachtet werden soll, damit zu jedem Zeitpunkt eine in sich funktionierende und städtebaulich
            auch mit der Überbauung Dürrmatt harmonierende Überbauung Schneckenbündten gewährleistet
            werden kann. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2018 ein städtebaulicher Studienauftrag mit vier
            ­e ingeladenen Architekturbüros über das gesamte Areal des QP Schneckenbündten durchgeführt.

           Als Siegerprojekt ging das Bebauungskonzept der Architektengemeinschaft Burgdorf Loewensberg in
           Zusammenarbeit mit Studio Karst GmbH (Landschaftsarchitektur) hervor. Dieses sieht für das
           Areal Schneckenbündten eine Kombination aus 4-geschossigen, orthogonal zur General Guisan-Strasse
           stehenden Längsgebäuden und höheren, 8- resp. 10-geschossigen Hochpunkten vor. Durch die
           ­A usrichtung und Positionierung der Baukörper öffnet sich die Überbauung gegenüber dem benachbarten
            Quartier und schafft neue Sichtbezüge zum Waldrand. Der Bezug der Natur zum Siedlungsgebiet
            kann auf diese Weise gestärkt werden.

           Der Aussenraum ist als parkähnliche Freiraumfläche vorgesehen, welche durch Heckenbänder und
           bewusst gesetzte Einzelbäume oder Baumgruppen sowie durch ein feinmaschiges Wegnetz
           gegliedert wird. Durch das Zusammenspiel von Gebäuden, Wegen, Hecken und Bäumen entsteht eine
           Landschaft aus «Zimmern», die – ausgestattet mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten –
           ­u nterschiedliche Orte für verschiedene Aussenraumaktivitäten bietet. Der öffentliche Fussweg
            entlang des Waldrands bietet zudem eine attraktive Spaziermöglichkeit im Grünen.

           Das Siegerprojekt wurde anschliessend in einen Masterplan überführt, welcher die städtebauliche
           Gesamtstrategie für das gesamte Areal Schneckenbündten langfristig konzeptionell festlegt, ohne jedoch
           eine für die Grundeigentümer- und Bewohnerschaft unmittelbar verbindliche Wirkung zu entfalten.
           Der Masterplan wurde durch alle beteiligten Grundeigentümerschaften und den Gemeinderat unterzeichnet.

           Um den geäusserten Bedenken der Bewohnerschaft der bestehenden Wohnüberbauung Schnecken­
           bündten betreffend den mittelfristigen Weiterbestand der bestehenden Wohnüberbauung Rechnung zu
           tragen, hat sich die Pensionskasse Coop bereit erklärt, den Masterplan mit der verbindlichen
           ­Z usicherung zu ergänzen, einen allfälligen Quartierplan Schneckenbündten III nicht vor dem Jahr 2035
            zur Abstimmung zu bringen.
Abb. 8
                                                                                                             Modellfoto
                                                                                                            ­B ebauungs­k onzept
                                                                                                             (Gesamtareal
                                                                                                             nach Realisierung des
                                                                                                             Quartierplans
                                                                                                             Schneckenbündten II)

                                                                                                                                Seite 13

Im Rahmen der Quartierplanung Schneckenbündten II werden von dem im Masterplan vorgesehenen
Bebauungskonzept je ein Längsgebäude und ein hohes Haus realisiert. Das hohe Haus wird in der Höhe
gestaffelt und erhält damit eine verträgliche Massstäblichkeit. Zudem unterschreitet die gemäss
­Q uartierplanreglement auf 0,99 limitierte Ausnützungsziffer die gemäss Masterplan verträgliche bauliche
 Dichte von 1,1 um 10 %. Die qualitätsbildenden Charakteristiken des Aussenraumkonzepts werden
 mit der Quartierplanung konkretisiert und gesichert.

Energie und Nachhaltigkeit

Die Bebauung der Quartierplanung Schneckenbündten II soll die Kriterien einer nachhaltigen Bauweise
bestmöglich erfüllen. Auf Vorschlag der Bauherrschaft soll für die Realisierung der Bauten deshalb
der «Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz» (SNBS, Auszeichnung Gold) zur Anwendung kommen.

Der Nachhaltigkeitsstandard SNBS basiert auf den Themen von Minergie / Minergie-ECO und hat diese
um architektonische, soziale, wirtschaftliche und weitere Umwelt-Aspekte zu einem umfassenden
Katalog erweitert. Im Vergleich zu anderen Labels für Energieeffizienz (Minergie, Minergie-P, Minergie-A)
beurteilt der SNBS ein umfassenderes Kriterienset, welches neben dem einzelnen Gebäude auch den
Standort im Kontext seines Umfeldes berücksichtigt. Der SNBS ist damit weit umfassender als das Label
«Minergie», bei dem «nur» Anforderungen an die Energie (Heizung, Warmwasser, Haushaltstrom) und
den Nutzerkomfort gestellt werden.

Für die Wärmeversorgung ist ein Anschluss an den im Schoren-Areal geplanten Wärmeverbund Uptown
Basel vorgesehen, sofern dies zeitlich möglich ist. Da sich auch der Wärmeverbund Uptown Basel
derzeit in der Baubewilligungsphase befindet, bestehen bzgl. der terminlichen Vereinbarkeit jedoch noch
Unsicherheiten. Alternativ könnte die Wärmeversorgung über eine Kombination aus Wärmepumpen
und Photovoltaik erfolgen.

Verkehrserschliessung und Parkierung

Die Parkierung für die Überbauung wird in der unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Im Rahmen des
Planungsverfahrens wurde durch die Gemeinde und die Bauherrschaft eine Reduktion der Anzahl
­P flichtparkplätze angestrebt. Diese wurde jedoch durch den Kanton abgelehnt. Die Parkierungsanlage für
 die Quartierplanung enthält deshalb gemäss den gesetzlichen Vorgaben insgesamt 111 Parkplätze.
 Zur Deckelung des Verkehrsaufkommens wurde diese Anzahl im Quartierplan-Reglement als Maximum
 festgelegt.

Die Veloabstellplätze für die Bewohnerschaft der Quartierplan-Überbauung sind im Sockelgeschoss
der Einstellhalle untergebracht. Diese werden bei beiden Gebäuden jeweils über eine separate
Velorampe erreicht. Für Besucherinnen und Besucher sowie für das kurzzeitige Abstellen sind im Bereich
der Gebäudezugänge oberirdische Veloabstellplätze vorgesehen.

Die verkehrlichen Auswirkungen der Überbauung auf die General Guisan-Strasse sowie auf den Knoten
Birseckstrasse – General Guisan-Strasse – Weidenhofweg wurden mit einem Verkehrsgutachten
­u ntersucht. Gemäss dem Verkehrsgutachten verändert sich die Verkehrsbelastung auf der General
Guisan-Strasse wie auch die Auslastung des Knotens Birseckstrasse – General Guisan-Strasse –
           ­W eidenhofweg durch die geplante Überbauung in einem gut verträglichen Mass. Der Verkehrsfluss am
            Knoten Birseckstrasse – General Guisan-Strasse entspricht auch mit der geplanten Überbauung
            ­w eiterhin der besten Verkehrsqualitätsstufe A. Die Verträglichkeit des Mehrverkehrs auf dem Mattweg
             konnte mittels Verkehrserhebungen Mitte September 2020 ebenfalls belegt werden.

           Arealbaukommission und kantonale Vorprüfung

           Das Bebauungskonzept wurde zu Beginn des Planungsverfahrens durch die kantonale Fachkommission
           zur Beurteilung von Arealüberbauungen begutachtet. Mit Schreiben vom 4. Juni 2019 beurteilt sie
           das Bebauungskonzept auf der Parzelle Nr. 2658 als in sich stimmig und bestätigt die gute Einfügung
           in die bestehende städtebauliche Umgebung der bestehenden Wohnüberbauung Schneckenbündten
Seite 14   und der Wohnüberbauung Dürrmatt.

           Die Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wurden der Gemeinde mit Schreiben vom 20. Januar 2019
           mitgeteilt. Die Anmerkungen der kantonalen Fachstellen wurden in den Planungsunterlagen ergänzt
           bzw. konnten mit den zuständigen Fachstellen geklärt werden.

           Öffentliche Mitwirkung

           Das Bundesgesetz über die Raumplanung und das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz verlangen,
           dass die Bevölkerung bei Planungen die Gelegenheit zur Mitwirkung erhält. Der Gemeinderat
           Arlesheim führte deshalb für die Quartierplanung vom 10. Oktober bis zum 11. November 2019 ein
           Mitwirkungsverfahren durch. Die Planungsunterlagen konnten während dieser Zeit auf der
           ­G emeindeverwaltung eingesehen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.
            Im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens sind drei Eingaben eingegangen. Die Eingaben und die
            Stellungnahme des Gemeinderats sind in einem separaten Mitwirkungsbericht ersichtlich,
            welcher den Planungsunterlagen beiliegt.

           Auswirkungen auf die Quartiere Schneckenbündten und Dürrmatt

           Die erhöhte Nutzung wird durch einen Infrastrukturbeitrag abgegolten. Dieser wird in Form von
           Sach-, Dienst- oder Geldleistungen im Quartierplanvertrag verbindlich festgelegt. Im Fall des Quartierplans
           Schneckenbündten II resultiert daraus ein Gesamtbetrag von CHF 2,4 Mio., welcher mehrheitlich als
           Geldleistung in den Infrastrukturbeitragsfonds der Gemeinde fliesst, zusätzlich zur Sachleistung in Form
           eines öffentlich nutzbaren Spielplatzes. Die Geldmittel werden gemäss Bestimmung des Fonds-­
           reglements verwendet, müssen einen Zusammenhang zum jeweiligen Bauvorhaben aufweisen und
           kommen in diesem Fall den Wohnüberbauungen Schneckenbündten und Dürrmatt zu Gute.

           Auswirkungen auf rechtskräftige Planungen

           Mit der Quartierplanung Schneckenbündten II werden für den nördlichen Arealteil neue, eigenständige
           Nutzungs- und Bauvorschriften erstellt. Die Nutzungs- und Bauvorschriften der bestehenden
           ­Q uartierplanung Schneckenbündten aus dem Jahr 1976 werden mit der Inkraftsetzung der Quartierplanung
            Schneckenbündten II im Bereich der Parzellen Nrn. 2658 und 2954 aufgehoben und gelten nur noch
            für den verbleibenden, südlichen Arealteil. Damit einhergehend werden auch die im Rahmen der Quartier­
            planung Schneckenbündten festgelegten Baulinien im Bereich der Parzelle Nr. 2658 aufgehoben.

           Schlussbemerkung / Würdigung

           Die Umsetzung der vorliegenden Quartierplanung wird naturgemäss etwas Mehrverkehr generieren.
           Diesem Nachteil stehen erhebliche Vorteile gegenüber: Es entsteht ein grosser Grünraum mit einem
           öffentlichen Spielplatz sowie ein öffentlicher Weg entlang des Waldes. Die Siedlung wird oberirdisch
           autofrei gestaltet. Es ist eine nachhaltige Bauweise vorgeschrieben. Das Angebot an Mietwohnungen in
           Arlesheim wird erweitert und unterstützt die Ziele der Wohnraumstrategie. Die neu zu erstellenden
           Gebäude orientieren sich in der Höhe und Baustruktur an den umliegenden Bauten und der Fortbestand
           der bestehenden Wohnsiedlung Schneckenbündten wird für über 15 Jahre gesichert.
Deshalb ist der Gemeinderat der Überzeugung, dass mit der Quartierplanung Schneckenbündten II
eine qualitativ hochwertige Überbauung realisiert werden kann.

Antrag

Der Quartierplan Schneckenbündten II und das dazugehörende Reglement werden gemäss Vorlage
beschlossen.

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