Eröffnung unseres Pumptracks - Markt Wildflecken
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Wildfleckener
Nachrichten
Informationen für den Markt Wildflecken mit den Ortsteilen Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach
www.wildflecken.de
Jahrgang 17 Dienstag, den 1. September 2020 Nummer 9
Eröffnung unseres Pumptracks
Foto: Daniel Kleinheinz
Wir sind guter Dinge und optimistisch, dass nach langer Wartezeit unser Pumptrack am
Samstag, 26. September 2020
offiziell eröffnet werden kann.
Corona bedingt werden zur Eröffnung allerdings nur geladene Gäste zugelassen.
Ab 27.09.2020 steht der Pumptrack dann allen sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Weitere Infos folgen über die Homepage der Gemeinde,
die Presse und über die Facebook / Instagram-Seiten des Marktes Wildflecken.Wildflecken -2- Nr. 9/20
SERVICESEITE
Gemeindeverwaltung: Bauverwaltung, Zi.Nr. E.2 KITA St. Josef Wildflecken
Öffnungszeiten: Willi Mathes................................Tel. 9151-15 Die Höh‘ 6, www.kirche-sinngrund.de,
Montag, Dienstag, E-Mail: st-josef.wildflecken@
E-Mail: willi.mathes@wildflecken.de
Mittwoch und Freitag............8.00 - 12.00 Uhr kita-unterfranken.de
Donnerstag.........................13.00 - 18.00 Uhr Kindergarten: Tel. (09745) 575
und nach Vereinbarung Gemeindekasse, Zi.Nr. 2.3
Montag - Donnerstag............7.30 - 16.00 Uhr
Postanschrift: Rathaus Wildflecken, Renate Willner............................Tel. 9151-17
Freitag..................................7.30 - 15.00 Uhr
Rathausplatz 1, 97772 Wildflecken E-Mail: renate.willner@wildflecken.de
Kinderkrippe: Tel. (09745) 9300035
Telefonnummern: Montag - Donnerstag............7.30 - 16.00 Uhr
Zentrale:...................................09745/9151-0 Kämmerei, Zi.Nr. 2.3 Freitag..................................7.30 - 15.00 Uhr
Telefax:...................................09745/9151-25 Katharina Wirsing.......................Tel. 9151-18
Notruf-Nr. außerhalb E-Mail: katharina.wirsing@wildflecken.de Kinder- und Jugendtagesstätte
der Öffnungszeiten................0151/59970119
„Arche Noah“
Internet:.......................... www.wildflecken.de Mitteilungsblatt / Grund- und Reußendorfer Str. 27
E-Mail:............................info@wildflecken.de Gewerbesteuer, Zi.Nr. E.3 Tel. (09745) 9300044
Martina Kimmel...........................Tel. 9151-16 www.kirche-sinngrund.de
1. Bürgermeister, Zi.Nr. 1.2 E-Mail: martina.kimmel@wildflecken.de E-Mail: arche-noah@kirche-sinngrund.de
Gerd Kleinhenz...........................Tel. 9151-10
Montag - Freitag.................10.00 - 16.00 Uhr
E-Mail:daniel.kleinheinz@wildflecken.de
Wertstoffhof u. Sinntalschule
Geschäftsleitung Zi.Nr. 1.4 Problemmüllsammelstelle Reußendorfer Str. 27
Daniel Kleinheinz........................Tel. 9151-13 Reußendorfer Str. 26, Tel. (09745) 13 29 Tel. (09745) 522
E-Mail: daniel.kleinheinz@wildflecken.de
Annahme: www.vs-wildflecken.de
Jeden Freitag......................07.30 - 12.00 Uhr E-Mail: sekretariat@vs-wildflecken.de
Vorzimmer, Zi. Nr. 1.3
Einmal monatlich, jeweils
Monika Kleinhenz-Béke..............Tel. 9151-11
am 2. Samstag ..................10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: monika.kleinhenz-beke@wildflecken.de Biosphärenzentrum Rhön
Haus der Schwarzen Berge
Bürgerbüro, Zi.Nr. E.1 Rhönstr. 97, Oberbach,
Abfallwirtschaft/Anzeige und
Öffentliche Einrichtungen: Tel. (09749)9122-0
Erlaubnis für Feste/ Ausländeramt/ Gemeindebibliothek: www.brrhoen.de
Einwohnermeldeamt/Friedhofsverwaltung/ Reußendorfer Str. 27, Tel. (09745) 1318
Fundbüro/ Gewerbemeldungen/Passamt/ Rhön Gmbh
www.gemeindebibliothek-wildflecken.de
Rentenangelegenheiten/Sozialwesen/Wohngeld
E-Mail: ausleihe@ Caféteria-Regionalladen-Touristinformation
Sandra Kleinheinz......................Tel. 9151-21
gemeindebibliothek-wildflecken.de E-Mail: info@rhoen.de
E-Mail: sandra.kleinheinz@wildflecken.de
Montag................................14.00 - 19.00 Uhr täglich....................................8.00 - 17.00 Uhr
Lorena Fuß.................................Tel. 9151-20
Samstag, Sonntag
E-Mail: lorena.fuss@wildflecken.de Dienstag.............................10.00 - 13.00 Uhr
....................................und 14.00 - 17.30 Uhr u. Feiertage.........................10.00 - 17.00 Uhr
Liegenschaftswesen/Personalverwaltung Mittwoch.....................................geschlossen Schließtage:
Zi.Nr. 1.5 Faschingsdienstag, Ostersonntag,
Donnerstag.........................14.00 - 17.30 Uhr
Ralf Losert................................... Tel. 9151-14 Heiligabend, 1. u. 2. Weihnachtsfeiertag,
Freitag................................10.00 - 13.00 Uhr
E-Mail: ralf.losert@wildflecken.de Silvester u. Neujahr
Stephanie Gombarek������������������ Tel. 9151-22
E-Mail: stephanie.gombarek@wildflecken.de
Gemeindekindergarten Oberbach: Postagentur
Am Bahndamm 7, Tel. (09749) 391, Sonnenstr. 7, Tel. (09745) 150 99 02
Standesamt Bad Brückenau
www.wildflecken.de Mo. - Sa................................9.00 - 12.00 Uhr
Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau Montag - Donnerstag............7.15 - 16.30 Uhr Mo. u. Fr.............................15.00 - 18.00 Uhr
Christine Kleinheinz.... ...09741/804-15 Freitag..................................7.15 - 14.00 Uhr Im Dezember zusätzlich:
E-Mail: christine.kleinheinz@bad-brueckenau.de E-Mail: kiga@oberbach.de Di. u. Do..............................15.00 - 18.00 Uhr
Redaktionsschluss und neue Ausgabe
Oktober-Ausgabe: Dienstag, 29.09.2020
Erscheinungstag ist Dienstag, 06.10.2020Wildflecken -3- Nr. 9/20
2. Bgm. Illek macht den Vorschlag, Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu
das Bgm. Kleinhenz noch einmal das dem geplanten Bauvorhaben und stimmt
Gespräch mit dem Bauherrn suchen der Abweichung (Bebauung außerhalb
Aus dem Rathaus sollte, um gemeinsam eine Alternative der Baugrenze) von den Festsetzungen
zu finden. Diesem Vorschlag stimmt der des Bebauungsplanes zu.
wird berichtet MGR einstimmig zu.
Bauantrag Julia Plinganser, Schlesi-
Antrag Siegfried Hohmann, Bischofs- erstraße 1, zum Anbau an das beste-
heimer Straße 13, auf Verlängerung hende Wohnhaus Fl.Nr. 59/1, Gemar-
Informationen der Baugenehmigung zur Nutzungsän- kung Oberwildflecken
aus dem Sitzungssaal derung eines ehemaligen Geschäfts- Julia Plinganser plant die Erweiterung
raumes in eine offene Doppelgarage des Erdgeschosses am bestehenden
Öffentliche Sitzung vom 21.07.2020 sowie Überdachung der vorhandenen Wohnhaus in Oberwildflecken, Schle-
Bauvoranfrage Karl Werner Hüther, Stellflächen für ein Carport Fl.Nr. 95/1, sierstraße 1, Fl.Nr. 59/1, Gemarkung
Rhönstraße 66 zur Aufstockung des Gemarkung Wildflecken Oberwildflecken. Das Erdgeschoss soll
Wohnhauses, Fl.Nr. 26, Gemarkung Bgm. Kleinhenz informiert, dass Siegfried im Norden um 68 cm an die bestehende
Hohmann mit Schreiben vom 24.06.2020 Grundstücksgrenze erweitert werden. Im
Oberbach
beim Landratsamt Bad Kissingen die Zuge dieser Erweiterung möchte Frau
Karl Werner Hüther hat eine Bauvoran- Verlängerung seiner Baugenehmigung Plinganser eine Teilfläche vom angren-
frage für eine geplante Aufstockung des vom 10.10.2016 beantragt hat. zenden Nachbargrundstück (Eigentümer:
Dachgeschosses zu einem Vollgeschoss Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)
Mit Schreiben vom 26.06.2020 bitte das
eingereicht. Die Dachneigung soll 18° erwerben. Der Verwaltung wurde mitge-
Landratsamt Bad Kissingen – Bauservice
erhalten. Das Wohnhaus wäre somit drei- teilt, dass die nötige Abstandsflächen-
– um die Zustimmung der Gemeinde zur
geschossig mit einem Kellergeschoss. Verlängerung der erteilten Baugenehmi- übernahme bzw. der Kaufantrag für die
Das geplante Wohnhaus würde sich gung. Teilfläche aus dem o.g. Grundstück noch
somit als dreigeschossiges Gebäude Von Seiten der Verwaltung spricht nichts von der Bundesanstalt für Immobilienauf-
und mit einer Dachneigung von nur 18° gegen eine Verlängerung dieser Bau- gaben bearbeitet werden. Diese Unter-
schwer in den Ortscharakter einfügen. genehmigung. Das Gebäude der ehe- lagen werden durch den Planersteller
Die Abstandsflächen würden laut Archi- maligen Fahrschule Klein befindet sich nachgereicht.
tekturbüro eingehalten. Nach Aussage in einem baulich guten Zustand und Das Bauvorhaben liegt im Bereich von
des Architekturbüros könne nach Zustim- stellt daher keine Gefahr für die öffent- bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB
mung der Gemeinde eine Genehmi- liche Sicherheit und Ordnung dar. Die und fügt sich in das Ortsbild ein.
gung durch das Landratsamt in Aussicht Geschäftsräume auch die geplante Nut- Der MGR stimmt dem o.g. Bauvorhaben zu.
gestellt werden. zungsänderung und der damit verbun-
Bgm. Kleinhenz stellt die Frage, wie der dene Umbau fügen sich ins Ortsbild ein. Bauantrag David Krieger, Beilstein-
Gemeinderat zu der gestellten Bauvor- Daher schlägt die Verwaltung vor, dem straße 2, zum Anbau eines Abstell-
anfrage in Bezug auf die Dachneigung Antrag von Herrn Hohmann zu stattzuge- und Geräteraumes an das bestehende
steht. ben. Wohnhaus, Fl.Nr. 1354/8, Gemarkung
2. Bgm. Illek sieht ebenfalls Bedenken Der MGR hat keine Einwände gegen die Wildflecken
bei der Dachform, da die umliegenden beantragte Verlängerung der Baugeneh- Wie bereits in der Sitzung am 02.03.2020
Gebäude Spitzdächer aufweisen. Auch migung von Herrn Siegfried Hohmann als Bauvoranfrage behandelt, plant Herr
die dreigeschossige Bauweise und das und erteilt sein Einvernehmen. David Krieger den Anbau eines Nebenge-
zum Teil herausragende Kellergeschoss bäudes außerhalb der Baugrenze auf sei-
empfindet er als zu wuchtig. Die Dach- Bauantrag Volker Quillmann zur nem Grundstück Fl.Nr. 1354/8, Gemar-
form mit 18° sei optisch auch nicht schön. Errichtung einer Maschinenhalle und kung Wildflecken, Beilsteinstraße 2.
Aufstellung von zwei Containern mit Das Bauvorhaben liegt im Bereich des
MGR Rest widerspricht dieser Auffas-
Überdachung, Karl-Neisser-Straße 8, qualifizierten Bebauungsplanes „Die Höh
sung, da durch den Umbau eine junge
Fl.Nr. 1/42, Gemarkung Oberwildfle- II“ (§30 Abs. 1 BauGB).
Familie, nämlich die Tochter von Herrn
cken Nach BauNO ist dieses Gebiet als all-
Hüther, wieder hier ansässig werden
Volker Quillmann plant die Errichtung gemeines Wohngebiet ausgezeichnet.
würde. Außerdem wäre somit sicher- einer Maschinenhalle, sowie das Aufstel-
gestellt, dass das Haus auch von der Nebengebäude sind zugelassen. Das
len zweier Container sowie deren Über- Architekturbüro Kirchner hat nach Aus-
nächsten Generation weiterhin bewohnt dachung auf der Fl.Nr. 1/42 Gemarkung
werde. Er stellt fest, dass die umliegen- sage die Baumaßnahme mit dem zustän-
Oberwildflecken. digen Sachbearbeiter des Landratsamtes
den Gebäude ebenfalls drei, wenn nicht
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Herrn Bähr vorab besprochen.
sogar vier Geschosse aufweisen. Aus
qualifizierten Bebauungsplanes „ehema- Aus Sicht des Landratsamtes müssen
diesem Grund ist er der Meinung, dass
lige Rhönkaserne“ nach §30 BauGB. verschieden Bedingungen erfüllt werden,
man dem Bauantrag stattgeben sollte.
Bei den zahlreichen umliegenden hoch- Die Maschinenhalle wird im Bereich um eine Genehmigung in Aussicht zu
geschossigen Häusern würde sich dieses der vorgesehenen Baugrenzen errich- stellen:
Wohnhaus seiner Meinung nach eben- tet und entspricht dem Bebauungsplan. 1. Ausbildung der Grenzwände als
Die Bürocontainer entsprechen den Vor-
falls in das Ortsbild einfügen. Brandwände
schriften des Bebauungsplanes, stehen
MGR Gundelach merkt an, dass durch jedoch außerhalb der Baugrenzen. Die 2. Abstandsflächenübernahme der
den Kniestock und das niedrige Dach das Baufeldgrenze befindet sich rechts und Nachbarn Fl.Nr. 1375/20 und 1375/21
Haus wirklich sehr hoch und schmal wir- links der ehemaligen Straße. Durch den 3. Abweichung der Abstandsfläche zur
ken würde. Verkauf der Straße sollten die Baufel- Fl.Nr. 1354/9
MGR Schmitt stimmt der Meinung von der in diesem Bereich geändert werden. Diesen Punkten stimmten die Nachbarn
MGR Rest zu, habe jedoch auch Prob- Demzufolge müsse eine Bebauungs- bzw. das Landratsamt Bad Kissingen zu.
leme mit der Dachform und der geplan- planänderung vorgenommen werden Weitere Befreiungen außerhalb des
ten Neigung mit 18°. Diese fügt sich sei- bzw. könne der MGR eine Befreiung zu Bebauungsplanes (Punkt 10) müssen
ner Meinung nach nicht ins Ortsbild ein. den Festsetzungen des Bebauungspla- durch den Gemeinderat erfolgen.
Eventuell wäre es auch möglich, das nes, bauen außerhalb der Baugrenze Das geplante Gebäude weist einen
Dachgeschoss mit zwei Gauben zu ver- erteilen. umbauten Raum von 352,71 m³ auf und
größern. Das Baugrundstück ist erschlossen und ist somit, hingegen den Bestimmungen,
3. Bgm. Nowak ist auch der Meinung, das Bauvorhaben entspricht der umlie- dass außerhalb der Baugrenze Neben-
dass das Dachgeschoss mit Gauben genden Bebauung im Gewerbepark am gebäude maximal 50 m³ umbauten Raum
optisch schöner gestaltet werden könnte. Kreuzberg. aufweisen dürfen, sieben Mal so groß.Wildflecken -4- Nr. 9/20
Einer Überschreitung der Grundflächen- Hintergrund: Die zur Begründung dienenden Tatsa-
zahl mit 0,4 würde das Landratsamt Beim Einfahren von der Bischofshei- chen und Beweismittel sollen angege-
zustimmen. mer Straße in die Rabensteinstraße ist ben, der angefochtene Bescheid soll in
Der MGR erteilt sein Einvernehmen des Öfteren passiert, dass LKW auf der Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-
zu den beantragten Bauvorhaben und Bischofsheimer aufgesessen haben und den. Der Klage und allen Schriftsätzen
stimmt den Abweichungen von den Fest- es zu Schäden an der Bischofsheimer sollen Abschriften für die übrigen Betei-
setzungen des Bebauungsplanes zu. Straße kam. ligten beigefügt werden.
Um Schäden an Fahrzeugen und an der Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Bauantrag Firma Alexander Rothschild Straße zu vermeiden soll die Anordnung Durch das Gesetz zur Änderung des
Liegenschaften GmbH auf Nutzungs- erfolgen. Gesetzes zur Ausführung der Verwal-
änderung zweier Ladenlokale in eine Der MGR stimmt einer Anordnung zu, die tungsgerichtsordnung vom 22. Juni
Wohnung, Thüringer Straße 3, Fl.Nr. Rabensteinstraße von der Bischofshei- 2007 (GVBI S. 390) wurde das Wider-
17/11, Gemarkung Oberwildflecken mer Straße kommend für LKW über 3,5 spruchverfahren im Bereich des Stra-
Die Alexander Rothschild Liegenschaften t zu sperren. ßen- und Wegerechts abgeschafft. Es
GmbH plant die Nutzungsänderung von
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen
zwei Ladenlokalen zu einer Wohnung, Einziehung einer Teilfläche der Schulst- Bescheid einen Widerspruch einzulegen,
Fl.Nr. 17/11, Gemarkung Oberwildfle- raße gem. Art. 8 BayStrWG, Fl.Nr. 31/8 sondern es kann unmittelbar Klage erho-
cken, Thüringer Straße 3. und 58, Gemarkung Oberwildflecken ben werden.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich von Der Markt Wildflecken beabsichtigt, fol- Die Klageerhebung in elektrischer Form
bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB. genden Teil der öffentlich gewidmeten (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig).
Das Baugrundstück ist erschlossen und Ortsstraße einzuziehen:
das Bauvorhaben fügt sich ins Ortsbild Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfah-
ein. 1. Beschreibung: ren vor den Verwaltungsgerichten seit 1.
Teilfläche der Schulstraße Fl.Nr. 58 und Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvor-
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu
31/1, Gemarkung Oberwildflecken. Die schuss zu errichten.
dem geplanten Bauvorhaben.
genaue Lage wird anhand eines Lage- Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur
Mobilfunkversorgung; Info zur geplan- plans dargestellt. Die einzuziehende Einziehung der Teilfläche Schulstraße
ten Errichtung einer neuen Mobilfunk- Länge beträgt 119,80 m. Fl.Nr. 58 und 31/1, Gemarkung Oberwild-
sendeanlage der Vodafon Mobilfunk 2. Verfügung: flecken.
GmbH im Ortsteil Oberbach Der unter Ziffer 1 beschriebene Teil der Einziehung einer Teilfläche der Karl-
Mit Schreiben vom 03.07.2020 informiert Ortsstraße Schulstraße soll gemäß Art. 8 Neisser-Straße gem. Art. 8 BayStrWG,
die Fa. Abel Mobilfunk GmbH & Co. KG BayStrWG aufgrund des Marktgemeinde- Fl.Nr. 1/15, Gemarkung Oberwildflecken
im Auftrag der Vodafon GmbH den Markt ratsbeschlusses vom 21.07.2020 einge- Der Markt Wildflecken beabsichtigt, fol-
Wildflecken über die geplante Errichtung zogen werden. genden Teil der öffentlich gewidmeten
einer Hochfrequenzanlage gemäß den
Im Rahmen des Verkaufs der Teilflä- Ortsstraße einzuziehen:
Vereinbarungen des Bay. Mobilfunkpak-
tes und gemäß § 7a der 26. BImSchV che der Schulstraße Fl.Nr. 58 und 31/1, 1. Beschreibung:
vom 22.08.2013 (Mobilfunkvereinba- Gemarkung Oberwildflecken ist das Teil- Teilfläche der Karl-Neisser-Straße,
rung). Der Mast soll innerhalb des Such- stück in Privatbesitz übergegangen und ehemalig E-Straße, geändert MGR-
kreises, Nähe der Eckartsrother Str. 62 hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Beschluss vom 14.03.2006 Fl.Nr. 1/15,
(Flurbezeichnung: Alter Berg) errichtet Eine Entwidmung ist somit notwendig. Gemarkung Oberwildflecken. Die genaue
werden. 3. Wirksamwerden der Verfügung: Lage ist in dem beigefügten Lageplan
Die Verwaltung übergab die Angelegen- Die Absicht zur Einziehung ist drei markiert. Die einzuziehende Länge
heiten am 14.07.2020 an Herrn Hartmut Monate vorher anzukündigen und wird beträgt 202,69 m.
Vierle von der Kompetenzstelle Digita- hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 2. Verfügung:
lisierung, Breitband und Mobilfunk des für den unter Ziffer 1 angeführten Stra- Der unter Ziffer 1 beschriebene Teil
Landkreises Bad Kissingen. Herr Vierle ßenteil ortsüblich bekannt gemacht. der Ortsstraße Karl-Neisser-Straße soll
hatte auch schon in anderen Ortschaften
4. Sonstiges: gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des
des Landkreises mit der Fa. Abel GmbH
Die Verfahrensunterlagen zur Einzie- Marktgemeinderatsbeschlusses vom
& Co. KG Kontakt.
hung des unter Ziffer 1 aufgeführten 21.07.2020 eingezogen werden.
Um die Errichtung eines weiteren Funk-
Ortsstraßenteils liegen drei Monate ab Im Rahmen des Verkaufs der Teilflä-
mastes zu verhindern, sollte es das Ziel
Bekanntmachung im Rathaus des Mark- che der Karl-Neisser-Straße Fl.Nr. 1/15,
sein, dass die Vodafon GmbH und die
tes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zimmer Gemarkung Oberwildflecken, ist das Teil-
Deutsche Funkturm GmbH den erst kürz-
E2, während der Öffnungszeiten zur stück in Privatbesitz übergegangen und
lich im Auftrag der Telekom errichteten
öffentlichen Einsichtnahme aus. Wäh- hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Funkmast am Lösershag gemeinsam
rend der Auslegung können Anregungen Eine Entwidmung ist somit notwendig.
nutzen. Herr Vierle wird in dieser Angele-
genheit versuchen zu vermitteln und dem und Bedenken schriftlich oder zur Nieder- 3. Wirksamwerden der Verfügung:
Markt Wildflecken weiter über die geplan- schrift vorgebracht werden. Die Absicht zur Einziehung ist drei
ten Maßnahmen informieren. 5. Rechtsbehelfsbelehrung: Monate vorher anzukündigen und wird
Gegen die Allgemeinverfügung kann hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
Vollzug der Straßenverkehrsordnung; innerhalb eines Monats nach seiner für den unter Ziffer 1 angeführten Stra-
Verkehrsrechtliche Anordnung für den Bekanntgabe Klage bei dem ßenteil ortsüblich bekannt gemacht.
Bereich Rabensteinstraße
Bayerischen Verwaltungsgericht Würz- 4. Sonstiges:
Der Markt Wildflecken erlässt als sach-
burg, Postanschrift: Postfach 11 02 65, Die Verfahrensunterlagen zur Einzie-
lich und örtlich zuständige Straßenver-
97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkar- hung des unter Ziffer 1 aufgeführten
kehrsbehörde folgende Anordnung:
derstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich Ortsstraßenteils liegen drei Monate ab
„Die Rabensteinsteinstraße wird von der oder zur Niederschrift des Urkundsbeam- Bekanntmachung im Rathaus des Mark-
Bischofsheimer Straße kommend für ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts tes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zimmer
Kraftfahrzeuge über 3,5 t einschl. ihrer erhoben werden. Die Klage muss den E2, während der Öffnungszeiten zur
Anhänger und Zugmaschinen gesperrt. Kläger, den Beklagten (Markt Wildfle- öffentlichen Einsichtnahme aus. Wäh-
Von der Sonnenstraße kommend darf die cken) und den Gegenstand des Klage- rend der Auslegung können Anregungen
Rabensteinstraße mit Fahrzeugen über begehrens bezeichnen und soll einen und Bedenken schriftlich oder zur Nieder-
3,5 t befahren werden.“ bestimmten Antrag enthalten. schrift vorgebracht werden.Wildflecken -5- Nr. 9/20
5. Rechtsbehelfsbelehrung: 4. Sonstiges: Wirksamwerden:
Gegen die Allgemeinverfügung kann Die Verfahrensunterlagen zur Einzie- Die Verfügung wird wirksam ab dem
innerhalb eines Monats nach seiner hung des unter Ziffer 1 aufgeführten 01.01.2020
Bekanntgabe Klage bei dem Ortsstraßenteils liegen drei Monate ab Die Verfügung kann während der Öff-
Bayerischen Verwaltungsgericht Würz- Bekanntmachung im Rathaus des Mark- nungszeiten beim Markt Wildflecken,
burg, Postanschrift: Postfach 11 02 65, tes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zimmer Rathausplatz 1, Zimmer E 2, innerhalb
97029 Würzburg, E2, während der Öffnungszeiten zur von 14 Tagen nach erfolgter Bekanntma-
Hausanschrift: Burkarderstraße 26, öffentlichen Einsichtnahme aus. Wäh- chung eingesehen werden.
97082 Würzburg, schriftlich oder zur rend der Auslegung können Anregungen
Niederschrift des Urkundsbeamten der und Bedenken schriftlich oder zur Nieder- Beschluss:
Geschäftsstelle dieses Gerichts erho- schrift vorgebracht werden. Der MGR erteilt sein Einvernehmen
ben werden. Die Klage muss den Kläger, zur Widmung einer Teilfläche Fl.Nr. 54,
den Beklagten (Markt Wildflecken) und 5. Rechtsbehelfsbelehrung: Gemarkung Oberwildflecken, zur Orts-
den Gegenstand des Klagebegehrens Gegen die Allgemeinverfügung kann straße Sudetenstraße.
bezeichnen und soll einen bestimmten innerhalb eines Monats nach seiner
Antrag enthalten. Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Widmung eines beschränkt öffentli-
Die zur Begründung dienenden Tatsa- Verwaltungsgericht Würzburg, Postan- chen Platzes (Pfarrer Otto Denk Platz)
chen und Beweismittel sollen angege- schrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würz- mit Treppenanlage und Zugang zum
ben, der angefochtene Bescheid soll in burg, Hausanschrift: Burkarderstraße Erlenweg, Teilfläche Fl.Nr. 6/9 und
Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur 6/10, Gemarkung Oberwildflecken
den. Der Klage und allen Schriftsätzen Niederschrift des Urkundsbeamten der Der Pfarrer-Otto-Denk-Platz, einschließ-
sollen Abschriften für die übrigen Betei- Geschäftsstell dieses Gerichts erhoben lich der Treppenanlage - Fußweg zum
ligten beigefügt werden. werden. Erlenweg im Ortsteil. Oberwildflecken,
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Fl.Nr. 6/9 und 6/10, Gemarkung Ober-
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: wildflecken, soll als beschränkt öffentli-
(Markt Wildflecken) und den Gegenstand
Durch das Gesetz zur Änderung des cher Platz und Fußweg gewidmet wer-
des Klagebegehrens bezeichnen und soll
Gesetzes zur Ausführung der Verwal- den.
einen bestimmten Antrag enthalten.
tungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007
(GVBI S. 390) wurde das Widerspruch- Die zur Begründung dienenden Tatsa- Weg- und Platzbezeichnung:
verfahren im Bereich des Straßen- und chen und Beweismittel sollen angege- beschränkt öffentlicher Weg Pfarrer-Otto-
Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine ben, der angefochtene Bescheid soll in Denk-Platz
Möglichkeit, gegen diesen Bescheid einen Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-
den. Der Klage und allen Schriftsätzen Fl.Nr.: Teilfläche Flur Nr. 6/10 und Teilflä-
Widerspruch einzulegen, sondern es kann
unmittelbar Klage erhoben werden. sollen Abschriften für die übrigen Betei- che 6/9 Gemarkung Oberwildflecken
ligten beigefügt werden. Länge: 33,00 m und 52,00 m
Die Klageerhebung in elektrischer Form Anfangspunkt: Südwestlich Fl.Nr. 7
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
(z.B. durch E-Mail) ist unzulässig). Kraft Endpunkt: Nördlich Fl.Nr.8
Bundesrechts ist in Prozessverfahren Durch das Gesetz zur Änderung des
vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli Gesetze zur Ausführung der Verwal- Anfangspunkt: Östliche Seite Pfarrer-
2004 grundsätzlich ein Gebührenvor- tungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 Otto-Denk-Platz, Fl.Nr. 6/10
schuss zu errichten. (GVBI S. 390) wurde das Widerspruch- Endpunkt: Östlich Fl.Nr. 6/9
verfahren im Bereich des Straßen- und
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Wegerechts abgeschafft. Träger der Straßenbaulast ist die
Einziehung der öffentlichen gewidmeten Gemeinde Wildflecken, Widmungsbe-
Teilfläche Karl-Neisser-Straße, Fl.Nr. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die-
sen Bescheid einen Widerspruch einzule- schränkungen werden keine festgesetzt.
1/15, Gemarkung Oberwildflecken.
gen, sondern es kann unmittelbar Klage Wirksamwerden:
Einziehung einer Teilfläche der Sude- erhoben werden. Die Klageerhebung in Die Verfügung wird mit MGR- Beschluss
tenstraße gem. Art. 8 BayStrWG, Fl.Nr. elektrischer Form (z.B. durch E-Mail) ist wirksam.
54/3, 59/5 und 21, Gemarkung Ober- unzulässig). Die Verfügung kann während der Öff-
wildflecken Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfah- nungszeiten beim Markt Wildflecken,
Der Markt Wildflecken beabsichtigt, fol- ren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Zimmer E 2, innerhalb von 14 Tagen
genden Teil der öffentlich gewidmeten Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvor- nach erfolgter Bekanntmachung eingese-
Ortsstraße einzuziehen: schuss zu errichten. hen werden.
1. Beschreibung:
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Der MGR erteilt sein Einvernehmen den
Teilfläche der Sudetenstraße Fl.Nr. 54/3,
Einziehung einer Teilfläche der öffentli- Pfarrer-Otto-Denk-Platz und den Fußweg
59/5 und 21, Gemarkung Oberwildflecken.
chen gewidmeten Ortsstraße Sudeten- mit Treppenanlage zum Erlenweg als
Die genaue Lage ist in dem beigefügten
straße Fl.Nr. 54/3, 59/5 und 21, Gemar- beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.
Lageplan markiert. Die Länge der Einzie-
hung beträgt 150,31m und 30,17 m. kung Oberwildflecken.
Militärkonversion;
2. Verfügung: Widmung einer Teilfläche der Sude- Pumptrack Wildflecken –
Der unter Ziffer 1 beschriebene Teil der tenstraße zur Ortsstraße, Fl.Nr. 54, aktueller Baufortschritt
Ortsstraße Sudetenstraße soll gemäß Gemarkung Oberwildflecken Bgm. Kleinhenz berichtet, dass die Bau-
Art. 8 BayStrWG aufgrund des Marktge- Durch die Verlegung der Sudetenstraße maßnahme für die Umgestaltung des
meinderatsbeschlusses vom 21.07.2020 muss eine Teilfläche der Fl. Nr. 54 zur ehemaligen Pumpwerks zu einer Freizeit-
eingezogen werden. Ortsstraße gewidmet werden. u. Naherholungseinrichtung mit einem
Im Rahmen des Verkaufs der Teilfläche Pumptrack aktuell im Zeitplan liegt. Es
der Sudetenstraße Fl.Nr. 54/3, 59/5 und Straßenbezeichnung: gab in den letzten 6 Wochen seit Baube-
21, Gemarkung Oberwildflecken, ist das Ortsstraße Sudetenstraße ginn keine Bauhemmnisse bzw. Altlas-
Teilstück in Privatbesitz übergegangen Fl.Nr.: Teilfläche Fl.Nr. 54, Gemarkung tenprobleme.
und hat seine Verkehrsbedeutung verlo- Oberwildflecken Die Arbeiten auf dem Gelände und
ren. Eine Entwidmung ist somit notwendig. Länge: 121,99 m die Verlegung der Sinn sind seit
3. Wirksamwerden der Verfügung: Anfangspunkt: Östlich Fl.Nr. 57 dem 13.07.2020 abgeschlossen. Am
Die Absicht zur Einziehung ist drei Endpunkt: Östlich Fl.Nr. 54/3 07.07.2020 wurde die Sinn in den
Monate vorher anzukündigen und wird neuen Gewässerverlauf umgeleitet. Am
hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG Träger der Straßenbaulast ist die 15.07.2020 wurde die alte Brücke über
für den unter Ziffer 1 angeführten Stra- Gemeinde Wildflecken. Widmungsbe- die Sinn abgerissen und das alte Bach-
ßenteil ortsüblich bekannt gemacht. schränkungen werden keie festgesetzt. bett verfüllt.Wildflecken -6- Nr. 9/20
Bei der Herstellung des Bauuntergrun- MGR Masso schließt sich der Ausfüh- GLA Kleinheinz erläutert die Programm-
des für den Pumptrack kam es zu einer rung von 2. Bgm. Illek an und glaubt nicht abwicklung für das laufende Jahr und die
leichten Verzögerung, da der Untergrund auf die Vernunft der Nutzer, sondern Bedarfsplanung 2021 ff für Städtebauför-
nicht die erwünschte Standfestigkeit auf- spricht sich ebenfalls für den Erlass einer dermaßnahmen.
wies. Hier wurde der Boden mit Rohfels, Satzung aus. Er erhoffe sich durch den
Mineral und einem Kalk-/Zementgemisch Im Bereich Militärkonversion erwies
Erlass eine Verbesserung des Ortsbildes sich die Maßnahme für die Umgestaltung
aufgewertet. Der Bau des Pumptracks und Verhinderung des „Wildpinkelns“.
beginnt daher am 03.08.2020. Im ers- des ehemaligen Pumpwerks zu einer
MGRin Müller ergänzt, dass die Polizei Freizeit- u. Naherholungseinrichtung mit
ten Schritt wird die Fahrspur des Pump-
ohne eine entsprechende Satzung keine einem Pumptrack in den letzten Jahren
tracks mit Basaltschotter modelliert und
anschließend die Asphaltschicht per rechtliche Grundlage zum Einschreiten als sehr schwierig und die Maßnahme
Hand aufgebracht. habe. Mittels einer Satzung können ent- musste Jahr für Jahr verschoben werden.
sprechende Anzeigen bei Verstößen In diesem Jahr kann nun endlich die Fer-
Parallel dazu wird der Bolzplatz, die Sitz-
stufen an der Sinn und die Zufahrt mit gegen diese erlassen werden. tigstellung dieses Projektes eingeplant
Stellplätzen hergestellt. 3. Bgm. Nowak findet es wichtig, dass werden. Gemäß Bauzeitenplan ist die
eine solche Satzung bereits zur Eröff- Fertigstellung im August 2020 geplant.
Durch Bürger des Marktes Wildflecken nung des Pumptracks und des Naherho- Die offizielle Eröffnung des Pumptracks
wurde an die Verwaltung der Wunsch lungsgeländes vorhanden sein sollte. ist für den 26.09.2020 terminiert.
herangetragen, den Außenbereich ggf. Mit Schreiben vom 03.07.2020 wurde
Bgm. Kleinhenz ist ebenfalls der Mei-
zusätzlich noch mit einem Basketballkorb dem Markt Wildflecken von Seiten der
und einer kleinen Spielfläche zu erwei- nung, dass, speziell in Bezug auf den
Pumptrack, eine solche Satzung von Regierung schriftlich mitgeteilt, dass der
tern. Das für die gesamte Maßnahme Bewilligungszeitrum bis 31.12.2020 und
beauftragte Planungsbüro hat hierzu Beginn an erlassen werden müsste.
der Vorlagetermin für den Verwendungs-
einen Kostenvoranschlag erstellt. Es Die Verwaltung werde sich diesem nachweis bis 31.03.2021 verlängert wor-
wird vorgeschlagen, eine kleine asphal- Thema annehmen und den Marktgemein- den ist.
tierte Spielfläche (10 m x 7 m) mit einem derat in einer der nächsten Sitzungen
Basketballkorb im nord-östlichen Bereich Mit Antrag vom 25.03.2020 wurde durch
informieren. den Markt Wildflecken eine Umfangs-
herzustellen. Die Fläche soll mittels der
MGR Masso spricht noch einmal das erweiterung angezeigt. Von der Regie-
für den Pumptrack vorgesehenen Beton-
Sitzblöcke vom Pumptrack abgetrennt Thema „Feuerstelle“ auf dem Pumptrack- rung wurde dieser Umfangserweiterung
werden. Die Kosten für die Herstellung gelände an. Er findet diese Feuerstelle stattgegeben. Ausstehend ist noch der
eines kleinen Basketballfeldes mit Korb problematisch, da man hier auch falsches Bescheid für eine Nachförderung, in dem
werden auf ca. 7.500 Euro veranschlagt. Klientel anziehe und die Feuerstelle auch die Erhöhung der bewilligten zuwen-
Bgm Kleinhenz möchte prüfen lassen, ob Gefahren berge. dungsfähige Kosten und Zuschüsse
es über das Kombine-Projekt des Land- Bgm. Kleinhenz sieht die Feuerstelle festgelegt ist. Mit Zugang des Nachför-
kreises Bad Kissingen ggf. Fördermög- auch nicht als unbedingt wichtig an. Die derbescheides würden sich die mit der
lichkeiten gibt. Idee hierzu stamme aus einem Work- Bedarfsmitteilung gemeldeten Summen
shop und müsse nicht unbedingt verwirk- entsprechend verändern.
Als Eröffnungstermin wurde der
licht werden.
26.09.2020 anvisiert. Da die Veranstal- Entfallen kann der Abbruch der Gebäude
tung unter freiem Himmel stattfindet, MGR Gundelach erwidert hierzu, dass Kreuzbergstraße 20/22 in Oberwildfle-
ist die Feier trotz der Hygieneauflagen, auch auf dem Pfarrer-Otto-Denk-Platz cken, da diese Anwesen mittlerweile
bedingt durch die Corona-Pandemie, eine Feuerstelle installiert wurde. verkauft wurden und durch den neuen
durchführbar. Genauere Informationen 3. Bgm. Nowak bemerkt hierzu, dass Eigentümer saniert werden.
folgen hierzu noch. die Feuerstelle auf dem Otto-Denk- Platz Für die Maßnahme „Stadtumbau West“
Im Vorfeld soll es eine kleine „Erstbe- von allen Seiten einsehbar ist, während -Stadtumbaugebiet Rathausplatz- Ehe-
fahrung“ des Pumptracks durch unsere dies auf dem Pumptrack so nicht gege- maliger Ratskeller, wurde im vergangen
Jugend geben. Die gemeindliche Jun- ben wäre. Auch aufgrund der Rauchent- Jahr bereits mittgeteilt, dass Gespräche
gendbeauftragte, Frau Ulrike Abersfel- wicklung und auf Rücksichtnahme der für eine Nachnutzung sowohl mit Inves-
der plant hierzu ein ortsübergreifendes in Anwohner im Haus Beck ist er der Mei- toren als auch mit potentiellen Mietern
Projekt mit allen Jugendlichen des Mark- nung, dass man auf die Feuerstelle ver- geführt wurden. Leider sind diese Inves-
tes Wildflecken. zichten sollte. toren im Laufe des Jahres 2019 abge-
MGR Schmitt fragt nach, ob der Platz sprungen. In den vergangen Monaten
Der MGR stimmt der Auftragserweiterung
auch hell genug beleuchtet werde. wurden wieder Gespräche mit potentiel-
zur Herstellung eines kleinen Streetball-
GLA Kleinheinz erläutert, dass auf dem len Investoren geführt. Aktuell liegt noch
Pumptrackgelände eine große Straßenla- Feldes mit einem Streetballkorb, wie vor- eine private Kaufanfrage für den ehema-
terne aufgestellt werden soll. Das Ange- getragen zu. ligen Ratskeller vor. Aus diesen Gründen
bot der Bayernwerk GmbH liegt dem Außerdem stimmt er dem Vorschlag zu, wird die geplante Abbruchmaßnahme,
Markt Wildflecken bereits vor. die geplante Feuerstelle auf dem Pump- wenn überhaupt, erst im Kalenderjahr
Weiterhin regt MGR Schmitt an, dass trackgelände nicht zu bauen. 2021 realisiert werden können.
man für den Platz eine Satzung bzw. Nut-
zungsverordnung, insbesondere im Hin- Städtebauförderung; Maßnahmenpla- Das Gebäude und Gelände im Bereich
blick auf Alkoholkonsum, erlassen sollte. nung und Bedarfsmitteilung 2021 des ehemaligen Bahnhofes wird aktuell
Bgm. Kleinhenz hofft auf die Vernunft der Aufgrund der Corona-Pandemie entfielen über die DBImmo vermarktet. Der Markt
Bevölkerung. in diesem Jahr die Vorgespräche für die Wildflecken gab zu Beginn dieses Jahres
Maßnahmen des Städtebauförderpro- ein Kaufgebot für den Bahnhof und das
2. Bgm. Illek ergänzt, dass es in der Ver-
Bahnhofsgelände ab. Für die DBImmo
gangenheit schon die Diskussion gegeben gramms 2021 und die folgenden Jahre.
habe, für sämtliche öffentliche Anlagen war das Kaufgebot nicht ausreichend
Durch die Regierung von Unterfranken
eine entsprechende Satzung zu erlassen. und der Markt Wildflecken erhielt kei-
wurde die Verwaltung aufgefordert, die
Er ist der Meinung, dass dies sehr wichtig nen Zuschlag. Zwischenzeitlich wurde
aktuellen und zukünftig geplanten The-
sei und mittels dieser Satzung eine Hand- ein privater Käufer gefunden, der zu
men per E-Mail zu übermitteln.
habe zur Ahndung von Vergehen hätte. Zeit in Kaufvertragsverhandlungen mit
Mit Schreiben vom 13.07.2020 übermit- der DBImmo steht. Der Kaufvertragsab-
Die aktuelle Situation, insbesondere auf telte die Verwaltung
dem Rathausplatz, war und ist schreck- schluss steht kurz bevor. Ein Erwerb des
lich. Es gibt kein schönes Ortsbild ab, a) den Stand der Programmabwicklung Gebäudes durch den Markt Wildflecken
wenn an der Bushaltestelle, auf dem Sitz- und Maßnahmen im Jahr 2020 und ist daher nicht mehr geplant.
stufen des Rathausplatzes oder vor dem b) die geplanten Maßnahmen für das Ebenfalls war vorgesehen, im Jahr
Rathaus selbst, Alkohol konsumiert wird Programmjahr 2021 ff., mit einem Ent- 2021 ff., den Bahnhofbereich bzw. das
und dort herumgelungert wird. wurf der Bedarfsermittlung. Gelände umzugestalten.Wildflecken -7- Nr. 9/20
Aufgrund der bevorstehenden Veräu- Öffnungszeiten im Rathaus Biotonne in diesen Müllsack zu geben
ßerung des Bahnhofgebäudes und des Bgm. Kleinhenz informiert, dass das Rat- und anschließend über den Restmüll ent-
dazugehörigen Grundstückes inkl. Bahn- haus ab dem 27.07.2020 wieder für den sorgen könne, wenn die Biotonne z.B.
steig/Verladerampe an einen Privatinves- Parteiverkehr geöffnet werde. Auf jedem aufgrund falschen Inhalts nicht geleert
tor, ist es nun sinnvoll, die Maßnahme Stockwerk werden Desinfektionsspen- wurde.
auf das Jahr 2022 zu verschieben und der installiert und die Bürger werden
darauf hingewiesen, dass beim Betreten Fahrradweg nach Oberwildflecken
so ggf. Projekte mit dem Investor abzu-
des Rathauses Mund- und Nasenschutz 3. Bgm. Nowak fragt nach, ob man im
stimmen.
anzulegen ist. Außerdem soll die Öff- Zuge des Pumptrackbaus auch an das
Im Vorfeld der Bedarfsmeldung 2021 nungszeit im Rathaus am Donnerstag auf Stück Fahrradweg unter der Roten Brü-
führte GLA Kleinheinz ein Gespräch cke hindurch bis zum Fahrradweg nach
den Nachmittag von 13.00 Uhr bis 18:00
mit Frau Kusebauch, Reg. v. Ufr -Städ- Oberwildflecken gedacht habe und die-
Uhr beschränkt werden, vormittags soll
tebauförderung-. In diesem Gespräch ses Stück ggf. mitbefestigen könnte.
das Rathaus geschlossen bleiben.
stellte Frau Kusebauch noch einmal klar, Bgm. Kleinhenz erwidert, dass dies bis
dass auch für zukünftige Maßnahmen Rhönexpress Bahn-Radweg jetzt noch nicht geplant sei, die Ver-
und Förderprogramme ein sogenanntes MGR Schmitt bemängelt, dass am Ende waltung aber durchaus entsprechende
Integriertes städtebauliches Entwick- des Radwegs in Wildflecken Hinweis- Angebote einholen und in der nächsten
lungskonzept (ISEK) maßgeblich sein schilder bzw. eine Fortführungsbeschil- Sitzung darüber beraten werde könne,
wird. GLA Kleinheinz berichtete bereits derung auf anschließende Radwege feh- ob eine Befestigung mittels Asphalt oder
im Jahr 2019 über diese Notwendigkeit. len. Man sehe immer wieder Gäste oder festem Schotter vorgenommen werden
Für das Kalenderjahr 2020 waren die Radtouristen, die nicht wissen, wie der soll.
vorbereitenden Untersuchungen und die Weg weiter verläuft.
Erstellung eines Integrierten Städtebauli- Grüngutentsorgung
Bgm. Kleinhenz informiert, dass die
chen Entwicklungskonzeptes zur Auswei- MGR Martin bemängelt, dass Bürger
Beschilderung noch komme und man
nicht nur die Biotonnen in Gräben und
sung von förmlichen Sanierungsgebieten derzeit eine einheitliche Beschilderung
Hecken entsorgen, sondern auch Grün-
bzw. Maßnahmen im Programm „Innen mit den Allianzgemeinden erarbeite.
gutabfall aus den häuslichen Gärten rund
statt außen“ geplant. Corona bedingt,
um die Gemeinde entsorgt wird.
aber auch aufgrund der angespannten MGR Rest zitiert aus dem Protokoll der
Haushaltslage und den zu Beginn des Brückenauer Rhönallianz, dass lang- Bgm. Kleinhenz ergänzt auch hier, dass
Jahres 2020 noch nicht abschätzbaren fristig geplant sei, an der Ortseinfahrt diese Vorgehensweise nicht zulässig
Kosten für die Maßnahme zur Umgestal- Römershag für den Fahrradweg eine ist und man die Verursacher anzeigen
tung des ehemaligen Pumpwerk-Gelän- Unterführung zu installieren. Da dieses müsse.
des, soll die Maßnahme zur Erstellung Bauvorhaben vermutlich noch länger Die Grüngutentsorgung ist einmal monat-
eines ISEK´s auf das Kalenderjahr 2021 dauern wird, wollte er hervorheben, dass lich in Wildflecken und Oberbach kosten-
verschoben werden. in der letzten Sitzung schon angespro- frei möglich. Darüber hinaus muss der
Maßnahmen im Förderprogramm „Klei- chen wurde, dass die Hecken bzw. das Gartenabfall z.B. nach Mitgenfeld ver-
nere Städte und Gemeinden“, werden Begleitgrün am Radweg besser geschnit- bracht werden.
federführend durch die Stadt Bad Brücke- ten werden müsste, um so eine bessere
nau als Leitkommune der Brückenauer Einsicht in den Radweg zu erhalten.
Rhönallianz betreut. Dies sind zum einen Bgm. Kleinhenz informiert, dass er dies in
Gemeindewette zum Film
die Neugestaltung der Außenanlage im der letzten Sitzung angesprochen habe. „WILD & SCHÖN“
Umfeld des „Haus der Schwarzen Berge“
Wildflecken, OT Oberbach und die Neu- MGR Rest weist darauf hin, dass auf
gestaltung der Außenanlage im Umfeld dem Radweg noch Schäden bzw. Löcher
des „Haus des Gastes“ Wildflecken, OT oder Abplatzungen an der Teerdecke
Oberbach. bemängelt wurden und der Radweg zwi-
Der noch geschotterte Parkplatz gegen- schenzeitlich jedoch schon bemalt bzw.
die Inszenierung installiert wird.
über des „Haus der Schwarzen Berge“
Bgm. Kleinhenz bestätigt diese Aussage,
soll saniert werden und weiterhin ist
es sei jedoch so, dass die Mängelbe-
geplant, Stellplätze mit entsprechender
seitigung innerhalb bestimmter Fristen
Infrastruktur für Wohnmobile zu schaffen.
erfolgen muss und man ggf. an gewissen
An dieser Maßnahme soll weiterhin fest-
Stellen die Inszenierung wieder herstel- Die Gemeinde Wildflecken freut sich sehr
gehalten werden, ein Maßnahmenbeginn
len muss, falls ein Teilbereich herausge- über eure Beteiligung an der Wette!
wäre für das Jahr 2022 bzw. 2023 ange-
fräst werden muss. Auch wenn Ihr die 500 shares nicht
dacht.
Der Bereich im Umfeld des „Haus des MGR Rest bemängelt zudem, dass am erreicht habt, haben viele Menschen den
Gastes“ liegt in direkter Nähe zum Rhön- Radweg nicht daran gedacht wurde, ein Film bei YouTube in kurzer Zeit gesehen.
express Bahn-Radweg und soll saniert Rettungssystem einzurichten, z.B. durch Der Markt Wildflecken möchten deshalb
bzw. ausgebaut werden. Diese Maß- das Anbringen von Streckenpunkten mit die Hälfte (250 €) der Jugendarbeit bereit
nahme soll in den Fortschreibungsjahren Notfallkoordinaten, um so mit der ILS stellen.
2022 bzw. 2023 eingeplant werden. Schweinfurt eine schnelle Rettung zu DANKE FÜRS MITMACHEN
Diese beiden Maßnahmen werden mit gewährleisten. WILDFLECKEN!
Bedarfsmeldung über die Rhönallianz Bgm. Kleinhenz findet diese Idee sehr Der Flim wurde 180 mal auf Facebook
bzw. über die Stadt Bad Brückenau gut und wird in der nächsten Allianzsit- geteilt und 2.500 Klicks gab es auf Youtube.
gemeldet. zung dieses Thema ansprechen.
Nach diesen Erläuterungen stimmt der Biomüllentsorgung
MGR den Bedarfsmitteilungen für die Städ- MGR Masso bemängelt, dass er immer
tebauförderung 2020 wie vorgetragen zu. wieder sieht, wie Bürger ihre Biomüll-
tonne im Graben entsorgen, wenn diese
Verschiedenes durch die Müllabfuhr nicht mitgenommen
Biberskulptur von Herrn Gerwin Keller- wurde.
mann Bgm. Kleinhenz bittet darum, dieses Ver-
Bgm. Kleinhenz gibt bekannt, dass die gehen sofort anzuzeigen.
Gemeinde eine Sitzbank mit Steinen und MGR Schmitt weist in diesem Zusam-
einer Biberskulptur von Gerwin Keller- menhang drauf hin, dass man schwarze
mann seitlich des Radweges in der Nähe Müllsäcke im Bürgerbüro kaufen und
der Biberbauten errichtet hat. diese dazu nutzen könnte, den Inhalt derWildflecken -8- Nr. 9/20
Wir begrüßen unsere neuen In unserer ersten Versammlung wurden
bereits einige interessante Vorschläge
Kontakt: X-Direct Betrieb & Management
GmbH, Andreas Theisinger, E-Mail: and-
Mitarbeiter im Rathaus und Ideen vorgebracht, wo der Beirat reas.theisinger@x-direct.com, Tel. 0162-
Lorena Fuß tätig werden könnte. 2179812
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sitzende des Senioren- und Behinderten-
beirats, Tel.: 09745 1703, Mail: monika- Freitag, 11. September
mueller1606@gmx.de Freitag, 25. September
Wir freuen uns auf Sie! Restmülltonne:
Unsere nächste Versammlung findet
am Montag, 28.09.2020 um 15.30 Uhr Freitag, 04. September
im Sitzungssaal des Rathauses in Freitag, 18. September
Lorena hat ihre dreijährige Ausbildung
beim Markt Wildflecken mit Bravour Wildflecken statt. Freitag, 02. Oktober
abgeschlossen und verstärkt ab sofort Gelber Wertstoffsack:
unser Rathausteam im Bürgerbüro. Für
ihre hervorragenden Leistungen inner- Donnerstag, 03. September
halb ihrer Ausbildung wird sie in einer der Bergfriedhof Wildflecken Donnerstag, 01. Oktober
nächsten Marktgemeinderatssitzungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Blaue Papiertonne:
geehrt werden. liebe Besucher des Bergfriedhofs,
Oberwildflecken und Oberbach:
Michael Zachmann trotz unserer Bitte, Friedhofsabfälle in
Mittwoch, 23. September
den eigenen Bio- oder Restmüllton-
nen zu entsorgen, kommt es leider Wildflecken:
immer wieder zu Beschwerden wegen Donnerstag, 24. September
des arglosen Entsorgens von abge- Entsorgung von Grünabfällen:
brannten Grablichtern auf benachbar-
ten Grundstücken und widerrechtlich Samstag, 05. September
zurückgelassenen Friedhofsabfällen. Wildflecken: auf dem Vorplatz des Feu-
Ich appelliere erneut an alle Besu- erwehrhauses
cher des Friedhofs, die eigenen Oberbach: am „Haus des Gastes“
Abfälle zuhause zu entsorgen. Die Annahme erfolgt bis zu 1 m³.
Außerdem möchten wir Sie darauf hin- Grüngut kann auch zum Häckselplatz
weisen, dass das Befahren des Fried- nach Mitgenfeld jeden Samstag von
hofs zum Bepflanzen der Gräber laut 10:00 Uhr bis 12:00 angeliefert werden.
Satzung in keinem Fall gestattet ist.
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sofort, Kontakt: 0173 1523115. den Gang in die Kirche und hinaus (und
beim eventuellen Hin- und Hergehen im
Kirchenraum) ist weiterhin eine Gesichts-
maske nötig, nicht aber für das Sitzen auf
den Plätzen unter den Bedingungen der
geltenden Abstandsregeln, die auch am
Kirchenportal angeschlagen sind.
Wir gratulieren Termine und Nachrichten
Das Pfarrbüro ist auch im September
noch nicht wieder besetzt – wegen der
Frau Margarete Kleinheinz in unserem Dekanat nötig gewordenen
Am Auersberg 9, Wildflecken, Verfahrensabläufe zur Wiederbeset-
zum 65. Geburtstag am 04.09. zung. Sie erreichen Pfr. Bergk gewöhn-
lich unter 09745 – 71 99 848 und ggf.
Herrn Emil Übelacker auch unter der Durchwahl 609 im z. Zt.
Eckartsrother Str. 35, Oberbach, nicht besetzten Pfarrbüro. Oder per Mail:
zum 90. Geburtstag am 06.09. pfarramt.wildflecken@elkb.de
Herrn Alfred Kleinhenz Pfarrer Bergk ist mobil unter 0175 -
Eierhauckweg 12, Wildflecken, Auch der Klanggarten in Bischofsheim 1545326 zu erreichen, aber am 3. und
war eine Reise wert. 4. Sept. abwesend. Vertretung hat Pfr. Niels
zum 85. Geburtstag am 15.09.
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Frau Bernadette Lautenbach Kino gefiel uns sehr. Krabbelgruppe
Reußendorfer Str. 71, Wildflecken, Die Kinder der Arche Noah Zu den weiteren Treffen der Krabbel-
zum 75. Geburtstag am 21.09. gruppe kontaktieren Sie bitte Elvira
Engelmann unter 0160 - 99519191
Herrn Olaf Weirich (gerne auch WhatsApp).
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Das nächste Treffen in unserer Klein-
Frau Christa Amend gruppe ist für Freitag, den 11. September
Jahnstr. 6, Wildflecken, um 15 Uhr vor der Kirche/am Gemeinde-
zum 65. Geburtstag am 25.09. raum geplant.
Wir wünschen Allen noch ein paar
Gabriele und Bernhard Martin schöne Tage in der ausgehenden
Rhönstr. 77, Oberbach, Sommerzeit! Bleiben Sie behütet unter
zum 50-jährigen Ehejubiläum am 12.09. Gottes Schutz!Sie können auch lesen