Eröffnung unseres Pumptracks - Markt Wildflecken
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Wildfleckener Nachrichten Informationen für den Markt Wildflecken mit den Ortsteilen Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach www.wildflecken.de Jahrgang 17 Dienstag, den 1. September 2020 Nummer 9 Eröffnung unseres Pumptracks Foto: Daniel Kleinheinz Wir sind guter Dinge und optimistisch, dass nach langer Wartezeit unser Pumptrack am Samstag, 26. September 2020 offiziell eröffnet werden kann. Corona bedingt werden zur Eröffnung allerdings nur geladene Gäste zugelassen. Ab 27.09.2020 steht der Pumptrack dann allen sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Weitere Infos folgen über die Homepage der Gemeinde, die Presse und über die Facebook / Instagram-Seiten des Marktes Wildflecken.
Wildflecken -2- Nr. 9/20 SERVICESEITE Gemeindeverwaltung: Bauverwaltung, Zi.Nr. E.2 KITA St. Josef Wildflecken Öffnungszeiten: Willi Mathes................................Tel. 9151-15 Die Höh‘ 6, www.kirche-sinngrund.de, Montag, Dienstag, E-Mail: st-josef.wildflecken@ E-Mail: willi.mathes@wildflecken.de Mittwoch und Freitag............8.00 - 12.00 Uhr kita-unterfranken.de Donnerstag.........................13.00 - 18.00 Uhr Kindergarten: Tel. (09745) 575 und nach Vereinbarung Gemeindekasse, Zi.Nr. 2.3 Montag - Donnerstag............7.30 - 16.00 Uhr Postanschrift: Rathaus Wildflecken, Renate Willner............................Tel. 9151-17 Freitag..................................7.30 - 15.00 Uhr Rathausplatz 1, 97772 Wildflecken E-Mail: renate.willner@wildflecken.de Kinderkrippe: Tel. (09745) 9300035 Telefonnummern: Montag - Donnerstag............7.30 - 16.00 Uhr Zentrale:...................................09745/9151-0 Kämmerei, Zi.Nr. 2.3 Freitag..................................7.30 - 15.00 Uhr Telefax:...................................09745/9151-25 Katharina Wirsing.......................Tel. 9151-18 Notruf-Nr. außerhalb E-Mail: katharina.wirsing@wildflecken.de Kinder- und Jugendtagesstätte der Öffnungszeiten................0151/59970119 „Arche Noah“ Internet:.......................... www.wildflecken.de Mitteilungsblatt / Grund- und Reußendorfer Str. 27 E-Mail:............................info@wildflecken.de Gewerbesteuer, Zi.Nr. E.3 Tel. (09745) 9300044 Martina Kimmel...........................Tel. 9151-16 www.kirche-sinngrund.de 1. Bürgermeister, Zi.Nr. 1.2 E-Mail: martina.kimmel@wildflecken.de E-Mail: arche-noah@kirche-sinngrund.de Gerd Kleinhenz...........................Tel. 9151-10 Montag - Freitag.................10.00 - 16.00 Uhr E-Mail:daniel.kleinheinz@wildflecken.de Wertstoffhof u. Sinntalschule Geschäftsleitung Zi.Nr. 1.4 Problemmüllsammelstelle Reußendorfer Str. 27 Daniel Kleinheinz........................Tel. 9151-13 Reußendorfer Str. 26, Tel. (09745) 13 29 Tel. (09745) 522 E-Mail: daniel.kleinheinz@wildflecken.de Annahme: www.vs-wildflecken.de Jeden Freitag......................07.30 - 12.00 Uhr E-Mail: sekretariat@vs-wildflecken.de Vorzimmer, Zi. Nr. 1.3 Einmal monatlich, jeweils Monika Kleinhenz-Béke..............Tel. 9151-11 am 2. Samstag ..................10.00 - 12.00 Uhr E-Mail: monika.kleinhenz-beke@wildflecken.de Biosphärenzentrum Rhön Haus der Schwarzen Berge Bürgerbüro, Zi.Nr. E.1 Rhönstr. 97, Oberbach, Abfallwirtschaft/Anzeige und Öffentliche Einrichtungen: Tel. (09749)9122-0 Erlaubnis für Feste/ Ausländeramt/ Gemeindebibliothek: www.brrhoen.de Einwohnermeldeamt/Friedhofsverwaltung/ Reußendorfer Str. 27, Tel. (09745) 1318 Fundbüro/ Gewerbemeldungen/Passamt/ Rhön Gmbh www.gemeindebibliothek-wildflecken.de Rentenangelegenheiten/Sozialwesen/Wohngeld E-Mail: ausleihe@ Caféteria-Regionalladen-Touristinformation Sandra Kleinheinz......................Tel. 9151-21 gemeindebibliothek-wildflecken.de E-Mail: info@rhoen.de E-Mail: sandra.kleinheinz@wildflecken.de Montag................................14.00 - 19.00 Uhr täglich....................................8.00 - 17.00 Uhr Lorena Fuß.................................Tel. 9151-20 Samstag, Sonntag E-Mail: lorena.fuss@wildflecken.de Dienstag.............................10.00 - 13.00 Uhr ....................................und 14.00 - 17.30 Uhr u. Feiertage.........................10.00 - 17.00 Uhr Liegenschaftswesen/Personalverwaltung Mittwoch.....................................geschlossen Schließtage: Zi.Nr. 1.5 Faschingsdienstag, Ostersonntag, Donnerstag.........................14.00 - 17.30 Uhr Ralf Losert................................... Tel. 9151-14 Heiligabend, 1. u. 2. Weihnachtsfeiertag, Freitag................................10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: ralf.losert@wildflecken.de Silvester u. Neujahr Stephanie Gombarek������������������ Tel. 9151-22 E-Mail: stephanie.gombarek@wildflecken.de Gemeindekindergarten Oberbach: Postagentur Am Bahndamm 7, Tel. (09749) 391, Sonnenstr. 7, Tel. (09745) 150 99 02 Standesamt Bad Brückenau www.wildflecken.de Mo. - Sa................................9.00 - 12.00 Uhr Marktplatz 2 97769 Bad Brückenau Montag - Donnerstag............7.15 - 16.30 Uhr Mo. u. Fr.............................15.00 - 18.00 Uhr Christine Kleinheinz.... ...09741/804-15 Freitag..................................7.15 - 14.00 Uhr Im Dezember zusätzlich: E-Mail: christine.kleinheinz@bad-brueckenau.de E-Mail: kiga@oberbach.de Di. u. Do..............................15.00 - 18.00 Uhr Redaktionsschluss und neue Ausgabe Oktober-Ausgabe: Dienstag, 29.09.2020 Erscheinungstag ist Dienstag, 06.10.2020
Wildflecken -3- Nr. 9/20 2. Bgm. Illek macht den Vorschlag, Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu das Bgm. Kleinhenz noch einmal das dem geplanten Bauvorhaben und stimmt Gespräch mit dem Bauherrn suchen der Abweichung (Bebauung außerhalb Aus dem Rathaus sollte, um gemeinsam eine Alternative der Baugrenze) von den Festsetzungen zu finden. Diesem Vorschlag stimmt der des Bebauungsplanes zu. wird berichtet MGR einstimmig zu. Bauantrag Julia Plinganser, Schlesi- Antrag Siegfried Hohmann, Bischofs- erstraße 1, zum Anbau an das beste- heimer Straße 13, auf Verlängerung hende Wohnhaus Fl.Nr. 59/1, Gemar- Informationen der Baugenehmigung zur Nutzungsän- kung Oberwildflecken aus dem Sitzungssaal derung eines ehemaligen Geschäfts- Julia Plinganser plant die Erweiterung raumes in eine offene Doppelgarage des Erdgeschosses am bestehenden Öffentliche Sitzung vom 21.07.2020 sowie Überdachung der vorhandenen Wohnhaus in Oberwildflecken, Schle- Bauvoranfrage Karl Werner Hüther, Stellflächen für ein Carport Fl.Nr. 95/1, sierstraße 1, Fl.Nr. 59/1, Gemarkung Rhönstraße 66 zur Aufstockung des Gemarkung Wildflecken Oberwildflecken. Das Erdgeschoss soll Wohnhauses, Fl.Nr. 26, Gemarkung Bgm. Kleinhenz informiert, dass Siegfried im Norden um 68 cm an die bestehende Hohmann mit Schreiben vom 24.06.2020 Grundstücksgrenze erweitert werden. Im Oberbach beim Landratsamt Bad Kissingen die Zuge dieser Erweiterung möchte Frau Karl Werner Hüther hat eine Bauvoran- Verlängerung seiner Baugenehmigung Plinganser eine Teilfläche vom angren- frage für eine geplante Aufstockung des vom 10.10.2016 beantragt hat. zenden Nachbargrundstück (Eigentümer: Dachgeschosses zu einem Vollgeschoss Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) Mit Schreiben vom 26.06.2020 bitte das eingereicht. Die Dachneigung soll 18° erwerben. Der Verwaltung wurde mitge- Landratsamt Bad Kissingen – Bauservice erhalten. Das Wohnhaus wäre somit drei- teilt, dass die nötige Abstandsflächen- – um die Zustimmung der Gemeinde zur geschossig mit einem Kellergeschoss. Verlängerung der erteilten Baugenehmi- übernahme bzw. der Kaufantrag für die Das geplante Wohnhaus würde sich gung. Teilfläche aus dem o.g. Grundstück noch somit als dreigeschossiges Gebäude Von Seiten der Verwaltung spricht nichts von der Bundesanstalt für Immobilienauf- und mit einer Dachneigung von nur 18° gegen eine Verlängerung dieser Bau- gaben bearbeitet werden. Diese Unter- schwer in den Ortscharakter einfügen. genehmigung. Das Gebäude der ehe- lagen werden durch den Planersteller Die Abstandsflächen würden laut Archi- maligen Fahrschule Klein befindet sich nachgereicht. tekturbüro eingehalten. Nach Aussage in einem baulich guten Zustand und Das Bauvorhaben liegt im Bereich von des Architekturbüros könne nach Zustim- stellt daher keine Gefahr für die öffent- bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB mung der Gemeinde eine Genehmi- liche Sicherheit und Ordnung dar. Die und fügt sich in das Ortsbild ein. gung durch das Landratsamt in Aussicht Geschäftsräume auch die geplante Nut- Der MGR stimmt dem o.g. Bauvorhaben zu. gestellt werden. zungsänderung und der damit verbun- Bgm. Kleinhenz stellt die Frage, wie der dene Umbau fügen sich ins Ortsbild ein. Bauantrag David Krieger, Beilstein- Gemeinderat zu der gestellten Bauvor- Daher schlägt die Verwaltung vor, dem straße 2, zum Anbau eines Abstell- anfrage in Bezug auf die Dachneigung Antrag von Herrn Hohmann zu stattzuge- und Geräteraumes an das bestehende steht. ben. Wohnhaus, Fl.Nr. 1354/8, Gemarkung 2. Bgm. Illek sieht ebenfalls Bedenken Der MGR hat keine Einwände gegen die Wildflecken bei der Dachform, da die umliegenden beantragte Verlängerung der Baugeneh- Wie bereits in der Sitzung am 02.03.2020 Gebäude Spitzdächer aufweisen. Auch migung von Herrn Siegfried Hohmann als Bauvoranfrage behandelt, plant Herr die dreigeschossige Bauweise und das und erteilt sein Einvernehmen. David Krieger den Anbau eines Nebenge- zum Teil herausragende Kellergeschoss bäudes außerhalb der Baugrenze auf sei- empfindet er als zu wuchtig. Die Dach- Bauantrag Volker Quillmann zur nem Grundstück Fl.Nr. 1354/8, Gemar- form mit 18° sei optisch auch nicht schön. Errichtung einer Maschinenhalle und kung Wildflecken, Beilsteinstraße 2. Aufstellung von zwei Containern mit Das Bauvorhaben liegt im Bereich des MGR Rest widerspricht dieser Auffas- Überdachung, Karl-Neisser-Straße 8, qualifizierten Bebauungsplanes „Die Höh sung, da durch den Umbau eine junge Fl.Nr. 1/42, Gemarkung Oberwildfle- II“ (§30 Abs. 1 BauGB). Familie, nämlich die Tochter von Herrn cken Nach BauNO ist dieses Gebiet als all- Hüther, wieder hier ansässig werden Volker Quillmann plant die Errichtung gemeines Wohngebiet ausgezeichnet. würde. Außerdem wäre somit sicher- einer Maschinenhalle, sowie das Aufstel- gestellt, dass das Haus auch von der Nebengebäude sind zugelassen. Das len zweier Container sowie deren Über- Architekturbüro Kirchner hat nach Aus- nächsten Generation weiterhin bewohnt dachung auf der Fl.Nr. 1/42 Gemarkung werde. Er stellt fest, dass die umliegen- sage die Baumaßnahme mit dem zustän- Oberwildflecken. digen Sachbearbeiter des Landratsamtes den Gebäude ebenfalls drei, wenn nicht Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Herrn Bähr vorab besprochen. sogar vier Geschosse aufweisen. Aus qualifizierten Bebauungsplanes „ehema- Aus Sicht des Landratsamtes müssen diesem Grund ist er der Meinung, dass lige Rhönkaserne“ nach §30 BauGB. verschieden Bedingungen erfüllt werden, man dem Bauantrag stattgeben sollte. Bei den zahlreichen umliegenden hoch- Die Maschinenhalle wird im Bereich um eine Genehmigung in Aussicht zu geschossigen Häusern würde sich dieses der vorgesehenen Baugrenzen errich- stellen: Wohnhaus seiner Meinung nach eben- tet und entspricht dem Bebauungsplan. 1. Ausbildung der Grenzwände als Die Bürocontainer entsprechen den Vor- falls in das Ortsbild einfügen. Brandwände schriften des Bebauungsplanes, stehen MGR Gundelach merkt an, dass durch jedoch außerhalb der Baugrenzen. Die 2. Abstandsflächenübernahme der den Kniestock und das niedrige Dach das Baufeldgrenze befindet sich rechts und Nachbarn Fl.Nr. 1375/20 und 1375/21 Haus wirklich sehr hoch und schmal wir- links der ehemaligen Straße. Durch den 3. Abweichung der Abstandsfläche zur ken würde. Verkauf der Straße sollten die Baufel- Fl.Nr. 1354/9 MGR Schmitt stimmt der Meinung von der in diesem Bereich geändert werden. Diesen Punkten stimmten die Nachbarn MGR Rest zu, habe jedoch auch Prob- Demzufolge müsse eine Bebauungs- bzw. das Landratsamt Bad Kissingen zu. leme mit der Dachform und der geplan- planänderung vorgenommen werden Weitere Befreiungen außerhalb des ten Neigung mit 18°. Diese fügt sich sei- bzw. könne der MGR eine Befreiung zu Bebauungsplanes (Punkt 10) müssen ner Meinung nach nicht ins Ortsbild ein. den Festsetzungen des Bebauungspla- durch den Gemeinderat erfolgen. Eventuell wäre es auch möglich, das nes, bauen außerhalb der Baugrenze Das geplante Gebäude weist einen Dachgeschoss mit zwei Gauben zu ver- erteilen. umbauten Raum von 352,71 m³ auf und größern. Das Baugrundstück ist erschlossen und ist somit, hingegen den Bestimmungen, 3. Bgm. Nowak ist auch der Meinung, das Bauvorhaben entspricht der umlie- dass außerhalb der Baugrenze Neben- dass das Dachgeschoss mit Gauben genden Bebauung im Gewerbepark am gebäude maximal 50 m³ umbauten Raum optisch schöner gestaltet werden könnte. Kreuzberg. aufweisen dürfen, sieben Mal so groß.
Wildflecken -4- Nr. 9/20 Einer Überschreitung der Grundflächen- Hintergrund: Die zur Begründung dienenden Tatsa- zahl mit 0,4 würde das Landratsamt Beim Einfahren von der Bischofshei- chen und Beweismittel sollen angege- zustimmen. mer Straße in die Rabensteinstraße ist ben, der angefochtene Bescheid soll in Der MGR erteilt sein Einvernehmen des Öfteren passiert, dass LKW auf der Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- zu den beantragten Bauvorhaben und Bischofsheimer aufgesessen haben und den. Der Klage und allen Schriftsätzen stimmt den Abweichungen von den Fest- es zu Schäden an der Bischofsheimer sollen Abschriften für die übrigen Betei- setzungen des Bebauungsplanes zu. Straße kam. ligten beigefügt werden. Um Schäden an Fahrzeugen und an der Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Bauantrag Firma Alexander Rothschild Straße zu vermeiden soll die Anordnung Durch das Gesetz zur Änderung des Liegenschaften GmbH auf Nutzungs- erfolgen. Gesetzes zur Ausführung der Verwal- änderung zweier Ladenlokale in eine Der MGR stimmt einer Anordnung zu, die tungsgerichtsordnung vom 22. Juni Wohnung, Thüringer Straße 3, Fl.Nr. Rabensteinstraße von der Bischofshei- 2007 (GVBI S. 390) wurde das Wider- 17/11, Gemarkung Oberwildflecken mer Straße kommend für LKW über 3,5 spruchverfahren im Bereich des Stra- Die Alexander Rothschild Liegenschaften t zu sperren. ßen- und Wegerechts abgeschafft. Es GmbH plant die Nutzungsänderung von besteht keine Möglichkeit, gegen diesen zwei Ladenlokalen zu einer Wohnung, Einziehung einer Teilfläche der Schulst- Bescheid einen Widerspruch einzulegen, Fl.Nr. 17/11, Gemarkung Oberwildfle- raße gem. Art. 8 BayStrWG, Fl.Nr. 31/8 sondern es kann unmittelbar Klage erho- cken, Thüringer Straße 3. und 58, Gemarkung Oberwildflecken ben werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich von Der Markt Wildflecken beabsichtigt, fol- Die Klageerhebung in elektrischer Form bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB. genden Teil der öffentlich gewidmeten (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig). Das Baugrundstück ist erschlossen und Ortsstraße einzuziehen: das Bauvorhaben fügt sich ins Ortsbild Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfah- ein. 1. Beschreibung: ren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Teilfläche der Schulstraße Fl.Nr. 58 und Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvor- Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu 31/1, Gemarkung Oberwildflecken. Die schuss zu errichten. dem geplanten Bauvorhaben. genaue Lage wird anhand eines Lage- Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Mobilfunkversorgung; Info zur geplan- plans dargestellt. Die einzuziehende Einziehung der Teilfläche Schulstraße ten Errichtung einer neuen Mobilfunk- Länge beträgt 119,80 m. Fl.Nr. 58 und 31/1, Gemarkung Oberwild- sendeanlage der Vodafon Mobilfunk 2. Verfügung: flecken. GmbH im Ortsteil Oberbach Der unter Ziffer 1 beschriebene Teil der Einziehung einer Teilfläche der Karl- Mit Schreiben vom 03.07.2020 informiert Ortsstraße Schulstraße soll gemäß Art. 8 Neisser-Straße gem. Art. 8 BayStrWG, die Fa. Abel Mobilfunk GmbH & Co. KG BayStrWG aufgrund des Marktgemeinde- Fl.Nr. 1/15, Gemarkung Oberwildflecken im Auftrag der Vodafon GmbH den Markt ratsbeschlusses vom 21.07.2020 einge- Der Markt Wildflecken beabsichtigt, fol- Wildflecken über die geplante Errichtung zogen werden. genden Teil der öffentlich gewidmeten einer Hochfrequenzanlage gemäß den Im Rahmen des Verkaufs der Teilflä- Ortsstraße einzuziehen: Vereinbarungen des Bay. Mobilfunkpak- tes und gemäß § 7a der 26. BImSchV che der Schulstraße Fl.Nr. 58 und 31/1, 1. Beschreibung: vom 22.08.2013 (Mobilfunkvereinba- Gemarkung Oberwildflecken ist das Teil- Teilfläche der Karl-Neisser-Straße, rung). Der Mast soll innerhalb des Such- stück in Privatbesitz übergegangen und ehemalig E-Straße, geändert MGR- kreises, Nähe der Eckartsrother Str. 62 hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Beschluss vom 14.03.2006 Fl.Nr. 1/15, (Flurbezeichnung: Alter Berg) errichtet Eine Entwidmung ist somit notwendig. Gemarkung Oberwildflecken. Die genaue werden. 3. Wirksamwerden der Verfügung: Lage ist in dem beigefügten Lageplan Die Verwaltung übergab die Angelegen- Die Absicht zur Einziehung ist drei markiert. Die einzuziehende Länge heiten am 14.07.2020 an Herrn Hartmut Monate vorher anzukündigen und wird beträgt 202,69 m. Vierle von der Kompetenzstelle Digita- hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 2. Verfügung: lisierung, Breitband und Mobilfunk des für den unter Ziffer 1 angeführten Stra- Der unter Ziffer 1 beschriebene Teil Landkreises Bad Kissingen. Herr Vierle ßenteil ortsüblich bekannt gemacht. der Ortsstraße Karl-Neisser-Straße soll hatte auch schon in anderen Ortschaften 4. Sonstiges: gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des des Landkreises mit der Fa. Abel GmbH Die Verfahrensunterlagen zur Einzie- Marktgemeinderatsbeschlusses vom & Co. KG Kontakt. hung des unter Ziffer 1 aufgeführten 21.07.2020 eingezogen werden. Um die Errichtung eines weiteren Funk- Ortsstraßenteils liegen drei Monate ab Im Rahmen des Verkaufs der Teilflä- mastes zu verhindern, sollte es das Ziel Bekanntmachung im Rathaus des Mark- che der Karl-Neisser-Straße Fl.Nr. 1/15, sein, dass die Vodafon GmbH und die tes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zimmer Gemarkung Oberwildflecken, ist das Teil- Deutsche Funkturm GmbH den erst kürz- E2, während der Öffnungszeiten zur stück in Privatbesitz übergegangen und lich im Auftrag der Telekom errichteten öffentlichen Einsichtnahme aus. Wäh- hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Funkmast am Lösershag gemeinsam rend der Auslegung können Anregungen Eine Entwidmung ist somit notwendig. nutzen. Herr Vierle wird in dieser Angele- genheit versuchen zu vermitteln und dem und Bedenken schriftlich oder zur Nieder- 3. Wirksamwerden der Verfügung: Markt Wildflecken weiter über die geplan- schrift vorgebracht werden. Die Absicht zur Einziehung ist drei ten Maßnahmen informieren. 5. Rechtsbehelfsbelehrung: Monate vorher anzukündigen und wird Gegen die Allgemeinverfügung kann hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG Vollzug der Straßenverkehrsordnung; innerhalb eines Monats nach seiner für den unter Ziffer 1 angeführten Stra- Verkehrsrechtliche Anordnung für den Bekanntgabe Klage bei dem ßenteil ortsüblich bekannt gemacht. Bereich Rabensteinstraße Bayerischen Verwaltungsgericht Würz- 4. Sonstiges: Der Markt Wildflecken erlässt als sach- burg, Postanschrift: Postfach 11 02 65, Die Verfahrensunterlagen zur Einzie- lich und örtlich zuständige Straßenver- 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkar- hung des unter Ziffer 1 aufgeführten kehrsbehörde folgende Anordnung: derstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich Ortsstraßenteils liegen drei Monate ab „Die Rabensteinsteinstraße wird von der oder zur Niederschrift des Urkundsbeam- Bekanntmachung im Rathaus des Mark- Bischofsheimer Straße kommend für ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts tes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zimmer Kraftfahrzeuge über 3,5 t einschl. ihrer erhoben werden. Die Klage muss den E2, während der Öffnungszeiten zur Anhänger und Zugmaschinen gesperrt. Kläger, den Beklagten (Markt Wildfle- öffentlichen Einsichtnahme aus. Wäh- Von der Sonnenstraße kommend darf die cken) und den Gegenstand des Klage- rend der Auslegung können Anregungen Rabensteinstraße mit Fahrzeugen über begehrens bezeichnen und soll einen und Bedenken schriftlich oder zur Nieder- 3,5 t befahren werden.“ bestimmten Antrag enthalten. schrift vorgebracht werden.
Wildflecken -5- Nr. 9/20 5. Rechtsbehelfsbelehrung: 4. Sonstiges: Wirksamwerden: Gegen die Allgemeinverfügung kann Die Verfahrensunterlagen zur Einzie- Die Verfügung wird wirksam ab dem innerhalb eines Monats nach seiner hung des unter Ziffer 1 aufgeführten 01.01.2020 Bekanntgabe Klage bei dem Ortsstraßenteils liegen drei Monate ab Die Verfügung kann während der Öff- Bayerischen Verwaltungsgericht Würz- Bekanntmachung im Rathaus des Mark- nungszeiten beim Markt Wildflecken, burg, Postanschrift: Postfach 11 02 65, tes Wildflecken, Rathausplatz 1, Zimmer Rathausplatz 1, Zimmer E 2, innerhalb 97029 Würzburg, E2, während der Öffnungszeiten zur von 14 Tagen nach erfolgter Bekanntma- Hausanschrift: Burkarderstraße 26, öffentlichen Einsichtnahme aus. Wäh- chung eingesehen werden. 97082 Würzburg, schriftlich oder zur rend der Auslegung können Anregungen Niederschrift des Urkundsbeamten der und Bedenken schriftlich oder zur Nieder- Beschluss: Geschäftsstelle dieses Gerichts erho- schrift vorgebracht werden. Der MGR erteilt sein Einvernehmen ben werden. Die Klage muss den Kläger, zur Widmung einer Teilfläche Fl.Nr. 54, den Beklagten (Markt Wildflecken) und 5. Rechtsbehelfsbelehrung: Gemarkung Oberwildflecken, zur Orts- den Gegenstand des Klagebegehrens Gegen die Allgemeinverfügung kann straße Sudetenstraße. bezeichnen und soll einen bestimmten innerhalb eines Monats nach seiner Antrag enthalten. Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Widmung eines beschränkt öffentli- Die zur Begründung dienenden Tatsa- Verwaltungsgericht Würzburg, Postan- chen Platzes (Pfarrer Otto Denk Platz) chen und Beweismittel sollen angege- schrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würz- mit Treppenanlage und Zugang zum ben, der angefochtene Bescheid soll in burg, Hausanschrift: Burkarderstraße Erlenweg, Teilfläche Fl.Nr. 6/9 und Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur 6/10, Gemarkung Oberwildflecken den. Der Klage und allen Schriftsätzen Niederschrift des Urkundsbeamten der Der Pfarrer-Otto-Denk-Platz, einschließ- sollen Abschriften für die übrigen Betei- Geschäftsstell dieses Gerichts erhoben lich der Treppenanlage - Fußweg zum ligten beigefügt werden. werden. Erlenweg im Ortsteil. Oberwildflecken, Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Fl.Nr. 6/9 und 6/10, Gemarkung Ober- Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: wildflecken, soll als beschränkt öffentli- (Markt Wildflecken) und den Gegenstand Durch das Gesetz zur Änderung des cher Platz und Fußweg gewidmet wer- des Klagebegehrens bezeichnen und soll Gesetzes zur Ausführung der Verwal- den. einen bestimmten Antrag enthalten. tungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruch- Die zur Begründung dienenden Tatsa- Weg- und Platzbezeichnung: verfahren im Bereich des Straßen- und chen und Beweismittel sollen angege- beschränkt öffentlicher Weg Pfarrer-Otto- Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine ben, der angefochtene Bescheid soll in Denk-Platz Möglichkeit, gegen diesen Bescheid einen Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen Fl.Nr.: Teilfläche Flur Nr. 6/10 und Teilflä- Widerspruch einzulegen, sondern es kann unmittelbar Klage erhoben werden. sollen Abschriften für die übrigen Betei- che 6/9 Gemarkung Oberwildflecken ligten beigefügt werden. Länge: 33,00 m und 52,00 m Die Klageerhebung in elektrischer Form Anfangspunkt: Südwestlich Fl.Nr. 7 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig). Kraft Endpunkt: Nördlich Fl.Nr.8 Bundesrechts ist in Prozessverfahren Durch das Gesetz zur Änderung des vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli Gesetze zur Ausführung der Verwal- Anfangspunkt: Östliche Seite Pfarrer- 2004 grundsätzlich ein Gebührenvor- tungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 Otto-Denk-Platz, Fl.Nr. 6/10 schuss zu errichten. (GVBI S. 390) wurde das Widerspruch- Endpunkt: Östlich Fl.Nr. 6/9 verfahren im Bereich des Straßen- und Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Wegerechts abgeschafft. Träger der Straßenbaulast ist die Einziehung der öffentlichen gewidmeten Gemeinde Wildflecken, Widmungsbe- Teilfläche Karl-Neisser-Straße, Fl.Nr. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die- sen Bescheid einen Widerspruch einzule- schränkungen werden keine festgesetzt. 1/15, Gemarkung Oberwildflecken. gen, sondern es kann unmittelbar Klage Wirksamwerden: Einziehung einer Teilfläche der Sude- erhoben werden. Die Klageerhebung in Die Verfügung wird mit MGR- Beschluss tenstraße gem. Art. 8 BayStrWG, Fl.Nr. elektrischer Form (z.B. durch E-Mail) ist wirksam. 54/3, 59/5 und 21, Gemarkung Ober- unzulässig). Die Verfügung kann während der Öff- wildflecken Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfah- nungszeiten beim Markt Wildflecken, Der Markt Wildflecken beabsichtigt, fol- ren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Zimmer E 2, innerhalb von 14 Tagen genden Teil der öffentlich gewidmeten Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvor- nach erfolgter Bekanntmachung eingese- Ortsstraße einzuziehen: schuss zu errichten. hen werden. 1. Beschreibung: Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Der MGR erteilt sein Einvernehmen den Teilfläche der Sudetenstraße Fl.Nr. 54/3, Einziehung einer Teilfläche der öffentli- Pfarrer-Otto-Denk-Platz und den Fußweg 59/5 und 21, Gemarkung Oberwildflecken. chen gewidmeten Ortsstraße Sudeten- mit Treppenanlage zum Erlenweg als Die genaue Lage ist in dem beigefügten straße Fl.Nr. 54/3, 59/5 und 21, Gemar- beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Lageplan markiert. Die Länge der Einzie- hung beträgt 150,31m und 30,17 m. kung Oberwildflecken. Militärkonversion; 2. Verfügung: Widmung einer Teilfläche der Sude- Pumptrack Wildflecken – Der unter Ziffer 1 beschriebene Teil der tenstraße zur Ortsstraße, Fl.Nr. 54, aktueller Baufortschritt Ortsstraße Sudetenstraße soll gemäß Gemarkung Oberwildflecken Bgm. Kleinhenz berichtet, dass die Bau- Art. 8 BayStrWG aufgrund des Marktge- Durch die Verlegung der Sudetenstraße maßnahme für die Umgestaltung des meinderatsbeschlusses vom 21.07.2020 muss eine Teilfläche der Fl. Nr. 54 zur ehemaligen Pumpwerks zu einer Freizeit- eingezogen werden. Ortsstraße gewidmet werden. u. Naherholungseinrichtung mit einem Im Rahmen des Verkaufs der Teilfläche Pumptrack aktuell im Zeitplan liegt. Es der Sudetenstraße Fl.Nr. 54/3, 59/5 und Straßenbezeichnung: gab in den letzten 6 Wochen seit Baube- 21, Gemarkung Oberwildflecken, ist das Ortsstraße Sudetenstraße ginn keine Bauhemmnisse bzw. Altlas- Teilstück in Privatbesitz übergegangen Fl.Nr.: Teilfläche Fl.Nr. 54, Gemarkung tenprobleme. und hat seine Verkehrsbedeutung verlo- Oberwildflecken Die Arbeiten auf dem Gelände und ren. Eine Entwidmung ist somit notwendig. Länge: 121,99 m die Verlegung der Sinn sind seit 3. Wirksamwerden der Verfügung: Anfangspunkt: Östlich Fl.Nr. 57 dem 13.07.2020 abgeschlossen. Am Die Absicht zur Einziehung ist drei Endpunkt: Östlich Fl.Nr. 54/3 07.07.2020 wurde die Sinn in den Monate vorher anzukündigen und wird neuen Gewässerverlauf umgeleitet. Am hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG Träger der Straßenbaulast ist die 15.07.2020 wurde die alte Brücke über für den unter Ziffer 1 angeführten Stra- Gemeinde Wildflecken. Widmungsbe- die Sinn abgerissen und das alte Bach- ßenteil ortsüblich bekannt gemacht. schränkungen werden keie festgesetzt. bett verfüllt.
Wildflecken -6- Nr. 9/20 Bei der Herstellung des Bauuntergrun- MGR Masso schließt sich der Ausfüh- GLA Kleinheinz erläutert die Programm- des für den Pumptrack kam es zu einer rung von 2. Bgm. Illek an und glaubt nicht abwicklung für das laufende Jahr und die leichten Verzögerung, da der Untergrund auf die Vernunft der Nutzer, sondern Bedarfsplanung 2021 ff für Städtebauför- nicht die erwünschte Standfestigkeit auf- spricht sich ebenfalls für den Erlass einer dermaßnahmen. wies. Hier wurde der Boden mit Rohfels, Satzung aus. Er erhoffe sich durch den Mineral und einem Kalk-/Zementgemisch Im Bereich Militärkonversion erwies Erlass eine Verbesserung des Ortsbildes sich die Maßnahme für die Umgestaltung aufgewertet. Der Bau des Pumptracks und Verhinderung des „Wildpinkelns“. beginnt daher am 03.08.2020. Im ers- des ehemaligen Pumpwerks zu einer MGRin Müller ergänzt, dass die Polizei Freizeit- u. Naherholungseinrichtung mit ten Schritt wird die Fahrspur des Pump- ohne eine entsprechende Satzung keine einem Pumptrack in den letzten Jahren tracks mit Basaltschotter modelliert und anschließend die Asphaltschicht per rechtliche Grundlage zum Einschreiten als sehr schwierig und die Maßnahme Hand aufgebracht. habe. Mittels einer Satzung können ent- musste Jahr für Jahr verschoben werden. sprechende Anzeigen bei Verstößen In diesem Jahr kann nun endlich die Fer- Parallel dazu wird der Bolzplatz, die Sitz- stufen an der Sinn und die Zufahrt mit gegen diese erlassen werden. tigstellung dieses Projektes eingeplant Stellplätzen hergestellt. 3. Bgm. Nowak findet es wichtig, dass werden. Gemäß Bauzeitenplan ist die eine solche Satzung bereits zur Eröff- Fertigstellung im August 2020 geplant. Durch Bürger des Marktes Wildflecken nung des Pumptracks und des Naherho- Die offizielle Eröffnung des Pumptracks wurde an die Verwaltung der Wunsch lungsgeländes vorhanden sein sollte. ist für den 26.09.2020 terminiert. herangetragen, den Außenbereich ggf. Mit Schreiben vom 03.07.2020 wurde Bgm. Kleinhenz ist ebenfalls der Mei- zusätzlich noch mit einem Basketballkorb dem Markt Wildflecken von Seiten der und einer kleinen Spielfläche zu erwei- nung, dass, speziell in Bezug auf den Pumptrack, eine solche Satzung von Regierung schriftlich mitgeteilt, dass der tern. Das für die gesamte Maßnahme Bewilligungszeitrum bis 31.12.2020 und beauftragte Planungsbüro hat hierzu Beginn an erlassen werden müsste. der Vorlagetermin für den Verwendungs- einen Kostenvoranschlag erstellt. Es Die Verwaltung werde sich diesem nachweis bis 31.03.2021 verlängert wor- wird vorgeschlagen, eine kleine asphal- Thema annehmen und den Marktgemein- den ist. tierte Spielfläche (10 m x 7 m) mit einem derat in einer der nächsten Sitzungen Basketballkorb im nord-östlichen Bereich Mit Antrag vom 25.03.2020 wurde durch informieren. den Markt Wildflecken eine Umfangs- herzustellen. Die Fläche soll mittels der MGR Masso spricht noch einmal das erweiterung angezeigt. Von der Regie- für den Pumptrack vorgesehenen Beton- Sitzblöcke vom Pumptrack abgetrennt Thema „Feuerstelle“ auf dem Pumptrack- rung wurde dieser Umfangserweiterung werden. Die Kosten für die Herstellung gelände an. Er findet diese Feuerstelle stattgegeben. Ausstehend ist noch der eines kleinen Basketballfeldes mit Korb problematisch, da man hier auch falsches Bescheid für eine Nachförderung, in dem werden auf ca. 7.500 Euro veranschlagt. Klientel anziehe und die Feuerstelle auch die Erhöhung der bewilligten zuwen- Bgm Kleinhenz möchte prüfen lassen, ob Gefahren berge. dungsfähige Kosten und Zuschüsse es über das Kombine-Projekt des Land- Bgm. Kleinhenz sieht die Feuerstelle festgelegt ist. Mit Zugang des Nachför- kreises Bad Kissingen ggf. Fördermög- auch nicht als unbedingt wichtig an. Die derbescheides würden sich die mit der lichkeiten gibt. Idee hierzu stamme aus einem Work- Bedarfsmitteilung gemeldeten Summen shop und müsse nicht unbedingt verwirk- entsprechend verändern. Als Eröffnungstermin wurde der licht werden. 26.09.2020 anvisiert. Da die Veranstal- Entfallen kann der Abbruch der Gebäude tung unter freiem Himmel stattfindet, MGR Gundelach erwidert hierzu, dass Kreuzbergstraße 20/22 in Oberwildfle- ist die Feier trotz der Hygieneauflagen, auch auf dem Pfarrer-Otto-Denk-Platz cken, da diese Anwesen mittlerweile bedingt durch die Corona-Pandemie, eine Feuerstelle installiert wurde. verkauft wurden und durch den neuen durchführbar. Genauere Informationen 3. Bgm. Nowak bemerkt hierzu, dass Eigentümer saniert werden. folgen hierzu noch. die Feuerstelle auf dem Otto-Denk- Platz Für die Maßnahme „Stadtumbau West“ Im Vorfeld soll es eine kleine „Erstbe- von allen Seiten einsehbar ist, während -Stadtumbaugebiet Rathausplatz- Ehe- fahrung“ des Pumptracks durch unsere dies auf dem Pumptrack so nicht gege- maliger Ratskeller, wurde im vergangen Jugend geben. Die gemeindliche Jun- ben wäre. Auch aufgrund der Rauchent- Jahr bereits mittgeteilt, dass Gespräche gendbeauftragte, Frau Ulrike Abersfel- wicklung und auf Rücksichtnahme der für eine Nachnutzung sowohl mit Inves- der plant hierzu ein ortsübergreifendes in Anwohner im Haus Beck ist er der Mei- toren als auch mit potentiellen Mietern Projekt mit allen Jugendlichen des Mark- nung, dass man auf die Feuerstelle ver- geführt wurden. Leider sind diese Inves- tes Wildflecken. zichten sollte. toren im Laufe des Jahres 2019 abge- MGR Schmitt fragt nach, ob der Platz sprungen. In den vergangen Monaten Der MGR stimmt der Auftragserweiterung auch hell genug beleuchtet werde. wurden wieder Gespräche mit potentiel- zur Herstellung eines kleinen Streetball- GLA Kleinheinz erläutert, dass auf dem len Investoren geführt. Aktuell liegt noch Pumptrackgelände eine große Straßenla- Feldes mit einem Streetballkorb, wie vor- eine private Kaufanfrage für den ehema- terne aufgestellt werden soll. Das Ange- getragen zu. ligen Ratskeller vor. Aus diesen Gründen bot der Bayernwerk GmbH liegt dem Außerdem stimmt er dem Vorschlag zu, wird die geplante Abbruchmaßnahme, Markt Wildflecken bereits vor. die geplante Feuerstelle auf dem Pump- wenn überhaupt, erst im Kalenderjahr Weiterhin regt MGR Schmitt an, dass trackgelände nicht zu bauen. 2021 realisiert werden können. man für den Platz eine Satzung bzw. Nut- zungsverordnung, insbesondere im Hin- Städtebauförderung; Maßnahmenpla- Das Gebäude und Gelände im Bereich blick auf Alkoholkonsum, erlassen sollte. nung und Bedarfsmitteilung 2021 des ehemaligen Bahnhofes wird aktuell Bgm. Kleinhenz hofft auf die Vernunft der Aufgrund der Corona-Pandemie entfielen über die DBImmo vermarktet. Der Markt Bevölkerung. in diesem Jahr die Vorgespräche für die Wildflecken gab zu Beginn dieses Jahres Maßnahmen des Städtebauförderpro- ein Kaufgebot für den Bahnhof und das 2. Bgm. Illek ergänzt, dass es in der Ver- Bahnhofsgelände ab. Für die DBImmo gangenheit schon die Diskussion gegeben gramms 2021 und die folgenden Jahre. habe, für sämtliche öffentliche Anlagen war das Kaufgebot nicht ausreichend Durch die Regierung von Unterfranken eine entsprechende Satzung zu erlassen. und der Markt Wildflecken erhielt kei- wurde die Verwaltung aufgefordert, die Er ist der Meinung, dass dies sehr wichtig nen Zuschlag. Zwischenzeitlich wurde aktuellen und zukünftig geplanten The- sei und mittels dieser Satzung eine Hand- ein privater Käufer gefunden, der zu men per E-Mail zu übermitteln. habe zur Ahndung von Vergehen hätte. Zeit in Kaufvertragsverhandlungen mit Mit Schreiben vom 13.07.2020 übermit- der DBImmo steht. Der Kaufvertragsab- Die aktuelle Situation, insbesondere auf telte die Verwaltung dem Rathausplatz, war und ist schreck- schluss steht kurz bevor. Ein Erwerb des lich. Es gibt kein schönes Ortsbild ab, a) den Stand der Programmabwicklung Gebäudes durch den Markt Wildflecken wenn an der Bushaltestelle, auf dem Sitz- und Maßnahmen im Jahr 2020 und ist daher nicht mehr geplant. stufen des Rathausplatzes oder vor dem b) die geplanten Maßnahmen für das Ebenfalls war vorgesehen, im Jahr Rathaus selbst, Alkohol konsumiert wird Programmjahr 2021 ff., mit einem Ent- 2021 ff., den Bahnhofbereich bzw. das und dort herumgelungert wird. wurf der Bedarfsermittlung. Gelände umzugestalten.
Wildflecken -7- Nr. 9/20 Aufgrund der bevorstehenden Veräu- Öffnungszeiten im Rathaus Biotonne in diesen Müllsack zu geben ßerung des Bahnhofgebäudes und des Bgm. Kleinhenz informiert, dass das Rat- und anschließend über den Restmüll ent- dazugehörigen Grundstückes inkl. Bahn- haus ab dem 27.07.2020 wieder für den sorgen könne, wenn die Biotonne z.B. steig/Verladerampe an einen Privatinves- Parteiverkehr geöffnet werde. Auf jedem aufgrund falschen Inhalts nicht geleert tor, ist es nun sinnvoll, die Maßnahme Stockwerk werden Desinfektionsspen- wurde. auf das Jahr 2022 zu verschieben und der installiert und die Bürger werden darauf hingewiesen, dass beim Betreten Fahrradweg nach Oberwildflecken so ggf. Projekte mit dem Investor abzu- des Rathauses Mund- und Nasenschutz 3. Bgm. Nowak fragt nach, ob man im stimmen. anzulegen ist. Außerdem soll die Öff- Zuge des Pumptrackbaus auch an das Im Vorfeld der Bedarfsmeldung 2021 nungszeit im Rathaus am Donnerstag auf Stück Fahrradweg unter der Roten Brü- führte GLA Kleinheinz ein Gespräch cke hindurch bis zum Fahrradweg nach den Nachmittag von 13.00 Uhr bis 18:00 mit Frau Kusebauch, Reg. v. Ufr -Städ- Oberwildflecken gedacht habe und die- Uhr beschränkt werden, vormittags soll tebauförderung-. In diesem Gespräch ses Stück ggf. mitbefestigen könnte. das Rathaus geschlossen bleiben. stellte Frau Kusebauch noch einmal klar, Bgm. Kleinhenz erwidert, dass dies bis dass auch für zukünftige Maßnahmen Rhönexpress Bahn-Radweg jetzt noch nicht geplant sei, die Ver- und Förderprogramme ein sogenanntes MGR Schmitt bemängelt, dass am Ende waltung aber durchaus entsprechende Integriertes städtebauliches Entwick- des Radwegs in Wildflecken Hinweis- Angebote einholen und in der nächsten lungskonzept (ISEK) maßgeblich sein schilder bzw. eine Fortführungsbeschil- Sitzung darüber beraten werde könne, wird. GLA Kleinheinz berichtete bereits derung auf anschließende Radwege feh- ob eine Befestigung mittels Asphalt oder im Jahr 2019 über diese Notwendigkeit. len. Man sehe immer wieder Gäste oder festem Schotter vorgenommen werden Für das Kalenderjahr 2020 waren die Radtouristen, die nicht wissen, wie der soll. vorbereitenden Untersuchungen und die Weg weiter verläuft. Erstellung eines Integrierten Städtebauli- Grüngutentsorgung Bgm. Kleinhenz informiert, dass die chen Entwicklungskonzeptes zur Auswei- MGR Martin bemängelt, dass Bürger Beschilderung noch komme und man nicht nur die Biotonnen in Gräben und sung von förmlichen Sanierungsgebieten derzeit eine einheitliche Beschilderung Hecken entsorgen, sondern auch Grün- bzw. Maßnahmen im Programm „Innen mit den Allianzgemeinden erarbeite. gutabfall aus den häuslichen Gärten rund statt außen“ geplant. Corona bedingt, um die Gemeinde entsorgt wird. aber auch aufgrund der angespannten MGR Rest zitiert aus dem Protokoll der Haushaltslage und den zu Beginn des Brückenauer Rhönallianz, dass lang- Bgm. Kleinhenz ergänzt auch hier, dass Jahres 2020 noch nicht abschätzbaren fristig geplant sei, an der Ortseinfahrt diese Vorgehensweise nicht zulässig Kosten für die Maßnahme zur Umgestal- Römershag für den Fahrradweg eine ist und man die Verursacher anzeigen tung des ehemaligen Pumpwerk-Gelän- Unterführung zu installieren. Da dieses müsse. des, soll die Maßnahme zur Erstellung Bauvorhaben vermutlich noch länger Die Grüngutentsorgung ist einmal monat- eines ISEK´s auf das Kalenderjahr 2021 dauern wird, wollte er hervorheben, dass lich in Wildflecken und Oberbach kosten- verschoben werden. in der letzten Sitzung schon angespro- frei möglich. Darüber hinaus muss der Maßnahmen im Förderprogramm „Klei- chen wurde, dass die Hecken bzw. das Gartenabfall z.B. nach Mitgenfeld ver- nere Städte und Gemeinden“, werden Begleitgrün am Radweg besser geschnit- bracht werden. federführend durch die Stadt Bad Brücke- ten werden müsste, um so eine bessere nau als Leitkommune der Brückenauer Einsicht in den Radweg zu erhalten. Rhönallianz betreut. Dies sind zum einen Bgm. Kleinhenz informiert, dass er dies in Gemeindewette zum Film die Neugestaltung der Außenanlage im der letzten Sitzung angesprochen habe. „WILD & SCHÖN“ Umfeld des „Haus der Schwarzen Berge“ Wildflecken, OT Oberbach und die Neu- MGR Rest weist darauf hin, dass auf gestaltung der Außenanlage im Umfeld dem Radweg noch Schäden bzw. Löcher des „Haus des Gastes“ Wildflecken, OT oder Abplatzungen an der Teerdecke Oberbach. bemängelt wurden und der Radweg zwi- Der noch geschotterte Parkplatz gegen- schenzeitlich jedoch schon bemalt bzw. die Inszenierung installiert wird. über des „Haus der Schwarzen Berge“ Bgm. Kleinhenz bestätigt diese Aussage, soll saniert werden und weiterhin ist es sei jedoch so, dass die Mängelbe- geplant, Stellplätze mit entsprechender seitigung innerhalb bestimmter Fristen Infrastruktur für Wohnmobile zu schaffen. erfolgen muss und man ggf. an gewissen An dieser Maßnahme soll weiterhin fest- Stellen die Inszenierung wieder herstel- Die Gemeinde Wildflecken freut sich sehr gehalten werden, ein Maßnahmenbeginn len muss, falls ein Teilbereich herausge- über eure Beteiligung an der Wette! wäre für das Jahr 2022 bzw. 2023 ange- fräst werden muss. Auch wenn Ihr die 500 shares nicht dacht. Der Bereich im Umfeld des „Haus des MGR Rest bemängelt zudem, dass am erreicht habt, haben viele Menschen den Gastes“ liegt in direkter Nähe zum Rhön- Radweg nicht daran gedacht wurde, ein Film bei YouTube in kurzer Zeit gesehen. express Bahn-Radweg und soll saniert Rettungssystem einzurichten, z.B. durch Der Markt Wildflecken möchten deshalb bzw. ausgebaut werden. Diese Maß- das Anbringen von Streckenpunkten mit die Hälfte (250 €) der Jugendarbeit bereit nahme soll in den Fortschreibungsjahren Notfallkoordinaten, um so mit der ILS stellen. 2022 bzw. 2023 eingeplant werden. Schweinfurt eine schnelle Rettung zu DANKE FÜRS MITMACHEN Diese beiden Maßnahmen werden mit gewährleisten. WILDFLECKEN! Bedarfsmeldung über die Rhönallianz Bgm. Kleinhenz findet diese Idee sehr Der Flim wurde 180 mal auf Facebook bzw. über die Stadt Bad Brückenau gut und wird in der nächsten Allianzsit- geteilt und 2.500 Klicks gab es auf Youtube. gemeldet. zung dieses Thema ansprechen. Nach diesen Erläuterungen stimmt der Biomüllentsorgung MGR den Bedarfsmitteilungen für die Städ- MGR Masso bemängelt, dass er immer tebauförderung 2020 wie vorgetragen zu. wieder sieht, wie Bürger ihre Biomüll- tonne im Graben entsorgen, wenn diese Verschiedenes durch die Müllabfuhr nicht mitgenommen Biberskulptur von Herrn Gerwin Keller- wurde. mann Bgm. Kleinhenz bittet darum, dieses Ver- Bgm. Kleinhenz gibt bekannt, dass die gehen sofort anzuzeigen. Gemeinde eine Sitzbank mit Steinen und MGR Schmitt weist in diesem Zusam- einer Biberskulptur von Gerwin Keller- menhang drauf hin, dass man schwarze mann seitlich des Radweges in der Nähe Müllsäcke im Bürgerbüro kaufen und der Biberbauten errichtet hat. diese dazu nutzen könnte, den Inhalt der
Wildflecken -8- Nr. 9/20 Wir begrüßen unsere neuen In unserer ersten Versammlung wurden bereits einige interessante Vorschläge Kontakt: X-Direct Betrieb & Management GmbH, Andreas Theisinger, E-Mail: and- Mitarbeiter im Rathaus und Ideen vorgebracht, wo der Beirat reas.theisinger@x-direct.com, Tel. 0162- Lorena Fuß tätig werden könnte. 2179812 Bei der Umsetzung dieser Vorschläge benötigen wir Sie, die junggebliebe- Oberwildflecken: nen Senioren und Seniorinnen unserer Thüringer Straße 3b, 1.OG, neu saniert, Gemeinde! 146 qm, 4 Zimmer, 2 Bäder, Garage + Wir möchten Sie daher ermutigen, sich Stellplatz, KM 550 €, Kontakt: 0177 - zu melden und sich bei der immer wich- 51 37 162 tiger werdenden Tätigkeit der Senioren- Thüringer Straße 3b, EG, neu renoviert, und Behindertenarbeit einzubringen. 123 qm, 4 Zimmer, 2 Bäder, Garage + Insbesondere bitten wir die Personen, die Stellplatz, KM 470 €, Kontakt: 0177 - bereits bei der ersten Informationsveran- 51 37 162 staltung zur Bildung eines Seniorenbei- rats, ihre Bereitschaft zur Mithilfe signali- siert haben, sich zu melden. Abfuhrtermine Ansprechpartnerin: Monika Müller, Vor- Biomülltonne: sitzende des Senioren- und Behinderten- beirats, Tel.: 09745 1703, Mail: monika- Freitag, 11. September mueller1606@gmx.de Freitag, 25. September Wir freuen uns auf Sie! Restmülltonne: Unsere nächste Versammlung findet am Montag, 28.09.2020 um 15.30 Uhr Freitag, 04. September im Sitzungssaal des Rathauses in Freitag, 18. September Lorena hat ihre dreijährige Ausbildung beim Markt Wildflecken mit Bravour Wildflecken statt. Freitag, 02. Oktober abgeschlossen und verstärkt ab sofort Gelber Wertstoffsack: unser Rathausteam im Bürgerbüro. Für ihre hervorragenden Leistungen inner- Donnerstag, 03. September halb ihrer Ausbildung wird sie in einer der Bergfriedhof Wildflecken Donnerstag, 01. Oktober nächsten Marktgemeinderatssitzungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Blaue Papiertonne: geehrt werden. liebe Besucher des Bergfriedhofs, Oberwildflecken und Oberbach: Michael Zachmann trotz unserer Bitte, Friedhofsabfälle in Mittwoch, 23. September den eigenen Bio- oder Restmüllton- nen zu entsorgen, kommt es leider Wildflecken: immer wieder zu Beschwerden wegen Donnerstag, 24. September des arglosen Entsorgens von abge- Entsorgung von Grünabfällen: brannten Grablichtern auf benachbar- ten Grundstücken und widerrechtlich Samstag, 05. September zurückgelassenen Friedhofsabfällen. Wildflecken: auf dem Vorplatz des Feu- Ich appelliere erneut an alle Besu- erwehrhauses cher des Friedhofs, die eigenen Oberbach: am „Haus des Gastes“ Abfälle zuhause zu entsorgen. Die Annahme erfolgt bis zu 1 m³. Außerdem möchten wir Sie darauf hin- Grüngut kann auch zum Häckselplatz weisen, dass das Befahren des Fried- nach Mitgenfeld jeden Samstag von hofs zum Bepflanzen der Gräber laut 10:00 Uhr bis 12:00 angeliefert werden. Satzung in keinem Fall gestattet ist. Ich hoffe auf Ihre Einsicht! G. Kleinhenz Bauplätze zu verkaufen 1.Bürgermeister Informationen und Preise unter www.wildflecken.de / Rathaus / Bauen- Wohnen oder Tel. (09745) 9151-14. Michael Zachmann wurde als Nachfol- Gemeindeeigene Bauplätze: ger von Willi Mathes im Bauamt einge- Wohnungsmarkt Oberwildflecken: stellt und nimmt ab 1. September 2020 Freie Gemeindewohnungen Danziger Straße 9 u. 11, je ca. 850 qm seinen Dienst auf. Bis zum Rentenantritt Wildflecken: Schlesierstraße 22/24, 1.832 qm (teilbar) von Bauhofleiter Willi Mathes, Ende des Jahres, wird Michael Zachmann in seinen Jahnstraße 34 DG, 3 Zimmer, 87,16 qm, Schlesierstraße 26, 1.408 qm neuen Posten eingearbeitet. Miete 450 €, frei ab 01.08.2020, Küche Oberbach: kann vom Vormieter übernommen wer- Am Lösershag 25, 907 qm den (2.450 € VB, mit Bosch Spülma- Am Lösershag 28, 730 qm An alle Senioren; die aktiv schine neu 2019, Belege sind vorhanden) Am Lösershag 29, 898 qm bleiben und uns mit Rat und Freie Privatwohnungen Private Bauplätze: Tat unterstützen möchten Wildflecken: Wildflecken: Der im März neu gewählte Senioren- Sonnenstraße 23 OG, 3 Zimmer, 100 qm, An der Märzenquelle 1, und Behindertenbeirat steht in den Balkon, Abstellraum, Miete auf Anfrage, Kontakt: (09745) 930759 ab 18.00 Uhr Startlöchern. frei ab 1.9.20, Kontakt: (09745) 3375 Bischofsheimer Str. 29, 775 qm, Der Beirat vertritt künftig die Interessen Reußendorfer Straße 65-75 Kontakt: (0971) 804658 (VR-Bank) der Senioren und Behinderten unserer Colonel-Huff-Straße 6-12 Oberbach: Gemeinde gegenüber dem Bürgermeis- 4,5 bis 5,5 Zimmer-Wohnungen im EG, Am Lösershag 4, 694 qm, ter und dem Marktgemeinderat, dessen 1.OG, 2.OG ab sofort zu vermieten, 3,5 Kontakt: (09745) 9151-14 (Gemeinde) Bindeglied der Seniorenbeauftragte MGR Zimmer Wohnung ab dem 01.07.2020. Am Lösershag 10, 929 qm, Wolfgang Illek ist. Preispanne kalt zwischen 315 € und 415 €. Kontakt: (09749) 9216
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