Erweiterung und Sanierung Primarschule Christoph Merian, Basel Einstufiger, offener und anonymer Projektwettbewerb für Generalplaner - Espazium

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Erweiterung und Sanierung Primarschule Christoph Merian, Basel Einstufiger, offener und anonymer Projektwettbewerb für Generalplaner - Espazium
Erweiterung und Sanierung Primarschule Christoph Merian,
Basel
Einstufiger, offener und anonymer Projektwettbewerb für
Generalplaner

Wettbewerbsprogramm

Städtebau & Architektur, Hochbauamt
Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
Erweiterung und Sanierung Primarschule Christoph Merian, Basel Einstufiger, offener und anonymer Projektwettbewerb für Generalplaner - Espazium
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Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
Erweiterung und Sanierung Primarschule Christoph Merian, Basel Einstufiger, offener und anonymer Projektwettbewerb für Generalplaner - Espazium
Vorwort
     Inhalt

1    Das Wichtigste in Kürze ................................................................................................................4
11   Objektbezeichnung........................................................................................................................4
12   Ort..................................................................................................................................................4
13   Verfahren.......................................................................................................................................4
14   Gegenstand ...................................................................................................................................4
15   Preisgericht ...................................................................................................................................4
16   Beurteilungskriterien......................................................................................................................4
17   Termine und Adressen ..................................................................................................................5

2    Wettbewerbsdurchführung ............................................................................................................6
21   Auftraggeber und Wettbewerbsbegleitung ....................................................................................6
22   Modalitäten der Durchführung.......................................................................................................6
23   Teilnahmeberechtigung .................................................................................................................7
24   Preissumme und Ankäufe .............................................................................................................8
25   Ansprüche aus dem Wettbewerb ..................................................................................................8
26   Preisgericht .................................................................................................................................10
27   Ablauf und Termine .....................................................................................................................11

3    Unterlagen ...................................................................................................................................14
31   Verfügbare Unterlagen ................................................................................................................14
32   Abzugebende Unterlagen ...........................................................................................................15

4    Wettbewerbsaufgabe ..................................................................................................................17
41   Umschreibung der Aufgabe ........................................................................................................17
42   Rahmenbedingungen ..................................................................................................................22
43   Lösungsvarianten ........................................................................................................................25
44   Rahmenbedingungen Nutzer ......................................................................................................25
45   Erläuterungen zum Raumprogramm ...........................................................................................26
46   Beurteilungskriterien....................................................................................................................29

5    Anhang ........................................................................................................................................30
51   Raumprogramm ..........................................................................................................................30

6    Programmgenehmigung ..............................................................................................................31

7    Programmbegutachtung ..............................................................................................................32

     Mit der im Wettbewerbsprogramm verwendeten männlichen Form sind weibliche wie männliche
     Personen gleichermassen gemeint.

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1    Das Wichtigste in Kürze

11   OBJEKTBEZEICHNUNG
     Erweiterung und Sanierung Schulanlage Christoph Merian, Basel

12   ORT
     Emanuel Büchel-Strasse 45, 4052 Basel

13   VERFAHREN
     Einstufiger, offener und anonymer Projektwettbewerb nach GATT / WTO für Generalplaner

14   GEGENSTAND
     Die städtebaulich, architektonische Wettbewerbsaufgabe umfasst den Entwurf eines Erweite-
     rungsbaus, in dem die neue Aula und die Schulverwaltung für den Primarschulstandort Gellert
     Platz finden sollen. Darüber hinaus soll ein Vorschlag zur Erweiterung und zur Fassadenneuge-
     staltung des bestehenden Christoph Merian Schulhauses gemacht werden.

15   PREISGERICHT
     Fachpreisgericht
     Thomas Blanckarts (Vorsitz), Andreas Reuter, Anne Uhlmann, Maria Zurbuchen, Sabine Schä-
     rer (Ersatz)
     Sachpreisgericht
     Stephan Hug, Barbara Rentsch, Michael Pflugshaupt, Marius Keller (Ersatz)

16   BEURTEILUNGSKRITERIEN
     Die Wettbewerbsbeiträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
      Städtebauliche Qualität und überzeugende Einbindung des Erweiterungsbaus in die Ge-
        samtanlage
      Architektonische Qualität von Erweiterung und Fassadensanierung Christoph Merian Schul-
        haus
      Sorgfältiger Umgang mit dem baulichen und landschaftlichen Bestand
      Funktionalität Gesamtbetrieb
      Erfüllung Raumprogramm
      Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit bezüglich Erstellung, Betrieb und Unterhalt

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17   TERMINE UND ADRESSEN
     Publikation / Unterlagen Mi. 28.11.2018                              www.simap.ch
     Anmeldung zum Wettbewerb Mi. 19.12.2018                              Wettbewerbssekretariat
     Ausgabe Modell           am Mo. 14.1.2019                            Städtebau und Architektur
                              und am Mo.                                  Modellbauwerkstatt
                              28.1.2019                                   Dufourstr.40, EG
     Freiwillige Besichtigung Fr. 14.12.2018                              Eingang Christoph Merian Schule
                                                                          Emanuel Büchel-Str. 45, Basel
     Fragestellung                         Mo. 7.1.2019                   Per mail ans Wettbewerbssekretariat
     Fragenbeantwortung                    Mo. 21.1.2019                  Per mail vom Wettbewerbssekretariat
                                                                          und auf www.simap.ch
     Abgabe Pläne                          Do. 21.3.2019                  Kantonale Fachstelle für öffentliche
                                                                          Beschaffungen (KFöB),
     Abgabe Modell                         Do. 4.4.2019                   Städtebau und Architektur
                                                                          Modellbauwerkstatt
                                                                          Dufourstr. 40, EG

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2     Wettbewerbsdurchführung

21    AUFTRAGGEBER UND WETTBEWERBSBEGLEITUNG

211            Auftraggeber
      Kanton Basel-Stadt, vertreten durch:
       Eigentümervertretung: Finanzdepartment, Immobilien Basel Stadt
       Nutzervertretung: Erziehungsdepartement Basel Stadt
       Baufachvertretung: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau &
        Architektur, Hochbauamt

212            Wettbewerbssekretariat und Wettbewerbsbegleitung
      Wettbewerbssekretariat:
      Ritter Giger Schmid Architekten SIA AG
      Heuberg 16
      Postfach
      4001 Basel
      info@ritter-giger-schmid.ch

      Wettbewerbsbegleitung:
      Herr Thomas Schmid, Herr Sven Wihan
      Ritter Giger Schmid Architekten SIA AG
      Heuberg 16
      Postfach
      4001 Basel
      info@ritter-giger-schmid.ch

22    MODALITÄTEN DER DURCHFÜHRUNG

221            Ausschreibungsunterlagen
      Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die nachfolgenden Bestandteile. Widersprechen
      sich einzelne Bestandteile, bestimmt sich ihr Rang nach der Einordnung in die nachstehenden
      Ziffern.
      1. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422)
      2. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SG 914.501)
      3. Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz, SG 914.100,
          Kanton Basel-Stadt) und Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen
          (Beschaffungsverordnung, VöB, SG 914.110, Kanton Basel-Stadt)
      4. Wettbewerbsprogramm
      5. Ordnung SIA 142 (2009)

222            Sprache
      Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

223            Auskünfte
      Zum und im Verfahren werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.

224            Anzahl Stufen
      Der Wettbewerb ist einstufig.

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Das Preisgericht kann mit Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb, falls notwendig,
      mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe ergänzen. Eine allfällige Bereinigungsstufe
      wird separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach einer allfälligen Bereinigungsstufe
      statt.

225            Rechtsmittelbelehrung
      Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kan-
      tonsblatt Basel- Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1,
      4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift ist in einfacher Ausferti-
      gung einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochte-
      ne Verfügung ist beizulegen.
      Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
      Art. 28. SIA 142 (2009) kommt mit Ausnahme von Ziffer 28.4 nicht zur Anwendung.

226            Ordnung SIA 142 (2009): Verbindlichkeitserklärung gemäss SIA
      Es gilt die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffent-
      liche Beschaffungswesen und zum Wettbewerbsprogramm.

23    TEILNAHMEBERECHTIGUNG

231            Domizil
      Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ihren Sitz oder Wohnsitz in
      der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentli-
      che Beschaffungswesen haben, soweit dieser Staat das Gegenrecht gewährt.

232            Stichtag
      Der Stichtag für den Nachweis des Domizils ist der Publikationstermin.

233            Teambildung
      Bereits in Wettbewerb soll innerhalb eines interdisziplinären Teams eine gesamtheitliche Lö-
      sung gesucht werden. Die Teilnehmer haben ein kompetentes, gut funktionierendes General-
      planerteam zusammenzustellen, das alle, durch die Aufgabenstellung bedingten Fachdiszipli-
      nen abdeckt.
      Für den Wettbewerb müssen sich Projektteams bilden, bei denen folgende Fachleute zwingend
      vertreten sind:
       Architekt (federführend)
       Baumanagement
       Bauingenieur
       Ingenieur Elektrotechnik
       Ingenieur Haustechnik
       Ingenieur Sanitär
       Ingenieur Energie und Bauphysik

      Es wird des Weiteren empfohlen, folgende Fachspezialisten beizuziehen:
       Brandschutzplaner
       Fassadenplaner

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Die zwingenden Fachbereiche sind im Formular Selbstdeklaration anzugeben. Bei entspre-
      chender Befähigung können verschiedene Fachbereiche durch die gleiche Firma abgedeckt
      werden.

      Mehrfachteilnahmen der Fachplaner und Spezialisten in mehreren Teams sind möglich, nicht
      für den Architekten.
      Alle im Generalplanerteam beteiligten Fachplaner sind im Verfassercouvert mit Einreichung der
      Wettbewerbsunterlagen zu nennen.

      Der Architekt übernimmt die Federführung im Wettbewerbsteam. Er muss sich die Rechte ge-
      mäss Ziff. 253 dieses Wettbewerbsprogramms von den übrigen Teammitgliedern verschaffen
      oder zur Übertragung dieser Rechte ermächtigt sein.

      Die Verfasser und Mitverfasser von Vorstudien resp. Bestandsanalysen werden zum Verfahren
      zugelassen, da die projekt- und ausschreibungsrelevanten Unterlagen dieser Submission bei-
      gefügt und damit offengelegt werden. Deshalb entsteht den Verfassern und Mitverfassern der
      Vorstudien kein unzulässiger Vorteil, ferner haben diese an der vorliegenden Ausschreibung
      nicht mitgewirkt.

24    PREISSUMME UND ANKÄUFE

241            Anzahl Preise
      Es werden ca. 3-5 Projekte prämiert.

242            Preissumme
      Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht
      eine Gesamtpreissumme von CHF 136‘000.- exkl. MWST zur Verfügung.

243            Ausschluss von der Preiserteilung
      Ein Beitrag muss ausgeschlossen werden, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen
      Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unverständlich ist oder unlauteres Handeln er-
      wiesen ist. Stichtag ist der unter Ziff. 277 aufgeführte Abgabetermin.
      Ein Ankauf im ersten Rang kann durch das Preisgericht einstimmig zur Weiterbearbeitung
      empfohlen werden.

25    ANSPRÜCHE AUS DEM WETTBEWERB

251            Absichtserklärung
      Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten
      bis zum Vorprojekt mit Kostenschätzung zu beginnen. Die Weiterbearbeitung durch den Gewin-
      ner des Wettbewerbs erfolgt unter Vorbehalt insbesondere der Kreditgenehmigung durch den
      Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt.
      Die Beauftragung der weiteren Planungsschritte erfolgt phasenweise.
      Die Fertigstellung des Schulstandorts muss im Juli 2023 erfolgen.
      Um die im Programm des Wettbewerbs festgelegten Ziele zu erreichen und insbesondere die
      Ausführungsqualität, Termine und Kosten zu garantieren, kann der Auftraggeber von Gewin-
      nern verlangen, sich mit Partnern zu verstärken oder Planer auszutauschen und entsprechende

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Vorschläge einzubringen. Die Auswahl dieser Partner liegt in der Zuständigkeit des Auftragge-
      bers.

252            Honorarbedingungen
      Im Falle einer Beauftragung erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer mit den folgenden Ver-
      trags- und Honorarbedingungen einverstanden.

      Vertragsbedingungen:
       Abschluss eines KBOB-Planervertrages (Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Ba-
         sel-Stadt), mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe
         2017. Ein Beispielvertrag mit Leistungstabelle liegt diesem Wettbewerb bei.
       Organisationsform Generalplaner mit Subplanern oder Planergemeinschaft
       Bis zum Vertragsabschluss vervollständigt der Generalplaner das Team mit allen erforderli-
         chen Fachplanern und Spezialisten.
       SIA-Phasen 3, 4 und 5.
       Eine Vergabe an ein General- oder Totalunternehmen ist nicht vorgesehen. Sollte dies sei-
         tens Bauherrschaft dennoch gefordert werden, hat das Planerteam erfahrungsgemäss einen
         Leistungsanteil von 55% bis 65%.

      Honorarbedingungen:
       Pauschalhonorar in Höhe von max. 20% der geschätzten aufwandbestimmenden Baukosten
        nach SIA 102 Art. 7. Der Honorarprozentsatz wurde nach aufwandbestimmenden Baukosten
        gemäss SIA 102, 103, 105, 108, Art. 7 ermittelt und wird dem Gewinner des Wettbewerbs
        bei Vertragsverhandlung offen gelegt.
       Im Pauschalhonorar sind alle für die Auftragserfüllung notwendigen Leistungen enthalten:
        die Leistungen Architekt und Fachplaner gemäss SIA 102, 103, 105, 108, Ausgabe 2014, die
        Gesamtleitung, die räumliche und technische Fachkoordination, die Gebäudeautomation,
        sowie die Leistungen der unten aufgeführten Spezialisten.
        Ebenso enthalten ist die Vergütung für die Generalplanerfunktion und eine allfällige Planer-
        gemeinschaft.
       Die Nebenkosten werden pauschal mit 4% des Pauschalhonorars zusätzlich vergütet.
       Dem Planer wird als CAD Grundlage bei Projektbeginn ein 3D Modell im dwg oder IFC im
        Dateiformat ohne hinterlegte Attribute zur Verfügung gestellt.

      Fachplaner und Spezialisten:
      Die Planungsleistungen folgender Spezialisten sind im beschriebenen Generalplanerhonorar
      neben dem Honorar für Architektur/ Gesamtleitung (in Abhängigkeit von den honorarberechtig-
      ten Baukosten) enthalten und Teil des Generalplanerteams:
       Baumanagement
       Bauingenieur
       Ingenieur Elektrotechnik
       Ingenieure Haustechnik
       Ingenieur Sanitär
       Brandschutzplanung bis QSS I
         Ingenieur Energie und Bauphysik
       Aufzugsplanung
       Lichtplanung
       Schliessplanung
       Bühnentechnik

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 Fassadenplanung
       Planung Nachhaltigkeit

      Um eine Gesamtbetrachtung des Areals sicherzustellen, werden die Bereiche Landschaftsarchi-
      tektur und Gebäudeautomation separat ausgeschrieben und vergeben.
      Die Gesamtsanierung der restlichen Gebäude auf dem Gelände wird in einem getrennten Ver-
      fahren vergeben.
      Der Aufwand für Koordination der Schnittstellen mit den separat ausgeschriebenen Planern und
      dem parallel laufenden Sanierungsprojekt Gesamtareal ist im Gesamthonorar enthalten.
      Der Leistungsumfang und die Honorierung weiterer Spezialisten werden im Rahmen der Ver-
      tragsverhandlungen geregelt.

253            Eigentums- und Immaterialgüterrechte
      Die eingereichten Unterlagen (Skizzen, Texte, Pläne, Visualisierungen, usw.) der mit Preisen
      und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers
      über. Die Teilnehmer sichern zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrech-
      te, verletzt werden. Der Generalplaner/die Arbeitsgemeinschaft erklärt, Inhaber/-in sämtlicher
      Urheberrechte an den eingereichten Unterlagen zu sein.

      Die Immaterialgüterrechte an den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei den Teilnehmern. Der
      Auftraggeber hat allerdings unter Namensnennung der Urheber das Recht zur Vervielfältigung,
      Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge.
      Der Auftraggeber hat zudem das Recht zur weiteren Verwendung und Änderung des Ge-
      winnerbeitrags. Vergibt der Auftraggeber den Auftrag ausnahmsweise und unter den Bedingun-
      gen gemäss Ziff. 254 an einen Dritten, so ist er berechtigt, dessen Beitrag ebenso zu verwen-
      den und zu ändern. Mit Abschluss des Planervertrags kommt die dort vorgesehene Urheber-
      rechtsregelung gemäss Ziffer 16 AVB KBOB zur Anwendung.

254            Abgeltungsmodalitäten
      Der Gewinner dieses Projektwettbewerbs hat in der Regel Anspruch auf einen weiteren planeri-
      schen Auftrag. Nicht von Gewinnern erbrachte Teilleistungen werden dem Gewinner nicht ent-
      schädigt.

      Die Urheber von Wettbewerbsbeiträgen haben zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf eine Ab-
      geltung in der Höhe von einem Drittel der Gesamtpreissumme, wenn
      a) das Preisgericht empfohlen hat, es sei ihnen ein weiterer planerischer Auftrag oder der Zu-
         schlag zu erteilen, die Auftraggeberin diesen Auftrag jedoch an Dritte vergibt und/ oder
      b) die Auftraggeberin den Wettbewerbsbeitrag weiterverwendet, ohne dass sie dem Urheber
         einen weiteren planerischen Auftrag erteilt.

      Beschliesst die Auftraggeberin nach dem Preisentscheid, auf eine Realisierung des Vorhabens
      definitiv zu verzichten, so entfallen die obigen Abgeltungsansprüche. Kommt sie innerhalb
      von zehn Jahren auf ihren Beschluss zurück, so können die obigen Ansprüche wieder geltend
      gemacht werden.

26    PREISGERICHT
      Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt der Veranstalter für den Projektwettbewerb ein
      Preisgericht ein. Es wird unterstützt von nicht stimmberechtigten Experten. Die Experten führen

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die fachliche und technische Vorprüfung des Wettbewerbs durch. Weitere Sachverständige
      werden bei Bedarf zugezogen. Die Beurteilungssitzungen sind nicht öffentlich.

261            Fachpreisgericht
         Thomas Blanckarts, Leiter Hochbauamt, Architekt (Vorsitz)
         Anne Uhlmann, BUR Architekten
         Maria Zurbuchen, M+B Zurbuchen- Henz Architectes
         Andreas Reuter, Reuter Architekten
         Sabine Schärer, Hochbauamt, Leiterin Abteilung Schulen, Architektin (Ersatz)

262            Sachpreisgericht
         Barbara Rentsch, Immobilien Basel-Stadt, Leiterin Portfolio Management
         Stephan Hug, Erziehungsdepartement, Leiter Raum und Anlagen
         Michael Pflugshaupt, Erziehungsdepartement, Schulleiter
         Marius Keller, Immobilien Basel-Stadt, Portfolio Manager (Ersatz)

263            Experten
       Susanne Winkler, Stadtgärtnerei
       Reto Bieli, Kantonale Denkmalpflege
       Marc Fèvrier, Planungsamt
       Vesna Dengl, Amt für Umwelt und Energie
       Thomas Wohlrab, Gebäudeversicherung Basel Stadt
       Ken Komai, Irena Arbuzova, Quatiersvertretung
       Daniel Christen, Bauökonom
      Die Experten und Expertinnen führen fachliche und technische Vorprüfungen des Wettbewerbs
      durch. Bei Bedarf kann der Veranstalter weitere Fachleute beiziehen.

264            Befangenheit und Ausstandsgründe
      Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss Ordnung
      SIA 142 (2009) nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe
      dazu: Wegleitung „Befangenheit und Ausstandsgründe“, www.sia.ch/142i). Nicht zugelassen
      sind insbesondere Teilnehmer, die beim Veranstalter oder einem Mitglied des Preisgerichts
      (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt oder in
      einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis (z.B. Mandat) stehen.
      Die Planer, die an der unter Pkt. 3.13 erwähnten Studie mitgearbeitet haben sind zur Teilnahme
      zugelassen. Die Studie wird mit dem Verfahren offen gelegt.

27    ABLAUF UND TERMINE

271            Bezug Unterlagen
      Die detaillierten Wettbewerbsunterlagen stehen ab dem 28.11.2018 auf www.simap.ch zum
      Download zur Verfügung:

272            Anmeldung
      Die Anmeldung zum Projektwettbewerb Erweiterung und Sanierung Primarschule Christoph
      Merian, Basel, hat bis am 19.12.2018 schriftlich beim Wettbewerbssekretariat einzugehen.
      Anmeldungen, die später erfolgen sind zulässig, erhalten das Modell jedoch dementsprechend
      später (siehe Pkt. 275)

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                    Seite 11/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung nötig:
       Anmeldeformular mit Kontaktadresse für die Fragenbeantwortung
       Überweisungs-/Einzahlungsbeleg der Depotgebühr

273            Depotgebühr
      Die Depotgebühr von CHF 500.– ist auf das folgende Konto einzuzahlen:
      PC-Konto:                40-2000-2, Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
      IBAN-Nr.:                CH86 0900 0000 4000 2000 2
      BIC:                     POFICHBEXXX
      Zahlungsmitteilung:      BK6510/200560 Depot Wettbewerb PS Christoph Merian

      Das Depot wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens den Teilnehmenden rückerstattet,
      die ein Projekt abgeben, das vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassen wird.

274            Freiwillige Besichtigung
      Es findet eine freiwillige, gemeinsame Besichtigung des Areals am 14.12.2018 um 14.00 Uhr
      statt. Treffpunkt ist der Eingang zum Schulhaus Christoph Merian, Emanuel Büchel -Str. 45,
      4052 Basel. Es besteht die Möglichkeit, sich in dieser Zeit einen Eindruck des Schulhauses und
      der Aussenanlage zu verschaffen.
      Aus Rücksicht auf den Schulbetrieb, wird darum gebeten, auf eigenständige Besichtigungen zu
      verzichten. Von Fragen an Schulleitung, Lehrer oder Hauswart ist abzusehen. Ebenso ist da fo-
      tografieren von Kindern und Lehrpersonen nicht gestattet.

275            Modell
      Die Gipsmodelle Mst. 1:500 können am 14.1.2019 und am 28.1.2019 ab 9.00 Uhr gegen Vorla-
      ge der Quittung der Überweisung der Depotgebühr an folgender Adresse bezogen werden:
      Städtebau & Architektur, Planungsamt, Modellbauatelier, Dufourstrasse 40, 4052 Basel
      Die Modelle werden nach Reihenfolge der Anmeldung ausgegeben.
      Tel. +41 (0)61 267 92 32 (Herr Andreas Defuns)
      Transportangaben Modell mit Kiste: Masse 80cm x 65cm x 22cm, Gewicht ca. 25 kg
      Weitere Gipsmodelle können nach einer Nachbestellfrist (ab Datum der Überweisung) von ca. 2
      Wochen abgeholt werden. Es muss vorgängig ein Abholtermin vereinbart werden.

276            Fragenstellung und Fragenbeantwortung
      Fragen zum Programm müssen bis 7.1.2019 (Eingang) per E-Mail oder per Post, unter Verweis
      auf das jeweilige Kapitel im Programm, beim Wettbewerbssekretariat gem. Ziff. 212, mit dem
      Vermerk „Fragen Wettbewerb Primarschule Christoph Merian“, eingereicht werden. Die Fragen
      werden durch das Wettbewerbsprogramm anonymisiert und an die zuständigen Instanzen wei-
      tergeleitet.
      Die Antworten werden allen Teilnehmenden bis 21.1.2019 per E-Mail zugestellt und auf
      www.simap.ch publiziert. Sie werden somit integraler Bestandteil des Wettbewerbssekretariats.
      Im Rahmen dieses Verfahrens werden sonst keine weiteren Fragen beantwortet.

277            Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
      Wettbewerbsbeiträge sind unter Wahrung der Anonymität und nur mit dem Vermerk „Wettbe-
      werb Primarschule Christoph Merian“ und dem Kennwort beschriftet einzureichen und müssen
      spätestens bis Donnerstag 21.3.2019, 12.00 Uhr (Eingang), bei der unten aufgeführten Adresse
      vorliegen.

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                   Seite 12/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
Die Wettbewerbsbeiträge können per Post geschickt werden oder werktags von 8.00 Uhr –
      12.15 Uhr und 13.15 – 17.00 Uhr abgegeben werden. Das Datum des Poststempels ist nicht
      massgebend, die Verantwortung für die termingerechte Einreichung liegt bei den teilnehmenden
      Teams.

      Abgabeadresse:
      Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
      Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB),
      „Wettbewerb Primarschule Christoph Merian “
      Münsterplatz 11, CH-4001 Basel

      Das abzugebende Modell ist mit gleichem Kennwort wie die übrigen Wettbewerbsunterlagen
      und dem Vermerk „Wettbewerb Primarschule Christoph Merian“ am Donnerstag 4.4.2019, zwi-
      schen 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr an folgende Adresse abzugeben:
      Städtebau & Architektur, Planungsamt, Modellbauatelier
      Dufourstrasse 40, 4052 Basel
      Tel. +41 (0)61 267 92 32 (Herr Andreas Defuns)
      Von einem Postversand der Modelle wird abgeraten.

278            Beurteilung und Mitteilung Resultat
      Die Beurteilung der Projekte erfolgt anonym. Die Ergebnisse der Jurierung werden durch das
      Preisgericht in einem Bericht festgehalten. Das Resultat des Projektwettbewerbs wird den Teil-
      nehmenden schriftlich an die im Verfassercouvert eingetragene Kontaktadresse mitgeteilt.

279            Jurybericht und Ausstellung
      Das Ergebnis der Jurierung wird veröffentlicht und durch das Beurteilungsgremium in einem Be-
      richt festgehalten. Alle zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden ausgestellt. Der Termin
      für die Ausstellung wird später mitgeteilt.

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                   Seite 13/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
3     Unterlagen

31    VERFÜGBARE UNTERLAGEN
      Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden des Projektwettbewerbs zur Verfügung ge-
      stellt.

311            Wettbewerbsprogramm
       Wettbewerbsprogramm, PDF
       Auszug aus Raumlayout Erziehungsdepartement Gesamtareal fürs Christoph Merian Schul-
        haus, PDF

312            Pläne
       Situationsplan Gesamtanlage mit Perimeterangaben, Mst 1:500, DWG und PDF
       Grundrisse Christoph Merian Schulhaus, UG bis 2.OG, inkl. Turnhalle, Mst 1:200, DWG und
        PDF
       Schnitte und Fassadenansichten Christoph Merian Schulhaus inkl. Turnhalle, Mst 1:200,
        DWG und PDF
       Projektpläne Christoph Merian Schulhaus 1960, PDF
       Projektpläne Christoph Merian Schulhaus Fassadenschnitt, Fassaden, Schnitte , 1960, Mst
        1:50, PDF
       Raumlayout Erziehungsdepartement Gesamtareal, PDF
       Baumbestandsplan, PDF und DWG

313            Informationsbeilagen
         Stellungnahme Kantonale Denkmalpflege 2012, PDF
         Inventarbeschrieb Kantonale Denkmalpflege, PDF
         Baumschutz auf Baustellen, Stadtgärtnerei Basel, PDF
         Statische Einschätzung für mögliche Aufstockung, Rapp Infra, Januar 2016, PDF
         Raumstandards PS, Stand 24. April 2012, PDF
         Raumstandards Gebäudetechnik Schulen, Primar, Stand 04.Dezember 2013
         Richtlinien Belegung von Korridoren, Stand 01. April 2018, PDF
         Pflichtenheft Störfallvorsorge, Kantonales Laboratorium, 27.Juni 2018, PDF
         Muster KBOB Vertrag mit Präzisierung Leistungen, PDF
         Massnahmenkonzept Gellert- Christoph Merian, Raumformat und andere, Stand 2016, PDF
         Studie Erweiterungen, Raumformat, Stand 2017, PDF

314            Formulare
       Formular Verfasserangaben, Format PDF und DOC zum Ausfüllen
       Raumprogramm, PDF und XLS zum Ausfüllen
       Anmeldeformular PDF

315            Modell
       Gipsmodell im Massstab 1:500

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                              Seite 14/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
32    ABZUGEBENDE UNTERLAGEN
      Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Zusätzliche
      Unterlagen werden nicht zugelassen. Die Abgabe ist anonym einzureichen. Sämtliche Bestand-
      teile der Wettbewerbsbeiträge sind anonymisiert abzugeben und mit dem Vermerk “Wettbewerb
      Primarschule Christoph Merian” und dem Kennwort zu versehen.
      Alle Textangaben sind in Deutsch zu verfassen. Zudem muss auf jedem Plan ein grafischer
      Massstab ersichtlich sein.

321            Pläne
       Situationsplan M 1:500
       Situationsplan Ausschnitt Wettbewerbsperimeter - Christoph Merian Schule mit Erdgeschoss
        und allen notwendigen Höhenkoten M 1:200
       Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse, Schnitte und Fassaden mit Beschriftung aller
        Räume, Bezeichnungen, m2 Angaben und Höhenkoten M 1:200, Normalgeschoss Klassen
        möbliert M 1:200, Normalgeschoss Aula möbliert M 1:200
       Typischer Fassadenschnitt Bestand Christoph Merian Schule mit allfälliger Aufstockung, so-
        wie des Erweiterungsbaus M 1:50, mit aussagekräftigen Ansichten und allen zum Verständ-
        nis notwendigen Materialisierungsangaben und Vermassungen,
       Angemessene Darstellung zum Ausdruck des Gebäudes und der Umgebung mit maximal 1
        Aussen- und 1 Innenvisualisierung

322            Erläuterungen
      Die Erläuterungen sind auf den Plänen darzustellen und abzugeben. Dabei sind die Themen
      Architektur und Städtebau, Statik, Energie, Gebäudetechnik und Elektrotechnik, sowie Nachhal-
      tigkeit auszuführen.

323            Darstellung und Formate
      Auf Papier, maximal 3 Pläne pro Plansatz:
       1 Satz Pläne, Format DIN A0 horizontal, ungefaltet, auf festem Papier, für die Präsentation
       1 Satz Pläne, Format DIN A0 horizontal gefaltet, kein Fotopapier, für die Vorprüfung
       1 Satz Pläne auf DIN A3 verkleinert, für die Vorprüfung, Bericht, Reproduktion
       1 Formular Raumprogramm ausgefüllt.

      1 USB-Stick(in Couvert Digitale Daten) mit:
       1 Plansatz Originalformat PDF 300 dpi
       1 Plansatz Verkleinerungen A3 PDF 300 dpi
       1 Formular Raumprogramm ausgefüllt als PDF und XLS
      Pro PDF Dokument maximal 4 MB. Von sämtlichen Dateien sind die Stamm-/Metadaten, wel-
      che Rückschlüsse auf den Verfasser geben könnten, zu entfernen.

324            Raumprogramm
      Abgabe ausgefülltes Formular „Raumprogramm“ mit Angabe des Kennworts.

325            Modell
      Gipsmodell mit Projektvorschlag, weiss.

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                   Seite 15/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
326            Verfassercouvert
      Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb Primarschule Christoph Merian“ und
      Angabe des Kennworts. Inhalt: Verfassererklärung mit den Namen aller Projektverfassenden
      mit Büronamen, Anschrift, Kontoverbindung (mit IBAN) und Angabe der Mehrwertsteuernummer
      auf Papier und digital.

327            Couvert digitale Daten
      Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb Primarschule Christoph Merian“ und
      Angabe des Kennworts. Inhalt: Ein USB-Stick mit Inhalt gemäss Ziff. 323.

      Achtung: Das Verfassercouvert und das Couvert mit den digitalen Daten sind
      zur Gewährleistung der Anonymität zwingend getrennt einzureichen.

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                              Seite 16/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
4     Wettbewerbsaufgabe

41    UMSCHREIBUNG DER AUFGABE

411            Gegenstand des Wettbewerbes
      Die städtebaulich, architektonische Wettbewerbsaufgabe umfasst den Entwurf eines Erweite-
      rungsbaus, in dem die neue Aula und die Schulverwaltung für den Primarschulstandort Gellert
      Platz finden sollen. Darüber hinaus soll ein Vorschlag zur Erweiterung und zur Fassadenneuge-
      staltung des bestehenden Christoph Merian Schulhauses gemacht werden. Die direkte Umge-
      bung soll an die neue bauliche Situation angepasst werden Alle Gebäude auf dem Gelände
      werden bis Juli 2023 saniert. Während dieser Zeit zieht die Schule in das Provisorium auf der
      Luftmatt. Inhalt des Wettbewerbs ist der Umbau und die Sanierung des Christoph Merian
      Schulhauses, sowie die Erweiterung gemäss Raumprogramm. Die Sanierung aller anderen Ge-
      bäude, sowie der Teil Landschaftsarchitektur Gesamtareal und Gebäudeautomation, werden in
      separaten Ausschreibungen vergeben.

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      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
412            Ausgangslage
      Mit Beschluss Nr. 10/18/4G vom 5.Mai 2010 genehmigte der Grosse Rat des Kantons Basel-
      Stadt den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen
      Schulen (HarmoS). Damit wurde der Grundstein gelegt für eine neue Schulstruktur.
      Das HarmoS-Konkordat definiert die Primarstufe als die ersten acht obligatorischen Schuljahre,
      welche sich im Kanton Basel-Stadt in zwei Jahre Kindergarten und neu in sechs Jahre Primar-
      schule differenzieren. Der Kindergarten besteht in seiner heutigen Form weiter. Pädagogisch
      und organisatorisch ist aber eine engere Verknüpfung mit der Primarschule vorgesehen. An der
      Primarschule sollen die Kinder wie bisher in leistungsgemischten Jahrgangsklassen des Quar-
      tierstandorts eingeteilt und durch eine Klassenlehrperson bzw. ein pädagogisches Team gelei-
      tet und unterrichtet werden.
      Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf (Lernschwierigkeiten, besondere
      Begabungen, Behinderungen) werden so weit als möglich integrativ gefördert. Sie besuchen,
      wenn immer möglich, Regelklassen und werden dabei zusätzlich von heilpädagogischen Lehr-
      personen und Fachpersonen unterstützt und gefördert.
      Um die Ganztagesbetreuung zu gewährleisten gibt es das Angebot der Tagesstrukturen. Ta-
      gesstrukturen sind Betreuungsangebote, die den obligatorischen Unterricht ergänzen. Sie bein-
      halten Förderung, Verpflegung, Zeit für Hausaufgaben sowie Freizeitgestaltung mit Aktivitäten
      und Erholung. Vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Übertritt in die Sekundarschule durch-
      lebt ein Kind mehrere Stufen in der Persönlichkeitsentwicklung.
      Interessen und Bedürfnisse wandeln sich und erfordern unterschiedliche pädagogische Kon-
      zepte in der Freizeitgestaltung.
      Das Schulareal Gellert wurde zum Teil bereits in den vergangenen Jahren gemäss dem Har-
      mos Konkordat umstrukturiert und die Schulen Gellert und Christoph Merian zu einem Primar-
      schulstandort zusammengefasst.
      Der Schulstandort PS Gellert ist ausgelegt auf 36 Schulklassen und 3 Kindergärten auf dem
      Areal, zusätzlich gehören noch 9 weitere Kindergärten aus dem Quartier zum Schulstandort.
      Von den insgesamt 36 Primarschulklassen werden sechs als Integrationsklassen, mit jeweils
      drei bis vier Schülern mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, geführt.
      Mit 36 Klassen wird der Standort Gellert einer der grössten Primarschulanlagen in Basel.
      Unter Ziffer Pkt. 44, Rahmenbedingungen Nutzer, findet sich ein Beschrieb der zukünftigen
      Nutzungsverteilung auf dem Areal.

413            Bestandsanalyse 2015 und Machbarkeitsstudie
      Im Jahr 2015 wurden im Auftrag der Hochbauamts alle technischen Anlagen, sowie die Bau-
      substanz der Gebäude untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Haustechnik soweit in die
      Jahre gekommen ist, dass eine Gesamtsanierung nötig wird. Die bauliche Substanz präsentiert
      sich in einem guten Zustand, aber auch hier bedarf es weitreichender Sanierungen im Bereich
      Fenster und Sonnenschutz. Nutzungsänderungen und Anpassungen im Inneren rechtfertigen
      einen umfassenden Eingriff ebenso, wie die Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben
      zur Sicherheit und Energie.
      Der heutige Singsaal, der als Aula genutzt wird, ist für einen Standort mit 36 Klassen zu klein.
      Daher soll es einen Neubau für die Aula geben, in dem auch der Verwaltungs- und Lehrperso-
      nenbereich beider Schulen untergebracht ist.
      Der 1998 errichtete Provisoriumsbau wird rückgebaut, die entfallenden Räume sollen neu er-
      stellt werden.

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                     Seite 18/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
In einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte für die Erweiterung unter den Gesichts-
punkten von Städtebau, Volumetrie und funktionalen Erwägungen geprüft (Variante 1-3).
Besondere Berücksichtigung fand auch der Einfluss des Konsultationsbereichs Störfall (Varian-
te 4).
Für den Wettbewerbsperimeter wurde der gesamte Bereich der Rasenfläche (Sportmatte) aus-
gewählt.

 Variante 1                                                                                   Variante 2

Variante 3                                                      Variante 4 (ausserhalb Konsultationsbereich, blaue Linie)

Ein weiteres Resultat der Studie war die Anpassung des Flächenlayouts durch das Erziehungs-
departement. So wurde der erweiterte Klassenbedarf nicht mehr im Erweiterungsbau, sondern
neu als Aufstockung vorgesehen.
Daher entspricht die Machbarkeitsstudie nicht der heutigen Wettbewerbsaufgabe.
Sämtliche Berichte der Bestandsanalysen und der Machbarkeitsstudie werden den Teilnehmern
des Wettbewerbs offen gelegt.

Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                                              Seite 19/32
Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
414            Projektperimeter
      Der Projektperimeter für den Neubau umfasst die bestehende Rasenfläche (Sportmatte). Die
      genauen Abmessungen können den zur Verfügung gestellten CAD Daten entnommen werden.
      Innerhalb des Perimeters müssen alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich Grenzabständen etc.
      eingehalten werden.
      Zum Abbruch freigegeben ist der Provisoriumsbau. Das Christoph Merian Schulhaus soll auf-
      gestockt werden. Falls Beiträge überdachte Verbindungsgänge zu anderen Gebäuden vorse-
      hen, dürfen die sinnvollerweise ausserhalb des Perimeters platziert werden. Die gesetzlichen
      Vorgaben, sowie die Anforderungen an den Baumschutz, sind dann auch ausserhalb des defi-
      nierten Perimeters im Bestand massgebend.

      Städtebau & Architektur, Hochbauamt                                                  Seite 20/32
      Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Primarschule Christoph Merian
      Wettbewerbsprogramm, 21.11.18
415               Gesamtareal
      Auf dem Areal befinden sich Gebäude aus unterschiedlichen Bauzeiten und mit unterschiedli-
      cher architektonischer Bedeutung und Nutzung.

      Gebäude:                          Baujahr     Bemerkung              Massnahmen                  Nutzung neu
      Schulhaus Gellert 1               1951-53     Inventarobjekt         Gesamtsanierung             PS 4.-6. Klassen
      Turnhallen Gellert 1              1958-59     Inventarobjekt         Gesamtsanierung             Turnhallen
      Singsaal Gellert 1 mit            1951-53     Inventarobjekt         Gesamtsanierung             Multifunktionsraum
      Hauswartwohnung
      Gellert 2                         1956-57                            Gesamtsanierung             Tagesstruktur
      Kindergarten                      1956-57                            Sanierung und Erweiterung   Kindergarten
      Provisorium                       1998-99                            Abbruch
      Christoph Merian-Schulhaus        1962-63     Wettbewerbsaufgabe     Sanierung und Erweiterung   PS 1.-3..Klassen
      Turnhallen Christoph Merian       1957-59     1. Turnhalle           Gesamtsanierung             Turnhalle
                                        1962-63     2. Turnhalle           Gesamtsanierung             Turnhalle

416               Kosten und Kredite
      Es wird eine wirtschaftliche Bauweise mit kompakter Gebäudehülle, einfacher Konstruktions-
      weise und langlebiger Materialisierung gefordert. Die Flächenvorgaben des Raumprogramms
      dürfen nicht überschritten werden. Das Verhältnis von Nutzfläche zu Geschossfläche soll opti-
      mal ausgestaltet werden.
      Die Kosten inkl. Honorar und Mehrwertsteuer, exkl. BKP 9, wurden für das Wettbewerbsprojekt
      mit 17.8 Mio CHF geschätzt.
      Der Betrag stellt, vorbehaltlich der Kreditbewilligung durch den Grossen Rat, das Kostendach
      für das Projekt dar.

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417            Termine, Planung und Realisierung
      Die Projektierung soll direkt nach Wettbewerbsentscheid beginnen. Während der Bauzeit wird
      die Schule in die temporären Schulbauten an der Luftmatt umziehen. Im Juli 2023 muss die An-
      lage wieder bezogen werden.

42    RAHMENBEDINGUNGEN

421            Planungsrechtliche Ausgangslage
      Das Areal der Primarschule befindet sich in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse
      (NöI). Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) regelt in § 39, dass die Nutzung von Grundstücken
      in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse entweder a) durch den Beschluss, mit dem
      die Zone festgesetzt wird, b) durch Bebauungspläne oder c) durch Genehmigung der Baupro-
      jekte in einem Planungsverfahren des Regierungsrats festgelegt werden. Des Weiteren muss
      am Zonenrand der Lichteinfallswinkel der Nachbarzone eingehalten werden.
      Im vorliegenden Fall ist gegenüber den umliegenden Liegenschaften (Zone 3) ein Lichteinfalls-
      winkel von 45° einzuhalten; gemessen wird ab Erdgeschossniveau an der Fassade.
      Bezüglich Volumen, BGF, Freiflächen etc. macht das BPG keine Vorgaben. Zugelassen ist, was
      für die jeweilige Nutzung notwendig ist.
      Der heutige Bebauungsplan des Quartiers geht zurück auf einen Entwurf von Hermann Baur
      aus den frühen 50er Jahren. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Gellert Schulhaus bereits.
      Der ursprünglich von Baur vorgesehen Platz, der sich zwischen Kirche und heutiger Autobahn
      aufspannen sollte, wurde in dem Zuge zu einer Sport- und Spielwiese für die Schule.
      Aus Sicht der kantonalen Denkmalpflege ist eine Bebauung der Sportwiese möglich, da sie ihre
      städtebauliche Bedeutung verloren hat. Dabei gilt es aber eine Balance zu finden, zwischen den
      umgebenden Inventarobjekten Gellert Schule, Christoph Merian Platz und Gellert Kirche.

       Bebauungsplan von Herman Baur

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422            Kantonale Denkmalpflege
      Das Schulhaus Christoph Merian ist Teil einer Gesamtanlage und umgeben von inventarisierten
      Gebäuden. Dieser Umgebung muss Rechnung getragen werden.
      Die Gebäude Gellert 1 mit Turnhalle und Singsaal mit Hauswartwohnung sind als Ensemble im
      Inventar der kantonalen Denkmalpflege verzeichnet.
      Ebenso die angrenzende Gellert Kirche und die Bebauung Emanuel Büchelstr. 39-35.
      Das Gellert Schulhaus besteht aus einem Ensemble aus Schulhaus, Saalbau und Turnhalle
      und wurde 1955 von Kantonsbaumeister Julius Maurizio geplant. Das Ensemble stellt, aufgrund
      seiner gegliederten Bauvolumen und deren Zusammenfassung in einer pavillonartigen Struktur,
      ein Zeugnis des Architekturstils der fünfziger Jahre dar.

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423            Lärmschutz
      Das Areal liegt vorwiegend in der Lärmempfindlichkeitsstufe II.
      Der Projektperimeter befindet sich im hinteren Drittel des Gesamtareals, daher können die
      massgebenden Grenzwerte (ES II) eingehalten werden.
      Dasselbe gilt für die Aufstockung des Christoph Merian Schulhauses.

424            Störfallrisikio
      Das Schulareal grenzt an die Autobahn A2 und eine Bahntrasse und fällt somit zum Teil in den
      Konsultationsbereich der Störfallvorsorge (Radius 200m), da auf diesen Wegen Gefahrgut-
      transporte stattfinden. Eine Koordination mit der Störfallvorsorge ist auch bei zonenkonformen,
      öffentlichen Neubauten in den sogenannten Konsultationsbereichen erforderlich.
      Entsprechend der Höhe der Risiken und der Grösse und Empfindlichkeit des Projektes, sind Si-
      cherheitsmassnahmen zum Schutz der Personen in diesem Bereich zu treffen.
      Der Umfang der Massnahmen ist unter anderem abhängig von Gebäudehöhe, Nutzerzahl und
      Entfernung zur Gefahrenquelle. Sie beziehen sich auf das Öffnungsverhalten des Gebäudes,
      Fluchtwegausbildung und Materialisierung der Fassade.
      Eine mögliche Aufstockung wurde bereits als realisierbar bewertet, ohne dass weitreichende
      Massnahmen vorgesehen werden müssen.
      Der Projektperimeter liegt im Konsultationsbereich.
      Dem Wettbewerbsprogramm liegt der Vorabzug eines Pflichtenhefts zur Störfallvorsorge für den
      Erweiterungsbau bei. Diese gelten nur innerhalb der Konsultationszone.
      Die Wettbewerbsbeiträge werden diesbezüglich nicht einzeln bewertet.

425            Baumschutz
      Das Schulareal Gellert zeichnet sich durch eine grosszügige Durchgrünung aus. Innerhalb des
      Areals wachsen heute mehrheitlich Bäume, die gem. § 4 Baumschutzgesetz geschützt sind.
      Der Baumbestand trägt wesentlich zur Qualität der Gesamtanlage bei.
      Der Erhalt aller Bäume im Projektperimeter hätte jedoch zur Folge, dass eine sinnvolle Anord-
      nung des Erweiterungsbaus nur schwer zu realisieren wäre.
      Deshalb können zu Gunsten einer optimalen Platzierung des Erweiterungsbaus geschützte
      Bäume innerhalb des Projektperimeters entfernt werden.
      Im Baumbestandsplan sind die Bäume farbig markiert, die aus Sicht der Stadtgärtnerei als un-
      bedingt zu erhalten eingeschätzt wurden, sowie Bäume, die bei einer architektonisch hochste-
      henden Lösung zur Disposition stehen.
      Der angemessene Umfang der Fällungen wird durch das Beurteilungsgremium bewertet.
      Generell sind für Bäume, die gefällt werden müssen, quantitativ und qualitativ vergleichbare Er-
      satzpflanzungen im Schulareal vorzusehen. Dafür sind Standorte auszuwählen, auf denen sich
      Bäume mit gleichwertiger Qualität entwickeln können.
      Die als schutzwürdig ausgewiesenen Flächen sind im Bestandsplan dargestellt und tragen eine
      reiche standortheimische Bodenvegetation, die auch im Kontext des Biotopverbundes als Mik-
      rostandorte von Bedeutung sind. Für die aus Naturschutzsicht als wertvoll eingestuften Flächen
      sind bei Eingriffen in den Bestand quantitativ und qualitativ entsprechende Ersatzmassnahmen
      erforderlich und müssen im Rahmen des Wettbewerbs aufgezeigt werden.
      Für die Gestaltung der Grünräume auf dem Areal sind standortheimische und landschaftstypi-
      sche Pflanzen zu verwenden (NLG§9).

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426            Korridore, Fluchtwege und Baumschutz
      Korridore, die ausschliesslich der Erschliessung dienen, sind möglichst zu vermeiden. Ein Teil
      der notwendigen horizontalen und, soweit umsetzbar, der vertikalen Erschliessungsflächen
      muss für den Schulalltag genutzt werden können, sei es zum erweitern Unterricht oder zum
      Ausspannen in Pausenzeiten. Dabei sind konzeptionell die Vorschriften der Fluchtweg- und
      Brandabschnittsbildungen zu berücksichtigen. Zur Lösung der damit verbundenen Fluchtweg-
      probleme und Brandabschnitte sind innovative Lösungen gefragt.
      Es gelten die Anforderungen der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe
      2015, insbesondere die Brandschutzrichtlinie "Flucht- und Rettungswege 16-15" und die Brand-
      schutzarbeitshilfe „Schulbauten 1002-15“.
      Ergänzend gelten die nutzerspezifischen Angaben „Richtlinie Belegung von Korridoren und
      Nutzungseinheiten“ der Fachstelle für Sicherheit des Erziehungsdepartements vom 01.04.2018.

427            Energie und Ökologie
      Es gelten die heutigen Anforderungen ans nachhaltige Bauen (SIA Empfehlung 112/1 nachhal-
      tiges Bauen). Da der Kanton eine Vorreiterrolle hat, verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, den
      Erweiterungsbau und die Sanierung sowohl möglichst ressourcensparend und umweltscho-
      nend, als auch energieeffizient zu erstellen. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind auch die Erstel-
      lungs- und Unterhaltskosten der zu betreibenden Bauteile und Anlagen zu bedenken.
      Eine Zertifizierung nach Minergie oder ähnlichem wird nicht angestrebt.
      Es wird kein rechnerischer Nachweis einer Energiebilanz verlangt.

428            Auswahl relevanter Erlasse und Normen
       Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100, Kanton Basel-Stadt, mit Bau- und Planungs-
        verordnung (BPV) SG 730.110, Kanton Basel-Stadt
       Energiegesetz (EnG), SG 772.100, Kanton Basel-Stadt, mit Verordnung zum Energiegesetz
        (EnV), SG 772.110, Kanton Basel-Stadt, Art. 10 erhöhte Anforderungen an kantonale Bau-
        ten
       Brandschutzvorschriften Verein Kantonaler Feuerversicherungen VKF

43    LÖSUNGSVARIANTEN
      Lösungsvarianten sind nicht zulässig

44    RAHMENBEDINGUNGEN NUTZER

441            Raumstandards
      In den allgemeinen Raumstandards für Primarschulen werden die Raumgrössen und die Anfor-
      derungen an spezifische Nutzungen dargestellt. Die erforderliche technische Ausstattung wird in
      den Raumstandards Gebäudetechnik Schulen genau definiert.
      Sie dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von Neu- und Umbauten der Primar-
      schulen. Sie sind als Bestandteil des Raumprogramms des Planungsauftrages anzusehen und
      präzisieren die Bestellung des jeweiligen Raumbedarfes durch das Erziehungsdepartement.
      Die Standards beschreiben die notwendigen Voraussetzungen, damit die Räume entsprechend
      den Bedürfnissen der Nutzer ausgestattet sind. Bei Anpassungen in Bestandsbauten können
      die Raumgrössen von den Standards abweichen, um die Verhältnismässigkeit des Eingriffs zu
      wahren.

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442            Pädagogisches Konzept
      Die Primarschule Gellert erstreckt sich über mehre Gebäude auf dem Areal.
      Die Schulleitung des Schulstandortes strebt aus pädagogischen Überlegungen eine Stufentren-
      nung an die sich auf die beiden Schulgebäude verteilt. Das bedeutet, dass die Unterstufe 1. bis
      3. Primar mit 18 Klassen im Christoph Merian Schulhaus und die Mittelstufe 4. bis 6. Primar mit
      ebenfalls 18 Klassen im Gellert Schulhaus, je einen räumlichen „Cluster“ bilden sollten.
      Dies kann mit einer Nutzungsverteilung, wie nachfolgend beschrieben, erreicht werden.

443            Schulorganisation und zukünftige Nutzungsaufteilung der Gebäude auf dem Areal
      Christoph Merian
      Im Christoph Merian Schulhaus gibt es heute Klassenzimmer, Gruppen- und Spezialräume für
      15 Klassen der Primar-Unterstufe (1. – 3. Primar). Mit einer Erweiterung des bestehenden
      Schulhauses kann der benötigte Raum für 3 zusätzlichen Klassen, sowie Förderräume und eine
      Bibliothek geschaffen werden. Diese Räume befinden sich heute im Pavillon, der zu Projektstart
      abgebrochen wird.
      Gellert I
      Im Gellert I sollen 18 Klassen der oberen Primarstufe (4. – 6. Primar) unterrichtet werden. Ne-
      ben Klassenzimmern und Gruppenräumen sind hier auch die für die Mittelstufe benötigten Spe-
      zialräume und Lehrerarbeitsplätze vorgesehen.
      Gellert II
      Im Gellert II wird auf beiden Geschossen die Tagesstruktur für insgesamt 200 Kinder eingerich-
      tet.
      Singsaal mit Hauswartswohnung
      Das Hauswarts Gebäude bleibt für die Wohnnutzung des Schulhauswartes bestehen. Der heu-
      tige Singsaal wird zukünftig als Multifunktions- und Bewegungsraum genutzt.

45    ERLÄUTERUNGEN ZUM RAUMPROGRAMM

451            Christoph Merian : Erweiterung
      Das Flächenlayout des Erziehungsdepartements für den Wettbewerb stellt die optimale Vertei-
      lung der Räume aus Sicht der Nutzer dar. Auf diese Weise kann das pädagogische Konzept am
      besten umgesetzt werden. Es wurde von Schule und Erziehungsdepartement gemeinsam ent-
      wickelt und bildet die Grundlage des Wettbewerbsprogramms. In dem Flächenlayout geht die
      Schule von einer Aufstockung des Bestandsgebäudes aus, da aus ihrer Sicht die so Klassen-
      zahl erhöht und die Schule als Einheit erweitert werden kann. Dadurch entstehen einheitliche
      Räume und die betriebliche Organisation ist optimal gelöst. Je 3 Klassen werden von einem pä-
      dagogischen Team betreut, das sich zusammensetzt aus Klassenlehrperson, Fachlehrpersonen
      und Heilpädagogik. Ausgehend vom Bestand werden die Raumgrössen übernommen. Daher
      entsprechen die Flächen nicht den Raumstandards. Um die Räume grosszügig und multifunkti-
      onal zu halten, werden 2 Gruppenräume zu einem grossen zusammengefasst.
      Zugelassen sind auch andere Varianten der Erweiterung. Dabei muss beachtet werden, dass
      die neuen Klassenzimmer organisatorisch und betrieblich in Verbindung mit dem Bestandsge-
      bäude stehen. Versinnbildlicht wird das durch den herrschenden Finkenbetrieb, das heisst,
      dass die Kinder in der Schule Hausschuhe tragen. Das muss bei der Anbindung der Erweite-
      rung gewährleistet werden.
      Raumrochaden und Flächenanpassungen, die eine Verbesserung von Funktion und Architektur
      darstellen, sind zulässig, die entsprechenden Flächen müssen innerhalb des Perimeters nach-
      gewiesen werden und den Raumstandards folgen.

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