Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner

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Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
Augenhöhe bieten

                     ASEAN
     Wirtschaftsregion im Aufstieg
Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
Augenhöhe bieten

„Der partnerschaftliche Umgang mit unseren Mandanten ist einer
unserer Erfolgsfaktoren. Der Austausch mit ihnen vollzieht sich
immer auf Augenhöhe – von Unternehmer zu Unternehmer. Das
Wissen, mit jemanden zu kommunizieren der ähnliche Erfahrungen
gemacht hat, ist ein fester Grundstein um Vertrauen gewinnbringend
für unsere Mandanten aufzubauen und einzusetzen.“
Rödl & Partner

„Bei uns gibt es nicht die da oben und die da unten. Jeder Casteller
erfüllt seine besondere Funktion und erfährt dafür gebührende An-
erkennung. Der Erfolg ist nie eine Einzelleistung. Deshalb begegnen
wir uns im eigenen Interesse auf Augenhöhe.“
Castellers de Barcelona
Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
ASEAN –
       Wirtschaftsregion im Aufstieg

               August 2016

               Herausgeber:

              Rödl & Partner

       Äußere Sulzbacher Straße 100
             90491 Nürnberg

               Deutschland

              Satz & Layout:

Unternehmenskommunikation, Rödl & Partner

             © Rödl & Partner

       Kostenloser Download unter

         www.roedl.de/ASEAN
Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
Inhaltsverzeichnis

I. Editorial                                                      3
II. ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg                         5

   1.   Indonesien – Von Standortvorteilen profitieren

   2.   Malaysia – Aussichtsreiche Entwicklungen

   3.   Myanmar – Entstehende Marktchancen nutzen

   4.   Singapur – „Tor nach Asien“

   5.   Thailand – Chancen im Jahr 2014

   6.   Vietnam – Wirtschaftliche Impulse reizen

   7.   Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen

   8.   China-ASEAN – Attraktive Perspektiven

   9.   Außenhandel mit ASEAN – Vielversprechende Möglichkeiten

III. Rödl & Partner – Ansprechpartner und Autoren                 29
IV. Unser Profil                                                  32
Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
I. Editorial

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Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
Liebe Leserin, lieber Leser,

die südostasiatische Staatengemeinschaft ASEAN (Association of South East Asian Nations) gewinnt
als regionale Standortalternative oder -ergänzung zu China und Indien für europäische
Unternehmen zunehmend an Bedeutung. ASEAN hat mittlerweile mehrere Freihandelsabkommen
vereinbart, bspw. mit China und Indien. Die EU verhandelt derzeit bilaterale Abkommen mit
einzelnen Mitgliedsstaaten; die Verhandlungen für ein Abkommen mit der gesamten ASEAN sind
derzeit jedoch ausgesetzt.

Ab 2015 ist zudem die Realisierung eines einheitlichen Binnenmarktes mit über 600 Millionen
Einwohnern, der ASEAN Economic Community (AEC), geplant. Neben der bereits weitgehend
verwirklichten Warenverkehrsfreiheit mit der Einführung von Präferenzzöllen für die meisten
Produktgruppen sollen auch die Kapital- und Dienstleistungsverkehrsfreiheit sowie die
Arbeitnehmerfreizügigkeit gestärkt werden. Inwiefern diese Vision einer einheitlichen
Wirtschaftsregion, bestehend aus den ASEAN-Mitgliedsstaaten Brunei, Indonesien, Kambodscha,
Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam, tatsächlich bis Ende 2015
erreicht werden kann, bleibt indes abzuwarten. Neben wirtschaftlichen Gegensätzen zwischen den
einzelnen Mitgliedsstaaten bestehen zum Teil stark divergierende nationale und außenpolitische
Interessen fort, die effiziente Verhandlungen in einigen Bereichen erschweren.

Deutsche und europäische Auslandsinvestoren müssen insofern noch immer mit zahlreichen
Herausforderungen im ASEAN-Geschäft rechnen, die von nichttarifären Handelshemmnissen der
Einzelstaaten bis zu lokalen Beschränkungen für auslandsinvestierte Unternehmen reichen. Um
derartigen Problemen im Markteintritt zu begegnen, arbeiten bei Rödl & Partner lokale und
deutsche Berufsträger im Bereich der Investitions- und Steuerstrukturierung und des internationalen
Handelsrechts eng zusammen. Die praxisorientierte und detailgerechte Planung unter Beachtung
länderspezifischer rechtlicher und steuerlicher Besonderheiten ist dabei ein entscheidender
Erfolgsfaktor auslandsinvestierter Asien-Projekte.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen ersten Überblick der Marktbedingungen
ausgewählter ASEAN-Staaten geben, der die Orientierung in dieser wirtschaftlich dynamischen
Region erleichtern möge. Bei Fragen zu Ihrem Geschäftsvorhaben in der ASEAN-Region stehen wir
Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen

Ihr Dr. Peter Bömelburg

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II. ASEAN –
Wirtschaftsregion im Aufstieg

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     » Themenspecial ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg.

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1. Indonesien – Von Standortvorteilen profitieren
Von Markus Schlüter

Indonesien bietet eine Vielzahl an attraktiven Faktoren für ausländische
Investoren: strategisch günstige Lage, Rohstoffreichtum, wachsender Inlands-
markt, u.v.m. Bei einem Markteintritt sollten aber auch einige Schwachstellen des
Landes beachtet werden.

Aufgrund der langjährig stabilen politischen Struktur und der regionalen Lage ist Indonesien ein
attraktiver Standort für ausländische Unternehmen. Nach der Wirtschaftskrise im Jahr 1997 wurden
erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung des Investitionsklimas unternommen, auch wenn die
unterentwickelte Infrastruktur sowie die komplexe Bürokratie noch immer zahlreiche Herausforder-
ungen bergen. Die diesjährige Wahl des reformorientierten Joko Widodo zum neuen Präsidenten
lässt hoffen, dass die von seinem Amtsvorgänger Susilo Bambang Yudhoyono angestrebten
Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen fortgeführt werden.

Indonesien ist heute eine der am stärksten wachsenden Volkswirtschaften Südostasiens. Das
rohstoffreiche Land verfügt über einen großen Binnenmarkt und zunehmenden Technologiebedarf.
Indonesien bietet zudem einen rasant wachsenden heimischen Markt und liegt als Standort zur
Erschließung der Region strategisch günstig. Wichtige Zielsektoren für mittelständische
ausländische Direktinvestitionen in Indonesien finden sich neben dem Bereich der Infrastruktur
insbesondere in den Maschinenbau-, Metall- und Elektro-Branchen. Indonesien weist sehr
unterschiedliche Standortbedingungen auf. Neben dem vergleichsweise stark industrialisierten Java
mit der Hauptstadt Jakarta gibt es Regionen mit einem sehr geringen Entwicklungsstand wie bspw.
Papua. Die Marktbearbeitung erfordert eine entsprechend differenzierte Vorgehensweise und
detaillierte Vorbereitung.

Indonesien verfügt über gute Verbindungen zu den anderen Staaten Südostasiens sowie nach
Australien und ist daher ein interessanter Ausgangspunkt für grenzüberschreitende geschäftliche
Aktivitäten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Mitgliedschaft Indonesiens in der „Association of
Southeast Asian Nations“ (ASEAN) mit ihrem bereits weit entwickelten wirtschaftlichen Binnenraum
„ASEAN Economic Community“ (AEC). Obwohl die indonesische Regierung sich zur Schaffung der

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AEC bis Ende 2015 bekennt, hat das Land in den letzten Jahren seine Importbarrieren und
nichttarifären Handelshemmnisse in zahlreichen Bereichen ausgeweitet. Verordnungen des
Handelsministeriums beinhalten bspw. verschärfte Importregeln und Zertifizierungsbestimmungen
für zahlreiche Produktgruppen wie Elektronik, Schuhe, Getränke, Textilien, Spielwaren und
Nahrungsmittel. Ein diese Probleme regelndes Freihandelsabkommen zwischen der EU und
Indonesien wird diskutiert; derzeit ist jedoch offen, wann entsprechende Verhandlungen
aufgenommen werden.

Erhebliche Defizite bestehen in Indonesien im Bereich der Infrastruktur, v.a. bei Elektrizitäts-
erzeugung und Verkehr (z.B. Straßen, Schienen, See- und Flughäfen). Dies kann, je nach Lage,
insbesondere für Produktionsstätten zu Herausforderungen führen. Zudem erscheint das
indonesische Rechtssystem deutschen Unternehmern häufig intransparent und wenig übersichtlich,
da es von verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst wird. So existieren in einigen Regionen des
über 17.000 Inseln umfassenden Archipels die folgenden Rechte nebeneinander:

   ›   Gewohnheits- und regionales Stammesrecht (Adat),
   ›   religiöses Recht,
   ›   koloniales niederländisches Recht sowie
   ›   aktuelle parlamentarische Gesetze.

Einschränkungen für Auslandsinvestitionen ergeben sich für einige Sektoren durch die sog.
Negativliste, die zum Schutz des nationalen Interesses und der heimischen Wirtschaft bestimmte
Geschäftsbereiche für Ausländer erfasst. Die letzte Fassung der Negativliste wurde im zweiten
Quartal 2014 veröffentlicht. Es kam u.a. zu Verschärfungen der Beteiligungsbeschränkungen für
Ausländer auf 33 Prozent im Bereich Großhandel sowie dem Betreiben von Waren- und Kühllagern.
Viele Auslandsinvestoren beklagen zudem die lange Dauer der Verwaltungsverfahren, um die für
das operative Geschäft einer neugegründeten Penanaman Modal Asing-Gesellschaft (PMA)
erforderlichen Lizenzen zu erlangen. Eine enge Abstimmung mit der zentralen Investitionsko-
ordinierungsbehörde Badan Koordinasi Penanaman Modal (BKPM) sowie weiteren Unterbehörden
des indonesischen Wirtschafts- und Justizministeriums ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.

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2. Malaysia – Aussichtsreiche Entwicklungen
Von Dr. Dirk Oetterich

Malaysia hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Jahr 2020 zu den führenden
Wirtschaftsnationen zu zählen. Vielfältige Investitionen, Steuervergünstigungen
sowie Privatisierungen sollen zur Zielerreichung beitragen.

Malaysia – Vielvölkerstaat im Herzen ASEAN´s mit stabiler parlamentarischer Monarchie und
aggressiver Wachstumspolitik – ist mit ca. 30 Millionen Einwohnern eines der Top 3-Länder der
Region ASEANim internationalen Handelsvolumen. Das Land verfügt über reiche Rohstoff-
vorkommen, insbesondere Kautschuk, Palmöl, Holz, Zinn, Eisen, Titan, Kupfer sowie Öl und Erdgas.
Diese Naturschätze zogen auch aufgrund der guten lokalen Bedingungen, wie z.B. Standortnähe,
Arbeitskosten und Arbeitsqualität, die nachgelagerte verarbeitende Industrie nach sich:

   ›   Chemische Industrie,
   ›   Latexproduktion,
   ›   Reifenhersteller,
   ›   Kunststoffe für Elektro-, Verpackungs- und Autozulieferindustrie,
   ›   Möbelfertigung sowie
   ›   Pelletherstellung.

Durch die günstigen Arbeitsbedingungen und die vorteilhafte geografische Lage etablierte sich
Malaysia bereits als idealer Produktionsstandort, u.a. in der Schiffstechnik mit ca. 120 Werften oder
der Elektrobranche, in der Malaysia weltweit führend in der Mikrochip- und Solarzellenproduktion
ist.

Das Pro-Kopf-Einkommen soll bis zum Jahr 2020 von 10.000 auf 15.000 US-Dollar gesteigert
werden, sodass die Nachfrage nach Konsumprodukten stetig zunimmt. Hierbei bietet sich Malaysia
als Vielvölkerstaat mit hinduistischen Stämmen aus Indien, buddhistischen Chinesen und
muslimischen Malaien gerne als Testmarkt für die gesamte asiatische Region an. Die Zielsetzung der
Wohlstandsverbesserung ist eine Komponente des ambitionierten „Economic Transformation
Programme“, das bis zum Jahr 2020 private Investitionen von mehr als 300 Milliarden Euro

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anstrebt. Malaysias sog. „Vision 2020“ (WAWASAN 2020) setzt zum Ziel, eine der führenden
Wirtschaftsnationen zu werden, und unterstützt mehr als 70 Regierungs-Projekte mit hohen
Investitionen, Steuervergünstigungen für Privatinvestoren und Privatisierungen. Ausdrücklich im
Fokus stehen:

   ›   Investitionsstarke Infrastrukturprojekte,
   ›   Förderung des Tourismus,
   ›   Ambition zum zentralen Finanzplatz der Region sowie
   ›   Förderungsprojekte in den Sektoren Bildung und Gesundheit.

Malaysia hat bereits frühzeitig die Weichen für internationale Wirtschaftsbeziehungen gestellt und
war im Jahr 1967 eines der 6 ASEAN-Gründungsmitglieder. Ferner unterhält Malaysia mit mehr als
70 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen ─ mit Deutschland bereits seit dem Jahr 1979. Seit
1995 ist Malaysia auch Mitglied der WTO. Im Rahmen des kürzlich auferlegten Investitions-
programms öffnete sich das zurückhaltende Land zunehmend dem internationalen Markt,
insbesondere durch die Möglichkeit der Gründung von Produktionsgesellschaften ohne Pflicht der
Beteiligung eines lokalen Partners. Darüber hinaus schuf der Gesetzgeber monetäre Anreize, u.a.
die Schaffung des „Pionierstatus“ mit bis zu 100-prozentiger Freistellung von der Körperschaft-
steuer sowie Ausnahmen bei der Erhebung von Importzöllen und Warensteuer („Sales Tax“) für
Rohstoffe, Maschinen und andere Komponenten. Im April 2015 werden die bisherigen
Verkehrssteuern „Sales Tax“ und „Service Tax“ von der Umsatzsteuer „GST“ (Goods and Services
Tax) abgelöst und bieten dann den lokal tätigen Unternehmen die Möglichkeit, beglichene
Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug zu bringen, sodass die bisherige Verkehrsteuer nicht mehr
als teurer Aufwandsposten verbucht werden muss.

Malaysia gilt mit seiner Zuwachsrate von 6,3 Prozent im ersten Halbjahr 2014 als wachstumsstarker
Markt für private Konsum- und Investitionsprodukte. Zudem bewies Malaysia im „Doing Business
Report 2014“ der Weltbank mit dem 6. Platz von 189 betrachteten Unternehmen günstige
Ausgangsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen vor Ort. Ferner erwirtschaftet der Öl-
und Gaskonzern PETRONAS ein Drittel der Staatseinnahmen und sichert damit die Verwirklichung
ambitionierter Investitionsprojekte, die ausländische Zulieferung erfordern und inländisch etwa 3,3
Millionen Arbeitsplätze schaffen sollen.

Aufgrund der aussichtsreichen Entwicklungen lohnt es sich, Malaysia als Investitionsstandort
genauer unter die Lupe zu nehmen.

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3. Myanmar – Entstehende Marktchancen nutzen
Von Jürgen Baur

Myanmar steht noch am Anfang seiner Entwicklung, stellt derzeit jedoch die
Weichen, um seine Rolle im ASEAN-Raum weiter zu stärken.

Seit der Öffnung Myanmars im Jahr 2011 rückt das Land insbesondere aufgrund seiner
wirtschaftlichen und politischen Entwicklung mehr und mehr in den Fokus ausländischer
Investoren. Den Grundstein hierfür legte die weitgehende Abschaffung wirtschaftlicher Sanktionen,
die große Wirtschaftsräume wie die USA und die Europäische Union in den vergangenen 20 Jahren
gegen die Militärdiktatur verhängt hatten, sowie die Anbahnung zwischenstaatlicher
wirtschaftlicher Abkommen.

Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die politischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Myanmar waren die gegenseitigen Besuche von Bundespräsident Joachim Gauck
sowie von seinem Amtskollegen Präsident Thein Sein in diesem Jahr. Die Einrichtung eines
Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft sowie des Goethe Instituts in Yangon unterstreichen
gerade auch das steigende Interesse an Beziehungen zwischen den beiden Ländern.

Zudem dürften die Wirtschaftsreformen der Regierung unter Präsident Thein Sein das Vertrauen
von Investoren stärken. So ist Myanmar sowohl politisch als auch rechtlich auf dem Weg, sein
Wirtschaftssystem zu liberalisieren und sich gegenüber ausländischen Investoren zu öffnen. Die
Regierung setzt aktuell vermehrt auf die Gewinnung europäischer und amerikanischer
Unternehmen und Investoren für den wirtschaftlichen Aufbau des Landes. Um dies gewährleisten
zu können, werden vermehrt Restriktionen für ausländische Unternehmen abgeschafft und
stattdessen steuerliche Anreize geschaffen, um bestimmte Wirtschaftsbereiche zu entwickeln.

Für Anfang 2015 ist vorgesehen, eine Regulierung und Anpassung der unterschiedlichen
Rechtssetzungen für ausländische und einheimische Investoren zu erreichen. Hierunter fällt
insbesondere die Angleichung von Steuervorteilen. Allen voran ist hier das „Foreign Investment
Law“ (FIL) zu nennen. Ausländische Investoren, die unter das FIL fallen, genießen heute schon eine
Steuerbefreiung von 5 Jahren. Von der Regierung verabschiedete Regulierungen für ausländische

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Direktinvestitionen verringern außerdem die Liste der für ausländische Unternehmen verbotenen
Aktivitäten. Des Weiteren werden die Bereiche, in denen zwingend ein lokaler Joint Venture Partner
erforderlich ist, deutlich verringert. Der Weg ist also heute schon in vielen Geschäftsbereichen
geöffnet für ausländische Unternehmen.

Nach den kürzlich veröffentlichten Zahlen des „Ministry of National Planning and Economic
Development“ betrug das Wirtschaftswachstum zuletzt 8,7 Prozent und wird für das Finanzjahr
2014/15 auf 9,1 Prozent geschätzt. Damit übertrifft Myanmar das zuletzt international auf 6 Pro-
zent geschätzte Wachstum deutlich und stellt sich als attraktives Ziel für ausländische Investments
dar. Mittel- bis langfristig wird der einheimische Markt für Investoren zusätzlich an Attraktivität
gewinnen, weil ein signifikantes Wachstum einer kaufkräftigen Mittel- und oberen Mittelschicht für
das Jahr 2020 prognostiziert wird.

Zudem wird erwartet, dass die Wahlen im Jahr 2015 den demokratischen Prozess des Landes
stärken und die heute schon relativ stabile politische Lage festigen werden.

Da für das weitere Wirtschaftswachstum die Entwicklung der Infrastruktur sowie ein reformiertes
Bankensystem als Grundpfeiler gesehen werden, wurden im Oktober 2014 erstmals 9 Lizenzen an
ausländische Banken vergeben. Darunter u.a. Banken aus Australien, China, Singapur und Thailand.
Weitere Öffnungen im Bank- und Versicherungswesen für ausländische Unternehmen sind von der
Regierung für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt worden.

Mit der Schaffung eines flächendeckenden mobilen Internetnetzes soll zudem die Grundlage für
einen schnellen und reibungslosen Geschäftsverkehr gelegt werden. Nach „Oooredoo“ hat mit
„Telenor“ im Oktober 2014 bereits der zweite ausländische Mobilfunkanbieter den Betrieb
aufgenommen, so dass bereits jetzt ein – in den Ballungsgebieten bereits gut funktionierendes –
kostengünstiges mobiles Telefon- und Internetnetz vorhanden ist.

Außerdem wird erwartet, dass Myanmar mit der für das Jahr 2015 vorgesehenen Eröffnung des
„Yangon Stock Exchange“ wirtschaftlich mehr in den Fokus rücken und zu einem ernstzunehmen-
den Wirtschaftsfaktor in der Region aufsteigen wird.

Damit schafft das noch am Anfang seiner Entwicklung stehende Land die Grundlagen, um – wie
von vielen Experten erwartet – mittelfristig eine gewichtige Rolle in der Ende 2015 entstehenden
ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) einnehmen zu können.

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4. Singapur – „Tor nach Asien“
Von Dr. Paul Weingarten

Die geografische Lage im Zentrum des aufstrebenden asiatischen Marktes stellt
nur einen der zahlreichen Vorzüge von Investitionen in Singapur dar. Als „Tor
nach Asien” zieht das Land internationale Unternehmen an.

Vor wenigen Wochen kämpften sich noch die Formel 1-Boliden durch die singapurische Innenstadt
und die prachtvolle Skyline des „Löwenstaates“ flimmerte über die Bildschirme auf der ganzen
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Welt. Dass der Inselstaat mit einer Gesamtfläche von 718 km – vergleichbar in etwa mit der Stadt
Hamburg – und einer Bevölkerungszahl von knapp 5,5 Millionen Einwohnern weitaus mehr zu
bieten hat, zeigen zahlreiche internationale Studien, die das Land zu den erfolgreichsten Staaten
der Welt zählen. So darf sich Singapur bspw. nach einem renommierten Ranking der Weltbank seit
nunmehr 7 Jahren in Folge als „the world’s easiest place to do business“ rühmen.

Dieser Auszeichnung liegen Faktoren wie die gute geographische Lage, ein hohes Maß an
politischer Stabilität, eine hervorragende Infrastruktur sowie gut ausgebildete Arbeitskräfte
zugrunde. Zusätzlich profitiert Singapur von seiner sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt
sowie erstklassigen Lebensbedingungen. In vielen Branchen hat sich der Stadtstaat vom verschla-
fenen Fischerdorf im 19. Jahrhundert hin zu einem der global wichtigsten Dreh- und Angelpunkte
des 21. Jahrhunderts entwickelt. Allerdings hat dies auch seinen Preis: Wie die Studie „The World
Cost of Living Index 2014” zeigt, gilt Singapur, gemessen an den Lebenshaltungskosten,
mittlerweile als teuerste Stadt der Welt.

Obgleich Singapur als internationales Finanzzentrum bekannt ist, ist die Wirtschaft sehr
segmentiert. Der Stadtstaat zählt weltweit zu den größten Raffineriestandorten und den
umschlagstärksten Häfen. Neben Logistik, Schifffahrt und der Chemieindustrie spielen auch
Forschung und Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Bio-Tech, Clean Energy und in der
Pharmaindustrie, eine wichtige Rolle. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das
produzierende Gewerbe – vor allem im Bereich der Hochtechnologien – mit ca. 20 Prozent zum BIP
beiträgt und auch künftig beitragen soll. Aufgrund der Nähe zu den wichtigsten asiatischen

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Wirtschaftszentren – knapp die Hälfte der Weltbevölkerung ist innerhalb weniger Flugstunden zu
erreichen – wird Singapur häufig auch als regionaler „Hub" gewählt.

Zusätzlich zu den wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bietet Singapur eine Vielzahl an
Investitionsanreizen. Neben der Gewinnung von Direktinvestitionen in Schlüsselbranchen werden
besonders Maßnahmen der Innovations- und Produktivitätssteigerung gefördert. Zunehmend
werden auch die Beihilfen für kleine und mittelständische Unternehmen forciert. Die wichtigsten
Ansprechpartner bei der Vorbereitung und Durchführung geförderter Aktivitäten in Singapur sind
das „Economic Development Board“ und „International Enterprise Singapore“. In ausgewählten
Bereichen wurden Industrieparks bzw. Industriecluster geschaffen, die sich als Inkubatoren
zwischen Industrie-Playern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie
Regierungsorganisationen bewährt haben.

Mit Ausnahme weniger Sektoren, wie z.B. Waffen, Munition, Massenmedien, etc., bestehen kaum
regulatorische Hindernisse für Auslandsinvestitionen. Singapur erlaubt die Gründung von
Gesellschaften, die zu 100 Prozent in ausländischer Hand sind. Ein Mindeststammkapital wird
grundsätzlich nicht vorausgesetzt, kann aber ggf. bei der Inanspruchnahme besonderer
Fördermittel hilfreich sein. Unternehmensgewinne werden mit einem Körperschaftssteuersatz von
17 Prozent besteuert, wobei auch hier verschiedene Steuervergünstigungen in Betracht kommen
können. Es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Quellensteuer auf Dividenden.

Nach Angaben der deutschen Industrie- und Handelskammer ist in den letzten 10 Jahren die
Anzahl der deutschen Unternehmen in Singapur um nahezu 300 Prozent auf über 1.400 Firmen
gestiegen. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass Singapur seinen stabilen und
unternehmensfreundlichen Wirtschaftskurs fortsetzen und Investitionen anziehen wird. Das vor
Kurzem mit der EU abgeschlossene Freihandelsabkommen ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.
Singapur bleibt das „Tor nach Asien“.

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5. Thailand – Chancen im Jahr 2014
Autor: Martin Klose
Kontakt: Markus Schlüter

Mit einem umfassenden Reformpaket lockt die neue thailändische Regierung
Investoren aus dem Ausland. Schon jetzt gilt Thailand als einer der wichtigsten
Investitionsstandorte für deutsche Unternehmen unter den ASEAN-Staaten.

Thailand hat unter den politischen Unruhen der letzten Jahre sehr gelitten. Mit der militärischen
Machtübernahme am 22. Mai 2014 sind die politische Unsicherheit und landesweite Unruhen
zunächst einmal beseitigt worden. Die vom Militär eingesetzte Regierung hat von der Bevölkerung
Anerkennung für die Maßnahmen, die sie ergriffen und geplant hat, erhalten. Entscheidend wird
nun sein, wie sie ihre vielseitigen Pläne in die Tat umsetzen und so rasch wie möglich zur
Demokratie zurückkehren wird.

Die Regierung hat Folgendes zugesagt: Umfassende Reform und Modernisierung der Gesetze,
besonders im wirtschaftlichen Bereich, Verbesserung der Ausbildung sowie Ausbau und
Erweiterung beruflicher Ausbildung nach deutschem Vorbild, Ankurbelung lokaler und
ausländischer Investitionen, Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E), Abschaffung von
Korruption („Zero Korruption Kampagne“) sowie grundlegende Reform des Verwaltungswesens.

Im Bereich der Steuern ist bereits einiges in Bewegung geraten. Gesetzentwürfe für die Einführung
von Grundsteuer und Erbschaftsteuer sowie die Modernisierung des Zolls liegen vor. Auch der
„Foreign Business Act“ aus dem Jahr 1999 soll überarbeitet und dadurch flexibler und effizienter
werden. Steuererleichterungen für Projekte im Bereich Forschung & Entwicklung sollen gewährt
werden. Darüber hinaus soll der gesamte Wirtschaftsablauf vereinfacht und somit effizienter
werden.

Für den deutschen Unternehmer bedeutet dies zunächst Vereinfachungen im Thailand-Geschäft
sowie bessere Vorhersehbarkeit von Entscheidungen.

Die ersten Reaktionen auf die von der Regierung angekündigten Reformmaßnahmen zeigen sich
bereits:

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Im Mai dieses Jahres stieg der Konsumenten-Index erstmals wieder seit 14 Monaten als Folge des
Vertrauens in die neue Regierung. Im Welt-Wettbewerbs-Report 2014-2015 rangierte Thailand auf
Platz 31 von 144 Wirtschaften. Neue Geschäfts-Registrierungen stiegen – nach einem steilen
Rückgang im ersten Halbjahr – seit Juli dieses Jahres wieder merklich an, sodass für das gesamte
Jahr 2014 mit insgesamt 65.000 neuen Registrierungen gerechnet wird. Besonders werden
Firmengründungen im Immobilien- und Bausektor erwartet.

Anträge auf Förderung seitens der Investitionsbehörde BOI („The Board of Investment of Thailand“)
haben seit Beginn des zweiten Halbjahres 2014 wieder merklich zugenommen. Ab dem 8. Juni
2014 hat das BOI 121 Projektanträge im Wert von 318,8 Milliarden Baht (ca. 7,7 Milliarden Euro)
genehmigt.

Am 19. August 2014 hat das BOI für die kommenden 7 Jahre (2015 - 2021) eine neue Strategie
beschlossen. Die Förderung nach Zonen soll einer Sektorenförderung weichen. Besonders
förderwürdig sind demnach: Landwirtschaft, Bergbau, Leichtindustrie, Metallverarbeitung,
Maschinenbau, Transportgeräte, elektrische und elektronische Produkte, Chemie, Plastik und Papier
sowie Dienstleistungen und Energieversorgung. Besondere Förderung genießen außerdem Projekte
des Technologietransfers, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und solche, bei deren Herstellung
umweltschonende Maßnahmen verwendet werden.

Hinzu kommt, dass die neue Regierung wegen der zurückhaltenden Akzeptanz im Ausland
ausländische Geschäftsinteressen sehr entgegenkommend behandelt. Die Regierung ist bemüht,
die bestehenden Vorschriften ordnungsgemäß anzuwenden und die Interessen ausländischer
Geschäftsleute wohlwollend, aber korrekt, zu behandeln. Das BOI berät die Unternehmen gerne
über die Einzelheiten der Förderung. Diese Haltung kann dem deutschen Unternehmer nur sehr
willkommen sein!

Zudem sind deutsche Unternehmen in Thailand aus einer Vielzahl von Gründen besonders
geschätzt: Deutsche Gründlichkeit und Korrektheit, Fairness beim Technologietransfer sowie gute
Qualität der zu liefernden Güter sind die „weichen“ Faktoren, die der deutsche Geschäftsmann in
Thailand zu seinen Gunsten vorfindet.

Und letztlich: Thailand ist wegen seiner vergleichsweise entwickelten Wirtschaft und der zentralen
Lage innerhalb der ASEAN-10-Gemeinschaft das Tor nach Südostasien. Das Land bereitet sich
verstärkt darauf vor, in ASEAN die wirtschaftliche Führungsrolle zu übernehmen und lädt deutsche
Unternehmer ein, von Bangkok aus den ASEAN-Markt erfolgreich zu bearbeiten.

Ende 2015 „geht der Vorhang hoch“. Die ASEAN Länder präsentieren dem interessierten Publikum
einen einheitlichen Wirtschaftraum von 600 Millionen Herstellern und Konsumenten.

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6. Vietnam – Wirtschaftliche Impulse reizen
Von Stefan Ewers

Die konjunkturelle Lage in Vietnam war in den vergangenen Jahren von Höhen
und Tiefen geprägt. Nach einem wirtschaftlichen Aufschwung Ende der 90er
Jahre stagnierte das Wachstum zuletzt. Für 2014 werden jedoch wieder positive
Zahlen erwartet.

Vietnam ist mit 90,4 Millionen Einwohnern das drittgrößte Land der ASEAN-Gemeinschaft. Es hat
seit der wirtschaftlichen Öffnung Ende der 90er Jahre eine rasante wirtschaftliche Entwicklung
erfahren.

Vietnam weist zum einen reiche Rohstoffvorkommen wie Steinkohle, Eisen, Zinn, Chrom und
Bauxit auf, zum anderen verfügt das Land über zahlreiche, für die Entwicklung der wachsenden
Tourismusindustrie wichtige, historische Kulturstätten und außergewöhnliche Landschaften. Als
Produktionsstandort von Textilien und Bekleidung bekannt ist Vietnam außerdem einer der größten
Reis- und Kaffeeproduzenten der Welt – der Nachholbedarf in Bereichen wie Infrastruktur, Energie,
Medizin- und Umwelttechnik ist jedoch groß.

Im Vergleich zu im Wettbewerb stehenden Ländern hat die sozialistische Republik Vietnam eine
relativ stabile Regierung mit dem ambitionierten Ziel, Vietnam bis 2020 von einem Schwellenland
hin zu einer Industrienation zu entwickeln. Das Land ist gekennzeichnet von der steigenden
Kaufkraft einer aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wachsenden Mittelschicht. Zählte
Vietnam noch vor wenigen Jahren zu einem der ärmsten Länder der Welt, so kann die Bevölkerung
heute ein steigendes niedriges bis mittleres Einkommen vorweisen.

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Reformen nach Eintrübung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2011

Nach einem dynamischen Wirtschaftswachstum von 6,8 Prozent im Jahr 2010 sowie einer
wirtschaftlichen Durststrecke und Wachstumsdelle in den nachfolgenden Jahren befindet sich
Vietnam zur Zeit in der Phase der sich belebenden Konjunktur mit einem von Konjunkturanalysten
prognostizierten nachhaltigen Wirtschaftswachstum von ca. 5,8 Prozent im Jahr 2014 (GTAI
Wirtschaftsdaten Kompakt 2013, Ausblick 2014).

Das anhaltende Wachstum und die Verbesserung des Wirtschaftsklimas sind neben anderen
Faktoren darauf zurückzuführen, dass – wie der Internationale Währungsfonds (IWF) nach
Konsultationsgesprächen mit Vietnam ausführt – die Regierung eine Reform in den Bereichen Geld
und Währungspolitik sowie im Bankenwesen initiiert hat. Dadurch wird u.a. beabsichtigt, die
bisherige risikoreiche Kreditvergabepraxis zu reglementieren und das Risiko fauler Kredite
einzudämmen. Für Unternehmen würde dies bedeuten, dass Zahlungsausfälle seltener auftreten.
Trotzdem sollten Zahlungen aber auch in absehbarer Zeit immer noch gesichert werden.

Zudem ist es ein erklärtes Ziel der vietnamesischen Regierung, die Restrukturierung und
Privatisierung von Staatsbetrieben weiter voranzutreiben. Es ist zu erwarten, dass dies zu einer
Verbesserung der Transparenz sowie der Service- und Investmentdisziplin dieser Staatsbetriebe
führt, wie es ebenfalls ein erklärtes Ziel des mit der EU Kommission zu verhandelnden, bilateralen
Freihandelsabkommen ist.

Die Regierung hat außerdem erkannt, dass die Steigerung und Effizienz der Wirtschaft vom Abbau
der schwerfälligen Bürokratie profitieren könnte. Ein derartiger Schritt wird zu Erleichterungen im
täglichen Geschäftsablauf und vorhersehbareren Entscheidungen führen.

Vietnams Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) 2007 und die dadurch initiierten Reformen
haben zu einer im Vergleich mit andern Ländern der ASEAN-Staaten bemerkenswerten
Liberalisierung geführt. Es ist aber auch hervorzuheben, dass die praktische Umsetzung der
gesetzlichen Regelungen oft nur zögerlich und schleppend vorangekommen ist.

So ist es in Vietnam nicht unüblich, dass neben den Gesetzen der zuständigen Ministerien und
Fachabteilungen umfassend interpretierende Dekrete, Rundschreiben oder Entscheidungen erlassen
werden, die im weitesten Sinne mit Verwaltungsrichtlinien vergleichbar sind. Die Zahl dieser
Regularien, die sich teilweise widersprechen, erhöht sich ständig. Außerdem werden sie oft mit
großer zeitlicher Verzögerung erlassen. Dies führt dazu, dass aufgrund der fehlenden Auslegungs-
richtlinien Behörden stark verzögerte Entscheidungen treffen oder die Auslegung vom Willen des
Gesetzgebers divergieren kann, da sich durch die lange Umsetzungszeit das Rechtsverständnis über
die Ziele und Inhalte eines Gesetzes zwischenzeitlich evtl. gewandelt haben. Die Situation wird
insbesondere dadurch erschwert, dass die Zuständigkeit von Behörden oft unübersichtlich oder
überlappend ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die auslegenden Regularien die
Behörden oft selbst herausfordern und die Vorteilnahme im Amt begünstigt.

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Positive wirtschaftliche Impulse durch den Abschluss von Freihandelsabkommen
(FHA)

Vietnam verhandelt zur Zeit parallel 5 bi- und multilaterale FHAs, nicht nur mit verschiedenen
ausgewählten Pazifik-Anrainerstaaten wie den USA, sondern seit Mai 2012 auch mit der
Europäische Kommission und den EFTA-Ländern. Vietnam ist eines von 4 Ländern der ASEAN-
Gruppe mit denen die EU Kommission diese bilateralen Verhandlungen führt. Der Abschluss der
Verhandlungen wird für Ende 2014 erwartet. Dieser Abschluss wäre dann das zweite FHA zwischen
der EU-Kommission und einem ASEAN-Staat, neben dem bestehenden FHA mit Singapur.

Das geplante FHA zwischen der EU-Kommission und Vietnam bietet v.a. durch den erwarteten
Abbau von Zöllen sowohl in den Bereichen Nahrungsmittel, Elektronik und Kraftfahrzeuge sowie
der erwarteten Öffnung der Dienstleistungsbereiche, wie der Finanzwirtschaft und der Logistik,
eine herausragende Chance für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung der beteiligen Länder
und der dort wirtschaftlich tätigen Unternehmen, wie Vizepräsident Joaquin Almunia in seiner Rede
vor dem Europäischen Parlament am 17. April 2014 darlegte.

Darüber hinaus ergab eine EU-Analyse von 2011, dass durch ein derartiges FHA die Importe in die
EU aus Vietnam um etwa 4 Prozent jährlich steigen würden. Die europäischen Exporte nach
Vietnam dürften sich im Gegenzug um ungefähr 3 Prozent pro Jahr erhöhen(GTAI, Analyse APK-
FTA 2014).

Außerdem ist nach Aussage der EU-Kommission Teil des Verhandlungsgegenstandes zwischen der
EU-Kommission und Vietnam, dass die gesetzlichen Grundlagen für öffentliche
Ausschreibungsverfahren den Regelungen der WTO angepasst werden. Es ist anzumerken, dass das
Land im Rahmen des WTO-Beitritts nicht automatisch Mitglied des multilateralen WTO-Vertrags
über Regeln zur öffentlichen Ausschreibung („Government Procurment Agreement GPA“)
geworden ist, sondern es zur Zeit nur sog. Beobachterstatus hat. Damit gelten grundlegende
Prinzipien des WTO-Regelwerks zum offenen, gleichen und transparenten Bieterverfahren nicht.
Dies erschwert einerseits unerwünschte, interessenabhängige Einflussnahme von Bietern und
ermöglicht andererseits, dass der Ausschreiber dem für die öffentliche Hand besten Gebot den
Zuschlag erteilt.

Laut Aussagen der Verhandlungsführer der EU-Kommission soll das FHA auch Verbesserungen zum
Schutz des geistigen Eigentums enthalten. Zwar wurde in diesem Bereich der entscheidende, positiv
gesetzgeberische Grundstein im Rahmen des WTO-Beitritts von 2007 gelegt; es ist jedoch
anzumerken, dass der Gesetzgeber z.B. im Bereich des Markenrechts unter verschiedenen
Alternativen die oft formalere und mit hoher Bürokratie verbundene Option gewählt hat. So
müssen „berühmte Marken“ als solche registriert werden oder Markenabtretungen und
Lizenzierungen zur Wirksamkeit eine Eintragung bei der Markenbehörde NOIP vorweisen.

Darüber hinaus wird die Durchsetzung von bestehenden IP-Rechten dadurch erschwert, dass
Strafen für Verletzungshandlungen als zu wenig abschreckend angesehen werden oder die
Zuständigkeit von Behörden unklar ist bzw. sich überschneidet. Dies ist besonders hinderlich, wenn
die Durchsetzung von Rechten ein schnelles Handeln erfordert.

Es ist zu hoffen, dass sich durch die FHA-Verhandlungen gerade im Bereich der Umsetzung von IP-
Rechten eine Verbesserung für die Inhaber solcher Schutzrechte ergibt.

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Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aufgrund der von der vietnamesischen Regierung
beschlossenen strukturellen Reformen zur Überwindung der Wachstumshemmnisse und den zu
erwartenden Abschlüssen der FHAs positive wirtschaftliche und regulatorische Impulse für ein
nachhaltiges Wachstum zu erwarten sind: Erste Anzeichen zeigen sich bereits in der derzeitigen
Erholung der Wirtschaft. Der Nachholbedarf im Bereich Infrastruktur jedoch ist nach wie vor
immens. Es ist daher zu erwarten, dass das Klima für den Ausbau oder die Aufnahme von
Handelsbeziehungen mit Vietnam für den deutschen Unternehmer in den nächsten Jahren
verbessert wird.

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7. Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen
Von Anand Khetan und Martin Wörlein

Eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN
schafft viele Vorteile für Investoren. So bietet sich das Land bspw. als
Produktionsstandort aufgrund von reduzierten Zöllen an.

Der Rahmenvertrag über umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit („Framework Agreement on
Comprehensive Economic Cooperation“) zwischen Indien und ASEAN wurde im Oktober 2008
unterzeichnet. Darauf aufbauend wurde im August 2009 in Bangkok das ASEAN-Indien
Freihandelsabkommen („ASEAN India Free Trade Agreement“, kurz AIFTA) abgeschlossen, das zum
1. Januar 2010 in Kraft trat. Das AIFTA umfasst damit einen Markt von 2 Milliarden Menschen und
regelt die schrittweise Abschaffung von Zöllen in über 4.000 Produktgruppen, u.a. in den Bereichen
Elektronik, Chemie, Maschinen und Textilien. Das AIFTA strebt eine Freihandelszone an mit dem
Ziel der Verstärkung wirtschaftlicher Integration und Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN.
Die Grundlagen der Handelsbeziehungen sind in den Artikeln 1 bis 24 des AIFTA geregelt.
Nachfolgend werden wichtige Aspekte dargestellt.

Inländergleichbehandlung

Das AIFTA sieht vor, dass jeder Unterzeichnerstaat Waren aus anderen Vertragsstaaten gemäß den
Prinzipien des „General Agreement on Tariffs and Trade“ (GATT) in gleicher Weise behandelt wie
einheimische Waren, d.h., dass eine Benachteiligung von Importen in Form von nationalen Steuern
oder sonstigen Vorschriften unzulässig ist.

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Reduzierung und Abbau von Zöllen

Des Weiteren sieht das Abkommen für Waren aus Vertragsstaaten eine schrittweise Reduzierung
von Zöllen vor. Hierzu ist ein Zeitplan in der „Anlage zu Zollvereinbarungen“ („Schedule of Tariff
Commitments“) enthalten. Das genannte Dokument unterscheidet 5 Produktkategorien und
enthält jeweils unterschiedliche Regelungen zur Liberalisierung von Zöllen:

   ›   Produkte im „Standard-Verfahren“ („Normal Track“): Ein dauerhafter Zollsatz von 0 Prozent
       wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht.
   ›   Produkte im „Verfahren für sensible Produkte“ („Sensitive Track“): Ein Zollsatz von 5 Prozent
       wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht. Für nur 50 Produktgruppen dieser Kategorie kann
       der Zollsatz beibehalten werden; für die übrigen Produktgruppen erfolgt eine Ermäßigung
       auf 4,5 Prozent.
   ›   Sonderprodukte („Special Products“): Dies betrifft nur die indischen Produktbereiche Palmöl,
       Kaffee, Schwarztee und Pfeffer; bis zum 31. Dezember 2019 wird eine Reduzierung der
       Zollsätze um durchschnittlich 50 Prozent erfolgen.
   ›   Hochsensible Produkte („Highly Sensitive List“): Für Produkte aus dieser Kategorie ist der
       Zollsatz bis zum 31. Dezember 2019 um 25 bis 50 Prozent zu reduzieren.
   ›   Ausgenommene Produkte („Excluded List“): Produkte dieser Kategorie sind von der
       generellen Reduzierung der Zollsätze ausgenommen. Zollsätze dieser Produkte werden
       jedoch einmal jährlich überprüft mit dem Ziel, Marktzugang zu erleichtern.

Herkunftsbestimmungen

Das AIFTA trifft detaillierte Regelungen, auf welche Weise die Herkunft von Produkten und damit
die Gewährung der reduzierten Zollsätze ermittelt wird. Vollständig in dem exportierenden
Vertragsland hergestellte Produkte fallen naturgemäß ohne Weiteres unter den Schutz des
Abkommens. Im Falle einer Wertschöpfung von mindestens 35 Prozent im AIFTA-Vertragsland
(„AIFTA Content“) findet das Abkommen ebenfalls Anwendung. Das AIFTA enthält Formeln und
Regelungen, auf welche Weise der „AIFTA Content“ ermittelt wird. Dies umfasst auch Richtlinien
zu der Gestaltung des Ab-Werk-Preises. Der Herkunftsnachweis ist durch ein „Certificate of Origin“
der jeweils festgelegten staatlichen Stelle des Exportlandes zu erbringen.

Betrachtung nach Branchen

Aufgrund der sehr differenzierten Regelungen zu Produktgruppen können an dieser Stelle nur
allgemeine Aussagen getroffen werden, die für den Einzelfall zu verifizieren sind.

In den folgenden Branchen ergeben sich i.d.R. Vorteile, in Indien für den Export nach ASEAN
(einschließlich Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus ASEAN) zu produzieren:

   ›   Stahl,
   ›   Chemikalien,
   ›   Medizin und Pharmazie,
   ›   Textilien, Kleidung, Edelsteine/Schmuck,
   ›   Kunsthandwerk, Teppiche sowie
   ›   Spezialmaschinen.

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Für den Export nach Indien ergeben sich in den folgenden Branchen Vorteile in der Produktion in
ASEAN (inkl. Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus Indien):

   ›   Maschinen und Apparaturen sowie
   ›   Elektrogeräte.

Im Falle der Automobilindustrie (einschließlich Komponenten und Ausrüstungen) lässt sich aus den
Regelungen keine allgemeingültige Sichtweise ableiten. In diesen Produktgruppen sowie in den
Bereichen Kunststoffe, Plastik und Spezialmaschinen ist eine Detailanalyse der Produkte im Einzelfall
erforderlich.

Bewertung

Die Struktur der Zollsatzreduzierungen macht es für Unternehmen attraktiver, Indien als
Produktionsstandort auch für die ASEAN-Staaten zu nutzen.

Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr

Kürzlich ist ein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr zwischen Indien und
ASEAN unterzeichnet worden. Die Details der Umsetzung werden derzeit noch zwischen den
Parteien verhandelt. Es besteht hier ein zusätzliches erhebliches Potenzial, die Ressourcen Indiens im
Bereich der Dienstleistungen grenzüberschreitend zu nutzen.

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8. China-ASEAN – Attraktive Perspektiven
Von Mathias Müller

Durch ein gemeinsames Freihandelsabkommen zwischen China und ASEAN ist
eine Wirtschaftszone mit 1,9 Milliarden Menschen entstanden. Für Investoren
eine günstige Konstellation.

Bis vor Kurzem wurde, auch von vielen deutschen mittelständischen Unternehmen, die
Volksrepublik (VR) China als verlängerte Werkbank angesehen. Gerne wurden dazu „unter
Zollverschluß” die Waren von Deutschland oder Europa in die VR China befördert und anschließend
zurück nach Deutschland verbracht. Hinzu kommt, dass viele deutsche Mittelständler Waren nach
Südostasien exportieren, aber oftmals nicht mit einer Produktion vor Ort vertreten sind.

Durch die Abwertung des Euros gegenüber dem chinesischen Renminbi (RMB), die steigenden
Löhne vor Ort, aufgrund der umfangreichen bürokratischen Hindernisse aber auch, da Just-in-Time-
Produktionen kürzere Lieferwege verlangen, stellen in der jüngsten Vergangenheit mehrere
Unternehmen ihre traditionellen Produktions- und Vertriebswege auf den Prüfstand. Überlegt wird
dabei nicht nur, vermehrt auch Südostasien als Markt unmittelbar von der VR China aus zu
beliefern, sondern auch, regionale Logistik-Zentren außerhalb des Landes aufzubauen.

Der folgende Beitrag bezieht sich auf Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in einem ASEAN-
Mitgliedsstaat oder der VR China.

Zum Hintergrund: China und die 10 ASEAN-Staaten einigten sich nach über 8-jährigen
Verhandlungen auf ein gemeinsames Freihandelsabkommen, das am 1. Januar 2010 in Kraft trat.
Damit entstand eine Wirtschaftszone mit 1,9 Milliarden Menschen.

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Das Freihandelsabkommen sieht dabei eine zweistufige Implementierung vor:

        1. Bereits 2010 schafften China und die 6 ASEAN-Gründungsstaaten (Brunei, Indonesien,
           Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand) 90 Prozent aller Zölle ab. Den 4
           wirtschaftlich weniger entwickelten ASEAN-Staaten Burma, Kambodscha, Laos und
           Vietnam kommen Übergangsregelungen zugute; diese passen ihre Zölle daher regulär
           bis 2015 sowie für einige sensitive Produktgruppen bis 2018 an. Bis dahin sollen 95
           Prozent der Zölle für den Warenhandel innerhalb des ASEAN-Gebiets abgeschafft
           werden, so dass die Einfuhr von über 7.800 Waren in diese Länder zollfrei oder
           signifikant reduziert erfolgen kann. Auch Zölle auf die verbliebenen sog. „sensitiven
           Waren“, zu denen z.B. Automobilkomponenten oder Chemikalien zählen, sollen bis
           2020 weiter reduziert werden. Nicht berührt von dem Handelsabkommen sind
           nichttarifäre Handelshemmnisse wie spezielle Einfuhrzertifikate oder
           Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die bei der Planung von Lieferketten dringend zu
           berücksichtigen sind.
        2. Das Abkommen sieht zudem eine gemeinsame Verpflichtung aller teilnehmenden
           Staaten zur langfristigen Marktliberalisierung vor. Bislang liegt der Schwerpunkt auf
           der Warenverkehrsfreiheit, während Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheiten
           weniger weitreichend ausgestaltet werden. Insbesondere lokale Beschränkungen für
           Auslandsinvestitionen haben weiterhin Bestand.

Parallel zu dem Abkommen mit China wurde auch der Waren-Binnenhandel innerhalb der ASEAN-
Staaten weiter erleichtert; am 17. Mai 2010 trat das neue Warenhandelsabkommen ATIGA (ASEAN
Trade in Goods Agreement) nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft. Zuvor wurden
Zölle und nichttarifäre Hemmnisse im ASEAN-Binnenhandel durch das Abkommen über ein
gemeinsames Zoll-Präferenzschema CEPT (Agreement on Common Effective Preferential Tariff)
sowie Zusatzabkommen und Durchführungsvorschriften geregelt. Das ATIGA erfasst diese
Regelungen nun einheitlich und ersetzte sie. Damit soll eine Reduzierung der Kosten sowie eine
Vereinfachung des Warenverkehrs innerhalb der ASEAN-Freihandelszone erzielt werden. So sind die
Verpflichtungen der Mitglieder zu Zollsenkungen bis zum Jahr 2015 im Anhang des ATIGA
aufgeführt. Wie beim Warenhandel mit China wurden Anfang 2010 auch im Binnenhandel
zahlreiche Zölle insbesondere der ASEAN-6 aufgehoben.

Die Konsequenzen der Freihandelsabkommen sind beachtlich. Damit hat sich für Unternehmen, die
nach ASEAN exportieren, der Wettbewerb verschärft, da die nationalen Einfuhrzölle für fertige
Produkte bestehen bleiben. Nur bei lokaler Wertschöpfung in Höhe von 40 Prozent profitieren
Unternehmen von den Präferenzzöllen. Deutsche Hersteller, die in ASEAN produzieren und damit
die erforderliche Wertschöpfung generieren, profitieren hingegen zunehmend von der vereinbarten
Reduktion der Einfuhrzölle. Zum einen können für in der Staatengemeinschaft hergestellte Waren
neue Absatzmärkte in China erschlossen werden. Zum anderen wurden die Beschaffungskosten für
Rohstoffe und Vormaterialien aus China für Produktionsaktivitäten in ASEAN gesenkt – mit einer
Ausnahme: China möchte die Handelsverfügbarkeit von seltenen Erden weiter einschränken.

Aber wie können deutsche Unternehmen die neuen Abkommen nutzen? Zunächst ist es wichtig,
dass in die Planung eines Standorts oder eines Distributionslagers neben den steuerlichen
Fragestellungen auch v.a. eine Zollanalyse durchgeführt wird. Beispiel: Wer nicht ausschließlich von
China in die ASEAN-Staaten liefern möchte, der ist möglicherweise mit einem Zolllager in
Hongkong gut beraten. Hongkong erhebt weder Einfuhrumsatzsteuern noch Zölle und

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dementsprechend können dort administrativ einfach Waren ein- und ausgeführt werden. Aber
Achtung: Ein Umpacken der Waren kann u.U. dazu führen, dass die Präferenzverzollung verloren
geht.

Weiterhin muss geprüft werden, wie Abrechnungen erfolgen können. Wenn bisher Kunden im
südostasiatischen Raum durch das deutsche Stammhaus beliefert wurden, dann können diese
Lieferbeziehungen nicht ohne Weiteres umgestellt werden. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in
solchen Fällen gerne eine Funktionsverlagerung, die in Deutschland zu versteuern ist, vor. Auch
muss darauf geachtet werden, dass bei Vertriebsgesellschaften in niedrig besteuerten Ländern –
hierzu gehören nicht nur Hongkong und Singapur, sondern auch eine Reihe von anderen Ländern
der ASEAN-Staaten – keine deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift. Zu guter Letzt ist zu
prüfen, ob ggf. auch Verrechnungspreise adaptiert werden und mit einer Verrechnungspreisstudie
dokumentiert werden müssen.

Insgesamt ist es also ein großes Projekt, dass es erfolgreich zu managen gilt. Aber der Preis ist heiß:
Verminderte Einfuhrzölle, die einen direkten und erheblichen Einfluss auf die Gewinnmarge der
Produkte haben.

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9. Außenhandel mit ASEAN – Vielversprechende
   Möglichkeiten
Von Manuel Deeng und Isabel Ludwig
Kontaktperson Ewald Plum

Die Staatengemeinschaft ASEAN zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der
EU außerhalb Europas. Die Attraktivität dieses Raumes wird einerseits durch
günstige Produktionsbedingungen andererseits durch vielfältige Freihandels-
abkommen erreicht, die u.a. zur Erleichterung der Geschäftsabwicklung
beitragen.

Welche Bedeutung der ASEAN-Raum für den europäischen Außenhandel hat, lässt sich sehr gut
anhand einer einfachen Zahl feststellen. So weist die Europäische Union, laut Angaben der
Europäischen Kommission, ein jährliches Handelsvolumen für Waren und Dienstleistungen von
etwa 175 Milliarden Euro auf – Tendenz steigend. Dies bedeutet, dass der ASEAN-Raum der
drittgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist.

Relevanter Faktor für funktionierende Außenhandelsbeziehungen sind möglichst geringe Aufwände
in der Geschäftsabwicklung sowie niedrige Zollsätze, um den Warenhandel zwischen den Ländern
preisgünstig gestalten zu können.

Diesem Umstand tragen u.a. Freihandelsabkommen Rechnung, die auf zwischenstaatlicher Ebene
regeln, dass bspw. Zölle für gewisse Produkte abgebaut und weitere Handelsschranken reduziert
werden.

Weltweit bestehen mehr als 300 bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen. Die
Europäische Kommission geht davon aus, dass künftig fast 90 Prozent der weltweiten Nachfrage
außerhalb der EU bedient wird. Dies stellt für die europäischen Staaten ein gewaltiges Potenzial
dar. Freihandelsabkommen beinhalten je nach Ausgestaltung unterschiedliche Erleichterungen, wie
insbesondere den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und die Reduzierung von Zöllen. Trotz

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der Ergebnisse von Bali werden auch weiterhin Freihandelsabkommen zwischen einzelnen Staaten
geschlossen, schon um sich voneinander abzugrenzen.

Die ASEAN-Freihandelszone umfasst die folgenden Länder:

   ›   Brunei,
   ›   Indonesien,
   ›   Kambodscha,
   ›   Laos,
   ›   Malaysia,
   ›   Myanmar,
   ›   Philippinen,
   ›   Singapur,
   ›   Thailand,
   ›   Vietnam.

Diese Länder haben wiederum eine Freihandelszone mit China, die ACFTA (ASEAN-China Free
Trade Area), geschlossen. Aktuell wird von den ASEAN-Staaten gemeinsam mit weiteren 6 Staaten
(Australien, China, Indien, Japan, Neuseeland und Südkorea) geplant, im Jahre 2015 eine sog.
ASEAN+6 Freihandelszone zu schaffen, welche die wirtschaftliche Präsenz dieses Wirtschaftsraumes
weiter erheblich verstärken würde.

Die EU dagegen geht einen anderen Weg und verhandelt derzeit nicht mit allen ASEAN-Staaten
über ein gemeinsames Abkommen. Stattdessen sollen mit einzelnen Ländern sukzessive
Abkommen geschlossen werden. Die Verhandlungen u.a. mit Malaysia und Vietnam sind derzeit in
vollem Gange. Das im Jahr 2012 geschlossene Freihandelsabkommen mit Singapur, das Anfang
2015 in Kraft treten soll, dient dabei als Vorbild.

Die Inanspruchnahme der sich aus den Abkommen ergebenden Zollpräferenzen, d.h. ein
gegenüber dem normalen Drittlandszollsatz reduzierter Zollsatz, ist im internationalem Handel und
insbesondere bei der Planung eines neuen Produktions- oder auch Logistikstandorts von großer
Bedeutung. Bei solchen Projekten sind bereits frühzeitig unternehmensstrategische Entscheidungen
zu treffen, bei denen die Vorteile aus einer Freihandelszoneneinbindung nicht vernachlässigt
werden dürfen – insbesondere, da Zollsätze die Preiskalkulation in der Produktplanung und auch im
Produktlebenszyklus maßgeblich beeinflussen können. Somit sollte in diesen Projekten bereits zu
Beginn eine mögliche Inanspruchnahme von Präferenzen, resultierend aus den unterschiedlichen
Freihandelsabkommen, geprüft werden.

So kann es bspw. für ein Unternehmen interessant sein, eine Produktionsstätte mit entsprechender
Wertschöpfungstiefe in einem Land aufzubauen, das sehr viele Freihandelsabkommen geschlossen
hat, um sich so u.a. den günstigen Zugang zu einer ganzen Region, wie beispielsweise dem
ASEAN-Raum, zu verschaffen. Dies kann einerseits zu höheren Margen führen, andererseits kann es
aber auch gegenüber den Wettbewerbern ein Vorteil sein, um sich Marktanteile zu sichern oder
auszubauen.

Die in den Abkommen festgelegten Zollersparnisse können jedoch nicht uneingeschränkt in
Anspruch genommen werden, da die Nutzung der Zollpräferenz meist abhängig von dem
jeweiligen Ursprungsland der Ware ist. Nur Güter mit Herkunft aus den Abkommensländern sind

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