Augenhöhe bieten ASEAN - Wirtschaftsregion im Aufstieg - Rödl & Partner
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Augenhöhe bieten „Der partnerschaftliche Umgang mit unseren Mandanten ist einer unserer Erfolgsfaktoren. Der Austausch mit ihnen vollzieht sich immer auf Augenhöhe – von Unternehmer zu Unternehmer. Das Wissen, mit jemanden zu kommunizieren der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ist ein fester Grundstein um Vertrauen gewinnbringend für unsere Mandanten aufzubauen und einzusetzen.“ Rödl & Partner „Bei uns gibt es nicht die da oben und die da unten. Jeder Casteller erfüllt seine besondere Funktion und erfährt dafür gebührende An- erkennung. Der Erfolg ist nie eine Einzelleistung. Deshalb begegnen wir uns im eigenen Interesse auf Augenhöhe.“ Castellers de Barcelona
ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg August 2016 Herausgeber: Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Straße 100 90491 Nürnberg Deutschland Satz & Layout: Unternehmenskommunikation, Rödl & Partner © Rödl & Partner Kostenloser Download unter www.roedl.de/ASEAN
Inhaltsverzeichnis I. Editorial 3 II. ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg 5 1. Indonesien – Von Standortvorteilen profitieren 2. Malaysia – Aussichtsreiche Entwicklungen 3. Myanmar – Entstehende Marktchancen nutzen 4. Singapur – „Tor nach Asien“ 5. Thailand – Chancen im Jahr 2014 6. Vietnam – Wirtschaftliche Impulse reizen 7. Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen 8. China-ASEAN – Attraktive Perspektiven 9. Außenhandel mit ASEAN – Vielversprechende Möglichkeiten III. Rödl & Partner – Ansprechpartner und Autoren 29 IV. Unser Profil 32
Liebe Leserin, lieber Leser, die südostasiatische Staatengemeinschaft ASEAN (Association of South East Asian Nations) gewinnt als regionale Standortalternative oder -ergänzung zu China und Indien für europäische Unternehmen zunehmend an Bedeutung. ASEAN hat mittlerweile mehrere Freihandelsabkommen vereinbart, bspw. mit China und Indien. Die EU verhandelt derzeit bilaterale Abkommen mit einzelnen Mitgliedsstaaten; die Verhandlungen für ein Abkommen mit der gesamten ASEAN sind derzeit jedoch ausgesetzt. Ab 2015 ist zudem die Realisierung eines einheitlichen Binnenmarktes mit über 600 Millionen Einwohnern, der ASEAN Economic Community (AEC), geplant. Neben der bereits weitgehend verwirklichten Warenverkehrsfreiheit mit der Einführung von Präferenzzöllen für die meisten Produktgruppen sollen auch die Kapital- und Dienstleistungsverkehrsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit gestärkt werden. Inwiefern diese Vision einer einheitlichen Wirtschaftsregion, bestehend aus den ASEAN-Mitgliedsstaaten Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam, tatsächlich bis Ende 2015 erreicht werden kann, bleibt indes abzuwarten. Neben wirtschaftlichen Gegensätzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten bestehen zum Teil stark divergierende nationale und außenpolitische Interessen fort, die effiziente Verhandlungen in einigen Bereichen erschweren. Deutsche und europäische Auslandsinvestoren müssen insofern noch immer mit zahlreichen Herausforderungen im ASEAN-Geschäft rechnen, die von nichttarifären Handelshemmnissen der Einzelstaaten bis zu lokalen Beschränkungen für auslandsinvestierte Unternehmen reichen. Um derartigen Problemen im Markteintritt zu begegnen, arbeiten bei Rödl & Partner lokale und deutsche Berufsträger im Bereich der Investitions- und Steuerstrukturierung und des internationalen Handelsrechts eng zusammen. Die praxisorientierte und detailgerechte Planung unter Beachtung länderspezifischer rechtlicher und steuerlicher Besonderheiten ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor auslandsinvestierter Asien-Projekte. Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen ersten Überblick der Marktbedingungen ausgewählter ASEAN-Staaten geben, der die Orientierung in dieser wirtschaftlich dynamischen Region erleichtern möge. Bei Fragen zu Ihrem Geschäftsvorhaben in der ASEAN-Region stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen Ihr Dr. Peter Bömelburg Zurück zum Inhaltsverzeichnis 4
II. ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg Auf www.roedl.de finden Sie weitere Informationen zum » Themenspecial ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg. 5
1. Indonesien – Von Standortvorteilen profitieren Von Markus Schlüter Indonesien bietet eine Vielzahl an attraktiven Faktoren für ausländische Investoren: strategisch günstige Lage, Rohstoffreichtum, wachsender Inlands- markt, u.v.m. Bei einem Markteintritt sollten aber auch einige Schwachstellen des Landes beachtet werden. Aufgrund der langjährig stabilen politischen Struktur und der regionalen Lage ist Indonesien ein attraktiver Standort für ausländische Unternehmen. Nach der Wirtschaftskrise im Jahr 1997 wurden erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung des Investitionsklimas unternommen, auch wenn die unterentwickelte Infrastruktur sowie die komplexe Bürokratie noch immer zahlreiche Herausforder- ungen bergen. Die diesjährige Wahl des reformorientierten Joko Widodo zum neuen Präsidenten lässt hoffen, dass die von seinem Amtsvorgänger Susilo Bambang Yudhoyono angestrebten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen fortgeführt werden. Indonesien ist heute eine der am stärksten wachsenden Volkswirtschaften Südostasiens. Das rohstoffreiche Land verfügt über einen großen Binnenmarkt und zunehmenden Technologiebedarf. Indonesien bietet zudem einen rasant wachsenden heimischen Markt und liegt als Standort zur Erschließung der Region strategisch günstig. Wichtige Zielsektoren für mittelständische ausländische Direktinvestitionen in Indonesien finden sich neben dem Bereich der Infrastruktur insbesondere in den Maschinenbau-, Metall- und Elektro-Branchen. Indonesien weist sehr unterschiedliche Standortbedingungen auf. Neben dem vergleichsweise stark industrialisierten Java mit der Hauptstadt Jakarta gibt es Regionen mit einem sehr geringen Entwicklungsstand wie bspw. Papua. Die Marktbearbeitung erfordert eine entsprechend differenzierte Vorgehensweise und detaillierte Vorbereitung. Indonesien verfügt über gute Verbindungen zu den anderen Staaten Südostasiens sowie nach Australien und ist daher ein interessanter Ausgangspunkt für grenzüberschreitende geschäftliche Aktivitäten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Mitgliedschaft Indonesiens in der „Association of Southeast Asian Nations“ (ASEAN) mit ihrem bereits weit entwickelten wirtschaftlichen Binnenraum „ASEAN Economic Community“ (AEC). Obwohl die indonesische Regierung sich zur Schaffung der 6
AEC bis Ende 2015 bekennt, hat das Land in den letzten Jahren seine Importbarrieren und nichttarifären Handelshemmnisse in zahlreichen Bereichen ausgeweitet. Verordnungen des Handelsministeriums beinhalten bspw. verschärfte Importregeln und Zertifizierungsbestimmungen für zahlreiche Produktgruppen wie Elektronik, Schuhe, Getränke, Textilien, Spielwaren und Nahrungsmittel. Ein diese Probleme regelndes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien wird diskutiert; derzeit ist jedoch offen, wann entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden. Erhebliche Defizite bestehen in Indonesien im Bereich der Infrastruktur, v.a. bei Elektrizitäts- erzeugung und Verkehr (z.B. Straßen, Schienen, See- und Flughäfen). Dies kann, je nach Lage, insbesondere für Produktionsstätten zu Herausforderungen führen. Zudem erscheint das indonesische Rechtssystem deutschen Unternehmern häufig intransparent und wenig übersichtlich, da es von verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst wird. So existieren in einigen Regionen des über 17.000 Inseln umfassenden Archipels die folgenden Rechte nebeneinander: › Gewohnheits- und regionales Stammesrecht (Adat), › religiöses Recht, › koloniales niederländisches Recht sowie › aktuelle parlamentarische Gesetze. Einschränkungen für Auslandsinvestitionen ergeben sich für einige Sektoren durch die sog. Negativliste, die zum Schutz des nationalen Interesses und der heimischen Wirtschaft bestimmte Geschäftsbereiche für Ausländer erfasst. Die letzte Fassung der Negativliste wurde im zweiten Quartal 2014 veröffentlicht. Es kam u.a. zu Verschärfungen der Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer auf 33 Prozent im Bereich Großhandel sowie dem Betreiben von Waren- und Kühllagern. Viele Auslandsinvestoren beklagen zudem die lange Dauer der Verwaltungsverfahren, um die für das operative Geschäft einer neugegründeten Penanaman Modal Asing-Gesellschaft (PMA) erforderlichen Lizenzen zu erlangen. Eine enge Abstimmung mit der zentralen Investitionsko- ordinierungsbehörde Badan Koordinasi Penanaman Modal (BKPM) sowie weiteren Unterbehörden des indonesischen Wirtschafts- und Justizministeriums ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 7
2. Malaysia – Aussichtsreiche Entwicklungen Von Dr. Dirk Oetterich Malaysia hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Jahr 2020 zu den führenden Wirtschaftsnationen zu zählen. Vielfältige Investitionen, Steuervergünstigungen sowie Privatisierungen sollen zur Zielerreichung beitragen. Malaysia – Vielvölkerstaat im Herzen ASEAN´s mit stabiler parlamentarischer Monarchie und aggressiver Wachstumspolitik – ist mit ca. 30 Millionen Einwohnern eines der Top 3-Länder der Region ASEANim internationalen Handelsvolumen. Das Land verfügt über reiche Rohstoff- vorkommen, insbesondere Kautschuk, Palmöl, Holz, Zinn, Eisen, Titan, Kupfer sowie Öl und Erdgas. Diese Naturschätze zogen auch aufgrund der guten lokalen Bedingungen, wie z.B. Standortnähe, Arbeitskosten und Arbeitsqualität, die nachgelagerte verarbeitende Industrie nach sich: › Chemische Industrie, › Latexproduktion, › Reifenhersteller, › Kunststoffe für Elektro-, Verpackungs- und Autozulieferindustrie, › Möbelfertigung sowie › Pelletherstellung. Durch die günstigen Arbeitsbedingungen und die vorteilhafte geografische Lage etablierte sich Malaysia bereits als idealer Produktionsstandort, u.a. in der Schiffstechnik mit ca. 120 Werften oder der Elektrobranche, in der Malaysia weltweit führend in der Mikrochip- und Solarzellenproduktion ist. Das Pro-Kopf-Einkommen soll bis zum Jahr 2020 von 10.000 auf 15.000 US-Dollar gesteigert werden, sodass die Nachfrage nach Konsumprodukten stetig zunimmt. Hierbei bietet sich Malaysia als Vielvölkerstaat mit hinduistischen Stämmen aus Indien, buddhistischen Chinesen und muslimischen Malaien gerne als Testmarkt für die gesamte asiatische Region an. Die Zielsetzung der Wohlstandsverbesserung ist eine Komponente des ambitionierten „Economic Transformation Programme“, das bis zum Jahr 2020 private Investitionen von mehr als 300 Milliarden Euro 8
anstrebt. Malaysias sog. „Vision 2020“ (WAWASAN 2020) setzt zum Ziel, eine der führenden Wirtschaftsnationen zu werden, und unterstützt mehr als 70 Regierungs-Projekte mit hohen Investitionen, Steuervergünstigungen für Privatinvestoren und Privatisierungen. Ausdrücklich im Fokus stehen: › Investitionsstarke Infrastrukturprojekte, › Förderung des Tourismus, › Ambition zum zentralen Finanzplatz der Region sowie › Förderungsprojekte in den Sektoren Bildung und Gesundheit. Malaysia hat bereits frühzeitig die Weichen für internationale Wirtschaftsbeziehungen gestellt und war im Jahr 1967 eines der 6 ASEAN-Gründungsmitglieder. Ferner unterhält Malaysia mit mehr als 70 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen ─ mit Deutschland bereits seit dem Jahr 1979. Seit 1995 ist Malaysia auch Mitglied der WTO. Im Rahmen des kürzlich auferlegten Investitions- programms öffnete sich das zurückhaltende Land zunehmend dem internationalen Markt, insbesondere durch die Möglichkeit der Gründung von Produktionsgesellschaften ohne Pflicht der Beteiligung eines lokalen Partners. Darüber hinaus schuf der Gesetzgeber monetäre Anreize, u.a. die Schaffung des „Pionierstatus“ mit bis zu 100-prozentiger Freistellung von der Körperschaft- steuer sowie Ausnahmen bei der Erhebung von Importzöllen und Warensteuer („Sales Tax“) für Rohstoffe, Maschinen und andere Komponenten. Im April 2015 werden die bisherigen Verkehrssteuern „Sales Tax“ und „Service Tax“ von der Umsatzsteuer „GST“ (Goods and Services Tax) abgelöst und bieten dann den lokal tätigen Unternehmen die Möglichkeit, beglichene Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug zu bringen, sodass die bisherige Verkehrsteuer nicht mehr als teurer Aufwandsposten verbucht werden muss. Malaysia gilt mit seiner Zuwachsrate von 6,3 Prozent im ersten Halbjahr 2014 als wachstumsstarker Markt für private Konsum- und Investitionsprodukte. Zudem bewies Malaysia im „Doing Business Report 2014“ der Weltbank mit dem 6. Platz von 189 betrachteten Unternehmen günstige Ausgangsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen vor Ort. Ferner erwirtschaftet der Öl- und Gaskonzern PETRONAS ein Drittel der Staatseinnahmen und sichert damit die Verwirklichung ambitionierter Investitionsprojekte, die ausländische Zulieferung erfordern und inländisch etwa 3,3 Millionen Arbeitsplätze schaffen sollen. Aufgrund der aussichtsreichen Entwicklungen lohnt es sich, Malaysia als Investitionsstandort genauer unter die Lupe zu nehmen. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 9
3. Myanmar – Entstehende Marktchancen nutzen Von Jürgen Baur Myanmar steht noch am Anfang seiner Entwicklung, stellt derzeit jedoch die Weichen, um seine Rolle im ASEAN-Raum weiter zu stärken. Seit der Öffnung Myanmars im Jahr 2011 rückt das Land insbesondere aufgrund seiner wirtschaftlichen und politischen Entwicklung mehr und mehr in den Fokus ausländischer Investoren. Den Grundstein hierfür legte die weitgehende Abschaffung wirtschaftlicher Sanktionen, die große Wirtschaftsräume wie die USA und die Europäische Union in den vergangenen 20 Jahren gegen die Militärdiktatur verhängt hatten, sowie die Anbahnung zwischenstaatlicher wirtschaftlicher Abkommen. Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die politischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Myanmar waren die gegenseitigen Besuche von Bundespräsident Joachim Gauck sowie von seinem Amtskollegen Präsident Thein Sein in diesem Jahr. Die Einrichtung eines Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft sowie des Goethe Instituts in Yangon unterstreichen gerade auch das steigende Interesse an Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Zudem dürften die Wirtschaftsreformen der Regierung unter Präsident Thein Sein das Vertrauen von Investoren stärken. So ist Myanmar sowohl politisch als auch rechtlich auf dem Weg, sein Wirtschaftssystem zu liberalisieren und sich gegenüber ausländischen Investoren zu öffnen. Die Regierung setzt aktuell vermehrt auf die Gewinnung europäischer und amerikanischer Unternehmen und Investoren für den wirtschaftlichen Aufbau des Landes. Um dies gewährleisten zu können, werden vermehrt Restriktionen für ausländische Unternehmen abgeschafft und stattdessen steuerliche Anreize geschaffen, um bestimmte Wirtschaftsbereiche zu entwickeln. Für Anfang 2015 ist vorgesehen, eine Regulierung und Anpassung der unterschiedlichen Rechtssetzungen für ausländische und einheimische Investoren zu erreichen. Hierunter fällt insbesondere die Angleichung von Steuervorteilen. Allen voran ist hier das „Foreign Investment Law“ (FIL) zu nennen. Ausländische Investoren, die unter das FIL fallen, genießen heute schon eine Steuerbefreiung von 5 Jahren. Von der Regierung verabschiedete Regulierungen für ausländische 10
Direktinvestitionen verringern außerdem die Liste der für ausländische Unternehmen verbotenen Aktivitäten. Des Weiteren werden die Bereiche, in denen zwingend ein lokaler Joint Venture Partner erforderlich ist, deutlich verringert. Der Weg ist also heute schon in vielen Geschäftsbereichen geöffnet für ausländische Unternehmen. Nach den kürzlich veröffentlichten Zahlen des „Ministry of National Planning and Economic Development“ betrug das Wirtschaftswachstum zuletzt 8,7 Prozent und wird für das Finanzjahr 2014/15 auf 9,1 Prozent geschätzt. Damit übertrifft Myanmar das zuletzt international auf 6 Pro- zent geschätzte Wachstum deutlich und stellt sich als attraktives Ziel für ausländische Investments dar. Mittel- bis langfristig wird der einheimische Markt für Investoren zusätzlich an Attraktivität gewinnen, weil ein signifikantes Wachstum einer kaufkräftigen Mittel- und oberen Mittelschicht für das Jahr 2020 prognostiziert wird. Zudem wird erwartet, dass die Wahlen im Jahr 2015 den demokratischen Prozess des Landes stärken und die heute schon relativ stabile politische Lage festigen werden. Da für das weitere Wirtschaftswachstum die Entwicklung der Infrastruktur sowie ein reformiertes Bankensystem als Grundpfeiler gesehen werden, wurden im Oktober 2014 erstmals 9 Lizenzen an ausländische Banken vergeben. Darunter u.a. Banken aus Australien, China, Singapur und Thailand. Weitere Öffnungen im Bank- und Versicherungswesen für ausländische Unternehmen sind von der Regierung für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt worden. Mit der Schaffung eines flächendeckenden mobilen Internetnetzes soll zudem die Grundlage für einen schnellen und reibungslosen Geschäftsverkehr gelegt werden. Nach „Oooredoo“ hat mit „Telenor“ im Oktober 2014 bereits der zweite ausländische Mobilfunkanbieter den Betrieb aufgenommen, so dass bereits jetzt ein – in den Ballungsgebieten bereits gut funktionierendes – kostengünstiges mobiles Telefon- und Internetnetz vorhanden ist. Außerdem wird erwartet, dass Myanmar mit der für das Jahr 2015 vorgesehenen Eröffnung des „Yangon Stock Exchange“ wirtschaftlich mehr in den Fokus rücken und zu einem ernstzunehmen- den Wirtschaftsfaktor in der Region aufsteigen wird. Damit schafft das noch am Anfang seiner Entwicklung stehende Land die Grundlagen, um – wie von vielen Experten erwartet – mittelfristig eine gewichtige Rolle in der Ende 2015 entstehenden ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) einnehmen zu können. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 11
4. Singapur – „Tor nach Asien“ Von Dr. Paul Weingarten Die geografische Lage im Zentrum des aufstrebenden asiatischen Marktes stellt nur einen der zahlreichen Vorzüge von Investitionen in Singapur dar. Als „Tor nach Asien” zieht das Land internationale Unternehmen an. Vor wenigen Wochen kämpften sich noch die Formel 1-Boliden durch die singapurische Innenstadt und die prachtvolle Skyline des „Löwenstaates“ flimmerte über die Bildschirme auf der ganzen 2 Welt. Dass der Inselstaat mit einer Gesamtfläche von 718 km – vergleichbar in etwa mit der Stadt Hamburg – und einer Bevölkerungszahl von knapp 5,5 Millionen Einwohnern weitaus mehr zu bieten hat, zeigen zahlreiche internationale Studien, die das Land zu den erfolgreichsten Staaten der Welt zählen. So darf sich Singapur bspw. nach einem renommierten Ranking der Weltbank seit nunmehr 7 Jahren in Folge als „the world’s easiest place to do business“ rühmen. Dieser Auszeichnung liegen Faktoren wie die gute geographische Lage, ein hohes Maß an politischer Stabilität, eine hervorragende Infrastruktur sowie gut ausgebildete Arbeitskräfte zugrunde. Zusätzlich profitiert Singapur von seiner sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt sowie erstklassigen Lebensbedingungen. In vielen Branchen hat sich der Stadtstaat vom verschla- fenen Fischerdorf im 19. Jahrhundert hin zu einem der global wichtigsten Dreh- und Angelpunkte des 21. Jahrhunderts entwickelt. Allerdings hat dies auch seinen Preis: Wie die Studie „The World Cost of Living Index 2014” zeigt, gilt Singapur, gemessen an den Lebenshaltungskosten, mittlerweile als teuerste Stadt der Welt. Obgleich Singapur als internationales Finanzzentrum bekannt ist, ist die Wirtschaft sehr segmentiert. Der Stadtstaat zählt weltweit zu den größten Raffineriestandorten und den umschlagstärksten Häfen. Neben Logistik, Schifffahrt und der Chemieindustrie spielen auch Forschung und Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Bio-Tech, Clean Energy und in der Pharmaindustrie, eine wichtige Rolle. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das produzierende Gewerbe – vor allem im Bereich der Hochtechnologien – mit ca. 20 Prozent zum BIP beiträgt und auch künftig beitragen soll. Aufgrund der Nähe zu den wichtigsten asiatischen 12
Wirtschaftszentren – knapp die Hälfte der Weltbevölkerung ist innerhalb weniger Flugstunden zu erreichen – wird Singapur häufig auch als regionaler „Hub" gewählt. Zusätzlich zu den wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bietet Singapur eine Vielzahl an Investitionsanreizen. Neben der Gewinnung von Direktinvestitionen in Schlüsselbranchen werden besonders Maßnahmen der Innovations- und Produktivitätssteigerung gefördert. Zunehmend werden auch die Beihilfen für kleine und mittelständische Unternehmen forciert. Die wichtigsten Ansprechpartner bei der Vorbereitung und Durchführung geförderter Aktivitäten in Singapur sind das „Economic Development Board“ und „International Enterprise Singapore“. In ausgewählten Bereichen wurden Industrieparks bzw. Industriecluster geschaffen, die sich als Inkubatoren zwischen Industrie-Playern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Regierungsorganisationen bewährt haben. Mit Ausnahme weniger Sektoren, wie z.B. Waffen, Munition, Massenmedien, etc., bestehen kaum regulatorische Hindernisse für Auslandsinvestitionen. Singapur erlaubt die Gründung von Gesellschaften, die zu 100 Prozent in ausländischer Hand sind. Ein Mindeststammkapital wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt, kann aber ggf. bei der Inanspruchnahme besonderer Fördermittel hilfreich sein. Unternehmensgewinne werden mit einem Körperschaftssteuersatz von 17 Prozent besteuert, wobei auch hier verschiedene Steuervergünstigungen in Betracht kommen können. Es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Quellensteuer auf Dividenden. Nach Angaben der deutschen Industrie- und Handelskammer ist in den letzten 10 Jahren die Anzahl der deutschen Unternehmen in Singapur um nahezu 300 Prozent auf über 1.400 Firmen gestiegen. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass Singapur seinen stabilen und unternehmensfreundlichen Wirtschaftskurs fortsetzen und Investitionen anziehen wird. Das vor Kurzem mit der EU abgeschlossene Freihandelsabkommen ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Singapur bleibt das „Tor nach Asien“. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 13
5. Thailand – Chancen im Jahr 2014 Autor: Martin Klose Kontakt: Markus Schlüter Mit einem umfassenden Reformpaket lockt die neue thailändische Regierung Investoren aus dem Ausland. Schon jetzt gilt Thailand als einer der wichtigsten Investitionsstandorte für deutsche Unternehmen unter den ASEAN-Staaten. Thailand hat unter den politischen Unruhen der letzten Jahre sehr gelitten. Mit der militärischen Machtübernahme am 22. Mai 2014 sind die politische Unsicherheit und landesweite Unruhen zunächst einmal beseitigt worden. Die vom Militär eingesetzte Regierung hat von der Bevölkerung Anerkennung für die Maßnahmen, die sie ergriffen und geplant hat, erhalten. Entscheidend wird nun sein, wie sie ihre vielseitigen Pläne in die Tat umsetzen und so rasch wie möglich zur Demokratie zurückkehren wird. Die Regierung hat Folgendes zugesagt: Umfassende Reform und Modernisierung der Gesetze, besonders im wirtschaftlichen Bereich, Verbesserung der Ausbildung sowie Ausbau und Erweiterung beruflicher Ausbildung nach deutschem Vorbild, Ankurbelung lokaler und ausländischer Investitionen, Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E), Abschaffung von Korruption („Zero Korruption Kampagne“) sowie grundlegende Reform des Verwaltungswesens. Im Bereich der Steuern ist bereits einiges in Bewegung geraten. Gesetzentwürfe für die Einführung von Grundsteuer und Erbschaftsteuer sowie die Modernisierung des Zolls liegen vor. Auch der „Foreign Business Act“ aus dem Jahr 1999 soll überarbeitet und dadurch flexibler und effizienter werden. Steuererleichterungen für Projekte im Bereich Forschung & Entwicklung sollen gewährt werden. Darüber hinaus soll der gesamte Wirtschaftsablauf vereinfacht und somit effizienter werden. Für den deutschen Unternehmer bedeutet dies zunächst Vereinfachungen im Thailand-Geschäft sowie bessere Vorhersehbarkeit von Entscheidungen. Die ersten Reaktionen auf die von der Regierung angekündigten Reformmaßnahmen zeigen sich bereits: 14
Im Mai dieses Jahres stieg der Konsumenten-Index erstmals wieder seit 14 Monaten als Folge des Vertrauens in die neue Regierung. Im Welt-Wettbewerbs-Report 2014-2015 rangierte Thailand auf Platz 31 von 144 Wirtschaften. Neue Geschäfts-Registrierungen stiegen – nach einem steilen Rückgang im ersten Halbjahr – seit Juli dieses Jahres wieder merklich an, sodass für das gesamte Jahr 2014 mit insgesamt 65.000 neuen Registrierungen gerechnet wird. Besonders werden Firmengründungen im Immobilien- und Bausektor erwartet. Anträge auf Förderung seitens der Investitionsbehörde BOI („The Board of Investment of Thailand“) haben seit Beginn des zweiten Halbjahres 2014 wieder merklich zugenommen. Ab dem 8. Juni 2014 hat das BOI 121 Projektanträge im Wert von 318,8 Milliarden Baht (ca. 7,7 Milliarden Euro) genehmigt. Am 19. August 2014 hat das BOI für die kommenden 7 Jahre (2015 - 2021) eine neue Strategie beschlossen. Die Förderung nach Zonen soll einer Sektorenförderung weichen. Besonders förderwürdig sind demnach: Landwirtschaft, Bergbau, Leichtindustrie, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Transportgeräte, elektrische und elektronische Produkte, Chemie, Plastik und Papier sowie Dienstleistungen und Energieversorgung. Besondere Förderung genießen außerdem Projekte des Technologietransfers, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und solche, bei deren Herstellung umweltschonende Maßnahmen verwendet werden. Hinzu kommt, dass die neue Regierung wegen der zurückhaltenden Akzeptanz im Ausland ausländische Geschäftsinteressen sehr entgegenkommend behandelt. Die Regierung ist bemüht, die bestehenden Vorschriften ordnungsgemäß anzuwenden und die Interessen ausländischer Geschäftsleute wohlwollend, aber korrekt, zu behandeln. Das BOI berät die Unternehmen gerne über die Einzelheiten der Förderung. Diese Haltung kann dem deutschen Unternehmer nur sehr willkommen sein! Zudem sind deutsche Unternehmen in Thailand aus einer Vielzahl von Gründen besonders geschätzt: Deutsche Gründlichkeit und Korrektheit, Fairness beim Technologietransfer sowie gute Qualität der zu liefernden Güter sind die „weichen“ Faktoren, die der deutsche Geschäftsmann in Thailand zu seinen Gunsten vorfindet. Und letztlich: Thailand ist wegen seiner vergleichsweise entwickelten Wirtschaft und der zentralen Lage innerhalb der ASEAN-10-Gemeinschaft das Tor nach Südostasien. Das Land bereitet sich verstärkt darauf vor, in ASEAN die wirtschaftliche Führungsrolle zu übernehmen und lädt deutsche Unternehmer ein, von Bangkok aus den ASEAN-Markt erfolgreich zu bearbeiten. Ende 2015 „geht der Vorhang hoch“. Die ASEAN Länder präsentieren dem interessierten Publikum einen einheitlichen Wirtschaftraum von 600 Millionen Herstellern und Konsumenten. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 15
6. Vietnam – Wirtschaftliche Impulse reizen Von Stefan Ewers Die konjunkturelle Lage in Vietnam war in den vergangenen Jahren von Höhen und Tiefen geprägt. Nach einem wirtschaftlichen Aufschwung Ende der 90er Jahre stagnierte das Wachstum zuletzt. Für 2014 werden jedoch wieder positive Zahlen erwartet. Vietnam ist mit 90,4 Millionen Einwohnern das drittgrößte Land der ASEAN-Gemeinschaft. Es hat seit der wirtschaftlichen Öffnung Ende der 90er Jahre eine rasante wirtschaftliche Entwicklung erfahren. Vietnam weist zum einen reiche Rohstoffvorkommen wie Steinkohle, Eisen, Zinn, Chrom und Bauxit auf, zum anderen verfügt das Land über zahlreiche, für die Entwicklung der wachsenden Tourismusindustrie wichtige, historische Kulturstätten und außergewöhnliche Landschaften. Als Produktionsstandort von Textilien und Bekleidung bekannt ist Vietnam außerdem einer der größten Reis- und Kaffeeproduzenten der Welt – der Nachholbedarf in Bereichen wie Infrastruktur, Energie, Medizin- und Umwelttechnik ist jedoch groß. Im Vergleich zu im Wettbewerb stehenden Ländern hat die sozialistische Republik Vietnam eine relativ stabile Regierung mit dem ambitionierten Ziel, Vietnam bis 2020 von einem Schwellenland hin zu einer Industrienation zu entwickeln. Das Land ist gekennzeichnet von der steigenden Kaufkraft einer aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wachsenden Mittelschicht. Zählte Vietnam noch vor wenigen Jahren zu einem der ärmsten Länder der Welt, so kann die Bevölkerung heute ein steigendes niedriges bis mittleres Einkommen vorweisen. 16
Reformen nach Eintrübung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2011 Nach einem dynamischen Wirtschaftswachstum von 6,8 Prozent im Jahr 2010 sowie einer wirtschaftlichen Durststrecke und Wachstumsdelle in den nachfolgenden Jahren befindet sich Vietnam zur Zeit in der Phase der sich belebenden Konjunktur mit einem von Konjunkturanalysten prognostizierten nachhaltigen Wirtschaftswachstum von ca. 5,8 Prozent im Jahr 2014 (GTAI Wirtschaftsdaten Kompakt 2013, Ausblick 2014). Das anhaltende Wachstum und die Verbesserung des Wirtschaftsklimas sind neben anderen Faktoren darauf zurückzuführen, dass – wie der Internationale Währungsfonds (IWF) nach Konsultationsgesprächen mit Vietnam ausführt – die Regierung eine Reform in den Bereichen Geld und Währungspolitik sowie im Bankenwesen initiiert hat. Dadurch wird u.a. beabsichtigt, die bisherige risikoreiche Kreditvergabepraxis zu reglementieren und das Risiko fauler Kredite einzudämmen. Für Unternehmen würde dies bedeuten, dass Zahlungsausfälle seltener auftreten. Trotzdem sollten Zahlungen aber auch in absehbarer Zeit immer noch gesichert werden. Zudem ist es ein erklärtes Ziel der vietnamesischen Regierung, die Restrukturierung und Privatisierung von Staatsbetrieben weiter voranzutreiben. Es ist zu erwarten, dass dies zu einer Verbesserung der Transparenz sowie der Service- und Investmentdisziplin dieser Staatsbetriebe führt, wie es ebenfalls ein erklärtes Ziel des mit der EU Kommission zu verhandelnden, bilateralen Freihandelsabkommen ist. Die Regierung hat außerdem erkannt, dass die Steigerung und Effizienz der Wirtschaft vom Abbau der schwerfälligen Bürokratie profitieren könnte. Ein derartiger Schritt wird zu Erleichterungen im täglichen Geschäftsablauf und vorhersehbareren Entscheidungen führen. Vietnams Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) 2007 und die dadurch initiierten Reformen haben zu einer im Vergleich mit andern Ländern der ASEAN-Staaten bemerkenswerten Liberalisierung geführt. Es ist aber auch hervorzuheben, dass die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen oft nur zögerlich und schleppend vorangekommen ist. So ist es in Vietnam nicht unüblich, dass neben den Gesetzen der zuständigen Ministerien und Fachabteilungen umfassend interpretierende Dekrete, Rundschreiben oder Entscheidungen erlassen werden, die im weitesten Sinne mit Verwaltungsrichtlinien vergleichbar sind. Die Zahl dieser Regularien, die sich teilweise widersprechen, erhöht sich ständig. Außerdem werden sie oft mit großer zeitlicher Verzögerung erlassen. Dies führt dazu, dass aufgrund der fehlenden Auslegungs- richtlinien Behörden stark verzögerte Entscheidungen treffen oder die Auslegung vom Willen des Gesetzgebers divergieren kann, da sich durch die lange Umsetzungszeit das Rechtsverständnis über die Ziele und Inhalte eines Gesetzes zwischenzeitlich evtl. gewandelt haben. Die Situation wird insbesondere dadurch erschwert, dass die Zuständigkeit von Behörden oft unübersichtlich oder überlappend ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die auslegenden Regularien die Behörden oft selbst herausfordern und die Vorteilnahme im Amt begünstigt. 17
Positive wirtschaftliche Impulse durch den Abschluss von Freihandelsabkommen (FHA) Vietnam verhandelt zur Zeit parallel 5 bi- und multilaterale FHAs, nicht nur mit verschiedenen ausgewählten Pazifik-Anrainerstaaten wie den USA, sondern seit Mai 2012 auch mit der Europäische Kommission und den EFTA-Ländern. Vietnam ist eines von 4 Ländern der ASEAN- Gruppe mit denen die EU Kommission diese bilateralen Verhandlungen führt. Der Abschluss der Verhandlungen wird für Ende 2014 erwartet. Dieser Abschluss wäre dann das zweite FHA zwischen der EU-Kommission und einem ASEAN-Staat, neben dem bestehenden FHA mit Singapur. Das geplante FHA zwischen der EU-Kommission und Vietnam bietet v.a. durch den erwarteten Abbau von Zöllen sowohl in den Bereichen Nahrungsmittel, Elektronik und Kraftfahrzeuge sowie der erwarteten Öffnung der Dienstleistungsbereiche, wie der Finanzwirtschaft und der Logistik, eine herausragende Chance für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung der beteiligen Länder und der dort wirtschaftlich tätigen Unternehmen, wie Vizepräsident Joaquin Almunia in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 17. April 2014 darlegte. Darüber hinaus ergab eine EU-Analyse von 2011, dass durch ein derartiges FHA die Importe in die EU aus Vietnam um etwa 4 Prozent jährlich steigen würden. Die europäischen Exporte nach Vietnam dürften sich im Gegenzug um ungefähr 3 Prozent pro Jahr erhöhen(GTAI, Analyse APK- FTA 2014). Außerdem ist nach Aussage der EU-Kommission Teil des Verhandlungsgegenstandes zwischen der EU-Kommission und Vietnam, dass die gesetzlichen Grundlagen für öffentliche Ausschreibungsverfahren den Regelungen der WTO angepasst werden. Es ist anzumerken, dass das Land im Rahmen des WTO-Beitritts nicht automatisch Mitglied des multilateralen WTO-Vertrags über Regeln zur öffentlichen Ausschreibung („Government Procurment Agreement GPA“) geworden ist, sondern es zur Zeit nur sog. Beobachterstatus hat. Damit gelten grundlegende Prinzipien des WTO-Regelwerks zum offenen, gleichen und transparenten Bieterverfahren nicht. Dies erschwert einerseits unerwünschte, interessenabhängige Einflussnahme von Bietern und ermöglicht andererseits, dass der Ausschreiber dem für die öffentliche Hand besten Gebot den Zuschlag erteilt. Laut Aussagen der Verhandlungsführer der EU-Kommission soll das FHA auch Verbesserungen zum Schutz des geistigen Eigentums enthalten. Zwar wurde in diesem Bereich der entscheidende, positiv gesetzgeberische Grundstein im Rahmen des WTO-Beitritts von 2007 gelegt; es ist jedoch anzumerken, dass der Gesetzgeber z.B. im Bereich des Markenrechts unter verschiedenen Alternativen die oft formalere und mit hoher Bürokratie verbundene Option gewählt hat. So müssen „berühmte Marken“ als solche registriert werden oder Markenabtretungen und Lizenzierungen zur Wirksamkeit eine Eintragung bei der Markenbehörde NOIP vorweisen. Darüber hinaus wird die Durchsetzung von bestehenden IP-Rechten dadurch erschwert, dass Strafen für Verletzungshandlungen als zu wenig abschreckend angesehen werden oder die Zuständigkeit von Behörden unklar ist bzw. sich überschneidet. Dies ist besonders hinderlich, wenn die Durchsetzung von Rechten ein schnelles Handeln erfordert. Es ist zu hoffen, dass sich durch die FHA-Verhandlungen gerade im Bereich der Umsetzung von IP- Rechten eine Verbesserung für die Inhaber solcher Schutzrechte ergibt. 18
Fazit Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aufgrund der von der vietnamesischen Regierung beschlossenen strukturellen Reformen zur Überwindung der Wachstumshemmnisse und den zu erwartenden Abschlüssen der FHAs positive wirtschaftliche und regulatorische Impulse für ein nachhaltiges Wachstum zu erwarten sind: Erste Anzeichen zeigen sich bereits in der derzeitigen Erholung der Wirtschaft. Der Nachholbedarf im Bereich Infrastruktur jedoch ist nach wie vor immens. Es ist daher zu erwarten, dass das Klima für den Ausbau oder die Aufnahme von Handelsbeziehungen mit Vietnam für den deutschen Unternehmer in den nächsten Jahren verbessert wird. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 19
7. Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen Von Anand Khetan und Martin Wörlein Eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN schafft viele Vorteile für Investoren. So bietet sich das Land bspw. als Produktionsstandort aufgrund von reduzierten Zöllen an. Der Rahmenvertrag über umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit („Framework Agreement on Comprehensive Economic Cooperation“) zwischen Indien und ASEAN wurde im Oktober 2008 unterzeichnet. Darauf aufbauend wurde im August 2009 in Bangkok das ASEAN-Indien Freihandelsabkommen („ASEAN India Free Trade Agreement“, kurz AIFTA) abgeschlossen, das zum 1. Januar 2010 in Kraft trat. Das AIFTA umfasst damit einen Markt von 2 Milliarden Menschen und regelt die schrittweise Abschaffung von Zöllen in über 4.000 Produktgruppen, u.a. in den Bereichen Elektronik, Chemie, Maschinen und Textilien. Das AIFTA strebt eine Freihandelszone an mit dem Ziel der Verstärkung wirtschaftlicher Integration und Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN. Die Grundlagen der Handelsbeziehungen sind in den Artikeln 1 bis 24 des AIFTA geregelt. Nachfolgend werden wichtige Aspekte dargestellt. Inländergleichbehandlung Das AIFTA sieht vor, dass jeder Unterzeichnerstaat Waren aus anderen Vertragsstaaten gemäß den Prinzipien des „General Agreement on Tariffs and Trade“ (GATT) in gleicher Weise behandelt wie einheimische Waren, d.h., dass eine Benachteiligung von Importen in Form von nationalen Steuern oder sonstigen Vorschriften unzulässig ist. 20
Reduzierung und Abbau von Zöllen Des Weiteren sieht das Abkommen für Waren aus Vertragsstaaten eine schrittweise Reduzierung von Zöllen vor. Hierzu ist ein Zeitplan in der „Anlage zu Zollvereinbarungen“ („Schedule of Tariff Commitments“) enthalten. Das genannte Dokument unterscheidet 5 Produktkategorien und enthält jeweils unterschiedliche Regelungen zur Liberalisierung von Zöllen: › Produkte im „Standard-Verfahren“ („Normal Track“): Ein dauerhafter Zollsatz von 0 Prozent wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht. › Produkte im „Verfahren für sensible Produkte“ („Sensitive Track“): Ein Zollsatz von 5 Prozent wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht. Für nur 50 Produktgruppen dieser Kategorie kann der Zollsatz beibehalten werden; für die übrigen Produktgruppen erfolgt eine Ermäßigung auf 4,5 Prozent. › Sonderprodukte („Special Products“): Dies betrifft nur die indischen Produktbereiche Palmöl, Kaffee, Schwarztee und Pfeffer; bis zum 31. Dezember 2019 wird eine Reduzierung der Zollsätze um durchschnittlich 50 Prozent erfolgen. › Hochsensible Produkte („Highly Sensitive List“): Für Produkte aus dieser Kategorie ist der Zollsatz bis zum 31. Dezember 2019 um 25 bis 50 Prozent zu reduzieren. › Ausgenommene Produkte („Excluded List“): Produkte dieser Kategorie sind von der generellen Reduzierung der Zollsätze ausgenommen. Zollsätze dieser Produkte werden jedoch einmal jährlich überprüft mit dem Ziel, Marktzugang zu erleichtern. Herkunftsbestimmungen Das AIFTA trifft detaillierte Regelungen, auf welche Weise die Herkunft von Produkten und damit die Gewährung der reduzierten Zollsätze ermittelt wird. Vollständig in dem exportierenden Vertragsland hergestellte Produkte fallen naturgemäß ohne Weiteres unter den Schutz des Abkommens. Im Falle einer Wertschöpfung von mindestens 35 Prozent im AIFTA-Vertragsland („AIFTA Content“) findet das Abkommen ebenfalls Anwendung. Das AIFTA enthält Formeln und Regelungen, auf welche Weise der „AIFTA Content“ ermittelt wird. Dies umfasst auch Richtlinien zu der Gestaltung des Ab-Werk-Preises. Der Herkunftsnachweis ist durch ein „Certificate of Origin“ der jeweils festgelegten staatlichen Stelle des Exportlandes zu erbringen. Betrachtung nach Branchen Aufgrund der sehr differenzierten Regelungen zu Produktgruppen können an dieser Stelle nur allgemeine Aussagen getroffen werden, die für den Einzelfall zu verifizieren sind. In den folgenden Branchen ergeben sich i.d.R. Vorteile, in Indien für den Export nach ASEAN (einschließlich Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus ASEAN) zu produzieren: › Stahl, › Chemikalien, › Medizin und Pharmazie, › Textilien, Kleidung, Edelsteine/Schmuck, › Kunsthandwerk, Teppiche sowie › Spezialmaschinen. 21
Für den Export nach Indien ergeben sich in den folgenden Branchen Vorteile in der Produktion in ASEAN (inkl. Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus Indien): › Maschinen und Apparaturen sowie › Elektrogeräte. Im Falle der Automobilindustrie (einschließlich Komponenten und Ausrüstungen) lässt sich aus den Regelungen keine allgemeingültige Sichtweise ableiten. In diesen Produktgruppen sowie in den Bereichen Kunststoffe, Plastik und Spezialmaschinen ist eine Detailanalyse der Produkte im Einzelfall erforderlich. Bewertung Die Struktur der Zollsatzreduzierungen macht es für Unternehmen attraktiver, Indien als Produktionsstandort auch für die ASEAN-Staaten zu nutzen. Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr Kürzlich ist ein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr zwischen Indien und ASEAN unterzeichnet worden. Die Details der Umsetzung werden derzeit noch zwischen den Parteien verhandelt. Es besteht hier ein zusätzliches erhebliches Potenzial, die Ressourcen Indiens im Bereich der Dienstleistungen grenzüberschreitend zu nutzen. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 22
8. China-ASEAN – Attraktive Perspektiven Von Mathias Müller Durch ein gemeinsames Freihandelsabkommen zwischen China und ASEAN ist eine Wirtschaftszone mit 1,9 Milliarden Menschen entstanden. Für Investoren eine günstige Konstellation. Bis vor Kurzem wurde, auch von vielen deutschen mittelständischen Unternehmen, die Volksrepublik (VR) China als verlängerte Werkbank angesehen. Gerne wurden dazu „unter Zollverschluß” die Waren von Deutschland oder Europa in die VR China befördert und anschließend zurück nach Deutschland verbracht. Hinzu kommt, dass viele deutsche Mittelständler Waren nach Südostasien exportieren, aber oftmals nicht mit einer Produktion vor Ort vertreten sind. Durch die Abwertung des Euros gegenüber dem chinesischen Renminbi (RMB), die steigenden Löhne vor Ort, aufgrund der umfangreichen bürokratischen Hindernisse aber auch, da Just-in-Time- Produktionen kürzere Lieferwege verlangen, stellen in der jüngsten Vergangenheit mehrere Unternehmen ihre traditionellen Produktions- und Vertriebswege auf den Prüfstand. Überlegt wird dabei nicht nur, vermehrt auch Südostasien als Markt unmittelbar von der VR China aus zu beliefern, sondern auch, regionale Logistik-Zentren außerhalb des Landes aufzubauen. Der folgende Beitrag bezieht sich auf Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in einem ASEAN- Mitgliedsstaat oder der VR China. Zum Hintergrund: China und die 10 ASEAN-Staaten einigten sich nach über 8-jährigen Verhandlungen auf ein gemeinsames Freihandelsabkommen, das am 1. Januar 2010 in Kraft trat. Damit entstand eine Wirtschaftszone mit 1,9 Milliarden Menschen. 23
Das Freihandelsabkommen sieht dabei eine zweistufige Implementierung vor: 1. Bereits 2010 schafften China und die 6 ASEAN-Gründungsstaaten (Brunei, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand) 90 Prozent aller Zölle ab. Den 4 wirtschaftlich weniger entwickelten ASEAN-Staaten Burma, Kambodscha, Laos und Vietnam kommen Übergangsregelungen zugute; diese passen ihre Zölle daher regulär bis 2015 sowie für einige sensitive Produktgruppen bis 2018 an. Bis dahin sollen 95 Prozent der Zölle für den Warenhandel innerhalb des ASEAN-Gebiets abgeschafft werden, so dass die Einfuhr von über 7.800 Waren in diese Länder zollfrei oder signifikant reduziert erfolgen kann. Auch Zölle auf die verbliebenen sog. „sensitiven Waren“, zu denen z.B. Automobilkomponenten oder Chemikalien zählen, sollen bis 2020 weiter reduziert werden. Nicht berührt von dem Handelsabkommen sind nichttarifäre Handelshemmnisse wie spezielle Einfuhrzertifikate oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die bei der Planung von Lieferketten dringend zu berücksichtigen sind. 2. Das Abkommen sieht zudem eine gemeinsame Verpflichtung aller teilnehmenden Staaten zur langfristigen Marktliberalisierung vor. Bislang liegt der Schwerpunkt auf der Warenverkehrsfreiheit, während Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheiten weniger weitreichend ausgestaltet werden. Insbesondere lokale Beschränkungen für Auslandsinvestitionen haben weiterhin Bestand. Parallel zu dem Abkommen mit China wurde auch der Waren-Binnenhandel innerhalb der ASEAN- Staaten weiter erleichtert; am 17. Mai 2010 trat das neue Warenhandelsabkommen ATIGA (ASEAN Trade in Goods Agreement) nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft. Zuvor wurden Zölle und nichttarifäre Hemmnisse im ASEAN-Binnenhandel durch das Abkommen über ein gemeinsames Zoll-Präferenzschema CEPT (Agreement on Common Effective Preferential Tariff) sowie Zusatzabkommen und Durchführungsvorschriften geregelt. Das ATIGA erfasst diese Regelungen nun einheitlich und ersetzte sie. Damit soll eine Reduzierung der Kosten sowie eine Vereinfachung des Warenverkehrs innerhalb der ASEAN-Freihandelszone erzielt werden. So sind die Verpflichtungen der Mitglieder zu Zollsenkungen bis zum Jahr 2015 im Anhang des ATIGA aufgeführt. Wie beim Warenhandel mit China wurden Anfang 2010 auch im Binnenhandel zahlreiche Zölle insbesondere der ASEAN-6 aufgehoben. Die Konsequenzen der Freihandelsabkommen sind beachtlich. Damit hat sich für Unternehmen, die nach ASEAN exportieren, der Wettbewerb verschärft, da die nationalen Einfuhrzölle für fertige Produkte bestehen bleiben. Nur bei lokaler Wertschöpfung in Höhe von 40 Prozent profitieren Unternehmen von den Präferenzzöllen. Deutsche Hersteller, die in ASEAN produzieren und damit die erforderliche Wertschöpfung generieren, profitieren hingegen zunehmend von der vereinbarten Reduktion der Einfuhrzölle. Zum einen können für in der Staatengemeinschaft hergestellte Waren neue Absatzmärkte in China erschlossen werden. Zum anderen wurden die Beschaffungskosten für Rohstoffe und Vormaterialien aus China für Produktionsaktivitäten in ASEAN gesenkt – mit einer Ausnahme: China möchte die Handelsverfügbarkeit von seltenen Erden weiter einschränken. Aber wie können deutsche Unternehmen die neuen Abkommen nutzen? Zunächst ist es wichtig, dass in die Planung eines Standorts oder eines Distributionslagers neben den steuerlichen Fragestellungen auch v.a. eine Zollanalyse durchgeführt wird. Beispiel: Wer nicht ausschließlich von China in die ASEAN-Staaten liefern möchte, der ist möglicherweise mit einem Zolllager in Hongkong gut beraten. Hongkong erhebt weder Einfuhrumsatzsteuern noch Zölle und 24
dementsprechend können dort administrativ einfach Waren ein- und ausgeführt werden. Aber Achtung: Ein Umpacken der Waren kann u.U. dazu führen, dass die Präferenzverzollung verloren geht. Weiterhin muss geprüft werden, wie Abrechnungen erfolgen können. Wenn bisher Kunden im südostasiatischen Raum durch das deutsche Stammhaus beliefert wurden, dann können diese Lieferbeziehungen nicht ohne Weiteres umgestellt werden. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in solchen Fällen gerne eine Funktionsverlagerung, die in Deutschland zu versteuern ist, vor. Auch muss darauf geachtet werden, dass bei Vertriebsgesellschaften in niedrig besteuerten Ländern – hierzu gehören nicht nur Hongkong und Singapur, sondern auch eine Reihe von anderen Ländern der ASEAN-Staaten – keine deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift. Zu guter Letzt ist zu prüfen, ob ggf. auch Verrechnungspreise adaptiert werden und mit einer Verrechnungspreisstudie dokumentiert werden müssen. Insgesamt ist es also ein großes Projekt, dass es erfolgreich zu managen gilt. Aber der Preis ist heiß: Verminderte Einfuhrzölle, die einen direkten und erheblichen Einfluss auf die Gewinnmarge der Produkte haben. Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 25
9. Außenhandel mit ASEAN – Vielversprechende Möglichkeiten Von Manuel Deeng und Isabel Ludwig Kontaktperson Ewald Plum Die Staatengemeinschaft ASEAN zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der EU außerhalb Europas. Die Attraktivität dieses Raumes wird einerseits durch günstige Produktionsbedingungen andererseits durch vielfältige Freihandels- abkommen erreicht, die u.a. zur Erleichterung der Geschäftsabwicklung beitragen. Welche Bedeutung der ASEAN-Raum für den europäischen Außenhandel hat, lässt sich sehr gut anhand einer einfachen Zahl feststellen. So weist die Europäische Union, laut Angaben der Europäischen Kommission, ein jährliches Handelsvolumen für Waren und Dienstleistungen von etwa 175 Milliarden Euro auf – Tendenz steigend. Dies bedeutet, dass der ASEAN-Raum der drittgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist. Relevanter Faktor für funktionierende Außenhandelsbeziehungen sind möglichst geringe Aufwände in der Geschäftsabwicklung sowie niedrige Zollsätze, um den Warenhandel zwischen den Ländern preisgünstig gestalten zu können. Diesem Umstand tragen u.a. Freihandelsabkommen Rechnung, die auf zwischenstaatlicher Ebene regeln, dass bspw. Zölle für gewisse Produkte abgebaut und weitere Handelsschranken reduziert werden. Weltweit bestehen mehr als 300 bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass künftig fast 90 Prozent der weltweiten Nachfrage außerhalb der EU bedient wird. Dies stellt für die europäischen Staaten ein gewaltiges Potenzial dar. Freihandelsabkommen beinhalten je nach Ausgestaltung unterschiedliche Erleichterungen, wie insbesondere den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und die Reduzierung von Zöllen. Trotz 26
der Ergebnisse von Bali werden auch weiterhin Freihandelsabkommen zwischen einzelnen Staaten geschlossen, schon um sich voneinander abzugrenzen. Die ASEAN-Freihandelszone umfasst die folgenden Länder: › Brunei, › Indonesien, › Kambodscha, › Laos, › Malaysia, › Myanmar, › Philippinen, › Singapur, › Thailand, › Vietnam. Diese Länder haben wiederum eine Freihandelszone mit China, die ACFTA (ASEAN-China Free Trade Area), geschlossen. Aktuell wird von den ASEAN-Staaten gemeinsam mit weiteren 6 Staaten (Australien, China, Indien, Japan, Neuseeland und Südkorea) geplant, im Jahre 2015 eine sog. ASEAN+6 Freihandelszone zu schaffen, welche die wirtschaftliche Präsenz dieses Wirtschaftsraumes weiter erheblich verstärken würde. Die EU dagegen geht einen anderen Weg und verhandelt derzeit nicht mit allen ASEAN-Staaten über ein gemeinsames Abkommen. Stattdessen sollen mit einzelnen Ländern sukzessive Abkommen geschlossen werden. Die Verhandlungen u.a. mit Malaysia und Vietnam sind derzeit in vollem Gange. Das im Jahr 2012 geschlossene Freihandelsabkommen mit Singapur, das Anfang 2015 in Kraft treten soll, dient dabei als Vorbild. Die Inanspruchnahme der sich aus den Abkommen ergebenden Zollpräferenzen, d.h. ein gegenüber dem normalen Drittlandszollsatz reduzierter Zollsatz, ist im internationalem Handel und insbesondere bei der Planung eines neuen Produktions- oder auch Logistikstandorts von großer Bedeutung. Bei solchen Projekten sind bereits frühzeitig unternehmensstrategische Entscheidungen zu treffen, bei denen die Vorteile aus einer Freihandelszoneneinbindung nicht vernachlässigt werden dürfen – insbesondere, da Zollsätze die Preiskalkulation in der Produktplanung und auch im Produktlebenszyklus maßgeblich beeinflussen können. Somit sollte in diesen Projekten bereits zu Beginn eine mögliche Inanspruchnahme von Präferenzen, resultierend aus den unterschiedlichen Freihandelsabkommen, geprüft werden. So kann es bspw. für ein Unternehmen interessant sein, eine Produktionsstätte mit entsprechender Wertschöpfungstiefe in einem Land aufzubauen, das sehr viele Freihandelsabkommen geschlossen hat, um sich so u.a. den günstigen Zugang zu einer ganzen Region, wie beispielsweise dem ASEAN-Raum, zu verschaffen. Dies kann einerseits zu höheren Margen führen, andererseits kann es aber auch gegenüber den Wettbewerbern ein Vorteil sein, um sich Marktanteile zu sichern oder auszubauen. Die in den Abkommen festgelegten Zollersparnisse können jedoch nicht uneingeschränkt in Anspruch genommen werden, da die Nutzung der Zollpräferenz meist abhängig von dem jeweiligen Ursprungsland der Ware ist. Nur Güter mit Herkunft aus den Abkommensländern sind 27
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