EUGH KIPPT CONDOR-BEIHILFE - HOLIDAY ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 25 – 10.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at EuGH KIPPT CONDOR-BEIHILFE Die Hoffnung des CONDOR-Managements auf raschen positiven Bescheid erfüllte sich nicht. Der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF in Luxemburg kippte vorerst die Genehmigung für die im April 2020 von Deutschlands Regierung wegen der Corona-Pandemie gemeldete Finanzbeihilfe von insgesamt 500 Millionen Euro (zwei zu einem vergünstigten Zinssatz abgesicherte Hilfsdarlehen der staatlichen KfW-Bank). Der EuGH erklärte den EU-Kommissionsbeschluss mangels ausreichender Begründung für unwirksam. Kläger RYANAIR aber freut sich zu früh. Die Nichtigerklärung ist ausgesetzt, bis die EU-Kommission zu einem neuen Beschluss gelangt. Bis dahin muss Condor unter ihrem neuen britischen Investor ATTESTOR das Darlehen auch nicht zurückzahlen… „GRÜNER PASS“: TÜRKISE VERSPRECHUNGEN Ab heute, Donnerstag geht’s los, der Digitale Impfpass startet. NEIN, nicht in Österreich, wo Kanzler SEBASTIAN KURZ (ÖVP/türkis) und Tourismusministerin ELISABETH KÖSTINGER (ÖVP/türkis) seit Februar über Österreichs Vorreiterrolle schwadronieren und die Umsetzung bei Pressekonferenzen ankündigten, sondern bei Nachbarn Deutschland*). Und seit Dienstag, 8.,6., geben Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Griechenland, Kroatien und Polen Zertifikate aus. Das türkise Mantra, Österreich werde vor der EU-weiten Ausrollung mit 1. Juli bereits „im Lauf des April“, dann „im Mai“ und zuletzt „Anfang Juni“ den umgangssprachlichen „grünen Pass“ etablieren, hat sich als Mogelpackung entpuppt. In der Praxis ist derzeit lediglich ein Zwitter aus 2G-QR-Code (Getestet oder Genesen), garniert mit einem Papierausdruck - nach wie vor ohne QR-Code - als drittes „G“ für – Geimpft, verfügbar. Herr und Frau Österreicher können nur hoffen, dass wenigstens der offizielle EU-Start mit 1. Juli von der heimischen Verwaltung gehalten wird. So sicher ist das nämlich nicht! *) Heute, Donnerstag, 10. Juni wird der digitale Corona-Impfpass in Deutschland über ein Update (Version 2.3.2.) in der Corona-Warn-App freigeschaltet. Zudem hat Deutschland das digitale Gesundheitszertifikat „CovPass“ entwickelt. Die entsprechende App wird online über den Google Play Store und den App Store verfügbar sein. Dort können - genauso wie in der Corona-Warn-App - alle geimpften, genesenen oder getesteten Bürger ihre Bescheinigungen in digitaler Form hinterlegen. Der digitale Impfpass ist in Deutschland per Smartphone und Tablet abrufbar. Zum Start wird in Deutschland das digitale Zertifikat schrittweise von Impfzentren, Hausärzten, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Apotheken ausgestellt. Bereits vollständig Geimpfte erhalten dann gegen Vorlage ihres Personalausweises und ihrer Impfbescheinigung (oder ihres gelben Impfausweises) einen QR-Code. Diesen müssen Betroffene dann in der App hinterlegen - und erstellen dadurch ihr persönliches digitales Gesundheitszertifikat. www.europaeische.at/meine-urlauberia 1
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 25 – 10.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at OGH: 30 KLAUSELN UNZULÄSSIG Der OBERSTE GERICHTSHOF (OGH) hat als Revisionsgericht, insgesamt 30 (!) Klauseln der LUFTHANSA- Beförderungsbedingungen für unzulässig erklärt (4Ob63/21z). Geklagt hatte der VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION VKI im Auftrag des Sozialministeriums. Eine der vom VKI beanstandeten Klauseln legte eine Nachzahlungspflicht fest, wenn Kunden ihre Flüge nicht auf allen Teilstrecken oder nicht in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch nahmen. Zwar sah diese Klausel Ausnahmen von sogenannten „No-Show-Gebühren“ vor, diese gingen dem Obersten Gerichtshof aber letztlich nicht weit genug. Die Klausel wurde als gröblich benachteiligend eingestuft. Das Urteil ist rechtskräftig. Vollständiger Spruch unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=ceeee1bd-08f8-4089-af37- 40d221ec11ea&Position=1&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefine d&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=4Ob*&VonDatum=&BisDatum=&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisS eitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=&Dokumentnummer=JJT_20210420_OGH0002_0040OB000 63_21Z0000_000 AB JULI NACH ISLAND Der Schweizer Ferienflieger im LUFTHANSA Konzern nimmt ab Juli mit Island ein neues Reiseziel ins Netz. EDELWEISS fliegt ab 3. Juli jeweils mittwochs und samstags von Zürich nach Reykjavik/Keflavik. GEÄNDERTE TESTPFLICHT IN SCHIPHOL Die niederländische Regierung hat eine wichtige Änderung der Testpflicht vorgenommen: Reisende, die am FLUGHAFEN AMSTERDAM SCHIPHOL umsteigen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Transfer- passagiere müssen den Flughafen innerhalb weniger Stunden, spätestens jedoch nach einem Tag abfliegen und dürfen die Transferzone nicht verlassen. Die Regel gilt für Flüge mit KLM Royal Dutch Airlines und gleichzeitigem Umsteigen in Schiphol, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen des gewählten Reiseziels. Passagieren wird dringend empfohlen, die KLM TravelDoc-Website zu besuchen, (https://klm.traveldoc.aero/), um die Testanforderungen vor dem Abflug zu überprüfen. www.europaeische.at/meine-urlauberia 2
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 25 – 10.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at 3-G-REGEL FÜR REISEBUSSE UND AUSFLUGSSCHIFFE Mit Inkrafttreten der neuen Öffnungsverordnung gibt es ab heute, Donnerstag, 10.6., deutliche Erleichterungen bei Fahrten mit Reisebussen und Ausflugsschiffen. Unter Einhaltung der 3-G-Regel (getestet – genesen – geimpft) können sie wieder mit voller Besetzung unterwegs sein. Während der Fahrt im Bus gilt FFP2- Maskenpflicht. Bei etwaigem Rahmenprogramm sind die jeweils aktuellen Schutz-Bestimmungen zu berücksichtigen. Für den Linienbusverkehr ergeben sich durch die neue Verordnung keine Änderungen. Hier gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und – soweit möglich - die Einhaltung des Sicherheitsabstands. D-A-CH-REGION: NEUE VERTRETUNG Die SAN FRANCISCO TRAVEL ASSOCIATION und der SAN FRANCISCO INTERNATIONAL AIRPORT haben die Europa-Repräsentanz an MMGY Hills Balfour in London vergeben. Diese Agentur hat für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Digital und Social Media in der D-A-CH-Region die Münchener Agentur GLOBAL SPOT beauftragt. Ansprechpartner für alle Veranstalter- und Reisebüroanfragen sowie Digital-Kampagnen ist Annette Kalthoff (aka@globalspot.eu, T: +49 151 / 580 299 23) AKADEMIE IN NEUEM GEWAND Nach umfangreichen Überarbeitungen die E-Learning Plattform für Agents wieder abrufbar. Reiseprofis können sich kostenlos unter https://malta.reise/malta-akademie für die Malta-Akademie registrieren und ihr Wissen über das Inseltrio Malta, Gozo und Comino verfeinern. Erklärvideos zu unterschiedlichen Themen liefern außerdem Verkaufsargumente für einen Aufenthalt auf dem Mittelmeerarchipel. Wer will, kann am Ende der Online-Schulung eine Prüfung absolvieren: Absolventen der Malta-Akademie erhalten ein Zertifikat, nehmen an einem Gewinnspiel teil und werden darüber hinaus als Experte in die Online-Expertensuche des Fremdenverkehrsamtes aufgenommen. Dort können Urlaubsinteressierte nach einem Reisevermittler in ihrer Nähe suchen und die Kontaktdaten erfahren. Broschüren und weiterführende Informationsmaterialien unter https://malta.reise/touristik-news-at www.europaeische.at/meine-urlauberia 3
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 25 – 10.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at DIGITALEN AUFTRITT PROFESSIONALISIEREN Der ehemalige ÖVT-Vorstand Mag. HELMUT (HELI) HIRNER – er legte bekanntlich die Führung aus eigenem zurück, um sich in der Corona-Krise seinem Unternehmen zu widmen – ist als reiseaffiner digitaler Experte bekannt. Nun macht Hirner ÖVT-Mitgliedsbetrieben ein verlockendes Angebot: Web & Suchmaschinen Optimierung gibt es mit über 20% Rabatt - von der Individuellen Beratung über die gemeinsame Umsetzung bis hin zur Auswahl der richtigen Lizenzen und Geräte. I. Websiteerstellung: 1. Website Basic „Home“ (Startseite) , „Kontakt“ (inkl. Google Maps und Kontaktformular) „Über uns“( inkl. Teamseite), „Rechtliches“ (Impressum, Datenschutz & AGB), „Angebote“ (eine Art Portfolio mit bis zu 5 Beispiels-Reisen) 2. Website Pro zusätzlich zu Basic: Bis zu fünf weitere Seiten nach Kundenwunsch Upload Center für z.B. Reiseausschreibungen als .pdf zum online blättern II. Zusätzliche Module: 1. SEM (Search Engine Marketing) Erstellung Google My Business und Synchronisierung der Daten in mindestens 24 Onlineverzeichnissen (Lokales Marketing) Suchmaschinen Optimierung (Keywords und Co für organische Suche) Social Media Verknüpfung und Monitoring Analyse (Mitbewerber, Social Media, Lokaler Erfolg) Das gesamte Dienstleistungsangebot auf www.hirners.at: Digitales Büro: Hardware und Software - Websites & Shops - Video Animation 3D - Online-Buchung & Zahlung - Digitaler Vertrieb für KMUs Übrigens: Die Kosten können im Rahmen der ÖVT-Sonderkonditionen mit 50% des Mitgliedsbeitrages mittels Antrag bei ÖVT-Generalsekretärin SYLVIA MAREK jährlich bezuschusst werden! www.europaeische.at/meine-urlauberia 4
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 25 – 10.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at AUFGESCHNAPPT „CORONA, UNSER HAUSTIER“ Infektiologe Prof. Dr. med. JAN FEHR, Departementsleiter für Public and Global Health an der Universität Zürich in einem Interview mit dem Schweizer Fachportal TRAVEL INSIDE über das Leben und Reisen nach der Corona-Pandemie: „Wenn jemand das Gefühl hat, dass alles so sein wird wie vor Corona, dann wird er sich sehr wahrscheinlich – hoffentlich – täuschen. In den kommenden Jahren werden wir lernen, mit dem Virus zu leben wie mit einem domestizierten Tier. Es wird unser Haustier und wir werden uns immer wieder mal mit einer Variante anstecken, was uns aber nicht mehr viel ausmachen wird, denn wir sind grundgeimpft. Man wird auch nachimpfen. Wir bereiten uns jetzt auf eine dritte Impfung vor, die auf Mutationen adaptiert sein wird. Dies ist eine Art Auffrischimpfung. Im Alltag werden wir nicht mehr groß beeinträchtigt sein. In diesem Sinn kann man von einer gewissen Normalität sprechen. Und das «hoffentlich» im ersten Satz gibt der Hoffnung Ausdruck, dass wir als Gesellschaft für uns alle doch etwas mitnehmen, sei es zu Hause oder auf Reisen, und damit meine ich den Sinn für globale Verantwortung. Ihr Otto Komarek Herausgeber o.komarek@travelexpress.at www.travelexpress.at www.holiday-express.at MANAGEMENT EXPRESS© - seit 1996 d e r Nachrichtendienst für Spitzenmanager IMPRESSUM Grundsätzliche Anmerkungen: Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form in Ausführung des Art. 7 B-VG auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Mit (+) oder „Advertorial“ gezeichnete Beiträge sind kostenpflichtige Werbeeinschaltungen. MANAGEMENT EXPRESS© ist ein vertraulicher eMail-Informationsdienst für Spitzenmanager der Reisebranche, erscheint aperiodisch, je nach Nachrichtenanfall, zumindest jedoch 40 mal jährlich • Copyright O. K. Verlag GmbH bzw. - sofern angeführt - beim jeweiligen Verfasser bzw. Aussender • Die Inhalte dienen ausschließlich der Information der Abonnenten. Die Verwendung auf www.europaeische.at/meine-urlauberia 5
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 25 – 10.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at einer nicht durch den Verlag autorisierten Homepage ist untersagt, ebenso die Weitergabe an Dritte, (ausgenommen als Abonnenten registrierte Empfänger) • MANAGEMENT EXPRESS© ist nur im Jahresabonnement zu beziehen. Über die Bezugsqualifikation entscheidet der Verlag • ABO-PREIS für das Kalenderjahr 2021: Euro 230,- zzgl. 10 % MWST. • Bei Abo- Bezug während des Jahres Verrechnung nach Monats-Zwölftel • Zum Primärabo können weitere vier eMail-Empfänger im selben Unternehmen (= Rechtskörper) benannt werden • ABO-KÜNDIGUNG schriftlich bis spätestens 30. 11. zum Jahresende, andernfalls verlängert sich das Abo automatisch um ein Kalenderjahr • Angaben nach bestem Wissen ohne Gewähr • (freiberufliche) Korrespondenten, Nachrichten- und Pressedienste: Karl Anfuhr (KA), Kurt Hofmann (KH), Sylvie Komarek (SK), Marion Minarik (MM), Renate Tremenjak (RT), APA (apa), AFP (af), dpa (dpa), reuters (reu), vwd (vwd), dj (dow jones), Pressedienst WKO, Pressetext Austria/Deutschland/Schweiz (pte), Landespressedienste der österr. Landesregierungen (LPD), Ycks&Tsett • Im O.K.Verlag erscheinen u.a. das Fachmagazin TRAVEL EXPRESS©, das Konsumentenmagazin HOLIDAY EXPRESS© mit dem regelmäßigen Themenschwerpunkt WOHLFÜHLEN© (Reportagen über/für Körper, Geist und Seele) sowie TELEFON EXPRESS© - der Original Factfinder der österreichischen Reisebranche. MEDIADATEN zum Download unter www.travelexpress.at oder auf Anforderung unter marketing@travelexpress.at • Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Für unverlangt eingesandte Manuskripte/Fotos etc. keine Haftung • O.K.Verlag im Internet: http://www.travelexpress.at und http://www.holiday-express.at Information zum Datenschutz: Im Rahmen Ihrer Geschäftsbeziehung mit der O.K. VERLAG GmbH (kurz O.K. Verlag), 1130 Wien, Jagdschlossgasse 93, verarbeitet der O.K.Verlag Ihren Namen, Ihre geschäftlichen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse) sowie die geschäftliche Korrespondenz mit Ihnen (Ihre Daten) für Zwecke von Presseberichten. Ihre Daten werden grundsätzlich für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus nur im Rahmen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, etc.). Sie haben das Recht Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und Übertragung der von Ihnen bekannt gegebenen Daten zu verlangen, die Daten berichtigen und löschen zu lassen, die Datenverarbeitung einzuschränken sowie der Datenverarbeitung zu widersprechen. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Ansinnen an leserservice@travelexpress.at. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht, bei Bedenken gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen. www.europaeische.at/meine-urlauberia 6
Sie können auch lesen