Europäisches Parlament, 2015, Umwelterklärung für 2014 - EN

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Europäisches Parlament, 2015, Umwelterklärung für 2014 - EN
Europäisches Parlament, 2015,
  Umwelterklärung für 2014

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Europäisches Parlament, 2015, Umwelterklärung für 2014 - EN
Umwelterklärung des Europäischen Parlaments
                                           für 2014,
                                            gemäß
  Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem
für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
        Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG

           Angenommen durch den Lenkungsausschuss für Umweltmanagement:

                                          24.6.2015.

                  Geprüft durch AIB-Vinçotte International (externer Prüfer):

                                          03/08/2015

                                               2

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Europäisches Parlament, 2015, Umwelterklärung für 2014 - EN
INHALT
INHALT ..................................................................................................................................... 3
1    EINLEITUNG.................................................................................................................... 5
  1.1 ÜBER DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ........................................................... 5
  1.2 GESCHICHTE DES EMAS-PROJEKTS IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT .... 6
2    UMWELTMANAGEMENTSYSTEM (UMS) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
     7
  2.1 GELTUNGSBEREICH UND REGISTRIERUNG .................................................... 7
     2.1.1    Geltungsbereich ................................................................................................... 7
  2.2 VERWALTUNGSSTRUKTUR DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS ....... 8
     2.2.1    Das Präsidium ...................................................................................................... 9
     2.2.2    Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ............................................... 9
     2.2.3    Die Umweltmanagement-Beauftragten („EMO“ – Environmental Management
     Officer) und der GD-übergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ........... 9
     2.2.4    Das Referat Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ......... 10
     2.2.5    Umweltmanagement-Netze................................................................................ 11
  2.3 DOKUMENTATION DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS...................... 12
     2.3.1    Umweltanalyse ................................................................................................... 12
     2.3.2    Umweltpolitik .................................................................................................... 13
     2.3.3    Umwelthandbuch ............................................................................................... 16
     2.3.4    Aktionsplan ........................................................................................................ 16
     2.3.5    Bewertung des Umweltmanagements: ............................................................... 16
     2.3.6    Umwelterklärung ............................................................................................... 16
     2.3.7    Zusammenfassung der Verfahren: ..................................................................... 17
3    ERFÜLLUNG DER UMWELTANFORDERUNGEN................................................... 18
  3.1 GRUNDLEGENDE LEISTUNGSINDIKATOREN UND ZAHLENVORGABEN
         18
     3.1.1    EP-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren ............................................ 19
  3.2 UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN: ZIELVORGABEN UND ERFOLGE .. 21
     3.2.1    CO2-Emissionen................................................................................................. 22
     3.2.2    Stromverbrauch .................................................................................................. 25
     3.2.3    Gas, Heizöl und Fernwärme .............................................................................. 26
     3.2.4    Papierverbrauch ................................................................................................. 27
     3.2.5    Wasserverbrauch ................................................................................................ 28
     3.2.6    Abfall ................................................................................................................. 30
  3.3 WEITERE ZIELSETZUNGEN ................................................................................ 33
     3.3.1    Grüne Auftragsvergabe ...................................................................................... 33
     3.3.2    Kompensation von Kohlendioxidemissionen .................................................... 35
     3.3.3    Schulung, Kommunikation und Sensibilisierung .............................................. 36
     3.3.4    Rechtskonformität .............................................................................................. 38
     3.3.5    Interinstitutionelle Aktivitäten ........................................................................... 39
4    UMSETZUNG DES EMAS-AKTIONSPLANS 2014.................................................... 41
  4.1 CO2-Emissionen ........................................................................................................ 41
     4.1.1    Gebäudeverwaltung ........................................................................................... 41
     4.1.2    Bereich Informationstechnologien ..................................................................... 43
     4.1.3    Mobilität............................................................................................................. 45
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4.2 Papierverbrauch ......................................................................................................... 46
  4.3 Wasserverbrauch ....................................................................................................... 47
  4.4 Abfall ......................................................................................................................... 47
5    KONTAKT ...................................................................................................................... 49
6    BEZUGSDOKUMENTE UND RECHTSGRUNDLAGEN ........................................... 49
7    ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND
VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN ......................................................................................... 50
ANHANG ................................................................................ Error! Bookmark not defined.
  ANHANG I: ANALYSE DER KOHLENDIOXIDBILANZ DES PARLAMENTS FÜR
  DAS JAHR 2014.................................................................. Error! Bookmark not defined.
     AI.1 Präsentation der Kohlendioxidbilanz ...................... Error! Bookmark not defined.
     AI.2 In der Kohlendioxidbilanz inbegriffene Emissionen Error! Bookmark not defined.
     AI.3 Detaillierte Analyse der Entwicklung der KohlendioxidbilanzError! Bookmark not
     defined.
  ANHANG II: UMSETZUNG DES EMAS-AKTIONSPLANS 2014Error! Bookmark not
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  ANHANG III: EMAS-AKTIONSPLAN 2015 .................... Error! Bookmark not defined.

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1 EINLEITUNG

1.1   ÜBER DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Zusammensetzung und Aufgaben
Das Europäische Parlament (EP) ist das
parlamentarische          Organ       der
Europäischen Union. Es wird alle fünf
Jahre von den Unionsbürgern direkt
gewählt. Es tritt zwölf Mal pro Jahr in
Straßburg (Frankreich) zusammen; einige
der Plenartagungen und die meisten
Sitzungen      der      parlamentarischen
Ausschüsse finden in Brüssel (Belgien)
statt. Das Sekretariat ist auf Luxemburg,
Brüssel und Straßburg verteilt. Das
Europäische Parlament ist eines der drei
Hauptorgane der EU, die beiden anderen
sind die Kommission und der Rat. Der
NACE-Code          des       Europäischen
Parlaments lautet NACE 99.
Das EP ist die Versammlung der Vertreter der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger
der Europäischen Union. Das Europäische Parlament setzt sich aus
751 Abgeordneten zusammen, die in den 28 Mitgliedstaaten der erweiterten
Europäischen Union gewählt wurden. Seit 1979 werden sie in allgemeinen und
unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Arbeit des Parlaments

Die Aktivitäten des EP sind die eines umfangreichen politischen Organs. Allgemein
umfassen die Aktivitäten das Ausrichten von Sitzungen (oftmals mit
Simultandolmetschen), das Entwerfen, Veröffentlichen und Übersetzen von
Dokumenten sowie die Verwaltung von IT- und Telekommunikationssystemen.
Die Anzahl der Beamten und Bediensteten auf Zeit an den drei Hauptarbeitsorten
beläuft sich auf über 6 000 Menschen. Zusätzlich zu den Beamten und
Zeitbediensteten gibt es auch die Assistenten der Mitglieder sowie das Personal von
privaten    Dienstanbietern,   die    in   Bereichen     wie   Gebäudeverwaltung,
Informationstechnologien, Reinigung und Restaurationsdienste tätig sind.
Journalisten, Besucher und Lobbyisten sind ebenfalls sehr zahlreich in den
Räumlichkeiten des Parlaments anzutreffen. Zuweilen beläuft sich die Gesamtanzahl

                                        5

                                                                                      DE
der Menschen, die in der einen oder anderen Funktion an den drei Hauptarbeitsorten
tätig sind, auf mehr als 10 000.

Anzahl

Die Gesamtanzahl der Personen, die in den Räumlichkeiten des EP tätig sind,
schwankt in Abhängigkeit vom Standort und vom Sitzungskalender des Parlaments.
So erhöht sich die Anzahl in Straßburg einmal pro Monat erheblich, wenn die
Plenartagung stattfindet.
Im Jahr 2014 erstreckten sich die Aktivitäten des Parlaments auf 17 Gebäude in
Brüssel, acht in Luxemburg und vier in Straßburg. Insgesamt beansprucht das EP
(gemäß der DIN-Norm 277) eine Fläche von mehr als 1 150 000 m2.

Umweltauswirkungen

Die administrative und technische Arbeit des Parlaments umfasst bestimmte
Aspekte mit direkten oder indirekten Umweltauswirkungen: beispielsweise
Energieverbrauch für Heizung und Beleuchtung in Sitzungsräumen und Büros,
Erzeugung von Abfall und Abwasser, Papierverbrauch sowie Umweltauswirkungen
von Personen- und Güterbeförderung.

1.2   GESCHICHTE DES EMAS-PROJEKTS IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

Das Europäische Parlament begann unmittelbar nach dem Inkrafttreten der EMAS-
Verordnung mit den erforderlichen Vorarbeiten für die Umsetzung eines
Umweltmanagementsystems. Im Jahr 2001 genehmigte es Mittelzuweisungen im
Haushalt 2002 für eine Umweltstudie. Ein externer Berater erstellte im
Zusammenwirken mit den Dienststellen des Parlaments eine detaillierte
Umweltanalyse über die Aktivitäten des Parlaments.

Am    19. April 2004 beschloss das           Präsidium,   im   Parlament  ein
Umweltmanagementsystem gemäß der            einschlägigen europäischen Norm –
EMAS – einzurichten.

Zum Zeitpunkt des Präsidiumsbeschlusses vom 19. April 2004 war die Ausarbeitung
eines Umweltmanagementsystems innerhalb des EP bereits angelaufen. Seit 2003
hatte das Parlament im Zusammenwirken mit einem externen Berater an einer
vorbereitenden Umweltanalyse gearbeitet, mit dem Zweck, sämtliche
Umweltaspekte der Aktivitäten des Parlaments sowie ihre direkten und indirekten
Umweltauswirkungen zu untersuchen. Auf der Grundlage dieser Analyse wurde eine
Reihe von Zielen für das Umweltmanagement des Parlaments herausgearbeitet.
                                        6

                                                                                     DE
Am 9. Mai 2005 leitete das Präsidium eine neue Phase des EMAS-Prozesses         ein,
indem es die Umweltziele verabschiedete und den Generalsekretär aufforderte,    das
zu ihrer Erreichung erforderliche Umweltmanagementsystem einzurichten.          Die
ersten Fassungen der EMAS-Hauptdokumente wurden vom Präsidium                   am
13. Dezember 2005 verabschiedet.

Das System und die erforderliche Dokumentation sowie der erste interne
Prüfungszyklus wurden im Jahr 2006 eingerichtet. Die erste Bewertung des
Umweltmanagements wurde im Juni 2007 durchgeführt.

Nach dem Beschluss zur Anpassung der Umweltziele gemäß den in der
Umweltmanagementbewertung vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen wurde die
neue Fassung der Erklärung zur Umweltpolitik des Europäischen Parlaments im
November 2007 verabschiedet und unterzeichnet.

Die externe Prüfungen mündeten am 17. Dezember 2007 in ISO-14001:2004-
Zertifizierungen für die drei Standorte. Anschließend konnte der Generalsekretär das
Antragsverfahren für die EMAS-Registrierung der drei Standorte einleiten, das im
Jahresverlauf 2008 erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Europäische Parlament
erhielt eine EMAS-Registrierung in Frankreich (F0000051), in Belgien (B-BXL-
00013) und in Luxemburg (L000002) bis zum 17. Dezember 2016.

Prüfungen zur Verlängerung der EMAS-Registrierung wurden Ende 2010 und 2013
durchgeführt, jeweils mit erfolgreichem Ausgang.

 2 UMWELTMANAGEMENTSYSTEM                     (UMS)     DES     EUROPÄISCHEN
 PARLAMENTS
2.1     GELTUNGSBEREICH UND REGISTRIERUNG

2.1.1          Geltungsbereich

Das UMS erstreckt sich auf sämtliche technischen und
administrativen Aktivitäten des Europäischen Parlaments
an seinen drei Hauptarbeitsorten Brüssel, Luxemburg und
Straßburg. Bei der Berechnung der Indikatoren und der
Kohlendioxidbilanz werden sämtliche Gebäude des
Europäischen Parlaments an den drei Arbeitsorten
berücksichtigt.

Politische Aktivitäten der MdEP im Rahmen ihres Mandats fallen nicht unter das
UMS, abgesehen von bestimmten ausdrücklich eingeschlossenen Aktivitäten, wie
beispielsweise Dienstreisen außerhalb der drei Arbeitsorte.
                                        7

                                                                                       DE
2.1.2        Registrierung

Die am 31. Dezember 2014 für EMAS registrierten Gebäude sind:

                             Gebäud
 Standort                    e
                                      Name
 Luxemburg                   KAD      Konrad Adenauer
                             SEN      Lager Senningerberg
                             SCH      Schuman
 Brüssel                     PHS      Paul Henri Spaak
                             ASP      Altiero Spinelli
                             ATR      Lichthof
                             WIB      Willy Brandt
                             JAN      József Antall
                             WAY      Wayenberg (neu)
 Straßburg                   LOW      Louise Weiss
                             WIC      Winston Churchill
                             SDM      Salvador de Madariaga
                             PFL      Pierre Pflimlin

Letztes Jahr wurde die EMAS-Registrierung auf das Wayenberg-Gebäude in Brüssel
ausgeweitet.

Die für EMAS registrierten Gebäude gelten als die Hauptgebäude des Europäischen
Parlaments. Ihre Gesamtfläche beträgt über 928 000 m2 (beinahe 80 % aller
Parlamentsgebäude), und sie haben bereits eine regelmäßige Umweltanalyse
durchlaufen oder durchlaufen diese zur Zeit. Da neue Gebäude bezogen worden
sind, die noch nicht in den EMAS-Geltungsbereich eingeschlossen sind, hat sich der
nach Fläche bemessene Prozentsatz der EMAS-registrierten EP-Gebäude
gegenüber 2013 um 5 % verringert.

2.2     VERWALTUNGSSTRUKTUR DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS

Am 20. Mai 2013 hat das Präsidium eine neue Fassung des Handbuchs für das
Umweltmanagementsystem des Europäischen Parlaments gebilligt, mit der das
Umweltmanagementsystem des Parlaments verbessert und das Parlament auf
künftige Umweltschutzaufgaben vorbereitet werden soll. Die Verwaltungsstruktur des
Umweltmanagementsystems wurde verbessert, indem die Rolle der wichtigsten
Akteure gestärkt wurde, sodass eine stärker proaktive Beteiligung auf allen Ebenen,
eine engere horizontale Zusammenarbeit und eine bessere Koordinierung zwischen
den und innerhalb der Generaldirektionen sichergestellt ist.

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2.2.1          Das Präsidium

Das Präsidium des Europäischen Parlaments (das für Verwaltungs- und
Finanzfragen zuständige politische Gremium, das aus dem Präsidenten und den
14 Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments sowie den fünf Quästoren in
beratender Funktion besteht) ist das beschlussfassende Gremium des
Umweltmanagementsystems. Das Präsidium nimmt die Grundzüge des Vorgehens
und des Engagements des Parlaments in Umweltfragen, darunter vor allem auch die
Umweltpolitik, an und überarbeitet sie und weist die für ihre Umsetzung
erforderlichen Haushaltsmittel zu.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode im Jahr 2014 ernannte das Präsidium MdEP
Ulrike Lunacek (Verts/ALE) zur Vizepräsidentin mit Zuständigkeit für das EMAS.

2.2.2          Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement

Der    Lenkungsausschuss      für   Umweltmanagement        ist    das    oberste
Verwaltungsgremium des UMS. Ihm gehören der stellvertretende Generalsekretär,
die Generaldirektoren und der Rechtsberater an. Den Vorsitz führt der
Generalsekretär. Der Lenkungsausschuss setzt die Beschlüsse des Präsidiums zu
Umweltbelangen um und sorgt dafür, dass die Umweltpolitik mit ihrer praktischen
Umsetzung im Rahmen des Umweltmanagementsystems und dem jährlichen
Aktionsplan übereinstimmt, sowie dafür, dass der Aktionsplan stets den Prioritäten
des Parlaments entspricht.

Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement tritt mindestens einmal jährlich
zusammen, um den Aktionsplan für das folgende Jahr zu verabschieden und die im
vorangegangenen Jahr erzielten Ergebnisse zu bestätigen, die in der jährlichen
„Bewertung des Umweltmanagements“ dargelegt werden. Der Lenkungsausschuss
erstattet dem Präsidium Bericht über den Stand der Umsetzung der Umweltpolitik
sowie über Entwicklungen in Bezug auf die zentralen Umweltleistungsindikatoren.

2.2.3        Die Umweltmanagement-Beauftragten („EMO“ – Environmental
Management Officer) und der GD-übergreifende Lenkungsausschuss für
Umweltmanagement

Jede Generaldirektion benennt einen Umweltmanagement-Beauftragten, der in
seiner GD für die Umsetzung des UMS verantwortlich ist. Die Umweltmanagement-
Beauftragten koordinieren den Aktionsplan und beraten die Generaldirektoren und
stellen somit effiziente Kontaktstellen zwischen der Verwaltungsebene und der
obersten Führungsebene der GD dar.

Der GD-übergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ersetzt den
Umweltmanagement-Lenkungsausschuss (CDME) und hält monatliche Sitzungen
ab. Er wird durch das EMAS-Team unterstützt und setzt sich aus Vertretern des
                                        9

                                                                                     DE
Generalsekretärs und den Umweltmanagement Beauftragten zusammen. Auch
Vertreter der Fraktionssekretariate können nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit als
Beobachter an diesen Sitzungen teilnehmen.

Gemeinsam mit dem EMAS-Team bereitet der generaldirektionenübergreifende
Lenkungsausschuss für Umweltmanagement die Arbeit des Lenkungsausschusses
vor, schlägt Maßnahmen vor, die in den jährlichen Aktionsplan aufgenommen
werden sollen, und übernimmt die Nachbearbeitung dieser Maßnahmen, trägt zur
Vorbereitung des Entwurfs der Bewertung des Umweltmanagements bei und sorgt
für eine engere Zusammenarbeit und stärkere Koordinierung auf der operativen
Ebene zwischen den und innerhalb der Generaldirektionen.

Der generaldirektionenübergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement
arbeitet gemeinsam mit dem EMAS-Koordinierungsteam an der operationellen
Umsetzung der Umweltziele des Parlaments, die im Aktionsplan niedergelegt sind.

2.2.4          Das Referat Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

Das Referat Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) untersteht
seit dem 1. Januar 2014 dem Generalsekretär (bis Ende 2013 gehörte das EMAS-
Koordinierungsteam zur GD INLO) und ist für die Umsetzung von EMAS zuständig.
Es     ist    dem      generaldirektionenübergreifenden     Lenkungsausschuss   für
Umweltmanagement und dem Lenkungsausschuss für Umweltmanagement
berichtspflichtig. Insbesondere ist das EMAS-Referat zuständig für:
-       die Koordinierung der Erstellung und Aktualisierung der wichtigsten UMS-
        Dokumente, einschließlich des Aktionsplans, auf der Grundlage der Vorgaben
        der Generaldirektionen;
-       die Kontrolle und Gewährleistung der Umsetzung des Aktionsplans und
        erforderlichenfalls    die      Unterbreitung     von     Vorschlägen   für
        Korrekturmaßnahmen;
-       die Kontrolle und Aktualisierung eines Registers mit den anwendbaren
rechtlichen Anforderungen;
-       die Berechnung der Kohlendioxidbilanz des Parlaments, einschließlich der
        zentralen Umweltleistungsindikatoren;
-       die Vorbereitung des Entwurfs der Bewertung des Umweltmanagements;
-       die Organisation der internen und externen Umweltbetriebsprüfungen;
-       die Überprüfung und Kontrolle von Korrekturmaßnahmen, die sich aus
internen Betriebsprüfungen ergeben;
-       die    Bereitstellung     von     Material    für   das    Sekretariat des
        generaldirektionenübergreifenden            Lenkungsausschusses         für
        Umweltmanagement;
-       die    Unterstützung     bei    der   Vorbereitung    der   Sitzungen  des
        Lenkungsausschusses für Umweltmanagement unter der Leitung des
        Generalsekretärs.

                                        10

                                                                                       DE
Der Transfer des Referats Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS),
durch den es zu einer zentralen Dienststelle beim Generalsekretär geworden ist,
unterstreicht die horizontalen Zuständigkeiten des EMAS hinsichtlich sämtlicher
administrativer Aktivitäten des Parlaments. Aus diesem Transfer ergeben sich auch
neue Aufgaben für das Referat, darunter die Verwaltung des EMAS-Budgets und der
Beschaffungsverfahren.

2.2.5          Umweltmanagement-Netze

Ausgehend von individuellen Bedürfnissen und Ressourcen kann jede
Generaldirektion ein internes Umweltmanagement-Netz einrichten, das von dem
jeweiligen Umweltmanagement-Beauftragten koordiniert wird, um Umweltfragen
stärker in den Vordergrund zu stellen. Den Umweltmanagement-Netzen gehören
Vertreter aus der Generaldirektion an, deren Aufgabe es ist, für eine effizientere
Umsetzung von Umweltprojekten, eine proaktive Beteiligung am UMS, eine stärkere
Sensibilisierung für das UMS und eine intensivere Kommunikation zu sorgen.

Verwaltungsstruktur des Umweltmanagementsystems des Parlaments

                              Präsidium

                         Lenkungsausschuss für
                          Umweltmanagement

                    Generaldirektionenübergreifender
                        Lenkungsausschuss für

                    Referat Umweltmanagement und

                                          11

                                                                                     DE
2.3      DOKUMENTATION DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS

Dem UMS des Parlaments liegen in erster Linie die folgenden Dokumente zugrunde,
die auf der EMAS-Intranet-Website des Parlaments verfügbar sind – und auch
regelmäßig aktualisiert werden – oder auf Antrag vom EMAS-Referat geliefert
werden können:

2.3.1             Umweltanalyse

Die Umweltanalyse ist eine umfassende erste Umweltprüfung zur Feststellung und
Bewertung der Umweltaspekte, der ökologischen Auswirkungen und der
Umweltbilanz in Bezug auf die Tätigkeit des Parlaments. Das Dokument enthält ein
Verzeichnis der Umweltaspekte des EP in jedem Gebäude, die Auswirkungen auf
die Umwelt in Bezug auf jeden Aspekt, die für jeden Aspekt geltenden
Rechtsvorschriften und die Werte, die auf der Grundlage der Einschätzung seiner
Wichtigkeit dem Aspekt zugeschrieben werden. Die Umweltauswirkungen werden
als unmittelbar oder mittelbar eingestuft, je nachdem, inwieweit die betreffende Stelle
(unmittelbar oder mittelbar) handlungsbefugt ist.

Um das Dokument klarer und benutzerfreundlicher zu gestalten, wurde die
Anordnung der Aspekte im Jahr 2013 verändert und gleichzeitig wurde ein
Bewertungsmuster entwickelt, um die wichtigen Aspekte besser sichtbar zu machen.
Mit dem neuen Bewertungsmuster wird jeder Aspekt gemäß folgender Kriterien
bewertet:

      1. Häufigkeit des Auftretens
      2. Schwere
      3. Grad der Kontrolle

Jedem Kriterium wird ein Wert von 3 (hoch), 2 (mittel) oder 1 (gering) zugeschrieben.
Ein Aspekt gilt als wichtig, wenn die Summe der ihm zugeschriebenen Werte höher
als 8 ist. Sobald ein Aspekt als wichtig eingestuft wurde, wird er auch für jedes
einzelne Gebäude bewertet.

Nach der Bewertung anhand des neuen Kriterienkatalogs wurden die folgenden
Aspekte als wichtig eingestuft:

      Aspekt                      Genaue Quelle (+Standort)
      Erzeugung nicht             Restaurants, Cafeterias
      gefährlicher Abfälle        Büros
                                  Reinigungs- und Instandhaltungsaktivitäten
      Erzeugung gefährlicher      Reinigungs- und Instandhaltungsaktivitäten für die
      Abfälle                     Gebäude
                                            12

                                                                                          DE
Aspekt                      Genaue Quelle (+Standort)
                                Druckerei (LUX)
                                Restaurants, Cafeterias
    Stromverbrauch              Audiovisuelle Ausrüstung (BXL, STR)
                                Beleuchtung in Büros, Gängen,
                                Gesellschaftsräumen
                                Einzelausstattung
                                Restaurants, Cafeterias
                                HLK
                                Banken, Läden, Reisebüro (BXL, LUX)
                                Druckerei (BXL, LUX)
    Toner- und                  Druckereien
    Papierverbrauch             Netzwerk- und Einzeldrucker
    Wasserverbrauch             Toiletten, Duschen in Spinelli, Spaak, ATR
                                Restaurants und Cafeterias
                                Reinigung und Instandhaltung in WAY
    Erzeugung von               Druckerei (BXL)
    Druckerdämpfen
    Mobilität                   Personen- und Güterbeförderung zwischen den
                                drei Standorten
                                Tägliches Pendeln der Mitarbeiter
                                Anfahrt von Besuchern und Mitarbeitern von
                                Vertragsunternehmen
    Verbrauch von Waren         Beschaffungsstellen
    und Dienstleistungen        Kantinen, Cafeterias, Mitarbeiterläden
    Emissionen                  Heizkessel
    Austritt von Heizöl         Heizöltanks
    (potenziell)                LKW/PKW

In Anbetracht des Charakters der Aktivitäten des Europäischen Parlaments und im
Einklang mit den Erfahrungen vergleichbarer Einrichtungen wurde die Auswirkung
auf die Biodiversität in der Umweltanalyse als nicht wesentlich eingestuft. Daher hat
das Parlament keinen Biodiversitätsindikator festgelegt, und es gibt keinen Abschnitt
zu diesem Aspekt.

Jedes neue Gebäude, das in den Geltungsbereich des UMS aufzunehmen ist, muss
zunächst einer Umweltanalyse unterzogen werden, ebenso wie jede wesentliche
Änderung an den bestehenden Anlagen der Infrastruktur und den Tätigkeiten. In den
Jahren 2013 und 2014 wurden weitere Gebäude des Europäischen Parlaments in
den Geltungsbereich des Umweltmanagementsystems einbezogen. Aus diesem
Grund wurde die Umweltanalyse aktualisiert und auf diese Gebäude ausgeweitet.

2.3.2           Umweltpolitik

Die Umweltpolitik wird vom Präsidium festgelegt und gebilligt. In ihr spiegeln sich die
Vorstellungen des Präsidiums vom UMS und von den wichtigsten Umweltproblemen
                                        13

                                                                                          DE
und Zielen wider. Da die Umweltpolitik den Rahmen für die Festlegung und
Überprüfung der Umweltzielsetzungen bildet, muss sie an die Art, den Umfang und
die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen angepasst
sein.    Sie   beinhaltet     die  Bestrebungen      zur    Verbesserung      des
Umweltmanagementsystems, die darauf gerichtet sind, die Umweltverschmutzung
zu verhindern und alle geltenden umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Sie
muss allen Personen zur Kenntnis gebracht werden, die für die Organisation oder in
ihrem Namen tätig sind, und sie muss auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden.

Das erste Umweltkonzept des Europäischen Parlaments wurde am 19. April 2004
vom Präsidium angenommen und vom Präsidenten verkündet. Am
27. November 2007 unterzeichneten der Präsident und der Generalsekretär eine
aktualisierte Erklärung zur Umweltpolitik. Danach ist das Parlament verpflichtet,
seine Kohlendioxidemissionen zu verringern. Das Präsidium nahm dieses Konzept
anlässlich seiner Sitzung am 30. Januar 2008 zur Kenntnis.

Am 28. September 2010 unterzeichneten der Präsident des Europäischen
Parlaments, Jerzy Buzek, und der Generalsekretär, Klaus Welle, anlässlich der
Sitzung   des     Ausschusses       für   Umweltfragen,     Volksgesundheit und
Lebensmittelsicherheit erneut eine Erklärung zur Umweltpolitik.

Das Dokument kann von der EUROPARL-Website heruntergeladen werden.

http://www.europarl.europa.eu/pdf/emas/Politique-environ-de.pdf

                                        14

                                                                                     DE
15

     DE
2.3.3          Umwelthandbuch

Das Umwelthandbuch beschreibt das Umweltmanagementsystem des Parlaments
und die Art und Weise, wie das Parlament die EMAS-Verordnung umsetzt. Die letzte
Aktualisierung des Handbuchs wurde am 20. Mai 2013 vom Präsidium gebilligt.

2.3.4          Aktionsplan

Der Aktionsplan ist das Umweltprogramm des Parlaments mit einer Beschreibung
der Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Mittel, die innerhalb festgelegter Fristen
zur Verwirklichung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele getroffen, eingegangen
und eingesetzt wurden oder vorgesehen sind. Der Aktionsplan wird vom
Lenkungsausschuss für Umweltmanagement jährlich angenommen.

Der Aktionsplan 2015 (Anhang III) wurde vom Lenkungsausschuss                   für
Umweltmanagement am 1. Dezember 2014 angenommen.

2.3.5          Bewertung des Umweltmanagements:

Die Bewertung des Umweltmanagements ist der jährliche Tätigkeitsbericht für das
Präsidium, in dem die Angemessenheit und Effizienz des UMS, einschließlich der
Umsetzung des Aktionsplans, bewertet wird, damit in Umweltbelangen
Verbesserungen    vorgeschlagen    werden     können.  Die  Bewertung       des
Umweltmanagements 2014 für das Jahr 2013 wurde vom Lenkungsausschuss für
Umweltmanagement am 1. Dezember 2014 angenommen und am 9. Februar 2015
zur Kenntnisnahme an das Präsidium übermittelt.

2.3.6          Umwelterklärung

Die Umwelterklärung ist die für die Öffentlichkeit bestimmte umfassende Information
über die Struktur und Tätigkeiten des Parlaments, seine Umweltpolitik, das UMS und
den Aktionsplan, einschließlich der Umweltaspekte, der Umweltbilanz und der
Einhaltung der anwendbaren rechtlichen Bestimmungen im Umweltbereich. Die
Umwelterklärung und ihre aktualisierten Fassungen sind über die Website des
Parlaments abrufbar:

http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/20150201PVL00096/Umweltman
agementsystem

                                        16

                                                                                      DE
2.3.7                 Zusammenfassung der Verfahren:

Die Zusammenfassung der Verfahren ist eine ausführliche Anleitung, in der
beschrieben wird, wie das UMS umzusetzen ist 1.

1
  P-DO-ALL-16-Verfahren: Verwaltung von Verfahren. Mit diesem Verfahren wird erklärt, wie Verfahren festgestellt,
aktualisiert und gebilligt werden. Sämtliche Verfahren können im Hinblick auf Entwicklungen beim UMS oder auf geänderte
Anforderungen jederzeit aktualisiert werden. Zu den Verfahren können auch Begleitdokumente gehören, die
Musterdokumente sind, die zur Anwendung eines Verfahrens oder einer Anweisung verwendet werden können.
                                                         17

                                                                                                                          DE
3 ERFÜLLUNG DER UMWELTANFORDERUNGEN

3.1   GRUNDLEGENDE LEISTUNGSINDIKATOREN UND ZAHLENVORGABEN

Gemäß EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen Organisationen, die EMAS
anwenden,       über      ihre   Umweltleistung       berichten    und       dabei
Umweltleistungsindikatoren („Umweltleistungskennzahlen“) zu den relevanten
Umweltaspekten der betreffenden Organisation verwenden. Die EMAS-Verordnung
sieht darüber hinaus vor, dass für Organisationen in den nicht produzierenden
Branchen (Verwaltung/Dienstleistungen) der jährliche Gesamtoutput – Zahl B – nach
der Größe der Organisation, ausgedrückt als Zahl ihrer Mitarbeiter, ermittelt wird.
Aus diesem Grund werden die Umweltleistungsindikatoren auf der Grundlage der
Zahl der Mitarbeiter berechnet.

Bis 2012 verwendete das Parlament die „Anzahl der Mitarbeiteräquivalente“, die
berechnet wurde, indem der Beitrag der einzelnen Mitarbeitergruppen zu den
einzelnen      Umweltauswirkungen     (Kohlendioxidbilanz,    Energieverbrauch,
Wasserverbrauch, Papierverbrauch usw.) bestimmt wurde. Auf der Grundlage einer
Empfehlung des IBGE (Institut bruxellois pour la gestion de l'environnement -
Brüsseler Institut für Umweltmanagement) und einer durch einen Berater erstellten
vergleichenden Studie zu den Indikatoren, die von anderen Organisationen
verwendet werden, wurde das früher genutzte System der Mitarbeiteräquivalente
durch ein neues Berechnungssystem auf der Grundlage von Vollzeitäquivalenten
ersetzt, durch das die Berechnung einfacher wird und die Ergebnisse besser
verständlich sind.

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr
zurückgegangen (13 547 im Jahr 2013; 13 353 im Jahr 2014), vor allem weil nun
mehr Mitarbeiter in Teilzeit tätig sind.

Nachstehend      ist   die    allgemeine    Entwicklung    der    grundlegenden
Leistungsindikatoren zwischen 2006 und 2014 dargestellt: Für die Berechnung der
grundlegenden Leistungsindikatoren werden die Daten zugrunde gelegt, die am
28.2.2015 – dem Endtermin für die Erfassung der Daten für die Erstellung des
Berichts – verfügbar waren. Änderungen, die sich aus jüngeren Daten ergeben, die
nach diesem Termin übermittelt wurden, werden in den Bericht des Folgejahres
aufgenommen. Da die meisten Umweltleistungsindikatoren in Bezug auf die Anzahl
der Vollzeitäquivalente definiert sind, führt ein Rückgang dieser Anzahl bei
ansonsten gleichen Bedingungen zu einer numerischen Verschlechterung der
Umweltleistung. Dies ist bei der Auslegung der Umweltleistungsindikatoren für das
Jahr 2014 zu berücksichtigen.

                                        18

                                                                                      DE
3.1.1            EP-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren

Sollvorgabe für CO2-Emissionen für das Jahr 2020

Das Umweltleistungsziel des Parlaments hinsichtlich der Verringerung der
Kohlendioxidemissionen und die entsprechende Leistung im Jahr 2014 sind in der
folgenden Tabelle zu sehen:

Tabelle 1: Zielvorgabe für CO2-Emissionen, und Leistung

Umweltaspekt        Indikator              Ziel                   Umweltleistung 2014
                    Kohlendioxidbilanz
                                           Verringerung um 30 %
                    in Tonnen CO2e                              - 27,24 %
CO2-Emissionen                             zwischen 2006 und
                    pro                                         (im Vergleich zu 2006)
                                           2020
                    Vollzeitäquivalent
Halbzeit-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren für das Jahr 2016

In der EMAS-Verordnung wird darüber hinaus auf die Notwendigkeit hingewiesen,
Zahlenvorgaben für die wichtigsten Umweltaspekte festzulegen. Daher wurden in
Einklang mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppen „Umweltindikatoren“ und
„Papiermanagement“ sowie des „Abfallausschusses“ Zielzahlen für diese Bereiche
                                             19

                                                                                         DE
eingeführt 2. Diese Ziele sollten es möglich machen, die Umweltleistung des EP zu
 verbessern, und werden in der untenstehenden Tabelle zusammen mit den
 entsprechenden Zahlen für das Jahr 2014 für den jeweiligen Indikator dargestellt:

 Tabelle 2: Halbzeit-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren, und Umweltleistung

Umweltaspekt    Indikator                       Ziel                          Umweltleistung 2014
                Jährlicher
                                                Verringerung um 4 %
Stromverbrauch  Stromverbrauch                                      - 9,22 %
                                                zwischen 2012 und
                in      kWh      je                                 (im Vergleich zu 2012)
                                                2016
                Vollzeitäquivalent
                Jahresverbrauch
                von Gas, Heizöl                 Verringerung um 5 %
Gas, Heizöl und                                                     - 35,25 %
                und Fernwärme in                zwischen 2012 und
Fernwärme                                                           (im Vergleich zu 2012)
                kWh              je             2016
                Vollzeitäquivalent
                                    Stabilisierung
                                    zwischen 2012 und
                                    2016,            dabei
                Jährlicher          Erweiterung durch den
Papierverbrauch Papierverbrauch     Beitritt Kroatiens im - 8,43 %
                in       kg      je Jahr 2013          und (im Vergleich zu 2012)
                Vollzeitäquivalent Internalisierung
                                    einiger          zuvor
                                    ausgelagerter
                                    Druckarbeiten
                Jährlicher
                                    Verringerung um 2 %
                Wasserverbrauch                            + 0,28 %
Wasserverbrauch                     zwischen 2012 und
                in      m 3      je                        (im Vergleich zu 2012)
                                    2016
                Vollzeitäquivalent
                Menge der Büro-
                und                 Verringerung um 5 %
Abfallerzeugung                                            + 2,06 %
                Küchenabfälle in zwischen 2012 und
                                                           (im Vergleich zu 2012)
                kg               je 2016
                Vollzeitäquivalent

                                                                              68,9 %
                       Rezyklierte              Bis 2016 zu erreichen:
Abfallrecycling                                                               (+ 5,8 % im Vergleich zu
                       Abfälle in %             68 %
                                                                              2012)

 In der nachfolgenden Grafik ist ein Überblick zu den Umweltleistungsindikatoren, für
 die eine Zielvorgabe für das Jahr 2016 festgelegt worden ist, zu sehen, samt den im
 Jahr 2012 gemessenen Werten als Bezugspunkt.
 2
  Diese Zahlen wurden in Bezug auf alle in der Tabelle dargestellten Indikatoren vorgeschlagen, mit Ausnahme
 des Indikators für die Kohlendioxidbilanz.
                                                       20

                                                                                                               DE
3.2   UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN: ZIELVORGABEN UND ERFOLGE

Im Folgenden werden Zielsetzungen und Erfolge in Bezug zu den grundlegenden
Leistungsindikatoren in den Bereichen CO2-Emissionen, Stromverbrauch, Gas-,
Heizöl- und Fernwärmeverbrauch, Papierverbrauch, Wasserverbrauch und
Abfallerzeugung dargestellt.

                                    21

                                                                              DE
3.2.1           CO2-Emissionen

Zielsetzung des Europäischen Parlaments ist es, die CO2-Emissionen pro
Vollzeitäquivalent von 2006 bis 2020 um 30 % zu senken.Für den Zeitraum 2006-
2014 wird für diesen Indikator ein Rückgang um etwa 27,2 % verzeichnet, was vor
allem zurückzuführen ist auf:

    •   die Einführung von „grünem“ Strom an den drei Arbeitsorten;
    •   Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz der technischen
        Ausstattungen (wie z. B. der neuen Wärmepumpen im PFL-Gebäude oder der
        neuen, effizienteren Kühlsysteme im ASP-Gebäude);
    •   die Einsparung von mehr als 1 Mio. Kilometern bei den Dienstreisen zwischen
        den drei Arbeitsorten;
    •   Wechsel von Charterflügen zu Thalys-Zügen zwischen Brüssel und
        Straßburg;
    •   Rückgang der Nutzung von Dienstwagen durch die Abgeordneten und
        Verwendung von effizienteren Dienstwagen;
    •   Mobilitätsprojekte (z. B. Kofinanzierung im öffentlichen Verkehr).

Der allgemeine Trend bei diesem Indikator hat sich bisher positiv gestaltet.
Allerdings ist anzumerken, dass es von 2013 auf 2014 zu einer Unterbrechung des
allgemeinen Verbesserungstrends bei der Kohlendioxidbilanz des Parlaments
gekommen ist. Im Jahr 2014 war ein leichter Anstieg bei den
Kohlendioxidemissionen pro Vollzeitäquivalent zu verzeichnen, und dies trotz eines
wegen des Wahljahrs veränderten parlamentarischen Sitzungskalenders, mit
weniger Reisen nach Straßburg, woraus sich eigentlich eine Verringerung der
Emissionen hätte ergeben müssen.

Die Gesamtheit der Kohlendioxidemissionen des Parlaments hat sich im Jahr 2014
gegenüber dem Vorjahr weiter verringert und beläuft sich nun auf 91 015 t CO2e im
Jahr 2014, gegenüber 91 838 t im Jahr 2013.Somit ist die Verschlechterung beim
Indikator „CO2-Emissionen“ auf den Rückgang der Anzahl der Vollzeitäquivalente
beim Parlament im Jahr 2014 zurückzuführen, der nicht mit einem entsprechenden
Rückgang der Kohlendioxidemissionen einherging.

                                         22

                                                                                      DE
Zur Überwachung der Entwicklung der Mobilität wurde der Indikator „Durch
       Personenbeförderung verursachte Kohlendioxidemissionen pro Vollzeitäquivalent“
       gewählt. Die unten dargestellten Daten zeigen, dass die durch Personenverkehr
       verursachten Emissionen je Vollzeitäquivalent zwischen 2006 und 2014 um 8,8 %
       gestiegen sind.

       Tabelle 3: Kohlendioxidemissionen aufgrund von Personenbeförderung

Kohlendioxidemissio
nen:                        2006     2007      2008     2009     2010     2011     2012     2013     2014
Personenbeförderung
Durch                die
Personenbeförderung
verursachte         CO2-    37 119   43 661   46 496    40 366   45 875   44 932   44 785   45 794   50 441
Emissionen (CO2 in
Tonnen)
Anzahl               der
                            10 689   11 480   11 672    11 818   12 274   12 824   13 335   13 547   13 353
Vollzeitäquivalente
„Durch
Personenbeförderung
verursachte         CO2-
Emissionen           pro     3,5      3,8       4,0      3,4      3,7      3,5      3,34     3,38     3,78
Vollzeitäquivalent“    (t
CO2                     /
Vollzeitäquivalent)
Veränderung in %
                             ----    +9,5 %   +14,7 %   -1,6 %   +7,6 %   +0,9 %   -3,3 %   -2,7 %   +8,8 %
gegenüber 2006 (%)

       Der Fortschritt im Bereich Mobilität ist vor allem auf folgende Entwicklungen und
       Maßnahmen zurückzuführen, die durch die Dienststellen des Europäischen
       Parlaments ergriffen wurden:

                                                         23

                                                                                                              DE
•   Seit Juni 2008 hat das Personal des EP in Luxemburg Anspruch auf eine
          Karte (Jobkaart) für die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
          der Stadt Luxemburg. Durch diese Maßnahme ist die Zahl der Personen, die
          den Bus nutzen, von 350 im Juni 2006 auf 750 bis Ende 2012 gestiegen 3.
      •   Seit Dezember 2010 kann das Personal in Brüssel einen Ermäßigung von
          50 % auf Abonnements für den öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch
          nehmen; im Jahr 2011 wurde das System der Kofinanzierung auf die Züge
          der SNCB (belgische Staatsbahn) ausgedehnt.
      •   Es wurden neue Fahrräder (insbesondere Elektrofahrräder) gekauft, die auf
          den Fahrradparkplätzen der Gebäude des Europäischen Parlaments
          bereitstehen. Diese Dienstfahrräder können von den Mitarbeiter für
          dienstliche Zwecke verwendet werden.
      •   Für die Verteilung der Post zwischen den Gebäuden in Luxemburg und
          Brüssel wurden Elektrofahrzeuge gekauft.
      •   Für die Fahrzeugflotte des Europäischen Parlaments wurden Fahrzeuge
          gekauft, die der Euro-5-Norm entsprechen.
      •   Während der Plenartagungen verkehren Thalys-Express-Züge zwischen
          Brüssel und Straßburg, mit denen die Charterflüge ersetzt werden.
      •   Zudem wurde während der Plenartagungen ein Busdienst zwischen
          Luxemburg und Straßburg eingeführt.
      •   Im Jahr 2011 wurde in Brüssel ein „Mobility Point“ eingerichtet, der Personal
          und Abgeordnete über die ökologisch günstigsten Möglichkeiten der Anfahrt
          zur Arbeit informiert sowie Veranstaltungen und Sensibilisierungskampagnen
          organisiert.
      •   Eine Bereich „Verkehr und Mobilität“ wurde im Intranet eingerichtet.
      •   In Brüssel wurden zusätzliche doppelgeschossige Fahrradparkplätze
          eingerichtet.
      •   Auf den Parkplätzen wurden Ladestationen für Elektroautos eingerichtet.

Es hat sich jedoch – trotz gewisser Fortschritte bei der Verlangsamung des Anstiegs
der Kohlendioxidemissionen aufgrund von Personenbeförderung – als schwierig
erwiesen, in diesem Bereich eine wesentliche Verringerung zu erzielen. Der im
Jahr 2014 festgestellte Anstieg ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens der
Rückgang bei der Anzahl der Vollzeitäquivalente, ohne einen entsprechenden
Rückgang bei den mobilitätsbedingten Emissionen. Wenn beispielsweise der Anteil
der Teilzeitkräfte steigt, verringert sich der Wert „Vollzeitäquivalente“, wohingegen
die mobilitätsbedingten Emissionen gleich bleiben, da ein Pendler nach wie vor die
gleiche Strecke zurücklegen muss, auch wenn er Teilzeit arbeitet. Ein weiterer
Faktor, der unmittelbar ursächlich für den Anstieg der mobilitätsbedingten
Emissionen im Jahr 2014 ist, ergibt sich aus der Aktualisierung der
Mobilitätserhebung für Brüssel, auf der die Berechnung beruht. Die im Jahr 2014
durchgeführte Erhebung zeigt auf, dass sich gegenüber dem Jahr 2008 (als die
letzte Mobilitätserhebung für Brüssel durchgeführt wurde) die von pendelnden
Mitarbeitern und parlamentarischen Assistenten zurückgelegte Gesamtstrecke um
das 3,2-Fache verlängert hat. Das bedeutet, dass die Beschäftigten heutzutage im

3
    Daten hochgerechnet aufgrund der Ergebnisse der Erhebungen zur Mobilität innerhalb des EP.
                                                      24

                                                                                                 DE
Durchschnitt in größerer Entfernung vom Parlament wohnen als im Jahr 2008.
Dieser „Trend in Richtung Vororte“ ist möglicherweise auch insofern relevant, als
sich durch das Wohnen in größerer Entfernung zum Arbeitsplatz für die Menschen
zusätzliche Anreize ergeben könnten, mit dem Auto zur Arbeit zu pendeln, potenziell
mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Kohlendioxidemissionen.

3.2.2          Stromverbrauch

Der für diese Variable gewählte Indikator ist der „Stromverbrauch je
Vollzeitäquivalent“, wobei das Einzelziel eine Verringerung von 4 % zwischen 2012
und 2016 ist.

Aus den erhobenen Daten geht hervor, dass der Stromverbrauch pro
Vollzeitäquivalent zwischen 2006 und 2014 um etwa 14,6 % zurückgegangen
ist, wobei es allein zwischen 2014 und 2012 einen Rückgang um 9,22 % gegeben
hat. Dies ist eine sehr positive Entwicklung, insbesondere angesichts der Tatsache,
dass zwischen 2007 und 2014 mehrere neue Gebäude in Betrieb genommen
wurden (etwa 150 000 m2).

Mehrere Projekte zur Energieeinsparung haben sich positiv auf die Entwicklung
dieses Indikators ausgewirkt:

                                        25

                                                                                      DE
      In Brüssel haben sich Verbesserungen im Energiemanagement positiv
        ausgewirkt (neue Kühlaggregate in den Gebäuden ASP und ATR, ein Projekt
        zur    Beleuchtungsumrüstung,    mit   dem      die  Glühbirnen     in    den
        Gemeinschaftsräumen durch Energiesparlampen ersetzt werden konnten,
        verbessertes Management der Beleuchtung in den Sitzungsräumen, sodass die
        Beleuchtung möglichst wenig genutzt wird, dabei aber dem Bedarf der Nutzer
        entsprochen wird, usw.).
       In Straßburg wurde der Stromverbrauch im PFL-Gebäude seit dem Jahr 2006
        durch den Einbau leistungsfähigerer Wärmepumpen erheblich reduziert. Im
        LOW-Gebäude wurden Fotozellen installiert, die die Intensität der künstlichen
        Beleuchtung an die Intensität des Tageslichts anpassten. Da mit diesem
        System bis zu 50 % der Beleuchtungsenergie eingespart werden können, soll
        es auch in weiteren Teilen des Gebäudes installiert werden. Das
        Energiemanagement in Zeiten einer geringeren Nutzung des Gebäudes
        (außerhalb der Plenartagungen) wurde ebenfalls verbessert.
       In Luxemburg werden drei Gebäude durch Kraft-Wärme-Kopplung beheizt
        (TOA, TOB und PRE); bei zwei dieser Gebäude ist die Bereitstellung von Kraft,
        Wärme und Kälte gekoppelt (TOA und TOB), was eine optimale Nutzung der
        Primärenergie ermöglicht. Infolge der Arbeiten zur Errichtung des KAD-
        Neubaus mussten neue Gebäude für das EP bereitgestellt werden, was einen
        Anstieg des Energiebedarfs zur Folge hatte. Allerdings ist nach der
        Inbetriebnahme des neuen KAD-Gebäudes eine beträchtliche Verringerung des
        Energieverbrauchs zu erwarten.
       In Brüssel wurde die Belegung der Gebäude optimiert, und die
        Komfortbedingungen in bestimmten Bereichen wurden angepasst.

        Die positiven Auswirkungen der erwähnten Projekte zum Energiemanagement
        wurden zum Teil durch andere Nutzer wieder zunichte gemacht, und zwar
        insbesondere durch den Anstieg des Verbrauchs der IT-Systeme. Andererseits
        ergab sich bei diesem Indikator im Jahr 2014 sowohl gegenüber 2012 als auch
        gegenüber 2013 ein erheblicher Rückgang, was die Gesamtwirksamkeit der
        ergriffenen Maßnahmen belegt.

3.2.3             Gas, Heizöl und Fernwärme

Der gewählte Indikator ist der „Verbrauch an Gas, Heizöl und Fernwärme je
Vollzeitäquivalent“, wobei das Einzelziel eine Verringerung von 5 % zwischen 2012
und 2016 ist.

Der Verbrauch von Gas, Heizöl und Fernwärme je Vollzeitäquivalent ging zwischen
2006 und 2014 um 31,9 % und um 35,25 % in Bezug auf 2012 zurück. Auch wenn
dieser Indikator in starkem Maße von der Witterung des jeweiligen Jahres abhängig
ist und daher stärker schwankt als andere Indikatoren, steht doch fest, dass
deutliche Verbesserungen bei der Effizienz der Heizanlagen erzielt worden sind.
Während der Winter 2014 etwas milder als im Vorjahr war, was den deutlichen
Rückgang des Indikators für diesen Zeitraum erklärt, war der Winter 2013 genauso
kalt oder etwas kälter als 2012 – und doch verbesserte sich der Indikator. Daher
                                        26

                                                                                        DE
sollten die erfolgreichen Anstrengungen bei der aktiven (Heizanlagen) und bei der
passiven (Wärmedämmung) Energieeffizienz fortgeführt werden, um sicherzustellen,
dass die Zielvorgabe einer Verringerung um 5 % für das Jahr 2016 gegenüber dem
Jahr 2012 erreicht und gehalten wird.

Über den milden Winter hinaus gibt es weitere Faktoren, die zur Verringerung dieses
Indikators beigetragen haben und die spezifisch für bestimmte Arbeitsorte sind:

    •   Brüssel: Der Verbrauch an Gas und Heizöl für Heizzwecke ist gegenüber
        2013 dank einer laufenden Verbesserung der Heizungssteuerung um 27 %
        zurückgegangen.
    •   Straßburg: Dank Optimierung der Wärmepumpen wurde weniger fossiler
        Brennstoff verbraucht.

3.2.4           Papierverbrauch

Bei der Berechnung des Indikators für den „Papierverbrauch pro Vollzeitäquivalent“
werden das an den drei Hauptarbeitsorten verwendete Papier (A4-Druckerpapier)
und die in der Druckerei verwendeten Spezialpapiere berücksichtigt. Ziel ist es, den
Papierverbrauch zwischen 2012 und 2016 zu stabilisieren, auch wenn in diesem
Zeitraum ein weiterer Mitgliedstaat (Kroatien) der EU beigetreten ist und
Druckarbeiten, die zurzeit außer Haus geleistet werden, innerhalb des Parlaments
durchgeführt werden müssen.

Aus den Angaben geht hervor, dass es eine Verringerung des Papierverbrauchs pro
Vollzeitäquivalent von etwa 42 % gegenüber 2006 gegeben hat, so dass die
Langzeitentwicklung sehr positiv ist. Dies zeigt, dass die Anstrengungen der

                                        27

                                                                                       DE
verschiedenen Abteilungen (insbesondere der für Druck und Verteilung zuständigen
Abteilungen) größtenteils erfolgreich waren.

Allerdings ist zu beachten, dass der Indikator „Papierverbrauch“ in Abhängigkeit von
Anzahl und Umfang der Aktivitäten im politischen/legislativen Prozess des
Parlaments schwankt. So stieg beispielsweise der Gesamtverbrauch an Papier von
2012 auf 2013 infolge der umfangreicheren politischen/legislativen Aktivitäten im
Jahr 2013 um 12,18 %. Zudem verzeichnete die Druckerei eine größere
durchschnittliche Länge bei den in diesem Jahr gedruckten Dokumenten. Dagegen
gab es im Jahr 2014 – d. h. im Wahljahr, mit verringerter politischer/legislativer
Aktivität – gegenüber 2012 eine deutliche Verringerung des Papierverbrauchs,
nämlich um 8,43 %. Diese zyklischen Effekte sind zu berücksichtigen, wenn man die
Wirkung von Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des genannten Indikators bewertet.

Ungeachtet der zyklischen Effekte steht es außer Frage, dass anhaltende
Anstrengungen erforderlich sind, um weitere Verbesserungen beim Papierverbrauch
im Parlament zu erzielen. Mittelfristig ist dieses Problem am besten zu lösen, indem
weitere Schritte in Richtung „papierloses Parlament“ ergriffen werden, sodass ein
größerer Anteil an Dokumenten in den politischen, legislativen und administrativen
Prozessen ausschließlich in elektronischer Form genutzt wird. Dies beinhaltet
beispielsweise die umfassende Verwendung der eCommittee-Anwendung und der
eMeeting-Anwendung bei der Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse, gemäß
dem guten Beispiel der Ausschüsse EMPL und ENVI, sowie letztlich ein Pilotprojekt
für ein papierloses Plenum.

3.2.5          Wasserverbrauch

Der Indikator, der gewählt wurde, um die Entwicklung dieser Zielsetzung zu
überwachen, ist der „Wasserverbrauch in m3 je Vollzeitäquivalent“, wobei das Ziel
eine Verringerung von 2 % zwischen 2012 und 2016 ist.
                                        28

                                                                                       DE
Der Wasserverbrauch des Parlaments wird über Zähler ermittelt, die an den
Anschlusspunkten der einzelnen Gebäude ans öffentliche Wassernetz installiert
sind. Die für das Gebäudemanagement zuständigen Unternehmen melden diese
Verbrauchswerte monatlich an das Parlament. Über diese Hauptzähler hinaus gibt
es auch Zwischenzähler für verschiedene Teile des Wassernetzes innerhalb der
Parlamentsgebäude, die sich derzeit jedoch nicht auf das gesamte Wassernetz
erstrecken. Der Wasserverbrauch lässt sich grob in zwei Kategorien einteilen:
Dienste für die Gebäudenutzer (Sanitärwasser für öffentliche Toiletten und private
Toiletten/Duschen für die Mitglieder) sowie technische Dienste (Luftbefeuchtung,
Restaurants, Reinigung, Wasserenthärtung, adiabatische Kühlung, sowie Spülung
zur Minderung des Legionellenrisikos).

Die Daten zeigen, dass der Wasserverbrauch pro Person von 2006 bis 2014 um
4,7 % gestiegen ist. Die Ursache hierfür lag zum größten Teil in dem Bezug der
neuen Gebäude und der Umsetzung des Programms zur Legionellen-Bekämpfung,
das erforderlich war, um eine zufriedenstellende Wasserqualität sicherzustellen. Die
Ergebnisse der Überprüfung des Legionellen-Risikos in Brüssel (08/2011) haben
gezeigt, dass die zeitweise Nutzung von Heißwasserzapfstellen in einigen
Gebäuden ein hohes Risiko nach sich zieht. Zur Zeit kann das Legionellen-Risiko
nur durch ein Durchspülen der Rohre bekämpft werden.

Jedoch stabilisiert sich der Wasserverbrauch aufgrund eines verbesserten
Managements immer mehr. Der Wasserverbrauch ging zwischen 2010 und 2013
aufgrund der Maßnahmen, mit denen das Management der seit 2007 bzw. 2008
genutzten Gebäude WIB und JAN verbessert wurde, zurück.

                                        29

                                                                                       DE
Trotz des Gesamttrends einer Stabilisierung des Wasserverbrauchs kam es im
Jahr 2014 zu einem Anstieg von 0,28 % pro Vollzeitäquivalent gegenüber 2012. Es
liegt zwar eine Verbesserung gegenüber der Leistung im Jahr 2013 vor, dieser
Unterschied ist jedoch ausschließlich auf einen unvorhergesehenen Zwischenfall im
Jahr 2013 zurückzuführen, als es zu einem Rohrbruch an einer Löschwasserleitung
neben dem SDM-Gebäude in Straßburg kam. Der dadurch verursachte Anstieg des
Wasserverbrauchs im SDM-Gebäude entsprach mehr als 2 % des
Gesamtwasserverbrauchs des Parlaments für das Jahr 2013. Das Leck wurde im
Sommer 2013 vollständig behoben.

Wenn man die Auswirkungen des Rohrbruchs im Jahr 2013 ausblendet, wird klar,
dass ein anhaltender Mangel an Verbesserungen beim Wasserverbrauch besteht.
Deshalb sind weitere Maßnahmen erforderlich: einerseits durch technische
Verbesserungen, was in diesem Bereich in der Regel teuer, technisch anspruchsvoll
und langwierig in der Umsetzung ist; und andererseits durch Sensibilisierung und
Weitergabe bewährter Praxis, was ebenso wichtig für ein wirksames
Wasserverbrauchsmanagements ist und womit sich gewisse kurzfristige
Verbesserungen erzielen lassen. Um das Ziel einer Verringerung um 2 % bis 2016
zu erreichen, muss die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen gesteigert werden.

3.2.6            Abfall

Die Ziele hinsichtlich Abfall lauten:

    •   Erreichen eines Niveaus von 68 % rezykliertem Abfall im Jahr 2016
    •   Verringerung der Menge der Büro- und Küchenabfälle in                kg   je
        Vollzeitäquivalent um 5 % von 2012 bis 2016

Büro- und Küchenabfälle umfassen Papier (A4-Format und in der Druckerei
verwendete Spezialpapiere), Kunststoff (Flaschen und Verpackung), Glas, Metall
(Getränke- und sonstige Dosen), Holz (Transportpaletten), Lebensmittelabfälle sowie
unsortierten Büroabfall.

    1. Rezyklierte Abfälle in %

        Das Ziel, im Jahr 2016 ein Niveau von 68 % rezykliertem Abfall zu erreichen,
        wurde im Jahr 2014 übertroffen.

                                         30

                                                                                       DE
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