Europäisches Parlament, 2015, Umwelterklärung für 2014 - EN
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Umwelterklärung des Europäischen Parlaments für 2014, gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG Angenommen durch den Lenkungsausschuss für Umweltmanagement: 24.6.2015. Geprüft durch AIB-Vinçotte International (externer Prüfer): 03/08/2015 2 DE
INHALT INHALT ..................................................................................................................................... 3 1 EINLEITUNG.................................................................................................................... 5 1.1 ÜBER DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ........................................................... 5 1.2 GESCHICHTE DES EMAS-PROJEKTS IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT .... 6 2 UMWELTMANAGEMENTSYSTEM (UMS) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 7 2.1 GELTUNGSBEREICH UND REGISTRIERUNG .................................................... 7 2.1.1 Geltungsbereich ................................................................................................... 7 2.2 VERWALTUNGSSTRUKTUR DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS ....... 8 2.2.1 Das Präsidium ...................................................................................................... 9 2.2.2 Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ............................................... 9 2.2.3 Die Umweltmanagement-Beauftragten („EMO“ – Environmental Management Officer) und der GD-übergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ........... 9 2.2.4 Das Referat Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ......... 10 2.2.5 Umweltmanagement-Netze................................................................................ 11 2.3 DOKUMENTATION DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS...................... 12 2.3.1 Umweltanalyse ................................................................................................... 12 2.3.2 Umweltpolitik .................................................................................................... 13 2.3.3 Umwelthandbuch ............................................................................................... 16 2.3.4 Aktionsplan ........................................................................................................ 16 2.3.5 Bewertung des Umweltmanagements: ............................................................... 16 2.3.6 Umwelterklärung ............................................................................................... 16 2.3.7 Zusammenfassung der Verfahren: ..................................................................... 17 3 ERFÜLLUNG DER UMWELTANFORDERUNGEN................................................... 18 3.1 GRUNDLEGENDE LEISTUNGSINDIKATOREN UND ZAHLENVORGABEN 18 3.1.1 EP-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren ............................................ 19 3.2 UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN: ZIELVORGABEN UND ERFOLGE .. 21 3.2.1 CO2-Emissionen................................................................................................. 22 3.2.2 Stromverbrauch .................................................................................................. 25 3.2.3 Gas, Heizöl und Fernwärme .............................................................................. 26 3.2.4 Papierverbrauch ................................................................................................. 27 3.2.5 Wasserverbrauch ................................................................................................ 28 3.2.6 Abfall ................................................................................................................. 30 3.3 WEITERE ZIELSETZUNGEN ................................................................................ 33 3.3.1 Grüne Auftragsvergabe ...................................................................................... 33 3.3.2 Kompensation von Kohlendioxidemissionen .................................................... 35 3.3.3 Schulung, Kommunikation und Sensibilisierung .............................................. 36 3.3.4 Rechtskonformität .............................................................................................. 38 3.3.5 Interinstitutionelle Aktivitäten ........................................................................... 39 4 UMSETZUNG DES EMAS-AKTIONSPLANS 2014.................................................... 41 4.1 CO2-Emissionen ........................................................................................................ 41 4.1.1 Gebäudeverwaltung ........................................................................................... 41 4.1.2 Bereich Informationstechnologien ..................................................................... 43 4.1.3 Mobilität............................................................................................................. 45 3 DE
4.2 Papierverbrauch ......................................................................................................... 46 4.3 Wasserverbrauch ....................................................................................................... 47 4.4 Abfall ......................................................................................................................... 47 5 KONTAKT ...................................................................................................................... 49 6 BEZUGSDOKUMENTE UND RECHTSGRUNDLAGEN ........................................... 49 7 ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN ......................................................................................... 50 ANHANG ................................................................................ Error! Bookmark not defined. ANHANG I: ANALYSE DER KOHLENDIOXIDBILANZ DES PARLAMENTS FÜR DAS JAHR 2014.................................................................. Error! Bookmark not defined. AI.1 Präsentation der Kohlendioxidbilanz ...................... Error! Bookmark not defined. AI.2 In der Kohlendioxidbilanz inbegriffene Emissionen Error! Bookmark not defined. AI.3 Detaillierte Analyse der Entwicklung der KohlendioxidbilanzError! Bookmark not defined. ANHANG II: UMSETZUNG DES EMAS-AKTIONSPLANS 2014Error! Bookmark not defined. ANHANG III: EMAS-AKTIONSPLAN 2015 .................... Error! Bookmark not defined. 4 DE
1 EINLEITUNG 1.1 ÜBER DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Zusammensetzung und Aufgaben Das Europäische Parlament (EP) ist das parlamentarische Organ der Europäischen Union. Es wird alle fünf Jahre von den Unionsbürgern direkt gewählt. Es tritt zwölf Mal pro Jahr in Straßburg (Frankreich) zusammen; einige der Plenartagungen und die meisten Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse finden in Brüssel (Belgien) statt. Das Sekretariat ist auf Luxemburg, Brüssel und Straßburg verteilt. Das Europäische Parlament ist eines der drei Hauptorgane der EU, die beiden anderen sind die Kommission und der Rat. Der NACE-Code des Europäischen Parlaments lautet NACE 99. Das EP ist die Versammlung der Vertreter der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Das Europäische Parlament setzt sich aus 751 Abgeordneten zusammen, die in den 28 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt wurden. Seit 1979 werden sie in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Arbeit des Parlaments Die Aktivitäten des EP sind die eines umfangreichen politischen Organs. Allgemein umfassen die Aktivitäten das Ausrichten von Sitzungen (oftmals mit Simultandolmetschen), das Entwerfen, Veröffentlichen und Übersetzen von Dokumenten sowie die Verwaltung von IT- und Telekommunikationssystemen. Die Anzahl der Beamten und Bediensteten auf Zeit an den drei Hauptarbeitsorten beläuft sich auf über 6 000 Menschen. Zusätzlich zu den Beamten und Zeitbediensteten gibt es auch die Assistenten der Mitglieder sowie das Personal von privaten Dienstanbietern, die in Bereichen wie Gebäudeverwaltung, Informationstechnologien, Reinigung und Restaurationsdienste tätig sind. Journalisten, Besucher und Lobbyisten sind ebenfalls sehr zahlreich in den Räumlichkeiten des Parlaments anzutreffen. Zuweilen beläuft sich die Gesamtanzahl 5 DE
der Menschen, die in der einen oder anderen Funktion an den drei Hauptarbeitsorten tätig sind, auf mehr als 10 000. Anzahl Die Gesamtanzahl der Personen, die in den Räumlichkeiten des EP tätig sind, schwankt in Abhängigkeit vom Standort und vom Sitzungskalender des Parlaments. So erhöht sich die Anzahl in Straßburg einmal pro Monat erheblich, wenn die Plenartagung stattfindet. Im Jahr 2014 erstreckten sich die Aktivitäten des Parlaments auf 17 Gebäude in Brüssel, acht in Luxemburg und vier in Straßburg. Insgesamt beansprucht das EP (gemäß der DIN-Norm 277) eine Fläche von mehr als 1 150 000 m2. Umweltauswirkungen Die administrative und technische Arbeit des Parlaments umfasst bestimmte Aspekte mit direkten oder indirekten Umweltauswirkungen: beispielsweise Energieverbrauch für Heizung und Beleuchtung in Sitzungsräumen und Büros, Erzeugung von Abfall und Abwasser, Papierverbrauch sowie Umweltauswirkungen von Personen- und Güterbeförderung. 1.2 GESCHICHTE DES EMAS-PROJEKTS IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT Das Europäische Parlament begann unmittelbar nach dem Inkrafttreten der EMAS- Verordnung mit den erforderlichen Vorarbeiten für die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems. Im Jahr 2001 genehmigte es Mittelzuweisungen im Haushalt 2002 für eine Umweltstudie. Ein externer Berater erstellte im Zusammenwirken mit den Dienststellen des Parlaments eine detaillierte Umweltanalyse über die Aktivitäten des Parlaments. Am 19. April 2004 beschloss das Präsidium, im Parlament ein Umweltmanagementsystem gemäß der einschlägigen europäischen Norm – EMAS – einzurichten. Zum Zeitpunkt des Präsidiumsbeschlusses vom 19. April 2004 war die Ausarbeitung eines Umweltmanagementsystems innerhalb des EP bereits angelaufen. Seit 2003 hatte das Parlament im Zusammenwirken mit einem externen Berater an einer vorbereitenden Umweltanalyse gearbeitet, mit dem Zweck, sämtliche Umweltaspekte der Aktivitäten des Parlaments sowie ihre direkten und indirekten Umweltauswirkungen zu untersuchen. Auf der Grundlage dieser Analyse wurde eine Reihe von Zielen für das Umweltmanagement des Parlaments herausgearbeitet. 6 DE
Am 9. Mai 2005 leitete das Präsidium eine neue Phase des EMAS-Prozesses ein, indem es die Umweltziele verabschiedete und den Generalsekretär aufforderte, das zu ihrer Erreichung erforderliche Umweltmanagementsystem einzurichten. Die ersten Fassungen der EMAS-Hauptdokumente wurden vom Präsidium am 13. Dezember 2005 verabschiedet. Das System und die erforderliche Dokumentation sowie der erste interne Prüfungszyklus wurden im Jahr 2006 eingerichtet. Die erste Bewertung des Umweltmanagements wurde im Juni 2007 durchgeführt. Nach dem Beschluss zur Anpassung der Umweltziele gemäß den in der Umweltmanagementbewertung vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen wurde die neue Fassung der Erklärung zur Umweltpolitik des Europäischen Parlaments im November 2007 verabschiedet und unterzeichnet. Die externe Prüfungen mündeten am 17. Dezember 2007 in ISO-14001:2004- Zertifizierungen für die drei Standorte. Anschließend konnte der Generalsekretär das Antragsverfahren für die EMAS-Registrierung der drei Standorte einleiten, das im Jahresverlauf 2008 erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Europäische Parlament erhielt eine EMAS-Registrierung in Frankreich (F0000051), in Belgien (B-BXL- 00013) und in Luxemburg (L000002) bis zum 17. Dezember 2016. Prüfungen zur Verlängerung der EMAS-Registrierung wurden Ende 2010 und 2013 durchgeführt, jeweils mit erfolgreichem Ausgang. 2 UMWELTMANAGEMENTSYSTEM (UMS) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 2.1 GELTUNGSBEREICH UND REGISTRIERUNG 2.1.1 Geltungsbereich Das UMS erstreckt sich auf sämtliche technischen und administrativen Aktivitäten des Europäischen Parlaments an seinen drei Hauptarbeitsorten Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Bei der Berechnung der Indikatoren und der Kohlendioxidbilanz werden sämtliche Gebäude des Europäischen Parlaments an den drei Arbeitsorten berücksichtigt. Politische Aktivitäten der MdEP im Rahmen ihres Mandats fallen nicht unter das UMS, abgesehen von bestimmten ausdrücklich eingeschlossenen Aktivitäten, wie beispielsweise Dienstreisen außerhalb der drei Arbeitsorte. 7 DE
2.1.2 Registrierung Die am 31. Dezember 2014 für EMAS registrierten Gebäude sind: Gebäud Standort e Name Luxemburg KAD Konrad Adenauer SEN Lager Senningerberg SCH Schuman Brüssel PHS Paul Henri Spaak ASP Altiero Spinelli ATR Lichthof WIB Willy Brandt JAN József Antall WAY Wayenberg (neu) Straßburg LOW Louise Weiss WIC Winston Churchill SDM Salvador de Madariaga PFL Pierre Pflimlin Letztes Jahr wurde die EMAS-Registrierung auf das Wayenberg-Gebäude in Brüssel ausgeweitet. Die für EMAS registrierten Gebäude gelten als die Hauptgebäude des Europäischen Parlaments. Ihre Gesamtfläche beträgt über 928 000 m2 (beinahe 80 % aller Parlamentsgebäude), und sie haben bereits eine regelmäßige Umweltanalyse durchlaufen oder durchlaufen diese zur Zeit. Da neue Gebäude bezogen worden sind, die noch nicht in den EMAS-Geltungsbereich eingeschlossen sind, hat sich der nach Fläche bemessene Prozentsatz der EMAS-registrierten EP-Gebäude gegenüber 2013 um 5 % verringert. 2.2 VERWALTUNGSSTRUKTUR DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS Am 20. Mai 2013 hat das Präsidium eine neue Fassung des Handbuchs für das Umweltmanagementsystem des Europäischen Parlaments gebilligt, mit der das Umweltmanagementsystem des Parlaments verbessert und das Parlament auf künftige Umweltschutzaufgaben vorbereitet werden soll. Die Verwaltungsstruktur des Umweltmanagementsystems wurde verbessert, indem die Rolle der wichtigsten Akteure gestärkt wurde, sodass eine stärker proaktive Beteiligung auf allen Ebenen, eine engere horizontale Zusammenarbeit und eine bessere Koordinierung zwischen den und innerhalb der Generaldirektionen sichergestellt ist. 8 DE
2.2.1 Das Präsidium Das Präsidium des Europäischen Parlaments (das für Verwaltungs- und Finanzfragen zuständige politische Gremium, das aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments sowie den fünf Quästoren in beratender Funktion besteht) ist das beschlussfassende Gremium des Umweltmanagementsystems. Das Präsidium nimmt die Grundzüge des Vorgehens und des Engagements des Parlaments in Umweltfragen, darunter vor allem auch die Umweltpolitik, an und überarbeitet sie und weist die für ihre Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel zu. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode im Jahr 2014 ernannte das Präsidium MdEP Ulrike Lunacek (Verts/ALE) zur Vizepräsidentin mit Zuständigkeit für das EMAS. 2.2.2 Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ist das oberste Verwaltungsgremium des UMS. Ihm gehören der stellvertretende Generalsekretär, die Generaldirektoren und der Rechtsberater an. Den Vorsitz führt der Generalsekretär. Der Lenkungsausschuss setzt die Beschlüsse des Präsidiums zu Umweltbelangen um und sorgt dafür, dass die Umweltpolitik mit ihrer praktischen Umsetzung im Rahmen des Umweltmanagementsystems und dem jährlichen Aktionsplan übereinstimmt, sowie dafür, dass der Aktionsplan stets den Prioritäten des Parlaments entspricht. Der Lenkungsausschuss für Umweltmanagement tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um den Aktionsplan für das folgende Jahr zu verabschieden und die im vorangegangenen Jahr erzielten Ergebnisse zu bestätigen, die in der jährlichen „Bewertung des Umweltmanagements“ dargelegt werden. Der Lenkungsausschuss erstattet dem Präsidium Bericht über den Stand der Umsetzung der Umweltpolitik sowie über Entwicklungen in Bezug auf die zentralen Umweltleistungsindikatoren. 2.2.3 Die Umweltmanagement-Beauftragten („EMO“ – Environmental Management Officer) und der GD-übergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement Jede Generaldirektion benennt einen Umweltmanagement-Beauftragten, der in seiner GD für die Umsetzung des UMS verantwortlich ist. Die Umweltmanagement- Beauftragten koordinieren den Aktionsplan und beraten die Generaldirektoren und stellen somit effiziente Kontaktstellen zwischen der Verwaltungsebene und der obersten Führungsebene der GD dar. Der GD-übergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement ersetzt den Umweltmanagement-Lenkungsausschuss (CDME) und hält monatliche Sitzungen ab. Er wird durch das EMAS-Team unterstützt und setzt sich aus Vertretern des 9 DE
Generalsekretärs und den Umweltmanagement Beauftragten zusammen. Auch Vertreter der Fraktionssekretariate können nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit als Beobachter an diesen Sitzungen teilnehmen. Gemeinsam mit dem EMAS-Team bereitet der generaldirektionenübergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement die Arbeit des Lenkungsausschusses vor, schlägt Maßnahmen vor, die in den jährlichen Aktionsplan aufgenommen werden sollen, und übernimmt die Nachbearbeitung dieser Maßnahmen, trägt zur Vorbereitung des Entwurfs der Bewertung des Umweltmanagements bei und sorgt für eine engere Zusammenarbeit und stärkere Koordinierung auf der operativen Ebene zwischen den und innerhalb der Generaldirektionen. Der generaldirektionenübergreifende Lenkungsausschuss für Umweltmanagement arbeitet gemeinsam mit dem EMAS-Koordinierungsteam an der operationellen Umsetzung der Umweltziele des Parlaments, die im Aktionsplan niedergelegt sind. 2.2.4 Das Referat Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) Das Referat Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) untersteht seit dem 1. Januar 2014 dem Generalsekretär (bis Ende 2013 gehörte das EMAS- Koordinierungsteam zur GD INLO) und ist für die Umsetzung von EMAS zuständig. Es ist dem generaldirektionenübergreifenden Lenkungsausschuss für Umweltmanagement und dem Lenkungsausschuss für Umweltmanagement berichtspflichtig. Insbesondere ist das EMAS-Referat zuständig für: - die Koordinierung der Erstellung und Aktualisierung der wichtigsten UMS- Dokumente, einschließlich des Aktionsplans, auf der Grundlage der Vorgaben der Generaldirektionen; - die Kontrolle und Gewährleistung der Umsetzung des Aktionsplans und erforderlichenfalls die Unterbreitung von Vorschlägen für Korrekturmaßnahmen; - die Kontrolle und Aktualisierung eines Registers mit den anwendbaren rechtlichen Anforderungen; - die Berechnung der Kohlendioxidbilanz des Parlaments, einschließlich der zentralen Umweltleistungsindikatoren; - die Vorbereitung des Entwurfs der Bewertung des Umweltmanagements; - die Organisation der internen und externen Umweltbetriebsprüfungen; - die Überprüfung und Kontrolle von Korrekturmaßnahmen, die sich aus internen Betriebsprüfungen ergeben; - die Bereitstellung von Material für das Sekretariat des generaldirektionenübergreifenden Lenkungsausschusses für Umweltmanagement; - die Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen des Lenkungsausschusses für Umweltmanagement unter der Leitung des Generalsekretärs. 10 DE
Der Transfer des Referats Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), durch den es zu einer zentralen Dienststelle beim Generalsekretär geworden ist, unterstreicht die horizontalen Zuständigkeiten des EMAS hinsichtlich sämtlicher administrativer Aktivitäten des Parlaments. Aus diesem Transfer ergeben sich auch neue Aufgaben für das Referat, darunter die Verwaltung des EMAS-Budgets und der Beschaffungsverfahren. 2.2.5 Umweltmanagement-Netze Ausgehend von individuellen Bedürfnissen und Ressourcen kann jede Generaldirektion ein internes Umweltmanagement-Netz einrichten, das von dem jeweiligen Umweltmanagement-Beauftragten koordiniert wird, um Umweltfragen stärker in den Vordergrund zu stellen. Den Umweltmanagement-Netzen gehören Vertreter aus der Generaldirektion an, deren Aufgabe es ist, für eine effizientere Umsetzung von Umweltprojekten, eine proaktive Beteiligung am UMS, eine stärkere Sensibilisierung für das UMS und eine intensivere Kommunikation zu sorgen. Verwaltungsstruktur des Umweltmanagementsystems des Parlaments Präsidium Lenkungsausschuss für Umweltmanagement Generaldirektionenübergreifender Lenkungsausschuss für Referat Umweltmanagement und 11 DE
2.3 DOKUMENTATION DES UMWELTMANAGEMENTSYSTEMS Dem UMS des Parlaments liegen in erster Linie die folgenden Dokumente zugrunde, die auf der EMAS-Intranet-Website des Parlaments verfügbar sind – und auch regelmäßig aktualisiert werden – oder auf Antrag vom EMAS-Referat geliefert werden können: 2.3.1 Umweltanalyse Die Umweltanalyse ist eine umfassende erste Umweltprüfung zur Feststellung und Bewertung der Umweltaspekte, der ökologischen Auswirkungen und der Umweltbilanz in Bezug auf die Tätigkeit des Parlaments. Das Dokument enthält ein Verzeichnis der Umweltaspekte des EP in jedem Gebäude, die Auswirkungen auf die Umwelt in Bezug auf jeden Aspekt, die für jeden Aspekt geltenden Rechtsvorschriften und die Werte, die auf der Grundlage der Einschätzung seiner Wichtigkeit dem Aspekt zugeschrieben werden. Die Umweltauswirkungen werden als unmittelbar oder mittelbar eingestuft, je nachdem, inwieweit die betreffende Stelle (unmittelbar oder mittelbar) handlungsbefugt ist. Um das Dokument klarer und benutzerfreundlicher zu gestalten, wurde die Anordnung der Aspekte im Jahr 2013 verändert und gleichzeitig wurde ein Bewertungsmuster entwickelt, um die wichtigen Aspekte besser sichtbar zu machen. Mit dem neuen Bewertungsmuster wird jeder Aspekt gemäß folgender Kriterien bewertet: 1. Häufigkeit des Auftretens 2. Schwere 3. Grad der Kontrolle Jedem Kriterium wird ein Wert von 3 (hoch), 2 (mittel) oder 1 (gering) zugeschrieben. Ein Aspekt gilt als wichtig, wenn die Summe der ihm zugeschriebenen Werte höher als 8 ist. Sobald ein Aspekt als wichtig eingestuft wurde, wird er auch für jedes einzelne Gebäude bewertet. Nach der Bewertung anhand des neuen Kriterienkatalogs wurden die folgenden Aspekte als wichtig eingestuft: Aspekt Genaue Quelle (+Standort) Erzeugung nicht Restaurants, Cafeterias gefährlicher Abfälle Büros Reinigungs- und Instandhaltungsaktivitäten Erzeugung gefährlicher Reinigungs- und Instandhaltungsaktivitäten für die Abfälle Gebäude 12 DE
Aspekt Genaue Quelle (+Standort) Druckerei (LUX) Restaurants, Cafeterias Stromverbrauch Audiovisuelle Ausrüstung (BXL, STR) Beleuchtung in Büros, Gängen, Gesellschaftsräumen Einzelausstattung Restaurants, Cafeterias HLK Banken, Läden, Reisebüro (BXL, LUX) Druckerei (BXL, LUX) Toner- und Druckereien Papierverbrauch Netzwerk- und Einzeldrucker Wasserverbrauch Toiletten, Duschen in Spinelli, Spaak, ATR Restaurants und Cafeterias Reinigung und Instandhaltung in WAY Erzeugung von Druckerei (BXL) Druckerdämpfen Mobilität Personen- und Güterbeförderung zwischen den drei Standorten Tägliches Pendeln der Mitarbeiter Anfahrt von Besuchern und Mitarbeitern von Vertragsunternehmen Verbrauch von Waren Beschaffungsstellen und Dienstleistungen Kantinen, Cafeterias, Mitarbeiterläden Emissionen Heizkessel Austritt von Heizöl Heizöltanks (potenziell) LKW/PKW In Anbetracht des Charakters der Aktivitäten des Europäischen Parlaments und im Einklang mit den Erfahrungen vergleichbarer Einrichtungen wurde die Auswirkung auf die Biodiversität in der Umweltanalyse als nicht wesentlich eingestuft. Daher hat das Parlament keinen Biodiversitätsindikator festgelegt, und es gibt keinen Abschnitt zu diesem Aspekt. Jedes neue Gebäude, das in den Geltungsbereich des UMS aufzunehmen ist, muss zunächst einer Umweltanalyse unterzogen werden, ebenso wie jede wesentliche Änderung an den bestehenden Anlagen der Infrastruktur und den Tätigkeiten. In den Jahren 2013 und 2014 wurden weitere Gebäude des Europäischen Parlaments in den Geltungsbereich des Umweltmanagementsystems einbezogen. Aus diesem Grund wurde die Umweltanalyse aktualisiert und auf diese Gebäude ausgeweitet. 2.3.2 Umweltpolitik Die Umweltpolitik wird vom Präsidium festgelegt und gebilligt. In ihr spiegeln sich die Vorstellungen des Präsidiums vom UMS und von den wichtigsten Umweltproblemen 13 DE
und Zielen wider. Da die Umweltpolitik den Rahmen für die Festlegung und Überprüfung der Umweltzielsetzungen bildet, muss sie an die Art, den Umfang und die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen angepasst sein. Sie beinhaltet die Bestrebungen zur Verbesserung des Umweltmanagementsystems, die darauf gerichtet sind, die Umweltverschmutzung zu verhindern und alle geltenden umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Sie muss allen Personen zur Kenntnis gebracht werden, die für die Organisation oder in ihrem Namen tätig sind, und sie muss auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das erste Umweltkonzept des Europäischen Parlaments wurde am 19. April 2004 vom Präsidium angenommen und vom Präsidenten verkündet. Am 27. November 2007 unterzeichneten der Präsident und der Generalsekretär eine aktualisierte Erklärung zur Umweltpolitik. Danach ist das Parlament verpflichtet, seine Kohlendioxidemissionen zu verringern. Das Präsidium nahm dieses Konzept anlässlich seiner Sitzung am 30. Januar 2008 zur Kenntnis. Am 28. September 2010 unterzeichneten der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, und der Generalsekretär, Klaus Welle, anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit erneut eine Erklärung zur Umweltpolitik. Das Dokument kann von der EUROPARL-Website heruntergeladen werden. http://www.europarl.europa.eu/pdf/emas/Politique-environ-de.pdf 14 DE
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2.3.3 Umwelthandbuch Das Umwelthandbuch beschreibt das Umweltmanagementsystem des Parlaments und die Art und Weise, wie das Parlament die EMAS-Verordnung umsetzt. Die letzte Aktualisierung des Handbuchs wurde am 20. Mai 2013 vom Präsidium gebilligt. 2.3.4 Aktionsplan Der Aktionsplan ist das Umweltprogramm des Parlaments mit einer Beschreibung der Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Mittel, die innerhalb festgelegter Fristen zur Verwirklichung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele getroffen, eingegangen und eingesetzt wurden oder vorgesehen sind. Der Aktionsplan wird vom Lenkungsausschuss für Umweltmanagement jährlich angenommen. Der Aktionsplan 2015 (Anhang III) wurde vom Lenkungsausschuss für Umweltmanagement am 1. Dezember 2014 angenommen. 2.3.5 Bewertung des Umweltmanagements: Die Bewertung des Umweltmanagements ist der jährliche Tätigkeitsbericht für das Präsidium, in dem die Angemessenheit und Effizienz des UMS, einschließlich der Umsetzung des Aktionsplans, bewertet wird, damit in Umweltbelangen Verbesserungen vorgeschlagen werden können. Die Bewertung des Umweltmanagements 2014 für das Jahr 2013 wurde vom Lenkungsausschuss für Umweltmanagement am 1. Dezember 2014 angenommen und am 9. Februar 2015 zur Kenntnisnahme an das Präsidium übermittelt. 2.3.6 Umwelterklärung Die Umwelterklärung ist die für die Öffentlichkeit bestimmte umfassende Information über die Struktur und Tätigkeiten des Parlaments, seine Umweltpolitik, das UMS und den Aktionsplan, einschließlich der Umweltaspekte, der Umweltbilanz und der Einhaltung der anwendbaren rechtlichen Bestimmungen im Umweltbereich. Die Umwelterklärung und ihre aktualisierten Fassungen sind über die Website des Parlaments abrufbar: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/20150201PVL00096/Umweltman agementsystem 16 DE
2.3.7 Zusammenfassung der Verfahren: Die Zusammenfassung der Verfahren ist eine ausführliche Anleitung, in der beschrieben wird, wie das UMS umzusetzen ist 1. 1 P-DO-ALL-16-Verfahren: Verwaltung von Verfahren. Mit diesem Verfahren wird erklärt, wie Verfahren festgestellt, aktualisiert und gebilligt werden. Sämtliche Verfahren können im Hinblick auf Entwicklungen beim UMS oder auf geänderte Anforderungen jederzeit aktualisiert werden. Zu den Verfahren können auch Begleitdokumente gehören, die Musterdokumente sind, die zur Anwendung eines Verfahrens oder einer Anweisung verwendet werden können. 17 DE
3 ERFÜLLUNG DER UMWELTANFORDERUNGEN 3.1 GRUNDLEGENDE LEISTUNGSINDIKATOREN UND ZAHLENVORGABEN Gemäß EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen Organisationen, die EMAS anwenden, über ihre Umweltleistung berichten und dabei Umweltleistungsindikatoren („Umweltleistungskennzahlen“) zu den relevanten Umweltaspekten der betreffenden Organisation verwenden. Die EMAS-Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass für Organisationen in den nicht produzierenden Branchen (Verwaltung/Dienstleistungen) der jährliche Gesamtoutput – Zahl B – nach der Größe der Organisation, ausgedrückt als Zahl ihrer Mitarbeiter, ermittelt wird. Aus diesem Grund werden die Umweltleistungsindikatoren auf der Grundlage der Zahl der Mitarbeiter berechnet. Bis 2012 verwendete das Parlament die „Anzahl der Mitarbeiteräquivalente“, die berechnet wurde, indem der Beitrag der einzelnen Mitarbeitergruppen zu den einzelnen Umweltauswirkungen (Kohlendioxidbilanz, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Papierverbrauch usw.) bestimmt wurde. Auf der Grundlage einer Empfehlung des IBGE (Institut bruxellois pour la gestion de l'environnement - Brüsseler Institut für Umweltmanagement) und einer durch einen Berater erstellten vergleichenden Studie zu den Indikatoren, die von anderen Organisationen verwendet werden, wurde das früher genutzte System der Mitarbeiteräquivalente durch ein neues Berechnungssystem auf der Grundlage von Vollzeitäquivalenten ersetzt, durch das die Berechnung einfacher wird und die Ergebnisse besser verständlich sind. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen (13 547 im Jahr 2013; 13 353 im Jahr 2014), vor allem weil nun mehr Mitarbeiter in Teilzeit tätig sind. Nachstehend ist die allgemeine Entwicklung der grundlegenden Leistungsindikatoren zwischen 2006 und 2014 dargestellt: Für die Berechnung der grundlegenden Leistungsindikatoren werden die Daten zugrunde gelegt, die am 28.2.2015 – dem Endtermin für die Erfassung der Daten für die Erstellung des Berichts – verfügbar waren. Änderungen, die sich aus jüngeren Daten ergeben, die nach diesem Termin übermittelt wurden, werden in den Bericht des Folgejahres aufgenommen. Da die meisten Umweltleistungsindikatoren in Bezug auf die Anzahl der Vollzeitäquivalente definiert sind, führt ein Rückgang dieser Anzahl bei ansonsten gleichen Bedingungen zu einer numerischen Verschlechterung der Umweltleistung. Dies ist bei der Auslegung der Umweltleistungsindikatoren für das Jahr 2014 zu berücksichtigen. 18 DE
3.1.1 EP-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren Sollvorgabe für CO2-Emissionen für das Jahr 2020 Das Umweltleistungsziel des Parlaments hinsichtlich der Verringerung der Kohlendioxidemissionen und die entsprechende Leistung im Jahr 2014 sind in der folgenden Tabelle zu sehen: Tabelle 1: Zielvorgabe für CO2-Emissionen, und Leistung Umweltaspekt Indikator Ziel Umweltleistung 2014 Kohlendioxidbilanz Verringerung um 30 % in Tonnen CO2e - 27,24 % CO2-Emissionen zwischen 2006 und pro (im Vergleich zu 2006) 2020 Vollzeitäquivalent Halbzeit-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren für das Jahr 2016 In der EMAS-Verordnung wird darüber hinaus auf die Notwendigkeit hingewiesen, Zahlenvorgaben für die wichtigsten Umweltaspekte festzulegen. Daher wurden in Einklang mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppen „Umweltindikatoren“ und „Papiermanagement“ sowie des „Abfallausschusses“ Zielzahlen für diese Bereiche 19 DE
eingeführt 2. Diese Ziele sollten es möglich machen, die Umweltleistung des EP zu verbessern, und werden in der untenstehenden Tabelle zusammen mit den entsprechenden Zahlen für das Jahr 2014 für den jeweiligen Indikator dargestellt: Tabelle 2: Halbzeit-Zielvorgaben für Umweltleistungsindikatoren, und Umweltleistung Umweltaspekt Indikator Ziel Umweltleistung 2014 Jährlicher Verringerung um 4 % Stromverbrauch Stromverbrauch - 9,22 % zwischen 2012 und in kWh je (im Vergleich zu 2012) 2016 Vollzeitäquivalent Jahresverbrauch von Gas, Heizöl Verringerung um 5 % Gas, Heizöl und - 35,25 % und Fernwärme in zwischen 2012 und Fernwärme (im Vergleich zu 2012) kWh je 2016 Vollzeitäquivalent Stabilisierung zwischen 2012 und 2016, dabei Jährlicher Erweiterung durch den Papierverbrauch Papierverbrauch Beitritt Kroatiens im - 8,43 % in kg je Jahr 2013 und (im Vergleich zu 2012) Vollzeitäquivalent Internalisierung einiger zuvor ausgelagerter Druckarbeiten Jährlicher Verringerung um 2 % Wasserverbrauch + 0,28 % Wasserverbrauch zwischen 2012 und in m 3 je (im Vergleich zu 2012) 2016 Vollzeitäquivalent Menge der Büro- und Verringerung um 5 % Abfallerzeugung + 2,06 % Küchenabfälle in zwischen 2012 und (im Vergleich zu 2012) kg je 2016 Vollzeitäquivalent 68,9 % Rezyklierte Bis 2016 zu erreichen: Abfallrecycling (+ 5,8 % im Vergleich zu Abfälle in % 68 % 2012) In der nachfolgenden Grafik ist ein Überblick zu den Umweltleistungsindikatoren, für die eine Zielvorgabe für das Jahr 2016 festgelegt worden ist, zu sehen, samt den im Jahr 2012 gemessenen Werten als Bezugspunkt. 2 Diese Zahlen wurden in Bezug auf alle in der Tabelle dargestellten Indikatoren vorgeschlagen, mit Ausnahme des Indikators für die Kohlendioxidbilanz. 20 DE
3.2 UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN: ZIELVORGABEN UND ERFOLGE Im Folgenden werden Zielsetzungen und Erfolge in Bezug zu den grundlegenden Leistungsindikatoren in den Bereichen CO2-Emissionen, Stromverbrauch, Gas-, Heizöl- und Fernwärmeverbrauch, Papierverbrauch, Wasserverbrauch und Abfallerzeugung dargestellt. 21 DE
3.2.1 CO2-Emissionen Zielsetzung des Europäischen Parlaments ist es, die CO2-Emissionen pro Vollzeitäquivalent von 2006 bis 2020 um 30 % zu senken.Für den Zeitraum 2006- 2014 wird für diesen Indikator ein Rückgang um etwa 27,2 % verzeichnet, was vor allem zurückzuführen ist auf: • die Einführung von „grünem“ Strom an den drei Arbeitsorten; • Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz der technischen Ausstattungen (wie z. B. der neuen Wärmepumpen im PFL-Gebäude oder der neuen, effizienteren Kühlsysteme im ASP-Gebäude); • die Einsparung von mehr als 1 Mio. Kilometern bei den Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten; • Wechsel von Charterflügen zu Thalys-Zügen zwischen Brüssel und Straßburg; • Rückgang der Nutzung von Dienstwagen durch die Abgeordneten und Verwendung von effizienteren Dienstwagen; • Mobilitätsprojekte (z. B. Kofinanzierung im öffentlichen Verkehr). Der allgemeine Trend bei diesem Indikator hat sich bisher positiv gestaltet. Allerdings ist anzumerken, dass es von 2013 auf 2014 zu einer Unterbrechung des allgemeinen Verbesserungstrends bei der Kohlendioxidbilanz des Parlaments gekommen ist. Im Jahr 2014 war ein leichter Anstieg bei den Kohlendioxidemissionen pro Vollzeitäquivalent zu verzeichnen, und dies trotz eines wegen des Wahljahrs veränderten parlamentarischen Sitzungskalenders, mit weniger Reisen nach Straßburg, woraus sich eigentlich eine Verringerung der Emissionen hätte ergeben müssen. Die Gesamtheit der Kohlendioxidemissionen des Parlaments hat sich im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr weiter verringert und beläuft sich nun auf 91 015 t CO2e im Jahr 2014, gegenüber 91 838 t im Jahr 2013.Somit ist die Verschlechterung beim Indikator „CO2-Emissionen“ auf den Rückgang der Anzahl der Vollzeitäquivalente beim Parlament im Jahr 2014 zurückzuführen, der nicht mit einem entsprechenden Rückgang der Kohlendioxidemissionen einherging. 22 DE
Zur Überwachung der Entwicklung der Mobilität wurde der Indikator „Durch Personenbeförderung verursachte Kohlendioxidemissionen pro Vollzeitäquivalent“ gewählt. Die unten dargestellten Daten zeigen, dass die durch Personenverkehr verursachten Emissionen je Vollzeitäquivalent zwischen 2006 und 2014 um 8,8 % gestiegen sind. Tabelle 3: Kohlendioxidemissionen aufgrund von Personenbeförderung Kohlendioxidemissio nen: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Personenbeförderung Durch die Personenbeförderung verursachte CO2- 37 119 43 661 46 496 40 366 45 875 44 932 44 785 45 794 50 441 Emissionen (CO2 in Tonnen) Anzahl der 10 689 11 480 11 672 11 818 12 274 12 824 13 335 13 547 13 353 Vollzeitäquivalente „Durch Personenbeförderung verursachte CO2- Emissionen pro 3,5 3,8 4,0 3,4 3,7 3,5 3,34 3,38 3,78 Vollzeitäquivalent“ (t CO2 / Vollzeitäquivalent) Veränderung in % ---- +9,5 % +14,7 % -1,6 % +7,6 % +0,9 % -3,3 % -2,7 % +8,8 % gegenüber 2006 (%) Der Fortschritt im Bereich Mobilität ist vor allem auf folgende Entwicklungen und Maßnahmen zurückzuführen, die durch die Dienststellen des Europäischen Parlaments ergriffen wurden: 23 DE
• Seit Juni 2008 hat das Personal des EP in Luxemburg Anspruch auf eine Karte (Jobkaart) für die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt Luxemburg. Durch diese Maßnahme ist die Zahl der Personen, die den Bus nutzen, von 350 im Juni 2006 auf 750 bis Ende 2012 gestiegen 3. • Seit Dezember 2010 kann das Personal in Brüssel einen Ermäßigung von 50 % auf Abonnements für den öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen; im Jahr 2011 wurde das System der Kofinanzierung auf die Züge der SNCB (belgische Staatsbahn) ausgedehnt. • Es wurden neue Fahrräder (insbesondere Elektrofahrräder) gekauft, die auf den Fahrradparkplätzen der Gebäude des Europäischen Parlaments bereitstehen. Diese Dienstfahrräder können von den Mitarbeiter für dienstliche Zwecke verwendet werden. • Für die Verteilung der Post zwischen den Gebäuden in Luxemburg und Brüssel wurden Elektrofahrzeuge gekauft. • Für die Fahrzeugflotte des Europäischen Parlaments wurden Fahrzeuge gekauft, die der Euro-5-Norm entsprechen. • Während der Plenartagungen verkehren Thalys-Express-Züge zwischen Brüssel und Straßburg, mit denen die Charterflüge ersetzt werden. • Zudem wurde während der Plenartagungen ein Busdienst zwischen Luxemburg und Straßburg eingeführt. • Im Jahr 2011 wurde in Brüssel ein „Mobility Point“ eingerichtet, der Personal und Abgeordnete über die ökologisch günstigsten Möglichkeiten der Anfahrt zur Arbeit informiert sowie Veranstaltungen und Sensibilisierungskampagnen organisiert. • Eine Bereich „Verkehr und Mobilität“ wurde im Intranet eingerichtet. • In Brüssel wurden zusätzliche doppelgeschossige Fahrradparkplätze eingerichtet. • Auf den Parkplätzen wurden Ladestationen für Elektroautos eingerichtet. Es hat sich jedoch – trotz gewisser Fortschritte bei der Verlangsamung des Anstiegs der Kohlendioxidemissionen aufgrund von Personenbeförderung – als schwierig erwiesen, in diesem Bereich eine wesentliche Verringerung zu erzielen. Der im Jahr 2014 festgestellte Anstieg ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens der Rückgang bei der Anzahl der Vollzeitäquivalente, ohne einen entsprechenden Rückgang bei den mobilitätsbedingten Emissionen. Wenn beispielsweise der Anteil der Teilzeitkräfte steigt, verringert sich der Wert „Vollzeitäquivalente“, wohingegen die mobilitätsbedingten Emissionen gleich bleiben, da ein Pendler nach wie vor die gleiche Strecke zurücklegen muss, auch wenn er Teilzeit arbeitet. Ein weiterer Faktor, der unmittelbar ursächlich für den Anstieg der mobilitätsbedingten Emissionen im Jahr 2014 ist, ergibt sich aus der Aktualisierung der Mobilitätserhebung für Brüssel, auf der die Berechnung beruht. Die im Jahr 2014 durchgeführte Erhebung zeigt auf, dass sich gegenüber dem Jahr 2008 (als die letzte Mobilitätserhebung für Brüssel durchgeführt wurde) die von pendelnden Mitarbeitern und parlamentarischen Assistenten zurückgelegte Gesamtstrecke um das 3,2-Fache verlängert hat. Das bedeutet, dass die Beschäftigten heutzutage im 3 Daten hochgerechnet aufgrund der Ergebnisse der Erhebungen zur Mobilität innerhalb des EP. 24 DE
Durchschnitt in größerer Entfernung vom Parlament wohnen als im Jahr 2008. Dieser „Trend in Richtung Vororte“ ist möglicherweise auch insofern relevant, als sich durch das Wohnen in größerer Entfernung zum Arbeitsplatz für die Menschen zusätzliche Anreize ergeben könnten, mit dem Auto zur Arbeit zu pendeln, potenziell mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Kohlendioxidemissionen. 3.2.2 Stromverbrauch Der für diese Variable gewählte Indikator ist der „Stromverbrauch je Vollzeitäquivalent“, wobei das Einzelziel eine Verringerung von 4 % zwischen 2012 und 2016 ist. Aus den erhobenen Daten geht hervor, dass der Stromverbrauch pro Vollzeitäquivalent zwischen 2006 und 2014 um etwa 14,6 % zurückgegangen ist, wobei es allein zwischen 2014 und 2012 einen Rückgang um 9,22 % gegeben hat. Dies ist eine sehr positive Entwicklung, insbesondere angesichts der Tatsache, dass zwischen 2007 und 2014 mehrere neue Gebäude in Betrieb genommen wurden (etwa 150 000 m2). Mehrere Projekte zur Energieeinsparung haben sich positiv auf die Entwicklung dieses Indikators ausgewirkt: 25 DE
In Brüssel haben sich Verbesserungen im Energiemanagement positiv ausgewirkt (neue Kühlaggregate in den Gebäuden ASP und ATR, ein Projekt zur Beleuchtungsumrüstung, mit dem die Glühbirnen in den Gemeinschaftsräumen durch Energiesparlampen ersetzt werden konnten, verbessertes Management der Beleuchtung in den Sitzungsräumen, sodass die Beleuchtung möglichst wenig genutzt wird, dabei aber dem Bedarf der Nutzer entsprochen wird, usw.). In Straßburg wurde der Stromverbrauch im PFL-Gebäude seit dem Jahr 2006 durch den Einbau leistungsfähigerer Wärmepumpen erheblich reduziert. Im LOW-Gebäude wurden Fotozellen installiert, die die Intensität der künstlichen Beleuchtung an die Intensität des Tageslichts anpassten. Da mit diesem System bis zu 50 % der Beleuchtungsenergie eingespart werden können, soll es auch in weiteren Teilen des Gebäudes installiert werden. Das Energiemanagement in Zeiten einer geringeren Nutzung des Gebäudes (außerhalb der Plenartagungen) wurde ebenfalls verbessert. In Luxemburg werden drei Gebäude durch Kraft-Wärme-Kopplung beheizt (TOA, TOB und PRE); bei zwei dieser Gebäude ist die Bereitstellung von Kraft, Wärme und Kälte gekoppelt (TOA und TOB), was eine optimale Nutzung der Primärenergie ermöglicht. Infolge der Arbeiten zur Errichtung des KAD- Neubaus mussten neue Gebäude für das EP bereitgestellt werden, was einen Anstieg des Energiebedarfs zur Folge hatte. Allerdings ist nach der Inbetriebnahme des neuen KAD-Gebäudes eine beträchtliche Verringerung des Energieverbrauchs zu erwarten. In Brüssel wurde die Belegung der Gebäude optimiert, und die Komfortbedingungen in bestimmten Bereichen wurden angepasst. Die positiven Auswirkungen der erwähnten Projekte zum Energiemanagement wurden zum Teil durch andere Nutzer wieder zunichte gemacht, und zwar insbesondere durch den Anstieg des Verbrauchs der IT-Systeme. Andererseits ergab sich bei diesem Indikator im Jahr 2014 sowohl gegenüber 2012 als auch gegenüber 2013 ein erheblicher Rückgang, was die Gesamtwirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen belegt. 3.2.3 Gas, Heizöl und Fernwärme Der gewählte Indikator ist der „Verbrauch an Gas, Heizöl und Fernwärme je Vollzeitäquivalent“, wobei das Einzelziel eine Verringerung von 5 % zwischen 2012 und 2016 ist. Der Verbrauch von Gas, Heizöl und Fernwärme je Vollzeitäquivalent ging zwischen 2006 und 2014 um 31,9 % und um 35,25 % in Bezug auf 2012 zurück. Auch wenn dieser Indikator in starkem Maße von der Witterung des jeweiligen Jahres abhängig ist und daher stärker schwankt als andere Indikatoren, steht doch fest, dass deutliche Verbesserungen bei der Effizienz der Heizanlagen erzielt worden sind. Während der Winter 2014 etwas milder als im Vorjahr war, was den deutlichen Rückgang des Indikators für diesen Zeitraum erklärt, war der Winter 2013 genauso kalt oder etwas kälter als 2012 – und doch verbesserte sich der Indikator. Daher 26 DE
sollten die erfolgreichen Anstrengungen bei der aktiven (Heizanlagen) und bei der passiven (Wärmedämmung) Energieeffizienz fortgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Zielvorgabe einer Verringerung um 5 % für das Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2012 erreicht und gehalten wird. Über den milden Winter hinaus gibt es weitere Faktoren, die zur Verringerung dieses Indikators beigetragen haben und die spezifisch für bestimmte Arbeitsorte sind: • Brüssel: Der Verbrauch an Gas und Heizöl für Heizzwecke ist gegenüber 2013 dank einer laufenden Verbesserung der Heizungssteuerung um 27 % zurückgegangen. • Straßburg: Dank Optimierung der Wärmepumpen wurde weniger fossiler Brennstoff verbraucht. 3.2.4 Papierverbrauch Bei der Berechnung des Indikators für den „Papierverbrauch pro Vollzeitäquivalent“ werden das an den drei Hauptarbeitsorten verwendete Papier (A4-Druckerpapier) und die in der Druckerei verwendeten Spezialpapiere berücksichtigt. Ziel ist es, den Papierverbrauch zwischen 2012 und 2016 zu stabilisieren, auch wenn in diesem Zeitraum ein weiterer Mitgliedstaat (Kroatien) der EU beigetreten ist und Druckarbeiten, die zurzeit außer Haus geleistet werden, innerhalb des Parlaments durchgeführt werden müssen. Aus den Angaben geht hervor, dass es eine Verringerung des Papierverbrauchs pro Vollzeitäquivalent von etwa 42 % gegenüber 2006 gegeben hat, so dass die Langzeitentwicklung sehr positiv ist. Dies zeigt, dass die Anstrengungen der 27 DE
verschiedenen Abteilungen (insbesondere der für Druck und Verteilung zuständigen Abteilungen) größtenteils erfolgreich waren. Allerdings ist zu beachten, dass der Indikator „Papierverbrauch“ in Abhängigkeit von Anzahl und Umfang der Aktivitäten im politischen/legislativen Prozess des Parlaments schwankt. So stieg beispielsweise der Gesamtverbrauch an Papier von 2012 auf 2013 infolge der umfangreicheren politischen/legislativen Aktivitäten im Jahr 2013 um 12,18 %. Zudem verzeichnete die Druckerei eine größere durchschnittliche Länge bei den in diesem Jahr gedruckten Dokumenten. Dagegen gab es im Jahr 2014 – d. h. im Wahljahr, mit verringerter politischer/legislativer Aktivität – gegenüber 2012 eine deutliche Verringerung des Papierverbrauchs, nämlich um 8,43 %. Diese zyklischen Effekte sind zu berücksichtigen, wenn man die Wirkung von Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des genannten Indikators bewertet. Ungeachtet der zyklischen Effekte steht es außer Frage, dass anhaltende Anstrengungen erforderlich sind, um weitere Verbesserungen beim Papierverbrauch im Parlament zu erzielen. Mittelfristig ist dieses Problem am besten zu lösen, indem weitere Schritte in Richtung „papierloses Parlament“ ergriffen werden, sodass ein größerer Anteil an Dokumenten in den politischen, legislativen und administrativen Prozessen ausschließlich in elektronischer Form genutzt wird. Dies beinhaltet beispielsweise die umfassende Verwendung der eCommittee-Anwendung und der eMeeting-Anwendung bei der Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse, gemäß dem guten Beispiel der Ausschüsse EMPL und ENVI, sowie letztlich ein Pilotprojekt für ein papierloses Plenum. 3.2.5 Wasserverbrauch Der Indikator, der gewählt wurde, um die Entwicklung dieser Zielsetzung zu überwachen, ist der „Wasserverbrauch in m3 je Vollzeitäquivalent“, wobei das Ziel eine Verringerung von 2 % zwischen 2012 und 2016 ist. 28 DE
Der Wasserverbrauch des Parlaments wird über Zähler ermittelt, die an den Anschlusspunkten der einzelnen Gebäude ans öffentliche Wassernetz installiert sind. Die für das Gebäudemanagement zuständigen Unternehmen melden diese Verbrauchswerte monatlich an das Parlament. Über diese Hauptzähler hinaus gibt es auch Zwischenzähler für verschiedene Teile des Wassernetzes innerhalb der Parlamentsgebäude, die sich derzeit jedoch nicht auf das gesamte Wassernetz erstrecken. Der Wasserverbrauch lässt sich grob in zwei Kategorien einteilen: Dienste für die Gebäudenutzer (Sanitärwasser für öffentliche Toiletten und private Toiletten/Duschen für die Mitglieder) sowie technische Dienste (Luftbefeuchtung, Restaurants, Reinigung, Wasserenthärtung, adiabatische Kühlung, sowie Spülung zur Minderung des Legionellenrisikos). Die Daten zeigen, dass der Wasserverbrauch pro Person von 2006 bis 2014 um 4,7 % gestiegen ist. Die Ursache hierfür lag zum größten Teil in dem Bezug der neuen Gebäude und der Umsetzung des Programms zur Legionellen-Bekämpfung, das erforderlich war, um eine zufriedenstellende Wasserqualität sicherzustellen. Die Ergebnisse der Überprüfung des Legionellen-Risikos in Brüssel (08/2011) haben gezeigt, dass die zeitweise Nutzung von Heißwasserzapfstellen in einigen Gebäuden ein hohes Risiko nach sich zieht. Zur Zeit kann das Legionellen-Risiko nur durch ein Durchspülen der Rohre bekämpft werden. Jedoch stabilisiert sich der Wasserverbrauch aufgrund eines verbesserten Managements immer mehr. Der Wasserverbrauch ging zwischen 2010 und 2013 aufgrund der Maßnahmen, mit denen das Management der seit 2007 bzw. 2008 genutzten Gebäude WIB und JAN verbessert wurde, zurück. 29 DE
Trotz des Gesamttrends einer Stabilisierung des Wasserverbrauchs kam es im Jahr 2014 zu einem Anstieg von 0,28 % pro Vollzeitäquivalent gegenüber 2012. Es liegt zwar eine Verbesserung gegenüber der Leistung im Jahr 2013 vor, dieser Unterschied ist jedoch ausschließlich auf einen unvorhergesehenen Zwischenfall im Jahr 2013 zurückzuführen, als es zu einem Rohrbruch an einer Löschwasserleitung neben dem SDM-Gebäude in Straßburg kam. Der dadurch verursachte Anstieg des Wasserverbrauchs im SDM-Gebäude entsprach mehr als 2 % des Gesamtwasserverbrauchs des Parlaments für das Jahr 2013. Das Leck wurde im Sommer 2013 vollständig behoben. Wenn man die Auswirkungen des Rohrbruchs im Jahr 2013 ausblendet, wird klar, dass ein anhaltender Mangel an Verbesserungen beim Wasserverbrauch besteht. Deshalb sind weitere Maßnahmen erforderlich: einerseits durch technische Verbesserungen, was in diesem Bereich in der Regel teuer, technisch anspruchsvoll und langwierig in der Umsetzung ist; und andererseits durch Sensibilisierung und Weitergabe bewährter Praxis, was ebenso wichtig für ein wirksames Wasserverbrauchsmanagements ist und womit sich gewisse kurzfristige Verbesserungen erzielen lassen. Um das Ziel einer Verringerung um 2 % bis 2016 zu erreichen, muss die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen gesteigert werden. 3.2.6 Abfall Die Ziele hinsichtlich Abfall lauten: • Erreichen eines Niveaus von 68 % rezykliertem Abfall im Jahr 2016 • Verringerung der Menge der Büro- und Küchenabfälle in kg je Vollzeitäquivalent um 5 % von 2012 bis 2016 Büro- und Küchenabfälle umfassen Papier (A4-Format und in der Druckerei verwendete Spezialpapiere), Kunststoff (Flaschen und Verpackung), Glas, Metall (Getränke- und sonstige Dosen), Holz (Transportpaletten), Lebensmittelabfälle sowie unsortierten Büroabfall. 1. Rezyklierte Abfälle in % Das Ziel, im Jahr 2016 ein Niveau von 68 % rezykliertem Abfall zu erreichen, wurde im Jahr 2014 übertroffen. 30 DE
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