Facebook, Handy & Co - Elternabend 6. Mai 2014 - JUPO

 
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Facebook, Handy & Co - Elternabend 6. Mai 2014 - JUPO
JUPO   PERSPEKTIVE

Facebook, Handy & Co.
           Elternabend
           6. Mai 2014
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Wir stellen uns vor

-   René Henz – PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen

-   Carlo Wyniger – Jugenpolizei (JUPO)
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Programm / Inhalt
-Begrüssung
-Vorstellen JUPO
-Vorstellen PERSPEKTIVE
-Zahlen und Fakten
-Chancen und Risiken
-Vom Konsum zur Sucht
-Gesetzliche Grundlagen
     • Delikte im Zusammenhang Handy / Internet
     • Mobbing
     • Chat
     • Straffällig – was dann?
-Umgang
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JUPO

Jugendpolizei
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Mittel/Organisation

   Dienststelle der Polizei Kanton Solothurn
   9 Polizisten
   Arbeiten in ziviler Kleidung
   Zuständig für Jugendliche (10 – 18 Jahre)   Internet: www.polizei.so.ch
                                                 E-Mail: jupo@kapo.so.ch

                                                                          7
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Was wir die SchülerInnen zu Beginn Fragen

•   Wer hat einen Fernseher?
•   Wer hat ein Handy?
•   Wer hat einen PC?
•   Wer hat Internet?
•   Wer spielt Games?
•   Wer hat ein Facebook Account?
•   Wie viele Stunden pro Woche sitze ich vor einem Bildschirm?
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Quelle:
Fachstelle Kinderschutz Kanton Solothurn
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Frage
nach
eigenem
Besitz

Quelle:
JAMES-Studie 2012 (Zwischenbericht)
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Quelle:
JAMES-Studie 2012 Zwischenbericht
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Quelle:
Fachstelle Kinderschutz Kanton Solothurn
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  Medienzugang 12 – 16-jährige im eigenen Zimmer
  (CH 2006)

D 2011:
58%

D 2011:
52%

                    Quelle:
                    Fachstelle Kinderschutz Kanton Solothurn
                    D: JIM Studie 2011
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Elterninvolviertheit bei 6 – 13-jährigen

                     Quelle:
                     Fachstelle Kinderschutz Kanton Solothurn
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Quelle:
JAMES-Studie 2012 Zwischenbericht
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Angebot / Nutzen Neuen Medien
 •   TV, Handy, PC, Internet, Games (Bildschirm)
 •   Kommunikation
 •   Konsum und Auktionen
 •   Downloads (Musik, Videos, Programme, Bilder)
 •   Arbeits- und Lerninstrument
 •   Informationsquelle
 •   Freizeitgestaltung
 •   Unterhaltung
 •   Nützlich und kaum mehr wegzudenken
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Quelle:
Fachstelle Kinderschutz Kanton Solothurn
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Risiken / Gefahren
•   Auf immer und ewig (Was einmal im Internet war, bleibt!)
•   Überinformation
•   Komplexität
•   Rasante Entwicklung
•   Sucht /Abhängigkeit
•   Missbrauch
•   Sexualisierung / Übergriffe
•   Fälschungen Informationen, Bilder und Texte
•   Cyberbullying
•   Dateschutz / Urheberrecht / Verbreitungsgeschwindigkeit
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Suchtmerkmale
•   starker Wunsch oder Zwang
•   verminderte Kontrollfähigkeit
•   Toleranzentwicklung (ich brauche immer mehr davon)
•   Vernachlässigung anderer Interessen
•   anhaltender Konsum trotz schädlicher Folgen
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Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Handy

 Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen (Art. 179ter StGB)
 Verletzung des Geheim- oder Privatbereich durch Aufnahmegeräte
  (Art. 179quater StGB)
 Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Hacken)
  (Art. 143 StGB)

 Pornographie (Art. 197 StGB)
  z. B. das Zeigen oder Weitergeben an unter 16-jährige
 Gewaltdarstellung (Art. 135 StGB)
  z.B. das Erwerben, Zeigen etc.
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    Mobbing (auch Cyber Bullying – Cyber Mobbing)

-   Was heisst das ?

-   Mobbing: (Anpöbeln, Fertigmachen, englisch „mob“ = Pöbel, Meute).

-   Mögliche Definition/Bedeutung:
    Systematisches, wiederholtes und permanentes Schikanieren, Belästigen,
    Beleidigen, etc. von Personen, welches zu deren Ausgrenzung führen

-   Unter Cyber Bullying/Cyber Mobbing versteht man Mobbing mit Unterstützung
    elektronischer Kommunikationsmittel wie Handy, Internet etc.
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Straftaten im Zusammenhang mit Mobbing
Drohung (Art. 180 StGB)
Wer jemanden durch schwere Drohung in Angst und Schrecken
versetzt, wird auf Antrag mit Gefängnis oder Busse bestraft.

Ehrverletzung/Ueble Nachrede (Art. 173 StGB)
Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder
anderer Tatsachen, die geeignet sind seinem Ruf zu schädigen,
beschuldigt oder verdächtigt, wird auf Antrag mit …….

Verleumdung (Art. 174 StGB)
Wer jemanden entgegen besseren Wissens bei einem andern eines
unehrenhaften Verhaltens beschuldigt oder verdächtigt,…..

Beschimpfung (Art. 177 StGB)
Wer jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in
seiner Ehre angreift, wird auf Antrag mit Busse bestraft.
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Straffällig – was dann ?
    Annahme

-   Ein 14- jähriger Schüler droht in einem sozialen Netzwerk (Netlog. Facebook
    etc.) mit einem Mitschüler abzurechnen. Er schreibt: „ He du Opfer, morgen in
    der Schule kannst du was erleben, wir machen dich fertig….!
-   Da dies nicht das erste Mal ist, macht der Empfänger Meldung bei der Polizei
    und stellt Strafantrag wegen Drohung

-   Mögliches Vorgehen der Polizei:
-   Aufnahme des Tatbestandes, Befragung des Opfers
-   Kontaktaufnahme mit Beschuldigtem (ev. direkt in der Schule) und
    Orientierung ges. Vertreter/ Befragung des Beschuldigten
-   Ev. Beschlagnahmung Computer und Handy (Hausdurchsuchung)
-   Ev. weiterer Ermittlungen durch die Polizei (Zeugenbefragung usw.)
-   Strafanzeige an Jugendanwaltschaft
-   Strafe/Massnahme durch Jugendanwaltschaft / Ev. Schulinterne
    Konsequenzen
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Selfie

Ein Selfie ist eine Art Selbstporträt, üblicherweise mit einem Smartphone von der
eigenen Hand aufgenommen. Selfies sind oft mit sozialen Netzwerken verbunden,
wie zum Beispiel mit Facebook oder Instagram.
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Sexting

Was ist Sexting?
Der Ausdruck Sexting setzt sich aus den beiden englischen Wörtern ‚sex‘ und
‚texting‘ zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer
Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon. Die Fotos werden
einer bestimmten Person oder Personengruppe, über Textnachrichten, Instant
Messaging oder Social-Media-Plattformen, zugänglich gemacht. Dabei lassen sich
Jugendliche manchmal unbewusst durch Gruppendynamik beeinflussen oder gar
unter Druck setzen. Sexting ist nicht zu verwechseln mit dem Versenden
anonymer, nicht selbst produzierter pornografischer Darstellungen.
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Sextingkampagne der Pro Juventute
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Botschaft

-   Die Polizei/Jugendpolizei kann auch zur Beratung herbeigezogen
    werden.

-   Die meisten Fälle bewegen sich Bereich „Antragsdelikte“. Somit muss
    nicht zwingend mit strafrechtlicher Konsequenz gerechnet werden.

                     Nehmen sie mit uns Kontakt auf
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         Was tun?
Wie können wir uns schützen?
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      Höre auf ...

... dein BAUCHGEFÜHL!!!
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 Schreibe nichts
 über jemanden,
das du nicht auch
 über dich lesen
   möchtest!!!

 Hol dir Hilfe bei
     jemand
 Erwachsenem
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Was können die Eltern tun?
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Günstige Entwicklungsbedingungen
(Dr. phil. Leo Gehrig)
   1.   Angemessene Befriedigung der psychischen Grundbedürfnisse
   2.   Gemeinsam Erlebnisse (innerer Draht)
   3.   Klare Regeln für das Zusammenleben
   4.   Rhythmische Lebensgestaltung (Rebhuhn-Prinzip)
        (z.B. feiern – und dann auch feiern vs. Arbeiten – und dann auch arbeiten)
   5. Selbsttätigkeit
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Umgang Allgemein
•   Hinschauen / Gespräch suchen / Besorgnis ausdrücken
•   Ich-Botschaften / Kind nicht als Ganzes angreifen (Du bist…)
•   Nicht dramatisieren, aber auch nicht verharmlosen
•   Keine Moralpredigten
•   Interesse zeigen (zuhören, zuschauen, mitmachen)
•   Verstehen wollen (bedeutet nicht gutheissen)
•   Eigene Haltung klar machen
•   Regeln und Konsequenzen altersadäquat „aushandeln“ und durchziehen
•   So wenig Grenzen wie möglich, aber so viele wie nötig
•   Vorbild sein (massvoller Konsum / eigenes Konsumverhalten reflektieren)
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Umgang Medien
•   Standort der Medien
•   Programmzeitschrift
•   Altersadäquate Filme
•   Dauer vereinbaren / Nutzung
•   Spannungen bei TV abbauen (mitschauen (statt abschalten), im Auge behalten,
    Kinder spielen nach = Verarbeitung – zulassen)
•   Gute und schlechte Games: Bedienbarkeit / Aufgaben (Strategie, Taktik, Denken,
    Kombinationsfähigkeit, Reaktion, etc.) / Interessant / Anzahl SpielerInnen /
    aktivierende und entsprannende Elemente / Rollenauswahl / Grafik / Ton / Symbole,
    Bilder, Inhalte altersentsprechend / Niveau / Vermittlung Wertvorstellungen
•   Handy: Prepaid (möglichst keine Aboverträge)
•   Ermunterung zu anderen Aktivitäten
•   An sich denken – sonst Gefahr: Spielproblem wird zum zentralen Lebensinhalt!
•   Hilfe anbieten / Hilfe holen: z.B. Jugendberatung PERSPEKTIVE
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                  Filmempfehlung
• Trust – die Spur führt ins Netz (Pädophilie via Chat)
  (FSK CH: 16)
• Homevideo (Cybermobbing)
  (FSK CH: 12)
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