DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN IN DER ARBEITSWELT - Sarah Kahlfuß und Leonie Welte Referat vom 07.11.2016 Im Modul 14: Menschenrechtsbildung am ...
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DISKRIMINIERUNG
VON FRAUEN IN DER
ARBEITSWELT
Sarah Kahlfuß und Leonie Welte
Referat vom 07.11.2016
Im Modul 14: Menschenrechtsbildung am Beispiel
von Antidiskriminierung und VielfaltGliederung 1. Geschichtliche Hintergründe 2. Diskriminierungsverbote im Gesetz 3. Problemstellung 4. Ursachen von Benachteiligung 5. Beispiele für Antidiskriminierungsansätze 6. Fazit 7. Diskussionsfragen
1800 Frauen hatten keinen Subjekt-Status Geschlechtsvormundschaft Vater, Bruder oder Ehemann Rolle der Frau: Ehefrau und Mutter Trennung gesellschaftlicher Räume Gründung erster Frauenvereine Frauen arbeiteten erstmals in Krankenhäusern
Anfang 1900 Leipziger Frauenschlacht Allgemeiner deutscher Frauenverein (ADF) mangelnde Bildungssituation für Frauen Jungen in der öffentlichen Schule auf spätere Berufstätigkeit vorbereitet Mädchen Arbeiterstand: schlecht bezahlte und kräftezehrende Arbeit Mädchen des Bürgertum: Vorbereitung auf Ehe
Mitte 1900 Frauenvereine engagierten sich: der Wohnungs-, Kranken- und Kinderfürsorge errichteten Arbeitsstätten und organisierten Heimarbeit politische Erfolge: uneheliche Kinder erhielten eine staatliche Unterstützung
Ende 1900 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) größter frauenpolitische Erfolg der Nachkriegszeit Konsequenz: alle dem Gleichberechtigungsprinzip entgegenstehenden rechtlichen Regelungen und Gesetze musste an Verfassung angepasst werden
2. Diskriminierungsverbote im Gesetz
Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• Verbietet eine Diskriminierung • „Die Vereinbarung einer geringeren
aufgrund des Geschlechtes Vergütung für gleiche oder
gleichwertige Arbeit wegen eines in §
• Eine Unterschiedliche Behandlung ist I genannten Grundes wird nicht
nur zulässig wenn: dadurch gerechtfertigt, dass wegen
„die Art der auzuübenden Tätigkeit eines in § I genannten Grundes
oder der Bedingung ihrer Ausübung besondere Schutzvorschriften
eine wesentliche und entscheidende gelten.“ (§8 Abs. 2 AGG)
berufliche Anforderung darstellt..“ (§8
Abs. 1 AGG)2. Diskriminierungsverbote im Gesetz
Das Chancengleichheitsgesetz Ziele des Chancengleichheitsgesetz
• Gesetz zur Verwirklichung der • Paritätische Vertretung von Frauen
Chancengleichheit von Frauen und und Männern in Gremien, soweit das
Männern im öffentlichen Dienst des Land Mitglieder bestimmen kann
Landes Baden-Württemberg
• Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Beruf
• Ausschreibungen müssen
geschlechtsneutral erfolgen
• Ausdrücklicher Hinweis, dass Frauen
zur Bewerbung aufgefordert werden3. Problemstellung
3.1 Daten und Fakten in der Ist-Analyse
Abb. 1: http://www.lingarts.com/wp-content/uploads/2015/12/Gendern_geschlechtssensible_Sprache.jpgDie Einkommen aus der eigenen Alterssicherung von Frauen ab 65 Jahren ist um 60% geringer als die von Männern
Jede 3. Frau ist im Niedriglohnsektor beschäftigt… …und jeder 10. Mann
Nur 5,6 % der Vorstands- mitglieder von börsenorientierten Unternehmen sind Frauen
Alleinerziehende Frauen als Risikogruppe
Die Sicherung des Lebensunterhaltes
ist möglich durch:
• Eigene Erwerbstätigkeit
• Versorgung über andere
Haushaltsmitglieder
• Das soziale Jede dritte Familie mit nur
Sicherungssystem einem Elternteil bezieht
Grundsicherung nach dem
SGB II3.2 Gender-Pay-Gap
Quelle: Verdienststrukturerhebung 2006;3.3 Frauen in Führungspositionen
Ursachen für geringe weibliche Führungsquote typische "männliche" Eigenschaften Männer setzen andere berufliche Prioritäten als Frauen Arbeitsteilung in Haushalt und Familie Führungspositionen sind mit Begleitumständen verbunden
3.4 Fallbeispiel In einem großen Betrieb wird intern die Abteilungsleitung für Personal und Personalentwicklung ausgeschrieben. Frau F, ca. 50 Jahre alt, die viel Erfahrung auf dem Gebiet des Personalwesens mitbringt, eine juristische Ausbildung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht abgeschlossen und zuletzt mehrere Jahre die Controllingabteilung im selben Unternehmen geleitet hat, bewirbt sich – neben mehreren männlichen Kollegen – um die Position. Es ist im Betrieb üblich, dass sich die drei bestqualifizierten BewerberInnen einem Hearing stellen. Wer mit der höchsten Punktezahl aus dem Hearing hervorgeht, erhält die jeweils vakante Position. Frau F. absolviert das Hearing mit zwei Mitbewerbern und schneidet mit der höchsten Punktezahl ab. Als der Geschäftsleitung das schriftliche Ergebnis des Hearings vorgelegt wird, ist diese mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Einer der Geschäftsführer wünscht sich unbedingt einen Mann für die verantwortungsvolle und angesehene Position. Er verlangt, dass mit den beiden bestgereihten KandidatInnen ein weiteres Hearing abgehalten wird. Er setzt sich damit in der Geschäftsleitung soweit durch, dass keine sofortige Besetzung der Position vorgenommen wird.
3.4 Fallbeispiel Die Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert das Unternehmen, dass Frau F. überlegt, eine Klage auf Schadenersatz einzubringen. Die angestrebte Position ist die bestbezahlte im Unternehmen. Alle bisher dort Tätigen haben sie bis zum Pensionsantritt innegehabt. Nach weiteren Gesprächen wird die Leitungsfunktion mit Frau F. besetzt, ohne ein zweites Hearing durchzuführen.
4. Ursachen von Benachteiligung
4.1 Sozialisation und weibliches Berufswahlverfahren
• Erziehung, Medien, schulische
Bildung etc. weisen Richtungen
• Berufe teilen sich in
„Frauenberufe“ und
„Männerberufe“
• Frauen erleben im Gegensatz zu
Männern eine familienbedingte
Erwerbsunterbrechung4.2 Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
4.3 Familien- und Arbeitspolitik: Lohndiskriminierung Frauen verdienen weniger als Männer Ausbildung, Berufserfahrung oder berufliche Stellung «(...) Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» (BV Art. 8 Abs. 3) «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, (...).» (GIG Art. 3 Abs. 1)
Gründe für Lohndiskriminierung Lohn wird durch Aushandeln festgelegt Lohnzulagen werden nur an Vollzeitangestellten gegeben außerberufliche Erfahrungen werden nicht berücksichtigt
4.3 Familien- und Arbeitspolitik: Teilzeitarbeit weniger Lohn schlechtere soziale Absicherung eingeschränkte Weiterbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten
5. Beispiele für Antidiskriminierungsansätze 5.1 größtes Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit Unternehmen, Betriebe und Hochschulen für Schülerinnen ab der 5. Klasse Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik
5.2 Maßnahmen der Politik Der GB-check Anonyme Bewerbung
5.3 Frauenquote Ab 2016 soll bei der Aufsichtsratswahl eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten Ziel: Anteil von Frauen an Führungspositionen verbessern Geschlechterparität
Unser Fazit
7. Diskussionsfragen Wie viel „Antidiskriminierung“ steckt eurer Meinung nach in den genannten Beispielen? Wo habt ihr persönlich eventuell Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund eures Geschlechts erlebt? Was sind eurer Meinung nach Ansätze um Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt zu minimieren?
Literaturverzeichnis
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• ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2015. Gleiches Recht. Jedes Geschlecht. [Online-Quelle]
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• ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2014. Anonyme Bewerbung. Leitfaden. [Online-Quelle]
Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter:
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• BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, 2010. Gender. Frauen in Deutschland. [Online-Quelle]
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• BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, 2015. Wie alles begann. Frauen um 1800 [Online-Quelle]
Berlin: Bundeszentrale für Politische Bildung [Zugriff vom 01.11.2016] Verfügbar unter:
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• BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND, 2014. Frauen und Arbeitswelt [Online-
Quelle] Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff vom 02.11.2016] Verfügbar unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/gesetz-fuer-die-gleichberechtigte-
teilhabe-von-frauen-und/gesetz-fuer-die-gleichberechtigte-teilhabe-von-frauen-und-maennern-an-
fuehrungspositionen/78562?view=DEFAULT
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Frankfurt am Main: Campus Verlag GmbH, 29-35
• DRASCH, Katrin 2009. Familienbedingte Erwerbstätigkeit von Frauen. In: IAB-Forum. Gleichstellung. Wo Frauen und
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• STATISTISCHES BUNDESAMT, 2016. Gender Pay Gap. [Online-Quelle] Wiesbaden: Statistisches Bundesamt [Zugriff
vom 02.11.2016] Verfügbar unter:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension1/1_5_GenderPayGap.htmlSie können auch lesen