DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN IN DER ARBEITSWELT - Sarah Kahlfuß und Leonie Welte Referat vom 07.11.2016 Im Modul 14: Menschenrechtsbildung am ...

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DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN IN DER ARBEITSWELT - Sarah Kahlfuß und Leonie Welte Referat vom 07.11.2016 Im Modul 14: Menschenrechtsbildung am ...
DISKRIMINIERUNG
VON FRAUEN IN DER
   ARBEITSWELT
          Sarah Kahlfuß und Leonie Welte
              Referat vom 07.11.2016
  Im Modul 14: Menschenrechtsbildung am Beispiel
        von Antidiskriminierung und Vielfalt
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Gliederung
1.   Geschichtliche Hintergründe
2.   Diskriminierungsverbote im Gesetz
3.   Problemstellung
4.   Ursachen von Benachteiligung
5.   Beispiele für Antidiskriminierungsansätze
6.   Fazit
7.   Diskussionsfragen
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1. Geschichtliche Hintergründe

1800   Anfang 1900   Mitte 1900   Ende 1900
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1800

 Frauen hatten keinen Subjekt-Status
 Geschlechtsvormundschaft     Vater, Bruder oder Ehemann
 Rolle der Frau: Ehefrau und Mutter
 Trennung gesellschaftlicher Räume
 Gründung erster Frauenvereine
 Frauen arbeiteten erstmals in Krankenhäusern
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Anfang 1900

 Leipziger Frauenschlacht
 Allgemeiner deutscher Frauenverein (ADF)
 mangelnde Bildungssituation für Frauen
 Jungen in der öffentlichen Schule auf spätere Berufstätigkeit vorbereitet
 Mädchen Arbeiterstand: schlecht bezahlte und kräftezehrende Arbeit
 Mädchen des Bürgertum: Vorbereitung auf Ehe
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Mitte 1900

 Frauenvereine engagierten sich:
   der Wohnungs-, Kranken- und Kinderfürsorge
   errichteten Arbeitsstätten und organisierten Heimarbeit

 politische Erfolge: uneheliche Kinder erhielten eine staatliche
 Unterstützung
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Ende 1900

 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" Grundgesetz (Art. 3
 Abs. 2)   größter frauenpolitische Erfolg der Nachkriegszeit

 Konsequenz: alle dem Gleichberechtigungsprinzip
 entgegenstehenden rechtlichen Regelungen und Gesetze
 musste an Verfassung angepasst werden
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2. Diskriminierungsverbote im Gesetz
Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
•   Verbietet eine Diskriminierung         •   „Die Vereinbarung einer geringeren
    aufgrund des Geschlechtes                  Vergütung für gleiche oder
                                               gleichwertige Arbeit wegen eines in §
•   Eine Unterschiedliche Behandlung ist       I genannten Grundes wird nicht
    nur zulässig wenn:                         dadurch gerechtfertigt, dass wegen
„die Art der auzuübenden Tätigkeit             eines in § I genannten Grundes
oder der Bedingung ihrer Ausübung              besondere Schutzvorschriften
eine wesentliche und entscheidende             gelten.“ (§8 Abs. 2 AGG)
berufliche Anforderung darstellt..“ (§8
Abs. 1 AGG)
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2. Diskriminierungsverbote im Gesetz
Das Chancengleichheitsgesetz             Ziele des Chancengleichheitsgesetz
•   Gesetz zur Verwirklichung der        •   Paritätische Vertretung von Frauen
    Chancengleichheit von Frauen und         und Männern in Gremien, soweit das
    Männern im öffentlichen Dienst des       Land Mitglieder bestimmen kann
    Landes Baden-Württemberg
                                         •   Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
                                             Beruf
                                         •   Ausschreibungen müssen
                                             geschlechtsneutral erfolgen
                                         •   Ausdrücklicher Hinweis, dass Frauen
                                             zur Bewerbung aufgefordert werden
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3. Problemstellung
3.1 Daten und Fakten in der Ist-Analyse

     Abb. 1: http://www.lingarts.com/wp-content/uploads/2015/12/Gendern_geschlechtssensible_Sprache.jpg
Die Einkommen aus der
eigenen Alterssicherung von
Frauen ab 65 Jahren ist um

60%
geringer als die von Männern
Jede 3. Frau ist im
Niedriglohnsektor
beschäftigt…

…und jeder 10. Mann
Nur 5,6 % der
Vorstands-
mitglieder von
börsenorientierten
Unternehmen sind
Frauen
Alleinerziehende Frauen als Risikogruppe
Die Sicherung des Lebensunterhaltes
ist möglich durch:
• Eigene Erwerbstätigkeit
• Versorgung über andere
 Haushaltsmitglieder
• Das soziale                         Jede dritte Familie mit nur
 Sicherungssystem                     einem Elternteil bezieht
                                      Grundsicherung nach dem
                                      SGB II
3.2 Gender-Pay-Gap

                     Quelle: Verdienststrukturerhebung 2006;
3.3 Frauen in Führungspositionen
Ursachen für geringe weibliche
Führungsquote

 typische "männliche" Eigenschaften
 Männer setzen andere berufliche Prioritäten als Frauen
 Arbeitsteilung in Haushalt und Familie
 Führungspositionen sind mit Begleitumständen verbunden
3.4 Fallbeispiel
In einem großen Betrieb wird intern die Abteilungsleitung für Personal und
Personalentwicklung ausgeschrieben.
Frau F, ca. 50 Jahre alt, die viel Erfahrung auf dem Gebiet des Personalwesens mitbringt,
eine juristische Ausbildung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht abgeschlossen und zuletzt
mehrere Jahre die Controllingabteilung im selben Unternehmen geleitet hat, bewirbt
sich – neben mehreren männlichen Kollegen – um die Position.
Es ist im Betrieb üblich, dass sich die drei bestqualifizierten BewerberInnen einem
Hearing stellen. Wer mit der höchsten Punktezahl aus dem Hearing hervorgeht, erhält
die jeweils vakante Position. Frau F. absolviert das Hearing mit zwei Mitbewerbern und
schneidet mit der höchsten Punktezahl ab.
Als der Geschäftsleitung das schriftliche Ergebnis des Hearings vorgelegt wird, ist diese
mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Einer der Geschäftsführer wünscht sich
unbedingt einen Mann für die verantwortungsvolle und angesehene Position. Er
verlangt, dass mit den beiden bestgereihten KandidatInnen ein weiteres Hearing
abgehalten wird. Er setzt sich damit in der Geschäftsleitung soweit durch, dass keine
sofortige Besetzung der Position vorgenommen wird.
3.4 Fallbeispiel

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert das Unternehmen,
dass Frau F. überlegt, eine Klage auf Schadenersatz einzubringen.
Die angestrebte Position ist die bestbezahlte im Unternehmen.
Alle bisher dort Tätigen haben sie bis zum Pensionsantritt
innegehabt. Nach weiteren Gesprächen wird die Leitungsfunktion
mit Frau F. besetzt, ohne ein zweites Hearing durchzuführen.
4. Ursachen von Benachteiligung
4.1 Sozialisation und weibliches Berufswahlverfahren

•   Erziehung, Medien, schulische
    Bildung etc. weisen Richtungen
•   Berufe teilen sich in
    „Frauenberufe“ und
    „Männerberufe“
•   Frauen erleben im Gegensatz zu
    Männern eine familienbedingte
    Erwerbsunterbrechung
4.2 Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
4.3 Familien- und Arbeitspolitik:
Lohndiskriminierung
 Frauen verdienen weniger als Männer      Ausbildung, Berufserfahrung oder
 berufliche Stellung

 «(...) Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige
 Arbeit.» (BV Art. 8 Abs. 3)

 «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts
 weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, (...).» (GIG Art. 3 Abs. 1)
Gründe für Lohndiskriminierung

 Lohn wird durch Aushandeln festgelegt
 Lohnzulagen werden nur an Vollzeitangestellten gegeben
 außerberufliche Erfahrungen werden nicht berücksichtigt
4.3 Familien- und Arbeitspolitik:
Teilzeitarbeit

 weniger Lohn
 schlechtere soziale Absicherung
 eingeschränkte Weiterbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten
5. Beispiele für Antidiskriminierungsansätze
5.1

 größtes Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit
 Unternehmen, Betriebe und Hochschulen
 für Schülerinnen ab der 5. Klasse
 Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk,
 Naturwissenschaften und Technik
 Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik
5.2 Maßnahmen der Politik
Der GB-check        Anonyme Bewerbung
5.3 Frauenquote

Ab 2016 soll bei der Aufsichtsratswahl eine Frauenquote von
mindestens 30 Prozent gelten
Ziel: Anteil von Frauen an Führungspositionen verbessern
Geschlechterparität
Unser Fazit
7. Diskussionsfragen
Wie viel „Antidiskriminierung“ steckt eurer Meinung nach in den
genannten Beispielen?

Wo habt ihr persönlich eventuell Diskriminierung in der Arbeitswelt
aufgrund eures Geschlechts erlebt?

Was sind eurer Meinung nach Ansätze um Diskriminierung von
Frauen in der Arbeitswelt zu minimieren?
Literaturverzeichnis
•   ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2016. Projekt „Ökonomische Eigenständigkeit von
    Frauen und Männern fördern. Durch Einsatz von Gleichbehandlungs-Checks“.[Online-Quelle] Berlin:
    Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter:
    http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichh
    eit/gb_check_Projektbeschreibung_20160506.pdf?__blob=publicationFile&v=3
•   ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2015. Gleiches Recht. Jedes Geschlecht. [Online-Quelle]
    Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter:
    http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Flyer/Broschuere_TJ_
    2015_Alltagssprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1
•   ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2014. Anonyme Bewerbung. Leitfaden. [Online-Quelle]
    Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter:
    http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AnonymBewerbung/
    Leitfaden-anonymisierte-bewerbungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile
•   BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, 2010. Gender. Frauen in Deutschland. [Online-Quelle]
    Berlin: Bundeszentrale für Politische Bildung [Zugriff vom 01.11.2016] Verfügbar unter:
    http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauen-in-deutschland/49411/unbezahlte-arbeit
•   BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, 2015. Wie alles begann. Frauen um 1800 [Online-Quelle]
    Berlin: Bundeszentrale für Politische Bildung [Zugriff vom 01.11.2016] Verfügbar unter:
    http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35252/wie-alles-begann-frauen-um-1800
Literaturverzeichnis
•   BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND, 2014. Frauen und Arbeitswelt [Online-
    Quelle] Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff vom 02.11.2016] Verfügbar unter:
    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/gesetz-fuer-die-gleichberechtigte-
    teilhabe-von-frauen-und/gesetz-fuer-die-gleichberechtigte-teilhabe-von-frauen-und-maennern-an-
    fuehrungspositionen/78562?view=DEFAULT
•   CACOUAULT, Marlaine 2010. Einführung: Variationen über Frauen- und Männerberufe. In: KRAIS, Beate und MARUANI,
    Margaret, Hrsg. Frauenarbeit Männerarbeit. Neue Muster der Ungleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt.
    Frankfurt am Main: Campus Verlag GmbH, 29-35
•   DRASCH, Katrin 2009. Familienbedingte Erwerbstätigkeit von Frauen. In: IAB-Forum. Gleichstellung. Wo Frauen und
    Männer in der Arbeitswelt stehen. Nürnberg: W. Bertelsmann Verlag, 45-46
•   HERNANDEZ BARK, Alina S. und VAN DICK, Rolf 2015. Frauen und Führung: Erkenntnisse der Sozial- und
    Organisationspsychologie. In: WISCHERMANN, Ulla und KIRSCHENBAUER, Annette, Hrsg. Geschlechterarrangements
    in Bewegung. Veränderte Arbeits- und Lebensweisen durch Informatisierung?. Bielefeld: transcript Verlag, 211-231
•   LIETZMANN, Torsten 2009. Alleinerziehende in der Grundsicherung. Verzwickte Lage. In: IAB-Forum. Gleichstellung. Wo
    Frauen und Männer in der Arbeitswelt stehen. Nürnberg: W. Bertelsmann Verlag, 70-75
•   STATISTISCHES BUNDESAMT, 2016. Gender Pay Gap. [Online-Quelle] Wiesbaden: Statistisches Bundesamt [Zugriff
    vom 02.11.2016] Verfügbar unter:
    https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension1/1_5_GenderPayGap.html
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