Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT) Master-Studiengang Studienvoraussetzungen • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichem oder rechtlichem Schwerpunkt (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) im Umfang von in der Regel 210 Credits. Bei weniger als 210 Credits können fehlende Credits u.a. durch Zusatzveranstaltungen ersetzt werden (siehe auch Seite 5). • Bachelorabschluss Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht • Bachelor- oder Mastergrad oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren Studiengang Regelstudienzeit • drei Semester • jährliche Zulassung zum Sommersemester Abschluss Master of Arts erreichbare Leistungspunkte 90 Leistungspunkte (credits)
Masterstudiengang Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT)
MA
Studium
Der FACT-Master wendet sich an besonders qualifi-
zierte Studierende mit erstem wirtschaftswissen-
schaftlichem oder juristischem Hochschulab-
schluss, die ihre wissenschaftliche und
berufsorientierte Qualifikation auf das Tätigkeits-
feld kaufmännischer Führungs- und Beratungsauf-
gaben erweitern wollen.
Mit den vier Schwerpunkten Finanzmanagement,
Rechnungslegung/Controlling, Unternehmens-/
Kapitalmarktrecht sowie Unternehmensbesteuerung
wird der zunehmenden Herausforderung an Füh-
rungskräfte entsprochen, komplexe betriebswirt-
schaftliche Fragestellungen in Praxis und Wissen-
schaft mittels fachübergreifender Kenntnisse und
Methodenkompetenz zu lösen. Neben der inhalt-
lichen Vertiefung der vier Schwerpunkte auf
Master-Niveau prägen das wissenschaftliche
Arbeiten und interdisziplinär angelegte Wahl-
pflichtfächer das Profil dieses Studienganges. Nach
erfolgreichem Abschluss verfügen die
Absolvent(inn)en zugleich über jene Kompetenzen,
die in der Praxis für die spätere Ausübung steuer-
und unternehmensberatender Berufe sowie der
Wirtschaftsprüfung erwartet werden.
Der FACT-Master bietet eine optimale Grundlage,
um sich auf die spätere Übernahme anspruchsvoller
Fach- und Führungspositionen mit nationaler wie
internationaler Ausrichtung in Industrie, im Han-
del, im Finanz- und Dienstleistungssektor vorzube-
reiten, wobei das Angebot speziell auch für ange-
hende Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Unternehmensberater attraktiv ist.
Im Management und im Beratungsbereich wird
branchenunabhängig teamorientiert und interdis-
ziplinär gearbeitet, so dass die synergetische Aus-
bildung in diesem Studiengang gezielt der Arbeits-
marktnachfrage nach einer Verbund-Kompetenz in
den Handlungsfeldern Finanzierung, Rechnungswe-
sen und Steuern entspricht. Für die Fachgebiete
des Masterprogramms lassen sich auch zukünftig
überdurchschnittliche Berufsaussichten konstatie-
ren, da sie weitgehend konjunkturunabhängig
Nachwuchsbedarf besitzen sowie ein zeitintensives
und anspruchsvolles Studium voraussetzen.
2Masterstudiengang Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT)
Studienplanübersicht über die Module im 1. bis 3. Semester MA
1. Semester 2. Semester 3. Semester
Module Art Form SWS LP Form SWS LP Form SWS LP
Wertorientierte
B1 P SL 4 5
Unternehmensführung
B2 Quantitative Methoden WP PÜ 2 6
A1 Advanced Accounting P SL 4 5
Corporate Law, Corporate
C1 Governance & Management P SL 4 5
Liabilities
Besteuerung der nationalen
T1 P SL 4 5
Unternehmenstätigkeit
S1 AWE-Modul 1 WP PÜ 2 2
S2 AWE-Modul 2 WP PÜ 2 2
Investment Analysis & Business
F1 P SL 4 5
Valuation
Corporate Finance & Risk
F2 P SL 4 5
Management
Reporting & Performance
A2 P SL 4 5
Management
Corporate Law & Regulation of
C2 P SL 4 5
Capital Markets
Steuergestaltung der
T2 nationalen und internationalen P SL 4 5
Unternehmenstätigkeit
W1 Ausgewählte FACT-Themenfelder 1 WP PÜ 2 5
oder
W2 Ausgewählte FACT-Themenfelder 2 WP PÜ 2 5
W3 Aktuelle FACT-Problemstellungen 1 WP PÜ 2 5
oder
W4 Aktuelle FACT-Problemstellungen 2 WP PÜ 2 5
M1 Masterarbeit P 20
M2 Abschlusskolloquium P S 1 5
Summe je Semester 16/6 30 20/2 30 0/3 30
Summe des Masterstudiums 90
Form der Lehrveranstaltung: Art des Moduls:
SL = Seminaristischer Lehrvortrag P = Pflichtfach
PÜ = Praktische Übung WP = Wahlpflichtfach
S = Seminar SWS = Semesterwochenstunden
LP = Leistungspunkte (ECTS)
3Masterstudiengang Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation
MA
Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer(AWE)/Fremdsprachen-Wahlpflichtmodule
Variante 1:
Titel des Moduls LP
S1 AWE-Modul 1 2
S2 AWE-Modul 2 2
Variante 2:
Titel des Moduls LP
S1 Englisch O1A/W/T oder Englisch O2A/W/T 2
S2 AWE-Modul 2
Variante 3:
Titel des Moduls LP
Englisch O1A/W/T oder Englisch O2A/W/T oder Französisch M3Ws oder Russisch
S1+S2 4
M3Ws oder Spanisch M3Ws
Variante 4:
Titel des Moduls LP
S1+S2 Deutsch als Fremdsprache O1Ws 4
4Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang
Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT) MA
Zugangsvoraussetzungen stungspunkte des ersten berufsqualifizierenden
(1) Der Masterstudiengang Finance, Accounting, Hochschulabschlusses. Verfügt ein Bewerber
Corporate Law and Taxation ist konsekutiv zu den oder eine Bewerberin aus dem vorangehenden
Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre Studium mit erstem berufsqualifizierendem
und Wirtschaftsrecht. Abschluss über mindestens 180, aber weniger
(2) Zugang zum Masterstudiengang erhält, als 210 ECTS-Leistungspunkte, so kann der
a) wer den erfolgreichen Abschluss eines ersten Bewerber oder die Bewerberin andere studien-
akademischen Grades mit in der Regel 210 Lei- relevante Vorleistungen zur Anerkennung ein-
stungspunkten nachweist und reichen. Über eine Anerkennung entscheidet
b) den ersten akademischen Grad in einem die Auswahlkommission, die in einem Protokoll
Bachelorstudiengang gemäß Absatz 1 erworben festzulegen hat, mit wie vielen Leistungspunk-
hat oder wer ein Bachelor- oder Mastergrad oder ten und mit welcher Benotung diese Vorlei-
ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren stungen anerkannt werden. Darüber hinaus ist
Studiengang nachweist und schriftlich festzulegen, wie ggf. noch fehlende
c) inhaltlich vergleichbar die Absolvierung min- Leistungspunkte konkret zu erwerben sind, um
destens einer der folgenden vier Studienmodule sicherzustellen, dass bis zum Abschluss des
oder Studienfächer mit dem ersten akademischen Masterstudiums insgesamt 300 anrechenbare
Abschluss nachweist: Finanzierung und Investi- Leistungspunkte erreicht werden können. Unter
tion, Rechnungswesen, Wirtschaftsrecht oder dieser Voraussetzung ist der Studienzugang
Betriebliche Steuerlehre. Eines der vier Studien- bzw. eine Einbeziehung in das weitere Aus-
fächer muss nachgewiesen werden. wahlverfahren möglich.
b) für die Studienzulassung:
Über die Vergleichbarkeit entscheidet die Auswahl- • Nachweis des Abschlussprädikats/der Durch-
kommission. schnittsnote des ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschlusses
Frist und Form der Bewerbung • Nachweise über erfolgreich absolvierte Module
(1) Bewerbungen müssen für die Zulassung zum des Faches Finanzierung/ Investition und/oder
Sommersemester bis zum 15. Dezember des Vor- des Faches Rechnungswesen und/oder des Faches
jahres vollständig bei der zuständigen Stelle der Wirtschaftsrecht und/oder des Faches Betrieb-
HTW Berlin eingegangen sein. Bewerber und liche Steuerlehre, die im Rahmen des ersten
Bewerberinnen, die die Bewerbungsfrist versäumen berufsqualifizierenden Studiums oder eines ver-
oder die Bewerbung nicht innerhalb der Frist form- gleichbaren Studiums erbracht wurden.
gerecht mit den erforderlichen Unterlagen einrei-
chen, können nur nachrangig nach Abschluss des Auswahlverfahren
regulären Zulassungsverfahren nach Maßgabe freier (1) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach fol-
Plätze zugelassen werden. genden Auswahlkriterien:
(2) Die Bewerbung für den konsekutiven Master- a) Die Durchschnittsnote des ersten akade-
studiengang Finance, Accounting, Corporate Law mischen Hochschulabschlusses als Faktor X1,
and Taxation bedarf der Schriftform. Die vollstän- b) die gewichtete Bewertung der Studienfächer
digen Bewerbungsunterlagen umfassen: des vorangegangenen Studiengangs, die über die
a) für den Studienzugang: fachspezifische Motivation und Eignung Auskunft
• Online-Bewerbung an der HTW Berlin geben als Faktor X3.
• Kopie des Reisepasses oder des Personalaus- (2) Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen
weises (Identitätsnachweis) erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus fol-
• Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, gender Formel ergibt: X = 0,6 (X1) + 0,4 (X3).
Zeugnisse sind in Form beglaubigter Kopien Ergibt die so errechnete Maßzahl für Bewerbe-
beizufügen rinnen und Bewerber einen identischen Wert, ist
• Nachweis der Anzahl der erworbenen Lei- das Verfahren bei Ranggleichheit nach §17 der
5Masterstudiengang
Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT) MA
Berliner Hochschulzulassungsverordnung anzuwen-
den.
(3) Der Anteil für das Auswahlverfahren gemäß
Abs. 2 beträgt 80 v.H. Die übrigen 20 v.H. Studien-
plätze werden nach Wartezeit vergeben.
(4) Im Rahmen der 20 v.H. nach Wartezeit zu ver-
gebenden Studienplätze können bis zu 5 v.H. der
Studienplätze für Härtefälle vergeben werden.
Bewertung der Studienmodule bzw. Studienfächer
Die Bewertung der Studienmodule bzw. Studienfä-
cher durch die Auswahlkommission, die über fach-
spezifische Motivation und Eignung Auskunft
geben, wird nach folgendem Schema vorgenom-
men:
Studienmodule/Studienfächer Faktor X3
a) mindestens 20 Leistungspunkte
(bzw. 16 Semesterwochenstunden) aus
den Modulen des Faches Finanzierung/
Investition aus dem ersten
berufsqualifizierenden Studium
b) mindestens 20 Leistungspunkte (bzw.
1,0 (wenn
16 Semesterwochenstunden) aus den
zwei der vier
Modulen des Faches Rechnungswesen
Kriterien
aus dem ersten berufsqualifizierenden
erfüllt sind)
Studium
c) mindestens 20 Leistungspunkte (bzw.
16 Semesterwochenstunden) aus den
Modulen des Faches Wirtschaftsrecht 1,6 (wenn
aus dem ersten berufsqualifizierenden ein Kriterium
Studium; als gleichwertig wird der erfüllt ist)
erfolgreiche Abschluss im Studiengang
Wirtschaftsrecht gesehen
d) mindestens 20 Leistungspunkte
(bzw. 16 Semesterwochenstunden)
aus den Modulen des Faches
Betriebliche Steuerlehre aus dem ersten
berufsqualifizierenden Studium
6Masterstudiengang Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (FACT)
Standort
Campus Treskowallee
Treskowallee 8
10318 Berlin
Sekretariat
Tel. +49 30 5019-2656
Homepage des Fachbereichs
www.f3.htw-berlin.de
Homepage des Studienganges
fact.htw-berlin.de
Impressum:
Allgemeine Studienberatung
Treskowallee 8
10318 Berlin
www.htw-berlin.de/Studienberatung
Infoansage:
Tel. +49 30 5019-2199
Fax +49 30 5019-2241
Verkehrsverbindungen:
U5 Tierpark, S3 Karlshorst,
Tram 27, 37, M17
02/2014; Änderungen vorbehaltenSie können auch lesen