Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt - Innovation und Umwelt www.halle.ihk.de

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Förderprogramme im Bereich
Energie und Umwelt
Innovation und Umwelt

                             www.halle.ihk.de
INHALTSVERZEICHNIS

1. BERATUNG ........................................................................................................ 3
  1.1      Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) ..........................3
  1.2      Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) ................................................................................4

2. EFFIZIENTE GEBÄUDE ...................................................................................... 5
  2.1      Effiziente Gebäude – Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA) ....................................................5
  2.2      Effiziente Gebäude – Kredit Nichtwohngebäude (KfW) ..........................................................6
  2.3      Effiziente Gebäude – Kredit Wohngebäude (KfW) ....................................................................7
  2.4      Sachsen-Anhalt MUT – Bau- und Modernisierungsdarlehen (IB Sachsen-Anhalt) ........8
  2.5      Sachsen-Anhalt MODERN (IB Sachsen-Anhalt) ........................................................................9
  2.6      Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW) ........................ 10

3. ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ | ERNEUERBARE ENERGIEN ... 11
  3.1      Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (BAFA) ........................ 11
  3.2      Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (KfW) ................................ 12
  3.3      Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Wettbewerb (VDI/VDE) ............ 13
  3.4      KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (KfW) ....................... 14
  3.5      Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)................................................................................................. 15
  3.6      Erneuerbare Energien – Standard (KfW) ................................................................................... 16
  3.7      Erneuerbare Energien – Premium (KfW) ................................................................................... 17
  3.8      Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft – Teil A (BLE) .......................... 18
  3.9      Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft – Teil B (BLE) ......................... 19
  3.10 Energie vom Land (LRB) ................................................................................................................. 20
  3.11 Nachhaltigkeit (LRB) ....................................................................................................................... 21
  3.12 Umwelt- und Verbraucherschutz (LRB) ..................................................................................... 22

4. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ (ÜBERGREIFEND) .................................... 23
  4.1      KfW-Umweltprogramm (KfW) ..................................................................................................... 23
  4.2      Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW) ....................................................................... 24
  4.3      BMU-Umweltinnovationsprogramm (KfW) .............................................................................. 25

              Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
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5. ALTERNATIVE MOBILITÄT ............................................................................ 26
  5.1    Elektromobilität – Umweltbonus für Elektrofahrzeuge (BAFA).......................................... 26
  5.2    Ladeinfrastruktur Sachsen-Anhalt (NASA) ............................................................................... 27
  5.3    Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (BAV) .................... 28
  5.4    Ladestationen für Elektroautos – Unternehmen (KfW) ........................................................ 29
  5.5    E-Lastenfahrräder (BAFA) .............................................................................................................. 30
  5.6    Klimafreundliche gewerbliche Nahmobilität – Mikro-Depots (ZUG) ............................... 31
  5.7    Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standard- und Individualvariante (KfW) .... 32

6. KOMMUNALE INFRASTRUKTUR .................................................................. 33
  6.1    Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Anpassung im Quartier (KfW) ......... 33
  6.2    IKU – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (KfW) .................................... 34
  6.3    IKU – Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (KfW) ........................... 35

7. PROJEKTTRÄGER/BEWILLIGUNGSSTELLEN IM ÜBERBLICK...................... 36
  7.1    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) .................................................... 36
  7.2    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ...................................................... 36
  7.3    Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ........................................................ 36
  7.4    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) ........................................................ 36
  7.5    KfW Bankengruppe (KfW) ............................................................................................................. 36
  7.6    Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) ..................................................................................... 36
  7.7    Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) .............................................................. 37
  7.8    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE) .................................................................... 37
  7.9    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) ................................................................... 37

8. EU-BEIHILFERECHT UND KMU-DEFINITION DER EU ................................ 37
  8.1    Beihilfen ............................................................................................................................................. 37
  8.2    De-minimis-Verordnung ................................................................................................................ 37
  8.3    Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ........................................................... 38
  8.4    KMU-Definition der EU .................................................................................................................. 38

9. ABKÜRZUNGEN ............................................................................................. 38

           Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
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1. BERATUNG

 1.1 Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA)

Was wird gefördert?                                                     Wie wird gefördert?
• Energieberatung in Form eines Energieaudits                           • Zuwendung als Projektförderung in Form einer
   nach der DIN EN 16247:                                                  Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis
   - systematische Inspektion und Analyse des                           • Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förder-
       Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs                          fähigen Netto-Beratungskosten
       einer Anlage, eines Gebäudes, eines Sys-                         • Höchstzuschuss        Energieberatung   nach
       tems oder einer Organisation                                        DIN EN 16247:
   - Ermittlung des Ist-Zustands und Identifi-                             - 1.200 Euro bei weniger als 10.000 Euro
       zierung der Potenziale für Energieeffi-                                 (netto) Energiekosten/Jahr
       zienzverbesserungen                                                 - 6.000 Euro bei mehr als 10.000 Euro
• Energieberatung für Nichtwohngebäude nach                                    (netto) Energiekosten/Jahr
   DIN V 18599:                                                         • Höchstzuschuss        Energieberatung   nach
   - Energieberatung zur Erstellung eines                                  DIN V 18599: 8.000 Euro (Höhe ist abhängig
       energetischen Sanierungskonzeptes für                               von der Nettogrundfläche des Gebäudes)
       eine Schritt-für-Schritt-Sanierung oder                          • Höchstzuschuss Contracting-Orientierungs-
       eine umfassende Sanierung zu einem                                  beratung:
       bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäude                              - 7.000 Euro bei weniger als 300.000 Euro
   - Neubauberatung mit dem Ziel eines bun-                                    (netto) Energiekosten/Jahr
       desgeförderten BEG-Effizienzgebäudes                                - 10.000 Euro bei mehr als 300.000 Euro
• Contracting-Orientierungsberatung:                                           (netto) Energiekosten/Jahr
   - Eignungsprüfung und Vorbereitung für die
       Umsetzung eines Contracting-Modells mit                          Was gilt es zu beachten?
       vertraglicher Einspargarantie                                    • Sitz, Geschäftsbetrieb sowie Beratungsobjekte
   - Unterstützung bei der Vorbereitung von                                in Deutschland
       Ausschreibungsunterlagen und der Erar-                           • Beratung muss durch einen zugelassenen
       beitung von Vorlagen für Entscheidungs-                             Energieberater erfolgen
       träger                                                           • Bruttoberaterhonorar ist förderfähig, wenn der
                                                                           Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug be-
Wer wird gefördert?                                                        rechtigt ist
• kleine und mittlere Unternehmen sowie frei-                           • bewilligte Beratung muss spätestens 12 Mo-
   beruflich Tätige                                                        nate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
• Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch                                  beendet sein (Bewilligungszeitraum)
   gemäß § 8 Abs. 4 EDL-G über alle Energieträ-                         • Ergebnisse der Beratung sind in einem Ab-
   ger hinweg max. 500.000 kWh im Jahr beträgt                             schlussbericht zu dokumentieren
• Kultureinrichtungen
• kommunale Gebietskörperschaften und Zweck-                            Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
   verbände                                                             Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
• gemeinnützige Organisationen, Religionsge-                            beim BAFA online über die Antragsplattform
   meinschaften mit Körperschaftsstatus, soziale
   und gesundheitliche Einrichtungen                                    Was sollte man noch wissen?
                                                                        • bei der Zuwendung handelt es sich für Unter-
                                                                           nehmen um eine De-minimis-Beihilfe
                                                                        • Richtlinie ist bis 31.12.2024 befristet

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieberatung & Energieaudit: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
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1.2 Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Was wird gefördert?                                                     Was gilt es zu beachten?
Energieberatung in Wohngebäuden mit dem Ziel,                           • Wohngebäude muss sich in Deutschland be-
dem Beratungsempfänger in Form eines energeti-                             finden
schen Sanierungskonzeptes aufzuzeigen,                                  • Bauantrag oder Bauanzeige für das Wohnge-
• wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über                             bäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung
    einen längeren Zeitraum durch aufeinander                              mind. 10 Jahre zurückliegen
    abgestimmte Maßnahmen umfassend energe-                             • Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung
    tisch saniert werden kann (Sanierungsfahr-                             überwiegend dem Wohnen dienen
    plan) oder                                                          • Beratung muss spätestens 9 Monate nach
• wie durch eine umfassende Sanierung ein                                  Zugang des Zuwendungsbescheides beendet
    BEG-Effizienzhaus zu erreichen ist                                     sein (Bewilligungszeitraum)
                                                                        • für eine bewilligte zusätzliche Erläuterung des
Wer ist antragsberechtigt?                                                 Berichts vor Wohnungseigentümerschaften
Energieberater, die vom BAFA für das Förderpro-                            oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeit-
gramm zugelassen wurden                                                    raum max. 2 Jahre

Wie wird gefördert?                                                     Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
• Zuwendung als Projektförderung in Form einer                          Antragstellung erfolgt durch das Energiebera-
   Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis                                tungsunternehmen vor Maßnahmenbeginn beim
• Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwen-                            BAFA online über die Antragsplattform
   dungsfähigen Beratungshonorars
• Höchstzuschuss: 1.300 Euro für Ein- und
   Zweifamilienhäuser; 1.700 Euro für Wohnge-
   bäude ab 3 Wohneinheiten
• bei Wohnungseigentümerschaften: einmalige
   Zuwendung von max. 500 Euro pro beratender
   Wohnungseigentümerschaft für eine zusätzli-
   che Erläuterung des Energieberatungsberichts
   im Rahmen einer Eigentümerversamm-
   lung/Beiratssitzung

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieberatung & Energieaudit: Wohngebäude

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
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2. EFFIZIENTE GEBÄUDE

2.1 Effiziente Gebäude – Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA)

Was wird gefördert?                                                          len Gebietskörperschaften, wenn diese zu Zwe-
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von                                    cken der Daseinsvorsorge handeln
   Bestandsgebäuden, z. B.:                                             •    gemeinnützige Organisationen einschließlich
   - Dämmung der Gebäudehülle                                                Kirchen
   - Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Ein-
        bau von Fenstern, Außentüren und -toren                         Wie wird gefördert?
   - sommerlicher Wärmeschutz                                           • Zuwendung als Projektförderung in Form einer
• Anlagentechnik (außer Heizung), z. B.:                                   Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis
   - Einbau, Austausch, Optimierung raumluft-                           • Zuschuss je nach Maßnahme in Höhe von
        technischer Anlagen einschließlich Wär-                            10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten;
        me-/Kälterückgewinnung                                             max. Höhe der förderfähigen Kosten: für WG
   - Einbau digitaler Systeme zur energeti-                                600.000 Euro pro Gebäude, bei NWG bis zu
        schen Betriebs- und Verbrauchsoptimie-                             1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche mit max.
        rung bei Wohngebäuden                                              5 Mio. Euro
   - Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungs-                           • Wärmepumpen: Bonus in Höhe von 5 Prozent,
        technik sowie Kältetechnik zur Raumküh-                            wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als
        lung bei Nichtwohngebäuden                                         Wärmequelle erschlossen werden
   - Einbau energieeffizienter Innenbeleuch-                            • Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gas-
        tungssysteme bei Nichtwohngebäuden                                 heizungen: Bonus in Höhe von 10 Prozent
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstech-                             • Fachplanung und Baubegleitung: Zuschuss in
   nik), z. B.:                                                            Höhe von 50 Prozent; max. Höhe der förderfä-
   - Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-,                            higen Kosten: 2.000 Euro pro Wohneinheit bei
        Gasheizungen (Heizungs-Tausch-Bonus)                               Mehrfamilienhäusern, 5.000 Euro bei Ein- und
   - Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen,                             Zweifamilienhäusern, 5,00 Euro pro m2 Netto-
        Wärmepumpen, EE-Hybridheizungen                                    grundfläche bei NWG
   - innovative Heizungstechnik auf Basis er-
        neuerbarer Energien                                             Was gilt es zu beachten?
   - Gebäudenetz und Anschluss an ein Ge-                               • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter
        bäude- oder Wärmenetz                                              des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes
• Heizungsoptimierung                                                      oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte
• Fachplanung und Baubegleitung                                            Maßnahme umgesetzt wird, sein oder es muss
                                                                           eine schriftliche Erlaubnis für die Maßnahme
Wer wird gefördert?                                                        vorliegen
• Unternehmen einschließlich Einzelunterneh-                            • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie An-
   men und kommunale Unternehmen sowie                                     lagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind.
   freiberuflich Tätige, Contractoren                                      10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
• Privatpersonen, Wohnungseigentümerschaften                            • technische Mindestanforderungen sind zu erfül-
• sonstige juristische Personen des Privatrechts                           len
   einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen                         Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
   Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)                                 Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
• kommunale Gebietskörperschaften, kommunale                            beim BAFA online über die Antragsplattform
   Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
   unselbstständige Eigenbetriebe von kommuna-                          Was sollte man noch wissen?
                                                                        • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
                                                                                                   zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Bundesförderung für effiziente Gebäude

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                                Seite 5
2.2 Effiziente Gebäude – Kredit Nichtwohngebäude (KfW)

Was wird gefördert?                                                     •    max. Höhe der förderfähigen Kosten:
• Neubau und Ersterwerb neu errichteter ener-                                - Neubau und Sanierung: bis zu 2.000 Euro
   gieeffizienter Nichtwohngebäude, die den                                      pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max.
   energetischen Standard eines Effizienzgebäu-                                  10 Mio. Euro pro Vorhaben
   des für Neubauten erreichen (verschiedene Effi-                           - energetische Fachplanung und Baubeglei-
   zienzgebäude-Stufen)                                                          tung: 10 Euro pro m2 Nettogrundfläche,
• Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäu-                                    max. 40.000 Euro pro Vorhaben
   den, die nach Abschluss der Sanierungsmaß-                                - Nachhaltigkeitszertifizierung: 10 Euro pro
   nahmen den energetischen Standard eines Effi-                                 m2 Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro
   zienzgebäudes erreichen (verschiedene Effi-                                   pro Vorhaben
   zienzgebäude-Stufen)                                                 •    Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei
• energetische Fachplanung und Baubegleitung                                 max. 5 Tilgungsfreijahren
   im Zusammenhang mit der Umsetzung geför-
   derter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszer-                           Was gilt es zu beachten?
   tifizierungen                                                        • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
                                                                           (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor-
Wer wird gefördert?                                                        derlich
• Unternehmen einschließlich Einzelunterneh-                            • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter
   men und kommunale Unternehmen sowie                                     des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes
   freiberuflich Tätige, Contractoren                                      oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte
• Privatpersonen                                                           Maßnahme umgesetzt wird, sein oder es muss
• sonstige juristische Personen des Privatrechts                           eine schriftliche Erlaubnis für die Maßnahme
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen                            vorliegen
   Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)                                 • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie An-
• kommunale Gebietskörperschaften, kommunale                               lagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind.
   Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich                             10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
   unselbstständige Eigenbetriebe von kommuna-                          • technische Mindestanforderungen sind zu erfül-
   len Gebietskörperschaften                                               len
• gemeinnützige Organisationen einschließlich
   Kirchen                                                              Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
                                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über
Wie wird gefördert?                                                     Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
• Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
• für kommunale Antragsteller wahlweise Inves-                          Was sollte man noch wissen?
   titionszuschuss für Neubau möglich                                   • „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude,
• Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der                               das auf Grund des energetischen Sanierungs-
   förderfähigen Kosten                                                    standes seiner Bauteilkomponenten zu den
• Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienz-                           energetisch schlechtesten 25 Prozent des
   gebäude-Stufe; für einzelne Maßnahmen wer-                              deutschen Gebäudebestandes gehört
   den Boni gewährt                                                     • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
• zusätzlicher Bonus für „Worst Performing
   Buildings (WPB)“

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/263

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                                Seite 6
2.3 Effiziente Gebäude – Kredit Wohngebäude (KfW)

Was wird gefördert?                                                              Zweifamilienhäuser); 4.000 Euro pro
• Neubau und Ersterwerb neu errichteter ener-                                    Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vor-
   gieeffizienter Wohngebäude, die den energeti-                                 haben (Mehrfamilienhäuser)
   schen Standard eines Effizienzhauses für Neu-                             - Nachhaltigkeitszertifizierung: 10.000 Euro
   bauten erreichen (verschiedene Effizienzhaus-                                 pro Vorhaben (Ein- und Zweifamilienhäu-
   Stufen)                                                                       ser); 4.000 Euro pro Wohneinheit, max.
• Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäu-                                    40.000 Euro pro Vorhaben (Mehrfamilien-
   den, die nach Abschluss der Sanierungsmaß-                                    häuser)
   nahmen den energetischen Standard eines Effi-                        •    Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei
   zienzhauses erreichen (verschiedene Effizienz-                            max. 5 Tilgungsfreijahren
   haus-Stufen)
• energetische Fachplanung und Baubegleitung                            Was gilt es zu beachten?
   im Zusammenhang mit der Umsetzung geför-                             • förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude,
   derter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszer-                              die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller
   tifizierungen                                                           Maßnahmen unter den Anwendungsbereich
                                                                           des aktuell gültigen GEG fallen
Wer wird gefördert?                                                     • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
• Unternehmen einschließlich Einzelunterneh-                               (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor-
   men und kommunale Unternehmen sowie                                     derlich
   freiberuflich Tätige, Contractoren                                   • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter
• Privatpersonen, Wohnungseigentümerschaften                               des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes
• sonstige juristische Personen des Privatrechts                           oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte
   einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften                              Maßnahme umgesetzt wird, sein oder es muss
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen                            eine schriftliche Erlaubnis für die Maßnahme
   Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)                                    vorliegen
• gemeinnützige Organisationen einschließlich                           • Bauantrag bzw. Bauanzeige des Bestandsge-
   Kirchen                                                                 bäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstel-
                                                                           lung mind. 5 Jahre zurückliegen
Wie wird gefördert?                                                     • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie An-
• Kreditförderung mit Tilgungszuschuss                                     lagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind.
• Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der                               10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
   förderfähigen Kosten                                                 • technische Mindestanforderungen sind zu er-
• Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienz-                           füllen
   gebäude-Stufe; für einzelne Maßnahmen wer-
   den Boni gewährt                                                     Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
• zusätzlicher Bonus für „Worst Performing                              Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über
   Buildings (WPB)“                                                     Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
• max. Höhe der förderfähigen Kosten:
   - Sanierung: max. 120.000 Euro pro Wohn-                             Was sollte man noch wissen?
       einheit                                                          • „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude,
   - Sanierung zur EE-Klasse: max. 150.000 Euro                            das auf Grund des energetischen Sanierungs-
       pro Wohneinheit                                                     standes seiner Bauteilkomponenten zu den
   - Neubau: max. 120.000 Euro pro Wohnein-                                energetisch schlechtesten 25 Prozent des
       heit                                                                deutschen Gebäudebestandes gehört
   - energetische Fachplanung und Baubeglei-                            • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
       tung: 10.000 Euro pro Vorhaben (Ein- und

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/261

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                                Seite 7
2.4 Sachsen-Anhalt MUT – Bau- und Modernisierungsdarlehen (IB Sachsen-Anhalt)

Was wird gefördert?                                                     •    bei Energieeffizienzmaßnahmen:
• Investitionen in gewerblich eigengenutzte Ge-                              - Maßnahme muss Energieeffizienz des
   bäude, insbesondere Errichtungsinvestitionen                                  Produktionsprozesses verbessern
   und Umbaumaßnahmen                                                        - Investitionen müssen in der Regel eine
• Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffi-                                    spezifische Endenergieeinsparung (bei
   zienz von Produktionsanlagen                                                  KWK: Primärenergieeinsparung) von mind.
                                                                                 10 Prozent erzielen; gemessen am Durch-
Wer wird gefördert?                                                              schnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelun-                         •    bei Existenzgründern (bis 5 Jahre nach Grün-
ternehmer) gemäß KMU-Definition der EU ein-                                  dung):
schließlich freiberuflich Tätige                                             - Nachweis der kaufmännischen Qualifika-
                                                                                 tion und fachlichen Eignung
Wie wird gefördert?                                                          - für das geplante Vorhaben ist ein tragfä-
• Darlehensförderung                                                             higes Konzept vorzulegen
• Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des                                 - Vorhaben muss einen nachhaltigen wirt-
   Finanzierungsbedarfs                                                          schaftlichen Erfolg erwarten lassen und
                                                                                 auf den Haupterwerb ausgerichtet sein
• Mindestdarlehenssumme: 25.000 Euro
• max. Darlehenssumme: in der Regel 3 Mio. Euro
                                                                        Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
• Laufzeit: max. 20 Jahre bei max. 2 Tilgungs-
                                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei
   freijahren
                                                                        der IB Sachsen-Anhalt
Was gilt es zu beachten?                                                Was sollte man noch wissen?
• Firmensitz oder Betriebsstätte in Sachsen-                            bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-
   Anhalt                                                               minimis-Beihilfe

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.ib-sachsen-anhalt.de | Unternehmen | Investieren & Finanzieren: IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                                Seite 8
2.5 Sachsen-Anhalt MODERN (IB Sachsen-Anhalt)

Was wird gefördert?                                                     Wie wird gefördert?
• energetische Sanierung von Wohngebäuden,                              • Darlehensförderung
   insbesondere:                                                        • Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des
   - Wärmedämmung von Wänden, Dachflä-                                     Finanzierungsbedarfs
       chen, Geschossdecken                                             • max. bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit je
   - Erneuerung der Fenster und Außentüren                                 Programmteil
   - Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage                             • Mindestdarlehenssumme: 10.000 Euro je Pro-
       sowie von sommerlichem Wärmeschutz                                  grammteil
   - Einbau von digitalen Systemen, die den                             • Laufzeit: max. 30 Jahre bei einem Tilgungs-
       Energieverbrauch optimieren oder techni-                            freijahr
       sche Anlagen smart steuerbar machen
   - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungs-                              Was gilt es zu beachten?
       technik)                                                         • Maßnahmen müssen von Fachunternehmen
• Maßnahmen zum barrierefreien/barriere-                                   ausgeführt werden und den baulichen Vor-
   reduzierenden Umbau von Wohngebäuden,                                   schriften (u. a. Gebäudeenergiegesetz) ent-
   insbesondere:                                                           sprechen
   - Erschließungssysteme, z. B. Rampen und                             • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen kön-
       Aufzugssysteme                                                      nen nur zusätzlich zu barrierefreien/
   - Maßnahmen in Wohnungen, z. B. Anpas-                                  -reduzierenden Umbau- bzw. energetischen
       sung der Raumgeometrie von Wohn- und                                Sanierungsmaßnahmen finanziert werden
       Schlafräumen sowie Küchen
                                                                        • Objekterwerb:
   - Sanitärräume
                                                                           - Finanzierung des Kaufpreises möglich, so-
   - Gemeinschaftsräume
                                                                                fern den geplanten Maßnahmen im Be-
• allgemeine Modernisierungsmaßnahmen im                                        reich des barrierefreien/-reduzierenden
   Wohnungsbestand:                                                             Umbauens und/oder der energetischen
   - Instandsetzung und Modernisierung zur                                      Sanierung der Erwerb des Objektes vo-
       Gebrauchswertverbesserung, wie Verände-                                  rausgeht
       rung des Wohnungszuschnitts, Erneue-                                - Objekt muss überwiegend wohnwirt-
       rung der Elektro- und Wasserversorgung                                   schaftlich genutzt werden und aus mind.
       sowie von Fußböden                                                       4 Wohneinheiten bestehen
   - bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau                                   - Sanierungskosten müssen höher als Er-
   - Behebung baulicher Mängel                                                  werbskosten sein
   - Erweiterung durch Aufstockung, Anbau
       und Ausbau
                                                                        Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
   - Verbesserung von Außenanlagen bei
                                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei
       Mehrfamilienhäusern durch Schaffung
                                                                        der IB Sachsen-Anhalt
       von Grünanlagen, Außenanlagen, Spiel-
       plätzen
• Objekterwerb

Wer wird gefördert?
• gewerbliche Vermieter und Wohnungsunter-
   nehmen
• Privatpersonen und private Vermieter

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.ib-sachsen-anhalt.de | Unternehmen | Wohnen & Vermieten: Sachsen-Anhalt MODERN

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                                Seite 9
2.6 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW)

Was wird gefördert?                                                      •    Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Einbau stationärer Brennstoffzellensysteme mit                                (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor-
einer     elektrischen    Leistung    von     mind.                           derlich
Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel in neue und                      •    Einbindung der Brennstoffzelle in die Wärme-
bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude                                         und Stromversorgung des Gebäudes, Durch-
                                                                              führung eines hydraulischen Abgleiches beim
Wer wird gefördert?                                                           Einbau, Sicherstellung des Betriebs der Brenn-
• Unternehmen einschließlich Einzelunterneh-                                  stoffzelle für einen Zeitraum von 10 Jahren
   men und kommunale Unternehmen                                              durch den Hersteller sowie Abschluss eines
• freiberuflich Tätige                                                        Vollwartungsvertrages für die Brennstoffzelle
• Wohnungseigentümerschaften                                                  mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren
• Privatpersonen                                                         •    alle förderfähigen Brennstoffzellen-Heiz-
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen                               systeme müssen bis spätestens 01.01.2023 mit
   Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)                                       einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
• kommunale Gebietskörperschaften, kommuna-                                   ausgestattet sein
   le Gemeinde- und Zweckverbände sowie                                  •    Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter
   rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von                               des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes
   kommunalen Gebietskörperschaften, wenn                                     oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte
   diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln                               Maßnahme umgesetzt wird, sein oder ein be-
• gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine,                                auftragtes Energiedienstleistungsunternehmen
   Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließ-                                (Contractor)
   lich Kirchen                                                          •    geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind
• sonstige juristische Personen des Privatrechts,                             mind. 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
   einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
                                                                         Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Wie wird gefördert?                                                      • Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
• Zuwendung als Projektförderung in Form einer                              bei der KfW je nach Antragsteller online über
   Anteilsfinanzierung                                                      das KfW-Zuschussportal oder mit einem An-
• Grundförderung: Festbetrag in Höhe von                                    tragsformular
   6.800 Euro                                                            • Wohnungseigentümergemeinschaften: Antrag-
• Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag                               stellung erfolgt gemeinschaftlich durch einen
   in Höhe von 550 Euro je angefangener                                     beauftragten Bevollmächtigten
   0,1 kWel
• Förderhöchstbetrag: max. 40 Prozent der för-                           Was sollte man noch wissen?
   derfähigen Gesamtkosten (Höchstzuschuss für                           • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
   Grund- und Zusatzförderung: 34.300 Euro)                                 folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
                                                                            AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Was gilt es zu beachten?                                                 • Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet
• Einbau des Brennstoffzellensystems ist durch
   ein Fachunternehmen auszuführen

                                                                                                              zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/433

           Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                                Seite 10
3. ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ | ERNEUERBARE ENERGIEN

3.1 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (BAFA)

Was wird gefördert?                                                          -  Förderhöchstbetrag      pro       Vorhaben:
• Modul 1 – Querschnittstechnologien:                                           200.000 Euro
   - Ersatz oder Erstanschaffung hocheffizien-                          •    Modul 2:
       ter Anlagen/Aggregate für die industrielle                            - Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der för-
       und gewerbliche Anwendung                                                derfähigen Kosten (KMU: 55 Prozent)
• Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren                                    - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben:
   Energien:                                                                    15 Mio. Euro
   - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstel-                              •    Modul 3:
       lung aus Solarkollektor-, Biomasseanla-                               - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-
       gen, Wärmepumpen, sofern sie erneuerba-                                  derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent)
       re Wärmequellen nutzen, KWK-Anlagen                                   - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben:
       auf Basis erneuerbarer Energien                                          15 Mio. Euro
• Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik,                           •    Modul 4:
   Sensorik und Energiemanagementsoftware:                                   - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-
   - Erwerb und Installation von MSR/Sensorik                                   derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent)
       zum Monitoring und der effizienten Rege-                              - Förderquote Abwärmeerschließung zur
       lung von Energie-/Materialströmen                                        außerbetrieblichen Nutzung: 40 Prozent
   - Erwerb und Installation von Energiemana-                                   (KMU: 50 Prozent)
       gementsoftware sowie Schulung                                         - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben:
• Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene                                     15 Mio. Euro; max. 500 Euro pro jährlich ein-
   Optimierung von Anlagen und Prozessen:                                       gesparte Tonne CO2 (KMU: max. 900 Euro)
   - energetische und ressourcenorientierte                             •    Modul 5:
       Optimierung von industriellen bzw. ge-                                - Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der för-
       werblichen Anlagen und Prozessen                                         derfähigen Kosten (KMU: 60 Prozent)
   - Erstellung des Einsparkonzepts inkl. Um-                                - Förderhöchstbetrag pro Konzept: 80.000 Euro
       setzungsbegleitung
• Modul 5 – Transformationskonzepte:                                    Was gilt es zu beachten?
   - Erstellung und Zertifizierung CO2-Bilanz                           • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
   - Erstellung von Transformationskonzepten                            • Erfüllung technischer Mindestanforderungen
       inkl. Beratung/Datenerhebung/Umsetzung                           • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen
                                                                           nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent-
Wer wird gefördert?                                                        sprechend betrieben werden
• Unternehmen und freiberuflich Tätige
• Contractoren                                                          Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
                                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
Wie wird gefördert?                                                     beim BAFA (Modul 1 bis 4) bzw. beim VDI/VDE
• Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung                           (Modul 5) online über die Antragsplattformen
• Modul 1:
   - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för-                           Was sollte man noch wissen?
       derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent)                              • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
   - Netto-Investitionsvolumen inkl. Neben-                                folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
       kosten: mind. 2.000 Euro                                            AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
                                                                        • Richtlinie ist bis 30.06.2024 befristet

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieeffizienz: Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.wettbewerb-energieeffizienz.de | Transformationskonzepte

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                               Seite 11
3.2 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (KfW)

Was wird gefördert?                                                          -  Förderhöchstbetrag pro Vorhaben:
• Modul 1 – Querschnittstechnologien:                                           200.000 Euro
   - Ersatz oder Erstbeschaffung hocheffizien-                          •    Modul 2:
       ter Aggregate für die industrielle und ge-                            - Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent (KMU:
       werbliche Anwendung                                                      55 Prozent)
• Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren                                    - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben:
   Energien:                                                                    15 Mio. Euro
   - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstel-                              •    Modul 3:
       lung aus Solarkollektor-, Biomasseanla-                               - Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent (KMU:
       gen, Wärmepumpen, sofern sie erneuerba-                                  40 Prozent); max. 15 Mio. Euro pro Vor-
       re Wärmequellen nutzen, hocheffiziente                                   haben
       KWK-Anlagen unter Verzicht auf EEG-                              •    Modul 4:
       bzw. KWKG-Förderung                                                   - Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent (KMU:
• Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik,                                   40 Prozent)
   Sensorik und Energiemanagementsoftware:                                   - Förderquote Abwärmeerschließung zur
   - Erwerb und Installation von MSR/Sensorik                                   außerbetrieblichen Nutzung: 40 Prozent
       zum Monitoring und der effizienten Rege-                                 (KMU: 50 Prozent)
       lung von Energie-/Materialströmen                                     - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben:
   - Erwerb und Installation von Energiemana-                                   15 Mio. Euro; max. 500 Euro pro jährlich ein-
       gementsoftware sowie Schulung                                            gesparte Tonne CO2 (KMU: max. 900 Euro)
• Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene                             •    Modul 5:
   Optimierung von Anlagen und Prozessen:                                    - Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent (KMU:
   - energetische und ressourcenorientierte                                     60 Prozent)
       Optimierung von industriellen bzw. ge-                                - Förderhöchstbetrag pro Konzept: 80.000 Euro
       werblichen Anlagen und Prozessen
• Modul 5 – Transformationskonzepte:                                    Was gilt es zu beachten?
   - Erstellung und Zertifizierung CO2-Bilanz                           • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
   - Erstellung von Transformationskonzepten                            • Erfüllung technischer Mindestanforderungen
       inkl. Beratung/Datenerhebung/Umsetzung                           • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen
                                                                           nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent-
Wer wird gefördert?                                                        sprechend betrieben werden
• Unternehmen und freiberuflich Tätige
• Contractoren                                                          Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
                                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über
Wie wird gefördert?                                                     Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
• Kreditförderung mit Tilgungszuschuss                                  (Modul 1 bis 4) bzw. beim VDI/VDE (Modul 5)
• Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der
   förderfähigen Investitionskosten                                     Was sollte man noch wissen?
• Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro                                 • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
• Modul 1:                                                                 folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
   - Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent (KMU:                              AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
       40 Prozent)                                                      • Richtlinie ist bis 30.06.2024 befristet

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/295
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.wettbewerb-energieeffizienz.de | Transformationskonzepte

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                               Seite 12
3.3 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Wettbewerb (VDI/VDE)

Was wird gefördert?                                                     •    Festlegung einer max. Obergrenze der Förder-
• Maßnahmen zur energetischen und ressour-                                   quote; Antragsteller entscheidet selbst, welche
   cenorientierten Optimierung industrieller und                             Förderquote er für sein Vorhaben beantragt
   gewerblicher Anlagen sowie Prozesse zur Er-                          •    zentrales Kriterium für Förderentscheidung: je
   höhung der Energie- und Ressourceneffizienz                               Fördereuro erreichte CO2-Einparung pro Jahr
   bzw. Senkung und Vermeidung des fossilen                                  (Fördereffizienz)
   Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Res-                           •    max. Förderung pro Vorhaben: 10 Mio. Euro
   sourcen, insbesondere:
   - Prozess- und Verfahrensumstellungen auf                            Was gilt es zu beachten?
       effiziente Technologien                                          • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
   - energetische und ressourcenorientierte                             • Amortisationszeit des Vorhabens bezogen auf
       Optimierung von Produktionsprozessen                                die Summe der eingesparten Energiekosten
   - Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse                               ohne Förderung muss mind. 4 Jahre betragen
       entsteht                                                         • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen
   - Prozesswärmebereitstellung aus Solarkol-                              nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent-
       lektor-, Biomasseanlagen, Wärmepumpen                               sprechend betrieben werden
       bei Nutzung erneuerbarer Energiequellen                          • Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen
   - Maßnahmen an Anlagen zur Wärmever-                                    Energieberater ist erforderlich (Unternehmen
       sorgung, Kühlung und Belüftung, sofern                              mit einem Energie- oder Umweltmanagement-
       überwiegender Einsatz für Prozesse zur                              system nach DIN ISO 50001/EMAS können
       Herstellung, Weiterverarbeitung oder Ver-                           Einsparkonzept selbst erstellen)
       edelung von Produkten
   - Maßnahmen zur Reduktion oder Vermei-
                                                                        Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
       dung von Energie- und Ressourcenverlus-
                                                                        Antragstellung (Bewerbung) erfolgt vor Maßnah-
       ten
                                                                        menbeginn beim VDI/VDE online über die Antrags-
   - Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungs-
                                                                        plattform; Antragsverfahren ist zweistufig
       technik sowie zugehörige Software
• Erstellung des Einsparkonzeptes inkl. Umset-
                                                                        Was sollte man noch wissen?
   zungsbegleitung
                                                                        • es gibt mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr
                                                                           mit entsprechenden Stichtagen, Bewerber
Wer wird gefördert?
                                                                           können aber kontinuierlich Anträge einreichen
• Unternehmen und freiberuflich Tätige
                                                                        • wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbs-
• Contractoren                                                             runde um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss
                                                                           überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde
Wie wird gefördert?                                                        vorzeitig geschlossen werden
• Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung                           • zum Wettbewerb zugelassene, aber nicht be-
• Zuschuss für Kosten der Maßnahme(n) anteilig                             rücksichtigte Vorhaben können in einer späte-
   in Höhe von bis zu 60 Prozent der förderfähi-                           ren Wettbewerbsrunde erneut eingereicht
   gen Kosten                                                              werden
                                                                        • Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.wettbewerb-energieeffizienz.de

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                               Seite 13
3.4 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (KfW)

Was wird gefördert?                                                     Was gilt es zu beachten?
• Energieeffizienzmaßnahmen (Modernisierungs-                           • Einsparung durch die Investitionsmaßnahme
   und Neuinvestitionen) im Bereich Produktions-                           ist bei Antragstellung durch das Unternehmen
   anlagen und -prozesse, wie z. B.:                                       oder einen Energieberater zu ermitteln
   - Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik                                 • Investitionen müssen eine spezifische End-
   - Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik                                      energieeinsparung von mind. 10 Prozent erzie-
   - elektrische Antriebe, Pumpen                                          len
   - Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume                                   - bei Modernisierungsinvestitionen gemes-
   - Prozesswärme                                                               sen am Durchschnittsverbrauch der letz-
   - Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung                                         ten 3 Jahre
       (für Produktionsprozesse)                                           - bei Neuinvestitionen gegenüber dem
   - KWK-Anlagen                                                                Branchendurchschnitt
   - Mess-, Regel-, Steuerungstechnik
   - Informations-, Kommunikationstechnik                               Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
• Aufwendungen für Planungs- und Umset-                                 Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über
   zungsbegleitung sowie für Energiemanage-                             Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
   mentsysteme in Verbindung mit einer förde-
   rungswürdigen betrieblichen Einsparinvestiti-                        Was sollte man noch wissen?
   on                                                                   • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
                                                                           folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
Wer wird gefördert?                                                        AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft                               • im Vorfeld einer Kreditbeantragung wird eine
   sowie Einzelunternehmen und freiberuflich                               Energieberatung empfohlen
   Tätige                                                               • KMU können für eine qualifizierte Energiebe-
• Unternehmen, die im Rahmen einer Contrac-                                ratung Zuschüsse vom BAFA über des Förder-
   ting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen                            programm „Energieberatung für Nichtwohn-
   Dritten erbringen                                                       gebäude, Anlagen und Systeme“ erhalten

Wie wird gefördert?
• Kreditförderung
• Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der
   förderfähigen Kosten
• Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro
   Vorhaben
• Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei
   max. 3 Tilgungsfreijahren

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/292

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                               Seite 14
3.5 Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)

Was wird gefördert?                                                     Wie wird gefördert?
• neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen so-                           • Zuwendung als Projektförderung in Form einer
   wie Wärmepumpen, ergänzende Komponenten                                 Festbetragsfinanzierung
   und Systeme, zusätzliche Maßnahmen zum                               • Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der
   klimaschützenden Betrieb sowie Ausführungs-                             förderfähigen Ausgaben
   planungen und die Einbindung von Regenera-                           • stationäre       Anlagen       und    Fahrzeug-
   tivenergieanlagen; alternativ zu neuen statio-                          Klimaanlagen: Höhe der Förderung richtet sich
   nären Anlagen kann auch nur die Kälteerzeu-                             nach der jeweiligen Maßnahme
   gungseinheit neu erstellt werden und das                             • Ausführungsplanung: Pauschalen in Höhe von
   Kühlmittelsystem (Wasser-/Sole-/Luftverteil-                            500 Euro pro Luftkühler (max. 5.000 Euro), je
   system) bleibt bestehen                                                 1.000 Euro für Integration eines oder mehrerer
• neue Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und                                 Wärme- bzw. Kältespeicher
   Schienenfahrzeugen bzw. Nachrüstung bei                              • Einbindung von Regenerativenergieanlagen:
   Schienenfahrzeugen                                                      Pauschale in Höhe von 100 Euro je kWh be-
                                                                           reitgestellter Spitzenleistung bis zum Doppel-
Wer wird gefördert?                                                        ten der installierten elektrischen Antriebsleis-
• Stationäre Anlagen:                                                      tung des Kälteerzeugers; 2.000 Euro für Instal-
   - Antragsberechtigte: Unternehmen, ge-                                  lation einer neuen Solarthermieanlage zum
       meinnützige Organisationen, Kommunen,                               Antrieb einer Sorptionskälteanlage
       kommunale           Gebietskörperschaften,                       • Förderhöchstgrenze: insgesamt 150.000 Euro
       Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hoch-                              pro Maßnahme; für Einbindung von Regenera-
       schulen und Schulen, Krankenhäuser,                                 tivanlagen max. 30.000 Euro
       kirchliche Einrichtungen
   - Antragsteller: Eigentümer/Pächter/Mieter                           Was gilt es zu beachten?
       des Grundstücks, auf dem sich die Anlage                         • stationäre Kälte- und Klimaanlagen müssen
       befindet oder ein von diesem beauftragter                           mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrie-
       Contractor                                                          ben werden
• Fahrzeug-Klimaanlagen:                                                • geförderte Anlagen sind nach Inbetriebnahme
   - Antragsberechtigte: für im ÖPNV einge-                                mind. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben
       setzte Fahrzeuge Gebietskörperschaften,
       Verkehrsverbünde sowie öffentliche und                           Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
       private Verkehrsunternehmen, die als Ge-                         Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
       nehmigungsinhaber oder in deren Auftrag                          beim BAFA online über die Antragsplattform
       Beförderungsleistungen im ÖPNV erbrin-
       gen, oder Firmen, die Fahrzeuge für Lea-                         Was sollte man noch wissen?
       sing bereitstellen; für andere Fahrzeuge
                                                                        • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
       außerdem auch sonstige Unternehmen
                                                                           folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
   - Antragsteller: Eigentümer oder Betreiber
                                                                           AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
       der Fahrzeug-Klimaanlagen
                                                                        • Richtlinie ist bis 31.12.2023 befristet

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle)
www.bafa.de | Energie | Energieeffizienz: Kälte- und Klimaanlagen

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
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3.6 Erneuerbare Energien – Standard (KfW)

Was wird gefördert?                                                                Prozesssteuerungstechnik sowie Einrich-
• Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anla-                                     tungen zur Speicherung von Zwischen-
   gen, die die technischen Anforderungen des                                      und Endprodukten
   EEG 2021 erfüllen, einschließlich der hierfür                             -     Installation moderner Messeinrichtungen
   erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und                                   und intelligenter Messsysteme sowie da-
   Installationsmaßnahmen:                                                         mit verbundene technische Nachrüstungs-
   - Photovoltaikanlagen (Aufdach/Fassade, Frei-                                   und Umbaumaßnahmen
       fläche)
   - Windkraftanlagen         und    Repowering-                        Wer wird gefördert?
       Maßnahmen                                                        • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
   - Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf                                  sowie Einzelunternehmen und freiberuflich
       Basis fester Biomasse                                               Tätige
   - Erzeugung und Nutzung von Biogas                                   • Körperschaften des öffentlichen Rechts, kom-
   - geothermische Stromerzeugungs- und                                    munale Zweckverbände, Anstalten des öffent-
       KWK-Anlagen                                                         lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
   - Anlagen zur Erzeugung von Strom aus                                • natürliche Personen, Vereine, Genossenschaf-
       Wasserkraft bis zu einer Größe von max.                             ten, rechtsfähige Stiftungen
       20 MW                                                            • Landwirte
   - Batteriespeicher        für    Erneuerbare-                        • gemeinnützige Antragsteller und natürliche
       Energien-Anlagen (auch als singuläre                                Personen, die einen Teil des erzeugten Stroms
       Maßnahme oder Nachrüstung)                                          bzw. der erzeugten Wärme einspeisen
   - Investitionen der Betreiber von Erneuerba-                            und/oder verkaufen
       re-Energien-Anlagen in objektnahe Nie-                           • Vorhaben im Ausland:
       der- und Mittelspannungsnetze, die den                              - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
       Transportnetzen vorgelagert sind                                         sowie Einzelunternehmen und freiberuf-
• Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anla-                                  lich Tätige mit Sitz in Deutschland
   gen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis er-                             - Tochtergesellschaften der o. g. deutschen
   neuerbarer Energien (auch Solarthermie)                                      Unternehmen mit Sitz im Ausland
• Wärme-/Kältenetze       und     Wärme-/Kälte-                            - Joint Ventures mit maßgeblich deutscher
   speicher, die aus erneuerbaren Energien ge-                                  Beteiligung im Ausland
   speist werden
• Maßnahmen zur Flexibilisierung von Strom-                             Wie wird gefördert?
   nachfrage und -angebot sowie zur Digitalisie-                        • Kreditförderung
   rung der Energiewende (auch als singuläre                            • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der
   Maßnahme oder Nachrüstung):                                             förderfähigen Kosten
   - Errichtung, Erweiterung und Erwerb von                             • Kredithöchstbetrag: max. 50 Mio. Euro pro
       Anlagen zur kurz- und langfristigen Spei-                           Vorhaben
       cherung von Strom (auch Power-to-heat,
                                                                        • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 30 Jahre bei
       Power-to-gas, Power-to-liquid-Anlagen)
                                                                           max. 5 Tilgungsfreijahren
   - technische Anpassungen zur Auslegung
       von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf
                                                                        Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
       eine flexiblere und bedarfsgerechtere
                                                                        Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über
       Stromerzeugung
                                                                        Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
   - überbetriebliches Lastmanagement: Inves-
       titionen in moderne Mess-, Regel- und

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/270

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                               Seite 16
3.7 Erneuerbare Energien – Premium (KfW)

Was wird gefördert?                                                     •    Gewährung eines Tilgungszuschusses:
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien                                  - Fördersätze differenziert je nach Art und
im Wärmemarkt: Errichtung und Erweiterung von                                   Umfang des Vorhabens
• Solarkollektoranlagen (mit mehr als 40 m²                                  - Zusatzförderung KMU: Erhöhung des För-
   Bruttokollektorfläche)                                                       derbeitrages für KMU um 10 Prozent des
• Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Bio-                                   gesamten Zuwendungsbetrages möglich
   masse für thermische Nutzung sowie von                                    - Zusatzförderung Anreizprogramm Ener-
   KWK-Biomasseanlagen (mit mehr als 100 kW                                     gieeffizienz (APEE): für Austausch beson-
   Nennwärmeleistung)                                                           ders ineffizienter Heizungsanlagen kann
• Wärme- oder Kältenetzen, die aus erneuerba-                                   der Tilgungszuschuss um 30 Prozent er-
   ren Energien gespeist werden                                                 höht werden
• großen Wärmespeichern, sofern überwiegend
   aus erneuerbaren Energien gespeist (mit mehr                         Was gilt es zu beachten?
   als 10 m³)                                                           • Anlagen müssen der Wärme- oder Kältebereit-
• großen effizienten Wärmepumpen (mit mehr                                 stellung überwiegend innerhalb Deutschlands
   als 100 kW Nennwärmeleistung)                                           dienen und sind mind. 7 Jahre zweckentspre-
• Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas                               chend zu betreiben
• Anlagen zur Erschließung und Nutzung der                              • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter
   Tiefengeothermie                                                        des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder
                                                                           Gebäudeteils, auf dem die geförderte Maßnahme
Wer wird gefördert?                                                        durchgeführt wird, sein oder ein beauftragtes
• Unternehmen und freiberuflich Tätige                                     Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor)
• natürliche Personen, die erzeugten Strom                              • Pächter, Mieter, Contractoren benötigen
   und/oder erzeugte Wärme ausschließlich für                              schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, die An-
   privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermie-                              lage errichten und betreiben zu dürfen
   tung und keine Landwirtschaft)                                       • Antrag auf Gewährung eines APEE-
• Landwirte (teilweise)                                                    Zusatzbonus kann nur für Anlagen gestellt
                                                                           werden, die ab 01.01.2016 in Betrieb genom-
• gemeinnützige Antragsteller und Genossen-
                                                                           men wurden
   schaften
• Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf-
                                                                        Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
   ten und Gemeindeverbände
                                                                        • Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
                                                                           über Finanzierungspartner (Banken und Spar-
Wie wird gefördert?
                                                                           kassen)
• Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
                                                                        • Antragstellung von kommunalen Gebietskör-
• Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der
                                                                           perschaften und Gemeindeverbänden erfolgt
   förderfähigen Kosten
                                                                           vor Maßnahmenbeginn direkt bei der KfW
• beim Verwendungszweck Tiefengeothermie:
   max. in Höhe von 80 Prozent der förderfähi-
                                                                        Was sollte man noch wissen?
   gen Netto-Investitionskosten
                                                                        • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er-
• Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro
                                                                           folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der
   Vorhaben
                                                                           AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
• Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei
                                                                        • Programm wird zum 31.12.2022 eingestellt
   max. 3 Tilgungsfreijahren

                                                                                                             zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen:
KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle)
www.kfw.de/271 | www.kfw.de/272

          Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022
                                                               Seite 17
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