Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt - Innovation und Umwelt www.halle.ihk.de
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INHALTSVERZEICHNIS 1. BERATUNG ........................................................................................................ 3 1.1 Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) ..........................3 1.2 Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) ................................................................................4 2. EFFIZIENTE GEBÄUDE ...................................................................................... 5 2.1 Effiziente Gebäude – Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA) ....................................................5 2.2 Effiziente Gebäude – Kredit Nichtwohngebäude (KfW) ..........................................................6 2.3 Effiziente Gebäude – Kredit Wohngebäude (KfW) ....................................................................7 2.4 Sachsen-Anhalt MUT – Bau- und Modernisierungsdarlehen (IB Sachsen-Anhalt) ........8 2.5 Sachsen-Anhalt MODERN (IB Sachsen-Anhalt) ........................................................................9 2.6 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW) ........................ 10 3. ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ | ERNEUERBARE ENERGIEN ... 11 3.1 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (BAFA) ........................ 11 3.2 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (KfW) ................................ 12 3.3 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Wettbewerb (VDI/VDE) ............ 13 3.4 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (KfW) ....................... 14 3.5 Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)................................................................................................. 15 3.6 Erneuerbare Energien – Standard (KfW) ................................................................................... 16 3.7 Erneuerbare Energien – Premium (KfW) ................................................................................... 17 3.8 Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft – Teil A (BLE) .......................... 18 3.9 Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft – Teil B (BLE) ......................... 19 3.10 Energie vom Land (LRB) ................................................................................................................. 20 3.11 Nachhaltigkeit (LRB) ....................................................................................................................... 21 3.12 Umwelt- und Verbraucherschutz (LRB) ..................................................................................... 22 4. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ (ÜBERGREIFEND) .................................... 23 4.1 KfW-Umweltprogramm (KfW) ..................................................................................................... 23 4.2 Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW) ....................................................................... 24 4.3 BMU-Umweltinnovationsprogramm (KfW) .............................................................................. 25 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 1
5. ALTERNATIVE MOBILITÄT ............................................................................ 26 5.1 Elektromobilität – Umweltbonus für Elektrofahrzeuge (BAFA).......................................... 26 5.2 Ladeinfrastruktur Sachsen-Anhalt (NASA) ............................................................................... 27 5.3 Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (BAV) .................... 28 5.4 Ladestationen für Elektroautos – Unternehmen (KfW) ........................................................ 29 5.5 E-Lastenfahrräder (BAFA) .............................................................................................................. 30 5.6 Klimafreundliche gewerbliche Nahmobilität – Mikro-Depots (ZUG) ............................... 31 5.7 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standard- und Individualvariante (KfW) .... 32 6. KOMMUNALE INFRASTRUKTUR .................................................................. 33 6.1 Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Anpassung im Quartier (KfW) ......... 33 6.2 IKU – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (KfW) .................................... 34 6.3 IKU – Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (KfW) ........................... 35 7. PROJEKTTRÄGER/BEWILLIGUNGSSTELLEN IM ÜBERBLICK...................... 36 7.1 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) .................................................... 36 7.2 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ...................................................... 36 7.3 Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ........................................................ 36 7.4 Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) ........................................................ 36 7.5 KfW Bankengruppe (KfW) ............................................................................................................. 36 7.6 Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) ..................................................................................... 36 7.7 Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) .............................................................. 37 7.8 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE) .................................................................... 37 7.9 Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) ................................................................... 37 8. EU-BEIHILFERECHT UND KMU-DEFINITION DER EU ................................ 37 8.1 Beihilfen ............................................................................................................................................. 37 8.2 De-minimis-Verordnung ................................................................................................................ 37 8.3 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ........................................................... 38 8.4 KMU-Definition der EU .................................................................................................................. 38 9. ABKÜRZUNGEN ............................................................................................. 38 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 2
1. BERATUNG 1.1 Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) Was wird gefördert? Wie wird gefördert? • Energieberatung in Form eines Energieaudits • Zuwendung als Projektförderung in Form einer nach der DIN EN 16247: Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis - systematische Inspektion und Analyse des • Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förder- Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs fähigen Netto-Beratungskosten einer Anlage, eines Gebäudes, eines Sys- • Höchstzuschuss Energieberatung nach tems oder einer Organisation DIN EN 16247: - Ermittlung des Ist-Zustands und Identifi- - 1.200 Euro bei weniger als 10.000 Euro zierung der Potenziale für Energieeffi- (netto) Energiekosten/Jahr zienzverbesserungen - 6.000 Euro bei mehr als 10.000 Euro • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach (netto) Energiekosten/Jahr DIN V 18599: • Höchstzuschuss Energieberatung nach - Energieberatung zur Erstellung eines DIN V 18599: 8.000 Euro (Höhe ist abhängig energetischen Sanierungskonzeptes für von der Nettogrundfläche des Gebäudes) eine Schritt-für-Schritt-Sanierung oder • Höchstzuschuss Contracting-Orientierungs- eine umfassende Sanierung zu einem beratung: bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäude - 7.000 Euro bei weniger als 300.000 Euro - Neubauberatung mit dem Ziel eines bun- (netto) Energiekosten/Jahr desgeförderten BEG-Effizienzgebäudes - 10.000 Euro bei mehr als 300.000 Euro • Contracting-Orientierungsberatung: (netto) Energiekosten/Jahr - Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit Was gilt es zu beachten? vertraglicher Einspargarantie • Sitz, Geschäftsbetrieb sowie Beratungsobjekte - Unterstützung bei der Vorbereitung von in Deutschland Ausschreibungsunterlagen und der Erar- • Beratung muss durch einen zugelassenen beitung von Vorlagen für Entscheidungs- Energieberater erfolgen träger • Bruttoberaterhonorar ist förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug be- Wer wird gefördert? rechtigt ist • kleine und mittlere Unternehmen sowie frei- • bewilligte Beratung muss spätestens 12 Mo- beruflich Tätige nate nach Zugang des Zuwendungsbescheids • Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch beendet sein (Bewilligungszeitraum) gemäß § 8 Abs. 4 EDL-G über alle Energieträ- • Ergebnisse der Beratung sind in einem Ab- ger hinweg max. 500.000 kWh im Jahr beträgt schlussbericht zu dokumentieren • Kultureinrichtungen • kommunale Gebietskörperschaften und Zweck- Wie und wo ist der Antrag zu stellen? verbände Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn • gemeinnützige Organisationen, Religionsge- beim BAFA online über die Antragsplattform meinschaften mit Körperschaftsstatus, soziale und gesundheitliche Einrichtungen Was sollte man noch wissen? • bei der Zuwendung handelt es sich für Unter- nehmen um eine De-minimis-Beihilfe • Richtlinie ist bis 31.12.2024 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieberatung & Energieaudit: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 3
1.2 Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) Was wird gefördert? Was gilt es zu beachten? Energieberatung in Wohngebäuden mit dem Ziel, • Wohngebäude muss sich in Deutschland be- dem Beratungsempfänger in Form eines energeti- finden schen Sanierungskonzeptes aufzuzeigen, • Bauantrag oder Bauanzeige für das Wohnge- • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über bäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung einen längeren Zeitraum durch aufeinander mind. 10 Jahre zurückliegen abgestimmte Maßnahmen umfassend energe- • Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung tisch saniert werden kann (Sanierungsfahr- überwiegend dem Wohnen dienen plan) oder • Beratung muss spätestens 9 Monate nach • wie durch eine umfassende Sanierung ein Zugang des Zuwendungsbescheides beendet BEG-Effizienzhaus zu erreichen ist sein (Bewilligungszeitraum) • für eine bewilligte zusätzliche Erläuterung des Wer ist antragsberechtigt? Berichts vor Wohnungseigentümerschaften Energieberater, die vom BAFA für das Förderpro- oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeit- gramm zugelassen wurden raum max. 2 Jahre Wie wird gefördert? Wie und wo ist der Antrag zu stellen? • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Antragstellung erfolgt durch das Energiebera- Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis tungsunternehmen vor Maßnahmenbeginn beim • Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwen- BAFA online über die Antragsplattform dungsfähigen Beratungshonorars • Höchstzuschuss: 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; 1.700 Euro für Wohnge- bäude ab 3 Wohneinheiten • bei Wohnungseigentümerschaften: einmalige Zuwendung von max. 500 Euro pro beratender Wohnungseigentümerschaft für eine zusätzli- che Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversamm- lung/Beiratssitzung zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieberatung & Energieaudit: Wohngebäude Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 4
2. EFFIZIENTE GEBÄUDE 2.1 Effiziente Gebäude – Zuschuss Einzelmaßnahmen (BAFA) Was wird gefördert? len Gebietskörperschaften, wenn diese zu Zwe- • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von cken der Daseinsvorsorge handeln Bestandsgebäuden, z. B.: • gemeinnützige Organisationen einschließlich - Dämmung der Gebäudehülle Kirchen - Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Ein- bau von Fenstern, Außentüren und -toren Wie wird gefördert? - sommerlicher Wärmeschutz • Zuwendung als Projektförderung in Form einer • Anlagentechnik (außer Heizung), z. B.: Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis - Einbau, Austausch, Optimierung raumluft- • Zuschuss je nach Maßnahme in Höhe von technischer Anlagen einschließlich Wär- 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten; me-/Kälterückgewinnung max. Höhe der förderfähigen Kosten: für WG - Einbau digitaler Systeme zur energeti- 600.000 Euro pro Gebäude, bei NWG bis zu schen Betriebs- und Verbrauchsoptimie- 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche mit max. rung bei Wohngebäuden 5 Mio. Euro - Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungs- • Wärmepumpen: Bonus in Höhe von 5 Prozent, technik sowie Kältetechnik zur Raumküh- wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als lung bei Nichtwohngebäuden Wärmequelle erschlossen werden - Einbau energieeffizienter Innenbeleuch- • Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gas- tungssysteme bei Nichtwohngebäuden heizungen: Bonus in Höhe von 10 Prozent • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstech- • Fachplanung und Baubegleitung: Zuschuss in nik), z. B.: Höhe von 50 Prozent; max. Höhe der förderfä- - Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, higen Kosten: 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Gasheizungen (Heizungs-Tausch-Bonus) Mehrfamilienhäusern, 5.000 Euro bei Ein- und - Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Zweifamilienhäusern, 5,00 Euro pro m2 Netto- Wärmepumpen, EE-Hybridheizungen grundfläche bei NWG - innovative Heizungstechnik auf Basis er- neuerbarer Energien Was gilt es zu beachten? - Gebäudenetz und Anschluss an ein Ge- • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter bäude- oder Wärmenetz des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes • Heizungsoptimierung oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte • Fachplanung und Baubegleitung Maßnahme umgesetzt wird, sein oder es muss eine schriftliche Erlaubnis für die Maßnahme Wer wird gefördert? vorliegen • Unternehmen einschließlich Einzelunterneh- • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie An- men und kommunale Unternehmen sowie lagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind. freiberuflich Tätige, Contractoren 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen • Privatpersonen, Wohnungseigentümerschaften • technische Mindestanforderungen sind zu erfül- • sonstige juristische Personen des Privatrechts len einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Rechts (z. B. Kammern oder Verbände) Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale beim BAFA online über die Antragsplattform Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommuna- Was sollte man noch wissen? • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Bundesförderung für effiziente Gebäude Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 5
2.2 Effiziente Gebäude – Kredit Nichtwohngebäude (KfW) Was wird gefördert? • max. Höhe der förderfähigen Kosten: • Neubau und Ersterwerb neu errichteter ener- - Neubau und Sanierung: bis zu 2.000 Euro gieeffizienter Nichtwohngebäude, die den pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. energetischen Standard eines Effizienzgebäu- 10 Mio. Euro pro Vorhaben des für Neubauten erreichen (verschiedene Effi- - energetische Fachplanung und Baubeglei- zienzgebäude-Stufen) tung: 10 Euro pro m2 Nettogrundfläche, • Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäu- max. 40.000 Euro pro Vorhaben den, die nach Abschluss der Sanierungsmaß- - Nachhaltigkeitszertifizierung: 10 Euro pro nahmen den energetischen Standard eines Effi- m2 Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro zienzgebäudes erreichen (verschiedene Effi- pro Vorhaben zienzgebäude-Stufen) • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei • energetische Fachplanung und Baubegleitung max. 5 Tilgungsfreijahren im Zusammenhang mit der Umsetzung geför- derter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszer- Was gilt es zu beachten? tifizierungen • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor- Wer wird gefördert? derlich • Unternehmen einschließlich Einzelunterneh- • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter men und kommunale Unternehmen sowie des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes freiberuflich Tätige, Contractoren oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte • Privatpersonen Maßnahme umgesetzt wird, sein oder es muss • sonstige juristische Personen des Privatrechts eine schriftliche Erlaubnis für die Maßnahme • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen vorliegen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände) • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie An- • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale lagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind. Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen unselbstständige Eigenbetriebe von kommuna- • technische Mindestanforderungen sind zu erfül- len Gebietskörperschaften len • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Wie wird gefördert? Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss • für kommunale Antragsteller wahlweise Inves- Was sollte man noch wissen? titionszuschuss für Neubau möglich • „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, • Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der das auf Grund des energetischen Sanierungs- förderfähigen Kosten standes seiner Bauteilkomponenten zu den • Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienz- energetisch schlechtesten 25 Prozent des gebäude-Stufe; für einzelne Maßnahmen wer- deutschen Gebäudebestandes gehört den Boni gewährt • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet • zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings (WPB)“ zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle) www.kfw.de/263 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 6
2.3 Effiziente Gebäude – Kredit Wohngebäude (KfW) Was wird gefördert? Zweifamilienhäuser); 4.000 Euro pro • Neubau und Ersterwerb neu errichteter ener- Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vor- gieeffizienter Wohngebäude, die den energeti- haben (Mehrfamilienhäuser) schen Standard eines Effizienzhauses für Neu- - Nachhaltigkeitszertifizierung: 10.000 Euro bauten erreichen (verschiedene Effizienzhaus- pro Vorhaben (Ein- und Zweifamilienhäu- Stufen) ser); 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. • Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäu- 40.000 Euro pro Vorhaben (Mehrfamilien- den, die nach Abschluss der Sanierungsmaß- häuser) nahmen den energetischen Standard eines Effi- • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei zienzhauses erreichen (verschiedene Effizienz- max. 5 Tilgungsfreijahren haus-Stufen) • energetische Fachplanung und Baubegleitung Was gilt es zu beachten? im Zusammenhang mit der Umsetzung geför- • förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, derter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszer- die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller tifizierungen Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen GEG fallen Wer wird gefördert? • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten • Unternehmen einschließlich Einzelunterneh- (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor- men und kommunale Unternehmen sowie derlich freiberuflich Tätige, Contractoren • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter • Privatpersonen, Wohnungseigentümerschaften des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes • sonstige juristische Personen des Privatrechts oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Maßnahme umgesetzt wird, sein oder es muss • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen eine schriftliche Erlaubnis für die Maßnahme Rechts (z. B. Kammern oder Verbände) vorliegen • gemeinnützige Organisationen einschließlich • Bauantrag bzw. Bauanzeige des Bestandsge- Kirchen bäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstel- lung mind. 5 Jahre zurückliegen Wie wird gefördert? • geförderte Gebäude/Wohneinheiten sowie An- • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss lagen oder optimierte Gebäudeteile sind mind. • Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen förderfähigen Kosten • technische Mindestanforderungen sind zu er- • Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienz- füllen gebäude-Stufe; für einzelne Maßnahmen wer- den Boni gewährt Wie und wo ist der Antrag zu stellen? • zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Buildings (WPB)“ Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) • max. Höhe der förderfähigen Kosten: - Sanierung: max. 120.000 Euro pro Wohn- Was sollte man noch wissen? einheit • „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, - Sanierung zur EE-Klasse: max. 150.000 Euro das auf Grund des energetischen Sanierungs- pro Wohneinheit standes seiner Bauteilkomponenten zu den - Neubau: max. 120.000 Euro pro Wohnein- energetisch schlechtesten 25 Prozent des heit deutschen Gebäudebestandes gehört - energetische Fachplanung und Baubeglei- • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet tung: 10.000 Euro pro Vorhaben (Ein- und zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle) www.kfw.de/261 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 7
2.4 Sachsen-Anhalt MUT – Bau- und Modernisierungsdarlehen (IB Sachsen-Anhalt) Was wird gefördert? • bei Energieeffizienzmaßnahmen: • Investitionen in gewerblich eigengenutzte Ge- - Maßnahme muss Energieeffizienz des bäude, insbesondere Errichtungsinvestitionen Produktionsprozesses verbessern und Umbaumaßnahmen - Investitionen müssen in der Regel eine • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffi- spezifische Endenergieeinsparung (bei zienz von Produktionsanlagen KWK: Primärenergieeinsparung) von mind. 10 Prozent erzielen; gemessen am Durch- Wer wird gefördert? schnittsverbrauch der letzten 3 Jahre kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelun- • bei Existenzgründern (bis 5 Jahre nach Grün- ternehmer) gemäß KMU-Definition der EU ein- dung): schließlich freiberuflich Tätige - Nachweis der kaufmännischen Qualifika- tion und fachlichen Eignung Wie wird gefördert? - für das geplante Vorhaben ist ein tragfä- • Darlehensförderung higes Konzept vorzulegen • Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des - Vorhaben muss einen nachhaltigen wirt- Finanzierungsbedarfs schaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein • Mindestdarlehenssumme: 25.000 Euro • max. Darlehenssumme: in der Regel 3 Mio. Euro Wie und wo ist der Antrag zu stellen? • Laufzeit: max. 20 Jahre bei max. 2 Tilgungs- Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei freijahren der IB Sachsen-Anhalt Was gilt es zu beachten? Was sollte man noch wissen? • Firmensitz oder Betriebsstätte in Sachsen- bei der Zuwendung handelt es sich um eine De- Anhalt minimis-Beihilfe zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.ib-sachsen-anhalt.de | Unternehmen | Investieren & Finanzieren: IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 8
2.5 Sachsen-Anhalt MODERN (IB Sachsen-Anhalt) Was wird gefördert? Wie wird gefördert? • energetische Sanierung von Wohngebäuden, • Darlehensförderung insbesondere: • Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des - Wärmedämmung von Wänden, Dachflä- Finanzierungsbedarfs chen, Geschossdecken • max. bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit je - Erneuerung der Fenster und Außentüren Programmteil - Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage • Mindestdarlehenssumme: 10.000 Euro je Pro- sowie von sommerlichem Wärmeschutz grammteil - Einbau von digitalen Systemen, die den • Laufzeit: max. 30 Jahre bei einem Tilgungs- Energieverbrauch optimieren oder techni- freijahr sche Anlagen smart steuerbar machen - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungs- Was gilt es zu beachten? technik) • Maßnahmen müssen von Fachunternehmen • Maßnahmen zum barrierefreien/barriere- ausgeführt werden und den baulichen Vor- reduzierenden Umbau von Wohngebäuden, schriften (u. a. Gebäudeenergiegesetz) ent- insbesondere: sprechen - Erschließungssysteme, z. B. Rampen und • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen kön- Aufzugssysteme nen nur zusätzlich zu barrierefreien/ - Maßnahmen in Wohnungen, z. B. Anpas- -reduzierenden Umbau- bzw. energetischen sung der Raumgeometrie von Wohn- und Sanierungsmaßnahmen finanziert werden Schlafräumen sowie Küchen • Objekterwerb: - Sanitärräume - Finanzierung des Kaufpreises möglich, so- - Gemeinschaftsräume fern den geplanten Maßnahmen im Be- • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen im reich des barrierefreien/-reduzierenden Wohnungsbestand: Umbauens und/oder der energetischen - Instandsetzung und Modernisierung zur Sanierung der Erwerb des Objektes vo- Gebrauchswertverbesserung, wie Verände- rausgeht rung des Wohnungszuschnitts, Erneue- - Objekt muss überwiegend wohnwirt- rung der Elektro- und Wasserversorgung schaftlich genutzt werden und aus mind. sowie von Fußböden 4 Wohneinheiten bestehen - bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau - Sanierungskosten müssen höher als Er- - Behebung baulicher Mängel werbskosten sein - Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau Wie und wo ist der Antrag zu stellen? - Verbesserung von Außenanlagen bei Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei Mehrfamilienhäusern durch Schaffung der IB Sachsen-Anhalt von Grünanlagen, Außenanlagen, Spiel- plätzen • Objekterwerb Wer wird gefördert? • gewerbliche Vermieter und Wohnungsunter- nehmen • Privatpersonen und private Vermieter zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.ib-sachsen-anhalt.de | Unternehmen | Wohnen & Vermieten: Sachsen-Anhalt MODERN Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 9
2.6 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW) Was wird gefördert? • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Einbau stationärer Brennstoffzellensysteme mit (www.energie-effizienz-experten.de) ist erfor- einer elektrischen Leistung von mind. derlich Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel in neue und • Einbindung der Brennstoffzelle in die Wärme- bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude und Stromversorgung des Gebäudes, Durch- führung eines hydraulischen Abgleiches beim Wer wird gefördert? Einbau, Sicherstellung des Betriebs der Brenn- • Unternehmen einschließlich Einzelunterneh- stoffzelle für einen Zeitraum von 10 Jahren men und kommunale Unternehmen durch den Hersteller sowie Abschluss eines • freiberuflich Tätige Vollwartungsvertrages für die Brennstoffzelle • Wohnungseigentümerschaften mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren • Privatpersonen • alle förderfähigen Brennstoffzellen-Heiz- • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen systeme müssen bis spätestens 01.01.2023 mit Rechts (z. B. Kammern oder Verbände) einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige • kommunale Gebietskörperschaften, kommuna- ausgestattet sein le Gemeinde- und Zweckverbände sowie • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes kommunalen Gebietskörperschaften, wenn oder Gebäudeteils, auf/in dem die geförderte diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln Maßnahme umgesetzt wird, sein oder ein be- • gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, auftragtes Energiedienstleistungsunternehmen Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließ- (Contractor) lich Kirchen • geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind • sonstige juristische Personen des Privatrechts, mind. 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Wie wird gefördert? • Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn • Zuwendung als Projektförderung in Form einer bei der KfW je nach Antragsteller online über Anteilsfinanzierung das KfW-Zuschussportal oder mit einem An- • Grundförderung: Festbetrag in Höhe von tragsformular 6.800 Euro • Wohnungseigentümergemeinschaften: Antrag- • Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag stellung erfolgt gemeinschaftlich durch einen in Höhe von 550 Euro je angefangener beauftragten Bevollmächtigten 0,1 kWel • Förderhöchstbetrag: max. 40 Prozent der för- Was sollte man noch wissen? derfähigen Gesamtkosten (Höchstzuschuss für • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- Grund- und Zusatzförderung: 34.300 Euro) folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe Was gilt es zu beachten? • Richtlinie ist bis 31.12.2022 befristet • Einbau des Brennstoffzellensystems ist durch ein Fachunternehmen auszuführen zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.kfw.de/433 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 10
3. ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ | ERNEUERBARE ENERGIEN 3.1 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (BAFA) Was wird gefördert? - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: • Modul 1 – Querschnittstechnologien: 200.000 Euro - Ersatz oder Erstanschaffung hocheffizien- • Modul 2: ter Anlagen/Aggregate für die industrielle - Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der för- und gewerbliche Anwendung derfähigen Kosten (KMU: 55 Prozent) • Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: Energien: 15 Mio. Euro - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstel- • Modul 3: lung aus Solarkollektor-, Biomasseanla- - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- gen, Wärmepumpen, sofern sie erneuerba- derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent) re Wärmequellen nutzen, KWK-Anlagen - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: auf Basis erneuerbarer Energien 15 Mio. Euro • Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik, • Modul 4: Sensorik und Energiemanagementsoftware: - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- - Erwerb und Installation von MSR/Sensorik derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent) zum Monitoring und der effizienten Rege- - Förderquote Abwärmeerschließung zur lung von Energie-/Materialströmen außerbetrieblichen Nutzung: 40 Prozent - Erwerb und Installation von Energiemana- (KMU: 50 Prozent) gementsoftware sowie Schulung - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: • Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene 15 Mio. Euro; max. 500 Euro pro jährlich ein- Optimierung von Anlagen und Prozessen: gesparte Tonne CO2 (KMU: max. 900 Euro) - energetische und ressourcenorientierte • Modul 5: Optimierung von industriellen bzw. ge- - Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der för- werblichen Anlagen und Prozessen derfähigen Kosten (KMU: 60 Prozent) - Erstellung des Einsparkonzepts inkl. Um- - Förderhöchstbetrag pro Konzept: 80.000 Euro setzungsbegleitung • Modul 5 – Transformationskonzepte: Was gilt es zu beachten? - Erstellung und Zertifizierung CO2-Bilanz • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland - Erstellung von Transformationskonzepten • Erfüllung technischer Mindestanforderungen inkl. Beratung/Datenerhebung/Umsetzung • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent- Wer wird gefördert? sprechend betrieben werden • Unternehmen und freiberuflich Tätige • Contractoren Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn Wie wird gefördert? beim BAFA (Modul 1 bis 4) bzw. beim VDI/VDE • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung (Modul 5) online über die Antragsplattformen • Modul 1: - Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der för- Was sollte man noch wissen? derfähigen Kosten (KMU: 40 Prozent) • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- - Netto-Investitionsvolumen inkl. Neben- folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der kosten: mind. 2.000 Euro AGVO oder als De-minimis-Beihilfe • Richtlinie ist bis 30.06.2024 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieeffizienz: Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.wettbewerb-energieeffizienz.de | Transformationskonzepte Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 11
3.2 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (KfW) Was wird gefördert? - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: • Modul 1 – Querschnittstechnologien: 200.000 Euro - Ersatz oder Erstbeschaffung hocheffizien- • Modul 2: ter Aggregate für die industrielle und ge- - Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent (KMU: werbliche Anwendung 55 Prozent) • Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: Energien: 15 Mio. Euro - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstel- • Modul 3: lung aus Solarkollektor-, Biomasseanla- - Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent (KMU: gen, Wärmepumpen, sofern sie erneuerba- 40 Prozent); max. 15 Mio. Euro pro Vor- re Wärmequellen nutzen, hocheffiziente haben KWK-Anlagen unter Verzicht auf EEG- • Modul 4: bzw. KWKG-Förderung - Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent (KMU: • Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik, 40 Prozent) Sensorik und Energiemanagementsoftware: - Förderquote Abwärmeerschließung zur - Erwerb und Installation von MSR/Sensorik außerbetrieblichen Nutzung: 40 Prozent zum Monitoring und der effizienten Rege- (KMU: 50 Prozent) lung von Energie-/Materialströmen - Förderhöchstbetrag pro Vorhaben: - Erwerb und Installation von Energiemana- 15 Mio. Euro; max. 500 Euro pro jährlich ein- gementsoftware sowie Schulung gesparte Tonne CO2 (KMU: max. 900 Euro) • Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene • Modul 5: Optimierung von Anlagen und Prozessen: - Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent (KMU: - energetische und ressourcenorientierte 60 Prozent) Optimierung von industriellen bzw. ge- - Förderhöchstbetrag pro Konzept: 80.000 Euro werblichen Anlagen und Prozessen • Modul 5 – Transformationskonzepte: Was gilt es zu beachten? - Erstellung und Zertifizierung CO2-Bilanz • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland - Erstellung von Transformationskonzepten • Erfüllung technischer Mindestanforderungen inkl. Beratung/Datenerhebung/Umsetzung • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent- Wer wird gefördert? sprechend betrieben werden • Unternehmen und freiberuflich Tätige • Contractoren Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Wie wird gefördert? Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss (Modul 1 bis 4) bzw. beim VDI/VDE (Modul 5) • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten Was sollte man noch wissen? • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- • Modul 1: folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der - Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent (KMU: AGVO oder als De-minimis-Beihilfe 40 Prozent) • Richtlinie ist bis 30.06.2024 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle) www.kfw.de/295 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.wettbewerb-energieeffizienz.de | Transformationskonzepte Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 12
3.3 Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Wettbewerb (VDI/VDE) Was wird gefördert? • Festlegung einer max. Obergrenze der Förder- • Maßnahmen zur energetischen und ressour- quote; Antragsteller entscheidet selbst, welche cenorientierten Optimierung industrieller und Förderquote er für sein Vorhaben beantragt gewerblicher Anlagen sowie Prozesse zur Er- • zentrales Kriterium für Förderentscheidung: je höhung der Energie- und Ressourceneffizienz Fördereuro erreichte CO2-Einparung pro Jahr bzw. Senkung und Vermeidung des fossilen (Fördereffizienz) Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Res- • max. Förderung pro Vorhaben: 10 Mio. Euro sourcen, insbesondere: - Prozess- und Verfahrensumstellungen auf Was gilt es zu beachten? effiziente Technologien • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland - energetische und ressourcenorientierte • Amortisationszeit des Vorhabens bezogen auf Optimierung von Produktionsprozessen die Summe der eingesparten Energiekosten - Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse ohne Förderung muss mind. 4 Jahre betragen entsteht • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen - Prozesswärmebereitstellung aus Solarkol- nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckent- lektor-, Biomasseanlagen, Wärmepumpen sprechend betrieben werden bei Nutzung erneuerbarer Energiequellen • Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen - Maßnahmen an Anlagen zur Wärmever- Energieberater ist erforderlich (Unternehmen sorgung, Kühlung und Belüftung, sofern mit einem Energie- oder Umweltmanagement- überwiegender Einsatz für Prozesse zur system nach DIN ISO 50001/EMAS können Herstellung, Weiterverarbeitung oder Ver- Einsparkonzept selbst erstellen) edelung von Produkten - Maßnahmen zur Reduktion oder Vermei- Wie und wo ist der Antrag zu stellen? dung von Energie- und Ressourcenverlus- Antragstellung (Bewerbung) erfolgt vor Maßnah- ten menbeginn beim VDI/VDE online über die Antrags- - Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungs- plattform; Antragsverfahren ist zweistufig technik sowie zugehörige Software • Erstellung des Einsparkonzeptes inkl. Umset- Was sollte man noch wissen? zungsbegleitung • es gibt mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen, Bewerber Wer wird gefördert? können aber kontinuierlich Anträge einreichen • Unternehmen und freiberuflich Tätige • wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbs- • Contractoren runde um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde Wie wird gefördert? vorzeitig geschlossen werden • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung • zum Wettbewerb zugelassene, aber nicht be- • Zuschuss für Kosten der Maßnahme(n) anteilig rücksichtigte Vorhaben können in einer späte- in Höhe von bis zu 60 Prozent der förderfähi- ren Wettbewerbsrunde erneut eingereicht gen Kosten werden • Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.wettbewerb-energieeffizienz.de Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 13
3.4 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (KfW) Was wird gefördert? Was gilt es zu beachten? • Energieeffizienzmaßnahmen (Modernisierungs- • Einsparung durch die Investitionsmaßnahme und Neuinvestitionen) im Bereich Produktions- ist bei Antragstellung durch das Unternehmen anlagen und -prozesse, wie z. B.: oder einen Energieberater zu ermitteln - Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik • Investitionen müssen eine spezifische End- - Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik energieeinsparung von mind. 10 Prozent erzie- - elektrische Antriebe, Pumpen len - Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume - bei Modernisierungsinvestitionen gemes- - Prozesswärme sen am Durchschnittsverbrauch der letz- - Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung ten 3 Jahre (für Produktionsprozesse) - bei Neuinvestitionen gegenüber dem - KWK-Anlagen Branchendurchschnitt - Mess-, Regel-, Steuerungstechnik - Informations-, Kommunikationstechnik Wie und wo ist der Antrag zu stellen? • Aufwendungen für Planungs- und Umset- Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über zungsbegleitung sowie für Energiemanage- Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) mentsysteme in Verbindung mit einer förde- rungswürdigen betrieblichen Einsparinvestiti- Was sollte man noch wissen? on • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der Wer wird gefördert? AGVO oder als De-minimis-Beihilfe • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft • im Vorfeld einer Kreditbeantragung wird eine sowie Einzelunternehmen und freiberuflich Energieberatung empfohlen Tätige • KMU können für eine qualifizierte Energiebe- • Unternehmen, die im Rahmen einer Contrac- ratung Zuschüsse vom BAFA über des Förder- ting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen programm „Energieberatung für Nichtwohn- Dritten erbringen gebäude, Anlagen und Systeme“ erhalten Wie wird gefördert? • Kreditförderung • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle) www.kfw.de/292 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 14
3.5 Kälte- und Klimaanlagen (BAFA) Was wird gefördert? Wie wird gefördert? • neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen so- • Zuwendung als Projektförderung in Form einer wie Wärmepumpen, ergänzende Komponenten Festbetragsfinanzierung und Systeme, zusätzliche Maßnahmen zum • Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der klimaschützenden Betrieb sowie Ausführungs- förderfähigen Ausgaben planungen und die Einbindung von Regenera- • stationäre Anlagen und Fahrzeug- tivenergieanlagen; alternativ zu neuen statio- Klimaanlagen: Höhe der Förderung richtet sich nären Anlagen kann auch nur die Kälteerzeu- nach der jeweiligen Maßnahme gungseinheit neu erstellt werden und das • Ausführungsplanung: Pauschalen in Höhe von Kühlmittelsystem (Wasser-/Sole-/Luftverteil- 500 Euro pro Luftkühler (max. 5.000 Euro), je system) bleibt bestehen 1.000 Euro für Integration eines oder mehrerer • neue Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Wärme- bzw. Kältespeicher Schienenfahrzeugen bzw. Nachrüstung bei • Einbindung von Regenerativenergieanlagen: Schienenfahrzeugen Pauschale in Höhe von 100 Euro je kWh be- reitgestellter Spitzenleistung bis zum Doppel- Wer wird gefördert? ten der installierten elektrischen Antriebsleis- • Stationäre Anlagen: tung des Kälteerzeugers; 2.000 Euro für Instal- - Antragsberechtigte: Unternehmen, ge- lation einer neuen Solarthermieanlage zum meinnützige Organisationen, Kommunen, Antrieb einer Sorptionskälteanlage kommunale Gebietskörperschaften, • Förderhöchstgrenze: insgesamt 150.000 Euro Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hoch- pro Maßnahme; für Einbindung von Regenera- schulen und Schulen, Krankenhäuser, tivanlagen max. 30.000 Euro kirchliche Einrichtungen - Antragsteller: Eigentümer/Pächter/Mieter Was gilt es zu beachten? des Grundstücks, auf dem sich die Anlage • stationäre Kälte- und Klimaanlagen müssen befindet oder ein von diesem beauftragter mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrie- Contractor ben werden • Fahrzeug-Klimaanlagen: • geförderte Anlagen sind nach Inbetriebnahme - Antragsberechtigte: für im ÖPNV einge- mind. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben setzte Fahrzeuge Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und Wie und wo ist der Antrag zu stellen? private Verkehrsunternehmen, die als Ge- Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn nehmigungsinhaber oder in deren Auftrag beim BAFA online über die Antragsplattform Beförderungsleistungen im ÖPNV erbrin- gen, oder Firmen, die Fahrzeuge für Lea- Was sollte man noch wissen? sing bereitstellen; für andere Fahrzeuge • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- außerdem auch sonstige Unternehmen folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der - Antragsteller: Eigentümer oder Betreiber AGVO oder als De-minimis-Beihilfe der Fahrzeug-Klimaanlagen • Richtlinie ist bis 31.12.2023 befristet zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antrag annehmende Stelle/Bewilligungsstelle) www.bafa.de | Energie | Energieeffizienz: Kälte- und Klimaanlagen Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 15
3.6 Erneuerbare Energien – Standard (KfW) Was wird gefördert? Prozesssteuerungstechnik sowie Einrich- • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anla- tungen zur Speicherung von Zwischen- gen, die die technischen Anforderungen des und Endprodukten EEG 2021 erfüllen, einschließlich der hierfür - Installation moderner Messeinrichtungen erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und und intelligenter Messsysteme sowie da- Installationsmaßnahmen: mit verbundene technische Nachrüstungs- - Photovoltaikanlagen (Aufdach/Fassade, Frei- und Umbaumaßnahmen fläche) - Windkraftanlagen und Repowering- Wer wird gefördert? Maßnahmen • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf sowie Einzelunternehmen und freiberuflich Basis fester Biomasse Tätige - Erzeugung und Nutzung von Biogas • Körperschaften des öffentlichen Rechts, kom- - geothermische Stromerzeugungs- und munale Zweckverbände, Anstalten des öffent- KWK-Anlagen lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit - Anlagen zur Erzeugung von Strom aus • natürliche Personen, Vereine, Genossenschaf- Wasserkraft bis zu einer Größe von max. ten, rechtsfähige Stiftungen 20 MW • Landwirte - Batteriespeicher für Erneuerbare- • gemeinnützige Antragsteller und natürliche Energien-Anlagen (auch als singuläre Personen, die einen Teil des erzeugten Stroms Maßnahme oder Nachrüstung) bzw. der erzeugten Wärme einspeisen - Investitionen der Betreiber von Erneuerba- und/oder verkaufen re-Energien-Anlagen in objektnahe Nie- • Vorhaben im Ausland: der- und Mittelspannungsnetze, die den - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Transportnetzen vorgelagert sind sowie Einzelunternehmen und freiberuf- • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anla- lich Tätige mit Sitz in Deutschland gen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis er- - Tochtergesellschaften der o. g. deutschen neuerbarer Energien (auch Solarthermie) Unternehmen mit Sitz im Ausland • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kälte- - Joint Ventures mit maßgeblich deutscher speicher, die aus erneuerbaren Energien ge- Beteiligung im Ausland speist werden • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Strom- Wie wird gefördert? nachfrage und -angebot sowie zur Digitalisie- • Kreditförderung rung der Energiewende (auch als singuläre • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der Maßnahme oder Nachrüstung): förderfähigen Kosten - Errichtung, Erweiterung und Erwerb von • Kredithöchstbetrag: max. 50 Mio. Euro pro Anlagen zur kurz- und langfristigen Spei- Vorhaben cherung von Strom (auch Power-to-heat, • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 30 Jahre bei Power-to-gas, Power-to-liquid-Anlagen) max. 5 Tilgungsfreijahren - technische Anpassungen zur Auslegung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Wie und wo ist der Antrag zu stellen? eine flexiblere und bedarfsgerechtere Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Stromerzeugung Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) - überbetriebliches Lastmanagement: Inves- titionen in moderne Mess-, Regel- und zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle) www.kfw.de/270 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 16
3.7 Erneuerbare Energien – Premium (KfW) Was wird gefördert? • Gewährung eines Tilgungszuschusses: Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Fördersätze differenziert je nach Art und im Wärmemarkt: Errichtung und Erweiterung von Umfang des Vorhabens • Solarkollektoranlagen (mit mehr als 40 m² - Zusatzförderung KMU: Erhöhung des För- Bruttokollektorfläche) derbeitrages für KMU um 10 Prozent des • Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Bio- gesamten Zuwendungsbetrages möglich masse für thermische Nutzung sowie von - Zusatzförderung Anreizprogramm Ener- KWK-Biomasseanlagen (mit mehr als 100 kW gieeffizienz (APEE): für Austausch beson- Nennwärmeleistung) ders ineffizienter Heizungsanlagen kann • Wärme- oder Kältenetzen, die aus erneuerba- der Tilgungszuschuss um 30 Prozent er- ren Energien gespeist werden höht werden • großen Wärmespeichern, sofern überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist (mit mehr Was gilt es zu beachten? als 10 m³) • Anlagen müssen der Wärme- oder Kältebereit- • großen effizienten Wärmepumpen (mit mehr stellung überwiegend innerhalb Deutschlands als 100 kW Nennwärmeleistung) dienen und sind mind. 7 Jahre zweckentspre- • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas chend zu betreiben • Anlagen zur Erschließung und Nutzung der • Antragsteller muss Eigentümer/Pächter/Mieter Tiefengeothermie des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf dem die geförderte Maßnahme Wer wird gefördert? durchgeführt wird, sein oder ein beauftragtes • Unternehmen und freiberuflich Tätige Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) • natürliche Personen, die erzeugten Strom • Pächter, Mieter, Contractoren benötigen und/oder erzeugte Wärme ausschließlich für schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, die An- privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermie- lage errichten und betreiben zu dürfen tung und keine Landwirtschaft) • Antrag auf Gewährung eines APEE- • Landwirte (teilweise) Zusatzbonus kann nur für Anlagen gestellt werden, die ab 01.01.2016 in Betrieb genom- • gemeinnützige Antragsteller und Genossen- men wurden schaften • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaf- Wie und wo ist der Antrag zu stellen? ten und Gemeindeverbände • Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Spar- Wie wird gefördert? kassen) • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss • Antragstellung von kommunalen Gebietskör- • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der perschaften und Gemeindeverbänden erfolgt förderfähigen Kosten vor Maßnahmenbeginn direkt bei der KfW • beim Verwendungszweck Tiefengeothermie: max. in Höhe von 80 Prozent der förderfähi- Was sollte man noch wissen? gen Netto-Investitionskosten • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) er- • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro folgt je nach Maßnahme auf Grundlage der Vorhaben AGVO oder als De-minimis-Beihilfe • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei • Programm wird zum 31.12.2022 eingestellt max. 3 Tilgungsfreijahren zum Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (Bewilligungsstelle) www.kfw.de/271 | www.kfw.de/272 Förderprogramme im Bereich Energie und Umwelt/IHK Halle-Dessau, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt/September 2022 Seite 17
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