Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen

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Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
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                                             Bitterfeld-Wolfener
                                                       Amtsblatt

                                                     Frohe
               Weihnachten
                                                                                   Fotos: smilinglina, Netzer Johannes - Fotolia

                                                                           mehr auf Seite 2

               Ausgabe Nr. 18      Aus dem Inhalt
                                   Wirtschaft und Aktuelles               Seite    2
                                   Kinder und Jugendliche                 Seite    5
                                   Soziales und Sport                     Seite    6
                                   Informationen                          Seite    7
                                   Amtliche Bekanntmachungen              Seite    8                            Bitterfeld-
               23. Dezember 2020   Mitteilungen der Stadtratsfraktionen   Seite   17                             Wolfen
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
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                                              Stadt Bitterfeld-Wolfen                               BWA 18-20 vom 23.12.2020

                                            Wirtschaft und Aktuelles

Fortsetzung von der Titelseite

   Liebe Bürgerinnen und Bürger,
   mit 2020 geht ein Jahr zu Ende, wie        und die von Familie und Freunden.       Wir wünschen Ihnen von ganzem
   wir es noch nicht kannten.                 Viele sorgen sich um ihren Arbeits-     Herzen ein friedliches Weihnachts-
   Es war geprägt von der Corona-             platz. Wie geht es mit der hiesigen     fest, aber auch Zeit, um neue Kraft
   Pandemie und ihren Folgen für uns          Wirtschaft weiter?                      zu schöpfen. Für das Jahr 2021
   alle. Wir alle mussten und müssen          Gemeinsam werden wir die schwie-        wünschen wir Ihnen alles Gute, vor
   auf Abstand zueinander gehen. Wir          rige Zeit überstehen. Vor uns liegt     allem Gesundheit und Wohlerge-
   haben Angst um unsere Gesundheit           ein Jahr mit vielen Hoffnungen.         hen.

                         Armin Schenk                                                 Dagmar Zoschke
                       Oberbürgermeister                                            Stadtratsvorsitzende

           Dieter Ullmann                 Mirko Claus                Hans-Jürgen Präßler             Imre Starke
          Ortsbürgermeister            Ortsbürgermeister              Ortsbürgermeister           Ortsbürgermeister
             OT Bobbau                    OT Greppin                    OT Holzweißig                 OT Reuden

            Annett Westphal           Dr. Joachim Gülland              André Krillwitz             Uwe Bruchmüller
          Ortsbürgermeisterin         Ortsbürgermeister               Ortsbürgermeister           Ortsbürgermeister
              OT Rödgen               OT Stadt Bitterfeld              OT Stadt Wolfen              OT Thalheim

Weihnachtsfrieden in der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Weihnachten ist das Fest der     Böse      Überraschungen          durch die Stadt Bitterfeld-   Ordnungswidrigkeiten, wie
Liebe und der Besinnung.         durch städtische Behör-           Wolfen in der Zeit vom 21.    beispielsweise Halt- und
Um die Weihnachtsfreude          denpost unter dem Weih-           Dezember 2020 bis zum 1.      Parkverstöße, werden im
nicht zu beeinträchtigen,        nachtsbaum drohen somit           Januar 2021 nicht versandt.   genannten Zeitraum weiter-
wird es auch in diesem Jahr      nicht.  Bußgeldbescheide,         Die Stadt weist darauf hin,   hin geahndet.
einen Weihnachtsfrieden in       Kostenbescheide, Verwarn-         dass in diesem Zeitraum
der Stadt Bitterfeld-Wolfen      gelder, Zeugenfragebögen          Gesetze und Verordnungen
geben.                           und Anhörungen werden             trotzdem einzuhalten sind.    Ordnungsamt

„Weihnachten trotz(t) Corona!“
Unter diesem Motto laufen        ger war, fand ich das meis-       Jahr Abendbrot - jedes Jahr   Weihnachtsmann. Er gibt
seit einigen Wochen ver-         tens ziemlich doof. Ich habe      etwas anderes, aber viele     uns dann die Geschenke,
schiedene Mitmachaktionen        mir immer gedacht, das ist        verschiedene Sachen. Wenn     aber nur, wenn jeder einen
der Stadt Bitterfeld-Wolfen.     doch kein Weihnachtsessen.        alle fertig sind, kommt der   Weihnachtsspruch aufsagt.
So gab es u. a. einen Aufruf     Aber meine Mama hat mir
an alle Bürgerinnen und Bür-     dann erklärt, dass es sich
ger, uns ihre Weihnachtstra-     dabei um eine alte Tradition
ditionen zu verraten. Zu die-    handelt. Schon ihre Eltern
ser Aktion haben uns einige      und Großeltern haben jedes
Zuschriften erreicht.            Jahr am 24. Dezember Kar-
Stellvertretend möchten wir      toffelsalat und Würstchen
nachstehend zwei Einsen-         gegessen. Inzwischen freue
dungen aus dem Jugendclub        ich mich sogar darauf. Nur
Greppin veröffentlichen. Alle    wenn die Würstchen plat-
anderen Beiträge finden Sie      zen, weil sie zu lange im
– wie auch die anderen Akti-     heißen Wasser waren, finde
onen rund um „Weihnachten        ich das nicht so toll. Ich esse
trotz(t) Corona“ - auf unse-     sie dann aber trotzdem.
rer städtischen Homepage
www.bitterfeld-wolfen.de         Lucas, 14 Jahre:
                                 Hi, ich bin Lucas. Ich er-
Stab Öffentlichkeitsarbeit/      zähle euch, wie mein
Marketing                        Weihnachten ist. Zu Weih-
                                 nachten ist nur die Familie
Luisa, 15 Jahre:                 beteiligt. Es kommen im-
Bei uns gibt es jedes Jahr an    mer erst alle zum Kaffee
Weihnachten Kartoffelsalat       und dann gibt es Kaffee und
mit Würstchen. Als ich jün-      Kuchen. Um 6 gibt es jedes
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                           Stadt Bitterfeld-Wolfen                                                 Seite 3

Teilsanierung der Sekundarschule 1 Wolfen-Nord startet im
nächsten Jahr
Termin in der Sekundar-        „Wir haben zum Teil noch        erforderlich, um die Schu-     gen kann. Aber: der Anfang
schule 1 in Wolfen-Nord, ei-   Wasserhähne“,        erzählt    le komplett zu sanieren.       ist jetzt gemacht. Und Uwe
nem Gebäude aus dem Jahr       Schulleiter Gerd Hübner,        Hinzu kommt das Schul-         Schulze versichert: „Was wir
1976: Landrat Uwe Schulze      „die sind mit Plastikdreh-      sportgelände, das nur ganz     anfangen, bringen wir auch
hat Schulleiter Gerd Hüb-      griff und aus der Bauzeit der   eingeschränkt     aufgrund     zu Ende.“ Das freut natür-
ner Positives zu berichten.    Schule. Echt nostalgisch“.      seines Zustandes genutzt       lich Gerd Hübner, der seit
Mit Fördermitteln wird der     Dennoch wird alles in der       werden kann. Hierfür muss      1990 bereits Direktor ist,
Landkreis als Schulträger in   Schule, auch wenn es in die     der Landkreis eine knappe      und sicherlich auch die 324
den kommenden zwei Jah-        Jahre gekommen ist, sehr        Million Euro aufwenden.        Schülerinnen und Schüler,
ren hier einiges tun. Rund     wertgeschätzt. Das Lino-        Die Planung wurde bereits      die gegenwärtig die Schule
2,5 Millionen Euro werden      leum auf den Fluren, auch       mit Eigenmitteln des Land-     besuchen.
dafür verwendet, Dach,         aus der Anfangszeit, blinkt     kreises beauftragt. Summa
Fenster und einen Teil der     und blitzt mehr als am ers-     summarum eine stattliche       Pressestelle
Fassade zu sanieren. Knapp     ten Tag. Insgesamt rund         Summe, die der Kreis ohne      Landkreis Anhalt-Bitterfeld
1,9 Millionen Euro davon       acht Millionen Euro sind        Fördermittel nicht aufbrin-
setzt der Landkreis dafür
aus dem Bundesförderpro-
gramm zur Verbesserung
der Schulinfrastruktur fi-
nanzschwacher Kommunen
ein. Der vom Kreis 2019 ge-
stellte Antrag wurde positiv
beschieden.
Der Sanierungsbedarf in
der Schule ist hoch. Das
Dach des Schulgebäudes
„schlägt Wellen“. Die Fens-
ter, Anfang der 90er Jah-
re erneuert, sind zum Teil
undicht. Die Sanierung in
den nächsten zwei Jahren
wird der Anfang sein. Denn
auch in der Schule herrscht
großer Sanierungsbedarf.
Nicht nur die Sanitäranla-     Das Schulgebäude, 1976 als Bautyp „Erfurt“ errichtet.
gen zählen dazu.                                                         Foto: Pressestelle Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 Videokonferenz zur Geruchsbelästigung im OT Thalheim
 Bitterfeld-Wolfens Oberbür-   wohnern machte Ober-            lefon eingerichtet. Unter     die Woche an Progroup
 germeister Armin Schenk       bürgermeister        Armin      der Telefonnummer 03494       wenden.
 hat am 1. Dezember an         Schenk unmissverständlich       66913333 können sich
 einer Videokonferenz der      klar: „Wir sind ein indus-      Bürgerinnen und Bürger 24     Stab Öffentlichkeitsarbeit/
 Progroup teilgenommen.        triefreundlicher Standort,      Stunden am Tag und 7 Tage     Marketing
 Das Unternehmen hat an        aber Neuansiedlungen dür-
 der B 183 in Sandersdorf      fen die Lebensqualität der
 eine Papierfabrik errichtet   hier lebenden Menschen
 und im August in Betrieb      nicht beeinträchtigen.“
 genommen. Da es im Orts-      Nachdem die Progroup-
 teil Thalheim seit gerau-     Vertreter unter anderem
 mer Zeit zu Geruchsbeläs-     darauf verwiesen, dass
 tigungen kommt, haben         Behandlungsanlagen und
 Progroup-Geschäftsführer      Belüftungen zur Reduk-
 Maximilian Heindl und an-     tion der Gerüche weiter
 dere Unternehmensverant-      optimiert und dafür bis
 wortliche knapp 100 inte-     zu sechs Monate nach In-
 ressierten Bürgerinnen und    betriebnahme       benötigt
 Bürgern in einer virtuellen   werden, sagte Oberbürger-
 Dialogveranstaltung einen     meister Armin Schenk: „Wir
 kurzen Einblick in die Fa-    müssen intensiven Kontakt
 brik und den aktuellen Pro-   halten, um die Situation
 bebetrieb gegeben.            wesentlich schneller und
 Beim Austausch zwischen       spürbarer zu verbessern.“       Oberbürgermeister Armin Schenk nahm an der Videokon-
 Unternehmensführung,          Das     Unternehmen     hat     ferenz der Progroup teil.
 Stadtoberhaupt und An-        mittlerweile ein Bürgerte-                    Foto: Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
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                                              Stadt Bitterfeld-Wolfen                              BWA 18-20 vom 23.12.2020

 Neuer Pressesprecher der Stadt Bitterfeld-Wolfen
 Die Stadtverwaltung Bitter-      war zuletzt als Chefreporter   tuellen Situation sei es       gabe und gehe fest davon
 feld-Wolfen hat einen neuen      der Mitteldeutschen Zeitung    besonders wichtig, die Bür-    aus, dass mit Unterstüt-
 Pressesprecher: Seit dem         in Dessau-Roßlau tätig.        gerinnen und Bürger wei-       zung des erfahrenen Teams
 1. Dezember leitet Det-          „Wir haben einen erfahre-      terhin über unterschiedli-     alle Herausforderungen ge-
 mar     Oppenkowski       den    nen Journalisten für unser     che Kanäle zu informieren.     meistert und die Einwoh-
 Stab Öffentlichkeitsarbeit/      Haus gewonnen, der ur-         „Es ist in der Tat ein span-   ner der Stadt schnell und
 Marketing. Der 43-jährige        sprünglich aus Bitterfeld-     nender Zeitpunkt, bei der      umfassend über aktuelle
 Journalist hat nach seinem       Wolfen stammt und die          Stadtverwaltung zu begin-      Entwicklungen in Kenntnis
 absolvierten Studium an der      Stadt kennt“, sagt Oberbür-    nen“, sagt Pressesprecher      gesetzt werden.“
 Universität Leipzig für unter-   germeister Armin Schenk        Detmar Oppenkowski und
 schiedliche Publikationen in     über die Personalentschei-     meint: „Ich freue mich auf     Stab Öffentlichkeitsarbeit/
 der Region gearbeitet und        dung. Angesichts der ak-       die neue berufliche Auf-       Marketing

Einladung zur Teilnahme am Fotowettbewerb
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen       Für den Wettbewerb gelten      Schicken Sie Ihre Fotos bit-    steht Ihnen Birgit Tietz un-
ruft zum Fotowettbewerb           folgende Teilnahmebedin-       te per E-Mail als jpg-Datei     ter der Tel. 03494 6660621
zur Motivsuche für den Bit-       gungen:                        an birgit.tietz@bitterfeld-     zur Verfügung.
terfeld-Wolfener Adventska-       - maximal 3 Fotos pro Teil-    wolfen.de unter Angabe
lender 2021 auf. Das Motto          nehmer                       von Vor- und Zunamen, Al-
lautet „Bitterfeld-Wolfen im      - Fotos digital, Auflösung     ter, Adresse sowie Motivti-     Stab Öffentlichkeitsarbeit/
Winter“.                            300 dpi, auch nachbear-      tel, Ort und Zeitpunkt der      Marketing
In den letzten Jahren wurde         beitete Fotos sind zuge-     Aufnahme. Für Rückfragen
die Adventskalender-Aktion          lassen
durchgeführt, die auf eine        - Das/die Foto(s) müssen
sehr positive Resonanz ge-          im Hochformat erstellt
stoßen ist. Wir möchten die-        sein.
se deshalb fortsetzen und         - Der Einsender muss Urhe-
rufen Hobbyfotografen und           ber des/der Fotos sein.
Fotokünstler auf, uns Fotos       - Einsender müssen nicht
hierfür zur Verfügung zu            Einwohner der Stadt Bit-
stellen. Dafür sollen mög-          terfeld-Wolfen sein.
lichst prägnante Motive           - Einsendeschluss ist der
(Bauwerke o. ä.) aus der            31. März 2021.
Stadt Bitterfeld-Wolfen,          - Mit der Wettbewerbsteil-
die winterlich geprägt              nahme erklären Sie sich
sind (auch Aufnahmen aus            damit      einverstanden,
Vorjahren sind möglich),            dass Ihr Foto kostenfrei
eingesendet werden.                 im Rahmen der Advents-
Das schönste Winterfoto             kalender-Aktion      unter
wird durch eine Jury gekürt         Quellenangabe veröffent-     Hier die Motive des Adventskalenders aus den letzten drei
und erhält einen Sachpreis.         licht werden darf.           Jahren.        Foto: Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

 Diakonieverein Wolfen überreicht Preis
 Für den Adventskalender          licher hätte ein Gewinn        nachtsmann beim Diako-
 der Stadt Bitterfeld-Wolfen      aus dem Adventskalender        nieverein e. V. in Empfang.
 hatte der Diakonieverein e.      kaum sein können. So freu-
 V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfen-     te sich auch die Gewinne-      Diakonieverein e. V. Bitter-
 hainichen einen Holzweih-        rin, Cornelia Böse aus Des-    feld-Wolfen-Gräfenhaini-
 nachtsmann gesponsert.           sau, sehr über ihren Preis:    chen
                                  „Wir haben schon so viele
 Die 90 cm große Holzfigur        Jahre bei der Aktion mitge-
 wurde von den Beschäftig-        macht und noch nie was         Cornelia Böse freut sich
 ten in den Wolfener Werk-        gewonnen“, strahlt Frau        über ihren Gewinn aus der
 stätten mit viel Liebe zum       Böse.                          städtischen Adventskalen-
 Detail handgefertigt und         Direkt nach Feierabend         deraktion.
 handbemalt.      Weihnacht-      nahm sie ihren Holzweih-             Foto: Diakonieverein
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                          Stadt Bitterfeld-Wolfen                                                Seite 5

                                                             Jetzt bewerben für den
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                                                             tive, Chemie/Kunststoffe,      leistungen sowie einen Kurz-
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                                                             können ab jetzt beim Clus-     nen Wettbewerb endet am
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                                                             ausgeschrieben mit regio-      werbungsformular auf der
                                                             nalem Fokus auf Sachsen,       Wettbewerbs-Homepage
                                                             Sachsen-Anhalt und Thürin-     www.iq-mitteldeutschland.
                                                             gen.                           de. Hier finden Sie auch
                                                             Die besten marktfähigen        alle weiteren Informationen
                                                             Innovationen sind mit je       rund um den Wettbewerb.
                                                             7 500 Euro Preisgeld do-
                                                             tiert, der Gesamtsieger er-    Metropolregion   Mittel-
                                                             hält ein Preisgeld in Höhe     deutschland Management
                                                             von 15 000 Euro.               GmbH

                                                                        Kinder und Jugendliche

                                                             Gratulation zum Jubiläum

Ein Fahrschein für mehr
junge Fachkräfte im Land
Die vier gewerblichen Wirt-     vieren oder in Sachsen-
schaftskammern in Sach-         Anhalt wohnen und ihre
sen-Anhalt begrüßen den         duale oder schulische
Verkaufsstart des neuen         Ausbildung in einem an-
Azubi-Tickets: Ab 1. Janu-      deren Bundesland absol-
ar 2021 können Auszu-           vieren.
bildende den öffentlichen     * Das Azubi-Ticket Sach-
Nahverkehr in weiten Tei-       sen-Anhalt gilt grundsätz-
len des Landes für 50 Euro      lich auf dem Gebiet des
monatlich nutzen. Ein ent-      Landes Sachsen- Anhalt
sprechendes Abo ist seit 1.     in den Zügen des Schie-
Dezember 2020 bei sieben        nenpersonennahverkehrs
regionalen Verkehrsunter-       und Verkehrsmitteln der
nehmen erhältlich. Die bei-     teilnehmenden Verkehrs-
den    Handwerkskammern         unternehmen. Diese so-
des Landes sowie die In-        wie alle weiteren Informa-
dustrie- und Handelskam-        tionen werden auf www.
mern (IHKn) Halle-Dessau        mein-takt.de unter „Azu-
und Magdeburg hatten sich       bi-Ticket Sachsen-Anhalt“
in den vergangenen Jahren       veröffentlicht.
nachdrücklich für ein sol-    * Das Azubi-Ticket darf        Der Krondorfer Jugend-         bestehende Tradition der
ches Ticket stark gemacht.      uneingeschränkt in der       treff besteht in der Träger-   Jugendarbeit am Standort
                                Ausbildungszeit und in       schaft des Vereins Phönix      fort. Dafür ein herzliches
Einzelheiten zum neuen          der Freizeit genutzt wer-    2000 e. V. seit 20 Jahren.     Dankeschön und weiterhin
Azubi-Ticket:                   den.                         Das nahm die Stadtver-         viel Erfolg!
* Berechtigt sind alle Azu-                                  waltung zum Anlass, zu
   bis, die eine duale oder                                  diesem Jubiläum zu gratu-      Text und Foto:
   schulische Ausbildung      Industrie- und Handelskam-     lieren. Der Verein setzt die   Oxana Reidel-Rostalsky
   in Sachsen-Anhalt absol-   mer Halle-Dessau               seit fast vier Jahrzehnten     Stadtjugendpflegerin
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 6
                                             Stadt Bitterfeld-Wolfen                             BWA 18-20 vom 23.12.2020

„Hoch von der Couch“
So hieß der Aufruf des Beik/     en, wie sie sich damit be-      Hoffnung leuchtet in den
Bewegung in der Kommu-           wegen können. Wir sagen
ne-Projektes und die Kinder      dafür Danke!                    Wolfener Werkstätten
der Kita Fuhnetal II beteilig-                                   Ein „hoffnungsvolles“ Pro-    Ihren Ursprung hat die
ten sich mit Freude daran.       Kita Fuhnetal II
                                                                 jekt setzen die Beschäftig-   Sternen-Aktion     in  der
Die Kinder der Ranzenra-                                         ten der Wolfener Werkstät-    Evangelischen Kirche im
ckergruppe nahmen an ei-                                         ten für die Evangelische      Norden mit Sitz in Ham-
ner Befragung zum Thema                                          Landeskirche Anhalts um.      burg. Dort heißt sie „hoff-
Bewegung im Alltag teil                                          6 000 Holzsterne werden       nungsleuchten“.
und erzählten von ihren Ak-                                      hier mit einem speziellen     „Wir freuen uns über die-
tivitäten außerhalb der Kita.                                    Laser hergestellt.            ses Projekt, denn die
Dann bestand die Möglich-                                        Es handelt sich um ca. 8      Sterne werden in unserer
keit, sich in verschiedenen                                      cm große Holzsterne mit       anerkannten       Werkstatt
Bewegungen auszutesten.                                          der Aufschrift „Hoffnung      für Menschen mit Behin-
Für die weitere Durchfüh-                                        leuchtet“. „Die Sterne sol-   derung hergestellt. So
rung erhielt die Kita zwei                                       len in dieser schweren Zeit   können wir und unsere
Boards. Begeistert wurden                                        ein Zeichen der Hoffnung      Beschäftigten uns daran
diese von den Kindern                                            sein, welches in unserer      beteiligen, ein Zeichen in
gleich genutzt, ob liegend,                                      gesamten Evangelischen        dieser etwas anderen Ad-
sitzend, allein oder im Dop-                                     Landeskirche Anhalts viel-    ventszeit zu setzen“, so
pelpack, paddelnd oder mit                                       tausendfach      verschenkt   Ulrike Petermann, Theolo-
Einsatz der Hände und/                                           und verschickt wird. Der      gischer Vorstand des Dia-
oder Füße. Alles war mög-        Die neuen Boards wurden         Stern macht deutlich: Der     konieverein e. V.
lich und wurde ausprobiert.      gleich ausprobiert.             Kummer unserer Zeit wird
Die Kinder hatten viele Ide-           Foto: Kita Fuhnetal II   ein Ende haben.“, sagt Jo-    Diakonieverein e. V.
                                                                 achim Liebig, Kirchenprä-     Bitterfeld-Wolfen-
                                                                 sident der Landeskirche       Gräfenhainichen
                Soziales und Sport                               Anhalts.

Grün und aktiv in Wolfen-Nord
Rege Frauen und Männer           und Gedeihen werden so in
pflegen mit Augenmaß un-         Wolfen-Nord sichtbar. Wir
ter der Leitung von Andrea       danken für die vertrauens-
Goßler seit zwei Jahren un-      volle Arbeitsbeziehung!
seren Gemeinschaftsgarten        Der Gemeinschaftsgarten
am Christophorushaus in          wird genutzt von Familien
Wolfen-Nord.     Organisiert     und Einzelpersonen zum
und    verantwortet    wird      gemeinsamen         Gärtnern
dies von der Stadtentwick-       und frohem Miteinander.
lungsgesellschaft     Bitter-    Wer auch ein kleines Beet
feld-Wolfen mbH und dem          für sich und in solidarischer
Jobcenter des Landkreises        Nachbarschaft        anlegen
Anhalt-Bitterfeld.               möchte, ist im Gemein-
Geschickt sind die Mitar-        schaftsgarten am Christo-
beitenden im Umgang mit          phorushaus in Wolfen-Nord       Einer von insgesamt 6 000 Sternen, die angefertigt wur-
Geräten wie Freischneider,       herzlich willkommen. Infor-     den.
Handsäge und Handrasen-          mationen erhalten Sie unter                                  Foto: Diakonieverein e. V.
mäher. Rasen, Sträucher und      Telefon 03494 503506.                               Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen.
Bäume werden so gekonnt
geschnitten. Natürlich wur-      Steffen Schulz
den auch junge Bäume ge-         Christophorushaus Wolfen-
pflanzt. Pflege, Wachsen         Nord

                                                                  Die nächste Ausgabe erscheint am:
                                                                  Freitag, dem 22. Januar 2021
                                                                  Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:
                                                                  Donnerstag, der 7. Januar 2021
                                                                  Annahmeschluss für Anzeigen ist:
                                                                  Dienstag, der 12. Januar 2021, 9.00 Uhr

Pflege des Gemeinschaftsgartens am Christophorushaus.             Details erfragen Sie unter Tel.: 03494 6660621
Foto: Steffen Schulz
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                              Stadt Bitterfeld-Wolfen                                                                  Seite 7

Familie Kohl sammelt in 2020 herausragende 2 058
Schuhkartons
Seit 2001 gleicht die Garage      alle schwierigen Krisenjahr,     Seit 2001 konnten damit                 u. a. aus zollrechtlichen
der Wolfener Familie Kohl in      erfahren durfte. „2 058 Kin-     aus Wolfen-Steinfurth nahe-             Gründen nicht in die Schuh-
der Vorweihnachtszeit einer       der werden bald eine Weih-       zu 30 000 Schuhkartons zu               kartons gepackt werden
Weihnachtswerkstatt. Überall      nachtsüberraschung         aus   notleidenden Kindern welt-              durften, wie beispielsweise
türmen sich liebevoll gepack-     unserer Region erhalten“, er-    weit geschickt werden. „Die             verschiedene Lebensmittel
te und beklebte Schuhkar-         klärt Familienvater Thomas       Schuhkartons aus unserer                oder zerbrechliche Gegen-
tons, um nach ihrer Durch-        Kohl. „Weit mehr, als wir uns    Sammelstelle kommen zu-                 stände, hier in der Region
sicht in größeren Überkartons     vorgestellt hatten in diesem     meist Kindern in armen Re-              verteilt. Bedürftigen wird
auf die Reise zu Kindern in       besonderen Jahr.“ Für Kohls      gionen Osteuropas zugute“,              damit auch regional ein
Not zu gehen. Die weltweit        ein großer Erfolg, sei man nun   so Kohl. Doch genau wisse               schöneres Weihnachtsfest
größte        Kinderhilfsaktion   zum 20-jährigen Jubiläum so-     man erst nach der Ankunft,              ermöglicht, u. a. durch
„Weihnachten im Schuhkar-         gar zur „Platinen Sammelstel-    pünktlich zu Weihnachten,               Spenden an die Bitterfel-
ton“ ist fest verankert in der    le“ gekürt worden - als eine     wohin die Spenden durch                 der Tafel. „Unser Credo war
Region Anhalt-Bitterfeld und      von nur 34 Sammelstellen         die koordinierende Berliner             schon immer die Hilfe von
auch darüber hinaus.              in ganz Deutschland. Natür-      Zentrale verschickt wurden.             Nah und Fern“, resümiert
Überwältigt ist Familie Kohl      lich wäre dies nicht möglich     Für Kohls stehen nun die                Thomas Kohl.
von dem Engagement und            gewesen, könnte man nicht        Nacharbeiten auf dem Pro-
der Unterstützung, die sie        Jahr für Jahr auf engagierte     gramm. So werden in je-
auch in diesem Jahr, dem für      Unterstützer bauen.              dem Jahr Geschenke, die                 Gertrud Kohl

                                                                                             Informationen
 Information des DRK
 Ortsverein Wolfen e. V.                                           Energieerzeugungsanlagen müssen bis zum 31. Januar 2021 im
                                                                   Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet
 Nach 15 Jahren schlie-           rem wohlverdienten Ruhe-
 ßen wir den Shop „Hemd           stand. Wir bedanken uns          werden.
 und Hose“ des DRK Orts-          ausdrücklich bei ihr, denn       Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle
 verein Wolfen e. V. zum          nur mit Herz und Liebe           Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über
 31.12.2020. Von Beginn           kann man ein solch spezi-        die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom
 an hat Petra Baier dieses        elles Geschäft führen. Wir       und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können.
 Geschäft im Ring der Bau-        danken auch allen Kunden         Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten
 arbeiter 106 in Wolfen-          und Kundinnen, die uns           des Strom- und Gasmarktes damit vereinfacht werden.
 Nord geführt. Für viele          seit 2005 die Treue gehal-       Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen und Batterie-
 Kunden war sie nicht nur         ten haben.                       speicher bis 31. Januar 2021 zu melden. Bereits über 1,1 Millionen Be-
 Verkäuferin, sondern auch        Gern begrüßen wir Sie            treiber sind ihrer Pflicht schon nachgekommen, laut Bundesnetzagentur
 Zuhörerin, Beraterin, See-       auch zukünftig in unse-          werden jedoch schätzungsweise 300.000 Anlagen nicht fristgerecht einge-
 lentrösterin.                    rer Kleiderkammer in der         tragen sein. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaik-Anlagen auf
 Wenn wir es auch bedau-          Thalheimer Straße 59a in         Hausdächern, aber auch Windräder und KWK-Anlagen. Ihnen droht der
 ern, dass besondere Um-          Wolfen.                          Wegfall der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar kom-
                                                                   menden Jahres.
 stände die Schließung er-
 fordern, so wünschen wir         DRK Ortsverein                   Mirko Byton, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH
 Petra Baier viel Spaß in ih-     Wolfen e. V.                     appelliert an die Anlagenbetreiber, ihre Anlagen rechtzeitig zu melden:
                                                                   „Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-
                                                                   Webportal der Bundesnetzagentur und ist schnell gemacht. Deutlich kom-
                                                                   plizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist. Das Geld
                                                                   wird bei Nachmeldung zwar rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte
                                                                   aber ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung.“

                                                                   Link zur Registrierung:
                                                                   https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
                                                                   Anleitungen zur Registrierung als Anlagenbetreiber und zur Registrierung
                                                                   von Anlagen finden sich auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur,
                                                                   z.B. unter: https://www.youtube.com/watch?v=aSyMV6wc8wI.

                                                                   Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH
                                                                   Steinfurther Straße 46
                                                                   06766 Bitterfeld-Wolfen
                                                                   Telefon: 03494 38 0

 Petra Baier (links) berät eine Kundin.
                         Foto: DRK Ortsverein Wolfen e. V
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 8
                                          Stadt Bitterfeld-Wolfen                             BWA 18-20 vom 23.12.2020

                 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Öffentliche Bekanntmachung                                   Öffentliche Bekanntmachung der Stadt
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes            Bitterfeld-Wolfen
2/2009 zur Erhaltung und Entwicklung zentraler               Inkrafttreten der 1. Änderung und Teilaufhebung
Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen              des Bebauungsplanes 02/90 „Markt“ im Ortsteil
                                                             Stadt Wolfen
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 09.12.2020   Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 09.12.2020
in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungspla-    in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung und Teilaufhebung
nes 2/2009 zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Ver-      des Bebauungsplanes (B-Plan) 02/90 „Markt“ im Ortsteil
sorgungsbereiche gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als        Stadt Wolfen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Satzung beschlossen.
                                                             Die Teilaufhebung betrifft folgenden Geltungsbereich:
Begrenzung des Plangebietes:                                 Im Norden die südliche Grenze des Flurstückes 204 und
Der Geltungsbereich umfasst die im Zusammenhang be-                        weiter entlang der Grenze des Bebauungspla-
bauten Ortsteile nach § 34 BauGB (Innenbereich) der Stadt                  nes „Markt“ (südliche Grenze des Flurstückes
Bitterfeld-Wolfen. Nicht Gegenstand der Planung sind in                    107)
diesem Zusammenhang die nach § 30 BauGB zu beurtei-          Im Osten      die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“
lenden Flächen (innerhalb des Geltungsbereiches eines                      entlang der westlichen Grenze der Flurstü-
rechtskräftigen Bebauungsplanes) und nach § 35 BauGB                       cke 118, 109, innerhalb 213 und 215, 114,
(Außenbereich) zu beurteilende Flächen.                                    115, innerhalb 116 und 117, 123, 124, 125,
                                                                           126, 128, 129, 130, 131, 134, 136, sowie in
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2/2009 zur                             geradliniger Verlängerung Richtung Süden in-
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungs-                           nerhalb 137, 138, 139, 147 und 148 (Grund-
bereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen tritt mit dieser                      stücke an der Karl-Liebknecht-Straße)
Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).                 Im Süden      die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ ent-
                                                                           lang der nördlichen Grenze der Flurstücke
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung                    153 bis 162 (Bebauung nördlich Waldstraße)
im Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen,                   sowie 152/3 und 152/4 (Änderungsbereich
OT Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der                    und Grundstücke an der Waldstraße)
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den         Im Westen die westliche Grenze des im Bebauungspla-
Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft                     nes „Markt“ festgesetzten Wohngebietes in-
verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ebenso auf der                      nerhalb der Flurstücke 151, 146, 144, 143,
Homepage der Stadt für jedermann frei zugänglich einseh-                   142, 141, 140, 218, 132/2, 122, 208, 113,
bar.                                                                       216, 214 und 110 (Grundstücke zur Leipzi-
                                                                           ger Straße)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB      Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird gebildet durch:
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im      Im Norden die südliche Grenze des Flurstückes 151
Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermö-                      (Leipziger Straße Nr. 42)
gensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädi-    Im Osten      die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ ent-
gungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4                    lang der westlichen Grenze des Flurstückes
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,                     153 (Waldstraße 1)
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren    Im Süden      die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ ent-
nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden ist, wird                   lang der Grenze zwischen den Fluren 3 und
hingewiesen.                                                               15 (südliche Grenze Waldstraße)
                                                             Im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 147
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im                    und 221 (Leipziger Straße)
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Ver-
fahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichti-      Die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungs-
gung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der       planes 02/90 „Markt“ im Ortsteil Stadt Wolfen tritt
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und      mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3
des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs.       BauGB).
3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvor-         Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im
gangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines        Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Orts-
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber      teil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der
der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachver-       Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den
halt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den     Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft
Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist dar-        verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ebenso auf der
zulegen.                                                     Homepage der Stadt für jedermann frei zugänglich einseh-
                                                             bar.
Bitterfeld-Wolfen, 09.12.2020                                Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
                                                             über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
                                                             Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermö-
Armin Schenk                                                 gensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädi-
Oberbürgermeister                                            gungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
                                                             BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
                                                             wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren
                                                             nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden ist, wird
                                                             hingewiesen.
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                         Stadt Bitterfeld-Wolfen                                             Seite 9

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im     halt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Ver-   Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist dar-
fahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichti-     zulegen.
gung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und     Bitterfeld-Wolfen, 09.12.2020
des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs.
3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvor-
gangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines       Armin Schenk
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber     Oberbürgermeister
der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachver-

Geobasisdaten (c) GeoBasis-DE/ LVermGEO LSA, 2018 / A18-205-2010-7
Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
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                                             Stadt Bitterfeld-Wolfen                             BWA 18-20 vom 23.12.2020

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Entwurf des Bebauungsplanes 05-2020wo „Hum-           in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz
boldtcarré“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Ortsteil   im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-
Stadt Wolfen                                          Wolfen, Zimmer 201 sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung
                                                      Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zim-
am 14.10.2020 unter der Beschlussnummer 115-2020 die  mer 311/312
Aufstellung und den Entwurf des Bebauungsplanes 05-   montags         von 9:00 – 12:00 Uhr und
2020wo „Humboldtcarré“ (§ 13a BauGB) einschließlich                      13:00 – 16:00 Uhr
der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange,
                                                      dienstags       von 9:00 – 12:00 Uhr und
Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit im Ortsteil                    13:00 – 18:00 Uhr
Stadt Wolfen beschlossen.                             donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und
                                                                         13:00 – 18:00 Uhr
Abgrenzung des Plangebietes (Planausschnitt ohne Maß- freitags        von 9:00 – 12:00 Uhr.
stab)
                                                                                    Innerhalb der Auslegungsfrist
                                                                                    können am Auslegungsort von
                                                                                    jedermann      Stellungnahmen
                                                                                    zum Entwurf schriftlich oder
                                                                                    zur Niederschrift vorgetragen
                                                                                    werden. Stellungnahmen kön-
                                                                                    nen auch auf elektronischem
                                                                                    Weg (E-Mail) an info.stadtent-
                                                                                    wicklung@bitterfeld-wolfen.
                                                                                    de abgegeben werden. Schrift-
                                                                                    lich vorgebrachte Anregungen
                                                                                    sollten die volle Anschrift des
                                                                                    Verfassers und gegebenen-
                                                                                    falls auch die Bezeichnung
                                                                                    des betroffenen Grundstückes
                                                                                    enthalten. Nicht fristgerecht
                                                                                    abgegebene Stellungnahmen
                                                                                    können bei der Beschlussfas-
                                                                                    sung über den Bauleitplan un-
                                                                                    berücksichtigt bleiben.
                                                                                    Der Entwurf des o. g. Bebau-
                                                                                    ungsplanes kann in der Ausle-
                                                                                    gungszeit auf der Internetsei-
                                                                                    te der Stadt Bitterfeld-Wolfen
                                                                                    [www.bitterfeld-wolfen.de ->
                                                                                    Bauen & Wohnen -> Stadtent-
                                                                                    wicklung/Bauleitplanung ->
                                                                                    Öffentlichkeitsbeteiligung zu
Geobasisdaten©GeoBasis-DE/LVermGeo LSA 2019/A18-205-2010-7                          aktuellen Planungen] einge-
                                                                                    sehen werden.
Es sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von Mehr-
familienhäusern geschaffen werden. Das Plangebiet hat            Aufgrund der derzeitigen Situation kann es möglich
eine Größe von ca. 1,62 ha.                                      sein, dass die Verwaltung für den Publikumsver-
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.                      kehr nur eingeschränkt erreichbar ist. Für den Fall
Entsprechend dem Beschluss erfolgt gemäß § 3 Abs. 2              wird darum gebeten, dass sich interessierte Bürger
BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Be-           zur Einsichtnahme vorab telefonisch oder per Mail
gründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Paral-          anmelden (Tel-Nr. 03494 66600 bzw. info@bitterfeld-
lel findet die Beteiligung der Behörden und Träger öffentli-     wolfen.de). Bitte beachten Sie die tagesaktuellen
cher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.                        Festlegungen.
Da es sich um einen Bebauungsplan für die Innenentwick-
lung nach § 13a BauGB handelt, wird dieser im beschleu-          Bitterfeld-Wolfen, 25.11.2020
nigten Verfahren aufgestellt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13
Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Von der           Armin Schenk
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.          Oberbürgermeister
1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a
BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Ar-
ten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4
BauGB, wird abgesehen.
Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu
jedermanns Einsicht
                in der Zeit vom 04.01.2021
              bis einschließlich 05.02.2021
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                          Stadt Bitterfeld-Wolfen                                              Seite 11

Öffentliche Bekanntmachung                                   6. Der Ortschaftsrat Bitterfeld führte seine 13. öf-
                                                             fentliche/nicht öffentliche Sitzung am Dienstag, dem
der Beschlüsse des Stadtrates, seiner                        08.12.2020 durch.
Ausschüsse und der Ortschaftsräte
1. Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeaus-              Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
schuss führte seine 21. öffentliche/nicht öffentliche Sit-   1   Vergabe von Brauchtumsmitteln im Orts- Beschluss
zung am Mittwoch, dem 28.10.2020 durch.                          teil Stadt Bitterfeld                  219-2020
                                                             2   Brauchtum Schützenverein Diana         Beschluss
Im nicht öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse ge-                                               230-2020
fasst:
1   Vergabe von Planungsleistungen - Lph        Beschluss    Bitterfeld-Wolfen, den 09.12.2020
    5-9 HOAI - „Errichtung der zweiten bauli-   187-2020
    chen Rettungswege an der Kindertages-                    gez. i. A. Gabriela Korb
    stätte ,Fuhnetal‘ im OT Stadt Wolfen“                    Leiterin Sachbereich Ratsbüro
2   Vergabe von Zusatzleistungen und Men-       Beschluss
    genmehrungen im Gewerk Elekrotechnik        188-2020
    - Bauvorhaben: „Sanierung der Kinderta-
    gesstätte ‚Fuhnetal‘, OT Stadt Wolfen“
                                                             2. Änderungssatzung zur
2. Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeaus-              Sondernutzungssatzung der Stadt
schuss führte seine 22. öffentliche/nicht öffentliche Sit-   Bitterfeld-Wolfen vom 06.02.2012
zung am Mittwoch, dem 11.11.2020 durch.
                                                             Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunal-
Im öffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:      verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
                                                             LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) in Verbin-
1. F
    ortschreibung Investitionshaushalt         Beschluss    dung mit § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der
   2021                                         208-2020     Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I
                                                             S. 1206) und §§ 18 und 50 Abs. 1 des Straßengesetzes des
3. Der Ortschaftsrat Bitterfeld führte seine 12. öf-         Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl.
fentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem         LSA 1993, S. 334), in den jeweils zurzeit gültigen Fassun-
18.11.2020 durch.                                            gen, hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner
                                                             Sitzung am 09.12.2020 folgende 2. Änderungssatzung zur
Im öffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:      Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom
Vergabe von Brauchtumsmitteln im Ortsteil Beschluss          06.02.2012 beschlossen:
Stadt Bitterfeld                          196-2020
                                                             Artikel 1
4. Der Ortschaftsrat Wolfen führte seine 11. öffentliche/    Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt
nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 25.11.2020        Bitterfeld-Wolfen
durch.                                                       1. In § 5 wird nach Absatz 6 folgender neuer Absatz 7
                                                                 eingefügt:
Im öffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:          (7) Eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von
                                                                 Sammel- bzw. Wertstoffcontainer im öffentlichen Ver-
Vergabe von Brauchtumsmitteln im Ortsteil Beschluss
                                                                 kehrsraum wird nicht erteilt.
Stadt Wolfen                              201-2020
                                                                 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zuge-
                      abgelehnt
                                                                 lassen werden.
                                                             2. Die „Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der
5. Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeaus-                  Stadt Bitterfeld-Wolfen – Gebührentarif“ erhält die aus
schuss führte seine 23. öffentliche/nicht öffentliche Sit-       der Anlage zu dieser 2. Änderungssatzung ersichtliche
zung am Mittwoch, dem 02.12.2020 durch.                          Fassung.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
                                                             Artikel 2
I. Öffentlicher Teil                                         Inkrafttreten
                                                             Artikel 1 Nr. 1 dieser Satzung tritt mit dem Tage nach der
1   Verwendung Ausgleichsbeträge aus dem Beschluss           öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 die-
    Sanierungsgebiet „Wolfen-Thalheim“ für 206-2020          ser Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
    die Sanierung des Sanitärbereichs des
    Künstlertrakts im Städtischen Kulturhaus                 Bitterfeld-Wolfen, den 10.12.2020
II. Nicht öffentlicher Teil

2   Vergabeangelegenheit nach VOL/A - Jah-      Beschluss    Armin Schenk
    resvertrag über die Materialbeschaffung     215-2020     Oberbürgermeister
    2021
3   GS „Erich Weinert“ Sanierung STARK III,     Beschluss
    Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstal-     214-2020
    lation
4   Vergabe der Revisionsleistungen an orts-    Beschluss
    festen und ortsveränderlichen Geräten       217-2020
Seite 12
                                                                            Stadt Bitterfeld-Wolfen                                                       BWA 18-20 vom 23.12.2020
Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen
                                     Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif

 lfd.
                                                                                              Bemessungs-
  Nr.                                  Art der Sondernutzung                                                      Zeiteinheit          Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro
                                                                                               grundlage

         Frei in den Straßenraum aufgestellte Automaten, Auslage-, Schaukästen und
  1.                                                                                             Stück               Jahr                      50,00               entfällt
         ähnliches (bis maximal 1 m² Ansichtsfläche)

                                                                                                                  ab 2. Tag
                                                                                                               bis 4 Wochen -                  0,25                 15,00
         Baubuden, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Bauzäune,          angefangene m²      pro Woche
  2.     Gerüste, Schlauchbrücken, Toilettenkabinen, Lagerung von Baustoffen, Bauschutt,      beanspruchte
         Erdaushub und ähnliches                                                              Straßenfläche
                                                                                                              je weitere Woche -
                                                                                                                                               0,50                 30,00
                                                                                                                  pro Woche

                                                                                             angefangene m²
                                                                                                                  ab 2. Tag
  3.     Container (wie Bauschutt-, Sperrmüllcontainer und ähnliche)                          beanspruchte                                     0,25                 10,00
                                                                                                                  - pro Tag
                                                                                              Straßenfläche

  4.     Tresen, Tische, Sitzgelegenheiten und ähnliche Ruhemöbel kommerzielle Nutzung

         Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes
 4.1.    der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 bis zu 10m2                                      gebührenfrei
         Aufstellfläche

         a) Für Nutzer außerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und
         Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen                                        angefangene m²
 4.2.    b) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und                   beanspruchte          Monat                      1,50                 25,00
         Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Zeit vom 01.01.2021 bis          Straßenfläche
         31.12.2021 über 10m2 Aufstellfläche

         Tresen, Tische, Sitzgelegenheiten und ähnliche Ruhemöbel ohne kommerzielle
  5.                                                                                                                            gebührenfrei
         Nutzung (maximal 10 m2 Aufstellfläche)

Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen
                                     Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif

 lfd.
                                                                                              Bemessungs-
  Nr.                                  Art der Sondernutzung                                                      Zeiteinheit          Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro
                                                                                               grundlage

                                                                                             angefangene m²
  6.     Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art                                 beanspruchte           Tag                       0,50                 20,00
                                                                                              Straßenfläche

                                                                                             angefangene m²
  7.     Warenauslagen für Food und Floristik                                                 beanspruchte         Woche                       0,25                 15,00
                                                                                              Straßenfläche

 7.1.    Für Nutzer in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 bis zu 5 m2                                                       gebührenfrei

                                                                                             angefangene m²
  8.     Warenauslagen Nonfood bis 3 m² Aufstellfläche                                        beanspruchte         Woche                       0,30                25,00
                                                                                              Straßenfläche

 8.1.    Für Nutzer in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 bis zu 5 m2                                                       gebührenfrei

                                                                                             angefangene m²
  9.     Warenauslagen Nonfood über 3 m² Aufstellfläche                                       beanspruchte         Woche                       1,25                50,00
                                                                                              Straßenfläche

 9.1.    Für Nutzer in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 bis zu 5 m2                                                       gebührenfrei

 10.     Werbeaufsteller/ Passantenstopper (bis maximal 1 m² Aufstellfläche)

       Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes
 10.1. der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab Eröffnung der                                              gebührenfrei
       Geschäftseinheit - für 6 Monate
         a) Für alle Nutzer, die nicht unter Punkt 10.1. fallen
                                                                                             angefangene m²
         b) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und
 10.2.                                                                                        beanspruchte         Woche                       0,50                 10,00
         Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab
                                                                                              Straßenfläche
         Eröffnung der Geschäftseinheit - ab dem 7. Monat
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                                                            Stadt Bitterfeld-Wolfen                                                                                      Seite 13
Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen
                                     Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif

 lfd.
                                                                                                    Bemessungs-
  Nr.                                     Art der Sondernutzung                                                        Zeiteinheit          Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro
                                                                                                     grundlage

 11.     feststehende und mobile Masten für Fahnen, Pylone und ähnliches

       Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes
 11.1. der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab Eröffnung der                                                   gebührenfrei
       Geschäftseinheit - für 6 Monate

         a) Für alle Nutzer, die nicht unter Punkt 11.1. fallen
                                                                                                   angefangene m²
         b) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandels- und
 11.2.                                                                                              beanspruchte         Monat                      7,50                entfällt
         Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab
                                                                                                    Straßenfläche
         Eröffnung der Geschäftseinheit - ab dem 7. Monat

         Sonnenschutzdächer/ Markisen ohne zusätzlich angebrachte Gegenstände (z.B.
 12.                                                                                                                                 gebührenfrei
         Werbefahnen, Waren u.ä.)

                                                                                                   angefangene m²
                                                                                                   (ø Schirmfläche)
 13.     Sonnenschirme, Sonnenschutzpavillon und ähnliche Einrichtungen                                                  Monat                      0,50                 25,00
                                                                                                     beanspruchte
                                                                                                    Straßenfläche

 14.     Pflanzgefäße                                                                                                                           gebührenfrei

 15.     Fahrradständer und Fahrradabstellanlagen                                                                                               gebührenfrei

 16.     Verteilen von Handzetteln, Flyern, Visitenkarten, CDs, Bücher und ähnliches                   je Person          Tag                       5,00                entfällt

 17.     Straßenmusik                                                                                                                           gebührenfrei

Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen
                                     Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif

 lfd.
                                                                                                    Bemessungs-
  Nr.                                     Art der Sondernutzung                                                        Zeiteinheit          Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro
                                                                                                     grundlage

 18.     Plakat (ein- und doppelseitig)                                                                  Stück            Tag                       0,50                 25,00

         Werbeanlagen, die mit einer baulichen Anlage verbunden sind, mehr als 20 cm in die        angefangene m²
 19.                                                                                                                      Jahr                      15,00                25,00
         Straße hineinragen und innerhalb einer Höhe von bis zu 3,00 m angebracht sind              Ansichtsfläche

                                                                                                a) je PKW               Woche                       10,00               25,00
                                                                                                b) je LKW o.
                                                                                                                        Woche                       15,00               50,00
                                                                                                Zugmaschine

                                                                                                c) je Anhänger mit
                                                                                                                        Woche                       5,00                20,00
                                                                                                einer Achse

         Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie nicht               d) je Anhänger mit
 20.                                                                                                                    Woche                       10,00               25,00
         betriebsbereiten Fahrzeugen aller Art und Anhänger länger als 24 Stunden               mehr als einer Achse

                                                                                                e) je Motorrad unter
                                                                                                                        Woche                       5,00                10,00
                                                                                                50 cm³ Hubraum

                                                                                                f) je Motorrad über
                                                                                                                        Woche                       7,50                15,00
                                                                                                50 cm³ Hubraum

                                                                                                   angefangene m²
 21.     Abstellflächen für Mülltonnen, die ständig auf öffentlichen Flächen aufgestellt sind       beanspruchte         Monat                      5,00                entfällt
                                                                                                    Straßenfläche

                                                                                                   angefangene m²
 22.     Informationsstand                                                                          beanspruchte          Tag                       2,00                 15,00
                                                                                                    Straßenfläche

         Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührentarif enthalten sind (Bei der Festlegung
         der Gebühr sind die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den
 23.                                                                                                                                          15,00 bis 500,00           15,00
         Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Erlaubnisnehmers zu
         berücksichtigen.)
Seite 14
                                           Stadt Bitterfeld-Wolfen                                BWA 18-20 vom 23.12.2020

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt                             (5) Jedes genehmigte Feuer/Grillen im Freien ist dauernd
                                                               durch eine volljährige und geeignete Person zu beaufsich-
Bitterfeld-Wolfen über offene Feuer                            tigen. Bevor die Feuer-/Grillstelle verlassen wird, ist sie ab-
und Grillen im Freien                                          zulöschen.
Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über        (6) Asche und andere nicht verbrannte Teile sind ordnungs-
die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach-        gemäß zu entsorgen.
sen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung         §4
vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 182) in der derzeit gel-     Ordnungswidrigkeiten
tenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs.1 des Gesetzes
in seiner Sitzung am 09.12.2020 für das Gebiet der Stadt       über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes
Bitterfeld-Wolfen folgende Gefahrenabwehrverordnung            Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
über offene Feuer und Grillen im Freien beschlossen:           1. entgegen § 2 Abs. 1 ein offenes Feuer im Freien ab-
§1                                                                  brennt, ohne im Besitz einer Genehmigung zu sein.
Allgemeines                                                    2. entgegen § 2 Abs. 2 in öffentlichen Anlagen grillt.
Zu den offenen Feuern im Sinne dieser Gefahrenabwehr-          3. entgegen § 3 Abs. 1 bei genehmigten offenen Feuern/
verordnung gehören Traditionsfeuer und Lagerfeuer.                  Grillen im Freien nicht sicherstellt, dass:
- Traditionsfeuer beruhen auf überliefertem Brauchtum               - keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ord-
    (z. B. Oster-, Walpurgis- oder Maifeuer sowie Weih-                nung auftritt,
    nachtsbaumverbrennungen) und dienen der Pflege von              - genehmigte Feuer/Grillen unter möglichst geringer
    Tradition und Brauchtum. Die Traditionsfeuer stehen                Rauchentwicklung abgebrannt und durchgeführt
    in zeitlichem Zusammenhang zum Tag des Ereignisses                 werden,
    und werden auch in diesem Zeitraum durchgeführt. Die            - die Windrichtung beachtet wird,
    Feuer sind im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen           - ein ausreichender Abstand zu Bäumen und Sträu-
    für jedermann zugänglich.                                          chern eingehalten wird und es zu keiner Beeinträch-
- Lagerfeuer sind andere Feuer, welche beim Lagern im                  tigung kommt.
    Freien als Licht- und Wärmequelle verwendet werden.        4. entgegen § 3 Abs. 2 ab ausgerufener Waldbrandge-
§2                                                                  fahrenstufe 4, bei Inversionswetterlage (Smog, Nebel)
Genehmigung                                                         oder ab Windstärke 6 genehmigte offene Feuer/Grillen
(1) Das Anbrennen eines offenen Feuers im Freien bedarf             abbrennt.
der Genehmigung der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Ausgenom-         5. entgegen § 3 Abs. 3 das genehmigte offene Feuer/
men sind Feuerkörbe und Feuerschalen bis zu einem Meter             Grillen nicht zur erlaubten Zeit stattfinden lässt oder
Durchmesser.                                                        die im Genehmigungsbescheid festgelegte Größe des
(2) Das Grillen in öffentlichen Anlagen ist verboten. Hier-         Feuers überschreitet.
von unberührt ist das Betreiben von Grillgeräten in priva-     6. entgegen § 3 Abs. 4 für das Verbrennen kein trocke-
ten und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeit-            nes, unbelastetes Holz verwendet oder Gartenabfälle,
anlagen sowie auf öffentlichen Grillplätzen.                        Bauholz, Möbelspanplatten o. ä. bzw. ungeeignete
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind             Holzkohle oder Holzbriketts verwendet.
die der Allgemeinheit im gesamten Gebiet der Gemeinde          7. entgegen § 3 Abs. 5 das genehmigte Feuer/Grillen im
zugänglichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen                Freien nicht dauernd durch eine volljährige und geeig-
(Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze, Kinderspielplätze,            nete Person beaufsichtigt oder es nicht ablöscht, be-
Ufer der Gewässer).                                                 vor die Feuer-/Grillstelle verlassen wird.
(4) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme           8. entgegen § 3 Abs. 6 Asche oder andere nicht verbrann-
vom Grillverbot in öffentlichen Anlagen erteilt werden.             te Teile nicht ordnungsgemäß entsorgt.
(5) Andere Bestimmungen, nach denen offene Feuer/Grillen       (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße
gestattet oder verboten sind, z. B. Abfallrecht, Gesetz über   von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt oder         §5
Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, bleiben unberührt.       Inkrafttreten
§3                                                             Diese Verordnung tritt am 14.01.2021 in Kraft.
Verhaltenspflichten
(1) Bei genehmigten offenen Feuern/Grillen im Freien ist       Bitterfeld-Wolfen, 10.12.2020
sicherzustellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Si-
cherheit und Ordnung auftritt. Die genehmigten Feuer/
Grillen sind unter möglichst geringer Rauchentwicklung         Armin Schenk
abzubrennen und durchzuführen, es ist die Windrichtung         Oberbürgermeister
zu beachten. Das Feuer/Grillen darf zu keiner Beeinträchti-
gung von Bäumen und Sträuchern führen, ein ausreichen-
der Abstand ist einzuhalten.                                   Gefahrenabwehrverordnung der Stadt
(2) Das Abbrennen genehmigter offener Feuer/Grillen ist        Bitterfeld-Wolfen über die Vergabe, die
verboten:
- ab ausgerufener Waldbrandgefahrenstufe 4
                                                               Gestaltung, das Anbringen und die
- bei Inversionswetterlage (Smog, Nebel)                       Instandhaltung von Hausnummern
- ab Windstärke 6.                                             Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
(3) Das genehmigte offene Feuer/Grillen darf nur zur er-       die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach-
laubten Zeit stattfinden. Die Größe des Feuers wird nach       sen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung
den örtlichen Gegebenheiten im Genehmigungsbescheid            vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014 S 182) in der derzeit gel-
der Stadt Bitterfeld-Wolfen festgelegt.                        tenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen
(4) Für das Verbrennen ist nur trockenes, unbelastetes Holz    in seiner Sitzung am 09.12.2020 für das Gebiet der Stadt
zu verwenden. Es ist verboten, Gartenabfälle, Bauholz, Mö-     Bitterfeld-Wolfen folgende Gefahrenabwehrverordnung
belspanplatten o. ä. zu verbrennen. Zum Grillen sind nur       über die Vergabe, die Gestaltung, das Anbringen und die
geeignete Holzkohle oder Holzbriketts zu verwenden.            Instandhaltung von Hausnummern erlassen:
BWA 18-20 vom 23.12.2020
                                                Stadt Bitterfeld-Wolfen                                                 Seite 15

§1                                                                   Gefahrenabwehrverordnung
Allgemeines
(1) Die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten
                                                                     der Stadt Bitterfeld-Wolfen
haben ihre bebauten Grundstücke mit der von der Stadt                über das Führen von Hunden
Bitterfeld-Wolfen erteilten Hausnummer unverzüglich zu               (Hundegefahrenabwehrverordnung)
versehen, sie zu beschaffen, anzubringen sowie zu unter-
halten und im Bedarfsfall zu erneuern. Dies gilt auch bei            Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
einer notwendigen Umnummerierung.                                    die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach-
(2) Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwen-                sen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung
den. Bei Hausnummern mit zusätzlichen Buchstaben sind                vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 182) in der derzeit gel-
kleine Buchstaben zu verwenden.                                      tenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen
(3) Wird für ein Grundstück eine neue Hausnummer festge-             in seiner Sitzung am 09.12.2020 für das Gebiet der Stadt
legt, darf die alte Hausnummer während einer Übergangs-              Bitterfeld-Wolfen folgende Gefahrenabwehrverordnung
zeit von 6 Monaten neben der neuen Hausnummer ange-                  über das Führen von Hunden erlassen:
bracht sein. Die alte Hausnummer ist rot durchzukreuzen.             §1
Sie muss jedoch noch lesbar sein.                                    Begriffsbestimmungen
§2                                                                   (1) Im Sinne dieser Gefahrenabwehrverordnung sind
Anbringen von Hausnummern                                            1. Halterin oder Halter eines Hundes (Hundehalterin oder
(1) Die Hausnummer ist so am Gebäude oder Grundstück anzu-                Hundehalter):
bringen, dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das           wer einen Hund dauerhaft oder länger als zwei Monate
Grundstück zugeordnet ist, sichtbar und lesbar ist. Vorhandene            ununterbrochen aufgenommen hat;
Einfriedungen bzw. Begrünungen sind dabei zu berücksichtigen.        2. Führerin oder Führer eines Hundes (Hundeführerin
(2) Sind mehrere Gebäude, für die von der Stadt Bitterfeld-               oder Hundeführer):
Wolfen unterschiedliche Hausnummern festgesetzt sind, nur                 wer, ohne Hundehalterin oder Hundehalter zu sein, die
über einen gemeinschaftlichen Privatweg von der Straße aus                unmittelbare tatsächliche Herrschaft über den Hund hat.
zu erreichen, so ist von den an den Privatweg anliegenden            (2) Die nachstehenden Verpflichtungen treffen sowohl die
Grundstückseigentümern oder sonst Verfügungsberech-                  Person, die Hundehalter als auch die, die Hundeführer ist.
tigten ein Hinweisschild mit der Angabe der betreffenden             §2
Hausnummern an der Einmündung des Weges anzubringen.                 Leinenzwang
§3                                                                   Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe, sind an einer
Ausnahmeerlaubnis                                                    geeigneten Leine zu führen:
Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen können,                  1. in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen inner-
wenn sie im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung                halb der geschlossenen Ortschaft, touristischen Orten
erforderlich sind und in Fällen, wo ein berechtigtes Interesse be-        (Goitzsche-Rundweg, Weg zum Bitterfelder Bogen, Bit-
steht, im Einzelfall zugelassen werden. Eine Ausnahmeerlaub-              terfelder Bogen, Naherholungsgebiet Fuhneaue, Nord-
nis ist bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen schriftlich zu beantragen.        park, Südpark) sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zu-
§4                                                                        wegen, in Treppenhäusern und Fluren,
Ordnungswidrigkeiten                                                 2. bei Umzügen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten oder
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes                  sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenan-
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes                    sammlungen.
Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:             §3
1. entgegen § 1 Abs. 1 als Eigentümer oder sonst Verfü-              Mitnahmeverbot
     gungsberechtigter sein bebautes Grundstück nicht mit            (1) Es ist verboten, Hunde mitzunehmen:
     der erteilten Hausnummer unverzüglich versieht, die-
                                                                     1. auf Kinderspielplätze,
     se nicht beschafft, nicht anbringt, nicht unterhält oder
                                                                     2. an öffentliche Badestellen in der Zeit 15.05. bis 15.09.
     im Bedarfsfall nicht erneuert,
                                                                          oder
2. entgegen § 1 Abs. 2 unzulässige Ziffern oder Buchsta-
                                                                     3. während öffentlicher Veranstaltungen auf Sportplät-
     ben verwendet,
                                                                          zen, u.a. bei Wettkämpfen oder Spielen.
3. entgegen § 1 Abs. 3 die alte Hausnummer länger als
     6 Monate neben der neuen Hausnummer angebracht                  (2) Abs. 1 gilt nicht für Blindenführhunde und Behinderten-
     lässt oder die alte Hausnummer nicht rot durchkreuzt            begleithunde sowie Diensthunde von Behörden und Such-
     oder sie nicht so durchkreuzt, dass sie noch lesbar ist,        und Rettungsdiensten, soweit der bestimmungsgemäße
4. entgegen § 2 Abs. 1 die Hausnummer nicht so anbringt,             Einsatz dies erfordert.
     dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das          (3) Von den Bestimmungen des Abs. 1 kann in begründeten
     Grundstück zugeordnet ist, sichtbar und lesbar ist,             Fällen auf Antrag eine Ausnahme gewährt werden.
5. entgegen § 2 Abs. 2 ein Hinweisschild mit der Angabe              §4
     der betreffenden Hausnummer nicht anbringt, sofern              Verunreinigungen
     das Gebäude nur über einen gemeinschaftlichen Pri-              Bei Verunreinigungen durch Hundekot besteht die Pflicht,
     vatweg von der Straße aus zu erreichen ist.                     eine sofortige Säuberung und ordnungsgemäße Entsor-
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße               gung vorzunehmen. Die Straßenreinigungspflicht der An-
von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.                               lieger wird hierdurch nicht berührt.
                                                                     §5
§5                                                                   Ordnungswidrigkeiten
Inkrafttreten                                                        (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes
Diese Verordnung tritt am 14.01.2021 in Kraft.                       über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes
                                                                     Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Bitterfeld-Wolfen, den 10.12.2020
                                                                     1.   entgegen § 2 in für die Öffentlichkeit zugänglichen
                                                                          Bereichen innerhalb der geschlossenen Ortschaft, an
Armin Schenk                                                              touristischen Orten (Goitzsche-Rundweg, Weg zum Bit-
Oberbürgermeister                                                         terfelder Bogen, Bitterfelder Bogen, Naherholungs
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