Frohe Weihnachten - Stadt Bitterfeld-Wolfen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PA sämtl. HH Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt Frohe Weihnachten Fotos: smilinglina, Netzer Johannes - Fotolia mehr auf Seite 2 Ausgabe Nr. 18 Aus dem Inhalt Wirtschaft und Aktuelles Seite 2 Kinder und Jugendliche Seite 5 Soziales und Sport Seite 6 Informationen Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Seite 8 Bitterfeld- 23. Dezember 2020 Mitteilungen der Stadtratsfraktionen Seite 17 Wolfen
Seite 2 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 Wirtschaft und Aktuelles Fortsetzung von der Titelseite Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit 2020 geht ein Jahr zu Ende, wie und die von Familie und Freunden. Wir wünschen Ihnen von ganzem wir es noch nicht kannten. Viele sorgen sich um ihren Arbeits- Herzen ein friedliches Weihnachts- Es war geprägt von der Corona- platz. Wie geht es mit der hiesigen fest, aber auch Zeit, um neue Kraft Pandemie und ihren Folgen für uns Wirtschaft weiter? zu schöpfen. Für das Jahr 2021 alle. Wir alle mussten und müssen Gemeinsam werden wir die schwie- wünschen wir Ihnen alles Gute, vor auf Abstand zueinander gehen. Wir rige Zeit überstehen. Vor uns liegt allem Gesundheit und Wohlerge- haben Angst um unsere Gesundheit ein Jahr mit vielen Hoffnungen. hen. Armin Schenk Dagmar Zoschke Oberbürgermeister Stadtratsvorsitzende Dieter Ullmann Mirko Claus Hans-Jürgen Präßler Imre Starke Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister OT Bobbau OT Greppin OT Holzweißig OT Reuden Annett Westphal Dr. Joachim Gülland André Krillwitz Uwe Bruchmüller Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister OT Rödgen OT Stadt Bitterfeld OT Stadt Wolfen OT Thalheim Weihnachtsfrieden in der Stadt Bitterfeld-Wolfen Weihnachten ist das Fest der Böse Überraschungen durch die Stadt Bitterfeld- Ordnungswidrigkeiten, wie Liebe und der Besinnung. durch städtische Behör- Wolfen in der Zeit vom 21. beispielsweise Halt- und Um die Weihnachtsfreude denpost unter dem Weih- Dezember 2020 bis zum 1. Parkverstöße, werden im nicht zu beeinträchtigen, nachtsbaum drohen somit Januar 2021 nicht versandt. genannten Zeitraum weiter- wird es auch in diesem Jahr nicht. Bußgeldbescheide, Die Stadt weist darauf hin, hin geahndet. einen Weihnachtsfrieden in Kostenbescheide, Verwarn- dass in diesem Zeitraum der Stadt Bitterfeld-Wolfen gelder, Zeugenfragebögen Gesetze und Verordnungen geben. und Anhörungen werden trotzdem einzuhalten sind. Ordnungsamt „Weihnachten trotz(t) Corona!“ Unter diesem Motto laufen ger war, fand ich das meis- Jahr Abendbrot - jedes Jahr Weihnachtsmann. Er gibt seit einigen Wochen ver- tens ziemlich doof. Ich habe etwas anderes, aber viele uns dann die Geschenke, schiedene Mitmachaktionen mir immer gedacht, das ist verschiedene Sachen. Wenn aber nur, wenn jeder einen der Stadt Bitterfeld-Wolfen. doch kein Weihnachtsessen. alle fertig sind, kommt der Weihnachtsspruch aufsagt. So gab es u. a. einen Aufruf Aber meine Mama hat mir an alle Bürgerinnen und Bür- dann erklärt, dass es sich ger, uns ihre Weihnachtstra- dabei um eine alte Tradition ditionen zu verraten. Zu die- handelt. Schon ihre Eltern ser Aktion haben uns einige und Großeltern haben jedes Zuschriften erreicht. Jahr am 24. Dezember Kar- Stellvertretend möchten wir toffelsalat und Würstchen nachstehend zwei Einsen- gegessen. Inzwischen freue dungen aus dem Jugendclub ich mich sogar darauf. Nur Greppin veröffentlichen. Alle wenn die Würstchen plat- anderen Beiträge finden Sie zen, weil sie zu lange im – wie auch die anderen Akti- heißen Wasser waren, finde onen rund um „Weihnachten ich das nicht so toll. Ich esse trotz(t) Corona“ - auf unse- sie dann aber trotzdem. rer städtischen Homepage www.bitterfeld-wolfen.de Lucas, 14 Jahre: Hi, ich bin Lucas. Ich er- Stab Öffentlichkeitsarbeit/ zähle euch, wie mein Marketing Weihnachten ist. Zu Weih- nachten ist nur die Familie Luisa, 15 Jahre: beteiligt. Es kommen im- Bei uns gibt es jedes Jahr an mer erst alle zum Kaffee Weihnachten Kartoffelsalat und dann gibt es Kaffee und mit Würstchen. Als ich jün- Kuchen. Um 6 gibt es jedes
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 3 Teilsanierung der Sekundarschule 1 Wolfen-Nord startet im nächsten Jahr Termin in der Sekundar- „Wir haben zum Teil noch erforderlich, um die Schu- gen kann. Aber: der Anfang schule 1 in Wolfen-Nord, ei- Wasserhähne“, erzählt le komplett zu sanieren. ist jetzt gemacht. Und Uwe nem Gebäude aus dem Jahr Schulleiter Gerd Hübner, Hinzu kommt das Schul- Schulze versichert: „Was wir 1976: Landrat Uwe Schulze „die sind mit Plastikdreh- sportgelände, das nur ganz anfangen, bringen wir auch hat Schulleiter Gerd Hüb- griff und aus der Bauzeit der eingeschränkt aufgrund zu Ende.“ Das freut natür- ner Positives zu berichten. Schule. Echt nostalgisch“. seines Zustandes genutzt lich Gerd Hübner, der seit Mit Fördermitteln wird der Dennoch wird alles in der werden kann. Hierfür muss 1990 bereits Direktor ist, Landkreis als Schulträger in Schule, auch wenn es in die der Landkreis eine knappe und sicherlich auch die 324 den kommenden zwei Jah- Jahre gekommen ist, sehr Million Euro aufwenden. Schülerinnen und Schüler, ren hier einiges tun. Rund wertgeschätzt. Das Lino- Die Planung wurde bereits die gegenwärtig die Schule 2,5 Millionen Euro werden leum auf den Fluren, auch mit Eigenmitteln des Land- besuchen. dafür verwendet, Dach, aus der Anfangszeit, blinkt kreises beauftragt. Summa Fenster und einen Teil der und blitzt mehr als am ers- summarum eine stattliche Pressestelle Fassade zu sanieren. Knapp ten Tag. Insgesamt rund Summe, die der Kreis ohne Landkreis Anhalt-Bitterfeld 1,9 Millionen Euro davon acht Millionen Euro sind Fördermittel nicht aufbrin- setzt der Landkreis dafür aus dem Bundesförderpro- gramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur fi- nanzschwacher Kommunen ein. Der vom Kreis 2019 ge- stellte Antrag wurde positiv beschieden. Der Sanierungsbedarf in der Schule ist hoch. Das Dach des Schulgebäudes „schlägt Wellen“. Die Fens- ter, Anfang der 90er Jah- re erneuert, sind zum Teil undicht. Die Sanierung in den nächsten zwei Jahren wird der Anfang sein. Denn auch in der Schule herrscht großer Sanierungsbedarf. Nicht nur die Sanitäranla- Das Schulgebäude, 1976 als Bautyp „Erfurt“ errichtet. gen zählen dazu. Foto: Pressestelle Landkreis Anhalt-Bitterfeld Videokonferenz zur Geruchsbelästigung im OT Thalheim Bitterfeld-Wolfens Oberbür- wohnern machte Ober- lefon eingerichtet. Unter die Woche an Progroup germeister Armin Schenk bürgermeister Armin der Telefonnummer 03494 wenden. hat am 1. Dezember an Schenk unmissverständlich 66913333 können sich einer Videokonferenz der klar: „Wir sind ein indus- Bürgerinnen und Bürger 24 Stab Öffentlichkeitsarbeit/ Progroup teilgenommen. triefreundlicher Standort, Stunden am Tag und 7 Tage Marketing Das Unternehmen hat an aber Neuansiedlungen dür- der B 183 in Sandersdorf fen die Lebensqualität der eine Papierfabrik errichtet hier lebenden Menschen und im August in Betrieb nicht beeinträchtigen.“ genommen. Da es im Orts- Nachdem die Progroup- teil Thalheim seit gerau- Vertreter unter anderem mer Zeit zu Geruchsbeläs- darauf verwiesen, dass tigungen kommt, haben Behandlungsanlagen und Progroup-Geschäftsführer Belüftungen zur Reduk- Maximilian Heindl und an- tion der Gerüche weiter dere Unternehmensverant- optimiert und dafür bis wortliche knapp 100 inte- zu sechs Monate nach In- ressierten Bürgerinnen und betriebnahme benötigt Bürgern in einer virtuellen werden, sagte Oberbürger- Dialogveranstaltung einen meister Armin Schenk: „Wir kurzen Einblick in die Fa- müssen intensiven Kontakt brik und den aktuellen Pro- halten, um die Situation bebetrieb gegeben. wesentlich schneller und Beim Austausch zwischen spürbarer zu verbessern.“ Oberbürgermeister Armin Schenk nahm an der Videokon- Unternehmensführung, Das Unternehmen hat ferenz der Progroup teil. Stadtoberhaupt und An- mittlerweile ein Bürgerte- Foto: Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Seite 4 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 Neuer Pressesprecher der Stadt Bitterfeld-Wolfen Die Stadtverwaltung Bitter- war zuletzt als Chefreporter tuellen Situation sei es gabe und gehe fest davon feld-Wolfen hat einen neuen der Mitteldeutschen Zeitung besonders wichtig, die Bür- aus, dass mit Unterstüt- Pressesprecher: Seit dem in Dessau-Roßlau tätig. gerinnen und Bürger wei- zung des erfahrenen Teams 1. Dezember leitet Det- „Wir haben einen erfahre- terhin über unterschiedli- alle Herausforderungen ge- mar Oppenkowski den nen Journalisten für unser che Kanäle zu informieren. meistert und die Einwoh- Stab Öffentlichkeitsarbeit/ Haus gewonnen, der ur- „Es ist in der Tat ein span- ner der Stadt schnell und Marketing. Der 43-jährige sprünglich aus Bitterfeld- nender Zeitpunkt, bei der umfassend über aktuelle Journalist hat nach seinem Wolfen stammt und die Stadtverwaltung zu begin- Entwicklungen in Kenntnis absolvierten Studium an der Stadt kennt“, sagt Oberbür- nen“, sagt Pressesprecher gesetzt werden.“ Universität Leipzig für unter- germeister Armin Schenk Detmar Oppenkowski und schiedliche Publikationen in über die Personalentschei- meint: „Ich freue mich auf Stab Öffentlichkeitsarbeit/ der Region gearbeitet und dung. Angesichts der ak- die neue berufliche Auf- Marketing Einladung zur Teilnahme am Fotowettbewerb Die Stadt Bitterfeld-Wolfen Für den Wettbewerb gelten Schicken Sie Ihre Fotos bit- steht Ihnen Birgit Tietz un- ruft zum Fotowettbewerb folgende Teilnahmebedin- te per E-Mail als jpg-Datei ter der Tel. 03494 6660621 zur Motivsuche für den Bit- gungen: an birgit.tietz@bitterfeld- zur Verfügung. terfeld-Wolfener Adventska- - maximal 3 Fotos pro Teil- wolfen.de unter Angabe lender 2021 auf. Das Motto nehmer von Vor- und Zunamen, Al- lautet „Bitterfeld-Wolfen im - Fotos digital, Auflösung ter, Adresse sowie Motivti- Stab Öffentlichkeitsarbeit/ Winter“. 300 dpi, auch nachbear- tel, Ort und Zeitpunkt der Marketing In den letzten Jahren wurde beitete Fotos sind zuge- Aufnahme. Für Rückfragen die Adventskalender-Aktion lassen durchgeführt, die auf eine - Das/die Foto(s) müssen sehr positive Resonanz ge- im Hochformat erstellt stoßen ist. Wir möchten die- sein. se deshalb fortsetzen und - Der Einsender muss Urhe- rufen Hobbyfotografen und ber des/der Fotos sein. Fotokünstler auf, uns Fotos - Einsender müssen nicht hierfür zur Verfügung zu Einwohner der Stadt Bit- stellen. Dafür sollen mög- terfeld-Wolfen sein. lichst prägnante Motive - Einsendeschluss ist der (Bauwerke o. ä.) aus der 31. März 2021. Stadt Bitterfeld-Wolfen, - Mit der Wettbewerbsteil- die winterlich geprägt nahme erklären Sie sich sind (auch Aufnahmen aus damit einverstanden, Vorjahren sind möglich), dass Ihr Foto kostenfrei eingesendet werden. im Rahmen der Advents- Das schönste Winterfoto kalender-Aktion unter wird durch eine Jury gekürt Quellenangabe veröffent- Hier die Motive des Adventskalenders aus den letzten drei und erhält einen Sachpreis. licht werden darf. Jahren. Foto: Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing Diakonieverein Wolfen überreicht Preis Für den Adventskalender licher hätte ein Gewinn nachtsmann beim Diako- der Stadt Bitterfeld-Wolfen aus dem Adventskalender nieverein e. V. in Empfang. hatte der Diakonieverein e. kaum sein können. So freu- V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfen- te sich auch die Gewinne- Diakonieverein e. V. Bitter- hainichen einen Holzweih- rin, Cornelia Böse aus Des- feld-Wolfen-Gräfenhaini- nachtsmann gesponsert. sau, sehr über ihren Preis: chen „Wir haben schon so viele Die 90 cm große Holzfigur Jahre bei der Aktion mitge- wurde von den Beschäftig- macht und noch nie was Cornelia Böse freut sich ten in den Wolfener Werk- gewonnen“, strahlt Frau über ihren Gewinn aus der stätten mit viel Liebe zum Böse. städtischen Adventskalen- Detail handgefertigt und Direkt nach Feierabend deraktion. handbemalt. Weihnacht- nahm sie ihren Holzweih- Foto: Diakonieverein
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 5 Jetzt bewerben für den IQ Innovationspreis Mitteldeutschland 2021 Neuartige Produkte, Verfah- Clustersieger erhalten zu- ren und Dienstleistungen sätzlich umfangreiche PR-, für die Branchen Automo- Marketing- und Beratungs- tive, Chemie/Kunststoffe, leistungen sowie einen Kurz- Energie/Umwelt/Solarwirt- film über ihre Innovation. schaft, Informationstech- Die Bewerbungsfrist für nologie und Life Sciences den online ausgeschriebe- können ab jetzt beim Clus- nen Wettbewerb endet am terinnovationswettbewerb 15. März 2021. IQ Innovationspreis Mittel- Die Teilnahme beim IQ In- deutschland 2021 einge- novationspreis ist kosten- reicht werden. Der Wett- frei und erfolgt einfach & bewerb wird bundesweit schnell über das Online-Be- ausgeschrieben mit regio- werbungsformular auf der nalem Fokus auf Sachsen, Wettbewerbs-Homepage Sachsen-Anhalt und Thürin- www.iq-mitteldeutschland. gen. de. Hier finden Sie auch Die besten marktfähigen alle weiteren Informationen Innovationen sind mit je rund um den Wettbewerb. 7 500 Euro Preisgeld do- tiert, der Gesamtsieger er- Metropolregion Mittel- hält ein Preisgeld in Höhe deutschland Management von 15 000 Euro. GmbH Kinder und Jugendliche Gratulation zum Jubiläum Ein Fahrschein für mehr junge Fachkräfte im Land Die vier gewerblichen Wirt- vieren oder in Sachsen- schaftskammern in Sach- Anhalt wohnen und ihre sen-Anhalt begrüßen den duale oder schulische Verkaufsstart des neuen Ausbildung in einem an- Azubi-Tickets: Ab 1. Janu- deren Bundesland absol- ar 2021 können Auszu- vieren. bildende den öffentlichen * Das Azubi-Ticket Sach- Nahverkehr in weiten Tei- sen-Anhalt gilt grundsätz- len des Landes für 50 Euro lich auf dem Gebiet des monatlich nutzen. Ein ent- Landes Sachsen- Anhalt sprechendes Abo ist seit 1. in den Zügen des Schie- Dezember 2020 bei sieben nenpersonennahverkehrs regionalen Verkehrsunter- und Verkehrsmitteln der nehmen erhältlich. Die bei- teilnehmenden Verkehrs- den Handwerkskammern unternehmen. Diese so- des Landes sowie die In- wie alle weiteren Informa- dustrie- und Handelskam- tionen werden auf www. mern (IHKn) Halle-Dessau mein-takt.de unter „Azu- und Magdeburg hatten sich bi-Ticket Sachsen-Anhalt“ in den vergangenen Jahren veröffentlicht. nachdrücklich für ein sol- * Das Azubi-Ticket darf Der Krondorfer Jugend- bestehende Tradition der ches Ticket stark gemacht. uneingeschränkt in der treff besteht in der Träger- Jugendarbeit am Standort Ausbildungszeit und in schaft des Vereins Phönix fort. Dafür ein herzliches Einzelheiten zum neuen der Freizeit genutzt wer- 2000 e. V. seit 20 Jahren. Dankeschön und weiterhin Azubi-Ticket: den. Das nahm die Stadtver- viel Erfolg! * Berechtigt sind alle Azu- waltung zum Anlass, zu bis, die eine duale oder diesem Jubiläum zu gratu- Text und Foto: schulische Ausbildung Industrie- und Handelskam- lieren. Der Verein setzt die Oxana Reidel-Rostalsky in Sachsen-Anhalt absol- mer Halle-Dessau seit fast vier Jahrzehnten Stadtjugendpflegerin
Seite 6 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 „Hoch von der Couch“ So hieß der Aufruf des Beik/ en, wie sie sich damit be- Hoffnung leuchtet in den Bewegung in der Kommu- wegen können. Wir sagen ne-Projektes und die Kinder dafür Danke! Wolfener Werkstätten der Kita Fuhnetal II beteilig- Ein „hoffnungsvolles“ Pro- Ihren Ursprung hat die ten sich mit Freude daran. Kita Fuhnetal II jekt setzen die Beschäftig- Sternen-Aktion in der Die Kinder der Ranzenra- ten der Wolfener Werkstät- Evangelischen Kirche im ckergruppe nahmen an ei- ten für die Evangelische Norden mit Sitz in Ham- ner Befragung zum Thema Landeskirche Anhalts um. burg. Dort heißt sie „hoff- Bewegung im Alltag teil 6 000 Holzsterne werden nungsleuchten“. und erzählten von ihren Ak- hier mit einem speziellen „Wir freuen uns über die- tivitäten außerhalb der Kita. Laser hergestellt. ses Projekt, denn die Dann bestand die Möglich- Es handelt sich um ca. 8 Sterne werden in unserer keit, sich in verschiedenen cm große Holzsterne mit anerkannten Werkstatt Bewegungen auszutesten. der Aufschrift „Hoffnung für Menschen mit Behin- Für die weitere Durchfüh- leuchtet“. „Die Sterne sol- derung hergestellt. So rung erhielt die Kita zwei len in dieser schweren Zeit können wir und unsere Boards. Begeistert wurden ein Zeichen der Hoffnung Beschäftigten uns daran diese von den Kindern sein, welches in unserer beteiligen, ein Zeichen in gleich genutzt, ob liegend, gesamten Evangelischen dieser etwas anderen Ad- sitzend, allein oder im Dop- Landeskirche Anhalts viel- ventszeit zu setzen“, so pelpack, paddelnd oder mit tausendfach verschenkt Ulrike Petermann, Theolo- Einsatz der Hände und/ und verschickt wird. Der gischer Vorstand des Dia- oder Füße. Alles war mög- Die neuen Boards wurden Stern macht deutlich: Der konieverein e. V. lich und wurde ausprobiert. gleich ausprobiert. Kummer unserer Zeit wird Die Kinder hatten viele Ide- Foto: Kita Fuhnetal II ein Ende haben.“, sagt Jo- Diakonieverein e. V. achim Liebig, Kirchenprä- Bitterfeld-Wolfen- sident der Landeskirche Gräfenhainichen Soziales und Sport Anhalts. Grün und aktiv in Wolfen-Nord Rege Frauen und Männer und Gedeihen werden so in pflegen mit Augenmaß un- Wolfen-Nord sichtbar. Wir ter der Leitung von Andrea danken für die vertrauens- Goßler seit zwei Jahren un- volle Arbeitsbeziehung! seren Gemeinschaftsgarten Der Gemeinschaftsgarten am Christophorushaus in wird genutzt von Familien Wolfen-Nord. Organisiert und Einzelpersonen zum und verantwortet wird gemeinsamen Gärtnern dies von der Stadtentwick- und frohem Miteinander. lungsgesellschaft Bitter- Wer auch ein kleines Beet feld-Wolfen mbH und dem für sich und in solidarischer Jobcenter des Landkreises Nachbarschaft anlegen Anhalt-Bitterfeld. möchte, ist im Gemein- Geschickt sind die Mitar- schaftsgarten am Christo- beitenden im Umgang mit phorushaus in Wolfen-Nord Einer von insgesamt 6 000 Sternen, die angefertigt wur- Geräten wie Freischneider, herzlich willkommen. Infor- den. Handsäge und Handrasen- mationen erhalten Sie unter Foto: Diakonieverein e. V. mäher. Rasen, Sträucher und Telefon 03494 503506. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen. Bäume werden so gekonnt geschnitten. Natürlich wur- Steffen Schulz den auch junge Bäume ge- Christophorushaus Wolfen- pflanzt. Pflege, Wachsen Nord Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 22. Januar 2021 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist: Donnerstag, der 7. Januar 2021 Annahmeschluss für Anzeigen ist: Dienstag, der 12. Januar 2021, 9.00 Uhr Pflege des Gemeinschaftsgartens am Christophorushaus. Details erfragen Sie unter Tel.: 03494 6660621 Foto: Steffen Schulz
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 7 Familie Kohl sammelt in 2020 herausragende 2 058 Schuhkartons Seit 2001 gleicht die Garage alle schwierigen Krisenjahr, Seit 2001 konnten damit u. a. aus zollrechtlichen der Wolfener Familie Kohl in erfahren durfte. „2 058 Kin- aus Wolfen-Steinfurth nahe- Gründen nicht in die Schuh- der Vorweihnachtszeit einer der werden bald eine Weih- zu 30 000 Schuhkartons zu kartons gepackt werden Weihnachtswerkstatt. Überall nachtsüberraschung aus notleidenden Kindern welt- durften, wie beispielsweise türmen sich liebevoll gepack- unserer Region erhalten“, er- weit geschickt werden. „Die verschiedene Lebensmittel te und beklebte Schuhkar- klärt Familienvater Thomas Schuhkartons aus unserer oder zerbrechliche Gegen- tons, um nach ihrer Durch- Kohl. „Weit mehr, als wir uns Sammelstelle kommen zu- stände, hier in der Region sicht in größeren Überkartons vorgestellt hatten in diesem meist Kindern in armen Re- verteilt. Bedürftigen wird auf die Reise zu Kindern in besonderen Jahr.“ Für Kohls gionen Osteuropas zugute“, damit auch regional ein Not zu gehen. Die weltweit ein großer Erfolg, sei man nun so Kohl. Doch genau wisse schöneres Weihnachtsfest größte Kinderhilfsaktion zum 20-jährigen Jubiläum so- man erst nach der Ankunft, ermöglicht, u. a. durch „Weihnachten im Schuhkar- gar zur „Platinen Sammelstel- pünktlich zu Weihnachten, Spenden an die Bitterfel- ton“ ist fest verankert in der le“ gekürt worden - als eine wohin die Spenden durch der Tafel. „Unser Credo war Region Anhalt-Bitterfeld und von nur 34 Sammelstellen die koordinierende Berliner schon immer die Hilfe von auch darüber hinaus. in ganz Deutschland. Natür- Zentrale verschickt wurden. Nah und Fern“, resümiert Überwältigt ist Familie Kohl lich wäre dies nicht möglich Für Kohls stehen nun die Thomas Kohl. von dem Engagement und gewesen, könnte man nicht Nacharbeiten auf dem Pro- der Unterstützung, die sie Jahr für Jahr auf engagierte gramm. So werden in je- auch in diesem Jahr, dem für Unterstützer bauen. dem Jahr Geschenke, die Gertrud Kohl Informationen Information des DRK Ortsverein Wolfen e. V. Energieerzeugungsanlagen müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet Nach 15 Jahren schlie- rem wohlverdienten Ruhe- ßen wir den Shop „Hemd stand. Wir bedanken uns werden. und Hose“ des DRK Orts- ausdrücklich bei ihr, denn Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle verein Wolfen e. V. zum nur mit Herz und Liebe Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über 31.12.2020. Von Beginn kann man ein solch spezi- die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom an hat Petra Baier dieses elles Geschäft führen. Wir und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Geschäft im Ring der Bau- danken auch allen Kunden Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten arbeiter 106 in Wolfen- und Kundinnen, die uns des Strom- und Gasmarktes damit vereinfacht werden. Nord geführt. Für viele seit 2005 die Treue gehal- Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen und Batterie- Kunden war sie nicht nur ten haben. speicher bis 31. Januar 2021 zu melden. Bereits über 1,1 Millionen Be- Verkäuferin, sondern auch Gern begrüßen wir Sie treiber sind ihrer Pflicht schon nachgekommen, laut Bundesnetzagentur Zuhörerin, Beraterin, See- auch zukünftig in unse- werden jedoch schätzungsweise 300.000 Anlagen nicht fristgerecht einge- lentrösterin. rer Kleiderkammer in der tragen sein. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaik-Anlagen auf Wenn wir es auch bedau- Thalheimer Straße 59a in Hausdächern, aber auch Windräder und KWK-Anlagen. Ihnen droht der ern, dass besondere Um- Wolfen. Wegfall der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar kom- menden Jahres. stände die Schließung er- fordern, so wünschen wir DRK Ortsverein Mirko Byton, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH Petra Baier viel Spaß in ih- Wolfen e. V. appelliert an die Anlagenbetreiber, ihre Anlagen rechtzeitig zu melden: „Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister- Webportal der Bundesnetzagentur und ist schnell gemacht. Deutlich kom- plizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist. Das Geld wird bei Nachmeldung zwar rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung.“ Link zur Registrierung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Anleitungen zur Registrierung als Anlagenbetreiber und zur Registrierung von Anlagen finden sich auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur, z.B. unter: https://www.youtube.com/watch?v=aSyMV6wc8wI. Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH Steinfurther Straße 46 06766 Bitterfeld-Wolfen Telefon: 03494 38 0 Petra Baier (links) berät eine Kundin. Foto: DRK Ortsverein Wolfen e. V
Seite 8 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Bitterfeld-Wolfen 2/2009 zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Inkrafttreten der 1. Änderung und Teilaufhebung Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes 02/90 „Markt“ im Ortsteil Stadt Wolfen Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 09.12.2020 Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 09.12.2020 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungspla- in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung und Teilaufhebung nes 2/2009 zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Ver- des Bebauungsplanes (B-Plan) 02/90 „Markt“ im Ortsteil sorgungsbereiche gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Stadt Wolfen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Satzung beschlossen. Die Teilaufhebung betrifft folgenden Geltungsbereich: Begrenzung des Plangebietes: Im Norden die südliche Grenze des Flurstückes 204 und Der Geltungsbereich umfasst die im Zusammenhang be- weiter entlang der Grenze des Bebauungspla- bauten Ortsteile nach § 34 BauGB (Innenbereich) der Stadt nes „Markt“ (südliche Grenze des Flurstückes Bitterfeld-Wolfen. Nicht Gegenstand der Planung sind in 107) diesem Zusammenhang die nach § 30 BauGB zu beurtei- Im Osten die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ lenden Flächen (innerhalb des Geltungsbereiches eines entlang der westlichen Grenze der Flurstü- rechtskräftigen Bebauungsplanes) und nach § 35 BauGB cke 118, 109, innerhalb 213 und 215, 114, (Außenbereich) zu beurteilende Flächen. 115, innerhalb 116 und 117, 123, 124, 125, 126, 128, 129, 130, 131, 134, 136, sowie in Die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2/2009 zur geradliniger Verlängerung Richtung Süden in- Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungs- nerhalb 137, 138, 139, 147 und 148 (Grund- bereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen tritt mit dieser stücke an der Karl-Liebknecht-Straße) Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Im Süden die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ ent- lang der nördlichen Grenze der Flurstücke Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung 153 bis 162 (Bebauung nördlich Waldstraße) im Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen, sowie 152/3 und 152/4 (Änderungsbereich OT Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der und Grundstücke an der Waldstraße) Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Im Westen die westliche Grenze des im Bebauungspla- Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft nes „Markt“ festgesetzten Wohngebietes in- verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ebenso auf der nerhalb der Flurstücke 151, 146, 144, 143, Homepage der Stadt für jedermann frei zugänglich einseh- 142, 141, 140, 218, 132/2, 122, 208, 113, bar. 216, 214 und 110 (Grundstücke zur Leipzi- ger Straße) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird gebildet durch: über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Im Norden die südliche Grenze des Flurstückes 151 Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermö- (Leipziger Straße Nr. 42) gensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädi- Im Osten die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ ent- gungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 lang der westlichen Grenze des Flurstückes BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, 153 (Waldstraße 1) wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren Im Süden die Grenze des Bebauungsplanes „Markt“ ent- nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden ist, wird lang der Grenze zwischen den Fluren 3 und hingewiesen. 15 (südliche Grenze Waldstraße) Im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 147 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im und 221 (Leipziger Straße) § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichti- Die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungs- gung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der planes 02/90 „Markt“ im Ortsteil Stadt Wolfen tritt Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. BauGB). 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvor- Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im gangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Orts- Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber teil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachver- Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den halt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist dar- verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ebenso auf der zulegen. Homepage der Stadt für jedermann frei zugänglich einseh- bar. Bitterfeld-Wolfen, 09.12.2020 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermö- Armin Schenk gensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädi- Oberbürgermeister gungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden ist, wird hingewiesen.
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 9 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im halt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Ver- Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist dar- fahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichti- zulegen. gung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Bitterfeld-Wolfen, 09.12.2020 des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvor- gangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Armin Schenk Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber Oberbürgermeister der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachver- Geobasisdaten (c) GeoBasis-DE/ LVermGEO LSA, 2018 / A18-205-2010-7
Seite 10 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bitterfeld-Wolfen Entwurf des Bebauungsplanes 05-2020wo „Hum- in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz boldtcarré“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Ortsteil im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld- Stadt Wolfen Wolfen, Zimmer 201 sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zim- am 14.10.2020 unter der Beschlussnummer 115-2020 die mer 311/312 Aufstellung und den Entwurf des Bebauungsplanes 05- montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 2020wo „Humboldtcarré“ (§ 13a BauGB) einschließlich 13:00 – 16:00 Uhr der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit im Ortsteil 13:00 – 18:00 Uhr Stadt Wolfen beschlossen. donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Abgrenzung des Plangebietes (Planausschnitt ohne Maß- freitags von 9:00 – 12:00 Uhr. stab) Innerhalb der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen kön- nen auch auf elektronischem Weg (E-Mail) an info.stadtent- wicklung@bitterfeld-wolfen. de abgegeben werden. Schrift- lich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenen- falls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas- sung über den Bauleitplan un- berücksichtigt bleiben. Der Entwurf des o. g. Bebau- ungsplanes kann in der Ausle- gungszeit auf der Internetsei- te der Stadt Bitterfeld-Wolfen [www.bitterfeld-wolfen.de -> Bauen & Wohnen -> Stadtent- wicklung/Bauleitplanung -> Öffentlichkeitsbeteiligung zu Geobasisdaten©GeoBasis-DE/LVermGeo LSA 2019/A18-205-2010-7 aktuellen Planungen] einge- sehen werden. Es sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von Mehr- familienhäusern geschaffen werden. Das Plangebiet hat Aufgrund der derzeitigen Situation kann es möglich eine Größe von ca. 1,62 ha. sein, dass die Verwaltung für den Publikumsver- Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. kehr nur eingeschränkt erreichbar ist. Für den Fall Entsprechend dem Beschluss erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 wird darum gebeten, dass sich interessierte Bürger BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Be- zur Einsichtnahme vorab telefonisch oder per Mail gründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Paral- anmelden (Tel-Nr. 03494 66600 bzw. info@bitterfeld- lel findet die Beteiligung der Behörden und Träger öffentli- wolfen.de). Bitte beachten Sie die tagesaktuellen cher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Festlegungen. Da es sich um einen Bebauungsplan für die Innenentwick- lung nach § 13a BauGB handelt, wird dieser im beschleu- Bitterfeld-Wolfen, 25.11.2020 nigten Verfahren aufgestellt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB). Die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Von der Armin Schenk frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. Oberbürgermeister 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Ar- ten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, wird abgesehen. Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 11 Öffentliche Bekanntmachung 6. Der Ortschaftsrat Bitterfeld führte seine 13. öf- fentliche/nicht öffentliche Sitzung am Dienstag, dem der Beschlüsse des Stadtrates, seiner 08.12.2020 durch. Ausschüsse und der Ortschaftsräte 1. Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeaus- Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst: schuss führte seine 21. öffentliche/nicht öffentliche Sit- 1 Vergabe von Brauchtumsmitteln im Orts- Beschluss zung am Mittwoch, dem 28.10.2020 durch. teil Stadt Bitterfeld 219-2020 2 Brauchtum Schützenverein Diana Beschluss Im nicht öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse ge- 230-2020 fasst: 1 Vergabe von Planungsleistungen - Lph Beschluss Bitterfeld-Wolfen, den 09.12.2020 5-9 HOAI - „Errichtung der zweiten bauli- 187-2020 chen Rettungswege an der Kindertages- gez. i. A. Gabriela Korb stätte ,Fuhnetal‘ im OT Stadt Wolfen“ Leiterin Sachbereich Ratsbüro 2 Vergabe von Zusatzleistungen und Men- Beschluss genmehrungen im Gewerk Elekrotechnik 188-2020 - Bauvorhaben: „Sanierung der Kinderta- gesstätte ‚Fuhnetal‘, OT Stadt Wolfen“ 2. Änderungssatzung zur 2. Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeaus- Sondernutzungssatzung der Stadt schuss führte seine 22. öffentliche/nicht öffentliche Sit- Bitterfeld-Wolfen vom 06.02.2012 zung am Mittwoch, dem 11.11.2020 durch. Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunal- Im öffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst: verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) in Verbin- 1. F ortschreibung Investitionshaushalt Beschluss dung mit § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der 2021 208-2020 Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) und §§ 18 und 50 Abs. 1 des Straßengesetzes des 3. Der Ortschaftsrat Bitterfeld führte seine 12. öf- Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. fentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem LSA 1993, S. 334), in den jeweils zurzeit gültigen Fassun- 18.11.2020 durch. gen, hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner Sitzung am 09.12.2020 folgende 2. Änderungssatzung zur Im öffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst: Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom Vergabe von Brauchtumsmitteln im Ortsteil Beschluss 06.02.2012 beschlossen: Stadt Bitterfeld 196-2020 Artikel 1 4. Der Ortschaftsrat Wolfen führte seine 11. öffentliche/ Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 25.11.2020 Bitterfeld-Wolfen durch. 1. In § 5 wird nach Absatz 6 folgender neuer Absatz 7 eingefügt: Im öffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst: (7) Eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Sammel- bzw. Wertstoffcontainer im öffentlichen Ver- Vergabe von Brauchtumsmitteln im Ortsteil Beschluss kehrsraum wird nicht erteilt. Stadt Wolfen 201-2020 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zuge- abgelehnt lassen werden. 2. Die „Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der 5. Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Vergabeaus- Stadt Bitterfeld-Wolfen – Gebührentarif“ erhält die aus schuss führte seine 23. öffentliche/nicht öffentliche Sit- der Anlage zu dieser 2. Änderungssatzung ersichtliche zung am Mittwoch, dem 02.12.2020 durch. Fassung. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Artikel 2 I. Öffentlicher Teil Inkrafttreten Artikel 1 Nr. 1 dieser Satzung tritt mit dem Tage nach der 1 Verwendung Ausgleichsbeträge aus dem Beschluss öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 die- Sanierungsgebiet „Wolfen-Thalheim“ für 206-2020 ser Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. die Sanierung des Sanitärbereichs des Künstlertrakts im Städtischen Kulturhaus Bitterfeld-Wolfen, den 10.12.2020 II. Nicht öffentlicher Teil 2 Vergabeangelegenheit nach VOL/A - Jah- Beschluss Armin Schenk resvertrag über die Materialbeschaffung 215-2020 Oberbürgermeister 2021 3 GS „Erich Weinert“ Sanierung STARK III, Beschluss Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstal- 214-2020 lation 4 Vergabe der Revisionsleistungen an orts- Beschluss festen und ortsveränderlichen Geräten 217-2020
Seite 12 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif lfd. Bemessungs- Nr. Art der Sondernutzung Zeiteinheit Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro grundlage Frei in den Straßenraum aufgestellte Automaten, Auslage-, Schaukästen und 1. Stück Jahr 50,00 entfällt ähnliches (bis maximal 1 m² Ansichtsfläche) ab 2. Tag bis 4 Wochen - 0,25 15,00 Baubuden, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Bauzäune, angefangene m² pro Woche 2. Gerüste, Schlauchbrücken, Toilettenkabinen, Lagerung von Baustoffen, Bauschutt, beanspruchte Erdaushub und ähnliches Straßenfläche je weitere Woche - 0,50 30,00 pro Woche angefangene m² ab 2. Tag 3. Container (wie Bauschutt-, Sperrmüllcontainer und ähnliche) beanspruchte 0,25 10,00 - pro Tag Straßenfläche 4. Tresen, Tische, Sitzgelegenheiten und ähnliche Ruhemöbel kommerzielle Nutzung Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes 4.1. der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 bis zu 10m2 gebührenfrei Aufstellfläche a) Für Nutzer außerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen angefangene m² 4.2. b) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und beanspruchte Monat 1,50 25,00 Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Zeit vom 01.01.2021 bis Straßenfläche 31.12.2021 über 10m2 Aufstellfläche Tresen, Tische, Sitzgelegenheiten und ähnliche Ruhemöbel ohne kommerzielle 5. gebührenfrei Nutzung (maximal 10 m2 Aufstellfläche) Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif lfd. Bemessungs- Nr. Art der Sondernutzung Zeiteinheit Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro grundlage angefangene m² 6. Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art beanspruchte Tag 0,50 20,00 Straßenfläche angefangene m² 7. Warenauslagen für Food und Floristik beanspruchte Woche 0,25 15,00 Straßenfläche 7.1. Für Nutzer in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 bis zu 5 m2 gebührenfrei angefangene m² 8. Warenauslagen Nonfood bis 3 m² Aufstellfläche beanspruchte Woche 0,30 25,00 Straßenfläche 8.1. Für Nutzer in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 bis zu 5 m2 gebührenfrei angefangene m² 9. Warenauslagen Nonfood über 3 m² Aufstellfläche beanspruchte Woche 1,25 50,00 Straßenfläche 9.1. Für Nutzer in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 bis zu 5 m2 gebührenfrei 10. Werbeaufsteller/ Passantenstopper (bis maximal 1 m² Aufstellfläche) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes 10.1. der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab Eröffnung der gebührenfrei Geschäftseinheit - für 6 Monate a) Für alle Nutzer, die nicht unter Punkt 10.1. fallen angefangene m² b) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und 10.2. beanspruchte Woche 0,50 10,00 Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab Straßenfläche Eröffnung der Geschäftseinheit - ab dem 7. Monat
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 13 Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif lfd. Bemessungs- Nr. Art der Sondernutzung Zeiteinheit Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro grundlage 11. feststehende und mobile Masten für Fahnen, Pylone und ähnliches Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes 11.1. der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab Eröffnung der gebührenfrei Geschäftseinheit - für 6 Monate a) Für alle Nutzer, die nicht unter Punkt 11.1. fallen angefangene m² b) Für Nutzer innerhalb der A- und B-Zentren des Einzelhandels- und 11.2. beanspruchte Monat 7,50 entfällt Zentrenkonzeptes der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei einem Neubezug - gerechnet ab Straßenfläche Eröffnung der Geschäftseinheit - ab dem 7. Monat Sonnenschutzdächer/ Markisen ohne zusätzlich angebrachte Gegenstände (z.B. 12. gebührenfrei Werbefahnen, Waren u.ä.) angefangene m² (ø Schirmfläche) 13. Sonnenschirme, Sonnenschutzpavillon und ähnliche Einrichtungen Monat 0,50 25,00 beanspruchte Straßenfläche 14. Pflanzgefäße gebührenfrei 15. Fahrradständer und Fahrradabstellanlagen gebührenfrei 16. Verteilen von Handzetteln, Flyern, Visitenkarten, CDs, Bücher und ähnliches je Person Tag 5,00 entfällt 17. Straßenmusik gebührenfrei Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen Anlage zu § 7 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen - Gebührentarif lfd. Bemessungs- Nr. Art der Sondernutzung Zeiteinheit Gebührensatz in Euro Mindestgebühr in Euro grundlage 18. Plakat (ein- und doppelseitig) Stück Tag 0,50 25,00 Werbeanlagen, die mit einer baulichen Anlage verbunden sind, mehr als 20 cm in die angefangene m² 19. Jahr 15,00 25,00 Straße hineinragen und innerhalb einer Höhe von bis zu 3,00 m angebracht sind Ansichtsfläche a) je PKW Woche 10,00 25,00 b) je LKW o. Woche 15,00 50,00 Zugmaschine c) je Anhänger mit Woche 5,00 20,00 einer Achse Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie nicht d) je Anhänger mit 20. Woche 10,00 25,00 betriebsbereiten Fahrzeugen aller Art und Anhänger länger als 24 Stunden mehr als einer Achse e) je Motorrad unter Woche 5,00 10,00 50 cm³ Hubraum f) je Motorrad über Woche 7,50 15,00 50 cm³ Hubraum angefangene m² 21. Abstellflächen für Mülltonnen, die ständig auf öffentlichen Flächen aufgestellt sind beanspruchte Monat 5,00 entfällt Straßenfläche angefangene m² 22. Informationsstand beanspruchte Tag 2,00 15,00 Straßenfläche Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührentarif enthalten sind (Bei der Festlegung der Gebühr sind die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den 23. 15,00 bis 500,00 15,00 Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Erlaubnisnehmers zu berücksichtigen.)
Seite 14 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 18-20 vom 23.12.2020 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt (5) Jedes genehmigte Feuer/Grillen im Freien ist dauernd durch eine volljährige und geeignete Person zu beaufsich- Bitterfeld-Wolfen über offene Feuer tigen. Bevor die Feuer-/Grillstelle verlassen wird, ist sie ab- und Grillen im Freien zulöschen. Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über (6) Asche und andere nicht verbrannte Teile sind ordnungs- die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach- gemäß zu entsorgen. sen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung §4 vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 182) in der derzeit gel- Ordnungswidrigkeiten tenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs.1 des Gesetzes in seiner Sitzung am 09.12.2020 für das Gebiet der Stadt über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Bitterfeld-Wolfen folgende Gefahrenabwehrverordnung Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: über offene Feuer und Grillen im Freien beschlossen: 1. entgegen § 2 Abs. 1 ein offenes Feuer im Freien ab- §1 brennt, ohne im Besitz einer Genehmigung zu sein. Allgemeines 2. entgegen § 2 Abs. 2 in öffentlichen Anlagen grillt. Zu den offenen Feuern im Sinne dieser Gefahrenabwehr- 3. entgegen § 3 Abs. 1 bei genehmigten offenen Feuern/ verordnung gehören Traditionsfeuer und Lagerfeuer. Grillen im Freien nicht sicherstellt, dass: - Traditionsfeuer beruhen auf überliefertem Brauchtum - keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ord- (z. B. Oster-, Walpurgis- oder Maifeuer sowie Weih- nung auftritt, nachtsbaumverbrennungen) und dienen der Pflege von - genehmigte Feuer/Grillen unter möglichst geringer Tradition und Brauchtum. Die Traditionsfeuer stehen Rauchentwicklung abgebrannt und durchgeführt in zeitlichem Zusammenhang zum Tag des Ereignisses werden, und werden auch in diesem Zeitraum durchgeführt. Die - die Windrichtung beachtet wird, Feuer sind im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen - ein ausreichender Abstand zu Bäumen und Sträu- für jedermann zugänglich. chern eingehalten wird und es zu keiner Beeinträch- - Lagerfeuer sind andere Feuer, welche beim Lagern im tigung kommt. Freien als Licht- und Wärmequelle verwendet werden. 4. entgegen § 3 Abs. 2 ab ausgerufener Waldbrandge- §2 fahrenstufe 4, bei Inversionswetterlage (Smog, Nebel) Genehmigung oder ab Windstärke 6 genehmigte offene Feuer/Grillen (1) Das Anbrennen eines offenen Feuers im Freien bedarf abbrennt. der Genehmigung der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Ausgenom- 5. entgegen § 3 Abs. 3 das genehmigte offene Feuer/ men sind Feuerkörbe und Feuerschalen bis zu einem Meter Grillen nicht zur erlaubten Zeit stattfinden lässt oder Durchmesser. die im Genehmigungsbescheid festgelegte Größe des (2) Das Grillen in öffentlichen Anlagen ist verboten. Hier- Feuers überschreitet. von unberührt ist das Betreiben von Grillgeräten in priva- 6. entgegen § 3 Abs. 4 für das Verbrennen kein trocke- ten und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeit- nes, unbelastetes Holz verwendet oder Gartenabfälle, anlagen sowie auf öffentlichen Grillplätzen. Bauholz, Möbelspanplatten o. ä. bzw. ungeeignete (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind Holzkohle oder Holzbriketts verwendet. die der Allgemeinheit im gesamten Gebiet der Gemeinde 7. entgegen § 3 Abs. 5 das genehmigte Feuer/Grillen im zugänglichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Freien nicht dauernd durch eine volljährige und geeig- (Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze, Kinderspielplätze, nete Person beaufsichtigt oder es nicht ablöscht, be- Ufer der Gewässer). vor die Feuer-/Grillstelle verlassen wird. (4) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme 8. entgegen § 3 Abs. 6 Asche oder andere nicht verbrann- vom Grillverbot in öffentlichen Anlagen erteilt werden. te Teile nicht ordnungsgemäß entsorgt. (5) Andere Bestimmungen, nach denen offene Feuer/Grillen (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße gestattet oder verboten sind, z. B. Abfallrecht, Gesetz über von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt oder §5 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, bleiben unberührt. Inkrafttreten §3 Diese Verordnung tritt am 14.01.2021 in Kraft. Verhaltenspflichten (1) Bei genehmigten offenen Feuern/Grillen im Freien ist Bitterfeld-Wolfen, 10.12.2020 sicherzustellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Si- cherheit und Ordnung auftritt. Die genehmigten Feuer/ Grillen sind unter möglichst geringer Rauchentwicklung Armin Schenk abzubrennen und durchzuführen, es ist die Windrichtung Oberbürgermeister zu beachten. Das Feuer/Grillen darf zu keiner Beeinträchti- gung von Bäumen und Sträuchern führen, ein ausreichen- der Abstand ist einzuhalten. Gefahrenabwehrverordnung der Stadt (2) Das Abbrennen genehmigter offener Feuer/Grillen ist Bitterfeld-Wolfen über die Vergabe, die verboten: - ab ausgerufener Waldbrandgefahrenstufe 4 Gestaltung, das Anbringen und die - bei Inversionswetterlage (Smog, Nebel) Instandhaltung von Hausnummern - ab Windstärke 6. Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über (3) Das genehmigte offene Feuer/Grillen darf nur zur er- die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach- laubten Zeit stattfinden. Die Größe des Feuers wird nach sen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung den örtlichen Gegebenheiten im Genehmigungsbescheid vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014 S 182) in der derzeit gel- der Stadt Bitterfeld-Wolfen festgelegt. tenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen (4) Für das Verbrennen ist nur trockenes, unbelastetes Holz in seiner Sitzung am 09.12.2020 für das Gebiet der Stadt zu verwenden. Es ist verboten, Gartenabfälle, Bauholz, Mö- Bitterfeld-Wolfen folgende Gefahrenabwehrverordnung belspanplatten o. ä. zu verbrennen. Zum Grillen sind nur über die Vergabe, die Gestaltung, das Anbringen und die geeignete Holzkohle oder Holzbriketts zu verwenden. Instandhaltung von Hausnummern erlassen:
BWA 18-20 vom 23.12.2020 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 15 §1 Gefahrenabwehrverordnung Allgemeines (1) Die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten der Stadt Bitterfeld-Wolfen haben ihre bebauten Grundstücke mit der von der Stadt über das Führen von Hunden Bitterfeld-Wolfen erteilten Hausnummer unverzüglich zu (Hundegefahrenabwehrverordnung) versehen, sie zu beschaffen, anzubringen sowie zu unter- halten und im Bedarfsfall zu erneuern. Dies gilt auch bei Aufgrund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über einer notwendigen Umnummerierung. die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach- (2) Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwen- sen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung den. Bei Hausnummern mit zusätzlichen Buchstaben sind vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 182) in der derzeit gel- kleine Buchstaben zu verwenden. tenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen (3) Wird für ein Grundstück eine neue Hausnummer festge- in seiner Sitzung am 09.12.2020 für das Gebiet der Stadt legt, darf die alte Hausnummer während einer Übergangs- Bitterfeld-Wolfen folgende Gefahrenabwehrverordnung zeit von 6 Monaten neben der neuen Hausnummer ange- über das Führen von Hunden erlassen: bracht sein. Die alte Hausnummer ist rot durchzukreuzen. §1 Sie muss jedoch noch lesbar sein. Begriffsbestimmungen §2 (1) Im Sinne dieser Gefahrenabwehrverordnung sind Anbringen von Hausnummern 1. Halterin oder Halter eines Hundes (Hundehalterin oder (1) Die Hausnummer ist so am Gebäude oder Grundstück anzu- Hundehalter): bringen, dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das wer einen Hund dauerhaft oder länger als zwei Monate Grundstück zugeordnet ist, sichtbar und lesbar ist. Vorhandene ununterbrochen aufgenommen hat; Einfriedungen bzw. Begrünungen sind dabei zu berücksichtigen. 2. Führerin oder Führer eines Hundes (Hundeführerin (2) Sind mehrere Gebäude, für die von der Stadt Bitterfeld- oder Hundeführer): Wolfen unterschiedliche Hausnummern festgesetzt sind, nur wer, ohne Hundehalterin oder Hundehalter zu sein, die über einen gemeinschaftlichen Privatweg von der Straße aus unmittelbare tatsächliche Herrschaft über den Hund hat. zu erreichen, so ist von den an den Privatweg anliegenden (2) Die nachstehenden Verpflichtungen treffen sowohl die Grundstückseigentümern oder sonst Verfügungsberech- Person, die Hundehalter als auch die, die Hundeführer ist. tigten ein Hinweisschild mit der Angabe der betreffenden §2 Hausnummern an der Einmündung des Weges anzubringen. Leinenzwang §3 Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe, sind an einer Ausnahmeerlaubnis geeigneten Leine zu führen: Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen können, 1. in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen inner- wenn sie im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung halb der geschlossenen Ortschaft, touristischen Orten erforderlich sind und in Fällen, wo ein berechtigtes Interesse be- (Goitzsche-Rundweg, Weg zum Bitterfelder Bogen, Bit- steht, im Einzelfall zugelassen werden. Eine Ausnahmeerlaub- terfelder Bogen, Naherholungsgebiet Fuhneaue, Nord- nis ist bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen schriftlich zu beantragen. park, Südpark) sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zu- §4 wegen, in Treppenhäusern und Fluren, Ordnungswidrigkeiten 2. bei Umzügen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten oder (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenan- über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes sammlungen. Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: §3 1. entgegen § 1 Abs. 1 als Eigentümer oder sonst Verfü- Mitnahmeverbot gungsberechtigter sein bebautes Grundstück nicht mit (1) Es ist verboten, Hunde mitzunehmen: der erteilten Hausnummer unverzüglich versieht, die- 1. auf Kinderspielplätze, se nicht beschafft, nicht anbringt, nicht unterhält oder 2. an öffentliche Badestellen in der Zeit 15.05. bis 15.09. im Bedarfsfall nicht erneuert, oder 2. entgegen § 1 Abs. 2 unzulässige Ziffern oder Buchsta- 3. während öffentlicher Veranstaltungen auf Sportplät- ben verwendet, zen, u.a. bei Wettkämpfen oder Spielen. 3. entgegen § 1 Abs. 3 die alte Hausnummer länger als 6 Monate neben der neuen Hausnummer angebracht (2) Abs. 1 gilt nicht für Blindenführhunde und Behinderten- lässt oder die alte Hausnummer nicht rot durchkreuzt begleithunde sowie Diensthunde von Behörden und Such- oder sie nicht so durchkreuzt, dass sie noch lesbar ist, und Rettungsdiensten, soweit der bestimmungsgemäße 4. entgegen § 2 Abs. 1 die Hausnummer nicht so anbringt, Einsatz dies erfordert. dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das (3) Von den Bestimmungen des Abs. 1 kann in begründeten Grundstück zugeordnet ist, sichtbar und lesbar ist, Fällen auf Antrag eine Ausnahme gewährt werden. 5. entgegen § 2 Abs. 2 ein Hinweisschild mit der Angabe §4 der betreffenden Hausnummer nicht anbringt, sofern Verunreinigungen das Gebäude nur über einen gemeinschaftlichen Pri- Bei Verunreinigungen durch Hundekot besteht die Pflicht, vatweg von der Straße aus zu erreichen ist. eine sofortige Säuberung und ordnungsgemäße Entsor- (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße gung vorzunehmen. Die Straßenreinigungspflicht der An- von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. lieger wird hierdurch nicht berührt. §5 §5 Ordnungswidrigkeiten Inkrafttreten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes Diese Verordnung tritt am 14.01.2021 in Kraft. über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Bitterfeld-Wolfen, den 10.12.2020 1. entgegen § 2 in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen innerhalb der geschlossenen Ortschaft, an Armin Schenk touristischen Orten (Goitzsche-Rundweg, Weg zum Bit- Oberbürgermeister terfelder Bogen, Bitterfelder Bogen, Naherholungs
Sie können auch lesen