Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunfts perspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland

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Fünfter Bericht der Bundesregierung
über die Entwicklung und Zukunfts­
perspektiven der maritimen Wirtschaft
in Deutschland
Impressum

Herausgeber                                              Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Bundesministerium für Wirtschaft                         Energie ist mit dem audit berufundfamilie®
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11019 Berlin                                             der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative
www.bmwi.de                                              der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Gestaltung und Produktion
PRpetuum GmbH, München
Stand
Februar 2017
Druck
MKL Druck GmbH & Co. KG,
Ostbevern

                                                         Diese und weitere Broschüren erhalten Sie bei:
                                                         Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des
                                                         Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie.
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durch die Bundesregierung

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über die Entwicklung und Zukunfts­
perspektiven der maritimen Wirtschaft
in Deutschland
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Inhalt

Vorbemerkung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4

I. 	Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der maritimen Wirtschaft .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

II.	Seeschifffahrt .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
                                 1. Lage auf den Schifffahrtsmärkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                 2. Wettbewerbsfähigkeit des maritimen Standortes  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                 3. Maritimes Bündnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                 4. Maritime Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
                                 5. Flaggenstaatverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
                                 6. Seeschiffbewachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

III.	Häfen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
                                 1.	Weiterentwicklung des Nationalen Hafenkonzeptes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
                                 2. Häfen als Wachstums- und Innovationstreiber  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
                                 3. Ausbau der hafenbezogenen Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
                                 4. Europäische Hafenpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
                                 5. Förderung innovativer Hafentechnologien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11

IV.	 Maritime Industrie .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
                                 1. Wirtschaftliche Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

 1.1 Die Werftindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

 1.2 Offshore- und Schiffbauzulieferindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
                                 2. Meerestechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
                                 3. Förderprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

 3.1 Innovationsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

 3.2 Förderung von Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

 3.3 ERA-NET-Förderung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
                                 4. Finanzierung und Exportförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

 4.1 Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

 4.2 Schiffs-CIRR (Commercial Interest Reference Rate)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

 4.3 Erschließung von Auslandsmärkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
                                 5. Nationaler Masterplan Maritime Technologien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
                                 6. Aus- und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
                                 7. LeaderSHIP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

V.	Offshore-Windenergie  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22
                                 1. Ausschreibung für Windenergie auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
                                 2.	Flächenentwicklungsplanung und die staatliche Voruntersuchung der Flächen in Vorbe­reitung
                                                 auf die Ausschreibungen für die Jahre ab 2021  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
                                 3. Netzanbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
                                 4. Entschädigungen für Störungen, Wartungen und Verzögerungen der Netzanbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
                                 5. Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der Offshore-Windenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3

VI.	 Klima- und Umweltschutz im Seeverkehr  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 25

VII.	Meeresforschung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
                             1. Herausforderungen an die Küsten-, Meeres- und Polarforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
                             2. Geplante neue Förderschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
                             3. Marine und Maritime Forschungsförderung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

VIII.	Ausblick auf die 10. Nationale Maritime Konferenz .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29
4

Vorbemerkung

Im Jahr 2000 führte die Bundesregierung erstmals eine        rungen der Branche sowie wichtige Maß­nahmen der Bun-
Nationale Maritime Konferenz durch. Die Bundeskanzlerin      desregierung. Die vierte Unterrichtung des Deutschen
der Bundesrepublik Deutschland hat die 10. Nationale         Bundestages erfolgte vor der 9. Nationalen Maritimen
Maritime Konferenz für den 4. April 2017 nach Hamburg        Konferenz (Bundestagsdrucksache 18/5764).
einberufen.
                                                             Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 die vom Bun­
Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 2007   des­minister für Wirtschaft und Energie vorgelegte Maritime
(Bundestagsdrucksache 16/5437) zum Antrag der Fraktionen     Agenda 2025 beschlossen. Ziel dieses Strategiepapiers ist
der CDU/CSU und SPD „Maritime Wirtschaft in Deutsch-         es, zentrale Handlungsfelder sowie ressortübergreifende
land stärken“ vom 28. Februar 2007 (Bundestagsdrucksache     Maßnahmen für die Gesamtbranche zu definieren und
16/4423) ist die Bundesregierung aufgefordert, dem Deut-     den mari­timen Standort Deutschland in seiner Gesamtheit
schen Bundestag rund zwei Monate vor der Nationalen          (Schifffahrt, Häfen und maritime Industrie) sowie Nach-
Maritimen Konferenz über die Entwicklung und Zukunfts-       haltigkeit und ein hohes Schutzniveau bei der Nutzung der
perspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland zu      Meere zu sichern. Mit den abgestimmten Instrumenten
berichten.                                                   zur Umsetzung der Agenda kann die Wettbewerbsfähigkeit
                                                             der deutschen maritimen Wirtschaft und ihre Bedeutung
Gemäß diesem Beschluss legt die Bundesregierung dem          als Technologie-, Logistik- und Produktionsstandort mit-
Deutschen Bundestag hiermit ihren Fünften Bericht über       tel- und langfristig weiter gestärkt werden. Für die stark
die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der deutschen       im internationalen Wettbewerb stehende, exportorien-
maritimen Wirtschaft vor. Ausgehend von den Ergebnissen      tierte maritime Wirtschaft in Deutschland hat die Bundes-
der 9. Nationalen Maritimen Konferenz am 19./20. Oktober     regierung mit der Verabschiedung dieses maritimen Stra-
2015 in Bremerhaven gibt der vorliegende Bericht einen       tegiepapiers ein wichtiges politisches Signal gesetzt.
Überblick über aktuelle Entwicklungen und Herausforde-
5

I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der
   maritimen Wirtschaft
Der maritimen Wirtschaft kommt für die Wettbewerbsfä-            Die maritime Wirtschaft, insbesondere der Schiffbau, die
higkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und für die        See- und Binnenschifffahrt und die Hafenwirtschaft, sind
Sicherung von Wachstum und Beschäftigung eine Schlüs-            aufs Engste mit der Weltwirtschaft und der Entwicklung
selrolle zu. Ziel der Bundesregierung ist es, sicherzustellen,   des Weltseehandels verflochten. Im Vergleich zu anderen
dass die maritime Wirtschaft in Deutschland strukturell          Wirtschaftszweigen ist sie von weltwirtschaftlichen Verän-
stark aufgestellt ist und ihre Potenziale ausschöpfen kann.      derungen und Konjunkturschwankungen in besonderem
                                                                 Maße abhängig. Dies spiegelt sich in den Branchenent-
Schätzungen gehen von einem jährlichen Umsatzvolumen             wicklungen der zurückliegenden Jahre deutlich wider. Die
von bis zu 50 Milliarden Euro und von bis zu 400.000 Arbeits­    zu­nehmenden Anforderungen des Klima- und Umwelt-
plätzen aus, die direkt oder indirekt von der maritimen          schutzes sind eine Herausforderung für die maritime Wirt-
Wirtschaft abhängig sind. Damit ist die Branche einer der        schaft. Zugleich bieten technologische Innovationen einen
wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Sie wird ge­         nachhaltigen Beitrag auch zur notwendigen Verbesserung
prägt durch eine moderne, vielfach auf Hochtechnologie-          des effektiven Schutzes der Meeresumwelt und zur Errei-
Pro­dukte spezialisierte Schiffbau- und Schiffbauzulieferin-     chung der Klimaziele und bieten zusätzliche Absatzchan-
dustrie mit überwiegend starken Positionen im weltweiten         cen für innovative Unternehmen der deutschen Schiffbau-
Wettbewerb, international führende Schifffahrtsunterneh-         und Zulieferindustrie.
men, insbesondere im Bereich der Containerschifffahrt, eine
leistungsfähige Hafenwirtschaft und Logistik sowie eine          Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für Wachstum,
innovative meerestechnische Industrie und renommierte            Wohlstand und gesellschaftliche Prosperität. Für die kom-
maritime wissenschaftliche Forschungs- und Ausbildungs-          menden Jahre wird eine weitere deutliche Zunahme der
einrichtungen. Die Branche ist nicht auf die Küstenländer        Verkehrsleistung sowie des Umschlagvolumens der deut-
beschränkt. Werften und Reedereien haben ihre Standorte          schen Seehäfen prognostiziert. Der Containerumschlag
zwar traditionell in den Küstenregionen sowie entlang der        dürfte sich im Zeitraum 2010 bis 2030 mehr als verdoppeln.
großen Binnenwasserstraßen. Zahlreiche große Zulieferun-         Um die wachsenden Mobilitätsansprüche effizient und
ternehmen der herstellenden maritimen Industrie sind             sicher bedienen zu können, müssen die Verkehrsnetze
aber auch im Süden und in der Mitte Deutschlands ange-           weiter modernisiert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
siedelt.                                                         Angesichts der Wachstumsperspektiven der Seehäfen haben
                                                                 die Schaffung weiterer Schienenkapazitäten zum An- und
Für ein außenhandelsorientiertes Land wie Deutschland ist        Abtransport der Güter und die Beseitigung von Engpässen
eine leistungsstarke und international wettbewerbsfähige         hohe Priorität. Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan
maritime Wirtschaft von hoher gesamtwirtschaftlicher Be­         2030 hat die Bundesregierung ein Investitionsprogramm
deutung. Schätzungsweise jeder zweite Arbeitsplatz in der        vorgelegt, das den ökonomischen, ökologischen und sozia-
deutschen Industrie hängt vom Export ab. Alleine der Waren­      len Ansprüchen an die Mobilität von morgen angemessen
export machte 2015 einen Anteil von 39 Prozent am Brut-          Rechnung trägt. Mehr als die Hälfte der bis 2030 vorgese­
toinlandsprodukt aus. Etwa 60 Prozent der Warenexporte           henen Investitionen fließt in die besonders umweltfreund-
Deutschlands und ein Großteil seiner Rohstoffimporte             lichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße. Damit
erfolgen über den See- oder Wasserweg. Die Häfen sichern         werden die Weichen für eine zukunftsorientierte Investi-
einen wichtigen Teil der Grundversorgung der deutschen           tions- und Verkehrspolitik und einen leistungsstarken
Industrie; dies gilt auch für den Handel mit Vorprodukten.       Schifffahrtsstandort Deutschland gestellt.

Mit der fortschreitenden Globalisierung und einem Anstieg
des Welthandels wird der Handel über See weiter zunehmen.
Zum 31. Oktober 2016 befanden sich rund 2.700 Handels-
schiffe im Eigentum deutscher Reedereien, die damit die
viertgrößte Flotte der Welt stellen.
6

II. Seeschifffahrt

1. Lage auf den Schifffahrtsmärkten                            rungssteuerlichen Befreiung der Schiffserlöspools endgül-
                                                               tig geklärt. Seit dem 1. Januar 2016 sind sie dauerhaft von
Vor dem Hintergrund der krisenhaften Entwicklung in der        der Versicherungssteuer freigestellt.
internationalen Seeschifffahrt und der anhaltenden Konso-
lidierungsphase befindet sich die deutsche Seeverkehrs­
branche im Wandel. Die deutsche Handelsflotte hat sich         3. Maritimes Bündnis
reduziert, mit negativen Auswirkungen auf die Beschäfti-
gung heimischer Seeleute. Der Anteil der Schiffe, die unter    Das Maritime Bündnis – bestehend aus der Bundesregierung,
deutscher Flagge fahren, ist gesunken.                         den norddeutschen Ländern und den Sozialpartnern – dient
                                                               als Plattform dazu, mit den Akteuren der maritimen Wirt-
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für 2016       schaft die nationale Seeschifffahrt zu gestalten. In den ver-
ein Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent und prognostiziert     gangenen Jahren konnten viele positive Impulse gesetzt
für 2017 einen Anstieg der Weltwirtschaft von 3,5 Prozent.     werden. Die Gewerkschaft ver.di hat sich mit Blick auf das
Grundsätzlich wird erwartet, dass diese wirtschaftliche Ent-   Vorgehen zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
wicklung eine Erholung der Schifffahrtsmärkte nach sich        aus dem Maritimen Bündnis zurückgezogen. Die Bundesre-
zieht und es zu einer leichten Erholung der Charterraten in    gierung hat dies bedauert. Die Bundesregierung betont, dass
allen Schiffsklassen kommt.                                    die Ausbildung und die Sicherung der Beschäftigung deut-
                                                               scher und europäischer Seeleute weiterhin Ziele des Mariti-
Für die Branche wird es darauf ankommen, die Konsolidie-       men Bündnisses sind. Gemeinsam mit den Bündnispartnern
rungsphase zu nutzen, die bestehenden Strukturen anzu-         wird die Bundesregierung die Rahmenbedingungen schaf-
passen, die technologischen Entwicklungen voranzutreiben       fen, dass maritime Ausbildung und Beschäftigung auch in
und sich innovativen Neuerungen gegenüber zu öffnen,           einer digitalisierten Seeverkehrswirtschaft Zukunft hat. Die
um so die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.                     Gewerkschaft ver.di könnte hierbei wertvolle Impulse
                                                               geben.

2. Wettbewerbsfähigkeit des maritimen                         Die Krise in der Seeschifffahrt hat deutliche Auswirkungen
   Standortes                                                  auf die maritime Ausbildung und die Beschäftigung deut-
                                                               scher Seeleute. Die Entscheidung von Reedern, ihre Schiffe
Die Bundesregierung spricht sich für einen starken mariti-     unter ausländischer Flagge – und zunehmend unter Flaggen
men Standort und eine leistungsfähige Schifffahrt aus und      anderer EU-Mitgliedstaaten – zu fahren, wird mit den Mehr­
schafft dafür die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen­     kosten der deutschen Flagge begründet. Auch wenn die Höhe
bedingungen. Dabei liegt der Fokus auf einer leistungsstar-    der Mehrkosten je nach Schiffsbesetzung und Geschäfts-
ken und modernen Handelsflotte, auf der Attraktivität des      modell unterschiedlich sein dürfte, verbleibt ein Wettbe-
Schifffahrts- und Reedereistandortes Deutschland, auf          werbsnachteil mit Blick auf die Lohnnebenkosten. Die In­­stru­
sicheren und zukunftsfähigen Arbeits- und Ausbildungs-         mente – der 40-prozentige Lohnsteuereinbehalt sowie die
plätzen an Bord und an Land sowie auf der Weiterentwick-       Lohnnebenkostenförderung – reichten nicht aus, den kon-
lung und Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzmaß-             kurrenzfähigen Einsatz aus Deutschland zu gewährleisten.
nahmen im Seeverkehr.
                                                               Mit dem Ziel, die Chancen der deutschen Flagge im inter-
Die Tonnagebesteuerung leistet dabei einen entscheiden-        nationalen Vergleich zu verbessern, hat die Bundesregie-
den Beitrag zur Unterstützung des Schifffahrtsstandortes       rung auf der 9. Nationalen Maritimen Konferenz 2015
Deutschland. Vor dem Hintergrund der positiven volks-          durch ein Gesamtpaket eine Offensive zur Entlastung der
wirtschaftlichen Wirkungen hält die Bundesregierung an         Seeschifffahrt unter deutscher Flagge angekündigt. Es ist
der Tonnagebesteuerung fest.                                   im Jahr 2016 vollständig umgesetzt worden. Die Neuerun-
                                                               gen im Einzelnen:
Zur wettbewerbsfähigen Vermarktung von Schiffen werden
national und international Schiffserlöspools genutzt. Mit      •z Bund und Länder haben gemeinsam beschlossen, den
dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur           Lohnsteuereinbehalt von 40 Prozent auf 100 Prozent zu
Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie          erhöhen. Das Gesetz konnte erstmals für Lohnzahlungen
vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015) ist die Frage der versiche-        ab Juni 2016 angewendet werden.
II. SEESCHIFFFAHRT             7

•z Die Bundesregierung hat die Nationalitätenvorgaben in        Hydrographie (BSH) bietet seit 2017 außerdem elektronische
  der Schiffsbesetzungsverordnung angepasst. Seit dem           Haftungsbescheinigungen an. Die Ausstellung elektronischer
  1. Juli 2016 ist für Schiffe ab 8.000 BRZ die Besetzung mit   internationaler Zeugnisse über die Gefahrenabwehr an Bord
  einem EU-Kapitän und einem EU-Offizier vorgeschrieben,        eines Schiffes (ISSC) ist in Vorbereitung.
  für Schiffe bis 8.000 BRZ mit einem EU-Kapitän. Bei der
  Schiffsbesetzungsverordnung handelt es sich um ein In­­       Die elektronische Antragstellung für Einflaggung, Ausflag-
  strument der Schiffssicherheit. Durch die Änderung wird       gung, Haftungsbescheinigungen und Befähigungsnachweise
  die Schiffsbesetzung unter deutscher Flagge flexibler         ist nach nationalem Recht inzwischen zulässig. Technische
  und kostengünstiger.                                          Lösungen mit dem Ziel einer direkten Eingabe der Antrags-
                                                                daten über Datenmasken auf www.deutsche-flagge.de wer-
•z Der Bund erstattet die Arbeitgeberanteile für alle in        den zurzeit entwickelt. Die entsprechende Datenbank mit
  Deutschland sozialversicherungspflichtigen EU-/EWR-           Webservice soll bis 2018 zur Verfügung stehen.
  See­leute zu 100 Prozent. Voraussetzung ist, dass das
  Schiff in einem deutschen Schiffsregister eingetragen ist     Die Verordnung zur Änderung der Schiffssicherheitsverord-
  und die Flagge eines EU-Mitgliedstaates, Islands, Liech-      nung wird noch in der 18. Legislaturperiode in Kraft treten.
  tensteins, Norwegens oder der Schweiz führt. Die neue         Kernpunkte der Änderung sind die technischen Anforderun­
  Richtlinie gilt erstmals für das Bewilligungsjahr 2017.       gen an Schiffe unter deutscher Flagge, die nicht internationa­
                                                                len Regelungen unterliegen. Dadurch werden alle nationalen
Die Auswirkungen der Entlastungsoffensive auf die deut-         technischen Anforderungen erstmals an einer Stelle zusam-
sche Flagge sind in regelmäßigen Abständen einem Moni-          mengefasst, Regelungslücken geschlossen und zukünftige
toring zu unterziehen und vier Jahre nach dem Inkrafttre-       Aktualisierungen erleichtert.
ten des Gesamtpaketes zu evaluieren.

                                                                6. Seeschiffbewachung
4. Maritime Ausbildung
                                                                Seepiraterie stellt eine massive Bedrohung für Leib und Leben
Durch die Ausbildungsplatzförderung des Bundes erfolgen         von Seeleuten dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirt­
viele positive Impulse für die maritime Ausbildung. Die         schaftliche Schäden. Das Bundesministerium für Wirtschaft
Sicherung des maritimen Know-how in Deutschland bleibt          und Energie (BMWi) hat im Benehmen mit dem Bundes­
eine vorrangige Aufgabe des Maritimen Bündnisses. Mit           ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Unterstützung der maritimen Branchen an Land kann jun-          sowie dem Bundesministerium des Innern (BMI) die gewerbe-
gen Menschen mit Interesse an maritimen Berufen eine            und waffenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulas-
verlässliche Perspektive geschaffen werden. Die Bundesre-       sung privater Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen ge­
gierung hat die Ausbildungsplatzförderung im Oktober            schaffen. Mit der gesetzlichen Regelung des Einsatzes von
2015 mit deutlich erhöhten Förderbeträgen ausgestattet.         privaten Bewachungsunternehmen soll der Schutz der Besat-
                                                                zung erhöht und zugleich Rechtssicherheit für die Reedereien
                                                                gewährleistet werden. Die Zulassungspflicht nach § 31 Gewer-
5. Flaggenstaatverwaltung                                       beordnung (GewO) besteht für in- und ausländische Bewa-
                                                                chungsunternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschif-
Seit Januar 2015 werden elektronische Sicherheitszeugnisse      fen unter deutscher Flagge wahrnehmen wollen, sowie für
für Schiffe unter deutscher Flagge in der nationalen Fahrt      in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen,
ausgestellt. Gleichzeitig wurde bei der Internationalen See-    die auf Seeschiffen unter anderen Flaggen tätig werden wol-
schifffahrts-Organisation (IMO) die Entwicklung und welt-       len. Zuständig für das Zulassungsverfahren ist das Bundesamt
weite Anerkennung elektronischer Dokumente weiterver-           für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das im Beneh-
folgt. Mittlerweile hat die IMO den Weg zur Ausstellung         men mit der Bundespolizei über die Anträge entscheidet.
elektronischer Schiffssicherheitszeugnisse in der interna­
tionalen Fahrt freigemacht. Seit Januar 2016 werden in          Reedereien, die private bewaffnete Wachpersonen zur
Deutschland auch Zeugnisse in der internationalen Fahrt         Abwehr von Piratenangriffen an Bord ihrer unter deutscher
angeboten. Bisher wurden insgesamt rund 600 elektronische       Flagge fahrenden Schiffe einsetzen wollen, benötigen zu­­
Zeugnisse ausgestellt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und     dem gemäß § 7 Absatz 1b See-Eigensicherungsverordnung
8         II. SEESCHIFFFAHRT

einen genehmigten Zusatz zu dem Plan zur Gefahrenab-          Im Lichte der Gefahren für maritime Infrastrukturen und
wehr des jeweiligen Schiffs. Das BSH erteilt diese auf zwei   Schiffe durch Piraterie und durch Terrorismus spielen
Jahre befristeten Genehmigungen. Insgesamt wurden bis-        maritime Sicherheitstechnologien zudem eine wichtige
lang 96 Genehmigungen erteilt, davon 41 Genehmigungen         Rolle im Rahmen des Nationalen Masterplans Maritime
im Jahr 2013, 15 Genehmigungen im Jahr 2014, 28 Geneh-        Technologien der Bundesregierung (NMMT – siehe hierzu
migungen im Jahr 2015 und 12 Genehmigungen im Jahr            im Einzelnen unten Abschnitt IV.4).
2016.
9

III. Häfen

1. Weiterentwicklung des Nationalen                                    mäßig deren Umsetzung und ist zentraler Ansprechpartner
   Hafenkonzeptes                                                       für alle Fragen des Nationalen Hafenkonzepts.

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde
die Weiterentwicklung des Nationalen Hafenkonzepts für                  2. Häfen als Wachstums- und
die See- und Binnenhäfen unter Berücksichtigung des                        Innovationstreiber
Bundesverkehrswegeplans 2015 vereinbart. Das neue Natio­
nale Hafenkonzept wurde am 20. Januar 2016 vom Bundes-                  Die deutschen See- und Binnenhäfen zählen zu den besten
kabinett beschlossen.                                                   Umschlagplätzen der Welt. Sie sind als Logistikdienstleister
                                                                        und Wachstumsmotoren für die gesamte Volkswirtschaft
Die Weiterentwicklung war unter anderem erforderlich,                   von herausragender Bedeutung. Ohne die Leistungen der
weil sich der Hafensektor seit 2009 in vielen Bereichen                 Häfen wäre Deutschlands Rolle als eine der führenden
gewandelt hat. Der Wandel betrifft unter anderem die                    Exportnationen in der Welt nicht möglich. Nahezu jeder
europäische Hafenpolitik, die Offshore-Windenergie, Ent-                Wirtschaftszweig ist auf funktionierende Häfen und gut
wicklungen in der Logistik, die Vernetzungen und Koope-                 ausgebaute Infrastrukturen angewiesen. Häfen sind High-
rationen der Häfen, den Umwelt- und Klimaschutz sowie                   tech-Standorte mit attraktiven Arbeitsplätzen. Sie benötigen
alternative Kraftstoffe.                                                hochqualifizierte Arbeitskräfte.

Ziele des Nationalen Hafenkonzeptes 2015 sind:                          Insgesamt werden die Umschlagvolumina der 19 größten
                                                                        deutschen Seehäfen nach Schätzungen von 269 Millionen t
•z die Häfen auch zukünftig in die Lage zu versetzen, die               in 2010 auf ca. 468 Millionen t in 2030 steigen. Die Ergebnisse
    wirtschaftlichen und logistischen Herausforderungen zu              einer für die Bundesverkehrswegeplanung erstellten Um­
    meistern                                                            schlagprognose zeigen für die deutschen Seehäfen einen
                                                                        an­­haltenden Wachstumstrend von durchschnittlich 2,8 Pro­­
•z die Wettbewerbsfähigkeit der See- und Binnenhäfen                    zent jährlich.1 Das ist zwar ein geringeres Umschlagwachs-
    als Drehscheiben des nationalen und internationalen                 tum, als vor der Wirtschaftskrise vorhergesagt wurde 2, be­
    Warenaustauschs und zentrale Güterverteilzentren                    deutet jedoch weiterhin eine enorme Herausforderung für
    weiter zu verbessern                                                die Häfen und die Verkehrsinfrastrukturen, die zum Teil bis
                                                                        an die Kapazitätsgrenzen ausgelastet sind.
•z die Verlagerung von Güterverkehr auf Schiene und
    Wasserstraße zu unterstützen und                                    Das Umschlagvolumen der elf großen Nordseehäfen wird
                                                                        mit drei Prozent jährlich stärker zunehmen als das der acht
•z zum Erreichen der Klima- und Umweltschutzziele der                   Ostseehäfen, in denen ein jährliches Wachstum in Höhe
    Bundesregierung beizutragen.                                        von zwei Prozent erwartet wird. Die Gründe für die unter-
                                                                        schiedlichen Wachstumserwartungen zwischen Nordsee-
Für die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts wurde                    und Ostseehäfen liegen in der starken Bindung der Nord-
eine Steuerungsgruppe unter Leitung des zuständigen Staats­             seehäfen an die Märkte in Asien und Amerika sowie in dem
sekretärs aus dem BMVI gebildet. Die Steuerungsgruppe hat               überdurchschnittlichen Wachstum der Containerverkehre.3
zuletzt am 24. November 2016 in Berlin getagt. Ferner wurde
im BMVI ein Arbeitskreis Häfen eingerichtet, der die Vorga-             Im Unterschied zu früheren Einschätzungen4, in denen
ben der Steuerungsgruppe umsetzt und mindestens einmal                  Kapazitätsengpässe in den Häfen erwartet wurden, hat sich
im Jahr tagt. Die im Referat WS 21 des BMVI angesiedelte                die Situation kurzfristig etwas entspannt. Die Häfen haben
Koordinierungsstelle ist unter anderem zuständig für die                ihre Kapazitäten infolge der Wirtschaftskrise ausgebaut und
Koordinierung der Maßnahmen des Bundes, überprüft regel­                Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung der Terminals

1    MWP, IHS, UNICONSULT, Fraunhofer CML: Seeverkehrsprognose 2030, Mai 2014, S. 1.
2    Vgl. PLANCO Consulting GmbH: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung – Seeverkehrsprognose, April 2007, S. 57 ff.
3    MWP, IHS, UNICONSULT, Fraunhofer CML: Seeverkehrsprognose 2030, Mai 2014, S. 2.
4    Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen, Juli 2009.
10         III. HÄFEN

ergriffen. Dabei spielen auch die immer größer werdenden               Das vom BMVI erarbeitete Nationale Prioritätenkonzept
Containerschiffe eine wichtige Rolle, die dazu führen, dass            garantiert, dass ein Großteil der für Aus- und Neubau ver-
eine höhere Anzahl von Containern gleichzeitig verladen                fügbaren Finanzmittel in großräumig bedeutsame Projekte
und den Terminals zu- beziehungsweise von den Terminals                fließt. Künftig werden verkehrsträgerübergreifend mindes-
weggeführt werden muss. Die deutschen Häfen können                     tens 80 Prozent der Mittel für Aus- und Neubau für groß-
ihre hervorragende Wettbewerbsposition nur halten, wenn                räumig bedeutsame Projekte bereitstehen. Die Investitionen
es auch weiterhin gelingt, die Umschlagkapazitäten bedarfs­            des Bundes konzentrieren sich vorrangig auf die Bereiche
gerecht zu erweitern und die zunehmenden Spitzenlasten                 Erhaltung bzw. Ersatz sowie die Beseitigung verkehrlicher
abzufangen. Die Häfen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit                 Engpässe.
weiter erhöhen, z. B. durch Ausbau und Modernisierung der
Suprastrukturen, Vernetzung der IT-Systeme der an den                  Insbesondere die Hinterlandanbindungen von Seehäfen
Logistikketten beteiligten Akteure sowie Aus- und Weiter-              spielen im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 eine
bildung der Arbeitskräfte.                                             wichtige Rolle. Seehafenhinterlandverkehre werden davon
                                                                       profitieren, dass eines der zentralen Ziele des BVWP 2030
                                                                       in der Beseitigung der quantitativen und qualitativen Eng-
3. Ausbau der hafenbezogenen Infrastruktur                             pässe im Verkehrsnetz liegt. Dies schlägt sich direkt in der
                                                                       Priorisierungsstrategie nieder. Das Engpasskriterium führt
Die deutschen See- und Binnenhäfen können sich im Wett-                zur Priorisierung von hochbelasteten Korridoren und Kno-
bewerb behaupten, weil sie unter anderem über gute see-                ten, z. B. im Zuge von Seehafenhinterlandanbindungen
wärtige Zufahrten, Binnenwasserstraßen und Hinterland-                 oder Hauptachsen.
anbindungen verfügen, die einen schnellen Transport der
Güter von und zu den Häfen ermöglichen. Damit die See-                 Mit dem Sofortprogramm „Seehafenhinterlandverkehr II“
und Binnenhäfen ihre herausragende Funktion für die                    (SHHV II) sollen im Eisenbahnnetz des Seehafenhinterlan-
deutsche Volkswirtschaft weiterhin erfüllen und ausbauen               des identifizierte Engpässe gezielt beseitigt werden. Das mit
können, sind die Engpässe bei den seewärtigen Zufahrten,               270 Millionen Euro dotierte Programm hat eine Laufzeit
Binnenwasserstraßen und der landseitigen Anbindung                     von sechs Jahren (2015 bis 2020) und soll vorrangig kleine
deutscher See- und Binnenhäfen mit nationaler und inter-               und schnell realisierbare Maßnahmen mit kapazitiver Wir-
nationaler Bedeutung vordringlich zu beseitigen. Verkehrs-             kung im Schienengüterverkehrsnetz des Seehafenhinter-
lenkende Maßnahmen, der verstärkte Einsatz von Informa-                lands bis zum Jahr 2020 umsetzen.
tions- und Kommunikationstechnologien, die Ausnutzung
von bislang weniger genutzten Zeitfenstern oder auch                   Damit der Hamburger Hafen und die bremischen Häfen
logistische Optimierungen durch die Vermeidung von                     weiterhin die größten Containerschiffe abfertigen und im
Leerfahrten oder die Bündelung von Transporten müssen                  Wettbewerb bestehen können, ist die Umsetzung der ge­
diesen Ausbau begleiten. Sie können ihn aber nicht erset-              planten Fahrrinnenanpassungen an Außenelbe und Außen-
zen.                                                                   weser erforderlich. Die hierzu erteilten Planfeststellungsbe-
                                                                       schlüsse sind Gegenstand von Klagen, die Umweltverbände
Der deutschlandrelevante Seehafenhinterlandverkehr wird                vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angestrengt
laut Verkehrsprognose bis 2030 auf ein Verkehrsaufkom-                 haben.
men von jährlich 437,9 Millionen t für Nord- und Ostsee
ansteigen. Unter Berücksichtigung der Mittelmeerhäfen                  Im Verfahren zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und
werden bis zum Jahr 2030 insgesamt sogar 461,9 Millionen               Außenelbe wurde in der letzten mündlichen Verhandlung
t erwartet. Damit nimmt der Seehafenhinterlandverkehr                  im Dezember 2016 der Termin zur Verkündung der Ent-
um etwa 25 Prozent stärker zu, als das sonstige Güterver-              scheidung auf den 9. Februar 2017 festgelegt. Im Verfahren
kehrsaufkommen. Insgesamt stehen rund acht Prozent des                 zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenweser hat
Deutschland berührenden Verkehrsaufkommens mit den                     das BVerwG den Planfeststellungsbeschluss mit Urteil vom
Seehäfen in Beziehung.5                                                11.08.2016 in Teilen für rechtswidrig und nicht vollziehbar

5    BVU, ITP, IVV, PLANCO: Verflechtungsprognose 2030 Los 3: Erstellung der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen unter
     Berücksichtigung des Luftverkehrs, Juni 2014, S. 283 und S. 318.
III. HÄFEN          11

erklärt. Insbesondere wurde eine Aufteilung in drei selbstän­   Maß als bisher beachten. Die einfache Übertragung von Wett­
dige Vorhaben gefordert (Außenweser – seewärtig bis Bre-        bewerbsregeln anderer Wirtschaftsbereiche, insbesondere
merhaven; Unterweser Nord – Bremerhaven bis Brake und           aus dem Luftverkehr, verbietet sich unter anderem aufgrund
Unterweser Süd – Brake bis Bremen). Dadurch gestaltet           der wesentlich höheren Komplexität der Häfen im Vergleich
sich die Überarbeitung der Unterlagen sehr aufwändig und        zu den Flughäfen, des anderen Funktions- und Aufgaben-
komplex. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die insgesamt    profils sowie der unterschiedlichen Organisations- und
für ein derartiges Großprojekt üblichen Verfahrensrisiken       Finanzierungsstrukturen.
sich auf dem Teilprojekt Unterweser Süd verdichten. Vor
diesem Hintergrund hat das BMVI am 10. Dezember 2016            Nach dem Scheitern der Hafenpakete I und II hat die Euro-
entschieden, das Projekt Unterweser Süd zunächst zurück-        päische Kommission am 23. Mai 2013 einen Verordnungs-
zustellen und von den beiden anderen Projekten Außen-           vorschlag zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang
und Unterweser Nord abzutrennen. Das Planergänzungs-            zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Trans-
verfahren zur Heilung des Planfeststellungsbeschlusses          parenz der Häfen (EU-Hafenverordnung) vorgelegt. Der Ver­
wird nur noch für die beiden letztgenannten Projekte fort-      ordnungsvorschlag gilt für alle Seehäfen des Transeuropäi-
geführt.                                                        schen Verkehrsnetzes (TEN).

Aufgrund seiner hohen verkehrlichen Bedeutung ist das           Ziel der Verordnung ist es, einen Rahmen zu schaffen, der
Augenmerk der Bundesregierung darauf gerichtet, die             den europäischen Seehäfen des TEN hilft, ihre Wettbewerbs­
Infra­struktur des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) langfristig zu      fähigkeit zu verbessern, und gleichzeitig zu mehr Transpa-
sichern. Am 12. April 2014 wurde der Auftrag für den Bau        renz der finanziellen Ströme zwischen öffentlicher Hand,
der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel vergeben.            Hafenbetreibern und Anbietern von Hafendienstleistungen
Die Verkehrsfreigabe soll im zweiten Halbjahr 2020 erfolgen.    führen soll.
Neben dem laufenden Bau der Schleusenkammer in Bruns-
büttel und der laufenden Planung zur Grundinstandset-           Die EU-Kommission plant ferner für 2017 die Vorlage eines
zung der Schleusenanlage in Kiel-Holtenau wird der Aus-         Entwurfes zur Revision der „Hafenauffanganlagen“-Richtli-
bau der Oststrecke vorangetrieben. Für große Abschnitte         nie 2000/59/EG, deren kohärente Umsetzung seit dem Jahr
der Oststrecke liegt bereits das erforderliche Baurecht vor.    2000 sich bei einer umfassenden („REFIT“) Überprüfung als
                                                                unzureichend erwiesen hat.

4. Europäische Hafenpolitik
                                                                5. Förderung innovativer Hafentechnologien
Europäische Hafenpolitik ist nur dann erfolgreich, wenn
Spielräume für die Entwicklung der Häfen nach nationalen        Damit die deutschen Häfen ihren Funktionen als Dreh-
Strategien erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der            scheiben des nationalen und internationalen Warenaus-
Häfen nicht eingeschränkt werden. Durch hafenbezogene,          tauschs und Güterverteilzentren weiterhin gerecht werden
aber auch andere Wirtschaftsbereiche betreffende Verord-        können, müssen sie bei der Erforschung und Entwicklung
nungen und Richtlinien sowie durch die Rechtsprechung           innovativer Hafentechnologien sowie bei den Umschlag-
nehmen die Europäische Union und der Europäische                verfahren und dem Transport aus den Häfen unterstützt
Gerichtshof in wachsendem Maße Einfluss auf die Häfen           werden. Das BMVI hat daher ein neues Förderprogramm
und die Hafenpolitik.                                           für die Verbesserung der Hafenlogistik und die Entwicklung
                                                                innovativer Seehafentechnologien aufgelegt (Innovative
Unterschiedliche Standards bei Umwelt- und Sozialvor-           Hafentechnologien – IHATEC). Schwerpunkte der Förder-
schriften, Steuerdumping oder diskriminierende Gebühren         richtlinie sind unter anderem innovative und informati-
können den Wettbewerb zwischen den Häfen verschiede-            onstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und
ner Staaten verzerren. Die Schaffung fairer Wettbewerbsbe-      Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen,
dingungen ist deshalb ein Ziel der Bundesregierung.             Industrie 4.0, Verbesserung der IT-Sicherheit, Automatisie-
                                                                rungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion. Für das
Europäische Hafenpolitik muss die herausragende Funktion        Förderprogramm stellt der Bund insgesamt 64 Millionen
der Häfen für die europäische Volkswirtschaft in stärkerem      Euro bereit.
12        III. HÄFEN

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen         jektvorschläge unter Federführung von Hafenunterneh-
Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensver-     men prioritär behandelt. Eine Kooperation verschiedener
breitung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieur-    Unternehmen der Hafenwirtschaft unterschiedlicher Regio­
büros, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel    nen zu gemeinsamen Zielsetzungen wird begrüßt. Mit 77
mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in   Anträgen für 28 Verbundprojekte war die Resonanz der
Deutschland haben. Um die Umsetzungsorientierung die-       Hafenwirtschaft auf den ersten Aufruf zur Einreichung von
ser Fördermaßnahme zu verstärken, werden Verbundpro-        Projektanträgen enorm. Weitere Aufrufe sind vorgesehen.
13

IV. Maritime Industrie

1. Wirtschaftliche Lage                                                       Dienstleisternetzwerk, das oftmals stärker regional fokus-
                                                                              siert arbeitet.
1.1 Die Werftindustrie
                                                                              Nach Angaben des Verbandes für Schiffbau und Meeres­
Die maritime Industrie entwickelt und produziert kom-                         technik (VSM) verteilte sich der Auftragsbestand der deut-
plexe Schiffe und Anlagen für vielfältige Anwendungen auf                     schen Werften Anfang 2016 wertmäßig zu knapp zwei Drit-
See: zivile Seeschiffe (Handelsschiffe, Passagierschiffe, Yach-               teln auf Passagierschiffe (63 Prozent) und zu knapp einem
ten und Behördenschiffe), Marineschiffe und -boote ebenso                     Drittel auf Yachten (30 Prozent). Die restlichen sieben Pro-
wie Produktions- und Förderanlagen für den Offshore-                          zent betrafen alle anderen Aufträge.
Ein­satz sowie Binnenwasserfahrzeuge. Daneben besteht
ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen im Bereich                      Im Bereich Passagierschiffe haben die deutschen Werften
Reparatur und Retrofitting. Die maritime Industrie setzt                      eine sehr gute internationale Position, insbesondere beim
sich aus Material-, Komponenten- und Systemanbietern,                         Bau von Kreuzfahrtschiffen. Sie verfügen über langjährige
Werften als Systemintegratoren sowie zahlreichen Hand-                        Erfahrung und das notwendige Know-how für den Bau
werks- und Dienstleistungsunternehmen zusammen. Für                           technisch hoch anspruchsvoller Schiffe. Milliardenschwere
den Bereich der Werften sowie der Maschinen- und Anla-                        Neubauaufträge internationaler Reedereien im Jahr 2016
genbauer gehen Schätzungen von rund 500 Unternehmen                           belegen die Attraktivität des Werftstandorts Deutschland.
mit circa 90.000 Arbeitsplätzen aus.                                          Die deutschen Unternehmen profitieren vom anhaltenden
                                                                              Boom im Kreuzfahrtmarkt. Im Mai 2016 konnten in Wismar
Der Wirtschaftszweig ist weitgehend mittelständisch ge­                       zehn Schiffbauaufträge im Gesamtwert von rund 3,5 Milli-
prägt und exportiert seine Hightech-Produkte weltweit. Die                    arden Euro unterzeichnet werden. Die Bundesregierung
deutsche maritime Branche ist in vielen Bereichen Techno-                     begrüßt die Chancen für Auftragsentwicklung und Beschäf­­
logieführerin und trägt – direkt wie indirekt – erheblich zur                 tigung in den Küstenregionen, die sich aus derartigen
Wert­schöpfung in Deutschland bei. Ihre jährlichen Um­­sätze                  Investitionen ergeben.
liegen bei geschätzt 18 Milliarden Euro. Beim Bau eines
Schiffes steuern Zulieferbetriebe etwa 70 bis 80 Prozent des                  Dagegen ist der Schiffbau in den Segmenten Container-
Wertschöpfungsanteils bei. Nach Angaben des Verbandes                         schiffe, Tanker, Bulker, Crude- und Produktentanker durch
Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ist der                            erhebliche Überkapazitäten bei der Tonnage und den daraus
deutsche maritime Maschinen- und Anlagenbau deutsch-                          resultierenden geringen Fracht- und Charterraten gehemmt.
landweit vertreten: Bayern und Baden-Württemberg ste-                         So wurden von Januar bis Oktober 2016 359 Schiffe (Neu-
hen mit jeweils 19 Prozent des Branchenumsatzes an der                        bauten) bestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies
Spitze der Bundesländer, gefolgt von Hamburg, Schles-                         einen Rückgang der Neubauaufträge um 73 Prozent und
wig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus                          damit den niedrigsten Auftragseingang seit den 1980er Jah-
existiert ein weitverzweigtes Zulieferer-, Handwerks- und                     ren. Der Schiffbau ist dabei wie kaum ein anderer Wirt-

Entwicklung des deutschen Seeschiffbaus 2007 bis 2015 (in Milliarden Euro)

                                                  2007     2008     2009     2010       2011       2012      2013       2014      2015

Umsatz                                             5,5      7,2      5,3      7,5        4,6       5,1        5,0        6,4       5,1

Wert abgelieferte Schiffe                          3,1      4,4      2,6      4,7        2,0       2,7        2,1        2,4       2,3

Export                                             1,8      3,1      1,9      4,1        1,8       2,6       2,03        2,2       2,2

Exportquote (in %)                                 57,5     71,4     71,4      87        92         97        99         92        97

Auftragsbestand                                    15,4     13,3     9,6      7,4        8,4       8,5        9,1       10,8       12,9

Beschäftigte im Jahres­­
                                                  21.877   23.637   21.975   19.098    18.350     17.928    16.729     17.854     18.042
durchschnitt

Quelle: Verband für Schiffbau und Meerestechnik
14        I V. M A R I T I M E I N D U S T R I E

schaftszweig von der Entwicklung auf den internationalen       guten Verfügbarkeitszusagen, die deutsche Technologie für
Märkten sowie der Handels- und Subventionspolitik anderer      die Betreiber über den gesamten Lebenszyklus hinweg
Länder betroffen. Während es innerhalb des EU-Beihilfe-        betrachtet rentabel machen. Die Branche hatte 2015 rund
rechts klare und verlässliche Vorgaben für staatliche Sub-     67.000 Beschäftigte (2014: 67.000) und erwirtschaftete einen
ventionen gibt, sind andere Wirtschaftsräume bisher durch      Umsatz von 11,7 Milliarden Euro (2014: 11,9 Milliarden Euro).
starke Subventionspolitik zugunsten insbesondere der dort      Die Anzahl der Mitarbeiter blieb stabil bei gleichzeitig leicht
ansässigen maritimen Wirtschaft, etwa der Werften, aufge-      gefallenen Umsätzen. Gemessen am Umsatz erhöhte sich die
fallen. Resultat der Subventionspolitik sind Marktverzer-      Exportquote der Branche 2015 gegenüber dem Vorjahr von
rungen, die letztlich allen Marktteilnehmern der mariti-       74 Pro­zent auf 79 Prozent. Die wichtigsten ausländischen
men Wirtschaft über alle Landesgrenzen hinweg schaden.         Absatzmärkte der deutschen Schiffbauzulieferindustrie sind
                                                               Asien (37 Prozent) und das europäische Ausland (30 Prozent).
Aufgrund der aktuell im Schiffbau bestehenden weltweiten       Nach vier Jahren in Folge mit leichtem Umsatzwachstum
Überkapazitäten liegen die Marktpotenziale für deutsche        machte sich in 2015 die aktuelle Schwäche der maritimen
Unternehmen vor allem bei Entwicklung und Bau von aus-         Absatzmärkte bemerkbar. Um etwa zwei Prozent fielen die
rüstungsintensiven Hightech-Produkten, die unter Berück-       Umsätze in 2015 im Durchschnitt. Dabei ist das Bild jedoch
sichtigung hoher Sicherheits- und Umweltstandards häufig       uneinheit­lich: Während 40 Prozent der Unternehmen 2015
als individuelle Einzellösungen oder in Kleinserien produ-     Umsatzrückgänge meldeten, konnten ebenfalls 40 Prozent
ziert werden. Der wachsende Wettbewerbsdruck – insbeson­       noch Wachstum verzeichnen. Von stärkeren Rückgängen
dere aus dem asiatischen Raum – macht es für die Branche       waren insbesondere Zulieferfirmen mit großer Abhängigkeit
zwingend erforderlich, den Fokus auf Forschung und Ent-        vom Offshore-Öl- und -Gasmarkt betroffen. In diesem Markt
wicklung zu legen, um mit innovativen Verfahren und Pro-       ziehen die niedrigen Rohstoffpreise eine ausgeprägte Zurück­
dukten in den verbliebenen Wachstumsmärkten interna­           haltung bei Investitionen nach sich. Die Schiff­bau­zuliefer­
tional wettbewerbsfähig zu bleiben.                            industrie ist nicht nur an der Küste, sondern im gesamten
                                                               Bundesgebiet angesiedelt. Unternehmen aus Bayern, Baden-
Besonderes Marktpotenzial besteht bei klima- und umwelt-       Würt­temberg, Hamburg und Schleswig-Holstein erwirt-
freundlichen Produkten und Technologien der Schiffbau­         schaften bundesweit die höchsten Branchenumsätze.
industrie („Green Shipping“), die dazu beitragen können,
Einträge in die Meeresumwelt zu verringern, Energie und        Ziel der deutschen Zulieferindustrie bleibt es, den techno-
andere Ressourcen effizient zu nutzen und sowohl Betriebs­     logischen Vorsprung durch Aufwendungen für Forschung,
kosten als auch Emissionen zu senken und so auch den           Entwicklung und Innovation zu sichern. Marktpotenziale
wachsenden Anforderungen des Klimaschutzes und der             werden in umweltfreundlichen Produkten und Technolo-
Luftreinhaltung gerecht zu werden.                             gien gesehen, die dazu beitragen, Energie effizienter einzu-
                                                               setzen und Betriebskosten zu senken.
Durch Industrie 4.0 und Digitalisierung ergeben sich für die
Branche sowohl Chancen für zukünftige Fertigungsmöglich­       Neben der Pflege der traditionellen Absatzmärkte setzt die
keiten und neue maritime Geschäftsfelder („Smart Ships“)       deutsche Schiffbauzulieferindustrie verstärkt auf die
als auch große Herausforderungen, u. a. bei Themen wie         Erschließung neuer Absatzmärkte, insbesondere in den
Datenmanagement und Datensicherheit oder Beschäftigung         aufstrebenden Schwellenländern.
und Ausbildung. Wachsende Herausforderungen bezüglich
der Gewährleistung von Sicherheitsanforderungen ergeben        Gleichzeitig konzentriert sich die Zulieferindustrie stärker
sich auch für die Behörden von Bund und Ländern.               auf wachstumsstarke bzw. zukunftsträchtige Marktseg-
                                                               mente und Entwicklungen etwa im Bereich der Digitalisie-
                                                               rung, Umwelttechnologien und Effizienzsteigerungen in
1.2 Offshore- und Schiffbauzulieferindustrie                   Schifffahrt und Offshoreindustrie.

Die weitgehend mittelständisch geprägte deutsche Schiffbau-
und Offshore-Zulieferindustrie mit rund 400 Unternehmen        2. Meerestechnik
konnte ihre führende Rolle weiter sehr gut auf den wett­
bewerbsintensiven Weltmärkten behaupten. Die deutschen         Zu den maritimen Wachstumsfeldern gehört die Meeres­
Anbieter punkten mit langfristigen Service-Angeboten und       technik. Sie ist ein dynamischer und innovativer Bereich
IV. MARITIME INDUSTRIE            15

Kennziffern der deutschen Schiffbau- und Offshore-Zulieferindustrie

                                                 2009       2010     2011             2012           2013          2014          2015

Umsatz (Mrd. Euro)                               11,9        11,1     11,5             11,6          11,7          11,9          11,7

Wachstum (%)                                      -7,7       -6,7     3,5               1             1            1,7            2

Beschäftigte                                    72.000      70.000   70.000           68.000        68.000        67.000        67.000

Quelle: VDMA AG Schiffbau- und Offshore-Zulieferindustrie

mit hoher Leistungsfähigkeit vor allem auf den Gebieten                      derrichtlinie des BMWi ist am 25. März 2016 in Kraft getreten
der Offshore-Technik zur Öl- und Gasgewinnung und der                        und gilt bis zum Ende des Jahres 2017. Die Innovationsför-
Offshore-Windenergie. Für weitere Bereiche wie die Unter-                    derung ab 2018 wird Gegenstand einer 2017 zu verabschie-
wassertechnik und die zivile maritime Sicherheitstechnik                     denden Richtlinie des BMWi sein.
oder Verfahren zur Gewinnung von mineralischen Roh-
stoffen am Meeresboden bestehen ebenfalls gute Marktaus-                     Das Förderprogramm mindert die hohen technischen und
sichten. Deutsche meerestechnische Unternehmen haben                         wirtschaftlichen Risiken beim Bau von Prototypen, die im
bislang insgesamt nur einen geringen Weltmarktanteil,                        Schiffbau immer zugleich auch kommerziell verwertet wer­
besitzen aber erhebliches Know-how und Innovationspo-                        den müssen. Förderfähig sind Innovationsmaßnahmen für
tenzial, das aufgrund steigender technischer Anforderun-                     den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten
gen (z. B. wegen Bohrungen in immer größeren Meerestie-                      bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-
fen nach Öl und Gas) immer wichtiger wird.                                   Struk­turen. Bei großen Unternehmen ist für die Förderfä-
                                                                             higkeit der Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau Vor-
                                                                             aussetzung, dass diese Unternehmen bei der geförderten
3. Förderprogramme                                                           Tätigkeit mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten
                                                                             KMU mindestens 30 Prozent der gesamten förderfähigen
Mit ihrer schiffbaulichen und maritimen Forschungs- und                      Kosten tragen.
Innovationsförderung wird die Bundesregierung auch zu­
künftig dazu beitragen, die Wettbewerbs- und Zukunftsfä-                     Eine wichtige Neuerung der Richtlinie von 2016 betrifft die
higkeit der Branche zu stärken. Der Bund unterstützt den                     Kofinanzierung. Erfolgte bisher die Finanzierung der Förde­
Absatz deutscher Werften mit verschiedenen Finanzierungs-                    rung durch den Bund und das kofinanzierende Bundesland
und Förderinstrumenten.                                                      jeweils zu gleichen Teilen (50:50), so trägt im Kofinanzie-
                                                                             rungsfall jetzt der Bund zwei Drittel und das Bundesland
                                                                             ein Drittel der bewilligten Zuwendung.
3.1 Innovationsförderung
                                                                             Im Jahr 2015 hatte das Förderprogramm bereits einige um­
Durch das marktnahe Förderprogramm des BMWi „Inno-                           fassende Neuerungen erfahren. Diese Neuerungen wurden
vativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“                   auch in die Richtlinie von 2016 übernommen.
werden seit 2005 Zuschüsse für Produkte und Verfahren
deutscher Werften gewährt. Ziel der Förderung ist es, für                    Nach Auslaufen der sektoralen EU-Rahmenbestimmungen
den deutschen Schiffbau Anreize für verstärkte Investitio-                   über staatliche Beihilfen Ende 2014 findet die schiffbauli-
nen in innovative Produkte und Verfahren zu schaffen.                        che Innovationsförderung ihre unionsrechtliche Grundlage
                                                                             in der horizontalen EU-Gruppenfreistellungsverordnung
Der Bund stellte 2016 25 Millionen Euro für die schiffbau­                   für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Ent-
liche Innovationsförderung bereit, das Programm wird                         wicklung und Innovation.
zudem von den Küstenbundesländern kofinanziert. In 2017
wird das Programm auf dem erhöhten Niveau fortgeführt.                       2015 wurde zudem der Anwendungsbereich der Innova­tions­­
Für die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen in                      förderung ausgeweitet: Seither zählen auch kleine Schiffe
Höhe von 30 Millionen Euro ausgebracht. Die aktuelle För-                    und unbewegliche Offshore-Strukturen zu den förderfähi-
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