GASMARKT SCHWEIZ 2015 - EVU Partners

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GASMARKT SCHWEIZ 2015 - EVU Partners
GASMARKT
                           SCHWEIZ 2015

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GASMARKT SCHWEIZ 2015 - EVU Partners
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3 | Vorwort

              VORWORT
              Sehr geehrte Leserinnen und Leser

              Nach den vielen positiven Rückmeldungen auf unsere erste Gasmarktstudie im Jahr
              2013 haben wir uns entschlossen, die Einblicke über den schweizerischen Gasmarkt in
              diesem Jahr weiter zu vertiefen. Dabei haben wir das bewährte Konzept mit vier Fokus-
              bereichen, einem Interview mit einer Schlüsselperson der Branche sowie ergänzenden
              Exkursen beibehalten. Insbesondere haben wir uns dabei auch für die zeitliche Ent-
              wicklung der Meinungen der Branchenvertreter zu einzelnen Themenbereichen inter-
              essiert. Wir freuen uns, Ihnen hiermit die zweite Ausgabe unserer Gasmarktstudie vor-
              legen zu können. Gemeinsam mit den Gasversorgungsunternehmen (GVU) aller
              Druckstufen haben wir die aktuelle Situation der schweizerischen Gasbranche unter-
              sucht. Wir haben uns dabei auf die Themenbereiche Marktöffnung und Regulierung,
              Marktstruktur und Wettbewerb, Erdgaspreise und -mengen sowie unternehmerisches
              Verhalten fokussiert.

              Seit der Inkraftsetzung der Verbändevereinbarung (VV) im         für Energie ab dem Jahr 2020 geplante Gasversorgungsge-
              Jahr 2012 haben sich die Rahmenbedingungen in der                setz (GasVG) geschaffen werden.
              schweizerischen Gaswirtschaft wesentlich verändert. So           Mit der Studie «Gasmarkt Schweiz 2015» wollen wir die er-
              führten beispielsweise die veröffentlichten lokalen Netznut-     warteten Entwicklungen und Tendenzen im schweizerischen
              zungsentgelte zu einer noch nie dagewesenen Transparenz          Gasmarkt aus Sicht von Entscheidungsträgern der Gasver-
              und Vergleichbarkeit. Daneben wurden die GVU durch einen         sorgungsbranche aufzeigen. Die Studie soll Ihnen helfen, die
              weiteren Zerfall der Handelspreise gefordert und mussten         zukünftigen Marktverhältnisse zu antizipieren, die eigene Ein-
              flexibel auf die sich wandelnden Kundenbedürfnisse im            schätzung im Kontext der Branche zu überprüfen, Chancen
              Segment der marktzugangsberechtigten Kunden reagieren.           und Risiken zu erkennen und daraus allfällige Handlungs-
              Weiter haben auch die Aktivitäten der Behörden einen nicht       optionen für Ihr Unternehmen abzuleiten.
              zu vernachlässigenden Einfluss auf die Branche. So wurde         An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Studien-
              zwar im Dezember 2013 die Vorabklärung der Wettbewerbs-          teilnehmenden und wünschen Ihnen eine interessante Lek-
              kommission ohne eine eigentliche Untersuchung abge-              türe mit spannenden Erkenntnissen zum Schweizer Gas-
              schlossen. Nach wie vor schwebt jedoch das Damokles-             markt.
              schwert einer möglichen Einzelfallprüfung, insbesondere
              im Falle der Verweigerung eines Netzzugangs, über der
              Branche. Auch kann die im Oktober 2014 erreichte Einigung
              zwischen dem Preisüberwacher und den überregionalen
              und regionalen Netzbetreibern in mittlerer Frist möglicher-
              weise einen Einfluss auf die lokalen Netznutzungsentgelte
              haben. Schliesslich sollen mit der aktuell laufenden Weiter-     Nico Waldmeier                   Sven Schlittler
              entwicklung der VV die Grundlagen für das vom Bundesamt          Partner                          Leitender Berater

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4 | Schlüsselerkenntnisse

      SCHLÜSSELERKENNTNISSE DER STUDIE
      MARKTÖFFNUNG UND REGULIERUNG                                       ERDGASPREISE UND -MENGEN
      Die grosse Mehrheit der GVU erwartet eine schrittweise             Während die Unternehmen mit Blick auf das Jahr 2020 von
      Marktöffnung in Anlehnung an die Liberalisierungsent-              stabilen Endkundenpreisen für Energie und Netznutzung
      wicklung im schweizerischen Strommarkt. Das Augenmerk              ausgehen, erwarten sie für die öffentlichen Abgaben (insb.
      richtet sich dabei insbesondere auf drei Fragestellungen.          auch im Kontext der Energiestrategie 2050 des Bundes) eine
      Erstens ist eine Marktzugangsgrenze zu definieren. Diese           signifikante Zunahme von rund 12 % im gleichen Zeitraum.
      liegt gemäss VV aktuell bei einer vertraglichen Transport-         Die Einschätzungen der Studienteilnehmer zu den langfrist-
      kapazität von 200 Nm3/h und wird auf das Gasjahr 2015/16 auf       igen Gasabsatzmengen sind im Vergleich zu den Energieper-
      150 Nm3/h abgesenkt. Zweitens ist der Umgang mit der neu           spektiven des Bundes tendenziell optimistischer. Nichtsdes-
      gewonnenen Flexibilität der GVU aufgrund auslaufender              totrotz gehen auch die Studienteilnehmer langfristig ebenfalls
      Langfristverträge zu würdigen. Und drittens ist die mögliche       von abnehmenden Gasabsatzmengen aus. Einen wesentli-
      Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit von Gas gegen-           chen Einfluss auf die zukünftige Absatzentwicklung wird die
      über anderen Energieträgern aufgrund der mit den Lieferan-         Entwicklung der zentralen und dezentralen Stromproduktion
      tenwechseln verbundenen Transaktionskosten zu berück-              haben. Insbesondere der Einfluss von allfälligen Grosskraft-
      sichtigen.                                                         werken wäre signifikant.
      Mit Inkraftsetzung einer gesetzlichen Regulierung (GasVG)
      erwarten die Studienteilnehmer eine einheitliche Kapital-          UNTERNEHMERISCHES VERHALTEN
      verzinsung über alle Netzebenen der Gasversorgung. Auf-            Die GVU verfolgen aufgrund der unklaren langfristigen Ren-
      grund eines ungünstigeren Risikoprofils im Vergleich zum           tabilität des Gasgeschäfts eine zurückhaltende Netzentwick-
      Strom erwarten die Unternehmen jedoch einen höheren Ka-            lungsstrategie. Zwecks Erzielung von Grössenvorteilen bzw.
      pitalkostensatz beim Gas. Der erwartete Aufschlag gegen-           von Effizienzgewinnen fokussieren sie sich insbesondere auf
      über der aktuellen Verzinsung beim Strom (2015: 4.70 %) liegt      eine Verdichtung des bestehenden Netzgebietes. Die Kosten
      im Bereich von 0.20 % bis 0.40 %.                                  pro Kunde können mit diesem Vorgehen entsprechend redu-
                                                                         ziert werden.
      MARKTSTRUKTUR UND WETTBEWERB                                       Die Akquisition von Kunden ausserhalb des eigenen Netzge-
      Für das nach den geltenden Regeln der VV marktzugangs-             bietes (Gas-to-gas-Wettbewerb) gewinnt zwar zunehmend an
      berechtigte Kundensegment wird für den Gesamtmarkt in              Bedeutung. Eine Mehrheit der Unternehmen verfolgt derzeit
      den kommenden fünf Jahren eine mengenbasierte jährliche            jedoch nach wie vor eine passive Strategie und versucht pri-
      Wechselquote von 3.5 % erwartet. Die prognostizierten jährli-      mär, die bestehenden Kunden langfristig zu binden.
      chen eigenen Kundenverluste liegen mit 3.3 % nur unwesent-         Die Bedeutung der Kooperationen mit alternativen Lieferanten
      lich tiefer. Generell liegen diese Einschätzungen jedoch deut-     und des Ausbaus von eigenen Kompetenzen im Energiege-
      lich unterhalb der effektiven Wechselquoten von Industrie-         schäft ist gegenüber der letzten Umfrage deutlich gestiegen.
      und Gewerbekunden in Deutschland (2013: 12.7 %).
      Aufgrund von marktseitigen Initiativen einzelner schweizeri-
      scher GVU und der damit gemachten Erfahrungen erwarten
      die Unternehmen den grössten Wettbewerbsdruck aus der
      schweizerischen Gasbranche. Erst in zweiter Priorität wird
      ein Markteintritt von Akteuren aus der übrigen schweizeri-
      schen Energiewirtschaft (insb. Stromversorgungsunterneh-
      men) und von ausländischen Energieunternehmen erwartet.
      Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, stehen zu-
      künftig vermehrt kooperative Zusammenarbeitsmodelle un-
      ter Beibehaltung der Eigenständigkeit (Shared Service) im
      Fokus der Unternehmen. Damit verbunden ist auch eine stär-
      kere Fokussierung der eigenen Leistungserbringung auf
      ausgewählte Funktionen.

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5 | Conclusions clés

              CONCLUSIONS CLÉS DE L’ÉTUDE
              OUVERTURE DU MARCHÉ ET RÉGLEMENTATION                               PRIX ET QUANTITÉS DE GAZ
              La grande majorité des entreprises gazières s’attend à une          À l’horizon 2020, les entreprises prévoient des prix stables
              ouverture du marché graduelle sur le modèle de la libéralisa-       pour les clients finaux à la fois pour l’énergie et l’utilisation du
              tion du marché suisse de l’électricité. Trois problématiques        réseau, mais s’attendent à une augmentation significative
              majeures requièrent l’attention. Premièrement, il convient de       des taxes publiques dans le même laps de temps (augmenta-
              définir un seuil d’accès au marché. Selon la convention pas-        tion de l’ordre de 12 %, notamment dans le contexte de la
              sée entre la branche et les gros clients industriels, ce seuil      Stratégie énergétique 2050 de la Confédération).
              est actuellement fixé à une capacité de transport contractu-        Les estimations des participants à l’étude concernant le volu-
              elle de 200 Nm3/h et sera abaissé à 150 Nm3/h pour l’année          me des ventes de gaz à long terme sont tendanciellement
              gazière 2015/16. Deuxièmement, il convient d’observer le            plus optimistes que les perspectives énergétiques de la Con-
              comportement des entreprises gazières face à la nouvelle            fédération. Ils estiment néanmoins aussi que les ventes de
              flexibilité que leur offre l’échéance de contrats à long terme.     gaz s’inscriront à la baisse à long terme. L’évolution future
              Troisièmement, il faut tenir compte d’une possible perte de         des ventes dépendra très largement du développement de la
              compétitivité du gaz vis-à-vis d’autres agents énergétiques,        production de courant électrique centralisée et décentra-
              liée aux coûts de transaction dus aux changements de four-          lisée. D’éventuelles grandes centrales, en particulier, aurai-
              nisseur.                                                            ent un impact significatif.
              Avec l’entrée en vigueur d’une loi sur l’approvisionnement en
              gaz, les participants à l’étude comptent sur une rémunéra-          TENDANCES AU NIVEAU DES ENTREPRISES
              tion du capital uniforme pour tous les niveaux du réseau. Vu        Compte tenu des incertitudes qui pèsent sur la rentabilité à
              le profil de risque défavorable par rapport à l’électricité, les    terme de leur activité, les entreprises gazières conduisent
              entreprises gazières s’attendent toutefois à un coût moyen          une stratégie prudente en matière de développement du ré-
              pondéré du capital plus élevé pour le gaz. La surtaxe atten-        seau. Pour tirer parti d’économies d’échelle et de gains de
              due par rapport à la rémunération actuelle du courant élec-         productivité, elles se concentrent en particulier sur la densi-
              trique (2015 : 4.70 %) est de l’ordre de 0.20 à 0.40 %.             fication des réseaux existants. Cette manière de procéder
                                                                                  permet de réduire en conséquence les coûts par client.
              STRUCTURE DU MARCHÉ ET CONCURRENCE                                  L’acquisition de clients hors du réseau propre (concurrence
              Pour le segment de la clientèle actuellement éligible à l’ac-       gaz-gaz) gagne certes en importance, mais une majorité des
              cès au marché selon les règles en vigueur de la convention de       entreprises continue actuellement de suivre une stratégie
              branche, on s’attend pour l’ensemble du marché à un taux            passive et s’attache avant tout à fidéliser durablement la cli-
              annuel de changement de fournisseur de 3.5 % dans les cinq          entèle.
              prochaines années. Les pertes de clients annuelles prévues          L’importance des coopérations avec d’autres fournisseurs
              sont très légèrement inférieures (-3.3 %). De manière géné-         possibles et du développement des compétences propres
              rale, ces estimations sont cependant clairement inférieures         dans le commerce de l’énergie s’est clairement accrue par
              aux taux de changement observés en Allemagne dans l’in-             rapport à l’enquête précédente.
              dustrie et les arts et métiers (2013 : 12.7 %).
              Compte tenu des initiatives libérales prises par certains ac-
              teurs gaziers suisses et de l’expérience acquise dans ce con-
              texte, les entreprises estiment que le gros de la pression con-
              currentielle viendra du secteur gazier suisse lui-même.
              L’entrée sur le marché d’acteurs d’autres branches du sec-
              teur énergétique suisse, à commencer par les sociétés élec-
              triques, et d’entreprises énergétiques étrangères ne jouera
              qu’un rôle secondaire à leurs yeux. Afin de renforcer leur pro-
              pre compétitivité, les entreprises gazières miseront à l’avenir
              davantage sur des modèles coopératifs qui garantissent
              néanmoins leur autonomie (shared service), tout en concent-
              rant leurs propres prestations sur certaines fonctions clés.

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6 | Standpunkt

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7 | Standpunkt

              MARKTEINSCHÄTZUNG UND ZUKUNFTSPROGNOSE
              INTERVIEW MIT DANIELA DECURTINS

              Die schweizerische Gasbranche ist stark in Bewegung                     Es ist davon auszugehen, dass sich der Bund daran orientieren
              und mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfron-                   wird. Das zeigt schon der Umstand, dass er nicht mehr wie
              tiert. Daniela Decurtins, Direktorin des Verbandes der                  ursprünglich von einem Gasmarktgesetz, sondern von einem
              Schweizerischen Gasindustrie (VSG), nimmt Stellung                      Gasversorgungsgesetz spricht. Es sind teilweise ja auch die
              zum geplanten GasVG, zum sich verschärfenden Wettbe-                    gleichen Leute, die an beidem arbeiten. Es ist aber den spezi-
              werb zwischen den etablierten Marktakteuren und den                     fischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, das heisst, den
              daraus resultierenden strukturellen Anpassungen sowie                   Erfahrungen mit dem Stromversorgungsgesetz sowie den
              zum Spannungsfeld von Erdgas und Ökologie.                              spezifischen Eigenheiten des Energieträgers. Es gibt nun mal
                                                                                      Unterschiede zwischen Strom und Gas.
                                                                                      Der wichtigste ist wohl, dass im Wärmemarkt heute ein in-
                                                                                      tensiver Wettbewerb herrscht. Anders als Strom ist Gas bei
                                                                                      allen Anwendungen substituierbar.
                                                                                      Weiter gehört Erdgas nicht zur obligatorischen Grundversor-
                                                                                      gung, und der Entscheid, Gebäude und Regionen anzu-
                                                                                      schliessen, ist allein Sache der Gasnetzbetreiber.
                                                                                      Das heisst, dass das Investitionsrisiko bei Erdgasnetzen deut-
                                                                                      lich höher ist, und monopolistische Praktiken werden durch
                                                                                      die Konkurrenz weitgehend unterbunden.

                                                                                      Ist die Verbändevereinbarung aus Ihrer Sicht eine
                                             Daniela Decurtins, Direktorin des
                                             Verbandes der Schweizerischen            zweckmässige Grundlage für ein Gasversorgungsgesetz?
                                             Gasindustrie (VSG)                       Ja. Das hat auch der Bundesrat so festgehalten. Das ent-
                                                                                      sprechende Bundesamt war von Anfang an im Beobachter-
                                                                                      status dabei und verfolgt nun auch die Weiterentwicklung.
                                                                                      Diese betrifft derzeit insbesondere die Entwicklung eines
                                                                                      Entry-Exit-Modells. Umgesetzt werden kann es aber nur
              Das grosse Thema der kommenden Jahre wird das Gas-                      dann, wenn die Gaswirtschaft vom Bund die verlässliche Zu-
              versorgungsgesetz sein. Welches sind die zentralen An-                  sage erhält, dass es kompatibel mit dem GasVG ist. Es wäre
              liegen des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie                   ineffizient, wenn die Werke kurz nacheinander ihre Prozesse
              bezüglich der Ausgestaltung der zukünftigen gesetzli-                   wieder anpassen müssten.
              chen Grundlagen?
              Das Gesetz soll nach Auffassung der Bundesbehörden
              Rechtssicherheit und stabile Rahmenbedingungen für den
              Gasmarkt schaffen. Das war über den Weg der Verbändever-                «Ein Gasmarktgesetz sollte auch der Be-
              einbarung nicht möglich. Die regulatorischen Vorgaben soll-
                                                                                      deutung für die Industrie, der Versor-
              ten sich aber unserer Auffassung nach auf die Regelung des
              Netzzuganges beschränken. Dazu gehören Regeln der Netz-
                                                                                      gungssicherheit und der Wettbewerbsfä-
              nutzung und des Netznutzungsentgelts. In der Verbändever-               higkeit Rechnung tragen.»
              einbarung und dem Branchenstandard für die Ermittlung von
              Netznutzungsentgelten in lokalen Erdgasnetzen (Nemo) sind
              die Grundprinzipien bereits vorhanden und werden weiter
              entwickelt. Ansonsten besteht die Gefahr von Wettbewerbs-               Die Mehrheit der Unternehmen, welche an unserer Um-
              verzerrungen, welche die Position von Erdgas beeinträchtigen.           frage teilgenommen haben, geht von einer sequenziellen
              Ein Gasversorgungsgesetz sollte im Rahmen der Regulie-                  Marktöffnung in Anlehnung an den Strommarkt aus. Wie
              rung insbesondere auch der Bedeutung der Erdgaswirtschaft               realistisch sehen Sie dieses Vorgehen und wie würde aus
              für die Industrie, der Gewährleistung der Versorgungssicher-            Ihrer Sicht eine mögliche Marktzutrittsgrenze aussehen?
              heit und der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen.                      Die Verbändevereinbarung beinhaltet ja ebenfalls eine
                                                                                      schrittweise Marktöffnung. Dies deshalb, weil die Spiesse
              Die weiterentwickelte Verbändevereinbarung wird häu-                    wegen der Langfristverträge nicht gleich lang sind und die
              fig als eine wesentliche Grundlage für das zukünftige                   Anpassung der Prozesse und der IT Zeit benötigt.
              Gasversorgungsgesetz betrachtet. Inwiefern wird sich                    Mögliche Regelungen sind sehr stark davon abhängig, wann
              das Gasversorgungsgesetz auch am bereits bestehenden                    ein solches Gesetz in Kraft treten wird und wie weit bis dahin
              Stromversorgungsgesetz orientieren?                                     die Marktöffnung über den Weg der Verbändevereinbarung
                                                                                      gediehen ist.

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8 | Standpunkt

      Erdgas befindet sich bereits heute in einem Substituti-            Durch die erwartete Marktöffnung werden sich die
      onswettbewerb mit anderen Energieträgern. Wie sinn-                Spielregeln nachhaltig ändern und die Gasversorgungs-
      voll ist aus Ihrer Sicht eine vollständige Marktöffnung            unternehmen werden vermehrt in Konkurrenz zueinan-
      mit entsprechenden Kosten aufgrund von Lieferanten-                der stehen. Welche Rolle wird der Verband dabei in Zu-
      wechseln?                                                          kunft spielen und wo wird er seine Schwerpunkte
      Das Bundesamt für Energie wird das sicher prüfen, allein           setzen?
      schon aus prinzipiellen Gründen und weil es sich an der EU         Auch in einem geöffneten Markt hat die Branche gemeinsa-
      orientieren wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht lohnt es sich    me Interessen, die durch den Verband wahrgenommen wer-
      da genau hinzuschauen, in welchem Verhältnis Kosten und            den, gerade in Fragen der Regulierung und der Energiepoli-
      Nutzen zueinander stehen. Dazu bräuchte es entsprechende           tik. Es ist auch denkbar, dass der Verband in Zukunft auch
      IT-, Abrechnungs- und Wechselsysteme, die einen grossen            individuelle Beratungsdienstleistungen anbietet, die von den
      Aufwand mit sich bringen und entsprechend zu höheren Kos-          einzelnen Mitgliedern genutzt werden können. Weiterhin von
      ten und Preisen für den Haushalt führen könnten. Gas steht         grosser Bedeutung wird die Pflege der Dachmarke sein. Das
      ja heute schon im Wettbewerb zu anderen Energieträgern,            grüne Blatt ist ein bedeutsamer Vermögenswert, um den uns
      und das könnte seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.         viele beneiden, und das in Absprache mit uns etwa auch in
      Dabei ist Gas bei den Haushalten heute sehr beliebt.               Deutschland und Österreich genutzt wird.

                                                                         Wie sieht der schweizerische Gasmarkt aus strukturel-
                                                                         ler Sicht im Jahr 2025 aus? Erwarten Sie eher eine Kon-
      «Das Investitionsrisiko ist bei Erdgasnet-                         solidierung der bestehenden Anbieter oder eine weitere
                                                                         Fragmentierung durch zusätzliche Anbieter?
      zen deutlich höher und monopolistische
                                                                         Jede Marktöffnung führt zu Veränderungen, das liegt in der
      Praktiken werden durch die Konkurrenz                              Natur der Sache. Auch der Schweizer Gasmarkt wird sich
      weitgehend unterbunden.»                                           verändern, Anbieter werden sich zusammenschliessen, neue
                                                                         Anbieter drängen in den Markt, und man wird verschiedene
                                                                         Kooperationsformen sehen, die von mehr oder weniger lan-
                                                                         gem Bestand sind. Der Gasmarkt wird in zehn Jahren anders
      Was können die Gasversorgungsunternehmen aus Ihrer                 aussehen, dies ist gewiss.
      Sicht aktuell tun, um sich optimal auf die weiteren
      Schritte im regulatorischen Umfeld vorzubereiten?
      Die Unternehmen bereiten sich darauf vor, indem sie sich
      zum einen mit Entbündelung und der Berechnung der nach-            «Aus volkswirtschaftlicher Sicht lohnt es
      prüfbaren Netznutzungsentgelte beschäftigen, sich aber
                                                                         sich genau hinzuschauen, in welchem
      auch die Prozesse bezüglich Effizienz anschauen. Hinzu
      kommen Fragen der Positionierung, wie etwa die Förderung
                                                                         Verhältnis Kosten und Nutzen bei einer
      von Kooperationen. Es ist ein anspruchsvolles Umfeld gerade        vollständigen Marktöffnung zueinander
      auch für reine Gasversorger, die – anders als Querverbund-         stehen.»
      unternehmen – nicht derart breit aufgestellt sind und auch
      weniger entsprechende Erfahrungen mitbringen.

      Was sind aus Ihrer Sicht die Gründe, dass die Gasversor-           Die Gasversorgungsunternehmen erwarten mittelfristig
      ger primär bestehende Kunden halten und keine neuen                stark steigende Abgaben resp. sich verschlechternde ge-
      Kunden ausserhalb des eigenen Netzgebiets akquirie-                setzliche Rahmenbedingungen für Erdgas als Energie-
      ren wollen? Ist diese Strategie aus Ihrer Sicht langfristig        träger. Welches sind aus Ihrer Sicht die zentralen Trei-
      nachhaltig?                                                        ber für diese Einschätzung?
      Das kann man nicht unbedingt verallgemeinern. Bei den              Es ist offensichtlich, dass die Forderungen nach weniger
      Gasversorgern handelt es sich in der Regel um Querverbund-         Regulierung und Entlastung von Abgaben, die momentan in
      unternehmen, die in öffentlicher Hand sind und einen ent-          Politik und Wirtschaft generell erhoben werden, in der
      sprechenden Versorgungsauftrag haben. Sie sind sehr intensiv       Energiepolitik noch nicht wirklich angekommen sind. Die
      daran, Ölkunden für Gasheizungen zu gewinnen. Sie leisten          zentralen Gesetzgebungsprojekte im Energiebereich zielen
      damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung energiepoliti-      alle auf mehr Vorschriften, höhere Abgaben und die Ein-
      scher Ziele, wie z.B. die Reduktion der CO2-Emissionen. Es         schränkung der Wahlmöglichkeiten sowie der Eigentums-
      gibt auch Gasversorger, die ihr Versorgungsgebiet ausdeh-          freiheit mit entsprechenden Kostenfolgen. Das gilt auf
      nen bzw. ausserhalb ihres angestammten Gebiets Kunden              Bundesebene (Stichworte: erstes Massnahmenpaket zur
      gewinnen.

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9 | Standpunkt

              Energiestrategie 2050, Einführung eines Klima- und Energie-        Die bestehende MuKEn-Logik bildet diese Entwicklung nur
              lenkungssystems, CO2-Gesetz) ebenso wie kantonal mit den           ungeeignet ab. Hier wäre ein neues System nötig – was die
              neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich             Energiedirektorenkonferenz eigentlich auch einräumt – aber
              (MuKEn).                                                           geltend macht, es gebe darüber noch keinen Konsens unter
                                                                                 den Experten.
              Trotz gesellschaftlichem Druck scheint Erdgas insb. im
              Gebäudebereich nach wie vor ein attraktiver Energie-               Eine essentielle Einschränkung ist die fehlende Aner-
              träger zu sein. Gemäss der Gebäude- und Wohnungssta-               kennung von Biogas als erneuerbare Energie. Wo liegen
              tistik des Bundesamtes für Statistik konnte der mengen-            aus Ihrer Sicht die Schwierigkeiten bei der Anerken-
              mässige Marktanteil von Gasheizungen zwischen 2010                 nung von Biogas als erneuerbare Energie?
              und 2013 von 15.1 % auf 15.6 % bzw. in absoluten Zahlen            Wir verstehen, dass es aus Sicht der Vollzugsbehörden einige
              von 248’000 auf 263’000 gesteigert werden. Wie erklären            unabdingbaren Voraussetzungen gibt. Dazu gehört, dass der
              Sie sich diesen Widerspruch?                                       Biogasbezug für die Dauer der Baubewilligung, also bis zu
              Der Widerspruch besteht interessanterweise nicht so sehr in        einer nächsten umfassenden Sanierung, gewährleistet sein
              der Zielsetzung, sich ökologisch, ökonomisch und sozial            muss, und der Vollzugsaufwand bei den Behörden nicht stei-
              nachhaltig zu verhalten, sondern in der Wahl der Mittel. Die       gen darf. Das haben wir bei unseren Vorschlägen berücksich-
              Energiepolitik ist da teilweise leider zu schematisch, unter-      tigt. Im Mobilitätsbereich, wo Biogas von der Mineralölsteuer
              scheidet pauschal in «gute» erneuerbare und «schlechte»            befreit ist und dies mittels unserer Clearingstelle gegenüber
              fossile Energieträger. Die Marktakteure agieren oft sachori-       der Oberzolldirektion nachgewiesen wird, haben wir auch be-
              entierter und kommen so zu nachhaltigeren Lösungen. Tat-           reits den praktischen Beweis dafür.
              sächlich ist es ja so, dass jede Gasheizung, die eine Ölheizung
              ersetzt, ein Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen ist. Der       Frau Decurtins, wir bedanken uns für Ihre Zeit und das span-
              Erfolg von Biogas im Wärmemarkt zeigt, dass für viele Gas-         nende Gespräch.
              kunden nicht nur der günstigste Preis zählt, sondern dass
              auch Bereitschaft da ist, noch einen zusätzlichen eigenen
              Beitrag zur CO2-Reduktion zu leisten.

              «Die Energiepolitik ist leider zu schema-
              tisch, unterscheidet pauschal in ‹gute› er-
              neuerbare und ‹schlechte› fossile Energie-
              träger. Tatsächlich ist es ja so, dass jede
              Gasheizung, die eine Ölheizung ersetzt,
              ein Beitrag zur Senkung der CO2-Emissio-
              nen ist.»

              In den Mustervorschriften der Kantone im Energiebe-
              reich gibt es keine Differenzierung im fossilen Bereich
              zwischen Heizöl und Erdgas. Letzteres kann aber einen
              massgeblichen Beitrag zur Erreichung der klimapoliti-
              schen Zielsetzungen leisten. Warum fliessen diese auf
              der Hand liegenden Vorteile nur untergeordnet in die
              Weiterentwicklung der Mustervorschriften ein?
              Zum einen hat das mit der oben angesprochenen Dogmatik zu
              tun, zum anderen erklärt es sich wohl aus der Entwicklung der
              MuKEn. Ursprünglich ging es nur darum, Energie im Gebäu-
              debereich effizienter zu nutzen und es brauchte keine Unter-
              scheidung zwischen den Energieträgern. Die Aspekte des Kli-
              maschutzes und der Erneuerbarkeit kamen erst später dazu.

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10 | Marktöffnung und Regulierung

                                                            Unterschiedlicher Einfluss der
                                                            Verbändevereinbarung auf die GVU

          Einheitliche Bestimmung des Kapital-
          kostensatzes für alle Netzebenen

                                                             Sequenzielle Markt-
                                                             öffnung analog Strom

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11 | Marktöffnung und Regulierung

              ABBILDUNG 1                                                                      ABBILDUNG 2

              Wie stark schätzen Sie den Einfluss der Verbändeverein-                          Wie werden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen
              barung auf Ihr Unternehmen ein?                                                  unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion zur Ener-
                                                                                               giewende für die Erdgaswirtschaft aus Sicht der Versor-
                                                                                               ger in den kommenden Jahren entwickeln?

               50%                                                                             60%
                                                           46%
                                                                                                                        54%
                                                                                                                              53%

                                                                                               50%
               40%

                                                     31%                                       40%
                                                                 29%
               30%
                                               24%
                                                                                               30%              27%

                                         19%                                                              23%
               20%                                                                                                                                  20%
                                                                                               20%
                                   12%                                 12%
                                                                             10%                                                              11%
               10%          7%
                                                                                    6%         10%                                                        7%
                                                                                         3%                                              3%                            2%
                       0%                                                                                                                                         0%
                  0%                                                                               0%
                       Äusserst     Gering       Eher       Eher        Hoch        Äusserst              Signifikant     Moderat     Unverändert    Moderat     Signifikant
                        gering                  gering      hoch                     hoch               verschlechtern verschlechtern   bleiben     verbessern   verbessern

                        Erwarteter Einfluss der Verbändevereinbarung (Sicht 2013)                        Umfrage 2013         Umfrage 2015
                        Effektiver Einfluss der Verbändevereinbarung (Sicht 2015)

              Die Mehrheit der Entscheidungsträger (64 %) innerhalb der                        Die überwiegende Mehrheit der Studienteilnehmer (80 %) er-
              Gasbranche erwartete bei der letzten Umfrage im Jahr 2013,                       wartet in den kommenden Jahren eine weitere Verschlechte-
              dass die VV einen tendenziell eher hohen bis äusserst hohen                      rung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Erdgas (Ab-
              Einfluss auf ihr Unternehmen haben wird (Abbildung 1). Auf-                      bildung 2). Insgesamt resultiert eine noch pessimistischere
              grund der mit der VV gemachten Erfahrungen haben die Stu-                        Einschätzung der Lage als bei der letzten Umfrage. Insbe-
              dienteilnehmer ihre Meinung in der Zwischenzeit revidiert. So                    sondere wird eine Verschärfung der Energiegesetzgebung
              stellt die Mehrheit der Studienteilnehmer der aktuellen Um-                      und/oder von verbindlichen Richtlinien (bspw. MuKEn) sowie
              frage (57 %) einen eher geringen bis äusserst geringen Ein-                      eine weitere Anhebung der Lenkungsabgaben auf fossilen
              fluss der VV auf ihr Unternehmen fest. Erwartungsgemäss                          Brennstoffen erwartet. Mit diesen Verschärfungen soll lang-
              sehen sich mittlere und grössere GVU,1 welche die meisten                        fristig der Erdgasverbrauch in der Schweiz reduziert werden
              von der VV betroffenen Grossverbraucher im Kundenportfolio                       (vgl. hierzu auch Abbildung 14 zur mengenmässigen Ent-
              haben, stärker mit den Auswirkungen der VV konfrontiert, als                     wicklung des schweizerischen Gasmarktes).
              kleinere GVU. So liegt die durchschnittliche Einschätzung der                    Während kleinere und mittlere GVU3 eher eine pessimistische
              mittleren und grösseren GVU mit «eher hoch» über derjeni-                        Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen pro-
              gen der kleineren GVU mit «eher gering». Diese Erkenntnis                        gnostizieren, sehen grössere Unternehmen durchaus auch
              deckt sich auch mit der Anzahl und Charakterisierung der                         Chancen für den Energieträger Erdgas. Dabei spielt insbe-
              lokalen GVU, welche ihre Netznutzungsentgelte gemäss den                         sondere die Konvergenz zwischen der Strom- und Erdgas-
              Bestimmungen der VV2 veröffentlichen.                                            infrastruktur durch synthetisches Erdgas eine zentrale Rolle.
                                                                                               Letzteres könnte durch die Speicherung und den Transport
                                                                                               von erneuerbarer Energie massgeblich zu einem ökonomisch
                                                                                               und ökologisch nachhaltigen Geschäftsmodell für die beste-
              1
                  GVU mit einem Absatz über 500 GWh.                                           hende Erdgasinfrastruktur beitragen.
              2
                  Gemäss der VV besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung der lokalen
                  Netznutzungsentgelte für alle GVU mit industriellen Kunden, welche die
                  entsprechenden Marktzugangskriterien erfüllen (vertragliche Transportka-
                  pazität von mindestens 200 Nm3/h, primärer Einsatz als Prozessgas sowie
                                                                                               3
                  Verfügbarkeit einer Lastgangmessung und Datenfernübertragung).                   GVU mit einem Absatz bis 1’000 GWh.

9RZ_EVU_MAFO_2015.indd 11                                                                                                                                              02.07.15 16:51
12 | Marktöffnung und Regulierung

      ABBILDUNG 3
                                                                                     Beibehaltung einer unternehmensspezifischen
                                                                                     Spannweite beim Kapitalkostensatz
      Erwarten Sie zukünftig einen einheitlichen Kapital-
      kostensatz oder eine Spannweite für die Bestimmung
      der lokalen Netznutzungsentgelte?                                              Umsetzungsperiode VV II (2015/16
                                                                                                                                     62%                38%
                                                                                     bis Inkraftsetzung GasVG)

                                                                                     GasVG (voraussichtliche
                                                                                                                             24%                 76%
                                                                                     Inkraftsetzung per 2020)

                                                                                                                        0%     20%        40%    60%    80%     100%

                                                                                        Ja         Nein

      Beibehaltung einer unternehmensspezifischen                                    Einführung eines einheitlichen Kapitalkostensatzes
      Spannweite beim Kapitalkostensatz                                              bei den vorgelagerten und lokalen Netzebenen

      Umsetzungsperiode VV II (2015/16                                              Umsetzungsperiode VV II (2015/16
                                                      62%              38%                                                    32%                 68%
      bis Inkraftsetzung GasVG)                                                     bis Inkraftsetzung GasVG)

      GasVG (voraussichtliche                                                       GasVG (voraussichtliche
                                              24%                76%                                                                       82%                18%
      Inkraftsetzung per 2020)                                                      Inkraftsetzung per 2020)

                                         0%     20%        40%   60%   80%   100%                                       0%     20%        40%    60%    80%     100%

         Ja         Nein

      Einführung eines einheitlichen Kapitalkostensatzes
      bei den vorgelagerten und lokalen Netzebenen
      Eine belastbare Methodik zur Berechnung von Netznut-                          schiedlicher finanzieller und sachlicher Voraussetzungen
      zungsentgelten bedingt klare Regeln einerseits in der Defini-                 eine unternehmensspezifische Kapitalverzinsung unter Ver-
      tion   der zu verwendenden
      Umsetzungsperiode   VV II (2015/16   Netz(rest)werte
                                             32%           und68%
                                                               andererseits         wendung von individuellen Parametern definieren. Dies führt
      bis Inkraftsetzung GasVG)
      in der Festlegung des Kapitalkostensatzes. Die bisherige un-                  zu einer grossen Spannweite der angewendeten Kapitalkos-
      terschiedliche Bemessungsgrundlage mit Wiederbeschaf-                         tensätze. Zudem liegt der gemäss «Nemo-Manual» empfoh-
      fungswerten im vorgelagerten Netz und mit Anschaffungs-                       lene lokale Kapitalkostensatz mit 5.58 % signifikant höher als
      werten       im lokalen Netz wurde mit Inkraftsetzung der                     der Kapitalkostensatz aus der einvernehmlichen Regelung
      GasVG (voraussichtliche
                                                      82%             18%
      einvernehmlichen
      Inkraftsetzung per 2020) Regelung zwischen den Hochdruck-Netz-                zwischen den Hochdruck-Netzbetreibern und dem Preis-
      betreibern und dem Preisüberwacher bereinigt. Ab dem Gas-                     überwacher für die vorgelagerten Netze.
      jahr 2014/15 erfolgt die Ermittlung der Netzwerte für alle                    Die Mehrheit der Studienteilnehmer geht davon aus, dass
      Netzebenen einheitlich auf         0%Basis von Anschaffungswerten.
                                               20%    40%   60%   80%    100%       sich die Vorgaben im Zusammenhang mit der Kapitalverzin-
      Anders sieht die Situation beim Kapitalkostensatz aus. Im                     sung in den nächsten Jahren bzw. während der Umsetzung
      Gegensatz zum einheitlichen Kapitalkostensatz für alle Netz-                  einer weiterentwickelten VV (VV II) am Status quo orientieren
      ebenen in der Stromversorgung wird in der Gasversorgung                       (Abbildung 3). Erst mit Beginn einer gesetzlichen Regulie-
      im Bereich der Kapitalverzinsung zwischen den vorgelager-                     rung (GasVG) – voraussichtlich ab dem Jahr 2020 – erwartet
      ten und lokalen Netzebenen unterschieden. Während heute                       eine Mehrheit der Studienteilnehmer eine einheitliche Kapi-
      in den vorgelagerten Netzebenen für alle Netzbetreiber ein                    talverzinsung über alle Netzebenen der Gasversorgung ana-
      einheitlicher Kapitalkostensatz von 4.90 % ab Entgeltperiode                  log der Stromversorgung.
      2014/15 gilt, können lokale Netzbetreiber aufgrund unter-

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13 | Marktöffnung und Regulierung

              ABBILDUNG 4

              In welchem Bereich sollte Ihrer Meinung nach der an-
              gemessene Kapitalkostensatz für die Festlegung der lo-
              kalen Netznutzungsentgelte liegen?

                                49%
              50%

              45%

              40%

              35%
                                          30%
              30%

              25%

                                                    19%
              20%

              15%

              10%

               5%
                      2%
                                                              0%        0%         0%
               0%
                    ‹ 4.70%     4.70%     5.01%     5.41%     5.81%     6.21%     › 6.60%
                              bis 5.00% bis 5.40% bis 5.80% bis 6.20% bis 6.60%

              Rund die Hälfte der Studienteilnehmer (49 %) sieht eine                       Im Vergleich dazu beträgt der regulatorische Kapitalkosten-
              angemessene Kapitalverzinsung für die lokalen Netznut-                        satz in der Stromversorgung für das Jahr 2015 für alle Netz-
              zungsentgelte im Bereich der heutigen Vorgaben aus der ein-                   ebenen einheitlich 4.70 %.5 Es stellt sich somit die Frage, in-
              vernehmlichen Regelung zwischen den Hochdruck-Netz-                           wiefern eine Differenzierung der Kapitalkostensätze zwischen
              betreibern und dem Preisüberwacher in der Höhe von 4.90 %                     den beiden Energieträgern Strom und Gas aufgrund von un-
              (Abbildung 4). Die Antworten der Unternehmen sind jedoch                      terschiedlichen Risikoprofilen angemessen ist. Gemäss Aus-
              grössenabhängig. Kleinere und mittlere GVU4 erachten ten-                     sagen von Branchenvertretern sind insbesondere die latente
              denziell eine höhere Kapitalverzinsung als angemessen, da                     Gefahr einer Substitution (z. B. durch Wärmenetze) sowie
              aufgrund der langen Nutzungsdauer der Netzinfrastruktur                       eine gegenüber dem Strom signifikant höhere Volatilität bei
              (50 Jahre) durch politische Massnahmen die Rentabilität des                   den Absatzmengen (z. B. höhere Temperaturabhängigkeit)
              lokalen Netzes stärker beeinträchtigt werden kann. Dieses                     für ein grundsätzlich höheres unternehmerisches Risiko
              höhere Risiko soll durch eine höhere Kapitalverzinsung abge-                  beim Gas relevant. Nicht zu vernachlässigen sind auch mög-
              golten werden. Unter Berücksichtigung der eingegangenen                       liche langfristige Effekte im Kontext der Energiestrategie
              Rückmeldungen ergäbe sich ein angemessener Kapitalkos-                        2050, wie beispielsweise allfällige Lenkungsabgaben (vgl.
              tensatz für die lokalen Netznutzungsentgelte von 5.10 % und                   hierzu auch Abbildung 2 zur Entwicklung der gesetzlichen
              somit ein Risikozuschlag gegenüber dem vorgelagerten Netz                     Rahmenbedingungen).
              in der Höhe von 0.20 %.

                                                                                            4
                                                                                                GVU mit einem Absatz bis 1’000 GWh.
                                                                                            5
                                                                                                Vgl. https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/1714.pdf

9RZ_EVU_MAFO_2015.indd 13                                                                                                                                        02.07.15 16:51
14 | Marktöffnung und Regulierung

      ABBILDUNG 5

      Welches Verhalten erwarten Sie von der Wettbewerbskommission (WEKO), wenn einem
      nach den geltenden Regeln der Verbändevereinbarung nicht marktzugangsberechtigten
      Kunden der Zugang verweigert wird?

      50%
                                                                         45%
      45%
                                                           39%
      40%

      35%

      30%
                                                                                                25%
      25%
                                                                                                      20%
      20%                                                                      18%

                                      14%            14%
       15%

       10%        8%             8%
                                                                                                                      6%

       5%    2%                                                                                                            2%

       0%
             Äusserst             Gering               Eher                 Eher                  Hoch                Äusserst
              gering                                  gering                hoch                                       hoch

              Wahrscheinlichkeit der Eröffnung einer Untersuchung durch die WEKO
              Wahrscheinlichkeit von Sanktionen durch die WEKO als Folge einer Untersuchung

      Die Wettbewerbskommission hat ihre Vorabklärungen über                           Vor diesem Hintergrund wurden die Studienteilnehmer über
      die VV zwischen der Gaswirtschaft und der Industrie mit dem                      ihre Einschätzung bezüglich dem Verhalten der Wettbe-
      Schlussbericht vom 16. Dezember 2013 abgeschlossen, ohne                         werbskommission gefragt, sofern einem nach den geltenden
      eine eigentliche Untersuchung einzuleiten. Im Rahmen die-                        Regeln der VV nicht marktzugangsberechtigen Kunden der
      ses Verfahrens konnten mögliche kartellrechtliche Bedenken                       Marktzugang verweigert wird. Die Mehrheit der Studienteil-
      durch Anpassungen resp. Konkretisierungen an den Grund-                          nehmer geht davon aus, dass in diesem Fall die Wahrschein-
      lagendokumenten ausgeräumt werden. Trotzdem besteht bei                          lichkeit einer Eröffnung einer Untersuchung «eher hoch» ist,
      einer möglichen Einzelfallprüfung jedoch weiterhin ein Sank-                     aber nur eine «eher geringe» Wahrscheinlichkeit von Sankti-
      tionierungsrisiko. Insbesondere könnte die Anwendung des                         onen als Folge einer Untersuchung besteht (Abbildung 5).
      Kriteriums für den Netzzugang, wonach ein Netzkunde eine                         Anzumerken ist, dass zwischen den Einschätzungen eine
      vertragliche Transportkapazität von mindestens 200 Nm3/h                         starke Streuung besteht. Je grösser ein GVU ist, desto gerin-
      (resp. von mindestens 150 Nm3/h infolge der Absenkung der                        ger werden die beiden Wahrscheinlichkeiten eingeschätzt.
      Transportkapazität per Gasjahr 2015/166) aufweisen und die
      Nutzung primär als Prozessgas erfolgen muss, unter gewis-
      sen Umständen eine Verweigerung einer Geschäftsbezie-
      hung7 und/oder eine Diskriminierung von Handelspartnern8
      darstellen.

                                                                                       6
                                                                                           Vgl. Medienmitteilung «Gasbranche beschliesst weiteren Marktöffnungs-
                                                                                           schritt», Verband der Schweizerischen Gasindustrie, 16. Juni 2015.
                                                                                       7
                                                                                           Im Sinne von Art. 7 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Kartellgesetz.
                                                                                       8
                                                                                           Im Sinne von Art. 7 Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Kartellgesetz.

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15 | Marktöffnung und Regulierung

              ABBILDUNG 6

              In welcher Ausprägung wird der Markt mit Inkrafttreten eines möglichen Gasversor-
              gungsgesetzes voraussichtlich ab 2020 geöffnet?

              Sequenzielle Marktöffnung in Teilschritten (analog schweizerischer Strommarkt)                                         58%

              Gleichzeitige und vollständige Marktöffnung über alle Kundensegmente                                                   23%

              Vollständige Marktöffnung für Grosskunden/Grundversorgung ohne Marktzugang                                             15%
              im Retailsegment

              Sonstige Ausprägungen                                                                                                   4%

                                                                                               0%           20%        40%         60%

              Die Mehrheit der GVU (58 %) geht davon aus, dass analog zur                           (Teil-)Monopol im Retailsegment auszugestalten. Bei diesem
              schrittweisen Öffnung des schweizerischen Strommarktes                                Vorgehen besteht jedoch der aus Kleinkundenoptik uner-
              eine sequenzielle Marktöffnung auch in der Gasversorgung                              wünschte Anreiz, dass die von den GVU erzielten Kostenvor-
              umgesetzt wird (Abbildung 6). Während sich kleinere und                               teile (z. B. durch auslaufende Langfristverträge) tendenziell an
              mittlere GVU9 in zweiter Priorität auch eine gleichzeitige und                        die Kundensegmente mit Wettbewerb weitergegeben werden.
              vollständige Marktöffnung über alle Kundensegmente vor-                               Grundsätzlich stellt sich im Fall einer Teilmarktöffnung die
              stellen können, spielt dies bei grösseren GVU eine eher un-                           Frage nach den Kriterien für die Definition der Marktzu-
              tergeordnete Rolle. Vielmehr sehen diese Unternehmen in                               gangsgrenze. Derzeit befindet sich diese gemäss VV bei 200
              zweiter Priorität die Möglichkeit einer Teilmarktöffnung für                          Nm3/h (resp. 150 Nm3/h ab dem Gasjahr 2015/16). Dies ent-
              Grosskunden und einer Grundversorgung ohne Marktzugang                                spricht bei einer mittleren Benutzungsdauer einem Energie-
              im Retailsegment. Gemäss Branchenvertretern ist der Hin-                              bedarf von rund 6 GWh (resp. 4.5 GWh).10 Im Vergleich dazu
              tergrund zu dieser Feststellung, dass sich Erdgas bereits                             wurde die Zugangsgrenze im Strommarkt beim ersten
              heute in einer Wettbewerbssituation mit anderen Energieträ-                           Marktöffnungsschritt per 1. Januar 2009 mit 0.1 GWh bzw.
              gern befindet und eine vollständige Marktöffnung aufgrund                             100 MWh signifikant tiefer angesetzt.11 Die Ausgestaltung der
              der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben (z. B. Lieferan-                          Marktöffnung resp. der Marktzugangsgrenze wird aktuell im
              tenwechselprozesse) zu höheren Transaktionskosten führen                              Rahmen von laufenden Studien des Bundesamtes für Ener-
              würde. Dadurch könnte die Konkurrenzfähigkeit von Erdgas                              gie evaluiert. Mögliche Einflussfaktoren auf diese Ausgestal-
              gegenüber anderen Energieträgern (insb. Heizöl) negativ be-                           tung sind die aufgrund von auslaufenden Langfristverträgen
              einflusst werden. Ziel der Branche könnte es somit sein, eine                         gewonnene Flexibilität der GVU sowie die erwarteten Trans-
              weiterführende Marktöffnung mit einem kosteneffizienten                               aktionskosten von Lieferantenwechselprozessen.

                                                                                                    9
                                                                                                        GVU mit einem Absatz bis 1’000 GWh.
                                                                                                    10
                                                                                                         Kapazität (200 Nm3/h) × Heizwert (10 kWh/Nm3) × Benutzungsdauer
                                                                                                         (3’000 h).
                                                                                                    11
                                                                                                         Vgl. Art. 6 Abs. 2 Stromversorgungsgesetz.

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16 | Marktstruktur und Wettbewerb

          Grösster Wettbewerbsdruck aus
          der schweizerischen Gasbranche

          Jährliche Wechselquote
          von 3.5 %

                                                                        Stärkere Kooperationen
                                                                        unter Beibehaltung der
                                                                        Eigenständigkeit

9RZ_EVU_MAFO_2015.indd 16                                                                        02.07.15 16:51
17 | Marktstruktur und Wettbewerb

              ABBILDUNG 7

              Wer sind die Wettbewerber in einem zukünftigen schweizerischen Gasmarkt?

                                                                                                                           3.83
              Akteure der heutigen schweizerischen
              Gaswirtschaft
                                                                                                                           4.49

                                                                                                                           3.63
              Akteure aus der übrigen schweizerischen
              Energiewirtschaft
                                                                                                                           4.14

                                                                                                                           3.66
              Ausländische Akteure der «traditionellen»
              Energiewirtschaft
                                                                                                                           4.10

                                                                                                                           4.60
              Unabhängige in-/ausländische
              Vertriebsgesellschaften
                                                                                                                           3.43

              Schweizerische Akteure ausserhalb der
              Energiewirtschaft
                                                                                                                           3.12

                                                                              2.5   3.0         3.5      4.0       4.5       5.0

                 2013         2015

              Skala: 1 = kein Wettbewerb, 6 = höchste Wettbewerbsintensität

              In den letzten beiden Jahren ist bei den Studienteilnehmern                 Verschachtelungseffekten profitieren. Zudem lohnt es sich für
              ein starker Wandel bezüglich der erwarteten Bedrohung durch                 diese Unternehmen aus Sicht möglicher Grössenvorteile nur
              Mitbewerber festzustellen. Während vor zwei Jahren primär                   bedingt, eigene Vertriebseinheiten und die entsprechende Sys-
              ausländische Vertriebsunternehmen als Bedrohung empfun-                     temlandschaft aufzubauen, ohne eine offensive Vertriebsstra-
              den wurden, stehen diese heute nicht mehr im Fokus der                      tegie ausserhalb des angestammten Versorgungsgebiets zu
              Wahrnehmung (Abbildung 7). Vielmehr wird erwartet, dass                     verfolgen.
              sich der Wettbewerb zwischen bisherigen «Verbündeten» in-                   Grössere GVU13 erwarten neben einer verstärkten Konkurren-
              nerhalb der vertikal organisierten schweizerischen Gasbran-                 zierung innerhalb der Branche auch den Markteintritt von aus-
              che abspielen wird. Möglicherweise haben auch verschiedene                  ländischen Unternehmen. Diese haben neben den notwendi-
              marktseitige Initiativen von einzelnen GVU in jüngerer Vergan-              gen Kompetenzen allenfalls auch Long-Positionen in den
              genheit zu diesem Stimmungsumschwung beigetragen.                           eigenen Erdgasportfolios und verfügen teilweise auch über die
              Insbesondere kleinere und mittlere GVU12 erwarten eine ver-                 für den «Kauf» von Marktanteilen erforderliche Finanzkraft.
              stärkte Konkurrenzierung innerhalb der Branche. Hintergrund                 Zusätzlich lockt für diese Anbieter in der Schweiz ein im Ver-
              ist die Befürchtung einer abnehmenden Solidarität zwischen                  gleich zu den umliegenden Märkten attraktives Preisniveau
              den Unternehmen, welche beispielsweise die Erdgasmengen                     (vgl. hierzu auch Abbildung 13 zur Preisentwicklung im Kun-
              nach wie vor mehrheitlich gemeinsam beschaffen und so von                   densegment Haushaltungen).

                                                                                          12
                                                                                               GVU mit einem Absatz bis 1’000 GWh.
                                                                                          13
                                                                                               GVU mit einem Absatz über 1’000 GWh.

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18 | Marktstruktur und Wettbewerb

      ABBILDUNG 8

      Welche mengenbasierte jährliche Wechselquote (GWh) erwarten Sie im Segment der
      nach den geltenden Regeln der Verbändevereinbarung marktzugangsberechtigten
      Kunden in den kommenden fünf Jahren?

                                            4.9%
      5%

                                                      4.3%
                                                                         4.0%
      4%                             3.7%
                                                             3.5%                                   3.5%
                                                                                                           3.3%

      3%      2.8%
                     2.7%

      2%

      1%

      0%
             0–500 GWh             501–1’000 GWh     >1’000 GWh         Dritte                        Schweiz

            Wechselquote Schweiz
            Kundenverluste eigenes Unternehmen

      Die erwarteten mengenbasierten jährlichen Wechselquoten in        Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass kleinere GVU14 generell
      den kommenden fünf Jahren und somit vor einer allfälligen         von geringeren Wechselquoten im Markt bzw. eigenen Kun-
      gesetzlichen Regulierung (GasVG) sind nach wie vor tief (Abbil-   denverlusten ausgehen. In der Regel haben diese Unterneh-
      dung 8). Gegenüber der letzten Umfrage im Jahr 2013 ist je-       men keine oder nur wenige Kunden, welche gemäss der VV
      doch ein moderater Anstieg der erwarteten Wechselquote bei        marktzugangsberechtigt sind. Diese Einschätzung korrespon-
      den marktzugangsberechtigten Kundensegmenten von 2.9 %            diert auch mit den aktuellen Gegebenheiten, dass lediglich 31
      auf 3.5 % erkennbar. Mittlerweile resultiert auch bei den er-     lokale GVU ihre Netznutzungsentgelte veröffentlichen.15 Mittle-
      warteten eigenen Kundenverlusten eine pessimistischere Ein-       re GVU16 sehen sich gegenwärtig eher als Verlierer, indem sie
      schätzung. So stiegen im gleichen Zeitraum die erwarteten         die eigenen Kundenverluste deutlich höher als die marktseiti-
      mengenbasierten jährlichen eigenen Kundenverluste von             ge Wechselquote einschätzen. Demgegenüber stehen die
      0.8 % auf 3.3 %. Die Einschätzungen der Studienteilnehmer zur     grossen GVU,17 welche von einer vorteilhafteren Entwicklung
      Entwicklung im Markt und zur Entwicklung im eigenen Unter-        der eigenen Kundenportfolien als derjenigen der Wechsel-
      nehmen sind nun vergleichbar.                                     quote im Markt ausgehen.

                                                                        14
                                                                             GVU mit einem Absatz bis 500 GWh.
                                                                        15
                                                                             Gemäss der VV besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung der lokalen
                                                                             Netznutzungsentgelte für alle GVU mit industriellen Kunden, welche die
                                                                             entsprechenden Marktzugangskriterien erfüllen.
                                                                        16
                                                                             GVU mit einem Absatz zwischen 500 GWh und 1’000 GWh.
                                                                        17
                                                                             GVU mit einem Absatz über 1’000 GWh.

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19 | Marktstruktur und Wettbewerb

              ABBILDUNG 9

              Entwicklung Lieferantenwechsel bei Industrie- und Gewerbekunden (Deutschland)18

              15%

                                                                    12.9%                                       12.7%
                                                                               12.3%             12.2%

              10%

                                                         5.8%
                                 5.1%        5.2%

               5%

                      1.9%

               0%
                      2006       2007        2008        2009        2010      2011               2012           2013

              EXKURS: WECHSELQUOTEN IM LIBERALISIERTEN MARKT

              In Deutschland betrug die mengenbasierte jährliche Wech-        300 MWh. Umgerechnet auf die Schweiz ergäbe dies rund
              selquote im Jahr 2013 bei den Haushaltskunden rund 9.1 %        58’000 Lieferantenwechsel pro Jahr.20,21 Diese Lieferanten-
              und bei den Gewerbe- und Industriekunden rund 12.7 %19          wechsel sind mit Transaktionskosten verbunden, welche
              (Abbildung 9). Interessanterweise kann bei den Haushalten       grundsätzlich auf verschiedene Arten kompensiert werden
              festgestellt werden, dass Kunden mit einer grösseren Be-        können. Sie können auf die Kunden überwälzt werden, die
              zugsmenge und somit auch mit einem höheren Einsparpo-           bisherige Marge reduzieren oder durch Effizienzsteigerung
              tenzial ihren Lieferanten häufiger gewechselt haben. Bei den    egalisiert werden. Die Erfahrungen in bereits liberalisierten
              Gewerbe- und Industriekunden war dies genau umgekehrt.          europäischen Märkten zeigen jedoch, dass eine Überwälzung
              Dies lässt sich allenfalls damit erklären, dass die grösseren   der zusätzlichen Kosten auf die Kunden durch den Wettbe-
              Kunden ihre Beschaffung bereits in früheren Jahren opti-        werb limitiert ist und tendenziell die eigenen Margen erodie-
              miert haben und im Jahr 2013 keine Lieferantenwechsel nö-       ren. Um diesen Effekt auszugleichen, werden bei den GVU
              tig waren.                                                      entsprechende Einsparpotenziale gesucht. So werden bei-
              Insgesamt wechselten im Jahr 2013 in Deutschland rund           spielsweise zwecks Nutzung von Grössenvorteilen von den
              1.22 Mio. Messpunkte den Lieferanten, davon 1.18 Mio. im        Unternehmen ganze Funktionen (Billing, etc.) im Sinne eines
              Kundensegment mit einem jährlichen Verbrauch von unter          Shared Service an Dritte ausgelagert.

                                                                              18
                                                                                   Mengenbezogene Quote für alle Verbraucher > 300 MWh/Jahr
                                                                              19
                                                                                   Monitoringbericht 2014, Bundesnetzagentur, 14. November 2014.
                                                                              20
                                                                                   Herleitung der Anzahl von Lieferantenwechseln in der Schweiz (exkl.
                                                                                   Gaskraftwerke in Deutschland): 37 TWh Schweiz/786 TWh Deutschland × 1.22 Mio.
                                                                                   Messpunkte Deutschland.
                                                                              21
                                                                                   Jahresstatistik 2014, Verband der Schweizerischen Gasindustrie.

9RZ_EVU_MAFO_2015.indd 19                                                                                                                                    02.07.15 16:51
20 | Marktstruktur und Wettbewerb

      ABBILDUNG 10

      Marktanteile auf Basis der Anzahl Heizungen pro
      Energieträger (Schweiz)

      60%
                   58.5%

      50%
                                                                                                              49.1%

      40%

      30%

      20%
                   17.2%
                                                                                                              15.6%

                   12.0%                                                                                      12.0%
      10%                                                                                                     10.6%
                       8.5%                                                                                    9.9%

                                                                                                                 2.8%
                       1.9%
       0%
                          1990               2000                          2010                           2013

              Heizöl          Gas   Holz   Wärmepumpe       Elektrizität           Sonstige

      EXKURS: ROLLE VON ERDGAS IM WÄRMEMARKT

      Der Wärmemarkt ist ein Substitutionsmarkt, in welchem ver-              Tabelle 1 – Anzahl Heizungen pro Energieträger Schweiz
      schiedene Energieträger eingesetzt werden können. Diese
      Energieträger unterscheiden sich beispielsweise in Bezug auf
                                                                                                                           2010       2013             ∆%
      die Kosten, die Umweltbelastung und die zeitliche und örtliche
      Verfügbarkeit. Zudem werden die einzelnen Energieträger                 HEIZÖL                                    841’036   827’307          –1.6 %
      auch unterschiedlich von eidgenössischen, kantonalen und
                                                                              GAS                                       248’048   263’094            6.1 %
      kommunalen Klimaschutzmassnahmen (bspw. Lenkungsab-
      gaben und Förderprogramme) beeinflusst.                                 HOLZ                                      198’624   201’461            1.4 %
      Die Bedeutung von Gas hat in der jüngeren Vergangenheit als
                                                                              WÄRMEPUMPE                                140’844   178’118          26.5 %
      Energieträger für Wärmeanwendungen in Gebäuden zuge-
      nommen (Abbildung 10).22 Diese Entwicklung steht interessan-            ELEKTRIZITÄT                              168’098   166’377          –1.0 %
      terweise im Gegensatz zur gesellschaftlichen Tendenz zur                FERNWÄRME                                  29’596    30’023            1.4 %
      Vermeidung von CO2 und der pessimistischen Einschätzung
      der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Studienteil-               SONNENKOLLEKTOR                             2’242      2’974         32.6 %
      nehmer. Im Jahr 2013 wurden über 15.6 % aller Gebäude mit               KOHLE                                       2’180      1’912        –12.3 %
      Gas beheizt. Dies entspricht knapp einer Verdoppelung von
                                                                              ANDERE ENERGIETRÄGER                        9’383      9’623           2.6 %
      8.5 % seit dem Jahr 1990. Im Gegensatz dazu sinkt der Markt-
      anteil von Heizöl seit dem Jahr 1990 kontinuierlich von 58.5 %
      auf 49.1 % im Jahr 2013. Die Entwicklung von Gas wurde nur
      durch die Entwicklung der Wärmepumpen übertroffen. Diese
      haben im gleichen Zeitraum den Marktanteil von 1.9 % auf
      10.6 % gesteigert.
                                                                              22
                                                                                   Gebäude- und Wohnungsstatistik, Bundesamt für Statistik, 7. August 2014.

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21 | Marktstruktur und Wettbewerb

              ABBILDUNG 11

              Erwarten Sie im Rahmen der aktuellen Gegebenheiten in den kommenden Jahren eine
              Konsolidierung bei den Gasversorgungsunternehmen?

              Kooperative Modelle unter Beibehaltung der
              Eigenständigkeit                                                           90%                     10%

              Spezialisierung von Unternehmen unter Aufgabe
                                                                                   75%                       25%
              von bisherigen Geschäftsaktivitäten

              Horizontale Konsolidierung bei den
                                                                                 65%                       35%
              Gasversorgungsunternehmen

              Vertikale Konsolidierung bei den
                                                                          34%                      66%
              Gasversorgungsunternehmen

                                                                   0%      20%         40%      60%       80%      100%

                 Ja         Nein

              Im Fokus der Studienteilnehmer (90 %) stehen in den kom-            Im Vergleich zur Umfrage im Jahr 2013 erwarten die Studien-
              menden Jahren kooperative Zusammenarbeitsmodelle unter              teilnehmer eine geringere Konsolidierungsaktivität auf hori-
              Beibehaltung der Eigenständigkeit (Abbildung 11). Bei diesen        zontaler und vertikaler Ebene. Der Konsolidierungsdruck
              Modellen werden definierte Aufgaben im Sinne eines Shared           scheint nachgelassen zu haben. Nichtsdestotrotz erwartet
              Service an Dritte ausgelagert. Ein Beispiel hierfür ist der Zu-     nach wie vor eine Mehrheit der Studienteilnehmer (65 %) in
              kauf von energiewirtschaftlichen Leistungen, wie dem Port-          den kommenden Jahren eine horizontale Konsolidierung in
              foliomanagement, welche aufgrund fehlender Grössenvortei-           der Branche auf gleicher Wertschöpfungsstufe. Dies gilt ins-
              le nur von wenigen grossen GVU selbständig wirtschaftlich           besondere für kleinere GVU.23 In diesem Kontext werden in
              erbracht werden können.                                             der Branche u.a. auch der Fortbestand der bisherigen drei
              Weiter werden von drei Vierteln der Studienteilnehmer (75%)         Wertschöpfungsstufen kontrovers diskutiert. Die vertikale
              in den kommenden Jahren eine stärkere Spezialisierung der           Konsolidierung hingegen scheint derzeit weniger im Fokus
              Unternehmen unter Aufgabe von bisherigen Geschäftsaktivi-           der Unternehmen zu stehen. Nur noch rund ein Drittel der
              täten erwartet. Bei der Spezialisierung werden vor allem eine       Studienteilnehmer (34 %) erwartet eine vertikale Konsolidie-
              stärkere Ausrichtung an der Wertschöpfungskette und eine            rung bzw. eine Zusammenführung von Aktivitäten auf der
              Konzentration auf das Kerngeschäft – beispielsweise im Sin-         (über-)regionalen und der lokalen Stufe.
              ne einer konsequenten Entflechtung des Energie- und Netz-
              geschäfts (Unbundling) – als Treiber genannt.

                                                                                  23
                                                                                       GVU mit einem Absatz bis 500 GWh.

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