Gemeinde-Kurier AMTSBLATT - Floh-Seligenthal

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Gemeinde-Kurier AMTSBLATT - Floh-Seligenthal
Gemeinde-Kurier
                       AMTSBLATT

                       ➔ der Gemeinde Floh - Seligenthal
                          mit den Ortsteilen: - Floh - Schnellbach - Hohleborn
                          - Seligenthal - Struth-Helmershof - Kleinschmalkalden

Jahrgang 29                   Freitag, den 8. März 2019              10. Woche / Nr. 03

        Der Frühling hält Einzug

Foto: Cornelia Höfer
Gemeinde-Kurier AMTSBLATT - Floh-Seligenthal
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal                         -2-                                                      Nr. 03/2019
                                                                     9. Ländlicher Wegebau „Am Wiedich“ OT Struth-Helmershof,
                                                                     10. Ländlicher Wegebau „Im Hübenthal“ OT Hohleborn,
                                                                     11. Abriss Lindenstr. 3 OT Schnellbach.
                                                                     Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Europa- und Kommunalwahlen am                                        Beschluss-Nr.: 186-34/19 – Bestätigung eines Ingenieur-
26.05.2019                                                           vertrages – Grundhafter Straßenausbau Gartenstraße OT
                                                                     Schnellbach
Wahlhelfer gesucht                                                   Beschlussvorschlag:
                                                                     Der vorliegende Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Sabi-
                 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ge-         ne Schliewenz, Stiller Tor 16, 98574 Schmalkalden, zum oben
                 meinde Floh-Seligenthal,                            genannten Bauvorhaben wird bestätigt. Gesamtkosten der
                 am 26.05.2019 werden das EU-Parlament sowie         Maßnahme: ca. 200.000 €Planungskosten gesamt: 25.902,46 €
                 in der Gemeinde Floh-Seligenthal der Gemein-        (Brutto)
                 derat und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen       Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
                 der Kreistag gewählt. In allen Ortsteilen der Ge-   Beschluss-Nr.: 187-34/19 - Widmungsbeschluss für die Stra-
meinde werden zur reibungslosen Durchführung dieser Wahlen           ße im Wohngebiet „Hinter der Kirche“, OT Floh
wieder tatkräftige Hände in den Wahlvorständen benötigt.             Beschlussvorschlag:Im Zuge der Erschließung des neuen
Bei allen bisher durchgeführten Wahlen haben sich engagierte         Wohngebietes „Hinter der Kirche“ war es notwendig, eine Ergän-
Menschen aus der Mitte unserer Bürgerschaft gefunden und als         zung der Straße „Hinter der Kirche“ durchzuführen. Die Ergän-
Mitglieder in den Wahlvorständen stets eine hervorragende Ar-        zung der Straße „Hinter der Kirche“ wird hiermit als öffentliche
beit geleistet. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich be-       Straße gewidmet. Entsprechend § 3 ThürStrG wird die Ergän-
danken.                                                              zung der Straße als Gemeindestraße eingestuft.
In Fortsetzung dieser guten Tradition sind für die 6 Wahllokale      Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
der Gemeinde und für den Briefwahlbezirk jeweils ein Wahl-           Beschluss-Nr.: 188-34/19 – Beschluss über einen Nachrü-
vorstand in einer Stärke von 6 Personen (Wahlvorsteher, Stell-       cker im Haupt- und FinanzausschussBeschlussvorschlag:
vertreter, 4 Beisitzer) zu besetzen.                                 Der Gemeinderat beschließt hiermit, dass die Gemeinderätin
Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe übernehmen, beson-          Karin Kirchner für die verstorbene Sigrid Eberhardt in den Haupt-
dere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jedes Mitglied des       und Finanzausschuss nachrückt.
Wahlvorstandes erhält für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädi-      Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
gung in Höhe von 30,00 Euro.                                         Beschluss-Nr.: 189-34/19 – Berufung des Wahlleiters für die
Wir möchten hiermit alle Bürgerinnen und Bürger aufrufen, uns        Kommunalwahlen am 26.05.2019
bei der Durchführung der Wahl durch die Mitarbeit als Wahlhelfer     Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat beruft Herrn René Pan-
zu unterstützen.                                                     hans (Amtsleiter) zum Wahlleiter und Herrn Thomas Hol-land-
Wenn Sie bereit sind, im Wahlvorstand mitzuhelfen oder Fragen        Nell (Kämmerer) zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kom-
zum Thema „Wahlhelfer“ haben, melden Sie sich bitte bei uns.         munalwahl am 26.05.2019.
Sie erreichen unser Wahlamt unter der Telefonnummer (03683)          Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
40 88-42 oder per Email unter hauptamt@floh-seligenthal.de.          Beschluss-Nr.: 190-34/19 – Bestätigung eines Ingenieurver-
Gerne können Sie sich auch persönlich in der Gemeindeverwal-         trages – Ersatzneubau der Fußgängerbrücke „An der Bli-
tung bei Herrn Panhans melden.                                       che“ im OT KleinschmalkaldenBeschlussvorschlag:
Vielen Dank im Voraus für Ihr Engagement!                            Der vorliegende Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Probst
                                                                     GmbH, Gleimershäuser Str. 19, 98617 Meiningen, zum oben ge-
                                                                     nannten Bauvorhaben wird bestätigt. Gesamtkosten der Maßnah-
Gemeinderatsbeschlüsse                                               me: ca. 79.800 € Planungskosten gesamt: 14.611,66 € (Brutto)
                                                                     Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Amtliche Bekanntmachung
In der 34. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.01.2019            Amtliche Bekanntmachung
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 183-34/19 – Beschluss Haushaltssatzung                der Haushaltssatzung 2019
einschließlich Haushaltsplan 2019
Beschlussvorschlag:
                                                                     I: Haushaltssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal
Die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019          für das Haushaltsjahr 2019
einschließlich Haushaltsplan wird bestätigt.                         Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen                             Gemeinde Floh-Seligenthal folgende Haushaltssatzung:
Beschluss-Nr.: 184-34/19 – Finanzplan 2019
Beschlussvorschlag:Der auf der Grundlage des Investitions-                                          §1
programms erstellte Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 wird      Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
bestätigt.                                                           2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen                             Verwaltungshaushalt
Beschluss-Nr.: 185-34/19 – Ausbau- und Finanzierungsbe-
                                                                     in den Einnahmen und Ausgaben mit            8.276.400,00 €
schluss
Beschlussvorschlag:                                                  und im Vermögenshaushalt
Auf der Grundlage des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr          in den Einnahmen und Ausgaben mit            10.227.300,00 €
2019 beschließt der Gemeinderat, folgende Vorhaben im Haus-          ab.
haltsjahr 2019 zu realisieren. Voraussetzung ist jeweils die Aus-
reichung der beantragten Fördermittel:                                                            §2
                                                                     Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
1. Energieeffiziente Erneuerung Pumpenanlage Schwimm-
                                                                     maßnahmen sind nicht vorgesehen.
      bad OT Struth-Helmershof,
2. Gehweg Schmalkalder Straße OT Floh,                                                           §3
3. Gehweg Körler Straße bis Bahnhofstraße OT Floh,                   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
4. Ersatzneubau Fußgängerbrücke „Bliche“ OT Kleinschmal-             nicht festgesetzt.
      kalden,
5. Erneuerung „Wiebachsbrücke“ OT Kleinschmalkalden,                                               §4
6. Schaffung barrierefreier Haltestellen ÖPNV OT Floh, Hoh-          Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-
      leborn und Schnellbach,                                        ern werden wie folgt festgesetzt:
7. Energetische Sanierung Vereinshaus (Heizung) OT Struth-           1. Grundsteuer
      Helmershof,                                                    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 280 v.H.
8. Ausbau der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet,                      (Grundsteuer A)
Gemeinde-Kurier AMTSBLATT - Floh-Seligenthal
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal                                    -3-                                                                      Nr. 03/2019
b)   für die Grundstücke                                       390 v.H.         II: Beschluss - und Genehmigungsvermerk
     (Grundsteuer B)                                                            1.    Mit dem Beschluss vom 30.01.2019, Nr. 183-34/19, hat der
2.   Gewerbesteuer                                             360 v.H.               Gemeinderat die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan
                                                                                      und Anlagen beschlossen.
                           §5                                                   2.    Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Rechts-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung                         aufsichtsbehörde – hat mit Schreiben vom 20.02.2019, Az.:
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 €                             13-1517-61/19-23, die Genehmigung zur öffentlichen Be-
festgesetzt.                                                                          kanntmachung erteilt.
                                                                                3.    Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung
                                §6                                                    nicht.
Als Anlage gilt der Stellenplan.

                              §7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft                    III: Auslegungshinweis
                                                                                Der Haushaltsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal liegt gemäß
Floh-Seligenthal, den 25.02.2019                                                § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Käm-
Gemeinde Floh-Seligenthal                                                       merei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstra-
Bahnhofstraße 4                                                                 ße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 11.03.2019 bis
98593 Floh-Seligenthal                                                          29.03.2019 öffentlich mit Möglichkeit zur Einsichtnahme für je-
(Siegel)                                                                        dermann zu den normalen Sprechzeiten aus.
gez.                                                                            gez.
Ralf Holland-Nell                                                               Ralf Holland-Nell
Bürgermeister                                                                   Bürgermeister

                          Stellenausschreibung Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal
 Die Gemeinde Floh-Seligenthal stellt zum 01.07.2019 einen                      und die Vergütung richten sich nach den Bestimmungen des
 Mitarbeiter (m/w/d) des Bauhofes der Gemeinde Floh-Seli-                       Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
 genthal in Vollzeit ein. Das Beschäftigungsverhältnis ist zu-                  und den diesen ergänzenden Tarifverträgen.
 nächst für ein Jahr befristet. Eine unbefristete Tätigkeit wird                Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevor-
 angestrebt.                                                                    zugt berücksichtigt.
 Einstellungsvoraussetzungen:                                                   Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis
 • eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufs-                        zum 31.03.2019 an die Gemeinde Floh-Seligenthal zu rich-
     ausbildung                                                                 ten: Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstr. 4
 • Flexibilität, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Hilfs- und Ein-                in 98593 Floh-Seligenthal.
     satzbereitschaft                                                           Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalunterlagen bei
 • Loyalität                                                                    und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen oder Plastikhül-
 • Teamfähigkeit                                                                len.
 • bürgernahes Denken und Handeln                                               Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der
 • handwerkliches Geschick und Interesse an den gemeind-                        Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzu-
     lichen Aufgaben                                                            sehen.
 • Führerschein Klasse B/BE/C/C1 – wünschenswert Klasse                         Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die
     CE                                                                         Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) entspre-
 Ihre Aufgaben:                                                                 chend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet. Bei
 • Landschafts- und Gehölzpflegearbeiten                                        gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Bei-
 • Unterstützung bei gemeindlichen Veranstaltungen aller Art                    lage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Bitte
 • Mitarbeit bei baulichen Projekten der Gemeinde-, Straßen-                    beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Erhebung von
     und Gebäudeunterhaltung sowie Pflege aller gemeindli-                      personenbezogenen Daten auf dem entsprechenden Merk-
     chen Anlagen einschließlich der Friedhöfe                                  blatt, welches auf der Internetseite www.floh-seligenthal.de
 • Durchführung des Winterdienstes, Rufbereitschaft                             hinterlegt ist.
 Wir bieten:
 Ein vielseitiges und abwechslungsreiches Tätigkeitsgebiet so-                  Ralf Holland-Nell
 wie gute Arbeitsbedingungen. Das Beschäftigungsverhältnis                      Bürgermeister

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 Gemeinde-Kurier                                                                Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift
                                                                                des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
 Amtsblatt der Gemeinde Floh - Seligenthal                                      Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
 mit den Ortsteilen: Floh - Schnellbach -Hohleborn -                            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
 Seligenthal - Struth-Helmershof - Kleinschmalkalden                            zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
                                                                                Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Far-
 Herausgeber: Gemeinde Floh-Seligenthal                                         ben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,                   schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder-
 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,     gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns
 Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21                             zu keiner Ersatzleistung.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                         Verlagsleiter: Mirko Reise
 Gemeinde Floh-Seligenthal, Hauptamt, Tel. 0 36 83 / 40 88 42                   Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsge-
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau   biet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
 OT Langewiesen                                                                 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar
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         Nächster Redaktionsschluss                                                      Nächster Erscheinungstermin
              Montag, den 01.04.2019                                                             Freitag, den 12.04.2019
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal                       -4-                                                    Nr. 03/2019
                                                                  Auch wenn einige Hundehalter sich vorbildlich verhalten, sieht
                                                                  die Realität leider ganz anders aus. Einige Hundebesitzer sind
                                                                  sogar der Auffassung, mit Überweisung der Hundesteuer auch
                                                                  gleich die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies
                                                                  ist jedoch ein Irrtum.
Einebnen von Grabstätten – Frühjahr 2019                          Was können Sie tun, wie können Sie helfen?
                                                                  Als Hundehalter können Sie z. B. Hundekotbeutel bei jedem Spa-
Laut der gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Floh-Seli-        ziergang mit sich führen, um den Kot Ihrer Vierbeiner jederzeit
genthal weisen wir darauf hin, dass die Ruhezeit bei Erdbestat-   zu beseitigen. Die Beutel können dann im normalen Hausmüll
tung mindestens 20 Jahre und höchstens 30 Jahre und bei Ur-       entsorgt werden.
nenbeisetzung mindestens 15 Jahre und höchstens 30 Jahre auf      Sind Sie Zeuge einer solchen Ordnungswidrigkeit geworden, hilft
allen Friedhöfen der Gemeinde Floh-Seligenthal beträgt.           manchmal schon eine freundliche Ansprache oder Aufklärung
Nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren sind die Grabmale und     des Frauchens oder Herrchens.
sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen bzw. entfernen zu las-   Gerne können und sollten Sie unter Angabe des Ortes, der Zeit
sen. Einebnungen vor Ablauf der Ruhe-frist von 30 Jahren (unter   und Namen des Hundebesitzers diese Ordnungswidrigkeit beim
Beachtung der o. g. Mindestruhefristen) können auch vorgenom-     Ordnungsamt der Gemeinde melden.
men werden.                                                       Bitte tragen Sie zur Verschönerung unseres Ortsbildes bei!
Bei Bedarf kann die Friedhofsverwaltung/Gemeindeverwal-           Bei Rückfragen erhalten Sie gerne weitere Auskünfte vom Ord-
tung mit der Grabein-ebnung beauftragt werden. Aufträge zur       nungsamt.
Einebnung werden schriftlich oder auch telefonisch bis zum        Kontakt:
01.04.2019 entgegengenommen. Später eingehende Aufträge           Telefon: 03683-408854
können dann erst wieder im Herbst 2019 berücksichtigt werden.     E-Mail: ordnungsamt@floh-seligenthal.de
Die Einebnung der in Auftrag gegebenen Gräber erfolgt vor
Ostern.
Die Beräumung eines Erdbestattungsgrabes kostet laut Fried-         Aufruf Abrechnung Kurbeitrag
hofsgebührensatzung 170,- € und die Beräumung eines Urnen-
                                                                    Alle Vermieter von Ferienzimmern, Ferienhäusern, Ferien-
grabes 85,- €.
                                                                    wohnungen und Privatzimmern werden gebeten die Kurtaxe
Über die Einebnung von Gräbern durch Angehörige ist die Fried-
                                                                    für das Jahr 2018 bei der Gemeindekasse abzurechnen.
hofsverwaltung zwecks Aktualisierung des Friedhofskatasters zu
                                                                    Die erste Abrechnung für das Jahr 2019 wird laut Sat-
informieren.
                                                                    zung zum Ende des I. Quartals 2019 fällig. Wir bitten dies
Die Friedhofsverwaltung
                                                                    zu beachten.

Frühjahrsputz - Straßenreinigung
Wir alle wollen eine saubere Gemeinde, für uns selbst aber auch       Die Gemeinde Floh-Seligenthal
für unsere Besucher. Um die Sauberkeit zu gewährleisten, muss         verkauft gegen Höchstgebot:
jeder - die Gemeinde ebenso wie die Einwohner - einen Beitrag
leisten.                                                              Pfau Rexter A6500, Allrad, EZ: 20.07.2006, 97.100 km, 2977
Die Pflichten zur Straßenreinigung und auch ihr Umfang sind der       ccm mit 110 kW, Diesel, zul. Gesamtmasse 6990 kg
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal geregelt.

Hier eine kurze Zusammenfassung:
Wer muss reinigen?
Jeder Grundstückseigentümer bzw. der ihm Gleichgestellte (z.
B. Erbbauberechtigte) ist entlang seines anliegenden Grundstü-
ckes reinigungspflichtig. Die Beauftragung der Mieter oder sons-
tiger Personen entbindet den Eigentümer nicht von dieser Pflicht.
Als Anlieger gilt ein Grundstück auch dann, wenn es durch Grün-
oder Geländestreifen von der Straße getrennt ist.
Was muss wie oft gereinigt werden?
Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in
der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis
zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die
Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.
Grundsätzlich müssen alle Straßenteile wie Gehwege, Straßen-
rinnen und Fahrbahnen einmal wöchentlich gereinigt werden.
Das beinhaltet das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigun-
gen, pflanzlichen Bewuchs, Laub, Schlamm, Splitt oder ähnliches.
Was gibt es weiterhin zu beachten?
• Anpflanzungen
In öffentlichen Straßen sowie an Straßenkreuzungen und Ein-
mündungen dürfen Anpflanzungen die Sicht der Verkehrsteilneh-
mer nicht behindern. Der Straßen- sowie Fußgängerverkehr darf
durch Anpflanzungen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Dafür ist es erforderlich, Anpflanzungen auf Grundstücken regel-
mäßig und soweit zurückzuschneiden, dass Äste, Zweige und
Bodendecker nicht in die Verkehrsfläche hineinragen können.
Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Straßen-
lampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen
sind.
• Hundekot
Die Pflicht eines jeden Hundehalters, ist die Hinterlassenschaft
seines vierbeinigen Freundes zu entsorgen. Und das nicht nur im
Bereich der Straße, nein, auch auf Rad- oder Wanderwegen, in
Grünanlagen, auf Spiel- und Sportflächen sowie auf Friedhöfen.
Gerade unser schöner Mommelstein-Radwanderweg hat sich in
den letzten Wochen zu einem Hundeklo entwickelt. Gerade für
Wanderer, Kinder, Radfahrer, Inlineskater usw. sind diese unap-
petitlichen Haufen ein richtiges Ärgernis.
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal                                                            -5-                                                     Nr. 03/2019
Das Mindestgebot für das Fahrzeug liegt bei 5000 Euro. Ein
Schiebeschild für den Winterdienst kann für 1500 Euro zusätz-
lich erworben werden.
Die schriftlichen Gebote werden bis zum 30.03.2019 entgegen
genommen, sie sind zu richten an:
Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593
Floh- Seligenthal                                                                                                  Herzlichen Glückwunsch zur Geburt
Besichtigungen sind nach vorheriger telefonischer Abstimmung
möglich.                                                                                                               Theo Valentin, geb. 26.01.2019
Ansprechpartner: Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bau-                                                           (Anika Hellenbach u. Michael Fräbel)
hofleiter Herr Luck, Körler Straße 8, 98593 Floh-Seligenthal, Tel.:
03683 408110

 Gratulation zu Hochzeitsjubiläen
 Der Bürgermeister der Gemeinde Floh-Seligenthal möchte
 die Ehepaare, die im laufenden Jahr ein Hochzeitsjubiläum
 (Goldene, Diamantene, Eiserne bzw. Steinerne Hochzeit) be-
 gehen, persönlich ehren.
 Unser Melderegister weist bezüglich der Eheschließungsda-
 ten sehr viele Lücken auf. Insbesondere betrifft dies natürlich                                      Veranstaltungen März April 2019
 Ehepaare, die nicht hier geheiratet haben.
 Deshalb ist die Gemeinde dringend auf Unterstützung von                                              09.03.2019
 Familienangehörigen und Bekannten angewiesen.                                                                      Vereinskegeln um den Pokal des Bürgermeisters
 Wer wünscht, dass der Bürgermeister seine Glückwünsche                                                             im Helmerser Wirtshaus
 zu diesen besonderen Jubiläen überbringt, kann dies gerne                                            14.03.2019
 dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Floh-Seligenthal                                                  20.00 Uhr     FRAUENzeit kreativ im Haus der Landeskirchli-
 mitteilen Eheschließungsdaten, die uns vorliegen dürfen auch                                                       chen Gemeinschaft in Floh
 nach DSGVO Art. 6 Absatz 1e für eine persönliche Gratula-                                            19.03.2019
 tion verwendet werden. Gegen die Verwendung Ihrer Daten                                              15.00 Uhr     Seniorentreff 55+ im Haus der Landeskirchlichen
 für diese Zwecke können Sie jedoch jederzeit widersprechen.                                                        Gemeinschaft in Floh
 Wir zeigen hiermit an, dass wir am .................. geheira-                                       31.03.2019
 tet haben und freuen uns über Glückwünsche zu unserem                                                10.00 Uhr     Wanderung: Rennsteig – Ebertswiese – Maßkopf
 ..................Hochzeitstag.                                                                                    – Floh
                                                                                                                    Die kinderfreundliche Tour führt Sie entlang des
                                                                                                                    Rennsteigs vorbei an einem Tuffsteinbruch und
 Name: ....................................................................................
                                                                                                                    dem Naturschutzgebiet Ebertswiese wieder zum
                                                                                                                    Bergsee Ebertswiese. Hier gibt es verschiedene
                                                                                                                    Einkehrmöglichkeiten.
 Straße: ...................................................................................                        Anschließend geht es weiter zum Maßkopf. Von
                                                                                                                    der dortigen Schutzhütte können Sie eine herrli-
                                                                                                                    che Weitsicht über Floh-Seligenthal und die um-
 PLZ und Wohnort: ..................................................................                                liegenden Berge genießen. Tour: ca. 9 km, ca. 4
                                                                                                                    Stunden; Treffpunkt: Parkplatz Neue Ausspanne
                                                                                                      05.04.2019
 ................................................................................................
                                                                                                      15.00 Uhr     300 Jahre Hessische Kirche – Kinderkirchenent-
                                                                                                                    deckungstour Treffpunkt vor dem Kindergarten
                                                                                                                    Howeteknirpse.
 Datum/ Unterschrift: ...............................................................
                                                                                                                    Bei einem kleinen Spaziergang und einer Besich-
 Bitte einsenden an:                                                                                                tigung der Kirche von innen, erfahren Groß und
 Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Einwohnermeldeamt,                                                            Klein viel Interessantes. Anschließend können im
 Fax: 03683 40 88 515, E-Mail: meldeamt@floh-seligenthal.                                                           Pfarrhaus kleine Ostergeschenke gebastelt wer-
 de oder in den Briefkasten Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-                                                            den.
 Seligenthal                                                                                          11.04.2019
                                                                                                      20.00 Uhr     FRAUENzeit kreativ im Haus der Landeskirchli-
                                                                                                                    chen Gemeinschaft in Floh
                                                                                                      14.04.2019
  Wir trauern um
                                                                                                      10.00 –       Osterschießen des BSV Höhnberg am Schieß-
  Hans Frank                                   06.12.1931 - 01.02.2019                                12.00 Uhr     platz am Maßkopf
  Lisa Pfannstiel                              10.12.1931 - 05.02.2019                                14.04.2019
  Anna-Elisabeth Heller                        03.08.1929 - 06.02.2019                                              Anwandern / Sternwanderung auf die Maßkopf-
  Vera Jäger                                   22.08.1936 - 13.02.2019                                              hütte des Thüringerwald Vereins Höhnberge e.V.
  Inge Leffler                                 14.12.1933 - 14.02.2019                                              /15.00 Uhr Ankunft an der Hütte / Anmeldung bei
  Edelgard Christ                              19.06.1936 - 16.02.2019                                              M. Mägdefrau bis 07.04.2019
  Günther Engel                                11.12.1943 - 18.02.2019
  Dr. Bernd Weyh                               12.08.1947 - 21.02.2019
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal                       -6-                                                       Nr. 03/2019
Allgemeine Informationen rund um Floh-                             Kirchenführungen
                                                                   Die Kirche im OT Floh ist vom 01.05. bis 30.09 in der Zeit von
Seligenthal                                                        10.00 -18.00 Uhr zu besichtigen. Außerhalb dieser Zeit Kirchen-
Skiausleihe                                                        führungen und Besichtigungen nach vorheriger Vereinbarung mit
Sportgeschäft „Römhild“ / Schulstraße 27 / OT Floh/ Tel.           Herrn Rainer Erbe, Grummich 1, OT Floh, Tel. 03683/604922.
03683 605179                                                       Tourist-Information
Geöffnet nach telefonischer Vereinbarung                           Montag & Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mommelstein Rad-Ski-Freizeitshop / Bahn-                           und 13.00 - 16.30 Uhr; Mittwoch 13.00 - 16.30 Uhr;
hofstraße 40a / OT Floh / Tel.03683 466250                         Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Montag – Freitag: 09.00 –13.00 Uhr & 15.00 –
19.00 Uhr /                                                        Hinweise aus der näheren Umgebung:
Samstag: 09.00 – 13.00 Uhr
Verleih (Ski, Rad, Nordic Walking-Stöcke) zu                       Bad-Salzungen – Keltenbad (Kurbad u. Gradierwerk) tägl. von
den Öffnungszeiten, am Wochenende nach te-                         10.30-22.00 Uhr geöffnet, Tel.: 03695 69340
lefonischer Vereinbarung                                           Tabarz Kur u. Familienbad tabbs Öffnungszeiten: So.-Mi. 09:00
Line-Dance                                                         - 21:00 Uhr, Do.-Sa. 09:00 - 22:00 Uhr, Tel.: 036259 67340
Jeden Donnerstag 19.30 Uhr im DGH „Adler“, OT Kleinschmal-         Brotterode – Inselbergbad täglich geöffnet von 10.00-21.00 Uhr,
kalden                                                             Tel.: 036840 3730
Seniorengymnastik                                                  Schmalkalden - Individuelle Stadtführungen, Treffpunkt: Tou-
Immer mittwochs 14.45 Uhr in der Sporthalle in Seligenthal         rist - Information Schmalkalden, Auer Gasse 6, , Tel.: 03683 609
Kegeln                                                             75 80
                                                                   Schloss Wilhelmsburg
Die Bundeskegelbahn im Gasthaus „Helmer-
                                                                   1.April - 31. Oktober: täglich 10.00-18.00 Uhr,
ser Wirtshaus“ OT Struth-Helmershof ist täglich,
                                                                   November - März: Di.-So. 10.00-16.00 Uhr, Tel.: 03683 603186
außer dienstags, geöffnet. Vorherige Anmel-
dung ist erforderlich. (Tel.03683/788634). Preis:
9,50 €/Std./Bahn. Die Ausleihe von geeigneten
Schuhen ist im Gasthaus möglich.                                   Einladung der FGB Bauernwald Schnellbach
Sauna & Solarium                                                   Hiermit möchten wir Sie zu unserer Jahreshauptversammlung
im Gasthof „Thüringer Hof“ OT Struth-Helmershof sind täglich ge-            am Donnerstag, dem 14.03.2019, 19.00 Uhr
öffnet. Vorherige Anmeldung unter Tel. 03683/79190 erwünscht.      in das Feuerwehrgerätehaus Schnellbach einladen.
Heimat- und Trachtenstube                                          Tagesordnung
…im OT Schnellbach kann nach vorheriger Anmeldung unter be-        1. Begrüßung
sichtigt werden. 03683/605603.                                     2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
Heimatmuseum                                                       3. Rechenschaftsbericht der Kassenverwaltung
…in Kleinschmalkalden kann parallel zu den Öffnungszeiten der      4. Bericht der Revisionskommission
Bibliothek besichtigt werden. Außerhalb dieser Zeiten wird um      5. Entlastung des Vorstandes
telefonische Anmeldung bei Rainer König, Tel. 036849/20022         6. Bericht des Revierleiters mit Wirtschaftsplan 2019
gebeten.                                                           7. Wahl des Vorstandes der FBG
Bibliothek                                                         8. Beschluss über Gewinnauszahlung
OT Floh, Bahnhofstraße 4                                           9. Diskussionen zu den Berichten
Parallel zu den Öffnungszeiten der Tourist-Infor-                  10. Schlusswort
mation (siehe unten)
OT Kleinschmalkalden, Markt 1                                      Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Montag: 09.00-11.00 Uhr & Mittwoch 14.30-17.30                     Der Vorstand
Uhr
Kerzenvilla Kleinschmalkalden
Mittwoch bis Sonntag von 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Infos       Mängelmeldung
über Veranstaltungen und Anmeldungen unter 036849 229737           Immer wieder kommt es zu Mängeln und Missständen, die bei
oder email: kontakt@kerzenvilla.de, Frau Fromke, KSM, Brot-        der Vielzahl der öffentlichen Einrichtungen fast zwangsläufig
teroder Str. 9                                                     sind. Die Gemeinde Floh-Seligenthal ist um schnelle Abhilfe be-
Creativ-Keramik Frank - Töpferkurse                                strebt. Dies setzt allerdings voraus, dass wir über einen Mangel
Wollen Sie selber erleben, wie ein Werkstück aus Ton gefertigt     informiert werden.
wird? Dann sind Sie bei den Töpferkursen der Blumengalerie &       Dafür können Sie dieses Formular nutzen - bitte ausfüllen, aus-
Creativ-Keramik Frank in Floh genau richtig. Getöpfert wird in     schneiden und an die Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4,
einer lockeren, lustigen und entspannten Atmosphäre. Interes-      98593 Floh-Seligenthal per Post senden, in den Briefkasten ne-
senten sind auch bei Schnupperkursen, Kindergeburtstagen und       ben der Eingangstür einwerfen oder per Fax unter 03683/408850
Samstagsworkshops herzlich willkommen. Sie können außer-           übermitteln. Ihre Beobachtung bzw. Anregung können Sie aber
dem Ton kaufen und Brennservice in Anspruch nehmen. Anmel-         auch per E-Mail über die Internetseite der Gemeinde www.floh-
dungen bei Blumengalerie Frank 03683 / 604539                      seligenthal.de loswerden.
Keramikwerkstatt Susanne Koch                                      In jedem Fall wird Ihre Nachricht umgehend an die zuständige
Tonnenbrände, Schulprojekte, Kindergeburtstage und Ferienpro-      Stelle weitergeleitet. Wir sind bemüht, schnellstmöglich zu re-
gramm; Infos unter Keramikwerkstatt Susanne Koch, Niemöller-       agieren. Sollte ein Mangel dennoch nicht zeitnah behoben wer-
straße 8, Telefon 03683/606402; http://www.keramik-koch.de/        den, liegen gute Gründe dafür vor. So ist es z.B. unwirtschaftlich,
NaturWerkstatt – Kreativ-Workshops                                 einen Elektrobetrieb wegen einer ausgefallenen Straßenlampe
Kreatives Gestalten mit Blumen und Pflanzen, Blumenwerkstatt,      zu beauftragen. Hierfür wird „gesammelt“ und dann gehandelt.
Frau Eggenstein, Gothaer St. 72, Tel.: 0 36 83 / 60 81 82 oder     Dafür bittet die Gemeindeverwaltung um Verständnis.
unter blumenwerkstatt-eggenstein@gmx.de                            Vielen Dank für Ihre weitere Mitwirkung.
Gottesdienste
Evangelische Gesamtverband
Floh-Seligenthal :
sonntags
· OT Struth-Helmershof u. Schnellbach -
9.30 Uhr
· OT Floh und Seligenthal - 10.30 Uhr
· OT Kleinschmalkalden - 10.00 Uhr
Gemeinschaftsgottesdienst der Landeskirchlichen
Gemeinschaft (LKG): sonntags
· OT Floh-Seligenthal 19.30 Uhr
· OT Struth-Helmershof 18.00 Uhr
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal   -7-   Nr. 03/2019
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