Gemeinde-Kurier AMTSBLATT - Floh-Seligenthal
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Gemeinde-Kurier AMTSBLATT ➔ der Gemeinde Floh - Seligenthal mit den Ortsteilen: - Floh - Schnellbach - Hohleborn - Seligenthal - Struth-Helmershof - Kleinschmalkalden Jahrgang 29 Freitag, den 8. März 2019 10. Woche / Nr. 03 Der Frühling hält Einzug Foto: Cornelia Höfer
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal -2- Nr. 03/2019 9. Ländlicher Wegebau „Am Wiedich“ OT Struth-Helmershof, 10. Ländlicher Wegebau „Im Hübenthal“ OT Hohleborn, 11. Abriss Lindenstr. 3 OT Schnellbach. Beratungsergebnis: einstimmig angenommen Europa- und Kommunalwahlen am Beschluss-Nr.: 186-34/19 – Bestätigung eines Ingenieur- 26.05.2019 vertrages – Grundhafter Straßenausbau Gartenstraße OT Schnellbach Wahlhelfer gesucht Beschlussvorschlag: Der vorliegende Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Sabi- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ge- ne Schliewenz, Stiller Tor 16, 98574 Schmalkalden, zum oben meinde Floh-Seligenthal, genannten Bauvorhaben wird bestätigt. Gesamtkosten der am 26.05.2019 werden das EU-Parlament sowie Maßnahme: ca. 200.000 €Planungskosten gesamt: 25.902,46 € in der Gemeinde Floh-Seligenthal der Gemein- (Brutto) derat und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen Beratungsergebnis: einstimmig angenommen der Kreistag gewählt. In allen Ortsteilen der Ge- Beschluss-Nr.: 187-34/19 - Widmungsbeschluss für die Stra- meinde werden zur reibungslosen Durchführung dieser Wahlen ße im Wohngebiet „Hinter der Kirche“, OT Floh wieder tatkräftige Hände in den Wahlvorständen benötigt. Beschlussvorschlag:Im Zuge der Erschließung des neuen Bei allen bisher durchgeführten Wahlen haben sich engagierte Wohngebietes „Hinter der Kirche“ war es notwendig, eine Ergän- Menschen aus der Mitte unserer Bürgerschaft gefunden und als zung der Straße „Hinter der Kirche“ durchzuführen. Die Ergän- Mitglieder in den Wahlvorständen stets eine hervorragende Ar- zung der Straße „Hinter der Kirche“ wird hiermit als öffentliche beit geleistet. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich be- Straße gewidmet. Entsprechend § 3 ThürStrG wird die Ergän- danken. zung der Straße als Gemeindestraße eingestuft. In Fortsetzung dieser guten Tradition sind für die 6 Wahllokale Beratungsergebnis: einstimmig angenommen der Gemeinde und für den Briefwahlbezirk jeweils ein Wahl- Beschluss-Nr.: 188-34/19 – Beschluss über einen Nachrü- vorstand in einer Stärke von 6 Personen (Wahlvorsteher, Stell- cker im Haupt- und FinanzausschussBeschlussvorschlag: vertreter, 4 Beisitzer) zu besetzen. Der Gemeinderat beschließt hiermit, dass die Gemeinderätin Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe übernehmen, beson- Karin Kirchner für die verstorbene Sigrid Eberhardt in den Haupt- dere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jedes Mitglied des und Finanzausschuss nachrückt. Wahlvorstandes erhält für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädi- Beratungsergebnis: einstimmig angenommen gung in Höhe von 30,00 Euro. Beschluss-Nr.: 189-34/19 – Berufung des Wahlleiters für die Wir möchten hiermit alle Bürgerinnen und Bürger aufrufen, uns Kommunalwahlen am 26.05.2019 bei der Durchführung der Wahl durch die Mitarbeit als Wahlhelfer Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat beruft Herrn René Pan- zu unterstützen. hans (Amtsleiter) zum Wahlleiter und Herrn Thomas Hol-land- Wenn Sie bereit sind, im Wahlvorstand mitzuhelfen oder Fragen Nell (Kämmerer) zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kom- zum Thema „Wahlhelfer“ haben, melden Sie sich bitte bei uns. munalwahl am 26.05.2019. Sie erreichen unser Wahlamt unter der Telefonnummer (03683) Beratungsergebnis: einstimmig angenommen 40 88-42 oder per Email unter hauptamt@floh-seligenthal.de. Beschluss-Nr.: 190-34/19 – Bestätigung eines Ingenieurver- Gerne können Sie sich auch persönlich in der Gemeindeverwal- trages – Ersatzneubau der Fußgängerbrücke „An der Bli- tung bei Herrn Panhans melden. che“ im OT KleinschmalkaldenBeschlussvorschlag: Vielen Dank im Voraus für Ihr Engagement! Der vorliegende Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Probst GmbH, Gleimershäuser Str. 19, 98617 Meiningen, zum oben ge- nannten Bauvorhaben wird bestätigt. Gesamtkosten der Maßnah- Gemeinderatsbeschlüsse me: ca. 79.800 € Planungskosten gesamt: 14.611,66 € (Brutto) Beratungsergebnis: einstimmig angenommen Amtliche Bekanntmachung In der 34. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.01.2019 Amtliche Bekanntmachung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 183-34/19 – Beschluss Haushaltssatzung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich Haushaltsplan 2019 Beschlussvorschlag: I: Haushaltssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal Die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Haushaltsplan wird bestätigt. Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Beratungsergebnis: einstimmig angenommen Gemeinde Floh-Seligenthal folgende Haushaltssatzung: Beschluss-Nr.: 184-34/19 – Finanzplan 2019 Beschlussvorschlag:Der auf der Grundlage des Investitions- §1 programms erstellte Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 wird Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr bestätigt. 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Beratungsergebnis: einstimmig angenommen Verwaltungshaushalt Beschluss-Nr.: 185-34/19 – Ausbau- und Finanzierungsbe- in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.276.400,00 € schluss Beschlussvorschlag: und im Vermögenshaushalt Auf der Grundlage des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.227.300,00 € 2019 beschließt der Gemeinderat, folgende Vorhaben im Haus- ab. haltsjahr 2019 zu realisieren. Voraussetzung ist jeweils die Aus- reichung der beantragten Fördermittel: §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- 1. Energieeffiziente Erneuerung Pumpenanlage Schwimm- maßnahmen sind nicht vorgesehen. bad OT Struth-Helmershof, 2. Gehweg Schmalkalder Straße OT Floh, §3 3. Gehweg Körler Straße bis Bahnhofstraße OT Floh, Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden 4. Ersatzneubau Fußgängerbrücke „Bliche“ OT Kleinschmal- nicht festgesetzt. kalden, 5. Erneuerung „Wiebachsbrücke“ OT Kleinschmalkalden, §4 6. Schaffung barrierefreier Haltestellen ÖPNV OT Floh, Hoh- Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu- leborn und Schnellbach, ern werden wie folgt festgesetzt: 7. Energetische Sanierung Vereinshaus (Heizung) OT Struth- 1. Grundsteuer Helmershof, a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 280 v.H. 8. Ausbau der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet, (Grundsteuer A)
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal -3- Nr. 03/2019 b) für die Grundstücke 390 v.H. II: Beschluss - und Genehmigungsvermerk (Grundsteuer B) 1. Mit dem Beschluss vom 30.01.2019, Nr. 183-34/19, hat der 2. Gewerbesteuer 360 v.H. Gemeinderat die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. §5 2. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Rechts- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung aufsichtsbehörde – hat mit Schreiben vom 20.02.2019, Az.: von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € 13-1517-61/19-23, die Genehmigung zur öffentlichen Be- festgesetzt. kanntmachung erteilt. 3. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung §6 nicht. Als Anlage gilt der Stellenplan. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft III: Auslegungshinweis Der Haushaltsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal liegt gemäß Floh-Seligenthal, den 25.02.2019 § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Käm- Gemeinde Floh-Seligenthal merei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstra- Bahnhofstraße 4 ße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 11.03.2019 bis 98593 Floh-Seligenthal 29.03.2019 öffentlich mit Möglichkeit zur Einsichtnahme für je- (Siegel) dermann zu den normalen Sprechzeiten aus. gez. gez. Ralf Holland-Nell Ralf Holland-Nell Bürgermeister Bürgermeister Stellenausschreibung Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal Die Gemeinde Floh-Seligenthal stellt zum 01.07.2019 einen und die Vergütung richten sich nach den Bestimmungen des Mitarbeiter (m/w/d) des Bauhofes der Gemeinde Floh-Seli- Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes genthal in Vollzeit ein. Das Beschäftigungsverhältnis ist zu- und den diesen ergänzenden Tarifverträgen. nächst für ein Jahr befristet. Eine unbefristete Tätigkeit wird Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevor- angestrebt. zugt berücksichtigt. Einstellungsvoraussetzungen: Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis • eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufs- zum 31.03.2019 an die Gemeinde Floh-Seligenthal zu rich- ausbildung ten: Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstr. 4 • Flexibilität, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Hilfs- und Ein- in 98593 Floh-Seligenthal. satzbereitschaft Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalunterlagen bei • Loyalität und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen oder Plastikhül- • Teamfähigkeit len. • bürgernahes Denken und Handeln Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der • handwerkliches Geschick und Interesse an den gemeind- Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzu- lichen Aufgaben sehen. • Führerschein Klasse B/BE/C/C1 – wünschenswert Klasse Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die CE Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) entspre- Ihre Aufgaben: chend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet. Bei • Landschafts- und Gehölzpflegearbeiten gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Bei- • Unterstützung bei gemeindlichen Veranstaltungen aller Art lage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Bitte • Mitarbeit bei baulichen Projekten der Gemeinde-, Straßen- beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Erhebung von und Gebäudeunterhaltung sowie Pflege aller gemeindli- personenbezogenen Daten auf dem entsprechenden Merk- chen Anlagen einschließlich der Friedhöfe blatt, welches auf der Internetseite www.floh-seligenthal.de • Durchführung des Winterdienstes, Rufbereitschaft hinterlegt ist. Wir bieten: Ein vielseitiges und abwechslungsreiches Tätigkeitsgebiet so- Ralf Holland-Nell wie gute Arbeitsbedingungen. Das Beschäftigungsverhältnis Bürgermeister Impressum Gemeinde-Kurier Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Amtsblatt der Gemeinde Floh - Seligenthal Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. mit den Ortsteilen: Floh - Schnellbach -Hohleborn - Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und Seligenthal - Struth-Helmershof - Kleinschmalkalden zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Far- Herausgeber: Gemeinde Floh-Seligenthal ben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder- 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 zu keiner Ersatzleistung. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verlagsleiter: Mirko Reise Gemeinde Floh-Seligenthal, Hauptamt, Tel. 0 36 83 / 40 88 42 Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsge- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau biet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und OT Langewiesen 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Montag, den 01.04.2019 Freitag, den 12.04.2019
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal -4- Nr. 03/2019 Auch wenn einige Hundehalter sich vorbildlich verhalten, sieht die Realität leider ganz anders aus. Einige Hundebesitzer sind sogar der Auffassung, mit Überweisung der Hundesteuer auch gleich die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist jedoch ein Irrtum. Einebnen von Grabstätten – Frühjahr 2019 Was können Sie tun, wie können Sie helfen? Als Hundehalter können Sie z. B. Hundekotbeutel bei jedem Spa- Laut der gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Floh-Seli- ziergang mit sich führen, um den Kot Ihrer Vierbeiner jederzeit genthal weisen wir darauf hin, dass die Ruhezeit bei Erdbestat- zu beseitigen. Die Beutel können dann im normalen Hausmüll tung mindestens 20 Jahre und höchstens 30 Jahre und bei Ur- entsorgt werden. nenbeisetzung mindestens 15 Jahre und höchstens 30 Jahre auf Sind Sie Zeuge einer solchen Ordnungswidrigkeit geworden, hilft allen Friedhöfen der Gemeinde Floh-Seligenthal beträgt. manchmal schon eine freundliche Ansprache oder Aufklärung Nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren sind die Grabmale und des Frauchens oder Herrchens. sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen bzw. entfernen zu las- Gerne können und sollten Sie unter Angabe des Ortes, der Zeit sen. Einebnungen vor Ablauf der Ruhe-frist von 30 Jahren (unter und Namen des Hundebesitzers diese Ordnungswidrigkeit beim Beachtung der o. g. Mindestruhefristen) können auch vorgenom- Ordnungsamt der Gemeinde melden. men werden. Bitte tragen Sie zur Verschönerung unseres Ortsbildes bei! Bei Bedarf kann die Friedhofsverwaltung/Gemeindeverwal- Bei Rückfragen erhalten Sie gerne weitere Auskünfte vom Ord- tung mit der Grabein-ebnung beauftragt werden. Aufträge zur nungsamt. Einebnung werden schriftlich oder auch telefonisch bis zum Kontakt: 01.04.2019 entgegengenommen. Später eingehende Aufträge Telefon: 03683-408854 können dann erst wieder im Herbst 2019 berücksichtigt werden. E-Mail: ordnungsamt@floh-seligenthal.de Die Einebnung der in Auftrag gegebenen Gräber erfolgt vor Ostern. Die Beräumung eines Erdbestattungsgrabes kostet laut Fried- Aufruf Abrechnung Kurbeitrag hofsgebührensatzung 170,- € und die Beräumung eines Urnen- Alle Vermieter von Ferienzimmern, Ferienhäusern, Ferien- grabes 85,- €. wohnungen und Privatzimmern werden gebeten die Kurtaxe Über die Einebnung von Gräbern durch Angehörige ist die Fried- für das Jahr 2018 bei der Gemeindekasse abzurechnen. hofsverwaltung zwecks Aktualisierung des Friedhofskatasters zu Die erste Abrechnung für das Jahr 2019 wird laut Sat- informieren. zung zum Ende des I. Quartals 2019 fällig. Wir bitten dies Die Friedhofsverwaltung zu beachten. Frühjahrsputz - Straßenreinigung Wir alle wollen eine saubere Gemeinde, für uns selbst aber auch Die Gemeinde Floh-Seligenthal für unsere Besucher. Um die Sauberkeit zu gewährleisten, muss verkauft gegen Höchstgebot: jeder - die Gemeinde ebenso wie die Einwohner - einen Beitrag leisten. Pfau Rexter A6500, Allrad, EZ: 20.07.2006, 97.100 km, 2977 Die Pflichten zur Straßenreinigung und auch ihr Umfang sind der ccm mit 110 kW, Diesel, zul. Gesamtmasse 6990 kg Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal geregelt. Hier eine kurze Zusammenfassung: Wer muss reinigen? Jeder Grundstückseigentümer bzw. der ihm Gleichgestellte (z. B. Erbbauberechtigte) ist entlang seines anliegenden Grundstü- ckes reinigungspflichtig. Die Beauftragung der Mieter oder sons- tiger Personen entbindet den Eigentümer nicht von dieser Pflicht. Als Anlieger gilt ein Grundstück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen von der Straße getrennt ist. Was muss wie oft gereinigt werden? Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Grundsätzlich müssen alle Straßenteile wie Gehwege, Straßen- rinnen und Fahrbahnen einmal wöchentlich gereinigt werden. Das beinhaltet das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigun- gen, pflanzlichen Bewuchs, Laub, Schlamm, Splitt oder ähnliches. Was gibt es weiterhin zu beachten? • Anpflanzungen In öffentlichen Straßen sowie an Straßenkreuzungen und Ein- mündungen dürfen Anpflanzungen die Sicht der Verkehrsteilneh- mer nicht behindern. Der Straßen- sowie Fußgängerverkehr darf durch Anpflanzungen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Dafür ist es erforderlich, Anpflanzungen auf Grundstücken regel- mäßig und soweit zurückzuschneiden, dass Äste, Zweige und Bodendecker nicht in die Verkehrsfläche hineinragen können. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Straßen- lampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind. • Hundekot Die Pflicht eines jeden Hundehalters, ist die Hinterlassenschaft seines vierbeinigen Freundes zu entsorgen. Und das nicht nur im Bereich der Straße, nein, auch auf Rad- oder Wanderwegen, in Grünanlagen, auf Spiel- und Sportflächen sowie auf Friedhöfen. Gerade unser schöner Mommelstein-Radwanderweg hat sich in den letzten Wochen zu einem Hundeklo entwickelt. Gerade für Wanderer, Kinder, Radfahrer, Inlineskater usw. sind diese unap- petitlichen Haufen ein richtiges Ärgernis.
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal -5- Nr. 03/2019 Das Mindestgebot für das Fahrzeug liegt bei 5000 Euro. Ein Schiebeschild für den Winterdienst kann für 1500 Euro zusätz- lich erworben werden. Die schriftlichen Gebote werden bis zum 30.03.2019 entgegen genommen, sie sind zu richten an: Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh- Seligenthal Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Besichtigungen sind nach vorheriger telefonischer Abstimmung möglich. Theo Valentin, geb. 26.01.2019 Ansprechpartner: Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bau- (Anika Hellenbach u. Michael Fräbel) hofleiter Herr Luck, Körler Straße 8, 98593 Floh-Seligenthal, Tel.: 03683 408110 Gratulation zu Hochzeitsjubiläen Der Bürgermeister der Gemeinde Floh-Seligenthal möchte die Ehepaare, die im laufenden Jahr ein Hochzeitsjubiläum (Goldene, Diamantene, Eiserne bzw. Steinerne Hochzeit) be- gehen, persönlich ehren. Unser Melderegister weist bezüglich der Eheschließungsda- ten sehr viele Lücken auf. Insbesondere betrifft dies natürlich Veranstaltungen März April 2019 Ehepaare, die nicht hier geheiratet haben. Deshalb ist die Gemeinde dringend auf Unterstützung von 09.03.2019 Familienangehörigen und Bekannten angewiesen. Vereinskegeln um den Pokal des Bürgermeisters Wer wünscht, dass der Bürgermeister seine Glückwünsche im Helmerser Wirtshaus zu diesen besonderen Jubiläen überbringt, kann dies gerne 14.03.2019 dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Floh-Seligenthal 20.00 Uhr FRAUENzeit kreativ im Haus der Landeskirchli- mitteilen Eheschließungsdaten, die uns vorliegen dürfen auch chen Gemeinschaft in Floh nach DSGVO Art. 6 Absatz 1e für eine persönliche Gratula- 19.03.2019 tion verwendet werden. Gegen die Verwendung Ihrer Daten 15.00 Uhr Seniorentreff 55+ im Haus der Landeskirchlichen für diese Zwecke können Sie jedoch jederzeit widersprechen. Gemeinschaft in Floh Wir zeigen hiermit an, dass wir am .................. geheira- 31.03.2019 tet haben und freuen uns über Glückwünsche zu unserem 10.00 Uhr Wanderung: Rennsteig – Ebertswiese – Maßkopf ..................Hochzeitstag. – Floh Die kinderfreundliche Tour führt Sie entlang des Rennsteigs vorbei an einem Tuffsteinbruch und Name: .................................................................................... dem Naturschutzgebiet Ebertswiese wieder zum Bergsee Ebertswiese. Hier gibt es verschiedene Einkehrmöglichkeiten. Straße: ................................................................................... Anschließend geht es weiter zum Maßkopf. Von der dortigen Schutzhütte können Sie eine herrli- che Weitsicht über Floh-Seligenthal und die um- PLZ und Wohnort: .................................................................. liegenden Berge genießen. Tour: ca. 9 km, ca. 4 Stunden; Treffpunkt: Parkplatz Neue Ausspanne 05.04.2019 ................................................................................................ 15.00 Uhr 300 Jahre Hessische Kirche – Kinderkirchenent- deckungstour Treffpunkt vor dem Kindergarten Howeteknirpse. Datum/ Unterschrift: ............................................................... Bei einem kleinen Spaziergang und einer Besich- Bitte einsenden an: tigung der Kirche von innen, erfahren Groß und Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Einwohnermeldeamt, Klein viel Interessantes. Anschließend können im Fax: 03683 40 88 515, E-Mail: meldeamt@floh-seligenthal. Pfarrhaus kleine Ostergeschenke gebastelt wer- de oder in den Briefkasten Bahnhofstraße 4, 98593 Floh- den. Seligenthal 11.04.2019 20.00 Uhr FRAUENzeit kreativ im Haus der Landeskirchli- chen Gemeinschaft in Floh 14.04.2019 Wir trauern um 10.00 – Osterschießen des BSV Höhnberg am Schieß- Hans Frank 06.12.1931 - 01.02.2019 12.00 Uhr platz am Maßkopf Lisa Pfannstiel 10.12.1931 - 05.02.2019 14.04.2019 Anna-Elisabeth Heller 03.08.1929 - 06.02.2019 Anwandern / Sternwanderung auf die Maßkopf- Vera Jäger 22.08.1936 - 13.02.2019 hütte des Thüringerwald Vereins Höhnberge e.V. Inge Leffler 14.12.1933 - 14.02.2019 /15.00 Uhr Ankunft an der Hütte / Anmeldung bei Edelgard Christ 19.06.1936 - 16.02.2019 M. Mägdefrau bis 07.04.2019 Günther Engel 11.12.1943 - 18.02.2019 Dr. Bernd Weyh 12.08.1947 - 21.02.2019
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal -6- Nr. 03/2019 Allgemeine Informationen rund um Floh- Kirchenführungen Die Kirche im OT Floh ist vom 01.05. bis 30.09 in der Zeit von Seligenthal 10.00 -18.00 Uhr zu besichtigen. Außerhalb dieser Zeit Kirchen- Skiausleihe führungen und Besichtigungen nach vorheriger Vereinbarung mit Sportgeschäft „Römhild“ / Schulstraße 27 / OT Floh/ Tel. Herrn Rainer Erbe, Grummich 1, OT Floh, Tel. 03683/604922. 03683 605179 Tourist-Information Geöffnet nach telefonischer Vereinbarung Montag & Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr Mommelstein Rad-Ski-Freizeitshop / Bahn- und 13.00 - 16.30 Uhr; Mittwoch 13.00 - 16.30 Uhr; hofstraße 40a / OT Floh / Tel.03683 466250 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Montag – Freitag: 09.00 –13.00 Uhr & 15.00 – 19.00 Uhr / Hinweise aus der näheren Umgebung: Samstag: 09.00 – 13.00 Uhr Verleih (Ski, Rad, Nordic Walking-Stöcke) zu Bad-Salzungen – Keltenbad (Kurbad u. Gradierwerk) tägl. von den Öffnungszeiten, am Wochenende nach te- 10.30-22.00 Uhr geöffnet, Tel.: 03695 69340 lefonischer Vereinbarung Tabarz Kur u. Familienbad tabbs Öffnungszeiten: So.-Mi. 09:00 Line-Dance - 21:00 Uhr, Do.-Sa. 09:00 - 22:00 Uhr, Tel.: 036259 67340 Jeden Donnerstag 19.30 Uhr im DGH „Adler“, OT Kleinschmal- Brotterode – Inselbergbad täglich geöffnet von 10.00-21.00 Uhr, kalden Tel.: 036840 3730 Seniorengymnastik Schmalkalden - Individuelle Stadtführungen, Treffpunkt: Tou- Immer mittwochs 14.45 Uhr in der Sporthalle in Seligenthal rist - Information Schmalkalden, Auer Gasse 6, , Tel.: 03683 609 Kegeln 75 80 Schloss Wilhelmsburg Die Bundeskegelbahn im Gasthaus „Helmer- 1.April - 31. Oktober: täglich 10.00-18.00 Uhr, ser Wirtshaus“ OT Struth-Helmershof ist täglich, November - März: Di.-So. 10.00-16.00 Uhr, Tel.: 03683 603186 außer dienstags, geöffnet. Vorherige Anmel- dung ist erforderlich. (Tel.03683/788634). Preis: 9,50 €/Std./Bahn. Die Ausleihe von geeigneten Schuhen ist im Gasthaus möglich. Einladung der FGB Bauernwald Schnellbach Sauna & Solarium Hiermit möchten wir Sie zu unserer Jahreshauptversammlung im Gasthof „Thüringer Hof“ OT Struth-Helmershof sind täglich ge- am Donnerstag, dem 14.03.2019, 19.00 Uhr öffnet. Vorherige Anmeldung unter Tel. 03683/79190 erwünscht. in das Feuerwehrgerätehaus Schnellbach einladen. Heimat- und Trachtenstube Tagesordnung …im OT Schnellbach kann nach vorheriger Anmeldung unter be- 1. Begrüßung sichtigt werden. 03683/605603. 2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden Heimatmuseum 3. Rechenschaftsbericht der Kassenverwaltung …in Kleinschmalkalden kann parallel zu den Öffnungszeiten der 4. Bericht der Revisionskommission Bibliothek besichtigt werden. Außerhalb dieser Zeiten wird um 5. Entlastung des Vorstandes telefonische Anmeldung bei Rainer König, Tel. 036849/20022 6. Bericht des Revierleiters mit Wirtschaftsplan 2019 gebeten. 7. Wahl des Vorstandes der FBG Bibliothek 8. Beschluss über Gewinnauszahlung OT Floh, Bahnhofstraße 4 9. Diskussionen zu den Berichten Parallel zu den Öffnungszeiten der Tourist-Infor- 10. Schlusswort mation (siehe unten) OT Kleinschmalkalden, Markt 1 Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Montag: 09.00-11.00 Uhr & Mittwoch 14.30-17.30 Der Vorstand Uhr Kerzenvilla Kleinschmalkalden Mittwoch bis Sonntag von 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Infos Mängelmeldung über Veranstaltungen und Anmeldungen unter 036849 229737 Immer wieder kommt es zu Mängeln und Missständen, die bei oder email: kontakt@kerzenvilla.de, Frau Fromke, KSM, Brot- der Vielzahl der öffentlichen Einrichtungen fast zwangsläufig teroder Str. 9 sind. Die Gemeinde Floh-Seligenthal ist um schnelle Abhilfe be- Creativ-Keramik Frank - Töpferkurse strebt. Dies setzt allerdings voraus, dass wir über einen Mangel Wollen Sie selber erleben, wie ein Werkstück aus Ton gefertigt informiert werden. wird? Dann sind Sie bei den Töpferkursen der Blumengalerie & Dafür können Sie dieses Formular nutzen - bitte ausfüllen, aus- Creativ-Keramik Frank in Floh genau richtig. Getöpfert wird in schneiden und an die Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, einer lockeren, lustigen und entspannten Atmosphäre. Interes- 98593 Floh-Seligenthal per Post senden, in den Briefkasten ne- senten sind auch bei Schnupperkursen, Kindergeburtstagen und ben der Eingangstür einwerfen oder per Fax unter 03683/408850 Samstagsworkshops herzlich willkommen. Sie können außer- übermitteln. Ihre Beobachtung bzw. Anregung können Sie aber dem Ton kaufen und Brennservice in Anspruch nehmen. Anmel- auch per E-Mail über die Internetseite der Gemeinde www.floh- dungen bei Blumengalerie Frank 03683 / 604539 seligenthal.de loswerden. Keramikwerkstatt Susanne Koch In jedem Fall wird Ihre Nachricht umgehend an die zuständige Tonnenbrände, Schulprojekte, Kindergeburtstage und Ferienpro- Stelle weitergeleitet. Wir sind bemüht, schnellstmöglich zu re- gramm; Infos unter Keramikwerkstatt Susanne Koch, Niemöller- agieren. Sollte ein Mangel dennoch nicht zeitnah behoben wer- straße 8, Telefon 03683/606402; http://www.keramik-koch.de/ den, liegen gute Gründe dafür vor. So ist es z.B. unwirtschaftlich, NaturWerkstatt – Kreativ-Workshops einen Elektrobetrieb wegen einer ausgefallenen Straßenlampe Kreatives Gestalten mit Blumen und Pflanzen, Blumenwerkstatt, zu beauftragen. Hierfür wird „gesammelt“ und dann gehandelt. Frau Eggenstein, Gothaer St. 72, Tel.: 0 36 83 / 60 81 82 oder Dafür bittet die Gemeindeverwaltung um Verständnis. unter blumenwerkstatt-eggenstein@gmx.de Vielen Dank für Ihre weitere Mitwirkung. Gottesdienste Evangelische Gesamtverband Floh-Seligenthal : sonntags · OT Struth-Helmershof u. Schnellbach - 9.30 Uhr · OT Floh und Seligenthal - 10.30 Uhr · OT Kleinschmalkalden - 10.00 Uhr Gemeinschaftsgottesdienst der Landeskirchlichen Gemeinschaft (LKG): sonntags · OT Floh-Seligenthal 19.30 Uhr · OT Struth-Helmershof 18.00 Uhr
Amtsblatt der Gemeinden Floh-Seligenthal -7- Nr. 03/2019
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