GEMEINDE VILTERS-WANGS - Blick vom "Riet" Richtung Wangs, 1950
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GEMEINDE VILTERS-WANGS GEMEINDENACHRICHTEN Blick vom «Riet» Richtung Wangs, 1950 Nummer 3/14 38. Jahrgang Wangs, August 2014
Inhalt dieser Ausgabe Kurz notiert 3 Schafschau 26 Hochwasserschutz Grossbach 4 Veranstaltungskalender 27 Grossbach-Brücke muss ersetzt werden 5 Samariterverein Pizol 29 Finanzplanung 2015 – 2018 6 Stipendien Paula Rüf-Stiftung 29 Personalwechsel auf dem Reg. ZSA Sarganserland 12 Qualitätssicherung Wasserkorporation Wangs 30 Personalwechsel auf dem Grundbuchamt 12 Lehrabschlüsse als Kaufmann 13 Lehrbeginn für neue Lernende 13 Landschaftsqualitätsprojekt 14 Erneuerung Wasserkraftwerk Grossbach 14 Änderungen der Rundsteuerempfänger 15 2000-Watt-Konzept / Energierichtplan 16 Strassenbeleuchtungskonzept 16 Kiesfänge Wangs und Saarfall werden entleert 16 Kostenlose Energieerstberatung 18 Feuerwehr-Rekrutierung 2014 18 Wasserqualität im Kanton St. Gallen 19 Baubewilligungen 19 Handänderungen 22 Information für Stellungspflichtige 23 Schule: Termine 24 Neue Schulsozialarbeiterin gewählt 25 Bürgerversammlung 2015 26 Viehschau 26 Diese Gemeindenachrichten wurden klimaneutral hergestellt auf FSC-zertifiziertem Papier. 2
Nachrichten aus dem Rathaus Impressum 쮿 erscheint viermal jährlich 쮿 Auflage: 1’880 Exemplare 쮿 Herausgeberin: Gemeinde Vilters-Wangs 쮿 Druck und Gestaltung: Gonzen Druck AG, Bad Ragaz 쮿 Redaktion: Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs 쮿 Einsendeschluss für die nächste Ausgabe der Rathaus, 7323 Wangs Gemeindenachrichten ist der 31. Oktober 2014. 081 725 37 37, info@vilters-wangs.ch Kurz notiert Aus der Gemeindeverwaltung 쮿 Rathaus und Altstoffsammelstelle Gaschiels geschlossen: 쮿 Aktuelle Einwohnerzahl per 31.07.2014: Das Rathaus und die Altstoffsammelstelle Vilters 2’043 ( 2’018) Gaschiels bleiben am Freitag, 5. September 2014 Wangs 2’488 ( 2’468) wegen Betriebsausflug geschlossen. Total 4’531 ( 4’486) Vielen Dank für Ihr Verständnis. In Klammern finden Sie die Zahlen von Ende In dringenden Fällen: April 2014. Elektrizitätswerk Vilters-Wangs 081 720 22 00 Bestattungsamt 081 725 37 37 쮿 Ein Gastwirtschaftspatent für einen Anlass (Festwirtschaftsbewilligung) haben erhalten: 쮿 Nächste Abstimmung: – Freiwilliger Feuerwehrverein Wangs Am Sonntag, 28. September 2014 findet die Mark Gertrud, Weidstrasse 15, 7323 Wangs nächste Volksabstimmung statt. Es gelangen zwei 6. September 2014, 30 Jahre Feuerwehrverein eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen an die Wangs Urne: Sternenparkplatz (bei schlechtem Wetter Eidgenössische Vorlagen Sternensaal), Wangs 1) Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskrimi- – Schafzuchtverein Vilters-Wangs nierung des Gastgewerbes» Mark Gertrud, Weidstrasse 25, 7323 Wangs 2) Volksinitiative «Für eine öffentliche Kranken- 3. Oktober 2014, Schafschau kasse» Tiefletzi, Wangs Kantonale Vorlagen – Trachtengruppe Wangs 3) Kantonsratsbeschluss über Teilabbruch und Er- Lutz Urs, Dorfstrasse, 7323 Wangs weiterung der Kantonsschule Sargans 31. Oktober 2014, Heimatabend 4) Kantonsratsbeschluss über den Teilabbruch und Sternensaal, Wangs Ersatzneubau der Landwirtschaftsschule am Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen in Salez Aus dem Gemeinderat 쮿 Der Rat hat folgende Arbeiten vergeben: Projekt: Auftrag: Bauverwaltung Vilters-Wangs – Dienstleistungen Baugesuchsverwaltung und Schnittstellen zu VRSG Software Baugesuchsverwaltung inkl. Einführung und Schulung: IG GIS AG / VRSG AG, St. Gallen Elektrizitätswerk Vilters-Wangs – Lieferung Ersatz Leitsystem-Server mit ALMAT USV-Anlage: Leitsystem für das gesamte EW STB, Berschis (Anlagen-Steuerung) Überarbeitung / Aktualisierung Bänziger Partner AG, Mels/Buchs Hochwasserschutzprojekt Grossbach Bau Kanalisations- und EW-Leitungen, Kalberer AG, Wangs Erschliessung Haus Letzi, Wangs 3
쮿 Der Gemeinderat hat die Veranlagungen der Gastwirtschafts- und Beherbergungsabgaben genehmigt. Die Abgabe richtet sich nach der Anzahl vorhandener Betten und Sitzplätze. Die eingenommene Summe von Fr. 23’176.65 muss von der Gemeinde ungeschmälert an den Kanton abgeliefert werden. Die Einnahmen entwi- ckelten sich in den letzten Jahren tendenziell etwas rückläufig. Dies entspricht auch der Angebotsentwicklung. 쮿 Der Gemeinderat Vilters-Wangs hat dem Konzept zur Sanierung und Neuausrichtung des Regionalen Pflege- heimes Sarganserland zugestimmt. Ebenfalls hat er unter Vorbehalt eines entsprechenden Bürgerbeschlusses zugesichert, sich anteilmässig an den Investitionskosten zu beteiligen. Ein Gutachten mit Antrag dazu wird der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 31. März 2015 unterbreitet. 쮿 An der Härtistrasse und der Baschärstrasse in Vilters wurden im Frühling mit dem TCS-Inforadar Geschwindig- keitsmessungen durchgeführt, um die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln. Auf der Baschär- strasse wird tendenziell schneller gefahren als auf der Härtistrasse. Der statistische Wert liegt aber an beiden Messstellen innerhalb der erlaubten Limite und weist gemäss TCS-Auswertung «an keiner der untersuchten Messstellen auf ein Problem hin.» 쮿 Das Projekt zur Sanierung der Kanalisation in der Kindergartenstrasse wurde gestoppt, weil bei der Detail- planung festgestellt wurde, dass die 50-jährige Wasserleitung in der Kindergartenstrasse auch sanierungsbedürf- tig ist (von der Brüelstrasse bis zur Neuwangserstrasse). Das Gleiche gilt auch für die EW-Leitung. Hierfür liegen aber keine Kredite vor. Im Einverständnis mit den beteiligten Werken wurde das Projekt deshalb gestoppt und aufs Jahr 2015 verschoben. 쮿 Gegen das Kantonsstrassenbauprojekt «Trottoir Sarganserstrasse; Fussgängererschliessung Härti / Alvier- strasse» wurden innerhalb der Einsprachefrist mehrere Einsprachen beim Kanton eingereicht. Derzeit laufen die Einspracheverhandlungen zwischen dem Kanton und den Einsprechern. 쮿 Der Gemeinderat hat mit der Waldregion eine Zusammenarbeitsvereinbarung für Holzereiarbeiten entlang von Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse, die durch den Wald verlaufen, abgeschlossen. Danach wird die Kontrolle der Wälder entlang der Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse künftig gemeinsam mit dem Forstdienst durchgeführt. Weiter leistet die Gemeinde an die notwendigen Pflegemassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit einen fixen Flächenbeitrag und unterstützt erforderliche Holzereiarbeiten mit personellen Ressourcen für die Strassensiche- rung. 쮿 Der Gemeinderat hat den Gebührentarif für das Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim angepasst. Die Pen- sionstaxen sowie einzelne Gebührenpositionen für besondere Leistungen wurden den Marktverhältnissen, vergli- chen mit den Alters- und Pflegeheimen in der Region, angepasst und per 1. November 2014 nach oben korrigiert. Der Aufschlag pro Zimmer beträgt durchschnittlich 5,6 %. Hochwasserschutz Grossbach Am 12. Juni 2014 kam es, verursacht durch heftige lokale Gewitter über dem Wangser Hinterberg, am Grossbach in Wangs zu einem Hochwasserereignis. Dank sofortigem Einsatz blieb die Hochwasserlage unter Kontrolle. Schon am Tag darauf waren Geschiebe und Holz an den neuralgischen Stellen wieder ausgeräumt und so der Wasserfluss gewähr- leistet. Das im Jahr 2011 sistierte Hochwasser- schutzprojekt für den Grossbach wurde zwischen- zeitlich wieder reaktiviert. Das Projekt «Hochwasserschutz Grossbach» wurde im Jahre 2011 aufgrund erster Erkenntnisse aus der da- Grossbach nach Starkregen im Bereich Brücke Pizol- mals im Entwurf vorliegenden Naturgefahrenkarte sis- strasse. tiert. Damals wurde mit dem kantonalen Wasserbauamt und dem beauftragten Ingenieurbüro vereinbart, die de- fahrenkarte sowie eine Massnahmenplanung vor. Nach finitiven Ergebnisse aus der Naturgefahrenkarte abzu- dem Starkregen-Ereignis vom 12. Juni 2014 steht fest, warten. In der Zwischenzeit liegen die fertige Naturge- dass das Projekt rasch realisiert werden muss. 4
Damit das Projekt durch Beiträge des Bundes und des Kantons mitfinanziert wird, muss es auf mindestens HQ100 (Ereignis, das statistisch alle 100 Jahre vor- kommt) ausgerichtet werden. Beim bisherigen (proviso- rischen) Projektstand per Januar 2010 wurde von einer Minimalvariante HQ 100 ausgegangen. Der Projekt- perimeter umfasste den Bachlauf Einmündung Chli- bach bis Kiesfang Wangs. Die Kostenschätzung (Preis- basis 2011) ging von Fr. 1’665’000.00 aus, und zwar ohne Geschieberückhalt. Weil das Starkregenereignis vom 12. Juni 2014 gezeigt hat, dass der Grossbach bei einem solchen Ereignis sehr wohl grössere Mengen an Geschiebe und Holz transportiert, hat sich der Gemein- derat in Absprache mit dem kant. Wasserbauamt ent- schieden, zusätzlich einen Geschieberückhalt zu prü- Der Grossbach brachte viel Geschiebe. fen. Der Gemeinderat hat am 5. August 2014 folgende Ar- Schadensbilanz Hochwasser vom 12. Juni 2014 beiten in Auftrag gegeben: Durch das Hochwasser sind einige Schäden am – Machbarkeitsstudie Geschieberückhalt; Bachlauf und den Fussgängerbrücken entstanden. – Überarbeitung des prov. Projektes aus dem Jahr 2010 Ebenfalls wurde die Brücke an der Pizolstrasse, die in unter Berücksichtigung der Naturgefahrenkarte, der Richtung Talstation Pizolbahnen bzw. Wangser Vor- Vorgaben des neuen Wasserbaugesetzes sowie den derberg führt, stark beschädigt (siehe hierzu separater Erkenntnissen aus dem jüngsten Hochwasserereig- Beitrag in dieser Ausgabe). Dazu kam der Aufwand für nis. die Sofortmassnahmen wie Böschungssicherungen mit Blocksteinen, ausbaggern des Bachlaufes und Für diese dringlichen Arbeiten wurde nach den Vorga- die Beseitigung und Abfuhr des Geschiebes. Der ben der Gemeindeordnung ein a.o. Planungskredit über Gemeinderat rechnet hierfür mit Kosten von ca. Fr. 50’000.– zur Verfügung gestellt. Ziel des Rates ist es, Fr. 80’000.–. Dabei handelt es sich um dringliche Aus- der Bürgerschaft im nächsten Jahr ein genehmigungs- gaben, die der Gemeinderat ohne Kredit tätigen kann. fähiges Projekt vorlegen zu können. Grossbach-Brücke an der Pizolstrasse muss ersetzt werden Durch das Hochwasserereignis am 12. Juni 2014 sind an der Grossbach-Brücke erhebliche Schäden entstanden. Untersuchungen haben gezeigt, dass Sofortmassnahmen nötig sind, damit die Sicherheit weiterhin gewährleistet werden kann. Ein Neubau der vermutlich in den 1920er-Jahren gebauten Brü- cke lässt sich nicht vermeiden. Nach dem Hochwasser wurden erhebliche Schäden am Tragwerk der Brücke sichtbar. Daraufhin wurde ein Au- genschein mit einem Brückenbau-Ingenieur durchge- führt, an dem eine Zustandsbeurteilung erfolgte. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Brücke, die vermutlich in den 1920er-Jahren gebaut und später ver- breitert wurde, das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat und dringend ersetzt werden muss. Weiter wurde klar, dass aus Sicherheitsgründen fol- gende Sofortmassnahmen einzuleiten sind: – Ausinjizieren der Risse und Hohlräume mit Beton – Kontrollmessungen der Riss-Entwicklung Sicherungsmassnahmen werden ausgeführt. 5
Aufgrund einer ersten, sehr groben, Kostenschätzung ist für den Brückenersatz mit Kosten von Fr. 600’000.– bis Fr. 800’000.– zu rechnen. Diese hohen Kosten ent- stehen für den Bau einer Notbrücke und weil die Brücke eine Kurve aufweist. Weil dringender Handlungsbedarf besteht, hat der Gemeinderat einen a.o. Kredit für die erforderliche Detailplanung und die Umsetzung der So- fortmassnahmen im Betrag von Fr. 50’000.– zur Verfü- gung gestellt. Der Bürgerschaft wird an der Bürgerver- sammlung vom 31. März 2015 ein Gutachten samt Antrag zum Ersatz der Grossbach-Brücke an der Pizol- strasse unterbreitet. Tragwerk mit Rissen. Grossbach-Brücke am Tag nach dem Unwetter. Finanzplanung 2015 – 2018 Die Finanzplanung – ein Arbeitsinstrument der Ge- len. Die Gemeinde baut und unterhält Strassen und meindebehörde Schulen, kümmert sich um die Versorgung und Entsor- gung, ist Trägerin von Einrichtungen im Gesundheits- Einleitung und Sozialwesen und vieles mehr. Die Erfüllung dieser «Nicht für die Schublade ist zu planen, sondern für eine Aufgaben kostet Geld. Zur Erfüllung dieser Aufgaben zweckmässige und wirtschaftliche Verwendung der öf- erhebt die Gemeinde Steuern und Gebühren. Der Be- fentlichen Gelder» hörde stellen sich daher immer wieder Fragen, wie: wel- che finanziellen Möglichkeiten hat die Gemeinde? Ist Die Gemeinde Vilters-Wangs, seit 1.1.2009 eine Ein- ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt mög- heitsgemeinde, hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfül- lich? Wann sind finanzielle Engpässe zu erwarten? Das 6
Ziel ist klar: Die Ausgaben und Einnahmen müssen sich Charakter. Es entstehen keine Rechtsansprüche und die Waage halten – eine ausgeglichene Finanzpolitik bei praktisch allen Projekten müssen noch Detailzahlen also. Eine solche verlangt eine realistische Einschät- erarbeitet, die politische Diskussion geführt und die Zu- zung des Finanzhaushaltes auf einige Jahre hinaus. stimmung der Bürgerschaft eingeholt werden. Von der Dazu braucht es eine mittelfristige finanzpolitische Finanzplanung kann nur Kenntnis genommen werden; Prognose – die Finanzplanung. Als verlässliches Ar- eine Genehmigung durch die Bürgerschaft ist nicht er- beitsinstrument gibt sie über die Entwicklung von Auf- forderlich. wand und Ertrag, über die kommenden Investitionen sowie über die Entwicklung des Vermögens Auskunft. Nebst der Kostenentwicklung und den geplanten Inves- Ziele, Grundlagen, Einflüsse titionen sind Faktoren wie die Bevölkerungsentwick- Der Finanzhaushalt einer Gemeinde wird nebst den lung, die Bautätigkeit, die Konjunkturdaten wie Wachs- Konsumausgaben massgeblich durch Investitionsaus- tum, Teuerung und Zinsentwicklung zu berücksichtigen. gaben beeinflusst. Bei der Beschlussfassung über In- Mit einzubeziehen sind soweit möglich aber auch Ver- vestitionsvorhaben muss Klarheit herrschen über die änderungen in den Rahmenbedingungen, die in erster Art der Finanzierung, über die Folgekosten und über de- Linie durch die Gesetzesrevisionen vom Kanton vorge- ren Tragbarkeit. geben werden. Die Finanzplanung hat verschiedene Ziele zu erfüllen: – Sie muss einen Überblick über die finanziellen Mög- Finanzstrategie lichkeiten der Gemeinde gewährleisten. Stellt sich bei Die Sparpakete I, II und III haben die Gemeindefinanzen der Beurteilung heraus, dass nicht alle Projekte auf in den letzten drei Jahren stark belastet, weshalb im einmal realisierbar sind, müssen Prioritäten gesetzt Jahr 2014 der Steuerfuss von 142 % auf 149 % angeho- werden. ben werden musste. Die Schulden (verzinsliches – Sie soll die Entwicklung von Aufwand, Ertrag und Ver- Fremdkapital) weisen eine vertretbare Höhe von 11,1 mögen aufzeigen. Mio. Franken aus. Um die Schulden weiter reduzieren – Schliesslich soll sie aufzeigen, ob ein mittelfristig aus- zu können, ist der eingeschlagene Sparkurs weiter zu geglichener Finanzhaushalt möglich ist. verfolgen. Das Eigenkapital von 1,75 Mio. Franken stellt eine stabile Finanzgrundlage dar. Zu beachten gilt, dass Die Finanzplanung hilft also, allfällige finanzielle Eng- das neue Finanzausgleichsgesetz seine Tücken hat. So pässe frühzeitig zu erkennen, damit notwendige Korrek- darf z.B. das Eigenkapital nur 20 % der einfachen turen rechtzeitig eingeleitet werden können. Steuer betragen, sonst gibt es Kürzungen im partiellen Steuerfussausgleich. Auf jeden Fall ist es ratsam, tiefe Der Investitionsplan ist die Grundlage für die Finanzpla- Schulden beizubehalten, wenn die Finanzen auch für nung. Alle im 5-jährigen Planungszeitraum 2015 bis die künftigen Aufgaben für unsere Gemeinde ausrei- 2019 vorgesehenen Investitionsprojekte werden darin chen sollen. aufgelistet und die Kosten geschätzt. In der Planung sind ab 2015 folgende grössere Investitionen enthalten: Im Zentrum der Finanzstrategie des Gemeinderates – Erweiterung/Umbau Regionales Pflegeheim Sargan- steht daher die Entschuldung. Der Finanzhaushalt ist serland in Mels mit gezielten Abschreibungen zu steuern. Vor allem – Kostenanteil für Trottoir und Sanierung Sarganser- auch, wenn der Steuerfuss gehalten bzw. mittelfristig strasse (Kantonsstrasse) wieder gesenkt werden soll. Das ist aber nur mit einer – Hochwasserschutz Grossbach konsequenten Ausgabenpolitik und der Ausschöpfung – Ersatz der Grossbach-Brücke an der Pizolstrasse aller Einnahmequellen möglich. Dazu zählt vor allem – Erneuerung des Kraftwerkes Grossbach (Elektrizitäts- auch, sich weiterhin auf das Wichtige und Notwendige werk) zu beschränken. Die Ausgaben müssen weiterhin kri- – Kostenbeteiligung an einem zentralen Feuerwehrde- tisch geprüft werden. pot der Regionalfeuerwehr (Feuerwehr/Feuerschutz) Mit den vorhandenen Mitteln ist haushälterisch umzu- – Sanierung und Erneuerung des Kanalisationsnetzes gehen. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Priori- (Abwasserentsorgung) täten festgelegt, die Ziele formuliert und die nötigen Leitplanken gesetzt. Wesentlichen Einfluss auf die Finanzplanung haben je- doch auch Entwicklungen, die eine Gemeinde nicht be- einflussen kann: Rechtliches – konjunkturelle Veränderungen In Ausführung von Art. 122 des Gemeindegesetzes – Inflationsrate (sGS 151.2; abgek. GG) erstellt der Rat periodisch einen – Zinssätze Finanzplan, der wenigstens die Planung für die drei dem – Gesetzesänderungen auf Bundes- und Kantonsstufe Voranschlag folgenden Rechnungsjahre umfasst. Dabei gilt es festzuhalten: Die Finanzplanung, obwohl ge- Nicht vergessen werden dürfen bei der Finanzplanung setzlich vorgeschrieben, hat keinen rechtsverbindlichen aber auch Änderungen in der Gemeinde selber. So kann 7
etwa ein neues Reglement durchaus finanzielle Konse- allfälliger Gesetzesrevisionen entsteht bei der Finanz- quenzen haben. planung eine gewisse Unsicherheit. Diesem Umstand wird mit der periodischen Aktualisierung der Finanz- Rollende Planung planung Rechnung getragen. Der Gemeinderat – als zu- Die Finanzplanung ist eine rollende Planung, die auf vie- ständige Behörde – hat die Finanzplanung an seiner len Schätzungen und Hochrechnungen aufgebaut ist. Sitzung vom 5. August 2014 beraten und als Führungs- Aufgrund der ungewissen Wirtschaftsentwicklung und instrument erlassen. 1. Gemeindehaushalt 1.1. Gemeindehaushalt Budget FINANZPLAN Gemeindehaushalt 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 17‘023,0 17‘620,5 17‘667,9 17‘808,0 17‘938,3 Ertrag 16‘343,6 17‘346,0 18‘162,5 18‘621,7 18‘773,7 - Aufwand-/ + Ertragsüberschuss - 679,4 - 274,5 494,6 813,7 835,4 Eigenkapital 1‘071,4 769,9 1‘291,5 2‘105,2 2‘940,6 Investitionsrechnung Bildung 46,0 100,0 150,0 Alters- und Pflegeheime 1‘800,0 Staatsstrassen 245,0 750,0 700,0 Gemeindestrassen 273,3 1‘005,0 100,0 110,0 530,0 Mobilien, Fahrzeuge 145,0 195,0 Öffentlicher Verkehr 70,0 Friedhof 75,0 Gewässerverbauungen 500,0 150,0 Ortsplanung 80,0 75,0 50,0 Nettoinvestitionen 644,3 2‘145,0 2‘650,0 805,0 905,0 Der markante Rückgang an Steuereinnahmen in den Jahren 2012 und 2013 werden im Rechnungsjahr 2015 mit Finanzausgleichsbeiträgen der ersten Stufe ausgeglichen und lassen nach den Mechanismen des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes Mehrerträge im Umfang von rund Fr. 750‘000 für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 nochmals rund Fr. 586‘000 erwarten. Im Jahr 2015 müssen für den Erhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur und im Jahr 2016 für die Erneuerung des regionalen Pflegeheims grosse Investitionen getätigt werden. Ab 2016 kann trotz grossen Investitionen bei gleichbleibendem Steuerfuss von 149 % mit Ertragsüberschüssen gerechnet werden, das zur Bildung von Eigenkapital bzw. für den Schuldenabbau eingesetzt werden kann. Nicht berücksichtigt werden können exogene (nicht beeinflussbare) Faktoren wie Gesetzesänderungen und Sparpakete des Kantons. 8
1.2. Spezialfinanzierung Feuerwehr Budget FINANZPLAN Feuerwehr 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 369,9 384,2 368,8 382,5 338,9 Ertrag 368,8 368,8 373,8 378,9 384,1 - Aufwand-/ + Ertragsüberschuss - 1,1 - 15,4 5,0 - 3,6 45,2 Eigenkapital 65,2 49,8 54,8 51,2 96,4 Investitionsrechnung Ausgaben 239,3 7,6 366,6 278,6 Einnahmen Nettoinvestitionen 239,3 7,6 366,6 278,6 Die in den Jahren 2017 und 2018 geplanten Investitionen stehen vor allem im Zusammenhang mit dem geplanten zentralen Feuerwehrdepot der Regionalfeuerwehr Pizol. Auf der anderen Seite reduzieren sich die Beiträge an die Löschwasserversorgung, weil die Wasserversorgungsanlagen im ganzen Gemeinde- gebiet weitgehend auf einem hohen Niveau ausgebaut sind. 1.3. Spezialfinanzierung Alters- und Pflegeheim Budget FINANZPLAN Haus am Bach 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 2‘242,2 2‘255,2 2‘280,7 2‘308,6 2‘330,4 Ertrag 2‘208,5 2‘261,2 2‘262,2 2‘312,7 2‘312,7 - Aufwand-/ Ertragsüberschuss - 33,7 6,0 - 18,5 4,1 - 17,7 Eigenkapital 326,8 332,8 314,3 318,4 300,7 Rücklage für baul. Unterhalt 855,9 932,6 1‘009,3 1‘086,0 1‘162,7 Investitionsrechnung Keine geplanten Investitionen Bei der Zimmerauslastung kann weiterhin mit einer 100 % Belegung gerechnet werden. Diese An- nahme stützt sich auf die Angebotsplanung im stationären Pflegebereich gemäss einer Studie aus dem Jahr 2014 für den Zweckverband Regionales Pflegeheim Sarganserland. 9
1.4. Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Budget FINANZPLAN Abwasserbeseitig. 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 756,6 848,3 977,4 1‘004,1 1‘029,1 Ertrag 854,3 849,3 849,3 799,3 799,3 - Aufwand-/ + Ertragsüberschuss + 97,7 + 1,0 - 128,1 - 204,8 - 229,8 Eigenkapital 3‘777,8 3‘778,8 3‘650,7 3‘445,9 3‘216,1 Investitionsrechnung Ausgaben 1‘399,0 1‘700,7 803,2 838,9 790,0 Einnahmen 0 0 0 0 0 Nettoinvestitionen 1‘399,0 1‘700,7 803,2 838,9 790,0 Wegen den hohen Folgekosten (Abschreibungen und Zinsen) der Investitionen für die Sanie- rung/Erneuerung der Kanäle und Schächte wird ab dem Jahr 2016 mit einem Aufwandüberschuss ge- rechnet. Das Eigenkapital zeigt sich als solide Basis und vermag die Aufwandüberschüsse ohne Gebüh- renerhöhung aufzufangen. 1.5. Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Budget FINANZPLAN Abfallbeseitigung 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 509,6 494,2 500,9 502,6 504,6 Ertrag 505,2 482,8 487,5 492,4 497,3 - Aufwand-/ + Ertragsüberschuss - 4,4 - 11,4 - 13,4 - 10,2 - 7,3 Eigenkapital 302,6 291,2 277,8 267,6 260,3 Investitionsrechnung Ausgaben 100,0 50,0 Einnahmen Nettoinvestitionen 100,0 50,0 Wegen der Folgekosten (Abschreibungen und Zinsen) der Investitionen für die Erweiterung des Recyc- linghofes (Bodenkauf und Schaffung Warteraum) wird ab dem Jahr 2014 mit einem Aufwandüberschuss gerechnet. Voraussichtlich vermag das Eigenkapital diese auch in den Folgejahren ohne Gebührenerhö- hung aufzufangen. 10
2. Betriebe 2.1. Elektrizitätswerk Budget FINANZPLAN Elektrizitätswerk 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 5‘321 5‘306 5‘591 5‘364 5‘401 Ertrag 5‘712 5‘729 5‘801 5‘625 5‘675 - Aufwand-/ + Ertragsüberschuss + 391 + 423 + 210 + 260 + 274 Eigenkapital 2‘398 2‘430 2217 2‘267 2‘281 Investitionsrechnung Ausgaben 1‘630 4‘550 650 600 1‘000 Einnahmen 60 50 50 50 50 Nettoinvestitionen 1‘570 4‘500 600 550 950 Wegen den Folgekosten (Abschreibungen und Zinsen) der Investitionen für die Erneuerung des Kraft- werkes Grossbach und den Auswirkungen der Strommarktliberalisierung (Energiepreiszerfall sowie Ab- gang von mehreren Grosskunden) wird der Ertragsüberschuss ab 2016 voraussichtlich merklich abneh- men. Dennoch können die geplanten hohen Investitionen in die Erneuerung der Kraftwerkanlagen auf- grund der guten Eigenkapitalbasis getätigt werden, ohne dass es zu einer starken Erhöhung der Ver- schuldung kommt. 2.2. Kabelfernsehanlage Budget FINANZPLAN Kabelfernsehanlage 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Laufende Rechnung in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 in Fr. 1‘000 Aufwand 335 482 432 345 347 Ertrag 461 605 560 445 440 - Aufwand-/ + Ertragsüberschuss + 126 + 123 + 128 + 100 + 93 Eigenkapital 439 412 430 530 623 Investitionsrechnung Ausgaben 70 70 70 70 70 Einnahmen 40 40 40 40 40 Nettoinvestitionen 30 30 30 30 30 Kurzfristig sind keine grösseren Investitionen oder Erweiterungen geplant. Die rasante Entwicklung in der Kommunikationstechnologie wird aber aufmerksam verfolgt und laufend den aktuellen Begeben- heiten angepasst. 11
Personalwechsel auf dem Regionalen Zivilstandsamt Sarganserland Roger Buner, Walenstadt, Zivilstandsbeamter und Lei- ter-Stv. Sozialamt hat sein Arbeitsverhältnis mit der Ge- meinde Vilters-Wangs per 31. August 2014 gekündigt. Er wird eine neue Herausforderung beim Zivilstandsamt der Stadt Zürich annehmen. Der Rat dankt Roger Buner für seine Dienste in den vergangenen Jahren recht herz- lich und wünscht ihm viel Erfolg an seiner neuen Wir- kungsstätte. Tanja Scherrer war bis 31.12.2012 beim Zivilstandsamt Vilters-Wangs tätig. Sie hat bereits die Verwaltungslehre bei der Ge- meindeverwaltung Vilters-Wangs absolviert. Nach ei- nem Abstecher als Leiterin des Zivilstandsamtes Prätti- gau GR kehrt sie zum Regionalen Zivilstandsamt Sarganserland zurück. Der Rat freut sich, eine ausge- wiesene Fachfrau für die offene Stelle gefunden zu ha- ben. Die Gemeinde Vilters-Wangs führt das Regionale Zivilstandsamt für alle Sarganserländer Gemeinden. Roger Buner Der Gemeinderat Vilters-Wangs ist für die Anstellung und Führung des Personals verantwortlich. Die Orga- nisationsgrundlage bildet die Vereinbarung über die Aufgrund der Stellenausschreibung hat der Gemeinde- Führung des Regionalen Zivilstandsamtes Sarganser- rat Tanja Scherrer, 1987, Mels, als Nachfolgerin von land aus dem Jahr 2008, die in allen angeschlossenen Roger Buner gewählt. Tanja Scherrer ist im Besitz des Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt eidg. Fachausweises für Zivilstandsbeamtinnen und wurde. Personalwechsel auf dem Grundbuchamt Weil es heute sehr schwierig ist, ausgebildete Grund- heutige 50%-Stelle aufgehoben und durch eine Vollzeit- buchverwalter mit dem st. gallischen Patent zu rekrutie- stelle ersetzt, damit die Ausbildungsressourcen ge- ren, hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, einen schaffen werden können. Ausbildungsplatz auf dem Grundbuchamt Vilters- Wangs zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird die Aus den eingegangenen Bewerbungen hat der Gemein- derat Dario Belinger, 1992, Bad Ragaz, gewählt. Herr Belinger hat die Verwaltungslehre bei der Gemein- deverwaltung Bad Ragaz absolviert und anschliessend die Berufsmaturität erlangt. Derzeit arbeitet er beim Grundbuchamt Glarus. Er hat die Ausbildung zum Grundbuchverwalter an der Gemeindefachschule in St. Gallen im August dieses Jahres bereits begonnen. Dario Belinger tritt seine Stelle beim Grundbuchamt am 1. Dezember 2014 an. Durch diese betriebliche Neuausrichtung musste das Teilpensum von Daniela Eichmann, Bad Ragaz, leider aufgehoben werden. Der Rat dankt Daniela Eichmann für ihr Engagement in den vergangenen Jahren und Dario Belinger wünscht ihr beruflich und privat viel Glück. 12
Lehrabschlüsse als Kaufmann Ramon Molinari, Wangs, und Yannik Michel, Vilters, ha- ben ihre kaufmännische Ausbildung bei der Gemeinde- verwaltung Vilters-Wangs erfolgreich abgeschlossen. Anlässlich der Diplomfeier durften die Lernenden den eidgenössischen Fähigkeitsausweis als «Kaufmann» in Empfang nehmen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gratulieren Ra- mon und Yannik herzlich zu ihrem Berufserfolg und wünschen ihnen für die berufliche und persönliche Zu- kunft viel Erfolg und alles Gute. Mit Ramon Molinari hat der Gemeinderat bis 31.12.2014 einen befristeten Praktikumsvertrag abge- schlossen. Er wird vorwiegend auf dem Regionalen Zivilstandsamt Sarganserland eingesetzt, wo durch die Kündigung von Roger Buner eine zweimonatige Vakanz entsteht, bis Tanja Scherrer ihre neue Stelle antritt. Ramon Molinari und Yannik Michel Lehrbeginn für neue Lernende Aida Sahinovic, Wangs, hat am 4. August 2014 ihre Lehre als Kauffrau auf dem Vilterser-Wangser Rathaus begonnen. Simon Perini Wir wünschen den Auszubildenden einen guten Start ins «Lernendenleben». Die Gemeinde Vilters-Wangs engagiert sich seit Jah- Aida Sahinovic ren in der Ausbildung von Berufsnachwuchs. Insge- samt bildet die Gemeinde Vilters-Wangs acht Ler- nende und eine Praktikantin aus. Eine in der Küche im Beim Werkhof Gaschiels hat ebenfalls am 4. August Haus am Bach, einen im Elektrizitätswerk, einen im 2014 ein Lernender die Ausbildung gestartet. Simon Werkhof Gaschiels, sowie fünf Lernende und 1 Prakti- Perini, Bad Ragaz, absolviert die dreijährige Lehre zum kantin in der Verwaltung. Fachmann Betriebsunterhalt. 13
Landschaftsqualitätsprojekt Der Gemeinderat hat beschlossen, im Voranschlag Hierfür wird im Voranschlag 2015 ein Beitrag von 2015 eine Ausgabe von Fr. 10’000.– als Anteil der Fr. 10’000.– budgetiert. Die Genehmigung des Voran- Politischen Gemeinde Vilters-Wangs an der Erarbei- schlags 2015 durch die Bürgerschaft der Politischen tung eines Landschaftsqualitätsprojektes vorzuse- Gemeinde Vilters-Wangs anlässlich der Bürgerver- hen. sammlung vom 31. März 2015 bleibt vorbehalten. Mit Die Landwirtschaftspolitik des Bundes hat Auswirkun- gen auf die Rahmenbedingungen für die Direktzahlun- gen. Der Kreditrahmen für die Direktzahlungen pro Jahr bleibt zwar gleich wie bisher. Der Bund hat jedoch Len- kungsmassnahmen für die eingesetzten finanziellen Mittel erlassen, weil die Artenvielfalt abnimmt und sich die Landschaftsbilder nicht überall positiv verändern. Die Regierung will Geld investieren, damit diese Ent- wicklung aufgehalten werden kann. Landschaftlich, ökologisch und kulturell interessante Gebiete sollen er- halten, gefördert und weiter entwickelt werden. Die Lenkungsmassnahmen können sich für die Bewirt- schafter erschwerend auswirken. Damit den Bewirt- schaftern Beiträge ausbezahlt werden können, müssen die Grundlagen dafür in den Regionen mit Landschafts- qualitätsprojekten geschaffen werden. der Ausarbeitung des Landschaftsqualitätsprojektes ist Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Politische die RENAT GmbH, Büro für räumliche Entwicklung und Gemeinde Vilters-Wangs zusammen mit übrigen inte- Natur, Buchs, beauftragt worden. Dieses Unternehmen ressierten Sarganserländer Gemeinde ein gemeinsa- hat schon die Öko-Vernetzung für die Gemeinden Mels, mes Landschaftsqualitätsprojekt ausarbeiten zu lassen. Flums und Vilters-Wangs bearbeitet. Erneuerung Wasserkraftwerk Grossbach Das Wasserkraftwerk Grossbach des EW Vilters-Wangs der Generator wurde gleichzeitig ersetzt. Auch der wurde 1949 gebaut. Wasserfassung und Reservoir be- obere Teil der Druckleitung, zwischen Reservoir Böggi finden sich in der Nähe der Alp Muggsässli auf etwa und Maienberg, wurde 1998 bereits ersetzt. 1260 m über Meer. Das Wasser des Grossbachs wird über eine Druckleitung in die Zentrale Gaschiels (495 m Die Wasserrechtskonzession für die energetische Nut- ü.M.) geführt, wo Strom für etwa 700 Haushalte erzeugt zung des Grossbachs lief 1998 ab. Die Gemeinde hat wird (im Mittel 3.5 Mio. kWh pro Jahr). Die Pelton-Tur- 2012, nach vielen Abklärungen und nach Durchführung bine von 1949 wurde 1992 revidiert und automatisiert, einer Schutz- und Nutzungsplanung, eine neue Wasser- rechtskonzession bis Ende 2062 erhalten. Der Kanton hat dabei zur Auflage gemacht, dass die alten Anlage- teile in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Es sind dies die Wasserfassung Muggsässli, das Reser- voir Böggi, die Druckleitung zwischen Maienberg und Gaschiels sowie Turbine und Generator. Selbstverständlich ist mit der neuen Konzession die er- forderliche Restwassermenge festgesetzt worden. Seit 2012 muss bei der Wasserfassung Muggsässli über das ganze Jahr hinweg eine Wassermenge von 10 Liter pro Sekunde dotiert werden. Dadurch sinkt die jährliche Stromproduktion. Dies kann jedoch mehr als kompen- siert werden, indem im unteren Teil eine Druckleitung mit grösserem Durchmesser, also mit weniger Druck- Bild 1: Wasserfassung Muggsässli am Grossbach verlust als bisher, installiert und die neue Maschinen- (November 2011). gruppe auf etwa 810 kW Leistung ausgelegt wird (bis- 14
her 720 kW). So soll die Jahresproduktion künftig bei fast 4 Mio. kWh liegen. Ende 2013 hat ein Ingenieurteam im Auftrag des Ge- meinderates die Planung und Projektierung der Erneue- rung des KW Grossbach begonnen. Bis Ende 2014 wird ein Baugesuchdossier mit Kostenvoranschlag und Bau- programm erarbeitet. Nach einer ersten Kostenschät- zung ist mit Investitionen von 4.2 Millionen Franken zu rechnen. Das Baugesuch wird voraussichtlich im Ja- nuar/Februar 2015 geprüft und öffentlich aufgelegt. Vo- rausgesetzt Kanton und Gemeinde erteilen die Baube- willigung und die Bürger der Gemeinde Vilters-Wangs stimmen dem Projektkredit im März 2015 zu, können im Sommer 2015 Offerten für die verschiedenen Baulose Bild 2: Steuertafel und Maschinengruppe. eingeholt werden. Die Ausführung der Erneuerungsar- beiten sollen dann in der zweiten Jahreshälfte 2016 vor- Dank der guten finanziellen Lage des Elektrizitätswer- genommen werden. Die Eigentümer von Grundstücken, kes ist diese Investition verkraftbar und wird somit auch die durch den Bau der neuen Druckleitung betroffen die Energiepreise nicht beeinflussen. Aufgrund der sein werden, sind bereits Ende 2013 über das Erneue- Produktivitätssteigerung kommt dieses Werk zudem in rungsprojekt vorinformiert worden. den Genuss der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Wie bereits erwähnt, kann mit diesem Ausbau die Pro- duktivität des Werkes um rund 10 % gesteigert werden. Saubere Energie – Wasserkraft! Änderungen der Rundsteuerempfänger – Zutritt zu den Aussenkästen und Elektro- Tableaus Im Zusammenhang mit der besseren Lastverteilung und der Erneuerung der Rundsteueranlage müssen die Signalempfänger in den einzelnen Gebäuden ausge- wechselt oder neu programmiert werden. Zu diesem Zweck müssen unsere Mitarbeiter Zugang zu den Aussenkästen bzw. den Elektro-Tableaus haben. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Wir bitten die Gebäudebesitzer unserem Personal Zutritt zu gewäh- ren. Für die Eigentümer entstehen selbstverständlich keine Kosten. Für das Verständnis danken wir Ihnen. Elektrizitätswerk Vilters-Wangs Tel. 081 720 22 00, Fax 081 720 22 17 peter.schumacher@vilters-wangs.ch leonhard.gubser@vilters-wangs.ch Rundsteuerempfänger 15
2000-Watt-Konzept / Energierichtplan Der Gemeinderat hat das 2000-Watt-Konzept sowie Die Energierichtplanung bezweckt als behördenver- den Energierichtplan verabschiedet. Bis ins Jahr bindliches Planungsinstrument die räumliche Koordina- 2050 soll der Primärenergiebedarf in der Gemeinde tion der Energieversorgung, insbesondere der leitungs- auf 2600 Watt und die Treibhausgas-Emissionen auf gebundenen Energieträger. Im Hauptteil des besiedelten 1.7 t CO2 pro Person reduziert werden. Gleichzeitig Gebietes der Gemeinde Vilters-Wangs ist die Nutzung soll der Energierichtplan die Energieversorgung in der Erdwärme zu Heizzwecken grundsätzlich möglich. der Gemeinde räumlich koordinieren. Rund 90 % des Ortsteils Wangs und ca. die Hälfte des Ortsteils Vilters befinden sich in Gebieten, wo Erd- Der Primärenergiebedarf in der Gemeinde Vilters- wärme genutzt (teilweise nach hydrogeologischen Vor- Wangs beträgt rund 4700 Watt pro Person. Die Treib- abklärungen) werden darf. Im übrigen Siedlungsgebiet hausgas-Emissionen belaufen sich auf 6.7 t pro Person des Ortsteils Vilters besteht prinzipiell die Möglichkeit, und Jahr. Damit liegen die heutigen Werte tiefer als im Grundwasser zu Wärmezwecken zu nutzen. Der Ener- schweizerischen Gesamtdurchschnitt (6300 Watt bzw. gierichtplan bildet einen integrierenden Bestandteil des 8.6 t pro Person und Jahr). Dies ist unter anderem auf kommunalen Richtplanes und ist durch den Gemeinde- den bereits heute im Schweizer Vergleich hohen erneu- rat bei künftigen Planungsentscheiden zu berücksichti- erbaren Anteil im Strom- und Wärmemix und den gerin- gen. geren Anteil an Industriebetrieben zurückzuführen. Der für die Gemeinde Vilters-Wangs gemäss den Vorgaben Das 2000-Watt-Konzept und den Energierichtplan um- von EnergieSchweiz ermittelte Absenkpfad sieht eine zusetzen, ist ein langfristiges Ziel des Gemeinderates. Reduktion auf 2600 Watt pro Person und 1.7 t CO2-eq Unterstützt wird er dabei von der Energiekommission, pro Person und Jahr bis ins Jahr 2050 vor. Dieses Ziel die den Fortschritt koordiniert, begleitet, überprüft und ist unter Berücksichtigung der lokal vorhandenen er- dem Gemeinderat Bericht erstattet. Der Bericht kann neuerbaren Potentiale technisch machbar. Es sind je- bei Interesse auf www.vilters-wangs.ch (Onlineschalter doch grosse Anstrengungen notwendig. > Publikationen) eingesehen werden. Strassenbeleuchtungskonzept Die Reaktionen auf die nächtlichen Abschaltungen der 05.30 Uhr (Freitag und Samstag) weiterhin komplett ab- öffentlichen Beleuchtung in einzelnen Quartieren (siehe geschaltet. hierzu Beitrag in GN 4-13) sind kontrovers und zum Teil heftig ausgefallen. Es gibt positive wie negative Rück- Neu wird – dort wo es technisch machbar ist – durch meldungen. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, Reduktion der Leuchten-Leistung getestet, ob Energie- ob durch das Abschalten der öffentlichen Beleuchtung einsparungen zu erzielen sind. Ebenfalls soll in diesem die Sicherheit beeinträchtigt wird. Die Meinungen dazu Jahr ein Versuch zeigen, ob mittels intelligenter Steue- gehen auseinander. rung mit Sensoren, der Stromverbrauch wirksam opti- miert werden kann. Weitere Informationen zum Thema Die EW-Kommission hat sich an ihrer letzten Sitzung erteilt: dafür ausgesprochen, die komplette Abschaltung nicht mehr weiter zu verfolgen und – wo schon installiert – Peter Schumacher, EW-Betriebsleiter aufzuheben. Nur in wenigen unbewohnten Gebieten Tel. 081 720 22 02 wird die Strassenbeleuchtung zwischen 00.30 Uhr bis peter.schumacher@vilters-wangs.ch 05.30 Uhr (Sonntag bis Donnerstag) bzw. 02.00 Uhr bis Kiesfänge Wangs und Saarfall werden entleert Die Unterhaltsgenossenschaft Melioration der Saar- Die Kiesfänge erfüllen im Gewässerregime der Ge- ebene plant, die Kiesfänge Wangs und Saarfall in den meinde Vilters-Wangs eine wichtige Funktion als Ge- Jahren 2014 bis längstens 2016 zu entleeren. Die er- schiebesammler. Von Zeit zu Zeit ist es unerlässlich, das forderlichen Bewilligungsverfahren sind abgeschlos- aufgelandete Material zu entnehmen und damit wieder sen. Das ausgehobene Material wird in nächster neues Aufnahmevolumen zu schaffen. Es ist augen- Umgebung der Kiesfänge unter bodenfachkundiger scheinlich, dass dieser Zeitpunkt gekommen ist. Begleitung durch eine Spezialistin angelegt. 16
Deshalb hat die zuständige Unterhaltsgenossenschaft ter Nähe bodenschonend wieder eingebracht. Dies wird Melioration der Saarebene ein Projekt für die Kiesfang- zur Folge haben, dass grosse Flächen abhumusiert und entleerungen ausgearbeitet. Damit das Material nicht anschliessend wieder neu angesät werden müssen. abtransportiert, sondern in nächster Umgebung ausge- bracht werden kann, musste aufgrund der strengen Die Arbeiten werden während der Vegetationsruhe umweltrechtlichen Vorgaben ein bodenkundliches Gut- durchgeführt und starten voraussichtlich im Oktober achten erstellt werden, das nachweist, dass der land- dieses Jahres. Ob in den kommenden Monaten beide wirtschaftliche Boden durch das Vorhaben keinen Kiesfänge entleert werden können, wird in den nächs- Schaden erleidet bzw. im Gegenteil sogar eine Boden- ten Wochen durch die Verwaltungskommission der Un- verbesserung stattfindet. Diese Vorgaben konnten er- terhaltsgenossenschaft Melioration der Saarebene ent- füllt werden. Es liegt ein bewilligtes Projekt vor. schieden. In beiden Kiesfängen zusammen werden voraussicht- lich rund 14’000 m3 Material ausgehoben und in nächs- 025 e 23 ss 396 50 1526 tra 5 28 els 0 28 Entleerung Kiesfang Wangs, Vilters-Wangs rü 5 55 84 erb 11 26 19 2 nn 50 34 Unterhaltsgenossenschaft Melioration Saarebene Ta Brü 26 elstra 253 Situation 1:1000 sse 7 29 43 17 88 50 28 35 34 40 34 5 42 417 Vorgehen: (Variante B) 42 64 32 29 74 e 39 26 41 s as 1. Abhumusieren Bodenverbesserungsfläche (Okt/Nov) 73 Schützenhaus 08 QP W1 49 str 41 50 18 796 uli 2. Falle öffnen, Wasser ablassen (in Absprache mit Fischerei) d Ae n sta 3. Wasserumleitung innerhalb Sammler (Entwässerung) ab 4. Auflad und Deponie (in Wällen) ald W 5. Anlegen & Überziehen Sammlermaterial (Frühjahr) 6. Ansaat 94 e 86 421 ist 94 7 up d 89 94 ta n Ba 40 2602 14 60 51 bs er a ss 2 4.2 wä Ge 4.00 8 133 4.0 09 4 iste 10.50 0 50 76 41 p 2448 Bau 5.00 Baupi 84 ste 41 7 133 10.50 0 55 2 1579 28 82 87 59 41 4.00 80 94 49 2352 10.50 LP W1 5.00 1588 95 Baup LP W1 tzi 10.50 40 iste fle Tie 4.00 ng 59 Kie sfa 51 10.50 4183 5.00 Baup 10.50 iste 4.00 nd sta 10.50 b ra 94 äs se 77 Gew 41 92 41 5.00 Tiefletzistrasse Baup 10.50 iste h 93 4.00 ac Legende: 41 ste tzib 78 Baupi Le 41 latz Perimeter Bodenverbesserung up Bodenverbesserungsfläche cha hs Vie Baupiste (nach mögl. Unterboden) Zwischendepot Oberboden 79 41 Zwischendepot Sammlermaterial 2259 QP W1 795 2454 81 41 793 25 0 794 418 29 41 01 6 38 9 48 3954 Saarperimeter 405.0023-1a 26.06.2014 EK 34 3 792 24 791 26 790 28 2585 Vilterserstrasse 787 94 76 7 8 3955 94 76 76 Austragfläche Kiesfang Wangs 786 Entleerung Kiesfang Saarfall, Vilters-Wangs Unterhaltsgenossenschaft Melioration Saarebene Situation 1:1000 Vorgehen: (Variante B) 1. Abhumusieren Bodenverbesserungsfläche (Okt/Nov) 2. Falle öffnen, Wasser ablassen (in Absprache mit Fischerei) 3. Wasserumleitung innerhalb Sammler (Entwässerung) 4. Auflad und Deponie (in Wällen) 5. Anlegen & Überziehen Sammlermaterial (Frühjahr) 6. Ansaat 20 45 Ge 22 50 wä 182 n 11 ne sse 50 79 zio rab Ra s sta Ra ang 1319 nd LP -W z S1 ga rs te Vil d Ba de 8.00 ein e nd 4.00 em ei em G 10.5 S3 G 0 QP 5.00 19 iste 45 p Bau 10.5 stand 0 4.00 51 Waldab 11 10.5 0 Baupist 5.00 piste Ba u 10.5 e 0 4. LP S1 00 10.5 0 5.00 p iste 10.5 Bau 0 4.00 17 45 10.5 0 5.00 S3 QP nd rabsta ässe Gew Saarperimeter Legende: 18 45 Perimeter Bodenverbesserung ng s fa Bodenverbesserungsfläche Kie Baupiste (nach mögl. Unterboden) Zwischendepot Oberboden 405.0023-1b 26.06.2014 EK Austragfläche Kiesfang Saarfall 17
Kostenlose Energieerstberatung Energiekosten senken, das eigene Haus energe- ratung durch die beauftragte Energieagentur St. Gallen tisch modernisieren oder ein Förderprogramm nut- erfolgt kostenlos, individuell, neutral und unverbindlich. zen. Privatpersonen können mit gezielten Mass- nahmen die Produktion und ihren Verbrauch von Anmeldung online oder per Telefon Energie optimieren. Die Region Sarganserland-Wer- Beratungstermine werden im Rathaus Bad Ragaz und denberg bietet unterstützend und gemeinsam mit Sargans (je 8 Donnerstag-Nachmittage), beim Wasser- der Energieagentur St. Gallen wöchentlich Energie- und Elektrizitätswerk der Gemeinde Buchs (16 Mitt- erstberatungen vor Ort an. Kostenlose Gesprächs- woch-Nachmittage) und beim Wasser- und Elektrizi- termine in Bad Ragaz, Sargans, Walenstadt und tätswerk Walenstadt (8 Donnerstag-Nachmittage) Buchs können ab sofort gebucht werden. durchgeführt. Auskunft erteilen erfahrene Energieprofis. Die Termine und Daten zu den Angeboten in den vier Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie ist eine Gemeinden mit direkter Anmeldemöglichkeit sind auf gesellschaftliche Notwendigkeit. Energie sparen heisst der Webseite der Energieagentur St. Gallen unter aber auch Kosten sparen – und ist somit im Interesse www.energieagentur-sg.ch sowie bei der Region Sar- des Verbrauchers. Doch welche Massnahmen bieten ganserland-Werdenberg unter www.sarganserland- sich im Einzelfall an? Wie können Haus- und Woh- werdenberg.ch zu finden. Eine Teilnahme an der Ener- nungsbesitzer sowie Mieter von Energiemassnahmen gieerstberatung muss zwingend im Vorfeld vereinbart konkret profitieren? werden. Die kostenlose Beratung kann jedoch auch te- lefonisch erfolgen unter 058 228 71 71. Kostenlose und unverbindliche Beratung Um die Bevölkerung aus den 14 Gemeinden kompetent Energieberatung und Energieagentur St. Gallen zu beraten, arbeitet die Region Sarganserland-Werden- Als Wissens- und Informationsdrehscheibe für die Be- berg seit Mitte August mit der Energieagentur St. Gallen völkerung im Kanton St. Gallen erbringt die Energie- zusammen. Während zwei Jahren werden 320 Be- agentur St. Gallen GmbH Dienstleistungen für Private, ratungstermine à 45 Minuten offeriert. Jeweils vier Gemeinden, Regionen, Unternehmen und Fachleute. Besprechungen können an einem Mittwoch- oder Don- Zum Angebot gehört die kostenlose Energieberatung nerstag-Nachmittag in den Gemeinden Buchs, Walen- für Privatpersonen. Im persönlichen Gespräch, telefo- stadt, Sargans oder Bad Ragaz gebucht werden. nisch oder vor Ort erfahren Hausbesitzer und Mieter, wie sie ihre Energiesituation optimieren können. Zur Themenpalette der RSW-Energieerstberatung ge- hören unter anderem Gebäudeoptimierung, Haustech- Region Sarganserland-Werdenberg (RSW) nik, Haushaltsgeräte, Beleuchtung, aber auch Mobilität Die Region Sarganserland-Werdenberg verbindet die und Freizeit. Aufgezeigt wird, wie sich Energiekosten 14 Gemeinden zwischen Quarten und Sennwald und senken lassen, welche Geräte energieeffizient arbeiten vertritt über 75’000 Einwohnerinnen und Einwohner. oder welches Heizsystem im individuellen Fall das Rich- Organisiert als Verein bearbeitet die RSW gemeinsam tige ist. Interessierte erfahren auch, ob ihr Hausdach für die Bereiche Raumplanung, Verkehr, Bildung, Energie Solarenergie geeignet ist und wie sie gegebenenfalls an und Aussenbeziehungen. Energieförderprogrammen teilnehmen können. Die Be- Feuerwehr-Rekrutierung 2014 – Einladung zum Informationsabend Gemäss dem «Gesetz über den Feuerschutz» des Kan- 8888 Heiligkreuz eingereicht werden. Verspätet einge- tons St. Gallen sind alle Einwohner und Einwohnerinnen reichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. der Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Sie erfüllen die Feuerwehrpflicht, indem sie Feuerwehrdienst leisten Der Informationsabend findet am Mittwoch 5. Novem- oder die Feuerwehrabgabe entrichten. Die Feuerwehr- ber 2014, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrdepot (Bach- pflicht besteht vom vollendeten 20. bis zum vollendeten strasse 66) der Gemeinde Mels statt. Alle Einwohner 49. Altersjahr. und Einwohnerinnen im vollendeten 20. Altersjahr sind verpflichtet, daran teilzunehmen, oder sich beim Feuer- Die Feuerschutzkommission bestimmt, wer dienst- wehrkommandanten schriftlich und begründet abzu- oder abgabepflichtig ist. Entlassungsgesuche aus der melden. Feuerwehrpflicht für alle Stellungspflichtigen müssen spätestens bis 31. Oktober 2014 schriftlich an den Feu- Regionale Feuerwehr Pizol erwehrkommandanten, Daniel Bärtsch, Staatsstrasse 7, Daniel Bärtsch, Kommandant 18
Wasserqualität im Kanton St. Gallen Die Wasserqualität der Flüsse und grösseren Bäche im zum Zustand der meisten Fliessgewässer, der grossen Kanton St. Gallen ist mehrheitlich gut. Dies zeigen die Seen und zahlreicher Kleinseen. aktuellen Ergebnisse aus der Überwachung der St. Gal- ler Fliessgewässer. Problematisch ist die Wasserqualität Auf dieser neuen Internetseite sind auch vielfältige In- in Gewässern, die viel gereinigtes Abwasser mit sich formationen rund ums Wasser und die Gewässer in un- führen und bei zahlreichen kleineren Bächen. Auf serem Kanton zu finden. Nehmen Sie sich ein paar Mi- www.wasser.sg.ch finden Sie detaillierte Informationen nuten Zeit zum Surfen – es lohnt sich! Baubewilligungen ab April 2014 bis Juni 2014 Bauherrschaft Bauvorhaben Standort * Post CH AG Einrichten einer Postagentur Parzelle-Nr. 3892, OV Viktoriastrasse 21 best. Gebäude Vers.-Nr. 2484 Sarganserstrasse 7, 3030 Bern – Neubau Leuchtreklame 7324 Vilters – Montage Briefeinwurf – Neubau Fachanlage Wyss Thomas Abbruch Gebäude Parzelle-Nr. 1021, OV Höfestrasse 3 Vers.-Nr. 149 und 150, Höfestrasse, 7324 Vilters Neubau Bauernhaus 7324 Vilters Wyss Thomas Umnutzung Einfamilienhaus Parzelle-Nr. 1212, OV Höfestrasse 3 ohne bauliche Massnahmen Höfestrasse 3, 7324 Vilters 7324 Vilters Bajrami Rijad und Lejla Neubau Velounterstand Parzelle-Nr. 5042, MV Schulhausstrasse 20 Schulhausstrasse 20, 7323 Wangs 7323 Wangs StWE-Gemeinschaft Einbau einer Studiowohnung Parzelle-Nr. 4908, MV «Bungertstrasse 5, Wangs» (anstelle Fitnessraum) und Ein- Bungertstrasse 5, c/o Wachter Roger bau Dachfenster in südöstliche 7323 Wangs Bungertstrasse 5 Dachfläche Gebäude Vers.-Nr. 7323 Wangs 2449 Grünenfelder Robert Einbau Türe in Abstellraum Parzelle-Nr. 207, MV Vilterserstrasse 12 anstelle best. Fenster, Gebäude Vilterserstrasse 12, 7323 Wangs Vers.-Nr. 1159 7324 Vilters Zimmermann Peter und Nicole Erweiterung Photovoltaikanlage Parzelle-Nr. 5022, VV Grofisstrasse 3 auf südöstliche Dachfläche Grofisstrasse 3, 7324 Vilters Gebäude Vers.-Nr. 2865 7324 Vilters Walser Markus – Umnutzung 1-Zimmerwoh- Parzelle-Nr. 261, OV Rüti-Leumstrasse 32 nung im EG in Gewerberaum Rüti-Leumstrasse 38, 7323 Wangs (Coiffeursalon) 7323 Wangs – Erstellen Reklametafel – Erstellen 1 Abstellplatz Wachter Daniel Neubau Carport Parzelle-Nr. 4615, OV Bungertstrasse 9 Bungertstrasse, 7323 Wangs 7323 Wangs Guntli Manfred und Anbau Doppelgarage mit Parzelle-Nr. 4800, OV Brandstetter Martina Terrassen an best. Gebäude Pizolweg 2, Pizolweg 2 Vers.-Nr. 1954 7324 Vilters 7324 Vilters Grünenfelder Roman und Petra Neubau Carport Parzelle-Nr. 5142, MV Alvierstrasse 5 Alvierstrasse 5, 7324 Vilters 7324 Vilters 19
Bauherrschaft Bauvorhaben Standort * Bettoni-Bigger Angelo und Alma Anbau Zimmer auf best. Garage Parzelle-Nr. 5095, OV Quadrellastrasse 4 und Anbau Carport, Gebäude Quadrellastrasse 4, 7324 Vilters Vers.-Nr. 2711 7324 Vilters Embley-Walder Jason Neubau Garten- und Velo- Parzelle-Nr. 5065, MV und Judith häuschen Küferweg 3, Küferweg 3 7323 Wangs 7323 Wangs Vögeli Dominik Neubau Gartenhaus Parzelle-Nr. 150, MV Schiggstrasse 29 Schiggstrasse 29, 7323 Wangs 7323 Wangs Schlegel-Longatti Karl Abbruch best. Wohnhaus mit Parzelle-Nr. 860, OV und Verena Unterstand und Abstellräumen Barnüelstrasse 51, Oberprod Vers.-Nr. 737 und 739 – Neubau 7323 Wangs 7320 Sargans Wohnhaus mit Carport Mathis Andreas und Ladina Neubau Carport mit Gerätehaus Parzelle-Nr. 5180, OV Rosengartenstrasse 15 und gedecktem Sitzplatz Rosengartenstrasse 15, 7324 Vilters 7324 Vilters Kalberer Werner Neubau Garten- und Geräte- Parzelle-Nr. 618, MV Barguffastrasse 18 haus Barguffastrasse 18, 7323 Wangs 7323 Wangs Guntli Markus und Neubau gedeckter Sitzplatz Parzelle-Nr. 4199, MV Steiner Guntli Rahel Rosengartenstrasse 29, Baumgartenweg 3 7324 Vilters 8880 Walenstadt Vils Reto Neubau thermische Solaranlage Parzelle-Nr. 4534, OV Baschärstrasse 28 auf best. Lagerhalle Baschärstrasse 28, 7324 Vilters 7324 Vilters Valeis Center AG Mieterausbauten Parzelle-Nr. 4349, MV Wolfrietstrasse 8 Wolfrietstrasse 8, 7323 Wangs 7323 Wangs Lipo Einrichtungsmärkte AG Neuerstellung Reklametafeln Parzelle-Nr. 4943 und OV Am Bruggrain 1 Baurechtsgrundstück-Nr. 10016, 4153 Reinach BL Wolfrietstrasse 8, 7323 Wangs Stauffer Daniel und Sigrid Neubau Schwimmbad Parzelle-Nr. 5080, OV Ringstrasse 81 Ringstrasse 81, 7324 Vilters 7324 Vilters Pfeiffer Immobilien Abbruch Gebäude Vers.-Nr. Parzelle-Nr. 4440, 5057, OV c/o Fuchsbau Architekten AG 2020 und Gebäude Vers.-Nr. Haus A Sarganserstrasse 34, Bahnhofstrasse 35 2453 Haus B Sarganserstrasse 36, 8752 Näfels Neubau zwei Mehrfamilien- 7324 Vilters häuser mit Tiefgarage Niedrist Ralph und Stefanie Neubau Einfamilienhaus mit Parzelle-Nr. 2560, OV Flurstrasse 3 Carport Barmenstrasse 15, 8887 Mels 7324 Vilters Heller Christian Erneuerung Heizung, Parzelle-Nr. 1494, OV Gribstrasse 5 Umbau Tank- und Heizraum, Barguffastrasse 27, 9475 Sevelen Erstellen Wärmepumpe 7323 Wangs Menghini Alfred und Josefina Überdachung und Verglasung Parzelle-Nr. 5054, MV Feldweg 3 Sitzplatz Feldweg 3, 7324 Vilters 7324 Vilters 20
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