Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
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Gemeinde Lenningen (Luftbild Ortsmitte Oberlenningen, Quelle: googlemaps.de) Auslobung Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" Stand: 03. Dezember 2020 (Entwurf), ergänzt am 17.12.2020 1103.4_2020-10-30_Auslobung_WB Neubau Kinderhaus Oberlenningen
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -2- Hinweis: Die Formulierungen des Auslobungstextes berücksichtigen die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern (in Anlehnung an das Merkblatt M 19 des Bundesverwaltungsamtes). Dem dort formulierten Grundsatz wird dahingehend entsprochen, dass eine sprachliche Gleichbehandlung nicht zu Lasten der Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten gehen darf. Daher ist im Text, wenn notwendig, die Form des generischen Maskulins (maskuline Personenbezeichnung, die weibliche und männliche Personen in der Bedeutung vereinen) geschlechtsneutral verwendet. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -3- Inhaltsverzeichnis: Teil A Auslobungsbedingungen 1.1 Ausloberin 04 1.2 Betreuung und Vorprüfung 04 1.3 Anlass / Wettbewerbsaufgabe 04 1.4 Verfahren, Zulassungsbereich, Sprache 04 1.5 Preisgericht 04 1.6 Teilnahmewettbewerb/ Teilnahmeberechtigung 05 1.7 Termine 08 1.8 Wettbewerbsunterlagen 09 1.9 Wettbewerbsleistungen 10 1.10 Zulassung der Wettbewerbsarbeiten 11 1.11 Bindende Vorgaben 11 1.12 Beurteilungskriterien 11 1.13 Prämierung 12 1.14 Abschluss des Verfahrens 12 1.15 Verhandlungsverfahren/ Beauftragung 12 Teil B Aufgabe 2.1 Ausgangssituation, Anlass 14 2.2 Wettbewerbsgebiet 15 2.2.1 Städtebauliche Bestandssituation 15 2.2.2 Sanierungsgebiet "Ortsmitte Oberlenningen" 15 2.2.3 Städtebauliche Mehrfachbeauftragung "Neuen Mitte Oberlenningen" 2018 16 2.3 Wettbewerbsaufgabe 17 2.3.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen 18 2.3.2 Erschließung und Parkierung 19 2.4 Kita – Nutzungskonzept, Raumprogramm 21 2.5 Schulkindbetreuung, Raumprogramm 26 2.6 Betreuungsräume 28 2.7 Ver- und Entsorgung 28 2.8 Besondere Anforderungen und Hinweise 29 Teil C Unterlagen, Anlagen 3.1 Auslobungstext 3.2 Luftbild 3.3 Plangrundlage (dxf, dwg) 3.4 MfB Ortsmitte Oberlenningen, 1. Preis 3.5 Stadtbildprägende Gebäude im Umfeld A3 3.6 Schulwege Oberlenningen 3.7 Pädagogisches Konzept 3.8 Auszug TigeR - Raumanforderungen 3.9 Bauunterlagen Grundschule (einschl. Anbau, Lageplan) 3.10 Formblätter Raumprogramme 3.11 Formblatt Berechnungen 3.12 Formular Verfassererklärung 3.13 Modellgrundlage M 1:500 Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -4- A. Auslobungsbedingungen 1.1 Ausloberin Gemeinde Lenningen vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Schlecht Marktplatz 1, 73252 Lenningen Tel. 07026 / 60911 E-Mail: gemeinde@lenningen.de 1.2 Betreuung und Vorprüfung FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur Dipl.-Ing. Petra Zeese, Freie Architektin und Stadtplanerin BDA DASL SRL, 70188 Stuttgart, Ostendstraße 106 Tel: 0711/459570-0, E-Mail: fpz@fpz-zeese.de 1.3 Anlass / Wettbewerbsaufgabe Die Gemeinde Lenningen beabsichtigt für den Neubau eines Kinder- und Schülerhauses in Oberlenningen einen nicht of- fenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewer- bungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 20 Teilnehmern, davon 5 vorab ausgewählte Büros, durchzuführen. Gegen- stand des Wettbewerbs ist die Planung eines Neubaus für ein Kinderhaus mit 6 Kita- (U3- und Ü3-Gruppen) plus eine Gruppe als Erweiterungsmöglichkeit für Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung sowie 4 Gruppen zur Schulkinder- betreuung (verlässliche Grundschule und flexible Nachmit- tagsbetreuung) und die Außenanlagen. Zudem sind Betreu- ungsräume für Tagespflegepersonal gewünscht. Die Bebau- ung muss sich städtebaulich einfügen. Die Kita soll bis Anfang 2024 in Betrieb genommen werden. Im Vergabeverfahren werden die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI (2013) in Stufen vergeben. 1.4 Verfahren, Zulassungsbereich, Der Wettbewerb wird als nicht offener, einphasiger Realisier- Sprache ungswettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. Der Wettbe- werb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe ei- nes Planungsauftrags ab. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR, sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbe- werbssprache ist deutsch. Teil A der Auslobung ist bindend für alle Teilnehmer, Teil B enthält keine bindenden Vorgaben. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 ist für alle Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung und Auslobung hat die Architektenkammer Baden-Württemberg mitgewirkt, die Auslobung ist unter der Nummer XXX (wird noch eingetragen) registriert. 1.5 Preisgericht Die Ausloberin hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Weite- re Berater können benannt werden. 1. Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt BDLA, Dettenhausen 2. Prof. Mathias Hähnig, Architekt BDA, Tübingen 3. Joel Harris, Architekt BDA, Stuttgart 4. Martin Hirner, Architekt BDA und Stadtplaner, München 5. Ute Michaelsen, Architektin, Stuttgart 6. Prof. Christine Remensperger, Architektin BDA, Stuttgart 7. Christine Steimle, Architektin BDA, Stuttgart Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -5- Stellvertr. Fachpreisrichter/ -innen 8. Philipp Kopp, Dipl. Ing. FH / M.Eng. Stadtplaner und Wirt- schaftsförderer (VWA) SRL, Ulm Sachpreisrichter/ -innen 1. Bürgermeister Michael Schlecht 2. Angela Spoljar, Leiterin Hochbauamt 3. Falk Kazmaier, Gemeinderat 4. Karl Boßler, Gemeinderat 5. Gretel Jaudas, Gemeinderätin 6. Christine Sayler-Keim, Gemeinderätin Stellvertr. Sachpreisrichter/ -innen 7. Alice Kurz, Gemeinderätin Sachverständige Beraterinnen - Kariane Höhn, Dipl. Sozialpädagogin, Kommunalberaterin - Michael Schröder, Freier Architekt BDA + Stadtplaner SRL, Stuttgart 1.6 Teilnahmewettbewerb/ Teilnahmeberechtigung Architekten, Landschaftsarchitekten nur in Bewerbergemein- schaft mit Architekten. Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten ist zwin- gend vorgegeben. Sofern dieser Fachbereich nicht vom Ar- chitekturbüro selbst abgedeckt wird, ist eine Planer- gemeinschaft zu bilden. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Perso- nen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraus- setzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderun- gen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimat- staates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Be- rufsbezeichnung im jeweiligen Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Be- fähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG und Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht und der entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderun- gen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäfts- zweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen oder bevollmächtigte Vertre- ter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten An- forderungen an natürliche Personen erfüllt. Arbeits-/Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristi- scher Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mit- glied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraus- setzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen be- vollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbe- werbsleistung verantwortlich ist. Teilnahmehindernisse sind unter § 4 Abs. 2 RPW beschrie- ben. Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -6- Auswahl der Teilnehmer Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 20 Büros beschränkt. 5 Teilnehmer, welche die Anforderungen erfüllen, die auch an die sonstigen Teilnehmer gestellt werden, werden von der Ausloberin vorab benannt: 1. BANKWITZ Planungsgesellschaft mbH, Limburgstr. 5, 73230 Kirchheim u. Teck mit Wiederkehr Landschaftsarchitekten, Nürtingen 2. Dauner Rommel Schalk Architekten, Friedrichstr. 38, 73033 Göppingen mit lintig + sengewald landschaftsarchitekten, Reutlingen 3. se\arch Freie Architekten BDA, Christophstraße 40, 70180 Stuttgart mit Joachim Köber, Stuttgart 4. Seidenspinner Architekten GmbH, Stauferweg 19/1, 72555 Metzingen mit gla gessweinlandschaftsarchitekten, Schorndorf 5. schleicher.ragaller Architekten BDA Partnerschaft mbb, Immenhofer Str. 17/1, 70180 Stuttgart mit Planungsbüro H. Hornstein, Überlingen Die weiteren Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs- und ggf. Losverfahren ausgewählt. Zulassungskriterien (formal) - Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung. - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z.B. Kammer- ausweis). - Bewerbererklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit ei- genhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten. - Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen und - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz. Für die Bewerbererklärung sowie die Erklärung der Aus- schlusskriterien und Tariftreue ist ein Formblatt zu verwen- den. Diese können unter subreportELViS (www.subreport- elvis.de/E55524389), ELViS-ID E55524389 eingesehen und heruntergeladen werden (kostenfrei). Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -7- Eignungskriterien (formal) - Referenzprojekt 1: Wettbewerbserfolg (Preise oder Aner- kennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung) oder eine Auszeichnung eines realisierten Projektes, z.B. „Bei- spielhaftes Bauen“ oder gleichwertig anerkannte Auszeich- nungen. - Referenzprojekt 2: Umsetzung eines Projektes mit ver- gleichbaren Planungsanforderungen (z.B. Bildungseinrich- tung bzw. pädagogische Einrichtungen, mind. HZ III). - Referenzprojekt 3: Umsetzung eines Projektes mit einer Bausumme von mind. 3 Mio. € (KG 300+400, brutto). Es müssen keine 3 unterschiedlichen Projekte sein, 2 unter- schiedliche wären jedoch wünschenswert. Je Referenzprojekt max. 1 Seite im Format A3 quer mit Ein- tragung des Büronamens und den erforderlichen Angaben zum Projekt. LA müssen keine Nachweise/Referenzen ein- reichen! Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden nicht herangezogen. Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt. Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden als Teilnehmer am Wettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung (§ 75 (6) VgV). Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Die nicht gelosten Teilnehmer werden informiert und den gelosten Teilnehmern wird die Auslobung zugesandt. Die bereits ausgewählten Teilnehmer gemäß 1.6 müssen ebenfalls die Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen, neh- men aber nicht am Losverfahren teil, sondern sind gesetzt. Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Ab- schluss der Preisgerichtssitzung anonym. Nachrücker Für den Fall, dass Teilnehmer von der Teilnahme schriftlich Abstand nehmen, rücken die Nachrücker entsprechend der gelosten Reihenfolge nach. Diese Nachrücker werden eben- falls in dem Losverfahren unter den verbliebenen Bewerbern ermittelt. Absagen Sind gesetzte oder ausgeloste Teilnehmer an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert, bitten wir Sie bis zum 10.12.2020 ihre Teilnahme verbindlich abzusagen, so dass Nachrücker am Rückfragenkolloquium teilnehmen können. Falls Absagen erst zwischen dem 11.12.2020 bis spätestens 21.12.2020 eingehen, muss das Büro, das abgesagt hat, den Modellversand an den Nachrücker auf eigene Kosten über- nehmen. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -8- Bewerbungsunterlagen Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen bzw. unter https://www.subreport-elvis.de/E55524389 un- ter ELViS-ID E55524389 hochzuladen: 1. Teilnahmeberechtigung z.B. Eintragungsurkunde Archi- tektenkammer (Nachweis der Berufszulassung/ berufli- chen Qualifikation) 2. Formular Bewerbererklärung mit Erklärung Ausschluss- kriterien (Formblatt) 3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Formblatt) 4. Nachweis Referenzprojekt 1 (max. 1 A3) 5. Nachweis Referenzprojekt 2 (max. 1 A3) 6. Nachweis Referenzprojekt 3 (max. 1 A3) 1.7 Termine Ausgabe der Auslobungsunterlagen Versand der Auslobungsunterlagen am 03.12.2020 Rückfragen: bis Mo., 14. Di., 15.12.2020 schriftlich per E-Mail an die Verfahrensbetreuung, Rückantwort bis zum 21.12.2019 per E-Mail. Die Rückantwort zu den gestellten Fragen erfolgt an alle Teilnehmer. Die Beantwortung der Rückfragen wird Be- standteil der Auslobung. Kolloquium/ am Do., 17.12.2020 wird für alle Teilnehmer ein Kolloquium Besichtigungstermin angeboten, Beginn wird noch bekannt gegeben. Im Rahmen des Kolloquiums können weitere Rückfragen er- örtert werden. Wenn von den Teilnehmern gewünscht, kann vor dem Kollo- quium eine gemeinsame Besichtigung des WB-Gebiets durchgeführt werden. Das Gelände kann darüber hinaus von den Teilnehmern jederzeit besichtigt werden. Abgabe Pläne Mo., 15.02.2021 Mo., 01.03.2021 Abgabe Modell Fr., 19.02.2021 Mo., 08.03.2021 Postadresse Pläne: FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur Ostendstraße 106, 70188 Stuttgart Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung per Post, Kurierdienst oder einem anderen Transportunterneh- men das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit. Pläne und Modelle können auch am jeweiligen Abgabetermin von 9:00 bis 17:00 Uhr persönlich beim Wettbewerbsbetreuer abgegeben werden. Dabei gilt als Einlieferungszeitpunkt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Verspätet eingelieferte / abgegebene Wettbewerbsarbeiten (dies gilt auch für Teile der Wettbewerbsarbeiten) werden unabhängig von den Gründen, die zur verspäteten Einliefe- rung geführt haben, nicht zum Wettbewerb zugelassen. Der Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" -9- Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Das Datum auf dem Einlieferungsschein ist maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewah- ren und auf Anforderung vorzulegen. Sitzung Preisgericht Fr., 26.03.2021 ab 9:00 Uhr (XX Lenningen) Ausstellung (wird noch bekannt gegeben) 1.8 Wettbewerbsunterlagen Die Auslobung besteht aus: Teil A: Auslobungsbedingungen Teil B: Aufgabenstellung Teil C: Unterlagen und Anlagen Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt: 3.1 Auslobungstext 3.2 Luftbild 3.3 Plangrundlage (dxf, dwg) 3.4 MfB Ortsmitte Oberlenningen, 1. Preis 3.5 Stadtbildprägende Gebäude im Umfeld A3 3.6 Schulwege Oberlenningen 3.7 Pädagogisches Konzept 3.8 Auszug TigeR - Raumanforderungen 3.9 Bauunterlagen Grundschule (einschl. Anbau, Lageplan) 3.10 Formblätter Raumprogramme 3.11 Formblatt Berechnungen 3.12 Formular Verfassererklärung 3.13 Modellgrundlage M 1:500 Die Teilnehmer erhalten alle Unterlagen (Teil A, B, C) per E-Mail oder zum Download. Der Versand der Modellgrundlage erfolgt durch den Modellbauer. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 10 - 1.9 Wettbewerbsleistungen Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert (max. 4 Pläne DIN A0, Hochformat): 1. Lageplan M 1:500 (genordet) als Dachaufsicht mit Dar- stellung der städtebaulichen und freiräumlichen Ge- samtsituation: Zugänge, Erschließung und Einbindung der Außenanlagen in die Umgebung (Höhenlage EG), Fahrradstellplätze, Dachflächen bzw. Dachbegrünung 2. Grundrisse M 1:200 aller Geschosse. Im EG-Grundriss mit gesamter Außenanlage des WB-Grundstücks, ein- schl. Darstellung der Gebäudezugänge, Gestaltung der Außenanlagen mit Grün- und Freiflächen, Zu- und Ab- fahrten, Fußwege und angrenzenden Erschließungswe- ge. - Die Grundrisse sind genordet darzustellen. - Die Führung der Schnitte ist einzuzeichnen. - Im EG-Grundriss muss die Geschossfußbodenhöhe auf Normal-Null (m üNN) bezogen eingetragen sein. 3. Schnitte 1:200 Es ist ein Längs- und ein Querschnitt durch das gesam- te WB-Gebiet mit Bezug zur äußeren Erschließung mit den ggf. Bestandsgebäuden darzustellen. In den Schnit- ten ist die EG-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu bezie- hen. 4. Ansichten M 1:200 alle Ansichten sind mit Eintragung des bestehenden und geplanten Geländes, sowie eindeutigen Kennzeichnun- gen der transparenten Fassadenflächen darzustellen. 5. Fassadenschnitt / Ansicht M 1:20, mit Darstellungstiefe M 1:50, ein Ausschnitt einer Haupt- fassade in Ansicht, Grundriss, Schnitt mit folgenden Aussagen: - Konstruktion und Materialien - Belichtungskonzept (Tages- und Kunstlicht) und Be- lüftungskonzept (maschinell/natürlich) - zu öffnende und feststehende Fassadenelemente - Sonnenschutz 6. Erläuterungen Beschreibung der Entwurfsidee für das Kinderhaus, Aussagen zum städtebaulichen und architektonischen Konzept, zur Erschließung, zu Konstruktion und Materia- lien, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Energieversor- gung. Erläuterungen in Form von Texten (max. 3 Seiten A4) separat und auf den Plänen. Skizzen und Visualisierungen (je max. A3) sind zugelas- sen, fotorealistische Renderings sind nicht gewünscht. 7. Berechnungen Mit dem Formblatt Raumprogramm (Anlage 3.10) erfolgt der Nachweis der geforderten Nutzflächen. Zu berech- nen sind die Planungswerte nach der neuen DIN 277-1 (BRI (R)/(S), BGF (R)/(S), Nutzflächen) einschließlich den Nachweisen auf einem vollständigen und mit den Hauptmaßen versehenen Satz der Berechnungspläne. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 11 - Diese sind im Formblatt Berechnungen (Anlagen 3.11) darzustellen. 8. Modell M 1:500 als Massenmodell mit Darstellung der Außenanlage auf vorgegebenem Umgebungsmodell. 9. Ein Satz Verkleinerungen der eingereichten Pläne auf DIN A3. 10. Alle Unterlagen im Format PDF mit einer Auflösung von 300 dpi (bezogen auf die Originalgröße) + im dwg- Format. 11. Verfassererklärung - anonym, im geschlossenen Umschlag ausgefülltes Formblatt. - eine Karte DIN A5 für die Ausstellung mit Angaben zum Büro, Verfasser, Mitarbeiter (diese Karte ist der Verfassererklärung in einem anonymen Umschlag beizulegen). - Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen. Die Wettbewerbsleistungen sind wie folgt einzureichen: Papierausdrucke: - 1 Satz Präsentationspläne gerollt - 1 Satz DIN A3 Verkleinerungen der Präsentations- pläne - 1 Satz Vorprüfpläne/Berechnungspläne - Erläuterungsbericht und Berechnungen Datenträger (CD oder USB-Stick): - Präsentationspläne im pdf-Format - Berechnungspläne M 1:500/200 im dxf- oder dwg- Format - Berechnungsformular (Formblatt) im xlsx-Format - Erläuterungstext im pdf-Format 1.10 Zulassung Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beur- der Wettbewerbsarbeiten teilung zu, die termingerecht eingegangen sind, den for- malen Ausschreibungsbedingungen entsprechen und kei- nen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Ano- nymität erkennen lassen. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. 1.11 Bindende Vorgaben Die Leistungen Ziffer 1.9 sind im Wesentlichen zu erbringen. Das Raumprogramm (Anlage Teil C 3.10) ist im Wesentli- chen einzuhalten. Darüber hinaus enthält Teil B und C keine bindenden Vorga- ben, deren Nichteinhaltung vorab zum Ausschluss von der Beurteilung führen würde. 1.12 Beurteilungskriterien Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden an- hand folgender Kriterien bewertet: - städtebauliche und freiräumliche Qualität (Beziehung und Verknüpfung der Außenbereiche untereinander) - architektonische und gestalterische Qualität - innere Raumqualität - Flexibilität der räumlichen Nutzung Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 12 - - Erfüllung der funktionalen Anforderungen und des Raumprogramms - Qualität und Angemessenheit der Freianlagen - ökologische Anforderungen und Umweltqualität in Be- zug auf Gebäude und Freianlagen - Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich eine nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vor- genannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen. 1.13 Prämierung Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 40.000 € (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme wurde auf der Basis von § 34 (Objektplanung Gebäude) und § 39 (Objektplanung Freianla- gen) der HOAI (2013) ermittelt. Die Umsatzsteuer (Mehr- wertsteuer) wird zusätzlich vergütet. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 16.000,-- EUR, netto 2. Preis 12.000,-- EUR, netto 3. Preis 8.000,-- EUR, netto max. 2 Anerkennungen 4.000,-- EUR, netto Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit dem Auftragshonorar für die Planungsleistungen zur Realisierung verrechnet. Das Preisgericht ist berechtigt, vor Aufhebung der Anonymität, die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Gesamt- summe durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. 1.14 Abschluss des Verfahrens Der Wettbewerb endet mit dem Abschluss der Preisgerichts- sitzung. Es werden schriftliche Beurteilungen der Arbeiten erstellt. Es wird eine Rangfolge der Arbeiten und Preise fest- gelegt mit einer Empfehlung des Bewertungsgremiums an den Gemeinderat für das weitere Verfahren. Danach erfolgt die Aufhebung der Anonymität. Die Ausloberin teilt den Teilnehmern das Ergebnis des Ver- fahrens unverzüglich mit. Die Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt (Ort und Zeitraum wird noch benannt). Die eingereichten Unterlagen der Teilnehmer werden Eigen- tum der Ausloberin, die berechtigt ist, diese ohne weitere Vergütung mit Verweis auf die Autoren zu dokumentieren und zu publizieren. Urheberrecht und Veröffentlichungsrecht bleiben bei den Autoren (gemäß § 8 Abs. 3 RPW). 1.15 Verhandlungsverfahren/ Die weitere Planung und Realisierung erfolgt vorbehaltlich Beauftragung der Finanzierungsfreigabe durch den Gemeinderat der Ge- meinde Lenningen. Die Ausloberin wird in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einen der Preisträger mit den Leistungs- phasen 1 – 9 gem. HOAI in Stufen beauftragen. Die Auslobe- rin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gem. § 80 Abs. 1 VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag ver- handeln. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 13 - Die Ausloberin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfah- rens gem. § 3 Abs 4b VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträ- gern einzutreten. Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wett- bewerb werden von allen Preisträgern (ggf. Bewerberge- meinschaft) die folgenden Kriterien abgefragt und Nachweise gefordert: a) Kapazität des Büros: min. 2 Architekten und ggf. 1 Land- schaftsarchitekt gem. § 46 (3) Satz 2 VgV (ggf. mit Eig- nungsleihe gem. § 47 VgV), sofern das Büro, welches den beauftragt wird, diesen Bereich nicht selbst abdecken kann. b) eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung für Planer- leistungen mit einer Mindestdeckungssumme für: Personenschäden: - Architekten: 5.000.000 EUR - Landschaftsarchitekten: 2.000.000 EUR für sonstige Schäden: - Architekten: 2.000.000 EUR - Landschaftsarchitekten: 1.000.000 EUR bzw. die entsprechende Deckungszusage einer Versiche- rung im Auftragsfall. Zuschlagskriterien zur Auftragsvergabe und im Verhand- lungsverfahren: - Wettbewerbsergebnis (55 %) - Weiterentwicklung des WB-Ergebnis (unter Würdigung des Preisgerichtsprotokolls) (15 %) - Projektumsetzung (25 %) - Honorar (5 %) Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauf- tragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen we- sentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu- grunde gelegt wird. Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur Erstveröffentlichung sind in § 8 (3) RPW 2013 geregelt. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 14 - B. Aufgabe 2.1 Ausgangssituation, Anlass Die Gemeinde Lenningen mit dem Ortsteil Oberlenningen liegt ca. 10 km südlich von Kirchheim unter Teck im Landkreis Esslingen. Das Lenninger Tal verläuft in Nord-Süd-Richtung von Kirchheim zur Schwä- bischen Alb. Die Gemeinde Lenningen besteht aus sieben Ortsteilen: Brucken, Unterlenningen, Oberlen- ningen, Hochwang, Schlattstall, Gutenberg und Schopfloch. Nach Westen und Osten ist der Ort von den ansteigenden Hängen der Schwäbischen Alb umgeben. Die Gemeinde Lenningen umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.144 ha, davon gehören ca. 1.243 ha zum Ortsteil Oberlenningen. Insgesamt zählt die Gemeinde Lenningen 8.219 Einwohner (Stand Mitte 2020, StaLa). Oberlenningen liegt auf einer Höhe von ca. 448,9 m ü.NN. Die Gemeinde hat einen großen Bedarf an Kindertages- und Betreuungsplätzen, insbesondere an Ganz- tagesplätzen für Ü3-Kinder sowie U3-Kinder. Zu diesem Ergebnis kam auch die Bedarfsplanung der Ge- meinde. Da die bestehenden Einrichtungen ausgeschöpft sind, muss das Betreuungsangebot weiter aus- gebaut werden. In den geplanten Neubau des Kinderhauses mit 6-Gruppen soll eine bestehende Kita mit integriert werden. Dadurch entstehen im geplanten Neubau ca. 3 1/2 neue Gruppen. Derzeit ist die Schulkindbetreuung in Räumen der Grundschule in Oberlenningen untergebracht. Falls die Schule durch den Klassenteiler (28 Kinder/Klasse) in einen zweizügigen Zug erweitert werden würde, werden diese Räume für die Schulkindbetreuung, dann für den normalen Schulbetrieb sowie als Klassen- räume benötigt. Daher soll eine neue Schulkindbetreuung für die verlässliche Grundschule und für eine flexible Nachmittagsbetreuung geplant werden. Die Ableitung von Gruppen und ca. 75 Betreuungsplätzen ergibt sich aus ca. 50% der gesamten Schulkinderzahl (ca. 130-150) in Oberlenningen. Die Standortwahl für das Kinderhaus im Ortskern Oberlenningen wurde aufgrund der Nähe zu den beste- henden Schulen und den daraus ableitbaren Synergien, sowie aufgrund der Flächenverfügbarkeit als der am besten geeignete Standort beurteilt. Durch diese Lage bietet sich die Möglichkeit alle Bildungseinrich- tungen sowohl räumlich, als auch pädagogisch zu verknüpfen. Realschule und Werkreal- schule Grundschule Rathaus + Verwaltung Bushalte- stelle Luftbild: Ortsteil Oberlenningen – Ortsmitte mit Grundschule und Umfeld, Quelle: googlemaps.de Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 15 - 2.2 Wettbewerbsgebiet 2.2.1 Städtebauliche Bestandssituation Das Plangebiet liegt zentral im Ortskern des Ortsteils Oberlenningen. Die Grundschule und die Flächen für den zukünftigen Neubau des Kinder- und Schülerhauses liegen zwischen Amtgasse (Bundesstraße 465) und Burgtobelweg im Quartiersinnenbereich. Die Bebauung im Umfeld ist eher kleinteilig und noch ländlich geprägt mit überwiegend 2-geschossigen kleineren Einfamilien- und Doppelhäusern (I - II + D). An der Amtgasse befinden sich zentrale Einrichtungen (Rathaus, Stadtverwaltung, Polizei) der Gemeinde sowie einige Nahversorgungseinrichtungen (Bank, Apotheke, Bäcker, Supermarkt). Die Grundstücke des Planungsbereichs befinden sich alle im Eigentum der Gemeinde. Die topografische Situation im Plangebiet weist einen Anstieg von ca. 1,50 m von West nach Ost auf. Dies ist im Entwurf entsprechend zu berücksichtigen. Das Plangebiet kann über den Burgtobelweg erschlossen werden, über den nordöstlich verlaufenden Heerweg soll keine Haupterschließung erfolgen (s. Lageplan S. 18). Durch die Lage des Plangebiets im Quartiersinnenbereich und aufgrund der verfügbaren Grundstücke / Eigentumsstrukturen ist die Erschlie- ßung des Innenbereichs mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die kreuzförmige Fußwegever- bindung, die zudem eine wichtige Schulwegeverbindung darstellt, wird von der neuen Quartierserschlie- ßung tangiert. Insbesondere die Steinstraße stellt eine wichtige fußläufige Schulwegeverbindung dar (s. Anlage 3.6, Teil C - Schulwegeverbindung Oberlenningen). Die Erschließung des Kinderhauses mit Vor- fahrt (Vorbereich), Anlieferung und Parkierungsangeboten stellt daher eine besonders wichtige Anforde- rung bei der Entwurfsaufgabe dar. Schrägluftbild Grundschule + Planungsbereich für Neubau, (Blick von Süd nach Nord), Quelle: teckbote.de vom 24.06.2020 Mit dem ÖPNV-Anschluss (Bus) an der Amtgasse (B465) im Süd-Westen besteht eine Verbindung an den Bahnhof und die Bahn in Richtung Kirchheim u. Teck. Der Bahnhof ist ca. 450 m entfernt und auch fußläu- fig in wenigen Minuten erreichbar. Die ortsräumlich attraktive und integrierte Lage ist für die geplanten Nutzungen als Kinderhaus, direkt angrenzend an die Grundschule sowie in direkter Nähe zu weiterfüh- renden Schulen ein ideal geeigneter Standort. Dadurch kann dieser auch zukünftig eine zentrale Rolle für die weiteren Ortsteile einnehmen. 2.2.2 Sanierungsgebiet "Ortsmitte Oberlenningen" Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Oberlenningen“ wurde im Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU, 2014 erstellt durch Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH) förmlich festgelegt und umfasst mit einer Fläche von ca. 11,60 ha den historischen Ortsbereich um das Rathaus mit Marktplatz, Marktstraße und Amtgasse, entlang der Lauter mit Schlossrain, Schillerplatz und Backhausstraße. Das Sanierungsverfahren dient der Stärkung des Ortszentrums. Dabei sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, u.a. soll eine Verkehrsverlagerung überprüft werden, um die Belastungen durch die B 465 zu reduzieren. Zudem sollen zur Stärkung der Zentrumsfunktionen Neubaumaßnahmen mit neuen Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 16 - und ergänzenden Nutzungsangeboten entstehen. Der öffentliche Raum soll neu definiert und durch an- sprechende Aufenthaltsqualitäten, z.B. im Bezug zur Lauter gestärkt und als Lebensraum für die Ortsbe- völkerung entwickelt werden. 2.2.3 Städtebauliche Mehrfachbeauftragung "Neuen Mitte Oberlenningen" 2018 2017/2018 wurde ein Städtebaulicher Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung mit 6 Büros zur "Neuen Mitte Oberlenningen" durchgeführt. Ziel der Planungskonkurrenz war die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption, die die Chancen einer städtebaulichen und verkehrlichen Neuordnung für die Neue Mitte Oberlenningen aufzeigt. Schwerpunkte für neue Entwicklungsperspektiven war der Umgang mit der den Ortsteil durchquerenden Bundesstraße B 465, das Aufzeigen von Umnutzungs- und Neuordnungspotentialen auf brachgefallenen Grundstücken, z. T. mit konkreten Nutzungsanforderungen , wie Nahversorgung, Betreutes Wohnen + Pflege, Kita und die Klärung zu Freibereichen, u.a. an der Lau- ter und in den Quartiersinnenbereichen. Der 1. Preis wurde an das Büro Wick + Partner, Stuttgart vergeben. Zwischenzeitlich wurde die städtebau- liche Rahmenplanung präzisiert und fortgeschrieben. Die Umsetzung der Planung wird insbesondere im westlichen Bereich durch Eigentumsstrukturen gehemmt. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung liegen diesem Wettbewerbsverfahren zu Grunde (s. Anlage 3.4, Anlage C). Modifizierungen und Ände- rungen ergeben sich aufgrund veränderter Anforderungen sowie Größe der Kita. Die Planung zur Verle- gung der B465 ist jedoch zu beachten. 1. Preis Wick+Partner, Lageplan (o.M., s. Anlage 3.4) Durch den Erwerb weiterer Grundstücke in der Ortsmitte durch die Gemeinde und erweiterte Pro- grammanforderungen an das Kinderhaus muss das städtebauliche Konzept des 1. Preises angepasst und modifiziert werden. Die Beibehaltung eines inneren Wegekreuzes und ein baulicher Immissionsschutz an der Amtgasse (B465) bleiben als städtebauliche Ziele erhalten. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 17 - Die Grundschule (ortsbildprägendes Gebäude) und das Gebäude Heerweg Nr. 6, im Eigentum der Ge- meinde und ebenfalls ein ortsbildprägendes Gebäude, sind zu erhalten und angemessen in das Gesamt- konzept zu integrieren. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Grundschule ist Teil des Bebauungsplans „Erweiterung Grundschule Oberlenningen“. Als Grundlage für das Sanierungsgebiet ist 2019 zudem ein Aufstellungsbeschluss zum Gebiet "Ortsmitte Oberlennin- gen" gefasst worden. Für die restlichen Flächen bestehen keine Bebauungspläne. Im Zuge der Umsetzung der städtebaulichen Planung zum "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" werden ggf. die Aufstellung und/oder Änderung von Bebauungsplänen erforderlich. 2.3 Wettbewerbsaufgabe Ziel des Wettbewerbs ist es, für den ausgewiesenen Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche, nachhaltige und realisierbare Objektplanung für den Neubau des Kinderhauses einschließlich der er- forderlichen Freianlagen, Betreuungsräume zu finden, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet. Der Neubau soll sich gut in die Umgebung, insbesondere mit der angrenzenden Grundschule einfügen, aber auch eine angemessene eigene architektonische Prägung erhalten. Gewünscht wird eine einfache, einprägsame "Architektursprache", die der Gemeinde Lenningen an diesem Ort ein "Junges Gesicht" gibt und für die Nutzung Kindertagesstätte (Krippe und Kiga) und Schulkindbetreuung passend ist. Die zusätzlichen Betreuungseinheiten dürfen die anderen Nutzungen nicht beeinträchtigen, sondern sol- len als unterstützende Zusatznutzung ergänzend geplant werden. Lageplan Geltungsbereich WB (rot), gelb markierten Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde (ohne Maßstab) Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 18 - Der Planungsbereich soll mit seinem Umfeld als neuer Bildungscampus betrachtet und ausgebildet werden. Dieser umfasst die Nutzungen der Kita mit U3 (Krippe) und Ü3 (Kiga), der Grundschule so- wie weiterführenden Schulen (Realschule und Werkrealschule) im direkten Umfeld und stellt eine enge räumliche Vernetzung verschiedenster pädagogischer Einrichtungen dar. Kinder können in di e- sem Bereich im Alter von 1 - 16 Jahre verweilen ohne den Bildungsort zu wechseln. Synergien zwi- schen Kita und Schulkindbetreuung sind gewünscht (z.B. Nutzung Mehrzweckraum vormittags Kita, nachmittags Schülerbetreuung), müssen aber auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelne Altersgruppe und Entwicklungsstufen berücksichtigen. Wichtig sind die unterschiedlichen Außenrä u- me und ihre Beziehungen in den einzelnen Bereichen der Krippe, Kiga und Schulkindbetreuung. Z o- nierungen mit einer entwicklungsgerechten Ausgestaltung und unter Beachtung der Anf orderungen der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) zur Einfriedung sind erwünscht und notwendig, jedoch sollen auch Verbindungsmöglichkeiten bzw. Übergangsmöglichkeiten und z.B. gemeinsam genutzte Bereiche im Außenspielbereich ermöglicht werden. Der Pausenhofbereich stellt sich momentan re- duziert und nüchtern dar. Er soll daher mitbetrachtet und ggf. neugeordnet und in Bezug zur Außen- fläche der Schulkindbetreuung umgesetzt werden. Mit dem Raumprogramm der Auslobung kann nach aktuellem Stand der Einstieg in die gebundene Ganztagesschule und der damit verbundene Rechtsanspruch auf Betreuung abgedeckt werden. Die Gemeinde legt Wert auf die Verwendung nachhaltiger, energieeffizienter und ressourcenschonender Materialien und Baustoffe für den Neubau. Visionäre und innovative Ansätze für den Neubau werden sei- tens der Gemeinde begrüßt. Jedoch sollten diese realistisch umsetzbar sein sowie die Aspekte Wirtschaft- lichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen. 2.3.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen Das Plangebiet des Wettbewerbs umfasst eine Fläche von ca. 8.059 m². Das Plangebiet befindet sich im Gemeindeeigentum. Die Gebäudehöhe des Neubaus wird auf II-III Vollgeschosse festgelegt, III-geschossige Bebauung sollte jedoch eher im Innenbereich vorgesehen werden. Möglich ist auch den Neubau für das Kinderhaus an den Anbau der Grundschule anzubauen. Dafür muss der Pausenhof der Grundschule verlegt werden. (s. Teil C: 3.9) Die Dachform entlang der Amtsgasse soll sich in die Ortsstruktur einfügen. Bei Flachdächern ist eine Begrünung vorzusehen. Ein Dachgeschoss kann z.B. für Betreuungsräume des Tagepflegepersonals genutzt werden. Die genaue Lage und Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (s. Lageplan) ist entwurfs- abhängig. Die notwendige Größe der Außenfläche muss jedoch gewährleistet sein. Die Ausbildung einer Raumkante zur Haupterschließung (Amtgasse, B465) ist aus städtebaulicher Sicht notwendig. Zusätzlich soll dadurch der Außenbereich als geschützter Raum (auch hinsichtlich Lärmbelastung) gefasst werden. Eine Grundstückserweiterung nach Westen ist aufgrund der Eigentümerstruktur nicht möglich. Für den Außenspielbereich der Kita (Krippe und Kiga) sind 8 - 10 m² pro Betreuungsplatz gewünscht (1.040 - 1.300 m²). Die Größe der Außenfläche ist auf Grundlage der möglichen 7 Gruppen mit ins- gesamt max. 130 Kindern zu berechnen. Die Außenfläche für die Schulkindbetreuung richtet sich ebenfalls nach der Anzahl der Betreuungs- plätze, demnach sind bei 4 Gruppen eine Außenfläche von ca. 320 m² zu planen. Der Pausenhof soll gestalterisch mit einbezogen werden, ein "Zusammenspiel" des Pausenhofs mit dem Außenbereich der Schulkindbetreuung ist gewünscht. Der Pausenhof ist momentan eher zu klein und einfach ge- staltet. Der Pausenhof soll mit der Außenfläche der Schulkindbetreuung sinnvoll kombiniert werden und ein räumlich und gestalterisch stimmiges Gesamtkonzept ergeben. Der Pausenhof kann umge- staltet und räumlich verändert werden. Die Bäume östlich der Grundschule entlang des Heerwegs sind in jedem Fall zu erhalten und insbe- sondere auch im gesamten Wurzelbereich zu schützen (Richtwert: Kronendurchmesser plus 1,50 m). Beachtung des direkten Umfelds (Grundschule und ehem. Lehrerhaus südl. der Grundschule) als ortsbildprägendes Gebäude. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 19 - Die verkehrliche Situation an der Bundesstraße ist nicht aufgrund der Fahrzeugbewegungen (ca. 6.000 - 8.000 Kfz/Tag), sondern aufgrund des Schwerlastverkehrs problematisch. Lärmschutzmaß- nahmen sind entsprechend vorzusehen, u.a. die Ausbildung einer Raumkante zur Lärmreduzierung in den Innenbereich. MfB „Neue Mitte Oberlenningen“, 1. Preis Wick+Partner, Piktogramme (o.M.), Stand 2018 (s. Anlage 3.4) 2.3.2 Erschließung und Parkierung: Grundsätzlich kann das Planungsgebiet über den Heerweg, den Burgtobelweg und die Steinstraße (wich- tige Schulwegverbindung) erschlossen werden. Der Heerweg ist jedoch nicht als Haupterschließung vor- zusehen aufgrund der bereits bestehenden Verkehrsproblematik, insbesondere für den Fuß- und Radver- kehr als Schulwegeverbindung. Für die Anlieferungen o.ä. kann der Heerweg vorgesehen werden. Die Er- schließungsfunktionen (Individualverkehr, Fußgänger, Radfahrer) müssen entsprechend ihrer Umfeldver- träglichkeit und Verkehrssicherheit differenziert werden. Ein wichtiges Ziel ist ein übersichtlicher „Bring- und Holverkehr“ zur Erschließung beider Einrichtungen. Zudem müssen die quartiersinternen Wegeverbindungen und Anbindungen nach außen sicher, insbeson- dere für Kinder und Schüler, gestaltet sein. Die Zugänge zur Kita und zur Schulkindbetreuung können entwurfsabhängig differenziert werden. Parkierungszufahrten sollten möglichst von den äußeren Erschlie- ßungsstraßen aus erfolgen. Eine Erschließung von der Amtgasse (B465) / Hohe Steige aus ist aufgrund der problematischen Straßenführung, den Lärmbelastungen und den Immissionen nicht geeignet. Der Hauptzugang/Erschließung (KfZ) der Kita soll von Südosten über den Burgtobelweg erfolgen. Über die Amtgasse (Bundesstraße B 465) soll keine Fahrerschließung erfolgen. Als fußläufige Erschließung, insbesondere als Schulwegeverbindung vieler Schulkinder, ist die Stein- straße von West nach Ost zu beachten und zu erhalten. Das Gebiet wird derzeit über die Bushaltestelle „Oberlenningen Rathaus“ mit den Buslinien 176 und 177 bedient. Von dort laufen die Schüler über die Steinstraße weiter zur Schule. Die äußere IV-Erschließung (Individualverkehr) für die Kita („Bringen und Holen“) soll möglichst stö- rungsarm für die umgebende Wohnbebauung erfolgen. Die Erschließung über den Burgtobelweg wurde dabei als am wenigsten störend für das Quartier eingestuft. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (insgesamt 11 Stellplätze) einschließlich Stellplätze für El- tern müssen auf dem WB-Grundstück hergestellt werden. Die Stellplätze für Kita/Schulkindbetreuung (9 Stellplätze) und die zwei Betreuungseinheiten (1 Stellpl./Einheit) sollen auf dem Grundstück unter- gebracht werden. Von diesen insgesamt 11 Stellplätzen sind mindestens 6 Stellplätze für den Hol/und Bringverkehr der Eltern (s. unten) vorzusehen. Die Schaffung eines sicheren, verkehrsfreien Vorbereichs für die Kita mit mind. 6 ebenerdigen Stell- plätzen für die Eltern wird erwartet. Für das Bringen und Abholen durch die Eltern sind die besonde- ren Anforderungen in den Stoßzeiten bei der Organisation zu beachten (Aus/einparken, Rangieren). Die Lage dieser Plätze sollte sich nicht mit den Zugangswegen für Rad und Fußgänger überlagern. Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 20 - Stellplatzschlüssel nach VwV Stellplätze (Merkblatt Nr. 593 AKBW): Kfz-Stellplätze: - 1 Stpl./25 Kinder - 1 Stpl./WE Fahrrad-Stellplätze: - 5 Stpl./Gruppe - 2 Stpl./WE Der tatsächliche Stellplatzbedarf für das Kinderhaus ist deutlich höher, als die Vorgaben der bau- rechtlich notwendigen Stellplätze. Im Kinderhaus werden bis zu 35 Mitarbeiter/innen beschäftigt sein. Dazu kommen die Lehrer/innen und Betreuungskräfte der Grundschule. Für diese Bedarfe werden an anderer Stelle im Quartier Stellplätze zu schaffen sein. Eine baulich integrierte Parkierungsanlage im WB-Umgriff wird jedoch nicht ausgeschlossen und kann entwurfsabhängig dargestellt werden. Die Fahrradabstellplätze für die Betreuungsräume/-einheiten sind entwurfsabhängig ebenerdig anzu- ordnen. Die Andienung der Essensversorgung soll in der Nähe der Küche angeordnet werden. Zusätzlich sollen im UG erforderliche Neben-, Abstell- und Technikräume für die Kita-/ Schulkindbe- treuung und Kellerräume für die Betreuungseinheiten geplant werden. Für die interne Erschließung der Kita-/Schulkindbetreuung kann eine Verbindung vorgesehen wer- den, die eine gemeinsame Nutzungen, z.B. der Mehrzweckräume ermöglicht. Ausschnitt: Teil C 3.6: Schulwegeverbindung mit öffentlicher Parkierungsangebot im Umfeld des Kinderhauses Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 21 - 2.4 Kita – Nutzungsanforderungen und Raumprogramm (s. Raumprogramm 3.10) Das Konzept für die Kitaplanung/Kitagröße soll vom größtmöglichen Flächenpotential bzw. Flächenbedarf (= Ganztagesbetrieb) ausgehen. Daher werden alle 6 Gruppen als GT Ü3-Gruppen geplant, da diese den größten Flächenbedarf sowie die längste Betreuungszeit abbilden, obgleich zur späteren Nutzung vorerst von einer Gruppenverteilung von 3 x U3-Krippengruppen mit je 10 Kindern sowie von 3 x Ü3-Gruppen mit je bis zu 25 Kindern ausgegangen wird. Die 7. Gruppe ist als Erweiterungsmöglichkeit im 2. Mehrzweck- raum einzuplanen. Solange zunächst kein weiterer Platzbedarf besteht, soll diese Gruppeneinheit ander- weitig z.B. als Musikraum, etc. genutzt werden. Durch diesen Ansatz können die Gruppenräume langfris- tig maximal flexibel genutzt werden unabhängig ob diese von Krippen- oder Kindergartengruppen genutzt werden. Zudem wird Wert auf eine eigenständige Erschließung je Raum gelegt. Gefangene Räume sind nicht gewünscht. In einzelnen Situationen kann ergänzend neben der Erschließung vom Flur her auch ei- ne Verbindungstür zwischen Gruppenräumen sein (z.B. Schlafraum mit Gruppenraum in der Krippe). Aus derzeitigen Kitas bzw. provisorisch eingerichtet Gruppen werden 2 1/2 Gruppen in den Neubau über- nommen, sodass ca. 3 1/2 neue Gruppen geschaffen werden: 6 x GT-Gruppen Ü3 (ganztags) mit je bis zu 25 Kindern davon momentan angedachte Verteilung in: 3 x U3-Gruppen mit je 10 Kindern und 3 x Ü3-Gruppen mit je bis zu 25 Kindern 1 x Gruppe U3 mit 10 Kindern (als Erweiterung = 7. Gruppe) = insgesamt max. 130 Kinder Dabei stellt eine möglichst hohe Flexibilität in der Nutzbarkeit der Räume einen besonders wichtigen As- pekt des Entwurfs dar, um langfristig verschiedene Bedarfe im Ü3- und U3-Bereich abdecken zu können. Die Grundsätze der Barrierefreiheit sollen in allen Bereichen vollständig umgesetzt werden, gem. LBO. Auszug Pädagogisches Konzept – Auswirkungen auf die räumliche Planung (s. 3.7) Krippe, KiTa und Schulkindbetreuung sind „Lebens- und Erfahrungsorte auf Zeit“. Die quantitativ lange Aufenthaltszeit am Tag wird durch eine bewusst qualitative Bau- und Raumgestal- tung beantwortet. Die große Entwicklungsdifferenz wird in der Konzeption in Lenningen mit drei Teilbereichen beantwortet. Dabei stehen Krippe und KiTa in einem räumlichen Bezug; die Kinder können begleitet und auch eigen- ständig zwischen diesen beiden Bereichen hin und her gehen. Idealerweise bildet sich eine Art Membran zwischen beiden Bereichen aus, in der Raumfunktionen ange- ordnet sind, die alle Kinder zwischen 1 bis Einschulung nutzen. Altersübergreifende Projekte werden da- mit unterstützt. Die Schulkindbetreuung sollte idealerweise sowohl den räumlichen Bezug zum Schulgebäude haben, als auch zum KiTa-Gebäude. Die räumliche Nähe von Speiseraum zu Wirtschaftsküche bietet sich an um die Speisenversorgung im Schichtbetrieb zu erleichtern. Soweit als möglich und sinnhaft, werden mögliche Barrieren für die Teilhabe aller Kinder im Bau vermie- den; die Teilhabe unterstützende Gestaltungselemente (z.B. entsprechende Oberflächen für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen) werden bedacht. Die bauliche Ausgestaltung im Innen- und Außenraum unterstützt Kinder bei ihren vielfältigen Entdeckun- gen und der Erweiterung ihrer Fähigkeiten. In den drei Altersabschnitten Kleinkind, KiTa-Kind und Schul- kind soll in Lenningen eine an der Entwicklung der Kinder orientierte Bau- und Ausstattungsplanung erfol- gen. Dazu beispielhaft gelistet: Die Höhen von Brüstungen; Aus/Einblicke im Gebäude (z.B. Sichtfenster in Tü- ren) und aus dem Gebäude in die Umgebung; die Wahrnehmung von Raumeinheiten verbunden mit der Möglichkeit sich selbst orientieren zu können (…) Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" - 22 - Pflegehandlungen benötigen Schutzräume, auch um die Intimität des Kindes zu wahren. Diese Räume dürfen andererseits nicht „versteckt sein“; sie sollen stellenweise einsehbar sein, um dem gesetzl. Auftrag des Schutzauftrags Rechnung zu tragen. In der Ganztageskita werden mit Zwischenmahlzeiten bis zu 4 Mahlzeiten/Tag angeboten. Es ist der kon- zeptionelle Grundsatz in Lenningen, nicht auf dem Flur, in offenen Hallen oder in den Gruppenräumen zu essen. Bewusst soll zukünftig in Speisezimmern und in Zeitschichten gegessen werden können, um die Anzahl an Kindern bzw. Tischgemeinschaften überschaubar zu halten. Schlafräume liegen „ruhig“, aber nicht ab vom Schuss. Sie haben eine gute Belüftung und Beschattung. Die Raumorganisation sieht „überall“ Raum für Bewegung vor und versteht den klassischen „Bewegungs- raum“(Mehrzweckraum) als Ergänzung und nicht als ein „anstatt“. Die Gemeinde Lenningen behält sich vor auch zukünftig verschiedene pädagogische Konzepte umsetzen zu können. Es soll grundsätzlich möglich sein eine funktionsorientierte Raumgestaltung, wie sog. Stamm- gruppenbereiche mit verschiedenen Spielbereichen in einem Raum, umsetzen zu können. Räume sind so zu planen, dass sie eine flexible Nutzung einnehmen und somit mehrere Funktionen wie Bauzimmer, Rol- lenspielzimmer, Sprachwerkstatt oder Speiseraum ausbilden können. Gefangene Räume sind zu vermeiden. Einige Räume sollen Waschbecken für die Nutzung als Werkstät- ten haben. Auch Flure/Verkehrsflächen können Lern- und Begegnungsräume sein; mögliche Gefahren sind zu ver- meiden. Im Schulkindbereich erweitern sich die Funktionen eines Raums z.B. um Jungen- oder Mädchenzimmer oder „junge Teenies“ und Erstklässler. Innen- und Außenräume sind gleichwertig! Der Außenraum ist ein entscheidender Bildungsraum, der nicht auf Bewegung und Abtoben reduziert ist. Er ermöglicht altersentsprechende Rückzugsmöglichkeiten, (Vor-)Leseecken, Werkstätten und Kreativbe- reiche oder auch ein „Draußenspeisezimmer“. Sandbereiche sind gegliedert um den verschiedenen Spielthemen der Altersgruppen Raum zu geben. Die Raumorganisation verfolgt den Grundsatz: sich orientieren können und unterstützt die o.a. wichtigen Aspekte in der Interaktion Kind-Kind und Kind-Erwachsene je Altersgruppe in den drei Bereichen Krippe, KiTa, Schulkindbetreuung. Die, je den drei Bereichen zugeordneten Außenspielbereiche sollen aus dem Gebäude heraus einsehbar sein. Kinder, die eine entsprechende Regelkompetenz haben, können den Außenspielbereich auch ei- genständig nutzen. Die Blickbeziehung gewährleistet die Aufsichtspflicht. Der Brandschutz sowie die Anforderungen an den 1. und 2. baulichen Fluchtweg sind einzuhalten. Ins- besondere ist darauf zu achten, dass Brandabschnitte gebildet werden müssen (je 400 m² Geschlossflä- che). Die Geschosse dürfen aufgrund der Rauchausbreitung im Brandfall nicht über ein offenes Treppen- haus oder Luftraum verbunden sein. Hinsichtlich des Abstandsflächenrechtes gemäß LBO müssen zu den bestehenden Nachbargebäuden ein Abstand von mind. 2,50 m eingehalten werden. Bei dem Mindestab- stand ist eine Brandschutzwand (ohne öffenbare Fenster) zu erstellen. Ab 5,00 m Abstand zu Bestands- gebäuden sind Wandöffnungen sowie Fenster ohne besondere Anforderungen möglich. Der tägliche Kitabetrieb verlangt nach einer robusten Bauweise hinsichtlich der eingesetzten Materialien beim Bau und bei der Ausstattung. Ebenso ist auf eine gute Lärmreduzierung in den Räumen und eine, den Kindern Orientierung ermöglichende, Raumanordnung zu achten. Das Raumprogramm für die Kita wurde von der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage der Mindestan- forderungen und Erfahrungswerte nach KVJS (Arbeitshilfe Stand 2018 und 2020) festgelegt. Es wird da- rauf hingewiesen, dass die Flächenangaben im Raumprogramm Mindestangaben für die Kita darstellen. Diese dürfen überschritten werden, müssen jedoch in Bezug auf die geforderte Wirtschaftlichkeit vertret- bar sein. Wichtig ist ein flexibles Gebäudesystem bzw. die Nutzbarkeit der Gruppenräume mit Wechselmöglichkeit von Krippengruppe in Kitagruppe sowie die Möglichkeiten für ein sog. offenes Arbeiten, das die Ausgestal- tung von Funktions- und Bildungsräumen bzw. Bereich neben Räumen für die Beantwortung der Grund- Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
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