Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...

Die Seite wird erstellt Hortensia-Diana Simon
 
WEITER LESEN
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen

(Luftbild Ortsmitte Oberlenningen, Quelle: googlemaps.de)

Auslobung
Nicht offener Realisierungswettbewerb

"Neubau Kinderhaus Oberlenningen"

Stand: 03. Dezember 2020 (Entwurf), ergänzt am 17.12.2020
1103.4_2020-10-30_Auslobung_WB Neubau Kinderhaus Oberlenningen
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                          -2-

Hinweis:
Die Formulierungen des Auslobungstextes berücksichtigen die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen
und Männern (in Anlehnung an das Merkblatt M 19 des Bundesverwaltungsamtes). Dem dort formulierten
Grundsatz wird dahingehend entsprochen, dass eine sprachliche Gleichbehandlung nicht zu Lasten der
Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten gehen darf. Daher ist im Text, wenn notwendig, die Form des
generischen Maskulins (maskuline Personenbezeichnung, die weibliche und männliche Personen in der
Bedeutung vereinen) geschlechtsneutral verwendet.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                       -3-

Inhaltsverzeichnis:

Teil A                             Auslobungsbedingungen
                                   1.1     Ausloberin                                       04
                                   1.2     Betreuung und Vorprüfung                         04
                                   1.3     Anlass / Wettbewerbsaufgabe                      04
                                   1.4     Verfahren, Zulassungsbereich, Sprache            04
                                   1.5     Preisgericht                                     04
                                   1.6     Teilnahmewettbewerb/ Teilnahmeberechtigung       05
                                   1.7     Termine                                          08
                                   1.8     Wettbewerbsunterlagen                            09
                                   1.9     Wettbewerbsleistungen                            10
                                   1.10    Zulassung der Wettbewerbsarbeiten                11
                                   1.11    Bindende Vorgaben                                11
                                   1.12    Beurteilungskriterien                            11
                                   1.13    Prämierung                                       12
                                   1.14    Abschluss des Verfahrens                         12
                                   1.15    Verhandlungsverfahren/ Beauftragung              12

Teil B                             Aufgabe
                                   2.1     Ausgangssituation, Anlass                        14
                                   2.2     Wettbewerbsgebiet                                15
                                   2.2.1   Städtebauliche Bestandssituation                 15
                                   2.2.2   Sanierungsgebiet "Ortsmitte Oberlenningen"       15
                                   2.2.3   Städtebauliche Mehrfachbeauftragung
                                           "Neuen Mitte Oberlenningen" 2018                 16
                                   2.3     Wettbewerbsaufgabe                               17
                                   2.3.1   Städtebauliche Rahmenbedingungen                 18
                                   2.3.2   Erschließung und Parkierung                      19
                                   2.4     Kita – Nutzungskonzept, Raumprogramm             21
                                   2.5     Schulkindbetreuung, Raumprogramm                 26
                                   2.6     Betreuungsräume                                  28
                                   2.7     Ver- und Entsorgung                              28
                                   2.8     Besondere Anforderungen und Hinweise             29

Teil C                             Unterlagen, Anlagen
                                   3.1     Auslobungstext
                                   3.2     Luftbild
                                   3.3     Plangrundlage (dxf, dwg)
                                   3.4     MfB Ortsmitte Oberlenningen, 1. Preis
                                   3.5     Stadtbildprägende Gebäude im Umfeld A3
                                   3.6     Schulwege Oberlenningen
                                   3.7     Pädagogisches Konzept
                                   3.8     Auszug TigeR - Raumanforderungen
                                   3.9     Bauunterlagen Grundschule (einschl. Anbau, Lageplan)
                                   3.10    Formblätter Raumprogramme
                                   3.11    Formblatt Berechnungen
                                   3.12    Formular Verfassererklärung
                                   3.13    Modellgrundlage M 1:500

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                          -4-

A.    Auslobungsbedingungen
1.1   Ausloberin                         Gemeinde Lenningen
                                         vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Schlecht
                                         Marktplatz 1, 73252 Lenningen
                                         Tel. 07026 / 60911
                                         E-Mail: gemeinde@lenningen.de
1.2   Betreuung und Vorprüfung           FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur
                                         Dipl.-Ing. Petra Zeese, Freie Architektin und Stadtplanerin
                                         BDA DASL SRL, 70188 Stuttgart, Ostendstraße 106
                                         Tel: 0711/459570-0, E-Mail: fpz@fpz-zeese.de
1.3   Anlass / Wettbewerbsaufgabe        Die Gemeinde Lenningen beabsichtigt für den Neubau eines
                                         Kinder- und Schülerhauses in Oberlenningen einen nicht of-
                                         fenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewer-
                                         bungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 20 Teilnehmern,
                                         davon 5 vorab ausgewählte Büros, durchzuführen. Gegen-
                                         stand des Wettbewerbs ist die Planung eines Neubaus für
                                         ein Kinderhaus mit 6 Kita- (U3- und Ü3-Gruppen) plus eine
                                         Gruppe als Erweiterungsmöglichkeit für Kinder ab einem
                                         Jahr bis zur Einschulung sowie 4 Gruppen zur Schulkinder-
                                         betreuung (verlässliche Grundschule und flexible Nachmit-
                                         tagsbetreuung) und die Außenanlagen. Zudem sind Betreu-
                                         ungsräume für Tagespflegepersonal gewünscht. Die Bebau-
                                         ung muss sich städtebaulich einfügen.
                                         Die Kita soll bis Anfang 2024 in Betrieb genommen werden.
                                         Im Vergabeverfahren werden die Leistungsphasen 1 bis 9
                                         gemäß HOAI (2013) in Stufen vergeben.
1.4   Verfahren, Zulassungsbereich,      Der Wettbewerb wird als nicht offener, einphasiger Realisier-
      Sprache                            ungswettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. Der Wettbe-
                                         werb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe ei-
                                         nes Planungsauftrags ab. Der Zulassungsbereich umfasst
                                         die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR, sowie
                                         die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens
                                         über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbe-
                                         werbssprache ist deutsch.
                                         Teil A der Auslobung ist bindend für alle Teilnehmer, Teil B
                                         enthält keine bindenden Vorgaben.
                                         Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 in der
                                         Fassung vom 31.01.2013 ist für alle Beteiligten verbindlich,
                                         soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An
                                         der Vorbereitung und Auslobung hat die Architektenkammer
                                         Baden-Württemberg mitgewirkt, die Auslobung ist unter der
                                         Nummer XXX (wird noch eingetragen) registriert.

1.5   Preisgericht                       Die Ausloberin hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und
                                         vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Weite-
                                         re Berater können benannt werden.
                                         1. Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt BDLA, Dettenhausen
                                         2. Prof. Mathias Hähnig, Architekt BDA, Tübingen
                                         3. Joel Harris, Architekt BDA, Stuttgart
                                         4. Martin Hirner, Architekt BDA und Stadtplaner, München
                                         5. Ute Michaelsen, Architektin, Stuttgart
                                         6. Prof. Christine Remensperger, Architektin BDA, Stuttgart
                                         7. Christine Steimle, Architektin BDA, Stuttgart

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                          -5-

Stellvertr. Fachpreisrichter/ -innen     8. Philipp Kopp, Dipl. Ing. FH / M.Eng. Stadtplaner und Wirt-
                                            schaftsförderer (VWA) SRL, Ulm

Sachpreisrichter/ -innen                 1. Bürgermeister Michael Schlecht
                                         2. Angela Spoljar, Leiterin Hochbauamt
                                         3. Falk Kazmaier, Gemeinderat
                                         4. Karl Boßler, Gemeinderat
                                         5. Gretel Jaudas, Gemeinderätin
                                         6. Christine Sayler-Keim, Gemeinderätin
Stellvertr. Sachpreisrichter/ -innen     7. Alice Kurz, Gemeinderätin

Sachverständige Beraterinnen             -   Kariane Höhn, Dipl. Sozialpädagogin, Kommunalberaterin
                                         -   Michael Schröder, Freier Architekt BDA + Stadtplaner
                                             SRL, Stuttgart

1.6   Teilnahmewettbewerb/
      Teilnahmeberechtigung              Architekten, Landschaftsarchitekten nur in Bewerbergemein-
                                         schaft mit Architekten.
                                         Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten ist zwin-
                                         gend vorgegeben. Sofern dieser Fachbereich nicht vom Ar-
                                         chitekturbüro selbst abgedeckt wird, ist eine Planer-
                                         gemeinschaft zu bilden.
                                         Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Perso-
                                         nen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten
                                         fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraus-
                                         setzungen erfüllen.
                                         Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderun-
                                         gen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimat-
                                         staates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
                                         Architekt / Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Be-
                                         rufsbezeichnung im jeweiligen Herkunftsland gesetzlich nicht
                                         geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Be-
                                         fähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach
                                         Richtlinie 2005/36/EG und Vorgaben des Rates vom
                                         07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
                                         (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht und der entsprechende
                                         Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
                                         Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderun-
                                         gen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäfts-
                                         zweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
                                         Planungsaufgabe entsprechen oder bevollmächtigte Vertre-
                                         ter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten An-
                                         forderungen an natürliche Personen erfüllt.
                                         Arbeits-/Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristi-
                                         scher Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mit-
                                         glied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die
                                         Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraus-
                                         setzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen be-
                                         vollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbe-
                                         werbsleistung verantwortlich ist.
                                         Teilnahmehindernisse sind unter § 4 Abs. 2 RPW beschrie-
                                         ben. Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht
                                         den Teilnahmebedingungen.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                           -6-

Auswahl der Teilnehmer                   Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 20 Büros beschränkt.
                                         5 Teilnehmer, welche die Anforderungen erfüllen, die auch
                                         an die sonstigen Teilnehmer gestellt werden, werden von der
                                         Ausloberin vorab benannt:
                                         1.    BANKWITZ Planungsgesellschaft mbH,
                                               Limburgstr. 5, 73230 Kirchheim u. Teck
                                               mit
                                               Wiederkehr Landschaftsarchitekten, Nürtingen
                                         2.    Dauner Rommel Schalk Architekten,
                                               Friedrichstr. 38, 73033 Göppingen
                                               mit
                                               lintig + sengewald landschaftsarchitekten, Reutlingen
                                         3.    se\arch Freie Architekten BDA,
                                               Christophstraße 40, 70180 Stuttgart
                                               mit
                                               Joachim Köber, Stuttgart
                                         4.    Seidenspinner Architekten GmbH,
                                               Stauferweg 19/1, 72555 Metzingen
                                               mit
                                               gla gessweinlandschaftsarchitekten, Schorndorf
                                         5.    schleicher.ragaller Architekten BDA Partnerschaft mbb,
                                               Immenhofer Str. 17/1, 70180 Stuttgart
                                               mit
                                               Planungsbüro H. Hornstein, Überlingen

                                         Die weiteren Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten
                                         Bewerbungs- und ggf. Losverfahren ausgewählt.

Zulassungskriterien (formal)             -    Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung.
                                         -    Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch
                                              aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z.B. Kammer-
                                              ausweis).
                                         -    Bewerbererklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit ei-
                                              genhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten.
                                         -    Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und §
                                              124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
                                              nicht bestehen und
                                         -    Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
                                              nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz.
                                         Für die Bewerbererklärung sowie die Erklärung der Aus-
                                         schlusskriterien und Tariftreue ist ein Formblatt zu verwen-
                                         den. Diese können unter subreportELViS (www.subreport-
                                         elvis.de/E55524389), ELViS-ID E55524389 eingesehen und
                                         heruntergeladen werden (kostenfrei).

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                           -7-

Eignungskriterien (formal)             -   Referenzprojekt 1: Wettbewerbserfolg (Preise oder Aner-
                                           kennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht
                                           Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung)
                                           oder
                                           eine Auszeichnung eines realisierten Projektes, z.B. „Bei-
                                           spielhaftes Bauen“ oder gleichwertig anerkannte Auszeich-
                                           nungen.
                                       -   Referenzprojekt 2: Umsetzung eines Projektes mit ver-
                                           gleichbaren Planungsanforderungen (z.B. Bildungseinrich-
                                           tung bzw. pädagogische Einrichtungen, mind. HZ III).
                                       -   Referenzprojekt 3: Umsetzung eines Projektes mit einer
                                           Bausumme von mind. 3 Mio. € (KG 300+400, brutto).
                                           Es müssen keine 3 unterschiedlichen Projekte sein, 2 unter-
                                           schiedliche wären jedoch wünschenswert.
                                           Je Referenzprojekt max. 1 Seite im Format A3 quer mit Ein-
                                           tragung des Büronamens und den erforderlichen Angaben
                                           zum Projekt. LA müssen keine Nachweise/Referenzen ein-
                                           reichen!
                                           Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen
                                           und werden nicht herangezogen. Referenzen und Nachweise
                                           werden nicht beurteilt.
                                           Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos
                                           erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien
                                           erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am
                                           Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden
                                           als Teilnehmer am Wettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die
                                           Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung
                                           (§ 75 (6) VgV).
                                           Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Die nicht gelosten
                                           Teilnehmer werden informiert und den gelosten Teilnehmern
                                           wird die Auslobung zugesandt.
                                           Die bereits ausgewählten Teilnehmer gemäß 1.6 müssen
                                           ebenfalls die Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen, neh-
                                           men aber nicht am Losverfahren teil, sondern sind gesetzt.

                                           Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Ab-
                                           schluss der Preisgerichtssitzung anonym.

     Nachrücker                            Für den Fall, dass Teilnehmer von der Teilnahme schriftlich
                                           Abstand nehmen, rücken die Nachrücker entsprechend der
                                           gelosten Reihenfolge nach. Diese Nachrücker werden eben-
                                           falls in dem Losverfahren unter den verbliebenen Bewerbern
                                           ermittelt.

     Absagen                               Sind gesetzte oder ausgeloste Teilnehmer an der Teilnahme
                                           am Wettbewerb gehindert, bitten wir Sie bis zum 10.12.2020
                                           ihre Teilnahme verbindlich abzusagen, so dass Nachrücker
                                           am Rückfragenkolloquium teilnehmen können.

                                           Falls Absagen erst zwischen dem 11.12.2020 bis spätestens
                                           21.12.2020 eingehen, muss das Büro, das abgesagt hat, den
                                           Modellversand an den Nachrücker auf eigene Kosten über-
                                           nehmen.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen - Zeese, Stadtplanung und ...
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                             -8-

      Bewerbungsunterlagen               Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen
                                         bzw. unter https://www.subreport-elvis.de/E55524389 un-
                                         ter ELViS-ID E55524389 hochzuladen:
                                         1. Teilnahmeberechtigung z.B. Eintragungsurkunde Archi-
                                            tektenkammer (Nachweis der Berufszulassung/ berufli-
                                            chen Qualifikation)
                                         2. Formular Bewerbererklärung mit Erklärung Ausschluss-
                                            kriterien (Formblatt)
                                         3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
                                            (Formblatt)
                                         4. Nachweis Referenzprojekt 1 (max. 1 A3)
                                         5. Nachweis Referenzprojekt 2 (max. 1 A3)
                                         6. Nachweis Referenzprojekt 3 (max. 1 A3)
1.7   Termine
      Ausgabe der
      Auslobungsunterlagen               Versand der Auslobungsunterlagen am 03.12.2020

      Rückfragen:                        bis Mo., 14. Di., 15.12.2020 schriftlich per E-Mail an die
                                         Verfahrensbetreuung, Rückantwort bis zum 21.12.2019 per
                                         E-Mail. Die Rückantwort zu den gestellten Fragen erfolgt an
                                         alle Teilnehmer. Die Beantwortung der Rückfragen wird Be-
                                         standteil der Auslobung.
      Kolloquium/                        am Do., 17.12.2020 wird für alle Teilnehmer ein Kolloquium
      Besichtigungstermin                angeboten, Beginn wird noch bekannt gegeben.
                                         Im Rahmen des Kolloquiums können weitere Rückfragen er-
                                         örtert werden.
                                         Wenn von den Teilnehmern gewünscht, kann vor dem Kollo-
                                         quium eine gemeinsame Besichtigung des WB-Gebiets
                                         durchgeführt werden. Das Gelände kann darüber hinaus
                                         von den Teilnehmern jederzeit besichtigt werden.

      Abgabe Pläne                       Mo., 15.02.2021 Mo., 01.03.2021
      Abgabe Modell                      Fr., 19.02.2021 Mo., 08.03.2021

                                         Postadresse Pläne:
                                         FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur
                                         Ostendstraße 106, 70188 Stuttgart

                                         Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung per
                                         Post, Kurierdienst oder einem anderen Transportunterneh-
                                         men das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum
                                         unabhängig von der Uhrzeit.
                                         Pläne und Modelle können auch am jeweiligen Abgabetermin
                                         von 9:00 bis 17:00 Uhr persönlich beim Wettbewerbsbetreuer
                                         abgegeben werden. Dabei gilt als Einlieferungszeitpunkt die
                                         auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.
                                         Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift
                                         des Empfängers zu verwenden.
                                         Verspätet eingelieferte / abgegebene Wettbewerbsarbeiten
                                         (dies gilt auch für Teile der Wettbewerbsarbeiten) werden
                                         unabhängig von den Gründen, die zur verspäteten Einliefe-
                                         rung geführt haben, nicht zum Wettbewerb zugelassen. Der

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                           -9-

                                           Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über
                                           die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Das Datum auf
                                           dem Einlieferungsschein ist maßgebend. Einlieferungsbelege
                                           sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewah-
                                           ren und auf Anforderung vorzulegen.

      Sitzung Preisgericht                 Fr., 26.03.2021 ab 9:00 Uhr (XX Lenningen)

      Ausstellung                          (wird noch bekannt gegeben)

1.8   Wettbewerbsunterlagen                Die Auslobung besteht aus:
                                           Teil A: Auslobungsbedingungen
                                           Teil B: Aufgabenstellung
                                           Teil C: Unterlagen und Anlagen

                                           Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt:
                                           3.1   Auslobungstext
                                           3.2   Luftbild
                                           3.3   Plangrundlage (dxf, dwg)
                                           3.4   MfB Ortsmitte Oberlenningen, 1. Preis
                                           3.5   Stadtbildprägende Gebäude im Umfeld A3
                                           3.6   Schulwege Oberlenningen
                                           3.7   Pädagogisches Konzept
                                           3.8   Auszug TigeR - Raumanforderungen
                                           3.9   Bauunterlagen Grundschule
                                                 (einschl. Anbau, Lageplan)
                                           3.10 Formblätter Raumprogramme
                                           3.11 Formblatt Berechnungen
                                           3.12 Formular Verfassererklärung
                                           3.13 Modellgrundlage M 1:500

Die Teilnehmer erhalten alle Unterlagen (Teil A, B, C) per E-Mail oder zum Download. Der Versand der
Modellgrundlage erfolgt durch den Modellbauer.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                          - 10 -

1.9   Wettbewerbsleistungen              Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen
                                         gefordert (max. 4 Pläne DIN A0, Hochformat):
                                         1.   Lageplan M 1:500 (genordet) als Dachaufsicht mit Dar-
                                              stellung der städtebaulichen und freiräumlichen Ge-
                                              samtsituation: Zugänge, Erschließung und Einbindung
                                              der Außenanlagen in die Umgebung (Höhenlage EG),
                                              Fahrradstellplätze, Dachflächen bzw. Dachbegrünung
                                         2.   Grundrisse M 1:200 aller Geschosse. Im EG-Grundriss
                                              mit gesamter Außenanlage des WB-Grundstücks, ein-
                                              schl. Darstellung der Gebäudezugänge, Gestaltung der
                                              Außenanlagen mit Grün- und Freiflächen, Zu- und Ab-
                                              fahrten, Fußwege und angrenzenden Erschließungswe-
                                              ge.
                                              - Die Grundrisse sind genordet darzustellen.
                                              - Die Führung der Schnitte ist einzuzeichnen.
                                              - Im EG-Grundriss muss die Geschossfußbodenhöhe
                                                  auf Normal-Null (m üNN) bezogen eingetragen sein.
                                         3.   Schnitte 1:200
                                              Es ist ein Längs- und ein Querschnitt durch das gesam-
                                              te WB-Gebiet mit Bezug zur äußeren Erschließung mit
                                              den ggf. Bestandsgebäuden darzustellen. In den Schnit-
                                              ten ist die EG-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu bezie-
                                              hen.
                                         4.   Ansichten M 1:200
                                              alle Ansichten sind mit Eintragung des bestehenden und
                                              geplanten Geländes, sowie eindeutigen Kennzeichnun-
                                              gen der transparenten Fassadenflächen darzustellen.
                                         5.   Fassadenschnitt / Ansicht M 1:20,
                                              mit Darstellungstiefe M 1:50, ein Ausschnitt einer Haupt-
                                              fassade in Ansicht, Grundriss, Schnitt mit folgenden
                                              Aussagen:
                                              - Konstruktion und Materialien
                                              - Belichtungskonzept (Tages- und Kunstlicht) und Be-
                                                 lüftungskonzept (maschinell/natürlich)
                                              - zu öffnende und feststehende Fassadenelemente
                                              - Sonnenschutz
                                         6.   Erläuterungen
                                              Beschreibung der Entwurfsidee für das Kinderhaus,
                                              Aussagen zum städtebaulichen und architektonischen
                                              Konzept, zur Erschließung, zu Konstruktion und Materia-
                                              lien, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Energieversor-
                                              gung. Erläuterungen in Form von Texten (max. 3 Seiten
                                              A4) separat und auf den Plänen.
                                              Skizzen und Visualisierungen (je max. A3) sind zugelas-
                                              sen, fotorealistische Renderings sind nicht gewünscht.
                                         7.   Berechnungen
                                              Mit dem Formblatt Raumprogramm (Anlage 3.10) erfolgt
                                              der Nachweis der geforderten Nutzflächen. Zu berech-
                                              nen sind die Planungswerte nach der neuen DIN 277-1
                                              (BRI (R)/(S), BGF (R)/(S), Nutzflächen) einschließlich
                                              den Nachweisen auf einem vollständigen und mit den
                                              Hauptmaßen versehenen Satz der Berechnungspläne.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                        - 11 -

                                              Diese sind im Formblatt Berechnungen (Anlagen 3.11)
                                              darzustellen.
                                         8.   Modell M 1:500 als Massenmodell mit Darstellung der
                                              Außenanlage auf vorgegebenem Umgebungsmodell.
                                         9.   Ein Satz Verkleinerungen der eingereichten Pläne auf
                                              DIN A3.
                                         10. Alle Unterlagen im Format PDF mit einer Auflösung
                                             von 300 dpi (bezogen auf die Originalgröße) + im dwg-
                                             Format.
                                         11. Verfassererklärung
                                             - anonym, im geschlossenen Umschlag ausgefülltes
                                                Formblatt.
                                             - eine Karte DIN A5 für die Ausstellung mit Angaben
                                                zum Büro, Verfasser, Mitarbeiter (diese Karte ist der
                                                Verfassererklärung in einem anonymen Umschlag
                                                beizulegen).
                                             - Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen.

                                         Die Wettbewerbsleistungen sind wie folgt einzureichen:
                                             Papierausdrucke:
                                             - 1 Satz Präsentationspläne gerollt
                                             - 1 Satz DIN A3 Verkleinerungen der Präsentations-
                                                pläne
                                             - 1 Satz Vorprüfpläne/Berechnungspläne
                                             - Erläuterungsbericht und Berechnungen

                                              Datenträger (CD oder USB-Stick):
                                              - Präsentationspläne im pdf-Format
                                              - Berechnungspläne M 1:500/200 im dxf- oder dwg-
                                                 Format
                                              - Berechnungsformular (Formblatt) im xlsx-Format
                                              - Erläuterungstext im pdf-Format

1.10 Zulassung                           Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beur-
     der Wettbewerbsarbeiten             teilung zu, die termingerecht eingegangen sind, den for-
                                         malen Ausschreibungsbedingungen entsprechen und kei-
                                         nen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Ano-
                                         nymität erkennen lassen.
                                         Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

1.11 Bindende Vorgaben                   Die Leistungen Ziffer 1.9 sind im Wesentlichen zu erbringen.
                                         Das Raumprogramm (Anlage Teil C 3.10) ist im Wesentli-
                                         chen einzuhalten.
                                         Darüber hinaus enthält Teil B und C keine bindenden Vorga-
                                         ben, deren Nichteinhaltung vorab zum Ausschluss von der
                                         Beurteilung führen würde.

1.12 Beurteilungskriterien               Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden an-
                                         hand folgender Kriterien bewertet:
                                         -   städtebauliche und freiräumliche Qualität (Beziehung
                                             und Verknüpfung der Außenbereiche untereinander)
                                         -   architektonische und gestalterische Qualität
                                         -   innere Raumqualität
                                         -   Flexibilität der räumlichen Nutzung

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                           - 12 -

                                         -    Erfüllung der funktionalen Anforderungen und des
                                              Raumprogramms
                                         -    Qualität und Angemessenheit der Freianlagen
                                         -    ökologische Anforderungen und Umweltqualität in Be-
                                              zug auf Gebäude und Freianlagen
                                         -    Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
                                         Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
                                         Das Preisgericht behält sich eine nachträgliche Bildung von
                                         Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vor-
                                         genannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.

1.13 Prämierung                          Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen
                                         Betrag von 40.000 € (netto) zur Verfügung.
                                         Diese Wettbewerbssumme wurde auf der Basis von § 34
                                         (Objektplanung Gebäude) und § 39 (Objektplanung Freianla-
                                         gen) der HOAI (2013) ermittelt. Die Umsatzsteuer (Mehr-
                                         wertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
                                         Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
                                         1. Preis                                   16.000,-- EUR, netto
                                         2. Preis                                   12.000,-- EUR, netto
                                         3. Preis                                    8.000,-- EUR, netto
                                         max. 2 Anerkennungen                        4.000,-- EUR, netto
                                         Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit dem Auftragshonorar
                                         für die Planungsleistungen zur Realisierung verrechnet. Das
                                         Preisgericht ist berechtigt, vor Aufhebung der Anonymität, die
                                         Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Gesamt-
                                         summe durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

1.14 Abschluss des Verfahrens            Der Wettbewerb endet mit dem Abschluss der Preisgerichts-
                                         sitzung. Es werden schriftliche Beurteilungen der Arbeiten
                                         erstellt. Es wird eine Rangfolge der Arbeiten und Preise fest-
                                         gelegt mit einer Empfehlung des Bewertungsgremiums an
                                         den Gemeinderat für das weitere Verfahren. Danach erfolgt
                                         die Aufhebung der Anonymität.
                                         Die Ausloberin teilt den Teilnehmern das Ergebnis des Ver-
                                         fahrens unverzüglich mit. Die Wettbewerbsarbeiten werden
                                         öffentlich ausgestellt (Ort und Zeitraum wird noch benannt).
                                         Die eingereichten Unterlagen der Teilnehmer werden Eigen-
                                         tum der Ausloberin, die berechtigt ist, diese ohne weitere
                                         Vergütung mit Verweis auf die Autoren zu dokumentieren
                                         und zu publizieren. Urheberrecht und Veröffentlichungsrecht
                                         bleiben bei den Autoren (gemäß § 8 Abs. 3 RPW).

1.15 Verhandlungsverfahren/              Die weitere Planung und Realisierung erfolgt vorbehaltlich
     Beauftragung                        der Finanzierungsfreigabe durch den Gemeinderat der Ge-
                                         meinde Lenningen.
                                         Die Ausloberin wird in Würdigung der Empfehlungen des
                                         Preisgerichts unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten
                                         Voraussetzungen einen der Preisträger mit den Leistungs-
                                         phasen 1 – 9 gem. HOAI in Stufen beauftragen. Die Auslobe-
                                         rin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gem.
                                         § 80 Abs. 1 VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag ver-
                                         handeln.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                         - 13 -

                                         Die Ausloberin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfah-
                                         rens gem. § 3 Abs 4b VgV mit allen Preisträgern über den
                                         Auftrag verhandeln. Die Ausloberin behält sich gemäß §17
                                         Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu
                                         vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträ-
                                         gern einzutreten.

                                         Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wett-
                                         bewerb werden von allen Preisträgern (ggf. Bewerberge-
                                         meinschaft) die folgenden Kriterien abgefragt und Nachweise
                                         gefordert:
                                         a) Kapazität des Büros: min. 2 Architekten und ggf. 1 Land-
                                            schaftsarchitekt gem. § 46 (3) Satz 2 VgV (ggf. mit Eig-
                                            nungsleihe gem. § 47 VgV), sofern das Büro, welches den
                                            beauftragt wird, diesen Bereich nicht selbst abdecken
                                            kann.
                                         b) eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung für Planer-
                                            leistungen mit einer Mindestdeckungssumme für:
                                            Personenschäden:
                                             - Architekten:                   5.000.000 EUR
                                             - Landschaftsarchitekten:        2.000.000 EUR
                                            für sonstige Schäden:
                                             - Architekten:                   2.000.000 EUR
                                             - Landschaftsarchitekten:        1.000.000 EUR
                                            bzw. die entsprechende Deckungszusage einer Versiche-
                                            rung im Auftragsfall.
                                         Zuschlagskriterien zur Auftragsvergabe und im      Verhand-
                                         lungsverfahren:
                                         - Wettbewerbsergebnis                               (55 %)
                                         - Weiterentwicklung des WB-Ergebnis
                                            (unter Würdigung des Preisgerichtsprotokolls)    (15 %)
                                         - Projektumsetzung                                  (25 %)
                                         - Honorar                                            (5 %)
                                         Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung
                                         die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauf-
                                         tragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
                                         Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht
                                         erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen we-
                                         sentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu-
                                         grunde gelegt wird.

                                         Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das
                                         Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne
                                         in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten.
                                         Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur
                                         Erstveröffentlichung sind in § 8 (3) RPW 2013 geregelt.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                                     - 14 -

B.     Aufgabe

2.1 Ausgangssituation, Anlass
Die Gemeinde Lenningen mit dem Ortsteil Oberlenningen liegt ca. 10 km südlich von Kirchheim unter
Teck im Landkreis Esslingen. Das Lenninger Tal verläuft in Nord-Süd-Richtung von Kirchheim zur Schwä-
bischen Alb. Die Gemeinde Lenningen besteht aus sieben Ortsteilen: Brucken, Unterlenningen, Oberlen-
ningen, Hochwang, Schlattstall, Gutenberg und Schopfloch. Nach Westen und Osten ist der Ort von den
ansteigenden Hängen der Schwäbischen Alb umgeben.
Die Gemeinde Lenningen umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.144 ha, davon gehören ca. 1.243 ha zum
Ortsteil Oberlenningen. Insgesamt zählt die Gemeinde Lenningen 8.219 Einwohner (Stand Mitte 2020,
StaLa). Oberlenningen liegt auf einer Höhe von ca. 448,9 m ü.NN.

Die Gemeinde hat einen großen Bedarf an Kindertages- und Betreuungsplätzen, insbesondere an Ganz-
tagesplätzen für Ü3-Kinder sowie U3-Kinder. Zu diesem Ergebnis kam auch die Bedarfsplanung der Ge-
meinde. Da die bestehenden Einrichtungen ausgeschöpft sind, muss das Betreuungsangebot weiter aus-
gebaut werden. In den geplanten Neubau des Kinderhauses mit 6-Gruppen soll eine bestehende Kita mit
integriert werden. Dadurch entstehen im geplanten Neubau ca. 3 1/2 neue Gruppen.
Derzeit ist die Schulkindbetreuung in Räumen der Grundschule in Oberlenningen untergebracht. Falls die
Schule durch den Klassenteiler (28 Kinder/Klasse) in einen zweizügigen Zug erweitert werden würde,
werden diese Räume für die Schulkindbetreuung, dann für den normalen Schulbetrieb sowie als Klassen-
räume benötigt. Daher soll eine neue Schulkindbetreuung für die verlässliche Grundschule und für eine
flexible Nachmittagsbetreuung geplant werden. Die Ableitung von Gruppen und ca. 75 Betreuungsplätzen
ergibt sich aus ca. 50% der gesamten Schulkinderzahl (ca. 130-150) in Oberlenningen.
Die Standortwahl für das Kinderhaus im Ortskern Oberlenningen wurde aufgrund der Nähe zu den beste-
henden Schulen und den daraus ableitbaren Synergien, sowie aufgrund der Flächenverfügbarkeit als der
am besten geeignete Standort beurteilt. Durch diese Lage bietet sich die Möglichkeit alle Bildungseinrich-
tungen sowohl räumlich, als auch pädagogisch zu verknüpfen.

                                                                                                 Realschule
                                                                                                 und Werkreal-
                                                                                                 schule

                                                                               Grundschule

                    Rathaus +
                    Verwaltung

                 Bushalte-
                 stelle

Luftbild: Ortsteil Oberlenningen – Ortsmitte mit Grundschule und Umfeld, Quelle: googlemaps.de

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                                                  - 15 -

2.2      Wettbewerbsgebiet
2.2.1    Städtebauliche Bestandssituation
Das Plangebiet liegt zentral im Ortskern des Ortsteils Oberlenningen. Die Grundschule und die Flächen
für den zukünftigen Neubau des Kinder- und Schülerhauses liegen zwischen Amtgasse (Bundesstraße
465) und Burgtobelweg im Quartiersinnenbereich. Die Bebauung im Umfeld ist eher kleinteilig und noch
ländlich geprägt mit überwiegend 2-geschossigen kleineren Einfamilien- und Doppelhäusern (I - II + D).
An der Amtgasse befinden sich zentrale Einrichtungen (Rathaus, Stadtverwaltung, Polizei) der Gemeinde
sowie einige Nahversorgungseinrichtungen (Bank, Apotheke, Bäcker, Supermarkt).
Die Grundstücke des Planungsbereichs befinden sich alle im Eigentum der Gemeinde. Die topografische
Situation im Plangebiet weist einen Anstieg von ca. 1,50 m von West nach Ost auf. Dies ist im Entwurf
entsprechend zu berücksichtigen.
Das Plangebiet kann über den Burgtobelweg erschlossen werden, über den nordöstlich verlaufenden
Heerweg soll keine Haupterschließung erfolgen (s. Lageplan S. 18). Durch die Lage des Plangebiets im
Quartiersinnenbereich und aufgrund der verfügbaren Grundstücke / Eigentumsstrukturen ist die Erschlie-
ßung des Innenbereichs mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die kreuzförmige Fußwegever-
bindung, die zudem eine wichtige Schulwegeverbindung darstellt, wird von der neuen Quartierserschlie-
ßung tangiert. Insbesondere die Steinstraße stellt eine wichtige fußläufige Schulwegeverbindung dar (s.
Anlage 3.6, Teil C - Schulwegeverbindung Oberlenningen). Die Erschließung des Kinderhauses mit Vor-
fahrt (Vorbereich), Anlieferung und Parkierungsangeboten stellt daher eine besonders wichtige Anforde-
rung bei der Entwurfsaufgabe dar.

Schrägluftbild Grundschule + Planungsbereich für Neubau, (Blick von Süd nach Nord), Quelle: teckbote.de vom 24.06.2020

Mit dem ÖPNV-Anschluss (Bus) an der Amtgasse (B465) im Süd-Westen besteht eine Verbindung an den
Bahnhof und die Bahn in Richtung Kirchheim u. Teck. Der Bahnhof ist ca. 450 m entfernt und auch fußläu-
fig in wenigen Minuten erreichbar. Die ortsräumlich attraktive und integrierte Lage ist für die geplanten
Nutzungen als Kinderhaus, direkt angrenzend an die Grundschule sowie in direkter Nähe zu weiterfüh-
renden Schulen ein ideal geeigneter Standort. Dadurch kann dieser auch zukünftig eine zentrale Rolle für
die weiteren Ortsteile einnehmen.

2.2.2    Sanierungsgebiet "Ortsmitte Oberlenningen"
Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Oberlenningen“ wurde im Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen
(VU, 2014 erstellt durch Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH) förmlich festgelegt und umfasst mit einer
Fläche von ca. 11,60 ha den historischen Ortsbereich um das Rathaus mit Marktplatz, Marktstraße und
Amtgasse, entlang der Lauter mit Schlossrain, Schillerplatz und Backhausstraße.
Das Sanierungsverfahren dient der Stärkung des Ortszentrums. Dabei sollen die Rahmenbedingungen
verbessert werden, u.a. soll eine Verkehrsverlagerung überprüft werden, um die Belastungen durch die
B 465 zu reduzieren. Zudem sollen zur Stärkung der Zentrumsfunktionen Neubaumaßnahmen mit neuen

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                                    - 16 -

und ergänzenden Nutzungsangeboten entstehen. Der öffentliche Raum soll neu definiert und durch an-
sprechende Aufenthaltsqualitäten, z.B. im Bezug zur Lauter gestärkt und als Lebensraum für die Ortsbe-
völkerung entwickelt werden.

2.2.3   Städtebauliche Mehrfachbeauftragung "Neuen Mitte Oberlenningen" 2018
2017/2018 wurde ein Städtebaulicher Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung mit 6 Büros zur
"Neuen Mitte Oberlenningen" durchgeführt. Ziel der Planungskonkurrenz war die Erarbeitung einer
städtebaulichen Konzeption, die die Chancen einer städtebaulichen und verkehrlichen Neuordnung
für die Neue Mitte Oberlenningen aufzeigt. Schwerpunkte für neue Entwicklungsperspektiven war der
Umgang mit der den Ortsteil durchquerenden Bundesstraße B 465, das Aufzeigen von Umnutzungs- und
Neuordnungspotentialen auf brachgefallenen Grundstücken, z. T. mit konkreten Nutzungsanforderungen ,
wie Nahversorgung, Betreutes Wohnen + Pflege, Kita und die Klärung zu Freibereichen, u.a. an der Lau-
ter und in den Quartiersinnenbereichen.
Der 1. Preis wurde an das Büro Wick + Partner, Stuttgart vergeben. Zwischenzeitlich wurde die städtebau-
liche Rahmenplanung präzisiert und fortgeschrieben. Die Umsetzung der Planung wird insbesondere im
westlichen Bereich durch Eigentumsstrukturen gehemmt. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung
liegen diesem Wettbewerbsverfahren zu Grunde (s. Anlage 3.4, Anlage C). Modifizierungen und Ände-
rungen ergeben sich aufgrund veränderter Anforderungen sowie Größe der Kita. Die Planung zur Verle-
gung der B465 ist jedoch zu beachten.

                                                                1. Preis Wick+Partner, Lageplan (o.M., s. Anlage
                                                                                                             3.4)

Durch den Erwerb weiterer Grundstücke in der Ortsmitte durch die Gemeinde und erweiterte Pro-
grammanforderungen an das Kinderhaus muss das städtebauliche Konzept des 1. Preises angepasst und
modifiziert werden. Die Beibehaltung eines inneren Wegekreuzes und ein baulicher Immissionsschutz an
der Amtgasse (B465) bleiben als städtebauliche Ziele erhalten.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                                            - 17 -

Die Grundschule (ortsbildprägendes Gebäude) und das Gebäude Heerweg Nr. 6, im Eigentum der Ge-
meinde und ebenfalls ein ortsbildprägendes Gebäude, sind zu erhalten und angemessen in das Gesamt-
konzept zu integrieren.

Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Grundschule ist Teil des Bebauungsplans „Erweiterung Grundschule Oberlenningen“. Als Grundlage
für das Sanierungsgebiet ist 2019 zudem ein Aufstellungsbeschluss zum Gebiet "Ortsmitte Oberlennin-
gen" gefasst worden.
Für die restlichen Flächen bestehen keine Bebauungspläne. Im Zuge der Umsetzung der städtebaulichen
Planung zum "Neubau Kinderhaus Oberlenningen" werden ggf. die Aufstellung und/oder Änderung von
Bebauungsplänen erforderlich.

2.3      Wettbewerbsaufgabe
Ziel des Wettbewerbs ist es, für den ausgewiesenen Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche,
nachhaltige und realisierbare Objektplanung für den Neubau des Kinderhauses einschließlich der er-
forderlichen Freianlagen, Betreuungsräume zu finden, die auf die städtebaulichen und funktionalen
Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet.
Der Neubau soll sich gut in die Umgebung, insbesondere mit der angrenzenden Grundschule einfügen,
aber auch eine angemessene eigene architektonische Prägung erhalten. Gewünscht wird eine einfache,
einprägsame "Architektursprache", die der Gemeinde Lenningen an diesem Ort ein "Junges Gesicht" gibt
und für die Nutzung Kindertagesstätte (Krippe und Kiga) und Schulkindbetreuung passend ist.
Die zusätzlichen Betreuungseinheiten dürfen die anderen Nutzungen nicht beeinträchtigen, sondern sol-
len als unterstützende Zusatznutzung ergänzend geplant werden.

Lageplan Geltungsbereich WB (rot), gelb markierten Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde (ohne Maßstab)

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                           - 18 -

Der Planungsbereich soll mit seinem Umfeld als neuer Bildungscampus betrachtet und ausgebildet
werden. Dieser umfasst die Nutzungen der Kita mit U3 (Krippe) und Ü3 (Kiga), der Grundschule so-
wie weiterführenden Schulen (Realschule und Werkrealschule) im direkten Umfeld und stellt eine
enge räumliche Vernetzung verschiedenster pädagogischer Einrichtungen dar. Kinder können in di e-
sem Bereich im Alter von 1 - 16 Jahre verweilen ohne den Bildungsort zu wechseln. Synergien zwi-
schen Kita und Schulkindbetreuung sind gewünscht (z.B. Nutzung Mehrzweckraum vormittags Kita,
nachmittags Schülerbetreuung), müssen aber auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelne
Altersgruppe und Entwicklungsstufen berücksichtigen. Wichtig sind die unterschiedlichen Außenrä u-
me und ihre Beziehungen in den einzelnen Bereichen der Krippe, Kiga und Schulkindbetreuung. Z o-
nierungen mit einer entwicklungsgerechten Ausgestaltung und unter Beachtung der Anf orderungen
der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) zur Einfriedung sind erwünscht und notwendig, jedoch
sollen auch Verbindungsmöglichkeiten bzw. Übergangsmöglichkeiten und z.B. gemeinsam genutzte
Bereiche im Außenspielbereich ermöglicht werden. Der Pausenhofbereich stellt sich momentan re-
duziert und nüchtern dar. Er soll daher mitbetrachtet und ggf. neugeordnet und in Bezug zur Außen-
fläche der Schulkindbetreuung umgesetzt werden.
Mit dem Raumprogramm der Auslobung kann nach aktuellem Stand der Einstieg in die gebundene
Ganztagesschule und der damit verbundene Rechtsanspruch auf Betreuung abgedeckt werden.
Die Gemeinde legt Wert auf die Verwendung nachhaltiger, energieeffizienter und ressourcenschonender
Materialien und Baustoffe für den Neubau. Visionäre und innovative Ansätze für den Neubau werden sei-
tens der Gemeinde begrüßt. Jedoch sollten diese realistisch umsetzbar sein sowie die Aspekte Wirtschaft-
lichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

2.3.1   Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Plangebiet des Wettbewerbs umfasst eine Fläche von ca. 8.059 m². Das Plangebiet befindet sich im
Gemeindeeigentum.
   Die Gebäudehöhe des Neubaus wird auf II-III Vollgeschosse festgelegt, III-geschossige Bebauung
    sollte jedoch eher im Innenbereich vorgesehen werden.
    Möglich ist auch den Neubau für das Kinderhaus an den Anbau der Grundschule anzubauen. Dafür
    muss der Pausenhof der Grundschule verlegt werden. (s. Teil C: 3.9)
   Die Dachform entlang der Amtsgasse soll sich in die Ortsstruktur einfügen. Bei Flachdächern ist eine
    Begrünung vorzusehen.
   Ein Dachgeschoss kann z.B. für Betreuungsräume des Tagepflegepersonals genutzt werden.
   Die genaue Lage und Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (s. Lageplan) ist entwurfs-
    abhängig. Die notwendige Größe der Außenfläche muss jedoch gewährleistet sein.
   Die Ausbildung einer Raumkante zur Haupterschließung (Amtgasse, B465) ist aus städtebaulicher
    Sicht notwendig. Zusätzlich soll dadurch der Außenbereich als geschützter Raum (auch hinsichtlich
    Lärmbelastung) gefasst werden.
   Eine Grundstückserweiterung nach Westen ist aufgrund der Eigentümerstruktur nicht möglich.
   Für den Außenspielbereich der Kita (Krippe und Kiga) sind 8 - 10 m² pro Betreuungsplatz gewünscht
    (1.040 - 1.300 m²). Die Größe der Außenfläche ist auf Grundlage der möglichen 7 Gruppen mit ins-
    gesamt max. 130 Kindern zu berechnen.
    Die Außenfläche für die Schulkindbetreuung richtet sich ebenfalls nach der Anzahl der Betreuungs-
    plätze, demnach sind bei 4 Gruppen eine Außenfläche von ca. 320 m² zu planen. Der Pausenhof soll
    gestalterisch mit einbezogen werden, ein "Zusammenspiel" des Pausenhofs mit dem Außenbereich
    der Schulkindbetreuung ist gewünscht. Der Pausenhof ist momentan eher zu klein und einfach ge-
    staltet. Der Pausenhof soll mit der Außenfläche der Schulkindbetreuung sinnvoll kombiniert werden
    und ein räumlich und gestalterisch stimmiges Gesamtkonzept ergeben. Der Pausenhof kann umge-
    staltet und räumlich verändert werden.
   Die Bäume östlich der Grundschule entlang des Heerwegs sind in jedem Fall zu erhalten und insbe-
    sondere auch im gesamten Wurzelbereich zu schützen (Richtwert: Kronendurchmesser plus 1,50 m).
   Beachtung des direkten Umfelds (Grundschule und ehem. Lehrerhaus südl. der Grundschule) als
    ortsbildprägendes Gebäude.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                                     - 19 -

   Die verkehrliche Situation an der Bundesstraße ist nicht aufgrund der Fahrzeugbewegungen (ca.
    6.000 - 8.000 Kfz/Tag), sondern aufgrund des Schwerlastverkehrs problematisch. Lärmschutzmaß-
    nahmen sind entsprechend vorzusehen, u.a. die Ausbildung einer Raumkante zur Lärmreduzierung
    in den Innenbereich.

    MfB „Neue Mitte Oberlenningen“, 1. Preis Wick+Partner, Piktogramme (o.M.), Stand 2018 (s. Anlage 3.4)

2.3.2   Erschließung und Parkierung:
Grundsätzlich kann das Planungsgebiet über den Heerweg, den Burgtobelweg und die Steinstraße (wich-
tige Schulwegverbindung) erschlossen werden. Der Heerweg ist jedoch nicht als Haupterschließung vor-
zusehen aufgrund der bereits bestehenden Verkehrsproblematik, insbesondere für den Fuß- und Radver-
kehr als Schulwegeverbindung. Für die Anlieferungen o.ä. kann der Heerweg vorgesehen werden. Die Er-
schließungsfunktionen (Individualverkehr, Fußgänger, Radfahrer) müssen entsprechend ihrer Umfeldver-
träglichkeit und Verkehrssicherheit differenziert werden.
Ein wichtiges Ziel ist ein übersichtlicher „Bring- und Holverkehr“ zur Erschließung beider Einrichtungen.
Zudem müssen die quartiersinternen Wegeverbindungen und Anbindungen nach außen sicher, insbeson-
dere für Kinder und Schüler, gestaltet sein. Die Zugänge zur Kita und zur Schulkindbetreuung können
entwurfsabhängig differenziert werden. Parkierungszufahrten sollten möglichst von den äußeren Erschlie-
ßungsstraßen aus erfolgen. Eine Erschließung von der Amtgasse (B465) / Hohe Steige aus ist aufgrund
der problematischen Straßenführung, den Lärmbelastungen und den Immissionen nicht geeignet.
   Der Hauptzugang/Erschließung (KfZ) der Kita soll von Südosten über den Burgtobelweg erfolgen.
    Über die Amtgasse (Bundesstraße B 465) soll keine Fahrerschließung erfolgen.
   Als fußläufige Erschließung, insbesondere als Schulwegeverbindung vieler Schulkinder, ist die Stein-
    straße von West nach Ost zu beachten und zu erhalten.
   Das Gebiet wird derzeit über die Bushaltestelle „Oberlenningen Rathaus“ mit den Buslinien 176 und
    177 bedient. Von dort laufen die Schüler über die Steinstraße weiter zur Schule.
   Die äußere IV-Erschließung (Individualverkehr) für die Kita („Bringen und Holen“) soll möglichst stö-
    rungsarm für die umgebende Wohnbebauung erfolgen. Die Erschließung über den Burgtobelweg
    wurde dabei als am wenigsten störend für das Quartier eingestuft.
   Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (insgesamt 11 Stellplätze) einschließlich Stellplätze für El-
    tern müssen auf dem WB-Grundstück hergestellt werden. Die Stellplätze für Kita/Schulkindbetreuung
    (9 Stellplätze) und die zwei Betreuungseinheiten (1 Stellpl./Einheit) sollen auf dem Grundstück unter-
    gebracht werden. Von diesen insgesamt 11 Stellplätzen sind mindestens 6 Stellplätze für den
    Hol/und Bringverkehr der Eltern (s. unten) vorzusehen.
   Die Schaffung eines sicheren, verkehrsfreien Vorbereichs für die Kita mit mind. 6 ebenerdigen Stell-
    plätzen für die Eltern wird erwartet. Für das Bringen und Abholen durch die Eltern sind die besonde-
    ren Anforderungen in den Stoßzeiten bei der Organisation zu beachten (Aus/einparken, Rangieren).
    Die Lage dieser Plätze sollte sich nicht mit den Zugangswegen für Rad und Fußgänger überlagern.

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                                          - 20 -

    Stellplatzschlüssel nach VwV Stellplätze (Merkblatt Nr. 593 AKBW):
    Kfz-Stellplätze:                 - 1 Stpl./25 Kinder
                                     - 1 Stpl./WE
    Fahrrad-Stellplätze:             - 5 Stpl./Gruppe
                                     - 2 Stpl./WE

   Der tatsächliche Stellplatzbedarf für das Kinderhaus ist deutlich höher, als die Vorgaben der bau-
    rechtlich notwendigen Stellplätze. Im Kinderhaus werden bis zu 35 Mitarbeiter/innen beschäftigt sein.
    Dazu kommen die Lehrer/innen und Betreuungskräfte der Grundschule. Für diese Bedarfe werden an
    anderer Stelle im Quartier Stellplätze zu schaffen sein.
   Eine baulich integrierte Parkierungsanlage im WB-Umgriff wird jedoch nicht ausgeschlossen und
    kann entwurfsabhängig dargestellt werden.
   Die Fahrradabstellplätze für die Betreuungsräume/-einheiten sind entwurfsabhängig ebenerdig anzu-
    ordnen.
   Die Andienung der Essensversorgung soll in der Nähe der Küche angeordnet werden.
   Zusätzlich sollen im UG erforderliche Neben-, Abstell- und Technikräume für die Kita-/ Schulkindbe-
    treuung und Kellerräume für die Betreuungseinheiten geplant werden.
   Für die interne Erschließung der Kita-/Schulkindbetreuung kann eine Verbindung vorgesehen wer-
    den, die eine gemeinsame Nutzungen, z.B. der Mehrzweckräume ermöglicht.

    Ausschnitt: Teil C 3.6: Schulwegeverbindung mit öffentlicher Parkierungsangebot im Umfeld des Kinderhauses

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                            - 21 -

2.4       Kita – Nutzungsanforderungen und Raumprogramm (s. Raumprogramm 3.10)
Das Konzept für die Kitaplanung/Kitagröße soll vom größtmöglichen Flächenpotential bzw. Flächenbedarf
(= Ganztagesbetrieb) ausgehen. Daher werden alle 6 Gruppen als GT Ü3-Gruppen geplant, da diese den
größten Flächenbedarf sowie die längste Betreuungszeit abbilden, obgleich zur späteren Nutzung vorerst
von einer Gruppenverteilung von 3 x U3-Krippengruppen mit je 10 Kindern sowie von 3 x Ü3-Gruppen mit
je bis zu 25 Kindern ausgegangen wird. Die 7. Gruppe ist als Erweiterungsmöglichkeit im 2. Mehrzweck-
raum einzuplanen. Solange zunächst kein weiterer Platzbedarf besteht, soll diese Gruppeneinheit ander-
weitig z.B. als Musikraum, etc. genutzt werden. Durch diesen Ansatz können die Gruppenräume langfris-
tig maximal flexibel genutzt werden unabhängig ob diese von Krippen- oder Kindergartengruppen genutzt
werden. Zudem wird Wert auf eine eigenständige Erschließung je Raum gelegt. Gefangene Räume sind
nicht gewünscht. In einzelnen Situationen kann ergänzend neben der Erschließung vom Flur her auch ei-
ne Verbindungstür zwischen Gruppenräumen sein (z.B. Schlafraum mit Gruppenraum in der Krippe).
Aus derzeitigen Kitas bzw. provisorisch eingerichtet Gruppen werden 2 1/2 Gruppen in den Neubau über-
nommen, sodass ca. 3 1/2 neue Gruppen geschaffen werden:

         6 x GT-Gruppen Ü3 (ganztags) mit je bis zu 25 Kindern
          davon momentan angedachte Verteilung in:
          3 x U3-Gruppen mit je 10 Kindern und 3 x Ü3-Gruppen mit je bis zu 25 Kindern

       1 x Gruppe U3 mit 10 Kindern (als Erweiterung = 7. Gruppe)
      = insgesamt max. 130 Kinder

Dabei stellt eine möglichst hohe Flexibilität in der Nutzbarkeit der Räume einen besonders wichtigen As-
pekt des Entwurfs dar, um langfristig verschiedene Bedarfe im Ü3- und U3-Bereich abdecken zu können.
Die Grundsätze der Barrierefreiheit sollen in allen Bereichen vollständig umgesetzt werden, gem. LBO.

Auszug Pädagogisches Konzept – Auswirkungen auf die räumliche Planung (s. 3.7)
Krippe, KiTa und Schulkindbetreuung sind „Lebens- und Erfahrungsorte auf Zeit“.
Die quantitativ lange Aufenthaltszeit am Tag wird durch eine bewusst qualitative Bau- und Raumgestal-
tung beantwortet.
Die große Entwicklungsdifferenz wird in der Konzeption in Lenningen mit drei Teilbereichen beantwortet.
Dabei stehen Krippe und KiTa in einem räumlichen Bezug; die Kinder können begleitet und auch eigen-
ständig zwischen diesen beiden Bereichen hin und her gehen.
Idealerweise bildet sich eine Art Membran zwischen beiden Bereichen aus, in der Raumfunktionen ange-
ordnet sind, die alle Kinder zwischen 1 bis Einschulung nutzen. Altersübergreifende Projekte werden da-
mit unterstützt.
Die Schulkindbetreuung sollte idealerweise sowohl den räumlichen Bezug zum Schulgebäude haben, als
auch zum KiTa-Gebäude.
Die räumliche Nähe von Speiseraum zu Wirtschaftsküche bietet sich an um die Speisenversorgung im
Schichtbetrieb zu erleichtern.
Soweit als möglich und sinnhaft, werden mögliche Barrieren für die Teilhabe aller Kinder im Bau vermie-
den; die Teilhabe unterstützende Gestaltungselemente (z.B. entsprechende Oberflächen für Kinder mit
Sinnesbeeinträchtigungen) werden bedacht.
Die bauliche Ausgestaltung im Innen- und Außenraum unterstützt Kinder bei ihren vielfältigen Entdeckun-
gen und der Erweiterung ihrer Fähigkeiten. In den drei Altersabschnitten Kleinkind, KiTa-Kind und Schul-
kind soll in Lenningen eine an der Entwicklung der Kinder orientierte Bau- und Ausstattungsplanung erfol-
gen.
Dazu beispielhaft gelistet: Die Höhen von Brüstungen; Aus/Einblicke im Gebäude (z.B. Sichtfenster in Tü-
ren) und aus dem Gebäude in die Umgebung; die Wahrnehmung von Raumeinheiten verbunden mit der
Möglichkeit sich selbst orientieren zu können (…)

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Gemeinde Lenningen
Nicht offener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinderhaus Oberlenningen"                              - 22 -

Pflegehandlungen benötigen Schutzräume, auch um die Intimität des Kindes zu wahren. Diese Räume
dürfen andererseits nicht „versteckt sein“; sie sollen stellenweise einsehbar sein, um dem gesetzl. Auftrag
des Schutzauftrags Rechnung zu tragen.
In der Ganztageskita werden mit Zwischenmahlzeiten bis zu 4 Mahlzeiten/Tag angeboten. Es ist der kon-
zeptionelle Grundsatz in Lenningen, nicht auf dem Flur, in offenen Hallen oder in den Gruppenräumen zu
essen. Bewusst soll zukünftig in Speisezimmern und in Zeitschichten gegessen werden können, um die
Anzahl an Kindern bzw. Tischgemeinschaften überschaubar zu halten.
Schlafräume liegen „ruhig“, aber nicht ab vom Schuss. Sie haben eine gute Belüftung und Beschattung.
Die Raumorganisation sieht „überall“ Raum für Bewegung vor und versteht den klassischen „Bewegungs-
raum“(Mehrzweckraum) als Ergänzung und nicht als ein „anstatt“.
Die Gemeinde Lenningen behält sich vor auch zukünftig verschiedene pädagogische Konzepte umsetzen
zu können. Es soll grundsätzlich möglich sein eine funktionsorientierte Raumgestaltung, wie sog. Stamm-
gruppenbereiche mit verschiedenen Spielbereichen in einem Raum, umsetzen zu können. Räume sind so
zu planen, dass sie eine flexible Nutzung einnehmen und somit mehrere Funktionen wie Bauzimmer, Rol-
lenspielzimmer, Sprachwerkstatt oder Speiseraum ausbilden können.
Gefangene Räume sind zu vermeiden. Einige Räume sollen Waschbecken für die Nutzung als Werkstät-
ten haben.
Auch Flure/Verkehrsflächen können Lern- und Begegnungsräume sein; mögliche Gefahren sind zu ver-
meiden.
Im Schulkindbereich erweitern sich die Funktionen eines Raums z.B. um Jungen- oder Mädchenzimmer
oder „junge Teenies“ und Erstklässler.
Innen- und Außenräume sind gleichwertig! Der Außenraum ist ein entscheidender Bildungsraum, der nicht
auf Bewegung und Abtoben reduziert ist.
Er ermöglicht altersentsprechende Rückzugsmöglichkeiten, (Vor-)Leseecken, Werkstätten und Kreativbe-
reiche oder auch ein „Draußenspeisezimmer“.
Sandbereiche sind gegliedert um den verschiedenen Spielthemen der Altersgruppen Raum zu geben.
Die Raumorganisation verfolgt den Grundsatz: sich orientieren können und unterstützt die o.a. wichtigen
Aspekte in der Interaktion Kind-Kind und Kind-Erwachsene je Altersgruppe in den drei Bereichen Krippe,
KiTa, Schulkindbetreuung.
Die, je den drei Bereichen zugeordneten Außenspielbereiche sollen aus dem Gebäude heraus einsehbar
sein. Kinder, die eine entsprechende Regelkompetenz haben, können den Außenspielbereich auch ei-
genständig nutzen. Die Blickbeziehung gewährleistet die Aufsichtspflicht.

Der Brandschutz sowie die Anforderungen an den 1. und 2. baulichen Fluchtweg sind einzuhalten. Ins-
besondere ist darauf zu achten, dass Brandabschnitte gebildet werden müssen (je 400 m² Geschlossflä-
che). Die Geschosse dürfen aufgrund der Rauchausbreitung im Brandfall nicht über ein offenes Treppen-
haus oder Luftraum verbunden sein. Hinsichtlich des Abstandsflächenrechtes gemäß LBO müssen zu den
bestehenden Nachbargebäuden ein Abstand von mind. 2,50 m eingehalten werden. Bei dem Mindestab-
stand ist eine Brandschutzwand (ohne öffenbare Fenster) zu erstellen. Ab 5,00 m Abstand zu Bestands-
gebäuden sind Wandöffnungen sowie Fenster ohne besondere Anforderungen möglich.
Der tägliche Kitabetrieb verlangt nach einer robusten Bauweise hinsichtlich der eingesetzten Materialien
beim Bau und bei der Ausstattung. Ebenso ist auf eine gute Lärmreduzierung in den Räumen und eine,
den Kindern Orientierung ermöglichende, Raumanordnung zu achten.
Das Raumprogramm für die Kita wurde von der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage der Mindestan-
forderungen und Erfahrungswerte nach KVJS (Arbeitshilfe Stand 2018 und 2020) festgelegt. Es wird da-
rauf hingewiesen, dass die Flächenangaben im Raumprogramm Mindestangaben für die Kita darstellen.
Diese dürfen überschritten werden, müssen jedoch in Bezug auf die geforderte Wirtschaftlichkeit vertret-
bar sein.
Wichtig ist ein flexibles Gebäudesystem bzw. die Nutzbarkeit der Gruppenräume mit Wechselmöglichkeit
von Krippengruppe in Kitagruppe sowie die Möglichkeiten für ein sog. offenes Arbeiten, das die Ausgestal-
tung von Funktions- und Bildungsräumen bzw. Bereich neben Räumen für die Beantwortung der Grund-

Auslobung Entwurf, Stand: 03.12.2020
Sie können auch lesen