Geschäftsbericht 2017 - ZVA
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x Inhaltsverzeichnis Vorstand ZVA 3 Berufspolitik4 Personalien „Ausgezeichnet“ 8 Recht 10 Personalien „Neu im Amt“ 14 Beteiligungen ZVA 16 Betriebswirtschaft und Krankenkassen 17 Gesprächspartner ZVA 23 Aus- und Fortbildung 24 Organigramm ZVA 29 Öffentlichkeitsarbeit & Marketing 30 Personalien „Verstorben“ 39 Mitgliedsverbände ZVA 40 Geschäftsbericht 2017 Vorgelegt der ordentlichen ZVA-Mitgliederversammlung am 10./11. März 2018 in Potsdam Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen Bundesinnungsverband · gegründet 1905 in Dresden · wiedergegründet 1951 in Düsseldorf Alexanderstraße 25a · 40210 Düsseldorf · Tel. 0211/86 32 35-0 · Fax 0211/86 32 35-35 E-Mail: info@zva.de · Internet: www.zva.de Geschäftsführer: Dr. Jan Wetzel 2
x Vorstand ZVA Stand 31.12.2017 Präsident Vizepräsident Vizepräsident Thomas Truckenbrod Christian Müller Dieter Großewinkelmann Diplom Augenoptiker/Optometrist (FH) Staatl. gepr. Augenoptiker Augenoptikermeister Johannisplatz 19, c/o Saarner Optik c/o Optikstudio Großewinkelmann 04103 Leipzig Düsseldorfer Straße 74 Avenwedder Straße 70, Telefon: 03 41/9 60 27 25 45481 Mülheim-Saarn 33335 Gütersloh Telefax: 03 41/2 11 45 22 Telefon: 02 08/48 87 22 Telefon: 0 52 41/7 48 11 E-Mail: truckenbrod-augenoptik Telefax: 02 08/4 66 88 43 Telefax: 0 52 41/70 30 65 @t-online.de E-Mail: saarner-optik@web.de E-Mail: optik-grossewinkelmann @t-online.de Weitere Vorstandsmitglieder Rainer Hankiewicz Matthias Müller Gunther Schmidt Staatl. gepr. Augenoptiker Augenoptikermeister Cottbuser Str. 11 Wasserburger Landstraße 238 Brillen Hänssler 03226 Vetschau 81827 München Ekkehardstraße 11 Tel.: 035433/2505 Telefon: 0 89/4 30 25 82 78224 Singen Fax: 035433/559943 Telefax: 0 89/4 30 26 09 Telefon: 0 77 31/6 21 45 E-Mail: gunther@schmidt-optik- E-Mail: r.hankiewicz Telefax: 0 77 31/6 74 25 vetschau.de @optik-hankiewicz.de E-Mail: vorsitzender@swav.de Wolfgang Wander Thomas Heimbach Andreas Näser Staatl. gepr. Augenoptiker Staatl. gepr. Augenoptiker Augenblickmal Näser Optik Friedländer Straße 2 Nielande 7 im Markt 7 17033 Neubrandenburg 48727 Billerbeck 08451 Crimmitschau Telefon: 03 95/5 44 23 55 Telefon: 0 25 41/32 40 Telefon: 0 37 62 / 4 46 92 Telefax: 03 95/5 82 34 02 Telefax: 0 25 41/55 69 Telefax: 0 37 62/ 4 46 77 E-Mail: wolfgang@wander-optik.de E-Mail: heimbach@optikheimbach.de E-Mail: naeser.cri@naeseroptik.de Ehrenvorsitzende Lars Hellberg Stefan Pape Fielmann Aus- und Weiterbildung GmbH Staatl. gepr. Augenoptiker Wilfried Oberländer Weidestraße 118 A Grot Steenbusch 30-40 Staatl. gepr. Augenoptiker 22083 Hamburg 24145 Kiel Friedrichstraße 3, 50676 Köln Telefon: 0 40 / 27 07 65 93 E-Mail: L. Telefon: 04 31/55 45 03 Telefon: 02 21/31 11 57 Hellberg@fielmann.com Telefax: 04 31/55 45 06 Manfred Leo Müller E-Mail: pape-optic@t-online.de Staatl. gepr. Augenoptiker Jürgen Matthies Staatl. gepr. Augenoptiker Monika Rasche-Vitallowitz Maria Hell 2, 56812 Cochem/Mosel Georgstraße 7-9 Augenoptikermeisterin Telefon: 0 26 71/9 87 60 31582 Nienburg c/o Optik Maschler Brillenmode GmbH Thomas Nosch Telefon: 0 50 21/97 61-0 Alt-Fechenheim 78 Staatl. gepr. Augenoptiker Telefax: 0 50 21/97 61 61 60386 Frankfurt/Main c/o Optik Nosch GmbH & Co. KG E-Mail: jm@j-matthies.de Telefon: 0 69/41 53 54 Bertoldstraße 2, 79098 Freiburg E-Mail: Optikmaschler Telefon: 07 61/36 80 60 Detlef Micheli @t-online.de Telefax: 07 61/3 68 06 64 Staatl. gepr. Augenoptiker Bahnhofstraße 8 Volker Scheel E-Mail: t.nosch@optik-nosch.de 99084 Erfurt Brillenstube Möller & Scheel GbR Telefon: 03 61/5 62 62 12 Manfred-von-Richthofen-Str. 22 E-Mail: info@optiker-micheli.de 12101 Berlin Tel (030) 788 98 371 Fax (030) 788 98 372 E-Mail: brillenstube-berlin@t-online.de 3
x Berufspolitik Es hätte die Meldung werden können: „Essilor und Luxottica fusionieren!“ Als diese Meldung am 16. Januar 2017 an einem Montagmorgen vor Eröffnung der Börse von der Nachrichtenagentur Reuters und den Financial Times verbreitet wurde, wirkte die gesamte Branche aufgeregt. Aufgrund vorangegangener Fehlversuche hatten viele Marktteilnehmer mit einem Zusammenschluss der beiden Schwergewichte nicht (mehr) gerechnet. Der Wert des neu entstehenden Unternehmens wurde sogleich mit 50 Mrd. Euro taxiert, der jährliche Umsatz auf 14 Mrd. Euro geschätzt, die Zahl der Beschäftig- ten mit 130.000 angegeben und die Fusionskontrolle durch die EU-Kommission als euro- päische Kartellbehörde zur Formsache erklärt. Im Sommer war dann klar, eine Formsa- Dr. Jan Wetzel (41), che ist die Kartellprüfung dann doch nicht: Zunächst wurden einzelne Mitgliedstaaten Rechtsanwalt, Geschäftsführer um eine Folgeneinschätzung gebeten, einige Wochen später dann auch eine Vielzahl von Augenoptikbetrieben in Deutschland. Am 11. September wusste wieder die Nachrichten- agentur Reuters über „worries about the deal to the companies“ zu berichten: Aufgrund großer Bedenken hat sich die Kommission entschlossen, in eine intensive Prüfung einzu- steigen, die sich bis mindestens Februar 2018 ziehen werde. Der von Luxottica und Essilor ausgegebene Zeitplan, bis spätestens Ende 2017 Klarheit über die Fusion zu erhalten, war damit erledigt. „Gleitsichtbrillen, die ohne individuellen HSA-Wert, Einschleifhöhe und Fassungsvornei- gung gefertigt wurden, dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn zugleich darauf hingewiesen wird, dass diese Brillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen können“, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 3. November 2016, welches jedoch erst im März 2017 veröffentlicht wurde. Auch dies ein Ereignis, das in normalen Jahren die Meldung des Jahres hätte sein können, zumindest für Augenoptiker. Im weiteren Verlauf konnte sich der ZVA mit dem Inhaber der beklagten Onlineshops lenbest.de und netzop- tiker.de über den genauen Wortlaut des Warnhinweises verständigen. Die beiden führen- den Online-Shops für Brillen in Deutschland, Mister Spex und Brille24, wurden vom ZVA Mitte Dezember 2017 abgemahnt. Auch der Wiedereintritt – nach 25 Jahren – der Augenoptikerinnung Mittel- und Unterfran- ken zum Landesinnungsverband Bayern war aus Verbandssicht ein Ereignis für die Gesichtsbücher: alle Innungen mittel- oder unmittelbar vereint unter dem Dach des ZVA. Eine geschlossene berufsständische Vertretung ist im Vergleich zumindest mit den anderen großen europäischen Mitgliedsstaaten einmalig. All diese Themen und Ereignisse traten jedoch in den Hintergrund angesichts der Folgen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (kurz: HHVG), das am 11. April 2017 in Kraft getreten ist. Noch im Januar schien das HHVG die Augenoptik bestenfalls zu streifen. So kritisierte der ZVA zusammen mit den anderen vier Gesundheitshandwerken in erster Linie die ausufernde Bürokratie infolge der Dokumentation der Beratung und der Übermittlung von Informationen über die von den Versicherten geleisteten Zuzahlungen an die Krankenkassen. Am Ende waren die Auswirkungen des Gesetzes ungemein größer: Gesetzlich Versicherte erhalten auf Kosten ihrer Krankenkasse (wieder) eine Sehhilfe, wenn 4
Berufspolitik sie einen Refraktionsfehler von mehr als +/- 6 dpt bzw. einen Astigmatismus von mehr 4 dpt aufweisen. Wobei der Begriff „Sehhilfe“ freilich relativiert werden muss. Denn tatsäch- lich hat der Versicherte nur einen Anspruch auf Brillengläser – in einer bestimmten Qualität – oder auf Kontaktlinsen. Durch diese Regelung erweiterte sich der Kreis der Anspruchsbe- rechtigten deutschlandweit um 2,6 Mio. Personen. Sofort war dem Verband, aber auch den Krankenkassen klar, dass diese Anzahl von Versicherten nicht auf der Grundlage des in Bezug auf die Augenoptik völlig veralteten Hilfsmittelverzeichnisses mit unauskömmlichen Festbeträgen und Kassenverträgen aus dem letzten Jahrtausend versorgt werden können. Vertragsverhandlungen und die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses haben bereits im Jahr 2017 begonnen und werden sich wohl bis ins Jahr 2019 ziehen. Weiter war und ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eine neue Hilfsmittelrichtlinie zu erlassen, um die sich aus dem Gesetz ergebene Versorgungspraxis zu konkretisieren. 11.4. 25.5. 20.6. 20.7. 23.8. 30.11. HHVG tritt in ZVA nimmt mündliche Beschluss Fragenkatalog Antwort des Kraft ggü G-BA Anhörung über eine des BMG an G-BA an BMG Stellung Thomas neue den G-BA Truckenbrod Hilfsmittel- und Dr. Jan richtlinie Wetzel Am 20. Juli fasste der G-BA einen Beschluss über eine neue Hilfsmittelrichtlinie. Dabei setzten sich die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen den GKV-Spitzen- verband durch und regelten eine nahezu generelle ärztliche Verordnungspflicht für Sehhil- fen. Der ZVA, mit Unterstützung aus dem Handwerk, sowie viele Augenoptiker beschwerten sich in den nächsten Wochen und Monaten bei verschiedenen Bundestagsabgeordneten und vor allem beim Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe über diesen Beschluss. Und tatsächlich fasste das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Funktion als Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 23. August nach. Insbesondere wollte das BMG wissen, ob es in der Vergangenheit – sowohl innerhalb als auch außerhalb des GKV-Systems – Versorgungsdefizite dadurch gegeben habe, dass Sehhilfen ohne vorherige ärztliche Verord- nungen abgegeben wurden. Am 30. November antwortete der G-BA auf die Fragen des BMG, aus Sicht des Verbandes allerdings unzureichend. Bis Anfang Januar 2018 hat das BMG nun noch die Möglichkeit, den Beschluss des G-BA im Wege der Beanstandung aufzuheben. Somit werden das HHVG und seine Folgen auch im Jahr 2018 ein maßgebli- ches Thema für die Augenoptik sein. Wirtschaftliche Situation Schon seit mehreren Jahren ist eine Marktkonzentrierung zu beobachten. So sinkt 2017 abermals die Anzahl der augenoptischen Betriebsstätten. Gleichzeitig verteilen sich die Betriebsstätten auf immer weniger Unternehmen. Dabei wachsen nicht nur die großen, 5
Berufspolitik sondern gerade auch die regionalen Filialisten. Dieser Trend wird sich in der Augenoptik auch in Zukunft fortsetzen. Aber nicht nur bei den Betriebsstätten, sondern auch beim Umsatz und beim Absatz ist zu erkennen, dass sich die wirtschaftliche Situation für die Einzelbetriebe anders entwickelt als für die Filialisten. Letztere haben im Jahr 2017 tenden- ziell bei höherem Absatz ein recht deutlich über dem Branchendurchschnitt liegendes Umsatzplus erzielt, während bei den kleineren Betrieben voraussichtlich der Umsatz bei rückläufigem Absatz stagniert hat. Für die gesamte Branche ist daher nach einer ersten Schätzung von einem Umsatzwachstum von zwei Prozent bei leicht gestiegenem Absatz auszugehen. Verbandsstruktur Die Innungsmitglieder bilden als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Innungen, die zum Teil unmittelbar, zum Teil aber auch über Landesinnungsverbände Mitglied beim ZVA sind. Der Organisationsgrad unter den Betriebsstätten ist im Vergleich zum Vorjahr durch den Beitritt der Augenoptikerinnung Mittel- und Unterfranken zum Landesinnungs- verband Bayern deutlich gestiegen. Exakt lässt sich der Organisationsgrad nicht berech- nen, da es keine zentrale Erfassung aller augenoptischen Betriebe in Deutschland gibt. Die Handwerkskammern tragen zwar die Betriebe in die Handwerksrolle ein, allerdings teilweise nur die Haupt- und nicht die Filialbetriebe. Würde man den Organisationsgrad nicht nach Betriebsstätten, sondern nach Unternehmen berechnen, dann zeigt sich, dass der Verband knapp 80 Prozent der Branche vertritt. Denn nahezu jeder Filialist ist mit einigen Betriebsstätten Innungsmitglied. Auch der Organisationsgrad der augenopti- schen Unternehmen kann nur geschätzt werden, da viele Betriebe nach einer Über- nahme durch einen Filialisten ihre alte Firma fortführen, um die Kundenbindung zu erhalten. Solche Betriebe können dann von außen nicht ohne weiteres einem bestimm- ten Filialisten zugeordnet werden. Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke Am 31. Mai luden die fünf Gesundheitshandwerke Vertreter der Politik und der Selbstverwal- tung im Gesundheitswesen zum Parlamentarischen Abend in Berlin ein. Ehrengast der bereits zum vierten Mal stattfindenden Veranstaltung war Bundesgesund- heitsminister Hermann Gröhe (vorne rechts), der sein Bekennt- nis zum Meistervorbehalt erneu- erte. Der Präsident des Zentral- verbandes des Deutschen Hand- werks (ZDH), Hans Peter Wollsei- fer (vorne links), betonte in seiner Rede die Bedeutung der Gesund- heitshandwerke im Versorgungs- geschehen und als Wirtschaftsfaktor. 6
Berufspolitik Referenten der Mitgliederversammlung Referenten Tag der Optometrie 2017 2017 Augenbewegungsmessungen bei Anwendung des Die Bedeutung des Heil- und Hilfsmittelversorgungs- Kreuztests gesetzes für die Augenoptik Prof. Christoph von Handorff/Luise Schmid Carla Meyerhoff-Grienberger, Referatsleiterin Hilfsmittel, GKV-Spitzenverband Wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit von Torben Vahle, ZDH-Referent für die Gesundheitshandwerke prismatischen Korrektionen Volkhard Schroth Der Einfluss der Krankenversicherungen in Frank- reich auf die Beratung durch den Augenoptiker. Refraktive Chirurgie und Binokularsehen Was können wir daraus für Deutschland lernen? Prof. Dr. Christian Meltendorf Denis-André Zaugg, CEO Optiswiss AG Refraktionsbestimmung - Ist der Kreuzzylinder Die unterschiedlichen Arten von Gleitsichtgläsern bald überflüssig? Prof. Dr. Peter Baumbach, FH Aalen Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein Reklamationsgründe nach dem Refraktionsschwankungen durch Medikamente Gleitsichtbrillenkauf Dr. Andreas Berke Dr. Klaus Wehmeyer, Deutsche Augenoptik AG Die richtige Tränenfilm-Analyse - Praxisnah Dämmerungsmyopie: Lohnt sich eine Korrektion? diskutiert Philipp Hessler, EAH Jena Dr. Heiko Pult Glaukomtherapie - gestern, heute, morgen Referenten der Obermeistertagung 2017 Dr. Christian Wolfram Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen - Retinale Gefäßanalyse zur Früherkennung vaskulä- wenn der Staatsanwalt klingelt ... rer Veränderungen Jörg Engelhardt, Kriminalkommissar Prof. Dr. Konstantin Kotliar Datenschutz und Datensicherheit Netzhautgefäßveränderungen als Spiegel der Gerd-Jürgen Golze, Datenschutzbeauftragter und Zahntech- Gefäßgesundheit niker, Berlin Warum es sich lohnt, genau hinzusehen Prof. Dr. med. Ines Lanzl Über den richtigen Umgang mit Kundendaten: Was ist aktuell zu beachten, wenn Kundendaten zu Werbezwecken eingesetzt werden? Sabine Siekmann, Wettbewerbszentrale 7
x Personalien „Ausgezeichnet“ Hans Peter Wollseifer wurde am 8. Dezember 2016 von den Delegierten des Deut- schen Handwerkstages in Münster mit überwältigender Mehrheit für eine zweite Amts- zeit als Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gewählt. Er ist Präsident der Handwerkskammer zu Köln und amtiert seit 1. Januar 2014 als Präsident des ZDH. v.r.: ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, ZDH-Vizepräsident Thomas Zimmer und Hans Hund, Präsident HWK Münster (Foto: ZDH/Joachim Busch) Im Rahmen der ZVA-Mitgliederversamm- lung am 10./12. März 2017 in Dortmund erhielt Ulrich Mößlang das Silberne Ehrenzeichen des Verbandes. ZVA-Präsi- dent Thomas Truckenbrod lobte den Münchener in seiner Laudatio als „Urge- stein mit einer unkonventionellen Meinung, die stets konstruktiv war und Farbe in die Sitzungen brachte“. 8
Personalien „Ausgezeichnet“ Dr. Andreas Berke, Schulleiter der Höheren Fachschule für Augenoptik Köln (HFAK), feierte am 1. April sein 30-jähriges Dienstjubiläum. Seit Mitte 2015 leitet er die HFAK. Im Fachbereich Technik der Technischen Hoch- schule Brandenburg (THB) hat am 1. Mai Dr. Martin Regehly seine Professur angetre- ten. Er ist damit nach Dr. Justus Eichstätt der zweite Professor für den neuen Studiengang Augenoptik/Optische Gerätetechnik. Martin Regehly studierte Physik an der TU Ilmenau und an der Humboldt-Universität Berlin. Im Anschluss promovierte er auf dem Gebiet der photodynamischen Krebstherapie. Anlässlich der diesjährigen Tagung der British Contact Lens Association (BCLA), die vom 8. bis 11. Juni in Liverpool stattfand, wurde Dr. Stefan Bandlitz von der Höheren Fachschule für Augenoptik Köln mit dem „2nd Runner-up“-Posterpreis 2017 ausgezeich- net. Gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Purslow, Prof. Dr. Paul Murphy und Prof. Dr. Heiko Pult hatte er in der Kategorie „Trockenes Auge“ aktuelle Forschungsergebnisse zur Beurteilung von LIPCOFs (Lidkanten-parallele conjunctivale Falten) mit Hilfe der opti- schen Kohärenztomographie (OCT) präsentiert. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, hob am 3. April im histori- schen Rathaus der Domstadt das langjährige Wirken des ehemaligen ZVA-Vizepräsiden- ten Gert-Kurt Schwieren und seine Verdienste um das Miteinander der Menschen sowie das kulturelle Leben in Köln hervor und bat ihn, sich in das Goldene Buch einzutragen. 9
x Recht Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben befasste sich der ZVA im Jahr 2017 mit berufs-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragen. Wichtiges Thema war die neue EU-Medizinprodukteverordnung, die am 25. Mai 2017 in Kraft getreten ist und nach einer dreijährigen Übergangszeit ab dem 26. Mai 2020 verpflichtend angewendet werden muss. Um eine reibungslose Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, wurde der NAKI (Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung der neuen EU-Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika) gegründet, in dem die Gesundheitshandwerke durch den gemeinsamen ZDH-Referenten Torben Vahle vertreten werden. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte stand – wieder einmal – der Datenschutz auf der Agenda. Denn Dr. Jan Wetzel (41), ab dem 25. Mai 2018 wird auch hier eine europäische Verordnung, die Datenschutz- Rechtsanwalt, Geschäftsführer Grundverordnung, Veränderungen für die Augenoptiker bringen. Weiter informierte der ZVA zur Verbesserung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Innungsbetriebe über aktuelle Rechtsentwicklungen in Meldungen, Rundschreiben, Fach- beiträgen und in Vorträgen. Die Meisterpräsenz und der Vertrieb von „unzureichenden“ Gleitsichtbrillen waren die beiden Hauptthemen, die im Jahr 2017 vor den Gerichten verhandelt wurden: VIU und Brillenparty So verhandelte das Landgericht Hamburg am 25. Januar eine Klage der Wettbewerbs- zentrale gegen den Multichannel-Anbieter VIU. Anlass der Klage war die Aussage „Im VIU Flagshipstore in Hamburg findest du unsere komplette Kollektion an Korrektur- und Sonnenbrillen. Beraten wirst du von zertifizierten Augenoptikern mit langjähriger Erfah- rung“. Der Betrieb war jedoch zu diesem Zeitpunkt (genauso wenig wie die anderen acht deutschen Niederlassungen) nicht in der Handwerksrolle eingetragen. Gleitzeitig forderte die Handwerkskammer Hamburg, unterstützt vom ZVA, VIU auf, den Hamburger Betrieb in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Gegen die Forderung der Handwerkskammer zog VIU vor das Verwaltungsgericht Hamburg. Am Ende gab VIU nach und lies die einzel- nen Filialen in die Handwerksrolle eintragen. Auch bei den Brillenpartys geht es im Kern um die gleiche Frage: Muss ein Anbieter in die Handwerksrolle eingetragen sein, wenn er gewerblich Kunden mit Korrektionsbrillen versorgt? Die Antwort: Ja. Und daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Versor- gungsprozess auf verschiedene Personen verteilt wird. Dennoch hatte die Wettbewerbs- zentrale vor dem Landgericht Essen zunächst schlechte Karten. So sahen die Richter in der mündlichen Verhandlung am 9. August 2017 keinen Grund, die Beklagte zu verurtei- len, weil sie – ohne Meisterqualifikation und ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein – auf privaten Verkaufsveranstaltungen Kunden mit Korrektionsbrillen versorgt hatte. Nachdem die Hamburger Wettbewerbshüter argumentativ noch einmal nachgelegt hatten, verkündete das Landgericht im Herbst eine Kehrtwende und den Beschluss, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, um die Zeugen der Wettbewerbszentrale zu vernehmen. Bestätigen diese den Vortrag der Wettbewerbszentrale, so dürfte die beklagte Veranstalterin der „Brillenpartys“ verurteilt werden. 10
Recht „Optiker-Qualität gibt es nicht im Internet“ „Keine Optiker-Qualität bei Brillen von Online-Händlern“ oder „BGH: Keine Optiker-Quali- tät bei Online-Brillenkauf“, das waren zwei der erfreulich klaren Überschriften, mit denen viele Tageszeitungen und Online-Redaktionen am Tag nach der Urteilsbegründung des BGH titelten. Das Urteil gegen die 4Care GmbH, das der ZVA erstritten hat, erging zwar bereits am 3. November 2016. Ab März 2017 lag aber erst die schriftliche Begründung vor: Ein grundsätzliches Vertriebsverbot für Gleitsichtbrillen aus dem Internet nahmen die Bundesrichter nicht an, mit „Optiker-Qualität“ dürfen sie indes nicht beworben werden. Bereits seit September 2014 sind Online-Anbieter verpflichtet, ihre Kunden auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Brillen im Straßenverkehr hinzuweisen. Der mündige Verbraucher soll dann selbst entscheiden. Bis in den Sommer zogen sich dann die Gespräche mit der 4Care GmbH bis es gelang, sich auf das Wording des notwendigen Hinweises zu verständigen. Seit dem verwendet der Online-Anbieter folgende Warnung: „Die Verwendung von Gleitsichtbrillen, welche ohne Ermittlung der individuellen Daten (Pupillendistanz, Horn- hautscheitelabstand, Fassungsvorneigung sowie der indi- viduellen Einschleifhöhe) gefertigt werden, könnten im Einzelfall (oder gegebenenfalls) im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen. Dies ist auch bei unseren Gleitsicht- brillen der Fall. Unsere Augenoptikmeisterin bittet daher um Vorsicht.“ Bis es zur Einigung kam, musste der ZVA im Sommer eine weitere Klage gegen die 4Care GmbH einleiten. Denn der Internethändler bagatellisierte bis dahin die eingeschränkte Nutzbarkeit seiner Gleitsichtbrillen, in dem er diese als ein Problem der „Eingewöhnungs- phase“ darstellte; dies obwohl fehlzentrierte Brillen dauerhaft unbrauchbar sind. Ab der zweiten Jahreshälfte hat der Verband dann versucht, auch andere Onlineanbieter dazu zu bewegen, einen ähnlich lautenden Hinweis künftig bei der Bewer- bung und dem Angebot von entsprechenden Gleitsicht- brillen zu verwenden. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, wird es nun auch im kommenden Jahr zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Gleitsichtbrillen aus dem Baumarkt Um das gleiche Thema geht es bei der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit dem französischen Anbieter Varionet von Fertiggleitsichtbrillen, die in Deutschland in Baumärkten angeboten werden. Zwar steht hier nicht der Vertriebsweg „Internet“ im Fokus, wohl aber die gleichen systemischen Mängel. Denn auch hier werden den Verbrauchern Gleitsichtbrillen angeboten, die ohne Kenntnis der kundenindividuellen Bril- lenparameter gefertigt wurden. Varionet bewirbt die Brillen als besonders geeignet für Heimwerkerarbeiten wie Fräsen, Sägen oder Schleifen. In der zweiten Jahreshälfte 11
Recht haben die Wettbewerbshüter ihre Klage erweitert, so dass es aktuell nicht mehr nur um einzelne Werbeaussagen, sondern generell um das Verbot geht, solche Brillen zu vertreiben. 2017 gab es noch folgende, für die Augenoptik interessante Entscheidungen: Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10. Januar 2017 (406 HKO 188/16) einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Onlinehändler von Brillen wegen irreführen- der Werbung stattgegeben. Der Internetanbieter hatte zum einen mit einer nicht aktuel- len unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) eines Herstellers geworben und zum ande- ren eine UVP des Glasherstellers mit der UVP eines Fassungsherstellers addiert und dann die Summe als UVP für die gesamte Brille ausgegeben. Dass die Werbung mit einer veralteten UVP – ohne dies durch einen Hinweis klarzustellen – unzulässig ist, „bedarf keiner näheren Begründung“, so die Hamburger Richter. Die Werbung mit einer UVP für die gesamte Brille sei ebenfalls wettbewerbswidrig, da es eine solche Empfeh- lung tatsächlich nicht gebe. Da das Gericht zudem davon ausgeht, dass in der Praxis der Preis für eine komplette Brille niedriger sei als die Summe der Preise für eine Fassung und zwei Gläser, sahen die Richter in der addierten „Gesamt-UVP“ zusätzlich eine Irre- führung des Verbrauchers, der mit einer UVP einen nochmals günstigeren Preis verbinde. Bundesverfassungsgericht bestätigt Kammerbeitrag In einem am 2. August veröffentlich- ten Beschluss hat das Bundesverfas- sungsgericht zwei im Jahr 2014 eingelegte Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflicht- mitglieder von Industrie- und Handelskammern als unbegründet abgewiesen. Die Beitragspflicht beruh auf einer gesetzlichen Mitgliedschaft und diese sei mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar. Die im Gesetz „normier- ten Aufgaben entsprechen der für die wirtschaftliche Selbstverwaltung typische Verbindung von Interessen- vertretung, Förderung und Verwal- tungsaufgaben“, die als legitimer Zweck für eine Pflichtmitgliedschaft anzusehen seien, so die Karlsruher Verfassungsrichter. Eine ähnliche Begründung dürfte für die gesetzli- che Mitgliedschaft in den Hand- werkskammern gelten. 12
Recht BGH: PKV soll für LASIK-Operation zahlen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. März (IV ZR 533/15) ist eine private Krankenversicherung grundsätzlich verpflichtet, die Kosten einer LASIK-Operation zu erstatten. Im konkreten Fall hatte die Klägerin vor der Operation eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3,0 bzw. -2,75 dpt. Dies stelle eine Krankheit im Sinne der Versi- cherungsbedingungen dar, so dass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Kran- kenversicherung auch die Kosten einer LASIK-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsich- tigkeit tragen müsse. Ob die weiteren Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, muss nun die Vorinstanz prüfen. Zum Krankheitsbegriff in den Versicherungsbedingungen komme es, so die Karlsruher Richter, nicht auf das Verständnis in medizinischen Fachkreisen, sondern auf das eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an. Dieser werde davon ausgehen, dass zum Normalzustand der Sehfähigkeit ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr gehören. Wenn dies ohne Korrektur nicht möglich sei, werde der Versicherungsnehmer annehmen, er leide unter einer Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Sachverständigen-Tagung Am 30. November haben sich unter der Leitung des ZVA-Vizepräsidenten Christian Müller 45 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu ihrer traditionellen Fort- bildungstagung in den Räumen der Handwerkskammer Frankfurt am Main getroffen. Auf der Tagesordnung standen hochkarätige Vorträge von Dr. Andreas Berke (Funktionelles Sehen), Wolfgang Laubenbacher (Myopiekontrolle), Dr. Gregor Esser (Gleitsichtgläser) und Prof. Dr. Wolfgang Sickenberger (Sehen und Trockenes Auge). Intensive Diskussio- nen gab es zudem rund um das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz und dessen Nachwirkungen. Auch 2017 trafen sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Augenoptikerhandwerks in den Räumen der Handwerkskammer Frankfurt am Main. 13
x Personalien „Neu im Amt“ Die Augenoptikerinnung Düssel-Rhein-Ruhr wählte auf ihrer Innungsversammlung am 25. April Ulrich Schüttler einstimmig für eine weitere Amtsperiode zum Obermeister. Michael Odo Hauck (Düsseldorf) und Christian Müller (Mülheim an der Ruhr) wurden erneut zu seinen Stellvertretern gewählt. Auf der Innungsversammlung der Landesinnung der Augenoptiker/Optometristen des Freistaates Sachsen am 26. April wurde Uwe Riegler aus Dresden zum Innungsober- meister gewählt. Zu seinen Stellvertretern wählten die Mitglieder Thomas Jahn aus Leipzig und Thomas Hermann aus Chemnitz. Am 3. Mai wählte die Delegiertenversammlung des Südwestdeutschen Augenoptiker- Verbandes (SWAV) Matthias Müller aus Singen auch für die kommenden drei Jahre zu ihrem Vorsitzenden. Seine bisherigen Stellvertreter Patricia Fuchs aus Schifferstadt und Andreas Müller aus Spiesen-Elversberg wurden ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt. Der Vorstand des SWAV (v.l.): Andreas Müller, Matthias Müller, Ralph Bänsch, Patricia Fuchs, Ehrenvorsitzen- der Dieter Mollenkopf, Ruth-Silke Lenk-Dross, Gunther Oesker, SWAV-Geschäftsführer Peter Kupczyk (nicht im Bild: Martin Locher, Quelle: SWAV/Andreas Friedrich) Kai Jäger, Obermeister der Augenoptikerinnung Köln, wurde in der Innungsversamm- lung am 18. Mai wiedergewählt. Auch der stellvertretende Obermeister Heinz-Peter Faßbender wurde für eine weitere Wahlperiode bestätigt. Antje Brenner ist seit dem 1. Juli neue Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Vereini- gung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen e. V. und damit Nachfolge- rin von Gunhild H., die das Amt seit dem 1. Mai 2016 ausübte. Die Mitgliederversammlung des augenoptischen Weltverbandes WCO (World Council of Optometry) hat am 13. September in Hyderabad (Indien) Paul Folkesson zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Der Norweger war von 2014 bis 2016 Präsident des europäi- schen Verbandes ECOO. Der ZVA ist über ECOO nur mittelbar Mitglied des WCO. 14
Personalien „Neu im Amt“ Dr. Tobias Weiler verlängerte nach zehn- jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer des Branchenverbandes seinen laufenden Vertrag nicht erneut. Sein Nachfolger wird Jörg Mayer sein, der zum Jahreswechsel den Bundesverband Solarwirtschaft nach sieben Jahren als Geschäftsführer verlässt. Jörg Mayer wird zum 1. Januar 2018 neuer Geschäftsführer des Industrieverbandes Spectaris. Die Mitgliederversammlung der Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen e.V. (VDCO) hat am 6. Oktober in Hamburg Stephan Hirschfeld als ihren neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Er tritt die Nachfolge von Maarten Hobé an, der sich nach fast 20 Jahren Vorstandsarbeit nicht mehr zur Wahl gestellt hatte. Der neue Vorstand der VDCO e.V.: (v.l.n.r.) Marieh Esmaeelpour, Reinhard Fröhlich, Florian Ambros, Esther Adam-Pennewitz, Stephan Hirschfeld, Judith Seidel und Ralf Bachmann; es fehlen Stephanie Mackaus und Amelie Schultze. In seiner Delegiertenkonferenz hat der Mitteldeutsche Augenoptiker- und Optometristen- verband (MDAV) am 6. November einen neuen Vorstand gewählt. ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod gab nach zwölf Jahren sein Amt als Vorsitzender des MDAV ab, ebenso wie sein Stellvertreter Sven Schubert, der das Amt seit 2002 innehielt. Zum neuen Vorsitzenden des MDAV wurde Andreas Näser gewählt, bisher ebenfalls Stellver- treter. Zu seinen Stellvertretern wiederum wurden die Innungsobermeister Uwe Riegler (Sachsen) und Lars Kirsten (Sachsen-Anhalt) gewählt. Andreas Näser 15
x Beteiligungen ZVA DOZ Optische Fachveröffentli- chungen GmbH, AO- Heidelberg Präqualifizie- ZVA-Optik- rungs GmbH, Service GmbH, Düsseldorf Düsseldorf 100 % % 10 0 0 10 % Kuratorium Höhere Fach- Fachhochschule, schule für Augen- Jena optik, Köln Stiftung Forschungsge- meinschaft Deut- ZVA-Bildungs- scher Augenoptiker, zentrum, Düsseldorf Knechtsteden Steinbeis- Transferzentrum, Düsseldorf 16
x Betriebswirtschaft und Krankenkassen ERFAlight-Auswertung Im Rahmen der ERFAlight-Statistik werden monatlich Daten von ca. 300 (überwiegend mittelständisch struk- turierten) Augenoptikbetrieben hinsichtlich der Stückzahl-, Umsatz,- sowie Preisentwicklung bei Brillen, Gläsern und Fassungen ausgewertet. Für die Teilnehmer an der Statistik Sigrun Schmitz (52), Dipl. zeigen die kumulierten Zahlen für Betriebswirtin (FH), Abteilungs- das Jahr 2017, dass der Brillenoptik- Der ZVA unterhält eine mit Mitteln des Bundeswirt- leiterin Betriebswirtschaft und umsatz durchschnittlich um 1,2 schaftsministeriums geförderte „Informationsstelle Krankenkassen Prozent gestiegen ist. Gleichzeitig für Unternehmensführung“. gingen jedoch die Brillenstückzahlen um 1,2 Prozent zurück. Das Umsatz- wachstum konnte nur durch einen Anstieg der Durchschnittspreise erzielt werden. Da sich an der ERFAlight-Statistik keine großen Filialunternehmen beteiligen, können die genannten Zahlen nicht mit der Gesamtbranche gleichgesetzt werden. Die Auswertungen werden jeweils auf der ZVA-Website unter www.zva.de/branchendaten/erfa veröffentlicht. Datev-Betriebsvergleich Am Datev-Betriebsvergleich für das Jahr 2016 beteiligten sich 167 Teilnehmer. Der durchschnittliche Gesamtumsatz betrug 458.282 Euro; was im Vergleich zum Vorjahr einem Umsatzanstieg in Höhe von 2,4 Prozent entspricht. Der Materialeinsatz sank 2016 Petra Seinsche (51), Dipl. um 0,1 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent im Gesamtdurchschnitt. Die Personalkosten stie- Betriebswirtin (FH), Abteilungs- gen um 0,6 Prozentpunkte auf 36,4 Prozent. Die Sachkosten sanken minimal von 25,8 leiterin Betriebswirtschaft und Prozent auf 25,7 Prozent. Krankenkassen 17
Betriebswirtschaft und Krankenkassen Unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Kosten inklusive der kalkulatorischen Kosten ergab sich ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 5,6 Prozent. Alle wesentlichen Ergebnisse aus dem ZVA-Betriebsvergleich wurden in einer Broschüre aufbereitet. Diese ist im Mitgliederbereich auf der ZVA-Website unter „Downloads“ unter der Überschrift Branchenzahlen abrufbar. Die Datev hat die Durchführung von Betriebsvergleichen eingestellt. Der ZVA erarbeitet eine neue Lösung, bei der unter Einschaltung eines Treuhänders anonymisierte Durch- schnittswerte von teilnehmenden Betrieben an den ZVA übermittelt werden. Die für die Betriebe wichtigen Auswertungen und Kennziffern sollen dem Berufsstand erhalten bleiben. Betreuung von Erfa-Gruppen In den Erfa-Gruppen betreut der ZVA Augenoptikbetriebe, die sich zweimal jährlich an wechselnden Standorten treffen und austauschen. Bestandteile der Treffen sind in der Regel die gegenseitige Betriebsbesichtigung mit einem Feedback der Teilnehmer, die Diskussion betriebswirtschaftlicher Kennziffern, der Austausch über Werbeaktivitäten sowie sonstige betriebswirtschaftliche Themen. In den Erfa-Gruppen „Brille“, „Kontakt- linsen“ und „Optometristen“ sind jeweils noch Plätze frei. Betriebswirtschaftlicher Ausschuss des ZVA Im Jahr 2017 fanden zwei Sitzungen des Betriebswirtschaftlichen Ausschusses (BWA) statt. Auch in diesem Ausschuss nahm die Diskussion rund um das Heil- und Hilfsmittel- versorgungsstärkungsgesetz einen großen Raum ein. Darüber hinaus setzte sich der Ausschuss mit den Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit ausein- ander. Da am 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt und mit ihr erhöhte Anforderungen an die Betriebe gestellt werden, wird im kommenden Jahr der Datenschutz inten- siv bearbeitet, um Handlungsempfehlungen an die Mitgliedsbetriebe aussprechen zu können. Noch ein weiterer wichtiger Aspekt der Gremienarbeit ist, dem Fachfachkräftemangel in der Branche entgegen zu wirken. Hierzu wurden verschiedene Themen wie Mitar- beiterbindung, -motivation, Gehaltskomponenten und Arbeitszeiten angesprochen. Die Ergebnisse der Diskus- sion sind im Mitgliederbereich auf der ZVA-Website in der Rubrik „Downloads“ abrufbar. Branchenbericht 2016/2017 – Augenoptik in Zahlen Wie jedes Jahr wurde auch für 2016/17 eine umfangrei- che Broschüre mit Zahlen und Daten rund um die Augen- optik-Branche erstellt. Die Broschüre enthält Umsatz- und Absatzzahlen, die Aufteilung des Marktes in Filialunter- nehmen und Mittelständler, die Umsatz- sowie die Kostenstruktur der Betriebe, die Personalsituation und vieles mehr. Die Broschüre stellt ein Kompendium von 18
Betriebswirtschaft und Krankenkassen Zahlen und Fakten zur Branche dar und ist für jeden Betrieb im Hinblick auf betriebswirt- schaftliche Daten und Zahlen ein ausgezeichnetes Nachschlagewerk. Die Broschüre ist auch in digitaler Form auf der ZVA-Website unter www.zva.de/branchenberichte abrufbar. Potenzialoptimierung für Augenoptiker Die Potenzialoptimierung für Augenoptiker wird von der Gesellschaft für Konsumfor- schung (GfK) in Zusammenarbeit mit dem ZVA angeboten und aufgrund ihres Erfolges kontinuierlich weitergeführt: Nachfragen haben ergeben, dass Betriebe durch die Teil- nahme an der Potenzialoptimierung ihre Umsatzentwicklung deutlicher steigern konnten als Betriebe, die nicht am Projekt teilnahmen. Seit Oktober 2014 haben insgesamt 78 augenoptische Unternehmen mit 85 Betriebs- stätten an bisher vier Runden des Projektes teilgenommen. Im Rahmen des Projektes werden eine Umfeldanalyse des teilnehmenden Betriebes durchgeführt und die Ergebnisse mit dessen Kundenstruktur verglichen. Daraus lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten, wie die gewünschte Zielgruppe ange- sprochen werden soll. In der Folge kann sich das Unternehmen besser am Markt positio- nieren und profilieren. Das Projekt wird kontinuierlich weitergeführt und geht nun in die fünfte Runde. Informationen finden sich auf der ZVA-Website unter www.zva.de/ potenzialanalyse. Kassenführung in augen- optischen Betrieben Seit dem 1. Januar ist durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulatio- nen an digitalen Grund- aufzeichnungen vorge- schrieben, dass sämtli- che Geschäftsvorfälle geordnet, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufge- zeichnet werden. Kassenein- und ausga- ben sind täglich festzu- halten. Alle Daten müssen einem Betriebs- prüfer über den Aufbe- wahrungszeitraum von zehn Jahren jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus müssen außerdem auch die Bedienungsanleitung der Kassen, Programmieranleitungen sowie Aufzeichnungen über die Programmeinrichtungen und -änderungen für zehn Jahre archiviert werden. 19
Betriebswirtschaft und Krankenkassen Zur Information der Innungsmitglieder arbeitete der ZVA eng mit einem Betriebsprüfer der Finanzverwaltung NRW, einem Experten für das Thema Kassenführung in bargeld- intensiven Unternehmen, zusammen. Dieser hat im Auftrag des ZVA bereits 2016 die Broschüre „Kassenführung in augenoptischen Betrieben“ erstellt. Die Broschüre mit weiteren Informationen können Innungsmitglieder kostenlos im Mitgliederbereich der ZVA-Website herunterladen. Hier sind noch weitere Informationen zu diesem Thema zu finden. Gesetz zur Manipulationssicherheit bei Kassensystemen Als neue Regelung kann ab dem 1. Januar 2018 eine Kassennachschau durchgeführt werden. Ein Betriebsprüfer kann also unangemeldet und im Rahmen der Geschäftszeit eine Kassenprüfung durchführen. Für Betriebsinhaber bedeutet das, dass mit dem einge- setzten Kassensystem jederzeit ein Kassensturz möglich sein muss. Der Kassenbestand und die Belege müssen einander entsprechen. Vorab können unerkannte Testkäufe erfolgt sein. Stellt der Betriebsprüfer im Rahmen der Kassennachschau Unregelmäßig- keiten fest, kann er eine Betriebsprüfung einleiten. Die Finanzverwaltung ist berechtigt, bei schwerwiegenden Mängeln in der Kassenführung eine Zuschätzung vorzunehmen. Ab 2020 sind Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen und müssen den Anforderungen an die sogenannte „Fiskalkasse“ entspre- chen, um Daten vor Manipulationen zu schützen – so zumindest die derzeitige Planung. Bei Nichtanwendung eines gesetzeskonformen elektronischen Aufzeichnungssystems oder bei nicht-ordnungsgemäßer Verwendung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Neue Tarifempfehlungen Auch 2017 gab es keinen Neuabschluss eines Tarifvertrages mit der Gewerkschaft Verdi. Nach wie vor befinden sich der gekündigte Manteltarifvertrag aus dem Jahr 2001 und der gekündigte Lohn- und Gehaltstarifvertrag aus dem Jahr 2002 in der Nachwirkung. Daher gibt der ZVA seit 2008 Tarifempfehlungen heraus. Zuletzt wurden diese zum 1. Februar beschlossen. Bei einer durchschnittlichen Anhebung der West-Löhne um zwei Prozent und der Ost-Löhne um drei Prozent wurde die Angleichung der Löhne Ost/West vollzogen. Zum 1. April 2018 ist eine weitere Anpassung der Tarifempfehlungen des ZVA geplant. Krankenkassen Die Bedeutung der Krankenkassenleistung im Bereich der Augenoptik ist nach wie vor gering. In einer Umfrage aus dem Februar 2017 – also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) – antworteten etwas mehr als zwei Drittel der Betriebe, dass ihr Umsatz mit den Krankenkassen ca. ein Prozent ihres Gesamtumsatzes ausmache, bei einem Viertel der Betriebe liegt der Umsatz zwischen ein und fünf Prozent des Gesamtumsatzes. Seit Inkrafttreten des HHVG dürfte dieser Anteil zwar etwas, aber nicht nennenswert gestiegen sein. Genaue Zahlen liegen jedoch noch nicht vor. Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag das Heil- und Hilfsmittelversorgungs- stärkungsgesetz (HHVG) verabschiedet, nach dem die Krankenkassen künftig wieder teil- 20
Betriebswirtschaft und Krankenkassen weise die Kosten für Sehhilfen übernehmen. Demnach sollen gesetzlich versicherte Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einem Astigmatismus von mehr als vier Dioptrien künftig Zuschüsse zu Brillengläsern erhalten. Nach Schätzungen des ZVA sind rund 2,6 Millionen der insgesamt 41,2 Millio- nen fehlsichtigen Deutschen von der Neuregelung betroffen. Initiiert worden war diese Leistungsausweitung durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Aufgrund der fehlenden Übergangsfrist des Gesetzes gibt es an vielen Stellen Unstim- migkeiten, die kurz- bis mittelfristig geklärt werden müssen: • Die Hilfsmittelrichtlinien müssen angepasst werden; dies fällt in die Zuständig- keit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). • Die Produktgruppe 25 – Sehhilfen – des Hilfsmittelverzeichnisses aus dem Jahr 1997 muss aktualisiert werden; hierfür ist der GKV-Spitzenverband zuständig. • Die Festbeträge aus dem Jahr 2008 sind völlig veraltet und müssen überarbei- tet werden. Dies wird auf Grundlage der überarbeiteten Produktgruppe 25 – Sehhilfen – erfolgen; auch hierfür ist der GKV-Spitzenverband zuständig. • Durch die stärkere Einbindung der Sehhilfen in den Leistungskatalog der gesetz- lichen Krankenkassen wollen diese wieder Versorgungsverträge über die Liefe- rung von Sehhilfen mit dem ZVA schließen. • Aufgrund gesetzlicher Änderungen kommt es auch zu Änderungen bei den Regelungen zur Präqualifizierung. Umsetzungsempfehlungen des ZVA zum HHVG Um den Betrieben eine Hilfsstellung bei der Umsetzung des Gesetzes zu geben, hat der ZVA bereits Ende April Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. Diese wurden am 3. Mai 2017 aktualisiert und haben bis auf Weiteres Bestand. Als Anlage ist den Umsetzungs- empfehlungen ein Muster für eine gesetzlich geforderte Beratungsdokumentation/Mehr- kostenerklärung beigefügt. Die Umsetzungsempfehlungen können Innungsmitglieder im internen Bereich der ZVA-Website herunterladen (Menüpunkt Krankenkassen). AOK-Vertrag Die „RVO-Verträge“ auf Landesebene, die auch für die AOKs Gültigkeit hatten, stammen überwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren. Die aktuelle Gesetzeslage bildeten sie nicht mehr ab. Daher war der Neuabschluss eines Vertrages sinnvoll. Dieser stellt eine verlässliche und aktuelle Regelung dar, auf deren Grundlage Versorgungen mit Sehhilfen durchgeführt und abgerechnet werden können. Der ZVA als Berufsverband der Augenoptik und Optometrie und als Leistungserbringer- verband auf Bundesebene ist Ansprechpartner für die Krankenkassen. Es ist ordnungs- politisch wichtig, dass er die damit verbundenen Aufgaben zur Abwicklung der Versor- 21
Betriebswirtschaft und Krankenkassen gung der gesetzlich Versicherten wahrnimmt und Verträge abschließt. Tut er dies nicht, werden andere Marktteilnehmer diese Lücke füllen. Bei derartigen Verträgen stünden wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund, berufspolitisch günstige Regelungen würden vermutlich keine Rolle spielen. Ist ein solcher Vertrag einmal abgeschlossen, hätten die übrigen Betriebe nur noch die Möglichkeit zum Vertragsbeitritt, wenn sie zu Lasten dieser Krankenkasse abrechnen wollen. Einordnung des AOK-Vertrages Beim Abschluss eines Vertrages über die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten müssen außer dem Gesetzestext im Sozialgesetzbuch V noch folgende Regelungen beachtet werden (siehe oben): • Hilfsmittelverzeichnis mit der Produktgruppe 25 – Sehhilfen • Festbeträge für Sehhilfen • Hilfsmittelrichtlinien Diese Konstellation, die insbesondere vor dem Hintergrund der veralteten Produktgruppe 25 und der veralteten Festbeträge schwierig ist, ist bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird der am 1. November 2017 in Kraft getretene Vertrag kurzfristig an die neu zu überarbeitenden Rahmenbedingungen angepasst werden, entsprechende Sonderkündigungsrechte sind vorgesehen. Daher hat der Vertrag nur einen „Übergangscharakter“. Vor dem Hintergrund der Probleme bei der Änderung der Hilfsmittelrichtlinie (siehe Berufspolitik) war der zügige Abschluss eines Versorgungsvertrages, der explizit die Folgeversorgung der Versicherten über Berechtigungsschein regelt, sinnvoll. Im Jahr 2018 stehen weitere Abschlüsse von Versorgungsverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen an. 22
x Gesprächspartner ZVA • Gewerkschaften • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände • Gesellschaft für Konsumforschung • AMD-Netz • European Academy of Optometry and Optics • Wissenschaftliche Vereinigung für Augenoptik und Optometrie • Zentralverband des Deutschen Handwerks • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs • Interlens • World Council of Optometry • Internationale Vereinigung für binokulares Sehen • Hochschulen/ Fachschulen • Low-Vision Kreis • World Health Organisation • Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen e.V. • Unternehmerverband Deutsches Handwerk • Spectaris • Marketinggruppen • European Council of Optometry • Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. • Deutsches Institut für Normung • Kuratorium Gutes Sehen e.V. • Fachzeitschriften 23
x Aus- und Fortbildung Ausbildung Auch im Jahr 2017 hat sich der Trend zu steigenden Auszubildendenzahlen fortgesetzt. Der Zuwachs lag erneut deutlich über der Entwicklung im gesamten Handwerk und über denen im Gesamtsystem der dualen Berufsausbildung. Genaue Zahlen für das Geschäftsjahr können nicht präsentiert werden, wohl aber für das Jahr 2016: 3.189 Betriebe haben insgesamt 6.529 Lehrlinge ausgebildet. Das waren 296 oder 4,5 Dirk Schäfermeyer (50), Prozent mehr als im Jahr zuvor. Mit insgesamt 4.731 weiblichen Azubis lag deren Anteil Dipl.-Ing. Augenoptik (FH), bei 72,5 Prozent. Die schulische Vorbildung der Azubis in der Augenoptik verteilte sich Abteilungsleiter dabei wie folgt: 37 Prozent hatten vor Beginn der Ausbildung zum Augenoptiker eine Aus- und Fortbildung (Fach-) Hochschulreife, 55,5 Prozent den Realschulabschluss, lediglich 6,9 Prozent erreichten vor der Ausbildung den Hauptschulabschluss und 0,6 Prozent starteten in die Ausbildung, ohne zuvor einen Schulabschluss erlangt zu haben. Die Ausbildungsquote, also das Verhältnis von Beschäftigten im Beruf zur Anzahl der Auszubildenden, stieg in der Augenoptik auf knapp 13,5 Prozent an, ein hoher Wert im Vergleich zu anderen Berufen im und außerhalb des Handwerks. Ferner sind im Jahr 2016 2.006 Gesellenprüfungen abgelegt worden, davon 1.739 erfolgreich. Die Bestehensquote lag somit bei 86,7 Prozent. Christoph Baum (39), Diplom-Sozialpädagoge Neuverträge (FH), Abteilung Im Jahr 2016 haben 2.635 Auszubildende einen Lehrvertrag unterschrieben. Dies sind Aus- und Fortbildung 2,85 Prozent mehr als im Vorjahr. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass anhand der Anzahl der Neuverträge nicht auf die Zahl der neuen Auszubildenden geschlossen werden kann. Umgekehrt bedeutet jede Vertragsauflösung nicht zwingend, dass jemand seine Ausbildung (endgültig) abgebrochen hat. Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass manche lediglich den Ausbildungsbetrieb wechseln. Ein solcher Wechsel hat stets den Abschluss eines „neuen“ Ausbildungsvertrages und eine Vertragsauflösung zwischen altem Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem zur Folge. Dennoch kommt der sogenannten „Lösungsquote“, das Verhältnis von Ausbildungsver- trägen und Vertragsauflösungen, eine große Bedeutung zu. So schätzt das Bundesinsti- tut für Berufliche Bildung (BIBB), dass etwa 30 Prozent der Vertragsauflösungen Folgen Marc Cechura (39), eines Wechsels des Ausbildungsbetriebes sind. 70 Prozent der Auszubildenden, die ihren wissenschaftlicher Mitarbeiter Ausbildungsvertrag auflösen, verlassen demnach die Augenoptik. Im Datenreport 2016 hat das BIBB 759 Vertragsauflösungen in der Augenoptik gezählt, dies entspricht einer Lösungsquote von 27 Prozent (Vergleich Gesamthandwerk: 32,8 Prozent). Ein Drittel der Ausbildungsverträge wurden in der Probezeit aufgelöst, ein weiteres Drittel bis zum Ende des ersten Lehrjahres. Auf der Grundlage der BIBB-Schätzung haben 2016 somit 531 Auszubildende ihre Ausbildung abgebrochen. 24
Aus- und Fortbildung Fortbildung Seit dem Jahr 2016 werden Meisterprüfungen im Augenoptikerhandwerk auch an der HWK Karlsruhe durchgeführt. An nunmehr zwölf Handwerkskammern mit einem aktiven Prüfungsausschuss wurden 541 Meisterprüfungen erfolg- reich abgelegt. Gegenüber dem Jahr 2015 war dies ein Rückgang um 17,6 Prozent. Bei den Prüfungen zum anerkannten Abschluss „Staat- lich geprüfter Augenoptiker“ fiel der Rückgang um 23,7 Prozent noch größer aus. An den Hochschulen erreichten 130 Absolventen den Abschluss „Bachelor of Science“. Im Jahr 2015 waren es 125. Auch die Anzahl der „Master of Science“-Abschlüsse stieg von 55 im Jahr 2015 auf 65 im Jahr 2016 an. „Optometrist (ZVA)“ und „Optometrist (HWK)“ Die Prüfung zum/zur „Optometrist/in (ZVA/HWK)“ haben im Jahr 2017 insgesamt 55 Augenoptiker erfolgreich abgelegt. Seit Herbst 2017 ist eine neue Fortbildungsprüfungs- ordnung zum/zur „Optometrist/in (ZVA)“ in Kraft getreten. Neben einer Novellierung im fachpraktischen Prüfungsteil entfällt künftig die zweijährige Wartezeit als Zulassungsvoraussetzung. Die Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade und Koblenz haben 2017 neue Fortbildungsprüfungsordnungen zum/zur Optometrist/in (HWK) verabschiedet, die inhaltlich an der geltenden ZVA-Musterprüfungsordnung ausgerichtet wurden. Die beste- hende Prüfungsordnung bei der Handwerkskammer Düsseldorf ist novelliert worden. Vorlage für die neue Verordnung war ebenfalls die ZVA-Prüfungsordnung. Die Genehmi- gung durch das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium wird für das kommende Früh- jahr erwartet. 25
Aus- und Fortbildung ECOO-Diplom Bereits seit 2003 hat der ZVA ECOO-Diplom-Prüfungen durchgeführt. Bis einschließlich 2015 war eine Anmeldung zu dieser Prüfung beim ZVA möglich. Durch das Wiederholen einzelner Prüfungsteile kann das ECOO-Diplom beim ZVA noch bis zum Jahr 2021 erlangt werden. Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen, die sich wiederum aus praktischen und theoretischen Prüfungsmodulen zusammensetzen: • Teil A: Optik und Optische Geräte. • Teil B: Refraktion, Binokularsehen und Kontaktlinse • Teil C: Biologie, visuelle Wahrnehmung und okulare Auffälligkeiten. Nachdem alle drei Teile bestanden worden sind, muss der Prüfling ein umfangreiches Portfolio mit 150 dokumentierten Untersuchungsfällen einreichen, um das ECOO-Diplom zu erlangen. Jeweils drei Kandidaten haben im Jahr 2017 die Module A und B vollständig bestanden. Eine Kandidatin hat das ECOO-Diplom insgesamt bestanden. Berufsbildungsausschuss Der ZVA-Berufsbildungsausschuss (BBA) tagte im Jahr 2017 zweimal. Im Ausschuss wurde unter anderem zur Umsetzung der Datenbank für Teil II der Meisterprüfung und zur Evaluierung der Ausbildungsordnung beraten. Die im BBA erstellten Bewertungsricht- linien für die praktischen Teile der Gesellenprüfung sind bei der ZVA-Mitgliederversamm- lung im März 2017 verabschiedet und an alle Prüfungsausschüsse verschickt worden. Bei der Frühjahrssitzung bereitete der Ausschuss das für den Herbst geplante Berufs- schullehrertreffen vor. Zusätzlich informierte Günther Neukirchen, Leiter des ZVA- Bildungszentrums, über das triale Laufbahnkonzept „Meister Plus!“, eine Kombination aus Ausbildung, Meisterfortbildung und Bachelorstudium. Von März bis Juli 2017 führte der ZVA zwei Online-Befragungen für Betriebsinhaber und für Auszubildende durch, die im Ausschuss vorab erarbeitet wurden. Die Ergebnisse beider Befragungen waren Beratungspunkte in der Herbstsitzung. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Befragungen in den kommenden Berufsbildungsbericht einfließen. Berufsschullehrertreffen Nach einem Beschluss des ZVA-Präsidiums soll der ZVA künftig alle vier Jahre zu einem bundesweiten Berufsschullehrertreffen einladen. An der Auftaktveranstaltung am 24./25. November 2017 in Knechtsteden haben 48 Berufsschullehrer teilgenommen. Die Lehrer diskutierten mit den Mitgliedern des ZVA-Berufsbildungsausschusses über den Fachkräftemangel in der Branche und über die zukünftige Rekrutierung von Fachleh- rern. Am zweiten Tag der Veranstaltung informierten sich die Lehrer bei vier Fachvorträ- gen zum Thema Gleitsichtgläser. Fachwissenschaftlicher Ausschuss Der Fachwissenschaftliche Ausschuss (FWA) tagte im Januar und im September. Die Arbeitsgruppen des FWA, Kontaktlinsen, Optometrie, Sportoptik und Brille, beschäf- 26
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