Geschäftsbericht 2017 - ZVA

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Geschäftsbericht 2017 - ZVA
Geschäftsbericht
                   2017
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
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Inhaltsverzeichnis

                                Vorstand ZVA                                                3

                                Berufspolitik4

                                Personalien „Ausgezeichnet“                                 8

                                Recht                                                      10

                                Personalien „Neu im Amt“                                   14

                                Beteiligungen ZVA                                          16

                                Betriebswirtschaft und Krankenkassen                       17

                                Gesprächspartner ZVA                                       23

                                Aus- und Fortbildung                                       24

                                Organigramm ZVA                                            29

                                Öffentlichkeitsarbeit & Marketing                          30

                                Personalien „Verstorben“                                   39

                                Mitgliedsverbände ZVA                                      40

    Geschäftsbericht 2017
    Vorgelegt der ordentlichen ZVA-Mitgliederversammlung am 10./11. März 2018 in Potsdam
    Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
    Bundesinnungsverband · gegründet 1905 in Dresden · wiedergegründet 1951 in Düsseldorf
    Alexanderstraße 25a · 40210 Düsseldorf · Tel. 0211/86 32 35-0 · Fax 0211/86 32 35-35
    E-Mail: info@zva.de · Internet: www.zva.de
    Geschäftsführer: Dr. Jan Wetzel

                                                                                                 2
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
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Vorstand
ZVA                                                                                                              Stand 31.12.2017

    Präsident                                Vizepräsident                             Vizepräsident
    Thomas Truckenbrod                       Christian Müller                          Dieter Großewinkelmann
    Diplom Augenoptiker/Optometrist (FH)     Staatl. gepr. Augenoptiker                Augenoptikermeister
    Johannisplatz 19,                        c/o Saarner Optik                         c/o Optikstudio Großewinkelmann
    04103 Leipzig                            Düsseldorfer Straße 74                    Avenwedder Straße 70,
    Telefon: 03 41/9 60 27 25                45481 Mülheim-Saarn                       33335 Gütersloh
    Telefax: 03 41/2 11 45 22                Telefon: 02 08/48 87 22                   Telefon: 0 52 41/7 48 11
    E-Mail: truckenbrod-augenoptik          Telefax: 02 08/4 66 88 43                 Telefax: 0 52 41/70 30 65
            @t-online.de                     E-Mail: saarner-optik@web.de              E-Mail: optik-grossewinkelmann
                                                                                               @t-online.de

    Weitere Vorstandsmitglieder
    Rainer Hankiewicz                        Matthias Müller                           Gunther Schmidt
    Staatl. gepr. Augenoptiker               Augenoptikermeister                       Cottbuser Str. 11
    Wasserburger Landstraße 238              Brillen Hänssler                          03226 Vetschau
    81827 München                            Ekkehardstraße 11                         Tel.: 035433/2505
    Telefon: 0 89/4 30 25 82                 78224 Singen                              Fax: 035433/559943
    Telefax: 0 89/4 30 26 09                 Telefon: 0 77 31/6 21 45                  E-Mail: gunther@schmidt-optik-
    E-Mail: r.hankiewicz                    Telefax: 0 77 31/6 74 25                          vetschau.de
             @optik-hankiewicz.de            E-Mail: vorsitzender@swav.de
                                                                                       Wolfgang Wander
    Thomas Heimbach                          Andreas Näser                             Staatl. gepr. Augenoptiker
    Staatl. gepr. Augenoptiker               Augenblickmal Näser Optik                 Friedländer Straße 2
    Nielande 7                               im Markt 7                                17033 Neubrandenburg
    48727 Billerbeck                         08451 Crimmitschau                        Telefon: 03 95/5 44 23 55
    Telefon: 0 25 41/32 40                   Telefon: 0 37 62 / 4 46 92                Telefax: 03 95/5 82 34 02
    Telefax: 0 25 41/55 69                   Telefax: 0 37 62/ 4 46 77                 E-Mail: wolfgang@wander-optik.de
    E-Mail: heimbach@optikheimbach.de        E-Mail: naeser.cri@naeseroptik.de
                                                                                       Ehrenvorsitzende
    Lars Hellberg                            Stefan Pape
    Fielmann Aus- und Weiterbildung GmbH     Staatl. gepr. Augenoptiker                Wilfried Oberländer
    Weidestraße 118 A                        Grot Steenbusch 30-40                     Staatl. gepr. Augenoptiker
    22083 Hamburg                            24145 Kiel                                Friedrichstraße 3, 50676 Köln
    Telefon: 0 40 / 27 07 65 93 E-Mail: L.   Telefon: 04 31/55 45 03                   Telefon: 02 21/31 11 57
    Hellberg@fielmann.com                    Telefax: 04 31/55 45 06                   Manfred Leo Müller
                                             E-Mail: pape-optic@t-online.de            Staatl. gepr. Augenoptiker
    Jürgen Matthies
    Staatl. gepr. Augenoptiker               Monika Rasche-Vitallowitz                 Maria Hell 2, 56812 Cochem/Mosel
    Georgstraße 7-9                          Augenoptikermeisterin                     Telefon: 0 26 71/9 87 60
    31582 Nienburg                           c/o Optik Maschler Brillenmode GmbH       Thomas Nosch
    Telefon: 0 50 21/97 61-0                 Alt-Fechenheim 78                         Staatl. gepr. Augenoptiker
    Telefax: 0 50 21/97 61 61                60386 Frankfurt/Main                      c/o Optik Nosch GmbH & Co. KG
    E-Mail: jm@j-matthies.de                 Telefon: 0 69/41 53 54                    Bertoldstraße 2, 79098 Freiburg
                                             E-Mail: Optikmaschler                    Telefon: 07 61/36 80 60
    Detlef Micheli
                                                      @t-online.de                     Telefax: 07 61/3 68 06 64
    Staatl. gepr. Augenoptiker
    Bahnhofstraße 8                          Volker Scheel                             E-Mail: t.nosch@optik-nosch.de
    99084 Erfurt                             Brillenstube Möller & Scheel GbR
    Telefon: 03 61/5 62 62 12                Manfred-von-Richthofen-Str. 22
    E-Mail: info@optiker-micheli.de          12101 Berlin
                                             Tel (030) 788 98 371
                                             Fax (030) 788 98 372
                                             E-Mail: brillenstube-berlin@t-online.de

                                                                                                                                3
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
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Berufspolitik

                                Es hätte die Meldung werden können: „Essilor und Luxottica fusionieren!“ Als diese
                                Meldung am 16. Januar 2017 an einem Montagmorgen vor Eröffnung der Börse von der
                                Nachrichtenagentur Reuters und den Financial Times verbreitet wurde, wirkte die
                                gesamte Branche aufgeregt. Aufgrund vorangegangener Fehlversuche hatten viele
                                Marktteilnehmer mit einem Zusammenschluss der beiden Schwergewichte nicht (mehr)
                                gerechnet. Der Wert des neu entstehenden Unternehmens wurde sogleich mit 50 Mrd.
                                Euro taxiert, der jährliche Umsatz auf 14 Mrd. Euro geschätzt, die Zahl der Beschäftig-
                                ten mit 130.000 angegeben und die Fusionskontrolle durch die EU-Kommission als euro-
                                päische Kartellbehörde zur Formsache erklärt. Im Sommer war dann klar, eine Formsa-
Dr. Jan Wetzel (41),            che ist die Kartellprüfung dann doch nicht: Zunächst wurden einzelne Mitgliedstaaten
Rechtsanwalt, Geschäftsführer   um eine Folgeneinschätzung gebeten, einige Wochen später dann auch eine Vielzahl von
                                Augenoptikbetrieben in Deutschland. Am 11. September wusste wieder die Nachrichten-
                                agentur Reuters über „worries about the deal to the companies“ zu berichten: Aufgrund
                                großer Bedenken hat sich die Kommission entschlossen, in eine intensive Prüfung einzu-
                                steigen, die sich bis mindestens Februar 2018 ziehen werde. Der von Luxottica und
                                Essilor ausgegebene Zeitplan, bis spätestens Ende 2017 Klarheit über die Fusion zu
                                erhalten, war damit erledigt.

                                „Gleitsichtbrillen, die ohne individuellen HSA-Wert, Einschleifhöhe und Fassungsvornei-
                                gung gefertigt wurden, dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn zugleich darauf
                                hingewiesen wird, dass diese Brillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen können“,
                                so der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 3. November 2016, welches jedoch erst
                                im März 2017 veröffentlicht wurde. Auch dies ein Ereignis, das in normalen Jahren die
                                Meldung des Jahres hätte sein können, zumindest für Augenoptiker. Im weiteren Verlauf
                                konnte sich der ZVA mit dem Inhaber der beklagten Onlineshops lenbest.de und netzop-
                                tiker.de über den genauen Wortlaut des Warnhinweises verständigen. Die beiden führen-
                                den Online-Shops für Brillen in Deutschland, Mister Spex und Brille24, wurden vom ZVA
                                Mitte Dezember 2017 abgemahnt.

                                Auch der Wiedereintritt – nach 25 Jahren – der Augenoptikerinnung Mittel- und Unterfran-
                                ken zum Landesinnungsverband Bayern war aus Verbandssicht ein Ereignis für die
                                Gesichtsbücher: alle Innungen mittel- oder unmittelbar vereint unter dem Dach des ZVA.
                                Eine geschlossene berufsständische Vertretung ist im Vergleich zumindest mit den anderen
                                großen europäischen Mitgliedsstaaten einmalig.

                                All diese Themen und Ereignisse traten jedoch in den Hintergrund angesichts der Folgen
                                des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (kurz: HHVG), das am 11. April
                                2017 in Kraft getreten ist. Noch im Januar schien das HHVG die Augenoptik bestenfalls zu
                                streifen. So kritisierte der ZVA zusammen mit den anderen vier Gesundheitshandwerken in
                                erster Linie die ausufernde Bürokratie infolge der Dokumentation der Beratung und der
                                Übermittlung von Informationen über die von den Versicherten geleisteten Zuzahlungen an
                                die Krankenkassen. Am Ende waren die Auswirkungen des Gesetzes ungemein größer:
                                Gesetzlich Versicherte erhalten auf Kosten ihrer Krankenkasse (wieder) eine Sehhilfe, wenn

                                                                                                                             4
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
Berufspolitik

                        sie einen Refraktionsfehler von mehr als +/- 6 dpt bzw. einen Astigmatismus von mehr 4
                        dpt aufweisen. Wobei der Begriff „Sehhilfe“ freilich relativiert werden muss. Denn tatsäch-
                        lich hat der Versicherte nur einen Anspruch auf Brillengläser – in einer bestimmten Qualität
                        – oder auf Kontaktlinsen. Durch diese Regelung erweiterte sich der Kreis der Anspruchsbe-
                        rechtigten deutschlandweit um 2,6 Mio. Personen. Sofort war dem Verband, aber auch den
                        Krankenkassen klar, dass diese Anzahl von Versicherten nicht auf der Grundlage des in
                        Bezug auf die Augenoptik völlig veralteten Hilfsmittelverzeichnisses mit unauskömmlichen
                        Festbeträgen und Kassenverträgen aus dem letzten Jahrtausend versorgt werden können.
                        Vertragsverhandlungen und die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses haben bereits
                        im Jahr 2017 begonnen und werden sich wohl bis ins Jahr 2019 ziehen. Weiter war und ist
                        es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eine neue Hilfsmittelrichtlinie
                        zu erlassen, um die sich aus dem Gesetz ergebene Versorgungspraxis zu konkretisieren.

      11.4.         25.5.                 20.6.                   20.7.                  23.8.                  30.11.

  HHVG tritt in   ZVA nimmt            mündliche               Beschluss            Fragenkatalog            Antwort des
    Kraft          ggü G-BA            Anhörung                über eine             des BMG an             G-BA an BMG
                    Stellung            Thomas                    neue                den G-BA
                                      Truckenbrod              Hilfsmittel-
                                      und Dr. Jan               richtlinie
                                         Wetzel

                        Am 20. Juli fasste der G-BA einen Beschluss über eine neue Hilfsmittelrichtlinie. Dabei
                        setzten sich die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen den GKV-Spitzen-
                        verband durch und regelten eine nahezu generelle ärztliche Verordnungspflicht für Sehhil-
                        fen. Der ZVA, mit Unterstützung aus dem Handwerk, sowie viele Augenoptiker beschwerten
                        sich in den nächsten Wochen und Monaten bei verschiedenen Bundestagsabgeordneten
                        und vor allem beim Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe über diesen Beschluss.
                        Und tatsächlich fasste das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Funktion als
                        Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 23. August nach. Insbesondere wollte das BMG wissen,
                        ob es in der Vergangenheit – sowohl innerhalb als auch außerhalb des GKV-Systems –
                        Versorgungsdefizite dadurch gegeben habe, dass Sehhilfen ohne vorherige ärztliche Verord-
                        nungen abgegeben wurden. Am 30. November antwortete der G-BA auf die Fragen des
                        BMG, aus Sicht des Verbandes allerdings unzureichend. Bis Anfang Januar 2018 hat das
                        BMG nun noch die Möglichkeit, den Beschluss des G-BA im Wege der Beanstandung
                        aufzuheben. Somit werden das HHVG und seine Folgen auch im Jahr 2018 ein maßgebli-
                        ches Thema für die Augenoptik sein.

                        Wirtschaftliche Situation
                        Schon seit mehreren Jahren ist eine Marktkonzentrierung zu beobachten. So sinkt 2017
                        abermals die Anzahl der augenoptischen Betriebsstätten. Gleichzeitig verteilen sich die
                        Betriebsstätten auf immer weniger Unternehmen. Dabei wachsen nicht nur die großen,

                                                                                                                           5
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
Berufspolitik

                sondern gerade auch die regionalen Filialisten. Dieser Trend wird sich in der Augenoptik
                auch in Zukunft fortsetzen. Aber nicht nur bei den Betriebsstätten, sondern auch beim
                Umsatz und beim Absatz ist zu erkennen, dass sich die wirtschaftliche Situation für die
                Einzelbetriebe anders entwickelt als für die Filialisten. Letztere haben im Jahr 2017 tenden-
                ziell bei höherem Absatz ein recht deutlich über dem Branchendurchschnitt liegendes
                Umsatzplus erzielt, während bei den kleineren Betrieben voraussichtlich der Umsatz bei
                rückläufigem Absatz stagniert hat. Für die gesamte Branche ist daher nach einer ersten
                Schätzung von einem Umsatzwachstum von zwei Prozent bei leicht gestiegenem Absatz
                auszugehen.

                Verbandsstruktur
                Die Innungsmitglieder bilden als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Innungen, die
                zum Teil unmittelbar, zum Teil aber auch über Landesinnungsverbände Mitglied beim
                ZVA sind. Der Organisationsgrad unter den Betriebsstätten ist im Vergleich zum Vorjahr
                durch den Beitritt der Augenoptikerinnung Mittel- und Unterfranken zum Landesinnungs-
                verband Bayern deutlich gestiegen. Exakt lässt sich der Organisationsgrad nicht berech-
                nen, da es keine zentrale Erfassung aller augenoptischen Betriebe in Deutschland gibt.
                Die Handwerkskammern tragen zwar die Betriebe in die Handwerksrolle ein, allerdings
                teilweise nur die Haupt- und nicht die Filialbetriebe. Würde man den Organisationsgrad
                nicht nach Betriebsstätten, sondern nach Unternehmen berechnen, dann zeigt sich,
                dass der Verband knapp 80 Prozent der Branche vertritt. Denn nahezu jeder Filialist ist
                mit einigen Betriebsstätten Innungsmitglied. Auch der Organisationsgrad der augenopti-
                schen Unternehmen kann nur geschätzt werden, da viele Betriebe nach einer Über-
                nahme durch einen Filialisten ihre alte Firma fortführen, um die Kundenbindung zu
                erhalten. Solche Betriebe können dann von außen nicht ohne weiteres einem bestimm-
                ten Filialisten zugeordnet werden.

                Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

                                                                          Am 31. Mai luden die fünf
                                                                          Gesundheitshandwerke Vertreter
                                                                          der Politik und der Selbstverwal-
                                                                          tung im Gesundheitswesen zum
                                                                          Parlamentarischen Abend in
                                                                          Berlin ein. Ehrengast der bereits
                                                                          zum vierten Mal stattfindenden
                                                                          Veranstaltung war Bundesgesund-
                                                                          heitsminister Hermann Gröhe
                                                                          (vorne rechts), der sein Bekennt-
                                                                          nis zum Meistervorbehalt erneu-
                                                                          erte. Der Präsident des Zentral-
                                                                          verbandes des Deutschen Hand-
                                                                          werks (ZDH), Hans Peter Wollsei-
                                                                          fer (vorne links), betonte in seiner
                                                                          Rede die Bedeutung der Gesund-
                                                                          heitshandwerke im Versorgungs-
                                                                          geschehen und als
                                                                          Wirtschaftsfaktor.

                                                                                                                 6
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
Berufspolitik

  Referenten der Mitgliederversammlung                         Referenten Tag der Optometrie 2017
  2017
                                                               Augenbewegungsmessungen bei Anwendung des
  Die Bedeutung des Heil- und Hilfsmittelversorgungs-          Kreuztests
  gesetzes für die Augenoptik                                  Prof. Christoph von Handorff/Luise Schmid
  Carla Meyerhoff-Grienberger, Referatsleiterin Hilfsmittel,
  GKV-Spitzenverband                                           Wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit von
  Torben Vahle, ZDH-Referent für die Gesundheitshandwerke      prismatischen Korrektionen
                                                               Volkhard Schroth
  Der Einfluss der Krankenversicherungen in Frank-
  reich auf die Beratung durch den Augenoptiker.               Refraktive Chirurgie und Binokularsehen
  Was können wir daraus für Deutschland lernen?                Prof. Dr. Christian Meltendorf
  Denis-André Zaugg, CEO Optiswiss AG
                                                               Refraktionsbestimmung - Ist der Kreuzzylinder
  Die unterschiedlichen Arten von Gleitsichtgläsern            bald überflüssig?
  Prof. Dr. Peter Baumbach, FH Aalen                           Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein

  Reklamationsgründe nach dem                                  Refraktionsschwankungen durch Medikamente
  Gleitsichtbrillenkauf                                        Dr. Andreas Berke
  Dr. Klaus Wehmeyer, Deutsche Augenoptik AG
                                                               Die richtige Tränenfilm-Analyse - Praxisnah
  Dämmerungsmyopie: Lohnt sich eine Korrektion?                diskutiert
  Philipp Hessler, EAH Jena                                    Dr. Heiko Pult

                                                               Glaukomtherapie - gestern, heute, morgen
  Referenten der Obermeistertagung 2017                        Dr. Christian Wolfram

  Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen -              Retinale Gefäßanalyse zur Früherkennung vaskulä-
  wenn der Staatsanwalt klingelt ...                           rer Veränderungen
  Jörg Engelhardt, Kriminalkommissar                           Prof. Dr. Konstantin Kotliar

  Datenschutz und Datensicherheit                              Netzhautgefäßveränderungen als Spiegel der
  Gerd-Jürgen Golze, Datenschutzbeauftragter und Zahntech-     Gefäßgesundheit
  niker, Berlin                                                Warum es sich lohnt, genau hinzusehen
                                                               Prof. Dr. med. Ines Lanzl
  Über den richtigen Umgang mit Kundendaten:
  Was ist aktuell zu beachten, wenn Kundendaten
  zu Werbezwecken eingesetzt werden?
  Sabine Siekmann, Wettbewerbszentrale

                                                                                                                  7
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
x

Personalien
„Ausgezeichnet“
            Hans Peter Wollseifer wurde am 8. Dezember 2016 von den Delegierten des Deut-
            schen Handwerkstages in Münster mit überwältigender Mehrheit für eine zweite Amts-
            zeit als Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gewählt. Er ist
            Präsident der Handwerkskammer zu Köln und amtiert seit 1. Januar 2014 als Präsident
            des ZDH.

            v.r.: ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, ZDH-Vizepräsident
            Thomas Zimmer und Hans Hund, Präsident HWK Münster (Foto: ZDH/Joachim Busch)

            Im Rahmen der ZVA-Mitgliederversamm-
            lung am 10./12. März 2017 in Dortmund
            erhielt Ulrich Mößlang das Silberne
            Ehrenzeichen des Verbandes. ZVA-Präsi-
            dent Thomas Truckenbrod lobte den
            Münchener in seiner Laudatio als „Urge-
            stein mit einer unkonventionellen Meinung,
            die stets konstruktiv war und Farbe in die
            Sitzungen brachte“.

                                                                                                                   8
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
Personalien „Ausgezeichnet“

                              Dr. Andreas Berke, Schulleiter der Höheren Fachschule für Augenoptik Köln (HFAK),
                              feierte am 1. April sein 30-jähriges Dienstjubiläum. Seit Mitte 2015 leitet er die HFAK.

                                                                       Im Fachbereich Technik der Technischen Hoch-
                                                                       schule Brandenburg (THB) hat am 1. Mai
                                                                       Dr. Martin Regehly seine Professur angetre-
                                                                       ten. Er ist damit nach Dr. Justus Eichstätt
                                                                       der zweite Professor für den neuen Studiengang
                                                                       Augenoptik/Optische Gerätetechnik. Martin
                                                                       Regehly studierte Physik an der TU Ilmenau und
                                                                       an der Humboldt-Universität Berlin. Im
                                                                       Anschluss promovierte er auf dem Gebiet der
                                                                       photodynamischen Krebstherapie.

                              Anlässlich der diesjährigen Tagung der British Contact Lens Association (BCLA), die vom
                              8. bis 11. Juni in Liverpool stattfand, wurde Dr. Stefan Bandlitz von der Höheren
                              Fachschule für Augenoptik Köln mit dem „2nd Runner-up“-Posterpreis 2017 ausgezeich-
                              net. Gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Purslow, Prof. Dr. Paul Murphy und Prof. Dr.
                              Heiko Pult hatte er in der Kategorie „Trockenes Auge“ aktuelle Forschungsergebnisse zur
                              Beurteilung von LIPCOFs (Lidkanten-parallele conjunctivale Falten) mit Hilfe der opti-
                              schen Kohärenztomographie (OCT) präsentiert.

                              Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, hob am 3. April im histori-
                              schen Rathaus der Domstadt das langjährige Wirken des ehemaligen ZVA-Vizepräsiden-
                              ten Gert-Kurt Schwieren und seine Verdienste um das Miteinander der Menschen
                              sowie das kulturelle Leben in Köln hervor und bat ihn, sich in das Goldene Buch
                              einzutragen.

                                                                                                                         9
Geschäftsbericht 2017 - ZVA
x

Recht

                                Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben befasste sich der ZVA im Jahr 2017 mit
                                berufs-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragen. Wichtiges Thema war die neue
                                EU-Medizinprodukteverordnung, die am 25. Mai 2017 in Kraft getreten ist und nach
                                einer dreijährigen Übergangszeit ab dem 26. Mai 2020 verpflichtend angewendet werden
                                muss. Um eine reibungslose Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, wurde der
                                NAKI (Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung der neuen EU-Verordnungen über
                                Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika) gegründet, in dem die Gesundheitshandwerke
                                durch den gemeinsamen ZDH-Referenten Torben Vahle vertreten werden. Vor allem in
                                der zweiten Jahreshälfte stand – wieder einmal – der Datenschutz auf der Agenda. Denn
Dr. Jan Wetzel (41),            ab dem 25. Mai 2018 wird auch hier eine europäische Verordnung, die Datenschutz-
Rechtsanwalt, Geschäftsführer   Grundverordnung, Veränderungen für die Augenoptiker bringen. Weiter informierte der
                                ZVA zur Verbesserung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
                                Innungsbetriebe über aktuelle Rechtsentwicklungen in Meldungen, Rundschreiben, Fach-
                                beiträgen und in Vorträgen.

                                Die Meisterpräsenz und der Vertrieb von „unzureichenden“ Gleitsichtbrillen waren die
                                beiden Hauptthemen, die im Jahr 2017 vor den Gerichten verhandelt wurden:

                                VIU und Brillenparty
                                So verhandelte das Landgericht Hamburg am 25. Januar eine Klage der Wettbewerbs-
                                zentrale gegen den Multichannel-Anbieter VIU. Anlass der Klage war die Aussage „Im
                                VIU Flagshipstore in Hamburg findest du unsere komplette Kollektion an Korrektur- und
                                Sonnenbrillen. Beraten wirst du von zertifizierten Augenoptikern mit langjähriger Erfah-
                                rung“. Der Betrieb war jedoch zu diesem Zeitpunkt (genauso wenig wie die anderen acht
                                deutschen Niederlassungen) nicht in der Handwerksrolle eingetragen. Gleitzeitig forderte
                                die Handwerkskammer Hamburg, unterstützt vom ZVA, VIU auf, den Hamburger Betrieb
                                in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Gegen die Forderung der Handwerkskammer
                                zog VIU vor das Verwaltungsgericht Hamburg. Am Ende gab VIU nach und lies die einzel-
                                nen Filialen in die Handwerksrolle eintragen.

                                Auch bei den Brillenpartys geht es im Kern um die gleiche Frage: Muss ein Anbieter in
                                die Handwerksrolle eingetragen sein, wenn er gewerblich Kunden mit Korrektionsbrillen
                                versorgt? Die Antwort: Ja. Und daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Versor-
                                gungsprozess auf verschiedene Personen verteilt wird. Dennoch hatte die Wettbewerbs-
                                zentrale vor dem Landgericht Essen zunächst schlechte Karten. So sahen die Richter in
                                der mündlichen Verhandlung am 9. August 2017 keinen Grund, die Beklagte zu verurtei-
                                len, weil sie – ohne Meisterqualifikation und ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu
                                sein – auf privaten Verkaufsveranstaltungen Kunden mit Korrektionsbrillen versorgt
                                hatte. Nachdem die Hamburger Wettbewerbshüter argumentativ noch einmal nachgelegt
                                hatten, verkündete das Landgericht im Herbst eine Kehrtwende und den Beschluss, die
                                mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, um die Zeugen der Wettbewerbszentrale zu
                                vernehmen. Bestätigen diese den Vortrag der Wettbewerbszentrale, so dürfte die
                                beklagte Veranstalterin der „Brillenpartys“ verurteilt werden.

                                                                                                                           10
Recht

        „Optiker-Qualität gibt es nicht im Internet“
        „Keine Optiker-Qualität bei Brillen von Online-Händlern“ oder „BGH: Keine Optiker-Quali-
        tät bei Online-Brillenkauf“, das waren zwei der erfreulich klaren Überschriften, mit denen
        viele Tageszeitungen und Online-Redaktionen am Tag nach der Urteilsbegründung des
        BGH titelten. Das Urteil gegen die 4Care GmbH, das der ZVA erstritten hat, erging zwar
        bereits am 3. November 2016. Ab März 2017 lag aber erst die schriftliche Begründung
        vor: Ein grundsätzliches Vertriebsverbot für Gleitsichtbrillen aus dem Internet nahmen
        die Bundesrichter nicht an, mit „Optiker-Qualität“ dürfen sie indes nicht beworben
        werden. Bereits seit September 2014 sind Online-Anbieter verpflichtet, ihre Kunden auf
        die eingeschränkte Nutzbarkeit der Brillen im Straßenverkehr hinzuweisen. Der mündige
        Verbraucher soll dann selbst entscheiden. Bis in den Sommer zogen sich dann die
        Gespräche mit der 4Care GmbH bis es gelang, sich auf das Wording des notwendigen
        Hinweises zu verständigen. Seit dem verwendet der Online-Anbieter folgende Warnung:

                                        „Die Verwendung von Gleitsichtbrillen, welche ohne
                                        Ermittlung der individuellen Daten (Pupillendistanz, Horn-
                                        hautscheitelabstand, Fassungsvorneigung sowie der indi-
                                        viduellen Einschleifhöhe) gefertigt werden, könnten im
                                        Einzelfall (oder gegebenenfalls) im Straßenverkehr eine
                                        Gefahr darstellen. Dies ist auch bei unseren Gleitsicht-
                                        brillen der Fall. Unsere Augenoptikmeisterin bittet daher
                                        um Vorsicht.“

                                        Bis es zur Einigung kam, musste der ZVA im Sommer
                                        eine weitere Klage gegen die 4Care GmbH einleiten.
                                        Denn der Internethändler bagatellisierte bis dahin die
                                        eingeschränkte Nutzbarkeit seiner Gleitsichtbrillen, in
                                        dem er diese als ein Problem der „Eingewöhnungs-
                                        phase“ darstellte; dies obwohl fehlzentrierte Brillen
                                        dauerhaft unbrauchbar sind.

                                        Ab der zweiten Jahreshälfte hat der Verband dann
                                        versucht, auch andere Onlineanbieter dazu zu bewegen,
                                        einen ähnlich lautenden Hinweis künftig bei der Bewer-
                                        bung und dem Angebot von entsprechenden Gleitsicht-
                                        brillen zu verwenden. Da eine Einigung nicht erzielt
                                        werden konnte, wird es nun auch im kommenden Jahr
                                        zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

        Gleitsichtbrillen aus dem Baumarkt
        Um das gleiche Thema geht es bei der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit
        dem französischen Anbieter Varionet von Fertiggleitsichtbrillen, die in Deutschland in
        Baumärkten angeboten werden. Zwar steht hier nicht der Vertriebsweg „Internet“ im
        Fokus, wohl aber die gleichen systemischen Mängel. Denn auch hier werden den
        Verbrauchern Gleitsichtbrillen angeboten, die ohne Kenntnis der kundenindividuellen Bril-
        lenparameter gefertigt wurden. Varionet bewirbt die Brillen als besonders geeignet für
        Heimwerkerarbeiten wie Fräsen, Sägen oder Schleifen. In der zweiten Jahreshälfte

                                                                                                     11
Recht

        haben die Wettbewerbshüter ihre Klage erweitert, so dass es aktuell nicht mehr nur um
        einzelne Werbeaussagen, sondern generell um das Verbot geht, solche Brillen zu
        vertreiben.

        2017 gab es noch folgende, für die Augenoptik interessante Entscheidungen:

        Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen
        Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10. Januar 2017 (406 HKO 188/16) einer
        Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Onlinehändler von Brillen wegen irreführen-
        der Werbung stattgegeben. Der Internetanbieter hatte zum einen mit einer nicht aktuel-
        len unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) eines Herstellers geworben und zum ande-
        ren eine UVP des Glasherstellers mit der UVP eines Fassungsherstellers addiert und
        dann die Summe als UVP für die gesamte Brille ausgegeben. Dass die Werbung mit
        einer veralteten UVP – ohne dies durch einen Hinweis klarzustellen – unzulässig ist,
        „bedarf keiner näheren Begründung“, so die Hamburger Richter. Die Werbung mit einer
        UVP für die gesamte Brille sei ebenfalls wettbewerbswidrig, da es eine solche Empfeh-
        lung tatsächlich nicht gebe. Da das Gericht zudem davon ausgeht, dass in der Praxis der
        Preis für eine komplette Brille niedriger sei als die Summe der Preise für eine Fassung
        und zwei Gläser, sahen die Richter in der addierten „Gesamt-UVP“ zusätzlich eine Irre-
        führung des Verbrauchers, der mit einer UVP einen nochmals günstigeren Preis
        verbinde.

        Bundesverfassungsgericht
        bestätigt Kammerbeitrag
        In einem am 2. August veröffentlich-
        ten Beschluss hat das Bundesverfas-
        sungsgericht zwei im Jahr 2014
        eingelegte Verfassungsbeschwerden
        gegen die Beitragspflicht für Pflicht-
        mitglieder von Industrie- und
        Handelskammern als unbegründet
        abgewiesen. Die Beitragspflicht
        beruh auf einer gesetzlichen
        Mitgliedschaft und diese sei mit den
        Anforderungen des Grundgesetzes
        vereinbar. Die im Gesetz „normier-
        ten Aufgaben entsprechen der für
        die wirtschaftliche Selbstverwaltung
        typische Verbindung von Interessen-
        vertretung, Förderung und Verwal-
        tungsaufgaben“, die als legitimer
        Zweck für eine Pflichtmitgliedschaft
        anzusehen seien, so die Karlsruher
        Verfassungsrichter. Eine ähnliche
        Begründung dürfte für die gesetzli-
        che Mitgliedschaft in den Hand-
        werkskammern gelten.

                                                                                                  12
Recht

        BGH: PKV soll für LASIK-Operation zahlen
        Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. März (IV ZR 533/15) ist eine
        private Krankenversicherung grundsätzlich verpflichtet, die Kosten einer LASIK-Operation
        zu erstatten. Im konkreten Fall hatte die Klägerin vor der Operation eine Fehlsichtigkeit
        auf beiden Augen von -3,0 bzw. -2,75 dpt. Dies stelle eine Krankheit im Sinne der Versi-
        cherungsbedingungen dar, so dass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Kran-
        kenversicherung auch die Kosten einer LASIK-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsich-
        tigkeit tragen müsse. Ob die weiteren Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, muss nun
        die Vorinstanz prüfen. Zum Krankheitsbegriff in den Versicherungsbedingungen komme
        es, so die Karlsruher Richter, nicht auf das Verständnis in medizinischen Fachkreisen,
        sondern auf das eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an. Dieser werde davon
        ausgehen, dass zum Normalzustand der Sehfähigkeit ein beschwerdefreies Lesen und
        eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr gehören. Wenn dies ohne Korrektur
        nicht möglich sei, werde der Versicherungsnehmer annehmen, er leide unter einer
        Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen.

        Sachverständigen-Tagung
        Am 30. November haben sich unter der Leitung des ZVA-Vizepräsidenten Christian
        Müller 45 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu ihrer traditionellen Fort-
        bildungstagung in den Räumen der Handwerkskammer Frankfurt am Main getroffen. Auf
        der Tagesordnung standen hochkarätige Vorträge von Dr. Andreas Berke (Funktionelles
        Sehen), Wolfgang Laubenbacher (Myopiekontrolle), Dr. Gregor Esser (Gleitsichtgläser)
        und Prof. Dr. Wolfgang Sickenberger (Sehen und Trockenes Auge). Intensive Diskussio-
        nen gab es zudem rund um das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz und dessen
        Nachwirkungen.

        Auch 2017 trafen sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Augenoptikerhandwerks
        in den Räumen der Handwerkskammer Frankfurt am Main.

                                                                                                                     13
x

Personalien
„Neu im Amt“
           Die Augenoptikerinnung Düssel-Rhein-Ruhr wählte auf ihrer Innungsversammlung am
           25. April Ulrich Schüttler einstimmig für eine weitere Amtsperiode zum Obermeister.
           Michael Odo Hauck (Düsseldorf) und Christian Müller (Mülheim an der Ruhr)
           wurden erneut zu seinen Stellvertretern gewählt.

           Auf der Innungsversammlung der Landesinnung der Augenoptiker/Optometristen des
           Freistaates Sachsen am 26. April wurde Uwe Riegler aus Dresden zum Innungsober-
           meister gewählt. Zu seinen Stellvertretern wählten die Mitglieder Thomas Jahn aus
           Leipzig und Thomas Hermann aus Chemnitz.

           Am 3. Mai wählte die Delegiertenversammlung des Südwestdeutschen Augenoptiker-
           Verbandes (SWAV) Matthias Müller aus Singen auch für die kommenden drei Jahre zu
           ihrem Vorsitzenden. Seine bisherigen Stellvertreter Patricia Fuchs aus Schifferstadt
           und Andreas Müller aus Spiesen-Elversberg wurden ebenfalls in ihren Ämtern
           bestätigt.

           Der Vorstand des SWAV (v.l.): Andreas Müller, Matthias Müller, Ralph Bänsch, Patricia Fuchs, Ehrenvorsitzen-
           der Dieter Mollenkopf, Ruth-Silke Lenk-Dross, Gunther Oesker, SWAV-Geschäftsführer Peter Kupczyk (nicht
           im Bild: Martin Locher, Quelle: SWAV/Andreas Friedrich)

           Kai Jäger, Obermeister der Augenoptikerinnung Köln, wurde in der Innungsversamm-
           lung am 18. Mai wiedergewählt. Auch der stellvertretende Obermeister Heinz-Peter
           Faßbender wurde für eine weitere Wahlperiode bestätigt.

           Antje Brenner ist seit dem 1. Juli neue Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Vereini-
           gung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen e. V. und damit Nachfolge-
           rin von Gunhild H., die das Amt seit dem 1. Mai 2016 ausübte.

           Die Mitgliederversammlung des augenoptischen Weltverbandes WCO (World Council of
           Optometry) hat am 13. September in Hyderabad (Indien) Paul Folkesson zu ihrem
           neuen Präsidenten gewählt. Der Norweger war von 2014 bis 2016 Präsident des europäi-
           schen Verbandes ECOO. Der ZVA ist über ECOO nur mittelbar Mitglied des WCO.

                                                                                                                          14
Personalien „Neu im Amt“

                           Dr. Tobias Weiler verlängerte nach zehn-
                           jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer des
                           Branchenverbandes seinen laufenden
                           Vertrag nicht erneut. Sein Nachfolger wird
                           Jörg Mayer sein, der zum Jahreswechsel
                           den Bundesverband Solarwirtschaft nach
                           sieben Jahren als Geschäftsführer verlässt.

                                                                                            Jörg Mayer wird zum 1. Januar 2018 neuer
                                                                                     Geschäftsführer des Industrieverbandes Spectaris.

                           Die Mitgliederversammlung der Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und
                           Optometristen e.V. (VDCO) hat am 6. Oktober in Hamburg Stephan Hirschfeld als
                           ihren neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Er tritt die Nachfolge von Maarten Hobé an, der
                           sich nach fast 20 Jahren Vorstandsarbeit nicht mehr zur Wahl gestellt hatte.

                           Der neue Vorstand der VDCO e.V.: (v.l.n.r.) Marieh Esmaeelpour, Reinhard Fröhlich, Florian Ambros, Esther
                           Adam-Pennewitz, Stephan Hirschfeld, Judith Seidel und Ralf Bachmann; es fehlen Stephanie Mackaus und
                           Amelie Schultze.

                           In seiner Delegiertenkonferenz hat der Mitteldeutsche Augenoptiker- und Optometristen-
                           verband (MDAV) am 6. November einen neuen Vorstand gewählt. ZVA-Präsident
                           Thomas Truckenbrod gab nach zwölf Jahren sein Amt als Vorsitzender des MDAV ab,
                           ebenso wie sein Stellvertreter Sven Schubert, der das Amt seit 2002 innehielt.
                           Zum neuen Vorsitzenden des MDAV wurde
                           Andreas Näser gewählt, bisher ebenfalls Stellver-
                           treter. Zu seinen Stellvertretern wiederum wurden
                           die Innungsobermeister Uwe Riegler (Sachsen)
                           und Lars Kirsten (Sachsen-Anhalt) gewählt.

                                                                                                                        Andreas Näser

                                                                                                                                         15
x

Beteiligungen
ZVA

                                          DOZ
                                        Optische
                                     Fachveröffentli-
                                    chungen GmbH,
                  AO-                  Heidelberg
              Präqualifizie-                                     ZVA-Optik-
              rungs GmbH,                                      Service GmbH,
               Düsseldorf                                        Düsseldorf
                                              100 %

                                                           %
                                 10

                                                           0
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                                   %

      Kuratorium                                                       Höhere Fach-
    Fachhochschule,                                                  schule für Augen-
         Jena                                                           optik, Köln

                 Stiftung
             Forschungsge-
            meinschaft Deut-
                                                               ZVA-Bildungs-
           scher Augenoptiker,                                   zentrum,
               Düsseldorf                                      Knechtsteden
                                            Steinbeis-
                                        Transferzentrum,
                                           Düsseldorf

                                                                                         16
x

Betriebswirtschaft
und Krankenkassen
                                   ERFAlight-Auswertung
                                   Im Rahmen der ERFAlight-Statistik
                                   werden monatlich Daten von ca. 300
                                   (überwiegend mittelständisch struk-
                                   turierten) Augenoptikbetrieben
                                   hinsichtlich der Stückzahl-, Umsatz,-
                                   sowie Preisentwicklung bei Brillen,
                                   Gläsern und Fassungen ausgewertet.
                                   Für die Teilnehmer an der Statistik
Sigrun Schmitz (52), Dipl.         zeigen die kumulierten Zahlen für
Betriebswirtin (FH), Abteilungs-   das Jahr 2017, dass der Brillenoptik-       Der ZVA unterhält eine mit Mitteln des Bundeswirt-
leiterin Betriebswirtschaft und    umsatz durchschnittlich um 1,2              schaftsministeriums geförderte „Informationsstelle
Krankenkassen                      Prozent gestiegen ist. Gleichzeitig         für Unternehmensführung“.
                                   gingen jedoch die Brillenstückzahlen
                                   um 1,2 Prozent zurück. Das Umsatz-
                                   wachstum konnte nur durch einen Anstieg der Durchschnittspreise erzielt werden.
                                   Da sich an der ERFAlight-Statistik keine großen Filialunternehmen beteiligen, können die
                                   genannten Zahlen nicht mit der Gesamtbranche gleichgesetzt werden. Die Auswertungen
                                   werden jeweils auf der ZVA-Website unter www.zva.de/branchendaten/erfa
                                   veröffentlicht.

                                   Datev-Betriebsvergleich
                                   Am Datev-Betriebsvergleich für das Jahr 2016 beteiligten sich 167 Teilnehmer. Der
                                   durchschnittliche Gesamtumsatz betrug 458.282 Euro; was im Vergleich zum Vorjahr
                                   einem Umsatzanstieg in Höhe von 2,4 Prozent entspricht. Der Materialeinsatz sank 2016
Petra Seinsche (51), Dipl.         um 0,1 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent im Gesamtdurchschnitt. Die Personalkosten stie-
Betriebswirtin (FH), Abteilungs-   gen um 0,6 Prozentpunkte auf 36,4 Prozent. Die Sachkosten sanken minimal von 25,8
leiterin Betriebswirtschaft und    Prozent auf 25,7 Prozent.
Krankenkassen

                                                                                                                                    17
Betriebswirtschaft und Krankenkassen

                               Unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Kosten inklusive der kalkulatorischen
                               Kosten ergab sich ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 5,6 Prozent.

                               Alle wesentlichen Ergebnisse aus dem ZVA-Betriebsvergleich wurden in einer Broschüre
                               aufbereitet. Diese ist im Mitgliederbereich auf der ZVA-Website unter „Downloads“ unter
                               der Überschrift Branchenzahlen abrufbar.

                               Die Datev hat die Durchführung von Betriebsvergleichen eingestellt. Der ZVA erarbeitet
                               eine neue Lösung, bei der unter Einschaltung eines Treuhänders anonymisierte Durch-
                               schnittswerte von teilnehmenden Betrieben an den ZVA übermittelt werden. Die für die
                               Betriebe wichtigen Auswertungen und Kennziffern sollen dem Berufsstand erhalten
                               bleiben.

                               Betreuung von Erfa-Gruppen
                               In den Erfa-Gruppen betreut der ZVA Augenoptikbetriebe, die sich zweimal jährlich an
                               wechselnden Standorten treffen und austauschen. Bestandteile der Treffen sind in der
                               Regel die gegenseitige Betriebsbesichtigung mit einem Feedback der Teilnehmer, die
                               Diskussion betriebswirtschaftlicher Kennziffern, der Austausch über Werbeaktivitäten
                               sowie sonstige betriebswirtschaftliche Themen. In den Erfa-Gruppen „Brille“, „Kontakt-
                               linsen“ und „Optometristen“ sind jeweils noch Plätze frei.

                               Betriebswirtschaftlicher Ausschuss des ZVA
                               Im Jahr 2017 fanden zwei Sitzungen des Betriebswirtschaftlichen Ausschusses (BWA)
                               statt. Auch in diesem Ausschuss nahm die Diskussion rund um das Heil- und Hilfsmittel-
                               versorgungsstärkungsgesetz einen großen Raum ein. Darüber hinaus setzte sich der
                               Ausschuss mit den Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit ausein-
                               ander. Da am 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt und mit
                                                             ihr erhöhte Anforderungen an die Betriebe gestellt
                                                             werden, wird im kommenden Jahr der Datenschutz inten-
                                                             siv bearbeitet, um Handlungsempfehlungen an die
                                                             Mitgliedsbetriebe aussprechen zu können. Noch ein
                                                             weiterer wichtiger Aspekt der Gremienarbeit ist, dem
                                                             Fachfachkräftemangel in der Branche entgegen zu
                                                             wirken. Hierzu wurden verschiedene Themen wie Mitar-
                                                             beiterbindung, -motivation, Gehaltskomponenten und
                                                             Arbeitszeiten angesprochen. Die Ergebnisse der Diskus-
                                                             sion sind im Mitgliederbereich auf der ZVA-Website in der
                                                             Rubrik „Downloads“ abrufbar.

                                                              Branchenbericht 2016/2017 –
                                                              Augenoptik in Zahlen
                                                              Wie jedes Jahr wurde auch für 2016/17 eine umfangrei-
                                                              che Broschüre mit Zahlen und Daten rund um die Augen-
                                                              optik-Branche erstellt. Die Broschüre enthält Umsatz- und
                                                              Absatzzahlen, die Aufteilung des Marktes in Filialunter-
                                                              nehmen und Mittelständler, die Umsatz- sowie die
                                                              Kostenstruktur der Betriebe, die Personalsituation und
                                                              vieles mehr. Die Broschüre stellt ein Kompendium von

                                                                                                                          18
Betriebswirtschaft und Krankenkassen

                               Zahlen und Fakten zur Branche dar und ist für jeden Betrieb im Hinblick auf betriebswirt-
                               schaftliche Daten und Zahlen ein ausgezeichnetes Nachschlagewerk. Die Broschüre ist
                               auch in digitaler Form auf der ZVA-Website unter www.zva.de/branchenberichte
                               abrufbar.

                               Potenzialoptimierung für Augenoptiker
                               Die Potenzialoptimierung für Augenoptiker wird von der Gesellschaft für Konsumfor-
                               schung (GfK) in Zusammenarbeit mit dem ZVA angeboten und aufgrund ihres Erfolges
                               kontinuierlich weitergeführt: Nachfragen haben ergeben, dass Betriebe durch die Teil-
                               nahme an der Potenzialoptimierung ihre Umsatzentwicklung deutlicher steigern konnten
                               als Betriebe, die nicht am Projekt teilnahmen.

                               Seit Oktober 2014 haben insgesamt 78 augenoptische Unternehmen mit 85 Betriebs-
                               stätten an bisher vier Runden des Projektes teilgenommen.

                               Im Rahmen des Projektes werden eine Umfeldanalyse des teilnehmenden Betriebes
                               durchgeführt und die Ergebnisse mit dessen Kundenstruktur verglichen. Daraus lassen
                               sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten, wie die gewünschte Zielgruppe ange-
                               sprochen werden soll. In der Folge kann sich das Unternehmen besser am Markt positio-
                               nieren und profilieren. Das Projekt wird kontinuierlich weitergeführt und geht nun in die
                               fünfte Runde. Informationen finden sich auf der ZVA-Website unter www.zva.de/
                               potenzialanalyse.

                               Kassenführung
                               in augen-
                               optischen
                               Betrieben
                               Seit dem 1. Januar ist
                               durch das Gesetz zum
                               Schutz vor Manipulatio-
                               nen an digitalen Grund-
                               aufzeichnungen vorge-
                               schrieben, dass sämtli-
                               che Geschäftsvorfälle
                               geordnet, vollständig,
                               richtig, zeitgerecht und
                               unveränderbar aufge-
                               zeichnet werden.
                               Kassenein- und ausga-
                               ben sind täglich festzu-
                               halten. Alle Daten
                               müssen einem Betriebs-
                               prüfer über den Aufbe-
                               wahrungszeitraum von
                               zehn Jahren jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden
                               können. Darüber hinaus müssen außerdem auch die Bedienungsanleitung der Kassen,
                               Programmieranleitungen sowie Aufzeichnungen über die Programmeinrichtungen und
                               -änderungen für zehn Jahre archiviert werden.

                                                                                                                           19
Betriebswirtschaft und Krankenkassen

                               Zur Information der Innungsmitglieder arbeitete der ZVA eng mit einem Betriebsprüfer
                               der Finanzverwaltung NRW, einem Experten für das Thema Kassenführung in bargeld-
                               intensiven Unternehmen, zusammen. Dieser hat im Auftrag des ZVA bereits 2016 die
                               Broschüre „Kassenführung in augenoptischen Betrieben“ erstellt. Die Broschüre mit
                               weiteren Informationen können Innungsmitglieder kostenlos im Mitgliederbereich der
                               ZVA-Website herunterladen. Hier sind noch weitere Informationen zu diesem Thema zu
                               finden.

                               Gesetz zur Manipulationssicherheit bei Kassensystemen
                               Als neue Regelung kann ab dem 1. Januar 2018 eine Kassennachschau durchgeführt
                               werden. Ein Betriebsprüfer kann also unangemeldet und im Rahmen der Geschäftszeit
                               eine Kassenprüfung durchführen. Für Betriebsinhaber bedeutet das, dass mit dem einge-
                               setzten Kassensystem jederzeit ein Kassensturz möglich sein muss. Der Kassenbestand
                               und die Belege müssen einander entsprechen. Vorab können unerkannte Testkäufe
                               erfolgt sein. Stellt der Betriebsprüfer im Rahmen der Kassennachschau Unregelmäßig-
                               keiten fest, kann er eine Betriebsprüfung einleiten. Die Finanzverwaltung ist berechtigt,
                               bei schwerwiegenden Mängeln in der Kassenführung eine Zuschätzung vorzunehmen.
                               Ab 2020 sind Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
                               zu versehen und müssen den Anforderungen an die sogenannte „Fiskalkasse“ entspre-
                               chen, um Daten vor Manipulationen zu schützen – so zumindest die derzeitige Planung.
                               Bei Nichtanwendung eines gesetzeskonformen elektronischen Aufzeichnungssystems
                               oder bei nicht-ordnungsgemäßer Verwendung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro
                               verhängt werden.

                               Neue Tarifempfehlungen
                               Auch 2017 gab es keinen Neuabschluss eines Tarifvertrages mit der Gewerkschaft Verdi.
                               Nach wie vor befinden sich der gekündigte Manteltarifvertrag aus dem Jahr 2001 und
                               der gekündigte Lohn- und Gehaltstarifvertrag aus dem Jahr 2002 in der Nachwirkung.

                               Daher gibt der ZVA seit 2008 Tarifempfehlungen heraus. Zuletzt wurden diese zum
                               1. Februar beschlossen. Bei einer durchschnittlichen Anhebung der West-Löhne um zwei
                               Prozent und der Ost-Löhne um drei Prozent wurde die Angleichung der Löhne Ost/West
                               vollzogen. Zum 1. April 2018 ist eine weitere Anpassung der Tarifempfehlungen des ZVA
                               geplant.

                               Krankenkassen
                               Die Bedeutung der Krankenkassenleistung im Bereich der Augenoptik ist nach wie vor
                               gering. In einer Umfrage aus dem Februar 2017 – also vor Inkrafttreten des Gesetzes
                               zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) – antworteten etwas mehr als
                               zwei Drittel der Betriebe, dass ihr Umsatz mit den Krankenkassen ca. ein Prozent ihres
                               Gesamtumsatzes ausmache, bei einem Viertel der Betriebe liegt der Umsatz zwischen
                               ein und fünf Prozent des Gesamtumsatzes. Seit Inkrafttreten des HHVG dürfte dieser
                               Anteil zwar etwas, aber nicht nennenswert gestiegen sein. Genaue Zahlen liegen jedoch
                               noch nicht vor.

                               Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
                               Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag das Heil- und Hilfsmittelversorgungs-
                               stärkungsgesetz (HHVG) verabschiedet, nach dem die Krankenkassen künftig wieder teil-

                                                                                                                           20
Betriebswirtschaft und Krankenkassen

                               weise die Kosten für Sehhilfen übernehmen. Demnach sollen gesetzlich versicherte
                               Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder
                               einem Astigmatismus von mehr als vier Dioptrien künftig Zuschüsse zu Brillengläsern
                               erhalten. Nach Schätzungen des ZVA sind rund 2,6 Millionen der insgesamt 41,2 Millio-
                               nen fehlsichtigen Deutschen von der Neuregelung betroffen. Initiiert worden war diese
                               Leistungsausweitung durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband
                               (DBSV).

                               Aufgrund der fehlenden Übergangsfrist des Gesetzes gibt es an vielen Stellen Unstim-
                               migkeiten, die kurz- bis mittelfristig geklärt werden müssen:

                               •       Die Hilfsmittelrichtlinien müssen angepasst werden; dies fällt in die Zuständig-
                                       keit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

                               •       Die Produktgruppe 25 – Sehhilfen – des Hilfsmittelverzeichnisses aus dem Jahr
                                       1997 muss aktualisiert werden; hierfür ist der GKV-Spitzenverband zuständig.

                               •       Die Festbeträge aus dem Jahr 2008 sind völlig veraltet und müssen überarbei-
                                       tet werden. Dies wird auf Grundlage der überarbeiteten Produktgruppe 25 –
                                       Sehhilfen – erfolgen; auch hierfür ist der GKV-Spitzenverband zuständig.

                               •       Durch die stärkere Einbindung der Sehhilfen in den Leistungskatalog der gesetz-
                                       lichen Krankenkassen wollen diese wieder Versorgungsverträge über die Liefe-
                                       rung von Sehhilfen mit dem ZVA schließen.

                               •       Aufgrund gesetzlicher Änderungen kommt es auch zu Änderungen bei den
                                       Regelungen zur Präqualifizierung.

                               Umsetzungsempfehlungen des ZVA zum HHVG
                               Um den Betrieben eine Hilfsstellung bei der Umsetzung des Gesetzes zu geben, hat der
                               ZVA bereits Ende April Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. Diese wurden am 3. Mai
                               2017 aktualisiert und haben bis auf Weiteres Bestand. Als Anlage ist den Umsetzungs-
                               empfehlungen ein Muster für eine gesetzlich geforderte Beratungsdokumentation/Mehr-
                               kostenerklärung beigefügt. Die Umsetzungsempfehlungen können Innungsmitglieder im
                               internen Bereich der ZVA-Website herunterladen (Menüpunkt Krankenkassen).

                               AOK-Vertrag
                               Die „RVO-Verträge“ auf Landesebene, die auch für die AOKs Gültigkeit hatten, stammen
                               überwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren. Die aktuelle Gesetzeslage bildeten sie
                               nicht mehr ab.

                               Daher war der Neuabschluss eines Vertrages sinnvoll. Dieser stellt eine verlässliche und
                               aktuelle Regelung dar, auf deren Grundlage Versorgungen mit Sehhilfen durchgeführt
                               und abgerechnet werden können.

                               Der ZVA als Berufsverband der Augenoptik und Optometrie und als Leistungserbringer-
                               verband auf Bundesebene ist Ansprechpartner für die Krankenkassen. Es ist ordnungs-
                               politisch wichtig, dass er die damit verbundenen Aufgaben zur Abwicklung der Versor-

                                                                                                                          21
Betriebswirtschaft und Krankenkassen

                               gung der gesetzlich Versicherten wahrnimmt und Verträge abschließt. Tut er dies nicht,
                               werden andere Marktteilnehmer diese Lücke füllen. Bei derartigen Verträgen stünden
                               wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund, berufspolitisch günstige Regelungen
                               würden vermutlich keine Rolle spielen. Ist ein solcher Vertrag einmal abgeschlossen,
                               hätten die übrigen Betriebe nur noch die Möglichkeit zum Vertragsbeitritt, wenn sie zu
                               Lasten dieser Krankenkasse abrechnen wollen.

                               Einordnung des AOK-Vertrages
                               Beim Abschluss eines Vertrages über die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten
                               müssen außer dem Gesetzestext im Sozialgesetzbuch V noch folgende Regelungen
                               beachtet werden (siehe oben):

                               •       Hilfsmittelverzeichnis mit der Produktgruppe 25 – Sehhilfen

                               •       Festbeträge für Sehhilfen

                               •       Hilfsmittelrichtlinien

                               Diese Konstellation, die insbesondere vor dem Hintergrund der veralteten Produktgruppe
                               25 und der veralteten Festbeträge schwierig ist, ist bei der Vertragsgestaltung zu
                               berücksichtigen.

                               Aus diesem Grunde wird der am 1. November 2017 in Kraft getretene Vertrag kurzfristig
                               an die neu zu überarbeitenden Rahmenbedingungen angepasst werden, entsprechende
                               Sonderkündigungsrechte sind vorgesehen. Daher hat der Vertrag nur einen
                               „Übergangscharakter“.

                               Vor dem Hintergrund der Probleme bei der Änderung der Hilfsmittelrichtlinie (siehe
                               Berufspolitik) war der zügige Abschluss eines Versorgungsvertrages, der explizit die
                               Folgeversorgung der Versicherten über Berechtigungsschein regelt, sinnvoll.

                               Im Jahr 2018 stehen weitere Abschlüsse von Versorgungsverträgen mit gesetzlichen
                               Krankenkassen an.

                                                                                                                        22
x

Gesprächspartner
ZVA

              • Gewerkschaften

              • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

              • Gesellschaft für Konsumforschung

              • AMD-Netz

              • European Academy of Optometry and Optics

              • Wissenschaftliche Vereinigung für Augenoptik und Optometrie

              • Zentralverband des Deutschen Handwerks

              • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

              • Interlens

              • World Council of Optometry

              • Internationale Vereinigung für binokulares Sehen

              • Hochschulen/ Fachschulen

              • Low-Vision Kreis

              • World Health Organisation

              • Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen e.V.

              • Unternehmerverband Deutsches Handwerk

              • Spectaris

              • Marketinggruppen

              • European Council of Optometry

              • Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

              • Deutsches Institut für Normung

              • Kuratorium Gutes Sehen e.V.

              • Fachzeitschriften

                                                                                          23
x

Aus- und Fortbildung

                                 Ausbildung
                                 Auch im Jahr 2017 hat sich der Trend zu steigenden Auszubildendenzahlen fortgesetzt.
                                 Der Zuwachs lag erneut deutlich über der Entwicklung im gesamten Handwerk und über
                                 denen im Gesamtsystem der dualen Berufsausbildung.

                                 Genaue Zahlen für das Geschäftsjahr können nicht präsentiert werden, wohl aber für das
                                 Jahr 2016:

                                 3.189 Betriebe haben insgesamt 6.529 Lehrlinge ausgebildet. Das waren 296 oder 4,5
Dirk Schäfermeyer (50),          Prozent mehr als im Jahr zuvor. Mit insgesamt 4.731 weiblichen Azubis lag deren Anteil
Dipl.-Ing. Augenoptik (FH),      bei 72,5 Prozent. Die schulische Vorbildung der Azubis in der Augenoptik verteilte sich
Abteilungsleiter                 dabei wie folgt: 37 Prozent hatten vor Beginn der Ausbildung zum Augenoptiker eine
Aus- und Fortbildung             (Fach-) Hochschulreife, 55,5 Prozent den Realschulabschluss, lediglich 6,9 Prozent
                                 erreichten vor der Ausbildung den Hauptschulabschluss und 0,6 Prozent starteten in die
                                 Ausbildung, ohne zuvor einen Schulabschluss erlangt zu haben.

                                 Die Ausbildungsquote, also das Verhältnis von Beschäftigten im Beruf zur Anzahl der
                                 Auszubildenden, stieg in der Augenoptik auf knapp 13,5 Prozent an, ein hoher Wert im
                                 Vergleich zu anderen Berufen im und außerhalb des Handwerks.

                                 Ferner sind im Jahr 2016 2.006 Gesellenprüfungen abgelegt worden, davon 1.739
                                 erfolgreich. Die Bestehensquote lag somit bei 86,7 Prozent.
Christoph Baum (39),
Diplom-Sozialpädagoge            Neuverträge
(FH), Abteilung                  Im Jahr 2016 haben 2.635 Auszubildende einen Lehrvertrag unterschrieben. Dies sind
Aus- und Fortbildung             2,85 Prozent mehr als im Vorjahr. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass
                                 anhand der Anzahl der Neuverträge nicht auf die Zahl der neuen Auszubildenden
                                 geschlossen werden kann. Umgekehrt bedeutet jede Vertragsauflösung nicht zwingend,
                                 dass jemand seine Ausbildung (endgültig) abgebrochen hat. Denn es darf nicht außer
                                 Acht gelassen werden, dass manche lediglich den Ausbildungsbetrieb wechseln. Ein
                                 solcher Wechsel hat stets den Abschluss eines „neuen“ Ausbildungsvertrages und eine
                                 Vertragsauflösung zwischen altem Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem zur Folge.
                                 Dennoch kommt der sogenannten „Lösungsquote“, das Verhältnis von Ausbildungsver-
                                 trägen und Vertragsauflösungen, eine große Bedeutung zu. So schätzt das Bundesinsti-
                                 tut für Berufliche Bildung (BIBB), dass etwa 30 Prozent der Vertragsauflösungen Folgen
Marc Cechura (39),               eines Wechsels des Ausbildungsbetriebes sind. 70 Prozent der Auszubildenden, die ihren
wissenschaftlicher Mitarbeiter   Ausbildungsvertrag auflösen, verlassen demnach die Augenoptik. Im Datenreport 2016
                                 hat das BIBB 759 Vertragsauflösungen in der Augenoptik gezählt, dies entspricht einer
                                 Lösungsquote von 27 Prozent (Vergleich Gesamthandwerk: 32,8 Prozent). Ein Drittel der
                                 Ausbildungsverträge wurden in der Probezeit aufgelöst, ein weiteres Drittel bis zum Ende
                                 des ersten Lehrjahres. Auf der Grundlage der BIBB-Schätzung haben 2016 somit 531
                                 Auszubildende ihre Ausbildung abgebrochen.

                                                                                                                            24
Aus- und Fortbildung

                       Fortbildung
                       Seit dem Jahr 2016 werden Meisterprüfungen im Augenoptikerhandwerk auch an der
                       HWK Karlsruhe durchgeführt. An nunmehr zwölf Handwerkskammern mit einem aktiven
                                                    Prüfungsausschuss wurden 541 Meisterprüfungen erfolg-
                                                    reich abgelegt. Gegenüber dem Jahr 2015 war dies ein
                                                    Rückgang um 17,6 Prozent.

                                                     Bei den Prüfungen zum anerkannten Abschluss „Staat-
                                                     lich geprüfter Augenoptiker“ fiel der Rückgang um 23,7
                                                     Prozent noch größer aus.

                                                     An den Hochschulen erreichten 130 Absolventen den
                                                     Abschluss „Bachelor of Science“. Im Jahr 2015 waren es
                                                     125. Auch die Anzahl der „Master of Science“-Abschlüsse
                                                     stieg von 55 im Jahr 2015 auf 65 im Jahr 2016 an.

                       „Optometrist (ZVA)“ und „Optometrist (HWK)“
                       Die Prüfung zum/zur „Optometrist/in (ZVA/HWK)“ haben im Jahr 2017 insgesamt 55
                       Augenoptiker erfolgreich abgelegt. Seit Herbst 2017 ist eine neue Fortbildungsprüfungs-
                       ordnung zum/zur „Optometrist/in (ZVA)“ in Kraft getreten. Neben einer Novellierung im
                       fachpraktischen Prüfungsteil entfällt künftig die zweijährige Wartezeit als
                       Zulassungsvoraussetzung.

                       Die Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade und Koblenz haben 2017 neue
                       Fortbildungsprüfungsordnungen zum/zur Optometrist/in (HWK) verabschiedet, die
                       inhaltlich an der geltenden ZVA-Musterprüfungsordnung ausgerichtet wurden. Die beste-

                       hende Prüfungsordnung bei der Handwerkskammer Düsseldorf ist novelliert worden.
                       Vorlage für die neue Verordnung war ebenfalls die ZVA-Prüfungsordnung. Die Genehmi-
                       gung durch das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium wird für das kommende Früh-
                       jahr erwartet.

                                                                                                                 25
Aus- und Fortbildung

                       ECOO-Diplom
                       Bereits seit 2003 hat der ZVA ECOO-Diplom-Prüfungen durchgeführt. Bis einschließlich
                       2015 war eine Anmeldung zu dieser Prüfung beim ZVA möglich. Durch das Wiederholen
                       einzelner Prüfungsteile kann das ECOO-Diplom beim ZVA noch bis zum Jahr 2021
                       erlangt werden.

                       Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen, die sich wiederum aus praktischen und
                       theoretischen Prüfungsmodulen zusammensetzen:

                       •        Teil A: Optik und Optische Geräte.
                       •        Teil B: Refraktion, Binokularsehen und Kontaktlinse
                       •        Teil C: Biologie, visuelle Wahrnehmung und okulare Auffälligkeiten.

                       Nachdem alle drei Teile bestanden worden sind, muss der Prüfling ein umfangreiches
                       Portfolio mit 150 dokumentierten Untersuchungsfällen einreichen, um das ECOO-Diplom
                       zu erlangen. Jeweils drei Kandidaten haben im Jahr 2017 die Module A und B vollständig
                       bestanden. Eine Kandidatin hat das ECOO-Diplom insgesamt bestanden.

                       Berufsbildungsausschuss
                       Der ZVA-Berufsbildungsausschuss (BBA) tagte im Jahr 2017 zweimal. Im Ausschuss
                       wurde unter anderem zur Umsetzung der Datenbank für Teil II der Meisterprüfung und
                       zur Evaluierung der Ausbildungsordnung beraten. Die im BBA erstellten Bewertungsricht-
                       linien für die praktischen Teile der Gesellenprüfung sind bei der ZVA-Mitgliederversamm-
                       lung im März 2017 verabschiedet und an alle Prüfungsausschüsse verschickt worden.

                       Bei der Frühjahrssitzung bereitete der Ausschuss das für den Herbst geplante Berufs-
                       schullehrertreffen vor. Zusätzlich informierte Günther Neukirchen, Leiter des ZVA-
                       Bildungszentrums, über das triale Laufbahnkonzept „Meister Plus!“, eine Kombination
                       aus Ausbildung, Meisterfortbildung und Bachelorstudium.

                       Von März bis Juli 2017 führte der ZVA zwei Online-Befragungen für Betriebsinhaber und
                       für Auszubildende durch, die im Ausschuss vorab erarbeitet wurden. Die Ergebnisse
                       beider Befragungen waren Beratungspunkte in der Herbstsitzung. Zusätzlich werden die
                       Ergebnisse der Befragungen in den kommenden Berufsbildungsbericht einfließen.

                       Berufsschullehrertreffen
                       Nach einem Beschluss des ZVA-Präsidiums soll der ZVA künftig alle vier Jahre zu einem
                       bundesweiten Berufsschullehrertreffen einladen. An der Auftaktveranstaltung am
                       24./25. November 2017 in Knechtsteden haben 48 Berufsschullehrer teilgenommen.

                       Die Lehrer diskutierten mit den Mitgliedern des ZVA-Berufsbildungsausschusses über
                       den Fachkräftemangel in der Branche und über die zukünftige Rekrutierung von Fachleh-
                       rern. Am zweiten Tag der Veranstaltung informierten sich die Lehrer bei vier Fachvorträ-
                       gen zum Thema Gleitsichtgläser.

                       Fachwissenschaftlicher Ausschuss
                       Der Fachwissenschaftliche Ausschuss (FWA) tagte im Januar und im September.
                       Die Arbeitsgruppen des FWA, Kontaktlinsen, Optometrie, Sportoptik und Brille, beschäf-

                                                                                                                  26
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