Geschäftsbericht 2020 - Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
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Geschäftsbericht 2020 Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Bericht des Präsidenten des Stiftungsrates 4 Bilanz und Betriebsrechnung Bilanz 7 Betriebsrechnung 8 Anhang 1 Grundlagen und Organisation 11 2 Aktive Mitglieder und Personen in Rente 13 3 Art der Umsetzung des Zwecks 14 4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 14 5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 15 6 Erläuterung der Vermögensanlagen und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlagen 22 7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung 30 8 Auflagen der Aufsichtsbehörde 31 9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage 32 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 32 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 34
Bericht des Präsidenten des Stiftungsrates Markus Wenger Liebe Leserin, lieber Leser Das vergangene Jahr war aussergewöhnlich. Die Zurich und Vita bieten Fairplay Covid-19-Pandemie hat fast sämtliche Lebens Bis die Politik handelt, nutzen Vita und Zurich den bereiche entscheidend geprägt. Sorgen und Ängste gesetzlichen Spielraum und bieten dank meh waren allgegenwärtig, aber auch Innovation rerer Neuerungen eine möglichst chancenreiche und Mut. Mit eindrücklicher Geschwindigkeit hat Vorsorge. Gemeinsam setzen wir auf Fairplay die Wissenschaft Impfstoffe entwickelt, die hoch- in der Vorsorge. Vita bietet Vorsorgelösungen an, wirksam sind. In der Schweiz gewinnt die in denen ein möglichst grosser Teil der Anlage Impfkampagne an Fahrt. Dies ist ein Grund, hoff- erträge bei den Versicherten ankommt und nicht nungsvoll in die Zukunft zu schauen. für die Umverteilung verwendet wird. Und Vita bietet Anlagestrategien an, die Potenzial für die Das letzte Jahr haben auch wir für Innovation ge- Wertsteigerung des Alterskapitals haben. nutzt und unser Angebot in der beruflichen Vor- sorge weiter vorangetrieben. Denn die erste und Ganz ohne Umverteilung kommt Vita Invest aus. die zweite Säule stehen unter Druck. Erstens Wir verzichten seit 2020 auf Zinsgarantien. Die hat die Lebenserwartung zugenommen, die Erspar- Altersrente entspricht einer garantierten Sockel- nisse müssen länger reichen. Zweitens sind die rente, hinzu kommt ein Beitrag aus der direkten Zinsen gesunken, die Altersguthaben wachsen we- Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am niger schnell als früher. Der im Gesetz verankerte Anlageerfolg. Jede Firma hat ihre eigene Vorsor- Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für obligato gebilanz und eine spezifische Anlagestrategie. rische Guthaben ist viel zu hoch. Um die Renten Dies garantiert, dass die Anlageerträge chancen bezahlen zu können, verteilen alle Stiftungen optimiert sind und nur den Angestellten der viel Geld um – von den aktiven Versicherten zu jeweiligen Firma zukommen. den Pensionierten. Dies ist der dritte Grund, warum berufstätige Personen in der Vorsorge im Damit geht unsere neu ausgestaltete Vita Invest Vergleich zu früher Gelder verlieren. zurück zu den Wurzeln des Gesetzes über die berufliche Vorsorge. Das Kapitaldeckungsverfah- Das Parlament berät derzeit eine Reform beider ren wird konsequent umgesetzt. Mit über Säulen. Es ist wichtig, dass es endlich den Mut 1’700 Versicherten sind wir in das Jahr 2020 ge- hat, die Vorsorge den realen Umständen anzu- startet. Mit grossem Interesse wurde unsere passen. neue Lösung im Schweizer Markt aufgenommen.
Erfreulicherweise dürfen wir bereits einige neue Kandidaten als Arbeitnehmervertreter, Herr Arbeitgeber in unserer Sammelstiftung begrüssen. Markus Wenger und Herr Gregory Hung, 5 sowie die beiden Kandidaten als Arbeitgeberver- Wir sind zuversichtlich, dass dieses Wachstum treter, Herr Bernhard Aerni und Herr Matthias anhält: Eine repräsentative Umfrage der For- A. Pfammatter, wurden in stiller Wahl für die Amts- schungsstelle Sotomo im Auftrag von Vita und dauer von vier Jahren gewählt. Im Namen des Zurich zeigt, dass rund 36 Prozent der Arbeit Stiftungsrates bedanke ich mich an dieser Stelle nehmenden in der Schweiz offen sind für Modelle für das Vertrauen. mit chancenoptimierten, variablen Renten. Vita und Zurich zeigen, dass sie mit dieser Innovation Neben unserer innovativen Vorsorgelösung bieten den Puls der Bevölkerung besser spüren als viele die Vita Sammelstiftungen mit Vita Classic, Vita andere Anbieter. Plus und Vita Select weiterhin eine Palette an, die jedes Bedürfnis in der beruflichen Vorsorge Bemerkenswert ist überdies, dass der Umwand- befriedigt. Sie sehen, die Vita Sammelstiftungen lungssatz in der aktuellen gesellschaftlichen orientieren sich gleichermassen an den Inte Diskussion oft überbewertet wird, wie Vita Invest ressen von Arbeitnehmenden und Firmen. Sie zeigt. Denn ein tieferer Umwandlungssatz muss können sicher sein, dass Ihre Vorsorge bei nicht bedeuten, dass künftige Renten tiefer sind. den Vita Sammelstiftungen und Zurich in den Im Gegenteil kann ein der realen Lebenserwar- richtigen Händen liegt. tung und der realen Zinssituation angepasster Satz dazu beitragen, dass die Altersguthaben optimal Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit wachsen und nicht durch Umverteilung oder ineffi- und danken für Ihr Vertrauen. ziente Anlageentscheide wie heute geschmälert werden. Wir legen mit Vita Invest den Fokus auf den Kapitalaufbau. Letztlich ist es die Höhe des Altersguthabens, welche über die Höhe der Rente entscheidet. Im Berichtsjahr 2020 fanden Gesamterneuerungs- Markus Wenger wahlen des Stiftungsrates statt. Dazu haben wir Stiftungsratspräsident der im Frühjahr 2020 alle Anschlüsse aufgefordert, in- Sammelstiftung Vita Invest der teressierte Kandidaten zu melden. Die beiden Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Bilanz und Betriebs- rechnung
Bilanz Aktiven 7 in CHF Anhang 31.12.2020 31.12.2019 Vermögensanlagen 395’660’047.23 810’932’373.37 Flüssige Mittel 6.3 38’133’236.40 172’540’369.95 Forderungen 6.3 1’006’572.47 4’616’652.16 Kollektive Anlagen 6.3 355’317’411.86 630’511’161.46 Anlagen beim Arbeitgeber 6.9 1’202’826.50 3’264’189.80 Aktive Rechnungsabgrenzungen 1’448’622.10 47’303.20 Total Aktiven 397’108’669.33 810’979’676.57 Passiven in CHF Anhang 31.12.2020 31.12.2019 Verbindlichkeiten 9’355’668.71 15’297’015.42 Freizügigkeitsleistungen und Renten 8’953’737.77 14’818’041.67 Andere Verbindlichkeiten 401’930.94 478’973.75 Passive Rechnungsabgrenzungen 1’708’331.93 369’837.20 Arbeitgeberbeitragsreserve 6.9 2’553’574.36 5’887’027.40 Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 2’553’574.36 5’887’027.40 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 308’549’931.96 650’789’609.55 Vorsorgekapital Aktive 5.2 300’318’661.42 636’276’219.55 Vorsorgekapital Personen in Rente 5.3 1’957’772.00 0.00 Technische Rückstellungen 5.5 6’273’498.54 14’513’390.00 Wertschwankungsreserve 6.2 44’035’849.74 74’933’881.84 Freie Mittel der Vorsorgewerke 30’765’683.16 63’561’875.22 Stand zu Beginn der Periode 63’561’875.22 31’462’483.51 Aufwand- / Ertragsüberschuss − 32’796’192.06 32’099’391.71 Fehlbetrag der Vorsorgewerke in Unterdeckung 0.00 0.00 Stand zu Beginn der Periode 0.00 − 172’603.49 Aufwand- / Ertragsüberschuss 0.00 172’603.49 Stiftungskapital 139’629.47 140’429.94 Stand zu Beginn der Periode 140’429.94 139’218.74 Ertragsüberschuss − 800.47 1’211.20 Total Passiven 397’108’669.33 810’979’676.57
Betriebsrechnung in CHF Anhang 2020 2019 Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 35’468’025.53 71’064’256.05 Beiträge Arbeitnehmende 3.0 13’230’314.12 26’255’545.00 Beiträge Arbeitgeber 3.0 17’552’294.03 34’870’733.40 Entnahmen aus Arbeitgeberbeitragsreserve 6.9 − 376’128.67 − 1’188’103.85 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 4’561’546.05 10’396’253.75 Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserve 6.9 500’000.00 718’785.55 Zuschüsse Sicherheitsfonds 0.00 11’042.20 Eintrittsleistungen 13’275’015.50 38’430’154.90 Freizügigkeitseinlagen 12’322’045.85 37’625’618.95 Einlagen bei Übernahmen von Versicherten-Beständen in Wertschwankungsreserven 6.2 460’818.90 0.00 Freie Mittel 8’711.75 16’300.45 Einzahlungen WEF-Vorbezüge 252’400.00 654’400.00 Einzahlungen aus Scheidungen 231’039.00 133’835.50 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 48’743’041.03 109’494’410.95 Reglementarische Leistungen − 15’754’828.95 − 16’793’217.25 Altersrenten − 8’768’969.45 − 6’943’697.55 Hinterlassenenrenten − 753’196.40 − 569’845.20 Invalidenrenten − 547’257.80 − 870’314.50 Kapitalleistungen bei Pensionierung − 5’685’405.30 − 8’409’360.00 Austrittsleistungen − 463’195’226.71 − 245’421’417.20 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt − 380’306’384.25 − 225’579’894.95 Übertragung von zusätzlichen Mitteln bei kollektivem Austritt − 82’270’681.46 − 15’863’592.65 Vorbezüge WEF − 588’521.45 − 1’366’870.55 Vorbezüge Scheidung − 29’639.55 − 475’148.25 Entnahme Übergabe Rentenverpflichtungen 0.00 − 2’135’910.80 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge − 478’950’055.66 − 262’214’634.45 Übertrag − 430’207’014.63 − 152’720’223.50
in CHF Anhang 2020 2019 9 Übertrag − 430’207’014.63 − 152’720’223.5 Auflösung (+) / Bildung (−) Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen 345’655’786.51 132’199’180.17 und A rbeitgeberbeitragsreserven Auflösung Vorsorgekapital Aktive 5.2 344’146’514.93 151’102’529.80 Aufwand aus Teilliquidation 9.0 0.00 − 131’343.50 Bildung Vorsorgekapital Personen in Rente 5.3 − 1’957’772.00 1’581’217.00 Auflösung technische Rückstellungen 5.5 8’239’891.46 4’047’994.02 Verzinsung des Vorsorgekapitals Aktive 5.2 − 8’188’956.80 − 24’955’858.20 Auflösung von Beitragsreserven 6.9 3’416’108.92 554’641.05 Ertrag aus Versicherungsleistungen 10’542’983.50 9’025’342.05 Versicherungsleistungen Rentenzahlungen 10’042’081.00 8’387’726.05 Versicherungsleistungen Beitragsbefreiung 351’559.35 573’073.15 Überschussanteile aus Versicherungen 5.7 149’343.15 64’542.85 Versicherungsaufwand − 3’183’135.29 − 23’754’339.10 Versicherungsprämien Risikoprämien − 2’817’986.00 − 5’712’558.70 Kostenprämien − 214’894.00 − 679’742.00 Einmaleinlagen an Versicherungen − 38’368.00 − 17’109’686.25 Beiträge an Sicherheitsfonds − 111’887.29 − 252’352.15 Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil − 77’191’379.91 − 35’250’040.38 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen 13’914’839.88 69’352’992.40 Erfolg flüssige Mittel 6.7 − 271’338.82 − 532’807.80 Zinsen auf Arbeitgeberbeitragsreserven 6.9 − 82’655.88 − 162’789.80 Zinsen auf Freizügigkeitsleistungen 6.7 − 143’043.32 − 287’409.91 Erfolg kollektive Anlagen 6.7 16’476’198.63 74’830’930.27 Vermögensverwaltungskosten, TER und Fees 6.8 − 2’064’320.73 − 4’494’930.36 Sonstiger Ertrag 107’699.60 173’333.70 Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen 0.00 4’249.05 Übriger Ertrag 107’699.60 169’084.65 Verwaltungsaufwand 7.1 − 526’184.20 − 1’294’907.75 Allgemeine Verwaltung − 526’184.20 − 1’294’907.75 Erfolg vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve − 63’695’024.63 32’981’377.97 Auflösung (+) / Bildung (−) Wertschwankungsreserven 30’898’032.10 − 708’171.57 Aufwand- / Ertragsüberschuss − 32’796’992.53 32’273’206.40
Anhang
1 Grundlagen und Organisation 1.1 Rechtsform und Zweck 11 Rechtsform Stiftung gemäss ZGB Art. 80ff. Errichtung der Stiftung April 1998 Stiftungsurkunde (letzte Anpassung) Januar 2020 Beitragsart Beitragsprimat Registrierung ZH 1445 Sicherheitsfonds Ja Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vor- sorge für Arbeitnehmende und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw. bei Tod für deren Hinter bliebene. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG. Die Stiftung kann über die gesetz- lichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungs- leistungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 1.2 Angabe der per 31. Dezember 2020 gültigen Reglemente Per 31. Dezember 2020 gültige Reglemente Version Beschlussdatum Inkraftsetzung Vorsorgereglement «Autoinvestment» 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Vorsorgereglement «Firmeneigene Anlagestrategie» 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Organisationsreglement für den Kassenvorstand 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Organisationsreglement für den Stiftungsrat 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Anlagereglement «Autoinvestment» 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Anlagereglement «Firmeneigene Anlagestrategie» 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Verwaltungskostenreglement 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Sanierungsreglement 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Reglement Rückstellungen und Reserven 1 / 2020 28. November 2019 1. Januar 2020 Reglement zur Teilliquidation 1 / 2020 28. November 2019 15. Januar 2020 Wahlreglement 1 / 2016 29. September 2016 1. Oktober 2016 1.3 Angeschlossene Arbeitgeber / Vorsorgewerke 2020 2019 Arbeitgeber Vorsorgewerke Arbeitgeber Vorsorgewerke Stand zu Beginn der Periode 54 29 59 31 Zugänge 1 0 2 0 Abgänge − 37 − 18 −7 −2 Stand am Ende der Periode 18 11 54 29
1.4 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung Aufsicht BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich Zürich Stiftungsrat (oberstes Organ) Revisionsstelle – Markus Wenger Pricewaterhouse- 2020 – 2024 Coopers AG Basel (Arbeitnehmervertreter, Präsident) – Bernhard Aerni 2020 – 2024 (Arbeitgebervertreter, Sekretär des Stiftungsrates Vizepräsident) – Mattia Fronzaroli – Gregory Hung Experte für berufliche 2020 – 2024 Vorsorge (Arbeitnehmervertreter, cmp egliada s. a. Mitglied) (Vertragspartner) – Matthias A. Pfammatter – Livio Cathomen 2020 – 2024 (ausführender Experte) (Arbeitgebervertreter, Mitglied) Geschäftsführer – Manuel Gerhard Der Stiftungsrat bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen und die Art ihrer Zeichnung. Es sind nur Kollektivzeichnungen zu zweien zulässig.
2 Aktive Mitglieder und Personen in Rente 2020 2019 13 Aktive Versicherte Anfang Jahr 4’226 7’171 Zugänge Eintritte 170 690 Eintritte aus Kollektivübernahmen 15 0 Abgänge Austritte 192 590 Pensionierungen 6 57 Austritte aus Vertragsauflösungen 2’443 2’988 Aktive Versicherte Ende Jahr 1’770 4’226 2020 2019 Rentenbeziehende Anfang Jahr 369 480 Zugänge Anpassung zum Vorjahr 1) 131 0 Neurentner / -innen 10 12 Pensionierungen 5 43 Abgänge Ablauf / Vertragsabgang 4 163 Todesfälle 1 3 Rentenbeziehende Ende Jahr 510 369 Altersrenten 415 285 Hinterlassenenrenten 28 20 Invalidenrenten 58 43 Kinderrenten Pensionierten-Kinderrenten 1 8 Waisenrenten 6 8 Invaliden-Kinderrenten 2 5 1) Gegenüber dem Vorjahr werden die laufenden Rentenverpflichtungen von gekündigten Anschlussverträgen, die bis zum 31. Dezember 2019 bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG eingekauft wurden, berücksichtigt. Mit der Jahresrechnung 2020 werden damit sämtliche Rentenbeziehende der Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ausgewiesen.
3 Art der Umsetzung des Zwecks Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich Leistungen und Beiträge richten sich nach dem anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussver- Vorsorgereglement. Im Vorsorgeplan legt der träge der Stiftung anschliessen. Mit dem An- Kassenvorstand zusätzlich Art und Umfang der Vor- schlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. sorgeleistungen, die Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers sowie vorsorgespezifische Die Vorsorgepläne werden individuell mit dem Bestimmungen fest. Der Vorsorgeplan ist integ- angeschlossenen Vorsorgewerk ausgearbeitet. rierter Reglementbestandteil. Es handelt sich um Beitragsprimat-Pläne. Für die Risiken Tod und Invalidität bestehen sowohl Die Aufteilung der Prämien zwischen Arbeitneh- Beitrags- als auch Leistungsprimat-Pläne. Es han- menden und Arbeitgebern kann innerhalb delt sich sowohl um BVG-obligatorische Pläne eines Vorsorgewerkes geregelt werden, wobei als auch um umhüllende oder rein überobligato- der Arbeitgeber mindestens 50 % der Aufwen- rische Lösungen. dungen zu tragen hat. Die Finanzierung wird jähr- lich überprüft und bei Bedarf angepasst. 4 Bewertungs- und Rechnungslegungs- grundsätze, Stetigkeit 4.1 Bestätigung der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des Obligationen- rechts (OR) und des BVG. Die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und An- hang, vermittelt die tatsächliche finanzielle Lage im Sinne der Gesetzgebung über die berufli- che Vorsorge und entspricht den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 (in der Fassung vom 1. Januar 2014).
4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze 15 Flüssige Mittel Nominalwert Forderungen und Darlehen Nominalwert Kollektive Anlagen Kurswert per Stichtag Fremdwährungsumrechnungen Kurswert per Stichtag Übrige Aktiven und Passiven Nominalwert Die Vorsorgekapitalien und die technischen Rückstellungen werden jährlich vom Experten für berufliche Vorsorge nach anerkannten Grundsätzen und gemäss Reglement für Rückstellungen und Reserven neu berechnet. 4.3 Änderungen von Grundsätzen bei B ewertung, Buchführung und Rechnungslegung Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bewertungsgrundsätze nicht verändert. 5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 5.1 Art der Risikodeckung / Rückversicherung Eine allfällige Differenz zwischen dem Umwand- Zur Deckung der versicherungstechnischen Risi- lungssatz der Stiftung und dem Umwandlungs- ken Tod und Invalidität hat die Stiftung einen satz gemäss Vorsorgeplan oder den BVG-Mindest- Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag mit der leistungen wird durch das Vorsorgewerk finan- Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ab- ziert. Die dafür benötigte Rückstellung wird inner- geschlossen. Versicherungsnehmerin und Be- halb des Vorsorgewerkes gebildet. Die Berech- günstigte ist die Stiftung. Die Stiftung trägt seit nung der Rückstellung ist im Reglement «Rück- dem 1. Januar 2020 – mit Ausnahme von zwei stellungen und Reserven» geregelt. Vorsorgewerken – das Langlebigkeitsrisiko.
Vorsorgewerke mit versicherungstechnischen Risiken Im Berichtsjahr tragen zwei Vorsorgewerke ihre Rentenverpflichtungen auf eigene Rechnung (Vorjahr: kein Vorsorgewerk). Versicherungstechnische Grundlagen Generationentafel BVG 2015 Technischer Zinssatz 0,00 % Technische Grundlagen auf Ebene Stiftung Versicherungstechnische Grundlagen Generationentafel BVG 2015 Technischer Zinssatz 0,00 % Deckungskapitalien für Rentenverpflichtungen aus Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag Die Deckungskapitalien für Rentenverpflichtungen aus dem mit der Zürich Lebensversicherungs- Gesellschaft AG abgeschlossenen Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag werden nicht bilanziert. Für die bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG eingekauften Renten betragen die Rückkaufs- werte: in CHF 31.12.2020 31.12.2019 Rückkaufswert 141’369’127.09 130’993’184.41 Altersrenten 124’882’009.41 109’673’017.56 Hinterlassenenrenten 11’722’024.98 10’533’188.26 Waisenrenten 496’731.67 613’969.81 Invalidenrenten 2’323’419.95 6’026’974.65 Invaliden-Kinderrenten 22’039.95 44’719.20 Sparbeitragsbefreiung 1’922’901.13 4’101’314.93
5.2 Entwicklung und Verzinsung des Vorsorgekapitals Aktive im Beitragsprimat 17 in CHF 2020 2019 Verzinsung Vorsorgekapital Aktive 1,75 – 13 % 1 – 17,5 % Vorsorgekapital Aktive Anfang Jahr 636’276’219.55 762’422’891.15 Auflösung Vorsorgekapital Aktive − 344’146’514.93 − 151’102’529.80 Altersgutschriften aktive Versicherte 25’962’009.50 50’393’413.30 Beitragsbefreite Altersgutschriften 351’559.35 573’073.15 Einmaleinlagen Arbeitnehmende 4’561’546.05 10’183’601.00 Einmaleinlagen Arbeitgeber 0.00 212’652.75 Einlagen aus Freien Mitteln 438’709.92 2’120.60 Freizügigkeitseinlagen 11’522’248.10 37’625’618.95 Einlagen bei Vertragsübernahme; Freizügigkeitsleistungen 799’797.75 0.00 Einzahlungen WEF-Vorbezüge 252’400.00 654’400.00 Einzahlungen aus Scheidungen 231’039.00 133’835.50 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt − 380’306’384.25 − 224’765’742.05 davon Austrittsdifferenz gem. FZG Art. 17 59.70 7’336.85 Freizügigkeitsleistungen Barauszahlungen 0.00 − 814’152.90 Vorbezüge WEF − 588’521.45 − 1’366’870.55 Vorbezüge Scheidung − 29’639.55 − 475’148.25 Kapitalleistungen bei Pensionierung − 5’685’405.30 − 8’409’360.00 davon finanziert aus Rückstellungen für den Altersrenteneinkauf 0.00 141’028.80 Überführung ins Vorsorgekapital Personen in Rente − 1’617’565.75 0.00 Einmaleinlagen an Versicherungen − 38’368.00 − 17’109’686.25 davon finanziert aus Rückstellungen für den Altersrenteneinkauf 0.00 1’911’349.30 Verzinsung des Vorsorgekapitals Aktive 8’188’956.80 24’955’858.20 Vorsorgekapital Aktive Ende Jahr 300’318’661.42 636’276’219.55 davon Altersguthaben nach BVG 116’311’803.93 261’648’877.10 Erläuterungen zur Verzinsung des Vorsorge standes zur Verzinsung eingeholt und protokol- kapitals Aktive liert. Die Stiftung kontrolliert und überwacht da- Der Zinssatz wird vom Kassenvorstand jedes Vor- bei laufend, dass Leistungsverbesserungen bei sorgewerkes aufgrund der Kapitalerträge und der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungs- finanziellen Lage individuell festgelegt. reserven den gesetzlichen Bestimmungen ent- sprechen. Im Rahmen der Besprechungen der Jahresrech- nungen mit den Kundinnen und Kunden werden Die Stiftung bestätigt, dass die Bestimmungen ge- die entsprechenden Beschlüsse des Kassenvor- mäss Art. 46 BVV 2 eingehalten sind.
5.3 Entwicklung des Deckungskapitals für Personen in Rente Neu entstehende Altersrenten werden seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich auf das Rentnervorsorge- werk der Stiftung übertragen. Per 31. Dezember 2020 führen zwei Vorsorgewerke ihre Rentenver- pflichtungen auf eigene Rechnung (Vorjahr: kein Vorsorgewerk). Auf dem Rentnervorsorgewerk gibt es keine Rentenverpflichtungen per 31. Dezember 2020. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für das Jahr 2020 keine Rentenerhöhungen vorzunehmen. 2020 2019 Vorsorgekapital Personen in Rente Anfang Jahr 0.00 1’581’217.00 Entnahme Vorsorgekapital Personen in Rente Übergabe Rentenverpflichtungen 0.00 − 1’581’217.00 Rentenzahlungen − 27’342.65 0.00 Einlagen Vorsorgekapital Personen in Rente 1’617’565.75 Erhöhung gemäss Berechnung des Experten 367’548.90 0.00 Vorsorgekapital Personen in Rente Ende Jahr 1’957’772.00 0.00 5.4 Ergebnis des letzten versicherungs technischen Gutachtens Die Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebens- versicherungs-Gesellschaft AG wird vom ge wählten Experten für berufliche Vorsorge perio- disch versicherungstechnisch überprüft. Die letzte Überprüfung fand auf den 31. Dezember 2020 statt. Der Experte bestätigt, dass – der technische Zinssatz und die verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen ange- messen sind; – die Stiftung und die angeschlossenen Vorsorge- werke per 31. Dezember 2020 Sicherheit bieten, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen können; – die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften ent- sprechen; – die getroffenen Massnahmen zur Deckung der versicherungstechnischen Risiken ausreichend sind.
5.5 Angaben zu den versicherungstechnischen Rückstellungen 19 in CHF 2020 2019 Technische Rückstellungen Anfang Jahr 14’513’390.00 18’561’384.02 Einlagen durch Bildung 427’799.70 2’712’647.59 Entnahmen durch Auflösung − 8’667’691.16 − 6’760’641.61 Technische Rückstellungen Ende Jahr 6’273’498.54 14’513’390.00 davon Rückstellungen Umwandlungssatz 5’687’001.54 13’262’040.00 davon Rückstellungen Sonderereignisse 0.00 910’000.00 davon Rückstellungen latente und pendente Invaliditätsfälle 0.00 341’350.00 davon Rückstellungen Performancegarantie Personen in Rente 97’054.00 0.00 davon Rückstellungen Risikoschwankungen Personen in Rente 489’443.00 0.00 Folgende Rückstellungsarten wurden per 31. Dezember 2020 gebildet: Rückstellungen für den Umwandlungssatz Rückstellungen für Performancegarantie (Pensionierungsverluste) Personen in Rente Diese Rückstellungen decken den zusätzlichen Diese Rückstellungen decken den Finanzierungs- Finanzierungsbedarf, der durch die Differenz bedarf für temporär gewährte bzw. garantierte zwischen dem versicherungstechnisch festgeleg- Zusatzrenten bei den zwei Vorsorgewerken, die ten und dem gesetzlichen bzw. durch den ihre Rentenverpflichtungen auf eigene Rechnung Kassenvorstand festgelegten Umwandlungssatz tragen. entsteht. Rückstellungen für Risikoschwankungen Rückstellungen für Sonderereignisse Personen in Rente Allfällige Rückstellungen für Entscheidungen, wel- Diese Rückstellungen decken die Wahrscheinlich- che einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf keit bei kleinen Rentenbeständen ab, dass die bedingen, wie z. B. für Leistungsverbesserungen, effektive Lebenserwartung von der statistisch er- Änderungen des technischen Zinssatzes, Fusio- warteten abweicht. Die Berechnung erfolgt nach nen oder Teilliquidationen, Überbrückungsleis- der Helbling-Formel. tungen und vorzeitige Pensionierungen. Alle notwendigen Rückstellungen per 31. Dezem- Rückstellung für latente und pendente ber 2020 wurden auf Ebene der Vorsorgewerke Invaliditätsfälle geäufnet. Auf Ebene Stiftung wurden per 31. De- Diese Rückstellungen werden per Bilanzstichtag zember 2020 keine Rückstellungen gebildet berechnet als die Summe der Differenz zwischen und es sind lediglich die aggregierten Werte er- den Barwerten der mutmasslichen künftigen In- sichtlich. validenrenten und den im Invaliditätsfall anwend- baren Freizügigkeitsleistungen. Sie werden nicht gebildet für Versicherte, deren Arbeitsunfähigkeit im Geltungsbereich der Rückdeckungsversiche- rung liegt.
5.6 Deckungsgrad nach Art. 44 Abs. 2 BVV 2 Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Die Stiftung weist per 31. Dezember 2020 einen Deckungsgrad nach Art. 44 Abs. 1 BVV 2 von 124,29 % aus: in CHF 31.12.2020 31.12.2019 Verfügbares Vorsorgevermögen 383’491’094.33 789’425’796.55 Bruttovermögen (Total Aktiven) 397’108’669.33 810’979’676.57 ./. Verbindlichkeiten − 9’355’668.71 − 15’297’015.42 ./. Passive Rechnungsabgrenzung − 1’708’331.93 − 369’837.20 ./. Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungsverzicht − 2’553’574.36 − 5’887’027.40 Versicherungstechnisches Vorsorgekapital 308’549’931.96 650’789’609.55 Vorsorgekapital Aktive 300’318’661.42 636’276’219.55 Vorsorgekapital Personen in Rente 1’957’772.00 0.00 Technische Rückstellungen 6’273’498.54 14’513’390.00 Deckungsgrad nach BVV 2 Art. 44 Abs. 1 124,29 % 121,30 % Der stiftungsübergreifende Deckungsgrad hat keine wirtschaftliche Relevanz und keine Aussagekraft. Die Stiftung führt für alle Vorsorgewerke jeweils einen eigenen Deckungsgrad. Deckungsgrad Unter 100 % 100 – 110 % 110 – 120 % 120 – 130 % Über 130 % Anzahl Vorsorgewerke 0 2 4 2 3 Per 31. Dezember 2020 weisen alle elf angeschlossenen Vorsorgewerke (Vorjahr 29 Vorsorgewerke) eine genügende Deckung aus (Deckungsgrad über 100 %). Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügten 10 Vorsorgewerke (Vorjahr 28 Vorsorgewerke) über eine Wertschwankungsreserve in der Höhe des Zielwertes. Sie sind somit voll risikofähig.
5.7 Überschussanteile aus Versicherungen Im Geschäftsjahr 2020 erhielten die Vorsorge- Ermittlung der Überschussanteile werke (individuelle Risikoverträge inklusive Über- 21 Der Kollektivlebensversicherungsvertrag der Stif- gangslösungen) der Sammelstiftung Vita Invest tung mit Zurich ist mit Überschussbeteiligung der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG zugunsten der Stiftung abgeschlossen. Für die Überschussanteile in der Höhe von CHF 149’343.15 einzelnen Vorsorgewerke wird jährlich ein pau- (Vorjahr CHF 64’542.85). Die Stiftung erhielt schaler Prämiensatz für deren gesamten Personal- aus dem Risikopoolvertrag im Geschäftsjahr 2020 bestand ermittelt. keine Überschussanteile (Vorjahr: CHF 0.00). Die Vorsorgewerke werden seit dem 1. Januar 2020 Verwendung der Überschüsse grundsätzlich in einem Risikopool geführt. Für Die von den jeweiligen Kassenvorständen erlasse- Vorsorgewerke, die einem Captive (Eigenversiche- nen Vorsorgepläne sehen standardmässig vor, rer) zugeordnet sind, wird ein individueller Risiko- Überschussanteile aus Versicherungen der Be- vertrag abgeschlossen. triebsrechnung gutzuschreiben, wobei der Kassen- vorstand auch eine andere Verwendung be- Die Höhe des Überschusses richtet sich nach schliessen kann (Art. 68a BVG). dem tatsächlichen Schadenverlauf der Stiftung (Risikopoolvertrag) bzw. der Vorsorgewerke Sämtliche Vorsorgewerke und die Stiftung haben (individuelle Risikoverträge). Vorsorgewerke mit sich im vergangenen Geschäftsjahr entschieden, einem laufenden Anschlussvertrag, die seit dem die Überschüsse der Betriebsrechnung gutzu- 1. Januar 2020 neu im Risikopool geführt schreiben. werden, erhalten ihren Überschuss bis zum Ver- tragsende individuell (Übergangslösung).
6 Erläuterung der Vermögensanlagen und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlagen 6.1 Organisation der Anlagetätigkeiten, Anlagereglement Kollektive Anlagen Zürich Anlagestiftung 1) CS Anlagestiftung 1) Reichmuth & Co Investment Management AG 2) Depotstellen State Street Bank GmbH, Munich, Zurich Branch 2) Credit Suisse AG, Zürich 2) Reichmuth & Co, Luzern 2) 1) Bewilligung OAK 2) Bewilligung FINMA Zulassung der Vermögensverwalter nach Art. 48f Der Kassenvorstand eines Vorsorgewerkes lässt BVV 2 der Stiftung bei Abschluss des Anschlussvertrages Die Stiftung beauftragt die folgenden Stellen die erforderlichen Anlageinstruktionen über zur Vermögensverwaltung: die Vermögensanlage zukommen. Über Anpassun- Zürich Anlagestiftung, Credit Suisse AG, gen der Anlageinstruktionen entscheidet der Reichmuth & Co Investment Management AG. Kassenvorstand im Einvernehmen mit der Stiftung und im Rahmen des Anlagereglements und Anlagestrategien der allgemeinen Anlagevorschriften von Art. 49ff. Anschlüsse mit «Autoinvestment»: BVV 2. Abhängig vom Volumen des Vorsorge Das Vorsorgevermögen wird für jedes Vorsorge- kapitals und der Risikofähigkeit wählt der Kassen- werk von der Stiftung gemäss Grundsätzen des vorstand aus verschiedenen Anlagemöglich- Autoinvestments investiert. keiten eine individuelle Anlagestrategie für das Vorsorgewerk aus. Die Allokation des Vorsorgevermögens einer ver- sicherten Person erfolgt in Abhängigkeit von ihrer Die gewählten Anlagestrategien sind aus den individuellen Risikofähigkeit auf eine von drei An- Jahresrechnungen der Vorsorgewerke ersichtlich. lagestrategien. Das gesamte Vorsorgevermögen des Vorsorgewerkes wird damit grundsätzlich in Wahrnehmung der Stimm- und Offenlegungs- drei verschiedene Anlagestrategien investiert. pflicht gemäss Art. 22f. der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Die Allokation der drei Anlagestrategien ist aus Aktiengesellschaften (VegüV) den Jahresrechnungen der Vorsorgewerke Die Investition in die Anlageklasse Aktien Schweiz ersichtlich. erfolgt ausschliesslich indirekt. Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkon- Anschlüsse mit «firmeneigener Anlage tierten A ktiengesellschaften (VegüV) ist daher strategie»: nicht anwendbar. Bei Kollektivanlagen, die die Ab- Das Vorsorgevermögen wird für jedes Vorsorge- gabe e iner Stimmempfehlung ermöglichen, ent- werk von der Stiftung im Auftrag des jeweiligen scheidet der Stiftungsrat, ob er eine solche Emp- Kassenvorstandes angelegt. fehlung abgeben will oder darauf verzichtet. Die Sammelstiftung Vita Invest gibt keine Stimm- empfehlungen ab.
6.2 Zielgrösse und Berechnung der Wert- Die Höhe der Wertschwankungsreserve beträgt schwankungsreserven je nach gewählter Anlagestrategie (Autoinvestment 23 Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve wird und firmeneigene Anlagestrategie) zwischen 10 individuell pro Vorsorgewerk bestimmt; sie berech- und 20 % der Vorsorgekapitalien und technischen net sich nach der finanzökonomischen Methode Rückstellungen. (Value-at-risk-Ansatz). Es werden die folgenden Parameter berücksichtigt: die aktuelle Asset Allo- Ein Anschluss hat den Anschlussvertrag mit der cation, die Mindestrendite, die historische Vola Sammelstiftung Vita Invest per 31. Dezember tilität (ein Jahr), die zukünftig erwartete Rendite 2020 gekündigt und bereits vor Jahresende alle der Anlagestrategie sowie ein Sicherheitsniveau Anlagen liquidiert. Dieser Anschluss weist per von mindestens 95 %. 31. Dezember 2020 keine Wertschwankungsre- serven mehr aus. in CHF 31.12.2020 31.12.2019 Wertschwankungsreserve Zielgrösse 44’262’271.15 75’131’109.90 Wertschwankungsreserve IST-Bestand 44’035’849.74 74’933’881.84 Wertschwankungsreserve Anfang Jahr 74’933’881.84 74’225’710.27 Einlagen in die Wertschwankungsreserve durch Vertragsübernahmen 460’818.90 0.00 aus Ertragsüberschuss 2’028’281.50 19’206’167.70 Entnahmen aus der Wertschwankungsreserve durch Ertrags- / Aufwandüberschuss − 3’497’585.05 − 9’595’977.41 durch Vertragsauflösung − 29’889’547.45 − 8’902’018.72 Reservedefizit 226’421.41 197’228.06 Anzahl Vorsorgewerke mit ≥ Ziel WSR 1) 10 28 Anzahl Vorsorgewerke zwischen 75 und 100 % Ziel WSR 1) 0 0 Reservedefizit 0.00 0.00 Anzahl Vorsorgewerke unter 75 % Ziel WSR 1) 1 1 Reservedefizit 226’421.41 197’228.06 1) WSR = Wertschwankungsreserven
6.3 Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien (Einhaltung BVV 2) 31.12.2020 31.12.2019 BVV 2 in CHF in % in CHF in % in % Forderungen auf festen Geldbetrag 158’334’979.61 39,9 424’644’549.33 52,4 100 Flüssige Mittel Bank Liquidität 37’083’045.27 169’724’357.12 Bank Anlagen 1’050’191.13 2’816’012.83 Forderungen Kontokorrent Zurich Leben 0.00 2’774’572.80 Verrechnungssteuer 236’598.37 1’072’105.26 Andere Forderungen 769’974.10 769’974.10 Kollektive Anlagen – Forderungen Obligationen Schweiz 41’904’930.75 93’520’721.13 Obligationen Ausland in CHF 23’010’656.06 66’645’582.36 Obligationen Fremdwährungen 50’427’207.06 77’179’018.31 Operative Liquidität 1’289’406.24 1’645’278.09 Geldmarkt 2’562’970.63 8’496’927.33 Art. 55a Koll. Anlagen – Grundpfandtitel 0.00 0,0 2’453’728.00 0,3 50 Art. 55b Kollektive Anlagen – Aktien 115’245’273.51 29,0 188’479’444.40 23,2 50 Aktien Schweiz 53’036’585.98 83’998’015.80 Aktien Ausland 62’208’687.53 104’481’428.60 Art. 55c Koll. Anlagen – Immobilien 81’330’429.11 20,5 140’391’343.19 17,3 30 Liegenschaften Inland 65’342’177.86 111’295’175.24 Liegenschaften Ausland 15’988’251.25 29’096’167.95 Art. 55d Koll. Anl. Alternative Anlagen 39’546’538.50 10,0 51’699’118.65 6,4 15 Art. 57 Anlagen beim Arbeitgeber 1’202’826.50 0,3 3’264’189.80 0,4 5 Aktive Rechnungsabgrenzung 1’448’622.10 0,4 47’303.20 0,0 Aktive Rechnungsabgrenzung 1’448’622.10 47’303.20 Total Aktiven 397’108’669.33 100,0 810’979’676.57 100 Art. 53 Zulässige Anlagen eingehalten eingehalten Art. 54 Einzelne Schuldner eingehalten nicht eingehalten Art. 54a Einzelne Gesellschaftsbeteiligung eingehalten eingehalten Art. 54b Einzelne Immobilien eingehalten eingehalten Art. 54b Belehnung einzelner Immobilien eingehalten eingehalten Art. 55c 30 % Immob., davon max. ¹⁄₃ Immob. Ausland eingehalten eingehalten Art. 55e FW ohne Währungsabsicherung 100’049’717.36 25,2 128’661’092.71 15,9 30 Art. 55e FW mit Währungsabsicherung 72’116’979.04 18,2 130’946’254.36 16,1
Angaben zu den gewählten Anlagestrategien 25 31.12.2020 31.12.2019 Anschlüsse mit «Autoinvestment» 2 0 Profil Dynamisch 30’643’286.09 0.00 Profil Ausgewogen 3’344’703.35 0.00 Profil Progressiv 8’378’887.58 0.00 Total in CHF 42’366’877.02 0.00 Anschlüsse mit «firmeneigener Anlagestrategie» 9 29 Total in CHF 312’950’534.84 630’511’161.46 6.4 Derivative Finanzinstrumente Für ein Vorsorgewerk der Sammelstiftung Vita Invest erfolgte im Rahmen der Vorschriften gemäss Art. 56a BVV 2 per Bilanzstichtag der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten. Die derivativen Finanzinstrumente sind beiliegender Tabelle zu entnehmen. Es handelt sich hierbei ausschliesslich um Termingeschäfte: Kauf Währung Ausübungspreis Stück Kursdatum Kurs, Devisen Wert in CHF CHF 1.193466 871’230 19.03.21 1.0019 872’914.33 CHF 0.882667 3’195’255 19.03.21 1.0019 3’201’431.22 CHF 0.689365 110’298 19.03.21 1.0019 110’511.62 CHF 14.456168 419’229 19.03.21 1.0019 420’039.28 CHF 0.852987 554’510 19.03.21 1.0019 555’513.33 CHF 1.078936 1’510510 19.03.21 1.0019 1’513’430.34 CHF 0.848258 42’413 19.03.21 1.0019 42’494.89 CHF 0.88493 176’986 19.03.21 1.0019 177’328.13 CHF 14.491702 72’459 19.03.21 1.0019 72’598.58
Verkauf Währung Ausübungspreis Stück Kursdatum Kurs, Devisen Wert in CHF CAD 0.689365 160’000 19.03.21 0.6948 111’166.68 DKK 14.456168 2’900’000 19.03.21 0.1454 422’070.48 DKK 14.491702 50’000 19.03.21 0.1454 72’770.77 EUR 1.078936 1’400’000 19.03.21 1.0819 1’516’750.76 GBP 1.193466 730’000 19.03.21 1.2077 881’703.67 JPY 0.852987 65’000’000 19.03.21 0.0086 557’346.77 JPY 0.848258 5’000’000 19.03.21 0.0086 42’872.83 USD 0.882667 3’620’000 19.03.21 0.8850 3’202’396.74 USD 0.88493 200’000 19.03.21 0.8850 176’928.00 Gegenpartei bei allen derivativen Finanzinstrumenten ist die Reichmuth & Co Investment Management AG mit Ausübungsdatum 31. Dezember 2020. Die Währungsabsicherungsgeschäfte dienen ausschliesslich der Reduktion von Währungsrisiken. 6.5 Erweiterung der Anlagemöglichkeiten Bei einem Vorsorgewerk sind im abgelaufenen gemäss Art. 50 Abs. 4 BVV 2 Geschäftsjahr mehr als 10 % bei einem einzigen Nach Art. 50 Abs. 4 BVV 2 sind Erweiterungen der Schuldner angelegt. Dieser Anschluss hat den An- Anlagemöglichkeiten gestützt auf ein Anlage schlussvertrag mit der Sammelstiftung Vita Invest reglement möglich, sofern die Einhaltung der Ab- per 31. Dezember 2020 gekündigt und bereits sätze 1 bis 3 (Sorgfalt, Sicherheit und Risikover vor Jahresende alle Anlagen liquidiert. Der Kassen- teilung) von Artikel 50 im Anhang der Jahresrech- vorstand ist der Überzeugung, dass die Grund- nung schlüssig dargelegt werden kann. sätze des Anlagereglements stets eingehalten sind und der Vorsorgezweck mit diesem Entscheid Die Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebens- bestmöglich erfüllt ist. versicherungs-Gesellschaft AG hat in ihren Anlage- reglementen «Firmeneigene Anlagestrategie» und Bei den drei Vorsorgewerken, welche die Katego- «Autoinvestment» vom 1. Januar 2020 die Erwei- rienbegrenzungen gemäss Art. 55 BVV 2 über- terungen der Anlagemöglichkeiten vorgesehen. schritten haben, ist der jeweilige Kassenvorstand der Überzeugung, dass diese Überschreitung Auf Ebene Stiftung wurde die Erweiterung der aufgrund der bestehenden Risikofähigkeit einen Anlagemöglichkeiten gemäss Art. 50 Abs. 4 BVV 2 positiven Beitrag zur Erreichung der Ertragsziele im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht in Anspruch leistet. Die Grundsätze des Anlagereglements genommen. betreffend Sicherheit, marktgerechten Ertrag und Diversifikation sind stets eingehalten. Der Vor Auf Ebene Vorsorgewerke wurde die Erweiterung sorgezweck ist durch die teilweise Abweichung der Anlagemöglichkeiten gemäss Art. 50 Abs. 4 von den Anlagerichtlinien gemäss BVV 2 nicht ge- BVV 2 im abgelaufenen Geschäftsjahr von vier fährdet. Vorsorgewerken (drei davon bei den Kategoriebe- grenzungen gemäss Art. 55 BVV 2) in Anspruch Der Stiftungsrat ist der Überzeugung, dass die im genommen. Die Kategorienbegrenzungen wurden Rahmen der Umsetzung der individuellen Anla- in zwei Fällen bei den Immobilienanlagen gestrategien sorgfältig ausgewählten und über- (max. 43 %) und in einem Fall bei den Aktienanla- wachten Anlagen, welche die Limiten aus BVV 2 gen (max. 63 %) überschritten. überschreiten, einen positiven Beitrag sowohl zur
Erreichung der Ertragsziele als auch zu einer an- Gemäss Anlagereglements der Sammelstiftung gemessenen Risikoverteilung leisten und damit Vita Invest ist die Wertschriftenausleihe nicht 27 die Erreichung des Vorsorgezwecks unterstützt gestattet. Im Rahmen der eingesetzten Kollektiv- wird. anlagen ist diese jedoch erlaubt, falls die einge- setzten Kollektivanlagen diese zulassen. 6.6 Offenlegung Retrozessionen und Securities Lending Die Stiftung hat entsprechende Schreiben von Die Sammelstiftung Vita Invest verfügt über ein den mit der Vermögensverwaltung beauftragten Anlagereglement «Firmeneigene Anlagestrate- Stellen – der Zürich Anlagestiftung, der Credit gie» und «Autoinvestment», das die Einhaltung Suisse AG und der Reichmuth & Co Investment der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des Management AG – erhalten. In diesen wird BVG sicherstellen soll. Die Organmitglieder und von allen Stellen bestätigt, dass sie für das Jahr Mitarbeitenden sowie die externen Partner, 2020 in Verbindung mit den Anlagen der Sam- die für die Anlage, Verwaltung und Kontrolle des melstiftung Vita Invest keine herausgabepflichti- Vorsorgevermögens zuständig sind, haben gen Retrozessionen erhalten oder an Dritte sich verpflichtet, die gesetzlichen und reglemen- ausbezahlt haben und kein Securities Lending ge- tarischen Bestimmungen einzuhalten. tätigt wurde. 6.7 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen in CHF 01.01. – 31.12.2020 01.01. – 31.12.2019 Erfolg flüssige Mittel − 271’338.82 − 532’807.80 Zinsen auf Arbeitgeberbeitragsreserven − 82’655.88 − 162’789.80 Zinsen auf Freizügigkeitsleistungen − 143’043.32 − 287’409.91 Erfolg kollektive Anlagen 16’476’198.63 74’830’930.27 Erfolg / Verlust auf Währungsabsicherung 233’214.05 9’966.84 Erfolg auf kollektive Anlagen 16’242’984.58 74’820’963.43 Vermögensverwaltungskosten, TER und Fees − 2’064’320.73 − 4’494’930.36 Bank- und Depotspesen − 5’999.63 − 17’804.83 Vermögensverwaltungskosten − 1’861.10 − 517’359.66 Total Expense Ratio (TER) − 2’056’460.00 − 3’959’765.87 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen 13’914’839.88 69’352’992.40 Durchschnittliches Gesamtvermögen 1) 604’044’172.95 866’134’403.66 Nettorendite 2) 2,30 % 8,01 % 1) (Bilanzwert Anfang Jahr + Bilanzwert Ende Jahr) : 2 2) Nettorendite = Netto-Ergebnis in % des durchschnittlichen Gesamtvermögens
6.8 Erläuterungen zu den Vermögens Die Total Expense Ratio (TER) umfasst sämtliche verwaltungskosten Kosten betreffend Controlling und Monitoring Innerhalb von kollektiven Kapitalanlagen fallen sowie die Vergütung der Portfoliomanager, die Kosten an, welche nicht direkt in Rechnung Custody- und Subcustody-Gebühren, die Audit- gestellt, sondern mit der Wertentwicklung des kosten und allfällige Aufsichtsgebühren. Die Kollektivvermögens verrechnet werden (Abzug Berechnung erfolgt gemäss den Richtlinien zur vom Vermögensertrag). Berechnung und Publikation der Betriebsauf- wandquote TER KGAST der Anlagegruppen der KGAST-Mitglieder. in CHF 31.12.2020 31.12.2019 Vermögensverwaltungskosten, TER und Fees 2’064’320.73 4’494’930.36 Transaktionsabr. und Vermögensverwaltungspauschalen 365’197.49 535’164.49 Summe der Kostenkennzahlen TER (Total Expense Ratio) 1’699’123.24 3’959’765.87 Anteil ausgewiesene Vermögensverwaltungskosten 0,58 % 0,56 % Vermögensanlagen 395’660’047.23 810’932’373.37 davon kostentransparente Vermögensanlagen 352’984’228.99 806’174’068.27 Kostentransparenzquote 1) 88,90 % 99,41 % Intransparente Kollektivanlagen 44’077’137.14 4’758’305.10 1) Kostentransparenzquote = wertmässiger Anteil der kostentransparenten Vermögensanlagen am Total der Vermögensanlagen Währung Stück Bezeichnung ISIN Bewertung Kurs Wert Anbieter Nominal Datum in CHF ZKB-CIF Commodity CHF 119’605.7790 CH1352501872 31.12.20 38.560 4’611’998.84 ZKB Index hedged CHF Mix 45 CHF 928.7600 CH0512494615 31.12.20 1’067.900 991’823.18 ZIAG (nicht konform zu BVV 2) Mix 65 CHF 7’167.900 CH0512494623 31.12.20 1’092.374 7’830’023.03 ZIAG (nicht konform zu BVV 2) Profil Dynamisch CHF 26’441.9190 CH0502700773 31.12.20 1’158.890 30’643’286.09 ZIAG (nicht konform zu BVV 2) Total 44’077’137.14
6.9 Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeberbeitragsreserven 29 in CHF 31.12.2020 31.12.2019 Anlagen bei Arbeitgeber 1’202’826.50 3’264’189.80 Kontokorrente Arbeitgeber 1’202’826.50 3’264’189.80 Per 31. März 2021 waren CHF 0.00 des Saldos per 31. Dezember 2020 noch offen. Entwicklung Arbeitgeberbeitragsreserven in CHF 2020 2019 Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserven in % 0 – 5,48 % 0 – 9,59 % Arbeitgeberbeitragsreserven per 31.12. 2’553’574.36 5’887’027.40 Arbeitgeberbeitragsreserven Anfang Jahr 5’887’027.40 6’278’878.65 Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserven durch Arbeitgeber 500’000.00 718’785.55 Entnahmen aus den Arbeitgeberbeitragsreserven für Beitragszahlungen − 376’128.67 − 1’145’656.30 für Leistungsverbesserungen 0.00 − 42’447.55 aus Vertragsabgängen − 3’539’980.25 − 85’322.75 Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserven 82’655.88 162’789.80
7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung 7.1 Verwaltungsaufwand Kostenprämien an den Risikoversicherer CHF 214’894.00 / Vorjahr CHF 679’742.00 Verwaltungsaufwand gemäss Betriebsrechnung CHF 526’184.20 / Vorjahr CHF 1’294’907.75 davon Verwaltungsaufwand gem. Kostenreglement CHF 526’184.20 / Vorjahr CHF 1’294’907.75 (Zürich Leben) davon Verwaltungsaufwand (Maklercourtagen) CHF 0.00 / Vorjahr CHF 0.00 Die Verwaltung der Stiftung und die Geschäfts- nung der FINMA abzustellen. Die prozentuale führung sind an die Zürich Versicherungs-Gesell- Aufteilung der Bruttokosten im Kollektivlebenge- schaft AG (Zurich) delegiert. Sämtliche bei der schäft gemäss der von Zurich zur Verfügung Stiftung anfallenden Kosten werden durch Zurich gestellten Betriebsrechnung berufliche Vorsorge, getragen. die nach den Vorgaben der Eidgenössischen Fi- nanzmarktaufsicht FINMA erstellt wird, kann der Zur Deckung der Aufwendungen des Kollektivle- unten stehenden Grafik entnommen werden: bengeschäftes werden Kostenprämien sowie jährliche Verwaltungskostenbeiträge pro Vorsor- 11,3% 1,0% 7,6% gewerk erhoben. Die von der Stiftung an Zurich überwiesenen Kos- tenprämien plus die von den angeschlossenen Vorsorgewerken erhobenen Verwaltungskosten- beiträge betrugen im laufenden Geschäftsjahr gesamthaft CHF 741’078.20 / Vorjahr CHF 1’974’649.75. Zurich verbucht die Kostenpositionen – mit Aus- 11,4% 68,7% nahme der Kosten für die Revisionsstelle, den Experten für berufliche Vorsorge sowie die Auf- Übrige Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung Provisionen an eigenen Aussendienst sichtsbehörden – für alle Stiftungen gemeinsam. Provisionen an Broker und Makler Der Stiftungsrat hält deshalb die Aufschlüsselung Aufwendungen für Markeng und Werbung der Verwaltungskosten des Rückversicherers auf Übrige Abschlussaufwendungen Stiftungsebene nach Art. 48a BVV 2 für nicht di- rekt anwendbar, sondern erachtet es als sinnvoll, (Quelle: Betriebsrechnung 2020 – berufliche Vorsorge, auf die Aufschlüsselung gemäss Betriebsrech- im Internet unter www.zurich.ch abrufbar)
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