Geschäftsbericht 2020 - Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

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Geschäftsbericht 2020 - Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Geschäftsbericht 2020
Sammelstiftung Vita Invest der
Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

                                Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen
                                                       und der Zurich Versicherung
Inhaltsverzeichnis

       Vorwort                                                                  3
       Bericht des Präsidenten des Stiftungsrates                          4

       Bilanz und Betriebsrechnung
       Bilanz                                                              7
       Betriebsrechnung                                                    8

       Anhang
       1  Grundlagen und Organisation                                      11
       2  Aktive Mitglieder und Personen in Rente                          13
       3  Art der Umsetzung des Zwecks                                     14
       4  Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit           14
       5  Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad   15
       6  Erläuterung der Vermögensanlagen und des Netto-Ergebnisses
          aus Vermögensanlagen                                             22
       7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung   30
       8 Auflagen der Aufsichtsbehörde                                     31
       9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage          32
       10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag                               32

       Bericht der Revisionsstelle
       an den Stiftungsrat
       Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung                      34
Bericht des Präsidenten des Stiftungsrates

  Markus Wenger

Liebe Leserin, lieber Leser

Das vergangene Jahr war aussergewöhnlich. Die        Zurich und Vita bieten Fairplay
Covid-19-Pandemie hat fast sämtliche Lebens­         Bis die Politik handelt, nutzen Vita und Zurich den
bereiche entscheidend geprägt. Sorgen und Ängste     gesetzlichen Spielraum und bieten dank meh­
waren allgegenwärtig, aber auch Innovation           rerer Neuerungen eine möglichst chancenreiche
und Mut. Mit eindrücklicher Geschwindigkeit hat      Vorsorge. Gemeinsam setzen wir auf Fairplay
die Wissenschaft Impfstoffe entwickelt, die hoch-    in der Vorsorge. Vita bietet Vorsorgelösungen an,
wirksam sind. In der Schweiz gewinnt die             in denen ein möglichst grosser Teil der Anlage­
­Impfkampagne an Fahrt. Dies ist ein Grund, hoff-    erträge bei den Versicherten ankommt und nicht
 nungsvoll in die Zukunft zu schauen.                für die Umverteilung verwendet wird. Und Vita
                                                     bietet Anlagestrategien an, die Potenzial für die
Das letzte Jahr haben auch wir für Innovation ge-    Wertsteigerung des Alterskapitals haben.
nutzt und unser Angebot in der beruflichen Vor-
sorge weiter vorangetrieben. Denn die erste und      Ganz ohne Umverteilung kommt Vita Invest aus.
die zweite Säule stehen unter Druck. Erstens         Wir verzichten seit 2020 auf Zinsgarantien. Die
hat die Lebenserwartung zugenommen, die Erspar-      Altersrente entspricht einer garantierten Sockel-
nisse müssen länger reichen. Zweitens sind die       rente, hinzu kommt ein Beitrag aus der direkten
Zinsen gesunken, die Altersguthaben wachsen we-      Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am
niger schnell als früher. Der im Gesetz verankerte   Anlageerfolg. Jede Firma hat ihre eigene Vorsor-
Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für obligato­        gebilanz und eine spezifische Anlagestrategie.
rische Guthaben ist viel zu hoch. Um die Renten      Dies garantiert, dass die Anlageerträge chancen­
bezahlen zu können, verteilen alle Stiftungen        optimiert sind und nur den Angestellten der
viel Geld um – von den aktiven Versicherten zu       ­jeweiligen Firma zukommen.
den Pensionierten. Dies ist der dritte Grund,
warum berufstätige Personen in der Vorsorge im       Damit geht unsere neu ausgestaltete Vita Invest
Vergleich zu früher Gelder verlieren.                zurück zu den Wurzeln des Gesetzes über die
                                                     ­berufliche Vorsorge. Das Kapitaldeckungsverfah-
Das Parlament berät derzeit eine Reform beider        ren wird konsequent umgesetzt. Mit über
Säulen. Es ist wichtig, dass es endlich den Mut      1’700 Versicherten sind wir in das Jahr 2020 ge-
hat, die Vorsorge den realen Umständen anzu-         startet. Mit grossem Interesse wurde unsere
passen.                                              neue Lösung im Schweizer Markt aufgenommen.
Erfreulicherweise dürfen wir bereits einige neue       Kandidaten als Arbeitnehmervertreter, Herr
Arbeitgeber in unserer Sammelstiftung begrüssen.       ­Markus Wenger und Herr Gregory Hung,                  5
                                                        sowie die beiden Kandidaten als Arbeitgeberver-
Wir sind zuversichtlich, dass dieses Wachstum          treter, Herr Bernhard Aerni und Herr Matthias
anhält: Eine repräsentative Umfrage der For-            A. Pfammatter, wurden in stiller Wahl für die Amts-
schungsstelle Sotomo im Auftrag von Vita und            dauer von vier Jahren gewählt. Im Namen des
Zurich zeigt, dass rund 36 Prozent der Arbeit­          Stiftungsrates bedanke ich mich an dieser Stelle
nehmenden in der Schweiz offen sind für Modelle         für das Vertrauen.
mit chancenoptimierten, variablen Renten. Vita
und Zurich zeigen, dass sie mit dieser Innovation      Neben unserer innovativen Vorsorgelösung bieten
den Puls der Bevölkerung besser spüren als viele       die Vita Sammelstiftungen mit Vita Classic, Vita
andere Anbieter.                                       Plus und Vita Select weiterhin eine Palette an, die
                                                       jedes Bedürfnis in der beruflichen Vorsorge
Bemerkenswert ist überdies, dass der Umwand-           befriedigt. Sie sehen, die Vita Sammelstiftungen
lungssatz in der aktuellen gesellschaftlichen          orientieren sich gleichermassen an den Inte­
­Diskussion oft überbewertet wird, wie Vita Invest     ressen von Arbeitnehmenden und Firmen. Sie
 zeigt. Denn ein tieferer Umwandlungssatz muss         können sicher sein, dass Ihre Vorsorge bei
 nicht bedeuten, dass künftige Renten tiefer sind.     den Vita Sammelstiftungen und Zurich in den
 Im Gegenteil kann ein der realen Lebenserwar-         richtigen Händen liegt.
 tung und der realen Zinssituation angepass­ter Satz
dazu beitragen, dass die Altersguthaben optimal        Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit
wachsen und nicht durch Umverteilung oder ineffi-      und danken für Ihr Vertrauen.
ziente Anlageentscheide wie heute geschmälert
werden. Wir legen mit Vita Invest den Fokus auf
den Kapitalaufbau. Letztlich ist es die Höhe des
Altersguthabens, welche über die Höhe der
Rente entscheidet.

Im Berichtsjahr 2020 fanden Gesamterneuerungs-         Markus Wenger
wahlen des Stiftungsrates statt. Dazu haben wir        Stiftungsratspräsident der
im Frühjahr 2020 alle Anschlüsse aufgefordert, in-     Sammelstiftung Vita Invest der
teressierte Kandidaten zu melden. Die beiden           Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Bilanz und
Betriebs-
rechnung
Bilanz

Aktiven
                                                                                               7

in CHF                                             Anhang       31.12.2020       31.12.2019
Vermögensanlagen                                            395’660’047.23    810’932’373.37
   Flüssige Mittel                                    6.3    38’133’236.40    172’540’369.95
   Forderungen                                        6.3     1’006’572.47      4’616’652.16
   Kollektive Anlagen                                 6.3   355’317’411.86    630’511’161.46
   Anlagen beim Arbeitgeber                           6.9     1’202’826.50      3’264’189.80
Aktive Rechnungsabgrenzungen                                  1’448’622.10         47’303.20
Total Aktiven                                               397’108’669.33    810’979’676.57

Passiven

in CHF                                             Anhang       31.12.2020       31.12.2019
Verbindlichkeiten                                             9’355’668.71     15’297’015.42
   Freizügigkeitsleistungen und Renten                        8’953’737.77     14’818’041.67
   Andere Verbindlichkeiten                                     401’930.94       478’973.75
Passive Rechnungsabgrenzungen                                 1’708’331.93       369’837.20
Arbeitgeberbeitragsreserve                            6.9     2’553’574.36      5’887’027.40
   Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht                   2’553’574.36      5’887’027.40
Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen            308’549’931.96    650’789’609.55
   Vorsorgekapital Aktive                             5.2   300’318’661.42    636’276’219.55
   Vorsorgekapital Personen in Rente                  5.3     1’957’772.00              0.00
   Technische Rückstellungen                          5.5     6’273’498.54     14’513’390.00
Wertschwankungsreserve                                6.2    44’035’849.74     74’933’881.84
Freie Mittel der Vorsorgewerke                               30’765’683.16     63’561’875.22
   Stand zu Beginn der Periode                               63’561’875.22     31’462’483.51
   Aufwand- / Ertragsüberschuss                             − 32’796’192.06    32’099’391.71
Fehlbetrag der Vorsorgewerke in Unterdeckung                          0.00              0.00
   Stand zu Beginn der Periode                                        0.00      − 172’603.49
   Aufwand- / Ertragsüberschuss                                       0.00       172’603.49
Stiftungskapital                                                139’629.47       140’429.94
   Stand zu Beginn der Periode                                  140’429.94       139’218.74
   Ertragsüberschuss                                               − 800.47         1’211.20
Total Passiven                                              397’108’669.33    810’979’676.57
Betriebsrechnung

in CHF                                                             Anhang              2020               2019
Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen                                  35’468’025.53      71’064’256.05
   Beiträge Arbeitnehmende                                            3.0     13’230’314.12      26’255’545.00
   Beiträge Arbeitgeber                                               3.0     17’552’294.03      34’870’733.40
   Entnahmen aus Arbeitgeberbeitragsreserve                           6.9       − 376’128.67     − 1’188’103.85
   Einmaleinlagen und Einkaufssummen                                           4’561’546.05      10’396’253.75
   Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserve                         6.9        500’000.00         718’785.55
   Zuschüsse Sicherheitsfonds                                                          0.00          11’042.20
Eintrittsleistungen                                                           13’275’015.50      38’430’154.90
   Freizügigkeitseinlagen                                                     12’322’045.85      37’625’618.95
   Einlagen bei Übernahmen von Versicherten-Beständen in
      Wertschwankungsreserven                                         6.2        460’818.90               0.00
      Freie Mittel                                                                 8’711.75          16’300.45
   Einzahlungen WEF-Vorbezüge                                                    252’400.00         654’400.00
   Einzahlungen aus Scheidungen                                                  231’039.00         133’835.50
Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen                                 48’743’041.03     109’494’410.95

Reglementarische Leistungen                                                  − 15’754’828.95    − 16’793’217.25
   Altersrenten                                                               − 8’768’969.45     − 6’943’697.55
   Hinterlassenenrenten                                                         − 753’196.40       − 569’845.20
   Invalidenrenten                                                              − 547’257.80       − 870’314.50
   Kapitalleistungen bei Pensionierung                                        − 5’685’405.30     − 8’409’360.00
Austrittsleistungen                                                         − 463’195’226.71   − 245’421’417.20
   Freizügigkeitsleistungen bei Austritt                                    − 380’306’384.25   − 225’579’894.95
   Übertragung von zusätzlichen Mitteln bei kollektivem Austritt             − 82’270’681.46    − 15’863’592.65
   Vorbezüge WEF                                                                − 588’521.45     − 1’366’870.55
   Vorbezüge Scheidung                                                           − 29’639.55       − 475’148.25
   Entnahme Übergabe Rentenverpflichtungen                                             0.00      − 2’135’910.80
Abfluss für Leistungen und Vorbezüge                                        − 478’950’055.66   − 262’214’634.45

Übertrag                                                                    − 430’207’014.63   − 152’720’223.50
in CHF                                                                      Anhang              2020              2019
                                                                                                                          9
Übertrag                                                                             − 430’207’014.63   − 152’720’223.5
Auflösung (+) / Bildung (−) Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen
                                                                                      345’655’786.51    132’199’180.17
und A
    ­ rbeitgeberbeitragsreserven
   Auflösung Vorsorgekapital Aktive                                            5.2    344’146’514.93    151’102’529.80
   Aufwand aus Teilliquidation                                                 9.0              0.00       − 131’343.50
   Bildung Vorsorgekapital Personen in Rente                                   5.3     − 1’957’772.00     1’581’217.00
   Auflösung technische Rückstellungen                                         5.5      8’239’891.46      4’047’994.02
   Verzinsung des Vorsorgekapitals Aktive                                      5.2     − 8’188’956.80   − 24’955’858.20
   Auflösung von Beitragsreserven                                              6.9      3’416’108.92        554’641.05
Ertrag aus Versicherungsleistungen                                                     10’542’983.50      9’025’342.05
   Versicherungsleistungen Rentenzahlungen                                             10’042’081.00      8’387’726.05
   Versicherungsleistungen Beitragsbefreiung                                              351’559.35        573’073.15
   Überschussanteile aus Versicherungen                                        5.7        149’343.15         64’542.85
Versicherungsaufwand                                                                   − 3’183’135.29   − 23’754’339.10
   Versicherungsprämien
      Risikoprämien                                                                    − 2’817’986.00    − 5’712’558.70
      Kostenprämien                                                                      − 214’894.00     − 679’742.00
   Einmaleinlagen an Versicherungen                                                       − 38’368.00   − 17’109’686.25
   Beiträge an Sicherheitsfonds                                                          − 111’887.29     − 252’352.15
Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil                                              − 77’191’379.91   − 35’250’040.38

Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen                                                    13’914’839.88     69’352’992.40
   Erfolg flüssige Mittel                                                      6.7       − 271’338.82     − 532’807.80
   Zinsen auf Arbeitgeberbeitragsreserven                                      6.9        − 82’655.88     − 162’789.80
   Zinsen auf Freizügigkeitsleistungen                                         6.7       − 143’043.32     − 287’409.91
   Erfolg kollektive Anlagen                                                   6.7     16’476’198.63     74’830’930.27
   Vermögensverwaltungskosten, TER und Fees                                    6.8     − 2’064’320.73    − 4’494’930.36
Sonstiger Ertrag                                                                          107’699.60        173’333.70
   Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen                                                       0.00          4’249.05
   Übriger Ertrag                                                                         107’699.60        169’084.65
Verwaltungsaufwand                                                             7.1       − 526’184.20    − 1’294’907.75
   Allgemeine Verwaltung                                                                 − 526’184.20    − 1’294’907.75
Erfolg vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve                                 − 63’695’024.63    32’981’377.97
Auflösung (+) / Bildung (−) Wertschwankungsreserven                                    30’898’032.10      − 708’171.57
Aufwand- / Ertragsüberschuss                                                          − 32’796’992.53    32’273’206.40
Anhang
1 Grundlagen und Organisation

1.1 Rechtsform und Zweck
                                                                                                                                      11

Rechtsform                                                         Stiftung gemäss ZGB Art. 80ff.
Errichtung der Stiftung                                            April 1998
Stiftungsurkunde (letzte Anpassung)                                Januar 2020
Beitragsart                                                        Beitragsprimat
Registrierung                                                      ZH 1445
Sicherheitsfonds                                                   Ja

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vor-
sorge für Arbeitnehmende und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw. bei Tod für deren Hinter­
bliebene. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG. Die Stiftung kann über die gesetz-
lichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungs-
leistungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

1.2 Angabe der per 31. Dezember 2020 gültigen Reglemente

Per 31. Dezember 2020 gültige Reglemente                Version         Beschlussdatum               Inkraftsetzung
Vorsorgereglement «Autoinvestment»                      1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Vorsorgereglement «Firmeneigene Anlagestrategie»        1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Organisationsreglement für den Kassenvorstand           1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Organisationsreglement für den Stiftungsrat             1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Anlagereglement «Autoinvestment»                        1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Anlagereglement «Firmeneigene Anlagestrategie»          1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Verwaltungskostenreglement                              1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Sanierungsreglement                                     1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Reglement Rückstellungen und Reserven                   1 / 2020   28. November 2019                 1. Januar 2020
Reglement zur Teilliquidation                           1 / 2020   28. November 2019                15. Januar 2020
Wahlreglement                                           1 / 2016   29. September 2016               1. Oktober 2016

1.3 Angeschlossene Arbeitgeber / Vorsorgewerke

                                                                                    2020                                      2019
                                                    Arbeitgeber          Vorsorgewerke               Arbeitgeber      Vorsorgewerke
Stand zu Beginn der Periode                                  54                       29                      59                31
   Zugänge                                                    1                        0                       2                 0
   Abgänge                                                 − 37                     − 18                      −7                −2
Stand am Ende der Periode                                    18                       11                      54                29
1.4 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung

                                             Aufsicht
                                             BVG- und Stiftungsaufsicht
                                             des Kantons Zürich Zürich

                                            Stiftungsrat (oberstes Organ)
     Revisionsstelle                        – Markus Wenger
     Pricewaterhouse-                         2020 – 2024
     Coopers AG Basel                         (Arbeitnehmervertreter,
                                              Präsident)
                                            – Bernhard Aerni
                                              2020 – 2024
                                              (Arbeitgebervertreter,
                                                                                             Sekretär des Stiftungsrates
                                              Vizepräsident)
                                                                                             – Mattia Fronzaroli
                                            – Gregory Hung
     Experte für berufliche                   2020 – 2024
     ­Vorsorge                                (Arbeitnehmervertreter,
      cmp egliada s. a.                       Mitglied)
      (Vertragspartner)                     – Matthias A. Pfammatter
      – Livio Cathomen                        2020 – 2024
        (ausführender Experte)                (Arbeitgebervertreter,
                                              Mitglied)

                                             Geschäftsführer
                                             – Manuel Gerhard

Der Stiftungsrat bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen und die Art ihrer Zeichnung.
Es sind nur Kollektivzeichnungen zu zweien zulässig.
2 Aktive Mitglieder und Personen in Rente

                                                                                            2020                            2019
                                                                                                                                    13
Aktive Versicherte Anfang Jahr                                                             4’226                           7’171
    Zugänge
       Eintritte                                                                             170                             690
       Eintritte aus Kollektivübernahmen                                                      15                                0
    Abgänge
       Austritte                                                                             192                             590
       Pensionierungen                                                                         6                              57
       Austritte aus Vertragsauflösungen                                                   2’443                           2’988
Aktive Versicherte Ende Jahr                                                               1’770                           4’226

                                                                                            2020                            2019
Rentenbeziehende Anfang Jahr                                                                 369                             480
    Zugänge
       Anpassung zum Vorjahr 1)                                                              131                                0
       Neurentner / -innen                                                                    10                              12
       Pensionierungen                                                                         5                              43
    Abgänge
       Ablauf / Vertragsabgang                                                                 4                             163
       Todesfälle                                                                              1                                3
Rentenbeziehende Ende Jahr                                                                   510                             369
    Altersrenten                                                                             415                             285
    Hinterlassenenrenten                                                                      28                              20
    Invalidenrenten                                                                           58                              43
    Kinderrenten
       Pensionierten-Kinderrenten                                                              1                                8
       Waisenrenten                                                                            6                                8
       Invaliden-Kinderrenten                                                                  2                                5

1) Gegenüber dem Vorjahr werden die laufenden Rentenverpflichtungen von gekündigten Anschlussverträgen, die bis zum
   31. Dezember 2019 bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG eingekauft wurden, berücksichtigt. Mit der Jahresrechnung
   2020 werden damit sämtliche Rentenbeziehende der Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
   ausgewiesen.
3 Art der Umsetzung des Zwecks

Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich        Leistungen und Beiträge richten sich nach dem
­anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussver-   Vorsorgereglement. Im Vorsorgeplan legt der
 träge der Stiftung anschliessen. Mit dem An-       Kassenvorstand zusätzlich Art und Umfang der Vor-
 schlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet.    sorgeleistungen, die Beiträge der Versicherten
                                                    und des Arbeitgebers sowie vorsorgespezifische
Die Vorsorgepläne werden individuell mit dem        Bestimmungen fest. Der Vorsorgeplan ist integ-
angeschlossenen Vorsorgewerk ausgearbeitet.         rierter Reglementbestandteil.
Es handelt sich um Beitragsprimat-Pläne. Für die
Risiken Tod und Invalidität bestehen sowohl         Die Aufteilung der Prämien zwischen Arbeitneh-
Beitrags- als auch Leistungsprimat-Pläne. Es han-   menden und Arbeitgebern kann innerhalb
delt sich sowohl um BVG-obligatorische Pläne        eines Vorsorgewerkes geregelt werden, wobei
als auch um umhüllende oder rein überobligato-      der Arbeitgeber mindestens 50 % der Aufwen-
rische Lösungen.                                    dungen zu tragen hat. Die Finanzierung wird jähr-
                                                    lich überprüft und bei Bedarf angepasst.

4 Bewertungs- und Rechnungslegungs-
grundsätze, Stetigkeit

4.1 Bestätigung der Rechnungslegung
nach Swiss GAAP FER 26
Die Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
erfolgt nach den Vorschriften des Obligationen-
rechts (OR) und des BVG. Die Jahresrechnung,
bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und An-
hang, vermittelt die tatsächliche finanzielle
Lage im Sinne der Gesetzgebung über die berufli-
che Vorsorge und entspricht den Vorschriften
von Swiss GAAP FER 26 (in der Fassung vom
1. Januar 2014).
4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze
                                                                                                              15

Flüssige Mittel                                                    Nominalwert
Forderungen und Darlehen                                           Nominalwert
Kollektive Anlagen                                                 Kurswert per Stichtag
Fremdwährungsumrechnungen                                          Kurswert per Stichtag
Übrige Aktiven und Passiven                                        Nominalwert

Die Vorsorgekapitalien und die technischen Rückstellungen werden jährlich vom Experten für berufliche
Vorsorge nach anerkannten Grundsätzen und gemäss Reglement für Rückstellungen und Reserven neu
berechnet.

4.3 Änderungen von Grundsätzen bei B
                                   ­ ewertung, Buchführung und Rechnungslegung
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bewertungsgrundsätze nicht verändert.

5 Versicherungstechnische Risiken /
Risikodeckung / Deckungsgrad

5.1 Art der Risikodeckung / Rückversicherung            Eine allfällige Differenz zwischen dem Umwand-
Zur Deckung der versicherungstechnischen Risi-          lungssatz der Stiftung und dem Umwandlungs-
ken Tod und Invalidität hat die Stiftung einen          satz gemäss Vorsorgeplan oder den BVG-Mindest-
­Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag mit der           leistungen wird durch das Vorsorgewerk finan-
 ­Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ab-        ziert. Die dafür benötigte Rückstellung wird inner-
  geschlossen. Versicherungsnehmerin und Be-            halb des Vorsorgewerkes gebildet. Die Berech-
  günstigte ist die Stiftung. Die Stiftung trägt seit   nung der Rückstellung ist im Reglement «Rück-
  dem 1. Januar 2020 – mit Ausnahme von zwei            stellungen und Reserven» geregelt.
  Vorsorgewerken – das Langlebigkeitsrisiko.
Vorsorgewerke mit versicherungstechnischen Risiken
Im Berichtsjahr tragen zwei Vorsorgewerke ihre Rentenverpflichtungen auf eigene Rechnung
(Vorjahr: kein Vorsorgewerk).

Versicherungstechnische Grundlagen                                           Generationentafel BVG 2015
Technischer Zinssatz                                                                             0,00 %

Technische Grundlagen auf Ebene Stiftung

Versicherungstechnische Grundlagen                                           Generationentafel BVG 2015
Technischer Zinssatz                                                                             0,00 %

Deckungskapitalien für Rentenverpflichtungen aus Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag
Die Deckungskapitalien für Rentenverpflichtungen aus dem mit der Zürich Lebensversicherungs-­
Gesellschaft AG abgeschlossenen Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag werden nicht bilanziert. Für die
bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG eingekauften Renten betragen die Rückkaufs-
werte:

in CHF                                                                 31.12.2020           31.12.2019
Rückkaufswert                                                       141’369’127.09      130’993’184.41
   Altersrenten                                                     124’882’009.41       109’673’017.56
   Hinterlassenenrenten                                              11’722’024.98        10’533’188.26
   Waisenrenten                                                        496’731.67           613’969.81
   Invalidenrenten                                                    2’323’419.95         6’026’974.65
   Invaliden-Kinderrenten                                                22’039.95            44’719.20
   Sparbeitragsbefreiung                                              1’922’901.13         4’101’314.93
5.2 Entwicklung und Verzinsung des Vorsorgekapitals Aktive im Beitragsprimat
                                                                                                                       17

in CHF                                                                                   2020                 2019
Verzinsung Vorsorgekapital Aktive                                                   1,75 – 13 %           1 – 17,5 %
Vorsorgekapital Aktive Anfang Jahr                                             636’276’219.55       762’422’891.15
Auflösung Vorsorgekapital Aktive                                              − 344’146’514.93     − 151’102’529.80
   Altersgutschriften aktive Versicherte                                         25’962’009.50       50’393’413.30
   Beitragsbefreite Altersgutschriften                                             351’559.35           573’073.15
   Einmaleinlagen Arbeitnehmende                                                  4’561’546.05       10’183’601.00
   Einmaleinlagen Arbeitgeber                                                             0.00          212’652.75
   Einlagen aus Freien Mitteln                                                     438’709.92             2’120.60
   Freizügigkeitseinlagen                                                        11’522’248.10       37’625’618.95
   Einlagen bei Vertragsübernahme; Freizügigkeitsleistungen                        799’797.75                  0.00
   Einzahlungen WEF-Vorbezüge                                                      252’400.00           654’400.00
   Einzahlungen aus Scheidungen                                                    231’039.00           133’835.50
   Freizügigkeitsleistungen bei Austritt                                      − 380’306’384.25     − 224’765’742.05
      davon Austrittsdifferenz gem. FZG Art. 17                                          59.70            7’336.85
   Freizügigkeitsleistungen Barauszahlungen                                               0.00         − 814’152.90
   Vorbezüge WEF                                                                  − 588’521.45       − 1’366’870.55
   Vorbezüge Scheidung                                                             − 29’639.55         − 475’148.25
   Kapitalleistungen bei Pensionierung                                          − 5’685’405.30       − 8’409’360.00
      davon finanziert aus Rückstellungen für den Altersrenteneinkauf                     0.00          141’028.80
   Überführung ins Vorsorgekapital Personen in Rente                            − 1’617’565.75                 0.00
   Einmaleinlagen an Versicherungen                                                − 38’368.00      − 17’109’686.25
      davon finanziert aus Rückstellungen für den Altersrenteneinkauf                     0.00        1’911’349.30
Verzinsung des Vorsorgekapitals Aktive                                            8’188’956.80       24’955’858.20
Vorsorgekapital Aktive Ende Jahr                                               300’318’661.42       636’276’219.55
   davon Altersguthaben nach BVG                                                116’311’803.93      261’648’877.10

Erläuterungen zur Verzinsung des Vorsorge­                     standes zur Verzinsung eingeholt und protokol-
kapitals Aktive                                                liert. Die Stiftung kontrolliert und überwacht da-
Der Zinssatz wird vom Kassenvorstand jedes Vor-                bei laufend, dass Leistungsverbesserungen bei
sorgewerkes aufgrund der Kapitalerträge und der                nicht vollständig geäufneten Wertschwankungs-
finanziellen Lage individuell festgelegt.                      reserven den gesetzlichen Bestimmungen ent-
                                                               sprechen.
Im Rahmen der Besprechungen der Jahresrech-
nungen mit den Kundinnen und Kunden werden                     Die Stiftung bestätigt, dass die Bestimmungen ge-
die entsprechenden Beschlüsse des Kassenvor-                   mäss Art. 46 BVV 2 eingehalten sind.
5.3 Entwicklung des Deckungskapitals für Personen in Rente
Neu entstehende Altersrenten werden seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich auf das Rentnervorsorge-
werk der Stiftung übertragen. Per 31. Dezember 2020 führen zwei Vorsorgewerke ihre Rentenver-
pflichtungen auf eigene Rechnung (Vorjahr: kein Vorsorgewerk). Auf dem Rentnervorsorgewerk gibt es
keine Rentenverpflichtungen per 31. Dezember 2020. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für das Jahr
2020 keine Rentenerhöhungen vorzunehmen.

                                                                      2020                     2019
Vorsorgekapital Personen in Rente Anfang Jahr                         0.00             1’581’217.00
   Entnahme Vorsorgekapital Personen in Rente
   Übergabe Rentenverpflichtungen                                     0.00            − 1’581’217.00
   Rentenzahlungen                                              − 27’342.65                    0.00
   Einlagen Vorsorgekapital Personen in Rente                 1’617’565.75
   Erhöhung gemäss Berechnung des Experten                      367’548.90                     0.00
Vorsorgekapital Personen in Rente Ende Jahr                   1’957’772.00                     0.00

5.4 Ergebnis des letzten versicherungs­
technischen Gutachtens
Die Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebens-
versicherungs-Gesellschaft AG wird vom ge­
wählten Experten für berufliche Vorsorge perio-
disch versicherungstechnisch überprüft. Die
letzte Überprüfung fand auf den 31. Dezember
2020 statt. Der Experte bestätigt, dass
– der technische Zinssatz und die verwendeten
  versicherungstechnischen Grundlagen ange-
  messen sind;
– die Stiftung und die angeschlossenen Vorsorge-
  werke per 31. Dezember 2020 Sicherheit
  ­bieten, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen
   können;
– die reglementarischen versicherungstechnischen
   Bestimmungen über die Leistungen und die
   Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften ent-
   sprechen;
– die getroffenen Massnahmen zur Deckung der
   versicherungstechnischen Risiken ausreichend
   sind.
5.5 Angaben zu den versicherungstechnischen Rückstellungen
                                                                                                                        19

in CHF                                                                                     2020                 2019
Technische Rückstellungen Anfang Jahr                                             14’513’390.00        18’561’384.02
   Einlagen
      durch Bildung                                                                  427’799.70         2’712’647.59
   Entnahmen
      durch Auflösung                                                             − 8’667’691.16       − 6’760’641.61
Technische Rückstellungen Ende Jahr                                                 6’273’498.54       14’513’390.00
   davon Rückstellungen Umwandlungssatz                                             5’687’001.54       13’262’040.00
   davon Rückstellungen Sonderereignisse                                                    0.00          910’000.00
   davon Rückstellungen latente und pendente Invaliditätsfälle                              0.00          341’350.00
   davon Rückstellungen Performancegarantie Personen in Rente                         97’054.00                 0.00
   davon Rückstellungen Risikoschwankungen Personen in Rente                         489’443.00                 0.00

Folgende Rückstellungsarten wurden per 31. Dezember 2020 gebildet:

Rückstellungen für den Umwandlungssatz                           Rückstellungen für Performancegarantie
­(Pensionierungsverluste)                                        ­Personen in Rente
 Diese Rückstellungen decken den zusätzlichen                     Diese Rückstellungen decken den Finanzierungs-
 Finanzierungsbedarf, der durch die Differenz                    bedarf für temporär gewährte bzw. garantierte
 zwischen dem versicherungstechnisch festgeleg-                  Zusatzrenten bei den zwei Vorsorgewerken, die
 ten und dem gesetzlichen bzw. durch den                         ihre Rentenverpflichtungen auf eigene Rechnung
 ­Kassenvorstand festgelegten Umwandlungssatz                    tragen.
  entsteht.
                                                                 Rückstellungen für Risikoschwankungen
Rückstellungen für Sonderereignisse                              ­Personen in Rente
Allfällige Rückstellungen für Entscheidungen, wel-                Diese Rückstellungen decken die Wahrscheinlich-
che einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf                       keit bei kleinen Rentenbeständen ab, dass die
­bedingen, wie z. B. für Leistungsverbesserungen,                 ­effektive Lebenserwartung von der statistisch er-
 Änderungen des technischen Zinssatzes, Fusio-                    warteten abweicht. Die Berechnung erfolgt nach
 nen oder Teilliquidationen, Überbrückungsleis-                   der Helbling-Formel.
 tungen und vorzeitige Pensionierungen.
                                                                 Alle notwendigen Rückstellungen per 31. Dezem-
Rückstellung für latente und pendente                            ber 2020 wurden auf Ebene der Vorsorgewerke
­Invaliditätsfälle                                               geäufnet. Auf Ebene Stiftung wurden per 31. De-
 Diese Rückstellungen werden per Bilanzstichtag                  zember 2020 keine Rückstellungen gebildet
 berechnet als die Summe der Differenz zwischen                  und es sind lediglich die aggregierten Werte er-
 den Barwerten der mutmasslichen künftigen In-                   sichtlich.
 validenrenten und den im Invaliditätsfall anwend-
 baren Freizügigkeitsleistungen. Sie werden nicht
 gebildet für Versicherte, deren Arbeitsunfähigkeit
 im Geltungsbereich der Rückdeckungsversiche-
 rung liegt.
5.6 Deckungsgrad nach Art. 44 Abs. 2 BVV 2
Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das berechnete versicherungstechnisch notwendige
Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist.

Die Stiftung weist per 31. Dezember 2020 einen Deckungsgrad nach Art. 44 Abs. 1 BVV 2 von
124,29 % aus:

in CHF                                                                         31.12.2020            31.12.2019
Verfügbares Vorsorgevermögen                                                383’491’094.33       789’425’796.55
   Bruttovermögen (Total Aktiven)                                           397’108’669.33       810’979’676.57
   ./. Verbindlichkeiten                                                    − 9’355’668.71       − 15’297’015.42
   ./. Passive Rechnungsabgrenzung                                          − 1’708’331.93         − 369’837.20
   ./. Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungsverzicht                 − 2’553’574.36        − 5’887’027.40
Versicherungstechnisches Vorsorgekapital                                    308’549’931.96       650’789’609.55
   Vorsorgekapital Aktive                                                   300’318’661.42       636’276’219.55
   Vorsorgekapital Personen in Rente                                          1’957’772.00                 0.00
   Technische Rückstellungen                                                  6’273’498.54        14’513’390.00
Deckungsgrad nach BVV 2 Art. 44 Abs. 1                                           124,29 %              121,30 %

Der stiftungsübergreifende Deckungsgrad hat keine wirtschaftliche Relevanz und keine Aussagekraft.
Die Stiftung führt für alle Vorsorgewerke jeweils einen eigenen Deckungsgrad.

Deckungsgrad                                Unter 100 %       100 – 110 %         110 – 120 %        120 – 130 %   Über 130 %
Anzahl Vorsorgewerke                                   0               2                     4                2            3

Per 31. Dezember 2020 weisen alle elf angeschlossenen Vorsorgewerke (Vorjahr 29 Vorsorgewerke)
eine ­genügende Deckung aus (Deckungsgrad über 100 %).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügten 10 Vorsorgewerke (Vorjahr 28 Vorsorgewerke) über eine
Wertschwankungsreserve in der Höhe des Zielwertes. Sie sind somit voll risikofähig.
5.7 Überschussanteile aus Versicherungen               Im Geschäftsjahr 2020 erhielten die Vorsorge-
Ermittlung der Überschussanteile                       werke (individuelle Risikoverträge inklusive Über-   21
Der Kollektivlebensversicherungsvertrag der Stif-      gangslösungen) der Sammelstiftung Vita Invest
tung mit Zurich ist mit Überschussbeteiligung          der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
zugunsten der Stiftung abgeschlossen. Für die          Überschussanteile in der Höhe von CHF 149’343.15
einzelnen Vorsorgewerke wird jährlich ein pau-         (Vorjahr CHF 64’542.85). Die Stiftung erhielt
schaler Prämiensatz für deren gesamten Personal­-      aus dem Risikopoolvertrag im Geschäftsjahr 2020
bestand ermittelt.                                     keine Überschussanteile (Vorjahr: CHF 0.00).

Die Vorsorgewerke werden seit dem 1. Januar 2020       Verwendung der Überschüsse
grundsätzlich in einem Risikopool geführt. Für         Die von den jeweiligen Kassenvorständen erlasse-
Vorsorgewerke, die einem Captive (Eigenversiche-       nen Vorsorgepläne sehen standardmässig vor,
rer) zugeordnet sind, wird ein individueller Risiko-   Überschussanteile aus Versicherungen der Be-
vertrag abgeschlossen.                                 triebsrechnung gutzuschreiben, wobei der Kassen-
                                                       vorstand auch eine andere Verwendung be-
Die Höhe des Überschusses richtet sich nach            schliessen kann (Art. 68a BVG).
dem tatsächlichen Schadenverlauf der Stiftung
(Risikopoolvertrag) bzw. der Vorsorgewerke             Sämtliche Vorsorgewerke und die Stiftung haben
(individuelle Risikoverträge). Vorsorgewerke mit       sich im vergangenen Geschäftsjahr entschieden,
einem laufenden Anschlussvertrag, die seit dem         die Überschüsse der Betriebsrechnung gutzu-
1. Januar 2020 neu im Risikopool geführt               schreiben.
werden, erhalten ihren Überschuss bis zum Ver-
tragsende individuell (Übergangslösung).
6 Erläuterung der Vermögensanlagen
und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlagen

6.1 Organisation der Anlagetätigkeiten, Anlagereglement

Kollektive Anlagen                                    Zürich Anlagestiftung 1)
                                                      CS Anlagestiftung 1)
                                                      Reichmuth & Co Investment Management AG 2)
Depotstellen                                          State Street Bank GmbH, Munich, Zurich Branch 2)
                                                      Credit Suisse AG, Zürich 2)
                                                      Reichmuth & Co, Luzern 2)

1) Bewilligung OAK
2) Bewilligung FINMA

Zulassung der Vermögensverwalter nach Art. 48f        Der Kassenvorstand eines Vorsorgewerkes lässt
BVV 2                                                 der Stiftung bei Abschluss des Anschlussvertrages
Die Stiftung beauftragt die folgenden Stellen         die erforderlichen Anlageinstruktionen über
zur Vermögensverwaltung:                              die Vermögensanlage zukommen. Über Anpassun-
Zürich Anlagestiftung, Credit Suisse AG,              gen der Anlageinstruktionen entscheidet der
Reichmuth & Co Investment Management AG.              ­Kassenvorstand im Einvernehmen mit der Stiftung
                                                       und im Rahmen des Anlagereglements und
Anlagestrategien                                       der allgemeinen Anlagevorschriften von Art. 49ff.
Anschlüsse mit «Autoinvestment»:                      BVV 2. Abhängig vom Volumen des Vorsorge­
Das Vorsorgevermögen wird für jedes Vorsorge-         kapitals und der Risikofähigkeit wählt der Kassen-
werk von der Stiftung gemäss Grundsätzen des          vorstand aus verschiedenen Anlagemöglich-
Autoinvestments investiert.                           keiten eine individuelle Anlagestrategie für das
                                                      Vorsorgewerk aus.
Die Allokation des Vorsorgevermögens einer ver-
sicherten Person erfolgt in Abhängigkeit von ihrer    Die gewählten Anlagestrategien sind aus den
individuellen Risikofähigkeit auf eine von drei An-   ­Jahresrechnungen der Vorsorgewerke ersichtlich.
lagestrategien. Das gesamte Vorsorgevermögen
des Vorsorgewerkes wird damit grundsätzlich in        Wahrnehmung der Stimm- und Offenlegungs-
drei verschiedene Anlagestrategien investiert.        pflicht gemäss Art. 22f. der Ver­ordnung gegen
                                                      übermässige Vergütungen bei börsenkotierten
Die Allokation der drei Anlagestrategien ist aus      Aktiengesellschaften (VegüV)
den Jahresrechnungen der Vorsorgewerke                Die Investition in die Anlageklasse Aktien Schweiz
­ersichtlich.                                         erfolgt ausschliesslich indirekt. Die Verordnung
                                                      gegen übermässige Vergütungen bei börsenkon-
Anschlüsse mit «firmeneigener Anlage­                 tierten A­ ktiengesellschaften (VegüV) ist daher
strategie»:                                           nicht anwendbar. Bei Kollektivanlagen, die die Ab-
Das Vorsorgevermögen wird für jedes Vorsorge-         gabe e­ iner Stimmempfehlung ermöglichen, ent-
werk von der Stiftung im Auftrag des jeweiligen       scheidet der Stiftungsrat, ob er eine solche Emp-
Kassenvorstandes angelegt.                            fehlung abgeben will oder darauf verzichtet.
                                                      Die Sammelstiftung Vita Invest gibt keine Stimm-
                                                      empfehlungen ab.
6.2 Zielgrösse und Berechnung der Wert-                    Die Höhe der Wertschwankungsreserve beträgt
schwankungsreserven                                        je nach gewählter Anlagestrategie (Autoinvestment    23
Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve wird             und firmeneigene Anlagestrategie) zwischen 10
individuell pro Vorsorgewerk bestimmt; sie berech-         und 20 % der Vorsorgekapitalien und technischen
net sich nach der finanzökonomischen Methode               Rückstellungen.
(Value-at-risk-Ansatz). Es werden die folgenden
Parameter berücksichtigt: die aktuelle Asset Allo-         Ein Anschluss hat den Anschlussvertrag mit der
cation, die Mindestrendite, die historische Vola­          Sammelstiftung Vita Invest per 31. Dezember
tilität (ein Jahr), die zukünftig erwartete Rendite        2020 gekündigt und bereits vor Jahresende alle
der Anlagestrategie sowie ein Sicherheitsniveau            Anlagen liquidiert. Dieser Anschluss weist per
von mindestens 95 %.                                       31. Dezember 2020 keine Wertschwankungsre-
                                                           serven mehr aus.

in CHF                                                                        31.12.2020          31.12.2019
Wertschwankungsreserve Zielgrösse                                           44’262’271.15      75’131’109.90
Wertschwankungsreserve IST-Bestand                                          44’035’849.74      74’933’881.84
   Wertschwankungsreserve Anfang Jahr                                       74’933’881.84      74’225’710.27
   Einlagen in die Wertschwankungsreserve
      durch Vertragsübernahmen                                                460’818.90                0.00
      aus Ertragsüberschuss                                                  2’028’281.50      19’206’167.70
   Entnahmen aus der Wertschwankungsreserve
      durch Ertrags- / Aufwandüberschuss                                   − 3’497’585.05      − 9’595’977.41
      durch Vertragsauflösung                                             − 29’889’547.45      − 8’902’018.72
Reservedefizit                                                                226’421.41          197’228.06
Anzahl Vorsorgewerke mit ≥ Ziel WSR   1)
                                                                                      10                  28
Anzahl Vorsorgewerke zwischen 75 und 100 % Ziel WSR   1)
                                                                                       0                    0
   Reservedefizit                                                                    0.00               0.00
Anzahl Vorsorgewerke unter 75 % Ziel WSR 1)                                            1                    1
   Reservedefizit                                                             226’421.41          197’228.06

1) WSR = Wertschwankungsreserven
6.3 Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien (Einhaltung BVV 2)

                                                                   31.12.2020                  31.12.2019   BVV 2
                                                              in CHF     in %             in CHF     in %    in %

Forderungen auf festen Geldbetrag                     158’334’979.61     39,9    424’644’549.33      52,4    100
   Flüssige Mittel
      Bank Liquidität                                  37’083’045.27             169’724’357.12
      Bank Anlagen                                      1’050’191.13                2’816’012.83
   Forderungen
      Kontokorrent Zurich Leben                                 0.00                2’774’572.80
      Verrechnungssteuer                                 236’598.37                 1’072’105.26
      Andere Forderungen                                 769’974.10                  769’974.10
   Kollektive Anlagen – Forderungen
      Obligationen Schweiz                             41’904’930.75              93’520’721.13
      Obligationen Ausland in CHF                      23’010’656.06              66’645’582.36
      Obligationen Fremdwährungen                      50’427’207.06              77’179’018.31
      Operative Liquidität                              1’289’406.24                1’645’278.09
      Geldmarkt                                         2’562’970.63                8’496’927.33
Art. 55a Koll. Anlagen – Grundpfandtitel                        0.00      0,0       2’453’728.00      0,3     50
Art. 55b Kollektive Anlagen – Aktien                  115’245’273.51     29,0    188’479’444.40      23,2     50
   Aktien Schweiz                                      53’036’585.98              83’998’015.80
   Aktien Ausland                                      62’208’687.53             104’481’428.60
Art. 55c Koll. Anlagen – Immobilien                    81’330’429.11     20,5    140’391’343.19      17,3     30
   Liegenschaften Inland                               65’342’177.86             111’295’175.24
   Liegenschaften Ausland                              15’988’251.25              29’096’167.95
Art. 55d Koll. Anl. Alternative Anlagen                39’546’538.50     10,0     51’699’118.65       6,4     15
Art. 57 Anlagen beim Arbeitgeber                        1’202’826.50      0,3       3’264’189.80      0,4      5
Aktive Rechnungsabgrenzung                              1’448’622.10      0,4          47’303.20      0,0
   Aktive Rechnungsabgrenzung                           1’448’622.10                   47’303.20
Total Aktiven                                         397’108’669.33    100,0    810’979’676.57      100

Art. 53 Zulässige Anlagen                                eingehalten                 eingehalten
Art. 54 Einzelne Schuldner                               eingehalten            nicht eingehalten
Art. 54a Einzelne Gesellschaftsbeteiligung               eingehalten                 eingehalten
Art. 54b Einzelne Immobilien                             eingehalten                 eingehalten
Art. 54b Belehnung einzelner Immobilien                  eingehalten                 eingehalten
Art. 55c 30 % Immob., davon max. ¹⁄₃ Immob. Ausland      eingehalten                 eingehalten
Art. 55e FW ohne Währungsabsicherung                  100’049’717.36     25,2    128’661’092.71      15,9     30
Art. 55e FW mit Währungsabsicherung                    72’116’979.04     18,2    130’946’254.36      16,1
Angaben zu den gewählten Anlagestrategien
                                                                                                                           25

                                                                        31.12.2020          31.12.2019
Anschlüsse mit «Autoinvestment»                                                   2                     0
   Profil Dynamisch                                                  30’643’286.09                  0.00
   Profil Ausgewogen                                                  3’344’703.35                  0.00
   Profil Progressiv                                                  8’378’887.58                  0.00
Total in CHF                                                         42’366’877.02                  0.00

Anschlüsse mit «firmeneigener Anlagestrategie»                                    9                    29
Total in CHF                                                        312’950’534.84      630’511’161.46

6.4 Derivative Finanzinstrumente
Für ein Vorsorgewerk der Sammelstiftung Vita Invest erfolgte im Rahmen der Vorschriften gemäss
Art. 56a BVV 2 per Bilanzstichtag der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten.

Die derivativen Finanzinstrumente sind beiliegender Tabelle zu entnehmen. Es handelt sich hierbei
ausschliesslich um Termingeschäfte:

Kauf

Währung                     Ausübungspreis           Stück           Kursdatum         Kurs, Devisen        Wert in CHF
CHF                                1.193466        871’230             19.03.21              1.0019          872’914.33
CHF                                0.882667       3’195’255            19.03.21              1.0019         3’201’431.22
CHF                                0.689365        110’298             19.03.21              1.0019          110’511.62
CHF                               14.456168        419’229             19.03.21              1.0019          420’039.28
CHF                                0.852987        554’510             19.03.21              1.0019          555’513.33
CHF                                1.078936       1’510510             19.03.21              1.0019         1’513’430.34
CHF                                0.848258         42’413             19.03.21              1.0019           42’494.89
CHF                                 0.88493        176’986             19.03.21              1.0019          177’328.13
CHF                               14.491702         72’459             19.03.21              1.0019           72’598.58
Verkauf

Währung                   Ausübungspreis                   Stück          Kursdatum          Kurs, Devisen     Wert in CHF
CAD                             0.689365                160’000             19.03.21               0.6948       111’166.68
DKK                            14.456168               2’900’000            19.03.21               0.1454       422’070.48
DKK                            14.491702                 50’000             19.03.21               0.1454        72’770.77
EUR                             1.078936               1’400’000            19.03.21               1.0819      1’516’750.76
GBP                             1.193466                730’000             19.03.21               1.2077       881’703.67
JPY                             0.852987              65’000’000            19.03.21               0.0086       557’346.77
JPY                             0.848258               5’000’000            19.03.21               0.0086        42’872.83
USD                             0.882667               3’620’000            19.03.21               0.8850      3’202’396.74
USD                              0.88493                200’000             19.03.21               0.8850       176’928.00

Gegenpartei bei allen derivativen Finanzinstrumenten ist die Reichmuth & Co Investment
­Management AG mit Ausübungsdatum 31. Dezember 2020.

Die Währungsabsicherungsgeschäfte dienen ausschliesslich der Reduktion von Währungsrisiken.

6.5 Erweiterung der Anlagemöglichkeiten                  Bei einem Vorsorgewerk sind im abgelaufenen
­gemäss Art. 50 Abs. 4 BVV 2                             Geschäftsjahr mehr als 10 % bei einem einzigen
 Nach Art. 50 Abs. 4 BVV 2 sind Erweiterungen der        Schuldner angelegt. Dieser Anschluss hat den An-
Anlagemöglichkeiten gestützt auf ein Anlage­             schlussvertrag mit der Sammelstiftung Vita Invest
reglement möglich, sofern die Einhaltung der Ab-         per 31. Dezember 2020 gekündigt und bereits
 sätze 1 bis 3 (Sorgfalt, Sicherheit und Risikover­      vor Jahresende alle Anlagen liquidiert. Der Kassen-
 teilung) von Artikel 50 im Anhang der Jahresrech-       vorstand ist der Überzeugung, dass die Grund-
 nung schlüssig dargelegt werden kann.                   sätze des Anlagereglements stets eingehalten sind
                                                         und der Vorsorgezweck mit diesem Entscheid
Die Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebens-        bestmöglich erfüllt ist.
versicherungs-Gesellschaft AG hat in ihren Anlage-
reglementen «Firmeneigene Anlagestrategie» und            Bei den drei Vorsorgewerken, welche die Katego-
«Autoinvestment» vom 1. Januar 2020 die Erwei-            rienbegrenzungen gemäss Art. 55 BVV 2 über-
terungen der Anlagemöglichkeiten vorgesehen.              schritten haben, ist der jeweilige Kassenvorstand
                                                          der Überzeugung, dass diese Überschreitung
Auf Ebene Stiftung wurde die Erweiterung der             aufgrund der bestehenden Risikofähigkeit einen
Anlagemöglichkeiten gemäss Art. 50 Abs. 4 BVV 2          positiven Beitrag zur Erreichung der Ertragsziele
im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht in Anspruch          leistet. Die Grundsätze des Anlagereglements
genommen.                                                ­betreffend Sicherheit, marktgerechten Ertrag und
                                                          Diversifikation sind stets eingehalten. Der Vor­
Auf Ebene Vorsorgewerke wurde die Erweiterung             sorgezweck ist durch die teilweise Abweichung
der Anlagemöglichkeiten gemäss Art. 50 Abs. 4             von den Anlagerichtlinien gemäss BVV 2 nicht ge-
BVV 2 im abgelaufenen Geschäftsjahr von vier              fährdet.
Vorsorgewerken (drei davon bei den Kategoriebe-
grenzungen gemäss Art. 55 BVV 2) in Anspruch             Der Stiftungsrat ist der Überzeugung, dass die im
genommen. Die Kategorienbegrenzungen wurden              Rahmen der Umsetzung der individuellen Anla-
in zwei Fällen bei den Immobilienanlagen                 gestrategien sorgfältig ausgewählten und über-
(max. 43 %) und in einem Fall bei den Aktienanla-        wachten Anlagen, welche die Limiten aus BVV 2
gen (max. 63 %) überschritten.                           überschreiten, einen positiven Beitrag sowohl zur
Erreichung der Ertragsziele als auch zu einer an-                 Gemäss Anlagereglements der Sammelstiftung
gemessenen Risikoverteilung leisten und damit                     Vita Invest ist die Wertschriftenausleihe nicht          27
die Erreichung des Vorsorgezwecks unterstützt                     ­gestattet. Im Rahmen der eingesetzten Kollektiv-
wird.                                                              anlagen ist diese jedoch erlaubt, falls die einge-
                                                                   setzten Kollektivanlagen diese zulassen.
6.6 Offenlegung Retrozessionen und Securities
Lending                                                           Die Stiftung hat entsprechende Schreiben von
Die Sammelstiftung Vita Invest verfügt über ein                   den mit der Vermögensverwaltung beauftragten
Anlagereglement «Firmeneigene Anlagestrate-                       Stellen – der Zürich Anlagestiftung, der Credit
gie» und «Autoinvestment», das die Einhaltung                     ­Suisse AG und der Reichmuth & Co Investment
der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des                    Management AG – erhalten. In diesen wird
BVG sicherstellen soll. Die Organmitglieder und                    von allen Stellen bestätigt, dass sie für das Jahr
Mitarbeitenden sowie die externen Partner,                         2020 in Verbindung mit den Anlagen der Sam-
die für die Anlage, Verwaltung und Kontrolle des                   melstiftung Vita Invest keine herausgabepflichti-
Vorsorgevermögens zuständig sind, haben                            gen Retrozessionen erhalten oder an Dritte
sich verpflichtet, die gesetzlichen und reglemen-                  ausbezahlt haben und kein Securities Lending ge-
tarischen Bestimmungen einzuhalten.                                tätigt wurde.

6.7 Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen

in CHF                                                                         01.01. – 31.12.2020   01.01. – 31.12.2019
Erfolg flüssige Mittel                                                               − 271’338.82          − 532’807.80
Zinsen auf Arbeitgeberbeitragsreserven                                                − 82’655.88          − 162’789.80
Zinsen auf Freizügigkeitsleistungen                                                  − 143’043.32          − 287’409.91
Erfolg kollektive Anlagen                                                           16’476’198.63        74’830’930.27
   Erfolg / Verlust auf Währungsabsicherung                                            233’214.05              9’966.84
   Erfolg auf kollektive Anlagen                                                    16’242’984.58        74’820’963.43
Vermögensverwaltungskosten, TER und Fees                                            − 2’064’320.73       − 4’494’930.36
   Bank- und Depotspesen                                                                − 5’999.63          − 17’804.83
   Vermögensverwaltungskosten                                                           − 1’861.10         − 517’359.66
   Total Expense Ratio (TER)                                                        − 2’056’460.00       − 3’959’765.87
Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen                                                 13’914’839.88        69’352’992.40
Durchschnittliches Gesamtvermögen 1)                                               604’044’172.95       866’134’403.66
Nettorendite 2)                                                                            2,30 %                8,01 %

1) (Bilanzwert Anfang Jahr + Bilanzwert Ende Jahr) : 2
2) Nettorendite = Netto-Ergebnis in % des durchschnittlichen Gesamtvermögens
6.8 Erläuterungen zu den Vermögens­                                Die Total Expense Ratio (TER) umfasst sämtliche
verwaltungskosten                                                  Kosten betreffend Controlling und Monitoring
Innerhalb von kollektiven Kapitalanlagen fallen                    ­sowie die Vergütung der Portfoliomanager, die
Kosten an, welche nicht direkt in Rechnung                          Custody- und Subcustody-Gebühren, die Audit-
­gestellt, sondern mit der Wertentwicklung des                      kosten und allfällige Aufsichtsgebühren. Die
 Kollektivvermögens verrechnet werden (Abzug                        Berechnung erfolgt gemäss den Richtlinien zur
 vom Vermögensertrag).                                              Berechnung und Publikation der Betriebsauf-
                                                                    wandquote TER KGAST der Anlagegruppen der
                                                                    KGAST-Mitglieder.

in CHF                                                                                   31.12.2020               31.12.2019
Vermögensverwaltungskosten, TER und Fees                                               2’064’320.73              4’494’930.36
   Transaktionsabr. und Vermögensverwaltungspauschalen                                   365’197.49               535’164.49
   Summe der Kostenkennzahlen TER (Total Expense Ratio)                                1’699’123.24              3’959’765.87
Anteil ausgewiesene Vermögensverwaltungskosten                                                 0,58 %                    0,56 %
Vermögensanlagen                                                                    395’660’047.23           810’932’373.37
   davon kostentransparente Vermögensanlagen                                        352’984’228.99           806’174’068.27
   Kostentransparenzquote 1)                                                                88,90 %                   99,41 %
Intransparente Kollektivanlagen                                                       44’077’137.14              4’758’305.10

1) Kostentransparenzquote = wertmässiger Anteil der kostentransparenten Vermögensanlagen am Total der Vermögensanlagen

Währung                 Stück    Bezeichnung                ISIN                 Bewertung                Kurs                Wert    Anbieter
                     Nominal                                                         Datum                                   in CHF
                                 ZKB-CIF Commodity
CHF             119’605.7790                                CH1352501872            31.12.20            38.560       4’611’998.84         ZKB
                                 ­Index hedged CHF
                                 Mix 45
CHF                 928.7600                                CH0512494615            31.12.20        1’067.900            991’823.18      ZIAG
                                 (nicht konform zu BVV 2)
                                 Mix 65
CHF                7’167.900                                CH0512494623            31.12.20        1’092.374        7’830’023.03        ZIAG
                                 (nicht konform zu BVV 2)
                                 Profil Dynamisch
CHF              26’441.9190                                CH0502700773            31.12.20        1’158.890       30’643’286.09        ZIAG
                                 (nicht konform zu BVV 2)
Total                                                                                                               44’077’137.14
6.9 Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeberbeitragsreserven
                                                                                                      29

in CHF                                                               31.12.2020         31.12.2019
Anlagen bei Arbeitgeber                                            1’202’826.50       3’264’189.80
   Kontokorrente Arbeitgeber                                       1’202’826.50       3’264’189.80

Per 31. März 2021 waren CHF 0.00 des Saldos per 31. Dezember 2020 noch offen.

Entwicklung Arbeitgeberbeitragsreserven

in CHF                                                                     2020               2019
Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserven in %                           0 – 5,48 %         0 – 9,59 %
Arbeitgeberbeitragsreserven per 31.12.                             2’553’574.36       5’887’027.40
   Arbeitgeberbeitragsreserven Anfang Jahr                         5’887’027.40       6’278’878.65
   Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserven
      durch Arbeitgeber                                              500’000.00         718’785.55
   Entnahmen aus den Arbeitgeberbeitragsreserven
      für Beitragszahlungen                                        − 376’128.67      − 1’145’656.30
      für Leistungsverbesserungen                                          0.00        − 42’447.55
      aus Vertragsabgängen                                        − 3’539’980.25       − 85’322.75
   Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserven                             82’655.88         162’789.80
7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz
und Betriebsrechnung
7.1 Verwaltungsaufwand

Kostenprämien an den Risikoversicherer                                  CHF 214’894.00 / Vorjahr CHF 679’742.00
Verwaltungsaufwand gemäss Betriebsrechnung                             CHF 526’184.20 / Vorjahr CHF 1’294’907.75
  davon Verwaltungsaufwand gem. Kostenreglement                        CHF 526’184.20 / Vorjahr CHF 1’294’907.75
  (Zürich Leben)
  davon Verwaltungsaufwand (Maklercourtagen)                                          CHF 0.00 / Vorjahr CHF 0.00

Die Verwaltung der Stiftung und die Geschäfts-      nung der FINMA abzustellen. Die prozentuale
führung sind an die Zürich Versicherungs-Gesell-    Aufteilung der Bruttokosten im Kollektivlebenge-
schaft AG (Zurich) delegiert. Sämtliche bei der     schäft gemäss der von Zurich zur Verfügung
Stiftung anfallenden Kosten werden durch Zurich     ­gestellten Betriebsrechnung berufliche Vorsorge,
getragen.                                            die nach den Vorgaben der Eidgenössischen Fi-
                                                     nanzmarktaufsicht FINMA erstellt wird, kann der
Zur Deckung der Aufwendungen des Kollektivle-        unten stehenden Grafik entnommen werden:
bengeschäftes werden Kostenprämien sowie
jährliche Verwaltungskostenbeiträge pro Vorsor-       11,3%     1,0%   7,6%
gewerk erhoben.

Die von der Stiftung an Zurich überwiesenen Kos-
tenprämien plus die von den angeschlossenen
Vorsorgewerken erhobenen Verwaltungskosten-
beiträge betrugen im laufenden Geschäftsjahr
gesamthaft CHF 741’078.20 / Vorjahr CHF
1’974’649.75.

Zurich verbucht die Kostenpositionen – mit Aus-       11,4%             68,7%
nahme der Kosten für die Revisionsstelle, den
Experten für berufliche Vorsorge sowie die Auf-          Übrige Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung
                                                         Provisionen an eigenen Aussendienst
sichtsbehörden – für alle Stiftungen gemeinsam.          Provisionen an Broker und Makler
Der Stiftungsrat hält deshalb die Aufschlüsselung        Aufwendungen für Markeng und Werbung
der Verwaltungskosten des Rückversicherers auf           Übrige Abschlussaufwendungen
Stiftungsebene nach Art. 48a BVV 2 für nicht di-
rekt anwendbar, sondern erachtet es als sinnvoll,   (Quelle: Betriebsrechnung 2020 – berufliche Vorsorge,
auf die Aufschlüsselung gemäss Betriebsrech-        im Internet unter www.zurich.ch abrufbar)
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