Gestaltungshandbuch Stiftungsdorf Ellener Hof
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INHALT 1 VORWORT 2 EIN GESTALTUNGSHANDBUCH 3 AUSGANGSLAGE 4 EIN SOZIAL-ÖKOLOGISCHES MODELLQUARTIER 5 ARCHITEKTUR 6 NEBENANLAGEN 7 FREIRAUM 3
1 VORWORT Alexander Künzel Damit beginnen dann auch die Mühen der Ebene: Wie werden Dinge konkret formuliert? Was wird im Vorstandsvorsitzender Bebauungsplan, was im städtebaulichen Entwurf der Bremer Heimstiftung oder eben im Gestaltungshandbuch hinreichend ge- klärt und festgelegt oder eben auch offengelassen? Die Bremer Heimstiftung verfolgt, als eine im Bauen und Sanieren erfahrene Stiftung, noch einmal neue Wege. Parzellen/Grundstücke in Erbbaurecht an Dritte zu vergeben und gemeinsam mit diesen ein Es ist unser aller Traum – Heimat finden in einem spannendes, buntes Quartier zu entwickeln, verlangt lebendigen, vielfältigen Quartier in guter Nachbar- von allen, sich auf eine tragende Idee einzulassen. schaft! Mit dem Geschenk des Ellener Hofes, diesem Gestalterisch ist diese Idee in diesem Handbuch zu- wunderbaren 9 ha großem Grundstück in Osterholz sammengetragen. Dabei bilden Planungsrecht und hat die Bremer Heimstiftung die Jahrhundert-Chan- Gestaltungshandbuch einen klaren Rahmen, an ce, ein vergessenes Areal aus dem Dornröschen- dem sich nicht nur unter dem Stichwort Holzbau alle schlaf zu wecken und damit ein Stück Stadt für Viele orientieren werden. zu entwickeln - wortwörtlich Zäune niederzureißen Weitere Ideen für gemeinsame Kooperationen, und neue Nachbarschaften zu begründen. gemeinsames Miteinanderleben werden sich entwi- Dieses Glück, Ideen entwickeln, Konzepte denken ckeln. Da gibt es zahlreiche Gespräche, die mithilfe und auch mal wieder überdenken zu können, um des hier Erarbeiteten noch präziser werden können. gemeinsam mit zahlreichen Akteuren aus Woh- In dem Sinne stärkt diese Zusammenstellung die nungswirtschaft, sozialen Trägern, Stiftungen, Ver- Handlungskompetenz aller Beteiligten, weil über einen, Nachbarinnen und Nachbarn in Osterholz bestimmte Fragen bereits vorgedacht wurde. einen neuen Stadtteil entwickeln zu können, ist Für die Bremer Heimstiftung möchte ich mich daher schon groß. Und nötigt Respekt ab vor der Aufga- bei allen Prozessbeteiligten bedanken. be, mit Unterstützung der Stadtgemeinde Bremen Das bereits im Gebäudebestand in den letzten (hier vor allem mit vielen engagierten Mitarbeiterin- 2 Jahren entstandene Leben, der Kulturverein, nen und Mitarbeitern beim Senator für Umwelt, Bau die zahlreichen Gespräche und Veranstaltungen und Verkehr) etwas zu entwickeln, dass dem Ruf der auf dem Ellener Hof zeigen hier schon, welches Bremer Heimstiftung auch noch in 50 oder 100 Jah- ungewöhnliche Potenzial in diesem Ort steckt. ren vorauseilt. Das Gestaltungshandbuch für das Stiftungsdorf Ellener Hof folgt dabei dann dem Ge- Ich lade Sie herzlich ein, dabei zu sein. Wir sehen danken, alles das, was nötig ist, zu regeln, zugleich uns. zu einer nachhaltigen Gestaltung anzuregen und qualitätsvolle Architektur und Freiräume für eine bunte Mischung zu bauen. 4
Prof. Dr. Iris Reuther des Projektes angemessene Gestaltung für das immerhin 9 ha große Gebiet entwickelt werden kann. Senatsbaudirektorin In einer kooperativen Bearbeitung von 5 konkreten Gebäuden durch verschiedene, im Holzbau auch un- terschiedlich erfahrene Architektenteams, einer Be- ratung durch externe Fachleute und einem kritischen Blick weiterer Beteiligter aus Verwaltung, Ortspolitik Der neue Ellener Hof ist ein besonderes Projekt und der Bremer Heimstiftung wurden sehr schnell im Rahmen der Wohnungsbauoffensive des Bre- erste Rahmensetzungen formuliert. Diese auf Basis mer Senats. Das Gestaltungshandbuch für das der entwickelten Entwürfe weiter auszuarbeiten und Stiftungsdorf Ellener Hof ergänzt die Vorgaben zu präzisieren war dann die Aufgabe der Beteiligten. des Bebauungsplans 2459 gemäß Baugesetzbuch Die Ergebnisse sind in dieses Gestaltungshand- sowie weitere Vereinbarungen zwischen der Stadt- buch eingeflossen. Dass dabei eine breite Diskussi- gemeinde Bremen und der Bremer Heimstiftung als on über notwendige Regeln und eher inspirierende Grundstückseigentümerin. Damit sollen die Qualität Anregungen in konkreten Projekten geführt werden des städtebaulichen Entwurfs und die Konzepte der muss, versteht sich von selbst. Deshalb hat die Se- Freiraumplanung vertieft und nachhaltig umsetz- natsbaudirektorin vorgeschlagen, hierfür auch das bar werden. Neben Gestaltungsrichtlinien für die Bremer Gestaltungsgremium zu nutzen. Gebäude werden daher auch Vorschläge für die Der zweite innovative Strang besteht in der Zusam- überwiegend privaten Freiräume auf dem Ellener menarbeit von Bremer Heimstiftung und Stadt bei Hof formuliert. der Programmierung des Projektes in einem beson- Das Gestaltungshandbuch folgt dabei zwei inno- deren Verfahren zur Entwicklung von Städtebau und vativen Strängen. Mit dem neuen ‚urbanen Dorf‘ Gestaltung. Hier kann sich zeigen, wie sich der ge- im Stadtteil Osterholz nahe des Osterholzer Fried- meinsam entwickelte städtebauliche Instrumenten- hofs zwischen Blockdiek und dem Ellener Feld koffer um weitere Innovationen mit bereits geplanten entsteht in Bremen erstmals ein ganzes Quartier und in nicht allzu ferner Zukunft gebauten Projekten mit einer Architektursprache ganz aus Holz. Im Zu- und Experimenten erweitert. In diesem Sinne ist das sammenhang mit dem Ansatz der Bremer Heimstif- Gestaltungshandbuch eine Etappe auf der Wegstre- tung über Erbbaurechte möglichst viele verschie- cke am Ellener Hof, qualitätsvollen, nachhaltigen dene Akteure bauen zu lassen, stellt sich dabei und zugleich für Viele attraktiven und bezahlbaren die Frage wie das angestrebte Erscheinungsbild Wohnungsbau in Bremen zu schaffen. zugleich verschiedenartig und dennoch städtebau- Davon profitieren der Stadtteil und die Stadt insge- lich aufeinander bezogen sein kann. Schließlich soll samt. den besonderen Qualitäten des Ellener Hofs und Es wird eine Freude sein, in wenigen Jahren durch seiner Geschichte eine Referenz erwiesen werden. das Stiftungsdorf Ellener Hof zu gehen und den Deshalb war es gemeinsam mit der Bremer Heim- Alltag eines neuen Wohnquartiers zu beobachten, stiftung und den Büros DeZwarteHond sowie RMP das sich entlang der planungsrechtlichen Maßga- Stefan Lenzen Landschaftsarchitekten, die den ben, aber auch der gestalterischen Leitlinien entwi- städtebaulichen Entwurf für den Ellener Hof entwi- ckelt und darin viel Potenzial für neue Quartiere in ckelt haben, schnell verabredet, ein Verfahren zu Bremen zeigen kann. wählen, bei dem eine dem Ort sowie dem Anspruch 5
2 EIN GESTALTUNGSHANDBUCH Mit dem Stiftungsdorf Ellener Hof plant die Bremer Anderem die drei Architekturbüros Gruppe OMP Heimstiftung in enger Abstimmung mit der Freien Architekten, Atelier PK Architekten sowie Ziegert Hansestadt Bremen ein sozial-ökologisches Modell- Roswag Seiler Architekten Ingenieure und der Se- quartier. Das städtebauliche Konzept von DeZwarte- nator für Umwelt, Bau und Verkehr vetreten durch Hond. / RMP Stefan Lenzen Landschaftsarchitekten die Senatsbaudirektorin. gründet auf der Leitidee des urbanen Dorfes mit ei- Mit den Instrumenten des Bebauungsplans, des ner vielfältigen Kombination unterschiedlicher Plät- städtebaulichen Vertrags, der Erschließungsplanung, ze und Räume, die aus dem Zusammenspiel von sowie einem begleitenden Gestaltungsgremium und öffentlichen und privaten Bereichen und neu ge- dem Gestaltungshandbuch werden alle Schritte des bauter wie vorhandener Architektur entstehen wird. Bauens für das Stiftungsdorf Ellener Hof kaskaden- Das Gestaltungshandbuch bildet eine Basis für artig begleitet. Am Ende des Planungsprozesses ste- vielfältiges und buntes Leben im Quartier, wel- hen die Baugenehmigung und ein Vertrag zum Erb- che sich aus den Vorhaben von Bebauungs- und baurecht. Und dann beginnt das Leben im Quartier… Erschließungsplan sowie städtebaulichem Ver- In den folgenden Kapiteln wird nach einführen- trag und Erschließungsvertrag ergibt. Damit der Darstellung der Ausgangslage die Idee des wissen alle zukünftigen Bauherren und Erbau- sozial-ökologischen Modellquartiers skizziert. Das rechtsnehmer*innen aber auch alle zukünftigen Be- Kernstück des Gestaltungshandbuchs sind die von wohner*innen wie auch die Nachbarschaft um den DeZwarteHond. zusammengefassten Leitlinien für Ellener Hof, welche Rahmenbedingungen für zu- die Architektur und die von RMP Stefan Lenzen dar- künftige Entwicklungen auf dem Ellener Hof gelten. gestellten Rahmenbedingungen für die Freiraumpla- Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwi- nung im privaten Raum. schen gemeinsamer und individueller Gestaltung zu schaffen (Regeln und begründete Ausnahmen). Das Instrument des Gestaltungshandbuchs hat sich dabei in der Vergangenheit als ein wesent- licher Bestansteil der Qualitätssicherung bei vie- len Projekten dieser Größenordnung bewährt. Die nachfolgenden gestalterischen Richtlinien sind als Resultat der Auseinandersetzung mit den Ge- bäudeentwürfen für den ersten Gebäudeabschnitt entstanden. Eine kooperative Architektenbeauf- tragung war in diesem Zusammenhang wichtigste Diskussionsplattform. Teilnehmende waren unter 6
3 AUSGANGSLAGE Bremens Leitbild für die Stadtentwicklung heißt: „le- in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen ha- benswert-urban-vernetzt“. In diesem Sinn soll mit ben dazu geführt, dass sich der Verein in den letzten dem „Stiftungsdorf Ellener Hof“ im Bremer Stadtteil Jahrzehnten weitestgehend von seinem ursprüngli- Osterholz ein neues Quartier entstehen, das die Fra- chen Zweck entfernt hat. Der Betrieb des Jungen- gen und Herausforderungen aktueller und absehba- hofes wurde 1989 eingestellt. Um das Grundstück rer Problemlagen in der Stadt annimmt und Antwor- langfristig einer neuen Nutzung zuzuführen, hat der ten darauf findet. Das Bremer Leitbild konkretisiert Verein seine Grundstücksflächen der Bremer Heim- den 2007 formulierten Ansatz der Leipzig-Charta stiftung übertragen. zur nachhaltigen europäischen Stadt. Darin wurde Die Bremer Heimstiftung wurde 1953 als Pflegedien- für alle Europäischen Städte eine gemeinsame Ver- stleister gegründet und unterhält mehr als 30 Stan- pflichtung zur nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik dorte, an denen Vielfalt und Teilhabe im Vordergrund formuliert. stehen. Entsprechend bieten die einzelnen Nieder- Mit dem Ziel im Blick die Städte zu schützen, zu lassungen nicht nur Wohnraum und Pflege, sondern stärken und weiter zu entwickeln sollen alle Dimen- sind als „Stiftungsdörfer“ konzipierte Knotenpunkte sionen einer nachhaltigen Entwicklung gleichzeitig des sozialen Miteinanders im Stadtteil. Ob ein Kin- und gleichgewichtig berücksichtigt werden. Dazu dergarten auf dem Gelände, Künstler unter dem zählen wirtschaftliche Prosperität, sozialer Ausgleich Dach, ein Fitnessraum oder eine Bibliothek im Haus und eine gesunde Umwelt. Auch die kulturellen und - jedes Haus initiiert und pflegt verschiedene Koop- gesundheitlichen Erfordernisse sind zu beachten. erationen. Kein Standort gleicht dem anderen, doch überall gehen nicht nur die Bewohner*innen, son- Die Bremer Heimstiftung entwickelt seit Herbst 2015 dern auch Angehörige und Freunde, Ehrenamtliche das Stiftungsdorf Ellener Hof mit dem Ziel ein neues oder Nachbar*innen ein und aus. Quartier für alle Generationen zu bauen, das gleich- ermaßen in Alter und Sozialstruktur durchmischt ist. Für diese Gemeinschaft setzt sich die Bremer Heim- Hintergrund der Überlegungen ist auch das Leitbild stiftung in ihren Häusern, in der Stadt Bremen aber Bremens als nachhaltige, urban-vernetzte Stadt und auch bundesweit ein - getragen von der Überzeu- die 2015 formulierten Ziele der Wohnbaukonzeption gung, dass mit Hilfe sozialer Netzwerke individu- zur Schaffung von günstigem Wohnraum. elle Lösungen für ein Leben im Alter nicht nur wün- schenswert bleiben, sondern machbar sind. Bis zum November 2015 hat der Verein „Ellener Hof“ das Grundstück in ehrenamtlicher Regie be- wirtschaftet und verwaltet. Als Verein wurde dieser Mitte des neunzehnten Jahrhunderts als „Erzie- hungsanstalt für verwahrloste Knaben“ gegründet. Gesellschaftlicher Wandel und veränderte Konzepte 7
4 EIN SOZIAL-ÖKOLOGISCHES MODELLQUARTIER Als Leitbild für die Bremer Heimstiftung und für den schon vorhandenen, von einem Kulturverein be- städtebaulichen Entwurf von DeZwarteHond / RMP spielten Kulturaula bietet das Stiftungsdorf Ellener Landschaftsarchitekten dient das urbane, vernetzte Hof schon heute zahlreihe Angebote und Anlässe für Dorf als neuer Baustein in der Stadtlandschaft. Dies Leben und Kommunikation im Quartier. ist das Ergebnis der städtebaulichen Werkstatt mit Diese große Nutzungsvielfalt sowie eine Vielzahl an drei eingeladenen Planerteams. Trägern mit professionellem und ehrenamtlichem Engagement bilden das Grundgerüst für eine bunte Bewohnerschaft aus Jung und Alt, multikulturell und sozial durchmischt. Gemeinsame Treffpunkte, Orte zum Spielen und für Gemeinschaftsprojekte sind in den Freiräumen angelegt, denen eine Schlüssel- funktion für den Austausch im Quartier zukommt. An die Philosophie der Bremer Heimstiftung anknüp- Abb. 1 fend dient das Stiftungsdorf Ellener Hof also nicht allein als Wohnraum, sondern soll ein Modellprojekt Auf dem knapp 100 000 m² großen, seit vielen hinsichtlich gemeinschaftlichen Zusammenlebens Jahren mit einem hohen Zaun abgeriegelten, un- und integrierter Nutzungen bilden. zugänglichen Gelände wird auf der Basis dieses Grundgedankens ein sozial-ökologisches Quartier Die Vernetzung endet jedoch nicht am Quartiers- entstehen. rand. Der bisher umzäunte Ellener Hof öffnet alle Grenzen und wird mit zahlreichen Wegeverbindun- Neben Wohnungen für Studenten, für ältere Men- gen für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unter- schen und für zahlreiche soziale Träger, die be- wegs sind, durch ein enges Wegenetz erschlossen. sondere Wohnbedarfe anbieten, sollen auch etwa So wird das zukünftige Stiftungsdorf beispielsweise 150 Sozialwohnungen errichtet werden. in die lokalen Fahrradrouten eingebunden, um die Mit vielen sozialen Einrichtungen, zwei Kinderta- nachhaltige Mobilität im Stadtteil zu unterstützen. gesstätten, einer Pflegeschule der Bremer Mit dem Erhalt eines Großteils der vorhandenen Alt- Heimstiftung und verschiedenen weiteren Dien- baumbestände und einem mit diesem Bestand be- stleistungen wie einem von Menschen mit Beein- hutsam planenden städtebaulichen Entwurf wird die trächtigungen bewirtschafteten Cafè und Kiosk oder “Landschaft” des Ellener Hofs, die neben den Bäu- einer Möglichkeit zur Fahrradreparatur und einer men auch durch einige markante und erhaltenswerte 8
Gebäude geprägt ist, zu einem zentralen Motiv des Die Sichtbarkeit und Erlebbarkeit von Holz soll auch neuen Stiftungsdorfs. Verknüpft wird dieses Motiv in den Innenräumen realisiert werden. Holz als sicht- der Bäume und Bestandsgebäude als historische bares Raumelement trägt zur Raumluftqualität, zu Schicht einer zukünftigen Entwicklung mit dem Leit- einem guten Wohnklima und zu einer besonderen motiv des Holzbaus für alle neuen Gebäude des Atmosphäre im Neubau bei. Im Holzbau können Stiftungsdorfs Ellener Hof. unterschiedliche Konstruktionsprinzipien u.a. der Holzskelettbau oder eine Hybrid-Konstruktion ange- Nachhaltiges Bauen | Holzbauweise wendet werden. Gemäß Brandschutzbestimmungen ist der Ein- Nachhaltige Gebäude und insbesondere deren Hülle satz von Holz als Fassadenmaterial bis zur müssen aus ökologisch unbedenklichen Baustoff- Gebäudeklasse IV zulässig. Eine enge Zusamme- en errichtet werden und in ihrer Konstruktion einen narbeit mit entsprechend im Holzbau versierten hocheffizienten Betrieb gewährleisten. Konstruk- Brandschutzgutachtern ist für das Projekt obligator- tionen sollten demontierbar sein. Mit “Demontierbar” isch. ist gemeint, dass alle verwendeten Baustoffe sorten- rein getrennt werden können. Schichtkonstruktionen sind zulässig, soweit sie diesem Grundsatz nicht Energiekonzept für KfW 40 widersprechen. Unzulässig sind fossile Dämmstoffe Im Zuge der ökologischen Ausrichtung des neuen (Polystyrol etc.). Quartiers „Ellener Hof“ kommt der umweltfreundli- Insbesondere Holz als nachwachsender Rohstoff chen Energieversorgung hohe Bedeutung zu. bietet die Möglichkeit einen geringen ökologischen Ziel ist die Realisierung eines ökologischen und na- Fußabdruck bei der Errichtung von Gebäuden zu chhaltigen Energiekonzeptes. hinterlassen. Entsprechend demontierbare Kon- struktionsprinzipien ermöglichen spätere Umbauten Durch Bereitstellung und Betrieb eines KWK-basi- und Sanierungen, ohne die Primärstruktur zu bes- erten Nahwärmeversorgungsnetzes gekoppelt mit chädigen. Im Falle eines Abrisses kann eine Holz- der Fernwärmeversorgung wird eine möglichst konstruktion komplett rezykliert und zurück in den sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effi- natürlichen Stoffkreislauf geführt werden. ziente und umweltverträgliche Versorgung der Ein- wohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer Die Holzbauweise soll als identitätsstiftendes Merk- im Gebiet Ellener Hof gewährleistet. Der Primären- mal des neuen Ellener Hofes dienen. Holz stellt ergiefaktor gemäß ENEV beträgt 0,4. ein gleichermaßen flexibles wie nachhaltiges Kon- struktionsmaterial dar und repräsentiert sowohl den ökologischen als auch den zukunftsweisenden Charakter des Projektes Stiftungsdorf Ellener Hof. Gegenüber konventioneller Bauweisen wird mit Holz ca. 50 % weniger CO2 frei gesetzt. 9
Planung im Dialog Einfache Gebäudevolumen orientieren sich in ihrer Stellung an dem Baumbestand als wichtigstem land- • Planaufstellungsbeschluss durch die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) schaftlichem Element. Seitens der Bremer Heimstif- 7. Januar 2016 tung ist zudem eine vielfältige Nutzungsstruktur ge- • Städtebauliches Werkstattverfahren 3. Febr. – • Verkehrs- und Mobilitätskonzept | Erschließung 13. April wünscht, entsprechend haben DeZwarteHond./RMP 2016 • Workshops zur Qualifizierung des städtebaulichen Entwurfs und des Verkehrskonzeptes unterschiedliche Gebäudetypologien, einladende 16. Juni – • Erste Formulierung von Gestaltungsvorgaben 22. Nov. 2016 Begegnungsplätze und vielfältige private, öffentlich • Auswahl Architekturbüros für Baufeld 1 • Kooperative Architektenbeauftragung für Baufeld 1 16. Jan.– • Finale Formulierung der Gestaltungsvorgaben zugängliche Grünflächen entwickelt. 10. Juli 2017 • Abschließende Bearbeitung Bauleitplan Der Übergang zwischen privatem und öffentlichem Seit Juli 2017 Raum erfolgt fließend, zudem ergänzen zahlreiche Abb. 2 weitere Wege und Orte die städtebauliche Konzep- Das Miteinander steht nicht nur nach der Fertigstel- tion. lung der Baumaßnahmen im Vordergrund, sondern An die Geschichte des Ellener Hofes anknüp- bildet für den gesamten Planungsprozess eine wich- fend werden prägende Elemente, wie Alleen, tige Prämisse. vorhandene Grünstrukturen, Bestandsgebäude, Entsprechend erfolgt projektbegleitend ein kontinu- etc. im Entwurf von DeZwarteHond. / RMP auf- ierlicher Austausch mit Politik, Verwaltung, Nutzern, gegriffen. Sie geben die zentrale Wegeführung Bewohnern, Nachbarn und Akteuren im Quartier. und den Rahmen für die neue Bebauung vor. Auch der stete Dialog mit den planenden Büros ist Teil des Projektes. Der Städtebauliche Entwurf von DeZwarteHond. und RMP Stefan Lenzen Landschaftsarchitekten Aufbauend auf der Grundidee eines sozial-ökologi- schen Quartiers haben DeZwarteHond./RMP Land- schaftsarchitekten als ausgewählter Beitrag zum 2016 durchgeführten städtebaulichen Werkstattver- fahren ihren Entwurf für das Stiftungsdorf vorgelegt und diesen seitdem weiterentwickelt. Abb. 3 Ihrem Entwurf liegt die Vorstellung eines in seine Dabei soll insbesondere der grüne Charakter des Umgebung eingebetteten Dorfes zugrunde: Die- Orts bewahrt werden, der eine große städtebauliche ser Grundgedanke wurde vor dem Hintergrund des Qualität birgt. größtmöglichen Erhalts des prägenden Altbaumbe- stands im Ellener Hof formuliert. 10
Abb. 4 Das Stiftungsdorf soll zukünftig von gemeinschaftli- räumen ergeben sich besondere Anforderungen chen Freiräumen mit unterschiedlichen Nutzungen an die Qualität des öffentlichen Straßenraums. und hoher Aufenthaltsqualität durchzogen sein, die Das Quartier soll durch grüne Verbindungswege zusammen genommen ein ökologisches Netzwerk gegliedert werden, diese sind stellenweise mit Auf- bilden. Zäune sind mit Ausnahme der KiTa-Spielflä- weitungen und Angern versehen, für Straßenteil- chen nicht im Gebiet vorgesehen. räume ist eine Mischverkehrsfläche angedacht. Im städtebaulichen Entwurf werden darüber hinaus die Im Bereich der zu erhaltenden Bestandsgebäude heterogenen Gebietsränder des Stiftungsdorfes the- des Stiftungsdorfes soll ein zentraler Dorf-Anger, matisiert und jeweils passende Übergänge geschaf- umgeben von vielfältigen angrenzenden Nutzun- fen. Bezüglich der Bauweise trifft der Städtebauliche gen, entstehen. Ergänzend zu den Altbäumen, Entwurf von DeZwarteHond. folgende Aussagen: Bestandsgebäuden und den halböffentlichen Frei- 11
TEXTLICHE F lee oselius-Al Kanal, A Ludwig-R 179 178 181 182 180 183 261 1. Mit der Bekann 258 259 262 545 544 bereichs sämtli Lud 251 254 260 255 543 256 257 542 2352 wig 387 250 253 264 386 541 2. In dem Allgeme -Ro 249 252 540 539 weise zulässig 2351 269 seli 268 2353 263 385 247 248 546 1005 us- 2350 384 1006 1007 2348 2349 246 272 267 266 1008 1009 Alle 3. In dem Mischg 273 271 383 1010 e Einzelhandelsb 2347 244 245 270 >55-70 dB(A) tags WA a 1011 Festsetzung Nr 242 243 275 382 ≤ 55 dB(A) tags GRZ 0,4 1013 1015 1016 1017 1018 des § 4 a Abs. >5 50 2346 241 Private Grünfläche GH 15,0 > >5 60 dB 0- dB 795 1019 1020 > ≤ >55 70 dB 4. Innerhalb der F 60 (A 1012 1014 0-6 (A 0 d ) na -70 (A) (Spielfläche / Garten) dB ) na 381 797 796 B(A chts dB tags 942 kulturelle Veran (A ch 2345 WA a ) na (A) ) n ts chts tag 1749 WA ac 798 799 o s sowie Bildungs hts dB(A) nac hts 380 GRZ 0,4 941 1755 240 >50-60 GRZ 0,4 A) nachts 1750 ≤ 50 dB( GH 15,0 800 801 940 1751 5. Es werden folg 1232 GH 3,0 2344 >6 239 >5 0 1752 859 0-6 dB(A 2343 238 330 379 806 1202 0 d ) na B(A chts 5.1 In den Allgeme 858 1231 )n 237 1201 ach ts 1753 des Gebiets die ) ta gs 943 948 1200 wenn ihre jewe B(A (A) ta gs 705 1199 ≤ 5 0 dB 2342 947 5.2 Verkaufsfläche -7 1198 MI a 5d >55 708 944 702 ) tags Fläche, die dem 236 >55-70 dB(A 671 1197 GRZ 0,6 ) tags 946 945 ≤ 55 dB(A WA o räumen, Stand >55-70 (A) tags 1196 TH 13,0 ≤ 55 235 701 1754 2341 672 GRZ 0,4 1195 GH 16,5 und sonstige F dB dB(A) 234 673 TH 7,5 700 WA a flächen, soweit tags 1225 1230 GH 13,5 696 GRZ 0,4 1215 1214 zählen auch Th 233 675 GH 15,0 >5 0-6 1324 1323 1229 Kassenvorzone 679 674 678 695 ≤ 5 0 dB(A 1325 sorgung von V 677 682 686 0d B(A ) nach 1233 WA a WA o 681 687 690 ) na ts Verkaufsfläche 676 684 chts GRZ 0,4 1770 GRZ 0,4 691 2340 1627 1326 1234 GH 22,0 sie von Kunden TH 7,5 685 1459 1460 1327 MI a WA o GRZ 0,6 MI a 2339 GH 13,5 1626 680 688 689 1328 6. In der abweich A GRZ 0,4 692 693 1462 1461 GH 17,01235 GRZ 0,6 1242 1769 Maßgabe, 1625 1329 TH 10,5 B Lu TH 7,5 1774 GH 13,5 1330 GH 13,0 - dass auch dw 1776 1585 WA o 1271 WA a 1456 ig - GRZ 0,4 1455 1454 1453 - dass eine >55 dB(A 1777 WA o 1401 GRZ 0,4 Nachbargr ≤5 1400 Ro -70 1399 1779 TH 7,5 3.00 5 1525 GRZ 0,4 TH 10,5 dB(A tags 1398 1397 s GH 13,5 TH 10,5 >5 1780 e li ) ta GH 12,0 1526 7. Eine Überschre ) ≤ 0- gs 1781 50 60 d 1472 GH 12,0 us 1560 dB B(A (A ) n 1782 und Gebäudete -A 1528 1473 ) n ac Gemeinbedarf 1529 2107 2108 ac hts hts 10.00 zugelassen we lle 1471 2109 GRZ 0,4 1556 1396 2106 2111 1807 städtebauliche e E 2105 WA a 1808 TH 7,5 1534 2103 2104 2110 1555 GRZ 0,4 1809 8. Eine Überschre GH 13,5 1810 1620 2053 2102 2101 TH 10,5 Balkonen und L 2056 1559 2099 WA a GH 12,0 1768 1812 bzw. innerhalb Private 1619 1535 2098 2100 GRZ 0,4 sowie Laubeng Grünfläche 2054 2055 2052 2096 GH 17,0 entgegenstehe WA a 2090 2097 1813 (Quartiersplatz) 2095 GRZ 0,4 >55-70 dB( A) tags 1815 A TH 10,5 2091 2092 ≤ 55 dB( 9. In den Mischge A) tags 1876 GH 12,0 2051 2047 1814 stücksflächen u 1684 2046 1821 unterhalb der G 1816 1685 1709 1877 2049 1996 2045 2044 1875 1817 2043 WA a 1710 2050 10. Eine Überschre >55-70 ße 2039 1818 ≤ 55 dB 1880 1995 1878 1998 1993 1991 2038 2040 2041 GRZ 0, technische Auf tra 4 dB(A) tag WA 1994 g TH 10 zur Nutzung re (A) tag ,5 2284 rS 1711 GRZ 0,4 1990 2037 2036 GH 12 Anlagen müsse 1881 ,0 WA a 2282 s s TH 10,5 de 1712 2035 2280 2237 GRZ 0,4 Geschosses ei GH 12,0 2279 fel 1713 2238 2031 GH 17,0 2278 sowie Treppen WA a 2277 Kre 1971 2242 2275 eine Attika ode GRZ 0,4 2032 2241 2243 TH 10,5 WA a 2274 11. Der jeweilige B 1714 GH 12,0 GRZ 0,4 2033 2244 Die Planunterlage entspricht dem Inhalt der amtlichen Liegenschaftskarte Oberfläche der GH 17,0 WA a 2245 2273 und weist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die städtebaulich gelegenen Abs ≤ 55 bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze >55- dB(A) tags GRZ 0,4 2239 2270 sind zur Ermittl 60 dB 1969 1999 vollständig nach. (A) ta 1715 gs 1717 TH 10,5 2268 2269 gelegenen Pun 1716 GH 12,0 2291 2240 WA a 2267 Abschnitts der 2000 2290 Maßstab: 1:1.000 GRZ 0,4 2265 Stand vom: Februar 2016 1972 2289 TH 10,5 2263 Sie hat eine für den Zweck der Planung hinreichende geometrische 12. Die Oberkanten 2294 2295 2288 2287 GH 12,0 2264 Genauigkeit. (Erdgeschoss) 1968 ≤ 55 2246 2262 1967 >55- dB(A) tags 2293 2296 60 dB (A) ta 2001 2297 2286 2247 2248 2261 Bremen, 29. März 2016 .......................................... 13. Die tragende K gs Am gez. Meyer dass die Errich Hall 2257 2298 ack 2260 2258 (Abteilungsleiter) er 14. In dem Erhaltu 2305 2336 Geoinformation Bremen bedürfen der R 2306 Landesamt für Kataster - Vermessung - 2299 2308 Immobilienbewertung - Informationssysteme errichtung baul ≤ 55 die Änderung u >55- dB(A) ta N 2307 60 dB (A) ta gs 2338 Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur mit Zustimmung von werden, wenn Originalmaßstab 1:1.000 gs Geoinformation Bremen vervielfältigt, digitalisiert, umgearbeitet, veröffent- baulichen Anla licht oder an Dritte weitergegeben werden. oder sonst von 0 40 ©GeoBasis-DE/GeoInformation Bremen. Bedeutung ist. 20 Meter (§ 14 des Vermessungs- und Katastergesetz vom 16.10.1990 – Brem. GBl. S. 313) versagt werden beabsichtigte b ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN GEMEINBEDARF MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR SONSTIGE FESTSETZUNGEN (Fortsetzung) 15. Das auf den öf ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT ist zu versicker Flächen für Gemeinbedarf Mit einer lichten Höhe von mindestens 4,0 m Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des (s. textliche Festsetzung Nr. 4) Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die über dem Bezugspunkt von Bebauung frei- 16. Das auf den pr Bebauungsplanes Erhaltung von Bäumen zuhaltende Fläche nicht als Brauc zu versickern. Mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und ART DER BAULICHEN NUTZUNG VERKEHRSFLÄCHEN A für ein 30-jährli Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Radfahrrechten zu belastende Fläche dass die Abflüs WA Allgemeine Wohngebiete Öffentliche Straßenverkehrsflächen Erhaltung von Baumhecken zugunsten der Stadtgemeinde Hiervon ausgen Mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und errichtete Gebä B Nachweis für d MI Mischgebiete Straßenbegrenzungslinie Anpflanzung von Bäumen Fahrrechten zu belastende Fläche zugunsten der Stadtgemeinde MASS DER BAULICHEN NUTZUNG Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 17. Schallschutz Erhaltung von Bäumen Mit dem Entsorgungsträger dienenden Geh-, GRZ 0,4 Grundflächenzahl Kanal Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Im Plangebiet i Stadtgemeinde zu belastende Fläche dargestellten A TH 10,5 Traufhöhe als Höchstmaß in Metern über dem HAUPTVERSORGUNGSLEITUNGEN REGELUNGEN FÜR DIE STADTERHALTUNG UND FÜR DEN Folgendes zu g Bezugspunkt DENKMALSCHUTZ DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER Fernwärmeleitung, unterirdisch 17.1 In den zu Wohn GH 13,0 Gebäudehöhe als Höchstmaß in Metern über dem Umgrenzung von Erhaltungsbereichen >55-70 dB(A) tags Abgrenzung der Außenlärmwerte Maßnahmen (z Bezugspunkt E GRÜNFLÄCHEN gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ≤ 55 dB(A) tags (Beurteilungspegel 8,2 m über Gelände) gestaltung) sic BAUWEISE, BAUGRENZEN >50-60 dB(A) nachts tags (grün) / nachts (violett); überschritten w Spielfläche / Private Grünfläche mit textlich bestimmter o offene Bauweise Garten SONSTIGE FESTSETZUNGEN ≤ 50 dB(A) nachts siehe textliche Festsetzung Nr. 17 Zweckbestimmung g geschlossene Bauweise Bestandsbaum mit Baumnummer gemäß Abgrenzung unterschiedliches Maß der a abweichende Bauweise (s. textliche Festsetzung Nr. 6) 672 Grünordnungsplan, Anlage "Liste der baulichen Nutzung Baugrenze erfassten Bäume" Abb. 5 In 15 Baufeldern werden verschiedene Wohnungs- Aspekt der Holzbauweise und eines kostengünsti- bautypologien – vom Reihenhaus bis zum fünf- gen Wohnungsbaus sollen dreigeschossige Gebäu- stöckigen1 Mehrfamilienhaus – den unterschiedli- de sein, die mit möglichst individuellen Dachformen chen Wohnbedürfnissen der zukünftigen Bewohner realisiert werden, welche den vielfältig dörflichen Rechnung tragen. Schwerpunkt – auch unter dem Charakter prägen und mit den Bestandsgebäuden korrespondieren. Ab vier Geschossen kann der 1 Zur Geschossigkeit: Der Bebauungsplan setzt Trauf- und Gebäudehö- Holzbau aus Brandschutzerfordernissen um weitere hen fest. Daraus ergibt sich dann mittelbar eine Geschossigkeit. Die im städtebaulichen Entwurf enthaltene Typologie mit dreigeschossigen Ge- nachhaltigen Baustoffe (z.B.Klinker) ergänzt werden. bäuden als Grundmuster der Bebauung und ergänzenden fünfgeschos- sigen Gebäuden ist im B-Plan mit Geschosshöhen von i.d. R. 12 m und 17 m übersetzt. 12
Eine vergleichbare Materialität wie bei den Gebäu- Sie trägt zur Verbesserung des Innenraumkomforts den soll das Erscheinungsbild der in die Gebäude und der Minderung von Feuchtigkeitsschäden bei. mit Halbgeschossen integrierten Stellplatzanlagen Bei der Umsetzung der Architektur im Stiftungsdorf und Parkdecks prägen. Kubische Grundmuster bil- Ellener Hof soll ein KfW 40 Standard eingehalten den auch hier die gestalterische Basis. werden. Die Energieversorgung erfolgt mittels eines auf dem Gelände installierten BHKW. Die Bewohner Erbbaurechte verpflichten sich mit ihrem Einzug zur Strom- und Seitens der Bremer Heimstiftung ist eine Aufteilung Wärmeabnahme. des gesamten Geländes an unterschiedliche Ak- teure, die eigene Projekte auf dem Ellener Hof um- setzen, angedacht. Dabei wird von ca. 20 verschie- denen Akteuren ausgegangen. Die 15 Baufelder ergeben bewusst verschiedene Nachbarschaften und Architekturen, aus denen sich unter Berücksich- tigung der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs, kleinteilige differenzierte Quartierstypologien ent- wickeln sollen. Die Bremer Heimstiftung wird die Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Vielfalt und gleichzeitig Gemeinsamkeit sollen für alle Baumaß- nahmen mithilfe von Vorgaben in Bezug auf Bau- materialien, Farbgebung etc. gewährleistet werden. Die Gebäudehülle ist ein identitätsstiftenden Ele- ment und dient als klimatische Grenze zwischen innen und außen. Alle Baustoffe sollten leis- tungsfähig, ökologisch und energieeffizient sein. Eine Demontage der Konstruktionen gilt es zu ge- währleisten. Beim Einsatz von nachhaltigen Konst- ruktionsbauweisen ist der Nachweis einer Lebens- zyklusbetrachtung zu erbringen. Eine hochwertige energetische und luftdichte Ge- bäudehülle reduziert den Energieverbrauch des ge- samten Gebäudes. 13
5 ARCHITEKTUR FASSADEN A Fassadenmaterial B Fenster und Türen C Fassadenelemente D Metalle und Bleche E Sockel F Unterschnitte Abb. 6 14
A Fassadenmaterial A.1. Die Fassaden des neuen Ellener Hofes wer- den zum größtmöglichem Anteil in Holz ausge- führt. Um dem Alterungsprozess der Holzfassaden vorzugreifen, kann eine leichte Vorbehandlung der Hölzer erfolgen. Diese unterstützt die Holzstruktur. Hierfür wird auf Testflächen ein Farbton/Produkt bestimmt, der dann möglichst für alle Gebäudeteile Abb. 7 eingesetzt wird. A.2. Art und Richtung der Schalung richten sich nach der Typologie und architektonischen Idee des jeweiligen Gebäudes. Bezüglich der Brettbreiten, Holzart und Schalungsmuster gibt es daher keine Vorgaben. Hier ist eine große Abwechslung und Va- rianz im neuen Stiftungsdorf gewünscht. Abb. 8 A.3. Die Holzfassaden werden durch vertikale und/ oder horizontale Linien strukturiert. Diese ergeben sich aus den Brandschutzkonzepten (Brandsperren zwischen Geschossen und Nutzungseinheiten). Die Linien sollen als aktive Gestaltungselemte verstan- den werden. Abb. 9 A.4. Ergänzende Fassadenmaterialien (z. B. an Stellen, die den Einsatz von nichtbrennbaren Fassa- denmaterialen erfordern) müssen sich in ihrer Struk- tur und Oberflächenbeschaffenheit an den Qualitä- ten und der graphischen Wirkung der Holzflächen orientieren. Hier kommen Metall, Keramik, Struktur- putz oder Beton mit Brettschalung infrage. Abb. 10 15
A.5. Außentreppen sind in Beton herzustellen. Sit- zauflagen, Geländer, etc. sollen ergänzend in Holz ausgeführt werden. Abb. 11 A.6. In Gebäude integrierte Parkdecks sollen in Be- ton mit Brettschalung ausgeführt werden, um eine thematische Verbindung zum Holzbau herzustellen. Abb. 12 B Fenster und Türen B.1. Die besondere Materialqualität des Ellener Hofs soll auch bei den Fenstern fortgeführt werden, des- halb sind durchgängig Holzfenster einzubauen. An Stellen mit besonderer Exposition oder Belastung können die Holzfenster ausnahmsweise mit einer Alu-Verblendung versehen werden. Abb. 13 B.2. Die Fenster sind farblich dezent auszuführen (z.B. weiße oder graue Rahmen) und an die Fassa- de anzupassen. Abb. 14 16
Abb. 15 B.3. Die Materialität und Farbgebung der Fenster- laibung orientiert sich an den Fenster, bzw. dem Fassadenmaterial. D.h. dass ausschließlich Holzlai- bungen oder metallische Leibungen im Farbton der Fenster eingesetzt werden sollen. Abb. 16 B.4. Bewegliche Sonnen- und Sichtschutzelemente können als farbige Aktzente individuell gestaltet wer- den. Feste Elemente sind wie Fensterelemente oder Laibungen zu betrachten und entsprechend dezent zu gestalten. Abb. 17 Abb. 18 Abb. 19 C Fassadenelemente C.1. Brüstungen von Balkonen, Logien und Lau- bengängen sind offen zu gestalten, um einen Be- zug zum Außenraum zu gewähren. Dies kann z.B. durch vertikal orientierte Stabgeländer oder durch Glasbrüstungen erzielt werden. Wichtig ist eine ma- ximale Transparenz, die auch sitzenden Personen und Rollstuhlfahrenden den Bezug zum Leben auf Abb. 23 der Straße ermöglicht. Ausnahmen sind im Bereich von Gebäuderückseiten denkbar. Abb. 22 Abb. 24 Abb. 20 Abb. 21 17
C.2. Laubengänge sollen möglichst breit ausgebil- det werden, damit sie den Bewohnern nicht nur als Erschließung, sondern auch als Lebensraum zur Verfügung stehen. Abb. 25 Abb. 26 C.3. An besonderen Stellen sollte der obere Holm der Geländer und Brüstungen als breites Element aus- geführt werden, um sich gut auflehnen zu können. Abb. 27 C.4. Fallrohre zur Dachentwässerung sind als Ge- staltungselemente in den Ansichten darzustellen und müssen hinsichtlich ihrer Funktionsweise mit dem Retentionskonzept abgestimmt werden. Fall- rohre sollen nach Möglichkeit in die Fassadenglie- derung integriert oder aber verdeckt geführt werden. Notüberläufe sind dezent zu gestalten. Abb. 28 Abb. 29 18
D Metalle und Bleche Die Gestaltung von Blechen zur Abeckung von At- tika und Vorsprüngen wie auch Brandsprerren in der Fassade muss in ihrer Detaillierung aus dem architektonischen Gesamtkonzept des Gebäudes entwickelt werden. Die einzelnen Elemente sollen Abb. 30 angepasst an die jeweilige Fassade eine dezente Gestaltung aufweisen. Abb. 31 Abb. 32 Abb. 33 E Sockel Da ein Herabführung der Holzschalung bis auf Stra- ßenniveau nicht durchgängig möglich ist (Spritz- schutz), müssen individuelle Lösungen entspre- chend der architektonischen Konzepte entwickelt werden. Die kubische Wirkung der Gebäude, die sich aus Unterschnitten und Attika-Detaillierung ergibt, ist auch in der Ausbildung der Sockel anzustreben. Abb. 34 Abb. 35 19
F Unterschnitte, Hinweise und Werbung E.1. Unterschnitte sollen prägnant und an der Fas- sade deutlich ablesbar sein, um eine eine klare Ad- ressbildung zu gewährleisten. Die Unterschnitte sind zudem in einem hellen Farbton auszubilden. Das Material im Bereich der Unterschnitte ist zugunsten einer Individualisierung der Gebäude frei wählbar, muss jedoch Nachhaltigkeitsansprüchen genügen. Abb. 36 Abb. 37 Abb. 38 Abb. 39 E.2. Vorausgesetzt Hausnummern, Werbeschilder und Hinweise sind in die Unterschnitte integriert, un- terliegen sie keinen Gestaltungsvorgaben. Abb. 40 Abb. 41 E.3. Hausnummern, Werbeschilder und Hinweise, die „auf“ den Fassaden angebracht werden sollen, sind als einfache Metallschilder ohne Hintergrund (Einzelbuchstaben) auszuführen. Eine dezente Be- oder Hinterleuchtung ist möglich. Abb. 42 Abb. 43 Abb. 44 20
DÄCHER + + + A Form und Ausgestaltung der Dächer lI B Material und Farbe der Dächer V V V l-lI 30-4 5° 5-5- 1010 °° lll -IV 5-5- 1010 °° lll -IV lI 30-4 5° l-lI lI 5-5- 1010 °° lll -IV + + + + + + lI V lI + + + l-lI 30-4 5° 5-5- l-lI 1010 30-4 °° 5° Abb. 45 lll -IV 21
A Form und Ausgestaltung der Dächer A.1. Bei Gebäuden mit drei oder vier Geschos- sen ist eine Kombination aus leicht geneigten Dächern (Neigung 5-10°) und Flachdächern vor- 5-5- 1010 gesehen. Die Trauflinien und Ortganglinien struk- °° V turieren die Gebäude. Gerade größere Volu- lll -IV men erhalten hierdurch einen Zwischenmaßstab. Der zusätzliche Raum unter den leicht geneigten Dächern ist dem obersten Wohngeschoss zuzuord- nen. Abb. 46 A.2. Gebäude mit fünf Geschossen (B-Plan: Ge- + V bäudehöhe 17 m) erhalten Flachdächer. + Durch 55 + -1-1 entsteht Raum für Dachterrassen. Rücksprünge0°0° lll -IV Abb. 47 A.3. Durch eine deutliche Attika entsteht im Fassa- denbild eine5größere -51- geschlossene Fläche über den 01°0° + obersten Fenstern. Hierdurch wird die Kubatur und + lll -IV + Materalität der Gebäude gestärkt. Aufgrund der Atti- ka und der “innenliegenden” Entwässerung können Dachüberstände entfallen. lI Die visuellen Anforderungen an die Dachflächen hinter der Attika sind geringer als bei Dächern mit Abb. 48 “Dachüberstand”. Gemäß Bebauungsplan gilt zu- dem „Flachdächer von Hauptgebäuden sind min- + destens zu 80 % zu begrünen.“ + + 22 lI
A.4. Für Einzelgebäude mit weniger als drei Ge- schossen, vor allem im Inneren des Stiftungsdorfs, sind Dächer mit stärkerer Dachneigung und auch Dachüberstände möglich. l-lI 30-4 5° 30-4 5° l-lI Abb. 49 Abb. 50 A.5. Reihenhäuser sollen giebelständig und bevor- zugt mit geneigten Dächern ausgebildet werden. Unterschiedliche Geschossigkeiten sowie unter- lI schiedliche Dachformen innerhalb einer Gruppe sind erwünscht. lI Abb. 52 Abb. 51 23
B Material und Farbe der Dächer B.1. Dachoberflächen sind bevorzugt als Blech- dächer auszuführen. Für komplexere Dachformen (z.B. BF 1, Gebäude 1, Winkelbau) sind bituminöse Dachabdeckungen denkbar. Bei bituminösen Dach- flächen ist das Klebe- und Verlegeprinzip anzuwen- den (vergl. Skandinavische Klebetechnik). Abb. 53 Die steileren Dächer im Kernberech um den Anger können auch als Pfannendächer ausgeführt werden (anthrazit (Betonziegel) oder rotbraun (Tonziegel)). 5-5- 1010 °° 5-5- 1010 °° Abb. 54 Abb. 55 B.2. Alle Flachdächer ohne Nutzung sollen als Gründächer ausgebildet werden. Gemäß Bebau- ungsplan gilt „Flachdächer von Hauptgebäuden sind mindestens zu 80 % zu begrünen.“ Diese sind zumeist als intensive, mindestens jedoch als exten- sive Begrünung anzulegen. Abb. 56 Abb. 57 B.3. Bei Gebäuden, die mit Solaranlagen ausgestat- tet werden, ist konstruktiv und materiell eine passen- de Lösung zu suchen, die sich an das Dachmaterial anpasst. Abb. 58 Abb. 59 24
6 NEBENANLAGEN Carports, Fahrradabstellanlagen mit Überdachung, halbgeschossige Souterrain- Stellplätze mit Überdachung Carports als eigenständige Baukörper sollten nur ausnahmsweise, z.B. in Zusammenhang mit der Reihenhausbebauung, realisiert werden und in der Gestaltung an benachbarte Gebäude angepasst sein. Die Dimensionierung der Fahrrad-Abstellanlagen im Stiftungsdorf Ellener Hof bietet auch für Zweiträder, Radanhänger oder Spezialräder Raum. Neben der Gestaltung sind Standort, Komfort und Sicherheit wesentliche Kriterien bei der Planung von Fahrrad- abstellanlagen. Denn diese sind die Voraussetzung Abb. 60 für die Nutzung der Abstellplätze. Kombinationen mit Ladestationen für e-bikes sind generell ein sinnvolles Zusatzangebot. Material der Wahl sind Holz oder Stahlkonstruktionen. Abb. 61 Abb. 62 Abb. 63 25
7 FREIRAUM Die den städtebaulichen Entwurf ergänzende Frei- A Übergänge öffentlich-privat raumplanung für das Stiftungsdorf Ellener Hof ist Befahrbare Flächen: durch eine vielfältige Abfolge von eher urbanen und Materialien der Stadt Bremen, die im öffentlichen dichten öffentlichen Straßenfreiräumen und großzü- Raum verwendet werden sind Asphalt für zonierte gigen, möglichst naturnahen grünen privaten bzw. Straßenräume und Rechteckpflaster aus Beton halböffentlichen Freiräumen geprägt. Die öffentli- (grau für Fahrbereiche, anthrazit für Stellplätze) bei chen Straßen werden durch grüne Randbereiche, Mischverkehrsflächen; farblich harmonisch zuein- die gleichzeitig zur Versickerung des anfallenden ander abgestimmt. Niederschlagswassers dienen, begleitet, und durch Baumpflanzungen punktuell begrünt. Das Wegenetz Materialien für private Flächen: des Gebiets zeichnet sich durch zahlreiche öffentli- Einfarbig, gemischt, ein Material, möglichst ver- che Fuß- und Radwegeverbindungen aus. Daneben sickerungsfähig (u.a. wassergebundene Decken, werden im Gebiet viele informelle Wegebeziehun- Schotterrasen) gen durch die einzelnen Baufelder entstehen, die wiederum einen stärker privaten Charakter entwi- ckeln werden. Zäune sollen im Gebiet eine Ausnah- me (z.B. Kita) bilden und in jedem Fall mit freiwach- senden Sträuchern hinterpflanzt werden. Abb. 64 Abb. 65 Abb. 66 Abb. 67 Abb. 68 26
Begehbare Flächen: Materialien der Stadt Bremen, die im öffentli- chen Raum verwendet werden, sind verschie- dene Rechteckpflaster aus Beton (grau, anthra- zit) bei Gehwegen und Mischverkehrsflächen. Materialien für private Flächen: Abb. 69 Abb. 70 Einfarbig, gemischt, ein Material, versickerungsfä- hig, langlebig (vor allem: Pflasterflächen, wasserge- bundene Decken) Abb. 71 Abb. 72 B Separierung öffentlich – privat – Grenzausbildungen- Vorzonen Grenzen und Übergänge sind durch Beläge zu kennzeichnen, so dass ein fließender aber sicht- barer Übergang entsteht. Gebäudevorzonen sollen nicht durch Hecken oder Zäune markiert werden, stattdessen sollen mithilfe von Mobiliar, schmalen Pflanzungen oder Rankern weiche Grenzen geformt werden. Abb. 73 Abb. 74 Abb. 75 27
C Muldenentwässerung Muldenentwässerung: Die Entwässerungsmulden sind möglichst naturnah zu begrünen, ggf. können Baumpflanzungen das ökologische Gesamtbild ergänzen. Auch Insekten- und Vogelweiden sollen in das Muldengrün integriert werden. Abb. 76 D Mobiliar und Ausstattung Beleuchtung: Zur Beleuchtung sind robuste und langlebige LED-Lampen zu wählen. Eine normgerechte Be- leuchtung ist zur Gewährleistung der Verkehrssi- cherheit erforderlich. Abb. 77 Abb. 78 Mobiliar: Bänke sind so auszuwählen, dass sie robust und langlebig sind und sich stimmig in die jeweilige loka- le Situation einpassen. Holz als kombiniertes Motiv ist wünschenswert. Bänke erfüllen häufig eine sozi- ale Funktion als Kommunikationsort und Treffpunkt (Kinder- und Jugendmobiliar). Sie können zudem als Gestaltungselement eingesetzt werden, um den Übergang zum öffentlichen Raum zu markieren. Abb. 79 28
Generationenmobiliar Bei der Auswahl des Mobiliars sind auch die Bedürf- nisse älterer Menschen zu berücksichtigen, so zum Beispiel erhöhte Sitzflächen oder eine Aussparung für Rollstühle und Rollatoren. Abb. 80 Abb. 81 Abb. 82 Treffpunkt Im Quartier sollen an unterschiedlichen Orten Ange- bote zum Zusammenkommen entstehen: ‘meeting points‘, nachbarschaftliches Beisammensein Abb. 83 Abb. 84 29
E Spielflächen Alle Spielgeräte sollen kombinierbar, multifunktional, naturnah und langlebig sein. Zudem sind die Belan- ge von Menschen mit körperlichen Einschränkun- gen zu berücksichtigen: Mehrgenerationen, Senio- rengeräte, Spielgeräte für Menschen mit Handicap. Außerdem ist bei der Auswahl der Spielgeräte die jeweilige lokale Sitaution zu beachten: Großbäume, Wiese, grünes Klassenzimmer, Urban gardening. Abb. 85 Abb. 86 Abb. 87 Fahrradbügel: Eigenschaften der Fahrradbügel: Sicher nutzbar, verschiedene Varianten für öffentlich nutzbare Ab- stellanlagen, kreativ, offen und überdacht. Abb. 88 Abb. 89 30
F Einfriedungen, Sichtschutz Als Sichtschutz und Einfriedung sind Gehölze zu wählen, die dem Vogelschutz dienen. Ein Wechsel aus Blüten-/Beerensträucher und Laubgehölzen ist wünschenswert. Auch zahlreiche Sträucher sind als Einfriedung/ Sichtschutz denkbar: z.B. Weißdorn, Mehlbeere, Scheinquitte, Wildapfel; keine streng geschnittenen Hecken, stattdessen freiwachsende Sträucher; Ge- ländemodellierung Abb. 90 Abb. 91 Abb. 92 Abb. 93 Abb. 94 Abb. 95 Abb. 96 Abb. 97 Fagus sylvatica, Rotbuche Rosa canina Ligustrum vulgare Amelanchier ovalis Carpinus betulus, Hainbuche Hundsrose Gem. Liguste Gew. Felsenbirne Abb. 98 Abb. 99 Abb. 100 Abb. 101 Abb. 102 Abb. 103 Abb. 104 Abb. 105 Acer campestre, Feldahorn Syringa vulgaris, Flieder Ribes uva crispa, Stachelbeere Rubus fruticosus, Brombeere Viburnum opulus, Schneeball Callicarpa bodinieri, Schönfrucht Ribes rubrum, Johannisbeere Sambucus nigra, Holunder 31
G Pflanzung Grünflächen, Ersatzbäume, Einzelbäume Gemäß B-Plan-Entwurf vorgesehene Gehölze: Feldahorn (Acer campestre), Rot-Ahorn (Acer ru- brum ‚Red Sunset‘), Grauerle (Alnus incana), Hain- Abb. 106 buche (Carpinus betulus), Kornelkirsche (Cornus mas), Baumagnolie (Magnolia kobus), Zierapfel (Malus), Gefüllte Vogelkirsche (Prunum avia ‚Ple- Abb. 107 na‘), Traubenkirsche (Prunus padus ‚Thiefurt‘), Stadtbirne (Pyrus communis), Zerreiche (Quercus Acer campestre Feld-Ahorn cerris), Traubeneiche (Quercus petraea), Kegelför- Abb. 108 mige Silber-Weide (Salix alba ‚Limpiede‘), Eberes- che (Sorbus accuparia), Kleinkronige Winterlinde (Tilia cordata ‚Rancho‘) Abb. 110 Abb.109 Abb. 112 Abb. 111 Acer rubrum ‘Red Sunset’ Sorbus aucuparia Rot-Ahorn Eberesche Abb. 113 Abb. 114 Abb. 115 Abb. 116 Abb. 117 Abb. 118 Alnus incana Prunus avium `Plena’ Grauerle Gefüllte Vogel-Kirsche Abb. 119 Abb. 120 32
Straßenbäume Alle hier aufgeführten Bäume sind zuvor in der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) als geeignet aufgeführt Abb. 121 worden. Weitere Straßenbäume sind möglich: z.B. Linde Abb. 122 Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche Abb. 123 Abb. 124 Abb. 125 Abb. 126 Abb. 127 Quercus palustris Alnus x spaethii Sumpf-Eiche Purpurerle Abb. 128 Abb. 129 33
Baumhecke, äußere Eingrünung: Gemäß B-Plan-Entwurf vorgesehene Baumhecken: Feldahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpi- Abb. 130 nus betulus), Hasel (Corylus avellana), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Vogelkirsche (Prunus avium), Schlehe (Prunus spinosa), Trau- Abb. 131 benkirsche (Prunus padus), Vielblütige Rose (Rosa multiflora), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Corylus avellana Hasel Abb. 132 Abb. 133 Abb. 134 Abb. 135 Abb. 136 Acer campestre Feld-Ahorn Rosa multiflora Stammbusch Vielblütige Rose Abb. 137 Abb. 138 Abb. 139 Abb. 140 Prunus spinosa Schlehe Abb. 141 34
Obstwiese: Gemäß B-Plan-Entwurf vorgesehene Obstgehölze: unterschiedliche alte Sorten von Apfel, Birne, Kir- sche, Walnuss und Zwetschge Abb. 142 Abb. 143 Malus domestica Kulturapfel Abb. 144 Abb. 145 Abb. 146 Juglans regia Prunus domestica Walnuss Hauszwetsche Abb. 147 Abb. 148 Abb. 149 Abb. 150 Pyrus communis Prunus avium Kultur-Birne Vogel-Kirsche Abb. 151 Abb. 152 35
ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Pemba.mpimaji~commonswiki (https://commons.wikimedia. DeZwarteHond. org/wiki/File:Hausnummer_Muenchen.jpg) Abb. 2: protze + theiling GbR Abb. 42: DeZwarteHond. Abb. 3: DeZwarteHond. Abb. 43: Visualisierung von Lemons Bucket < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 4: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Abb. 44: DeZwarteHond. DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 5: BPW baumgart + partner Abb. 45-53: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 6: DeZwarteHond. Abb. 54: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 7: Visualisierung von Lemons Bucket Abb. 55: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 8: DeZwarteHond. Abb. 56-58: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 9-10: Visualisierung von Lemons Bucket Abb. 59: Raboe~commonswiki (https://commons.wikimedia.org/ wiki/File:Solar_2010-by-RaBoe-18.jpg) Abb. 11: DeZwarteHond. Abb. 60: protze + theiling GbR < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 13-19: DeZwarteHond. Abb. 64: protze + theiling GbR < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 20: Visualisierung von Lemons Bucket Abb. 65: Hagemeister GmbH & Co. KG < www.hagemeister.de/de/referenzen/klinker/referenz/carls berg-gelaende-kopenhagen/info/objekt/?idBrick=170&cHash Abb. 21-24: DeZwarteHond. =6ef047a3d0bc6ffdfc0f04d033a05219> < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 66: Otto Schiffarth Steinbruch GmbH & Co. KG Abb. 25-26: Visualisierung von Lemons Bucket Abb. 27-29: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 67: protze + theiling GbR Abb. 30: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 68: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Abb. 31-33: Visualisierung von Lemons Bucket Abb. 69: Wienerberger GmbH Abb. 34-35: Jakob Schoof letzter Aufruf 06.12.2017 Abb. 36: Visualisierung von Lemons Bucket Abb. 70: Wienerberger GmbH < https://wienerberger.de/produktkatalog/lotis-getrommelt> letzter Aufruf 06.12.2017 Abb. 37: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 71: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Abb. 38: DeZwarteHond. < www.dezwartehond.nl/de> Abb. 72: Klostermannrmann GmbH & Co. KG < www.klostermann-beton.com> Abb. 39: protze + theiling GbR letzter Aufruf 05.12.2017 Abb. 74: protze + theiling GbR Abb. 41: 3268zauber~commonswiki (https://commons.wikimedia.org/ wiki/File:Hausnummer_26_aus.JPG) Abb. 75: protze + theiling GbR 3268zauber~commonswiki (https://commons.wikimedia.org/ wiki/File:Hausnummer_Keramik_28.JPG) Abb. 76: ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB 3268zauber~commonswiki (https://commons.wikimedia.org/ wiki/File:Hausnummer_mit_Solarmodul.JPG9 Abb. 77: Louis Poulsen, Fotograf: michael grØn fotografi 36
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