GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG

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GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
GESUNDHEIT IM BETRIEB
STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
GESUNDHEIT IM
BETRIEB
STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT
WER MACHT WA S?
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
BETRIEBLICHES
                                        GESUNDHEITSMANAGEMENT

Betriebliche Gesundheits-     Gesetzlicher Arbeits-          Betriebliches Eingliede-      Medizinische Leistungen
förderung (BGF)               und Gesundheitsschutz          rungsmanagement (BEM)         zur Prävention
für Arbeitgeber*innen und     Pflichtleistungen für          Pflichtleistungen für         durch die gesetzliche
Beschäftigte freiwillig       Arbeitgeber*innen              Arbeitgeber*innen             Rentenversicherung

  Es ist Aufgabe des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die einzelnen Säulen sinnvoll miteinander zu verknüpfen.
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
VOR
WORT   Liebe Leserinnen und Leser,

       gesunde Beschäftigte sind die Basis für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen
       Betrieb. Im Hinblick auf die demografischen Entwicklungen, den Mangel an Fachkräften, die
       Veränderungen in der Arbeitswelt, die Digitalisierung oder die Folgen der Corona-Pandemie
       kommt der Gesundheit von Beschäftigten in Zukunft eine immer wichtigere Rolle zu.
       Um für gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen, sind personelle, fachliche, zeitliche und
       finanzielle Ressourcen nötig. Diese sind vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen
       knapp bemessen. Damit Sicherheit, Teilhabe und Gesundheitsförderung gelingen, können
       die Betriebe von kompetenten Partnern Unterstützung erhalten, die sich in „P. SACHSEN“
       zusammengeschlossen haben. So arbeiten in Sachsen im Rahmen des Präventionsgesetzes
       die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, das Staatsministerium für
       Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die Industrie- und Handelskammern, die Bundesagentur
       für Arbeit und Vertretungen der Arbeitsmedizin zusammen in einer Arbeitsgruppe.
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
Sie bieten den Unternehmen eine Vielzahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten
für gesunde Arbeitsbedingungen.
Die Broschüre informiert über die einzelnen Institutionen, ihr Leistungsspektrum und die
jeweiligen Ansprechpartner*innen und bietet die Basis für eine gute Zusammenarbeit aller.
Im Namen aller Beteiligten freue ich mich, wenn Sie mit Hilfe der Broschüre hoffentlich
schnell die gewünschten Informationen und die richtige Ansprechperson finden.

Silke Heinke | Vorsitzende des Steuerungsgremiums
P. SACHSEN
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
INHALT
                                        Gesetzliche Unfallversicherung    33   Industrie- und Handelskammern     65
                                        Aufbau & Struktur                 34   Aufbau & Struktur                 66
                                        Handlungsfelder                   36   Handlungsfelder                   67
                                        Leistungen                        38   Leistungen                        69
                                        Kontakt                           44   Kontakt                           72

BGF–Koordinierungsstelle Sachsen   09   Gesetzliche Krankenversicherung   45   Bundesagentur für Arbeit          73
Aufbau & Struktur                  10   Aufbau & Struktur                 46   Aufbau & Struktur                 74
Handlungsfelder                    12   Handlungsfelder                   48   Handlungsfelder                   75
Leistungen                         17   Leistungen                        53   Leistungen                        76
Kontakt                            20   Kontakt                           56   Kontakt                           80

Deutsche Rentenversicherung        21   Verband Deutscher                      Integrationsamt &
                                        Betriebs- und Werksärzte e. V.    57   Dienstleistungsnetzwerk support   81
Aufbau & Struktur                  22
Handlungsfelder                    24   Aufbau & Struktur                 58   Aufbau & Struktur                 82
Leistungen                         25   Handlungsfelder                   60   Handlungsfelder                   84
Kontakt                            32   Leistungen                        61   Leistungen                        85
                                        Kontakt                           64   Kontakt                           88
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Kontakt
                                                                                       Leistungen

              Impressum
                                                                                                           in Sachsen

                                                                                       Handlungsfelder
                                                                                       Aufbau & Struktur

                            Präventionskurse
                          1 Zertifizierungspflichtige
                                                           Steuerliche Gegebenheiten
                                                                                                           Staatliche Arbeitsschutzbehörden

                          2 Weitere Gesundheitsmaßnahmen

              96
                          95
                          94
                                                           93
                                                                                       92
                                                                                       91
                                                                                       91
                                                                                       90
                                                                                                           89

       BGF–KOORDINIERUNGSS TELLE SACHSEN

         DEUTSCHE RENTEN V ER SICHERUNG

        GESE T ZLICHE UNFALLV ER SICHERUNG

       GESE T ZLICHE KR ANKEN V ER SICHERUNG

VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.

        INDUSTRIE - UND HANDEL SK AMMERN

            BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

INTEGR ATIONSAMT & DIENS TLEIS TUNGSNET Z WERK SUPPORT

 S TA ATLICHE ARBEITSSCHUT ZBEHÖRDEN IN SACHSEN

           S TEUERLICHE GEGEBENHEITEN
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Foto: Adobe Stock/REDPIXEL
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
BGF–KOORDINIERUNGSS TELLE SACHSEN
Foto: Adobe Stock/Seventyfour

                                BGF – KOORDINIERUNGS -
                                STELLE SACHSEN
                                BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
AUFBAU & STRUKTUR

Um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, hat der Gesetzgeber den
gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, Unternehmen bei der
betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 20b
Abs. 3 SGB V).

Um für die Betriebe die Kontaktaufnahme und Beratung zu vereinfachen,
haben die Krankenkassen hierfür in einer gemeinsamen Initiative die
BGF-Koordinierungsstelle geschaffen. Sie bündelt alle gesetzlichen Kassen-
arten in einem Angebot und sucht die für den Betrieb passende Kranken-
kasse. Des Weiteren unterstützt sie bei der überbetrieblichen Vernetzung.

Neben der kostenfreien Erstberatung durch die Expert*innen der Kranken-
kassen können Unternehmen sich bei der Umsetzung von Konzepten und
Programmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen lassen
– den Umfang bestimmt jede Krankenkasse selbst.

Voraussetzung ist die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den
Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention.

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
BGF
Koordinierungsstelle                  Bündelung aller
                                      gesetzlichen Krankenkassen

Betriebskranken-           Allgemeine
                                                   Ersatzkassen
kassen                     Ortskrankenkassen

Innungskranken-                                    Landwirtschaftliche
                           KNAPPSCHAFT
kassen                                             Krankenkasse

                                      Leistungen der
                                      ausgewählten Krankenkasse

kostenfreie Erstberatung                    Unterstützung bei der
durch Expert*innen                          Umsetzung von Konzepten
der Krankenkassen                           und Programmen
HANDLUNGSFELDER

Ein Unternehmen ist sich nicht sicher, ob es mehr für die Gesundheit in
seinem Betrieb tun soll, wie das Ganze angegangen werden kann und was
dazu benötigt wird? Antworten darauf gibt es hier:

    kostenlose und wettbewerbsneutrale Erstberatung
    zeigt Möglichkeiten einer betrieblichen Gesundheitsförderung, zu
    erwartenden Nutzen und welche Unterstützung es gibt

                           Zwei Wege der Beratung
                     www.bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen
                01                                             02
 Beratung durch Expert*innen                Beratung bei einer
 der Krankenkasse                           Wunschkrankenkasse
 Ausfüllen des Kontaktformulars             Auswahl einer Wunschkranken-
 und Rückmeldung durch eine                 kasse aus der Liste und Rückmel-
 Krankenkasse nach 2 Werktagen              dung nach 2 Werktagen

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
DA S BER ATUNGSGESPR ÄCH MIT
  DER BGF - KOORDINIERUNGSSTELLE

             telefonisch oder direkt vor Ort,
             individuell, in allen Branchen sowie nach festgelegten
             Standards für:
                • Kleinst- oder Kleinbetriebe
                • mittelständische Unternehmen
                • Konzerne

             Umfang der Beratung
               • Erläuterung des BGF-Prozesses
               • Beantwortung offener Fragen
               • Hinweis auf mögliche Hindernisse und Stolpersteine
               • Erarbeiten einer passgenauen Lösung gemeinsam
                 mit dem Betrieb
               • Dokumentation des Besprochenen

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
HANDLUNGSFELDER

  DIE BER ATUNG UND UNTER STÜT ZUNG
  AUF EINEN BLICK

                                        Information zur Umsetzung
         Klärung der Ausgangs-
                                        einer nachhaltigen betriebli-
         situation und Ziele
                                        chen Gesundheitsförderung

         Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch gesetzliche
         Krankenkassen und andere Partner*innen

                                        Hilfe bei der Suche nach
                                        einer Krankenkasse oder
         Handlungsempfeh-
                                        anderen Partnern, die das
         lung zum weiteren
                                        Unternehmen bei der
         Vorgehen
                                        konkreten Umsetzung
                                        unterstützen

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
BGF-Koordinierungsstelle als Lotse
in Zusammenarbeit mit
• Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
• der Deutschen Rentenversicherung
• der Landesbehörde für Arbeitsschutz
• weiteren regionalen Partnern
      Kooperation in einer Arbeitsgruppe
• Bekanntmachung von Angeboten
• Vernetzte und koordinierte Umsetzung
  von Angeboten
• Gemeinsamer Aufbau gesundheitsförder-
  licher Strukturen und Prozesse
• Unterstützung jedes Einzelnen auf seinem
  Weg, sich gesund zu verhalten
Gesundheit am Arbeitsplatz ganzheitlich
in den Blick nehmen!
Foto: Adobe Stock/Seventyfour
BG F - KO O RDINIERU N G SS T EL L E S ACHSEN
LEISTUNGEN

Die Krankenkassen begleiten Unternehmen, bringen ihre Expertise ein und
unterstützen bei den einzelnen Schritten:

        Bedarfsanalyse
 01     Hilfe bei der Bedarfsermittlung, z. B. durch Arbeitsunfähigkeits- oder
        Altersstrukturanalysen, Mitarbeiterbefragungen und Workshops

        Ziel- und Konzeptentwicklung
 02     Begleitung der Entwicklung von Zielen und Maßnahmenkonzepten
        sowie zu allen Themen der Mitarbeitergesundheit

        Struktur- und Prozessmanagement
        Unterstützung beim Aufbau betrieblicher Gesundheitsförderungs-
 03     strukturen und bei der Etablierung eines betrieblichen Gesund-
        heitsförderungsprozesses

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
LEISTUNGEN

        Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen
        Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeits-
 04     bedingungen unter Einbeziehung des Arbeitsschutzes, z. B.
        gesundheitsgerechte Führung, Vermeidung von ständigen
        Unterbrechungen, Rauch- und Alkoholverbot

        Umsetzung von Maßnahmen
        Unterstützung der Umsetzung von verhältnis- und verhaltens-
 05     präventiven Maßnahmen, z. B. Führungskräfteschulungen,
        Betriebssport, Ernährungsberatung oder Anti-Stress-Kurse,
        Tabakentwöhnungsangebote

        Evaluation und Qualitätssicherung
        Betreibung von Qualitätssicherung, indem die Ergebnisse der be-
 06     trieblichen Gesundheitsförderung dokumentiert, evaluiert und der
        Handlungsbedarf für den darauf folgenden Zyklus aufgezeigt werden

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
Qualifizierung / Fortbildung
07     Qualifizierung von Multiplikator*innen in Prävention und
       Gesundheitsförderung

       Moderation
08     Organisation und/oder Moderation von Arbeitsgruppen,
       Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien

       Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
09     Begleitung der unternehmensinternen Kommunikation und
       Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Gesundheitsförderung

       Vernetzung
       Vernetzung der Betriebe und Förderung des Austauschs untereinander,
10     auch in Kooperation mit anderen Sozialversicherungsträgern und Unter-
       nehmensorganisationen wie z. B. den Industrie- und Handelskammern

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
KONTAKT

Viele Unternehmen verfügen bereits über umfassende Erfahrungen
in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen profitieren deshalb, wenn sie sich vernetzen,
austauschen und voneinander lernen. Das schont Zeit und Ressourcen.
Neben externen Partnern liefern auch die Industrie- und Handelskammern
oder andere Wirtschaftsverbände wichtige Informationen.
Die BGF-Koordinierungsstelle bringt die Unternehmen gern miteinander
in Kontakt.

                 CODE SCANNEN
                 ODER
                 WEBSITE AUFRUFEN:
                 www.bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen

BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
Foto: Adobe Stock/NDABCREATIVITY

DEUTSCHE
RENTENVERSICHERUNG

                DEUTSCHE RENTEN V ER SICHERUNG
AUFBAU & STRUKTUR

                                                     Für die meisten Menschen ist die Deutsche
                                                     Rentenversicherung lediglich im Zusammenhang
                                                     mit einer Rentenzahlung bekannt. Für Betriebe
                                                     ist sie jedoch sehr viel früher relevant. Nämlich
                                                     dann, wenn es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit
                                                     der Beschäftigten und damit um die Vermeidung
                                                     von Frühverrentung geht.
                                                     Im Mittelpunkt stehen hier Leistungen der
                                                     Prävention und der Rehabilitation.
                                                     Rechtsgrundlage für die Arbeit der Renten-
                     Foto: Adobe Stock/gballgiggs

                                                     versicherung sind dafür §14 SGB VI sowie ihre
                                                     Präventionsrichtlinien.
                                                     Durch zwei bundesweit und 14 regionale,
                                                     rechtlich selbstständig agierende Träger ermöglicht
                                                     die Rentenversicherung flächendeckende Be-
                                                     ratungsmöglichkeiten.

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Deutsche
Rentenversicherung
(übergeordneter Name)

Träger auf                                   Träger auf
Bundesebene                                  Regionalebene

Deutsche                Deutsche             z. B. Deutsche
Rentenversicherung      Rentenversicherung   Rentenversicherung
Bund                    Knappschaft-Bahn-    Mitteldeutschland
                        See
HANDLUNGSFELDER

               Rente                         Aus- und Weiterbildung
       Sozialversicherung                         Betriebsprüfung

                                      +
              Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit
             von Mitarbeiter*innen stärken und erhalten

                   Unterstützung von Firmen und Betrieben darin,
                  Bedarfe zu erkennen und notwendige Leistungen
                         frühzeitig in Anspruch zu nehmen

          Prävention                                Rehabilitation
          Präventionsleistungen für                 Firmenservice – Starker
          Versicherte – RV Fit                      Service für starke Firmen

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

 01 Firmenservice
Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit ihrem Firmenservice eine Vielzahl von
Informationen rund um die Themen:

                           RENTE &
   GESUNDE                ALTERSVOR-               SOZIAL-
 BESCHÄF TIGTE              SORGE               VER SICHERUNG

Der Firmenservice berät Arbeitgebende, Betriebsärzt*innen und Werksärzt*innen,
Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen rund um das
Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Er hilft und unterstützt im konkreten Einzelfall und führt Vorträge, Inhouse-Schu-
lungen und Seminare zur Information und Qualifizierung der Beschäftigten im
Betrieb durch.

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

 01 Firmenservice
         MODUL 1
         GESUNDE BESCH Ä F TIGTE

 Beratung zu Leistungen zur
       • Prävention und individuellen Präventionsangeboten
       • medizinischen und beruflichen Rehabilitation
       • medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR)
       • arbeitsplatzorientierten Rehabilitation
 Beratung zum Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
 Informationen zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
 Vermittlung von Kontakten zu anderen Beratungsstellen
 z. B. den gemeinsamen Servicestellen, Beratungsstellen der Behindertenver-
 bände, Integrationsfachdiensten sowie Information über das Leistungsangebot
 der anderen Sozialversicherungsträger (Wegweiser- und Lotsenfunktion)

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Weiterführende Informationen:
                                                   firmenservice.drv.info

        MODUL 2                           MODUL 3
        RENTE &                           SOZIAL-
        A LTER S VOR SORGE                V ER SICHERUNG

 Beratung zu u. a.                 Beratung rund um die Themen:
       • Altersrente               Beiträge und Meldungen zur
       • Erwerbsminderungsrente    Sozialversicherung
       • flexibler Übergang in
         den Ruhestand
       • Infos zu Rente und Hin-
         zuverdienst
 fakultativ Demografieberatung

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

 02 Präventionsleistungen für Versicherte – RV Fit
RV Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm für ein ganzheitlich verbessertes
Lebensgefühl mit Elementen zu:

                                                   STRESS -
   BE WEGUNG              ERNÄHRUNG             BE WÄLTIGUNG

RV Fit dient zur Prävention und soll helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig
und aktiv anzugehen, damit Gesundheitsschäden erst gar nicht entstehen. Für
Menschen, deren Arbeitsfähigkeit bereits wegen Krankheit oder Behinderung
erheblich gefährdet oder gemindert ist, kommt eine Reha in Betracht.
Die Teilnahme an RV Fit schließt eine Leistung zur Rehabilitation zu einem
späteren Zeitpunkt nicht aus.

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
WA S SIND
 PROGR A MMINH A LTE?             FÜR W EN?

 Bewegung                         Teilnehmen können diejenigen,
 Muskelaufbautraining, Aus-         • die aktuell beschäftigt sind und innerhalb
 dauertraining, arbeitsplatzbe-       der letzten zwei Jahre sechs Monate Renten-
 zogene Ergonomieberatung             versicherungsbeiträge gezahlt haben
 Ernährung                          • bei denen erste gesundheitliche Beein-
 Ernährungsberatung,                  trächtigungen wie z. B. gelegentliche
 gemeinsames Kochen,                  Rückenschmerzen, leichtes Übergewicht
 Einkaufstipps                        oder Stress- und Schlafprobleme vorliegen
 Umgang mit Stress                    bzw. besondere berufliche oder private
 Stressmanagement,                    Belastungen die ausgeübte Beschäftigung
 Entspannungsübungen,                 gefährden und die keinen aktuellen Reha-
 z. B. autogenes Training             bedarf haben

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

 02 Präventionsleistungen für Versicherte – RV Fit

 VON W EM?                     ZUG A NG?

 Gemeinsames Angebot           • Über die Reha-Einrichtung und
 von in der Region               Werks- und Betriebsärzte
 vertretenen Rentenversiche-   • Kostenloses Servicetelefon der
 rungsträgern                    Deutschen Rentenversicherung:
                                 Telefon: 0800 1000 4800
                               • Über den Firmenservice:
                                 bundesweite kostenlose Telefonhotline:
                                 0800 1000 453 (Mo︃ –  Fr von 09:00–15:00 Uhr)
                                 per E-Mail: firmenservice@deutsche-
                                 rentenversicherung.de

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Weiterführende Informationen:
                                                                          www.rv-fit.de

 WIE L ÄUF T ES AB?

 Der Großteil des Programms (6 Monate) liegt außerhalb der Arbeitszeit
 und wird von den Teilnehmenden berufsbegleitend in ihrer Freizeit absolviert
 Für die Startphase sowie für die Auffrischung haben die Beschäftigten
 Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung

 Präventionsleistungen gliedern sich in vier Phasen
     • Intensiv starten (3 Tage ganztägig ambulant oder 5 Tage stationär freigestellt)
     • Regelmäßig trainieren (3 Monate 1- bis 2-mal pro Woche berufsbegleitend)
     • Motiviert dranbleiben (3 Monate selbstständig trainieren berufsbegleitend)
     • Auffrischen (1 Tag ganztägig ambulant oder 3 Tage stationär freigestellt)

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
KONTAKT

Regionale Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Versichertenberater/-älteste(r) der
Deutschen Rentenversicherung können über die Umkreissuche deutschlandweit auf
der Webseite gefunden werden.

                   CODE SCANNEN
                   ODER
                   WEBSITE AUFRUFEN:
                   www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/
                   Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Der Firmenservice bietet eine unabhängige, kompetente und kostenlose Beratung:
bundesweite kostenlose Telefonhotline
0800 1000 453 (Mo–Fr von 09:00–15:00 Uhr)
per E-Mail:
firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Foto: Thomas Frey

GESETZLICHE
UNFALLVERSICHERUNG

             GESE T ZLICHE UNFALLV ER SICHERUNG
AUFBAU & STRUKTUR

  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
  (DGUV)
                                                                                                            rechtsfähiger Verein
    9    gewerbliche Berufsge-
         nossenschaften (BG)                                       24 in öffentlicher Hand
                                                                         Unfallkassen (UK)                  mit Hauptsitz in
                                                                                                            Berlin
         nach Branchen orientiert

                                                                                          DGUV betreibt
                      unselbständige Landesverbände
                        gegliedert in sechs rechtlich

                                                                                                          BG und UK versichern
 Nordwest
                                                        3   Institute für Arbeitsschutz                   Menschen gegen die
 Nordost                                                    und Arbeitsmedizin                            Folgen von Arbeits-
                                                                                                          unfällen, Wegeunfällen
 West
                                                            1 davon in Sachsen                            und Berufskrankheiten.
 Mitte                                                        Institut für Arbeit und                     Schwerpunkte:
 Südwest                                                      Gesundheit (IAG)                            Prävention, Rehabilita-
                                                              in Dresden                                  tion und Entschädigung
 Südost

G E SE T Z L IC H E U N FA L LV E R SICH E RU N G
Anja Steinhaus-Nafe
                                                   und ihr Team,
                                                Geschäftsführerin der
                                                  Steinhaus GmbH

                                » Wir sind
                                  kommmitmenschen. «

                                                             Sicher. Gesund. Miteinander.   www.kommmitmensch.de
DGUV_komm_SteinhausGmbH_Poster_594x420.indd 6                                                                      27.02.18
HANDLUNGSFELDER

Gesund und sicher arbeiten – das ist für alle Menschen
in einem Unternehmen oder in einer Einrichtung                  BEURTEILUNG
                                                                DER ARBEITSBE-
wichtig. Die Unternehmen müssen die entsprechenden              DINGUNGEN
Bedingungen dafür schaffen und bekommen dabei
Unterstützung von den Unfallversicherungsträgern –
                                                         Das Arbeitsschutzgesetz
den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
                                                         (ArbSchG) und die DGUV
Ihr Auftrag ist es, mit allen geeigneten Mitteln für     Vorschrift 1 „Grundsätze der
die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrank-          Prävention“ verpflichten alle
heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren          Arbeitgebenden,
zu sorgen. Das schließt auch Maßnahmen der               • die Arbeitsbedingungen der
betrieblichen Gesundheitsförderung ein, wenn sie           Beschäftigten zu beurteilen
zur Vermeidung bzw. zum Abbau von Gesundheits-           • erforderliche Maßnahmen
gefahren im Betrieb beitragen können.                      abzuleiten
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen              • Maßnahmen umzusetzen
bieten ihren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen       • das Ergebnis zu dokumen-
verschiedene Präventionsleistungen an, die drei            tieren.
Handlungsfeldern zuzuordnen sind:

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
BETRIEBLICHE                  BETRIEBLICHES
          GESUNDHEITS -                 EINGLIEDERUNGS -        Thematisch
          FÖRDERUNG                     MANAGEMENT              übergreifend
                                                                für alle Unfall-
 Unterstützung (gemeinsam        Seit 1. Mai 2004 sind alle     versicherungs-
 mit anderen Sozialversi-        Arbeitgebenden verpflichtet,   träger betreut
 cherungsträgern)                unabhängig von der Beschäf-    der Fachbereich
 • bei der Entwicklung einer     tigtenanzahl, ein betriebli-   Gesundheit im
   systematischen Vorge-         ches Eingliederungsmanage-     Betrieb zahlreiche
   hensweise,                    ment (BEM) umzusetzen.         Projekte.
     • um Sicherheit und                                        Informationen
       Gesundheit zu inte-                                      unter:
       grieren                                                  www.dguv.de
     • und Maßnahmen zur                                        Webcode: d138325
       Gesundheitsförderung
       ableiten zu können.

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

                                  PRÄVENTIONSLEISTUNGEN:

                                      Anreizsysteme
                                      • z. B. Gütesiegel, Auszeichnungen, Prä-
 • kostenfreie Durchführung von
                                        miensystem
   Beratungen zu Sicherheit und
                                      • z. B. Arbeitsschutzmanagementsystem
   Gesundheit bei der Arbeit
                                        (AMS) Gütesiegel „Sicher mit System“
 • telefonisch oder vor Ort im          und GMS – „Gesundheit mit System“
   Unternehmen
 • von den regionalen Ansprech-       Qualifizierung
   personen bzw. Präventions-         • insbesondere betriebliche Akteure für
   fachkräften der zuständigen          Sicherheit und Gesundheit ein-
   Unfallversicherungsträger -          schließlich Führungskräfte
   Berufsgenossenschaften und         • Seminare und Workshops zu verhaltens-
   Unfallkassen                         und verhältnispräventiven Maßnahmen

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Vorschriften- und Regelwerk
        z. B. Broschüre „Empfehlung für die Qualifizierung zum/zur Betrieblichen Gesund-
        heitsmanager/in“, sowie Broschüre „Verfahren und Methoden im Präventionsfeld
        ‚ Gesundheit im Betrieb ‘ - Empfehlungen für Präventionsfachleute“
        www.dguv.de/publikationen > Regelwerk > Publikationen nach Fachbereich >
        Gesundheit im Betrieb

        Ermittlung
        z. B. Unterstützung bei der Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Berufs-
        krankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; Unterstützung bei der
        Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Vorschläge zu deren Optimierung

        Prüfung und Zertifizierung

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

   PRÄVENTIONSLEISTUNGEN:

        Beratung (auf Anforderung)
           1. Beurteilung von Arbeitsbedingungen:
                   • z. B. Organisation von Sicherheit und Gesundheit
                   • Anschaffung und Einführung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und
                     -verfahren
                   • Auswahl von Schutzausrüstung usw.
           2. Betriebliche Gesundheitsförderung:
                   • zu Arbeitsschutzmanagementsystemen,
                   • zur Gefährdungsbeurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
                     wie physische und psychische Belastungen (Stress- und Gewaltprä-
                     vention) sowie biologische, chemische und physikalische Einwir-
                     kungen, zum Beispiel Biostoffe, Gefahrstoffe und Lärm

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
• zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
                        • zu Arbeitsprogrammen, z. B. „Muskel-Skelett-Belastungen“
                          und „Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-
                          strategie (GDA)
                          www.dguv.de Webcode: d2022
                        • zur Unterstützung bei Gesundheitstagen
                3. Betriebliches Eingliederungsmanagement

        Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung
        systematische schriftliche oder Vor-Ort-Überprüfung und aktive Beratung der
        Unternehmen mit dem Ziel, die gesetzeskonforme Umsetzung von Sicherheit
        und Gesundheit bei der Arbeit durch technische, organisatorische und persön-
        liche Schutzmaßnahmen sicherzustellen

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

     BERATUNGSANGEBOTE UND
    PRÄVENTIONSLEISTUNGEN:
     PRÄVENTIONSLEISTUNGEN:

            Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
            z. B. von Kleinstbetrieben in Kompetenzzentren von Unfallversicherungsträgern

            Modellprojekte
            z. B. Projekt der Unfallkasse Sachsen „Unternehmen mit Herz“ für sichere
            und gesunde Arbeit:
            www.uksachsen.de
            Webcode: uk275

G E SE T Z L IC H E U N FA L LV E R SICH E RU N G
Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
        Checklisten, Handlungshilfen, Leitfäden, Präventionskampagnen,
        z. B. die aktuelle Kampagne kommmitmensch für eine bessere Präventionskultur
        in Betrieben und Einrichtungen
        www.kommmitmensch.de

                                                                WICHTIGER HINWEIS:
                                                     Nicht alle Unfallversicherungsträger
                                                                 bieten alle Angebote an!

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
KONTAKT

Unternehmen kontaktieren ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Übersicht über alle Unfallversicherungsträger:

                       CODE SCANNEN
                       ODER
                       WEBSITE AUFRUFEN:
                       www.dguv.de Webcode: d1044

kostenlose Infoline: 0800 60 50 40 4
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Nähere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie in den Broschüren
„Landkarte der Unterstützenden“ und „Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung“.
www.dguv.de/publikationen Webcode: p021380 und p012471

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
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GESETZLICHE
KRANKENVERSICHERUNG

            GESE T ZLICHE KR ANKEN V ER SICHERUNG
AUFBAU & STRUKTUR

                  Gesetzliche Krankenversicherung
                Förderer von Prävention und Gesundheitsförderung

                 breites Spektrum hochwertiger präventiver und
                gesundheitsfördernder Leistungen für Versicherte
    Leitfaden
   Prävention
                 Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes
                 beschreibt den Handlungsrahmen dieses Engage-
                 ments in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

     Die GKV-Verpflichtung in diesen Feldern deckt einen Teil
          dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ab.

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HANDLUNGSFELDER

Wenn die Gesundheit der Mit-
                                        VERHÄLTNIS - UND VERHALTENSPRÄVENTION
arbeitenden gestärkt werden
soll, kann durch betriebliche     gesundheitsförderliche Arbeits-   gesundheitsförderliche Arbeits-
Gesundheitsförderung in           bedingungen im Betrieb:           und Lebensweise der Beschäf-
verschiedenen Bereichen                                             tigten
                                  • ergonomisch gestaltete
individuell für spürbare Ver-
                                    Arbeitsplätze                   • Bewegungspausen
besserungen gesorgt werden:
                                  • Räume für Bewegungs-            • Betriebssport
• Ernährung
                                    angebote                        • Ernährungsberatung
• Bewegung und Ergonomie
                                  • gesundes Kantinenessen          • Angebote zur Tabakentwöh-
• Suchtprävention
                                  • Rauch- und Alkoholverbot          nung
• Stressbewältigung, Um-
                                  • Vermeidung ständiger            • Entspannungskurse zur
  gang mit psychischen
                                    Arbeitsunterbrechungen            Stressbewältigung (Yoga,
  Belastungen
                                  • gesundheitsgerechte Führung       Autogenes Training)
• Mitarbeiterzufriedenheit
• Vereinbarkeit von Beruf         Beide Ansätze kombinieren und Gesundheit am Arbeitsplatz ganz-
  und Privatleben                 heitlich in den Blick nehmen ist besonders erfolgversprechend!

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Gesundheit am Arbeitsplatz                            EXTERNE PARTNER
gelingt am besten in enger
Kooperation aller Beteiligten.   Gesetzliche Unfallversicherung
Von Anfang an sollte die
Unternehmensleitung im           Gesetzliche Rentenversicherung
Boot sein, denn sie muss die
Vorhaben unterstützen und        Staatlicher Arbeitsschutz
letztlich finanzieren.
Neben der gesetzlichen           Integrationsämter
Krankenversicherung, die
umfassend bei der Planung        Angebote in der Kommune
und Durchführung einer           Kommunen und Wohlfahrtsverbände unterhalten hilfreiche
betrieblichen Gesundheits-       Beratungsangebote wie Familien-, Erziehungs-, Sucht-, Schul-
förderung unterstützt, sollten   den- und Sozialberatung. Hinzu kommen zivilgesellschaftliche
die wichtigsten externen und     Freizeit- und Sportangebote, z.B. von Sportvereinen.
internen Partner*innen ein-
gebunden werden:

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
HANDLUNGSFELDER

                                  BETRIEBLICHE PARTNER
 Betriebsrat bzw. Personalrat
 Mitbestimmungs- und Informationsrechte bei allen Regelungen zur Umsetzung des gesetzlichen
 Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei Befragungen und Datenerhebungen; kann Maßnahmen des
 Gesundheitsschutzes beantragen und diese überwachen
 Fachkraft für Arbeitssicherheit
 berät und unterstützt bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung
 und der menschengerechten Arbeitsgestaltung; analysiert arbeitsbedingte Unfall- und
 Gesundheitsgefahren; Beteiligung an Gefährdungsbeurteilung
 Betriebsärztin oder Betriebsarzt
 Förderung, Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit der Mitarbeitenden, Integration von
 Beschäftigten mit Behinderung, Wiedereingliederung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung
 und Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung
 Weitere Beteiligte
 Auch Personalentwicklung, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Anbie-
 ter von Betriebssport können hilfreiche interne Verbündete bei der Mitarbeitergesundheit sein.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Aufbau und Unterstützung
                                       BEREIT S TELLUNG DER NÖTIGEN
auf dem Weg zum gesun-                 S TRUK TUREN
den Betrieb
                                  01   z. B. Einsetzung eines Steuerungsgremiums
Ein erfolgreicher BGF-Pro-             oder Beauftragung einer Einzelperson im
zess fußt auf klaren Zu-               Kleinbetrieb
ständigkeiten und Zielen.
Deshalb sollte das Unter-
                                       KL Ä RUNG DER ZU
nehmen entsprechende                   ERREICHENDEN ZIELE
Vorbereitungen treffen:           02   Was soll mit der Gesundheitsförderung
Sind diese erfüllt, kann es            erreicht werden?
losgehen!
                                       PER SONELLE UND FINA NZIELLE
                                  03   RESSOURCEN BEREIT S TELLEN

                                       WELCHE GESUNDHEITSMASSNAHMEN
                                  04   GIBT ES BEREIT S?

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
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LEISTUNGEN

Aufbau und Umsetzung einer
betrieblichen Gesundheitsför-       01 BEDARFSANALYSE
derung durchläuft in der Regel
vier Phasen.                        Analyse IST-Zustand in Sachen Gesundheit:
In diesem Prozess wird das           • Wo sollte bzw. wo will der Betrieb besser werden?
Unternehmen begleitet, die           • Was läuft gut, was weniger?
GKV bringt ihre Expertise ein
                                    hilfreiche Analyse-Instrumente:
und geht mit dem Betrieb die
                                     • Mitarbeiterbefragungen
nächsten Schritte. Von Beginn
                                     • Gefährdungsbeurteilungen
an sollen die Beschäftigten eng
mit einbezogen werden.
                                     • Workshops
                                     • Arbeitsplatzanalysen
Wichtig ist, Gesundheit ganz-        • anonyme Fallauswertungen aus dem betrieblichen
heitlich zu denken. Die Gestal-
                                        Eingliederungsmanagement
tung gesundheitsförderlicher
                                     • Erhebung wichtiger Kennzahlen (z. B. Fehltage)
Strukturen im Betrieb und die
Förderung von gesundheits-
bewusstem Verhalten der Be-
schäftigten sollen miteinander
verbunden werden.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN

  02 PL ANUNG                             03 UMSETZUNG

  Auswertung der Analyseergebnisse und    Zu Beginn Umsetzung kleiner, erfolg-
  Festlegung von Maßnahmen                versprechender, kurzfristig umsetzbarer
  Zusammenstellung und Sortierung         Aktionen - dies fördert die Motivation
  nach Dringlichkeit und Ressourcen in    Regelmäßige Information der Beschäftig-
  einem Plan                              ten zum Stand der Umsetzung
  Festlegung von Verantwortlichkeiten     Überwachung der Durchführung der
  und Fristen                             Maßnahmen durch vorher benannte Ver-
  Beteiligung der Mitarbeitenden bei      antwortliche, dadurch Sicherstellung der
  der Auswahl der Maßnahmen, z. B.        Zeitpläne und Umsetzung der Gesund-
  in einem Gesundheitszirkel, sowie       heitsförderung
  der betrieblichen Expert*innen wie
  Personalräte, Betriebsärzt*innen oder
  Fachkräfte für Arbeitssicherheit

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein
  04 EVALUATION                   fortlaufender Prozess.
                                  Die Evaluation zeigt, wo die Gesundheit der Mitarbeitenden
  Erfolgsüberprüfung nach Ab-     noch verbessert werden kann. Eventuell muss bei Analyse,
  schluss der Maßnahmen           Planung oder Umsetzug neu angesetzt werden. Deshalb ist
    • Wurden alle geplanten       es wichtig, dass am Ende eine Evaluation mitdenkt, um den
      Maßnahmen umgesetzt?        eingeschlagenen Weg zu bewerten.
    • Sind die erwünschten        Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender
      Effekte eingetreten?        Prozess, der immer weiter ausgebaut und optimiert
  Vergleich mit der Ausgangs-     werden kann. Die Krankenkassen begleiten den Prozess
  situation                       durch Beratung.
    • Ist das Unternehmen auf     Ständiger Austausch mit den Mitarbeitenden ist von
      dem richtigen Weg?          hoher Priorität.
    • Wo muss unter Umständen
      nachgesteuert werden?
                                    01              02              03             04
                                  BEDARFS -
                                                 PL ANUNG       UMSETZUNG      EVALUATION
                                  ANALYSE

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KONTAKT

Der Kontakt erfolgt über:

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                  ODER
                  WEBSITE AUFRUFEN:
                  www.bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen

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  VERBAND DEUTSCHER
  BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.

VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
AUFBAU & STRUKTUR

  Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
  Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner*innen in Deutschland

    > 3.300       ärztliche Mitglieder
                  aus allen Bereichen betriebsärztlicher Tätigkeit:
                    • Werksärzt*innen in Großunternehmen
                    • Ärzt*innen in überbetrieblichen Diensten                    ZIEL
                    • freiberufliche Ärzt*innen in eigener Praxis

                                                                      Sicherstellung der Qualität
                                                                      arbeitsmedizinischer
                                                                      • Betreuung,
                                    berufsgruppenspezifische          • Gesundheitsförderung und
    20 Landesverbände
                                    Foren und Arbeitsgruppen          • Prävention für Beschäftigte

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Rechtliche Grundlagen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz:

Arbeitsschutzgesetz                                 Arbeitssicherheitsgesetz
• verpflichtet Arbeitgebende zur Beurteilung der    • regelt Arbeitgeberpflicht zur Bestellung von Be-
  Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)         triebsärzt*innen, Sicherheitsingenieur*innen und
  und Ableitung von Schutzmaßnahmen für Be-           Fachkräften für Arbeitssicherheit
  schäftigte, bei denen Arbeitsmediziner*innen      • beschreibt Rolle und Aufgaben von Betriebsärzt*in-
  unterstützend wirken                                nen und weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit

DGUV-Vorschrift 2                                   Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
• von Berufsgenossenschaften und Unfallkas-         • konkretisiert Anlässe und Art der arbeitsmedi-
  sen erlassen, um branchenspezifisch die Auf-        zinischen Vorsorge, die durch Arbeitgebende zu
  gaben von Arbeitgebenden zu konkretisieren          veranlassen ist
  und wie Betriebsärzt*innen und Fachkräfte
  für Arbeitssicherheit einzubinden sind

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HANDLUNGSFELDER

 Um die Qualität von Maßnahmen       Der VDBW e. V. steht als An-       Der Verband ist einbezogen in
 im betrieblichen Arbeits- und Ge-   sprechpartner zu arbeitsmedi-      wichtige Entscheidungsprozesse
 sundheitsschutz sicherzustellen,    zinischen, arbeitswissenschaft-    bei berufs- und arbeitsmarkt-
 fördert der VDBW e. V.:             lichen sowie arbeitsrechtlichen    politischen Fragestellungen
 • Gewinnung und Auswertung          Fragen zur Verfügung für:          durch:
   arbeitsmedizinischer Erkennt-     • ärztliche und nichtärztliche     • Beratung von Vertreter*innen
   nisse aus der Praxis                Mitglieder und Nichtmitglieder     aus Politik, Behörden, Gremien
 • Unterstützung der engen Zu-       • Unternehmen aller Größen-          und Sozialversicherungsträgern
   sammenarbeit mit weiteren           ordnungen                        • aktive Mitarbeit in zahlreichen
   Arbeitswissenschaften, Fach-                                           Arbeitsgruppen und Gremien
   disziplinen und Kolleg*innen      Der VDBW e. V. übernimmt die:        auf Bundes- und Länderebene
   untereinander                     • berufspolitische Interessen-
 • Mitwirkung bei Aus-, Fort und       vertretung bei Themen von
   Weiterbildung von Arbeitsme-        arbeitsmedizinischer Relevanz
   diziner*innen und arbeitsmedi-
   zinischem Assistenzpersonal

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LEISTUNGEN

                   Bereitstellung von Informationen, Artikeln und Leitfäden zu relevanten und
                   aktuellen arbeitsmedizinischen und gesundheitspolitischen Themen:
                    • www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/fuer-unternehmen/
                    • www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/praktische-arbeits-und-betriebsmedizin/
                      gefaerdungsbeurteilung/

                   Unterstützung bei der Betriebsarztsuche im Postleitzahlbereich:
                    • www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/fuer-unternehmen/betriebsarzt-
                      suche/?no_cache=1

                   Unterstützung von Unternehmensverbänden, z. B. durch:
                    • Vorträge zu arbeitsmedizinischen Themen
                    • Projektberatung

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LEISTUNGEN

                   Vertraglich vereinbarte Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Betriebs-
                   ärzt*innen zum Arbeitsschutz und zur Unfallvermeidung für Arbeitgebende:
                    STANDARDLEISTUNGEN
                    • Planung, Ausführung und Unterhaltung        • (Wieder-)Eingliederung von Beschäftig-
                      von Betriebsanlagen                           ten mit gesundheitlichen Einschränkun-
                    • Beschaffung technischer Arbeitsmittel         gen und von Menschen mit Behinderung
                    • Einführung von Arbeitsverfahren und         • Organisation der Ersten Hilfe
                      Arbeitsstoffen                              • Untersuchung der Beschäftigten (arbeits-
                                                                    medizinische Vorsorge)
                    • Auswahl und Erprobung von Körper-
                                                                  • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbe-
                      schutzmitteln
                                                                    dingungen
                    • Beratung zu arbeitsphysiologischen,
                                                                  • Überprüfung des Arbeitsschutzes und der
                      arbeitspsychologischen, ergonomi-             Unfallverhütung
                      schen und arbeitshygienischen Fragen
                                                                  • Bereitstellung von Informationsmateriali-
                      (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsrhythmus), Ge-     en als Grundlage für Unterweisungen
                      staltung der Arbeitsplätze, des Arbeits-    • Sensibilisierung der Beschäftigten, sich
                      ablaufs, zum Arbeitsplatzwechsel              Anforderungen des Arbeitsschutzes und
                                                                    der Unfallverhütung gemäß zu verhalten

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WEITERE LEISTUNGEN
• Begleitung bei gesundheitsfördernden
  Maßnahmen der Verhaltens- und Ver-
  hältnisprävention
• Durchführen von Gesundheitstagen
  und Kampagnen
• Beratung zu Themen rund um alle Be-
  lange der Gesundheitsförderung (BGF,
  Arbeit 4.0, Homeoffice, Führen aus der
  Ferne etc.)
• Berichterstattung zur betriebsärzt-
  lichen Betreuung als Grundlage für
  die Fortentwicklung des betrieblichen                                     INFORMATION:
  Arbeits- und Gesundheitsschutz                    www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/
                                                      praktische-arbeits-und-betriebsmedizin/

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KONTAKT

Ansprechpartnerin für den Landesverband Sachsen
ist die Vorsitzende:
Susanne Liebe
E-Mail: susanne.liebe@vdbw.de

Der Kontakt erfolgt über:

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                  ODER
                  WEBSITE AUFRUFEN:
                  www.vdbw.de

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INDUSTRIE - UND
HANDELSKAMMERN

           INDUSTRIE - UND HANDEL SK AMMERN
AUFBAU & STRUKTUR

  Industrie- und Handelskammern
                                                                                 AUFTRAG
 • IHKs sind regional agierende Körperschaften des öffentlichen Rechts.
 • Ihnen angehörend sind branchenübergreifend alle Unternehmen und natür-   • Gesamtinteresse der
   liche Personen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden.
                                                                              ihnen zugehörigen Ge-
 • Ausgenommen von einer Mitgliedschaft sind, von bestimmten Ausnahmen        werbetreibenden ihres
   abgesehen, reine Handwerksbetriebe sowie Landwirte und Freiberufler.       Bezirkes wahrnehmen

                 IHK Chemnitz        IHK Dresden        IHK zu Leipzig      • Für die Förderung der
                                                                              gewerblichen Wirtschaft
                                                                              wirken und dabei die
         auf     Zusammenarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)        wirtschaftlichen Interes-
 Landesebene
                     der sächsischen Industrie- und Handelskammern            sen einzelner Gewerbe-
                                                                              zweige oder Betriebe
auf nationaler   Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag        abwägend und ausglei-
        Ebene                            (DIHK)                               chend berücksichtigen

INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
HANDLUNGSFELDER

   Das Aufgabenspektrum der IHKs umfasst:                    Das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz ist
                                                             für die sächsischen Industrie- und Handels-
                 Interessenvertretung der Mitglieder
                                                             kammern ein wichtiger Baustein der heutigen
                 gegenüber Politik und Verwaltung (z. B.
                                                             Unternehmensführung.
                 unternehmensfreundliche Rahmenbe-
                 dingungen, weniger Bürokratie)              Betriebe profitieren von zufriedenen, gesunden
                                                             und somit auch belastbaren Beschäftigten.
                                                             Als Strategie zur Fachkräftesicherung spielt
                 Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben           die betriebliche Gesundheitsförderung eine
                 (z. B. Organisation der Berufsausbildung,   zunehmend wichtigere Rolle.
                 Ausstellung von Zeugnissen oder Bestel-
                 lung von Sachverständigen)                  Die drei sächsischen IHKs unterstützen die
                                                             Unternehmer*innen daher aktiv, sich in der
                 Servicedienstleistungen                     betrieblichen Gesundheitsförderung zu enga-
                 für die Mitgliedsunternehmen (z. B.         gieren. Die Leistungen der IHKs zur Gesundheit
                 breitgefächertes und praxisnahes            am Arbeitsplatz werden auf den folgenden
                 Beratungsangebot, Informationen zu          Seiten weiter ausgeführt.
                 Wirtschaftsstrukturdaten)

INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
HANDLUNGSFELDER

  Die Handlungsfelder der IHKs lassen sich in sechs verschiedene Geschäftsfelder einordnen.*

         Standortpolitik: Wirtschaftspolitik, Konjunktur/     Aus- und Weiterbildung: Anerkennung von
         Wirtschaftsstatistik, öffentliches Auftragswesen,    Berufsabschlüssen, Ausbildung & Umschulung,
         Infrastruktur, Fachkräftesicherung, Raum-            Bildungspolitik, Lehrstellenbörse, Fort- und
         ordnung, Regional- und Stadtentwicklung              Weiterbildung

         Existenzgründung und Unternehmens-                   Recht und Steuern: Rechtsinformationen (z. B.
         förderung: Gründung, Unternehmensnach-               Datenschutz, Arbeits-, Gewerbe- und Wettbe-
         folge, Brancheninformationen, Finanzie-              werbsrecht, Durchsetzung von Ansprüchen),
         rung & Förderung, Unternehmenspraxis,                Sachverständigenwesen, Steuern & Rech-
         Business Digital                                     nungslegung, alternative Streitbeilegung

         Innovation und Umwelt: Umwelt, Energie,              International: Internationale Märkte, Zoll- und
         Innovation/Technologie, Forschung & Ent-             Bescheinigungsdienst, Messen, Unternehmer-
         wicklung, Rohstoffe                                  reisen, Förderung, Netzwerke

                                                                     *Es handelt sich hierbei um keine abschließende Liste.
INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN                               Unterschiede zwischen den sächsischen IHKs können bestehen.
LEISTUNGEN

  Angebote zur Förderung und Um-
  setzung der Gesundheit im Betrieb     Checkheft Betriebliche Gesundheitsförderung

  • Checkheft für kleine und mittlere   Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffent-
    Unternehmen zur betrieblichen       lichte eine Broschüre zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die
    Gesundheitsförderung                sich vor allem auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten von und in
  • Weiterbildungen                     kleinen und mittleren Unternehmen ausrichtet.
  • Veranstaltungen                                         Inhaltlich werden Kosten/Nutzen-Verhält-
                                                             nisse von Gesundheitsmaßnahmen erklärt,
  • Beratungen sowohl telefonisch                            eine Checkliste zur Umsetzung dargestellt,
    als auch vor Ort                                          Ansprechpartner*innen erwähnt und Unter-
  • Lotsen- und Wegweiserfunktion                              nehmen präsentiert, die als Best Practice mit
    (Vermittlung von Ansprech-                                 Gesundheitsmaßnahmen positive Resultate
    partnern und Handelnden zur                                 erzielen konnten.
    Gesundheitsförderung im Betrieb                             Die Broschüre kann kostenfrei auf den IHK-
    und zu konkreten Angeboten für                              Websites heruntergeladen werden.
    Ihr Unternehmen)

INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
LEISTUNGEN

  Fort- und Weiterbildung im Bereich Betriebliche Gesundheit (eine Auswahl von IHK-zertifizierten Lehrgängen)

  Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement      Betrieblicher Gesundheitsmanager
   • Grundlagenwissen zu Themen rund um BGM               • vertiefende praxisrelevante Inhalte des BGM
   • für alle Beschäftigten, die mit Gesundheitsaufga-    • für Beschäftigte, die die organisatorischen
     ben im Unternehmen beauftragt sind/werden              Aufgaben des betrieblichen Gesundheits-
                                                            managements innehaben bzw. die wirksame
                                                            Implementierung eines BGM anstreben
  Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung
  psychischer Belastung
                                                         Pilotprojekt Betriebliche Gesundheit (Raum Chemnitz)
   • Basismodul zur Ermittlung psychischer Belas-
     tungen und Ableitung geeigneter Maßnahmen            • 4 Netzwerktreffen zur Vermittlung von hand-
   • für Personalverantwortliche, Arbeitnehmervertre-       lungsorientiertem Wissen
     ter*innen, Arbeitgebervertreter*innen, Fachkräfte    • während der Praxisphasen Begleitung durch ein
     für Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanager*innen        individuelles Coaching
     und Interessierte                                    • Zeitraum: Termin auf Anfrage | kostenfrei

INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
Beratungsangebot im betriebsgesundheitlichen Kontext                                 Veranstaltungen

 Im betriebsgesundheitlichen Kontext unterstützen die IHKs ihre Mitgliedsunterneh-    Organisation und Durch-
 men im Rahmen ihres Auftrags vor allem zu:                                           führung verschiedener
  • Arbeitsschutz (z. B. Datenschutz, Grundlagen Brandschutz und Arbeitssicherheit)   Veranstaltungsformate
  • betrieblicher Gesundheitsförderung (z. B. Analyse des Handlungsbedarfs,           rund um das Betrieb-
    Planung und Umsetzung von Maßnahmen, Einbindung der Belegschaft)                  liche Gesundheitsma-
  • gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen (z. B. Corporate Social          nagement
    Responsibility)                                                                   Ehrenamt/Austausch-
  • Beschäftigungsförderung (z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Eingliederung von         kreise
    Menschen mit Behinderung)
  • Fachkräftesicherung (z. B. Maßnahmen, Beschäftigung ausländischer
    Fachkräfte, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Arbeitnehmerfreizügigkeit)
  • steuerlichen Auskünften (z. B. Vorteile der Gesundheitsförderung, aktuelle
    Steuerreformen)
  • weiteren Beratungsmöglichkeiten (z. B. Angebote anderer Gesundheitsorganisa-
    tionen, Beratungsförderung)

INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
KONTAKT

IHK Chemnitz                                   IHK Dresden
Solveig Pilenz                                 Moritz John
Telefon: 0371 6900-1322                        Telefon: 0351 2802-105
E-Mail: solveig.pilenz@chemnitz.ihk.de         E-Mail: john.moritz@dresden.ihk.de
Regionale Büros:                               Regionale Büros:
Annaberg-Buchholz, Freiberg, Plauen, Zwickau   Bautzen, Görlitz, Kamenz, Riesa, Zittau

IHK zu Leipzig
Martin Steindorf
Telefon: 0341 1267-1322
E-Mail: steindorf@leipzig.ihk.de
Regionale Büros:
Borna, Delitzsch, Grimma, Torgau

INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
Foto: Adobe Stock/leonidkos

FÜR ARBEIT
BUNDESAGENTUR

                BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
AUFBAU & STRUKTUR

 Die Bundesagentur für Arbeit (BA)     Bundesagentur für
 bietet zahlreiche Beratungsange-      Arbeit
                                       Zentrale Nürnberg
 bote für Unternehmen rund um die
 Themen:
   • Gestaltung von Arbeitsplätzen
   • Arbeitsbedingungen                Regionaldirektion
                                       Sachsen
   • Arbeitszeit
                                       Chemnitz
   • Fördermöglichkeiten
   • Qualifizierungsberatung
   • berufliche Aus- und
     Weiterbildung                     11 Agenturen für    8 Jobcenter als   Jobcenter zugelas-
                                       Arbeit zzgl.        Gemeinsame        sene kommunale
                                       37 Dienststellen    Einrichtungen     Träger

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
HANDLUNGSFELDER

 Dienstleistungsangebot
 für Arbeitgeber:             Arbeitskräfte finden

                                                     Qualifizierung Be-
                              Fachkräfte ausbilden                           Beratung zu „Verein-
        PERSONAL                                     schäftigter
                                                                             barkeit von Familie
        REKRUTIERUNG
                                                                             und Beruf“
                              Beratung zur           Beratung zur Gestal-
                              Beschäftigung und      tung von Arbeitsplät-
                              Vermittlung beson-     zen, Arbeitsbedingun-   eServices
         PERSONAL             derer Personen-        gen und Arbeitszeit,
         ENTWICKLUNG
                              gruppen                u. a. Möglichkeiten
                                                     betrieblicher Gesund-   ...
                                                     heitsförderung
                              Finanzielle Hilfen
        PERSONAL              und Unterstützung
        BINDUNG

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
INFORMATIONEN:
                             LEISTUNGEN                                             www.arbeitsagentur.de/unternehmen und
                                                                       www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

                                         SERVICE FÜR ARBEITGEBER

  Individuelle Beratung – Zusammenstellung be-          Marktkompetenz – Beobachtung und Analyse von Marktverände-
  dürfnisorientierter Dienstleistungsangebote und       rungen im nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt
  Beratung zu Fragen rund um das Thema Personal:
                                                        Vermittlung nach Maß – Auszubildende oder Arbeitskräfte –
   • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeits-         gemäß den unternehmerischen Anforderungen
     zeit (z. B. Einrichtung von Teilzeitarbeitsplät-
     zen, alter(n)sgerechter Arbeitsplatzgestal-        Finanzielle Unterstützung – bei Einstellung oder Qualifizierung
     tung oder Gesundheitsförderung)                    von Beschäftigten
   • Arbeitszeitmodelle, Teilzeitausbildungen,
     familienorientierte Arbeitswelt                    Schnelle und zuverlässige Reaktion – binnen 48 Stunden
   • betriebliche Aus- und Weiterbildung (z. B.         Persönlicher Kontakt – persönliche Ansprechpartner*in mit
     im Rahmen einer Qualifizierungsberatung für        der ersten Kontaktaufnahme
     kleine und mittelständische Unternehmen)
   • alternative Besetzungsmöglichkeiten von            eService – unabhängig von Ort und Zeit
     Ausbildungs- und Arbeitsstellen
                                                        Kostenfreier Service und Leistungen

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
INFORMATIONEN:
                                                                                               www.arbeitsagentur.de/unternehmen/
                                                                                                  finanziell/foerderung-ausbildung

 ARBEITS - UND GESUNDHEITSFÖR-         FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN:
 DERUNG MIT DER GESETZLICHEN           BESCHÄFTIGUNG FÖRDERN UND SICHERN
 KRANKENVERSICHERUNG (GKV )            1. FÖRDERUNG DER AUSBILDUNG

  Gemeinsame Unterstützung der         Einstiegsqualifizierung (EQ)
  GKV und der Arbeitsvermittlung       • betriebliches Langzeitpraktikum von min. 6 bis max. 12 Monaten Dauer
  Sachsen zur Förderung eines ge-      • Ziel ist die Übernahme in Ausbildung
  sunden Lebensstils für arbeitslose   • Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
  Menschen                             • Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe
  • Verzahnung von Gesundheits-          (§ 4 BBiG, § 25 HwO, AltPflG, PflBG)
    und Arbeitsförderung durch die     Assistierte Ausbildung (AsA flex)
    Entwicklung von speziell auf       • für alle Jugendliche, deren Ausbildungserfolg gefährdet ist
    die Bedürfnisse von arbeitslo-     • Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung sowie bei der Fortsetzung und
    sen Menschen zugeschnittenen         beim erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (EQ)
    Gesundheitsprogrammen              • individuell angepasster Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen
  • Ziel: durch eine Steigerung der    • Entlastung des ausbildenden Unternehmens
    gesundheitsbezogenen Lebens-       • Asa flex beinhaltet alle Leistungen der bisherigen ausbildungsbegleitenden Hilfen
    qualität einen Wiedereinstieg in     (abH) wie Stütz- und Förderunterricht oder sozialpädagogische Begleitung
    das Arbeitsleben zu erhöhen        • die Kosten tragen die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
LEISTUNGEN

  FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN: BESCHÄFTIGUNG FÖRDERN UND SICHERN
  2. FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG BESCHÄFTIGTER
  Lehrgangskosten*:                                                            Arbeitsentgeltzuschuss*:
  Voraussetzung für Weiterbildungsförderung durch BA                           Ausschlaggebend für Höhe des Arbeitsentgeltzu-
  ist angemessene Beteiligung des Arbeitgebers an Lehrgangskosten              schusses ist Größe des Betriebes:
  Förderhöhe richtet sich nach Größe des Betriebes:                              • bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeits-
   • bis zu 100 % in Betrieben mit < 10 Beschäftigten,                             entgelts in Betrieben mit < 10 Beschäftigten,
   • bis zu 50 % (bis zu 100 % bei Beschäftigten ab 45 Jahre oder Schwer-        • bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeits-
     behinderte) in Betrieben mit min. 10 und < 250 Beschäftigten                  entgelts in Betrieben mit min. 10 und
   • bis zu 25 % in Betrieben mit min. 250 und < 2.500 Beschäftigten               < 250 Beschäftigten
   • bis zu 15 % in Betrieben ≥ 2.500 Beschäftigten                              • bis zu 25 % des berücksichtigungsfähigen Arbeits-
                                                                                   entgelts in Betrieben mit min. 250 Beschäftigten

  * Der Förderzuschuss kann sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie z. B. einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiter-
    bildung bzw. Anzahl der betroffenen Beschäftigten um 5 %, 10 % oder max. 15 % erhöhen (bei Betrieben mit < 10 Beschäftigten – Maxi-
    malförderung bis zu 100 %).
  * Bei Teilnahme ungelernter und wiederungelernter Arbeitnehmer*innen an Weiterbildungsmaßnahmen mit anerkanntem Berufsab-
    schluss können Lehrgangskosten zu 100 % und Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 % übernommen werden.

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