GESUNDHEIT IM BETRIEB - STARKE PARTNER FÜR GESUNDE ARBEIT - SLFG
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BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Betriebliche Gesundheits- Gesetzlicher Arbeits- Betriebliches Eingliede- Medizinische Leistungen förderung (BGF) und Gesundheitsschutz rungsmanagement (BEM) zur Prävention für Arbeitgeber*innen und Pflichtleistungen für Pflichtleistungen für durch die gesetzliche Beschäftigte freiwillig Arbeitgeber*innen Arbeitgeber*innen Rentenversicherung Es ist Aufgabe des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die einzelnen Säulen sinnvoll miteinander zu verknüpfen.
VOR WORT Liebe Leserinnen und Leser, gesunde Beschäftigte sind die Basis für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Betrieb. Im Hinblick auf die demografischen Entwicklungen, den Mangel an Fachkräften, die Veränderungen in der Arbeitswelt, die Digitalisierung oder die Folgen der Corona-Pandemie kommt der Gesundheit von Beschäftigten in Zukunft eine immer wichtigere Rolle zu. Um für gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen, sind personelle, fachliche, zeitliche und finanzielle Ressourcen nötig. Diese sind vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen knapp bemessen. Damit Sicherheit, Teilhabe und Gesundheitsförderung gelingen, können die Betriebe von kompetenten Partnern Unterstützung erhalten, die sich in „P. SACHSEN“ zusammengeschlossen haben. So arbeiten in Sachsen im Rahmen des Präventionsgesetzes die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die Industrie- und Handelskammern, die Bundesagentur für Arbeit und Vertretungen der Arbeitsmedizin zusammen in einer Arbeitsgruppe.
Sie bieten den Unternehmen eine Vielzahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für gesunde Arbeitsbedingungen. Die Broschüre informiert über die einzelnen Institutionen, ihr Leistungsspektrum und die jeweiligen Ansprechpartner*innen und bietet die Basis für eine gute Zusammenarbeit aller. Im Namen aller Beteiligten freue ich mich, wenn Sie mit Hilfe der Broschüre hoffentlich schnell die gewünschten Informationen und die richtige Ansprechperson finden. Silke Heinke | Vorsitzende des Steuerungsgremiums P. SACHSEN
INHALT Gesetzliche Unfallversicherung 33 Industrie- und Handelskammern 65 Aufbau & Struktur 34 Aufbau & Struktur 66 Handlungsfelder 36 Handlungsfelder 67 Leistungen 38 Leistungen 69 Kontakt 44 Kontakt 72 BGF–Koordinierungsstelle Sachsen 09 Gesetzliche Krankenversicherung 45 Bundesagentur für Arbeit 73 Aufbau & Struktur 10 Aufbau & Struktur 46 Aufbau & Struktur 74 Handlungsfelder 12 Handlungsfelder 48 Handlungsfelder 75 Leistungen 17 Leistungen 53 Leistungen 76 Kontakt 20 Kontakt 56 Kontakt 80 Deutsche Rentenversicherung 21 Verband Deutscher Integrationsamt & Betriebs- und Werksärzte e. V. 57 Dienstleistungsnetzwerk support 81 Aufbau & Struktur 22 Handlungsfelder 24 Aufbau & Struktur 58 Aufbau & Struktur 82 Leistungen 25 Handlungsfelder 60 Handlungsfelder 84 Kontakt 32 Leistungen 61 Leistungen 85 Kontakt 64 Kontakt 88
Kontakt Leistungen Impressum in Sachsen Handlungsfelder Aufbau & Struktur Präventionskurse 1 Zertifizierungspflichtige Steuerliche Gegebenheiten Staatliche Arbeitsschutzbehörden 2 Weitere Gesundheitsmaßnahmen 96 95 94 93 92 91 91 90 89 BGF–KOORDINIERUNGSS TELLE SACHSEN DEUTSCHE RENTEN V ER SICHERUNG GESE T ZLICHE UNFALLV ER SICHERUNG GESE T ZLICHE KR ANKEN V ER SICHERUNG VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V. INDUSTRIE - UND HANDEL SK AMMERN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT INTEGR ATIONSAMT & DIENS TLEIS TUNGSNET Z WERK SUPPORT S TA ATLICHE ARBEITSSCHUT ZBEHÖRDEN IN SACHSEN S TEUERLICHE GEGEBENHEITEN
BGF–KOORDINIERUNGSS TELLE SACHSEN Foto: Adobe Stock/Seventyfour BGF – KOORDINIERUNGS - STELLE SACHSEN BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
AUFBAU & STRUKTUR Um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 20b Abs. 3 SGB V). Um für die Betriebe die Kontaktaufnahme und Beratung zu vereinfachen, haben die Krankenkassen hierfür in einer gemeinsamen Initiative die BGF-Koordinierungsstelle geschaffen. Sie bündelt alle gesetzlichen Kassen- arten in einem Angebot und sucht die für den Betrieb passende Kranken- kasse. Des Weiteren unterstützt sie bei der überbetrieblichen Vernetzung. Neben der kostenfreien Erstberatung durch die Expert*innen der Kranken- kassen können Unternehmen sich bei der Umsetzung von Konzepten und Programmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen lassen – den Umfang bestimmt jede Krankenkasse selbst. Voraussetzung ist die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention. BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
BGF Koordinierungsstelle Bündelung aller gesetzlichen Krankenkassen Betriebskranken- Allgemeine Ersatzkassen kassen Ortskrankenkassen Innungskranken- Landwirtschaftliche KNAPPSCHAFT kassen Krankenkasse Leistungen der ausgewählten Krankenkasse kostenfreie Erstberatung Unterstützung bei der durch Expert*innen Umsetzung von Konzepten der Krankenkassen und Programmen
HANDLUNGSFELDER Ein Unternehmen ist sich nicht sicher, ob es mehr für die Gesundheit in seinem Betrieb tun soll, wie das Ganze angegangen werden kann und was dazu benötigt wird? Antworten darauf gibt es hier: kostenlose und wettbewerbsneutrale Erstberatung zeigt Möglichkeiten einer betrieblichen Gesundheitsförderung, zu erwartenden Nutzen und welche Unterstützung es gibt Zwei Wege der Beratung www.bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen 01 02 Beratung durch Expert*innen Beratung bei einer der Krankenkasse Wunschkrankenkasse Ausfüllen des Kontaktformulars Auswahl einer Wunschkranken- und Rückmeldung durch eine kasse aus der Liste und Rückmel- Krankenkasse nach 2 Werktagen dung nach 2 Werktagen BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
DA S BER ATUNGSGESPR ÄCH MIT DER BGF - KOORDINIERUNGSSTELLE telefonisch oder direkt vor Ort, individuell, in allen Branchen sowie nach festgelegten Standards für: • Kleinst- oder Kleinbetriebe • mittelständische Unternehmen • Konzerne Umfang der Beratung • Erläuterung des BGF-Prozesses • Beantwortung offener Fragen • Hinweis auf mögliche Hindernisse und Stolpersteine • Erarbeiten einer passgenauen Lösung gemeinsam mit dem Betrieb • Dokumentation des Besprochenen BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
HANDLUNGSFELDER DIE BER ATUNG UND UNTER STÜT ZUNG AUF EINEN BLICK Information zur Umsetzung Klärung der Ausgangs- einer nachhaltigen betriebli- situation und Ziele chen Gesundheitsförderung Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch gesetzliche Krankenkassen und andere Partner*innen Hilfe bei der Suche nach einer Krankenkasse oder Handlungsempfeh- anderen Partnern, die das lung zum weiteren Unternehmen bei der Vorgehen konkreten Umsetzung unterstützen BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
BGF-Koordinierungsstelle als Lotse in Zusammenarbeit mit • Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung • der Deutschen Rentenversicherung • der Landesbehörde für Arbeitsschutz • weiteren regionalen Partnern Kooperation in einer Arbeitsgruppe • Bekanntmachung von Angeboten • Vernetzte und koordinierte Umsetzung von Angeboten • Gemeinsamer Aufbau gesundheitsförder- licher Strukturen und Prozesse • Unterstützung jedes Einzelnen auf seinem Weg, sich gesund zu verhalten Gesundheit am Arbeitsplatz ganzheitlich in den Blick nehmen!
Foto: Adobe Stock/Seventyfour BG F - KO O RDINIERU N G SS T EL L E S ACHSEN
LEISTUNGEN Die Krankenkassen begleiten Unternehmen, bringen ihre Expertise ein und unterstützen bei den einzelnen Schritten: Bedarfsanalyse 01 Hilfe bei der Bedarfsermittlung, z. B. durch Arbeitsunfähigkeits- oder Altersstrukturanalysen, Mitarbeiterbefragungen und Workshops Ziel- und Konzeptentwicklung 02 Begleitung der Entwicklung von Zielen und Maßnahmenkonzepten sowie zu allen Themen der Mitarbeitergesundheit Struktur- und Prozessmanagement Unterstützung beim Aufbau betrieblicher Gesundheitsförderungs- 03 strukturen und bei der Etablierung eines betrieblichen Gesund- heitsförderungsprozesses BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
LEISTUNGEN Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeits- 04 bedingungen unter Einbeziehung des Arbeitsschutzes, z. B. gesundheitsgerechte Führung, Vermeidung von ständigen Unterbrechungen, Rauch- und Alkoholverbot Umsetzung von Maßnahmen Unterstützung der Umsetzung von verhältnis- und verhaltens- 05 präventiven Maßnahmen, z. B. Führungskräfteschulungen, Betriebssport, Ernährungsberatung oder Anti-Stress-Kurse, Tabakentwöhnungsangebote Evaluation und Qualitätssicherung Betreibung von Qualitätssicherung, indem die Ergebnisse der be- 06 trieblichen Gesundheitsförderung dokumentiert, evaluiert und der Handlungsbedarf für den darauf folgenden Zyklus aufgezeigt werden BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
Qualifizierung / Fortbildung 07 Qualifizierung von Multiplikator*innen in Prävention und Gesundheitsförderung Moderation 08 Organisation und/oder Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 09 Begleitung der unternehmensinternen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Gesundheitsförderung Vernetzung Vernetzung der Betriebe und Förderung des Austauschs untereinander, 10 auch in Kooperation mit anderen Sozialversicherungsträgern und Unter- nehmensorganisationen wie z. B. den Industrie- und Handelskammern BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
KONTAKT Viele Unternehmen verfügen bereits über umfassende Erfahrungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren deshalb, wenn sie sich vernetzen, austauschen und voneinander lernen. Das schont Zeit und Ressourcen. Neben externen Partnern liefern auch die Industrie- und Handelskammern oder andere Wirtschaftsverbände wichtige Informationen. Die BGF-Koordinierungsstelle bringt die Unternehmen gern miteinander in Kontakt. CODE SCANNEN ODER WEBSITE AUFRUFEN: www.bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen BGF-KOORDINIERUNGSSTELLE SACHSEN
Foto: Adobe Stock/NDABCREATIVITY DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG DEUTSCHE RENTEN V ER SICHERUNG
AUFBAU & STRUKTUR Für die meisten Menschen ist die Deutsche Rentenversicherung lediglich im Zusammenhang mit einer Rentenzahlung bekannt. Für Betriebe ist sie jedoch sehr viel früher relevant. Nämlich dann, wenn es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten und damit um die Vermeidung von Frühverrentung geht. Im Mittelpunkt stehen hier Leistungen der Prävention und der Rehabilitation. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Renten- Foto: Adobe Stock/gballgiggs versicherung sind dafür §14 SGB VI sowie ihre Präventionsrichtlinien. Durch zwei bundesweit und 14 regionale, rechtlich selbstständig agierende Träger ermöglicht die Rentenversicherung flächendeckende Be- ratungsmöglichkeiten. DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Deutsche Rentenversicherung (übergeordneter Name) Träger auf Träger auf Bundesebene Regionalebene Deutsche Deutsche z. B. Deutsche Rentenversicherung Rentenversicherung Rentenversicherung Bund Knappschaft-Bahn- Mitteldeutschland See
HANDLUNGSFELDER Rente Aus- und Weiterbildung Sozialversicherung Betriebsprüfung + Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter*innen stärken und erhalten Unterstützung von Firmen und Betrieben darin, Bedarfe zu erkennen und notwendige Leistungen frühzeitig in Anspruch zu nehmen Prävention Rehabilitation Präventionsleistungen für Firmenservice – Starker Versicherte – RV Fit Service für starke Firmen DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN 01 Firmenservice Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit ihrem Firmenservice eine Vielzahl von Informationen rund um die Themen: RENTE & GESUNDE ALTERSVOR- SOZIAL- BESCHÄF TIGTE SORGE VER SICHERUNG Der Firmenservice berät Arbeitgebende, Betriebsärzt*innen und Werksärzt*innen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Er hilft und unterstützt im konkreten Einzelfall und führt Vorträge, Inhouse-Schu- lungen und Seminare zur Information und Qualifizierung der Beschäftigten im Betrieb durch. DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN 01 Firmenservice MODUL 1 GESUNDE BESCH Ä F TIGTE Beratung zu Leistungen zur • Prävention und individuellen Präventionsangeboten • medizinischen und beruflichen Rehabilitation • medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) • arbeitsplatzorientierten Rehabilitation Beratung zum Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Informationen zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Vermittlung von Kontakten zu anderen Beratungsstellen z. B. den gemeinsamen Servicestellen, Beratungsstellen der Behindertenver- bände, Integrationsfachdiensten sowie Information über das Leistungsangebot der anderen Sozialversicherungsträger (Wegweiser- und Lotsenfunktion) DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Weiterführende Informationen: firmenservice.drv.info MODUL 2 MODUL 3 RENTE & SOZIAL- A LTER S VOR SORGE V ER SICHERUNG Beratung zu u. a. Beratung rund um die Themen: • Altersrente Beiträge und Meldungen zur • Erwerbsminderungsrente Sozialversicherung • flexibler Übergang in den Ruhestand • Infos zu Rente und Hin- zuverdienst fakultativ Demografieberatung DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN 02 Präventionsleistungen für Versicherte – RV Fit RV Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl mit Elementen zu: STRESS - BE WEGUNG ERNÄHRUNG BE WÄLTIGUNG RV Fit dient zur Prävention und soll helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig und aktiv anzugehen, damit Gesundheitsschäden erst gar nicht entstehen. Für Menschen, deren Arbeitsfähigkeit bereits wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist, kommt eine Reha in Betracht. Die Teilnahme an RV Fit schließt eine Leistung zur Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
WA S SIND PROGR A MMINH A LTE? FÜR W EN? Bewegung Teilnehmen können diejenigen, Muskelaufbautraining, Aus- • die aktuell beschäftigt sind und innerhalb dauertraining, arbeitsplatzbe- der letzten zwei Jahre sechs Monate Renten- zogene Ergonomieberatung versicherungsbeiträge gezahlt haben Ernährung • bei denen erste gesundheitliche Beein- Ernährungsberatung, trächtigungen wie z. B. gelegentliche gemeinsames Kochen, Rückenschmerzen, leichtes Übergewicht Einkaufstipps oder Stress- und Schlafprobleme vorliegen Umgang mit Stress bzw. besondere berufliche oder private Stressmanagement, Belastungen die ausgeübte Beschäftigung Entspannungsübungen, gefährden und die keinen aktuellen Reha- z. B. autogenes Training bedarf haben DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN 02 Präventionsleistungen für Versicherte – RV Fit VON W EM? ZUG A NG? Gemeinsames Angebot • Über die Reha-Einrichtung und von in der Region Werks- und Betriebsärzte vertretenen Rentenversiche- • Kostenloses Servicetelefon der rungsträgern Deutschen Rentenversicherung: Telefon: 0800 1000 4800 • Über den Firmenservice: bundesweite kostenlose Telefonhotline: 0800 1000 453 (Mo︃ – Fr von 09:00–15:00 Uhr) per E-Mail: firmenservice@deutsche- rentenversicherung.de DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Weiterführende Informationen: www.rv-fit.de WIE L ÄUF T ES AB? Der Großteil des Programms (6 Monate) liegt außerhalb der Arbeitszeit und wird von den Teilnehmenden berufsbegleitend in ihrer Freizeit absolviert Für die Startphase sowie für die Auffrischung haben die Beschäftigten Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung Präventionsleistungen gliedern sich in vier Phasen • Intensiv starten (3 Tage ganztägig ambulant oder 5 Tage stationär freigestellt) • Regelmäßig trainieren (3 Monate 1- bis 2-mal pro Woche berufsbegleitend) • Motiviert dranbleiben (3 Monate selbstständig trainieren berufsbegleitend) • Auffrischen (1 Tag ganztägig ambulant oder 3 Tage stationär freigestellt) DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
KONTAKT Regionale Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Versichertenberater/-älteste(r) der Deutschen Rentenversicherung können über die Umkreissuche deutschlandweit auf der Webseite gefunden werden. CODE SCANNEN ODER WEBSITE AUFRUFEN: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/ Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html Der Firmenservice bietet eine unabhängige, kompetente und kostenlose Beratung: bundesweite kostenlose Telefonhotline 0800 1000 453 (Mo–Fr von 09:00–15:00 Uhr) per E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Foto: Thomas Frey GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG GESE T ZLICHE UNFALLV ER SICHERUNG
AUFBAU & STRUKTUR Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) rechtsfähiger Verein 9 gewerbliche Berufsge- nossenschaften (BG) 24 in öffentlicher Hand Unfallkassen (UK) mit Hauptsitz in Berlin nach Branchen orientiert DGUV betreibt unselbständige Landesverbände gegliedert in sechs rechtlich BG und UK versichern Nordwest 3 Institute für Arbeitsschutz Menschen gegen die Nordost und Arbeitsmedizin Folgen von Arbeits- unfällen, Wegeunfällen West 1 davon in Sachsen und Berufskrankheiten. Mitte Institut für Arbeit und Schwerpunkte: Südwest Gesundheit (IAG) Prävention, Rehabilita- in Dresden tion und Entschädigung Südost G E SE T Z L IC H E U N FA L LV E R SICH E RU N G
Anja Steinhaus-Nafe und ihr Team, Geschäftsführerin der Steinhaus GmbH » Wir sind kommmitmenschen. « Sicher. Gesund. Miteinander. www.kommmitmensch.de DGUV_komm_SteinhausGmbH_Poster_594x420.indd 6 27.02.18
HANDLUNGSFELDER Gesund und sicher arbeiten – das ist für alle Menschen in einem Unternehmen oder in einer Einrichtung BEURTEILUNG DER ARBEITSBE- wichtig. Die Unternehmen müssen die entsprechenden DINGUNGEN Bedingungen dafür schaffen und bekommen dabei Unterstützung von den Unfallversicherungsträgern – Das Arbeitsschutzgesetz den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. (ArbSchG) und die DGUV Ihr Auftrag ist es, mit allen geeigneten Mitteln für Vorschrift 1 „Grundsätze der die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrank- Prävention“ verpflichten alle heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Arbeitgebenden, zu sorgen. Das schließt auch Maßnahmen der • die Arbeitsbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein, wenn sie Beschäftigten zu beurteilen zur Vermeidung bzw. zum Abbau von Gesundheits- • erforderliche Maßnahmen gefahren im Betrieb beitragen können. abzuleiten Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen • Maßnahmen umzusetzen bieten ihren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen • das Ergebnis zu dokumen- verschiedene Präventionsleistungen an, die drei tieren. Handlungsfeldern zuzuordnen sind: GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
BETRIEBLICHE BETRIEBLICHES GESUNDHEITS - EINGLIEDERUNGS - Thematisch FÖRDERUNG MANAGEMENT übergreifend für alle Unfall- Unterstützung (gemeinsam Seit 1. Mai 2004 sind alle versicherungs- mit anderen Sozialversi- Arbeitgebenden verpflichtet, träger betreut cherungsträgern) unabhängig von der Beschäf- der Fachbereich • bei der Entwicklung einer tigtenanzahl, ein betriebli- Gesundheit im systematischen Vorge- ches Eingliederungsmanage- Betrieb zahlreiche hensweise, ment (BEM) umzusetzen. Projekte. • um Sicherheit und Informationen Gesundheit zu inte- unter: grieren www.dguv.de • und Maßnahmen zur Webcode: d138325 Gesundheitsförderung ableiten zu können. GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
LEISTUNGEN PRÄVENTIONSLEISTUNGEN: Anreizsysteme • z. B. Gütesiegel, Auszeichnungen, Prä- • kostenfreie Durchführung von miensystem Beratungen zu Sicherheit und • z. B. Arbeitsschutzmanagementsystem Gesundheit bei der Arbeit (AMS) Gütesiegel „Sicher mit System“ • telefonisch oder vor Ort im und GMS – „Gesundheit mit System“ Unternehmen • von den regionalen Ansprech- Qualifizierung personen bzw. Präventions- • insbesondere betriebliche Akteure für fachkräften der zuständigen Sicherheit und Gesundheit ein- Unfallversicherungsträger - schließlich Führungskräfte Berufsgenossenschaften und • Seminare und Workshops zu verhaltens- Unfallkassen und verhältnispräventiven Maßnahmen GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Vorschriften- und Regelwerk z. B. Broschüre „Empfehlung für die Qualifizierung zum/zur Betrieblichen Gesund- heitsmanager/in“, sowie Broschüre „Verfahren und Methoden im Präventionsfeld ‚ Gesundheit im Betrieb ‘ - Empfehlungen für Präventionsfachleute“ www.dguv.de/publikationen > Regelwerk > Publikationen nach Fachbereich > Gesundheit im Betrieb Ermittlung z. B. Unterstützung bei der Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Berufs- krankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Vorschläge zu deren Optimierung Prüfung und Zertifizierung GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
LEISTUNGEN PRÄVENTIONSLEISTUNGEN: Beratung (auf Anforderung) 1. Beurteilung von Arbeitsbedingungen: • z. B. Organisation von Sicherheit und Gesundheit • Anschaffung und Einführung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren • Auswahl von Schutzausrüstung usw. 2. Betriebliche Gesundheitsförderung: • zu Arbeitsschutzmanagementsystemen, • zur Gefährdungsbeurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wie physische und psychische Belastungen (Stress- und Gewaltprä- vention) sowie biologische, chemische und physikalische Einwir- kungen, zum Beispiel Biostoffe, Gefahrstoffe und Lärm GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
• zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes • zu Arbeitsprogrammen, z. B. „Muskel-Skelett-Belastungen“ und „Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz- strategie (GDA) www.dguv.de Webcode: d2022 • zur Unterstützung bei Gesundheitstagen 3. Betriebliches Eingliederungsmanagement Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung systematische schriftliche oder Vor-Ort-Überprüfung und aktive Beratung der Unternehmen mit dem Ziel, die gesetzeskonforme Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch technische, organisatorische und persön- liche Schutzmaßnahmen sicherzustellen GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
LEISTUNGEN BERATUNGSANGEBOTE UND PRÄVENTIONSLEISTUNGEN: PRÄVENTIONSLEISTUNGEN: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung z. B. von Kleinstbetrieben in Kompetenzzentren von Unfallversicherungsträgern Modellprojekte z. B. Projekt der Unfallkasse Sachsen „Unternehmen mit Herz“ für sichere und gesunde Arbeit: www.uksachsen.de Webcode: uk275 G E SE T Z L IC H E U N FA L LV E R SICH E RU N G
Information, Kommunikation und Präventionskampagnen Checklisten, Handlungshilfen, Leitfäden, Präventionskampagnen, z. B. die aktuelle Kampagne kommmitmensch für eine bessere Präventionskultur in Betrieben und Einrichtungen www.kommmitmensch.de WICHTIGER HINWEIS: Nicht alle Unfallversicherungsträger bieten alle Angebote an! GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
KONTAKT Unternehmen kontaktieren ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Übersicht über alle Unfallversicherungsträger: CODE SCANNEN ODER WEBSITE AUFRUFEN: www.dguv.de Webcode: d1044 kostenlose Infoline: 0800 60 50 40 4 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Nähere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie in den Broschüren „Landkarte der Unterstützenden“ und „Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“. www.dguv.de/publikationen Webcode: p021380 und p012471 GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Foto: Adobe Stock/VadimGuzhva GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG GESE T ZLICHE KR ANKEN V ER SICHERUNG
AUFBAU & STRUKTUR Gesetzliche Krankenversicherung Förderer von Prävention und Gesundheitsförderung breites Spektrum hochwertiger präventiver und gesundheitsfördernder Leistungen für Versicherte Leitfaden Prävention Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes beschreibt den Handlungsrahmen dieses Engage- ments in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die GKV-Verpflichtung in diesen Feldern deckt einen Teil dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ab. GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Foto: Adobe Stock/Siam
HANDLUNGSFELDER Wenn die Gesundheit der Mit- VERHÄLTNIS - UND VERHALTENSPRÄVENTION arbeitenden gestärkt werden soll, kann durch betriebliche gesundheitsförderliche Arbeits- gesundheitsförderliche Arbeits- Gesundheitsförderung in bedingungen im Betrieb: und Lebensweise der Beschäf- verschiedenen Bereichen tigten • ergonomisch gestaltete individuell für spürbare Ver- Arbeitsplätze • Bewegungspausen besserungen gesorgt werden: • Räume für Bewegungs- • Betriebssport • Ernährung angebote • Ernährungsberatung • Bewegung und Ergonomie • gesundes Kantinenessen • Angebote zur Tabakentwöh- • Suchtprävention • Rauch- und Alkoholverbot nung • Stressbewältigung, Um- • Vermeidung ständiger • Entspannungskurse zur gang mit psychischen Arbeitsunterbrechungen Stressbewältigung (Yoga, Belastungen • gesundheitsgerechte Führung Autogenes Training) • Mitarbeiterzufriedenheit • Vereinbarkeit von Beruf Beide Ansätze kombinieren und Gesundheit am Arbeitsplatz ganz- und Privatleben heitlich in den Blick nehmen ist besonders erfolgversprechend! GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Gesundheit am Arbeitsplatz EXTERNE PARTNER gelingt am besten in enger Kooperation aller Beteiligten. Gesetzliche Unfallversicherung Von Anfang an sollte die Unternehmensleitung im Gesetzliche Rentenversicherung Boot sein, denn sie muss die Vorhaben unterstützen und Staatlicher Arbeitsschutz letztlich finanzieren. Neben der gesetzlichen Integrationsämter Krankenversicherung, die umfassend bei der Planung Angebote in der Kommune und Durchführung einer Kommunen und Wohlfahrtsverbände unterhalten hilfreiche betrieblichen Gesundheits- Beratungsangebote wie Familien-, Erziehungs-, Sucht-, Schul- förderung unterstützt, sollten den- und Sozialberatung. Hinzu kommen zivilgesellschaftliche die wichtigsten externen und Freizeit- und Sportangebote, z.B. von Sportvereinen. internen Partner*innen ein- gebunden werden: GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
HANDLUNGSFELDER BETRIEBLICHE PARTNER Betriebsrat bzw. Personalrat Mitbestimmungs- und Informationsrechte bei allen Regelungen zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei Befragungen und Datenerhebungen; kann Maßnahmen des Gesundheitsschutzes beantragen und diese überwachen Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung; analysiert arbeitsbedingte Unfall- und Gesundheitsgefahren; Beteiligung an Gefährdungsbeurteilung Betriebsärztin oder Betriebsarzt Förderung, Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit der Mitarbeitenden, Integration von Beschäftigten mit Behinderung, Wiedereingliederung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung und Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung Weitere Beteiligte Auch Personalentwicklung, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Anbie- ter von Betriebssport können hilfreiche interne Verbündete bei der Mitarbeitergesundheit sein. GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Aufbau und Unterstützung BEREIT S TELLUNG DER NÖTIGEN auf dem Weg zum gesun- S TRUK TUREN den Betrieb 01 z. B. Einsetzung eines Steuerungsgremiums Ein erfolgreicher BGF-Pro- oder Beauftragung einer Einzelperson im zess fußt auf klaren Zu- Kleinbetrieb ständigkeiten und Zielen. Deshalb sollte das Unter- KL Ä RUNG DER ZU nehmen entsprechende ERREICHENDEN ZIELE Vorbereitungen treffen: 02 Was soll mit der Gesundheitsförderung Sind diese erfüllt, kann es erreicht werden? losgehen! PER SONELLE UND FINA NZIELLE 03 RESSOURCEN BEREIT S TELLEN WELCHE GESUNDHEITSMASSNAHMEN 04 GIBT ES BEREIT S? GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Foto: Adobe Stock/Prostock-studio
LEISTUNGEN Aufbau und Umsetzung einer betrieblichen Gesundheitsför- 01 BEDARFSANALYSE derung durchläuft in der Regel vier Phasen. Analyse IST-Zustand in Sachen Gesundheit: In diesem Prozess wird das • Wo sollte bzw. wo will der Betrieb besser werden? Unternehmen begleitet, die • Was läuft gut, was weniger? GKV bringt ihre Expertise ein hilfreiche Analyse-Instrumente: und geht mit dem Betrieb die • Mitarbeiterbefragungen nächsten Schritte. Von Beginn • Gefährdungsbeurteilungen an sollen die Beschäftigten eng mit einbezogen werden. • Workshops • Arbeitsplatzanalysen Wichtig ist, Gesundheit ganz- • anonyme Fallauswertungen aus dem betrieblichen heitlich zu denken. Die Gestal- Eingliederungsmanagement tung gesundheitsförderlicher • Erhebung wichtiger Kennzahlen (z. B. Fehltage) Strukturen im Betrieb und die Förderung von gesundheits- bewusstem Verhalten der Be- schäftigten sollen miteinander verbunden werden. GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
LEISTUNGEN 02 PL ANUNG 03 UMSETZUNG Auswertung der Analyseergebnisse und Zu Beginn Umsetzung kleiner, erfolg- Festlegung von Maßnahmen versprechender, kurzfristig umsetzbarer Zusammenstellung und Sortierung Aktionen - dies fördert die Motivation nach Dringlichkeit und Ressourcen in Regelmäßige Information der Beschäftig- einem Plan ten zum Stand der Umsetzung Festlegung von Verantwortlichkeiten Überwachung der Durchführung der und Fristen Maßnahmen durch vorher benannte Ver- Beteiligung der Mitarbeitenden bei antwortliche, dadurch Sicherstellung der der Auswahl der Maßnahmen, z. B. Zeitpläne und Umsetzung der Gesund- in einem Gesundheitszirkel, sowie heitsförderung der betrieblichen Expert*innen wie Personalräte, Betriebsärzt*innen oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein 04 EVALUATION fortlaufender Prozess. Die Evaluation zeigt, wo die Gesundheit der Mitarbeitenden Erfolgsüberprüfung nach Ab- noch verbessert werden kann. Eventuell muss bei Analyse, schluss der Maßnahmen Planung oder Umsetzug neu angesetzt werden. Deshalb ist • Wurden alle geplanten es wichtig, dass am Ende eine Evaluation mitdenkt, um den Maßnahmen umgesetzt? eingeschlagenen Weg zu bewerten. • Sind die erwünschten Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender Effekte eingetreten? Prozess, der immer weiter ausgebaut und optimiert Vergleich mit der Ausgangs- werden kann. Die Krankenkassen begleiten den Prozess situation durch Beratung. • Ist das Unternehmen auf Ständiger Austausch mit den Mitarbeitenden ist von dem richtigen Weg? hoher Priorität. • Wo muss unter Umständen nachgesteuert werden? 01 02 03 04 BEDARFS - PL ANUNG UMSETZUNG EVALUATION ANALYSE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
KONTAKT Der Kontakt erfolgt über: CODE SCANNEN ODER WEBSITE AUFRUFEN: www.bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Foto: Adobe Stock/Africa Studio VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V. VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
AUFBAU & STRUKTUR Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner*innen in Deutschland > 3.300 ärztliche Mitglieder aus allen Bereichen betriebsärztlicher Tätigkeit: • Werksärzt*innen in Großunternehmen • Ärzt*innen in überbetrieblichen Diensten ZIEL • freiberufliche Ärzt*innen in eigener Praxis Sicherstellung der Qualität arbeitsmedizinischer • Betreuung, berufsgruppenspezifische • Gesundheitsförderung und 20 Landesverbände Foren und Arbeitsgruppen • Prävention für Beschäftigte VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
Rechtliche Grundlagen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz • verpflichtet Arbeitgebende zur Beurteilung der • regelt Arbeitgeberpflicht zur Bestellung von Be- Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) triebsärzt*innen, Sicherheitsingenieur*innen und und Ableitung von Schutzmaßnahmen für Be- Fachkräften für Arbeitssicherheit schäftigte, bei denen Arbeitsmediziner*innen • beschreibt Rolle und Aufgaben von Betriebsärzt*in- unterstützend wirken nen und weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit DGUV-Vorschrift 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge • von Berufsgenossenschaften und Unfallkas- • konkretisiert Anlässe und Art der arbeitsmedi- sen erlassen, um branchenspezifisch die Auf- zinischen Vorsorge, die durch Arbeitgebende zu gaben von Arbeitgebenden zu konkretisieren veranlassen ist und wie Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzubinden sind VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
HANDLUNGSFELDER Um die Qualität von Maßnahmen Der VDBW e. V. steht als An- Der Verband ist einbezogen in im betrieblichen Arbeits- und Ge- sprechpartner zu arbeitsmedi- wichtige Entscheidungsprozesse sundheitsschutz sicherzustellen, zinischen, arbeitswissenschaft- bei berufs- und arbeitsmarkt- fördert der VDBW e. V.: lichen sowie arbeitsrechtlichen politischen Fragestellungen • Gewinnung und Auswertung Fragen zur Verfügung für: durch: arbeitsmedizinischer Erkennt- • ärztliche und nichtärztliche • Beratung von Vertreter*innen nisse aus der Praxis Mitglieder und Nichtmitglieder aus Politik, Behörden, Gremien • Unterstützung der engen Zu- • Unternehmen aller Größen- und Sozialversicherungsträgern sammenarbeit mit weiteren ordnungen • aktive Mitarbeit in zahlreichen Arbeitswissenschaften, Fach- Arbeitsgruppen und Gremien disziplinen und Kolleg*innen Der VDBW e. V. übernimmt die: auf Bundes- und Länderebene untereinander • berufspolitische Interessen- • Mitwirkung bei Aus-, Fort und vertretung bei Themen von Weiterbildung von Arbeitsme- arbeitsmedizinischer Relevanz diziner*innen und arbeitsmedi- zinischem Assistenzpersonal VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
LEISTUNGEN Bereitstellung von Informationen, Artikeln und Leitfäden zu relevanten und aktuellen arbeitsmedizinischen und gesundheitspolitischen Themen: • www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/fuer-unternehmen/ • www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/praktische-arbeits-und-betriebsmedizin/ gefaerdungsbeurteilung/ Unterstützung bei der Betriebsarztsuche im Postleitzahlbereich: • www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/fuer-unternehmen/betriebsarzt- suche/?no_cache=1 Unterstützung von Unternehmensverbänden, z. B. durch: • Vorträge zu arbeitsmedizinischen Themen • Projektberatung VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
LEISTUNGEN Vertraglich vereinbarte Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Betriebs- ärzt*innen zum Arbeitsschutz und zur Unfallvermeidung für Arbeitgebende: STANDARDLEISTUNGEN • Planung, Ausführung und Unterhaltung • (Wieder-)Eingliederung von Beschäftig- von Betriebsanlagen ten mit gesundheitlichen Einschränkun- • Beschaffung technischer Arbeitsmittel gen und von Menschen mit Behinderung • Einführung von Arbeitsverfahren und • Organisation der Ersten Hilfe Arbeitsstoffen • Untersuchung der Beschäftigten (arbeits- medizinische Vorsorge) • Auswahl und Erprobung von Körper- • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbe- schutzmitteln dingungen • Beratung zu arbeitsphysiologischen, • Überprüfung des Arbeitsschutzes und der arbeitspsychologischen, ergonomi- Unfallverhütung schen und arbeitshygienischen Fragen • Bereitstellung von Informationsmateriali- (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsrhythmus), Ge- en als Grundlage für Unterweisungen staltung der Arbeitsplätze, des Arbeits- • Sensibilisierung der Beschäftigten, sich ablaufs, zum Arbeitsplatzwechsel Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gemäß zu verhalten VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
WEITERE LEISTUNGEN • Begleitung bei gesundheitsfördernden Maßnahmen der Verhaltens- und Ver- hältnisprävention • Durchführen von Gesundheitstagen und Kampagnen • Beratung zu Themen rund um alle Be- lange der Gesundheitsförderung (BGF, Arbeit 4.0, Homeoffice, Führen aus der Ferne etc.) • Berichterstattung zur betriebsärzt- lichen Betreuung als Grundlage für die Fortentwicklung des betrieblichen INFORMATION: Arbeits- und Gesundheitsschutz www.vdbw.de/arbeits-und-betriebsmedizin/ praktische-arbeits-und-betriebsmedizin/ VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
KONTAKT Ansprechpartnerin für den Landesverband Sachsen ist die Vorsitzende: Susanne Liebe E-Mail: susanne.liebe@vdbw.de Der Kontakt erfolgt über: CODE SCANNEN ODER WEBSITE AUFRUFEN: www.vdbw.de VERBAND DEUTSCHER BETRIEBS - UND WERKSÄRZTE E. V.
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AUFBAU & STRUKTUR Industrie- und Handelskammern AUFTRAG • IHKs sind regional agierende Körperschaften des öffentlichen Rechts. • Ihnen angehörend sind branchenübergreifend alle Unternehmen und natür- • Gesamtinteresse der liche Personen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden. ihnen zugehörigen Ge- • Ausgenommen von einer Mitgliedschaft sind, von bestimmten Ausnahmen werbetreibenden ihres abgesehen, reine Handwerksbetriebe sowie Landwirte und Freiberufler. Bezirkes wahrnehmen IHK Chemnitz IHK Dresden IHK zu Leipzig • Für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft wirken und dabei die auf Zusammenarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) wirtschaftlichen Interes- Landesebene der sächsischen Industrie- und Handelskammern sen einzelner Gewerbe- zweige oder Betriebe auf nationaler Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag abwägend und ausglei- Ebene (DIHK) chend berücksichtigen INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
HANDLUNGSFELDER Das Aufgabenspektrum der IHKs umfasst: Das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz ist für die sächsischen Industrie- und Handels- Interessenvertretung der Mitglieder kammern ein wichtiger Baustein der heutigen gegenüber Politik und Verwaltung (z. B. Unternehmensführung. unternehmensfreundliche Rahmenbe- dingungen, weniger Bürokratie) Betriebe profitieren von zufriedenen, gesunden und somit auch belastbaren Beschäftigten. Als Strategie zur Fachkräftesicherung spielt Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben die betriebliche Gesundheitsförderung eine (z. B. Organisation der Berufsausbildung, zunehmend wichtigere Rolle. Ausstellung von Zeugnissen oder Bestel- lung von Sachverständigen) Die drei sächsischen IHKs unterstützen die Unternehmer*innen daher aktiv, sich in der Servicedienstleistungen betrieblichen Gesundheitsförderung zu enga- für die Mitgliedsunternehmen (z. B. gieren. Die Leistungen der IHKs zur Gesundheit breitgefächertes und praxisnahes am Arbeitsplatz werden auf den folgenden Beratungsangebot, Informationen zu Seiten weiter ausgeführt. Wirtschaftsstrukturdaten) INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
HANDLUNGSFELDER Die Handlungsfelder der IHKs lassen sich in sechs verschiedene Geschäftsfelder einordnen.* Standortpolitik: Wirtschaftspolitik, Konjunktur/ Aus- und Weiterbildung: Anerkennung von Wirtschaftsstatistik, öffentliches Auftragswesen, Berufsabschlüssen, Ausbildung & Umschulung, Infrastruktur, Fachkräftesicherung, Raum- Bildungspolitik, Lehrstellenbörse, Fort- und ordnung, Regional- und Stadtentwicklung Weiterbildung Existenzgründung und Unternehmens- Recht und Steuern: Rechtsinformationen (z. B. förderung: Gründung, Unternehmensnach- Datenschutz, Arbeits-, Gewerbe- und Wettbe- folge, Brancheninformationen, Finanzie- werbsrecht, Durchsetzung von Ansprüchen), rung & Förderung, Unternehmenspraxis, Sachverständigenwesen, Steuern & Rech- Business Digital nungslegung, alternative Streitbeilegung Innovation und Umwelt: Umwelt, Energie, International: Internationale Märkte, Zoll- und Innovation/Technologie, Forschung & Ent- Bescheinigungsdienst, Messen, Unternehmer- wicklung, Rohstoffe reisen, Förderung, Netzwerke *Es handelt sich hierbei um keine abschließende Liste. INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN Unterschiede zwischen den sächsischen IHKs können bestehen.
LEISTUNGEN Angebote zur Förderung und Um- setzung der Gesundheit im Betrieb Checkheft Betriebliche Gesundheitsförderung • Checkheft für kleine und mittlere Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffent- Unternehmen zur betrieblichen lichte eine Broschüre zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die Gesundheitsförderung sich vor allem auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten von und in • Weiterbildungen kleinen und mittleren Unternehmen ausrichtet. • Veranstaltungen Inhaltlich werden Kosten/Nutzen-Verhält- nisse von Gesundheitsmaßnahmen erklärt, • Beratungen sowohl telefonisch eine Checkliste zur Umsetzung dargestellt, als auch vor Ort Ansprechpartner*innen erwähnt und Unter- • Lotsen- und Wegweiserfunktion nehmen präsentiert, die als Best Practice mit (Vermittlung von Ansprech- Gesundheitsmaßnahmen positive Resultate partnern und Handelnden zur erzielen konnten. Gesundheitsförderung im Betrieb Die Broschüre kann kostenfrei auf den IHK- und zu konkreten Angeboten für Websites heruntergeladen werden. Ihr Unternehmen) INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
LEISTUNGEN Fort- und Weiterbildung im Bereich Betriebliche Gesundheit (eine Auswahl von IHK-zertifizierten Lehrgängen) Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement Betrieblicher Gesundheitsmanager • Grundlagenwissen zu Themen rund um BGM • vertiefende praxisrelevante Inhalte des BGM • für alle Beschäftigten, die mit Gesundheitsaufga- • für Beschäftigte, die die organisatorischen ben im Unternehmen beauftragt sind/werden Aufgaben des betrieblichen Gesundheits- managements innehaben bzw. die wirksame Implementierung eines BGM anstreben Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Pilotprojekt Betriebliche Gesundheit (Raum Chemnitz) • Basismodul zur Ermittlung psychischer Belas- tungen und Ableitung geeigneter Maßnahmen • 4 Netzwerktreffen zur Vermittlung von hand- • für Personalverantwortliche, Arbeitnehmervertre- lungsorientiertem Wissen ter*innen, Arbeitgebervertreter*innen, Fachkräfte • während der Praxisphasen Begleitung durch ein für Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanager*innen individuelles Coaching und Interessierte • Zeitraum: Termin auf Anfrage | kostenfrei INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
Beratungsangebot im betriebsgesundheitlichen Kontext Veranstaltungen Im betriebsgesundheitlichen Kontext unterstützen die IHKs ihre Mitgliedsunterneh- Organisation und Durch- men im Rahmen ihres Auftrags vor allem zu: führung verschiedener • Arbeitsschutz (z. B. Datenschutz, Grundlagen Brandschutz und Arbeitssicherheit) Veranstaltungsformate • betrieblicher Gesundheitsförderung (z. B. Analyse des Handlungsbedarfs, rund um das Betrieb- Planung und Umsetzung von Maßnahmen, Einbindung der Belegschaft) liche Gesundheitsma- • gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen (z. B. Corporate Social nagement Responsibility) Ehrenamt/Austausch- • Beschäftigungsförderung (z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Eingliederung von kreise Menschen mit Behinderung) • Fachkräftesicherung (z. B. Maßnahmen, Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Arbeitnehmerfreizügigkeit) • steuerlichen Auskünften (z. B. Vorteile der Gesundheitsförderung, aktuelle Steuerreformen) • weiteren Beratungsmöglichkeiten (z. B. Angebote anderer Gesundheitsorganisa- tionen, Beratungsförderung) INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
KONTAKT IHK Chemnitz IHK Dresden Solveig Pilenz Moritz John Telefon: 0371 6900-1322 Telefon: 0351 2802-105 E-Mail: solveig.pilenz@chemnitz.ihk.de E-Mail: john.moritz@dresden.ihk.de Regionale Büros: Regionale Büros: Annaberg-Buchholz, Freiberg, Plauen, Zwickau Bautzen, Görlitz, Kamenz, Riesa, Zittau IHK zu Leipzig Martin Steindorf Telefon: 0341 1267-1322 E-Mail: steindorf@leipzig.ihk.de Regionale Büros: Borna, Delitzsch, Grimma, Torgau INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMERN
Foto: Adobe Stock/leonidkos FÜR ARBEIT BUNDESAGENTUR BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
AUFBAU & STRUKTUR Die Bundesagentur für Arbeit (BA) Bundesagentur für bietet zahlreiche Beratungsange- Arbeit Zentrale Nürnberg bote für Unternehmen rund um die Themen: • Gestaltung von Arbeitsplätzen • Arbeitsbedingungen Regionaldirektion Sachsen • Arbeitszeit Chemnitz • Fördermöglichkeiten • Qualifizierungsberatung • berufliche Aus- und Weiterbildung 11 Agenturen für 8 Jobcenter als Jobcenter zugelas- Arbeit zzgl. Gemeinsame sene kommunale 37 Dienststellen Einrichtungen Träger BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
HANDLUNGSFELDER Dienstleistungsangebot für Arbeitgeber: Arbeitskräfte finden Qualifizierung Be- Fachkräfte ausbilden Beratung zu „Verein- PERSONAL schäftigter barkeit von Familie REKRUTIERUNG und Beruf“ Beratung zur Beratung zur Gestal- Beschäftigung und tung von Arbeitsplät- Vermittlung beson- zen, Arbeitsbedingun- eServices PERSONAL derer Personen- gen und Arbeitszeit, ENTWICKLUNG gruppen u. a. Möglichkeiten betrieblicher Gesund- ... heitsförderung Finanzielle Hilfen PERSONAL und Unterstützung BINDUNG BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
INFORMATIONEN: LEISTUNGEN www.arbeitsagentur.de/unternehmen und www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service SERVICE FÜR ARBEITGEBER Individuelle Beratung – Zusammenstellung be- Marktkompetenz – Beobachtung und Analyse von Marktverände- dürfnisorientierter Dienstleistungsangebote und rungen im nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt Beratung zu Fragen rund um das Thema Personal: Vermittlung nach Maß – Auszubildende oder Arbeitskräfte – • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeits- gemäß den unternehmerischen Anforderungen zeit (z. B. Einrichtung von Teilzeitarbeitsplät- zen, alter(n)sgerechter Arbeitsplatzgestal- Finanzielle Unterstützung – bei Einstellung oder Qualifizierung tung oder Gesundheitsförderung) von Beschäftigten • Arbeitszeitmodelle, Teilzeitausbildungen, familienorientierte Arbeitswelt Schnelle und zuverlässige Reaktion – binnen 48 Stunden • betriebliche Aus- und Weiterbildung (z. B. Persönlicher Kontakt – persönliche Ansprechpartner*in mit im Rahmen einer Qualifizierungsberatung für der ersten Kontaktaufnahme kleine und mittelständische Unternehmen) • alternative Besetzungsmöglichkeiten von eService – unabhängig von Ort und Zeit Ausbildungs- und Arbeitsstellen Kostenfreier Service und Leistungen BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
INFORMATIONEN: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ finanziell/foerderung-ausbildung ARBEITS - UND GESUNDHEITSFÖR- FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN: DERUNG MIT DER GESETZLICHEN BESCHÄFTIGUNG FÖRDERN UND SICHERN KRANKENVERSICHERUNG (GKV ) 1. FÖRDERUNG DER AUSBILDUNG Gemeinsame Unterstützung der Einstiegsqualifizierung (EQ) GKV und der Arbeitsvermittlung • betriebliches Langzeitpraktikum von min. 6 bis max. 12 Monaten Dauer Sachsen zur Förderung eines ge- • Ziel ist die Übernahme in Ausbildung sunden Lebensstils für arbeitslose • Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit Menschen • Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe • Verzahnung von Gesundheits- (§ 4 BBiG, § 25 HwO, AltPflG, PflBG) und Arbeitsförderung durch die Assistierte Ausbildung (AsA flex) Entwicklung von speziell auf • für alle Jugendliche, deren Ausbildungserfolg gefährdet ist die Bedürfnisse von arbeitslo- • Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung sowie bei der Fortsetzung und sen Menschen zugeschnittenen beim erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (EQ) Gesundheitsprogrammen • individuell angepasster Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen • Ziel: durch eine Steigerung der • Entlastung des ausbildenden Unternehmens gesundheitsbezogenen Lebens- • Asa flex beinhaltet alle Leistungen der bisherigen ausbildungsbegleitenden Hilfen qualität einen Wiedereinstieg in (abH) wie Stütz- und Förderunterricht oder sozialpädagogische Begleitung das Arbeitsleben zu erhöhen • die Kosten tragen die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
LEISTUNGEN FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN: BESCHÄFTIGUNG FÖRDERN UND SICHERN 2. FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG BESCHÄFTIGTER Lehrgangskosten*: Arbeitsentgeltzuschuss*: Voraussetzung für Weiterbildungsförderung durch BA Ausschlaggebend für Höhe des Arbeitsentgeltzu- ist angemessene Beteiligung des Arbeitgebers an Lehrgangskosten schusses ist Größe des Betriebes: Förderhöhe richtet sich nach Größe des Betriebes: • bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeits- • bis zu 100 % in Betrieben mit < 10 Beschäftigten, entgelts in Betrieben mit < 10 Beschäftigten, • bis zu 50 % (bis zu 100 % bei Beschäftigten ab 45 Jahre oder Schwer- • bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeits- behinderte) in Betrieben mit min. 10 und < 250 Beschäftigten entgelts in Betrieben mit min. 10 und • bis zu 25 % in Betrieben mit min. 250 und < 2.500 Beschäftigten < 250 Beschäftigten • bis zu 15 % in Betrieben ≥ 2.500 Beschäftigten • bis zu 25 % des berücksichtigungsfähigen Arbeits- entgelts in Betrieben mit min. 250 Beschäftigten * Der Förderzuschuss kann sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie z. B. einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiter- bildung bzw. Anzahl der betroffenen Beschäftigten um 5 %, 10 % oder max. 15 % erhöhen (bei Betrieben mit < 10 Beschäftigten – Maxi- malförderung bis zu 100 %). * Bei Teilnahme ungelernter und wiederungelernter Arbeitnehmer*innen an Weiterbildungsmaßnahmen mit anerkanntem Berufsab- schluss können Lehrgangskosten zu 100 % und Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 % übernommen werden. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
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